Haushaltssperre

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Zustimmung Finanzreferat

Anlage · 11.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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NürnbergBad

Anal

01 Feb. 2022 If

NüBad 1. ur Ks, nd 22m

Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGeb$ - BädGebS)

NüBad vom 21.01.2022

NüBad beabsichtigt die Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg zum 02.05.2022 zu ändern. Die letzte Anpassung der BäderGebS erfolgte zum 01.01.2018.

Mit den vorgelegten Änderungen sollen neben der Möglichkeit der Zahlung über den Online-Shop auch die Gebühren angehoben werden. Dadurch solten jährlich Mehrerträge in Höhe von 200.000 Euro, ausgehend von den Besucherzahlen vor der Pandemie, generiert werden. Durch die Einnahmenmehrung werden allgemeine Kostensteigerungen bei Material, Instandhaltungen und Personal ausgeglichen.

Auch zukünftig sind die Benutzungsgebühren grundsätzlich so festzusetzen, dass die Kosten für den laufenden Betrieb und Unterhalt voll gedeckt werden. Diese sind mindestens jährlich oder bei gegebenem Anlass zu prüfen (vgl. Nr. 3.2.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg).

Mit der Änderung der BäderGebS besteht Einverständnis.

NüBad

Nürnberg, 26.01.2022 Referat für Finanzen, Personal und IT

AN be

(75 18)

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