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Sitzung gesamt öffentlich

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Flughafen Plärrer Südstadt Gostenhof Marcus König Langwasser Kornburg SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Gibitzenhof Dutzendteich Altstadt Stadtplanungsausschuss Wetzendorf Verkehrsausschuss Höfen Ferienausschuss Hasenbuck Energie & Versorgung Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Kraftshof Gartenstadt Gleißhammer Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Lichtenhof Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

27.04.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2021 5 Bericht OA/004/2022 5 Sicherheitsbericht 2021 OA/004/2022 8 * TOP Ö 2 Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2021 180 Bericht OA/005/2022 180 TOP Ö 3 Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Bestelmeyerstraße / 183 Velburger Straße Sitzungsvorlage Geo/002/2022 183 Entscheidungsvorlage Geo/002/2022 186 Lageplan Geo/002/2022 187 Straßenbenennungsstatistik Geo/002/2022 188 TOP Ö 4 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 189 (FNP) Sitzungsvorlage Stpl/022/2022 189 Entscheidungsvorlage Stpl/022/2022 193 Übersichtsplan Stpl/022/2022 195 Begründung Stpl/022/2022 196 Umweltbericht Stpl/022/2022 215 TOP Ö 5 Organisation des Zensus 2022 268 Bericht StA/001/2022 268 Sachverhalt StA/001/2022 271 TOP Ö 6 Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK 275 Sitzungsvorlage H/012/2022 275 Beschluss H/012/2022 279 Mitgliederwahl_2021 H/012/2022 280 Niederschrift_der_95._Sitzung H/012/2022 281 Vita_Anne_Sterzbach H/012/2022 284 Vita_Benjamin_Heinrich H/012/2022 286 Vita_Holger Rieß H/012/2022 288 Vita_Ursula_Kreutz H/012/2022 290 Vita_Benedikt_Buchmueller H/012/2022 291 TOP Ö 7 Auflagen des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen 292 Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche Anordnungen des OBM 292 TOP Ö 8 Auflage des Ref. VI: Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher 295 Anlagen und unbebauter Flächen, (Begrünungssatzung - BegrS) Sitzungsvorlage Stpl/023/2022 295 Antrag_Freiflächengestaltungssatzungen_SPD Stpl/023/2022 299 Antrag_Artenvielfalt_in_der_stadt_foerdern_steingaerten_eindaemmen Stpl/023/2022 300 Sachverhalt Stpl/023/2022 302 Satzungsentwurf Stpl/023/2022 309

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 27.04.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2021 Bericht

OA/004/2022 Sachverständige:

Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident

Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor

Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor

König, Marcus

2. Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2021 Bericht

OA/005/2022 (Weitere Unterlagen werden nachgereicht)

König, Marcus

3. Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Beschluss

Bestelmeyerstraße / Velburger Straße nach dem Nürnberger NSU- Geo/002/2022

Opfer Ismail Yasar

Fraas, Michael, Dr.

4. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Beschluss

Landschaftsplan (FNP) Stpl/022/2022

8b. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung

Feststellungsbeschluss

Ulrich, Daniel

5. Organisation des Zensus 2022 Bericht

StA/001/2022 König, Marcus

6. Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Beschluss

Kunst - BBiK H/012/2022

Ulrich, Daniel

7. Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

8. Auflage des Ref. VI: Beschluss-

Auflage

Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen Stpl/023/2022

und unbebauter Flächen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom

02.05.2019 „Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten

eindämmen“

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.03.2022,

öffentlicher Teil

OA/004/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2021

Anlagen: Sicherheitsbericht 2021

Bericht:

Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für das Jahr 2021 wird vorgestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Polizeipräsidium

Mittelfranken

Abbildung 4

Abbildung 7

SICHER HEITS BERICHT 2021

Abbildung 3

Abbildung 1

Abbildung 8

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 2

0911 2112-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!

pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de

wwwwww www.polizei-mittelfranken.de

www.facebook.com/polizeimittelfranken

IMPRESSUM

Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg Telefon: 0911 2112-1001

V. i. S. d. P.: Patrick Weeger, Leiter Präsidialbüro

Redaktion

Polizeipräsidium Mittelfranken: Sachgebiet E 2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201; Sachgebiet E 3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301; Sachgebiet E 4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401

Grafische Gesamtherstellung

Moritz Bohner, Präsidialbüro

Fotonachweis

Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken

Druck

Druckerei Stock GmbH, Eschenbach

Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich ISSN: 2513-034X

Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber.

© Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: März 2022

Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger.

Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg

VORWORT

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Lektüre des Sicherheitsberichts 2021 für den Betroffenen – zu einem Vermögensschaden von un- Schutzbereich des PP Mittelfranken werden Sie mit fassbaren 2,7 Millionen Euro kam. gutem Gewissen folgenden Schluss ziehen: „In Mittelfranken leben wir sicher!“ Daher werden wir auch weiterhin mit aller Konsequenz und unter Ausschöpfung aller rechtlichen und Denn auch im Jahr 2021 setzt sich ein für uns über- operativen Möglichkeiten gegen diese Straftäter voraus erfreulicher Trend fort: Die Anzahl der erfassten gehen und in gleichem Maße Präventionsarbeit be- Straftaten ist nochmals gesunken und liegt nun bei treiben, um potentielle Opfer bestmöglich zu schütknapp 73.000. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden zen. noch über 95.000 Straftaten erfasst. Sie sehen, mehr denn je kann man mit sehr gutem Gefühl beruhigt in Sowohl das Versammlungs- als auch das Einsatzge- Mittelfranken leben. schehen beim Polizeipräsidium Mittelfranken waren, wie schon 2020, ganz erheblich von der Corona-Pan- Weit weniger sicher dürfen sich allerdings Straf- demie geprägt. Als Polizei standen wir inmitten der täter fühlen, denn auch bei der Aufklärungsquote Strömungen, die sich zeitweise innerhalb der Bekönnen wir den besten Wert der letzten zehn Jahre völkerung, aber auch zwischen einzelnen Gruppieverzeichnen. So wurden 69,2 Prozent aller zur An- rungen und der Politik ergeben haben. So war hier zeige gebrachten Straftaten aufgeklärt. Diese respek- Professionalität gefordert, um bei insgesamt 2.381 table Quote beweist, mit welcher Professionalität und Versammlungen die öffentliche Sicherheit und Ord- Akribie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei nung stets zu wahren und die Grundrechte aller zu Ihren Ermittlungen vorgehen. schützen und zu gewährleisten.

Bei aller Freude über diese durchwegs positiven Ent- Zuletzt möchten wir auch auf die Verkehrsunfallentwicklungen ist jedoch jede begangene Straftat eine zu wicklung für das Jahr 2021 in Mittelfranken eingehen. viel. Denn hinter beinahe jedem Delikt steht ein Op- Hier freut uns der Rückgang von Verkehrsunfällen fer, das unter den Folgen vielfach Jahre zu leiden hat. mit verletzten Personen besonders. Zugleich besorgt In diesem Zusammenhang ist es uns ein besonderes es uns sehr, dass im vergangenen Jahr 67 Menschen Anliegen, einmal mehr auf eine Thematik einzuge- im Straßenverkehr ihr Leben verloren haben. Wir hen, die zwar regelmäßig sowohl durch die Polizei als steuern dieser Entwicklung mit gezielten Kontrollakauch durch die Medien beleuchtet wird, uns aber wei- tionen vehement entgegen. Wir sind zuversichtlich, terhin größte Sorgen bereitet: Der Phänomenbereich dass es uns damit gelingt, die Hauptunfallursachen, „Callcenterbetrug“, bei dem durch perfide agierende wie Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, wir- Täter gezielt meist lebensältere Mitbürgerinnen und kungsvoll zurückzudrängen. Mitbürger angegangen und oftmals um ihr lebenslang hart erarbeitetes Vermögen gebracht werden. Auch wenn es Bereiche gibt, die uns aus polizeilicher, Leider mussten wir, trotz intensivster präventiver aber auch aus menschlicher Sicht betroffen machen wie repressiver Arbeit, 80 vollendete Taten regist- und Sorge bereiten, sind wir der festen Überzeugung, rieren, bei denen es – neben den erheblichen und dass man sich bei uns in Mittelfranken sicher fühlen nicht zu bemessenden immateriellen Folgen für die kann.

VORWORT

Der Sicherheitsbericht zeigt aber auch, dass uns die Eines können wir Ihnen für das Jahr 2022 mit Sicher- Arbeit nie ausgehen und die Polizei mehr denn je heit versprechen: gebraucht wird. Denn den hohen Standard unserer Die Polizei Mittelfranken wird alles rechtlich Mögliche Sicherheitslage können wir nur erhalten und noch dafür tun, um die Menschen zu schützen, Straftaten aufweiter steigern, wenn wir weiterhin so engagiert und zuklären und für alle jene einzustehen, die unsere Hilfe mit vollem Einsatz unseren Aufgaben nachkommen benötigen! wie bisher.

Erfolgreiches Arbeiten ist in der Regel nur im Team möglich. Daher bedanken wir uns bei unseren rund Ihr 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jeden Tag ihren Beitrag für die Sicherheit in Mittelfranken leisten; wir danken auch allen Vertretern von Behörden und Institutionen, welche uns fortwährend unterstützen und eng und vertrauensvoll mit uns zu- Roman Fertinger Adolf Blöchl sammenarbeiten. Polizeipräsident Polizeivizepräsident

Abbildung 9

Polizeipräsident

Roman Fertinger und

Polizeivizepräsident

Adolf Blöchl (v. l. n. r)

SICHERHEIT

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

STRAFTATEN 72.845

(2021) Vorjahr: 78.745

dem

AUFKLÄRUNGSQUOTE 69,2% Über

bayerischen

(2021) Durchschnitt

Vorjahr: 68,1 % von 66,9 %

46.799

VERKEHRSUNFÄLLE

(2021) Vorjahr: 45.253

260.473

EINSÄTZE

(2021) Vorjahr: 277.253

234.278

NOTRUFE

(2021) Vorjahr: 205.709

* ohne ausländerrechtl. Verstöße

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

72.845

DELIKTE-GESAMT -7,5%

(2021) Vorjahr: 78.745

GEWALTKRIMINALITÄT -14,7 % 2.445

(2021) Vorjahr: 2.856

STRAẞENKRIMINALITÄT -14,4 % 12.447

(2021) Vorjahr: 14.546

ROHHEITSDELIKTE -11,8 % 11.360

(2021) Vorjahr: 12.882

RAUSCHGIFTDELIKTE -12,1 % 6.341

(2021) Vorjahr: 7.217

3.937

HÄUFIGKEITSZAHL -8,9%

(2021) Vorjahr: 4.322

CALLCENTER-BETRUG 80

+370,6%

(2021)

VOLLENDETE TATEN Vorjahr: 17

WOHNUNGSEINBRUCH -51,7%

(2021) Vorjahr: 810

AUFKLÄRUNGSQUOTE 28,1 %

(2021)

WOHNUNGSEINBRUCH

Vorjahr: 17,0 %

KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20

* ohne ausländerrechtl. Verstöße

** mit ausländerrechtl. Verstöße

EINSATZ ORDNUNGS- UND

SCHUTZAUFGABEN

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

3.288

VERANSTALTUNGEN (2021)

Vorjahr: 2.236

2.381

VERSAMMLUNGEN (2021)

Vorjahr: 1.465

SONST. VERANSTALTUNGEN (2021)

Vorjahr: 701

SPORTVERANSTALTUNGEN (2021)

Vorjahr: 70

24.076

EINGESETZTE BEAMTE (2021)

Vorjahr: 18.512

CORONA-MAẞNAHMEN

52.962

KONTROLLEN (2021)

Vorjahr: 145.640

3.823

VERSTÖẞE (2021)

Vorjahr: 47.240

KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 108

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

46.799

VERKEHRSUNFÄLLE +3,4 %

(2021) Vorjahr: 45.253

UNTER ALKOHOLEINFLUSS +10,7 % 571

(2021) Vorjahr: 516

UNTER DROGENEINFLUSS +52,1 % 73

(2021) Vorjahr: 48

GETÖTETE +31,4 %

(2021)

Vorjahr: 51

7.372

VERLETZTE -2,42 %

(2021)

Vorjahr: 7.555

KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 124

INHALT

2.2.21.8 Hasskriminalität 46 2.2.21.9 Protest gegen staatliche Infektionsschutzmaßnahmen 47

1.1 Daten und Zahlen 12 2.2.22 Organisierte Kriminalität 47

1.2 Unsere Dienststellen 14 2.2.22.1 Kriminalitätsphänomen Rocker 47

1.3 Unsere Einsatzzentrale 18 2.2.22.2 Menschenhandel / Prostitution 48

2.2.23 Prävention 49

2.3 Kriminalitätsbericht

KRIMINALITÄT Stadt Nürnberg 52

2.3.1 Gesamtentwicklung 52 Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank 21 2.3.2 Aufklärungsquote 53 2.3.3 Häufigkeitszahl 53

2.1 Begriffserläuterungen 22 2.3.4 Tatverdächtige 54

2.3.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 54

2.2 Kriminalitätslage 2.3.5.1 Jugendliche Intensivtäter 55

Regierungsbezirk Mittelfranken 24 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 55

2.2.1 Gesamtentwicklung 24 2.3.6.1 Reisende Täter 55 2.2.2 Aufklärungsquote 25 2.3.7 Kriminalitätsopfer 57 2.2.3 Häufigkeitszahl 25 2.3.8 Straftaten gegen das Leben 58 2.2.4 Tatverdächtige 26 2.3.9 Straftaten gegen die sexuelle 2.2.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 27 Selbstbestimmung 58 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter 28 2.3.10 Rohheitsdelikte 61 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 28 2.3.11 Eigentumsdelikte 62 2.2.6.1 Reisende Täter 29 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 65 2.2.7 Kriminalitätsopfer 29 2.3.13 Sachbeschädigung 65 2.2.8 Straftaten gegen das Leben 31 2.3.14 Aufenthaltsgesetz 66 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität 66 Selbstbestimmung 31 2.3.15.1 Rauschgifttote 68 2.2.10 Rohheitsdelikte 32 2.3.16 Gewaltkriminalität 68 2.2.11 Eigentumsdelikte 32 2.3.17 Straßenkriminalität 68 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 34 2.3.18 Cybercrime und Straftaten 2.2.12.1 Callcenterbetrug 34 „Tatmittel Internet“ 68 2.2.13 Sachbeschädigung 36 2.3.19 Einfluss der Corona-Pandemie auf 2.2.14 Aufenthaltsgesetz 36 die Kriminalitätsentwicklung 69 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität 36 2.3.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld 70 2.3.15.1 Rauschgifttote 36 2.3.19.2 Entwicklung bestimmter Delikts- und 2.2.16 Suizide 36 Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2021 71 2.2.17 Gewaltkriminalität 36 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität 72 2.2.17.1 Häusliche Gewalt 37 2.3.20.1 Hasskriminalität 72 2.2.18 Straßenkriminalität 38 2.2.19 Cybercrime und Straftaten 2.4 Kriminalitätslage regional 74 „Tatmittel Internet“ 38 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 74 2.2.20 Einfluss der Corona-Pandemie auf 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 77 die Kriminalitätsentwicklung 40 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 81 2.2.20.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld 41 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 84 2.2.20.2 Entwicklung bestimmter Delikts- und 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 87 Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2021 41 2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.21 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 42 Erlangen-Höchstadt 91 2.2.21.1 Entwicklung der PMK – Gesamt 42 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 94 2.2.21.2 Entwicklung der PMK – Links 43 2.4.8 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.21.3 Entwicklung der PMK – Rechts 44 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 97 2.2.21.4 Entwicklung der PMK – 2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Ausländische Ideologie 44 Nürnberger-Land 100 2.2.21.5 Entwicklung der PMK – Religiöse Ideologie 45 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 103 2.2.21.6 Entwicklung der PMK – Nicht zuzuordnen 45 2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.21.7 Reichsbürger / Selbstverwalter 46 Weißenburg-Gunzenhausen 105

INHALT

4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung

EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben

der Verkehrsunfälle 130 4.2.4 Allgemeine Unfallursachen 132 Vorwort LPD Herbert Donner 109 4.2.5 Besondere Unfallursachen 134 4.2.6 Besondere Risikogruppen 138

3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 110 4.2.7 Herausragende Verkehrsunfälle 142

3.1.1 Einsatzstatistik Überblick 110 3.1.2 Besondere Themenfelder 111 4.3 Verkehrsunfallentwicklung 3.1.2.1 Raumschutz Corona 111 Stadt Nürnberg 143 3.1.2.2 Silvester mit Einschränkungen 112 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung 143 3.1.2.3 Sicherheitswacht 113 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden 144 3.1.2.4 Reiterstaffel Mittelfranken 114 4.3.3 Örtliche und zeitliche Verteilung 3.1.2.5 Sicherheitstag 114 der Verkehrsunfälle 145 4.3.4 Besondere Unfallarten 147

3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 115 4.3.5 Verkehrsunfallfluchten 149

3.2.1 Versammlungen und Veranstaltungen 115 4.3.6 Radunfälle 150 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen in Nürnberg 4.3.7 Besondere Risikogruppen 150 inkl. Querdenker 115 3.2.1.2 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai 115 4.4 Verkehrsunfallentwicklung 3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum regional 153 Klimaschutz 116 4.4.1 Stadt Fürth 153 3.2.1.4 Feiermeilen in der Innenstadt 116 4.4.2 Stadt Erlangen 154 3.2.1.5 Besonderes Veranstaltungsjahr mit 4.4.3 Stadt Schwabach 155 „NürnBärland“ und „Strandkorb-OpenAir“ 117 4.4.4 Stadt Ansbach 156 3.2.2 Sonstiges Einsatzgeschehen 117 4.4.5 Landkreis Ansbach 157 3.2.2.1 Bombenfunde 117 4.4.6 Landkreis Erlangen-Höchstadt 158 3.2.2.2 Königstorpassage 128 4.4.7 Landkreis Fürth 159 4.4.8 Landkreis Nürnberger-Land 160

3.3 Einsatzgeschehen regional 120 4.4.9 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-

3.3.1 Versammlungsgeschehen regional 120 Bad Windsheim 161 3.3.2 Besonderes Veranstaltungsjahr mit 4.4.10 Landkreis Roth 162 kleineren, regionalen 4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 163 Ersatzveranstaltungen 120 3.3.3 Fränkisches Seenland 120 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten

im Verkehrsdienst 164

3.4 Einsatzgeschehen Sport 121 4.5.1 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 164

3.4.1 Fußball – SpVgg Greuther Fürth und 4.5.2 Einsatz der Messgeräte 164 1. FC Nürnberg 121 4.5.3 Gurtanlegepflicht und Benutzung von 3.4.2 Eishockey – Nürnberg Ice Tigers und Mobiltelefonen 165 Höchstadt Alligators 122 4.5.4 Überwachung des Güter- und 3.4.3 Handball – Handballclub Erlangen 123 Personenverkehrs 165 4.5.5 Schwerpunktaktionen 166 4.5.5.1 24-Stunden-Blitzmarathon 166 4.5.5.2 Aktionstag Radfahrende im Blick 166

VERKEHR 4.5.5.3 Aktionstage Gurtanlege-/

Kindersicherungspflicht 167 Vorwort PD Ingo Lieb 125 4.5.5.4 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 167 4.5.5.5 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken –

4.1 Begriffsdefinition und Jahresbericht 2021 168

Strukturdaten 126 4.5.5.6 Kontrollgruppe CarTuning Mittelfranken –

4.1.1 Begriffe 126 Jahresbericht 2021 168 4.1.2 Strukturdaten 127 4.5.5.7 Einsatz Deutschland-Tour 2021 169 4.5.6 Verkehrsprävention/-erziehung 170

4.2 Verkehrsunfallentwicklung 4.5.6.1 Verkehrserziehung 170

Regierungsbezirk Mittelfranken 128 4.5.6.2 Video-Clips der Polizeiinspektion

4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 128 Erlangen-Stadt 171 4.2.2 Entwicklung der Personenschäden 129 4.5.6.3 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 171

Abbildung 10

1.1 Daten und Zahlen

Personal

4.271

Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte

Abbildung 11

Reiterstaffel

Polizeiangestellte

Polizeivollzugs- Verwaltungsbeamtinnen/ beamtinnen/-beamte -beamte

Pferde

Diensthundestaffel

Polizeivollzugsbeamtinnen/ -beamte

Hunde

Abbildung 13

Abbildung 14

Fahrzeuge

1.292

Abbildung 12

davon:

Pkw uniformiert

Pkw neutral

Motorräder

Boote 1202.21.13 :dnatS

1.2 Unsere Dienststellen

POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN

Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P 1 P 2 P 3 E 1 E 2 E 3 E 4 EZ V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6

P 1 P 2
E 1 E 2 E 3 E 4 EZ

P 3

V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6

Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

SCHUTZ POLIZEI
KRIMINA LPOLIZEI
PI Altdorf b . Nürnberg
KFD 1 N ürnberg
PI An sbach
KFD 2 N ürnberg

Bad

PI Bad W indsheim
KFD 3 N ürnberg

Windsheim

PI Dink elsbühl
KFD 4 N ürnberg
PI Erlang en-Land
KFD 5 N ürnberg
PI Erlang en-Stadt
KPI An sbach
PI Feuch twangen
KPI Er langen

Rothenburg

PI F ürth

KPI Fürth o. d. Tauber KPI Schwabach

PI Gunze nhausen
PI Heil sbronn
PI Her sbruck

VERKEHRSPOLIZEI Landkreis

PI Herzog enaurach
PI Hilp oltstein
PI Höchstad t a. d. Aisch

Ansbach

VPI An sbach
VPI Erl angen
PI Lauf a. d. Pegnitz
VPI F eucht
VPI F ürth
VPI Nü rnberg

PI Neustadt a. d. Aisch

Feuchtwangen

PI Nürnb erg-Mitte
PI Nürn berg-Ost
PI Nürnb erg-Süd
SPEZIAL KRÄFTE
PI Nürnb erg-West

Dinkelsbühl

PI Ergänzu Mittelf ngsdienste ranken
PI R oth
PI Rothenbur g o. d. Tauber
PI Spezial Nordb einheiten ayern
PI Schw abach
PI S tein

EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion GPI Nürnberg-Flughafen VPI Verkehrspolizeiinspektion

PI Treuc htlingen
GRENZ POLIZEI
PI Weißen burg i. Bay.
PI Zir ndorf

Höchstadt

a. d. Aisch

Landkreis Erlangen- Höchstadt

Neustadt Erlangen-

a. d. Aisch Stadt Erlangen-

Land

Herzogen- Stadt

Landkreis

aurach Erlangen

Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis -Flughafen Lauf Hersbruck

a. d. Pegnitz

Fürth Fürth -Ost

-Mitte

Zirndorf -West

Nürnberg

Stein Stadt -Süd

Feucht

Nürnberg

Altdorf

Stadt

b. Nürnberg

Schwabach

Stadt Heilsbronn Ansbach Schwabach

Ansbach

Roth

Landkreis Roth

Hilpoltstein

Gunzenhausen

1202.21.13 :dnatS Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken.

Weißenburg

Landkreis i. Bay. Weißenburg- Gunzenhausen

Wir betreuen ca. 1,77 Mio.

Einwohner und eine

Treuchtlingen

Fläche von

7.243 km2

ca. .

1.2 Unsere Dienststellen

Abbildung 18

Abbildung 15

Abbildung 22

PI Altdorf b. Nürnberg PI Ansbach KPI/VPI Ansbach

Abbildung 29

Abbildung 28

Abbildung 23

Abbildung 26

PI/KPI/VPI Erlangen VPI Feucht PI Feuchtwangen PI/KPI Fürth

Abbildung 20

Abbildung 27

Abbildung 24

PI Heilsbronn PI Hersbruck

Abbildung 16

Abbildung 19

PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Mitte PI Herzogenaurach

Abbildung 25

Abbildung 21

Abbildung 17

PI Roth PI Rothenburg o. d. Tauber PI/KPI Schwabach

Abbildung 42

Abbildung 30

Abbildung 33

PI Dinkelsbühl PI Erlangen-Land

Abbildung 34

Abbildung 35

PI Bad Windsheim VPI Fürth PI Gunzenhausen

Abbildung 32

Abbildung 40

Abbildung 37

Abbildung 44

PI Hilpoltstein PI Höchstadt a. d. Aisch PI Lauf a. d. Pegnitz PI Neustadt a. d. Aisch

Abbildung 31

Abbildung 43

Abbildung 39

PI Nürnberg-West PI Nürnberg-Süd VPI Nürnberg

Abbildung 41

Abbildung 38

Abbildung 36

Abbildung 45

PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. PI Zirndorf

1.3 Unsere Einsatzzentrale

Die polizeiliche Einsatzzentrale steht allen Bürgerinnen und Bürger zur Sei- 365 Tage 234.278 260.473 te, die den Notruf 110 wählen.

Stunden Notrufe Einsätze

Die dort ca. 90 beschäftigten Mitarbeierreichbar. (2021) (2021) terinnen und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 650 Hilfesuchenden täglich.

Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe Die Top 5 der Einsatzanlässe sind: geschlossene Alarmanlagen (8.313 und Unterstützung zukommen zu las- Alarmmeldungen) betreut, Handys sen. ■ Verkehrsunfälle von vermissten oder hilflosen Perso- ■ verdächtige Wahrnehmungen nen geortet (192) und vieles mehr. Aus diesem Grund werden die ein- ■ Sonstiges gehenden Notrufe systematisch be- ■ Verkehrsbehinderungen Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt wertet und alle erforderlichen polizei- ■ Ruhestörungen außerhalb der Geschäftszeiten das lichen Maßnahmen veranlasst. Präsidium und ist somit für die Sicher- Daneben hat die Einsatzzentrale eine heit der Menschen in Mittelfranken ver- Im Zusammenwirken mit den Polizei- Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispiel- antwortlich, herausragende Einsatzlaund Kriminaldienststellen des Schutz- haft hierfür ist die Verständigung von gen werden vom ihm geleitet. bereichs Mittelfranken wurden 2021 Abschleppdiensten (8.313), Stadtreinica. 270.000 Einsätze gesteuert und ko- gung, Ärzten und Bestattern, der Auto- Zur Bewältigung dieser Aufgaben ordiniert. bahnmeisterei und sonstiger Notfall- kommt modernste Technik zum Eindienste. satz. Neben dem Digitalfunk und dem Das Spektrum reicht hierbei von der Einsatzleitsystem steht mit dem digiverparkten Ausfahrt bis zum Tötungs- Weiterhin werden hier Verkehrs- talen Sprachkommunikationssystem delikt und vom Bankraub bis zum durchsagen und Warnmeldungen eine hervorragende Infrastruktur zur Schwan auf der Fahrbahn. an die Bevölkerung erstellt und an- Verfügung.

Abbildung 46

Notrufe Einsätze

2015 306.168 261.061

2016 289.406 287.834

2017 282.166 271.749

2018 275.350 267.916

2019 251.459 282.665 POLIZEI MITTELFRANKEN

2020 227.594 265.452

2021 234.278 260.473

EZ Daten

Statistik der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken

350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Notrufe 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 227.594 234.278
Einsätze 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 265.452 260.473

So können beispielsweise medizini- Die Zusammenarbeit mit den Integ- Der leichte Rückgang der Einsätze sche Notfälle unmittelbar an die zu- rierten Leitstellen in Nürnberg, Ans- dürften auf die vorherrschende Panständige Integrierte Leitstelle weiter- bach und Schwabach ist hervorragend. demielage und die damit verbundene geleitet werden. Von dort erfolgen Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feu- Bekämpfungsstrategie zurück zu fühweitere erforderliche Alarmierungen, erwehr oder medizinischen Belangen ren sein. insbesondere der Feuerwehr oder des können dank modernster Technik di- Rettungsdienstes. rekt an diese weitergeleitet werden.

Abbildung 47

KRIMINALITÄT Zuständiges Sachgebiet: E 3 Kriminalitätsbekämpfung

Die mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit wegen immer vielfältigerer schwererer Cybercriin die Zukunft!“ In Mittelfranken zu leben, me-Phänomene, zum anderen können wir unseren heißt sicher leben. Unser regionales Sicher- Dienststellen zusätzliche digitale Ermittlungsunterheitsnetzwerk trägt! Die Kriminalität sank um be- stützung und Beratung anbieten. Kriminalstatistisch achtliche 7,5 %. 5.900 Straftaten weniger bedeuten wissen wir allerdings, dass das Dunkelfeld in der digideutlich weniger Betroffenheit bei potentiellen Op- talen Sphäre besonders hoch ist. fern. Im Zehn-Jahres-Vergleich (2012–2021) wird dies noch deutlicher. Die Kriminalitätsbelastung ging Trotz der guten Botschaften bleibt auch im neuen Jahr um mehr als ein Fünftel (20,6 %) zurück. Setzt man viel zu tun. Ich denke dabei nur an das virulente Phädiesen Befund in Relation zur Bevölkerungsentwick- nomen der (digitalen) „Hasskriminalität“. Schließlung (Häufigkeitszahl), dann ist das Risiko, in Mit- lich trat zum 01.02.2022 die Meldepflicht für Teletelfranken Opfer einer Straftat zu werden, sogar um mediendienstleister (§ 3 a NetzDG) in Kraft, die u. a. mehr als ein Viertel (25,3 %) gesunken. Im Langzeit- auch Verdachtsfälle auf dem Gebiet der Kinderporvergleich ist nicht nur das Viktimisierungsrisiko ge- nografie umfasst. Wir rechnen mit sehr vielen Versunken, auch die Entdeckungswahrscheinlichkeit hat dachtsanzeigen und haben für diese Schwerpunktsetsich um 12,5 % erhöht. Die Aufklärungsquote liegt bei zung Vorsorge getroffen, bspw. durch eine zentrale stolzen 70,4 % (mit ausländerrechtlichen Verstößen), Meldestelle. Trotz nachhaltiger Bemühungen bereitet einem der höchsten je gemessenen Werte in Mittel- uns nach wie vor das Phänomen „Callcenterbetrug“ franken. Wir klären also deutlich mehr als zwei von bzw. „Schockanrufe“ zum Nachteil älterer Menschen drei Straftaten auf! Unsere regionale Nachhaltig- Sorge. Gerade diese Bevölkerungsgruppe wird trotz keitsstrategie, im Sicherheitsverbund die „Sicher- unserer Bemühungen durch sehr professionelles Täheit als elementares Grundbedürfnis der Menschen“ terhandeln stark verunsichert. weiter zu stärken, geht auf! Sicherheit ist ein bedeutsamer „weicher Standortfaktor“, der die Attraktivität Wir werden unsere Nachhaltigkeitsstrategie auch im der Region mitprägt. Das ist in nach wie vor pande- neuen Jahr konsequent fortsetzen, repressiv wie auch misch geprägten Zeiten, in der sich ein allgemeines, im Rahmen der Kriminalprävention, die als die „vorunspezifisches subjektives Unsicherheitsempfinden nehmste Aufgabe“ der Polizei gilt. Jedes Verbrechen zeigt, eine wichtige Botschaft. Gerade öffentlich be- weniger bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität. sonders wahrnehmbare Straftaten, die das Sicher- In Mittelfranken zu leben, heißt sicher leben! heitsempfinden in besonderer Weise prägen, wie z. B. die „Straßenkriminalität“ (-14,4 %), die „Roh-

heitsdelikte“ (-11,8 %) oder auch der Wohnungsein- Ihr

bruchsdiebstahl (-51,7 %), gingen überproportional

stark zurück.

Wie schon im letzten Jahr können wir Auswirkungen Holger Plank der „Corona-Pandemie“ alleine mit der PKS nicht kausal belegen, höchstens interpretieren. Auffällig ist, dass sich die Kriminalität in nahezu allen Deliktsfeldern deutlich in den digitalen Raum verlagert („Tat-

Abbildung 48

mittel Internet“, +27,4 %). Diesen Trend beobachten

wir seit einigen Jahren. Im letzten Jahr hat er sich generell, bei einzelnen Phänomenen (Kinderpornografie) signifikant verstärkt. Wir haben daher die digitalspezifischen Ermittlungs- und Analysekompetenzen sukzessive ausgebaut und u. a. 2021 das Kriminal-

fachdezernat 5 – Cybercrime und Digitale Forensik LKD Dr. jur. Holger Plank

gegründet. Damit bündeln wir unsere Kräfte gerade Leiter Sachgebiet E 3

2.1 Begriffserläuterungen

Abbildung 49

2.1.1 Polizeiliche 2.1.5 Nichtdeutsche und

Kriminalstatistik (PKS) Zuwanderer

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nichtdeutsche TV sind Personen mit werden alle polizeilich erfassten Straf- ausländischer oder ungeklärter Staatstaten nach dem Strafgesetzbuch und angehörigkeit sowie Staatenlose. dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert Als Zuwanderer werden bundesweit und statistisch aufbereitet. einheitlich diejenigen nichtdeutschen TV bezeichnet, bei denen folgende Auf- Die PKS bildet die Grundlage zur Be- enthaltsgründe erfasst wurden: trachtung und Beobachtung der Krimi- ■ unerlaubter Aufenthalt nalitätsentwicklung insgesamt sowie ■ Asylbewerber auch einzelner Delikte bzw. Delikts- ■ Kontingent-/ gruppen. Nicht in der PKS enthalten Bürgerkriegsflüchtling sind Staatsschutz- und Verkehrsdelik- ■ Duldung te. ■ international/national Schutzberechtigte ■ Asylberechtigte

2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ)

Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der 2.1.6 Kriminalitätsopfer bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, Opfer sind natürliche Personen, gegen errechnet auf 100.000 Einwohner einer die sich eine mit Strafe bedrohte Handbestimmten Region. lung unmittelbar gerichtet hat. Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opund dient bundesweit als gebräuchli- ferzahlen in der Polizeilichen Kriminalcher und griffiger Vergleichswert. statistik nur bei Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raub- und Kör-

2.1.3 Tatverdächtige (TV) perverletzungsdelikten, Nötigung und

Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Tatverdächtig ist jeder, der nach dem Widerstandshandlungen statistisch polizeilichen Ermittlungsergebnis zu- ausgewiesen werden. mindest hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittä- 2.1.7 Straftaten gegen die ter, Anstifter und Gehilfen. sexuelle Selbstbestimmung

Unter dem Begriff „Straftaten gegen

2.1.4 Jugendliche die sexuelle Selbstbestimmung“ wer-

Intensivtäter (JUIT) den unter anderem erfasst: ■ Vergewaltigung Jugendlicher Intensivtäter ist weder ■ sexuelle Nötigung eine Zuschreibung noch ein Persön- ■ sexuelle Missbrauchshandlungen lichkeitsmerkmal. Unter diese Be- ■ Menschenhandel zeichnung fallen junge Menschen (bis ■ exhibitionistische Handlungen zum 21. Lebensjahr), um die sich die Sicherheitsbehörden in einem hohen Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht 2.1.8 Vermögens- und nur eine konsequente Strafverfolgung, Fälschungsdelikte sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermitt- Zu den Vermögens- und Fälschungsdelung von Hilfsangeboten vor. likten werden u. a. gezählt:

Abbildung 50

■ Betrugsdelikte Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf ■ Untreue Tatbestände, die als Cybercrime im en- ■ Geld- und Wertzeichenfälschung geren Sinn bezeichnet werden. Ledig- ■ Urkundenfälschung lich diese Straftatbestände werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik als Cybercrime geführt.

2.1.9 Gewaltkriminalität

Daneben umfasst Cybercrime auch Die Gewaltkriminalität umfasst u. a. solche Straftaten, die mittels Inforfolgende Delikte: mations- und Kommunikations- ■ Straftaten gegen das Leben technik (Tatmittel Internet) be- ■ Vergewaltigung gangen werden, zum Beispiel ■ sexuelle Nötigung Rauschgifthandel im Darknet, Beleidi- ■ Raubdelikte gung in sozialen Netzwerken. ■ Körperverletzung mit Todesfolge ■ gefährliche und schwere Körperverletzung 2.1.13 Politisch motivierte ■ erpresserischen Menschenraub Kriminalität (PMK) ■ Geiselnahme Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen

2.1.10 Häusliche Gewalt Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel

§§ 86 a, 89 a,b, 129 a,b StGB, auch Hierbei handelt es sich um angezeigte Delikte zugeordnet, bei denen in Wür- Vorgänge von psychischer und physi- digung der Tatumstände und/oder der scher Gewalt innerhalb von ehelichen Einstellung des Täters Anhaltspunkte oder nichtehelichen Lebensgemein- dafür vorliegen, dass eine politische schaften sowie wenn sie sich nach Motivation für die Tatbegehung gegeeiner Trennung ereignen oder noch im ben war. direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer politischen 2.1.11 Straßenkriminalität Motivation heraus begehbar.

Unter den Begriff der Straßenkriminali- Das Definitionsfeld der Politisch motität fallen z. B.: vierten Kriminalität differenziert dabei ■ Körperverletzungsdelikte, zwischen den Phänomenbereichen: ■ Sachbeschädigungen, ■ „links“ ■ Diebstahls- und Raubdelikte, ■ „rechts“ ■ Sexualdelikte, ■ „ausländische Ideologie“ die sich im öffentlichen Raum zutragen ■ „religiöse Ideologie“ oder sich dort fortsetzen. ■ „nicht zuzuordnen“

2.1.12 Cybercrime 2.1.14 Prävention

Der in bundesweiten Gremien fest- In der polizeilichen Kriminalprävention gelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst wird zwischen der verhaltensorientiersämtliche Straftaten, die sich gegen ten und der sicherungstechnischen das Prävention unterschieden. ■ Internet ■ weitere Datennetze ■ informationstechnische Systeme oder deren Daten richten.

Abbildung 51

72.845 Häufigkeitszahl 3.937 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 69,2 %

Regierungsbezirk Mittelfranken

:otoF .znediseR ,hcabsnA

1.775.704

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

14,8 %

Ausländeranteil

Allgemeines

7.243,69 km²

Fläche 2.2.1 Gesamtentwicklung

Im Regierungsbezirk Mittelfranken ha- nen Stoffgruppen nach wie vor z.T. sigben wir im Jahr 2021 insgesamt 72.845 nifikant ansteigen. Straftaten in der PKS erfasst. Wie bereits in den Vorjahren ange- Dies bedeutet abermals einen beacht- merkt, wurden die Fallzahlen von der lichen Rückgang, diesmal um 5.900 Flüchtlings- und Zuwanderersituation Delikte (7,5 %). In absoluten Zahlen ist mitbeeinflusst. Im Bereich der Strafdas der niedrigste jemals gemessene taten gegen das Aufenthalts- bzw. Wert! Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr erstmal wieder mehr Insbesondere die Fallzahlen im Be- Delikte (2.928) registriert (44,2 %). Desreich der Eigentums- und Diebstahls- halb wirken sich die Zahlen dieser bekriminalität sind erneut stark rückläu- sonderen Deliktsgruppe in der PKS aus fig (16,9 %). Bemerkenswert ist hier vor und beeinflussen u.a. die Aufklärungsallem der Rückgang des Wohnungsein- quote und Häufigkeitszahl. bruchs (51,7 %). Aus diesem Grund wird darauf hinge- Ebenso erfreulich ist der Rückgang bei wiesen, dass die folgenden Fallzahlen, den Rohheitsdelikten (11,8 %), worun- Häufigkeitszahlen sowie die Aufkläter u.a. Raub, Erpressung und Körper- rungsquoten des Sicherheitsberichts verletzung fallen, sowie bei der Stra- auch 2021 wieder ohne ausländerßenkriminalität (14,4 %). rechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt werden. Die Rauschgiftdelikte, kriminologisch ein absolutes Kontrolldelikt, nahmen Bei der Betrachtung der in der PKS um 12,1 % ab. An dieser Stelle ist al- registrierten Gesamtstraftaten ohne lerdings darauf hinzuweisen, dass ent- ausländerrechtliche Verstöße ist ein gegen dieses Trends bei den Fallzahlen Rückgang von 76.714 auf 69.917 Fälle die Sicherstellungsmengen bei einzel- zu verzeichnen (8,9 %). 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Straftaten in Mittelfranken 10-Jahres-Vergleich 120.000 Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken

100.000 80.000 nelhazllaF 60.000 40.000 20.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Gesamt 91.755 93.600 93.682 94.462 95.260 90.498 87.792 84.256 78.745 72.845
ohne AufenthG 90.636 92.207 91.582 90.985 91.846 86.149 83.942 80.904 76.714 69.917
geklärte Fälle ohne AufenthG 56.755 58.687 57.796 57.722 58.945 57.798 56.345 54.258 52.244 48.411

2.2.2 Aufklärungsquote

AQ (in Prozent) – RBeegziierkru Mnigttseblefrzairnkk Menittelfranken AQ in % 70 69,2 68,1 68 67,1 67,1 67,1 66 64,2 64 63,6 63,1 63,4 62,6 62 60 58 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

70 69,2 68,1 68 67,1 67,1 67,1 66 64,2 64 63,6 63,1 63,4 62,6 62 60 58 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Häufigkeitszahlen Regierungsbezirk Mittelfranken HZ – Bezirk Mittelfranken 7.000 6.000 5.271 5.429 5.364 5.305 5.282 4.923 4.770 5.000 4.570 4.322 3.937 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

6.000 5.271 5.429 5.364 5.305 5.282 4.923 4.770 5.000 4.570 4.322 3.937 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um 1,1 Prozentpunkte auf 69,2 % (Vergleich zum Durchschnittswert in Bayern: 66,9 %). Das ist schon deshalb bemerkenswert, da Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine hohe Aufklärungsquote aufweisen (z. B. Ladendiebstähle oder Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz) gleichzeitig zurückgegangen sind. Die mittelfränkische Polizei hat somit durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit auch 2021 wieder mehr als zwei von drei Straftaten aufgeklärt.

67,1 67,1 67,1

64,2 63,6

63,4 63,1 ,6

2.2.3 Häufigkeitszahl

Auch die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer bestimmten Region ist ohne ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr 2020 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 8,9 % von 4.322 auf 3.937 bei einer nahezu gleichbleibenden Einwohnerzahl. Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach München (4.712) und Oberfranken (3.990) die dritthöchste Häufigkeitszahl. Sie liegt aber nur Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite. knapp über dem bayerischen Durchschnittswert (3.869).

4.322 3.937

Regierungsbezirk Mittelfranken 2021 Kriminalitätsbelastung RB Mittelfranken (HZ 3.938) HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken

Lkr. Erlangen-Höchstadt 2.188

Lkr. Neustadt Stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Erlangen 2.276 4.539 Lkr. Nürnberger Stadt Land Fürth Lkr. 2.697 Fürth 3.899 Stadt 2.063 Nürnberg 6.449

Stadt Schwabach Stadt 3.025 Ansbach 5.926 Lkr. HZ bis 2.200 Ansbach Lkr. Roth 2.459 2.372 HZ bis 2.400 HZ bis 2.700 HZ bis 3.100 HZ bis 4.600 Lkr. HZ über 4.600 Weißenburg-Gunzenhausen 3.034

0 12,5 25 50Kilometer

2.2.4 Tatverdächtige deutet einen Rückgang von 1.243 TV 35.271 auf nun 33.119 (24.954 männ- (3,4 %). Ohne Berücksichtigung der lich / 8.165 weiblich). Den größten Teil

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 35.641 ausländerrechtlichen Verstöße sank der TV stellen mit 79,2 % die Erwachse- Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be- Endtwereicnk Alunnzagh ld seorg aTra tuvme r6d,1ä c%h tvigone n nen (Personen über 21 Jahre). 50.000 Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken

45.000 40.000 35.000 30.000 VT lhaznA 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 TV 40.418 41.601 41.362 42.627 43.326 43.937 42.061 40.978 36.884 35.641 TV *890000 39.518 40.606 39.898 39.768 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271 33.119

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
TV 40.418 41.601 41.362 42.627 43.326 43.937 42.061 40.978 36.884 35.641
TV *890000 39.518 40.606 39.898 39.768 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271 33.119

2.2.5 Jugendkriminalität/ Straftaten unterS tAralkftoahteonl ebiengfalnugsesn ( uinn tPerr oAzlkeonhto)l e–i nBfeluzsisr k(in M %it)telfranken

16 14 12 10 8 6 4 2 0 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
gesamt 14,6 14,6 14,5 14,2 11,9
unter 21 Jahren 13,5 12,6 11,9 13,3 10,1

Kinderdelinquenz

Die Anzahl delinquenter Kinder sowie tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender – also Personen unter 21 Jahren – beträgt zusammen 6.874 Personen. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr (7.220) um 4,8 % gesunken und erreicht damit erneut einen Zehn-Jahres- Tiefstwert! Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 10.117 Straftaten beteiligt.

Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) stieg nach einem Rückgang im Vorjahr aktuell um 120 (10,9 %) auf 1.216 Personen, bewegt sich aber immer noch unter dem Wert aus 2019 (1.294). Kinder waren vor al- Rohheits- und Gewaltdelikte (darunter Im Vergleich zum Vorjahr (14,2 %) sank lem an Rohheits- und Gewaltdelikten auch Widerstand gegen bzw. tätliche der Wert der Straftaten, die unter Al- (darunter auch Widerstand gegen bzw. Angriffe auf Vollstreckungsbeamte), koholeinfluss begangen wurden, sigtätliche Angriffe auf Vollstreckungsbe- Sachbeschädigungen, Vermögens- nifikant auf 11,9 %. Bei Straftaten, die amte), Eigentumsdelikten und Sach- und Fälschungsdelikte sowie der Sexu- durch unter Alkoholeinfluss stehende beschädigungen, aber auch an Sexual- aldelikte und aufgrund von Verstößen Tatverdächtige unter 21 Jahren beganstraftaten beteiligt. gegen das Betäubungsmittelgesetz gen wurden, messen wir sogar einen auffällig. Rückgang um 26,7 %. Im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwick- Die Anzahl der Tatverdächtigen insbestätigen wir den positiven Trend des lung bei der Anzahl heranwachsender gesamt, die unter dem Einfluss harter Vorjahres und melden erneut einen Tatverdächtiger (Personen zwischen Drogen standen, ging um 10,9 % zu- Rückgang, diesmal um exakt 100 Per- 18 und 21 Jahren), die um 11,7 % auf rück. Die Anzahl der Tatverdächtigen sonen (3,3 %), auf 2.888 TV. 2.770 Personen zurückging. Diesen unter 21 Jahren, die unter dem Einfluss Diese wurden vor allem in den Delikts- Trend beobachten wir bereits seit 2014 harter Drogen standen, ging sogar um bereichen der StraßenkriminaTliatätvt,e rdäcahnthiaglete n-dR.egierungsbezirk Mittelfrank2e3n,2 % zurück. Kinder / Jugendliche / Heranwachsende Tatverdächtig4.e5 0K0inder/Jugendliche/Heranwachsende – Bezirk Mittelfranken

4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
Kinder 1.221 1.309 1.294 1.096 1.216
Jugendliche 3.409 3.222 3.521 2.988 2.888
Heranwachsende 4.002 3.654 3.428 3.136 2.770

2.2.5.1 Jugendliche JUIT nJuacghe nWdolhicnhoret eInn t–e Bnesziivrkt äMtiettre nlfraacnhk eWnohnorten

Intensivtäter (JUIT)

sonst. MFR Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr 22% werden entsprechend einer bayernweit gültigen konzeptionellen Vorgabe als jugendliche Intensivtäter geführt, wenn nach ausgiebiger Fallanalyse damit gerechnet werden kann, dass sie weiterhin PI Fürth Nürnberg eine Vielzahl von Delikten in einem kur- 11% 65% zen zeitlichen Zusammenhang begehen oder in der Zukunft schwerwiegende Straftaten verüben werden. Durch einen personenorientierten Ermittlungsan- PI Erlangen-Stadt satz wird dann versucht, diesen prog- 2% nostisch ungünstigen Entwicklungen vorzubeugen.

Daneben kümmern sich die Jugendbe- konnten ähnliche Entwicklungen fest- exakt auf dem Niveau des Vorjahres. amten der Polizei um delinquente Ju- gestellt werden, so dass sich die Anzahl Der Bevölkerungsanteil dieser Grupgendgruppen, die im vergangenen Jahr der als jugendliche Intensivtäter geführ- pe stieg in Mittelfranken zugleich von insbesondere in Nürnberg verstärkt ak- ten Personen im restlichen Mittelfran- 14,6 % im Vorjahr auf aktuell 14,8 %. tiv waren. Hier wurden umfangreiche ken ebenfalls von 57 auf 38 Personen Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank Strukturermittlungen sowie Gefährder- reduziert hat. parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl ansprachen bei einer Vielzahl von min- der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuderjährigen und heranwachsenden Per- ierlich weiter auf den niedrigsten Wert sonen notwendig. 2.2.6 Kriminalität seit 2016. Zuwanderer sind eine Teil-

durch Nichtdeutsche menge der Gruppe der nichtdeutschen

Die Anzahl der jugendlichen Intensiv- (ohne ausländerrechtliche Verstöße) TV. täter sank in Nürnberg von 96 auf 69 Personen. In den anderen Kommunen Der Anteil der nichtdeutschen Tat- Der Anteil der Zuwanderer an der Geim Dienstbereich des PP Mittelfranken verdächtigen (TV) blieb mit 36,3 % samtzahl der TV beträgt aktuell

Tatverdächtige -Regierungsbezirk Mittelfranken Tatverdächtige (TV) – Be45z.i0r0k0 Mittelfranken

40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
TV gesamt 40.146 38.785 38.144 35.271 33.119
deutsche TV 25.448 24.218 24.321 22.516 21.126
TV nichtdeutsch 14.813 14.597 13.844 12.776 12.021
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 10.482 10.849 10.484 9.681 9.147
TV Zuwanderer 4.331 4.112 3.731 3.505 3.248

TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscThVe rT aTtäotretr -–W Boehzinrok rMt-iBtteezlfireahnuknegn -nichtdeutscher Täter

16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
TV gesamt 14.813 14.597 13.844 12.776 12.021
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde/TO- Landkreis) 8.282 8.050 7.726 7.410 7.141
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 7.821 7.692 7.193 6.397 5.804

9,8 %. Der Status „Zuwanderer“ wird Wert ging in den vergangenen beiden Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind von den Meldebehörden allerdings Jahren im Vergleich zu ortsansässigen Erwachsene über 21 Jahre (11.468), nicht gesondert erfasst, sodass zu Tatverdächtigen leicht zurück. die meisten von ihnen männlich. Der ihrem Bevölkerungsanteil und damit Anteil der Heranwachsenden beträgt zu den üblichen Relationen innerhalb 1.125, der Jugendlichen 1.191 und der der gebräuchlichen Indexwerte keine 2.2.7 Kriminalitätsopfer Kinder 1.085 Personen. exakte Aussage getroffen werden kann. Im Bereich der Sexualstraftaten (und Im Berichtszeitraum wurden im Regie- hier hauptsächlich beim sexuellen Nach einer vorläufigen Statistik des rungsbezirk Mittelfranken insgesamt Missbrauch sowie der Kinderporno- Ausländerzentralregisters leben in 14.869 Personen als Kriminalitätsopfer grafie) wurden 336 Kinder Opfer; hier Mittelfranken derzeit ca. 35.100 Zu- registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist seit 2018 eine kontinuierliche Steiwanderer. Auf der Grundlage dieses bedeutet dies einen weiteren Rück- gerung festzustellen (vgl. auch Ziffer statistisch allerdings „nicht amtlichen“ gang von 9,9 % (1.632 Personen). 2.2.9). Wertes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil von ca. zwei Prozent. Nähere Auswertungen, insbesondere zur Staats- Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken angehörigkeit der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich.

Anzahl Opfer männlich weiblich
Straftaten insgesamt 14.869 8.772 6.097
Straftaten gegen das Leben 103 75 28
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 994 164 830
Gewaltkriminalität 2.799 1.899 900
Straßenkriminalität 1.310 777 533
Raub, räuberische Erpressung 349 264 85
Körperverletzungsdelikte 8.642 5.238 3.404

Die Anzahl der deutschen TV sank in den letzten vier Jahren um 17 %. Parallel dazu sank auch die Gesamtzahl der TV in Mittelfranken in diesem Zeitraum um 17,5 %. Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei 85,2 %.

2.2.6.1 Reisende Täter

Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren in Mittelfranken nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Dieser

PKS-Entwicklung RB Mittelfranken

PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 90.498 87.792 84.256 78.745 72.845 -5.900 -7,5%
Straftaten insgesamt 86.149 83.942 80.904 76.714 69.917 -6.797 -8,9%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 67,1 67,1 67,1 68,1 69,2 1,1
Mord 25 28 23 16 15 -1 -6,3%
Totschlag 37 36 41 29 33 4 13,8%
Sexualdelikte 1.088 1.196 1.309 1.321 1.728 407 30,8%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 244 200 172 142 150 8 5,6%
sexuelle Belästigung 180 264 276 223 237 14 6,3%
sexuelle Beleidigung 188 122 118 158 141 -17 -10,8%
exhibitionistische Handlungen 148 157 164 175 139 -36 -20,6%
Kinderpornographie gesamt 158 152 201 257 671 414 161,1%
Rohheitsdelikte 14.516 13.956 13.767 12.882 11.360 -1.522 -11,8%
Raub 444 405 416 369 319 -50 -13,6%
Straßenraub 119 117 123 103 95 -8 -7,8%
KV-Delikte insgesamt 11.216 10.801 10.479 9.751 8.099 -1.652 -16,9%
Diebstahl insgesamt 27.825 26.341 24.550 22.464 18.678 -3.786 -16,9%
einfacher Diebstahl 17.928 17.661 15.907 13.782 11.722 -2.060 -14,9%
Ladendiebstahl 6.981 6.944 6.100 5.456 4.879 -577 -10,6%
Taschendiebstahl 1.103 880 829 723 379 -344 -47,6%
schwerer Diebstahl 9.897 8.680 8.643 8.682 6.956 -1.726 -19,9%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 1.230 794 610 739 429 -310 -41,9%
schwerer Diebstahl von Kfz 298 267 265 184 187 3 1,6%
Fahrraddiebstahl 4.271 4.056 4.533 4.224 3.233 -991 -23,5%
ED Gewerbeobjekte 1.729 1.521 1.418 1.158 1.064 -94 -8,1%
Wohnungseinbruch 1.129 886 789 810 391 -419 -51,7%
Vermögens-/Fälschungsdelikte
14.285 13.509 12.108 11.548 11.690 142 1,2%
Betrug 11.083 10.027 9.147 8.704 8.465 -239 -2,7%
Leistungserschleichung Anteil der3. 5D16eli kts2.g42r5up pe2n.2 4a2n de2n.55 G1 e sa2m.84t4str afta2t9e3n 11,5%
Cybercrime 953 1.260 977 937 925 -12 -1,3%
Sachbeschädigung 9.627 10.091 9.915 9.882 9.600 -282 -2,9so%nst. S traftaten gem. StGB;
An A teil der Deliktsgruppen an den Ge samtstra ftaten
Sachbeschädigung durch Graffiti 1.388 1.687 1.446 1.727 1.773 46 2,7% 25,5%
nteil der Deliktsgruppen an den Ge samtstra ftaten sonst. Straftaten ge m. StGB; -876 -12,1%
RauschVgieftrdmeölikgteens-und 7.746 7.571 7.935 7.217 6.341
25,5% -2.099 -14,4%
StrFaäßlescnhkruimnginsdaleitläiktte; 16,0% 15.544 15.673 15.239 14.546 12.447 Vermögens-und AAufennttehGil der Deliktsgruppen an den Ges4a.3m49tstraf3t.a8t5e0n 3.3 s 5 o 2 nst. Stra 2 ft . a 0 t 3 e 1 n gem. S 2 t . G 9 B 2 ; 8 25,5% Fälschungsdelikte; 16,0% AnteilS tdraeftra tDene mliitk Ttastmgirttuelp Inpteernnet an den Gesam2t.s02t8raftat2e.2n03 1.997 2.203 2.807 Vermögens-und sonst. Straftaten gem. StGB; Fälschungsdelikte; 16,0% 25,5% sonst. Straftaten gem. StGB; Vermögens-und 25,5% Fälschungsdelikte; 16,0% Vermögens-und Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftate Fälschungsdelikte; 16,0% AnteAiln dteeril Ddeelrik Dtseglirkutpsgperunp apne dne ann G deesna mGetsstaramfttastteranftaten – Bezirk Mittelfranke Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten ssoonsnt. Sstrta.f taStetnr gaemft. aStGtBe; n gem. StGB; Vermögen V s er - mö u ge n n d s- und Stra 2 f 5 t ,5 a % ten2 5g,e5m%. NebenG; FälschungsdFeälslcihkutngesd;e l1ikt6e;, 106,%0% 14,8% Vermögens-und Straftaten gem. NebenG; Fälschungsdelikte; 16,0% 14,8% Straftaten gem. NebenG; 14,8% SStrtafrtaatefnt gaetme. Nneb geneG;m . NebenG; 14,8% 14,8% Straftaten gegen das Leben; 0,1% Straftaten gegen das Leben; 0,1% SStrtarftaatfetna getgeenn d gase Legbeenn; das Leben; Sexu0,a1%lstraftaten; 2,4% 0,1% Eigentumsdelikte; 25,6% SSeexuSxatlusrtraaaflftsatttaernat; e2f,t4na% tg ee n m; 2. ,N4%ebenG; EigentumsdeEilgieknttuems;d e2lik5te;, 265,%6% Eigentumsdelikte; 25,6% 1 4 , 8 % StraftaSetexuna glsetrgaefnta dteans; L2e,4b%en; Eigentumsdelikte; 25,6% RRoohhheihtsdeeliitktse 0 d; 1 , e5 1 ,l6i % %kte; 15,6% Rohheitsdelikte; 15,6% Rohheitsdelikte; 15,6% Sexualstraftaten; 2,4% Eigentumsdelikte; 25,6% 30 Polizeipräsidi Strafta3te7n gegen das Leben; Rohheitsd0el,i1k%te; 15,6% Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16,0 Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16 Vermögens- Fälschungsdelikt StrFaäßlescnhkruimnginsdaleitläiktte; 16,0% 15.544 15.673 15.239 14.546 12.447 AAufennttehGil der Deliktsgruppen an den Ges4a.3m49tstraf3t.a8t5e0n 3.3 s 5 o 2 nst. Stra 2 ft . a 0 t 3 e 1 n gem. S 2 t . G 9 B 2 ; 8 25,5% % AnteilS tdraeftra tDene mliitk Ttastmgirttuelp Inpteernnet an den Gesam2t.s02t8raftat2e.2n03 1.997 2.203 2.807 sonst. Straftaten gem. StGB; ,0% 25,5% sonst. Straftaten gem. StGB; und 25,5% e; 16,0% StrFaäßlescnhkruimnginsdaleitläiktte; 16,0% 15.544 15.673 15.239 14.546 12.447
AAufennttehGil der Deliktsgruppen an den G es4a.3m49tst raf3t.a8t5e0n sonst. 3.352 Straftaten ge 2.031 m. StGB; 2.928 897 44,2%
S tdraeftra tDene mliitk Ttastmgirttuelp Inpteernnet an den Ges am2t.s02t8raf tat2e.2n03 1.997 25,5% 2.203 2.807 604 27,4%
n n sonst. Straftaten gem. StGB; 25,5% Straftaten gem. NebenG; 14,8% Straftaten gegen das Leben; 0,1% Straftaten gem. NebenG; S1e4x,u8a%lstraftaten; 2,4% Rohheitsdelikte; 15,6%
d 25,5% 16,0% n n sonst. Straftaten gem. StGB; 25,5% Straftaten gem. Nebe 14,8% Straftaten gegen das Leb 0,1% Straftaten gem. NebenG; S1e4x,u8a%lstraftaten; 2,4 Rohheitsdelikte; 15,6
Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16,0% Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16,0% Eigentumsdelikte; 25,6% Eigentumsdelikte; 25,6% Eigentumsdelikte; Eigentumsdelikte; 25,6% Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16,0% Vermögens-und Fälschungsdelikte; 16,0% Eigentumsdelikte; 25,6 Eigentumsdelikte; 25, Eigentumsdelikt % 6% e; Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftat AnteAiln dteeril Ddeelrik Dtseglirkutpsgperunp apne dne ann G deesna mGetsstaramfttastteranftaten – Bezirk Mittelfrank Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten ssoonsnt. Sstrta.f taStetnr gaemft. aStGtBe; n gem. StGB; Vermögen V s er - mö u ge n n d s- und Stra 2 f 5 t ,5 a % ten2 5g,e5m%. NebenG; FälschungsdFeälslcihkutngesd;e l1ikt6e;, 106,%0% 14,8% Straftaten gem. NebenG; 14,8% Straftaten gem. NebenG; 14,8% SStrtafrtaatefnt gaetme. Nneb geneG;m . NebenG; 14,8% 14,8% Straftaten gegen das Leben; 0,1% Straftaten gegen das Leben; 0,1% SStrtarftaatfetna getgeenn d gase Legbeenn; das Leben; Sexu0,a1%lstraftaten; 2,4% 0,1% SSeexuSxatlusrtraaaflftsatttaernat; e2f,t4na% tg ee n m; 2. ,N4%ebenG; EigentumsdeEilgieknttuems;d e2lik5te;, 265,%6% 1 4 , 8 % StraftaSetexuna glsetrgaefnta dteans; L2e,4b%en; 25,6% RRoohhheihtsdeeliitktse 0 d; 1 , e5 1 ,l6i % %kte; 15,6% e e n n
Rohheitsdelikte; 15,6%
Rohheitsdelikte; 15,6% Sexualstraftaten; 2,4% Straftaten gegen das Leben; m Mittelfranken0 ,1· %Sicherheitsb Sexualstraftaten; 2,4% Rohheitsdelikte; 15,6%
ril Ddeelrik Dtseglirkutpsgperunp apne dne ann G deesna mGetsstaramfttastteranftaten – Bezirk Mit Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten ssoonsnt. Sstrta.f taStetnr gaemft. aStGtBe; n g Vermögen V s er - mö u ge n n d s- und Stra 2 f 5 t ,5 a % ten2 5g,e5m%. N schungsdFeälslcihkutngesd;e l1ikt6e;, 106,%0% 14,8% Straftaten gem. N 14,8% Straftaten gem. 14,8% SStrtafrtaatefnt gaetme. Nneb geneG;m . 14,8% 14,8% Straftaten gegen das 0,1% Straftaten gegen das 0,1% SStrtarftaatfetna getgeenn d gase Legbeenn; da Sexu0,a1%lstraftaten; 0,1% SSeexuSxatlusrtraaaflftsatttaernat; e2f,t4na% tg ee n m; ntumsdeEilgieknttuems;d e2lik5te;, 265,%6% 1 4 , 8 StraftaSetexuna glsetrgaefnta dtean RRoohhheihtsdeeliitktsed; 1e5,l6i%kte;
ssoonsnt. Sstrta.f taStetnr gaemft. aStGtBe; n gen V s er - mö u ge n n d s- und Stra 2 f 5 t ,5 a % ten2 5g,e5m% dFeälslcihkutngesd;e l1ikt6e;, 106,%0% 14,8% Straftaten gem 14,8% Straftaten ge 14,8 SStrtafrtaatefnt gaetme. Nneb geneG; 14,8% 14,8 Straftaten gegen d 0,1% Straftaten gegen d 0,1% SStrtarftaatfetna getgeenn d gase Legbeenn; Sexu0,a1%lstraftat 0,1% SSeexuSxatlusrtraaaflftsatttaernat; e2f,t4na% tg e deEilgieknttuems;d e2lik5te;, 265,%6% 1 4 StraftaSetexuna glsetrgaefnta RRoohhheihtsdeeliitktsed; 1e5,l6i%kte ssoonsnt. Sstrta.f taStetnr gaemft. aStGtBe; n 25,5% 25,5% g em. StGB;
Fäl Vermö schungs gens-und Vermögens-und dFeälslcihkutngesd;e l1ikt6e;, 106,%0%
. N . N m. %
SStrtafrtaatefnt gaetme. Nneb geneG; 14,8% 14,8 m. % NebenG;
as as
da en; em
Eige ntums deEilgieknttuems;d e2lik5te;, 265,%6% n; ,8
aftaSetexuna glsetrgaefnta RRoohhheihtsdeeliitktsed; 1e5,l6i%kte dtean ;

Rohheitsdelikte; 15,6%

Ausgewählte Deliktsbereiche Die Anzahl der gemeldeten Verge-

waltigungen stieg um 5,6 % von 142

2.2.8 Straftaten auf 150 Delikte. Deren AQ konnte auf

gegen das Leben 94,0 % gesteigert werden. Im öffentli-

chen Raum ereigneten sich 19 Verge- In 2021 sind insgesamt 69 Fälle von waltigungen, wobei es in mindestens Straftaten gegen das Leben erfasst. vier Fällen nachweisbare Vorbeziehun- Die Aufklärungsquote (AQ) sank auf gen zwischen Täter und Opfer gab. 88,4 %. Bei Mord registrieren wir einen erneuten Rückgang von 16 auf 15 Fälle Niedrigere Fallzahlen dagegen mesmit einer AQ von 93,3 %; bei Totschlag sen wir bei der Beleidigung auf sexueleine Steigerung von 29 auf 33 Fälle (AQ ler Grundlage (-10,8 %) sowie bei den 93,9 %). exhibitionistischen Handlungen (-20,6 %).

:noitartsullI

2.2.9 Straftaten gegen die somit 9,7 % (11,5 %) an der Gesamt- Im Phänomenbereich der Verbreitung, sexuelle Selbstbestimmung zahl der im Bereich der Sexualdelikte dem Erwerb, Besitz und der Herstelerfassten Tatverdächtigen. lung (kinder-)pornografischer Schriften Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken wird erneut eine signifikante Steigemessen wir im Berichtszeitraum einen In Mittelfranken wurden 2021 ins- rung festgestellt. Allein die Straftaten Anstieg um 30,8 % von 1.321 Fällen in gesamt 994 Personen als Opfer von im Deliktsbereich der Kinderpornogra- 2020 auf aktuell 1.728 Fälle. Sexualstraftaten registriert, davon fie stiegen um 161,1 % von 257 auf 671 83,5 % weiblich und 16,5 % männlich. Delikte. Erfahrungsgemäß werden die- Die ohnehin bereits hohe Aufklärungs- 28,9 % der Opfer hatten eine familiäre se Taten größtenteils im Internet bzw. quote in Mittelfranken konnte noch- bzw. verwandtschaftliche Beziehung über die sozialen Medien (Internet, mals gesteigert werden und liegt nun zum Tatverdächtigen; ca. 48,4 % hat- WhatsApp, Instagram etc.) begangen. bei 91,1 %. ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B. Freundeskreis und Beruf. Der Rest Die vergleichsweise hohen Fallzahlen Es wurden 1.397 Tatverdächtige ermit- (22,7 %) hatte keinerlei Vorbeziehung resultieren sehr wahrscheinlich auch telt (2020: 944); hiervon 1.021 deutsche zum Tatverdächtigen. aus einer Dunkelfeldaufhellung, die (673) und 376 nichtdeutsche TV (271). nicht nur auf die stetig intensivierte Unter den 376 nichtdeutschen Tatver- Von den insgesamt 1.728 Sexualstrafta- technische Ermittlungsarbeit der Polidächtigen waren wiederum 136 Zu- ten ereigneten sich 438 Fälle im öffent- zei gerade in diesem Deliktsfeld zuwanderer (109), deren Anteil beträgt lichen Raum (25,3 %). rückzuführen ist. moc.eboda.kcots

Sexualstraftaten – PKS-EntwickluSnegx u–a Blsterzaifrtakt Meni t-t PeKlfSr-aEnntkweincklung RB Mittelfranken
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020/2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1.088 1.196 1.309 1.321 1.728 407 30,8%
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 465 591 588 460 485 25 5,4%
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 244 200 172 142 150 8 5,6%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 151 156 134 140 6 4,5%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 49 16 8 10 2 25,0%
sexuelle Belästigung 180 264 276 223 237 14 6,3%
Beleidigung auf sexueller Grundlage 188 122 118 158 141 -17 -10,8%
Exhibitionistische Handlungen 148 157 164 175 139 -36 -20,6%
Verbreitung pornografischer Schriften 242 228 297 375 836 461 122,9%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften 158 152 201 257 671 414 161,1%
sexueller Missbrauch 376 374 419 481 398 -83 -17,3%
sexueller Missbrauch von Kindern 196 208 248 279 249 -30 -10,8%

Abbildung 52

2.2.10 Rohheitsdelikte

Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte von 12.882 auf 11.360 (11,8 %). Hierfür sind überwiegend die Rückgänge bei den Körperverletzungsdelikten um 1.652 Fälle (16,9 %) sowie der Raubstraftaten um 50 Fälle (13,6 %) ausschlaggebend. Die AQ konnte auf 91,8 % gesteigert werden (Vorjahr: 91,6 %).

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2.2.11 Eigentumsdelikte

Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin bei den Eigentums-, insbesondere den Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“. Hier sanken die Fallzahlen wie bereits in den Vorjahren beinahe durchgängig in allen Deliktsfeldern. So ist mit aktuell 18.678 registrierten Fällen ein Rückgang um 16,9 % (3.786 Delikte) zu verzeichnen. Die AQ stieg auf 44,4 % (Vorjahr: 43 %). Allein im Bereich des einfachen Dieb- Weiterhin positiv zeigt sich zudem die 41,9 % auf den niedrigsten Wert der stahls sanken die Fallzahlen wieder Entwicklung im Bereich der Einbrüche vergangenen fünf Jahre (429 Delikte). massiv um 2.060 Delikte (14,9 %). Auch in gewerbliche Objekte. Hier war ein beim schweren Diebstahl war eine Rückgang von 8,1 % auf insgesamt Ebenso positiv sind die erfassten Zah- Senkung der Fallzahlen um 1.726 De- 1.064 Fälle (Vorjahr: 1.158) zu verzeich- len beim Wohnraumeinbruchdieblikte (19,9 %) auszumachen. nen, was ebenfalls einen Tiefstwert im stahl. Hier vermelden wir einen signi- Fünf-Jahres-Vergleich darstellt. fikanten Rückgang um 419 Fälle (51,7 Die Fahrraddiebstähle sanken beacht- %), von 810 auf 391 Delikte. Dies ist der lich um 991 Fälle (23,5 %) auf einen Mussten wir im Vorjahr noch einen beste Wert im Zehn-Jahres-Vergleich! Fünf-Jahres-Tiefstwert von 3.233 De- Anstieg der Kfz-Aufbrüche melden, Die AQ konnte auf für diesen Deliktsbelikten. so sanken die Fallzahlen aktuell um reich sehr beachtliche 28,1 % gesteigert werden (Vorjahr: 17 %). Die nachfolgende Karte zeigt die geo- Wohnungseinbruchdiebstahl PP Mittelfranken grafische Tatortverteilung der Woh- Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken nungseinbrüche im Jahr 2021 im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum überwiegenden Teil ereigneten sich die Taten im Ballungsraum Nürnberg- Fürth-Erlangen.

886 789 810
26,8% 28,1%
18,1% 26,9% 391 17,0 %
303 160 212
138 110

Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird 600 von der Bevölkerung nach wie vor als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark 200 das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräfte- 0 ansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2022 Fallzahl aufgeklärte Fälle Aufkärungsquote fortgeführt. moc.eboda.kcots

Wohnungseinbruchdi © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Wohnungseinbruchdi ttp://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Wohnungseinbruchdi nzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

l Karte – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 53

Abbildung 54

Abbildung 55

Abbildung 56

Abbildung 57

Abbildung 58

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

0 5 10 20Kilometer

Herausragender Fall (zu 2.2.11) einen 58-jährigen aus Serbien stam- konnte neben Bargeld eine Vielzahl an menden deutschen Staatsangehörigen hochwertigem Schmuck und Uhren si- Im Rahmen von Ermittlungen des K 47 und einen 28-jährigen Serben, dessen chergestellt werden. Eine Zuordnung zu konnte eine seit Sommer 2021 andau- Identität jedoch erst nach erfolgter Fest- möglichen Diebstahlstaten wird derzeit ernde Serie von Wohnungseinbrüchen nahme festgestellt werden konnte. Am geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt können im Bereich Mittelfranken und Ober- 01.11.2021 konnten die beiden Täter un- den Beschuldigten aus polizeilicher Sicht bayern-Nord festgestellt werden. Die mittelbar nach einem Einbruch in Beh- zehn Einbruchstaten in Mittelfranken Tatobjekte hatten größtenteils die Ge- ringersdorf durch das Fachkommissariat und eine in Oberbayern beweiskräftig meinsamkeit, dass im Erdgeschoss der und Unterstützungskräfte im Stadtge- zur Last gelegt werden. Zudem wurden Gebäude Gewerbe betrieben wurden biet Nürnberg festgenommen werden. drei weitere Taten aus Oktober 2021 mit und die Eigentümer direkt darüber Hierbei wurde bekannt, dass gegen den Tatort in Niedersachsen übernommen, wohnten. In diesem Zusammenhang 28-jährigen Täter wegen weiterer Einbrü- die den Beschuldigten ebenfalls zugekam es in mehreren Fällen auch zu Ein- che bereits zwei Haftbefehle bestanden. ordnet werden können. Die Übernahme brüchen, während die Geschädigten im Im Täterfahrzeug konnten Bargeld und von drei weiteren Einbruchdiebstählen Erdgeschoss ihrer Arbeit nachgingen Schmuck aufgefunden werden. Hierbei in Niedersachsen wurde in Aussicht gebzw. in den Objekten nächtigten. Im Lau- handelte es sich mutmaßlich um Tat- stellt. Der Gesamtentwendungsschaden fe der komplexen Ermittlungen und der beute aus dem kurz zuvor begangenen beträgt derzeit mindestens 63.000 Euro. Einleitung verdeckt geführter, operativer Einbruch. Im Rahmen von Durchsu- Die Übernahme weiterer Einbruchstaten Maßnahmen im Oktober 2021 ergab sich chungsmaßnahmen im Raum Nürnberg wird gegenwärtig geprüft. Beide Beschulzeitnah ein Tatverdacht gegen zwei äu- und Hannover, wo einer der beiden Tä- digte befinden sich in Untersuchungsßerst konspirativ agierende Einbrecher, ter über einen Zweitwohnsitz verfügte, haft.

Abbildung 59

2.2.12 Vermögens- und

Fälschungsdelikte

Wir registrieren 142 Vermögens- und Fälschungsdelikte mehr (1,2 %). Vor allem beim Betrug messen wir jedoch wieder ein Rückgang der Fallzahlen von 8.704 auf 8.465 (2,7 %).

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Anzumerken bleibt jedoch, dass vor allem bei den Betrugsarten, die über das Internet begangen werden (z. B. Warenbetrug), aber auch beim sog. „Callcenterbetrug“ (siehe 2.2.12.1) eine nicht unerhebliche Anzahl an Straftaten kriminalstatistisch mit dem Marker gekommen war, haben wir unsere Er- weitergeführt. So wurde bspw. auch „Tatort Ausland bzw. unbekannt“ er- mittlungskapazitäten personell noch- die Kooperation mit Kreditinstituten fasst werden. Wegen der bundesein- mals erhöht. Im Gesamtjahr wurden nochmals intensiviert. Nachdem sich heitlichen Erfassungsrichtlinien sind dennoch 80 vollendete CCB-Taten ver- die Hinweise darauf verdichteten, dass diese nicht in der PKS aufgeführt. zeichnet (2020: 17), bei denen die Tä- die Täter über soziale Medien oder ter eine Beute von rund 2,7 Mio. Euro Internetverkaufsportale versuchen, Wir messen auch eine Fallzahlenstei- machten (2020: 1,2 Mio. Euro). Abholer anzuwerben, wurde eine Aufgerung bei den Leistungserschleichun- klärungskampagne in den sozialen gen. Mit 2.844 Delikten meldeten wir Wir konnten 16 Tatbeteiligte festneh- Medien initiiert. Der Beitrag wurde von 293 mehr (11,5 %) als im Vorjahr zur men, die auf Antrag der Staatsanwalt- zahlreichen Nutzern aufgerufen. PKS. schaft in U-Haft gingen. Neben Bargeld, Goldbarren und Schmuck erlangten Im Zuge der internationalen Zusamdie Täter in zwei Fällen auch erlaubnis- menarbeit wurden 2021 bei einer Ta- 2.2.12.1 Callcenterbetrug pflichte Schusswaffen. Die Hintermän- gung Informationen direkt mit Vertre- Im Jahr 2021 kam es erneut zu einem ner, die aus dem Ausland agieren, pas- tern ausländischer Polizeibehörden Anstieg der Fallzahlen. Wir haben da- sen ihre Vorgehensweisen flexibel an ausgetauscht. her bereits im Frühjahr unseren Perso- und verfügen über außerordentliches nalansatz erhöht, um dem Phänomen Geschick in der Gesprächsführung. Die Fallzahlen im Bereich des CCB sind adäquat zu begegnen. Nachdem es aktuell unverändert hoch. Alle bislang bis zum Herbstbeginn zu 57 vollende- Die umfassenden interdisziplinären bekannten Umstände deuten darauf ten Taten und einem Vermögensscha- Präventionsmaßnahmen wurden mit hin, dass sich das Phänomen etabliert den von 1,5 Millionen Euro im Phäno- hoher Priorität und unter Aktivierung hat. menbereich „falsche Polizeibeamte“ eines breiten Netzwerkes von Partnern

Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.1) gerichtes in Nürnberg rund 50.000 Euro ein kamen dem Ehepaar Zweifel. Nach Bargeld und Goldmünzen im Wert von Verständigung der Polizei wurde ihnen Ende August erhielt ein Nürnberger Ehe- 45.000 Euro an eine unbekannte Frau klar, dass es sich um einen Betrugsfall paar (85 und 87 Jahre alt) einen Anruf aus. Noch während der Geschädigte mit handelt. Im Zuge der Ermittlungen konneines falschen Polizeibeamten. Er gab den Tätern telefonierte, stellten die Täter te durch die Zusammenarbeit mit den vor, der Sohn der Eheleute habe einen telefonisch weitere Geldforderungen an Polizeibehörden in Offenbach und die tödlichen Verkehrsunfall verursacht. dessen Ehefrau, da die übergebene Kau- Auswertung von Telekommunikations- Eine Untersuchungshaft des Sohnes tion angeblich nicht ausreiche. Wie von überwachung-Daten ein Tatverdächtiger könne nur durch eine hohe Kaution ver- den Tätern angewiesen, suchte sie wei- identifiziert werden. Dieser war während hindert werden. Der Geschädigte wurde teres Bargeld, Schmuck und Gold im Ge- der Tat als Fahrer tätig. Es handelt sich angewiesen, Geld und Wertsachen in samtwert von 450.000 Euro zusammen um einen zur Tatzeit 20-jährigen polni- Nürnberg an einen Bevollmächtigten zu und übergab diese Gegenstände in Hers- schen Staatsangehörigen, dessen Aufübergeben. Dem kamen die Opfer nach bruck auf einem Parkplatz ebenfalls an enthalt derzeit in Polen vermutet wird. und händigten in der Nähe des Nachlass- eine unbekannte Frau. Erst im Nachhin- Die Ermittlungen dauern an. moc.eboda.kcots

Abbildung 61

Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.1) wurde nicht mit übergeben. Im Zuge der

anschließenden polizeilichen Ermittlun- Ein 77-jähriger Rentner aus dem Land- gen ergaben sich Hinweise auf Täter, die kreis Erlangen-Höchstadt erhielt Mitte nach weiteren Taten nur wenige Tage Mai einen Anruf, wiederum durch einen später festgenommen und inhaftiert falschen Polizeibeamten. Durch ge- werden konnten. Es stellte sich jedoch schickte Gesprächsführung gelang es heraus, dass diese Täterzelle zwar für dem Anrufer, dem Rentner glaubhaft die Abholung beim geschädigten Rentzu machen, dass ein Einbruch in des- ner vorgesehen, aber von den Hintersen Wohnhaus geplant sei und er bei männern nicht erreichbar gewesen war. der Festnahme der Täter behilflich sein Die Hintermänner hatten deswegen könne. Die Täter entlockten dem Ge- kurzerhand einen gutgläubigen Kurierschädigten den Hinweis darauf, dass er Waffen sicherheitshalber an einen an- dienst mit der Entgegennahme der Beuüber Schusswaffen verfügt. Er wurde an- geblichen Beauftragten zu übergeben. te beauftragt und diese nach Bremen gewiesen, über 20.000 Euro von seinem Die Übergabe fand schließlich am An- verbringen lassen. Dort verlor sich deren Konto abzuheben und das Geld mit den wesen des Geschädigten statt. Munition Spur.

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Präventionshinweise:

■ Sollte Ihnen ein Anruf seltsam vorkommen, legen Sie einfach auf und lassen Sie sich von einem nochmaligen Anruf des Täters nicht verunsichern. ■ Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über ihre Kontodaten bzw. Vermögenswerte zu Hause, auf dem Konto oder einem Schließfach. Die echte Polizei fragt Bürger niemals am Telefon nach Bargeld oder anderer Wertgegenstände bzw. bittet Sie, diese Dinge auszuhändigen. ■ Möchte sich der angebliche Polizist seine Echtheit am Telefon durch den Notruf bestätigen lassen und fordert Sie daher auf, die „110“ zu wählen, legen Sie immer korrekt auf, lassen Sie sich nicht weiterverbinden. ■ Erst nach dem korrekten Auflegen und nach dem erneuten Abheben mit Freizeichen den Notruf „110“ wählen. Nur so können Sie sicher sein, eine Verbindung mit der echten Polizei hergestellt zu haben.

Abbildung 60

Social-Media-Präventionskampagne des Polizeipräsidiums Mittelfranken zum Phänomenbereich „falsche Polizeibeamte“. moc.eboda.kcots

2.2.13 Sachbeschädigung 2.2.15.1 Rauschgifttote berg (vgl. Sicherheitsbericht, Teil Stadt Im Jahr 2021 sank die Zahl der Rausch- Nürnberg, Ziffer 2.3.15.1 auf Seite 68). Der positive Trend bei den Sachbe- gifttoten leicht. Nach den erforderlischädigungen setzt sich fort. Diese sind chen toxikologischen Untersuchungen 2.2.16 Suizide erneut auf nun 9.600 Fälle gesunken, wurden 32 Rauschgifttodesfälle in Mitwas einem Rückgang von 2,9 % ent- telfranken, vier weniger als im Vorjahr, Suizide und Suizidversuche werden spricht. bestätigt. Hierunter befanden sich 26 ebenfalls in der PKS erfasst. In den männliche und sechs weibliche Per- Berichtsjahren 2021 (452 Fälle, davon Bei den Sachbeschädigungen auf Stra- sonen im Alter zwischen 17 und 59 235 versucht) und 2020 (483 Fälle, daßen, Wegen und Plätzen messen wir Jahren. 27 von ihnen waren deutsche von 276 versucht) wurden zwar mehr allerdings einen Anstieg von 11,1 % Staatsangehörige. Fälle als im Vorcoronajahr 2019 (441 auf 2.710 Fälle, was sich u.a. sicherlich Fälle, davon 254 versucht) gemeldet. auch durch die Steigerung der Graffiti- Die Ursachen hierfür lassen sich nach Im Mehrjahresvergleich bewegen sich Straftaten von 1.727 auf 1.773 Delikte wie vor nicht an einem bestimmten Ein- die Fallzahlen der beiden „Coronajahzurückführen lässt. zelfaktor festmachen. Vielmehr besteht re“ jedoch in der durchschnittlichen häufig ein Kausalzusammenhang zwi- Schwankungsbreite der letzten zehn Die AQ bei den Sachbeschädigun- schen einem schlechten körperlichen Jahre. Dies trifft auf alle Altersgruppen gen insgesamt stieg noch einmal um Allgemeinzustand mit diversen Vor- der Betroffenen zu. Vor diesem statis- 2,2 Prozentpunkte auf beachtliche erkrankungen und der Verbindung mit tischen Hintergrund können wir einen 32,7 %. Das ist der höchste Wert seit Polytoxikomanie (Mischkonsum) oder pandemiebedingten Anstieg also nicht 2014. auch der verfügbaren Stoffqualität. belegen (Grafiken auf Seite 37).

Aus den erstellten Gutachten geht her-

2.2.14 Aufenthaltsgesetz vor, dass nach wie vor der Heroinkon- Ausgewählte

sum die überwiegende Todesursache Phänomenbereiche Nachdem die Verstöße gegen auslän- war. Aber auch Mischintoxikationen, derrechtliche Bestimmungen in den u. a. mit Fentanyl oder Benzodiazepin, 2.2.17 Gewaltkriminalität vergangenen Jahren kontinuierlich bei häufig gleichzeitiger Einnahme von zurückgegangen waren, ist aktuell ein Alkohol, wurde festgestellt. Die Gewaltkriminalität, worunter u. a. Anstieg von 2.031 auf 2.928 Delikte Kapitalverbrechen wie Tötungsdelikte, (44,2 %) auszumachen. Trotzdem be- Acht Rauschgifttote wurden im öffent- Vergewaltigung und Raub, aber auch deutet dies den zweitbesten Wert im lichen Raum aufgefunden, alle in Nürn- die gefährliche Körperverletzung Fünf-Jahres-Vergleich.

Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken

2.2.15 Betäubungsmittel-

Stoffart 2018 2019 2020 2021 Veränderung
Amfetamin 16.291 13.019 92.585 16.322
Haschisch 108.905 46.871 14.822 15.974
Heroin 7.403 2.861 1.307 2.269
Kokain 3.038 2.719 4.673 974
Marihuana 180.983 93.538 155.121 114.499
Methamfetamin 5.287 3.113 13.491 4.514
NPS-Fer�gprodukt 30.663 2.558 3.004 731
NPS-Reinsubstanz 212 11 130 130
Psilocybin 349 305 191 379

kriminalität

Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sanken die Fallzahlen 2021 im zweiten Jahr hintereinander auf 6.341 Delikte, was einen Rückgang von 12,1 % bedeutet. Die hohe AQ hält sich mit 95,6 % in etwa auf dem Vorjahresniveau (96,4 %).

Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken

Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken

2017 2018 2019 2020 2021 Statistik
männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt gesamt
Ansbach 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 2 0 2
Erlangen 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 1 0 1
Fürth 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 1 2 3
Nürnberg 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 21 4 25
Schwabach 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 1 0 1
Mittelfranken 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 26 6 32

Suizide Mittelfranken

Suizide (Gesamt)– Bezirk Mittelfranken subsumiert werden, sank erneut beachtlich um 420 (14,7 %) auf insgesamt 2.445 Fälle bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,1 Prozentpunkte auf nun 86,5 %.

600 500 400 300 200 100 0 2017 2018 2019 2020 2021 Versuche 231 283 254 276 235 Vollendungen 212 228 187 207 217 Gesamt 443 511 441 483 452

VersucheSuizide MVoFllRen -dGunegseanmt Gesamt Versuche/Vollendungen

Suizide nach Alter (Versuche/Vollendungen)– Bezirk Mittelfranken

160 6 bis unter 14 140 14 bis unter 18 120 18 bis unter 21 100 21 bis unter 30 80 30 bis unter 45 60 45 bis unter 60 40 über 60 20 0 2017 2018 2019 2020 2021

2.2.17.1 Häusliche Gewalt

Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Die berichteten Zahlen sind nicht der PKS entnommen, sondern entstammen einer IGVP-Recherche, welche alle mit dem spezifischen Merker versehenen Straftaten herausfiltert. Die mittelfränkische Polizei hat in der bayerischen Gesamtschau die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufigkeitszahl errechnet auf 100.000 Einwohner ging jedoch mit knapp 180 Vorgänge (Vorjahr 190) leicht zurück. Interpretiert deutet dies auf eine in- 63 % der Opfer waren deutsche Staats- Mittelfranken meldet bayernweit die zwischen vergleichsweise gute Dunkel- angehörige. Innerhalb der Gruppe meisten Verstöße gegen das zivilfeldaufhellung hin, insbesondere bei nichtdeutscher Tatverdächtiger bilden rechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz. niederschwelligen Gewalt- und Belei- Zuwanderer eine Teilmenge. Bei zirka Das ist ein starkes Indiz dafür, dass sich digungsdelikten. Im Jahr 2021 haben 420 Fällen (Vorjahr 460) häuslicher Ge- die Polizei bei der Sachbearbeitung wir insgesamt 3.160 Fälle registriert. walt waren Zuwanderer involviert. und durch jahrelange Aufklärungsar- Im Vergleich mit dem Vorjahr bedeutet beit Vertrauen bei den Opfern erarbeidies einen geringfügigen Rückgang im In über 40 Prozent der Fälle von häus- ten konnte. Anzeigeverhalten. licher Gewalt waren Kinder anwesend, die somit – zumindest mittelbar – ent- Polizeiliche Einsätze wegen häusli- Bei Bedrohungssachverhalten messen sprechende Gewalterfahrungen ausge- cher Gewalt stellen Polizeibeamte und wir hingegen einen Anstieg von gut setzt waren. Beamtinnen noch immer vor große sieben Prozent. Schon deshalb hat psycho-emotionale Herausforderundas Bedrohungsmanagement hohe gen. Zum einen können sie mit einer Bedeutung für die mittelfränkische hocheskalativen, emotionsgeladenen Polizei. Mit über 30 % (60 Fälle) fällt Situation konfrontiert werden, zum der Anstieg bei den häuslichen Ver- anderen zeigt sich die Brisanz oft auch gewaltigungen noch deutlicher aus. in der Dauer und Intensität der Verlet- Bei den Rohheitsdelikten (u.a. Körper- zungshandlungen. Die Deliktsqualität verletzungs- und Tötungsstraftaten) reicht von psychischer Gewalt bis hin ist ebenso wie bei den Stalkingtatbe- zu schwersten Delikten, z.B. Vergewalständen hingegen ein leichter Rück- tigungen und Tötungsdelikten. gang zu verzeichnen. Die statistischen Daten weisen vor al- Wie in den Vorjahren waren etwa 80 lem Delikte gegen die körperliche Un- Prozent der Geschädigten weiblich. versehrtheit, Gesundheit, Freiheit und das Leben auf. Wegen der Betroffen- Der Anteil nichtdeutscher Tatverdäch- heit gewichtiger höchstpersönlicher tiger blieb mit knapp 60 % gleich. Etwa Rechtsgüter hat die strukturierte moc.eboda.kcots

2017 2018 2019 2020 2021
Versuche 231 283 254 276 235
Vollendungen 212 228 187 207 217
Gesamt 443 511 441 483 452

Abbildung 62

acirfA :otoflobmyS

Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt daher eine hohe Priorität. Diesem Umstand wird durch die enge Zusam- Beispielhafter Fall (zu 2.2.16.1) Flucht entwendete der Beschuldigte menarbeit der regionalen Sachbe- mehrere Dokumente und das Mobiltearbeiter, der Beauftragten der Polizei Der getrennt lebende Ex-Lebenspart- lefon seines Opfers. Zum Zeitpunkt der ner stellte der Geschädigten nach und Festnahme konnte beim Beschuldigfür Kriminalitätsopfer und der Risikoverstieß hierbei auch gegen ein ge- ten neben den persönlichen Gegenanalysestelle des Polizeipräsidiums richtlich erlassenes Kontaktverbot. Im ständen der Geschädigten auch das Mittelfranken Rechnung getragen. Auf weiteren Verlauf hatte der Beschuldig- Tatwerkzeug sichergestellt werden. diese Weise kann der dynamische Verte zudem die Reifen am Fahrzeug des In der Folge empfahl der kontaktierte lauf von Gefährdungssachverhalten im Opfers zerstochen, kam zum Tatort zu- Jour-Staatsanwalt die Ingewahrsam- Bereich häuslicher Gewalt angemes- rück und beleidigte die Geschädigte. nahme, die durch den Ermittlungssen berücksichtigt werden. Dies soll Dabei wurde sie mehrfach mit Fäusten richter auch angeordnet wurde. beispielhaft an einem Fall aufgezeigt gegen den Kopf attackiert. Bei der werden, der sich im Jahr 2021 zutrug (siehe unten).

