Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (23.02.2022)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 17.02.2022)

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CSU-Stadtratsfraktion Titus Schüller Marcus König Personal- und Organisationsausschuss SPD-Stadtratsfraktion Jugendhilfeausschuss Dutzendteich Altstadt Dr. Otto Heimbucher Kathrin Flach Gomez Schule & Bildung Wohnen & Bauen Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Haushalt & Finanzen Reka Lörincz Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates (Achtung: geänderter Sitzungsort!)

Sitzungszeit

Mittwoch, 23.02.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

NCC Mitte der Nürnberg Messe GmbH, Saal Brüssel (1. OG), Messezentrum 1, 90471 Nürnberg (Der Zugang erfolgt über den am U-Bahnhof „Messe“ gelegenen Eingang „Mitte“)

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Haushaltsgenehmigung 2022 mit Auflagen - mündlicher Bericht Bericht

Stk/001/2022 Riedel, Harald

2. Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 Beschluss

Stk/002/2022 Riedel, Harald

3. Aktionsplan "Queeres Nürnberg" Beschluss

MRB- Burmann, Christine GST/002/2022

4. Aktuelle Coronasituation - mündlicher Bericht Bericht

König, Marcus

5. Berufung beratender Mitglieder der Opernhauskommission Beschluss

  1. BM/001/2022 Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Bürgerservice-Offensive AN/026/2022

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2022 sowie

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.02.2022

König, Marcus

7. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen

8. Auflage des Referates V: Beschluss-

Auflage

Satzungsänderung NüSt Ref.V/002/2022

9. Auflage des Referates VII: Beschluss-

Auflage

Übergangswohnen für Flüchtlinge LA/004/2022

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2022,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage Stk/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Haushaltsgenehmigung 2022 mit Auflagen - mündlicher Bericht

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/001/2022

Stk/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022

Sachverhalt (kurz): In der Sitzung am 18. November 2021 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 wurden der Regierung im Dezember 2021 zur Prüfung und zur Genehmigung vorgelegt.

Seit dem Beschluss des Stadtrates am 18. November 2021 haben sich noch wesentliche positive finanzielle Veränderungen im Hinblick auf die Haushaltszahlen und die Mittelfristige Finanzplanung (2022 bis 2025) ergeben, die für die Genehmigung des Haushaltes 2022 von wichtiger Bedeutung sind. Nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sollen die beiden folgenden haushaltsverbessernden Sachverhalte noch in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden:

  1. Erhöhung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen von 239,6 Mio. € um 6,3 Mio. € auf 245,9 Mio. €. 2. Erhöhung des Anfangsbestandes an Finanzmitteln von 296 Mio. € um 81 Mio. € auf 377 Mio. €.

  2. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2022:

  1. Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen werden von 239.600.000 € um 6.333.684 € auf 245.933.684 € erhöht.

  2. Der geänderten beiliegenden Mittelfristigen Planung 2022 - 2025 wird zugestimmt.

  3. Die beiliegende geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird beschlossen.

Nachrichtlich: Der Anfangsbestand an Finanzmitteln wird in dem Finanzhaushalt 2022 von 296 Mio. € entsprechend der tatsächlichen Entwicklung um 80.831.161 € auf 376.831.161 € angepasst.

Die nicht von den Änderungen betroffenen Beschlüsse vom 18.11.2021 gelten fort.

Sachverhalt

Betreff: Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022

In der Sitzung am 18. November 2021 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 wurden der Regierung im Dezember 2021 zur Prüfung und zur Genehmigung vorgelegt.

Seit dem Beschluss des Stadtrates am 18. November 2021 haben sich noch wesentliche positive finanzielle Veränderungen im Hinblick auf die Haushaltszahlen und die Mittelfristige Finanzplanung (2022 bis 2025) ergeben, die für die Genehmigung des Haushaltes 2022 von wichtiger Bedeutung sind. Nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sollen die beiden folgenden haushaltsverbessernden Sachverhalte noch in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden:

Zum einen betrifft es die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen. In dem der Regierung von Mittelfranken vorgelegten Haushaltsplan 2022 sind Erträge in Höhe von 239,6 Mio. € enthalten. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2022 wurde die Schlüsselzuweisung für 2022 für die Stadt Nürnberg endgültig auf 245.933.684 € festgesetzt. Dies sind 6.333.684 € mehr als ursprünglich geplant. Um diesen Differenzbetrag verbessert sich sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit).

Zum anderen hat sich der Anfangsbestand an Finanzmitteln zu Beginn des Jahres 2022 gegenüber der Planung wesentlich verbessert: geplant waren 296 Mio. €, tatsächlich betrug der Finanzmittelbestand zum 31.12.2021 376.831.161 €. Dieser erhöhte Finanzmittelbestand resultiert vor allem aus den weit über Plan eingegangenen Gewerbesteuereinzahlungen im Jahr 2021. Diese Änderung wirkt sich nur auf den Finanzhaushalt aus.

Mit diesen beiden Veränderungen ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraums 2025 noch ein positiver Bestand an Finanzmitteln in Höhe von gut 25,6 Mio. €, 87,1 Mio.€ besser im Vergleich zu der ursprünglichen Planung, bei der sich noch ein Fehlbetrag in Höhe von 61,5 Mio. € errechnet hat.

Die beiden genannten Sachverhalte wurden in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan 2022 eingearbeitet und sind dieser Entscheidungsvorlage als Anlage 1 bis 6 beigefügt.

In der folgenden Übersicht sind die Veränderungen in den einzelnen Posten des Ergebnisund Finanzhaushaltes nochmals zusammengefasst dargestellt.

H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 2
Betroffene Posten ALT NEU Veränderung
€ € €
Ergebnishaushalt:
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.593.371 -560.927.055 -6.333.684
S1 Ordentliche Erträge -2.146.503.895 -2.152.837.579 -6.333.684
S3 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -3.800.976 -10.134.660 -6.333.684
S5 Ordentliches Ergebnis 15.845.900 9.512.216 -6.333.684
S7 Jahresergebnis 15.863.950 9.530.266 -6.333.684
Finanzhaushalt
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -554.570.921 -560.904.605 -6.333.684
S1 Einzahlungen laufende Verwaltungstätigkeit -2.084.447.913 -2.090.781.597 -6.333.684
S3 Saldo laufende Verwaltungstätigkeit -54.526.482 -60.860.166 -6.333.684
S7 Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag 252.696.118 246.362.434 -6.333.684
S11 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 82.214.818 75.881.134 -6.333.684
28 Anfangsbestand an Finanzmitteln -296.000.000 -376.831.161 -80.831.161
S12 Voraussichtlicher Endbestand an Finanzmitteln -213.785.182 -300.950.027 -87.164.845
Hinweis: Der SAP-Logik folgend haben Erträge/Einzahlungen ein negatives, Aufwendungen/Auszahlungen ein positives Vorzeichen.

Haushaltssatzung

C.

Haushaltssatzung

der Stadt Nürnberg

für das Haushaltsjahr 2022

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, i.d.F. der Bek. vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 G vom 9.3.2021 (GVBl. S. 74) folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.162.210.243 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.171.740.509 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von -9.530.266 €

  2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.090.781.597 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.029.921.432 € und einem Saldo von 60.860.165 €

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 138.014.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 445.236.600 € und einem Saldo von -307.222.600 €

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 263.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 92.518.700 € und einem Saldo von 170.481.300 €

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -75.881.135 €

ab.

(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 89.850.000 € und in den Aufwendungen mit 96.300.000 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 95.826.000 €

ab.

(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 42.734.622 € und in den Aufwendungen mit 43.408.302 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 42.233.438 €

ab.

(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 77.107.000 € und in den Aufwendungen mit 82.625.000 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.536.000 €

ab.

(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 1.467.000 € und in den Aufwendungen mit 5.014.061 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.250.621 €

ab.

(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 4.550.000 € und in den Aufwendungen mit 12.214.336 €

ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.538.118 €

ab.

(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2022 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt

in den Erträgen mit 46.082.716 € und in den Aufwendungen mit 150.305.943 € ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.487.000 €

ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 263.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 57.000.000 € festgesetzt.

(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind nicht vorgesehen.

(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.939.274 € festgesetzt.

(7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 1.294.245.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 37.868.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 48.082.000 € festgesetzt.

(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.615.000 € festgesetzt.

(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 12.170.000 € festgesetzt.

§ 4

entfällt *)

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 6.854.000 € festgesetzt.

(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 12.670.000 € festgesetzt.

(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 9.900.000 € festgesetzt.

(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 22.290.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

*) Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 5. April 2017 für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 332 v.H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B): 555 v.H.

  1. Gewerbesteuer 467 v.H.

D.2 Ergebnishaushalt

Ertrags- und Aufwandsarten

€

Plan 2022

€

Plan 2021

€

RE 2020

€

Mittelfristige Ergebnisplanung

Plan 2023

€

Plan 2024

€

Plan 2025

€

1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.062.490.000 -983.990.000 -948.757.685,15 -1.099.480.000 -1.153.518.100 -1.206.575.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -560.927.055 -536.378.865 -603.119.438,61 -569.573.358 -588.545.946 -603.674.851 3 + Sonstige Transfererträge -6.879.373 -6.167.438 -6.994.042,29 -7.120.151 -7.369.357 -7.618.561 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -87.390.302 -83.362.022 -71.777.450,82 -88.701.156 -90.475.180 -92.692.709 5 + Auflösung von Sonderposten -57.690.849 -48.347.714 -55.861.297,46 -60.961.921 -64.272.152 -66.393.134 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.864.735 -42.060.946 -34.264.487,05 -43.507.706 -44.377.860 -45.465.553 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -275.333.749 -278.015.998 -308.581.079,16 -283.508.077 -292.251.608 -301.301.453 8 + Sonstige ordentliche Erträge -53.446.403 -43.847.241 -83.205.520,93 -53.948.750 -54.836.345 -55.755.088 9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.815.113 -7.228.113 -7.444.640,18 -5.902.340 -6.020.387 -6.167.945 10 +/- Bestandsveränderungen 0 0 -92.543,25 0 0 0 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.152.837.579 -2.029.398.336 -2.120.098.184,90 -2.212.703.458 -2.301.666.934 -2.385.644.294 11 - Personalaufwendungen 632.210.314 601.890.000 574.787.236,36 643.715.817 661.590.131 679.695.724 12 - Versorgungsaufwendungen 103.259.700 95.129.300 116.628.527,25 105.324.894 107.431.391 109.537.890 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 286.137.803 275.917.556 283.400.491,36 286.804.689 299.116.087 305.704.646 14 - Planmäßige Abschreibungen 107.498.970 106.301.729 106.502.399,46 113.589.218 119.751.692 123.707.176 15 - Transferaufwendungen 882.325.817 870.313.526 815.405.980,18 921.670.094 959.535.732 993.562.371 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 131.270.315 113.902.072 212.082.896,07 130.417.056 135.639.531 131.228.097 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 2.142.702.919 2.063.454.182 2.108.807.530,68 2.201.521.767 2.283.064.564 2.343.435.903 bis 16) S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -10.134.660 34.055.846 -11.290.654,22 -11.181.690 -18.602.370 -42.208.392 (=Saldo S1,S2) 17 + Finanzerträge -9.164.014 -14.829.514 -9.147.948,70 -7.705.011 -7.777.363 -7.880.978 18 - Zinsen und sonstige 28.810.890 32.460.490 32.646.977,55 27.580.057 26.690.092 26.827.636 Finanzaufwendungen S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 19.646.876 17.630.976 23.499.028,85 19.875.046 18.912.729 18.946.658 18) S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 9.512.216 51.686.822 12.208.374,63 8.693.355 310.359 -23.261.734 19 + Außerordentliche Erträge -208.650 -3.267.440 -623.728,97 -211.779 -216.014 -221.309 20 - Außerordentliche Aufwendungen 226.700 361.130 1.275.074,71 230.106 234.708 240.435 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo 18.050 -2.906.310 651.345,74 18.327 18.694 19.126 Zeilen 19 und 20) S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 9.530.266 48.780.512 12.859.720,37 8.711.682 329.053 -23.242.608

E.2 Finanzhaushalt

Ein- und Auszahlungsarten

€

Plan 2022

€

Plan 2021

€

RE 2020

€

Mittelfristige Finanzplanung

Plan 2023

€

Plan 2024

€

Plan 2025

€

1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.062.490.000 -983.990.000 -947.735.264 -1.099.480.000 -1.153.518.100 -1.206.575.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -560.904.605 -536.355.538 -600.256.390 -569.550.571 -588.522.703 -603.651.039 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.879.373 -6.167.438 -6.644.243 -7.120.151 -7.369.357 -7.618.561 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -87.290.302 -83.312.022 -68.745.372 -88.599.656 -90.371.650 -92.586.642 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.608.515 -41.710.391 -32.951.793 -43.247.643 -44.112.595 -45.193.787 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -275.333.749 -278.015.998 -306.930.241 -283.508.077 -292.251.608 -301.301.453 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -54.354.254 -59.122.729 -55.094.358 -53.606.439 -54.624.396 -55.896.842 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -920.800 -1.005.800 -1.897.609 -883.277 -849.366 -820.153 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= -2.090.781.597 -1.989.679.915 -2.020.255.270 -2.145.995.813 -2.231.619.775 -2.313.643.476 Zeilen 1 - 8) 9 - Personalauszahlungen 584.964.618 557.395.786 536.152.347 595.485.583 612.395.295 629.576.499 10 - Versorgungsauszahlungen 125.031.000 120.841.000 119.761.581 127.531.620 130.082.252 132.632.885 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 309.259.712 289.382.465 286.743.512 307.181.636 322.464.733 321.857.666 12 - Transferauszahlungen 882.325.817 873.197.526 807.489.726 921.670.094 959.535.732 993.562.371 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 99.607.695 91.360.735 106.883.649 101.111.814 103.184.023 105.748.757 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 28.732.590 32.382.190 32.561.808 27.501.757 26.611.792 26.749.336 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= 2.029.921.432 1.964.559.701 1.889.592.622 2.080.482.504 2.154.273.827 2.210.127.513 Zeilen 9-14) S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= -60.860.166 -25.120.214 -130.662.648 -65.513.309 -77.345.948 -103.515.963 Saldo S1, S2) 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -117.212.000 -100.408.558 -79.928.350 -176.049.000 -176.675.000 -134.759.000 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -5.113.000 -5.335.000 -8.938.326 -5.623.000 -5.622.000 -5.331.000 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -8.000.000 -8.000.000 -16.028.656 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -5.374.000 -4.326.000 -3.506.368 -2.845.000 -2.695.000 -1.915.000 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.315.000 -2.475.000 -2.516.978 -2.148.000 -2.022.000 -1.928.000 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -138.014.000 -120.544.558 -110.918.679 -194.665.000 -195.014.000 -151.933.000 (=Zeilen 15-19) 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 29.815.000 35.144.000 13.838.108 20.897.000 20.557.000 20.727.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 288.338.000 236.502.451 193.068.289 418.148.480 527.844.060 312.610.060 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 29.212.000 33.378.142 21.677.189 38.835.000 22.413.000 9.939.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 73.535.600 118.534.600 39.654.552 60.000.000 50.000.000 50.000.000 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 23.316.000 27.380.000 21.192.614 20.314.000 12.218.000 6.843.000 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.020.000 1.525.000 960.500 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 445.236.600 452.464.194 290.391.251 558.994.480 633.832.060 400.919.060 (=Zeilen 20-25) S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo 307.222.600 331.919.636 179.472.573 364.329.480 438.818.060 248.986.060 S4, S5) S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. 246.362.434 306.799.421 48.809.925 298.816.171 361.472.112 145.470.097 (=Saldo S3, S6) 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -263.000.000 -280.000.000 -170.000.000 -297.000.000 -316.000.000 -255.000.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0 0 0 0 0 0 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. -263.000.000 -280.000.000 -170.000.000 -297.000.000 -316.000.000 -255.000.000 (=Z. 26a, 26b) 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 74.419.700 70.160.800 63.963.727 82.000.000 92.000.000 102.000.000 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 18.099.000 9.992.000 11.273.790 14.624.000 23.381.000 23.544.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. 92.518.700 80.152.800 75.237.517 96.624.000 115.381.000 125.544.000 (=Z. 27a, 27b) S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, -170.481.300 -199.847.200 -94.762.483 -200.376.000 -200.619.000 -129.456.000 S9) S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= 75.881.134 106.952.221 -45.952.558 98.440.171 160.853.112 16.014.097 Saldo S7, S10) 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -376.831.161 -270.000.000 -407.295.896 -300.950.027 -202.509.856 -41.656.744 28a +/- Saldo durchlaufende Posten 0 0 55.695.280 0 0 0 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln -300.950.027 -163.047.779 -397.553.174 -202.509.856 -41.656.744 -25.642.647 (=S11, Z.28, 28a) 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. 0 0 0 0 0 0 S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven -300.950.027 -163.047.779 -397.553.174 -202.509.856 -41.656.744 -25.642.647 (=S12 und Z.29)

Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 KommHV-Doppik)

