Beschlussvorlage LA/009/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie (Tisch- und Stuhlaufstellungen) und Verkaufsstände (insbesondere solche des Schausteller-Gewerbes) infolge der Corona-
Pandemie
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis 30.06.2022 die Sondernutzungsgebühren für die Tisch- und Stuhlaufstellungen in der Gastronomie angepasst werden. Ferner sollen die nach derzeitiger Beschlusslage bis 31.03.2022 geltenden Anpassungen für Verkaufsstände, insbesondere des Schausteller- Gewerbes, bis 30.06.2022 verlängert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/009/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/009/2022
Beschlussvorschlag:
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Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis einschließlich 30.06.2022 wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnises. Für Corona-bedingt gewährte temporäre Erweiterungs- bzw. Zusatzflächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen werden wie bisher keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
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Die für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis 31.03.2022 geltenden Reduzierungen für Sondernutzungen werden bis einschließlich 30.06.2022 fortgeführt. Dies gilt für die Postitionen 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.