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Sachverhalt Änderung Haushaltsplan 2022

Anlage · 23.02.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt

Betreff: Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022

In der Sitzung am 18. November 2021 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 wurden der Regierung im Dezember 2021 zur Prüfung und zur Genehmigung vorgelegt.

Seit dem Beschluss des Stadtrates am 18. November 2021 haben sich noch wesentliche positive finanzielle Veränderungen im Hinblick auf die Haushaltszahlen und die Mittelfristige Finanzplanung (2022 bis 2025) ergeben, die für die Genehmigung des Haushaltes 2022 von wichtiger Bedeutung sind. Nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sollen die beiden folgenden haushaltsverbessernden Sachverhalte noch in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden:

Zum einen betrifft es die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen. In dem der Regierung von Mittelfranken vorgelegten Haushaltsplan 2022 sind Erträge in Höhe von 239,6 Mio. € enthalten. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2022 wurde die Schlüsselzuweisung für 2022 für die Stadt Nürnberg endgültig auf 245.933.684 € festgesetzt. Dies sind 6.333.684 € mehr als ursprünglich geplant. Um diesen Differenzbetrag verbessert sich sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit).

Zum anderen hat sich der Anfangsbestand an Finanzmitteln zu Beginn des Jahres 2022 gegenüber der Planung wesentlich verbessert: geplant waren 296 Mio. €, tatsächlich betrug der Finanzmittelbestand zum 31.12.2021 376.831.161 €. Dieser erhöhte Finanzmittelbestand resultiert vor allem aus den weit über Plan eingegangenen Gewerbesteuereinzahlungen im Jahr 2021. Diese Änderung wirkt sich nur auf den Finanzhaushalt aus.

Mit diesen beiden Veränderungen ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraums 2025 noch ein positiver Bestand an Finanzmitteln in Höhe von gut 25,6 Mio. €, 87,1 Mio.€ besser im Vergleich zu der ursprünglichen Planung, bei der sich noch ein Fehlbetrag in Höhe von 61,5 Mio. € errechnet hat.

Die beiden genannten Sachverhalte wurden in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan 2022 eingearbeitet und sind dieser Entscheidungsvorlage als Anlage 1 bis 6 beigefügt.

In der folgenden Übersicht sind die Veränderungen in den einzelnen Posten des Ergebnisund Finanzhaushaltes nochmals zusammengefasst dargestellt.

H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 2
Betroffene Posten ALT NEU Veränderung
€ € €
Ergebnishaushalt:
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.593.371 -560.927.055 -6.333.684
S1 Ordentliche Erträge -2.146.503.895 -2.152.837.579 -6.333.684
S3 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -3.800.976 -10.134.660 -6.333.684
S5 Ordentliches Ergebnis 15.845.900 9.512.216 -6.333.684
S7 Jahresergebnis 15.863.950 9.530.266 -6.333.684
Finanzhaushalt
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.570.921 -560.904.605 -6.333.684
S1 Einzahlungen laufende Verwaltungstätigkeit -2.084.447.913 -2.090.781.597 -6.333.684
S3 Saldo laufende Verwaltungstätigkeit -54.526.482 -60.860.166 -6.333.684
S7 Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag 252.696.118 246.362.434 -6.333.684
S11 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 82.214.818 75.881.134 -6.333.684
28 Anfangsbestand an Finanzmitteln -296.000.000 -376.831.161 -80.831.161
S12 Voraussichtlicher Endbestand an Finanzmitteln -213.785.182 -300.950.027 -87.164.845
Hinweis: Der SAP-Logik folgend haben Erträge/Einzahlungen ein negatives, Aufwendungen/Auszahlungen ein positives Vorzeichen.

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