Beschlussvorlage NüBad/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 11.03.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der
Stadt Nürnberg (BäderGebs – BädGebS)
Anlagen: Sachverhalt_Gebührenanpassung_2022 Alle_Tarife BädGebS 2022-01-21_Schwimmbadpreise_Vergleich Zustimmung_Finanzreferat
Sachverhalt (kurz):
Für die Einrichtungen des Eigenbetriebs NürnbergBad sollen die Eintritts- bzw. Benutzungsgebühren moderat angepasst werden. Letztmalig war dies zum Jahresbeginn 2018 der Fall.
Im Vergleich zu anderen kommunalen Bädern in der Region und in Bayern bleibt die Preisstruktur bei NürnbergBad auf einem durchschnittlichen Niveau. Im Vergleich zu privaten Bädern sind die Eintrittsgebühren bei NürnbergBad weiterhin deutlich günstiger.
Das breite Spektrum an Ermäßigungen und reduzierten Gebühren bleibt vollständig erhalten. Somit werden sowohl sozial- als auch familienpolitisch begründete Angebote für alle Bevölkerungsschichten gegeben, damit der Besuch der Bäder für Alle bezahlbar bleibt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sämtliche Gebühren werden von allen Besucherinnen und Besuchern unabhängig von den im AGG genannten Kriterien erhoben. Bei der Preisgestaltung werden die unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II Stk
Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss NürnbergBad begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses NürnbergBad vom 11. März 2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS – BädGebS) beschlossen.