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Entscheidungsvorlage

Anlage · 30.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

1. Anlass

Derzeit wird ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (kurz: LEP) durchgeführt. Das LEP legt gemäß Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes fest. Die letzte Teilortschreibung wurde am 16.09.2019 beschlossen.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns1. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.  Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.  Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Das LEP hat zur Aufgabe:  die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,  vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,  alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,  Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

2. LEP-Entwurf vom 14. Dezember 2021

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung beschlossen. Gemäß § 9 Abs.1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEP zu beteiligen. Die Stadt Nürnberg wurde daher vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) aufgerufen bis zum 01. April 2022 Stellung zu nehmen.

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen: 1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 3. Für nachhaltige Mobilität

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

Die Staatsregierung reagiert damit auf die Handlungserfordernisse, die Kommunen bereits seit mehreren Jahren beschäftigen und die größtenteils bereits Eingang in das städtische Handeln gefunden haben (z.B. Klimafahrplan, Klimabaukasten für die Bauleitplanung, Masterplan nachhaltige Mobilität).

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen. Die wesentlichen Änderungen des LEP-Entwurfs sind in einer Änderungsbegründung zusammengefasst. Diese sowie die vollständige Fassung des LEP-Entwurfs kann im Internet unter der Adresse https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/ eingesehen werden.

1 https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm/ 1

3. Stellungnahme der Stadt Nürnberg zum LEP-Entwurf

Die beiliegende Stellungnahme der Stadt Nürnberg vom 23.02.2022 basiert auf einer umfassenden Beteiligung aller vom LEP-Entwurf berührten Geschäftsbereiche und Referate. Im Vorfeld erfolgte auch eine Behandlung durch den Vorstand des Bayerischen Städtetags. Die Stellungnahme wird vorab an den Bayerischen Städtetag sowie den Planungsverband Region Nürnberg zur Verfügung gestellt.

Im Aufbau orientiert sich die Stellungnahme der Stadt Nürnberg an der Gliederung des LEP- Entwurfs.

Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der LEP-Entwurf zwar die richtigen Schwerpunktthemen aufgreift, insgesamt aber relativ vage bleibt und die Auswirkungen der geänderten Festlegungen auf kommunaler Ebene aufgrund des hohen Abstraktionsgrade derzeit nur schwer absehbar und beurteilbar sind. Die vielfältigen Herausforderungen (stark) wachsender Großstädte im Rahmen des Themenfeldes „für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“ werden nur unzureichend beachtet. Die LEP-Teilfortschreibung zielt in erster Linie darauf ab, die Entwicklungschancen von ländlichen und strukturschwachen Räumen in Bayern zu verbessern. Für (stark) wachsende Städte bietet der LEP-Entwurf kaum substanzielle Hilfestellungen.

Die landesplanerischen Festlegungen insbesondere in den umweltrelevanten Themenbereichen bleiben weiterhin wenig konkret und sind überwiegend als Empfehlungen bzw. Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet. Dies ist vor dem Hintergrund des ausgerufenen Themenfeldes der Teilfortschreibung „für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ aus Sicht der Stadt Nürnberg bedauerlich. Die Teilfortschreibung führt somit nicht zu einer Schärfung des landesplanerischen Instrumentariums, stattdessen wird häufig auf die nachfolgenden Planungsebenen abgeschichtet.

Die Festlegungen im Rahmen des dritten Themenfeldes „für nachhaltige Mobilität“ werden begrüßt. Besonders die Fokussierung auf den öffentlichen Personenverkehr, die Betonung flexibler und alternativer Verkehre, insbesondere für Fahrräder, die Möglichkeit der Sicherung von Trassen für den schienengebunden öffentlichen Personenverkehr in Regionalplänen und die Hinwirkung auf die Erstellung regional oder interkommunal abgestimmter Mobilitätskonzepte entsprechen den Anforderungen an nachhaltige Mobilität. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden und eine stärkere Beachtung des Fußverkehrs, insbesondere für die Zurücklegung kürzerer Strecken, erfolgen.

Es wird im Entwurf der Teilfortschreibung auch seitens des Bayerischen Städtetags ein wiedererstarkter Wille der Staatsregierung erkannt, Zielvorgaben für eine mittelfristige Entwicklung des Freistaats niederzuschreiben und mit Maßnahmen zu versehen. Dies wird vor dem Hintergrund begrüßt, dass eine Vielzahl an Festlegungen des LEP kaum noch über Selbstverständlichkeiten hinauskamen, und sich immer deutlicher gezeigt hat, dass die seit Jahren fortschreitende Straffung des LEP ihre Grenzen erreicht und teilweise überschritten hat. Inwiefern die neuen Festlegungen im LEP seitens der Staatsregierung nun auch mit Maßnahmen und einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden mit Leben erfüllt werden, wird sich in Zukunft zeigen.

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