Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Per Mail: LEP-Beteiligung@stmwi.bayern.de
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP);
Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021
Ihr Schreiben vom 20.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) um eine Stellungnahme zur am 14. Dezember 2021 im Ministerrat beschlossenen Entwurfsfassung gebeten. Aus Sicht der Stadt Nürnberg sind folgende Anmerkungen wesentlich:
Den Inhalten der Teilfortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird in großen Teilen zugestimmt. Die in der Änderung vorgebrachten Grundideen hinsichtlich der zumeist umweltbezogenen Themenkomplexe Flächenverbrauch, Innen-vor Außenentwicklung, Freiraumqualifizierung, Resilienz, multimodale Mobilität, Energie und Digitalisierung haben seit Längerem Eingang in die Ziele des Nürnberger Verwaltungshandeln und der Stadtentwicklung gefunden. Die Fortschreibung des LEP umfasst Zielvorgaben für die Entwicklung des Freistaats um mit den aktuellen Herausforderungen, denen sich auch die Stadt Nürnberg stellen muss, umgehen zu können. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Den im LEP-Entwurf bewusst vage gehaltenen Zielen und Grundsätzen eine gewisse Verbindlichkeit auf Ebene der Regional- und Landesplanung zu verleihen erscheint sinnvoll. Für die Fortschreibung der Regionalpläne und deren Vollzug wird jedoch Personal in den Regionalen Planungsverbänden benötigt. Die Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm werden zudem nicht gewichtet. So entsteht ein Nebeneinander verschiedener Themen und Handlungsfelder. Zwischen diesen bestehen regelmäßig Konflikte und Nutzungskonkurrenzen, die im Rahmen der Landes- und Regionalplanung i.d.R. nicht aufgelöst und somit in der kommunalen Bauleitplanung adäquat dargestellt und abgewogen werden müssen. Auch dafür müssen entsprechende Ressourcen bereitstehen. Verfahren sind bereits jetzt komplex und aufwendig.
Die Forderung des Bayerischen Städtetags, die neuen Festlegungen im Seite 2 von 13 LEP in Maßnahmen und einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden (keine punktuellen Förderprogramme) mit Leben zu füllen, wird ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht der Stadt Nürnberg fällt auf, dass das Landesentwicklungsprogramm stark auf ländliche Räume und dünn besiedelte Räume fokussiert. Ballungsräume wie etwa die Europäische Metropolregion Nürnberg nehmen eine untergeordnete Rolle ein, wenngleich auch hier im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse große Herausforderungen bzgl. Raumordnung, Infrastrukturausstattung und Flächenverbrauch zu verzeichnen sind. Sinnvoll und notwendig ist aus der Sicht der Stadt Nürnberg eine Landesplanung, die Räume entsprechend ihren Begabungen fördert und unterstützt. Ein solches "Stärken stärken" ist auch die Strategie, mit der es beispielsweise in der Europäischen Metropolregion Nürnberg erfolgreich gelingt, die Balance und den Zusammenhalt zwischen höchst unterschiedlich entwickelten Teilräumen zu bewahren.
Metropolen wie Nürnberg stehen derzeit vor verschiedenen drängenden Problemen. Eines davon ist die verträgliche Nachverdichtung von Ballungsräumen. In hoch verdichteten Städten wie Nürnberg konkurrieren Wohnungsbau, Grün- und Freiflächenschaffung/ -erhalt, Gewerbe, Handel sowie soziale, kulturelle und Bildungsinfrastruktur miteinander um die wenigen verfügbaren Flächen. Jede Nachverdichtung erzeugt weiteren Bedarf an sozialer Infrastruktur sowie innerstädtischen Grün- und Freiflächen und muss dazu beitragen, das bestehende Infrastrukturangebot bedarfsgerecht zu ergänzen. Hier bedarf es ergänzender Leitlinien für eine integrierte und sozial sowie ökologisch verträgliche Stadtentwicklung bzw. Nachverdichtungspolitik.
Eine weitere Herausforderung und zugleich eine Chance unserer Zeit – nicht nur für Großstädte – ist die Digitalisierung. Die Digitalisierung als Zukunftsfrage und die Ergänzung von Versorgungseinrichtungen durch digitale Angebote sowie der Ausbau der Infrastruktur werden im LEP zwar erwähnt, das Thema wird jedoch unzureichend dargestellt. Inwiefern beispielweise der Ausbau der Digitalisierung im gesamten Land zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (z.B. Gewerbe) und zur Verbesserung der Entwicklung des ländlichen Raumes beiträgt, sollte durch seriöse Prognosen und laufende Raumbeobachtung geprüft werden, weil dies auch Konsequenzen z. B. für die städtische Flächennutzungsplanung hätte. In Bezug auf die Auswirkungen der Digitalisierung sowie etwaigen Regelungsbedarf sollte aus Sicht der Stadt Nürnberg im LEP noch nachgebessert werden.
