Haushaltssperre

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Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

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Dutzendteich Altstadt Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat am 23.02.2022

Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;

hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag Bemerkung (Text zum Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 ist rot markiert).
1 a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefange ne 25 m² Je ange- fangene Woche 16,00 €
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 €
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 €
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überqueru ng Monat 24,50 €
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnu ng Jahr 4,70 € / 9,30 € / 14,50 €
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € / 17,50 € / 24,50 €
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 €
7 Masten Stück Jahr 18,60 € / 33,80 € / 50,00 €
Stück Monat 2,60 € / 3,90 € / 5,20 €
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. Stück Jahr 8,20 € / 14,00 € / 21,00 €
oder Pflanzbeete m² Jahr

Pos.

Nr.

Zeit-

einheit

9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis zum 30.06.2022 wird die jeweils zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert. Für temporäre Corona-Erweiterungen der Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen werden keine Gebühren erhoben.
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 €
11 a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € / 37,30 € / 47,70 €
11 b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,00 €
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,00 €
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € / 0,23 € / 0,35 €
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 46,50 € / 67,50 € / 87,50 €
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 €
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 33,80 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition um 50 %, befristet bis zum 31.03.2022. Verlängert bis 30.06.2022.
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 €
17 Brezenverkaufsstände
innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 €
– im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 €
18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 €
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € / 198,00 € / 274,00 €
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 8,70 € / 17,10 € / 26,00 €
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 €
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr um 50 % reduziert. Verlängert bis 30.06.2022.
22 a Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Front- meter Tag Von 3,70 € bis 49 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. Verlängert bis 30.06.2022.
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag Von 12,50 € bis 1.250 €
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € / 46,50 € / 67,00 €
26 Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,00 €
Mindestgebühr Tag 40,00 €
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 40,00 €
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 17,50 € / 21,00 € / 25,60 €
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 €
28 a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 24,40 €
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,00 €
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,55 €
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,77 €
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,00 €
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 18,60 €
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 380,00 €
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 €
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 305,00 €
m2 Juni bis Novem- ber 415,00 €
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
– innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 240,00 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Verlängert bis 30.06.2022.
– im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,00 € / 34,00 € / 49,00 €
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 €
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 55,00 €
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 55,00 €
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 €
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
– DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 €
– größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 Stück Tag 50,00 €
– größer Din A 0 Stück Tag 75,00 €
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 25,00 €

Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag Bemerkung
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 160,00 €
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,10 €
… bis… 27,00 €
Pauschal jedoch mindestens 43,50 €
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 270,00 €
- nicht gewerblich 134,00 €
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 21.900,00 €
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter, Durchmesser Tag 3,35 €
62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,10 €
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,00 €
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,59 €

65 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang pauschal bis 10 % der Einnahmen der Flächen- aus Eintrittsgeldern inanspruchnahme

66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 122.200,00 €

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