Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/2/4
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2020
der Stadt Nürnberg
Mai 2022
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 5
1.3.1 Formelle Feststellungen 5 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6 1.3.3 Ergebnisrechnung 47 1.3.4 Finanzrechnung 64 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 69 1.3.6 Bürgschaften 70 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020 71 1.3.8 Anhang 72 1.3.9 Rechenschaftsbericht 72
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 73
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 73 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) 76 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 78 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020 79 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020 80 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 81 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 82 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2020 83
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 84
Seite 2 von 84 Inhaltsverzeichnis
1 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 begutachtet und vom Stadtrat am 15.12.2021 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2020 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2020 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlossen. Mit Schreiben, vom 06.12.2019 wurden der Regierung von Mittelfranken die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse übermittelt.
Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht. Beigefügt waren außerdem die Jahresabschlüsse der Beteiligungen Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen (IGZ) und der NürnbergStift Service GmbH (NüSt Service GmbH).
Die Haushaltssatzungen der von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen wurden mit Schreiben vom 10.12.2019 an die Regierung von Mittelfranken übersandt.
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 23.02.2020 die nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der Rechtsaufsicht wurden keine Auflagen festgesetzt.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 19.02.2020. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
Die Regierung führt in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung aus, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit für das Haushaltsjahr als gegeben angesehen wird. Weiter wurde positiv bewertet, dass der im Haushaltsplan prognostizierte Ressourcenverbrauch (Wertminderung des Anlagevermögens inkl. Abschreibungen) sowie die Pensionsrückstellungen vollständig über die Erträge aus dem Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden.
Die Liquidität des vorgelegten Haushalts wird, trotz des negativen Saldos „Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln“, als gegeben angesehen. Hinsichtlich der veranschlagten positiven Jahresergebnisse, welche wesentlich auf steigende Steuereinnahmen beruhen, weist die Regierung auf die Unwägbarkeiten solcher Erwartungshaltungen hin.
Der geplante Saldo aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt wird als ausreichend gewertet, die Tilgung von Krediten und kreditähnlicher Geschäfte zu decken.
Der prognostizierte Finanzmittelfehlbetrag des Gesamthaushaltes der Jahre 2021 und 2022 würde nach Auffassung der Regierung eine Entnahme von Kassenmitteln (Liquidität) erforderlich machen.
Die Stellenobergrenze nach Art. 26 BayBesG sieht die Regierung im vorgelegten Stellenplan als eingehalten an.
Die Rechtsaufsicht stellt fest, dass die Stadt unter allen kreisfreien Städten Bayerns die höchste Verschuldung je Einwohner hat und geht davon aus, dass zum Ende des Planungszeitraums 2023 die Gesamtverschuldung die Zwei-Milliarden-Euro-Grenze erreicht. Die Regierung von Mittelfranken verbindet mit der ohne Auflagen ausgesprochenen Haushaltsgenehmigung 2020 die Erwartung, dass für künftige Haushalte ein strategisches Zukunftskonzept zur Schuldenreduzierung erstellt wird. Als erster Schritt zu einer Trendwende sollte nach Auffassung der Rechtsaufsicht das folgende Haushaltsjahr ohne Netto-Neuverschuldung geplant werden.
Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schreiben vom 03.02.2020 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2020 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 26.11.2020. Im aufgestellten Nachtragshaushalt ist die Erhöhung der Erträge/Einzahlungen um rd. 5,2 Mio. Euro und der Aufwendungen/Auszahlungen um rd. 10,9 Mio. Euro im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt aus laufender
Verwaltungstätigkeit aufgeführt. Es ist außerdem die Erhöhung des Gesamtbetrages an Auszahlungen für Investitionstätigkeit von rd. 0,3 Mio. Euro und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 70 Mio. Euro enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung setzt die Erhöhung der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 70,0 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 188,0 Mio. Euro fest (s.o.).
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.
Für den Eigenbetrieb NürnbergBad wurde ein Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt und war als Anlage der Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV-Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einstweilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsgliederung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung.
Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| AKTIVA | ||||||
| Langfristig | ||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen | 4.297.266 | 74,2 | 4.136.425 | 74,4 | 160.841 | 3,9 |
| Finanzanlagen | 754.558 | 13,0 | 695.102 | 12,5 | 59.456 | 8,6 |
| 5.051.824 | 87,2 | 4.831.527 | 86,9 | 220.297 | 4,6 | |
| Kurzfristig | ||||||
| Vorräte | 40.033 | 0,7 | 43.214 | 0,8 | -3.181 | -7,4 |
| Forderungen | 239.822 | 4,1 | 180.699 | 3,2 | 59.123 | 32,7 |
| Flüssige Mittel | 426.506 | 7,4 | 465.612 | 8,4 | -39.106 | -8,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 31.678 | 0,6 | 37.687 | 0,7 | -6.009 | -15,9 |
| 738.039 | 12,8 | 727.212 | 13,1 | 10.827 | 1,5 | |
| Summe | 5.789.863 | 100,0 | 5.558.739 | 100,0 | 231.124 | 4,2 |
| PASSIVA | ||||||
| Langfristig | ||||||
| Eigenkapital | 906.680 | 15,7 | 900.576 | 16,2 | 6.104 | 0,7 |
| Sonderposten | 1.074.067 | 18,6 | 1.012.149 | 18,2 | 61.918 | 6,1 |
| Rückstellungen | 1.647.744 | 28,4 | 1.599.689 | 28,8 | 48.055 | 3,0 |
| Verbindlichkeiten | 1.510.988 | 26,1 | 1.416.646 | 25,5 | 94.342 | 6,7 |
| 5.139.479 | 88,8 | 4.929.060 | 88,7 | 210.419 | 4,3 | |
| Kurzfristig | ||||||
| Rückstellungen | 254.108 | 4,4 | 169.883 | 3,1 | 84.225 | 49,6 |
| Verbindlichkeiten | 367.884 | 6,3 | 429.996 | 7,7 | -62.112 | -14,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 28.392 | 0,5 | 29.800 | 0,5 | -1.408 | -4,7 |
| 650.384 | 11,2 | 629.679 | 11,3 | 20.705 | 3,3 | |
| Summe | 5.789.863 | 100,0 | 5.558.739 | 100,0 | 231.124 | 4,2 |
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 231,12 Mio. Euro oder 4,2 % auf 5,79 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen um 220,30 Mio. Euro auf 5,05 Mrd. Euro. Die kurzfristigen Aktiva stiegen um 10,83 Mio. Euro auf 738,04 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt etwas niedriger als im Vorjahr bei 15,7 % der Bilanzsumme. Dabei stieg das Eigenkapital 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 906,68 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im vorgelegten Anlagenspiegel größtenteils ordnungsgemäß abgebildet. Lediglich die Summe Buchwerte der Sachanlagen sowie daraus folgend die Summe der Buchwerte des gesamten Anlagevermögens werden aufgrund eines Formelfehlers in Excel nicht korrekt dargestellt. Der Fehler wurde von Stk im Nachgang korrigiert.
Die im Anhang angegebenen Werte bzgl. des Anlagevermögens werden im Wesentlichen ordnungsgemäß dargestellt. Lediglich die Zugänge der Anlagen im Bau in Bezug auf den Ausbau der U-Bahn-Linie 3 sind um 10,14 Mio. Euro zu niedrig dargelegt.
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Lizenzen | 6.122,00 | 4.857,00 | |||
| EDV-Software | 5.603.217,00 | 5.536.964,00 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen | 224.421.569,00 | 223.565.203,00 | |||
| Summe | 230.030.908,00 | 229.107.024,00 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 924 TEuro bzw. 0,4 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,54 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 4,22 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 14,84 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 66 TEuro auf 5,60 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge in Höhe von 2,29 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb der Microsoft Desktop Education Software im Schulbereich (776 TEuro) sowie auf Nachaktivierungen bzgl. SAP BW/4 HANA (249 TEuro) und der E-Recruiting-Software (174 TEuro).
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 13,79 Mio. Euro zurückzuführen. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen (u.a. Kintertagesstätte (KiTa) Altenfurter Straße 39 in Höhe von 1,61 Mio. Euro, Kindergarten Gibitzenhofstraße 48 in Höhe von 1,12 Mio. Euro und KiTa Coburger Straße 10 in Höhe von 790 TEuro) sowie den Infrastrukturzuschuss für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in Höhe von 3,25 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 0,82 Mio. Euro Zuschüsse zur Eigentumsförderung, mit 1,28 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn und mit 534 TEuro die Hochschule für Musik.
| II. | Sachanlagen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 249.638.307,83 | 236.775.993,29 | ||
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.316.673.323,63 | 1.291.678.355,51 | ||
| 3. | Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch | 1.705.681.838,38 | 1.615.893.823,59 | ||
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 9.928.059,00 | 10.170.187,00 | ||
| 5. | Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 394.708.992,80 | 383.611.125,26 | ||
| 6. | Fahrzeuge | 6.709.242,00 | 7.675.532,00 | ||
| 7. | Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung | 91.367.602,02 | 88.317.874,02 | ||
| 8. | Anlagen im Bau | 292.528.249,99 | 273.195.125,17 | ||
| Summe | 4.067.235.615,65 | 3.907.318.015,84 |
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 159,92 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten sowie auf die Anpassung der Bewertung der Kunstgegenstände zurückzuführen. Die Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro |
|---|---|---|
| Grünflächen | 23.989.504,59 | 21.888.659,18 |
| Ackerland | 48.179.368,53 | 33.847.480,29 |
| Wald, Forst | 21.415.295,94 | 20.061.302,64 |
| Sonstige unbebaute Grundstücke | 144.125.482,39 | 149.043.786,30 |
| Ruhende und fließende Gewässer | 11.928.656,38 | 11.934.764,88 |
| Summe | 249.638.307,83 | 236.775.993,29 |
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 12,86 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (14,18 Mio. Euro) und Umbuchungen (304 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,62 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (2,34 Mio. Euro) und Ackerland (14,35 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswiesen (950 TEuro) und Grundstücke „Bei der Marktäckerstraße“ (1,17 Mio. Euro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland betreffen die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ (6,66 Mio. Euro) sowie Zugänge bzw. Umbuchungen Nähe Mühlweg (2,28 Mio. Euro), Nähe Marktäckerstraße (2,82 Mio. Euro) und Nähe Prälat-Nicol-Straße (1,71 Mio. Euro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Kinderbetreuungseinrichtungen | 153.278.449,00 | 139.449.306,00 |
| Schulen | 399.043.528,00 | 383.130.711,00 |
| Wohnbauten | 14.795.305,00 | 14.904.218,00 |
| Verwaltungsgebäude | 62.694.264,00 | 57.366.733,00 |
| Betriebsgebäude | 7.890.415,00 | 7.516.165,00 |
| Sonstige Bauten | 319.431.534,00 | 324.555.916,00 |
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 359.539.828,63 | 364.755.306,51 |
| Summe | 1.316.673.323,63 | 1.291.678.355,51 |
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 24,99 Mio. Euro bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 52,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (2,93 Mio. Euro) und Abschreibungen (24,80 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 52,72 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 43,71 Mio. Euro auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und mit 7,10 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (insgesamt 17,16 Mio. Euro) entfallen auf den Kinderhort der Gebrüder-Grimm-Schule (6,56 Mio. Euro), die KiTa in der Ingolstädter Straße 52 (4,44 Mio. Euro) sowie auf die Kinderhorte in der Weiltinger Straße 25 (3,47 Mio. Euro), in der Hegelstraße 19 (743 TEuro) und am Herschelplatz (588 TEuro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 26,55 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertiggestellten Baumaßnahmen an der Grundschule Thoner Espan (19,27 Mio. Euro) sowie an der Volksschule St. Leonhard (1,11 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen in die Energie- und Umweltstation am Wöhrder See (4,05 Mio. Euro) und in Wohncontainer für das Personal der integrierten Leitstelle der Feuerwache 4 (1,48 Mio. Euro).
Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Umgliederung von Grundstücken in das Umlaufvermögen, dem Verkauf von bebauten Grundstücken und dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
Hinsichtlich der Bewertung der bebauten Grundstücke ist festzuhalten, dass sowohl die Zugangsbewertung als auch die Folgebewertung noch nicht „uneingeschränkt“ ordnungsgemäß sind.
Die u.E. in Teilen fehlerhafte Zugangsbewertung ist darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensrechnung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden und nicht pro Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mit Einführung der Doppik im Jahr 2005 auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Auf welcher Basis die Aufteilung erfolgte, ist nicht mehr nachvollziehbar. Darüber hinaus wurde bei den Baukosten pro Jahr in der Kameralistik u.a. nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (aktivierbar) und Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit Einführung der Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvollziehbaren Aufteilung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich.
Auch die Folgebewertung ist u.E. nicht uneingeschränkt ordnungsgemäß. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr.
Die Bewertungsproblematik wird derzeit zwischen Stk und Rpr abgestimmt. Eine erste Korrekturmaßnahme ist für den Jahresabschluss 2021 vorgesehen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
| Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| meingebrauch | Euro | Euro | |||
| Grund und Boden des Infrastrukturvermögens | 857.357.408,99 | 855.857.680,20 | |||
| Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö- gens | 584.421.292,39 | 513.118.896,39 | |||
| Gleisanlagen mit Streckenausrüstung | 93.385.918,00 | 83.803.607,00 | |||
| Versorgungsnetze | 1.037.091,00 | 1.134.085,00 | |||
| Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen | 169.480.128,00 | 161.979.555,00 | |||
| Summe | 1.705.681.838,38 | 1.615.893.823,59 |
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhte sich insgesamt um 89,79 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
| Euro | |
|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2020 | 1.615.893.823,59 |
| + Zugänge/Nachaktivierungen | 46.069.216,80 |
| - Abgänge | 2.001.207,34 |
| +/- Umbuchungen | 92.227.627,70 |
| - Abschreibungen | 46.507.622,37 |
| + Zuschreibungen | 0,00 |
| Endbestand 31.12.2020 | 1.705.681.838,38 |
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 138,24 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten Infrastrukturvermögen“ (49,70 Mio. Euro), „Brücken“ und „Tunnel“ (43,60 Mio. Euro), sowie auf „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (20,34 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ und „Tunnel“ ist insbesondere der mittlerweile betriebsbereite Streckenabschnitt der U3 Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße zu erwähnen. In diesem Zusammenhang sind der Tunnel Gustav-Adolf-Straße (21,33 Mio. Euro), der U-Bahnhof-Großreuth (18,35 Mio. Euro) und die Wendeanlage Großreuth (13,35 Mio. Euro) zugegangen bzw. wurden von den Anlagen im Bau umgebucht. Darüber hinaus sind die Aktivierung des Nelson- Mandela-Platzes (7,63 Mio. Euro) und die Brücke Rothenburger Straße über den Main-Donau- Kanal (7,02 Mio. Euro) als Zugänge bzw. Umbuchungen zu verzeichnen.
Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 20,34 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgenden Baumaßnahmen fertiggestellt: Radweg Münchner Straße (1,75 Mio. Euro), Koperstraße (1,20 Mio. Euro) sowie Dorfäckerstraße (797 TEuro) und Karl-Schönleben-Straße (775 TEuro).
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 1,45 Mio. Euro auf 46,51 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Bauten auf fremdem Grund und Boden | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 9.928.059,00 | 10.170.187,00 |
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 242,128 TEuro. Dabei stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 9 TEuro Abschreibungen in Höhe von 251 TEuro gegenüber.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
| Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Kunstgegenstände | 394.050.640,25 | 382.912.980,33 | ||
| Baudenkmäler | 658.352,55 | 698.144,93 | ||
| Summe | 394.708.992,80 | 383.611.125,26 |
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 11,10 Mio. Euro auf 394,71 Mio. Euro erhöht. Dies beruht im Wesentlichen auf Neubewertungen von einzelnen Kunstgegenständen. Dem Zuwachs durch Neubewertung in Höhe von 12,84 Mio. Euro stehen Abgänge aufgrund von Inventurdifferenzen in Höhe von 2,66 Mio. Euro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurden bereits nachgeholt. Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst- und Sammlungsgegenstände wurde im August 2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Inventur wurden im Jahresabschluss nun abgebildet. Auffällig sind die hohen Inventurdifferenzen in Höhe von 2,66 Mio. Euro. Diese beziehen sich auf 24 Anlagen, deren Nachweis nicht erbracht werden konnte. Dabei fällt insbesondere ein fehlender Sammelposten sonstiger Kunstwerke im Wert von 2,30 Mio. Euro stark ins Gewicht. Ob die Vermögensgegenstände in den vergangenen Jahren abgegangen sind oder es sich um einen Ansatzfehler bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz 2005 handelt, lässt sich laut Stk auch nach größten Bemühungen nicht mehr nachvollziehen.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegenstände im Jahresabschluss 2020 dargestellt. Den Aufwertungen in Höhe von 33,26 Mio. Euro stehen dabei Abwertungen in Höhe von 20,42 Mio. Euro gegenüber, so dass sich der Bestand um 12,84 Mio. Euro erhöhte.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemängelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bilanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
Zu 6. Fahrzeuge
| Fahrzeuge | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Pkw | 777.549,00 | 718.845,00 | ||
| Lkw | 370.021,00 | 449.432,00 | ||
| Spezialfahrzeuge | 4.243.096,00 | 5.137.106,00 | ||
| Sonstige Fahrzeuge | 1.318.576,00 | 1.370.149,00 | ||
| Summe | 6.709.242,00 | 7.675.532,00 |
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 966 TEuro bzw. 12,6 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 744 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,69 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 21 TEuro gegenüber.
