S i c h e r h e i t s b e r i c h t
d e r
S t a d t N ü r n b e r g
2 0 2 1
Inhalt
I. Vorwort ..................................................................................................................................... 5
II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes ................................................................................. 7
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Lageberichte ............................................................................................................................. 8 1.1. Demonstrationen/Kundgebungen ........................................................................................ 8 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ............................................................. 9 1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte .......................................................................10 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ....................................................................................11 1.5. Betteln ................................................................................................................................12 1.6. Lagern im öffentlichen Raum ..............................................................................................12 1.7. Vermüllung .........................................................................................................................13 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................13 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ..............................................................................14 1.10. Graffiti .................................................................................................................................15 1.11. Runde Tische .....................................................................................................................15 1.11.1. Königstorpassage .......................................................................................................16 1.11.2. Aufseßplatz .................................................................................................................16 1.11.3. Jamnitzerplatz .............................................................................................................17 1.11.4. St. Leonhard ...............................................................................................................18 1.11.5. Norikusbucht ...............................................................................................................19 1.12. Melanchthonplatz ...............................................................................................................19 Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz ........................................................................................20
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Lebensmittelüberwachung .....................................................................................................21 2.1. Allgemeines und Schwerpunkte der Überwachung .............................................................21 2.2. Betriebs- und Anlasskontrollen ...........................................................................................23 2.3. Cross-Compliance ..............................................................................................................25 2.4. Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel .......................................................................................................................26 2.5. Hygienekontrollen aufgrund der Corona-Pandemie ............................................................26 2.6. Probenahmen .....................................................................................................................26 2.7. Verbraucherschutz und Verbraucherinformation - Beratung ...............................................27 2.8. Ahndung - Verfolgung .........................................................................................................28 2.9. Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden .........................................30
2.10. Meldungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems ..........................................................31
III. Zentrale Bußgeldstelle ............................................................................................................32
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Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2021 .............................................................................32
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Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen ...............................................................32
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Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Anzeigenzahl 2021 – Auswahl – .........................33
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Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ...........................34 4.1. Alkoholgenuss ....................................................................................................................35 4.2. Schulschwänzer .................................................................................................................35 4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns ....................35 4.4. Straßenverkehrsrecht .........................................................................................................35 4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung.........................................................................35 4.6. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen ............................................................36
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Bescheide – Einspruchsquote ...............................................................................................36
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Erledigung der Einsprüche.....................................................................................................37
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Zusammenarbeit mit externen Behörden ..............................................................................38 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth ..................................................................................38 7.2. Amtsgericht Nürnberg .........................................................................................................38 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ..............................................................................39 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht .................................................................................................39 7.5. Polizeidienststellen .............................................................................................................40
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Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................40
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Einnahmen ...............................................................................................................................41
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Meldungen an das Gewerbezentralregister ...........................................................................42
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Fazit und Ausblick ..................................................................................................................42
IV. Drei Jahre Kommunaler Außendienst in Nürnberg (ADN)....................................................45
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Einleitung .................................................................................................................................45
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Bisherige Leistungen ..............................................................................................................46
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Reaktionen ...............................................................................................................................46
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Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .........................................................47
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Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..................................................................47
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Personal-Situation bzw. weiteres Vorgehen .........................................................................48
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Hintergrund .............................................................................................................................48
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Fazit ..........................................................................................................................................49
I. Vorwort
Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum dritten Mal in dieser Form und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen.
Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle), und des ADN, angesiedelt beim 3. BM. Neu ist in diesem Zusammenhang die Einbindung des Jahresberichts der städtischen Lebensmittelüberwachung, einem Sachgebiet des Ordnungsamtes. Die Darstellung aller Tätigkeiten der insgesamt 13 Kontrolleure/innen im Bereich des Verbraucherschutzes runden das Bild der sicherheitsrelevanten und öffentlichkeitswirksamen Themen ab, welche die Stadtverwaltung im zurückliegenden Jahr stark beschäftigt haben.
Durch die Gründung des Direktoriums Digitales, Bürgerservice und Recht (BDR), das auch regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit sowie des übergeordneten Gremiums, dem Sicherheitsrat, teilnimmt, konnte eine noch engere Vernetzung zwischen den Sicherheitsorganen erreicht werden.
Das vergangene Jahr war – wie schon das Jahr zuvor – geprägt von coronabedingten Einschränkungen mit einer Vielzahl von Auswirkungen auf Einzelne und die (Stadt-)Gesellschaft. Die Vermittlung der Notwendigkeit und Durchsetzung der gesundheitsschützenden Maßnahmen einerseits, aber auch die Abfederung von besonders spürbaren Belastungen für Dritte, Gewerbetreibende und Gastronomie anderseits war dabei ein ständiger Balanceakt, der von der Verwaltung zu stemmen war. Hier sei als Beispiel das NürnBärLand auf dem Volksfestplatz erwähnt, das vom 01.07.2021 bis 21.09.2021 unter strengen Hygieneauflagen und mit einem durchdachten Sicherheitskonzept durchgeführt wurde, um den hiesigen Schaustellern wenigstens eine temporäre Einnahmequelle zu verschaffen.
Gleichzeitig wurden in kurzen Abständen die jeweiligen Bayerischen Infektionsschutzverordnungen an veränderte Umstände angepasst beziehungsweise ganz revidiert und neu aufgelegt. Dies hatte einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand zur Folge, da die jeweils veränderten Einschränkungen regelmäßig von den betroffenen Gewerbetreibenden oder auch Privaten beim Ordnungsamt abgefragt wurden. Dies führte zugleich zu regelmäßigen Entscheidungsfragen über etwaige Ausnahmen sowie einer permanenten Einbeziehung der Rechtsprechung, die ihrerseits Regelungen gegebenenfalls neu interpretierte beziehungsweise sogar verwarf.
Besonders muss in diesem Zusammenhang die nicht nur quantitative Zunahme von Demonstrationen mit Bezug auf die coronabedingten Einschränkungen, sondern vor allem auf deren zeitintensive und äußerst anspruchsvolle Abarbeitung erwähnt werden: Im Hinblick auf zahlreiche Großdemonstrationen, die - abgesehen von den „1. Mai-Kundgebungen“ - in diesem Umfang nur selten in Nürnberg stattfinden, waren die Mitarbeiter/innen der Sicherheitsbehörde beim Ordnungsamt 2021 weit über das übliche Maß hinaus gefordert – stets in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Polizei, die die umfangreichen Versammlungen vor Ort begleitet hatte. Durch besonderes Verhandlungsgeschick in den Kooperationsgesprächen gelangen in der Regel Kompromisse mit der Folge, dass die Kundgebungen friedlich und ohne besondere Zwischenfälle ablaufen konnten.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die sogenannten „Corona-Kontrollen“ durch die Stadtverwaltung. Hierfür wurde durch das Ordnungsamt ein Kontrollkonzept erarbeitet, das neben der Zusammenarbeit mit der Polizei eine konzertierte Einbindung des ADN sowie auch den Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren/innen, Sachbearbeiter/innen der Verwaltung OA, zum Teil auch LA vorsah. Neben der reinen Kontrolltätigkeit im Außendienst mussten alle Erkenntnisse im Nachgang dokumentiert und verarbeitet werden. Die Zahl der ausgestellten Bußgeldbescheide spricht hier für sich. Dieser Arbeitsaufwand musste ohne zusätzliches Personal gestemmt werden mit der Folge von Umschichtungen bei der Sachbearbeitung anderer Themen.
Trotz des verregneten Sommers war bei schönem Wetter der Nutzungsdruck im öffentlichen Raum sehr hoch. In praktisch sämtlichen Grünanlagen und an den gewöhnlichen Treffpunkten in der Innenstadt (Köpfleinsberg, Kornmarkt, Tiergärtnertorplatz) stieg die Besucherfrequenz drastisch an, sobald milde Witterung einsetzte. Die Ausgangssperren des Vorjahres sowie die limitierten Öffnungszeiten der Gastronomie verstärkten diesen Trend immens, so dass das Beschwerdeaufkommen hier überproportional stieg. Neben verstärkter Präsenz der Polizei und Außendiensten wurden zusätzliche Müllbehälter (z.B. auch für Pizzakartons), Toilettenanlagen und Erweiterung von (kontrollierten) Außenbestuhlungen sowie Einsatz von Lichtkränen zur Auflösung von nächtlichen Partys eingesetzt. Auch örtlich begrenzte, auf Infektionsschutzrecht gestützte Alkoholkonsumverbote ergänzten den Maßnahmenkatalog. So vielfältig und heterogen sich das „Feierpublikum“ zusammensetzt – die Einsicht, Rücksichtnahme auf die Anwohnerschaft oder die Allgemeinheit zu nehmen, ist bei vielen nicht vorhanden. Zurückgelassener Verpackungsmüll und leere oder zerbrochene Flaschen am nächsten Tag vermitteln dieses traurige Gesamtbild eindrucksvoll.
Speziell erwähnt sei an dieser Stelle das Projekt „Wöhrder Seewärts“ des Wasserwirtschaftsamts, das zusammen mit der Evangelischen Hochschule und dem Kooperationspartner Stadt Nürnberg initiiert wurde. Hier werden derzeit für die unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse um den Wöhrder See Lösungsansätze erarbeitet, die nach einer entsprechenden Evaluierung auch auf andere Grünanlagen übertragbar sein können.
Gleichzeitig wird das Thema „Vermittlung von gegenläufigen Nutzungsinteressen“ auch durch die Stadt Nürnberg voran getrieben:
In Umsetzung der Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU (v. 20.07.2020) und Bündnis90/Die Grünen (v. 26.08.2020) wurde in Kooperation von OA, SHA und Menschenrechtsbüro (MRB) ein erstes Konzept eines Allparteilichen Konfliktmanagements für Nürnberg entwickelt. Die dazu für den Haushalt 2022 beantragte VZ-Stelle wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen genehmigte der Stadtrat Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 EUR. Diese sollen für eine TZ-Stelle ab 1. Juli 2022 zur Implementierung der ersten Schritte verwendet werden. Für den Haushalt 2023 wird erneut eine TZ-Stelle im Umfang von 25 WAS durch MRB beantragt.
II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes
Neben den – aufgrund des Umfanges – nur schwer- und stichpunktartig dargestellten Arbeitsinhalten des AK SiSa sollen auch kurz die durch die Pandemie bedingten zu bewältigenden zusätzlichen Aufgaben, die für den Bereich BDR und das Ordnungsamt anfielen, dargestellt werden.
Mussten 2020 insgesamt 13 Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem pandemischen Geschehen erlassen werden, so waren dies aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsetzung und Rechtsprechung im Berichtsjahr 2021 allein 13 Feststellungen und damit verbundene Bekanntmachungen zur Inzidenz im Nürnberger Amtsblatt. Daneben wurden 23 Allgemeinverfügungen erforderlich, in denen Regelungen zu Verbotsflächen (Alkoholverbot) beziehungsweise Gebotsflächen (Maskenpflicht), aber auch zur Testpflicht, Regelung bestimmter Gewerbe (Prostitutionsbetriebe), zum Böllerverbot und anderen Bereichen getroffen werden mussten. Insgesamt nahm die „Halbwertszeit“ der einzelnen Bayerischen Infektionsschutzverordnungen und deren Änderungsverordnungen zum Jahresende hin zusehends ab und die lokalen Regelungen mussten durch Allgemeinverfügungen stets zeitnah angepasst werden.
Besonders intensiv mussten Gewerbetreibende beraten werden, die durch die sich immer wieder ändernden Regelungen zu 3G, 2G, 2G+ verunsichert waren und auch hinsichtlich der jeweilig erforderlichen Nachweise nicht immer klar erkennen konnten, welche Regelung gerade für sie in Frage kam oder anwendbar war.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen nicht in allen Teilen der Bevölkerung vorhanden war und hierdurch entstandenen Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen auch aus Gleichbehandlungsgründen einen stark erhöhten Kontrolldruck erforderlich machten. Die Kontrollen wurden durch städtische Mitarbeitende in enger Kooperation mit der Polizei durchgeführt. Kontrolliert wurden hierbei insbesondere die Maskenpflicht in Gewerbebetrieben und der Gastronomie sowie die erforderlichen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+). Im Jahr 2021 wurden 1.152 Kontrollen durchgeführt und dabei neben eingeleiteten Bußgeldverfahren auch mündliche Verwarnungen durch den ADN ausgesprochen. Die Polizei konnte daneben gebührenpflichtig verwarnen. Dies ist bei minderschweren Fällen bis zu einem Verwarngeld bis zu 55,00 EUR möglich und erspart bei Einwilligung der Bezahlung vor Ort ein zeitaufwendiges Bußgeldverfahren im Nachhinein. Zugleich konnte so ein hoher Abschreckungseffekt erzielt werden, weil die Strafe bei einem Regelverstoß „auf dem Fuße folgte“. Seitens der Verwaltung wird daher aktuell geprüft, inwieweit eine solche Verfahrensweise ein geeignetes und rechtssicheres Handlungsinstrument auch für städtische Außendiensttätigkeiten darstellen könnte.