Bezeichnung Vorvorjahr Vorjahr HH-Plan HH-Plan +1 HH-Plan +2 HH-Plan +3
2020 (Ist) EUR 2021 (Plan) EUR 2022 (Plan) EUR 2023 (Plan) EUR 2024 (Plan) EUR 2025 (Plan) EUR
1 2 3 4 5 6
1. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit abzüglich -130.662.648 -25.120.214 -60.860.166 -65.513.309 -77.345.948 -103.515.963
1.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit Zweckbindung für bestimmte Auszahlungen (-) -380.672 -192.600 -202.268 -199.283 -198.642 -200.603
1.2 Ordentliche Tilgungen von Krediten (-) zuzüglich 63.963.727 70.160.800 74.419.700 82.000.000 92.000.000 102.000.000
1.3 Rückflüsse von Ausleihungen (+) -2.516.978 -2.475.000 -2.315.000 -2.148.000 -2.022.000 -1.928.000
1.4 Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG (+) -9.627.219 -9.510.558 -9.250.000 -9.250.000 -9.250.000 -9.250.000
2. Bereinigtes Zahlungsergebnis -78.462.445 33.247.628 2.196.802 5.287.974 3.580.694 -12.493.360
Nachrichtliche Angaben zum Finanzhaushalt
3. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 21.677.189 33.378.142 28.712.000 38.335.000 22.113.000 9.939.000
4. Auszahlungen für Baumaßnahmen an Straßen 36.616.351 45.692.578 44.451.000 95.208.000 96.284.000 107.233.000
5. Einzahlungen aus Zuwendungen, Beiträgen u. ähnlichen Entgelten für Baumaßnahmen an Straßen -15.778.349 -14.790.000 -16.483.000 -41.607.000 -44.098.000 -55.006.000
6. Außerordentliche Tilgung von Krediten 0
7. Tilgung zur Umschuldung 17.000.000 77.376.400 65.718.500
8. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen -16.028.656 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000
9. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen -3.506.368 -4.326.000 -5.374.000 -2.845.000 -2.695.000 -1.915.000
10. Einzahlungen aus der Verminderung von Liquiditätsreserven
11. Auszahlungen für Renten (Leibrenten) für die Abtretung von Grundstücken 9.220 10.000 10.000 10.150 10.353 10.607
12. Leasingraten (soweit vermögenswirksam)
13. Auszahlungen für ÖPP-Modelle und Ähnliches (soweit vermögenswirksam) 11.273.790 9.992.000 18.099.000 14.624.000 23.381.000 23.544.000
Bezeichnung Vorvorjahr Vorjahr HH-Plan HH-Plan +1 HH-Plan +2 HH-Plan +3
2020 (Ist) EUR 2021 (Plan) EUR 2022 (Plan) EUR 2023 (Plan) EUR 2024 (Plan) EUR 2025 (Plan) EUR
1 2 3 4 5 6
Nachrichtliche Angaben zum Ergebnishaushalt
14. Planmäßige Abschreibungen abzüglich 106.502.399 106.301.729 107.498.970 113.589.218 119.751.692 123.707.176
14.1 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen (-) -47.754.265 -41.729.123 -49.587.780 -52.398.684 -55.246.501 -57.067.769
14.2 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (-) -6.877.681 -6.492.508 -6.877.681 -7.268.000 -7.660.472 -7.914.852
15. Nettoabschreibungen 51.870.454 58.080.098 51.033.510 53.922.533 56.844.719 58.724.554
16. Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zuzüglich 172.122.204 150.508.381 162.680.016 165.933.616 169.252.296 172.570.962
16.1 Zuführungen zu Umweltrückstellungen (+) 1.243.958
16.2 Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen (+) abzüglich 114.125.789 1.180.800 1.181.000 1.183.716 1.187.382 1.191.979
16.3 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (-) -28.983.733 -1.305.000 -1.355.000 -1.375.325 -1.402.832 -1.437.215
17. Nettozuführung zu Rückstellungen 258.508.219 150.384.181 162.506.016 165.742.007 169.036.846 172.325.727
18. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
19. Buchgewinne bei Veräußerung-/Abgang ordentlich -18.147.031 -445.000 -6.100.000 -5.919.000 -5.870.000 -5.618.000
20. Buchverluste bei Veräußerung-/Abgang ordentlich 5.189.797 0
21. Außerordentliche Erträge -623.729 -3.267.440 -208.650 -211.779 -216.014 -221.309
22. Außerordentliche Aufwendungen 1.275.075 361.130 226.700 230.106 234.708 240.435
Bezeichnung Vorvorjahr Vorjahr HH-Plan HH-Plan +1 HH-Plan +2 HH-Plan +3
2020 (Ist) EUR 2021 (Plan) EUR 2022 (Plan) EUR 2023 (Plan) EUR 2024 (Plan) EUR 2025 (Plan) EUR
Nachrichtliche Angaben zum Haushaltsausgleich
23. Ergebnisbezogener Haushaltsausgleich 12.859.720 48.780.512 9.530.266 8.711.682 329.053 -23.242.608
24. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) -665.278.406 -665.278.406 -665.278.406 -665.278.406 -665.278.406 -665.278.406
25. Ergebnisrücklage -221.458.515 -172.678.003 -163.147.737 -154.436.055 -154.107.002 -177.349.610
26. Ergebnisvortrag 9.969.159 14.127.813 16.866.252
27. nicht aufzulösende Sonderposten -1.074.066.771 -1.131.462.616 -1.196.096.767 -1.316.806.846 -1.434.831.693 -1.508.528.559
28. aufzulösende Sonderposten
29. Liquiditätsreserve davon Wertpapiere des Umlaufvermögens davon Geldanlagen 425.667.729
0
173.605.238
Hinsichtlich weiterer Vorbelastungen (Verpflichtungsermächtigungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) wird auf die Anlagen des Haushaltsplans nach § 1 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 KommHV- Doppik verwiesen.

Hinweis: Es wurde die Vorzeichenlogik aus SAP verwendet.

J.2 Mittelfristiger Ergebnisplan

Ertrags- und Aufwandsarten Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -983.990.000 -1.062.490.000 -1.099.480.000 -1.153.518.100 -1.206.575.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -536.378.865 -560.927.055 -569.573.358 -588.545.946 -603.674.851 3 + Sonstige Transfererträge -6.167.438 -6.879.373 -7.120.151 -7.369.357 -7.618.561 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -83.362.022 -87.390.302 -88.701.156 -90.475.180 -92.692.709 5 + Auflösung von Sonderposten -48.347.714 -57.690.849 -60.961.921 -64.272.152 -66.393.134 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.060.946 -42.864.735 -43.507.706 -44.377.860 -45.465.553 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -278.015.998 -275.333.749 -283.508.077 -292.251.608 -301.301.453 8 + Sonstige ordentliche Erträge -43.847.241 -53.446.403 -53.948.750 -54.836.345 -55.755.088 9 + Aktivierte Eigenleistungen -7.228.113 -5.815.113 -5.902.340 -6.020.387 -6.167.945 10 +/- Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.029.398.336 -2.152.837.579 -2.212.703.458 -2.301.666.934 -2.385.644.294 11 - Personalaufwendungen 601.890.000 632.210.314 643.715.817 661.590.131 679.695.724 12 - Versorgungsaufwendungen 95.129.300 103.259.700 105.324.894 107.431.391 109.537.890 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 275.917.556 286.137.803 286.804.689 299.116.087 305.704.646 14 - Planmäßige Abschreibungen 106.301.729 107.498.970 113.589.218 119.751.692 123.707.176 15 - Transferaufwendungen 870.313.526 882.325.817 921.670.094 959.535.732 993.562.371 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 113.902.072 131.270.315 130.417.056 135.639.531 131.228.097 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.063.454.182 2.142.702.919 2.201.521.767 2.283.064.564 2.343.435.903 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) 34.055.846 -10.134.660 -11.181.690 -18.602.370 -42.208.392 17 + Finanzerträge -14.829.514 -9.164.014 -7.705.011 -7.777.363 -7.880.978 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.460.490 28.810.890 27.580.057 26.690.092 26.827.636 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 17.630.976 19.646.876 19.875.046 18.912.729 18.946.658 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 51.686.822 9.512.216 8.693.355 310.359 -23.261.734 19 + Außerordentliche Erträge -3.267.440 -208.650 -211.779 -216.014 -221.309 20 - Außerordentliche Aufwendungen 361.130 226.700 230.106 234.708 240.435 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) -2.906.310 18.050 18.327 18.694 19.126 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 48.780.512 9.530.266 8.711.682 329.053 -23.242.608

J.3 Mittelfristiger Finanzplan

Ein- und Auszahlungsarten Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025

€ € € € €

1 Steuern und ähnliche Abgaben -983.990.000 -1.062.490.000 -1.099.480.000 -1.153.518.100 -1.206.575.000 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -536.355.538 -560.904.605 -569.550.571 -588.522.703 -603.651.039 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.167.438 -6.879.373 -7.120.151 -7.369.357 -7.618.561 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -83.312.022 -87.290.302 -88.599.656 -90.371.650 -92.586.642 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -41.710.391 -42.608.515 -43.247.643 -44.112.595 -45.193.787 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -278.015.998 -275.333.749 -283.508.077 -292.251.608 -301.301.453 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -59.122.729 -54.354.254 -53.606.439 -54.624.396 -55.896.842 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.005.800 -920.800 -883.277 -849.366 -820.153 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.989.679.915 -2.090.781.597 -2.145.995.813 -2.231.619.775 -2.313.643.476 9 - Personalauszahlungen 557.395.786 584.964.618 595.485.583 612.395.295 629.576.499 10 - Versorgungsauszahlungen 120.841.000 125.031.000 127.531.620 130.082.252 132.632.885 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 289.382.465 309.259.712 307.181.636 322.464.733 321.857.666 12 - Transferauszahlungen 873.197.526 882.325.817 921.670.094 959.535.732 993.562.371 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 91.360.735 99.607.695 101.111.814 103.184.023 105.748.757 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 32.382.190 28.732.590 27.501.757 26.611.792 26.749.336 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.964.559.701 2.029.921.432 2.080.482.504 2.154.273.827 2.210.127.513 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -25.120.214 -60.860.166 -65.513.309 -77.345.948 -103.515.963 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -100.408.558 -117.212.000 -176.049.000 -176.675.000 -134.759.000 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -5.335.000 -5.113.000 -5.623.000 -5.622.000 -5.331.000 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 -8.000.000 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -4.326.000 -5.374.000 -2.845.000 -2.695.000 -1.915.000 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.475.000 -2.315.000 -2.148.000 -2.022.000 -1.928.000 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -120.544.558 -138.014.000 -194.665.000 -195.014.000 -151.933.000 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 35.144.000 29.815.000 20.897.000 20.557.000 20.727.000 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 236.502.451 288.338.000 418.148.480 527.844.060 312.610.060 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 33.378.142 29.212.000 38.835.000 22.413.000 9.939.000 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 118.534.600 73.535.600 60.000.000 50.000.000 50.000.000 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 27.380.000 23.316.000 20.314.000 12.218.000 6.843.000 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.525.000 1.020.000 800.000 800.000 800.000 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 20-25) 452.464.194 445.236.600 558.994.480 633.832.060 400.919.060 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 331.919.636 307.222.600 364.329.480 438.818.060 248.986.060 S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. (=Saldo S3, S6) 306.799.421 246.362.434 298.816.171 361.472.112 145.470.097 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -280.000.000 -263.000.000 -297.000.000 -316.000.000 -255.000.000 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0 0 0 0 0 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -280.000.000 -263.000.000 -297.000.000 -316.000.000 -255.000.000 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 70.160.800 74.419.700 82.000.000 92.000.000 102.000.000 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 9.992.000 18.099.000 14.624.000 23.381.000 23.544.000 S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 80.152.800 92.518.700 96.624.000 115.381.000 125.544.000 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -199.847.200 -170.481.300 -200.376.000 -200.619.000 -129.456.000 S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 106.952.221 75.881.134 98.440.171 160.853.112 16.014.097 28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -270.000.000 -376.831.161 -300.950.027 -202.509.856 -41.656.744 28a +/- Saldo durchlaufende Posten 0 0 0 0 0 S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11, Z.28, 28a) -163.047.779 -300.950.027 -202.509.856 -41.656.744 -25.642.647 29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid. 0 0 0 0 0 S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 und Z.29) -163.047.779 -300.950.027 -202.509.856 -41.656.744 -25.642.647

MRB-GST/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Aktionsplan "Queeres Nürnberg"

hier:

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.5.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.5.2020

Antrag Die Linke vom 16.6.2020

Anlagen: Aktionsplan "Queeres Nürnberg"

Sachverhalt (kurz):

Trotz des grundrechtlich vorgeschriebenen Diskriminierungsverbots können Menschen, in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht der heterosexuellen Mehrheit angehören von Ausschlüssen, Benachteiligungen oder Diskriminierungen betroffen sein. Die Geschichte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans* und Interpersonen (LSBTIQ*) ist eine Geschichte von Ausschlüssen, aber auch von Empowerment. Nürnberg beherbergt mit den ältesten queeren Verein Deutschlands und der jährlich stattfinde Christopher Street Day im August, ist eine der größten politischen Demonstrationen der Stadt. Um gesellschaftlich zu Sichtbarkeit, Sicherheit und Wahlfreiheiten beizutragen aber auch um das umfassende Regelangebot der Kommunen für LSBTIQ*-Belange zu sensibilisieren und zu öffnen, wurde der Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ erarbeitet. Dem Stadtrat wird der bayernweit erste kommunale Aktionsplan zu LSBTIQ*-Themen vorgelegt. Beschrieben wird neben Grundinformationen zu LSBTIQ-Leben auch der Entwicklungsprozess des Aktionsplans, dem ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorausging sowie die Maßnahmen in neun Handlungsfeldern, die in den Jahren 2020 und 2021 erarbeitet wurden. Die Nürnberger Community, LSBTIQ*-Fachgremien und –Verbände waren aufgerufen, sich an dem Prozess zur Öffnung der Verwaltung zu beteiligen. Neben Formaten in Präsenz wurden auch digitale Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Entlang von neun Handlungsfeldern werden in den nächsten vier Jahren Maßnahmen zur Öffnung der Verwaltung für LSBTIQ*-Belange umgesetzt. Enthalten sind Maßnahmen, die im Arbeitsgruppenprozess entwickelt wurden sowie Maßnahmen, die die Stadtverwaltung eigeninitiativ umsetzt. Pandemiebedingt konnten nicht alle Bereich gleichermaßen Konzepte entwickeln, wie zum Beispiel die Senior*innenarbeit, der Bereich Kultur oder Schule. Hier werden künftig spezifische Beteiligungsformate angeboten und daraus neue Ideen und Maßnahmen entstehen, über die regelmäßig auf der Website berichtet werden wird. Für den Umsetzungsprozess verantwortlich ist die verwaltungsübergreifende Koordinierungsgruppe zum Aktionsplan, die Ende 2022 um zivilgesellschaftliche Akteure erweitert wird. Dies ermöglicht die Verankerung und Kommunikation zum Umsetzungsstand der Maßnahmen in der Community ebenso, wie die bedarfsgemäße Nachsteuerung bei kurzfristigen Problemlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Umsetzung einiger Maßnahmen erfordern zusätzliche finanzielle Mittel (Sachkosten). Für 2022 wurden diese von den jeweiligen Geschäftsbereichen beantragt. Benötigte Mittel für die Folgejahre 2023-2025 werden bei Bedarf jeweils von den Geschäftsbereichen beantragt. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berücksichtigung der Belange von LSBTQ* im Verwaltungshandeln trägt zur Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Sicherheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens bei.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Aktionsplan Queeres Nürnberg

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Annahme des Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ und beauftragt die Stadtverwaltung mit dessen Umsetzung und Fortschreibung.

Aktionsplan Queeres Nürnberg 1

Abbildung 1

Abbildung 2

Inhaltsverzeichnis 4 Präambel 5 Vorwort 6 1. Einleitung 9 2. Hintergrund und Auftrag 10 2.1 Vorgehen – Partizipation unter „Coronabedingungen“ 12 2.2 Der weitere Fahrplan 12 2.3 Einrichtung der Koordinierungsgruppe zum Aktionsplan Queeres Nürnberg 13 3. Maßnahmenkatalog entlang der neun Handlungsfelder 13 3.1 Kindheit, Jugend und Familie 18 3.2 Alter und Pflege 20 3.3 Leben mit Behinderung 22 3.4 Gesundheit 25 3.5 Bildung und Geschichte 27 3.6 Kultur und Freizeit 30 3.7 Migration und Integration 31 3.8 Diskriminierungsschutz und Zusammenhalt 33 3.9 Die Stadt als Arbeitgeberin 36 4. Förderung und Unterstützung der Community und freien Träger 38 5. Ausblick 40 Abkürzungsverzeichnis 42 Literaturverzeichnis

Präambel

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung.

Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.

Vorwort Ich freue mich, dem Stadtrat den ersten Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ vorlegen zu können. Nürnberg ist die erste und einzige bayerische Kommune, die einen eigenen Aktionsplan rund um die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Interpersonen vorlegt. Dieser Aktionsplan ist das Ergebnis eines Prozesses, der, unter Corona-Bedingungen, in den Jahren 2020 und 2021 von vielen engagierten Menschen aus der Zivilgesellschaft und aus der Verwaltung erarbeitet wurde. Er wird dazu beitragen, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu erhöhen, Beratungsstrukturen zu stärken, die Verwaltung zu öffnen und die Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung zu stärken. Denn Sichtbarkeit und Repräsentanz schaffen Akzeptanz und Sicherheit. Seit den Aufständen in der Nacht vom 27. zum 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street hat sich in Deutschland, in Europa und der Welt viel getan für die Gleichberechtigung. Aber auch über ein halbes Jahrhundert später und vierzig Jahre nach der ersten queeren Demo in Nürnberg können wir noch nicht von einer völligen rechtlichen wie gesellschaftlichen Gleichstellung für Personen, die nicht der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft angehören, sprechen. Jedes Jahr gibt es in Deutschland Angriffe und Übergriffe auf queere Menschen. Angegriffen, beleidigt oder diskriminiert zu werden aufgrund der eigenen Identität, des persönlichen Seins, gehört zu den furchtbarsten Erlebnissen, gegen die wir aktiv vorgehen. Das gehört zu unserer Verantwortung, aber auch zu unserem Selbstverständnis in der Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Nürnberg ist und bleibt eine bunte und diverse Stadt. Dafür stehen wir – nicht nur, wenn wir wie am 17. Mai., dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie, oder rund um den Christopher Street Day als sichtbares Zeichen am Nürnberger Rathaus die Regenbogen- fahne hissen, sondern das ganze Jahr. Ich trete zusammen mit Ihnen, mit allen Menschen in unserer Stadt für ein respektvolles und solidarisches Miteinander ein und ich bin sehr wachsam gegenüber allen Formen von Ausgrenzung, Menschenfeindlichkeit und Verächtlichmachung. Ich bin stolz auf unsere bunte und vielfältige Gesellschaft und ich weiß, dass die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein friedliches Zusammenleben aller, unabhängig von Herkunft, Religion, Sprache oder sexueller Identität, ersehnt. Wir mögen uns in vielerlei Hinsicht unterscheiden, aber wir sind alle gleichwertig, ganz so, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Die Vielfalt Nürnbergs macht die Stadt lebens- und liebenswert. Darum ist sie attraktiv für Zuzug und Tourismus. Lassen Sie uns weiter gemeinsam an dieser Vielfalt arbeiten. Der Aktionsplan ist dafür ein weiter wichtiger Baustein. Ich möchte deswegen an dieser Stelle noch einmal allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen herzlich für ihre Arbeit danken, aber auch für das langjährige Engagement für diese Stadt, für Gleichheit und ein gedeihliches Miteinander. Marcus König Oberbürgermeister Februar 2022 5

  1. Einleitung „Eine große Chance für die Vielfalt in der Stadt“, so lautete das Zitat eines Teilnehmers aus dem Beteiligungsprozess zur Erstellung des vorliegenden Aktionsplans, welches exakt die Zielsetzung und Ambitionen des Aktionsplans Queeres Nürnberg benennt. Die Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Personen (LSBTIQ*), die gesellschaftlich einen Anteil von ca. 5 bis 10% der Bevölkerung bilden, in Nürnberg in den Blick zu nehmen, das hat sich der vorliegende Aktionsplan zur Aufgabe gemacht. Die hier erarbeiteten und vorgestellten Maßnahmen wurden in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit der Nürnberger Community, Aktiven in Vereinen und Verbänden sowie Fachpersonen aus Wissenschaft und Praxis im Zeitraum 2020 und 2021 erarbeitet. Herausgekommen ist ein Paket, das lebensphasenorientiert neue Bedarfe sichtbar macht, die Vernetzung zwischen Community und Verwaltung gestärkt hat und das Angebot für queere Menschen in Nürnberg in den nächsten Jahren deutlich ausbauen wird. Mittlerweile erkennen mehr Kommunen die Arbeit zur Gleichstellung von LSBTIQ* als kommunale Aufgabe an, dennoch ist die Stadt Nürnberg bundesweit eine der wenigen Städte, die einen eigenen Aktionsplan dazu vorlegt. Ähnliche Aktionspläne haben beispielsweise die Städte Hamburg, Köln, Berlin und Bielefeld erstellt. Bayern wiederum ist das einzige Bundesland, welches auf Landesebene keinen eigenen Aktionsplan zu LSBITQ*-Themen vorlegt, dies verdeutlicht die Notwendigkeit kommunalen Handelns. Grundlage dieser Arbeit ist neben der Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen unser städtisches Verständnis einer umfassenden Antidiskriminierungsund Menschenrechtsarbeit, welche die Belange aller Bürger*innen in den Blick nimmt. Ziel ist eine Politik, die Wahlfreiheiten, Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Sie soll einen Betrag leisten zu Akzeptanz und Respekt für die Vielfalt der Bevölkerung. Gerade in einer Stadt wie Nürnberg, mit ihrer Ausrichtung entlang der Menschenrechte, ist es geboten, Aspekte von Diskriminierungserfahrungen ernst zu nehmen, Mehrfachzugehörigkeiten zu berücksichtigen und entsprechend in Aktivitäten und Gleichheitsstrategien umzusetzen. Dabei werden nicht nur die Communities als Akteure identifiziert, sondern auch die Gesamtgesellschaft in die Pflicht genommen, sich mit der Vielfalt der Stadtgesellschaft zu beschäftigen, die Fragen nach dem guten Zusammenleben gemeinsam zu bearbeiten und aktiv gegen jede Form von Diskriminierung einzustehen. Die Vielfalt Nürnbergs macht die Stadt lebens- und liebenswert. Diese zu erhalten und zu befördern ist Anspruch unseres Verwaltungshandelns. Diversität wird dabei nicht problemorientiert betrachtet, vielmehr ist die Superdiversität Nürnbergs ein Faktum. Fast die Hälfte der Bürger*innen dieser Stadt hat eine Migrationsgeschichte, ca. 40.000 queere Personen dürften hier leben, Menschen mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, vielerlei Religionszugehörigkeiten, um nur einiges zu nennen. Die Vielfalt der Stadt ist sichtbar in den Stadtvierteln, macht diese attraktiv für Zuzug und Tourismus. Auch aus diesem Grund ist Nürnberg in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Damit einhergehend sind aber auch Aushandlungsprozesse zu gemeinsamen Werten zu leisten. Dialog und Engagement sind die wesentlichen Bausteine einer erfolgreichen Vielfaltsarbeit.