Die Zugänge entfallen mit 285 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 280 TEuro auf PKW, mit 176 TEuro auf sonstige Fahrzeuge und mit 3 TEuro auf LKW.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
| Maschinen, technische Anlagen, BGA | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Maschinen und Anlagen | 4.305.433,00 | 4.597.563,00 | ||
| Technische Anlagen | 5.439.728,00 | 6.253.205,00 | ||
| Betriebsvorrichtungen | 21.920.686,00 | 19.505.552,00 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 57.405.712,02 | 52.906.172,02 | ||
| GWG | 2.296.043,00 | 5.055.382,00 | ||
| Summe | 91.367.602,02 | 88.317.874,02 |
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,05 Mio. Euro auf 91,37 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Darüber hinaus wurde die Erstausstattung für den Neubau der Feuerwache 1 aktiviert.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 2,76 Mio. Euro auf 2,29 Mio. Euro. Die Entwicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge, bei leicht gestiegenen Abschreibungen zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
Zu 8. Anlagen im Bau
| Anlagen im Bau | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro |
|---|---|---|
| 292.528.249,99 | 273.195.125,17 |
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 19,33 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,41 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 137,08 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 24,13 Mio. Euro auf die Ballsporthalle Tillypark, mit 29,99 Mio. Euro auf die U-Bahn Linie 3 – Bauabschnitt 2.2, mit 10,06 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1, mit 4,43 Mio. Euro auf die Generalsanierung des Gemeinschaftshauses in Langwasser sowie mit 4,25 Mio. Euro auf den Neubau des Konzertsaales an der Meistersingerhalle.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Straßenbau. Darüber hinaus wurde der Bauabschnitt 2.1 der U3 fertiggestellt und in die entsprechende Anlageklasse umgebucht.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2020 mit 48 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1, mit 31,12 Mio. Euro auf Baumaßnahmen bzgl. der U-Bahn-Linie 3 und mit 35,10 Mio. Euro auf Baumaßnahmen am Frankenschnellweg.
| III. | Finanzanlagen | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro |
|---|---|---|---|
| 1. | Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen | 667.167.530,39 | 605.230.020,19 |
| 2. | Wertpapiere | 19.270.339,51 | 20.218.767,70 |
| 3. | Versorgungsrücklage | 34.957.636,16 | 34.957.636,16 |
| 4. | Ausleihungen | 33.162.209,24 | 34.695.334,92 |
| Summe | 754.557.715,30 | 695.101.758,97 |
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
| 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro | |
|---|---|---|
| Verbundene Unternehmen | 489.059.044,13 | 437.151.533,93 |
| Beteiligungen | 147.229.912,41 | 137.229.912,41 |
| Sondervermögen | 30.878.573,85 | 30.878.573,85 |
| Summe | 667.167.530,39 | 605.230.020,19 |
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2019 437.121.533,93 Euro
Zugänge 51.937.510,20 Euro
Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 51,94 Mio. Euro. Davon entfallen 32,45 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 13. März 2020 hatte die Stadt Nürnberg weitere 4,32 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2020 auf 122.516.446,17 Euro.1
Die verbleibende Erhöhung von 19,49 Mio. Euro betrifft die Einlage von Grundstücken durch die Stadt Nürnberg in die WBG-B. 3,66 Mio. Euro resultieren aus der Einlage Ende 2019. Die Aktivierung als nachträgliche Herstellungskosten wurde entsprechend den Feststellungen von Rpr aus 2019 in 2020 nachgeholt. Weitere 15,83 Mio. Euro entfallen auf die Einlage eines Grundstücks im Bereich der Züricher Straße in 2020.
Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus.
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2019 137.229.912,41 Euro
Zugänge 10.000.000,00 Euro
Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 10 Mio. Euro, da sich die Stadt zusammen mit dem Freistaat Bayern in 2017 verpflichtet hatte, künftig in Summe 200 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH einzulegen. Die Einzahlung erfolgt ratenweise und wird von beiden Gesellschaftern hälftig getragen.
Sondervermögen
Der Buchwert des Sondervermögens blieb in 2020 unverändert.
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2020 fort.
1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert der wbg irrtümlich mit 142.006.016,17 Euro und damit um rd. 19,49 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Dies wurde im Rahmen der Prüfung korrigiert.
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2020 betrug 49,69 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sondervermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2020 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 881 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 405 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (881 TEuro) eine entsprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2020 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Zugleich wurden in 2020 drei neue Darlehen in Höhe von 961 TEuro ausgereicht. Zum 31.12.2020 belaufen sie sich in Summe auf 11,32 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2020 mit 5,47 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2020 ein Ertrag von 87 TEuro.
Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsichtlich der Finanzanlagen in einigen Teilbereichen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekturen wurden zwischenzeitlich vorgenommen.
B. Umlaufvermögen
| I. | Vorräte | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Rohstoffe | 116.770,50 | 116.992,50 | |||
| Hilfsstoffe | 11.712,28 | 18.884,67 | |||
| Betriebsstoffe | 40.151,64 | 42.776,78 | |||
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 369.690,49 | 374.375,59 | |||
| Grundstücke des Umlaufvermögens | 39.494.991,76 | 42.660.912,95 | |||
| Summe | 40.033.316,67 | 43.213.942,49 |
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 168 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war ähnlich wie schon im Vorjahr zu hoch (1.444,28 Euro). Eine entsprechende Korrektur dieser Inventurdifferenz wurde trotz Empfehlung durch Rpr von ZD auch mit Wirkung zum 31.12.2020 nicht vorgenommen.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 370 TEuro handelt es sich zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des Kunst- KulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Aufgrund des physischen und wertmäßigen Abgangs von Beständen des Stadtarchivs verminderte sich der Bilanzwert der Vorräte bis Ende 2020 um 10 TEuro. Die Bestände bei den Museen der Stadt reduzierten sich um insgesamt 5 TEuro. Die bei den Handelswaren ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2020 auf rund 103 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe höher als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 4 TEuro resultierte. Diese konnte von Frh allerdings nicht weiter aufgeklärt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr war beim Bilanzposten der Vorräte in 2020 nochmals ein Rückgang um 3,18 Mio. Euro auf 40,03 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2020 insgesamt eine Abnahme von 3,17 Mio. Euro aufgrund des Abgangs von Grundstücken.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-
Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Abgabenforderungen | 78.408.898,79 | 72.895.958,20 | ||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen | 3.620.653,88 | 3.532.152,17 | ||
| 3. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen | 47.574.952,30 | 23.912.354,61 | ||
| 4. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen | 36.993.313,56 | 38.042.211,33 | ||
| 5. | Sonstige Vermögensgegenstände | 73.224.197,61 | 42.316.409,56 | ||
| Summe | 239.822.016,14 | 180.699.085,87 |
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 59,12 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2020 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1,23 Mio. Euro auf insgesamt 46,48 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 44,01 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 1,81 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,95 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (17,89 Mio. Euro), Beiträgen (4,37 Mio. Euro), Steuern (53,92 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,22 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2020 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,51 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Gebührenforderungen (+1,32 Mio. Euro) und der Beitragsforderungen (+2,29 Mio. Euro) sowie am Anstieg der Steuerforderungen um 1,52 Mio. Euro. Die höheren Gebührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen KiTa-Gebühren (+2,09 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den gestiegenen Beitragsforderungen waren Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge ursächlich für den genannten Anstieg. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 41,13 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2020 eine Gesamthöhe von 49,51 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2020 einen Gesamtsaldo von insgesamt 3,62 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,30 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 389 TEuro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Diese belaufen sich in Summe mittlerweile sogar auf 44,23 Mio. Euro (Vorjahr: 18,32 Mio. Euro). Der Anstieg um 25,91 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Konten der Eigenbetriebe SUN (+5,41 Mio. Euro), NürnbergBad (+1,81 Mio. Euro) und SÖR (+6,52 Mio. Euro) sowie des Flughafens Nürnberg (+18,0 Mio. Euro) und der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH (+0,11 Mio. Euro). Dem stehen Rückgänge bei den Konten der noris inklusion gGmbH (-3,35 Mio. Euro), der Noris-Arbeit gGmbH (-0,86 Mio. Euro), des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg (-0,47 Mio. Euro), von der WBG KommunalGmbH (-1,0 Mio. Euro) sowie der NOA.kommunal GmbH (-0,25 Mio. Euro) entgegen. Der Zuwachs der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2020 um insgesamt 23,66 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit zu einem großen Teil auf die in Summe höhere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Dieser Anstieg wird teilweise kompensiert durch eine Abnahme bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. So wurde eine aus dem Vorjahr stammende Forderung im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf an die wbg Nürnberg GmbH (1,50 Mio. Euro) Anfang 2020 beglichen. Die von ASN zum Bilanzstichtag zum Teil bereits seit dem Jahr 2017 ausstehenden Verwaltungskostenerstattungen reduzierten sich allerdings nur um 0,13 Mio. Euro auf nach wie vor 1,68 Mio. Euro.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 1,05 Mio. Euro. Zum einen nahmen die Forderungen gegen das Land um 9,14 Mio. Euro aufgrund geringerer Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Zum anderen erhöhten sich hingegen die Forderungen gegenüber dem Bund aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 7,12 Mio. Euro auf insgesamt 20,87 Mio. Euro. Auch die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen stiegen um 936 TEuro. Dies lag neben den Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikationsnetz (knapp 320 TEuro) und gegen das Siedlungswerk Nürnberg aus Erschließungsbeiträgen und Grundsteuer (166 TEuro) zu einem großen Teil an ausstehenden Forderungen gegenüber der NürnbergMesse GmbH im Zusammenhang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro). Bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist nach wie vor ein Bestand in Höhe von 5,77 Mio. Euro vorhanden. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2020 auf 799 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,01 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für das Jahr 2020 möglich. Es mussten keine Abweichungen festgestellt werden. Die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Hauptbuch (SAP FI) korrekterweise in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Forderungen gegen Mitarbeiter | 337.595,10 | 169.675,20 | ||
| Andere sonstige Vermögensgegenstände | 63.656.252,91 | 38.247.018,21 | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 5.608.183,57 | 715.085,78 | ||
| Durchlaufende Gelder | 14.306,58 | 25.579,64 | ||
| Verrechnungskonten | 3.607.859,45 | 3.159.050,73 | ||
| Summe | 73.224.197,61 | 42.316.409,56 |
Die Forderungen gegen Mitarbeiter resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen aus Personalkostenerstattungen für Gestellungskräfte von den Kirchen in Bayern für den Religionsunterricht. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte sich diese Position größtenteils bei den Vorschüssen in Summe wieder um 168 TEuro.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Während hier im Vorjahr noch eine massive Abnahme zu verzeichnen war, stiegen diese Posten in 2020 wieder um 25,41 Mio. Euro auf 63,34 Mio. Euro. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich begründet in der Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH. Laut Einbringungsvertrag erfolgte der Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten an den Grundstücken in Großreuth bei Schweinau im Jahr 2020 und in St. Johannis bereits in 2019. Die mit diesen Grundstücksübertragungen zusammenhängenden Ertragsbuchungen wurden beim Liegenschaftsamt jedoch erst im Jahr 2021 vorgenommen. Folglich mussten sie von 2021 nach 2020 abgegrenzt werden (vergleiche hierzu auch die Ausführungen bei den Finanzanlagen und bei den sonstigen Verbindlichkeiten).
Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr resultiert des Weiteren aus der anteiligen Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2020 gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,67 Mio. Euro und für die Beihilfeleistungen 1,23 Mio. Euro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (916 TEuro), zu aktivierende Eigenleistungen aus Tiefbaumaßnahmen von SÖR (459 TEuro) sowie Kostenerstattungen aus der Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige nach §264 SGB V (371 TEuro) abgegrenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 4,89 Mio. Euro auf insgesamt 5,61 Mio. Euro. Hierbei handelt es
sich um die Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember 2020, die erst im Januar beziehungsweise Februar 2021 fällig waren.
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo nahm im Vergleich zum Vorjahr um 11 TEuro auf 14 TEuro ab.
Die für das Jahr 2020 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit insgesamt 630 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 146 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 256 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohnraum (205 TEuro) zu nennen.
| III. | Liquide Mittel | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Kassenbestand | 837.980,73 | 904.580,20 | ||
| 2. | Bankguthaben | 425.667.728,67 | 464.706.972,48 | ||
| Summe | 426.505.709,40 | 465.611.552,68 |
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 383,0 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit rd. 235,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 218,9 TEuro bilanziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den Liquiden Mitteln mit rd. 0,2 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Verrechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 0,7 TEuro enthalten.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 174,6 Mio. Euro, die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten in Höhe von insgesamt 251,1 Mio. Euro sowie einen Saldo auf den Clearing- und noch nicht ausgeglichenen Verrechnungskonten von rd. 1,6 TEuro.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Disagio | 221,350,00 | 314.550,00 | ||
| 2. | Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2019 | 17.569.503,19 | 16.932.349,42 | ||
| 3. | Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII | 5.968.128,54 | 5.571.436,05 | ||
| 4. | Leistungen nach dem SGB II | -2.262,11 | 7.176.461,36 | ||
| 5. | sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 7.921.453,14 | 7.692.466,52 | ||
| Summe | 31.678.172,76 | 37.687.263,35 |
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.
Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 6,01 Mio. Euro ist insbesondere auf die nicht erfolgte Abgrenzung des Monatslaufes der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II für Januar 2021 zurückzuführen. Dieser Aufwand wurde direkt im Januar 2021 gebucht, so dass eine Abgrenzung nicht mehr erforderlich war.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2021 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbundenen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N-ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallende Anteil von insgesamt 346 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2020 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 28.12. und 30.12.2020) im Voraus für den Monat Januar 2021 ausbezahlt wurden.
Die im Vorjahr abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wurden vollständig aufgelöst. Eine Abgrenzung der im Dezember 2020 für Januar 2021 geleisteten Leistungen war nicht erforderlich, da dieser Aufwand im Januar 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 gebucht wurde. Der negative Betrag entstand dadurch, dass hier im Januar 2021 geleistete Zahlungen für Dezember 2020 berücksichtigt wurden.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2021 rd. 4,66 Mio. Euro
BKPV Jahresbeitrag 2021 rd. 0,12 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2020 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
| A. | Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| I. | Basiskapital | 693.357.558,94 | 674.344.939,68 | ||
| II. | Rücklagen | 223.291.622,13 | 232.486.124,13 | ||
| III. | Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) | -9.969.158,65 | -6.254.807,51 | ||
| Summe | 906.680.022,42 | 900.576.256,30 |
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
| I. | Basiskapital | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Basiskapital Stadt | 665.278.406,28 | 647.309.120,28 | ||
| 2. | Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage | 993.351,40 | 993.351,40 | ||
| 3. | Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 16.426.254,12 | 15.931.900,98 | ||
| 4. | Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen | 6.331.500,13 | 5.772.873,74 | ||
| 5. | Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen | 2.389.232,52 | 2.388.232,52 | ||
| 6. | Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen | 1.938.814,49 | 1.949.460,76 | ||
| Summe | 693.357.558,94 | 674.344.939,68 |
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von einzelnen erfolgsneutralen Korrekturbuchungen zum 31.12.2020 per Saldo um 17,97 Mio. Euro auf 665,28 Mio. Euro. Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände im Bereich der Museen der Stadt Nürnberg konnte für die wertvollsten Exponate anhand externer Wertgutachten ein um 17,97 Mio. Euro höherer Wert als bisher angenommen berücksichtigt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 494.353,14 Euro auf 16.426.254,12 Euro. Diese Veränderung resultiert aus der Gründung drei neuer nichtrechtsfähiger Stiftungen und deren Überführung in städtisches Vermögen.
| Neue Stiftung | Grundstockvermögen Euro | ||
|---|---|---|---|
| Mathilde-Gottschalk-Stiftung | 300.000,00 | ||
| Georg und Gisela Gottschalk Stiftung | 165.000,00 | ||
| Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst | 29.353,14 | ||
| Summe | 494.353,14 |
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 558.626,39 Euro auf 6.331.500,13 Euro. Diese Erhöhung erfolgte für drei Stiftungen.
Bei der Stiftung Studium, Wissenschaft und Kunst erhöhte die Zustiftung in Form einer Immobilie das zuordenbare Vermögen um rd. 508,6 TEuro. Für die Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung wurde ein Betrag von 30,0 TEuro und für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung ein Betrag von 20,0 TEuro zugestiftet.
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 1.000,00 Euro auf 2.389.232,52 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu.
Aus der Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen wurden im Jahr 2020 nur Mittel der Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung in Höhe von 1,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Dies ist im Hinblick auf einen Anfangsbestand an vorhandener Rücklage für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen von rd. 545,2 TEuro sehr gering. Die Stiftungsverhaltung begründet ihre Zurückhaltung damit, dass im Jahr 2020 langfristige und gleichzeitig den stiftungsrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügende Finanzanlagen nur zu äußerst ungünstigen Bedingungen zur Verfügung standen. Der Erwerb von Finanzanlagen mit kurzer Laufzeit hätte (ohne den hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen) zu einer negativen Effektivverzinsung geführt. Die Stiftungsverwaltung ging in Ihrer Anlagenstrategie davon aus, dass bereits in der Folgeperiode bessere Renditen auf dem Finanzmarkt realisierbar werden und die in den Rücklagen hierfür gebunden liquiden Mittel dann zur Verfügung stehen müssen und nicht in unlukrativen Investitionen gebunden sein sollten. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf Investitionen aus der Kapitalerhaltungsrücklage. Insoweit für Finanzanlagen infolge Fälligkeit Mittel frei wurden, wurden diese auch unverzüglich reinvestiert.
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten reduzierte sich um 10.646,27 Euro auf 1.938.814,49 Euro. Die Veränderung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie der tatsächlich realisierten
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über-pari, entsprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik gebildet wurden.
| II. | Rücklagen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Ergebnisrücklage | 221.458.515,08 | 230.932.409,77 | ||
| 2. | Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) | 1.110.421,82 | 1.008.485,60 | ||
| 3. | Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen | 722.685,23 | 545.228,76 | ||
| Summe | 223.291.622,13 | 232.486.124,13 |
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2020 auf einen Stand von 221,46 Mio. Euro. Der Rückgang um 9,47 Mio. Euro entspricht dem negativen Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in 2020 in Höhe von 9,47 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+227 TEuro), der Kostendecker Marktamt (-815 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-2,80 Mio. Euro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2020 nahmen diese Mittel um 102 TEuro auf 1,11 Mio. Euro zu.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 177.456,47 Euro auf 722.685,23 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 178,5 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden nur 1,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der geringen Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2020 für 30 der 32 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Für eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksichtigung der in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei einer neugegründeten Stiftung war die vollständige Einstellung des Jahresergebnisses in die Kapitalerhaltungsrücklage im Gründungsjahr steuerlich zulässig.
Bei zwei Stiftungen konnte der Kapitalerhalt im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet werden. Bei einer dieser Stiftungen konnte weder der Inflationsausgleich noch die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung aus dem Jahresergebnis vorgenommen werden.
Bei der anderen Stiftung wäre der Kapitalerhalt im Bilanzjahr 2020 grundsätzlich zwar erwirtschaftet worden, jedoch wurde hier die nicht erreichte steuerlich höchstmögliche Einstellung aus dem Jahr 2019 nachgeholt, was sich für das Jahr 2020 auswirkte. Der Fehlbetrag kann gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2022 nachgeholt werden.
| II. | Verlustvortrag | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) | -3.653.170,22 | -2.838.547,80 | ||
| 2. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) | -6.315.988,43 | -3.416.259,71 | ||
| Summe | -9.969.158,65 | -6.254.807,51 |
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in 2020 um knapp 815 TEuro auf 3,65 Mio. Euro. Für das Jahr 2020 musste auch für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortrages um 2,90 Mio. Euro auf 6,32 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2020 nach Ergebnisverwendung (2,80 Mio. Euro) sowie der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (102 TEuro).
B. Sonderposten
| B. | Sonderposten | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Sonderposten aus Zuwendungen | 931.252.177,38 | 873.770.955,72 | ||
| 2. | Sonderposten aus Beiträgen | 98.228.339,58 | 96.955.176,62 | ||
| 3. | Sonderposten aus Gebührenausgleich | 0,00 | 0,00 | ||
| 4. | Sonderposten aus Kostenerstattungen | 28.639.558,56 | 26.241.986,73 | ||
| 5. | Sonstige Sonderposten | 15.946.695,15 | 15.180.660,22 | ||
| Summe | 1.074.066.770,67 | 1.012.148.779,29 |
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 61,92 Mio. Euro bzw. 6,1 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugänge in Höhe von 129,41 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 48,29 Mio. Euro sowie Abgänge in Höhe von 19,20 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um 57,48 Mio. Euro auf 931,25 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 116,61 Mio. Euro Wertminderungen durch Auflösungen (41,54 Mio. Euro) und Abgänge (17,60 Mio. Euro) gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 672,06 Mio. Euro (Vj.: 606,36 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 117,66 Mio. Euro (Vj.: 115,10 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres (116,61 Mio. Euro) im Wesentlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) in Höhe von 21,31 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,63 Mio. Euro. Zuweisungen nach Art. 10 FAG betreffen unter anderem die Bauvorhaben Grundschule Thoner Espan (6,40 Mio. Euro), Johann-Pachelbel-Realschule (3,78 Mio. Euro), Kinderhort Gebrüder-Grimm-Schule (1,67 Mio. Euro) und Michael-Ende-Schule (1,5 Mio. Euro).
Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten sich um 1,27 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf 98,23 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 6,08 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,40 Mio. Euro auf 28,64 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,70 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,30 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der Inventur weiter bereinigt werden. Zum 31.12.2020 werden noch Altbestände aus der kameralen Vermögensrechnung in Höhe von 2,02 Mio. Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 352 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 13,57 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals u.a. kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Bay- NatSchG) und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
C. Rückstellungen
| C. | Rückstellungen | 31.12.2020 | 31.1.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Pensions-/Versorgungsrückstellungen | 1.397.175.330,00 | 1.367.862.539,00 | ||
| 2. | Rückstellungen für Altersteilzeit | 8.180.377,00 | 5.451.887,00 | ||
| 3. | Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen | 245.733.982,73 | 229.258.509,96 | ||
| 4. | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 15.873.000,00 | 16.062.000,00 | ||
| 5. | Rückstellungen für Altlasten | 6.623.500,00 | 6.094.500,00 | ||
| 6. | Bezirksumlagerückstellungen | 2.884.000,00 | 2.884.000,00 | ||
| 7. | Steuerrückstellungen | 1.811.780,33 | 4.374.249.11 | ||
| 8. | Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken | 2.222.599,11 | 1.743.914,02 | ||
| 9. | Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen | 10.000.000,00 | 1.000.000,00 | ||
| 10. | Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen | 207.772,48 | 100.795,32 | ||
| 11. | Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte | 70.628,60 | 34.655,05 | ||
| 12. | Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik | 211.069.527,61 | 134.704.523,44 | ||
| Summe | 1.901.852.497,86 | 1.769.571.572,90 |
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind damit um 132,28 Mio. Euro höher als per Ende 2019. Dies entspricht einem Anstieg um 7,5 %.
Die Pensions- und Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 um 29,31 Mio. Euro bzw. 2,1 %. Dennoch ist ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr von 77,3 % auf 73,5 % gesunken.
Der größte Anstieg erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV- Doppik (+76,37 Mio. Euro bzw. +56,7 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der Summe der Rückstellungen innerhalb eines Jahres von 7,6 % auf 11,1 %. Verantwortlich dafür zeichnen zwei Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro, die im laufenden Geschäftsjahr neu gebildet wurden. Diese betreffen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich deren Ergebnissituation in 2020 deutlich verschlechtert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesellschafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. bereits beschlossene Einlagen vorziehen musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Erholung der Gesellschaften gerechnet. Tritt diese jedoch nicht wie geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu werden, so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde.
Des Weiteren erhöhten sich die Rückstellungen für Verlustausgleiche deutlich (+9 Mio. Euro bzw. 900 %). Grund sind auch hier die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020.
In Summe belaufen sich die Rückstellungen damit auf 32,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 31,8 %).
Zu 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellung für aktive Beamte | 230.152.573,00 | 236.806.575,00 | ||
| Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte | 187.496.538,00 | 191.383.660,00 | ||
| Rückstellung für Beamte im Ruhestand | 438.943.814,00 | 414.268.049,00 | ||
| Rückstellung für ehemals städtische Beamte | 45.376.821,00 | 46.534.660,00 | ||
| Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand | 443.438.649,00 | 422.974.219,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten | 432.043,00 | 627.157,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand | 51.334.892,00 | 55.268.219,00 | ||
| Summe | 1.397.175.330,00 | 1.367.862.539,00 |
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 in Summe um 29,31 Mio. Euro bzw. um 2,1 %.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| schäftigungsgruppen | Euro | Euro | |||
| Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter | 1.351.798.509,00 | 1.321.327.879,00 | |||
| Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) | 39.351.821,00 | 42.672.460,00 | |||
| Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern | 6.025.000,00 | 5.862.200,00 | |||
| Summe | 1.397.175.330,00 | 1.367.862.539,00 |
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2020 auf 32,08 Mio. Euro.
Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Beamte | 1.779.533,00 | 1.582.554,00 | ||
| Beamte Lehrkräfte | 1.829.059,00 | 1.782.424,00 | ||
| Arbeitnehmer | 4.571.785,00 | 2.068.909,00 | ||
| Summe | 8.180.377,00 | 5.451.887,00 |
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Auch in 2020 setzte sich die Erhöhung fort. Dabei fiel die Zunahme in 2020 mit 2,7 Mio. Euro bzw. 50,1 % deutlich stärker aus als im Vorjahr (+489 TEuro bzw. +9,9 %). Verantwortlich dafür zeichnet erneut vor allem der Tarifbereich. Seitdem dort in 2019 erstmals wieder neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, steigt deren Zahl deutlich an.
Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen
| Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen | 31.12.2020 | 31.12.2019 Euro | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 42.643.038,00 | 43.405.130,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 32.484.563,00 | 30.837.152,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte | 81.082.754,00 | 75.703.510,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte | 76.595.734,00 | 67.947.044,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 22.121,00 | 26.780,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN | 2.628.346,00 | 2.359.952,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner | 308.480,00 | 0,00 | |
| Zwischensumme Beihilferückstellungen | 235.765.036,00 | 220.279.568,00 | |
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.785.872,15 | 3.260.741,76 | |
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 6.183.074,58 | 5.718.200,20 | |
| Zwischensumme Urlaubsrückstellungen | 9.968.946,73 | 8.879.941,96 | |
| Summe | 245.733.982,73 | 229.258.509,96 |
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2020 sind die Beihilferückstellungen erneut gestiegen und zwar um 15,49 Mio. Euro bzw. 7,0 %.
In 2019 wurden durch die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen. Soweit Mitarbeiter mit Arbeiteraltversorgung betroffen sind, waren deren Beihilferückstellungen in 2019 nicht enthalten. Dies wurde zum 31.12.2020 nachgeholt. Der Wert beläuft sich auf 308 TEuro.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
| Beihilferückstel- | Beihilferückstellung | Veränderung zum Vorjahr | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lung | Euro | Euro | zum Vorjahr % | ||||
| 2015 | 177.331.590,00 | 6.012.104,00 | 3,5 | ||||
| 2016 | 185.487.910,00 | 8.156.320,00 | 4,6 | ||||
| 2017 | 192.571.651,00 | 7.083.741,00 | 3,8 | ||||
| 2018 | 203.859.002,00 | 11.287.351,00 | 5,9 | ||||
| 2019 | 220.279.568,00 | 16.420.566,00 | 8,1 | ||||
| 2020 | 235.765.036,00 | 15.485.468,00 | 7,0 |
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2020 um 900 TEuro bzw. 11,0 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,87 Mio. Euro betreffen mit 6,87 Mio. Euro den Hoch- und mit 7,68 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,19 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2020 fortgeführt.
Zu 5. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 529 TEuro auf 6,62 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine neu eingestellte Altlastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterverrechnungen von Altlasten-Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung besteht unverändert fort. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs in 2022 erwartungsgemäß schlechter entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist für dieses Jahr mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Eine Erhöhung der Bezirksumlagerückstellung war daher nicht veranlasst.
Zu 7. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,81 Mio. Euro. Sie entfallen zu 241 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1,57 Mio. Euro entfallen auf zu erwartende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 581 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2020 und 990 TEuro die Zeiträume von 2008 bis 2019. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 bzw. 2012 bis 2015 konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden, die Rückstellungen wurden an die Ergebnisse der Betriebsprüfung angepasst. Der Großteil der Bp- Bescheide ist in 2021 ergangen. Derzeit läuft die Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019.
Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,02 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2020 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 362 Mio. Euro (+5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
| Rückstellung für Verlustausgleiche | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| noris inklusion gGmbH für 2019 | 0,00 | 1.000.000,00 | ||
| noris inklusion gGmbH für 2020 | 1.000.000,00 | 0,00 | ||
| Nürnberg Bad | 2.000.000,00 | 0,00 | ||
| Flughafen Nürnberg GmbH | 7.000.000,00 | 0,00 | ||
| Summe | 10.000.000,00 | 1.000.000,00 |
Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Tatsächlich belief sich der Verlust der noris inklusion für das Geschäftsjahr 2020 nur auf 344 TEuro, so dass die Rückstellung um rd. 650 TEuro zu hoch ist. Dies war bei Abschlusserstellung noch nicht abzusehen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2019 wurde in Höhe von 674 TEuro für die Auszahlung verwendet und in Höhe von 326 TEuro ertragswirksam aufgelöst.
Für NüBad musste ebenfalls eine Verlustausgleichsrückstellung gebildet werden. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – lange Schließungszeiten, gedeckelte Besucherzahl – hatte NüBad in 2020 einen höheren Verlust erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung der Stadt Nürnberg im März 2021 war ein Verlust von 8,79 Mio. Euro prognostiziert worden. Abzüglich der bereits geplanten und geleisteten Zuschüsse in Höhe von 6,73 Mio. Euro verblieben noch rd. 2 Mio. Euro, die durch die Rückstellungsbildung abgedeckt wurden. Tatsächlich belief sich der Verlust von NüBad letztendlich nur auf 7,92 Mio. Euro. In 2021 ist daher die Rückstellung in Höhe von rd. 800 TEuro wieder ertragswirksam aufzulösen.
Des Weiteren wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 7 Mio. Euro gebildet. Der Flughafen Nürnberg war durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark getroffen worden. Der Flugverkehr kam nahezu zum Erliegen, was ab März 2020 zu erheblichen Umsatzausfällen führte. Tatsächlich wurden in 2021 nur 3,54 Mio. Euro ausgereicht. Die Differenz ist im Folgejahr aufzulösen.
Im Ergebnis sind in 2021 rd. 4,91 Mio. Euro ertragswirksam aufzulösen.
Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 107 TEuro auf 208 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten.
Insgesamt wiesen 14 der insgesamt 32 Stiftungen zum Jahresendbestand 2020 niedrigere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon wurden bei zwei Stiftungen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig ausgereicht und keine neuen mehr gebildet. Bei einer Stiftung wurde zwar ein niedrigerer Endbestand als der Anfangsbestand ausgewiesen, allerdings wurde hier der Bestand des Vorjahres nicht vollständig ausgereicht. Dies muss in diesem Fall entsprechend der steuerlichen Vorgaben bis zum 31.12.2021 nachgeholt werden. Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es wurde auch keiner gebildet. Bei 16 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen ausgewiesen als zum Anfangsbestand vorhanden.
Bei drei Stiftungen bestanden per 31.12.2020 noch Zweckausrichtungsrückstellungen, welche bereits im Jahr 2019 gebildet worden waren. Diese wären innerhalb der o.g. Frist auszureichen.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2020 eine Rückstellung in Höhe von 71 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2020 | 31.1.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße 21 | 42.000,00 | 48.000,00 | ||
| Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über dem Nennwert (über pari) | 16.227,61 | 19.923,44 | ||
| Überörtliche Prüfungskosten BKPV | 560.000,00 | 420.000,00 | ||
| Straßenschäden aus 2020 | 580.000,00 | 0,00 | ||
| Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR | 6.700.000,00 | 6.700.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV | 109.445.000,00 | 109.445.000,00 | ||
| Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff. | 76.300,00 | 371.600,00 | ||
| Drohende Steuerrückzahlung | 18.350.000,00 | 17.700.000,00 | ||
| Zu erwartende Rückzahlung von Abschlagszahlungen des Zweckverbands KVÜ | 300.000,00 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2020 | 31.1.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse | 50.000.000,00 | 0,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Flughafen Nürnberg | 25.000.000,00 | 0,00 | ||
| Summe | 211.069.527,61 | 134.704.523,44 |
Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 42 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen.
Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sonstigen Rückstellungen von 16 TEuro enthalten.
Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft die Jahre 2017 bis 2020.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Straßenfrostschäden, die in 2020 entstanden und bis zum Bilanzstichtag nicht ausgebessert werden konnten.
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips im Vorjahr eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutreffend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese besteht unverändert fort. Zum 31.12.2019 wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf 109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Klinikums durch die Stadt, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage bei der Stadt führte. Da auch in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV besteht, war in 2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend erhöht worden. Diese besteht zum 31.12.2020 unverändert fort.
Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung wurde um die zu erwartenden Zinsen bis 31.12.2020 erhöht.
Aufgrund der sich verschlechterten Ergebnissituation des Zweckverbands KVÜ in der Corona- Pandemie droht die teilweise Rückforderung von Abschlagszahlungen, die in 2020 geleistet worden waren.
Neu gebildet wurden Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro. Diese betreffen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich deren Ergebnissituation deutlich verschlechtert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesellschafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. bereits beschlossene Einlagen vorziehen musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Erholung der
Gesellschaften gerechnet, doch sind verlässliche Voraussagen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie schwer möglich. Tritt die erwartete wirtschaftliche Erholung nicht wie geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu werden, so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurden daher zum 31.12.2020 entsprechende Rückstellungen gebildet.
D. Verbindlichkeiten
| 1. | 1. | Anleihen | 31.12.2020 | 31.12.2019 Euro |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 | ||
| Summe | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 |
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherungen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
| 2. | Verbindlichkeiten aus Krediten | 31.12.2020 | 31.12.2019 Euro | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Investitionskredite | ||||
| ο vom Land | 1.598,77 | 2.131,75 | ||
| ο von Kreditinstituten | 1.066.027.462,59 | 970.003.301,43 | ||
| ο vom sonstigen inländischen Bereich | 252.074.419,80 | 242.061.774,76 | ||
| Zwischensumme | 1.318.103.481,16 | 1.212.067.207,94 | ||
| Kassenkredite | 0,00 | 83.500.000,00 | ||
| Kontokorrentkonten | 458.875,70 | 91.568,07 | ||
| Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen | 74.961.234,42 | 78.277.660,78 | ||
| Summe | 1.393.523.591,28 | 1.373.936.436,79 |
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1,6 TEuro betreffen ein Darlehen des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 96,02 Mio. Euro auf nunmehr 1,07 Mrd. Euro. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um rd. 10,01 Mio. Euro auf nunmehr 252,07 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
2020 wurden insgesamt 3 Kassenkredite neu aufgenommen, so dass mit dem Bestand des Bilanzstichtages des Vorjahres vom 04.06.2020 bis zum 29.06.2020 ein Kassenkredit von insgesamt 128,0 Mio. Euro bestand. Der durch die Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 280 Mio. Euro wurde eingehalten. Ab 29.06.2020 bis zum Bilanzstichtag wurden die Kassenkredite zurückgeführt, so dass zum Bilanzstichtag kein Kassenkredit mehr bestand.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 74,96 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassenund Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2020 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2008:
| HJ | Schuldenstand 01.01. Mio. Euro | Netto-Neuver- | Schuldenstand 31.12. Mio. Euro | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
| schuldung | |||||
| Mio. Euro | |||||
| 2008 | 964,6 | 41,1 | 1.005,7 | +4,3 | |
| 2009 | 1.005,7 | 49,4 | 1.055,1 | +4,9 | |
| 2010 | 1.055,1 | 71,1 | 1.126,2 | +6,7 | |
| 2011 | 1.126,2 | 87,8 | 1.214,0 | +7,8 | |
| 2012 | 1.214,0 | 2,0 | 1.216,0 | +0,2 | |
| 2013 | 1.216,0 | -8,8 | 1.207,2 | -0,7 | |
| 2014 | 1.207,2 | 28,9 | 1.236,1 | +2,4 | |
| 2015 | 1.236,1 | 10,0 | 1.246,1 | +0,8 | |
| 2016 | 1.246,1 | 39,8 | 1.285,9 | +3,2 | |
| 2017 | 1.285,9 | -29,0 | 1.256,9 | -2,3 | |
| 2018 | 1.256,9 | 51,5 | 1.308,4 | +4,1 | |
| 2019 | 1.308,4 | 66,0 | 1.374,4 | +5,0 | |
| 2020 | 1.374,4 | 23,7 | 1.398,1 | +1,7 |
Veränderung
in %
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 23,7 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver-
schuldung im Kernhaushalt 1.510,0 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit und den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.
Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Aufsichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. Auch u. E. sind umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen unabdingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
| Schulden 2018 | Schulden 2019 | Schulden 2020 | Euro | Euro | Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pro | pro | pro | |||||||||||
| Einw. | Einw. | Einw. | |||||||||||
| 2018 | 2019 | 2020 | |||||||||||
| München | 680.371.000 | 636.056.000 | 1.544.341.000 | 465 | 431 | 1.040 | |||||||
| Nürnberg | 1.444.028.000 | 1.498.807.000 | 1.510.437.000 | 2.792 | 2.887 | 2.922 | |||||||
| Augsburg | 414.023.000 | 403.437.000 | 395.853.000 | 1.408 | 1.365 | 1.340 | |||||||
| Regensburg | 86.860.000 | 79.159.000 | 77.852.000 | 572 | 520 | 512 | |||||||
| Ingolstadt | 243.000 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | |||||||
| Würzburg | 214.393.000 | 200.065.000 | 199.865.000 | 1.690 | 1.570 | 1.570 | |||||||
| Fürth | 208.300.000 | 192.219.000 | 187.193.000 | 1.637 | 1.501 | 1.455 | |||||||
| Erlangen | 142.771.000 | 131.749.000 | 94.927.000 | 1.281 | 1.176 | 845 | |||||||
| Hannover | 3.170.681.000 | 3.025.622.000 | 3.267.876.000 | 2.746 | 2.617 | 2.831 | |||||||
| Braunschweig | 94.689.000 | 150.520.000 | 227.616.000 | 382 | 606 | 916 | |||||||
| Dortmund | 2.112.171.000 | 1.938.930.000 | 1.930.615.000 | 3.604 | 3.306 | 3.289 | |||||||
| Essen | 2.807.693.000 | 2.641.295.000 | 2.490.225.000 | 4.813 | 4.538 | 4.273 | |||||||
| Leipzig | 550.226.000 | 478.190.000 | 511.970.000 | 936 | 812 | 863 | |||||||
| Dresden | 107.285.000 | 0 | 0 | 193 | 0 | 0 | |||||||
| Frankfurt | 1.847.366.000 | 1.967.680.574 | 2.426.278.465 | 2.468 | 2.597 | 3.174 | |||||||
| Kassel | 592.064.000 | 568.664.291 | 549.496.826 | 2.948 | 2.823 | 2.730 | |||||||
| Stuttgart | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Mannheim | 500.158.000 | 499.194.000 | 500.593.000 | 1.620 | 1.615 | 1.617 | |||||||
| Mainz | 1.154.700.000 | 1.181.600.000 | 1.163.400.000 | 5.345 | 5.416 | 5.361 | |||||||
| Ludwigshafen | 1.187.700.000 | 1.207.200.000 | 1.232.500.000 | 7.007 | 7.048 | 7.143 |
Schulden
2018
Schulden
2019
Schulden
2020
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf-
Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.859 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg. Während die anderen Städte im Ballungsraum trotz Corona-Pandemie den Schuldenstand leicht reduzieren konnten, steigen in Nürnberg die Schulden weiterhin spürbar an.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 48,27 Mrd. Euro, was zum 31.12.2020 einer Verschuldung von 1.711 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 43 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 35 Euro auf nunmehr 2.922 Euro pro Einwohner angestiegen. Nürnberg gehört damit auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.
