Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
30.03.2022
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Zusammensetzung des Stadtrates: 6 Schreiben der Stadtratsfraktion Bündnis 90Die Grünen vom 01.03.2022 (Änderungen in 6 den Gremien) Vermerk 2. BM bezüglich Änderung von beratenden Mitgliedern in der OpernhK 14 TOP Ö 2 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine: Aktuelle Situation 15 Antrag_Ukraine Aufnahme_Grüne 15 Antrag_Ukraine Admin_FDP 17 Antrag_Ukraine Integr_FDP 18 Antrag_Ukraine Arbeitskräfte_FDP 19 TOP Ö 3 "365 Euro-Jahresabo für alle" als Nürnberger Insellösung 20 Sitzungsvorlage OBM/002/2022 20 Sachverhaltsdarstellung OBM/002/2022 24 Anlage 1: Ergebnisse des Gutachtens von civity 2021 OBM/002/2022 34 Anlage 2: Antrag LINKE LISTE Nürnberg vom 02.03.2022 OBM/002/2022 50 Anlage 3: Ergebnisse des Gutachtens Probst und Consorten 2015 OBM/002/2022 52 Anlage 4: Schreiben des Herrn OBM an Herrn Bundesminister Wissing 07.02.2022 85 OBM/002/2022 Anlage 5: Antwortschreiben des Herrn Staatssekretär Höppner an Herrn OBM 28.02.2022 89 OBM/002/2022 Anlage 6: Antwortschreiben der Frau Staatsministerin Schreyer an Herrn OBM vom 91 26.08.2020 OBM/002/2022 TOP Ö 4 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern 94 Sitzungsvorlage Stpl/016/2022 94 Entscheidungsvorlage Stpl/016/2022 98 2022-02-23_Stellungnahme Stpl/016/2022 100 TOP Ö 5 ePartizipationen 2022 113 Sitzungsvorlage DiP/001/2022 113 Sachverhaltsdarstellung DiP/001/2022 117 Übersicht personelle Aufwände (gerundet) in 2021 (Anlage) DiP/001/2022 122 TOP Ö 7 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 123 Sitzungsvorlage Stpl/014/2022 123 Entscheidungsvorlage Stpl/014/2022 127 Übersichtsplan Stpl/014/2022 130 Begründung Stpl/014/2022 131 Umweltbericht Stpl/014/2022 154 Standortalternativenprüfung Stpl/014/2022 204 TOP Ö 8 Auflage des OBM: Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) 261 Sitzungsvorlage OA/001/2022 261 Sachverhaltsdarstellung OA/001/2022 265 Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1) OA/001/2022 267 Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (Anlage 2) OA/001/2022 269 TOP Ö 9 Auflage des 3. BM: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für 270 die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebs – BädGebS)
Sitzungsvorlage NüBad/001/2022 270 Sachverhalt_Gebührenanpassung_2022 NüBad/001/2022 274 Alle_Tarife NüBad/001/2022 276 BädGebS NüBad/001/2022 283 2022-01-21_Schwimmbadpreise_Vergleich NüBad/001/2022 288 Zustimmung_Finanzreferat NüBad/001/2022 289 TOP Ö 10 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen 290 Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche Anordnungen 290
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 30.03.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Zusammensetzung des Stadtrates: Beschluss
1.1 Einführung in den Stadtrat und Vereidigung von
Herrn Alexander Kahl
1.2 Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen,
Kommissionen und Abordnungen
hier: Schreiben der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 01.03.2022
König, Marcus
2. Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine: Aktuelle Situation Bericht
hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
02.03.2022 sowie der FDP vom 08.03.2022 und 09.03.2022
König, Marcus sowie Ries, Elisabeth
3. "365 Euro-Jahresabo für alle" als Nürnberger Insellösung Beschluss
OBM/002/2022 König, Marcus sowie Riedel, Harald
4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Beschluss
Stpl/016/2022 Ulrich, Daniel
5. ePartizipationen 2022 Beschluss
DiP/001/2022 König, Marcus
6. Verbundsystem Bertolt-Brecht-Schule-Sportinternat "Haus der Beschluss
Athleten"-Leistungssport; Perspektivische Aufstärkung des SchA/001/2022
Sportinternates "Haus der Athleten"
Trinkl, Cornelia (Beilagen werden nachgereicht)
7. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Beschluss
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth Stpl/014/2022
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
8. Auflage des OBM: Beschluss-
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Auflage
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 - OA/001/2022
Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (SoVerkVO 2022)
9. Auflage des 3. BM: Beschluss-
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Auflage
Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebs – BädGebS) NüBad/001/2022
10. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM
nach Art. 37 Abs. 3 GO
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.02.2022,
öffentlicher Teil
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König RathauspLatz 2 Rathaus Crf k ^ 90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 0 2. MRZ. 2022 Fax:(0911) 231-2930 /.........Nr............ gruene@stadt.nuernberg.de 1 3 Zur Stellungnahme
n7Vi Zur Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
Kts. düng vorlegen U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) ’’Antwort zi,:r Unter z.to.v. schrift Vorlagen Nürnberg, 1. März 2022
Nachfolge von Stadtrat Uwe Scherzer in den Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg, Kapitel II, § 7, zeigen wir Alexander Kahl als Nachfolger von Uwe Scherzer in folgenden Ausschüssen (farbig markiert) an:
1. Ältestenrat und Finanzausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Achim Mletzko Maik Pflaum Lem i a Yiyit Andrea Bielmeier 2 Andrea Friedei Natalie Keller Alexander Kahl Mike Bock 3 Marc Schüller Reka Lörincz Cengiz Sahin Kai Küfner
3. Personal- und Organisationsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Maik Pflaum Mike Bock Alexander Kahl Marc Schüller 2 Reka Lörincz Kai Küfner Gabriele Klaßen Andrea Friedei 3 Natalie Keller Andrea Bielmeier Lemia Yiyit Achim Mletzko
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
5. Schulausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Friedel Natalie Keller Reka Lörincz Marc Schüller 2 Gabriele Klaßen Lemia Yiyit Maik Pflaum Alexander Kahl 3 Paul Ärzten Kai Küfner Mike Bock Achim Mletzko
6. Kulturausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Natalie Keller Paul Ärzten Reka Lörincz Marc Schüller 2 Alexander Kahl Gabriele Klaßen Mike Bock Andrea Friedei 3 Kai Küfner Lemia Yiyit Cengiz Sahin Achim Mletzko
7. Sozialausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Fried el Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Reka Lörincz Mike Bock Cengiz Sahin 3 Alexander Kahl Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko
9. Gesundheitsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Friedei Gabriele Klasen Reka Lörincz Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Andrea Bielmeier Natalie Keller Alexander Kahl 3 Paul Ärzten Kai Küfner Maik Pflaum Achim Mletzko
10. Bau- und Vergabeausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller 2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten 3 Kai Küfner Andrea Bielmeier Alexander Kahl Achim Mletzko
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- Verkehrsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Mike Bock Achim Mletzko Gabriele Klaßen Reka Lörincz 2 Kai Küfner Andrea Friedei Andrea Bielmeier Lemia Yiyit 3 Natalie Keller Marc Schüller Alexander Kahl Maik Pflaum
14. Werkausschuss (SUN)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller 2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten 3 Kai Küfner Andrea Bielmeier Alexander Kahl Achim Mletzko
15. Werkausschuss (NüSt)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Friedei Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Reka Lörincz Mike Bock Cengiz Sahin 3 Alexander Kahl Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko
17. Werkausschuss (FSN)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei 3 Alexander Kahl Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
- Werkausschuss (NüBad)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei 3 Alexander Kahl Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
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19. Werkausschuss (SÖR)
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Bielmeier Kai Küfner Maik Pflaum Andrea Friedei 2 Marc Schüller Alexander Kahl Paul Ärzten Achim Mletzko 3 Mike Bock Lemia Yiyit Natalie Keller Cengiz Sahin
Mit freundlichen Grüßen
Q
- Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
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FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2
30.^.2Z
Rathau3 _ 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091
Fax:(0911) 231-2930
0 2 MRZ. 2022
. gruene@stadt.nuernberg.de
/.........Nr, , «&1 1 Zur Stellungnahme Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) Zur U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. Antwort vor Abse dung vorlegen Antwort zur Unter~ Nürnberg, 1. März 2022 Schrift verlegen
Nachfolge von Stadtrat Uwe Scherzer in den Kommissionen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg, Kapitel II, § 7, zeigen wir Alexander Kahl als Nachfolger von Uwe Scherzer in den Kommissionen (farbig markiert) an:
- Kommission für Integration:
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Reka Lörincz Cengiz Sahin Paul Ärzten Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Natalie Keller Alexander Kahl Andrea Friedei 3 Gabriele Klaßen Andrea Bielmeier Mike Bock Achim Mletzko
2. Konzerthaus-Kommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Kai Küfner Gabriele Klaßen Mike Bock Natalie Keller 2 Cengiz Sahin Andrea Bielmeier Paul Ärzten Reka Lörincz 3 Alexander Kahl Maik Pflaum Lemia Yiyit Marc Schüller
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3. Sportkommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Achim Mletzko Natalie Keller Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Fried el 3 Alexander Kahl Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
Mit freundlichen Grüßen
Q’
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
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BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN f
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
“nig ^ 22 Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 0 2 mi 2022 Fax: (0911) 231-2930 . ..Nr. . gruene@stadt.nuernberg.de
^ur Stellungnahme Zur Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) VKts. i U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) dung vorlegen 5 Antwort zur Unter- Nürnberg, 1. März 2022 schrift vorlegen
Nachfolge von Stadtrat Uwe Scherzer in den Abordnungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg, Kapitel II, § 7, zeigen wir Alexander Kahl als Nachfolger von Uwe Scherzer in folgenden Abordnungen (farbig markiert) an:
8.3.5 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg
I Mitglied Stellvertreter 1 | Andrea Fried el Alexander Kahl
8.3.7 Zweckverband Sparkasse Nürnberg
Mitglied Stellvertreter
1 Achim Mletzko Lemia Yiyit 2 Andrea Friedei Maik Pflaum 3 Andrea Bielmeier Kai Küfner 4 Gabriele Klaßen Reka Lörincz 5 Cengiz Sahin Alexander Kahl
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BUNDMIS 90
DIE GRÜNEN
Mit freundlichen Grüßen
Q'
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
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Opernhaus-Kommission
hier: Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus-Kommission
I. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. März 2021 die Generalmusikdirektorin der Stadt Nürnberg, Joana Mallwitz, als Vertreterin der Staatsphiiharmonie Nürnberg in der Funktion eines beratenden Mitglieds in die Opernhauskommission berufen. Als ihre Stellvertreterin wurde die Orchesterdirektorin der Staatsphilharmonie, Ellen Deger, berufen. Die vielfältigen terminlichen Verpflichtungen von Frau Mallwitz erlauben es ihr auf absehbare Zeit leider nicht, an den Sitzungen der Opernhauskommission teilzunehmen, im Sinne einer kontinuierlichen Vertretung der Interessen der Staatsphilharmonie Nürnberg in der Kommission sollen auf Anregung von Frau GMD Mallwitz daher die Funktionen getauscht werden.
Es wird gebeten, Ellen Deger als beratendes Mitglied der Opernhauskommission und Joana Mallwitz als ihre Stellvertreterin zu berufen.
II. BgA
-2233-
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürirberc Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus
OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091
90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930
0 2. gruene@stadt.nuernberg.de
m. 2m ■ Nr. , 1 Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) mZur Zur Stellungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 4 Antwort vor Absen” 2. hung vorlegen 2 v\) 5 Antwc- ÜRT- Nürnberg, 02.03.2022 Schrift \ :en
Ukraine: Aufnahme- und Hilfsangebote für Geflüchtete
unabhängig vom Pass und Unterstützung ausländischer
Studierender
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir begrüßen die ersten umfassenden Maßnahmen, die die Stadt Nürnberg zur schnellen und unbürokratischen Aufnahme für Ukrainische Geflüchtete getroffen hat. Dabei gelten die Angebote der Stadt Nürnberg wie Freifahrten im ÖPNV bei Vorlage des ukrainischen Passes.
Die Bevölkerung der Ukraine ist jedoch deutlich vielfältiger. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge haben etwa 20 Prozent der Bevölkerung einen russischen Pass, zudem halten sich Menschen mit unterschiedlichsten Pässen und Aufenthaltstiteln in der Ukraine auf. Laut DAAD befinden sich zudem fast 76.000 ausländische Studierende in der Ukraine. Nach offiziellen Schätzungen stellen etwa 18.000 indische Studierende die größte Gruppe dar. Auch tausende afrikanische Studierende sollen sich in der Ukraine aufhalten. Diese Menschen, die nun vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, sind an den Grenzen mit Rassismus und Racial Profiling konfrontiert und werden in das Kriegsgebiet zurückgeschickt. Das bestätigen zahlreiche Berichte, Videoaufnehmen, aber auch die Vereinigung Afrikanischer Mandatsträger*innen.
Die Gleichbehandlung von Geflüchteten aus der Ukraine mit oder ohne ukrainischem Pass muss jedoch in der Stadt des Friedens und der Menschenrechte selbstverständlich sein.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten aus
der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden - unabhängig von Pass oder Aufenthaltstitel.
SÄ,' HH 15
- In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen Passes
notwendig ist, stellt die Stadt Nürnberg eine gleichwertige Bescheinigung für alle aus der Ukraine fliehenden Personen aus.
- Die Stadt Nürnberg setzt sich insbesondere für die Hilfe und Unterstützung von BiPoC-Personen
an den Grenzen und bei der Aufnahme in der Stadt Nürnberg ein. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür auch explizit beim Bayerischen Städtetag und dem Deutschen Städtetag ein.
- Die Stadt Nürnberg setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt
ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kommunalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zugunsten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft
Mit freundlichen Grüßen
Reka Lörincz Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorstand
i 1 1 iii?
FDP
OBERBÜRGERMEISTER
LimitSormaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg
o 9. m
Herrn ... LULL Oberbürgermeister /........Nr..........
& 1
^
Marcus König Zur Stellungnahme Zur Rathauspiatz 2 Kts. 4 Antwort vor Absen- 90403 Nürnberg iß>2n ' dung vor'eg on <Tw.V. schüft vcnugen
Antrag: Flüchtlinge aus der Ukraine. Administratives Handeln im
Aufnahmeverfahren auf kommunaler Ebene
Nürnberg, den 08. März 2022
Es liegt weniger als zwei Wochen zurück, dass Militäreinheiten der
Zeichen: ÜS-PM
Russischen Föderation in das Kernland der Ukraine einmarschiert sind und
Ümit Sormaz
Mitglied des Stadtrates der einen Krieg entfesselt haben, der mit großer Brutalität auch gegen die Stadt Nürnberg
Zivilbevölkerung geführt wird. Laut Schätzungen des UNHR sind bislang
fdp@uemit-sormaz.de (Stand: 08.03.) mehr als zwei Millionen Zivilistinnen und Zivilisten aus dem www.uemit-sormaz.de
ukrainischen Staatsgebiet geflohen. Es steht zu vermuten, dass auf die
Freie Demokraten FDP Kommunen in Deutschland in Bezug auf die Aufnahme von Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Kriegsflüchtlingen Aufgaben zukommen, die diejenigen aus dem Jahr 2015
noch übertreffen werden. Es gilt, nicht den Überblick zu verlieren in einer
T: 0911-1325250 M: 0177-2502513 dynamisch sich entwickelnden Lage und vorbereitet zu sein auf die
Herausforderungen, die von uns als Stadtgesellschaft in den nächsten
Wochen und Monaten gemeistert werden müssen - vor allem zum Wohl
der bei uns ankommenden Menschen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden Antrag:
Die Stadt gibt Auskunft über den bereits erfolgten Aufbau der städtischen Infrastruktur zur Aufnahme der Geflüchteten („Zentrale Anlaufstelle Heilig-Geist-Spital") und erläutert den Stand der Planungen im Hinblick auf Maßnahmen, die bei einer Verbreiterung des Flüchtlingsstroms ergriffen werden können.
Sie legt dar, wie eine Erfassung der Zahl an Kriegsflüchtlingen insbesondere vor dem Hintergrund geleistet werden kann, dass viele Geflohene sich nicht „offiziell" melden, weil sie über ein familiäres oder Freundesnetzwerk in Deutschland verfügen.
Sie berichtet über den Umgang mit aus Drittstaaten stammenden Kriegsflüchtlingen, d.h. Personen, die aus dem Staatsgebiet der Ukraine geflohen sind, aber keinen ukrainischen Pass besitzen.
OBERBÜRGERMEISTER FDP
ÜmrtSorrnaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 /
I
90403 Nürnberg
a
Antrag: Flüchtlinge aus der Ukraine. Starthilfe und Integration in die
Stadtgesellschaft
Nürnberg, den 08. März 2022 Zeichen: ÜS-PM Mehrere Millionen Einwohnerinnen der Ukraine sind auf der Flucht. Ümit Sormaz Mehrere tausend davon sind mittlerweile in Deutschland angekommen. Mitglied des Stadtrates der
Wie hoch die Zahl der aus der Ukraine infolge des russischen
Stadt Nürnberg Angriffskrieges nach Deutschland geflohenen Menschen einmal sein wird, fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de lässt sich heute kaum Vorhersagen. Ebenso wenig lässt sich prognostizieren, wie lange sie bleiben werden. Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nichtsdestoweniger sollten wir als Kommune nicht den Fehler begehen, T: 0911-1325250
uns bei der Integration der Kriegsflüchtlinge abwartend zu verhalten. Im
M: 0177-2502513
Gegenteil sollten wir so schnell als möglich Infrastrukturen schaffen, die
dazu beitragen, dass sie zeitnah zu einem aktiven Teil unserer
Stadtgesellschaft werden können.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden Antrag:
Die Stadt organisiert Deutschkurse und bietet diese den Geflüchteten niedrigschwellig an.
Sie verschafft sich einen Überblick über die Bildungsabschlüsse sowie die beruflichen Erfahrungen der Geflüchteten mit dem Zweck, Möglichkeiten der unbürokratischen Vermittlung von Arbeitskräften zu lokalen Unternehmen zu organisieren.
Insbesondere hinsichtlich einer raschen Fachkräftevermittlung nutzt die Stadt bestehende Netzwerke zur Koordinierung bzw. passt diese entsprechend an.
SfH
FDP
OBERBÜRC ÜmitSormaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg Herrn 1 0. MRZ. Oberbürgermeister Marcus König T fä Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Antrag: Flüchtlinge aus der Ukraine. Vermittlung von Arbeitskräften in
den gastronomisch-touristischen Sektor
Nürnberg, den 09. März 2022 Zeichen: ÜS-PM Ümit Sormaz Der gastronomisch-touristische Sektor war während der gesamten Zeit der Mitglied des Stadtrates der
Corona-Pandemie mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen
Stadt Nürnberg
konfrontiert. Nun, da die Hoffnung besteht, dass das Virus im nächsten
fdp@uemit-sormaz.de
Herbst nicht mehr in gleicher Weise wie in den vergangenen Jahren das
www.uemit-sormaz.de
gesellschaftliche Leben bestimmen wird, wird die Branche durch etwas
Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 anderes ausgebremst: den Mangel an Arbeitskräften. 90403 Nürnberg
T: 0911-1325250 Gleichzeitig kommt derzeit eine große Zahl an Menschen aus dem M: 0177-2502513
Kriegsgebiet der Ukraine zu uns nach Deutschland. Unter diesen Menschen
sind möglicherweise einige, die gerne und zeitnah in unserem Arbeitsmarkt
Fuß fassen möchten und sich vorstellen können, im Servicebereich von
Lokalen, Restaurants oder Beherbergungsbetrieben tätig zu werden.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden Antrag:
Die Stadt koordiniert die Kontaktaufnahme von Geflüchteten mit lokalen Betrieben der Gastro- und Hotelbranche, die auf der Suche nach Arbeitskräften sind, und richtet hierfür eine Plattform ein.
Dabei stellt sie sicher, dass diejenigen Geflüchteten, die zeitnah ein Arbeitsverhältnis aufnehmen wollen, die volle Unterstützung der Stadt erhalten (Kinderbetreuung, Beschulung der Kinder usw.).
OBM/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
"365 Euro-Jahresabo für alle" als Nürnberger Insellösung
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1: Ergebnisse des Gutachtens von civity 2021 Anlage 2: Antrag LINKE LISTE Nürnberg vom 02.03.2022 Anlage 3: Ergebnisse des Gutachtens Probst und Consorten 2015 Anlage 4: Schreiben des Herrn OBM an Herrn Bundesminister Wissing 07.02.2022 Anlage 5: Antwortschreiben des Herrn Staatssekretär Höppner an Herrn OBM 28.02.2022 Anlage 6: Antwortschreiben der Frau Staatsministerin Schreyer an Herrn OBM vom 26.08.2020
Sachverhalt (kurz):
Am 17.06.2020 hat der Stadtrat u. a. einstimmig beschlossen, dass spätestens zum 01.01.2023 ein "365 Euro-Jahresticket für alle" im Stadtgebiet Nürnberg eingeführt werden soll, falls es nicht gelingt, mit den Partnern im VGN eine regionale oder verbundweite Lösung für ein solches Ticket zu erreichen. Der VGN hat ein Gutachten zu verbundweit wirkenden Modellen beauftragt. Das Ergebnis zeigt, dass hohen Kosten von 55 bis 99 Mio. Euro pro Jahr ein nur geringer Zuwachs neuer Fahrgäste zwischen 1,9 und 3,2 % gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund und der Ablehung einer Förderung dieser Modelle durch den Freistaat Bayern haben die Partner im VGN eine verbundweite Einführung abgelehnt.
Damit müsste das Ticket im Stadtgebiet Nürnberg für die Tarifstufe A eingeführt werden. Dafür wäre ein Ausgleich entfallender Fahrgeldeinnahmen an den VGN von jährlich 23,6 Mio. Euro durch die Stadt Nürnberg zu leisten; dem gegenüber stünde eine auf Nürnberg bezogene Nachfragesteiegrung von lediglich 3,6 %; auch für das reine Nürnberger Modell wird vom Freistaat Bayern aktuell keine Förderung in Aussicht gestellt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und den Auflagen der Regierung von Mittelfranken zur Haushaltsgenehmigung ist die Einführung des Jahresabos derzeit und in dieser Form nicht darstellbar.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VAG
Ref. I/II
Ref. VI
Beschlussvorschlag:
Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2020, ein „365 Euro-Jahresabo für alle“ in Nürnberg zum 01.01.2023 einzuführen, wurden durch VGN, VAG und Stadtspitze zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet. Eine verbundweite Einführung haben die Partner im VGN nach dem Vorliegen des civity-Gutachtens klar abgelehnt – zumal einer Förderung dieser Abos durch den Freistaat Bayern über das 365 Euro-Abo für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende hinaus eine Absage erteilt wurde. Auch die Förderung eines allein auf Nürnberg beschränkten „365 Euro-Jahresabos für alle“ wurde ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund müsste die Stadt Nürnberg dem VGN die prognostizierten Einnahmeverluste aus den vergünstigten Abos in Höhe von anfangs 23,6 Mio. Euro pro Jahr komplett alleine ausgleichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und den Auflagen der Regierung von Mittelfranken zur Haushaltsgenehmigung ist die Einführung des Jahresabos derzeit und in dieser Form nicht darstellbar. Aus diesem Grund beschließt der Stadtrat Folgendes:
-
Von der am 17.06.2020 durch den Stadtrat beschlossenen Einführung eines „365 Euro- Jahresabos für alle“ zum 01.01.2023 wird abgesehen.
-
Erst wenn eine ausreichende Gegenfinanzierung für den erforderlichen Ausgleich von Einnahmeverlusten gesichert ist, kann erneut über die Einführung dieses Modells entschieden werden.
„365 Euro-Jahresabo für alle“ als Nürnberger Insellösung
Sachverhaltsdarstellung
1. Ausgangslage
Der konsequente Ausbau des öffentlichen Schienen- und Personennahverkehrs als Rückgrat nachhaltiger Mobilität ist erklärtes Ziel der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Konkret hat der Nürnberger Stadtrat mit dem Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021 eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Zur Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) spielen neben einem bedarfsgerechten Angebot gerade in den verdichteten Regionen unserer Verkehrsverbünde attraktive und bezahlbare Tarife eine entscheidende Rolle. Einen wichtigen Anstoß in dieser Frage gibt der Koalitionsvertrag „Für ein bürgernahes Bayern“ im Jahr 2018. Die Koalitionspartner haben dazu Folgendes vereinbart: „Für die großen Städte München, Nürnberg/Fürth/Erlangen, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg wollen wir auf Dauer ein 365-Euro-Jahresticket einführen. Auf dem Weg dorthin schaffen wir innerhalb der Verkehrsverbünde die Voraussetzungen für neue Tarifangebote für Jugendliche und Schülerinnen und Schüler.“ Auch auf Bundesebene gab es in der Folge seitens des damaligen BMVI Vorstöße zur Stärkung des ÖPNV in diese Richtung: in zwei Förderaufrufen 2019 und 2021 – zuletzt mit einem Fördervolumen von 250 Mio. Euro bis 2024 – sollten „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ entwickelt werden. Im Fokus stehen auch dort modellhafte Angebotsverbesserungen, neue Tarifmodelle (explizit auch 365 Euro-Tickets) sowie digitale Flankierung z. B. mit neuen Mobilitäts-Apps. Auch Nürnberg und die VAG hatten sich bei diesen Förderprogrammen beworben, kamen aber bei Auswahl von 12 Projekten im Herbst 2021 leider nicht zum Zug. Die öffentliche Diskussion zu attraktiven Tarifmodellen fokussiert sehr häufig auf das „Wiener Modell“, bei dem neben einer seit Jahrzehnten umfassenden breiten Priorisierung des ÖPNV im Jahr 2012 ein „365 Euro-Jahresabo für alle“ eingeführt wurde. Das war wohl auch Grundlage für die Festlegung im Koalitionsvertrag von 2018. Beim „Wiener Modell“ wirken neben dem Bevölkerungswachstum der konsequente Ausbau des Verkehrsangebots sowie Maßnahmen zur Vermeidung des MIV positiv auf die ÖV-Nachfrage. Dazu gehören u. a. eine Ausweitung und Intensivierung der Parkraumbewirtschaftung, die maßgeblich zur Veränderung des Modal Split1 in Wien beiträgt. Gleichzeitig wurden durch die Parkraumbewirtschaftung sowie durch eine Dienstgeberabgabe für Wiener Firmen Einnahmenquellen zur teilweisen Finanzierung des ÖPNV genutzt. Es ist davon auszugehen und am Beispiel Wien zu erkennen, dass 365 Euro-Jahrestickets in erster Linie von bereits bestehenden Kunden gekauft werden. Damit entstehen durch einen sog. „Mitnahmeeffekt“ vergleichsweise hohe Mindereinnahmen bei gleichzeitig eher geringer zusätzlicher Verkehrswirkung. Höhere Fahrtenzahlen entstehen neben den o. g. push- /pull-Faktoren häufig alleine durch Bevölkerungswachstum sowie eine Zunahme des Tourismus. Der hohe ÖPNV-Anteil im Verkehr der Stadt Wien lässt sich insgesamt also gerade nicht mit der Einführung des 365 Euro-Tickets begründen. Den oben beschriebenen Effekt, dass die 365 Euro-Jahrestickets in Wien vor allem von bereits bestehenden Kunden gekauft wurden bzw. laut Gutachter kein Zusammenhang zwischen der Preissenkung und der Entwicklung der ÖPNV-Nachfrage in Bezug zum Modal-Split zu erkennen ist, unterstützt auch eine Betrachtung der Entwicklung der Gesamtmobilität in Wien. Der ÖPNV-Marktanteil ist seit der Einführung nahezu unverändert und liegt zwischen 37 % und 39 %, in den Jahren vor Corona (2018 und 2019) sogar wieder abnehmend bei 38 %. Auch bei der PKW-Nutzung ist kein nachhaltiger Effekt zu beobachten. Lag dieser in Wien vor Einführung des 365 Euro-Jahrestickets bei 29 % mit einem zwischenzeitlichen Rückgang auf 27 %, ist seit 2017 wieder eine Zunahme auf inzwischen 29 % (2019) zu beobachten. Im Vergleich hierzu hat sich der ÖPNV-Anteil im Modal Split in Nürnberg von 21,6 % (2012) auf 23,3% (2019) erhöht. Auf einem deutlich höheren Niveau als in Wien haben sich auch die PKW-
1 Unter „Modal Split“ wird die Verteilung der Verkehrsmittelnutzung auf verschiedene Verkehrsträger oder -mittel verstanden.
Fahrten der Nürnberger verändert. Der Anteil an Pkw-Fahrten ging von 42,6 % auf 38,0 % zurück. Bemerkenswert ist in Nürnberg zudem auch die Entwicklung der Fahrradfahrten. Im gleichen Zeitraum stieg der Marktanteil von 11,6 % auf 15,3 % an, während in Wien auf einem sehr niedrigen Niveau, von 6 % auf 7 %, so gut wie keine Entwicklung festzustellen ist.
In Nürnberg wurde das Thema „365 Euro-Ticket“ von einer Initiative aufgegriffen und Anfang 2020 ein Bürgerbegehren initiiert, dessen Ziele neben der Einführung des „365 Euro-Jahresabos für alle“ auch die Einführung eines Sozialtickets in Form einer Monatskarte zum Preis von 15 Euro (ohne Ausschlusszeit) zum 01.01.2021 waren. Die erforderliche Anzahl von Unterschriften für einen Bürgerentscheid wurde erreicht und der Stadtrat musste darüber entscheiden, wie mit den Forderungen weiter umzugehen ist.
In Verhandlungen mit der Initiative wurde vereinbart, dass der Stadtrat selbst in seiner Sitzung vom 17.06.2020 das weitere Vorgehen festlegt und die Durchführung des Bürgerentscheides damit nicht mehr erforderlich ist. Konkret wurde Folgendes beschlossen: Die Einführung eines Sozialtickets Nürnberg-Pass-Berechtigte für 15 Euro monatlich in der Tarifstufe A ab dem 01.01.2021. Der Verzicht auf VGN-Tarifanpassungen in der Tarifstufe A für 2020, 2021 und 2022. Die Einführung eines 365 Euro-Jahresabos für alle in Nürnberg in der Tarifstufe A, sofern es nicht gelingt, eine regionale Lösung im VGN zu erreichen. Die Einführung einer monatlichen Zahlweise für das 365 Euro-Jahresabo im Ausbildungsverkehr Die Aufforderung an Bund und Freistaat, sich angemessen an der Finanzierung zu beteiligen
2. Weitere Schritte zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.2020
Mit einem Schreiben vom 29.05.2020 haben sich die vier Oberbürgermeister und vier Landräte der Städteachse an den Freistaat gewandt und Vorschläge für eine zumindest im Kernbereich des VGN geltenden 365-Abomodells unterbreitet. Darüber hinaus wurde eine Förderung dieses Modells durch den Freistaat angefragt, ohne die eine Einführung nicht darstellbar wäre. Im Antwortschreiben von Staatsministerin Schreyer vom 26.08.2020 (vgl. Anlage 6) kam dazu die klare Rückmeldung, dass eine Förderung ausschließlich für verbundweite Modelle in Aussicht gestellt werden kann; regionale Teilmodelle wie „4 + 4“ oder Insellösungen für einzelne Städte können nicht gefördert werden. Als Reaktion darauf haben die acht Initiatoren sich an alle Oberbürgermeister und Landräte im VGN mit der Bitte gewandt, die Finanzierung eines Gutachtens zu sichern und auf den Weg zu bringen, welches VGN-weite Lösungsmodelle untersucht. Nachdem die Stadt Nürnberg zugesagt hat, mehr als die Hälfte der Kosten von 120.000 Euro zu übernehmen, haben die VGN-Gremien zugestimmt und das Gutachterbüro „civity“ beauftragt. „civity“ weist bereits umfangreiche Erfahrungen durch die Begleitung des „Wiener Modells“ nach. Im November 2021 wurden die Ergebnisse des Gutachtens auch den Nürnberger Ratsmitgliedern präsentiert. Je nach Modell würden bei einer VGN-weiten Einführung Kosten zwischen 55 und 99 Mio. Euro pro Jahr anfallen, mit denen die Städte und Landkreise die geringeren Fahrgeldeinnahmen dem VGN ausgleichen müssten. Dem gegenüber steht ein Zuwachs von Fahrgästen zwischen 1,9 % und 3,2 %. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gutachter den Auftraggebern, von einer Einführung dieser Abos abzusehen. Allenfalls ein „Preisstufenmodell“, bei dem Zusatzkosten von 55 Mio. Euro p.a. einem Zuwachs von 1,9 % zusätzlicher Fahrten gegenüberstehen würde, wäre denkbar. Empfohlen wird, insbesondere auf Angebotsverbesserungen zu setzen anstatt auf Tarifsenkungen, die kaum neue Fahrgäste in den ÖPNV mobilisieren. In den VGN-Gremien konnte damit keine Zustimmung zur Einführung erreicht werden – damit war allein die Einführung auf Basis des Nürnberger Stadtratsbeschlusses für die Tarifstufe A und nur für die Nürnberger Bevölkerung zum 01.01.2023 umsetzbar.
Der Gutachter wurde mit ergänzenden Berechnungen für ein reines Nürnberger Modell (vgl. Anlage 1) beauftragt. Im Ergebnis zeigt das Gutachten, dass mit Mehrkosten in Höhe von anfangs 23,6 Mio. Euro für 20232 (jährlich steigend mit den Tarifanpassungen von durchschnittlich 2,5 %) eine Nachfragesteigerung von 1,6 % (VGN-weit) bzw. von 3,6 % (nur auf Nürnberg bezogen) erreicht werden kann. Neben der Klärung von Rahmenbedingungen einer Einführung des 365 Euro-Jahresabos laufen aktuell im VGN die Vorbereitungen zur Umsetzung einer weiteren Tarifinnovation. Die Einführung eines VGN-weiten e-Tarifs adressiert vor allem Selten- und Gelegenheitsnutzende und wurde interessierten Ratsmitgliedern ebenfalls bereits vorgestellt. Hier wird es einen verbundweiten Piloten geben, der im Herbst 2022 startet. Der e-Tarif ist speziell für Nürnberg sehr interessant, weil er mit den Selten- und Gelegenheitsnutzenden Zielgruppen adressiert, die in Nürnberg seit langem über hohe Ticketpreise klagen; damit ergibt sich die Chance, dass tatsächlich neue Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können – und das VGN-weit! Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2023 eine ganze Reihe an weiteren Maßnahmen für eine zusätzliche Stärkung des ÖPNV in Nürnberg umgesetzt. Dazu zählen u. a.: Taktverdichtungen / Kapazitätserweiterung / Linienverstärker (Tristanstraße-) Hauptbahnhof – Stadtparkschleife (Linie 7) mit Reaktivierung der Stadtparkschleife – Inbetriebnahme 2023 Neue Verstärkerlinien 10 (Am Wegfeld – Plärrer – Landgrabenstraße – Aufseßplatz – Dutzendteich) und 11 (Gibitzenhof – Landgrabenstraße – Aufseßplatz – Hauptbahnhof – Business-Tower – Mögeldorf) – ab Mai 2023 Weitere Taktverdichtung auf der U-Bahnlinie U1 (außerhalb der Hauptverkehrszeiten vom 6 2/3- auf einen 5 Minuten-Takt) – Inbetriebnahme voraussichtlich 2023 Straßenbahnlückenschluss Minervastraße – Inbetriebnahme 2025 Straßenbahnverlängerung Tristanstraße – Bauernfeindstraße (neue TUN-Linie) – Inbetriebnahme ca. 2026
3. Städtische Gesamtinvestitionen in den ÖPNV
Wie viel die Stadt Nürnberg jedes Jahr bereits in Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) investiert, zeigt die nachfolgende Tabelle deutlich. So beliefen sich im Jahr 2021 die in der Mittelfristigen Investitionsplanung (MIP) veranschlagten Haushaltsmittel für ÖPNV-Maßnahmen auf knapp 54 Mio. Euro. Unter Einbezug der durch die VAG selbst getätigten Nettoinvestitionen in den ÖPNV (Bruttoinvestitionen abzüglich der VAG zugeflossene Fördermittel von Bund und Land) in Höhe von rund 77 Mio. Euro, ergeben sich Gesamtinvestitionen in den ÖPNV von über 130 Mio. Euro. Im Jahr 2022 wird sich dieser Betrag fast verdoppeln, auf insgesamt rund 242 Mio. Euro. Insgesamt betragen die Investitionen in den ÖPNV im Zeitraum 2019 bis 2025 über 800 Mio. Euro!
2 Der Ausgleichsbedarf läge grundsätzlich bei 35,8 Mio. Euro jährlich (gemäß civity-Gutachten), wobei durch das Ausgleichsprinzip die Verbundeinnahmen im Vergleich zum heutigen Status quo damit gleichzeitig um 13,6 Mio. Euro pro Jahr erhöht würden. Diese 13,6 Mio. Euro würden über die VGN-Einnahmenaufteilung zusätzlich und fast vollständig an die VAG (Größenordnung 90%) fließen, ein geringer Teil der Einnahmen käme den übrigen Verbundverkehrsunternehmen (z. B. DB für die S-Bahn) zu. Bei vollständiger Wirkung auf den Konzernverlustausgleich würde dieser im Ergebnis um 12,2 Mio. Euro/Jahr (90 % von 13,6 Mio. Euro) reduziert, so dass für die Umsetzung der Tarifmaßnahme im Saldo 23,6 Mio. Euro aus dem kommunalen Haushalt auszugleichen wären.
Die hohen Ausgaben der VAG schlagen sich wiederum in hohen Verlusten des Verkehrsunternehmens nieder. Wurden diese Verluste in den vergangenen Jahren (bis 2020) innerhalb des StWN- Konzerns durch die Gewinne der N-ERGIE weitgehend ausgeglichen, zeigt sich seit dem Jahr 2021 ein anderes Bild:
Wie aus der vorangegangenen Tabelle hervorgeht, stehen den steigenden Verlusten der VAG ab dem Jahr 2021 rückläufige Gewinne der N-ERGIE gegenüber. So beläuft sich der planmäßige Verlust der VAG in 2022 auf rund 125 Mio. Euro. Diesem Verlust steht ein prognostizierter Jahresüberschuss der N-ERGIE in Höhe von lediglich knapp 60 Mio. Euro zur Deckung gegenübersteht. Saldiert bleibt somit in 2022 innerhalb des StWN-Konzerns ein Jahresfehlbetrag von über 65 Mio. Euro, der grundsätzlich von der Stadt Nürnberg in ihrer Funktion als Konzern-Mutter ausgeglichen werden muss.
Diese hohen Verluste des StWN-Konzerns werden derzeit durch einen Erwerb von im Eigentum der
StWN befindlichen Geschäftsanteilen an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg)
durch die Stadt Nürnberg gedeckt. Die durch den Erwerb in der Gewinn - und Verlustrechnung der
StWN resultierenden Veräußerungsgewinne führen zu einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen
Erträge und verbessern somit das Gesamt-Jahresergebnis der StWN. Durch diese wbg-Anteilsrück-
käufe können städtische Verlustausgleiche bis zum Jahr 2022 vermieden werden. Problem: Spätes-
tens ab dem Jahr 2026 müssen die Jahresfehlbeträge der StWN in voller Höhe durch die Stadt
Nürnberg ausgeglichen werden.
Hinzu kommt, dass der städtische Haushalt durch folgende Tarifmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zusätzlich stark belastet wird:
Aussetzung Tariferhöhung 2021/2022: Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, dass die Fahrpreise in Nürnberg (Tarifstufen A und K im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth) in den Jahren 2021 und 2022 nicht erhöht werden sollen. Im Gegenzug müssen die dadurch dem Verkehrsverbund entstehenden rechnerischen Mindereinnahmen von der Stadt Nürnberg nach Artikel 8 (5) des VGN-Grundvertrags vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden. Auf Basis der Verkaufszahlen von 2019, bewertet mit den Ticketpreisen von 2021, ergibt sich für die Aussetzung der Tariferhöhung in den Tarifstufen A und K rein rechnerisch ab dem Jahr 2022 ein jährlicher Ausgleichsbetrag von 7 Mio. Euro, den die Stadt Nürnberg dem VGN leisten muss.3 365-Euro-Ticket VGN (Ausbildungsverkehr): Das Ticket wurde zum Schuljahresbeginn 2020 eingeführt. Auch bei diesem Ticket müssen die dem VGN entstehenden Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Der Freistaat trägt zwei Drittel der Mindereinnahmen und die Stadt Nürnberg das verbleibende Drittel. Im Jahr 2022 beläuft sich der städtische Ausgleichsbetrag auf 4,3 Mio. Euro und erhöht sich jährlich aufgrund der Dynamisierung um die fiktive Tariferhöhung. Sozialticket (Nürnberg-Pass-Inhaber): Seit 01.01.2021 haben alle Inhaber eines „Nürnberg- Pass“ die Möglichkeit, vergünstigte Monatstickets für die Tarifstufe A (Nürnberg, Fürth, Stein, Zirndorf, Oberasbach) zum Preis von 15 Euro (ohne Ausschlusszeit) zu erwerben. Je Ticket
| regulären Ticketpreis (aktuell: 80,10 Euro | |
|---|---|
| pro Monat) in Höhe von 65,10 Euro ausgleichen. Der durch die Stadt Nürnberg zu bezahlende | |
| Ausgleichsbetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf rund 13 Mio. Euro und wird bis zum Jahr 2025 | |
| auf 22,6 Mio. Euro jährlich ansteigen (Tarifentwicklung nach neuem VGN-Mobilitätsindex, als | |
| Nachfolger zu „Atzelsberg“). |
VGN-Innovationspaket: Im Jahr 2019 wurde ein vom Freistaat Bayern zu zwei Dritteln gefördertes VGN-Innovationspaket auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem die für das Jahr 2020 vorgesehenen Tariferhöhungen verbundweit ausgesetzt werden konnten. Außerdem wurde eine Reihe von Innovationen auf den Weg gebracht – u.a. das e-Tarifmodell. Ein erstes Paket wurde bereits 2020 umgesetzt, u. a. die Rabattierung von Anschlussfahrscheinen sowie das 9-Uhr-Abo für alle Preisstufen im VGN. Seitdem konnten weitere Bausteine umgesetzt werden. So zum Beispiel ein Anschlussfahrscheinrechner in der App „Fahrplan & Tickets“ und ein Gutscheinmodul innerhalb der VGN-Onlineservices (Ausbaustufen). Das Innovationspaket belastet den städtischen Haushalt mit jährlich rund 4 Mio. Euro. In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen dargestellt, die mit einer Umsetzung der oben beschriebenen ÖPNV-Maßnahmen einhergehen. Dabei handelt es sich um Kosten, welche die Stadt Nürnberg dem VGN gegenüber tragen muss.4 Diese Kosten belaufen sich im Jahr 2022 voraussichtlich auf 26,8 Mio. Euro bzw. unter Einbezug der Kosten für den wbg-Anteilsrückkauf5 sogar auf 76,8 Mio. Euro. Diese Kosten steigen in den Folgejahren weiter an. Unter Einbezug eines 365 Euro-Tickets ab 2023 (Nürnberger Modell), das entsprechend des Gutachtens (siehe oben) 23,6 Mio. Euro pro Jahr mit steigender Tendenz kosten würde, würde die Belastung des Nürnberger Haushalts ab 2023 auf 108,4 Mio. Euro ansteigen und auf diesem Niveau bleiben. Dies kann der Stadthaushalt nicht tragen.
3 Im Zuge einer Spitzabrechnung könnte der Betrag wegen der pandemiebedingt niedrigeren Fahrgastzahlen zunächst zwar etwas niedriger liegen, wird mit zunehmender Fahrgastentwicklung dann ggf. aber wieder zunehmen. 4 Ein Teil der eingesetzten Mittel fließt der VAG über die VGN-Einnahmenaufteilung zu und kann den Verlustausgleich für den StWN-Konzern reduzieren. 5 Zzgl. Stundungszinsen i.H.v. 1,0 % p.a. Ab 2024 unter der Annahme, dass der letzte wbg-Unternehmensanteil i.H.v. 10,01 % in 2022 von der Stadt Nürnberg erworben wird.
Auf wieviel sich die jährlichen Ausgaben der Stadt Nürnberg über sämtliche oben genannten Maßnahmen in den ÖPNV belaufen, ist in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt.
Demnach wird die Stadt Nürnberg im Jahr 2022 insgesamt rund 140 Mio. Euro in die Umsetzung von ÖPNV-Maßnahmen investieren. Unter Einbezug der ÖPNV-Investitionen durch die VAG beläuft sich dieser Betrag in 2022 sogar auf rund 319 Mio. Euro. Kumuliert betrachtet fließen in den Jahren 2020 bis 2025 sogar über 700 Mio. Euro städtische Finanzmittel in den Nürnberger ÖPNV – schließt man ÖPNV-Investitionen der VAG mit in die Betrachtung ein, ergibt sich über einen Zeitraum von sechs Jahr (2020 bis 2025) ein kumulierter Betrag in Höhe von 1,17 Mrd. Euro. Im Vergleich dazu belaufen sich die Ausgaben der Stadt Nürnberg für Investitionen in den Straßenbau6 und -unterhalt auf lediglich 58,7 Mio. Euro im Jahr 2022 bzw. knapp 473 Mio. Euro in kumulierter Betrachtung zwischen 2020 und 2025. Damit übersteigen die Gesamtausgaben für ÖPNV-Maßnahmen (Stadt Nürnberg inkl. VAG) die Ausgaben für den Straßenbau und -unterhalt (ganz überwiegend zur Förderung des motorisierten Individualverkehrs) im gesamten Betrachtungszeitraum 2020–2025 um das 2,5-fache. Zwischenzeitlich wurde der Haushalt 2022 der Stadt Nürnberg durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Allerdings wurde die Haushaltsgenehmigung an folgende Auflagen geknüpft: 1. Zum einen ist im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen einer städtischen Globalkonsolidierung ein Betrag in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro zur außerordentlichen, nicht im Haushaltsplan veranschlagten Schuldentilgung zu erbringen. 2. Darüber hinaus ist die Stadt Nürnberg dazu angehalten, keine weiteren großen und dauerhaften konsumtiven Ausgabenpositionen zu beschließen, die den notwendigen Cashflow aus der Verwaltungstätigkeit weiter reduzieren und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg gefährden. Als „eklatantes Beispiel“ wird von der Regierung von Mittelfranken dabei explizit das
6 Bruttoauszahlungen (investiv); inkl. Brückenbau und Plätze, ohne Investitionen in Radwege(aus)bau.
sog. „365 Euro-Ticket für Jedermann“ im Nürnberger Stadtgebiet, also die oben beschriebene „Nürnberger Insellösung“ des 365 Euro-Tickets benannt. Gemäß Artikel 61 Absatz 2 Bayerische Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten dabei nicht nur für die Haushaltsplanung in ihrer Gesamtheit, sondern sind auch Maßstab für Einzelmaßnahmen der Gemeinde.7 Aus Sicht der Verwaltung ist die Einführung eines „365 Euro-Jahresabos für alle“ als Nürnberger Insellösung nicht mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vereinbar. So würde die Einführung – wie oben bereits beschrieben – Mehrkosten in Höhe von anfangs 22,3 Mio. Euro für 2023 (jährlich steigend mit den Tarifanpassungen von durchschnittlich 2,5 %) verursachen. Diesen hohen Kosten stehen in einem klaren Missverhältnis zu den potenziell erzielbaren Nachfragesteigerung in Höhe von lediglich 1,6 % VGN-weit bzw. 3,6 % bezogen auf Nürnberg. In Kenntnis der Auflagen aus der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022, der aktuellen Haushaltssituation und der Ergebnisse des civity-Gutachtens muss man feststellen, dass ein Stadtratsbeschluss zugunsten eines 365- Euro Tickets aktuell schlechthin mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens (Art. 61 GO) nicht vereinbar wäre. Vor diesem Hintergrund ist die durch den Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 vorgesehene Einführung eines „365 Euro-Jahresabos für alle“ als Nürnberger Insellösung nicht umsetzbar, solange keine Gegenfinanzierung aus Fördermitteln von Bund und Land oder alternative Gegenfinanzierungen analog dem „Wiener Modell), wie zum Beispiel Parkraumbewirtschaftung inkl. Bußgelder, ÖPNV-Umlage, Dienstgeberabgabe usw., gesichert ist. Diese Rahmenbedingungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben.
4. Antrag der „LINKEN LISTE Nürnberg“ vom 02.03.2022
In ihrem „Antrag an den Stadtrat zur Einführung des 365 Euro-Jahrestickets“ vom 02.03.2022 (vgl. Anlage 2) hat die LINKE LISTE Nürnberg folgende fünf Punkte formuliert: 1. Wie lässt sich die eklatante Diskrepanz zwischen dem ersten (Gutachten von Probst & Consorten aus dem Jahr 2015) und dem zweiten (Gutachten von civity Management Consultants aus dem Jahr 2021) Gutachten erklären? Stellungnahme der Stadtverwaltung und VAG: Im Jahr 2015 wurde das sog. „Tarifprojekt Nürnberg“ von der Firma Probst & Consorten (P&C) gutachterlich begleitet. Neben vielen weiteren Maßnahmen wurde seinerzeit auch die Einführung eines „Abos für alle“ zu einem Jahrespreis von 365 Euro bewertet. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Berechnung eines solitären Abomodells (Maßnahmenbaustein „A1“) und eines von mehreren Gesamtszenarien, in dem u. a. ein preisreduziertes Vollzeitabo beinhaltet war („Szenario 1“ von insgesamt 5 untersuchten Szenarien). Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wurde den Fraktionen am 09.03.2015 vorgestellt (vgl. Anlage 3).
Die Einführung eines 365 Euro-Abos in Nürnberg („A1“) wurde im Jahr 2015 mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 20 Mio. Euro bei einer Nachfragesteigerung je nach Modellierung von etwa 4–5 % bewertet. Das Gesamtszenario „Wiener Modell: Abo für alle“ („Szenario 1“) führte zu den im Antrag genannten Prognosen (8,2 % Nachfragesteigerung bei Zusatzkosten von 16,8 Mio. Euro), beinhaltete neben der Reduzierung des Abo-Monatspreises auf 40 Euro (rund 480 Euro/Jahr) allerdings weitere Maßnahmen, darunter Preisveränderungen in übrigen Sortimentsteilen, u. a. im Bartarif inklusive Veränderung der Rabattniveaus bzw. verstärkte Preisspreizungen Preiszuschlag im Fahrerverkauf
7 Vgl. hierzu VGH Mannheim, VBlBW 1983, 313; Hölzl–Hien, Art. 61 BayGO Anm. 1.
Pilotierung von neuartigen Tickets mit Mindestbestellmengen Gleichzeitig wurde die Umsetzung/Wirkung weiterer Maßnahmen vorausgesetzt, die nicht kostenseitig, allerdings nachfrageseitig in den genannten Prognosewerten beinhaltet sind. Insbesondere waren dies eine tarifliche Ausdifferenzierung bei grenzüberschreitenden Verkehren, u. a. auch die tarifliche Trennung von Nürnberg und Fürth sowie die Vergünstigung des Schülertarifs (damals „Ingolstädter Modell“) und Pull-Faktoren wie eine Intensivierung der Parkraumbewirtschaftung. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte können zu einer positiven Nachfrageprognose beitragen und wurden unabhängig von der Einführung eines vergünstigten Jedermannabos berücksichtigt. Wie oben bereits beschrieben, liegt aktuell eine Bewertung der Firma civity Management Consultants (civity) aus dem Jahr 2021 vor. Im Rahmen einer vom ZVGN beauftragten Machbarkeitsstudie zur Einführung eines verbundweiten 365 Euro-Modells, die in einer Zusatzuntersuchung gesondert allein auf Nürnberg bezogen wurde, kommt der Gutachter civity bei der Betrachtung eines solitären 365 Euro-Abos zu ähnlichen Ergebnissen und Aussagen wie seinerzeit der Gutachter P&C.
Prinzipbedingt lassen sich Ergebnisse entsprechender Gutachten selten exakt vergleichen. Unterschiede bestehen beispielsweise hinsichtlich der konkreten Modellierung der untersuchten Produkte, unterschiedlicher Zeitpunkte der Bewertung mit z. B. unterschiedlichen Preisständen sowie der gutachterlichen Einschätzung zu Berechnungsparametern wie beispielsweise den verwendeten Preiselastizitäten – also der vermuteten Reaktion des Kundenverhaltens auf Preisänderungen.
Auch die in den beiden Gutachten berücksichtigten tariflichen Rahmenbedingungen stellen sich durch die zwischenzeitliche Umsetzung eines Teils der Maßnahmen aus dem damaligen Tarifprojekt für das aktuelle Gutachten anders dar als noch im Jahr 2015.
Zwischenzeitlich wurden z. B. das Semesterticket, ein vergünstigter Schülertarif (heute 365- Euro-Ticket VGN), ein neues FirmenAbo-Modell sowie zuletzt ein neues Sozialticket eingeführt. Der Kurzstreckentarif wurde modifiziert und das 9 Uhr-Abo im Preis stark vergünstigt (Zunahme von 2015 auf 2019 um 133 %, also mehr als doppelt so viele, zusätzlich verkaufte Tickets). Im Vergleich zum ersten Gutachten ergeben sich damit eine geänderte Ausgangsbasis für die Ermittlung der Fahrgastnachfrage sowie eine veränderte Ticketnachfragestruktur mit zudem verändertem Preisstand. Auch die Potenziale zur Neukundengewinnung sind damit verändert.
Grundsätzlich lassen sich demnach keine signifikanten Unterschiede in den Grundaussagen der beiden Gutachten erkennen.
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Das erste Gutachten von Probst & Consorten wird allen Stadträtinnen und Stadträten der laufenden Legislaturperiode zur Verfügung gestellt. Die Präsentation zum Gutachten Probst & Consorten von 2015 liegt als Anlage 3 bei.
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Die Stadt setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass es zu einer Investitionsoffensive und damit einer stärkeren Finanzierung des ÖPNV durch Land und Bund kommt. Stellungnahme der Stadtverwaltung: Der Finanzierungsbedarf für SPNV und ÖPNV steht seit vielen Jahren auf der Tagesordnung von Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den Kommunen. Dabei geht es neben der Förderung von Investitionen zunehmend auch um die Förderung des laufenden Betriebs, der
von den Aufgabenträgern des SPNV und ÖPNV kaum mehr finanziert werden kann. Die Ausführungen unter Punkt 3 des Sachverhalts zeigen eindrucksvoll am Beispiel der Stadt Nürnberg das Problem auf. Eine Verbesserung der Finanzierungssituation für den Betrieb wäre auch grundlegende Voraussetzung dafür, Vergünstigungen bei den Ticketpreisen zu realisieren. Oberbürgermeister Marcus König hat sich deshalb bereits am 07.02.2022 mit einem Schreiben (Anlage 4) an Bundesminister Dr. Volker Wissing mit dem Appell an eine grundlegende Reform der ÖPNV-Finanzierung gewandt, denn nur so lässt sich der von der Ampelkoalition angestrebte „Ausbau- und Mobilisierungspakt“ realisieren. Der Antwort von Staatssekretär Hartmut Höppner vom 28.02.2022 (Anlage 5) ist zu entnehmen, dass zum Thema eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll und schon im Herbst 2022 ein Ergebnis vorgestellt werden soll.
- Die Verwaltung prüft Finanzierungsmöglichkeiten zur Kompensation, wie z.B. eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung. In Wien müssen die Parkeinnahmen zwingend für den ÖPNV verwendet werden. Ähnliche Überlegung gibt es bereits in Erlangen. In Nürnberg ist das Parken immer noch wesentlich günstiger als eine VAG-Fahrkarte Stellungnahme der Stadtverwaltung: Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt konnte Ende Februar 2022 abgeschlossen werden. Ziel des Projektes war in erster Linie, Dauerparker vom öffentlichen Raum in die Parkhäuser zu verlagern und die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Altstadt verbessern. Gleichzeitig konnten Flächen für Begrünungs-, Verkehrsberuhigungsund Stadtgestaltungsmaßnahmen gewonnen werden. Um Verdrängungseffekte in die an die Altstadt angrenzenden dicht bebauten Gebiete zu verhindern, soll das Parkraummanagement auch in diesen Gebieten angepasst werden. Die Verwaltung erarbeitet aktuell ein Konzept, das die rechtlichen Grundlagen berücksichtigt, Möglichkeiten und Grenzen der Parkraumbewirtschaftung aufzeigt und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen macht. Das Konzept wird dem AfV in einer der nächsten Sitzungen zur Behandlung vorgelegt und kann im Anschluss daran nach und nach umgesetzt werden. Wir haben zurzeit insgesamt 22.467 ausgegebene Bewohnerparkausweise in Nürnberg. Nachdem die Einnahmen daraus derzeit eine Verwaltungsgebühr sind, fließt das Geld in den Stadthaushalt, aktuell nur ca. 675.000 Euro.