Warum ist die Berücksichtigung der Belange von LSBTIQ* wichtig?

Viel zitiert sind die enormen Fortschritte, die insbesondere die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in den letzten 30 Jahren gemacht hat. Der Paragraf 175, also die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller, wurde 1994 endgültig abgeschafft, die seit 2001 mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft wurde 2017 von der Ehe für alle abgelöst und rund 95% der Bevölkerung Deutschlands findet es wichtig, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind (ADS Bund 2017). Im Bereich Trans*- und Intersexualität steht diese Rechtsentwicklung noch aus.

Diese unbestrittenen Fortschritte dürfen gleichzeitig nicht über die Lebensrealitäten hinwegtäuschen, denen Menschen, die nicht der hetero- sexuellen Mehrheitsgesellschaft entsprechen, gegenüberstehen. Dies beginnt im Kindes- und Jugendalter, wenn das Bewusstsein über die eigene Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung hervortritt und prägt den Lebensverlauf zum Beispiel in Schule, Arbeitsleben, im Vereinsleben, bei der Wohnungs- oder Arztsuche und schließlich in der Pflege oder bei der Organisation der letzten Lebensschritte. Hervorgehoben werden sollen an dieser Stelle insbesondere drei Punkte. A) Die Studie „Queeres Leben in Bayern“ Die Studie „Queeres Leben in Bayern“ aus dem Jahr 2020 wurde von der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen beauftragt, um aktuelle, regionale Daten zum Diskriminierungserleben sowie zur Beratungsinfrastruktur für LSBITQ* in einem Flächenland wie Bayern zu erheben. Die Studie bietet eine fundierte Grundlage aktueller Diskriminierungserfahrungen der LSBTIQ*-Community vor Ort. Sie bestätigt zudem die Daten der Studien des Deutschen Jugendinstituts und der Europäischen Grundrechteagentur, die regelmäßig LSBTIQ*-spezifische Erhebungen durch- führen. In der Studie „Queeres Leben in Bayern“ berichtet jede*r zweite Teilnehmer*in von Diskriminierungserfahrungen in den letzten drei Jahren in einem Lebensbereich. Dabei unterscheiden sich die Lebensbereiche jedoch durchaus hinsichtlich der Vorfälle und betroffenen Gruppen. Exemplarisch sollen einige Bereiche vorgestellt werden. Insbesondere der Bereich Schule kann als wichtiges Handlungsfeld identifiziert werden. Hier berichteten über 84% der Befragten von Beleidigungen und Mobbing, teilweise Gewalterfahrungen, bezogen auf ihre sexuelle Identität oder geschlechtliche Orientierung. Auffallend hierbei ist, dass die Beleidigungen und Gewaltandrohungen in über 90% der Fälle von Mitschüler*- innen geäußert wurden. Aber auch Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Eltern und Direktor*innen wurden benannt. Die enormen psychischen Belastungen, denen queere Jugendlichen gegenüberstehen, schlagen sich in einem vier Mal höheren Suizidrisiko nieder. Ein ebenfalls hohes Diskriminierungspotential liegt im öffentlichen Raum. Hier geben vor allem transgeschlechtliche oder geschlechterdiverse Personen Beleidi- gungen, Bedrohungen oder im schlimmsten Fall sogar Gewalterfahrungen an. Auch ein einfaches „Händchenhalten“ im Bus zwischen einem gleichgeschlechtlichen Paar kann zu einer ernsthaften Bedrohung werden. Im Bereich der Gesundheitsversorgung erleben LSBTIQ* Diskriminie- rungen, zum Beispiel negative und vorurteilsbeladene Kommentierungen in Praxen, in Krankenhäusern und Gesundheitsämtern. Regenbogen- familien gaben an, dass sie sich häufig negativen Kommentierungen sowohl durch pädagogisches Personal aber auch anderen Eltern aus- gesetzt sehen. Ein weiterer Punkt der häufig von Regenbogenfamilien geäußert wurde, war der verweigerte Zugang zu Familienrabatten, wie Familieneintritten in Zoos, Schwimmbädern und Ähnlichem. Dies belastet auch Kinder in Regenbogenfamilien. Im Berufsleben zeichnet sich ein ähnliches Bild. Hier gaben LSBTIQ*s an, beleidigt, ausgegrenzt oder lächerlich gemacht zu werden. Auch sexuell motivierte Sprüche unter Kolleg*innen tauchen häufig im Arbeitsumfeld auf. Die Studie gibt ein umfassendes Bild in Handlungsfelder, für die sich auch Kommunen verantwortlich zeichnen. Sie zeigt weiter auf, dass 95% der Befragten, die von Diskriminierung und Gewalt betroffen waren, keine Unterstützungs- angebote aufsuchten. Teils weil sie diese nicht kannten, teils auch aus mangelndem Vertrauen gegenüber den öffentlichen Stellen. www.haw-landshut.de/fileadmin/Hochschule_Landshut_NEU/Ungeschuetzt/Aktuelles/Presse/Bilder/News/2020/2020-05/PK_Studienvorstellung- QueeresBayern_AWagner.pdf (letzter Aufruf 1.12.2021) 7

B) LSBTIQ*-Rechte sind nicht verhandelbar Die Philosophin Carolin Emcke hat bereits 2016 bei der Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels den bedenkenswerten Satz geäußert: „Niemand verliert seine Rechte, wenn sie allen gewährt werden.“ Im Falle der Gleichstellung von LSBTIQ* lässt sich festhalten: Viele Rechte mussten in den letzten Jahren durch Aktivist*innen erkämpft werden. Die letzte Bundesregierung hat sich in den vergangen 16 Jahren in vielen Fällen erst nach Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht bemüht, Ungleichbehandlungen zu beenden. Fakt ist, auch heute noch werden im öffentlichen Diskurs von Parteien die Rechte von LSBTIQ* als Verhandlungsmasse genutzt. Teilweise wird die moralische Eignung von LSBTIQ* für spezifische Lebensbereiche in Frage gestellt, so zum Beispiel, wenn es um das Familienrecht und die Kindererziehung geht oder ganz banal um das Blutspendeverbot für schwule Männer. Nicht das Sexualverhalten von Personen wird hier in Augenschein genommen, sondern schwuler Sex pauschal als gefährlich verurteilt. Diese vorurteilsgeladenen, öffentlichen Polemiken tragen dazu bei, dass Menschen noch immer Beleidigungen, Diskriminierungen oder Gewalt ausgesetzt sind, dass ihre Identität und Orientierung lächerlich gemacht wird oder Eltern nach wie vor in Sorge sind, wenn ihr Kind sich bei ihnen als LSBTIQ* outet. Nicht zu unterschätzen sind auch die psychischen Folgen für Betroffene, wenn sie einem Umfeld ausgesetzt sind, welches sie nicht als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anerkennt. LSBTIQ*-Rechte sind nicht verhandelbar, sie sind Menschenrechte und damit umzusetzen, insbesondere von den Kommunen und staatlichen Stellen.

C) Betroffenheit in der Pandemie Lockdown, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren – die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie hatten und haben nach wie vor großen Einfluss auf den Alltag und das Wohlbefinden aller Menschen. Die Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld hat 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Auswirkungen der Pandemie insbesondere für LSBTIQ* in den Blick nahm. In dieser Studie wurden 255 LSBTIQ*-Initiativen befragt, dazu zählten beispielsweise Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Verbände und Vereine, die Menschen beraten, begleiten oder Bildungsveranstaltungen durchführen. Befragt nach Angaben zum Gesundheitszustand der Nutzer*innen des Angebots, vermuteten über zwei Drittel der befragten Stellen eine Verschlechterung bei ihren Nutzer*innen. Vor allem Einsamkeit, psychische Schwierigkeiten, Ängste oder Depressionen hätten zugenommen. Dies traf insbesondere Personen, die z. B. aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur wenig Menschen treffen konnten, für die Familie kein sicherer Rückzugsort ist und für die die Beratungs- und Gruppenstrukturen weggebrochen sind. Berichtet wurde zudem von einer Zunahme von Gewalterfahrungen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Raum. Auf den Privatraum entfallen mehr als die Hälfte der Meldungen, auf den öffentlichen Raum knapp ein Viertel, wobei hiervon insbesondere Betroffene von Wohnungslosigkeit, People of Colour oder Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung Opfer wurden. Für die teilnehmenden Organisationen selbst hatte die Pandemie ebenfalls Auswirkungen. In zahlreichen Fällen gingen finanzielle Mittel verloren, aber auch der Kontakt und die Einbindung von Ehrenamtlichen. Positiv war die Ausweitung mancher Angebote auf den digitalen Raum, was eine Unterstützung von Menschen, die nicht vor Ort sind, möglich gemacht hat. Deutlich wurde auch die Notwendigkeit einer sicheren Finanzierung von LSBTIQ*-Angeboten ebenso wie die Notwendigkeit von geschützten Räumen im Regelangebot der Versorgungsstrukturen wie z.B. der Unterbringung von Geflüchteten oder Menschen ohne festen Wohnsitz etc. BMH_Corona-Auswirkungen_Doppelseiten.pdf (mh-stiftung.de) (letzter Aufruf 01.12.2021)

  1. Hintergrund und Auftrag Mit der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2013 an die LSBTIQ*-Aktivistin Kasha Nabagesera begann erstmals eine kommunale Auseinandersetzung und eine Sensibilisierung zum Diskriminierungserleben von LSBTIQ*. In der Folge gründeten sich in der Stadtverwaltung Nürnberg in den Bereichen Schule, Bildung und der Menschenrechts- und Erinnerungsarbeit Arbeitsgruppen, die begannen queere Perspektiven in ihre Fachlichkeit einzubinden. Dies geschah unter Einbindung der Community und in der Vernetzung mit der Stadt Erlangen, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Technischen Hochschule Nürnberg und der Siemens AG im Arbeitskreis „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ (SOGI). Aus den Arbeitsgruppen heraus wurden jährlich Fachtage, Vernetzungs- und Fortbildungsange- bote für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte entwickelt und umgesetzt. Ein queerer Wegweiser für die Community wurde erarbeitet und es entstand die Idee, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Aktivitäten, darunter auch die Veröffentlichungen, also Flyer, Broschüren, Leitbilder und Internetansprache der Verwaltungen Erlangen und Nürnberg, zielgruppenspezifisch für LSBTIQ*-Personen in den Bereichen Familie, Jugend, Migration, Senior*innen und Personal in den Blick nahm. 2017 konnten die Ergebnisse der – durch die Stabsstelle MRB & GST der Stadt Nürnberg und des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt der Stadt Erlangen – beauftragten Studie: „Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“, vorgestellt werden. Explizit wurde beanstandet, dass es wenig bis keine aktive Kommunikation und Angebote seitens der Verwal- tungen in Richtung LSBTIQ*-Gruppen gibt, die Grundhaltung der Verwaltungen aber von Offenheit und einem Bekenntnis zu Vielfalt und zu den Menschenrechten geprägt ist. Mit Präsentation der Ergebnisse wurde verwaltungsintern in Nürnberg und in Erlangen begonnen, die Quer- schnittsaufgabe queer zu definieren, ein Stundenkontingent für eine Koordinierungsstelle LSBTIQ* in der Stabsstelle MRB & GST geschaffen und daraufhin begonnen, bis 2020 konkret Maßnahmen in den Bereichen Familie, Bildung, Migration, Diversität und Diskriminierung umzusetzen und Strukturen zu schaffen, die queere Perspektiven berücksichtigten bzw. die Community stärkten und mit der Verwaltung vernetzten. Was fehlte, war ein konzertierter, verwaltungsübergreifender Prozess, der die Berücksichtigung von queeren Belangen als Querschnittsaufgabe in allen Verwaltungsbereichen definiert. Nach der Kommunalwahl im März 2020 beauftragte schließlich die SPD-Stadtratsfraktion im Mai 2020 die Stadtverwaltung Nürnberg, einen Masterplan „Queeres Nürnberg“ zu entwickeln. Die Erarbeitung sollte mit der Community gemeinsam in einem umfassenden, parti- zipativen Prozess erfolgen und die Belange lebensphasenorientiert erfasst werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat die Stabs- stelle MRB & GST, den Bereich Kultur einbezogen, ebenso die Aktivitäten der Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin. Ein noch offener Antrag von Bündnis90/Die Grünen aus dem Jahr 2019 „Erstellung kommunaler Leitlinien für den Umgang und die Arbeit mit LGBTIQ*-Kindern und -Jugendlichen in kommunalen Einrichtungen“ wurde in die Bearbeitung des Prozesses eingebunden genauso wie der Ergänzungsantrag zum Masterplan „Queeres Nürnberg“ von DIE LINKE von Juni 2020. So haben sich aus den drei Anträgen letztlich acht Handlungsfelder definiert, die mit Zivilgesellschaft, Fachgruppen und der Verwaltung intensiv beleuchtet wurden. Die Anträge wurden verfügt an die Stabs- stelle Menschrechtsbüro & Gleichstellungsstelle unter Einbindung der Bereiche der 2. Bürgermeisterin (Kultur), Referat III (Umwelt und Gesundheit), Referat IV (Schule und Sport), Referat V (Jugend, Familie und Soziales) und dem Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht. 9

Als Handlungsfelder wurden entsprechend der Lebensphasenorientierung neun Felder erarbeitet:

  1. Kindheit, Jugend und Familie 2. Alter und Pflege 3. Leben mit Behinderung 4. Gesundheit 5. Bildung und Geschichte 6. Kultur und Freizeit 7. Migration und Integration 8. Diskriminierungsschutz und Zusammenhalt 9. Die Stadt als Arbeitgeberin

2.1 Vorgehen – Partizipation Nach der Zusammenlegung der Anträge erarbeitete MRB & GST einen Fahrplan zur Umsetzung der Maßnahmen, der im Wesentlichen drei Bearbeitungsunter „Coronabedingungen“ phasen definierte. Zunächst die Erstellung einer Übersicht der in der Verwaltung bereits bestehenden Maßnahmen, daran anschließend der Partizipationsprozess mit der Community und den Fachgremien sowie abschließend die verwaltungsinterne Erarbeitung von Maßnahmen, die bis 2025 umgesetzt werden können. Für die Phase eins fand nach der Sommerpause im Juli 2020 ein erstes Austauschtreffen mit den verantwortlichen Fachpersonen der Geschäftsbereiche, die fortan als Koordinierungsgruppe tätig waren, statt. Es wurde der Fahrplan zur Erarbeitung des Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ vorgelegt, diskutiert und beschlossen.

Herausfordernd dabei waren die Geschehnisse rund um die Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Herausfordernd deshalb, da es zu Beginn 2020 zum einen noch wenig Routinen und Möglichkeiten gab, auf digitale Formate der Bürger*innenbeteiligung auszuweichen, auch weil die Verwaltung hier zunächst noch keine entsprechenden technischen Möglichkeiten vorhielt, es zum Zweiten immer wieder Kontaktbeschränkungen und Lockdowns gab und zum Dritten regelmäßig große Teile der Verwaltung mit der Bearbeitung der Pandemie befasst waren.

Phase eins: Nach der Sommerpause 2020 wurde der Schwerpunkt zunächst auf die Konzeption und Erfassung der bereits bestehenden Aktivitäten innerhalb der Verwaltung gelegt. In diesen Zeitraum fällt die Erstellung einer eigenen Website zum Masterplan inklusive der Auflistung der bereits bestehenden Maßnahmen sowie die Entwicklung einer Onlinepartizipation mit dem zuständigen Geschäftsbereich. Die Onlinepartizipation beinhaltete einen digitalen Fragebogen für die einzelnen Handlungsfelder, der sowohl anonym als auch unter Angaben von persönlichen Daten bearbeitet werden konnte. Die teilnehmenden Personen konnten in Freitextfeldern zu den einzelnen Handlungsfeldern und einem sogenannten zusätzlichen „Wunschfeld“ ihre Anregungen an die Kommune abgeben. Ebenso erhoben wurden in der Onlinebefragung Diskriminierungserlebnisse. In diese Phase fällt zudem der Austausch mit Kommunen, die bereits einen Aktionsplan besitzen und die Bewerbung des Vorhabens in regionalen und überregionalen LSBTIQ* Arbeitskreisen.

