Anlage 4.3
Fördersätze zum Unterhalt und Betrieb von Vereinssportanlagen
Art der Sportstätte Fördersatz 2022 (in €)
- Gedeckte Sportstätten
Sporthallen 16,00 / qm Reit- und Tennishallen 3,20 / qm Kegelbahnen 65,00 / Bahn Flugzeughallen 320,00 / Halle
- Bäder
Hallenbäder 28,50 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – öffentlich - 15,00 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – nichtöffentlich - 3,70 / qm Wfl. Naturbäder – öffentlich - 4.000,00 / Bad
- Freisportanlagen
Rasenspielfelder 0,32 / qm Tennenspielfelder und abgespielte Rasenspielfelder 0,16 / qm Kunststofffelder und Kunstrasenplätze 0,16 / qm Bogenschießanlagen 0,16 / qm Leichtathletik-100-m-Bahnen 37,00 / Bahn Leichtathletik-Rundbahnen 140,00 / Bahn Sonstige Leichtathletikanlagen 28,00 / Anlage Tennisplätze 207,00 / Platz Beachfelder 62,00 / Platz Reitanlagen 616,00 / Anlage Rollsportanlagen 310,00 / Anlage Dirt-Bike-Bahnen 207,00 / Anlage Segelflugplätze 616,00 / Anlage Modellflugplätze 310,00 / Platz Stockbahnen 31,00 / Bahn Boule-Bahnen 31,00 / Bahn Bootshafen (Marina) 1.232,00 / Marina Bootsstege 616,00 / Anlage Bootsanlegeplätze 62,00 / Anlage Bootshäuser 310,00 / Bootshaus
Kunsteislauffläche 1.200,00 / Anlage
Surfwelle 4.500,00 / Anlage
- Schießanlagen
Schießstände 62,00 / Stand