Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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SPD-Stadtratsfraktion Stadtplanungsausschuss Umwelt & Klima Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/023/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen

(Begrünungssatzung – BegrS)

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2019 „Artenvielfalt in der

Stadt fördern: Steingärten eindämmen„

Anlagen: Antrag_Freiflächengestaltungssatzungen_SPD Antrag_Artenvielfalt_in_der_stadt_foerdern_steingaerten_eindaemmen Sachverhalt Satzungsentwurf

Sachverhalt (kurz): Mithilfe einer Begrüngssatzung soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Teilhabe benachteiligter Gruppen am Leben im öffentlichen Raum.

Mit der Novellierung der Bayersichen Bauordnung 2021 können Kommunen Regelungen zur Begrünung von Gebäuden aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Dadurch können in Nürnberg kommunale Vorgaben zur besseren Gestaltung der privaten Grünflächen, zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung gemacht werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenbedarf im Prüfprozess

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die neue Satzung löst ggf. einen erhöhten Personalbedarf aus, der in Qualität und Quantität noch zu verifizieren ist.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 6 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden sich ggf. abzeichnende Stellenbedarfe besprochen.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein klimaangepasster Stadtraum bietet insbesondere benachteiligten Gruppen bessere Chancen auf Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Verbesserungen dienen damit allen Bürgern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Gutachtenvorschlag (AfS/UmwA 07.04.2022): Der gemeinsame Stadtplanungs- und Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) und empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Die Satzung über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung-BegrS) wird beschlossen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen..

Beschlussvorschlag (StR 27.04.2022): 1. Die Begrünungssatzung (BegrS) wird entsprechend dem Gutachten des gemeinsamen Stadtplanungs- und Umweltausschuss vom 07.04.2022 beschlossen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen.

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