Phase zwei: Pandemiebedingt, durch den Lockdown im Herbst 2020, sah der Fahrplan vor, Partizipationsformate und eine Auftakt- veranstaltung ursprünglich auf den Jahresbeginn 2021 zu terminieren. Durch die andauernden Corona-Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2021 und die Bundesnotbremse konnten die Präsenzformate im Frühjahr nicht umgesetzt werden, sie wurden stattdessen in den digitalen Raum verlagert. Es folgten mehrere digitale Austauschrunden mit der Community im Frühsommer 2021 und im Sommer 2021 schluss- endlich Präsenzformate wie ein Speed-Dating mit der Verwaltung, ein im Rahmenprogramm des Christopher Street Day angebotener Stadtspaziergang und der Infostand am Christohper Street Day und ein großes Netzwerktreffen mit der Community im Herbst 2021. Digital erfolgten parallel Einzelgespräche mit Aktiven und Verbänden, mit Fachgremien die regional und bundesweit tätig sind und die Onlinepartizipation mittels Fragebogen war von April bis Ende November freigeschaltet. Am Fragebogen beteiligten sich ca. 120 Personen. Zusammengenommen mit den anderen Formaten wurde eine Beteiligung von ca. 450 Personen erreicht. Häufig vertraten dabei Einzel- personen auch Gruppen, wie z.B. eine Jugendgruppe oder die Regenbogenfamiliengruppe. Nach der Sommerpause 2021 wurden die Fragebögen in der Stabsstelle MRB & GST ausgewertet und anschließend die Ergebnisse inkl. der Ergebnisse aus den Workshops und den Fachgesprächen in der Koordinierungsgruppe weitergegeben. So konnte bis Dezember 2021 die Phase drei, die Formulierung der Maßnahmen in den einzelnen Dienststellen sowie die Erarbeitung der Stadtratsvorlage erfolgen. Der gesamte Prozess wurde unter Federführung von MRB & GST, die die Steuerung der Koordinierungsgruppe innehat, umgesetzt. Presse und Öffentlichkeitsarbeit zum Aktionsplan Um ausreichend Aufmerksamkeit für den Aktionsplan zu generieren und Personen anzusprechen, mit welchen die Stadtverwaltung noch nicht vernetzt ist, wurde umfassend Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Es gab mehrere Zeitungsberichte in regionalen Medien, einen Film des bayerischen Rundfunks, Radiobeiträge und die Bewerbung auf Social-Media-Kanälen, sowohl der Stadt als auch der Community. Zusätzlich berichteten queere Medien wie Gaycon.de oder das bundes- weite Magazin www.queer.de, die auch die Termine für die Workshops und die Onlinepartizipation mitbeworben hatten. Weggebrochen sind Möglichkeiten der Bewerbung über Flyer, Postkarten, Plakate an Community-Orten oder in der Szenegastronomie. Auch Beratungsstellen, Beratungsangebote der Community waren von Schließungen während der Lockdowns betroffen, so dass auch darüber weniger Menschen erreicht werden konnten. Dieser unter Pandemiebedingungen soweit als möglich partizipativ ausgelegte Prozess trägt dazu bei, dass die Maßnahmen zielgruppen- spezifisch und bedarfsorientiert sind und sich hoffentlich möglichst alle Beteiligten darin wiederfinden. Eine Erarbeitung des Aktionsplans ohne Pandemie hätte sicherlich noch weitere Perspektiven oder die Beteiligung anderer Personengruppen ermöglicht, wie beispiels- weise die Gruppe der Senior*innen, die nur partiell erreicht wurden. Um diese Perspektive zu fassen, wird im Sommer 2022 eine eigene 11

Veranstaltung „Queeres Altern“ mit dem Seniorenamt der Stadt Nürnberg umgesetzt. Auch der Kulturbereich konnte sich durch die umfassenden Schließungen und Beschränkungen nicht wie sonst mit Angeboten und Planungen einbringen. Auch hier ist die Verwaltung zuversichtlich, dass mit Öffnung der kulturellen Betriebe und Einrichtungen weitere Aktivitäten hinzukommen.

2.2 Der weitere Fahrplan Mit Verabschiedung des Aktionsplans Queeres Nürnberg durch den Stadtrat gibt sich die Verwaltung ein definiertes Arbeitspaket bis zum Jahr 2025. Neben konkreten Aktivitäten und Maßnahmen, die umgesetzt werden, ist auch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Belangen als Querschnitt der täglichen Arbeit Inhalt des Aktionsplans. Spezifisch für den Bereich LSBTIQ* wird das Monitoring der Maßnahmen in den nächsten Jahren durch die Koordinierungsgruppe zum Aktionsplan erfolgen, parallel zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen soll sukzessive auch die Bedarfs- und Datenlage zu LSBITQ*-Belangen verbessert werden. Im Jahr 2025 steht die Evaluation des Aktionsplans an, wünschenswert wäre es, bis dahin queere Perspektiven als Querschnittsaufgabe fest in regulären Arbeitsprozessen verankert zu haben, so dass ein eigener Aktionsplan nicht mehr nötig ist.

2.3 Einrichtung der Koordinierungsgruppe Nach dem Vorbild der städtischen Koordinierungsgruppen Integration, Inklusion oder Gleichstellung wurde zur Erarbeitung des Aktionsplans nach Antragzum Aktionsplan Queeres Nürnberg stellung im Mai 2020 die „Koordinierungsgruppe Aktionsplan Queeres Nürnberg“ eingerichtet. Diese Konstruktion ermöglicht die Verankerung und bedarfsgemäße Steuerung im gesamten Verwaltungshandeln. Die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe liegt bei der Beauftragten für Diskriminierungsfragen in der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle. Jeder Geschäftsbereich entsendet eine entscheidungsbefugte Vertretung als ständiges Mitglied. Die Kernaufgaben der Koordinierungsgruppe sind die Erstellung des Aktionsplans, die Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Fortschreibung und ggf. Nachsteuerung von Maßnahmen, sollten spezifische Bedarfe offensichtlich werden. Nach Verabschiedung des Aktionsplans im Stadtrat werden die Sitzungen der Koordinierungsgruppe zwei Mal jährlich stattfinden, die Koordinierungsgruppe wird zudem erweitert um Personen aus der Zivilgesellschaft. Dies ermöglicht transparente Kommunikation über die Umsetzung der Maßnahmen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung ebenso, wie die Möglichkeit, auf Problemlagen kurzfristig in den Geschäftsbereich reagieren zu können. Die Koordinierungsgruppe ist damit Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und der Community und bindet diese in die Maßnahmenumsetzung ein.

Die Koordinierungsgruppe bestand bislang aus den Bereichen: 2. Bürgermeisterin (Kultur) Bürgerservice, Digitales und Recht Referat III (Umwelt und Gesundheit) Referat IV (Schule und Sport) Referat V (Familie, Jugend und Soziales) und die Geschäftsführung: Stabsstelle MRB & GST, Beauftragte für Diskriminierungsfragen

Eine Erweiterung um Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft wird im Hebst 2022 stattfinden.

  1. Maßnahmenkatalog entlang Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung bis 2025 umsetzen der neun Handlungsfelder und welche Aktivitäten gibt es bereits. 3.1 Kindheit, Jugend und Familie Im Aufwachsen und in der Pubertät durchleben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vielseitige Veränderungen, wobei nicht zuletzt die Herausbildung einer eigenen sexuellen Orientierung und einer geschlechtlichen Identität große Rollen spielen. Alle Jugendlichen setzen sich in der Kindheit und Jugendphase mit diesen Fragestellungen auseinander. Der Prozess der Bewusstwerdung und Akzeptanz ist gerade für queere junge Menschen als Konfrontation mit einer gesellschaftlichen Non-Konformität häufig schwierig und kann auch psychische Belastungen mit sich bringen. Bis es dann zu einem äußeren Coming-out kommt, vergehen häufig noch mehrere Jahre, wobei die jungen Menschen in dieser Phase oftmals Diskriminierungen befürchten und allzu oft auch erleben. Die Familie, der Freundeskreis, die Schule oder auch ein Umfeld in Vereinen und Verbänden sind dabei wichtige Quellen für einen Rückhalt, aber mitunter auch Orte, an denen Ablehnung besonders schmerzlich erfahren wird. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet niedrigschwellige Anlaufstellen und soll und will (Rückzugs)Räume gestalten, in denen sich alle, also auch queere junge Menschen, frei entwickeln und entfalten und Bestätigung und Selbstwirksamkeit erfahren können. Neben der Kinder- und Jugendarbeit sind auch Beratungsstellen und Kindertageseinrichtungen Orte, in denen queere Themen im Alltag eine Rolle spielen. Sei es durch spezifische Bedürfnisse von Regenbogeneltern oder durch das im Jahr 2021 beschlossene Verbot geschlechts- angleichender Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern, infolge dessen sukzessive auch intergeschlechtliche Kinder Kindertages- stätten besuchen werden. Die genannten Themen brauchen eine noch stärkere Sichtbarkeit in der pädagogischen Arbeit. Neben der weiteren Sensibilisierung und Qualifizierung der Fachkräfte gehören auch die Entwicklung und Erprobung spezifischer Angebote und die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte dazu. 13

Kinder- und Jugend und Familie

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung Erweiterung der Link-und Adressenliste zu queeren Themen unter www.nuernberg.de/internet/buendnis_fuer_familie/familienleben.html fortlaufende Aufgabe Ref V/SF mit bestehenden Ressourcen
Netzwerktreffen Regenbogenfamilien Eines der regelmäßigen Netzwerktreffen des Bündnis für Familie könnte sich dem Thema „Regenbogenfamilie“ widmen 2022 oder 2023 RefV/SF mit bestehenden Ressourcen
Fortbildung: Geschlechtsidentität und geschlechtliche Vielfalt / Das Dritte Geschlecht Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aller Träger, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten • Sensibilsierung und Wissen zum Thema geschlechtlicher und sexueller Vielfalt • Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung • Abbau von Vorbehalten oder Berührungsängsten • Stärkung der eigenen Handlungskompetenz • Kennenlernen von Fachberatungsstellen und Hilfsangeboten März/Juni 2022 Gh in Kooperation mit Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
„Frühstart” – Vielfalt bewusst leben! Kooperationsprojekt der Werkstatt Institut für Neues Lernen, des Jugendamts und der Fachstelle PEF:SB, Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg für Kita- Teams aller Träger aus dem Stadtgebiet Nürnberg: • Zuwachs an methodischer, fachlicher und persönlicher Kompetenz im Kontext von vorurteilsbewusster Erziehung • Sicherheit im Umgang mit Interkulturalität • Kompetenzerweiterung in Bezug auf Erziehungspartnerschaft mit Eltern • Stabilisierung des Teams durch teambildende Maßnahmen 31.03.2022 Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
Städtische Kindertageseinrichtungen
Mini-AG mit Fachkräften mit LSBTIQ-Hintergrund Vor einer Umsetzung pädagogischer Angebote im ersten Schritt eine Klärung zur aktuellen Arbeitssituation der B1-Fachkräfte: Akzeptanz in Kollegium und Elternschaft, Interaktion mit Kindern und evtl. besondere Herausforderungen und spezfische Themen. Ziel: Wissen über die Arbeitssituation von queeren MA im Fachbereich und Umgang von Teams und Elternschaft sowie Ableitung von notwendigen Maßnahmen sowohl als Arbeitgeberin als auch Träger von Kitas 2022 J/B1 mit bestehenden Ressourcen
Gesprächsforen zur Wissensvermittlung und Sensibilisierung Fachkräfte Verschiedene Angebotsformate: Interviews, Kurzreferate u. w. zu den Unterschieden und Bedarfen von LSBTIQ* und Handlungsstrategien für den professionellen Umgang, offene Einladung für Führungskräfte und Beschäftigte. Ziel: Abbau von Berührungsängsten, Schaffung von Verhaltensankern, erste Ansätze für den pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt. 2023 J/B1 mit bestehenden Ressourcen
AG/Konzeptionswerkstätten Weiterentwicklung der Pädagogik der Vielfalt mit Schwerpunkt LSBTIQ* im Rahmen des lebensweltorientierte Ansatzes. Ziel: Überprüfung der Rahmenkonzeption und den darin enthaltenen Prinzipien der Lebensweltorientierung hinsichtlich der pädagogsichen Standards und Angebote und Erweiterung bzw. Inensiveirung bzgl. Umgang mit Vielfalt 2024 J/B1 mit bestehenden Ressourcen
Fortbildungen Sensibler Umgang mit Geschlechtervielfalt bzw. Vielfalt der sexuellen Orientierung und Möglichkeiten der Umsetzung im pädagogischen Alltag der Kitas. Ziel: Auf Basis bestehender Konzepte wie Anti- Bias-Ansatz und Programmen wie frühstart Seminare für Kita-Fachkräfte mit Theorie-Praxis-Transfer zum Sicheren Umgang mit sexueller Vielfalt bei Kindern und Familien im pädagogischen Kita-Alltag 2025 J/B1 in Koop. PEF:SB Zusätzliche finanzielle Mittel

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Kinder- und Jugendarbeit, präventive Jugendhilfe Sexuelle Vielfalt in der Jugendarbeit Fortbildungsangebot für Mitarbeitende des Referats für Jugend, Familie und Soziales 14.02.2022 MRB/Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen der Stadt Nürnberg und Fachkräfte sozialer Berufe aller Träger Zielsetzungen: • Sensibilisierung und Wissen zum Thema sexuelle Orientierung und Identität • Wissen um rechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes • Gewinnen von Souveränität im Umgang mit demT hema/Stärkung der Handlungkompetenz • Kennenlernen von Fachberatungsstellen und Expert/-innen in der Region • Anknüpfungspunkte für die Berufspraxis bewusst und aktiv gestalten Geschlechtssensible Pädagogik und Erziehung: Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aus Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen 24.03.2022 Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen Starke Mädchen im Fokus der Offenen Kinder- und Jugend arbeit aller Träger, die mit Kindern im Grundschulalter arbeiten Ziele: • Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen • Wissen zur Unterscheidung der Begriffe „gender”, „sex”, „doing gender” • Erkundung der Lebenslage von Mädchen im Grundschulalter • Kennenlernen von Konzepten der gen dersensiblen Pädagogik und Erziehung • Reflexion der pädagogischen Haltung und der eigenen geschlechtlichen Identität Geschlechtssensible Pädagogik und Erziehung: Fortbildungsangebot für Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aus Kindertages- 18.03.2022 Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen Starke Jungs im Fokus einrichtungen und Einrich tungen der Offenen Kinder- und Jugend arbeit aller Träger, die mit Kindern im Grundschulalter arbeiten Ziele: • Erwerb von Genderkompetenz (Genderwissen & Gendersensibilität) • Basiswissen, rechtliche Grundlagen, Begrifflichkeiten • Geschlechtsspezifische Sozialisation von Jungen • Identitätsentwicklung im Kindergartenalter • Arbeit an Praxisbeispielen und Entwick lung von Praxisprojekten (Räumlichkeiten, Organisation, Team, Eltern, Kinder und vieles mehr) • Eigene Rolle und Selbstreflexion in diesem Kontext Fortbildungen Bereichsintern für alle Fachkräfte finden Fortbildungen zu Lebenslagen und Anriss 2022/2023 J/B2-5 in Abstimmung mit J/B2, Beauftragte Fortbildungsmittel ca.2.000 € spezifischer Themen von LSBTIQ*-Personen statt für Diskriminierungsfragen/MRB + PEF:SB für zwei Jahre und bestehende Personalressourcen Kontaktaufbau Interessierte Mitarbeiter*innen aus der OKJA und Ehrenamtliche und Hauptamtlichen 2022/2023 J/B2-5 in Abst. mit J/B2 und Beauftragte für mit bestehenden Ressourcen aus dem LSBTIQ* – Umfeld in Nürnberg lernen sich kennen – Fachaustausch Diskriminierungsfragen/MRB und PEF:SB Erste Angebote für LSBTIQ* – Bedarfserhebung und Abstimmung zu ersten Angeboten und Realisierung in Einrichtungen 2022/2023 J/B2-5 mit bestehenden Ressourcen Personen in Einrichtungen der OKJA in Koop. mit Jugendinitiativen LSBTIQ* 15

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Kinder- und Jugendarbeit, präventive Jugendhilfe
Sexuelle Vielfalt in der Jugendarbeit Fortbildungsangebot für Mitarbeitende des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg und Fachkräfte sozialer Berufe aller Träger Zielsetzungen: • Sensibilisierung und Wissen zum Thema sexuelle Orientierung und Identität • Wissen um rechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes • Gewinnen von Souveränität im Umgang mit demT hema/Stärkung der Handlungkompetenz • Kennenlernen von Fachberatungsstellen und Expert/-innen in der Region • Anknüpfungspunkte für die Berufspraxis bewusst und aktiv gestalten 14.02.2022 MRB/Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
Geschlechtssensible Pädagogik und Erziehung: Starke Mädchen im Fokus Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aus Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugend arbeit aller Träger, die mit Kindern im Grundschulalter arbeiten Ziele: • Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen • Wissen zur Unterscheidung der Begriffe „gender”, „sex”, „doing gender” • Erkundung der Lebenslage von Mädchen im Grundschulalter • Kennenlernen von Konzepten der gen dersensiblen Pädagogik und Erziehung • Reflexion der pädagogischen Haltung und der eigenen geschlechtlichen Identität 24.03.2022 Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
Geschlechtssensible Pädagogik und Erziehung: Starke Jungs im Fokus Fortbildungsangebot für Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte aus Kindertages- einrichtungen und Einrich tungen der Offenen Kinder- und Jugend arbeit aller Träger, die mit Kindern im Grundschulalter arbeiten Ziele: • Erwerb von Genderkompetenz (Genderwissen & Gendersensibilität) • Basiswissen, rechtliche Grundlagen, Begrifflichkeiten • Geschlechtsspezifische Sozialisation von Jungen • Identitätsentwicklung im Kindergartenalter • Arbeit an Praxisbeispielen und Entwick lung von Praxisprojekten (Räumlichkeiten, Organisation, Team, Eltern, Kinder und vieles mehr) • Eigene Rolle und Selbstreflexion in diesem Kontext 18.03.2022 Ref. V/PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
Fortbildungen Bereichsintern für alle Fachkräfte finden Fortbildungen zu Lebenslagen und Anriss spezifischer Themen von LSBTIQ*-Personen statt 2022/2023 J/B2-5 in Abstimmung mit J/B2, Beauftragte für Diskriminierungsfragen/MRB + PEF:SB Fortbildungsmittel ca.2.000 € für zwei Jahre und bestehende Personalressourcen
Kontaktaufbau Interessierte Mitarbeiter*innen aus der OKJA und Ehrenamtliche und Hauptamtlichen aus dem LSBTIQ* – Umfeld in Nürnberg lernen sich kennen – Fachaustausch 2022/2023 J/B2-5 in Abst. mit J/B2 und Beauftragte für Diskriminierungsfragen/MRB und PEF:SB mit bestehenden Ressourcen
Erste Angebote für LSBTIQ* – Personen in Einrichtungen der OKJA Bedarfserhebung und Abstimmung zu ersten Angeboten und Realisierung in Einrichtungen in Koop. mit Jugendinitiativen LSBTIQ* 2022/2023 J/B2-5 mit bestehenden Ressourcen
Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Vertiefte Fortbildungen Qualifizierung zu spezifischen Themen der jungen Menschen, um Bedarfe adäquat berücksichtigen zu können.
ung zu spezifischen Themen der jungen Menschen, um Bedarfe adäquat htigen zu können. 2023/2024 J/B2-5 in Abst. mit J/B2 + Beauftragte für Diskriminierungsfragen/MRB und PEF:SB Fortbildungsmittel ca. 2.000 € für zwei Jahre + bestehende Personalressourcen
Verstetigung/Ausbau der Angebote Themen von LSBTIQ*-Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden systematisch in allen Abteilungen bei J/B2 in die Angebote aufgenommen Ziele: Pädagogisch be- treute offene Angebote, selbstverwaltete Angebote und spezfische Informations- und Beratungsangebote sind bedarfsgerecht installiert und werden gut angenommen on LSBTIQ*-Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden systematisch bteilungen bei J/B2 in die Angebote aufgenommen Ziele: Pädagogisch be- 2024/2025 J/B2-5 in Abst. mit J/B2 + Beauftragte für Diskriminierungsfragen/MRB und PEF:SB mit bestehenden Ressourcen + ggf. für die Etablierung zusätzlicher
Angebote Finanzmittel in Höhe von ca. 10.000 €/Jahr gs. ca. 20.000 €
Konzeptionelle Festlegung Aktualisierung konzeptioneller Grundlagen zu Zielgruppen, Grundprinzipien und Handlungsfeldern und Erstellung von Leitlinien 2025 ff J/D, J/B2, J/B2-5 mit bestehenden Ressourcen
Konzeptionelle Festlegung
Pädagogischer Alltag Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ ) Heilpädagogische Gruppen: in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen werden diese für queere Themen und Lebensweisen sensibilisiert und geöffnet. Stärkung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, Beratung der Eltern. Feldkompetenz bereits vorhanden. Vermittlung an Fachberatungsstellen. Fortbildungen der Mitarbeitenden im Rahmen des Personalentwicklungsprozesses. stetig, bei Bedarf J/B3 mit bestehende Ressourcen
Fachdienst Adoption: Das Jugendamt Nürnberg unterstützt die Verkürzung der Adoptions- pflege bei Stiefelternadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare auf 6 Monate. Infoveranstaltungen für queere Zielgruppen. stetig, bei Bedarf J/B3 mit bestehende Ressourcen
Fachstelle Vollzeitpflege: Infoveranstaltungen, Bewerbungen als Pflegeeltern durch alle Menschen allen Geschlechtes bereits seit Jahren üblich. Infoveranstaltungen für Pflegeeltern sollen angeboten werden. stetig, bei Bedarf J/B3 mit bestehende Ressourcen
Ambulante Hilfen: Feldkompetenz bereits vorhanden durch Begleitung von Jugendlichen im Rahmen der ambulanten Hilfen z. B. bei Geschlechtsangleichung. In allen Bereichen sollen die Dokumente entsprechend angepasst werden. stetig, bei Bedarf J/B3 mit bestehende Ressourcen
mente entsprechend angepasst werden.
Erstellung gendergerechte Fragebögen für Stiefadoptionen Fachdienst Adoption: Im gemeinsamen Fachdienst Adoption der Jugendämter Nürnberg, Fürth, Erlangen und Nürnberger Land werden die für Stiefadoptionen relevanten Fragebögen und Formulare gendergerecht gestaltet. Eine Änderung weiterer Fragebögen (Vorlagen des BLJA) wird an das BLJA adressiert. 2022/2023 J/B3 mit bestehende Ressourcen