2.2.18 Straßenkriminalität Cybercrime im engeren Sinn bezeich- ter agieren oft aus dem Ausland bzw. net werden. nutzen Logistik im Ausland zur Tat- Die Delikte innerhalb des Sum- begehung. In der Vergangenheit war menschlüssels Straßenkriminali- Daneben umfasst Cybercrime auch es nicht möglich, diese sogenannten tät (darunter fallen u. a. Sexual- und solche Straftaten, die mittels Informati- Auslandsstraftaten in der PKS dar- Raubstraftaten, qualifizierte Körperver- ons- und Kommunikationstechnik (In- zustellen. Ab dem Jahr 2019 können letzungsdelikte sowie Eigentums- und ternet als Tatmittel) begangen werden. Straftaten mit ausländischem oder Sachbeschädigungsdelikte im öffentli- Hierbei steht das eigentliche Delikt im ungeklärtem Tatort in der PKS gesonchen Raum) nahmen zum dritten Mal Vordergrund, z. B. Rauschgifthandel, dert abgebildet werden. Da die Zahlen in Folge signifikant ab. Wir messen mit Verbreitung von Kinderpornografie bislang bundesweit aber noch nicht 12.447 Delikten im Berichtszeitraum oder Beleidigung. Als Tatwerkzeug valide sind, können sie derzeit nicht in 2.099 (14,4 %) weniger als im Vorjahr. wird das Internet bzw. Komponenten Auswertungen und Veröffentlichungen Die AQ bleibt mit 28,3 % gleich. des Internets genutzt. einfließen.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Die PKS-Fallzahlen der Cybercrime im 2.2.19 Cybercrime und Straf- (PKS) wird der Deliktsbereich Cybercri- engeren Sinn (Summenschlüssel Cytaten „Tatmittel Internet“ me im engeren Sinn durch den Sum- bercrime) sind im Jahr 2021 im Bereich menschlüssel Cybercrime (bis 2020 als des Polizeipräsidiums Mittelfranken Immer mehr Straftäter weichen in im- Computerkriminalität bezeichnet) ab- im Vergleich zum Jahr 2020 leicht gemer mehr Deliktsbereichen von der gebildet. sunken und befinden sich nun auf dem analogen in die digitale Welt aus. Seit Niveau des Jahres 2018. So wurden mehreren Jahren ist eine Zunahme der Einige Phänomene, die als Cybercrime mit 2.604 Delikten 154 Delikte oder 5,6 Straftaten, die im und mit dem Internet bezeichnet werden, wie beispielsweise %weniger gezählt als im Vorjahr. Würbegangen werden, festzustellen. Die „Gesperrter Computer mittels Schad- den die Daten der Auslandsstatistik mit Deliktsfelder sind vielfältig. Eine nicht software“ oder „Betreiben von Fake einfließen, müsste von deutlich höheunerhebliche Anzahl davon findet Shops“ erscheinen in der PKS als Er- ren Fallzahlen und von einer Fallzahsich allerdings in den verschiedensten pressung oder Betrug. Dies führt dazu, lensteigerung ausgegangen werden. Schattierungen des Betruges, aber z. B. dass die PKS für den Deliktsbereich Cyauch bei den Sexualdelikten sowie der bercrime nur eine eingeschränkte Aus- Bei den PKS-Fallzahlen für Internet als Bedrohung und Beleidigung („Hasskri- sagekraft besitzt. Tatmittel ist für das Jahr 2021 ein deutminalität“). licher Anstieg zu verzeichnen. Lagen Cybercrime ist darüber hinaus ein die Fallzahlen in den Jahren 2018 und Der in bundesweiten Gremien festge- internationales Phänomen und die Tä- 2020 auf gleichem Niveau, stiegen legte Begriff Cybercrime umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informa- Tatmittel Internet – Bezirk Mittelfranken tionstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als

Jahr 2018 2019 2020 2021
Fallzahlen 2.203 1.997 2.203

Abbildung 63

sie im Jahr 2021 um ca. 27,4 % von – erste polizeiliche Maßnahmen im 2.203 auf 2.807 Delikte. Zusammenwirken mit dem Unternehmen getroffen und kriminalpolizeiliche Am deutlichsten ist der Anstieg bei den Ermittlungen eingeleitet. Fällen Tatmittel mit Internet in den Delikts-/Phänomenbereichen Kinderpor- Fake Shops nografie und Rauschgifthandel sowie Bei Verfahren im Zusammenhang mit beim Betrug. Diese Delikts-/Phäno- Fake Shops gab es wie bereits im Jahr menbereiche werden in diesem Bericht zuvor eine signifikante Steigerung von an anderer Stelle näher betrachtet. 668 auf 945 Delikte (41,5 %).

miskaM :otoflobmyS

Aktuelle Phänomene Einrichtung eines neuen Kriminal-

Neben zahlreichen anderen Erschei- fachdezernates 5 in Nürnberg nungsformen bearbeiteten die Cyber- In Nürnberg wurde das Kriminalfachcrime-Kommissariate des Polizeiprä- dezernat (KFD) 5 Nürnberg als Dienstsidiums Mittelfranken im Jahr 2021 stelle neu eingerichtet. Es ist zustänhäufig Fälle im Zusammenhang mit dig für die Bearbeitung von Fällen der Ransomware-Angriffen und dem On- Cybercrime im engeren Sinn für den line-Banking. Beim Phänomen Fake Stadtbereich Nürnberg. Darüber hin- Shop ergab sich eine signifikante Fall- aus ist das KFD 5 Nürnberg mittelfranzahlensteigerung. kenweit zuständig für Digitale Forensik sowie mit Einzelfallzuweisung auch für

Cyberangriffe mittels Kryptotrojaner herausragende Ermittlungsverfahren

Cyberangriffe mit Verschlüsselung aus den Bereichen Ansbach, Erlangen, des Systems blieben in etwa auf dem Fürth und Schwabach. Niveau des Vorjahres. Es gab keinen Fall, bei dem ein Unternehmen der kri- Das KFD 5 Nürnberg deckt außerdem tischen Infrastruktur betroffen war. mittelfrankenweit Themenfelder im Bereich Cybercrime ab, die eine ge- Um als Polizei bei Cyberangriffen wisse Professionalisierung hinsichtlich schneller und vor allem rund um die Wissen, Erfahrung und Ausstattung er- Uhr reagieren zu können, wurden bei fordern. So gibt es beim KFD 5 Nürnder Bayerischen Polizei sogenannte berg beispielsweise IT-Kriminalisten, „Quick Reaction Teams“ (QRT) einge- die sich im Bereich Kryptowährung richtet. Ziel ist es, möglichst schnell spezialisiert haben. Mit spezieller Ananach einem erfolgten Angriff Kontakt lyse-Software können die IT-Spemit dem betroffenen Unternehmen zialisten den Geldfluss der virtuellen aufzunehmen und eine polizeiliche Be- Währung nachverfolgen und Ermittratung anzubieten. Vor Ort beim Unter- lungsansätze generieren. nehmen werden dann – soweit nötig moc.eboda.kcots

Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken

Jahr 2018 2019 2020 2021
Fallzahlen* 2.617 2.366 2.758 2.604

* Hierbei handelt es sich um die Fälle, die von Dienststellen des PP Mittelfranken bearbeitet wurden, unabhängig vom jeweiligen Tatort (Handlungsort des Täters), der sich ggf. auch außerhalb Mittelfrankens befinden kann. Achtung: In den PKS-Tabellen des Regierungsbezirks Mittelfranken, der kreisfreien Städte und Landkreise werden dagegen ausschließlich Fälle aufgeführt, deren Tatort sich im jeweiligen Bereich befindet.

Fallzahlen Fake Shops – Bezirk Mittelfranken

Jahr 2019 2020 2021
Fallzahlen 80 668 945

2.2.20 Einfluss der tiv auf die Fallzahlen ausgewirkt tember die Fallzahlen pro Monat

Corona-Pandemie auf die haben könnten. im einstelligen Bereich lagen, stie-

Kriminalitätsentwicklung ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl gen diese ab September/Oktober bei den Diebstählen am deutlichs- 2021 auf mehr als 200 Fälle mo- Eine eindeutige Aussage, wie stark sich ten zu erkennen. Der starke Rück- natlich an. In der PKS sind diese die „Corona-Pandemie“ und die damit gang bei diesen Straftaten wurde aktuellen Steigerungen jedoch verbundenen gesellschaftlichen Ver- sicher durch die signifikante Ein- noch nicht ersichtlich, da die Eränderungen und Bekämpfungsmaß- schränkung der Tatgelegenheiten, mittlungen in diesen Verfahren nahmen in den verschiedenen Krimi- etwa durch geschlossene oder zumeist noch nicht abgeschlossen nalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann pandemiebedingt betriebsein- sind. Gefälschte Impfnachweise anhand der polizeilichen Kriminalsta- geschränkte Ladengeschäfte und werden verstärkt im Internet zum tistik nicht greifbar belegt werden. Es sonstige Einschränkungen des öf- Verkauf angeboten. Zumeist wergibt bei der Interpretation der Daten fentlichen Lebens beeinflusst. den die Straftaten in Apotheken sicher einige offenkundige Korrelatio- ■ 2021 gingen die Rauschgiftdelikte bei der Erstellung von Impfzertifinen, aber keine validen Kausalitäten. wie schon im Vorjahr wieder deut- katen oder bei polizeilichen Kon- Die Straftaten nach dem Infektions- lich zurück. Die Fallzahlen sind in trollmaßnahmen festgestellt und schutzgesetz, die 2021 in Mittelfranken hohem Maße durch die Kontroll- zur Anzeige gebracht. registriert wurden, sind mit elf Fällen tätigkeiten der Polizei beeinflusst, ■ Im Zeitraum von April 2020 bis Desicherlich von zahlenmäßig unterge- die meist im öffentlichen Raum zember 2021 wurden mittelfranordneter Bedeutung. stattfinden. Durch die Corona- kenweit 191 Fälle (2020: 124 Fälle, Maßnahmen wurde der Aufent- 2021: 57 Fälle) des Subventions- Insgesamt gehen die Straftaten in der halt von Personen im öffentlichen betrugs im Zusammenhang mit PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch Raum stark reduziert, strafbare der Beantragung der „Corona-So- 2021 wurde ein deutlicher Rückgang Handlungen mit Rauschgiftbezug forthilfe“ von Unternehmen durch registriert. Dieser könnte in einigen De- haben sich deshalb freilich in pri- Dienststellen des PP Mittelfranken liktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, vate Räume verlagert. Polizeiliche bearbeitet bzw. sind noch in Bedurch die Einflüsse der „Corona-Pan- Kontrollmöglichkeiten sind dort arbeitung. Bei den neuesten Fällen demie“ verstärkt worden sein, fügt sich deutlich eingeschränkt. lagen die Schadenssummen zwiaber grds., wenn auch vielleicht in der ■ Seit Oktober 2021 steigen die schen 7.000 und 500.000 Euro. Effektstärke beeinflusst, in einen konti- Fallzahlen von Urkundsdelikten nuierlichen Mehrjahrestrend ein. im Zusammenhang mit falschen Der Themenbereich „Suizid“ wird geson-

Impf- und Genesungsnachweisen dert unter Ziffer 2.2.16 auf Seite 36 dar-

Markante Veränderungen ergaben sich sprunghaft an. Während bis Sep- gestellt. v.a. in folgenden relevanten Deliktsbereichen:

Abbildung 64

■ Der erneute Anstieg der Sexual-

delikte ist, wie auch schon im

Vorjahr, überwiegend auf die Tatbestände „sexueller Missbrauch von Kindern“ und „Verbreitung, Erwerb, Besitz von kinderpornografischen Schriften zurückzuführen. Ein Einfluss der „Corona-Pandemie“ ist hier nicht ersichtlich. ■ Der Rückgang der Körperverlet-

flaR :otoflobmyS

zungsdelikte vollzieht sich konti-

nuierlich bereits in den vergangenen fünf Jahren. Deshalb ist ein Rückschluss auf die Auswirkungen von Corona nicht eindeutig möglich. Dennoch erscheint die Korrelation zulässig, dass sich die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Absage vieler Feiern und Veranstaltungen, posimoc.eboda.kcots

PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt 850 6.500 800 5.850 5.814 5.728 5.482 750 5.079 5.500

650 4.401 4.304 4.145 4.500 3.973 3.548 3.500

383 2.500

274 1.500

100 -500

0 -1.500

Sexualstraftaten Staftaten gegen das Leben Straftaten gesamt Körperverletzungsdelikte

2.2.20.1 Kriminalität im Steigerungen bei den Sexualdelik- 2.2.20.2 Entwicklung

häuslichen Umfeld ten sind zunächst bis zum Jahr 2019 bestimmter Delikts- und

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie erkennbar. Im Jahr 2020 kam es zu Phänomenbereiche im wird in der Öffentlichkeit häufig über einem leichten Rückgang. 2021 stei- Jahresverlauf 2021 die Auswirkungen der infektions- gen die Fallzahlen nun wieder leicht Um mögliche Auswirkungen der Coschutzrechtlichen Einschränkungen an, was auf die bereits behandelte rona-Pandemie auf bestimmte Phäauf Familien und ihr häusliches Umfeld Entwicklung in den Bereichen „se- nomenbereiche parallel anhand der diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele xueller Missbrauch von Kindern“ und Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu Befürchtungen zu steigender Gewalt in „Verbreitung kinderpornografischer können, wurde (ausnahmsweise) das diesem Bereich. Schriften“ zurückzuführen ist. Daraus polizeiliche Vorgangsbearbeitungsproergibt sich, dass im sogenannten Hell- gramm „IGVP“ („IGVP ist in seiner grund- Mit den Zahlen der PKS des Regie- feld der Polizeilichen Kriminalstatistik sätzlichen Ausrichtung ein dynamischer rungsbezirkes Mittelfranken lässt sich kriminalstatistisch bisher keine Aus- Datenbestand. Auswertungen und Anadiese Vermutung über die Recherche wirkungen der Corona-Pandemie auf lysen geben damit stets den aktuellen geklärter Fälle, bei denen die Opfer/Ge- Gewalt im häuslichen Umfeld der Men- Erfassungsstand zum Zeitpunkt der schädigten mit den Tatverdächtigen in schen belegbar sind. Anzumerken ist Abfrage wieder, der sich auch auf rückeinem gemeinsamen Haushalt leben, jedoch, dass in diesem Bereich, ver- wirkende Zeiträume durch laufende nicht bestätigen. stärkt durch die pandemisch veränder- Ermittlungen und Qualitätssicherungsten Rahmenbedingungen, von einem maßnahmen kontinuierlich ändern Die nachfolgende Grafik gibt einen besonders hohen Dunkelfeld (Strafta- kann. Gleichwohl lassen sich anhand Überblick über die Entwicklung der ten, die der Polizei nicht zur Kenntnis der jeweiligen Entwicklungen Tendenletzten fünf Jahre für die hierbei rele- gelangen) auszugehen ist, zumal für zen feststellen und zueinander in Vervanten Gesamtstraftaten der Bereiche die Betroffenen i.d.R. auch andere so- hältnis setzen.“) zur PKS ausgewertet. Tötungs-, Sexual- und Körperverlet- zialräumliche bzw. informelle Kontroll- Das ist zwar unüblich, handelt es sich zungsdelikte. mechanismen pandemiebedingt nicht hierbei doch um „weiche“, noch nicht wirken konnten. Statistisch belegbar abschließend validierte Zahlen einer Abgesehen von den Sexualdelikten ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu Eingangsstatistik, hilft in dieser außersind hier keine signifikanten Stei- mangelt es bislang an objektiven Fall- gewöhnlichen Zeit jedoch dabei, begerungen zu erkennen. Signifikante erkenntnissen. stimmte statistische

IIGGVPV AuPsw-eArtuung swertung ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken

ausgewählte Deliktsgruppen

Zeitraum Corona Maßnahmen
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche 1
Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung 150 159 185 122 126 173 223 159 222 134 148 164
StGB - Körperverletzung 625 619 647 713 813 1.041 1.145 758 925 908 771 654
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 602 698 982 932 956 1.186 1.346 1.257 1.225 1.356 1.172 1.076
StGB - Besonders schwerer Diebstahl 385 321 477 475 446 557 604 576 575 577 494 457
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 46 15 45 41 34 39 52 43 44 45 77 71
Ordnungswidrigkeiten 11.042 7.526 8.133 8.534 6.947 5.895 6.356 5.649 6.095 5.879 6.147 6.511

Gesamtergebnis (Summe aller Delikte) 17.871 14.690 17.629 17.236 15.929 16.446 17.606 15.473 16.818 16.650 15.907 15.627

Abbildung 65

Entwicklungen „pandemisch zu inter- der Einstellung des Täters Anhaltspretieren“. Die Zahlen in der nach- punkte dafür vorliegen, dass eine polifolgenden Tabelle sind aufgrund der tische Motivation für die Tatbegehung im Vergleich mit der PKS unterschied- gegeben war. Demzufolge ist jedes lichen Erfassungsregeln nur bedingt Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachvergleichbar, worauf wir ausdrücklich beschädigung oder Beleidigung, aus hinweisen möchten. Sie unterstützen einer politischen Motivation heraus bedaher lediglich prognostische Aussa- gehbar. gen. Mit dieser Auswertung kann z. B. die Fallzahlenentwicklung der einzelnen Monate oder vor und nach Pande- 2.2.21.1 Entwicklung der miebeginn verglichen und dargestellt PMK – Gesamt werden. Im Berichtszeitraum 2021 waren 1218 politisch motivierte Straftaten in Mittel- Rückschlüsse auf mögliche Auswirkun- franken zu verzeichnen. gen der Pandemie sind lediglich bei den Körperverletzungen, den Eigen- Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr tumsdelikten, insbesondere dem Woh- einen Anstieg um 376 Fälle (44,6 %) nungseinbruchdiebstahl, vor allem dar. Von den 1218 Fällen sind 40 Strafaber bei der Anzahl infektionsschutz- taten der Deliktsqualität der Gewaltrechtlicher Ordnungswidrigkeitenan- straftaten und zwei dem Terrorismus zeigen möglich. Deren Anzahl lag wäh- (graphisch nicht ausgewiesen) zuzurend der intensivsten coronabedingten ordnen. Einschränkungen ab Herbst 2020 bis Januar 2021 besonders hoch. Die Aufklärungsquote liegt mit 53,9 % über dem Niveau des Vorjahres (47,1 %).

draréG :otoflobmyS

2.2.21 Politisch motivierte

Kriminalität (PMK)

PMK – Gesamt – BezEirnkt wMiitctkellufrnagn kdeenr PMK -Gesamt Der nachfolgende Bericht basiert auf den KTA-PMK-Meldungen der mittel- 1400 fränkischen Staatsschutzdienststellen, 1200 die im Wege des kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem BLKA übermittelt und in der Falldatenbank für politisch 800 motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind.

46 26 29 24 40

Der PMK werden neben den klassi- 200 schen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, 2017 2018 2019 2020 2021 auch Delikte zugeordnet, bei denen in Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte Würdigung der Tatumstände und/oder moc.eboda.kcots

Abbildung 66

2.2.21.2 Entwicklung der

PMK – Links

Im Phänomenbereich „Links“ wurden im Berichtszeitraum 2021 insgesamt 142 Straftaten registriert. Die Fallzahlen sind um 57 Fälle (28,6 %) gesunken. Elf Straftaten sind der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. Die Aufklärungsquote liegt bei 38,9 % (Vorjahr: 20,6 %).

netsraC :otoflobmyS

Die linke Szene in Mittelfranken setzt sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen. Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft sich auf mehrere hundert Personen. Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen betrachtet sind Straftaten und Aktio- liengesellschaften auch erneut zu Straund im Rahmen eigenhändig geplanter nen zum Nachteil von Veranstaltungen ßenfesten, Reviermarkierungen und Aktionen umgesetzt. Kernthemen lin- der Partei, deren Funktionären bzw. Sachbeschädigungen durch Graffiti mit ker Ideologie sind u.a. Antifaschismus, Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, politischem Inhalt. Antirassismus, Antirepression, Antimili- sondern sogar geboten. In Mittelfrantarismus, Antikapitalismus, Antigloba- ken manifestierte sich dieses Feind- Die mit der Corona-Pandemie verbunlisierung und die Sozialpolitik. Zentrale bild in den vergangenen Jahren durch denen gesundheitlichen Risiken und Themenfelder im Berichtszeitraum wa- Übergriffe auf Informationsstände bei die damit einhergehenden staatlichen ren der Kampf gegen Rechtsextremis- Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl Maßnahmen werden in der linken Szemus, die Innen- und Sicherheitspolitik von bzw. Sachbeschädigung an Wahl- ne unterschiedlich bewertet. Neben sowie die Gentrifizierung. plakaten, öffentlichen Outings von der grundsätzlichen Ablehnung repres- Parteifunktionären sowie Sachbeschä- siver Maßnahmen besteht zudem die Im Kampf gegen den Rechtsextremis- digungen an deren Wohnhäusern und Angst vor dem „Überwachungsstaat“ mus steht die Partei „AfD“ seit ihrer Fahrzeugen. und dass die verhängten Corona-Maß- Gründung im Fokus linksextremisti- nahmen auch über die Pandemie hischer Aktionen. Die reine Existenz der Die Gentrifizierung des Nürnberger naus bestehen bleiben könnten. Von Partei und deren (parlamentarische) Stadtteils Gostenhof hat innerhalb der dem gemäßigteren Teil des linken Präsenz in Bund und allen Ländern linken Szene nach wie vor eine hohe Spektrums werden die verhängten wird als Beleg für den Rechtsruck in Bedeutung. Im Berichtszeitraum 2021 Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem der Gesellschaft gewertet. Von einem kam es neben gezielten Sachbeschä- Zusammenhang durchgeführten Prolinksideologischen Standpunkt aus digungen zum Nachteil von Immobi- teste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie gegen ebenfalls Entwicklung der PMK -Links demonstrierende Verschwörungstheo- P2M50K – Links – Bezirk Mittelfranken retiker und Rechtsextremisten.

200 185 Die Begehung von Straftaten beschränkt sich in der Regel auf „ideolo- 150 gisch legitimierte“ Aktionen wie Sachbeschädigungen und Brandanschläge, z. B. gegen Telekommunikationsinfrastruktur und Kraftfahrzeuge. Unmittelbare Angriffe auf Personen hingegen sind als eher unwahrscheinlich anzusehen. Die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten ist dennoch weiterhin Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte signifikant ausgeprägt. moc.eboda.kcots

172
25 8 8 9

PMK – Rechts – BezirEkn Mtwittiecklflruanngk edner PMK -Rechts

2.2.21.3 Entwicklung der

PMK – Rechts 450 411

Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden 400 im Berichtszeitraum 2021 insgesamt 350 315 Straftaten und somit 28 weniger 300 als im Vorjahreszeitraum registriert 250 (8,1 %). Acht Straftaten sind der Delikts- 200 qualität der Gewaltstraftaten zuzuord- 150 nen. Die Aufklärungsquote liegt bei 52,1 % (Vorjahr: 57,4 %).

280
8 8 8 8

Der deliktische Schwerpunkt im Phä- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte nomenbereich „Rechts“ liegt mit 189 Fällen bei den Propagandadelikten (z.B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von ve mit politischem Gewicht etabliert, von Einzelpersonen, losgelöst von grö- Kennzeichen verfassungswidriger Or- was sich letztlich auch in den Ergebnis- ßeren Gruppierungen, stattfinden. ganisationen) und Volksverhetzung in sen der Bundestagswahl 2021 nieder- 52 Fällen. schlug. Die „NPD“ erreichte in Mittel- Die Veranstaltungs- und Protestformafranken mit 1.023 Stimmen nur 0,1 % te im Zusammenhang mit der Corona- Die rechtsextremistische Szene in Mit- Stimmanteil, „Der III. Weg“ liegt mit 507 Pandemie werden auch von Rechtstelfranken besteht öffentlich wahr- Stimmen im prozentual nicht darstell- extremisten als Plattform genutzt. nehmbar aus den Parteien „NPD“ und baren Bereich. Aktivisten beteiligen sich an Kund- „Der III. Weg“. Außer Flugblattverteilun- gebungen, dokumentieren ihre Teilgen und Wahlplakaten im Zusammen- Eine zunehmende Gefahr besteht nahme auf Social-Media-Kanälen und hang mit der Bundestagswahl gab es durch das frei im Netz und in Chatgrup- versuchen, in Online-Beiträgen die Kriim Berichtszeitraum allerdings keine pen kursierende rechtsextreme Gedan- tik an den staatlichen Beschränkungsöffentlich wahrnehmbaren Auftritte. kengut. Das Attentat auf den Kasseler maßnahmen als rhetorisches Vehikel Der Wegzug mehrerer Führungskader Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das für die eigene staats- und verfassungsnach Sachsen und interne Macht- versuchte Tötungsdelikt zum Nachteil feindliche Propaganda zu nutzen. Sie kämpfe potentieller Nachfolger haben der Kölner Oberbürgermeisterin Henri- erhoffen sich dadurch, Anschluss an das Mobilisierungspotential der rech- ette Reker, der terroristische Anschlag bürgerliche Corona-Debatten herzuten Szene geschwächt. Es beläuft sich von Halle oder die Festnahme von Frau stellen und so über den eigenen Anauf eine Personenanzahl im unteren G.-S. aus dem Landkreis Nürnberger hängerkreis hinaus zu wirken. zweistelligen Bereich. Zudem hat sich Land zeigen nachdrücklich auf, dass die „AfD“ in den letzten Jahren für viele innerhalb der rechtsextremistischen Eine substantielle Beeinflussung oder Szeneangehörige als „echte“ Alternati- Szene auch Radikalisierungsprozesse systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate durch extremistische Akteure konnte in Mittel- PMK – ausländische Ideologien – Bezirk Mittelfranken franken bislang nicht festgestellt wer-

Entwicklung der PMK -ausländische Ideologie

den.

2.2.21.4 Entwicklung der

25
9 9
0 3 1 0

PMK – Ausländische Ideologie

60 Im Phänomenbereich „ausländische 50 Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum 2021 insgesamt neun Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 16 Fälle 20 (64,0 %) dar. Die Aufklärungsquote liegt 10 bei 66,7 % (Vorjahr: 40,0 %).

2017 2018 2019 2020 2021 Der Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken ins- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte besondere aus diversen türkisch

linksorientierten, türkisch nationalen Nach Einschätzung des Bundeskrimi- Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr und pro-kurdischen Organisationen nalamtes besteht in Deutschland die einen Anstieg um 476 Fälle (178,2 %) zusammen. Insbesondere der Ver- anhaltend hohe Gefahr jihadistisch dar. Hierunter sind 20 Straftaten der ein „Medya Volkshaus e.V.“ trat in den motivierter Gewalttaten weiter fort. Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuvergangenen Jahren als Hauptakteur Diese kann sich jederzeit in Form von zuordnen. kurdischer Bestrebungen in Erschei- gefährdungsrelevanten Ereignissen bis Die Aufklärungsquote liegt bei 34,3 % nung. Dabei erfuhr der Verein von jeher hin zu jihadistisch motivierten Anschlä- (Vorjahr: 42,7 %). Unterstützung durch deutsche und tür- gen, ausgehend von Einzelpersonen kische linke Organisationen. oder autonom agierenden Gruppen, Der Phänomenbereich „Sonstige/ konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegs- Nicht zuzuordnen“ wurde im Berichts- Die in den letzten Jahren durchgeführ- gebieten stellen hier ein besonderes zeitraum 2021 maßgeblich durch Proten türkischen Militäroffensiven auf Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu testaktionen gegen die staatlichen durch Kurden besetzte Gebiete im Nor- beschaffenden und einzusetzenden Corona-Maßnahmen, die Reichsbürden Syriens und des Irak führten in Mit- Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw, gerbewegung und die sog. „Hasskritelfranken zur Gründung des „Bündnis hat an Bedeutung gewonnen. minalität“ geprägt. Hierin liegt auch für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein Kon- die Ursache für den Fallzahlenanstieg. glomerat linker bzw. kurdischer Orga- 2.2.21.6 Entwicklung der Natürlich spielen die genannten Handnisationen. Im Lichte der bundeswei- PMK – Nicht zuzuordnen lungsfelder auch in andere Phänomenten Protestaufrufe und -aktionen kam Im Phänomenbereich „nicht zuzuord- bereiche hinein, eine eindeutige Zues 2021 auch in Mittelfranken erneut nen“ wurden im Berichtszeitraum 2021 ordnung ist jedoch aufgrund fließender zu Solidaritätskundgebungen. Weitere insgesamt 743 Straftaten registriert. Übergänge häufig nicht möglich. Themen bei Demonstrationen waren die „Freiheit politischer Gefangener in Aserbaidschan“ und die „Menschenrechte in China“. PMK – religiöseE nIdtewoilcokgluienng – d Beerz PirMk MKi t-treelflriagniökseen Ideologie Eine Entspannung bzw. Lösung multiethnischer Konflikte im Nahen Osten ist 10 9 9 9 in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die politische Lage in Syrien, dem Nordirak und der Türkei bleibt unverändert komplex. Vor diesem Hintergrund ist 5 auch weiterhin mit der öffentlichen 4 Thematisierung außerdeutscher Kon- 3 flikte in Mittelfranken, insbesondere in 2 Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken 1 und linksextremistischen Szene treten 0 dabei unterstützend auf. Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte

8 8
5
1
0 0

2.2.21.5 Entwicklung der

PMK – Religiöse Ideologie

Im Berichtszeitraum 2021 waren neun PMK – nicht zuEzunotwrdinceknlu –n Bg edzeirrk PMMittKe l-frnainckhet nzuzuordnen Straftaten, davon eine Gewalttat, zu verzeichnen. Zwei Fälle sind dem Be- 800 743 reich des Terrorismus zuzuordnen. Die 700 Aufklärungsquote liegt bei 77,8 % (Vor- 600 jahr: 75 %). Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten wirken sich unverändert negativ auf die Sicherheitslage in Deutschland, Bayern und Mittelfranken aus. Mit Be- 200 ginn des Flüchtlingszustroms im Jahr 100 2015 und der damit einhergehenden, in weiten Teilen unkontrollierten Zu- 2017 2018 2019 2020 2021 wanderung stieg auch das Risiko terro- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte ristischer Anschläge.

8 7 4 5 20

Abbildung 67

2.2.21.7 Reichsbürger/

Selbstverwalter

Die Reichsbürgerbewegung wurde durch die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen mit neuem Leben erfüllt. Konnte in den vergangenen Jahren noch eine Stagnation bzw. eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde diese Entwicklung mit dem Ausbruch der Pandemie ins Gegenteil verkehrt.

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Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationsmuster. Sie halten sich nach wie vor für Bürger des Deutschen Reiches, welches lediglich handlungsunfähig sei. eine bestimmte Nationalität, ethnische Mit Einführung des Netzwerkdurchset- Vorrangiges Ziel ist demnach die Wie- Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religions- zungsgesetzes (NetzDG) wurde im Jahr derherstellung der Handlungsfähigkeit zugehörigkeit, Weltanschauung, eine 2017 ein erster Baustein zur Bekämpdes Deutschen Reichs. Behinderung, sexuelle Orientierung, fung der Hasskriminalität im Internet politische Haltung, das äußere Erschei- geschaffen. Im Gegensatz zu den sog. „Reichs- nungsbild oder den sozialen Status, so bürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“ werden diese unter dem Sammelbe- 2019 wurde mit der Novellierung und Einzelpersonen, die nicht vom Wei- griff „Hasskriminalität“ subsummiert. Erweiterung des NetzDG im Rahmen terbestehen des Deutschen Reiches Derartige Äußerungen werden oft all- des Gesetzes zur Bekämpfung des überzeugt sind, sondern durch eine gemein, vor allem aber gegenüber ge- Rechtsextremismus und der Hasskri- Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bun- sellschaftlich und politisch engagier- minalität beschlossen, dass Telemedidesrepublik mitteilen und nach eige- ten Menschen getroffen. Die Fallzahlen endienstanbieter mit mehr als zwei Milner Auffassung damit nicht mehr den im Bereich der Hasskriminalität steigen lionen Mitgliedern ab dem 01.02.2022 geltenden Gesetzen unterworfen seien. seit Jahren kontinuierlich an. verpflichtet sind, inkriminierte Inhalte Die dafür genutzten Argumente sind je- nach § 3 a NetzDG an das Bundeskrimidoch im Wesentlichen deckungsgleich Problematisch ist dabei nicht nur die nalamt (ZMI) zur Prüfung / Strafverfolmit denen der sog. „Reichsbürger.“ Verletzung entsprechender Straftatbe- gung zu melden. stände. Darüber hinaus werden auch In Mittelfranken waren mit Ende 2021 das allgemeine Persönlichkeitsrecht Aufgrund mehrerer noch nicht entschieinsgesamt 573 Personen (Vorjahr: 551) der Betroffenen und der politische dener Klagen von Telemediendienstanals sog. „Reichsbürger/Selbstverwal- Diskurs in der demokratischen und bietern gegen die neue Übermittlungster“ identifiziert. pluralistischen Gesellschaftsordnung pflicht des § 3 a NetzDG, verbunden mit angegriffen und in Frage gestellt. In die- Anträgen auf Eilrechtsschutz, sowie sem verrohten Umfeld kommt es dazu, einer neuen europäischen Gesetzes- 2.2.21.8 Hasskriminalität dass bestimmte Meinungen aus Sorge initiative zur Bekämpfung von Hasskri- Im Internet und insbesondere in den vor solchen Reaktionen nicht mehr minalität (Digital Service Act) bleibt ab- Sozialen Medien ist eine zunehmende geäußert werden. Dies kann sogar zuwarten, wie sich das Meldeverhalten Verrohung der Kommunikation zu be- dazu führen, dass sich Menschen voll- der Telemediendienstanbieter künftig obachten. Immer häufiger äußern sich ständig aus dem öffentlichen Diskurs entwickeln wird. Vorsorglich wurden Personen Phänomen übergreifend in zurückzuziehen. Damit sind der freie beim Bayerischen Landeskriminalamt einer Weise, die gegen das Strafrecht Meinungsaustausch im Internet und und dem Polizeipräsidium Mittelfranverstößt und sich durch stark aggres- die Meinungsfreiheit gefährdet, denn ken Zentralstellen zur Bekämpfung sives Auftreten, Einschüchterung und das Netz ist mittlerweile zu einem sehr der „Hasskriminalität“ geschaffen. In Androhung von Straftaten auszeichnet. wichtigen gesellschaftlichen Debatten- diesem Bereich wird künftig mit stark Richten sich diese Äußerungen gegen raum geworden. steigenden Fallzahlen zu rechnen sein. moc.eboda.kcots

2.2.21.9 Protest gegen moderat zu bewerten. Die Outlaw mittelhandels verübt wurden. Folglich staatliche Infektionsschutz- Motorcycle Gangs (OMCG) meiden im bleiben eine permanente verdeckte maßnahmen hiesigen Bereich weiterhin öffentlich Erkenntnisgewinnung, zeitintensive Mit der Verbreitung des Coronavirus wahrnehmbare Auseinandersetzungen präventive Strukturermittlungen zur im Frühjahr 2020 reagierten Teile der und beachten zudem strikt das Kutten- Identifizierung Szene-Angehöriger und Bevölkerung auf staatliche Infektions- trageverbot. Durch die im Jahr 2021 die niederschwellige Übernahme von schutzmaßnahmen zunehmend kri- andauernde Corona-Pandemie fanden Ermittlungsverfahren zwingend ertisch. Es entstand eine bundesweit nur sehr wenige öffentliche Veranstal- forderlich. Ende Januar 2022 begann agierende Protestbewegung, bei der tungen mit Rockerbeteiligung statt. eine Verhandlung bei dem Landgeneben einer Vielzahl verunsicherter richt Nürnberg gegen die bereits seit Bürger auch erstmalig Anhänger ur- Basierend auf den im Jahr 2021 ge- Februar 2021 inhaftierten Mitglieder sprünglich politisch opponierender führten sieben Ermittlungsverfahren ist der „United Tribuns Nürnberg“ wegen Strömungen (Links, Rechts) zusam- verifizierbar, dass massive Straftaten unerlaubtem Handel mit Betäubungsmen mit Reichsbürgern und Verschwö- im Deliktsbereich des Betäubungs- mitteln. rungstheoretikern demonstrierten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B. Gruppierungen wie „Querdenken 911“ oder „Schüler gegen die Maskenpflicht“ bildeten, handelt es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das Herausragender Fall (zu 2.2.21.1) weder über eine zentrale Organisati- Das K 41 Nürnberg führte ab Oktober onsstruktur noch über eine kohärente 2020 ein Ermittlungsverfahren (EKO politische Ausrichtung verfügt. Ideo- Triple) wegen des Verdachts des RGlogisch durchaus unterschiedlichen Handels in nicht geringen Mengen Ursprungs vereint die sogenannten gegen zunächst drei Mitglieder der „Corona-Leugner“ die Ablehnung des rockerähnlichen Gruppierung United Staates und seiner Maßnahmen. Dabei Tribuns aus dem Chapter Nürnberg. vermischen sich rechtsextremistische Neben operativen Maßnahmen konn- Ideologie und Kapitalismuskritik mit te über eine gezielte Festnahme eines Verschwörungsmythologie und neuen hiesigen RG-Händlers auch verifiziert Phänomenen wie der „QAnon“-Bewe- werden, dass die drei Beschuldigten regelmäßig eine Lieferung von ein bis gung und dem Glauben an einen verzwei Kilogramm Methamfetamin aus meintlichen „Deep State“. Grundsätzdem Raum Regenburg erhielten, wellich muss daher mit dem Versuch der ches sie wiederum an Zwischenhänd- mittlungsabschluss ist den Beschul- Einflussnahme extremistischer Akteure ler aus dem Ballungsraum Nürnberg digten der Handel von mind. 20,6 kg auf Anti-Corona-Kundgebungen geabsetzten. Als verantwortliche Liefe- Methamphetamin und 30 kg Marihuarechnet werden. ranten konnten weitere zwei Beschul- na sowie weitere Verstöße nach dem digte aus Regensburg ermittelt wer- WaffG anzulasten. Weiterhin wurden Eine substantielle Beeinflussung oder den, die dem Rockermilieu zumindest bei den Beschuldigten 209.000 Euro systematische Unterwanderung der nahe standen. Letztendlich erließ das Bargeld sowie Sachwerte in Höhe Anti-Corona-Protestformate konnte in AG Nürnberg sechs Haftbefehle gegen von rund 75.000 Euro (u.a. Autos und Mittelfranken bislang nicht festgestellt die drei Beschuldigten aus Nürnberg, ROLEX-Uhren) sichergestellt. Die Tatdie beiden Lieferanten und einem verdächtigen nutzten zur Kommuniwerden. Bunkerhalter aus Regensburg. Beim kation untereinander sog. „Krypto- Vollzug der Haftbefehle und Durch- handys“ mit dem Dienst Sky ECC. Die suchungsmaßnahmen konnten in der Geräte gelten als nicht überwach-

Abbildung 68

:otoflobmyS

2.2.22 Organisierte

Summe 1,1 kg Methamphetamin, 10,5 bar, dennoch konnten Großteile des

Kriminalität

kg Marihuana, Kleinmengen anderer Chats später nachvollzogen werden. Betäubungs- und Dopingmittel sowie Die Auswertung der Chats erbrachte 2.2.22.1 Kriminalitäts- diverse Hieb- und Stichwaffen sicher- wichtige Erkenntnisse zum Umfang phänomen Rocker gestellt werden. Als Besonderheit ist des Handels und führte zur Einleitung In Mittelfranken ist, wie auch in den anzuführen, dass bei dem Bunker- weiterer Verfahren, bei denen die Eranderen Regierungsbezirken Bayerns, halter in Regensburg als „Zufallsfund“ mittlungen noch andauern. Die Verdie Lageentwicklung im Vergleich zu eine Menge von rund 9.000 Patronen, handlung gegen die Beschuldigten im Kal. 9mm, aus Militärbeständen si- Ausgangsverfahren begann im Januar anderen Bundesländern in dem Phächergestellt werden konnte. Mit Er- 2022 vor dem LG Nürnberg. nomenbereich der Rockerkriminalität nach wie vor weitestgehend als moc.eboda.kcots

Nach der Auflösung des „Gremium MC abgeschlossen. Ein weiteres Verfahren des Prostitutionsverbotes aus einem Nürnberg“ im Jahr 2020, stellten wir bei einem Ex-Gremium-Mitglied wurde anderweitig operativ geführten Er- 2021 die Auflösung des „Zapata MC durch Ablehnung der Berufung vom mittlungsverfahren wegen Verstößen Allersberg“, einem Supporter-MC des BayVGH mit Beschluss vom 30.11.2020 gegen das BtMG bekannt. In einem an- „Bandidos MC Allersberg“, fest. Die An- rechtswirksam. deren Verfahren war das Opfer erst 17 zahl der Mitglieder in Mfr. ansässiger Jahre alt. OMCG/MC stieg leicht (112 Mitglieder

Abbildung 69

Vorjahr bzw. ein Supporter-MC - Vor- in Mittelfranken bei 168 durchgeführjahr: zwei). In der Mitgliederzahl sind ten Kontrollen insgesamt 259 Prostituauch insgesamt 30 in Mittelfranken ierte angetroffen, davon 13 männliche. wohnende Personen enthalten, die in - Der Ausländeranteil bei den 246 kontteils neu gegründeten - MCs außerhalb rollierten weiblichen Prostituierten be- Mittelfrankens Mitglieder sind. trug 94,7 Prozent.

:noitartsullI

Bei der einzigen in Mittelfranken ver- Nach Ende des Lockdowns wurden in bliebenen rockerähnlichen Gruppie- der zweiten Jahreshälfte 2021 insgerung, den United Tribuns Nürnberg, er- samt 181 Prostitutionsstätten wieder folgte im Berichtsjahr - wie auch schon betrieben. Neben diesen Örtlichkeiten im Vorjahr - sowohl in der Führung als bieten seit dem Vorjahr (auch während auch bei den Mitgliedern ein signifikan- des Verbots) viele Prostituierte ihre ter personeller Wechsel. Derzeit sind Dienste in Ferienwohnungen oder Hozwölf Mitglieder (Vorjahr: 13) nament- telzimmern an. In den Annoncen wird lich bekannt, von denen sich aktuell meistens nur eine telefonische Erreichdrei aufgrund eigener Ermittlungen barkeit ohne Anschrift angegeben. des K 41 in Haft befinden. Diese Wohnungen sind nicht als Prostitutionsstätten bekannt und werden Bei fünf MC-Angehörigen (Vorjahr: den zuständigen Kreisverwaltungsbesechs) konnten Bezüge zur Türsteher-/ hörden auch nicht angezeigt. Durch Security-Branche festgestellt werden. stetigen Austausch von Informationen Ferner sind insgesamt zehn Personen mit den beteiligten Polizeidienststel- (Vorjahr: dreizehn) bekannt, die der len haben wir mit der Zielrichtung der Hooligan- (eine, Vorjahr: zwei), rech- 2.2.22.2 Menschenhandel/ Überwachung der Prostitution (Festten- (sieben, Vorjahr: zehn) und/oder Prostitution stellung von Auffälligkeiten, Erkennen Reichsbürger-Szene (vier, Vorjahr: drei) Im Jahr 2021 war, wie auch im Vorjahr, von Phänomenen, Vertrauensbildung zugehörig sind oder waren (Mehrfach- die Ausübung der Prostitution wegen bei potentiellen Opfern) und zur Überzugehörigkeiten liegen vor). der Corona-Pandemie lange Zeit unter- prüfung/Einhaltung des Infektionssagt. Nach dem erneuten „Lockdown“ schutzgesetzes weitere 27 Örtlichkei- Die konsequente Entziehung sowie im Dezember 2020 und den Lockerun- ten kontrolliert. Verhinderung waffenrechtlicher Er- gen der Maßnahmen ab Sommer 2021 laubnisse bei OMCG-Mitgliedern durch mussten, wie in anderen Bereichen Bayernweit und auch in Mittelfranken die Waffenbehörden in Zusammen- auch, die Betreiber von Prostitutions- ist ein deutlicher Rückgang bei Anarbeit mit den zuständigen Dienststel- stätten sog. Hygienekonzepte vorle- zeigen wegen Zwangsprostitution/ len zeigt weiterhin Wirkung. Wie be- gen. Sexuelle Dienstleistungen waren Menschenhandel durch überwiegend reits im Jahr 2020 war im Berichtsjahr nur unter eingeschränkten Bedingun- weibliche Asylsuchende zu verzeichnur in einem Fall eine Mitteilung an gen möglich. Die temporären Schlie- nen. Durch das Bundesamt für Migradie zuständige Erlaubnisbehörde bei ßungen führten auch im Berichtsjahr tion und Flüchtlinge wurden dem BLKA der Stadt Nürnberg hinsichtlich einer 2021 zu einem Verzicht auf mehrjährige München im Jahr 2021 insgesamt 31 Erlaubnis (kleiner Waffenschein) bei Zahlenvergleiche, da sich hierdurch Fälle (2020: 51) mitgeteilt, in denen Beeinem Mitglied einer rockerähnlichen keine fundierten Auswertungen und troffene in ihrer Anhörung Angaben zu Gruppierung (United Tribuns) ergan- Schlussfolgerungen ergeben würden. Menschenhandel oder Zwangsprostigen. Das Ergebnis der Prüfung durch tution im Ausland machten. Für den die Waffenbehörde steht noch aus. Im Kommissariat 41 wurden sieben Zuständigkeitsbereich des PP Mittel- Ein Entzugsverfahren bei einem (ehe- Ermittlungsverfahren wegen Zwangs- franken wurden 2021 insgesamt drei maligen) Gremium-Mitglied ist wegen prostitution und Menschenhandel ge- Anzeigen (2020: 13) durch das Kommiseingelegter Rechtsmittel noch nicht führt. Lediglich ein Fall wurde während sariat 41 bearbeitet. moc.eboda.kcots

Abbildung 70

Abbildung 71

2.2.23 Prävention sich dabei nicht selbst (un-)wissentlich eigenen Verhaltens. Dies bedarf der strafbar machen. professionellen Moderation, damit die Prävention ist nicht nur Kür, sie ist eine Präventionsmaßnahmen in der Praxis bedeutsame Pflichtaufgabe für die Po- Dies kann im Einzelfall erheblich dazu auch greifen können. Jeder weiß, dass lizei. Jede Straftat, die verhindert wer- beitragen, Gefahren oder gar Schaden die persönliche Verhaltensänderung den kann, bedeutet ein Opfer weniger abzuwenden. Wer beispielsweise sei- eine hohe individuelle Hürde darstellt und einen Zuwachs an Lebensqualität. ne Tasche oder seinen Korb inklusive und große Aufwände erfordert. Man Die Aufgaben der Bayerischen Polizei der Geldbörse unbeaufsichtigt im Ein- denke dabei nur an die „guten“ Vorsätsind im Polizeiaufgabengesetz (PAG) kaufswagen lässt, während auf dem ze zu Beginn eines neuen Jahres. geregelt. Gemäß Art. 2 Abs. 1 PAG hat Handy die Einkaufsliste durchgegandie Polizei die Aufgabe, die allgemei- gen oder telefoniert wird, läuft hohe Verhaltensorientierte Prävention vernen oder im Einzelfall bestehenden Gefahr, Opfer eines (Taschen-)Dieb- fängt sehr gut bei jungen Menschen Gefahren für die öffentliche Sicherheit stahls zu werden. und Schülerinnen und Schülern als und Ordnung abzuwehren. „Gefahren- Zielgruppe. Bei dieser Altersgruppe abwehr“ als Synonym für Prävention Polizeiliche Prävention ist ein gesamt- sind kriminovalente Verhaltensweisen hat deshalb schon aus gesetzlichen gesellschaftliches Angebot, dass sich in noch nicht so stark verankert. Viele Gründen hohe Priorität für uns und ein breites Netzwerk von Anbietern ein- Themen aus den vorgenannten Thekann das Sicherheitsempfinden der fügt. Der Polizei wird hierbei aber per menfeldern werden daher vor allem Menschen nachhaltig beeinflussen. se ein großer Vertrauensvorschuss von auch in den Schulen angeboten. Die Prävention unterteilt sich in zwei Hilfesuchenden zuteil. Auch im Jahr große Bereiche: Die verhaltensorien- 2021 gab es aufgrund der Maßnahmen Aus bekannten Gründen konnten bis tierte und die sicherungstechnische und Folgen der andauernden Corona- zur Jahresmitte 2021 Präventions- Prävention. pandemie spürbar weniger Möglich- unterrichte der Polizei nur in Einzelkeiten, verhaltensorientierte Ansätze fällen angeboten werden. Nicht nur In der verhaltensorientierten Präven- in der polizeilichen Kriminalprävention die andauernde Pandemie war hierfür tion werden konkrete situative Hand- umzusetzen. Präsenzveranstaltungen verantwortlich, zahlreiche Kolleginnen lungsempfehlungen erarbeitet und mit und der damit verbundene direkte Aus- und Kollegen waren z. B. auch in Con- Informationen über Phänomenberei- tausch sind aber gerade für derartige tact-Tracing-Teams (CTT) der mittelche, Täterstrategien und Netzwerke Ansätze essentielle Grundlagen. fränkischen Gesundheitsämter eingeveröffentlicht. Ziel ist es, dass Bürge- setzt. Erst im letzten Drittel des Jahres rinnen und Bürgern durch gezielte Insbesondere in Themenfeldern wie konnten Präsenz-Unterrichte wieder in Wissensvermittlung geeignete Bewälti- Gewalt, sexualisierte Gewalt, neue Me- nennenswertem Umfang angeboten gungsstrategien gegenüber potenziel- dien/Internetkriminalität oder Sucht werden. Schon im November mussten len Straftätern entwickeln können und bedarf es der kritischen Selbstreflexion sie aufgrund der extrem hohen

Abbildung 73

Inzidenzen erneut eingestellt werden. Beispielsweise bot die KPI Fürth On- Vereinzelt konnten wir auf Online-For- linevorträge über Stalking, Sexting u.a. mate ausweichen. Diese wurden in an. Bedauerlicherweise mussten einige der Regel in Form von Multiplikatoren- bereits geplante Informationsstände in Schulungen von Lehrkräften oder Aus- Mittelfranken unter Beteiligung der PobilderInnen durchgeführt. lizei aufgrund der Pandemiesituation kurzfristig abgesagt werden. Trotz der Corona-Einschränkungen konnten 46 Vorträge und Informa- Zunehmend an Bedeutung gewinnt die tionsveranstaltungen für die Zielgrup- Präventionsarbeit im Rahmen der Oppe Senioren sowie 152 Vorträge und fer- und Angehörigenbetreuung. Diese Unterrichte für die Zielgruppe Schüler wurde vielfach angeboten und entspreangeboten werden. chend auch in Anspruch genommen. Vorrangig handelte es sich hierbei zwar Im Bereich der sexualisierten Gewalt zunächst um die Betreuung anlässlich haben wir überwiegend Online-Ver- einer bereits erfolgten Straftat. Für die anstaltungen angeboten. Diese wur- Stabilisierung, das Sicherheitsgefühl den vor allem von Fachakademien, der Opfer und zur Vermeidung des er- Kliniken, Firmen oder Behörden in An- neuten „Opfer-Werdens“ kristallisierspruch genommen. So konnten Fragen ten sich die Informationsgespräche rund um die sexuelle Selbstbestim- mit konkreten Handlungsanleitungen ventionsmaßnahmen an, umgesetzt mung, beispielsweise am Arbeitsplatz, und Handreichungen für den jeweili- z. B. durch diverse Infostände, Vorträge, sowie Fragen zur Vorbeugung beant- gen Phänomenbereich, beispielswei- Kontrolltätigkeiten u.a. wortet werden. Elternabende zu dem se Hasskriminalität, Enkeltrickbetrug, Thema „Sexueller Missbrauch – wie Stalking, aber als immanent wichtige Wie bereits dargelegt sind Senioren schütze ich mein Kind“, fanden hin- Maßnahme zur Erzeugung von nach- eine bedeutende Zielgruppe der vergegen eher selten statt. haltiger Resilienz heraus. haltensorientierten Prävention. Hier wurden die bewährten Konzepte aus Anlässlich des „Tags gegen Gewalt an Am 17.09.2021 richtete das PP Mittel- den Vorjahren, insbesondere bezüg- Frauen“ am 25.11.2021 wurden Bürge- franken im Auftrag des Innenministe- lich der Phänomene „Enkeltrick“ und rinnen und Bürger in allen Städten und riums den länderübergreifenden Si- „Schockanrufe“ fortgeschrieben. Pan- Landkreisen des Präsidialbereichs in cherheitstag aus. Präsidialweit boten demiebedingt mussten wir jedoch unterschiedlichen Formaten über die Schutz- und Kriminalpolizei öffentlich- auch hier auf Präsenzveranstaltungen Thematik informiert und sensibilisiert. keitswirksam unterschiedliche Prä- in geschlossenen Räumen größtenteils verzichten. Die Präventionsbeamten und -beamtinnen bedienten aber alternativ, z. B. anlässlich des erwähnten Sicherheitstags, zahlreiche Info-Stände, führten telefonische Beratungen potentiell gefährdeter Personen sowie Online-Schulungen für Bankangestellte und Führungskräfte und – nach Lockerung der Corona bedingten Maßnahmen – Präsenzveranstaltungen durch, um nachhaltig aufzuklären, die Besonderheiten des Täterverhaltens zu verdeutlichen und derart Straftaten vorzubeugen. Zudem beteiligten wir uns intensiv an der medialen Berichterstattung hierüber. Des Weiteren haben wir die Präventionsmaterialien überarbeitet, neu aufgelegt und in Apotheken, Arztpraxen, Gasthäusern, Cafes und Restaurants ausgelegt, um den Wirkungsgrad der Prävention zu erweitern. Wir haben uns hierbei

Abbildung 72

Polizeipräsidium Mittelfranken Vorsicht Betrüger! Trickbetrug am Telefon Falsche Polizeibeamte | Gewinnversprechen | Enkeltrick ,htrüFy nhopiatkrgeoptsonhiiPez-zilroaptslaynawimhigrKiH :/tmhgoircy.kpcooCt/Sni u A G n u e t f e l l e d r g f d o e e n r r d u N e n u r d u m n s m o g f e a o r m r 1 t 1 d T 0 i e e a l e P n f o r o u l n i f z e ? e n i ! o:oittpoeFz –n oAKÖ -–2 g BrePb nnerkünNa 2rf0le4t0t9iM ,5 m ztuaildpissbäropkiaeJz Corona Zeit ist Betrüger Zeit i,l4o
D ie T ip p s I h r e r P o l i z e i f in d e n S ie i n Dvd Ss eu wB e aV io r r e n eno ä o c t vld nh r g lrv e k ee d ü e o d r a n r re g sr i e a s . r e egc s dt r he e . v P I e bna B.e Va B ef r i a n f e k n eee r d l a g , tni e e n r u e s ü I m e f s l m ed ig r i si c n e p e t f h r nü f n h m u u e r T e a n u n r ia ut n gi e d n c s e d n u k g iD n c e n d e ih r d e Vb i w oe b a d l w bdie r ee c e rie a h r a t f r rü i n A Z g i r n s t l C u e l e o i t go h N a G ar n r g o d o e n e o t e n f s g cT ü sgu a h a r z e - n t TuE v n r e d a e i n i n h e e W ts k l ee t n e e d osni ü t l a h M et s t d r . n p z e i Vu E e cu r n e o i kr nn ns rc ds .g c w h u Uh e fa vk ü e n m ne t n h, e dr s ri l st t n ea a g t e n nd a n e gu e r d g k zem n e , u ndn 3PE : gnneuktalraftlesettGiM – mhturiüdFi wurden. u u n n s d e u r e n m te r F w al w t b w l a .p t t o „ l i V z o e r i - s b ic e h r t a , t B u e n t g r . ü d g e er!“ D i e V    .  P i .  S  Ü o . L d L R b l ab . G a P I i e m e s : ez s e P d s v re s s o e e g o Z e u l i i n n z e n r w r n e b ä i S S d p S e S e r t i i e i ä ii e e n: f e e s s e i d E n S s lM i m u s n ii i ec m e f i t i sa hm ts M k s l c i n lt P a t e h : t r i e ni e N c ae n l f d r h r i u O a sd G e t n e o T u k ne n u e n R n l n n i d e i U g n – s t n e a E t e F I , 3 n hn r k 4 1 d , r e D t U 1 J e e r a i r 0 n n e k n Wu o b ef e b c f o e s ne k U p h k n l n a s S n a . t e h z i un et 5 ö nn , z f 9 vegt l 0 e i n 4 e . c 0 . r . h 2 t N k r ü a e r n u i t b e . e r n g , Seite 1 von 1 s2ä6r7p0ie9z ,i0lo1P e :ßraerbtesngesulleapreaHK Im Bereich der technischen Kriminal- Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: prävention wurden trotz der pandemi- www.polizei-mittelfranken.de schen Lage und des langen Lockdowns 0911 21 12-10 30 Beratungen durchgeführt. Diese fan- den im Außenbereich der Gebäude statt oder w urden telpepfo-nmisfcrh.p greefüshsret.stelle@polizei.bayern.de Dank der Lockerungen der Coro- wir mit Präventionsangeboten vor Ort Zudem traten die Berater auch bei na-Maßnahmen ab Mitte des Jahres waren. Dort waren auch Beratungen Infoständen auf und boten fünf Bür- konnten wieder vereinzelt Messen, wie möglich, die mittels vorhandener Si- gersprechstunden im Bereich der Kri- D ie T ip p s I h r e r P o l i z e i f in d e n S ie i n Dvd Ss eu wB e aV io r r e n eno ä o c t vld nh r g lrv e k ee d ü e o d r a n r re g sr i e a s . r e egc s dt r he e . v P I e bna B.e Va B ef r i a n f e k n eee r d l a g , tni e e n r u e s ü I m e f s l m ed ig r i si c n e p e t f h r nü f n h m u u e r T e a n u n r ia ut n gi e d n c s e d n u k g iD n c e n d e ih r d e Vb i w oe b a d l w bdie r ee c e rie a h r a t f r rü i n A Z g i r n s t l C u e l e o i t go h N a G ar n r g o d o e n e o t e n f s g cT ü sgu a h a r z e - n t TuE v n r e d a e i n i n h e e W ts k l ee t n e e d osni ü t l a h M et s t d r . n p z e i Vu E e cu r n e o i kr nn ns rc ds .g c w h u Uh e fa vk ü e n m ne t n h, e dr s ri l st t n ea a g t e n nd a n e gu e r d g k zem n e , u ndn 3PE : gnneuktalraftlesettGiM – mhturiüdFi u u n n s d e u r e n m te r F w al w t b w l a .p t t o „ l i V z o e r i - s b ic e h r t a , t B u e n t g r . ü d g e er!“ D i e V    .  P i .  S  Ü o . L d L R b l ab . G a P I i e m e s : ez s e P d s v re s s o e e g o Z e u l i i n n z e n r w r n e b ä i S S d p S e S e r t i i e i ä ii e e n: f e e s s e i d E n S s lM i m u s n ii i ec m e f i t i sa hm ts M k s l c i n lt P a t e h : t r i e ni e N c ae n l f d r h r i u O a sd G e t n e o T u k ne n u e n R n l n n i d e i U g n – s t n e a E t e F I , 3 n hn r k 4 1 d , r e D t U 1 J e e r a i r 0 n n e k n Wu o b ef e b c f o e s ne k U p h k n l n a s S n a . t e h z i un et 5 ö nn , z f 9 vegt l 0 e i n 4 e . c 0 . r . h 2 t N k r ü a e r n u i t b e . e r n g , Seite 1 von 1 s2ä6r7p0ie9z ,i0lo1P e :ßraerbtesngesulleapreaHK sestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: www.polizei-mittelfranken.de

Vorsicht Betrüger!

Trickbetrug am Telefon Falsche Polizeibeamte | Gewinnversprechen | Enkeltrick

Abbildung 74

Abbildung 75

beispielsweise die Immo-Messe und cherungstechniken anschaulich darge- minalpolizeiinspektion Schwabach in Consumenta, stattfinden, bei denen stellt werden konnten. den Rathäusern an.

www.facebook.com/polizeimittelfranken

Abbildung 76

32.952 Häufigkeitszahl 6.449 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 68,7 %

Stadt Nürnberg

:otoF .mrutressaW ,grebnrüN

515.543

Einwohner

Bevölkerungsdichte

2.765

Einwohner je km2

23,3 %

Ausländeranteil

186,44 km²

2.3.1 Gesamtentwicklung

Fläche In der Stadt Nürnberg meldeten wir im auch an dieser Stelle noch einmal da- Jahr 2021 insgesamt 33.952 Straftaten rauf hingewiesen, dass die folgenden zur PKS. Dies bedeutet einen erneuten Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie Rückgang um 3.731 Fälle (9,9 %). Sig- die Aufklärungsquoten ohne auslännifikante Abnahmen stellen wir bei der derrechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel Eigentums-/Diebstahlskriminalität (23 *890000) dargestellt werden (vgl. Ziffer %), den Rohheitsdelikten (10,7 %), der 2.2.1). Gewaltkriminalität (9,9 %) sowie bei Zuständige den Rauschgiftdelikten (12,7 %) und Bei der Betrachtung der registrierten Polizeidienststellen: der Straßenkriminalität (15,7 %) fest. Gesamtstraftaten ohne ausländer- PI Nürnberg-Mitte rechtliche Verstöße beträgt der Rück- PI Nürnberg-Ost Es wird – wie bereits im mittelfränki- gang 3.725 Delikte, von 36.974 auf PI Nürnberg-Süd schen Teil des Sicherheitsberichts – 33.249 (10,1 %). PI Nürnberg-West KFD Nürnberg 1 KFD Nürnberg 2 KFD Nürnberg 3 KFD Nürnberg 4 KFD Nürnberg 5 VPI Nürnberg GPI Nürnberg-Flughafen

Personal Polizei Nürnberg *

1.918 Beschäftigte Polizeivollzugsbeamte: 1.717 (männlich 1.289, weiblich 428) Schutzpolizei: 1.042 (m 787, w 255) Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 195 (m 143, w 52) Kriminalpolizei: 475 (m 354, w 121)

* Ohne Polizeipräsidium und PI Spezialeinheiten Nordbayern. 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Straftaten in Nürnberg

10-Jahres-Vergleich

50.000

45.000

40.000

35.000

30.000

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
ohne AufenthG 43.595 44.076 44.928 45.946 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 33249

2.3.2 Aufklärungsquote AQ – Stadt Nürnberg

Aufklärungsquote Nürnberg

70,0

Die Aufklärungsquote (AQ) konnte erneut um 1,4 Prozentpunkte auf 68,7 % gesteigert werden. Das ist erneut, wie schon im Vorjahr, der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre!

68,0

66,0

64,0

62,0

60,0

58,0

56,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

AQ in % (890000) AQ in % (gesamt)

Häufigkeitszahl Nürnberg

HZ – Stadt Nürnberg 6268 83 930 209 7329 600 0719 6519 810 15 4 7 Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg

2.3.3 Häufigkeitszahl

In der Stadt Nürnberg sank die Häufig-

keitszahl (HZ) als vergleichender Grad-

messer für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum sechsten Mal in Folge. Mit dem Wert von 6.449 wurde ein Rückgang von 9,6 % berechnet (Vorjahr: 7.133). nelhazllaF

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

HZ (gesamt) HZ (890000)

Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) -Stadt Nürnberg 2.3.4 Tatverdächtige Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg Die Nürnberger Polizei ermittelte im 16 15,5 15,4 15,6 14,7 Jahr 2021 insgesamt 15.872 Tatverdächtige (TV), ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 1.071 TV (6,3 %). 12 Ohne Berücksichtigung der ausländer- 10 rechtlichen Verstöße sank die Anzahl der Tatverdächtigen von 16.472 auf 15.370 (11.526 männlich / 3.884 weib- 6 lich). Somit wurden auch hier 1.102 TV weniger gezählt als im Vorjahr (6,7%).

12,3 11,3
10

Den größten Teil der TV insgesamt stel- 0 len die Erwachsenen (Personen über 2017 2018 2019 2020 2021 21 Jahre) mit 80,4 %. Gesamt unter 21 Jahren

2.3.5 Jugendkriminalität/

Kinderdelinquenz Jahre) sank im letzten Jahr erneut von einen erneuten Rückgang, diesmal von 1.295 auf 1.230 Personen (5 %). Das ist 1.467 auf 1.314 Personen (10,4 %). Bei der Kinderdelinquenz verzeichnen beachtlich, denn in den vergangenen wir eine Steigerung. Die Anzahl de- zehn Jahren wurden damit niemals Personen unter 21 Jahren waren an vianter Kinder (unter 14 Jahre) stieg weniger Jugendliche in Nürnberg straf- insgesamt 4.445 Straftaten beteiligt von 449 auf 518 (15,4 %) und befindet fällig. (-1,8 %). sich damit nahezu auf dem Niveau von 2019. Kinder traten hauptsächlich bei Die in Nürnberg straffällig gewordenen Unter Alkoholeinfluss begangene der Eigentumskriminalität sowie den 1.230 Jugendlichen fielen insbesonde- Straftaten sanken signifikant um 21,5 Rohheitsdelikten, aber auch bei den re in den Bereichen der Eigentums- und % von 3.891 auf 3.053. Bei den Straf- Sexualdelikten in Erscheinung. Abnah- Vermögensdelikte, der Rohheits- und taten unter Alkoholeinfluss, die durch men zeigen sich bei den Sachbeschä- Gewaltkriminalität, der Rauschgiftde- Tatverdächtige unter 21 Jahren bedigungen und der Straßenkriminalität. likte sowie Sachbeschädigungen auf. gangen wurden, messen wir einen ausgesprochen positiven Rückgang um Die Anzahl der straffällig gewordenen Bei Heranwachsenden (Personen zwi- 27,3 %. Jugendlichen (Personen von 14 bis 18 schen 18 und 21 Jahre) melden wir

Abbildung 77

Herausragender Fall (zu 2.3.5) Armbrüste, Hieb- und Stoßwaffen, ver-

botene Waffen, Waffenteile) und große Am 18.06.2021 führte ein damals 13-jäh- Mengen Munition sichergestellt. Die Erriger Schüler einer Nürnberger Realschu- mittlungen dauern an. Aufgrund des Erle eine Schreckschusswaffe mit sich. In werbs, des Besitzes und insbesondere der Folge kam es zur Durchsuchung des der unsachgemäßen Aufbewahrung der Wohnanwesens des Vaters. Dabei wur- Gegenstände werden dem Vater zahlreiden über 100 Waffen (u.a. Schusswaffen, che Straftaten nach dem Waffengesetz Schreckschuss- und Luftdruckwaffen, vorgeworfen.

Tatverdächtige -Stadt Nürnberg

Kinder / Jugendliche / Heranwachsende

Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende – Stadt Nürnberg 5.000

4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
Kinder 480 580 520 449 518
Jugendliche 1.495 1.424 1531 1295 1230
Heranwachsende 4.048 3.854 3758 3211 3062

2.3.5.1 Jugendliche JUIT nJuagcehn Wdloichhneo rIntetne n–s Bivetzäitrekr M niattcehlf rWanokhennorten

Intensivtäter (JUIT)

sonst. MFR Im Stadtgebiet Nürnberg werden 22% jugendliche Intensivtäter (JUIT) im Schwerpunkt von Kriminalbeamten des Kriminalfachdezernat 2, Kommissariat 22, ergänzend daneben aber PI Fürth Nürnberg auch von den Jugendbeamten der 11% 65% Schutzpolizeiinspektionen in einem „personenbezogenen Ansatz“ betreut. Damit sollen sich anbahnende „kriminelle Karrieren“ frühzeitig erkannt PI Erlangen-Stadt 2% und abgewendet werden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigen kann (siehe auch Ziffer 2.2.5.1). Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank anteil und damit zu den Relationen in- Im Jahr 2021 hat das K 22 in Nürnberg parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl nerhalb der üblichen Indexwerte keine 48 Minderjährige und Heranwachsen- der Gesamt-Tatverdächtigen kontinu- exakte Aussage getroffen werden. de in diesem Ansatz als JUIT geführt. ierlich weiter auf den niedrigsten Wert Die Nürnberger Schutzpolizeiinspek- seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine Der Anteil der deutschen TV an der Getionen waren für weitere 21 Personen Teilmenge der Gruppe der nichtdeut- samtzahl der TV beträgt 55,8 %, ihr Beals JUIT verantwortlich. schen TV. völkerungsanteil in Nürnberg beträgt 76,4 %. Bei der Betrachtung der nichtdeut-

2.3.6 Kriminalität schen TV ohne Zuwanderer ist fest- 2.3.6.1 Reisende Täter

durch Nichtdeutsche zustellen, dass deren Anzahl 2021 um Wie die nachfolgende Grafik zeigt, (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 5,7 % von 5.223 auf 4.924 abnahm. Wie wohnte in den vergangenen Jahren in den Vorjahren nahm die Zahl auch nahezu jeder zweite nichtdeutsche Die Anzahl der nichtdeutschen Tatver- 2021 kontinuierlich ab. Straftäter außerhalb der Stadt Nürndächtigen (TV) nahm im Vergleich zum berg. Vorjahr um 6,8 % ab. Der Anteil nicht- Der Anteil der Zuwanderer an der Ge- Dieser Wert blieb in den letzten Jahren deutscher TV an der Gesamtzahl der samtzahl der TV beträgt 12,3 %. Der relativ konstant in etwa auf diesem TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,3 %. Status „Zuwanderer“ wird von den Mel- Niveau. Nürnberg ist und bleibt also In Relation hierzu beträgt der Bevölke- debehörden nicht gesondert erfasst. kriminologisches „Attraktionsgebiet“ rungsanteil dieser Gruppe 23,6 %. Somit kann zu ihrem Bevölkerungs- für diese Kohorte.

Tatverdächtigenverteilung -Stadt Nürnberg

Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg

22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
TV gesamt 19.458 18.969 18.046 16.472 15.370
deutsche TV 10.781 10.392 10.249 9.174 8.573
TV nichtdeutsch 8.677 8.595 7.811 7.308 6.811
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 6.193 6.418 5.702 5.223 4.924
TV Zuwanderer 2.484 2.415 2.109 2.085 1.887

TV Tatort -Wohnort -Beziehung / nichtdeutsche Täter

TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg

10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2017 2018 2019 2020 2021
2017 2018 2019 2020 2021
TV gesamt 8.667 8.595 7811 7308 6811
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 4.950 4.880 4488 4280 4150
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.223 4.154 3703 3457 3041

2.3.7 Kriminalitätsopfer Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg

Anzahl Opfer männlich weiblich
Straftaten insgesamt 7.188 4.401 2.787
Straftaten gegen das Leben 62 46 16
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 481 113 368
Gewaltkriminalität 1.515 1.060 455
Straßenkriminalität 790 500 290
Raub, räuberische Erpressung 193 147 46
Körperverletzungsdelikte 4.260 2.698 1.562

Im Jahr 2021 weist die Statistik für die Stadt Nürnberg insgesamt 7.188 Kriminalitätsopfer aus, ein erneuter Rückgang um 570 Personen (7,3 %).

Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene (5.621 Personen). Der Männeranteil beträgt 62,9 %. Die Zahl der heranwachsenden Opfer liegt bei 538, die der Jugendlichen bei 539 und die der Kinder bei 490 (siehe auch Erwachsenen und Heranwachsenden steigenden Opferzahlen im Bereich der 2.3.9). sank, verzeichnen wir Anstiege bei den Sexualdelikte. Hierin sind Jugendliche Jugendlichen um 72 Personen und und Kinder u.a. vermehrt Opfer sexuel- Während im Vergleich zum Vorjahr die Kindern um 47 Personen. Diese Anstie- len Missbrauchs (vgl. Ziffer 2.3.9). Anzahl der Kriminalitätsopfer bei den ge resultieren hauptsächlich aus den

PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg

PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 43.750 42.590 39.504 37.683 33.952 -3.731 -9,9%
Straftaten insgesamt 42.948 41.606 38.476 36.974 33.249 -3.725 -10,1%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 66,6 67,0 66,6 67,3 68,7 1,4
Mord 13 9 16 3 6 3 100,0%
Totschlag 25 14 23 16 18 2 12,5%
Sexualdelikte 438 473 507 415 579 164 39,5%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 100 88 70 42 59 17 40,5%
sexuelle Belästigung 83 124 125 105 107 2 1,9%
sexuelle Beleidigung 58 40 40 42 38 -4 -9,5%
exhibitionistische Handlungen 79 63 88 89 80 -9 -10,1%
Kinderpornographie gesamt 66 56 47 60 153 93 155,0%
Rohheitsdelikte 6.752 6.842 6.439 6.009 5.365 -644 -10,7%
Raub 287 241 251 200 178 -22 -11,0%
Straßenraub 106 110 104 76 75 -1 -1,3%
KV-Delikte insgesamt 5.390 5.496 5.085 4.742 4.014 -728 -15,4%
Diebstahl insgesamt 15.276 14.669 13.100 12.461 9.598 -2.863 -23,0%
einfacher Diebstahl 9.954 10.124 8.479 7.625 6.067 -1.558 -20,4%
Ladendiebstahl 4.590 4.718 3.967 3.559 3.010 -549 -15,4%
Taschendiebstahl 844 665 579 420 293 -127 -30,2%
schwerer Diebstahl 5.322 4.545 4.621 4.836 3.531 -1.305 -27,0%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 710 314 227 418 173 -245 -58,6%
schwerer Diebstahl von Kfz 112 94 101 62 69 7 11,3%
Fahrraddiebstahl 2.179 1.935 2.276 2.191 1.618 -573 -26,2%
ED Gewerbeobjekte 852 845 742 586 560 -26 -4,4%
Wohnungseinbruch 564 456 394 405 198 -207 -51,1%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 7.180 6.002 5.105 5.181 5.525 344 6,6%
Betrug 5.711 4.552 3.946 3.989 4.131 142 3,6%
Leistungserschleichung 2.502 1.652 1.422 1.648 1.966 318 19,3%
Cybercrime 488 520 434 402 436 34 8,5%
Sachbeschädigung 4.188 4.537 4.106 4.287 4.180 -107 -2,5%
Sachbeschädigung durch Graffiti 736 809 584 772 694 -78 -10,1%
Rauschgiftdelikte 4.461 4.120 4.259 3.767 3.290 -477 -12,7%
Straßenkriminalität 7.896 7.713 7.121 7.152 6.030 -1.122 -15,7%
AufenthG 802 984 1.028 709 703 -6 -0,8%
Straftaten mit Tatmittel Internet 980 843 786 800 997 197 24,6%

Ausgewählte Deliktsbereiche

2.3.8 Straftaten Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8) beiden in Streit und der Jüngere er-

gegen das Leben schlug seinen Gastgeber mit Fäusten

Der 50-jährige Geschädigte hatte den und unter Zuhilfenahme von Gegenspäteren Täter, einen 29-Jährigen, zu ständen. Im Oktober 2021 verurteilte Im Jahr 2021 wurden für Nürnberg 35 sich in die Wohnung eingeladen, um das Landgericht Nürnberg-Fürth den Straftaten gegen das Leben zur PKS gemeinsam Alkohol zu konsumie- Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ren. Im Verlauf der Nacht gerieten die von neun Jahren wegen Totschlags. (26) bedeutet dies eine Steigerung um neun Fälle (34,6 %). Die AQ stieg um 5,8 Prozentpunkte auf nun 94,3 %.

Sechs Mordfälle bedeuten drei mehr als im Vorjahr. Beim Totschlag messen wir 18 Fälle, zwei mehr als im Vorjahr.

Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8) werden. Das Kind erlitt multiple Brü-

Alle Fälle konnten durch die Nürnberche an den Extremitäten, ein Schädelger Kriminalpolizei aufgeklärt werden. Eine 29 Jahre alte Beschuldigte warf Hirn-Trauma und eine Wirbelsäulenim psychischen Wahn ihre fünfjährige verletzung. Die physischen Wunden Tochter aus einem Fenster im zweiten sind mittlerweile fast vollständig ver- 2.3.9 Straftaten gegen die Obergeschoss eines Mehrfamilienhau- heilt. Das Kind befindet sich in einer sexuelle Selbstbestimmung ses. Anschließend setzte sie sich selbst Pflegefamilie. Die Tatverdächtige wurauf das Fensterbrett und wollte in die de wegen versuchten Mordes in einem Im Berichtszeitraum registrierten wir Tiefe springen. Durch die Einsatzkräfte psychiatrischen Krankenhaus unterinsgesamt 579 Straftaten gegen die konnte die Täterin von diesem Vorha- gebracht. ben abgebracht und festgenommen sexuelle Selbstbestimmung, eine Steigerung um 164 Fälle oder 39,5 %. Gleichzeitig konnten wir die AQ um 4,1 Prozentpunkte auf 84,1 % steigern.

Ein nicht unerheblicher Teil dieser Fallzahlensteigerung ist dem Deliktsbereich der Kinderpornografie, bei der Herausragender Fall (3) (zu 2.3.8) sie mit dem Pkw in die Oberpfalz zu fahren. Im Bereich der PI Heilsbronn wir einen erneuten Anstieg von 93 Fäl- Die spätere Beschuldigte, eine 38-jäh- gelang es der Geschädigten, aus dem len (155 %) verzeichnen, sowie dem serige, psychisch kranke Frau, wohnte Pkw zu fliehen und mit Hilfe anderer xuellen Missbrauch (auch von Kindern) im Haus der beiden 55 und 56 Jahre Verkehrsteilnehmer die Polizei zu vermit einer Steigerung von 37 Fällen oder alten Geschädigten als Untermieterin. ständigen. Die Beschuldigte konnte 25,3 %, zuzurechnen. 2021 ereigneten Offensichtlich im Wahn erstach die Be- im nahen Umfeld festgenommen wersich mit 59 Vergewaltigungen 17 mehr schuldigte ihren Wohnungsgeber und den. Sie ist derzeit in der Psychiatrie (+ 40,5 %) als im Vorjahr. Jeder einzel- forderte unter Bedrohung mit einem untergebracht. ne Fall ist aus Opfersicht fürchterlich, Messer dessen Lebensgefährtin auf, dennoch handelt es um den zweitniedrigsten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich.

Die exhibitionistischen Handlungen (-10,1 %) und sexuellen Beleidigungen (-9,5 %) nahmen hingegen ab.

Herausragender Fall (4) (zu 2.3.8) wodurch der Geschädigte eine Rip-

Bei den Sexualdelikten ermittelten wir penserienfraktur und einen Milzriss er- 432 Personen als Tatverdächtige (2020: Der 38-jährige Beschuldigte und der litt. Der hinzugerufene Notarzt konnte 301), davon 274 Deutsche (178) und 41 Jahre alte Geschädigte hielten nur noch den Tod des Geschädigten 158 Nichtdeutsche (123). sich regelmäßig in der Königstorpas- feststellen. Durch die geführten Ersage auf. Sie gerieten in Streit, da der mittlungen konnte der Beschuldigte Beschuldigte den Geschädigten für identifiziert und festgenommen wer- Für das Jahr 2021 weist die PKS 481 einen Polizeispitzel hielt. Er versetzte den. Er sitzt derzeit in Untersuchungs- Opfer von Sexualstraftaten aus (eine ihm mehrere massive Faustschläge, haft. Steigerung von 30,4 %), davon 76,5 % weiblich und 23,5 % männlich.

Sexualstraftaten PKS-EntwickluSnegx u–a Slsttardaftt Natüernn -b PeKrgS-Entwicklung Stadt Nürnberg
Delikte 2017 2018 2019 2020 Ve 2021 ränderung 2020/20 21 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 438 473 507 415 579 164 39,5%
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 199 270 259 183 210 27 14,8%
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 100 88 70 42 59 17 40,5%
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 66 62 41 54 13 31,7%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 22 8 1 5 4 400,0 %
sexuelle Belästigung 83 124 125 105 107 2 1,9%
Beleidigung auf sexueller Grundlage 58 40 40 42 38 -4 -9,5%
Exhibitionistische Handlungen 79 63 88 89 80 -9 -10,1 %
Verbreitung pornografischer Schriften 94 78 77 83 183 100 120,5 %
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften %
grafischer Schriften 66 56 47 60 153 93 155,0 %
sexueller Missbr auch 143 122 169 146 183 37 25,3%
sexueller Missbrauch v on Kindern
ern 58 58 79 57 98 41 71,9%
amiliä ng zu % hatt Vorbez kreis u 6 %) h zum rmittlu n Sexu den T ch“). D Wert d in Nü le im folgen sicht d iten, d rafisch stadt, adtgeb re/ Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnbe m en ie- nd at- TV n- al- at- as er rn- öf- de er ie, en re- iet © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geoda web_public/Datenquellen_To
Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnbe © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geoda web_public/Datenquellen_To de/ pdf

Abbildung 78

Abbildung 79

Abbildung 80

Abbildung 81

Abbildung 82

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0 1 2 4Kilometer

Herausragender Fall (1) (zu 2.3.9) nach einigen Minuten mit einer weiteren eine Woche vor der Tat einschlägig auf, männlichen Person zum Tatort zurück. als er in den frühen Morgenstunden in Das Kommissariat 13 bearbeitete in der Dort sah er sich jedoch zwischenzeitlich ein Laufhaus an der Frauentormauer einzweiten Jahreshälfte des Jahres 2021 sechs Personen gegenüber, da die zwei stieg. Er forderte mit heraushängendem eine sex. Nötigung zum Nachteil einer Augenzeugen eine vorbeilaufende Vie- Geschlechtsteil von der Reinigungskraft widerstandsunfähigen Frau. Der Fall er- rergruppe um Unterstützung gebeten Geschlechtsverkehr und bot ihr hierfür eignete sich in einem entkernten Roh- hatten. Es kam anschließend zu einem auch Geld an. Als sie ablehnte, fasste er bau im Umfeld der Frauentormauer. kurzen Handgemenge und der Tatver- ihr unvermittelt an die Brust. Er verließ Zeugen beobachteten einen Mann, der dächtige flüchtete erneut. Kurz darauf den Tatort erst, als ihn die Reinigungsdie bewusstlose Frau durch den Roh- traf eine Polizeistreife ein und der Tat- kraft mit Nachdruck aus dem Laufhaus bau schleifte und sie in einen Neben- verdächtige konnte noch im Nahbereich drängte. Der Tatverdächtigte wurde dem raum verbrachte. Als die zwei Zeugen festgenommen werden. Sein männlicher Ermittlungsrichter vorgeführt, jedoch in den Nebenraum folgten, führte der Begleiter entfernte sich vor Eintreffen der wurde der Haftbefehl gegen Meldeauf- Tatverdächtige augenscheinlich den Ge- Polizeistreife und konnte bisher nicht lage zunächst außer Kraft gesetzt. Aufschlechtsverkehr an der Bewusstlosen ermittelt werden. Hinweise bzgl. dessen grund der anschließend durchgeführten aus. Auf Ansprache flüchtete der Tatver- Tatbeteiligung sind derzeit nicht vorhan- Vernehmungen und dem positiven Spudächtige vom Tatort. Die Geschädigte den. Die Geschädigte konnte sich infolge renergebnis wurde der Haftbefehl gegen lag teilbekleidet vor Ort und reagier- ihrer Alkoholisierung nicht an die Tat den Tatverdächtigen wieder in Kraft gete zunächst nicht auf Ansprache. Der erinnern. Hinweise bzgl. „KO-Tropfen“ setzt. Er befindet sich aktuell in Untersu- Rettungsdienst wurde zur Versorgung ergaben sich im Rahmen der Ermittlun- chungshaft. Die Hauptverhandlung steht hinzugezogen. Der Beschuldigte kam gen nicht. Der Tatverdächtigte fiel bereits noch an.

Herausragender Fall (2) (zu 2.3.9) Jungen dabei oberhalb der Kleidung an es sich bei dem Täter um einen mehrfach dessen Geschlechtsteil fasste. Der Be- einschlägig vorbestraften Mann handel- Das Kommissariat 13 bearbeitete in der schuldigte erweiterte die Tathandlungen te, der zuvor jahrelang in einem Projekt zweiten Jahreshälfte 2021 ein Delikt des in der Fortfolge durch die Ansicht von für haftentlassene Sexualstraftäter besexuellen Missbrauchs eines Kindes. Der Erwachsenenpornos. Bei weiteren Be- treut worden war. Auch damals war er mittlerweile 15-jährige geschädigte Jun- suchen des sexuell absolut unerfahre- u.a. wegen des sexuellen Missbrauchs ge musste über fast drei Jahre lang die nen Jungen tastete der Täter sich immer männlicher Kinder zu einer mehrjährigen sexuellen Bedürfnisse eines 73-Jähri- weiter in die Intimzone seines Opfers vor Haftstrafe verurteilt worden. Die erste regen aus der Nachbarschaft befriedigen. und es kam zum regelmäßigen sexuel- cherchierbare derartige Straftat des Be- Den Mann hatte der Junge im Alter von len Missbrauch. Da der Junge auch vom schuldigten liegt bereits 25 Jahre zurück. zwölf Jahren über eine Schulfreundin strengen Elternhaus keine Hilfe erwarten Kurz nach der Vernehmung des Opfers kennengelernt, welche nach dem plötz- konnte, ergab er sich mehr oder weniger waren vom Amtsgericht Nürnberg ein lichen Tod ihrer Mutter zeitweise durch in sein Schicksal, bis er Mitte des Jahres Durchsuchungsbeschluss für die Wohden Nachbarn beaufsichtigt worden war. 2021 aus familiären Gründen auf eige- nung des Täters sowie ein U-Haftbefehl Dieser gewann das Vertrauen des Opfers nen Wunsch in einer Jugendschutzstelle gegen diesen erlassen worden. Gegen und dessen Mutter, indem er ihnen seine untergebracht wurde. Dort, aus dem nä- den 73-Jährigen wurde U-Haft angeord- Mobi-Fahrkarte für den samstäglichen heren Zugriff des Täters entfernt, gelang net. Die kriminalpolizeilichen Ermittlun- Kirchgang zur Verfügung stellte und den es ihm, Vertrauen zu einer Mitarbeiterin gen sind mittlerweile abgeschlossen. Jungen bei der Abgabe der Karte zum Mit- aufzubauen und er offenbarte sich ihr ge- Der Verdacht, es könnte im persönlichen tagessen einlud. Nach kurzer Zeit dehnte genüber. So konnten die strafrechtlichen Umfeld des Täters noch weitere Opfer sich das Essen zum gemeinsamen Fern- Ermittlungen gegen seinen Peiniger initi- geben, hat sich bisher glücklicherweise sehschauen aus, wobei der Mann den iert werden. Es stellte sich heraus, dass nicht bestätigt.