Zu den jeweiligen Kapiteln nimmt die Stadt Nürnberg wie folgt Stellung:
Leitbild und Vision Bayern 2035
Im Leitbild wird auf die Komplexität und Wechselwirkungen der verschiedenen Themen hingewiesen, aus der ein besonderer Abstimmungsbedarf für die räumliche Ordnung und Entwicklung resultiert. Das LEP soll zur Vermeidung räumlicher Konflikte beitragen. Dieser
Beitrag kann aus Sicht der Stadt Nürnberg nicht gesehen werden, da das LEP zwar zu allen wichtigen Handlungsfeldern Weichen stellt, diese jedoch gleichgewichtet nebeneinanderstehen. Eine adäquate Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen sowie öffentlichen und privaten Interessen wird auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung vorgenommen. Dafür müssen die Kommunen mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden.
Im Leitbild werden Natur und Landschaft als unverzichtbare Säulen für die Marke Bayern benannt, jedoch bleibt es rein bei dieser Feststellung; sich daraus ergebende Handlungserfordernisse bzw. Zieldefinitionen, wie der Schutz des Freiraums, fehlen im Leitbild.
Flächendeckend leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur Hier sollte ergänzt werden, dass die Versorgung aller Räume mit öffentlichem Nahverkehr möglichst schienengebunden erfolgen soll.
Maßvolle und effiziente Flächeninanspruchnahme Hier sollte ergänzt werden, dass effiziente Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen sind. Siedlungsbereiche sollten nachhaltig ausgestaltet sein.
1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung
und Ordnung Bayerns
1.2 Demographischer Wandel Der demographische Wandel ist ein in Nürnberg sehr präsentes Thema, dass im LEP nicht adäquat für Großstädte Eingang findet. Er vollzieht sich in Großstädten anders als im ländlichen Raum: Hier wird die Bevölkerung zwar auch älter, aber mit abgeschwächter Dynamik: Zuwanderung und höhere Geburtenraten sorgen für eine vielfältige und in der Summe etwas jüngere Bevölkerung. Siedlungsentwicklung und Infrastrukturplanung müssen auch diese Zielgruppen in den Blick nehmen, wenn sie von demografischen Wandel sprechen. Dies scheint in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms noch ausbaufähig (z.B. auch Leitbild, Kapitel 3.1.1, Kapitel 8.1).
1.3 Klimawandel Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gehören aus Sicht der Stadt Nürnberg zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die zusätzlichen Festlegungen im LEP werden damit ausdrücklich begrüßt. Es fehlt jedoch eine Definition des Begriffs Klimaneutralität; zudem werden keine konkreten angestrebten Werte der Emissionsminderung genannt, die zur Zielerreichung - spätestens 2040 klimaneutral zu sein - notwendig sind. Auch fehlen an vielen Stellen konkrete Vorgaben und Planungshinweise, die der Dringlichkeit des Themas angesichts der Zunahme von Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregenereignissen, Hitze, Dürre und Stürme gerecht werden.
1.3.1 Klimaschutz (G 3) Der Erhalt der Klimafunktionen der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Bodens und dessen Humusschichten, der Moore, Auen
und Wälder sowie der natürlichen und naturnahen Vegetation sollte als Seite 4 von 13 Ziel formuliert werden. Eine weitere Auskonkretisierung zur Zielerreichung z.B. die Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten für den Bodenschutz zum Schutz besonders hochwertiger Böden o.ä. wäre wünschenswert
1.3.2 Anpassung an den Klimawandel (G1) Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse in Deutschland im Sommer 2021 und den damit einhergehenden hohen volkswirtschaftlichen Schäden sollte der Grundsatz dahingehend verschärft werden, dass die räumlichen Auswirkungen von Klimaänderung und von klimabedingten Naturgefahren zu beachten sind.
Der zweite Grundsatz sollte um „Retentionsräume bei Starkregen- und Überschwemmungsereignissen“ ergänzt werden.
In den Regionalplänen können nun Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz festgelegt werden. Es fehlen noch genaue Planungshinweise für die Festlegung dieser Flächen; auch ist nicht klar, ob es dieser zusätzlichen Kategorie bedarf oder ob die bestehenden Festlegungen nicht bereits ausreichend sind. Zum Beispiel könnten Regionale Grünzüge mit mehr Funktionen als bisher belegt werden. Nicht selten erfüllen bereits bestehende regionalplanerische Grünzüge und Trenngrüne auch wichtige Funktion für Klima, Freiraumerhaltung und Zäsuren zwischen Siedlungskörpern
2 Raumstruktur
2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums Der Hinweis auf die Beachtung der Leichtigkeit des Verkehrs beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Begründung ist überflüssig. Dies ist bereits in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, in einem Landesentwicklungsprogramm aber nicht ziel-führend, da der Grundsatz dem Ausbau des ÖPNV zuwiderlaufen kann.
