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Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2019 Stadt Nürnberg

Anlage · 24.06.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Flughafen Energie & Versorgung Wohnen & Bauen Rechnungsprüfungsausschuss Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rechnungsprüfungsamt

140-14.20.00-6/2/4

Bericht

für den

Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022

öffentlich

über die Prüfung des

konsolidierten

Jahresabschlusses 2019

der Stadt Nürnberg

Februar 2022

Inhaltsverzeichnis

1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2019 DER STADT NÜRNBERG 3

1.1 Einführung 3

1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3

1.3 Vermögens- und Ertragslage 4

1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9

1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 11

1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 11 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 12 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 14 1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus SAP 14 1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger 16 1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldeprozess) 16 1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente und Durchführung des Klärungsprozesses 18 1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR 21 1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 21 1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile 21 1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 22 1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilferückstellungen durch die Stadt Nürnberg 22 1.4.5 Eigenkapital 23 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 27 1.4.6.1 Grundlagen 27 1.4.6.2 Folgekonsolidierung 28 1.4.7 Kapitalflussrechnung 29

2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 34

3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 37

Seite 2 von 37 Inhaltsverzeichnis

1 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt

Nürnberg

1.1 Einführung

Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2019.

Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.

1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung

Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 wäre somit der 30.06.2021 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jahresabschluss erst am 21.07.2021 im Stadtrat vorgestellt und am 02.08.2021 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona- Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2021.

Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2019 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:

Doppik),

Doppik).

Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses.

Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren

die Stadt Nürnberg,

kapitalspiegel),

Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Der Prozess der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Zwischenergebniseliminierung wird in den Folgejahren wieder intensiviert geprüft.

1.3 Vermögens- und Ertragslage

1.3.1 Vermögenslage

Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2019 gezeigt:

AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2019 Vorjahr Bilanzposten 31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen 8.377.736.105,82 8.166.164.995,90 A. Eigenkapital 1.795.357.306,32 1.673.899.797,11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.097,57 187.251.429,20 I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 670.065.709,52 667.789.569,21
1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 14.625.692,80 16.213.636,81 II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam 2.631.467,61 193.383,02
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 182.179.273,70 168.034.905,26 aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
3. Anzahlungen auf immaterielle 4.490.863,96 2.441.123,88 III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 741.070.411,49 669.354.179,69
Vermögensgegenstände IV. Ergebnisvortrag 43.052.729,88 -47.481.467,06
4. Geschäfts- oder Firmenwert 4.872.267,11 561.763,25 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57
II. Sachanlagen 7.300.549.885,53 7.103.648.231,86 VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer 228.633.763,01 225.959.430,97
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 259.165.701,15 246.420.326,53 Gesellschafter
Rechte VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 2.454.817.730,03 2.416.795.640,63 3.197.112.902,19 13.326.906,21 383.161.341,63 206.068.278,34 137.130.882,39 503.631.953,94 875.265.334,84 0,00 2.726.323,31 651.152.049,00 5.234.290,68 41.053.466,74 VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Rechte B. Sonderposten 1.709.129.599,99 1.708.398.205,77
3. Infrastrukturvermögen 3.206.241.717,94
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 16.684.665,96 I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.423.262.484,19 1.415.124.343,34
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 383.638.668,19 II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen 210.229.493,88 216.946.324,56
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 203.988.988,49 Entgelten
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 142.676.281,89 III. Sonstige Sonderposten 15.180.794,92 14.366.294,40
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 633.336.131,88 IV. Gebührenausgleich 60.456.827,00 61.961.243,47
III. Finanzanlagen 871.018.122,72 V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00
1. Sondervermögen 0,00 C. Rückstellungen 2.719.828.413,19 2.624.228.136,59
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.600.962,31 I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 2.258.077.661,66 2.140.004.385,04
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 646.597.034,73
Verpflichtungen
4. Sonstige Beteiligungen 5.192.930,84 II. Umweltrückstellungen 30.152.637,00 30.697.050,00
5. Ausleihungen 37.879.357,49 III. Instandhaltungsrückstellungen 28.677.701,10 29.554.413,82
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 176.747.837,35 175.099.205,11 IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs 10.028.222,19 9.117.784,97
B. Umlaufvermögen 1.500.038.275,46 1.376.131.435,08 und von Steuerschuldverhältnissen
I. Vorräte 191.819.806,48 178.315.878,25 V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten 0,00 0,00
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 76.537.509,85 57.819.661,84 Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts-
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige 39.653.094,18 39.359.888,25 und Widerspruchsverfahren
Erzeugnisse und Leistungen VI. Sonstige Rückstellungen 392.892.191,24 414.854.502,76
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2019 Vorjahr Bilanzposten 31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und 73.660.428,87 79.296.024,36 D. Verbindlichkeiten 3.656.598.902,32 3.534.069.305,28
bebaute)
4. Sonstige Vorräte 1.934.963,83 1.806.494,05 I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 33.809,75 33.809,75 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.658.081.103,01 2.576.537.234,27
II. Forderungen und sonstige 710.188.913,36 675.172.122,39 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur 85.021.589,82 33.043.279,66
Vermögensgegenstände Liquiditätssicherung
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 172.456.834,47 155.112.940,43 IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen 133.247.932,03 146.931.497,18
Forderungen aus Transferleistungen wirtschaftlich gleichkommen
2. Privatrechtliche Forderungen 386.719.353,32 369.581.593,99 V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 334.476.396,31 343.697.006,54
3. Sonstige Vermögensgegenstände 104.685.671,65 118.476.088,08 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 30.703.789,95 28.697.997,35
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 13.266.287,83 14.348.007,38 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 335.068.091,20 325.162.290,28
Beteiligungen, Sondervermögen E. Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.787,57 43.604.168,23
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und 33.060.766,09 17.653.492,51
Transferforderungen
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 598.029.555,62 522.643.434,44
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.193.628,11 41.903.182,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98

Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)

Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2019 konzentriert.

Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buchwerten angesetzt.

Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.378 Mio. Euro bzw. 84,4 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1.500 Mio. Euro (15,1 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 Mio. Euro (0,4 %).

Etwas mehr als die Hälfte des Konzern-Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (51,7 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über knapp drei Viertel des Anlagevermögens (76,8 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:

Zusammensetzung Anlagevermögen Absoluter Anteil Anteil in %
„Konzern“ Stadt Nürnberg Euro
Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.098 2,5
Sachanlagen 7.300.549.886 87,1
Finanzanlagen 871.018.123 10,4
Summe Anlagevermögen 8.377.736.106 100,0

Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (87,1 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.457 Mio. Euro bzw. 74,8 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsgebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs- Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten.

Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 89,0 % der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit 155 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH.

Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:

Zusammensetzung Passivseite Absoluter Anteil Anteil in %
„Konzern“ Stadt Nürnberg Euro
Eigenkapital 1.795.357.306 18,1
Sonderposten 1.709.129.600 17,2
Rückstellungen 2.719.828.413 27,4
Verbindlichkeiten 3.656.598.902 36,9
Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.788 0,4
Summe Passivseite Konzernbilanz 9.920.968.009 100,0

Das Eigenkapital beläuft sich auf 18,1 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von knapp 229 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,8 %.

Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapitalzuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.

Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.258 Mio. Euro (83,0 %) und davon 95,3 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die Anpassung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.

Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.657 Mio. Euro. Der Großteil, 2.658 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen.

1.3.2 Ertragslage

Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:

Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Ergebnis des
Haushaltsjahres Vorjahres
Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.001.470.685,09 969.328.952,30
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 549.546.371,27 528.275.028,06
3 + Sonstige Transfererträge 6.125.550,28 5.260.469,26
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.907.919.470,89 3.742.365.464,69
5 + Auflösung von Sonderposten 75.797.945,96 78.292.867,05
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 242.402.501,31 226.438.857,61
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 319.470.758,89 345.380.327,92
8 + Sonstige ordentliche Erträge 123.361.867,82 74.091.726,87
9 + Aktivierte Eigenleistungen 136.768.104,86 105.746.242,98
10 +/- Bestandsveränderungen 4.656.607,09 7.617.344,28
S1 = Ordentliche Gesamterträge 6.367.519.863,46 6.082.797.281,02
11 - Personalaufwendungen 1.499.865.707,53 1.410.147.476,12
12 - Versorgungsaufwendungen 194.174.844,71 175.615.924,88
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.764.982.754,65 2.576.172.286,56
14 - Bilanzielle Abschreibungen 313.634.398,87 325.353.564,41
15 - Transferaufwendungen 815.800.098,91 821.980.743,55
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 600.945.951,45 587.048.022,51
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.189.403.756,12 5.896.318.018,03
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 178.116.107,34 186.479.262,99
17 + Finanzerträge 70.394.050,87 89.747.534,83
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 2.821.116,68 16.041.109,00
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 135.774.434,15 145.533.015,59
20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 1.048.645,69 1.032.446,98
S4 = Gesamtfinanzergebnis -63.607.912,29 -40.776.818,74
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 114.508.195,05 145.702.444,25
21 + Außerordentliche Erträge 3.790.651,39 18.016.830,68
22 - Außerordentliche Aufwendungen 10.478.723,82 10.034.949,66
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis -6.688.072,43 7.981.881,02
S7 = Gesamtjahresergebnis 107.820.122,62 153.684.325,27
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -2.767.489,52 -450.215,70
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57

Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 105,05 Mio. Euro (Vorjahr: 153,23 Mio. Euro) wurde auch für das Jahr 2019 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wieder ein positives Ergebnis erzielt, welches allerdings um 48,18 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr ausfällt. Dieses positive Ergebnis wurde maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von mittlerweile knapp 6,37 Mrd. Euro (Vj.: 6,08 Mrd. Euro) beeinflusst. Diesen stehen ordentliche Gesamtaufwendungen von knapp 6,19 Mrd. Euro (Vj.: 5,90 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 178,12 Mio. Euro (Vj.: 186,48 Mio. Euro). Dieses wird jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -63,61 Mio. Euro (Vj.: -40,78 Mio. Euro). Somit verbleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 114,51 Mio. Euro (Vj.: 145,70 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von -6,69 Mio. Euro (Vj.: 7,98 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -2,77 Mio. Euro (Vj.: -0,45 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss.

Die ordentlichen Gesamterträge (6,37 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil (61,4 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,91 Mrd. Euro) zusammen. Für die ordentlichen Gesamtaufwendungen (6,19 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2,76 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,50 Mrd. Euro) ursächlich.

Das negative Gesamtfinanzergebnis von 63,61 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 135,77 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 73,22 Mio. Euro überkompensieren.

Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2019 nach einem Überschuss von 7,98 Mio. Euro nun wieder einen Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro aus.

Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im Anschluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.

1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-

schlusses 2019

1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses

Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der konsolidierte Jahresabschluss 2019 demnach bis spätestens 31. Oktober 2020 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 21.07.2021 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 02.08.2021 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2021, wie schon das Vorjahr, stark durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie geprägt.

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger.

Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Konsolidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteiligung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für 2018 auch für 2019 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder neue Gesellschaften gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig angelegt werden.

Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochtergesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung der Umsatzsteuer sowie konzerninterne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile) zu klären.

Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten

1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.

Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden.

1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-

kreis

Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab.

So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2019 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleitfaden Bayern).

Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeutung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen insgesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteriums aufweisen.

Eine Konsolidierung „At-Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeblichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.

Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden folgende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At-Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.

Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidierungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Bedeutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA).

Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Pflicht Vollkonsolidierung
NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung
Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung
noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung

1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-

schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten

1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus

SAP

Bei der Prüfung der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wurden in einem ersten Schritt die Prozesse des Datenexports aus dem Buchhaltungssystem SAP für die Stadt Nürnberg näher untersucht. Hierbei war zu klären, welche Daten von den bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses beteiligten Personen bei Stk konkret abgerufen wurden und welche spezifischen Selektionen im Rahmen dieses Exports aus dem System zur Anwendung kamen. Zudem war zu klären, ob die jeweiligen Sachverhalte durchgängig entsprechende Partnerkontierungen beziehungsweise sogenannte Partnergesellschaften enthalten, um die konzerninternen Leistungsbeziehungen deutlich zu machen. Im Rahmen dieser Auswertungen waren auch die jeweiligen Zeitpunkte des Datenexports entscheidend, um herausfinden zu können, ob das betreffende Datenmaterial den jeweils letzten Stand wiedergibt. Zur Bestätigung der Validität der Daten sollen diese Auswertungen stichprobenartig seitens Rpr nachvollzogen werden.

Der Export von Daten durch Stk erfolgte hierbei aus den SAP-Modulen der Finanzbuchhaltung (FI) sowie des Kassen- und Einnahmemanagements im öffentlichen Sektor (PSCD). Die betreffenden Dateien sind in dem von Stk zur Prüfung bereitgestellten Dateiverzeichnis abrufbar. Dieses umfasst unter anderem folgende Dateien:

SAP-Modul Finanzbuchhaltung (FI):

mensaldenliste,

Anlagenspiegels, enthalten sind alle Anlagen mit Stand Ende 2019,

bindlichkeiten), #29900000 (Sonstige aktive RAP), #29900000 (Vorschüssig ausgezahlte Bezüge), #26300000 (Andere sonstige Vermögensgegenstände),

weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften (v.a. Eigenbetriebe, Teilkonzerne Kh, StWN, wbg mit jeweiligen Tochtergesellschaften, NOA, NOI),

treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie

weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.

SAP-Modul Kassen- und Einnahmemanagement im öffentlichen Sektor (PSCD):

weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie

treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.

Da die genannten Dateien direkt aus dem System exportiert wurden, lässt sich systembedingt per se nicht auf Anhieb nachvollziehen, von wem konkret dieser Datenexport vorgenommen wurde.

Der für die Weiterverarbeitung im Rahmen der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses relevante Stand des Datenmaterials lässt sich anhand des jeweiligen Änderungsdatums und in mehreren Fällen auch aus der Bezeichnung der Datei erschließen. In einigen Fällen bleibt allerdings auch unklar, ob es sich hierbei tatsächlich um den betreffenden Endstand der Dateien handelt. Hier wäre künftig zumindest eine nach einheitlichen Kriterien festgelegte eindeutige Bezeichnung der jeweiligen Dateien erforderlich. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Dokumentation mit den für die Weiterverarbeitung relevanten Dateien und mit Angaben zu Änderungsdaten und beteiligten Personen hilfreich.

Der von Stk vorgenommene Datenexport wurde stichprobenartig geprüft. Dies umfasste die oben genannten Dateien. In den meisten Fällen konnten die Auswertungen nachvollzogen werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und Bezug zu den in den Leistungsaustausch involvierten Partnergesellschaften.

Bei einigen Sachverhalten waren jedoch anhand des Buchungsmaterials einige Unklarheiten vorhanden und somit noch eine ausführliche Rücksprache mit Stk erforderlich. Ein Großteil der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden.

Rahmen des Eigenkapitals eine Unstimmigkeit festgestellt. Sowohl für das Jahr 2018 als auch für 2019 wurde beim Ergebnisvortragskonto ein Saldo von 21.484.906,96 Euro ausgewiesen. Die unterschiedlichen Darstellungsweisen zwischen den Auswertungen von Stk und Rpr waren lediglich systemtechnisch bedingt und konnten noch im Laufe der Prüfung behoben werden.

mit den Partnergesellschaften im SAP Modul PSCD konnten größtenteils nachvollzogen werden. Es verblieben jedoch bei der N-ERGIE AG, wbg, VAG sowie NOA Abweichungen von einigen Tausend Euro. Diese liegen jedoch weit unter der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000,00 Euro.

zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr eine Differenz von 3.731,72 Euro, welche ebenfalls als unwesentlich eingestuft werden kann.

Modul FI war zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr anfangs eine Differenz von 976.152,38 Euro festzustellen. Diese war auf Rückstellungsauf-

lösungen, Anlagenverkäufe und Honorarbuchungen von SÖR zurückzuführen, die regelmäßig erst nach Erstellung der Abfrage durch Stk gebucht werden und daher separat ausgewertet werden.

1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-

nen Aufgabenträger

Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.

Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.

Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.

1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldepro-

zess)

Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussdaten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen auf Excelbasis realisiert. Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgabenträger Mitte März versendet. Als Frist für den Rücklauf war der 31. Mai 2020 gesetzt worden. Dieser Termin wurde in den allermeisten Fällen eingehalten oder nur geringfügig überschritten.

Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere folgende Positionen abgefragt:

vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag,

Stadt Nürnberg für das Jahr 2019,

Die Abfrage erfolgte auf Basis einzelner Buchungsvorgänge. Dadurch konnten im Rahmen des anschließenden Klärungsprozesses Unstimmigkeiten bei den gegenseitigen Forderungen

und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen leicht erkannt und durch Nachfragen bei den jeweiligen Aufgabenträgern meist geklärt werden. Die Reporting Packages wurden entsprechend angepasst.

Eine Ausnahme bildet der StWN-Teilkonzern. Hier wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Aufwendungen und Erträge als Summensalden auf Kontenebene abgefragt. Insbesondere aus den Verbrauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser- und Fernwärmebereich, die bei der StWN über das Buchungssystem SAP-ISU gebucht werden, resultieren nach wie vor hohe Differenzen. Diese konnten auch in 2019 trotz hohen Zeitaufwands nur teilweise geklärt werden. Verantwortlich für die Differenzen sind vor allem zeitliche Verschiebungen im Hinblick auf das Verbuchen der Aufwendungen bzw. Erträge. Im Abschluss 2019 wurden diese Differenzen erstmalig nicht mehr separat ausgewiesen. Es erfolgte hingegen eine Anpassung der gemeldeten Daten an die Bestände der Stadt Nürnberg entsprechend des Konsolidierungsleitfadens Bayern Tz 96.

Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig und richtig waren, kann wirtschaftlich und kapazitätsmäßig vom Rechnungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Das Rechnungsprüfungsamt hatte daher bereits in der Vergangenheit empfohlen, dass die Wirtschaftsprüfer der jeweiligen Tochtergesellschaften bzw. Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprüfung auch das Reporting Package in ihre Prüfung einbeziehen. Dies wird zwischenzeitlich bei allen Gesellschaften umgesetzt. Zudem wurde von uns im Rahmen der diesjährigen Konzernabschlussprüfung der Reporting-Prozess sowie dessen Dokumentation geprüft.

Für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 liegen für alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften bzw. Teilkonzerne entsprechende Bescheinigungen über die prüferische Durchsicht vor. Die prüferische Durchsicht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht vorgenommen. Eine Ausnahme bildet dabei die prüferische Durchsicht des StWN-Konzerns durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, welche gemäß internationalen Standards (ISRS 4400) durchgeführt wurde. In allen Bescheinigung nach IDW-Standard wurde festgehalten, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu der Annahme veranlassen, dass das Reporting Package in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist. Deloitte bestätigt hingegen lediglich, dass hinsichtlich der vorgenommenen Abstimmarbeiten Übereinstimmung festgestellt werden konnte.

Aus der Prüfung des Reporting-Prozesses haben sich folgende Feststellungen ergeben:

manchen Gesellschaften, insbesondere bei Tochtergesellschaften von Teilkonzernen, erfolgte der Rücklauf nur, soweit Beziehungen innerhalb des Konzerns bestanden. Hatte eine Gesellschaft beispielsweise keine aktivierten Eigenleistungen, die aus Konzernbeziehungen resultieren, erfolgte keine Rücksendung dieser Datei. In diesen Fällen sollte künftig immer eine Nullmeldung erfolgen. Nach Rücksprache mit Stk wird eine Negativmeldung künftig angefordert.

derungen erfolgten entweder durch die Gesellschaft selbst oder durch Stk. Gründe waren meist, dass Meldungen vergessen worden waren oder dass Unstimmigkeiten im Rahmen des Klärungsprozesses bereinigt wurden. Nicht immer, insbesondere bei Teilkonzerngesellschaften, die ihre Daten über Datenaustauschserver zur Verfügung stellen, ließ sich ohne Weiteres nachvollziehen, welches die Ursprungsdatei war, welche Änderungen im Einzelnen von welchem Bearbeiter vorgenommen wurden und welche Datei als letzter Stand im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente erfasst ist. Aus Transparenzgesichtspunkten wird empfohlen, die Änderungshistorie festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in

denen das Reporting Package nicht ausschließlich durch die Tochtergesellschaft selbst geändert wurde, dieses auch der Tochter zur Kenntnisnahme übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beide Konzerngesellschaften den gleichen Stand haben.

kürzungen vergeben. Die ausgefüllten und abgespeicherten Reporting Packages beinhalten im Dateinamen teils abweichende Abkürzungen, so dass diese nicht ohne Weiteres den in Doppik al dente erfassten Gesellschaften zugeordnet werden können. Diese Fälle betreffen vorwiegend die Tochtergesellschaften des Teilkonzerns StWN. Da auch das geöffnete Reporting Package den Namen der Gesellschaft nicht enthält, können Fehler bei der Zuordnung nur schwer erkannt werden. Es wird daher empfohlen, in der Datei selbst immer auch den Namen der Gesellschaft aufzunehmen. Zudem sollten Abkürzungen von Gesellschaftsnamen einheitlich verwendet werden (Doppik al dente, Dateinamen, Ablagestruktur).

sellschaften nicht immer nach dem gleichen System. Grundsätzlich werden die Datenmeldungen innerhalb der Gesellschaften nach Jahren abgelegt. Bei einem Teilkonzern befanden sich unter den Datenmeldungen weitere Unterordner, Einzeldateien und Emailverkehr aus den letzten Jahren, bei denen häufig nicht ersichtlich war, welche Jahre bzw. Sachverhalte betroffen sind. Bei einem anderen Teilkonzern gab es keinen eigenen Unterordner „Meldungen“. Es wird empfohlen, bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen die gleiche Ordnerstruktur zu verwenden. Dateien innerhalb der Datenmeldungen sollten einem Geschäftsjahr zugeordnet werden. Gegebenenfalls könnte auch ein jahrgangsübergreifender Ordner angelegt werden.

men der Gesellschaft. Fehler in der Ablage, dies war zumindest einmal der Fall, können somit nur schwer erkannt werden. Künftig sollte deshalb, vor allem vor dem Hintergrund der Vielzahl an Gesellschaften und Dateien, darauf geachtet werden, dass die Dateibezeichnungen immer auch den Namen der Gesellschaft beinhalten.

1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik

al dente und Durchführung des Klärungsprozesses

Die mittels Reporting Package erhobenen Daten (Meldungen) werden im Anschluss in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente übertragen. Dabei erfolgt keine automatische Übertragung mittels Schnittstelle. Die Reporting Packages werden vielmehr über die Importfunktion in Doppik al dente eingespielt. Dies erfolgt, indem die übermittelten Excel-Tabellen Reiter für Reiter hochgeladen werden. Für bestimmte Daten gibt es aber Ausnahmen. Diese können nicht in Doppik al dente eingespielt werden, sondern müssen manuell eingepflegt werden. Davon betroffen sind:

und Erträge innerhalb des StWN-Teilkonzerns,

halte, beispielsweise Ausleihungen, Rückstellungen, Investitionszuschüsse, Kapitalaufstockungen etc.

Nach Übertragung der Daten aus den Reporting Packages in Doppik al dente werden innerhalb des Konsolidierungsprogrammes Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträge aus den gegenseitigen Liefer- und Leistungsbeziehungen gegenübergestellt. Im Rahmen dieses Klärungsdialogs können dann bilaterale Differenzen aufgespürt und deren Ursache bereinigt oder zumindest dokumentiert werden. Für den Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg besteht, wie bereits in den Vorjahren, eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro für Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern. Wird diese Wesentlichkeitsgrenze überschritten, wird der Klärungsdialog in Excel exportiert und an die Tochtergesellschaften mit der Bitte um Klärung versandt. Bei Beziehungen zwischen der Stadt und ihren Tochter- oder Enkelgesellschaften erfolgt die Klärung durch Stk in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Aufgabenträgern. Bei Differenzen zwischen den Tochtergesellschaften werden diese durch die Gesellschaften selbst geklärt. Dabei wird auch Stk eingebunden, da dort die Verbuchung für Gesamtabschlusszwecke stattfindet.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze gilt für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme von der N-ERGIE AG an andere vollkonsolidierte Unternehmen. Diese Lieferungen werden bei der StWN über das Buchungssystem SAP-ISU verbucht. Daraus resultieren, wie bereits in den Vorjahren, zu einigen Gesellschaften hohe Differenzen, die trotz hohen Zeitaufwands nicht vollständig geklärt werden konnten. Umfangreiche Abstimmtätigkeiten zwischen Stk und StWN lassen vermuten, dass es sich hierbei vor allem um zeitliche Verschiebungen im Zusammenhang mit der Behandlung der unterjährigen Abschläge handelt. Die Stadt Nürnberg hat daher ab 2019 die Erleichterungen der Tz 96 des Konsolidierungsleitfadens Bayern in Anspruch genommen und auf die bei der Stadt Nürnberg bzw. bei den städtischen Töchtern gebuchten Beträge der Verbrauchsabrechnungen abgestellt.

Regelmäßig kommt es zu Änderungen der ursprünglichen Meldungen, entweder auf Veranlassung der Tochtergesellschaften oder von Stk. Die ursprünglichen Meldungen werden dann entweder ergänzt oder korrigiert, teilweise erfolgen auch Ummeldungen, d.h. Liefer- und Leistungsbeziehungen werden anderen Partnergesellschaften zugeordnet. Diese Änderungen müssen dann in Doppik al dente nachgezogen werden.

Die Prüfung der Prozesse bei der Übernahme der Daten aus den Reporting Packages in Doppik al dente sowie bei Durchführung des Klärungsdialogs hat folgende Feststellungen ergeben:

grundsätzlich manuell in Doppik al dente übertragen. Hier ist sicherzustellen, dass die Sachverhalte richtig und vollständig übernommen werden. Bei SUN wurden Teile der Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge in 2019 nicht in Doppik al dente übernommen. Dies betrifft 12 Vorgänge in Höhe von insgesamt 19 TEuro. Auch bei NüSt wurden einzelne kleinere Rückstellungen nicht in Doppik al dente übertragen. Für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 konnten diese Vorgänge wegen ihrer Höhe als unwesentlich eingestuft werden. Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dennoch, bei der manuellen Übernahme von Meldungen in Doppik al dente – zumindest ab einer bestimmten Größenordnung, die noch festzulegen wäre – das Vieraugenprinzip anzuwenden.

tragen wurden, nochmals geändert oder ergänzt werden müssen. In manchen Fällen wird dann das Reporting Package geändert und im Anschluss vollständig neu in Doppik al dente hochgeladen. In anderen Fällen werden nur die einzelnen Änderungen bzw. Ergänzungen manuell in Doppik al dente vorgenommen und zeitgleich im Reporting Package dokumentiert. Dabei gibt es von Stk keine Vorgabe, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Dies richtet sich meist danach, wie weit der Klärungsdialog bereits fortgeschritten ist

bzw. wie umfangreich die Änderungen sind. Auch aus Doppik al dente ist nicht ersichtlich, ob die Korrektur der Meldungen manuell oder durch Import der Excel-Werte erfolgt ist. Eine gezielte Prüfung der manuell korrigierten Werte, die bei der Übernahme ein größeres Fehlerpotential darstellen, ist daher nur schwer möglich.

Im Folgenden war zu prüfen, ob sich die Daten aus den jeweiligen Summensaldenlisten sowie Anlagen- und Eigenkapitalspiegel ordnungsgemäß im System wiederfinden. Insofern wurden die Meldedaten der Stadt Nürnberg sowie der drei Teilkonzerne StWN, Kh, wbg und der ebenfalls in die Vollkonsolidierung einbezogenen Eigenbetriebe und Beteiligungen den entsprechenden Datenblättern im Doppik al dente gegenübergestellt. Hierbei waren anhand der Daten im System einige Feststellungen zu treffen.

nung der oben genannten Gesellschaften kann Übereinstimmung mit den Daten im System festgestellt werden. Lediglich bei Kh ist eine Abweichung vorhanden. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass hier noch eine Anpassung erforderlich war. So musste der korrekte Wert des Verlustvortrages in Höhe von 45.526.984,11 Euro manuell ins System eingegeben werden.

umfänglich nachvollziehbar. Dies betraf die Finanzanlagen. Die Abweichungen zwischen Reporting Package und Doppik al dente sind auf Umgliederungen zurückzuführen. Diese waren erforderlich für die Erstellung des Konzernanlagespiegels im System. Die umgruppierten Beträge konnten mithilfe einer hierzu von Stk erstellten erläuternden Dokumentation letztlich nachvollzogen werden.

Doppik al dente abgeglichen werden. Dabei handelt es sich um die Umbuchungen bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von 4.977.365,90 Euro. Wie die hierzu von Stk vorgelegte Dokumentation ergab, wurden auch hier Werte für die Erstellung des Konzernanlagespiegels anders gruppiert.

blatt in Doppik al dente fiel auf, dass der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 in Höhe von 31.252.366,33 Euro im System auf die Position Ergebnisvortrag umgebucht wurde. Hierbei wurde der Datenbestand vor Ergebnisverwendung ins System eingespielt. Die Ergebnisverwendung wurde dann anschließend in Doppik al dente nachvollzogen.

Die Abstimmung der von Stk letztendlich übernommenen Meldungen in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente mit den Jahres- und Teilkonzernabschlüssen der Aufgabenträger führte zu keinen wesentlichen Abweichungen. Die Zuordnung der Konten der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse zu den entsprechenden Positionen der Konzern-Vermögensrechnung und Konzern-Ergebnisrechnung (Kontenmapping) konnte größtenteils nachvollzogen werden.

Die Meldedaten der Kernstadt wurden ebenfalls vollständig in Doppik al dente eingespielt, allerdings wurden einige GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss und konsolidierten Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus resultierenden Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sonstige ordentliche Erträge (+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro), Transferaufwendungen (-1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentliche Aufwendungen (+1,15 Mio. Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsolidierten Jahresabschluss 2020 angepasst.

1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR

Die Prüfung und Erfassung der Meldedaten erfolgte auch für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). Auch hier wurden die Daten des Einzelabschlusses im Rahmen eines standardisierten Berichtspaketes an die Stadtkämmerei gemeldet. Dieses Berichtspaket enthält unter anderem Daten zu Summen- und Saldenlisten, Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sowie aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rahmen einer sogenannten prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und wie im Vorjahr nun auch für das Jahr 2019 bestätigt. Laut Bericht des neben der Abschlussprüfung für das Jahr 2018 auch für die prüferische Durchsicht beauftragten BKPV vom 31.05.2019 sind „auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht … keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zur Annahme veranlassen, dass das Reporting Package in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist.“ Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für 2019 auch für die prüferische Durchsicht beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH stellte mit Bericht vom 29.05.2020 fest, dass „nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse … das Reporting Package frei von wesentlichen Fehlern“ ist.

Die Meldedaten aus dem Einzelabschluss von SÖR (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurden vollständig ins für die Konzernabschlusserstellung verwendete Buchhaltungssystem Doppik al dente übertragen. Beim Abgleich der Daten des testierten sowie festgestellten Einzelabschlusses von SÖR und des aus dem System generierten Meldeberichtes wurden jedoch wie auch schon im Vorjahr bei den Forderungen und Verbindlichkeiten Abweichungen festgestellt, die sich letztendlich in der jeweiligen Bilanzsumme niederschlagen (siehe hierzu folgende Übersicht). Laut Aussage der Stadtkämmerei resultieren diese aus manuellen Umgliederungen von Saldowechselkonten (unter anderem debitorische Kreditoren und kreditorische Debitoren) im Einzelabschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System. In den Folgeabschlüssen wären für eine tatsächliche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sämtliche Geschäftsvorfälle auch buchungstechnisch zu erfassen.

Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen 31.12.2019 31.12.2018
Euro Euro
Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente 68.877.153,18 67.777.969,60
Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss 68.907.564,95 67.496.347,48
Betragsmäßige Abweichung 30.411,77 281.622,12

1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge

1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile

Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg Nürnberg GmbH daher vollkonsolidiert.

In 2019 veräußerte die StWN 11,6 % ihrer Anteile an der wbg Nürnberg GmbH an die Stadt Nürnberg und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzernabschluss der StWN auf rd. 63 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu

eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt. Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StWN at Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rd. 9 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.

Durch die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile haben sich die konzerninternen Beteiligungsquoten an der wbg geändert. Im Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente wurde diese Änderung bislang nicht vorgenommen. Für 2019 hatte dies keine materiellen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Nach Rücksprache mit Stk wird die Änderung der Beteiligungsquoten zeitnah nachgeholt.

1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs

GmbH

Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen Wert (3,7 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert belief sich auf rd. 600 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und die Kapitalrücklage um 3,7 Mio. Euro.

Für Zwecke des Gesamtabschlusses wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus dem Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen Vorgang handelt. Das eingebrachte Grundstück ist damit weiterhin mit rd. 600 TEuro im Gesamtabschluss berücksichtigt.

Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3,1 Mio. Euro erzielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wird auch der Ertrag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2020 eliminiert. Auf das Gesamtbilanzergebnis 2019 wirkte sich der Vorgang damit nicht aus.

1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilfe-

rückstellungen durch die Stadt Nürnberg

Ende 2018 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Nürnberg Teile der Rückstellungen für Altersversorgung und Beihilfe beim Klinikum Nürnberg übernimmt. Die Übernahme beschränkte sich auf Dienstzeiten vor Gründung des Kommunalunternehmens. Bilanziell umgesetzt wurde der Vorgang in 2019.

Die Übernahme der Rückstellungen durch die Stadt betraf zwei verschiedene Personengruppen. Bei der ersten Personengruppe handelte es sich um Beamte sowie Arbeitnehmer mit Arbeiteraltversorgung, die zum Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens bereits im Ruhestand waren. Die zweite Personengruppe umfasste Arbeitnehmer mit Arbeiteraltversorgung, die nach dem 01.01.1998 (Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens) in den Ruhestand eingetreten waren.

Für die erste Personengruppe war im Einzelabschluss der Stadt bereits in der Vergangenheit eine Rückstellung für Altersversorgung und Beihilfe gebildet worden, da für die Stadt als Dienstherr eine eigenständige Verpflichtung für die Versorgungsleistungen besteht. Gleichzeitig war ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Klinikum bilanziert. Für die zweite Personengruppe war bislang keine Rückstellung in der Bilanz der Stadt ausgewiesen.

Im Ergebnis wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 46,2 Mio. Euro2 vom Klinikum auf die Stadt übertragen. Die Übertragung selbst erfolgte sowohl im Einzelabschluss der Stadt als auch im Teilkonzernabschluss des Klinikums erfolgsneutral. Dabei führte die Übernahme der Rückstellungen zu einer Erhöhung der Finanzanlage Klinikum bei der Stadt. Zugleich wurde für das Risiko, dass die Erhöhung der Finanzanlage durch den BKPV nicht anerkannt wird, aufwandswirksam eine Rückstellung in Höhe von 46,2 Mio. Euro gebildet.

Im Anschluss wurden die Rückstellungen für die Personengruppe 2 an die Bewertungsvorschriften der KommHV-Doppik angepasst, wodurch im Einzelabschluss der Stadt ein Ertrag in Höhe von 8,1 Mio. Euro ausgewiesen wurde.

Im Rahmen des Gesamtabschlusses musste dieser Vorgang aus Konzernsicht betrachtet und entsprechend abgebildet werden. Zutreffend wurde der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung für mögliche Risiken aus der überörtlichen Prüfung in Höhe von 46,2 Mio. Euro eliminiert. Dies gilt gleichermaßen für den Ertrag aus der Neubewertung der Rückstellungen für die Personengruppe 2 in Höhe von 8,1 Mio. Euro. Berücksichtigt man zudem die damit verbundene Anpassung des Freistellungsanspruchs, ergibt sich ein um rd. 33,5 Mio. Euro höheres Ergebnis im Gesamtabschluss gegenüber dem Ergebnis aus dem Einzelabschluss der Stadt.

1.4.5 Eigenkapital

Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jahr erneut durchgeführt (Folgekonsolidierung). Dabei werden Veränderungen im Eigenkapital der einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürnberg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt. Veränderungen im Eigenkapital können beispielsweise aus Einlagen oder Gewinnverwendungen resultieren. Beteiligungsbuchwerte hingegen können sich unter anderem aufgrund mangelnder Werthaltigkeit verändern. Ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr, welche das Eigenkapital oder den Beteiligungsbuchwert betreffen, wird die Erstkonsolidierung bzw. die letztjährige Kapitalkonsolidierung lediglich wiederholt.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Folgekonsolidierung der Geschäfts- oder Firmenwert über die nach Handelsrecht übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben sowie die Verwendung des Konzernergebnisses gebucht.

Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Ergänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbesondere die Thüga AG als Gesellschafterin der N-ERGIE AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen.

Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 wurde das Eigenkapital keiner vertieften Prüfung unterzogen. Es wurde lediglich geprüft, wie sich die einzelnen Eigenkapitalpositionen im Zeitablauf entwickelt haben, was dafür ursächlich ist und ob die wesentlichen Konsolidierungsbuchungen nachvollzogen werden können. Darüber hinaus wurde der Eigenkapitalspiegel nachvollzogen und auf Plausibilität geprüft.

2 Es handelt sich hierbei um den Wert nach BilMoG, mit dem die übertragenen Rückstellungen für Altersversorgung und Beihilfe beim Klinikum bilanziert waren. Im Konzernbericht auf Seite 21 wird dieser Wert irrtümlich mit 48,13 Mio. Euro beziffert.

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert.

Eigenkapital 31.12.2019 TEuro 31.12.2018 TEuro Verände-
rung
TEuro
Allgemeine Rücklage 670.066 667.790 2.276
Rücklagen aus nicht ergebniswirksam aufzulösenden Zuwendungen / Kapitalrücklagen 2.631 193 2.438
Ergebnisrücklagen / Gewinnrücklagen 741.070 669.354 71.716
Ergebnisvortrag 43.053 -47.481 90.534
Jahresüberschuss 105.053 153.234 -48.181
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 228.634 225.959 2.675
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.851 4.851 0
Summe 1.795.358 1.673.900 121.458

31.12.2019

TEuro

31.12.2018

TEuro

Die wesentlichen Veränderungen ergaben sich bei der Ergebnisrücklage/Gewinnrücklage, dem Ergebnisvortrag und dem Jahresüberschuss.

Die Erhöhung des Gewinnvortrags um 90.534 TEuro setzt sich aus dem Jahresüberschuss 2018 (+153.234 TEuro) sowie aus Buchungen in den Einzelabschlüssen (-66.352 TEuro) und Buchungen auf Ebene des Gesamtabschlusses (+3.652 TEuro) zusammen. Die Buchungen in den Einzelabschlüssen betreffen u.a. Verlustübernahmen sowie Ergebnisverwendungsbuchungen, insbesondere bei der Kernstadt. Die Buchungen auf Gesamtabschlussebene betreffen größtenteils die StWN, die wbg und die Kernstadt. Die Buchungen wurden aus Wesentlichkeitsgründen jedoch nicht weiter untersucht.

Die Veränderung der Ergebnisrücklagen in Höhe von 71.716 TEuro ist im Wesentlichen auf gestiegene Ergebnis- bzw. Gewinnrücklagen in den Einzelabschlüssen zurückzuführen. Während 2018 noch 610.337 TEuro gemeldet wurden, waren es 2019 bereits 683.572 TEuro. Dies führte zu einem Anstieg der Ergebnisrücklage um 73.234 TEuro. Darüber hinaus verringerte sich der Betrag der auf Konzernebene durchgeführten und die Ergebnisrücklage betreffenden Buchungen um 1.518 TEuro.

Das Jahresergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 48.181 TEuro. Zwar erhöhte sich die Summe aller Jahresüberschüsse der einzelnen Aufgabenträger um 47.735 TEuro, gleichzeitig verringerten sich jedoch die ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen um 95.917 TEuro und reduzierten das Konzernergebnis um 31.115 TEuro. Im Vorjahr erhöhten Konsolidierungsbuchungen noch die Summe der gemeldeten Jahresüberschüsse der einzelnen Aufgabenträger (88.432 TEuro) um 64.802 TEuro. Die Veränderung der ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr 72.289 TEuro mehr aus den ordentlichen Erträgen und 10.896 TEuro weniger aus den ordentlichen Aufwendungen heraus konsolidiert wurden als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden 13.220 TEuro mehr aus den Erträgen aus assoziierten Aufgabenträgern heraus konsolidiert. Der größte ergebniswirksame zu konsolidierende Sachverhalt im Jahr 2019 betrifft den Verkauf der wbg-Anteile der StWN an die Stadt und den dadurch entstandenen konzerninternen Veräußerungsgewinn. Aufgrund dessen verringerten sich die sonstigen ordentlichen Erträge um 62.588 TEuro.

Das Jahresergebnis 2019 setzt sich dabei wie folgt zusammen:

Jahresergebnis 2019 TEuro TEuro
Jahresergebnisse der Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse
Stadt Nürnberg 61.826
vollkonsolidierte Tochtergesellschaften 74.104 135.930
Buchungen auf Gesamtabschlussebene
Stadt Nürnberg 34.118
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften -66.784 -32.666
Fortschreibung der at-Equity bewerten Gesellschaften 1.789
Gesamtbilanzergebnis 105.053

Die Anpassung auf Gesamtabschlussebene der Stadt Nürnberg in Höhe von 34.118 TEuro ist maßgeblich auf die Übernahme von Teilen der Rückstellungen für Altersversorgung und Beihilfe des Klinikums zurückzuführen. Für Gesamtabschlusszwecke war die in diesem Zusammenhang gebildete Rückstellung in Höhe von 46.200 TEuro sowie die damit verbundene Bewertungsanpassung der Pensionsrückstellungen und Freistellungsansprüche in Höhe von 12.709 TEuro rückgängig zu machen (in Summe: 33.491 TEuro). Auf Ebene der Tochtergesellschaften wirkte sich vor allem die Eliminierung des Veräußerungsgewinns der StWN aus dem konzerninternen Verkauf der wbg-Anteile in Höhe von 62.588 TEuro ergebnismindernd aus. Die Fortschreibung der at-Equity bewerteten Gesellschaften resultiert aus den anteiligen Jahresergebnissen und der Fortentwicklung des Geschäfts- und Firmenwerts der Nürnberg- Messe sowie des Flughafen Nürnberg.

Der Aufbau des Eigenkapitalspiegels entspricht dem bayerischen amtlichen Muster. Er lässt sich zur Bilanz abstimmen und ist mit Ausnahme von Rundungsdifferenzen rechnerisch korrekt. Lediglich die Positionen „Allgemeine Rücklage“ und „Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen“ weisen einen rechnerischen Fehler hinsichtlich des Bestands zum 31.12.2019 auf. Hintergrund ist, dass die Zeile „Stand am 31.12.2019“ aus einer nicht finalen Vorversion des Eigenkapitalspiegels in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen wurden, während sich die restlichen Angaben auf die finale Version des von Stk erstellten Eigenkapitalspiegels beziehen. Die Veränderungen der Eigenkapitalpositionen werden im Konsolidierungsbericht im Wesentlichen beschrieben, lassen sich aber nur bedingt im Eigenkapitalspiegel nachvollziehen. Insbesondere die Zeile „Übriges Gesamtergebnis“, welche als Sammelposten übriger Veränderungen im Eigenkapitalspiegel dient, lässt sich nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand analysieren. Hier hat der Softwareentwickler der eingesetzten Konsolidierungssoftware „Doppik al dente“ Nachbesserungen vorgesehen. Durch zukünftige Updates soll die Transparenz des Eigenkapitalspiegels durch systemseitige Plausibilitätsprüfungen weiter gesteigert werden. Der um die Rechenfehler korrigierte Eigenkapitalspiegel stellt sich wie folgt dar.

Allgemeine Rücklage (Netto- position) Euro Rücklagen Ergebnis- rücklage Euro Ergebnis- vortrag Euro Jahres- überschuss / -fehlbetrag Euro Kumuliertes übriges Konzern- ergebnis Euro Eigenkapital der Kommune Euro Eigenkapital der Minderheits- gesellschafter Euro Gesamt- eigenkapital Euro
aus nicht
ertrags-
wirksam
aufzulösenden
Zuwendungen
Euro
Stand am 31.12.2018 667.789.569 193.383 669.354.180 -47.481.467 153.234.110 4.850.592 1.447.940.366 225.959.431 1.673.899.797
Sonstige Ein- zahlungen in das Eigenkapital 1.381.054 0 0 0 0 0 1.381.054 3.655.570 5.036.624
Änderungen des Konsolidierungs- kreises 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 202.600 0 71.578.662 81.452.848 -153.234.110 0 0 0 0
Gesamtjahres- ergebnis 0 0 0 0 105.052.633 0 105.052.633 -2.767.490 102.285.144
Übriges Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 0 0 12.349.490 1.786.252 14.135.742
Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 105.052.633 0 117.402.123 -981.238 116.420.885
Stand am 31.12.2019 670.065.710 2.631.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306

Allgemeine

Rücklage

(Netto-

position)

Euro

Ergebnis-

rücklage

Euro

Ergebnis-

vortrag

Euro

Jahres-

überschuss

/ -fehlbetrag

Euro

Kumuliertes

übriges

Konzern-

ergebnis

Euro

Eigenkapital

der

Kommune

Euro

Eigenkapital

der

Minderheits-

gesellschafter

Euro

Gesamt-

eigenkapital

Euro

1.4.6 At-Equity-Konsolidierung

1.4.6.1 Grundlagen

Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.

Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At-Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.

Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At- Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.

In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben.

1.4.6.2 Folgekonsolidierung

Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg3 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsolidierung durchgeführt.

Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg stellt sich im Gesamtabschluss zum 31.12.2019 wie folgt dar:

Anteile Kernstadt At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
Bewertung zum 31.12.2018 142.987.727
Fortschreibung 2019
NürnbergMesse 117.930.985
Flughafen Nürnberg 36.822.631
Bewertung zum 31.12.2019 154.753.616 154.753.616
Veränderung zum Vorjahr 11.765.889
NürnbergMesse
Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.316.332
Abschreibung Geschäfts- und Firmenwert 2019 -1.032.447
Kapitaleinlage 10.000.000
Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Wäh- rungsrumrechnung) -22.781
10.261.104 10.261.104
Flughafen Nürnberg
Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.504.785
Summe der Veränderungen in 2019 11.765.889

Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums. Zusammen mit dem Freistaat Bayern wird die Stadt Nürnberg bis 2025 insgesamt 200 Mio. Euro in Form von Bareinlagen zuführen.

Im Ergebnis erhöhten sich die at-Equity bewerteten Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg um 11.766 TEuro. Von dieser Erhöhung wirkten sich 1.789 TEuro erfolgswirksam aus.

3 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse bzw. Flughafen Nürnberg sind damit nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.

1.4.7 Kapitalflussrechnung

Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert darzustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode.

Die auch oft als „Cashflow-Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Finanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwendung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit.

Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 auch für das Jahr 2019 eine Zunahme der Finanzmittel aus allen zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 23,41 Mio. Euro (Vorjahr: 77,39 Mio. Euro). Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2019 stieg somit von 489,60 Mio. Euro auf 513,01 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2018 erhöhte er sich um 4,8 %.

Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Ergebnis des Veränderung Euro
Haushaltsjahres Vorjahres
Euro Euro
1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 107.820.122,62 153.684.325,27 -45.864.202,65
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 303.705.458,57 298.753.364,40 4.952.094,17
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 95.600.276,60 92.745.173,84 2.855.102,76
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -73.140.874,34 -85.957.501,53 12.816.627,19
5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -57.967.634,62 -21.117.224,32 -36.850.410,30
6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.363.813,84 27.047.815,89 -29.411.629,73
7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -424.389,30 -1.035.220,52 610.831,22
8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.141.068,93 73.481.535,12 5.659.533,81
9 - Sonstige Beteiligungserträge -13.760.685,65 -35.696.054,36 21.935.368,71
10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 6.688.072,43 -7.981.881,02 14.669.953,45
11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 10.200.280,63 13.412.598,48 -3.212.317,85
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 3.790.651,39 18.016.830,68 -14.226.179,29
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -10.478.723,82 -10.034.949,66 -443.774,16
14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -10.200.280,63 -13.412.598,48 3.212.317,85
15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 438.609.528,97 501.906.213,79 -63.296.684,82

Veränderung

Euro

Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Ergebnis des Veränderung Euro
Haushaltsjahres Vorjahres
Euro Euro
16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1.021.004,16 5.024.950,53 -4.003.946,37
17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -23.079.532,95 -22.502.076,57 -577.456,38
18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 42.143.030,04 46.734.715,15 -4.591.685,11
19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -520.851.138,02 -462.752.866,19 -58.098.271,83
20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 14.733.030,56 10.529.470,91 4.203.559,65
21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -17.578.265,19 -58.895.712,27 41.317.447,08
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 84.750.587,33 89.517.354,38 -4.766.767,05
25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -6.716.830,68 -3.740.105,73 -2.976.724,95
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
28 + Erhaltene Zinsen 24.549.540,91 38.169.666,45 -13.620.125,54
29 + Erhaltene Dividenden 45.844.509,96 69.577.868,38 -23.733.358,42
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -355.184.063,88 -288.336.734,96 -66.847.328,92

Veränderung

Euro

Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Ergebnis des Veränderung Euro
Haushaltsjahres Vorjahres
Euro Euro
31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 6.092.069,48 6.356.476,32 -264.406,84
33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,00 0,00 0,00
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 81.953.522,08 15.195.866,07 66.757.656,01
36 - Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten -13.683.565,00 -13.377.605,01 -305.959,99
37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 850.865,80 1.179.503,41 -328.637,61
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 543.887,72 0,00 543.887,72
40 - Gezahlte Zinsen -103.690.609,84 -111.651.201,57 7.960.591,73
41 - Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -32.083.824,31 -33.881.814,02 1.797.989,71
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) -60.017.654,07 -136.178.774,80 76.161.120,73
44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) 23.407.811,02 77.390.704,03 -53.982.893,01
45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00
46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 9.489.947,54 -9.489.947,54
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 489.600.154,78 402.719.503,21 86.880.651,57
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 513.007.965,80 489.600.154,78 23.407.811,02

Veränderung

Euro

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (438,61 Mio. Euro) wird maßgeblich beeinflusst vom Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) sowie dem Saldo aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (303,71 Mio. Euro). Dieser zuvor abgezogene Saldo musste dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten.

Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-355,18 Mio. Euro) sind die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (-520,85 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem stehen unter anderem Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 84,75 Mio. Euro sowie erhaltene Dividenden von 45,84 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) gegenüber.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (-60,02 Mio. Euro) wird größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten (81,95 Mio. Euro) sowie von gezahlten Zinsen (-103,69 Mio. Euro) geprägt.

Wie auch schon im Vorjahr waren auch für 2019 bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalflussrechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vorgenommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 79,14 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umgegliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 24,55 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 103,69 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.

Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anlagenspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjahres, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Musteraufbau der Kapitalflussrechnung.

2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen

Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wiedergegeben:

Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2020) nicht eingehalten. Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zudem war das Jahr 2021 wie schon das Vorjahr durch die Ausnahmesituation der Corona- Pandemie geprägt.

Stadt Nürnberg wurde stichprobenartig geprüft. In den meisten Fällen konnten die Auswertungen nachvollzogen werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und Bezug zu den in den Leistungsaustausch involvierten Partnergesellschaften. Bei einigen Sachverhalten war bezüglich des Buchungsmaterials noch eine ausführliche Rücksprache mit Stk erforderlich. Ein Großteil der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden.

sentlichen zutreffend und vollständig. Bei den Meldedaten der Kernstadt wurden einige GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss und konsolidierten Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus resultierenden Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sonstige ordentliche Erträge (+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro), Transferaufwendungen (-1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentliche Aufwendungen (+1,15 Mio. Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsolidierten Jahresabschluss 2020 angepasst.

Für alle vollkonsolidierten nachgeordneten Aufgabenträger wurden diese zum 31.12.2019 durch Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die entsprechenden Bescheinigungen liegen vor.

telten Daten wurden einer prüferischen Durchsicht nach IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 unterzogen. Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und des aus dem System generierten Meldeberichtes wurden jedoch bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wie schon im Vorjahr Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für das Jahr 2019 auf jeweils rund 30 TEuro (Vorjahr: 281 TEuro). Diese resultieren aus manuellen Umgliederungen von Saldowechselkonten im Einzelabschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System.

halte nicht verwirklicht wurden, erfolgte im Rahmen der Reporting Packages nicht immer eine Nullmeldung. Es wird daher empfohlen, künftig in allen Fällen eine Negativmeldung anzufordern.

waren Ursprungsdatei und Änderungen lückenlos dokumentiert. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt daher, bei künftigen Änderungen oder Ergänzungen die Änderungs-

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historie gesondert festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in denen die Änderung nicht ausschließlich durch den nachgeordneten Aufgabenträger selbst erfolgt, die geänderte Version auch der Tochtergesellschaft zur Kenntnisnahme übersandt werden.

gramm Doppik al dente übertragen. Dies gilt nicht, soweit sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte, wie beispielsweise Rückstellungen, betroffen sind. Diese müssen manuell in das System eingepflegt werden. Dabei wurden in 2019 einzelne, betragsmäßig geringfügige Sachverhalte nicht in das Konsolidierungsprogramm übernommen. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte daher bei Stk für alle manuellen Übernahmen ab einer bestimmten Wertgrenze, die noch festzulegen wäre, das Vieraugenprinzip angewandt werden.

Abkürzungen für die Namen der nachgeordneten Aufgabenträger verwendet. Dabei wurden teilweise unterschiedliche Abkürzungen für die gleiche Gesellschaft gewählt. Rpr empfiehlt, künftig über alle Systeme hinweg einheitliche Abkürzungen zu verwenden. Des Weiteren sollte bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen im Rahmen der Dokumentation die gleiche Ablagestruktur verwendet werden.

gel finden sich nach dem Einspielen ordnungsgemäß im System wieder. Hierbei mussten einzelne Werte allerdings von Stk noch manuell ins System eingegeben werden. Im Vergleich zu einigen Anlagen- und Eigenkapitalspiegel der betreffenden Jahresabschlüsse wurden die Werte im konsolidierten Jahresabschluss teilweise anders gruppiert, was jedoch mit einschlägigen Dokumentationen von Stk nachvollzogen werden konnte.

rd. 63 Mio. Euro wurde zutreffend eliminiert. Auch die Einlage des Grundstücks Großweidenmühlstraße in die wbg-B wurde ordnungsgemäß abgebildet.

des Klinikums in Höhe von 46,2 Mio. Euro übernommen. Die in diesem Zusammenhang im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg aufwandswirksam gebildete Rückstellung wurde für Gesamtabschlusszwecke zutreffend eliminiert. Gleiches gilt für die Bewertungsanpassungen bei den Pensionsrückstellungen sowie dem Freistellungsanspruch.

lich beeinflusst durch die Übernahme von Teilen der Pensionsrückstellungen des Klinikums durch die Stadt Nürnberg (+ 33,5 Mio. Euro) sowie durch die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile (- 62,6 Mio. Euro).

gen werden.

solidierten Jahresabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2019 um 11,77 Mio. Euro erhöht.

konsolidierten Jahresabschluss hinzugefügt. Die Angaben im Eigenkapitalspiegel konnten weitestgehend nachvollzogen werden und sind plausibel. Der vorgelegte Eigenkapitalspiegel weist jedoch zwei rechnerischer Fehler auf, so werden die Bestände der Allgemeinen Rücklage und der Rücklagen aus nicht erfolgswirksam aufzulösenden Zuwendungen

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rechnerisch nicht korrekt dargestellt und stimmen aufgrund dessen nicht mit der Bilanz überein. Der rechnerische Fehler ist nicht auf die Software Doppik al Dente zurückzuführen, sondern auf einen Fehler bei der Übernahme des Eigenkapitalspiegels von Doppik al Dente in den konsolidierten Jahresabschluss.

erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.

empfiehlt weiterhin deren Einführung.

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3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 wurde gemäß Art. 103 GO durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Prozesse der Abschlusserstellung, die Zusammensetzung und Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals, der Eigenkapitalspiegel, die At-Equity-Konsolidierung sowie die Kapitalflussrechnung.

Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prüfungsergebnis:

Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“.

Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2019 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.

Nürnberg, 24.02.2022 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

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