Während die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt
moderat um 1,5 % bzw. 1,9 Milliarden Euro angewachsen ist, stieg die Verschuldung der Stadt
Nürnberg um 1,7 % an. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bun-
desländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen ein noch höheres Schuldenni-
veau aus, wobei insbesondere bei den Städten Nordrhein-Westfalens weiterhin ein stetiger
Abbau der Schulden erfolgt.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist eine Verbesserung im Ranking nicht absehbar. Bei einem weiteren kontinuierlichen Schuldenabbau der kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens muss dagegen sogar mit einer Verschlechterung gerechnet werden.
| 3. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| men | Euro | Euro | ||||
| Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen | 880.591,59 | 1.285.436,28 | ||||
| Leibrentenverpflichtungen | 68.115,23 | 71.857,82 | ||||
| Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 111.935.638,22 | 123.221.924,89 | ||||
| Summe | 112.884.345,04 | 124.579.218,99 |
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 405 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2020 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb erfolgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 02.12.2019 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 05.11.2019 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2020.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 19 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen
rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 11,28 Mio. Euro geringerer Saldo von 111,87 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (61 TEuro).
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| gegenüber | |||||
| 1. | inländischen Kreditoren | 45.759.352,02 | 39.693.852,77 | ||
| 2. | verbundenen Unternehmen | 72.805.734,28 | 10.291.622,52 | ||
| 3. | Beteiligungen | 6.960,00 | 5.325,22 | ||
| 4. | Sondervermögen | 2.764.218,85 | 1.270.834,04 | ||
| 5. | ausländischen Kreditoren | 219.592,09 | 527.983,12 | ||
| Summe | 121.555.857,24 | 51.789.617,67 |
Die Bestände zum 31.12.2020 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder bedeutsam um 69,77 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf den Zuwachs um 62,51 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren erhöhten sich um 6,07 Mio. Euro. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen um 1,49 Mio. Euro. Lediglich bei den Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren resultiert ein Rückgang um 308 TEuro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2020 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2020 knapp 3.200 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2020 auf 45,76 Mio. Euro (Vorjahr: 39,69 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninfrastruktur) summieren sich auf 12,44 Mio. Euro und liegen damit nur minimal über dem Niveau des Vorjahres (12,35 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2020 unter anderem Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Corona-Testzentrums am Flughafen (3,32 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind Zahlungsverpflichtungen aus der Erneuerung von Servern (2,45 Mio. Euro) und aus Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruktur (1,81 Mio. Euro) sowie ein Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Weihergartenstraße (1,20 Mio. Euro) enthalten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2020 auf 2,40 Mio. Euro. Für den Schulbereich werden zum 31.12.2020 Zahlungsverpflichtungen von 2,49 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2020 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf nunmehr 6,02 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr (2,72 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,31 Mio. Euro zugenommen.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2020 massiv um 62,51 Mio. Euro. Dies lag zu einem großen Teil an der dritten Rate aus dem bereits im Jahr 2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg in Höhe von 26,72 Mio. Euro. Diese zuvor Ende 2019 abgegrenzte Rate wurde zum 31.12.2020 anstatt in den sonstigen Verbindlichkeiten nun in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Ausgleich erfolgte dann Anfang 2021.2 Des Weiteren erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG im Rahmen des U-Bahnbaus um 1,68 Mio. Euro auf 7,11 Mio. Euro und gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH um 0,92 Mio. Euro auf 2,12 Mio. Euro. Ein zusätzlicher bedeutsamer Grund für die starke Zunahme dieses Bilanzpostens liegt in einem weiteren Rückkauf von wbg-Anteilen von der StWN im Jahr 2020. Hierbei wurde der Kaufpreis in Höhe von 32,42 Mio. Euro jedoch bis zum 01.01.2022 gestundet.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 7 TEuro sind Ende 2020 Zahlungsverpflichtungen gegenüber der NürnbergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren aus der Vorbereitung des Kongresses StadtLandBio 2021.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1,49 Mio. Euro auf 2,76 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 2020 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,92 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2020 in Höhe von knapp 758 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad aus der Abrechnung des Schulschwimmens in städtischen Bädern im Jahr 2020 in Höhe von 659 TEuro ausgewiesen.
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren
In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung des Konzertsaales an der Meistersingerhalle (76 TEuro), für die Beschaffung von Mobiliar im Jugendhilfebereich (36 TEuro) sowie aus der Instandhaltung von Fahrtreppen für die U-Bahn (33 TEuro) verbucht.
| 5. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 686.699,27 | 614.614,36 |
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich sowie im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 72 TEuro zu.
2 Die zweite Rate des Anteilsrückkaufs in Höhe von 27,19 Mio. Euro wurde ebenfalls von den sonstigen Verbindlichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen umgebucht. Hier erfolgte der Ausgleich allerdings bereits Anfang 2020.
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land | 45.481.546,84 | 78.219.545,70 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer | 7.964.232,53 | 8.163.781,86 | ||
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter | 26.771,97 | 58.394,55 | ||
| 4. | Durchlaufende Gelder | 20.862.947,84 | 7.813.962,36 | ||
| 5. | Sicherheitseinbehalte | 161.733,46 | 157.290,40 | ||
| 6. | Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten | 50.539.386,48 | 74.776.532,55 | ||
| 7. | Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen | 3.858.266,70 | 5.975.827,02 | ||
| 8. | Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen | 8.606.786,81 | 8.743.463,59 | ||
| 9. | Verbindlichkeiten aus Sonderposten | 3.906.615,47 | 4.650.990,97 | ||
| 10. | Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder | 4.571.831,68 | 4.658.932,85 | ||
| 11. | Verrechnungskonten | 17.884.491,98 | 17.753.865,29 | ||
| 12. | Verbindlichkeiten aus Nachlässen | 5.671.090,43 | 4.063.361,83 | ||
| 13. | Verbindlichkeiten aus Kautionen | 626.616,23 | 614.665,32 | ||
| 14. | Andere sonstige Verbindlichkeiten | 59.437,47 | 46.038,13 | ||
| 15. | Clearingkonten | 0,00 | 25.338,63 | ||
| Summe | 170.221.755,89 | 215.721.991,05 |
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2020 ausgewiesene Saldo in Höhe von 45,48 Mio. Euro (Vorjahr: 78,22 Mio. Euro) entfällt mit 6,55 Mio. Euro (Vorjahr: 5,31 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 38,93 Mio. Euro (Vorjahr: 72,91 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 1,24 Mio. Euro zu. Dies ist unter anderem auf Zuwendungen für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände und die Sanierung der Chemieräume des Dürer-Gymnasiums und des Hans- Sachs-Gymnasiums zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 33,98 Mio. Euro auf 38,93 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Aktivierung der U-Bahnstation Großreuth bei Schweinau und der damit verbundenen Umgliederung der in diesem Zusammenhang stehenden Zuwendungen von den Verbindlichkeiten in den Sonderposten zurückzuführen.
Die Zuweisungen des Landes beinhalten unter anderem mit 4,22 Mio. Euro (Vorjahr: 6,64 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen) sowie mit 2,63 Mio. Euro (Vorjahr: 2,63 Mio. Euro) Zuwendungen für die Feuerwehr. Darüber hinaus wurden Zuschüsse für mobile Endgeräte in Höhe von 5,48 Mio. Euro passiviert.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2020 (3,01 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (4,81 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens liegt mit 7,96 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (8,16 Mio. Euro).
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2020 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte er sich Ende 2020 bedeutsam um 13,05 Mio. Euro auf 20,86 Mio. Euro. In dieser Summe sind unter anderem Einzahlungen auf Verwahrgeldkonten des Schulbereichs im Zusammenhang mit Zuweisungen des Freistaates Bayern zum Lehrbetrieb an Nürnberger Schulen enthalten (9,31 Mio. Euro). Des Weiteren sind ähnlich wie schon in den Vorjahren Vorschusszahlungen des Bezirks Mittelfranken im Rahmen der Sozialhilfe von insgesamt 1,84 Mio. Euro ausgewiesen. Diese wurden im ersten Quartal 2021 ausgeglichen. Zudem sind hier zum Bilanzstichtag Einzahlungen im Rahmen der wiederkehrenden Einnahmen (hauptsächlich Gewerbesteuer) von insgesamt 7,88 Mio. Euro vorhanden, die ebenfalls am Jahresanfang 2021 auf die zugehörigen Debitoren umgebucht wurden. Dadurch wurden die betreffenden Durchlaufdebitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Jugendhilfebereich und im Kulturbereich. Zudem sind Sicherheitseinbehalte vorhanden für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2020 knapp 15.900 Aufwandspositionen (Vorjahr: rund 13.600) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2020 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 24,24 Mio. Euro auf insgesamt 50,54 Mio. Euro ab.
Der Rückgang dieser Bilanzposition resultiert hauptsächlich aus dem bereits im Jahr 2019 durch die Stadt Nürnberg vollzogenen Rückkauf des Geschäftsanteils an der wbg von der StWN. Die aus dem Jahr 2019 zuvor abgegrenzte zweite und dritte Rate von zusammen 53,91 Mio. Euro wurden in 2020 auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen umgebucht (siehe hierzu die obigen Ausführungen). Neu hinzugekommen bei den Abgrenzungen ist die Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den sonstigen Vermögengegenständen).
Ferner sind in dieser Bilanzposition die abgegrenzten Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2020 von zusammen 4,41 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren werden hier Aufwendungen resultierend aus den Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio. Euro), für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1,16 Mio. Euro) sowie für die Sanierung von Brücken im Hafenbereich (534 TEuro) abgegrenzt. Zudem enthält dieser Bilanzposten ähnlich wie in den Vorjahren zum 31.12.2020 die abgegrenzten Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 2,55 Mio. Euro. Außerdem ist hier noch die Erstattung aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe in Höhe von 625 TEuro ausgewiesen.
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 4,95 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 94 TEuro niedriger als noch im Jahr 2019 (5,05 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten sich im Berichtsjahr um 2,12 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,67 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2020 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden liegt mit insgesamt 8,61 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (8,74 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2020 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 3,85 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,42 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 792 TEuro auf Ablösebeträge für Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf insgesamt rund 4,56 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2020 jedoch 4,57 Mio. Euro, da sich deren Tilgungen lediglich auf 87 TEuro belaufen. Die hierbei nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro wäre im Folgejahr nachzuholen. Bei den Forderungen hingegen beträgt die Summe der Tilgungen für das Jahr 2020 rund 98 TEuro.
Zu 11. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo liegt zum 31.12.2020 mit insgesamt 17,89 Mio. Euro geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (17,75 Mio. Euro).
Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2020 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrechnungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von nach wie vor knapp 1,67 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (510 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (500 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (604 TEuro). Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (368 TEuro) zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (259 TEuro). Nach wie vor der größte Bestand und somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten sind allerdings die offenen Posten im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen (12,86 Mio. Euro). Hier wird noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth ausgewiesen.
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfe- und auch im Kulturbereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände (1,11 Mio. Euro) sollten nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe- (Verrechnungskonten Mündelgelder mit rund 253.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit 153.000 offenen Posten, Stand Mitte Februar 2022) oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskonten Showsoft und Kulturinfo) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereinigung der Posten notwendig erscheint.
Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2020 wurden zwar vereinzelt Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,61 Mio. Euro auf 5,67 Mio. Euro erhöht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Gesamtsaldo stieg im Berichtsjahr um 12 TEuro auf knapp 627 TEuro.
Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.
Zu 15. Clearingkonten
In dieser Position werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsverkehr dargestellt. Ende 2020 sind diese Konten ausgeglichen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
| E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 28.391.914,25 | 29.800.155,85 |
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (11,05 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und Kindergartenverpflegungsentgelte (4,42 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2019 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
1.3.3 Ergebnisrechnung
| Gesamtergebnisrechnung | 2020 | 2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | ||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 948.757.685,15 | 1.010.789.308,58 | -62.031.623,43 | -6,1 |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 603.119.438,61 | 524.233.711,47 | 78.885.727,14 | 15,0 |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 6.994.042,29 | 6.162.722,26 | 831.320,03 | 13,5 |
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 71.777.450,82 | 86.726.212,07 | -14.948.761,25 | -17,2 |
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 55.861.297,46 | 47.207.679,50 | 8.653.617,96 | 18,3 |
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 34.264.487,05 | 44.730.586,10 | -10.466.099,05 | -23,4 |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 308.581.079,16 | 305.436.067,02 | 3.145.012,14 | 1,0 |
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 83.205.520,93 | 104.147.379,38 | -20.941.858,45 | -20,1 |
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 7.444.640,18 | 5.002.412,65 | 2.442.227,53 | 48,8 |
| 10 | Bestandsveränderungen | 92.543,25 | 4.711.802,54 | -4.619.259,29 | -98,0 |
| Ordentliche Erträge | 2.120.098.184,90 | 2.139.147.881,57 | -19.049.696,67 | -0,9 | |
| 11 | Personalaufwendungen | 574.787.236,36 | 583.978.999,05 | -9.191.762,69 | -1,6 |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 116.628.527,25 | 115.616.759,73 | 1.011.767,52 | 0,9 |
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 283.400.491,36 | 279.574.394,38 | 3.826.096,98 | 1,4 |
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 106.502.399,46 | 104.288.542,53 | 2.213.856,93 | 2,1 |
| 15 | Transferaufwendungen | 815.405.980,18 | 831.833.927,28 | -16.427.947,10 | -2,0 |
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 212.082.896,07 | 156.348.084,19 | 55.734.811,88 | 35,6 |
| Ordentliche Aufwendungen | 2.108.807.530,68 | 2.071.640.707,16 | 37.166.823,52 | 1,8 | |
| Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | 11.290.654,22 | 67.507.174,41 | -56.216.520,19 | -83,3 | |
| 17 | Finanzerträge | 9.147.948,70 | 26.702.313,29 | -17.554.364,59 | -65,7 |
| 18 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 32.646.977,55 | 34.753.535,56 | -2.106.558,01 | -6,1 |
| Finanzergebnis | -23.499.028,85 | -8.051.222,27 | -15.447.806,58 | -191,9 | |
| Ordentliches Jahresergebnis | -12.208.374,63 | 59.455.952,14 | -71.664.326,77 | -120,5 | |
| 19 | Außerordentliche Erträge | 623.728,97 | 4.101.446,84 | -3.477.717,87 | -84,8 |
| 20 | Außerordentliche Aufwendungen | 1.275.074,71 | 1.731.063,55 | -455.988,84 | -26,3 |
| Außerordentliches Ergebnis | -651.345,74 | 2.370.383,29 | -3.021.729,03 | -127,5 | |
| Jahresergebnis | -12.859.720,37 | 61.826.335,43 | -74.686.055,80 | -120,8 |
Während im Vorjahr noch ein Jahresüberschuss von 61,83 Mio. Euro erzielt wurde, ergibt sich für 2020 ein Fehlbetrag von 12,86 Mio. Euro. Diese Verschlechterung von 74,69 Mio. Euro war dabei insbesondere der Corona-Pandemie geschuldet. Dies führte sowohl beim Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (-56,22 Mio. Euro) als auch beim Finanzergebnis (-15,45 Mio. Euro) zu erheblichen Verschlechterungen. Selbst beim außerordentlichen Ergebnis ergab sich ein Rückgang von 3,02 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge um 19,05 Mio. Euro zurückgegangen, während die ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 37,17 Mio. Euro angestiegen sind. Der Rückgang der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein geringeres Steueraufkommen bei der Gewerbesteuer (-55,63 Mio. Euro) und geringeren Einkommenssteueranteilen (-15,98 Mio. Euro) zurückzuführen. Mindererträge waren zudem bei den öffentlichrechtlichen (-14,95 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (-10,47 Mio. Euro) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (-20,94 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Die von Seiten des Bundes erfolgte Gewerbesteuerkompensation von 61,70 Mio. Euro konnte dabei die Gesamteinnahmeausfälle nicht ausgleichen. Die höheren ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf den gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+55,73 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis (-23,50 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-15,45 Mio. Euro) ist insbesondere auf geringere Finanzerträge (-17,55 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Mindererträge stammen insbesondere aus der geringeren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (-15,42 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2020 ergab einen negativen Betrag von 651 TEuro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von 3,02 Mio. Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2020 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2020 den gesamten Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 61,83 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:
| Teilhaushalt/Geschäftsbereich | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -31.659.711,98 | -26.037.166,87 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -72.121.780,73 | -68.459.010,05 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -174.565.349,29 | -156.032.738,96 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) | -27.877.614,92 | -28.535.547,32 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -33.278.362,67 | -16.312.329,63 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -181.865.371,61 | -183.610.822,33 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -343.043.538,43 | -350.511.381,27 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -48.896.544,69 | -48.062.614,22 |
| Teilhaushalt/Geschäftsbereich | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) | -8.516.680,02 | -15.809.328,97 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 908.965.233,97 | 955.197.275,05 | ||
| Gesamt | -12.859.720,37 | 61.826.335,43 |
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2020 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2020: 948,76 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2020: 65,4 % von 603,12 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. 2020 fällt dieses insbesondere aufgrund pandemiebedingter Gewerbesteuermindereinnahmen geringer aus. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen und ein Ausgleich für die Gewerbesteuermindereinnahmen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
Ordentliche Erträge
7,24% Steuern und ähnliche Abgaben 1,62% 14,56% Zuweisungen und allgemeine Umlagen 44,75% Öffentlich-rechtliche 3,39% Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte 28,45% Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge
| 1 | Steuern und ähnliche Abga- ben | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro | je Einwohner | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | |||||||
| 2020 | 2020 | ||||||
| Stadt | LD3 | ||||||
| Grundsteuer A | 294.942,92 | 293.408,10 | 0,56 | 0,42 | |||
| Grundsteuer B | 122.400.656,62 | 121.216.449,55 | 235,21 | 214,21 | |||
| Gewerbesteuer | 421.013.582,85 | 476.640.161,43 | 749,01 | 876,76 | |||
| Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer | 307.658.323,00 | 323.641.508,00 | 597,79 | 716,82 | |||
| Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer | 94.527.995,00 | 86.174.466,00 | 182,54 | 206,88 | |||
| Andere Steuern und steuerähnli- che Einnahmen | 2.862.184,76 | 2.823.315,50 | 5,52 | 5,77 | |||
| Summe | 948.757.685,15 | 1.010.789.308,58 | 1.770,63 | 2.020,86 |
Steuern und ähnliche Abga-
ben
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 76,8 % der städtischen Steuererträge ergeben. Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie verringerten sich 2020 die städtischen Steuererträge um rund 6,1 %. Da landesweit jedoch ein noch stärkerer Rückgang bei den Steuererträgen zu verzeichnen war, hat sich der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf- Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr verringert.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Rückgang pro Einwohner mit -65,03 Euro deutlich unter dem durchschnittlichen Rückgang bei den bayerischen kreisfreien Städten (-471,17 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2020 ist coronabedingt um 55,63 Mio. Euro (-6,1 %) zurückgegangen, der durchschnittliche Gewerbesteuerrückgang bei den vergleichbaren bayerischen Städten betrug dagegen 34,7 %. Für 2021 kann erfreulicherweise mit stark ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 15.02.2022 Erträge von 552,21 Mio. Euro (+131,20 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2021 ausgewiesen, was einen neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen 2020 lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.
