Referat für Finanzen, Personal und IT Bericht zur Haushaltsgenehmigung unter Auflagen Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 Stadtrat 23.02.2022
Haushaltsgenehmigung 2022
…unter einer aufschiebenden Bedingung und Auflagen
Was hat sich seit der Sitzung vom 18. November 2021 getan?
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden im Dezember 2021 der
Regierung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt
- Wesentliche, positive Veränderungen im Hinblick auf die
Haushaltszahlen und den mittelfristigen Finanz- und Ergebnishaushalt (2022 bis 2025) wurden an die Regierung kommuniziert
- Genehmigung des Haushalts unter Auflagen durch die Regierung
Mittelfranken am 10.02.2022
Schlüsselzuweisungen, festgesetzt mit Bescheid vom 10. Dezember 2021
Erhöhung über Planansatz um 6.333.648 €. Ergebnis- und Finanzhaushalt verbessern sich um diesen Differenzbetrag.
| 245.933.684 € | |
|---|---|
| 239.600.000 € |
Plan Ist
2022 2022
Verbesserung des Anfangsbestandes der Finanzmittel
Wesentliche Erhöhung über Planansatz aufgrund der außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinzahlungen, mit Auswirkung auf den Finanzplan bis 2025.
| 376.831.161 € | |
|---|---|
| 296.000.000 € |
Plan Ist
2022 2022
Verbesserung des Endbestandes der Finanzmittel (im Plan bis 2025)
Nach derzeitigem Plan bleibt auch in 2025 noch ein positiver Endbestand an Finanzmitteln – das ist jedoch kein Grund zur Entwarnung!
350.000.000
300.000.000
250.000.000
200.000.000
150.000.000
100.000.000
!
50.000.000
0
-50.000.000
Ist Plan Plan Plan Plan
-100.000.000 2021 2022 2023 2024 2025 Endbestand an Finanzmitteln Endbestand an Finanzmitteln (neu)
Detailansicht mittelfristiger Ergebnisplan und Finanzplan
| H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Betroffene Posten | ALT | NEU | Veränderung | |
| € | € | € | ||
| Ergebnishaushalt: | ||||
| 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -554.593.371 | -560.927.055 | -6.333.684 | |
| S1 Ordentliche Erträge | -2.146.503.895 | -2.152.837.579 | -6.333.684 | |
| S3 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit | -3.800.976 | -10.134.660 | -6.333.684 | |
| S5 Ordentliches Ergebnis | 15.845.900 | 9.512.216 | -6.333.684 | |
| S7 Jahresergebnis | 15.863.950 | 9.530.266 | -6.333.684 | |
| Finanzhaushalt | ||||
| 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -554.570.921 | -560.904.605 | -6.333.684 | |
| S1 Einzahlungen laufende Verwaltungstätigkeit | -2.084.447.913 | -2.090.781.597 | -6.333.684 | |
| S3 Saldo laufende Verwaltungstätigkeit | -54.526.482 | -60.860.166 | -6.333.684 | |
| S7 Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag | 252.696.118 | 246.362.434 | -6.333.684 | |
| S11 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag | 82.214.818 | 75.881.134 | -6.333.684 | |
| 28 Anfangsbestand an Finanzmitteln | -296.000.000 | -376.831.161 | -80.831.161 | |
| S12 Voraussichtlicher Endbestand an Finanzmitteln | -213.785.182 | -300.950.027 | -87.164.845 | |
| Hinweis: Der SAP-Logik folgend haben Erträge/Einzahlungen ein negatives, Aufwendungen/Auszahlungen ein positives Vorzeichen. |
NEU: Geplanter Jahresfehlbetrag 2022 = 9,53 Mio. € statt bisher 15,86 Mio. €
Cashflow & Tilgungen nach Beschluss am 23.02.2022
| Cashflow & Tilgungen MiFri Finanzplanung 2022-2025 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Cashflow lfd. Verwaltungstätigkeit | 60.860.166 | 65.513.309 | 77.345.948 | 103.515.963 |