Abbildung 90

2.3.10 Rohheitsdelikte

Die Zahl der Rohheitsdelikte nahm von 6.009 auf 5.365 Fälle (10,7 %) weiter ab. Das ist der niedrigste Wert innerhalb der vergangenen zehn Jahre.

nahtanoJ :otoflobmyS

Besonders erfreulich ist der Rückgang bei den Körperverletzungen (15,4 %) und beim Raub (11 %). Auch die im Geografische Schwerpunkte der Rauböffentlichen Raum begangenen Roh- und Körperverletzungsdelikte befinheitsdelikte sind rückläufig. Dieser den sich in der Innenstadt, insbesonpositive Trend setzt sich seit 2016 kon- dere in der Altstadt mit Hauptbahnhof tinuierlich fort. Die AQ blieb mit 88,9 % und Königstorpassage sowie im Beauf dem Niveau des Vorjahres. reich Plärrer. moc.eboda.kcots

Körperverle Stadt Nürn © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodat web_public/Datenquellen_Top 0 1 2 tzungsde likte im Öffentlichen Raum – Raubdelikte im Öffen
adt Nürnberg
© Bundesamt für Stadt Nürn Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodat web_public/Datenquellen_Top berg St adt Nürnberg
enzentrum.de/ Plus_Open.pdf © Bundesamt fü © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodate r Kartographie un nzentrum.de/ d Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
0 1 2 4Kilometer web_public/Datenquellen_Top Plus_Open.pdf 0
0 1 2 4Kilometer

Abbildung 84

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moc.eboda.kcots

:otoflobmyS Herausragender Fall (zu 2.3.10) und passte sie vor deren Haustür ab. Dort wurden die Fahndungsmaßnahmen inpackte er die Handtasche des Opfers und tensiviert. U.a. wurde auf eine beschleu- Anfang August zeichnete sich im südli- versuchte diese durch heftiges Zerren zu nigte Sicherung von Foto- und Videochen bzw. südwestlichen Stadtgebiet der entreißen. Da das Opfer mit aller Kraft bildern Wert gelegt, auf denen der Täter Beginn eine Raubserie von Handtaschen dagegenhielt und um Hilfe schrie, ließ evtl. zu sehen sein könnte. So konnte u.a. zum Nachteil älterer Frauen ab. Am der Mann ab und flüchtete ohne Beute. über die Aufnahmen der Überwachungs- 04.08.2021 betrat eine 92-jährige Frau in Am Abend desselben Tages wollte eine anlagen verschiedener U-Bahn-Statioder Orffstraße gerade ihr Wohnhaus, als ältere Frau, die auf eine Gehhilfe an- nen nachvollzogen werden, dass der Täihr ein Täter folgte, ihr noch im Bereich gewiesen ist (Rollator), ihre Haustür in ter seine Opfer vor der Tat offenbar teils des Hauseinganges die Handtasche ent- der Trierer Straße aufsperren. Plötzlich stundenlang verfolgte bzw. ausspähte. riss und sie zu Boden stieß. Das betagte trat ein Mann hinzu, griff unvermittelt in Die gesicherten Aufnahmen wurden gebrechliche Opfer erlitt hierdurch eine den Rollator und entwendete die Hand- auch an die Schutzpolizeidienststellen in Fraktur des Unterarms und Hautabschür- tasche. Das gebrechliche Opfer war nicht Nürnberg weitergegeben. In den frühen fungen am Knie. Der Täter konnte mit ei- zu einer Gegenwehr in der Lage. Da die Morgenstunden des 09.08.2021 führte ner Beute von rund 950 Euro entkommen. Fälle aufgrund der Vorgehensweise, der dies zum Erfolg. Beamte der Zivilen Ein- Vier Tage später verfolgte ein Mann am Opferauswahl und der Beuteauswahl satzgruppe Nürnberg erkannten am Lud- Vormittag eine ältere Frau am Maffeiplatz in Zusammenhang zu bringen waren, wigstor einen Verdächtigen, auf den die Personenbeschreibung des gesuchten Täters zutraf. Es handelte sich um einen 22-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, welcher bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden war. Bei der Durchsuchung konnte in einer Bauchtasche ein Küchenmesser aufgefunden werden. Der Verdächtige wurde festgenommen. Bei der richterlichen Vorführung wurde gegen den Verdächtigen Untersuchungshaft angeordnet. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten dessen DNA-Proben den Täterspuren an zwei der drei Tatorte zugeordnet werden. Neben diesen stark belastenden Beweisen ergaben sich weitere Indizien gegen den Festgenommenen aufgrund der Auswertung seines Mobiltelefons. Der Verdächtige befindet sich zum derzeitigen Stand weiterhin in Untersuchungshaft. Die StA Nürnberg-Fürth teilte Mitte Dezember 2021 mit, dass gegen ihn Anklage vor dem Schöffengericht erhoben wird.

Abbildung 91

2.3.11 Eigentumsdelikte Zu diesem guten Ergebnis tragen so- len melden wir zudem beim Taschenwohl die Rückgänge der Fallzahlen des diebstahl (30,2 %) sowie beim Laden- Abermals erfreulich ist die Entwicklung einfachen Diebstahles (7.625 auf 6.067, diebstahl (15,4 %). der Diebstahlsdelikte. Wir messen mit 20,4 %), als auch der Rückgang der 9.598 registrierten Fällen einen erneu- Fallzahlen des schweren Diebstahles Hatten wir zuletzt noch eine signifikanten Rückgang um 23 % (2.863 Delikte). (4.836 auf 3.531, 27 %) bei. Damit setzt te Steigerung des Kfz-Aufbruchs gemelsich der seit 2016 anhaltend positive det, so entwickelte sich dieser Delikts- Das ist mit Abstand der beste Wert der Trend weiter fort. bereich nun in die entgegengesetzte vergangenen zehn Jahre. Richtung. Mit 173 Kfz-Aufbrüchen mel- Die Fahrraddiebstähle gingen auch im den wir 245 Delikte weniger als im Vor- Die AQ stieg im Vergleich zum Vorjahr vergangenen Jahr von 2.191 auf 1.618 jahr (58,6 %). um 0,9 Prozentpunkte auf 44,4 %. Delikte (26,2 %) zurück. Sinkende Zah-

Wohnungseinbruchd © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Wohnungseinbruchd hie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Wohnungseinbruchd sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

Abbildung 92

Abbildung 93

tahl Karte – Stadt Nürnberg Die Einbrüche in Gewerbeobjekte gingen ebenfalls noch einmal zurück und liegen mit insgesamt 560 Delikten um 4,4 % niedriger. Das ist der niedrigste Wert im Zehn-Jahres-Vergleich.

Analog zum mittelfränkischen Trend ging auch in Nürnberg der Wohnraumeinbruchdiebstahl signifikant zurück. Wurden im Vorjahr noch 405 Delikte zur PKS gemeldet, so waren es im aktuellen Berichtszeitraum 198 Fälle (51,1 %). Die AQ liegt bei 21,2 % und konnte damit um 4,9 Prozentpunkte gesteigert werden.

Abbildung 95

Abbildung 94

Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stark. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2022 fortgeführt.

Abbildung 96

Abbildung 97

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

WohnungseinbruchdWieobhsntuanhgsle –in bSrtuachddti eNbüstarnhlb ine Nrgürnberg 0 1 2 4Kilome

600 564 45

40 500 456 35 394 405 400 30 22,5 19,1 22,1 21,2 25 300 16,3 20 198 200 15 127 10 87 87 100 66 42 5 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Fallzahl aufgeklärte Fälle AQ in %

ter

22,5 19,1 22,1
12 7 87 87 66
42

Herausragender Fall (1) (zu 2.3.11) Informationsaustausch ergaben sich Untersuchungshaft gebracht. Ein weite- Hinweise darauf, dass die Einbrüche rer Tatverdächtiger wurde identifiziert, Mitte Juli 2021 ereigneten sich in der durch eine Tätergruppe aus Berlin verübt sein Aufenthalt ist jedoch unbekannt. Nürnberger Innenstadt zwei Blitzein- worden sein könnten, die bundesweit für Anfang Oktober wurde erneut ein Einbrüche in Mobilfunkgeschäfte. Das gleichartige Fälle verantwortlich gemacht bruch in ein Mobilfunkgeschäft verübt, Phänomen, bei dem die Täter meist wird. Im Zuge der Ermittlungen verdich- diesmal in der Nürnberger Südstadt. brachial in die Geschäfte eindringen teten sich die Hinweise, sodass dort Erbeutet wurden Mobiltelefone im Geund binnen weniger Minuten zahlrei- in Zusammenarbeit mit den örtlichen samtwert von rund 10.000 Euro. Mitte che Mobiltelefone entwenden, war bis Polizeibehörden insgesamt neun Woh- Oktober wurden im Bereich Amberg dahin lediglich außerhalb Nürnbergs nungsdurchsuchungen erfolgten. Dabei drei rumänische Männer nach einem oder Bayerns bekannt. Im vorliegenden konnten zahlreiche Beutestücke sicher- gleichgelagerten Einbruch im Zuge der Fall brachen Täter zeitgleich in zwei gestellt werden, die aus den Einbrüchen Fahndung festgenommen und in Unternebeneinander gelegene Mobilfunkge- in Nürnberg, aber auch aus bislang unge- suchungshaft genommen. Zwischenschäfte ein und erbeuteten innerhalb klärten Fällen in Niedersachsen stamm- zeitlich konnten Spuren am Tatort in der von wenigen Minuten 15 hochpreisige ten. Ein Tatverdächtiger, ein 25-jähriger Nürnberger Südstadt zwei der drei Inhaf- Smartphones. Von den Tätern fehlte syrischer Staatsangehöriger, wurde tierten zugeordnet werden. zunächst jede Spur. Beim polizeilichen festgenommen und nach Nürnberg in

Abbildung 99

Abbildung 98

Herausragender Fall (2) (zu 2.3.11)

Im Juli 2021 meldeten Bürger der PI Nürnberg-Ost das Fehlen der Frosch- Skulptur am Kunstwerk „Faun mit Frosch“ im Stadtpark Nürnberg. Der Sicherungsanker, mit dem die Skulptur gegen Diebstahl gesichert war, war durchgezwickt worden. Der Tatzeitraum ließ sich nur vage auf die Zeit ab Mai 2021 eingrenzen. Der Diebstahl des beliebten Kunstobjektes erweckte reges Medieninteresse. Die Ermittlungen wurden vom K 23 geführt. Neben einer qualifizierten Tatortbefundaufnahme wurde auch die Verständigung des SG 622 beim BLKA (Sonderermittlungen – Kunstdiebstahl) für weitergehende Fahndungsmaßnahmen veranlasst. Von der Skulptur fehlte zunächst jede Spur. Ende August 2021 kontrollierten Beamte der PI Nürnberg- Ost am Vorplatz des Nürnberger Hauptbahnhofes einen Verdächtigen im Zuge die Beamten diese zunächst nicht zu- tifizierten Beamte der PI Nürnberg-Ost der Fahndung nach einem Ladendieb- ordnen konnten und der Verdächtige die Skulptur als das Kunstwerk aus dem stahl. Der Verdächtige, ein 30-jähriger weder einen Eigentumsnachweis noch Stadtpark. Der Verdächtige selbst zeigserbischer Staatsangehöriger, wurde eine nachvollziehbare Erklärung zur te sich in seiner späteren Vernehmung nach dem Diebesgut zum Ladendieb- Herkunft der Skulptur erbringen konnte, nicht geständig. Er wurde inzwischen zu stahl durchsucht. Hierbei wurde in den wurde diese sichergestellt. Der Verdäch- einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mitgeführten Sachen eine Skulptur in tige wurde vor Ort aus der polizeilichen verurteilt, die nicht zur Bewährung aus- Form eines Frosches aufgefunden. Da Anhaltung entlassen. Kurz danach iden- gesetzt wurde.

KRIMINA d Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg 6,6 % von terart des ne Steige- kte. Anteil an dings das eistungen hleichung eln. Dabei s um sog. ahlen stie- 9,3 %. Ein nfektions- ist wahr- ätigkeit in em wegen en-Schut- - und Fäl- 6 Prozent- ung chädigun- jetzt 4.180 affiti-Straf- Delikte ab- © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0,9 Pro- eachtliche 0 1 2 4Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_
Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg n s e- n s n g ei g. - n s- r- n n t- l- t- - 0 f- - © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf - e 0 1 2 4Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 1 2 4Kilometer © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_ ntrum.de/ Open.pdf
e

2.3.12 Vermögens- un

Abbildung 100

Abbildung 101

Fälschungsdelikte

Die Fallzahlen stiegen um 5.181 auf 5.525.

Allein beim Betrug – als Un Phänomens – messen wir ei rung um 3,6 % auf 4.131 Deli

Einen nicht unerheblichen der Entwicklung hat aller Delikt Erschleichen von L sowie die Beförderungsersc in öffentlichen Verkehrsmitt handelt es sich größtenteil „Kontrolldelikte“. Diese Fallz gen um 318 Delikte oder 1 Zusammenhang mit den i schutzrechtlichen Vorgaben scheinlich, da die Kontrollt den Verkehrsmitteln vor all des erforderlichen Mund-Nas zes ausgeweitet worden ist.

Abbildung 102

Abbildung 103

Die AQ bei den Vermögens schungsdelikte sank um 0, punkte auf jetzt 83,5 %.

Abbildung 104

Abbildung 105

2.3.13 Sachbeschädig

2021 nahmen die Sachbes gen um 2,5 % von 4.287 auf Fälle ab. Das gilt auch für Gr taten, die um 10,1 % auf 694 nahmen.

Die AQ stieg insgesamt um zentpunkte auf durchaus b 31,9 %.

0 1 2 4Kilometer

Herausragender Fall (zu 2.3.12) existierte, obwohl diese tatsächlich gar Steuerkanzlei gehostet war, schaltete nicht existiert. Zielrichtung der Täter diese nach mehrfacher Aufforderung ab. Durch die Strafanzeige einer Geschädig- war, die Konten der Job-Interessenten Durch die Täterseite durchdacht war der ten im August 2021 wurde bekannt, dass für Geldwäschezwecke zu missbrauchen. Hinweis in den Annoncen, dass wegen unbekannte Täter im Internet Jobinsera- Im Fortgang der Ermittlungen zeigte Betrugs oder anderer „Kapitalverbre- te für Home-Office-Tätigkeiten im „Trans- sich schnell, in welcher Dimension die chen“ Vorbestrafte oder Personen in Pri- fermanagement“ auf verschiedenen Täter vorgingen. Entsprechende Annon- vatinsolvenz oder mit Pfändungsschutz- Portalen eingestellt hatten. Dabei gaben cen wurden bundesweit auf zahlreichen konto die Tätigkeit nicht aufnehmen sich die Täter als Mitarbeiter einer Steuer- Plattformen geschaltet. Der allein hier- könnten. Hierdurch wurde der täuschen- kanzlei in Nürnberg aus. In der Folge er- durch entstandene Vermögensschaden de Eindruck eines rechtschaffenden Un- hielt die Geschädigte, deren Familienna- belief sich auf über 90.000 Euro. Die Bun- ternehmens verstärkt. Bundesweit sind me und Adresse mit der vermeintlichen desanstalt für Finanzdienstleistungsauf- zahlreiche Meldungen zu dieser Steuer- Steuerkanzlei übereinstimmte, hohe sicht warnte nach dem Bekanntwerden kanzlei eingegangen. Eine Täterermitt- Rechnungen der Medienanbieter, die des Phänomens öffentlich vor der angeb- lung gelang bislang nicht. Es ist jedoch mit der Veröffentlichung der Annoncen lichen Steuerkanzlei aus Nürnberg mit naheliegend, dass das unverzügliche beauftragt worden waren. Die Ermittlun- dem vermeintlich lukrativen Home-Of- polizeiliche Einschreiten und die schnel- gen ergaben, dass eine aufwendig betrie- fice-Angebot. Der ausländische Provider, le Abschaltung der Website eine Vielzahl bene Online-Fassade der Steuerkanzlei bei dem die Website der angeblichen von Delikten verhindert hat. existierte, obwohl diese tatsächlich gar Steuerkanzlei gehostet war, schaltete

2.3.14 Aufenthaltsgesetz Handelsdelikte (+1,7 %) sowie eine Mit letzten Verurteilungen iranischnur geringfügige Abnahme der quali- stämmiger Heroinhändler im Jahr 2021 In Nürnberg registrierten wir – entge- fizierten Handelsdelikte (nicht geringe aus den im KFD 4 Nürnberg geführten gen des mittelfränkischen Trends – bei Menge, Waffen, Bande, Einfuhr) um Ermittlungsverfahren „Perser 1 bis 4“ den Verstößen gegen ausländerrecht- 6,4 % festzustellen. Letztere resultieren ist aktuell keine organisierte Bandenliche Bestimmungen einen leichten überwiegend aus operativ geführten struktur mehr erkennbar. Die Verfüg- Rückgang um 0,8 % (von 709 auf 703 Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürn- barkeit von Heroin basiert auf einem Verstöße). berg. Da zeigt sich für das Jahr 2021, Geflecht überwiegender Einzeltäter dass sich der professionelle Handel mit unterschiedlichster Nationalität. Zu- Betäubungsmitteln den Corona-Bedin- letzt erfolgte am 28.12.2021 durch das 2.3.15 Betäubungsmittel- gungen angepasst hat. Schwerpunkte KFD 4 Nürnberg die Festnahme eines kriminalität bilden hierbei die Rauschgiftarten He- Deutschen in Nürnberg mit der Sicher-

roin, Methamfetamin und Cannabis. stellung von 1 r Verstöße ittelgesetz Fälle). Es ist Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – potentiel- e massiven rjahre ver- rch die im rechtlichen chmals be- he Präsenz Straftaten ivaten Be- Öffentlich- tigen sank 2.637. ozentpunkt gängigen len im Be- töße rück- ahme ver- choaktiven %, gefolgt 3,2 %) und vorrangig olizeilichen its im Jahr mie das öf- it Kontakt- gen stark en haben und Aufga- geblich be- © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geod web_public/Datenquellen_T
e tz st Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – l- n r- m n e- z n e- h- k kt n e- k- r- n gt d g n hr f- t- k n a- e- © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geod web_public/Datenquellen_T
Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geod web_public/Datenquellen_T
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Es wurden 12,7 % wenige nach dem Betäubungsm festgestellt (3.767 auf 3.290 nicht auszuschließen, dass le Täter nicht nur durch di Kontrollmaßnahmen der Vo unsichert, sondern auch du Zuge der infektionsschutz Kontaktbeschränkungen no deutsam erhöhte polizeilic abgeschreckt wurden und jetzt auch vermehrt im pr reich und nicht mehr in der keit begangen werden.

Abbildung 106

Abbildung 107

Die Anzahl der Tatverdäch noch einmal, von 3.003 auf

Abbildung 108

Abbildung 109

Die AQ sank um einen Pr auf 96,1 %.

Im Jahr 2021 sind für alle Rauschgiftarten die Fallzah reich der allgemeinen Vers läufig. Die höchste Abn zeichnen die Neuen psy Substanzen (NpS) mit 38,4 von Amfetamin/Ecstasy (-3 Heroin (-18,7 %).

Abbildung 110

Abbildung 111

Die genannten Delikte sind Ergebnis von proaktivem p Kontrollverhalten. Wie bere 2020 hat die Corona-Pande fentliche Leben auch 2021 m und Öffnungsbeschränkun verändert. Diese Maßnahm erneut die Schwerpunkte ben der Schutzpolizei maß einflusst.

Im Gegensatz zu dieser E ist ein leichter Anstieg der einfachen web_public/Datenquellen_TopP n lu z s e _ n O tr p u e m n . . d p e d / f

0 1 2 4Kilometer

Rauschgiftdelikte – Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg -Rauschgiftdelikte

5.000 100 4.500 99 4.000 98 3.500 97 3.000 96 lhazllaF % 2.500 95 ni QA 2.000 94 1.500 93 1.000 92 500 91 0 90 2017 2018 2019 2020 2021 Delikte gesamt 4.461 4.120 4.259 3.767 3.290 AQ in % 96 97,4 97,2 97,1 96,1
2017 2018 2019 2020 2021
Delikte gesamt 4.461 4.120 4.259 3.767 3.290
AQ in % 96 97,4 97,2 97,1 96,1

Die seit 2018 steigende Tendenz bei Wellenbewegungen bei Kokain mit zierten Handelsfälle (+11,6 %) steigen Methamfetamin (Crystal) konnte im Steigerung im Bereich der einfachen deutlich an. Cannabis bleibt somit die Jahr 2021 gestoppt werden. Nichts- Handelsdelikte fort. Ein möglicher am stärksten vertretene Betäubungsdestotrotz bewegen sich die Fallzah- Trend von Methamfetamin hin zu Ko- mittelart. len der qualifizierten Handelsdelikte kain kann – noch – nicht belastbar beauf Vorjahresniveau. Nachdem die legt werden. Die Fallzahlen belegen, dass kontinuier- Gesamtzahlen bei Amfetamin rück- Sowohl der einfache Handel mit Can- lich Handelsstrukturen entstehen und läufig sind, setzen sich die bisherigen nabis (+26,6 %) als auch die qualifi- eine hohe Verfügbarkeit gegeben ist.

Abbildung 112

Herausragender Fall (zu 2.3.15) der BtM ließ sich zunächst nicht klären. Der zweite Haupttäter befand sich seit- Über das Bayerische Landeskriminal- dem auf der Flucht. Der flüchtige 35-jähamt wurden dem KFD 4 Nürnberg Ende rige Haupttäter wurde schließlich am 2020 von der Generalstaatsanwaltschaft 04.06.2021 in Albanien festgenommen. Frankfurt/Main zur Verfügung gestellte Die anschließend dort durchgeführten Daten des Krypto-Dienstes „EnchroChat“ Wohnungsdurchsuchungen führten zur zugewiesen. Auf deren Grundlage wur- Sicherstellung von BtM und Waffen. Zude beim K 44 das Ermittlungsverfahren sammengefasst wurden Ermittlungsver- „Torfstecher“ eingeleitet. Gegenstand fahren gegen 14 Beschuldigte eingeleitet. war der illegale Handel mit Kokain und und im Raum Bamberg/Aschaffenburg Es konnten insgesamt 2,5 kg Kokain, drei Marihuana im Kilogrammbereich. Die ermittelt werden. Am 26.03.2021 erfolgte Schusswaffen, ein AK-47 und 11.520 Euro Maßnahmen richteten sich zunächst mit Unterstützung der PI SE Nordbayern Bargeld sichergestellt werden. Nach Abgegen unbekannte Täter. Umfangreiche und des USK die Festnahme des 31-jäh- schluss der Ermittlungen kann den Bekriminaltaktische Maßnahmen führten rigen Haupttäters und des Mittäters nach schuldigten der illegale Handel mit fünf schließlich im Januar 2021 zur Identi- einer RG-Einfuhrfahrt in Nürnberg. Im Kilogramm Kokain und 75 kg Marihuana fizierung der beiden 31- und 35-jähri- Rahmen dieses Einsatzes konnten eine nachgewiesen werden. Erste Urteile am gen männlichen Haupttäter. Es konnten scharfe Schusswaffe (aufgebohrte PTB- Landgericht Nürnberg-Fürth im Herbst außerdem ein 42-jähriger örtlicher Mit- Waffe) und Beweismittel für den RG-Han- 2021 umfassten Strafrahmen von einem täter sowie RG-Abnehmer in München del sichergestellt werden. Der Verbleib bis sieben Jahren und sechs Monaten. moc.eboda.kcots

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Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken

Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken

2017 2018 2019 2020 2021 Statistik
männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt gesamt
Ansbach 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1 2 0 2
Erlangen 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6 1 0 1
Fürth 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3 1 2 3
Nürnberg 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23 21 4 25
Schwabach 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3 1 0 1
Mittelfranken 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36 26 6 32

2.3.15.1 Rauschgifttote Der in 2021 bislang festgestellte durch- täten von der analogen in die digitale Für das Jahr 2021 sind 25 Rauschgiftto- schnittliche Wirkstoffgehalt von Stra- Welt. te im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, ßenheroin beträgt 31,40 % (2020: darunter 21 Männer und vier Frauen 31,63 %). Seit mehreren Jahren ist eine Zunah- (+2). Die Verstorbenen waren zwischen me der Straftaten im und mit dem 17 und 59 Jahre alt, darunter 20 deut- Die mehrjährigen statistischen Aus- Internet festzustellen. Die Deliktsfelder sche Staatsangehörige, je eine Person wertungen zur Anzahl der Drogento- sind hierbei vielfältig. Eine nicht unerhatte die iranische, tschechische, ru- ten lässt regelmäßig Wellenbewegun- hebliche Anzahl davon ereignet sich in mänische, italienische und moldaui- gen erkennen. Die Gründe dafür sind den verschiedensten Schattierungen sche Staatsangehörigkeit. 18 der Toten in der Regel individuell vielschichtig des Betrugs, aber auch bei den Sexualwaren bereits zuvor polizeilich auf- und nicht monokausal erklärbar. Ein delikten sowie der Bedrohung und Begrund von Verstößen nach dem Betäu- sich über Jahre aufbauender schlech- leidigung („Hasskriminalität“). bungsmittelgesetz auffällig. ter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw. auf dem Im Stadtgebiet Nürnberg war bis Mitte Acht der Toten wurden im öffentlichen „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzent- 2021 das Kommissariat 25 für die Be- Raum oder in Liegenschaften (z. B. rationen etc. sind mögliche Gründe für kämpfung der Cybercrime zuständig. Toiletten), die unmittelbar an den öf- diese z. T. starken Schwankungen im Das Kommissariat 25 bearbeitete dafentlichen Raum angrenzen, aufgefun- Mehrjahresvergleich. bei nicht nur Fälle der Cybercrime im den. engeren Sinn, sondern vor allem auch Vermögensstraftaten, die mit dem Tat- Von den 25 im Stadtgebiet aufgefunde- 2.3.16 Gewaltkriminalität mittel Internet begangen werden. nen Rauschgifttoten hatten 16 (lang- Zum 01.07.2021 änderte sich das mit jährig) ihren Wohnsitz in Nürnberg, Die Gewaltkriminalität ging erneut der Einrichtung des neuen Kriminaldrei waren ohne festen Wohnsitz. Der um 9,9 %, von 1.468 auf 1.323 Delikte fachdezernates 5 Nürnberg. Die neue Lebensmittelpunkt der drei letztge- zurück. Sie befindet sich damit erneut Dienststelle ist zuständig für Cybercrinannten Verstorbenen befand sich auf einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. me und Digitale Forensik. jedoch ebenfalls in Nürnberg. Eine Die AQ ging um 0,7 Prozentpunkte auf Verstorbene wurde zufällig in einem 82,1 % leicht zurück. Das Dezernat gliedert sich in die drei Regionalexpress auf der Durchfahrt Kommissariate „Zentrale Aufgaben“, am Haltepunkt Nürnberg aufgefunden, „Ermittlungen“ und „Digitale Forenein anderer verstarb während eines 2.3.17 Straßenkriminalität sik“, wobei das Kommissariat „Er- Besuchsaufenthaltes. Vier der Rausch- mittlungen“ grundsätzlich Fälle der gifttoten kamen offensichtlich nur zum Auch bei der Straßenkriminalität ver- „Cybercrime im engeren Sinn“ im Kauf und Konsum der Betäubungsmit- zeichnen wir erfreuliche Rückgänge. Stadtgebiet Nürnberg bearbeitet. tel in die Stadt. Mit 6.030 melden wir 1.122 Fälle oder Herausragende Fälle können auf Zu- 15,7 % weniger als im Vorjahr, bei weisung auch mittelfrankenweit von 19 Personen verstarben an einer Über- gleichzeitig verbesserter AQ auf 27,2 % der neuen Dienststelle übernommen dosis Heroin. Die anderen Todesfälle (2020: 26,9 %). werden. In den Kommissariaten „Zensind auf Intoxikationen mit Fentanyl trale Aufgaben“ und „Digitale Forensik“ (1), NpS (2), Methamfetamin (2) und (vorher angesiedelt beim Kriminaleiner Überdosis Methadon zurückzu- 2.3.18 Cybercrime und Straf- fachdezernat 3 Nürnberg) arbeiten führen. In zehn der 25 gemeldeten Fälle taten „Tatmittel Internet“ überwiegend Spezialisten, die deliktssteht ein abschließendes Gutachten übergreifend für alle Dienststellen des zur Bestätigung der genauen Todesur- Immer mehr Straftäter in immer mehr Polizeipräsidiums Mittelfranken ITsache noch aus. Deliktsbereichen verlagern ihre Aktivi- Ermittlungsunterstützung leisten so

wie datensichernde forensische Maß- Markante Veränderungen ergaben sich Lebens, wie z. B. die Absage vieler nahmen durchführen. v. a. in folgenden relevanten Deliktsbe- Feiern und Veranstaltungen, posireichen: tiv auf die Fallzahlen ausgewirkt Das Kommissariat 25 bleibt bestehen ■ Der aktuelle Anstieg der Sexual- haben. und ist seit Gründung des Kriminal- delikte in Nürnberg ist überwie- ■ Die Einflüsse von Corona sind bei fachdezernates 5 Nürnberg zuständig gend auf die Tatbestände „sexuel- den Diebstählen wohl am deutfür „Betrug im Internet“ und „Zahlungs- ler Missbrauch von Kindern“ und lichsten zu erkennen. Der starke kartenkriminalität“. „Verbreitung kinderpornografi- Rückgang bei diesen Straftaten scher Schriften“ zurückzuführen. wurde sicher durch die signifikante Die Fallzahlen der mit dem Tatmittel Ein direkter Zusammenhang der Einschränkung der Tatgelegenhei- Internet begangenen Straftaten stie- Corona-Pandemie auf die Ent- ten, z. B. durch geschlossene oder gen zum zweiten Mal in Folge. Wir mes- wicklung der Sexualdelikte, spezi- pandemiebedingt betriebseinsen mit insgesamt 997 Delikten 197 ell der beiden genannten Delikts- geschränkte Ladengeschäfte und Delikte oder 24,6 % mehr als im Vor- bereiche, kann nicht hergestellt sonstige Einschränkungen des öfjahr. werden. fentlichen Lebens beeinflusst. ■ Der Rückgang der Körperver- ■ 2021 gingen die Rauschgiftde- Für 2021 war ein Anstieg der Fallzah- letzungsdelikte ist eine kontinu- likte erneut deutlich zurück. Die len bei der Cybercrime festzustellen. ierliche, bereits seit fünf Jahren Fallzahlen bei den Rauschgiftde- Mit 436 Delikten wurden 34 mehr andauernde Entwicklung. Des- likten sind in hohem Maße durch (8,5 %) als im Vorjahr verzeichnet (be- halb ist ein Rückschluss auf die die Kontrolltätigkeiten der Polizei achte Ziffer 2.2.18). Die AQ beträgt Auswirkungen von Corona nicht beeinflusst, die meist im öffentli- 58,7 %. eindeutig möglich. Dennoch er- chen Raum stattfinden. Durch die scheint die Annahme einer Kor- Corona-Maßnahmen wurde der relation zulässig, dass sich die Aufenthalt von Personen im öf- 2.3.19 Einfluss der Einschränkungen des öffentlichen fentlichen Raum stark reduziert,

Corona-Pandemie auf die

Kriminalitätsentwicklung

Abbildung 113

Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die „Corona-Pandemie“ und die damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen und Bekämpfungsmaßnahmen in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nicht eindeutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation der Daten sicher einige offenkundige Korrelationen, aber keine validen Kausalitäten. Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche 2021 in Nürnberg registriert wurden, sind mit drei Fällen von zahlenmäßig untergeordneter Bedeutung.

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Insgesamt gehen die Straftaten in der PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch 2021 wurde ein deutlicher Rückgang registriert. Dieser könnte in einigen Deliktsbereichen, z. B. beim Diebstahl, durch die Einflüsse der „Corona-Pandemie“ verstärkt worden sein, fügt sich aber grds., wenn auch vielleicht in der Effektstärke pandemisch beeinflusst, in einen kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. moc.eboda.kcots

PKS Opfer und GeschädigteP KimS gOepmfeeri nusnadm Gene sHcahuäsdhiagtlte – i mSta gdetm Neüirnnsbaemrgen Haushalt

Straftaten Gesamt Körperverletzungsdelikte Sexualstraftaten Staftaten gegen das Leben

strafbare Handlungen mit Rausch- Der Themenbereich „Suizid“ wird ge- bereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte giftbezug haben sich deshalb sondert unter Ziffer 2.2.16 auf Seite 36 und Körperverletzungsdelikte. zwangsläufig mehr in private Räu- (Sicherheitsbericht, Teil Mittelfranken) me verlagert; polizeiliche Kontroll- dargestellt. Abgesehen von den Sexualdelikten möglichkeiten sind dort deutlich sind hier keinerlei signifikante Steigeeingeschränkt. 2.3.19.1 Kriminalität im rungen zu erkennen. Die aufgezeigten ■ Seit Oktober 2021 steigen die häuslichen Umfeld Steigerungen bei den Sexualdelikten Urkundsdelikte im Zusammen- Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind im Jahr 2021 aufgetreten. Die hang mit falschen Impf- und Ge- wird in der Öffentlichkeit häufig über Hintergründe für diese Entwicklung nesungsnachweisen sprunghaft die Auswirkungen der infektions- ergeben sich, wie bereits in Ziff. 2.3.9 an. Während bis September die schutzrechtlichen Einschränkungen beschrieben, überwiegend aus den Fallzahlen pro Monat deutlich im auf Familien und ihr häusliches Umfeld Steigerungen beim „sexuellen Misseinstelligen Bereich lagen, stiegen diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele brauch von Kindern“ und der „Verbreidiese ab September/Oktober 2021 Befürchtungen zu steigender Gewalt in tung kinderpornografischer Schriften“. auf 90 bis 100 Fälle monatlich. In diesem Bereich. Hierbei sind kaum Bezüge zur Coronader Polizeilichen Kriminalstatistik Pandemie erkennbar. Zudem weist das sind diese aktuellen Steigerun- Mit den Zahlen der PKS für die Stadt Jahr 2020, das ebenfalls bereits durch gen jedoch noch nicht abgebil- Nürnberg lässt sich diese Vermutung die Corona-Pandemie beeinflusst war, det, da die Ermittlungen in die- über die Recherche geklärter Fälle, ebenfalls keine Steigerung auf. Somit sen Verfahren zumeist noch nicht bei denen die Opfer/Geschädigten mit lassen sich im sogenannten Hellfeld abgeschlossen sind. Gefälschte den Tatverdächtigen in einem gemein- der PKS bisher keine Auswirkungen der Impfnachweise werden verstärkt samen Haushalt leben, nicht bestäti- Corona-Pandemie auf Gewalt im häusim Internet zum Verkauf angebo- gen. Die Anzahl der Opfer geht in den lichen Umfeld der Menschen kriminalten. Zumeist werden die Strafta- meisten Deliktsbereichen parallel zum statistisch belegen. Anzumerken ist ten in Apotheken bei der Erstel- Rückgang der jeweiligen Straftaten jedoch, dass, u.U. verstärkt durch die lung von Impfzertifikaten oder bei zurück. Die nachfolgende Grafik gibt pandemisch veränderten Rahmenbepolizeilichen Kontrollmaßnahmen einen Überblick über die Entwicklung dingungen, von einem besonders hofestgestellt und zur Anzeige ge- der letzten fünf Jahre für die hierbei re- hen Dunkelfeld (Straftaten, die der Polibracht. levanten Gesamtstraftaten der Delikts- zei bislang nicht zur Kenntnis gelangt

sind) auszugehen ist, zumal für die lichen Ausrichtung ein dynamischer wendige Interpretationen. Mit dieser Betroffenen i. d. R. auch andere Datenbestand. Auswertungen und Ana- Auswertung kann z. B. die Fallzahlensozialräumliche bzw. informelle Kon- lysen geben damit stets den aktuellen entwicklung in den einzelnen Monaten trollmechanismen pandemiebedingt Erfassungsstand zum Zeitpunkt der vor und nach Pandemiebeginn verglinicht wirken. Statistisch belegbar ist Abfrage wieder, der sich auch auf rück- chen und dargestellt werden. diese Annahme jedoch nicht, hierzu wirkende Zeiträume durch laufende mangelt es bislang an objektiven Er- Ermittlungen und Qualitätssicherungs- Rückschlüsse auf mögliche Auswirkunkenntnissen. maßnahmen kontinuierlich ändern gen der Pandemie sind lediglich bei den kann. Gleichwohl lassen sich anhand Körperverletzungen, den Eigentumsde- 2.3.19.2 Entwicklung der jeweiligen Entwicklungen Tenden- likten, insbesondere dem Wohnungsbestimmter Delikts- und zen feststellen und zueinander in Ver- einbruchdiebstahl, vor allem aber bei Phänomenbereiche hältnis setzen.“) zusätzlich zur PKS aus- der Anzahl infektionsschutzrechtlicher

im Jahresverlauf 2021 gewertet. Ordnungswidrigkeitenanzeigen mög-

Um mögliche Auswirkungen der Co- lich. Die Anzahl dieser Ordnungswidrigrona-Pandemie auf bestimmte Phä- Die Zahlen in der nachfolgenden Ta- keitenanzeigen lag während der coronomenbereiche aufzeigen zu können, belle sind aufgrund unterschiedlicher nabedingt stärksten Einschränkungen wurde (ausnahmsweise) das polizei- Erfassungsregeln aber mit der PKS nur im Herbst/Winter 2020/2021 besonders liche Vorgangsbearbeitungsprogramm bedingt vergleichbar, unterstützen hoch. „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätz- daher lediglich pandemiebedingt not-

IIGGVPV AuPsw-eArtuungs wertung ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg

ausgewählte Deliktsgruppen

Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche 1
Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung 52 54 83 40 43 58 111 49 57 35 53 59
StGB - Körperverletzung 272 298 267 335 398 534 570 362 437 431 329 273
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 290 341 429 460 420 543 680 614 571 682 570 488
StGB - Besonders schwerer Diebstahl 197 178 212 229 187 298 303 315 326 324 269 262
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 24 3 22 20 19 20 23 19 19 12 34 34
Ordnungswidrigkeiten 5.670 2.966 3.318 3.508 2.569 1.994 2.138 1.855 2.147 1.749 1.982 2.046

Gesamtergebnis (Summe aller Delikte) 8.440 5.788 7.063 7.074 6.026 6.343 6.821 5.828 6.324 6.092 5.912 5.555

Herausragender Fall (zu 2.3.19) Messer, Äxte, Tomahawk, Machete) auf. gefälschte Chargenaufkleber (über 8.000 Bei der Durchsuchung wurden über Stück), leere Aufkleberbögen (für über Ende Juni 2021 erreichte das K 26 die In- 3.000 Blanko-Impfausweise (teilweise 9.000 Stück), ein Etikettendrucker und formation, dass ein 31-jähriger deutscher bereits mit falschen Chargenaufklebern 17 Blanko-Impfausweise sichergestellt. Taxifahrer bei einer Online-Druckerei in versehen), Druckbögen für über 8.600 Darüber hinaus ergaben sich Hinweise Berlin eine Vielzahl von Chargenaufkle- Chargenaufkleber (davon bereits rund auf den Handel mit gefälschten Impfausbern bestellt hatte. Diese werden anläss- 4.700 Stück verbraucht), gefälschte Co- weisen im Bereich Nürnberg, Fürth und lich einer Corona-Schutzimpfung in Impf- rona-Test- und -genesungsnachweise, Zirndorf, aber auch in Österreich. Der ausweise eingebracht. Nachdem sich 17 nachgemachte Stempel von Arztpra- Verdächtige wurde bei diesem Einsatz aufgrund der ersten Ermittlungen ein xen, Kliniken und Testzentren und ca. nicht angetroffen. Aufgrund der neuen Fälschungsverdacht konkretisiert hatte, 7.200 Euro Bargeld sichergestellt. Kurze Erkenntnisse erließ das AG Nürnberg eikonnte ein richterlicher Durchsuchungs- Zeit nach der Durchsuchung ergaben Er- nen Untersuchungshaftbefehl. Noch am beschluss erwirkt und Mitte September mittlungen, dass der Verdächtige offen- gleichen Tag konnte der Verdächtige festin Nürnberg vollzogen werden. Der Be- kundig völlig unbeeindruckt erneut bei genommen und in Untersuchungshaft schuldigte flüchtete unmittelbar nach Er- einem Online-Händler nachgemachte genommen werden. Zwischenzeitlich öffnung des Durchsuchungsbeschlusses Arztstempel bestellte. Mit entsprechen- fielen zahlreiche Fälschungen, die der aus der Wohnung und konnte zunächst dem Beschluss wurde Anfang Dezember Herstellung des Verdächtigen zuzuordnicht ergriffen werden. In der Wohnung erneut die Wohnung des Verdächtigen nen sind, beim Digitalisierungsversuch in bewahrte er zugriffsbereit mehrere Waf- durchsucht. Auch hierbei wurden wie- Apotheken oder bei sonstigen Vorlagen fen und Werkzeuge (Vorschlaghammer, der gefälschte Arztstempel (14 Stück), auf.

Politisch motivierte Kriminalität – Stadt NürnPbMeKr g-Stadt Nürnberg

700 600 500 400 300 200 100 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
PMK-Links 104 41 55 162 138 143 138 86 137 95
PMK-Rechts 108 86 89 109 175 174 112 156 165 138
PMK-AI 12 16 52 20 29 11 75 68 23 8
PMK-RI 5 6 9 5 8
PMK-NZ 16 29 21 13 23 27 28 54 115 359
Gesamt 240 172 217 304 365 360 359 373 445 608

2.3.20 Politisch motivierte Bei den Straftraten der „PMK-Sonsti- treffen v.a. Menschen aufgrund ihrer Kriminalität (PMK) ge/Nicht zuzuordnen“ registrieren wir Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer einen markanten Anstieg von 115 auf politischen Einstellung, ihrer Glau- Die Gesamtzahl der politisch motivier- 359 Delikte, ebenso war ein leichter bensrichtung oder auch ihrer sexuellen ten Straftaten im Zuständigkeitsbe- Anstieg im Phänomenbereich „PMK- Orientierung. reich des Kriminalfachdezernates 1 in Religiöse Ideologie“ festzustellen (fünf Nürnberg bewegen sich seit 2015 kon- auf acht Delikte). Das Phänomen „Hatespeech“ ist seit stant auf hohem Niveau. Die Fallzahlen vielen Jahren bekannt. Mit der immer stiegen im Jahr 2021 erneut von 445 2.3.20.1 Hasskriminalität größeren Reichweite sozialer Netzwerauf 608 Delikte (36,6 %). „Hatespeech“ verbreitet sich in den ke und Messengerdiensten ist klar, dass letzten Jahren immer mehr, vor allem dieses Problem aktiv und entschlossen Dabei gingen die Straftaten im Phä- im Internet. Sollten Artikel bzw. Beiträ- angegangen werden muss. Politik und nomenbereich „PMK-Links“ von 137 ge im Internet eigentlich zum gegen- Bevölkerung denken um. Inzwischen auf 95 (30,7 %), im Phänomenbe- seitigen Gedankenaustausch und als wurden Gesetze geschaffen oder erreich „PMK-Rechts“ von 165 auf 138 Diskussionsgrundlage dienen, werden weitert, veranlasst durch Politik und (16,4 %) zurück. Rückgänge verzeich- diese immer mehr als Rechtfertigung Polizei und niederschwellige, mediennen wir auch bei der „PMK-Ausländi- missbraucht, um die eigene, z.T. hass- bruchfreie digitale Übermittlungswege sche Ideologie“. Hier bearbeiteten wir erfüllte Meinung in der Öffentlichkeit sind Geschädigte inzwischen eher beacht Straftaten (Vorjahr 23). zu verbreiten. Diese Hasskommentare reit, Anzeige zu erstatten und

Herausragender Fall (1) (zu 2.3.20) waren zwei Graffiti mit den Schriftzügen Länge von ca. zehn Metern erstreckte, "NO COPS" und "GEGEN DAS JAMNIT- festgestellt werden. Zudem wurde die Am 07.02.21, gegen 05:15 Uhr, alarmier- ZER URTEIL! NO COPS" angebracht. Der Fassade mit mehreren „Farbbomben“ ten Anwohner die Einsatzzentrale der entstandene Sachschaden belief sich großflächig beschädigt. Der Sachschaden Polizei über einen Brand im Stadtteil hierbei auf 4.250 Euro. In derselben Nacht belief sich auf ca. 7.500 Euro. In diesem Gostenhof. Bislang unbekannte Täter konnte ein weiteres Graffito an der Haus- Zusammenhang wurde am 10.02.2021 hatten vier E-Scooter und mindestens wand des Ordnungsamtes Nürnberg auf der linksextremistischen Internetseite acht Autoreifen in der Mitte des Jamnit- mit dem Schriftzug „Rache für die 2 vom „indymedia.org“ ein Bekennerschreiben zerplatzes angezündet. Um das Feuer Jamnitzer!“, welches sich über eine veröffentlicht.

Herausragender Fall (2) (zu 2.3.20) weitläufige Gelände des Berufsbildungs- fachärztlicher Begutachtung durch einen zentrums wurde daraufhin mit starken Sachverständigen wurde der Beschuldig- Am 19.10.2021 erfolgte eine telefonische Kräften umstellt und abgesucht. Die tat- te am 20.10.2021 dem Ermittlungsrich- Mitteilung aus dem BBZ an die Einsatz- verdächtige Person konnte dort jedoch ter beim AG Nürnberg vorgeführt. Dieser zentrale. Ein ehemaliger Berufsschüler nicht mehr angetroffen werden. Parallel erließ Untersuchungshaftbefehl wegen laufe durch die Schule, öffne Klassen- wurde die Wohnadresse in der Nürnber- Störung des öffentlichen Friedens durch zimmertüren und stieß lautstark Dro- ger Südstadt überwacht. Dort konnte Androhung von Straftaten (§126 StGB), hungen aus. Zu tätlichen Angriffen war es der Beschuldigte kurz nach 10:00 Uhr Bedrohung (§241 StGB), Verwenden von noch nicht gekommen. Der Mann führte auf der Straße festgenommen werden. Kennzeichen verfassungswidriger Orgaoffensichtlich keine Waffen oder andere Zu Verletzungen von Personen war es nisationen (§86a StGB). Der 31-Jährige gefährliche Gegenstände mit sich. Das nicht gekommen. Nach angeordneter befindet sich aktuell in U-Haft.

nicht nur individuell eine Löschung spect!“, die gezielt nach solchen Hass- Botschaft an potenzielle Täter verstaninkriminierter Inhalte bei den Teleme- kommentaren im Netz suchen, oder den werden sollte, ifindet sich am Ende dienstbetreibern zu veranlassen. auch durch die Geschädigten selbst und dieser Seite. durch unbeteiligte Personen, die solche Auch in Nürnberg wurde eine Vielzahl Kommentare zufällig im Netz lesen. Niemand darf sich sicher sein, dass er solcher Fälle angezeigt und bearbeitet. in der Anonymität des digitalen Raums Die Anzeigen erfolgen entweder durch Ein exemplarischer Fall für dieses über- abtauchen und vor dort aus ungestraft NGO wie bspw. die „Meldestelle re- bordende Phänomen, der auch als Hassparolen verbreiten kann!

Abbildung 114

Exemplarischer Fall (zu 2.3.20.1) konnte die Beschuldigte, die mit einem

Fantasienamen auf Facebook auftrat, Die Beschuldigte veröffentlichte auf ih- ermittelt werden. Sie wurde inzwischen rem Facebook-Profil einen Text, in dem vom AG Nürnberg wegen Volksverhetsie den Holocaust als „fast so große Lüge zung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 wie die Corona-Pandemie“ bezeichnete. Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro) ver- Alles sei von Juden „erlogen“. Durch kri- urteilt. minalistisch aufwändige Ermittlungen moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

0911 21 12-10 30

pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

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2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth

Abbildung 115

Sicherste Großstadt Bayern in 2021

4.999 Häufigkeitszahl 3.899 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 72,2 %

Stadt Fürth

:otoF .suahtaR ,htrüF

128.223

Einwohner

Bevölkerungsdichte

2.024

Einwohner je km2

19,7 %

Ausländeranteil Straftaten - Stadt Fürth

S8t.r0a0ft0aten – Stadt Fürth

63,35 km²

7.000 Fläche 5.802 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 Zuständige 1.000 Polizeidienststellen:

5.382 5.392 5.314 4.999

PI Fürth KPI Fürth In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2021 erneut gesunken, VPI Fürth von 5.314 auf 4.999 (5,9 %). Das stellt den besten Wert der vergangenen zehn Jahre dar.

AQ – Stadt Fürth HZ – Stadt Fürth AQ Stadt Fürth HZ Stadt Fürth

Jahr AQ in %

2021 72,2

Jahr HZ

2021 3.899

2020 65,9 2020 4.136 2019 68,8 2019 4.221 2018 67,8 2018 4.254 2017 67,8 2017 4.627

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg (-5,7 %). Das ist der niedrigste Wert der gleichzeitig um 6,3 Prozentpunkte auf letzten zehn Jahre. Dieser Spitzenwert 72,2 %. sichert der Stadt Fürth auch im Jahr Die Häufigkeitszahl (HZ) als Grad- 2021 mit Abstand erneut das Prädikat messer für die Kriminalitätsbelastung „sicherste Großstadt“ (über 100.000 einer Kommune beträgt für Fürth 3.899 Einwohner) in Bayern. 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche

Wir registrieren zehn Fälle von Strafta- Herausragender Fall (1) – Verletzungen auf und starb wenig ten gegen das Leben. Das sind sechs Stadt Fürth später im Krankenhaus. Bei der KPI Fälle mehr als im Vorjahr. Da-runter Fürth wurde die Ermittlungskommis- Tötungsdelikt sion „Zaun“ eingerichtet. Im Zuge zwei Morde und sieben Totschlagsde- Am Morgen des 10.12.2021, gegen der gezielten Fahndung nach einem likte. Die AQ beträgt 70,0 %. 08:45 Uhr, wurde eine schwerverletz- dringend Tatverdächtigen konnte am te Frau in einem Wohnhaus in Fürth- 18.12.21 ein 44-jähriger Mann in Bo- Bei den Straftaten gegen die sexuelle Burgfarrnbach aufgefunden. Die chum festgenommen werden. Er sitzt

Selbstbestimmung messen wir einen

Frau wurde offenbar Opfer eines Ge- derzeit in Untersuchungshaft. Die Er- Anstieg der Fallzahlen von 89 auf aktu- waltdelikts. Sie wies entsprechende mittlungen dauern aktuell noch an. ell 103 (15,7 %). Die AQ stieg gleichzeitig auf 96,1 %.

Vor allem die höheren Fallzahlen im Bereich der Kinderpornografie, Straf- Es wurden 265 Fahrraddiebstähle zur um 5,6 % auf 170 Fälle und Cybercritaten die sich größtenteils im virtuellen Anzeige gebracht, 151 Delikte weniger me-Delikte um 15,5 % auf aktuell 82 Raum konzentrieren, verursachen die (36,3 %) als im Vorjahr. Auch die Fall- Fälle (beachte hierzu Ziffer 2.2.18). Steigerung. Jedoch wurden weniger zahlen beim Kfz-Aufbruch sanken um Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch, 42,3 % auf 30 Delikte. Bei der Sachbeschädigung sanken die auch von Kindern, verzeichnet. Zahlen von 831 auf 599 Fälle (27,9 %) Mit acht Vergewaltigungen wurden Eine äußerst positive Entwicklung zeigt auf ein Fünf-Jahrestief, und das trotz genauso viele Fälle wie im Vorjahr ge- sich auch bei den Wohnungseinbrü- einer leichten Erhöhung der Graffitimeldet. chen. Aktuell 25 Fälle bedeuten eine Fallzahlen um 5 % auf 106 Fälle. Abnahme von 65,3 %. Die AQ erhöhte Bei den Rohheitsdelikten vermelden sich auf 36,0 %. Die Betäubungsmittelkriminalität hat wir mit 640 Fällen einen Rückgang sich mit 520 Delikten nahezu auf dem um 20,9 %, und damit den niedrigs- Bei den Einbrüchen in Gewerbeobjek- Niveau des Vorjahres (517 Fälle) eingeten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich bei te messen wir hingegen einen Anstieg pendelt. Die ohnehin hohe AQ von 96,7 gleichzeitiger Steigerung der AQ auf von 63 auf 82 Fälle (30,2 %). % wurde hier gehalten. 92,5 %. Eine Steigerung verzeichnen wir auch Erfreulich zeigt sich die Entwicklung Die Diebstahlsdelikte (1.614 Fälle) nah- bei den Vermögens- und Fälschungs- bei der Gewaltkriminalität, die um 37 men im Vergleich zum Vorjahr leicht ab delikten. Mit 869 Fällen messen wir ein Fälle oder 17,1 % zurückging. Gleich- (1.660). Während wir beim einfachen Plus von 18,7 %. Gleichzeitig stieg die zeitig stieg die AQ um 3,9 Prozentpunk- Diebstahl eine minimale Steigerung AQ auf 88,3 %. te auf 90,5 %. von 0,9 % registrierten, sanken die Fallzahlen beim schweren Diebstahl (Ein-/ Die Betrugsdelikte stiegen um 3,8 % auf Ebenso positive Zahlen vermelden wir Aufbruch) um 7,9 %. 581 Fälle, die Leistungserschleichungen aus dem Deliktsbereich der Straßen-

kriminalität. Hier sanken die Fallzah-

len von 1.223 auf 839 Delikte (31,4 %). Die AQ konnte erneut auf nun 33 % gesteigert werden

Herausragender Fall (2) – mehrfach geschossen. Später stellte

Stadt Fürth sich heraus, dass es sich lediglich um Bei den Straftaten, bei denen das Tat- Platzpatronen gehandelt hatte. Der mittel Internet zum Einsatz kam, mes- Raubüberfall Täter floh ohne Beute vom Tatort. sen wir eine Steigerung von 142 auf 228 Am Nachmittag des 28.05.2021 er- Er wechselte in der Wohnung eines Delikte (60,6 %). Dies bedeutet gleichreichte die Einsatzzentrale ein Not- Freundes die Kleidung. Wenig später zeitig den höchsten Wert der vergangeruf. Ein bewaffneter Täter überfiel wurde die Wohnung von der Polizei nen fünf Jahre. soeben einen Verbrauchermarkt in durchsucht, der Täter war allerdings Fürth. Der Täter hatte die Filiale mit schon weg. Er stellte sich einige Tage einer Schusswaffe betreten und auch nach der Tat selbst der Polizei.

PKS-Entwicklung Stadt Fürth

PKS-Entwicklung – Stadt Fürth

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.853 5.426 5.447 5.361 5.050 -311 -5,8%
Straftaten insgesamt 5.802 5.382 5.392 5.314 4.999 -315 -5,9%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 67,8 67,8 68,8 65,9 72,2 6,3
Mord 2 0 1 0 2 2 100,0%
Totschlag 2 4 2 1 7 6 600,0%
Sexualdelikte 63 106 75 89 103 14 15,7%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 19 16 14 8 8 0 0,0%
sexuelle Belästigung 12 9 14 15 12 -3 -20,0%
sexuelle Beleidigung 7 8 11 9 12 3 33,3%
exhibitionistische Handlungen 4 13 13 7 7 0 0,0%
Kinderpornographie gesamt 10 13 10 21 51 30 142,9%
Rohheitsdelikte 984 755 751 809 640 -169 -20,9%
Raub 41 37 27 39 36 -3 -7,7%
Straßenraub 4 3 5 8 6 -2 -25,0%
KV-Delikte insgesamt 782 597 575 615 461 -154 -25,0%
Diebstahl insgesamt 1.913 1.656 1.661 1.660 1.614 -46 -2,8%
einfacher Diebstahl 1.147 1.071 1.017 967 976 9 0,9%
Ladendiebstahl 412 404 366 361 381 20 5,5%
Taschendiebstahl 40 35 33 21 20 -1 -4,8%
schwerer Diebstahl 766 585 644 693 638 -55 -7,9%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 68 66 50 52 30 -22 -42,3%
schwerer Diebstahl von Kfz 19 15 13 14 17 3 21,4%
Fahrraddiebstahl 301 248 319 416 265 -151 -36,3%
ED Gewerbeobjekte 144 109 126 63 82 19 30,2%
Wohnungseinbruch 94 50 58 72 25 -47 -65,3%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 1.020 899 957 732 869 137 18,7%
Betrug 837 746 712 560 581 21 3,8%
Leistungserschleichung 207 131 191 161 170 9 5,6%
Cybercrime 96 92 81 71 82 11 15,5%
Sachbeschädigung 629 691 707 831 599 -232 -27,9%
Sachbeschädigung durch Graffiti 91 74 57 101 106 5 5,0%
Rauschgiftdelikte 438 603 586 517 520 3 0,6%
Straßenkriminalität 1.022 978 987 1.223 839 -384 -31,4%
AufenthG 51 44 55 47 51 4 8,5%
Straftaten mit Tatmittel Internet 118 165 124 142 228 86 60,6%

Abbildung 116

Herausragender Fall (3) – woraufhin sich das eiskalte Gas explo-

Stadt Fürth sionsartig in den Praxisräumen entlud. Durch die massive Druckwelle entstand Explosion in einer Arztpraxis ein Sachschaden in Millionenhöhe. Da In einer radiologischen Praxis in Fürth die radiologische Praxis zum Zeitpunkt kam es in den Abendstunden des der Explosion bereits geschlossen war, 19.05.2021 an einem MRT (Magnetreso- wurde niemand verletzt. Die Ermittlunnanz-Tomograph) zu einer Störung der gen wurden von der Brandfahndung der Kühlfunktion. Das MRT war mit -270 Grad Kriminalpolizeiinspektion Fürth überkaltem Helium befüllt. Durch die Stö- nommen und sind noch nicht abgerung entstand eine Überdruckreaktion, schlossen. moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen

5.101 Häufigkeitszahl 4.539 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 65,8 %

Abbildung 117

Stadt Erlangen

enna :otoF .tdatstlA ,negnalrE 1202.21.13 :dnatS

112.385

Einwohner

Bevölkerungsdichte

1.460

Einwohner je km2

19,0 %

Ausländeranteil

Straftaten - Stadt Erlangen

S8t.r0a0ft0aten – Stadt Erlangen 76,96 km² 7.000 Fläche 6.049 5.757 5.748 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 Zuständige 1.000 Polizeidienststellen:

5.293 5.101

2017 2018 2019 2020 2021 PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen Im Jahr 2021 meldeten wir 5.101 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 192 Fälle VPI Erlangen bzw. 3,6 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen zehn Jahre.

AQ – Stadt Erlangen HZ – Stadt Erlangen AQ Stadt Erlangen HZ Stadt Erlangen

Jahr AQ in %

2021 65,8

Jahr HZ

2021 4.539

2020 65,5 2020 4.704 2019 64,3 2019 5.403 2018 62,9 2018 5.178 2017 60,9 2017 5.222

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleich- um 3,5 % auf den Wert von 4.539 (Vorzeitig um 0,3 Prozentpunkte auf 65,8 %. jahr: 4.704), ebenfalls ein Spitzenwert im Fünf-Jahres-Vergleich. Damit belegt Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- Erlangen wieder einen Spitzenplatz im chender Gradmesser für die Krimina- Ranking der sichersten Großstädte in litätsbelastung einer Kommune sank Bayern. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche zwei Fälle mehr als im Vorjahr. Einen Positiv ist die Entwicklung der Diebstarken Rückgang verzeichnen wir nur stahlsdelikte, die mit 1.684 Fällen er- In Erlangen registrierten wir zwei Straf- bei den exhibitionistischen Handlun- neut auf einen Tiefststand gesun-ken taten gegen das Leben, darunter ein gen (von 24 auf vier Delikte). sind (12,8 %). Im Bereich des einfachen Mord. Beide Fälle wurden durch die KPI Diebstahls messen wir mit 897 (-204) Erlangen aufgeklärt. Die AQ konnte um 21,1 Prozentpunkte ebenso weniger Delikte (18,5 %), wie auf bemerkenswerte 90,5 % gesteigert beim schweren Diebstahl mit 787 (-43 Straftaten gegen die sexuelle Selbst- werden. oder 5,2 %).

bestimmung stiegen von 85 auf 116 Ebenso erfreulich ist die Entwicklung

Delikte. Das entspricht einer Zunahme Bei den Rohheitsdelikten können wir beim Wohnungseinbruch. Mit 29 Delikum 36,5 %. einen abermaligen Rückgang der Fall- ten verzeichnen wir 34 weniger (54 %) Es stiegen u.a. die Fallzahlen im Bereich zahlen von 792 auf 705 Delikte (11 %) als im Vorjahr. Die AQ liegt bei 20,7 %. der Kinderpornografie, des sexuellen vermelden. Das ist der beste Wert der Eine Steigerung melden wir bei den Missbrauchs von Kindern sowie der letzten zehn Jahre. Mit 91,8 % konnte Einbrüchen in gewerbliche Objek- Verbreitung pornografischer Schriften. die hohe AQ des Vorjahres (91,9 %) na- te. Hier wurden 111 Fälle (+16) oder Mit 20 Vergewaltigungen melden wir hezu gehalten werden. 16,8 % mehr zur PKS gemeldet.

PKS-Entwicklung Stadt Erlangen

PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.829 5.815 6.149 5.398 5.286 -112 -2,1%
Straftaten insgesamt 5.757 5.748 6.049 5.293 5.101 -192 -3,6%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 60,9 62,9 64,3 65,5 65,8 0,3
Mord 0 2 0 0 1 1 100,0%
Totschlag 0 1 2 1 0 -1 -100,0%
Sexualdelikte 99 99 106 85 116 31 36,5%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 22 20 13 18 20 2 11,1%
sexuelle Belästigung 21 18 37 13 19 6 46,2%
sexuelle Beleidigung 8 6 10 11 9 -2 -18,2%
exhibitionistische Handlungen 22 26 14 24 4 -20 -83,3%
Kinderpornographie gesamt 8 11 6 5 38 33 660,0%
Rohheitsdelikte 902 840 878 792 705 -87 -11,0%
Raub 22 19 27 22 26 4 18,2%
Straßenraub 2 1 2 5 4 -1 -20,0%
KV-Delikte insgesamt 725 657 677 600 467 -133 -22,2%
Diebstahl insgesamt 2.301 2.296 2.149 1.931 1.684 -247 -12,8%
einfacher Diebstahl 1.480 1.280 1.367 1.101 897 -204 -18,5%
Ladendiebstahl 544 461 496 458 419 -39 -8,5%
Taschendiebstahl 93 39 82 16 17 1 6,3%
schwerer Diebstahl 821 1.016 782 830 787 -43 -5,2%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 30 98 30 27 20 -7 -25,9%
schwerer Diebstahl von Kfz 19 15 16 13 12 -1 -7,7%
Fahrraddiebstahl 582 659 624 575 513 -62 -10,8%
ED Gewerbeobjekte 115 131 85 95 111 16 16,8%
Wohnungseinbruch 37 38 32 63 29 -34 -54,0%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 685 715 924 688 660 -28 -4,1%
Betrug 474 455 656 493 417 -76 -15,4%
Leistungserschleichung 97 75 112 123 117 -6 -4,9%
Cybercrime 56 73 49 52 70 18 34,6%
Sachbeschädigung 707 650 646 641 875 234 36,5%
Sachbeschädigung durch Graffiti 56 106 101 115 306 191 166,1%
Rauschgiftdelikte 453 419 495 492 435 -57 -11,6%
Straßenkriminalität 1.354 1.421 1.323 1.217 1.327 110 9,0%
AufenthG 72 67 100 105 185 80 76,2%
Straftaten mit Tatmittel Internet 111 129 106 109 152 43 39,4%

Abbildung 118

Erneut sank in der „Fahrradstadt Erlan- Die Gewaltkriminalität ging um 14 gen“ der Fahrraddiebstahl. Aktuell mel- Delikte zurück. Aktuell 155 Delikte entden wir hier einen Rückgang um 10,8 % sprechen einem Rückgang von 8,3 %. bzw. um 62 auf 513 Delikte. Die AQ konnte nochmals um 4,3 Prozentpunkte auf nun 87,1 % gesteigert Die Vermögens- und Fälschungsde- werden.

:otoflobmyS

likte gingen um 4,1 % auf 660 Fälle zu-

rück. Allein beim Betrug verzeich-nen Straftaten aus dem Summenschlüssel wir einen Rückgang von 15,4 % (493 der Straßenkriminalität stiegen von auf 417 Fälle). 1.217 auf 1.327 (9 %).

Anstiege vermelden wir hingegen im Bei den Straftaten, bei denen das Tat- Bereich der Cyberkriminalität. 70 De- mittel Internet eine Rolle spielte, stellikte bedeuten 18 mehr (34,6 %) als im len wir eine Steigerung von 109 auf 152 Vorjahr (beachte hierzu Ziffer 2.2.18). Delikte (39,4 %) fest. Dies ist gleichzeitig der höchste Wert der vergangenen Die Rauschgiftdelikte sanken parallel fünf Jahre. zur mittelfränkischen Entwicklung und liegen mit 435 Fällen um 11,6 % niedriger als im Vorjahr.

Herausragender Fall (1) – bereits im Voraus beglichen. Als das Taxi diese noch nicht weit zu Fuß gekommen Stadt Erlangen die beiden Frauen unweit der Wohnad- war, drehte sie um und ging zur Adresse resse abgesetzt hatte bemerkte eine der der Freundin. Nachdem sie auf Klingeln Anfang Juli 2021 befand sich eine 22-jäh- beiden, dass einer der Männer aus dem in das Treppenhaus eingelassen wurde, rige Erlangerin mit ihrer Freundin weit Lokal ebenfalls in der Straße war. Dieser wurde sie von dem dort lauernden Täter nach Mitternacht auf dem Rückweg von erklärte ihr, zufällig hier zu sein, da er überfallen und vergewaltigt. Unmittelbar einer Feier. Als beide an einem Imbiss- ebenfalls in dem großen Mehrparteien- danach ließ er von seinem Opfer ab und Restaurant in der Erlangener Innenstadt haus wohne. Die Frau ließ ihn deshalb floh. Die Geschädigte konnte die Polizei vorbeiliefen, wurden sie von mehreren mit ins Treppenhaus der Wohnanlage. verständigen. Durch sofortige umfangjungen Männern zum Essen eingeladen. Er wurde im Treppenhaus zudringlich reiche Ermittlungsmaßnahmen und Be- In dem Imbiss wurde einer der Männer und die junge Frau schob ihn weg. Sie weissicherung konnte ein 19-jähriger bereits zudringlich. Er wurde von den forderte ihn auf, das zu unterlassen und Mann aus Erlangen als Täter ermittelt beiden deutlich zurückgewiesen. Die begab sich schließlich in ihre Wohnung. werden. Der Beschuldigte wurde dem beiden Frauen wollten daraufhin gegen Von dort aus verständigte sie ihre Freun- Haftrichter überstellt und befindet sich 04:00 Uhr aufbrechen. Die Männer hat- din, weil sie durch den Vorfall verängstigt derzeit noch in Untersuchungshaft. ten ihnen ein Taxi gerufen und die Fahrt war. Sie bat sie zurückzukommen. Da

Herausragender Fall (2) – konnten im Rahmen der Fahndung

Stadt Erlangen festgenommen werden. Die verwen-

dete Schusswaffe konnte bei einem Ein 49-Jähriger wurde durch zwei 61 der Tatverdächtigen aufgefunden und 35 Jahre alte Beschuldigte in werden. Die erlittenen Gesichtsverseiner Wohnung in Erlangen überfal- letzungen des Geschädigten mussten len. Die Beschuldigten schlugen mit im Krankenhaus ambulant behandelt Fäusten auf den Geschädigten ein und werden. Durch die Staatsanwaltschaft forderten unter Vorhalt einer Schuss- wurde Haftantrag gestellt. Ein Urteil waffe und eines Messers Geld. Die Be- steht noch aus. schuldigten erbeuteten zehn Euro. Sie moc.eboda.kcots

Abbildung 120

Herausragender Fall (3) – er nochmals in die Luft. Der Taxifahrer

Stadt Erlangen blieb zumindest körperlich unverletzt. Durch umfangreiche Ermittlungen konn- Ein 30-Jähriger ließ sich vom Geschädig- te der Beschuldigte ermittelt und letztten in dessen Taxi im Erlanger Stadtge- lich durch Spezialeinsatzkräfte in seiner biet chauffieren. Am Zielort sollte er den Wohnung festgenommen werden. Die Fahrpreis entrichten. Hierbei zog er un- Schreckschusswaffe hatte er vorher im vermittelt eine Schreckschusswaffe und Main-Donau-Kanal entsorgt. Eine Absuschoss dem Geschädigten aus nächster che mit Polizeitauchern verlief negativ. Nähe ins Gesicht. Ihm gelang darauf- Der Beschuldigte räumte die Tat letztlich hin die Flucht. Auf der Flucht feuerte ein. Ein Urteil steht noch aus. moc.eboda.kcots

naitsirhC :otoflobmyS

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

0911 21 12-10 30 Herausragender Fall (4) – bekannt, dass sich der junge Mann eines konnten Bankkonten, eine Immobilie Stad t Erlangepnp -mfr.pressestelle@p w o e l i i t z e e re i n .b a ve y r e sc r h n lü .d ss e elten Mobiltelefons und ein Pkw im Wert von 350.000 Euro bediente, um so seine Kommunikation gepfändet werden. Der restliche Vermö- Das Kommissariat 4 der KPI Erlangen vor einer polizeilichen Überwachung zu gensarrest kann bis zu 30 Jahre nach sei- führte seit Januar 2021 ein Rauschgifter- schützen. Dies spiegelte sich auch in sei- ner Haftentlassung fortlaufend gepfän-

moc.eboda.kcots

0911 21 12-10 30 Herausragender Fall (4) – bekannt, dass sich der junge Mann eines konnten Bankkonten, eine Immobilie Stad t Erlangepnp -mfr.pressestelle@p w o e l i i t z e e re i n .b a ve y r e sc r h n lü .d ss e elten Mobiltelefons und ein Pkw im Wert von 350.000 Euro bediente, um so seine Kommunikation gepfändet werden. Der restliche Vermö- Das Kommissariat 4 der KPI Erlangen vor einer polizeilichen Überwachung zu gensarrest kann bis zu 30 Jahre nach sei- führte seit Januar 2021 ein Rauschgifter- schützen. Dies spiegelte sich auch in sei- ner Haftentlassung fortlaufend gepfän-

mittlungsverfahren gegen einen 24-jäh- nem gesamten Verhalten wider, welches det werden. rigen Tatverdächtigen aus Erlangen. äußerst professionell und hoch konspi- Anlass der Ermittlungen stellten Daten rativ war. Mitte des Jahres 2021 wurde dar, welche der Beschuldigte über die der Tatverdächtige fest- und auf Antrag verschlüsselte Software seines sog. En- der Staatsanwaltschaft in U-Haft genom-

croChat-Mobiltelefons verschickte und men. Aufgrund der akribischen Auswer- empfangen hatte. Beim Auswerten der tung steht der Festgenommene im Ver- DateDn iweu Prdoel iszcehin Melli tktlearl,f rdaanssk eesn s iinch d enda S ch o t z , i i n a e l i e n n em N Z e ei t tr z a w um e r vo k n e c n a:. einem bei dem gehandelten Rauschgift um Jahr mit über 500 Kilogramm Cannabis- Haschisch und Marihuana im zweistelli- produkten im Gesamtwert von knapp gen Kilogrammwbwerweic.fha chaenbdoelotek. .cDoiemse /po2,l7i zMeiillmionitetne lEfurraon Hkaenndel betrieben zu Mengen erhielt der Tatverdächtige bei haben. Den Beschuldigten erwartet nicht www.twitter.com/polizeimfr jeder der zahlreichen Übergaben. Bei nur eine zweistellige Haftstrafe, sondern der V ielzahl dewr owpwera.itnivsetna Mgarßanmah.mcoenm /paouclihz eeiinm Vferrmögensarrest in Höhe der und den weiteren Ermittlungen wurde o.g. knapp 2,7 Millionen Euro. Bislang

/ nworB ynohtnA :otoflobmyS

Abbildung 119

2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach

Abbildung 121

1.142 Häufigkeitszahl 3.025 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 65,9 %

ottO :otoF .ztalpsginöK ,hcabawhcS 1202.21.13 :dnatS

Stadt Schwabach

41.056

Einwohner

Bevölkerungsdichte

1.006

Einwohner je km2

13,8 %

Straftaten - Stadt Schwabach Ausländeranteil 2.500 Straftaten – Stadt Schwabach

40,80 km²

2.000 Fläche 1.674 1.558 1.500

1.000

Zuständige 0 Polizeidienststellen:

PI Schwabach Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.459 auf 1.142 Delikte (14,9 %) KPI Schwabach zurück.

AQ – Stadt Schwabach HZ – Stadt Schwabach AQ Stadt Schwabach HZ Stadt Schwabach

Jahr AQ in %
2021 65,9

Jahr HZ

2021 3.025

2020 68,8 2020 3.560 2019 3.675 2018 64,8 2018 3.820 2017 4.112

2019 65,9

2017 65,1

Die Aufklärungsquote (AQ) sank litätsbelastung einer Kommune um gleichzeitig um 2,9 Prozentpunkte auf beachtliche 15,0 % auf einen Spitzen- 65,9 %. wert von 3.025. Somit weist die Stadt Schwabach auch in diesem Jahr die Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- niedrigste HZ im Vergleich der kreischender Gradmesser für die Krimina- freien Städte in Mittelfranken auf. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Diese Entwicklung resultiert haupt- Die Verstöße gegen das Betäubungssächlich aus den Fallzahlensenkungen mittelgesetz liegen mit 133 Delikten Es wurden zwei Straftaten gegen das bei den einfachen Diebstählen, die um um 13,6 % niedriger als im Vorjahr.

Leben, beides Mordfälle, gemeldet. Die 10,5 % zurückgingen. Dagegen messen

Delikte wurden durch die KPI Schwa- wir beim schweren Diebstahl mit 145 Rückgänge stellen wir erneut bei Debach aufgeklärt. Fällen einen Anstieg um 11,5 %. likten des Summenschlüssels der Ge- Beim Wohnungseinbruchdiebstahl waltkriminalität von 43 auf 38 Fälle Bei den Straftaten gegen die sexuelle melden wir mit sieben Delikten einen (11,6 %) sowie bei den Delikten mit Selbstbestimmung zählen wir mit ins- neuen Tiefstwert. Die Fallzahlen gingen dem Summenschlüssel der Straßengesamt 33 Fällen acht Delikte mehr als um 53,3 % zurück bei einer gleichzeitig kriminalität von 296 auf 255 Fälle im Vorjahr. Die Aufklärungsquote sank überdurchschnittlichen AQ von 28,6 %. (13,9 %) fest. auf 87,9 %. Vier Fälle sexueller Belästigung wurden Erfreulich positiv zeigt sich zudem die Entgegen der allgemeinen Entwickgemeldet; im Vorjahr kam es hier zu Entwicklung der Vermögens-und Fäl- lung in Mittelfranken sanken die Fallkeinem derartigen Fall. Eine gemelde- schungsdelikte, die insgesamt um zahlen der Straftaten, die mit dem Tatte Vergewaltigung bedeutet zwei Fälle 24,3 % auf 187 Fälle zurückgingen. mittel Internet begangen wurden, um weniger als 2020. 10,5 % auf aktuell 51 Delikte. Trotzdem Allein bei den Betrugsdelikten war ein handelt es sich dabei immer noch um Die Rohheitsdelikte sanken um 24,8 % Rückgang von 60 Fällen (32,4 %) auf den zweithöchsten Wert der vergangevon 234 auf 176 Fälle. Das stellt einen aktuell 125 Fälle zu verzeich-nen. Nach nen fünf Jahre. neuen Tiefstwert dar. Die AQ sank hier- einem Anstieg im Vorjahr zählen wir bei um 0,4 Prozentpunkte auf 93,2 %. nun mit 36 Fällen 16,3 % weniger Leistungserschleichungen. Auch bei den Diebstahlsdelikten stel- Die Fallzahlen der Cybercrime stagnielen wir mit aktuell 367 Fällen insge- ren bei 18 Delikten (beachte hierzu Zifsamt einen Rückgang fest (2,9 %). fer 2.2.18).

Abbildung 122

Herausragender Fall – umbringen wolle, da er die Tat began-

Stadt Schwabach gen habe. Durch geschickte Gesprächs-

führung konnte dessen aktueller Aufent- Am 04.05.2021 wurde der Polizei mitge- haltsort in Erfahrung gebracht werden. teilt, dass in einer Wohnung in Schwa- Noch während des Gesprächs – somit bach eine leblose Person auf dem Bett innerhalb von 24 Stunden nach der Tat liegt. Bei Eintreffen der Streife ergab sich – erfolgte im Stadtgebiet Schwabach, in aufgrund der Verletzungen, die die Tote unmittelbarer Nähe zu Bahngleisen, die aufwies, sofort der Verdacht einer Fremd- Festnahme des Beschuldigten. Der durch einwirkung. Konkrete Hinweise auf ei- das professionelle Vorgehen erzeugte Erne/n Tatverdächtige/n lagen zu diesem mittlungsdruck bewog den Täter zum Zeitpunkt noch nicht vor. Die Sachbe- Geständnis. Er benannte die Örtlichkeit, arbeitung wurde unverzüglich durch die an der er das Tatmesser abgelegt hatte. KPI Schwabach übernommen. Es wurde Im Laufe der Ermittlungen stellte sich die „EKO Wilhelm“ eingerichtet. Zu Be- zudem heraus, dass der Beschuldigte ginn der Ermittlungen geriet aufgrund durch einen fingierten Chat eine falsche eines bekanntgewordenen WhatsApp- Spur erzeugen wollte, um von seiner Tä- Chats zwischen der Getöteten und einer terschaft abzulenken. Nach Vorführung Angehörigen eine männliche Person ins beim Ermittlungsrichter erging Haftbe- Fadenkreuz der Ermittlungen. Zeitgleich fehl wegen Mordes. Das umsichtige Hanwurden die ersten Ermittlungsschritte in deln der Beamten der KPI Schwabach Richtung des Ex-Lebensgefährten ein- KPI Schwabach auf, um sich hinsichtlich führte dazu, dass sich der Täter tatsächgeleitet. In den Nachmittagsstunden des des Verbleibs seines sichergestellten Mo- lich stellte und seinem Leben – nicht wie Folgetages nahm der Ex-Lebensgefährte biltelefones zu erkundigen. Im Rahmen zunächst beabsichtigt – ein Ende setzte. der Getöteten fernmündlich Kontakt zur des Telefonats äußerte er, dass er sich otoflobmyS tgiez gnudlibbA

PKS-Entwicklung Stadt Schwabach PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 1.687 1.574 1.515 1.472 1.267 -205 -13,9%
Straftaten insgesamt 1.674 1.558 1.499 1.459 1.242 -217 -14,9%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 65,1 64,8 65,9 68,8 65,9 -2,9
Mord 0 0 1 2 2 0 0,0%
Totschlag 1 4 2 0 0 0 0,0%
Sexualdelikte 13 24 23 25 33 8 32,0%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 4 5 2 3 1 -2 -66,7%
sexuelle Belästigung 2 7 5 0 4 4 100,0%
sexuelle Beleidigung 3 1 4 4 3 -1 -25,0%
exhibitionistische Handlungen 4 5 3 1 1 0 0,0%
Kinderpornographie gesamt 3 2 4 9 10 1 11,1%
Rohheitsdelikte 289 246 261 234 176 -58 -24,8%
Raub 6 6 10 6 9 3 50,0%
Straßenraub 0 1 2 1 4 3 300,0%
KV-Delikte insgesamt 234 182 185 168 123 -45 -26,8%
Diebstahl insgesamt 526 439 440 378 367 -11 -2,9%
einfacher Diebstahl 350 285 310 248 222 -26 -10,5%
Ladendiebstahl 108 96 115 74 87 13 17,6%
Taschendiebstahl 7 12 12 6 2 -4 -66,7%
schwerer Diebstahl 176 154 130 130 145 15 11,5%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 11 7 4 10 10 0 0,0%
schwerer Diebstahl von Kfz 2 4 6 8 2 -6 -75,0%
Fahrraddiebstahl 135 77 88 87 61 -26 -29,9%
ED Gewerbeobjekte 23 16 13 18 11 -7 -38,9%
Wohnungseinbruch 16 36 19 15 7 -8 -53,3%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 229 269 191 247 187 -60 -24,3%
Betrug 176 175 141 185 125 -60 -32,4%
Leistungserschleichung 39 41 31 43 36 -7 -16,3%
Cybercrime 18 23 20 18 18 0 0,0%
Sachbeschädigung 227 234 212 234 190 -44 -18,8%
Sachbeschädigung durch Graffiti 37 40 34 75 58 -17 -22,7%
Rauschgiftdelikte 173 131 156 154 133 -21 -13,6%
Straßenkriminalität 336 297 306 296 255 -41 -13,9%
AufenthG 13 16 16 13 25 12 92,3%
Straftaten mit Tatmittel Internet 30 38 33 57 51 -6 -10,5%

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

0911 21 12-10 30

pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Polizeipräs idium Miwttwelwfra.fnakceenb ·o Soickh.ecrohmei/tspboelriizcehitm 2i0t2te1lfranken

2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach

Abbildung 123

2.470 Häufigkeitszahl 5.926 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 74,6 %

Straftaten - Stadt Ansbach

Straftaten – Stadt Ansbach

4.500

4.000 3.500 3.179 3.078 3.159 3.042 3.000 2.470 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2017 2018 2019 2020 2021

aniS :otoF .tdatstlA ,hcabsnA

Stadt Ansbach

41.681

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

15,1 %

Ausländeranteil

99,91 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Ansbach KPI Ansbach VPI Ansbach Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2021 insgesamt 2.470 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein beachtlicher Rückgang von 572 Fällen bzw. 18,8 % gleichzeitiger Steigerung der Aufklärungsquote.

AQ – Stadt Ansbach HZ – Stadt Ansbach AQ Stadt Ansbach HZ Stadt Ansbach

Jahr AQ in %

2021 74,6

Jahr HZ

2021 5.926

2020 72,8 2020 7.278 2019 72,3 2019 7.549 2018 71,2 2018 7.390 2017 70,9 2017 7.654

Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- 74,6 % (Vorjahr: 72,8 %) gesteigert wer- chender Gradmesser für die Kriminaliden. Das ist ein Spitzenwert und liegt tätsbelastung der Bevölkerung beträgt damit erneut deutlich über dem im 5.926. Damit messen wir einen signifibayernweiten Vergleich guten mittel- kanten Rückgang um 18,6 %. fränkischen Durchschnitt. 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Die Rohheitsdelikte haben um 23,8 % 13,4 % beträgt, als auch beim schweauf insgesamt 489 Fälle abgenommen. ren Diebstahl mit einem Rückgang von Es wurden zwei Straftaten gegen das Die bereits gute AQ konnten wir noch sogar 18,1 %.

Leben registriert, darunter ein Tot- einmal auf sehr gute 94,9 % (Vorjahr

schlag. Dieser wurde durch die KPI Ans- 93,6 %) steigern. Bei den ebenfalls in Der Wohnungseinbruch ging um 66,7 bach aufgeklärt. diesem PKS-Summenschlüssel ge- % zurück. Es ereigneten sie lediglich führten Raubdelikten erfassten wir mit vier Fälle; im Langzeitvergleich auch Im Bereich der Straftaten gegen die fünf Taten (Vorjahr: 21) den niedrigsten ein absoluter Spitzenwert. sexuelle Selbstbestimmung stagnie- Wert im Zehn-Jahres-Vergleich. ren die Fallzahlen (54 Delikte), darunter Mit 416 Delikten verzeichnen wir bei mit fünf Vergewaltigungen zwei Delikte Die Körperverletzungsdelikte sanken den Vermögens- und Fälschungsdeweniger als im Vorjahr. Im Bereich der insgesamt um 29 % auf 345 Delikte, likten einen Rückgang um 18,6 %. Be- Kinderpornografie stiegen die Fall- was im Langzeitvergleich ebenfalls sonders beim Betrug sanken die Fallzahlen auf 16 (77,8 %) an. Der sexuelle einen Spitzenwert darstellt. zahlen stark, und zwar von 403 auf 289 Missbrauch von Kindern sank dagegen (28,3 %). Aber auch bei der Leistungsvon 13 auf acht Delikte. Die Diebstahlsdelikte sanken insge- erschleichung wurden mit 31 Delikten samt um 14,7 % auf 570 Fälle und damit 13,9 % weniger gezählt als im Vorjahr. Die AQ bei den Straftaten gegen die auf ein Fünf-Jahres-Tief. Diese positive Bei der Cybercrime ist ein Rückgang sexuelle Selbstbestimmung beträgt Entwicklung zeigt sich sowohl beim festzustellen (47,2 %). Mit 19 Delikten 92,6 %. einfachen Diebstahl, dessen Rückgang wurde der beste Wert der

Herausragender Fall – der internationalen Rechtshilfe nahm

Abbildung 124

Stadt Ansbach die Ansbacher Kripo unter Sachleitung

der ZCB Kontakt zu der örtlich zustän- Der Kriminalpolizei Ansbach gelang digen Polizeibehörde in Sofia auf. Am im Sommer 2021 nach intensiven und 27.07.2021 durchsuchten unter Leitung monatelangen Ermittlungen in enger der bulgarischen Polizei Ermittler der Zusammenarbeit mit der Zentralstelle Ansbacher Kriminalpolizei und des Bun- Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Gene- deskriminalamtes sowie Staatsanwälte ralstaatsanwaltschaft Bamberg ein emp- aus Bamberg zeitgleich Bürogebäude findlicher Schlag gegen international und Wohnungen in Sofia. Hierbei stießen agierende Anlagebetrüger. Anlass der die Beamten unter anderem auf ein voll- Ermittlungen des Fachkommissariats für besetztes, scheinbar auf den deutschen Wirtschafts- und Vermögenskriminalität Sprachraum spezialisiertes Callcenter, in waren zahlreiche Strafanzeigen von mut- dem Telefonagenten ihrer Arbeit – mutmaßlich betrogenen Anlegern aus ganz maßlich dem betrügerischen Anwerben Bayern. Die Geschädigten hatten zuvor von Geldanlageopfern – nachgingen. teils hohe Summen auf vermeintlichen Durch die vor Ort gewonnenen Erkennt- Cyber-Plattformen im Internet investiert. nisse konnten vier Haftbefehle erwirkt Tatsächlich floss das Geld auf das Konto und zwischenzeitlich vollzogen werden. der mutmaßlichen Betrüger. Die Anleger an. Die Geschädigten wähnten ihr Ver- Hierbei handelte es sich um die mutmaßinformierten sich im Vorfeld auf verschie- mögen gut angelegt. Tatsächlich wurde lichen Hauptakteure des Callcenters sodenen Webseiten über diverse Anlage- es jedoch nie in die angebotenen Finanz- wie um besonders erfolgreiche Telefonmöglichkeiten und gaben hier ihre Kon- produkte investiert, sondern mutmaß- agenten. Neben den Festnahmen gelang taktdaten preis. Die Betrüger nutzten die lich von den Tätern selbst vereinnahmt. es den Ermittlern, in Sofia umfangreiche so gewonnenen Daten, um im Anschluss Allein eine Frau aus dem Landkreis Ans- Beweise, insbesondere elektronische Daaus einem Callcenter heraus mittels spe- bach wurde auf diese Weise um einen ten, zu sichern. Durch die Ermittlungen ziell geschulter Telefonagenten Kontakt Betrag in sechsstelliger Höhe gebracht. und der Auswertung von Daten konnten zu den Interessierten aufzunehmen. Die- Die intensiven und monatelangen Er- ca. 1.000 Geschädigte in der gesamten sen bot man in den Telefongesprächen mittlungen richteten den Verdacht auf Bundesrepublik festgestellt werden. Der vermeintlich lukrative Investments im Personen, die aus dem Ausland heraus durch die Bande verursachte Schaden Bereich sogenannter binärer Optionen, agierten, unter anderem aus einem Call- beläuft sich auf eine Summe im zweistel- Aktien, Devisen sowie Kryptowährungen center in Sofia, Bulgarien. Im Rahmen ligen Millionenbereich. moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

vergangenen fünf Jahre erreicht (be- Eine ebenfalls positive Entwicklung zuzuordnen sind, melden wir 10,2 % achte hierzu Ziffer 2.2.18). mit einem Fünf-Jahres-Bestwert ver- mehr zur PKS. Auch hier konnte die AQ melden wir im Bereich der Gewaltkri- jedoch auf beachtliche 46,8 % gestei- Des Weiteren verzeichnen wir weiter- minalität. Die Fallzahlen gingen um gert werden (Vorjahr: 25,9 %). hin rückläufige Zahlen bei den Rausch- 32,2 % auf nun 82 Straftaten zurück. giftdelikten. Registrierten wir 2020 Die Steigerung der AQ um 3,9 Prozent- Bei den Straftaten mit dem statistinoch 268, so meldeten wir 2021 mit punkte auf 91,5 % rundet diesen positi- schen Marker „Tatmittel Internet“ insgesamt 143 Delikten 46,6 % weniger ven Trend zusätzlich ab. messen wir einen leichten Rückgang zur PKS. um zwei Fälle bzw. 2,5 % auf 78 Delikte, Die AQ konnte um 3,1 Prozentpunkte Mit 378 Delikten, die dem Summen- zudem mit einer hervorragenden AQ auf 97,9 % gesteigert werden. schlüssel der Straßenkriminalität von 96,2 %.

PKS-Entwicklung Stadt Ansbach PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.229 3.116 3.191 3.078 2.492 -586 -19,0%
Straftaten insgesamt 3.179 3.078 3.159 3.042 2.470 -572 -18,8%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 70,9 71,2 72,3 72,8 74,6 1,8
Mord 0 0 1 1 0 -1 -100,0%
Totschlag 1 2 0 1 1 0 0,0%
Sexualdelikte 46 40 45 54 54 0 0,0%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 13 3 5 7 5 -2 -28,6%
sexuelle Belästigung 10 16 10 7 12 5 71,4%
sexuelle Beleidigung 13 6 4 12 6 -6 -50,0%
exhibitionistische Handlungen 2 4 4 5 5 0 0,0%
Kinderpornographie gesamt 4 2 15 9 16 7 77,8%
Rohheitsdelikte 641 666 623 642 489 -153 -23,8%
Raub 13 12 17 21 5 -16 -76,2%
Straßenraub 2 0 1 4 0 -4 -100,0%
KV-Delikte insgesamt 497 505 486 486 345 -141 -29,0%
Diebstahl insgesamt 855 800 791 668 570 -98 -14,7%
einfacher Diebstahl 580 593 615 491 425 -66 -13,4%
Ladendiebstahl 193 220 227 191 192 1 0,5%
Taschendiebstahl 17 17 7 7 2 -5 -71,4%
schwerer Diebstahl 275 207 176 177 145 -32 -18,1%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 32 20 19 11 9 -2 -18,2%
schwerer Diebstahl von Kfz 14 12 7 10 14 4 40,0%
Fahrraddiebstahl 142 140 122 78 70 -8 -10,3%
ED Gewerbeobjekte 71 50 31 42 48 6 14,3%
Wohnungseinbruch 11 10 13 12 4 -8 -66,7%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 418 470 468 511 416 -95 -18,6%
Betrug 344 321 349 403 289 -114 -28,3%
Leistungserschleichung 44 37 29 36 31 -5 -13,9%
Cybercrime 20 32 33 36 19 -17 -47,2%
Sachbeschädigung 404 360 371 350 367 17 4,9%
Sachbeschädigung durch Graffiti 65 49 70 43 111 68 158,1%
Rauschgiftdelikte 246 237 327 268 143 -125 -46,6%
Straßenkriminalität 531 517 444 343 378 35 10,2%
AufenthG 50 38 32 36 22 -14 -38,9%
Straftaten mit Tatmittel Internet 79 70 56 80 78 -2 -2,5%

2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach

Abbildung 125

4.557 Häufigkeitszahl 2.459 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 69,4 %

Straftaten - Landkreis Ansbach 8.000 Straftaten – Landkreis Ansbach 7.000

6.000 5.378 5.598 5.200 5.133 5.000 4.557 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2017 2018 2019 2020 2021

arolfaminA :otoF .ztalptkraM ,negnawthcueF Landkreis Ansbach

185.316

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,1 %

Ausländeranteil

1.971,30 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach 1202.21.13 :dnatS

Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr Jahr 2021 um 11,2 % von 5.133 auf 4.557 Fälle.