2.2.7 Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume Verdichtungsräume haben nicht nur eine Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktion, sondern gewährleisten zudem Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Bildung, z.B. in Schulen, Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit oder Orte der Nachbarschaft und Begegnung. Insbesondere Letztere können einen hohen Beitrag dazu leisten, hochverdichtete Nachbarschaften sozialverträglich zu gestalten. Dies sollte im LEP ergänzt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum zwar der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen gesteigert werden soll, dieser Grundsatz für den Rad- und Fußverkehr jedoch nicht aufgefasst wird. Daher sollte der Grundsatz folgendermaßen ergänzt werden: (G) „Der nicht motorisierte Verkehr soll durch Ausweitung und Aufwertung des Rad- und Fußwegenetzes gestärkt und dessen Anteil an Gesamtverkehrsaufkommen gesteigert werden. (..)“ Es gilt, den gesamten Umweltverbund zu stärken und dessen Anteil am Gesamtverkehr zu erhöhen.
In der dazugehörigen Begründung wird nicht auf die Rolle des Fußverkehrs eingegangen, obwohl die Aufwertung von Gehwegenetzen im dazugehörigen Grundsatz explizit genannt wird. Auch der Fußverkehr kann kürzere MIV-Fahrten ersetzen oder in Kombination mit Rad bzw. ÖPNV zu diesem Ziel beitragen. So ist ein beträchtlicher Anteil der Pkw- Fahrten in Nürnberg unter 3 km lang und kann zum Teil durch zu Fuß gehen ersetzt werden. Daher ist es angemessen, den Absatz „Für eine umwelt- und gesundheitsfreundliche Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens im Verdichtungsraum kommt dem Ausbau des Umweltverbunds (öffentlicher Personennahverkehr und Fahrrad) eine besondere Bedeutung zu (vgl. 4.1.3)“ um den Fußverkehr als essentiellen Bestandteil des Umweltverbunds zu ergänzen. In den Ausführungen zu 4.1.3 wird zudem nur auf die Rolle des öffentlichen Personenverkehrs eingegangen, die Erläuterung der Relevanz des in 2.2.7 (B) genannten Radverkehrs fehlt. Sie sollte gemeinsam mit einem Satz zum Fußverkehr ergänzt werden (siehe Zu 4.1.3 (B)).
3 Siedlungsstruktur
Der Wohnungsmarkt der Stadt Nürnberg ist seit Jahren angespannt. Flächenknappheit und hohe Zuzugszahlen aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung Nürnbergs können dabei als Gründe aufgeführt werden. Die Verbindung von maßvoller Flächeninanspruchnahme und Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zeigt den Spannungsbogen des wohnungspolitischen Handlungsspielraums von Kommunen auf. Die Konzentration auf die Entwicklung von Wohnraum an integrierten Standorten, mit Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, entspricht den wohnungspolitischen Leitzielen der Stadt Nürnberg und gründet auch auf der Vorgabe, Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. An dieser Stelle sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die Preissteigerung im Bausektor – auch durch den teils ungebremsten Anstieg von Bodenpreisen – der Realisierung von angemessenem Wohnraum für alle immer mehr entgegensteht.
3.1.1 Integrierte Siedlungsentwicklung Hier sollte spezifiziert werden, welche konkreten öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden müssen, um eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Zudem sollte der Grundsatz um die Berücksichtigung von Vorranggebieten für Klimaschutz- und Klimaanpassung, der Berücksichtigung von Naturgefahren (z.B. Überschwemmungsgebieten) ergänzt werden.
3.1.2 Abgestimmte Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung Der zweite Grundsatz tritt zwar an Stelle des im LEP-Entwurf entfallenden Ziels 2.2.8 „Integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen“, jedoch fehlt hier die ehemals enthaltene Konkretisierung auf den Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr. Zudem sollte dieser Punkt als Ziel beibehalten und nicht nur als Grundsatz eingestuft werden.
3.2. Innenentwicklung vor Außenentwicklung Seite 6 von 13 Der im LEP-Entwurf enthaltene Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist aus Sicht einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung grundsätzlich zu begrüßen. Da Stadt aber nicht beliebig verdichtet werden kann bzw. eine zu große Dichte weder nachhaltig noch für die in der Stadt lebenden Menschen verträglich ist, muss bauliche Innenentwicklung immer auch mit quantitativen bzw. qualitativen Verbesserungen der Freiraumversorgung sowie der Infrastrukturausstattung einhergehen. Diese Aspekte einer qualifizierten bzw. "dreifachen" Innenentwicklung sollte in der Begründung zu Ziel 3.2 aufgegriffen werden. Das LEP beschreibt hier vor allem Herausforderungen kleinerer Kommunen im ländlichen Raum. Die Herausforderungen einer Großstadt wie Nürnberg, wo Innenentwicklung durch Flächenrevitalisierung, Nachverdichtung und Baulandmobilisierung täglich praktiziert wird, sind im LEP nur unzureichend abgebildet.