Aufgrund der vom Freistaat Bayern in der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) festgelegten Höchstgrenze für Parkgebühren, die seit mehr als 20 Jahren nicht erhöht wurde, werden sich auch die durch eine rechtlich mögliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu erzielenden Einnahmen und verkehrlichen Effekte in Grenzen halten. Insbesondere wenn Investitionen für im Fall der Ausweitung der Gebührenpflicht erforderliche Parkscheinautomaten und Personalkosten für dann notwendigerweise aufzustockendes Kontrollpersonal beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung gegengerechnet werden (größere Gebiete mit weniger Verstößen reduzieren mit Sicherheit den Überschuss der KVÜ). Grundsätzlich könnte die Parkgebühr außerhalb der Altstadt angepasst werden (derzeit um die. 1,50 Euro/Stunde). In der Altstadt (2,50 Euro/Stunde) sind wir nahe der Obergrenze (2,60 Euro/Stunde). Eine Anpassung dort macht nur Sinn, wenn die Obergrenze fällt.
Mit Beschluss des Bundestages vom 12.05.2020 hatten die Bundesländer die Ermächtigungsgrundlage erhalten, die Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig zu regeln. Nach unserer Kenntnis hat der Freistaat Bayern diese Ermächtigungsgrundlage bislang noch nicht genutzt, um den Kommunen höhere Gebühren zu ermöglichen, sondern prüft derzeit noch, welcher Gebührenrahmen zugelassen werden soll. Die Verwaltung steht mit der Regierung von Mittelfranken in Kontakt, um diese Aussage zu bestätigen. Wenn die Staatsregierung eine entsprechende Verordnung erlassen hat, wäre für die tatsächliche Erhöhung der Gebühren, die derzeit bei 30 Euro pro Jahr liegen, ein Stadtratsbeschluss erforderlich.
- Das 365 Euro-Jahresticket wird zum 1. Januar 2023 eingeführt. Dazu werden jetzt die Weichen gestellt.
Stellungnahme der Stadtverwaltung: Siehe Beschlussvorschlag!
5. Beschlussvorschlag
Die Rahmenbedingungen für die Einführung von 365 Euro-Jahresabo-Modellen VGN-weit und als „Nürnberger Insellösung“ wurden seit Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2020 durch VGN, externe Gutachter und die Stadtverwaltung umfassend geprüft. Eine VGN-weite Lösung wurde durch die Verbundgremien eindeutig abgelehnt. Auch eine „Nürnberger Insellösung“ wäre mit erheblichen und dauerhaften Zusatzkosten für den Ausgleich von Einnahmeverlusten aus dem städtischen Haushalt verbunden. In Verbindung mit den oben genannten Auflagen der Regierung von Mittelfranken ist eine Einführung des 365 Euro-Jahresabos auch als Nürnberger Insellösung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.
Beschlussvorschlag: Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 17.06.2020, ein „365 Euro-Jahresabo für alle“ in Nürnberg zum 01.01.2023 einzuführen, wurden durch VGN, VAG und Stadtspitze zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet. Eine verbundweite Einführung haben die Partner im VGN nach dem Vorliegen des civity-Gutachtens klar abgelehnt – zumal einer Förderung dieser Abos durch den Freistaat Bayern über das 365 Euro-Abo für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende hinaus eine Absage erteilt wurde. Auch die Förderung eines allein auf Nürnberg beschränkten „365 Euro-Jahresabos für alle“ wurde ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund müsste die Stadt Nürnberg dem VGN die prognostizierten Einnahmeverluste aus den vergünstigten Abos in Höhe von anfangs 23,6 Mio. Euro pro Jahr komplett alleine ausgleichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und den Auflagen der Regierung von Mittelfranken zur Haushaltsgenehmigung ist die Einführung des Jahresabos derzeit und in dieser Form nicht darstellbar. Aus diesem Grund beschließt der Stadtrat Folgendes:
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Von der am 17.06.2020 durch den Stadtrat beschlossenen Einführung eines „365 Euro-Jahresabos für alle“ zum 01.01.2023 wird abgesehen.
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Erst wenn eine ausreichende Gegenfinanzierung für den erforderlichen Ausgleich von Einnahmeverlusten gesichert ist, kann erneut über die Einführung dieses Modells entschieden werden.
Zusätzliche Modellierung von 365-Euro-Tickets in
Nürnberg als Ergänzung zum Gutachten
„365-Euro-Ticket für Alle“ im VGN
Ergebnisse der Modellierung
Stadt Nürnberg
Berlin / Hamburg │13.01.2022
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Einführung Die Stadt Nürnberg hat im Anschluss an das Gutachten „365-Euro-Ticket für Alle“ im VGN die Modellierung von zwei weiteren Modellen beauftragt Info Für die Stadt Nürnberg wurden zwei weitere 365-Euro- Ticket-Modelle kalkuliert. Der Geltungsbereich des 365- Euro-Tickets ist in diesen Modellen eingeschränkt. In der vorliegenden finalen Fassung ist – ergänzend zu der ersten Darstellung vom 15.12.2021 - nunmehr auch die Kalkulation des Effektes von Ticketstückelungen (365-Euro-Ticket und ein weiteres Abo) enthalten. Durch diesen Effekt haben sich die ausgewiesenen Mindererlöse weiter erhöht und die generierte Mehrnachfrage ist (sehr leicht) angestiegen.
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Modell A Im Modell A ist die räumliche Gültigkeit des 365 Euro-Tickets auf die Stadt Nürnberg begrenzt Modell A Im Modell A ist die Gültigkeit des 365 Euro Tickets auf die Stadt Nürnberg begrenzt ‒ Fürth und Teile angrenzender Landkreise, die zur PS A gehören (insbes. LK Fürth), sind nicht Teil des Geltungsgebietes für das 365-Euro-Ticket Der Erwerb des Tickets ist an keine weiteren Auflagen geknüpft Es gibt keine weitere Preisstufe im 365-Euro-Ticket und keine weiteren Gültigkeitsbereiche Signifikante Kundengruppen sind ‒ Pendler/-innen mit Start und Ziel des Pendelweges in Nürnberg, dabei ‒ Inhaber/-innen eines Abonnements ‒ Jahreszeitliche Kund/-innen, die derzeit einen Teil des Jahres Monatskarten, Abo 3 und/oder Abo 6 nutzten ‒ Teilzeitkund/-innen, die regelmäßig, aber wenige Tage je Woche pendeln und dazu den Bartarif nutzen ‒ Einige Studierende, deren ÖPNV-Aktivität sich auf Nürnberg beschränkt ‒ Ein- und Auspendler/-innen, die künftig ein 365 Euro-Ticket mit einem anderen Abonnement für die restliche Pendeldistanz kombinieren
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Modell A Ca. 87.000 365-Euro-Tickets können abgesetzt werden – die überwiegende Mehrheit (97%) dieser Nachfrage entsteht durch „Wanderungen“ von Bestandskunden 365-Euro-Tickets nach derzeit genutzten Produkten und Neukunden Erläuterung 60 % der künftigen 365-Euro- 2.985 86.879 Kunden erwerben gegenwärtig 6.519 734 Abonnemente der PS A. 20.542 4 % der Kunden erwerben der- zeit Abos für Ein-/Auspendler (höhere Preisstufen) und kom- 3.880 binieren künftig ein 365 €-Abo 52.219 für Nürnberg mit einer dann kleineren Regionalpreisstufe Ca. 24 % sind derzeit Nutzer hauptsächlich von Monats- karten der Preisstufe A. 8 % benutzen Bartarifprodukte zum Pendeln. 1 % sind Studierende, mit Zusatz-Semesterticket (N). Ganzjahres- Ganzjahres- Jahreszeitliche Teilzeitpendler „Ausflügler“ Neukunden Gesamtzahl pendler in N Ein-/Auspend- Pendler (Bartarif) (Bartarif) aufgrund Ca. 3.000 tatsächliche (Abos) ler nach/aus (Monatskarten) Preissenkung Neukunden (3 %) können N (Abos) aufgrund der Preissenkung gewonnen werden. Hinweis: Die Berechnungen beziehen sich vergleichend auf Verkehrserhebung 2017 und Vertriebsstatistik 2019
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Modell A Knapp 4.000 Ein- und Auspendler werden künftig durch die Kombination zweier Abonnemente günstiger fahren, hierdurch entstehen 327 T Euro Mindererlöse Kombinationen 385 Euro- und Umland-Abo nach Preisstufen Erläuterung Ein- und Auspendler aus Nürnberg können ggf. 0 1 1.475 ihren Fahrpreis durch die Kombination des 365 0 2 1.008 Euro-Abos Nürnberg mit einem zweiten Abo für 35 2+T 108 den Außenbereich reduzieren, das Umland-Abo 3 1.423 282 ist dann i.d.R. 2 PS niedriger bepreist als das 59 3+T 195 bisherige Abo für die Gesamtreiseweite. 4 941 8 4+T 108 Da meist nur wenige Prozent des Preises 36 5 280 gespart werden können, gehen wir nur von 49 195 5+T moderaten Wechselquoten aus (bspw. 30% bei 261 6 8 23 1 % Ersparnis, 60% bei 10 % Ersparnis, 90% 36 6+T bei 50 % Ersparnis), zumal die zwei Abos 63 7 49 kundenseitig ja Aufwand bedeuten. 36 7+T 260 38 Die Wechselquote hängt somit einerseits von 8 0 23 Summe Abgänge: 3.880 der Preisstufe und andererseits vom genutzten 8+T 63 328 Abo-Produkt ab. Summe Zugänge: 7.822 9 36 0 9+T 38 Ein entsprechender Wechsel für Teilzeit- und 0 10 / 10+T 327 jahreszeitliche Kunden ist kundenseitig 0 Stadttarif N komplexer und wird daher nur in Einzelfällen 0 3.911 stattfinden. Das Stückeln wird daher nur für Abgänge Abos Zugänge Abos Abonnemente modelliert. Hinweis: Die Berechnungen beziehen sich vergleichend auf Verkehrserhebung 2017 und Vertriebsstatistik 2019
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Modell A Wir erwarten Mindererlöse i. H. v. 19,9 Mio. € brutto (ca. 5,5 % der Einnahmen aus dem VGN-Tarif); dem stehen 2,2 Mio. Fahrten1) (1,1 %) Mehrnachfrage gegenüber Erlöswirkung2) (in 1.000 € brutto) Erläuterung -5,5 % (-19.918) Insgesamt erwarten wir eine Nachfragesteigerung um 2,16 Mio. Fahrten1) (1,1 % des VGN-Wertes), die 363.601 -56.847 35.753 896 0 279 343.683 Erlöse werden sich um 19,9 Mio. € (5,8 % des VGN- Wertes) reduzieren. Die direkte Zuwanderung in neue Produkte ist bei Erlösen deutlich, bei der Nachfrage etwas kleiner als die Abwanderung aus den alten (bei den Fahrten, da nicht alle bisherigen Fahrten auf Zusatzleistungen künftig – wenn kostenpflichtig – noch stattfinden). Nachfragewirkung2) (in 1.000 Fahrten1)) 1,1 % Günstigere Preise führen zu einem Neukundeneffekt (+2.160) von ca. 0,7 % der Fahrten bzw. 0,3 % der Erlöse 202.888 -44.840 42.967 1.232 2.758 43 205.047 Kunden, die nun ganzjährig eine Karte haben, nutzen diese anstatt bisher Fahrrad oder Auto (induzierter Verkehr), dadurch ergibt sich aber keine Erlös- wirkung. Nachfragesteigerungen und induzierte Fahrten gehen teilweise zu Lasten des Umweltverbundes IST Abwande- Zuwande- Nachfrage- Induzierte Nachfrage- Prognose (Rad/Fußweg), teilweise zu Lasten des MIV, teilweise rung alte rung neue steigerung Fahrten steigerung ist es Neuverkehr. Produkte Produkte3) Preiswirkung Komfortwirkung
© civity 2022 1) Fahrten = Verbundbeförderungsfälle (VBF), ggf. auch mit zwei Tickets je Fahrt 2) Ausgangswert 2019; Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen 6 3) Enthält auch ehemalige Mitnahmefahrten aus MobiCard, sofern diese noch stattfinde3n9.
Modell A Wir erwarten Mindererlöse i. H. v. 19,9 Mio. € brutto (ca. 5,5 % der Einnahmen aus dem VGN-Tarif); dem stehen 2,2 Mio. Fahrten1) (1,1 %) Mehrnachfrage gegenüber Wirkung (brutto, inkl. Mwst.) Rahmenbedingungen Erlöswirkung2) Nachfragewirkung3) In allen tariflichen Segmenten ergeben Gruppe (1.000 €) (1.000 Fahrten1)) sich durch die Wanderungen in das 365- Einzelkarten 1.723 1.481 Euro-Ticket deutliche Mindereinnahmen, Mehrfahrtenkarten -5.552 -2.003 e die nur teilweise durch die Erlöse der t k Zeitkarten -37.974 -34.733 u 365-Euro-Tickets ausgeglichen werden. d (Zusatz-)Semesterticket -308 -250 o Insgesamt ergeben sich inklusive der r Ausbildungsverkehr (Studierende aus AN, BA, BT) 0 0 p Nachfrageeffekte Mindererlöse i. H. v. f i Jobtickets -10.082 -6.723 r a 19,9 Mio. € brutto p. a. (-5,5 % des VGN- T Sonstige 0 0 Wertes bzw. -16,0 % des Wertes in der 365-Euro-Tickets 32.276 44.389 Preisstufe A und -18,8 % des Wertes des A -50.878 -43.015 Stadtverkehrs Nürnberg). B 0 0 Dem steht eine Mehrnachfrage von C 0 0 2,1 Mio. Fahrten 1) (+1,1 % des VGN- n e D 0 0 Wertes bzw. 2,3 % des Wertes in der f u F 0 0 t Preisstufe A und 2,7 % des Wertes des s s K 912 1.067 Stadtverkehrs Nürnberg) gegenüber. i e Kleine Regionalpreisstufen (1 - 4) -730 208 r P Hinweis: Fahrscheinübergreifende Mittlere Regionalpreisstufen (4+T - 7) -271 -93 Fahrten mit zwei Abonnementen Hohe Regionalpreisstufen (7+T - 10+T) -1.226 -396 (Stückelung 365 Euro-Abo und Abo 365-Euro-Preisstufe 32.276 44.389 Regionalpreisstufe) werden nur als je Delta insges. -19.918 2.160 >eine< Fahrt in der Regionalpreisstufe Delta insges. in % des VGN-Gesamtwertes -5,5% 1,1% gerechnet. Delta insges. in % der Preisstufe A -16,0% 2,3% Delta insges. in % des Binnenverkehrs Nürnberg -18,8% 2,7% 1) Fahrten = Verbundbeförderungsfälle (VBF) 2) Ausgangswert Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen: 363,6 Mio. € p.a. brutto (2019) 3) Ausgangswert: 202,7 Mio. Fahrten1)p.a. (2019)
© civity 2022 Hinweis: Preisstufe K weist Erlöszuwächse auf, da diese Fahrten zum einen nicht/kaum durch 365-Euro-Tickets ersetzt werden und zum anderen 7 werden bisherige Zusatzleistungsfahrten (aus Übertragbarkeit und Mitnahme) in Preiss4tu0fe K künftig kostenpflichtig.
| e t k u d o r p f i r a T | Einzelkarten 1.723 1.481 | ||
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| Mehrfahrtenkarten -5.552 -2.003 | |||
| Zeitkarten -37.974 -34.733 | |||
| (Zusatz-)Semesterticket | -308 | -250 | |
| Ausbildungsverkehr (Studierende aus AN, BA, BT) | 0 | 0 | |
| Jobtickets -10.082 -6.723 | |||
| Sonstige | 0 | 0 | |
| 365-Euro-Tickets 32.276 44.389 | |||
| n e f u t s s i e r P | A | -50.878 | -43.015 |
| B 0 0 | |||
| C | 0 | 0 | |
| D 0 0 | |||
| F | 0 | 0 | |
| K 912 1.067 | |||
| Kleine Regionalpreisstufen (1 - 4) | -730 | 208 | |
| Mittlere Regionalpreisstufen (4+T - 7) -271 -93 | |||
| Hohe Regionalpreisstufen (7+T - 10+T) | -1.226 | -396 | |
| 365-Euro-Preisstufe | 32.276 | 44.389 |
Modell B Im Modell B ist die 365 € Preisstufe auf die Preisstufe (PS) A begrenzt; nur Bewohner Nürnbergs sind berechtigt, das Ticket zu erwerben Modell B Im Modell B ist die Gültigkeit des 365 Euro Tickets auf das Gebiet der Preisstufe A (Nürnberg, Fürth, Stein, Zirndorf und einzelne andere Haltestellen in angrenzenden Landkreisen, insbes. dem LK Fürth) begrenzt. Nur Bewohner Nürnbergs sind berechtigt, das Ticket zu erwerben, die entstehenden Mindererlöse würden analog zum heutigen Sozialticket ausgeglichen. Signifikante Kundengruppen sind: ‒ Bewohner/-innen Nürnbergs mit Start und Ziel des Pendelweges im Gebiet der Preisstufe A, dabei ‒ Inhaber/-innen eines Abonnements ‒ Jahreszeitliche Kund/-innen, die derzeit einen Teil des Jahres Monatskarten, Abo 3 und/oder Abo 6 nutzten ‒ Teilzeitkund/-innen, die regelmäßig, aber wenige Tage je Woche pendeln und dazu den Bartarif nutzen ‒ Nürnberger Studierende mit auf Nürnberg beschränkter ÖPNV-Aktivität ‒ Auspendler/-innen aus Nürnberg, die künftig ein 365 Euro-Ticket mit einem anderen Abonnement für die restliche Pendeldistanz kombinieren
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Modell B Ca. 95.600 365-Euro-Tickets können abgesetzt werden – die überwiegende Mehrheit (96 %) dieser Nachfrage entsteht durch „Wanderungen“ von Bestandskunden 365-Euro-Tickets nach derzeit genutzten Produkten und Neukunden Erläuterung 61 % der künftigen 365-Euro- 3.321 95.756 Kunden erwerben gegenwärtig 6.937 799 Abonnemente. 22.366 4 % der Kunden erwerben der- zeit Abos für Auspendler (höhere Preisstufen) und kom- 3.834 58.499 binieren künftig ein 365 €-Abo für Nürnberg mit einer dann kleineren Regionalpreisstufe Ca. 23 % sind derzeit Nutzer hauptsächlich von Monatskarten. 7 % benutzen Bartarifprodukte zum Pendeln. 1 % sind Studierende, mit Zusatz-Semesterticket (N). Ganzjahres- Ganzjahres- Jahreszeitliche Teilzeitpendler Studierende Neukunden Gesamtzahl pendler (Abos) Ein-/Auspend- Pendler (Bartarif) aufgrund Ca. 3.300 tatsächliche ler nach/aus (Monatskarten) Preissenkung Neukunden (3 %) können N (Abos) aufgrund der Preissenkung gewonnen werden. Hinweis: Die Berechnungen beziehen sich vergleichend auf Verkehrserhebung 2017 und Vertriebsstatistik 2019
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Modell B Knapp 4.000 Ein- und Auspendler werden künftig durch die Kombination zweier Abonnemente günstiger fahren, hierdurch entstehen 342 T Euro Mindererlöse Kombinationen 385 Euro- und Umland-Abo nach Preisstufen Erläuterung Auspendler aus Nürnberg können ggf. ihren 0 1 1.025 Fahrpreis durch die Kombination des 365 Euro- 0 2 1.425 Abos PS A mit einem zweiten Abo für den 110 2+T Außenbereich reduzieren, das Umland-Abo ist 124 3 903 150 dann i.d.R. 2 PS niedriger bepreist als das 82 3+T 145 bisherige Abo für die Gesamtreiseweite. 4 1.330 3 4+T 123 Da meist nur wenige Prozent des Preises 57 5 149 gespart werden können, gehen wir nur von 36 145 5+T moderaten Wechselquoten aus (bspw. 30% bei 205 3 6 1 % Ersparnis, 60% bei 10 % Ersparnis, 90% 15 56 6+T bei 50 % Ersparnis), zumal die zwei Abos 73 36 7 118 kundenseitig ja Aufwand bedeuten. 7+T 204 36 Die Wechselquote hängt somit einerseits von 8 0 15 Summe Abgänge: 3.834 der Preisstufe und andererseits vom genutzten 8+T 72 453 Abo-Produkt ab. Summe Zugänge: 7.728 9 117 0 9+T 35 Ein entsprechender Wechsel für Teilzeit- und 0 10 / 10+T 451 jahreszeitliche Kunden ist kundenseitig 0 A komplexer und wird daher nur in Einzelfällen 0 3.864 stattfinden. Das Stückeln wird daher nur für Abgänge Abos Zugänge Abos Abonnemente modelliert. Hinweis: Die Berechnungen beziehen sich vergleichend auf Verkehrserhebung 2017 und Vertriebsstatistik 2019
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Hintergrund Die Anzahl der Kombinierer ist in Modell B geringfügig kleiner, die Mindererlöse sind etwas größer Die Anzahl auspendelnder Abos beträgt 56 % der Ein- und Auspendler (d.h. Auspendler überwiegen leicht die Exkurs Einpendler). Die Anzahl der von Stückelung betroffenen Abo ist bei Modell B (Stückelung nur für Auspendler mit Wohnort Nürnberg möglich) allerdings etwas größer (106 %) als bei Modell A (Ein- und Auspendler nach/aus Nürnberg können Stückeln). Ursache: Im Modell A müssen Ein- und Auspendler von/nach Westen und Nordwesten noch durch Fürth, Zone 200. ‒ Damit sparen sie mit dem Splitten nur noch 1 Zone (Zone 100) und 1 Preisstufe, was sich in keinem Fall lohnt (365 € sind immer mehr als die Preisdifferenz zweier Abos mit einer Zone Unterschied). ‒ Modell A lohnt sich somit nur aus Süden und (Nord-)Osten. Modell B inkludiert für 365 € den Gesamtbereich der PS A (Zonen 100 und 200) ‒ Damit ergeben sich auch nach Westen und Nordwesten 2 Preisstufensprünge beim Splitten, was sich vielfach lohnt ‒ Dafür können nur Auspendler aus Nürnberg das Ticket erwerben, Einpendler nicht. In Summe entspricht der das Splitting dämpfende Effekt der Zone 200 im Modell A fast exakt dem das Splitting dämpfenden Effekt der Begrenzung auf Auspendler in Modell B, in Modell B ist die Zahl der splittenden Kunden unwesentlich geringer Die Mindererlöse sind wegen der anderen Preisstufenverteilung im Modell B allerdings etwas größer, die Nutzer sparen also im Mittel etwas mehr.
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Modell B Wir erwarten Mindererlöse i. H. v. 22,2 Mio. € brutto (ca. 6,1 % der Einnahmen aus dem VGN-Tarif); dem stehen 3,3 Mio. Fahrten1) (1,6 %) Mehrnachfrage gegenüber Erlöswirkung2) (in 1.000 € brutto) -22.232 Erläuterung (-6,1%) Insgesamt erwarten wir eine Nachfragesteigerung um 1,6 % (3,3 Mio. Fahrten1)), die Erlöse werden 363.601 -62.868 39.336 998 0 302 341.369 sich um 22,2 Mio. € (6,1 %) reduzieren. Die direkte Zuwanderung in neue Produkte ist bei Erlösen deutlich, bei der Nachfrage etwas kleiner als die Abwanderung aus den alten (bei den Fahrten, da nicht alle bisherigen Fahrten auf Zusatzleistungen künftig – wenn kostenpflichtig – noch stattfinden). Nachfragewirkung2) (in 1.000 Fahrten1)) Günstigere Preise führen zu einem Neukundeneffekt 1,6 % von ca. 0,7 % der Fahrten bzw. 0,3 % der Erlöse. (+3.317) Kunden, die nun ganzjährig eine Karte haben, nutzen 202.747 -49.491 47.803 1.380 3.534 90 206.063 diese anstatt bisher Fahrrad oder Auto (induzierter Verkehr), dadurch ergibt sich aber keine Erlös- wirkung. Nachfragesteigerungen und induzierte Fahrten gehen teilweise zu Lasten des Umweltverbundes (Rad/Fußweg), teilweise zu Lasten des MIV, teilweise IST Abwande- Zuwande- Nachfrage- Induzierte Nachfrage- Prognose ist es Neuverkehr. rung alte rung neue steigerung Fahrten steigerung Produkte Produkte3) Preiswirkung Komfortwirkung
© civity 2022 1) Fahrten = Verbundbeförderungsfälle (VBF), ggf. auch mit zwei Tickets je Fahrt 2) Ausgangswert 2019; Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen 12 3) Enthält auch ehemalige Mitnahmefahrten aus MobiCard, sofern diese noch stattfinde4n5.
Modell B Wir erwarten Mindererlöse i. H. v. 22,2 Mio. € brutto (ca. 6,1 % der Einnahmen aus dem VGN-Tarif); dem stehen 3,3 Mio. Fahrten1) (1,6 %) Mehrnachfrage gegenüber Wirkung (brutto, inkl. Mwst.) Rahmenbedingungen Erlöswirkung2) Nachfragewirkung3) In allen tariflichen Segmenten ergeben Gruppe (1.000 €) (1.000 Fahrten1)) sich durch die Wanderungen in das 365- Einzelkarten 1.775 1.570 Euro-Ticket deutliche Mindereinnahmen, Mehrfahrtenkarten -5.942 -2.136 e die nur teilweise durch die Erlöse der t k Zeitkarten -42.022 -38.317 u 365-Euro-Tickets ausgeglichen werden.. d (Zusatz-)Semesterticket -335 -273 o Insgesamt ergeben sich inklusive der r Ausbildungsverkehr (Studierende aus AN, BA, BT) 0 0 p Nachfrageeffekte Mindererlöse i. H. v. f i Jobtickets -11.281 -7.480 r a 22,2 Mio. € brutto p. a. (-6,1 % des VGN- T Sonstige 0 0 Wertes bzw. -17,8 % des Wertes in der 365-Euro-Tickets 35.573 49.953 Preisstufe A und -2,0 % des Wertes des A -55.969 -47.358 Stadtverkehrs Nürnberg). B 0 0 Dem steht eine Mehrnachfrage von C 0 0 3,3 Mio. Fahrten 1) (+1,6 % des VGN- n e D 0 0 Wertes bzw. 3,6 % des Wertes in der f u F 0 0 t Preisstufe A und 4,1 % des Wertes des s s K 989 1.157 Stadtverkehrs Nürnberg) gegenüber. i e Kleine Regionalpreisstufen (1 - 4) -1.444 -6 r P Hinweis: Fahrscheinübergreifende Mittlere Regionalpreisstufen (4+T - 7) 25 -13 Fahrten mit zwei Abonnementen Hohe Regionalpreisstufen (7+T - 10+T) -1.407 -417 (Stückelung 365 Euro-Abo und Abo 365-Euro-Preisstufe 35.573 49.953 Regionalpreisstufe) werden nur als je Delta insges. -22.232 3.317 >eine< Fahrt in der Regionalpreisstufe Delta insges. in % des VGN-Gesamtwertes -6,1% 1,6% gerechnet. Delta insges. in % der Preisstufe A -17,8% 3,6% Delta insges. in % des Binnenverkehrs Nürnberg -21,0% 4,1% 1) Fahrten = Verbundbeförderungsfälle (VBF) 2) Ausgangswert Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen: 363,6 Mio. € p.a. brutto (2019) 3) Ausgangswert: 202,7 Mio. Fahrten1)p.a. (2019)
© civity 2022 Hinweis: Preisstufe K weist Erlöszuwächse auf, da diese Fahrten zum einen nicht/kaum durch 365-Euro-Tickets ersetzt werden und zu anderen 13 werden Zusatzleistungsfahrten (aus Übertragbarkeit und Mitnahme) in Preisstufe K kün4ft6ig kostenpflichtig.
| e t k u d o r p f i r a T | Einzelkarten 1.775 1.570 | ||
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| Mehrfahrtenkarten -5.942 -2.136 | |||
| Zeitkarten -42.022 -38.317 | |||
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| Jobtickets -11.281 -7.480 | |||
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| Kleine Regionalpreisstufen (1 - 4) | -1.444 | -6 | |
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Mögliche Ausgleichszahlung der Stadt Nürnberg Eine mögliche Ausgleichszahlung der Stadt Nürnberg in Höhe der Preisdifferenz zwischen Abo und 365 Euro-Ticket bewirkt 13,6 Mio. Euro Überkompensation Erläuterung Ausgleichszahlung (Euro-Werte brutto, inkl. Mwst.) Wenn jedes verkaufte 365 Euro-Abo auf den Preis eines JahresAbos ausgeglichen wird (Preisdifferenz 374,20 Euro), entsteht p.a. ein Ausgleichsanspruch der Verkehrsunternehmen von 35,8 Mio. Euro. Stückzahl 365 Euro-Ticket 95.756 Tatsächlich hatten sehr viele Kunden aber vor dem 365 Euro-Ticket kein Abo erworben, sondern bspw. einige Monatskarten im Jahr, oder den Bartarif. Sie alle haben zuvor mehr als 365 Euro ausgegeben (sonst Mindererlöse p.a. -22.232 T € würden sie das 365 Euro-Abo nicht erwerben), aber weniger als 739,20 Euro (sonst hätten sie schon vorher das Jahresabo gekauft). Diese Kunden sparen also weniger als 374,20 Euro p.a. und den Verkehrs- Mindererlöse je Stück -232,18 € unternehmen entstehen geringere Mindererlöse als 374,20 Euro je Fall. Der Ausgleich auf den Preis des JahresAbos führt somit zwingend zu Preis JahresAbo 739,20 € einer Überkompensation der Verkehrsunternehmen (140 Euro je Stück).. Diese Überkompensation erfolgt zu ca. 90 % bei dem dominierenden Ausgleichsbetrag Stadt N je Stück 374,20 € Unternehmen in Nürnberg, der VAG. Deren somit besseres Ergebnis vermindert den Finanzierungsbedarf der VAG durch die Stadt Ausgleichsbetrag Stadt N gesamt p.a. +35.832 T € entsprechend. Zu diesem Anteil ist die Überkompensation für die Stadt damit letztlich erlösneutral. Summe Mindererlöse und Ausgleich aus Die ca. 10 % Überkompensation ( ca. 1,4 Mio. Euro) für andere Unter- +13.600 T € Sicht VGN p.a. nehmen (bspw. die DB) sind zusätzliche Aufwendungen der Stadt und sind den direkten Mindererlösen von 22,3 Mio. Euro hinzuzurechnen.
- Die Berechnungen beziehen sich vergleichend auf © civity 2022 14 Verkehrserhebung 2017 un47d Vertriebsstatistik 2019 -
Stückzahl 365 Euro-Ticket
Mindererlöse p.a.
Mindererlöse je Stück
Preis JahresAbo
Ausgleichsbetrag Stadt N je Stück
Ausgleichsbetrag Stadt N gesamt p.a.
Summe Mindererlöse und Ausgleich aus Sicht VGN p.a.
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Stefan Weigele Caroline von Stülpnagel Matthias Schulz Katja Bürger Große Reichenstraße 27 Wallstraße 27 Große Reichenstraße 27 Große Reichenstraße 27 20457 Hamburg 10179 Berlin 20457 Hamburg 20457 Hamburg T +49 (0)40 181 22 36-62 T +49 (0)30 688 135 22-20 T +49 (0)40 181 22 36-64 T +49 (0)40 181 22 36-75 M +49 (0)175 526 57 99 M +49 (0)175 571 84 47 M +49 (0)160 588 37 62 katja.buerger@civity.de stefan.weigele@civity.de caroline.vonstuelpnagel@civity.de matthias.schulz@civity.de www.civity.de www.civity.de www.civity.de www.civity.de
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ÖÖ 33 ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios Vorstellung bei Stadtratsfraktionen und Interessensgruppen Altleutewitz 11 01157 Dresden Telefon +49 351 42440-0 Telefax +49 351 42440-15 info@probst-consorten.de www.probst-consorten.de Nürnberg, 9. März 2015 Gerd Probst, Christoph Stadter 52
1 Zeitplan: aktueller Stand Heute stellen wir Ihnen das Vorzugsszenario der Arbeitsgruppe vor und wollen festlegen, womit wir ab 9. März in die Fraktionen gehen. Okt./Nov. 2014 Nov./Dez. 2014 Januar 2015 Februar 2015 1 2 3 4 Systematisierung denkbarer Bewertung der Handlungsfelder Marktanalyse Tarif in Handlungsoptionen: Erarbeitung von Nürnberg Ertrags- und Umsetzungsszenarien Entscheidereinbezug Nachfragewirkung und Moderation der Zieldiskussion heute 04.12. 07.01. 16.01. 04.02. 23.02. 06.03. A S E A A A S A A S E G E E E E S Steuerungsgruppe G Gremien (Beirat, Ausschuss, Stadtrat etc.) A Arbeitsgruppe E Entscheidergespräche ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 253 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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1 Ausgangssituation 1 2 3 3 Grundlagen und Bildung und Vorzugsszenario der Ausgangssituation Umgang mit den Bewertung der Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen Szenarien ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 354 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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| 1 Ausgangssituation | 2 Grundlagen und Umgang mit den Rahmenbedingungen | 3 Bildung und Bewertung der Szenarien |
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1 Anlass des Projekts Anlass des Projekts war die Vermeidung der „Gießkannenerhöhung“ von 5,5% zuzüglich der „Eh-da“-Erhöhung von ca. 3% („Atzelsberg“). } Das vorliegende Szenario ist als Alternative zu einer weiteren pauschalen, deutlichen Preisanhebung entwickelt worden. } Im Gegensatz zu dieser „2. Stufe Stadttarif“ soll dieses alternative Szenario sowohl die wirtschaftlichen Ziele erreichen als auch mehr Nutzer für den ÖPNV in Nürnberg begeistern. } Wenn zu diesem Szenario keine Einigung entsteht, muss die VAG die Preise pauschal erhöhen. Quelle: gemeinsamer Antrag SPD & CSU-Fraktionen vom 25. Juni 2014 ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 455 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
1 Wie wirken Preise? Grundlage der Preiselastizität Das „Wiener Modell“ funktioniert ökonomisch nur, wenn der günstigere Preis deutliche Nachfragezuwächse generiert. Unelastische Nachfrage: Elastische Nachfrage: Markt reagiert kaum auf Preisänderung Markt reagiert auf Preisänderung Preis Preis Preiselastizität der Preiselastizität der Nachfrage Nachfrage kaum gleiche Preissenkung, Mengensteigerung aber große durch Preissenkung Mengensteigerung Menge Menge Preissenkung würde weitgehend Deutlicher Mengeneffekt gleicht zu Kannibalisierung führen den Kannibalisierung mehr als aus ? Prüffrage: z.B. Welcher Markt z.B. Billigflieger Geschäftsreisen zu „Schuhe kaufen in folgt welchem Messeterminen Mailand“ Muster? ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 556 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
1 Frühzeitiger Einbezug der Fraktionen: Einschätzung der Tarif-Dilemmata Ergebnis der Zieldiskussion: Klarer Fokus auf Transparenz und Einfach- heit – auch wenn dies weniger Leistungsgerechtigkeit bedeutet! „Einfachheit ist uns wichtiger als „Einfachheit: Ist viel wert, machen Wer sich bindet soll durch Gerechtigkeit“ Linke unheimlich viele Branchen; Flatrates für einen einfachen und sehr viele Leistungen; damit holt man die Leute günstigen Tarif belohnt „Einfachheit im Vordergrund - ab und verdient das Geld über höhere werden“ Ungerechtigkeiten werde durch Auslastung“ VCD günstige Zeitkarten nach Wiener Fahrgastbeirat „wieder eine Streifenkarte für Modell wettgemacht“ Mengen- alles“ „Einfachheit im Vordergrund Grünen fokus Grüne, VCD, ÖDP, … und günstige Zeitkarten als „Verbundprinzip bewahren“ Mengenbringer“ Einfachheit ganz wichtig - einheitlich Alle ÖDP einfach auch auf Kosten der anderen Ziele!“ CSU „Lieber wie MobiCard ein Angebot für verschiedene Bedürfnisse und Kundengruppen“ Dilemmata ÖDP „Mehr Gerechtigkeit bei gelegentlichen Nutzern durch „wahrgenommene Einfachheit feinere Differenzierung“ sorgt auch für Gerechtigkeit“ leistungs- VCD VCD flexibel gerecht „Reine Nürnberg-Karte wäre leistungsgerechter - dann muss es Abschöp- aber preislich attraktiver werden“ „Zuschussbedarf fung „Umland an der Grüne nicht erhöhen - Finanzierung des guten als Leitplanke“ „Defizit halten oder Angebots in Nürnberg „nur wenn preisbereinigt fortschreiben“ CSU „Zahlungsbereit- beteiligen“ Qualität steigt, SPD schaft abschöpfen“ Preis erhöhen“ CSU CSU SPD ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 657 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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2 Marktanalyse und Rahmenbedingungen 1 2 3 3 Marktanalyse und Bildung und Vorzugsszenario der Ausgangssituation Rahmen- Bewertung der Arbeitsgruppe bedingungen Szenarien ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 758 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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| 1 Ausgangssituation | 2 Marktanalyse und Rahmen- bedingungen | 3 Bildung und Bewertung der Szenarien |
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2 Erlösentwicklung VAG Die Marktausschöpfung konnte gesteigert werden – auch pro Einwohner verdient die VAG nun deutlich mehr Geld. Verkaufserlöse der VAG 2009-2013 in den Preisstufen 2, A und K (alle Ticketprodukte in Mio. Euro*; inkl. 10er-Streifenkarten abzgl. der Restumsätze 2013 = höhere Preisstufen) Erlöse in Mio. EUR 100 +24% +12% 85,9 83,4 80 74,2 72,1 69,1 60 +21% 40 +11% 20 143 € 148 € 151 € 168 € 173 € Erlöse/EW* 0 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG, Vertriebsdaten VAG, 2009-2013, Stand: 11/2014, Bevölkerungszahlen www.regionalstatistik.de sowie www.nuernberg.de; * Die Erlöse pro Einwohner sind um die um die Einwohnerentwicklung bereinigt. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 859 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| +12% 85,9 83,4 | |||||||
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| 74,2 72,1 69,1 | |||||||
| +21% | |||||||
| +11% | |||||||
| 143 € | 148 € | 151 € | 168 € | 173 € | Erlöse/EW* |
2 Erlös- und Nachfrageentwicklung – Gelegenheitstarife Auch wenn die Erlöse angestiegen sind: Die Nachfrage hat sich insb. im TagesTicket- sowie Streifenkartensegment deutlich verringert. Erlösentwicklung* Nachfrageentwicklung* (nur PS 2/A und K, ohne Kinder-/Sonderfahrkarten) (nur PS 2/A und K, ohne Kinder-/Sonderfahrkarten) Erlöse in Mio. EUR Fahrten in Mio. +16% -8% -2% 30 20 2,3 2,5 2 2,1 1,8 7,2 6,6 1,7 1,8 1,8 1,8 15 6,7 6,7 1,8 20 6,1 2,9 2,9 4,8 5 4,8 4,6 3,9 3 3 4102 ).guA-.naJ 2,8 10 6,6 7,1 2,3 2,3 2,2 2 2 6,4 6 esongorP 6,1 10 3,3 3,4 3,5 3,2 3,3 2,9 3,5 :sisaB( 2,9 2,9 3,2 5 1,8 1,8 2 2,2 2 7,3 5,2 5,6 5,4 6,2 2,8 2,8 2,6 2,6 2,9 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 Einzelticket Erwachsene Einzelticket Kurzstrecke Erwachsene Streifenkarte Erwachsene Streifenkarte 5er Erwachsene Kurzstrecke TagesTicket Solo TagesTicket Plus Quelle: PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG, Vertriebsdaten VAG, Vertriebsstandort Nürnberg, 01/2009-08/2014, Stand: 11/2014. Konstante Annahme der Fahrtenzahl bei Tageskarten (drei Fahrten) verstärkt den Fahrgastrückgang – durch die Änderung der Nutzenschwellen 2013 wird der echte Rückgang leicht geringer gewesen sein, aber immer noch deutlich ausgefallen sein. * bereinigt um die Einwohnerentwicklung ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 9 60 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| Erlösentwicklung* (nur PS 2/A und K, ohne Kinder-/Sonderfahrkarten) | Nachfrageentwicklung* (nur PS 2/A und K, ohne Kinder-/Sonderfahrkarten) |
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| 2,3 2,5 2 2,1 1,8 7,2 6,6 6,7 6,7 6,1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2,3 | 2,5 | ||||
| 2 | 2,1 | 7,2 | 6,6 | ||
| 1,8 | 6,7 | 6,7 | |||
| 6,1 | |||||
| 2,9 | 2,9 | ||||
| 3 | 3 | ||||
| 2,8 | 7,1 | 6,6 | |||
| 6,1 | 6,4 | 6 | |||
| 3,5 | 3,3 | ||||
| 2,9 | 2,9 | 3,2 | |||
| 6,2 | 7,3 | ||||
| 5,2 | 5,6 | 5,4 |
| 1,8 1,7 1,8 1,8 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1,7 | 1,8 | 1,8 | |||
| 4,8 | 5 | 4,8 | 4,6 | 1,8 | |
| 3,9 | |||||
| 2,3 | 2,3 | 2,2 | 2 | 2 | |
| 3,4 | 3,5 | 3,2 | 3,3 | 2,9 | |
| 1,8 | 1,8 | 2 | 2,2 | 2 | |
| 2,8 | 2,8 | 2,6 | 2,6 | 2,9 |
2 Erlös- und Nachfrageentwicklung – Zeitkarten Die Zeitkartennachfrage ist insgesamt stabil, wobei eine Verschiebung von der Mobicard hin zu den Abos zu beobachten ist. Erlösentwicklung* Nachfrageentwicklung* (nur PS 2/A, ohne Schüler/Azubis/Studenten) (nur PS 2/A, ohne Schüler/Azubis/Studenten) Erlöse in Mio. EUR Nutzer in Tsd. -1% +1% 50 70 +17% 60 40 50 28,1 28,1 28,8 29,8 30 4102 ).guA-.naJ 17,6 30 17 13,2 13,6 14,5 40 5,5 6,3 6,7 esongorP 20 2 2,3 2,5 2,8 3,2 30 6,7 7,5 8,7 6,8 3 3,2 3,3 3,5 3,9 0,9 7 :sisaB( 0,5 0,9 1,4 2,2 2,7 20 1,3 2 6,4 6,9 5,9 5,7 5,4 10,7 9,9 3 3,5 10 5,5 5,3 9 8 7,4 10 8,3 7,7 7,5 6,2 5,6 11,7 10,6 9,7 7,1 6,3 0 1,4 1,7 1,7 1,8 1,9 0 1,7 1,8 1,7 1,6 1,7 2009 2010 2011 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 7 Tage-MobiCard 31-Tage-MobiCard ohne Ausschlußzeit 9Uhr-MobiCard Solo 31 FirmenAbo/-tarif Sozialpass Nürnberg Abo gesamt (alle Jahres-Abos, Abo 3/6) Quelle: PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG, Vertriebsdaten VAG, 01/2009-08/2014, Vertriebsstandort Nürnberg, Stand: 11/2014, *bereinigt um die Einwohnerentwicklung ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 10 61 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| Erlösentwicklung* (nur PS 2/A, ohne Schüler/Azubis/Studenten) | Nachfrageentwicklung* (nur PS 2/A, ohne Schüler/Azubis/Studenten) |
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| +17% | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 17 | 17,6 | ||||
| 17 | |||||
| 13,2 | 13,6 | 14,5 | |||
| 2 | 2,3 | 2,5 | 2,8 | 3,2 | |
| 3 0,5 | 3,2 0,9 | 3,3 1,4 | 3,5 | 3,9 | |
| 5,9 | 5,7 | 5,4 | 2,2 5,5 | 2,7 5,3 | |
| 8,3 1,4 | 7,7 1,7 | 7,5 1,7 | 6,2 1,8 | 5,6 1,9 |
| 28,1 | 28,1 | 28,8 | 30 | |
|---|---|---|---|---|
| 29,8 | ||||
| 5,5 | 6,3 | 6,7 | ||
| 6,7 0,9 | 6,8 1,3 | 7 | 7,5 | 8,7 |
| 6,4 | 6,9 | |||
| 10,7 | 9,9 | 2 9 | 3 | 3,5 |
| 11,7 | 10,6 | 9,7 | 8 | 7,4 |
| 7,1 | 6,3 |
2 Entwicklung der Parkgebühren und des VGN-Tarifs Seit 1992 sind die VAG-Einzeltickets um 81% teurer geworden, das Parken auf städtischen Stellplätzen dagegen 41% billiger. Entwicklung der Parkpreise 1992–2015 (indexiert auf 1992) Preisindex (Basisjahr 1992) 200 VAG 180 Einzelfahrt 160 Faktor 140 3 Verbraucher- preisindex 120 100 Faktor 2,2 80 Parkgebühr 60 Nürnberg Altstadt 40 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 12.12.2014; VAG Nürnberg; Verkehrsplanungsamt Nürnberg ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1162 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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2 Vergleich Kurzparkgebühren vs. Shoppingtour mit Einzeltickets Auch im Vergleich mit anderen Städten gilt: die Nürnberger Parkgebühren liegen im unteren Mittelfeld! Kurzparkgebührenvergleich Innenstadt aller Parkgelegenheiten (mit Anzahl Stellplätzen gewichteter Mittelwert der Innenstadtparkplätze) Preis für 6,0 € Hin- und Rück- Augsburg fahrt mit Hannover Düsseldorf Dort- einer EFK 5,5 € mund Stuttgart (PS 2) Geringer Bremen Spielraum im München Vergleich Leipzig Frankfurt/M. 5,0 € Nürnberg Würzburg Bonn Wien 4,5 € Freiburg Dresden Linz 4,0 € 3 € 4 € 5 € 6 € 7 € 8 € 9 € 10 € 11 € 12 € mittlere Parkgebühren für 3 Stunden Spielraum bei der Parkgebühren: Verbessert die Wettbewerbsposition des ÖPNV Quelle: Recherche PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG; Einbezug aller bei parkopedia.de genannten Innenstadt- Parkmöglichkeiten; Stand 1. Dezember 2014. Nur ein Teil der Parkplätze liegt jeweils in kommunaler Verantwortung; keine Berücksichtigung der Anwohnerparkregelung. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1263 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| Hanno D m | Aug ver ort- und | sburg Düss | eldorf Stu | ttgart (PS 2 | ) | |||
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| Leipzig | Brem | en Frankfurt/ | M. | Münch | en | |||
| Nür Bonn | nberg | Wi | en | |||||
| D | resden | F | reiburg Linz |
2 Fallstudie: Verdoppelung der Parkgebühren in Linz Die Stadt Linz hat zur Euroeinführung 2002 die Parkgebühren auf 50ct/30min gesenkt und erstmalig in 2014 angepasst und verdoppelt. } Linzer Innenstadt gut vergleichbar mit Nürnberg: attraktiver Einzelhandel, urbane Innenstadt, überregionales Shoppingziel } Verdoppelung der Parkgebühren fürs Parken an der Oberfläche (nur städtische Parkplätze): mind. 1,- € / 30 min bzw. 2,- € / h } Tiefgaragen haben erst vom Umstieg profitiert und dann langsam die eigenen Tarife angepasst (indirekter Effekt, da wenig Einfluss der Stadt) } Wirkung der Erhöhung der Parkgebühren: } Verlagerung auf ÖV: gemessene Erlössteigerung Linz Linien: bis zu 5% } Steigerung Erlöse Parkgebühren: Verdoppelung führte zu einem Anstieg der Erlöse von 4,1 Mio auf 6,5 Mio € p.a. – d.h. fast 60% Steigerung } Wirkungen Einzelhandel: } Keine messbare Wirkung auf Nachfrage Quelle: PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG auf Basis von http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Parkgebuehren-Nach- Verdoppelung-fehlen-zwei-Millionen-Euro-im-Budget;art66,1230553; http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/Landstrasse-haelt- Besucherfrequenz-auf-hohem-Niveau;art66,1403349 und Auskunft Herr Dietrich/Linz Linien am 3. Februar 2015 ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1364 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
3 Bildung und Bewertung der Szenarien 1 2 3 3 Bildung und Marktanalyse und Vorzugsszenario der Ausgangssituation Bewertung der Rahmenbedingungen Arbeitsgruppe Szenarien ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1465 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
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| 1 Ausgangssituation | 2 Marktanalyse und Rahmenbedingungen | 3 Bildung und Bewertung der Szenarien |
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3 Vorgehen bei der Modellierung Für jede tarifliche Attraktivierung haben wir eine wirtschaftlich sinn- volle Gegenfinanzierung über Menge und/oder Ergiebigkeit gesucht. Verhaltenswirksame Maßnahmen zur Attraktivierung des Ergiebigkeit: Nürnberger Tarifs Menge: Abschöpfen von Neukunden durch Zahlungs- Preissenkung oder bereitschaften in Attraktivierung anderen Segmenten Erlösrisiken Gegenfinanzierung ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1566 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
3 Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen Nach einem Votum des Stadtrats geht es erst richtig los: die Gremien des VGNs müssen überzeugt werden! } Preisstand: Zur besseren Vergleichbarkeit sind die folgende Preise immer Stand 2015 - um die Preise in 2016 oder 2017 zu benennen, ist immer eine Anpassung an die „normale“ Preisentwicklung erforderlich (Stichwort: „Atzelsberger Beschlüsse“). Durch Unteilbarkeit wie den 10 ct- Steigerungen verteilen sich diese unterschiedlich auf die einzelnen Tarife. } VGN-Abstimmungserfordernisse: Tarife in Preisstufe A müssen einstimmig in den Gremien des VGN abgestimmt werden. } VGN-Kompatibilität: Änderungen der Sortimentslogik in der Preisstufe A wecken ggf. Begehrlichkeiten bei den anderen Städten mit einer Stadtpreisstufe. } Anfallende Mindereinnahmen anderer Verkehrsunternehmen sind eventuell auszugleichen. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1667 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
3 Vorraussetzungen der Szenarien In den nachfolgend berechneten und aus unserer Sicht sinnvollen Szenarien gehen wir von der Erhöhung der Parkgebühren aus. } Parkgebührenanhebung: Anhebung der überdurchschnittlich günstigen städtischen Parkgebühren - dies ermöglicht neben direkten Einnahmensteigerungen spürbare Mengenzuwächse insb. bei gelegentlichen Nutzern. } Kaufmännisch vorsichtige Berechnungen: Um keine unnötigen Risiken einzugehen, sind die Mengenwirkung eher vorsichtig angenommen (siehe Elastizitätsbetrachtung), d.h. zahlreiche Chancen durch deutlichere Mengeneffekte per aktiver Vermarktung sind nicht einkalkuliert worden. } Ökonomische Randbedingungen: Zielsetzung der Szenarien ist, dass sie jeweils mindestens ergebnisneutral (inkl. "Atzelsberg") sind oder sogar die im Wirtschaftsplan 2014 der VAG genannten 4 Mio. Euro zusätzlich einspielen sollten. Kosteneffekte wurden nicht berücksichtigt } Kombinierte Wirkung: In den Szenarien werden verschiedene Ansätze zusammengefasst, deren Wirkung sich nur in wenigen Fällen direkt addieren lassen. } Offensive Vermarktung und deutliche Verbesserung der vertrieblich-tariflichen Benutzeroberfläche erforderlich: Damit sich das Mengenwachstum schneller entfaltet und nicht nur Kannibalismuseffekte eintreten, ist eine aktivere Vermarktung an allen Kontaktpunkten erforderlich. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1768 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
3 Parkpreisanpassung Nürnberg: Auswirkungen Tarifprojekt In Nürnberg gibt es gute Gründe, durch eine marktgerechte Justierung der Parkgebühren mehr Umsteiger für die VAG zu gewinnen. } Selbst eine moderate Szenario “deutliche Mengenreaktion Preisreaktion Anpassung der Anpassung“: ÖPNV auf Parken Parkgebühren sorgt für ca. Linzer Preiserhöhung Parkpreise 1,2 Mio. € in den Kassen für Nürnberg Analog Linz: der VAG – und ist auch Analog Linz: 60% Erhöhung Altstadt auf bis zu 5% nötig, um Anhebungen im + 2.280 TEUR 3,- €/h (+100%) + 3.500 TEUR ÖPNV-Bartarif Erhöhung außerhalb Vorsichtiger: 50% durchzusetzen. Vorsichtiger: 2,5% Altstadt auf 2,- €/h + 1.900 TEUR + 1.750 TEUR } Zusätzlich kann die Stadt ca. (+100%) 1-2 Mio. € jährlich mehr Szenario “Moderate Mengenreaktion erlösen und zur Gegen- Anpassung“: Preisreaktion ÖPNV auf finanzierung im ÖPNV-Tarif Parken Parkpreise (linear einsetzen. Linzer Preisniveau für heruntergebrochen) Nürnberg } Durch weitere Anpassung der Parkgebühren lassen sich Erhöhung Altstadt auf Analog Linz auf beiden Seiten saldiert bis 2,- €/h (+33%) Analog Linz: 60% + 1.200 TEUR zu 5,7 Mio pro Jahr erlösen. Erhöhung außerhalb + 946 TEUR Vorsichtiger } „Moderates Szenario“ ist im Altstadt auf 1,50 €/h + 600 TEUR Folgenden Grundlage der (+50%) Erlössimulation. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1869 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
Szenario “deutliche Anpassung“: Linzer Preiserhöhung für Nürnberg
Erhöhung Altstadt auf 3,- €/h (+100%) Erhöhung außerhalb Altstadt auf 2,- €/h (+100%)
Preisreaktion Parken
Analog Linz: 60% + 2.280 TEUR Vorsichtiger: 50% + 1.900 TEUR
Mengenreaktion ÖPNV auf Parkpreise
Analog Linz: bis zu 5% + 3.500 TEUR Vorsichtiger: 2,5% + 1.750 TEUR
Szenario “Moderate Anpassung“: Linzer Preisniveau für Nürnberg
Erhöhung Altstadt auf 2,- €/h (+33%) Erhöhung außerhalb Altstadt auf 1,50 €/h (+50%)
Preisreaktion Parken
Analog Linz: 60% + 946 TEUR
Mengenreaktion ÖPNV auf Parkpreise (linear heruntergebrochen)
Analog Linz + 1.200 TEUR Vorsichtiger + 600 TEUR
3 Übersicht der Einzelmaßnahmen Die identifizierten Attraktivierungsansätze wurden in vier Handlungs- felder aufgeteilt und jeweils analytisch untermauert. Handlungsfelder A B C D Räumliche Differenzierung nach Preishöhe Sortimentslogik Differenzierung Zielgruppen AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: C „Ingolstädter Modell“: Städt. „„AAbboo ffüürr aallllee““:: JJaahhrreessAAbboo aallss TTeeiilluunngg NNüürrnnbbeerrggss iinn zzwweeii TTaaggeesskkaarrttee aallss 1.1 Zuschuss für Sek I-Schüler AA11 ggüünnssttiiggeess FFookkuusspprroodduukktt,, BB11 AAbboo--PPrreeiissssttuuffeenn:: 11--ZZoonneenn-- DD11 TToouurriisstteennpprroodduukktt mmiitt BBaarrttaarriiff vveerrtteeuueerrnn AAbboo zzuumm SSiiggnnaallpprreeiiss 1.2 auch Sek II-Vollzeitschüler NNuuttzzeennsscchhwweellllee >> 22,,55 Trennung von Nürnberg/ Pauschales günstiges Fahrerzuschlag: Preisgünstiges 9-Uhr-Abo als A2 B2 Fürth: Verteuerung der C2 Schülerticket mit D2 Serviceaufpreis beim VAG- Fokusprodukt Langstrecken Elternbeteiligung Busfahrer Preisaggressive Kurzstrecke Ein-/ausbrechende Verkehre: Kundenbindung im Bartarif A3 mit einfacherer B3 Nürnberg immer als eine C3 Freizeitticket für Jugendliche D3 über Mehrfahrtenkarte mit Gültigkeitsregelung 2-Zonen-Einheit zählen höherer Stückelung TagesTicket Solo als Ein-/ausbrechende Verkehre: Partnerabo als Wiedereinführung der 10er- A4 Fokusprodukt für alle: B4 Schattenzone um Nürnberg C4 haushaltsbezogener D4 Streifenkarte in Nürnberg Nutzenschwelle ≤ 2 herum Familien-Baukasten Spürbare Erhöhung des Ein-/ausbrechende Verkehre: Einführung eines günstigen „MobiCard-Familie“: A5 Mehrfahrten-Rabatts auf B5 Finanzierungsaufschlag für C5 Seniorentickets, Abschaffung D5 Abstimmung Zusatznutzen anfassbare Größe Stadtverkehre (Städte-Ring) des 9-Uhr-Abo über alle Zeitkarten Mindestbestellmenge: Höherer FirmenAbo-Rabatt Vereinfachung der Abos: A6 Pilotierung attraktiver Tickets C6 durch höhere D6 Streichung Abo3/Abo6 ohne Erlösrisiko Arbeitgeberzuschüsse Nutznießerfinanzierung: C7 Abgabe für Bürger/Firmen ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 1970 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
Handlungsfelder A B C D Räumliche Differenzierung nach Preishöhe Sortimentslogik
| A | |
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| Differenzierung | Zielgruppen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AAnnssäättzzee:: | AAnnssäättzzee:: | AAnnssäättzzee:: | AAnnssäättzzee:: | ||||
| AA11 | „„AAbboo ffüürr aallllee““:: JJaahhrreessAAbboo aallss ggüünnssttiiggeess FFookkuusspprroodduukktt,, BBaarrttaarriiff vveerrtteeuueerrnn | BB11 | TTeeiilluunngg NNüürrnnbbeerrggss iinn zzwweeii AAbboo--PPrreeiissssttuuffeenn:: 11--ZZoonneenn-- AAbboo zzuumm SSiiggnnaallpprreeiiss | C 1.1 | „Ingolstädter Modell“: Städt. Zuschuss für Sek I-Schüler | DD11 | TTaaggeesskkaarrttee aallss TToouurriisstteennpprroodduukktt mmiitt NNuuttzzeennsscchhwweellllee >> 22,,55 |
| 1.2 | auch Sek II-Vollzeitschüler | ||||||
| A2 | Preisgünstiges 9-Uhr-Abo als Fokusprodukt | B2 | Trennung von Nürnberg/ Fürth: Verteuerung der Langstrecken | C2 | Pauschales günstiges Schülerticket mit Elternbeteiligung | D2 | Fahrerzuschlag: Serviceaufpreis beim VAG- Busfahrer |
| A3 | Preisaggressive Kurzstrecke mit einfacherer Gültigkeitsregelung | B3 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Nürnberg immer als eine 2-Zonen-Einheit zählen | C3 | Freizeitticket für Jugendliche | D3 | Kundenbindung im Bartarif über Mehrfahrtenkarte mit höherer Stückelung |
| A4 | TagesTicket Solo als Fokusprodukt für alle: Nutzenschwelle ≤ 2 | B4 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Schattenzone um Nürnberg herum | C4 | Partnerabo als haushaltsbezogener Familien-Baukasten | D4 | Wiedereinführung der 10er- Streifenkarte in Nürnberg |
| A5 | Spürbare Erhöhung des Mehrfahrten-Rabatts auf anfassbare Größe | B5 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Finanzierungsaufschlag für Stadtverkehre (Städte-Ring) | C5 | Einführung eines günstigen Seniorentickets, Abschaffung des 9-Uhr-Abo | D5 | „MobiCard-Familie“: Abstimmung Zusatznutzen über alle Zeitkarten |
| A6 | Mindestbestellmenge: Pilotierung attraktiver Tickets ohne Erlösrisiko | C6 | Höherer FirmenAbo-Rabatt durch höhere Arbeitgeberzuschüsse | D6 | Vereinfachung der Abos: Streichung Abo3/Abo6 | ||
| C7 | Nutznießerfinanzierung: Abgabe für Bürger/Firmen |