AQ – Landkreis Ansbach HZ – Landkreis Ansbach AQ Lkr. Ansbach HZ Lkr. Ansbach

Jahr AQ in %

2021 69,4

Jahr HZ

2021 2.459

2020 70,1 2020 2.781 2019 67,4 2018 69,2 2018 2.935 2017 65,4

2019 3.043

2017 2.854

Die Aufklärungsquote (AQ) ging Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleigleichzeitig leicht um 0,7 Prozentpunk- chender Gradmesser für die Kriminalite auf 69,4 % zurück, ist aber immer tätsbelastung sank von 2.781 auf 2.459 noch sehr hoch. (11,6 %). Das ist der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche zwei auf acht Fälle sank. Auch bei den Rohheitsdelikte fallen, sanken um 4,5 exhibitionistischen Handlungen wur- % von 898 Fällen im Vorjahr auf aktuell Mit fünf Straftaten gegen das Leben den mit vier Delikten drei weniger als 858. Die um 1,7 Prozentpunkte gesteimessen wir zwei weniger als im Vor- im Vorjahr gezählt. gerte AQ von 95,1 % ist außerordentjahr, darunter vier Totschlagsdelikte. Auch für den Landkreis Ansbach wur- lich respektabel. den signifikant mehr Delikte im Bereich Rückgänge messen wir hier insbeson- Bei den Straftaten gegen die sexuel- der Kinderpornografie zur PKS gemel- dere bei den Körperverletzungsdelikle Selbstbestimmung verzeichnen wir det. Deren Anzahl stieg um 56 Fälle auf ten (10,7 %). eine Steigerung um 68 Fälle auf nun 85. Zudem stiegen die Fallzahlen bei 181 Delikte (60,2 %). Die AQ wurde ge- der Verbreitung pornografischer Schrif- Die Fallzahlen der Diebstahlsdeliksteigert und liegt nun bei 95,6 % (Vor- ten von 44 auf 119. te sanken insgesamt signifikant um jahr: 93,8 %). 28,7 %. Beim einfachen Diebstahl wur- Ein Rückgang war bei den Vergewalti- Gemeingefährliche Straftaten, die den mit 616 Fällen 96 weniger (13,5 %), gungen festzustellen, deren Anzahl um unter den Summenschlüssel der beim schweren Diebstahl mit nun

Herausragender Fall (1) – Kontaktverbot nach dem Gewaltschutz- den ebenfalls anwesenden Söhnen des Landkreis Ansbach gesetz ausgesprochen worden. Nach- Paares gelang es, den Vater von der Mutdem der Beschuldigte seine Ehefrau an- ter fernzuhalten und ihn zu entwaffnen. Am 23.06.2021, gegen 19.30 Uhr, warte- gesprochen hatte, flüchtete sie sofort. Derzeit wird die Anklage gegen den in te der 48-jährige Beschuldigte auf sei- Er entnahm aus dem Kofferraum seines Untersuchungshaft sitzenden Beschulne von ihm getrennt lebende 47 Jahre Pkw ein Klappmesser und verfolgte die digten vor dem Landgericht Ansbach wealte Ehefrau auf dem Parkplatz eines Geschädigte. Als er sie eingeholt hatte, gen versuchten Totschlags vorbereitet. Verbrauchermarktes in Herrieden. Ge- fügte er ihr mit dem Messer mehrere gen ihn war bereits zurückliegend ein Stich-/Schnittverletzungen zu. Den bei-

Herausragender Fall (2) – gefunden werden. Allerdings entdeckten

Abbildung 126

Landkreis Ansbach die eingesetzten Beamten vier tatver-

dächtige Personen – von denen bereits In der Nacht vom 15./16.11.2021 entwen- zwei auf der A 6 vorläufig festgenommen deten unbekannte Täter von einem am worden waren – die sich im Gebälk einer Autohof Herrieden abgestellten rumä- Lagerhalle versteckten. Den fehlenden nischen Sattelzug 420 Kaffeeautomaten Beweismitteln geschuldet mussten alle im Gesamtwert von ca. 420.000 Euro. Er- Tatverdächtige wieder entlassen wermittlungen ergaben einen Tatverdacht den. Im Zuge weiterer Nachforschungen auf die Besatzung einer lettischen Sattel- wurde Tage später bekannt, dass einer zugmaschine, welche bereits in der da- der Tatverdächtigen in Seenheim eine rauffolgenden Nacht durch eine Streife weitere Halle angemietet hat. Hier konnder VPI Ansbach auf dem Autohof Aurach te schließlich umfangreiches Diebesgut festgestellt werden konnte. Nach krimi- sichergestellt werden. Neben den in Hernaltaktischen Maßnahmen konnte das rieden entwendeten Kaffeeautomaten Fahrzeug, zeitgleich mit einem Begleit- terher fahrenden VW-Bus mit Kennzei- fanden sich weitere Maschinen, Navi-gafahrzeug, schließlich auf der A 6, AS Lang- chen aus dem Landkreis Neustadt a. d. tionsgeräte, Kleidung, Tabak u. v. m. im wasser, angehalten werden. Zwei Män- Aisch-Bad Windsheim wurde von den Gesamtwert von ca. 500.000 Euro. Große nern gelang die Flucht mit einem Sprung Insassen die Identität festgestellt und im Teile der Beute konnten zwischenzeitlich aus dem noch rollenden Fahrzeug. Zwei Anschluss, nachdem auch hier zunächst verschiedenen Ladungsdiebstählen in weitere Personen konnten im Führer- kein Tatnachweis geführt werden konn- Unter- und Mittelfranken, begangen im haus festgenommen werden. Die festge- te, die Weiterfahrt gestattet. Am Nach- Herbst 2021, zugeordnet werden. Mittlernommenen Personen mussten aufgrund mittag des gleichen Tages wurde das weile gelang es auch, einen Tatnachweis fehlendem Tatnachweis allerdings wie- Anwesen des Begleitfahrzeughalters in gegen die vier Beschuldigten zu führen. der entlassen werden. Die Durchsuchung Burgbernheim durchsucht. Auch dort Die Staatsanwaltschaft Ansbach überdes Lkw verlief erfolglos. Von dem hin- konnten die Kaffeeautomaten nicht auf- nimmt alle genannten Verfahren.

245 Fällen sogar 250 weniger (50,5 %) auf 742 Delikte. Allein beim Betrug wur- Auch bei der Gewaltkriminalität als im Vorjahr gemeldet. den mit 521 Fällen wieder 38 weniger (-17,6 %) sowie der Straßenkriminali- Auch beim Wohnungseinbruch zeigt als im Vorjahr gezählt (6,8 %). tät (-36,7 %) stellen wir weiterhin eine sich diese positive Entwicklung. Die Wir registrierten 65 Cybercrime-Delik- sehr positiv zu bewertende Abwärts- Fallzahlen sanken um 53,3 % auf 21 te, 5,8 % weniger als im Vorjahr (beach- entwicklung fest. Fälle bei einer überdurchschnittlichen te hierzu Ziffer 2.2.18). AQ von 28,6 %. Die Straftaten, die mit dem statisti- Die Rauschgiftdelikte sanken analog schen Marker „Tatmittel Internet“ er- Auch im Bereich der Vermögens- und des mittelfränkischen Trends von 363 fasst wurden, stiegen um 34,4 % von Fälschungsdelikte melden wir einen auf 351 Fälle (3,3 %) bei einer AQ von 198 auf aktuell 266 Delikte. erneuten Rückgang um 3,1 % von 766 96,0 %.

PKS-Entwicklung Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.231 5.408 5.650 5.164 4.639 -525 -10,2%
Straftaten insgesamt 5.200 5.378 5.598 5.133 4.557 -576 -11,2%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 65,4 69,2 67,4 70,1 69,4 -0,7
Mord 1 1 1 3 0 -3 -100,0%
Totschlag 4 3 2 3 4 1 33,3%
Sexualdelikte 113 101 134 113 181 68 60,2%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 22 14 10 10 8 -2 -20,0%
sexuelle Belästigung 10 11 14 20 19 -1 -5,0%
sexuelle Beleidigung 28 24 25 16 23 7 43,8%
exhibitionistische Handlungen 6 9 17 7 4 -3 -42,9%
Kinderpornographie gesamt 15 26 28 29 85 56 193,1%
Rohheitsdelikte 1.047 1.001 1.197 898 858 -40 -4,5%
Raub 12 12 25 9 12 3 33,3%
Straßenraub 0 0 3 0 1 1 100,0%
KV-Delikte insgesamt 711 725 837 634 566 -68 -10,7%
Diebstahl insgesamt 1.270 1.250 1.274 1.207 861 -346 -28,7%
einfacher Diebstahl 835 911 863 712 616 -96 -13,5%
Ladendiebstahl 161 201 144 121 118 -3 -2,5%
Taschendiebstahl 42 51 49 195 7 -188 -96,4%
schwerer Diebstahl 435 339 411 495 245 -250 -50,5%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 105 76 119 75 60 -15 -20,0%
schwerer Diebstahl von Kfz 26 20 25 16 25 9 56,3%
Fahrraddiebstahl 109 129 163 93 80 -13 -14,0%
ED Gewerbeobjekte 97 61 66 52 36 -16 -30,8%
Wohnungseinbruch 72 21 33 45 21 -24 -53,3%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 828 963 829 766 742 -24 -3,1%
Betrug 652 701 644 559 521 -38 -6,8%
Leistungserschleichung 79 62 41 25 32 7 28,0%
Cybercrime 44 122 51 69 65 -4 -5,8%
Sachbeschädigung 661 755 803 747 632 -115 -15,4%
Sachbeschädigung durch Graffiti 34 78 126 113 75 -38 -33,6%
Rauschgiftdelikte 372 369 466 363 351 -12 -3,3%
Straßenkriminalität 790 924 1.063 965 611 -354 -36,7%
AufenthG 31 30 52 31 82 51 164,5%
Straftaten mit Tatmittel Internet 155 240 121 198 266 68 34,3%

Herausragender Fall (3) – Tätern sichergestellten Beweismittel er- Die restlichen Kosten wären über die Landkreis Ansbach gab Hinweise auf weitere Mittäter sowie ebenfalls falsch angegebenen Kontoeine bandenmäßige Begehung. Nach verbindungen eingezogen worden. In Im Oktober 2020 wurde der Polizeiins- kriminaltaktischen Maßnahmen sowie Auslieferung befindliche Versandstücke pektion Rothenburg ob der Tauber von aufgrund eines Haftbefehles des Amtsge- wurden unweit der angeblichen Wohn- Paketzustellern des hiesigen Zustell- richtes Ansbach konnten im Dezember adressen mittels gefälschter Ausweise zentrums mitgeteilt, dass im Stadtge- 2020 zwei weitere 26-jährige Kameru- beim Zusteller in Empfang genommen. biet bzw. dem näheren Umland jüngst ner, ebenfalls aus dem Rhein-Main-Ge- Nach den im März/April 2021 abgemehrmals von afroamerikanischen Per- biet, festgenommen werden, die dem schlossenen Ermittlungen konnte festsonen versucht worden sei, Pakete, die engeren Umfeld der Bande zugerech- gestellt werden, dass die Tätergruppiean Falschpersonalien versandt worden net werden. Die Tatbegehung lief nach rung im gesamten Bundesgebiet agierte. waren, direkt beim Zusteller in Empfang folgendem Muster ab: Über erfundene Der Schaden an tatsächlich erlangten zu nehmen. Nach ersten Ermittlungen Email-Adressen und Personalien sowie hochwertigen Handys und Laptops bebeim Versender, einem Telekommuni- tatsächlich existierende Wohnadressen trug nach Abschluss der Ermittlungen kationsanbieter, konnten bereits nach wurden online bei verschiedenen An- mindestens 40.000 Euro, im Versuchsbewenigen Tagen bei einem Abholversuch bietern hochwertiger Kommunikations- reich 255.746 Euro. Aufgrund der Vielzahl zwei Täter, ein 26- und ein 25-jähriger mittel Mobilfunkverträge mit exklusiven verwendeter „Falschpersonalien“ sowie Kameruner aus dem Rhein-Main-Gebiet Telefonen oder Laptops abgeschlossen, nicht bekannter Geschädigter konnten festgenommen werden. Die anschlie- für die anfänglich nur Kleinstbeträge zwi- allerdings noch keine endgültigen Werte ßende Auswertung der bei diesen beiden schen fünf und 20 Euro zu zahlen waren. festgestellt werden.

Abbildung 127

Herausragender Fall (4) – so die dargestellten Lieferketten treffen.

Landkreis Ansbach Aus diesem Grund wurde bei der KPI

Ansbach die „AG Westwind“ ins Leben Bereits am 28.03.2021 versuchte ein gerufen. Durch die ermittelnden Kräfte 17-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach, konnte im Fortgang ein Handelsvolusich mit einer Überdosis Amfetamin das men von ca. 300 kg Marihuana und 40 kg Leben zu nehmen. Er war nach Rück- Amfetamin (allein in den letzten beiden sprache mit seinen Erziehungsberechti- Jahren) aufgedeckt werden. Gegen insgen und seinem Anwalt bereit, Angaben gesamt 30 Beschuldigte wurden vom AG zu seinem Lieferanten zu machen. Der Ansbach Haftbefehle erlassen. Die ban- Lieferant konnte vorläufig festgenom- denmäßig organisierten Hintermänner men werden und machte ebenfalls An- aus Baden-Württemberg wurden durch gaben zu einer Internet-Bekanntschaft, dortige Kräfte inhaftiert. Die Festnahme seinem Hintermann. Durch ein fingiertes des Kopfes der Bande, es handelte sich Geschäft konnte der Lieferant in Besitz um einen 37-jährigen Bosnier, erfolgte von 1,5 kg Amfetamin festgenommen durch die KPI Ansbach an der Wohnung werden. Am 06.09.2021 meldete sich des 25-Jährigen. Er erschien zur Abhobei der KPI Ansbach ein 34-Jähriger, um lung von Drogengeld. Über Auswertun- Anzeige wegen Bedrohung zu erstatten. gen verschiedener Handys und über Hintergrund war eine nichtbezahlte Lie- Aussagen von Beschuldigten konnte ferung von Marihuana. Der 34-Jährige, nachvollzogen werden, dass die gehander sich und seine Familie mit dem Tode delten Drogen größtenteils aus Spanien bedroht sah, machte Angaben zu seinem seinem Nachteil, bei welchem ihm Mari- und Albanien geliefert wurden. Von der Lieferanten aus dem angrenzenden Ost- huana, Bargeld, Schmuck und Uhren im AG Westwind wurden Ermittlungsverfahalbkreis. Der Händler, ein 25-jähriger Gesamtwert von 70.000 Euro entwendet ren gegen 102 Beschuldigte eingeleitet. Deutscher, wurde am 09.09.2021 fest- wurden. Bei dem Überfall, der der Poli- Gewinnabschöpfungsmaßnahmen im genommen. Er war noch in Besitz von zei bis dato nicht bekannt war, wurde Bereich von weit über 2,5 Millionen Euro 2,3 kg Marihuana und geringen Mengen er erheblich verletzt. Weitergehende Er- wurden seitens K 41 Nürnberg bei der Kokain. Er machte schließlich umfangrei- mittlungen ergaben, dass die Fälle des Staatsanwaltschaft Ansbach beantragt. che Angaben zu seinen Lieferanten und 17-Jährigen und des bedrohten 34-Jäh- Die Ermittlungen der AG Westwind dau- Abnehmern. Hinzu kam ein Überfall zu rigen in Zusammenhang stehen und sich ern unvermindert an. otoflobmyS tgiez gnudlibbA

2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt

Abbildung 128

3.022 Häufigkeitszahl 2.188 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 68,8 %

Straftaten - Landkreis Erlangen-Höchstadt Straftaten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) 4.500

4.000 3.617 3.413 3.442 3.500 3.203 3.022 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2017 2018 2019 2020 2021

lliT :otoF .ztalptkraM ,hcaruanegozreH Landkreis Erlangen-Höchstadt

138.105

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,0 %

Ausländeranteil

564,52 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Erlangen-Land PI Herzogenaurach PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen 1202.21.13 :dnatS

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2021 insgesamt 3.022 Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 181 Fällen (5,7 %).

AQ – Landkreis ERH HZ – Landkreis ERH AQ Lkr. ERH HZ Lkr. ERH

Jahr AQ in %

2021 68,8

Jahr HZ

2021 2.188

2020 69,6 2020 2.333 2019 65,3 2019 2.526 2018 67,4 2018 2.522 2017 68,5 2017 2.686

Die Aufklärungsquote (AQ) beträgt tätsbelastung veränderte sich eben- 68,8 %. falls positiv und sank auf aktuell 2.188. Das ist ein Rückgang um 6,2 % und Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- damit der niedrigste Wert der verganchender Gradmesser für die Kriminali- genen fünf Jahre. moc.eboda.kcots

Abbildung 130

Ausgewählte Deliktsbereiche

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ereignete sich 2021 keine Straftat gegen das Leben.

Straftaten gegen die sexuelle Selbst-

bestimmung stiegen um 18 auf 104

Fälle (20,9 %). Insbesondere die Kinderpornografie stieg von 25 auf 53 Delikte. Zudem kam es zu einem Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornografischer Schriften von 30 auf 64 Delikte. Diese Tendenz deckt sich mit der durchschnittlichen Entwicklung im Schutzbereich Mittelfranken.

Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Landkreis Erlangen-Höchstadt konnte noch einmal gesteigert werden und liegt nun bei hervorragenden 95,2 %. Ausschlaggebend für die Steigerung Leistungserschleichung. Diese stieg Die Rohheitsdelikte sanken von 545 war vor allem der einfache Diebstahl von 24 auf 35 Fälle (45,8 %). auf aktuell 492 Fälle (9,7 %). Allein bei (3,9 %). Der schwere Diebstahl ging den Körperverletzungen messen wir hingegen um 3,3 % zurück. Auch die Cyberkriminalität stieg um einen Rückgang um 37 Fälle bzw. 9,5 30 % auf 39 Fälle (beachte hierzu Ziffer %. Die AQ konnte noch einmal um 0,1 Das gilt auch für den Wohnungsein- 2.2.18). Prozentpunkte gesteigert werden und bruch (-31 %) mit aktuell 20 Fällen Die Sachbeschädigungen hingegen liegt jetzt bei 95,9 %. (Vorjahr: 29). Die AQ von 40 % bedeu- gingen um 27 auf 468 Delikte zurück tet hier einen Spitzenwert. (5,5 %). Vor allem die Graffiti-Straftaten Die Diebstahlsdelikte stiegen leicht gingen um 23 % auf 97 Fälle zurück. um 1,3 % von 678 auf 687 Fälle. Das Die Vermögens- und Fälschungsist jedoch noch immer der zweitbeste delikte sanken um 1,4 %. Steigen- Analog des mittelfränkischen Trends Wert der vergangenen fünf Jahre. de Fallzahlen messen wir bei der haben sich die Zahlen der Rauschgift-

kriminalität entwickelt. Wir mes-sen

einen Rückgang von 339 auf 266 Delikte (21,5 %). Die AQ beträgt 94,7 %.

Abbildung 129

Auch die Gewaltkriminalität ging signifikant um 30 Fälle bzw. 32,3 % zurück. 63 Delikte dieses Summen-schlüssels in 2021 sind der beste Wert der vergangenen fünf Jahre. Zudem ist die AQ mit 98,4 % hervorragend.

Die Straftaten des Summenschlüssels

Straßenkriminalität waren ebenfalls

rückläufig und liegen auf einem Fünf- Jahres-Tiefstwert. Mit 495 Fällen wurden 119 weniger (19,4 %) zur PKS gemeldet.

Straftaten mit dem Marker „Tatmittel

Internet“ stiegen um 36,2 %, von 105

auf 143 Delikte.

PKS-Entwicklung Landkreis Erlangen-Höchstadt

PKS-Entwicklung – Landkreis ERH

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.660 3.444 3.485 3.265 3.127 -138 -4,2%
Straftaten insgesamt 3.617 3.413 3.442 3.203 3.022 -181 -5,7%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 68,5 67,4 65,3 69,6 68,8 -0,8
Mord 1 5 0 0 0 0 0,0%
Totschlag 0 2 0 1 0 -1 -100,0%
Sexualdelikte 48 41 67 86 104 18 20,9%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 8 6 9 8 5 -3 -37,5%
sexuelle Belästigung 7 4 11 10 5 -5 -50,0%
sexuelle Beleidigung 16 5 7 16 8 -8 -50,0%
exhibitionistische Handlungen 8 5 5 9 6 -3 -33,3%
Kinderpornographie gesamt 5 7 20 25 53 28 112,0%
Rohheitsdelikte 664 584 502 545 492 -53 -9,7%
Raub 4 9 7 11 8 -3 -27,3%
Straßenraub 0 0 0 1 0 -1 -100,0%
KV-Delikte insgesamt 526 445 359 390 353 -37 -9,5%
Diebstahl insgesamt 1.091 1.003 959 678 687 9 1,3%
einfacher Diebstahl 704 648 623 438 455 17 3,9%
Ladendiebstahl 244 203 199 160 161 1 0,6%
Taschendiebstahl 8 8 12 5 3 -2 -40,0%
schwerer Diebstahl 387 355 336 240 232 -8 -3,3%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 51 90 54 30 23 -7 -23,3%
schwerer Diebstahl von Kfz 16 11 7 7 8 1 14,3%
Fahrraddiebstahl 209 146 187 138 112 -26 -18,8%
ED Gewerbeobjekte 69 39 57 43 41 -2 -4,7%
WohnungseinbrIuhchr direkter Kontakt z ur P61res ses4t7ell e d4e8s P oliz2e9ipr äsid20ium s Mi-t9telfr ank-3e1,n0%:
Vermögens-/Fälschungsdelikte 575 561 571 492 485 -7 -1,4%
Betrug 420 370 393 320 328 8 2,5%
0911 21 12-10 Leistungserschleichung 30 36 29 33 24 35 11 45,8%
Cybercrime 39 37 48 30 39 9 30,0%
Sachbeschädigung 426 438 432 495 468 -27 -5,5%
pp-mfr.presse Sachbeschädigung durch Graffiti stelle@ 90 polizei. 90 bayern 118 .de 126 97 -29 -23,0%
Rauschgiftdelikte 253 264 382 339 266 -73 -21,5%
Straßenkriminalität 671 620 686 614 495 -119 -19,4%
AufenthG 43 31 43 62 105 43 69,4%
Straftaten mit Tatmittel Internet 74 52 79 105 143 38 36,2%

www.facebook.com/polizeimittelfranken

Polizeipräsidium Mittelfrankewn ·w Swich.perohleiiztesbi-emricihttt e2l0f2r1anken.de

2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth

Abbildung 131

2.449 Häufigkeitszahl 2.063 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 73,7 %

gnagfloW :otoF .fohsgnagfloW tuG ,frodnriZ

Landkreis Fürth

118.695

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

7,5 %

Straftaten - Landkreis Fürth

Ausländeranteil S3tr.5a0ft0aten – Landkreis Fürth

307,43 km²

3.000 2.831 2.674 Fläche 2.500

2.000

1.500

1.000

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Stein PI Zirndorf Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.449 Straftaten. Das ist ein KPI Fürth Rückgang um 3,6 %. VPI Fürth

AQ – Landkreis Fürth HZ – Landkreis Fürth AQ Lkr. Fürth HZ Lkr. Fürth

Jahr AQ in %

2021 73,7

Jahr HZ

2021 2.063

2020 70,4 2020 2.155 2019 69,3 2018 68,7 2018 2.301 2017 71,2

2019 2.132

2017 2.441

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um Kriminalitätsbelastung einer Region 3,3 Prozentpunkte auf im mittelfränki- sank im Vergleich zum Vorjahr um schen Vergleich überdurchschnittlich 4,3 %, von 2.155 auf 2.063. Damit gute 70,4 %. rangiert der Landkreis Fürth auch Die Häufigkeitszahl (HZ) als ver- weiterhin als Spitzenreiter in Mittelgleichender Gradmesser für die franken. 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Abbildung 132

Ausgewählte Deliktsbereiche

Es wurden vier Straftaten gegen das

Leben erfasst, darunter zwei Tot-

schlagsdelikte. Alle Fälle konnten aufgeklärt werden.

Die Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung stiegen um 66

Fälle bzw. 134,7 % auf insgesamt 115 Delikte. Die hohe AQ konnte nochmals um 1,9 Prozentpunkte auf nun 97,4 % gesteigert werden.

Wir verzeichnen sieben Vergewaltigungen, eine mehr als im Vorjahr.

Die Verbreitung pornografischer Schriften stieg signifikant von 20 auf 75 Delikte, und hier vor allem im Bereich der Kinderpornografie mit einem Anstieg von 16 auf 63 Delikte.

Bei den Rohheitsdelikten messen wir einen Rückgang um 13,4 %, von 426 auf 369 Delikte. Alleine die Kör-perverletzungsdelikte gingen um 15,8 % zurück. bei der Leistungserschleichung einen Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Die ohnehin hohe AQ bei den Rohheits- Rückgang um 17,4 % von 69 auf 57 Fälle. Internet vermelden wir mit 180 Delikdelikten konnte nochmals um 0,2 Pro- ten 41 mehr (29,5 %) als im Vorjahr. zentpunkte auf nun stattliche 95,7 % Auch bei den Cybercrime-Delikten Es handelt sich um den mit Abstand gesteigert werden. melden wir einen Rückgang von höchsten Wert der vergangenen fünf 43,4 % oder 53 Fälle auf aktuell 30 (be- Jahre. Bei den Diebstahlsdelikten messen achte hierzu Ziffer 2.2.18). wir insgesamt leicht steigende Zahlen Im Landkreis Fürth ist die Zahl der (3,8 %), in Fallzahlen von 554 auf 575. Bei der Betäubungsmittelkriminali- Straftaten gegen das Aufenthaltsge- Ausschlaggebend hierfür war der tät kam es zu einem erneuten Rück- setz vergleichsweise hoch. Dieser Umschwere Diebstahl, der um 30 Delikte gang (254 auf 209 Delikte = 17,7 %). Das stand ist mit dem Sitz der Zentralen oder 15,2 % anstieg. Die erfassten 228 deckt sich mit der mittelfränkischen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer- Fälle bewegen sich aber immer noch Entwicklung. Die AQ beträgt 97,1 %. ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden im Fünf-Jahres-Mittel. viele Flüchtlinge und Zuwanderer auf- Die Gewaltkriminalität weist mit 78 enthaltsrechtlich ersterfasst und dabei Die Zahlen beim Wohnungseinbruch- Delikten lediglich zwei Fälle mehr als auch Straftaten festgestellt. Darüber diebstahl sind stark rückläufig. Sie san- im Vorjahr auf. Gleichzeitig stieg aber hinaus fungiert die Polizeiinspektion ken von 40 auf 22, ein Rückgang um auch die AQ um 2,8 Prozentpunkte auf Zirndorf als mittelfränkische polizeili- 45 %. Zudem ist eine überdurchschnitt- beachtliche 96,2 %. che Zentralstelle für aufenthaltsrechtlich hohe AQ von 40,9 % zu vermelden. liche Verstöße im Zusammenhang mit Die Straßenkriminalität stieg um der Einreise und dem Aufenthalt von Zurückgegangen sind auch die Vermö- 5,1 % bzw. um 21 auf 436 Delikte. Aus- Flüchtlingen. gens- und Fälschungsdelikte, von 514 schlaggebend hierfür ist hauptsächlich Die Fallzahlen bei den Verstöauf 435 Fälle (15,4 %). die Steigerung bei den Graffiti-Strafta- ßen gegen das Aufenthaltsgeten im öffentlichen Raum. Diese stie- setz stiegen von 867 auf 1.490 an Beim Betrug messen wir einen Rück- gen um zehn auf 61 Fälle, eine Steige- (71,9 %). Trotzdem ist dies der zweitgang um 6,2 %, von 306 auf 287 Fälle, rung um 19,6 %. beste Wert im Fünf-Jahres-Vergleich.

PKS-Entwicklung Landkreis Fürth PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.909 5.174 4.304 3.407 3.939 532 15,6%
Straftaten insgesamt 2.831 2.674 2.503 2.540 2.449 -91 -3,6%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 71,2 68,7 69,3 70,4 73,7 3,3
Mord 2 1 1 0 0 0 0,0%
Totschlag 1 0 2 1 2 1 100,0%
Sexualdelikte 59 43 49 49 115 66 134,7%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 16 7 9 6 7 1 16,7%
sexuelle Belästigung 5 16 19 7 9 2 28,6%
sexuelle Beleidigung 4 5 7 5 5 0 0,0%
exhibitionistische Handlungen 6 4 2 8 4 -4 -50,0%
Kinderpornographie gesamt 15 5 8 16 63 47 293,8%
Rohheitsdelikte 411 379 367 426 369 -57 -13,4%
Raub 4 5 3 8 7 -1 -12,5%
Straßenraub 1 0 0 0 0 0 0,0%
KV-Delikte insgesamt 322 304 284 317 267 -50 -15,8%
Diebstahl insgesamt 813 679 642 554 575 21 3,8%
einfacher Diebstahl 483 451 409 356 347 -9 -2,5%
Ladendiebstahl 174 140 138 141 136 -5 -3,5%
Taschendiebstahl 8 11 7 4 7 3 75,0%
schwerer Diebstahl 330 228 233 198 228 30 15,2%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 47 13 15 8 9 1 12,5%
schwerer Diebstahl von Kfz 5 9 8 5 2 -3 -60,0%
Fahrraddiebstahl 98 96 87 104 75 -29 -27,9%
ED Gewerbeobjekte 52 31 54 43 35 -8 -18,6%
Wohnungseinbruch 100 60 51 40 22 -18 -45,0%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 665 591 447 514 435 -79 -15,4%
Betrug 320 309 270 306 287 -19 -6,2%
Leistungserschleichung 78 51 47 69 57 -12 -17,4%
Cybercrime 24 38 40 53 30 -23 -43,4%
Sachbeschädigung 331 413 410 364 367 3 0,8%
Sachbeschädigung durch Graffiti 37 112 85 51 61 10 19,6%
Rauschgiftdelikte 184 220 264 254 209 -45 -17,7%
Straßenkriminalität 435 537 507 415 436 21 5,1%
AufenthG 3.078 2.500 1.801 867 1.490 623 71,9%
Straftaten mit Tatmittel Internet 67 87 95 139 180 41 29,5%

Herausragender Fall – Die Mutter hatte die Schwangerschaft

Landkreis Fürth gegenüber ihrem Umfeld geheim ge-

halten und das Kind alleine im Keller Durch ihren Hund wurden Spaziergän- zur Welt gebracht. Anschließend hatte ger am frühen Morgen des 02.06.2021 sie das Kind mitten in der Nacht bei eiauf ein Neugeborenes aufmerksam, ner Außentemperatur von etwa sechs das versteckt in einer Grünanlage in Grad ausgesetzt. Die Kindsmutter Langenzenn abgelegt worden war. wurde inzwischen zu einer Freiheits- Das Baby war stark unterkühlt und strafe auf Bewährung verurteilt. Das schwebte daher in akuter Lebensge- Kind ist in einer Pflegefamilie unterfahr. Durch umfangreiche polizeiliche gebracht. Entgegen erster ärztlicher Maßnahmen konnte eine in der Nähe Einschätzung hat das Kind glücklides Tatorts wohnende 19-Jährige als cherweise keine bleibenden Schäden Mutter des Kindes ermittelt werden. erlitten.

2.4.8 Kriminalitätsbericht

Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Abbildung 133

2.305 Häufigkeitszahl 2.276 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 69,5 %

aniS :otoF .egrebnieW ,miehspI 1202.21.13 :dnatS

Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

101.272

Einwohner

Bevölkerungsdichte 80 Einwohner je km2

8,8 % Ausländeranteil

Straftaten - Landkreis Neustadt an der Aisch -

Bad Windsheim

Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA) 4.000

1.267,44 km²

3.500 2.974 3.000 2.754 2.809 Fläche 2.500 2.000 1.500 1.000

2.508 2.305

Zuständige Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.508 Polizeidienststellen: auf 2.305 zurück (8,1 %). PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim AQ – Landkreis NEA HZ – Landkreis NEA KPI Ansbach AQ Lkr. NEA HZ Lkr. NEA

Jahr AQ in %

2021 69,5

Jahr HZ

2021 2.276

2020 70,6 2020 2.483 2019 71,3 2019 2.799 2018 68,6 2018 2.985 2017 70,4 2017 2.773

Die Aufklärungsquote (AQ) sank auf chender Gradmesser für die Kriminali- 69,5 % (Vorjahr: 70,6%), liegt aber im- tätsbelastung der Bevölkerung sank mer noch im Rahmen des sehr guten erneut um 8,3 % auf 2.276 und damit mittelfränkischen Durchschnittswerts. auf den niedrigsten Wert der letzten Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- fünf Jahre. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Rückgang der Körperverletzungsdelik- (8,4 %) und den Graffiti-Straftaten von te um 7,7 % von 336 auf 310 Fälle. 74 auf 35 (52,7 %). In beiden Deliktsfel- Für das Jahr 2021 wurde im Landkreis dern messen wir damit die niedrigsten Neustadt/Aisch-Bad Windsheim keine Die Diebstahlsdelikte stiegen von 481 Zahlen der vergangenen fünf Jahre.

Straftat gegen das Leben zur PKS ge- auf 505 Fälle (5 %). Hierbei schlugen

meldet. der Ladendiebstahl mit einem Plus Die Rauschgiftkriminalität ging von von 20 % und der Fahrraddiebstahl mit 193 auf 177 Delikte zurück. Die ohnehin Mit 72 Delikten der Straftaten gegen einem Plus von 31,1 % besonders zu hohe AQ konnte noch einmal um 3,4

die sexuelle Selbstbestimmung zäh- Buche. Prozentpunkte auf 97,7 % gesteigert

len wir sechs mehr als im Vorjahr, aller- werden. dings bei einer hohen AQ von 95,8 %. Mit drei Wohnungseinbrüchen wurden deutlich weniger Fallzahlen in diesem Straftaten des Summenschlüssels Ge- Es kam zu sieben Vergewaltigungen, Bereich registriert. Dies bedeutet einen waltdelikte sanken abermals signifiwas eine Zunahme um drei Delikte be- Rückgang um 82,4 %. 2020 wurden kant um 15,8 % (95 auf aktuell 80 Fälle). deutet. noch 17 Wohnungseinbrüche gemel- Die hohe AQ beträgt 90 %. det. Steigerungen gab es auch im Bereich Ebenso erfreulich ist ein Rückgang der der Kinderpornografie. 35 Delikte be- Die Zahlen bei den Vermögens- und Straftaten mit dem Summenschlüssel deuten 17 mehr als 2020. Es handelt Fälschungsdelikten sanken insgesamt der Straßenkriminalität um 10,5 % sich um den mit Abstand höchsten leicht von 393 auf 384 Delikte (2,3 %). von 410 auf 367 Delikte. Wert der letzten fünf Jahre. Allein beim Betrug verzeichnen wir mit 274 Fällen 37 weniger als im Vorjahr. Straftaten, die mittels „Tatmittel In- Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelik- ternet“ begangen wurden, stiegen um ten sanken erneut, und zwar von 476 Die Fallzahlen der Cyberkriminalität 14,4 % von 132 auf 151 Delikte. auf aktuell 434 Delikte (7,1 %), bei einer stiegen von 27 auf 35 (29,6 %). Beachte bemerkenswerten AQ von 96,1 %. hierzu Ziffer 2.2.18.

Ausschlaggebend für die Fallzah- Rückgänge verzeichnen wir bei den lensenkung war hauptsächlich der Sachbeschädigungen von 391 auf 358 moc.eboda.kcots

Abbildung 134

naJ :otoflobmyS

Herausragender Fall – Streife wurde in der Küche des Anwesens Tatwerkzeug wurde neben der Leiche auf- Landkreis NEA die 33-jährige Ehefrau leblos vorgefun- gefunden. Den erstaufnehmenden Beamden. Sie wies massive Verletzungen auf- ten der Polizeiinspektion Bad Windsheim Am 28.11.2021 teilte ein 41-jähriger Mann grund Gewalteinwirkung gegen den Hals gegenüber räumte der anwesende Eheaus Bad Windsheim telefonisch bei der auf. Ein massiver Blutverlust war durch mann die Tat ein. Die Staatsanwaltschaft Polizei mit, dass etwas Schlimmes pas- die Verletzungen eingetreten. Der hinzu- Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen siert sei und die Polizei in seine Woh- gerufene Arzt konnte nur noch den Tod den Beschuldigten. Er befindet sich dernung kommen solle. Nach Eintreffen der der Frau feststellen. Das vermeintliche zeit in Untersuchungshaft.

PKS-Entwicklung Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim PKS-Entwicklung – Landkreis NEA
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 2.770 2.982 2.824 2.523 2.316 -207 -8,2%
Straftaten insgesamt 2.754 2.974 2.809 2.508 2.305 -203 -8,1%
oAhQn veo Anu 8fe9n0t0h0G0 70,4 68,6 71,3 70,6 69,5 -1,1
Mord 2 1 0 1 0 -1 -100,0%
Totschlag 0 3 1 1 0 -1 -100,0%
Sexualdelikte 44 62 74 66 72 6 9,1%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 10 11 10 4 7 3 75,0%
sexuelle Belästigung 6 17 7 7 7 0 0,0%
sexuelle Beleidigung 7 5 1 11 3 -8 -72,7%
exhibitionistische Handlungen 1 3 2 5 1 -4 -80,0%
Kinderpornographie gesamt 8 5 13 18 35 17 94,4%
Rohheitsdelikte 560 620 560 467 434 -33 -7,1%
Raub 15 11 6 9 6 -3 -33,3%
Straßenraub 0 1 1 3 2 -1 -33,3%
KV-Delikte insgesamt 403 443 408 336 310 -26 -7,7%
Diebstahl insgesamt 681 697 638 481 505 24 5,0%
einfacher Diebstahl 485 509 452 359 341 -18 -5,0%
Ladendiebstahl 129 120 99 85 102 17 20,0%
Taschendiebstahl 9 8 14 7 2 -5 -71,4%
schwerer Diebstahl 196 188 186 122 164 42 34,4%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 21 10 10 7 10 3 42,9%
schwerer Diebstahl von Kfz 5 13 12 9 4 -5 -55,6%
Fahrraddiebstahl 65 93 75 61 80 19 31,1%
ED Gewerbeobjekte 76 59 42 36 30 -6 -16,7%
Wohnungseinbruch 22 12 35 17 3 -14 -82,4%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 389 421 376 393 384 -9 -2,3%
Betrug 305 352 298 311 274 -37 -11,9%
Leistungserschleichung 54 50 62 49 48 -1 -2,0%
Cybercrime 22 44 29 27 35 8 29,6%
Sachbeschädigung 402 435 462 391 358 -33 -8,4%
Sachbeschädigung durch Graffiti 57 81 70 74 35 -39 -52,7%
Rauschgiftdelikte 219 218 230 193 177 -16 -8,3%
Straßenkriminalität 431 526 521 410 367 -43 -10,5%
AufenthG 16 8 15 15 11 -4 -26,7%
Straftaten mit Tatmittel Internet 63 108 99 132 151 19 14,4%

2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land

Abbildung 135

4.616 Häufigkeitszahl 2.697 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 70,0 %

:otoF .eesuatS regruppaH

Landkreis Nürnberger Land

171.143

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,2 %

Ausländeranteil

Straftaten - Landkreis Nürnberger Land Straftaten – Landkreis Nürnberger Land 7.000 6.000 5.540 5.380 5.148 4.776 5.000 4.616 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2017 2018 2019 2020 2021

6.000 5.540 5.380 5.148 4.776 5.000 4.616 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2017 2018 2019 2020 2021

799,52 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Altdorf b. Nürnberg PI Hersbruck PI Lauf a. d. Pegnitz KPI Schwabach Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut, VPI Feucht diesmal von 4.776 auf 4.616 Delikte, ein Rückgang von 3,4 %.

AQ – Landkreis Nürnberger Land HZ – Landkreis Nürnberger Land AQ Lkr. Nürnberger Land HZ Lkr. Nürnberger Land

Jahr AQ in %

2021 70,0

Jahr HZ

2021 2.697

2020 68,7 2020 2.796 2019 65,3 2018 65,9 2018 3.169 2017 65,9

2019 3.022

2017 3.280

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um tätsbelastung sank von 2.796 auf nun- 1,3 Prozentpunkte auf überdurch- mehr 2.697 (5,5 %) und weist damit schnittliche 70,0 %. den besten Wert der vergangenen fünf Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- Jahre auf. chender Gradmesser für die Kriminali- 1202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Die Straftaten des Summenschlüssels auf ein Fünf-Jahres-Tief (66 Delikte). Rohheitsdelikte sanken von 891 auf Beachte hierzu Ziffer 2.2.18. Mit drei Straftaten gegen das Leben 792 Fälle (11,1 %). Hierfür waren v. a. verzeichnen wir sieben Fälle weniger die geringeren Fallzahlen bei den Kör- Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung als im Vorjahr. Darunter ein Mord und perverletzungen (599 auf 536 Fälle) bei den Sachbeschädigungen. Die ein Totschlag. und die der Raubstraftaten, die um Fallzahlen im aktuellen Berichtszeit- Die AQ beträgt 100,0 %. neun Fälle auf 14 sanken, ausschlagge- raum sanken von 730 auf 706 Delikte bend. Die AQ von 93,3 % ist beachtlich. (3,3 %). Die 85 Graffiti-Straftaten (Vor- Bei den Straftaten gegen die sexuel- jahr: 131) komplettieren die Meldung le Selbstbestimmung kam es zu einer In nahezu allen Bereichen des Dieb- der niedrigsten Fallzahlen bei diesem Fallzahlensteigerung von 120 auf 176 stahles waren Rückgänge zu verzeich- Phänomen in den letzten fünf Jahren. Delikte (46,7 %). Das ist der höchste nen. Die Diebstähle gingen insge-samt Wert der letzten fünf Jahre. Die AQ be- um 5,7 % von 984 auf 928 Delikte zu- Wir registrierten 415 Rauschgiftdelikträgt 92,6 %. rück. te und damit einen Rückgang um 5 % bzw. 22 Fälle. Die AQ beträgt 94,7 %. 13 Vergewaltigungen bedeuten fünf Während beim einfachen Diebstahl Fälle weniger als 2020. Alle Taten konn- der Rückgang 1,9 % betrug, messen Sowohl bei den Straftaten des Sumten geklärt werden. wir beim schweren Diebstahl sogar menschlüssels Gewaltkriminalität, als einen Rückgang von 11,4 %. Vor al- auch bei denen des Summenschlüs- Signifikante Steigerungen gab es bei lem der Wohnungseinbruch ist hierbei sels Straßenkriminalität verzeichnen den Straftaten in Zusammenhang mit hervorzuheben, dessen Fallzahlen um wir Fallzahlenrückgänge. Die Gewalt- Kinderpornografie. Hier verzeichnen 34,0 % (von 53 auf 35), bei einer über- kriminalität ging von 151 auf 148 Fälle wir 70 Delikte, 44 mehr als im Vorjahr. durchschnittlichen AQ von 45,7 %, san- (2,0 %), die Straßenkriminalität von Bei der Verbreitung pornografischer ken. 881 auf 775 Fälle (12 %) zurück. Schriften stiegen die Fallzahlen von 35 auf 85. Auch bei den Vermögens- und Fäl- Straftaten, die mittels des „Tatmittels

schungsdelikten kam es zu einem Internet“ begangen wurden, stiegen

Auch die Zahl der exhibitionistischen leichten Rückgang. Mit insgesamt 882 um 50,3 % von 185 auf 278 Delikte. Handlungen stieg um sechs auf 14 Fäl- Delikten wurden 1,6 % weniger gezählt. le. Die Cyberkriminalität sank um 27,5 %

Abbildung 136

PKS-Entwicklung Landkreis Nürnberger Land

PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land

Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.614 5.456 5.288 4.871 4.773 -98 -2,0%
Straftaten insgesamt 5.540 5.380 5.148 4.776 4.616 -160 -3,4%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 65,9 65,9 65,3 68,7 70,0 1,3
Mord 4 3 2 3 1 -2 -66,7%
Totschlag 1 1 4 1 1 0 0,0%
Sexualdelikte 72 88 103 120 176 56 46,7%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 11 9 11 18 13 -5 -27,8%
sexuelle Belästigung 12 15 27 22 28 6 27,3%
sexuelle Beleidigung 22 13 3 14 13 -1 -7,1%
exhibitionistische Handlungen 9 16 8 8 14 6 75,0%
Kinderpornographie gesamt 16 11 25 26 70 44 169,2%
Rohheitsdelikte 984 896 923 891 792 -99 -11,1%
Raub 21 25 24 23 14 -9 -39,1%
Straßenraub 2 0 3 3 2 -1 -33,3%
KV-Delikte insgesamt 675 627 665 599 536 -63 -10,5%
Diebstahl insgesamt 1.396 1.226 1.225 984 928 -56 -5,7%
einfacher Diebstahl 778 706 699 588 577 -11 -1,9%
Ladendiebstahl 152 134 118 119 126 7 5,9%
Taschendiebstahl 15 16 18 18 10 -8 -44,4%
schwerer Diebstahl 618 520 526 396 351 -45 -11,4%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 91 59 38 57 23 -34 -59,6%
schwerer Diebstahl von Kfz 42 50 26 16 12 -4 -25,0%
Fahrraddiebstahl 212 240 302 185 168 -17 -9,2%
ED Gewerbeobjekte 118 73 72 52 34 -18 -34,6%
Wohnungseinbruch 92 70 56 53 35 -18 -34,0%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 974 1.157 864 896 882 -14 -1,6%
Betrug 728 913 626 676 646 -30 -4,4%
Leistungserschleichung 239 173 174 231 216 -15 -6,5%
Cybercrime 68 211 92 91 66 -25 -27,5%
Sachbeschädigung 757 724 878 730 706 -24 -3,3%
Sachbeschädigung durch Graffiti 88 89 107 131 85 -46 -35,1%
Rauschgiftdelikte 515 520 414 437 415 -22 -5,0%
Straßenkriminalität 997 1.023 1.169 881 775 -106 -12,0%
AufenthG 74 76 140 95 157 62 65,3%
Straftaten mit Tatmittel Internet 178 245 155 185 278 93 50,3%

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

0911 21 12-10 30

pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

www.facebook.com/polizeimittelfranken

2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth

Abbildung 137

3.016 Häufigkeitszahl 2.372 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 63,8 %

:otoF .znediseR ,nietstlopliH Landkreis Roth

127.128

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

7,4 %

Ausländeranteil

Straftaten - Landkreis Roth

Straftaten – Landkreis Roth 4.500 4.000 3.496 3.343 3.381 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000

895,15 km²

Fläche

3.191 3.016

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach 1202.21.13 :dnatS

Im Landkreis Roth verzeichnen wir in 2021 insgesamt 3.016 Straftaten, ein Rückgang um 5,5 %.

AQ – Landkreis Roth HZ – Landkreis Roth AQ Lkr. Roth HZ Lkr. Roth

Jahr AQ in %

2021 63,8

Jahr HZ

2021 2.372

2020 63,4 2020 2.518 2019 59,5 2019 2.663 2018 59,5 2018 2.651 2017 64,0 2017 2.784

Die Aufklärungsquote (AQ) 0,4 Pro- Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleizentpunkte auf 63,8 %. chender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung sank von 2.518 auf 2.372 (5,8 %). moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Erfreulich ist auch die Entwicklung der 417, 2,5 %). Ausschlaggebend hierfür

Diebstahlsdelikte mit einem erneuten waren größtenteils die Graffiti-Strafta-

Mit drei Straftaten gegen das Leben Rückgang von 785 auf 720 Fälle (8,3 %). ten. 86 Delikte bedeuten 26 Fälle oder wurden halb so viele wie im Vorjahr ge- Der Rückgang bezog sich auf nahezu 43,3 % mehr als im Vorjahr. zählt, hierunter auch zwei Morde. Alle alle Teilbereiche des Diebstahls. Le- Straftaten wurden aufgeklärt. diglich beim Kfz-Aufbruch melden wir Die Rauschgiftdelikte gingen von 209 mit 52 Delikten zwölf Delikte oder 30 % auf 165 Fälle zurück (21,1 %). Die AQ Die Straftaten gegen die sexuelle mehr als im Vorjahr. beträgt 93,9 %.

Selbstbestimmung stiegen von 75 auf

103 Delikte, allerdings auch bei einer Positiv ist die Entwicklung der Woh- Straftaten des Summenschlüssels Geum 4,1 Prozentpunkte höheren AQ nungseinbrüche (aktuell 17 und damit waltkriminalität sind um 38,1 % rückvon 96,1 %. Darunter waren auch acht 16 weniger, Rückgang um 48,5%). Die läufig (von 113 auf 70). Die AQ beträgt Vergewaltigungen, vier weniger als im AQ liegt dort bei 17,6 %. 88,6 %. Vorjahr. Steigerungen gibt es insbesondere bei den Straftaten im Bereich der Die Vermögens- und Fälschungsdelik- Rückläufig sind auch die Straftaten des Kinderpornografie (22 auf 56) sowie bei te verharren mit 684 Delikten nahezu Summenschlüssels Straßenkriminader Verbreitung pornografischer Schrif- auf Vorjahresniveau (685). lität, 492 Fälle bedeuten einen Rückten (32 auf 64). Wir messen 30 Cybercrime-Delikte und gang um 9,6 %. damit 13 weniger. Das ist ein Rückgang Die Rohheitsdelikte gingen von 523 von 30,2 % und damit Bestwert im Dagegen stiegen die Fallzahlen bei auf 479 Delikte (8,4 %) zurück. Die AQ Fünf-Jahres-Vergleich (beachte hierzu den Straftaten, die mit dem Tatmittel beträgt 94,6 %. Die unter den Rohheits- Ziffer 2.2.18). Internet begangen wurden, auf ein delikten subsumierten Körperverlet- Fünf-Jahres-Hoch. Nach 120 Delikten zungen gingen um beachtliche 21,2 % Eine leichte Steigerung vermelden wir im Jahr 2020 melden wir im aktuellen (396 auf 312) zurück. bei den Sachbeschädigungen (407 auf Berichtszeitraum 136 Delikte (13,3 %).

PKS-Entwicklung – Landkreis Roth PKS-Entwicklung Landkreis Roth
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.578 3.388 3.429 3.228 3.089 -139 -4,3%
Straftaten insgesamt 3.496 3.343 3.381 3.191 3.016 -175 -5,5%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 64,0 59,5 59,5 63,4 63,8 0,4
Mord 0 1 0 3 2 -1 -33,3%
Totschlag 2 1 2 2 0 -2 -100,0%
Sexualdelikte 45 61 46 75 103 28 37,3%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 10 9 7 12 8 -4 -33,3%
sexuelle Belästigung 10 19 3 7 7 0 0,0%
sexuelle Beleidigung 10 4 3 8 4 -4 -50,0%
exhibitionistische Handlungen 3 4 5 6 9 3 50,0%
Kinderpornographie gesamt 2 5 8 22 56 34 154,5%
Rohheitsdelikte 625 546 563 523 479 -44 -8,4%
Raub 11 17 7 9 6 -3 -33,3%
Straßenraub 0 1 1 1 0 -1 -100,0%
KV-Delikte insgesamt 458 390 402 396 312 -84 -21,2%
Diebstahl insgesamt 932 890 937 785 720 -65 -8,3%
einfacher Diebstahl 578 551 567 469 395 -74 -15,8%
Ladendiebstahl 116 113 137 104 67 -37 -35,6%
Taschendiebstahl 8 13 11 10 7 -3 -30,0%
schwerer Diebstahl 354 339 370 316 325 9 2,8%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 48 29 33 40 52 12 30,0%
schwerer Diebstahl von Kfz 27 16 35 19 10 -9 -47,4%
Fahrraddiebstahl 149 162 158 156 94 -62 -39,7%
ED Gewerbeobjekte 59 54 68 54 36 -18 -33,3%
Wohnungseinbruch 40 74 39 33 17 -16 -48,5%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 730 792 751 685 684 -1 -0,1%
Betrug 612 676 634 562 562 0 0,0%
Leistungserschleichung 74 68 53 67 62 -5 -7,5%
Cybercrime 45 31 50 43 30 -13 -30,2%
Sachbeschädigung 463 394 479 407 417 10 2,5%
Sachbeschädigung durch Graffiti 76 62 61 60 86 26 43,3%
Rauschgiftdelikte 188 201 181 209 165 -44 -21,1%
Straßenkriminalität 626 587 643 544 492 -52 -9,6%
AufenthG 82 45 48 37 73 36 97,3%
Straftaten mit Tatmittel Internet 93 78 101 120 136 16 13,3%

2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Abbildung 138

2.886 Häufigkeitszahl 3.034 Straftaten 2021 Aufklärungsquote 74,4 %

:otoF .ehcriktdatS dnu mrutrebräF ,nesuahneznuG Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen

95.117

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

10,0 %

Ausländeranteil

Straftaten - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen 4.500 Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) 4.000 3.500 3.345 3.403 3.444 3.262 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000

970,91 km²

Fläche

2.886

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Weißenburg i. Bay. PI Gunzenhausen PI Treuchtlingen KPI Ansbach 1202.21.13 :dnatS

Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen melden wir im Berichtszeitraum 2.886 Straftaten, ein erneut deutlicher Rückgang von 11,5 %.

AQ – Landkreis WUG HZ – Landkreis WUG AQ Lkr. WUG - GUN HZ Lkr. WUG - GUN

Jahr AQ in %

2021 74,4

Jahr HZ

2021 3.034

2020 75,3 2020 3.443 2019 76,2 2018 75,7 2018 3.612 2017 80,9

2019 3.649

2017 3.559

Die Aufklärungsquote (AQ) sank zwar die Kriminalitätsbelastung beträgt minimal um 0,9 Prozentpunkte auf 3.034 und sank ebenfalls beachtlich aktuell 74,4 %, befindet sich aber den- um 11,9 %. Dies stellt den besten Wert noch nach wie vor auf einem sehr ho- im Fünf-Jahres-Vergleich dar. hen Niveau. Die Häufigkeitszahl (HZ) als als vergleichender Gradmesser für moc.eboda.kcots

Abbildung 139

Ausgewählte Deliktsbereiche

Mit drei in der PKS erfassten Strafta-

ten gegen das Leben melden wir zwei

Delikte mehr als im Vorjahr, darunter einen Mord, der aufgeklärt werden konnte.

Während es bei den Straftaten gegen

die sexuelle Selbstbestimmung in

ganz Mittelfranken zu signifikanten Steigerungen kam, melden wir für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Berichtszeitraum weniger Delikte (144 auf 92, Rückgang um 36,1 %). Gleichzeitig stieg AQ um 2,3 Prozentpunkte auf 96,7 %.

Trotzdem stiegen auch hier die Fallzahlen im Bereich der Kinderpornografie von 17 auf 41 (141,2 %) stark an.

Neun Vergewaltigungen bedeuten drei Fälle mehr als im Vorjahr. Alle neun Delikte konnten aufgeklärt werden.

Beim Summenschlüssel Rohheits-

delikte vermelden wir 561 Fällen und

damit einen Rückgang von 13 %. Hierfür ist insbesondere die positive Fallzahlenentwicklung der Körperverletzungen maßgeblich, die von 467 auf 345 zurückgingen (26,1 %). Die AQ bei den Rohheitsdelikten bleibt mit 96,8 % auch 2021 auf kon-stant hohem Niveau.

Ebenfalls rückläufig sind die Fallzahlen der Eigentumsdelikte. Der Diebstahl ging erneut zurück, von 675 auf 569 melden wir einen Rückgang von 331 um 5,8 % von 224 auf 237 Delikte (AQ Fälle (15,7 %). Der Rückgang bei den auf 302 Fälle (8,8 %). 94,9 %). einfachen Diebstählen beträgt 5,4 %, der Rückgang der schweren Diebstähle Im Bereich der Cybercrime kam es Die Fallzahlen im Summenschlüssel beläuft sich sogar auf 33,5 %. Anstiege ebenfalls zu einem Rückgang von Gewaltdelikte (144 auf 84 Delikte) wahaben wir jedoch beim Kfz-Aufbruch 20,9 %; hier meldeten wir 34 Delikte zur ren stark rückläufig (41,7 %). Die AQ (von vier auf zehn Fälle) und beim Kfz- PKS (beachte hierzu Ziffer 2.2.18). konnte nochmals um 3,2 Prozentpunk- Diebstahl (von fünf auf zwölf Fälle). te auf hervorragende 97,6 % gesteigert Die Sachbeschädigungen stiegen um werden. Zehn Wohnungseinbrüche bedeuten 8,9 % (404 auf 440). Bei den Sachbe- 16 Delikte weniger (61,5 %). Die AQ von schädigungen auf Straßen, Wegen und Auch bei der Straßenkriminalität mel- 80 % bedeutet einen absoluten Spit- Plätzen kam es zu einer Verdoppelung den wir einen Rückgang von 485 auf zenwert. der Fallzahlen von 24 auf 48. Hingegen 441 Delikte (9,1 %). sanken die Graffiti-Straftaten von 66 Die Vermögens- und Fälschungsdelik- auf 59 Delikte (10,6 %). Die Straftaten, begangen mit dem Tat-

te gingen von 430 auf 417 Fälle (3 %) mittel Internet, stiegen um 8,1 % auf

zurück. Allein bei den Betrugsdelikten Die Rauschgiftkriminalität stieg leicht aktuell 147 Delikte.

PKS-Entwicklung Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen PKS-Entwicklung – Landkreis WUG
Delikte 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung 2020 / 2021 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.382 3.414 3.466 3.275 2.910 -365 -11,1%
Straftaten insgesamt 3.345 3.403 3.444 3.262 2.886 -376 -11,5%
oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 80,9 75,7 76,2 75,3 74,4 -0,9
Mord 0 5 0 0 1 1 100,0%
Totschlag 0 1 1 1 0 -1 -100,0%
Sexualdelikte 48 58 80 144 92 -52 -36,1%
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 9 12 12 6 9 3 50,0%
sexuelle Belästigung 2 8 4 10 8 -2 -20,0%
sexuelle Beleidigung 12 5 3 10 17 7 70,0%
Ihr direkter Kontakt z exhibitionistische Handlungen ur Pres 4 sestell 5 e des P 3 olizeipr 6 äsidium 4 s Mittelfr -2 anken: -33,3%
Kinderpornographie gesamt 6 9 17 17 41 24 141,2%
Rohheitsdelikte 0911 21 12-1 0 30657 581 703 645 561 -84 -13,0%
Raub 8 11 12 12 12 0 0,0%
Straßenraub 2 0 1 1 1 0 0,0%
pp-mfr.press KV-Delikte insgesamt estelle@ 493 polizei 430 .bayern 516 .de 467 345 -122 -26,1%
Diebstahl insgesamt 770 736 733 675 569 -106 -15,7%
einfacher Diebstahl 553 532 505 427 404 -23 -5,4%
Ladendiebstahl 158 134 94 83 80 -3 -3,6%
Taschendiebstahl 12 5 5 14 9 -5 -35,7%
schwerer Diebstahl 217 204 228 248 165 -83 -33,5%
schwerer Diebstahl in / aus Kfz 16 12 11 4 10 6 150,0%
schwerer Diebstahl von Kfz 11 8 9 5 12 7 140,0%
Fahrraddiebstahl 90 131 132 140 97 -43 -30,7%
ED Gewerbeobjekte 53 53 62 74 40 -34 -45,9%
Wohnungseinbruch 20 12 11 26 10 -16 -61,5%
Die Polizei Mittelfran Vermögens-/Fälschungsdelikte ken in d 590 en Soz 665 ialen N 623 etzwer 430 ken: 417 -13 -3,0%
Betrug 503 455 477 331 302 -29 -8,8%
Leistungserschle ichung www.faceboo k.c6o7m/ pol5i6zei mitt4e7lfr ank7e5n 74 -1 -1,3%
Cybercrime 33 36 50 43 34 -9 -20,9%
www.twitter. Sachbeschädigung com/po 431 lizeimfr 460 408 404 440 36 8,9%
Sachbeschädigung durch Graffiti 21 97 33 66 59 -7 -10,6%
www.instagra Rauschgiftdelikte m.com 242 /polizei 268 mfr 175 224 237 13 5,8%
Straßenkriminalität 453 530 468 485 441 -44 -9,1%
AufenthG 37 11 22 13 24 11 84,6%
Straftaten mit Tatmittel Internet 80 148 242 136 147 11 8,1%

EINSATZ

Zuständiges Sachgebiet:

Ordnungs- und Schutzaufgaben

E 2 Ordnungs- und Schutzaufgaben Das Einsatzgeschehen im Jahr 2021 orientierte sive Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte bei einer sich analog zu 2020 mehr oder weniger deut- nächtlichen Räumung des Nürnberger Kornmarktes lich am Auf- und Abflauen der Infektions- im Juni. Die Täter konnten nicht zuletzt aufgrund zahlen mit entsprechenden Einschränkungen für die von Aufzeichnungen der BodyCam ermittelt und der Bevölkerung. So bestimmte in den ersten Monaten justiziellen Verfolgung zugeführt werden. hauptsächlich das Thema „Corona-Maßnahmen“ das Versammlungsgeschehen. Unter dem Begriff „Quer- Während dann ab Mitte des Jahres die Corona-Thedenkerszene“ fanden zahlreiche Versammlungen matik bei Versammlungen rückläufig war, konnte in gegen die jeweils aktuellen Einschränkungen und zu- gegenläufiger Bewegung eine Zunahme bei anderen letzt gegen die in Aussicht stehende Impfpflicht statt. Themen beobachtet werden. Insbesondere die Klimakrise mit den Bewegungen „Critical Mass“, „Fridays Im Spannungsfeld Infektionsschutz versus Versamm- For Future“ oder „Extinction Rebellion“ rückte wielungsfreiheit waren die Einsatzkräfte hier hinsichtlich der stärker in den Fokus. der Einhaltung von Auflagen wie Maskenpflicht und Mindestabstand in der Versammlung in besonderem Mit steigenden Infektionszahlen gegen Jahresende Maße gefordert. Der extreme Emotionsfaktor von mit Schwerpunkt im Dezember traten dann die Pro- Thema und handelnden Personen erforderte ein au- teste gegen die Corona-Politik wieder massiv in den ßerordentlich hohes Maß an Fingerspitzengefühl in Vordergrund. Neben angemeldeten Versammlungen der polizeilichen Behandlung dieser Veranstaltungen mit bis zu 20.000 Teilnehmern am 19.12.2021 waren durch Polizeiführer und Einsatzkräfte. als neues Phänomen flächendeckend die sogenannten „Corona-Spaziergänge“ festzustellen. Hierbei handelt Das Veranstaltungsgeschehen im Frühjahr und zu es sich zumeist um nicht angemeldete Versammlun- Beginn des Sommers mit den sonst traditionell gut gen ohne erkennbaren Versammlungsleiter nach entbesuchten Großveranstaltungen wie Frühlingsvolks- sprechenden Aufrufen in sozialen Netzwerken. fest und Rock im Park wurde auch im Jahr 2021 durch die zahlreichen Restriktionen zur Bekämpfung Meine sehr geehrten Damen und Herren, die beder Corona-Pandemie geprägt. Aufgrund mangeln- schriebenen Themenstellungen werden die polizeider Planbarkeit mussten diese Highlights im Veran- liche Aufgabenlage sicherlich auch in diesem Jahr staltungskalender erneut abgesagt werden. bestimmen. Darüber hinaus ist jetzt schon feststellbar, dass die in 2021 aufgrund Corona eher ruhenden Erst in der zweiten Jahreshälfte konnten mit zuneh- Proteste gegen die Klimapolitik einen weiteren gramender Impfquote und sinkenden Infektionszahlen vierenden Schwerpunkt darstellen werden. wieder erste Veranstaltungen unter Einhaltung strikter Hygienekonzepte und mit reduzierten Besucher- Mit dem geplanten Bau eines ICE-Ausbesserungszahlen durchgeführt werden. Beispielhaft sei hier das werks im Großraum Nürnberg und dem damit ein- „NürnBärLand“ erwähnt – eine mehrwöchige Ersatz- hergehenden Widerstand durch die örtliche Bevölveranstaltung auf dem Volksfestplatz mit deutlich kerung steht bereits ein entsprechendes Projekt an, weniger zugelassenen Besuchern und angepassten welches durchaus das Potential hat, für größere poli- Öffnungszeiten nur von Donnerstag bis Sonntag. zeiliche Einsätze zu sorgen. Bleiben Sie gesund!

Leider stand dieser grundsätzlich positiven Entwick- Ihr lung ein unerfreulicher Trend entgegen, welcher die polizeilichen Einsatzkräfte in erheblichem Umfang forderte. Bedingt durch die Schließung der Vergnügungsstätten wie Bars, Clubs oder Diskotheken wur- Herbert Donner de insbesondere in der wärmeren Jahreszeit bei guter Witterung der öffentliche Raum verstärkt für Zusammenkünfte genutzt.

Abbildung 140

Zwar blieb es dabei größtenteils ruhig und friedlich, durch eine Minderheit aus der Party- und Eventszene kam es jedoch zu vermehrten Ordnungs- und Sicherheitsstörungen wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Diebstählen, Ruhestörungen und LPD Herbert Donner Vermüllungen. Negativer Höhepunkt waren mas- Leiter Sachgebiet E 2

Abbildung 141

3.1.1 Einsatzstatistik

Überblick

Die im Jahr 2020 beobachtete Tendenz der Verringerung von sonstigen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen setzte sich im Jahr 2021 nicht fort. Durch teilweise Lockerungen im Verlauf der Coronapandemie zur Jahresmitte hin konnte die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) eine Steigerung von 10,0 %, die der Sportveranstaltungen nahezu eine Verdoppelung (plus 94,3 %) verzeichnen.

Befeuert durch die politischen Maßnahmen und Überlegungen zu Themen wie z. B. Impfzwang für alle oder nur bestimmte Berufsgruppen, erschwerte Teilnahme am öffentlichen Leben von Ungeimpften etc., nahm die Zahl der überwiegend maßnahmenkritischen Versammlungen bis zum Jahresende massiv zu.

Die polizeilich schwieriger in der Vor-

Sicherheitsbericht 2021

bereitung und Durchführung einzustufenden öffentlichen Versammlungen behielten ihren Aufwärtstrend bei und erfuhren im Jahr 2021 im Ver- 3.1.g1le iEchin zsuamt zJsathar t2i0s2t0i,k eÜinbe ewrebitleircek um weitere 961 Versammlungen auf Im Mehrjahresvergleich stieg die Anzahl Steigerung von 62,5 %. In absoluten insgesamt 2.381 Versammlungen für der Versammlungen vom Jahr 2019 Zahlen bedeutet das eine Zunahme 2021. (ohne Corona) zu 2021 um 140,0(!) %.

Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken

1.961

2.381

1.617 1.578

1.465

1.238

548 279 237 214 206 262 258 256 224

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Versammlungen sonstige Veranstaltungen Sportveranstaltungen

Quelle: SG E 2

Die im Jahr 2020 beobachtete Tendenz der Verringerung von sonstigen Veranstaltungen und

Sportveranstaltungen setzte sich im Jahr 2021 nicht fort. Durch teilweise Lockerungen im Verlauf

der Coronapandemie zur Jahresmitte hin konnte die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen

(Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) eine Steigerung von 10,0 %, die der

Sportveranstaltungen nahezu eine Verdoppelung (plus 94,3 %) verzeichnen.

Befeuert durch die politischen Maßnahmen und Überlegungen zu Themen wie z. B. Impfzwang für

alle oder nur bestimmte Berufsgruppen, erschwerte Teilnahme am öffentlichen Leben von

Ungeimpften etc., nahm die Zahl der überwiegend maßnahmenkritischen Versammlungen bis zum

Jahresende massiv zu.

Die polizeilich schwieriger in der Vorbereitung und Durchführung einzustufenden öffentlichen

Versammlungen behielten ihren Aufwärtstrend bei und erfuhren im Jahr 2021 im Vergleich zum

Jahr 2020, eine weitere Steigerung von 62,5 %. In absoluten Zahlen bedeutet das eine Zunahme

um weitere 961 Versammlungen auf insgesamt 2.381 Versammlungen für 2021.

Im Mehrjahresvergleich stieg die Anzahl der Versammlungen vom Jahr 2019 (ohne Corona) zu

2021 um 140,0(!) %.

Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg

3.500 31.757 35.000 30.319 3.000 26.243 26.836 26.403 27.861 30.000 24.076 21.829 22.301 25.000 2.500 18.512 20.000 2.000 15.000 16.384 15.917 16.101 1.500 13.595 13.497 10.000 10.340 1.000 5.000

707.1 3.500 31.757 35.000 30.319 Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – 27.861 3.000 Be2z6i.r2k4 M3ittelfranken im Vergleich zum Sta2d6.t8g3e6biet Nü2rn6b.4e0rg3 30.000 24.076 21.829 22.301 25.000 2.500 18.512 20.000 2.000 15.000 16.384 15.917 16.101 1.500 13.595 13.497 10.000 10.340 1.000 5.000

691.1 126.2 966.2

470.1 771.3

210.1 632.2 882.3

707.1 Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg

691.1 126.2 966.2

470.1 771.3

210.1 632.2 882.3

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 VSAM/VA gesamt Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte (gesamt) eingesetzte Beamte (in Nürnberg)

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 VSAM/VA gesamt Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte (gesamt) eingesetzte Beamte (in Nürnberg)

Quelle: SG E 2

Quelle: SG E 2

Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 3.288 Veranstaltungen polizeilich betreut. Dies stellt einen Anstieg von 47,0 % im Vergleich zum Vorjahr dar. Als Folge hiervon stieg die Zahl der hierfür eingesetzten Beamten um 16,8 % auf insgesamt 55,7 %.

Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 3.288 Veranstaltungen

Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Die Maßnahmen des Raumschutzes Polizeipräsidiums Mittelfranken 3.288 konzentrierten sich insbesondere auf Veranstaltungen polizeilich betreut. die Bestreifung des öffentlichen Rau- Dies stellt einen Anstieg von 47,0 % im mes und der Gewerbebetriebe. Ziel war Vergleich zum Vorjahr dar. Als Folge es, Menschenansammlungen aus verhiervon stieg die Zahl der hierfür ein- schiedenen Haushalten, soweit möggesetzten Beamten um 16,8 % auf ins- lich und zur Eindämmung des Virus gesamt 55,7 %. nötig, zu vermeiden. Die Schwierigkeit für die Einsatzkräfte bestand insbeson- Von den 3.288 Veranstaltungen fanden dere in der neuen Rechtslage, welche 1.707 im Stadtgebiet Nürnberg statt. durch den Gesetzgeber im Eilverfahren Dies entspricht einem Prozentsatz geschaffen wurde und der damit vervon 51,9 % (plus 7,4 % zu 2020) wofür bundenen Umsetzung in der Praxis. 66,9 % der insgesamt verwendeten So war beispielsweise zunächst nicht Beamten eingesetzt wurden. klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks oder auf Parkbänken unter Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen der

(geschlossene Schulen und Kinderpolizeilich betreut. Dies stellt einen Anstieg von 47,0 % im Vergleich zumgä rVteonr,j ahrQ duaarra.n Atälsn eFvoerlpgfeli chtungen hiervon stieg die Zahl der hierfür eingesetzten Beamten um 16,8 % auf eininszeglensear Bmeta m55te,r7 o %de.r ganzer Dienstgruppen und Einsatzeinheiten) sorgten für erhebliche Herausforderungen Von den 3.288 Veranstaltungen fanden 1.707 im Stadtgebiet Nürnbergn sicthatt nt.u Dr iime st äegnlictshpenr iDcihent st. Auch die einem Prozentsatz von 51,9 % (plus 7,4 % zu 2020) wofür 66,9 % der insVgieelzsaahml ant eviengrewseetnztdene Eteinnh eiten ging einher mit einem Aufbau von Überstun- Beamten eingesetzt wurden. den, verbunden mit einem logistischen wie personellen Aufwand aufgrund der Hygienemaßnahmen und Mehranforderungen an die Personalplanung.

Von den 3.288 Veranstaltungen fanden 1.707 im Stadtgebiet Nürnberg statt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 51,9 % (plus 7,4 % zu 2020) wofür 66,9 % der insgesamt verwendeten Beamten eingesetzt wurden.

Hagn Polizeihauptkommissar 685.1 128.1 747.1 009.1 513.2

Dennoch mussten regelmäßig große Hagn Menschenansammlungen in öffentlichen Parks aufgelöst werden, da Abstän-

Polizeihauptkommissar

de nicht eingehalten wurden. Erst mit Fortschreiten der Pandemie ergab sich die notwendige Sensibilisierung des Großteils der Bevölkerung und damit einhergehend weniger Notwendigkeit für polizeiliche Maßnahmen. Zeitgleich jedoch wurden die Kritiker der Einschränkungen mehr, so dass mehrfach durch gleiche Gruppierungen gezielt gegen die Beschränkungen verstoßen wurde. Diese Einsätze bargen erhebliches Konfliktpotential, da die Betroffenen häufig mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden waren. 685.1 128.1 747.1 009.1 513.2

3.1.2 Besondere Bewegung an der frischen Luft nun

Themenfelder bußgeldbewehrt ist. Erst eine Ein-

ordnung durch das Innenministerium

3.1.2.1 Raumschutz Corona brachte Klarheit und damit Sicherheit

Durch das PP Mittelfranken wurde im Einschreitverhalten durch die einneben den bereits genannten Maßnah- gesetzten Kräfte. men die Besondere Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Die Unsicherheit angesichts der neuen Überwachung der Ausgangsbeschrän- Rechtslage, verbunden mit der zu Bekungen durch den Streifendienst und ginn der Pandemie nicht vorhandenen geschlossene Einheiten sowohl des PP Kenntnis über die genauen Auswir- Mittelfranken als auch der Bayerischen kungen des Virus und der teils erheb- Bereitschaftspolizei eingesetzt. lichen Belastung im privaten Umfeld

Durch die umfangreichen Maßnahmen die Pressestelle sowie teils durch das Dies war und ist bis zum heutigen Zeitsowie die konsequente Kontrolle durch Innenministerium medial begleitet. punkt der Hauptschwerpunkt der Codie Polizei konnten die Ansteckungs- Mit Beginn der kälteren Jahreszeit ronakontrollen. zahlen gesenkt werden, so dass im stiegen die Ansteckungszahlen erneut Frühsommer der Lockdown beendet an, so dass es wieder zu massiven Ein- Die Kontrollen werden von den einzelwurde. Unter anderem waren Treffen schränkungen des öffentlichen Lebens nen Polizeiinspektionen durchgeführt. und Veranstaltungen unter Einhaltung kam. Auch jetzt wurde wieder eine Dazu werden sie von den geschlossevon Abstands- und Hygienevorschrif- Vielzahl an geschlossenen Einheiten nen Einheiten unterstützt. Wobei hier ten wieder möglich. Auch Urlaube eingesetzt, um die Beschränkungen der Schwerpunkt im Ballungsraum oder Tagesausflüge wurden wieder zu überwachen. Nun verlagerte sich Nürnberg liegt. vermehrt durchgeführt, so dass es zu der Einsatzschwerpunkt vermehrt auf erneuten Hotspots wie der Nürnberger Treffen in privaten Räumen, welche Im letzten Abschnitt des Jahres kamen Innenstadt, den Parkanlagen oder im durch Ruhestörungsmeldungen auf- dann noch so genannte „Corona- Spa- Fränkischen Seenland kam. Auch das fielen und entsprechend geahndet ziergänge“ hinzu. Dabei handelt es sich Veranstaltungs- und Versammlungs- wurden. um nicht angemeldete Versammlungeschehen lebte wieder auf, teils unter gen von Corona Maßnahmen- Gegnern. Missachtung von Hygienevorschriften Gleichzeitig wurden die öffentlichen Diese wollen mit den „Spaziergängen“ durch die sog. „Querdenker“, teils unter Einrichtung (Gastronomie, Clubs, ihre Kritik an den Corona Maßnahmen strikter Wahrung der Hygiene- und Ab- Diskotheken, Freizeiteinrichtungen, und auch eine momentan durch die standsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie körpernahe Dienstleistungen, Beher- Politik diskutierte Impfpflicht zum Aus- 3.3.3). bergungswesen, Volksfeste und der druck bringen. Kulturbereich) verstärkt kontrolliert. Durch die Raumschutzkräfte wurden Insgesamt wurden im Jahr 2021 52.962 neben den allgemeinen Kontrollen im Ein großer Schwerpunkt lag auch in Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurtäglichen Dienst auch Kontrollaktio- der Unterstützung der Kontrolleure des den 3.823 Verstöße gegen die jeweils nen im öffentlichen Personennahver- ÖPNV und der damit verbundenen ge- geltenden Vorschriften festgestellt, von kehr unter Leitung örtlich zuständiger meinsamen Kontrollen beispielsweise denen 1.193 geahndet wurden. In den Dienststellen durchgeführt und durch mit der VAG Nürnberg. restlichen Fällen wurden mündliche Verwarnungen und Belehrungen ausgesprochen. Für die Kontrollen wurden insgesamt 82.789 Kräfte eingesetzt.

Abbildung 142

3.1.2.2 Silvester

mit Ausgangssperre und

Feuerwerksverbot

Die noch immer vorherrschende pandemische Lage und deren Auswirkungen auf die Gastronomie sowie das Feiern im öffentlichen Raum haben auch den Jahreswechsel 2021/ 2022 erneut in einem nicht unerheblichen Ausmaße beeinflusst. Als größte Herausforderung stellte sich dabei für die Polizei die nur schwer einschätzbare Einsatzlage dar, die maßgeblich davon bestimmt war, in wieweit sich die Bevölkerung erneut und nach millionenfachen Impfungen ein weiteres Mal an die geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben hielt.

Die aktuellen Corona-Regelungen beinhalteten dabei insbesondere Einschränkungen durch ■ die allgemeine Schließung von Clubs, Diskotheken und Bars,

Abbildung 143

■ regionale Zonen, » in denen der Konsum von alkoholischen Getränken verboten war, » in denen Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen verboten waren und » in denen das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt war.

Trotz der Beschränkungen war die Nacht des Jahreswechsels aus polizeilicher Sicht vor allem geprägt von einer Gemengelage aus ■ zum Teil sehr starker Alkoholisierung von Personen, ■ Menschenansammlungen an neuralgischen Punkten entgegen derzeitiger Beschränkungen sowie ■ unsachgemäßem Umgang mit den Altbeständen pyrotechnischer Gegenstände und daraus resultierten Brand- und Verletzungsgefahren.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gesamte Einsatz, bis auf wenige Ausnahmen, ohne bedeutende Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen die Ehrenamtlichen der Sicherheitszuletzt auch der Einsicht und Vernunft Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vor- wacht auch anlässlich schwerwiegender Bewohner Mittelfrankens geschul- jahren ein deutlicher Ausbau erfolgte, der Verstöße gegen die Bestimmungen det, die sich dankenswerterweise und wurde 2021 auch bei der Polizeiinspek- des Infektionsschutzes tätig. in einer überwältigenden Mehrheit an tion Altdorf eine Sicherheitswacht für die Vorschriften hielten. die Stadt Altdorf und die Marktgemein- Die Haupteinsatzgebiete der Sicherde Feucht auf Wunsch der jeweiligen heitswacht waren im vergangenen Insgesamt brachten die Einsatzkräfte Kommunen installiert. Jahr: 14 Verstöße gegen die aktuellen Co- ■ Öffentlicher Personennahverkehr rona-Auflagen zur Anzeige. Dies war Die Gesamtzahl der in Mittelfranken ■ Parkanlagen deutlich weniger als zum Jahreswech- sich für die Sicherheit engagierenden ■ Parkhäuser sel 2022/2021. Was vermutlich daran Ehrenamtlichen belief sich im vergan- ■ Fußgängerzonen lag, dass sich die Bürger mittlerweile genen Jahr auf über 160 Personen. ■ Bereiche touristischer Schweran die Beschränkungen gewöhnt hat- punkte (soweit pandemiebedingt ten und diese weitestgehend einge- Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öf- gegeben) halten wurden. Außerdem hatten seit fentlichen Raum stärkte die mittelfrän- ■ Wohnsiedlungen November 2021 aufgrund der 2G-/3G- kische Sicherheitswacht auch 2021 das Regelungen die Kontrollen sehr stark Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und In bewährter Weise setzte die Sicherangezogen. schritt bei Sicherheits- und Ordnungs- heitswacht damit auch 2021 wieder störungen ein bzw. meldete diese der ein sichtbares Zeichen für zivilgesell- Der entstandene Sachschaden belief Polizei. schaftliches Engagement und gegen sich in diesem Jahr auf ca. 22.000,- die Unkultur des Wegschauens. Nach Euro und fiel mehr als 50 Prozent gerin- Die Tätigkeiten der Sicherheitswacht wie vor bekunden mittelfränkische ger aus als im Vorjahr. erstreckten sich dabei neben Hilfeleis- Kommunen ihr Interesse an der Institutungen insbesondere auf die Bereiche tion Sicherheitswacht, weshalb deren 3.1.2.3 Sicherheitswacht Betäubungsmittelkriminalität, Sachbe- weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Die Bayerische Sicherheitswacht unter- schädigung, aggressive Bettelei sowie Mittelfranken auch zukünftig erfolgen stützt derzeit 18 Polizeiinspektionen in Jugendschutz. Darüber hinaus wurden wird.

3.1.2.4 Reiterstaffel sächlich bei Spielen des 1. FC Nürn- Zeitraum von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr Mittelfranken berg in der 2. Fußballbundesliga, im durch. Der Startschuss für die Reitergruppe Zusammenwirken mit der Reiterstaffel Mittelfranken war im Januar 2019 mit München, eingesetzt. Auf Antrag war Im Rahmen des Sicherheitstages wurvier Reitern und vier Pferden. Mit dem die Reiterstaffel mehrfach in benach- den 172 einzelne Einsatzmaßnahmen sukzessiven Aufwuchs wurde die Rei- barten Präsidien eingesetzt. Unter an- (sogenannte „Module“) von insgesamt tergruppe zum 01.11.2021 in Reiterstaf- derem auch bei der Fahndung nach 40 Dienststellen eigenverantwortlich fel Mittelfranken umbenannt. einem Sexualstraftäter im Bereich geplant und durchgeführt. Die 796 Kehlheim. eingesetzten Kräfte leisteten hierbei Mittlerweile verfügt die Reiterstaf- 5138:25 Einsatzstunden. Die Bundesfel Mittelfranken über insgesamt 19 Im Ausblick auf das Jahr 2022 ist ge- polizei, der Zoll, sowie kommunale Dienstpferde, wovon bereits 15 Pferde plant die Eigenständigkeit der Reiter- Behörden beteiligten sich im Rahmen voll streifen- bzw. einsatzfähig ausge- staffel Mittelfranken weiter auszubau- ihrer originären Zuständigkeit. bildet sind. Das festgelegte Zwischen- en und die Einsatzmöglichkeiten bzw. ziel von 20 Dienstpferden wird in Kürze -örtlichkeiten zu erweitern. Das Präsidium der Bayerischen erreicht werden. Personell konnte die Bereitschaftspolizei unterstützte das Reiterstaffel aktuell auf insgesamt 20 3.1.2.5 Sicherheitstag Polizeipräsidium Mittelfranken am Si- Mitarbeiter anwachsen. Davon sind 16 Auf Basis der Kooperationsvereinba- cherheitstag mit geschlossenen Einfertig ausgebildete Polizeireiter, zwei rung zur Bekämpfung von Straftaten im heiten. Polizeiangestellte sowie zwei Beamte öffentlichen Raum zwischen den Bunin der Führung. Der personelle Auf- desländern Baden-Württemberg, Bay- Durch die hohe Kontrolldichte ergaben wuchs wird bis zur Zielmarke von 20 ern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem sich zahlreiche Kontroll- und Fahn- Polizeireitern vorangetrieben. Saarland, vom 13.06.2019, hat das Bay- dungserfolge. Exemplarisch wurden erische Staatsministerium des Innern, durch Beamte der PI Nürnberg-Mitte, Im täglichen Streifendienst war die Rei- für Sport und Integration, das Polizei- in Zusammenarbeit mit der Zollfahnterstaffel an versch. Örtlichkeiten im präsidium Mittelfranken mit der Pla- dung und dem Ordnungsamt der Stadt Stadtgebiet Nürnberg (u. a. Wöhrder nung und Durchführung eines Sicher- Nürnberg, insgesamt 18 gastronomi- Wiese, Hallerwiese, Dutzendteich, Luit- heitstages für Freitag, den 17.09.2021, sche Betriebe einer Kontrolle unterzopoldhain) eingesetzt. beauftragt. gen. In allen Fällen erfolgten Anzeigen gegen das GastG bzw. das IfSG. In fünf Neben der Suche nach vermissten Stellvertretend für das Bundesland Fällen wurden durch das Ordnungsamt Personen, Sicherheitsstreifen und Bayern führten die Dienststellen des Nürnberg Zwangsgelder erhoben. Das Umweltschutzstreifen im gesamten Polizeipräsidium Mittelfranken an die- Zollfahndungsamt überprüfte 40 Ange- Schutzbereich des Polizeipräsidiums sem Tag im gesamten Schutzbereich stellte der gastronomischen Betriebe. Mittelfranken, wurden die Reiter haupt- zahlreiche Einsatzmaßnahmen im In zahlreichen Fällen waren daraufhin

Abbildung 144

Abbildung 146

Abbildung 145

weitere Ermittlungen hinsichtlich 3.2.1 Versammlungen und schaftlichen und politischen Bezügen „Schwarzarbeit“ notwendig. Ein japani- Veranstaltungen statt. So kam es z. B. anlässlich der scher Staatsangehöriger wurde wegen Planungen für den Bau eines ICE-Ausillegaler Einreise / illegalem Aufenthalt 3.2.1.1 Versammlungs- besserungswerkes auch in Nürnberg zur Anzeige gebracht. geschehen in Nürnberg zu Kundgebungen der Gegner des Bauinkl. Querdenker werks. Auch konnten im präventiv-polizei- Wie bereits unter Ziff. 3.1.1 näher erläulichen Bereich starke Akzente gesetzt tert, war im Jahr 2021 das zweite Mal in 3.2.1.2 Versammlungswerden. Das Phänomen „Callcenter- Folge eine deutliche Zunahme bei den geschehen zum 1. Mai Betrug“ / „Schockanrufe“ wurde bei In- Versammlungen zu verzeichnen. Diese Auch das Versammlungsgeschehen foständen der Kriminalberatung sowie Entwicklung war so auch im Stadtge- am 1. Mai 2021 wurde erneut maßgebder Kriminalpolizeidienststellen Erlan- biet Nürnberg festzustellen. lich durch die Corona-Pandemie und gen, Fürth und Schwabach beleuchtet den daraus resultierenden Vorgaben und in den Fokus der Bürgerinnen und Den größten Anteil machten dabei und Beschränkungen der zu diesem Bürger gerückt. An allen Infoständen, Versammlungen sog. „Corona-Maß- Zeitpunkt gültigen 12. Bayerischen die eine breite Palette präventiver The- nahmenkritiker“ bzw. der „Querden- Infektionsschutzmaßnahmenverordmenstellungen abdeckten, fand sich ken-Szene“ aus. Die besondere He- nung geprägt und beeinflusst. Ergäneine Vielzahl von interessierten Bür- rausforderung bestand regelmäßig zend waren durch die Stadt Nürnberg gern ein. Es wurden mehrere tausend darin, das hohe verfassungsrechtliche im Rahmen einer Allgemeinverfügung Flyer verteilt. Insgesamt wurde auch Gut der Versammlungsfreiheit mit dem weitere Vorgaben für Versammlungen eine große Zahl von persönlichen Be- Infektions- und Gesundheitsschutz festgelegt worden. ratungsgesprächen durchgeführt. in Einklang zu bringen. Dabei musste häufig besondere Berücksichtigung Vor diesem Hintergrund fanden an ver- Zusammenfassend kann konstatiert finden, dass es teilweise zu bundes- schiedenen Örtlichkeiten in Nürnberg werden, dass der Sicherheitstag 2021 weiten Mobilisierungsaktionen für Ver- mehrere kleinere Versammlungen zur „Bekämpfung von Straftaten im sammlungen im Nürnberger Stadtge- statt, die sich weitestgehend um die öffentlichen Raum im Bereich des Poli- biet kam. typischen „Tag der Arbeit“-Themen zeipräsidiums Mittelfranken“ zu posi- drehten. Die Anzahl der Teilnehmer tiven Rückmeldungen aus der Bevöl- Neben diesem umfangreichen The- reichte dabei von 8 Personen bis zu 150 kerung sowie zu einem grundsätzlich menkomplex fanden jedoch auch Personen. positiven Medienecho führte. Versammlungen mit anderen gesell-

Abbildung 147

Eine Ausnahme bildete der sogenannte „Revolutionäre 1. Mai“. An dieser Versammlung mit anschließendem Aufzug beteiligten sich in der Spitze bis zu 2.000 Teilnehmer, die, nachdem das VG Ansbach eine Ausnahmegenehmigung von der Beschränkung auf eine stationäre Versammlung erteilt hatte, in 200er Blöcken, mit einem Mindestabstand von 20 Metern zwischen den Blöcken, durch die Stadt zogen.