1. Lageberichte
1.1. Demonstrationen/Kundgebungen
Die Zahl der Demonstrationen stieg 2021 im Vergleich zu den Vorjahren drastisch an.
DEMONSTRATIONEN / KUNDGEBUNGEN
1191
621
524
437
2018 2019 2020 2021
Die extrem hohe Zahl konnte mit den vorhandenen Personalkapazitäten von lediglich 2,0 VK nur deshalb gemeistert werden, weil im Jahresverlauf coronabedingt fast keine Veranstaltungen stattfanden, so dass diese Arbeitskontingente für die Bearbeitung von Demonstrationen herangezogen werden konnten.
Dabei nahmen die Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen eine Sonderstellung ein
- sowohl was die Anzahl, die Heterogenität der Anmelder/innen als auch den deutlich
erhöhten Vorbereitungsbedarf anging. Neben den eher kleinteiligen, dafür (mehrfach) wöchentlichen stationären Versammlungen kam es immer wieder zu Großdemonstrationen mit entsprechenden Gegenversammlungen, relativ neuen Versammlungstypen wie Autokorsos und mittlerweile ebenfalls wöchentlichen Demonstrationszügen mit hoher Teilnehmerzahl (2.000 - 5.000).
Auch hier war die Sachbearbeitung (sowie die Rechtsprechung) geprägt von einem dynamischen, der Pandemie angepassten Regelungskatalog in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und einer permanenten Interessensabwägung zwischen den Grundrechten der Versammlung einerseits beziehungsweise den Belastungen für Anwohnende, Verkehrsteilnehmende und Gewerbetreibende andererseits. Ziel war es dabei stets, entsprechende Demonstrationen bereits im Vorfeld zu regeln und damit kalkulierbar zu machen.
Foto: Robert Peter, Ordnungsamt
Weitere inhaltliche bzw. rechtliche Herausforderungen im Bereich des Versammlungswesens stellten die Raddemos inbs. im Bereich des Frankenschnellwegs, die dauerhafte Besetzung des Sebalder Platzes durch das Klimacamp, eine bundesweite Motorraddemonstration sowie der Umgang mit „zivilem Ungehorsam“ durch Extinction Rebellion dar.
1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen
Der Druck auf den öffentlichen Raum wuchs 2021 ebenfalls enorm. Mit Einsetzen milder Witterung drängten teilweise „Menschenmassen“ in den öffentlichen Raum. Besonders auffällig war hier zunächst der Bereich um den Nürnberger Kornmarkt. Hier traten Gruppen jüngerer Menschen so aggressiv auf, dass letztendlich die Polizei einschreiten und den Platz räumen musste, es kam hier zu erheblichen Straftaten. Hierbei konnte festgestellt werden, dass es sich – wie bei anderen Örtlichkeiten auch – um heterogene Gruppen handelte, was die Ansprache der Gruppen sichtlich erschwerte. Durch ein im Rahmen des Arbeitskreises SiSa abgestimmtes Konzept gelang es der Polizei schnell, hier weitere Ausschreitungen zu verhindern. Auch der Andrang in den öffentlichen Grünanlagen steigerte sich deutlich. Hier unterschieden sich die Nutzergruppen zum Teil erheblich, was jedoch auf die Beschwerdelage keinen Einfluss hatte.
Als besonders betroffene Bereiche waren die Wöhrder Wiese, das gesamte Areal um den Wöhrder See und die Hallerwiese im Fokus der Stadt Nürnberg; es gab aber letztlich praktisch in allen Grünanlagen Beschwerden, so auch zum Beispiel im Quellepark oder am Ebenseesteg. Hierbei war es unerheblich, von welchem Publikum die jeweilige Grünanlage frequentiert wurde. Die Badenden an der Norikusbucht führten genauso zu Beschwerden wie die eher urbanen Gruppen auf der Hallerwiese, das Party- Publikum am Wöhrder See oder die jüngeren Nutzenden am Ebenseesteg. Beginn der Feiern war in der Regel bereits der Donnerstag, also nicht mehr ausschließlich das Wochenende.
Die Polizei, der ADN und die von SÖR beauftragte Security zeigten vor Ort Präsenz: Die private Security von SÖR wurde in einem Kleinprojekt in „gewaltfreier Kommunikation“ geschult. Das Feedbackgespräch nach der Hauptsaison ergab äußerst positive Rückmeldungen. Die Mitarbeitenden der Security-Firma empfanden es als wesentliche Erleichterung, die Feiernden „auf Augenhöhe“ anzusprechen und erzielten damit in sehr vielen Fällen Erfolge bei der gewünschten Verhaltensänderung. Gleichwohl ist es ab einem gewissen Alkoholpegel bei den Feiernden nicht mehr möglich, diese zu erreichen und mit normalen Argumenten zu bewegen, sich nachbarschaftskonform zu verhalten.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz stark, räumte aber nur in wenigen Einzelfällen. Normalerweise waren Zugangskontrollen oder das Aufstellen von Lichtmasten ausreichend, um die Feiernden zu zerstreuen. Allerdings konnte festgestellt werden, dass dies zu einer Verlagerung der Feierstätten führte. Aufgrund der hohen Mobilität und der schnellen Reaktionszeiten in den sozialen Medien tauchten die Feiernden bei Polizeikontrollen nach kurzer Zeit an anderen Orten auf, die dadurch zu „Hot-Spots“ wurden.
Ein besonderes Problem bereiteten in den Grünanlagen Einwegverpackungen und anderer Müll. SÖR erhöhte nicht nur die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg.
Besonders erwähnenswert ist auch, dass die Grünanalagen rund um den Wöhrder See in den Sommermonaten für Hochzeitsempfänge/-Fotosessions genutzt wurden. Auch hier wurden zum Teil erhebliche Müllmengen hinterlassen.
Die bekannten Treffpunkte in der Innenstadt waren zeitweise stark frequentiert. Größere Müllansammlungen gab es im Umfeld der „Pop-Up-Gastronomie“ in der Adlerstraße, während die Museums- und die Karlsbrücke zu genauso beliebten Treffpunkten wurden wie der Tiergärtnertorplatz.
1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte
Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren 2020 bis 2021 leicht von 92 auf 90 Spielhallenstandorte reduziert. Hervorzuheben ist hierbei vor allem die Aufgabe und Schließung des Spielhallenkomplexes im U-Bahngeschoss der Haltestelle „Aufseßplatz“ im Sommer 2021.
Bedingt durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mussten die Spielhallenbetriebe Ende des Jahres 2020 schließen und durften erst im Frühjahr 2021 unter Beachtung von Hygieneauflagen (Stichworte Maskenpflicht, Abstandsgebote, Impfnachweise) wieder öffnen. Die Einhaltung des Infektionsschutzes in den Betrieben wurde durch Ordnungsamt und Polizei kontrolliert; bis auf einige Verstöße vor allem in Bezug auf die Maskenpflicht und fehlende Impfnachweise wurden die Vorgaben des Infektionsschutzes in den Spielhallen überwiegend ordentlich umgesetzt. Bedingt durch das Auslaufen des „alten“ Glücksspielstaatsvertrags im Juni 2021 und durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021), der zum 01.07.2021 in Kraft trat, benötigen alle Spielhallen neue Erlaubnisse. Das Erlaubnisverfahren lief im Sommer 2021 an und ab Dezember 2021 wurden die ersten Spielhallenerlaubnisse nach dem GlüStV 2021 erlassen. Es ist damit zu rechnen, dass die meisten bestehenden Spielhallen aufgrund von Übergangsregelungen neue Erlaubnisse erhalten und den Betrieb somit weiterführen können. Die Anzahl der Spielhallen im Stadtgebiet Nürnberg wird sich somit kaum verringern; jedoch kommen aufgrund des einzuhaltenden Mindestabstands zwischen den Spielhallen keine neuen Spielhallenstandorte hinzu. Zudem mussten einige Mehrfachspielhallen durch den GlüStV 2021 die Anzahl der Geldspielgeräte in den Betrieben reduzieren.
In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum Jahr 2020 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Nachdem Ende 2019 durch eine Gesetzesänderung das dritte
Geldspielgerät aus den Gaststätten entfernt werden musste, ist leider der Trend zu beobachten, dass das dritte Geldspielgerät durch unzulässige und illegale Spielgeräte in den Gaststätten „ersetzt“ wird (sogenannte „Fun-Gamer“). Die Stadt Nürnberg hat die Regierung von Mittelfranken und das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf diese Problematik hingewiesen und wartet auf den Erlass einer entsprechenden Handhabung, um die Problematik zielgerichtet angehen zu können.
1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt häufig zu einer Einschränkung der objektiven Sicherheit, da er mit Pöbeleien, Raufereien (Körperverletzungen), Ruhestörungen und anderen Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit verbunden ist.
Durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung besteht / bestand auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte sowie sonstigen öffentlichen Orten unter Foto: Robert Peter, Ordnungsamt freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Verbot des Konsums von Alkohol. Die Stadt Nürnberg setzte in diesem Rahmen Alkoholkosumverbotszonen fest und überwachte die anliegenden Gastronomiebetriebe insbesondere im Hinblick darauf, dass diese keine offenen Alkoholika, die zum Verzehr in den Alkoholverbotszonen bestimmt waren, ausschenkten. Zu einem besonderen Treffpunkt avancierte die Museumsbrücke, die in der Folge intensiv von der Polizei bestreift wurde.
Neben den per Allgemeinverfügung festgesetzten Alkoholkonsumverbotszonen gibt es auch eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg, die ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage ausspricht. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholverbot im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkoholkonsumenten/innen von der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit BAO verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinkermilieu. Auf die Zahlen hierzu im Bericht des Rechtsamtes darf verwiesen werden.
1.5. Betteln
Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „Bettel-Jour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der Bettelsaison statt. Hier werden neue Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt.
In Corona-Zeiten zeigte sich, dass das Bettleraufkommen stark von der Frequentierung der jeweiligen Be- Foto: Robert Peter, Ordnungsamt reiche abhängig ist. Besonders während der Ladenschließungen waren kaum Bettelnde in der Innenstadt anzutreffen, während mit zunehmender Normalisierung der Einkaufsmöglichkeiten auch die Zahl der Bettelnden wieder steigt. Besonders auffällig war hier die Absage des Christkindlesmarkts. In dieser Zeit waren nach der Absage kaum Bettelnde anzutreffen.
In letzter Zeit ist festzustellen, dass verstärkt Bettelei an Supermärkten, oftmals an Eingängen oder in der Nähe der Einkaufswagenstellplätze zu beobachten ist. Hier ist ein Einschreiten „von Amts wegen“ auch bei aggressivem Betteln nicht möglich, da es sich in der Regel um Privatgrund der Discounter handelt und diese zunächst ein Hausverbot aussprechen müssen.
1.6. Lagern im öffentlichen Raum
Das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt.
Probleme bestehen vor allem mit dem für die Lagerräumung bisweilen verbundenen extrem hohen Kostenaufwand, wenn SÖR Lager räumen muss, die über einen gewissen Zeitraum unentdeckt blieben. Auch muss der Reinigungs- und Räumungsaufwand durch das normale Reinigungspersonal im Rahmen der normalen Arbeitsstunden, die mit den regulären Reinigungsarbeiten belegt sind, erbracht werden. Dies schränkt die Kapazitäten des SÖR bei der Lagerräumung zum Teil erheblich ein. Zudem werden bei der Lagerräumung bisweilen extrem unhygienische Zustände angetroffen, bei denen die Mitarbeitenden an die Zumutbarkeitsgrenze stoßen.
Da Lagern im öffentlichen Raum oftmals mit Betteln einhergeht, waren im vergangenen Jahr bedingt durch die Corona-Beschränkungen keine besonders herausragenden Räumungen zu verzeichnen. Allerdings konnte ein neues „Geschäftsmodell“ festgestellt werden: Eine dem Bettelmilieu nahestehende Person hatte ältere Wohnwagen erworben und vermietete diese wohl an Bettelnde. Nach Feststellung der einzelnen Umstände erließ das Liegenschaftsamt einen Bescheid, in dem die unerlaubte Sondernutzung untersagt wurde. Durch die Androhung von Zwangsmitteln Foto: Robert Peter, Ordnungsamt
konnte erreicht werden, dass die Betroffene die Vermietung aufgab.
In einem Einzelfall konnte der ADN weiter feststellen, dass ein normaler Pkw-Anhänger zum „Wohnmobil“ umfunktioniert worden war. Die Nutzenden waren zumindest dem Bettelmilieu nahestehend. Nach erfolgtem Platzverweis konnten weitere Verstöße nicht mehr festgestellt werden.