| 3 Beispiel Einzelmaßnahme: Rabattiertes JahresAbo Das „Abo für alle“ erreicht das höchste Verlustrisiko aller Ansätze – ein 365-€-Ticket bleibt ein deutliches Draufzahlgeschäft. AAnnssaattzz „„„„„„„„AAAAAAAAbbbbbbbboooooooo ffffffffüüüüüüüürrrrrrrr aaaaaaaalllllllllllllllleeeeeeee““““““““:::::::: JJJJJJJJaaaaaaaahhhhhhhhrrrrrrrreeeeeeeessssssssAAAAAAAAbbbbbbbboooooooo aaaaaaaallllllllssssssss ggggggggüüüüüüüünnnnnnnnssssssssttttttttiiiiiiiiggggggggeeeeeeeessssssss FFFFFFFFooooooookkkkkkkkuuuuuuuusssssssspppppppprrrrrrrroooooooodddddddduuuuuuuukkkkkkkktttttttt,,,,,,,, BBBBBBBBaaaaaaaarrrrrrrrttttttttaaaaaaaarrrrrrrriiiiiiiiffffffff vvvvvvvveeeeeeeerrrrrrrrtttttttteeeeeeeeuuuuuuuueeeeeeeerrrrrrrrnnnnnnnn A1 ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeesssssssssAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo eeeeeeeeerrrrrrrrrrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhhttttttttt PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssrrrrrrrrreeeeeeeeegggggggggiiiiiiiiiooooooooonnnnnnnnneeeeeeeeennnnnnnnn vvvvvvvvvooooooooonnnnnnnnn 333333333000000000 bbbbbbbbbiiiiiiiiisssssssss 555555555000000000 €€€€€€€€€ mmmmmmmmmtttttttttlllllllll......... mmmmmmmmmiiiiiiiiittttttttt SSSSSSSSSiiiiiiiiigggggggggnnnnnnnnnaaaaaaaaalllllllllppppppppprrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssss (((((((((ppppppppprrrrrrrrrooooooooo JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrr::::::::: 333333333666666666000000000–––––––––666666666000000000000000000 €€€€€€€€€))))))))) ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss 999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr---------AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo wwwwwwwwwiiiiiiiiirrrrrrrrrddddddddd aaaaaaaaabbbbbbbbbgggggggggeeeeeeeeesssssssssccccccccchhhhhhhhhaaaaaaaaaffffffffffffffffffttttttttt,,,,,,,,, sssssssssooooooooofffffffffeeeeeeeeerrrrrrrrrnnnnnnnnn JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeesssssssssAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo gggggggggüüüüüüüüünnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeerrrrrrrrr::::::::: FFFFFFFFFüüüüüüüüürrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllllllllllleeeeeeeee JJJJJJJJJeeeeeeeeedddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrrmmmmmmmmmaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnnnnn---------ZZZZZZZZZiiiiiiiiieeeeeeeeelllllllllgggggggggrrrrrrrrruuuuuuuuuppppppppppppppppppeeeeeeeeennnnnnnnn gggggggggiiiiiiiiilllllllllttttttttt dddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrrssssssssseeeeeeeeelllllllllbbbbbbbbbeeeeeeeee PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssss......... DDeettaaiillss // ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss FFFFFFFFFiiiiiiiiirrrrrrrrrmmmmmmmmmeeeeeeeeennnnnnnnnAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo PPPPPPPPPSSSSSSSSS AAAAAAAAA sssssssssiiiiiiiiinnnnnnnnnkkkkkkkkkttttttttt äääääääääqqqqqqqqquuuuuuuuuiiiiiiiiivvvvvvvvvaaaaaaaaallllllllleeeeeeeeennnnnnnnnttttttttt nnnnnnnnnaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhh dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm bbbbbbbbbeeeeeeeeesssssssssttttttttteeeeeeeeehhhhhhhhheeeeeeeeennnnnnnnndddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn RRRRRRRRRaaaaaaaaabbbbbbbbbaaaaaaaaattttttttttttttttttsssssssssyyyyyyyyysssssssssttttttttteeeeeeeeemmmmmmmmm......... UUmmsseettzzuunnggss-- ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ BBBBBBBBBaaaaaaaaarrrrrrrrrtttttttttaaaaaaaaarrrrrrrrriiiiiiiiifffffffffeeeeeeeee sssssssssttttttttteeeeeeeeeiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn dddddddddeeeeeeeeeuuuuuuuuutttttttttllllllllliiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhh aaaaaaaaannnnnnnnn,,,,,,,,, SSSSSSSSSooooooooolllllllllooooooooo333333333111111111/////////MMMMMMMMMooooooooobbbbbbbbbiiiiiiiiiCCCCCCCCCaaaaaaaaarrrrrrrrrdddddddddsssssssss (((((((((aaaaaaaaauuuuuuuuuccccccccchhhhhhhhh 999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr))))))))) jjjjjjjjjeeeeeeeeedddddddddoooooooooccccccccchhhhhhhhh nnnnnnnnnuuuuuuuuurrrrrrrrr 111111111/////////333333333 sssssssssooooooooo ssssssssstttttttttaaaaaaaaarrrrrrrrrkkkkkkkkk wwwwwwwwwiiiiiiiiieeeeeeeee bbaannddbbrreeiittee GGGGGGGGGeeeeeeeeellllllllleeeeeeeeegggggggggeeeeeeeeennnnnnnnnhhhhhhhhheeeeeeeeeiiiiiiiiitttttttttsssssssssnnnnnnnnnuuuuuuuuutttttttttzzzzzzzzzeeeeeeeeerrrrrrrrrtttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttsssssssss (((((((((MMMMMMMMMooooooooobbbbbbbbbiiiiiiiiiCCCCCCCCCaaaaaaaaarrrrrrrrrddddddddd bbbbbbbbbiiiiiiiiisssssssss 888888888666666666,,,,,,,,,666666666000000000 €€€€€€€€€))))))))),,,,,,,,, dddddddddaaaaaaaaa AAAAAAAAAnnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiieeeeeeeeeggggggggg ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh nnnnnnnnnäääääääääccccccccchhhhhhhhhsssssssssttttttttteeeeeeeee PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssssssssssstttttttttuuuuuuuuufffffffffeeeeeeeee 222222222+++++++++TTTTTTTTT bbbbbbbbbeeeeeeeeegggggggggrrrrrrrrreeeeeeeeennnnnnnnnzzzzzzzzzttttttttt ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ ÜÜÜÜÜÜÜÜÜbbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrwwwwwwwwwaaaaaaaaannnnnnnnndddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrruuuuuuuuunnnnnnnnnggggggggg aaaaaaaaauuuuuuuuusssssssss dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm SSSSSSSSSccccccccchhhhhhhhhüüüüüüüüüllllllllleeeeeeeeerrrrrrrrrtttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttmmmmmmmmmaaaaaaaaarrrrrrrrrkkkkkkkkkttttttttt mmmmmmmmmuuuuuuuuussssssssssssssssss ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh IIIIIIIIInnnnnnnnngggggggggooooooooolllllllllssssssssstttttttttääääääääädddddddddttttttttteeeeeeeeerrrrrrrrr MMMMMMMMMooooooooodddddddddeeeeeeeeellllllllllllllllll ooooooooo.........äääääääää......... aaaaaaaaauuuuuuuuusssssssssgggggggggeeeeeeeeesssssssssccccccccchhhhhhhhhlllllllllooooooooosssssssssssssssssseeeeeeeeennnnnnnnn wwwwwwwwweeeeeeeeerrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn......... ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ AAAAAAAAAuuuuuuuuusssssssss dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm SSSSSSSSSooooooooozzzzzzzzziiiiiiiiiaaaaaaaaallllllllltttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeettttttttt---------BBBBBBBBBeeeeeeeeerrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhh (((((((((hhhhhhhhheeeeeeeeeuuuuuuuuuttttttttteeeeeeeee::::::::: 333333333000000000 €€€€€€€€€ mmmmmmmmmtttttttttlllllllll.........))))))))) kkkkkkkkkööööööööönnnnnnnnnnnnnnnnnnttttttttteeeeeeeeennnnnnnnn FFFFFFFFFooooooooorrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrruuuuuuuuunnnnnnnnngggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn nnnnnnnnnaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhh wwwwwwwwweeeeeeeeeiiiiiiiiittttttttteeeeeeeeerrrrrrrrreeeeeeeeennnnnnnnn PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssssssssssseeeeeeeeennnnnnnnnkkkkkkkkkuuuuuuuuunnnnnnnnngggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn kkkkkkkkkooooooooommmmmmmmmmmmmmmmmmeeeeeeeeennnnnnnnn......... Vereinfachung/ ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ ZZZZZZZZZiiiiiiiiieeeeeeeeelllllllllgggggggggrrrrrrrrruuuuuuuuuppppppppppppppppppeeeeeeeeennnnnnnnnaaaaaaaaannnnnnnnngggggggggeeeeeeeeebbbbbbbbbooooooooottttttttteeeeeeeee (((((((((999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr---------AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo,,,,,,,,, AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo333333333/////////666666666))))))))) wwwwwwwwweeeeeeeeerrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn üüüüüüüüübbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrflflflflflflflflflüüüüüüüüüssssssssssssssssssiiiiiiiiiggggggggg ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh ppppppppprrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssgggggggggüüüüüüüüünnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeesssssssss JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeessssssssstttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeettttttttt fffffffffüüüüüüüüürrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllllllllllleeeeeeeee ++ Transparenz ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ HHHHHHHHHooooooooohhhhhhhhheeeeeeeee EEEEEEEEEiiiiiiiiinnnnnnnnnfffffffffaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhhhhhhhhhhheeeeeeeeeiiiiiiiiittttttttt dddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrr TTTTTTTTTiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttnnnnnnnnnuuuuuuuuutttttttttzzzzzzzzzuuuuuuuuunnnnnnnnnggggggggg fffffffffüüüüüüüüürrrrrrrrr vvvvvvvvviiiiiiiiieeeeeeeeelllllllll mmmmmmmmmeeeeeeeeehhhhhhhhhrrrrrrrrr NNNNNNNNNüüüüüüüüürrrrrrrrrnnnnnnnnnbbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrgggggggggeeeeeeeeerrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllsssssssss vvvvvvvvvooooooooorrrrrrrrrmmmmmmmmmaaaaaaaaalllllllllsssssssss ‣‣‣ PPPrrreeeiiisssrrreeegggiiiooonnn 333000---444555€€€ wwwiiirrrddd aaauuuccchhh iiinnn aaannndddeeerrreeennn Kompatibilität ‣‣‣‣ UUUUnnnnggggeeeewwwwööööhhhhnnnnuuuunnnngggg vvvvoooonnnn SSSSttttrrrreeeeiiiiffffeeeennnnkkkkaaaarrrrtttteeeennnn bbbbzzzzwwww.... VVVGGGNNN---SSStttaaadddttttttaaarrriiifffeeennn gggeeennnuuutttzzzttt zu heutigen MMMMoooobbbbiiiiCCCCaaaarrrrdddd hhhhiiiinnnn zzzzuuuummmm JJJJaaaahhhhrrrreeeessssAAAAbbbboooo VGN- + – ‣‣‣ KKKaaannnnnniiibbbaaallliiisssiiieeerrruuunnnggg iiimmm FFFüüürrrttthhheeerrr Nutzungs- ‣‣‣‣ VVVVoooorrrr aaaalllllllleeeemmmm pppprrrreeeeiiiisssslllliiiicccchhhheeee AAAAnnnnrrrreeeeiiiizzzzeeee,,,, kkkkeeeeiiiinnnneeee Kompatibilität BBBiiinnnnnneeennnvvveeerrrkkkeeehhhrrr PPPSSS BBB (((hhheeeuuuttteee 444555,,,222000 €€€))) gewohnheiten AAAAbbbbsssscccchhhhaaaaffffffffuuuunnnngggg vvvvoooonnnn PPPPrrrroooodddduuuukkkktttteeeennnn ‣‣‣ BBBaaarrrtttaaarrriiifff bbbllleeeiiibbbttt uuunnnttteeerrrhhhaaalllbbb PPPSSS 333 Technologische Zeitliche ‣‣‣ kkkeeeiiinnneee ttteeeccchhhnnniiisssccchhheeennn HHHeeemmmmmmnnniiisssssseee Anforde- ++ ‣‣‣‣ kkkkeeeeiiiinnnneeee ggggeeeeggggeeeennnnüüüübbbbeeeerrrr hhhheeeeuuuutttteeee Umsetzungs- o ‣‣‣ JJJeee lllääännngggeeerrr gggeeewwwaaarrrttteeettt wwwiiirrrddd,,, dddeeessstttooo „„„ttteeeuuurrreeerrr“““ rungen dauer wwwiiirrrddd eeeiiinnn SSSiiigggnnnaaalllppprrreeeiiisss aaauuusss SSSiiiccchhhttt dddeeerrr VVVAAAGGG Abo Einzelfahrt MobiCard Erlöse Menge Bar Menge Zeit Gesamt 30,00 € 2,60 € 82,40 € – 20 Mio. € – 26,5 % + 13,5 % + 4,4 % EEEEEEEEEErrrrrrrrrrllllllllllöööööööööösssssssssswwwwwwwwwwiiiiiiiiiirrrrrrrrrrkkkkkkkkkkuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg zzzzzzzzzzuuuuuuuuuu NNNNNNNNNNaaaaaaaaaacccccccccchhhhhhhhhhffffffffffrrrrrrrrrraaaaaaaaaaggggggggggeeeeeeeeeewwwwwwwwwwiiiiiiiiiirrrrrrrrrrkkkkkkkkkkuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg PPPPPPPPPPrrrrrrrrrreeeeeeeeeeiiiiiiiiiisssssssssseeeeeeeeeennnnnnnnnn 2222222222000000000011111111116666666666 ((((((((((iiiiiiiiiinnnnnnnnnnkkkkkkkkkkllllllllll.......... 30,00 € 3,00 € 86,60 € – 19,3 Mio. € – 33,1 % + 16,1 % + 4,8 % ((((((((((KKKKKKKKKKuuuuuuuuuunnnnnnnnnnddddddddddeeeeeeeeeennnnnnnnnnggggggggggeeeeeeeeeewwwwwwwwwwiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnnnnnnnuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg)))))))))) KKKKKKKKKKaaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnnnnnnniiiiiiiiiibbbbbbbbbbaaaaaaaaaalllllllllliiiiiiiiiissssssssssiiiiiiiiiieeeeeeeeeerrrrrrrrrruuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg)))))))))) 40,00 € 3,00 € 86,60 € – 8,7 Mio. € – 23 % + 11,9 % + 4 % 50,00 € 3,00 € 86,60 € – 0,9 Mio. € – 12,9 % + 6,9 % + 2,4 % | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AAnnssaattzz | „„„„„„„„AAAAAAAAbbbbbbbboooooooo ffffffffüüüüüüüürrrrrrrr aaaaaaaalllllllllllllllleeeeeeee““““““““:::::::: JJJJJJJJaaaaaaaahhhhhhhhrrrrrrrreeeeeeeessssssssAAAAAAAAbbbbbbbboooooooo aaaaaaaallllllllssssssss ggggggggüüüüüüüünnnnnnnnssssssssttttttttiiiiiiiiggggggggeeeeeeeessssssss FFFFFFFFooooooookkkkkkkkuuuuuuuusssssssspppppppprrrrrrrroooooooodddddddduuuuuuuukkkkkkkktttttttt,,,,,,,, BBBBBBBBaaaaaaaarrrrrrrrttttttttaaaaaaaarrrrrrrriiiiiiiiffffffff vvvvvvvveeeeeeeerrrrrrrrtttttttteeeeeeeeuuuuuuuueeeeeeeerrrrrrrrnnnnnnnn | A1 | |||||||||
| DDeettaaiillss // UUmmsseettzzuunnggss-- bbaannddbbrreeiittee | ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeesssssssssAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo eeeeeeeeerrrrrrrrrrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhhttttttttt PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssrrrrrrrrreeeeeeeeegggggggggiiiiiiiiiooooooooonnnnnnnnneeeeeeeeennnnnnnnn vvvvvvvvvooooooooonnnnnnnnn 333333333000000000 bbbbbbbbbiiiiiiiiisssssssss 555555555000000000 €€€€€€€€€ mmmmmmmmmtttttttttlllllllll......... mmmmmmmmmiiiiiiiiittttttttt SSSSSSSSSiiiiiiiiigggggggggnnnnnnnnnaaaaaaaaalllllllllppppppppprrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssss (((((((((ppppppppprrrrrrrrrooooooooo JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrr::::::::: 333333333666666666000000000–––––––––666666666000000000000000000 €€€€€€€€€))))))))) ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss 999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr---------AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo wwwwwwwwwiiiiiiiiirrrrrrrrrddddddddd aaaaaaaaabbbbbbbbbgggggggggeeeeeeeeesssssssssccccccccchhhhhhhhhaaaaaaaaaffffffffffffffffffttttttttt,,,,,,,,, sssssssssooooooooofffffffffeeeeeeeeerrrrrrrrrnnnnnnnnn JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeesssssssssAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo gggggggggüüüüüüüüünnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeerrrrrrrrr::::::::: FFFFFFFFFüüüüüüüüürrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllllllllllleeeeeeeee JJJJJJJJJeeeeeeeeedddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrrmmmmmmmmmaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnnnnn---------ZZZZZZZZZiiiiiiiiieeeeeeeeelllllllllgggggggggrrrrrrrrruuuuuuuuuppppppppppppppppppeeeeeeeeennnnnnnnn gggggggggiiiiiiiiilllllllllttttttttt dddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrrssssssssseeeeeeeeelllllllllbbbbbbbbbeeeeeeeee PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssss......... ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ DDDDDDDDDaaaaaaaaasssssssss FFFFFFFFFiiiiiiiiirrrrrrrrrmmmmmmmmmeeeeeeeeennnnnnnnnAAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo PPPPPPPPPSSSSSSSSS AAAAAAAAA sssssssssiiiiiiiiinnnnnnnnnkkkkkkkkkttttttttt äääääääääqqqqqqqqquuuuuuuuuiiiiiiiiivvvvvvvvvaaaaaaaaallllllllleeeeeeeeennnnnnnnnttttttttt nnnnnnnnnaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhh dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm bbbbbbbbbeeeeeeeeesssssssssttttttttteeeeeeeeehhhhhhhhheeeeeeeeennnnnnnnndddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn RRRRRRRRRaaaaaaaaabbbbbbbbbaaaaaaaaattttttttttttttttttsssssssssyyyyyyyyysssssssssttttttttteeeeeeeeemmmmmmmmm......... ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ BBBBBBBBBaaaaaaaaarrrrrrrrrtttttttttaaaaaaaaarrrrrrrrriiiiiiiiifffffffffeeeeeeeee sssssssssttttttttteeeeeeeeeiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn dddddddddeeeeeeeeeuuuuuuuuutttttttttllllllllliiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhh aaaaaaaaannnnnnnnn,,,,,,,,, SSSSSSSSSooooooooolllllllllooooooooo333333333111111111/////////MMMMMMMMMooooooooobbbbbbbbbiiiiiiiiiCCCCCCCCCaaaaaaaaarrrrrrrrrdddddddddsssssssss (((((((((aaaaaaaaauuuuuuuuuccccccccchhhhhhhhh 999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr))))))))) jjjjjjjjjeeeeeeeeedddddddddoooooooooccccccccchhhhhhhhh nnnnnnnnnuuuuuuuuurrrrrrrrr 111111111/////////333333333 sssssssssooooooooo ssssssssstttttttttaaaaaaaaarrrrrrrrrkkkkkkkkk wwwwwwwwwiiiiiiiiieeeeeeeee GGGGGGGGGeeeeeeeeellllllllleeeeeeeeegggggggggeeeeeeeeennnnnnnnnhhhhhhhhheeeeeeeeeiiiiiiiiitttttttttsssssssssnnnnnnnnnuuuuuuuuutttttttttzzzzzzzzzeeeeeeeeerrrrrrrrrtttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttsssssssss (((((((((MMMMMMMMMooooooooobbbbbbbbbiiiiiiiiiCCCCCCCCCaaaaaaaaarrrrrrrrrddddddddd bbbbbbbbbiiiiiiiiisssssssss 888888888666666666,,,,,,,,,666666666000000000 €€€€€€€€€))))))))),,,,,,,,, dddddddddaaaaaaaaa AAAAAAAAAnnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiieeeeeeeeeggggggggg ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh nnnnnnnnnäääääääääccccccccchhhhhhhhhsssssssssttttttttteeeeeeeee PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssssssssssstttttttttuuuuuuuuufffffffffeeeeeeeee 222222222+++++++++TTTTTTTTT bbbbbbbbbeeeeeeeeegggggggggrrrrrrrrreeeeeeeeennnnnnnnnzzzzzzzzzttttttttt ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ ÜÜÜÜÜÜÜÜÜbbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrwwwwwwwwwaaaaaaaaannnnnnnnndddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrruuuuuuuuunnnnnnnnnggggggggg aaaaaaaaauuuuuuuuusssssssss dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm SSSSSSSSSccccccccchhhhhhhhhüüüüüüüüüllllllllleeeeeeeeerrrrrrrrrtttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttmmmmmmmmmaaaaaaaaarrrrrrrrrkkkkkkkkkttttttttt mmmmmmmmmuuuuuuuuussssssssssssssssss ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh IIIIIIIIInnnnnnnnngggggggggooooooooolllllllllssssssssstttttttttääääääääädddddddddttttttttteeeeeeeeerrrrrrrrr MMMMMMMMMooooooooodddddddddeeeeeeeeellllllllllllllllll ooooooooo.........äääääääää......... aaaaaaaaauuuuuuuuusssssssssgggggggggeeeeeeeeesssssssssccccccccchhhhhhhhhlllllllllooooooooosssssssssssssssssseeeeeeeeennnnnnnnn wwwwwwwwweeeeeeeeerrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn......... ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ AAAAAAAAAuuuuuuuuusssssssss dddddddddeeeeeeeeemmmmmmmmm SSSSSSSSSooooooooozzzzzzzzziiiiiiiiiaaaaaaaaallllllllltttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeettttttttt---------BBBBBBBBBeeeeeeeeerrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiiccccccccchhhhhhhhh (((((((((hhhhhhhhheeeeeeeeeuuuuuuuuuttttttttteeeeeeeee::::::::: 333333333000000000 €€€€€€€€€ mmmmmmmmmtttttttttlllllllll.........))))))))) kkkkkkkkkööööööööönnnnnnnnnnnnnnnnnnttttttttteeeeeeeeennnnnnnnn FFFFFFFFFooooooooorrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrruuuuuuuuunnnnnnnnngggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn nnnnnnnnnaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhh wwwwwwwwweeeeeeeeeiiiiiiiiittttttttteeeeeeeeerrrrrrrrreeeeeeeeennnnnnnnn PPPPPPPPPrrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssssssssssseeeeeeeeennnnnnnnnkkkkkkkkkuuuuuuuuunnnnnnnnngggggggggeeeeeeeeennnnnnnnn kkkkkkkkkooooooooommmmmmmmmmmmmmmmmmeeeeeeeeennnnnnnnn......... | ||||||||||
| Vereinfachung/ Transparenz | ++ | ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ ZZZZZZZZZiiiiiiiiieeeeeeeeelllllllllgggggggggrrrrrrrrruuuuuuuuuppppppppppppppppppeeeeeeeeennnnnnnnnaaaaaaaaannnnnnnnngggggggggeeeeeeeeebbbbbbbbbooooooooottttttttteeeeeeeee (((((((((999999999---------UUUUUUUUUhhhhhhhhhrrrrrrrrr---------AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo,,,,,,,,, AAAAAAAAAbbbbbbbbbooooooooo333333333/////////666666666))))))))) wwwwwwwwweeeeeeeeerrrrrrrrrdddddddddeeeeeeeeennnnnnnnn üüüüüüüüübbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrflflflflflflflflflüüüüüüüüüssssssssssssssssssiiiiiiiiiggggggggg ddddddddduuuuuuuuurrrrrrrrrccccccccchhhhhhhhh ppppppppprrrrrrrrreeeeeeeeeiiiiiiiiisssssssssgggggggggüüüüüüüüünnnnnnnnnssssssssstttttttttiiiiiiiiigggggggggeeeeeeeeesssssssss JJJJJJJJJaaaaaaaaahhhhhhhhhrrrrrrrrreeeeeeeeessssssssstttttttttiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeettttttttt fffffffffüüüüüüüüürrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllllllllllleeeeeeeee ‣‣‣‣‣‣‣‣‣ HHHHHHHHHooooooooohhhhhhhhheeeeeeeee EEEEEEEEEiiiiiiiiinnnnnnnnnfffffffffaaaaaaaaaccccccccchhhhhhhhhhhhhhhhhheeeeeeeeeiiiiiiiiittttttttt dddddddddeeeeeeeeerrrrrrrrr TTTTTTTTTiiiiiiiiiccccccccckkkkkkkkkeeeeeeeeetttttttttnnnnnnnnnuuuuuuuuutttttttttzzzzzzzzzuuuuuuuuunnnnnnnnnggggggggg fffffffffüüüüüüüüürrrrrrrrr vvvvvvvvviiiiiiiiieeeeeeeeelllllllll mmmmmmmmmeeeeeeeeehhhhhhhhhrrrrrrrrr NNNNNNNNNüüüüüüüüürrrrrrrrrnnnnnnnnnbbbbbbbbbeeeeeeeeerrrrrrrrrgggggggggeeeeeeeeerrrrrrrrr aaaaaaaaalllllllllsssssssss vvvvvvvvvooooooooorrrrrrrrrmmmmmmmmmaaaaaaaaalllllllllsssssssss | |||||||||
| Kompatibilität zu heutigen Nutzungs- gewohnheiten | + | ‣‣‣‣ UUUUnnnnggggeeeewwwwööööhhhhnnnnuuuunnnngggg vvvvoooonnnn SSSSttttrrrreeeeiiiiffffeeeennnnkkkkaaaarrrrtttteeeennnn bbbbzzzzwwww.... MMMMoooobbbbiiiiCCCCaaaarrrrdddd hhhhiiiinnnn zzzzuuuummmm JJJJaaaahhhhrrrreeeessssAAAAbbbboooo ‣‣‣‣ VVVVoooorrrr aaaalllllllleeeemmmm pppprrrreeeeiiiisssslllliiiicccchhhheeee AAAAnnnnrrrreeeeiiiizzzzeeee,,,, kkkkeeeeiiiinnnneeee AAAAbbbbsssscccchhhhaaaaffffffffuuuunnnngggg vvvvoooonnnn PPPPrrrroooodddduuuukkkktttteeeennnn | VGN- Kompatibilität | – | ‣‣‣ PPPrrreeeiiisssrrreeegggiiiooonnn 333000---444555€€€ wwwiiirrrddd aaauuuccchhh iiinnn aaannndddeeerrreeennn VVVGGGNNN---SSStttaaadddttttttaaarrriiifffeeennn gggeeennnuuutttzzzttt ‣‣‣ KKKaaannnnnniiibbbaaallliiisssiiieeerrruuunnnggg iiimmm FFFüüürrrttthhheeerrr BBBiiinnnnnneeennnvvveeerrrkkkeeehhhrrr PPPSSS BBB (((hhheeeuuuttteee 444555,,,222000 €€€))) ‣‣‣ BBBaaarrrtttaaarrriiifff bbbllleeeiiibbbttt uuunnnttteeerrrhhhaaalllbbb PPPSSS 333 | ||||||
| Technologische Anforde- rungen | ++ | ‣‣‣‣ kkkkeeeeiiiinnnneeee ggggeeeeggggeeeennnnüüüübbbbeeeerrrr hhhheeeeuuuutttteeee | Zeitliche Umsetzungs- dauer | o | ‣‣‣ kkkeeeiiinnneee ttteeeccchhhnnniiisssccchhheeennn HHHeeemmmmmmnnniiisssssseee ‣‣‣ JJJeee lllääännngggeeerrr gggeeewwwaaarrrttteeettt wwwiiirrrddd,,, dddeeessstttooo „„„ttteeeuuurrreeerrr“““ wwwiiirrrddd eeeiiinnn SSSiiigggnnnaaalllppprrreeeiiisss aaauuusss SSSiiiccchhhttt dddeeerrr VVVAAAGGG | ||||||
| EEEEEEEEEErrrrrrrrrrllllllllllöööööööööösssssssssswwwwwwwwwwiiiiiiiiiirrrrrrrrrrkkkkkkkkkkuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg zzzzzzzzzzuuuuuuuuuu PPPPPPPPPPrrrrrrrrrreeeeeeeeeeiiiiiiiiiisssssssssseeeeeeeeeennnnnnnnnn 2222222222000000000011111111116666666666 ((((((((((iiiiiiiiiinnnnnnnnnnkkkkkkkkkkllllllllll.......... KKKKKKKKKKaaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnnnnnnniiiiiiiiiibbbbbbbbbbaaaaaaaaaalllllllllliiiiiiiiiissssssssssiiiiiiiiiieeeeeeeeeerrrrrrrrrruuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg)))))))))) | Abo | Einzelfahrt | MobiCard | Erlöse | NNNNNNNNNNaaaaaaaaaacccccccccchhhhhhhhhhffffffffffrrrrrrrrrraaaaaaaaaaggggggggggeeeeeeeeeewwwwwwwwwwiiiiiiiiiirrrrrrrrrrkkkkkkkkkkuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg € ((((((((((KKKKKKKKKKuuuuuuuuuunnnnnnnnnnddddddddddeeeeeeeeeennnnnnnnnnggggggggggeeeeeeeeeewwwwwwwwwwiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnnnnnnnuuuuuuuuuunnnnnnnnnngggggggggg)))))))))) | Menge Bar | Menge Zeit | Gesamt | |||
| 30,00 € | 2,60 € | 82,40 € | – 20 Mio. € | – 26,5 % | + 13,5 % | + 4,4 % | |||||
| 30,00 € | 3,00 € | 86,60 € | – 19,3 Mio. | – 33,1 % | + 16,1 % | + 4,8 % | |||||
| 40,00 € | 3,00 € | 86,60 € | – 8,7 Mio. € | – 23 % | + 11,9 % | + 4 % | |||||
| 50,00 € | 3,00 € | 86,60 € | – 0,9 Mio. € | – 12,9 % | + 6,9 % | + 2,4 % | |||||
| ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2071 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015 |
3 Prozess der Szenarienbildung Die Szenarien ergeben sich sowohl aus den Projektzielen als auch der konsistenten Verknüpfung der einzelnen Tarifmaßnahmen. I Sicherstellung einer günstigen Abokarte durch maximale Szenario „Wiener Modell“: Kofinanzierung per geschickter nein Abo für alle Anhebung des sonstigen Sortiments II Szenario „Wiener Modell …Senkung des Kofinanzierungs- ja Einschränkung der nur ab 9 Uhr“ bedarfs durch zeitliche Gültigkeit? zeit- Günstigere Talzeitkarte Einschränkung lich III Szenario „Wiener Modell …oder durch die Einschränkung Vorzugs- nur für 1 Zone“ ja der räumlichen Gültigkeit auf den Szenario Günstiges Orientierung am räum- Nahbereich „Innenstadtticket“ VI Wiener Modell? lich IV nein TK für Touristen; MFK und Abo deutlicher rabattieren, Verbesser- Szenario „Kundenbindung“ ung Anreize, Belohnung Bindung, Beanreizung von Bindung Schonung preiselastischer Fokus nur auf nein Nahbereich, Abschöpfung Einfachheit? preisunelastischer Zeitkarten V Szenario „Einfachheit“ Wiedereinführung 10er- ja Maximale Vereinfachung Streifenkarte mit integrierter, des Tarifsortiment klarer Kurzstreckenregelung ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2172 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| I | |
|---|---|
| I |
Sicherstellung einer günstigen Abokarte durch maximale Kofinanzierung per geschickter Anhebung des sonstigen Sortiments
…Senkung des Kofinanzierungs- bedarfs durch zeitliche Einschränkung
…oder durch die Einschränkung der räumlichen Gültigkeit auf den Nahbereich
nein
II
ja
zeit-
lich
Vorzugs- Szenario VI
| I | II |
|---|
ja
| I | V |
|---|
TK für Touristen; MFK und Abo deutlicher rabattieren, Verbesser- ung Anreize, Belohnung Bindung, Schonung preiselastischer Nahbereich, Abschöpfung preisunelastischer Zeitkarten
Wiedereinführung 10er- Streifenkarte mit integrierter, klarer Kurzstreckenregelung
nein
V
ja
3 Vergleich der Szenarien Bei geschicktem Austarieren: Ein attraktives 9-Uhr-Ticket mit deutlichen Fahrgaststeigerungen ohne größere Erlöseinbußen. SSzzeennaarriioo II „„WWiieenneerr SSzzeennaarriioo VVII 99--UUhhrr--AAbboo MMooddeellll:: AAbboo ffüürr aallllee““ mmiitt KKuunnddeennbbiinndduunnggss-- Fahrgäste: Erlöse: FFookkuuss gnuregietsnelhaztsagrhaF 8,2% -16,8M€ Fahrgäste: Erlöse: 7,3% -1,3M€ SSzzeennaarriioo IIII „„WWiieenneerr MMooddeellll nnuurr aabb 99 UUhhrr““ Fahrgäste: Erlöse: 5,2% -2,4M€ SSzzeennaarriioo IIVV „„KKuunnddeennbbiinndduunngg““ SSzzeennaarriioo IIIIII „„WWiieenneerr MMooddeellll BBeelloohhnnuunngg ttrreeuueerr KKuunnddeenn nnuurr ffüürr 11 ZZoonnee““ Fahrgäste: Erlöse: Fahrgäste: Erlöse: 0,1% +2,6M€ 0,4% -1,8M€ SSzzeennaarriioo VV „„EEiinnffaacchhhheeiitt““:: MMaaxx.. VVeerrsscchhllaannkkuunngg ddeess SSoorrttiimmeennttss Fahrgäste: Erlöse: -2,2% +0,8M€ Hinweis: Alle Kostenwerte ohne Ingolstädter Modell, Herausnahme Erlössteigerung von Fürth aus Preisstufe A sowie weitere vor die Klammer gezogene Effekte (Parkpreise etc.) ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 22 73 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| SSzzeennaarriioo II „„WWiieenneerr MMooddeellll:: AAbboo ffüürr aallllee““ | |
|---|---|
| Fahrgäste: 8,2% | Erlöse: -16,8M€ |
| SSzzeennaarriioo VVII 99--UUhhrr--AAbboo mmiitt KKuunnddeennbbiinndduunnggss-- FFookkuuss | |
|---|---|
| Fahrgäste: 7,3% | Erlöse: -1,3M€ |
| SSzzeennaarriioo IIII „„WWiieenneerr MMooddeellll nnuurr aabb 99 UUhhrr““ | |
|---|---|
| Fahrgäste: 5,2% | Erlöse: -2,4M€ |
| SSzzeennaarriioo IIVV „„KKuunnddeennbbiinndduunngg““ BBeelloohhnnuunngg ttrreeuueerr KKuunnddeenn | |
|---|---|
| Fahrgäste: 0,1% | Erlöse: +2,6M€ |
| SSzzeennaarriioo IIIIII „„WWiieenneerr MMooddeellll nnuurr ffüürr 11 ZZoonnee““ | |
|---|---|
| Fahrgäste: 0,4% | Erlöse: -1,8M€ |
| SSzzeennaarriioo VV „„EEiinnffaacchhhheeiitt““:: MMaaxx.. VVeerrsscchhllaannkkuunngg ddeess SSoorrttiimmeennttss | |
|---|---|
| Fahrgäste: -2,2% | Erlöse: +0,8M€ |
4 Vorzugsszenario der Arbeitsgruppe 1 2 3 3 Bildung und Marktanalyse und Vorzugsszenario Ausgangssituation Bewertung der Rahmenbedingungen der Arbeitsgruppe Szenarien ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2374 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
1
2
3
3
| 1 Ausgangssituation | 2 Marktanalyse und Rahmenbedingungen | 3 Bildung und Bewertung der Szenarien |
|---|
4 Szenario VI „9-Uhr-Abo mit Kundenbindungsfokus“ Die Empfehlung der Arbeitsgruppe baut auf einem preisaggressiven 9-Uhr-Abo auf, ergänzt um Aspekte der Bindung und Vereinfachung. Handlungsfelder A B C D Räumliche Differenzierung nach Preishöhe Sortimentslogik Differenzierung Zielgruppen AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: AAnnssäättzzee:: C „Ingolstädter Modell“: Städt. „„AAbboo ffüürr aallllee““:: JJaahhrreessAAbboo aallss TTeeiilluunngg NNüürrnnbbeerrggss iinn zzwweeii TTaaggeesskkaarrttee aallss 1.1 Zuschuss für Sek I-Schüler AA11 ggüünnssttiiggeess FFookkuusspprroodduukktt,, BB11 AAbboo--PPrreeiissssttuuffeenn:: 11--ZZoonneenn-- DD11 TToouurriisstteennpprroodduukktt mmiitt BBaarrttaarriiff vveerrtteeuueerrnn AAbboo zzuumm SSiiggnnaallpprreeiiss 1.2 auch Sek II-Vollzeitschüler NNuuttzzeennsscchhwweellllee >> 22,,55 Trennung von Nürnberg/ Pauschales günstiges Fahrerzuschlag: Preisgünstiges 9-Uhr-Abo als A2 B2 Fürth: Verteuerung der C2 Schülerticket mit D2 Serviceaufpreis beim VAG- Fokusprodukt Langstrecken Elternbeteiligung Busfahrer Preisaggressive Kurzstrecke Ein-/ausbrechende Verkehre: Kundenbindung im Bartarif A3 mit einfacherer B3 Nürnberg immer als eine C3 Freizeitticket für Jugendliche D3 über Mehrfahrtenkarte mit Gültigkeitsregelung 2-Zonen-Einheit zählen höherer Stückelung TagesTicket Solo als Ein-/ausbrechende Verkehre: Partnerabo als Wiedereinführung der 10er- A4 Fokusprodukt für alle: B4 Schattenzone um Nürnberg C4 haushaltsbezogener D4 Streifenkarte in Nürnberg Nutzenschwelle ≤ 2 herum Familien-Baukasten Spürbare Erhöhung des Ein-/ausbrechende Verkehre: Einführung eines günstigen „MobiCard-Familie“: A5 Mehrfahrten-Rabatts auf B5 Finanzierungsaufschlag für C5 Seniorentickets, Abschaffung D5 Abstimmung Zusatznutzen anfassbare Größe Stadtverkehre (Städte-Ring) des 9-Uhr-Abo über alle Zeitkarten Mindestbestellmenge: Höherer FirmenAbo-Rabatt Ansatz noch Vereinfachung der Abos: A6 Pilotierung attraktiver Ansatz vor C6 durch höhere D6 nicht ent- Streichung Abo3/Abo6 Tickets ohne Erlösrisiko die Klammer scheidungsreif Arbeitgeberzuschüsse gezogen Ansatz im Nutznießerfinanzierung: Szenario C7 Abgabe für Bürger/Firmen ausgewählt ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2475 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
Handlungsfelder A B C D Räumliche Differenzierung nach Preishöhe Sortimentslogik
| A | |
|---|---|
| A |
| Differenzierung | Zielgruppen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AAnn | ssäättzzee:: | AAnnssäättzzee:: | AAnn | ssäättzzee:: | AAnn | ssäättzzee:: | |
| AA11 | „„AAbboo ffüürr aallllee““:: JJaahhrreessAAbboo aallss ggüünnssttiiggeess FFookkuusspprroodduukktt,, BBaarrttaarriiff vveerrtteeuueerrnn | BB11 | TTeeiilluunngg NNüürrnnbbeerrggss iinn zzwweeii AAbboo--PPrreeiissssttuuffeenn:: 11--ZZoonneenn-- AAbboo zzuumm SSiiggnnaallpprreeiiss | C 1.1 | „Ingolstädter Modell“: Städt. Zuschuss für Sek I-Schüler | DD11 | TTaaggeesskkaarrttee aallss TToouurriisstteennpprroodduukktt mmiitt NNuuttzzeennsscchhwweellllee >> 22,,55 |
| 1.2 | auch Sek II-Vollzeitschüler | ||||||
| A2 | Preisgünstiges 9-Uhr-Abo als Fokusprodukt | B2 | Trennung von Nürnberg/ Fürth: Verteuerung der Langstrecken | C2 | Pauschales günstiges Schülerticket mit Elternbeteiligung | D2 | Fahrerzuschlag: Serviceaufpreis beim VAG- Busfahrer |
| A3 | Preisaggressive Kurzstrecke mit einfacherer Gültigkeitsregelung | B3 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Nürnberg immer als eine 2-Zonen-Einheit zählen | C3 | Freizeitticket für Jugendliche | D3 | Kundenbindung im Bartarif über Mehrfahrtenkarte mit höherer Stückelung |
| A4 | TagesTicket Solo als Fokusprodukt für alle: Nutzenschwelle ≤ 2 | B4 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Schattenzone um Nürnberg herum | C4 | Partnerabo als haushaltsbezogener Familien-Baukasten | D4 | Wiedereinführung der 10er- Streifenkarte in Nürnberg |
| A5 | Spürbare Erhöhung des Mehrfahrten-Rabatts auf anfassbare Größe | B5 | Ein-/ausbrechende Verkehre: Finanzierungsaufschlag für Stadtverkehre (Städte-Ring) | C5 | Einführung eines günstigen Seniorentickets, Abschaffung des 9-Uhr-Abo | D5 | „MobiCard-Familie“: Abstimmung Zusatznutzen über alle Zeitkarten |
| A6 | Mindestbestellmenge: Pilotierung attraktiver Tickets ohne Erlösrisiko | Ansatz noch Ansatz vor nicht ent- die Klammer scheidungsreif | C6 | Höherer FirmenAbo-Rabatt durch höhere Arbeitgeberzuschüsse | D6 | Vereinfachung der Abos: Streichung Abo3/Abo6 | |
| gezogen | C7 | Nutznießerfinanzierung: Abgabe für Bürger/Firmen | Ansatz im Szenario ausgewählt |
| 4 Szenario VI „9-Uhr-Abo mit Kundenbindungsfokus“: Preise 2015 Besonders die Abo-Produkte werden gestärkt, während bindungs- unwillige Käufer (Einzelfahrt, TagesTicket) mehr berappen müssen. PPrreeiiss PPSS AA SSSzzzeeennnaaarrriiiooo VVVIII (((222000111555))) PPrreeiiss PPSS 33 // NNaacchhffrraaggeeeeffffeekktt PPrroodduukktt hheeuuttee PPrroodduukktt NNEEUU 22++TT 22001155 22001155 Normal Fahrer ((FFüürrtthh iinn PPSS AA)) aallss PPrreeiissggrreennzzee Einzelfahrt 2,60 € Einzelfahrt 3,00 € 3,20 € 3,30 € – 31 % 4er-Ticket 9,80 € 8er-Ticket (8 für 7) (10,20 €) --- 12,96 € + 14 % TagesTicket Solo 5,40 € TagesTicket Solo 7,50 € 7,70 € --- – 74 % TagesTicket Plus 9,40 € TagesTicket Plus 11,30 € 11,30 € 11,30 € – 71 % Kurzstrecke Einzel 1,80 € Kurzstrecke Einzel 1,60 € 1,80 € --- – 42 % Kurzstrecke 4er 6,20 € Kurzstrecke 4er 5,50 € --- --- – 24 % Einzelfahrt Kind 1,30 € Einzelfahrt Kind 1,50 € --- 1,70 € n.d. 4er-Ticket Kind 4,90 € 8er-Ticket Kind (8für7) (5,10 €) --- 6,48 € n.d. Kurzstrecke Kind 0,80 € Kurzstrecke Kind 0,80 € --- --- n.d. Kurzstrecke Kind 4er 3,10 € Kurzstrecke Kind 4er 3,10 € --- --- n.d. 7-Tage-MobiCard 23,30 € 7-Tage-MobiCard 24,50 € --- 24,90 € + 8 % 9-Uhr-MobiCard 63,00 € 9-Uhr-MC im Abo 57,20 € --- 68,00 € – 29 % 31-Tage-MobiCard 79,90 € MobiCard im Abo 76,60 € --- 85,00 € – 5 % Solo 31 67,80 € Solo 31 71,90 € --- 76,60 € + 39 % Nürnberg-Pass Monat 30,80 € Nürnberg-Pass Monat 30,80 € --- --- n.d. 9-Uhr-JahresAbo 44,20 € 9-Uhr-Abo 29,10 € --- --- + 172 % JahresAbo Plus 60,30 € --- --- --- 66,20 € zu MobiCard-Abo JahresAbo 55,10 € JahresAbo 58,40 € --- 60,50 € ++ 55 %% --- --- JahresAbo Partner 38,80 € --- --- Abo 6 (und Abo 3) 61,70 € --- --- --- 68,60 € zu Solo31 Schüler/Azubi Woche 16,80 € Schüler/Azubi Woche 18,40 € --- 19,30 € n.d. Schüler/Azubi Monat 50,90 € Sch.-Freifahrer, Azubis 53,90 € --- 57,60 € + 0 % ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2576 --- --- Schüler Selbstzahler 25 / 40 € --- 57,60 € + 54 % © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PPrroodduukktt hheeuuttee | PPrreeiiss PPSS AA 22001155 | PPrroodduukktt NNEEUU | SSSzzzeeennnaaarrriiiooo VVVIII (((222000111555))) | PPrreeiiss PPSS 33 // 22++TT 22001155 aallss PPrreeiissggrreennzzee | NNaacchhffrraaggeeeeffffeekktt ((FFüürrtthh iinn PPSS AA)) | |||
| Normal | Fahrer | |||||||
| Einzelfahrt | 2,60 € | Einzelfahrt | 3,00 € | 3,20 € | 3,30 € | – 31 % | ||
| 4er-Ticket | 9,80 € | 8er-Ticket (8 für 7) | (10,20 €) | --- | 12,96 € | + 14 % | ||
| TagesTicket Solo | 5,40 € | TagesTicket Solo | 7,50 € | 7,70 € | --- | – 74 % | ||
| TagesTicket Plus | 9,40 € | TagesTicket Plus | 11,30 € | 11,30 € | 11,30 € | – 71 % | ||
| Kurzstrecke Einzel | 1,80 € | Kurzstrecke Einzel | 1,60 € | 1,80 € | --- | – 42 % | ||
| Kurzstrecke 4er | 6,20 € | Kurzstrecke 4er | 5,50 € | --- | --- | – 24 % | ||
| Einzelfahrt Kind | 1,30 € | Einzelfahrt Kind | 1,50 € | --- | 1,70 € | n.d. | +6% aus Kinder-Kurzstrecke | |
| 4er-Ticket Kind | 4,90 € | 8er-Ticket Kind (8für7) | (5,10 €) | --- | 6,48 € | n.d. | +39% aus Kinder-Kurzstrecke 4er | |
| Kurzstrecke Kind | 0,80 € | Kurzstrecke Kind | 0,80 € | --- | --- | n.d. | ||
| Kurzstrecke Kind 4er | 3,10 € | Kurzstrecke Kind 4er | 3,10 € | --- | --- | n.d. | ||
| 7-Tage-MobiCard | 23,30 € | 7-Tage-MobiCard | 24,50 € | --- | 24,90 € | + 8 % | ||
| 9-Uhr-MobiCard | 63,00 € | 9-Uhr-MC im Abo | 57,20 € | --- | 68,00 € | – 29 % | ||
| 31-Tage-MobiCard | 79,90 € | MobiCard im Abo | 76,60 € | --- | 85,00 € | – 5 % | ||
| Solo 31 | 67,80 € | Solo 31 | 71,90 € | --- | 76,60 € | + 39 % | ||
| Nürnberg-Pass Monat | 30,80 € | Nürnberg-Pass Monat | 30,80 € | --- | --- | n.d. | ||
| 9-Uhr-JahresAbo | 44,20 € | 9-Uhr-Abo | 29,10 € | --- | --- | + 172 % | ||
| JahresAbo Plus | 60,30 € | --- | --- | --- | 66,20 € | zu MobiCard-Abo | ||
| JahresAbo | 55,10 € | JahresAbo | 58,40 € | --- | 60,50 € | ++ 55 %% | ||
| --- | --- | JahresAbo Partner | 38,80 € | --- | --- | |||
| Abo 6 (und Abo 3) | 61,70 € | --- | --- | --- | 68,60 € | zu Solo31 | ||
| Schüler/Azubi Woche | 16,80 € | Schüler/Azubi Woche | 18,40 € | --- | 19,30 € | n.d. | ||
| Schüler/Azubi Monat | 50,90 € | Sch.-Freifahrer, Azubis | 53,90 € | --- | 57,60 € | + 0 % | ||
| ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellu --- © PROBST & CONSORTEN M | ng des Vorzugsszen --- ARKETING-BERATUN | arios 2576 Schüler Selbstzahler G 9. März | 25 / 40 € 2015 | --- | 57,60 € | + 54 % |
| 4 Preisvergleich mit zweiter Stufe Stadttarif Im Vergleich zur „2. Stufe Stadttarif“ wird der Bartarif in Szenario VI stärker gespreizt – dafür gibt es deutlich attraktivere Zeitkarten. PPrreeiiss PPSS AA ZZwweeiittee SSttuuffee SSzzeennaarriioo VVII ((22001155)) *: Eigene Hoch- PPrroodduukktt hheeuuttee PPrroodduukktt NNEEUU rechnung mit 22001155 SSttaaddttttaarriiff ((22001155))** Normal Fahrer +5,5 % ohne Einzelfahrt 2,60 € 2,75 € Einzelfahrt 3,00 € 3,20 € Atzelsberger Erhöhung; 4er-Ticket 9,80 € 10,35 € 4er/8er-Ticket (8 für 7) (10,20 €) --- Preisabweichung TagesTicket Solo 5,40 € 5,70 € TagesTicket Solo 7,50 € 7,70 € durch Rundungs- TagesTicket Plus 9,40 € 9,90 € TagesTicket Plus 11,30 € 11,30 € effekte möglich Kurzstrecke Einzel 1,80 € 1,90 € Kurzstrecke Einzel 1,60 € 1,80 € Kurzstrecke 4er 6,20 € 6,55 € Kurzstrecke 4er 5,50 € --- Einzelfahrt Kind 1,30 € 1,35 € Einzelfahrt Kind 1,50 € --- 4er-Ticket Kind 4,90 € 5,15 € 4er/8er-Ticket Kind (5,10 €) --- Kurzstrecke Kind 0,80 € 0,85 € Kurzstrecke Kind 0,80 € --- Kurzstrecke Kind 4er 3,10 € 3,25 € Kurzstrecke Kind 4er 3,10 € --- 7-Tage-MobiCard 23,30 € 24,60 € 7-Tage-MobiCard 24,50 € --- 9-Uhr-MobiCard 63,00 € 66,50 € 9-Uhr-MC im Abo 57,20 € --- 31-Tage-MobiCard 79,90 € 84,30 € MobiCard im Abo 76,60 € --- Solo 31 67,80 € 71,50 € Solo 31 71,90 € --- Nürnberg-Pass Monat 30,80 € 32,50 € Nürnberg-Pass Monat 30,80 € --- 9-Uhr-JahresAbo 44,20 € 46,60 € 9-Uhr-Abo 29,10 € --- JahresAbo Plus 60,30 € 63,60 € --- --- --- JahresAbo 55,10 € 58,10 € JahresAbo 58,40 € --- --- --- --- JahresAbo Partner 38,80 € --- Abo 6 (und Abo 3) 61,70 € 65,10 € --- --- --- Schüler/Azubi Woche 16,80 € 17,70 € Schüler/Azubi Woche 18,40 € --- Schüler/Azubi Monat 50,90 € 53,70 € Sch.-Freifahrer, Azubis 53,90 € --- ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2677 --- --- --- Schüler Selbstzahler 25 / 40 € --- © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| PPrroodduukktt hheeuuttee | PPrreeiiss PPSS AA 22001155 | ZZwweeiittee SSttuuffee SSttaaddttttaarriiff ((22001155))** | PPrroodduukktt NNEEUU | SSzzeennaarriioo VVII ((22001155)) | ||
| Normal | Fahrer | |||||
| Einzelfahrt | 2,60 € | 2,75 € | Einzelfahrt | 3,00 € | 3,20 € | |
| 4er-Ticket | 9,80 € | 10,35 € | 4er/8er-Ticket (8 für 7) | (10,20 €) | --- | |
| TagesTicket Solo | 5,40 € | 5,70 € | TagesTicket Solo | 7,50 € | 7,70 € | |
| TagesTicket Plus | 9,40 € | 9,90 € | TagesTicket Plus | 11,30 € | 11,30 € | |
| Kurzstrecke Einzel | 1,80 € | 1,90 € | Kurzstrecke Einzel | 1,60 € | 1,80 € | |
| Kurzstrecke 4er | 6,20 € | 6,55 € | Kurzstrecke 4er | 5,50 € | --- | |
| Einzelfahrt Kind | 1,30 € | 1,35 € | Einzelfahrt Kind | 1,50 € | --- | |
| 4er-Ticket Kind | 4,90 € | 5,15 € | 4er/8er-Ticket Kind | (5,10 €) | --- | |
| Kurzstrecke Kind | 0,80 € | 0,85 € | Kurzstrecke Kind | 0,80 € | --- | |
| Kurzstrecke Kind 4er | 3,10 € | 3,25 € | Kurzstrecke Kind 4er | 3,10 € | --- | |
| 7-Tage-MobiCard | 23,30 € | 24,60 € | 7-Tage-MobiCard | 24,50 € | --- | |
| 9-Uhr-MobiCard | 63,00 € | 66,50 € | 9-Uhr-MC im Abo | 57,20 € | --- | |
| 31-Tage-MobiCard | 79,90 € | 84,30 € | MobiCard im Abo | 76,60 € | --- | |
| Solo 31 | 67,80 € | 71,50 € | Solo 31 | 71,90 € | --- | |
| Nürnberg-Pass Monat | 30,80 € | 32,50 € | Nürnberg-Pass Monat | 30,80 € | --- | |
| 9-Uhr-JahresAbo | 44,20 € | 46,60 € | 9-Uhr-Abo | 29,10 € | --- | |
| JahresAbo Plus | 60,30 € | 63,60 € | --- | --- | --- | |
| JahresAbo | 55,10 € | 58,10 € | JahresAbo | 58,40 € | --- | |
| --- | --- | --- | JahresAbo Partner | 38,80 € | --- | |
| Abo 6 (und Abo 3) | 61,70 € | 65,10 € | --- | --- | --- | |
| Schüler/Azubi Woche | 16,80 € | 17,70 € | Schüler/Azubi Woche | 18,40 € | --- | |
| Schüler/Azubi Monat ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellu | 50,90 € ng des Vorzugsszen | 53,70 € arios 26 | Sch.-Freifahrer, Azubis | 53,90 € | --- | |
| --- © PROBST & CONSORTEN M | --- ARKETING-BERATUN | 77 --- G 9. März | Schüler Selbstzahler 2015 | 25 / 40 € | --- |
4 Erläuterung „Ingolstädter Modell“ Ein städt. Zuschuss senkt die Ungerechtigkeit zwischen Freifahrern und Selbstzahlern, was durch Landeszuschüsse kofinanziert wird. } Ungerechtigkeit heute: } Schüler, die über 3 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten nicht nur den Schul-, sondern auch die Freizeitwege kostenlos. } Schüler unter der Freifahrergrenze müssen 50,90 €/ Monat zahlen. } 50 € Preisunterschied bei tw. wenigen Metern } Ingolstädter Modell: } Zuschuss der Stadt an Selbstzahler, um hohen Schülermonatskartenpreis zu senken } VAG rechnet den vollen Preis ab. } Nachfragesteigerung durch günstigeren Preis steigert §45a-Erlöse entsprechend, solange der Freistaat die veraltete Gesetzeslage nicht ändert. } Abgestimmtes Szenario für Nürnberg } Endpreis Sek I (5.-10. Klasse): 25 EUR mtl. } Endpreis Sek II: 40 EUR mtl. wegen höherer Nutzung } Variationen: Auch Teilzeitschüler (Azubis)? Auch Schüler außerhalb staatlich anerkannter Schulen? ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2778 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
4 Erläuterung „Ingolstädter Modell“ Ein städtischer Rabatt spült zusätzliches Geld in die VAG-Kassen, u.a. vom Freistaat, fließt aber großteils über den Verlustausgleich zurück. Stadt 25,- € Eigenanteil 25,90 € Zuschuss Zuschussabwicklung über VAG- Kundencenter; Kauf von 11 Monatskarten am Stück 50,90 € entfallende Vorher-Umsätze Reduzierter Verlustausgleich € 3 4 9, 12% an andere Gesetzlicher Ausgleich Verbundpartner nach §45a PBefG in N/FÜ/Stein je Schüler-Monatskarte ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2879 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
25,- € Eigenanteil
| R | eduzierter Verlustausgleich |
|---|
4 Szenario VI: Erlöseffekte im Überblick Für den Wirtschaftsplan der VAG ergeben sich Mehrerlöse zwischen 2 und 6 Mio. €, aus Sicht der Stadt max. geringe Mehrbelastungen. Haushaltssicht der Budgetsicht Effekt Stadt* der VAG Kostenwert Ingolst. Bruttozuschuss der Stadt: Basisszenario VI ohne 9h-Abo + 1,9 Mio. € + 1,9 Mio. € Modell mit Privatschülern Sek I: 2,17 Mio. € pro Jahr aktualisieren + 9-Uhr-Abo für 30 € – 3,5 Mio. € – 3,5 Mio. € Sek II/Azubis: ... + Ingolstädter Modell Sek I – 0,5 Mio. € + 1,6 Mio. € + Ingolstädter Modell Sek II, Azubis – 0,9 Mio. € + 0,6 Mio. € + FirmenAbo ab 360 € + 0,3 Mio. € + 0,3 Mio. € Potenzial für Verdopplung auf ca. 2 Mio. € vorhanden ++ AAnnppaassssuunngg ssttääddtt.. PPaarrkkggeebbüühhrreenn + 0,9 Mio. € --- ++ MMeehhrrnnuuttzzuunnggsseeffffeekktt VVAAGG + 1,2 Mio. € + 1,2 Mio. € Potenzial für Verdreifachung auf ca. 3,5 Mio. € vorhanden SUMME Nbg. „aus eigener Kraft“ – 0,6 Mio. € + 2,1 Mio. € Weitere Potenziale + MobiCard-Zeitkartenfamilie (D5) + 0,3 Mio. € + 0,3 Mio. € durch längere Kundenbindung + Rabattsenkung Kinder-Bartarif + 0,2 Mio. € + 0,2 Mio. € Senkung auf 30 % statt 50% + Städte-Ring-Modell: + 1,5 Mio. € + 1,5 Mio. € Umlandverkehre beteiligen (B5) 1% Sonderzuschlag auf alle VGN-Tickets SUMME mit VGN-Einbezug + 1,4 Mio. € + 4,1 Mio. € + Herausnahme Fürth aus A (B2) + 2,6 Mio. € + 2,6 Mio. € *: Hier sind VAG-Erlöse zu 100% enthalten, da sie kostenmindernd auf SUMME maximal + 4,0 Mio. € + 6,7 Mio. € den städtischen Verlustausgleich wirken. ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 2980 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| Effekt | Haushaltssicht der Stadt* | Budgetsicht der VAG |
|---|---|---|
| Basisszenario VI ohne 9h-Abo | + 1,9 Mio. € | + 1,9 Mio. € |
| + 9-Uhr-Abo für 30 € | – 3,5 Mio. € | – 3,5 Mio. € |
| + Ingolstädter Modell Sek I | – 0,5 Mio. € | + 1,6 Mio. € |
| + Ingolstädter Modell Sek II, Azubis | – 0,9 Mio. € | + 0,6 Mio. € |
| + FirmenAbo ab 360 € | + 0,3 Mio. € | + 0,3 Mio. € |
| ++ AAnnppaassssuunngg ssttääddtt.. PPaarrkkggeebbüühhrreenn ++ MMeehhrrnnuuttzzuunnggsseeffffeekktt VVAAGG | + 0,9 Mio. € | --- |
| + 1,2 Mio. € | + 1,2 Mio. € | |
| SUMME Nbg. „aus eigener Kraft“ | – 0,6 Mio. € | + 2,1 Mio. € |
| + MobiCard-Zeitkartenfamilie (D5) | + 0,3 Mio. € | + 0,3 Mio. € |
| + Rabattsenkung Kinder-Bartarif | + 0,2 Mio. € | + 0,2 Mio. € |
| + Städte-Ring-Modell: Umlandverkehre beteiligen (B5) | + 1,5 Mio. € | + 1,5 Mio. € |
| SUMME mit VGN-Einbezug | + 1,4 Mio. € | + 4,1 Mio. € |
| SUMME maximal | + 4,0 Mio. € | + 6,7 Mio. € |
|---|
4 Szenario VI: Mengeneffekte im Überblick Auf der Nachfrageseite schafft das Wunschszenario VI a etwas besser, den Fahrgastrückgang im Gelegenheitssortiment aufzufangen. SSzzeennaarriioo VVII „„99--UUhhrr--AAbboo mmiitt EErrggeebbnniiss KKuunnddeennbbiinndduunnggssffookkuuss““ Fürth in PS A Fürth nach PS 3 Menge Bartarif – 27,2 % – 21,1 % Menge Zeitkarten + 17,5 % + 14,1 % Menge gesamt + 7,3 % + 6,1 % Trennung Nürnberg und Fürth: PS A analog zu Heute: Fürth eigene Stadtpreisstufe B; Fürth PS B nur im Stadtgebiet gültig; Nürnberg immer PS A, die auch in Fürth gilt Preisstufe 3 für Fahrten über die Stadtgrenze PS A PS A Nürnberg Nürnberg PS B PS B Fürth 100 200 Fürth 100 150 200 PS A 200 PS A PS A PS 3 ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 3081 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| EErrggeebbnniiss | SSzzeennaarriioo VVII „„99--UUhhrr--AAbboo mmiitt KKuunnddeennbbiinndduunnggssffookkuuss““ | |
|---|---|---|
| Fürth in PS A | Fürth nach PS 3 | |
| Menge Bartarif | – 27,2 % | – 21,1 % |
| Menge Zeitkarten | + 17,5 % | + 14,1 % |
| Menge gesamt | + 7,3 % | + 6,1 % |
| Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Fürth 200 | 100 20 |
| Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Fürth 200 | 100 15 |
| 4 Szenario VI: Vorteile für die Zielgruppen für Zeitkarten (zu Preisen 2016) Ein zentrales Leitmotiv: Wer sich an die VAG bindet, wird stärker belohnt als bisher – nicht nur ab 9 Uhr! -34% 9 Uhr Abo-Karte: 30 € flexibel Studenten: Lohnt sich schon ab 12 Fahrten oder 6 Hin- und Rückfahrten bzgl. Grundbeitrag: im Monat! Haupt- ca. 11 €/Monat -9% (verbundweit) 9 Uhr MobiCard-Abo 59 € verkehrs- Lohnt sich schon ab 23 Fahrten oder 12 Hin- zeit und Rückfahrten im Monat! -3% Über Vollzeit MobiCard-Abo: 79 € 50% Schüler: Lohnt sich schon ab 31 Fahrten oder 16 25-40 € Hin- und Rückfahrten im Monat! Ingolstädter Unflexibel -30% Modell Vollzeit Partnerkarte: 40 € bzgl. Lohnt sich schon ab 16 Fahrten oder 8 Hin- und Haupt- Rückfahrten im Monat! verkehrs- Studenten: Über zeit Aufpreis ca. 40% Relaunch Firmenticket: z.B. 30 € 32 €/Monat Auch für kleinere Firmen; lohnt sich durch Arbeitgeber-Zuschuss und VGN-Rabatt deutliche Preissenkung Sondergruppen Selten Häufig Täglich kleinere Preissenkung ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 3182 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015 | |
|---|---|
| Deutliche Preissenkung |
| -34% 9 Uhr Abo-Karte: 30 € Lohnt sich schon ab 12 Fahrten oder 6 Hin- und Rückfahrten im Monat! | |
|---|---|
| 9% 9 Uhr MobiCard-Abo 59 € Lohnt sich schon ab 23 Fahrten oder 12 Hin- und Rückfahrten im Monat! |
ber 50% Schüler: 25-40 € Ingolstädter Modell
Studenten: Aufpreis ca. 32 €/Monat
| 3% Vollzeit MobiCard-Abo: 79 € Lohnt sich schon ab 31 Fahrten oder 16 Hin- und Rückfahrten im Monat! | ||
|---|---|---|
| 0% Vollzeit Partnerkarte: 40 € Lohnt sich schon ab 16 Fahrten oder 8 Hin- und Rückfahrten im Monat! | ||
| 40% Relaunch Firmenticket: z.B. 30 € Auch für kleinere Firmen; lohnt sich durch Arbeitgeber-Zuschuss und VGN-Rabatt |
deutliche Preissenkung
kleinere Preissenkung
4 Leitmotive des Vorzugsszenarios Durch eine differenziertere Entwicklung der Preise wird jedem potenziellem Nutzer klar: Günstige Preise gibt es gegen Bindung! } Abschöpfung in den Märkten, die bisher eher preisunelastisch waren und wenig Bindung enthielten } Vereinfachung und Vergünstigung im Nahbereich: neue Kurzstrecke günstiger, einfacher zu verstehen } Nur wer sich bindet, wird mit einem Rabatt belohnt – wer die Busse und Bahnen nur im Notfall nutzt, muss mehr bezahlen } Familienfreundlichkeit: Die zweite Vollzeitkarte pro Familie wird deutlich rabattiert. Schüler ohne gesetzliche Freifahrt erhalten ein günstiges Ticket } Klare Flaggschiffprodukte für jeden Markt: } Abo und 9-Uhr-Abo für für regelmäßige Nutzer } Mehrfahrtenkarten für den einheimischen Gelegenheitsnutzer } Tageskarten für den Touristen, der Einfachheit wünscht Steuerungskreis „Tarif in Nürnberg“: Abstimmung Vorzugsszenario 3283 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 6. März 2015
Ihre Ansprechpartner PPPrrrooojjjeeekkktttbbbeeeaaarrrbbbeeeiiittteeerrr Diplom-Volkswirt Diplom-Verkehrswirtschaftler GERHARD PROBST CHRISTOPH STADTER Geschäftsführer Senior Consultant }g.probst@probst-consorten.de }c.stadter@probst-consorten.de }Tel. 0351 42440-13 }Tel. 0351 42440-11 BBBeeerrraaatttuuunnngggssssssccchhhwwweeerrrpppuuunnnkkkttteee }Erlösoptimale Tarif- und }Entwicklung und Moderation von Vertriebsstrategien Marketingstrategien für }Alternative und integrierte Verkehrsunternehmen und Mobilitätsangebote Verbünde }Quantitative Marktforschung }Kundenbindungsmanagement }Ertragsmanagement im }Preis-Leistungs-Strategien Regionalbusverkehr }Vertriebsstrategien }SPNV-Markt ÖPNV-Tarif Nürnberg: Vorstellung des Vorzugsszenarios 3384 © PROBST & CONSORTEN MARKETING-BERATUNG 9. März 2015
| PPPrrrooojjjeeekkktttbbbeeeaaarrrbbbeeeiiittteeerrr | |
|---|---|
| Diplom-Volkswirt GERHARD PROBST Geschäftsführer | Diplom-Verkehrswirtschaftler CHRISTOPH STADTER Senior Consultant |
| }g.probst@probst-consorten.de }Tel. 0351 42440-13 | }c.stadter@probst-consorten.de }Tel. 0351 42440-11 |
| BBBeeerrraaatttuuunnngggssssssccchhhwwweeerrrpppuuunnnkkkttteee | |
| }Entwicklung und Moderation von Marketingstrategien für Verkehrsunternehmen und Verbünde }Kundenbindungsmanagement }Preis-Leistungs-Strategien }Vertriebsstrategien | }Erlösoptimale Tarif- und Vertriebsstrategien }Alternative und integrierte Mobilitätsangebote }Quantitative Marktforschung }Ertragsmanagement im Regionalbusverkehr }SPNV-Markt |
Stpl/016/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
Anlagen: Entscheidungsvorlage 2022-02-23_Stellungnahme
Sachverhalt (kurz):
Derzeit wird ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (kurz: LEP) durchgeführt. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:
- Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 3. Für nachhaltige Mobilität
Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg wurde basierend auf einer umfassenden Beteiligung aller vom LEP-Entwurf berührten Geschäftsbereiche und Referate erarbeitet.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es werden im LEP fachübergreifend Themen festgelegt, die Auswirkungen auf alle Lebensfelder und Bevölkerungsgruppen haben.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vom 23.02.2022.