Die normalerweise jährlich stattfindende Kundgebung einer großen Gewerkschaft mit anschließendem Maifest, an der in den Vorjahren stets rund 5.000 Personen teilnahmen, wurde wie im Vorjahr nicht durchgeführt. Gleiches gilt für das traditionelle 1. Mai-Fest in 2020 aufgrund der Corona Pandemie Leute, sich wieder zu treffen, zu feiern der Müllnerstraße. der Fokus überwiegend auf kleinere und ausgelassen zu leben, sehr stark Versammlungsformate gelegt wurde, zu spüren. In Verbindung mit sommer- Als Ersatz für die Maiausfahrt der Mo- fanden im Jahr 2021 auch wieder grö- lichen Temperaturen, die das Feiern im torradfahrer, die am Startpunkt in der ßere Versammlungen mit bis zu 2.000 Freien bis in die Nacht hinein ermög- Münchener Straße jedes Jahr bis zu Teilnehmern statt. lichten, ergaben sich an exponierten 10.000 Teilnehmer zählt, wurde im Örtlichkeiten zunehmend Probleme Jahr 2021 eine stationäre Versamm- Eine besondere Form des Protestes durch Ansammlungen jenseits der 500 lung am Volksfestplatz angemeldet, für mehr Klimaschutz stellt das Klima- Personen. Exemplarisch seien hier in um gegen „Motorradfahrverbote an kamp von Fridays for Future Nürnberg Nürnberg der Tiergärtnertorplatz, der Sonn- und Feiertagen“ zu demonstrie- dar, welches unter dem Motto „Kli- Köpfleinsberg zwischen Kaiser- und ren. Es nahmen ca. 7.500 Personen teil. macamp – die unzureichende Klima- Adlerstraße und die Norikusbucht Die Versammlung verlief störungsfrei politik und das Streben nach Klima- samt angrenzender Wöhrder Wiese geund die geltende Maskenpflicht wurde gerechtigkeit“ seit 03.09.2020 bis dato nannt. zu nahezu 100 Prozent eingehalten. durchgehend auf dem Sebalder Platz In Fürth traf sich wiederholt das Party- Lediglich in der Abflussphase kam es veranstaltet wird. volk im Flussdreieck zwischen Rednitz aufgrund eines Rotlichtverstoßes zu und Pegnitz. Hier trafen sich z. T. bis zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Mo- Neu hinzugekommen sind u. a. sog. mehrere hundert Personen und sogar torradfahrer schwer verletzt worden Stadtteilklimacamps, bei welchen die DJ´s mit Musikanlagen, nachdem in war. Im Nachhinein stellte sich jedoch Themen der Klimaschutzbewegung den sozialen Medien der Bereich als heraus, dass kein Versammlungsbezug jeweils für einige Tage in einem ande- Eventfläche beworben worden war. bestand. ren Stadtteil vermittelt wurden und ein mehrmonatiges Klimacamp in der Laute Musik, selbst mitgebrachte Der Gesamteinsatz wurde durch das Stadt Erlangen. Getränke, aber vor allem die Ent- Polizeipräsidium Mittelfranken be- hemmung durch zunehmende Alkotreut und geführt. Insgesamt kam es zu Als weitere Protestform für eine Mobili- holisierung machte es schwer, die Minkeinen größeren Zwischenfällen oder tätswende und somit für mehr Klima- destabstände einhalten zu können, Sicherheitsstörungen. Der weit größ- schutz waren vorwiegend in den Städ- daneben wurden hier auch einzelne te Teil der polizeilichen Maßnahmen ten Nürnberg und Erlangen auch im Körperverletzungs- und Vandalismusbezog sich auf die Durchsetzung der Jahr 2021 wieder sog. „Critical Mass- delikte, vereinzelte Sexualdelikte und infektionsschutzrechtlichen Vorgaben. Veranstaltungen“ festzustellen. auch größere alkoholbedingte Ausschreitungen registriert.

3.2.1.3 Versammlungs- 3.2.1.4 Feiermeilen

geschehen zum Klimaschutz in der Innenstadt Am Morgen des 05.06.2021 befand sich

Das Thema Klimaschutz hatte auch Die Clubs und Diskotheken mussten gegen 05:00 Uhr nach Schließung der im Jahr 2021 einen festen Platz unter bis in den Oktober 2021 hinein ihre Außengastronomie noch eine größere den Versammlungen im Bereich des Türen nach wie vor geschlossen hal- Menschenmenge von etwa 85 Perso- PP Mittelfranken. Nachdem im Jahr ten, dennoch war das Bedürfnis vieler nen am Kornmarkt in der Nürnberger

Innenstadt, diese ließen sich durch rund um den Kiosk „Schnepperschütz“, Volksfeste im Frühling und Herbst das Pizzaservice und Essensdienste ver- in Erlangen das Gelände an der Schwa- „NürnBärLand“ in der Zeit vom 01.07.– sorgen. Infolge hoher Alkoholisierung bach nahe des Bürgermeisterstegs und 12.09.2021 lediglich an 4 Tagen in der der anwesenden Personen kam es viele weitere kleinere öffentliche Plätze Woche und mit verkleinertem Angebot wiederholt zu Diebstahls- und Körper- und Anlagen. statt. Die Besucherzahl war auf maverletzungsdelikten. Die Aggressivität ximal 6.000 gleichzeitig anwesende gegenüber den polizeilichen Einsatz- In Zusammenarbeit mit dem Außen- Personen beschränkt, was durch entkräften war sehr hoch. Bei der nach- dienst der Stadt Nürnberg (ADN) wur- sprechende Zugangskontrollen sicherfolgenden Räumung des Platzes durch den die Feiermeilen zu den relevanten gestellt wurde und im Gegensatz zum zusammengezogene Einsatzkräfte Zeiten regelmäßig mit starken Kräften regulären Festbetrieb waren keine aller Dienststellen im Raum Nürnberg überwacht. Hierdurch gelang es, die o. Bier- oder Livemusikzelte erlaubt. wurden die Einsatzkräfte z. T. aus der g. Problembereiche weitgehend zu be- Menge heraus mit Bier- und Schnaps- frieden. Unter ähnlichen Vorzeichen wurden flaschen beworfen. Drei Polizeibeamte die Open Air-Konzerte im Rahmen der wurden dabei verletzt, 13 Personen Veranstaltungsreihe „Strandkorb Open wurden in Gewahrsam genommen und 3.2.1.5 Besonderes ir“ auf den „Jedermann-Sportplätzen“ etliche Ermittlungsverfahren eingelei- Veranstaltungsjahr mit im Bereich des Stadions abgehalten. tet. Drei Täter konnten festgenommen „NürnBärland“ und Auch hier kamen Besucherbegrenzunwerden. „Strandkorb-OpenAir“ gen, Maskenpflicht und Abstandsrege- Auch das Veranstaltungsjahr 2021 lungen zur Anwendung. Auch in der Folgewoche war am Mor- stand erneut ganz im Zeichen der Cogen des 13.06.2021 die problematische ronapandemie. Wie bereits im Vorjahr Bei keiner Veranstaltung kam es zu Klientel um 04:15 Uhr noch am Korn- mussten zahlreiche Veranstaltungen, größeren Sicherheitsstörungen oder markt. Mit starken Raumschutzkräften darunter die überregionalen Groß- Zwischenfällen. wurde der Kornmarkt geräumt, fünf ereignisse „Rock im Park“ und „Christ- Personen mussten in Gewahrsam ge- kindlesmarkt“, abgesagt werden. Der Messebetrieb konnte, wenn auch nommen werden, eine Person leistete eingeschränkt, ebenfalls wieder aufgemit körperlicher Gewalt Widerstand Die Veranstaltungen, die stattfinden nommen werden. Unter anderem fangegen die getroffenen Maßnahmen. konnten, standen unter den Auflagen den die Messen „Consumenta“, „Fachund Beschränkungen der jeweils gül- Pack“ und „HoGa“ statt. In den Folgewochen waren vor allem tigen Bayerischen Infektionsschutzan den Wochenenden starke Raum- maßnahmenverordnung. Dies betraf schutzkräfte im Einsatz, um an den ge- insbesondere die Aspekte Zuschauer- 3.2.2 Sonstiges nannten Örtlichkeiten die öffentliche begrenzung, Maskenpflicht sowie Ab- Einsatzgeschehen Sicherheit und Ordnung zu bewahren standsgebote. bzw. wiederherzustellen. Weitere re- 3.2.2.1 Bombenfunde levante Bereiche waren die Wöhrder So fand als Ersatzveranstaltung für Auch in diesem Jahr war das Polizei- Wiese, der Park an der Hallerwiese die ebenfalls erneut ausgefallenen präsidium Mittelfranken, gemeinsam mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk, wieder bei mehreren Fliegerbomben- Funden aus dem 2. Weltkrieg im Einsatz.

Abbildung 148

Im Laufe des Jahres kristallisierten sich zwei Örtlichkeiten als Schwerpunkte für Bombenfunde heraus:

So wurden im Laufe des Jahres im Bereich des Ansbacher Bahnhofs zwei Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg bei Bauarbeiten aufgefunden, neben einer Evakuierung von Anwohnern

Abbildung 149

beinhaltet. Im festgelegten Radius von 300 Metern wohnten knapp 1900 Personen. Diese mussten dann am Nachmittag des 03.11.2021 ihre Anwesen für einige Stunden verlassen, bis der Sprengmeister kurz vor 22:00 Uhr Vollzug hinsichtlich der Entschärfung vermelden konnte.

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Erschwert wurde die Situation dadurch, dass am Mittwoch, 03.11.2021 in der Ansbacher Altstadt in der Bischof- Meiser-Straße nahezu zeitgleich eine weitere Fliegerbombe bei Bauarbeiten aufgefunden wurde. Der aus Fürth zugeschaltete Sprengmeister entschied, die Entschärfung auf den nächsten zog dies auch jeweils eine Einstellung aufgefunden wurde. Der verständigte Tag zu verschieben, hierdurch konndes Bahnbetriebs nach sich. Sprengmeister legte für die Evakuie- ten dann auch entsprechende Kräfte rung einen Radius von 500 Metern fest, verständigt werden, die am Donners- Ebenso wurden im Neubaugebiet die Entschärfung konnte kurz nach tagvormittag dann 2739 Personen aus Nürnberg-Lichtenreuth im Bereich des 21:00 Uhr vollzogen werden. dem gefährdeten Bereich evakuieren ehemaligen Güterbahnhofs zwei grö- mussten. Nach der Demontage des ßere Fliegerbomben aufgefunden. Ende Juni mussten die Bauarbeiten auf Zünders mittels eines Spezialschneiddem ehemaligen Gelände der Deut- geräts konnte der Sprengsatz dann In der chronologischen Abfolge wur- schen Bahn in der Brunecker Straße, kurz vor 14:00 Uhr entschärft werden. den zuerst am 11. Januar im Nürn- auf dem der neue Stadtteil „Nürnberg- Der Zünder wurde vor Ort unschädlich berger Stadtteil Kraftshof durch Pri- Lichtenreuth“ entsteht, durch den Fund gemacht. vatpersonen eine Brandbombe mit zweier Fliegerbomben innerhalb von 8 Phosphor-Brennstoff und etwa 400m Tagen (22.06. und 30.06.2021) zweimal 3.2.2.2 Königstorpassage weiter eine zweite Bombe aufgefun- unterbrochen werden. Hier waren jahr- Wie bereits in den Berichten der Vorden. Im festgelegten Sperrradius von zehntelang zwei US-amerikanische 125 jahre beschrieben, sind die Königstor- 500 Metern um den Fundort wohnten kg-Bomben unter der Erde unentdeckt passage und der Bereich um den Bahnglücklicherweise keine Anwohner. Der geblieben. Bei dem Gebiet innerhalb hofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des erste vom Sprengmeister freigelegte des Sperrradius handelte es sich über- polizeilichen Einsatzgeschehens. Die Sprengkörper konnte von der Fund- wiegend um Gewerbeflächen, weshalb Königstorpassage, die darunterliegenstelle abtransportiert werden, bei der keine Evakuierungs-Maßnahmen von den U-Bahn-Verteilergeschosse und zweiten „Bombe“ handelte es sich um Nöten waren. Das Unschädlichmachen auch der öffentliche Bereich im Umfeld eine ungefährliche Wasserzuleitung. der Relikte aus dem 2. Weltkrieg wur- des Hauptbahnhofes sind seit Jahren de durch die geübten Sprengmeister zentrale Anlauf- und Verkehrsknoten- Am 08. März wurde gegen 10:30 Uhr dann innerhalb einer kurzen Zeitspan- punkte für unterschiedlichste Persobei Bauarbeiten im Bereich des Ansba- ne bewerkstelligt. nen in der Stadt Nürnberg. Die Präsenz cher Bahnhofs zwischen zwei Gleisen von sozialen Randgruppen, welche die eine Fliegerbombe mit einem Gewicht Am Dienstag, 02. November wurde Königstorpassage sowie die Straßen von 250 kg gefunden, zur Bergung bei Erdarbeiten im Bereich der Sie- und Plätze im Umgriff des Hauptbahnwurde ein Sperrradius von 500 Metern mensstraße in Fürth eine weitere hofes als Aufenthaltsort nutzen, ist vorgegeben. Nach der Evakuierung Fliegerbombe mit 250 kg Gewicht auf- weiterhin vorhanden. Bei vielen dieser konnte der Blindgänger gegen 22:30 gefunden. Die Entschärfung des so- Personen spielt Sucht eine bestim- Uhr erfolgreich entschärft werden, der genannten „Zerschellers“ wurde auf- mende Rolle im Tagesablauf. So sind Bahnverkehr war für gut zwölf Stunden grund des späten Auffindens gegen seit jeher Personen aus dem Rauschunterbrochen. 16:00 Uhr auf den Folgetag verscho- gift-, Obdachlosen- und Trinkermilieu ben. in der Königstorpassage und deren Auch am 09. Juli war es der Bereich des Hierbei handelt es sich um einen Umfeld anzutreffen. Bei diesen Perso- Ansbacher Bahnhofs, als um 02:30 Uhr Teil einer Fliegerbombe, der sowohl nen aus dem Randgruppenmilieu der bei Bauarbeiten eine amerikanische noch Zünder als auch eine entspre- Gesellschaft ist ein erweitertes Hilfsan- 5-Zentner-Bombe nahe zweier Geleise chend große Menge an Sprengstoff gebot notwendig, da rein moc.eboda.kcots

polizeiliche Maßnahmen nicht ausrei- im Jahr 2021 keine relevante Verlage- Dies ist zwar ein geringer Rückgang chend bzw. zielführend sind. Innerhalb rung von Szenepersonen an andere zum Vorjahr (798 Fälle in 2020), jedoch von Großstädten ist das Antreffen die- Örtlichkeiten im Stadtgebiet verzeich- wurden in selben Maße Anzeigen nach ser Gruppen, insbesondere an Orten net werden. Die hier vorrangigen Maß- dem IfSG (Alkoholkonsumverbot) gewie Hauptbahnhöfen, gesellschaftlich nahmen der Präsenz und frühzeitigen schrieben. weitestgehend akzeptiert und von der Intervention zielen auch insbesondere Polizei zu tolerieren, sofern keine Straf- darauf ab, das Sicherheitsgefühl der Die durch das Auftreten des Coronataten verübt werden, es zu keinen Si- Bevölkerung zu stärken und nicht den Virus bedingten Einschränkungen des cherheitsstörungen oder zu Verletzun- Aufenthalt der Randgruppen im be- öffentlichen Lebens machten sich gen innerhalb der Gruppen kommt. schriebenen Raum zu unterbinden. beim Einsatzgeschehen im Bereich So soll eine gemeinsame Nutzung des des Bahnhofsplatzes vergleichsweise Auch im Jahr 2021 stellte der Bereich Bahnhofes durch Alle ohne gravieren- wenig bemerkbar, da für viele Angehödes Bahnhofsplatzes Nürnberg einen de Einschränkungen erreicht werden. rige von Randgruppen dieser Bereich Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und Mittelpunkt des sozialen Lebens ist. Einschreitens dar. Unter Fortführung Insbesondere bei den Rohheitsdelik- Zudem wurde zum Jahresende hin die und Anpassung der bereits in den Vor- ten ist festzustellen, dass weiterhin ein Königstorpassage durch Jugendgrupjahren getroffenen Maßnahmen der hoher prozentualer Anteil unter dem pen für außerhäusliche Treffen intenbesonderen Aufbauorganisation Köpa Einfluss von Alkohol geschieht, sowohl siv genutzt. In allen Bereichen wurde und in Abstimmung mit Kooperations- beim Täter wie beim Opfer. Durch die ein hohes Augenmerk darauf gelegt, partnern entspannte sich die Sicher- zeitliche Verlängerung der Alkoholver- die Einhaltung entsprechender Regeln heitslage am Bahnhofsplatz Nürnberg botszone (AlkVVO) der Stadt Nürnberg zu überwachen. weiter bzw. stabilisierte sich. So ver- gelingt es den Einsatzkräften jedoch ringerte sich die Zahl der dort regist- auch hier frühzeitig, niederschwellige Lediglich bei den Betäubungsmittelrierten Betäubungsmitteldelikte auf Maßnahmen einzuleiten um eine Es- konsumenten konnte hier eine Ver- 524 (818 Fälle 2020) und Körperverlet- kalation zu unterbinden. Sicherlich ist änderung festgestellt werden, da sich zungen reduzierten sich auf 221 Delikte der Rückgang der Rohheitsdelikte in durch die nicht mehr vorhandene Mög- (375 Fälle 2020). Teilen auch hierauf zurückzuführen. lichkeit, in Menschenansammlungen Diesbezüglich wurden im Jahr 2021 vor dem Bahnhof unterzutauchen, die Trotz der intensiven und nachhaltigen insgesamt 615 Ordnungswidrigkeiten Absprachen und der Handel mit Bepolizeilichen Maßnahmen konnte auch mit Bezug auf die AlkVVO gefertigt. täubungsmitteln in andere, weniger öffentliche Bereiche verlagert hat. Dies dürfte jedoch nur eine vorübergehende Änderung darstellen und mit der Wiederkehr von mehr Passanten und Reisenden wieder verstärkt vor dem Hauptbahnhof als Verkehrsknotenpunkt festzustellen sein.

Abbildung 150

Die Königstorpassage und der Bereich des Bahnhofsplatzes werden somit auch zukünftig weiterhin einen Schwerpunkt des Tätigwerdens der mittelfränkischen Polizei darstellen. Maßgeblich dabei ist die aktuelle Erhebung der Sicherheitslage, um auf Veränderungen schnell und effizient reagieren zu können. Um ein möglichst hohes Maß an subjektiver und objektiver Sicherheit zu erreichen, führt die mittelfränkische Polizei weiterhin die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, den Trägern sozialer Organisationen, den Verkehrsbetrieben, der Deutschen Bahn AG sowie mit der Bundespolizei fort.

3.3 Einsatzgeschehen regional

Abbildung 151

3.3.1 Versammlungs-

geschehen regional

Im Jahr 2021 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg wieder ein deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen.

Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in den größeren Städten Ansbach, Erlangen, Fürth und Schwabach. Der Rest der Kundgebungen verteilte sich nahezu über alle Städte im Bereich Mittelfranken.

Neben den schon aus den Vorjahren bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, ICE-Werk, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2021 kritisch mit der Corona- Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen.

Eine besondere Herausforderung für An verschiedenen Orten fanden im cher samt Igelsbachsee hatte sich vor die Polizei war es dabei immer wie- kleineren Rahmen Ersatzveranstaltun- allem im Jahr 2020 an den Wochender, die zum Teil widerstreitenden gen unter den infektionsschutzrechtli- enden im Sommer zum regelrechten Bedürfnisse von Infektionsschutz und chen Vorgaben statt, wie beispielswei- Magneten für die Bewohner des Bal- Versammlungsfreiheit in einem aus- se das „Ansbacher Sommervergnügen“ lungsraums entwickelt. Im ersten Corogewogenen Verhältnis zu berücksich- oder der „Schwabacher Herbst“. na-Jahr kamen zu den vielen regulären tigen. Positiv hervorzuheben ist, dass Badegästen noch etliche Langzeitdie Kundgebungen trotz der großen Aus polizeilicher Sicht verliefen diese urlauber aus der gesamten Bundesre- Bandbreite an Themen und den be- alle ohne nennenswerte Störungen publik hinzu, da nach dem Lockdown sonderen Herausforderungen durch oder Vorkommnisse. viele Urlauber einen Aufenthalt im Aus- Corona überwiegend störungsfrei ver- land vermeiden wollten und lieber im laufen sind. Land blieben.

3.3.3 Fränkisches Seenland

Das Fränkische Seenland mit Altmühl- Aber auch im Jahr 2021 war vor allem 3.3.2 Besonderes see, Rothsee und dem Brombachspei- an den Wochenenden immer wieder

Veranstaltungsjahr mit

kleineren, regionalen

Abbildung 152

Ersatzveranstaltungen

Auch das Veranstaltungsgeschehen in der Region Mittelfranken stand 2021 erneut im Zeichen der Pandemie. Großveranstaltungen wie das „Summerbreeze-Festival“ in Dinkelsbühl, die „Michaeliskirchweih“ in Fürth oder die „Bergkirchweih“ in Erlangen, welche in normalen Zeiten überregional mehrere tausend Besucher anziehen, mussten Corona bedingt ebenso abgesagt werden, wie sonst übliche Volksfeste, Kirchweihen oder Weihnachtsmärkte.

ein sehr starker Andrang im Fränki- nenanbeter darstellen. Hier waren weitere Pandemieentwicklung gebot schen Seenland zu verzeichnen. die Polizeiinspektionen Hersbruck jedoch einen kompletten Ausschluss sowie Erlangen-Stadt, teilweise auch der Öffentlichkeit, sodass bei der Als Folge hiervon waren schwierige unterstützt durch Einsatzeinheiten, SpVgg Greuther Fürth als auch beim Verkehrs- und Parksituationen festzu- mit der Überwachung betraut. Zu Ver- 1. FC Nürnberg alle bis auf zwei Heimstellen. stößen gegen Hygiene- und Abstands- spiele als „Geisterspiele“ durchgeführt regelungen kam es auch in diesen, wurden. Die Badestellen und Grundstücke rund größtenteils weitläufigen Gebieten um die Seen waren oft mit dem Kon- kaum. SpVgg Greuther Fürth summüll der Badegäste verschmutzt, gelegentlich wurden auch „Wildcam- Durch die Polizeiinspektion Fürth wurper“ außerhalb von Campingplätzen 3.4.1 Fußball – den siebzehn 2. Bundesliga-Heimspieregistriert. SpVgg Greuther Fürth und le der SpVgg Greuther Fürth sowie ein

1. FC Nürnberg und DFB-Pokalspiel im Sportpark Ronhof

Wie im Vorjahr wurde durch die be- betreut. troffenen Landratsämter Weißenburg- Die Hauptsaison der ersten beiden Gunzenhausen und Roth sowie die Fußballbundesligen 2020/2021 wur- Diese Heimspiele wurden coronabebeteiligten Zweckverbände und unter den im Zeitraum vom 18. September dingt von insgesamt 6.325 Zuschauern enger Einbindung der Polizei das be- 2020 bis 22. Mai (2. Bundesliga: 23. Mai) besucht. Gästefans waren nicht zu verstehende Konzept überarbeitet, um 2021 ausgetragen. zeichnen. der Verkehrssituation Herr zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der Die Auswirkungen der COVID-19-Pan- Der Anführer der Ewigen Tabelle der Abstandsregelungen an den Stränden demie wurden auch in dieser Saison 2. Bundesliga beendete die Saison weitestgehend zu gewährleisten. im Bereich des Profifußballs spürbar. 2020/2021 phänomenal mit dem im- Zuerst einigten sich die Ministerprä- mer wieder erhofften, jedoch seit 2013 Polizeilich wurde wieder die besonde- sidenten der Bundesländer darauf, bislang nicht erreichten Aufstieg in re Aufbauorganisation aus dem Vor- die Zuschauerzahl auf 20 Prozent der die höchste deutsche Spielklasse, der jahr installiert. Unter Führung der Poli- Stadionkapazität zu begrenzen. Die Bundesliga. zeiinspektionen Roth, Gunzenhausen und Weißenburg, die jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Fränkische Seenland im Rahmen eines Gesamteinsatzes betreut, aufgrund des schlechteren Wetters im Vergleich zum Vorjahr fanden jedoch nur vereinzelte Einsätze im Seenland statt.

Abbildung 153

Dieser wurde durch unterstellte Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Bereitschaftspolizei, Beamte der Reiterstaffel Mittelfranken, die Diensthundestaffel sowie die Wasserschutzpolizei unterstützt. Auch das Social Media Team des Polizeipräsidiums Mittelfranken informierte die Netzgemeinde regelmäßig über die aktuelle Situation vor Ort.

Daneben müssen neben dem Fränkischen Seenland aber auch die Hersbrucker Schweiz mit dem Happurger Stausee sowie das Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher erwähnt werden, die ebenfalls beliebte Ausflugsziele für Badewillige und Son-

3.4 Einsatzgeschehen Sport

Das bei weitem nennenswerteste Spiel 1. FC Nürnberg eher im unteren Tabellenmittelfeld. ist das Spiel gegen die Fortuna Düssel- Den höchsten Tabellenplatz belegte er dorf am 23. Mai 2021 mit dem Endstand In der Saison 2020/2021 wurden durch nach dem zweiten Spieltag mit Platz 6. 3:2. Mit Abpfiff des Spiels stand nicht den 1. FC Nürnberg, Verein für Leibes- Nach dem siebten Spieltag fand sich nur der Aufstieg der SpVgg Greuther übungen e. V. (allgemein bekannt als der Club auf dem Relegationsplatz wie- Fürth fest. Im Verlauf des Spiels wurde „1. FC Nürnberg“ oder fränkisch „Der der. Im weiteren Verlauf pendelte die außerdem eine Vielzahl von Pyrotech- Glubb“) 17 Heimspiele im Rahmen des Platzierung rund um die Plätze 12 - 14. nik abgebrannt und Polizeibeamte bei Ligaspielbetriebs als auch eine Begeg- Sämtliche Heimspiele des 1. FC Nürnder Durchführung ihrer Amtshandlun- nung im Rahmen des DFB-Pokals aus- berg verliefen ohne nennenswerte Stögen angegangen. getragen. Diese Spiele wurden durch rungen. die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd im Bereits bei Eintreffen des Fürther Spiel- Max-Morlock-Stadion betreut. erbusses vor dem Spiel wurden von ca. 3.4.2 Eishockey – 500 wartenden Heimfans weiße und Insgesamt konnten, bedingt durch Nürnberg Ice Tigers und grüne Rauchtöpfe, als auch Bengalfa- die Austragung nahezu aller Spiele als Höchstadt Alligators ckeln abgebrannt. Im Bereich der um- „Geisterspiele“, nur 13.277 Heimfans liegenden Wohnhäuser stieg kurzfristig ihren Club live vor Ort verfolgen. Gast- Nürnberg Ice Tigers Feuerwerk auf. fans waren in dieser Saison nicht zu verzeichnen. Die DEL-Saison 2020/2021 begann auf- Bei den beiden Ausgleichstoren der grund einer Verschiebung wegen der Heimmannschaft (1:1, 2:2) in der zwei- Insgesamt verlief die Saison unspekta- COVID-19-Pandemie erst am 17. Deten Halbzeit kam es zu erneutem Ab- kulär. Der 1. FC Nürnberg bewegte sich zember 2020 und endete am 18. April brand von Pyrotechnik und Rauch- 2021. töpfen im Laubenweg außerhalb des Stadions. Die Nürnberg Ice Tigers standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison Nach dem Abpfiff feierten Spieler der auf dem 7. und somit letzten Tabellen- SpVgg auf einem Stadionbalkon in platz der Gruppe Süd. Sichtweite ihrer Anhänger. Hier kam es aus dem Bereich der ca. 1.500 feiern- Die Heimspiele der Nürnberg Ice Tigers den Fans zu vereinzelten Würfen von wurden in der Arena Nürnberg aus- Bierflaschen und Rauchtöpfen gegen getragen. Aufgrund des Umstandes, die Einsatzkräfte. dass alle Spiele „Geisterspiele“ waren, mussten diese von der PI Nürnberg- Im weiteren abendlichen Verlauf feier- Süd polizeilich nicht betreut werden. ten die Fans den Aufstieg ihrer Mannschaft in der Fürther Innenstadt, insbe- Sämtliche Spiele verliefen störungssondere in der Gustavstraße. Bei einer frei. Straßenblockade mussten Fans von der Fahrbahn verbracht werden. Hier- Höchstadt Alligators bei wurden die Einsatzkräfte angegangen. Zur Abwehr musste Pfefferspray Auch im 3. Jahr konnten sich die Höcheingesetzt werden. Vereinzelt kam es stadt Alligators in der Oberliga Süd hierbei auch zu Beleidigungen gegen- sehr gut behaupten und bis zum Ausüber der Polizeikräfte. scheiden im Halbfinale um den Meisterschaftstitel mitspielen. Nach 3 ver- Nachdem zu fortgeschrittener Stunde lorenen Spielen im Modus best-of-five der Alkoholisierungsgrad stieg und die gegen die Eisbären Regensburg muss- Fans aggressiver wurden, musste die te der Traum vom Gewinn der Meister- Gustavstraße geräumt werden. Hierbei schaft auf die nächste Saison verschokam es erneut zu kleineren Handgreif- ben werden. lichkeiten seitens der Fans. Die Spielsaison endete für den Höch- Die weiteren Heimspiele der SpVgg stadter EC (Höchstadter Eishockey Greuther Fürth verliefen ohne nen- Club 93 e. V.) mit einem äußerst resnenswerten Störungen. pektablem 4. Platz. moc.eboda.kcots

Abbildung 154

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Abbildung 155

Die 14 Heimspiele wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt a. d. Aisch betreut.

Auch beim Höchstadter EC mussten Corona bedingt die Heimspiele als „Geisterspiele“ ausgetragen werden.

Alle Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht problemlos.

3.4.3 Handball –

Handballclub Erlangen

Die Handball-Bundesliga (vollständiger Name „Liqui Moly Handball- Bundesliga“) ist die höchste Liga im Handballsport und fand in der Saison 2020/21 im Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis 27. Juni 2021 statt. Diese Saison wurde erstmals seit 20 Jahren wieder mit 20 Mannschaften ausgetragen (sonst 18 Mannschaften), da es in der Vorsaison pandemiebedingt keinen Absteiger gab, zeitgleich jedoch zwei Vereine aufgestiegen sind.

Die Heimspiele des Handballclubs Erlangen (HCE) finden in der Arena Nürnberger Versicherung statt. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd. Die Arena fasst hierbei über 8.000 Zuschauer.

Die Saison 2020/21 beendete der HCE mit dem 13. Platz (von 20).

Die Heimspiele sind polizeilicherseits durchweg als unauffällig zu bewerten, wodurch die Spiele grundsätzlich nicht von Einsatzkräften betreut werden müssen.

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

0911 21 12-10 30

pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

www.facebook.com/polizeimittelfranken

VERKEHR Zuständiges Sachgebiet: E 4 Polizeiliche Verkehrsaufgaben

Im April 2021 wurde mir die Leitung des Sach- Jahr auch feststellen, dass mehr Menschen bei Vergebietes E 4 – Polizeiliche Verkehrsaufgaben – in kehrsunfällen in Mittelfranken ihr Leben verloren. der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums Mit- Ein Schwerpunkt zeichnete sich hierbei in den westlitelfranken übertragen. Diese doch recht sperrige Be- chen Landkreisen des Regierungsbezirkes, insbesonschreibung der Tätigkeit lässt sich auf einen verständ- dere auf den Landstraßen, ab. Diese Situation werden lichen Nenner kürzen: Das Sachgebiet E 4 unterstützt wir weiterhin durch konzertierte Schwerpunktaktio- 32 Polizeiinspektionen und fünf Verkehrspolizeiins- nen entschärfen. Hierbei setzen wir vor allem auf die pektionen bei der Gewährleistung der Sicherheit im Präsenz der örtlichen Polizei und den Einsatz von Straßenverkehr. technischen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung auf ausgewählten Streckenabschnitten. Täglich bewegen wir uns alle im Straßenverkehr, und auch wenn das persönliche Risiko überschaubar ist, Sicherlich nicht jeder Verkehrsunfall wird sich durch werden immer wieder Menschen im Straßenverkehr den Einsatz der Polizei verhindern lassen – aber naverletzt oder gar getötet. Unser besonderes Augen- hezu jeder Verkehrsunfall ist vermeidbar. Wir alle merk muss deswegen auf Personengruppen liegen, können tagtäglich einen Beitrag dazu leisten, der gar die bei Kollisionen im Straßenverkehr besonders ge- nicht so schwer umzusetzen ist. Lassen wir uns als fährdet sind: Kinder, Fußgänger und auch Radfahrer. Kraftfahrzeugführer nicht von Kommunikationsmedien ablenken – keine Benachrichtigung ist Ihr Leben Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, zu- oder das Ihrer Lieben wert. Versuchen wir unsere Gesammen mit dem Bußgeldkatalog, war diesbezüg- schwindigkeit im Straßenverkehr den Verhältnissen lich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. und persönlichen Fähigkeiten noch besser anzupas- Verkehrsräume für schwächere Verkehrsteilnehmer sen. Denn am Ende wollen wir alle doch wohlbehalmüssen besser geschützt und Verstöße in diesem Zu- ten und unfallfrei ankommen. Also: Fahren Sie umsammenhang stärker geahndet werden. Es geht da- sichtig und vorausschauend – und bleiben Sie gesund. bei nicht um die Vorschriften an sich, sondern wie immer in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit um den Schutz von Menschenleben durch die Ver- Ihr hinderung von schweren Verkehrsunfällen. Denn unabhängig für welche Mobilitätsform sich der Einzelne entscheidet, wir setzen uns dafür ein, die Verkehrsteilnahme so sicher wie möglich zu gestalten. Ingo Lieb

Mit dem vorliegenden Bericht können wir für das Jahr 2021 eine Bilanz zur Verkehrssicherheit ziehen. Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie mussten wir alle weiterhin Einschränkungen in unserer persönlichen Mobilität in Kauf nehmen. Dies spiegelt sich auch in den statistischen Unfallzahlen wieder. Zwar ist in der Jahresbilanz 2021 eine leicht gesteigerte Anzahl von Verkehrsunfällen in Mittelfranken festzustellen, allerdings liegt dieser Wert erneut deutlich unter den Unfallzahlen vor der pandemischen Lage. Erfreulich ist, dass in der Summe aller Verkehrsunfälle weniger Menschen körperlich zu Schaden kamen als noch im PD Ingo Lieb Vorjahr. Allerdings müssen wir für das vergangene Leiter Sachgebiet E 4

Abbildung 156

4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten

4.1.1 Begriffe Behandlung (das heißt mindestens 24 gangen wurde, bei der nach dem bun- Stunden) in ein Krankenhaus aufge- deseinheitlichen Tatbestandskatalog Verkehrsunfälle mit nommen, so gelten sie als Schwerver- eine Geldbuße festzusetzen oder eine

Personenschaden (VUPS) letzte. Straftat im Zusammenhang mit der

Teilnahme am Straßenverkehr anzu- Unfall mit Getöteten nehmen ist. Ein schwerwiegender Un- Als Getötete werden alle Personen ge- Verkehrsunfälle mit fall mit Sachschaden liegt auch vor, zählt, die innerhalb von 30 Tagen nach Sachschaden (VUSA) wenn ohne Rücksicht auf die Art des dem Unfall an den Unfallfolgen ver- Sachschadens ein Unfallbeteiligter storben sind. Schwerwiegender Unfall unter Alkoholeinwirkung oder unter mit Sachschaden dem Einfluss berauschender Mittel ge- Unfall mit Verletzten Ein schwerwiegender Unfall mit Sach- standen ist. Verletzte sind Personen, die bei einem schaden liegt vor, wenn nach den Unfall Körperschaden erlitten haben. Feststellungen der Polizei als Unfall- Werden sie deshalb zur stationären ursache eine Ordnungswidrigkeit be- Sonstiger Unfall mit Sach-

schaden (Kleinunfall/Kurz-

aufnahmeverfahren) (VUK)

Abbildung 157

Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.

Alkoholunfall

Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.

Schulwegunfall

Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden.

Freizeitunfall

Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird.

Abbildung 158

4.1.2 Strukturdaten

4.1.2.1 Zuständigkeit

mk

111 km

Jahresfort- 2016 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung
schreibung gegenüber
Vorjahr
Mittelfranken 1.219.939 1.243.434 1.243.434 1.283.643 1.302.306 + 0,03 %
Bayern 9.403.527 9.575.438 9.771.823 9.972.076 10.150.608 + 0,11 %
Deutschland 53.715.641 54.602.441 55.568.268 56.459.008 57.305.201 - 0,02 %

4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand

Stand: jeweils zum 1. Januar

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022

Jahresfort-

schreibung

2017 2018 2019 2020 2020 2021 Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Mittelfranken 1.738.686 1.750.059 1.759.643 1.770.401 1.775.169 1.775.704 + 0,03 %
Bayern 12.843.514 12.930.751 12.997.204 13.076.721 13.124.737 13.140.183 + 0,11 %
Deutschland 82.175.700 82.521.700 82.792.351 83.019.213 83.166.711 83.155.031 - 0,02 %

4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung

Stand: jeweils zum 1. Januar

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022

Kreisstraßen 2.106 km Staatsstraßen 1.710 km Bundesstraßen 558 km Bundesautobahnen 356 km Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022

4.1.2.4 Straßennetz

Länge des mittelfränkischen Straßennetzes scihpargoeGoruE ,gnutlawrevsgnussemreV ehcsireyaB :netadoeG

4.2.1 Unfallbilanz und

-entwicklung

4.2.1.1 Überregionaler

Vergleich

Gesamtunfälle 2020 2021 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 45.253 46.799 3,42%
Bayern 345.411 359.002 3,93%
Gesamtunfälle 2020 2021 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 51 67 31,37%
Bayern 484 443 -8,47%
Gesamtunfälle 2020 2021 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 7.555 7.372 -2,42%
Bayern 57.179 56.683 -0,87%

Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr

Unfallfolgen – Getötete Personen

Unfallfolgen – Verletzte Personen

4.2.1.2 Langzeitvergleich

Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 159

60.000

53.868 54.107

52.317

50.000 46.799

45.253

Abbildung 160

40.000

32.995 33.446

31.306

29.338

30.000 28.009

Abbildung 161

20.000

13.767 13.663 13.707

11.060 11.510

10.000 7.244 7.210 6.954 6.184 5.951

VU gesamt VUPS VUSA VUK

Veränderungen zum Vorjahr

VU gesamt +3,42 % VUSA +4,07 % VUPS -3,77 % VUK +4,74 %

4.2.2 Entwicklung Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken

der Personenschäden 80

74 70 67 67

51

4.2.2.1 Getötete Personen

Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Mittelfrankens im 50 Jahresdurchschnitt etwa 66 Menschen ums Leben.

Im Jahr 2021 musste ein Anstieg (+31,37 %) auf 67 tödlich verletzte Verkehrsunfallopfer festgestellt wer- 10 den.

Anstieg der Getöteten um +31,37 %

4.2.2.2 Getötete Personen

nach Risikogruppen

Kinder (im Alter bis 13 Jahre): 0 (Vorjahr: 3)

Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): 3 (4)

Senioren (ab 65 Jahre) 23 (16)

4.2.2.3 Verletzte Personen

Die Anzahl der verletzten Personen verletzten Personen (-2,46 %) und den sank im Jahresverlauf leicht um schwer verletzten Personen (-2,25 %) -2,42 %, hierbei sind bei den leicht Reduzierungen zu verzeichnen.

Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken

10.000 9.400 9.386 8.954 9.000 8.000 7.555 7.372 7.981 7.980 7.000 7.617 6.000 6.310 6.155 5.000 4.000 3.000 2.000 1.419 1.406 1.337 1.245 1.217 1.000 0 2017 2018 2019 2020 2021 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen 9.400 9.386 8.954
7.555 7.372 7.981 7.980 7.617
6.310 6.155
1.419 1.406 1.337 1.245 1.217

7.555

4.2.2.4 Getötete nach Beteiligungsarten

Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken

sonstige Personen Fußgänger

2 (3) 6 (9)

Radfahrer

7 (Vorjahr: 9) 2 6

Benutzer 14 mot. Zweiräder

14* (13)

*hiervon Kradfahrer:

13 (12) Pkw-Insassen

01 37 37 (15)

Bus-Insassen Lkw-Insassen Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige

0 (0) 1 (2)

Abbildung 162

4.2.3 Örtliche und

zeitliche Verteilung der

Verkehrsunfälle

4.2.3.1 Örtliche Verteilung

Die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsunfälle ereignet sich innerorts. Hierbei handelt sich es innerorts jedoch meist um Kleinunfälle (16.320), wogegen tödliche Unfälle hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (57) festzustellen waren.

4.2.3.1.1 Entwicklung des Unfallge-

schehens auf den Autobahnen

Im Jahr 2021 ereigneten sich Verkehrs-

Verkehrsunfälle unfälle auf Bundesautobahnen etwas

innerorts: 29.463 häufiger. Insgesamt wurden 4.501

(Vorjahr: 29.505) (Vorjahr: 4.268, +5,46 %) Unfälle auf

Verkehrsunfälle Bundesautobahnen gezählt. Hierbei

außerorts: 17.336

verloren zehn (Vorjahr: 8) Menschen ihr (Vorjahr: 15.748) Leben.

4.2.3.2 Zeitliche Verteilung 4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen

4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten Bei der Verteilung der Verkehrsunfäl-

Bei allen Unfallarten sind die höchsten le über die Wochentage zeichnet sich Werte in den späten Nachmittagsstun- wieder das Bild der letzten Jahre ab. An

den („Rush-Hour“) zwischen 16.00 bis den Wochenenden sinkt die Häufigkeit 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr von Verkehrsunfällen deutlich. nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. VUPS VUSA VUK
VUPS VUSA VUK
VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken 2.500 VUPS VUSA VUK 1.993 22.5.00000 1.754 1.773 1.783 1.810 1.681 1.663 1.651 1.586 1.468 1.993 21.0.50000 1.407 1.224 1.754 1.773 1.783 1.810 1.263 1.265 1.143 1.161 1.681 1.663 1.651 1.123 1.091 1.586 11.5.00000 1.407 1.468 847 877 850 851 881 946 831 793 1.262642 679 1.263 1.265 696 1.143 1.156910 1.123 1.091 448 458 491 460 1.050000 94 6 325 284 288 313 793 847 877 850 85 4 1 83 88 5 1 31 5 42 835122 341 237 5000 44 1 4 8 0 5 1 324 7 53 2 282 5 49 4 282 5 85 8 45 3 6 8 2 5 1 1 0 9 7 2 31 1 3 68 49 3 1 02 59 2 0 54 66 2 2 35 294 349 367 435 531 542 522 673980 46 2 0 78 34 1 1 98 156 1 9 8 7 1 691 7 63 9 8 483 237 192 435 181 0 1 4 0 5 1 4 7 3 2 2 5 9 4 2 5 5 8 3 6 2 5 107 168 302 254 235 294 349 367 380 278 198 156 97 1 7 3 9 8 VUPS VUSA VUK VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 6.000 VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken 2.500 VUPS VUSA VUK 1.993 22.5.00000 1.754 1.773 1.783 1.810 1.681 1.663 1.651 1.586 1.468 1.993 21.0.50000 1.407 1.224 1.754 1.773 1.783 1.810 1.263 1.265 1.143 1.161 1.681 1.663 1.651 1.123 1.091 1.586 11.5.00000 1.407 1.468 847 877 850 851 881 946 831 793 1.262642 679 1.263 1.265 696 1.143 1.156910 1.123 1.091 448 458 491 460 1.050000 94 6 325 284 288 313 793 847 877 850 85 4 1 83 88 5 1 31 5 42 835122 341 237 101 72 54 58 65 192 302 590 662 294 349 367 435 673980 278 181 691638
2.500 VUPS VUSA VUK 1.993 22.5.00000 1.754 1.773 1.783 1.810 1.681 1.663 1.651 1.586 1.468 1.993 21.0.50000 1.407 1.224 1.754 1.773 1.783 1.810 1.263 1.265 1.143 1.161 1.681 1.663 1.651 1.123 1.091 1.586 11.5.00000 1.407 1.468 847 877 850 851 881 946 831 793 1.262642 679 1.263 1.265 696 1.143 1.156910 1.123 1.091 448 458 491 460 1.050000 94 6 325 284 288 313 793 847 877 850 85 4 1 83 88 5 1 31 5 42 835122 341 237 101 72 54 58 65 192 302 590 662 294 349 367 435 673980 278 181 691638
VUPS VUSA VUK 1.993 VUPS VUSA VUK
1.754 1.773 1.783 1.810 1.681 1.663 1.651 1.586 1.468 1.993 1.407
1.224 1.754 1.773 1.783 1.810 1.263 1.265 1.143 1.161 1.681 1.663 1.651 1.123 1.091 1.586 1.468 946 1.407 847 877 850 851 881 831 793 1.262642 679 1.263 1.265 696 1.143 1.156910 1.123 1.091 448 458 491 460 946 325 284 288 313 793 847 877 850 85 4 1 83 88 5 1 31 542 835122 341 237 101 72 54 58 65 192 302 590 662 294 349 367 435 673980 278 181 691638
6.000 VUPS VUSA VUK
VUPS VUSA VUK
5.000 4.836 4.850
.000 4.000 .000 3.000 .000 2.000 4.603 4.635 4.648 4.836 4.850 4.635 4.648
4.603 3.361
2.405 3.361 1.871 1.858 1.896 1.755 1.763
1.454 2.405 913 1.871 1.858 1.896 1.755 1.763 888 965 907 900 963 1.454 743 585 913 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 888 965 907 900 963 1.454 2.405 913 1.871 1.858 1.896 1.755 1.763
743 585
1.754
1.586

Abbildung 163

Abbildung 164

Abbildung 166

Abbildung 167

Abbildung 168

Abbildung 165

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

4.2.4 Allgemeine Unfallursachen

Hauptunfallursachen aller Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000

574
2.720
2.265
16.091
1.12 0
1.895
2.378
9. 457
22
1.2 00

Alkoholeinfluss

Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…

Ungenügender Sicherheitsabstand

Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren

Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges

Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn

Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.

Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in Mittelfranken sind: ■ ungenügender Sicherheitsabstand! ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes

Abbildung 169

Häufigste Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken

0 50 100 150 200 250

68
185
201
145
57
18
154
176
5
58

Alkoholeinfluss

Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…

Ungenügender Sicherheitsabstand

Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren

Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges

Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn

Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.

Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten sind die häufigsten Unfallursachen: ■ Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Abbildung 170

Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 571 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 516, +10,66 %).

Verletzte Personen bei Alkoholunfällen: 310 (+13,14 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 2

4.2.5 Besondere Unfallursachen

4.2.5.1 Alkohol

Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken

700 608 588 571 600 525 516 500 400 340 310 274 300 257 257 200 100 4 5 3 1 2 0 2017 2018 2019 2020 2021

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Abbildung 171

Abbildung 172

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 140 120 119 120 100 90 80 60 66 61 59 56 40 20 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

119 120

90

66

61 59 56

Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 73 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 48, +52,08 %).

Verletzte Personen bei Drogenunfällen: 33 (+17,86 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1

4.2.5.2 Drogen

Verletzte Personen bei Drogenunfällen: 33 (+17,86 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1 Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 80 73 69 67 67 70 60 48 50 37 40 33 27 29 28 30 20 10 0 0 1 0 1 0 2017 2018 2019 2020 2021
Drogenunfälle Verletzte Tote Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 16 15 14 14 12 12 10 10 9 8 7 6 6 4 2 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Drogenunfälle Verletzte Tote

80 73 69 67 67 70 60 48 50 37 40 33 27 29 28 30 20 10 0 0 1 0 1 0 2017 2018 2019 2020 2021

Drogenunfälle Verletzte Tote

Abbildung 173

Abbildung 174

15

14

12

10 9

7

6

n hr

4.2.5.3 Geschwindigkeit nen. Die Gesamtanzahl der Unfälle bei um -2,66 %. 20 Personen verlore dieser Kategorie stieg im Jahresverlauf bei einem Geschwindigkeitsunfall i Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist um +9,24 %. Die Anzahl der hierbei ver- Leben (Vorjahr: 17). im Jahr 2021 ein Anstieg zu verzeich- letzten Personen verringeVrUte sich hier- Verletzte Getötete Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.344 3.500 VU Verletzte Getötete 3.000 2.812 2.691 3.344 3.500 2.500 2.235 2.046 3.000 2.812 2.691 2.000 1.637 2.500 1.458 1.469 2.235 1.500 2.046 1.090 1.061 2.000 1.000 1.637 1.458 1.469 1.500 500 1.090 1.061 30 26 22 17 20 1.000 0 2017 2018 2019 2020 2021 500
cklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.344 VU Verletzte Getötete 2.812 2.691 3.344 3.500 2.235 2.046 3.000 2.812 2.691 1.637 2.500 1.458 1.469 2.235 2.046 1.090 1.061 2.000 1.637 1.458 1.469 1.500 1.090 1.061 30 26 22 17 20 1.000 2017 2018 2019 2020 2021 500

Abbildung 175

3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 3.344 VU Verletzte Getötete 2.812 2.691 3.344 3.500 2.235 2.046 3.000 2.812 2.691 1.637 2.500 1.458 1.469 2.235 2.046 1.090 1.061 2.000 1.637 1.458 1.469 1.500 1.090 1.061 30 26 22 17 20 1.000 2017 2018 2019 2020 2021

Abbildung 176

4.2.5.4 Auf dem Schulweg 66 Unfällen: -30,30 %). Wie bereits in

2017 den2 0J1a8hren zuvor kam au2f0 d19em Schul- 2020 2021

Es ereigneten sich 2021 46 Schulweg- weg kein Kind ums Leben. unfälle (Veränderung zum Vorjahr mit Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken 100 94 91 88 90 85 85 78 80 66 70 60 60 46 50 38 40 30 20 12 10 8 6 7 10 0 0 0 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler igneten sich 2021 46 Schulweg- weg kein Kind ums Leben.

Abbildung 177

Abbildung 178

4.2.5.5 Unerlaubtes 46.799 Verkehrsunfällen wurden 8.090

Entfernen vom Unfallort (Vorjahr: 7.876, +2,72 %) als Unfallfluch-

ten bearbeitet. Die Aufklärungsquote Verkehrsunfallfluchten sind im ver- dieser Delikte hat sich geringfügig vergangenen Jahr etwas häufiger polizei- bessert (2021: 40,28 %, 2020: 38,71 %). lich aufgenommen worden. Von den

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken

VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 0911 21 12-10 30 52.317 pp-mfr9..p69r9essestelle@polizei.bayern.de 2017 5.994 3.705 53.868

9.831 2018 6.034 3.797 54.107

9.764 2019 5.948 3.816 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: 45.253 7.876 2020 www.facebook.com/polizeimittelfranken 4.827 3.049 www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 46.799 8.090 2021 4.831 3.259

Abbildung 179

Abbildung 180

Abbildung 181

4.2.6 Besondere

Risikogruppen

4.2.6.1 Kinder im Alter

von 0 bis 13 Jahren

Kinder im Alter bis 13 Jahren waren an 351 Unfällen (Vorjahr: 386, Veränderung: -9,07 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 361 Kinder verletzt (Vorjahr: 394, Veränderung: -8,38 %).

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 182

Abbildung 183

VU verletzte Kinder verl. K. als Beteiligte verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer

VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 184

4.500

4.000

3.500

656.2 394.2

3.000

693.2 842.2

063.2 022.2

680.2 379.1 4.2.6.2 Junge Erwachsene im Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. (+7,24 %), ebenso wie die Anzahl der Alter von 18 bis 24 Jahren 7,56 %. Dies entspricht somit in etwa Verletzten (+5,64 %). Die Anzahl der geihrem Bevölkerungsanteil. Die Anzahl töteten Personen dieser Altersgruppe Der Anteil der Altersgruppe „Junge der Unfälle mit Beteiligung von jungen reduzierte sich um eins auf nun drei. Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am Erwachsenen ist leicht angestiegen

2.500

659.1 848.1 045.3

Abbildung 185

2.000

782.1 381.4

891.1 821.4

291.1 103.3

1.500

1.000 563.4

VU gesamt JE als Verursacher JE als Hauptverursacher verletzte JE getötete JE

4.2.6.3 Senioren sen Unfällen wurden im Jahr 2021 924 verletzte Unfallopfer war im Jahr 2021 (-2,12 %) Senioren verletzt. 23 Senioren ein Senior. Damit sind sie, gemessen Leicht angestiegen um 1,56 % sind (+43,75 %) verloren bei Verkehrsunfäl- an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkeauch die Unfälle mit Senioren. Bei die- len ihr Leben. Etwa jedes dritte tödlich rung, etwas überrepräsentiert.

VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 186

4.500

4.000

3.500

819.2 518.2 154.3

197.2 856.2 832.4

366.2 855.2 890.4

3.000

104.2 113.2

493.2 472.2 505.3

2.500

Abbildung 187

2.000

1.500

1.000 960.4

VU Senioren als Verursacher Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren getötete Senioren

Abbildung 188

4.2.6.4 Radfahrer

Nach einer Steigerung der Radfahrunfälle im Jahr 2020 entwickelte sich die Unfallzahl mit Beteiligung von Radfahrern im Jahr 2021 positiv.

:otoflobmyS

Die Unfälle mit Radfahrern sanken auf 2.212 (Vorjahr: 2.463, Veränderung: -10,19 %). Ebenso verringerte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 2.067 (Vorjahr: 2.309, Veränderung: -10,48 %).

Besonders erfreulich ist der Rückgang der tödlich verletzten Fahrradfahrer auf sieben im Jahr 2021. moc.eboda.kcots

Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 189

3.000

2.500

008.1 985.1 903.2 212.2 924.2

2.000

916.1 913.1 531.2 382.2 315.2

755.1 353.1 760.2

445.1 092.1 811.2 364.2 776.2

563.1 301.1 968.1 613.2 445.2

Abbildung 190

1.500

1.000 830.2 702.2

VU beteiligte Radfahrer Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. verletzte Radfahrer getötete Radfahrer

4.2.6.5 Motorradfahrer 594, Veränderung: -4,55 %). Es wurden

hierbei 13 Kradbenutzer (Vorjahr: 12) Im vergangenen Jahr ereigneten sich getötet und 513 (Vorjahr: 534, Verände- 567 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: rung: -3,93 %) verletzt.

VU mit Beteiligung von Motorrädern – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 191

Abbildung 192

VU beteiligte Kradfahrer Kradfahrer als Verursacher Kradfahrer als Hauptverurs. verletzte Krad-Benutzer getötete Krad-Benutzer

4.2.6.6 Lkw-Unfälle +6,13 %). Hierbei wurden 134 Lkw-In-

sassen (Vorjahr: 123, Veränderung: Die Gesamtunfallzahl mit Beteili- +8,94 %) verletzt und eine (Vorjahr: 2) gung von Lkw betrug im Jahr 2021 Person getötet. 2.301 (Vorjahr: 2.168, Veränderung:

Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken

Abbildung 193

3.500

3.000

2.500

810.2 959.1 587.2 431.3

610.2 019.1 696.2 130.3

878.1 787.1 861.2 134.2

827.1 746.1

2.000

455.1 874.1 103.2 895.2

Abbildung 194

1.500

1.000 958.2 012.3

VU beteiligte Lkw Lkw-Führer als Verursacher Lkw-Führer als Hauptverurs. verletzte Lkw-Insassen getötete Lkw-Insassen

4.2.7 Herausragende

Verkehrsunfälle

Abbildung 195

Weißenburg i. Bay. – Folgenschwerer

Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 2

Der folgenreichste Verkehrsunfall im Jahr 2021 ereignete sich am 23.09.2021, gegen 14.00 Uhr, auf der Bundesstraße 2 im Gemeindegebiet von Weißenburg in Bayern.

Im Streckenverlauf der dreispurig ausgebauten Bundesstraße kam ein 83-jähriger Fahrzeugführer aus abschließend nicht klärbarer Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Pkw.

Bei dem tragischen Verkehrsunfall verloren sowohl der Fahrer des unfallursächlichen Fahrzeuges sowie zwei weitere Menschen ihr Leben.

Abbildung 196

Neuendettelsau – Bundesautobahn 6

Zwei getötete und zwei weitere schwer verletzte Personen sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am 25.03.2021, gegen 15.40 Uhr, auf der Bundesautobahn 6 auf Höhe der Anschlussstelle Neuendettelsau. Zur Unfallzeit befuhr der Fahrer einer Sattelzugmaschine die Autobahn in Richtung Heilbronn auf dem rechten Fahrstreifen und musste wegen einer Baustelle seine Geschwindigkeit reduzieren.

Der nachfolgende Kleinbus nahm dies deutlich zu spät wahr und fuhr auf den Auflieger der Sattelzugmaschine ungebremst auf. In dem Kleinbus befanden sich zu diesem Zeitpunkt vier Personen, von denen zwei tödliche Verletzungen erlitten. Zwei weitere Mitfahrer erlitten lebensgefährliche Verletzungen.

4.3.1 Unfallbilanz und

-entwicklung

Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg

Abbildung 197

16.000 15.320

14.730

14.451

14.000

12.388 12.245

12.000

Abbildung 198

10.000

8.644

8.337

7.891

8.000 7.111 6.970

6.000

Abbildung 199

4.364 4.322 4.265

4.000 3.349 3.332

2.196 2.354 2.128 1.928 1.943

2.000

VU gesamt VUPS VUSA VUK

Veränderungen zum Vorjahr

VU gesamt -1,15 % VUSA -0,51 % VUPS +0,78 % VUK -1,98 %

4.3.2 Entwicklung der resdurchschnitt etwa acht Menschen

Personenschäden ums Leben. Im Jahr 2021 konnte, nach

einem Rückgang bereits im Jahr 2020,

4.3.2.1 Getötete Personen eine weitere Reduzierung auf fünf töd-

Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen lich verletzte Verkehrsopfer festgestellt auf den Straßen Nürnbergs im Jah- werden.

tete Personen – Stadt Nürnberg

10 9

8 7

5

Getö

4.3.2.2 Getötete Personen nach Beteiligungsart

Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg

sonstige Personen

0 (0)

Radfahrer

1 (Vorjahr: 4) 0

000 Fußgänger

3 (2)

Benutzer mot. Zweiräder

0 (2)

Pkw-Insassen

1 (0)

FußgänLgkerw-InsPakswsen Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige

0 (0)

4.2.2.3 Verletze Personen +0,75 %, auch bei den leicht verletz- schwer verletzten Personen (-2,99 Die Anzahl der verletzten Personen ten Personen (+0,75 %) ist eine gerin- ist eine Reduzierung eingetreten. stieg im Jahresverlauf leicht um ge Steigerung zu verzeichnen. Bei den 3.500 V3e.5rl0e0tzte Personen – Stadt Nürnberg 2.961 3.000 2.961 3.000 2.717 2.717 2.576 2.576 2.500 2.683 2.280 2.297 2.500 2.454 2.683 2.280 2.297 2.454 2.319 2.000 2.319 2.000 2.012 2.037 2.012 2.037 1.500 1.500 1.000 1.000 500 263 278 257 268 260 500 263 278 257 268 260 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen
4.2.2.3 Verletze Personen +0,75 %, auch bei den leicht verletz- schwer verletzten Personen (-2,99 Die Anzahl der verletzten Personen ten Personen (+0,75 %) ist eine gerin- ist eine Reduzierung eingetreten. stieg im Jahresverlauf leicht um ge Steigerung zu verzeichnen. Bei den 3.500 V3e.5rl0e0tzte Personen – Stadt Nürnberg 2.961 3.000 2.961 3.000 2.717 2.717 2.576 2.576 2.500 2.683 2.280 2.297 2.500 2.454 2.683 2.280 2.297 2.454 2.319 2.000 2.319 2.000 2.012 2.037 2.012 2.037 1.500 1.500 1.000 1.000 500 263 278 257 268 260 500 263 278 257 268 260 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen

%)

0e0tzte Personen – Stadt Nürnberg
e Personen – Stadt Nürnberg
2.961 00 2.961 3.000 2.717 2.717 2.576 2.576 00 2.683 2.280 2.297 2.500 2.454 2.683 2.280 2.297 2.454 2.319 00 2.319 2.000 2.012 2.037 2.012 2.037 00 1.500 00 1.000 00 263 278 257 268 260 500 263 278 257 268 260 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021 00 00 00 00 00 00 2.961 2.961 2.717
2.717 2.576 2.576 2.683 2.280 2.297
2.454 2.683 2.280 2.297 2.454 2.319 2.319
2.012 2.037 2.012 2.037
263 278 257 268 260
263 278 257 268 260
2.7
2.717
57
257
verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen
verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen
verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen

4.3.3 Örtliche und zeitliche Bei allen Unfallarten sind die höchs-

Verteilung der Verkehrsunfälle ten Werte in den frühen Nachmittags-

stunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr

4.3.3.1 Verkehrsunfälle nach erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das
Tageszeiten Unfallgeschehen deutlich ab. VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VUPS VUSA VUK 700 588 700 600 570 535 555 545 522 511 508 500 588 600 570 555 535 545 414 397 522 400 511 508 350 500 300 294 292 267 278 414 285 397 241 234 237 247 227 400 204 214 350 200 170 174 144 147 142 294 1 1 8 29 2 278174 17 4 2 85 1 1 2 1 0 5 300 100 2 4 5 3 2235 1 2 1 6 1 2 5 6 1 3 2 0 3 5 9 9 5 8 5 3 9 4 2 04 85 241 82 9 9 213149 122337 133 267 123 24 15 7 8 2 1 4 13 8 100227 7 1 6 8 3 0 5 7 5 6 2 9 200 0 20 16 131448 5 17 25 0 174 147 142 30 35 118 174 174 112 105 100 2 4 5 3 2235 1 2 1 6 1 2 5 6 1 3 2 0 3 5 9 9 5 8 5 3 94 85 82 99 119 123 133 123 158 138 100 71 6 8 3 0 57 5 6 2 9 0 20 16 13 8 5 25 30 1 3 4 5 5 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2021 152 Tageszeiten Unfallgeschehen deutlich ab. VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VUPS VUSA VUK 700 588 600 570 535 555 545 522 511 508 500 588 570 555 535 545 414 397 522 400 511 508 350 300 294 292 267 278 414 285 397 241 234 237 247 227 204 214 350 200 170 174 144 147 142 294 1 1 8 29 2 278174 17 4 2 85 1 1 2 1 0 5 100 2 4 5 3 2235 1 2 1 6 1 2 5 6 1 3 2 0 3 5 9 9 5 8 5 3 9 4 2 04 85 241 82 9 9 213149 122337 133 267 123 24 15 7 8 2 1 4 13 8 100227 7 1 6 8 3 0 5 7 5 6 2 9 0 20 16 131448 5 17 25 0 174 147 142 30 35 118 174 174 112 105 83 158 80 59 119 123 133 123 138 57 5 6 2 9 26 26 30 39 94 99 100
VUPS VUSA VUK
700 588 570
43 600 535 555 545 522 511 508 500 588 570 555 535 545 414 397 522 400 511 508 350 300 294 292 267 278 414 285 397 241 234 237 247 227 204 214 350 200 170 174 144 147 142 294 1 1 8 29 2 278174 17 4 2 85 1 1 2 1 0 5 100 2 4 5 3 2235 1 2 1 6 1 2 5 6 1 3 2 0 3 5 9 9 5 8 5 3 9 4 2 04 85 241 82 9 9 213149 122337 133 267 123 24 15 7 8 2 1 4 13 8 100227 7 1 6 8 3 0 5 7 5 6 2 9 0 20 16 131448 5 17 25 0 174 147 142 30 35 118 174 174 112 105 83 158 80 59 119 123 133 123 138 57 5 6 2 9 26 26 30 39 94 99 100 535 555 545 522 511 508 588
570 555 545 535 397 414
522 511 508 350 294 292 278 285
267 414 397 241 234 237 247 227 204 214 350 170 174
14 294 8 59 43 39 4 118 292 278174 174 285 3 267 158 241 213149 122337 133 123 247 138 99 147 112 100227 142 105 80 69 57 52
63 30 35 2 105 0 69 57 52
588
555

Abbildung 200

Abbildung 202

Abbildung 201

Abbildung 203

4.3.3.2 Verkehrsunfälle nach Bild der letzten Jahre wieder. An den

Wochentagen Wochenenden nimmt die Häufigkeit

Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle von Verkehrsunfällen deutlich ab. über die Wochentage zeichnet sich das

Abbildung 204

VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg

VUPS VUSA VUK 1.400 1.172 1.177 1.200 1.125
1.172 1.177 1.125
1.000 800 600 1.112 1.101
785
563
497 488 509 508 474 498
400 293 321 320 323 200 298 284 244 153 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
293 321 320 323 298 284
244 153

VUPS VUSA VUK

Abbildung 205

785

563

Abbildung 206

153

moc.eboda.kcots

Abbildung 207

:otoflobmyS

4.3.4 Besondere Unfallarten 4.3.4.2 Drogenunfälle

Auch die Anzahl der Drogenunfälle hat

4.3.4.1 Alkohol sich im Jahr 2021 erhöht, jetzt auf 18

Die Anzahl der Alkoholunfälle erhöhte (Vorjahr: 14, Veränderung: +28,57 %). sich auf 203 (Vorjahr: 164, Verände- rung: +23,78 %). Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt Nürnberg 250 219 203 200 184 169 164 150 117 98 100 80 78 80 50 0 1 1 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt Nürnberg 30 30 28 25 19 20 18 14 15 13 12 11 10 7 5 5 0 0 0 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Drogenunfälle Verletzte Tote

250 219 203 200 184 169 164 150 117 98 100 80 78 80 50 0 1 1 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Abbildung 208

Abbildung 209

Abbildung 210

Abbildung 211

4.3.4.3 Geschwindigkeit Verkehrsunfälle als Geschwindigkeits- freulich ist, dass bei Geschwindigkeits-

Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist unfälle bearbeitet (Vorjahr: 223, Verän- unfällen im Stadtgebiet Nürnberg kein eine geringe Steigerung zu verzeich- derung: +1,26 %). Die Anzahl der dabei Todesopfer zu beklagen war (Vorjahr: nen. Im vergangenen Jahr wurden 242 Verletzten sank auf 100 (-1V0U,71 %). Er- Ve3rl)e.tzte Getötete Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg VU Verletzte Getötete 400 375 350 302 400 375 300 276 350 239 242 250 302 300 190 276 200 175 239 242 250 140 150 112 190 100 200 175 100 140 150 50 112 100 3 0 4 3 0 100 0 2017 2018 2019 2020 2021 50 3 4 3
hwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg VU Verletzte Getötete 375 302 400 375 276 350 239 242 302 300 190 276 175 239 242 250 140 112 190 100 200 175 140 150 112 100 3 0 4 3 0 100 2017 2018 2019 2020 2021 50 3 4 3
400 350 300 250 200 150 100 50 0 VU Verletzte Getötete 375 302 400 375 276 350 239 242 302 300 190 276 175 239 242 250 140 112 190 100 200 175 140 150 112 100 3 0 4 3 0 100 2017 2018 2019 2020 2021

Abbildung 212

Abbildung 213

4.3.4.4 Schulwegun2fä01l7le ben 2U0n1f8ällen: +85,71 %). Wie2 0b1e9reits in 2020 2021

Es ereigneten sich 2021 13 Schulwegun- den Jahren zuvor ist kein Kind auf dem fälle (Veränderung zum Vorjahr mit sie- Schulweg zu Tode gekommen. Schulwegunfälle – Stadt Nürnberg 30 26 26 26 24 25 19 20 17 15 13 12 10 7 6 4 5 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler igneten sich 2021 13 Schulwegun- den Jahren zuvor ist kein Kind auf dem

Abbildung 214

Abbildung 215

4.3.5 Verkehrsunfallfluchten den 2.719 (Vorjahr: 2.714, +0,18 %) als

Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklä- Die Verkehrsunfallfluchten haben sich rungsquote dieser Delikte hat sich auf im vergangenen Jahr leicht erhöht. 41,04 % verbessert (2019: 39,35%). Von den 12.245 Verkehrsunfällen wur-

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg

VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 14.451 3.586 2017 2.278 1.308 15.320 3.484 2018 2.126 1.358 14.730

3.450 2019 2.088 1.362 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 12.388 2.714 2020 1.646 0911 21 12-10 30 1.068 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 12.245 2.719 2021 1.603 1.116

Abbildung 216

Abbildung 217

www.facebook.com/polizeimittelfranken

Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken 149

4.3.6 Radunfälle änderung: -10,17 %) ab. Hierbei sank Fahrradfahrer reduzierte sich auf einen auch die Anzahl der verletzten Radfah- (Vorjahr: 4). Die Unfälle mit beteiligten Radfahrern rer auf 778 (Vorjahr: 846, Veränderung: nahmen auf 839 (Vorjahr: 934, Ver- -9,95%). Auch die Anzahl der getöteten

Abbildung 218

1.200

1.000

Abbildung 219

VU beteiligte Radfahrer Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. verletzte Radfahrer getötete Radfahrer

4.3.7 Besondere 4.3.7.2 Junge Erwachsene im

Risikogruppen Alter von 18 bis 24 Jahren

4.3.7.1 Kinder im Alter Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung

bis 13 Jahren von jungen Erwachsenen hat sich im

Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an Jahr 2021 mit 1.012 Verkehrsunfällen 120 Unfällen (Vorjahr: 102, Verände- leicht erhöht (Vorjahr: 979, Veränderung: +17,65 %) beteiligt. Bei diesen rung: + 3,37 %). Die Anzahl der dabei Verkehrsunfällen wurden 119 Kinder verletzten jungen Erwachsenen stieg verletzt (Vorjahr: 99, Veränderung: auf 305 Personen (Vorjahr: 248, Verän- +20,20 %), davon 41 als Mitfahrer. Be- derung: + 22,98 %). Tödliche Verkehrssonders erfreulich ist, dass kein Kind unfälle mit Beteiligung von jungen Erim Straßenverkehr getötet wurde. wachsenen mussten nicht registriert werden. 820.1 Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (0 bis 13 Jahren) – Stadt Nürnberg 160 841 441 341 241 531 131 140 021 911 120 201 99 100 58 28 97 87 47 80 36 36 60 35 14 40 52 20 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 VU verletzte Kinder verl. K. als Beteiligte verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer
160 841 441 341 241 531 131 140 021 911 120 201 99 100 58 28 97 87 47 80 36 36 60 35 14 40 52 20 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021
VU verletzte Kinder verl. K. als Beteiligte verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Stadt Nürnberg 1.400 052.1 032.1 181.1 1.200 210.1 979 1.000 800 966 376 726 226 726 185 845 935 600 215 705 400 713 803 213 503 842 200 0 0 1 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 VU gesamt JE als Verursacher JE als Hauptverursacher verletzte JE getötete JE

Abbildung 220

Abbildung 221

Abbildung 222

Abbildung 223

4.3.7.3 Senioren Unfällen wurden im Jahr 2021 240

(-14,29 %) Senioren verletzt und zwei Die Verkehrsunfälle mit Beteiligung Senioren (Vorjahr: 3) verloren bei Vervon Senioren reduzierten sich um -4,06 kehrsunfällen ihr Leben. In beiden Fäl- % auf 968 (Vorjahr: 1.009). Bei diesen len waren sie als Fußgänger unterwegs.

VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg

Abbildung 224

1.400

1.200

1.000 121.1 781.1 402.1 900.1

Abbildung 225

VU Senioren als Verursacher Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren getötete Senioren

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:

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VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 857 864 800 761 717 -5,8% Zeile 21

4.4VU mVit Uersrackhe e12/h13 r(Gsescuhwnindfigakeilt)lentw5i1cklu50ng r6e5gion44al 45 2,3% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 668 712 639 624 568 -9,0% Zeile 162 4.4.V1U mSitta undgte kFläürtretr hVU-Flucht (1) 448 461 425 419 352 -16,0% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 220 251 214 205 216 5,4% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 32,9% 35,3% 33,5% 32,9% 38,0% 5,1%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2017-2021 500 3 458 450 424 2 418 416 2 400 380 2 350 300 2 250 1 1 200 1 1 150 91 100 75 1 52 51 66 50 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
500 3 458 450 424 2 418 416 2 400 380 2 350 300 2 250 1 1 200 1 1 150 91 100 75 1 52 51 66 50 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
1 1
52 51 66 75

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.121 3.261 3.217 2.831 2.703 -4,5%
VU mit Personenschaden (P) 407 400 410 413 404 -2,2%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 857 864 800 761 717 -5,8%
Kleinunfälle (VUK) 1.857 1.997 2.007 1.657 1.582 -4,5%
getötete Personen 2 2 1 1 1 0,0%
verletzte Personen 510 475 484 491 471 -4,1%
schwer verletzte Personen 52 51 66 75 91 21,3%
leicht verletzte Personen 458 424 418 416 380 -8,7%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.455 3.788 4.043 3.733 3.401 -8,9%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 1 2 1 1 0 -100,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 1 0 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 1 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 1 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Kreisstraßen 1 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 1 1 0 -100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 22 42 34 45 39 -13,3%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 4 17 15 23 24 4,4%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 51 50 65 44 45 2,3%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 30 30 38 32 32 0,0%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 0 0 0 0 0,00%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 668 712 639 624 568 -9,0%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 448 461 425 419 352 -16,0%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 220 251 214 205 216 5,4%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 32,9% 35,3% 33,5% 32,9% 38,0% 5,1%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2017-2021

52

66 75

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.147 1.196 1.389 989 972 -1,7% Zeile 21

4.4VU mVit Uersrackhe e12/h13 r(Gsescuhwnindfigakeilt)lentw28i0cklu25n4 g r3e24gion239al 194 -18,8% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 828 892 986 706 713 1,0% Zeile 162 4.4.V2U mSitta undgte kElärrtlear nVUg-eFlnucht (1) 549 570 600 434 472 8,8% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 279 322 386 272 241 -11,4% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,7% 36,1% 39,1% 38,5% 33,8% -4,7%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2017-2021 800 3 700 674 615 2 2 600 554 513 500 2 426 400 1 1 1 1 300 200 1 100 76 71 62 64 57 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
800 3 700 674 615 2 2 600 554 513 500 2 426 400 1 1 1 1 300 200 1 100 76 71 62 64 57 0 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
1 1 1
76
71 62 64

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.645 4.047 4.530 3.286 3.148 -4,2%
VU mit Personenschaden (P) 538 599 619 491 421 -14,3%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.147 1.196 1.389 989 972 -1,7%
Kleinunfälle (VUK) 1.960 2.252 2.522 1.806 1.755 -2,8%
getötete Personen 0 1 1 1 2 100,0%
verletzte Personen 630 686 736 577 483 -16,3%
schwer verletzte Personen 76 71 62 64 57 -10,9%
leicht verletzte Personen 554 615 674 513 426 -17,0%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.412 4.735 6.636 6.021 4.820 -20,0%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 0 0 1 1 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 0 1 1 0 1 >999,99%
getötete Personen auf BAB 0 0 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 1 0 0 0 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 0 1 1 0,0%
lohoklA Alkoholunfälle 38 45 40 34 34 0,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 19 29 13 24 11 -54,2%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 280 254 324 239 194 -18,8%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 98 130 176 132 110 -16,7%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 0 1 1 0 -100,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 828 892 986 706 713 1,0%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 549 570 600 434 472 8,8%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 279 322 386 272 241 -11,4%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,7% 36,1% 39,1% 38,5% 33,8% -4,7%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2017-2021

62

Kleinunfälle (VUK) 851 1.078 915 704 634 9,9% Zeile 22

getötete Personen auf BAB 0 0 0 1 0 -100,0% Zeile 59

VU mit VU-Flucht (1/2) 291 348 271 207 219 5,1% Zeile 162 4.4.V3U mSitta undgte kSläcrtherw VUa-bFluacchht (1) 169 205 182 126 144 14,3% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 122 143 89 81 75 -7,4% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 41,9% 41,1% 32,8% 39,1% 34,2% -4,8%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach

Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2017-2021

1 1
37 0 27 31 14

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 1.449 1.748 1.479 1.144 1.085 -5,2%
VU mit Personenschaden (P) 154 190 175 145 138 -4,8%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 444 480 389 295 313 6,1%
Kleinunfälle (VUK) 851 1.078 915 704 634 9,9%
getötete Personen 1 0 3 3 1 -66,7%
verletzte Personen 192 253 223 180 172 -4,4%
schwer verletzte Personen 37 27 31 14 21 50,0%
leicht verletzte Personen 155 226 192 166 151 -9,0%
Sachschäden (in tsd. EUR) 2.614 2.396 2.406 2.121 2.640 24,5%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 1 0 3 2 0 -100,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 0 0 0 1 1 0,0%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 0 2 1 1 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 1 0 1 1 0 -100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 13 7 10 13 16 23,1%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 3 1 3 6 11 83,3%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 102 157 87 52 56 7,7%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 34 66 25 26 31 19,2%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 0 1 2 1 -50,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 291 348 271 207 219 5,1%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 169 205 182 126 144 14,3%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 122 143 89 81 75 -7,4%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 41,9% 41,1% 32,8% 39,1% 34,2% -4,8%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2017-2021

Kleinunfälle (VUK) 1.132 1.098 1.088 887 902 1,7% Zeile 22

4.4VU mVit Uersrackhe e12/h13 r(Gsescuhwnindfigakeilt)lentw7i1cklu50ng r6e7gion62al 64 3,2% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 403 421 423 314 321 2,2% Zeile 162 4.4.V4U mSitta undgte kAlänrtserb VaUc-Fhlucht (1) 200 217 235 169 160 -5,3% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 203 204 188 145 161 11,0% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 50,4% 48,4% 44,4% 46,2% 50,2% 4,0%

thculF

Verkehrsunfallentwicklung – Stadt Ansbach

Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2017-2021

228
2
1
33 38 23 0 35

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 1.911 1.866 1.848 1.518 1.533 1,0%
VU mit Personenschaden (P) 241 201 205 194 164 -15,5%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 538 567 555 437 467 6,9%
Kleinunfälle (VUK) 1.132 1.098 1.088 887 902 1,7%
getötete Personen 2 4 0 1 2 100,0%
verletzte Personen 307 266 279 241 196 -18,7%
schwer verletzte Personen 33 38 23 35 24 -31,4%
leicht verletzte Personen 274 228 256 206 172 -16,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 3.176 2.707 2.865 2.247 2.598 15,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 2 0 1 1 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 2 2 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf BAB 1 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 1 0 0 2 >999,99%
getötete Personen auf Staatstraßen 1 2 0 0 0 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 0 1 0 -100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 17 21 17 19 22 15,8%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 1 0 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 7 22 6 5 8 60,0%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 71 50 67 62 64 3,2%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 31 21 33 33 30 -9,1%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 2 0 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 403 421 423 314 321 2,2%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 200 217 235 169 160 -5,3%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 203 204 188 145 161 11,0%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 50,4% 48,4% 44,4% 46,2% 50,2% 4,0%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2017-2021

VU mit Personenschaden (P) 799 748 758 612 657 7,4% Zeile 20 VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.453 1.399 1.318 1.102 1.268 15,1% Zeile 21

verletzte Personen 1.039 1.022 1.049 791 884 11,8% Zeile 24

Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 0 1 >999,99% Zeile 50

getötete Personen auf Kreisstraßen 1 3 1 0 1 >999,99% Zeile 62

Alkoholunfälle, getötete Personen 1 1 0 1 0 -100,0% Zeile 226

VU mit VU-Flucht (1/2) 813 815 767 619 685 10,7% Zeile 162 4.4V.U5 mLiat unndgekklräerteisr V AUn-Fslubchat c(1h) 451 490 420 350 402 14,9% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 362 325 347 269 283 5,2% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,5% 39,9% 45,2% 43,5% 41,3% -2,2%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2017-2021 900 25 837 810 804 800 19 699 21 20 700 616 600 15 500 400 10 300 8 229 218 1 2 1 12 200 6 175 185 5 100 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
900 25 837 810 804 800 19 699 21 20 700 616 600 15 500 400 10 300 8 229 218 1 2 1 12 200 6 175 185 5 100 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
19
616
229 6 218 11 212 8
175

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 6.316 6.348 6.323 5.585 6.337 13,5%
VU mit Personenschaden (P) 799 748 758 612 657 7,4%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.453 1.399 1.318 1.102 1.268 15,1%
Kleinunfälle (VUK) 4.064 4.201 4.247 3.871 4.412 14,0%
getötete Personen 6 19 11 8 21 162,5%
verletzte Personen 1.039 1.022 1.049 791 884 11,8%
schwer verletzte Personen 229 218 212 175 185 5,7%
leicht verletzte Personen 810 804 837 616 699 13,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 11.661 11.436 12.482 10.182 13.508 32,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 0 1 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 6 18 11 8 20 150,0%
getötete Personen auf BAB 2 2 1 2 5 150,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 2 0 1 2 100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 1 11 6 3 12 300,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 1 3 1 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 2 1 3 2 1 -50,0%
lohoklA Alkoholunfälle 53 47 50 42 55 31,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 1 0 1 0 -100,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 27 36 32 24 33 37,5%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 497 367 389 292 377 29,1%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 212 196 234 163 188 15,3%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 3 5 3 2 8 300,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 813 815 767 619 685 10,7%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 451 490 420 350 402 14,9%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 362 325 347 269 283 5,2%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,5% 39,9% 45,2% 43,5% 41,3% -2,2%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2017-2021

229 218 1 2 1 12

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 958 1.023 956 874 902 3,2% Zeile 21

verletzte Personen 761 646 679 473 475 0,4% Zeile 24

4.V4U m Vit Uersarchke 1e2/1h3 (rGesscuhwinndifgkaeitl)lentw457icklu311ng r31e7gio2n21al 224 1,4% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 581 660 621 567 552 -2,7% Zeile 162 4.4V.U6 m Lita unngdekklräreteirs V EUr-Fllaucnhtg (e1)n-Höchstadt 357 438 402 352 330 -6,3% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 224 222 219 215 222 3,3% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 38,5% 33,6% 35,3% 37,9% 40,2% 2,3%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2017-2021 800 13 14 700 651 12 600 539 559 10 9 500 8 395 400 373 6 300 3 4 200 3 110 107 120 100 100 1 80 2 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
800 13 14 700 651 12 600 539 559 10 9 500 8 395 400 373 6 300 3 4 200 3 110 107 120 100 100 1 80 2 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
373
373
3
110 107 120 100
1

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.769 3.739 3.685 2.971 3.310 11,4%
VU mit Personenschaden (P) 552 481 506 390 367 -5,9%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 958 1.023 956 874 902 3,2%
Kleinunfälle (VUK) 2.259 2.235 2.223 1.707 2.041 19,6%
getötete Personen 9 3 13 1 3 200,0%
verletzte Personen 761 646 679 473 475 0,4%
schwer verletzte Personen 110 107 120 100 80 -20,0%
leicht verletzte Personen 651 539 559 373 395 5,9%
Sachschäden (in tsd. EUR) 9.131 7.714 8.020 5.730 6.236 8,8%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 1 3 0 0 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 7 2 10 1 3 200,0%
getötete Personen auf BAB 2 0 7 0 0 0,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 2 0 2 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Staatstraßen 2 2 1 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Kreisstraßen 2 1 3 1 1 0,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 1 0 0 0 0 0,0%
lohoklA Alkoholunfälle 43 37 42 33 32 -3,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 1 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 17 25 14 16 17 6,3%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 457 311 317 221 224 1,4%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 218 151 151 102 79 -22,5%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 3 0 4 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 581 660 621 567 552 -2,7%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 357 438 402 352 330 -6,3%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 224 222 219 215 222 3,3%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 38,5% 33,6% 35,3% 37,9% 40,2% 2,3%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2017-2021

158800 Poliz 1 e 3 ipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2021 14

Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 3 6 2 4 1 -75,0% Zeile 51

getötete Personen auf Staatstraßen 0 3 0 1 0 -100,0% Zeile 61

VU mit VU-Flucht (1/2) 394 455 442 396 471 18,9% Zeile 162 4.4V.7U mLiat unndgekkrläertiesr VFUü-Frlutchht (1) 266 275 271 248 273 10,1% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 128 180 171 148 198 33,8% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 32,5% 39,6% 38,7% 37,4% 42,0% 4,6%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2017-2021 400 9 8 350 343 8 300 301 291 7 277 6 250 244 5 200 4 4 150 3 3 2 99 100 84 76 71 2 58 50 1 1 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
400 9 8 350 343 8 300 301 291 7 277 6 250 244 5 200 4 4 150 3 3 2 99 100 84 76 71 2 58 50 1 1 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
244
4
3 99 2
76 58 84
1

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 2.173 2.311 2.285 2.065 2.249 8,9%
VU mit Personenschaden (P) 318 295 272 317 271 -14,5%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 549 613 626 532 591 11,1%
Kleinunfälle (VUK) 1.306 1.403 1.387 1.216 1.387 14,1%
getötete Personen 3 8 2 4 1 -75,0%
verletzte Personen 419 400 335 375 315 -16,0%
schwer verletzte Personen 76 99 58 84 71 -15,5%
leicht verletzte Personen 343 301 277 291 244 -16,2%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.041 4.046 3.924 3.105 3.370 8,5%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 2 0 0 0 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 3 6 2 4 1 -75,0%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 2 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 3 0 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 3 1 1 1 1 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 2 0 2 0 -100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 25 30 29 29 19 -34,5%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 0 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 16 15 7 20 11 -45,0%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 84 84 96 87 96 10,3%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 47 44 46 57 59 3,5%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 4 0 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 394 455 442 396 471 18,9%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 266 275 271 248 273 10,1%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 128 180 171 148 198 33,8%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 32,5% 39,6% 38,7% 37,4% 42,0% 4,6%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2017-2021

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.416 1.229 1.370 1.095 1.173 7,1% Zeile 21

Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 2 >999,99% Zeile 226 4.V4U m iVt Uersarchke 1e2/1h3 (Gresschuwinndigfkaeit)llentw579ickl4u20ng r49e1 gio3n70al 363 -1,9% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 953 836 934 710 797 12,3% Zeile 162 4.4V.U8 m Lita unngdekklärreteirs V NU-üFlurcnhtb (e1)rger-Land 609 520 604 479 491 2,5% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 344 316 330 231 306 32,5% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,1% 37,8% 35,3% 32,5% 38,4% 5,9%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger-Land

Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2017-2021

6 8
167 154 170 160

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 5.175 4.685 5.135 4.329 4.569 5,5%
VU mit Personenschaden (P) 684 619 622 626 551 -12,0%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.416 1.229 1.370 1.095 1.173 7,1%
Kleinunfälle (VUK) 3.075 2.837 3.143 2.608 2.845 9,1%
getötete Personen 6 12 10 8 6 -25,0%
verletzte Personen 950 858 834 791 690 -12,8%
schwer verletzte Personen 167 154 170 160 145 -9,4%
leicht verletzte Personen 783 704 664 631 545 -13,6%
Sachschäden (in tsd. EUR) 11.010 9.147 13.288 10.292 9.723 -5,5%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 1 2 0 2 0 -100,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 5 10 10 6 6 0,0%
getötete Personen auf BAB 3 6 4 3 3 0,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 0 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 3 1 1 1 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 2 0 3 1 2 100,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 1 3 1 3 0 -100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 55 50 75 44 55 25,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 2 >999,99%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 35 27 33 21 23 9,5%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 579 420 491 370 363 -1,9%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 297 217 259 217 163 -24,9%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 2 7 6 7 3 -57,1%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 953 836 934 710 797 12,3%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 609 520 604 479 491 2,5%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 344 316 330 231 306 32,5%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,1% 37,8% 35,3% 32,5% 38,4% 5,9%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2017-2021

Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 1 0 0 0 2 >999,99% Zeile 50

getötete Personen auf Kreisstraßen 0 1 1 0 2 >999,99% Zeile 62

Getötete bei VU mit Ursache 12/13 3 1 1 0 1 >999,99% Zeile 216 VU mit VU-Flucht (1/2) 286 337 292 259 255 -1,5% Zeile 162 4.4V.U9 m Lita unngdekklräreteirs V NU-eFluucshtt a(1d)t a.d. Aisch-B1a2d2 Wind1s8h8eim 140 125 130 4,0% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 164 149 152 134 125 -6,7% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 57,3% 44,2% 52,1% 51,7% 49,0% -2,7%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2017-2021

7
6
3
116 95 84 86

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 2.737 2.846 2.765 2.452 2.524 2,9%
VU mit Personenschaden (P) 389 364 355 341 301 -11,7%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 563 607 534 438 484 10,5%
Kleinunfälle (VUK) 1.785 1.875 1.876 1.673 1.739 4,0%
getötete Personen 9 6 7 3 6 100,0%
verletzte Personen 532 477 462 442 393 -11,1%
schwer verletzte Personen 116 95 84 86 77 -10,5%
leicht verletzte Personen 416 382 378 356 316 -11,2%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.983 4.614 5.048 4.160 5.144 23,7%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 1 0 0 0 2 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 8 6 7 3 4 33,3%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 4 4 3 1 1 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 2 0 2 1 1 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 1 1 0 2 >999,99%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 3 1 1 1 2 100,0%
lohoklA Alkoholunfälle 38 37 40 30 33 10,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 1 0 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 19 27 22 20 14 -30,0%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 170 140 113 89 159 78,7%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 116 72 71 64 82 28,1%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 3 1 1 0 1 >999,99%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 286 337 292 259 255 -1,5%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 122 188 140 125 130 4,0%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 164 149 152 134 125 -6,7%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 57,3% 44,2% 52,1% 51,7% 49,0% -2,7%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2017-2021

Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 15 8 4 8 7 -12,5% Zeile 51

getötete Personen auf Bundesstraßen 3 2 0 5 2 -60,0% Zeile 60 getötete Personen auf Staatstraßen 1 2 3 4 3 -25,0% Zeile 61

getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 0 0 2 >999,99% Zeile 63

4.V4U m Vit Uersarchke 1e2/1h3 (rGesscuhwinndifgkaeitl)lentw555icklu448ng r49e4gio2n85al 310 8,8% Zeile 211

VU mit VU-Flucht (1/2) 542 535 586 428 460 7,5% Zeile 162 4.4V.U1 m0i tL uanngedklkärrteer iVsU R-Floucthht (1) 343 347 364 269 270 0,4% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 188 222 159 190 19,5% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,7% 35,1% 37,9% 37,1% 41,3% 4,2%

thculF

Entwicklung PersonensEcnhtwädiceknlu –n gL aPnedrskorneeisn Rscohtähden LK Roth 2017-2021 800 16 15 698 700 668 14 624 600 12 10 500 9 10 426 432 400 8 8 6 300 6 200 170 177 4 143 113 106 100 2 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
800 16 15 698 700 668 14 624 600 12 10 500 9 10 426 432 400 8 8 6 300 6 200 170 177 4 143 113 106 100 2 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
9
6
177
170 143 113

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 4.259 4.370 4.631 3.625 3.646 0,6%
VU mit Personenschaden (P) 576 611 529 421 395 -6,2%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 923 835 962 693 775 11,8%
Kleinunfälle (VUK) 2.760 2.924 3.140 2.511 2.476 -1,4%
getötete Personen 15 9 6 10 8 -20,0%
verletzte Personen 838 875 767 539 538 -0,2%
schwer verletzte Personen 170 177 143 113 106 -6,2%
leicht verletzte Personen 668 698 624 426 432 1,4%
Sachschäden (in tsd. EUR) 10.762 10.540 10.796 8.070 7.939 -1,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 2 2 1 -50,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 15 8 4 8 7 -12,5%
getötete Personen auf BAB 9 4 2 1 1 0,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 3 2 0 5 2 -60,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 1 2 3 4 3 -25,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 2 0 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 0 0 2 >999,99%
lohoklA Alkoholunfälle 35 46 47 36 42 16,7%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 1 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 22 28 27 23 27 17,4%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 555 448 494 285 310 8,8%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 282 289 232 110 128 16,4%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 10 6 2 2 4 100,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 542 535 586 428 460 7,5%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 343 347 364 269 270 0,4%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 188 222 159 190 19,5%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,7% 35,1% 37,9% 37,1% 41,3% 4,2%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Roth 2017-2021

VU mit Personenschaden (P) 390 348 375 306 339 10,8% Zeile 20

verletzte Personen 505 467 530 375 458 22,1% Zeile 24

Getötete bei VU mit Ursache 12/13 4 1 0 0 3 >999,99% Zeile 216 VU mit VU-Flucht (1/2) 350 326 347 324 328 1,2% Zeile 162 4.4V.U1 m1i tL uanngedklkärrteer iVsU W-Fluecihßt (e1)nburg-Gunzen1h98ausen187 211 202 202 0,0% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 152 139 136 122 126 3,3% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 43,4% 42,6% 39,2% 37,6% 38,4% 0,8%

thculF

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2017-2021 450 12 415 419 11 400 376 358 10 350 8 304 300 8 250 6 200 150 3 4 3 3 111 100 100 90 91 71 2 50 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
450 12 415 419 11 400 376 358 10 350 8 304 300 8 250 6 200 150 3 4 3 3 111 100 100 90 91 71 2 50 0 0 2017 2018 2019 2020 2021 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
376
8 304
90 3 3 111 3
91
71

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Verkehrsunfallentwicklung: 2017-2021 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.306 3.317 3.473 3.049 3.448 13,1%
VU mit Personenschaden (P) 390 348 375 306 339 10,8%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 551 518 537 486 514 5,8%
Kleinunfälle (VUK) 2.365 2.451 2.561 2.257 2.595 15,0%
getötete Personen 8 3 3 3 11 266,7%
verletzte Personen 505 467 530 375 458 22,1%
schwer verletzte Personen 90 91 111 71 100 40,9%
leicht verletzte Personen 415 376 419 304 358 17,8%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.548 4.741 4.991 4.149 4.528 9,1%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 0 0 1 1 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 6 3 3 2 10 400,0%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 2 2 2 0 6 >999,99%
getötete Personen auf Staatstraßen 2 1 1 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Kreisstraßen 3 0 0 1 3 200,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 1 0 0 2 1 -50,0%
lohoklA Alkoholunfälle 17 27 20 26 21 -19,2%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 8 15 7 12 14 16,7%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 123 108 93 65 105 61,5%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 82 67 64 42 59 40,5%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 4 1 0 0 3 >999,99%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 350 326 347 324 328 1,2%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 198 187 211 202 202 0,0%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 152 139 136 122 126 3,3%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 43,4% 42,6% 39,2% 37,6% 38,4% 0,8%

Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164

Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2017-2021

91

44.5..51 .M Vearkßenharshdmeliektne /uVnedrk eThärtsüigbkeerwitaecnhu inmg Verkehrsdienst

VERKEHR 4 4.5.5.1.1.1. .V Aelrkkoehhorsl duenldik Dter/oVgeernk e hrsüberwachung

4 .5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung

D 4u.r5c.h1 .A1.lk Aolhkoolhkooln utrnodl lDenro wgeunrd en 2.797 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 4.5 a./1I. 1S.t VAGlk foehsotgl eusntde lDlt.r oDgaernü b er hinaus konnten 419 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr

4.5 Maßnahmen und

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§§

315 c, 316 StGB und § D2u4r ac/hI AStlkVoGh foelkstognetsrtoellleltn. Dwaurrüdbeenr 2h.in79au7s F kaohnrtnetne nu n4t1e9r TArlukonkheonlehieniftlusfsash gretemn. v§e§r h3ü1t5e ct ,w 3e1r6d SetnG (BV ournjda h§r 2344 9a /bI zSwtV. G+ 1fe8s,t3g3e %st)e.l lt. Darüber hinaus konnten 419 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr

Fahrten unter 2020 2021 Veränderung

349 bzw. + 18,33 %). 4.5.1 Verkehrsdelikte/ AFlakohhrotleeinnfl uusns ter Alkoholeinfluss – Bezirk Mitt2e.4l8f9r anken2.797 + 12,37 %

Fahrten unter 2020 2021 Veränderung

Verkehrsüberwachung

Fahrten unter 2020 2021 Veränderung
eAi lDkorohgoeleninkfolunstsr ollen, durchgeführt von speziell ausgeb Alkoholeinfluss ild2e.t4e8n9 Bea 2.489 mte2n.7 9u7n d mit 2.797 H+il 1fe2 ,v3o7n % + 12,37 %

B D rogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.918 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316

4.5.1.1 Alkohol und Drogen

S BtGeBi D urnodg e§n 2k4o nat/rIoI lSletVnG, d fuerscthgegestfeülhltr.t von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Durch Alkoholkontrollen wurden 2.797 BDerio Dgreongsecnhknoenlltterostllse,n w, udrudrechng iemfü vherrtg vaonng esnpeenzi eJallh aru 1s.g9e1b8i lfdoelgteenn lBoesea mDtreong eunnfda hmrtiet nH iglfeem v.o §n§ 315 c, 316 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. DSrtGogBe unnscdh §n e2l4lt ae/sItIs S, twVuGr dfeesnt gimes tveelrltg.a ngenen Jahr 1.918 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 SFFtaGahBrh tuernntd eu n§nt 2 eu4r na/tIeI rS tDV Gro fegstegneseteinlltf.l uss – Bezirk Mitt2e02lf0r anken2021 Veränderung §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 419 Trunkenheitsfahrten verhütet wer-

Drogeneinfluss Fahrten unter Fahrten unter Drogeneinfluss .5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten 1.603 2020 2020 1.603 1.918 2021 + 19,65 % Veränderung
2021 1.918 Veränderung + 19,65 %

Drogeneinfluss 1.603 1.918 + 19,65 %

den (Vorjahr 349 bzw. +18,33 %). D 4a.r5ü.1b.e2r. hSionnasutsig we uVredrekne himrs sJatrharf t2a0t2e1n insgesamt 4.506 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.