| Tilgungen inkl. ÖPP | -92.518.700 | -96.624.000 | -115.381.000 | -125.544.000 |
| Delta | -31.658.534 | -31.110.691 | -38.035.052 | -22.028.037 |
Mittelfristige Finanzplanung nach Beschluss am 23.02.2022
| Auszug MiFri Finanzplanung 2022-2025 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 |
|---|---|---|---|---|
| S3 = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit | 60.860.166 | 65.513.309 | 77.345.948 | 103.515.963 |
| S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit | -307.222.600 | -364.329.480 | -438.818.060 | -248.986.060 |
| S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit | 170.481.300 | 200.376.000 | 200.619.000 | 129.456.000 |
| S11 = Finanzmittelüberschuss/ - fehlbetrag | -75.881.134 | -98.440.171 | -160.853.112 | -16.014.097 |
| 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln | 376.831.161 | 300.950.027 | 202.509.856 | 41.656.744 |
| S12 = Vorauss. Endbestand an Finanzmitteln | 300.950.027 | 202.509.856 | 41.656.744 | 25.642.647 |
Die Drei Maßgaben der Regierung
Schuldentilgung und keine Ausgabenmehrungen
- Zustimmung des Stadtrats zur angepassten Haushaltssatzung. 2.
Im Haushaltsjahr 2022 ist im Rahmen einer städtischen
Globalkonsolidierung insgesamt ein Betrag in Höhe von 20 Mio. €
zur außerordentlichen, nicht im Haushaltsplan veranschlagten
Schuldentilgung zu erbringen. 3.
Die Stadt Nürnberg ist angehalten, keine weiteren großen und
dauerhaften konsumtiven Ausgabepositionen zu beschließen, die
den notwendigen Cashflow aus der Verwaltungstätigkeit weiter
reduzieren und die dauernde Leistungsfähigkeit gefährden. Ein
eklatantes Beispiel ist das „365 €-Ticket für Jedermann“ im
Stadtgebiet.
1. Angepasste Haushaltssatzung
Maßgabe Ziffer I Nummer 3.1
Haushaltssatzung und mittelfristige Finanzplanung aus dem Beschluss vom 18.11.2021 nicht genehmigungsfähig.
Durch die Nachreichung der aktualisierten Finanzzahlen von Ref. I/II am 31.01.2022 ist Genehmigung trotz Bedenken möglich.
Genehmigung des Haushalts, wenn der Stadtrat die angepassten Unterlagen unverändert beschließt.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Auch überarbeitete Zahlen sind problematisch
Die Regierung von Mittelfranken kritisiert am Haushaltsplan 2022:
- Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt schließen mit negativem Saldo
ab.
-
Ergebnisausgleich über bilanzielle Ergebnisrücklage und liquide Mittel.
-
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit kann die Kredittilgungen im
gesamten Finanzplanungszeitraum nicht mehr stemmen.
- Eigenfinanzierungsanteile an Investitionen können nicht mehr
erwirtschaftet werden.
Anwachsende Zunahme der Verschuldung wird in Kauf genommen!
2. Außerplanmäßige Schuldentilgung
Maßgabe Ziffer I Nummer 3.2
Zur Verringerung des besorgniserregenden Verschuldungsanstiegs ist im Rahmen der städtischen Globalkonsolidierung eine außerplanmäßige Sondertilgung in Höhe von 20 Mio. € noch in 2022 zu erbringen.
3. Konsumtive Projekte streichen
Maßgabe Ziffer I Nummer 3.3
Künftige Kreditaufnahmen nur möglich, wenn Sparmaßnahmen eingeleitet werden und der Ausgabenanstieg gestoppt wird.
Tilgung der Kredite aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit muss gewährleistet sein.
Geordnete Haushaltswirtschaft und dauernde Leistungsfähigkeit wird in 2022 unter Erfüllung der Maßgaben noch anerkannt.