Beilage
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
1. Anlass
Derzeit wird ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (kurz: LEP) durchgeführt. Das LEP legt gemäß Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes fest. Die letzte Teilortschreibung wurde am 16.09.2019 beschlossen.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns1. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Das LEP hat zur Aufgabe: die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen, vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden, alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren, Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.
2. LEP-Entwurf vom 14. Dezember 2021
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung beschlossen. Gemäß § 9 Abs.1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEP zu beteiligen. Die Stadt Nürnberg wurde daher vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) aufgerufen bis zum 01. April 2022 Stellung zu nehmen.
Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen: 1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 3. Für nachhaltige Mobilität
Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.
Die Staatsregierung reagiert damit auf die Handlungserfordernisse, die Kommunen bereits seit mehreren Jahren beschäftigen und die größtenteils bereits Eingang in das städtische Handeln gefunden haben (z.B. Klimafahrplan, Klimabaukasten für die Bauleitplanung, Masterplan nachhaltige Mobilität).
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen. Die wesentlichen Änderungen des LEP-Entwurfs sind in einer Änderungsbegründung zusammengefasst. Diese sowie die vollständige Fassung des LEP-Entwurfs kann im Internet unter der Adresse https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/ eingesehen werden.
1 https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm/
3. Stellungnahme der Stadt Nürnberg zum LEP-Entwurf
Die beiliegende Stellungnahme der Stadt Nürnberg vom 23.02.2022 basiert auf einer umfassenden Beteiligung aller vom LEP-Entwurf berührten Geschäftsbereiche und Referate. Im Vorfeld erfolgte auch eine Behandlung durch den Vorstand des Bayerischen Städtetags. Die Stellungnahme wird vorab an den Bayerischen Städtetag sowie den Planungsverband Region Nürnberg zur Verfügung gestellt.
Im Aufbau orientiert sich die Stellungnahme der Stadt Nürnberg an der Gliederung des LEP- Entwurfs.
Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der LEP-Entwurf zwar die richtigen Schwerpunktthemen aufgreift, insgesamt aber relativ vage bleibt und die Auswirkungen der geänderten Festlegungen auf kommunaler Ebene aufgrund des hohen Abstraktionsgrade derzeit nur schwer absehbar und beurteilbar sind. Die vielfältigen Herausforderungen (stark) wachsender Großstädte im Rahmen des Themenfeldes „für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“ werden nur unzureichend beachtet. Die LEP-Teilfortschreibung zielt in erster Linie darauf ab, die Entwicklungschancen von ländlichen und strukturschwachen Räumen in Bayern zu verbessern. Für (stark) wachsende Städte bietet der LEP-Entwurf kaum substanzielle Hilfestellungen.
Die landesplanerischen Festlegungen insbesondere in den umweltrelevanten Themenbereichen bleiben weiterhin wenig konkret und sind überwiegend als Empfehlungen bzw. Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet. Dies ist vor dem Hintergrund des ausgerufenen Themenfeldes der Teilfortschreibung „für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ aus Sicht der Stadt Nürnberg bedauerlich. Die Teilfortschreibung führt somit nicht zu einer Schärfung des landesplanerischen Instrumentariums, stattdessen wird häufig auf die nachfolgenden Planungsebenen abgeschichtet.
Die Festlegungen im Rahmen des dritten Themenfeldes „für nachhaltige Mobilität“ werden begrüßt. Besonders die Fokussierung auf den öffentlichen Personenverkehr, die Betonung flexibler und alternativer Verkehre, insbesondere für Fahrräder, die Möglichkeit der Sicherung von Trassen für den schienengebunden öffentlichen Personenverkehr in Regionalplänen und die Hinwirkung auf die Erstellung regional oder interkommunal abgestimmter Mobilitätskonzepte entsprechen den Anforderungen an nachhaltige Mobilität. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden und eine stärkere Beachtung des Fußverkehrs, insbesondere für die Zurücklegung kürzerer Strecken, erfolgen.
Es wird im Entwurf der Teilfortschreibung auch seitens des Bayerischen Städtetags ein wiedererstarkter Wille der Staatsregierung erkannt, Zielvorgaben für eine mittelfristige Entwicklung des Freistaats niederzuschreiben und mit Maßnahmen zu versehen. Dies wird vor dem Hintergrund begrüßt, dass eine Vielzahl an Festlegungen des LEP kaum noch über Selbstverständlichkeiten hinauskamen, und sich immer deutlicher gezeigt hat, dass die seit Jahren fortschreitende Straffung des LEP ihre Grenzen erreicht und teilweise überschritten hat. Inwiefern die neuen Festlegungen im LEP seitens der Staatsregierung nun auch mit Maßnahmen und einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden mit Leben erfüllt werden, wird sich in Zukunft zeigen.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Per Mail: LEP-Beteiligung@stmwi.bayern.de
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP);
Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021
Ihr Schreiben vom 20.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) um eine Stellungnahme zur am 14. Dezember 2021 im Ministerrat beschlossenen Entwurfsfassung gebeten. Aus Sicht der Stadt Nürnberg sind folgende Anmerkungen wesentlich:
Den Inhalten der Teilfortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird in großen Teilen zugestimmt. Die in der Änderung vorgebrachten Grundideen hinsichtlich der zumeist umweltbezogenen Themenkomplexe Flächenverbrauch, Innen-vor Außenentwicklung, Freiraumqualifizierung, Resilienz, multimodale Mobilität, Energie und Digitalisierung haben seit Längerem Eingang in die Ziele des Nürnberger Verwaltungshandeln und der Stadtentwicklung gefunden. Die Fortschreibung des LEP umfasst Zielvorgaben für die Entwicklung des Freistaats um mit den aktuellen Herausforderungen, denen sich auch die Stadt Nürnberg stellen muss, umgehen zu können. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Den im LEP-Entwurf bewusst vage gehaltenen Zielen und Grundsätzen eine gewisse Verbindlichkeit auf Ebene der Regional- und Landesplanung zu verleihen erscheint sinnvoll. Für die Fortschreibung der Regionalpläne und deren Vollzug wird jedoch Personal in den Regionalen Planungsverbänden benötigt. Die Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm werden zudem nicht gewichtet. So entsteht ein Nebeneinander verschiedener Themen und Handlungsfelder. Zwischen diesen bestehen regelmäßig Konflikte und Nutzungskonkurrenzen, die im Rahmen der Landes- und Regionalplanung i.d.R. nicht aufgelöst und somit in der kommunalen Bauleitplanung adäquat dargestellt und abgewogen werden müssen. Auch dafür müssen entsprechende Ressourcen bereitstehen. Verfahren sind bereits jetzt komplex und aufwendig.
Die Forderung des Bayerischen Städtetags, die neuen Festlegungen im Seite 2 von 13 LEP in Maßnahmen und einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden (keine punktuellen Förderprogramme) mit Leben zu füllen, wird ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht der Stadt Nürnberg fällt auf, dass das Landesentwicklungsprogramm stark auf ländliche Räume und dünn besiedelte Räume fokussiert. Ballungsräume wie etwa die Europäische Metropolregion Nürnberg nehmen eine untergeordnete Rolle ein, wenngleich auch hier im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse große Herausforderungen bzgl. Raumordnung, Infrastrukturausstattung und Flächenverbrauch zu verzeichnen sind. Sinnvoll und notwendig ist aus der Sicht der Stadt Nürnberg eine Landesplanung, die Räume entsprechend ihren Begabungen fördert und unterstützt. Ein solches "Stärken stärken" ist auch die Strategie, mit der es beispielsweise in der Europäischen Metropolregion Nürnberg erfolgreich gelingt, die Balance und den Zusammenhalt zwischen höchst unterschiedlich entwickelten Teilräumen zu bewahren.
Metropolen wie Nürnberg stehen derzeit vor verschiedenen drängenden Problemen. Eines davon ist die verträgliche Nachverdichtung von Ballungsräumen. In hoch verdichteten Städten wie Nürnberg konkurrieren Wohnungsbau, Grün- und Freiflächenschaffung/ -erhalt, Gewerbe, Handel sowie soziale, kulturelle und Bildungsinfrastruktur miteinander um die wenigen verfügbaren Flächen. Jede Nachverdichtung erzeugt weiteren Bedarf an sozialer Infrastruktur sowie innerstädtischen Grün- und Freiflächen und muss dazu beitragen, das bestehende Infrastrukturangebot bedarfsgerecht zu ergänzen. Hier bedarf es ergänzender Leitlinien für eine integrierte und sozial sowie ökologisch verträgliche Stadtentwicklung bzw. Nachverdichtungspolitik.
Eine weitere Herausforderung und zugleich eine Chance unserer Zeit – nicht nur für Großstädte – ist die Digitalisierung. Die Digitalisierung als Zukunftsfrage und die Ergänzung von Versorgungseinrichtungen durch digitale Angebote sowie der Ausbau der Infrastruktur werden im LEP zwar erwähnt, das Thema wird jedoch unzureichend dargestellt. Inwiefern beispielweise der Ausbau der Digitalisierung im gesamten Land zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (z.B. Gewerbe) und zur Verbesserung der Entwicklung des ländlichen Raumes beiträgt, sollte durch seriöse Prognosen und laufende Raumbeobachtung geprüft werden, weil dies auch Konsequenzen z. B. für die städtische Flächennutzungsplanung hätte. In Bezug auf die Auswirkungen der Digitalisierung sowie etwaigen Regelungsbedarf sollte aus Sicht der Stadt Nürnberg im LEP noch nachgebessert werden.
Zu den jeweiligen Kapiteln nimmt die Stadt Nürnberg wie folgt Stellung:
Leitbild und Vision Bayern 2035
Im Leitbild wird auf die Komplexität und Wechselwirkungen der verschiedenen Themen hingewiesen, aus der ein besonderer Abstimmungsbedarf für die räumliche Ordnung und Entwicklung resultiert. Das LEP soll zur Vermeidung räumlicher Konflikte beitragen. Dieser
Beitrag kann aus Sicht der Stadt Nürnberg nicht gesehen werden, da das LEP zwar zu allen wichtigen Handlungsfeldern Weichen stellt, diese jedoch gleichgewichtet nebeneinanderstehen. Eine adäquate Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen sowie öffentlichen und privaten Interessen wird auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung vorgenommen. Dafür müssen die Kommunen mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden.
Im Leitbild werden Natur und Landschaft als unverzichtbare Säulen für die Marke Bayern benannt, jedoch bleibt es rein bei dieser Feststellung; sich daraus ergebende Handlungserfordernisse bzw. Zieldefinitionen, wie der Schutz des Freiraums, fehlen im Leitbild.
Flächendeckend leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur Hier sollte ergänzt werden, dass die Versorgung aller Räume mit öffentlichem Nahverkehr möglichst schienengebunden erfolgen soll.
Maßvolle und effiziente Flächeninanspruchnahme Hier sollte ergänzt werden, dass effiziente Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen sind. Siedlungsbereiche sollten nachhaltig ausgestaltet sein.
1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung
und Ordnung Bayerns
1.2 Demographischer Wandel Der demographische Wandel ist ein in Nürnberg sehr präsentes Thema, dass im LEP nicht adäquat für Großstädte Eingang findet. Er vollzieht sich in Großstädten anders als im ländlichen Raum: Hier wird die Bevölkerung zwar auch älter, aber mit abgeschwächter Dynamik: Zuwanderung und höhere Geburtenraten sorgen für eine vielfältige und in der Summe etwas jüngere Bevölkerung. Siedlungsentwicklung und Infrastrukturplanung müssen auch diese Zielgruppen in den Blick nehmen, wenn sie von demografischen Wandel sprechen. Dies scheint in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms noch ausbaufähig (z.B. auch Leitbild, Kapitel 3.1.1, Kapitel 8.1).
1.3 Klimawandel Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gehören aus Sicht der Stadt Nürnberg zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die zusätzlichen Festlegungen im LEP werden damit ausdrücklich begrüßt. Es fehlt jedoch eine Definition des Begriffs Klimaneutralität; zudem werden keine konkreten angestrebten Werte der Emissionsminderung genannt, die zur Zielerreichung - spätestens 2040 klimaneutral zu sein - notwendig sind. Auch fehlen an vielen Stellen konkrete Vorgaben und Planungshinweise, die der Dringlichkeit des Themas angesichts der Zunahme von Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregenereignissen, Hitze, Dürre und Stürme gerecht werden.
1.3.1 Klimaschutz (G 3) Der Erhalt der Klimafunktionen der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Bodens und dessen Humusschichten, der Moore, Auen
und Wälder sowie der natürlichen und naturnahen Vegetation sollte als Seite 4 von 13 Ziel formuliert werden. Eine weitere Auskonkretisierung zur Zielerreichung z.B. die Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten für den Bodenschutz zum Schutz besonders hochwertiger Böden o.ä. wäre wünschenswert
1.3.2 Anpassung an den Klimawandel (G1) Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse in Deutschland im Sommer 2021 und den damit einhergehenden hohen volkswirtschaftlichen Schäden sollte der Grundsatz dahingehend verschärft werden, dass die räumlichen Auswirkungen von Klimaänderung und von klimabedingten Naturgefahren zu beachten sind.
Der zweite Grundsatz sollte um „Retentionsräume bei Starkregen- und Überschwemmungsereignissen“ ergänzt werden.
In den Regionalplänen können nun Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz festgelegt werden. Es fehlen noch genaue Planungshinweise für die Festlegung dieser Flächen; auch ist nicht klar, ob es dieser zusätzlichen Kategorie bedarf oder ob die bestehenden Festlegungen nicht bereits ausreichend sind. Zum Beispiel könnten Regionale Grünzüge mit mehr Funktionen als bisher belegt werden. Nicht selten erfüllen bereits bestehende regionalplanerische Grünzüge und Trenngrüne auch wichtige Funktion für Klima, Freiraumerhaltung und Zäsuren zwischen Siedlungskörpern
2 Raumstruktur
2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums Der Hinweis auf die Beachtung der Leichtigkeit des Verkehrs beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Begründung ist überflüssig. Dies ist bereits in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, in einem Landesentwicklungsprogramm aber nicht ziel-führend, da der Grundsatz dem Ausbau des ÖPNV zuwiderlaufen kann.
2.2.7 Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume Verdichtungsräume haben nicht nur eine Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktion, sondern gewährleisten zudem Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Bildung, z.B. in Schulen, Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit oder Orte der Nachbarschaft und Begegnung. Insbesondere Letztere können einen hohen Beitrag dazu leisten, hochverdichtete Nachbarschaften sozialverträglich zu gestalten. Dies sollte im LEP ergänzt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum zwar der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen gesteigert werden soll, dieser Grundsatz für den Rad- und Fußverkehr jedoch nicht aufgefasst wird. Daher sollte der Grundsatz folgendermaßen ergänzt werden: (G) „Der nicht motorisierte Verkehr soll durch Ausweitung und Aufwertung des Rad- und Fußwegenetzes gestärkt und dessen Anteil an Gesamtverkehrsaufkommen gesteigert werden. (..)“ Es gilt, den gesamten Umweltverbund zu stärken und dessen Anteil am Gesamtverkehr zu erhöhen.
In der dazugehörigen Begründung wird nicht auf die Rolle des Fußverkehrs eingegangen, obwohl die Aufwertung von Gehwegenetzen im dazugehörigen Grundsatz explizit genannt wird. Auch der Fußverkehr kann kürzere MIV-Fahrten ersetzen oder in Kombination mit Rad bzw. ÖPNV zu diesem Ziel beitragen. So ist ein beträchtlicher Anteil der Pkw- Fahrten in Nürnberg unter 3 km lang und kann zum Teil durch zu Fuß gehen ersetzt werden. Daher ist es angemessen, den Absatz „Für eine umwelt- und gesundheitsfreundliche Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens im Verdichtungsraum kommt dem Ausbau des Umweltverbunds (öffentlicher Personennahverkehr und Fahrrad) eine besondere Bedeutung zu (vgl. 4.1.3)“ um den Fußverkehr als essentiellen Bestandteil des Umweltverbunds zu ergänzen. In den Ausführungen zu 4.1.3 wird zudem nur auf die Rolle des öffentlichen Personenverkehrs eingegangen, die Erläuterung der Relevanz des in 2.2.7 (B) genannten Radverkehrs fehlt. Sie sollte gemeinsam mit einem Satz zum Fußverkehr ergänzt werden (siehe Zu 4.1.3 (B)).
3 Siedlungsstruktur
Der Wohnungsmarkt der Stadt Nürnberg ist seit Jahren angespannt. Flächenknappheit und hohe Zuzugszahlen aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung Nürnbergs können dabei als Gründe aufgeführt werden. Die Verbindung von maßvoller Flächeninanspruchnahme und Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zeigt den Spannungsbogen des wohnungspolitischen Handlungsspielraums von Kommunen auf. Die Konzentration auf die Entwicklung von Wohnraum an integrierten Standorten, mit Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, entspricht den wohnungspolitischen Leitzielen der Stadt Nürnberg und gründet auch auf der Vorgabe, Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. An dieser Stelle sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die Preissteigerung im Bausektor – auch durch den teils ungebremsten Anstieg von Bodenpreisen – der Realisierung von angemessenem Wohnraum für alle immer mehr entgegensteht.
3.1.1 Integrierte Siedlungsentwicklung Hier sollte spezifiziert werden, welche konkreten öffentlichen und privaten Dienstleistungs-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden müssen, um eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Zudem sollte der Grundsatz um die Berücksichtigung von Vorranggebieten für Klimaschutz- und Klimaanpassung, der Berücksichtigung von Naturgefahren (z.B. Überschwemmungsgebieten) ergänzt werden.
3.1.2 Abgestimmte Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung Der zweite Grundsatz tritt zwar an Stelle des im LEP-Entwurf entfallenden Ziels 2.2.8 „Integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen“, jedoch fehlt hier die ehemals enthaltene Konkretisierung auf den Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr. Zudem sollte dieser Punkt als Ziel beibehalten und nicht nur als Grundsatz eingestuft werden.
3.2. Innenentwicklung vor Außenentwicklung Seite 6 von 13 Der im LEP-Entwurf enthaltene Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist aus Sicht einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung grundsätzlich zu begrüßen. Da Stadt aber nicht beliebig verdichtet werden kann bzw. eine zu große Dichte weder nachhaltig noch für die in der Stadt lebenden Menschen verträglich ist, muss bauliche Innenentwicklung immer auch mit quantitativen bzw. qualitativen Verbesserungen der Freiraumversorgung sowie der Infrastrukturausstattung einhergehen. Diese Aspekte einer qualifizierten bzw. "dreifachen" Innenentwicklung sollte in der Begründung zu Ziel 3.2 aufgegriffen werden. Das LEP beschreibt hier vor allem Herausforderungen kleinerer Kommunen im ländlichen Raum. Die Herausforderungen einer Großstadt wie Nürnberg, wo Innenentwicklung durch Flächenrevitalisierung, Nachverdichtung und Baulandmobilisierung täglich praktiziert wird, sind im LEP nur unzureichend abgebildet.
Unter dreifacher Innenentwicklung wird eine bauliche und funktionale Innenentwicklung mit der Ergänzung und Qualifizierung von urbanem Grün verstanden, die um eine klimaschonende Mobilitätsoption erweitert wird. Die dreifache Innenentwicklung ermöglicht die Umsetzung von ortsangepassten baulichen und funktionalen Dichten in Verbindung mit sozialer, kultureller und Bildungsinfrastruktur sowie gleichzeitig die Quantität und Qualität des Freiraums zu erhöhen, die Mobilitätsangebote vor Ort zu optimieren und einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Neben dem Prinzip der Multicodierung von Flächen, das im Rahmen der Teilfortschreibung bereits ansatzweise Eingang in das LEP gefunden hat (6.2.3 G2, Agri-PV), sollten auch weitere umweltplanerische Grundsätze, wie das Schwammstadtprinzip als Planungsprinzipien mit landesplanerischem Charakter für ganz Bayern anerkannt und entsprechend im LEP verankert werden. Das Prinzip der Multicodierung sollte noch aktiver weiterverfolgt und detaillierter geregelt werden, um in Raumordnungsgebieten mit hoher Nutzungskonkurrenz flexiblere Planungsfestlegungen zu ermöglichen und den Druck auf den Freiraum zu reduzieren. Um die Umsetzung von Multicodierung in der Raumordnung zu vereinfachen und damit den Freiraum effektiver schützen zu können, sollte eine kritische Überprüfung der einschlägigen Rechtsgrundlagen im BayLplG erfolgen (insb. „Doppelsicherungsverbot“ in Art. 19 II Nr. 4 sowie Art. 21 II Nr. 4 BayLplG).
3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot Das grundsätzliche Festhalten des LEP-Entwurfs am Anbindungsgebot sowie der Wegfall einiger Ausnahmeregelungen wird im Interesse einer nachhaltigen und geordneten Siedlungsentwicklung ausdrücklich begrüßt.
4. Mobilität und Verkehr
Die Ergänzung des Verkehrs- um den Mobilitätsbegriff wird ebenso begrüßt wie die Aussagen zum Ausbau und der Vernetzung von umweltfreundlichen Verkehrsangeboten. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden, da dieser deutlich leistungsfähiger ist als Busverkehre und
besonders auf die langfristige landesplanerische Sicherung entsprechender Flächen angewiesen ist.
4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur (G1) „Neue Mobilitätsformen“ ist kein hinreichend definierter Begriff. Die damit eingeschlossenen Dienstleistungen wie Car-Sharing oder On- Demand-Verkehre können durch Infrastrukturanpassung gefördert werden, aber nicht umgekehrt. Somit ist die Bereitstellung entsprechender Infrastruktur unabhängig davon unverzichtbar. Zudem sind die in der Begründung genannten Beispiele neuer Mobilitätsformen (Stadtseilbahnen und senkrechtstartende Flugobjekte) nicht zielführend, um zu einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur beizutragen und den ÖPNV zu ergänzen bzw. zu stärken. Im Gegenteil, sollten diese Mobilitätsformen konkurrenzfähig zu Bahnen und Bussen sein, hätten diese einen kontraproduktiven Effekt. Stattdessen ist ein klares Bekenntnis zur Neuaufteilung der Flächen im bestehenden Straßenraum zugunsten des Umweltverbunds mit der Schaffung entsprechender Infrastruktur vonnöten, anstatt eine weitere Dimension mit daraus resultierenden neuen Problemen (z. B. Privatsphäre, Schattenwurf, Platzbedarf von Haltestellen und Masten) hinzuzufügen.
(G2) Die Auslastung stellt kein Kriterium zur Förderung von ÖPNV- Maßnahmen dar. Angebotsreduzierungen können die Auslastung zwar erhöhen, sind jedoch nicht im Interesse eines nutzerfreundlichen öffentlichen Verkehrsangebots. Ziel muss stattdessen eine Verbesserung der Angebotsqualität im ÖPNV in Form von Verbindungs-, Erschließungsoder Bedienungsqualität sein. Die „Tragfähigkeit“ der aufgeführten „neuen Technologien“ muss noch nachgewiesen werden, da der Fokus bislang auf Effizienz und niedrigeren Kosten liegt. Die in der Begründung angestrebte Vermeidung eines weiteren Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur sollte auf den motorisierten Individualverkehr eingegrenzt werden. Für den Umweltverbund ist weitere Infrastruktur vonnöten. Dynamische Freigaben von bestehenden Spuren für den MIV, weitere Verkehrsleitsysteme für Ausweichrouten etc. entsprechen nicht dem Interesse der Stadt Nürnberg.
4.1.2 Internationales, nationales und regionales Verkehrswegenetz (S. 74) (G1) Die neu hinzugekommene Einschränkung „bedarfsgerecht“ kann in Hinblick auf den ÖPNV eine Verschlechterung darstellen und sollte daher entsprechend entfallen oder alternativ nach Verkehrsträgern differenziert werden (MIV: maximal bedarfsgerecht, ÖPNV: angebotsorientiert).
4.1.3 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrserschließung (G2) Eine bedarfsorientierte Planung ist eine Verschlechterung gegenüber der bislang verfolgten angebotsorientierten Planung zur Verbesserung des ÖPNV, da so noch weniger reguläre Linienangebote, sondern mehr Bedarfs- bzw. „On Demand“-Verkehre angeboten werden. Das wäre keine Verbesserung, sondern erhöht die Hemmschwelle für die Nutzung des ÖPNV und sollte daher unterlassen werden.
In der Begründung auf S. 76 wird erläutert, dass aufgrund der Zunahme älterer und pflegebedürftiger Menschen das Mobilitäts- und ÖPNV-
Angebot flexibel an diese Rahmenbedingungen angepasst werden soll. Seite 8 von 13 Da der ÖPNV bereits barrierearm auszubauen ist, weckt dies falsche bzw. nicht erfüllbare Erwartungen.
4.3.2 Bahnknoten München und Nürnberg Die neu hinzugefügte, explizite Nennung des Bahnknotens Nürnberg mit der Intention des Ausbaus und der Vernetzung mit umliegenden Räumen wird begrüßt. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schienenverkehrsinfrastruktur sei nicht nur verkehrspolitisch, sondern auch siedlungs- und wirtschaftspolitisch für die beiden Metropolregionen wichtig und leistet einen aktiven Beitrag für eine ökologisch sinnvolle Mobilitätsgestaltung. Landesplanerisch ist es dabei von zentraler Bedeutung, dass damit die Anbindung aller Teilräume an die Landeshauptstadt München und die Metropole Nürnberg sowie die Verbindung der einzelnen Teilräume untereinander gestärkt werde.
Zum Ausbauprogramm S-Bahn-Nürnberg erhofft sich die Stadt Nürnberg zeitnahe Ergebnisse und verlässliche Umsetzungsabsichten.
4.4 Radverkehr Wege für den Radverkehr, die entlang von Wasserstraßen verlaufen, sollten ertüchtigt werden. Daher sollte dieser Aspekt in das LEP aufgenommen werden.
Der Satz „Wichtig ist es, ein durchgängiges Radverkehrsnetz über Verwaltungsgrenzen hinaus zu schaffen, das zusätzliche direkte, attraktive und sichere Verbindungen für den Radverkehr bereitstellt (…)“ sollte im Anschluss mit folgendem Beisatz ergänzt werden: „(…) und optimal in die bestehenden städtischen Netze integriert ist.“
Bei den Beispielen für neue Trassen für einen effektiven überörtlichen Alltags- und Freizeitradverkehr sollten zu den Radschnellwegen noch Radvorrangrouten ergänzt werden. Zudem ist die Umnutzung von ehemaligen Bahntrassen für Radwege, falls diese auch langfristig garantiert nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt werden, ein wichtiges landes- bzw. regionalplanerisches Thema und sollte daher im LEP berücksichtigt werden.
5. Wirtschaft
5.4 Land- und Forstwirtschaft Unbestritten machen ökologische und landwirtschaftliche Belange nicht an Gemeindegrenzen halt. Hier sind die Gemeinden sehr unterschiedlich aufgestellt. Der Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Flächen steht in Großstädten wie Nürnberg, in denen auch die Potenziale einer verträglichen Innenentwicklung bereits nahezu ausgeschöpft scheinen, in Konkurrenz zur Ausweisung neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe. Daher sollte eine Antwort darauf gefunden werden, ob jene Gemeinden, die auf Langfristigkeit angelegte Masterpläne/städtebauliche Konzepte zur Entwicklung der Landwirtschaft, der Landschaft und des Artenschutzes beschlossen haben, partiell oder ganz von den neuen Regulationsmöglichkeiten auszunehmen sind, ehe es zu
Mehrfachsicherungen auf unterschiedlichen Ebenen kommt. Dies sollte expliziter, in Würdigung nachweislich erbrachter städtebaulicher Zielsetzungen, zur Sprache kommen.
6 Energieversorgung
6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen (G1) Die Stadt Nürnberg erinnert an den Beschluss des Vorstandes des Bayerischen Städtetags vom 10.11.2020 zu fordern,
die bislang als Grundsatz der Raumordnung (G) festgelegten Mindestabstände für Höchstspannungsfreileitungen als anpassungspflichtiges Ziel der Raumordnung (Z) festzusetzen und auch für Erdverkabelungen Mindestabstände als (Z) (entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Erdverkabelungen auf die Gesundheit in einem geringeren Umfang) zu definieren.
6.2.3 Photovoltaik (G1) In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden. Der Grundsatz ist dahingehend zu ergänzen, dass vorrangig vor einem Ausbau der Freiflächen-PV vorhandene Dachflächenpotenziale möglichst in Kombination mit Begrünung genutzt werden sollen.
(G3) Es müsste aus Sicht der Stadt Nürnberg dargelegt werden, welche Gebiete als „landwirtschaftlich benachteiligt“ definiert werden. Der Grundsatz ist dahingehend zu ergänzen, dass kulturlandschaftliche Gegebenheiten bei der Standortsuche von Freiflächen-PV Anlagen zu berücksichtigen sind.
7 Freiraumstruktur
Grundsätzlich bedarf es zur Stärkung des Freiraumschutzes einer Konkretisierung und Verschärfung der landschaftsplanerischen Zielvorgaben im LEP. Die vermehrte Festlegung von Vorranggebieten statt Vorbehaltsgebieten ist zu prüfen. Ebenso wird in diesem Zuge eine kritische Überprüfung des Art. 4 BayLplG (Zielabweichung) angeregt. Auch neue Kombinationsmöglichkeiten innerhalb bestehender Raumordnungsgebiete, wie die Stärkung von regionalen Grünzügen durch zusätzliche Funktionsüberlagerungen sind zu betrachten. Um eine maßvolle landschaftsgerechte Entwicklung zu fördern, sollten die Bedeutung und der Wert von Freiraum für das menschliche Wohlergehen wieder stärker in den Fokus rücken. Hierzu wird vorgeschlagen, das Konzept der Ökosystemleistungen stärker in der Landesplanung zu verankern und in das LEP zu integrieren. Die Anwendung des Ökosystemleistungsansatzes in der Landesplanung könnte dazu beitragen, den subjektiven Wert von Grün für die Menschen und für das menschliche Wohlergehen, sowie die Wertigkeiten verschiedener Freiraumfunktionen wieder stärker ins Bewusstsein zu bringen.
Insgesamt sind aus den Änderungen im Rahmen der Teilfortschreibung Seite 10 von 13 des LEP kaum positive Auswirkungen auf das Schutzgut Vegetation zu erkennen. Als sinnvoller Schritt wäre zum Beispiel die Aufnahme der Vorranggebiete für Natur- und Landschaftsschutz in das LEP Bayern zu sehen. Die Einschätzung aus dem Umweltbericht, dass die geringfügigen textlichen Änderungen und Ergänzungen in Kapitel 7.1.3 sich positiv für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ auswirken, wird seitens der Stadt Nürnberg nicht geteilt. Eine „Verschärfung“ im Vergleich zur Vorversion ist nicht erkennbar.
7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem Der erste Grundsatz umfasst als neuen Aspekt die Funktion von Tierquerungshilfen als Elemente für den Biotopverbund. Obwohl sich dies im Falle der Umsetzung auf Tierpopulationen positiv auswirken könnte, bleibt es dennoch bei einer punktuellen Konkretisierung und keiner Verschärfung des Grundsatzes. Die Schaffung von Wildtierkorridoren als Ergänzung des Biotopverbunds sollte zusätzlich als eigenes landesplanerisches Ziel aufgenommen werden.
8 Soziale und Kulturelle Infrastruktur
Die Ausführungen des LEP-Entwurfs beschränken sich im Wesentlichen auf die Vorgabe, soziale, kulturelle und Bildungseinrichtungen in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten. Der Bedeutung der Belange Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur wird diese ausschließliche Reduktion auf den Versorgungsauftrag nicht gerecht. Landesplanerisch fixiert werden sollte eine Versorgung der Bevölkerung, die nicht nur ein möglichst breites und vielfältiges Angebot beinhaltet, sondern insbesondere auch den Aspekten alternde Gesellschaft, Barrierefreiheit, interkulturelle Öffnung und Gender Mainstreaming Rechnung trägt. Ebenfalls Eingang in das LEP finden sollte der Grundsatz, dass Einrichtungen in ihrem Einzugsgebiet gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
8.1 Soziales In Bezug auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sind die Änderungen im Entwurf der Teilfortschreibung des LEP als positiv zu bewerten. Bereits im Leitbild wird an mehreren Stellen darauf hingewiesen bzw. ergänzt, dass auch Einrichtungen für ältere Menschen und Pflegeeinrichtungen genuin zur Daseinsvorsorge dazugehören und allen Bürgern eine attraktive Teilhabe an Mobilität und Digitalisierung ermöglicht werden soll. Ferner wird auf das „generationenübergreifende Wohl“ der Landesentwicklung hingewiesen. Insbesondere in Kap. 8.1 wird bei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge die Bedeutung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistungen sowie auch der Beratungsstrukturen (letzteres in Nürnberg z.B. durch den Pflegestützpunkt prominent vertreten) als Ziel ergänzt. Dies wird in der Begründung entsprechend ausführlich dargestellt.
Die Integration von Pflege in das häusliche Wohnumfeld und die Schaffung barrierefreien Wohnraums stellen große Zukunftsaufgaben an
die Kommunen dar. Hier erscheint ein enges Zusammenwirken von Kommunen, Freistaat und Sozialträgern unerlässlich.
8.2 Gesundheit Neben einer flächendeckenden Versorgung mit Haus- und Fachärzten sollte ebenso eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Psychotherapeut/-innen festgeschrieben werden. Dies gilt gleichermaßen für Ballungs- wie für ländliche Räume.
8.3 Bildung In Kapitel 8.3 „Bildung“ wurde aufgrund der neuen Rechtsansprüche gemäß GFÖG bei der Listung der flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhaltenden Bildungsinfrastrukturen die „Ganztagsangebote“ ergänzt. Aus Sicht der Stadt Nürnberg sollte stattdessen der Begriff „Betreuungsangebote“ genannt werden. Nicht berücksichtigt sind bei den Ausführungen im Zusammenhang einer demographiefesten Entwicklung sozialer Infra- und Bildungsstrukturen die besonderen Flächenkonkurrenzen in Gebieten, die von einem dynamischen Bevölkerungswachstum betroffenen sind (insb. die Städte in den Ballungszentren). Das verfügbare Raum- und Flächenangebot für Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen, soziale Dienste und Einrichtungen, für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und für kommunale Spiel- und Aktionsflächen wird insb. in verdichteten und gleichzeitig von Bevölkerungswachstum geprägten (Groß-)Städten wie Nürnberg zunehmend knapper und steht in Konkurrenz zu den Bedarfen nach Wohnraum-, Grün-, Gewerbe- und Industrieflächen. Es wird immer schwieriger ein bedarfsgerechtes Versorgungsniveau sowie die Bedienung von Rechtsansprüchen (Kindertagesbetreuung und künftig Ganztagsbildung im Grundschulalter) zu bedienen. Empfehlungen bzw. Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm, wie diese konkurrierenden Interessen im Einklang mit der Sicherung einer krisen- und zukunftsfesten Daseinsvorsorge vor Ort ausgeglichen werden können, wären wünschenswert. Durch die Flächenkonkurrenzen im städtischen Raum müssen Flächen für Bildungs- und Infrastruktureinrichtungen im Rahmen des Flächenmanagements häufig frühzeitig gesichert werden. Im Rahmen des Prozesses wäre es daher hilfreich, wenn prognostische Bevölkerungsvorausberechnungen vor allem auch kleinräumige Prognosebetrachtungen in die schulische Bedarfserkennung mit einbezogen werden könnten.
Umweltbericht
Verkehrslärm Aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des LEP und da der Umweltbericht die Auswirkung des Verkehrslärms auf die menschliche Gesundheit nicht getrennt von den anderen Auswirkungen bewertet, sind die tatsächlichen Auswirkungen der neu aufgenommenen Vorgaben nur schwer abschätzbar. Der Schutz vor Verkehrslärm wird im Rahmen der Teilfortschreibung nicht explizit thematisiert. Es wird daher in Bezug auf die neuen Festlegungen sowohl von positiven Wirkungen durch beispielsweise die Lenkung von Verkehrsströmen oder Stadtseilbahnen für den ÖPNV, wie auch von negativen Wirkungen im Zuge von senkrecht
startenden Fluggeräten für den ÖPNV oder den Ausbau der Seite 12 von 13 Straßeninfrastruktur ausgegangen.
Schutz des Menschen vor Strahlung Im Umweltbericht wird bei der Darstellung der relevanten Umweltschutzziele als einzige Strahlungsart radioaktive Strahlung betrachtet. Der Schutz vor elektromagnetischer Strahlung wird überhaupt nicht erwähnt, auch nicht als von untergeordneter Bedeutung oder als durch die 26. BImSchV geregelt. Angesichts der kritischen Wahrnehmung dieser Strahlungsart im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau und dem Neu- und Ersatzbau von Freilandleitungen, zumindest in Teilen der Bevölkerung, versagt diese Nichtbehandlung einer sachlichen Behandlung des Themas im Konfliktfall die notwendige Grundlage. Unter 3.1.1 wird der Ist-Zustand der Belastung durch elektromagnetische Felder dann schon grob beschrieben, aber es wäre wünschenswert, dass dies als logische Folge aus der Verfolgung eines Umweltschutzziels heraus erfolgt.
Fazit
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die LEP-Teilfortschreibung insgesamt relativ vage bleibt und die Auswirkungen der geänderten Festlegungen auf kommunaler Ebene aufgrund des hohen Abstraktionsgrade derzeit nur schwer absehbar und beurteilbar sind. Die vielfältigen Herausforderungen (stark) wachsender Großstädte im Rahmen des Themenfeldes „für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“ werden nur unzureichend beachtet. Die LEP-Teilfortschreibung zielt in erster Linie darauf ab, die Entwicklungschancen von ländlichen und strukturschwachen Räumen in Bayern zu verbessern. Für (stark) wachsende Städte bietet der LEP-Entwurf kaum substanzielle Hilfestellungen. Nur starke Metropolen bzw. Oberzentren und leistungsfähige Verdichtungsräume aber werden Motoren der Entwicklung und Impulsgeber für die Stärkung strukturschwächerer Teilräume sein können. Die Belastungen und Herausforderungen, vor der Städte, Landkreise und Gemeinden mit starkem Bevölkerungswachstum aktuell stehen, sind gewaltig.
Es bleibt festzustellen, dass die landesplanerischen Festlegungen insbesondere in den umweltrelevanten Themenbereichen weiterhin wenig konkret bleiben und überwiegend als Empfehlungen bzw. Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet sind. Dies ist vor dem Hintergrund des ausgerufenen Themenfeldes der Teilfortschreibung „für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ aus Sicht der Stadt Nürnberg bedauerlich. Die Teilfortschreibung führt somit nicht zu einer Schärfung des landesplanerischen Instrumentariums, stattdessen wird häufig auf die nachfolgenden Planungsebenen abgeschichtet. Es fehlt an klaren Zielsetzungen der Raumordnung. Es wird daher angeregt, die LEP-Teilfortschreibung im Hinblick auf umweltfachliche und landschaftsplanerische Aspekte zu konkretisieren und die diesbezüglichen Festlegungen entsprechend zu schärfen.
Aus Sicht der Stadt Nürnberg betrifft dies v.a. die folgenden Punkte: Stärkung des landschaftsplanerischen Instrumentariums auf überörtlicher Ebene Festlegung von Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege Wildtierkorridore als Ziel der Raumordnung definieren und den Biotopverbund auf Ebene der Landesplanung stärken Benennung von konkreten Werten zur Erreichung des Flächensparziels, z.B. Festlegung von verbindlichen Richt- /Orientierungswerten für die Flächenneuinanspruchnahme stärkerer Einbezug von aktuellen landschaftsplanerischen Prinzipien und Konzepten in die Landesplanung, z.B. Multicodierung, Schwammstadtprinzip, dreifache Innenentwicklung Einbezug des Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung in die Teilfortschreibung des LEP, insb. vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus von Höchstspannungsfreileitungen Um den Ausbau der Windenergie stärker zu fördern, sollte die 10H-Regelung kritisch überprüft werden.
Die Festlegungen im Rahmen des dritten Themenfeldes „für nachhaltige Mobilität“ werden begrüßt. Besonders die Fokussierung auf den öffentlichen Personenverkehr, die Betonung flexibler und alternativer Verkehre, insbesondere für Fahrräder, die Möglichkeit der Sicherung von Trassen für den schienengebunden öffentlichen Personenverkehr in Regionalplänen und die Hinwirkung auf die Erstellung regional oder interkommunal abgestimmter Mobilitätskonzepte entsprechen den Anforderungen an nachhaltige Mobilität. In allen Raumkategorien sollte ein eindeutiger Fokus auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr gelegt werden und eine stärkere Beachtung des Fußverkehrs, insbesondere für die Zurücklegung kürzerer Strecken, erfolgen.
Noch einmal sollte die, auch vom Bayerischen Städtetag vorgetragene, Forderung betont werden, dass die Umsetzung der Inhalte des Landesentwicklungsprogramms nur mit einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden mit Leben zu füllen ist. In allen Aufgabenfeldern ist für eine effiziente Zielerreichung zudem auf eine bedarfsgerechte Kooperation aller relevanten öffentlichen und privaten Akteure hinzuwirken.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Julia Roggenkamp, Stadtplanungsamt, Tel. Nr. 0911 / 231 – 16 89 0, E-Mail Julia.Roggenkamp@stadt.nuernberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König
DiP/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
ePartizipationen 2022
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Übersicht personelle Aufwände (gerundet) in 2021 (Anlage)
Sachverhalt (kurz):
Der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation für die Stadt Nürnberg sieht vor, dass der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und vorgeschlagenen ePartizipationen entscheidet.