b) bereits bestehende Maßnahmen Kindertageseinrichtungen • Reflexion von Rollenverhalten und Rollenerwartungen in der täglichen Arbeit. Die Aufgabe besteht darin, dass Kinder Rollen- und Rollen- erwartungen reflektieren und weiterentwickeln, Akzeptanz und Offenheit gegenüber Vielfalt ausbilden, aber auch ein Bewusstsein und eine innere Freiheit und Entscheidungsmöglichkeit für eigene Interessen, Fähigkeiten und Neigungen entwickeln. Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungsberatung, Familienbildung • Konzept zur Mädchenarbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • Leitbild der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Geschlechtsspezifische Pädagogik und Gender als inhaltliche Schwerpunkte; Unterstützung junger Menschen bei eigenen Lebens- und Beziehungsentwürfen • sozialräumlich orientierte Umsetzung der Konzepte der dezentralen Einrichtungen • Planungs- und Reflexionsschema für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • Jugendhilfeplanung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Geschlechtsspezifische OKJA, Gender und Diversity sind als Grundprinzipien und Handlungsfelder definiert; verbindliche Planungsvorgabe durch Beschluss JHA 09/2017 • Gleichstellungsaktionsplan Stadt Nürnberg: Zielsetzungen sind die geschlechtsheterogene paritätische Zusammensetzung der Mitarbeiter*- innenteams; Kompetenzen in geschlechtsreflektierter Pädagogik als Anforderungsmerkmal • Regionale Mädchenfachtage: Fachveranstaltungen mit geschlechtsspezifischen Inhalten; z.B. Geschlechtervielfalt „be(come) a girl*“ 2019 • Vernetzungen und Mitarbeit in diversen lokalen, regionalen und überregionalen Netzwerken und Gremien • Angebote der Mädchenarbeit: gemeinsame Projekte und Angebote im Rahmen geschlechtsreflektierter Mädchenarbeit von Einrichtungen OKJA in Kooperation mit JaS u.a., z.B. Berufe-Infotag für Mädchen*, Mädchen*Camp, Instagram mia-nuernberg, • Aufbau und Verstetigung von Angeboten in Einrichtungen der OKiJA mit und für jungen Menschen, die sich als queere Personen definieren oder einordnen wollen. Stab Familie im Referat für Jugend, Familie und Soziales • Regelmäßige Berichte mit Regenbogenfamilien im Blog des Bündnisses für Familie • Veranstaltungen für Regenbogenfamilien zu Adoption & Pflegeelternschaft • Berichte von Regenbogenfamilien im Familienbericht des Bündnisses für Familie Fachstelle „Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)“ im Referat für Jugend, Familie und Soziales • Fortbildung „Sexuelle Vielfalt in der Jugendarbeit“ 17

3.2 Alter und Pflege Homo- und Bisexualität sowie Transgender wurden in Deutschland gesellschaftlich lange Zeit geächtet oder sogar repressiv durch den Staat behandelt. Bis 2021 wurden bei intersexuellen Kindern bei der Geburt geschlechtsangleichende Operationen vorgenommen. Bis 1994 waren sexuelle Handlungen zwischen Männern in der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Bis 1993 führte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität auf der Liste von Seuchen, Krankheiten und Epidemien. Angehörige der LSBTIQ* Community, die in dieser Zeit sozialisiert wurden, haben oftmals gelernt, ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität zu verstecken und nur heimlich auszuleben oder nur dem engsten Familien- und Freundeskreis zu offenbaren. Die Erfahrungen von individueller und gesellschaftlicher Diskriminierung, Tabuisierung und strafrechtlicher Verfolgung sind für diese Generationen prägend. Menschen, die es trotz dieser widrigen Umstände geschafft haben, sich zu outen und zu emanzipieren, befürchten im Alter oftmals einen Verlust ihrer Identität und abermalige Ablehnungen und Vorbehalte, wenn etwa der Pflegebedarf einen Einzug in heteronormativ geprägte Pflegeeinrichtungen erfordert.

Durch die fehlenden Rechte zur Heirat und Adoption war für viele queere Menschen lange Jahre eine Familienbildung mit Kindern nicht möglich, so dass Wahlfamilien und Freundeskreise zentrale soziale Bezüge waren und sind. Heteronormative Strukturen, die soziale Bindungen, finanzielle Sicherheit und Versorgung im Alter sicherstellen, waren für queere Personen früher nicht gegeben und sind auch heute nur eingeschränkt möglich. Insofern sind lokale Sorgestrukturen und Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe im Alter auch und gerade für ältere queere Menschen besonders wichtig. Lesben, schwule, bisexuelle, transgender*, intersexuelle* und queere Menschen benötigen im Alter eine diskriminierungsfreie, sensible und bedürfnisorientierte Umgebung. Nach wie vor sind öffentliche Anstrengungen gegen Diskriminierung und zur Förderung von Toleranz und Anerkennung der Lebensleistung dieser Senior*innen von Nöten. Daneben braucht es sowohl konkrete Orte, um sich zu begegnen und Netzwerke aufzubauen, als auch Pflegeeinrichtungen, die die Menschen kompetent, empathisch und mit einer entsprechenden Diversitätssensibilität betreuen und pflegen.

Alter und Pflege Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Fachtag LSBTIQ* und Alter Es soll ein Fachtag zur Bedarfserhebung für offene Angebote und pflegerische Versorgung 15.07.2022 SenA/MRB mit bestehenden Ressourcen durchgeführt werden. Ziel ist weiter die Sensibilisierung der Träger der Altenhilfe und -pflege für spezifische Belange. (TN: queere Öffentlichkeit, Wohlfahrtsverbände mit Einrichtungen der offenen Seniorenarbeit und Pflege, Seniorennetzwerke, Altenclubleiter). Nutzung der Pflegekonferenz zur Sensibilisierung In der Pflegekonferenz soll als TOP diskutiert werden, was in der Pflege notwendig ist um ein in Planung, SenA/1 mit bestehenden Ressourcen für die Zielgruppe Klima des Respekts, der Akzeptanz und Offenheit im Bezug auf LSBTIQ*- Lebensbezüge zu Anfang 2023 entwickeln. Daraus sollen Umsetzungsmöglichkeiten auf Einrichtungsebene abgeleitet werden nach Fachtag Finanzielle Förderung von quartiersbezogenen Im Rahmen des sog. Trägerbudgets des Seniorenamts besteht die Möglichkeit, Aktivitäten verstetigt SenA/2 mit bestehenden Ressourcen Initiativen/Aktivitäten im thematischen Rahmen von LSBTIQ* zu fördern (z.B. AIDS-Hilfe, Empowerment queere Senior*innen). Vernetzung mit lokalen LSBTIQ*-Communities Im Rahmen der Neuausrichtung des Seniorentreffs Bleiweiß soll der Kontakt zu lokalen in Planung SenA/3 mit bestehenden Ressourcen zum Thema Alter Communities/Initiativen hergestellt werden, um gemeinsam zielgruppenorientierte Angebote ab 2022 bzw. Selbsthilfe- und Freizeitgruppen zu planen und umzusetzen. Initiierung eines Besuchsdienstes spezifisch Der Bedarf an ehrenamtlichen Besucher*innen für queere Senior*innen wird über die in Planung, SenA/2 mit bestehenden Ressourcen für queere Senior*innen Communities konkret erfragt und die Ehrenamtlichen-Akquise des SenA sucht passende Anfang 2023 engagierte Hausbesucher*innen nach Fachtag Schaffung von baulichen Strukturen Konzipierung von Neubauten sieht kleinere Wohnegemeinschaften für max. 15 Personen vor, 2022–2029 NüSt/WL mit bestehenden Ressourcen die schnell auf unterschiedliche Bedarfe reagieren. Sensibilisierung und Aufklärung a) Diversitätsensible Pflege durch regelmäßige Schulungen, a) jährlich NüSt mit bestehenden Ressourcen b) Informationsvorträge und Podiumsdiskussionen schaffen b) Veranstaltung c) Kooperationen aufbauen, Know-How sicherstellen. Altern ohne Grenzen c) regelmäßig b) bereits bestehende Maßnahmen • Vernetzung von Nürnberg Stift mit der regionalen LSBTIQ*-Community • LSBTIQ*-offene Kommunikation im Leitbild und den Broschüren von Nürnberg Stift • Finanzielle Förderung von quartiersbezogenen Initiativen und Aktivitäten durch das Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt 19

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Fachtag LSBTIQ* und Alter Es soll ein Fachtag zur Bedarfserhebung für offene Angebote und pflegerische Versorgung durchgeführt werden. Ziel ist weiter die Sensibilisierung der Träger der Altenhilfe und -pflege für spezifische Belange. (TN: queere Öffentlichkeit, Wohlfahrtsverbände mit Einrichtungen der offenen Seniorenarbeit und Pflege, Seniorennetzwerke, Altenclubleiter). 15.07.2022 SenA/MRB mit bestehenden Ressourcen
Nutzung der Pflegekonferenz zur Sensibilisierung für die Zielgruppe In der Pflegekonferenz soll als TOP diskutiert werden, was in der Pflege notwendig ist um ein Klima des Respekts, der Akzeptanz und Offenheit im Bezug auf LSBTIQ*- Lebensbezüge zu entwickeln. Daraus sollen Umsetzungsmöglichkeiten auf Einrichtungsebene abgeleitet werden in Planung, Anfang 2023 nach Fachtag SenA/1 mit bestehenden Ressourcen
Finanzielle Förderung von quartiersbezogenen Initiativen/Aktivitäten Im Rahmen des sog. Trägerbudgets des Seniorenamts besteht die Möglichkeit, Aktivitäten im thematischen Rahmen von LSBTIQ* zu fördern (z.B. AIDS-Hilfe, Empowerment queere Senior*innen). verstetigt SenA/2 mit bestehenden Ressourcen
Vernetzung mit lokalen LSBTIQ*-Communities zum Thema Alter Im Rahmen der Neuausrichtung des Seniorentreffs Bleiweiß soll der Kontakt zu lokalen Communities/Initiativen hergestellt werden, um gemeinsam zielgruppenorientierte Angebote bzw. Selbsthilfe- und Freizeitgruppen zu planen und umzusetzen. in Planung ab 2022 SenA/3 mit bestehenden Ressourcen
Initiierung eines Besuchsdienstes spezifisch für queere Senior*innen Der Bedarf an ehrenamtlichen Besucher*innen für queere Senior*innen wird über die Communities konkret erfragt und die Ehrenamtlichen-Akquise des SenA sucht passende engagierte Hausbesucher*innen in Planung, Anfang 2023 nach Fachtag SenA/2 mit bestehenden Ressourcen
Schaffung von baulichen Strukturen Konzipierung von Neubauten sieht kleinere Wohnegemeinschaften für max. 15 Personen vor, die schnell auf unterschiedliche Bedarfe reagieren. 2022–2029 NüSt/WL mit bestehenden Ressourcen
Sensibilisierung und Aufklärung a) Diversitätsensible Pflege durch regelmäßige Schulungen, b) Informationsvorträge und Podiumsdiskussionen schaffen c) Kooperationen aufbauen, Know-How sicherstellen. a) jährlich b) Veranstaltung Altern ohne Grenzen c) regelmäßig NüSt mit bestehenden Ressourcen

3.3 Leben mit Behinderung Menschen mit und ohne Behinderung haben das gleiche Bedürfnis, die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ausleben zu können. In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist hier durchaus einiges erreicht worden. So gibt es unter anderem Informationsmaterialien in Leichter Sprache für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie spezielle Fortbildungsangebote für Fachkräfte. Dessen ungeachtet haben es Menschen mit Behinderung auch heute noch besonders schwer, ihre sexuelle Orientierung ausleben zu können. Dies gilt für Sexualität im Allgemeinen und für eine von der Heteronormativität abweichende Orientierung und Identität im Speziellen. Wenn Menschen mit Behinderung in Einrichtungen leben, ist das Ausleben von LSBTIQ*-Bedürfnissen mitunter besonders erschwert. So ist die Privatsphäre in stationären Einrichtungen trotz aller Bemühungen nicht vergleichbar mit dem eigenständigen Leben in einer Wohnung und sind Kontaktmöglichkeiten zu Gleichgesinnten schwieriger.

Doch auch außerhalb von Einrichtungen ist der Anschluss an Gleichgesinnte für Menschen mit Behinderung vielfach zusätzlich erschwert. Insbesondere die technische und bauliche Barrierefreiheit findet bei Angeboten und Veranstaltungen häufig noch zu wenig Berücksichtigung.

Eine Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse und potenziellen Mehrfachdiskriminierungen von queeren Menschen mit Behinderung sind hier Anknüpfungspunkte, wozu auch zu vertiefende Vernetzungen lokaler Akteure, sowie Beratungsangebote gehören.

Leben mit Behinderung Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Barrierefreie Angebote für LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Gespräche mit Beratungsstellen und Einrichtungen, die (Beratungs-)Angebote für LSBTIQ* ab 2022 SHA (Inklusionsbeauftragte) mit bestehende Ressourcen Menschen zur Verfügung stellen zu und Werbung für eine Berücksichtigung der Bedarfe von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung. • Sensibilisierung • Angebote und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar machen • Betroffene und Interessierte haben Zugang zu Informationen und Angeboten. Sensibilisierung für die Bedarfe von LSBTIQ* Jugendlichen Gespräche mit Ansprechpartner*innen von Einrichtungen oder Initiator*innen von Treffpunk ab 2022 SHA (Inklusionsbeauftragte) mit bestehenden Ressourcen mit Behinderung angeboten für LSBTIQ*-Jugendliche • Werbung für eine Berücksichtigung der Bedarfe von LSBTI*-Jugendlichen mit Behinderung . • Angebote und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar machen • Betroffene und Interessierte haben Zugang zu Informationen undA ngeboten. Sensibilisierung für LSBTIQ* Themen von Selbsthilfeträgern • In Zusammenarbeit mit einer*einem Mitarbeiter*in des Menschenrechtsbüros Gespräch ab 2023 SHA (Inklusionsbeauftragte), MRB mit bestehenden Ressourcen im Bereich Inklusion von Menschen mit Behinderung mit KISS • Initiierung eines Treffens mit Vertreter*innen der LSBTIQ* Community Austausch zwischen LSBTIQ* Community und Behindertenrat Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) lädt eine*n oder mehrere Vertreter*innen aus ab 2022 BRN, SHA, MRB, Akteure der LSBTIQ* Community mit bestehende Ressourcen der LSBTIQ* Community in eine öffentliche Sitzung des BRN-Plenums ein. Alternativ ist auch vor- stellbar, dass Mitglieder des BRN für einen Austausch von der Community eingeladen werden. Sensibilisierung von städtischen Mitarbeitenden in der Mitarbeitende in der städtischen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren 2023 SHA (Inklusionsbeauftragte), Schulung durch mit bestehende Ressourcen Beratung für Menschen mit Behinderung für die Bedarfe Angehörigen sind über Themen des queeren Lebenszusammenhangs informiert und für die Externe von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Belange von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung sensibilisiert. Beratung von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Mitarbeitende in der städtischen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren An- 2024 SHA, Kooperation mit Anlaufstellen und Akteuren mit bestehende Ressourcen gehörigen beraten auch LSBTIQ* Menschen mit Behinderung. Hierzu sind sie über die Akteurs- aus der LSBTIQ* Community landschaft informiert und mit Vertreter*innen der Anlaufstellen in der Stadtgesellschaft vernetzt. Information Die Ermittlung und Benennung von Lebens- und Problemlagen von LSBTIQ* Menschen mit MRB, Koordinierungsgruppe Inklusion, SHA, BRN mit bestehende Ressourcen Behinderung oder Beeinträchtigung wird Teil des städtischen Inklusionsprozesses. Hierzu wird ein Runder Tisch initiiert, um mögliche Lücken zu identifizieren und den Prozess ab 2023 MRB, Koordinationsgruppe Inklusion, SHA, BRN, mit bestehenden Ressourcen des Lückenschluss zu sturkturieren und zu organisieren. Akteure aus der Community + zusätzliche finanzielle Mittel Eine Möglichkeit den Lückenschluss voranzutreiben ist die Ausrichtung einer Veranstaltung, ab 2024 MRB, Koordinationsgruppe Inklusion, SHA, BRN, mit bestehenden Ressourcen wie z.B. eines Fachtags oder Workshops. Bei diesem werden Konzepte und Beispiele guter Akteure aus der Community, weitere Akteure, + zusätzliche finanzielle Mittel Praxis zum Thema LSBTIQ* und Behinderung aus unterschiedlichen Lebensbereichen wie z. B. interessierte Bevölkerung Arbeit, Bildung oder Wohnen erarbeitet und gesammelt. 21