4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten

Bei Drogenkontrollen, durchgeführt fe stgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: DSaorünbsetri hginea Vuse wrkuerdhenrs imst rJaahftr a20t2e1n in –sg Beseamzitr k4. 5M06it stoenlsftriagen Vkeerknehrsstraftaten angezeigt bzw. von speziell ausgebildeten Beamten Dfarüber hinaus wurden im Jahr 2021 insgesamt 4.506 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. und mit Hilfe von Drogenschnelltests, f wurden im vergangenen Jahr 1.918 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/II StVG festgestellt.

estgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: eSsotgnesstitgeell tV.e Hrkieerhbressi tsrianfdta bteens onders zu erwähnen: 2020 2021 Veränderung
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 525 556 + 5,90 %
Sonstige Verkehrsstraftaten GSeofnäshtrigdeu nVge rdk. eShtrrassßternafvteartkeenh rs (315 c StGB) 2020 2108260 2021 2200261 Veränderung V- e1r0ä,n7d5 e%ru ng
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) GNeöfätihgruln. Eg iinmg rSiftfr ai.ßde. nSvtrearßkeenhrv e(§rk 2e4h0r S(§tG 3B1)5 b StGB) 525 532958 556 535569 + 5,90 % +- 95,,8900 %%
Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) BGeelefäidhirgduunngg ( d§ .1 S8t5ra SßteGnBv)e rkehrs (315 c StGB) 186 138362 0 206 230168 - 10,75 % -+ 1 00,,6735 %%
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) BGeedfräohhrul. nEgin (g§r i2f4f 1i. dS.t SGtBra) ßenverkehr (§ 315 b StGB) 398 32918 359 34589 - 9,80 % -+ 9 1,8208 ,%57 %
Beleidigung (§ 185 StGB) KBöerlpeeidrivgeurnlegt z(§u n1g8 5(§ S 2tG23B )f f StGB, ohne VU) 3320 38342 0 318 39168 + 0,63 % ++ 01,46,32 9% %
Bedrohung (§ 241 StGB) KBeendnrzoehicuhnegn (m§ 2is4s1b rSatuGcBh) (§ 22 StVG) 21 2414 2 48 4386 7 + 128,57 % +- 1162,89,577 % %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) FKaöhrrpeenr voehrnleet zFuanhgre (r§l a2u2b3n fifs S(§tG 2B1, SothVnGe) V U) 84 824.6 03 96 926.4 83 + 14,29 % +- 41,46,219 % %
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) VKeenrbnozteeicnheesn Kmraisfstbfarharuzcehu (g§r e2n2n SetnV G(a)b 2018 registriert)* 442 43482 367 34687 - 16,97 % -+ 1 366,9,372 % %
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) F- ahrezzng ol.h Gneef äFhahrdreurnlagu Lbenibis/ L(§e b2e1n S/t fVrGem) d. Sach. bed. Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* VerbWoteernt es Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* 2.603 27. 603 38 38 2.483 22.24 83 48 48 - 4,61 % -+ 4 2,6114 ,%39 % + 36,32 % + 36,32 %
- zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. -- zzzzggll.. VGeerfuärhsr. ddu. nTgo dLeeisb // Lsecbhewn./ G freesmundd. hSeaicthss. cbheädd. ig. 7 70 22 232 + 214,39 % + 214,39 %
Wert gesamWte rt 4.624 4.506 -2,55 %

4.5.1.2 Sonstige

Verkehrsstraftaten

Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 insgesamt 4.506 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen.

gesamt 4.624 4.506 -2,55 %

gesamt 4.624 4.506 -2,55 %

Abbildung 226

4.5.2 Einsatz der Messgeräte

Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die Verkehrspolizeiinspektionen ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt. Siehe Grafik (1).

Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten. Siehe Grafik (2).

4.5.2. Einsatz der4 M.5e.2s.s g Eeirnästaet z der Messgeräte

Durch den Einsatz zivi ler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen Zur Bekämpfung dZeurr H Baeukpätmunpffaulnlugr dsaecrh Heanu „pÜtubnefrahlöluhrtsea cbhzewn. „nÜicbhet rahnöghetpea bszswte. Gneicshcth awnignedpigaksesitte“ Guensdc hwindigkeit“ und erfolgte ferner eine Verkehrsüberwa- „Nichteinhaltung d„Nesic Shitcehienrhhaeltitusnagb sdteasn Sdiecsh“e wrhueridtseanb dstuarncdhe dsi“e wVuerrdkeehnr dspuorclihz ediiien sVpeerkkteiohnrsepno lizeiinspektionen chung insbesondere auf den Fernstraganzjährig polizeilgicahnez jGähesricgh pwoinlidzeigilkicehites -G/Aesbcshtawnidnsdmigeksesitusn-/gAebns mtaint dGsrmoßegsseurnätgeenn dmuirtc Ghgroeßfügherrtä:t en durchgeführt: ßen. Siehe Grafik (3). (1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken

Mobile Geschwind en Abstands- iMgkoebitislem Geesssuchnwgeinnd igkeitsmessungen 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g
Einsatzstunden 23.602 25.8742 3.602 + 9,622 %5. 874
Bußgeldanzeigen 26.516 33.1682 6.516 + 25,0383 %.1 68
Vgeebrwüharrennupnfgliecnh tige Verwarnungen 124.400 160.89152 4.40 0+ 29,3136 %0. 895

Veränderung

Im Rahmen von stationär messungen auf den Fern + 9,62 % den nachfolgende Ergebn + 25,08 % Siehe Grafik (4). + 29,33 %

Darüber hinaus erDfoalrgütbener a huicnha udsu recrhfo dlgiete önr taluicchh z duusträchn ddiigee önr Dtliiechn sztustsetällnedni gen Dienststellen GeschwindigkeitsmGeesscshuwnginedni gmkiet iLtsamseershsaunndgmene smsgite Lräatseenrh: andmessgeräten:

Lasermessungen Lasermessungen 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g Veränderung

Einsatzstunden Einsatzstunden 7.016 7.560 7.016 + 7,757 %.5 60 + 7,75 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 3.798 3.929 3.798 + 3,443 %.9 29 + 3,44 % gebührenpflichtige Vgeebrwüharrennupnfgliecnh tige Verwarnungen 5.799 6.463 5.799 + 11,465. 4%6 3 + 11,45 %

Durch den EinsatzD zuivriclehr d Deine nEsintfsaahtrzz zeiuvigleer m Diite enisntgfaehbrazuetuegne V midite oeainnglaegbeanu teernfo Vlgidtee ofeanrnlaegre enin eer folgte ferner eine VerkehrsüberwachVuenrkge ihnrssbüebseornwdaecrheu anugf idnesnb eFseornndsterraeß aeunf: den Fernstraßen:

Einsatz von VideofaEhinrzseautzg evno n Videofahrzeugen 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g Veränderung Einsatzstunden Einsatzstunden 5.708 4.569 5.708 - 19,964 .%56 9 - 19,96 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 3.747 2.864 3.747 - 23,572 .%86 4 - 23,57 % gebührenpflichtige Vgeebrwüharrennupnfgliecnh tige Verwarnungen 1.348 922 1.348 - 31,619 2%2 - 31,61 %

Im Rahmen von stIamti oRnaährmene nA vbostna sntdastmioensäsruenng Aebns ataunf ddsemn eFsesrunnsgtreanß aeunf w duernd Feenr nnsatcrhafßoelgne wnduerd en nachfolgende Ergebnisse erzielt:E rgebnisse erzielt:

AbstandsmessungeAnb standsmessungen 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g Veränderung

Einsatzstunden Einsatzstunden 1.248 971 1.248 - 22,209 7%1 - 22,20 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 6.463 4.639 6.463 - 28,234 .%63 9 - 28,23 %

4.5.3. Gurtanlegep4.f5li.c3h.t G uunrdta Bnelenguetzpuflnicgh vto unn dM Boebnilutetzleufnogn evonn Mobiltelefonen

Das Nichtanlegen Ddaess NSiicchhetarhneleitgsegnu rdteess Suinchde /r ohedietrs gduiert uens zuunläds /s iogdee Bre dniue tuzunnzugl ävsosnig Me oBbeinltuetlzeufongn evno n Mobiltelefonen durch Kraftfahrzeudgufrüchhr Kerra bfetfeaihnrfzluesusgefnü harlse rm bietteeilnbfaluress Uenrs aalcsh menit tdealsb aUrnef aUlrlgseacschheenh deans bUznwf.a dllgiee sdcahreahues n bzw. die daraus resultierenden Perresosunletniesrcehnäddeenn Pnearcshohnaelntisgc huändde wn unradcehnh gaeltzigie ultn gde wahunrddeetn: gezielt geahndet:

„Handyverstöße“ „Handyverstöße“ 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g Veränderung

Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.905 10.6839 .905 + 7,851 %0. 683 + 7,85 %

Verstöße gegen dieV Aenrsstcöhßnea lglpefgliecnh td ie Anschnallpflicht 2020 2021 2020 Verän2d0e2ru1n g Veränderung gebührenpflichtige Vgeebrwüharrennupnfgliecnh t(iggees aVmertw) arnungen (gesam9t.)7 35 10.5359 .735 + 8,211 0.535 + 8,21

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4.5.2. Einsat4z. 5d.e2r. M Eiensssagtezr ädteer Messgeräte

4.5.2. Einsatz4 d.e5r.2 M. eEsinsgsaetrzä tdee r Messgeräte

4 .5.2. Einsat4 z. 5d.e2r. M Eiensssagtezr ädteer MessgeräteZ ur BekämpfuZnugr d Beerk Häamuppftuunngfa dlleurr sHaacuhpetnu n„Üfablleurrhsöachhtee nb z„wÜ.b neirchhöth atneg bezpwa.s sntiech Gte asncghewpiansdsitgek eGiet“s cuhnwdi ndigkeit“ und Z 4 u .5 r . B 2 e . k E ä i m ns p a f t Zu 4z un . 5d rg .e B 2 d r e . e M k r E ä ie Hm ns a ss pu ag fp te u z t r n u äd gn te e fd r a e M llru e Hr s sa s au g cp e ht r eu ä nn t e f„„a NÜ llbiucerhsrthaecöinhhehtena l b„tuÜz„wnNbg.ei cnrdhhiectösheh itSnt iaechn habgelzterwuhpn.ea gnsit sidsctaheebts G saSteniacsgnchedhepewrahsis“nes diwtteisgua Gkrbedesiesttcna“h n udwdnueidrnsc d“h iw gdkuieeri dtV“ee nur kndeduh rrcshp odliiez eVieinrskpeehkrtsipoonleizne iinspektionen Zur BekämpfuZnugr d Beerk Häamuppftuunngfa dlleurr sHaacuhpetnu n„Üfablleurrhsöachhtee nb z„wÜ.b neirchhöth atneg bezpwa.s sntiech Gte asncghewpiansdsitgek eGiet“s cuhnwdi ndigkeit“ und Z„ uNri cBhetkeäinmhpafltZu„ uuNnnrgi cg Bhd deteekeräsi nH mShaipcauhflptueutnrunhgng efd diateleslruas H brSsasiactucahphnetedruhnene sf„g“iaÜta lswlnbuazuebrjsrräshdathcaöerhnnhiged td enepu sob„r“Ülzc igwwzhbae u.endi lnrrziiehdcjiäc höeVhhenhetr t iGrdaegkun e ebprgshzcocewrhhlpsi zw.pda enosiieinsillci itdcVzheehiet gGie rikank eenGessigpethcesehsr-pcskw/phatAiioswnobsldniistnzetieegad nGkinii genedkissstepc“mieh tuekswn-ts/iidsnoAu dnbniesggntkea enni tdm“s iumtn Gedsr soußnggeernät menit d Gurrocßhggeerfüäthernt: durchgeführt: „Nichteinhaltu„nNgi cdhetse iSnichhaeltruhnegit dsaebs sStiacnhdeerhs“e iwtsuarbdsetnan dduersc“h w duier dVeenr kdeuhrrcshp odliiez eVieinrskpeehkrtsipoonleizne iinspektionen „g ZNa u nirc zhB jäteeh kir äni m gh ap plo ft„g ZuulNai unnznir e gcg zih B jl ddäite c eeeh k h rsir än e i HSm gh Gia cap pu ehlo ftp seuulc t irnnzh uhe ggw nei l fddiiita nc eesl hd larsu ei bH gSr ss Gkiacta e u eahc i pnsteh cs tdre h- uhe/ n w neAs f“„iibta n Üsws l d lat buuiabe g rrnss k rdtd ha eaes cö inntm hh sd ed- t ee/ enusAs srb“„ bcu Üz wshn w t b guad.e e rninrednd hi e cVs ö m hnmeht irdt t e ake usGen srb rhgcuo zerhn w ßsp gpdg .a e oie nsenlr si i c äVzt m he teee t iirGit nnak G e esn d sprhg u c oeerr h ßskc pwpgth aioe iog snlr s enid äzt fee tei ü g en ih Gkin nr ee tsd i : spt u c“er h ukc wth niiog dn en d fei ü gnh k r e t i : t “ und ganzjährig poligzaenilzicjähher iGge psochlizweiinlidchigek eGietss-c/hAwbisntadnigdksemites-s/sAubnsgteann dmsimt Gesrsoußnggeernät menit d Gurrocßhggeerfüäthernt: durchgeführt: g „aNniczjhätheriingh paolg t„luaiNznneiczgijlh äidctheehrsiein g ShG ipcaeohlstlecuizrhnehwgiel iidincteshdaseig b SGksiecteahistnecsdrh-/hewAesib“int sswdMtaiaugb onkrs bddet isae lietmnns G d -ed/e esAu s ssrbc “uc h snwh wtga u M d ienn rinode d d b si emV gmi n kl e ei eterd Gi ksGt use serrum h socnc rhßeh sg sgpd weseoi uni ern l n ä imd Vz gte iee e giitnnr k i nkG e des irt puhos err mßcskghp e teigs oorselän u ifztn eüeeg nhini e rn ntds: puerckhtigoenf2 eü0 nh2 r0t : 2022012 0 Ve2r0ä2n1d erung Veränderung ga M nz o jä b h ile ri g G e p s o g c l h aiz Mw nez i i on jläi bd ch i h ilge re k i g G e G ie p t e ss os cm lc h izh ew e s w i i sn l u ii d nc n h i d gg ei ke g en Gk i e t e s is m tcsh- e / s wA su ibn n sEd g tiiane gn nskad etszitmsst-ue/nsAsdbuesn 2ntg 0 aE2 einn0 nds asmmtzistet sGusnruod2 n 2 ße0 g 0ng 22 e e 10 nr ämteitn G druo V2 rß e c 0 gh r2ä eg 1n re ä d ft e üe r hn u r n td: g u V r e ch rä g n e d2f e ü3r h.u6r0n t2: g 252.38.7640 2 + 92,56.28 7%4 + 9,62 % MEinosbaitlezs Gtuensdc heMwnEi inonsbdaiitlgezks Getuietnssdcmheewns isnudniggkeeni tsmessunB

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4.5.4 Überwachung des

FWaheirtzeerufagheFWr aüthe buirtezneertrwuefargiesheagr güet tbnu wednr tewwerrediesgeagengen.tn wVde ewrrsedtgeöenßn.e nV egresgteönß ednie g Seogzeina ldvoier sScohzriiafltveonr,s ecihnreifrt emna, negineelhr amftaenng elhaften

Güter- und Personenverkehrs

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eh rÜAu bnbnezegaa rGnhwsül atdtaceehnrrdu- benuetgnea dGnn sPüNtetauerntsrzd-o feunatnehednrnz v PeNeuerurgktseezo hfnareh nrzveeurgkee hr 260.22308 26 0. 22 326080. 0 2813 2 60. 02 8V-1 32e ,r4ä9n d%e ruV-n 2eg,r 4ä9n
eurAUn kngnozetnaenthr rdslo aedlglreiu eWrn rktgeoeeinntne tN rrdofuealtlrhiz erWftra theeirntze eNrufuagthezr fta hrzeuge 2370.87 71 2370 .8723 7961.60 82 2396 .60++ 8 412,8 7,28 3%% ++ 41,87,28
erA bnezaanhsl tdaenrd beeteann sNtauntzdfeathernz eNuugtez fahrzeuge 6.238 6. 2368.0 83 6. 08- 32 ,49 % - 2,49
duaeUnblgnteeetie n her dsasae nsgrdiu cWenhlge tieeintn e e1 rdsf.e 8asrh8i crW0ht Fe iäintle l1erf.n8a h8ur0mt F Gälelefnah urmgu Gtterfaan hsrp3g0ou8rt tterra,n dsip3e0o i8rn3 t 6e36r2, 7 d Fieä lilne3 n6 36 2w+ 7 e1 F8gä,e8lnl3e %Vn e w+r se1t8gö,eß8

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trolliert und davon 5.889 Fahrzeuge AUnnztaehrsl adg 3%% überwiegend wegen Verstößen ge ge A n n zahl d % die Sozialvorschriften, einer manDgaeUbl-netie hrsaanDg n3e %nV erstößen haften Ausrüstung oder unzureich neanch- gefa nharcghu tgreefcahhtrligcuhterne cBhetslitcihmemn uBnegsetinm bmeuannsgteann bdeeat nwsetardnedne tm wuesrsdteenn. mInu zswsteein F.ä Ilnle znw meiu Fsäsltlee nd ime usste die den Ladungssicherung beanstanDWdaeebtie.t ei rhfaanhDWdratee bulitetneei t rheefaasrs nhsadricgteh tul twinente ee1rsrd.s 8esa8incg0.ht F wiänel l1red.n8e 8un0m. F Gälelefnah urmgu Gtterfaanhsrpgourttterra,n dsipeo irnt e3r2,7 d Fieä lilne n3 2w7e Fgäelnle Vne wrsetgöeßne nV erstößen Kontrolle von Gefahrguttransportern – Bezirk Mittelfranken In 365 Fällen musste die Weiterfn aahcrht gefan harcghu tgreefcahhtrligcuhterne cBhetslitcihmemn uBnegsetinm bmeuannsgteann bdeeat nwsetardnedne tm wuesrsdteenn. mInu zswsteein F.ä Ilnle znw meiu Fsäsltlee nd ime usste die untersagt werden. W derung 2 % Dabei handelte es sich in 1.880 Fäll d3e %ru ng um Gefahrguttransporter, die in 3 82 %% Fällen wegen Verstößen nach gef ahArn-zahl d erA Bnezaanhsl tdaenrd Buenagnesnt a(ngedsuanmget)n (gesamt) 225 2253 27 327+ 45,33 % + 45,33 % gutrechtlichen Bestimmungen beaAnn-zahl derA sntzilalghel ldeegrt esnti lBlgeeflöergdteernu nBgesföerindheeruitnegns einheiten 19 19 2 2 - 89,48 % - 89,48 %

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erA knoznathrlo dlleier rktoenn tGroelflaiehrrtgeunt Gtreafnashprogruttet ransporte 1.294 1. 2914.8 87 1. 88+7 4 5,82 % + 45,8
e rvKA oBonnenz aatGrnhoesl lftdlaaeehn rvrd ogBuunent agGtnreeasnftna a(shngperdogsuruantmtegtrretna)n n (sgpeosratmertn) 2202250 220 225230 02 271 230 227V+1 e 4r5ä,n3d3e %ru V+n e4gr5 ä,n3
eerrAA ksnntozzinlaalgthhrello lddelleegierrt r ekstntoei nnlBlg teGrefoelöelfrlgaidetherertrngeuu nnBt geGtrsfeaöefnriandshhpereorguirtutnetegnt rs aeninshpeoirtteen 11.92 94 11. 92 9124. 8 87 12. 88+- 7 84 95,,4882 %% +- 8495,,48

4.5.5 Schw4.e5r.5p uSnckhtwaekrtpiounneknt aktionen

standet werden mussten. In zwei Fällen musste die Weiterfahrt untersagt

4.5.5 Schw4.e5r.5p uSnckhtwaekrtpiounneknt aktionen

werden. Trotz der Tarnodtaz udeerrn adnedna Cuoerronndae-nP Canodroenmai-eP akondnenmteine Skcohnwneterpnu Snckhtwaketripounneknt aimkt iBoenreenic ihm d Bees r e i c h d e s P P PP MittelfranMkeitnte dlfurarcnhkgeenf üdhurrtc hwgeerfdüehnr.t Dwieesrde esnin. dD uienseer släinssdl iuchn eurmläs wsleicithe ur mdi ew Veeitrekre dhires sVicehrkeerhhersits izcuh erheit zu Terrohtözh deenr. 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Abbildung 228

4.5.5 Schwerpunktaktionen

Trotz der andauernden Corona-Pandemie konnten Schwerpunktaktionen im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken durchgeführt werden. Diese sind unerlässlich um weiter die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die eingesetzten Beamten meisterten bei den Sonderkontrollen und auch den für das ganze Jahr geltenden Einsatzplänen den Spagat zwischen Infektionsschutz und professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Auch die Kontrollgruppe Motorrad (KGM) und die neu errichtete Kontrollgruppe CarTuning (KoCarT) führten mehrere Schwerpunktkontrollen im mittelfränkischen Raum durch.

Abbildung 229

Abbildung 230

4.5.5.1 24-Stunden-Blitz-

marathon am 21.04.2021

Die Anzahl der bei den Polizeiinspektionen und Verkehrspolizeiinspektionen eingesetzten Kontrollpersonen hat mit 235 (267 im Jahr 2019) fast wieder das Niveau wie in der Zeit vor der Pandemie erreicht.

Im Jahr 2020 fand pandemiebedingt auf Grund des Lockdown kein Blitzermarathon statt. Dafür wurden dieses Jahr wieder alle vordefinierten Messstellen von den Dienstkräften mit hohem Engagement und auch sehr flexibel betrieben. 4.5.5.2 Aktionstag 1049 von Radfahrenden begangen,

Radfahrende im Blick was knapp der Hälfte entspricht. Aber

Daraus resultierte ein gutes Ergebnis, am 05.05.2021 auch Fußgänger (103 Verstöße), Motorinsbesondere bei den sonstigen Bean- Die Dienststellen des Polizeipräsidiums radfahrende (67 Verstöße) und auch Estandungen, z.B. Mobiltelefon benutzt, Mittelfranken führten Anfang Mai ziel- Scooter-Fahrende (122 Verstöße) wurmit 312 Verstößen (2019: 588 Verstöße). gerichtete Kontrollen im Hinblick auf den geahndet. die Sicherheit ungeschützter Verkehrs- Die Aktion wurde von den mittelfrän- teilnehmender – insbesondere Radfah- Häufigste Verstöße der Radfahrenden kischen Medien äußerst positiv auf- rende – durch. war die Nichtbeachtung von Verkehrsgenommen. Neben der Radiobericht- flächen (Befahren des Gehweges bzw. erstattung erschienen verschiedene Für die Kontrollaktion wurden ins- der Fußgängerzone). Die meistbegan- Presseberichte in den Printmedien. gesamt 13.208 Personalstunden auf- genen Verstöße der motorisierten Vergewendet. Die 2.147 getätigten Be- kehrsteilnehmer waren die Nutzung Aus der Sicht des Polizeipräsidiums anstandungen führten zu 105 Straf-, von für sie gesperrten Verkehrsflächen, Mittelfranken verlief die Planung und 481 Verkehrsordnungswidrigkeitenan- die Missachtung der Gurtpflicht und Durchführung des Blitzmarathon 2021 zeigen und 1.858 Verwarnungen. Von die Nutzung des Mobiltelefons wäheffizient und problemlos. den 2.147 Beanstandungen wurden rend der Fahrt.

Abbildung 231

4.5.5.3 Aktionstage

Gurtanlege- und Kinder-

sicherungspflicht

14. – 17.09.2021

Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten zu Beginn des neuen Schuljahres zielgerichtete Kontrollen vor Schulen mit insgesamt 550 Kontrollpersonen durch. Für die Kontrollaktion im genannten Aktionszeitraum wurden insgesamt 1.055 Personalstunden aufgewendet.

Die 1.688 getätigten Beanstandungen führten zu 99 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und 1.587 Verwarnungen – darin enthalten: 132 Ahndungen Sicherheitsgurt (2020: 188) und 39 Ahndungen Kindersicherungspflicht (2020: 55).

Obwohl die Erhöhung von 1.043 Verstößen (2020) auf 1.688 Verstöße (2021) eine Steigerung von 63% darstellt, ist erfreulicherweise die Zahl der Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht von 55 auf 39 Verstöße um 30% gesunken. Ein Erklärungsansatz für diese hohe Steigerung sind vermutlich die pandemiebedingten Schulkonzepte des Jahres 2020 mit einhergehenden Schulschließungen sowie Haus- und Die Aktion wurde von verschiedenen den Medien entsprechend begleitet. Wechselunterricht. Lokalzeitungen aufgenommen und in Weiterhin war die Resonanz in der Bevölkerung durchweg positiv. Die häufigsten Verstöße (Parken im absoluten Haltverbot und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wurden durch Führer sogenannter Elterntaxis begangen.

Abbildung 232

4.5.5.4 Kontrollaktion „Truck

& Bus“ 13./14.10.2021

Von den 985 überprüften Fahrzeugen mussten 145 Fahrzeuge beanstandet werden.

Der am häufigsten erkannte Mangel mit 257 Feststellungen war eine Abgastrübung bei Dieselmotoren, was zumeist eine Manipulation an der AdBlue-Anlage oder einen sonstigen technischen Defekt als Ursache hat. Insgesamt wurden 105 Anzeigen gefertigt, davon vier Strafanzeigen. Bei sieben Kraftfahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Abbildung 233

Abbildung 235

4.5.5.5 Kontrollgruppe Ein besonderes Augenmerk liegt bei Beamten der KoCarT im Einsatzzeit- Motorrad Mittelfranken der Tätigkeit der KGM auf den direkten raum (29.05.2021 – 18.10.2021) 89 Ein- (KGM) – Jahresbericht 2021 Kontakt zum Verkehrsteilnehmer. satzstunden. Insgesamt leisteten die 20 Beamten der KGM im Einsatzzeitraum (22.04.2021 Im Schnitt leistete die KGM, bezogen Im Rahmen der Kontrollen kam es zu

Bei den Einsätzen wurde in insgesamt Mittelfranken, für das Jahr 2021 rund ■ Erstattung von 70 VOWi-Anzeielf Einsatzstunden die Geschwindig- 74,1% Prozent aller Anhaltungen. gen (Bau- und Ausrüstungsvorkeit von Kradfahrern überwacht. Dabei schriften), 39 gebührenpflichtige konnten 22 Verstöße hinsichtlich über- 4.5.5.6 Kontrollgruppe Verwarnungen (Ausrüstungsvorhöhter Geschwindigkeit festgestellt CarTuning Mittelfranken schriften, nicht mitgeführte Dokuwerden. (KoCarT) – Jahresbericht 2021 mente) und drei Strafanzeigen. Seit dem 01.05.2021 ist die KoCarT ■ Ausstellung von 83 Mitteilungen Im Rahmen der Kontrollen kam es zu in Mittelfranken eingesetzt. Insge- über Fahrzeugmängel und 12 Konfolgenden Sachbearbeitungen: samt leisteten die 23 Beamtinnen und trollaufforderungen. ■ Erstattung von 82 Verkehrsord- ■ Sicherstellung von sechs Pkw danungswidrigkeiten-Anzeigen runter vier Abschleppungen. Alle (Bau- und Ausrüstungsverstöße), sichergestellten Kraftfahrzeuge 100 gebührenpflichtige Verwar- wurden dem Gutachter vorgenungen (Ausrüstungsverstöße, führt, welcher die festgestellten nicht mitgeführte Dokumente Mängel bestätigte. usw.) und acht Strafanzeigen. ■ Ahndung von 28 Pkw-Führern we- ■ Ausstellung von 122 Mitteilungen gen unzulässigem Lärm (Abgas-/ über Fahrzeugmängel und 43 Kon- Motorenlärm). trollaufforderungen. ■ Durchführung von 31 Schallpegel- ■ Sicherstellung von elf Krafträdern, messungen an der Abgasanlage. darunter vier Abschleppungen. ■ Bei acht Pkw wurde die Weiter- Zwei Krafträder mussten einem fahrt unterbunden. Gutachter vorgeführt werden. ■ Durchführung von 35 Schallpegel- Ein Schwerpunkt liegt bei der Tätigmessungen an der Abgasanlage. keit der KoCarT Mittelfranken auf dem ■ Unterbindung von 17 Weiterfahr- direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehten bei kontrollierten Krafträdern mer, sowie der internen als auch mewegen mangelhafter Verkehrssi- dialen Differenzierung zwischen der cherheit. Tuning- und Poserszene.

Abbildung 234

4.5.5.7 Einsatz startete und mit insgesamt 194 gefah- te dann die finale Etappe der Tour Deutschland-Tour 2021 renen Kilometern über Oberfranken in Erlangen und führte auf 156 Kilo- Vom 26.08.2021 – 29.08.2021 führte die zum Zielort Erlangen führte. Neben der metern nach Nürnberg, wo nach der Deutschland-Tour über vier Etappen Zieleinfahrt war in Erlangen auch ein Zieleinfahrt vor dem Opernhaus der an vier Tagen durch vier Bundeslän- umfangreiches Begleitprogramm der Gesamtsieger des Profi-Rennens geder. Am Start waren 22 internationale Deutschland-Tour zu bewältigen. kürt wurde. Radsport-Teams á 6 Fahrer (132 Radfahrer), die auf dem Weg von Stralsund Am Vormittag des letzten Veran- Glücklicherweise ereigneten sich an nach Nürnberg eine Distanz von 722 staltungstages durften zunächst die den beiden Etappentagen in Bayern Kilometern zurücklegten. Hobbyradfahrer bei den beiden „Je- keine größeren Störungen im Zusamdermann-Touren“ über 55 bzw. 108 menhang mit den Veranstaltungen. Am dritten und vierten Veranstaltungs- Kilometer rund um Nürnberg die Tour- Wegen der sehr niedrigen „Durchlauftag führte die Strecke in Bayern über Atmosphäre und die Radsportbegeis- zeiten“ beim Profi-Rennen und der Ober- und Mittelfranken. Unter Einbe- terung genießen und wie die Profis nahezu minutengenauen Taktung der ziehung der örtlich zuständigen Dienst- spektakulär über dieselbe Ziellinie erforderlichen Verkehrssperrungen stellen erfolgten bereits ab März 2021 fahren. An diesen beiden Jedermann- hielten sich schließlich auch die unvermit dem Veranstalter und den jeweili- Rennen beteiligten sich ca. 2.500 meidlichen Verkehrsbeeinträchtigungen Verkehrsbehörden die Streckenab- Teilnehmer. Gegen Mittag starte- gen in Grenzen. fahrten und Ortstermine zur Festlegung einer detaillierten Zeit-/Raumplanung. Eine weitere Aufgabe ergab sich durch die Zusammenstellung eines länderübergreifenden mobilen Begleitkommandos, welches die Aufgabe hatte, das Fahrerfeld durch mobile verkehrliche Beeinträchtigungen von außen abzusichern. Aus Bayern wurden dabei insgesamt 13 Polizeikräder/Fahrer sowie ein uniformierter Streifenwagen mit Besatzung gestellt.

Abbildung 237

Am vorletzten Etappentag zeichnete sich der erste Schwerpunkt des Geschehens in Bayern ab, nachdem das Elite-Rennen in Ilmenau/Thüringen

Abbildung 236

Abbildung 238

4.5.6 Verkehrsprävention/

-erziehung

4.5.6.1 Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2021 insgesamt 3.340 (3.777) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch (in Klammern genannte Zahlen beziehen sich auf das jeweilige Vorjahr). Der Schwerpunkt liegt mit 2.570 (2.839) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung von Schülern.

Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nimmt davon mit 2.085 (1.298) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei diesen Unterrichten konnten 11.934 = 77,9 % (6.147 = 41,2 %) der 15.308 (14.938) Schüler der 4. Klassen ausgebildet werden. Von diesen bestanden 9.922 = 83,14 % (4.912 = 79,9 %) die Radfahrprüfung.

Aufgrund der Einschränkungen wegen der immer noch anhaltenden Corona- Pandemie konnten 2.683 = 17,53 % der Schüler nur teilweise an der Radfahr- Jugendverkehrsschule – nicht ausrei- Erwachsenen“ und bei der Zielgruppe ausbildung teilnehmen. chend gut Rad fahren können. „Senioren“ 9 (11) abgehalten.

Bei 691 (4,51 %) der Schüler war eine Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bei sämtlichen Veranstaltungen zur JVS-Ausbildung nicht möglich. Beschulung der Kindergartenkinder. Verkehrserziehung leisteten die Ver- Hier wurden 648 (832) Unterrichte ab- kehrserzieherinnen und Verkehrs- Leider setzt sich der Trend fort, dass gehalten. erzieher des Polizeipräsidiums Mitzu Beginn der Radfahrausbildung im- telfranken 8.391 (7.120) Stunden vor mer mehr Schülerinnen und Schüler Darüber hinaus wurden zielgruppen- insgesamt 94.956 (99.232) Personen. nicht oder – für die Anforderungen der orientiert 2 (56) Vorträge bei „Jungen Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen betreut werden konnten.

Schülerzahlen bei JVS‐Ausbildung Schülerzahl bei JVS-Ausbilduning M –i Btteelrferaicnhk ePnP Mittelfranken 2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000

2016 2017 2018 2019 2020 2021 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000

Den Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserziehenden konnten im vergangenen Schuljahr, trotz pandemischer Lage, die meisten Schüler

Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen und S1ch7üle0r nicht oder ‐ für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule ‐ nicht ausreiPchoelnizde giupt rRäasdi dium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2021 fahren können. 177 Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beschulung der Kindergartenkinder. Hier wurden 648 (832) Unterrichte abgehalten.

Darüber hinaus wurden zielgruppenorientiert 2 (56) Vorträge bei „Jungen Erwachsenen“ und bei der Zielgruppe „Senioren“ 9 (11) abgehalten. Bei sämtlichen Veranstaltungen zur Verkehrserzeihung leisteten die Verkehrserzieherinnen und Verkehrserzieher des Polizeipräsidiums Mittelfranken 8.391 (7.120) Stunden vor insgesamt 94.956 (99.232) Personen.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass aufgrund der anhaltenden Corona‐Pandemie weiterhin wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen betreut werden konnten.

Den Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und ‐aufklärung stellt die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar. Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserziehenden konnten im vergangenen Schuljahr, trotz pandemischer Lage, die meisten Schüler komplett oder zumindest teilweise beschult werden.

4.5.6.2 Video‐Clips der Polizeiinspektion Erlangen‐Stadt

In den Jahren 2020 und 2021 wurde das gesellschaftliche Leben von der Corona‐Pandemie stark geprägt. Die Ausbildung der Schüler und Schülerinnen im Rahmen der Jugendverkehrsschule war hierdurch ‐ insbesondere auf Grund temporärer Schulschließungen – nur bedingt möglich.

Um dennoch die elementaren Inhalte zur sicheren Teilnahme als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr zu vermitteln wurden entsprechende Video‐Clips erstellt.

Unterstützt durch die Polizeiinspektion Ergänzungsdienste – Medientechnik ‐ begannen die Dreharbeiten bei noch winterlichen Wetterverhältnissen im Januar 2021 und dauerten bis März 2021. Die Aufnahmen erfolgten mittels Kameras, angebracht an den Fahrradhelmen bzw. an den

beschulte Kinder in Mittelfranken

komplett oder zumindest teilweise be- Beschulte Kinder pro Schuljahr – Bereich PP Mittelfranken schult werden. 18.500 18.066 18.000 1 17.794

17.178 16.738

4.5.6.2 Video-Clips der

Polizeiinspektion 17.500

Erlangen-Stadt

17.000 In den Jahren 2020 und 2021 wurde 16.500 das gesellschaftliche Leben von der Corona-Pandemie stark geprägt. Die 16.000 Ausbildung der Schüler und Schülerin- 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 nen im Rahmen der Jugendverkehrs- Schuljahr schule war hierdurch – insbesondere auf Grund temporärer Schulschließun- Anfang November 2021 wurden die Im Jahr 2021 wurden durch das Bayegen – nur bedingt möglich. Clips zur Veröffentlichung freigegeben rische Staatsministerium des Innern, und dienen nun z. B. den Eltern als für Sport und Integration folgende Um dennoch die elementaren Inhalte Unterstützung, um auch außerhalb des Schwerpunkte ausgegeben: zur sicheren Teilnahme als Radfahrer Schulbetriebes ihren Kindern das ver- ■ Werbung, Ausbildung und Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zu ver- kehrsgerechte Verhalten im öffentlichen von Schulwegdiensten mitteln wurden entsprechende Video- Straßenverkehr beibringen zu können. ■ Kennzeichnung und Sicherung Clips erstellt. von Schulbushaltestellen und Ge-

Abbildung 240

4.5.6.3 Sicher zur Schule – winnung von Aufsichtspersonen in

Unterstützt durch die Polizeiinspektion Sicher nach Hause Schulbussen Ergänzungsdienste – Medientechnik – Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur ■ Veranstaltungen für Schulbusfahbegannen die Dreharbeiten bei noch Schule – Sicher nach Hause“ richtet rer winterlichen Wetterverhältnissen im sich in ihren Zielen an die Sicherheit ■ Schulwegtraining für die zur Schu- Januar 2021 und dauerten bis März der Kinder auf dem Schulweg. Die Un- le angemeldeten Kinder 2021. Die Aufnahmen erfolgten mittels fallschwerpunkte, Lichtzeichenanla- ■ Sicherung des Schulumfeldes Kameras, angebracht an den Fahrrad- gen, Fußgängerüberwege, Radwege ■ Schulbuskontrollen helmen bzw. an den Fahrrädern der über Verkehrsknoten und Schulbus- ■ Überwachung der Schulwege beiden Verkehrserzieherinnen der Poli- haltestellen bedürfen hierbei besonde- durch die Polizei vom 14.09. bis zeiinspektion Erlangen-Stadt, die die rer Aufmerksamkeit. 01.10.2021 Übungen gemäß Ausbildungsplan vorfuhren und kindgerecht erklärten. Die Die Straßenverkehrsbehörden, die Die jährliche Herbstplakataktion Übersichtsaufnahmen wurden unter Polizei und die Örtlichen Verkehrs- „SchulterBLICK!“ fand ebenso wie die Zuhilfenahme des Übertragungswa- sicherheitsbeauftragten führen die Sonderplakataktion „Schulweghelfer gens, sowie einer Drohne aufgezeich- Maßnahmen jeweils mit ihren Kräften GESUCHT!“ pandemiebedingt ohne net. durch. Auftaktveranstaltungen statt.

Abbildung 241

Abbildung 239

Abbildung 242

Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger.

ISSN: 2513-034X

OA/005/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2021

Bericht:

Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit dem Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle, dem Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes sowie dem Bericht des Außendienstes Nürnberg für das Jahr 2021 vorgestellt.

Der Sicherheitsbericht wird nachgereicht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM/ADN

RA

Geo/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Bestelmeyerstraße / Velburger

Straße nach dem Nürnberger NSU-Opfer Ismail Yasar

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Straßenbenennungsstatistik

Sachverhalt (kurz):

Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Bestelmeyerstraße / Velburger Straße als "İsmail-Yaşar-Platz" zu benennen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/002/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Seit dem Jahr 2018 wird angestrebt, mehr Straßen nach Frauen zu benennen. Von den im Zeitraum 01/2018 - 04/2022 beschlossenen 33 Straßenbenennungen erfolgten 22 nach Personen, davon 12 nach Frauen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Av

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/002/2022

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Bestelmeyerstraße / Velburger Straße als "İsmail-Yaşar-Platz".

Entscheidungsvorlage

İsmail Yaşar war das sechste Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet hat, darunter zwei weitere Männer in Nürnberg (Enver Şimşek und Abdurrahim Özüdoğru).

İsmail Yaşar kam 1955 in Alanyurt in der Türkei zur Welt. Als er 23 Jahre alt war, ging er nach Deutschland, wo er heiratete und mit seiner Frau und seiner Tochter in Franken lebte. Zunächst arbeitete er für ein Metallunternehmen und danach in einem Nürnberger Kabelwerk. Das Ehepaar ließ sich scheiden und Mutter und Tochter verzogen nach Nordrhein-Westfalen. Aus zweiter Ehe hatte Yaşar einen Sohn, zu dem er auch nach der Trennung von seiner zweiten Ehefrau regelmäßig Kontakt hatte. Den Lebensunterhalt für seine Familie verdiente Yaşar außerdem durch den Verkauf von türkischen Lebensmittelspezialitäten, den Betrieb einer Änderungsschneiderei sowie mit einem Second-Hand-Laden. Zuletzt führte er einen Imbissstand in der Scharrerstraße gegenüber der Scharrerschule, die auch sein Sohn besuchte.

Am Morgen des 9. Juni 2005, einem Donnerstag, hatte İsmail Yaşar wie gewohnt seinen Imbiss geöffnet, gegen 9.45 Uhr verkaufte er noch einen Döner. Als um 10.15 Uhr ein weiterer Kunde den Imbissstand betrat, fand er den 50-jährigen İsmail Yaşar tot auf. Er war von fünf Kugeln in Kopf und Oberkörper getroffen worden. Die Trauer im Stadtteil war groß. İsmail Yaşars Leichnam wurde in die Türkei überführt und dort beigesetzt.

Zum Leidwesen der Familie Yaşar geriet sie nach dem Mord selbst ins Visier der Polizei. Kontakte des Familienvaters ins Drogenmilieu wurden vermutet, worauf die Durchsuchung seines Verkaufsstandes, seiner Wohnung und sogar die Begehung des in der Nähe gelegenen Spielplatzes mit Drogenspürhunden allerdings keinerlei Hinweise erbrachte. Erst im Jahr 2011 stellte sicher heraus, dass der Mord von der rechtsextremen Terrorgruppe NSU begangen worden war.

Nach dem ersten NSU-Mordopfer Enver Şimşek erfolgte bereits eine Platzbenennung in Nürnberg (vgl. Stadtrat vom 21.07.2021). Eine Platzbenennung nach İsmail Yaşar in der Nähe des Tatorts in Nürnberg würde das Gedenken an ihn als Opfer rechtsextremer Gewalt unmittelbar sichtbar machen. Gemäß dem Auftrag des Stadtrats ist derzeit auch die Benennung eines geeigneten Orts nach Abdurrahim Özüdoğru, dem dritten Nürnberger NSU-Opfer, in Vorbereitung.

Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage an der Ecke Lorschstraße / Bestelmeyerstraße / Velburger Straße als

İsmail-Yaşar-Platz

(nach İsmail Yaşar, 1955-2005, Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU)

zu benennen.

Hinweis zur Benennung von mehr Straßen nach Frauen:

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, dass mehr Straßen nach Frauen benannt werden müssen. Dies wurde auch in dem vom Stadtrat verabschiedeten Gleichstellungsaktionsplan festgelegt.

Von den im Zeitraum 01/2018 - 04/2022 beschlossenen 33 Straßenbenennungen erfolgten 22 nach Personen, davon 12 nach Frauen (siehe Anlage).

Beilage:

Abbildung 243

© Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaitung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig

Stand: 08.04.2022

Datum Erläuterung Straßenname Männlich Weiblich N/A Antrag aus dem Stadtrat Vorschlag aus der Bürgerschaft, Vorschlag aus der
Vereinen, Verbänden, etc. Stadtverwaltung
Umbenennung eines Teilstücks der Mendelstraße nach Dr. Heinz Sebiger Dr.-Heinz-Sebiger-Straße Datev
26.01.2018 1
Benennung der Grünfläche Koberger-/Uhland-/Grolandstraße jn Margarete-Tanner-Park Margarethe-Tanner-Park 1 Bündnis90/Die Grünen
24.01.2019 Benennung einer neuen Stichstraße im Bebauungsplan Nr. 4506 östlich der Dorfäckerstraße Hintere Dorfäckerstraße 1 Geo
Umbenennung eines Teilstücks der Katzwanger Hauptstraße in Helmut-Bloß-Straße Helmut-Bloß-Straße 1 CSU
Am Leonhardspark Geo
Benennung der Verbindungsstraße vom Frankenschnellweg zur Schlachthofstraße unter Einbeziehung des südöstlichen Teils der 1
Schlachthofstraße in "Am Leonhardspark"
21.02.2019 Benennung von 5 Stichstraßen im Bebauungsplan Nr. 4346 "Kornburg Nord", nördlich der Straße "Am Bruckweg" Elise-Hopf-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Babette-Müller-Straße 1 Vorschlag aus der Bürgerschaft
Käte-Reichert-Straße 1 Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Schmidt-Burkhardt-Straße CSU
Benennung nach Henriette Schmidt-Burkhardt (Hinweis: Wegen der Länge des Namens wurde der Vorname bei der offiziellen 1
Benennung weggelassen)
Ha rry-Klinger-Stra ße 1 SPD
28.03.2019 Benennung des Platzes südlich der Straße "Frauentormauer", zwischen "Sterntor" und "Vorderer Sterngasse" nach Magnus Magnus-Hirschfeld-Platz Bündnis90/Die Grünen
Hirschfeld 1
27.06.2019 Benennung von zwei Straßen im Bebauungsplan Nr. 4335 "Kohlenhof", südlich der Kohlenhofstraße Emmy-Noether-Straße 1 Geo
Sophie-Germain-Straße 1 Geo
Straßenbenennung Augustinerhof Augustinerhof 1 Geo
19.09.2019 Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke Vorschlag aus der Bürgerschaft
Benennung der neu zu errichtenden Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal 1
zwischen Finkenbrunn und Hafenstraße nach Altoberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter
12.12.2019 Defetstraße Frau Renate Blank MdB
Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4 614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Hansfried und Marianne Defet 1
Benennung des im Tafel-Areal nördlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße verlaufenden Weges nach Gertrud Krüger Gertrud-Krüger-Weg Geo
1
22.04.2020 Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Ziegelweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Falkenheimweg 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Am Schießplatzwäldchen 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Siedlerfestplatz 1 Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Richard-Lindner-Gasse 1 CSU
Benennung der Freifläche im Innenbereich des "Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem Dr.-Helmut-Kohl-Platz CSU
langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl 1
28.05.2020 Benennung der neu gestalteten Grünanlage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden Adam-Klein- Quelle-Park Geo
Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als "Quelle-Park" 1
24.09.2020 Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser- Eva-Mötsch-Straße Geo
Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas 1
Maria-Haas-Straße 1 Geo
29.10.2020 Benennung der von der Dietersdorfer Straße abzweigenden Zufahrt zum Hochbehälter Krottenbach mit "Im Weingarten" Im Weingarten Geo
1
17.12.2020 Umbenennung des südöstlichen Teilbereichs des Kornmarkts zwischen Germanischem Nationalmuseum und Klaragasse in "Dr.- Peter- Dr.-Peter-Schönlein-Platz Herr OBM
Schönlein-Platz" nach Altoberbürgermeister Dr. Peter Schönlein 1
03.03.2021 Pedro-Rodriguez-Brücke CSU
Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße in "Pedro-Rodrtguez-Brücke" nach dem mexikanischen 1
Rennfahrer Pedro Rodriguez
23.06.2021 Benennung der von der Straße "Am Tillypark" abzweigenden, bis zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße 1
Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-Ingeborg-Bausenwein-
Straße" nach der erfolgreichen Sportlerin und Sportmedizinerin Dr. Ingeborg Bausenwein.
21.07.2021 Benennung des Platzes an der „Liegnitzer Straße" in Höhe der „Schreiberhauer Straße" nach dem ersten Mordopfer der rechtsextremen Enver-Şimşek -Platz CSU
Terrorgruppe NSU Enver Şimşek 1
14.10.2021 Benennung des Weges nördlich des neuen Bratwurstmuseums vom "Trödelmarkt" bis zum "Henkersteg" als "Bratwurstgasse" Bratwurstgasse CSU
1
27.10.2021 Benennung der neuen von der Münchener Straße nach Westen abzweigenden Erschließungsstraße im südlichen Bereich der neuen Dr.-Luise-Herzberg-Straße 1 CSU, SPD, Bündnis90/Die
Technischen Universität Nürnberg (B-Plan 4656) nach Astrophysikerin und Maschinenbauerin Dr. Luise Herzberg Grünen
Benennungen: 10 12 11 Gesamt: 33

Stpl/022/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

8b. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung

Feststellungsbeschluss

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz): Der Entwurf der 8b. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße wurde am 27.10.2021 durch den Stadtrat gebilligt, im Amtsblatt Nr. 24 vom 24.11.2021 bekannt gemacht und vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Würdigung der einzelnen Belange führt nicht zu einer Änderung der Planung. In der Begründung wurde die Abwägung der Belange ergänzt. Die Abwägung ist in der Entscheidungsvorlage enthalten.

Nach der Prüfung und abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll die Änderung des Flächennutzungsplans durch Beschluss festgestellt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (AfS 07.04.2022): Der Stadtplanungsausschuss vom 07.04.2022 begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

  1. dass die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf folgendes Ergebnis ergibt:

Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage soll nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt werden.

  1. den FNP, 8b. Änderung Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße (Plan-Nr. FNP8b - F - 01 vom 09.03.2022), mit der Begründung vom 09.03.2022 und dem Umweltbericht vom 01.09.2021 abschließend zu behandeln und durch Beschluss festzustellen.

Beschlussvorschlag (StR 27.04.2022): Der Stadtrat prüft die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses zum Entwurf der 8b. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße vom 07.04.2022 mit folgendem Ergebnis:

  1. Dem Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.03.2022 ist nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und mit den privaten Belangen Dritter gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage der Vorrang einzuräumen.

  2. Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Planentwurf (Plan 8b. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße vom 09.03.2022) mit der Begründung vom 09.03.2022 und dem Umweltbericht vom 01.09.2021 und stellt diesen durch Beschluss fest.

Beilage

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

8b. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung

Feststellungsbeschluss

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Der FNP-Änderungsbereich 8b Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße liegt im südlichen Stadtgebiet mit den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer. Er hat eine Größe von ca. 19,51 ha und bildet den nordöstlichen Teilbereich des ca. 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter Straße, im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im Osten durch die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Die im Süden des Änderungsbereichs 8b geplante Grünfläche grenzt unmittelbar an die staatlichen Flächen der Technischen Universität Nürnberg (UTN).

Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf, Einzelhandel und Grünflächen dienen. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die wirksame Darstellung von Bahnflächen und einer gewerblichen Baufläche in Wohnbauflächen, Fläche für Gemeinbedarf, Sonderbaufläche – Einzelhandel und Grünflächen (mit den Zweckbestimmungen Park, Kleingärten und Schwerpunktgebiet Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem) zu ändern.

Die Darstellung übergeordneter Freiraumverbindungen und einer gliedernden Grünverbindung soll eine Vernetzung mit der Umgebung gewährleisten. Eine Richtfunkstrecke sowie die U- Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen. Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden gekennzeichnet. Schutzgebiete / -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG werden dargestellt.

Die Änderung des wirksamen FNP hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 4652 aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Urbane Gebiet „Ingolstädter Straße“ zu schaffen.

Der Entwurf der 8b. Änderung des FNP im Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße wurde am 27.10.2021 durch den Stadtrat gebilligt und vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll beschlossen werden.

Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der Auslegungsfrist wurden die nachstehend aufgeführten Stellungnahmen vorgebracht. Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form wiedergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Flächennutzungsplan-Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort, wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eigegangen.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ging eine relevante Stellungnahme ein.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

In seiner Stellungnahme merkt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) an, dass eine von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Fläche Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und Art. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) sei.

Zum Einwand des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Der Kontakt zum AELF wird gesucht und die Belange werden auf Bebauungsplanebene berücksichtigt.

Zudem gingen weitere Stellungsnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, die jedoch inhaltlich keine Auswirkungen auf den FNP haben.

Kosten

Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Nach Beschluss über die Bedenken und Anregungen und dem Feststellungsbeschluss zum FNP wird dieser zur Prüfung an die Regierung von Mittelfranken übermittelt. Nach positiver Prüfung soll der FNP im Amtsblatt bekannt gemacht werden.

Fazit

Nach der abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll gemäß beiliegendem Beschlussvorschlag die 8b. Änderung des FNP durch Beschluss festgestellt werden.

Anschließend erfolgt der Genehmigungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken (Genehmigungspflicht Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 1 BauGB).

Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan

Abbildung 244

Abbildung 245

S

Festplatz

ND E

ND

Abbildung 246

LB

E

S

LB ND

ND

N

HL

U

LB

M 1 : 10 000

Zeichenerklärung 0 100 200 300 400 500

Bereich der Änderung 8b

FNP08b - F - 02 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg

mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

Änderung 8b: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

BEGRÜNDUNG

Entwurf

Stand: 09.03.2022

BEGRÜNDUNG

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) zur Änderung 8b: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

INHALTSVERZEICHNIS

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4

I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4

I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 6

I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 6 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 6

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 8

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 8 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 9 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 9 I.3.2.2. Fachrecht 9 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 10

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 11

I.4.1. KONZEPT 11 I.4.2. VERKEHR 12 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 13 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 13 I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG 13 I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 14

I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 15

I.5.1. DERZEITIGE DARSTELLUNG 15 I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 15 I.5.3. IN AUSSICHT GENOMMENE NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME DER STRASSENBAHNTRASSE 16 I.5.4. FLÄCHENBILANZ 17

I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 17

I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICH 17

II. UMWELTBERICHT (Stand 01.09.2021) als gesonderter Textteil

QUELLENANGABEN

 Schalltechnische Stellungnahme zur geplanten Flächennutzungsplanänderung 8b, Bericht Nr. M154002/08, Müller-BBM, 20.07.2021  Verkehrs- und Erschließungskonzept, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8b Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, BERNARD Gruppe ZT GmbH, 16.04.2021  Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz, WGF Landschaft, Juli 2021

BEGRÜNDUNG

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) zur Änderung 8b: Bereich Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße, Ingolstädter Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs und den Nutzungsabsichten der Eigentümerin sowie der Beschlusslage des Stadtrats der Stadt Nürnberg:  Die Nutzung als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen aufgegeben und die Betriebsanlagen der Bahn wurden vollständig rückgebaut. Mit Bescheid des zuständigen Eisenbahn- Bundesamtes vom 28.05.2014 wurde das Areal fast vollständig (bis auf die Brunecker Straße, die derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt wird) von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet).  Bereits im Jahre 2004 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den Eigentümern Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung freiwerdender Bahnflächen im Stadtgebiet unterzeichnet. Die Fläche des ehemaligen Südbahnhofs ist Teil dieser Rahmenvereinbarung; in einem begleitenden Steckbrief wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen und Dienstleistung/ Gewerbe sowie ca. 1/3 Grünflächen vereinbart.  In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ (2014) wurde eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts (Module I-IV) des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs festgelegt.  Der Wettbewerb wurde 2015 abgeschlossen. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf sollte die Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) bilden und in Planungsrecht umgesetzt werden. Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedlung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtentwicklung des Gebiets und damit auch die Geschäftsgrundlage der Rahmenvereinbarung von 2014.  Die Stadt Nürnberg initiierte deshalb die Überprüfung bzw. Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal, welche im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 19.07.2018 wie folgt beschlossen wurden: Modul II soll nun mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden.  Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I und die Grünflächenausstattung werden dadurch nicht in Frage gestellt.  In einer neuen Rahmenvereinbarung 2018 zwischen der Stadt Nürnberg und der Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, welche ebenfalls im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 19.07.2018 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurde, wurden die weitere städtebauliche Entwicklung des Moduls II vertraglich neu geregelt und der Ausbau der südlich daran angrenzenden öffentlichen Grünfläche sowie die Erschließung des sog. Railport-Areals im südwestlichen Anschluss fixiert.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der FNP im Bereich der Brunecker Straße, Ingolstädter Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig.

Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen und innerstädtischen Freiflächen erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung.

Um dies forcieren zu können, wurden die eingeleiteten Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung Nr. 8 und B-Plan Nr. 4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet. Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet wurde der für den westlichen Teilbereich herausgelöste Bebauungsplan Nr. 4635 mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 rechtsverbindlich. Parallel wurde hierzu das FNP-Änderungsverfahren 8a für den Bereich Brunecker Straße West durchgeführt und mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 wirksam.

In der weiteren Entwicklung soll nun der zweite, östlich der Brunecker Straße liegende Teilbereich (Modul II) aus dem FNP-Änderungsverfahren Nr. 8 herausgelöst und als FNP-Änderungsverfahren 8b für den Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße durchgeführt werden. Zeitlich nachfolgend soll für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 4652 – Ingolstädter Straße aufgestellt werden.

Abbildung 247

FNP Ä 8b

künftig

BP 4652

(Modul II)

FNP Ä 8a

BP 4635

TUN

(Modul I)

Modul IV

Abbildung 248

Modul IIIa

FNP Ä 8a

BP 4635

(Modul I)

AAbbbbiilldduunngg 21 :R Raahhmmeennpplalann B Brurunneecckkeer rS Strtaraßßee; ,S Statanndd 0 077/2/2002200; ;Q Quueelllele: :P Plalannuunnggssbbüüroro V Vooggeelslsaanngg, ,N Nüürnrnbbeergrg ; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN

I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist, und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802).

Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791- 1-U), das zuletzt durch Art. 9b Abs. 2 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.

Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP. I.2.2. VERFAHRENSABLAUF

FNP-Änderungsverfahren 8

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-2a und -2b jeweils vom 24.09.2015 in der Zeit vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 stattgefunden. Diese fand, zeitgleich mit einer themenbezogenen elektronischen Partizipation (ePa) statt.

Über die Ergebnisse wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Eingegangene planungsrelevante Anregungen beziehen sich weitgehend auf die Flächen östlich der Brunecker Straße. Ein Bürger würde eine weitere U-Bahnhaltestelle der U1 im Gebiet der Verlängerung der Straßenbahn ins Gebiet vorziehen. Die Bedeutung einer guten verkehrlichen Anbindung des Quartiers an die Gesamtstadt sowie das Umland wird herausgestellt. Die ausgeprägten Grünzüge in der Planung werden sehr positiv beurteilt. Bestehende Biotopstrukturen sollen erfasst, erhalten und in ihrer Entwicklungsfähigkeit unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde auf vorgezogene ceF-Maßnahmen verwiesen.

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-3a und -3b jeweils vom 24.05.2016 in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 stattgefunden. Bei den Beteiligten besteht überwiegend Einvernehmen mit der Planung. Dissens existiert lediglich zu Details östlich der Brunecker Straße. Dazu gehört auch der Wunsch der Messe Nürnberg, Flächen für ihre potenzielle Erweiterung im Bereich der ökologischen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ vorzusehen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden, sofern erforderlich, mit den jeweiligen Fachdienststellen

abgestimmt und abgewogen (siehe Planrechtfertigung/ Auswirkungen/ Abwägung Punkt I.6.). Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben, wurden an die Ebene der Bebauungsplanung weitergegeben.

FNP-Änderungsverfahren 8b

LANGE (TÖB) GEMÄß § 4 ABS. 2 BAUGB SOWIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄß § 3 ABS. 2 BAUGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 8b. Änderung des FNP hat vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 parallel zur öffentlichen Auslegung auf der Grundlage des Plans Nr. FNP8b-E-03 vom 01.09.2021 mit der Begründung vom 01.09.2021 und dem Umweltbericht vom 01.09.2021 stattgefunden.

In seiner Stellungnahme merkte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) an, dass eine von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Fläche als Wald im Sinne des §2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und Art. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) betrachtet werden kann. Der Kontakt zum AELF wird gesucht und die Belange werden im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

Weitere Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz hatten, werden ebenfalls im Bebauungsplanverfahren weiter betrachtet.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 24 am 24.11.2021 öffentlich bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden von der Auslegung benachrichtigt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung 8b des FNP fand vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 statt. Grundlage waren der Plan Nr. FNP8b-E-03 vom 01.09.2021 mit Begründung vom 01.09.2021 und Umweltbericht vom 01.09.2021 sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  1. Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen 3a von Behörden und Ämtern 3b von Verbänden 3c aus der Öffentlichkeit

  2. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Voreinschätzung vom 16.07.2021

  3. Schalltechnische Stellungnahme zur geplanten Flächennutzungsplanänderung 8b vom 20.07.2021

  4. Verkehrs- und Erschließungskonzept Nürnberg Lichtenreuth vom 16.04.2021

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Würdigung der einzelnen Belange aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führt nicht zu einer Änderung der Planung, somit soll die vorliegende Planung für den Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße in unveränderter Form fortgeführt werden.

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH

Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar südlich an die Innenstadt an. Er hat eine Größe von ca. 19,51 ha und bildet den nordöstlichen Teil des 90 ha großen Gesamtareals. Der Änderungsbereich wird im Norden durch die Ingolstädter Straße, im Osten durch die Münchener Straße, im Süden durch das Modul IV (geplante Universität) und im Westen durch das Modul I (FNP- Änderung 8a) begrenzt.

Das Gesamtareal des ehemaligen Nürnberger Südbahnhofs ist weitestgehend eben. An den Grenzen zu umliegenden Gebieten (wie Hasenbuck im Nordwesten oder zu den Bahndämmen) sind Höhenunterschiede vorhanden. Insgesamt ist ein leichtes Gefälle von West nach Südost erkennbar. Teile des Areals werden derzeit noch gewerblich genutzt. Hier befinden sich ein Betrieb der Druckverarbeitung, mehrere Recyclingbetriebe sowie ein Logistikbetrieb für den Umschlag von fabrikneuen Kfz, daneben noch kleinere Betriebe verschiedener Branchen. Wesentliche Teile des Areals sind inzwischen ungenutzt und liegen derzeit brach. Sämtliche noch ansässige Betriebe besitzen Miet- oder Pachtverträge mit befristeter Laufzeit.

Weiterhin sind auf dem Gesamtareal verschiedene Kleingartennutzungen der Bahnlandwirtschaft im Bereich der Nerzstraße, am südlichen Ende der Brunecker Straße im Übergang zum Rangierbahnhof sowie im Nordosten des Änderungsbereichs (parallel zur Münchener Straße) zu finden.

Die Erschließungssituation des Gebiets ist derzeit als unzulänglich zu bezeichnen. Die Verkehrserschließung des Gesamtgebiets ist sowohl von ihrer räumlichen Struktur als auch bzgl. des Ausbauzustandes für eine Intensivierung baulicher Nutzungen ungeeignet, ebenso das Entwässerungssystem. Gegenwärtig erfolgt die Haupterschließung von Norden über die Ingolstädter Straße, von welcher aus die Brunecker Straße nach Süden zentral das Gebiet erschließt. Weitere Anschlüsse existieren im Westen über die Nerzstraße sowie im Osten an die Münchener Straße.

Folgende Faktoren prädestinieren das Gesamtareal für eine vollständige städtebauliche Neuordnung und Entwicklung:

 die Lage in unmittelbarer Innenstadtnähe,  die verkehrsgünstige Lage mit direkter Anbindung über die Münchener Straße an das örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz sowie mit direkter Anbindung an die bestehende U-Bahn,  die Nähe zum Volkspark Dutzendteich mit vielfältigen Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten  sowie umfangreiche freie Flächen mit Eignung zur Deckung städtischer Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe/ Dienstleistung und Grün.

I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzupassen ist:  In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).  Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen (4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur).

Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:  Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen).  Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen (1.1.3 Ressourcen schonen).  Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).  Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).

Der Regionalplan der Region Nürnberg (RP 7) Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):  Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere in den Bereichen des gemeinsamen Oberzentrums (…), hingewirkt werden (RP 7 B II 2.2 Wohnungswesen).  Über den Ausbau geeigneter Stadtteilzentren soll zudem eine Entlastung der Stadtkerne angestrebt werden (RP 7 B II 4.1 Städtebau).  Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen im großen Verdichtungsraum der öffentliche Personennahverkehr und der nichtmotorisierte Individualverkehr vorrangig ausgebaut und gefördert werden (RP 7 B V 1.1.3 Verkehrsleitbild).  Im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum (…) soll sich die weitere städtisch-industrielle Entwicklung verstärkt an der Belastbarkeit des Naturhaushalts orientieren. Durch ein System von Grün- und sonstigen Freiflächen soll der starken Belastung der Luft entgegengewirkt, die Umweltqualität verbessert sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Erholungsnutzung beigetragen werden (RP 7 A II 2.5 Ökologischfunktionelle Raumgliederung).  Die natürliche Umwelt soll durch ein System von zusammenhängenden Grün- und Freiflächen erhalten und gefördert werden (RP 7 B I 1.2 landschaftliches Leitbild).

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich wird grundsätzlich nach § 34 BauGB beurteilt.

I.3.2.2. Fachrecht

Im Änderungsbereich finden sich nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. Art. 23 Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) gesetzlich geschützte Biotope. Einen

Schutz nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG weisen allein Silikat- und Sandmagerrasen (GL00BK) auf Teilflächen des Biotops N-1400-003 auf. Weitere demnach geschützte Biotopflächen fehlen im Änderungsbereich 8b laut Stadtbiotopkartierung. Im Jahr 2015 erfolgte eine umfangreiche Erfassung der aktuellen Vegetationsstrukturen innerhalb der Grundstücke im Besitz des Eigentümers (aurelis Real Estate GmbH & Co. KG) mit Aufnahme der Biotopund Nutzungstypen, Zuordnung der Bestände zu den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung, Erhebung von Flächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sowie einer floristischen Erfassung seltener und gefährdeter Pflanzenarten.

I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtstädtische Flächenbedarfe

In mehreren Fachgutachten hat die Stadt Nürnberg die aus der absehbaren städtebaulichen Entwicklung resultierenden Flächenansprüche ermittelt und begründet:  Nach dem Gutachten der GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH zum wohnungspolitischen Konzept Wohnen im Jahr 2025 beträgt der Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau bis zum Jahr 2025 rund 183 ha (in der mittleren Prognosevariante). Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenen Potentialflächen zeigt, dass die Flächenreserven nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wenn die Wohnbauflächen nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen, wird sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter anspannen. Dies wird eine fortgesetzte dynamische Preisentwicklung zur Folge haben, verbunden mit der Abwanderung eines Teils der Nachfrager ins Umland und wachsenden Marktzugangsproblemen für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Gutachten wurde am 29.10.2015 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.

Die städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals an der Brunecker Straße soll dieser prekären Entwicklung entgegenwirken.  Der städtische Bedarf an gewerblichen Bauflächen bis zum Jahr 2025 wurde durch das Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 des Gutachters Georg Consulting ermittelt. Dieses Gutachten prognostiziert bis zum Jahr 2025 eine Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen im Umfang von ca. 80 ha (netto) sowie zusätzlich eine Nachfrage nach Logistikflächen im Umfang von ca. 78 ha. Das Gutachten wurde am 12.03.2015 in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungsausschusses und des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit behandelt.  Im Masterplan Freiraum, bestehend aus dem Leitbild „Kompaktes grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept, wird die Entwicklung von neuen qualitätsvollen Freiräumen als wichtiges Ziel bei langfristigen städtebaulichen Entwicklungen und kurzfristigen Transformationen definiert. Für die Brunecker Straße wird als entsprechendes Ziel eine „Grüne Mitte“ von ca. 30 ha, inklusive eines 7 – 10 ha großen Stadtteilparks, formuliert. Der Masterplan Freiraum wurde am 12.03.2014 im Umweltausschuss und am 27.03.2014 im Stadtplanungsausschuss behandelt.  Der Baulandbeschluss wurde durch den Stadtrat der Stadt Nürnberg am 24.05.2017 beschlossen. Er wurde im Amtsblatt Nr. 12 der Stadt Nürnberg am 14.06.2017 ortsüblich bekannt gemacht und trat damit in Kraft. Mittlerweile wurde die zweite Änderung durchgeführt. Der Baulandbeschluss wurde nach Begutachtung durch den Stadtplanungsausschuss der Stadt Nürnberg am 30.01.2020 durch Beschluss des Stadtrates am 05.02.2020 geändert. Es handelt sich um eine Klarstellung in Punkt A3: "Grenzen".

Durch die Entscheidung des Freistaats Bayern für einen Universitätsstandort in Nürnberg werden zusätzliche/neue Flächenbedarfe für die Ansiedelung einer Hochschule generiert. Mit der Auswahl der Module III und IV an der Brunecker Straße als Universitätssitz müssen die Flächenbedarfe für die Hochschule innerhalb dieser Module mit den Bedarfen an gewerblichen Bauflächen abgeglichen werden.

Eigentumsverhältnisse

Die neu zu ordnenden Flächen befinden sich im Besitz eines Investors.

I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

I.4.1. KONZEPT Ein 2015 durchgeführter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Planungswettbewerb zur „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ in Nürnberg bildet den Ausgangspunkt der zukünftigen Entwicklung des Gesamtareals Brunecker Straße. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.

Deren Planungskonzept stellte die Basis eines auszuarbeitenden Rahmenplans dar. Dieser bildete wiederum die Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Für die Flächennutzungsplan-Änderung wurde er in die entsprechende Darstellung „übersetzt“.

Auf Grund der aktuellen Bedarfe an Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe, aber auch für innerstädtische Freiflächen, sollte die Baurechtsschaffung forciert werden. Deshalb sollten die einzelnen Planverfahren nicht nacheinander, sondern so weit wie möglich zeitparallel durchgeführt werden. Die Bearbeitung des Gesamtgebietes in Teilabschnitten soll die Baurechtsschaffung zusätzlich beschleunigen.

Das Gesamtareal ist aus gesamtstädtischer Sicht ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt und dem Volkspark Dutzendteich. Zentrales Element des Entwurfs von West 8 ist der Grünzug „Grüne Mitte“ vom Hasenbuck zum Dutzendteich. Im Westen eignet sich die „Grüne Mitte“ mit ihren Spielplätzen und den mit Bäumen bestandenen Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff und der Quartiersbildung, während der „Aktivpark“ im Osten der „Grünen Mitte“ mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere Veranstaltungen der Bewegung dient. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern zur Verfügung. Ein weiterer Grünbereich liegt im Süden des Gebiets, „Lichtenreuth naturnah“, in der Nähe des Rangierbahnhofs. Diese Grünflächen dienen vorwiegend dem ökologischen Ausgleich und dem Artenschutz. Die Kleingartensiedlungen am Ende der Brunecker Straße sowie an der Nerzstraße sollen erhalten werden. Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristiken können als Struktur- und Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren.

Nördllich und südlich des zentralen Grünzuges erstrecken sich Siedlungsgebiete, die in vier selbständige Module unterteilt werden können, für die gemäß Wettbewerbsergebnis von 2015 folgende Nutzungen vorgesehen waren:

 Modul I: Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung mit dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen etc.

 Modul II: Urbane Nutzungen mit einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen Grünzug.

 Modul III (Teile a und b): gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist durch die Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet.

 Modul IV: der zentrale Bereich, als dessen künftige Nutzung die TUN vorgesehen ist.

Diese modulare Grundstruktur besitzt ein hohes Maß an Resilienz und ermöglicht diverse Entwicklungsoptionen.

In Folge der Ansiedlung der Technischen Universität Nürnberg in die Module III und IV wurde beschlossen, dass das Modul II entgegen dem Wettbewerbsergebniss ebenfalls einen wesentlichen Wohnschwerpunkt umfassen soll. Entsprechend soll hier nun ein urbanes, gemischtes Gebiet geschaffen werden.

Für das Modul östlich der Brunecker Straße (Modul II) und somit dem Änderungsbereich sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:  Das Areal östlich der Brunecker Straße und südlich der Ingolstädter Straße soll ein urbanes und gemischtes Stadtquartier mit wesentlicher Wohnnutzung und hoher urbaner Dichte sein. Es stellt somit einen Übergangsbereich zwischen der gewerblichen Nutzung nördlich der Ingolstädter Straße und der geplanten Universität südlich dieses Moduls dar.  Im Gebiet ist eine breite Nutzungsvielfalt möglich, wobei vor allem in Richtung des Parks sowie zentral im Gebiet vorwiegend Wohnen vorgesehen werden soll. Westlich in Richtung der geplanten Straßenbahntrasse sollen quartiersnahe Versorgungsangebote entstehen. Um eine adäquate Bevölkerungsdichte zu erhalten, wird eine hohe Bebauungsdichte im Geschosswohnungsbau angedacht.

Das Quartier soll städtebaulich so geordnet werden, dass dessen Bewohner vor schädlichen Umwelteinflüssen, wie Lärm oder Luftverschmutzung geschützt werden. Ziele ist ein autoarmes Stadtquartier mit Förderung von Fahrrädern und ÖPNV.

I.4.2. VERKEHR Die gemischte Baufläche im Änderungsbereich wird zukünftig weiterhin von Norden über die Ingolstädter Straße, welche dann im Osten in die Münchener Straße mündet, an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie Nr. 7 ist das Gebiet ebenfalls an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Münchener Straße agiert auf Grund ihrer hohen Verkehrsstärke bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze, daher kommt dem ÖPNV sowie der Erschließung mit dem Fahrrad und zu Fuß über ein dichtes und attraktives Wegenetz eine zentrale Bedeutung zu. Weiterhin muss verkehrstechnisch eine Gesamtbetrachtung erfolgen, in welche auch das Universitätsmodul, welches über zwei neue Knotenpunkte weiter südlich an die Münchener Straße angebunden werden soll, sowie der Messeverkehr einbezogen werden.

In einer ersten Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen wurde eine „Zwischenstufe“ (nur Modul II) und eine „Vollaufsiedelung“ (Modul II und Universität) betrachtet. Dabei zeigte sich, dass in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung am Knoten Bauernfeindstraße / Münchener Straße nicht möglich ist. In der Folge entstehen erhebliche Rückstaus. Zur Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung ist eine Reduzierung des Verkehrs in der Münchener Straße erforderlich. Wesentliche Potenziale zur Reduzierung der Kfz-Verkehrsstärken in der Münchener Straße sind in der modalen Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr und auf den Radverkehr zu sehen. Dies umfasst auf der einen Seite Verlagerungen des neu entstehenden Verkehrs (durch Modul II und Universität) sowie anderseits Verlagerung stadtbezogener Relationen von / nach den südlichen Stadtteilen (Langwasser, Rangierbahnhof, Gartenstadt, etc.).

Um diese Verkehrsverlagerungen für den Änderungsbereich zu erreichen, wird ein umfassendes Mobilitätskonzept für Modul II erarbeitet. Dieses Konzept umfasst überörtliche Maßnahmen (u.a. Straßenbahn, Rad- und Fußwegeverbindungen), quartiersbezogene Maßnahmen sowie auf einzelne Nutzungen heruntergebrochene baufeldbezogene Maßnahmen. Durch diese Maßnahmen kann insgesamt eine Abminderung des MIV (Motorisierten Individualverkehrs) -Anteils erzielt werden. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind diese Maßnahmen konkret planerisch sowie rechtlich verbindlich umzusetzen und zu sichern.

Auch für die Entwicklung der Universität ist ein spezifisches Mobilitätskonzept zur Minderung des Verkehrs erforderlich, welches dann ebenfalls die Stärkung des ÖPNV, des Radverkehrs sowie die Schaffung von Verknüpfungspunkten für P+R vorsieht.

I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Das Entwicklungsgebiet Brunecker Straße als einer der größten Siedlungsschwerpunkte im Stadtgebiet liegt in einer Nachbarschaft zu Quartieren, die einen stellenweise sehr geringen Grün- und Parkanlagenbestand haben. Aus diesem Grund ist die Freiraumentwicklung hier prioritär zu verfolgen. Im Gebiet Brunecker Straße wurde daher von Beginn an eine Grüne Mitte mit einem großen Stadtteilpark eingeplant. Diese Grüne Mitte soll insbesondere ein Lückenschluss zwischen den Grünflächen Hasenbuck und Volkspark Dutzendteich sein und hier eine durchgehende Grün- und Naherholungsachse schaffen. Neben dieser Verbindungsfunktion soll diese Grüne Mitte als Naherholungsfläche dienen, indem hier Angebote für Erholungssuchende sowohl mit dem Bedürfnis Ruhe als auch Aktivität geschaffen werden. Entsprechend gibt es hier Spiel- und Sportangebote für alle Altersklassen, aber auch geschützte Räume mit Sitzmöglichkeiten oder Ruhebereiche mit Liegewiesen.

Der östliche Teil der Grünen Mitte ist Bestandteil des Moduls II und somit Teil des Änderungsbereichs 8b und soll daher im FNP künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt werden. In diesem Bereich sollen im Vergleich zum westlichen Teil insbesondere die aktiveren Spiel- und Sportmöglichkeiten (auch für ältere Altersgruppen) vorgesehen werden.

Die konkrete Ausgestaltung und Nutzungszonierung des Parks erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der nachgelagerten Planungsebenen.

I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Eine Mischung von Wohnen, Dienstleistung / Gewerbe und Gemeinbedarfsflächen versucht den aktuellen Flächenbedarfen gerecht zu werden. Der entstehende Bedarf an Nahversorgungseinrichtungen sowie Schulen und Betreuungseinrichtungen soll vor Ort abgedeckt werden. Weiterhin soll der Bedarf an Grün- und Spielflächen im Gebiet vollständig gedeckt werden.

I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG Das Gesamtareal ist hervorragend geeignet, um die hohe Nachfrage nach städtischen Siedlungsflächenbedarf für Wohnen und Gewerbe zumindest teilweise abzudecken. Auch die dringend notwendige städtebauliche Integration und Anbindung der Hasenbucksiedlung an den Volkspark Dutzendteich wäre ohne eine grundlegende Neuordnung nicht möglich. Das Modul II ist dabei die maßgebliche Schnittstelle zwischen dem bereits fortgeschrittenen Modul I sowie dem Volkspark im Osten.

Selbst eine Neunutzung der aktuell ungenutzten Flächen und Einzelgrundstücke im Änderungsbereich würde an den vorhandenen funktionalen Schwächen nichts ändern. Grundstückszuschnitte und Erschließungsanlagen genügen nicht annähernd heutigen Anforderungen. Sowohl die Verkehrserschließung als auch die Entwässerungsanlagen sind unzureichend und dringend sanierungsbedürftig.

Erhebliche Vorschädigungen des Geländes durch bereits erfolgte Veränderungen (Rückbau von Gleisen, Gebäudeabbrüche) am noch nicht hochwertig entwickelten Gesamtareal machen die geplante städtebauliche Entwicklung der Fläche zusätzlich sinnvoll. Ohne eine städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals würde in der Mitte Nürnbergs eine nicht entwickelte bzw. mindergenutzte extrem große Restfläche (Brache) verbleiben, durch die die bestehenden angrenzenden Nutzungen dauerhaft starken Immissionen (wie Lärm) unterworfen wären.

Im Änderungsbereich sowie in den angrenzenden Stadtteilen bestehende bzw. sich evtl. verändernde Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima, Luft, Mensch / Erholung können planerisch mit eingriffsmindernden Maßnahmen bewältigt werden. Die Lärm- und Luftbelastung im Änderungsbereich würden sich ohne umweltbezogene und städtebauliche Veränderungen auf einem höheren Niveau befinden. Die nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden kompensiert. Eine Realisierung oder Fortentwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten in gleicher Größe an anderer Stelle, allerdings ohne vergleichbare Standortvorteile (u.a. ÖPNV- Anschluss, Einbindung in bestehendes Straßennetz), wäre vermutlich ebenso mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. In der vorliegenden Voreinschätzung zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes im Rahmen der FNP-Änderung 8b konnte gezeigt werden, dass eine grundsätzliche Bewältigung artenschutzrechtlicher Themen möglich ist. Mit Ausnahme der Zauneidechse, kann für die vorkommenden zu prüfenden Arten ein Auslösen von Verbotstatbeständen durch die genannten Maßnahmen verhindert werden. Auf Ebene der Bebauungsplanung ist in Bezug auf die Zauneidechse ein artenschutzrechtlicher Ausnahmeantrag an die Regierung von Mittelfranken zu stellen. Als FCS-Maßnahme wird eine Umsiedlung der Tiere in einen Ersatzlebensraum erforderlich werden. Dabei kann die bereits für das Modul I+ (B- Plan 4635) durchgeführte Maßnahme erweitert werden. Durch diese Maßnahme wird der Erhaltungszustand der Mittelfränkischen Zauneidechsenpopulation gesichert und der Erhaltungszustand der Art in Bayern wird gewahrt. Nach erfolgter Vorabstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde kann deren Zustimmung zum Ausnahmeantrag erwartet werden.

I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Das Stadtgebiet Nürnberg wurde hinsichtlich möglicher Standorte untersucht, die sich ähnlich wie das Gesamtareal Brunecker Straße eignen, zur Reduzierung des vorhandenen Bauflächendefizites beizutragen.

Es wurde deshalb die Betrachtung des Gesamtareals vorgenommen, weil es ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Konstrukt darstellt, und somit eine separate Prüfung von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen nicht zielführend wäre.

Ergebnis der Prüfung war, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine verfügbaren Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren, die ein ähnliches Potenzial besitzen, einen nicht unerheblichen Teil der Bedarfe an Bauflächen so zeitnah abzudecken wie das Areal an der Brunecker Straße. Denn neben der Stadt Nürnberg ist auch die Grundstückseigentümerin gewillt, die Entwicklung mitzutragen und eine zügige Umsetzung voranzutreiben.

Im gesamten Stadtgebiet gibt es keine anderen Flächen in der Größenordnung, die bereits versiegelt sind oder waren und einer neuen Nutzung zugeführt werden können und infrastrukturell so gut angeschlossen sind. Ähnlich große Baugebiete können in Nürnberg nur auf der grünen Wiese wie im Tiefen Feld oder Wetzendorf entstehen.

Alle denkbaren Planungsalternativen für das Gesamtareal sind nicht geeignet, die städtischen Ziele und Flächenbedarfe in gleichem Maße wie die geplante Entwicklung zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 S.3 sowie § 1a Abs. 2 S.1 BauGB):  Die Variante einer vollständigen Bebauung des Areals ohne Grün- und Freiflächen würde die Ziele der städtischen Freiraumplanung und die heutigen Anforderungen an hochwertige Wohnsiedlungen und auch Gewerbegebiete ignorieren.  Die Variante, auf Bebauung zu verzichten und das Areal einer vollständigen Freiflächennutzung zuzuführen, ließe die städtischen Siedlungsflächenbedarfe unberücksichtigt und widerspräche dem Gebot der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 S. 3 BauGB). Die Finanzierung

wäre völlig unklar, da die erheblichen Kosten für die Aufbereitung des Areals als nutzbare Grün- und Freifläche nicht durch Einnahmen aus der Veräußerung baureifer Flächen und Grundstücke gedeckt wären.  Ein Verzicht auf Entwicklung, d.h. die Beibehaltung des bestehenden Zustands, würde bedeuten, dass vorhandene Potenziale des Areals hinsichtlich seiner Lage im Stadtgebiet nicht genutzt würden und sich z.T. schon vorhandene städtebauliche Missstände, wie die starke funktionale Schwäche, die das Gebiet heute aufweist, verfestigen könnten und sich Trading-down-Effekte auch in umliegenden Stadträumen ergeben könnten.

