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Anlage 6: Antwortschreiben der Frau Staatsministerin Schreyer an Herrn OBM vom 26.08.2020

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Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Bayerische Staatsministerin für

Wohnen, Bau und Verkehr

Kerstin Schreyer, MdL

Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

2.6. Aug. 2020

München, 62-3523.3-9-1

Einführung eines 365-Euro-Tickets im ÖPNV

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Mai 2020 zu Plänen, in den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach sowie den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Fürth und Roth ein 365-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für alle als Modellprojekt zu initiieren („4+4-Lösung").

Ich möchte mich ausdrücklich für Ihr Engagement zur Stärkung des ÖPNV bedanken, Insbesondere im Zusammenhang mit dem 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Indem die im VGN Grundvertrags-Ausschuss vertretenen Aufgabenträger 1/3 der Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Einführung dieses Tickets ausgleichen, konnte gemeinsam mit der finanziellen Unterstützung des Freistaats dieses Tarifangebot ermöglicht werden.

Telefon: 089 2192-02 ministerbuero@stmb.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 Telefax: 089 2192-13350 www.simb.bayern.de 80539 München

Gn

Das Konzept der Staatsregierung, wie es im September 2019 vom Ministerrat verabschiedet wurde, sieht zunächst die Einführung des 365-Euro-Tickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende vor. Das Ticket soll im Herbst/Winter 2023/24 evaluiert werden. Frühestens dann könnte abgeschätzt werden, ob die Kosten eines 365-Euro-Tickets für alle in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren verkehrlichen Nutzen stehen. Die vorgezogene Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle steht dazu im Widerspruch.

Grundlage eines Verkehrsverbundes ist ein einheitliches Tarifsystem, das im gesamten Verbundgebiet gilt. Die vorgeschlagene „4+4-Lösung“ im VGN würde zwei unterschiedliche Tarifrfäume (Raum „365-Euro-Ticket“ und Raum ‚normaler VGN- Tarif“) schaffen und damit die Tarifeinheit im VGN beenden. Durch zwei Tarifräume entstünden extreme Sprünge an den Tarifgrenzen (4-facher Preis für das Jahresticket bei benachbarten Landkreisen), die den Fahrgästen kaum zu vermitteln wären. Außerdem würde das Signal gesetzt, dass dichter besiedelte Räume bevorzugt und die Landkreise im VGN-Außenraum vernachlässigt würden. In diesem Sinne würde ein solcher Vorstoß die geplante VGN-Erweiterung um den Raum Nordostoberfranken/Tirschenreuth erschweren. Dies widerspricht dem Ziel der Staatsregierung, sich für flächendeckende leistungsfähige Verkehrsverbünde einzusetzen.

Mit Blick auf die durch die Corona-Krise wegbrechenden Fahrgeldeinnahmen und Verluste im ÖPNV ist die Aufrechterhaltung eines auch künftig leistungsfähigen ÖPNV derzeit vordringlich. Aktuell fehlen durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie den Verkehrsunternehmern und Aufgabenträgern im Freistaat für das Jahr 2020 rund 850 Millionen Euro Tariferlöse im ÖPNV.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für den Freistaat in den nächsten Jahren im ÖPNV ein erhöhter Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit umweltpolitischen Zielsetzungen besteht. Um z.B. die verbindlichen Vorgaben der Clean-Vehicles-Directive bei der Beschaffung von Fahrzeugen des ÖPNV umzusetzen, sind entsprechende Beschaffungsmaßnahmen zur Erneuerung der Busflotte erforderlich. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV realisiert werden, insbesondere zur Verbesserung des Verkehrsangebots. Auch hierfür müssen prioritär Mittel bereitgestellt werden.

Die Staatsregierung ist sich einig, dass eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern vor diesem Hintergrund nicht darstellbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

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