Organisation des Zensus 2022 in Nürnberg für Nürnberg und Fürth
Sachverhaltsdarstellung zur Stadtratssitzung am 27.04.2022
Stand: 30.03.2022
-
Im Jahr 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen zum Stichtag 15. Mai 2022 in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus soll verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und Deutschland liefern. Er soll auch soziodemographische Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, feststellen und Erkenntnisse zur Wohnund Wohnraumsituation bereitstellen. Die ermittelten Daten sollen als Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die ab 2011 alle zehn Jahre stattfinden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in Deutschland der Zensus in 2021 auf das Jahr 2022 verschoben. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz 2022.
-
Wie 2011 wird auch beim Zensus 2022 die Einwohnerzahl einer Gemeinde durch eine Hochrechnung der Ergebnisse einer Haushaltsstichprobe gewonnen. Die im Rahmen des Zensus vorgesehenen Melderegisterabzüge für den Stichtag werden durch eine Mehrfachfallprüfung statistisch korrigiert und für die Zensusergebnisse dann an die Ergebnisse der Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe angepasst, die Melderegister selbst werden aber nicht korrigiert. Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte werden aus der Stichprobe und dem Melderegisterabzug ausgenommen, dort findet eine Vollerhebung statt. Die Ermittlung der Bevölkerungsdaten wird kombiniert mit einer Gebäude- und Wohnungszählung.
a) Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis Im Rahmen einer Stichprobenerhebung werden anhand eines eigens für Deutschland entwickelten Stichprobendesigns in Bayern ca. 18 Prozent der Bevölkerung (2,4 Millionen Einwohner/innen) im Zeitraum 16. Mai bis 6. August von sogenannten Erhebungsbeauftragten vor Ort besucht und mittels eines Fragebogens, vorzugsweise mithilfe bereitgestellter Tablet-Computer, interviewt. Die Interviewer/innen befragen alle an Stichprobenanschriften wohnhaften Personen. Die Stichprobenerhebung dient als Grundlage für die Schätzung der landesamtlichen Einwohnerzahl, welche die Bemessungsgrundlage u. a. für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von EU-Fördergeldern, die Einteilung der Wahlkreise und die Sitzverteilung im Bundesrat darstellt. Bei der Stichprobenbefragung werden aber auch weitere insbesondere soziodemografische Daten erhoben, die als Basis für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, beispielsweise bei Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur oder bei Bedarfsplanungen von Schulen bzw. Studienplätzen, dienen sollen.
Stichprobendesign, Stichprobenziehung und Fragebogenerstellung sowie die Ermittlung der Ergebnisse werden von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder verantwortet, die kommunalen Erhebungsstellen haben die Aufgabe der Durchführung der Erhebung.
b) Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichenden Meldeverhaltens von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern ausgegangen. Deshalb findet hier eine Vollerhebung statt, die von den kommunalen Erhebungsstellen durchzuführen ist. Das heißt, es werden zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Angaben erhoben. Eine Hochrechnung ist daher dafür nicht mehr notwendig.
c) Gebäude- und Wohnungszählung Alle Haus- und Wohnungseigentümer/innen bzw. Verwalter/innen in Bayern werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Abgabe der Auskünfte aufgefordert. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Eigentümer/innen bzw. Verwalter/innen selbst über eine Online-Plattform. Mit der Gebäude- und Wohnungszählung sind die kommunalen Erhebungsstellen nicht befasst.
Für die Erhebungen im Rahmen des Zensus besteht für die betreffenden Personen eine Auskunftspflicht (mit Ausnahme von Angaben zu Religion, Glaubensrichtung bzw. Weltanschauung).
-
Zuständig für die Durchführung des Zensus 2022 in Bayern ist das Landesamt für Statistik. In allen kreisfreien Städten und Landkreisen waren zum 01.10.2021 örtliche Erhebungsstellen einzurichten, die ihre Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die örtlichen Erhebungsstellen sind für die Dauer der Bearbeitung und Aufbewahrung von Einzelangaben räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen zu trennen. Sie müssen also die Anforderungen der Abschottung erfüllen. Die Zensus-Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wurde in den Räumlichkeiten der Schalterhalle im Gebäude des Amtes für Stadtforschung und Statistik am Unschlittplatz 7a in Nürnberg eingerichtet. Für die Organisation der örtlichen Erhebungsstelle wurden ein Leiter, ein Stellvertreter und sechs weitere Mitarbeiter/innen eingesetzt. Die entsprechenden befristeten Stellen wurden bei den Haushaltsberatungen im November 2021 vom Stadtrat beschlossen. Drei der insgesamt acht Mitarbeiter/innen waren bereits vorher bei der Stadt Nürnberg beschäftigt, fünf Mitarbeiter/innen wurden über den externen Arbeitsmarkt befristet neu eingestellt. Die Zensus-Erhebungsstelle entspricht den gesetzlich geforderten Voraussetzungen der organisatorischen, räumlichen und personellen Abschottung bei der Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten.