I.5. INHALT DER ÄNDERUNG

I.5.1. DERZEITIGE DARSTELLUNG Die Flächen westlich der Münchener Straße sind als Grünflächen dargestellt, daran anschließende Flächen als Bahnanlagen nachrichtlich übernommen; westlich hiervon stellt der FNP gewerbliche Bauflächen dar. Hinzu kommt eine Kennzeichnung im Bereich der gewerblichen Baufläche als Fläche mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe.

Abbildung 249

Abbildung 250

Abbildung 2: FNP, Quelle: Stadt Nürnberg Abbildung 3: Planungskonzept FNP-Änderung 8b, Quelle: Stadt Nürnberg I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Der Nordteil des Änderungsbereichs soll als gemischte Baufläche und der südliche Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt werden. Dieser Grünzug ist der östliche Teil des Gesamtgrünzugs und hier soll auch eine übergeordnete Freiraumverbindung etabliert werden, die den Lückenschluss von bestehenden Verbindungen am Hasenbuck und Silberbuck bildet.

Da diverse Grundstücke im Änderungsbereich erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in den einzelnen Nutzflächen Kennzeichnungen vorgenommen, die auf weitergehende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgelagerten Planungsebenen hinweisen sollen.

Zudem wird ein im Änderungsbereich vorhandenes und kartiertes Schutzgebiet/ -objekt nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG (mit einer Fläche von < 3.000 m²) nachrichtlich übernommen.

Abbildung 251

Die konkrete Festlegung und planungsrechtliche Sicherung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird durch verbindliche Festsetzungen im noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 4652 (Ingolstädter Straße) erfolgen.

I.5.3. IN AUSSICHT GENOMMENE NACH- RICHTLICHE ÜBERNAHME DER STRAS- SENBAHNTRASSE

Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 von ihrer derzeitigen Endhaltestelle Tristanstraße über die Frankenstraße hinweg, im Weiteren parallel zur Brunecker Straße verlaufend sowie im Süden des Entwicklungsgebiets am ehemaligen Südbahnhof nach Osten verschwenkend. Die Verlängerung umfasst eine Strecke von ca. 2 km und beinhaltet vier zusätzliche Haltestellen. Nach bisherigem Planungsstand soll die Straßenbahntrasse westlich der Münchener Straße bis an den bestehenden U-Bahnhof Bauernfeindstraße herangeführt werden. Eine weitere Variante besteht in der Querung der Münchener Straße und die Fortführung der Straßenbahnlinie auf deren Ostseite in Richtung Karl-Schönleben-Straße. Der in 2020 / 21 erfolgte und mit der Herstellung der sog. „Erschließungsstraße Süd“ in Verbindung stehende Umbau der Münchener Straße berücksichtigt die Variante bereits.

FNP-Ä 8b

Das für die Straßenbahnverlängerung erforderliche Planfeststellungsverfahren erfolgt un-

(Modul II)

ter Federführung des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit der VAG Nürnberg. Im Stadtrat wurden am 04.03.2020 der Linienverlaufsplan entsprechend des o.g. Trassenverlaufs beschlossen. Derzeit werden die technischen Planungen vergeben, nach deren Erarbeitung sollen die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden. Die nachrichtliche Übernahme der Straßenbahntrasse erfolgt im FNP gemäß § 5 Abs. 4 BauGB. Eine Straßenbahntrasse als bereits planfestgestelltes Vorhaben ist nachrichtlich zu übernehmen. Wenn eine derartige Festsetzung bei der Straßenbahntrasse erst in Aussicht genommen ist, ist der im Änderungsbereich liegende Trassenabschnitt zu vermerken. Nach Abschluss der FNP-Änderung 8b und nach o.g. rechtsverbindlichem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird die Trasse

Abbildung 4 Linienverlaufsplan, Stand 01/2020; Quelle: Stadt Nürnberg; Geobasisdaten © Bayer. Vermessungsverwaltung

als nachrichtliche Übernahme erst aufgenommen, wenn ein erneutes FNP-Änderungsverfahren durchgeführt wird (z.B. FNP-Änderungen nördlich der Frankenstraße im Bereich des Hiroshimaplatzes sowie im südlichen Bereich der Brunecker Straße [i.V.m. der Errichtung der Technischen Universität Nürnberg]).

I.5.4. FLÄCHENBILANZ Die Größe des gesamten Änderungsbereiches beträgt ca. 19,51 ha (100 %).

Art der Darstellung Bisherige FNP-Dar- stellung Künftige FNP-Dar- stellung Änderung
ca. ha Anteil ca. ha Anteil ca. ha
Gemischte Baufläche 0 0 % 11,97 61,4 % + 11,97
Gewerbliche Baufläche 6,40 32,8 % 0 0 % - 6,40
Grünflächen / öffentliche Park- und Grünanlage 0 0 % 7,54 38,6 % + 7,54
Verkehrsflächen/ Bahnanlagen 13,11 67,2 % 0 0 % - 13,11

I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG

Konkretisierung der Nutzungsziele im Bereich der FNP Änderung 8b (Gemischte Bau-

fläche)

Die aktualisierte Rahmenplanung zur Nutzungskonzeption stellt in Modul II eine urban-gemischte Wohnbebauung dar, die sich in ihrer städtebaulichen Ausprägung an der geplanten Bebauung in Modul I orientiert. Im Gegensatz zu Modul I könnte hier jedoch ausschließlich Geschosswohnungsbau realisiert werden. Es wird als Gebietskategorie die Darstellung einer gemischten Baufläche angestrebt.

Die in der ersten Rahmenplanung angedachte reine Gewerbefläche wurde im weiteren Verfahren für eine gemischte Baufläche aufgegeben. Hintergrund war zum einen die weiter hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet. Mit dem zusätzlichen Angebot eines Wohnanteils in der gemischten Baufläche wird die Nachfrage nach Wohnen zumindest teilweise befriedigt werden. Auch die geplante technische Universität in direkter Nähe wird die Nachfrage nach Wohnen weiter erhöhen. Zum anderen unterstützt die Einführung der Kategorie „urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung als neue Möglichkeit im Bebauungsplan die Darstellung gemischte Baufläche im FNP. Mit dem urbanen Gebiet auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist ein flexibles Nutzungsverhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe möglich. Zudem sind im urbanen Gebiet sonstige Gewerbebetriebe allgemein zulässig. Das im Laufe des Verfahrens entwickelte Ziel eines urbanen Stadtquartiers mit den Nutzungen Wohnen, Gewerbe und Soziales Infrastruktur bei einer hohen Dichte kann mit der Darstellung gemischte Baufläche im FNP entwickelt werden.

I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT

Der vorliegende Umweltbericht wurde zur zweiten FNP-Teiländerung (Änderung 8b) erstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher Vertrag) erfolgt nachfolgend im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und dem zugehörigen Umweltbericht.

Für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch / Erholung, Luft, Klima, Abfall sowie Kultur- / Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht, wodurch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen wird ein Ausgleich für verlorengehende orts- und landschaftsbildprägende Gehölzbestände erzielt. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige bioklimatische Auswirkungen sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung voraussichtlich nicht zu erwarten. Die nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereichs können durch verschiedene Maßnahmen vermindert werden. Für das Schutzgut Mensch / Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen, da insbesondere Verkehrslärm wesentlich von außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung möglich und vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden.

Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie für die biologische Vielfalt sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für diese Schutzgüter gilt es auf B-Planebene, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Die Deckung des anfallenden Bedarfs in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu gewährleisten. Weiterhin werden durch die Planung Waldflächen überplant; der weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans abgearbeitet. Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen (FCS) sind entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) detailliert auszuarbeiten und darzustellen.

Umweltbelange/Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Wasser nicht erheblich
Pflanzen erheblich nachteilig
Tiere erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt erheblich nachteilig
Landschaft nicht erheblich
Mensch/menschl. Gesundheit
 Erholung nicht erheblich
 Lärmbelastung erheblich nachteilig

 Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich* Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich * bei verbindlicher Regelung / Umsetzung konfliktmindernder Maßnahmen auf B-Planebene Zusammenfassende Bewertung

Nürnberg, den 09.03.2022 Stadtplanungsamt

gez. i. V. Faßbender

Dengler Leiter Stadtplanungsamt

Umweltprüfung

in der Bauleitplanung

Flächennutzungsplan mit integriertem Land-

schaftsplan (FNP) Änderung 8b

Bereich Brunecker Straße, Ingo lstädter Straße

Umweltbericht

Stand: 01.09.2021

Geltungsbereich – Luftbildausschnitt

Abbildung 252

Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2018

Inhalt

  1. Einleitung ................................................................................................................... 4 1.1. Ziele der Änderung 8b des Flächennutzungsplans .................................................... 5 1.2. Plangrundlagen ......................................................................................................... 6 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ....... 8 2.1. Fläche........................................................................................................................ 8 2.2. Boden ........................................................................................................................ 9 2.3. Wasser .................................................................................................................... 12 2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ......................................................................... 16 2.4.1. Pflanzen ........................................................................................................... 16 2.4.2. Tiere ................................................................................................................. 19 2.4.3. Biologische Vielfalt ........................................................................................... 21 2.5. Landschaft ............................................................................................................... 21 2.6. Mensch, menschliche Gesundheit ........................................................................... 22 2.6.1. Erholung ........................................................................................................... 22 2.6.2. Lärmbelastung .................................................................................................. 24 2.6.3. Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ............... 26 2.7. Luft .......................................................................................................................... 27 2.8. Klima ....................................................................................................................... 28 2.9. Abfall ....................................................................................................................... 30 2.10. Kultur- und Sachgüter ....................................................................................... 30 2.11. Wechselwirkungen ........................................................................................... 31 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante .................................... 31 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ............................................................................................... 33 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ......................................... 34 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ......................................................... 35 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ............................... 37 6. Geprüfte Alternativen ............................................................................................... 37 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................. 38 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................... 39 9. Zusammenfassung ..................................................................................................... 41

Anhang:

Anlagen:

Bayerischer Biotopkartierung

1. Einleitung

Für die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße wurde am 28.04.2016 das Bebauungsplan (B-Plan)-Verfahren Nr. 4600 im Stadtplanungsausschuss (AfS) eingeleitet. Aus diesem Gesamtgebiet wurde hierauf aufbauend dann der erste Teilbebauungsplan Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ herausgelöst und mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 rechtsverbindlich. Parallel zu diesem ersten Teil-B-Plan wurde auch der FNP (Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan) für den Bereich 8a geändert. In der Fortführung der Gebietsentwicklung wird nun auch der FNP für den Änderungsbereich 8b (Modul II) geändert, da die geplante Nutzung bzw. Bebauung den derzeitigen Darstellungen widerspricht. Im Weiteren soll ein weiterer Teilbebauungsplan für das Modul II aufgestellt werden. Der FNP-Änderungsbereich 8b umfasst ein Gebiet von ca. 19,5 ha und liegt in der Gemarkung Gibitzenhof. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht – als gesonderter Teil der Begründung (§ 2a BauGB) – ist als Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen. Die frühere Nutzung des Gebietes als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen vollständig aufgegeben, Gebäude teilweise rückgebaut und die Flächen überwiegend von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet). Im Jahr 2004 wurde für die Flächen zwischen der Stadt Nürnberg sowie dem Eigentümer Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung unterzeichnet. Dabei wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen, Dienstleistung / Gewerbe sowie Grünflächen vereinbart. In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ wurde 2014 eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt. Am 28.10.2015 wurde im Stadtrat die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Bereich Brunecker Straße beschlossen. Um die Entwicklung in Teilbereichen (Modulen) fortzusetzen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das FNP-Änderungsverfahren 8a herauszulösen. Das FNP-Änderungsverfahren 8a wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.10.2019 wirksam. Nun soll für den nächsten Teilbereich die FNP-Änderung 8b Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße bearbeitet werden. Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung. Untersuchungsgegenstand sind die in § 1 Abs. 6

Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelange, der Naturhaushalt, die Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2, 3 und 5 BauGB. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (übergeordnete Planungsebene) werden in der Umweltprüfung nicht die konkreten Auswirkungen durch die Realisierung des Vorhabens bewertet. Dies erfolgt dann auf der Ebene des Bebauungsplans (verbindliche Bauleitplanung). Die hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu bewertende Planung ist auf Ebene des Flächennutzungsplans die Änderung der Darstellung der Flächennutzungskategorien. Im vorliegenden Fall umfasst dies somit im Wesentlichen die Änderung von gewerblichen Bauflächen und Bahnflächen zu gemischten Bauflächen und Grünflächen / öffentliche Park- und Grünanlage. Die in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. Die Anlage 1 zum Baugesetzbuch enthält eine Handlungsanweisung für die Umweltprüfung und damit auch für die Gliederung des Umweltberichts eine geeignete Orientierungshilfe. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung einer Bauleitplanung und begleitet somit das Aufstellungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss. Die verschiedenen Ziele einer Bauleitplanung müssen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§ 1 Abs. 7 BauGB). Das im Umweltbericht dargestellte Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung unter den Belangen nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. In den nachfolgenden Kapiteln werden zur Beschreibung der Bezugsfläche der jeweiligen Ausführungen die Begrifflichkeiten „Änderungsbereich“ und „Untersuchungsgebiet“ / „Gesamtgebiet Brunecker Straße“ verwendet. Mit „Untersuchungsgebiet / Gesamtgebiet Brunecker Straße“ ist das Gesamtentwicklungsgebiet Brunecker Straße gemeint, welches der eingeleiteten FNP-Änderung 8 - Bereich „Brunecker Straße“ entspricht. Mit „Änderungsbereich“ ist der Geltungsbereich der FNP-Änderung 8b des FNP gemeint, welcher ein Teilbereich des Gesamtgebiets Brunecker Straße ist.

1.1. Ziele der Änderung 8b des Flächennutzungsplans

Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen / Bahnanlagen im FNP im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig. Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen, Gewerbe und innerstädtischen Freiflächen erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung. Um dies forcieren zu können, werden die eingeleiteten Verfahren (8. FNP-Änderung und B-Plan Nr. 4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren aufgeteilt. Aus der am 28.10.2015 eingeleiteten FNP-Änderung 8 für das Gesamtgebiet Brunecker Straße soll nun für den zweiten Teil (Modul II) das FNP-Änderungsverfahren 8b für den Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße durchgeführt werden.

Die FNP-Änderung 8b umfasst das Modul II mit dem östlichen Teilbereich des zentralen Parks „Grüne Mitte“ und auf der Westseite des Änderungsbereichs die in Aussicht genommene Planung für die nachrichtliche Übernahme eines Teilabschnitts des Trassenverlaufs der Straßenbahn. Die Ziele und Inhalte des Rahmenplans (vgl. Kap. 1.2) werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan) entsprechend des hier möglichen Regelungsumfangs dargestellt. Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und der Inhalte der FNP-Änderung können der Begründung zur Änderung 8b entnommen werden.

1.2. Plangrundlagen

Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist der Änderungsbereich 8b überwiegend als Verkehrsfläche / Bahnanlagen und gewerbliche Baufläche dargestellt. Neben diesen flächenhaften Darstellungen enthält der FNP auch eine überlagernde Darstellung. So ist innerhalb des Änderungsbereichs eine Kennzeichnung als Fläche mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe vorhanden. Der Masterplan Freiraum – Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg sieht das Gesamtgebiet Brunecker Straße als Schwerpunktraum mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf. So soll in diesem zukünftigen großen Siedlungsschwerpunkt, welcher in Nachbarschaft zu Quartieren liegt, welche stellenweise einen sehr geringen Grün- und Parkanlagenbestand aufweisen, die Freiraumentwicklung prioritär sein. Ein Ziel soll hierbei auch die Förderung einer guten Erreichbarkeit der neuen Freiräume für die angrenzenden, mit Parkanlagen unterversorgten Quartiere im Umkreis von ca. 1 km sein. Neben der generellen Schaffung von Freiraum wird das Untersuchungsgebiet auch als Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf für generationsübergreifende / integrierte Maßnahmen im Freiraum und den gezielten Ausbau von jugendgerechten Freiräumen angesehen. In den angrenzenden Quartieren mit einer geringen Grün- und Parkanlagenausstattung überschneiden sich ein hoher Seniorenquotient und ein hoher Jugendquotient. Diese zwei Altersgruppen stellen zum Teil sehr gegensätzliche Nutzungsansprüche an den vorherrschenden knappen Freiraum. Das räumliche Konzept des Masterplans Freiraum sieht diesen Freiraum als wesentlichen Impulsgeber zur Standortqualität, welcher in die Stadtentwicklung der Brunecker Straße integriert werden muss. Das übergeordnete Freiraumthema für die Brunecker Straße ist eine neue Parkanlage „Grüne Mitte“. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet als Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf zur Stärkung der Biodiversität und des Biotopverbundsystems in der Stadt angesehen (Biotopkomplex magere Trockenstandorte). Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ sieht für das Gesamtgebiet Brunecker Straße eine neue Parkanlage im Sinne eines „Stadtteilparks Brunecker Straße“ vor. Der östliche Teil dieser neuen Parkanlage befindet sich im Änderungsbereich 8b.

Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Nürnberg Südost“ aus dem Jahr 2015 sieht das Untersuchungsgebiet als wesentliche Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Langwasser. Dabei gilt es, das lückige Fußwegenetz zu schließen und eine Grünverbindung als urbane Parklandschaft zwischen Dutzendteich und Hasenbuck zu schaffen. Weiterhin wird der damit verbundene Ausbau des ÖPNVs als Chance gesehen sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Sozial- und Bildungsinfrastrukturen und neuen gewerblichen Flächen. Die Bebauungspläne Nr. 4444 (rechtsverbindlich) und Nr. 4335 (in Aufstellung) grenzen nördlich, Nr. 4635 (rechtsverbindlich) grenzt westlich und Nr. 4656 (in Aufstellung) grenzt südlich an den Änderungsbereich an. Faunistische Angaben nach der Artenschutzkartierung (ASK): Es wird auf Kapitel 2.4 (Pflanzen, Tiere) verwiesen. Gemäß den Ergebnissen der Stadtbiotopkartierung 2008 bestehen innerhalb des Änderungsbereichs verschiedene kartierte Biotope. Einen Schutz nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG weisen allein Silikat- und Sandmagerrasen (GL00BK) auf Teilflächen des Biotops N-1400-003 auf. Weitere demnach geschützte Biotopflächen fehlen im Änderungsbereich 8b laut Stadtbiotopkartierung.

Biotope der Stadtbiotopkartierung innerhalb des Geltungsbereichs:

N-1399-001 Ruderalflur an der Brunecker Straße

N-1400-001 Ruderalfluren, Gehölze und Sandmagerrasen östlich Brunecker
Straße

N-1400-002 Ruderalfluren, Gehölze und Sandmagerrasen östlich Brunecker

Straße

N-1400-003 Ruderalfluren, Gehölze und Sandmagerrasen östlich Brunecker
Straße

N-1401-001 Bäume östlich Brunecker Straße

N-1401-002 Bäume östlich Brunecker Straße

N-1401-003 Bäume östlich Brunecker Straße

N-1401-004 Bäume östlich Brunecker Straße

N-1402-001 Baumhecke östlich Brunecker Straße

N-1403-003 Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an der
Brunecker Straße

Eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Biotope und der geschützten Biotope findet sich in Kapitel 2.4.1 Pflanzen. Bedeutsame Lebensräume nach Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 sind im Änderungsbereich nicht enthalten. An den Änderungsbereich angrenzende Lebensräume nach Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP):

ABSP Nr. 664 „landesweit bedeutsamer Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche

(Trocken-) Lebensraum“ und Gehölze

ABSP Nr. 840 „landesweit bedeutsamer Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche
(Trocken-) Lebensraum“ und Gehölze

Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) 1 sind von der Planung nicht betroffen.

2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

(Basisszenario) sowie Bewertung der

Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der

Planung

2.1. Fläche

Ausgangssituation

Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Gibitzenhof und umfasst insgesamt ca. 19,51 ha. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Konversionsfläche, welche in der Vergangenheit zu Bahnzwecken oder gewerblich genutzt wurde. So war und ist (in Teilbereichen) das Gebiet durch entsprechende bauliche Anlagen (Schienenanlagen und Gebäude) sowie Lagerflächen geprägt. Es handelt sich somit im vorliegenden Fall grundsätzlich um eine großflächige Maßnahme zur Wiedernutzbarmachung von urban geprägten, bereits genutzten Flächen. Durch bereits vollzogene Rückbaumaßnahmen von baulichen Anlagen sowie verschiedene Sanierungsmaßnahmen entwickelten sich in den letzten Jahren verschiedene ökologisch wertvolle Bereiche mit Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Weiterhin liegen Bereiche vor, welche nach Bayerischem Waldgesetz als Waldflächen einzustufen sind. Das gesamte Gebiet weist flächige Auffüllungen auf, welche im Zuge der Flächenkonversion bzw. der Realisierung der Planung entfernt werden müssen.

Auswirkungen / Prognose

Die Planung entspricht dem Ziel des § 1 Abs. 5 BauGB, wonach die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Für das Stadtgebiet von Nürnberg bedeutet dies konkret, dass durch die im Änderungsbereich geplanten Nutzungen der Siedlungsdruck auf den unbebauten Außenbereich im Stadtgebiet, also etwa auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Knoblauchsland und die Waldflächen des Nürnberger Reichswalds, ein Stück weit gemindert wird. Die Planung verursacht keinen Flächenverlust bzw. keine Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlich oder landschaftlich hochwertig geprägten Flächen, sondern überplant urban geprägte, bereits genutzte Flächen mit bestehender Versiegelung sowie einer überwiegenden Bebaubarkeit nach § 34 BauGB. Mit dem Planungsvorhaben ist kleinflächig ein Verlust von auf Brachflächen spontan entstandenem Wald verbunden (ca. 1,2 ha). Im Sinne des Schutzguts Fläche ist diese Wirkung als weniger nachteilig einzustufen als etwa das Vordringen einer neuen Siedlung in Waldflächen am Orts- bzw. Stadtrand.

1 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)

Während der Bauzeit kommt es zu großflächigen Abgrabungen der vorhandenen Auffüllungen sowie zu nachfolgenden Aufschüttungen und Bebauungen, was zur Veränderung des Bodengefüges führt. Bei der geplanten Bebauung handelt es sich um ein urbanes Wohnquartier mit einer überwiegend hohen Bebauungsdichte und großen Freiflächen (mindestens 1/3 Freifläche im Gesamtgebiet Brunecker Straße). Entsprechend wird eine wesentliche Versiegelung außerhalb der Freiflächen erfolgen. Es erfolgt in Teilbereichen eine Inanspruchnahme von naturbelassenen Flächen bzw. natürlichen Lebensräumen und geringfügig von Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und Grünflächen. Da es sich jedoch gleichzeitig um eine umfangreiche Wiedernutzung von innerstädtischen Brach- bzw. mindergenutzten Flächen und teilweise um die (Wieder-)Nutzung bestehender Gewerbe- und Verkehrsflächen handelt, sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche insgesamt nicht zu erwarten.

2.2. Boden

Ausgangssituation

Gemäß den Angaben der geologischen Karte von Bayern (1:50.000, Hrsg.: Landesamt für Umwelt) sowie verschiedener Voruntersuchungen liegt der Änderungsbereich im Bereich quartärer Lockergesteine des Urpegnitztales, die von den Ablagerungen des Keupers, bestehend aus Buntsandstein bzw. Blasensandstein, unterlagert werden. Die quartären Ablagerungen bestehen im Wesentlichen aus feinkörnigen pleistozänen Ablagerungen aus Flugsand über zumeist sandigen bis sandig-kiesigen Terrassenablagerungen (Hochterrasse der Pegnitz). Z.T. treten auch gröbere Sedimente in Form von fluviatilen Schotterablagerungen auf. Die unterlagernden Sedimente des Keupers setzen sich aus mittel- bis grobkörnigen Sandsteinen (Buntsandstein bzw. Blasensandstein) zusammen, in die bereichsweise Mergel- und Tonlagen zwischengeschaltet sind. Die Keuperoberfläche ist als ein erosionsgeprägtes Rinnensystem ausgebildet, welches von den quartären Sedimenten vollständig aufgefüllt wurde. Die Mächtigkeit der quartären Ablagerungen schwankt zwischen 10 bis 40 m (im Mittel ca. 15 m). In Folge der Vornutzungen mit Gewerbe und Bahn steht im nur teilweise versiegelten Untersuchungsgebiet flächig eine anthropogene Auffüllung an. Diese setzt sich aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit wechselnden Anteilen an Fremdbestandteilen (u.a. Bauschutt, Ziegelbruch, Gleisschotter, Schlacke) zusammen und erreicht Mächtigkeiten bis zu max. 5 m. Im Mittel liegt die Auffüllungsmächtigkeit bei weniger als 1 m. Das Auffüllungsmaterial weist großflächig abfallrechtlich relevante Bodenbelastungen auf. Als Schadstoffparameter sind hierbei im Wesentlichen polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Schwermetalle (SM) zu nennen. In sehr begrenzten Teilbereichen liegen neben den abfallrechtlichen Belastungen des Auffüllungskörpers auch nutzungsbedingte Boden- / Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen vor, die teilweise bereits saniert wurden bzw. derzeit noch saniert werden. Zusätzlich zu den bereits v.g. Schadstoffen sind als sanierungsrelevante Schadstoffe auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) zu nennen. Die Sanierungen wurden bzw. werden von verschiedenen Sanierungspflichtigen (v.a. Mieter von Teilflächen, DB AG) durchgeführt. Die derzeit noch sanierungsrelevanten Teilbereiche umfassen inzwischen aber nur noch räumlich sehr begrenzte Flächen des Gesamtgebietes Brunecker Straße. Innerhalb des

Änderungsbereiches befinden sich drei Sanierungsflächen, dies sind zwei ehemalige Tanklager sowie ein ehemaliger Lagerplatz. In Zusammenschau aller Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass im Zuge der Flächenkonversion fast ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Boden-, Bodenluft- und Grundwasserkontaminationen im Sinne des BBodSchG lediglich in Teilbereichen vorliegen. Im FNP sind gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Im Änderungsbereich ist eine hinweisliche Kennzeichnung an den relevanten Stellen vorgesehen. Aufgrund der groben, übergeordneten Planungsebene kann keine kleinteilige Darstellung von Flächen erfolgen. Diese kleinteiligere Betrachtung mit dem Aufzeigen und der Kennzeichnung exakter Flächen muss auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans erfolgen. Relevant sind hier dann Flächen, die Überschreitungen relevanter Prüf-, Richt- und Zuordnungswerte2 aufweisen. Des Weiteren sind Flächen zur Kennzeichnung relevant, für die erheblichen Restbelastungen aufgrund der beim Umweltamt vorliegenden Kenntnisse aus der Altlastenbearbeitung zu erwarten sind (v.a. ehemalige Tankläger und Schrottplätze). Die Schadstoffsituation für das Untersuchungsgebiet wurde in den letzten Jahren detailliert in einer GIS-basierten Datenbank erfasst, sodass die laterale und vertikale Verbreitung der einzelnen Schadstoffe / Schadstoffgruppen detailliert bekannt ist. Der oberste Grundwasserleiter liegt in den Sandsteinen des Keupers (Buntsandstein / Blasensandstein) sowie (vor allem innerhalb der o.g. Erosionsrinnen) in den quartären Ablagerungen. Gemäß den Erkenntnissen der Voruntersuchungen zum Gesamtgebiet Brunecker Straße handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von ca. 6 – 8 m unter GOK. Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist in nördliche Richtung gerichtet. Durch die erosionsbedingte Rinnenstruktur sowie durch die in begrenzten Teilbereichen noch aktiven hydraulischen Sanierungsmaßnahmen („pump and treat“) können lokal auch andere Fließrichtungen auftreten. Die Versickerungseignung des Untergrundes ist grundsätzlich abhängig vom Grundwasserflurabstand und dem Untergrundaufbau. Der Grundwasserflurabstand ist auf dem Areal für eine Versickerung ausreichend groß. Der vorliegende Untergrundaufbau aus verwitterten Keupersandsteinen mit Auflage von Lockersedimenten ist zudem für eine Versickerung des gesammelten Niederschlages geeignet. Nachdem auch die Schadstoffbelastungen der Bodenhorizonte im Änderungsbereich überwiegend oberflächennah vorliegen (< 1 m), ist das Gebiet auch aus dieser Sicht für eine Versickerung geeignet, sofern die Altlastensituation bei der Positionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt wird und dadurch gewährleistet wird, dass keine Versickerung in belastete und im Untergrund verbleibende Bodenschichten erfolgt. Der Änderungsbereich weist aktuell eine Versiegelung von ca. 40-45 % auf. Diese geringe Versiegelung ist dabei insbesondere auf den gezielten Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen als Vorbereitung für die städtebauliche Umnutzung zurückzuführen. Im Jahr 2005, welcher als Bezugszeitraum im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung (vgl. Kapitel 4.1) herangezogen wird, war eine Versiegelung von ca. 45-50 % im Ände-

2 > Hilfswert 2 (LfW-Merkblatt 3.8/1); Z2- und >Z2-Material in Bodenproben (abfallrechtliche Zuordnungswerte nach LAGA)

rungsbereich gegeben. Hierbei berücksichtigt wurden alle vollständig versiegelten Flächen. Nicht einbezogen wurden unbefestigte Wege, Plätze, Stellplätze und Schotterrasen sowie Flächen mit durchlässigen Belägen.

Auswirkungen / Prognose

Durch die vorgesehene Nutzungsumwidmung des Areales ist aufgrund der erforderlichen, bautechnisch bedingten Bodeneingriffe in den zukünftigen Baufeldern von einem flächigen Abtrag der oberflächennahen schadstoffbelasteten Auffüllungsschichten auszugehen. Zudem ist der Rückbau der aufstehenden Bausubstanz zu erwarten. In den zukünftigen Grünund Erschließungsflächen ist dagegen teilweise mit einem Verbleib von abfallrechtlich relevanten Bodenmassen zu rechnen. In Folge der Bodeneingriffe wird das Schadstoffpotential deutlich reduziert. Insbesondere in den zukünftigen Baufeldern ist hierbei zur Schaffung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse von einer erheblichen Entfernung der Bodenbelastungen auszugehen. Auf jeden Fall werden in den nachfolgenden detaillierten Planungen (insbesondere Bebauungspläne) in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung, Sanierungsziele festgelegt, die alle Wirkpfade des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) berücksichtigen und im Rahmen der Ausführung erreicht werden müssen. Nach Durchführung der Flächenkonversion in Verbindung mit einer nutzungsbezogenen Sanierung sind dann auch bei der sensibleren Nutzung der Flächen keine Gefährdungen von Schutzgütern gem. BBodSchG / BBodSchV (Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden- Nutzpflanze, Boden-Grundwasser) mehr gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Grundwasserqualität deutlich verbessert, da ggfs. noch vorhandene sanierungsrelevante Grundwasserkontaminationen abschließend saniert und Neueinträge aufgrund der vorgesehenen Nutzung bzw. durch das Verringern von bestehenden Bodenbelastungen wirksam und dauerhaft unterbunden werden. Durch eine fachtechnische Begleitung der Bodenaushub- und Rückbaumaßnahmen, in Verbindung mit der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Deklaration der anfallenden Boden-/Rückbaumassen gemäß den einschlägigen Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), kann sichergestellt werden, dass das anfallende Material ordnungsgemäß entsorgt wird. In diesem Zusammenhang sollen die anfallenden Aushub- / Rückbaumassen in Abhängigkeit des Belastungsgrades „off-site“ einer geregelten Entsorgung zugeführt werden. Gering belastetes Aushub-/Recycling-Material soll in Teilbereichen vor Ort sowie ggfs. in technischen Bauwerken wiederverwertet werden. Die Konkretisierung der Entsorgungs-/Verwertungsmaßnahmen in den verbindlicheren Planungsstufen muss aus fachlichen Gründen über ein mit den zuständigen Fachbehörden noch abzustimmendes Entsorgungs-/Verwertungskonzept zum Bodenmanagement erfolgen. Integraler Bestandteil dieses Konzeptes ist gemäß Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Verwertung von gering belastetem Bodenaushub vor Ort. Neben den monetären Gesichtspunkten ist hier die Entlastung der Nachbarschaft (Transportaufkommen) und die Öko-Bilanz (kurze Transportwege) positiv zu bewerten. Es ist im Wesentlichen angedacht, gering belastetes Aushubmaterial in zukünftigen Grün- / Erschließungsflächen zu verwerten. Das Bodenmanagement, welches neben der Bebauungs- und

Freiflächenplanung auch die Pläne zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt, ist hierbei auch mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abzustimmen. Es muss in der konkreten Planung sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser nur in schadstofffreie Bodenhorizonte versickert wird. Ggfs. müssen Bodenaustauschmaßnahmen im Bereich der Versickerungsanlagen / Versickerungskegel erfolgen. Nach überschlägiger Berechnung ist für den Änderungsbereich zukünftig von einem Versiegelungsgrad von ca. 42-47% auszugehen, da hier von einer intensiveren und stärker verdichteten Nutzung im Vergleich zur aktuellen Flächennutzung auszugehen ist. Für das gesamte Gebiet liegt eine historisch-genetische Rekonstruktion bzw. Luftbildauswertung zu Kampfmitteln vor. Demnach besteht für das Areal Kampfmittelverdacht. Dies wird bei der weiteren Flächenentwicklung berücksichtigt.

Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen

festzustellen. Der Versiegelungsgrad im Umgriff wird annähernd gleichbleiben oder kann sich geringfügig reduzieren. Dies ist trotz einer intensiven baulichen Nutzung auf die große öffentliche Grünfläche zurückzuführen. Der aktuell vorhandene geringe Versiegelungsgrad ist Ergebnis der bewussten und geplanten Umnutzung der Fläche mit Rückbau und Freihaltung. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten. Durch die erforderlichen Bodensanierungen erfolgt auch eine wechselwirkende Verbesserung mit dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann.

2.3. Wasser

Ausgangssituation

Topografie Das Gebiet des ehemaligen Nürnberger Südbahnhofs ist grundsätzlich eben. An Übergängen zu den umliegenden Gebieten (bspw. zu Bahndämmen) sind wesentliche Hangkanten bzw. Höhenunterschiede vorhanden. Weiterhin ist insgesamt ein Gefälle von Westen nach Osten erkennbar.

Boden, Versickerungsfähigkeit Insgesamt wurden im Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ 136 unverrohrte Rammkernsondierungen (DN 100 mm) bis in max. 6 m Tiefe abgeteuft. Ab der Geländeoberkante bzw. unterhalb der zum Teil vorhandenen Versiegelung liegen flächig anthropogene Auffüllungen, die im Wesentlichen aus Sand bis kiesigem Sand mit Beimengungen von Bauschutt bestehen. Unterhalb der Auffüllung stehen Sand bzw. Verwitterungen aus Burgsandstein an. Die kf-Werte des natürlichen Bodens liegen zwischen 2,8*10-4 bis 3,6*10-5m/s. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist somit grundsätzlich als gut und geeignet für die Niederschlagswasserbeseitigung einzustufen.

Grundwasser Nürnberg befindet sich in der niederschlagsarmen Region Mittelfranken. Diese ist im Vergleich zu anderen bayerischen Regionen durch verhältnismäßig geringe Niederschläge gekennzeichnet. Die durchschnittliche Grundwasserneubildungsrate für Mittelfranken beläuft sich auf rund 100 mm / Jahr. Die nutzbaren Grundwasservorkommen in der Region Mittelfranken sind im Wesentlichen ausgenutzt, daher ist es erforderlich mit den vorhandenen Grundwassermengen nachhaltig umzugehen. Verunreinigungen des Grundwassers müssen vermieden werden. Laut Grundwasserbericht 2017 der Stadt Nürnberg tragen wasserrechtliche und umweltfachliche Überprüfungen Sorge dafür, dass die Grundwasserbenutzungen schonend und nachhaltig erfolgen. Der Schutz der Grundwasservorräte vor qualitativer Beeinträchtigung und Überbeanspruchung hat bei der Vergabe von Wasserrechten in Nürnberg höchste Priorität. 50 % der Grundwassernutzungen gehen in Nürnberg auf die Trinkwassergewinnung zurück. Die betriebliche Grundwassernutzung bildet neben der Trinkwassergewinnung den größten Anteil an den Grundwasserentnahmen. Weiterhin gibt es in Nürnberg aufgrund der im Norden des Stadtgebietes auf Gemüseanbau spezialisierten Landwirtschaft einen besonders hohen Wasserbedarf zur Bewässerung. Die Grundwasserneubildung ist ein wichtiges Maß für die natürliche Regenerationsfähigkeit der Ressource Grundwasser. Als wichtige Wasserhaushaltsgröße ist sie gleichbedeutend mit dem Niederschlagsanteil, der als Sickerwasser die Grundwasservorräte auffüllt. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung, da in Bayern 92 % des gewonnenen Trinkwassers aus dem Grundwasser stammen. Die Grundwassernutzungen müssen sich an der Grundwasserneubildungsrate orientieren. Es gilt der Grundsatz, dass dem Grundwasser nur die Menge entnommen werden darf, die im gleichen Zeitraum neu gebildet werden kann. Laut des Grundwasserberichtes von 2017 ist die Grundwasserneubildungsrate im Stadtgebiet insgesamt relativ gering. Dies ist teilweise durch die natürlichen Voraussetzungen bedingt, teilweise aber auch durch die Versieglung von Flächen und die Verdichtung von Böden. Die Grundwasserneubildung ist mit 50 mm/a bis 100 mm/a anzusetzen. Die Werte für die Grundwasserneubildung im Untersuchungsgebiet liegen bei > 50 - 100 mm/a bis > 200 – 250 mm/a im unbebauten Zustand. Teilweise liegt die Grundwasserneubildung im Änderungsbereich über der im Durschnitt für die Stadt Nürnberg angesetzten Grundwasserneubildung. Dies ist wahrscheinlich durch das Ausgangsmaterial im Untersuchungsgebiet (Sand, Schotter) geologisch bedingt. Angesichts der Niederschlagsarmut der Region, der möglichen zukünftigen negativen Auswirkungen des Klimawandels und der bereits erfolgten Reduktion der Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Überbauung sind erhöhte Anstrengungen zur Verbesserung der Niederschlagswasserversickerung und damit zur nachhaltigen Sicherung der Grundwasservorräte unabdingbar. Weiterhin sind Maßnahmen zur Verbesserung der Niederschlagsversickerung auch durch die klimawandelbedingte zunehmende Gefahr von Starkregenereignissen relevant. Der oberste Grundwasserleiter ist in den quartären Ablagerungen des Urpegnitztales ausgebildet. Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist Nord bis Nordwest, durch Rin-

nenstrukturen können die Grundwasserstände lokal stark variieren. Der Grundwasserflurabstand beträgt nahezu im gesamten Untersuchungsgebiet mindestens 3 m. Lediglich kleinere Flächen im südöstlichen Bereich sind davon ausgenommen. Die Anlage 1 zum Umweltbericht umfasst einen Lageplan, in welchem die vorhandenen Grundwassermessstellen innerhalb des Änderungsbereichs dargestellt wurden. Zu diesen Messstellen liegen gegenwärtig nur geringe Informationen vor und insbesondere ist eine eventuelle Eignung dieser als Überwachungsstelle derzeit nur zum Teil beurteilbar. Zu einigen Messstellen liegen jedoch genauere Informationen vor, da diese im Rahmen gutachterlicher Betrachtungen genauer untersucht wurden. Hierzu wurde ein weiterer Anlagenplan (Anlage 2) mit einer Tabelle und detaillierteren Informationen erstellt. Für Grundwassermessstellen besteht grundsätzlich die Anforderung des Erhalts. Sollte ein Erhalt aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, ist für einen Ersatz der Grundwassermessstellen zu sorgen. Dies hat in Abstimmung mit dem Umweltamt und auf den nachfolgenden, verbindlicheren Planungsebenen zu erfolgen.

Oberflächengewässer Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Eine Ableitung des Regenwassers in den östlich benachbarten Flachweiher bzw. Neuselsbrunngraben ist aus diversen Gründen (Topografie, Einleitmengen, saisonale Entleerung) nicht möglich.

Vorhandene Entwässerungsanlagen Am Rande des Einzugsgebietes befindet sich in der Ingolstädter Straße ein Mischwasserkanal, welcher jedoch nach Aussage der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) bereits stark ausgelastet ist. Im Bestand sind verschiedene Einleitungsstellen in diesen Kanal vorhanden. Aufgrund der überlasteten öffentlichen Kanalisation in der Ingolstädter und Münchener Straße wird das Trennsystem gegenüber dem Mischsystem favorisiert.

Auswirkungen / Prognose

Durch die geplante Umnutzung werden Flächen, welche in der Vergangenheit bereits gewerblich genutzt wurden, einer Wiedernutzung zugeführt. Dabei werden Flächen bebaut, ver- und entsiegelt. Diese Maßnahmen beeinflussen dabei insbesondere die Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Wasserhaushalts. Die örtlichen Rahmenbedingungen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind günstig. Versickerungsfähigkeit des Bodens, Grundwasserflurabstand und auch die Altlastensituation stehen, bei entsprechender Berücksichtigung, einer Versickerung nicht entgegen. Grundsätzlich ist dabei jedoch zu beachten, dass beim Vorliegen von Schadstoffbelastungen in den Auffüllungshorizonten eine Versickerung nicht möglich ist. An diesen Stellen sollte der Boden ausgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, sollten gedichtete Systeme zur Anwendung kommen, um das Wasser an andere Stellen im Gebiet zu leiten und dort schadlos versickern zu lassen. Alternative Formen der Entwässerung (Anschluss ans Mischsystem, Trennsystem, zentrale Versickerung) wurden geprüft, aber aufgrund technischer Schwierigkeiten (hydraulische Überlastung, fehlende Vorfluter, Tiefenlage der Becken) nicht weiterverfolgt. Unter

Würdigung des Versickerungsgebotes (§ 55 WHG) soll in der Planung eine dezentrale Versickerung vorgesehen werden. Es würden somit Regenwasserabflüsse vor Ort versickert werden. Grundsätzlich wird dabei eine getrennte Bewirtschaftung von Niederschlagswasserabflüssen von öffentlichen und privaten Flächen favorisiert. Regenwasserabflüsse von den versiegelten Flächen der Grundstücke verbleiben somit vollständig auf den selbigen. Eine Ableitung in den öffentlichen Raum ist nicht vorgesehen – auch nicht für stärkere Niederschläge. Für die Ausführung der Versickerungsanlagen sind verschiedene Optionen möglich (bspw. Mulden-Rigolen-Versickerung, Versickerungsmulden / -flächen, Baumrigolen). Durch die favorisierte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung der versiegelten Flächen werden die Niederschlagsabflüsse direkt vor Ort dem Wasserkreislauf wieder zugeführt. Damit kann neben Rückhaltung und Behandlung auch eine weitgehende Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt erreicht werden. Insgesamt sind als positive Auswirkungen (durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung) Folgende zu nennen:

wasserbewirtschaftung

haushalt an (derzeit kann die natürliche Grundwasserneubildung nicht erreicht werden)

Detaillierte Informationen zur genauen Entwässerung einzelner Bauflächen können auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht dargelegt werden und erfolgt daher konkreter auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hier kann nach weiterer Konkretisierung der Planung die spätere Umsetzung über entsprechende textliche Festsetzungen oder über vertragliche Regelungen erreicht werden.

Wesentliche nachteilige Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderungen auf das Schutzgut Wasser (insbesondere auf das Grundwasser) sind insgesamt nicht erkennbar; die Auswirkungen der (Durchführung der) Planung können somit als nicht erheblich eingestuft werden. Durch die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind deutliche positive Auswirkungen und Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu erwarten. Durch die vorgesehenen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine Verbesserung erreicht. Dadurch erfolgt eine wechselwirkende Verbesserung zwischen dem Schutzgut Boden und dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann.

2.4. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

2.4.1. Pflanzen

Ausgangssituation / Bestand

Im Änderungsbereich bestehen nebeneinander großflächige vegetationsfreie Flächen (Gebäude, versiegelte Frei- und Verkehrsflächen) und eine große Vielfalt an Vegetationsbeständen, die sich im Wesentlichen auf brachgefallenen ehemaligen Nutzflächen entwickelt haben und einer hohen natürlichen Dynamik unterliegen. Die Vegetationsentwicklung auf dem gesamten Gelände des ehemaligen Südbahnhofs ist geprägt durch die sandigen Bodenverhältnisse, die Nutzungsgeschichte des Geländes und die vorhandenen Samenquellen. Entsprechend dem vorhandenen Untergrund herrschen fast im gesamten Gebiet trockene und nährstoffarme Wuchsverhältnisse, nitrophile Vegetation ist kaum vorhanden. Neben den geologisch anstehenden Sanden bestimmen v.a. anthropogene Auffüllungen den Standort. Die Geschichte des Gebietes prägte über Jahrzehnte ein stetiger Wechsel von gewerblicher Nutzung, (Boden)Störungen und Brachestadien auf eng verzahnten Flächen, von welchem seltene Initialstadien und Pioniervegetation profitierten. Die Vegetationsstrukturen im Änderungsbereich unterliegen einer hohen natürlichen Dynamik. Auf geeigneten Rohbodenflächen entstehen innerhalb weniger Jahre artenreiche initiale Vegetationsstrukturen, die sich meist in Richtung wertvoller Sandmagerrasen oder Ruderalfluren entwickeln. Auch diese Magerrasen und Ruderalfluren sind der natürlichen Sukzession unterworfen und verändern sich durch aufkommende Gehölze relativ schnell. In den vergangenen Jahren hat die Verbuschung stark zugenommen; in Teilen ist bereits von einer Waldentwicklung zu sprechen. Durch den Gleis- und Gebäuderückbau wurden in den letzten Jahren großflächig offene Sandflächen geschaffen, auf denen die Besiedelung durch Tier und Pflanze erneut begonnen hat. Im Jahr 2015 erfolgte eine umfangreiche Erfassung der aktuellen Vegetationsstrukturen innerhalb der Grundstücke im Besitz des Eigentümers (aurelis Real Estate GmbH & Co. KG) mit Aufnahme der Biotop- und Nutzungstypen, Zuordnung der Bestände zu den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung, Erhebung von Flächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sowie einer floristischen Erfassung seltener und gefährdeter Pflanzenarten. Diese Erfassung wurde 2019 aktualisiert. Der Erfassungsbereich, wie er in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeschlüsselt ist, ist nicht deckungsgleich mit dem Änderungsbereich 8b. Die Ingolstädter Straße und ein Gebäude im Nordosten des Änderungsbereichs (versiegelte Flächen) wurden nicht erfasst (vgl. Anlage 3)

Demzufolge bestehen heute im Änderungsbereich folgende Biotop- und Nutzungstypen (vgl. auch Kartendarstellung in Anlage 3):

Biotop- und Nutzungstypen Biotoptyp nach Bayerischer Biotopkartierung Gesetzlich geschützte Biotope Flächen- größe
gem. Anlage 2 zur Satzung der Stadt
Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstat-
tungsbeträgen (angepasst)
1.1. Heimische, standortgerechte Einzel- bäume, Baumgruppen, Alleen --- --- 0,12 ha
2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken WO – Feld- gehölze, naturnah --- 1,22 ha
2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume WH – Hecken, naturnah --- 0,77 ha
2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken- / Gebüschpflanzungen --- --- 0,02 ha
3.7 Schlagfluren, Naturverjüngung, Sukzession im und am Wald --- --- 1,24 ha
5.3 Kleingärten --- --- 0,78 ha
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen --- --- 0,97 ha
7.6a Versiegelte Verkehrsflächen --- --- 5,89 ha
7.6b Versiegelte Flächen (Gebäude) --- --- 1,87 ha
9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur – GL00BK Sand- § 30 / Art. 23 0,14 ha
flechtenreich, verbuschend, etabliert magerrasen
9.3c Initiale Silbergrasflur 9.3c Initiale Silbergrasflur GL00BK Sand- § 30 / Art. 23 0,23 ha
magerrasen
9.4 Halbruderale Magerrasen RF – wärme- liebende Ruderalfluren --- 0,45 ha
9.5 Altgrasbestände GB – magere Alt- grasbestände und Grünland- brachen --- 0,25 ha
10.1 Lückige, thermophile Ruderalflur – initial ST – Initialvege- tation, trocken --- 0,71 ha
10.2a Thermophile Ruderalflur – Übergang zu Magerrasen RF – wärme- liebende Ruderalfluren --- 1,83 ha
10.2b Thermophile ruderale Pioniervegetation auf ehemaligen Gleiskörpern --- --- 0,46 ha
10.2c Thermophile Raine --- --- 1,52 ha
Summe 18,47 ha

Biotoptyp nach

Bayerischer

Biotopkartierung

Gesetzlich

geschützte

Biotope

Flächen-

größe

Fett: Biotop- und Nutzungstypen entsprechend den Kriterien der Bayerischen Biotopkartierung; farbig hinterlegt: Flächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG. Tabelle 1: Biotop- und Nutzungstypen Sehr junge, initiale Ruderalfluren und Magerrasen, welche eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutzgut aufweisen, sind auf kürzlich zurückgebauten Gewerbeflächen sowie auf den rückgebauten Gleissträngen vorhanden. Sie finden sich über das ganze Modul II

verteilt, vermehrt im nördlichen Teil. Bereits seit längerem bestehende, etablierte Magerund Halbtrockenrasen sowie ausdauernde Ruderalfluren finden sich im Südwesten und Nordosten des Änderungsbereichs. Sie haben eine sehr hohe ökologische Bedeutung. Gehölzstrukturen verteilen sich kleinflächig über den gesamten Änderungsbereich. Allein im Südwesten des geplanten Modul II bestehen Pioniergehölze eine Fläche von über 1 ha. Insgesamt stellt sich der Gehölzbestand im Westen eher als junge Sukzessionsstadien dar, während im Osten deutlich ältere Bäume stehen. Eine besondere Bedeutung kommt dem erhaltenswerten Eichenbestand parallel zur Münchner Straße sowie mehreren Gruppen von Alt-Eichen, die im Gebiet verteilt stehen, zu. Die Kleingärten im Osten des Moduls haben ebenso wie die befestigten Flächen geringe Bedeutung für das Schutzgut, die vollversiegelten Flächen keine. Dieser Bereich mit geringer oder keiner Bedeutung für das Schutzgut nehmen einen Großteil der Flächen im Änderungsbereich ein. Die floristische Aufnahme erbrachte Nachweise von über 30 Rote-Liste-Pflanzenarten. Darunter finden sich Arten wie z.B. das Gewöhnliche Silbergras (Corynephorus canescens), die Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe subsp. Stoebe), die Windblumen-Königskerze (Verbascum phlomoides) und das Schwarze Bilsenkraut (Hyoscyamus niger). Gemäß der Vegetationserfassung von 2019 sind auf rund 0,37 ha nach § 30 BNatSchG (Trockenrasen) bzw. nach Art. 23 BayNatSchG (Magerrasen) geschützte Vegetationstypen im Beriech des Modul II vorhanden (vgl. auch Anlage 4). Die Abgrenzung von Flächen, die den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung entsprechen, wurde durch die Erfassungen 2019 gegenüber der amtlichen Biotopkartierung von 2006 aktualisiert. Die entsprechenden Biotop- und Nutzungstypen sind in der obenstehenden Tabelle markiert und in Anlage 3 dargestellt. Teile der Gehölzbestände sind als Waldflächen im Sinne des Art. 2 BayWaldG einzustufen. Die Abgrenzung dieser Waldflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Oktober 2013. Sie berücksichtigt diejenigen Gehölzbereiche, welche Waldeigenschaften aufweisen (Ausdehnung und Boden der überschirmten Fläche, Baumarten sowie Alter und Höhe der Bäume). Im Änderungsbereich des Modul II liegen zwei junge Sukzessionswälder im Südosten, die sich aus Pionierbaumarten zusammensetzen und als Wald eingestuft sind.

Auswirkungen / Prognose

Die Planung für das Modul II sieht im Norden der Fläche die Entwicklung eines urbanen Gebiets mit einer Mischung aus Wohnen, Arbeiten sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen vor, welches im FNP als gemischte Baufläche dargestellt wird. Bei einer entsprechenden Bebauung ist von einer großflächigen Versiegelung bzw. Überformung des aktuellen Vegetationsbestands auszugehen. Bereits im Vorfeld einer solchen Neugestaltung ist durch notwendige Bodensanierung, Altlastenbeseitigung, Rückbau etc. mit Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu rechnen. Entsprechende Maßnahmen werden unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden frühzeitig und sorgfältig auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Möglichkeiten zum Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen sind auf Ebene der Bebauungsplanung auszuloten und verbindlich zu regeln.

Im Süden wird der zukünftige Stadtteilpark als öffentliche Grünfläche dargestellt. Neben dem Bedarf der zukünftigen Nutzer an Erholungsflächen und nutzbaren Freiflächen spielen auch Themen wie die Sanierung bestehender Bodenbelastungen, die Höhenentwicklung des Gesamtgebiets und die angestrebte Regenwasserversickerung eine Rolle. Diese können wiederum in Konflikt zum Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen stehen.

Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen festzustellen. Entsprechende Maßnahmen zu Schutz, Vermeidung, Verringerung und Ausgleich sind daher im nachfolgenden Bebauungsplan verbindlich zu definieren und zu regeln.

2.4.2. Tiere

Ausgangssituation / Bestand

Der Änderungsbereich weist durch den sandigen Untergrund sehr trockene und nährstoffarme Lebensraumbedingungen auf. Vernetzungsstrukturen bestehen zum Dutzendteichareal im Osten sowie zum Rangierbahnhof Nürnberg und darüber hinaus entlang der Bahngleise. Aus den letzten 10-15 Jahren liegen zahlreiche Untersuchungen zur Tierwelt vor. Entsprechend der Vegetationsausstattung bot das Gelände damals Lebensraum vor allem für Offenlandarten der Tiergruppen Vögel, Insekten und Reptilien. Die extremen Bedingungen boten Spezialisten Lebensräume, wie es sie kaum im Nürnberger Stadtgebiet gibt. Die Vegetationsentwicklung der letzten 15 Jahre mit fortschreitender Gehölzsukzession verschob das Habitatangebot zu Gunsten von Tiergruppen der halboffenen Landschaft und Gebüsche. Erst in jüngster Zeit wurden durch den Rückbau der Gleise und von Gewerbeflächen Rohboden-/Sandflächen geschaffen, welche der Reptilien- und Insektenfauna sowie Vogelarten trockenwarmer Lebensräume in Teilbereichen wieder neuen Lebensraum bieten. Im Jahr 2015 wurden umfangreiche faunistische Erfassungen durchgeführt, um den aktuellen Sachstand zu erheben. Die Erhebungen umfassten v. a. die Tiergruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter (vgl. auch Kartendarstellung in Anlage 5). In den Jahren 2019 und 2020 erfolgte eine Aktualisierung der faunistischen Erfassungen (vgl. WGF (2021): Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz). Die aktualisierten Erfassungen ergaben für den Bereich des Modul II folgendes: 2015 wurden bei den Fledermäusen 7 Arten nachgewiesen, welches dem typischen Artenspektrum „naturnaher“ Gebiete in Nürnberg entsprechen. Dabei ist die mit Abstand am häufigsten erfasste Art die Zwergfledermaus. Schwerpunkt der Fledermaus-Aktivitäten liegt entlang der alten Gehölzbestände an der Münchner Straße. Dieser Bereich steht in räumlichem Zusammenhang mit dem nachgewiesenermaßen bedeutendsten Nürnberger Fledermaushabitat, dem Dutzendteichgelände. Bei den Vögeln wurden 2020 im Untersuchungsgebiet 19 Arten erfasst, darunter 5 Rote Liste Arten. Von besonderer Bedeutung ist der Bruthinweis des Gartenrotschwanzes sowie die Nachweise von Grünspecht und Steinschmätzer, die das Areal mindestens zeitweise

nutzen. Die alten Gehölzbestände im Osten des Modul II stellen einen Schwerpunktlebensraum dar, wertbestimmend ist zudem der hohe Anteil an Brachflächen unterschiedlicher Sukzessionsstadien. Die Zauneidechse wurde als einzige Reptilienart festgestellt. Potenzielle Vorkommen von Schlingnatter oder Mauereidechse konnten weder bei der Erfassung 2020 noch in den Erhebungen der vorangegangenen Jahre belegt werden. Der ehemalige Südbahnhof bildet zusammen mit dem Rangierbahnhof den größten Zauneidechsenlebensraum im Stadtgebiet und vermutlich einen der größten in Nordbayern. Auch im Bereich des Modul II ist mit einer sehr großen Population von mindestens 350 Tieren zu rechnen, wobei die Erfahrungen im Modul I gezeigt haben, dass eine Abschätzung der Populationsgröße mit erheblichen Fehlern behaftet sein kann. Nachweise erfolgten schwerpunktmäßig im Südwesten des Moduls II sowie im Osten. Besiedelt werden Flächen mit Magerrasenstadien, Gehölzsukzession, Gehölzränder und Ruderalflächen. Die ehemaligen Gleiskörper und mit Pioniervegetation bestandene Zwischengleisflächen bieten der Art äußerst günstige Habitatbedingungen. Im nördlichen Bereich, mit seinem hohen Anteil versiegelter Flächen, wurden keine Zauneidechsen erfasst. Bei den Heuschrecken konnten 17 Arten nachgewiesen werden, darunter 5 Arten der Roten Liste Bayern. Die offenen Pionierflächen sowie deren Übergangsstadien hin zu wärmeliebenden Ruderfluren und Gebüschsukzession bieten großflächige Habitatstrukturen für anspruchsvolle und bestandsbedrohte Heuschreckenarten. Besondere Bedeutung kommen den Flächen im Westen und Osten des Modul II zu, welche frühe Sukzessionsstadien und Rohbodenstandorte aufweisen. Dem individuenreichen Vorkommen der in Bayern stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke und der beiden bayernweit vom Aussterben bedrohten Arten Rotleibiger Grashüpfer und Blauflügelige Sandschrecke kommt eine besondere Bedeutung zu. Bei den Tag- und Nachtfaltern, Käfern sowie den Libellen wurden keine besonders wertvollen Arten erfasst. Auch bei der Erfassung im Jahr 2020 konnte kein Nachweis des Nachtkerzenschwärmers erbracht werden. Ebenso wenig wurde der Eremit im Änderungsbereich nachgewiesen. Insgesamt bestätigten die 2020 durchgeführten faunistischen Erfassungen die bereits bekannte hohe bis sehr hohe Bedeutung des Änderungsbereiches für die Tierwelt.

Auswirkungen / Prognose

Die Habitatausstattung wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig verändern. Auf den bisher großflächig vorhandenen Brachflächen werden im Änderungsbereich im Wesentlichen Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen geschaffen. Mit einem großflächigen Verlust von Lebensräumen für die verschiedenen Arten ist zu rechnen, Erhaltungsmöglichkeiten sind auf Ebene der Bebauungsplanung im Einzelnen zu erörtern. Damit ist ein Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. In Hinblick auf die streng geschützten Tierarten werden die Auswirkungen der Planung und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG gegenüber Fledermäusen, Reptilien (Zauneidechse) und Vögeln im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) umfassend dargestellt werden.

Im Untersuchungsgebiet wurden besonders geschützte Tierarten, die nicht gleichzeitig nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt oder nach BArtSchV „streng geschützt“ sind, erfasst. Im Änderungsbereich wurden die Heuschreckenarten „Blauflügelige Sandschrecke“ und „Bauflügelige Ödlandschrecke“ nachgewiesen. Diese Arten sind stadtbedeutend bzw. das Untersuchungsgebiet hat eine besondere Bedeutung für das Vorkommen der Arten im Stadtgebiet. Die Planung bedeutet wahrscheinlich einen erheblichen Lebensraumverlust für diese Arten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um die nachteiligen Auswirkungen für streng geschützte Tierarten soweit als möglich zu begrenzen, zu vermeiden bzw. auszugleichen.

Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Tiere zu erwarten. In Kernlebensräume der Tierwelt wird großflächig eingegriffen und diese in weiten Teilen überbaut werden. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. Die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden in einer saP auf B-Plan-Ebene dargestellt.

2.4.3. Biologische Vielfalt

Biodiversität beschreibt die Vielfalt von Lebensräumen, die Vielzahl von Arten und genetische Besonderheiten innerhalb der Arten, d.h. eine Vielfalt an Einzelindividuen. Dadurch steht Biologische Vielfalt in direktem Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2). Die Auswirkungen der Planung sind demnach hinsichtlich der biologischen Vielfalt als erheblich nachteilig zu bewerten.

2.5. Landschaft

Ausgangssituation

Das Orts- und Landschaftsbild im Änderungsbereich ist durch dessen Nutzungsgeschichte geprägt. Zum Änderungsbereich zählen die bereits zurückgebaute Gleisharfe des ehemaligen Güterumladebahnhofs, weitere Gleisanlagen sowie großflächige gewerbliche Nutzungen ohne jegliche gestalterische Qualität. Diese Flächen besitzen keine Bedeutung für das Schutzgut. Innerhalb des Gebietes sind keine relevanten Blickbeziehungen zu Landmarken der Stadt Nürnberg vorhanden. Die frühere Bahnnutzung ist nach dem Rückbau der Gleisanlagen nicht mehr unmittelbar ablesbar. Prägend für das Gebiet sind die großflächigen Versiegelungsbereiche und vielfältigen Brachflächen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Dabei reicht das Spektrum von frisch entsiegelten Rohbodenflächen über etablierte Offenlandstandorte, Gebüsche bis hin zu jungen Waldflächen. Da diese Flächen weitgehend für die Öffentlichkeit unzugänglich und von außen kaum wahrnehmbar sind, ist ihre Bedeutung für das Schutzgut gering.

Auswirkungen / Prognose

Das Orts- und Landschaftsbild wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig verändern. Die derzeitige, ungeordnete Mischung aus Gewerbe- und Brachflächen wird

von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung abgelöst. Im Änderungsbereich wird zum einen ein urbanes Stadtquartier entwickelt und zum anderen ein großflächiger Park. Aufgrund der intensiven Vorplanung und des durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist sichergestellt, dass sich die Nutzungen sinnvoll in die Umgebung des Nürnberger Südostens einfügen. Innerhalb des Änderungsbereichs werden öffentlich wirksame Grün- und Freiflächen mit unterschiedlichen Ausprägungen geschaffen. Prägend für das Entwurfskonzept des Gesamtgebietes Brunecker Straße ist dabei eine stadträumliche wirksame Grünverbindung vom Hasenbuck zum Dutzendteich-Gelände. Der östliche und Großteil dieser Grünverbindung ist Teil des hiesigen Änderungsbereichs. In Modul II ist von einem weitgehenden Verlust der bestehenden Grünstrukturen auszugehen. Im Zuge der Bebauungs- und Grünordnungsplanung wird detailliert zu regeln sein, welche Strukturen (z.B. markante Einzelbäume) ggf. zum Erhalt festgesetzt werden können und welche im Zuge der Planung neu geschaffen werden. Chancen zur Neuschaffung von stadträumlich wirksamen Grünstrukturen innerhalb der Baugebiete bestehen zudem in den geplanten Bauflächen und in den Straßenräumen. So ist das Wettbewerbsergebnis u.a. durch großzügige und sehr stark geprägte öffentliche Straßenräume gekennzeichnet.

Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Landschaft festzustellen. Durch die städtebauliche Ordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen, insbesondere dem östlichen Teil des Stadtteilparks sowie in den Bauflächen und Straßenräumen, wird ein Ausgleich der verlorengehenden orts- und landschaftsbildprägenden Gehölzbestände erzielt.

2.6. Mensch, menschliche Gesundheit

2.6.1. Erholung

Ausgangssituation

Auf Grund der langjährigen Nutzung als Bahn- und Gewerbestandort in der Vergangenheit weist der Änderungsbereich keinerlei Erholungsfunktion auf. In den letzten 10 Jahren erfolgten verschiedene Rückbauten von Gebäuden und Gleisanlagen. Hierdurch liegen heute viele Flächen brach, auf welchen sich eine natürliche Vegetation entwickelt hat. Für die Bewertung der aktuellen Erholungsfunktion ist insbesondere ausschlaggebend, ob gegenwärtig Flächen mit Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung sowie Erholungseinrichtungen und -infrastruktur vorhanden sind. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit des Areals sowie die Beziehung zu umliegenden Gebieten wichtig. Im Änderungsbereich befinden sich aktuell keine Flächen, welche eine Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung besitzen. So gibt es keine öffentlich zugänglichen Flä-

chen, welche eine bewusste Erholungsfunktion besitzen. Ebenso sind Erholungseinrichtungen und -infrastruktur, wie bspw. Sitzbänke, Cafés, Spielflächen für Kinder und Jugendliche im gesamten Änderungsbereich nicht vorhanden. Die Zugänglichkeit des Änderungsbereichs, welche insbesondere die Nutz-, Begehbarund Erreichbarkeit umfasst, ist aus Sicht der Erholungsfunktion für den Menschen als gering zu bewerten. Eine Begehbarkeit des Änderungsbereichs, welcher nahezu vollständig im privaten Besitz ist, ist nur in Teilbereichen möglich. Darüber hinaus ist er nur über wenige, unattraktive Zugänge, welche überwiegend nicht für eine Fuß- und Radwegeanbindung ausgelegt sind, erreichbar und somit auch nicht gut an die umliegenden Gebiete angebunden. Vollständig durch den Änderungsbereich verlaufende und weiterführende Radund Fußwegeverbindungen sind gegenwärtig nicht vorhanden. Insgesamt besitzt der Änderungsbereich derzeit keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch – Erholung.

Auswirkungen / Prognose

Die Planung sieht eine komplette Umnutzung des Änderungsbereichs mit einer gemischten Nutzung (mit hohem Wohnanteil) vor. Darüber hinaus sind öffentliche Grünflächen und ergänzende soziale und gebietsversorgende Nutzungen sowie der im Änderungsbereich befindliche Abschnitt einer übergeordneten Freiraumverbindung (Hasenbuck – Gebiet Brunecker Straße – Volkspark Dutzendteich) vorgesehen. Durch die Planung werden keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungseignung des Gebietes für den Menschen entstehen, da gegenwärtig keine Erholungsfunktion im Gebiet gegeben ist. Durch die Grün- und Spielflächen (insbesondere der Anlage eines Stadtteilparks) sowie die Pflanzung von Gehölzen und durch sonstige grünordnerische Maßnahmen, welche in der Planung auf B-Planebene vorgesehen sind, ist von einer wesentlichen Aufwertung der Erholungsfunktion auszugehen. Innerhalb des Änderungsbereiches liegt der östliche Teil des neu vorgesehenen Stadtteilparks, durch welchen eine verbindende Grünachse mit Erholungsfunktion zwischen dem Naherholungsbereich Dutzendteich sowie dem Hasenbuck geschaffen werden soll. Diese Freiraumverbindung verbindet die bestehenden Grünflächen und schließt somit eine wichtige Lücke in der Grünraumversorgung und -vernetzung im Süden Nürnbergs. Hierdurch wird insbesondere auch eine Verbesserung für die bestehenden Nutzungen und Einwohner im Umfeld erreicht. In der Planung sind verschiedene Rad- und Fußwegeverbindungen (insbesondere im Bereich der neuen Grünachse) vorgesehen, welche die Durchgängigkeit des Gebietes zukünftig gewährleistet. Hierdurch soll ein Lückenschluss im übergeordneten Wegenetz erreicht werden. Insgesamt sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Erholung zu erwarten. Durch die (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen wird hingegen eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der Erholungsfunktion erreicht.

2.6.2. Lärmbelastung

Ausgangssituation

Auf den Änderungsbereich wirken verschiedene Lärmquellen von allen Seiten ein. Neben Verkehrslärm wirkt dabei auch Gewerbelärm auf den Änderungsbereich ein. Wesentliche Sportanlagen sind im Umfeld nicht vorhanden, so dass kein dies bzgl. Lärm auf das Gebiet einwirkt. Für den Änderungsbereich liegt eine schalltechnische Stellungnahme vor, in welchem die Anforderungen an den Schallschutz sowie zu erwartenden Geräuschimmissionen für den Bereich von Modul II erläutert und potentielle Schallschutzmaßnahmen zur Lösung von Lärmkonflikten dargestellt werden.

Verkehrslärm Auf den Änderungsbereich wirken die Geräuschimmissionen der Ingolstädter Straße, Münchener Straße, Brunecker Straße, der (zukünftig) weitergeführten Straßenbahnlinie, der neuen Planstraßen im Gebiet, des Rangierbahnhofs sowie der U-Bahn ein. Zu diesen Verkehrswegen (Schienen- und Straßenverkehr) erfolgte eine Berechnung der freien Schallausbreitung, in welcher sich innerhalb des Änderungsbereiches Immissionspegel von bis zu 67 dB(A) am Tag und bis zu 59 dB(A) in der Nacht ergeben können. Diese höchsten Werte liegen in nächster Nähe zur Münchener Straße im Osten sowie Norden entlang der Ingolstädter Straße. Im Zentrum des Änderungsbereiches sowie im Süden in Richtung der geplanten Parkfläche werden Werte von 50-54 dB(A) am Tag und 46-50 dB(A) in der Nacht erreicht. Entlang der neu geplanten Straßenbahntrasse im Westen liegen am Tag Werte von 56-58 dB(A) und in der Nacht von 51-53 dB(A) vor. Im Großteil des Änderungsbereiches kann der schalltechnische Orientierungswert für Mischgebiete in Höhe von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht bei der Einwirkung aller Verkehrsemittenten eingehalten werden. Nur in direkter Nähe zur Ingolstädter- und Münchener Straße liegen Überschreitungen des Orientierungswertes um bis zu 7 dB (Tag) / 9 dB (Nacht) vor. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht für Urbane Gebiete werden ebenfalls nur entlang der beiden Straßen nicht eingehalten. Hier sind Überschreitungen um bis zu 3 dB (Tag) / 5 dB (Nacht) möglich. Auf die geplante Parkfläche im Änderungsbereich wirkt maßgeblich von Osten durch die Münchener Straße Verkehrslärm ein. Hier liegt in den ersten 40-50 Metern noch eine Überschreitung von 60 dB(A) am Tag vor. Bis auf diesen Bereich weist die Parkfläche nach den Ergebnissen der freien Schallausbreitung Werte unter 60 dB(A) auf. Durch den Verkehrslärm besteht somit eine wesentliche Vorbelastung für den Änderungsbereich.

Gewerbelärm Auf den Änderungsbereich wirken Anlagengeräusche, insbesondere durch das nördlich angrenzende Möbelhaus und die dazugehörige Stellplatzanlage, das Kulturzentrum, Lebensmittelmärkte, Gaststätten, den Einzelhandel im Modul I sowie Gewerbebetrieben im Modul II. Weiterhin wirken Geräuschimmissionen der in größeren Abstand situierten Anlagen, z.B. DB Railport, Autologistiker, Rangierbahnhof, Gewerbegebiet Gibitzenhof ein.

Zum Gewerbelärm wurde eine freie Schallausbreitung für den Änderungsbereich berechnet. Im Ergebnis stellt sich dabei dar, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete (60 dB(A)) und für Urbane Gebiete (63 dB(A)) im Tagzeitraum voraussichtlich im gesamten Plangebiet eingehalten werden können. Dabei sind im Norden entlang der Ingolstädter die höchsten Beurteilungspegel von bis zu 54 dB(A) zu erwarten. Im Nachtzeitraum sind Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für Mischgebiete/Urbane Gebiete (45 dB(A)) in kleinen Teilbereichen entlang der Ingolstädter Straße zu erwarten. Diese Überschreitungen befinden sich jeweils gegenüber den Ausfahrtsbereichen der nördlich angrenzenden gewerblichen Nutzung. Durch den Gewerbelärm besteht somit eine geringe Vorbelastung des Änderungsbereiches.

Sport- und Freizeitgeräusche Für den Bereich Freizeitlärm ist festzuhalten, dass verschiedene seltene Großereignisse (bspw. Volksfeste, „Norisringrennen“ der Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft sowie das Musikfestival „Rock im Park“) im Umfeld des Untersuchungsgebietes stattfinden und hier temporär wesentliche Lärmimmissionen vorliegen. Sonstige große Sport- und Freizeitanlagen im südlichen Stadtgebiet sind grundsätzlich in ausreichender Entfernung, so dass hier keine maßgeblichen Auswirkungen bzw. Vorbelastungen zu erwarten sind. Im Änderungsbereich selbst soll eine Grünanlage im südlichen Teil mit mehreren Sportund Freizeitanlagen vorgesehen werden.

Auswirkungen / Prognose

Das Vorsehen der geplanten Nutzungen im Änderungsbereich birgt mit der bestehenden umliegenden sowie internen Situation einige Konflikte sowohl im Bereich Verkehrs- als auch Gewerbelärm. Zur Bewältigung dieser zu erwartenden Lärmbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung und insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen. Für den Verkehrslärm können folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

den bestehenden Straßen, Riegelbebauung, Abschirmeinrichtungen (Lärmschutzwände, Hügel, Wälle, etc.), schalltechnisch optimierte Anordnung von Nutzungen bzw. Grundrissgestaltung

dämmende Lüftungseinrichtung Schallschutzmaßnahmen für den Gewerbelärm sind:

schalltechnisch optimierte Anordnung von Nutzungen bzw. Grundrissgestaltung Zur Vorbeugung eventueller Lärmkonflikte durch Sportanlagen sind folgende Maßnahmen grdsl. zu berücksichtigen:

liche und organisatorische Maßnahmen, Anordnung der Sportanlagen mit ausreichend Abstand zur nächstgelegenen schützenswerten Bebauung

Durch die geplante Nutzungsänderung sind bei Durchführung der Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durch die Umsetzung geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret definiert und verbindlich geregelt werden müssen, derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für gesundes Wohnen und Arbeiten im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden können. Die Lösbarkeit der zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen ist durch entsprechende Maßnahmen möglich, so dass eine ausreichende Minderung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundsätzlich erreicht werden kann.

2.6.3. Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder

Katastrophen

Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Satz 1 BImSchG: Der Änderungsbereich befindet sich nicht im potentiellen Einwirkbereich von Störfallanlagen. Die Belange der baurechtlichen Störfallvorsorge i.S.d. Richtlinie 2012/18/EU (Seveso- III-RL) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung sind somit nicht betroffen. Soweit die Planungen neben Wohn- auch Gewerbenutzung vorsehen, sollten zur Umsetzung des Abstandsgebots nach Art. 13 der Seveso-III-RL und zur Vermeidung von potentiellen Nutzungskonflikten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan) ggfs. Regelungen zum Ausschluss von Störfallbetrieben (Anlagen, die einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden) aufgenommen werden.

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Luftbilder zeigen im Untersuchungsbereich zahlreiche Bombentrichter, da das Gebiet aufgrund der Nutzung (Bahn) häufiges Angriffsziel war. Weiterhin wurden im Zuge der Altlasten-/Bodensanierung für den Bereich Modul I bereits mehrere Bombenblindgänger gefunden. Infolgedessen ist auch bei der Sanierung bzw. bei Baumaßnahmen und Eingriffen in den Untergrund im Bereich Modul II eine vorherige Kampfmittelerkundung bzw. -begleitung erforderlich.

2.7. Luft

Ausgangssituation

Für den Änderungsbereich ist grundsätzlich nicht mit erheblichen Feinstaubbelastungen zu rechnen, da Feinstaub (PM und PM ) in Nürnberg nach Angaben der Stadtentwäs- 10 2,5 serung und Umweltanalytik (SUN) generell kein Problem im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV darstellt. Auch an der verkehrsbezogenen Luftmessstation des BayLfU (Von-der-Tann-Straße) liegen die gemessenen Werte für PM unter dem Jahresgrenzwert. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes liegt unter Berücksichtigung der Daten der Messstellen ebenfalls unter dem Grenzwert. Im Zuge flächendeckender Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg wurde für den Änderungsbereich in den Jahren 2004 / 2005 bei mobilen, diskontinuierlichen Luftmessungen (im 1-km-Raster) Stickstoffdioxid-Konzentrationen von 37 bis 40 µg/m³ (als Flächenmittelwerte) gemessen. Damit liegen die Messwerte z.T. über dem städtischen Durchschnitt. Aufgrund der angewandten Messmethode und der Messzeiten (nur zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BImSchV allerdings nur orientierenden Charakter. Der Messpunkt an der Münchener Straße zeigte dabei eine deutliche Beeinflussung der Luftqualität durch verkehrsbürtige NO - Emissionen. Die Münchener Straße als nächster Hotspot für die Luftbelastung ist vom Änderungsbereich knapp 50 m entfernt. Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen vorhanden bzw. geplant, durch welche Emissionen mit wesentlicher Auswirkung auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Ebenfalls liegt der Änderungsbereich nicht im Einwirkbereich eines Störfallbetriebes. Maßgeblichster Aspekt zur Luftreinhaltung sind im Änderungsbereich zukünftig die hinzukommende MIV-Belastung durch die geplanten Nutzungen. Hierbei wird es zu einer Steigerung des Individualverkehrs im Vergleich zum Ausgangszustand kommen. Durch eine gute ÖPNV-Anbindung sowie eine attraktive Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz soll dieser Individualverkehr auf ein Minimum reduziert werden. Im Vergleich zu den früheren gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diesbezüglich zukünftig im Hinblick auf die Luftreinhaltung verträglichere Nutzungen (hinsichtlich anlagenbedingter Emissionen sowie des Verkehrsaufkommens) entstehen werden, da dies nun auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bewusst und gezielt durch den Ausschluss bestimmter Nutzungen gesteuert werden kann.

Auswirkungen / Prognose

Durch die Planung ist keine wesentliche anlagenbedingte Luftbelastung im Änderungsbereich absehbar. Im Zuge der Nutzungsintensivierung im Gebiet ist mit einer Erhöhung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu rechnen. Demgegenüber wird aber eine optimierte Anbindung durch den ÖPNV sowie eine gute Anbindung des Fuß- und Radwegenetzes angestrebt. Eine übermäßige bzw. starke Belastung für den Änderungsbereich durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht zu erwarten und hierfür liegen keine Hinweise vor. In den Sommermonaten kann es im gesamten Stadtgebiet, und somit auch im Änderungsbereich, an vereinzelten Tagen zu schlechten Werten bzw. hohen Luftbelastungen und

somit zu Überschreitung der Ozonwerte kommen. Dabei handelt es sich jedoch um ein stadtweites und generell großstädtisches Phänomen während der Sommerzeit.

Von einer erheblichen Luftbelastung im Änderungsbereich oder durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht auszugehen. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft festzustellen.

2.8. Klima

Ausgangssituation

Klimaanpassung Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 629 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Grundcharakteristik des Nürnberger Klimas stark gewandelt. Dies umfasst eine Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur und eine veränderte Verteilung der Niederschlagsmengen. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass die mittlere globale Lufttemperatur weiter ansteigt. Für den Zeitraum 2021-2050 wird sich die Anzahl der Sommertage (Tage mit Maximaltemperatur ≥ 25°C) und die Anzahl der heißen Tage (Tage mit Maximaltemperaturen ≥ 30°C) deutlich erhöhen. Regional wird es auch zu einer Ausdehnung sommerlicher Trockenperioden kommen. Diese klimatischen Veränderungen haben verschiedene Wirkfolgen auf die menschliche Gesundheit, die Lufthygiene, die Freiräume und Grünflächen, den Wasserhaushalt sowie auf Energie, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus. Die im hiesigen Naturraum häufigen Schwachwinde fördern Wetterlagen mit geringem Luftaustausch, was generell zu einer Steigerung von Belastungen (Schadstoffen und Staub) in der Stadt führt. Darüber hinaus steigt die Gefahr von Starkregenereignissen zunehmend.

Klimaschutz Im Änderungsbereich sind gegenwärtig verschiedene Gebäudealtbestände sowie Freiund Verkehrsanlagen vorhanden. Diese stammen überwiegend aus einer Zeit, in welcher keine klimaschonenden Bauweisen oder klimamindernde Maßnahmen vorgesehen wurden. Wesentliche klimaschützende oder -schonende Beiträge (bspw. Verringerung des Energieverbrauchs) sind hier nicht gegeben. Generell ist für das Gesamtgebiet Brunecker Straße eine Versorgung mit Fernwärme möglich und wird dementsprechend angestrebt. Bei einer Versorgung des Änderungsbereiches mit Fernwärme wäre durch den Primärenergiefaktor der Fernwärme (0,00) ein hohes Potential zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung für die zukünftige Bebauung gegeben. Sollte eine Versorgung des Änderungsbereiches mit Fernwärme nicht möglich sein, so wäre auf Ebene des Bebauungsplans die Erstellung und Vorlage eines Energiekonzeptes notwendig, um zu belegen, dass die bauliche Entwicklung den Zielen der Stadt Nürnberg zur CO -Minderung entspricht.

Stadtklima Als erste Bewertung der Ausgangssituation wurde das Stadtklimagutachten aus dem Jahr 2014 ausgewertet. Dieses stellt für den Änderungsbereich bei Betrachtung der Temperaturverteilung während einer austauscharmen Strahlungswetternacht überwiegend mittlere Temperaturfelder zwischen 18-20° dar. Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist der Änderungsbereich recht geringe Kaltluftproduktionsraten auf. So liegt hier die Hälfte der Fläche bei >8 – 11 m3 pro m2 und Stunde und die restlichen Bereiche bei nur < 5 m3 pro m2 und Stunde. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Änderungsbereich überwiegend mäßig mit geringen Windgeschwindigkeiten. Es gelangen hier kleinvolumige Kalt- und Frischluftströme von Süden über die Bahngleise nach Norden sowie von Osten aus Richtung des Dutzendteiches in den Änderungsbereich bzw. das Untersuchungsgebiet. Das Stadtklimagutachten von 2014 beinhaltet eine Bewertung der Baupotentialflächen in einer Planungshinweiskarte. Danach werden weite Teile des Änderungsbereiches als Flächen mit einer weniger günstigen bioklimatischen Situation eingestuft. Grundsätzlich fällt laut Gutachten die Baupotentialfläche „Brunecker Straße“ hinsichtlich ihres klimaökologischen Konfliktpotentials in die Kategorie „zu prüfen“. Es wird jedoch bereits ausgeführt, dass die Fläche gegenwärtig sehr schwierig zu beurteilen sei, eine weitere Verdichtung aber vermutlich wenig negative Folgen für die Fläche selbst in Hinblick auf jetzige Nutzungen mit sich bringen würde. Die Beurteilung einer Beeinträchtigung angrenzender Bebauung kann nur auf Grundlage einer kleinräumigen Begutachtung erfolgen. Die mikroklimatischen Auswirkungen sind dabei stark abhängig vom detaillierteren Bebauungskonzept und der damit verbundenen Dichte, Höhe und Anordnung der Gebäude sowie dem generellen Versiegelungsgrad. Entsprechend ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung die Planung im Rahmen eines kleinräumigen Klimagutachtens mikroklimatisch genauer zu betrachten.

Auswirkungen / Prognose

Die stadtklimatischen Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung und Bebauung müssen auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. So sind stadtweite Auswirkungen nicht absehbar, sondern lediglich geringe kleinräumige Auswirkungen auf die umliegenden Bestandsgebiete voraussichtlich zu erwarten. Dies betrifft hier vor allem die nächtliche Durchlüftung. Von derartigen oder wesentlich stärkeren Veränderungen wäre jedoch auch im Falle der Nutzungsbeibehaltung auszugehen, da es hier dann ebenfalls zu einer intensiven Bebauung mit massiven Baukörpern und einer hohen Versiegelung kommen könnte. Die deutlichsten Auswirkungen sind innerhalb des Änderungsbereiches gegenüber der Bestandssituation voraussichtlich mit einer steigenden Wärmebelastung am Tage gegeben. Hierzu wurden bereits verschiedene Maßnahmen im städtebaulichen Konzept (bspw. Grün- und Freiflächenbereiche, Dachbegrünung, Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen) vorgesehen, welche dazu führen sollen, dass diese Bereiche zu den Arealen mit hoher Aufenthaltsqualität zählen. Diese Maßnahmen gilt es im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Festsetzungen zu sichern, um so eine bioklimatische Verbesserung für den Änderungsbereich zu erreichen. Hierdurch kann in dem gemischten Stadtquartier eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien erreicht werden, welche von zentraler Bedeutung für attraktive und nachhaltige Quartiere ist.

Durch die Realisierung eines gemischten Stadtquartiers ist allerdings sowohl in Bezug auf die Energieversorgung für die Gebäudenutzung (Wärme, Klimatisierung, Strom) als auch durch die zu erwartende Verkehrsbelastung von einer Erhöhung der CO -Belastung auszugehen.

Durch die Planung ist für das Schutzgut Klima, je nach Bebauungskonzept sowie bei verbindlicher Regelung und Umsetzung verschiedener Verringerungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans, von keinen erheblichen nachteiligen Aus-

wirkungen im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen auszugehen. Maßgeblich sind

dabei auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, insb. auch zur Starkregenvorsorge („Schwammstadt“) sowie zur Hitzevorsorge.

2.9. Abfall

Abfälle entstehen im Änderungsbereich zukünftig betriebsbedingt durch mögliche gewerbliche Nutzungen sowie durch Einwohner im Gebiet als Hausmüll. Die Entstehung möglicher gefährlicher Abfälle (Sondermüll) ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht absehbar. Grundsätzlich sind entsprechend der Gebietsausweisung (gemischte Baufläche) verschiedene gewerbliche Nutzungen möglich. Nähere Angaben zu Art und Menge, der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sind, soweit möglich, in nachgeordneten B- Planverfahren nachzureichen sowie im weiteren Planungsprozess zu beachten. Im Änderungsbereich sind aufgrund der früheren Nutzungen (Gewerbe und Bahn) erhebliche abfallrelevante Auffüllungen vorhanden, welche für die angestrebte Flächenumnutzung (gemischte Baufläche und Grünfläche) sowie eine ortsnahe Regenwasserversickerung zu entfernen sind. Diese Auffüllungen sind dann entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu behandeln und zu entsorgen.

Auswirkungen / Prognose

Nachteilige Auswirkungen der Planung hinsichtlich des Schutzgutes Abfall sind bei Behandlung und Entsorgung der anfallenden Abfälle sowie der vorhandenen Auffüllungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben nicht erkennbar.

Eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung ist bei Erfüllung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Schutzgutes Abfall nicht erkennbar.

2.10. Kultur- und Sachgüter

Ausgangssituation

Im Änderungsbereich sind keine Baudenkmäler vorhanden. Bodendenkmäler sind im Änderungsbereich derzeit nicht belegbar nachgewiesen. Aufgrund der historischen Vorgeschichte des Untersuchungsgebietes (die heutige Brunecker Straße stellt eine mittelalterliche Straße aus dem 11./12. Jhdt. dar) können archäologische Funde nicht ausgeschlos-

sen werden. Aufgrund der starken Überprägung beim Bau der Bahnanlagen ist die Wahrscheinlichkeit für eventuelle Funde jedoch recht gering. Nach den gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen müssen bei Bau- und Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern und -denkmälern unverzüglich der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden und die Fundstelle ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen.

Auswirkungen / Prognose

Nachteilige Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind nicht erkennbar, da weder im Änderungsbereich noch im unmittelbaren Umfeld Bau- und Bodendenkmäler ausgewiesen sind. Generell können archäologische Funde aber nicht ausgeschlossen werden.

Eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter ist nicht erkennbar.

2.11. Wechselwirkungen

Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.

3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung /

Nullvariante

Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbereiche im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Die jetzige Nutzungsverteilung auf dem ehemaligen Südbahnhof-Areal besteht bereits seit vielen Jahren mit relativ geringen Veränderungen: während die ehemalige Bahnnutzung endgültig der Vergangenheit angehört, findet eine relativ ungeordnete gewerbliche Nutzung auf einem großen Teil des Geländes statt (Druckerei, Schrotthändler, Recyclingbetriebe, Autologistiker, Lagerplätze…). Bei Nichtdurchführung der Planung würde diese Nutzungsverteilung vermutlich auch in Zukunft über einen längeren Zeitraum im Wesentlichen beibehalten werden. Diese einzelnen Nutzungen würden tendenziell nach Möglichkeiten zu jeweiligen Erweiterungen suchen. Die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen wäre aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung des Gebietes (Innenbereich nach § 34 BauGB) als sehr wahrscheinlich einzuschätzen. Gestoppt würden bei Nichtdurchführung der Planung der Prozess des Rückbaus funktionslos gewordener Gebäude und Flächen, die begonnene Beseitigung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenverunreinigungen (wobei einzelne Sanierungsmaßnahmen auch weiter-

hin stattfinden würden) und insgesamt die geordnete städtebauliche Neuordnung des Geländes. Bedeutende innerstädtische Flächenpotentiale (insbesondere auch für Wohnnutzung) sowie zur Anlage neuer öffentlicher Grünflächen würden ungehoben bleiben. In Bezug auf die Umweltbelange wäre im Wesentlichen in Teilbereichen eine Beibehaltung der vorhandenen Vorbelastungen der Schutzgüter Boden und Wasser, aber auch das Fortbestehen der brachgefallenen Flächen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere zu erwarten. Diese besitzen derzeit eine sehr hohe Bedeutung durch relativ geringe Störungen oder Beeinträchtigungen. Bei einer Nichtdurchführung der angestrebten Flächenumnutzung hätte dies grundsätzlich kurzfristig positive Auswirkungen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, da der Status-quo mit den hochwertigen Bereichen erstmal verbleiben würde. Es wäre hier aber kurz- bis mittelfristig von einer Fortführung und wesentlichen Intensivierung gewerblicher Nutzungen auszugehen. Bei einer längerfristigen Beibehaltung des Statusquo wäre zudem ein starkes Voranschreiten der Sukzession zu erwarten, wodurch sich die besonders seltenen und wertvollen Vegetationsstrukturen verkleinern würden. Durch diese Sukzession verkleinert sich langfristig auch der Lebensraum der vorkommenden Offenlandarten. Für die Schutzgüter Klima/Luft, Mensch/Erholung sowie Landschaftsbild wären eine Nichtdurchführung der Planung und eine dann realistische umfangreiche gewerbliche Weiternutzung des Gebietes als nachteilig zu bewerten.

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind in diesen nicht deckungsgleich. In der Umweltprüfung als Trägerverfahren werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes ermittelt und das Ergebnis im Umweltbericht dargestellt. Aus den verschiedenen Instrumenten können sich dabei unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.