3 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
| Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe- | 20204 | 20195 | 2020 LD6 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| sätze | ||||||
| Realsteuerkraft7 | ||||||
| Grundsteuer A | 0,17 | 0,17 | 0,12 | |||
| Grundsteuer B | 41,43 | 42,54 | 41,05 | |||
| Gewerbesteuer | 176,93 | 207,70 | 199,61 | |||
| insgesamt | 217,53 | 250,41 | 240,78 | |||
| Finanzkraft8 | 1377 | 1314 | 1473 | |||
| Hebesätze9 | ||||||
| Grundsteuer A | 332 | 332 | 393 | |||
| Grundsteuer B | 555 | 555 | 523 | |||
| Gewerbesteuer | 467 | 467 | 471 |
Bei der Realsteuerkraft war ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen
(-32,88 Euro pro Einwohner). Ursächlich hierfür waren die pandemiebedingten Mindereinnah-
men bei der Gewerbesteuer. Da diese sich beim Landesdurchschnitt noch stärker bemerkbar
machten, konnte der Rückstand zu diesem um 51,55 Euro pro Einwohner verringert werden.
2020 betrugt der Rückstand zur durchschnittlichen Realsteuerkraft der bayerischen kreisfreien
Städte über 100.000 Einwohner damit 23,25 Euro pro Einwohner.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1599) und Regensburg (1489) ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft vergrößerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 96 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.
4 Ergebnisse der Finanzrechnung 5 Ergebnisse der Finanzrechnung 6 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 7 Grundbeträge in Euro je Einwohner 8 in Euro je Einwohner 9 in v. H.
| 2 | Zuweisungen und allgemeine Umlagen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schlüsselzuweisungen | 249.455.864,00 | 229.195.644,00 | |||
| Verwaltungsaufwand | 19.097.708,64 | 18.981.176,88 | |||
| Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen | 61.731.703,00 | 0,00 | |||
| Grunderwerbsteuer | 33.883.882,74 | 40.695.573,07 | |||
| Familienleistungsausgleich | 21.591.722,00 | 23.080.764,00 | |||
| Gesundheitsamt | 4.333.531,40 | 4.307.080,36 | |||
| Öffentlicher Personennahverkehr | 7.684.621,70 | 7.924.656,35 | |||
| Kraftfahrzeugsteuer | 8.217.500,00 | 8.217.500,00 | |||
| Lehr-/Kinderbetreuungspersonal | 81.176.009,14 | 87.526.845,50 | |||
| Schülerbeförderung | 6.693.682,00 | 4.846.500,00 | |||
| Kindertageseinrichtungen | 71.466.732,50 | 63.199.268,60 | |||
| Belastungsausgleich Hartz IV | 0,00 | 3.383.109,00 | |||
| sonstige Zuweisungen und Zuschüsse | 37.786.481,49 | 32.875.593,71 | |||
| Summe | 603.119.438,61 | 524.233.711,47 |
Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 78,89 Mio. Euro ist insbesondere auf den vom Bund gewährten Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen (61,73 Mio. Euro) zurückzuführen. Daneben war auch bei den Schlüsselzuweisungen, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen und den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen ein Anstieg zu verzeichnen. Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dagegen bei der Grunderwerbsteuer und den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 20,26 Mio. Euro auf 249,46 Mio. Euro ist auf eine erneute Erhöhung der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So erhöhten sich im Jahr 2020 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um rund 241 Mio. Euro (+6,57 %). Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuer- und Umlagekraft der Stadt Nürnberg stiegen die Schlüsselzuweisungen um rund 20,26 Mio. Euro (+8,8 %) an.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,81 Mio. Euro zurückgegangen. Die Erträge liegen mit 33,88 Mio. Euro jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Mindererträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal sind auf verspätet gebuchte Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen, die nicht mehr in 2020 gebucht werden konnten und deshalb erst im Folgejahr ertragswirksam werden.
Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen stiegen 2020 um rund 8,27 Mio. Euro an. Ursachen hierfür waren insbesondere ein Beitragsersatz für Elternbeiträge, ein neuer Verwaltungs- und Leitungsbonus sowie eine Fördererhöhung für den weiteren Ausbau des Elternbeitragszuschusses ab 01.04.2019. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen war insbesondere durch einen Vergleich zur Sanierung eines Brandschadens über 2,40 Mio. Euro bedingt. Der Belastungsausgleich Hartz IV ist inzwischen ausgelaufen und damit entfallen.
| 3 | Sonstige Transfererträge | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Transfererträge außerhalb von Einrichtungen | 3.016.177,23 | 2.950.465,81 | ||
| Transfererträge innerhalb von Einrichtungen | 3.529.770,27 | 3.212.256,45 | ||
| Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge | 448.094,79 | 0,00 | ||
| Summe | 6.994.042,29 | 6.162.722,26 |
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2020 rund 831 TEuro über dem Vorjahreswert.
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 2020 Euro | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Verwaltungsgebühren | 17.909.481,44 | 21.791.615,24 | ||
| Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen | 20.441.201,52 | 23.891.343,82 | ||
| Bestattungsgebühren | 2.767.959,88 | 2.676.281,14 | ||
| Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren | 10.679.613,20 | 12.866.122,68 | ||
| Eintrittsgelder | 7.231.361,48 | 11.739.827,19 | ||
| Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten | 4.874.011,67 | 5.221.528,56 | ||
| Sonstige Benutzungsgebühren | 7.873.821,63 | 8.539.493,44 | ||
| Summe | 71.777.450,82 | 86.726.212,07 |
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 14,95 Mio. Euro. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Diese führte aufgrund von teilweisen Schließungen von Einrichtungen zu erheblichen Mindererträgen, insbesondere bei den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen und den Eintrittsgeldern.
Ursache für den Rückgang bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen (-3,45 Mio. Euro) waren insbesondere geringere Beiträge für Kindertagesbetreuung. Ursächlich für diese Mindererträge waren die Erweiterung des Zuschusses pro Kind ab 01.04.2019 sowie pandemiebedingter Beitragsverzicht für die Zeit von Mitte März 2020 bis Juni 2020. Der Rückgang bei den Eintrittsgeldern um 4,51 Mio. Euro war auf die zeitweise Schließung von Einrichtungen zurückzuführen. So führte der damit verbundene Rückgang der Besucherzahlen beim Tiergarten (-2,74 Mio. Euro) und den Museen (-1,76 Mio. Euro) zu erheblichen Mindererträgen.
Die Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um 2,19 Mio. Euro. Bedingt sind diese Mindererträge durch einen Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte „Fehlbeleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben.
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 2020 Euro | 2019 Euro | |
|---|---|---|---|---|
| Zuwendungen | 47.754.265,10 | 40.586.827,52 | ||
| Beiträge | 4.798.301,14 | 4.782.601,12 | ||
| Kostenerstattungen | 2.079.379,45 | 1.712.102,86 | ||
| sonstige Sonderposten | 1.229.351,77 | 126.148,00 | ||
| Summe | 55.861.297,46 | 47.207.679,50 |
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen.
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2020 Euro | 2019 Euro | |
|---|---|---|---|---|
| Erträge aus Verkauf | 5.576.249,09 | 6.012.977,89 | ||
| Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen | 18.535.144,41 | 21.552.606,79 | ||
| Werbeerträge | 1.228.953,77 | 1.638.382,23 | ||
| Ersatzleistungen | 1.909.088,96 | 2.981.584,64 | ||
| Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen | 379.615,63 | 1.750.941,01 | ||
| Teilnehmerbeiträge | 2.166.790,61 | 5.527.439,69 | ||
| Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | 4.468.644,58 | 5.266.653,85 | ||
| Summe | 34.264.487,05 | 44.730.586,10 |
Bei den Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten war generell ein Ertragsrückgang
festzustellen (-10,47 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dabei insbeson-
dere bei den Miet- und Pachterträgen, den Eintrittsgeldern und Erträgen aus Veranstaltungen
sowie bei den Teilnehmerbeiträgen.
Die Miet- und Pachterträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,02 Mio. Euro.
Ursache hierfür waren insbesondere Mindererträge bei der Meistersingerhalle (-1,45 Mio.
Euro). Die um 1,37 Mio. Euro gesunkenen Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen
resultieren insbesondere aus coronabedingten Mindereinnahmen beim Kulturtheater
(- 367 TEuro) und der Stadtbibliothek (-365 TEuro).
Auch bei den Teilnehmerbeitragen waren Mindereinnahmen von 3,36 Mio. Euro zu verzeich-
nen. Der größte Einnahmeausfall im Vergleich zum Vorjahr war dabei beim Bildungszentrum
zu verzeichnen. Dort sind die Teilnehmerbeiträge um 2,93 Mio. Euro zurückgegangen.
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Erstattung vom Bund | |||||
| Grundsicherung im Alter o | 40.702.459,39 | 38.714.255,82 | |||
| Grundsicherung bei Erwerbsminderung o | 15.557.088,65 | 14.316.717,09 | |||
| Kosten der Unterkunft (SGB II) o | 73.032.044,45 | 53.819.620,69 | |||
| sonstige o | 474.601,27 | 552.375,25 | |||
| Erstattung vom Land | |||||
| Sozialleistungen für Asylbewerber o | 55.897.157,08 | 78.723.272,65 | |||
| Kinderbetreuung o | 14.105.400,00 | 11.290.000,00 | |||
| sonstige o | 10.568.827,25 | 10.462.397,36 | |||
| Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler | 20.518.050,13 | 18.016.400,21 | |||
| Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) | 18.656.432,82 | 20.313.606,31 | |||
| Kostenersatz für Jobcenter | 11.045.992,04 | 11.060.873,37 | |||
| Erstattungen | |||||
| Verbundene Unternehmen/Beteiligungen o | 758.308,44 | 785.032,45 | |||
| Klinikum o | 6.974.155,77 | 7.733.721,11 | |||
| Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) o | 5.996.354,15 | 5.773.684,49 | |||
| Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe o | 9.114.411,00 | 9.114.411,00 | |||
| Sonderrechnungen o | 2.799.771,51 | 2.700.994,62 | |||
| Staatstheater Nürnberg o | 526.346,82 | 712.608,12 | |||
| andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumla- gen | 21.853.678,39 | 21.346.096,48 | |||
| Summe | 308.581.079,16 | 305.436.067,02 |
Mit 308,58 Mio. Euro bewegen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in etwa auf Vorjahresniveau. Nennenswerte Verschiebungen ergaben sich insbesondere aufgrund höherer Erstattungen des Bundes (+22,36 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungen des Landes im Bereich der Sozialleistungen für Asylbewerber.
Die Erstattungen des Bundes bewegen sich mit 129,77 Mio. Euro um rund 22,36 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter sowie die Mindererträge bei Erwerbsminderung beruhen größtenteils auf der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II um 25 %.
Die Erstattungen des Landes betrugen 80,57 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 19,90 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mindererträge war insbesondere ein erheblicher Rückgang der Aufwendungen für Asylbewerberleistungen (-22,83 Mio. Euro). Gegenteilig verhielt es sich mit den Erstattungen für die Kindertageseinrichtungen. Hier ergaben sich Mehrerträge von 2,82 Mio. Euro, welche insbesondere auf eine teilweise Beitragserstattung von coronabedingten Schließungen zurückzuführen sind.
Bei den Gastschulbeiträgen stiegen die Erstattungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,50 Mio. Euro an. Nennenswerte Mindererträge waren dagegen bei den Erstattungen des
Bezirks für Sozialleistungen (-1,66 Mio. Euro) zu verzeichnen. Diese sind insbesondere auf den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurückzuführen.
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Konzessionsabgabe | 40.072.577,01 | 40.759.281,36 | |||
| Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen | 18.147.031,26 | 7.007.429,82 | |||
| Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen | 17.862.667,62 | 25.195.053,72 | |||
| Aktivierte Bauzeitzinsen | 251.221,68 | 308.287,76 | |||
| andere sonstige ordentliche Erträge | 6.872.224,00 | 30.879.112,52 | |||
| Umsatzsteuerkorrektur ILV | -200,64 | -1.785,80 | |||
| Summe | 83.205.520,93 | 104.147.379,38 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 20,94 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die Position Neutralisation von Zahlungen aus Aufwandsrückstellungen zurückzuführen. Hier wurden im Vorjahr 24,43 Mio. Euro aus einer 2018 gebildeten Rückstellung zum Tarifabschluss realisiert. Im Berichtsjahr lag dagegen kein vergleichbarer Sachverhalt vor.
Daneben waren noch Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (- 7,33 Mio. Euro) zu verzeichnen. Ursache hierfür waren geringere Erträge aus Grundstücksverkäufen (-9,53 Mio. Euro).
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Aktivierte Eigenleistungen | 7.444.640,18 | 5.002.412,65 |
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
| 10 | Bestandsveränderungen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Bestandsveränderungen | 92.543,25 | 4.711.802,54 |
Der Rückgang der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf im Vorjahr erfolgten Warenmehrungen (Schulbücher und andere Festwerte), welche im Zuge einer erstmals durchgeführten Inventur bei den städtischen Schulen erfasst wurden.
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 71,5 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 37,17 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere höhere sonstige ordentliche Aufwendungen (+55,73 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu verringerten sich die Transferaufwendungen um rund 16,43 Mio. Euro, was insbesondere auf einen Rückgang der Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
OrdentlichelAufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. 7,55% Dienstleistungen 33,77% Abschreibungen
Transferaufwendungen 40,15% Sonstige ordentliche 13,50% Aufwendungen 5,03%
| 11 | Personalaufwendungen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Personalaufwendungen | 574.787.236,36 | 583.978.999,05 |
Obwohl die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen aufgrund einer Tariferhöhung im Ver-
| bei den Personalaufwen- | ||||
|---|---|---|---|---|
| dungen | rd. 9,19 Mio. Euro auf 574,78 Mio. | Euro | festzustellen. | |
| Ursache hierfür waren insbesondere die um rund 28,53 Mio. Euro geringeren Zuführungen zu | ||||
| Pensionsrückstellungen. |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 116.628.527,25 | 115.616.759,73 |
Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,01 Mio. Euro auf 116,63 Mio. Euro ist
insbesondere auf weiter steigende Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück-
zuführen.
| Stellen | Tatsächlich besetzte Stellen am | Zahl der VK 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |||||
| Kämmereihaushalt | ||||||
| Beamte | 2.646,49 | 2.614,71 | 2.848,25 | |||
| Tarifbeschäftigte | 5.060,47 | 4.948,61 | 5.718,11 | |||
| Stellen insgesamt | 7.706,96 | 7.563,32 | 8.566,36 | |||
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik | ||||||
| Beamte | 15,66 | 17,66 | 16,87 | |||
| Tarifbeschäftigte | 370,52 | 365,91 | 406,61 | |||
| Stellen insgesamt | 386,18 | 383,57 | 423,48 | |||
| NürnbergStift | ||||||
| Beamte | 6,39 | 8,39 | 6,26 | |||
| Tarifbeschäftigte | 460,10 | 438,09 | 473,81 | |||
| Stellen insgesamt | 466,49 | 446,48 | 480,07 | |||
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | ||||||
| Beamte | 9,91 | 8,93 | 12,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 407,68 | 406,89 | 428,02 | |||
| Stellen insgesamt | 417,59 | 415,82 | 440,02 | |||
| Franken-Stadion Nürnberg | ||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 1,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Stellen insgesamt | 1,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| NürnbergBad | ||||||
| Beamte | 1,00 | 1,00 | 2,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 73,49 | 77,66 | 87,70 | |||
| Stellen insgesamt | 74,49 | 78,66 | 89,70 | |||
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg | ||||||
| Beamte | 70,09 | 70,11 | 75,83 | |||
| Tarifbeschäftigte | 836,88 | 826,19 | 894,57 | |||
| Stellen insgesamt | 906,97 | 896,30 | 970,40 | |||
| Klinikum | ||||||
| Beamte | 27,91 | 28,96 | 32,10 | |||
| Staatstheater | ||||||
| Beamte | 3,00 | 4,00 | 4,00 | |||
| Gesamtsumme | 9.990,59 | 9.817,11 | 11.006,13 |
Im Zeitraum vom 30.06.2019 bis 30.06.2020 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 173,48 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2020 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.006,13 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 313,02 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren insbesondere Stellenschaffungen aufgrund des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung sowie der Digitalisierungsoffensive. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten im Bereich Bildung/Schule (+21,70 VK) und im Rahmen der Corona-Pandemie bei Gh (+9,6 VK).
| Personalausgaben im bayernweiten Vergleich10 | 2020 | 2019 Euro |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Stadt Nürnberg je Einw. | 1.249 | 1.207 |
| LD je Einw. | 1.402 | 1.326 |
Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personalausgaben je Einwohner auch 2020 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind um rund 3,5 % auf 1.249 Euro pro Einwohner angestiegen. Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personalausgaben je Einwohner jedoch durchschnittlich um rd. 5,7 % erhöhten, hat sich der Rückstand zum Landesdurchschnitt vergrößert. Die städtischen Personalkosten liegen 2020 um 153 Euro pro Einwohner bzw. 10,9 % unter dem bayerischen Landesdurchschnitt.
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 2020 Euro | 2019 Euro |
|---|---|---|---|
| Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf | 10.516.956,87 | 7.032.722,68 | |
| Energie, Wasser, Abwasser | 19.606.273,23 | 19.973.663,93 | |
| Gebäudeunterhalt | 40.815.709,62 | 41.729.689,42 | |
| Unterhalt unbebauter Grundstücke | 3.409.128,77 | 3.957.599,68 | |
| Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke | 23.545.766,71 | 20.575.301,50 | |
| Zuführung zu Rückstellungen | 17.116.958,12 | 16.297.549,67 | |
| Schulische Aufwendungen | 17.555.232,92 | 21.248.407,98 | |
| Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand | 6.512.070,10 | 6.882.832,42 | |
| Kostenerstattungen | 144.322.395,02 | 141.876.627,10 | |
| Summe | 283.400.491,36 | 279.574.394,38 |
| sind im Berichtszeitraum um rd. 3,83 Mio. | ||
|---|---|---|
| Euro auf 283,40 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwen- | ||
| dungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (+3,48 Mio. Euro), der Anstieg des | ||
| um | ||
| rund 2,45 Mio. Euro höhere Kostenerstattungen. Minderaufwendungen ergaben sich dagegen | ||
| bei den schulischen Aufwendungen (-3,49 Mio. Euro). |
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 3,48 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 2,60 Mio. Euro für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung war die Anschaffung von Gegenständen mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspender, Luftreinigungsgeräte, aber auch Headsets und Webcams für die kontaktlosen Videokonferenzen.
