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← Sitzung des Stadtrates (27.04.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 27.04.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Temporäre Anpassung des Entgeltverzeichnisses für Geschäfte, Stände und Zelte der

Stadtteilkirchweihen

Entscheidungsvorlage:

Die Absage fast aller Kirchweihen und schließlich des Nürnberger Christkindlesmarkts in den Jahren 2020 und 2021 haben erhebliche Auswirkungen insbesondere für das Schaustellergewerbe.

Es ist nicht vorhersehbar, wie sich das Besucheraufkommen in 2022 nach der Pandemie entwickelt. Auch für zahlreiche Schausteller- und Festzeltbetriebe, die in den letzten Jahren keine oder sehr viel weniger Einnahmen und oft von der Substanz gelebt hatten, sind die Entgelte ein erheblicher fixer Kostenfaktor und ggf. auch ein Liquiditätsproblem (vgl. auch RWA vom 06.04.2022). Eine temporäre Reduzierung der Entgelte scheint deshalb sachlich geboten.

Zudem ist absehbar, dass durch gestiegene Einkaufspreise und Stromkosten zusätzliche Ausgaben auf die Beschicker zukommen, die nicht durch Preiserhöhungen auf die Kunden umgelegt werden können und auch aus Sicht der Verwaltung nicht umgelegt werden sollen, um die Attraktivität der Kirchweihen als Brauchtumsveranstaltung zu erhalten.

Daher sollen die bereits für die Jahre 2020 und 2021 vom Stadtrat am 22.04.2020 bzw. 24.03.2021 beschlossenen Reduzierungen der Entgelte für Geschäfte, Stände und Zelte der Stadtteilkirchweihen (Positionsnummern 61 bis 64 des Entgeltverzeichnisses) auch für das Jahr 2022 im gleichen Umfang gewährt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die vorgeschlagene Reduzierung der Entgelte für Geschäfte, Stände und Zelte der Stadtteilkirchweihen (Positionen 61 bis 64) für das Jahr 2022 sind Mindereinnahmen in Höhe von etwa 24.000 Euro zu erwarten.

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