Einige wenige Lager befanden und befinden sich auf Privatgrund. Hier ist es Sache der Verfügungsberechtigten, gegebenenfalls für eine Räumung der Lager zu sorgen.
In den Wintermonaten wird insbesondere das Lagern in der Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg informiert die Betroffenen regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der Polizei zur Verfügung.
1.7. Vermüllung
Wo immer die Nutzungsfrequenz in Nürnberg steigt, ist auch die Vermüllung des Umfeldes ein großes Problem:
Sei es aufgrund der zusätzlichen Außengastronomie oder durch die zeitweise Wiedereröffnung der Discos und dem damit verbundenen großen Andrang mit langen Warteschlangen oder einfach aufgrund schönen Wetters der intensiven und extensiven Nutzung von Grünanlagen. Letztlich tragen auch die Hinterlassenschaften von Obdachlosenlagern zur Vermüllung bei und binden zusätzlich Arbeitskräfte.
Sonstige Verunreinigungen: Ein weiteres, bekanntes Problem am Wöhrder See ist der Kot, den die Kanadagänse hinterlassen. Zu dessen Beseitigung hat SÖR mobile Kotsauger angeschafft, um die Liegewiesen zugänglich zu erhalten. Schließlich werden immer wieder Rabenvögel beobachtet, wie sie Mülleimer plündern und die dort abgelegten Essensreste aus den Verpackungen herausholen.
Für SÖR bedeutet dies eine ständige Steige- Foto: Robert Peter, Ordnungsamt rung der zu entfernenden Müllmengen:
Waren es im Jahr 2019 noch 5.300 Kubikmeter, so wuchs diese Menge im Jahr 2020 auf 6.000 Kubikmeter an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals um 14,7% auf fast 7.000 Kubikmeter an. Auch hier muss berücksichtigt werden, dass der Sommer relativ verregnet war und es nur beschränkte Möglichkeiten zur Grünanlagennutzung gab. Insofern war die Zunahme der Vermüllung als überproportional zu beurteilen.
1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum
Grundsätzlich ist der Handel mit Betäubungsmitteln strafbar und somit liegt die Zuständigkeit zur Aufklärung bei der Polizei. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit beschäftigt (SiSa) sich dennoch mit diesem Aufgabenfeld, denn die Begleitumstände,
also das öffentliche Wahrnehmen von Drogenhandel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, haben einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Daneben stellen diese unter Umständen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder dar.
Wenn aufgrund einer besonderen Beschwerdelage, Beobachtungen der Suchtbeauftragten oder des ADN ein neuer Drogenumschlags- oder Konsumplatz festgestellt wird, behandelt der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit dieses Thema.
1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene
Die Szene hat sich in den letzten Jahren insgesamt verändert: Bildeten ursprünglich getunte Autos den Schwerpunkt der Szene, so hat sich dies zunehmend gewandelt hin zu „Autoposern“ und dem begleitenden Partypublikum. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt – lediglich hinsichtlich der Auspuffanlagen technisch verändert sind. In vielen Fällen ist aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klap- Foto: Robert Peter, Ordnungsamt penauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist.
In der Innenstadt waren der Kornmarkt, aber vor allem während der Außenbewirtschaftung die Adlerstraße, beliebte Ziele der Autoposer. Anwohnende wünschen sich hier den Einsatz von Straßenpollern und/oder Durchfahrtsbeschränkungen, auch unterstützt von physischen Sperren.
Die letztes Jahr noch bei Instagram aktive Plattform „the_spot_nurnberg“ zur spontanen Organisation von Treffpunkten ist zwischenzeitlich inaktiv. Einer der Gründe dürfte sicherlich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Inhaber der Mobilfunknummer der Plattform sein.
Weiterhin besonderes Augenmerk wurde auf die „Steintribüne“ gelegt. Hier kontrollierte die Polizei besonders intensiv. Dennoch wurde im Bereich der Spiegelwiese und westlich der Arena über „Beschleunigungsrennen“ berichtet. Kurzfristig wurden hier Zufahrtsbeschränkungen verhängt, die aber nicht den gewünschten Erfolg brachten. Das von einigen Anrainern gewünschte Anbringen von „Speedramps“ wurde nicht umgesetzt, da hiermit Einschränkungen beziehungsweise erhebliche, zusätzliche Gefahren für den Fahrradverkehr und den Fußgängerverkehr (Stolperfallen) sowie eine nur beschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge verbunden gewesen wären. Die Verkehrsbehörde bei SÖR ordnete die Sperrung der Hermann-Böhm-Straße mit Hilfe von physischen Absperrungen an. Damit wird der motorisierte Durchgangsverkehr wirksam unterbunden und der Fuß- und Radverkehr effektiv geschützt. Im Veranstaltungsfall kann die Sperre befristet für Berechtigte geöffnet werden. Die Sperre tritt vor Ostern 2022 in Kraft, damit bereits am sogenannten „Car-Freitag“ diese Rennen unterbleiben und Gefahren unterbunden werden.
1.10. Graffiti
Wie berichtet, werden Schmierereien an öffentlichen Gebäuden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen treffen. Bei Privatgebäuden obliegt es dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Lediglich bei strafbewehrten Graffiti (z.B. Hakenkreuz) erlässt das Ordnungsamt eine Anordnung, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin sich weigern, diese zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
Im vergangenen Jahr haben insbesondere die Schmierereien der Unterstützer des FCN massiv zugenommen. Es gibt kaum mehr eine Brücke in Nürnberg, die nicht mit „UN 94“ oder „BDA“- Logos verschmiert ist. Da diese Sachbeschädigungen in der Regel strafrechtlich relevant sind, werden sie im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit nur behandelt, wenn eine der teilnehmenden Parteien ein besonderes Interesse an der Entfernung hat, zum Beispiel, weil wei- Foto: Robert Peter, Ordnungsamt tergehende Schmierereien befürchtet werden (brokenwindows-Theorie).
1.11. Runde Tische
Häuft sich in einem eng umgrenzten Gebiet massiv die Beschwerdelage oder sinkt das subjektive Sicherheitsgefühl stark ab, so wird ein Runder Tisch eingerichtet, dessen Leitung OA übernimmt. Beteiligt werden normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann von diesem ausgehend einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Berücksichtigt werden hierbei die Themenfelder „Gestaltung“, „Sicherheit und Sauberkeit“ sowie „soziale Ansprache“. Da die Ursache für Beschwerdelagen häufig Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum ist, ist eine sofortige Problemlösung kaum möglich. Alle Beteiligten müssen sich daher darauf einstellen, dass ein Prozess angestoßen wird, der sich über längere Zeiträume erstreckt und womöglich auch nicht zu einer endgültigen Lösung der Probleme aller Beteiligten führen wird. Gerade bei sich widersprechenden Interessenlagen wird die Lösung letztendlich einen Kompromiss darstellen müssen, allerdings einen Kompromiss, mit dem alle Beteiligten leben können. Problematisch bei der Umsetzung ist es auch, dass in der Regel die „Störenden“ nicht am Runden Tisch teilnehmen, weil sie dies entweder ablehnen, die betroffenen Gruppen zu heterogen oder auch nicht in der Lage sind, sich und ihre Probleme zu artikulieren. In diesem Fall wird versucht, „Repräsentanten“, zum Beispiel aus der Streetwork, zu finden, die mit den Problemen der Störergruppen vertraut sind.
In Pandemiezeiten waren/sind Runde Tische nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. In der Regel werden sie als Online-Besprechungen abgehalten.
1.11.1. Königstorpassage
Besonders in den Wintermonaten werden Aufklärungskampagnen für Obdachlose über Notschlafstellen und Tagesunterkünfte gefahren. Auch wird ausnahmsweise das Nächtigen in der Königstorpassage geduldet.
Im Bahnhof und im Umfeld des Bahnhofs sind die verschiedensten Einrichtungen, Ordnungskräfte und Streetwork im Einsatz: Neben der Landespolizei ist im Bahnhof, unterstützend auch außerhalb des Bahnhofs, die Bundespolizei zugange, ebenso wie die Mitarbeitenden der DB Sicherheit. Daneben wird das das Sucht-Klientel von der Streetwork der Wärmestube, der Mudra, Lilith und weiteren betreut.
In enger Kooperation mit der Polizei werden Betretungsverbote für Störende ausgesprochen, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt zwölf Betretungsverbote für die Königstorpassage ausgesprochen. Diese geben der Polizei die Möglichkeit, im Falle eines Verstoßes sofort einen Platzverweis auszusprechen.
Daneben wurden insgesamt 218 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter/-innen und dem Trinkermilieu zuzuordnen. Gegen die „Spitzenreiterin“ wurden allein im Jahr 2021 in 16 Fällen Bußgeldanträge an das Rechtsamt gestellt.
1.11.2. Aufseßplatz
Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden im Jahr 2015 durch das Ordnungsamt initiiert. Anlass war eine ausufernde Trinkerszene sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette.
Durch den Abriss des Kaufhof und die damit verbundene Großbaustelle hat sich die Lage auf dem Platz grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust haben die „Randgruppen“ weniger Platz, um sich zu verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei den Anrainern führt. Gleichzeitig verstärkt sich auch aufgrund des engeren Raumes die Lärmbelastung. Foto: Robert Peter, Ordnungsamt Dem wird unter anderem versucht zu begegnen, indem der Platz mit gastronomischen Angeboten stärker genutzt werden darf und somit eine „Bespielung“ durch die Allgemeinheit verstärkt wird.
Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten nur zwei Runde Tische – beide in digitaler Form– stattfinden. Hier wurde zuletzt wegen der Beschwerdelage der räumliche Umgriff des Runden Tisches auf den Kopernikusplatz erweitert.
Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. So soll der Foto: Robert Peter, Ordnungsamt Jeppe-Hein-Brunnen, der auf dem Platz aufgestellt war und vor allem junge Familien mit Kindern angezogen hat, durch eine feste begehbare Brunneninstallation ersetzt werden. Dies sowie weitere Umgestaltungsmaßnahmen und die Neubauten lassen hoffen, dass sich die Platzbespielung in Zukunft verbessern wird. Gleichzeitig tragen hoffentlich die Bemühungen der Polizei und des ZV KVÜ Früchte, so dass der Platz gerade am Wochenende und in den Abendstunden nicht weiterhin als Parkplatz missbraucht wird.
1.11.3. Jamnitzerplatz
Der Platz wurde im Jahr 2021 komplett umgestaltet. Da hierbei eine Komplettsperrung erfolgte, konnte der Platz nicht bespielt werden. Am 09.09.2021 wurde vor Ort durch Herrn OBM die Platzumgestaltung vorgestellt und mit Anrainern diskutiert. Deutlich wurde hier, dass der Platz für jedermann zur Verfügung stehen muss.
Da zwischenzeitlich die Neueröffnung erfolgt ist, wird zeitnah ein Foto: Robert Peter, Ordnungsamt Runder Tisch, der erste Erfahrungen mit dem neuen Jamnitzerplatz reflektiert, terminiert.
1.11.4. St. Leonhard
Pandemiebedingt konnten im Jahr 2021 nur zwei Runde Tische in digitaler Form stattfinden. Insgesamt war auch hier festzustellen, dass sich die Situation, wie auch schon in den Jahren zuvor, stetig ändert:
Insgesamt wird die Lage in der Straße unterschiedlich bewertet. Durch veränderte Nutzungen der Gewerbebetriebe werden zum Teil Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen gesehen.
Letztendlich wird es Aufgabe der nächsten Runden Foto: Robert Peter, Ordnungsamt Tische sein, hier einerseits wieder ein einheitliches Lagebild zu erstellen und andererseits die beteiligten Behörden zu ermuntern, die bisherigen Anstrengungen weiterzuführen, um so peu à peu zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beizutragen. Erschwert wird dies durch die Tatsache, dass das Quartiersmanagement neu ausgeschrieben werden musste und so über einen längeren Zeitraum dort keine Ansprechpartner zur Verfügung standen.
Unter dem Titel „14 Jahre Stadterneuerung - 14 Jahre Integriertes Handlungskonzept St. Leonhard“ wurde seitens des Stadtplanungsamtes ein Workshop durchgeführt, der sich intensiv mit der Situation in St. Leonhard auseinandersetzte. An diesem war auch der Bürgerverein beteiligt. Bei der Abfrage, welche Wünsche für den Stadtteil bestehen, wurde explizit geäußert, dass der Runde Tisch unbedingt beibehalten werden sollte.
Durch die Stundenaufstockung der Streetwork besteht die Möglichkeit, die Arbeit mit den jungen Erwachsenen zu intensivieren und gleichzeitig die Streetwork als Vertreter für die Interessen der jungen Erwachsenen am Runden Tisch zu beteiligen und auch auf deren Wünsche einzugehen.