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Barrierefreie Angebote für LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Gespräche mit Beratungsstellen und Einrichtungen, die (Beratungs-)Angebote für LSBTIQ* Menschen zur Verfügung stellen zu und Werbung für eine Berücksichtigung der Bedarfe von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung. • Sensibilisierung • Angebote und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar machen • Betroffene und Interessierte haben Zugang zu Informationen und Angeboten. ab 2022 SHA (Inklusionsbeauftragte) mit bestehende Ressourcen
Sensibilisierung für die Bedarfe von LSBTIQ* Jugendlichen mit Behinderung Gespräche mit Ansprechpartner*innen von Einrichtungen oder Initiator*innen von Treffpunk angeboten für LSBTIQ*-Jugendliche • Werbung für eine Berücksichtigung der Bedarfe von LSBTI*-Jugendlichen mit Behinderung . • Angebote und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar machen • Betroffene und Interessierte haben Zugang zu Informationen undA ngeboten. ab 2022 SHA (Inklusionsbeauftragte) mit bestehenden Ressourcen
Sensibilisierung für LSBTIQ* Themen von Selbsthilfeträgern im Bereich Inklusion von Menschen mit Behinderung • In Zusammenarbeit mit einer*einem Mitarbeiter*in des Menschenrechtsbüros Gespräch mit KISS • Initiierung eines Treffens mit Vertreter*innen der LSBTIQ* Community ab 2023 SHA (Inklusionsbeauftragte), MRB mit bestehenden Ressourcen
Austausch zwischen LSBTIQ* Community und Behindertenrat Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) lädt eine*n oder mehrere Vertreter*innen aus der LSBTIQ* Community in eine öffentliche Sitzung des BRN-Plenums ein. Alternativ ist auch vor- stellbar, dass Mitglieder des BRN für einen Austausch von der Community eingeladen werden. ab 2022 BRN, SHA, MRB, Akteure der LSBTIQ* Community mit bestehende Ressourcen
Sensibilisierung von städtischen Mitarbeitenden in der Beratung für Menschen mit Behinderung für die Bedarfe von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Mitarbeitende in der städtischen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sind über Themen des queeren Lebenszusammenhangs informiert und für die Belange von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung sensibilisiert. 2023 SHA (Inklusionsbeauftragte), Schulung durch Externe mit bestehende Ressourcen
Beratung von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung Mitarbeitende in der städtischen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren An- gehörigen beraten auch LSBTIQ* Menschen mit Behinderung. Hierzu sind sie über die Akteurs- landschaft informiert und mit Vertreter*innen der Anlaufstellen in der Stadtgesellschaft vernetzt. 2024 SHA, Kooperation mit Anlaufstellen und Akteuren aus der LSBTIQ* Community mit bestehende Ressourcen
Information Die Ermittlung und Benennung von Lebens- und Problemlagen von LSBTIQ* Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung wird Teil des städtischen Inklusionsprozesses. MRB, Koordinierungsgruppe Inklusion, SHA, BRN mit bestehende Ressourcen
Hierzu wird ein Runder Tisch initiiert, um mögliche Lücken zu identifizieren und den Prozess des Lückenschluss zu sturkturieren und zu organisieren. ab 2023 MRB, Koordinationsgruppe Inklusion, SHA, BRN, Akteure aus der Community mit bestehenden Ressourcen + zusätzliche finanzielle Mittel
Eine Möglichkeit den Lückenschluss voranzutreiben ist die Ausrichtung einer Veranstaltung, wie z.B. eines Fachtags oder Workshops. Bei diesem werden Konzepte und Beispiele guter Praxis zum Thema LSBTIQ* und Behinderung aus unterschiedlichen Lebensbereichen wie z. B. Arbeit, Bildung oder Wohnen erarbeitet und gesammelt. ab 2024 MRB, Koordinationsgruppe Inklusion, SHA, BRN, Akteure aus der Community, weitere Akteure, interessierte Bevölkerung mit bestehenden Ressourcen + zusätzliche finanzielle Mittel

3.4 Gesundheit Die Belange von LSBTIQ* im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge wie auch der Gesundheitsversorgung sind heterogen, fest steht jedoch insbesondere der Handlungsbedarf im Bereich der Sensibilisierung und Fortbildung. Bis 1993 galt bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität als Krankheit. Transsexualität wird auch weiterhin von der WHO als „Störung der Geschlechtsidentität“ geführt und eine Transition (Geschlechtsangleichung) ist in Deutschland nach wie vor mit hohen Hürden und verbindlichen psychologischen Gutachten verbunden. Diese Praxis wird sich vermutlich im Laufe der nächsten vier Jahre ändern, da Erleichterungen im Transitionsverfahren im Koalitionsvertrag benannt wurden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit galt kaum für Menschen uneindeutigen Geschlechts. Mit dem Verbot der geschlechtszuweisenden Operationen im März 2021 zeigt sich hier ein besonderer Bedarf an gesundheitlicher Aufklärung.

Mit den vorgelegten Maßnahmen wollen wir die Versorgungs- und Vorsorgestruktur für LSBITQ*-Personen in Nürnberg deutlich verbessern. Vorgesehen sind Schulungen und Fortbildungen, insbesondere rund um das Thema geschlechtliche Vielfalt und drittes Geschlecht. Nur gut aufgeklärte Hebammen, Ärzt*innen oder Fachkräfte in Schwangerenberatungsstellen etc. können Eltern umfassend beraten.

In den Blick genommen werden soll auch die Gesundheitsförderung von jungen Menschen, die insbesondere im LSBTIQ*-Bereich von einer höheren Suizidalität betroffen sind. Gesundheitsaufklärung kann einen Hebel darstellen, hier Wissen und Beratung zu vermitteln und positiv zu wirken.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit als einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Mit den hier gelisteten Maßnahmen sollen in den nächsten fünf Jahren Versorgungsund Vorsorgelücken geschlossen und ggf. neu auftretende Bedarfe eruiert werden, hier sehen wir unseren Wirkungsauftrag.

Zu der Diskussion der Gesundheit gehört auch die Thematisierung der Wohnsituation. Unsichere und nicht bezahlbare Wohnverhältnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Probleme. In der extremsten Form wirkt sich Wohnungslosigkeit negativ auf die Gesundheit aus. Daher sollen auch spezifische Angebote für wohnungs- bzw. obdachlose Menschen mit LSBTIQ*-Hintergrund erprobt werden.

Gesundheit Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Infoveranstaltung an städt. Kliniken zu Gesundheit Zielsetzungen: ab 2022 Gh/GF mit bestehende Ressourcen und geschlechtlicher Vielfalt • Wissen zu rechtlichen Grundlagen • Aufklärung und Sensibiliserung zum Themenfeld • Erwerb des sensiblen Umgangs mit werdenden Eltern und intergeschlechtlichen Menschen in der Klinik • Kennenlernen von Hilfsangeboten in der Stadt Nürnberg und Materialien Infoveranstaltungen i.R.d. Hochschulausbildung Zielsetzungen: ab 2022 Gh/GF mit bestehenden Ressourcen zu Gesundheit zu geschlechtlicher Vielfalt • Wissen zu rechtlichen Grundlagen • Sensibilsierung und Wissen zum Thema Gesundheit und geschlechtlicher Vielfalt • Gewinnen von zukünftigen Fachkräften für die Thematik Jungen- und Männergesundheit Weiterentwickung und Verstetigung der Koordination Jungen- und Männergesundheit in Nürn- 2022–2023 Gh/GF Michael Eckert Drittmittel über PrävG berg mit dem Blick auf besonders vulnerable Teilzielgruppen, wie bspw. der nicht-heterosexuell befristet bis 2023 orientierten Jungen (erhöhte Suizidalität reduzieren) und intergeschlechtlichen Menschen Geschlechtssensible Prävention Aufbau einer Fachstelle geschlechtssensibler Prävention inkl. geschlechtlicher Vielfalt zur ab 2022 Gh/GF Michael Eckert Personalressourcen i.H.v. 1 Verstetigung relevanter Angebote für Menschen diverser Geschlechtsidentitäten zur Vermeidung VK u. Sachkosten (neu) psychosomatischer Erkrankungen; Aufbau eines Netzwerks zu Belangen geschlechtlicher Vielfalt inkl. intergeschlechtlicher Menschen; Integration und Fortsetzung der Jungen- und Männergesundheit i.R.d. Fachstelle Aufklärung und Prävention bei Hebammen und werdenden Eltern Hebammen werden für geschlechtliche Vielfalt und dem Umgang mit intergeschlechtlichen ab 2022 Gh/KJ1-HeKo mit bestehende Ressourcen Kindern sowie deren Eltern sensibilsiert aufgrund der Beratung für Eltern von intergeschlechtlichen Kindern Zielsetzung: Aufbau einer Beratungseinheit für die Belange von Angehörigen Gh/SchwB und Gh/GF Personalressource, Gesetzesänderung intergeschlechtlicher Menschen, bspw. werdende Eltern; Umsetzung kann in der seit Mai 2021 ist ein mind. 1/2 VK neu Schwangerenberatungsstelle erfolgen (m. d. bisherigen 2 VK nicht ausreichend) derartiges Angebot notwendig und sollte daher ab 2022 verfolgt werden Beratungsstelle für Inter* Zielsetzung: Aufbau einer kommunalen Beratungsstelle für intergeschlechtliche Menschen, ab 2023 Gh/SchwB und Gh/GF mit bestehenden Ressourcen deren Angehörige sowie Fachkräfte in Kita, Schule und anderen Einrichtungen; Aufbau einer Fachstelle, die überregional fungieren kann. Schwangerenberatung Angebot der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB richtet sich Daueraufgabe Gh/SchB mit bestehenden Ressourcen an alle Menschen, die sich mit Schwangerschaft auseinandersetzen und/oder schwanger sind. Gesundheitsberatung Beratungsangebot für MSM, LSBTIQ* i.R.d. Fachstelle sexuelle Gesundheit (FSG) Daueraufgabe Gh/Inf-FSG mit bestehenden Ressourcen Trans*-Beratung Beratungsangebot für transidente Menschen i.R.d. Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG Daueraufgabe Gh/Inf-FSG mit bestehenden Ressourcen 23

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Infoveranstaltung an städt. Kliniken zu Gesundheit und geschlechtlicher Vielfalt Zielsetzungen: • Wissen zu rechtlichen Grundlagen • Aufklärung und Sensibiliserung zum Themenfeld • Erwerb des sensiblen Umgangs mit werdenden Eltern und intergeschlechtlichen Menschen in der Klinik • Kennenlernen von Hilfsangeboten in der Stadt Nürnberg und Materialien ab 2022 Gh/GF mit bestehende Ressourcen
Infoveranstaltungen i.R.d. Hochschulausbildung zu Gesundheit zu geschlechtlicher Vielfalt Zielsetzungen: • Wissen zu rechtlichen Grundlagen • Sensibilsierung und Wissen zum Thema Gesundheit und geschlechtlicher Vielfalt • Gewinnen von zukünftigen Fachkräften für die Thematik ab 2022 Gh/GF mit bestehenden Ressourcen
Jungen- und Männergesundheit Weiterentwickung und Verstetigung der Koordination Jungen- und Männergesundheit in Nürn- berg mit dem Blick auf besonders vulnerable Teilzielgruppen, wie bspw. der nicht-heterosexuell orientierten Jungen (erhöhte Suizidalität reduzieren) und intergeschlechtlichen Menschen 2022–2023 Gh/GF Michael Eckert Drittmittel über PrävG befristet bis 2023
Geschlechtssensible Prävention Aufbau einer Fachstelle geschlechtssensibler Prävention inkl. geschlechtlicher Vielfalt zur Verstetigung relevanter Angebote für Menschen diverser Geschlechtsidentitäten zur Vermeidung psychosomatischer Erkrankungen; Aufbau eines Netzwerks zu Belangen geschlechtlicher Vielfalt inkl. intergeschlechtlicher Menschen; Integration und Fortsetzung der Jungen- und Männergesundheit i.R.d. Fachstelle ab 2022 Gh/GF Michael Eckert Personalressourcen i.H.v. 1 VK u. Sachkosten (neu)
Aufklärung und Prävention bei Hebammen und werdenden Eltern Hebammen werden für geschlechtliche Vielfalt und dem Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern sowie deren Eltern sensibilsiert ab 2022 Gh/KJ1-HeKo mit bestehende Ressourcen
Beratung für Eltern von intergeschlechtlichen Kindern Zielsetzung: Aufbau einer Beratungseinheit für die Belange von Angehörigen intergeschlechtlicher Menschen, bspw. werdende Eltern; Umsetzung kann in der Schwangerenberatungsstelle erfolgen (m. d. bisherigen 2 VK nicht ausreichend) aufgrund der Gesetzesänderung seit Mai 2021 ist ein derartiges Angebot notwendig und sollte daher ab 2022 verfolgt werden Gh/SchwB und Gh/GF Personalressource, mind. 1/2 VK neu
Beratungsstelle für Inter* Zielsetzung: Aufbau einer kommunalen Beratungsstelle für intergeschlechtliche Menschen, deren Angehörige sowie Fachkräfte in Kita, Schule und anderen Einrichtungen; Aufbau einer Fachstelle, die überregional fungieren kann. ab 2023 Gh/SchwB und Gh/GF mit bestehenden Ressourcen
Schwangerenberatung Angebot der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB richtet sich an alle Menschen, die sich mit Schwangerschaft auseinandersetzen und/oder schwanger sind. Daueraufgabe Gh/SchB mit bestehenden Ressourcen
Gesundheitsberatung Beratungsangebot für MSM, LSBTIQ* i.R.d. Fachstelle sexuelle Gesundheit (FSG) Daueraufgabe Gh/Inf-FSG mit bestehenden Ressourcen
Trans*-Beratung Beratungsangebot für transidente Menschen i.R.d. Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG Daueraufgabe Gh/Inf-FSG mit bestehenden Ressourcen
Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Sensibilisierung in den Beratungsangeboten Beratungsangebote sollen für alle Menschen – egal welcher geschlechtlichen oder sexuellen Identität sie angehören – geöffnet werden; Die Sichtbarkeit dieser Offenheit bei denA ngeboten soll erhöht und bekannt gemacht werden. ab 2022 Gh/SchwB mit bestehenden Ressourcen
Aufklärung und Prävention in Schule Sexualpädagogische Angebote in Schulklassen mit der besonderen Berücksichtigung körperlicher und geschlechtlicher Vielfalt / (Geschlechts-)Identitäten. ab 2022 Gh/SchwB und Gh/GF mit bestehenden Ressourcen
Aufklärung und Prävention in Berufsschule Sexualpädagogische Angebote in der Berufsschule mit der besonderen Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt und geschlechtsspezifischer Gesundheit. ab 2022 Gh/SchwB und Gh/GF Personalkosten, zusätzl. Ressour- cen ggf. ü. Drittmittel aus PrävG
Aufklärung und Prävention in GU Aufsuchendes Angebot für junge Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünfte (GU) zu Themen der Gesundheit und Geschlecht sowie geschlechtlicher Vielfalt und den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. ab 2022 Gh/Inf-FSG, Gh/MD-Asyl und Gh/GF mit bestehenden Ressourcen
Aufklärung und Prävention zu HIV/AIDS Aufklärungsangebot zu Möglichkeiten zum Schutz vor einer HIV-Infektion, insb. HIV-PrEP i.R.d. Gesundheitsberatung nach § 19 IfSG. in Planung ab 2023 Gh/Inf-FSG mit bestehenden Ressourcen
Aufklärung und Prävention zu sexueller Gesundheit Kampagne zu sexueller Gesundheit für MSM und schwule Männer. in Planung ab 2023 Gh/Inf-FSG in Koop. u.a. m. AIDS-Hilfe u. Fliederlich Personal- u. Sachkosten, i.d. Konzeption; Ressourcen f.d. Umsetzung offen (neu)
Gesundheitsförderung Weiterentwicklung der Angebote der Gesundheitsförderung, bspw. Zur Toleranzförderung und Antidiskriminierung als Prävention psychsicher Erkrankungen und Senken der Suizidraten 2023 Personal- u. Sachkosten, ggf. über Drittmittel aus PrävG Personal- u. Sachkosten, ggf. über Drittmittel aus PrävG
Gesundheitsförderung im Studio Angebote des Gesundheitsstudios werden hinsichtlich Ansprache geschlechtlicher Vielfalt überprüft und angepasst ab 2022 Gh/GF mit bestehenden Ressourcen
Infoveranstaltung im Bündnis seelischer Gesundheit für Kinder u. Jugendliche Im Rahmen des Bündnis seelischer Gesundheit für Kinder und Jugendliche wird eine Veranstaltung zum Themenfeld der geschlechtlichen Vielfalt und dem Bezug zur psychsichen Gesundheit abgehalten 2023 Gh/L-MF-Fachstelle Psychiatrie mit bestehenden Ressourcen
Infoveranstaltung für Mitarbeitende des Gesundheitsamts (Gh) Inhouse-Fortbildung zur Sensibilisierung der eigenen Fachkräfte zur Thematik der geschlecht- lichen Vielfalt / Dritte Geschlechtsoption 2022 Gh/GF Michael Eckert mit bestehenden Ressourcen
Obdachlosenpension LSBTIQ* Für wohnungs- bzw. obdachlose Menschen mit LSBTI* Hintergrund soll eine geschützte Pension eingerichtet werden. Geplant sind 5 Plätze plus Notfallzimmer (1 bis 2 Plätze) und Betreuung durch Fliederlich e.V.; bei größerer Nachfrage etntsprechende Ausweitung 2022 SHA/3;SHA/3-3 Als Refinanzierung für die Anmietung dienen im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft (KdU). Für die Verwaltungs- und Betreuungsleistung bedarf es zusätzlicher Personalressourcen im Umfang von 0,5 VK, die beim Träger der Einrichtung (Fliederlich e.V.) geschaffen werden sollen. Hierfür soll Fliederlich e.V. 36.000 E/Jahr auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung erhalten.