Für 2022 schlägt der Steuerungskreis ePartizipation folgende Projekte sowie die Erprobung und Erweiterung der Bürgerbeteiligungsformate vor:
-
Durchführung der ePartizipation „Radständer in den Stadtteilen - St. Johannis“
-
Durchführung der ePartizipation „Ausbau dritte Stufe Mobilpunkte im Stadtgebiet“
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ob weitere Sachmittel notwendig werden, hängt davon ab, ob weitere Formate erprobt werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 83.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 83.000 € davon Personalkosten 83.000 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Budgetmittel vorhanden. Personelle Ressourcen werden im Stellenschaffungsverfahren 2023 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,6 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja ePartizipationen ergänzen die analogen Beteiligungsverfahren und sprechen dadurch weitere gesellschaftliche Gruppen an, die ansonsten ausgeschlossen sind.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II bis Ref. VII
Vpl
KoM, BgA/SE
Beschlussvorschlag:
-
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Radständer in den Stadtteilen-St. Johannis“, „Ausbau dritte Stufe Mobilpunkte im Stadtgebiet“ sowie die Erprobung und Erweiterung der Bürgerbeteiligungsformate.
-
Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
Stadtrat vom 30.03.2022 110-10.00.30-7/2/2
ePartizipationen (elektronische Bürgerbeteiligung) 2022 in Nürnberg
I. Sachverhalt
a) Rückblick ePartizipationen in 2021 b) Ausbau ePartizipation c) Ausschreibung Rahmenvertrag ePartizipation d) Beschlussvorschlag für geplante ePartizipationen in 2022
ePartizipation (elektronische Bürgerbeteiligung) umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf einer zentralen Beteiligungsplattform durch. Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich schließen: ePartizipationen sind zielführende ergänzende Formate zu analogen Beteiligungsformaten. Durch ePartizipationen werden Anregungen eingeholt, die Akzeptanz des Vorhabens gefördert, Transparenz und Dialog verbessert. Durch den Dreiklang Information-Beteiligung-Auswertung/Erläuterung tragen ePartizipationen zu einer inhaltlichen Verbesserung und Versachlichung des angestrebten Verfahrens sowie zu einer verbesserten Legitimierung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen bei. Durch die Verwendung des Corporate Design der Stadt Nürnberg wird diese als Anbieterin wahrgenommen. Beteiligungsprozesse werden stadtweit möglichst standardisiert durchgeführt. Eine zentrale Koordinierungsstelle, die bei Konzeption, Beratung, Projektierung etc. unterstützt, hat sich als sehr effizient erwiesen. Die technischen und finanziellen Mittel sind effizient eingesetzt.
Grundsätzlich erbringt der stadtinterne Dienstleister ePartizipation1 (SiDePa) bisher folgende Dienstleistungen:
Beratung, konzeptionelle und redaktionelle Unterstützung der Dienststellen. Projektleitung und Moderation bei der Durchführung von ePartizipationen bzw. Mitarbeit an deren Vorbereitung, Bewerbung der städtischen ePartizipationen auf allen Kommunikationskanälen (Print, Internet, Social Media), Vorbereitende Gespräche und Workshops mit Dienststellen, um potenzielle künftige ePartizipationen auszuloten, Pflege des zentralen städtischen Internetauftrittes für alle elektronischen Beteiligungsverfahren unter onlinebeteiligung.nuernberg.de, Pflege und Weiterentwicklung der Plattform, Koordinierung der Aufgaben des Steuerungskreises ePartizipation Steuerung des externen Dienstleisters, Thematische Multiplikatortätigkeit/Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, Referententätigkeiten, fachliche Publikationen zur Positionierung der Stadt Nürnberg.
1 Die Aufgaben des stadtinternen Dienstleisters ePartizipation werden von DiP (Federführung), BgA/SE und KoM/3 wahrgenommen.
a) Rückblick ePartizipationen in 2021
Im Jahr 2021 wurden die ePartizipationen "Radständer für die Stadtteile – Gostenhof und Rosenau" mit Vpl, „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz" mit Sör, sowie eine Umfrage zu "Urbane Gartenschau 2030“ mit BGA erfolgreich durchgeführt. Das als ePartizipation geplante Projekt „Masterplan Queeres Nürnberg“ ist letztendlich auf Basis der städtischen eGovernment-Infrastruktur umgesetzt worden. In den zuständigen Ausschüssen wurde bzw. wird über die Projekte und deren Ergebnisse ausführlich berichtet.
Ergebnisse ePartizipation „Radständer für Gostenhof und Rosenau“ (03. bis 31.05.2021) Die Resonanz zu der Online-Beteiligung war wieder sehr hoch. Die Aufstellung von Radständern wurde sehr begrüßt. 370 überwiegend sehr konstruktive Beiträge und Kommentare sowie 1.300 positive Bewertungen zu den Standortvorschlägen und Beiträgen wurden formuliert. Zu den Verwaltungsvorschlägen kamen noch einmal 134 Vorschläge aus der Bürgerschaft hinzu. Erstmals wurde auch der Bedarf an Stellplätzen für Lastenräder thematisiert. Alle Vorschläge wurden geprüft und haben – wo möglich – die bestehenden Planungen ergänzt. Herausfordernd gestaltete sich bei den zusätzlich gewünschten Standorten das sehr dicht bebaute Gebiet. Es stehen nur noch wenige freie öffentliche Flächen zur Verfügung, die für das Aufstellen von Radständern oder Lastenrädern geeignet sind. Daher blieb als Alternative nur, stellenweise Kfz-Stellplätze umzuwidmen. Nach Prüfung und Abwägung aller Vorschläge werden im Gebiet Gostenhof und Rosenau zu den bestehenden Abstellanlagen insgesamt 350 Radständer an rund 90 Standorten zusätzlich errichtet. Darüber hinaus acht Parkplätze für Lastenräder. Ein ausführlicher Bericht mit Dokumentation ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.01.2022 vorgestellt worden.
Ergebnisse ePartizipation „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz" (14.09. bis 12.10.2021) Bei diesem Projekt wurden eine Online-Beteiligung, Vor-Ort-Veranstaltungen sowie Kinderund Jugendlichenbeteiligungen durchgeführt. Alle waren sehr gut besucht und das Projekt wurde mehrheitlich positiv gesehen. Mit über 500 Beiträgen und Kommentaren wurden auf onlinebeteiligung.nuernberg.de fast 1.100 Anregungen, Ideen, Wünsche und Kritiken formuliert. Bei den Vor-Ort-Veranstaltungen haben sich aus mehr als 150 Gesprächskontakten nahezu 900 Anregungen ergeben. Die Kinderbeteiligung wurde dieses Jahr, Corona bedingt, erstmals online durchgeführt. Mehr als 250 Kinder (3-14 Jahre) sowie ca. 25 begleitende Erwachsene haben sich mit fast 1.000 Wünschen, Ideen und Kritiken eingebracht. Die Jugendlichenbeteiligung hat laut! vor Ort durchgeführt und die 100 Vorschläge und Ideen der 14 beteiligten Jugendlichen aufgenommen. Alle digitalen und analogen Rückmeldungen fließen nun in die weiteren Planungen ein. Ein Großteil der Vorschläge und Anregungen deckt sich mit den Vorüberlegungen von SÖR.
Ergebnisse der Umfrage zur „Urbane Gartenschau 2030“ (13.10. bis 14.11.2021) Nürnberg plant die Bewerbung zur Urbanen Gartenschau 2030. In einer Umfrage konnten Nürnbergerinnen und Nürnberger ihre Meinung zur Bewerbung der Stadt äußern sowie eigene Vorschläge einbringen. Drei Fragen, z.T. mit Mehrfachnennungen, standen zur Auswahl, die Rangfolge der Ergebnisse war unmittelbar sichtbar. 415 Wertungen wurden abgegeben. Zusätzlich gab es eine offene Frage. 148mal wurden Kommentare und eigene Vorschläge eingebracht, die fast 500 Ideen, Wünschen und Vorstellungen formulierten. Diese fließen nun in die weiteren Prozesse ein. Ziel dieser Onlinebeteiligung war, die Nürnberger Bevölkerung früh auf den Bewerbungsprozess aufmerksam zu machen, Neugierde und Initiative zu wecken sowie ein erstes Stimmungsbild zu erhalten. Zudem dient sie als Nachweis öffentlicher Beteiligung in der Bewerbung.
Ergebnisse zum „Masterplan „Queeres Nürnberg“ (April bis Oktober 2021) Das ursprünglich als ePartizipation geplante Projekt ist als Online-Dienst auf Basis der eGovernment-Infrastruktur der Stadt Nürnberg realisiert worden. Die Gründe lagen zum einen in der selektiv anzusprechenden Zielgruppe sowie darin, dass inhaltlich konkrete Fragen in Form eines Fragebogens erhoben werden mussten. Im Fragebogen konnten aber auch Anregungen an die Stadt Nürnberg gegeben werden, wie die Verwaltung besser die Belange von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans* und Inter-Personen in ihren Angeboten berücksichtigen kann. Über die Internetseite des Menschenrechtsbüros und zwei Plattformen der Zivilgesellschaft haben sich im oben genannten Zeitraum 125 Personen beteiligt. Die Anregungen aus den Fragebögen sowie den weiteren Beteiligungsformaten wie Workshops, Speed-Dating, Netzwerktreffen oder Fachgesprächen wurden ausgewertet und an die Geschäftsbereiche weitergegeben. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen für die Umsetzung im Zeitraum 2022 bis 2025 wurden in der Stadtratssitzung am Mittwoch, den 23. Februar 2022, verabschiedet.
b) Ausbau ePartizipation
Bürgerbeteiligungen haben einen hohen Stellenwert für die Politik, in der öffentlichen Wahrnehmung und in der effizienten Projektrealisierung für viele Dienststellen der Stadtverwaltung. ePartizipationen haben jedoch auch eine relativ lange Vorlaufzeit für Beratung, Planung, Information, Beteiligung, Auswertung, Reporting. Daher können nicht so viele Themenstellungen mit ePartizipationen fachlich unterfüttert werden, wie dies von Dienststellen oder stadtinternem Dienstleister gewünscht ist.
Mit der Umfrage zur Urbanen Gartenschau wurde erstmals ein Instrument eingesetzt, welches kürzerer Vorlaufzeiten bedarf. In 2022 soll dieses Instrument weiter getestet werden, um Erfahrungen zu sammeln, ob der Input die Projekte professionalisiert und ob dieses Instrument mit seinen eingeschränkten Beitragsoptionen von den Nutzenden akzeptiert wird.
Auch „digitale Bürgerinformationen/Informationsveranstaltungen“ werden für Dienststellen immer interessanter. Das Format kann komplett digital oder hybrid eingesetzt werden. Bei hybriden Vor-Ort-Veranstaltungen ist digitale Teilhabe möglich. Da Interesse und Bedarf der Dienststellen vorhanden ist, wird der stadtinterne Dienstleister in 2022 exemplarisch tätig und untersucht, ob mit den vorhandenen Ressourcen, Know-how und externem Dienstleister die Dienststellen bei dieser Aufgabenstellung unterstützt werden können.
Durch den in 2021 beschlossenen Mobilitätsbeschluss entsteht ein jährlicher Mehrbedarf an ePartizipationen inklusive der Aufwände für Konzeption, Beratung, Projektierung etc. Für 2022 ist mit dem Kartenbasierten Projekt „Ausbau Mobilitätspunkte“ eine zusätzliche ePartizipation aus dem Bereich Verkehrsplanung angemeldet, für die Folgejahre sind die Bedarfe noch unbestimmt.
Aus dem Antrag 306/2020 von Bündnis 90/Die Grünen werden sich – sofern beschlossen – weitere Aufwände für den stadtinternen Dienstleister ergeben. Dann wird ab dem 01.01.2023 in 24 Monaten ein Konzept zum künftigen Umgang mit dem Themenfeld Bürgerbeteiligung – verbunden mit einer Erprobungsphase neuer Arbeitsabläufe, (digitaler) Module und innovativer Formate erstellt. SiDePa tritt in dieser Zeit als Treiber des Prozesses auf. Die Zielvorstellung liegt in einer besseren Vernetzung der Angebote, einer effizienteren Zusammenarbeit der Verwaltung und in einer Weiterentwicklung des (digitalen) Angebots.
Um diese erweiterten organisatorischen, technischen und kommunikativen Anforderungen umzusetzen, müssen die bestehenden personellen Ressourcen des stadtinternen Dienstleis-
ters ausgebaut werden. Für die Umsetzung werden im Rahmen des Stellenschaffungsverfahren 2023 0,6 VK befristet bis Ende 2024 beantragt. Zum aktuellen Stand kann der finanzielle Mehrbedarf noch nicht kalkuliert werden. Ob die bestehenden Ressourcen ausreichen, hängt davon ab, ob weitere Umfragen und digitale Bürgerinformationen als neue Formate erprobt werden. Interesse seitens der Dienststellen ist vorhanden. Konkrete Projekt- und Zeitplanungen sind noch abzustimmen. Nach der Konzepterstellung und Erprobungsphase wird der Ressourcenbedarf neu beurteilt. Dieser ist abhängig davon, welche neuen Beteiligungsformate in welchem Umfang weitergeführt werden.
c) Rahmenvertrag ePartizipation
2017 wurde ein Rahmenvertrag über die Durchführung von bis zu 3 ePartizipationen pro Jahr, Hosting der onlinebeteiligung.nuernberg.de, Dienstleistungskontingent sowie Softwarepflege mit einem externen Dienstleister geschlossen. Dieser Rahmenvertrag ist im Juli 2021 ausgelaufen. Eine Ausschreibung ist in Arbeit und muss bis Ende September 2022 durchgeführt sein. Die Finanzierung der für dieses Jahr geplanten ePartizpationen mit dem externen Dienstleister ist durch Übertragung nicht verbrauchter finanzieller Mittel gewährleistet.
d) Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2022
Bei den Dienststellen wurden über den Steuerungskreis sowie durch den stadtinternen Dienstleister potenzielle ePartizipationsprojekte für 2022 abgefragt. Nach Rückfrage und Prüfung durch den Steuerungskreis ePartizipation werden dem Stadtrat für 2022 folgende ePartizipation zur Durchführung vorgeschlagen:
Radständer für die Stadtteile – St. Johannis (Beteiligungsphase im Juli 2022) Diese ePartizipation ist für Juli 2022 als Projekt im Rahmen der Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ geplant. Da sich in den letzten Jahren die ePartizipationen „Radständer für die Stadtteile“ bewährt haben und die Zufriedenheit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Dienststelle sehr hoch ist, wird das Format nun auf St. Johannis angewendet und im Juli 2022 für vier Wochen durchgeführt. Damit würde dieses erfolgreiche Konzept zum siebten Mal umgesetzt.
Ausbau dritte Stufe Mobilpunkte im Stadtgebiet (Beteiligungsphase im Herbst 2022) Laut Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021 sind bis zum Jahr 2025 insgesamt 100 Mobilitätsstationen einzurichten, an denen Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen und z.B. mit dem ÖPNV und Leihfahrrädern verknüpft werden. Dadurch wird die multimodale Verkehrsmittelnutzung gefördert. Um das festgelegte Ziel zu erreichen, muss die dritte Ausbaustufe in 2022 geplant und spätestens in 2023 realisiert werden. Die Auswahl neuer Standorte durch ePartizipation zu unterstützen wurde bereits 2018 erprobt und wurde sehr rege genutzt. Da dieses Vorgehen wertvolle Ergebnisse für die Planung geliefert und die Akzeptanz für die Einrichtung der Mobilpunkte im öffentlichen Raum erhöht hat, soll Interessierten auch bei den folgenden Ausbaustufen die Beteiligungsmöglichkeit über eine ePartizipation angeboten werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Radständer in den Stadtteilen-St. Johannis“, „Ausbau dritte Stufe Mobilpunkte im Stadtgebiet“ sowie die Erprobung und Erweiterung der Bürgerbeteiligungsformate. 2. Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP | 01.03.2022 | Knabel, Andrè | Schlusszeichnen | |
| BDR | 01.03.2022 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
III. BDR/Stadtrat
Nürnberg, 01.03.2022 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Knabel (8613) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage Übersicht personelle Aufwände (gerundet) in 2021
Abdruck: 2. BM 3. BM Ref. I/II Ref. III Ref. IV Ref. V Ref. VI Ref. VII KoM StA Vpl
Anlage: Übersicht personelle Aufwände (gerundet) in 2021
| Personelle Aufwände der Dienststellen in h | Personelle Aufwände Stadtinterner Dienstleister ePartizipation in h | ||
|---|---|---|---|
| Urbane Gartenschau 2030 | 22 h | 116 | |
| Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz | 240 h | 122 | |
| Radständer für die Stadtteile – Gostenhof und Rosenau | 180 h | 31 | |
| Masterplan Queeres Nürnberg | 50 | 31 | |
| Sonstiges (Pflege Plattform, aktuelle Meldungen andere | 200 | ||
| ePartizipationen, Beratung Dienststellen, Erfahrungsaustausch | |||
| andere Städte, Vorträge, Steuerungskreis, Ausschreibungen | |||
| etc.) | |||
| Summen | 492 h | 500 h |
Personelle Aufwände der
Dienststellen in h
Personelle Aufwände
Stadtinterner Dienstleister
ePartizipation in h
50
Stadtinterner Dienstleister ePartizipation: KoM/3, BgA/SE, DIP/OS; Weitere Beteiligte: Urbane Gartenschau 2020: BGA, Sör … „Radständer für die Stadtteile – Gostenhof und Rosenau“: Vpl, Geo „Masterplan Queeres Nürnberg“: Menschenrechtsbüro/Gleichstelllungsstelle „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz“: SÖR, beauftragtes Büro
Stpl/014/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.03.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung Umweltbericht Standortalternativenprüfung
Sachverhalt (kurz): Anlass der durchzuführenden Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses ist die Erzeugung von Dampf, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Durch die angestrebte FNP-Änderung wird für den Änderungsbereich die Darstellung Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung "Fernwärme" um die Zweckbestimmung "Abfall" ergänzt.
Ein Bebauungsplan besteht bisher am Standort nicht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist nach ansicht der Planfeststellungsbehörde die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4669 ist am 29.10.2020 im Stadtplanungsausschuss erfolgt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung zum Flächennutzungsplan
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag (AfS 17.03.2022):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
-
für den durch den vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP30 - V - 01) bestimmten Bereich "Altholzverbrennung Sandreuth" das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
-
auf der Grundlage des Plans vom 18.08.2021, der Begründung vom 08.02.2022 einschließlich des Umweltberichts vom 11.11.2021 sowie der Standortalternativenprüfung vom 11.11.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit.
Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 30.03.2022):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 17.03.2022 beschließt der Stadtrat
-
für den räumlichen Umgriff im vorliegenden Planentwurf (Plan-Nr. FNP30 - V - 01) vom 18.08.2021 bestimmten Bereich "Altholzverbrennung Sandreuth" das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.
-
auf der Grundlage des Planentwurfs vom 18.08.2021, der Begründung vom 08.02.2022 einschließlich des Umweltberichts vom 11.11.2021 sowie der Standortalternativenprüfung vom 11.11.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage:
Ausgangssituation
Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH (N-ERGIE) auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff Altholz aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen oder einer thermischen Verwertung zuzuführen.
In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil des Abfallstoffs Altholz aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen. Über 65% der in Abstimmung mit möglichen Lieferanten vom Betreiber ermittelten Liefermengen stammen aus einem Umkreis von unter 30 km. Dadurch verringert sich auch die Kohlenstoffemission innerhalb des vorangegangenen Produktionszyklus und der Lieferketten mitunter erheblich. Das Altholz selbst ist als nachwachsender Rohstoff klimaneutral. Durch die Einsparung des Transports und der ortsnahen Verwertung verbessert sich in der Folge die CO -Bilanz.
Planung
Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE, südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Nördlich und westlich grenzt das Gelände an die Bahnanlagen der Deutschen Bahn (DB AG). An der westlichen Seite der Bahnanlagen, befinden sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie die Müllverbrennungsanlage (MVA) Nürnberg weiter südlich. Unmittelbar östlich des Änderungsbereichs grenzt eine öffentliche Verkehrsfläche „Frankenschnellweg“ an; im Süden verläuft die Sandreuthstraße. Der Umgriff des Änderungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Das Umfeld des Änderungsbereichs wird stark von den Anlagen der MVA, den weiträumig verlaufenden Bahnanlagen sowie den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt, wie zum Beispiel dem Fernwärmespeicher, dem Bestandskamin, dem alten Kesselhaus und den Kohlesilos. Auf dem Standort befinden sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wärmespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger Annahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestandskamin. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahngleisen errichtet werden.
Prüfung von Standortalternativen
Im gesamten Nürnberger Stadtgebiet wurden insgesamt 22 Standorte untersucht (siehe Anlage Standortalternativenprüfung), die sich ähnlich wie der Bereich zwischen Sandreuthstraße,
Frankenschnellweg und Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach dazu eignen, als möglicher Standort in Betracht gezogen zu werden.
Die Auswertung der Standortalternativen erfolgte auf Basis einer zweistufigen Bewertung. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte wie z.B. verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, Nachbarschaft zu bestehenden IED-Anlagen (Anlagen nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie) und die Lage im unbeplanten Innenbereich überprüft. Im zweiten Schritt wurden die verbliebenen acht Standorte anschließend anhand mehrerer Parameter (z.B. Grad der erforderlichen Neuversiegelung, verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur, unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz etc.) qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte überführt.
Ergebnis dieser Prüfung ist, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine weiteren verfügbaren Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren.
Eingegangene Stellungnahmen im Zuge der Planung
Ziel der FNP-Änderung ist die Absicht der N-ERGIE auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die Äußerungen zu dieser Planung aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung zum Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur FNP-Änderung berücksichtigt.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 30.Flächennutzungsplanänderung ergaben sich einige Hinweise zur Beachtung vorhandener Planungen und Abständen zu bestehenden Strukturen. Diese wurden in der laufenden Planung nunmehr berücksichtigt. Entsprechende Festsetzungen sollen zudem auf Bebauungsplanebene erfolgen. Weitere Hinweise wurden berücksichtigt und in die vorliegende Version der Unterlagen zur FNP-Änderung eingearbeitet.
Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 4669 ging eine Stellungnahme des Stadtvereins Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau e.V. ein. Darin wurden Unklarheiten bezüglich des Planungsziels angemerkt. Diese Stellungnahme ist in den Unterlagen zum 30.FNP-Änderungsverfahren berücksichtigt und die Ausführungen entsprechend konkretisiert. Die Thematik soll ggf. auf der Ebene des Bebauungplans vertieft werden.
Befürchtungen zu möglichen Umweltauswirkungen durch den Betrieb der Anlage können im Rahmen der FNP-Änderung und des Bebauungsplanverfahrens mit entsprechenden Gutachten entkräftet werden: Die durchgeführte Immissionsprognose mit Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft zeigt, dass ein Großteil der Parameter unterhalb der Irrelevanzschwellen nach TA Luft und der verbleibende Rest unter Einbezug der Vorbelastung deutlich unterhalb der gesetzlichen zulässigen Immissionsgrenzwerte liegt. Die einschlägigen Immissionswerte werden eingehalten, womit durch den Betrieb der Anlage keine erheblichen Umweltauswirkungen durch den Betrieb zu erwarten sind [Sweco IP, 2021]. Eine konkretere Betrachtung der Immissionen findet auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens statt.
In der Gefährdungsbeurteilung im Bebauungsplanverfahren wurden zudem die Sicherheitsabstände zum benachbarten Heizöltank zwischen den Bahngleisen überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass von dem geplanten Betrieb der Altholzverbrennungsanlage keine erhöhte Gefährdung ausgeht sowie die nötigen Abstände wie bereits bisher eingehalten werden [Sweco Achtungsabstände, 2021].
Die Anlieferung des Brennstoffs Altholz erfolgt fachgerecht und geschlossen. Zu den Bedenken, dass zu einem Teil gefährliche Abfälle eingesetzt werden, ist anzumerken, dass es sich dabei um A IV Altholz handelt. Die Fraktion setzt sich in der Regel durch mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz zusammen, das häufig aus dem Einsatz im Außenbereich stammt und nicht den Kategorien I bis III zugeordnet werden kann. Klassische Beispiele sind unter anderem Bahnschwellen, Fensterrahmen, Leitungsmasten, Zäune oder Gartenmöbel. Bei fachgerechtem Umgang bei Transport und energetischer Verwertung geht von diesen Stoffen keine Gefährdung aus. Schadstoffe sind fest im Altholz gebunden und werden erst durch die Verbrennung freigesetzt und in der Altholzverbrennungsanlage zerstört bzw. abgeschieden.
Die Immissionen des aus dem Anlagenbetrieb resultierenden Verkehrsaufkommens sind in den Gutachten berücksichtigt Eine detaillierte Betrachtung findet auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4669 in Form einer Lärmkontingentierung nach TA Lärm und einer Immissionsprognose statt.
Es ist weiterhin die Möglichkeit der Anlieferung per Bahn über den bestehenden (derzeit stillgelegten) Anschluss eingeplant bzw. berücksichtigt. Wie in Kapitel I.4.5 Verkehr angemerkt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht absehbar, wann eine Bahnanlieferung realisierbar ist. Die Inanspruchnahme hängt im Wesentlichen von den Möglichkeiten auf Lieferantenseite des Altholzes ab. Die Option einer solchen Lösung wird auf Bestreben der N-ERGIE aktiv erhalten, um nach Möglichkeit mittel- bis langfristig umgesetzt zu werden.
Um die Emissionsgrenzwerte sicher einzuhalten, werden die Schadstoffe in den Abgasen mittels entsprechender Abgasreinigungsanlagen gefiltert bzw. zerstört. Der sichere und ordnungsgemäße Betrieb der Abgasreinigungsanlage und die Qualität des Abgases wird durch entsprechende Messeinrichtungen gewährleistet. Eine Umweltauswirkung wird somit vermieden. Der fachgerechte Umgang mit gefährlichen Abfällen wird durch die Register- und Nachweispflicht sichergestellt.
Aufgrund der ausgelaufenen EEG-Förderung für Altholz als Biomasse und der geklärten Anschlussförderung müssen gegebenenfalls wegfallende Kapazitäten an Altholzverbrennungsanlagen ohne Wärmeanschluss mittelfristig aufgefangen werden. Die geplante Anlage am Standort Sandreuth trägt hierzu bei. Durch die Nutzung von Kraftwärmekopplung am Fernwärmestandort kann unter Einsatz des klimaneutralen Brennstoffes Altholz eine wirtschaftlich sinnvolle energetische Verwertung des Altholzes mit Wärmenutzung stattfinden.
Zeitliche Umsetzung
Nach der bereits erfolgten frühzeitigen Behördenbeteiligung soll nunmehr die Einleitung der FNP- Änderung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
Kosten
Für die Stadt Nürnberg fallen keine Kosten an.
Fazit
Durch die Änderung des FNP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Altholzverbrennungsanlage auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen. Die Einleitung des Verfahrens sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll beschlossen werden.
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
30. Änderung Bereich Altholzverbrennung
N
M 1 : 5 000
Zeichenerklärung 0 100 200 300 400 500
Änderungsbereich
Flächen für die Ver- und Entsorgung
Abfall
FNP30 - V - 01 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan (FNP)
30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
Stand: 08.02.2022
BEGRÜNDUNG
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Begründung
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 30: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
INHALTSVERZEICHNIS
I Planbericht Änderung Flächennutzungsplan 4
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 4
I.2.1 RECHTSGRUNDLAGEN 4
I.2.2 VERFAHRENSABLAUF 5
GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5
I.3.1 BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH 5
I.3.2 PLANERISCHE VORGABEN 5
I.3.2.1 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 5
I.3.2.2 FACHPLANUNGSRECHT 7
I.3.3 SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 7
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 7
I.4.1 KONZEPT 7
I.4.2 PRÜFUNG VON STANDORTALTERNATIVEN 8
I.4.3 STANDORTFESTLEGUNG 13
I.4.4 GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 14
I.4.5 VERKEHR 14
INHALT DER ÄNDERUNG 16
I.5.1 DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 16
I.5.2 KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 16
I.5.3 FLÄCHENBILANZ 17
PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG 17
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 19
II Quellenangaben 21
Gesamtzahl Seiten: 19
Seite II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP 6
Abbildung 2: Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung 13
Abbildung 3: Geplante Verkehrsführung für LKW-Anlieferung (gelb) 15
Abbildung 4: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP 16
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten
Standortalternativen 10
Tabelle 2: Flächenbilanz durch FNP-Änderung 17
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht 20
Seite III
Begründung
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 30. Änderung: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth
I PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
Anlass der durchzuführenden Änderung des FNP ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH (N-ER- GIE) auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Nutzung entspricht nicht der derzeitigen Darstellung im wirksamen FNP. Ein Bebauungsplan (B-Plan) besteht bisher am Standort nicht. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung eines rechtsverbindlichen B-Plans notwendig. Die Einleitung des B-Planverfahrens ist am 29.10.2020 gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtplanungsausschuss (AfS) unter der B-Plannummer 4669 erfolgt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der B-Plan aus dem FNP entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entspricht, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1 RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlagen für die Änderung des wirksamen FNP sind das BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBl. I S. 4147) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.Juni 2021 (BGBl. I S. 1802).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23.Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23.Juni 2021 (GVBl. S. 352) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.2.2 VERFAHRENSABLAUF
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage des Vorentwurfsplans Nr. FNP30 - V - 01 vom 18.11.2021 und der Begründung vom 18.11.2021 vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021 stattgefunden,
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1 BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE, südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Nördlich und westlich grenzt das Gelände an die Bahnanlagen der Deutschen Bahn (DB AG). An der westlichen Seite der Bahnanlagen, befinden sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie die Müllverbrennungsanlage (MVA) Nürnberg weiter südlich. Unmittelbar östlich des Änderungsbereiches grenzt eine öffentliche Verkehrsfläche „Frankenschnellweg“ an; im Süden verläuft die Sandreuthstraße. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Das Umfeld des Änderungsbereichs wird stark von den Anlagen der MVA, den weiträumig verlaufenden Bahnanlagen sowie den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin, das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nennen.
Auf dem Standort befinden sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wärmespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger Annahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestandskamin. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahngleisen errichtet werden.
I.3.2 PLANERISCHE VORGABEN
I.3.2.1 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
Der Änderungsbereich liegt im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen. Für die Region Nürnberg wurde 1988 ein Regionalplan aufgestellt, der laufend fortgeschrieben und zuletzt 2020 geändert wurde. Darin werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung definiert. So ist es von besonderer Bedeutung:
- „die Fernwärmeversorgung in größeren zusammenhängenden Siedlungsgebieten, insbesondere
im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen, auszubauen“ [Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.1.2.1],
- „die bei der Müllverbrennung anfallende Wärmeenergie, insbesondere im großen Verdichtungs-
raum Nürnberg/Fürth/Erlangen, in zunehmendem Maß zu nutzen“, [Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.1.2.3],
- Biomasse zur Energieversorgung bedarfsgerecht und umweltschonend in allen Teilen der Region
zu nutzen [Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.2.3.1] sowie
- „die im Rahmen der Gewinnung elektrischer Energie durch Biomassenutzung entstehende Wär-
meenergie, einer sinnvollen, möglichst dezentralen Nutzung zuzuführen“ [Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.2.3.2].
Diese Grundsätze werden durch die geplante Fernwärmeerzeugung aus Biomasse (Altholz) am Standort gezielt unterstützt. Die bei der Altholzverbrennung anfallende Wärmeenergie soll durch die Dampferzeugung fürs Fernwärmenetz genutzt werden.
Zusätzlich wird auf die besondere Bedeutung des Wärmeanschlusses durch Kraft-Wärme-Kopplung hingewiesen. In der Begründung zum Regionalplan (Kapitel 6 – zu Grundsatz 6.1.2.1) ist ein Zielwert von ca. 1.000 Megawatt (MW) festgehalten. Die Anlage trägt mit 32 MW maßgeblich zur Erfüllung des Grundsatzes 6.1.2.1 bei. Die derzeitige Lücke zum Zielwert beträgt 57 MW (Stand: 31.12.2020) und kann durch das Vorhaben folglich auf 25 MW reduziert werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg wird der Änderungsbereich bisher als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellt. Diese Darstellung soll jetzt um die Zweckbestimmung „Abfall“ erweitert werden.
Abbildung 1: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP
Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg, Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Stand 2021
B-Plan
Ein rechtsverbindlicher B-Plan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. Die angestrebte FNP-Änderung soll als Grundlage für den im Parallelverfahren aufgestellten B-Plan 4669 dienen.
I.3.2.2 FACHPLANUNGSRECHT
Naturschutz / Wasserschutz
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Änderungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope. Diese sind im Umweltbericht näher beschrieben.
Näheres zu Artvorkommen ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm [ABSP, Karten A1 und A2] der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1995 ist am westlichen Rand des FNP-Änderungsbereiches ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort) ausgewiesen. Näheres wird im Umweltbericht beschrieben.
Denkmalschutz
Im Änderungsbereich befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Näheres wird im Umweltbericht beschrieben.
I.3.3 SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Eigentumsverhältnisse
Der gesamte FNP-Änderungsbereich befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1 KONZEPT
Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft der Stadt Nürnberg bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff „Altholz“ aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. In Nürnberg existieren Verwertungsbetriebe, die Althölzer vorbehandeln, um sie dann einer stofflichen (AI- bis AII-/AIII-Holz) oder einer thermischen Verwertung (AIV-Holz) zuzuführen. In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil aus der Metropolregion Nürnberg in andere Regionen verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen. Über 65% der in Abstimmung mit möglichen Lieferanten vom Betreiber ermittelten möglichen Liefermengen stammen aus einem Umkreis von unter 30 km der Anlage. Dadurch verringert sich auch die Kohlenstoffemission innerhalb des vorangegangenen Produktionszyklus und der Lieferketten mitunter erheblich. Das Altholz selbst ist als nachwachsender Rohstoff klimaneutral. Durch die Einsparung des Transportes und der ortsnahen Verwertung verbessert sich in der Folge die CO -Bilanz. In der Altholzverbrennungsanlage werden unteranderem Sortierreste aus der stofflichen Verwertung eingesetzt und einer thermischen Verwertung zugeführt. Die thermische Verwertung ist der Beseitigung des Altholzes in der Abfallhierarchie nach KrWG unter der Voraussetzung des Schutzes von Mensch und Umwelt vorzuziehen. Eine Deponierung ist in der Praxis nicht zulässig.
Die Altholzverbrennungsanlage trägt mit ihrer Fernwärmeleistung maßgeblich zur Erfüllung der Grundsätze des (Klima-)Regionalplans der Stadt Nürnberg bei. Laut den Ausführungen des Regionalplans sei es
- „von besonderer Bedeutung, die Fernwärmeversorgung in größeren zusammenhängenden Sied-
lungsgebieten, insbesondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen, auszubauen“ [Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.1.2.1] und
- von besonderer Bedeutung, die anfallende Wärmeenergie von Abfallverbrennung zu nutzen [vgl.
Regionalplan, 2020, Grundsatz 6.1.2.3].
Mit der Lage der geplanten Anlage in Sandreuth wird in diesem Kontext ein entscheidender Beitrag geleistet. Die Altholzverbrennungsanlage erzeugt unter Einsatz des Abfallstoffs Altholz Dampf, der wiederum für das Fernwärmenetz genutzt wird. Der Regionalplan definiert im Grundsatz 6.1.2.1 für die kombinierte Erzeugung von Strom und Fernwärme einen geplanten Wärmeanschlusswert von ca. 1000 MW. Der derzeitige Anschlusswert beträgt 943 MW (Stand Geschäftsbericht 31.12.2020). Die bestehende Lücke kann somit mit der geplanten Anlage um 32 MW von 57 MW auf 25 MW reduziert werden.
Das Ziel der Planung ist somit die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Abfallverwertungsanlage, deren Hauptzweck die thermische Verwertung von Altholz ist. Der Prozess soll zur Fernwärme- und Stromerzeugung genutzt werden.
I.4.2 PRÜFUNG VON STANDORTALTERNATIVEN
Die geplante Änderung des FNP setzt eine vertiefte Prüfung der Standortalternativen voraus. Diese wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE mit der Firma Sweco erstellt [Sweco Standortalternativen, 2021].
Die Auswertung und Bewertung der Standortalternativen erfolgte auf Basis einer zweistufigen Prüfung. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung von 22 Standorten bewertet. Kriterien bei dem ersten Verfahrensschritt sind die verfügbare Baufläche, das Planungsrecht und ggf. bereits bestehende IED-Anlagen (Anlagen die nach der europäischen Industrieemissionsrichtlinie zugelassen und betrieben werden) in der Nähe der Standorte. Aufgrund zu geringer verfügbarer Bauflächen wurden im ersten Verfahrensschritt 16 potenzielle Standorte ausgeschlossen. Für den darauffolgenden Verfahrensschritt (vertiefte Prüfung, 2. Stufe) verblieben acht potentielle Standorte.
Bei den acht verbleibenden potentiellen Standorten (vertiefte Prüfung, 2. Stufe) handelt es sich um folgende Flächen:
- Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg,
Sandreuth
-
Standort 7: Hafen Nürnberg, Gmkg. Eibach, Triester Straße 17, 90451 Nürnberg, Hafen
-
Standort 8: Kraftwerk Franken I (Uniper), Gmkg Großreuth b. Schweinau, Felsenstraße 14, 90449
Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON)
- Standort 10: Fläche A Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, (Fl.Nr. 372/18 verbunden mit Fl.Nr.
400/18), Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg
- Standort 11: Fläche B Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, Fl.Nr. 372/1, Proeslerstraße, 90431
Nürnberg
- Standort 15: B in Maiach / Hafen Nord, Gmkg. Eibach, Teilfläche aus Fl.Nr. 750, Erweiterungsflä-
che Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg
- Standort 16: ehemalige. Fa. Prinovis, Gmkg. Langwasser, Fl.Nr. 146/17, Breslauer Str. 300,
90471 Nürnberg
- Standort 19: ehem. Fa. Quelle, „Fläche 1“, Gmkg. Gostenhof, Fürther Straße, 90431 Nürnberg,
Seeleinsbühl
Die acht potentiellen Standorte wurden anschließend anhand mehrerer Parameter qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte zur Bildung einer Rangfolge überführt. Die Bewertungsskala für die einzelnen Parameter reicht dabei von 0 bis 4 Punkten, wobei die bestmögliche Bewertung jeweils 4 Punkten entspricht. Aus diesen Werten wurde anschließend eine Summe gebildet, die zu einer Gesamtbewertung der einzelnen Standortalternativen führt. Der Standort mit der höchsten Summe wird in diesem System als bester Standort bewertet. Näheres kann dem Fachbetrag Standortalternativenprüfung [Sweco Standortalternativen, 2021] entnommen werden.
Die bewerteten Parameter werden in folgender Auflistung genannt:
-
Grad der erforderlichen Neuversiegelung
-
Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur (z.B. Wärmespeicher, vorhandene Turbine und Genera-
tor, Schornstein)
- Lage im Primärfernwärmenetz und Wärmeauskopplung (potenzielle lokale Verwendung der aus-
gekoppelten Wärme):
- unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz - Entfernung zum Anschluss an Primärfernwär-
menetz
-
Kraftauskopplung (20/110 kV-Netz)
-
verkehrliche Infrastruktur:
-
LKW-Anschluss
-
LKW- und Schienen-Anschluss
-
Schienen-Anschluss
-
Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen
-
Voraussichtliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort
-
Sichtwirkungen und Einbindung in das städtebauliche Umfeld
-
Gesamtvorbelastung
In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Überprüfung dargestellt. Dabei ergibt sich eine eindeutige Rangfolge bei den Standortalternativen.
Tabelle 1: Vergleich der numerischen Bewertung der Standortalternativen aus der vertieften
Prüfung (2. Stufe)
Nach Auswertung aller Parameter der Standortalternativen aus der vertieften Prüfung (2. Stufe) ist Standort 6 am besten zu bewerten. Darauf folgen in großen Abständen die Standorte 16 und 8.
Die Standortalternativen aus der vertieften Prüfung (2. Stufe) wurden im Anschluss hinsichtlich bestehender städtebaulicher Ziele und auch hinsichtlich Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE beurteilt. Der am besten bewertete Standort 6 befindet sich im Eigentum der N-ERGIE. Am Standort 6 stehen dem Umbau zur Altholzverbrennungsanlage keine anderen Nutzungsinteressen entgegen. Aufgrund der im Vergleich zu allen Standortalternativen deutlich besseren Bewertung des Standorts 6 drängen sich keine anderen Standorte für die Planung und die FNP-Änderung auf.
Die zweitplatzierte Alternative, Standort 16, kann nicht zur Verfügung stehen: Im Stadtplanungsausschuss vom 30.01.2020 wurde die Änderung des B-Plans Nr. 3833 beschlossen und wie folgt hinsichtlich der städtebaulichen Ziele bewertet: „Durch ihre Lage im Stadtgebiet, eignet sich die ca. 9 ha große Fläche für hochwertige arbeitsplatzintensive gewerbliche Nutzungen, die insbesondere z. B. im Zusammenhang mit der Nürnberg Messe oder aber auch der Technischen Universität z. B. als gewerbliche Ausgründungen stehen könnten. Darüber hinaus ist die Stadt dringend auf die Sicherung eines weiteren Gymnasialstandorts (in Standortnähe) angewiesen.“
Auch der Standort 19 (vierter Platz) ist aufgrund entgegenstehender städtebaulicher Ziele nicht verfügbar: Die Anlagen des ehemaligen Quelle-Versandhauses bzw. Kaufhauses sollen als Behördenzentrum und Kaufhaus ggf. auch zu Wohnnutzung entwickelt werden.
Die Standorte mit der niedrigsten Punktezahl 10, 11 und 15 stehen für die geplante Nutzung nicht zur Verfügung, da sie für Betriebserweiterungen vorgesehen sind.
Die Option der Bereitstellung von Flächen an den Standorten 8, Kraftwerk Franken I (dritter Platz) und 7, Güterverkehrszentrum Hafen (fünfter Platz) für eine Altholzverbrennungsanlage muss bedarfsweise geprüft werden. Aufgrund der erheblichen Punktedifferenzen des Standorts 6, Sandreuth A, in der Gesamtbewertung gegenüber dem Standort 8 und dem Standort 7, ist eine solche Betrachtung nur bei einem Wegfall des geplanten Standortes 6 sinnvoll.
Die Überprüfung der Standortalternativen ergab somit den Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl.Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg als die beste Alternative.
I.4.3 STANDORTFESTLEGUNG
Für die geplante FNP-Änderung ist eine Fläche von ca. 8.300 m² vorgesehen. Die Fläche liegt vollständig auf dem Standort der N-ERGIE. Der Änderungsbereich ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Abbildung 2: Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
I.4.4 GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet.
Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. In der Bauleitplanung sind unter anderem die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Versorgungsarbeit, Mobilität, Freiraumangebot, Wohnen und Sicherheit sowie Partizipation insbesondere im Rahmen des Planungsprozesses zu berücksichtigen.
Der Änderungsbereich ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich oder der Wohnnutzung gewidmet. Da es sich um ein isoliert liegendes Gewerbegrundstück handelt, das ausschließlich gewerblich genutzt werden soll, lässt sich die künftige Betroffenheit der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Kunden nur sehr allgemein betrachten. Im Wesentlichen beschränkt sich die Berücksichtigung der Genderaspekte daher im Stadium der Bauleitplanung auf die folgenden Punkte:
- Bereitstellung von Gewerbeflächen für die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze:
Mit dem Betrieb der Anlage besteht die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, die der in Nürnberg wohnenden Bevölkerung zugutekommen und damit auch durch kurze Arbeitswege die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Für das einzusetzende Personal erfolgen keine Einschränkungen bezüglich des Geschlechts, der Religion oder ethnischen Herkunft.
- Gewährleistung einer Erreichbarkeit auch für Menschen ohne eigenen Pkw durch Erschließung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Rad- und Fußwege.
- Vermeidung potenzieller Konflikte durch Emissionen (z.B. Lärm durch Verkehr) für die benachbarten
schutzbedürftigen Nutzungen / Wohnlagen: Der Schutz der angrenzenden Wohngebiete vor Lärmemissionen aus dem Betrieb wird durch die Festsetzung von Lärmkontingenten gewahrt.
I.4.5 VERKEHR
Die Erschließung des Änderungsbereichs erfolgt, wie für das gesamte Firmengelände der N-ERGIE, über die Sandreuthstraße. Die Anfahrt zur Sandreuthstraße erfolgt von der Industriestraße aus Richtung Süden. Der abfließende Verkehr wird dorthin auch wieder abgeleitet. Die Zufahrt von der Sandreuthstraße zum Firmengelände erfolgt über die vorhandene Pforte. Über die Volkmannstraße sowie die Industrieund Nopitschstraße erfolgt die Anbindung an den Frankenschnellweg. Außerdem existiert am Standort ein Bahngleis, welches jederzeit reaktiviert werden kann. Die Reaktivierung ist jedoch abhängig von der vorhandenen Infrastruktur auf Seiten der Zulieferer. Nach aktuellem Stand ergeben sich hier noch keine Möglichkeiten. Die N-ERGIE ist jedoch bemüht, diese Option offen zu halten und bei Verfügbarkeit umzusetzen. Im Vorhandensein eines Bahnanschlusses liegt dennoch ein großer Standortvorteil. Sollten sich mittel- bis langfristig die technischen Möglichkeiten des Antransportes mit der Bahn ergeben, könnten so weitere Emissionen durch den LKW-Verkehr eingespart werden.
Eine direkte Anbindung über die bestehende Feuerwehrzufahrt vom Frankenschnellweg ist nicht möglich. Für den betreffenden Abschnitt gibt es eine laufende Planfeststellung, da der Bereich zukünftig untertunnelt werden soll.
Die Erschließung innerhalb des Firmengeländes zur Altholzverbrennungsanlage erfolgt auf Verkehrsflächen, die für LKW-Verkehr bereits jetzt entsprechend ausgebaut sind.
Abbildung 3: Geplante Verkehrsführung für LKW-Anlieferung (gelb)
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1 DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Der Änderungsbereich der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8 ha und umfasst in den Bereich der geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE.
Im wirksamen FNP mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg wird der Änderungsbereich als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellt.
Folgende Abbildung zeigt die Gegenüberstellung des wirksamen FNP mit der geplanten Änderung.
Abbildung 4: Gegenüberstellung der FNP-Änderung mit wirksamen FNP
Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg, Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Stand 2021
I.5.2 KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Der bisher nur als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme)“ dargestellte Bereich der geplanten Altholzverbrennungsanlage soll zukünftig in der FNP Darstellung zusätzlich zur bisherigen Darstellung als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Abfall)“ dargestellt werden (vgl. Abbildung 4).
I.5.3 FLÄCHENBILANZ
Durch die angestrebte FNP-Änderung wird die Zweckbestimmung erweitert, die Nutzung bleibt gleich. Dazu wird die Zweckbestimmung als „Fläche für die Ver- und Entsorgung (Abfall)“ ergänzt. Die Gesamtfläche der Änderung beläuft sich auf ca. 8.300 m². Dieser Bereich ist derzeit und künftig als Fläche für die Ver- und Entsorgung dargestellt.
Tabelle 2: Flächenbilanz durch FNP-Änderung
| Flächenbilanz wirksamer FNP | Flächenbilanz nach Änderung |
|---|---|
| Fläche für Ver- und Entsorgung (Fernwärme), 100 % | Fläche für Ver- und Entsorgung (Abfall, Fern- wärme), 100 % |
PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG
Ziel der FNP-Änderung ist die Absicht der N-ERGIE auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Mit der 30.Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Altholzverbrennung Sandreuth und der im Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen
Alle Äußerungen zu dieser Planung aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung (siehe I.2.2) wurden eingehend geprüft.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 30.Flächennutzungsplanänderung ergaben sich einige Hinweise zur Beachtung vorhandener Planungen und zu Abständen zu bestehenden Strukturen. Diese wurden in der laufenden Planung nunmehr berücksichtigt. Entsprechende Festsetzungen sollen zudem auf B-Planebene erfolgen.
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken enthielt insbesondere folgende Hinweise: Eine Abwägung von 22 möglichen Alternativ-Standorten ergab Sandreuth als den geeignetsten Standort in Bezug auf die vorhandene Infrastruktur und die Lage. Eine Belieferung mit Brennmaterial Altholz ist zurzeit per LKW (ca. 26 LKW pro Werktag) vorgesehen, ein Bahnanschluss ist vorhanden, jedoch zurzeit nicht aktiv. Eine dahingehende Änderung des FNP hat ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, einen vermehrten Rauchgasausstoß und einen erhöhten Betrieb in der Gesamtanlage zur Folge. Entsprechende Beeinträchtigungen der Umwelt sind zu prüfen und abzuwägen. Eine Änderung des derzeit wirksamen FNP ist erforderlich, da mit der Verbrennung von Altholz die Beseitigung von Nicht-Siedlungsabfällen im Sinne von § 3 Abs. 5a und Abs. 26 KrWG erfolgt. Darüber hinaus zum Lärmschutz folgende Anmerkungen: Für die Fläche ergeben sich bezüglich Schallschutz Nutzungseinschränkungen in Form von Emissionskontingenten, die im Parallelverfahren im B-Plan näher beschrieben und festgesetzt werden. Im FNP ist darauf hinzuweisen [Zackenlinie - Planzeichen Nr. 15.6]. Sämtliche Hinweise können angemessen berücksichtigt werden.
Einwände im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum B-Plan Nr. 4669 Altholzverbrennung wurden eingehend geprüft und so weit als möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung zum Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur FNP-Änderung berücksichtigt:
In der Stellungnahme des Stadtvereins Bürgerverein St. Leonhard / Schweinau e. V. wurden Unklarheiten bezüglich des Planungsziels geäußert. Diese Stellungnahme ist nunmehr in den Unterlagen zum 30. FNP- Änderungsverfahren berücksichtigt. Die Thematik soll ggf. auf der Ebene des B-Plans vertieft werden.
Befürchtungen zu möglichen Umweltauswirkungen durch den Betrieb der Anlage können im Zuge der FNP-Änderung und im Rahmen des B-Planverfahrens mit entsprechenden Gutachten entkräftet werden: Die durchgeführte Immissionsprognose mit Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft zeigt, dass ein Großteil der Parameter unterhalb der Irrelevanzschwellen nach TA Luft und der verbleibende Rest unter Einbezug der Vorbelastung deutlich unterhalb der gesetzlichen zulässigen Immissionsgrenzwerte liegt. Die einschlägigen Immissionswerte werden eingehalten, womit durch den Betrieb der Anlage keine erheblichen Umweltauswirkungen durch den Betrieb zu erwarten sind [Sweco IP, 2021]. Eine konkretere Betrachtung der Immissionen findet auf der Ebene des B-Planverfahrens statt.
Im B-Planverfahren wurden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zudem die Sicherheitsabstände zum benachbarten Heizöltank zwischen den Bahngleisen überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass von dem geplanten Betrieb der Altholzverbrennungsanlage keine erhöhte Gefährdung ausgeht sowie die nötigen Abstände wie bereits bisher eingehalten werden [Sweco Achtungsabstände, 2021].
Zu den Bedenken, dass zu einem Teil gefährliche Abfälle eingesetzt werden ist anzumerken, dass es sich dabei um A IV Altholz handelt. Diese Fraktion setzt sich in der Regel durch mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz zusammen, das häufig aus dem Einsatz im Außenbereich stammt und nicht den Kategorien I bis III zugeordnet werden kann. Klassische Beispiele sind unter anderem Bahnschwellen, Fensterrahmen, Leitungsmasten, Zäune oder Gartenmöbel. Schadstoffe sind fest im Altholz gebunden und werden erst durch die Verbrennung freigesetzt und in der Altholzverbrennungsanlage zerstört bzw. abgeschieden. Die Anlieferung des Brennstoffs Altholz erfolgt fachgerecht und geschlossen. Bei fachgerechtem Umgang bei Transport und energetischer Verwertung geht von diesen Stoffen keine Gefährdung aus.
Die Immissionen des aus dem Anlagenbetrieb resultierenden Verkehrsaufkommens sind in den Gutachten berücksichtigt Eine detailliertere Betrachtung findet auf Ebene des B-Plans Nr. 4669 in Form einer Lärmkontingentierung nach TA Lärm und einer Immissionsprognose statt.
Auch ist weiterhin die Möglichkeit der Anlieferung per Bahn über den bestehenden (derzeit stillgelegten) Anschluss eingeplant bzw. berücksichtigt. Wie in Kapitel I.4.5 Verkehr angemerkt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht absehbar, wann eine Bahnanlieferung realisierbar ist. Die Inanspruchnahme hängt im Wesentlichen von den Möglichkeiten auf Lieferantenseite des Altholzes ab. Die Option einer solchen Lösung wird auf Bestreben der N-ERGIE aktiv erhalten, um nach Möglichkeit mittel- bis langfristig umgesetzt zu werden.
Um die Emissionsgrenzwerte sicher einzuhalten, werden die Schadstoffe in den Abgasen mittels entsprechender Abgasreinigungsanlagen gefiltert bzw. zerstört. Der sichere und ordnungsgemäße Betrieb der Abgasreinigungsanlage und die Qualität des Abgases wird durch entsprechende Messeinrichtungen gewährleistet. Eine Umweltauswirkung wird somit vermieden. Der fachgerechte Umgang mit gefährlichen Abfällen wird durch die Register- und Nachweispflicht sichergestellt.
Aufgrund der ausgelaufenen EEG-Förderung für Altholz als Biomasse und der geklärten Anschlussförderung müssen gegebenenfalls wegfallende Kapazitäten an Altholzverbrennungsanlagen ohne Wärmeanschluss mittelfristig aufgefangen werden. Die geplante Anlage am Standort Sandreuth trägt hierzu bei. Durch die Nutzung von Kraftwärmekopplung am Fernwärmestandort kann unter Einsatz des klimaneutralen Brennstoffes Altholz eine wirtschaftlich sinnvolle energetische Verwertung des Altholzes mit Wärmenutzung stattfinden.
Wird im weiteren Verfahren ergänzt
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Änderungsbereich im Vergleich zur gegenwärtigen Situation geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen.
In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch den Einsatz eines klimaneutralen Brennstoffes, Altholz, ebenfalls positiv. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind ebenfalls nicht erheblich. Lediglich im Bereich Tiere sind geringe Auswirkungen auf die im Gebiet lebenden Zauneidechsen zu erwarten, die jedoch im Rahmen des B-Planverfahrens Nr. 4669 durch Festsetzung geeigneter Maßnahmen in erforderlichem Maße kompensiert werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die FNP-Änderung nicht erwartet.
