Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie (Tisch- und
Stuhlaufstellungen) und Verkaufsstände (insbesondere solche des Schausteller-
Gewerbes) infolge der Corona-Pandemie
Entscheidungsvorlage:
- Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen für die Gastronomiebetriebe rechtfertigen weiterhin eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen, nachdem die Stadt bereits in den Jahren 2020 und 2021 den Betrieben entgegengekommen ist (vgl. Stadtrat vom 24.03.2021). Denn die Nutzung des öffentlichen Raums bzw. städtischer Flächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen ist angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen für viele Betriebe von großer, in manchen Fällen sogar existenzieller Bedeutung.
Da die zur Verfügung stehenden Außenbestuhlungsflächen auf Grund der vorgenannten Beschränkungen noch immer nicht im bisher üblichen Umfang genutzt werden können, ist eine zeitlich befristete Anpassung der darauf erhobenen Sondernutzungsgebühren deshalb weiterhin sachlich geboten.
Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis einschließlich 30.06.2022 wird daher die jeweils zu entrichtende Sondernutzungsgebühr (ggf. inkl. Zuschläge) für langfristige Tischund Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert.
Um insbesondere die wegen der Abstandsvorgaben entfallenen Gastplätze zu kompensieren, gewährt die Stadt Nürnberg seit Beginn der Corona-Pandemie - soweit im jeweiligen Einzelfall möglich - temporäre Erweiterungen bestehender bzw. Schaffung zusätzlicher Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Flächen. Diese Praxis wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt (vgl. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022).
Diese Corona-bedingten Erweiterungs- bzw. Zusatzflächen dienen primär der Einhaltung der notwendigen Abstände und damit der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie stehen daher im öffentlichen Interesse. Sondernutzungsgebühren werden für diese temporären Erweiterungen nicht erhoben. Dabei muss im Einzelfall ersichtlich sein, dass es sich tatsächlich um eine mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehende, zeitlich befristete Erweiterung der Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen handelt.
- Die Absage fast aller Kirchweihen im Jahr 2021 und schließlich des Nürnberger Christkindlesmarkts im Jahr 2021 haben erhebliche Auswirkungen insbesondere für das Schaustellergewerbe. Daher sollen die nach derzeitiger Beschlusslage bis 31.03.2022 geltenden temporären Anpassungen der Sondernutzungegebühren für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes (vgl. Stadtrat vom 15.12.2021) bis einschließlich 30.06.2022 verlängert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen (Pos. 9) bis 30.06.2022 sind Mindereinnahmen bzw. Rückerstattungen von etwa 130.000 Euro zu erwarten1. Durch die Verlängerung der bestehenden Anpassung der Gebühren für Verkaufsstände (insbesondere solche des Schaustellergewerbes) um ein weiteres Vierteljahr bis zum 30.06.2022 sind Mindereinnahmen von etwa 24.000 Euro zu erwarten.
1 In der Vorlage für Stadtrat vom 24.03.2021 wurden die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen für das erste Halbjahr 2021 mit 265.000 Euro angenommen.