Auch der Kostenanstieg beim Unterhalts- und Betriebsaufwand der Grundstücke war coronabedingt. So waren insbesondere pandemiebedingte zusätzliche Reinigungsarbeiten für die dortigen Mehraufwendungen verantwortlich. Bei den schulischen Aufwendungen führte die Pandemie dagegen zu Minderaufwendungen von rd. 3,69 Mio. Euro, da hier aufgrund von
10 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
Schulschließungen die Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien- sowie Ferienfahrten nicht möglich waren.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+2,45 Mio. Euro) beruht insbesondere auf rund 6,04 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren Kostensteigerungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastruktur-vermögen der Stadt.
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 2020 Euro | 2019 Euro |
|---|---|---|---|
| Forderungen | 1.805.950,59 | 1.945.191,86 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 14.835.322,24 | 14.728.556,17 | |
| Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen | 25.052.544,01 | 24.317.100,41 | |
| Infrastrukturvermögen | 46.507.622,37 | 45.061.256,51 | |
| Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen | 4.579.644,70 | 4.581.079,26 | |
| Fahrzeuge | 1.689.366,22 | 1.668.761,02 | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.261.996,34 | 8.270.360,90 | |
| Geringwertigen Wirtschaftsgüter | 2.769.952,99 | 3.716.234,40 | |
| Summe | 106.502.399,46 | 104.288.542,53 |
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsniveaus im Vergleich zum Vorjahr um 2,21 Mio. Euro angestiegen. Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
| 15 | Transferaufwendungen | 2020 Euro | 2019 Euro |
|---|---|---|---|
| Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen | 168.723.713,25 | 154.926.841,07 | |
| Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg | 21.128.281,00 | 21.128.281,00 | |
| Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen | 11.585.676,03 | 10.683.779,35 | |
| Krankenhausumlage | 12.744.814,00 | 14.778.240,00 | |
| Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | 105.528.337,49 | 103.754.938,80 | |
| Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) | 57.319.839,54 | 53.908.815,94 | |
| Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) | 4.885.904,98 | 5.078.401,37 | |
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | 51.802,82 | 512.424,13 | |
| Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) | 5.699.688,51 | 8.001.589,90 | |
| Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit | 61.666.448,65 | 74.528.245,53 | |
| Bildungs- und Teilhabepaket | 6.380.326,51 | 6.554.349,96 | |
| Jugendhilfe | 87.123.707,57 | 86.660.365,94 | |
| Gewerbesteuerumlage | 31.438.477,00 | 65.026.735,99 | |
| Bezirksumlage | 203.441.575,99 | 196.871.394,93 | |
| Zuführung verschiedene Rückstellungen | 11.000.701,33 | 5.916.268,29 | |
| sonstige Transferleistungen | 28.102.420,45 | 24.546.255,08 |
| 15 | Transferaufwendungen | 2020 Euro | 2019 Euro |
|---|---|---|---|
| Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche | -1.415.734,94 | -1.043.000,00 | |
| Summe | 815.405.980,18 | 831.833.927,28 |
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 16,43 Mio. Euro auf nunmehr 815,41 Mio. Euro zurückgegangen. Minderaufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) sowie den Sozialleistungen nach SGB XII und den Asylbewerberleistungen. Zu Mehraufwendungen führten dagegen insbesondere höhere Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+13,80 Mio. Euro) eine gestiegene Bezirksumlage (+6,57 Mio. Euro), Mehraufwendungen im Bereich der Grundsicherung nach SGB II sowie durch höhere Zuführungen zu Rückstellungen.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um rund 13,80 Mio. Euro auf nunmehr 168,72 Mio. Euro ist maßgeblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen.
Auch bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) waren Mehraufwendungen zu verzeichnen. Der Grund hierfür liegt insbesondere an einer Leistungsausweitung im Wohngeldgesetz. Da die Kosten der Grundsicherung jedoch zu 100 % vom Bund erstattet werden, stehen diesen Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüber.
Nennenswerte Minderaufwendungen ergaben sich noch bei den Hilfen zur Gesundheit (- 2,30 Mio. Euro) sowie den Asylbewerberleistungen (-12,86 Mio. Euro). Ursache für den Rückgang bei den Hilfen zur Gesundheit war insbesondere das Bayerische Teilhabegesetz, wodurch auch die Hilfe zur Gesundheit für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit des Bezirks übergegangen ist. Die Anzahl der Leistungsempfänger für die Hilfe zur Gesundheit hat sich dadurch nahezu halbiert. Auch der Rückgang bei den Asylbewerberleistungen war auf die stark rückläufige Anzahl der Leistungsbezieher zurückzuführen.
| Jugendhilfe | 2020 Euro | 2019 Euro |
|---|---|---|
| Leistungen außerhalb von Einrichtungen | 21.156.203,08 | 20.641.536,96 |
| Leistungen in Einrichtungen | 65.967.504,49 | 66.018.828,98 |
| Summe | 87.123.707,57 | 86.660.365,94 |
| Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 463 TEuro ange- | |
|---|---|
| stiegen. Diese Mehraufwendungen beruhen auf einen Anstieg der Leistungen außerhalb von | |
| Einrichtungen (+515 TEuro), welcher insbesondere auf höhere Leistungen im Bereich „Sozi- | |
| alpädagogische Familienhilfe“ (+695 TEuro) zurückzuführen ist. | ie Leistungen in Einrichtun- |
| gen sind nahezu gleichgeblieben (-51 TEuro). |
Aufgrund von coronabedingten Mindereinzahlungen bei der Gewerbesteuer und dem Wegfall der im Zuge der Deutschen Einheit erfolgten Erhöhung ist die Gewerbesteuerumlage deutlich gesunken (-33,59 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Bezirksumlage um 6,57 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft. Die coronabedingten Ertragseinbußen beim Flughafen und bei NürnbergBad führten zu einem entsprechenden Anstieg der Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen.
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | 55.070.616,81 | 49.804.605,53 | |||
| Geschäftsaufwendungen | 44.602.558,57 | 36.533.995,45 | |||
| Aufwendungen für Beiträge | 8.385.548,46 | 7.745.955,03 | |||
| Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen | 5.156.200,27 | 2.379.301,17 | |||
| Verluste aus Finanzanlagen | 33.597,06 | 934,78 | |||
| Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 1.190.721,40 | 701.176,76 | |||
| Betriebliche Steueraufwendungen | 703.753,45 | 851.459,57 | |||
| Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag | 5.117.994,93 | 1.618.294,07 | |||
| andere sonstige ordentliche Aufwendungen | 91.821.905,10 | 56.712.361,83 | |||
| Summe | 212.082.896,07 | 156.348.084,19 |
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,73 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 35,11 Mio. Euro höhere andere sonstige ordentliche Aufwendungen. Bei den weiteren Positionen war meist ein moderater Aufwandsanstieg zu verzeichnen.
Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um 5,27 Mio. Euro war maßgeblich auf gestiegene Betriebsmittel für konsumtive MIP-Maßnahmen (+3,44 Mio. Euro) zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um nicht aktivierungsfähige, im MIP veranschlagte, Investitionen. Aufgrund der Aufwendungen für das Corona-Testzentrum am Flughafen (9,11 Mio. Euro) stiegen die Geschäftsaufwendungen um 8,07 Mio. Euro auf nunmehr 44,60 Mio. Euro an.
Der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,77 Mio. Euro. Bei den Aufwendungen für Steuern waren Mehraufwendungen von 3,50 Mio. Euro festzustellen. Verantwortlich hierfür waren vor allem Gewerbe- und Körperschaftssteuernachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2017.
Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+35,11 Mio. Euro) waren insbesondere die 76,67 Mio. Euro hohen Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+29,22 Mio. Euro) für Risiken durch Corona bedingte Belastungen bei den Töchtern NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH, verantwortlich.
1.3.3.3 Finanzergebnis
| Finanzergebnis | 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zinserträge | 1.790.756,81 | 1.393.938,01 | |||
| Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen | 3.977.378,79 | 19.394.330,58 | |||
| Gewinnanteile aus Beteiligungen | 3.310.259,68 | 5.629.546,78 | |||
| Sonstige Finanzerträge | 69.583,42 | 284.497,92 | |||
| 17 | Finanzerträge | 9.147.948,70 | 26.702.313,29 | ||
| Zinsaufwendungen | 23.522.821,40 | 25.417.347,87 | |||
| Sonstige Kreditbeschaffungskosten | 719.254,60 | 117.736,32 | |||
| Zinsaufwand für Kassenkredite | -83.556,92 | -39.858,16 | |||
| Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen | 8.270.718,00 | 9.257.326,00 | |||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 217.740,47 | 983,53 | |||
| 18 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 32.646.977,55 | 34.753.535,56 | ||
| Finanzergebnis | -23.499.028,85 | -8.051.222,27 |
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 15,45 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 17,55 Mio. Euro auf rd. 9,15 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lediglich um 2,11 Mio. Euro.
Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 15,42 Mio. Euro geringere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Auch bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen waren insbesondere aufgrund einer 1,90 Mio. Euro geringeren Gewinnausschüttung der Sparkasse Nürnberg Mindererträge von 2,32 Mio. Euro zu verzeichnen.
Insbesondere aufgrund von gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-1,95 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen (- 0,99 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Rückgang von 2,11 Mio. Euro festzustellen. Erwähnenswert ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zinsen die Aufnahme von Kassenkrediten zu einem Zinsertrag von rd. 84 TEuro führte.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
| Außerordentliches Jahresergebnis | 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Erträge | 451.860,23 | 523.587,07 | |||
| periodenfremde Erträge | 171.868,74 | 3.577.859,77 | |||
| 19 | außerordentliche Erträge | 623.728,97 | 4.101.446,84 | ||
| Schadenersatzleistungen und andere | |||||
| außerordentliche Aufwendungen | 75.679,64 | 16.072,02 | |||
| periodenfremde Aufwendungen | 1.199.395,07 | 1.714.991,53 | |||
| 20 | außerordentliche Aufwendungen | 1.275.074,71 | 1.731.063,55 | ||
| außerordentliches Jahresergebnis | -651.345,58 | 2.370.383,29 |
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,02 Mio. Euro verschlechtert. Dabei sind die außerordentlichen Erträge um 3,48 Mio. Euro zurückgegangen, was insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen ist.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war dagegen nur ein leichter Rückgang (- 456 TEuro) zu verzeichnen, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
| Jahresergebnis | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| -12.859.720,37 | 61.826.335,43 |
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
| Finanzrechnung | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||||
| +/- | Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit | +130.663 | +194.353 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -179.473 | -154.975 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | +94.762 | -29.312 | ||
| = | Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | +45.952 | +10.066 | ||
| +/- | Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen | -55.695 | +83.239 | ||
| = | Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | -9.743 | +93.305 | ||
| +/- | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | +407.296 | +313.991 | ||
| = | Finanzmittelbestand am Ende der Periode | +397.553 | +407.296 |
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 9,74 Mio. Euro auf 397,55 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Berichtsjahr in Summe um 63,69 Mio. Euro auf 130,66 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 22,21 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 41,48 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen ist im Gegensatz zum Vorjahr die größte Abnahme bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (-61,22 Mio. Euro). Hier sanken die Gewerbesteuerzahlungen pandemiebedingt um 55,01 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 14,76 Mio. Euro. Lediglich der Anteil an der Umsatzsteuer stieg um 8,01 Mio. Euro. Dafür erhöhten sich die Zuwendungen maßgeblich um 79,87 Mio. Euro. So nahmen die Schlüsselzuweisungen wie schon in den Vorjahren nochmals um 20,26 Mio. Euro zu. Der größte Anstieg resultiert hier allerdings aus einer Zuweisung zum Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro. Auch die Zuweisungen vom Land für den Sozialtransfer (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes – BayKiBiG) erhöhten sich um 8,27 Mio. Euro. Rückläufig waren hingegen der Anteil der Stadt Nürnberg an der Grunderwerbsteuer (-6,81 Mio. Euro), ebenso wie die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (-6,34 Mio. Euro). Des Weiteren reduzierten sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 16,94 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebühren nahmen dabei in Summe um 3,70 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren insgesamt um 13,24 Mio. Euro ab. Dies zeigte sich vor allem durch Mindereinnahmen bei den KiTa-Gebühren (-4,67 Mio. Euro), bei den Wohngebühren (Obdachlosenhilfe; -1,50 Mio. Euro) sowie bei den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern (-4,46 Mio. Euro; hauptsächlich Tiergarten). Die privatrechtlichen Leistungsentgelte sanken ebenfalls stark um 11,48 Mio. Euro. Dabei reduzierten sich hauptsächlich Mieten und Pachten (-3,38 Mio. Euro), Teilnehmerbeiträge im Rahmen der Erwachsenenbildung (-2,87 Mio. Euro) und privatrechtliche Eintrittsgelder (-1,23 Mio. Euro). Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen verzeichneten die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen in Summe eine Zunahme um 5,86 Mio. Euro. So erhöhten sich die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 2,24 Mio. Euro sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) um 13,30 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemeindeverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 1,63 Mio. Euro zu, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (+1,60 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungs-
kostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbewerberleistungen) waren hingegen um 11,67 Mio. Euro rückläufig. Eine weitere Abnahme findet sich bei den Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,95 Mio. Euro. Auch die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen um 19,34 Mio. Euro ab. Hierbei findet sich der größte Rückgang bei den Einzahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach §233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewerbesteuer). Dieser beläuft sich für 2020 auf 14,0 Mio. Euro. Zusätzlich reduzierten sich die anderen sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2,64 Mio. Euro sowie die Gewinnausschüttungen von Beteiligungen um 2,32 Mio. Euro.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 25,12 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaffungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Zudem erhöhten sich die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ähnlich wie in den Vorjahren um 12,80 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Erstattungen an den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie an die VAG (insgesamt +9,46 Mio. Euro), aber auch an den höheren Auszahlungen für den Unterhalt der Betriebsausstattung (+5,34 Mio. Euro). Des Weiteren verzeichneten die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 14,53 Mio. Euro, wofür größtenteils die Auszahlungen für Vorsteuer (+7,59 Mio. Euro) und Gewerbesteuer (+4,57 Mio. Euro) sowie im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzentrum am Flughafen (+3,03 Mio. Euro) ursächlich waren. Die vorgenannten Zuwächse wurden zum Teil durch Rückgänge bei anderen Finanzfonds der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kompensiert, wie unter anderem im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Rückgang für 2020 auf 8,61 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds gab es wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen. Hier stiegen die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+17,42 Mio. Euro). Darüber hinaus resultierten höhere Auszahlungen bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+9,95 Mio. Euro) sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage) (+6,57 Mio. Euro). Dem stehen Rückgänge bei den Zuweisungen an das Land (-2,06 Mio. Euro), unter anderem im Rahmen der Krankenhausumlage nach Art. 10b FAG, bei den Leistungen für Asylbewerber (-13,99 Mio. Euro) und bei der Gewerbesteuerumlage von insgesamt 28,16 Mio. Euro entgegen. Ferner sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für Darlehen sowie die Erstattungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 2,36 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2020 ähnlich wie in den Vorjahren von 154,97 Mio. Euro nochmals um 24,50 Mio. Euro auf nun insgesamt 179,47 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um 28,90 Mio. Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 53,40 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an höheren Auszahlungen für Baumaßnahmen im Vergleich zum Jahr 2019 (+49,07 Mio. Euro). So ist wie schon im Vorjahr bei den Hochbaumaßnahmen ein großer Anstieg zu verzeichnen (+29,67 Mio. Euro). Hier wären vor allem die Bautätigkeiten im Schulbereich sowie für 2020 speziell der Neubau der Ballsporthalle am Tillypark (21,77 Mio. Euro) hervorzuheben. Die Tiefbaumaßnahmen stiegen in Summe um 19,40 Mio. Euro. Während die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen speziell im Straßen- und Brückenbau im Vergleich zum Vorjahr rückläufig waren (-21,12 Mio. Euro), führten die Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur zu Mehrauszahlungen von 40,52 Mio. Euro. Bedeutsame Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen (zusammen +5,41 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr) betreffen unter anderem den Erwerb von Softwarelizenzen für SAP
S/4HANA (1,64 Mio. Euro) und den Ausbau der Videoüberwachung in der U-Bahn (1,81 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadtteilen Schniegling, Wetzendorf und für die Umlegung von Flächen im „Tiefen Feld“, erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr wieder (+0,93 Mio. Euro). Der Erwerb von Finanzvermögen reduzierte sich im Vergleich zu 2019 allerdings wieder um 9,02 Mio. Euro auf 39,66 Mio. Euro. In dieser Summe ist neben der zweiten von insgesamt drei Raten in Höhe von 27,06 Mio. Euro aufgrund des Rückkaufs des Anteils an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg auch eine Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse in Höhe von 10,0 Mio. Euro enthalten. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen hingegen nahmen in Summe wieder um 6,38 Mio. Euro auf 21,19 Mio. Euro zu. Diese Zunahme betrifft hauptsächlich einen Infrastrukturzuschuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro. Die größtenteils für Kindertageseinrichtungen gewährten Baukostenzuschüsse sowie die Finanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen erhöhten sich um 2,47 Mio. Euro auf 13,97 Mio. Euro.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und –beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein Anstieg von insgesamt 24,61 Mio. Euro auf 88,87 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) um insgesamt 16,86 Mio. Euro zu. Zudem stiegen die Zuwendungen vom Land, größtenteils für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung um 6,40 Mio. Euro. Die vom Bund gewährten Finanzhilfen, unter anderem für die Sanierung von Schulgebäuden sowie zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände) erhöhten sich um 1,07 Mio. Euro. Des Weiteren nahmen die vor allem im Baubereich eingenommenen Beiträge für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen um insgesamt 1,10 Mio. Euro zu. Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter anderem in den Stadtteilen Neunhof, Großgründlach, Boxdorf, Reichelsdorf, Worzeldorf, Gostenhof, Höfen, Gleißhammer, Erlenstegen sowie in Thon (+8,56 Mio. Euro). Dem stehen Mindereinzahlungen durch einen niedrigeren Verkauf von Wertpapieren (-2,74 Mio. Euro) sowie durch gesunkene Tilgungen hauptsächlich für Wohnungsbaudarlehen (-1,54 Mio. Euro) entgegen.