Unter dreifacher Innenentwicklung wird eine bauliche und funktionale Innenentwicklung mit der Ergänzung und Qualifizierung von urbanem Grün verstanden, die um eine klimaschonende Mobilitätsoption erweitert wird. Die dreifache Innenentwicklung ermöglicht die Umsetzung von ortsangepassten baulichen und funktionalen Dichten in Verbindung mit sozialer, kultureller und Bildungsinfrastruktur sowie gleichzeitig die Quantität und Qualität des Freiraums zu erhöhen, die Mobilitätsangebote vor Ort zu optimieren und einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Neben dem Prinzip der Multicodierung von Flächen, das im Rahmen der Teilfortschreibung bereits ansatzweise Eingang in das LEP gefunden hat (6.2.3 G2, Agri-PV), sollten auch weitere umweltplanerische Grundsätze, wie das Schwammstadtprinzip als Planungsprinzipien mit landesplanerischem Charakter für ganz Bayern anerkannt und entsprechend im LEP verankert werden. Das Prinzip der Multicodierung sollte noch aktiver weiterverfolgt und detaillierter geregelt werden, um in Raumordnungsgebieten mit hoher Nutzungskonkurrenz flexiblere Planungsfestlegungen zu ermöglichen und den Druck auf den Freiraum zu reduzieren. Um die Umsetzung von Multicodierung in der Raumordnung zu vereinfachen und damit den Freiraum effektiver schützen zu können, sollte eine kritische Überprüfung der einschlägigen Rechtsgrundlagen im BayLplG erfolgen (insb. „Doppelsicherungsverbot“ in Art. 19 II Nr. 4 sowie Art. 21 II Nr. 4 BayLplG).
3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot Das grundsätzliche Festhalten des LEP-Entwurfs am Anbindungsgebot sowie der Wegfall einiger Ausnahmeregelungen wird im Interesse einer nachhaltigen und geordneten Siedlungsentwicklung ausdrücklich begrüßt.
4. Mobilität und Verkehr
Die Ergänzung des Verkehrs- um den Mobilitätsbegriff wird ebenso begrüßt wie die Aussagen zum Ausbau und der Vernetzung von umweltfreundlichen Verkehrsangeboten. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden, da dieser deutlich leistungsfähiger ist als Busverkehre und
besonders auf die langfristige landesplanerische Sicherung entsprechender Flächen angewiesen ist.
4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur (G1) „Neue Mobilitätsformen“ ist kein hinreichend definierter Begriff. Die damit eingeschlossenen Dienstleistungen wie Car-Sharing oder On- Demand-Verkehre können durch Infrastrukturanpassung gefördert werden, aber nicht umgekehrt. Somit ist die Bereitstellung entsprechender Infrastruktur unabhängig davon unverzichtbar. Zudem sind die in der Begründung genannten Beispiele neuer Mobilitätsformen (Stadtseilbahnen und senkrechtstartende Flugobjekte) nicht zielführend, um zu einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur beizutragen und den ÖPNV zu ergänzen bzw. zu stärken. Im Gegenteil, sollten diese Mobilitätsformen konkurrenzfähig zu Bahnen und Bussen sein, hätten diese einen kontraproduktiven Effekt. Stattdessen ist ein klares Bekenntnis zur Neuaufteilung der Flächen im bestehenden Straßenraum zugunsten des Umweltverbunds mit der Schaffung entsprechender Infrastruktur vonnöten, anstatt eine weitere Dimension mit daraus resultierenden neuen Problemen (z. B. Privatsphäre, Schattenwurf, Platzbedarf von Haltestellen und Masten) hinzuzufügen.
(G2) Die Auslastung stellt kein Kriterium zur Förderung von ÖPNV- Maßnahmen dar. Angebotsreduzierungen können die Auslastung zwar erhöhen, sind jedoch nicht im Interesse eines nutzerfreundlichen öffentlichen Verkehrsangebots. Ziel muss stattdessen eine Verbesserung der Angebotsqualität im ÖPNV in Form von Verbindungs-, Erschließungsoder Bedienungsqualität sein. Die „Tragfähigkeit“ der aufgeführten „neuen Technologien“ muss noch nachgewiesen werden, da der Fokus bislang auf Effizienz und niedrigeren Kosten liegt. Die in der Begründung angestrebte Vermeidung eines weiteren Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur sollte auf den motorisierten Individualverkehr eingegrenzt werden. Für den Umweltverbund ist weitere Infrastruktur vonnöten. Dynamische Freigaben von bestehenden Spuren für den MIV, weitere Verkehrsleitsysteme für Ausweichrouten etc. entsprechen nicht dem Interesse der Stadt Nürnberg.
