Haushaltssperre

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Ausnahmen

Anlage · 11.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 4.4

Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien

Bisher gelten folgende Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen:

a) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, Mitglied bei den Dachorganisatio-

nen des bayerischen Sports zu sein (Nr. 2.1.4):

Allgemeiner Sportverein Solidarität Nürnberg 1904 e. V. Casting-Verein Nürnberg e. V. Nürnberger Casting-Club 1972 e. V. Sportgemeinschaft Sonnenfreunde e. V.

b) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, dass bestimmte Mindestbeiträge

erhoben werden (Nr. 2.1.6):

Aktiv-Reha-Sportverein Nürnberg e. V. Familiensportgruppe der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Nürnberg e. V. Gehörlosen-Sport-Club Nürnberg 1911 e. V. Rollstuhlsportclub Nürnberg e. V. Tandemclub Franken e. V. Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e. V.

nur für Übungsleiterzuschuss: Sportvereinen, die bis zum Jahr 2005 einen städtischen Übungsleiterzuschuss erhalten haben, obwohl sie nicht förderungsfähig waren, wird auf der Grundlage der Feststellungen im staatlichen Bewilligungsverfahren ein Übungsleiterzuschuss gewährt (Besitzstandswahrung). DAV Sektion Nürnberg e. V.

c) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung der aktiven Jugendarbeit (Nr. 2.1.7):

Rosa Panther Schwul-Lesbischer Sportverein (SLSV) Nürnberg e. V. Verein Sportplatz Nürnberg-Reichelsdorfer Keller 1903 e. V.

d) Ausnahme von der Fördervoraussetzung, wonach Sportanlagen, die sich außer-

halb des Stadtgebietes befinden, nur gefördert werden, wenn mindestens 50%

der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben (Nr. 3.1.3):

TSC Rot-Gold-Casino Nürnberg e.V.

e) Sonderfälle:

Bayerisches Rotes Kreuz – Wasserwacht, Ortsgruppe Nürnberg-Stadt Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsverband Nürnberg

Diese beiden Gruppen sind wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung bei der

Lebensrettung von allen Förderungsvoraussetzungen befreit.

f) Die Sportgruppen des evangelischen Jugendwerks – Eichenkreuz Nürnberg –

sind zwar grundsätzlich nicht förderungsfähig, weil fast alle Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, bei der Überlassung städtischer Sportanlagen werden sie aber den förderungsfähigen Sportvereinen gleichgestellt.

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