Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der
Stadt Nürnberg (BäderGebS - BädGebS)
Hier: Sachverhaltsdarstellung für die Sitzung des Werkausschusses am 11. März 2022
und des Stadtrates am 30. März 2022
Für den Eigenbetrieb NürnbergBad sollen erstmalig seit 2018 die Gebühren moderat angepasst werden (siehe Anlage).
Die Preisstruktur von NürnbergBad bleibt im Vergleich zu anderen kommunalen Bädern in Bayern und der Region auch nach einer Preisanhebung auf einem durchschnittlichen Niveau, insbesondere da bei NürnbergBad in den Zeittarifen meist längere Verweilzeiten in den Bädern und Saunen angeboten werden als in anderen Städten. So wird für den Schwimmertarif in vielen Städten nur eine Verweilzeit von 1,5 Stunden angeboten, während bei NürnbergBad der einfache Tarif eine Zeit von 2 Stunden in den Bädern ermöglicht. Auch die Sauna-Zeiten von 4 Stunden bei NürnbergBad werden im Vergleich zu anderen Städten mit 3 Stunden gerne gewählt und von der Kundschaft gut akzeptiert.
Im Unterschied zu den privaten Betreibern bieten die Nürnberger Bäder unvermindert ein deutlich günstigeres und sozialverträgliches Angebot.
Die Anhebung der Gebühren für die Schwimmkurse liegt etwas höher als bei den anderen Tarifen, da hier die letzte Anhebung im Jahr 2015 stattfand. Die Preise bei NürnbergBad waren damit erheblich unter das Markt- und das Durchschnittsniveau gesunken. Beim Vergleich der Kursgebühren ist zudem zu beachten, dass NürnbergBad in Kooperation mit der Schwimmschule Flipper auf ein hohes Qualitätsniveau abzielt, um möglichst hohe Schwimmund Wasserkenntnisse der Kinder zu erreichen. Deshalb umfassen die Kursstaffeln bei NürnbergBad immer 12 Unterrichtsstunden. In den anderen kommunalen Bädern werden die Schwimmkurse meist nach 10 oder auch nur nach 9 Unterrichtsstunden beendet. Auch ist in Nürnberg in den Kosten der Schwimmbadeintritt inkludiert. Somit sind die Gebühren bei NürnbergBad nicht nur im Gesamtvergleich, sondern auch im Vergleich, wie viel eine einzelne Kursstunde kostet, weiterhin als sehr günstig anzusehen.
Insgesamt bleibt das breite Spektrum an Ermäßigungen und reduzierten Gebühren bei NürnbergBad vollständig erhalten. Teilweise werden die prozentualen Rabatte für die ermäßigten Gebühren sogar erhöht. So steigt der Nachlass für ermäßigte Gebührenzahler (z.B. mit Nürnberg-Pass) beim Einzeltritt von 1,5 Euro auf 1,6 Euro pro Erwachsenen und damit von 31,9 Prozent auf 32,66 Prozent im Vergleich zum Regeltarif. Somit werden weiterhin sowohl sozial- als auch familienpolitisch begründete Angebote für alle Bevölkerungsschichten gegeben, damit der Besuch der Bäder für Alle bezahlbar bleibt.
Die Grundlage zur regelmäßigen Überprüfung der Gebühren ergibt sich aus der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad. Danach ist der Eigenbetrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen (§ 11), wozu auch die Überprüfungen der Erlöse und der grundsätzlichen Kennzahlen zu sehen sind. Wesentliche Kennzahlen für den Eigenbetrieb sind unter anderem die Umsatzerlöse, als auch der Kostendeckungsgrad. Gerade der Kostendeckungsgrad droht allerdings ohne eine Maßnahme zur Steigerung der Umsatzerlöse unbeachtet der Coronafolgen in eine Schieflage zu geraten. Ursache sind die allgemeinen Kostensteigerungen. Diese treffen den Eigenbetrieb zum einen bei den Aufwendungen und Instandhaltungen. So führt eine durchschnittliche Preissteigerung, z.B. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den bezogenen Leistungen um drei Prozent zu einer jährlichen Mehrbelastung von mehr als 105.000 Euro. Exemplarisch sei hier auf die neuen Preise der N-ERGIE für das Trinkwasser verwiesen. Als Großverbraucher muss NürnbergBad hier mit Mehrkosten von bis zu 20.000 Euro pro Jahr rechnen.
Neben den Material- und Instandhaltungskosten sind zudem steigende Personalkosten zu beachten. Bei einer Aufwendungshöhe von rund 4,6 Millionen Euro jährlich für die vollständigen Personalkosten, führen hier schon geringe Anhebungen zu spürbaren Effekten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Werkleitung schlägt deshalb zur zumindest teilweisen Kompensation der steigenden Kosten eine Anhebung der Gebühren vor. Bei der vorgeschlagenen Anhebung wurde darauf geachtet, keine Marktnachteile zu erzielen und nach der Corona-Pandemie keine negativen Nachfrageeffekte hervorzurufen. Denn noch sind die Folgen der Corona-Pandemie auf die Bäderlandschaft nicht mit völliger Sicherheit abschätzbar. Es wurde daher versucht, sowohl den finanziellen Bedarf, als auch eine Wiederbelebung der Nachfrage miteinander zu verbinden. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung wird unter Heranziehung der Besucherzahlen vor der Corona-Pandemie eine jährliche Erlössteigerung von rund 200.000 Euro erwartet. Dies ist geeignet, um die Kostensteigerungen auszugleichen, die rein auf die bestehenden Bäder angesetzt, erwartet werden.
Eine kleine Ergänzung der Satzung ist noch in Art.1 §2 notwendig: Hier wollen wir die Möglichkeit der Zahlung über den Online-Shop aufnehmen.
Dem Werkausschuss wird die Begutachtung der Satzung, und dem Stadtrat die Beschlussfassung, empfohlen.