4.1.2 Internationales, nationales und regionales Verkehrswegenetz (S. 74) (G1) Die neu hinzugekommene Einschränkung „bedarfsgerecht“ kann in Hinblick auf den ÖPNV eine Verschlechterung darstellen und sollte daher entsprechend entfallen oder alternativ nach Verkehrsträgern differenziert werden (MIV: maximal bedarfsgerecht, ÖPNV: angebotsorientiert).
4.1.3 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrserschließung (G2) Eine bedarfsorientierte Planung ist eine Verschlechterung gegenüber der bislang verfolgten angebotsorientierten Planung zur Verbesserung des ÖPNV, da so noch weniger reguläre Linienangebote, sondern mehr Bedarfs- bzw. „On Demand“-Verkehre angeboten werden. Das wäre keine Verbesserung, sondern erhöht die Hemmschwelle für die Nutzung des ÖPNV und sollte daher unterlassen werden.
In der Begründung auf S. 76 wird erläutert, dass aufgrund der Zunahme älterer und pflegebedürftiger Menschen das Mobilitäts- und ÖPNV-
Angebot flexibel an diese Rahmenbedingungen angepasst werden soll. Seite 8 von 13 Da der ÖPNV bereits barrierearm auszubauen ist, weckt dies falsche bzw. nicht erfüllbare Erwartungen.
4.3.2 Bahnknoten München und Nürnberg Die neu hinzugefügte, explizite Nennung des Bahnknotens Nürnberg mit der Intention des Ausbaus und der Vernetzung mit umliegenden Räumen wird begrüßt. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schienenverkehrsinfrastruktur sei nicht nur verkehrspolitisch, sondern auch siedlungs- und wirtschaftspolitisch für die beiden Metropolregionen wichtig und leistet einen aktiven Beitrag für eine ökologisch sinnvolle Mobilitätsgestaltung. Landesplanerisch ist es dabei von zentraler Bedeutung, dass damit die Anbindung aller Teilräume an die Landeshauptstadt München und die Metropole Nürnberg sowie die Verbindung der einzelnen Teilräume untereinander gestärkt werde.
Zum Ausbauprogramm S-Bahn-Nürnberg erhofft sich die Stadt Nürnberg zeitnahe Ergebnisse und verlässliche Umsetzungsabsichten.
4.4 Radverkehr Wege für den Radverkehr, die entlang von Wasserstraßen verlaufen, sollten ertüchtigt werden. Daher sollte dieser Aspekt in das LEP aufgenommen werden.
Der Satz „Wichtig ist es, ein durchgängiges Radverkehrsnetz über Verwaltungsgrenzen hinaus zu schaffen, das zusätzliche direkte, attraktive und sichere Verbindungen für den Radverkehr bereitstellt (…)“ sollte im Anschluss mit folgendem Beisatz ergänzt werden: „(…) und optimal in die bestehenden städtischen Netze integriert ist.“
Bei den Beispielen für neue Trassen für einen effektiven überörtlichen Alltags- und Freizeitradverkehr sollten zu den Radschnellwegen noch Radvorrangrouten ergänzt werden. Zudem ist die Umnutzung von ehemaligen Bahntrassen für Radwege, falls diese auch langfristig garantiert nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt werden, ein wichtiges landes- bzw. regionalplanerisches Thema und sollte daher im LEP berücksichtigt werden.
5. Wirtschaft
5.4 Land- und Forstwirtschaft Unbestritten machen ökologische und landwirtschaftliche Belange nicht an Gemeindegrenzen halt. Hier sind die Gemeinden sehr unterschiedlich aufgestellt. Der Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Flächen steht in Großstädten wie Nürnberg, in denen auch die Potenziale einer verträglichen Innenentwicklung bereits nahezu ausgeschöpft scheinen, in Konkurrenz zur Ausweisung neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe. Daher sollte eine Antwort darauf gefunden werden, ob jene Gemeinden, die auf Langfristigkeit angelegte Masterpläne/städtebauliche Konzepte zur Entwicklung der Landwirtschaft, der Landschaft und des Artenschutzes beschlossen haben, partiell oder ganz von den neuen Regulationsmöglichkeiten auszunehmen sind, ehe es zu
Mehrfachsicherungen auf unterschiedlichen Ebenen kommt. Dies sollte expliziter, in Würdigung nachweislich erbrachter städtebaulicher Zielsetzungen, zur Sprache kommen.