Das Format Runder Tisch hat sich insbesondere in St. Leonhard sehr gut bewährt. In Zukunft wird gerade die engere Vernetzung mit der Stadtplanung und den Stadtteilarbeitskreisen neue Perspektiven – auch für die Umsetzung eventueller Maßnahmen – eröffnen.
1.11.5. Norikusbucht
Im Jahr 2021 fanden zwei Runde Tische in digitaler Form statt. Da das Wasserwirtschaftsamt die Evangelische Hochschule beauftragt hatte, wegen der Gesamtsituation am Wöhrder See mit den Themenkomplexen Gänse, Müll, Lärm ein Projekt für mögliche Lösungsansätze durchzuführen, wurde beschlossen, die beiden Projekte zusammenzuführen.
Foto: Robert Peter, Ordnungsamt
Über das Projekt „Wöhrder Seewärts“ wurde am 24.11.2021 erstmals medial informiert. Dabei waren die Teilnehmenden des Runden Tisches eingeladen.
Die Stadt Nürnberg ist dem Projekt als Kooperationspartner beigetreten und hat die Runden Tische sozusagen in das Projekt integriert. Die Anrainer, der Bürgerverein und die üblichen Teilnehmenden der Runden Tische sind auch in dem Projekt vertreten. Ziel ist eine ganzheitliche Befriedung der Situation zu erreichen und dabei einen Interessenausgleich zu schaffen. Das Projekt soll als Leuchtturmprojekt auch Erkenntnisse für den Umgang mit anderen Störungen im öffentlichen Raum liefern.
Die Maßnahmen, die im Rahmen der bisherigen Runden Tische vereinbart wurden, sollen möglichst fortgeführt werden.
1.12. Melanchthonplatz
Ein etwas anderer Ansatz als die Runden Tische wird am Melanchthonplatz verfolgt:
Hier hat sich eine Störergruppe manifestiert, die wohl aus ehemaligen Drogenabhängigen, die verschiedenste Unterkünfte bewohnen, besteht. Der nördliche Teil des Melanchthonplatzes wird von dieser Gruppe als „Wohnzimmer“ betrachtet. Die Gruppe hält mehrere Hunde, die zum Großteil unangeleint auf dem Platz laufen. Innerhalb der Gruppe wird getrunken, die Notdurft wird in der Regel am Platz verrichtet. Zum Teil ist die Stimmung innerhalb der Gruppe aggressiv, was von außenstehenden, wie Müttern mit ihren Kin- Foto: Robert Peter, Ordnungsamt dern, die am Platz spielen, wahrgenommen wird. Es gibt weitere Einzelpersonen und Gruppen, die den Platz frequentieren.
Zur Lösung wurde durch zwei städtische Mediatoren eine Projektskizze entworfen. Danach sollen Studierende der Technischen Hochschule in einem ersten Schritt ein Lagebild erstellen. Die Kontaktaufnahme zur Störergruppe und zu den anderen Gruppen soll dann in einem zweiten Schritt erfolgen. Dabei sollen auch Wünsche und Erwartungen an den Platz abgefragt werden.
Zu Schritt eins soll der Café Ape des Quartiersmanagements Gibitzenhof zum Einsatz kommen. Das Projekt soll nach Möglichkeit im Sommersemester 2022 starten.
Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz
Die Erfahrung zeigt, dass die Herangehensweise an verschiedene Probleme unterschiedlich sein kann. Die klassischen Runden Tische beinhalten eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung. Sowohl zur Lagebilderstellung als auch für Lösungsvorschläge sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Anrainer, aber auch sonstiger Beteiligter, wie Polizei, ADN, ASN, SÖR etc. erforderlich. Dabei hat es sich bewährt, die Gesamtsituation in den Unterstrukturen Gestaltung, Sicherheit und Sauberkeit und soziale Ansprache abzubilden und in diesen Sektoren nach Einzellösungen zu suchen, die dann in ein Gesamtkonzept einfließen.
Allein sanktionierende Maßnahmen können nicht zu einer Problemlösung führen, da die Ordnungs- und Sicherheitskräfte zum Tätigwerden gegebenenfalls eine entsprechende Rechtsgrundlage benötigen. Letztlich stehen Sicherheitskräfte jedoch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, um alle „Problemgebiete“ 24/7 zu überwachen.
Zu beobachten und evaluieren sind die Projekte, die am Wöhrder See und am Melanchthonplatz aktuell begonnen wurden. Beim Melanchthonplatz könnte durchaus ein mediationsähnliches Eingreifen, wie es zum Beispiel von AKIM in München praktiziert wird, erfolgen. Allerdings ist hier wohl nicht eine ganze Mediatorengruppe erforderlich. Eine Präsenz am Platz, zum Beispiel durch sogenannte „Kümmerer“, die auch niederschwellige Angebote machen, wäre hier durchaus denkbar.
Wesentlich komplexer stellt sich die Situation um den Wöhrder See dar. Auch hier wird zunächst in Untergruppen diskutiert, um einzelne Lösungsansätze zu erarbeiten. Besonders erfolgversprechend sind dabei die vor Ort geplanten Informationsgespräche, bei denen einzelne neue Stakeholder für die Mitarbeit gewonnen werden sollen. Die Problemstellungen sind hier so unterschiedlich und komplex, dass dieses Projekt sich sicherlich nicht mit einem einmaligen Treffen abwickeln lässt.
2. Lebensmittelüberwachung
2.1. Allgemeines und Schwerpunkte der Überwachung
Die Lebensmittelüberwachung (LÜ) besteht zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und Irreführung beim Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Spiel- und Tabakwaren sowie der Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten. Sie wird dabei im übertragenen Wirkungskreis des Staates tätig. Hierfür erhält die Stadt Nürnberg gegenwärtig jährlich eine besondere Finanzzuweisung in Höhe von 0,28 EUR je Einwohner (Art. 9 Abs. 5 FAG) vom Freistaat Bayern.
Das Sachgebiet OA/3-LÜ umfasst zur Zeit einen Sachgebietsleiter, zehn Kontrolleure, zwei Kontrolleurinnen sowie zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen.
Im Stadtgebiet werden ca. 7.500 Betriebe überwacht. Jede/r Kontrolleur/in hat ca. 620- 680 Betriebe in seinem/ihrem Überwachungsbereich zu überprüfen und damit einen der höchsten Kontrollumfänge bayernweit bei zeitgleichem Anwachsen der Anforderungen, die an die lebensmittelrechtlichen Kontrollen gestellt werden.
Die Kontrollbereiche werden im 5-Jahres-Turnus gewechselt (letzte Rotation 01.09.2020).
Die Lebensmittelkontrolleure/innen führen Betriebs- und Produktkontrollen durch und gehen Verbraucherbeschwerden nach. Die Betriebskontrollen finden zunächst immer unangemeldet und in unregelmäßigen Abständen statt. Sie umfassen die Überprüfung der
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Betriebs- und Personalhygiene,
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Warenvorräte,
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Produktionsprozesse,
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Lieferfahrzeuge,
-
betriebseigenen Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme,
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Dokumentation und Produktkennzeichnung.
Planprüfungen für Neu- oder Umbauten von Lebensmittelbetrieben und Baubegehungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung. Lebensmittelkontrolleure/innen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit uneingeschränkten Zugang zu allen Betriebsteilen und Aufzeichnungen, Eingriffsmöglichkeiten in Betriebsabläufe und können Betriebe bei gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher sofort schließen.
Die Entnahme von Proben auf allen Stufen (Erzeuger bis Endverbraucher) zur Untersuchung und Begutachtung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird ebenfalls von Lebensmittelkontrolleuren durchgeführt.
Außerdem sind der Lebensmittelüberwachung die Überwachung der Preisauszeichnung und die Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel zugeordnet.
Bei 56 % aller zu kontrollierenden Betriebe in Nürnberg handelt es sich um Gaststätten, Kantinen, Cateringbetriebe und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Bei einer Viel-
zahl großer und kleiner Veranstaltungen im Stadtgebiet, im Messezentrum, in den Stadien und am Zeppelinfeld wird vor allem an den Wochenenden und in den Abendstunden die Einhaltung des EU-Rechts für Lebensmittel (einschließlich Wein), Zusatzstoffe, Tabakwaren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Haushaltswaren, Bekleidung, Spielwaren) und der hierzu ergangenen Bundesgesetze und Spezialverordnungen überwacht.
Neben dem Obst- und Gemüsegroßmarkt und den landwirtschaftlichen Erzeugern im Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ haben zahlreiche industrielle Lebensmittelhersteller aus den Sortimentsbereichen Backwaren, Fleischerzeugnisse, Catering, Bier, Glühwein und Weinerzeugnisse ihren Sitz im Stadtgebiet. Ebenso haben sich eine Vielzahl von in- und ausländischen Import-, Export- und Großhandelsbetrieben, die neben Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Spielwaren und Bedarfsgegenstände vertreiben, in Nürnberg niedergelassen.
Weiter zugenommen hat auch die Zahl der Hotels und der Gästebetten mit den dazugehörigen Restaurants und Veranstaltungsräumen.
Täglich werden in Nürnberg
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ca. 80.000 Portionen Speisen in Großküchen hergestellt und abgegeben
-
ca. 750.000 Verbraucher mit Lebensmitteln versorgt und
-
ca. 1.800.000 Portionen an verschiedenen Lebensmitteln und
in den unterschiedlichsten Angebotsformen im Verantwortungsbereich der Lebensmittelüberwachung verzehrt. Bei großen Veranstaltungen und Messen wird diese Zahl um ein Vielfaches überschritten.
Das Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (EU Nr. 1169/2011) und die damit verbundene Kennzeichnung von Allergenen bei nicht verpackter Ware erfordert immer noch erhöhte Aufklärung bei den Gewerbetreibenden. Vor allem bei inhabergeführten Betrieben mit Sprachbarriere (in Nürnberg ca. 60 %) gestaltet sich die Umsetzung äußerst problematisch.
Einen neuen Trend und zugleich immer größer werdenden Arbeitsaufwand stellt der
Onlinehandel von Lebensmitteln dar, dessen Überwachung und Zugriffsmöglichkei-
ten auf Grund der vielschichtigen Strukturen und grenzüberschreitenden Zusammenhänge deutlich erschwert ist. So können beispielsweise ohne Weiteres frische Nürnberger Bratwürste und sogar frisches Hackfleisch heute bequem im Internet bestellt werden, das denselben lebensmittelhygienischen Anforderungen genügen muss, wie die Waren, die im Einzelhandel verkauft werden. Im Stadtgebiet Nürnberg dürften sich geschätzt 1.000 Betriebe mit Onlineversand von Lebensmitteln und/oder Bedarfsgegenständen befinden, die neben der klassischen Gastronomie und dem örtlichen Einzelhandel auch bloße Betriebssitze ohne eigenes Personal in Nürnberg betreiben und deren Lager und Logistik im Ausland ansässig sind. Dies erschwert bei letzeren nicht nur die Kontrollmöglichkeiten, sondern auch Rückrufaktionen oder bereits die bloße Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen. Problematisch hat sich dabei vor allem das Inverkehrbringen vom zum Teil bedenklichen Nahrungsergänzungsmitteln herausgestellt. Dasselbe gilt für weitere Bedarfsgegenstände wie Tabakwaren und Kosmetika.
Weitere Entwicklungen und zusätzliche Herausforderungen im Überwachungsbereich stellen die sogenannten Onlinesupermärkte und Bringdienste für Lebensmittel oder
fertig zubereitete Speisen dar. In Nürnberg befinden sich derzeit zehn Auslieferungshallen, die das gesamte Warensortiment mit ihren Lieferflotten (Fahrrad, Roller oder PKW) innerhalb von kurzer Zeit rund um die Uhr an die Haustüre liefern. Hier stellt vor allem die Sicherstellung lebensmittelhygienischer Anforderungen und die bauliche Beschaffenheit der Aufbewahrungslager einen hohen Beratungs- und Kontrollaufwand dar. Einen ähnlichen Boom erleben derzeit Mini-Markets beziehungsweise Selbstbedienungsautomaten von Lebensmitteln, die regelmäßig schwerpunktmäßig in Bezug auf Kennzeichnung, Hygiene und Temperatur überprüft werden.
Einen fachlichen Schwerpunkt im Jahr 2021 stellte die massive Belastung der gesamten weltweiten Lebensmittelpalette (Zusatzstoffe, Getränke, Backwaren, Fertiggerichte, Nahrungsergänzungsmittel, Speiseeis) mit dem Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid dar, einem Pflanzenschutzmittel, das regelmäßig im asiatischen Raum Verwendung findet und sich in Zusatzstoffen wie zum Beispiel Verdickungsmitteln, Aromakonzentraten etc. zur Herstellung von Backwaren oder Speiseeis befindet.