Hinweise der Regierung für
künftige Haushalte
Haushaltskonsolidierung und Priorisierung der Aufgaben gefordert
| „Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ sollte stärker beachtet werden. | Bei allen Ausgaben, Projekten und Maßnahmen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen ! |
|---|
riorisierung der vestitionen und berprüfung der Baustandards
Hinweise der Regierung
Projektbezogene staatliche Bezuschussungen
Die Stadt hat viele Projekte bei denen eine staatliche Bezuschussung nach verschiedenen Förderprogrammen möglich ist.
Voraussetzung ist grundsätzlich: Eine geordnete Haushaltswirtschaft mit gegebener dauernder Leistungsfähigkeit! Wenn diese künftig nicht gegeben ist, dann…
…soll die Verfügbarkeit des …wird eine Prioritätenliste mit städtischen Eigenanteils bei den Finanzierungsdringlichkeit und Fördervoraussetzungen genauer Reihung der Förderanträge geprüft werden. erforderlich.
Das könnte der Stadt drohen:
Auszug aus den „Anforderungen an ein Haushaltskonsolidierungs-
konzept für Stabilisierungskommunen“
Die Stadt muss sich auf unabweisbare - rechtlich verpflichtende oder notwendige -
Aufgaben beschränken.
Erlass einer Wiederbesetzungs-und Beförderungssperre.
Wenn kommunale Einrichtungen (z. B. Bäder, kulturelle Einrichtungen) defizitär geführt
werden, sind Maßnahmen zu ergreifen.
Alle disponiblen Ausgabenpositionen sind auf ihre gänzliche Verzichtbarkeit zu prüfen.
Das betrifft insbesondere freiwillige Leistungen:
Diese sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und auf das
„unabdingbar notwendige Maß“ zu reduzieren.
Das Vermögen der Kommune ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit eine
Veräußerung zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann.
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben sind regelmäßig zur Verringerung der
Schuldenlast heranzuziehen.
Haushaltsgenehmigung 2022:
Schlussbemerkung des Regierungspräsidenten
Geplante neue Kreditverbindlichkeiten von über 1 Mrd. € von 2022-2025 zeigen Probleme in der Finanzplanung deutlich auf. Die Kontrolle über die Verschuldung – mit Eigenbetrieben über 3 Mrd. € in 2025 – droht verloren zu gehen.
Wenn weiterhin Ersparnisse aufgebraucht werden, um Tilgungsverpflichtungen nachzugehen, wird bereits mittelfristig die Zahlungsunfähigkeit erwartet.
Es muss ein „Fahrplan“ zur Konsolidierung entworfen werden, um den Haushalt für die Jahre ab 2023 wieder genehmigungsfähig zu machen.
Keine weitere Steigerung, sondern eine Reduzierung der Ausgaben sind zielführend. Ansonsten droht in wenigen Jahren ein nahezu vollständiger Verlust der Gestaltungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung!
Beschlussvorlage
Der Stadtrat nimmt die Feststellungen der Regierung von Mittelfranken zum Haushalt 2022 der Stadt Nürnberg zur Kenntnis.
In der Folge beauftragt er den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Sparmaßnahmen zu erarbeiten, die die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte der Stadt Nürnberg für die nächsten Jahre sicherstellen.
Die Maßnahmen umfassen den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken vom 10.02.2022 folgend finanzwirksame Verbesserungen im Ergebnishaushalt, um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen, als auch Einsparungen und Verschiebungen im Investitionshaushalt zur Begrenzung der Verschuldung.
Die Maßnahmen sind Ende September 2022 im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2023 inkl. der Mittelfristigen Planung für die Jahre 2023-2026 durch den Stadtkämmerer dem Stadtrat vorzustellen. Die endgültige Beschlussfassung hierzu erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023. Einzelne Maßnahmen und Beschlüsse zur Vermeidung von Mehrausgaben entsprechend der Vorgabe der Regierung werden dem Stadtrat unterjährig zur Entscheidung vorgelegt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel +49 (0)9 11 / 2 31-23 20 Theresienstr. 7 ref.i-ii@stadt.nuernberg.de 90403 Nürnberg http://www.stadtfinanzen- verwaltung.nuernberg.de