6 Energieversorgung
6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen (G1) Die Stadt Nürnberg erinnert an den Beschluss des Vorstandes des Bayerischen Städtetags vom 10.11.2020 zu fordern,
die bislang als Grundsatz der Raumordnung (G) festgelegten Mindestabstände für Höchstspannungsfreileitungen als anpassungspflichtiges Ziel der Raumordnung (Z) festzusetzen und auch für Erdverkabelungen Mindestabstände als (Z) (entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Erdverkabelungen auf die Gesundheit in einem geringeren Umfang) zu definieren.
6.2.3 Photovoltaik (G1) In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden. Der Grundsatz ist dahingehend zu ergänzen, dass vorrangig vor einem Ausbau der Freiflächen-PV vorhandene Dachflächenpotenziale möglichst in Kombination mit Begrünung genutzt werden sollen.
(G3) Es müsste aus Sicht der Stadt Nürnberg dargelegt werden, welche Gebiete als „landwirtschaftlich benachteiligt“ definiert werden. Der Grundsatz ist dahingehend zu ergänzen, dass kulturlandschaftliche Gegebenheiten bei der Standortsuche von Freiflächen-PV Anlagen zu berücksichtigen sind.
7 Freiraumstruktur
Grundsätzlich bedarf es zur Stärkung des Freiraumschutzes einer Konkretisierung und Verschärfung der landschaftsplanerischen Zielvorgaben im LEP. Die vermehrte Festlegung von Vorranggebieten statt Vorbehaltsgebieten ist zu prüfen. Ebenso wird in diesem Zuge eine kritische Überprüfung des Art. 4 BayLplG (Zielabweichung) angeregt. Auch neue Kombinationsmöglichkeiten innerhalb bestehender Raumordnungsgebiete, wie die Stärkung von regionalen Grünzügen durch zusätzliche Funktionsüberlagerungen sind zu betrachten. Um eine maßvolle landschaftsgerechte Entwicklung zu fördern, sollten die Bedeutung und der Wert von Freiraum für das menschliche Wohlergehen wieder stärker in den Fokus rücken. Hierzu wird vorgeschlagen, das Konzept der Ökosystemleistungen stärker in der Landesplanung zu verankern und in das LEP zu integrieren. Die Anwendung des Ökosystemleistungsansatzes in der Landesplanung könnte dazu beitragen, den subjektiven Wert von Grün für die Menschen und für das menschliche Wohlergehen, sowie die Wertigkeiten verschiedener Freiraumfunktionen wieder stärker ins Bewusstsein zu bringen.
Insgesamt sind aus den Änderungen im Rahmen der Teilfortschreibung Seite 10 von 13 des LEP kaum positive Auswirkungen auf das Schutzgut Vegetation zu erkennen. Als sinnvoller Schritt wäre zum Beispiel die Aufnahme der Vorranggebiete für Natur- und Landschaftsschutz in das LEP Bayern zu sehen. Die Einschätzung aus dem Umweltbericht, dass die geringfügigen textlichen Änderungen und Ergänzungen in Kapitel 7.1.3 sich positiv für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ auswirken, wird seitens der Stadt Nürnberg nicht geteilt. Eine „Verschärfung“ im Vergleich zur Vorversion ist nicht erkennbar.
7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem Der erste Grundsatz umfasst als neuen Aspekt die Funktion von Tierquerungshilfen als Elemente für den Biotopverbund. Obwohl sich dies im Falle der Umsetzung auf Tierpopulationen positiv auswirken könnte, bleibt es dennoch bei einer punktuellen Konkretisierung und keiner Verschärfung des Grundsatzes. Die Schaffung von Wildtierkorridoren als Ergänzung des Biotopverbunds sollte zusätzlich als eigenes landesplanerisches Ziel aufgenommen werden.
