Stadtrat vom 22.06.2022 300-30.12.10-1/1/1
Besetzung der Stadtratsausschüsse und Kommissionen
Abschluss des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Ansbach
durch den Gerichtsbescheid vom 29.03.2022, Az. AN 4 K 10.00974
I. Sachverhalt
-
Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 21. Oktober 2020, dort TOP 6, wurde die Zahl der Ausschusssitze und Kommissionssitze vorläufig von 14 auf 15 Sitze erhöht. Dies erfolgte zur Umsetzung der vom Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 25. September 2020 getroffenen einstweiligen Anordnung.
-
Nachdem nunmehr auch das Klageverfahren durch den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. März 2022, rechtskräftig seit 12. Mai 2022, abgeschlossen wurde, ist noch endgültig über die Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Kommissionssitze Beschluss zu fassen.
Da eine Abweichung vom bereits festgelegten Verteilungsverfahren nach d`Hondt und eine Verringerung der bisherigen Anzahl von 15 Ausschusssitzen, ohne etwaige Verletzung der Rechte von Fraktionen oder bestehender Ausschussgemeinschaften, nicht möglich ist, ist die vorläufige Regelung inhaltlich beizubehalten und die Zahl der Ausschusssitze und Kommissionssitze endgültig auf 15 Sitze festzulegen.
II. Beschlussvorschlag
Die mit Beschluss des Stadtrates vom 21. Oktober 2020 auf 15 Sitze festgelegte Zahl der Ausschusssitze und Kommissionssitze wird für die Dauer der Wahlzeit als endgültig festgelegt.
III. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| RA | 24.05.2022 | Eckstein, Thorsten | Schlusszeichnen | |
| BDR | 24.05.2022 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
IV. BDR/StR
Nürnberg, 24.05.2022 Rechtsamt
gez. Eckstein (5305) (Unterschrift liegt elektronisch vor)