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Entscheidungsvorlage

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

8b. Änderung: Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße

Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung

Feststellungsbeschluss

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Der FNP-Änderungsbereich 8b Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße liegt im südlichen Stadtgebiet mit den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer. Er hat eine Größe von ca. 19,51 ha und bildet den nordöstlichen Teilbereich des ca. 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter Straße, im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im Osten durch die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Die im Süden des Änderungsbereichs 8b geplante Grünfläche grenzt unmittelbar an die staatlichen Flächen der Technischen Universität Nürnberg (UTN).

Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf, Einzelhandel und Grünflächen dienen. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die wirksame Darstellung von Bahnflächen und einer gewerblichen Baufläche in Wohnbauflächen, Fläche für Gemeinbedarf, Sonderbaufläche – Einzelhandel und Grünflächen (mit den Zweckbestimmungen Park, Kleingärten und Schwerpunktgebiet Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem) zu ändern.

Die Darstellung übergeordneter Freiraumverbindungen und einer gliedernden Grünverbindung soll eine Vernetzung mit der Umgebung gewährleisten. Eine Richtfunkstrecke sowie die U- Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen. Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden gekennzeichnet. Schutzgebiete / -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG werden dargestellt.

Die Änderung des wirksamen FNP hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 4652 aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Urbane Gebiet „Ingolstädter Straße“ zu schaffen.

Der Entwurf der 8b. Änderung des FNP im Bereich Brunecker Straße, Ingolstädter Straße wurde am 27.10.2021 durch den Stadtrat gebilligt und vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll beschlossen werden.

Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der Auslegungsfrist wurden die nachstehend aufgeführten Stellungnahmen vorgebracht. Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form wiedergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Flächennutzungsplan-Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort, wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 BauGB). 1

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eigegangen.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ging eine relevante Stellungnahme ein.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

In seiner Stellungnahme merkt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) an, dass eine von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Fläche Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und Art. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) sei.

Zum Einwand des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Der Kontakt zum AELF wird gesucht und die Belange werden auf Bebauungsplanebene berücksichtigt.

Zudem gingen weitere Stellungsnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, die jedoch inhaltlich keine Auswirkungen auf den FNP haben.

Kosten

Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Nach Beschluss über die Bedenken und Anregungen und dem Feststellungsbeschluss zum FNP wird dieser zur Prüfung an die Regierung von Mittelfranken übermittelt. Nach positiver Prüfung soll der FNP im Amtsblatt bekannt gemacht werden.

Fazit

Nach der abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll gemäß beiliegendem Beschlussvorschlag die 8b. Änderung des FNP durch Beschluss festgestellt werden.

Anschließend erfolgt der Genehmigungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken (Genehmigungspflicht Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 1 BauGB).

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