8 Soziale und Kulturelle Infrastruktur
Die Ausführungen des LEP-Entwurfs beschränken sich im Wesentlichen auf die Vorgabe, soziale, kulturelle und Bildungseinrichtungen in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten. Der Bedeutung der Belange Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur wird diese ausschließliche Reduktion auf den Versorgungsauftrag nicht gerecht. Landesplanerisch fixiert werden sollte eine Versorgung der Bevölkerung, die nicht nur ein möglichst breites und vielfältiges Angebot beinhaltet, sondern insbesondere auch den Aspekten alternde Gesellschaft, Barrierefreiheit, interkulturelle Öffnung und Gender Mainstreaming Rechnung trägt. Ebenfalls Eingang in das LEP finden sollte der Grundsatz, dass Einrichtungen in ihrem Einzugsgebiet gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
8.1 Soziales In Bezug auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sind die Änderungen im Entwurf der Teilfortschreibung des LEP als positiv zu bewerten. Bereits im Leitbild wird an mehreren Stellen darauf hingewiesen bzw. ergänzt, dass auch Einrichtungen für ältere Menschen und Pflegeeinrichtungen genuin zur Daseinsvorsorge dazugehören und allen Bürgern eine attraktive Teilhabe an Mobilität und Digitalisierung ermöglicht werden soll. Ferner wird auf das „generationenübergreifende Wohl“ der Landesentwicklung hingewiesen. Insbesondere in Kap. 8.1 wird bei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge die Bedeutung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistungen sowie auch der Beratungsstrukturen (letzteres in Nürnberg z.B. durch den Pflegestützpunkt prominent vertreten) als Ziel ergänzt. Dies wird in der Begründung entsprechend ausführlich dargestellt.
Die Integration von Pflege in das häusliche Wohnumfeld und die Schaffung barrierefreien Wohnraums stellen große Zukunftsaufgaben an
die Kommunen dar. Hier erscheint ein enges Zusammenwirken von Kommunen, Freistaat und Sozialträgern unerlässlich.
8.2 Gesundheit Neben einer flächendeckenden Versorgung mit Haus- und Fachärzten sollte ebenso eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Psychotherapeut/-innen festgeschrieben werden. Dies gilt gleichermaßen für Ballungs- wie für ländliche Räume.
8.3 Bildung In Kapitel 8.3 „Bildung“ wurde aufgrund der neuen Rechtsansprüche gemäß GFÖG bei der Listung der flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhaltenden Bildungsinfrastrukturen die „Ganztagsangebote“ ergänzt. Aus Sicht der Stadt Nürnberg sollte stattdessen der Begriff „Betreuungsangebote“ genannt werden. Nicht berücksichtigt sind bei den Ausführungen im Zusammenhang einer demographiefesten Entwicklung sozialer Infra- und Bildungsstrukturen die besonderen Flächenkonkurrenzen in Gebieten, die von einem dynamischen Bevölkerungswachstum betroffenen sind (insb. die Städte in den Ballungszentren). Das verfügbare Raum- und Flächenangebot für Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen, soziale Dienste und Einrichtungen, für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und für kommunale Spiel- und Aktionsflächen wird insb. in verdichteten und gleichzeitig von Bevölkerungswachstum geprägten (Groß-)Städten wie Nürnberg zunehmend knapper und steht in Konkurrenz zu den Bedarfen nach Wohnraum-, Grün-, Gewerbe- und Industrieflächen. Es wird immer schwieriger ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau sowie die Bedienung von Rechtsansprüchen (Kindertagesbetreuung und künftig Ganztagsbildung im Grundschulalter) zu bedienen. Empfehlungen bzw. Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm, wie diese konkurrierenden Interessen im Einklang mit der Sicherung einer krisen- und zukunftsfesten Daseinsvorsorge vor Ort ausgeglichen werden können, wären wünschenswert. Durch die Flächenkonkurrenzen im städtischen Raum müssen Flächen für Bildungs- und Infrastruktureinrichtungen im Rahmen des Flächenmanagements häufig frühzeitig gesichert werden. Im Rahmen des Prozesses wäre es daher hilfreich, wenn prognostische Bevölkerungsvorausberechnungen vor allem auch kleinräumige Prognosebetrachtungen in die schulische Bedarfserkennung mit einbezogen werden könnten.
Umweltbericht
Verkehrslärm Aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des LEP und da der Umweltbericht die Auswirkung des Verkehrslärms auf die menschliche Gesundheit nicht getrennt von den anderen Auswirkungen bewertet, sind die tatsächlichen Auswirkungen der neu aufgenommenen Vorgaben nur schwer abschätzbar. Der Schutz vor Verkehrslärm wird im Rahmen der Teilfortschreibung nicht explizit thematisiert. Es wird daher in Bezug auf die neuen Festlegungen sowohl von positiven Wirkungen durch beispielsweise die Lenkung von Verkehrsströmen oder Stadtseilbahnen für den ÖPNV, wie auch von negativen Wirkungen im Zuge von senkrecht
startenden Fluggeräten für den ÖPNV oder den Ausbau der Seite 12 von 13 Straßeninfrastruktur ausgegangen.