3.5 Bildung und Geschichte Alle Umfragen und Daten zu LSBTIQ*-Leben beinhalten insbesondere diskriminierende Erfahrungen in Schule und Ausbildung. Vor allem der formale Bildungsbereich, sticht hier hervor. Studien der Europäischen Grundrechteagentur, des Deutschen Jugendinstituts und die Studie: „Queeres Bayern“ benennen die hohe Zahl an Diskriminierungserfahrungen, welche Schüler*innen im Bildungsverlauf durchleben. Jeweils zwischen 80% und 90% der befragten Personen konnte sich an Beleidigungen und Mobbing aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität in der Schullaufbahn erinnern. Bemängelt wird in den Studien das Nichteintreten der Lehrkräfte bei diskriminierenden Vorfällen, die fehlende Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Themen in regulären Lehrinhalten sowie die fehlende Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Lehrkräften im Personal. Die Stadt Nürnberg versucht seit 2014 aktiv gegenzusteuern. Schule soll für alle ein sicherer Lernort sein, dafür wurden bereits umfassend Maßnahmen ergriffen. Ein eigener Arbeitskreis am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie hat die Vernetzung zwischen der Community und den Schulen gefördert, ein Fortbildungsprogramm zu sexueller Vielfalt etabliert und sich jährlich an der Durchführung von Fachtagen für pädagogische Fachkräfte beteiligt. Der kommunale Orientierungsrahmen beinhaltet seit 2016 Maßnahmen der Demokratiebildung, Partizipation und Inklusion, darüber hinaus werden Schulen bei der Leitbildentwicklung umfassend unterstützt. Auch die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage“ wurde gestärkt, hier wird regelmäßig das Thema sexuelle Vielfalt bei Jahrestagungen oder Aktionstagen an Schulen aufgegriffen. Pandemiebedingt war die Arbeit an den Schulen in den letzten beiden Jahren von Prozessen wie der Digitalisierung, dem Home-Schooling und dem Kontakthalten mit Schüler*innen geprägt. Spezifische Bedarfe von LSBTIQ* sollen im Regelbetrieb laufend von den Akteurinnen und Akteuren im Handlungsfeld aktualisiert und durch partizipative Maß- nahmen mit Schülerschaft und Lehrkräften ergänzt werden. Die non-formale Bildungs- und Erinnerungsarbeit wird als zentraler Schlüssel gesehen, um Vorurteilen und Ressentiments entgegenzuwirken. Die Stadt Nürnberg hat sich der Aufarbeitung und Bewahrung ihrer Geschichte und der daraus resultierenden Verantwortung gewidmet. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der Geschichte von LSBTIQ* Personen der Stadt und historischen Momenten. Diese Geschichte soll erforscht und präsentiert werden. Hierzu sollen die Community-Archive gesichtet und das gefundene Material aufgearbeitet werden. Die Geschichte der LSBTIQ* hat zwei Seiten, die Zeiten der Unterdrückung und Hetze in der Vergangenheit und auch noch der Gegenwart, aber ebenso die Seite der Emanzipation und der Erlangung von Rechten und Würde. Die Sicherung queeren Lebens in Nürnberg im Stadt- archiv und die Berücksichtigung queerer Personen bei der Erstellung von Namenslisten für künftige Straßenbenennungen, tragen zum dem Empowerment und zur Sichtbarkeit im öffentlichen Raum bei. 25

Bildung und Geschichte

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Beratungsangebote durch das Team der Schulpsychologie am IPSN Das Team der Schulpsychologinnen am IPSN steht Lehrkräften und Schüler*innen beratend zur Seite und stellt Kontakt zu zuständigen Ansprechpersonen her. dauerhaft IPSN mit bestehenden Ressourcen
Workshops im Rahmen „Schule ohne Rassismus“ Schulklassenworkshops thematisieren Rassismuserfahrungen in allen Bereichen, zu denen auch der klasseninterne Austausch über LSBTIQ* gehört 2021 ff KUF/3 Loni-Übler-Haus/Thusneldaschule mit bestehenden Ressourcen
Queere Geschichte sichern Das Stadtarchiv dokumentiert in Kooperation mit dem Netzwerk von LSBTIQ*-Gruppen in Nürnberg Erinnerungen und Geschichte von Lesben, Schwulen und Trans* in Nürnberg durch Übernahme von privaten und korporativen Beständen. 2022 ff Av in Kooperation mit der Community/Gaycon und dem ehemaligen feministischen Archiv mit bestehenden Ressourcen
Erinnerungsarbeit in der Stadtgesellschaft Erstellung von Straßennamengutachten für queere Persönlichkeiten, nach denen Straßen, Plätze etc. benannt werden sollen und/oder ggf. Denkmäler erstellt werden. 2022ff Av in Kooperation mit der Community/Gaycon und dem ehemaligen feministischen Archiv mit bestehenden Ressourcen

b) bereits bestehende Maßnahmen

3.6 Kultur und Freizeit Nürnberg ist eine vielfältige, von Superdiversität gekennzeichnete Stadt, und Kunst und Kultur spielen in diesem Kontext eine heraus- ragende Rolle. Sowohl die kulturellen Aktivitäten der Stadtverwaltung als auch die große, breit aufgestellte Kunst- und Kulturszene tragen zur Vielgestaltigkeit elementar bei, auch die Akademie der Bildenden Künste befindet sich in Nürnberg. Ausdruck dieser Vielfalt ist eine Fülle kultureller Veranstaltungen, die im Jahreslauf stattfinden, zum Beispiel die Blaue Nacht, das Klassik Open Air, Volks- und Stadtteilfeste, Kirchweihen, der Christopher Street Day, aber auch das Bardentreffen oder Rock im Park sowie die texttage.nuernberg, um nur einige wenige Höhepunkte zu nennen. Daneben gibt es ein reichhaltiges Angebot an Kulturorten, wie das Dokumentations- zentrum Reichsparteitagsgelände, das Germanische Nationalmuseum, das Museum Industriekultur, das Stadtmuseum im Fembo-Haus, das Deutsche Museum Nürnberg („Zukunftsmuseum“), das Memorium Nürnberger Prozesse, das Künstlerhaus, das Staatstheater, die Meistersingerhalle, das Neue Museum für Kunst und Design, die Tafelhalle, die Kultur- und Stadtteilläden, die Kindertheater – und sehr viel mehr. Die Berücksichtigung und Präsenz von LSBTIQ*-relevanten Themen in Kulturveranstaltungen und -formaten schafft Sichtbarkeit, Inklusion und Teilhabe. Dies befördert den gesellschaftlichen Diskurs, der auch im Abbau von Vorbehalten zum Ausdruck kommt. Gelebte Diversität ist nicht nur rein wirtschaftlich ein Standortvorteil, auch der Tourismus an sich profitiert von einem reichhaltigen Kultur- und Freizeitangebot. Denn nicht zuletzt lebt Kultur von Vielfalt, vom Austausch, vom Miteinander, von Emotion, Begegnung und Begeisterung. Pandemiebedingt ist ein großer Teil des kulturellen Angebots weggebrochen. Durch Lockdowns und Zugangsbeschränkungen blieb nicht nur das Gros der Gäste aus, auch viele Künstler*innen und Aktive verloren ihre Existenzgrundlage. Die Existenzsicherung sowohl für Künstler*innen und Kulturschaffende als auch der Kulturorte steht derzeit im Vordergrund, hinzu kommt die Entwicklung neuer Ideen und Formate, gerade auch seitens der Kulturverwaltung. Sobald ein regulärer Kulturbetrieb wieder möglich ist, sollen neben der Einbindung von queeren Themen in Veranstaltungen auch neue Ideen und Formate gemeinsam mit der LSBTIQ*-Community generiert werden. 27

Kultur und Freizeit

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Queere Programm- und Vermittlungsarbeit Der Bildungscampus mit Stadtbibliothek und Bildungszentrum integriert das Thema LSBTIQ* in seine Programm- und Vermittlungsarbeit im Sinne eines diversitätsorien- tierten Angebotes, richtet beispielweise in Kooperation mit dem Menschenrechtsbüro und anderen Partnern jährlich „Aktionstage Stadtbibliothek queer“ aus, die Lesungen, Ausstellungen sowie weitere Veranstaltungsformate (analog und digital) umfassen. Das Bildungszentrum ergänzt die Aktionstage mit geeigneten Kurzvorträgen und Kursangeboten. jährlich ab 2022 (Vorläufer davon schon 2020 und 2021) BCN (BZ Galle-Bammes, StB Mitternacht) MRB (Burmann) + weitere Kooperationspartner der Szene 0,5-Stelle + Sachkosten zur Durchführung von Aktions- tagen mit dem skizzierten Begleitprogramm
Information, Austausch, Begegnung Die Stadtbibliothek des Bildungscampus richtet sich mit ihren aktuellen und viel- seitigen Medienangeboten in allen Standorten stadtweit selbstverständlich (auch) an Menschen, die sich der LSBTIQ*-Szene zugehörig fühlen. Das für diese Zielgruppe spezifische Medienangebot ist durch geeignete inhaltliche und formale Erschließung jederzeit recherchierbar und leicht aufzufinden. In regelmäßgen Abständen ist darüber hinaus geplant, dieses Angebot in Form von Medienpräsentationen zusätzlich für alle Bürger*innen sichtbar zu machen und zu Kommunikation und Austausch anzuregen. Die Stadtbibliothek lädt mit ihren großzügigen Öffnungszeiten sowie einer ansprechenden Einrichtung als Ort des Aufenthalts zu Begegnungen verschie- denster Zielgruppen ein und fördert damit einen niederschwelligen Austausch, leistet somit einen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen. laufend StB (alle Kundenbereiche und Fachteams) mit bestehenden Ressourcen
Come-Together-Cup Franken Erstmalige Ausrichtung eines eintägigen Fußball-Kultur-Begegnungs-Turniers der Metropolregion auf Einladung der Queeren Szene: Vernetzung und Unterstützung von Akteur*innen; Vorbild Come Together Cup (u.a.) Köln. Motto „Gemeinsamer geht‘s nicht“ - öffnendes Angebot für die gesamte Stadtgesellschaft (Teams von Polizei, Fanclubs, Kirche, Kneipe) – vorurteilsfreie Begegnung, Präsenz von LSBTIQ* im öffentlichen Leben/Sport mit Schwerpunkt auf Sport und Kultur. erste Veranstal- tung im Sommer 2022 oder 2023; Vernetzung – kickoff-Treffen haben begonnen KUF/Fußball-Kultur mit MRB/Burmann, SpS, J (angefragt) – in Kooperation mit veranstaltendem Verein (noch unklar, evtl. CSD-Verein, Rosa Panther e.V.) und „Come together Cup e.V. Köln“; Stadt Erlangen, Stadt Fürth – div. weitere Partner*innen aus Sport, Kirche, Uni etc. Planung KUF/Fußball-Kultur im regulären Haushalt, Unterstützung der Veranstalter*innen, Bereitstellung von städtischer Infrastruktur (Fußballplätze, Bühne, wenn möglich technisches Personal am Veranstaltungstag) – Parti- zipation/Zusagen weiterer Dienststellen erwünscht
Ausstellung zu queerer Repräsentation im Spiel & Begleitprogramm Das Haus des Spiels konzipiert in Zusammenarbeit mit der FAU Nürnberg-Erlangen, dem Fliederlich e.V., dem LSBTIQ* Game Archive (Philadelphia) und dem Strong Museum of Play (Rochester, New York) eine Foyerausstellung im Pellerhaus zu queerer Repräsentation im Computer-, Brett- und Rollenspiel. 2023–2024 KuM/Haus des Spiels Projektbudget in mittlerem vierstelligen Rahmen nötig; für Ausstellungskatalog oder Publikation wären weitere Mittel erforderlich
Beratung queere Themen Spielzeug Das Spielzeugmuseum hat eine Kooperationspartnerschaft zur inhaltlichen Beratung für queere Fragen mit dem Netzwerk „Queer Pfaffenhofen“. laufend KuM/Spielzeugmuseum, Ansprechpartner: Norbert März und Andreas Sigl-März, die auch im Vorstand des Fördervereins Spielzeugmuseum Nürnberg e.V. sind mit bestehenden Ressourcen

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Dauerhafte Darstellung der in Regenbogenfarben Das Spielzeugmuseum zeigt im Foyer die „Spielzeugstadt Nürnberg“ als eben solche: laufend KuM/Spielzeugmuseum, Ansprechpartner: Fertig finanziert von gestalteten Steintribüne im Spielzeugformat Komplett aus Spielzeug gebaut mit vielen Highlights in Form von Gebäuden, Leitung und Team des Spielzeugmuseums der Gerd-von-Coll-Stiftung, Geschichten und Legenden, darunter auch die vom Künstlerkollektiv Regenbogen- Nürnberg präludium gestaltete Steintribüne, die sich auf die Gleichberechtigung von queeren Menschen bezieht. Jährliche Teilnahme an Aktivtäten zum Internationalen 2021: Fotoprojekt zur ideellen Unterstützung der IDAHOBIT-Aktivitäten jährlich KuM/Spielzeugmuseum, Ansprechpartnerin: mit bestehenden Ressourcen Tag gegen Homo, Bi, Trans*, Interphobie (IDAHOBIT) Museumsleitung Kooperationsprojekte mit Initiativen und Einrichtungen Regelmäßige Gruppentreffen und Kooperationsveranstaltungen, z. B. Die Trällerpfeifen – 2022 ff KUF/3 punktuell mit bestehenden aus dem LSBTIQ*-Bereich im Anschluss an die langjährige Das schwule Chorvergnügen 2022; „Diven“ – Jubiläumskonzert 25 Jahre; Ressourcen; für die Auswei- Zusammenarbeit im Rahmen von QueerArt KUF im Südpunkt tung der Kooperationen und Veranstaltungen wären weitere Ressourcen erforderlich Kooperationsprojekte Rosa Asyl Wöchentliches Treffen „Internationales Frauencafé“ zum Austausch für geflüchtete seit 2018 KUF/3 Villa Leon in Zusammenarbeit mit mit bestehenden Ressourcen Frauen und diskriminierte Gruppen Imedana e.V. Queere Erinnerungsarbeit Im Konzept der Gedenk- und Erinnerungsarbeit der Stadt Nürnberg werden LSBTIQ*- 2021 ff MRB mit bestehenden Ressourcen Gedenktage berücksichtigt, wie z.B. das Gedenken an homosexuelle Opfer des NS. Hier werden entsprechende Formate umgesetzt. Queeres Informationsportal auf nuernberg.de Es wird eine Internetseite: www.lsbti.nuenberg.de erstellt, diese dient als Wegweiser ab Ende 2022 MRB Burmann mit bestehenden Ressourcen in die Verwaltung. Alle Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans sind dort gelistet sowie Anlaufstellen und Termine der Community b) bereits bestehende Maßnahmen • Seit 2019 jährliche Aktionen der Stadtbibliothek und MRB/BfD rund um den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans-, Interphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai • Vielfaltssensible Materialien wie Bücher und Filme für Kindergärten und Schulen, verteilt durch StB • Unterstützung der Community durch Kultureinrichtungen wie KuKuQ. KOMM-Kino und Stadtteilzentren wie südpunkt etc. • Angebote für die LSBTIQ*-Community wie Lesungen, Vorträge, Stadtführungen, Filmvorführungen • Gemeinsame Aktivitäten zu Aktionstagen 29

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Dauerhafte Darstellung der in Regenbogenfarben gestalteten Steintribüne im Spielzeugformat Das Spielzeugmuseum zeigt im Foyer die „Spielzeugstadt Nürnberg“ als eben solche: Komplett aus Spielzeug gebaut mit vielen Highlights in Form von Gebäuden, Geschichten und Legenden, darunter auch die vom Künstlerkollektiv Regenbogen- präludium gestaltete Steintribüne, die sich auf die Gleichberechtigung von queeren Menschen bezieht. laufend KuM/Spielzeugmuseum, Ansprechpartner: Leitung und Team des Spielzeugmuseums Fertig finanziert von der Gerd-von-Coll-Stiftung, Nürnberg
Jährliche Teilnahme an Aktivtäten zum Internationalen Tag gegen Homo, Bi, Trans*, Interphobie (IDAHOBIT) 2021: Fotoprojekt zur ideellen Unterstützung der IDAHOBIT-Aktivitäten jährlich KuM/Spielzeugmuseum, Ansprechpartnerin: Museumsleitung mit bestehenden Ressourcen
Kooperationsprojekte mit Initiativen und Einrichtungen aus dem LSBTIQ*-Bereich im Anschluss an die langjährige Zusammenarbeit im Rahmen von QueerArt Regelmäßige Gruppentreffen und Kooperationsveranstaltungen, z. B. Die Trällerpfeifen – Das schwule Chorvergnügen 2022; „Diven“ – Jubiläumskonzert 25 Jahre; KUF im Südpunkt 2022 ff KUF/3 punktuell mit bestehenden Ressourcen; für die Auswei- tung der Kooperationen und Veranstaltungen wären weitere Ressourcen erforderlich
Kooperationsprojekte Rosa Asyl Wöchentliches Treffen „Internationales Frauencafé“ zum Austausch für geflüchtete Frauen und diskriminierte Gruppen seit 2018 KUF/3 Villa Leon in Zusammenarbeit mit Imedana e.V. mit bestehenden Ressourcen
Queere Erinnerungsarbeit Im Konzept der Gedenk- und Erinnerungsarbeit der Stadt Nürnberg werden LSBTIQ*- Gedenktage berücksichtigt, wie z.B. das Gedenken an homosexuelle Opfer des NS. Hier werden entsprechende Formate umgesetzt. 2021 ff MRB mit bestehenden Ressourcen
Queeres Informationsportal auf nuernberg.de Es wird eine Internetseite: www.lsbti.nuenberg.de erstellt, diese dient als Wegweiser in die Verwaltung. Alle Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans sind dort gelistet sowie Anlaufstellen und Termine der Community ab Ende 2022 MRB Burmann mit bestehenden Ressourcen

3.7 Migration und Integration Zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Hilfsangebote im Bereich LSBTIQ* gilt es, die spezifischen Belange von nicht heterosexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu berücksichtigen. Teilweise stammen die in Nürnberg lebenden LSBTIQ*-Personen aus Ländern, in denen Homo- und Transphobie relativ stark verbreitet ist oder Homosexualität zum Teil noch strafrechtlich verfolgt wird. In vielen Fällen sind besonders Geflüchtete mit LSBTIQ*-Hintergrund schutz- und unterstützungsbedürftig. Diesen Personen sollte Rückhalt und Hilfe angeboten werden, wenn Verunsicherung im Umgang mit dem persönlichen und beruflichen Umfeld bestehen. Betroffene Personen müssen dabei unterstützt werden, mit möglichen Ablehnungen in der Familie, dem Freundeskreis oder der Religionsgemeinschaft umzugehen. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Bildungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb der Migrant*innen-Communities, um der Tabuisierung entgegenzuwirken und Ressentiments abzubauen.

Für viele Angehörige der LSBTIQ*-Community mit Zuwanderungsgeschichte sind zudem Mehrfachdiskriminierungen alltäglich: Neben Anfeindungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität treten häufig diskriminierende Handlungen und Äußerungen aufgrund von Abstammung, Hautfarbe und anderen Merkmalen auf. Dies geschieht oftmals durch andere Bürger*innen, aber leider auch durch staatliche Stellen. Die Stadtverwaltung hat daher den Auftrag, verstärkt Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Bedürfnisse und besondere Bedingungen der migrantischen LSBTIQ*- Bevölkerung müssen erfasst und berücksichtigt werden.