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen |
|---|---|
| Fläche | nicht erheblich |
| Boden | nicht erheblich |
| Wasser | nicht erheblich |
| Pflanzen | nicht erheblich |
| Tiere | nicht erheblich |
| Biologische Vielfalt | nicht erheblich |
| Landschaft | nicht erheblich |
| Erholung | nicht erheblich |
| Lärm | nicht erheblich |
| Störfallvorsorge | nicht erheblich |
| Geruch | nicht erheblich |
| Luft | nicht erheblich |
| Klima | nicht erheblich |
| Abfall | nicht erheblich |
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
Nürnberg, den 08.02.2022 Stadtplanungsamt
gez.
i.V. Faßbender stellvertretender Leiter Stadtplanungsamt
II QUELLENANGABEN
[ABK, 2020] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Prognose über die zu erwartende Geräuschemission und –immission einer geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE Kraftwerke GmbH am Standort: Nürnberg Sandreuth, Dezember 2020
[ABK Kontingentierung, 2020] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu einer Emissionskontingentierung des vorhabenbezogenen B-Planes der Stadt Nürnberg Nr. 4669 „Altholzverbrennung“, Dezember 2020
[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[GEO-NET, 2014] GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, 2014 Abruf im Internet: 03.06.2020 https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse-nuernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/anhang_1.pdf Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/nuernberg_klima_karte6-klimafunktionskarte_rev06_komp.pdf
[ifanos, 2021a] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021
[ifanos, 2021b] Ifanos Landschaftsökologie: Spezielle artenschutzrechtliche Pürfung (saP) zur geplaten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021
[LBK Bayern, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lärmbelastungskataste, 2019 Abruf im Internet: 01.07.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
[LfU, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messdatenliste des Grundnetztes (im Landesmessnetz), Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/grundwasserstand/doc/gwstand_messdatenliste.pdf
[LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf
[LfU Luft, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2017 Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk17.pdf
[LfU Luft, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018 Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk18.pdf
[LfU Luft, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2019 Abruf im Internet: 18.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk19.pdf
[LfU Staub, 2016] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2016 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2016.pdf
[LfU Staub, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2017 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2017.pdf
[LfU Staub, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2018 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 02.07.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2018.pdf
[LGA, 2012] LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Betriebsgelände der N-ERGIE AG in Nürnberg Sandreuth - Historische Recherche - IUA2011200, Anlage 3.3 Lage der Altlastenverdachtsflächen und Grundwassermessstellen, 09.01.2012
[Sweco Achtungsabstände, 2021] Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände (Achtungsabstände) - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 07.06.2021
[Sweco Eutrophierung, 2021] Sweco GmbH: Fachbeitrag Eutrophierung und Versauerung und FFH-Vorprüfung - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021
[Sweco IP, 2021] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021
[Sweco Standortalternativen, 2021] Sweco GmbH: Altholzverbrennungsanlage Nürnberg Sandreuth – FNP-Änderungsverfahren Fachbeitrag Standortalternativenprüfung, August 2021
[UBA, 2004] Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896 – 2000, Berlin 2004, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf
[Umwelt Atlas Boden, 2020] Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
[Regionalplan, 2020] Planungsverband Region Nürnberg, Abruf im Internet 21.01.2022
https://www. nuernberg.de/imperia/md/pim/dokumente/regionalplan/textteil/kapitel_6_ziele_ausschuss_mai_2017.pdf
Umweltprüfung (Umweltbericht)
30. Änderung FNP mit integriertem Landschaftsplan Bereich zwischen
Sandreuthstraße, Frankenschnellw eg und Bahnstrecke Nürnberg-
Schwabach
1. Entwurf Umweltbericht Stand 11.11.2021
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt Kartengrundlage: Sweco; © Stadt Nürnberg 2020
Geltungsbereich der 30. FNP-Änderung
Seite
1 Einleitung 3 1.1 Ziele der vorliegenden Bauleitplanung 3 1.2 Plangrundlagen 3
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 5 2.1 Fläche 5 2.2 Boden 5 2.3 Wasser 6 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 7 2.4.1 Pflanzen 7 2.4.2 Tiere 8 2.4.3 Biologische Vielfalt 9 2.5 Landschaft 10 2.6 Menschliche Gesundheit 10 2.6.1 Erholung 10 2.6.2 Lärm 11 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 12 2.6.4 Geruch 13 2.7 Luft 13 2.8 Klima 15 2.9 Abfall 15 2.10 Kultur- und Sachgüter 16 2.11 Wechselwirkungen 19
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 20
4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen 21
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 22 5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 22 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 22
6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 23
7 Geprüfte Alternativen 24
Seite I
7.1 Standortalternativen 24 7.2 Technische Verfahrensalternativen 26
8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 28
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 29
10 Zusammenfassung 30
11 Literaturverzeichnis 32
12 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 35
13 Anlagen 39
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019) 13 Tabelle 2: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2018 - 2020] 14 Tabelle 3: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 16 Tabelle 4: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternativen 25 Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung 30
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern Anhang 2 - Strukturkarte 39 Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 41 Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende - Lage des Änderungsbereichs mit blauem Kreis gekennzeichnet 43 Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 44 Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraffierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012] 45 Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV 46 Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 47 Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 48 Anlage 9: Zu Kapitel 7.1: Gesamtübersicht der alternativen Standorte 49
Seite II
Einleitung
1 Einleitung
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg soll am xx.10.2021 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) eingeleitet werden. Im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen1. Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft werden.
Anlass der durchzuführenden Änderung ist die Absicht der N-ERGIE auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Dampf sein, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) erforderlich, Das Verfahren zum B-Plan Nr. 4669 wurde per Beschluss vom 29.10.2020 eingeleitet. Da sich die beabsichtigte Nutzung nur teilweise aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ableiten lässt, ist darüber hinaus eine Änderung des FNP erforderlich, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Diese erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
1.1 Ziele der vorliegenden Bauleitplanung
Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Ergänzung der geltenden FNP-Darstellungen als Fläche für die Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung zur Fernwärmeversorgung um eine Fläche für Abfallverbrennung. Hierzu soll das entsprechende Planzeichen Abfall ergänzt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der geplanten Altholzverbrennungsanlage zu schaffen.
Der Änderungsbereich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf einem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der Deutschen Bahn (DB AG) umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die Müllverbrennungsanlage Nürnberg. Unmittelbar östlich des Änderungsbereiches grenzt eine öffentliche Verkehrsfläche, der Frankenschnellweg an; im Süden verläuft die Sandreuthstraße. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Darstellungen findet sich im Entwurf zur Begründung.
1.2 Plangrundlagen
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region
Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP): Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdichtungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1) Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus:
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
Einleitung
Karte 1 (Raumstruktur): Nürnberg als Oberzentrum im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d. Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2) Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche. (siehe Anlage 3)
- Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voranstehend dargelegt.
- Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbe-
standteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Änderungsbereich vor.
- Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Es liegen keine geschützten Biotope im Änderungsbereich vor.
- FFH- und/oder SPA-Gebiete2:
Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Änderungsbereich vor.
2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
Durchführung der Planung
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-
rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt werden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bauund betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt auf FNP Ebene nicht.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP- Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung des parallel aufzustellenden B-Plans Nr. 4669 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans Nr. 4669 entstehen, erfolgt im Rahmen der diesbezüglichen Umweltprüfung zur Änderung (Ebene der verbindlichen Bauleitplanung).
2.1 Fläche3
Ausgangssituation
Der ca. 0,8 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Aktiengesellschaft, im nordwestlichen Bereich. Der Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flächen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und/ oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher durch die geplante Änderung nicht erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Der Boden im Änderungsbereich und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige Grünflächen, versiegelt und überbaut. Der Änderungsbereich ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östlichen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Blasensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für den Änderungsbereich Böden mit kaum intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71 % bis 100 % verzeichnet.
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
Durchführung der Planung
In Teilbereichen des Änderungsbereichs wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwassers vorgefunden. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 4669 [Städtebaulicher Vertrag, 2020], die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Änderungsbereichs im Rahmen der Festsetzungen gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern gegeben ist.
Im Bereich des Änderungsbereiches liegt eine Altlastenverdachtsfläche (siehe Anlage 5, gelb schraffierte Fläche). Es handelt sich um die Fläche der ehem. Zentralgeneratoren (hohes Gefahrenpotential).
Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinden sich derzeit im Geltungsbereich des Änderungsbereichs. Es wird auch sichergestellt, dass während der Bautätigkeit die laufende Sanierung gewährleistet bleibt. (siehe auch Begründung Kapitel I.3.1.6).
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort die Versickerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Entsiegelungs- und Erdaushubarbeiten sind durch einen nach § 18 BBodSchG zugelassenen Altlastensachverständigen zu begleiten und zu dokumentieren.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage umgerüstet. Einzig eine Parkplatzreihe nördlich der Silos wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und versiegelt (ca. 500 m²).
Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen mit FFH- Vorprüfung wurde erstellt [Sweco Eutrophierung, 2021]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge von Eutrophierung (0,00965 kg/N(ha*a)) und Versauerung (4,21 eq(N+S)/(ha*a)) im gesamten Beurteilungsgebiet weit unterhalb der Irrelevanz- und Abschneidekriterien liegen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, auch in Bezug auf Eutrophierung und Versauerung, sind nicht zu erwarten.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Im Änderungsbereich liegen keine Oberflächengewässer. Der Änderungsbereich ist nicht Bestandteil eines Wasserschutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellenschutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).
Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebietsweise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Durchführung der Planung
Auswirkungen / Prognose
Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.
Aus der Umsetzung des Vorhabens resultieren nur geringfügige Versiegelungen, die jedoch nicht durch die FNP-Änderung induziert werden. Da auf dem Standort die versickerungswirksame Fläche so gering wie möglich sein soll (Versickerung nicht erlaubt, aufgrund der Bodenbelastungen), kommt es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb des Änderungsbereichs zu erwarten.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des durch die Änderung betroffenen Gebietes ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft ist. Im 300 m-Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensräume (Trockenstandorte).
Eine Biotoptypenkartierung wurde im Sommer 2020 durchgeführt. Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung (§ 4 Abs. 3 Nr.1 BayKompV). Im Bericht [ifanos, 2021a] wird folgendes Ergebnis festgehalten:
Der Untersuchungsbereich fällt weitgehend unter die Kategorie „X2 Industrie- und Gewerbegebiete“, am westlichen Rand ist der Typ „V22 Gleisanlagen und Zwischengleisflächen, geschottert“ im Komplex mit P433 „Ruderalflächen im Siedlungsbereich mit artenreichen Ruderal- und Staudenfluren“ (ca. 150 m²) vorhanden. Zudem wurde auf einem relativ kleinen Flächenanteilen des Typs „V52 Gehölbestand alter Ausprägung entlang von Verkehrsflächen“ (ca. 80 m²).
Gefunden wurden u.a. Natternkopf (Echium vulgare), Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis), Wilde Möhre (Wilde Möhre), Graukresse (Berteroa incana) und Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris), die typisch für trocken-warme Standorte sind. Punktuell eingestreut konnten Brombeersträucher, Gehölzaufwuchs (Rosen und Hartriegel) und Wilder Wein gefunden werden, wie auch kleine Bestände von Rainfarn (Tanacetum vulgare), Brennnessel (Urtica dioica) und Goldrute (Solidago canadensis). Im südlichen Bereich der Fläche ist ein Biotop „V52 Gehölzbestand alter Ausprägung entlang von Verkehrsflächen“ vorhanden.
Im Untersuchungsgebiet kommen keine Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH- Richtlinie vor.
Durchführung der Planung
Für das Bebauungsplanverfahren wurde zusätzlich eine Erfassung gemäß Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg durchgeführt. Demnach fällt der Großteil des Änderungsbereiches unter die Ziffer 7.6 „Versiegelte Fläche“. Hinzu kommen kleinflächige Anteile der Ziffer 2.4 „Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume“.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: Bereich mit Typ X2 und V22 gering, Bereiche mit Typen P433 und V52 mittel
Auswirkungen / Prognose
Aus der FNP-Änderung resultieren keine notwendigen Rodungen. Alle derzeit vorhandenen Grünabschnitte bleiben voraussichtlich erhalten. Es wurde ein Fachbeitrag zu Eutrophierung und Versauerung mit FFH-Vorprüfung erstellt [Sweco Eutrophierung, 2021]. Die Ergebnisse zeigen, dass die maximalen Einträge im Untersuchungsgebiet unterhalb der Irrelevanz- und Abschneideschwellen liegen. Eine Bilanzierung über die Auswirkungen des Vorhabens mittels der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg wird im Zuge der B-Planänderung durchgeführt.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten.
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.
Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoffemissionen sind im Änderungsbereich keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.
Mit einer faunistischen Erhebung wurde im Juli 2020 begonnen. Im Juli 2021 wurde diese mit Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung abgeschlossen [ifanos 2021b].
Fledermäuse: Im Sommer 2020 fand eine Strukturerfassung sowie eine akustische und visuelle Erfassung zur Ausflugzeit am 31.07.2020 (am Ende der Wochenstubenzeit) und am 15.09.2020 zur sog. Schwarmzeit statt. Die Anlagen wurden von außen und innen untersucht. Eine akustische Erfassung fand außerdem in der Endwinterzeit vom 25.02. bis 04.03.2021 statt. In den Innenräumen der Anlage wurden keinerlei Spuren gefunden. Die Anlage scheint somit unzugänglich für Fledermäuse zu sein. Ein Besatz im Inneren der Anlagen ist daher auszuschließen. Während der Wochenstuben- und Schwarmzeit wurden zu beiden Terminen einzelne Zwergfledermäuse zu Beginn der Ausflugzeit im Bereich zwischen den Silos verhört und bei der Jagd beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Zwergfledermäuse im Sommer im Bereich der Außenwand der Anlage Tagesverstecke nutzen. Kolonien sind auszuschließen. Im Endwinter 2021 (Februar/März) waren nur an einer Nacht sehr wenige Rufe der Zwergfledermaus zu registrieren. Die Untersuchung wurde mittels einer automatischen Aufzeichnungsanlage (BatCorder) über ca. eine Woche durchgeführt. Einzelne Fle-
dermäuse sind auch im Winter nicht völlig auszuschließen. [ifanos, 2021b]
Durchführung der Planung
Reptilien: Zur Erfassung der Zauneidechse wurde das Untersuchungsgebiet schleifenförmig, langsam abgegangen, relevante Strukturelemente (Totholz, alte Bretter, Steine etc.) vorsichtig angehoben und nach Reptilien gesucht sowie sonnenexponierte offene Stellen nach Spuren abgesucht. Im Untersuchungsgebiet wurden Zauneidechsen (vier Tiere - Adulte und Schlüpflinge) erfasst. Es sind offene, trockene und vegetationsarme Flächen als Sonnplätze sowie schattige Bereiche zur Thermoregulation für die wechselwarmen Reptilien vorhanden. [ifanos, 2021b]
Vögel:
Alle europäischen Vogelarten sind nach BNatSchG besonders geschützt; von den streng geschützten Arten wurde in 2020 der Grünspecht beobachtet. In der saP werden grundsätzlich alle Arten der Vogelschutzrichtlinie (VRL) berücksichtigt. Es wurden insgesamt sechs Kartierungsgänge im Juli und August 2020 sowie im Zeitraum zwischen Anfang März und Juni 2021 nach den Methodenstandards von Südbeck et al. 2005 durchgeführt. Die meisten im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten sind weit verbreitete Arten. Die Gebäudebrüter Haussperling und Hausrotschwanz wurden im Sommer 2020 im engeren Untersuchungsbereich beobachtet. Hausrotschwänze hielten sich an Gebäuden und häufig an den Rohrleitungen auf. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Nachweise revieranzeigender Hausrotschwänze erbracht. Haussperlinge kommen an den Gebäuden im und außerhalb des Betriebsgeländes vor. Es wurde ein Turmfalke während der Begehung am 29.05.2021 auf einem Gebäude im Untersuchungsgebiet gesichtet. Im Beobachtungsgebiet außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist ein Nistkasten für Wanderfalken installiert. Wanderfalken wurden im Beobachtungszeitraum jedoch nicht gesichtet, müssen aber als potenzieller Brutvogel betrachtet werden.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering (Fledermäuse), mittel (Zauneidechsen und Vögel)
Auswirkungen / Prognose
Der Betrieb der Altholzverbrennungsanlage ist mit Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.
Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft [ifanos, 2021b]. Damit sind aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig, für den Fall können auch nachhaltige Beeinträchtigungen für die Tierwelt ausgeschlossen werden.
Bewertung: Die vorgesehene FNP-Änderung führt voraussichtlich nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut “Tiere”. Die Bewertung der vorhabenbezogenen Auswirkungen bzw. die Konzeption notwendiger Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Zuge des B-Planverfahrens.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben.
Bewertung: Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht erheblich.
Durchführung der Planung
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Das Landschaftsbild in der Umgebung des Änderungsbereichs ist geprägt durch das Anlagengelände der N-ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Die angestrebte FNP-Änderung führt zu keiner signifikanten Veränderung des baulichen Erscheinungsbildes der Anlagen der N-ERGIE auf dem Standort Sandreuth. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird der tatsächliche Einfluss dargestellt. Mögliche minimierende Maßnahmen werden auf Ebene des B-Plans berücksichtigt und daher im Zuge der FNP-Änderung nicht einbezogen.
Bewertung: Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind aufgrund der Vorprägung als Versorgungs- und Industriestandort nicht zu erwarten.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und Frankenschnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA (Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
In dem Gebiet der FNP-Änderung findet keine Erholungsnutzung statt. Die anlagenbedingten Auswirkungen durch Lärm, Geruch- und Schadstoffimmission werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens dargestellt. Durch die starke Vorprägung des Standortes sind hier keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Bewertung: Die Auswirkungen der Änderung auf die Erholungsnutzung werden als nicht erheblich eingestuft. Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnutzung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.
Durchführung der Planung
2.6.2 Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des FNP-Änderungs-Gebiets) und die Bahnverbindung (westlich bis nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern, 2019].
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: aufgrund der Vorbelastung gering
Auswirkungen / Prognose
Veränderungen auf das Schutzgut Lärm gehen von der Anlieferung des Altholzes aus. Der LKW-Verkehr wird bei Betrieb einer Altholzverbrennung dadurch geringfügig ansteigen. Eine detailliertere Betrachtung des Verkehrslärms findet in der Immissionsprognose im Zuge des B-Planverfahrens statt.
Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße (siehe Anlage 7). Eine Zuwegung über die Einfahrt zum Frankenschnellweg ist nicht umsetzbar. Für den betreffenden Abschnitt gibt es eine laufende Planfeststellung, da der Bereich zukünftig untertunnelt werden soll.
Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der Änderungsfläche geplant. Die Gleise sind vorhanden, die Strecke kann reaktiviert werden, sofern die Bahnanlieferung auf Zuliefererseite möglich ist. Außerdem ist mit max. 10 PKW pro Schicht auf dem Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).
Bewertung: siehe Gewerbelärm
Gewerbelärm
Ausgangssituation
Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm vorbelastet.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: aufgrund der Vorbelastung gering
Auswirkungen / Prognose
Im Zuge der Planung werden neue Anlagenteile errichtet. Dazu zählen Kesselhaus und die Rauchgasreinigung. Weitere bestehende Anlagenteile werden am Standort weitergenutzt. Für die Planung wird eine Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionene/-immissionen sowie eine Emissionskontingentierung erstellt bzw. durchgeführt [A B K, 2020; A B K Kontingentierung, 2020].
Die Planwerte für die zu überplanende Fläche werden dabei so angesetzt, dass die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld der neuen Anlagen um mindestens 10 dB unterschritten werden. Damit wird gewährleistet, dass das Vorhaben keine eigenen Immissionsbeitrag leistet
Durchführung der Planung
bzw. die umliegenden Immissionsorte nicht dem Einwirkbereich gemäß TA Lärm der geplanten Altholzverbrennung zuzurechnen wären. Hierdurch kann auch auf eine detaillierte Betrachtung der bestehenden Vorbelastung verzichtet werden.
Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind – bei entsprechender Kontingentierung und Einhaltung der Emissionskontingente - keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten. Dies gilt auch für den leicht erhöhten Verkehrslärm.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und weiterer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Der Änderungsbereich für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches. Maßgebend für die Einstufung ist die bisher schon erfolgenden Lagerung von Heizöl EL.
Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie
Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4.000 m³-Heizöltank mit anschließendem Lachenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.
Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Änderungsbereich entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnlinien (siehe Anlage 7). Im Zuge der FNP-Änderung für die geplante Altholzverbrennungsanlage sind durch die Anlieferung und Lagerung der Brenn- und Einsatzstoffe zusätzliche Einflussfaktoren bei der Abstandsermittlung zu betrachten. Die angemessenen Sicherheitsabstände können erst im Zuge des B-Planverfahrens – unter Berücksichtigung der konkreten anlagenspezifischen Faktoren – ermittelt und bewertet werden. Aufgrund des Anlagencharakters ist jedoch nicht zu erwarten, dass sich der angemessene Sicherheitsabstand über die Grenzen des Betriebsbereichs hinaus erstreckt.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein Brand in einem Altholzlagersilo. Zur Reduzierung der Auswirkungen müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Eine Umsetzung technischer brandreduzierender Maßnahmen ist auf dem Betriebsgelände problemlos möglich.
Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen getroffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage selbst und auf die Anlage einwirkende potenzielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger betriebsbedingter Gefahren bewertet. Der Einfluss von Störfällen und die Abstandsempfehlung werden bereits im B-Planverfahren durch den Sachverständigen TÜV SÜD überprüft. Die Ergebnisse fließen anschließend in den entsprechenden Umweltbericht im B-Plan-Verfahren ein.
Durchführung der Planung
Bewertung: Durch die FNP-Änderung sind grundsätzlich, unter Umsetzung entsprechender Maßnahmen, keine erheblichen Einflüsse auf die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten.
2.6.4 Geruch
Ausgangssituation
Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen im Sinne der einschlägigen Richtlinien vor. Alle relevanten Grenzwerte werden eingehalten. Durch die industrielle Prägung des Gebietes sind temporäre Geruchsbelastungen dennoch möglich.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Geruchsemissionen werden, soweit technisch möglich, verhindert. Dazu gehören die Anlieferung des Brennstoffes in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden, eine geschlossene Anliefer- / Entladehalle und Luftabsaugung in der Feuerung (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung können die Anlieferhalle und die Brennstoffsilos abgesaugt und die Abluft über Aktivkohlefilter gereinigt werden. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden können.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich grundsätzlich keine höheren Geruchsbelastungen. Eine vorhabenbezogene Geruchsprognose wird im Zuge des B-Planverfahrens erstellt und in diesem detailliert ausgewertet.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut menschliche Gesundheit durch Geruch sind nicht zu erwarten.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Änderungsbereich bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung im Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2018 - 2020]:
Tabelle 1: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2018 - 2020)
| Station | NO 2 | PM 10 | PM 2,5 | BZL | CO | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [μg/m³] | [μg/m³] | [μg/m³] | [µg/³] | [mg/m³] | ||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 40 | 40 | 40 | 40 | 25 | 25 | 5 | 5 | 10 | 10 | ||
| [TA Luft, Nr. 4.2.1] | ||||||||||||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 31,3 | - | 11 | - | - | ||||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 40,7 | 23 | - | 0,8 | 1,2 | ||||||
| Nürnberg Muggenhof | Städtischer Hintergrund | 25 | - | 12,3 | - | - |
Durchführung der Planung
| Station | Pb | As | Cd | Ni | B(a)P | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [µg/m³] | [ng/m³] | [ng/m³] | [ng/m³] | [ng/m³] | ||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 0,5 | 0,5 | 6 | 6 | 5 | 5 | 20 | 20 | 1 | 1 | ||
| [TA Luft, Nr. 4.2.1] | ||||||||||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 0,004 | 0,534 | 0,14 | 1,7 | 0,324 |
Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen in Nürnberg, außer NO an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Str., eingehalten. Diese leichte Überschreitung ist auf den hohen Wert im Jahr 2018 zurückzuführen. Seit 2019 kam es zu keinen Überschreitungen der Grenzwerte an den Nürnberger Messstationen. Der Jahresmittelwert für NO aus 2020 betrug 36 μg/m³.
Tabelle 2: Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2018 - 2020]
| Station | Deposition Cd | |||
|---|---|---|---|---|
| [µg/(m²*d)] | ||||
| Immissionswert | 2,0 | 2,0 | ||
| [TA Luft, Nr. 4.5.1] | ||||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 0,066 |
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
In der geplanten Altholzverbrennung kommt mit Altholz ein CO -neutraler Brennstoff zum Einsatz. Aus dem Einsatz des nachwachsenden Rohstoffs resultieren daher keine klimarelevanten CO -Emissionen, wie beispielsweise beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe ist in der Immissionsprognose nach TA Luft [Sweco IP, 2021] enthalten. Die Anlage erzeugt mit heimischen Energieträgern Dampf, der ins Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg eingespeist wird oder mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen verstromt wird. (Kraft- Wärme-Kopplung). Es kommt durch die Nutzung von Altholz zu einer CO -Einsparung gegenüber einer Gasfeuerung von ca. 50.000 t/a (bei 45 MW Feuerungswärmeleistung und 5.000 Betriebsstunden pro Jahr). Beim ganzjährigen Betrieb wird entsprechend mehr eingespart.
Um Aussagen zu den Auswirkungen des vorgesehenen Anlagenbetriebs zu ermöglichen, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Immissionsprognose durchgeführt sowie die Mindestschornsteinhöhe berechnet. Nach den ermittelten Ergebnissen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Parameter unterhalb der Irrelevanzschwelle liegen wird, die einschlägigen Immissionswerte werden eingehalten. Eine detaillierte Betrachtung der Ergebnisse erfolgt im B-Planverfahren.
Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Luft werden durch den Betrieb der Anlage als Altholzverbrennungsanlage nicht erwartet.
Durchführung der Planung
2.8 Klima
Ausgangssituation
Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist den Änderungsbereich keine Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Änderungsbereich gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO- NET, 2014; Anhang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch eine ungünstige bioklimatische Situation.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung der Erwärmung im Gebiet ist über die 10fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feuerungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen. Der Einsatz des klimaneutralen Brennstoffs hat - im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen – grundsätzlich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz.
Die Klimaneutralität des Vorhabens ergibt sich aus der Verwendung von Altholz gegenüber fossilen Brennstoffen. Die Verbrennung setzt lediglich das zuvor durch das Holz gebundene CO frei. Die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz stellt damit einen Teil des natürlichen Kohlenstoffreislaufs dar. Relevante CO -Emissionen entstehen damit lediglich in der Vorkette (Aufbereitung und Transport).
Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind durch den Einsatz des klimaneutralen Brennstoffs Altholz eher positiv und demnach als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das (Lokal- )klima.
2.9 Abfall4
Die Altholzverbrennungsanlage wird der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen) dienen. Die Abfallhierarchie wird auch für AI bis AIII Altholz eingehalten, da nur solches Altholz dieser Klassen in der Anlage zum Einsatz kommt, das stofflich nicht verwertbar ist.
Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist nicht vorgesehen.
Die Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend bei Industriebaumaßnahmen oder auf Deponien verwertet. Die Rostaschen sind ein nicht gefährlicher Abfall, wegen der langen Ausbrandzeiten auf dem Rost.
Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG berücksichtigt.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
Durchführung der Planung
Bewertung: Die Altholzverbrennung dient der Verwertung von Abfällen. Bei ordnungsgemäßem Umgang mit Reststoffen sind im Zusammenhang mit dem Schutzgut Abfall keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
2.10 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler): Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:
Tabelle 3: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus, Wasserturm | Sandreuth- straße 71 | ca. 110 m S | Ehem. Städtisches Gaswerk, heute N-ERGIE AG, von Georg Kuhn (Städtisches Hochbauamt), 1901-04, erwei- tert in den Zwanziger Jahren; ehem. Gasreinigergebäude mit Wasserturm (Sandreuthstr. 71), langgestreckter, zweige- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reitern, Schweifgiebel, großen Segmentbogenfenstern und gestufter Pfeilergliederung, po- lygonaler Turm mit Werkstein- gliederung, in neuromanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, bez. 1903; ehem. Uhrenhaus (Sandreuth- str. 29), Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reiter, Schweifgiebeln, großen Segmentbogenfenstern und Lisenengliederung, in neuro- manischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; ehem. Elektrische Kraftstation (Sandreuthstr. 39), erdge- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Seg- ment- und Rundbogenfenstern und Lisenengliederung, in neu- romanischen Formen, von | |||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Uhren- und Reglerhaus, syn. Regler- häuschen, syn. Regulier- haus | Sandreuth- straße 29 | ca. 190 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Kraftwerk | Sandreuth- straße 39 | ca. 130 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus | Sandreuth- straße 45 | ca. 100 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Büro- und Ver- waltungsge- bäude | Sandreuth- straße 17/19 | ca. 220 m S | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Einfriedung | Sandreuth- straße 21 | ca. 240 m S |
Durchführung der Planung
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| Georg Kuhn, 1901-04, erwei- tert 1912, an Nordseite bez. 1913; ehem. Wassergasreinigerge- bäude (Sandreuthstr. 45), Pa- ralleldachbau mit Sichtziegel- mauerwerk, Stufengiebeln, Rundbogenfenstern und Pfeilergliederung, in Formen der Neuen Sachlichkeit, von Walter Brugmann (Städtisches Hochbauamt), 1926; ehem. Verwaltungsgebäude (Sandreuthstr. 17/19), zweige- schossiger, zweiflügeliger Halbwalmdachbau mit Eckpa- villon, Zwerchhäusern, Dach- reiter, Dachgauben und Bo- denerkern, Putzbau mit Sand- steingliederung in historisti- schen, teilweise gotisierenden Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; Einfriedung gegen die Sandreuthstraße, Eisengitter- zaun, Jugendstil, 1901-04. | ||||||||
| D-5-64- 000-1731 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Pomonabrun- nen | Sandreuth- straße 21/25 | ca. 240 m S | Pomonabrunnen, Denkmalan- lage der Wasserwerke der Stadt Nürnberg, flaches, fünf- eckiges Bassin, umgeben von Postamenten mit Figurendar- stellungen der Pomona und Putten, Muschelkalk, von Phi- lipp Kittler, bez. 1914/15; ehem. am Eingang zum Was- serstollen am Schmausenbuck aufgestellt, 1979 an den Ein- gang zum Gaswerk versetzt. | |||
| Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-2737 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Bahnbrücke, syn. Eisen- bahnbrücke | Bahnlinie Nürnberg - Bamberg; Bahnlinie Nürnberg - Schnelldorf; Bahnlinie | ca. 210 m N | Eisenbahnbrücke über den Ludwig-Donau-Main-Kanal, Bogenbrücke, Sandstein, 1836/45. |
Durchführung der Planung
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||
| Treuchtlin- gen - Nürn- berg; Hes- sestraße 10 |
Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: mittel
Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):
Im Änderungsbereich befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos, die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am Standort) sowie der ca. 152 m hohe Kamin. Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als Brennstoffe umgestellt worden ist.
Bewertung der Bedeutung für den Änderungsbereich: gering
Auswirkungen / Prognose
Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Baudenkmäler. Bauliche Veränderungen im Änderungsbereich werden im Verfahren zum B-Plan 4669 näher betrachtet.
Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“ (Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ (Sandreuthstr. 21) und „Reinigerhaus, Wasserturm“ (Sandreuthstr. 71) auf der Straße vorbei.
Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese ausreichend weit von der Straße entfernt sind, die Straßen für den LKW-Verkehr freigegeben sind und durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW-Erschütterungen verhindert werden.
Außerdem können theoretisch Schäden an Kulturdenkmälern in der Umgebung durch saure Luftschadstoffbestandteile (SO , NO ) auftreten. Erst oberhalb einer Konzentration von 10 - 20 µg/m³ SO sind 2 2 2 Schäden durch Schwefeldioxid an Gebäuden und historischen Denkmälern bedeutsam [UBA, 2004]. Bei Konzentrationen in dieser Höhe übersteigt der Schaden deutlich den natürlichen Abbauprozess in sauberer Luft. Die Schadwirkungen von Stickstoffdioxid resultieren ebenfalls aus seiner säurebildenden Eigenschaft und entsprechen somit generell denen des Schwefeldioxids. Unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Verhältnisse und der entsprechenden Reaktionsgleichungen sind somit oberhalb einer Konzentration von ca. 15 – 30 µg/m³ Schäden durch Stickstoffdioxid von Bedeutung.
Es ist von Werten deutlich unterhalb dieses Bereiches auszugehen. Die tatsächliche Belastung wird in der Immissionsprognose berechnet und im B-Planverfahren dargestellt.
Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Änderungsbereichs erwartet.
Durchführung der Planung
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung, kann die angestrebte Aufstellung des B-Plans 4669 nicht stattfinden. Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos bleiben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesilos und Gleisannahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.
Bei Nichtdurchführung der Planung können positive Effekte auf die Verwertung von Abfällen in der Region nicht umgesetzt werden. In Bezug auf die Vegetation ergibt sich keine Änderung zum aktuellen Zustand. Dieser bleibt wie voran gezeigt auch durch die Planung weitestgehend unverändert. In Bezug auf Tiere bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff unverändert erhalten.
Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen
4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen anderer Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.
Durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans und den Betrieb der geplanten Anlage ist nicht von kumulativen Auswirkungen mit anderen Planungen auszugehen. Positive Synergien ergeben sich auf dem Anlagengrundstück mit der vorhandenen Fernwärmeinfrastruktur (bspw. Turbine, Einkopplung Fernwärme, Schornstein, Wärmespeicher), die für das Vorhaben genutzt werden kann. Die Anlage trägt zur Erfüllung der Fernwärmepläne aus dem Regionalentwicklungsprogramm der Stadt Nürnberg bei.
In der Umgebung des Standorts bestehen bereits immissionsrelevante Anlagen. In der Immissionsbetrachtung nach TA Luft zeigt sich jedoch, dass auch kumuliert mit den zusätzlichen Immissionen der geplanten Altholzverbrennungsanlage die festgelegten Irrelevanzschwellen deutlich unterschritten werden [Sweco IP, 2021].
Die Überplanung des Frankenschnellwegs führt zu keinen kumulativen Auswirkungen gemeinsam mit der Altholzverbrennungsanlage, da dieser nicht zur Anfahrt genutzt werden kann. Eine Prüfung, ob dies in Zukunft zu ändern wäre, zeigt keine positiven Ergebnisse.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 verwiesen.
5.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B- Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).
Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg anzuwenden.
Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Gehölzbestände.
Der Planbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versiegelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen.
Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht. Die konkreten, vorhabenbezogenen Eingriffe werden im B-Plan-Verfahren dargestellt und entsprechend berücksichtigt.
5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Rahmen der saP wurde umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Aus der Prüfung ergaben sich keine unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Durchführbarkeit der Planung. Anlagenbezogene Auswirkungen werden im B-Planverfahren im Detail betrachtet sowie eine entsprechende Maßnahmenkonzeption erarbeitet.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)
und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom Änderungsbereich entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu (ca. 3,8 km südwestlich).
Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben wurde rechnerisch überprüft, erhebliche nachteilige Auswirkungen in den FFH-Gebieten sind nicht zu erwarten. Eine Detailbetrachtung findet auf der B-Plan-Ebene statt.
Geprüfte Alternativen
7 Geprüfte Alternativen
7.1 Standortalternativen
Die geplante Änderung des FNP setzt eine vertiefte Prüfung der Standortalternativen voraus. Diese wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Nürnberg und N-ERGIE erstellt.
Die Auswertung und Bewertung der Standortalternativen erfolgten in einem zweistufigen System. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte überprüft. Prüfkriterien dieser ersten Bewertungsstufe waren die verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, bestehende Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Anlagen) in der Nähe der Standorte und die planungsrechtlichen Bedingungen der Flächen. Die möglichen Standortalternativen wurden in Abstimmung der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE erarbeitet. Aufgrund der reinen Flächengröße konnte bereits ein großer Teil der potenziellen Standorte ausgeschlossen werden. In die Untersuchung wurden 22 Standorte aufgenommen. Von den ursprünglichen Alternativstandorten wurde im ersten Verfahrensschritt die Anzahl auf acht mögliche Flächen reduziert. Die Übersicht über diesen Verfahrensschritt mit allen betrachteten Flächen kann dem Fachbetrag Standortalternativenprüfung [Sweco Standortalternativen, 2021] entnommen werden. Eine Übersichtskarte findet sich außerdem in Anlage 9. Bei den acht übrigen möglichen Standorten handelt es sich um folgende Flächen:
- Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gem. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße
55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth
-
Standort 7: Hafen Nürnberg, Gemarkung Eibach, Triester Straße 17, 90451 Nürnberg, Hafen
-
Standort 8: Kraftwerk Franken I (Uniper), Gemarkung Großreuth B. Schweinau, Felsenstraße
14, 90449 Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON)
- Standort 10: Fläche A Nähe Südwesttangente, Gem. Höfen, Fl. Nr. 372/18 verbunden mit Gem.
Höfen, Fl. Nr. 400/18, Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau
- Standort 11: Fläche B Nähe Südwesttangente, Gem. Höfen, Fl. Nr. 372/1, Proeslerstraße,
90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau
- Standort 15: B in Maiach / Hafen Nord, Gem. Eibach, Teilfläche aus Fl. Nr. 750, Erweiterungs-
fläche Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg
- Standort 16: ehemalige. Fa. Prinovis, Gem. Langwasser, Fl. Nr. 146/17, Breslauer Str. 300,
90471 Nürnberg, Langwasser
- Standort 19: ehem. Fa. Quelle, „Fläche 1“, Further Straße, 90431 Nürnberg, Seeleinsbühl
Diese acht Standorte wurden anschließend anhand mehrerer Parameter qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte überführt. Aus diesen Werten wurde anschließend eine Summe gebildet, die zur Bewertung der einzelnen Alternativen führt. Die bewerteten Parameter sind:
-
Grad der erforderlichen Neuversiegelung
-
Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur (z.B. Wärmespeicher, vorhandene Turbine und Gene-
rator, Schornstein)
- Lage im Primärfernwärmenetz und Wärmeauskopplung (potentielle lokale Verwendung der aus-
gekoppelten Wärme):
Geprüfte Alternativen
-
unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Entfernung zum Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Kraftauskopplung (20/110 kV-Netz)
-
verkehrliche Infrastruktur:
-
LKW-Anschluss
-
LKW- und Schienen-Anschluss
-
Schienen-Anschluss
-
Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen
-
Voraussichtliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort
-
Sichtwirkungen und Einbindung in das städtebauliche Umfeld
-
Gesamtvorbelastung
In folgender Tabelle sind die Ergebnisse der Überprüfung dargestellt. Dabei ergibt sich eine eindeutige Rangfolge bei den Standortalternativen.
Tabelle 4: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternati-
ven
| Kriterium | Standorte | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 15 | 16 | 19 | |||||||||
| Sandreuth | Hafen | Hafen | Fran- | Fläche | Fläche | Hafen | Ex Pri- | Ex | ||||||||
| A | ken I | A | B | Nord | novis | Quelle | ||||||||||
| Grad der er- forderlichen Neuversiege- lung | 4 | 1 | 2 | 0 | 0 | 3 | 4 | 4 | ||||||||
| Verfügbare weiter nutz- bare Infra- struktur | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | ||||||||
| Lage im Fern- wärmenetz / Wärmeaus- kopplung | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | ||||||||
| Kraftauskopp- lung (20/110 KV-Netz) | 4 | 1 | 4 | 2 | 2 | 3 | 4 | 2 | ||||||||
| verkehrliche Infrastruktur | 3 | 4 | 2 | 2 | 2 | 0 | 4 | 1 |
Geprüfte Alternativen
| Kriterium | Standorte | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 15 | 16 | 19 | ||||||||||
| Sandreuth | Hafen | Hafen | Fran- | Fläche | Fläche | Hafen | Ex Pri- | Ex | |||||||||
| A | ken I | A | B | Nord | novis | Quelle | |||||||||||
| Schutzab- stände zu sen- siblen Nutzun- gen | 3 | 3 | 1 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | |||||||||
| - Wohnen | 2 | 4 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 0 | |||||||||
| - Denkmal- geschützte Bauten | 1 | 4 | 1 | 4 | 4 | 4 | 2 | 0 | |||||||||
| - Natura 2000 Ge- biete | 4 | 2 | 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | |||||||||
| - NSG | 4 | 2 | 0 | 2 | 2 | 3 | 4 | 4 | |||||||||
| - LSG | 2 | 2 | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | 0 | |||||||||
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 0 | 2 | 2 | |||||||||
| Sichtwirkun- gen | 4 | 3 | 4 | 2 | 2 | 1 | 2 | 1 | |||||||||
| Gesamtvorbe- lastung | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | |||||||||
| Gesamtzahl | 31 | 17 | 19 | 13 | 13 | 14 | 23 | 18 | |||||||||
| Punkte |
Die Auswertung aller Parameter ist Standort 6 am besten bewertet. Darauf folgen in großem Abstand die Standorte 16 und 8.
Die besten Flächen wurden hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE beurteilt. Der Standort 6 befindet sich bereits im Eigentum der N-ERGIE. Damit stehen einem Umbau zur Altholzverbrennungsanlage keine weiteren Nutzungsinteressen entgegen. Aufgrund der im Vergleich zu allen Alternativen deutlich besseren Bewertung drängen sich dadurch keine anderen Standorte für die Planung und die FNP-Änderung auf.
Geprüfte Alternativen
Abgesehen von der Fläche Standort 6 befinden sich sämtliche in der zweiten Stufe betrachtete Flächen nicht im Eigentum der N-ERGIE. Diese Flächen wurden zusätzlich zur bisher dargestellten Bewertung auf ihre Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE untersucht. Dabei wurden neben dem Eigentum auch städtebaulichen Ziele inkludiert.
Die in der Bewertung zweitplatzierte Alternative, Standort 16, kann nicht zur Verfügung stehen: Im Stadtplanungsausschuss v. 30.01.2020 wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3833 beschlossen und wie folgt hinsichtl. der städtebaulichen Ziele bewertet: Durch ihre Lage im Stadtgebiet, eignet sich die ca. 9 ha große Fläche für hochwertige arbeitsplatzintensive gewerbliche Nutzungen, die insbesondere z. B. im Zusammenhang mit der Nürnberg Messe oder aber auch der Technischen Universität z. B. als gewerbliche Ausgründungen stehen könnten. Darüber hinaus ist die Stadt dringend auf die Sicherung eines weiteren Gymnasialstandorts (in Standortnähe) angewiesen.
Auch der Standort 19 (vierter Platz) ist aufgrund entgegenstehender städtebaulicher Ziele nicht verfügbar: Die Anlagen des ehemaligen Quelle-Versandhauses bzw. Kaufhauses sollen als Behördenzentrum und Kaufhaus ggf. auch zu Wohnnutzung entwickelt werden.
Die Standorte mit der niedrigsten Punktezahl 10, 11 und 15 stehen für die geplante Nutzung nicht zur Verfügung, da sie für Betriebserweiterungen vorgesehen sind.
Die Option der Bereitstellung von Flächen an den Standorten 8, Kraftwerk Franken I (dritter Platz) und 7, Güterverkehrszentrum Hafen (fünfter Platz) für eine Altholzverbrennungsanlage muss bedarfsweise geprüft werden. Aufgrund des großen Abstandes des Standorts 6: Sandreuth A in der positiven Bewertung gegenüber den anderen, ist eine solche Betrachtung nur bei einem Wegfall des geplanten Standortes 6 sinnvoll.
Die Überprüfung der Standortalternativen ergab somit den Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth als beste Alternative.
7.2 Technische Verfahrensalternativen
Technische Verfahrensalternativen wurden von Sweco bereits geprüft.
Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig sich ggfs. weiter reduzierender NO -Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht. x
Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung). Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe. In der Immissionsbetrachtung wurde daher die Ausführung der Rostfeuerung betrachtet, um die pessimalen Bedingungen abzubilden. Da die Werte unter Voraussetzung von Rostfeuerung eingehalten werden können, ergeben sich automatisch auch keine Bedenken für die Ausführung mittels Wirbelschichtfeuerung.
Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm- oder Sägespäne in der Anlage verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeuerung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kostenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens, hier der FNP-Änderung, auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht darzustellen.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Er stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung in Bezug auf die vorgesehene FNP-Änderung dar und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
- Aktuell wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan [FNP,
2019]
-
Stadtklimagutachten (2014) [GEO-NET, 2014]
-
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
-
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) [ABSP, 1995]
-
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umge-
bung (1977)
-
Strategische Lärmkarte LfU (Straßenlärm) [LBK Bayern, 2020]
-
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
-
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- Ortsbegehungen (Biotoptypen- und Artenschutzkartierung) am 31.07.2020, 15.09.2020, 24.07.2020,
05.08.2020, 04.09.2020, 22.09.2020
- Sicherheitsbetrachtung für den Betriebsbereich Sandreuth der N-ERGIE AG in Nürnberg: Heizöltank,
Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020)
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes (gilt auch für FNP-Änderungen) eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellung des Standorts allerdings nicht erforderlich.
Zusammenfassung
10 Zusammenfassung
Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Änderungsbereich im Vergleich zur gegenwärtigen Situation geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch den Einsatz eines klimaneutralen Brennstoffes, Altholz, ebenfalls positiv. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind ebenfalls nicht erheblich. Lediglich im Bereich Tiere sind geringe Auswirkungen auf die im Gebiet lebenden Zauneidechsen zu erwarten, die jedoch im Rahmen des B-Planverfahrens Nr. 4669 durch Festsetzung geeigneter Maßnahmen in erforderlichem Maße kompensiert werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die FNP-Änderung nicht erwartet.
Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- |
|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)5 | ||
| Fläche | nicht erheblich | |
| Boden | nicht erheblich | |
| Wasser | nicht erheblich | |
| Pflanzen | nicht erheblich | |
| Tiere | nicht erheblich | |
| Biologische Vielfalt | nicht erheblich | |
| Landschaft | nicht erheblich | |
| Menschliche Gesundheit | ||
| Erholung | nicht erheblich | |
| Lärm | nicht erheblich | |
| Störfallvorsorge | nicht erheblich | |
| Geruch | nicht erheblich | |
| Luft | nicht erheblich | |
| Klima | nicht erheblich | |
| Abfall | nicht erheblich |
5 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
Zusammenfassung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- |
|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)5 | ||
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes6
(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche7
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Köln, den 11.11.2021
Sweco GmbH, München und Köln
i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Till Heimann gen. Hagedorn, M.Sc.
6 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen 7 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
Literaturverzeichnis
11 Literaturverzeichnis
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[ABK Kontingentierung, 2020] A B K Institut für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zu einer Emissionskontingentierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Nürnberg Nr. 4669 „Altholzverbrennung“, Dezember 2020
[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[GEO-NET, 2014] GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, 2014 Abruf im Internet: 03.06.2020 https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse-nuernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/anhang_1.pdf Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/nuernberg_klima_karte6-klimafunktionskarte_rev06_komp.pdf
[ifanos, 2021a] Ifanos Landschaftsökologie: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV zur geplanten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021
[ifanos, 2021b] Ifanos Landschaftsökologie: Spezielle artenschutzrechtliche Pürfung (saP) zur geplaten Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage auf dem Gelände der N-ERGIE in Sandreuth, Stadt Nürnberg, 15.07.2021
[LBK Bayern, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lärmbelastungskataste, 2019 Abruf im Internet: 01.07.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
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[LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf
[LfU Luft, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2018 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00206%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LfU Luft, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2019 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00210%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LfU Luft, 2020] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahresbericht 2020 Abruf im Internet: 14.10.2021 https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000001?SID=1509368744&AC- TIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_luft_00211%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
[LGA, 2012] LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Betriebsgelände der N-ERGIE AG in Nürnberg Sandreuth - Historische Recherche - IUA2011200, Anlage 3.3 Lage der Altlastenverdachtsflächen und Grundwassermessstellen, 09.01.2012
[Planungsverband Region Nürnberg, 2000] Planungsverband Region Nürnberg: Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, 2000
[Städtebaulicher Vertrag, 2020] Städtebaulicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Nürnberg Nr. 4669, „Altholzverbrennung“ - zwischen der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE Aktiengesellschaft
[StMWi, 2020] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Literaturverzeichnis
[Sweco Achtungsabstände, 2021] Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände (Achtungsabstände) - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 07.06.2021
[Sweco Eutrophierung, 2021] Sweco GmbH: Fachbeitrag Eutrophierung und Versauerung und FFH-Vorprüfung - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021
[Sweco IP, 2021] Sweco GmbH: Immissionsprognose nach TA Luft - B-Plan Nr. 4669 - Altholzverbrennung - Nürnberg Sandreuth, 18.01.2021
[Sweco Standortalternativen, 2021] Sweco GmbH: Altholzverbrennungsanlage Nürnberg Sandreuth – FNP-Änderungsverfahren Fachbeitrag Standortalternativenprüfung, August 2021
[UBA, 2004] Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896 – 2000, Berlin 2004, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf
[Umwelt Atlas Boden, 2020] Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
12 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-
nen
13 Anlagen
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern
Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bay-
ern Anhang 2 – Strukturkarte [StMWi, 2020]
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007
Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Raumstruktur Karte 1, Stand 2007
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -
Lage des Änderungsbereichs mit blauem Kreis gekennzeichnet
Quelle: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken: Regionalplan Industrieregion Mit-
telfranken (7) Siedlung und Versorgung; Karte 2, Stand 1988
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende
Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg, Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Nürnberg, Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Stand 2021
Anlage 5: Zu Kapitel 2.2: Altlastenverdachtsflächen (B-Plan 4669 = lila Fläche), gelb schraf-
fierte Flächen = Altlastenverdachtsflächen) [LGA, 2012]
Quelle: LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Anlage 6: Zu Kapitel 2.4.1: Biotop- und Nutzungskartierung nach BayKompV [ifanos, 2021a]
Quelle: Ifanos; Kartengrundlage: © Bayerische Vermessungsverwaltung
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020
Anlage 8: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg 2020.
Anlage 9: Zu Kapitel 7.1: Gesamtübersicht der alternativen Standorte
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Altholzverbrennungsanlage Nürnberg
Sandreuth – FNP-Änderungsverfahren
Fachbeitrag Standortalternativenprüfung
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Sweco GmbH
Graeffstraße 5 50823 Köln
T +49 221 57402-0
F +49 221 57402-11
E koeln@sweco-gmbh.de
W www.sweco-gmbh.de
Impressum
Auftraggeber: N-ERGIE Aktiengesellschaft Auftragnehmer: Sweco GmbH
Postfach 30 01 06 50771 Köln
Graeffstraße 5 50823 Köln Bearbeitung: Dr.-Ing. Christian Weiler, Dipl.-Ing. Stefanie Kuhn-Joeressen, Till Heimann genannt Hagedorn, M.Sc. Bearbeitungszeitraum: Juni 2021 – August 2021, Oktober – November 2021
1 Anlass und Aufgabenstellung 1
2 Beschreibung des Vorhabens 2
3 Standortalternativenprüfung 4
3.1 Vorgehensweise und Bewertung der Standortalternativenprüfung 7 3.1.1 Vorprüfung (Stufe 1): 7 3.1.2 Vertiefte Prüfung (Stufe 2) 8 3.1.3 Bewertung der Einzelkriterien in Stufe 2 9 3.1.3.1 Grad der erforderlichen Neuversiegelung 9 3.1.3.2 Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur 9 3.1.3.3 Lage im Fernwärmenetz / Wärmeauskopplung 10 3.1.3.4 Kraftauskopplung und Anbindung an 20/110 KV-Netz 10 3.1.3.5 Verkehrliche Infrastruktur 10 3.1.3.6 Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen 11 3.1.3.7 Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort 13 3.1.3.8 Sichtwirkungen (städtebauliches Umfeld und/oder Nutzungen im Umfeld) 13 3.1.3.9 Gesamtvorbelastung (Immissionen von Staub, NO , SO sowie Cd) 14 2 2 3.2 Grad der Flächenverfügbarkeit für N-ERGIE 15 3.3 Vorprüfung (1. Stufe) der Standortalternativen 16 3.4 Vertiefte Prüfung (2. Stufe) der weiter zu betrachtenden Standorte 23 3.4.1 Kraftwerksstandort Nürnberg Sandreuth (Standort 6) 24 3.4.2 Hafen Nürnberg (Standort 7) 28 3.4.3 Kraftwerksstandort Franken I (Uniper) in Nürnberg-Gebersdorf (Standort 8) 31 3.4.4 Standort A Nähe Südwesttangente in Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau (Standort 10) 34 3.4.5 Standort B Nähe Südwesttangente in Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau (Standort 11) 37 3.4.6 Standort B in Maiach / Hafen Nord (Standort 15) 40 3.4.7 Fläche ehem. Fa. Prinovis GmbH & Co. KG (Standort 16) 43 3.4.8 Fläche 1 ehem. Fa. Quelle (Standort 19) 46 3.5 Vergleich der Standortalternativen 49 3.6 Auswertung / Ergebnis / Verfügbarkeit der Standort für N-ERGIE 50
4 Ergebnis 52
Gesamtzahl Seiten: 53 9131-17-034 • 211111 Fachbeitrag Standortalternativen Seite III www.sw eco-gmbh.de
Seite
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte zu Standortalternativen 6 Abbildung 2: Übersichtskarte zur näheren Untersuchung in Stufe 2 23 Abbildung 3: Lage Standort 6 24 Abbildung 4: Lage Standort 7 28 Abbildung 5: Lage Standort 8 31 Abbildung 6: Lage Standort 10 34 Abbildung 7: Lage Standort 11 37 Abbildung 8: Lage Standort 15 40 Abbildung 9: Lage Standort 15 43 Abbildung 10: Lage Standort 19 46
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vorprüfung (Stufe 1) der Standortalternativen 16 Tabelle 2: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 6 25 Tabelle 3: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 7 29 Tabelle 4: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 8 32 Tabelle 5: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 10 35 Tabelle 6: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 11 38 Tabelle 7: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 15 41 Tabelle 8: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 16 44 Tabelle 9: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 19 47 Tabelle 10: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternativen 49
9131-17-034 • 211111 Fachbeitrag Standortalternativen Seite IV
1 Anlass und Aufgabenstellung
1 Anlass und Aufgabenstellung
Anlass der durchzuführenden Standortalternativenprüfung ist die Absicht der N-ERGIE Aktiengesellschaft, vertreten durch die N-ERGIE Kraftwerke GmbH, am Kraftwerksstandort in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz zu errichten. Bestandteil dieses Prozesses wird die Erzeugung von Strom und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung sein.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum B-Plan 4669 Altholzverbrennung hat die Regierung von Mittelfranken empfohlen, für die vorgesehene Fläche des B-Plans in Sandreuth ein FNP-Änderungsverfahren durchzuführen.
Die Stadt Nürnberg führt nunmehr neben dem B-Plan-Verfahren ein FNP-Änderungsverfahren durch.
Im Rahmen der FNP-Änderung wird eine vertiefte Standortalternativenprüfung in Form eines Fachbeitrags vorgelegt.
2 Beschreibung des Vorhabens
2 Beschreibung des Vorhabens
Die N-ERGIE Kraftwerke GmbH plant auf Teilflächen der Flurstücke 166 und 166/2 Gemarkung Gibitzenhof in Nürnberg-Sandreuth die Errichtung eines Heizkraftwerks auf Basis von Altholz der Klassen A I bis A IV sowie Siebüberlauf aus der Kompostierung mit einer Feuerungswärmeleistung von 45 MW . Des th Weiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen zu lagern und mit zu verbrennen. Der in der Anlage erzeugte Dampf soll zum einen Teil das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg mitversorgen, zum anderen mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen anteilig verstromt werden.
Die Anlage besteht aus den folgenden Hauptkomponenten:
-
Brennstoffanlieferung auf dem Straßen- bzw. optional zukünftig Schienenweg
-
Brennstoffförderung in die Lagersilos und von dort zum Vorlagebehälter des Kessels
-
Altholzkessel mit Feuerung und Naturumlaufdampferzeuger (Wasserrohrkessel)
-
Mehrstufige halbtrockene Rauchgasreinigung mit Zyklon / Reaktor (Adsorbentien Herdofenkoks
und Kalkhydrat), Gewebefilter und SCR-Verfahren zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BIm- SchV. Nicht-reagierte Adsorbentien werden anteilig rezirkuliert.
-
Ableitung des gereinigten Rauchgases mit Saugzuggebläse über den bestehenden Kamin
-
Frischdampfleitung zur Bestandsturbine und Fernwärmeversorgung
-
Schlackebunker sowie Rost-, Kesselasche- und Reststoffsilos
Der Altholzmix aus den Althölzern A I bis A IV wird auf dem Straßen- oder ggf. zukünftig auch Schienenweg angeliefert. Letztere Möglichkeit ist jedoch abhängig von den technischen Möglichkeiten und der Umsetzbarkeit auf Zuliefererseite. Die Anlieferung erfolgt in der Regel an 5 Tagen der Woche (montags bis freitags) in den Lieferzeiten in der Regel zwischen 9:00 und 22:00 Uhr (6:00 bis 22:00 Uhr auch möglich und beantragt). Es wird von einer maximalen Anzahl von 26 LKW pro Werktag ausgegangen. Dies entspricht demnach maximal ca. 2 LKW pro Betriebsstunde. Einfahrende- und ausfahrende LKW und Waggons werden gewogen. Sollte zukünftig eine Anlieferung per Bahn technisch möglich sein, könnten die LKW komplett oder mindestens teilweise durch einen Halbzug pro Tag ersetzt werden. Von der Annahmehalle werden die Brennstoffe mit Förderbändern in die 4 bereits bestehenden, noch umzurüstenden Silos gefördert und eingelagert. Um eine für die Silolagerung und Förderung erforderliche Kantenlänge von < 150 mm zu garantieren, wird ein Nachzerkleinerer in der Anlieferhalle vorgesehen. Zusätzlich werden als Alternativbrennstoffe Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärreste in zwei separaten Speichern vorgehalten und anteilig dem Brennstoffmassenstrom zur Verbrennung zugegeben.
Austragsschnecken und Förderbänder führen den Brennstoff dem Brennstoffvorlagebehälter am Kessel zu. Die Verbrennungswärme und entstehendes heißes Rauchgas erwärmen und verdampfen das Speisewasser in den Kesselwänden und Verdampferheizflächen beim Durchströmen der einzelnen Kesselzüge. Das Speisewasser wird somit beim Durchlaufen der Heizflächen zunächst vorgewärmt (Economizer-Heizflächen am Ende des letzten Zuges) und dann verdampft (Verdampferheizflächen in den Kesselwänden). Der Dampf wird schließlich in den Überhitzerheizflächen überhitzt (rauchgasseitig vor den Economizern, üblicherweise im 3. Kesselzug angeordnet).
2 Beschreibung des Vorhabens
Der Kessel wird so ausgelegt, dass die Verbrennungstemperatur und die Verweilzeit des Rauchgases im Kessel die Vorgaben an die Emissionen erfüllen und die Entstehung von Schadstoffen minimiert wird. Aufgrund der Verbrennung von Altholz AII, AIII und AIV bedeutet dies, dass das Rauchgas mindestens 2 Sekunden bei über 850 °C im Kessel verweilen muss, um die Bildung von Dioxinen und Furanen zu vermeiden.