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+170,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-75,24 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein nomineller Einzahlungsüberschuss von 94,76 Mio. Euro. Allerdings sind hier zusätzlich noch Rückzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 82,36 Mio. Euro, welche in Investitionskredite umgewandelt wurden, zu berücksichtigen. Dadurch ist für das Jahr 2020 letztlich ein tatsächlicher Einzahlungsüberschuss von lediglich 12,40 Mio. Euro festzustellen.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2020 auf insgesamt -55,70 Mio. Euro (Vorjahr: 83,24 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 3,9 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2020 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 130,66 Mio. Euro um rund 45,05 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Zuwendungen (+64,27 Mio. Euro). Allerdings blieben die Steuern um 37,09 Mio. Euro und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 7,30 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um 32,88 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier waren neben den Personalauszahlungen
(-16,57 Mio. Euro) und den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (-7,14 Mio. Euro) wie schon in den Vorjahren größtenteils die Transferauszahlungen (-19,93 Mio. Euro) niedriger als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (179,47 Mio. Euro) um 53,82 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 59,87 Mio. Euro, aber auch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen um 21,49 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Für das Jahr 2020 beträgt diese 199 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbestand im Jahr 2020 eine fehlende Zahlung nachgebucht werden. Dabei handelt es sich um den Kommunalrabatt der N-Ergie für das Jahr 2019 bei FSN in Höhe von 175 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2020 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2020 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 397,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
| Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -33.629.275,20 | -26.719.379,78 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -67.220.870,29 | -58.066.990,53 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -190.318.418,68 | -164.989.331,72 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) | -186.978.431,01 | -9.986.813,71 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -23.142.490,55 | -13.616.002,92 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -160.571.551,88 | -125.113.836,56 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -315.830.975,88 | -332.923.989,06 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -60.807.243,00 | -54.054.380,17 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) | -53.606.646,28 | -50.993.731,93 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.489.659.076,59 | 1.243.760.352,68 | ||
| Gesamt | 397.553.173,82 | 407.295.896,30 |
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 502,90 Mio. Euro (Vorjahr: 491,11 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 947,74 Mio. Euro (Vorjahr: 1.008,95 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun-
gen aus Zuwendungen (65,9 % von 600,26 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 274,83 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2020 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 844.589.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 21.11.2019, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges sowie für eine Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.030.769.000,00 Euro bzw. 426.412.000,00 Euro
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
380.198.469,00 Euro (=36,9 %) bzw. 141.323.204,00 Euro (=33,1 %)
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
freigegeben.
Im Vorjahr wurden 34,2% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 39,5 % freigegeben.
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
| HJ | Stand 31.12.2020 | urspr. verbürgter Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Verpflichtungsbetrag | |||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2005 | 85 | 412,869 | 459,197 | |||
| 2006 | 77 | 233,574 | 266,723 | |||
| 2007 | 75 | 217,418 | 247,240 | |||
| 2008 | 74 | 204,356 | 243,911 | |||
| 2009 | 74 | 193,616 | 243,564 | |||
| 2010 | 71 | 170,794 | 211,064 | |||
| 2011 | 60 | 155,321 | 202,822 | |||
| 2012 | 58 | 137,253 | 192,520 | |||
| 2013 | 52 | 114,418 | 177,309 | |||
| 2014 | 44 | 102,751 | 174,429 | |||
| 2015 | 45 | 316,056 | 367,218 | |||
| 2016 | 34 | 238,279 | 265,395 | |||
| 2017 | 32 | 216,369 | 245,875 | |||
| 2018 | 31 | 253,839 | 283,506 | |||
| 2019 | 34 | 416,591 | 449,231 | |||
| 2020 | 36 | 363,160 | 447,602 |
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Wie bereits im Jahr 2019 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es wurde hier eine weitere Bürgschaft in Höhe von rd. 16,0 Mio. Euro übernommen, so dass auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr rd. 55,6 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge entfallen.
Ein weiterer Zugang an Bürgschaftssumme in Höhe von rd. 7,8 Mio. Euro wurde im Jahr 2020 für die Noris Inklusion GmbH übernommen.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2020 nur aus diesen Mietverhältnissen für eine Bürgschaft mit einem Betrag von 287,60 Euro in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2020 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 77.625.733,33 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 51,19 % / weitere konsumtive Aufwendungen 48,81 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 373.730.754,48 Euro
Durch die Stadtkämmerei (I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 17.08.2021 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 51.710.318,06 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 67,22 % / weitere konsumtive Aufwendungen 32,78 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 350.675.414,36 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 werden nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Verfügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Budgetresten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in der Zuständigkeit des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die festgelegte Regelung nicht einschlägig wäre. Nach Auffassung von Rpr kommt in den Ausführungen über die Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr. 8.5) nicht eindeutig zum Ausdruck, dass Reste aus dem I2-Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Rpr sah bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 bereits den Bedarf an einer eindeutigen Klarstellung bzw. Regelung. Dem wurde wie bereits zum Jahresabschluss 2019 auch im Jahr 2020 nicht nachgekommen. Erfolgte die Übernahme der weiteren Haushalts-/Budgetreste (ohne investive MIP- Haushaltsreste I2) für das Haushaltsjahr 2017 noch über dringliche Anordnung durch Herrn Oberbürgermeister, so geschah dies für die nicht ausgeschöpften Mittelansätze des Jahres 2020 durch die Stadtkämmerei. Der im Budgethandbuch vorgesehene Beschluss (s.o.) wurde bisher nicht eingeholt. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 27.10.2021 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2020 auf das Jahr 2021 (ohne investive MIP-Haushaltsreste I2) vorgelegt.
Rpr ist wie im Vorjahr der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Auf diesem Weg könnte auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Übertragung der Mittel aus dem I2- Teilbudget eindeutig festgelegt werden.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020
Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.11.2021:
-
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2020 der Stadt
-
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Personalamt (PA)Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten o Kassen- und Steueramt (KaSt)Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kaso sen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN Zentrale Dienste (ZD) und Personalamt (PA)Prüfung des Jobtickets und der Fahrto kostenzuschüsse Amt für Stadtforschung und Statistik (StA)Prüfung der Einnahmen und Ausgaben o der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl 2. Bürgermeister (2. BM)Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) o Feuerwehr (FW)Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)Prüfung der Ausbilo dungsförderung
Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte o (BAM)Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe innerhalb der Stadtverwaltung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)Prüfung Jugendsozialaro beit an Schulen Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)Prüfung der kindbezoo genen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Referat VII/Stab WohnenPrüfung von Wohnungsbauförderung o Friedhofsverwaltung (Frh) u.a.Doppelzahlungen o 2. Bürgermeisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und o SozialesPrüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg
Werk- und Sonderverträge o
- Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)Prüfung der Ordnungsmäo ßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Eino satzes der Wiegesoftware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der dadurch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren
-
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
-
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
-
IuK-Prüfungen
Mitarbeit in zentralen IT-Projekten o Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ o Begleitende Prüfung der Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolo geprodukt SAP BW/4 HANA
Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten im HCM o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – o e-Rechnung
Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung o Vergabeprüfungen im IT-Bereich o
- Technische Prüfungen
Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürno berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC) o Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung o Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH o
- Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen
bzw. Beteiligungen)
- Klinikums-Prüfung
Jahresabschluss 2020 – Prüfung/Analyse o
- Prüfung Staatstheater Nürnberg
Jahresabschlussprüfung 2019/2020 o
- Auftragsprüfungen
Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2020 in verschiedenen externen o Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)
-
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse
-
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für
Korruptionsprävention“
- Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
| 31.12.2020 A K T I V A in € | 31.12.2019 in € | |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6.Fahrzeuge 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.Anlagen in Bau III. Finanzanlagen 1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.Wertpapiere 3.Versorgungsrücklage 4.Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.Abgabenforderungen 2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5.Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere des Umlaufvermögens IV. Liquide Mittel 1.Kassenbestand 2.Bankguthaben C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 5.051.824.238,95 230.030.908,00 4.067.235.615,65 249.638.307,83 1.316.673.323,63 1.705.681.838,38 9.928.059,00 394.708.992,80 6.709.242,00 91.367.602,02 292.528.249,99 754.557.715,30 667.167.530,39 19.270.339,51 34.957.636,16 33.162.209,24 706.361.042,21 40.033.316,67 239.822.016,14 78.408.898,79 3.620.653,88 47.574.952,30 41.805.743,95 36.993.313,56 73.224.197,61 0,00 426.505.709,40 837.980,73 425.667.728,67 31.678.172,76 | |
| S U M M E D E R A K T I V A | 5.789.863.453,92 | 5.558.738.643,20 |
| 31.12.2019 in € | |
|---|---|
| 906.680.022,42 693.357.558,94 665.278.406,28 877.761.114,11 993.351,40 16.426.254,12 6.331.500,13 28.918.908,31 2.389.232,52 1.938.814,49 877.761.114,11 223.291.622,13 221.458.515,08 1.110.421,82 722.685,23 -9.969.158,65 1.074.066.770,67 931.252.177,38 98.228.339,58 0,00 28.639.558,56 15.946.695,15 1.901.852.497,86 1.651.089.689,73 1.397.175.330,00 8.180.377,00 245.733.982,73 250.762.808,13 15.873.000,00 6.623.500,00 2.884.000,00 1.811.780,33 250.762.808,13 2.222.599,11 10.000.000,00 207.772,48 70.628,60 211.069.527,61 1.878.872.248,72 80.000.000,00 1.393.523.591,28 1.598,77 1.066.027.462,59 0,00 252.074.419,80 458.875,70 74.961.234,42 112.884.345,04 1.473.523.591,28 121.555.857,24 686.699,27 170.221.755,89 28.391.914,25 | |
| 5.789.863.453,92 | 5.558.738.643,20 |
P A S S I V A
A. Eigenkapital
I. Basiskapital
1.Basiskapital Stadt 2.Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 3.Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 4.Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 5.Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen
II. Rücklagen
1.Ergebnisrücklage 2.Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 3.Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
III. Verlustvortrag
B. Sonderposten
1.Sonderposten aus Zuwendungen 2.Sonderposten aus Beiträgen 3.Sonderposten aus Gebührenausgleich 4.Sonderposten aus Kostenerstattungen 5.Sonstige Sonderposten
C. Rückstellungen
1.Pensionsrückstellungen 2.Rückstellungen für Altersteilzeit 3.Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 4.Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 5.Rückstellungen für Altlasten 6.Bezirksumlagerückstellungen 7.Steuerrückstellungen 8.Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 9.Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 10.Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 11.Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 12.Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
D. Verbindlichkeiten
1.Anleihen 2.Verbindlichkeiten aus Krediten davon: I n v e s t i t io n s k r e d i t e v o m L a n d Investitionskredite von Kreditinstituten Kassenkredite Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich Kontokorrentkonten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderverm ögen und rechtsfähigen Stiftungen
3.Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
6.Sonstige Verbindlichkeiten
E. Passive Rechnungsabgrenzung
S U M M E DER P A S S I V A
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
| Ergebnisrechnung | IST Haushaltsjahr 2020 | Ansatz Haushalts- jahr | übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) | Fortgeschriebener Planansatz | IST Haushaltsjahr 2019 | VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 Steuern und ähnliche Abgaben | -948.757.685,15 | -984.830.000,00 | -984.830.000,00 | -1.010.789.308,58 | 36.072.314,85 | |
| 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -603.119.438,61 | -536.004.077,60 | 207.398,00 | -535.796.679,60 | -524.233.711,47 | -67.322.759,01 |
| 3 + Sonstige Transfererträge | -6.994.042,29 | -5.886.292,00 | -5.886.292,00 | -6.162.722,26 | -1.107.750,29 | |
| 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -71.777.450,82 | -69.386.734,27 | -69.386.734,27 | -86.726.212,07 | -2.390.716,55 | |
| 5 + Auflösung von Sonderposten | -55.861.297,46 | -52.532.704,21 | -52.532.704,21 | -47.207.679,50 | -3.328.593,25 | |
| 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte | -34.264.487,05 | -40.667.638,83 | 0,00 | -40.667.638,83 | -44.730.586,10 | 6.403.151,78 |
| 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -308.581.079,16 | -309.836.498,46 | 19.012,00 | -309.817.486,46 | -305.436.067,02 | 1.236.407,30 |
| 8 + Sonstige ordentliche Erträge | -83.205.520,93 | -46.977.187,00 | -46.977.187,00 | -104.147.379,38 | -36.228.333,93 | |
| 9 + Aktivierte Eigenleistungen | -7.444.640,18 | -4.352.613,48 | -4.352.613,48 | -5.002.412,65 | -3.092.026,70 | |
| 10 +/- Bestandsveränderungen | -92.543,25 | -4.711.802,54 | -92.543,25 | |||
| S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) | -2.120.098.184,90 | -2.050.473.745,85 | 226.410,00 | -2.050.247.335,85 | -2.139.147.881,57 | -69.850.849,05 |
| 11 - Personalaufwendungen | 574.787.236,36 | 585.669.964,47 | 2.118.278,77 | 587.788.243,24 | 583.978.999,05 | -13.001.006,88 |
| 12 - Versorgungsaufwendungen | 116.628.527,25 | 105.996.900,00 | 105.996.900,00 | 115.616.759,73 | 10.631.627,25 | |
| 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen | 283.400.491,36 | 282.689.615,38 | 27.048.889,59 | 309.738.504,97 | 279.574.394,38 | -26.338.013,61 |
| 14 - Planmäßige Abschreibungen | 106.502.399,46 | 110.977.897,00 | 110.977.897,00 | 104.288.542,53 | -4.475.497,54 | |
| 15 - Transferaufwendungen | 815.405.980,18 | 827.417.752,49 | 699.586,74 | 828.117.339,23 | 831.833.927,28 | -12.711.359,05 |
| 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen | 212.082.896,07 | 126.493.069,20 | 22.104.103,16 | 148.597.172,36 | 156.348.084,19 | 63.485.723,71 |
| S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) | 2.108.807.530,68 | 2.039.245.198,54 | 51.970.858,26 | 2.091.216.056,80 | 2.071.640.707,16 | 17.591.473,88 |
| S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) | -11.290.654,22 | -11.228.547,31 | 52.197.268,26 | 40.968.720,95 | -67.507.174,41 | -52.259.375,17 |
| 17 + Finanzerträge | -9.147.948,70 | -15.869.214,24 | -15.869.214,24 | -26.702.313,29 | 6.721.265,54 | |
| 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 32.646.977,55 | 32.694.490,00 | 110.000,00 | 32.804.490,00 | 34.753.535,56 | -157.512,45 |
| S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) | 23.499.028,85 | 16.825.275,76 | 110.000,00 | 16.935.275,76 | 8.051.222,27 | 6.563.753,09 |
| S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) | 12.208.374,63 | 5.596.728,45 | 52.307.268,26 | 57.903.996,71 | -59.455.952,14 | -45.695.622,08 |
| 19 + Außerordentliche Erträge | -623.728,97 | -163.951,09 | -163.951,09 | -4.101.446,84 | -459.777,88 | |
| 20 - Außerordentliche Aufwendungen | 1.275.074,71 | 226.900,00 | 103.834,00 | 330.734,00 | 1.731.063,55 | 944.340,71 |
| S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) | 651.345,74 | 62.948,91 | 103.834,00 | 166.782,91 | -2.370.383,29 | 484.562,83 |
| S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) | 12.859.720,37 | 5.659.677,36 | 52.411.102,26 | 58.070.779,62 | -61.826.335,43 | -45.211.059,25 |
-
Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2019 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
-
Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020
| Finanzrechnung | IST Haushaltsjahr 2020 | Ansatz Haushalts- jahr 2020 | übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) | Fortgeschriebener Planansatz | IST Haushaltsjahr 2019 | VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 Steuern und ähnliche Abgaben | -947.735.264,00 | -984.830.000 | -984.830.000,00 | -1.008.952.408,00 | 37.094.735,57 | |
| 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -600.256.390,00 | -535.990.751 | 207.398,00 | -535.783.352,60 | -520.388.698,00 | -64.473.037,32 |
| 3 + Sonstige Transfereinzahlungen | -6.644.243,00 | -5.886.292 | -5.886.292,00 | -5.845.896,00 | -757.951,18 | |
| 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt | -68.745.372,00 | -69.341.734 | -69.341.734,27 | -85.687.289,00 | 596.362,40 | |
| 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte | -32.951.793,00 | -40.256.789 | 0,00 | -40.256.788,83 | -44.431.079,00 | 7.304.996,23 |
| 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -306.930.241,00 | -309.836.498 | 19.012,00 | -309.817.486,46 | -301.072.604,00 | 2.887.245,71 |
| 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung | -55.094.358,00 | -60.894.635 | -60.894.635,09 | -74.439.235,00 | 5.800.277,49 | |
| 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen | -1.897.609,00 | -1.048.000 | -1.048.000,00 | -1.649.468,00 | -849.609,24 | |
| S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) | -2.020.255.270,00 | -2.008.084.699 | 226.410,00 | -2.007.858.289,25 | -2.042.466.677,00 | -12.396.980,34 |
| 9 - Personalauszahlungen | 536.152.347,00 | 552.724.023 | 2.612.471,24 | 555.336.494,29 | 512.731.390,00 | -19.184.147,53 |
| 10 - Versorgungsauszahlungen | 119.761.581,00 | 116.835.000 | 116.835.000,00 | 118.059.626,00 | 2.926.580,78 | |
| 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. | 286.743.512,00 | 293.883.524 | 37.966.165,39 | 331.849.689,44 | 273.947.356,00 | -45.106.177,40 |
| 12 - Transferauszahlungen | 807.489.726,00 | 827.417.752 | 699.586,74 | 828.117.339,23 | 816.098.652,00 | -20.627.613,66 |
| 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung | 106.883.649,00 | 98.993.411 | 10.890.582,69 | 109.883.993,96 | 92.350.749,00 | -3.000.345,02 |
