Beschlussvorlage OA/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Änderung der Sonntagsverkaufsverordnung 2022
Anlagen: Verordnung zur Änderung der Sonntagsverkaufsverordnung 2022
Sachverhalt (kurz): Das Maifest am Aufseßplatz war vom 05. bis 10.05.2022 geplant. Der verkaufsoffene Sonntag in der der Südstadt anlässlich des Maifestes war für den 08.05.2022 festgesetzt worden. Da das Frühlingsfest bis 01.05.2022 geht, wurde in Abstimmung mit dem Süddeutschen Schaustellerverband e.V. und dem Verein Südstadt-Aktiv e.V. vereinbart, das Maifest am Aufseßplatz um eine Woche zu verschieben. Damit muss auch der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des Maifestes vom 08.05.2022 auf den 15.05.2022 verschoben werden. Das neue Datum muss in der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022) vom 04.04.2022 geändert werden. Im übrigen bleibt die Sonntagsverkaufsverordnung 2022 unverändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/007/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/007/2022
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022) vom 04. April 2022.