Anfallende Schlacke und Asche wird abgezogen und in einem Nassentschlacker aufgefangen. Flug- und Kesselasche fällt im unteren Bereich der Kesselzüge an und wird gesondert in ein Silo abgeführt. Die Aschen werden entsprechend zwischengelagert und entsorgt bzw. recycelt.
Reststoffe aus der Rauchgasreinigung werden in einem Reststoffsilo gelagert und, ebenso wie Flug- und Kesselasche, ordnungsgemäß entsorgt. Ein Teil der Reststoffe wird rezirkuliert und erneut in den Rauchgasstrom eingegeben, da sich weiterhin nicht reagierte Adsorbentien in den Reststoffen befinden. Des Weiteren wird auf diese Weise der Reststoffanfall reduziert.
Der erzeugte Dampf wird dem Wasser-Dampf-Kreislauf der bestehenden Anlage zugeführt und in das Fernwärmenetz abgegeben. Die Frischdampfparameter der Anlage betragen 74 bar(a) und 450°C. Im Volllastfall können so 7,3 MW über die Bestandsturbine erzeugt werden, während 32 MW für die Fernel th wärmeversorgung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Planung am Standort in Sandreuth wird die maximale Höhe der Betriebsgebäude bei maximal 40 m liegen. Die Planung kann an anderen Standorten aufgrund der Gegebenheiten jedoch hiervon abweichen. Es ist aber von einer ähnlichen maximalen Höhe auszugehen. Die Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft wurde auf 41,64 m berechnet.
Im Rahmen des B-Planverfahrens (Umweltbericht) wurde bereits eine Standortalternativenbetrachtung über Flächen im Eigentum der N-ERGIE durchgeführt. Die hierin betrachteten Kriterien (Anschluss an Fernwärme, verkehrliche Infrastruktur, verfügbare Flächen, Abstände zu sensiblen Nutzungen) sollen im Rahmen der vertieften Prüfung ergänzt werden. Darüber hinaus werden im Rahmen der vorliegenden Standortalternativenprüfung potenzielle Standorte auf Eignung für das Vorhaben untersucht.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen hat die Stadt Nürnberg planungsrechtliche Kriterien zur Auswahl potenzieller Standorte aufgestellt und zur kritischen Prüfung vorgelegt.
Bei den insgesamt betrachteten Standorten handelt es sich sowohl um Flächen und Anlagen, die sich im Besitz der N-ERGIE befinden (Standorte 1 bis 6, s.u.) als auch um Standorte, die die Stadt Nürnberg auf Basis planungsrechlicher Bedingungen („Fall I, II, III und IV“) ermittelt und vorgeschlagen hat:
I. Überplante Flächen i.S. § 30 BauGB mit Industriegebieten bzw. entsprechende SO (Sondergebiete)
II. Nicht überplante Flächen i.S. § 34 BauGB mit Anlagen in der näheren Umgebung i.S. Nr. 8 Anhang 1 der 4. BImSchV: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (G= Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung E = Anlage gemäß § 3 4. BImSchV, Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen))
III. Nicht überplante Flächen i.S. § 34 BauGB aufgelassener Anlagen (i.S. 4. BImSchV, Anhang 1 G und E)
IV. Nicht überplante Flächen i.S. § 34 BauGB in der näheren Umgebung von Kraftwerken bzw. Flächen aufgelassener Kraftwerke und deren nähere Umgebung i.S. 4. BImSchV Nrn. 1.1. G und E
Es werden insgesamt folgende Standorte betrachtet: 1. Standort HW Muggenhof (Spitzenlastanlage), Gemarkung Höfen, Fl. Nr. 1023, Fuchsstraße 2, 90429 Nürnberg, Muggenhof; Fall IV 2. Standort HW Maxfeld (Spitzenlastanlage zur Absicherung des Dampfnetzes), Gmkg. Gärten b. Wörth, Fl. Nr.114 und 115/14, Ludwig-Feuerbachstraße 2, 90489 Nürnberg, Rennweg; Fall IV 3. Standort HW/HKW Langwasser (aktuell wird ein hocheffizientes Motorenkraftwerk errichtet), Gmkg. Langwasser, Fl. Nr.180/419, Breslauer Straße 320, 90471 Nürnberg, Langwasser; Fall IV 4. Standort HKW Klingenhof (hocheffizientes Motorenkraftwerk), Gmkg. Erlenstegen, Fl. Nr. 356/25, Otto-Kraus-Straße 7, 90411 Nürnberg, Schafhof; Fall IV 5. Standort PDA Nord Klinikum (Versorgung des Klinikums mit Prozessdampf), Gmkg. St. Johannis, Fl. Nr. 260, Kirchenweg 54, 90419 Nürnberg, St. Johannis (die Anlage ist im Besitz der N-ERGIE, nicht die Fläche); Fall IV 6. Standort Sandreuth A (HKW) (Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhandene Hilfsanlagen, vorhandene 72 bar-Dampfsammelschiene, vorhandene Turbinen), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth; Fall IV 7. Standort Hafen Nürnberg, Gemarkung Eibach, Triester Straße 17, 90451 Nürnberg, Hafen; Fall I 8. Standort Kraftwerk Franken I (Uniper), Gmkg. Großreuth B. Schweinau, Felsenstraße 14, 90449 Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON); Fall IV 9. Standort Schmalau-West, Teilfläche aus Gmkg. Boxdorf, Fl. Nr. 634/2 und Gmkg. Großgründlach, Fl. Nr. 294/22, Wetzlarer Straße, 90427 Nürnberg, Großgründlach / Boxdorf; Fall I
- Standort A Nähe Südwesttangente, Gem. Höfen, Fl. Nr. 372/18 verbunden mit Gmkg. Höfen, Fl. Nr. 400/18, Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau; Fall I 11. Standort B Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, Fl. Nr. 372/1, Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau; Fall I 12. Standort C Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, Fl. Nr. 400/15, Vershofenstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau; Fall I 13. Standort Großreuth, Gmkg. Großreuth b. Schweinau, Teilfläche aus Fl. Nr. 61/3, Edisonstraße, 90431 Nürnberg, Großreuth b. Schweinau; Fall I 14. Standort A in Maiach / Hafen Nord, Gmkg. Eibach, Teilfläche aus Fl. Nr. 740, Erweiterungsfläche Spedition, Rheinstraße, 90451 Nürnberg; Fall I 15. Standort B in Maiach / Hafen Nord, Gmkg. Eibach, Teilfläche aus Fl. Nr. 750, Erweiterungsfläche Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg; Fall I 16. Standort ehemalige. Fa. Prinovis, Gmkg. Langwasser, Fl. Nr. 146/17, Breslauer Str. 300, 90471 Nürnberg, Langwasser; Fall I 17. Standort in Nähe Jäklechemie, Gmkg Höfen, Teilfläche aus Fl. Nr. 673, Matthiasstraße, 90431 Nürnberg, Doos; Fall II 18. Standort Sandreuth B, Gmkg. Gibitzenhof, Teilfläche aus Fl. Nr. 166 Sandreuthstraße, 90441 Nürnberg, Sandreuth;Fall IV 19. Standort ehem. Fa. Quelle, „Fläche 1“, Fürther Straße, 90431 Nürnberg, Seeleinsbühl, (aufgelassene Anlage); Fall III 20. Standort ehem. Fa. Quelle, „Fläche 2“, ehemaliges Kesselhaus, Wandererstraße 89, 90431 Nürnberg, Seeleinsbühl, (aufgelassene Anlage); Fall III 21. Standort ehem. Fa. Schulte & Schmidt, Nopitschstraße 46, 90441 Nürnberg, Schweinau (aufgelassene Anlage); Fall III 22. Standort östlich benachbarte Fläche zum HKW Klingenhof, Gmkg. Erlenstegen, Fl. 361/29, Otto- Kraus-Straße, 90411 Nürnberg, Schafhof; Fall IV
Abbildung 1: Übersichtskarte zu Standortalternativen
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
3.1 Vorgehensweise und Bewertung der Standortalternativenprüfung
Die Standortalternativenprüfung wird im Rahmen eines mehrstufigen Prüfungsverfahrens durchgeführt. Dies wird im Folgenden näher ausgeführt.
3.1.1 Vorprüfung (Stufe 1):
In einer ersten (Vor-) Prüfung (allgemeine Suche nach geeigneten Standorten) werden die zu untersuchenden Standorte jeweils hinsichtlich der folgenden Kriterien überprüft:
- Verfügbare Baufläche von mindestens 10.000 m2 notwendig (Altholzlagerung, Fernwärmeaus-
kopplung ins Netz, Turbine, Schornstein, zusätzliche Verkehrsflächen, Wasseraufbereitung, Nebenanlagen).
Die Peripherie ist am Standort Sandreuth A in großen Teilen vorhanden (Turbine, Einkopplung Fernwärme, Schornstein, Wärmespeicher). Aus diesem Grund ist am Standort Sandreuth A bereits eine verfügbare Baufläche von ca. 6.000 m2 ausreichend, um das Vorhaben zu realisieren. Für die anderen Standorte unter 10.000 m2 wurde ebenfalls geprüft, ob eine Ausnahme vorliegt. Das Ergebnis ist, dass die vorhandenen Flächen jeweils nicht ausreichen (s. Tabelle 1).
Die Differenz in der notwendigen Fläche ergibt sich aus der am Standort Sandreuth verfügbaren Infrastruktur. Diese kann für das Vorhaben der Altholzverbrennung genutzt werden. Aufgrund dessen wird an diesem Standort weniger Fläche benötigt als an allen Alternativstandorten.
- Planungsrechtliche Festsetzungen i.S. § 30 BauGB:
Flächen im Geltungsbereich von B-Plänen mit Industriegebieten bzw. entsprechend in SO (Sondergebieten)
- Lage in der näheren Umgebung bestehender Anlagen nach IED-Richtlinie i.S. § 34 BauGB,
Zuordnung i.S. § 50 BImSchG (Chemie, Kraftwerke, Abfallentsorgung) ist gegeben.
- Flächen mit Anlagen in der näheren Umgebung i.S. Nr. 8 Anhang 1 der 4. BImSchV: Verwertung
und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen und Flächen i.d. näheren Umgebung von Kraftwerksstandorten 4. BImSchV Nrn. 1.1. G und E
- Flächen aufgelassener Anlagen i.S. 4. BImSchV, Anhang 1 G und E, Flächen i.d. näheren Um-
gebung von Kraftwerksstandorten 4. BImSchV Nrn. 1.1. G und E
- Flächen in der näheren Umgebung von Kraftwerksstandorten, bzw. Flächen aufgelassener
Kraftwerke und deren nähere Umgebung i.S. 4. BImSchV Nrn. 1.1. G und E
Für alle o.g. Standorte werden diese Voraussetzungen untersucht, d.h. ob die vorgenannten Kriterien für die potenziellen Standorte zutreffen oder nicht. Die Ergebnisse werden in Form einer Checkliste dargestellt. Anschließend werden nur die Standorte in einem 2. Prüfverfahren bewertet, die über eine ausreichende Baufläche verfügen.
3.1.2 Vertiefte Prüfung (Stufe 2)
In der vertieften Prüfung, Stufe 2, werden die weiter zu untersuchenden Standorte in einzelnen Steckbriefen detailliert beschrieben. Weiterhin erfolgt eine Bewertung unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien. Aus den Einzelbewertungen wird abschließend eine Summe gebildet, die für die Güte / Eignung des jeweiligen Standorts innerhalb des Vergleiches herangezogen wird.
-
Grad der erforderlichen Neuversiegelung
-
Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur (z.B. Wasseraufbereitungsanlagen, Wärmespeicher,
vorhandene Turbine und Generator, Schornstein, Anschluss an Abwasserleitungen, Infrastruktur für Anschluss an das Fernwärmenetz (Netzwasserpumpen, FW-Pumpen, Rohrleitungen)
- Lage im Primärfernwärmenetz und Wärmeauskopplung (potenzielle lokale Verwendung der aus-
gekoppelten Wärme):
-
unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Entfernung zum Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Kraftauskopplung (20/110 kV-Netz)
-
verkehrliche Infrastruktur:
-
LKW-Anschluss
-
LKW- und Schienen-Anschluss
-
Schienen-Anschluss
-
Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen
-
Wohnen
-
Denkmalgeschützte Bauten
-
Natura 2000 Gebiete
-
Naturschutzgebiete
-
Landschaftsschutzgebiete
-
Voraussichtliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort
-
Sichtwirkungen und Einbindung in das städtebauliche Umfeld
-
Gesamtluftschadstoffvorbelastung im Bereich des Standorts
-
Verfügbarkeit des Standorts für N-ERGIE
Um keinen Aspekt überzubewerten, wurde auf eine zusätzliche Gewichtung der Kriterien verzichtet. Es gibt daher keine Abstufung der Wertigkeit zwischen den Bewertungskategorien. Dies soll gewährleisten, dass keine Überhöhung von Einzelinteressen stattfindet.
3.1.3 Bewertung der Einzelkriterien in Stufe 2
Die einzelnen Kriterien für die generell geeigneten Standortalternativen in der vertieften Prüfung (Stufe 2) werden jeweils wie folgt (numerisch) bewertet:
3.1.3.1 Grad der erforderlichen Neuversiegelung
Die Neuversiegelung kann gravierende Folgen für die Umwelt haben. Versiegelte bzw. undurchlässige
Böden nehmen Nährstoffe und Regen nicht mehr auf. Dadurch ändert sich das Abflussverhalten. Durch
den Wegfall unversiegelter und begrünter Flächen gehen positive Effekte auf das Mikroklima durch Ver-
dunstung verloren. Durch ein höheres Abflussaufkommen, besonders in vermehrt auftretenden Starkre-
genereignissen, steigt die Anforderung an vorhandene Entwässerungsstrukturen. Aus diesem Grund wird
innerhalb des angesetzten Bewertungssystems eine möglichst niedrige Neuversiegelung angestrebt.
4 = Neuversiegelung von weniger als 5 % der Fläche erforderlich
3 = Neuversiegelung von unter 25 % der Fläche
2 = Neuversiegelung von unter 50 % der Fläche
1 = Neuversiegelung von unter 75 % der Fläche
0 = Über 95 % der Fläche muss neuversiegelt werden
3.1.3.2 Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur
Bereits verfügbare Infrastruktur senkt den Aufwand für einen nötigen Neubau. So können Ressourcen gespart und Einflüsse während der Bauphase minimiert werden. Verfügbare und weiterhin nutzbare Strukturen werden daher positiv bewertet.
Die Abstufung der einzelnen Bewertungskategorien wurde aufgrund des verbundenen Aufwandes und Flächenbedarfs der jeweiligen Komponenten durchgeführt. Dabei ist neben dem Flächenbedarf auch aus Sicht der Bauzeit, ökologischer und wirtschaftlicher Faktoren das Vorhandensein eines Wärmespeichers deutlich stärker als das aller anderen Komponenten zu werten. Aus diesem Grund ist für eine Bewertung mit mindestens einem Punkt in dieser Kategorie ein verfügbarer Wärmespeicher am Standort erforderlich. Eine Bewertung von 0 Punkten stellt jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für einen Standort dar. Lediglich die Teilkategorie „Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur“ ist dadurch schlechter bewertet. Die anderen Komponenten nehmen in der Bewertung eine geringere Wichtigkeit ein und werden daher in folgender Abstufung bewertet:
4 = Wärmespeicher, Turbinen, Generator, Wasseraufbereitung sowie weitere Anlagenbestandteile (z. B. Kamin, Anschluss an Abwassernetz, Infrastruktur für den Anschluss Fernwärmenetz) vorhanden
3 = Wärmespeicher, Turbine, Generator und Wasseraufbereitung vorhanden und können komplett genutzt werden 2 = Wärmespeicher, Turbinen und Generator sind bereits am Standort vorhanden und nutzbar
1 = Wärmespeicher ist bereits am Standort vorhanden und nutzbar
0 = es ist kein Wärmespeicher bereits am Standort vorhanden oder nicht nutzbar
3.1.3.3 Lage im Fernwärmenetz / Wärmeauskopplung
Räumliche Nähe zu Strukturen im Fernwärmenetz reduziert den nötigen Aufwand zum Neubau. Ein Neubau in diesem Bereich würde durch Bauarbeiten große Einschränkungen in der Umgebung, insbesondere im Verkehr, mit sich bringen und den Einfluss auf die Umwelt mindestens während der Bauphase, aber unter Umständen auch darüber hinaus deutlich erhöhen. Diese gilt auch für mögliche notwendige Anpassungen an vorhandenen Strukturen. Für den Betrieb der Anlage wird ein Anschluss an das Primärfernwärmenetz benötigt. Somit wird die Bewertung anhand der Distanz zu direkt nutzbaren Strukturen vorgenommen.
4 = unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz vorhanden und potenzielle lokale Verwendung der ausgekoppelten Wärme möglich
3 = unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz vorhanden
2 = Entfernung zum Primärfernwärmenetzanschluss bis 500 m
1 = Entfernung zum Primärfernwärmenetzanschluss bis 2.000 m
0 = Entfernung zum Primärfernwärmenetzanschluss bis 5.000 m
3.1.3.4 Kraftauskopplung und Anbindung an 20/110 KV-Netz
Räumliche Nähe zum Anschluss an das KV-Netz reduziert den nötigen Aufwand zum Neubau. Ein Neubau in diesem Bereich würde durch Bauarbeiten große Einschränkungen in der Umgebung, insbesondere im Verkehr, mit sich bringen und den Einfluss auf die Umwelt deutlich erhöhen. Somit wird die Bewertung anhand der Distanz zu nutzbaren Anschlüssen vorgenommen.
4 = unmittelbarer Anschluss an 20/110 KV-Netz vorhanden
3 = Entfernung zum KV-Netzanschluss bis 200 m
2 = Entfernung zum KV-Netzanschluss bis 500 m
1 = Entfernung zum KV-Netzanschluss bis 2.000 m
0 = Entfernung zum KV-Netzanschluss bis 5.000 m
3.1.3.5 Verkehrliche Infrastruktur
Die verkehrliche Infrastruktur dient der Anlieferung des zu verwertenden Altholzes. Aufgrund der Strukturen bei den Zulieferern kann das Altholz derzeit größtenteils nur per LKW angeliefert werden. Eine solche Anlieferungsmöglichkeit stellt daher eine Mindestvoraussetzung dar und müsste, falls nicht vorhanden, in jedem Fall geschaffen werden. Mittel- bis langfristig ist das Ziel, das Altholz alternativ per Bahn anzuliefern, um Emissionen weiter zu senken. Im Zusammenhang mit der Bewertung der verkehrlichen Infrastruktur wurde zudem mögliche Wohnbebauung im Bereich der Anfahrt außerhalb des Werksgeländes als Kriterium mit aufgenommen. Grenzwerte für Schall- und Luftimmissionen müssen ohnehin eingehalten werden, dennoch ist es positiv zu bewerten, wenn keine Wohnnutzung bei der Anlieferung direkt passiert werden muss. Ein Bahn-Anschluss könnte mittelfristig den LKW-Verkehr potenziell deutlich reduzieren. Aufgrund dieser Kriterien wurde die Abstufung in der Bewertung wie folgt vorgenommen:
4 = Straßenzufahrt für LKW-Anlieferung ohne angrenzende Wohnbebauung im Anfahrtsweg vorhanden; Bahn-Anschluss vorhanden
3 = Straßenzufahrt für LKW-Anlieferung vorhanden, im Anfahrtsweg grenzen jedoch zumindest teilweise Wohnbauten an die Anfahrtsroute an; Bahnanschluss vorhanden
2 = Straßenzufahrt für LKW-Anlieferung ohne angrenzende Wohnbebauung im Anfahrtsweg vorhanden; kein Bahn-Anschluss vorhanden; oder ein Wohngebiet muss bei LKW-Anlieferung direkt durchquert werden, wodurch eine größere Belastung von Wohnnutzung zu erwarten ist.
1 = Straßenzufahrt für LKW-Anlieferung vorhanden, im Anfahrtsweg liegen Wohnnutzungen vor; kein Bahnanschluss vorhanden
0 = keine Anlieferungsinfrastruktur vorhanden
3.1.3.6 Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen
Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen sind relevant, um bisherige Nutzungen sowie vorhandene ökologische Strukturen zu schützen. Dies gilt sowohl für direkte Einflüsse der Anlage als auch auf den aufkommenden Lieferverkehr. Für die Bewertung wurden daher mehrere relevante Gebiete gewählt und anhand des vorhandenen Abstandes bewertet. Die Einzelbewertungen der jeweiligen Abstände wird abschließend in eine Gesamtbewertung im Parameter „Schutzabstände“ mittels Durchschnittsbildung zusammengefasst. Dabei wird auf die nächste ganze Zahl gerundet.
Die Abstände (jeweils von Grundstücksgrenze) beziehen sich jeweils auf das nächstgelegene Gebiet.
Wohnen:
4 = Abstand zum Wohngebiet größer 400 m
3 = Abstand zum Wohngebiet zwischen 250 und 400 m
2 = Abstand zum Wohngebiet zwischen 100 und 250 m
1 = Abstand zum Wohngebiet zwischen 50 und 100 m
0 = Abstand zum Wohngebiet < 50 m
Denkmalgeschützte Bauten:
4 = Abstand zum Denkmal größer 400 m
3 = Abstand zum Denkmal zwischen 250 und 400 m
2 = Abstand zum Denkmal zwischen 100 und 250 m
1 = Abstand zum Denkmal zwischen 50 und 100 m
0 = Abstand zum Denkmal < 50 m
Natura 2000-Gebiete (auch VS-Gebiete):
4 = Abstand zum Natura 2000-Gebiet größer 3 km
3 = Abstand zum Natura 2000-Gebiet zwischen 2 und 3 km
2 = Abstand zum Natura 2000-Gebiet zwischen 1 und 2 km
1 = Abstand zum Natura 2000-Gebiet zwischen 0,5 und 1 km
0 = Abstand zum Natura 2000-Gebiet < 0,5 km
Naturschutzgebiete (NSG):
4 = Abstand zum NSG größer 3 km
3 = Abstand zum NSG zwischen 2 und 3 km
2 = Abstand zum NSG zwischen 1 und 2 km
1 = Abstand zum NSG zwischen 0,5 und 1 km
0 = Abstand zum NSG < 0,5 km
Landschaftsschutzgebiete (LSG):
4 = Abstand zum LSG größer 3 km
3 = Abstand zum LSG zwischen 2 und 3 km
2 = Abstand zum LSG zwischen 1 und 2 km
1 = Abstand zum LSG zwischen 0,5 und 1 km
0 = Abstand zum LSG < 0,5 km
3.1.3.7 Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort
Die Anlage kann in Bau- und Nutzungsphase unter Umständen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort nehmen. Diese sind in jedem Fall zu minimieren. Eine Abstufung findet daher anhand des möglichen Einflusses statt.
Die Bewertung wurde anhand der vorhandenen Biotope im Umkreis der Standorte vorgenommen. Die Art der Fläche und die damit verbundenen erwartbaren Arten wurden ebenfalls soweit möglich einbezogen. Eine detaillierte faunistische Erhebung konnte im Zuge der Standortalternativenprüfung nicht stattfinden.
4 = kein Einfluss, d. h. es werden keine seltenen, streng geschützte Arten oder wertvolle Lebensräume durch das Vorhaben beeinträchtigt
3 = minimaler Einfluss, d. h. es kommt zu nicht vermeidbaren Auswirkungen auf seltene, streng geschützte Arten oder wertvolle Lebensräume, die aber artenschutzrechtlich und naturschutzrechtlich ausgeglichen werden können
2 = geringer Einfluss, es kommt zu geringen Auswirkungen auf seltene und/oder streng geschützte Arten. Diese können größtenteils artenschutz- und naturschutzrechtlich ausgeglichen werden
1 = mittelstarker Einfluss, es muss mit Beeinträchtigungen auf seltene und/oder streng geschützte Arten gerechnet werden, die teilweise artenschutzrechtlich und naturschutzrechtlich kompensiert werden können
0 = starker Einfluss, d.h. es muss mit Beeinträchtigungen auf seltene und/oder streng geschützte Arten gerechnet werden, die nicht kompensiert werden können
3.1.3.8 Sichtwirkungen (städtebauliches Umfeld und/oder Nutzungen im Umfeld)
Teil der Anlage sind bauliche Strukturen, die unter Umständen einen Einfluss auf das städtebauliche Umfeld nehmen können. Eine Integration in das Umfeld wird angestrebt. Ein industriell vorgeprägter Standort wird entsprechend innerhalb der Kategorie besser bewertet als ein Standort mit vorwiegend wohnlicher Nutzung in der Umgebung. Für die Planung am Standort in Sandreuth wird die maximale Höhe der Betriebsgebäude bei 40 m liegen. Die Planung kann an anderen Standorten aufgrund der Gegebenheiten jedoch hiervon abweichen. Für die Bewertung in diesem Punkt wird dennoch von einer ähnlichen Ausführung an den jeweiligen Standorten ausgegangen. Die Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft wurde auf 41,64 m berechnet.
4 = das Bauvolumen und die Nutzung fügen sich nahtlos in die umgebene Nutzung ein und Synergien mit anderen Nutzungen möglich. Der Standort liegt in einem stark industriell vorgeprägten Gebiet.
3 = das Bauvolumen und die Nutzung fügen sich nahtlos in die umgebene Nutzung ein. Es sind bereits industrielle Nutzungen im Gebiet vorhanden.
2 = Bauvolumen oder Nutzung fügen sich nahtlos in die umgebene Nutzung ein und Synergien mit anderen Nutzungen sind gegeben. Das Gebiet wird vorrangig wohnlich genutzt oder ist ein Mischgebiet.
1 = Bauvolumen oder Nutzung fügen sich nahtlos in die umgebene Nutzung ein. Der Standort liegt in einem reinen Wohngebiet.
0 = keine Integration in das städtebauliche Umfeld möglich und isolierte Nutzung im Umfeld mit anderem Nutzungsschwerpunkt. Der Anlagenstandort liegt auf der grünen Wiese.
3.1.3.9 Gesamtvorbelastung (Immissionen von Staub, NO , SO sowie Cd)
2 2
Der Betrieb der geplanten Anlage unterschreitet alle relevanten immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte deutlich, wenn ein sehr hoher Schornstein, wie in Sandreuth A im Bestand vorhanden, benutzt wird. Dennoch muss auch für diesen Standort - sowie alle anderen Standorte – die vergleichende Bewertung auf Grundlage der Mindestschornsteinhöhe nach TA Luft erfolgen. In diesem Zusammenhang kann die Gesamtvorbelastung am Standort für das Vorhaben relevant werden. Cadmium in der Konzentration und in der Deposition sind in diesem Falle u. U. nicht mehr irrelevant und die Vorbelastung ist zur Bewertung mit heranzuziehen. In Summe mit der bereits vorhandenen Gesamtvorbelastung steigt der Einfluss auf das Umfeld. Eine niedrige Vorbelastung der Parameter NO , SO sowie PM 10 (Feinstaub) und Staubde- 2 2 position als Ersatz für Cadmium als Konzentration und Deposition gehen positiv in die Bewertung ein. Die Parameter werden jeweils einzeln bewertet. Für die Gesamtbewertung wird anschließend der Durchschnitt gebildet. Eine Einzelbewertung von 0 führt allerdings auch automatisch zu einer Gesamtbewertung von null Punkten.
4 = < 30 % der zulässigen Immissionswerte für NO , Staub (Cd), PM10 und SO 2 2
3 = < 50 % der zulässigen Immissionswerte für NO , Staub (Cd), PM10 und SO 2 2
2 = < 70 % der zulässigen Immissionswerte für NO , Staub (Cd), PM10 und SO 2 2
1 = < 90 % der zulässigen Immissionswerte für NO , Staub (Cd), PM10 und SO 2 2
0 = > 100 % der zulässigen Immissionswerte für NO , Staub (Cd), PM10 und SO 2 2
In Bezug auf die Gesamtvorbelastung konnte im Zuge einer Standortalternativenprüfung nur auf vorhandene Werte der Messstationen in der Stadt Nürnberg vom Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie die städtischen Messungen zurückgegriffen werden. Durch die relative räumliche Nähe der untersuchten Standorte kommt es dabei zu großen Überschneidungen.
Zur Bewertung der Einzelparameter wurde jeweils der von der Luftlinie nächste verfügbare Wert herangezogen. Das unter Berücksichtigung der Schornsteinhöhe theoretische Immissionsmaximum läge jedoch ca. 0,1 km in östlicher Richtung vom jeweiligen Standort entfernt.
Zur Bewertung der NO -Vorbelastung wurden je nach Lage der Standorte die Stationen „Nürnberg Bahnhof“ (Jahresmittelwerte: 2019 32 µg/m3 und 2020 27 µg/m3) oder „Muggenhof“ (Jahresmittelwert 2019 25 µg/m3 und 2020 23 µg/m3) verwendet.
Werte zu Cd-Deposition beziehen sich für alle Standorte auf die Messungen an der Station „Nürnberg Bahnhof“. Die Auswertungen des LfU ergeben dort Depositionswerte für Cd für das Jahr 2018 von 0,07 µg/m2*d und für 2019 von 0,063 µg/m2*d.
Die Vorbelastung Cd-Konzentration stand für die Standortalternativen nur für die LfU-Station „Von-der- Tann-Straße“ zur Verfügung. Der Messwert beträgt hier 0,13 µg/m3 (jeweils für das Jahr 2019 und 2020).
Zur Bestimmung der PM -Konzentration waren Messwerte von der LfU-Station „Von-der-Tann-Straße“ (Jahresmittelwerte: 2019 22 µg/m3 und2020 21 µg/m3) sowie der städtischen Messstation „Jakobsplatz“ (Jahresmittelwerte: 2019 18 µg/m3 und 2020 16 µg/m3) vorhanden.
Zur Bewertung der SO -Vorbelastung standen lediglich Werte aus flächendeckenden Messungen zwischen 2002-2011 zur Verfügung. Diese wurden der Vollständigkeit halber in die Bewertung
aufgenommen. Es ist jedoch klar, dass diese lediglich einen Trend angeben können. Die Messwerte waren hier jedoch ohnehin für alle Standorte auf einem ähnlich niedrigen Niveau.
Aufgrund der großen Überschneidungen kommen alle Alternativstandorte zu der gleichen Gesamtbewertung in der Kategorie „Gesamtvorbelastung“. Aufgrund der eingeschränkten Datenlage ist eine differenzierte Betrachtung im Zuge eines Alternativstandortvergleiches leider nicht möglich. Durch die letztlich gleiche Bewertung spielen die unterschiedlich großen Distanzen zu der jeweils betrachteten Messstation keine prägende Rolle. Der Parameter Gesamtvorbelastung wurde trotz der beschriebenen Datenlage daher trotzdem in die Bewertung mit aufgenommen. Letztlich ist durch das Vorhaben an keinem der betrachteten Standorte von einer Überschreitung der nach TA Luft vorgegebenen Werte auszugehen.
3.2 Grad der Flächenverfügbarkeit für N-ERGIE
Der Grad der Flächenverfügbarkeit beschreibt die unmittelbare Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Durch die Nutzung direkt verfügbarer Flächen sinkt das Erfordernis von Nutzungsänderungen am Standort. Zudem ist die Verfügbarkeit eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzbarkeit des Vorhabens. Neben den Eigentumsverhältnissen sind dabei auch städtebauliche Ziele und laufende Planungen zu berücksichtigen.
Nach der vertieften Prüfung (Stufe 2) muss der bestbewertete Standort noch auf die Flächenverfügbarkeit hin überprüft werden. Sollte es mehrere ähnlich gut bewertete Alternativen geben, so kann die Flächenverfügbarkeit zur letztlichen Entscheidungsfindung herangezogen werden. Dabei können Standorte bei Nichtverfügbarkeit letztlich noch ausscheiden. Diese Überprüfung wird an das Ende gestellt, um den Abstimmungsbedarf mit potenziellen Grundstückseigentümern zu reduzieren und Standorte im Besitz der N- ERGIE nicht von vornherein in der Bewertung zu bevorteilen. Zudem bietet sich so eine neutrale Bewertungsgrundlage im Falle beispielsweise möglicher planungsrechtlicher Änderungen.
3.3 Vorprüfung (1. Stufe) der Standortalternativen
Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Vorprüfung (1. Stufe) der in Kapitel 3 genannten Standorte.
Tabelle 1: Vorprüfung (Stufe 1) der Standortalternativen
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | |
| planter | |||||||
| Innen- | |||||||
| bereich | |||||||
| 1 | HW Muggenhof | - | - | - | ✓ | ✓ - „AGO Argentum GmbH“ / „S.P.T. Surface Plating Technology GmbH“ (Ober- flächenbehandlungsanla- gen für Metalle), ca. 600 m in südwestlicher Richtung - GfE Metalle und Materia- lien GmbH („Aluminother- mie“ etc.) ca. 990 m in west- licher Richtung - „CSC Jäklechemie GmbH & Co. KG“ (zeitweilige La- gerung gefährlicher Ab- fälle), ca. 530 m in westli- cher Richtung | |
| 2 | HW Maxfeld | - | B-Plan Nr. 4000 („Bau- grundstück für Versorgungs- anlage – Spit- zenheizwerk der EWAG“) | - | - | - | |
| 3 | HW Langwasser | - | B-Plan Nr. 3745 („Fläche für ein Fern- heizwerk“) | - | - | ✓ - „Gebhardt Lissi Spezial- transporte Umweltschutz GmbH“ (Anlage zur zeitwei- ligen Lagerung von gefähr- lichen Abfällen), ca. 530 m in südwestlicher Richtung - „Prinovis GmbH & Co. KG“ (Druckerei und Gasturbi- nen-BHKW und Dampfkes- sel), ca. 150 m in nord- |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maximal
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden /
Anmerkungen
- „AGO Argentum GmbH“ /
„S.P.T. Surface Plating
Technology GmbH“
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | |
| planter | |||||||
| Innen- | |||||||
| bereich | |||||||
| östlicher Richtung (aktuell im Abbruch) | |||||||
| 4 | HKW Klingenhof | - | - | - | ✓ | - | |
| 5 | PDA Nord Klinikum | - | - | - | ✓ | - | |
| 6 | Fläche Sandreuth A (HKW) | (✓) (Ausnahme: aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sind 6000 m2 ausreichend) | - | - | ✓ | ✓ - Müllverbrennungsanlage Nürnberg, ca. 120 m in westlicher Richtung - „ZF Gusstechnologie GmbH, Werk 2“ (Schmelz- anlagen für Al und Alumi- nium-Druckgießerei), ca. 600 m in südlicher Richtung - „Federal-Mogul Nürnberg GmbH, Werk 1+2“ (Alumi- nium-Schmelzanlage, Alu- minium-Gießerei), ca. 700 m in südlicher Richtung - „eds-r GmbH Zerlege- und Sortierbetrieb Nürnberg“ (Demontage von Elektroalt- geräten und Zwischenlager für gefährliche Abfälle, ca. 700 m in südöstlicher Rich- tung | |
| 7 | Hafen Nürnberg | ✓ | - | ✓ B- Plan 3811 (SO GVZ Ha- fen) | - | ✓ - Deponie Nürnberg Süd, ca. 500 m in östlicher Rich- tung des Hafens - diverse Betriebe im Hafen: - Durmin Entsorgung und Logistik GmbH (Altholzauf- bereitung zur thermischen Verwertung, Behandlung und Aufbereitung von Ab- fällen div. Art, Demontage von gef. Elektrogeräten) - Max Aicher Recycling GmbH (Schredder), |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maximal
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden /
Anmerkungen
- Müllverbrennungsanlage
Nürnberg
(Ausnahme:
aufgrund der
vorhandenen
Infrastruktur
sind 6000 m2
ausreichend)
- „ZF Gusstechnologie
GmbH, Werk 2“ (Schmelz-
anlagen für Al und Alumi-
nium-Druckgießerei), ca.
600
- „Federal-Mogul Nürnberg
GmbH, Werk 1+2“ (Alumi-
nium-Schmelzanlage, Alu-
minium-Gießerei), ca. 700
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | |
| planter | |||||||
| Innen- | |||||||
| bereich | |||||||
| - NGV Nürnberger Gewer- bemüllverwertung GmbH (Althozzerkleinerungsanlge nicht gef. / gef. Abfälle), La- gerung von gefährlichen Abfällen), - Derichebourg Umwelt GmbH (Schreder, Lage- rung gefährlicher Abfall, NE-Metalllager gefährlicher Abfall - ZECH Umwelt GmbH, BRA Nürnberg (Biologische Bodenbehandlung für gef. Abfälle, Lagerung gef. Und nicht gef. Abfälle, Anlgaer zur biologischen Behand- lung gef. U. nicht gef. Ab- fälle) - SWRN Sekundärwertstoff Recycling GmbH (div. La- ger für Elektrogeräte, Batte- rien, etc.) | |||||||
| 8 | KW Franken I (Uniper) | ✓ | - | - | ✓ | - | |
| 9 | Fläche in Schmalau- West | - | ✓ GI 1 (B-Plan Nr. 4478 | - | - | ✓ - „ReToVal GmbH“, Ver- bundstoffaufbereitungsan- lae, ca. 220 m in nordöstli- cher Richtung | |
| 10 | Flächen A in Nähe Südwesttangente | ✓ | ✓ GI 1a (B-Plan Nr. 4288) GI1b (B-Plan Nr. 4161) | - | - | - | |
| 11 | Fläche B in Nähe Südwesttangente | ✓ | ✓ GI 2 (B-Plan Nr. 4288) | - | - | - |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maximal
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden /
Anmerkungen
| ✓ | |
|---|---|
| GI 1 |
- „ReToVal GmbH“, Ver-
bundstoffaufbereitungsan-
lae, ca. 2
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | |
| planter | |||||||
| Innen- | |||||||
| bereich | |||||||
| 12 | Fläche C in Nähe Südwesttangente | - | ✓ GI 3 (B-Plan Nr. 4161) | - | - | - | |
| 13 | Fläche in Großreuth | - | ✓ GI (B-Plan Nr. 3776) | - | - | - | |
| 14 | Fläche A in Maiach / Hafen Nord | - | ✓ GI 1 (B-Plan Nr. 3750) | - | - | ✓ - „Burda Druck Nürnberg GmbH & Co. KG“, Drucke- rei, ca. 90 m in südlicher Richtung | |
| 15 | Fläche B in Maiach / Hafen Nord | ✓ | ✓ GI 3 (B-Plan Nr. 3750) | - | - | ✓ - „Burda Druck Nürnberg GmbH & Co. KG“, Drucke- rei, ca. 220 m in nordwestli- cher Richtung | |
| 16 | Fläche ehem. Fa. Pri- novis GmbH & Co. KG“ | ✓ | ✓ GE (B-Plan Nr. 3833) | ✓ - „Gebhardt Lissi Spezial- transporte Umweltschutz GmbH“ (Anlage zur zeitwei- ligen Lagerung von gefähr- lichen Abfällen), ca. 680 m in südwestlicher Richtung - „HW Langwasser“, ca. 150 m in südwestlicher Richtung Die Fläche befindet sich im Abbruch, Schulzentrum ge- plant | |||
| 17 | Fläche in Nähe CSC Jäklechemie GmbH & Co. KG“ | - | - | - | ✓ | ✓ - „HW Muggenhof“, ca. 400 m in nordöstlicher Richtung |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maximal
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden /
Anmerkungen
| Burda Druck Nürnberg | |
|---|---|
| GmbH & Co. KG“, Drucke- | |
| rei, ca. 90 m in südlicher | |
| Richtung |
| Burda Druck Nürnberg | |
|---|---|
| GmbH & Co. KG“, Drucke- | |
| rei, ca. 220 m in nordwestli- | |
| cher Richtung |
- „Gebhardt Lissi Spezial-
transporte Umweltschutz
GmbH“ (Anlage zur zeitwei-
ligen Lagerung von gefähr-
lichen Abfällen), ca. 680 m
in südwestlicher Richtung
| - „ | , ca. |
|---|---|
| 150 m in südwestlicher | |
| Richtung |
Die Fläche befindet sich im
Abbruch, Schulzentrum ge-
plant
| - „ | , ca. 400 |
|---|---|
| m in nordöstlicher Richtung |
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | ||
| planter | ||||||||
| Innen- | ||||||||
| bereich | ||||||||
| - „AGO Argentum GmbH“ / | ||||||||
| „S.P.T. Surface Plating | ||||||||
| Technology GmbH“ (Ober- | ||||||||
| flächenbehandlungsanla- | ||||||||
| gen für Metalle), ca. 150 m | ||||||||
| in südlicher Richtung | ||||||||
| - GfE Metalle und Materia- | ||||||||
| lien GmbH („Aluminother- | ||||||||
| mie“ etc.) ca. 700 m in nord- | ||||||||
| westlicher Richtung | ||||||||
| 18 | Fläche Sandreuth B | - | - | - | ✓ | ✓ - HKW Sandreuth, ca. 110 m in nördlicher Richtung - Müllverbrennungsanlage Nürnberg, ca. 110 m in westlicher Richtung - „ZF Gusstechnologie GmbH, Werk 2“ (Schmelz- anlagen für Al und Alumi- nium-Druckgießerei), ca. 490 m in südlicher Rich- tung - „Federal-Mogul Nürnberg GmbH, Werk 1+2“ (Alumi- nium-Schmelzanlage, Alu- minium-Gießerei), ca. 590 m in südlicher Richtung - „eds-r GmbH Zerlege- und Sortierbetrieb Nürn-berg“ (Demontage von Elektroalt- geräten und Zwi-schenla- ger für gefährliche Abfälle, ca. 590 m in süd-östlicher Richtung | ||
| 19 | Fläche 1 ehem. Fa. Quelle | ✓ | - | - | ✓ | ✓ - „HW Muggenhof“, ca. 570 m in nordwestlicher Rich- tung |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maximal
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden /
Anmerkungen
- HKW Sandreuth, ca. 110
m in nördlicher Richtung
- Müllverbrennungsanlage
Nürnberg, ca. 110 m in
westlicher Richtung
- „ZF Gusstechnologie
GmbH, Werk 2“ (Schmelz-
anlagen für Al und Alumi-
nium-Druckgießerei), ca.
490 m in südlicher Rich-
tung
- „Federal-Mogul Nürnberg
GmbH, Werk 1+2“ (Alumi-
nium-Schmelzanlage, Alu-
minium-Gießerei), ca. 590
m in südlicher Richtung
- „eds-r GmbH Zerlege- und
Sortierbetrieb Nürn-berg“
(Demontage von Elektroalt-
geräten und Zwi-schenla-
ger für gefährliche Abfälle,
ca. 590 m in süd-östlicher
Richtung
| Standort | Verfügbare Baufläche | Planungsrecht gemäß B-Plan | Umgebung bis maximal 800 m | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | min. 10.000 m2 | GI bzw. „I“ | SO | unbe- | IED-Anlage vorhanden / Anmerkungen | |
| planter | |||||||
| Innen- | |||||||
| bereich | |||||||
| 20 | Fläche 2 ehem. Fa. Quelle | -- | - | - | ✓ | ✓ - „HW Muggenhof“, ca. 670 m in nordwestlicher Rich- tung | |
| 21 | Fläche ehem. Fa. Schulte & Schmidt | - | - | - | ✓ | „ZF Gusstechnologie GmbH, Werk 2“ (Schmelz- anlagen für Al und Alumi- nium-Druckgießerei), ca. 420 m in östlicher Richtung - „Federal-Mogul Nürnberg GmbH, Werk 1+2“ (Alumi- nium-Schmelzanlage, Alu- minium-Gießerei), ca. 200 m in nordöstlicher Richtung | |
| 22 | Fläche östlich HKW Klingenhof | - | - | - | ✓ | ✓ - Müllverbrennungsanlage Nürnberg, ca. 750 m in nördlicher Richtung - HKW Sandreuth, ca. 110 m in nördlicher Richtung - „ZF Gusstechnologie GmbH, Werk 2“ (Schmelz- anlagen für Al und Alumi- nium-Druckgießerei), ca. 590 m in östlicher Rich-tung - „Federal-Mogul Nürnberg GmbH, Werk 1+2“ (Alumi- nium-Schmelzanlage, Alu- minium-Gießerei), ca. 170 m in östlicher Richtung - „eds-r GmbH Zerlege- und Sortierbetrieb Nürn-berg“ (Demontage von Elektroalt- geräten und Zwi-schenla- ger für gefährliche Abfälle, ca. 600 m in östlicher Rich- tung |
Verfügbare
Baufläche
Planungsrecht
gemäß B-Plan
Umgebung bis maxima
800 m
min.
10.000 m2
IED-Anlage vorhanden
Anmerkungen
„ZF Gusstechnologie
GmbH, Werk 2“ (Schmelz-
anlagen für Al und Alumi- nium-Druckgießerei), ca.
420 m in östlicher Richtun
- „Federal-Mogul Nürnberg
GmbH, Werk 1+2“ (Alumi-
nium-Schmelzanlage, Alu-
minium-Gießerei), ca. 200
m in nordöstlicher Richtun
✓ = gegeben, (+) = positiv, (+/-) = neutral, (-) = nicht gegeben / negativ
Wie der Tabelle zu entnehmen, sind von den aufgeführten Standorten die Standorte 6, 7, 8 10, 11, 15, 16 und 19 in der vertieften Prüfung (Stufe 2) näher zu betrachten.
3.4 Vertiefte Prüfung (2. Stufe) der weiter zu betrachtenden Standorte
In den nachfolgenden Kapiteln werden die einzelnen, weiterhin betrachteten Standorte bezüglich ihrer derzeitigen Nutzung bzw. Funktion, ihrer örtlichen Lage, dem jeweiligen Umfeld, der Verkehrsanbindung und der weiteren o.g. Kriterien in Form von Steckbriefen charakterisiert und beschrieben. Es wird eine Bewertung (je Standort) entsprechend der in Kap 3.1.3 definierten Einstufungen vorgenommen. In der folgenden Abbildung ist die jeweilige Lage der weiter zu untersuchenden Standorte in einer Übersicht dargestellt.
Abbildung 2: Übersichtskarte zur näheren Untersuchung in Stufe 2
Quelle: Sweco; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
3.4.1 Kraftwerksstandort Nürnberg Sandreuth (Standort 6)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 6.
Abbildung 3: Lage Standort 6
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 6 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Für die in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien wird eine Bewertung vorgenommen.
Tabelle 2: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 6
| Standort 6: „Kraftwerksstandort Nürnberg Sandreuth“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Heizkraftwerk | - |
| Lage und Umgebung | Der Standort befindet sich auf dem Betriebsgelände der N-ERGIE und dem Fernwärmestandort Sandreuth südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der Deutschen Bahn (DB AG) umgeben. Im Westen, auf der gegen- überliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwest- lich) sowie weiter südlich die Müllverbrennungsan- lage Nürnberg. Im Süden des Betriebsgeländes Sandreuth verläuft die Sandreuthstraße. Diese trennt das angrenzende Gebiet mit Wohn- und Gewerbebebauung vom Standort der Vorhabenträgerin ab. Nürnberg-Sandreuth, Gemarkung Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2. Das Umfeld des Plangebiets wird stark von den weit- räumig verlaufenden Bahngleisen sowie den domi- nanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere der Fernwärme- speicher, der Bestandskamin, das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nennen. | - |
| Planungsrecht | FNP: Ver- und Entsorgung, Fernwärme, § 34 BauGB | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Eigentum der N-ERGIE | |
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | Sehr geringe Neuversiegelung notwendig, lediglich eine kleine teilversiegelte Parkplatzreihe. | 4 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, | Auf dem Standort befinden sich diverse gas-/ ölbe- feuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wärmespeicher, ein alter Kohlekessel, | 4 |
| Standort 6: „Kraftwerksstandort Nürnberg Sandreuth“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöri- ger Annahme-, Lager- und Förderinfrastruktur, Rest- stoffsilos und diverse Betriebsgebäude sowie der Be- stands-Kamin. Die vorhandene Infrastruktur (Wasseraufbereitungs- anlagen, Wärmespeicher, vorhandene Turbine und Generator, Schornstein, Anschluss an das Abwas- sernetz, Infrastruktur für Anschluss an das Fernwär- menetz) kann komplett genutzt werden (keine Neu- bauten erforderlich. Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhan- dene Hilfsanlagen, vorhandene 72 bar-Dampfsam- melschiene, vorhandene Turbinen. | |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz Am Standort befindet sich der FW Knotenpunkt für die Versorgung aller Netze (Ost-, West-, Südspange und Süd Netz). | 4 |
| Kraftauskopplung | Eine Anbindung an das 110-KV Netz ist vorhanden. | 4 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | Die Zufahrt auf das Gelände kann über die Industrie- straße erfolgen, darüber erfolgt auch die LKW-Anlie- ferung der benachbarten Müllverbrennungsanlage. Die Zufahrt in Richtung des Grundstücks verläuft dann über die Sandreuthstraße. Entlang des Fahrt- weges auf der Sandreuthstraße liegen vereinzelt Wohngebäude. Alternativ ist die Anlieferung der Brennstoffe per Bahn im westlichen Bereich der B- Plan-Fläche geplant. Die Gleise sind vorhanden, die Strecke muss nur reaktiviert werden. | 3 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 3 | |
| - Wohnen | ca. 220 m in südlicher Richtung | 2 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 100 m in östlicher Richtung | 1 |
| - Natura 2000-Gebiete | 3,5 km in südöstlicher Richtung (VS-Gebiet) | 4 |
| - NSG | 4,4 km in südwestlicher Richtung | 4 |
| - LSG | 1,9 km in nördlicher Richtung | 2 |
| Standort 6: „Kraftwerksstandort Nürnberg Sandreuth“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | gering (bereits versiegelte Flächen), mögliche Aus- wirkungen auf Zauneidechsen und Zwergfleder- mäuse müssen kompensiert werden. | 2 |
| Sichtwirkungen | Industriestandort mit Vorprägung. Kein negativer Einfluss auf Sichtwirkung. | 4 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap. 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 29,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 2 gemittelt), (LfU, Station Bahnhof; Entfernung ca. 1,8 km nordöstlich) | 1 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 1,8 km nordöstlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 1,8 km westlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 17 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (Stadt Nürnberg, Station Jakobsplatz, ca. 1,3 km nordöstlich) | 3 | |
| SO : zwischen 5 und 6 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.4.2 Hafen Nürnberg (Standort 7)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 7.
Abbildung 4: Lage Standort 7
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 7 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 3: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 7
| Standort 7: „Hafen Nürnberg“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Binnenhafen und trimodales Güterverkehrszentrum am Main-Donau-Kanal, Umschlagleistung von ca. 15 Millionen Tonnen, das größte und bedeutendste mul- tifunktionale Güterverkehrs- und Logistikzentrum in Süddeutschland. | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg- Hafen, im Süden des Stadtgebietes von Nürnberg, Gemarkung Eibach (TF 27 und 31) | - |
| Planungsrecht | FNP: Sonderbaufläche – Hafen-Güterverkehrszent- rum B-Plan: Sondergebiet Güterverkehrszentrum Hafen | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | ||
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | Fläche bisher unbebaut und nur teilversiegelt. | 1 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | kein Wärmespeicher vorhanden Ebenfalls keine Wasseraufbereitungsanlage, keine Druckluftversorgung im benötigten Umfang sowie keine Turbinen vorhanden. | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 1,2 km (Luftlinie) in nord- westlicher Richtung (TF 31). | 1 |
| Kraftauskopplung | ca. 1.200 m südlich 110 kV-Netz | 1 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | direkt an die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße angebunden; keine direkte Beein- trächtigung von Wohnnutzung durch die Anlieferung. | 4 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 3 | |
| - Wohnen | ca. 520 m (TF 31) bzw. 995 m (TF 27) in nördlicher Richtung | 4 |
| Standort 7: „Hafen Nürnberg“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 700 m (TF 31) bzw. 1,15 km (TF 27) in nordöstli- cher Richtung | 4 |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 880 m in östlicher Richtung (VS-Gebiet) | 2 |
| - NSG | ca. 1,45 km (TF 31) bzw. 1,07 km (TF 27) in südöst- licher Richtung | 2 |
| - LSG | ca. 880 m in östlicher Richtung (VS-Gebiet) | 2 |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Neuversiegelung der kompletten Fläche, damit ver- bundener Lebensraumverlust | 1 |
| Sichtwirkungen | Industrielle Vorprägung im Hafengebiet, Schornstein würde voraussichtlich bestehende Gebäude überra- gen. | 3 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 29,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 2 gemittelt), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,2 km nordöst- lich) | 1 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,2 km nordöstlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 4,7 km nordwestlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 17 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (Stadt Nürnberg, Station Jakobsplatz, ca. 5,6 km nordöstlich) | 3 | |
| SO : kleiner 5 µg/m3 (aus flächendeckenden Immis- 2 sionsmessungen) | 4 |
3.4.3 Kraftwerksstandort Franken I (Uniper) in Nürnberg-Gebersdorf (Standort 8)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 8.
Abbildung 5: Lage Standort 8
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 8 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 4: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 8
| Standort 8: „Kraftwerksstandort Franken I (Uniper)“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Kraftwerk zur Stromversorgung, Fernwärmeversor- gung (bis 30 MW im Winter) | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg-Gebersdorf, Gemarkung Großreuth B. Schweinau | - |
| Planungsrecht | FNP: Flächen f.d. Ver- und Entsorgung, Elektrizität, § 34 BauGB | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Kondensationskraftwerk, Uniper | - |
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | Teilweise Neuversiegelung auf der Fläche notwen- dig. Diese betrifft ca. 40 % der Baufläche. | 2 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | Vorhandene Infrastruktur kann größtenteils nicht ge- nutzt werden. Der Bau eines Wärmespeichers würde erforderlich. | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 1,9 km (Luftlinie) in südöst- licher Richtung. Da der Standort bereits zur Fernwär- meversorgung genutzt wird, steht eine Anbindung an das FW Sekundärnetz zur Verfügung. Die vorhan- dene Trasse müsste jedoch aufwändig ertüchtigt werden. Die Bewertung findet daher auf Grundlage der Entfernung zum Primärnetz statt. | 1 |
| Kraftauskopplung | UA Gebersdorf in direkter Nähe (südlich vom KW) | 4 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | Gleisanschluss vorhanden, Straßenverkehr muss bei Bahnbetrieb allerdings unterbrochen werden. Bei der Anlieferung mit LKW kommt es durch die Straßen- führung zu einem deutlichen Einfluss auf die Wohn- nutzung. | 2 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 1 | |
| - Wohnen | ca. 150 m in nördlicher Richtung | 2 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 70 m in östlicher Richtung | 1 |
| Standort 8: „Kraftwerksstandort Franken I (Uniper)“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 150 m in nordwestlicher Richtung | 0 |
| - NSG | ca. 150 m in nordwestlicher Richtung | 0 |
| - LSG | direkt an südwestliche Grundstücksgrenze angren- zend | 0 |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Größtenteils versiegelte Fläche; aufgrund bisheriger Nutzung keine lärmempfindlichen Tierarten erwart- bar; Auswirkungen insgesamt gering und größten- teils ausgleichbar. | 2 |
| Sichtwirkungen | Industrielle Vorprägung, bestehender Kraftwerks- standort. | 4 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 24 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 ge- 2 mittelt), (Station Muggenhof, ca. 4,2 km nordöstlich) | 2 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,8 km nordöstlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,9 km nordöstlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 21,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,9 km nordöstlich) | 2 | |
| SO : zwischen 5 und 6 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.4.4 Standort A Nähe Südwesttangente in Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau
(Standort 10)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 10.
Abbildung 6: Lage Standort 10
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 10 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 5: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 10
| Standort 10: „Standort A Nähe Südwesttangente“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Unbebaute Fläche | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau, Gemarkung Hö- fen | - |
| Planungsrecht | FNP: gewerbliche Baufläche B-Plan: Industriegebiet | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Fläche momentan ungenutzt | - |
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | unversiegelte Fläche | 0 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | keine technischen Anlagen vorhanden | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 2,4 km (Luftlinie) in östli- cher Richtung. | 1 |
| Kraftauskopplung | ca. 500 m zur 110 kV-Leitung in östlicher Richtung | 2 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | direkt an das Straßennetz angeschlossen; keine Be- einträchtigung von Wohnnutzung bei Anlieferung; kein Bahn-Anschluss | 2 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 2 | |
| - Wohnen | ca. 370 m in südöstlicher Richtung | 3 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 430 m in nordöstlicher Richtung | 4 |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 1,35 km in südwestlicher Richtung | 2 |
| - NSG | ca. 1,35 km in südwestlicher Richtung | 2 |
| Standort 10: „Standort A Nähe Südwesttangente“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| - LSG | Ca. 780 m in westlicher Richtung | 1 |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Neuversiegelung des gesamten Grundstücks führt zu potenziellen Lebensraumverlust. Eine besondere Bedeutung für Pflanzen und Tiere ist am Standort nicht zu erwarten. Dennoch bietet der Standort Habitatstrukturen für bspw. Reptilien. | 1 |
| Sichtwirkungen | Industrielle Vorprägung mit anschließender Wohn- nutzung. | 2 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 24 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 ge- 2 mittelt), (Station Muggenhof, ca. 2,5 km nordöstlich) | 2 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,9 km östlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,6 km südöstlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 21,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,6 km südöstlich) | 2 | |
| SO : zwischen 5 und 6 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.4.5 Standort B Nähe Südwesttangente in Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau
(Standort 11)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 11.