Alleine hierzu mussten ca. 200 Rückrufaktionen abgearbeitet und weit über 200.000 kg Lebensmittel gesperrt, zurückgeschickt oder vernichtet werden.
Die Lebensmittelüberwachung führte außerdem Betriebskontrollen und Probenahmen im Rahmen des europäischen Programmes Lebensmittelbetrug (Operation Opson) durch, mit dem Ziel, falsch deklarierte Produkte (z.B. in Bezug auf Herkunft oder Beschaffenheit) aus dem Verkehr zu ziehen.
Aufgrund von Corona war auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) extrem belastet und es konnten zeitweise nur vereinzelt Proben untersucht werden, was zu einem Rückgang der Probenzahlen führte.
Zudem musste der Außendienst aufgrund des Notfallaufgabengliederungsplans der Stadt Nürnberg eingeschränkt werden, so dass die Kontrollzahlen ebenfalls rückläufig waren. Hierfür wurde einerseits mobiles Arbeiten eingeführt und andererseits arbeitete die Lebensmittelüberwachung zeitversetzt in zwei Kontrollteams im Büro und Außendienst, um einem Komplettausfall der Abteilung vorzubeugen.
2.2. Betriebs- und Anlasskontrollen
Betriebskontrollen finden statt als Plankontrollen in festgelegten Abständen von wöchentlich bis hin zu drei Jahren. Die Abstände ergeben sich aus einer Risikobewertung, die für jeden Betrieb erstellt wird. Bewertungsmerkmale sind z.B. die Betriebsart, die Betriebsgröße und Bedeutung des Betriebes, das Verbreitungsgebiet der Produkte, die Verlässlichkeit des Unternehmers, dessen funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Hygienemanagement und Produktrisiko. Bei Bedarf werden Kontrollen nach dem Vier- Augen-Prinzip durchgeführt. Die Hälfte der 7.516 Betriebe in unserem Stadtgebiet unterliegen einem Kontrollintervall von 12 Monaten oder darunter. Bei Auffälligkeiten und Beanstandungen wird der betroffene Betrieb einer neuen Risikobewertung unterzogen und das Kontrollintervall verkürzt.
Nachkontrollen finden nach Beanstandungen oder veranlassten Zwangsmaßnahmen statt.
Anlassbezogene Kontrollen sind auch Kontrollen bei einer Vielzahl von Veranstaltungen (z. B. Christkindlesmarkt, Rock im Park, Norisringrennen, Fußballspiele im Stadion, Eishockeyspiele, Volksfeste, Bardentreffen, Altstadtfest, Südstadtfest, Bierfest, Stadtstrand, Klassik-Open Air, Märkten, Messen, Konzerten, Kirchweihen). Diese Kontrollen waren 2021 aufgrund von Corona auf wenige Einsätze beschränkt. An 17 Wochenenden oder Feiertagen waren Lebensmittelkontrolleure/-innen im Dienst.
Anlassbezogene Kontrollen werden ferner aufgrund des Europäischen Schnellwarnsystems auf Veranlassung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Regierung von Mittelfranken und dem LGL durchgeführt.
925 E-Mails oder andere Benachrichtigungen mussten hierzu verwaltungstechnisch abgearbeitet und über das Veranlasste informiert werden. Diese Arbeit bindet mittlerweile sehr viel Personal und es ist dafür ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich. Hier sieht die Lebensmittelüberwachung einen dringenden Verbesserungsbedarf bei den übergeordneten Fachbehörden, die Flut der Meldungen zu minimieren und auf die Mitteilung tatsächlicher Gefahren und Probleme zu beschränken.
Kontrollen aufgrund von Verbraucherhinweisen oder -beschwerden haben absolute Priorität und werden umgehend durchgeführt.
2021 wurden insgesamt 6.321 Kontrollen in 4.596 Betrieben durchgeführt.
Alle erforderlichen Nachkontrollen im Groß- und Einzelhandel, von Aufsichtsbehörden angeordnete Kontrollen und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden konnten durchgeführt werden. Einige Nachkontrollen in Gaststättenbetrieben (Diskotheken) aufgrund der angeordneten Schließung wegen der Corona-Pandemie mussten dagegen ruhen.
An 49 Tagen wurden Gaststättenbetriebe mit einer Öffnungszeit nach 18:00 Uhr, an 24 Tagen wurden Betriebe mit einer Öffnungszeit vor 06:00 Uhr (Bäckereien, Speditionen, Gemüsegroßmarkt) kontrolliert.
Mit den Mitarbeitenden der Spezialeinheit des LGL und der Regierung von Mittelfranken wurden zusätzlich und außerhalb der durch die Risikobeurteilung festgelegten Kontrollfristen Betriebe überprüft. Außergewöhnliche oder gravierende Mängel konnten dabei nicht festgestellt werden und es mussten keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden. Dies macht deutlich, dass die Lebensmittelüberwachung die Kontrollen sorgfältig und verantwortungsbewusst durchführt.
Fallen bei den durchgeführten Kontrollen immer wieder die gleichen Mängel auf, wird versucht, durch die Festlegung von Schwerpunkthemen frühzeitig entgegen zu wirken. Für das Jahr 2021 wurden dazu verstärkt überprüft:
- Unsaubere Transportbehälter für Lebensmittel
Hier fielen insbesondere verschmutzte Bäckerkisten auf. Deren verschmutzter Inhalt musste entsorgt und vernichtet werden. Mündliche Belehrungen und Bußgeldverfahren wurden ausgesprochen beziehungsweise eingeleitet.
Foto: Josef Gruber, Ordnungsamt
- Schädlingsbekämpfung / Dokumentation
Große Defizite bestehen weiterhin bei der Schädlingsbekämpfung in den Betrieben. Hier war oft sofortiger Handlungsbedarf erforderlich. Es mussten deswegen 56 Betriebe vorübergehend geschlossen werden. Bei 47 Betrieben war eine Teilschließung von verschiedenen Betriebsteilen notwendig. Ferner mussten wiederholt viele Belehrungen, Bußgeldverfahren und Strafverfahren ausgesprochen beziehungsweise eingeleitet werden.
- Hygiene von Kühlanlagen / Verdampfer, Aufschnittmaschinen etc.
Bei den Kontrollen von Kühlanlagen, gekühlten Verkaufstheken und sonstigen Lebensmittelbearbeitungsmaschinen mussten Geräte wegen schwerer Hygienemängel unverzüglich außer Betrieb genommen und gereinigt werden. Mündliche Belehrungen und Bußgeldverfahren wurden ausgesprochen beziehungsweise eingeleitet.
- Hygiene von mobilen Imbissständen
Hier wurden wiederholt zum Teil massive Mängel festgestellt. Mündliche Belehrungen und Bußgeldverfahren wurden ausgesprochen bzw. eingeleitet.
Immer mehr Aufwand verursachen seit Jahren Nachkontrollen und Berichtspflichten bei Rückrufaktionen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems. Jede erforderliche Nachkontrolle reduziert die Möglichkeit für planmäßige Kontrollen, erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand und bindet zunehmend Personal.
In einer Vielzahl von Fällen war zu überprüfen, ob nicht verkehrsfähige Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren, Bekleidung, Spielwaren und kosmetische Mittel tatsächlich aus dem Verkauf genommen wurden. Vor allem in Betrieben mit Sprachbarrieren der Inhaber-innen musste immer wieder festgestellt werden, dass sich nicht verkehrsfähige Ware weiterhin im Verkauf befand.
Auch wird der Zeitaufwand für die immer umfangreicher werdende Berichterstattung und die Einhaltung der vorgegebenen Berichtstermine an die übergeordneten Behörden (z. B. Regierung von Mittelfranken, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, LGL, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) immer höher und bindet zusehends Personal. Durch die Einführung eines mobilen EDV-Systems (Tablets) für die Lebensmittelkontrolleure/innen konnte etwas gegengesteuert und vor allem die papiermäßige Bearbeitung von Vorgängen zum Teil erheblich reduziert werden. Für die Zukunft wird die Einführung der elektronischen Betriebsakte angestrebt.
2.3. Cross-Compliance
Die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz wird als Cross-Compliance bezeichnet. Die Lebensmittelüberwachung überprüft die sogenann-
ten anderweitigen Verpflichtungen der Landwirte im Bereich der pflanzlichen Lebensmittelerzeugung zusammen mit der Regierung von Oberbayern (zuständig für Futtermittelrecht).
2.4. Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apothe-
ken im Einzelhandel
Die Lebensmittelüberwachung überwacht den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel (Drogerien, Lebensmitteleinzelhandel). 2021 wurde hier 1.056 Kontrollen durchgeführt.
2.5. Hygienekontrollen aufgrund der Corona-Pandemie
Über 500 Corona-Kontrollen wurden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, Friseurhandwerks und der Gastronomie durchgeführt. Überprüft wurde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Abstandsregelung, die Quadratmeterzahl der Räume und das Vorhandensein von Corona-Hygienekonzepten in den Betrieben.
Hier musste vor allem zu Beginn der Pandemie viel Aufklärungsarbeit geleistet werden und ein Drittel der Betriebe wurde belehrt.
2.6. Probenahmen
Proben werden nicht nur von Lebensmitteln genommen, sondern auch bei Bedarfsgegenständen wie zum Beispiel Haushaltswaren, Geschirr, Verpackung, Bekleidung, Spielwaren, Tabakwaren und kosmetischen Mitteln.
Die Probenahmen erfolgen:
- Nach einem vom LGL vorgegebenen Monitoring- und Überwachungsplan, mit dem
eine landeseinheitliche Übersicht über das Produktangebot und das jeweilige Gefährdungspotential gewonnen und bewertet werden soll.
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Bei Beanstandungen und Feststellungen während der Betriebskontrollen.
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Anlassbezogenen Vorfällen nach Festlegung der Aufsichtsbehörden.
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Aufgrund von Verbraucherbeschwerden.
Im Jahr 2021 wurden 1.248 Proben entnommen, davon wurden 91 Proben (7 %) beanstandet. Gründe hierfür waren:
41% Mängel bei der Kennzeichnung oder Aufmachung 36% Verunreinigungen und falscher Zusammensetzung 19% mikrobiologische Verunreinigungen 4% sonstige Mängel
Von den vorgegebenen Planproben musste lediglich 1 % beanstandet werden.
2.7. Verbraucherschutz und Verbraucherinformation - Beratung
Einen hohen Stellenwert hat der präventive Verbraucherschutz in Form von:
- Circa 800 telefonischen Beratungen von Verbraucher/-innen und Gewerbetreiben-
den.
- Der Entgegennahme von Beschwerde- bzw. Verdachtsproben von Verbrauchern.
Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen:
Von Verbraucher/-innen gingen 227 Beschwerden zu den unterschiedlichsten Feststellungen (z. B. Schädlingsbefall, Hygienemängel, abweichende Beschaffenheit, nicht zum Verzehr geeignete Produkte, Erkrankungen) ein.
20 Produkte wurden wegen festgestellter Mängel zur Begutachtung dem LGL zur Untersuchung vorgelegt.
Bei 6 Beschwerdeproben stellte sich heraus, dass die Hinweise und Beschwerden der Bürger berechtigt waren und die vorgelegten Produkte als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.
Beispiele für Produktmängel:
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Fremdkörper in Speiseeis und Toastbrot
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Schimmel auf Tiramisu und Weißbrot
-
Milch schmeckt nach Fischmehl
-
Kaugummi im Brot
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Metalldraht im TK-Gemüse
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Walnüsse ranzig und bitter
-
Hackfleisch mit Knochensplittern
Beispiele für Verbraucherhinweise:
- 93 Personen nach Verzehr eines Kindergartenmenüs an Durchfall und Erbrechen
erkrankt
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Allergenkennzeichnung ist nicht vorhanden oder nicht richtig
-
Bierleitungen und Gläser unsauber
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Mäuse in den Betriebsräumen von Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften u. Imbis-
sen
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Obst und Gemüse sind verfault
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Unsachgemäße Mülllagerung
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Rattengift offen im Gastraum – Kleinkinder und Hunde hatten damit Kontakt
-
Betriebsräume und Einrichtung unsauber
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Mangelnde Personalhygiene im Verkauf
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Preisauszeichnung fehlt oder ist mangelhaft
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Mangelhafte Lebensmittel im Onlineverkauf
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Erkrankungen oder Unwohlsein nach Verzehr von Lebensmitteln
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Verbotene Zusatzstoffe in Wasserpfeifentabak
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes müssen Betriebe mit gravierenden Mängeln und zu erwartender Bußgeldhöhe von mindestens 350,00 EUR oder anhängenden Strafverfahren auf der Internetseite des LGL (www.lgl.bayern.de) veröffentlicht werden.