-
Die Erhebungsstelle kümmert sich im Auftrag des Landesamtes um die Rekrutierung, Verpflichtung, Schulung und Betreuung von Erhebungsbeauftragten, die Bildung von Erhebungsbezirken und deren Zuteilung zu den Interviewern, die Sicherstellung der Qualität der Erhebungen und des Datenschutzes, die Kontrolle der Erhebungsunterlagen, die Erhebung der Daten in Gemeinschaftsunterkünften, die Mahnung von säumigen auskunftspflichtigen Personen sowie um die Übermittlung der erfassten Daten an das Landesamt für Statistik. Für Nürnberg und Fürth werden im Rahmen des Zensus 2022 ca. 6.100 Anschriften (private Haushalte, Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) bearbeitet und dabei ca. 55.000 auskunftspflichtige Personen befragt werden. Für die mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen erhalten die Gemeinden entsprechend dem Konnexitätsprinzip Finanzzuweisungen, deren Höhe sich (neben einer Basiszuweisung) durch Pauschalsätze nach Fallzahlen in den Zensusbereichen ergibt. Die Pauschalsätze wurden in Art. 25e des Bayerischen Statistikgesetzes festgelegt. Es wird festzustellen sein, ob sich die der Kostenkalkulation zugrunde gelegten vermuteten
Fallzahlen und Bearbeitungszeiten als realistisch erweisen. Im Fall einer wesentlichen Abweichung von den Annahmen muss eine Revision der Festlegungen über die Finanzzuweisungen erfolgen.
-
Das zentrale Verwaltungs- und Steuerungsinstrument bei der digitalen Zensusdatenverarbeitung ist das Erhebungsunterstützungsprogramm (EHU), welches in Verantwortung des Statistischen Bundesamtes entwickelt wurde und betrieben wird. Das System organisiert unter anderem mit einem Ticketsystem Teile der anfallenden Kommunikation zwischen dem Landesamt für Statistik und der Erhebungsstelle. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung ist ein Anschluss im Netz des Bundes. Auf das EHU darf nur im abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle zugegriffen werden. Ein Zugang für andere Bereiche der Kommunalverwaltung ist nicht möglich. Die Erhebungsstelle gewährleistet, dass auf dem PC, auf dem mit dem EHU gearbeitet wird, nicht auf kommunale Verwaltungsverfahren (z.B. Intranet) oder das Internet zugegriffen werden kann. Durch Datensicherheitsvorkehrungen wird ein Zugriff über das Leitungsnetz von außen ausgeschlossen. Die Anmeldung im EHU erfordert eine 2-Faktor-Authentifizierung. Neben einem Benutzernamen/Passwort besitzt jede/r Mitarbeiter/in der Erhebungsstelle für den EHU-Zugang einen RSA-Token, der ähnlich wie ein TAN-Generator auf einem Smartphone funktioniert.
-
Beim Zensus 2022 Nürnberg/Fürth sollen ca. 550 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte bei den Befragungen in den Haushalten und Wohnheimen eingesetzt werden. Mitte Februar 2022 war diese Anzahl von Ehrenamtlichen aufgrund intensiver Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Anzeigenschaltungen in ausgewählten Medien, Onlinewerbung, Pressemitteilungen, Posts auf Social-Media-Plattformen, YouTube-Clips, Newsletter-Versand an ausgewählte Empfängerkreise, Flyer, Plakate) bereits erfolgreich rekrutiert, aufgrund von Absagen musste noch nachgelegt werden. Jede/r Erhebungsbeauftragte bekommt einen Erhebungsbezirk mit ca. 100 zu befragenden Personen von der Erhebungsstelle zugeteilt. Alle Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Interviewers bzw. einer Interviewerin (= Erhebungsbeauftragte/r) werden von der Erhebungsstelle vorab auf ihre Eignung überprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz werden die Erhebungsbeauftragten geschult, offiziell schriftlich „bestellt“ sowie schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse verpflichtet. Sie müssen ein Dokument zur Erklärung der Verfassungstreue unterschreiben und schriftlich bestätigen, dass sie nicht in geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen zur Scientology-Organisation stehen. Darüber hinaus müssen die Erhebungsbeauftragten ein Führungszeugnis beibringen. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Corona-Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen. Erhebungsbeauftragte sind auf ehrenamtlicher Basis tätig. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Bausteine und die Höhe der Vergütungselemente wurden durch das Landesamt für Statistik festgelegt und verstehen sich als feste Vorgaben. Nach Schätzungen des Landesamtes für Statistik beträgt die Vergütung voraussichtlich bis zu 800 Euro. Inwieweit die Aufwandsentschädigung auf staatliche Transferleistungen angerechnet wird, ist durch den Leistungsbezieher bzw. die Leistungsbezieherin selbst bei der zuständigen Stelle zu eruieren.
-
Alle am Zensus beteiligten Stellen – vom Statistischen Bundesamt, über das Statistische Landesamt und die örtliche Erhebungsstelle bis hin zu den Erhebungsbeauftragten – haben den Schutz der erhobenen Daten zu gewährleisten. Alle beteiligten Personen werden gesondert verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht informiert. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. In seinem Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Rückspielverbot erlassen. Das Rückspielverbot gilt beim Zensus ausnahmslos. Die persönlichen Angaben der Befragten müssen streng geheim gehalten werden und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden. In der Praxis heißt das, dass zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundeagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden, es aber nicht zulässig ist, nicht anonymisierte Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen. Vor diesem Hintergrund werden als Erhebungsbeauftragte auch nicht Beschäftigte aus „sensiblen“ Bereichen der Verwaltung (z. B. Steuerverwaltung, Jobcenter etc.) eingesetzt, da aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Anlass zur Besorgnis besteht, dass Erkenntnisse aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu Lasten der Befragten genutzt werden könnten.
-
Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Gegensatz zu 2011 nicht erst nach 2 Jahren, sondern voraussichtlich bereits 18 Monate nach dem Zensusstichtag zum Jahresende 2023 vorliegen.
Weitere Informationen sind unter folgenden Internetadressen zu finden:
www.zensus2022.de
https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/index.html
https://zensus.nuernberg.de