Abbildung 7: Lage Standort 11
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 11 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 6: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 11
| Standort 11: „Standort A Nähe Südwesttangente“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Unbebaute Fläche | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg-Kleinreuth b. Schweinau, Gemarkung Hö- fen | - |
| Planungsrecht | FNP: gewerbliche Baufläche B-Plan: Industriegebiet | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Fläche momentan ungenutzt | - |
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | unversiegelter Standort | 0 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | keine technischen Anlagen vorhanden | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 2,3 km (Luftlinie) in östli- cher Richtung. | 1 |
| Kraftauskopplung | ca. 400 m zur 110 kV-Leitung in östlicher Richtung | 2 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | direkt an das Straßennetz angeschlossen; keine Be- einträchtigung von Wohnnutzung bei Anlieferung; kein Bahn-Anschluss | 2 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 2 | |
| - Wohnen | ca. 380 m in südöstlicher Richtung | 3 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 620 m in nordöstlicher Richtung | 4 |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 1,2 km in südwestlicher Richtung | 2 |
| - NSG | ca. 1,2 km in südwestlicher Richtung | 2 |
| Standort 11: „Standort A Nähe Südwesttangente“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| - LSG | ca. 745 m in westlicher Richtung | 1 |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Neuversiegelung des gesamten Grundstücks führt zu potenziellen Lebensraumverlust. Eine besondere Bedeutung für Pflanzen und Tiere ist am Standort nicht zu erwarten. Dennoch bietet der Standort Habitatstrukturen für bspw. Reptilien. | 1 |
| Sichtwirkungen | Industrielle Vorprägung mit anschließender Wohn- nutzung. | 2 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 24 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 ge- 2 mittelt), (Station Muggenhof, ca. 2,6 km nordöstlich) | 2 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,9 km östlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,6 km südöstlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 21,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 2,6 km südöstlich) | 2 | |
| SO : zwischen 6 und 7 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.4.6 Standort B in Maiach / Hafen Nord (Standort 15)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 15.
Abbildung 8: Lage Standort 15
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 15 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 7: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 15
| Standort 15: „Standort B in Maiach / Hafen Nord“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Freifläche im Hafenindustriegebiet Nord | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg Hafen-Nord, Gemarkung Eibach | - |
| Planungsrecht | FNP: gewerbliche Baufläche B-Plan: Industriegebiet | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Die Fläche ist momentan als Grünfläche genutzt und bewaldet | - |
| - Grad der erforderlichen Neuversiegelung | Größtenteils unversiegelte Fläche mit Baumbe- wuchs, Bestandsfläche vollversiegelt (wird bewertet) | 3 |
| - Nutzbarkeit der vorhan- denen Infrastruktur / technischen Anlagen (z.B. Generator, Tur- bine, Schornstein, Wär- mespeicher, etc.) | unbebaute Fläche ohne technische Anlagen | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 750 m (Luftlinie) in westli- cher Richtung. | 1 |
| Kraftauskopplung | Entfernung zum 110 kV-Netz ca. 150 m südlich | 3 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | Noch keine direkte Zuwegung zum Standort, Stra- ßenverkehrswege nah; keine Wohnnutzung im mög- lichen Anfahrtsbereich | 0 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 3 | |
| - Wohnen | ca. 340 m in nördlicher Richtung | 3 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 1,7 km in westlicher Richtung | 4 |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 1,2 km in südöstlicher Richtung | 2 |
| - NSG | ca. 2,8 km in südöstlicher Richtung | 3 |
| - LSG | ca. 1,2 km in südöstlicher Richtung | 2 |
| Standort 15: „Standort B in Maiach / Hafen Nord“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Rodung der gesamten Fläche, damit verbundener Lebensraumverlust sowie Auswirkungen auf die Bio- diversität | 0 |
| Sichtwirkungen | Industriell vorgeprägte Umgebung ohne hohe Ge- bäude. Baugrundstück bisher vollständig begrünt. | 1 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 29,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 2 gemittelt), (LfU, Station Bahnhof, ca. 4,2 km nordöst- lich) | 1 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 4,2 km nordöstlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 3,6 km nordwestlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 17 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (Stadt Nürnberg, Station Jakobsplatz ca. 4,2 km nordöstlich) | 3 | |
| SO : kleiner 5 µg/m3 (aus flächendeckenden Immis- 2 sionsmessungen) | 4 |
3.4.7 Fläche ehem. Fa. Prinovis GmbH & Co. KG (Standort 16)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 16.
Abbildung 9: Lage Standort 16
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 16 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 8: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 16
| Standort 16: „Fläche ehem. Fa. Prinovis GmbH & Co. KG“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Ehem. Druckereistandort, befindet sich aktuell im Ab- bruch, vorgesehene Planung: Schulzentrum (Zent- rum für Gymnasium, Realschule und Berufsbildender Schule) | - |
| Lage und Umgebung | Nürnberg-Langwasser an Bahnstrecke, Gemarkung Langwasser | - |
| Planungsrecht | FNP: gewerbliche Baufläche Bebauungsplan: gewerbliche Baufläche | - |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Ehemaliger Druckereistandort, die Fläche befindet sich gerade in Planung als Standort für ein Gymna- sium bzw. als Universitätsstandort. | - |
| - Grad der erforderlichen Neuversiegelung | Vollbebauter Altstandort | 4 |
| - Nutzbarkeit der vorhan- denen Infrastruktur / technischen Anlagen (z.B. Generator, Tur- bine, Schornstein, Wär- mespeicher, etc.) | Keine Kraftwerksbezogenen technischen Anlagen vorhanden. | 0 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | Eine Anbindung an das FW Primärnetz ist nicht vor- handen. Anschluss in ca. 0,2 km (Luftlinie) in süd- westlicher Richtung. | 2 |
| Kraftauskopplung | Anschluss an das 110 kV-Netz in direkter Nähe | 4 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | LKW-Zufahrt vorhanden; keine Wohnbebauung be- einflusst; Zuwegung mittels Bahn vorhanden | 4 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 2 | |
| - Wohnen | ca. 150 m in südöstlicher Richtung | 2 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | ca. 180 m in nordöstlicher Richtung | 2 |
| Standort 16: „Fläche ehem. Fa. Prinovis GmbH & Co. KG“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 1,3 km in südwestlicher Richtung | 2 |
| - NSG | ca. 4,2 km in südwestlicher Richtung | 4 |
| - LSG | ca. 820 m in östlicher Richtung | 1 |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Größtenteils versiegelte Fläche; aufgrund bisheriger Nutzung keine lärmempfindlichen Tierarten erwart- bar; Auswirkungen insgesamt gering Keine bekannten Habitatstrukturen am Standort | 2 |
| Sichtwirkungen | Gewerblich-industriell vorgeprägte Umgebung | 2 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 29,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 2 gemittelt), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,7 km nord- westlich) | 1 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 5,7 km nordwestlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße ca. 8,0 km nordwestlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 17 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (Stadt Nürnberg, Station Jakobsplatz, ca. 6,5 km nordwestlich) | 3 | |
| SO : zwischen 5 und 6 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.4.8 Fläche 1 ehem. Fa. Quelle (Standort 19)
Die folgende Abbildung zeigt die Lage des Standortes 19.
Abbildung 10: Lage Standort 19
Quelle: © Stadt Nürnberg 2020
Der Standort Nr. 19 wird in der folgenden Tabelle näher beschrieben. Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kapitel 3.1.2 aufgeführten Kriterien.
Tabelle 9: Vertiefte Prüfung (Stufe 2) für Standort 19
| Standort 19: „Fläche 1 ehem. Fa. Quelle“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Art der Anlage | Ehemaliges Versandhaus mit angrenzendem Kes- selhaus (als Baudenkmal klassifiziert) | - |
| Lage und Umgebung | Altstandort in Wohn-Mischgebiet | |
| Planungsrecht | FNP: gemischte Baufläche § 34 BauGB, großfl. Einzelhandel; gewerbl. Bauflä- che | |
| Aktuelle Nutzung / Eigentum | Ungenutzter Altstandort der Firma Quelle | |
| Grad der erforderlichen Neuver- siegelung | Standort vollständig bebaut und versiegelt | 4 |
| Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur / technischen Anla- gen (z.B. Generator, Turbine, Schornstein, Wärmespeicher, etc.) | Ehemaliges Kesselhaus auf anderer Straßenseite | 1 |
| Lage im Fernwärmenetz / Wär- meauskopplung | ca. 350 m zum Primärheizwassernetz | 2 |
| Kraftauskopplung | ca. 480 m zum 110 kV-Netz | 2 |
| Verkehrliche Infrastruktur / Er- schließung | Infrastruktur und Zufahrt für eine LKW-Anlieferung vorhanden; Wohnbebauung grenzt direkt an Zuwe- gung an | 1 |
| Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen | 2 | |
| - Wohnen | ca. 30 m in östlicher, westlicher und südlicher Rich- tung | 0 |
| - Denkmalgeschützte Bauten | 0 m | 0 |
| - Natura 2000-Gebiete | ca. 4,5 km in westlicher Richtung | 4 |
| - NSG | ca. 3,8 km in südlicher Richtung | 4 |
| - LSG | ca. 480 m in nördlicher Richtung | 0 |
| Standort 19: „Fläche 1 ehem. Fa. Quelle“ | ||
|---|---|---|
| Kriterien | Beschreibung | Bewertung |
| Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | Größtenteils versiegelte Fläche; keine besonderen Habitatstrukturen zu erwarten. Vögel, Fledermäuse und Reptilien unter Umständen relevant, aber geringe Auswirkungen | 2 |
| Sichtwirkungen | Wohnlich genutztes Gebiet (Mischgebiet) | 1 |
| Gesamtvorbelastung am Stand- ort (Staub (Cd), NO und SO ) 2 2 | Mittelwert der Einzelparameter vgl. Kap 3.1.3.9 | 3 |
| NO : 24 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 ge- 2 mittelt), (Station Muggenhof, ca. 700 m nordwestlich) | 2 | |
| Cd-Deposition: 0,067 µg/m2*d (Jahresmittelwert von 0,07 µg/m2*d für 2018 und 0,063 µg/m2*d für 2019), (LfU, Station Bahnhof, ca. 3,8 km südöstlich) | 4 | |
| Cd-Konzentration: 0,13 µg/m3 (Jahresmittelwerte 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 1,9 km südöstlich) | 4 | |
| PM -Konzentration: 21,5 µg/m3 (Jahresmittelwerte 10 2019 und 2020 gemittelt), (LfU, Station Von-der- Tann-Straße, ca. 1,9 km südöstlich) | 2 | |
| SO : zwischen 5 und 6 µg/m3 (aus flächendeckenden 2 Immissionsmessungen) | 4 |
3.5 Vergleich der Standortalternativen
In der folgenden Tabelle sind die in der vertieften Prüfung ermittelten Bewertungen der einzelnen Standorte zum Vergleich zusammengefasst. Tabelle 10: Vergleich der (numerischen) Bewertung der generell geeigneten Standortalternati-
ven
| Kriterium | Standorte | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 15 | 16 | 19 | |||||||||
| Sandreuth | Hafen | Hafen | Franken I | Franken I | Fläche | Fläche | Hafen | Ex Pri- | Ex | |||||||
| A | A | B | Nord | novis | Quelle | |||||||||||
| Grad der erforderli- chen Neu- versiege- lung | 4 | 1 | 2 | 0 | 0 | 3 | 4 | 4 | ||||||||
| Verfügbare weiter nutz- bare Infra- struktur | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | ||||||||
| Lage im Fernwär- menetz / Wärmeaus- kopplung | 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | ||||||||
| Kraftaus- kopplung (20/110 KV- Netz) | 4 | 1 | 4 | 2 | 2 | 3 | 4 | 2 | ||||||||
| verkehrli- che Infra- struktur | 3 | 4 | 2 | 2 | 2 | 0 | 4 | 1 | ||||||||
| Schutzab- stände zu sensiblen Nutzungen | 3 | 3 | 1 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | ||||||||
| - Wohnen | 2 | 4 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 0 |
| Kriterium | Standorte | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 7 | 8 | 10 | 11 | 15 | 16 | 19 | ||||||||||
| Sandreuth | Hafen | Hafen | Franken I | Franken I | Fläche | Fläche | Hafen | Ex Pri- | Ex | ||||||||
| A | A | B | Nord | novis | Quelle | ||||||||||||
| - Denk- malge- schützte Bauten | 1 | 4 | 1 | 4 | 4 | 4 | 2 | 0 | |||||||||
| - Natura 2000 Gebiete | 4 | 2 | 0 | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | |||||||||
| - NSG | 4 | 2 | 0 | 2 | 2 | 3 | 4 | 4 | |||||||||
| - LSG | 2 | 2 | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | 0 | |||||||||
| Auswirkun- gen auf Pflanzen und Tiere am Stand- ort | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 0 | 2 | 2 | |||||||||
| Sichtwir- kungen | 4 | 3 | 4 | 2 | 2 | 1 | 2 | 1 | |||||||||
| Gesamtvor- belastung | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | |||||||||
| Gesamt- | 31 | 17 | 19 | 13 | 13 | 14 | 23 | 18 | |||||||||
| zahl | |||||||||||||||||
| Punkte |
3.6 Auswertung / Ergebnis / Verfügbarkeit der Standort für N-ERGIE
Die Auswertung aller Parameter ist Standort 6 am besten bewertet. Darauf folgen in großem Abstand die Standorte 16 und 8.
Der Standort 6 in Sandreuth bietet den großen Vorteil der bereits vorhandenen Infrastruktur. Ein Wärmespeicher, Turbinen, Generator, Schornstein und Anlagen zur Wasseraufbereitung und Abwasserverbringung stehen am Standort zur Verfügung und sind nutzbar. Der Standort liegt zentral im Hinblick auf die Fernwärmeteilnetze in Nürnberg. Insbesondere die räumliche Nähe zu den Bestandsanlagen am Standort, die Einbindung in den Wasser-Dampf-Kreislauf und das Fernwärmenetz machen den Standort zu einer optimalen Wahl. Neben vorhandenen Liefer- und Entsorgungswegen, Schnittstellen und baulich nutzbarer Strukturen kann ebenso eine optimale optische Eingliederung der Anlage in den Bestand
erfolgen. Entsprechend ist der technische Aufwand für das Projekt an diesem Standort deutlich am geringsten. Durch die bereits hohe Flächenversiegelung können Neuversiegelungen geringgehalten werden.
Der Standort 6 befindet sich bereits im Eigentum der N-ERGIE. Damit stehen einem Umbau zur Altholzverbrennungsanlage keine weiteren Nutzungsinteressen entgegen. Aufgrund der im Vergleich zu allen Alternativen deutlich besseren Bewertung drängen sich dadurch keine anderen Standorte für die Planung und die FNP-Änderung auf.
Abgesehen von der Fläche Standort 6 befinden sich sämtliche in der zweiten Stufe betrachtete Flächen nicht im Eigentum der N-ERGIE. Diese Flächen wurden zusätzlich zur bisher dargestellten Bewertung auf ihre Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE untersucht. Dabei wurden neben dem Eigentum auch städtebaulichen Ziele inkludiert.
Die in der Bewertung zweitplatzierte Alternative, Standort 16, kann nicht zur Verfügung stehen: Im Stadtplanungsausschuss v. 30.01.2020 wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3833 beschlossen und wie folgt hinsichtl. der städtebaulichen Ziele bewertet: Durch ihre Lage im Stadtgebiet, eignet sich die ca. 9 ha große Fläche für hochwertige arbeitsplatzintensive gewerbliche Nutzungen, die insbesondere z. B. im Zusammenhang mit der Nürnberg Messe oder aber auch der Technischen Universität z. B. als gewerbliche Ausgründungen stehen könnten. Darüber hinaus ist die Stadt dringend auf die Sicherung eines weiteren Gymnasialstandorts (in Standortnähe) angewiesen.
Auch der Standort 19 (vierter Platz) ist aufgrund entgegenstehender städtebaulicher Ziele nicht verfügbar: Die Anlagen des ehemaligen Quelle-Versandhauses bzw. Kaufhauses sollen als Behördenzentrum und Kaufhaus ggf. auch zu Wohnnutzung entwickelt werden.
Die Standorte mit der niedrigsten Punktezahl 10, 11 und 15 stehen für die geplante Nutzung nicht zur Verfügung, da sie für Betriebserweiterungen vorgesehen sind.
Die Option der Bereitstellung von Flächen an den Standorten 8, Kraftwerk Franken I (dritter Platz) und 7, Güterverkehrszentrum Hafen (fünfter Platz) für eine Altholzverbrennungsanlage muss bedarfsweise geprüft werden. Aufgrund des großen Abstandes des Standorts 6: Sandreuth A in der positiven Bewertung gegenüber den anderen, ist eine solche Betrachtung nur bei einem Wegfall des geplanten Standortes 6 sinnvoll.
4 Ergebnis
4 Ergebnis
Die Auswertung der Standortalternativen erfolgte auf Basis einer zweistufigen Bewertung. Im ersten Verfahrensschritt wurde die grundsätzliche Eignung der Standorte überprüft. Bestandteil dieser ersten Bewertung waren die verfügbare Baufläche, Aspekte des Planungsrechts, bestehende IED-Anlagen in der Nähe der Standorte und die Lage im unbeplanten Innenbereich. Die möglichen Standortalternativen wurden in Abstimmung der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE erarbeitet. Aufgrund der reinen Flächengröße konnte bereits ein großer Teil der potenziellen Standorte ausgeschlossen. In die Untersuchung wurden 22 Standorte aufgenommen. Von den ursprünglichen Alternativstandorten wurde im ersten Verfahrensschritt die Anzahl auf acht mögliche Flächen reduziert. Dabei handelt es sich um folgende Flächen:
- Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße
55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth
-
Standort 7: Hafen Nürnberg, Gmkg. Eibach, Triester Straße 17, 90451 Nürnberg, Hafen
-
Standort 8: Kraftwerk Franken I (Uniper), Gmkg. Großreuth B. Schweinau, Felsenstraße 14,
90449 Nürnberg, Gebersdorf (im Besitz der E.ON)
- Standort 10: Fläche A Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, Fl. Nr. 372/18 verbunden mit Gem.
Höfen, Fl. Nr. 400/18, Vershofenstraße / Proeslerstraße, 90431 Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau
- Standort 11: Fläche B Nähe Südwesttangente, Gmkg. Höfen, Fl. Nr. 372/1, Proeslerstraße, 90431
Nürnberg, Kleinreuth b. Schweinau
- Standort 15: B in Maiach / Hafen Nord, Gmkg. Eibach, Teilfläche aus Fl. Nr. 750, Erweiterungs-
fläche Fa. Diehl, Donaustraße, 90451 Nürnberg
- Standort 16: ehemalige. Fa. Prinovis, Gmkg. Langwasser, Fl. Nr. 146/17, Breslauer Str. 300,
90471 Nürnberg, Langwasser
- Standort 19: ehem. Fa. Quelle, „Fläche 1“, Further Straße, 90431 Nürnberg, Seeleinsbühl
Diese acht Standorte wurden anschließend anhand mehrerer Parameter qualitativ bewertet und anhand eines Bewertungssystems in Zahlenwerte überführt. Aus diesen Zahlenwerten wurde anschließend eine Summe gebildet, die zur Rangfolge der Bewertung der einzelnen Alternativen im Rahmen führt. Die bewerteten Parameter sind:
-
Grad der erforderlichen Neuversiegelung
-
Verfügbare weiter nutzbare Infrastruktur (z.B. Wärmespeicher, vorhandene Turbine und Genera-
tor, Schornstein)
- Lage im Primärfernwärmenetz und Wärmeauskopplung (potenzielle lokale Verwendung der aus-
gekoppelten Wärme):
-
unmittelbarer Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Entfernung zum Anschluss an Primärfernwärmenetz
-
Kraftauskopplung (20/110 kV-Netz)
-
verkehrliche Infrastruktur:
-
LKW-Anschluss
-
LKW- und Schienen-Anschluss
-
Schienen-Anschluss
4 Ergebnis
-
Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen
-
Voraussichtliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort
-
Sichtwirkungen und Einbindung in das städtebauliche Umfeld
-
Gesamtvorbelastung
Die besten Flächen wurden hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit für den Vorhabenträger N-ERGIE beurteilt. Der bestbewertete Standort 6 Sandreuth A befindet sich bereits im Besitz der N-ERGIE. Lediglich zwei weitere der bewerteten Standorte sind derzeit nicht von entgegenstehenden städtebaulichen Zielen beansprucht. Alle Standorte sind zudem deutlich schlechter bewertet als der Standort Sandreuth A. Im Bedarfsfall müsste eine mögliche Bereitstellung zusätzlich geprüft werden, dies wäre aber aufgrund der Bewertung nur bei einem Fortfall des Standortes 6 eine Alternative.
Die Überprüfung der Standortalternativen ergab somit den Standort 6: Sandreuth A (HKW), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2, Sandreuthstraße 55a, 90441 Nürnberg, Sandreuth als beste Alternative.
Für diesen wird ein FNP-Änderungsverfahren durchgeführt da sich alternative Standorte nicht aufdrängen.
Sweco GmbH
Köln, den 11.11.2021
i. V. Dr.-Ing. C. Weiler i. A. Till Heimann, M. Sc.
OA/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 - Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (SoVerkVO
2022)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1) Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (Anlage 2)
Sachverhalt (kurz):
Anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Gemeinden jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurden diese an die Rechtsprechung angepasst. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. In den beiden Vorjahren mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren.
Die bisherigen verkaufsoffenen Sonntage haben sich bewährt. Sie sollen deshalb auch in diesem Jahr durchgeführt werden:
-
08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für das Gebiet der Südstadt
-
25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für das Gebiet der Altstadt
Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2022 neu beschlossen werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 - SoVerkVO 2022) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022) beschlossen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.02.2022
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurde diese an diese Rechtsprechung angepasst.
Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. Zudem mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
In den beiden Vorjahren 2020 und 2021 mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren. Eine Sonntagsöffnung ohne Veranstaltung war/ist auch ausnahmsweise nicht zulässig.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Das Ordnungsamt hat eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren offensichtlich keine neuen Positionen. Wie die Kirchen lehnt der DGB verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 11.11.2021 weist er u. a. darauf hin, dass das Verkaufspersonal durch die Pandemie monatelang zusätzlichen Belastungen ausgesetzt war und die zusätzlichen Ladenöffnungen negative soziale Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben haben. Außerdem würden sich Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt. Dagegen sehen die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die HWK für Mittelfranken und der HBE Handelsverband Bayern e.V. verkaufsoffene Sonntage weiterhin als äußerst wichtig für den Einzelhandel und den Standort.
4. Verkaufsoffene Sonntage 2022
Es wird vorgeschlagen, die Verkaufsöffnungen wie in den Vorjahren fortzuführen:
-
08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
-
25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Diese Termine wurden auch in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Sollten aufgrund der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie 2020 und 2021 keine Veranstaltungen zulässig sein, müssen auch die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, sofern der Freistaat Bayern keine anderweitigen Regelungen trifft. Aufgrund der Rechtsprechung zu Sonntagsöffnungen ist damit aber nicht zu rechnen.
Nürnberg, 19.01.2022 Ordnungsamt
gez. i.V. Pollack
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB Region Mittelfranken
D GB Region Mittelfranken | Kornmarkt 5-7 | 90402 Nürnberg
Ordnungsamt Nürnberg
Herrn Rainer Lenzner
per E-Mail: messen@stadt.nuernberg.de
Verkaufsoffene Sonntage 2022 / Anhörung nach § 14 LadSchlG 11. November 2021
Sehr geehrter Herr Lenzner,
mit Schreiben vom 29.10.2021 teilen Sie mit, dass die Stadt Nürnberg auch 2022 an ver-
Norbert Feulner
kaufsoffenen Sonntagen festhalten will. Regionssekretär DGB Region Mittelfranken Als Gewerkschaften lehnen wir die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in Nürnberg und an anderen Orten grundsätzlich ab. Wir wissen dabei Oberbürgermeister Marcus norbert.feulner@dgb.de König an unserer Seite, der ebenfalls „kein großer Fan von verkaufsoffenen Sonntagen“ Telefon: 0911/24916-79 ist, wie er selbst sagt. Kornmarkt 5-7 Gründe dafür sind die zusätzlichen Belastungen des Verkaufspersonals, auch wegen den 90402 Nürnberg monatelangen Zusatzanforderungen durch die Pandemie, die Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die negativen sozialen Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben.
Die repräsentative Haushaltsbefragung der Stadt Nürnberg im Jahr2015 hat ergeben, dass nur rund die Hälfte der Nürnberger*innen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich gut finden. Gar 74 Prozent der Nürnberger*innen nutzen überhaupt keinen verkaufsoffenen Sonntag.
Die Öffnung von Verkaufsstellen macht auch keinen Sinn. Es sind weder belegbare Umsatzsteigerungen für den Einzelhandel festzustellen, noch kann der stationäre Handel den Wettlauf mit dem Onlinehandel über die Öffnungszeiten gewinnen. Dafür entstehen jedoch jede Menge sozialer Einbußen und Belastungen. Somit ist der Preis, den vor allem die Beschäftigten und ihre Familien zu tragen haben, entschieden zu hoch.
Die Stadt Nürnberg hätte aufgrund ihrer kulturellen und städtebaulichen Schätze viel bessere Möglichkeiten, Frequenzen und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen und somit das positive Image zu festigen, als durch Shopping am Sonntag. Die Bewerbung für die Kulturhauptstadt 2025 hat den eindrücklichen Beweis erbracht wo die Potenziale, die Stärken und die Anziehungskraft von Nürnberg liegen. Kaufanreize durch Sonntags-Shopping wirken dagegen reichlich profan, um nicht zu sagen billig.
Zudem ist festzustellen: Ein Wettbewerbsvorteil und korrigierende Strukturmaßnahmen sind von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerwG v. 17.05.2017 (8 CN 1/16 – juris Rn. 16)
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Seite 2 von 2 des Schreibens vom 11.11.2021
verweisen, in der festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse („Shopping- Interesse“) potentieller Kunden, aber auch das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber eine Sonntagsöffnung gerade nicht rechtfertigen kann. Es braucht keinen verkaufsoffenen Sonntag, der die Verzweckung des Menschen und die Verramschung von wertvoller gemeinsamer Ruhezeit sowie die Profitmaximierung für einige wenige zum Ziel hat, indem die großen Unternehmen die kleineren mit Dumpingstrategien aus dem Wettbewerb kegeln wollen.
Die Mitglieder des Ausschusses Recht, Wirtschaft und Arbeit sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich mit einem Nein zu verkaufsoffenen Sonntagen positionieren. Es gibt kein Recht auf Sonntags-Shopping, aber es gibt ein Recht auf Ruhe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Doll Geschäftsführer DGB Region Mittelfranken
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022
(Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 902) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Südstadtsonntag § 2 Altstadtsonntag § 3 Inkrafttreten
§ 1
Südstadtsonntag
Aus Anlass des Maifestes auf dem Aufseßplatz dürfen Verkaufsstellen innerhalb des durch folgende Verkehrswege begrenzten Gebietes am 08.05.2022 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein: Bahnlinie zwischen Marientunnel und Kreuzung An den Rampen/Gibitzenhofstraße/Untere Mentergasse, Gibitzenhofstraße, Pfälzerstraße, Schuckertstraße, Gudrunstraße, Wodanstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Hainstraße, Regensburger Straße. Satz 1 gilt auch für die Verkaufsstellen, die an die dem Gebiet zugewandte Seite der genannten Straßen angrenzen.
§ 2
Altstadtsonntag
Aus Anlass des Altstadtfestes und des Herbstmarktes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Nürnberger Altstadt (umfasst durch die Straßen Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben) am 25.09.2022 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Satz 1 gilt nur für die Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die aufgeführten Straßen begrenzten Gebietes liegen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
NüBad/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 11.03.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der
Stadt Nürnberg (BäderGebs – BädGebS)
Anlagen: Sachverhalt_Gebührenanpassung_2022 Alle_Tarife BädGebS 2022-01-21_Schwimmbadpreise_Vergleich Zustimmung_Finanzreferat
Sachverhalt (kurz):
Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs NürnbergBad sollen die Eintritts- bzw. Benutzungsgebühren moderat angepasst werden. Letztmalig war dies zum Jahresbeginn 2018 der Fall.
Im Vergleich zu anderen kommunalen Bädern in der Region und in Bayern bleibt die Preisstruktur bei NürnbergBad auf einem durchschnittlichen Niveau. Im Vergleich zu privaten Bädern sind die Eintrittsgebühren bei NürnbergBad weiterhin deutlich günstiger.
Das breite Spektrum an Ermäßigungen und reduzierten Gebühren bleibt vollständig erhalten. Somit werden sowohl sozial- als auch familienpolitisch begründete Angebote für alle Bevölkerungsschichten gegeben, damit der Besuch der Bäder für Alle bezahlbar bleibt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sämtliche Gebühren werden von allen Besucherinnen und Besuchern unabhängig von den im AGG genannten Kriterien erhoben. Bei der Preisgestaltung werden die unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II Stk
Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss NürnbergBad begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses NürnbergBad vom 11. März 2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der
Stadt Nürnberg (BäderGebS - BädGebS)
Hier: Sachverhaltsdarstellung für die Sitzung des Werkausschusses am 11. März 2022
und des Stadtrates am 30. März 2022
Für den Eigenbetrieb NürnbergBad sollen erstmalig seit 2018 die Gebühren moderat angepasst werden (siehe Anlage).
Die Preisstruktur von NürnbergBad bleibt im Vergleich zu anderen kommunalen Bädern in Bayern und der Region auch nach einer Preisanhebung auf einem durchschnittlichen Niveau, insbesondere da bei NürnbergBad in den Zeittarifen meist längere Verweilzeiten in den Bädern und Saunen angeboten werden als in anderen Städten. So wird für den Schwimmertarif in vielen Städten nur eine Verweilzeit von 1,5 Stunden angeboten, während bei NürnbergBad der einfache Tarif eine Zeit von 2 Stunden in den Bädern ermöglicht. Auch die Sauna-Zeiten von 4 Stunden bei NürnbergBad werden im Vergleich zu anderen Städten mit 3 Stunden gerne gewählt und von der Kundschaft gut akzeptiert.
Im Unterschied zu den privaten Betreibern bieten die Nürnberger Bäder unvermindert ein deutlich günstigeres und sozialverträgliches Angebot.
Die Anhebung der Gebühren für die Schwimmkurse liegt etwas höher als bei den anderen Tarifen, da hier die letzte Anhebung im Jahr 2015 stattfand. Die Preise bei NürnbergBad waren damit erheblich unter das Markt- und das Durchschnittsniveau gesunken. Beim Vergleich der Kursgebühren ist zudem zu beachten, dass NürnbergBad in Kooperation mit der Schwimmschule Flipper auf ein hohes Qualitätsniveau abzielt, um möglichst hohe Schwimmund Wasserkenntnisse der Kinder zu erreichen. Deshalb umfassen die Kursstaffeln bei NürnbergBad immer 12 Unterrichtsstunden. In den anderen kommunalen Bädern werden die Schwimmkurse meist nach 10 oder auch nur nach 9 Unterrichtsstunden beendet. Auch ist in Nürnberg in den Kosten der Schwimmbadeintritt inkludiert. Somit sind die Gebühren bei NürnbergBad nicht nur im Gesamtvergleich, sondern auch im Vergleich, wie viel eine einzelne Kursstunde kostet, weiterhin als sehr günstig anzusehen.
Insgesamt bleibt das breite Spektrum an Ermäßigungen und reduzierten Gebühren bei NürnbergBad vollständig erhalten. Teilweise werden die prozentualen Rabatte für die ermäßigten Gebühren sogar erhöht. So steigt der Nachlass für ermäßigte Gebührenzahler (z.B. mit Nürnberg-Pass) beim Einzeltritt von 1,5 Euro auf 1,6 Euro pro Erwachsenen und damit von 31,9 Prozent auf 32,66 Prozent im Vergleich zum Regeltarif. Somit werden weiterhin sowohl sozial- als auch familienpolitisch begründete Angebote für alle Bevölkerungsschichten gegeben, damit der Besuch der Bäder für Alle bezahlbar bleibt.
Die Grundlage zur regelmäßigen Überprüfung der Gebühren ergibt sich aus der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad. Danach ist der Eigenbetrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen (§ 11), wozu auch die Überprüfungen der Erlöse und der grundsätzlichen Kennzahlen zu sehen sind. Wesentliche Kennzahlen für den Eigenbetrieb sind unter anderem die Umsatzerlöse, als auch der Kostendeckungsgrad. Gerade der Kostendeckungsgrad droht allerdings ohne eine Maßnahme zur Steigerung der Umsatzerlöse unbeachtet der Coronafolgen in eine Schieflage zu geraten. Ursache sind die allgemeinen Kostensteigerungen. Diese treffen den Eigenbetrieb zum einen bei den Aufwendungen und Instandhaltungen. So führt eine durchschnittliche Preissteigerung, z.B. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den bezogenen Leistungen um drei Prozent zu einer jährlichen Mehrbelastung von mehr als 105.000 Euro. Exemplarisch sei hier auf die neuen Preise der N-ERGIE für das Trinkwasser verwiesen. Als Großverbraucher muss NürnbergBad hier mit Mehrkosten von bis zu 20.000 Euro pro Jahr rechnen.
Neben den Material- und Instandhaltungskosten sind zudem steigende Personalkosten zu beachten. Bei einer Aufwendungshöhe von rund 4,6 Millionen Euro jährlich für die vollständigen Personalkosten, führen hier schon geringe Anhebungen zu spürbaren Effekten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Werkleitung schlägt deshalb zur zumindest teilweisen Kompensation der steigenden Kosten eine Anhebung der Gebühren vor. Bei der vorgeschlagenen Anhebung wurde darauf geachtet, keine Marktnachteile zu erzielen und nach der Corona-Pandemie keine negativen Nachfrageeffekte hervorzurufen. Denn noch sind die Folgen der Corona-Pandemie auf die Bäderlandschaft nicht mit völliger Sicherheit abschätzbar. Es wurde daher versucht, sowohl den finanziellen Bedarf, als auch eine Wiederbelebung der Nachfrage miteinander zu verbinden. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung wird unter Heranziehung der Besucherzahlen vor der Corona-Pandemie eine jährliche Erlössteigerung von rund 200.000 Euro erwartet. Dies ist geeignet, um die Kostensteigerungen auszugleichen, die rein auf die bestehenden Bäder angesetzt, erwartet werden.
Eine kleine Ergänzung der Satzung ist noch in Art.1 §2 notwendig: Hier wollen wir die Möglichkeit der Zahlung über den Online-Shop aufnehmen.
Dem Werkausschuss wird die Begutachtung der Satzung, und dem Stadtrat die Beschlussfassung, empfohlen.
Öffentliches Schwimmen
Gebühren in EUR
| Tarif I Neu Neu in % | Tarif II Neu Neu in % | Tarif III Neu Neu in % | Tarif IV Neu Neu in % | Feierabend- Neu Neu in % tarif | Nach-gebühr Neu Neu in % | 20-er Karte Neu Neu in % | 10+1-Karte Neu Neu in % | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hallenbad Katzwangbad Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass Gruppe 1 Gruppe 2 Familie 1 Familie 2 | 4,7 4,9 4% 3,2 3,3 3% 2,3 2,4 4% 1,7 1,8 6% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% | 84,7 88,2 4% 57 59,4 4% 35,2 36,7 4% 25,2 26,7 6% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% | 47 49 4% 32 33 3% 23 24 4% 17 18 6% 68 70 3% 105 107 2% 68 70 3% 105 107 2% | |||||
| Freibäder Westbad, Stadionbad und Naturgartenbad Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass Gruppe 1 Gruppe 2 Familie 1 Familie 2 | 4,7 4,9 4% 3,2 3,3 3% 2,3 2,4 4% 1,7 1,8 6% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% | 3,2 3,4 6% 2,3 2,4 4% 1,6 1,7 6% 1,3 1,4 8% 4,5 4,7 4% 7,8 8 3% 4,5 4,7 4% 7,8 8 3% | 84,7 88,2 4% 57 59,4 4% 35,2 36,7 4% 25,2 26,7 6% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% | 47 49 4% 32 33 3% 23 24 4% 17 18 6% 68 70 3% 105 107 2% 68 70 3% 105 107 2% | ||||
| Hallenbäder Nordostbad, Südstadtbad und Langwasserbad Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass Gruppe 1 Gruppe 2 Familie 1 Familie 2 | 4,7 4,9 4% 3,2 3,3 3% 2,3 2,4 4% 1,7 1,8 6% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% 6,8 7 3% 10,5 10,7 2% | 6,9 7,1 3% 4,6 4,8 4% 3,2 3,3 3% 2,2 2,3 5% 10 10,4 4% 15,3 15,6 2% 10 10,4 4% 15,3 15,6 2% | 9,5 9,7 2% 6,4 6,6 3% 4,2 4,3 2% 2,9 3 3% 12,9 13 1% 20,5 21 2% 12,9 13 1% 20,5 21 2% | 1,3 1,4 8% 1,2 1,3 8% 0,6 0,7 17% 0,5 0,5 0% 1,5 1,6 7% 2 2,1 5% 1,5 1,6 7% 2 2,1 5% | 84,7 88,2 4% 57 59,4 4% 35,2 36,7 4% 25,2 26,7 6% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% 113,5 116,8 3% 170 173,2 2% | 47 49 4% 32 33 3% 23 24 4% 17 18 6% 68 70 3% 105 107 2% 68 70 3% 105 107 2% |
| Halbjahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Nr. 2) für den Eintritt in den Tarifen I und II Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche | Hauptkarte 200 210 5% 131 137 5% 117 122 4% | Nebenkarte Familie 167 175,4 5% 112,7 117,8 5% 103 107,4 4% |
|---|
Sauna
Gebühren in EUR
| Tageskarte Neu Neu in % | Vier Stunden Neu Neu in % | Zwei Stunden Neu Neu in % | Nach-gebühr Neu Neu in % | |
|---|---|---|---|---|
| Sauna Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche | 14,1 14,5 3% 11,7 12 3% 7,2 7,5 4% | |||
| Sauna in den Hallenbädern Südstadtbad und Langwasserbad Erwachsene Ermäßigte Gebühr Kinder und Jugendliche | 19,8 21 6% 18,5 19,8 7% 11,8 12,5 6% | 16,2 17 5% 13,8 14,2 3% 8,7 9,2 6% | 14,1 14,5 3% 11,7 12 3% 7,2 7,5 4% | 1,5 1,6 7% 1,5 1,6 7% 1 1,1 10% |
| Geldwertkarte für alle Saunen Pfandgebühr für Geldwertkarte (wird bei Rückgabe erstattet) | Betrag Ermäßigung 100 100 0% 5% 200 200 0% 10% 500 500 0% 15% 6 6 0% |
Kurse
Gebühren in EUR
| Alt Neu Neu in % | |
|---|---|
| Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten (ab 8 Kindern) 89 99 11% Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten in Kleingruppen (max. 7 Kinder) 114 126 11% Kindergeburtstag* bis zu sechs Kinder 67 70 4% für jedes weitere Kind 9 10 11% Sonstige Gebühren Erhöhte Eintrittsgebühr bei nicht satzungsgemäß entrichteter Gebühr 63 65 3% Wertersatz für nicht zurückgegebene Garderoben-schrankschlüssel 53 54 2% Bearbeitungsgebühr bei Stornierung bzw. Teilstornierung eines Kurses 25 26 4% Bearbeitungsgebühr bei Stornierung eines Kindergeburtstages 47 49 4% Verlust des elektronischen Datenträgers für Mehrfacheintritte (Halbjahreskarte, 10+1-Karte, 20er-Karte) 10 11 10% Verlust des elektronischen Datenträgers für Einzeleintritte 6 6,5 8% Gebühren für Räume, Flächen und die Benutzung von Ausstattungsgegenständen Mehrzweckraum im Neuen Langwasserbad pro Stunde ohne Ausstattung 19 20 5% mit Bestuhlung 23 24 4% Fitnessraum im neuen Langwasserbad mit schwimmsportspezifischen Geräten pro Stunde 32 33 3% Lagervolumen, pro Monat, je m³ 10 10,3 3% * Die Gebühr beinhaltet die Gebühr für zwei erwachsene Begleitpersonen. |
Schulen Gebühren in EUR
| Hallenbäder Südstadtbad Nordostbad Langwasserbad Neu Neu in % | Katzwangbad Neu Neu in % | Freibäder Stadionbad, Neu Neu in % Westbad, Naturgartenbad | |
|---|---|---|---|
| 25 m – Bahn 50 m – Bahn Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken Sprunggrube Springerbecken Saunabecken Sprungturm | 18,8 18,8 18,8 19,3 3% 37,5 38,5 3% 56,8 56,8 56,8 57,8 2% 18,8 19,3 3% 69,8 70,9 2% 56,8 57,8 2% 51,2 52 2% | 18,8 19,3 3% 37,5 38,8 3% | 24,1 24,8 3% 63,5 65 2% |
Förderfähige Sportvereine, Verbände Gebühren in EUR
| Hallenbäder Südstadtbad Nordostbad Langwasserbad Neu Neu in %Katzwangbad Neu Neu in % | Freibäder Stadionbad, Neu Neu in % Westbad, Naturgartenbad | ||
|---|---|---|---|
| 25 m – Bahn 50 m – Bahn Nichtschwimmer- oder Lehr-schwimmbecken Sprunggrube Springerbecken Saunabecken Sprungturm | 22 22 22 22,5 2% 44 45 2% 72 72 72 74 3% 22 22,5 2% 87,8 89,2 2% 71,8 73 2% 59,6 60,6 2% | 22 22,5 2% 46 46,8 2% | 31,8 32,5 2% 85 86,5 2% |
Gemeinnützige Einrichtungen Gebühren in EUR
| Hallenbäder Südstadtbad Nordostbad Langwasserbad Neu Neu in % | Katzwangbad Neu Neu in % | Freibäder Stadionbad, Neu Neu in % Westbad, Naturgartenbad | |
|---|---|---|---|
| 25 m – Bahn 50 m – Bahn Nichtschwimmer- oder Lehr-schwimmbecken Sprunggrube Springerbecken Saunabecken Sprungturm | 20,4 20,4 20,4 20,8 2% 40,3 41 2% 61 61 61 62,5 2% 20,1 20,8 3% 77 79 3% 61 62 2% 56 57,5 3% | 20,4 20,8 2% 41,5 42,3 2% | 30 31 3% 77 79 3% |
Sonstige Nutzer Gebühren in EUR
| Hallenbäder Südstadtbad Nordostbad Langwasserbad Neu Neu in % | Katzwangbad Neu Neu in % | Freibäder Stadionbad, Neu Neu in % Westbad, Naturgartenbad | |
|---|---|---|---|
| 25 m – Bahn 50 m – Bahn Nichtschwimmer- oder Lehrschwimmbecken Sprunggrube Springerbecken Saunabecken Sprungturm | 26,5 26,5 26,5 27 2% 53 54 2% 79 79 79 81 3% 25,7 26,5 3% 86,5 88 2% 79 81 3% 71,5 73 2% | 26,5 27 2% 49 50 2% | 27 2% 35 36 3% 90,5 92 2% |
Beilage: zur öffentlichen Sitzung des Werkausschusses NürnbergBad am 11.03.2022
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder
der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) vom 22. April 2013 (Amtsblatt S. 142),
zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 462)
Vom …………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:
Art. 1
-
In § 2 Abs. 1 werden nach dem Wort „Kassensystemen“ die Wörter „oder, sofern angeboten, über einen Online-Shop“ eingefügt.
-
Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 – Gebühren für den öffentlichen Badebetrieb (§ 3)
| Hallenbad Katzwangbad | Gebühren in EUR | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tarif I | Tarif II | Tarif III | Tarif IV | Feier- abend -tarif | Nach- ge- bühr | 20-er Karte | 10+1- Karte | |
| Erwachsene | 4,90 | 88,20 | 49,00 | |||||
| Ermäßigte Gebühr | 3,30 | 59,40 | 33,00 | |||||
| Kinder und Jugendliche | 2,40 | 36,70 | 24,00 | |||||
| Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass | 1,80 | 26,70 | 18,00 | |||||
| Gruppe 1 | 7,00 | 116,80 | 70,00 | |||||
| Gruppe 2 | 10,70 | 173,20 | 107,00 | |||||
| Familie 1 | 7,00 | 116,80 | 70,00 | |||||
| Familie 2 | 10,70 | 173,20 | 107,00 |
Freibäder Westbad,
Stadionbad und
Naturgartenbad
| Erwachsene | 4,90 | 3,40 | 88,20 | 49,00 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ermäßigte Gebühr | 3,30 | 2,40 | 59,40 | 33,00 | ||||
| Kinder und Jugendliche | 2,40 | 1,70 | 36,70 | 24,00 | ||||
| Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass | 1,80 | 1,40 | 26,70 | 18,00 | ||||
| Gruppe 1 | 7,00 | 4,70 | 116,80 | 70,00 | ||||
| Gruppe 2 | 10,70 | 8,00 | 173,20 | 107,00 | ||||
| Familie 1 | 7,00 | 4,70 | 116,80 | 70,00 | ||||
| Familie 2 | 10,70 | 8,00 | 173,20 | 107,00 | ||||
| Hallenbäder Nordostbad, Südstadtbad und Langwasserbad | ||||||||
| Erwachsene | 4,90 | 7,10 | 9,70 | 1,40 | 88,20 | 49,00 | ||
| Ermäßigte Gebühr | 3,30 | 4,80 | 6,60 | 1,30 | 59,40 | 33,00 | ||
| Kinder und Jugendliche | 2,40 | 3,30 | 4,30 | 0,70 | 36,70 | 24,00 | ||
| Kinder und Jugendliche mit Nürnberg-Pass | 1,80 | 2,30 | 3,00 | 0,50 | 26,70 | 18,00 | ||
| Gruppe 1 | 7,00 | 10,40 | 13,00 | 1,60 | 116,80 | 70,00 | ||
| Gruppe 2 | 10,70 | 15,60 | 21,00 | 2,10 | 173,20 | 107,00 | ||
| Familie 1 | 7,00 | 10,40 | 13,00 | 1,60 | 116,80 | 70,00 | ||
| Familie 2 | 10,70 | 15,60 | 21,50 | 2,10 | 173,20 | 107,00 | ||
| Halbjahreskarte für alle Bäder (§ 3 Abs. 4 Nr. 2) für den Eintritt in den Tarifen I und II | Haupt- karte | Neben- karte Familie | ||||||
| Erwachsene | 210,00 | 175,40 | ||||||
| Ermäßigte Gebühr | 137,00 | 117,80 | ||||||
| Kinder und Jugendliche | 122,00 | 107,40 | “ |
- Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 2 – Gebühren für den öffentlichen Saunabetrieb (§ 4)
| Sauna im Hallenbad Katzwangbad | Gebühren in EUR | |||
|---|---|---|---|---|
| Tageskarte | Vier Stunden | Zwei Stunden | Nachgebühr | |
| Erwachsene | 14,50 | |||
| Ermäßigte Gebühr | 12,00 | |||
| Kinder und Jugendliche | 7,50 | |||
| Sauna in den Hallenbädern Süd- s tadtbad und Langwasserbad | ||||
| Erwachsene | 21,00 | 17,00 | 14,50 | 1,60 |
| Ermäßigte Gebühr | 19,80 | 14,20 | 12,00 | 1,60 |
| Kinder und Jugendliche | 12,50 | 9,20 | 7,50 | 1,10 |
| Geldwertkarte für alle Saunen | Betrag | Ermäßigung | ||
| 100,00 | 5 % | |||
| 200,00 | 10 % | |||
| 500,00 | 15 % | |||
| Pfandgebühr für Geldwertkarte (wird bei Rückgabe erstattet) | 6,00 | “ |
- Anlage 3 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 3 – Gebühren für Kurse, Kindergeburtstage; sonstige Gebühren (§ 5, § 6 Abs. 3)
| Kurse | Gebühren in EUR |
|---|---|
| Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten (ab acht Kinder) | 99,00 |
| Schwimmkurs mit zwölf Unterrichtseinheiten in Klein- gruppen (maximal sieben Kinder) | 126,00 |
| Kindergeburtstag | |
| bis zu sechs Kinder | 70,00 |
| für jedes weitere Kind | 10,00 |
| Die Gebühr beinhaltet die Gebühr für zwei erwachsene Begleitpersonen. | |
| Sonstige Gebühren | |
| Erhöhte Eintrittsgebühr bei nicht satzungsgemäß entrichteter Gebühr | 65,00 |
| Wertersatz für nicht zurückgegebene Garderoben- schrankschlüssel | 54,00 |
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung bzw. 26,00 Teilstornierung eines Kurses
| Bearbeitungsgebühr bei Stornierung eines Kindergeburtstages | 49,00 |
|---|---|
| Verlust des elektronischen Datenträgers für Mehrfacheintritte (Halbjahreskarte, 10+1-Karte, 20er- Karte) | 11,00 |
| Verlust des elektronischen Datenträgers für Einzeleintritte | 6,50 |
| Gebühren für Räume, Flächen und die Benutzung von Ausstattungsgegenständen | |
| Mehrzweckraum im Neuen Langwasserbad pro Stunde ohne Ausstattung mit Bestuhlung | 20,00 24,00 |
| Fitnessraum im Neuen Langwasserbad mit schwimmsportspezifischen Geräten pro Stunde, | 33,00 |
| Lagervolumen, pro Monat, je m³ | 10,30“ |
- Anlage 4 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 4 – Gebühren für die Nutzung durch Schulen, Vereine und Gruppen (§ 6)
Gebühren pro Nutzungseinheit (§ 6 Abs. 1)
| Schulen | Hallenbäder – in EUR | Freibäder – in EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Südstadt- bad | Nordost- bad | Langwasser -bad | Katzwang- bad | Stadionbad, | |||
| Westbad, | |||||||
| Naturgartenbad | |||||||
| 25 m – Bahn | 19,30 | 19,30 | 19,30 | 19,30 | |||
| 50 m – Bahn | 38,50 | 24,80 | |||||
| Nichtschwimmer- oder | 57,80 | 57,80 | 57,80 | 38,80 | 65,00 | ||
| Lehrschwimmbecken | |||||||
| Sprunggrube | 19,30 | ||||||
| Springerbecken | 70,90 | ||||||
| Saunabecken | 57,80 | ||||||
| Sprungturm | 52,00 |
Südstadt-
bad
Nordost-
bad
Langwasser
-bad
Katzwang-
bad
| Förderfähige Sportvereine, Verbände | Hallenbäder – in EUR | Freibäder – in EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Südstadt- bad | Nordost- bad | Langwasser -bad | Katzwang- bad | Stadionbad, | |||
| Westbad, | |||||||
| Naturgartenbad | |||||||
| 25 m – Bahn | 22,50 | 22,50 | 22,50 | 22,50 | |||
| 50 m – Bahn | 45,00 | 32,50 | |||||
| Nichtschwimmer- oder | 74,00 | 74,00 | 74,00 | 46,80 | 86,50 | ||
| Lehrschwimmbecken | |||||||
| Sprunggrube | 22,50 | ||||||
| Springerbecken | 89,20 |
Südstadt-
bad
Nordost-
bad
Langwasser
-bad
Katzwang-
bad
| Saunabecken | 73,00 |
|---|---|
| Sprungturm | 60,60 |
| Gemeinnützige Einrichtungen | Hallenbäder – in EUR | Freibäder – in EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Südstadt- bad | Nordost- bad | Langwasser -bad | Katzwang- bad | Stadionbad, | |||
| Westbad, | |||||||
| Naturgartenbad | |||||||
| 25 m – Bahn | 20,80 | 20,80 | 20,80 | 20,80 | |||
| 50 m – Bahn | 41,00 | 31,00 | |||||
| Nichtschwimmer- oder | 62,50 | 62,50 | 62,50 | 42,30 | 79,00 | ||
| Lehrschwimmbecken | |||||||
| Sprunggrube | 20,80 | ||||||
| Springerbecken | 79,00 | ||||||
| Saunabecken | 62,00 | ||||||
| Sprungturm | 57,50 |
Südstadt-
bad
Nordost-
bad
Langwasser
-bad
Katzwang-
bad
| Sonstige Nutzer | Hallenbäder – in EUR | Freibäder – in EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Südstadt- bad | Nordost- bad | Langwasser -bad | Katzwang- bad | Stadionbad, | |||
| Westbad, | |||||||
| Naturgartenbad | |||||||
| 25 m – Bahn | 27,00 | 27,00 | 27,00 | 27,00 | |||
| 50 m – Bahn | 54,00 | 36,00 | |||||
| Nichtschwimmer- oder | 81,00 | 81,00 | 81,00 | 50,00 | 92,00 | ||
| Lehrschwimmbecken | |||||||
| Sprunggrube | 26,50 | ||||||
| Springerbecken | 88,00 | ||||||
| Saunabecken | 81,00 | ||||||
| Sprungturm | 73,00 | “ |
Südstadt-
bad
Nordost-
bad
Langwasser
-bad
Katzwang-
bad
Art. 2
Diese Satzung tritt am 02.05.2022 in Kraft.
Preisvergleich Eintritt Bäder
Stand 21.1.2022
| Ort / Preis in Euro | Schwimmen Erwachsene Erläuterung | Schwimmen Familien Erläuterung | Schwimmkurs Kinder Erläuterung | Sauna Erwachsene Erläuterung |
|---|---|---|---|---|
| Fürth (Hallenbad) Erlangen München Augsburg Bamberg Neumarkt Zirndorf Forchheim | 4 ,50 € 1,5 h 4 ,00 € letzte Preisanpassung 2015 5 ,50 € Freibäder 4 ,05 € Preise zwischen: 3,70-4,40€ 1,5 h 4 ,60 € 1,5 h 5 ,29 € 5 € (Wochenende 6 €) 2 h 5 ,00 € 1,5 h 4 ,50 € | 8 ,00 € (1 Erwachsener) 8 ,30 € letzte Preisanpassung 2015 1 6,50 € Preise zwischen: 15,00-18,00€ 6 ,75 € zwischen: 6,10-7,40€ 1 1,60 € 2 4,00 € (4 h) 1 2,00 € 1 7,50 € | 1 30,00 € (zzgl. Eintritt) 9 5,00 € letzte Preisanpassung 2015 1 16,10 € 9 5,00 € 1 05,00 € 1 30,00 € (inkl. Eintritt) 7 5,00 € (inkl. Eintritt) | 2 3,50 € (4h) 2 0,00 € (4h) 1 2,10 € 1 5,00 € (3 h) 2 2,00 € Tageskarte 1 5,00 € (4 h) 1 8,00 € Tageskarte |
| Durchschnitt | 4,68 € | 13,08 € | 1 06,59 € | 17,94 € |
| Nürnberg bisher Nürnberg geplant | mind. 2 h 4,70 € mind. 2 h 4,90 € | 10,50 € 10,70 € | 89,00 € (inkl. Eintritt) 99,00 € (inkl. Eintritt) | 1 6,20 € 4h 1 7,00 € 4h |
| Vergleich nach Erhöhung | 4,7% teurer | 22,3% billiger | in N Eintrittspreise inkludiert, Anzahl der Kurseinheiten 7,7% billiger zwischen 9 und 10, in Nbg 12 ! | 5,5% billiger |
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1100
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 30.03.2022
Haushaltsjahr 2021
212300 "HVE Schule & Sport - Mittelschulen"
212.000 € bei IA C2120320016B "Preißlerstr. 6: Erneuerung Dach + Fassade" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
19.000 € aus IA C2110320020B "Regenbogenstr. 73: Erneuerung TH-Boden" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
175.000 € aus IA K2110105400U "Georg-Paul-Amberger-Schule, Dachsanierung" Kostenart 62320006 "Gebäudeunterhalt (konsumtive MIP-Maßnahmen)"
18.000 € aus IA C2120320019B "Schlößleinsgasse 8: Erneuerung TH-Boden" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum 02.02.2022
Haushaltsjahr 2022
551000 "Öffentliches Grün"
195.000 € bei IA E5510106100U "Skateanlage Münchener Str. Generalsanierung" Kostenart 69926581 "Tiefbau - Sportanlagen und Spielplätze (SÖR)"
Deckung:
190.000 € aus IA P5517600000U "Freisportanlagen an Schulen - Pauschale" Kostenart 69926581 "Tiefbau - Sportanlagen und Spielplätze (SÖR)"
5.000 € aus P5517600000U "Freisportanlagen an Schulen - Pauschale" Kostenart 69926595 "Honorare SÖR"
Datum: 09.02.2022