43 Betriebe wurden dazu im Jahr 2021 veröffentlicht.
2.8. Ahndung - Verfolgung
Mängel werden je nach Schwere, Anzahl, Häufigkeit und Risiko geahndet durch:
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Mündliche Belehrung
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Schriftliche Anordnung
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Schließung von Betriebsteilen, des Gesamtbetriebes oder Produktionsuntersagung
(in der Regel bis zur Mängelbeseitigung)
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Zwangsgeldfestsetzung
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Bußgeldbescheid (ergänzend zu Anordnungen und Schließungen)
-
Strafanzeige (ergänzend zu Anordnungen und Schließungen)
-
Widerruf der Gewerbeerlaubnis (bei fortgesetzter gewerblicher Unzuverlässigkeit)
Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder Produkten:
Die Mehrzahl der Betriebe arbeitete ordentlich.
Wegen kleinerer Mängel wurden bei circa 3.500 Kontrollen nur mündliche, kostenfreie Belehrungen ausgesprochen.
Bei 1.225 Kontrollen mussten aufgrund der Schwere der vorgefundenen Mängel schriftliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden.
182 Sicherstellungen oder Beseitigungen von Produkten waren erforderlich.
103 Betriebe oder Betriebsteile mussten vorübergehend geschlossen werden.
Die Beanstandungsquote war bei den einzelnen Gewerbezweigen sehr unterschiedlich:
Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 0 % der Anordnungen Großhersteller und Abpacker 4 % der Anordnungen Vertriebsunternehmer, Im- u. Exporteure und Großhändler 3 % der Anordnungen Einzel-, Versand-, Automaten- und Internethandel 15 % der Anordnungen Metzgereien, Bäckereien und Direktvermarkter 10 % der Anordnungen Gaststätten, Imbissbetriebe, Kantinen, Caterer und Eisdielen 68 % der Anordnungen
Die in den letzten Jahren stetig steigende Zahl der Beanstandungen bei Gaststätten und Imbissbetrieben ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in den fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikationen für die Betriebsinhaber/innen, der fehlenden Kenntnis beim Umgang mit den Produkten und dem fehlenden Grundwissen über hygienische Anforderungen in den einzelnen Betriebszweigen begründet. Hier sieht der
Gesetzgeber leider bis heute keinen Handlungsbedarf, eine Ausbildung für Gastronomen vorzuschreiben. Das Grundsatzproblem ist ein fehlendes Qualitätsmanagement und nicht vorhandene Mittel im Vergleich zu großen Unternehmen. Deshalb wird sich die Situation auch in Zukunft nicht verbessern.
Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen:
Bei der Schließung von 103 Betrieben und Betriebsteilen wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass eine gesundheitliche Gefahr für die Verbraucher nicht auszuschließen war.
Betroffen waren:
45 Gaststätten 19 Imbissbetriebe 19 Lebensmitteleinzelhandel 10 Metzgereien/-abteilung 2 Bäckereien, Backshops 2 Küchen/Kantinen 3 Großhandelsbetriebe 3 Shisha-Cafes
Bußgeldverfahren und Strafanzeigen:
Wegen der Schwere der vorgefundenen Mängel in den Bereichen Hygiene, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Beschaffenheit und Betriebstechnik mussten 66 Bußgeldverfahren und 22 Strafverfahren eingeleitet werden.
Des Weiteren wurden 91 Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen zur weiteren Verfolgung an andere Behörden weitergeleitet.
Bei fünf Gerichtsverhandlungen vor dem Amtsgericht wurden Lebensmittelkontrolleure/-innen vorgeladen.
Sonstige Verwaltungsmaßnahmen:
194 Schreiben zu erforderlichen Verbesserungen (Belehrungen) und Informationen zu Beanstandungen und Rechtsänderungen wurden an Betroffene verschickt.
1 Bescheid für Aufbrauchfristen bei bemängelter Kennzeichnung von Produkten hiesiger Hersteller wurde erteilt.
358 Anordnungen und Zwangsgeldandrohungen nach § 39 LFGB ergingen an die Betroffenen.
108 Zwangsgelder wurden fällig.
173 Kostenbescheide für Nachkontrollen wurden erstellt. Foto: Josef Gruber, Ordnungsamt 154 Exportbescheinigungen für verschiedene Produktgruppen Nürnberger Betriebe wurden ausgestellt.
2.9. Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden
OA/3-VT: Sachgebiet - Veterinäramt
Mit den tierärztlichen Sachverständigen des Veterinäramtes wurden gemeinsame Kontrollen in fleisch-, milch- und fischverarbeitenden Betrieben durchgeführt. Einige Großküchen- und Cateringbetriebe wurden auf eine erforderliche EU- Zulassung hingewiesen, die Schaffung der Voraussetzungen wurde angeordnet und geprüft.
Eine Lebensmittelkontrolleurin unterstützt das Veterinäramt als "Inspektorin in Charge" bei einem großen Bratwurstproduzenten und führt Kontrollen durch, um die Einhaltung der Anforderungen der "USA-Zulassung" zu überwachen.
OA/3-GW: Sachgebiet – Gewerbe- und Gaststättenwesen
Mit dem Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen erfolgt eine Zusammenarbeit bei Neueröffnungen von Gaststätten sowie bei fortdauernden Verstößen und bei Hinweisen auf gewerbe- sowie gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit. Gegebenenfalls wird dort ein Widerruf der Gaststätten- oder der Gewerbeerlaubnis geprüft. Außerdem teilt die Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen das Rauchverbot bei Kontrollen in Gaststätten mit.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Dem LGL wurden 1.248 Proben zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt, die in Hersteller-, Import-, Export-, Großhandels-, Einzelhandels- und Verarbeitungsbetrieben der Bereiche Lebensmittel, Wein, Tabakwaren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände anlässlich von Betriebskontrollen oder gezielten Überprüfungen entnommen oder von Verbraucher/innen reklamiert wurden. Mit Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen des LGL wurden mehrere anlassbezogene Kontrollen durchgeführt.
Zollbehörden
In Zusammenhang mit den Zoll- und Einfuhrbestimmungen war eine Vielzahl von Anfragen von Gewerbetreibenden zu den Vorgaben des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts und des Tabakrechts, beim Import von Waren, vor allem aus Drittländern, zu beantworten.
Mit den Zollämtern Nürnberg-Flughafen, Nürnberg-Hafen und Hauptzollamt-Nürnberg wurden behördliche Maßnahmen bei der Einfuhr abgestimmt und durchgeführt.
244 Kontrollmitteilungen vom Zoll zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wurden beurteilt.
Die Anzahl der Kontrollmitteilungen hat sich aufgrund der Anweisungen der Generalzolldirektion und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über verstärkte Einfuhrkontrollen innerhalb eines Jahres verzehnfacht.
Die Zollbehörden wurden angewiesen, die Waren freizugeben, zu sperren oder zu vernichten.
Bei den Produkten handelte es sich meist um falsch oder ungenügend gekennzeichnete Waren, die weltweit online eingekauft und überwiegend über Großbritannien eingeführt werden sollten (Nahrungsergänzungsmittel, Potenzmittel, CBD-haltige Produkte, Liquids, Tabakwaren, Kosmetika usw.).
Polizei
Von verschiedenen Polizeidienststellen gingen Meldungen über hygienische Missstände und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ein, die während polizeilicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten oder bei Lebensmitteltransporten festgestellt wurden. In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei (K12) wurden bei verschiedenen Gewerbebetrieben Ermittlungen zu Straftatbeständen durchgeführt. Allen Meldungen konnte zeitnah nachgegangen werden und es wurden die entsprechenden Anordnungen erlassen oder lebensmittelrechtliche Bußgeld- und Strafverfahren eingeleitet.
2.10. Meldungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems
Wie bereits in den Vorjahren ist auch 2021 die Zahl der durchgeführten Kontrollen und Ermittlungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems erneut gestiegen. Aufgrund von 780 Meldungen mussten zusätzlich Rückrufaktionen wegen fehlerhafter Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetischer Mittel überwacht, beanstandete Erzeugnisse aus dem Verkauf genommen, Warenvertriebswege ermittelt, Abnehmerlisten erstellt, eigene Schnellwarnungen verfasst und zahlreiche Berichte über das Veranlasste an die Regierung von Mittelfranken übermittelt werden.
III. Zentrale Bußgeldstelle
1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2021
Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2021 14.990 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2021 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (9.956) um mehr als 50 % erhöht. Im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048) liegt die Erhöhung bei nahezu 250 %. Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 55 Rechtsgebiete und 240 Tatbestände. Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:
16000
14000
12000
10000
8000
Anzeigen
6000
4000
2000
0
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen
Anzeigenzahl 2017 bis 2021
| Bereiche | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfallrecht | 57 | 49 | 50 | 80 | 80 | ||||
| AlkVVO | 24 | 17 | 848 | 713 | 510 | ||||
| Ausländerrecht | 14 | 4 | 6 | 1 | 1 | ||||
| Artenschutz/Tier- schutzG/TierGesG | 67 | 55 | 40 | ||||||
| 41 | 27 | ||||||||
| BayBO/DSchG/En EV/SchfHwG | 45 | 86 | 96 | ||||||
| 169 | 37 | ||||||||
| BayEUG | 818 | 763 | 816 | 757 | 937 | ||||
| BayStrWG | 1.227 | 1.506 | 874 | 790 | 281 | ||||
| BayVersG | 9 | - | 12 | 7 | 37 | ||||
| BMG | 307 | 514 | 519 | 367 | 896 | ||||
| FTG | 10 | 8 | 26 | 19 | 7 | ||||
| GastG/SperrzeitVO | 190 | 292 | 239 | 139 | 30 | ||||
| GewO/SpielV/AGGlüStV | 284 | 189 | 230 | 157 | 52 | ||||
| GO/GrünanlagenS/HVO | 209 | 118 | 128 | 120 | 48 | ||||
| GSG/BNichtrSchG | 198 | 218 | 153 | 55 | 6 | ||||
| GüKG | 36 | 20 | 26 | 15 | 36 | ||||
| HwO/Schwarz- ArbG | 14 | 9 | 1 | ||||||
| 10 | 13 |
| Bereiche | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IfSG/GDVG/PfleWoqG | 34 | 28 | 32 | 4.578 | 10.317 | ||||||
| JuSchG | 38 | 22 | 27 | 6 | 5 | ||||||
| LadSchlG | 15 | 13 | 18 | 2 | - | ||||||
| Lebensmittelrecht | 152 | 128 | 127 | 59 | 53 | ||||||
| LStVG/AnschlägeVO | 49 | 62 | 42 | 42 | 41 | ||||||
| OWiG | 275 | 293 | 338 | 408 | 278 | ||||||
| PAuswG/PassG | 498 | 566 | 763 | 158 | 3 | ||||||
| PBefG/TaxiO-TO | 12 | 7 | 13 | 26 | 7 | ||||||
| ProstSchG | - | 4 | 19 | 8 | 13 | ||||||
| SGB XI | 415 | 399 | 426 | 276 | 227 | ||||||
| StrRVO/TBenS | 95 | 103 | 118 | 108 | 122 | ||||||
| StVG | - | - | 14 | 518 | 364 | ||||||
| VolksfestVO/Stadi- onVO/SilVO | 26 | 6 | 40 | 1 | 1 | ||||||
| U-Bahn-BrSchVO | 231 | 86 | 83 | 140 | 32 | ||||||
| UVG | 1 | - | 11 | 142 | 202 | ||||||
| VVB | 53 | 45 | 32 | 22 | 18 | ||||||
| WaffG/SprengG | 80 | 48 | 61 | 27 | 20 | ||||||
| WoGG/BayWoFG/ WoVermRG | 168 | 233 | 181 | 95 | 189 | ||||||
| Sonstige | 11 | 35 | 20 | 43 | 40 | ||||||
| Gesamtzahl | 5.779 | 5.920 | 6.446 | 9.956 | 14.990 |
Bei genauerer Betrachtung entfallen 4.673 Anzeigen auf sonstige Ordnungswidrigkeiten, die bereits in den Jahresberichten vor 2020 abgebildet waren. Die Zahl entspricht 77 % des Durchschnitts der Anzeigenzahlen, die in den der Pandemie vorausgehenden Kalenderjahren bearbeitet wurden. Diese Daten belegen für die Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das besondere Verwaltungsrecht während des Pandemiegeschehens mit allen Einschränkungen im Dienstbetrieb einen nur um 23 % verminderten Anzeigeneingang.
- Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit:
Anzeigenzahl 2021 – Auswahl –
Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 240 Tatbestände –, die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10). In 5.746 Verfahren (davon 4.846 Verstoß gegen das IfSG und 900 Verstoß gegen die sonstigen Rechtsgrundlagen) ist die Sachbearbeitung noch offen.
| Gesetz | Tatbestand | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|
| IfSG | Kontaktbeschränkumg | 3.502 | 3.076 |
| IfSG | Mund-Nasen-Bedeckung öffentl. Plätze u. Verkehrsmittel | 934 | 1.296 |
| IfSG | Ausgangssperre | - | 1.086 |
| BMG | Verspätete Anmeldung | 318 | 868 |
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler | 525 | 715 |
| AlkVVO | Alkoholgenuss | 644 | 331 |
| StVG | Kraftfahrzeug in Fußgängerzone | 146 | 276 |
| Gesetz | Tatbestand | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|
| SGB XI | Prämienverzug | 274 | 221 |
| IfSG | Teilnahme Veranstaltungen | - | 215 |
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis – Verstoß Erzie- hungsberechtigter | 187 | 184 |
| UVG | anderer Elternteil - Auskunftersuchen miss- achtet | 115 | 160 |
| OWiG | Belästigung der Allgemeinheit | 234 | 136 |
| IfSG | Verlassen der Wohnung | - | 131 |
| BayStrWG | Betteln | 338 | 90 |
| StrRVO | Verunreinigen allgemein/Urinieren | 88 | 81 |
| IfSG | Teiln. Versammlung/Veranstaltung oh. Ab- stand/MNB | - | 79 |
| IfSG | Verstoß verantwortlich Gastrobetriebe | 68 | 73 |
| WoGG | fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung | 33 | 71 |
| IfSG | Verstoß MNB Personal, Kunde, Begleitper., in Gebäuden | - | 64 |
| BayStrWG | Lagern | 287 | 60 |
| StVG | E-Scooter in Fußgängerzone | 80 | 58 |
| IfSG | Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise | - | 59 |
| BayStrWG | sonstige Sondernutzung | 78 | 57 |
| OWiG | falsche Namensangabe | 78 | 51 |
| IfSG | Öffnung sonstiger Gewerbe/Ausübung Prostitution | - | 38 |
| AlkVVO | Alkohol mitführen | 57 | 36 |
| BayVersG | Allgemein | 7 | 34 |
| BayBO | bauliche Anlage ungenehmigt | 15 | 34 |
| OWiG | Ruhestörung | 65 | 30 |
| U-Bahn- BrSchVO | Feuer/Rauchen | 131 | 28 |
| TBenS | Unbefugtes Benutzen | 12 | 28 |
| StVG | Radfahren in Fußgängerzone | 268 | 27 |
| UVG | relevante Daten nicht mitgeteilt | 23 | 27 |
| BayStrWG | Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche | 75 | 26 |
| LStVG | Kampfhunde/Haltung gefährlicher Tiere | 30 | 20 |
| BayEUG | Anmeldung unterlassen | - | 19 |
| Grünanla- genS | Alkohol in Grünanlagen | 34 | 18 |
| Grünanla- genS | Notdurft verrichten | 52 | 17 |
| WoGG | Antragstellung/Bezug von Sozialleistungen | 3 | 13 |
| VVB | Parken in Feuerwehrzufahrt | 11 | 13 |
| LFBG | Hygiene kombiniert | 50 | 11 |
| TierGesG | Verbringen privat EU-Land ohne Imp- fung/Ausweis | 4 | 11 |
| TaubenVO | Fütterungsverbot | 14 | 10 |
4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten
Bereichen
Zuwiderhandlungen während der Coronapandemie
Wie im Kalenderjahr 2020 dominierten im Berichtszeitraum wiederum die Anzeigenzahlen zum Infektionsgeschehen. Nahezu 70 % der im Berichtsjahr eingegangenen
Anzeigen sind diesem Themenkreis zuzuordnen. Von den bearbeiteten Vorgängen gehören 5.804 Anzeigen zu den abgebildeten Tatbeständen mit Anzeigenzahlen über 100. Weitere 4.846 Anzeigen liegen noch zur Bearbeitung vor und sind daher nicht in der Tabelle berücksichtigt.
4.1. Alkoholgenuss
Im Berichtszeitraum haben sich erneut die Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen ausgewirkt. Die Anzahl der Anzeigen den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen und in Grünanlagen betreffend sind gegenüber dem Vorjahr um 60 % zurückgegangen. Die Anzeigenzahlen wegen Verstoßes gegen die AlkVVO haben sich um rund 49 % vermindert. Die Betroffenen haben sich weiterhin als Einzelperson oder in Gruppen an den bevorzugten Plätzen aufgehalten.
4.2. Schulschwänzer
Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rund 25 % erhöht. Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei 35 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich nur marginal vermindert. Die Beschulung war auch im Berichtszeitraum eingeschränkt und fand im Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht statt.
4.3. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bet-
telns
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um 73 % gegenüber dem Vorjahr vermindert. Im gesamten Jahresablauf ist der Anzeigenrückgang für aggressives Betteln im Innenstadtbereich belegt.
4.4. Straßenverkehrsrecht
Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg haben sich im Berichtsjahr um 30 % vermindert. Die festgestellten Zuwiderhandlungen belegen auch heuer, dass es einer ernsten Pflichtenmahnung dieses Betroffenenkreises bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist.
4.5. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum mit Bezug zum Lockdown-Geschehen um rund 43 % vermindert. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Verteilen von Werbezetteln, Parken in Feuerwehrzufahrten, Befahren der Fußgängerzonen) sind gegenüber dem Vorjahr um 56 % vermindert. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rund 41 % vermindert. Vermindert haben sich ebenso die
Fallzahlen im Bereich Ruhe (z.B. hier vor allem Lärm) um 63 % und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Verunreinigungen, Ablagerung von Abfällen, Plakatieren) um 48 %.
| Bereich | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sauberkeit | 148 | 244 | 236 | 252 | 121 | |||||
| Ruhe | 105 | 87 | 70 | 93 | 34 | |||||
| Sicherheit | 2.162 | 1916 | 2.265 | 2148 | 1.274 | |||||
| Ordnung der Stra- ßenflächen | 284 | 284 | 472 | 472 | 542 | 542 | 876 | 876 | 494 | 494 |
| Gesamt: | 2.699 | 2.719 | 3.113 | 3.369 | 1.923 |
4.6. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen
Für den Berichtszeitraum können die Anzeigen für die Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten erstattet wurden, nicht konkret benannt werden.
Wiederum haben sich die Anordnungen der Beschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktvermeidung sowie die Lockdown-Maßnahmen in diesen Bereichen unmittelbar ausgewirkt. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe.
Die Anzeigenzahlen ohne Be-
76 Fallzahlen rücksichtigung der Verstöße ge-
GastG30 gen das IfSG sind um 75 % zurückgegangen. GSG 6 Bei der geringen Anzahl der An- SpielV 11 18 zeigen wird auf den Vergleich 30 mit den Vorjahren verzichtet. JuSchG 1 2 OWiG 8 8 VVB 2 11 6 1 IfSG 18
5. Bescheide – Einspruchsquote
Insgesamt wurden 8.300 Bußgeldbescheide und 1 Bescheid über die Einziehung von Werterträgen erlassen. Insgesamt wurden mit den Bescheiden 8.502 Zuwiderhandlungen geahndet.
Betroffene legten in 1.092 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt rund 13,15 %. Sie hat um 45 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Gegen rund jeden 7. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.
| Anzeigen | 2019 | 2020 | 2021 | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (B) | (E) | (EQ) | (B) | (E) | (EQ) | (B) | (E) | (EQ) | |||||||||||
| AlkVVO | 537 | 9 | 1,67 | 590 | 17 | 2,88 | 218 | 3 | 1,38 | ||||||||||
| Baurecht | 73 | 12 | 16,48 | 27 | 8 | 29,6 | 47 | 6 | 12,76 | ||||||||||
| BayEUG | 683 | 34 | 4,98 | 643 | 56 | 8,71 | 706 | 52 | 7,36 | ||||||||||
| BayStrWG | 727 | 26 | 3 | 594 | 13 | 2,19 | 131 | 2 | 0,65 | ||||||||||
| BayVersG | 11 | 4 | 36,36 | 5 | 1 | 20,0 | 31 | 24 | 44,42 | ||||||||||
| BMG | 522 | 18 | 3,57 | 345 | 20 | 5,8 | 824 | 32 | 3,88 | ||||||||||
| FTG | 17 | 1 | 5,88 | 13 | 1 | 7,69 | 4 | - | - | ||||||||||
| GastG | 145 | 28 | 19,31 | 83 | 8 | 9,64 | 3 | 1 | 33,33 | ||||||||||
| GewO | 137 | 15 | 10,95 | 78 | 5 | 6,41 | 17 | 2 | 11,76 | ||||||||||
| GrünanlagenS | 113 | 3 | 2,65 | 100 | 10 | 10,0 | 56 | 3 | 5,35 | ||||||||||
| GSG | 138 | 27 | 19,56 | 39 | 3 | 7,69 | 3 | - | - | ||||||||||
| GüKG | 19 | 1 | 5,26 | 12 | 1 | 8,33 | - | - | - | ||||||||||
| IfSG | 16 | 4 | 25,0 | 2.887 | 350 | 12,12 | 5.234 | 884 | 16,89 | ||||||||||
| JuSchG | 22 | 7 | 31,82 | 5 | 2 | 40,0 | - | - | - | ||||||||||
| KrWG | 44 | 9 | 20,45 | 70 | 6 | 8,57 | 4 | - | - | ||||||||||
| Lebensmittel- recht | 116 | 21 | 18,1 | 47 | 11 | 23,4 | 13 | 1 | 7,69 | ||||||||||
| OWiG | 263 | 32 | 12,17 | 277 | 33 | 11,91 | 137 | 15 | 14,95 | ||||||||||
| PAuswG | 733 | 32 | 4,36 | 204 | 7 | 3,41 | 2 | - | - | ||||||||||
| SGB XI | 414 | 22 | 5,31 | 267 | 10 | 3,76 | 238 | 18 | 7,56 | ||||||||||
| SpielV | 34 | 5 | 14,7 | 32 | 4 | 12,5 | 1 | - | - | ||||||||||
| StadionVO | 26 | 22 | 84,61 | - | - | - | 1 | - | - | ||||||||||
| StrRVO | 82 | 5 | 6,1 | 80 | 2 | 2,5 | 60 | 3 | 5,0 | ||||||||||
| StVG | - | - | - | 106 | 17 | 16,04 | 113 | 16 | 14,15 | ||||||||||
| UVG | 11 | 1 | 9,1 | 134 | 10 | 7,46 | 176 | 8 | 4,54 | ||||||||||
| WoGG | 172 | 7 | 4,7 | 98 | 91 | 9,18 | 171 | 9 | 5,26 | ||||||||||
| Summe | 5.044 | 341 | 6.736 | 601 | 8.190 | 1.079 | |||||||||||||
| Sonstige | 363 | 52 | 2.581 | 31 | 110 | 13 | |||||||||||||
| Insgesamt | 5.407 | 393 | 7,26 | 6.989 | 635 | 9,08 | 8.300 | 1.092 | 13,16 |
Die Quote der Einsprüche ist gegenüber den Vorjahren um 45 % gestiegen. Im Wesentlichen beruht dies auf den vermehrten Einsprüchen bei Verstößen gegen das BayVersG und das IfSG. Die hohe Einspruchsquote bei den GastG Verfahren ist bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen.
Die Quote bei den sonstigen Verfahren – mit Ausnahme von Baurecht und Lebensmittelrecht – liegt im Bereich des langjährigen Durchschnitts.
Niedrige Einspruchsquoten sind wie in den Vorjahren bei Verfahren wegen Verstoß gegen AlkVVO, BayStrWG, BMG, GrünanlagenS, StrRVO, UVG und WoGG belegt. Sie liegen auch bei den geänderten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin bei bis zu 5,3 %.
6. Erledigung der Einsprüche
Im Berichtsjahr wurden rund 47,67 % der Einsprüche (522) im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes –
beendet. Bei rund 32,4 % der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen, dabei obliegt in rund 33,1 % der Fälle die Entscheidung dem Gericht.
| Bearbeitungsstand | absolut | in Prozent |
|---|---|---|
| AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) | 11 | 1,0 |
| AG: Rücknahme | 62 | 5,68 |
| AG: Einstellung | 101 | 9,25 |
| AG: Geldbuße | 23 | 2,11 |
| AG: Freispruch | 4 | 0,37 |
| AG: Verwerfung | 15 | 1,37 |
| Einspruch-Rücknahme | 185 | 16,94 |
| Einspruch-Verwerfung | 102 | 9,34 |
| Einspruch-Einstellung | 191 | 17,49 |
| Einspruch Geldbuße reduziert | 5 | 0,46 |
| Neuer Bescheid | 39 | 3,57 |
| Offen | 354 | 32,42 |
7. Zusammenarbeit mit externen Behörden
7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth
Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft andas Amtsgericht. Dieses ist 2021 (Stand 31.12.2021) bei 323 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.
