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Präsentation zur Haushaltsgenehmigung 2022

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Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Referat für Finanzen, Personal und IT Bericht zur Haushaltsgenehmigung unter Auflagen Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 Stadtrat 23.02.2022

Abbildung 2

Abbildung 1

Haushaltsgenehmigung 2022

…unter einer aufschiebenden Bedingung und Auflagen

Was hat sich seit der Sitzung vom 18. November 2021 getan?

Regierung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt

Haushaltszahlen und den mittelfristigen Finanz- und Ergebnishaushalt (2022 bis 2025) wurden an die Regierung kommuniziert

Mittelfranken am 10.02.2022

Schlüsselzuweisungen, festgesetzt mit Bescheid vom 10. Dezember 2021

Erhöhung über Planansatz um 6.333.648 €. Ergebnis- und Finanzhaushalt verbessern sich um diesen Differenzbetrag.

245.933.684 €
239.600.000 €

Plan Ist

2022 2022

Verbesserung des Anfangsbestandes der Finanzmittel

Wesentliche Erhöhung über Planansatz aufgrund der außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinzahlungen, mit Auswirkung auf den Finanzplan bis 2025.

376.831.161 €
296.000.000 €

Plan Ist

2022 2022

Verbesserung des Endbestandes der Finanzmittel (im Plan bis 2025)

Nach derzeitigem Plan bleibt auch in 2025 noch ein positiver Endbestand an Finanzmitteln – das ist jedoch kein Grund zur Entwarnung!

350.000.000

300.000.000

250.000.000

200.000.000

150.000.000

100.000.000

!

50.000.000

0

-50.000.000

Ist Plan Plan Plan Plan

-100.000.000 2021 2022 2023 2024 2025 Endbestand an Finanzmitteln Endbestand an Finanzmitteln (neu)

Detailansicht mittelfristiger Ergebnisplan und Finanzplan

H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 2
Betroffene Posten ALT NEU Veränderung
€ € €
Ergebnishaushalt:
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.593.371 -560.927.055 -6.333.684
S1 Ordentliche Erträge -2.146.503.895 -2.152.837.579 -6.333.684
S3 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -3.800.976 -10.134.660 -6.333.684
S5 Ordentliches Ergebnis 15.845.900 9.512.216 -6.333.684
S7 Jahresergebnis 15.863.950 9.530.266 -6.333.684
Finanzhaushalt
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.570.921 -560.904.605 -6.333.684
S1 Einzahlungen laufende Verwaltungstätigkeit -2.084.447.913 -2.090.781.597 -6.333.684
S3 Saldo laufende Verwaltungstätigkeit -54.526.482 -60.860.166 -6.333.684
S7 Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag 252.696.118 246.362.434 -6.333.684
S11 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 82.214.818 75.881.134 -6.333.684
28 Anfangsbestand an Finanzmitteln -296.000.000 -376.831.161 -80.831.161
S12 Voraussichtlicher Endbestand an Finanzmitteln -213.785.182 -300.950.027 -87.164.845
Hinweis: Der SAP-Logik folgend haben Erträge/Einzahlungen ein negatives, Aufwendungen/Auszahlungen ein positives Vorzeichen.

NEU: Geplanter Jahresfehlbetrag 2022 = 9,53 Mio. € statt bisher 15,86 Mio. €

Cashflow & Tilgungen nach Beschluss am 23.02.2022

Cashflow & Tilgungen MiFri Finanzplanung 2022-2025 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
Cashflow lfd. Verwaltungstätigkeit 60.860.166 65.513.309 77.345.948 103.515.963
Tilgungen inkl. ÖPP -92.518.700 -96.624.000 -115.381.000 -125.544.000
Delta -31.658.534 -31.110.691 -38.035.052 -22.028.037

Mittelfristige Finanzplanung nach Beschluss am 23.02.2022

Auszug MiFri Finanzplanung 2022-2025 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
S3 = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit 60.860.166 65.513.309 77.345.948 103.515.963
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit -307.222.600 -364.329.480 -438.818.060 -248.986.060
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit 170.481.300 200.376.000 200.619.000 129.456.000
S11 = Finanzmittelüberschuss/ - fehlbetrag -75.881.134 -98.440.171 -160.853.112 -16.014.097
28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 376.831.161 300.950.027 202.509.856 41.656.744
S12 = Vorauss. Endbestand an Finanzmitteln 300.950.027 202.509.856 41.656.744 25.642.647

Die Drei Maßgaben der Regierung

Schuldentilgung und keine Ausgabenmehrungen

  1. Zustimmung des Stadtrats zur angepassten Haushaltssatzung. 2.

Im Haushaltsjahr 2022 ist im Rahmen einer städtischen

Globalkonsolidierung insgesamt ein Betrag in Höhe von 20 Mio. €

zur außerordentlichen, nicht im Haushaltsplan veranschlagten

Schuldentilgung zu erbringen. 3.

Die Stadt Nürnberg ist angehalten, keine weiteren großen und

dauerhaften konsumtiven Ausgabepositionen zu beschließen, die

den notwendigen Cashflow aus der Verwaltungstätigkeit weiter

reduzieren und die dauernde Leistungsfähigkeit gefährden. Ein

eklatantes Beispiel ist das „365 €-Ticket für Jedermann“ im

Stadtgebiet.

1. Angepasste Haushaltssatzung

Maßgabe Ziffer I Nummer 3.1

Haushaltssatzung und mittelfristige Finanzplanung aus dem Beschluss vom 18.11.2021 nicht genehmigungsfähig.

Durch die Nachreichung der aktualisierten Finanzzahlen von Ref. I/II am 31.01.2022 ist Genehmigung trotz Bedenken möglich.

Genehmigung des Haushalts, wenn der Stadtrat die angepassten Unterlagen unverändert beschließt.

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Auch überarbeitete Zahlen sind problematisch

Die Regierung von Mittelfranken kritisiert am Haushaltsplan 2022:

ab.

gesamten Finanzplanungszeitraum nicht mehr stemmen.

erwirtschaftet werden.

 Anwachsende Zunahme der Verschuldung wird in Kauf genommen!

2. Außerplanmäßige Schuldentilgung

Maßgabe Ziffer I Nummer 3.2

Zur Verringerung des besorgniserregenden Verschuldungsanstiegs ist im Rahmen der städtischen Globalkonsolidierung eine außerplanmäßige Sondertilgung in Höhe von 20 Mio. € noch in 2022 zu erbringen.

3. Konsumtive Projekte streichen

Maßgabe Ziffer I Nummer 3.3

Künftige Kreditaufnahmen nur möglich, wenn Sparmaßnahmen eingeleitet werden und der Ausgabenanstieg gestoppt wird.

Tilgung der Kredite aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit muss gewährleistet sein.

Geordnete Haushaltswirtschaft und dauernde Leistungsfähigkeit wird in 2022 unter Erfüllung der Maßgaben noch anerkannt.

Hinweise der Regierung für

künftige Haushalte

Haushaltskonsolidierung und Priorisierung der Aufgaben gefordert

„Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ sollte stärker beachtet werden. Bei allen Ausgaben, Projekten und Maßnahmen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen !

riorisierung der vestitionen und berprüfung der Baustandards

Hinweise der Regierung

Projektbezogene staatliche Bezuschussungen

Die Stadt hat viele Projekte bei denen eine staatliche Bezuschussung nach verschiedenen Förderprogrammen möglich ist.

Voraussetzung ist grundsätzlich: Eine geordnete Haushaltswirtschaft mit gegebener dauernder Leistungsfähigkeit! Wenn diese künftig nicht gegeben ist, dann…

…soll die Verfügbarkeit des …wird eine Prioritätenliste mit städtischen Eigenanteils bei den Finanzierungsdringlichkeit und Fördervoraussetzungen genauer Reihung der Förderanträge geprüft werden. erforderlich.

Das könnte der Stadt drohen:

Auszug aus den „Anforderungen an ein Haushaltskonsolidierungs-

konzept für Stabilisierungskommunen“

Die Stadt muss sich auf unabweisbare - rechtlich verpflichtende oder notwendige -

Aufgaben beschränken.

Erlass einer Wiederbesetzungs-und Beförderungssperre.

Wenn kommunale Einrichtungen (z. B. Bäder, kulturelle Einrichtungen) defizitär geführt

werden, sind Maßnahmen zu ergreifen.

Alle disponiblen Ausgabenpositionen sind auf ihre gänzliche Verzichtbarkeit zu prüfen.

Das betrifft insbesondere freiwillige Leistungen:

Diese sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und auf das

„unabdingbar notwendige Maß“ zu reduzieren.

Das Vermögen der Kommune ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit eine

Veräußerung zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann.

Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben sind regelmäßig zur Verringerung der

Schuldenlast heranzuziehen.

Haushaltsgenehmigung 2022:

Schlussbemerkung des Regierungspräsidenten

Geplante neue Kreditverbindlichkeiten von über 1 Mrd. € von 2022-2025  zeigen Probleme in der Finanzplanung deutlich auf. Die Kontrolle über die Verschuldung – mit Eigenbetrieben über 3 Mrd. € in 2025 – droht verloren zu gehen.

Wenn weiterhin Ersparnisse aufgebraucht werden, um Tilgungsverpflichtungen  nachzugehen, wird bereits mittelfristig die Zahlungsunfähigkeit erwartet.

Es muss ein „Fahrplan“ zur Konsolidierung entworfen werden, um den  Haushalt für die Jahre ab 2023 wieder genehmigungsfähig zu machen.

Keine weitere Steigerung, sondern eine Reduzierung der Ausgaben sind  zielführend. Ansonsten droht in wenigen Jahren ein nahezu vollständiger Verlust der Gestaltungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung!

Beschlussvorlage

Der Stadtrat nimmt die Feststellungen der Regierung von Mittelfranken zum Haushalt 2022 der Stadt Nürnberg zur Kenntnis.

In der Folge beauftragt er den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Sparmaßnahmen zu erarbeiten, die die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte der Stadt Nürnberg für die nächsten Jahre sicherstellen.

Die Maßnahmen umfassen den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken vom 10.02.2022 folgend finanzwirksame Verbesserungen im Ergebnishaushalt, um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen, als auch Einsparungen und Verschiebungen im Investitionshaushalt zur Begrenzung der Verschuldung.

Die Maßnahmen sind Ende September 2022 im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2023 inkl. der Mittelfristigen Planung für die Jahre 2023-2026 durch den Stadtkämmerer dem Stadtrat vorzustellen. Die endgültige Beschlussfassung hierzu erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023. Einzelne Maßnahmen und Beschlüsse zur Vermeidung von Mehrausgaben entsprechend der Vorgabe der Regierung werden dem Stadtrat unterjährig zur Entscheidung vorgelegt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel +49 (0)9 11 / 2 31-23 20 Theresienstr. 7 ref.i-ii@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg http://www.stadtfinanzen- verwaltung.nuernberg.de

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