Rechtsinstrument Belange Rechtsfolgen
BauGB3 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB Abwägungsrelevanz / Darstellung im Umwelt- bericht der geplanten Maßnahmen zur Ver- meidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf Umweltbe- lange, welche durch die Realisierung der Pla- nung zu erwarten sind.
BNatSchG4
Eingriffsregelung Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leis- tungs-/ Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei- dung über Vermeidung und Ausgleich.
Artenschutz / saP5 Voraussichtliche Betroffenheit von Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutz- rechtliche Voraussetzungen für Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Regierung von Mit- telfranken, ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht. Bei Nicht-Regelbarkeit des Arten- schutzes ist der Bebauungsplan nicht recht- mäßig.
FFH/SPA – Verträglichkeits- prüfung Voraussichtliche Beeinträchti- gung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeu- tung und europäischen Vogel- schutzgebieten im Sinne des BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, aus- nahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung.

Tabelle 2: Instrumente des Umweltrechts

Mit der Realisierung der im Zuge der angestrebten Nutzungsänderungen geplanten Vorhaben sind z.T. erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unterschiedliche Umweltbelange zu erwarten, welche durch geeignete Maßnahmen vermieden, verringert oder ausgeglichen werden müssen. Diese Maßnahmen werden auf der nachfolgenden verbindlichen Ebene, dem Bebauungsplan, im Detail festgesetzt und sind entsprechend umzusetzen. Mit der geplanten Umnutzung ist insbesondere mit nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie der damit zusammenhängenden Biologischen Vielfalt umzugehen. Einen weiteren wesentlichen Aspekt stellt die Lärmsituation im Modul II dar. Daneben sind für eine solche Bauflächenentwicklung typische Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Menschliche Gesundheit auf geeignete Weise zu beachten.

3 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a 4 Bundesnaturschutzgesetz 5 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)

Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird für das Modul II im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, unter Berücksichtigung des derzeitigen Baurechts, detailliert abgearbeitet. Methodische Grundlage für die Berechnung des Kompensationsbedarfes bei Bauleitplanverfahren ist in Nürnberg die „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“. Da das Bauvorhaben gemäß der Abgrenzung des Stadtplanungsamts Nürnberg vollständig im Innenbereich liegt (vgl. nachfolgende Abbildung), ergab sich die Notwendigkeit weiterer Abstimmungen über die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bebauungsplan für das gesamte Areal (Bebauungsplan Nr. 4600). Analog zu diesem Vorgehen wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für das Modul II angewendet.

Abbildung 253

Im Innenbereich nach § 34 BauGB ist für bereits zulässige Vorhaben bzw. Eingriffe kein Ausgleich gem. § 1a BauGB erforderlich. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass im Bebauungsplanverfahren die Eingriffsregelung nicht anzuwenden sei, da mit diesem Verfahren für die geplante städtebauliche Entwicklung erst die Zulassungsvoraussetzungen geschaffen werden. In der Abstimmung wurde festgelegt, dass die naturschutzrecht-

liche Eingriffsregelung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4600 Anwendung auf Basis des § 1a Abs. 3 S. 6 BauGB findet: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“.

Demnach werden im Änderungsbereich über den heutigen Bestand hinaus auch die-

jenigen früheren baulichen Nutzungen als bereits erfolgte Eingriffe gewertet, die in den Jahren nach 2004 zurückgebaut wurden. In diesem Jahr wurde für das Gesamtareal eine Rahmenvereinbarung über die beabsichtigte Entwicklung zwischen der Stadt Nürnberg, der Eigentümerin Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG unterzeichnet. In der Folge begann im Jahr 2005 der schrittweise Rückbau von Gebäuden und baulichen Nutzungen, welcher zur Vorbereitung der nun geplanten städtebaulichen Entwicklung diente. Zum Zeitpunkt der planerischen Entscheidung hatte auf den Rückbauflächen also bereits ein Eingriff stattgefunden. Durch die große geplante Parkanlage im Änderungsbereich sowie durch verschiedene weitere mögliche Maßnahmen der Grünordnung (Pflanzgebote, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung etc.) auf B-Planebene wird darauf abgezielt, nach der Punktebewertung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“ einen (möglichst) vollständigen quantitativen Ausgleich gem. § 1a BauGB im Änderungsbereich zu erreichen. Für eine sachgerechte planerische Entscheidung ist allerdings neben der rechnerischen Punktebewertung auch die funktionale Betrachtung der entstehenden Lebensraumverluste erforderlich. Im Gebiet sind sowohl gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Artikel 23 BayNatSchG geschützte Biotope als auch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Weiterhin befinden sich zwei Waldflächen im Änderungsbereich, für welche bei Überbauung ein Ausgleich nach Waldrecht erforderlich werden kann. Der Umgang mit diesen Flächen ist im Einzelnen auf Ebene des Bebauungsplans im Kontext der konkreten Planung darzulegen, zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Im Änderungsbereich liegen – mit Ausnahme der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotope – keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und/oder Naturdenkmäler) oder Wasserschutzgebiete vor.

4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz

Die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken zwingend für das Gesamtareal Brunecker Straße erforderlich. Hierfür wird die Planung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG geprüft und ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches den Anforderungen des Artenschutzes gerecht wird. Eine saP für das Gesamtareal wurde im Jahr 2018 von WGF Landschaft erstellt. Aufbauend auf dieser ist für den nachfolgenden Bebauungsplan für den Änderungsbereich 8b eine detaillierte saP zu erstellen. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten sind aus dem Konzept für das Gesamtareal im Modul II voraussichtlich umzusetzen (vgl. WGF (2021): Voreinschätzung zum speziellen Artenschutz):

Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) bzw. eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen (FCS) sind vor Baufeldfreimachung bzw. vor Durchführung artenschutzrelevanter Eingriffe folgende Maßnahmen erforderlich:

Unter Beachtung der Maßnahmen entstehen, außer bei der Zauneidechse, bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG. Im Gesamtareal Brunecker Straße ist eine sehr große Zauneidechsenpopulation vorhanden. Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs 8b (Modul II) stellen Teilflächen einen Lebensraum der Art dar. Mit der städtebaulichen Neuordnung werden mit den künftigen Bau-, Verkehrs- und Grünflächen Lebensstätten der Art wahrscheinlich großflächig überbaut. Um den Erhaltungszustand von Zauneidechse zu sichern, wird die Durchführung einer großflächigen FCS-Maßnahme (FCS 1) außerhalb des Nürnberger Stadtgebiets durchgeführt werden müssen. Geeignete Waldflächen werden so optimiert, dass sie dauerhaft günstige Habitatstrukturen für die Zauneidechse (und die Schlingnatter) aufweisen (analog zur Vorgehensweise in Modul I / B-Plan Nr. 4635, FNP-Änderung 8a). Die Maßnahme ist im städtebaulichen Vertrag zum nachfolgenden Bebauungsplan zu regeln, nähere Informationen werden in der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie im noch zu erstellenden bzw. fortzuschreibenden Maßnahmenkonzept festgelegt. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens ist bei der Regierung von Mittelfranken dafür ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.

Durch das Vorhaben ist zudem mit dem Verlust von Lebensräumen für nach nationalem Recht besonders geschützte Arten (z.B. Heuschrecken) zu rechnen. Der Erhalt oder Ersatz von Habitaten ist auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans zu klären. Eine Verringerung des Lebensraums und die Tötung von Individuen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-

Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne

des Bundesnaturschutzgesetzes

Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des Schutzgebietssystems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Osten und im Süden jeweils über 2 km vom Änderungsbereich entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Änderungsbereich vorkommenden Lebensräumen. Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet, das Gebiet DE 6532-372 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ zu.

6. Geprüfte Alternativen

Bei der Prüfung und Bewertung von Alternativen für den Änderungsbereich 8b muss das Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ betrachtet werden, da es sich um ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Areal handelt. Die separate Prüfung von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen ist hier nicht zielführend.

Standortalternativen

In Nürnberg herrscht ein Bauflächendefizit im Bereich Wohnen und Gewerbe. Dabei gibt es im Stadtgebiet keine Flächen, die ein mit dem Gebiet „Brunecker Straße“ vergleichbares Potenzial für die Innenentwicklung bieten. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich wären mit Blick auf die Flächengrößen grundsätzlich vorhanden. Eine solche widerspräche aber landes- und regionalplanerischen Zielen insbesondere hinsichtlich des Gebots der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Das Areal „Brunecker Straße“ bietet dagegen sehr gute Standortbedingungen und die Möglichkeit einer Flächenkonversion im Innenbereich des Stadtgebiets. Vergleiche hierzu auch die Prüfung von Planungsalternativen in der Begründung zur FNP- Änderung 8b (Kap. I.4.6).

7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und

Kenntnislücken

Der Umweltbericht nach BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange nach § 1 BauGB beschreiben. Auch die Entwicklung bezüglich der einzelnen Umweltbelange bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Im vorliegenden Fall wird das geplante Vorhaben auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Änderung des FNP/LP) betrachtet. Aufgrund dieser übergeordneten Planungsebene konnte bei der Erstellung des Umweltberichts und insbesondere bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter lediglich ein eingeschränkter Maßstab angewandt werden. Dieser Betrachtungsmaßstab wird auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans und des hierfür zu erstellenden Umweltberichts konkretisiert und detailliert. Der vorliegende Umweltbericht wurde vom Planungsbüro Vogelsang (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit Fachplanern zu verschiedenen Schutzgütern erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Hinweise für Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargelegt (Kapitel 4). Folgende Informationsquellen wurden für die vorliegende Fassung herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):

Planungsgrundlagen

Schutzgut Pflanzen / Tiere:

Straße, Ingolstädter Straße“ – Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (WGF Landschaft, Nürnberg), Juli 2021

Schutzgut Mensch / Lärm:

planten Flächennutzungsplanänderung 8b

nung. 2002-07.

technische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05.

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) (01.06.2017)

kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)

(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)

Schutzgut Luft

(Juli 2012)

Schutzgut Klima

schen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Nach § 4c des BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei nach § 4 (3) BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines B-Planes zu unterrichten. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.

Zur Minimierung und zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft ist ein umfangreiches Konzept von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich. Die Durchführung dieser Maßnahmen bedarf eines Monitorings, das sich über einen defi-

nierten Zeitraum erstreckt: das Monitoring beginnt mit der jeweiligen Herstellung der Ausgleichs-, CEF- und FCS-Maßnahmen. Die Entwicklung dieser Flächen und die Funktionalität der Maßnahmen bedürfen einer wiederkehrenden Überwachung über einen definierten Zeitraum. Die detaillierte Aufstellung aller Monitoringmaßnahmen ist nachfolgend im Umweltbericht zum Bebauungsplan darzulegen. Auf Grund der übergeordneten Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind weitere und detaillierte Aussagen zur Überwachung hier nicht möglich. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die mit den zuständigen Behörden abzustimmenden Überwachungsmaßnahmen erarbeitet und im Umweltbericht definiert sowie zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen gesichert (Städtebaulicher Vertrag).

9. Zusammenfassung

Der vorliegende Umweltbericht wurde zur zweiten FNP-Teiländerung (Änderung 8b) erstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher Vertrag) erfolgt nachfolgend im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und dem zugehörigen Umweltbericht. Für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch / Erholung, Luft, Klima, Abfall sowie Kultur- / Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht, wodurch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen wird ein Ausgleich für verlorengehende orts- und landschaftsbildprägende Gehölzbestände erzielt. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige bioklimatische Auswirkungen sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung voraussichtlich nicht zu erwarten. Die nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereiches können durch verschiedene Maßnahmen vermindert werden. Für das Schutzgut Mensch / Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen, da insbesondere Verkehrslärm wesentlich von außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung möglich und vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden. Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie für die biologische Vielfalt sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für diese Schutzgüter gilt es auf B-Planebene, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Die Deckung des anfallenden Bedarfs in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu gewährleisten. Weiterhin werden durch die Planung Waldflächen überplant; der weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans abgearbeitet.

Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen (FCS) sind entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) detailliert auszuarbeiten und darzustellen.

Umweltbelang/Schutzgut Bewertung der Auswirkungen

Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Wasser nicht erheblich Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft nicht erheblich Mensch /menschl. Gesundheit

Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich* Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich * bei verbindlicher Regelung / Umsetzung konfliktmindernder Maßnahmen auf B-Planebene

Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung

Nürnberg, den 01.09.2021

gez. T. Altmann

Dipl. Ing. Tobias Altmann

Verfasser: Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg

Sachbearbeitung zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Landschaft sowie zum Thema Ausgleich und Artenschutz durch: Dipl. Ing. Michael Voit, M. Sc. Anne Heitmann WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg

Grund und Boden, Fläche, Wasser

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes- ent- § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 (zu- Niederschlagswasser soll ortsnah versickert letzt geändert am 01.01.2020): oder verrieselt werden, soweit dem weder Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- wasserrechtliche oder sonstige öffentlichnend umgegangen werden, d.h. der Flächen- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtverbrauch soll verringert und einer Innenver- schaftliche Belange entgegenstehen. Des dichtung Vorrang gegeben werden. Boden- Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der versiegelungen sollen auf das notwendige Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der schlagswässern bzw. deren sonstiger alter- Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald nativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung genutzter Flächen soll begründet werden; da- des getrennten Gebührenmaßstabs für Niebei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten derschlagswasser und Abwasser seit der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- 01.01.2000 wird dies auch in der entspreden, zu denen insbesondere Brachflächen, chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön- §§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion nahme bereits bebauter Flächen sowie die als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie Bebauung unbebauter Flächen im beplanten möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und und unbeplanten Innenbereich, soweit sie 78a beinhalten entsprechende planerische nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor- und bauliche Vorschriften, welche darauf abrang vor der Inanspruchnahme von Frei- flä- zielen, Retentionsräume möglichst von Bechen im Außenbereich. Gemäß dem Grund- bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebausatz des LEP sollen land- und forstwirtschaft- ung das vorherrschende Hochwasserschutzlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbe- niveau nicht zu verringern. Generell sind bei sondere hochwertige Böden sollen nur in dem Planungen in einem amtlich festgesetzten unbedingt notwendigen Umfang für andere bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3) Nutzungen in Anspruch genommen werden. oder in einem Risikogebiet außerhalb eines Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind histo- ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge risch gewachsene Kulturlandschaften vor im Rahmen der bauleitplanerischen Ab- wä- Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen gung zu berücksichtigen (Abwägungs- direk- Beeinträchtigungen zu bewahren. tiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Ingesichert, schädliche Bodenveränderungen SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitliabgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige nien für künftige gesamtstädtische Planungen Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- und Konzepte in Bezug auf die „Gemeinden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen schaftsaufgabe“ Wasser. Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ABSP der Stadt Nürnberg: ses vom 07.11.2013: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitformuliert. Insbesondere sollen ökologisch planverfahren, das eine Neubauplanung vorwertvolle Bereiche von Versiegelung frei- ge- sieht (einschließlich Konversionsflächen), die halten werden. Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts- nahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.

Artenschutz und Biologische Vielfalt

Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. regelt. Aussagen zum Natura 2000- Konzept April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungsder EU finden sich in den §§ 31 bis 36 schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe- des Artenschutzes und des Biotopverbunds ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab- sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten wägung im Rahmen der Bauleitplanung mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- (siehe auch Kapitel 4). rung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.

Natur und Landschaft

Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt der Populationen wildlebender Tiere und dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Biotope und Lebensgemeinschaften sowie stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Bewahrung, Wiederherstellung und Entder Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- wicklung funktionsfähiger ökologischer Wechgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz selbeziehungen. verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung

Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- den Anforderungen des BImSchG (Zweiter bau erwünschte Orientierungswerte vor. Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): der Summe nicht überschritten werden dürlegt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen liche Änderung von öffentlichen Straßen so- die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. wie von Schienenwegen der Eisenbahnen Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine und Straßenbahnen fest. Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind.

§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordtreten ist und 2019 fortgeschrieben wurde. nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Der LAP soll die Lärmprobleme und Lärmaus- Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum wirkungen regeln und ruhige Gebiete gegen Zwecke der Sportausübung betrieben werden eine Zunahme des Lärms schützen. Für die und einer Genehmigung nach BImSchG nicht Nebeneisenbahnstrecken wurde 2019 ein ei- bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissigenständiger Lärmaktionsplan erstellt. onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sport- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift anlagenlärmschutzverordnung bestimmen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref- TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- (ausgenommen traditionelle Volksfeste und gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die Kirchweihen) Anwendung finden.

Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss Grün- und Freiraumplanungen der Stadt für Immissionsschutz, Stand März 2015): Nürnberg. dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Baulandbeschluss (2017ff.): Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- durch den Stadtrat beschlossen und trat am züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht- li- bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die nie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbefeste und Kirchweihen Anwendung finden. flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- Gesetz über Anforderungen an den Lärm- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostenschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- regelungen. gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- Beschluss des Umweltausschusses vom der- und Jugendspieleinrichtungen in der 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus- Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt schusses vom 17.10.2019: u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielrungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden- Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- begrünungsmaßnahmen bei allen anstehenweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- adä- den städtischen Neubauprojekten und im Bequat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für stand zu prüfen und nach Möglichkeit ent- Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen sprechende Maßnahmen umzusetzen. der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Stadtratsbeschluss v. 04.03.2020: § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am alle räumlichen Entwicklungsplanungen so- 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- wie für stadtstrategische Grundsatzentscheisetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnah- dungen. Die Entwicklung von Grünflächen auf men-Übersicht des bestehenden Luftrein- vormals baulich genutzten Flächen bleibt jehalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. weils eigenen Beschlussfassungen vorbehal- Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger ten. Bei der konkreten Umsetzung sind beste- Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) hende funktionale Zusammenhänge der vorrelevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. handenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen über- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- schwere Unfällen oder Katastrophen): sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 auf den Schutz der Vegetation. führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- Beschluss des Stadtplanungsausschusses grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für den Katalog der zu berücksichtigenden Umdie Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür in Bebauungsplänen und städtebaulichen differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Beim Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- rücksichtigung der Auswirkungen, die aufweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Beschluss des Umweltausschusses vom Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Beses vom 27.03.2014: lange nach den Buchstaben a bis d und i. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der

Klima und Energie

§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundsparsame und effiziente Nutzung von Energie lage für alle weiteren Planungen der Stadt gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem 2011 hat der Bundestag die Novellierung des Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des tengrundlage und Analyse der klimaökologi- Klimaschutzes bei der Entwicklung in den schen Funktionen für das Nürnberger Stadt- Städten und Gemeinden“ beschlossen klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des lungen für die weitere städtebauliche Entwick- Klimaschutzes und der Anpassung an den lung werden in einer Klimafunktions- und ei- Klimawandel sind dadurch erweitert worden. ner Planungshinweiskarte dargestellt. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- § 1a Abs. 5 BauGB: schutz und Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, gesowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- genüber den Werten von 1990, bis 2030 um wandel entgegenwirken, als auch durch sol- 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der che, die der Anpassung an den Klimawandel europäischen Städte), bis 2050 um 80% redienen, Rechnung getragen werden. duziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20- Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effizienz- (2010/31/EU) v. 19.05.2010: steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anenergiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- passung an den Klimawandel werden die vorgiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei geschlagenen Maßnahmen sukzessive er- Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz werden Umsetzungsstrategien entwickelt. (EEWärmeG*): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer Stadtratsbeschluss v. 24.07.2019: anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahgien verpflichtet. men ihrer Möglichkeiten den Ausbau der Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen Energieeinsparverordnung (EnEV*): (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO - Die neue Energieeinsparverordnung ist am neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- und Neubaugebieten auszuschöpfen und schen Anforderungen an Neubauten sind beim Verkauf von Grundstücken der Stadt zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mögden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin licher CO -Neutralität erstellen zu lassen und zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen der ab spätestens 2021 gilt. (Punkt j).

Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: Stadtratsbeschluss v. 17.06.2020: In Bebauungsplanverfahren oder anderen Der Stadtrat legt als Treibhausgasmindestädtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich rungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von - Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, 60% fest (Punkt b) und erhöht das im Klimaeine CO -neutrale Energieversorgung für den fahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhaus- Neubau zu erreichen. gasminderungsziel von -80% auf -95% (Punkt ____________________________________ c). * wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt

Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8b
Umweltbericht - Anlage 1: Lage der vorhandenen Grundwassermessstellen Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahrens 8b Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren 8b. „Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße“ durch Planungsbüro Vogelsang 14.04.2021; gez. T.Altmann
263

Abbildung 254

Grund- wasser- mess- stelle GOK [mNN] POK [mNN] Grundwasser- stand u. GOK [m] Grundwasser- stand [mNN] Eignung als Überwachungsstelle
GWM 3 327,62 327,92 9,3 318,62 ja
GWM 6 325,93 326,22 1,66 324,56 ja
GWM 7 321,46 321,3 7,6 313,7 ja
GWM 2 327,07 328,07 9,97 318,1 ja
GWM 1 - - existiert nicht mehr - nein
GWM 4 - - kein Grundwasser bis 6 m angetroffen - nein
GWM 5 - - kein Grundwasser bis 6 m angetroffen - nein

Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8b

GWM 7

GWM 2

GWM 1

GWM 6

Legende Grundwassermessstelle GWM 7 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4600 Geltungsbereich des FNP- Änderungsverfahrens 8b

Ursprünglicher Plan von Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Stand: 19.06.2013) Grafisch neu aufbereitet durch: Planungsbüro Vogelsang 14.04.2021 / TA

GWM 5

GWM 3

GWM 4

Umweltbericht - Anlage 2: Lage der Grundwassermessstellen mit genaueren Infos

2.3 1.1 2.3 7.6b 2.3 7.6a 7.6a 1.1 10.1 7.6a 10.2a 7.6b 7.6a 9.5 10.2a 2.4 2.4 7.6b 2.4 7.6b 7.6b 10.2c 7.6b 7.6a 10.2a 2.3 10.2a 9.5 7.6a 2.5 10.1 7.6a 2.4 2.4 10.2a 1.1 2.5 10.2c 2.4 7.6b 7.6b 7.6a 7.6b 2.3 7.6a 1.1 7.6b 9.3b 7.4 7.6a 7.6a 7.4 2.3 5.3 2.4 10.2b 10.2c 10.2c 10.2a 7.6a 7.6b 2.3 10.2c 1.1 10.1 7.6a 7.4 10.2a 9.5 2.4 7.4 10.1 2.4 7.6b 2.4 10.2a 2.4 10.2c 7.6b 7.6b 2.4 7.6b 1.1 9.3c 3.7 10.2a 7.6b 2.4 2.4 2.4 2.4 7.6a 7.6a 10.2b 10.1 2.4 2.4 10.2b 7.6a 10.2a 7.6b 2.4 2.4 9.4 10.2b 2.4 2.3 9.5 2.4 10.2c 10.2c 2.4 2.4 2.3 7.4 2.3 9.4 7.6b 10.2b 3.7 Umweltbericht - Anlage 3: Biotop- und Nutzungstypen im Bestand (Stand: 2019)

Umweltbericht - Anlage 3: Biotop- und Nutzungstypen im Bestand (Stand: 2019)

Abbildung 255

Stadt Nürnberg - FNP-Änderung 8b

Umweltbericht - Anlage zu 2.3.1

Biotop- und Nutzungstypen im Bestand (Stand: 2019)

1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen

2.3 Feldgehölze, Baumhecken

2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche und Hecken

2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken-/Gebüschpflanzungen

3.7 Pioniergehölze und Vorwaldstadien

5.3 Kleingärten

7.4 Schotterflächen

7.6a Versiegelte Verkehrsflächen

7.6b Gebäudekomplexe

9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur - flechtenreich, verbuschend, etabliert

9.3c Initiale Silbergrasflur

9.4 Halbruderale Magerrasen

9.5 Altgrasbestände

10.1 Lückige, termophile Ruderalflur - initial

10.2a Thermophile Ruderalflur - Übergang zu Magerrasen

10.2b Thermophile, ruderale Pioniervegetation auf ehemaligen Gleiskörpern

10.2c Thermophile Raine

Umgriff FNP Änderung 8b

Umgriff Modul II einschließlich Park

T +49 (0)911 94603 0 Maßstab 1 : 2.500 F +49 (0)911 94603 10 Datum 23.04.2021 E info@wgf-nuernberg.de WGF Landschaft Landschaftsarchitekten Vordere Cramergasse 11 Projekt Nr. L19-36 GmbH 90478 Nürnberg

Umweltbericht - Anlage 4: Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung

Umweltbericht - Anlage 4: Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung

Stadt Nürnberg - (cid:42)N(cid:52)-(cid:135)nderung (cid:28)b

Umweltbericht - Anlage zu (cid:22)(cid:18)3(cid:18)(cid:21)

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)

Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)

Biotope entsprechend Bayerischer Biotopkartierung (zusammenge(cid:74)asst)

Umgri(cid:74)(cid:74) (cid:42)N(cid:52) (cid:135)nderung (cid:28)b

Umgri(cid:74)(cid:74) (cid:49)odul (cid:45)(cid:45) einschlie(cid:162)lich (cid:52)ark

T (cid:15)4(cid:29) (0)(cid:29)(cid:21)(cid:21) (cid:29)4(cid:26)03 0 Maßstab 1 : 2.500 F (cid:15)4(cid:29) (0)(cid:29)(cid:21)(cid:21) (cid:29)4(cid:26)03 (cid:21)0 Datum 23.04.2021 E in(cid:74)o(cid:36)wg(cid:74)-nuernberg(cid:18)de WGF Landschaft (cid:48)andscha(cid:74)tsarchitekten (cid:58)ordere (cid:39)ramergasse (cid:21)(cid:21) Projekt Nr. L19-36 Gmb(cid:44) (cid:29)04(cid:27)(cid:28) Nürnberg

Umweltbericht - Anlage (cid:94)u (cid:22)(cid:18)(cid:23)(cid:18)(cid:22)

Fauna - Fundorte, Nachweis- und Untersuchungsflächen

(cid:62)auneidechsen Fundorte

(cid:84)otentieller (cid:48)ebensraum (cid:62)auneidechsen

(cid:84)otentieller (cid:48)ebensraum (cid:44)euschrec(cid:79)en

H Nachweis (cid:58)(cid:185)gel mit Art(cid:79)(cid:191)r(cid:94)el (cid:38)rut(cid:90)ogel:

Gr (cid:43)artenrotschwan(cid:94)

H (cid:44)auss(cid:84)erling

Ms Nahrungsgast:

Gü (cid:43)r(cid:191)ns(cid:84)echt

Ms (cid:49)auersegler

Rs (cid:54)auchschwalbe

Rs Ms (cid:62)ug(cid:90)ogel: Gr Sts (cid:55)teinschmät(cid:94)er Sts Gü

H

Umgriff FN(cid:52) (cid:135)nderung (cid:28)b Gr

rG (cid:55)tadt N(cid:191)rnberg - FN(cid:52)-(cid:135)nderung (cid:28)b

Umgriff (cid:49)odul (cid:45)(cid:45) einschlie(cid:162)lich (cid:52)ar(cid:79)

H

T (cid:15)(cid:24)(cid:29) (cid:12)(cid:20)(cid:13)(cid:29)(cid:21)(cid:21) (cid:29)(cid:24)(cid:26)(cid:20)(cid:23) (cid:20) Maßstab 1 : 2.500 Umweltbericht - Anlage 5: F (cid:15)(cid:24)(cid:29) (cid:12)(cid:20)(cid:13)(cid:29)(cid:21)(cid:21) (cid:29)(cid:24)(cid:26)(cid:20)(cid:23) (cid:21)(cid:20) Datum 23.04.2021 E info(cid:36)wgf-nuernberg(cid:18)de Fauna - Fundorte, Nachweis- und Untersuchungs- WGF Landschaft flächen (cid:48)andschaftsarchite(cid:79)ten (cid:58)ordere (cid:39)ramergasse (cid:21)(cid:21) Projekt Nr. L19-36 (cid:43)mb(cid:44) (cid:29)(cid:20)(cid:24)(cid:27)(cid:28) N(cid:191)rnberg

StA/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Organisation des Zensus 2022

Anlage: Sachverhalt

Bericht:

Bestandteile des Zensus 2022 mit dem Stichtag 15.05.2022 sind eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis, eine Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird durch das Landesamt für Statistik durchgeführt, die Stichproben- Befragung und die Erhebung für Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte ist den dafür gebildeten kommunalen Erhebungsstellen übertragen. Die Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wurde im Amt für Stadtforschung und Statistik eigerichtet. Über die Organisation der Erhebungsstelle wird berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 565.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 565.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage StA/001/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kostenerstattung ist in Art. 25e des Bayerischen Statistikgesetzes festgelegt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 8 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Bevölkerungsgruppe wird bei der Erhebung besonders berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage StA/001/2022

Organisation des Zensus 2022 in Nürnberg für Nürnberg und Fürth

Sachverhaltsdarstellung zur Stadtratssitzung am 27.04.2022

Stand: 30.03.2022

  1. Im Jahr 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen zum Stichtag 15. Mai 2022 in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus soll verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und Deutschland liefern. Er soll auch soziodemographische Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, feststellen und Erkenntnisse zur Wohnund Wohnraumsituation bereitstellen. Die ermittelten Daten sollen als Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die ab 2011 alle zehn Jahre stattfinden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in Deutschland der Zensus in 2021 auf das Jahr 2022 verschoben. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz 2022.

  2. Wie 2011 wird auch beim Zensus 2022 die Einwohnerzahl einer Gemeinde durch eine Hochrechnung der Ergebnisse einer Haushaltsstichprobe gewonnen. Die im Rahmen des Zensus vorgesehenen Melderegisterabzüge für den Stichtag werden durch eine Mehrfachfallprüfung statistisch korrigiert und für die Zensusergebnisse dann an die Ergebnisse der Hochrechnung aus der Haushaltsstichprobe angepasst, die Melderegister selbst werden aber nicht korrigiert. Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte werden aus der Stichprobe und dem Melderegisterabzug ausgenommen, dort findet eine Vollerhebung statt. Die Ermittlung der Bevölkerungsdaten wird kombiniert mit einer Gebäude- und Wohnungszählung.

a) Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis Im Rahmen einer Stichprobenerhebung werden anhand eines eigens für Deutschland entwickelten Stichprobendesigns in Bayern ca. 18 Prozent der Bevölkerung (2,4 Millionen Einwohner/innen) im Zeitraum 16. Mai bis 6. August von sogenannten Erhebungsbeauftragten vor Ort besucht und mittels eines Fragebogens, vorzugsweise mithilfe bereitgestellter Tablet-Computer, interviewt. Die Interviewer/innen befragen alle an Stichprobenanschriften wohnhaften Personen. Die Stichprobenerhebung dient als Grundlage für die Schätzung der landesamtlichen Einwohnerzahl, welche die Bemessungsgrundlage u. a. für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von EU-Fördergeldern, die Einteilung der Wahlkreise und die Sitzverteilung im Bundesrat darstellt. Bei der Stichprobenbefragung werden aber auch weitere insbesondere soziodemografische Daten erhoben, die als Basis für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, beispielsweise bei Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur oder bei Bedarfsplanungen von Schulen bzw. Studienplätzen, dienen sollen.

Stichprobendesign, Stichprobenziehung und Fragebogenerstellung sowie die Ermittlung der Ergebnisse werden von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder verantwortet, die kommunalen Erhebungsstellen haben die Aufgabe der Durchführung der Erhebung.

b) Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichenden Meldeverhaltens von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern ausgegangen. Deshalb findet hier eine Vollerhebung statt, die von den kommunalen Erhebungsstellen durchzuführen ist. Das heißt, es werden zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Angaben erhoben. Eine Hochrechnung ist daher dafür nicht mehr notwendig.

c) Gebäude- und Wohnungszählung Alle Haus- und Wohnungseigentümer/innen bzw. Verwalter/innen in Bayern werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Abgabe der Auskünfte aufgefordert. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Eigentümer/innen bzw. Verwalter/innen selbst über eine Online-Plattform. Mit der Gebäude- und Wohnungszählung sind die kommunalen Erhebungsstellen nicht befasst.

Für die Erhebungen im Rahmen des Zensus besteht für die betreffenden Personen eine Auskunftspflicht (mit Ausnahme von Angaben zu Religion, Glaubensrichtung bzw. Weltanschauung).

  1. Zuständig für die Durchführung des Zensus 2022 in Bayern ist das Landesamt für Statistik. In allen kreisfreien Städten und Landkreisen waren zum 01.10.2021 örtliche Erhebungsstellen einzurichten, die ihre Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die örtlichen Erhebungsstellen sind für die Dauer der Bearbeitung und Aufbewahrung von Einzelangaben räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen zu trennen. Sie müssen also die Anforderungen der Abschottung erfüllen. Die Zensus-Erhebungsstelle für Nürnberg und Fürth wurde in den Räumlichkeiten der Schalterhalle im Gebäude des Amtes für Stadtforschung und Statistik am Unschlittplatz 7a in Nürnberg eingerichtet. Für die Organisation der örtlichen Erhebungsstelle wurden ein Leiter, ein Stellvertreter und sechs weitere Mitarbeiter/innen eingesetzt. Die entsprechenden befristeten Stellen wurden bei den Haushaltsberatungen im November 2021 vom Stadtrat beschlossen. Drei der insgesamt acht Mitarbeiter/innen waren bereits vorher bei der Stadt Nürnberg beschäftigt, fünf Mitarbeiter/innen wurden über den externen Arbeitsmarkt befristet neu eingestellt. Die Zensus-Erhebungsstelle entspricht den gesetzlich geforderten Voraussetzungen der organisatorischen, räumlichen und personellen Abschottung bei der Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten.

  2. Die Erhebungsstelle kümmert sich im Auftrag des Landesamtes um die Rekrutierung, Verpflichtung, Schulung und Betreuung von Erhebungsbeauftragten, die Bildung von Erhebungsbezirken und deren Zuteilung zu den Interviewern, die Sicherstellung der Qualität der Erhebungen und des Datenschutzes, die Kontrolle der Erhebungsunterlagen, die Erhebung der Daten in Gemeinschaftsunterkünften, die Mahnung von säumigen auskunftspflichtigen Personen sowie um die Übermittlung der erfassten Daten an das Landesamt für Statistik. Für Nürnberg und Fürth werden im Rahmen des Zensus 2022 ca. 6.100 Anschriften (private Haushalte, Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) bearbeitet und dabei ca. 55.000 auskunftspflichtige Personen befragt werden. Für die mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen erhalten die Gemeinden entsprechend dem Konnexitätsprinzip Finanzzuweisungen, deren Höhe sich (neben einer Basiszuweisung) durch Pauschalsätze nach Fallzahlen in den Zensusbereichen ergibt. Die Pauschalsätze wurden in Art. 25e des Bayerischen Statistikgesetzes festgelegt. Es wird festzustellen sein, ob sich die der Kostenkalkulation zugrunde gelegten vermuteten

Fallzahlen und Bearbeitungszeiten als realistisch erweisen. Im Fall einer wesentlichen Abweichung von den Annahmen muss eine Revision der Festlegungen über die Finanzzuweisungen erfolgen.

  1. Das zentrale Verwaltungs- und Steuerungsinstrument bei der digitalen Zensusdatenverarbeitung ist das Erhebungsunterstützungsprogramm (EHU), welches in Verantwortung des Statistischen Bundesamtes entwickelt wurde und betrieben wird. Das System organisiert unter anderem mit einem Ticketsystem Teile der anfallenden Kommunikation zwischen dem Landesamt für Statistik und der Erhebungsstelle. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung ist ein Anschluss im Netz des Bundes. Auf das EHU darf nur im abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle zugegriffen werden. Ein Zugang für andere Bereiche der Kommunalverwaltung ist nicht möglich. Die Erhebungsstelle gewährleistet, dass auf dem PC, auf dem mit dem EHU gearbeitet wird, nicht auf kommunale Verwaltungsverfahren (z.B. Intranet) oder das Internet zugegriffen werden kann. Durch Datensicherheitsvorkehrungen wird ein Zugriff über das Leitungsnetz von außen ausgeschlossen. Die Anmeldung im EHU erfordert eine 2-Faktor-Authentifizierung. Neben einem Benutzernamen/Passwort besitzt jede/r Mitarbeiter/in der Erhebungsstelle für den EHU-Zugang einen RSA-Token, der ähnlich wie ein TAN-Generator auf einem Smartphone funktioniert.

  2. Beim Zensus 2022 Nürnberg/Fürth sollen ca. 550 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte bei den Befragungen in den Haushalten und Wohnheimen eingesetzt werden. Mitte Februar 2022 war diese Anzahl von Ehrenamtlichen aufgrund intensiver Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Anzeigenschaltungen in ausgewählten Medien, Onlinewerbung, Pressemitteilungen, Posts auf Social-Media-Plattformen, YouTube-Clips, Newsletter-Versand an ausgewählte Empfängerkreise, Flyer, Plakate) bereits erfolgreich rekrutiert, aufgrund von Absagen musste noch nachgelegt werden. Jede/r Erhebungsbeauftragte bekommt einen Erhebungsbezirk mit ca. 100 zu befragenden Personen von der Erhebungsstelle zugeteilt. Alle Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Interviewers bzw. einer Interviewerin (= Erhebungsbeauftragte/r) werden von der Erhebungsstelle vorab auf ihre Eignung überprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz werden die Erhebungsbeauftragten geschult, offiziell schriftlich „bestellt“ sowie schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse verpflichtet. Sie müssen ein Dokument zur Erklärung der Verfassungstreue unterschreiben und schriftlich bestätigen, dass sie nicht in geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen zur Scientology-Organisation stehen. Darüber hinaus müssen die Erhebungsbeauftragten ein Führungszeugnis beibringen. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Corona-Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen. Erhebungsbeauftragte sind auf ehrenamtlicher Basis tätig. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Bausteine und die Höhe der Vergütungselemente wurden durch das Landesamt für Statistik festgelegt und verstehen sich als feste Vorgaben. Nach Schätzungen des Landesamtes für Statistik beträgt die Vergütung voraussichtlich bis zu 800 Euro. Inwieweit die Aufwandsentschädigung auf staatliche Transferleistungen angerechnet wird, ist durch den Leistungsbezieher bzw. die Leistungsbezieherin selbst bei der zuständigen Stelle zu eruieren.

  3. Alle am Zensus beteiligten Stellen – vom Statistischen Bundesamt, über das Statistische Landesamt und die örtliche Erhebungsstelle bis hin zu den Erhebungsbeauftragten – haben den Schutz der erhobenen Daten zu gewährleisten. Alle beteiligten Personen werden gesondert verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht informiert. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. In seinem Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Rückspielverbot erlassen. Das Rückspielverbot gilt beim Zensus ausnahmslos. Die persönlichen Angaben der Befragten müssen streng geheim gehalten werden und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden. In der Praxis heißt das, dass zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundeagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden, es aber nicht zulässig ist, nicht anonymisierte Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen. Vor diesem Hintergrund werden als Erhebungsbeauftragte auch nicht Beschäftigte aus „sensiblen“ Bereichen der Verwaltung (z. B. Steuerverwaltung, Jobcenter etc.) eingesetzt, da aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Anlass zur Besorgnis besteht, dass Erkenntnisse aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu Lasten der Befragten genutzt werden könnten.

  4. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Gegensatz zu 2011 nicht erst nach 2 Jahren, sondern voraussichtlich bereits 18 Monate nach dem Zensusstichtag zum Jahresende 2023 vorliegen.

Weitere Informationen sind unter folgenden Internetadressen zu finden:

www.zensus2022.de

https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/index.html

https://zensus.nuernberg.de

H/012/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Anlagen: Beschluss Mitgliederwahl_2021 Niederschrift_der_95._Sitzung Vita_Anne_Sterzbach Vita_Benjamin_Heinrich Vita_Holger Rieß Vita_Ursula_Kreutz Vita_Benedikt_Buchmueller

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für bildende Kunst (BiKBS) werden die Mitglieder des Beirats vom Stadtrat berufen. Nach aktueller Satzung müssen die Mitglieder des Beirates spätestens nach Ablauf von sechs Jahren aus dem Beirat ausscheiden.

Aus dem Beirat scheiden als fachliche VertreterInnen für den Bereich "Kunst" Sebastian Kuhn und Andrea Sohler, von den Architekten/Landschaftsarchitekten Harald Raab sowie Marc C. Kücking und als Mitglied aus der kunstinteressierten Bevölkerung Peter Naumann aus.

Die Mitglieder des Beirates haben Vorschläge für die Ernennung der neuen ehrenamtlichen Mitglieder eingereicht. Für die neu zu besetzenden Ehrenämter standen fünf Bewerber und fünf Bewerberinnen zur Auswahl. In der Sitzung des Beirates für Bildende Kunst wurde am 10.12.2020 den Mitgliedern die Bewerber vorgestellt. In zwei Online-Abstimmungen wurde über die Ernennung der Neumitglieder für den Beirat abgestimmt.

Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung des Gremiums geachtet.

Bei der Abstimmung votierten die Mitglieder für

Frau Ursula Kreutz, Nürnberg, und Frau Anne Sterzbach, Nürnberg,

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Kunst".

Herrn Benedikt Buchmüller, Nürnberg, sowie Herrn Ben Heinrich, Nürnberg,

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Architektur, Landschaftsarchitektur"

sowie für Herrn Holger Ries, Nürnberg,

als neues Mitglied des Gremiums für den Bereich "Kunstinteressierte Bevölkerung".

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung geachtet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beruft Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller sowie Ben Heinrich und Holger Ries als neue Mitglieder in den Beirat für Bildende Kunst.

Beschluss

I.

TOP:

Stadtrat

Sitzungsdatum 27.04.2022

öffentlich

Betreff: Neuberufung von fünf Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Der Stadtrat beruft Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller sowie Ben Heinrich und Holger Ries als neue Mitglieder in den Beirat für Bildende Kunst.

II.

III. Abdruck an:

Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Mitgliederentscheid 2021

Tuercke Kuhn Kücking Naumann Buhr Raab Rumetsch Büdel Schimpf Rösner Summen Ursula Kreutz 1 1 1 1 1 1 6

Anne Sterzbach 1 1 1 1 1 1 6

David Häuser 1 1 2

Silja Beck 1 1 1 1 4

Barbara Engelhardt 1 1 1 3

Benedikt Buchmüller 1 1 1 1 1 1 1 7

Matthias Neubeck 1 1 1 3

Norman Riede 1 1 1 3

Ben Heinrich 1 1 1 1 1 1 1 7

Holger Ries 1 1 1 1 1 1 1 7

Stephanie Oschmann 1 1 1 3

Mehrfachnennungen waren möglich. Durch das eindeutige Wahlergebnis der 1. Runde wurde keine weitere Runde benötigt.

Nürnberg, 20.12.2021

H/K-2

Niederschrift der 95. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 16.12.2021

Öffentlicher Teil:

Top 1: Cnopfsche Kinderklinik/Klinik Hallerwiese: Dachgestaltung Technikzentrale

Dem Beirat wurden die Planungsunterlagen zum Anbau der Cnopfschen Kinderklinik vorgestellt. Der Wunsch der Klinik ist, dass die Umhausung der Technikzentrale, die sich auf dem Dach des Neubaus befinden wird, künstlerisch gestaltet wird. Der Beirat bittet darum, Bildmaterial sowie Angaben zur Materialität der Hülle zu schicken, um eine genauere Beurteilung zu ermöglichen. Der Beirat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung im Februar 2022 wieder mit dem Thema.

Top 2: Gretel-Bergmann-Grundschule: Kunstwerk für Gretel Bergmann

Herr Rebhan, Elternvertreter der Gretel-Bergmann-Grundschule, sowie Frau Lichtenstein, Schulleitung der Gretel-Bergmann-Grundschule, stellten das Projekt Applaus für Gretel Bergmann! - Ein Schul-Projekt für Toleranz und Menschenrechte vor. Teil des Projektes ist ein sichtbares Zeichen im Außenraum der Schule als Skulptur oder Kunst am Schulgebäude. Der Beirat unterstützt das Projekt und wird bezüglich des Wettbewerb als auch finanziell seinen Beitrag leisten.

Top 3: Züricher Platz: Kunstwerk für Hansfried Defet

Der Beirat hat intensiv über die Frage, welche Art von Kunst in den Park am Züricher Platz debattiert. Klar ist, dass der Beirat einen Wettbewerb möchte. Weiterhin hat der Beirat definiert, dass das Kunstwerk an Hansfried Defet erinnern kann. Konzepte, wie das Aufstellen von mehreren Kunstwerken, die in einigen Jahren zum Parcours werden, wurden verworfen. Es soll eine zentrale Arbeit geben. Es wurde auch hinterfragt, ob der Brunnen der AOK statt eines Spielbrunnens oder zusätzlcih zum Spielbrunnen aufgestellt werden kann.

Top 4: Südstadtbad: Projekt Frida

Eine Projektgruppe kam auf die Bäderverwaltung zu, um am Südstadtbad eine Außenwand mit einem Motiv der sustainable development goals zu gestalten. Dafür gibt es bereits einige Beispiele in der Stadt, z.B. bei Gebäuden der wbg. NüBad kann sich vorstellen, am Südstadtbad die Betonwand rechts der Reklame- Tafel hierfür anzubieten.

Der Beirat für Bildende Kunst hat sich gegen die Veränderung der Fassaden ausgesprochen, da hier das Ensemble zur Gustaf-Adolf-Kirche, dem ehemaligen Posthof und sogar zum Schlösschen Lichtenhof wirkt. Hier muss das architektonische Umfeld in die Situation einbezogen werden. Dem Beirat hat der Wandschmuck der Projektgruppe obendrein nicht gefallen, da hier eine Beliebigkeit in der Thematik vorherrscht.

Top 5: Kunstprojekt Lebensbrunnen Euckenweg

Der Beirat hat sich gegen eine Fassadengestaltung am Lebensbrunnen Euckenweg ausgesprochen. Die Anlage wirkt für sich. Der Beirat geht davon aus, dass bei Inbetriebnahme des Brunnens automatisch keine weiteren Graffiti/Tags gesprüht werden. Es wurde die Begrünung „von Oben“ besprochen, aber auch wieder verworfen. Stattdessen schlägt der Beirat vor, an dieser Stelle mit Licht zu arbeiten.

Top 6: Rückblick

- Symposion Urbanum

Geplante Arbeiten für 2022 sind das Kunstwerk D.I.S.C.O. von Ina Weber auf dem Klarissenplatz und eine Arbeit von Nasan Thur, die am Marientorgraben installiert wird. Neben dem Kunstwerk von MissingIcons sind zwei weitere Arbeiten fertiggestellt worden:

- Modulgalerie von Kasia und Olaf Prusik-Lutz

Die Modulgalerie wurde Ende Oktober eröffnet. Es sind jedes Jahr drei neue Ausstellungen geplant, bei denen vor allem Künstlern aus den Partnerstädten eingeladen werden.

- Kunstwerk von Gerhard Meyer

Das Kunstwerk wurde im November eingeweiht. Die Arbeit wurde von der bpd gezahlt und ist auf der Treppenhausaußenwand der Kreulstraße 40 zu sehen.

- GLW: Gewinner des Wettbewerbs

Herr Patrick Ruckdeschel hat den Wettbewerb für den Eingangsbereich des Gemeinschaftshauses gewonnen.

- Erläuternde Tafel Prantl

Die Tafel wurde im November aufgestellt. Eine Pressemittelung folgte parallel. Leider wurde diese von den Medien nicht wahrgenommen.

Nichtöffentlicher Teil:

Top 7: Mitglieder BBiK

Folgende Kandidaten haben sich der Wahl gestellt:

als Mitglied aus der kunstinteressierten Bevölkerung

Holger Ries, Stephanie Oschmann

als Künstler / Künstlerin

David Häuser, Anne Sterzbach, Barbara Engelhardt, Silja Beck, Ursula Kreuz

als Architekt / Architektin

Benedikt Buchmüller, Matthias Neubeck

als Landschaftsplaner / Landschaftsplanerin

Ben Heinrich, Norman Riede

Die Wahl fiel auf: Ursula Kreutz und Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller und Ben Heinrich sowie auf Holger Ries. Aus dem Beirat sind folgende Mitglieder ausgeschieden: Aus dem Beirat scheiden als fachliche VertreterInnen für den Bereich "Kunst" Sebastian Kuhn und Andrea Sohler, von den Architekten/Landschaftsarchitekten Harald Raab sowie Marc C. Kücking und als Mitglied aus der kunstinteressierten Bevölkerung Peter Naumann aus.

HINWEIS: Die Führung für den BBiK am Mittwoch, 12.01.2022 findet jetzt um 18.00 Uhr statt!

Nürnberg, 20. Dezember 2021

Peter Naumann

Anne Sterzbach

1969 geboren in Bayreuth bis 1997 Studium an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg bei Prof. Günter Dollhopf Meisterschülerin Villigst-Förderstipendium 1994–95 Jahresstipendium am Central St. Martins College of Art, London 1997–98 Aufbaustudium an der Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bei Prof. Silvia Bächli 1998 Absolventenpreis Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 1999 Kulturförderpreis der Stadt Fürth 2002 Förderpreis Förderkreis Bildende Kunst in Nürnberg e.V. 2003 Kunst am Bau 1. Preis und Realisation, Universität Erlangen 2005–08 Lehrauftrag an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 2006 Kunstpreis Nürnberg-Stipendium 2009 HWP-Stipendium

Ausstellungen (Auswahl)

2020 Werkstattausstellung, Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster 2019 Neue Arbeiten, Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) Gesammelte Werke. 5 Jahre Kunstvilla, Kunstvilla Nürnberg 2018 Mojé Assefjah/Anne Sterzbach, Neue Galerie Dachau 2017 Play, kuratiert von Andreas Oehlert, Oechsner Galerie Nürnberg 2016 Präsentation der Schenkung Defet, Neues Museum Nürnberg Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) 2015 Sammeln um zu sehen, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2014 Collector‘s Choice Only! – Lineatur (mit Fred Sandback, Katharina Hinsberg, Isabel Zuber und Gerhard Wittner) (Katalog Sammeln um zu Sehen) Paar in Betrachtung des Mondes. Die Sammlung Appelt, Kunstverein Weiden 2013 Unterm Strich, Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf 10 Jahre Lentos, Lentos Kunstmuseum Linz 2012 Zeichen und Wunder – Positionen zeitgenössischer Zeichnung, (mit Caroline Bayer, Matthias Lahme, Paul McDevitt), Kunsthaus Nürnberg Return, AEG Nürnberg 2011 HWP-Stipendiatinnen – Barbara Engelhard, Sigrid Stabel, Anne Sterzbach, Akademie Galerie Nürnberg 2010 Flugstunden, Luftmuseum Amberg (mit Michael Schneider) Medium Papier. Arbeiten aus der Sammlung Rosskopf, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2009 Filmprojektion, Stadtverführungen Nürnberg und Oechsner Galerie Nürnberg Zumikon, Nürnberg Astronauten zur Venus. Werke aus der Sammlung Appelt, Zentrifuge Nürnberg 2008 Zur Kontingenz der Linie, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2007 Lounge im Zumikon, Nürnberg (mit Elke Fenneteau und Michael Hirschfeld) Rubin, Neues Museum Nürnberg 2006 Preise für Kunst und Wissenschaft der Stadt Nürnberg 2006, Tafelhalle Nürnberg Raumwechsel 5, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg (mit Reto Boller, Alfons Lachauer, Thomas Müller und Antonio Scaccabarozzi) Institut für konstruktive Kunst und konkrete Poesie, Archiv Eugen Gomringer, Rehau Katalogpräsentation, Galerie Defet, Nürnberg 2005 Galerie Defet, Nürnberg 2004 Galerie Defet, Nürnberg (mit Christian Faul)

2003 Spot, Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf Linien und Räume, Neue Galerie Dachau (EA, Kat.) Kohlenhof – Kunstverein Nürnberg, Nürnberg (EA) 2002 Fidibus (mit Thomas Pöhler), Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf Studio Cristina Delponte, Locarno (EA) minimal, Kunstverein Weiden, Weiden Kunsthaus Essen, Essen 2001 Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) Galerie im Bürgerhaus, Schwabach (mit Renate Sellesnick) 2000 Galerie Dagmar Hensel, Karlsruhe (mit Monika Rutishauser und Kristina Hoppe) Zeit, Projekt im öffentlichen Raum, Fürth (Kat.) Galerie Goller, Selb (EA) 1999 Fünf junge Künstler, Galerie Lindig in Paludetto, Nürnberg Galerie Defet, Nürnberg (mit Christian Faul) (Kat.) Galerie im Kunsthaus Essen, Essen (mit Elisabeth Ensenberger und Regina Pemsl) Kulturförderpreis 1999, Schloss Burgfarrnbach, Fürth (EA) 1998 9 x V, 9 Villigster StipendiatInnen in der Kirche am Hohenzollernplatz, Berlin (Kat.) 68elf, Köln 1997 Kohlenhof – Kunstverein Nürnberg, Nürnberg Galerie für Neue Kunst, Amberg (die drei letztgenannten Ausstellungen mit Elisabeth Ensenberger und Regina Pemsl) 1996 Vier Villigster StipendiatInnen, Trinitatiskirche, Köln Everybody's darling, Kunsthaus Nürnberg, Nürnberg 1995 Small Mansions Art Centre, London Positionen und Tendenzen, Schloss Stein, Nürnberg (Kat.)

www.anne.sterzbach.de

Lebenslauf Ben Heinrich

Abbildung 256

Benjamin Heinrich

Dipl. Ing. fh Landschaftsarchitektur

1975 in Nürnberg

1981 – 1994 Rudolf-Steiner-Schule Nürnberg; mit integrierter Schreiner-Lehre 1994 – 1995 Hiberniaschule Herne Fachhochschulreife Technik 1995 – 1996 Lebensgemeinschaft Münzinghof Zivildienst www.muenzinghof.de

1997 – 1998 Architekturstudium FH Nürnberg (1 Semester)

1998 – 2003 Arbeit im Garten und Landschaftsbau Fa. GArten, Uwe Thielemann Nürnberg; mit Gesellenbrief

2003 – 2008 Landschaftsarchitektur Weihenstephan. University of Applied Sciences

2006 - aktuell Heinrich Landschaften Büro für Landschaftsarchitektur und Gartendesign

2009 -2011 Projektleiter Vogt Landschaftsarchitekten, München

2015 -2018 Projektleiter Grünplanung Oehm und Herlan

| etieS

Ursula Kreutz

Vita

1969: geboren in Bergisch Gladbach

Lebt und arbeitet in Fürth und Nürnberg

1995- 1996 Studium Akademie der Bildenden Künste München

1997- 2003 Studium Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg

2003: Erasmusstipendium Accademia di Belle Arti Palermo

2016: Kulturförderpreis der Stadt Fürth, Preis der Freunde der

kunst galerie fürth zum zehnjährigen Bestehen

2011: A.I.R. Projektstipendium KUNST UND NATUR, Bonn

2010: Kulturförderpreis der Stadt Nürnberg

2009: Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten, dritter Preis

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 77

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 27.04.2022

Haushaltsjahr 2021

  1. 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"

302.000 € bei IA C2110322030B "San-Carlos-Str. 4, Helene-von-Forster Grundschule, Sanierung Flachdach" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Deckung:

302.000 € aus IA C2170321032B "Sielstr. 17, Umdecken Südflügel Dürergymnasium" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"

Datum 14.03.2022

  1. 213300 "HVE Schule & Sport - Grund/Mittelschulen"

251.538 € bei IA E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69923001 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen (640)"

323.447 € bei IA E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

25.015 € bei IA E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69961000 "Aufwand aus sonstiger aktivierter Eigenleistung"

Deckung:

39.687 € aus IA K3650055401U "Neue Hegelstr: Abriss und Neubau KiHo 1. BA" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"

395.000 € aus IA E3650054501U "Bauernfeindstr. 26: Neubau KiHo (5),MiBe (2)" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

165.313 € aus IA E3650055401U "Neue Hegelstr: Abriss und Neubau KiHo 1. BA" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"

Datum: 22.03.2022

  1. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

290.000 € bei IA P5414522020U "Hofwiesenweg Buch, Vorplatz Feuerwehrgerätehaus" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

Deckung:

170.763 € aus IA E5410047600U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

680 € aus IA E5410047604U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle: Stützwand/Treppe" Kostenart 69926521 "Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken (SÖR)"

71.650 € aus IA E5410047607U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle" Kostenart 69926531 "Tiefbaumaßnahmen - Kanäle (SÖR)"

16.192 € aus IA E5410047601U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle: LZA" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"

1.692 € aus IA E5410047602U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle" Kostenart 69926595 "Honorare SÖR"

23.731 € aus IA E5410047603U "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle: Beleuchtung" Kostenart 69926681 "Tiefbaumaßnahmen - Straßenbeleuchtung (SÖR)"

5.292 € aus IA E5410047609Z "B14 (Ost) zwischen Thumenberger Weg und Straßenbahnendhaltestelle: Lärmschutzfenster" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche"

Datum: 16.03.2022

Haushaltsjahr 2022

  1. 535000 "Städtische Werke Nürnberg (StWN)"

322.838 € bei 535000 Kst. L535000003 "Städtische Werke Nürnberg - VAG" Kostenart 69210000 "Periodenfremde Aufwendungen (K1)"

Deckung:

182.850 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 62320500 "Unterhalt der Gebäude und bebaut. Grundstücke dezentral kleiner Bauunterhalt"

139.988 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 64390100 "Vergütungen für Leistungen Dritter"

Datum: 25.03.2022

  1. 547000 "Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur"

700.000 € bei IA E5470120400U "NLS Errichtung Notleitstelle Kafkastraße" Kostenart 69926522 "U-Bahninfrastruktur-Baumaßnahmen (655)"

Deckung:

700.000 € aus IA E5470088101U "Raumumbau Stellwerk EB" Kostenart 69926522 "U-Bahninfrastruktur-Baumaßnahmen (655)"

Datum: 17.03.2022

Stpl/023/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2019 „Artenvielfalt in der

Stadt fördern: Steingärten eindämmen„

Anlagen: Antrag_Freiflächengestaltungssatzungen_SPD Antrag_Artenvielfalt_in_der_stadt_foerdern_steingaerten_eindaemmen Sachverhalt Satzungsentwurf

Sachverhalt (kurz): Mithilfe einer Begrüngssatzung soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Teilhabe benachteiligter Gruppen am Leben im öffentlichen Raum.

Mit der Novellierung der Bayersichen Bauordnung 2021 können Kommunen Regelungen zur Begrünung von Gebäuden aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Dadurch können in Nürnberg kommunale Vorgaben zur besseren Gestaltung der privaten Grünflächen, zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung gemacht werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenbedarf im Prüfprozess

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die neue Satzung löst ggf. einen erhöhten Personalbedarf aus, der in Qualität und Quantität noch zu verifizieren ist.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 6 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden sich ggf. abzeichnende Stellenbedarfe besprochen.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein klimaangepasster Stadtraum bietet insbesondere benachteiligten Gruppen bessere Chancen auf Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Verbesserungen dienen damit allen Bürgern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Gutachtenvorschlag (AfS/UmwA 07.04.2022): Der gemeinsame Stadtplanungs- und Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) und empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Die Satzung über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung-BegrS) wird beschlossen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen..

Beschlussvorschlag (StR 27.04.2022): 1. Die Begrünungssatzung (BegrS) wird entsprechend dem Gutachten des gemeinsamen Stadtplanungs- und Umweltausschuss vom 07.04.2022 beschlossen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen.

SPD

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www. spd-stadtratsfraktion. nuernberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 9. März 2021 Antragsteller: Brehm

Für mehr Grün - Möglichkeiten der Bayerischen Bauordnung für

Freiflächengestaltungssatzungen nutzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir wollen Nürnberg weiter begrünen, mit mehr Bäumen und Pflanzen für ein angenehmes Stadtklima sorgen und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. In den letzten Jahren haben wir viele Initiativen im öffentlichen Raum ergriffen.

Nun gibt es durch die Novellierung der Bayerischen Bauordnung weitere Instrumente zur Förderung von Grün. So sind im Rahmen von Freiflächengestaltungssatzungen auch kommunale Vorgaben für Fassadenbegrünungen, die Ausgestaltung privater, unbebauter Flächen sowie der Erlass von Gestaltungsrichtlinien möglich. Dieses Instrumentarium sollte aus unserer Sicht im Sinne des angeführten Gesamtziels genutzt werden. Bei entsprechenden Vorgaben gilt es allerdings Augenmaß zu behalten, weshalb aus unserer Sicht vor allem mit Anreizen und Fördermöglichkeiten gearbeitet werden sollte. Dies könnte zum Beispiel mit einem städtischen Förderprogramm erfolgen, mit dem Ziel, dass mehr Bäume auf privaten Flächen gepflanzt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

zu erlassen,

Mit freundlichen Grüßen

i. UreXoH

Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg OBERBÜRGERM EIS fER Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930

0 2. MAI 2019 gruene@stadt.nuemberg.de

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

t i

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Jnter- Nürnberg, 02.05.2019 schrlft vortegen

Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Vorgärten prägen das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehörten damit zum Aushängeschild jeder Stadt. Bereits seit einigen Jahren ist der Trend zu beobachten, Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kiesflächen zu ersetzen. In den Medien wird das Thema inzwischen unter dem Schlagwort „Gärten des Grauens“ diskutiert. Seit dem erfolgreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ steht der Artenschutz in den Debatten besonders im Fokus. Denn: In solchen Steingärten finden weder Insekten noch Vögel einen Lebensraum. Dabei kommt gerade kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt zu. Insekten und Vögel können auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Garten zu Garten wandern. Begrünte Flächen liefern saubere, frische Luft während sich Kies- und Steinflächen im Sommer aufheizen und die Wärme wieder abstrahlen. Für das Stadtklima sind die zunehmenden Kies- und Steingärten somit ein Problem - vor allem, wenn zusätzlich notwendige Kaltluftschneisen durch neue Bebauungen wegfallen.

Zwar legt die Bayerische Bauordnung (BayBO) in Artikel 7, Absatz 1 fest, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen sind. In der Praxis scheint diese Regelung jedoch keine konsequente Anwendung zu finden. Um künftig das Entstehen neuer ökologisch wertloser Kiesgärten einzudämmen, halten wir es für sinnvoll, in den Bebauungsplänen von Neubaugebieten eine grüne Gestaltung festzuschreiben. Städte wie Dortmund haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, in anderen Städten stehen Verbote in neuen Bebauungsplänen bezüglich Steingärten zur Diskussion.

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Um Gartenbesitzer*innen bestehender Gärten bei einer naturnahen Gestaltung zu unterstützen, sollte außerdem geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.

Wir stellen vor diesem Hintergrund zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird künftig festgesetzt, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte, begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig.

  2. Die Verwaltung erarbeitet außerdem ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer'innen zu einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung.

  3. Sie prüft außerdem, ob eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Britta WaIthelm Monika Krannich-Pöhler stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin

vwvw.gruene.rathaus.nuernberg.de

Satzung der Stadt Nürnberg über

Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Erläuterung:

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2019 „Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen“ wird hier behandelt, weil nicht oder nur geringfügig bepflanzten Schottergärten nach der vorgeschlagenen Begrünungssatzung für nicht zulässig erklärt werden.

Die SPD Stadtratsfraktion hat mit ihrem Antrag vom 09.03.2021 „Für mehr Grün – Möglichkeiten der Bayerischen Bauordnung für Freiflächengestaltungssatzungen nutzen“ die Behandlung des Themas beantragt.

Mit einer Begrünungssatzung (BegrS) soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der neu zu bebauenden Baugrundstücke sowie der neuen baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden, um eine qualitätvolle Stadtgestaltung zu sichern. Die positive ortgestalterische Wirkung von Begrünungsmaßnahmen soll in besonderer Weise gestärkt werden. Zudem ist Ziel, die Anpassung an den Klimawandel zu beschleunigen, sommerlicher Überhitzung vorzubeugen und die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich zu stärken. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz.

Mit der Begrünungssatzung soll die Stadt Nürnberg in ihrer Grün- und Freiraumqualität gestärkt werden. Dies geschieht beispielsweise über Regelungen für die Bepflanzung der Vorgärten, Tiefgaragen und sonstigen Freiflächen sowie für die Begrünung der Dächer und Fassaden von Gebäuden und Anlagen. Flächen sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzbestände mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Dabei sind standortgerechte Gehölzarten zu verwenden. Ebenso sind Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen geregelt.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO sind die Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 BayBO an die Begrünung der Grundstücke grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, es gibt eine örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 BayBO, also eine städtische Satzung, wie z.B. die Kinderspielplatzsatzung oder die hier gegenständliche Begrünungssatzung.

Erweiterte Satzungsermächtigungen aufgrund der Novelle der BayBO 2021: Das Planungs- und Baureferat hat im Ferienausschuss am 03.03.2021 über die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) berichtet, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist.

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung 2021 können Kommunen nun auch Regelungen zur Begrünung von Gebäuden aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Dadurch können in Nürnberg kommunale Vorgaben zur besseren Gestaltung der privaten Grünflächen, zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung gemacht werden.

Grundlage hierbei bildet der geänderte Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 BayBO, wonach Gemeinden Satzungen erlassen können „1. über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere zur Begrünung von Gebäuden […]“ sowie „5. über die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter, die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke […], dabei kann bestimmt werden, dass Vorgärten nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden dürfen…“

Insbesondere können besondere gärtnerische Gestaltungen einschließlich Baumpflanzungen und die Arten der Bepflanzung bestimmt werden. Ferner kann bestimmt werden, dass zur Begrünung nicht überbauter Tiefgaragenflächen ein Mindestmaß an Erdüberdeckung aufzubringen ist. Zudem können zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen Fassadenbegrünung und Dachbegrünung eingefordert werden. Aus Gründen der Ortsgestaltung kann ebenfalls die Anlage von unstrukturierten Schottergärten verhindert werden.

Satzungsvorschlag Begrünungssatzung für Nürnberg (Anlage)

Der Entwurf der Begrünungssatzung zielt auf die Festlegung eines Grundanspruchs an die Begrünung und Gestaltung neu zu bebauender Baugrundstücke und baulicher Anlagen innerhalb des Stadtgebiets. Die Außenbereiche nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) bleiben dabei ebenso wie alle Gebiete mit qualifizierten Bebauungsplänen unberücksichtigt. Die Satzung gilt damit nur für die im Bebauungszusammenhang liegenden Gebiete (§ 34 BauGB).

Die Begrünungssatzung gilt aus Gründen des Bestandsschutzes nicht für bestehende Freiflächen oder bauliche Anlagen. Die Freiflächengestaltungssatzung ist allein auf Vorhaben anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Satzung errichtet oder genehmigungspflichtig geändert werden.

In § 1 wird der Geltungsbereich der Satzung definiert und der Anwendungsbereich festgelegt. Damit soll sie Anwendung finden für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, nicht jedoch im beplanten Innenbereich (qualifizierte Bebauungspläne) und nicht im Bereich des § 35 BauGB (Außenbereich). Die Satzung ist auf Vorhaben anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag oder ein Antrag in einem anderen Gestattungsverfahren, das die Baugenehmigung einschließt, ein die baurechtliche Prüfung umfassender Antrag gestellt wird oder eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungverfahren oder zur Genehmigungsfiktion erfolgt sowie bei Bauvorhaben, die verfahrensfrei sind. Die Belange des Brand- und Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

Das Ziel der Satzung (§ 2) ist die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Grüngestaltung der Baugrundstücke und Begrünung der baulichen Anlagen. Dabei steht eine gute Durchgrünung und eine qualitätvolle Freiflächengestaltung im Sinne der Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes im Vordergrund. Weitere wichtige Aspekte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Sicherung eines gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes.

In § 3 wird die Begrünung unbebauter Flächen geregelt. Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen (in der Regel Tiefgaragen) der zu bebauenden Grundstücke sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Vorhandene, wertgebende Gehölzbestände sind dabei vorrangig zu erhalten. Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten.

Nicht oder nur geringfügig bepflanzte Schottergärten sind nicht zulässig.

Die Anzahl der Bäume im Stadtgebiet soll aus stadtgestalterischen Gründen erhöht werden. Daher ist je 200 m² unbebauter und / oder unterbauter Fläche (Außenanlagenfläche AF nach DIN 277 (Teilfläche der Grundstücksfläche (GF), die nicht überbaut ist; dazu gehören auch unterbaute und überdeckte Flächen)) ein standortgerechter Baum zu pflanzen.

Die Art der Bäume (Laubbaum, Obstbaum, Nadelbaum) ist nicht eingeschränkt. Es sind soweit einschlägig- Hochstämme nach FLL Klassifizierung 3xv mit einem Stammumfang von 18-20 cm oder gleichwertig zu pflanzen,

Hecken und Büsche sollen eine Mindestwuchshöhe bei Pflanzung von 80-100 cm haben. Zu bevorzugen sind Gehölze, die einem artenreichen Spektrum von Flora und Fauna dienlich sind. In den Regelungen zu Abweichungen wird ein Sondertatbestand für kleine Wohnbauvorhaben („Häuslebauer“) eingeführt, der für diese Fälle auch geringere Wuchsmaße (10/12) zulässt.

Bestehende Bäume sind soweit möglich zu erhalten und dürfen, wenn sie dauerhaft erhalten werden, auf die Pflanzanforderungen angerechnet werden.

Zuwege und Zufahrten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Sie sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen. Das Niederschlagswasser von diesen Flächen ist in Vegetationsflächen einzuleiten.

Vorgärten sind zu begrünen und dürfen nicht als Stellplatz-, Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Der Bereich zwischen der Gehwegkante oder einer Straßenbegrenzungslinie und der Baulinie/Baugrenze bzw. tatsächlicher Bebauung (Vorgartenzone) ist also zu begrünen und darf nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Zwischen notwendigen befestigten Flächen in Gärten und der öffentlichen Verkehrsfläche muss ein bepflanzter Streifen von 50 cm Breite angelegt werden. Dieser Streifen soll den Übergang vom versiegelten öffentlichen Raum zum teilweise versiegelten privaten Raum, in der Regel den Stellplätzen auf dem Baugrundstück, stadtgestalterisch deutlich erkennbar machen. Zudem soll er der Versickerung von Regenwasser und kleinklimatischer Verbesserung dienen.

Tiefgaragen sind mit einem fachgerechten Bodenaufbau herzustellen und einer mindestens 0,80 m starken Vegetationstragschicht zu überdecken. Auf Tiefgaragen ist je 100 m² Oberfläche ein Baum in einer mindestens 1,2 m starken Vegetationstragschicht vorzusehen. Die Art der Bäume (Laubbaum, Obstbaum, Nadelbaum) ist nicht eingeschränkt. Es sind -soweit einschlägig- Hochstämme nach FLL Klassifizierung 3xv mit einem Stammumfang von 18- 20 cm oder gleichwertig zu pflanzen,

Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen. Damit wird sichergestellt, dass trotz geringer formaler Anforderungen an die Erstpflanzung die Begrünung dauerhaft vorhandenen ist. Es genügt also nicht das einmalige Anpflanzen, die Verpflichtungen der Satzung sind dauerhaft zu erfüllen.

In § 4 wird die Begrünung von Flachdächern geregelt. Flachdächer und Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinationslösung). In Gebieten hoher städtebaulicher Dichte (GRZ ab 0,8 nach BaunVO) überwiegt der Nutzen der kleinklimatischen Verbesserung der Begrünung so stark, dass diese vorrangig vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von Solarenergie errichtet werden soll.

Ebenso sollen künftig Flachdächer von Carports, Garagen, Müllgebäuden, Gartenhäusern und sonstigen Nebengebäuden oder -anlagen ab einer jeweiligen Gesamtfläche von 30 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung ausgestattet werden. Das Flächenmaß ergibt sich aus analoger Anwendung des Art. 47 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO. Zudem sind damit reguläre Doppelgaragen noch nicht von der Satzung erfasst.

Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen. Damit wird sichergestellt, dass trotz geringer formaler Anforderungen an die Erstpflanzung die Begrünung dauerhaft vorhandenen ist. Es genügt also nicht das einmalige Anpflanzen, die Verpflichtungen der Satzung sind dauerhaft zu erfüllen.

§ 5 regelt die Gestaltung von Außenfassaden von Gebäuden, welche mit Spalier- oder Klettergehölzen dauerhaft zu begrünen sind. Dies soll zu einer nachhaltigen Durchgrünung des Ortsbildes beitragen. Bewusst wird dabei die ganze Bandbreite von Begrünungen, vom Spalierobst über freie Ranker wie Efeu bis zu komplexen technischen Lösungen zugelassen. Zudem wird der aus energiepolitischer Sicht sinnvolle Vorrang von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie im Vorgriff auf die sich schnell entwickelnden Techniken geregelt. Ein „Grünprimat“ aus Gründen der Dichte wird analog der Regelungen zum Flachdach kodifiziert. Die Höhenvorgaben (2,0 m) ergeben sich aus den Regelungen des Art. 57 BayBO zur Verfahrensfreiheit.

Mit § 6 werden die erforderlichen Nachweise zur Prüfung benannt. Insbesondere sollen anhand des erforderlichen qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes die Qualitäten und Inhalte geprüft werden können. Dieser Plan wird bereits heute regelmäßig auf Basis der Baumschutzverordnung, der Kinderspielplatzsatzung und/oder der Stellplatzsatzung gefordert, seine Erstellung ist also im Regelfall keine neue Anforderung.

Mit § 7 aufgrund Art. 63 BayBO sollen Abweichungen ermöglicht werden. Geregelt ist die oben erwähnte gebundene Abweichung für kleine Wohnbauvorhaben. Sie soll implizit gewährt werden, ohne gesonderten Antrag. Für Baudenkmäler und Ensembles wird auf Antrag eine Abweichung erteilt, wenn gewichtige Gründe des Denkmalschutzes einer Begrünung entgegenstehen. Grundsätzlich soll die Verwaltung die Ziele der Satzung erreichen, die Regelungen der §§ 3 mit 5 sollen daher einzelfallbezogen und unter Ausübung von Ermessen beurteilt werden. Abweichungen sollen mit geeigneten Kompensationen, die dem Einzelfall gerecht werden, regelmäßig gewährt werden.

Mit § 8 soll eine Ordnungswidrigkeiten-Vorschrift aufgenommen werden, um neben Art. 79 BayBO bei bewusster und fahrlässiger Zuwiderhandlung oder Nichtherstellung der Begrünungsmaßnahmen eine Sanktionsmöglichkeit zu ermöglichen.

Die Satzung soll zum 01.06.2022 in Kraft treten. Der Vollzug erfolgt in der Planprüfung über die im Umweltamt angesiedelte Prüfung der Freiflächengestaltungspläne, im Außendienst über den Außendienst der Bauordnungsbehörde. Ggf. nötige zusätzliche Personalkapazitäten zum Vollzug und zur Prüfung werden nach Prüfung der Notwendigkeit ab 2024 beantragt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begrünungssatzung um eine örtliche Bauvorschrift nach der BayBO handelt. Die Rechtsgrundlage für diese Satzung ist Art. 81 Abs. 1 BayBO. Die Satzung kann also nur Regelungen des Bauordnungsrechts enthalten (Gestaltungsvorschriften), nicht aber auch solche des Bauplanungsrechts, wie z. B. Ausschluss und Lage von Stellplätzen oder Vorgaben zum Versiegelungsgrad der Grundstücke.

Bei Verstößen gegen Anforderungen der Freiflächengestaltungssatzung kann mit den üblichen Mitteln der Bauaufsicht eingeschritten werden (z. B. Auflagen, Anordnungen, Zwangsmittel).

Zum Sachverhalt soll in zwei Jahren erneut berichtet werden, um die Wirksamkeit der Satzung zu überprüfen.

Förderprogramm

Frage 3 des SPD-Antrages (9. März 2021):

„Die Verwaltung legt ein entsprechendes Förderprogramm auf.“

Um Anreize für die Begrünung von privaten Höfen, Vorgärten, Dächern und Fassaden zu schaffen, stehen in Nürnberg bereits Förderprogramme zur Verfügung. Neben der Möglichkeit Begrünungsmaßnahmen in den Stadterneuerungsgebieten finanziell zu unterstützen, ist Mitte 2020 ein stadtweites Förderprogramm aufgestellt worden. Somit besteht für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit der Bezuschussung privater Begrünungsmaßnahmen und gleichzeitig einen Beitrag zu Klimaanpassung in Nürnberg zu leisten. Weitere Informationen, einschl. der Antragsformulare sind unter www.initiativegruen.nuernberg.de zu finden.

Außerdem hat die Umweltverwaltung ein Förderprogramm zur Unterstützung privater Baumpflanzungen erarbeitet. Dieses war am 06.10.2021 im Umweltausschuss und startete am 01.01.2022.

Im Folgenden werden die Fragestellungen des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.05.2019 beantwortet (vgl. Anlage).

„Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen“

  1. „In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird künftig festgesetzt, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind

hierfür unzulässig.“

Seit einigen Jahren ist mit zunehmender Tendenz die Errichtung von vermeintlich pflegeleichten und kostengünstigen Gärten und Vorgärten mit Kies- und Schotterschüttungen festzustellen. Die Entwicklung resultiert vermutlich aus dem Wunsch der Eigentümer und Einwohnerinnen saubere, nicht bzw. nur sehr spärlich bepflanzte Freiflächen vorzuhalten, die wenig Pflege- und Unterhaltsarbeiten erfordern. Dabei können erheblich nachteilige ökologische Wirkungen wie Bodenversiegelung, Hitzerückstrahlung und Rückgang der Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Weiterhin bleiben, bei der ausschließlich auf die Pflegeintensität fokussierten Betrachtungsweise, die positiven Effekte, die Grünflächen auf die Gesundheit von Stadtbewohnern haben, teilweise unberücksichtigt.

Bisher ist in Bebauungsplansatzungen vielfach die „gärtnerische Gestaltung“ unbebauter Freiflächen festgesetzt. Der Begriff „gärtnerische Gestaltung“ ist – angesichts der deutlichen Zunahme naturferner Gärten – offensichtlich nicht ausreichend genau definiert, um auf dieser Grundlage die Versiegelung von Flächen, sowie die Entstehung von ökologisch und teilweise ästhetisch fragwürdigen Gartengestaltungen zu verhindern. Die Anpassung der Satzungstexte für die Bebauungspläne wird für sinnvoll erachtet, um den Vorgaben des BauGB Rechnung zu tragen. In § 1a BauGB „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ ist u.a. festgelegt, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen sind.

In Anbetracht des zunehmenden Trends zu stärker versiegelten und naturfernen privaten Garten- und Vorgärtenflächen mit Kies und vergleichbaren Oberflächen wird die wichtige Ausgleichsfunktion von Freiflächen reduziert. Eine Reglementierung mit Hilfe von Steuerungsinstrumenten und ein klarer Hinweis auf einzuhaltende ökologische und gestalterische

Standards wird daher als zielführend erachtet. § 9 Abs. 1 BauGB ermächtigt den Satzungsgeber (hier: Stadt Nürnberg) einschlägige Festsetzungen zu Nutzungen zu treffen. Dies kann nach jeweiliger Abwägung im Bebauungsplan durch Festsetzungen wie beispielhaft nachstehend erreicht werden:

„1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 Freiflächen (Gartenflächen einschließlich Vorgarten) ab 100 qm Flächengröße, die nicht für sonstige zulässige Nutzungen in Anspruch genommen werden, sind gärtnerisch zu gestalten, zu begrünen und auf Dauer zu unterhalten. Versiegelungen dürfen nur in dem für die Erschließung erforderlichen Maß (Wege/Zufahrten/Terrassen) und bis zu 50 % der Gesamtfläche erfolgen.

1.2 Die Verwendung von Stein-, Kies-, Schotter- oder sonstigen Materialschüttungen in Verbindung mit dem Einbau wasserundurchlässiger Folien, bzw. sonstiger Materialien, welche die Versickerung von Niederschlagswasser behindern oder verhindern und / oder die Bodenfunktionen beeinträchtigen oder schädigen sind grundsätzlich nicht zulässig. Möglich ist die Einbringung natürlicher Materialien wie Rohboden, Schotter und Kies zur Schaffung von Sonderstandorten mit dem Ziel spezielle Pflanzen, bzw. Pflanzengesellschaften anzusiedeln (z.B. Alpinum, Mager- und Ruderalfluren).

  1. Mischgebiete/ Gewerbegebiete / Sondergebiete Es sind mindestens 10 % der festgesetzten Grundstücksfläche von Versiegelung freizuhalten und zu begrünen. Die Flächen sind gärtnerisch zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Die Verwendung von Stein-, Kies-, Schotter- oder sonstigen Materialschüttungen in Verbindung mit dem Einbau wasserundurchlässiger Folien, bzw. sonstiger Materialien, welche die Versickerung von Niederschlagswasser behindern oder verhindern und / oder die Bodenfunktionen beeinträchtigen oder schädigen sind grundsätzlich nicht zulässig. Möglich ist die Einbringung natürlicher Materialien wie Rohboden, Schotter und Kies zur Schaffung von Sonderstandorten mit dem Ziel spezielle Pflanzen, bzw. Pflanzengesellschaften anzusiedeln (z.B. Mager- und Ruderalfluren). Die Nutzung dieser Flächen als Lagerfläche ist nicht zulässig.“

Solche Regelungen sind ausschließlich für den Geltungsbereich eines Bebauungsplanverfahrens bindend und erzielen daher nur eine eingeschränkte Wirkung, den Trend zu naturfernen versiegelten Freiflächengestaltungen einzudämmen.

Der ständig voranschreitende Flächenverbrauch und der Klimawandel erfordern auch im privaten und gewerblichen Bereich bei der Neu- bzw. Umgestaltung von Freiflächen eine konsequentere Berücksichtigung der zu erhaltenden Bodenfunktionen und der Erhaltung bzw. Schaffung von Grünvolumen. Aufgrund der sich eröffnenden Möglichkeit auch auf die Gestaltung privater Freiflächen außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen stärker einwirken zu können, wird der Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung empfohlen. Die beigefügte Begrünungssatzung regelt u.a., dass Schottergärten nichtzulässig sind.

  1. Die Verwaltung erarbeitet außerdem ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer*innen zu

einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung

Die Vorhaltung individueller Beratungsangebote ist mit einem hohem Zeit- und Personalaufwand verbunden. Daher soll solch ein Beratungsangebot für eine ökologisch wertvolle Gartengestaltung nicht eingerichtet werden.

  1. Sie prüft außerdem, ob eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.

Die Fragestellung lässt sich nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Grundsätzlich ist die Förderung von Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“

und „Initiative Grün“ (s. oben) nicht ausgeschlossen. Es gelten jedoch die Förderrichtlinien die auf der Website www.hofbegruenung.nuernberg.de veröffentlicht sind. Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Nürnberg. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.

Bei Prüfung der Förderfähigkeit von Vorgartenbereichen sind folgende Punkte zu beachten:

 Förderfähig sind:

rinnen und Bewohnern zur Verfügung gestellt werden,

sowie landschaftsplanerische Leistungen, die damit in Zusammenhang stehen.

 Ausschlaggebend für die Förderung ist der Umfang der stattfindenden Entsiegelung und Gestaltung. Anzustreben ist, mindestens 50 % der Fläche zu entsiegeln, gärtnerisch zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Bei der gärtnerisch gestalteten Fläche dürfen maximal 20% der Fläche als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.

 Bereits bestehende Grünflächen, die z.B. durch Kiesschüttungen überdeckt/zerstört wurden, gelten nicht als versiegelte Flächen. Deren Umgestaltung kann nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden.

 Der Erhalt der neu gestalteten Fläche muss durch den Eigentümer für die nächsten 15 Jahre garantiert werden.

Satzung der Stadt Nürnberg über

Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Vom ........................................

Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich § 2 Ziel der Satzung § 3 Begrünung unbebauter Flächen § 4 Begrünung von Flachdächern § 5 Begrünung von Außenfassaden § 6 Nachweise, Fristen § 7 Abweichungen § 8 Ordnungswidrigkeiten § 9 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift

§ 1

Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Sie gilt nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

(2) Weitergehende Anforderungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch bleiben unberührt.

(3) Die Belange des Brand- und Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

§ 2

Ziel der Satzung

Die Satzung bezweckt aus städtebaulichen, stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels die Sicherstellung und Förderung einer verbesserten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen. Dabei steht eine intensive Durchgrünung und eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung im Sinne der Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes sowie eines klimaangepassten, gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes im Vordergrund.

§ 3

Begrünung unbebauter Flächen

(1) Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sind vollständig zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Vorhandene Gehölzbestände sind dabei vorrangig zu erhalten.

(2) Nicht zulässig sind nicht oder nur geringfügig bepflanzte Schottergärten.

(3) Je 200 m² unbebauter und/oder unterbauter Fläche ist mindestens ein standortgerechter Baum mit 18-20 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Mindestpflanzqualität von Sträuchern und Hecken ist: Höhe 80-100 cm.

(4) Bestehende Bäume und Hecken werden auf das Soll nach Abs. 3 angerechnet, wenn Sie den Anforderungen von Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 und 2 entsprechen und dauerhaft erhalten werden können.

(5) Zuwege und Zufahrten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Sie sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen. Das Niederschlagswasser von diesen Flächen ist – soweit keine Gründe des technischen Umweltschutzes dagegensprechen – in Vegetationsflächen einzuleiten.

(6) Vorgärten sind zu begrünen und dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Zwischen befestigten Flächen und der öffentlichen Verkehrsfläche muss ein bepflanzter Streifen mit einer Breite von 50 cm angelegt werden.

(7) Tiefgaragen sind mit einem fachgerechten Bodenaufbau herzustellen und einer mindestens 0,80 m starken Vegetationstragschicht zu überdecken. Auf Tiefgaragen ist je 100 m² Fläche ein Baum nach Abs. 3 in einer mindestens 1,2 m starken Vegetationstragschicht vorzusehen.

(8) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.

§ 4

Begrünung von Flachdächern

(1) Flachdächer und Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Dies gilt auch für Dächer von Tiefgaragenzufahrten. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinationslösung). Die Vegetationstragschicht muss mindestens 15 cm stark sein. Auf Vorhabengrundstücken mit einer Dichte (GRZ) von mehr als 0,8 ist zu prüfen, ob aus stadtklimatischen Gründen Begrünung ganz- oder teilflächig Vorrang vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung der Solarenergie auf dem Dach genießen soll.

(2) Flachdächer von Carports, Garagen, Müllgebäuden, Gartenhäusern und sonstigen Nebengebäuden oder -anlagen sind ab einer jeweiligen Gesamtfläche von 30 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten und konstruktiv entsprechend auszubilden. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 6 cm stark sein.

(3) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.

§ 5

Begrünung von Außenfassaden

(1) Fassaden und Fassadenabschnitte von Gebäuden, die auf einer Länge von über 3 m keine Fenster- oder Türöffnungen aufweisen sowie Mauern und geschlossenen Einfriedungen über 2 m Höhe sind mit Spalier- oder Klettergehölzen flächig zu begrünen. Dies gilt nicht für Tiefgarageneinfahrten. Mindestens alle 1,50 m ist eine Kletterpflanze zu pflanzen.

(2) Einhausungen von Müll- und Abfallbehältern oder vergleichbarer Anlagen über 2 m Höhe sind mit hochwachsenden Gehölzen oder Klettergehölzen wirksam einzugrünen.

(3) Anlagen zur solaren Energienutzung genießen an Fassaden Vorrang. Auf Vorhabengrundstücken mit einer Dichte (GRZ) von mehr als 0,8 ist zu prüfen, ob aus stadtklimatischen Gründen Begrünung ganz- oder teilflächig Vorrang vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung der Solarenergie an Fassaden genießen soll.

(4) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.

§ 6

Nachweise, Fristen

(1) Bei erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Vorhaben sind für die Begrünung der unbebauten Flächen ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan, für die Begrünung von Flachdächern und Außenfassaden die erforderlichen Nachweise, Berechnungen und Pläne zusammen mit den Antragsunterlagen vorzulegen.

(2) Die Begrünung nach den §§ 3, 4 und 5 ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung des Gebäudes oder der Anlage herzustellen. Die Begrünung gilt als hergestellt, wenn die Fläche mit Pflanzsubstrat bedeckt ist und die Pflanzen gesetzt wurden.

§ 7

Abweichungen

(1) Von den Vorschriften dieser Satzung sollen Abweichungen insbesondere von den Regelungen der §§ 3 bis 5 ermöglicht werden, wenn das konkrete Vorhaben die Ziele aus § 2 auf andere geeignete Weise erreicht.

(2) Bei der Errichtung von Wohnbauvorhaben mit weniger als 3 Wohneinheiten genügt für Baumpflanzungen nach § 3 ein Stammumfang von 10/12 cm.

(3) Aus Gründen des Brandschutzes sowie für Baudenkmäler und in Ensembles ist auf Antrag eine Abweichung zu erteilen, wenn gewichtige Gründe des Brand- oder Denkmalschutzes einer Begrünung entgegenstehen.

§ 8

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3, 6 und 7 nicht überbaute Flächen nicht oder nicht rechtzeitig dem Freiflächengestaltungsplan entsprechend begrünt und bepflanzt, 2. entgegen § 3 Abs.6 Vorgärten als Arbeits- oder Lagerflächen nutzt, 3. entgegen § 3 Abs. 8 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 4. entgegen § 4 Abs. 1 und 2 Dachflächen nicht oder nicht rechtzeitig den Nachweisen und Plänen entsprechend begrünt, 5. entgegen § 4 Abs. 3 die Begrünung von Dachflächen nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 6. entgegen § 5 Abs. 1 Fassaden, Mauern oder geschlossenen Einfriedungen nicht oder nicht rechtzeitig den Plänen entsprechend begrünt, 7. entgegen § 5 Abs. 2 Einhausungen nicht oder nicht rechtzeitig begrünt, 8. entgegen § 5 Abs. 4 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt.

§ 9

Inkrafttreten, Übergangsvorschrift

(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

(2) Die Pflicht zur Begrünung von unbebauten Flächen (§ 3) gilt nicht für die unbebauten Flächen von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bereits bebauten Grundstücken. Der tatsächlichen Bebauung steht eine genehmigte oder erlaubte Bebauung gleich. Grundstücke, die nur geringfügig bebaut, deren Bebauung also erheblich unter dem Maß der zulässigen Bebauung liegt, gelten als unbebaut.

(3) Die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (§ 4) und Außenfassaden (§ 5) gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bestehende Gebäude und Anlagen sowie für solche Gebäude und Anlagen, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bereits eine Erlaubnis oder Genehmigung vorliegt.

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