Schutz des Menschen vor Strahlung Im Umweltbericht wird bei der Darstellung der relevanten Umweltschutzziele als einzige Strahlungsart radioaktive Strahlung betrachtet. Der Schutz vor elektromagnetischer Strahlung wird überhaupt nicht erwähnt, auch nicht als von untergeordneter Bedeutung oder als durch die 26. BImSchV geregelt. Angesichts der kritischen Wahrnehmung dieser Strahlungsart im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau und dem Neu- und Ersatzbau von Freilandleitungen, zumindest in Teilen der Bevölkerung, versagt diese Nichtbehandlung einer sachlichen Behandlung des Themas im Konfliktfall die notwendige Grundlage. Unter 3.1.1 wird der Ist-Zustand der Belastung durch elektromagnetische Felder dann schon grob beschrieben, aber es wäre wünschenswert, dass dies als logische Folge aus der Verfolgung eines Umweltschutzziels heraus erfolgt.
Fazit
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die LEP-Teilfortschreibung insgesamt relativ vage bleibt und die Auswirkungen der geänderten Festlegungen auf kommunaler Ebene aufgrund des hohen Abstraktionsgrade derzeit nur schwer absehbar und beurteilbar sind. Die vielfältigen Herausforderungen (stark) wachsender Großstädte im Rahmen des Themenfeldes „für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“ werden nur unzureichend beachtet. Die LEP-Teilfortschreibung zielt in erster Linie darauf ab, die Entwicklungschancen von ländlichen und strukturschwachen Räumen in Bayern zu verbessern. Für (stark) wachsende Städte bietet der LEP-Entwurf kaum substanzielle Hilfestellungen. Nur starke Metropolen bzw. Oberzentren und leistungsfähige Verdichtungsräume aber werden Motoren der Entwicklung und Impulsgeber für die Stärkung strukturschwächerer Teilräume sein können. Die Belastungen und Herausforderungen, vor der Städte, Landkreise und Gemeinden mit starkem Bevölkerungswachstum aktuell stehen, sind gewaltig.
Es bleibt festzustellen, dass die landesplanerischen Festlegungen insbesondere in den umweltrelevanten Themenbereichen weiterhin wenig konkret bleiben und überwiegend als Empfehlungen bzw. Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet sind. Dies ist vor dem Hintergrund des ausgerufenen Themenfeldes der Teilfortschreibung „für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ aus Sicht der Stadt Nürnberg bedauerlich. Die Teilfortschreibung führt somit nicht zu einer Schärfung des landesplanerischen Instrumentariums, stattdessen wird häufig auf die nachfolgenden Planungsebenen abgeschichtet. Es fehlt an klaren Zielsetzungen der Raumordnung. Es wird daher angeregt, die LEP-Teilfortschreibung im Hinblick auf umweltfachliche und landschaftsplanerische Aspekte zu konkretisieren und die diesbezüglichen Festlegungen entsprechend zu schärfen.
Aus Sicht der Stadt Nürnberg betrifft dies v.a. die folgenden Punkte: Stärkung des landschaftsplanerischen Instrumentariums auf überörtlicher Ebene Festlegung von Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege Wildtierkorridore als Ziel der Raumordnung definieren und den Biotopverbund auf Ebene der Landesplanung stärken Benennung von konkreten Werten zur Erreichung des Flächensparziels, z.B. Festlegung von verbindlichen Richt- /Orientierungswerten für die Flächenneuinanspruchnahme stärkerer Einbezug von aktuellen landschaftsplanerischen Prinzipien und Konzepten in die Landesplanung, z.B. Multicodierung, Schwammstadtprinzip, dreifache Innenentwicklung Einbezug des Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung in die Teilfortschreibung des LEP, insb. vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus von Höchstspannungsfreileitungen Um den Ausbau der Windenergie stärker zu fördern, sollte die 10H-Regelung kritisch überprüft werden.
Die Festlegungen im Rahmen des dritten Themenfeldes „für nachhaltige Mobilität“ werden begrüßt. Besonders die Fokussierung auf den öffentlichen Personenverkehr, die Betonung flexibler und alternativer Verkehre, insbesondere für Fahrräder, die Möglichkeit der Sicherung von Trassen für den schienengebunden öffentlichen Personenverkehr in Regionalplänen und die Hinwirkung auf die Erstellung regional oder interkommunal abgestimmter Mobilitätskonzepte entsprechen den Anforderungen an nachhaltige Mobilität. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden und eine stärkere Beachtung des Fußverkehrs, insbesondere für die Zurücklegung kürzerer Strecken, erfolgen.
Noch einmal sollte die, auch vom Bayerischen Städtetag vorgetragene, Forderung betont werden, dass die Umsetzung der Inhalte des Landesentwicklungsprogramms nur mit einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden mit Leben zu füllen ist. In allen Aufgabenfeldern ist für eine effiziente Zielerreichung zudem auf eine bedarfsgerechte Kooperation aller relevanten öffentlichen und privaten Akteure hinzuwirken.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Julia Roggenkamp, Stadtplanungsamt, Tel. Nr. 0911 / 231 – 16 89 0, E-Mail Julia.Roggenkamp@stadt.nuernberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König