Haushaltssperre

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (06.04.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 06.04.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Entscheidungsvorlage

Gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV muss dem Gutachterausschuss ein Bediensteter der zuständigen staatlichen Vermessungsbehörde angehören.

Mit Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom 25.11.2020 wurde deshalb Herr Konrad Sperber als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg berufen.

Herr Sperber wurde mit Ablauf des 31.12.2021 in den Ruhestand versetzt.

Die staatliche Vermessungsverwaltung hat als Nachfolger Herrn Norbert Seelus, Vermessungsoberrat, zur Berufung in den Gutachterausschuss benannt.

Es wird daher vorgeschlagen,

Herrn Konrad Sperber aus dem Gutachterausschuss abzuberufen und

Herrn Norbert Seelus als ehrenamtlichen Gutachter nach § 2 Abs. 4 BayGaV ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten für vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

Download ↓