Anlage 5.1
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Entscheidungsvorlage
Für das Jahr 2022 stehen im Haushalt 1 371 000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Die Zusammensetzung des Betrages wird im Nachfolgenden erläutert: Der Planansatz reduziert sich durch eine pauschale Kürzung der Stadtkämmerei aufgrund der pandemiebedingt angespannten Haushaltslage im Jahr 2022 um 4 000 EUR. Auf Beschluss der Sportkommission vom 11. März 2016 werden die Baumaßnahmen zur Errichtung des Bundesstützpunkts Taekwondo in Nürnberg mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 450 000 EUR aus Mitteln der Sportförderung bezuschusst. Im Stützpunkt werden auch die Nürnberger Vereine umfangreiche Trainingsmöglichkeiten vorfinden. Dies führt in 2022 letztmalig zu einer Vorausbindung von 75 000 Euro. Der Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. erhält für den Bau der Surferwelle im Pegnitzgrund einen städtischen Investitionszuschuss (Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019 und 19.11.2020) in Höhe von insgesamt voraussichtlich 1,28 Mio. Euro. Im Jahr 2022 stehen zu diesem Zweck Zusatzmittel in Höhe von 350 000 Euro zur Verfügung.
Haushaltsmittel in 2022 1 100 000 EUR
abzgl. pauschale Kürzung - 4 000 EUR
abzgl. Förderung Bundesstützpunkt Taekwondo - 75 000 EUR
zzgl. Zusatzmittel zur Förderung des Baus der Surferwelle + 350 000 EUR
Verfügbare Zuschussmittel 1 371 000 EUR
Bewilligungen gemäß Anlage 1 371 000 EUR Restmittel 0 EUR
In der Anlage 5.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Nach Auszahlung der vorgeschlagenen Bewilligungen in Anlage 5.2 sind damit im zweiten Jahr in Folge zu einem sehr frühen Zeitpunkt am Jahresanfang alle vorhandenen Zuschussmittel für Investitionszuschüsse ausgeschöpft. Es erfolgte eine Priorisierung auszahlungsreifer Maßnahmen nach dem Datum der Antragstellung. Maßnahmen, die nach dem 17.03.2021 beantragt wurden, konnten im Rahmen der Ausschüttung aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr berücksichtigt werden (Stand 04.02.2022: 11 Maßnahmen mit auszahlungsreifen Zuschüssen in Höhe von insgesamt knapp 60 000 Euro; hinzu kommen Maßnahmen, die im Laufe des Jahres 2022 erforderliche Abrechnungsunterlagen noch einreichen werden).
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Für diejenigen Vereine, deren Maßnahmen in 2022 nicht berücksichtigt werden können, bietet sich die nächste Auszahlungsgelegenheit frühestens im darauffolgenden Haushaltsjahr, voraussichtlich im Rahmen der Sportkommissionssitzung im Frühjahr 2023. Dies bedeutet eine Verlängerung der Wartezeit um mindestens ein Jahr. Grundsätzlich kann bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100 000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300 000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50 000 Euro pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300 000 Euro Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.