| 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen | 32.561.808,00 | 32.616.190 | 110.000,00 | 32.726.190,00 | 34.925.678,00 | -164.382,01 |
| S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) | 1.889.592.622,00 | 1.922.469.901 | 52.278.806,06 | 1.974.748.706,92 | 1.848.113.451,00 | -85.156.084,84 |
| S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) | -130.662.648,00 | -85.614.798 | 52.505.216,06 | -33.109.582,33 | -194.353.226,00 | -97.553.065,18 |
| 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen | -79.928.350,00 | -101.418.000 | -101.418.000,00 | -56.904.889,00 | 21.489.649,88 | |
| 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten | -8.938.326,00 | -6.192.000 | -6.192.000,00 | -7.355.067,00 | -2.746.326,32 | |
| 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen | -16.028.656,00 | -7.000.000 | -7.000.000,00 | -7.450.732,00 | -9.028.656,43 | |
| 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen | -3.506.368,00 | -828.000 | -828.000,00 | -6.249.711,00 | -2.678.367,74 | |
| 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. | -2.516.978,00 | -2.553.000 | -2.553.000,00 | -4.055.400,00 | 36.022,10 | |
| S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) | -110.918.679,00 | -117.991.000 | -117.991.000,00 | -82.015.799,00 | 7.072.321,49 | |
| 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken | 13.838.108,00 | 17.672.000 | 19.629.107,42 | 37.301.107,42 | 12.905.223,00 | -23.462.998,95 |
| 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen | 193.068.289,00 | 252.943.000 | 288.028.982,17 | 540.971.982,17 | 144.000.143,00 | -347.903.693,24 |
| 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen | 21.677.189,00 | 18.480.000 | 19.082.821,81 | 37.562.821,81 | 16.264.578,00 | -15.885.633,22 |
| 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen | 39.654.552,00 | 38.126.800 | 38.126.800,00 | 48.670.089,00 | 1.527.751,55 | |
| 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen | 21.192.614,00 | 22.674.530 | 9.383.102,79 | 32.057.632,79 | 14.811.148,00 | -10.865.018,95 |
| 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. | 960.500,00 | 1.390.000 | 460.500,00 | 1.850.500,00 | 339.500,00 | -890.000,00 |
| S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) | 290.391.251,00 | 351.286.330 | 336.584.514,19 | 687.870.844,19 | 236.990.681,00 | -397.479.592,81 |
| S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) | 179.472.573,00 | 233.295.330 | 336.584.514,19 | 569.879.844,19 | 154.974.883,00 | -390.407.271,32 |
| S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) | 48.809.925,00 | 147.680.532 | 389.089.730,25 | 536.770.261,86 | -39.378.343,00 | -487.960.336,50 |
| 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen | -170.000.000,00 | -188.000.000 | -188.000.000,00 | -75.000.000,00 | 18.000.000,00 | |
| 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. | ||||||
| S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) | -170.000.000,00 | -188.000.000 | -188.000.000,00 | -75.000.000,00 | 18.000.000,00 | |
| 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung | 63.963.727,00 | 66.900.000 | 66.900.000,00 | 91.860.904,00 | -2.936.273,22 | |
| 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg | 11.273.790,00 | 11.278.000 | 11.278.000,00 | 12.451.823,00 | -4.209,89 | |
| S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) | 75.237.517,00 | 78.178.000 | 78.178.000,00 | 104.312.727,00 | -2.940.483,11 | |
| S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) | -94.762.483,00 | -109.822.000 | -109.822.000,00 | 29.312.727,00 | 15.059.516,89 | |
| S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) | -45.952.558,00 | 37.858.532 | 389.089.730,25 | 426.948.261,86 | -10.065.617,00 | -472.900.819,61 |
| 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser | ||||||
| 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve | ||||||
| S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) | ||||||
| 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten | -94.500.000,00 | -108.500.000,00 | -94.500.000,00 | |||
| 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten | 178.000.000,00 | 25.000.000,00 | 178.000.000,00 | |||
| 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. | -3.882.586.894,00 | -4.568.409.943,00 | -3.882.586.894,45 | |||
| 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. | 3.854.782.175,00 | 4.568.670.808,00 | 3.854.782.174,68 | |||
| S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) | 55.695.280,00 | -83.239.134,00 | 55.695.280,23 | |||
| 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln | -407.295.896,00 | -280.000.000 | -280.000.000,00 | -313.991.145,00 | -127.295.896,30 | |
| S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) | -397.553.174,00 | -242.141.468 | 389.089.730,25 | 146.948.261,86 | -407.295.896,00 | -544.501.435,68 |
| 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. | ||||||
| S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) | -397.553.174,00 | -242.141.468 | 389.089.730,25 | 146.948.261,86 | -407.295.896,00 | -544.501.435,68 |
| 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2019 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste) und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. | ||||||
| 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. |
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020
| Arten der Forderungen | Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2020 | Veränderung im Haushaltsjahr +/i | mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren | mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren | Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen | 72.895.958,20 | 5.512.940,59 | 78.399.284,18 | 9.591,61 | 23,00 | 78.408.898,79 |
| 1.1 Gebührenforderungen | 16.572.275,91 | 1.322.377,03 | 17.892.460,26 | 2.169,68 | 23,00 | 17.894.652,94 |
| 1.2 Beitragsforderungen | 2.079.685,53 | 2.294.273,33 | 4.366.536,93 | 7.421,93 | 0,00 | 4.373.958,86 |
| 1.3 Steuerforderungen | 52.396.579,23 | 1.521.454,21 | 53.918.033,44 | 0,00 | 0,00 | 53.918.033,44 |
| 1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen | 1.847.417,53 | 374.836,02 | 2.222.253,55 | 0,00 | 0,00 | 2.222.253,55 |
| 2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. | 3.532.152,17 | 88.501,71 | 3.489.813,38 | 130.840,50 | 0,00 | 3.620.653,88 |
| 3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift | 23.912.354,61 | 23.662.597,69 | 47.574.952,30 | 0,00 | 0,00 | 47.574.952,30 |
| 3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 9.660.204,54 | -5.297.876,26 | 4.362.328,28 | 0,00 | 0,00 | 4.362.328,28 |
| 3.2 Forderungen gegen Beteiligungen | 856.621,41 | -529.406,46 | 327.214,95 | 0,00 | 0,00 | 327.214,95 |
| 3.3 Forderungen gegen Sondervermögen | 13.272.812,68 | 29.519.880,41 | 42.792.693,09 | 0,00 | 0,00 | 42.792.693,09 |
| 3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen | ||||||
| 3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften | 122.715,98 | -30.000,00 | 92.715,98 | 0 | 0 | 92.715,98 |
| 4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei | 38.042.211,33 | -1.048.897,77 | 36.993.313,56 | 0,00 | 0,00 | 36.993.313,56 |
| 5. sonstige Vermögensgegenstände | 42.316.409,56 | 30.907.788,05 | 73.224.197,61 | 0,00 | 0,00 | 73.224.197,61 |
| Summe aller Forderungen | 180.699.085,87 | 59.122.930,27 | 239.681.561,03 | 140.432,11 | 23,00 | 239.822.016,14 |
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020
| Verbindlichkeiten | Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2020 | Veränderung im Haushaltsjahr +/- | mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren | mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren | Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Anleihen | 80.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 80.000.000,00 | 0,00 | 80.000.000,00 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten | 1.212.067.207,94 | 106.036.273,22 | 96.865.673,50 | 257.362.817,77 | 963.874.989,89 | 1.318.103.481,16 |
| 2.1 vom Bund | ||||||
| 2.2 vom Land | 2.131,75 | -532,98 | 532,98 | 1.065,79 | 0,00 | 1.598,77 |
| 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich | ||||||
| 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen | ||||||
| 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen | ||||||
| 2.6 vom Kreditmarkt | 970.003.301,43 | 96.024.161,16 | 86.211.118,90 | 214.745.665,50 | 765.070.678,19 | 1.066.027.462,59 |
| 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich | 242.061.774,76 | 10.012.645,04 | 10.654.021,62 | 42.616.086,48 | 198.804.311,70 | 252.074.419,80 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung | 161.869.228,85 | -86.449.118,73 | 75.420.110,12 | 0,00 | 0,00 | 75.420.110,12 |
| 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten | 83.500.000,00 | -83.500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.2 Kontokorrentkonten | 91.568,07 | 367.307,63 | 458.875,70 | 0,00 | 0,00 | 458.875,70 |
| 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen | 78.277.660,78 | -3.316.426,36 | 74.961.234,42 | 0,00 | 0,00 | 74.961.234,42 |
| 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen | 124.579.218,99 | -11.694.873,95 | 112.884.345,04 | |||
| 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden | 1.285.436,28 | -404.844,69 | 880.591,59 | |||
| 4.2 Leibrentenverträge | 71.857,82 | -3.742,59 | 68.115,23 | |||
| 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 123.221.924,89 | -11.286.286,67 | 111.935.638,22 | |||
| 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung | 51.789.617,67 | 69.766.239,57 | 121.555.857,24 | |||
| 5.1 von Sondervermögen | 1.270.834,04 | 1.493.384,81 | 2.764.218,85 | |||
| 5.2 von verbundenen Unternehmen | 10.291.622,52 | 62.514.111,76 | 72.805.734,28 | |||
| 5.3 von Beteiligungen | 5.325,22 | 1.634,78 | 6.960,00 | |||
| 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich | 39.693.852,77 | 6.065.499,25 | 45.759.352,02 | |||
| 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich | 527.983,12 | -308.391,03 | 219.592,09 | |||
| 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 614.614,36 | 72.084,91 | 686.699,27 | |||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 215.721.991,05 | -45.500.235,16 | 170.221.755,89 | |||
| 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung | 78.219.545,70 | -32.737.998,86 | 45.481.546,84 | |||
| 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich | 137.502.445,35 | -12.762.236,30 | 124.740.209,05 | |||
| 8. Summe Verbindlichkeiten | 1.846.641.878,86 | 32.230.369,86 | 1.878.872.248,72 | |||
| Nachrichtlich: | ||||||
| 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung | ||||||
| 1.1 aus Krediten 1) | 333.792.530,50 | -14.240.674,49 | 319.551.856,01 | |||
| 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften | 8.622.940,00 | -578.560,00 | 8.044.380,00 | |||
| 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2020: 8,5 Mio. €). |
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
| etrewhcuB | d n a t s d n E 0202.21.13 | € ni | 00,809.030.032 | 56,516.532.760.4 | 38,703.836.942 36,323.376.613.1 83,838.186.507.1 00,950.829.9 08,299.807.493 00,242.907.6 20,955.170.98 00,340.692.2 99,942.825.292 | 03,517.755.457 | 93,035.761.766 15,933.072.91 61,636.759.43 42,902.261.33 | 59,832.428.150.5 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dnatssgnafnA 0202.10.10 | € ni | 00,420.701.922 | 48,510.813.709.3 | 92,399.577.632 15,553.876.192.1 95,328.398.516.1 00,781.071.01 62,521.116.383 00,235.576.7 20,294.262.38 00,283.550.5 71,521.591.372 | 79,857.101.596 | 91,020.032.506 07,767.812.02 61,636.759.43 29,433.596.43 | 18,897.625.138.4 | |
| negnubierhcsbA | dnatsdnE 0202.21.13 | € ni | 49,202.904.941- | 39,054.084.346.2- | 94,982.99- 16,138.222.396- 17,931.879.786.1- 75,602.509.2- 00,399.994.2- 96,018.716.72- 77,707.431.581- 90,274.220.44- 00,0 | 95,904.972.57- | 37,890.408.17- 99,974.890.1- 00,0 78,038.673.2- | 64,360.961.868.2- |
| negnubierhcsuZ + | € ni | 00,0 | 98,588.416.1 | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 98,588.416.1 00,0 00,0 | 55,142.533 | 00,0 74,958.742 00,0 80,283.78 | 44,721.059.1 | |
| -eivitkahcaN n e g n u r + | € ni | 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| negnuhcubmU - / + | € ni | 29,555.364- | 29,555.364 | 00,0 00,0 29,555.364 00,0 00,0 00,0 45,047- 45,047 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| gnagbA - | € ni | 13,215.551.1 | 26,777.924.92 | 00,0 45,044.629.1 83,747.057.7 00,0 00,0 24,386.014.2 25,878.400.71 67,720.733 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 39,982.585.03 | |
| negnubierhcsbA JG mi + | € ni | 68,251.538.41- | 10,692.168.98- | 00,651.3- 63,424.897.42- 73,226.705.64- 56,369.052- 00,0 22,663.986.1- 24,018.148.31- 99,259.967.2- 00,0 | 15,836.603- | 00,0 15,836.603- 00,0 00,0 | 83,780.300.501- | |
| dnatssgnafnA 0202.10.10 | € ni | 74,600.662.531- | 53,473.721.585.2- | 94,331.69- 97,748.053.076- 46,028.486.946.1- 29,242.456.2- 00,399.994.2- 98,721.933.82- 22,129.119.981- 04,782.095.14- 00,0 | 36,210.803.57- | 37,890.408.17- 59,007.930.1- 00,0 59,212.464.2- | 54,393.107.597.2- | |
| netsoksgnulletsreH dnu -sgnuffahcsnA | dnatsdnE 0202.21.13 | € ni | 49,011.044.973 | 85,660.617.017.6 | 23,795.737.942 42,551.698.900.2 90,879.956.393.3 75,562.338.21 08,589.802.793 96,250.723.43 97,662.602.472 90,515.813.64 99,942.825.292 | 98,421.738.928 | 21,926.179.837 05,918.863.02 61,636.759.43 11,040.935.53 | 14,203.399.919.7 |
| -eivitkahcaN negnur + | € ni | 00,0 | 86,308.625.33 | 00,0 00,72 86,271.16 00,0 00,106.564.33 00,1 00,2 00,0 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 86,308.625.33 | |
| negnuhcubmU - / + | € ni | 77,218.586.4 | 40,680.381.61- | 54,482.403 68,425.890.72 87,170.467.19 48,163.2 06,553.69 00,1- 36,056.026.1 52,102.9 54,535.870.731- | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 90,118.764.3- 00,0 67,700.185.2- | 72,372.794.11- | |
| gna g b A - | € ni | 13,739.161.1- | 25,946.684.95- | 55,146.616.1- 84,938.258.4- 27,459.157.9- 00,0 76,262.680.32- 24,116.134.2- 29,113.014.71- 67,720.733- 00,0 | 58,818.840.6- | 86,504.796.66- | ||
| g n a g u Z + | € ni | 10,502.345.11 | 72,806.314.062 | 46,728.771.41 65,932.126.52 21,440.800.64 18,374.6 16,371.226 22,400.447 48,215.128.61 02,276 72,066.114.651 | 41,271.674.56 | 02,015.739.16 49,161.875.2 00,0 00,005.069 | 24,589.234.733 | |
| dnatssgnafnA 0202.10.10 | € ni | 74,030.373.463 | 91,093.544.294.6 | 87,621.278.632 03,302.920.269.1 32,446.875.562.3 29,924.428.21 62,811.111.683 98,956.410.63 42,314.471.372 04,966.546.64 71,521.591.372 | 06,177.904.077 | 29,811.430.776 56,864.852.12 61,636.759.43 78,745.951.73 | 62,291.822.726.7 | |
| ednätsnegegsnegömreV elleiretammI .I | negalnahcaS .II | gnuttatssuastfähcseG hcuarbegniemeG dnu dnu ekcütsdnurG ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu ekcütsdnurG ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu negömrevrutkurtsarfnI dnurG medmerf dnu ednätsnegegtsnuK ,negalnA .nhcet etuabebnU mi negalnahcaS fua relämkneduaB eguezrhaF ,nenihcsaM dnu ereiT uaB ni etuabeB netuaB nedoB -sbeirteB ,GWG negalnA .1 .2 .3 .4 .5 .6 .7 .8 .9 | negalnaznaniF .III | negömrevrednoS ,nemhenretnU elietnastfahcsnessoneG egalkcürsgnugrosreV dnu enednubreV negnugilieteB ereipaptreW /negnuhielsuA .1 .2 .3 .4 | negömrevegalnA emmuS |
-sruK netreisilaer ieb ruN .netnoksdnatseB fua hcis theizllov gnussapnA eid ;gnuhcuB emaskriwsglofre eniek tglofre dnehcerpstnE .thcubrev "negnuthcihcsmusnegömreV sua essinbegrE" noitisoP-latipaknegiE eid rebü negnutfitS negihäfsthcerthcin ned ieb nedrew ereipaptreW fua negnubierhcsbA dnu -uZ etreisilaer thciN)1 .gnuhcubreV emaskriwsglofre enie tglofre netsulrevsruK .wzb nenniweg .lluN uz remmi hcilrhäj thets dnatsebdnE dnu -sgnafnA reD .nehets gnahnemmasuZ netkerid mi egalnA reniek tim eid ,egnägrovsgnuhcuB relleizeps gnunhcerbA ruz tnemurtsnisfliH sehcsinhcet sla gnutlahhcubnegalnA red tneid eiS .tethciregnie 8102 edruw 89999990 essalkegalnA eiD)2
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab-
schluss 2020
| Rücklagen- und Rückstellungen | Stand zum 31.12.2018 | Stand zum 31.12.2019 | Veränderung im Haushaltsjahr +/- | Stand zum 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) | 647.309.120,28 | 647.309.120,28 | 17.969.286,00 | 665.278.406,28 |
| 2. Ergebnis-Rücklage | 168.304.973,13 | 230.932.409,77 | -9.473.894,69 | 221.458.515,08 |
| 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) | -4.857.306,22 | -6.254.807,51 | -3.714.351,14 | -9.969.158,65 |
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.506.706.186,00 | 1.593.593.994,00 | 47.526.749,00 | 1.641.120.743,00 |
| 1.1. Pensionsverpflichtungen | 1.297.884.265,00 | 1.367.862.539,00 | 29.312.791,00 | 1.397.175.330,00 |
| Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte | 219.252.812,00 | 236.806.575,00 | -6.654.002,00 | 230.152.573,00 |
| Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte | 179.400.008,00 | 191.383.660,00 | -3.887.122,00 | 187.496.538,00 |
| Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer | 963.265,00 | 627.157,00 | -195.114,00 | 432.043,00 |
| Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte | 406.013.048,00 | 414.268.049,00 | 24.675.765,00 | 438.943.814,00 |
| Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG | 42.304.046,00 | 40.672.460,00 | -1.320.639,00 | 39.351.821,00 |
| Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. | 390.312.265,00 | 422.974.219,00 | 20.464.430,00 | 443.438.649,00 |
| Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer | 59.638.821,00 | 55.268.219,00 | -3.933.327,00 | 51.334.892,00 |
| Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner | 0,00 | 5.862.200,00 | 162.800,00 | 6.025.000,00 |
| 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen | 208.821.921,00 | 225.731.455,00 | 18.213.958,00 | 243.945.413,00 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte | 1.744.816,00 | 1.582.554,00 | 196.979,00 | 1.779.533,00 |
| Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte | 1.960.726,00 | 1.782.424,00 | 46.635,00 | 1.829.059,00 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer | 1.257.377,00 | 2.086.909,00 | 2.484.876,00 | 4.571.785,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 41.604.229,00 | 43.405.130,00 | -762.092,00 | 42.643.038,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 26.284.900,00 | 30.837.152,00 | 1.647.411,00 | 32.484.563,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte | 76.810.320,00 | 75.703.510,00 | 5.379.244,00 | 81.082.754,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer | 57.014.239,00 | 67.947.044,00 | 8.648.690,00 | 76.595.734,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 34.099,00 | 26.780,00 | -4.659,00 | 22.121,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer | 2.111.215,00 | 2.359.952,00 | 268.394,00 | 2.628.346,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner | 0,00 | 0,00 | 308.480,00 | 308.480,00 |
| 2. Altlasten | 6.072.000,00 | 6.094.500,00 | 529.000,00 | 6.623.500,00 |
| 3. Unterlassenene Instandhaltung | 14.670.300,00 | 16.062.000,00 | -189.000,00 | 15.873.000,00 |
| 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse | 4.478.507,16 | 7.258.249,11 | -2.562.468,78 | 4.695.780,33 |
| 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. | 826.856,22 | 1.743.914,02 | 478.685,09 | 2.222.599,11 |
| 6. Sonstige Rückstellungen | 126.623.358,53 | 144.818.915,77 | 86.497.959,65 | 231.316.875,42 |
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.189.039,09 | 3.260.741,76 | 525.130,39 | 3.785.872,15 |
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 5.752.676,10 | 5.718.200,20 | 464.874,38 | 6.183.074,58 |
| Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. | 5.079.000,00 | 1.000.000,00 | 9.000.000,00 | 10.000.000,00 |
| Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen | 116.092,92 | 100.795,32 | 106.977,16 | 207.772,48 |
| Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge | 29.536,44 | 34.655,05 | 35.973,55 | 70.628,60 |
| Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) | 112.457.013,98 | 134.704.523,44 | 76.365.004,17 | 211.069.527,61 |
| 7. Summe aller Rückstellungen | 1.659.377.207,91 | 1.769.571.572,90 | 132.280.924,96 | 1.901.852.497,86 |
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nachdem im Vorjahr noch ein Jahresgewinn von 61,8 Mio. Euro erzielt werden konnte, schloss das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2020 um 12,4 Mio. Euro (Vorjahr 53,3 Mio. Euro) auf 1,51 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 31.05.2022 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Seite 84 von 84 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis