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DIE LINKE
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im Nürnberger Stadtrat
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Titus Schüller
Nürnberger Stadtrat, weiterer stv. Bezirkstagspräsident
Kathrin Flach Gomez
An \ Nürnberger Stadträtin Oberbürgermeister Marcus König
Özlem Demir
Rathausplatz 2 Nürnberger Stadträtin 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 90489 Nürnberg 0911-231-74441
Nürnberg, 20. Juni 2022
Antrag zur Stadtratssitzung am 22. Juni 2022:
Schutz für die Ziele des Bürgerbegehrens 365 VAG
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Marcus König,
am 17. November 2021 wurde das Bürgerbegehren für das 365-Euro-Ticket und für die Beibehaltung des Sozialtickets sowie für die Aussetzung der Fahrpreiserhöhung bei der Stadt Nürnberg angezeigt. Seither hat die Stadt die Möglichkeit und die Pflicht, die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit durchzuführen.
Am 8. Dezember 2021 hat das vorgesehene Informationsgespräch zwischen Vertreterinnen der Bürgerbegehrens-Initiative und der Stadtverwaltung mit Vertretern des Bürgermeisteramtes, des Wahlamtes und des Rechtsamtes stattgefunden. Von Seiten des Wahlamtes, des Bürgermeisteramtes und des Rechtsamtes wurden keine Gründe vorgebracht, die die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens infrage gestellt hätten.
Am 10. Juni 2022 wurden der Stadt über 18.500 Unterschriften übergeben. Nach Angabe des Wahlamtes der Stadt Nürnberg von Mittwoch, 15. Juni 2022 ist die Anzahl der gesetzlich notwendigen gültigen Unterschriften erreicht.
Die Gemeindeordnung führt aus: "Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden."
Die gängige Rechtsprechung gewährt bereits den Schutz für Ziele des
Bürgerbegehrens für die Zwischenphase ab Einreichung bei der Stadt bis zur Zulässigkeitsentscheidung. Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO können der Stadt in diesem Zeitraum Maßnahmen untersagt werden, die das Ziel des Bürgerbegehrens vereiteln würden.
Im Juni und Juli werden die Gesellschafterversammlung und der Grundvertrags- Ausschuss des VGN Zusammenkommen. In beiden Gremien steht die von dem Bürgerbegehren abgelehnte Fahrpreiserhöhung für 2023 auf der Tagesordnung. In beiden Gremien ist die Stadt Nürnberg vertreten - in der Gesellschafterversammlung durch die VAG, im Grundvertrags-Ausschuss durch den Oberbürgermeister.
Grundsätzlich sollte der Wille der Bürgerinnen und Bürger in diesen Entscheidungsfindungen Berücksichtigung finden. Mit dem Bürgerbegehren haben sich erneut tausende Bürgerinnen und Bürger für die Einführung des 365-Euro- Tickets, die Beibehaltung des Sozialtickets für 15 Euro und das Aussetzen der Fahrpreiserhöhung im VGN ausgesprochen und einen Bürgerentscheid beantragt.
Zum Schutz der Ziele des Bürgerbegehrens beantragen wir, dass der
Stadtrat beschließen möge: Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden bis zur endgültigen Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (für das
365-Euro-Ticket, für die Beibehaltung des Sozialtickets für 15 Euro und für die Aussetzung der Fahrpreiserhöhung) alle Maßnahmen ausgesetzt, die die Ziele
des Bürgerbegehrens vereiteln, insbesondere stimmen die Vertreterinnen der Stadt Nürnberg und ihres Tochterunternehmens VAG solange keiner Fahrpreiserhöhung in den Gremien des VGN für das Jahr 2023 zu.
Begründung der Dringlichkeit: Entsprechend § 25 StRGeschO der Stadt Nürnberg stellen wir diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag. Die Dringlichkeit ist objektiv gegeben, da am 29. Juni die Gesellschafterversammlung der VGN und am 28. Juli der Grundvertrags-Ausschuss der VGN tagt. Das dortige Abstimmungsverhalten von Seiten der Stadt und ihrer Tochter VAG hat maßgeblich Auswirkung auf den Schutz der Ziele des Bürgerbegehrens.
Mit freundlichen Grüßen
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Titus Schüller Kathrin Flach Gomez Özlem Demir