7.2. Amtsgericht Nürnberg
Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen.
Hier die Ergebnisse in 2017 - 2021 in absoluten Zahlen:
| Art der Erledigung: | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung | 3 | 3 | 2 | 3 | 11 | ||||||
| Einspruchsrücknahme vor dem AG | 27 | 20 | 45 | 43 | 62 | ||||||
| Einstellungen durch das AG | 10 | 8 | 23 | 21 | 101 | ||||||
| Verwerfungsurteile durch das AG | 6 | 4 | 9 | 9 | 15 | ||||||
| Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil | 7 | 12 | 12 | 8 | 23 | ||||||
| Freisprüche | - | - | 2 | - | 4 | ||||||
| noch offene anhängige AG - Verfahren | 42 | 42 | 49 | 84 | 107 | ||||||
| Gesamt: | 95 | 95 | 142 | 168 | 323 |
7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren
In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.
| Erzwingungshaft-Verfahren | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bearbeitungsvorgänge | 1484 | 1166 | 1283 | 1347 | 1396 |
| davon | |||||
| offen | 567 | 529 | 570 | 649 | 547 |
| erledigt nach | |||||
| Einsitzen | 49 | 23 | 23 | 71 | 104 |
| erledigt durch | |||||
| Zahlung | 383 | 264 | 295 | 260 | 307 |
| Teilzahlung | 327 | 262 | 284 | 228 | 356 |
| Vollstreckungshindernisse | 24 | 41 | 24 | 32 | 37 |
| erfolglose Vollstreckung | 134 | 47 | 87 | 107 | 45 |
Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab.
7.4. Amtsgericht/Jugendgericht
Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest.
| JG-Verfahren | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bearbeitungsvorgänge | 704 | 582 | 588 | 797 | 1262 |
| davon | |||||
| offen | 162 | 191 | 161 | 434 | 639 |
| erledigt durch | |||||
| Zahlung | 164 | 128 | 144 | 146 | 263 |
| Teilzahlung | 115 | 85 | 113 | 83 | 158 |
| Sozialstunden | 115 | 72 | 78 | 47 | 101 |
| Arrest | 68 | 23 | 21 | 17 | 20 |
| Teilnahme Maßnahme | 42 | 34 | 37 | 35 | 42 |
| erfolglose Vollstreckung | 38 | 49 | 34 | 35 | 39 |
Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der
Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird.
7.5. Polizeidienststellen
Im Jahr 2021 lag bei mehr als 80 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Schutzpolizei und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:
-
Festsetzung von Sicherheitsleistungen
-
Zeugeneinvernahmen
-
Einziehung von Gegenständen
-
Durchführung des rechtlichen Gehörs
-
Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest
Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen.
Im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit auf allen Ebenen darauf ausgerichtet, die pandemiebedingten Anforderungen zu bewältigen.
8. Stadtinterne Zusammenarbeit
Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag – gestellt.
Rund 16 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.
Das Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ konnte im Berichtsjahr im Hinblick auf den Personalstand der Zentralen Bußgeldstelle in Pandemiezeiten nicht angeboten
werden. Die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat bei Bedarf in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen stattgefunden.
Im Berichtszeitraum wurden 8.301 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen.
In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Allein die gestiegene Anzahl der Bescheide hat bei der Bewilligung von Zahlungserleichterungen zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung geführt. Es werden Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen werden Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt.
9. Einnahmen
Ist – Einnahmen
In 2021 wurden 8.300 Bußgeldbescheide erlassen und in einem Bescheid die Einziehung von Werterträgen angeordnet. Die jeweilige Forderung wurde mit einer Kassenübergabedatei eingebucht.
Mehr als 40 % der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitaum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Die Zahlungsfähigkeit wird individuell berücksichtigt. Hier gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet.
Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.
1.800.000
1.600.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000 Ist-Einnahme
600.000
400.000
200.000
0
2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021
10. Meldungen an das Gewerbezentralregister
Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister geführt beim Bundesamt für Jusitz in Bonn zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgten in 65 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche und juristische Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Minderung der Verfahren um 60 % hat ihren Grund in den Anordnungen von Betriebsschließungen zur Bekämpfung der Corona- Pandemie.
11. Fazit und Ausblick
Erneut haben sich im Berichtsjahr die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der Corona-Pandemie gegenüber den Anzeigen des Vorjahres erhöht. Nach 75 % im Vorjahr waren es heuer weitere 50%. Im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen vor der Pandemie liegt die Erhöhung bei nahezu 250 %.
Die zunehmende und auf hohem Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung konnte auch mit überplanmäßigem Personal nicht aufgefangen werden.
Nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren liegen jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde vor. Ebenso wurde die Möglichkeit der digitalen Korrespondenz erweitert. Für die Umsetzung bei der Verwaltungsbehörde bedarf es noch der Schaffung der entsprechenden technischen Infrastruktur.
Die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025 ist mit der vorhandenen Datenbankanwendung nicht möglich. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisatzion ist zu klären wie im weiteren Verlauf eine systembruchfreie Sachbearbeitung vom Anzeigeneingang bei den Fachdienststellen bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens beim Rechtsamt umzusetzen ist.
Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.
Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
Umweltamt - Ordnungs- und Schutzaufgaben Servicebetrieb
KrWG, BayWG BayIm- - Kriminalitätsbekämpfung Öffentlicher Raum SchG, WHG Baum- StrRVO, TBenS, SchVO usw. BayStrWG, GrünanlagenS
Ordnungsamt
GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, OBM/ Jugendamt PAngV,GüKG, Kassen- und Steueramt Bürgermeister- JuSchG, UVG WoVermRG TierSchG, KaSt/2, KaSt/4 amt TierGesG, ProstSchG usw.
Bauordnungsbe-
Amt Zentrale Dienste,
hörde
Zentraler Ermittlungs-
BayBO BayStrWG , Sondernut- DSchG, EnEV, SchzungsS AnschlägeVO fHwG BDR/ Direktorium Bür-
Liegenschaftsamt
dienst
SUN gerservice, Digi-
EWS tales und Recht Amt für Existenzsi-
cherung und sozi-
ale Integration
Amt für Migration und – Sozialamt
Integration WoBindG, WoGG
AsylG, AufenthG, Frei- WiStrG, USG
Rechtsamt
zügG/EU
Zentrale Bußgeldstelle
BAM im Rechtsamt Feuerwehr
Meldewesen/Pass- u. der Stadt Nürnberg VVB
Ausweisesen OWiG , BayDSG, U-Bahn-BrSchVO
BMG, PAuswG, PassG, BNichtrSchG, StVG
Versicherungsamt
SGB XI
Gesundheitsamt
Gewerbezentralreg. IfSG, GVDG, Tauben- Handelsregister fütterungsverbotsVO,
Kassen- und Steuer- Grundbuchamt
Rundfunk-
amt Amtsgericht -Betreu-
staatsvertrag AMG, ApoG, KAG, HStS ungsstelle ProstSchG
Marktamt und Land-
| Landesunte ämter Gewerbeauf Arbeitsamt, | rsuchungs- sichtsamt Finanzämter |
|---|
Friedhofsverwaltung wirtschaftsbehörde
KFVO Marktsatzungen BFS, BestV
Handwerkskammer
Berufs-,Grund- Mittel- SchwarzarbG
und Förderschulen, HwO
Realschulen Justiz
- Staatsanwaltschaft
a te/ - Amtsgericht Außendienst Nürn-
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BayEUG Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft
Stand 14.04.2022
IV. Drei Jahre Kommunaler Außendienst in Nürnberg (ADN)
1. Einleitung
Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen Nürnbergs unterwegs.
Seit 1. Januar 2019 geht der ADN in verschiedenen Gebieten auf Streife. Gestartet mit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst hat er die Aufgabe, die Einhaltung der stadtrechtlichen Regelungen (kommunale Satzungen und Verordnungen) im gesamten Stadtgebiet zu überwachen. Am 01.03.2020 haben sechs und am 01.01.2022 haben neun weitere Mitarbeitende die Arbeit im Außendienst aufgenommen.
Grafik: Stefan Grötsch, ADN 2022
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist die „Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen – zumeist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein. Einen Überblick über die Geschehnisse und das Erreichte im Aufgabengebiet des ADN für Nürnberg im vergangenen Jahr, soll diese Bilanz zeigen.
2. Bisherige Leistungen
Das oberste Ziel war und ist es, die Menschen auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2021 – nach 2020 – wiederum entscheidend von der Covid-19-Pandemie geprägt waren und sich somit von der Vor-Corona-Zeit erheblich unterscheiden:
Insgesamt wurden nahezu 16.400 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt:
- Hoher Anteil (fast 4.400) an mündlichen Verwarnungen in Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie.
- Über 3.100 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Verstö-
ßen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr.
- Fast 2.800 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger
(Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.).
- Fast 1.200 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen
als auch Platzverweise im Rahmen der Covid-19-Pandemie, wie bei den Corona- Hot-Spots wegen zu dichtem Beieinanderstehen beinhaltet).
- Fast 1.100 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentli-
chem Grund, Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung „Straßen- und Verkehrsrecht“)
- Fast 2.100 Meldungen an städtische Dienststellen (ADN ist die „Außenwahrneh-
mung“ der Stadtverwaltung), wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).
- Nahezu 200 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen Co-
vid-19-Regeln (insbes. Maskentragungspflicht, nächtliche Ausgangssperre).
- 464 eingeleitete sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Ver-
stößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz).
- Erstmals wurden 2021 gemeinsam mit der Polizei 219 Betriebskontrollen und 309
Betriebskontrollen ohne Polizeibeteiligung im Rahmen der Covid-19-Pandemie durchgeführt.
3. Reaktionen
Der ADN genießt auch in seinem dritten Jahr der Tätigkeit, nach den vorliegenden Rückmeldungen, eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.
Belegen lässt sich das u.a. wie folgt:
-
Auch im Jahr 2021 kein tätlicher Angriff gegen das ADN-Personal.
-
Keine Körperverletzungen erlitten.
-
Nur wenige schwerwiegende Beleidigungen des ADN-Personals, die strafrechtlich
verfolgt werden mussten.
-
Kein Einsatz des Pfeffersprays oder des Abwehrstocks notwendig.
-
Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
-
Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeiten-
den.
4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?
Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht:
- Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber
wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat.
- Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungs-
erlaubnis hat sich weiter vergrößert.
-
Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt.
-
Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Si-
cherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen.
-
Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden.
-
Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt.
-
In seinem dritten Jahr hat der ADN weiterhin die Einhaltung der verkehrlichen Re-
geln in der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
-
Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen.
-
Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden und werden weiter
optimiert.
- Neue Arbeitsfelder, in denen kontrolliert werden soll, taten sich bereits im Jahr
2020 besonders im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf. Auch 2021 konnte die Stadtverwaltung mit dem ADN schnell auf die oft kurzfristig in Kraft getretenen und sich ebenso kurzfristig ändernden Regelungen im Bereich des Infektionsschutzes reagieren. Neu hinzugekommen sind 2021 Betriebskontrollen, ob Corona-Regelungen eingehalten werden. Aus rechtlichen Gründen wurden gemeinsame Betriebskontrollen mit der Polizei notwendig. Es wurden aber auch Betriebskontrollen ohne Beteiligung der Polizei durchgeführt.
5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?
Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:
- Personalgewinnung und -ausbildung, insbesondere, wenn die Covid-19-Regeln
weiterhin in der einen oder anderen Ausprägung Bestand haben sollten.
- Einführung einer Software, die auch die Möglichkeit eröffnet, Verwarnungsgeldver-
fahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen.
- Generell ist in der Bevölkerung – wohl auch durch die Corona-Pandemie ver-
stärkt – ein erhöhtes Konfliktpotential wahrzunehmen. Ob sich dieses durch die Erhöhung der Bußgeldsätze im Verkehrs-Bußgeldkatalog Ende 2021 verschärft, wird beobachtet.
- Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu
können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.).
6. Personal-Situation bzw. weiteres Vorgehen
Im Berichtszeitraum waren 13 Außendienstmitarbeitende sowie zwei (ab 01.08.2021: drei) Verwaltungs- bzw. Führungskräfte beim ADN im Einsatz. Seit dem 01.01.2022 sind 22 Außendienstmitarbeitende beim ADN beschäftigt. Teilweise befinden sich die Außendienstmitarbeitenden noch in Ausbildung.
7. Hintergrund
Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.
Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Im eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 im Jahr 2018 ermächtigt, neben der Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen. Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Au-
ßendienst zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.
8. Fazit
In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich der dauerhafte Einsatz des ADN als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Unterstützer der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig genug die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.
Grafik: Stefan Grötsch, ADN