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Soziale Beratung und Betreuung für Geflüchtete in LSBTIQ*-Unterkünften Sicherstellung der finanziellen Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den LSBTIQ*-Unterkünften. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe geht oftmals ein zeitintensiverer Beratungsbedarf einher. Die Sozialberatung soll weiterhin belegungsunabhängig sichergestellt werden. weiterführung geplant Ref. V BRK, Fliederlich e.V. mit bestehenden Ressourcen
Arbeitskreis „Flucht und LSBTIQ*“ – Beratungs- und Unterstützungbedarfe der Zielgruppe erfassen Für die Ausgestaltung der Angebote und Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, wird der AK Flucht und LSBTIQ* fortgeführt und bedarfsorientiert um Akteure der Integrationsarbeit erweitert. Es sollen künftig auch Angebot der Integrationsarbeit verstärkt LSBTIQ*-Belange berücksichtigen fortlaufend MRB mit bestehenden Ressourcen

b) bereits bestehende Maßnahmen

zu spezifischen Belangen von LSBTIQ*-Geflüchteten

3.8 Diskriminierungsschutz Kommunen kommt bei der Um- und Durchsetzung von Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz eine ganz besondere Verantwortung und Zusammenhalt zu. Kommunen prägen nicht nur das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Bürger*innen, sie sind zudem erste Anlaufstelle für zahlreiche Dienstleistungen im Alltagshandeln und bieten darüber hinaus Möglichkeiten der Partizipation, um die Stadtgesellschaft und Politik aktiv mitzugestalten. Unser Selbstverständnis als Kommune ist es, bei Diskriminierungsvorfällen zu unterstützen, aber auch aktiv für den Zusammenhalt in einer vielfältigen Stadt einzutreten. Diskriminierungsvorfälle passieren in der Regel im direkten Lebensumfeld der Personen, dort wo sie sich im öffentlichen Raum, in der Freizeit, bei Behörden oder im Arbeitsleben aufhalten. Kommunen kommt hier die Verantwortung zu, die unter- schiedlichen Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen in den spezifischen Lebenslagen zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Stadt Nürnberg hat 2011 als erste Stadt Bayerns eine kommunale Antidiskriminierungsstelle eingerichtet mit dem Ziel, Bürger*innen konkret bei Diskriminierungsvorfällen zu unterstützen, aber auch um die Datenlage vor Ort zu verbessern. Die Verbesserung der Erkenntnisgrundlagen hilft, diskriminierende Strukturen und Praktiken zu erkennen und zu ändern. LSBTIQ* können Diskriminierungen beispielsweise im öffentlichen Raum, in der Schule, im Arbeitsleben oder in der Gesundheitsversorgung ausgesetzt sein. Aber auch der familiäre Bereich kann eine Bedrohung darstellen, insbesondere dann, wenn Eltern nicht mit dem Outing ihrer Kinder oder einer Transidentität einverstanden sind. Zugenommen hat zudem in den letzten Jahren die vorurteilsmotivierte sogenannte Hass- kriminalität gegen LSBTIQ*. Alleine 2020 listete das Bundeskriminalamt 782 Straftaten aufgrund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung, 154 davon waren körperliche Gewalttaten, die Opfer oft lebenslang prägen. Neben dem verbesserten Zugang zu Beratungsangeboten oder der Schaffung spezifischer Schutzräume ist es Anliegen der Stadt Nürnberg, über Workshops zum Empowerment der Community beizutragen und über Bildungs- und Aufklärungsarbeit den Zusammenhalt in der vielfältigen Stadtgesellschaft zu fördern. Dazu gehören die enge Vernetzung und Kooperation mit Akteuren der Zivilgesellschaft und der Community, die Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten gegen jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Angebote der Menschenrechtsbildung, auch für die Polizei, klare Bekenntnisse zur Vielfalt in der Stadt, und die Berücksichtigung spezifischer Problemlagen von LSBITQ* im Alltagshandeln der Verwaltung. 31

Diskriminierungsschutz und Zusammenhalt

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Diskriminierung
Schutz vor Diskriminierung Die Anlaufstellen zum Thema Diskriminierung in Nürnberg und München werden in der Communtiy bekannt gemacht. Es finden zweimal jährlich Workshops zu Rechten und Möglichkeiten bei erfahrener Diskriminerung statt. Die Beratungsstelle STRONG München und MRB/Nürnberg erfassen jährlich die Zahlen zu gemeldeten Diskriminierungsvorfällen und Gewaltvorfällen zu LSBTIQ*. Die Zahlen werden in Berichten veröffentlicht und Maßnahmen daraus abgeleitet, z.B. Vielfaltskampagne etc. ab 2022 MRB/Burmann in Kooperation mit STRONG München mit bestehenden Ressourcen
Umsetzung der Istanbulkonvention – Schutz vor geschlechtsspezfischer Gewalt Bei der Erarbeitung eines Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden die spezifischen Bedarfe der LSBTIQ* Community berücksichtigt und ent- sprechende Partizipationsmöglichkeiten geschaffen. 2022 bis 2024 GST/MRB mit bestehenden Ressourcen bzw. ggf. zu beantragen (Um- setzung Istanbul-Konvention
Zusammenhalt fördern
Queeres Netzwerk Nürnberg Es wird ein queeres Netzwerk Nürnberg gegründet, welches offen für alle ist. Das Netzwerk trifft sich min- destens zweimal pro Jahr. Das Netzwerk dient als Austauschplattform und zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten. Perspektivisch soll das Netzwerk auch als Stimme gegenüber der Politik und Verwaltung entwickeln. 2021 ff MRB/Burmann mit bestehenden Ressourcen
Internationale Konferenz zu LSBTIQ*-Themen Es soll eine internationale Konferenz mit den Partnerstädten und dem Rainbow Cities Network zu LSBTIQ*-Themen in Nürnberg ausgerichtet werden. Die Konferenz soll im Vorfeld des CSDs stattfinden. 2023 oder 2024 MRB/Burmann ggf. zu beantragen
Vernetzung zu Transidentität und Schaffung eines Beratungsangebots Vernetzung der Akteure zu Transidentität, Erstellung eines Informationsangebots mit allen Anlaufstellen. Schaffung eines hauptamtlichen Beratungsangebots entweder in der Community oder Verwaltung. 2022–2024 MRB/AK SOGI/Politik mit bestehenden Ressourcen und zusätzlichen finanziellen Mitteln, mind. 0,5 Stelle nötig
Partnerstädte-Programm Zweijährig werden LGBITQ*-Aktivist*innen aus unseren Partnerstädten rund um den Christopher Street Day eingeladen. Ziel ist der Austausch zwichen den Communities, mit der Verwaltung und Möglichkeiten der Kooperation und Unterstützung auszuloten.In den geraden Jahren besucht eine Delegation aus Nürnberg die Partnerstädte. ab 2022 IB in Kooperation mit MRB mit bestehenden Ressourcen
Kreative Ideen zum Thema queere Sichtbarkeit werden umgesetzt. Mehr Regenbogenbänke, mehr Beflaggung oder die Beleuchtung von Gebäuden in Regenbogen- farben zum CSD, eine Regenbogenstraßenbahn, Sattelschutz in Regenbogenfarben für Fahrräder rund um den CSD, eine Plakataktion oder ähnliches ab 2022 MRB/alle Bereiche mit bestehenden Ressourcen
b) bereits bestehende Maßnahmen • Seit 2011 bestehendes Beratungsangebot für Diskriminierungsvorfälle • Institutionalisierter Austausch seit 2014 im Arbeitskreis: „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ der Kommunen Erlangen und Nürnberg mit der LSBTIQ*-Community, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TH Nürnberg und der Siemens AG. Jährliche Durchführung von Fachveranstaltungen, Fortbildungen und Aktionen. • Mitarbeit im bundesweiten Netzwerk kommunaler LSBTIQ*-Stellen • 2017 Beitritt zum Rainbow Cities Network, dem internationalen Netzwerk kommunaler LSBTIQ*-Stellen. • Berücksichtigung queerer Themen in der Partnerstadtarbeit und Unterstützung der Communities vor Ort mit Einzelaktivitäten und Aktionen. • Seit 2019 bestehende Veranstaltungsreihe: „Queer gedacht“ mit Lesungen, Diskussionsrunden und Aktionen zu LSBITQ-Themen in kommunalen Handlungsfeldern. • Regelmäßige Beflaggung des Rathauses und weiterer Orte zum Christopher Street Day und zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie, sowie die Durchführung von Aktionen mit dem Bündnis gegen Homo- und Transphobie in der Metropolregion • Seit 2018 jährlich Rathausempfang zum Auftakt der PRIDE WEEKS zum CSD Nürnberg • Umsetzung eines regelmäßig stattfindenden Trans*-Badetags bei NürnbergBad mit der Community • 2021 Gründung des Kuratoriums für Vielfalt und Zusammenhalt, bestehend aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft entlang der Vielfaltsdimensionen, Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft und Vertreter*innen der Verwaltung.

3.9 Die Stadt als Arbeitgeberin LSBTIQ* zu sein ist nach wie vor ein Tabuthema in vielen Unternehmen. Viele Beschäftigte haben Bedenken, in ihrem Arbeitsumfeld beispiels- weise offen über ihre Homosexualität oder Transidentität zu sprechen. Das Psychologische Institut Köln hat 2007 und 2017 Studien durch- geführt, welche die Arbeitssituation von LSBTIQ* in den Blick nahmen, 2020 gab es ergänzend eine spezifische Studie zu Intersexualität im Berufsleben. Dabei kristallisierte sich heraus, dass queere Beschäftigte zu etwa einem Drittel offen mit ihrer Identität oder Orientierung umgehen. Mehr als ein Drittel spricht dagegen im Arbeitskontext nicht offen darüber, insbesondere aus Angst vor Benachteiligungen oder davor, lächerlich gemacht zu werden. Befunde der Studie 2017 zeigen auf, dass 76 % der Befragten Diskriminierungserfahrungen erleben mussten, auch hier reichen die Ereignisse von negativen Kommentierungen und Witzen, bis hin zu grenzüberschreitenden Nachfragen oder Formen sexueller Belästigung. In 20% der geschilderten Fälle lag sogar eine strafrechtliche Relevanz vor. Ein Ergebnis der Studie ist aber auch, dass Reaktionen auf ein Outing zu 92% positiv ausgefallen waren. Was können Arbeitgeber*innen tun um auch LSBTIQ*-Beschäftigten ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten? Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich in ihrem Leitbild zu einer Kultur der Menschenrechte. Dies gilt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Der Verwaltung ist es wichtig, eine offene, diversitätssensible Unternehmenskultur und Personalpolitik zu leben. Diverse Teams kommen zu besseren Lösungen, das ist wissenschaftlich belegt. Um die Verwaltung zum einen zu öffnen, aber auch in ihren Diversitätskompetenzen zu stärken, wurden in den letzten Jahren vielfach Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahre 2013 oder aber verpflichtende Schulungen für Nachwuchskräfte zum Thema Menschenrechte und Antidiskriminierung. Seit 2018 präsentiert sich die Stadt als Arbeitgeberin zudem auf dem Christopher Street Day, um proaktiv Menschen für die Arbeit in der Verwaltung anzusprechen und die Offenheit sichtbar zu leben. Das 2017 gegründete LSBTIQ*-Mitarbeiter*innennetzwerk gibt darüber hinaus regelmäßig Impulse in die internen Vielfaltsprozesse. Im Rahmen des Aktionsplans werden der Bereich der Aus-, Weiter- und Fortbildung gestärkt, hier sollen die Bedürfnisse und Belange von LSBTIQ* Personen verpflichtender Bestandteil werden, ebenso in der Führungskräfteentwicklung. Als weitere Bausteine sind eine klare Haltung und ein konsequentes Vorgehen bei Diskriminierungsvorfällen zu zeigen. 33

Stadt als Arbeitgeberin

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop.
Schulangebote für Beschäftigte Ressourcen
Fortbildung von pädagogischem Personal Kurs „Vielfalt und Chancengleichheit“ des IPSN zur Sensibilisierung und Unterstützung der Handlungssicherheit von Lehrkräften. 2022 IPSN mit bestehenden Ressourcen
Interne Fortbildungen Das KPZ wird für feste und freie Mitarbeitende geeignete Fortbildungsangebote bereitstellen. 2023 ff KPZ mit bestehenden Ressourcen
Vermittlungsprogramm Das KPZ wird in seinem Vermittlungsprogramm geeignete Veranstaltungen anbieten, soweit Anknüpfungspunkte in den Ausstellungen zu finden sind. 2022 ff KPZ mit bestehenden Ressourcen
Diversität und Vielfalt gestalten Fortbildungsangebot für interessierte Mitarbeiter/-innen sowie Führungskräfte der Stadt Nürnberg • Was ist unter Diversität zu verstehen, wie kann sie im Alltagshandeln in Ihrer Dienststelle umgesetzt werden? • Welche Vorteile bietet die Berücksichti gung von Diversität und welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen? 29.12.2022 Mitarbeitende der Stadt Nürnberg, Stabstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle/PA mit bestehenden Ressourcen
Interne Mitarbeitenden-Weiterbildung LSBTIQ* Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Rahmen von Klausurveranstaltungen, weiterführende Informationen zum Thema 2022 ff KUF mit bestehenden Ressourcen
Führungskräfteschulungen Im verpflichtenden Baustein der Führungskräfteschulungen zum Thema Diversität, werden spezifische LSBITQ*-Themen aufgenommen 2023 PA/MRB mit bestehenden Ressourcen
Sichtbarkeit der Stadtverwaltung
Diversität in der Personalwerbung Bei der Erstellung von Akquisematerialien wird auf Diversität hinsichtlich aller Vielfalts- dimensionen geachtet 2022 MRB/AG Diversity/PA mit bestehenden Ressourcen
LSBTIQ*-Mitarbeiter*innennetzwerk Das LSBTIQ*-Mitarbeiter*innennetzwerk trifft sich 4–5 mal pro Jahr. Die Bewerbung für die Netzwerktreffen soll ausgebaut werden, eine Präsenz bei den Personalversammlungen wird angestrebt und es sollen Vorschläge für die Diversitätsstrategie der Verwaltung erarbeitet werden. 2022 MRB Burmann/PR-Peter Lang mit bestehenden Ressourcen
Vernetzung von LSBTIQ*-Unternehmensnetzwerken mit dem städtischen LSBTIQ*-Mitarbeiter*innennetzwerk Die LSBTIQ*-Beschäftigtennetzwerke vernetzen sich und planen gemeinsam Aktivitäten. Diversität wird als Standortfaktor gesehen. Vernetzung mit der Wirtschaftsförderung und ggf. Durchführung gemeinsamer Fachveranstaltungen 2023 LSBTIQ*Mitarbeiter*innennetzwerk / Ref. VII mit bestehenden Ressourcen
Beteiligung am CSD mit einem Infostand ggf. Wagen Die Stadt präsentiert sich als Arbeitgeberin seit 2018 auf dem Christohper Street Day, der Stand wird professionalisiert, angestrebt ist die Beteiligung mit einer Demogruppe oder einem Demowagen 2023 LSBTIQ*Mitarbeiter*innennetzwerk, PA zusätzliche finanzielle Mittel nötig

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen Umsetzung rechtlicher Vorgaben Broschüre „Faire Sprache“ Im Fortbildungsprogramm wird jährlich eine Schulung zum Thema gendersensibler Presse- 2022 KOM/MRB mit bestehenden Ressourcen und Öffentlichkeitsarbeit angeboten, der Leitfaden zu diskriminierungsfreier und geschlechts- sensibleber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Broschüre: „Faire Sprache“ liegt vor. Formulare, Onlinedienste und Abfragen prüfen Entsprechend rechtlicher Vorgaben werden alle Onlinedinste und Formulare der Stadt 2022 BDR mit bestehenden Ressourcen Nürnberg hinsichtlich der Erfassung von Geschlecht und der Anrede geprüft. Organisationsentwicklung Koordinierungsstelle LSBTIQ* Es wird eine 0,5 Stelle zur Koordinierung der Maßnahmen und Betreuung der Belange 2023/2024 noch offen neu mindestens 0,5 Stelle der verschiedenen Shareholder geschaffen. Aktuell liegt der Themenbereich bei der + Budget für Sachmittel Beauftragten für Diskriminierungsfragen ohne ein explizites Stundenkontingent dafür. Erstellung von Transitionsrichtlinien für die Verwaltung Um die optimale Unterstützung und Begleitung von Trans*personen in der Stadt- 2022–2023 MRB Burmann/PA mit bestehenden Ressourcen verwaltung zu gewährleisten, wird ein Leitfaden erstellt. Dieser gibt Hinweise für die Begleitung von Personen im Transitionsprozess mit umfassenden Hilfestellungen und rechtlichen Hintergründen Erstellung einer Dienstvereinbarung zu Diskriminierung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, dazu 2022–2023 MRB/GPR mit bestehenden Ressourcen am Arbeitsplatz soll eine Dienstvereinbarung (DV) in der Verwaltung umgesetzt werden. Die DV klärt über Recht auf und sichert das Vorgehen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz b) bereits bestehende Maßnahmen • 2013 Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch die Stadt Nürnberg • 2015 Einführung des Diversity-Checks für alle Stadtratsvorlagen, hierin werden die Auswirkungen einzelner Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen und hinsichtlich ihres Potentials zur Erreichung von Chancengleichheit, geprüft. • Im Dezember 2017 wurde durch MRB & GST das LSBTIQ*-Mitarbeiter*innen-Netzwerk“ „Queer durch die Verwaltung“ der Stadt Nürnberg gegründet, mittlerweile haben sich hier auch die städtischen Töchter wbg und die Nürnberger Kliniken angeschlossen • Beteiligung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin am Christopher-Street-Day mit einem Informationsstand, organisiert durch MRB & GST und das LSBTIQ*-Mitarbeiter*innen-Netzwerk • 2019 Unterzeichnung der Petition #positivarbeiten durch die Stadt Nürnberg • Verpflichtende Schulungen für städtische Nachwuchskräfte zu den Themen Menschenrechte und Antidiskriminierung • 2021 Auszeichnung mit einem prout-performer Listenplatz der LSBTIQ*-Arbeit in MRB&GST und der LSBTIQ*-Schularbeit • Bestehende Fortbildungsmöglichkeiten für städtische Beschäftige z.B. zu „Sexueller Vielfalt“ und „Diversität“ • Fachwissen zu Diversität wurde als Kernkompetenz im Kompetenzkatalog für Führungskräfte bei der Stadt Nürnberg verankert 35

Titel Beschreibung Zeitrahmen Zuständigkeit (Ref./Dienstst./Person) ggf. Koop. Ressourcen
Umsetzung rechtlicher Vorgaben
Broschüre „Faire Sprache“ Im Fortbildungsprogramm wird jährlich eine Schulung zum Thema gendersensibler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angeboten, der Leitfaden zu diskriminierungsfreier und geschlechts- sensibleber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Broschüre: „Faire Sprache“ liegt vor. 2022 KOM/MRB mit bestehenden Ressourcen
Formulare, Onlinedienste und Abfragen prüfen Entsprechend rechtlicher Vorgaben werden alle Onlinedinste und Formulare der Stadt Nürnberg hinsichtlich der Erfassung von Geschlecht und der Anrede geprüft. 2022 BDR mit bestehenden Ressourcen
Organisationsentwicklung
Koordinierungsstelle LSBTIQ* Es wird eine 0,5 Stelle zur Koordinierung der Maßnahmen und Betreuung der Belange der verschiedenen Shareholder geschaffen. Aktuell liegt der Themenbereich bei der Beauftragten für Diskriminierungsfragen ohne ein explizites Stundenkontingent dafür. 2023/2024 noch offen neu mindestens 0,5 Stelle + Budget für Sachmittel
Erstellung von Transitionsrichtlinien für die Verwaltung Um die optimale Unterstützung und Begleitung von Trans*personen in der Stadt- verwaltung zu gewährleisten, wird ein Leitfaden erstellt. Dieser gibt Hinweise für die Begleitung von Personen im Transitionsprozess mit umfassenden Hilfestellungen und rechtlichen Hintergründen 2022–2023 MRB Burmann/PA mit bestehenden Ressourcen
Erstellung einer Dienstvereinbarung zu Diskriminierung am Arbeitsplatz Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, dazu soll eine Dienstvereinbarung (DV) in der Verwaltung umgesetzt werden. Die DV klärt über Recht auf und sichert das Vorgehen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz 2022–2023 MRB/GPR mit bestehenden Ressourcen
  1. Förderung und Unterstützung Jenseits einer Öffnung der Verwaltung zu LSBTIQ*-Themen benennt der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion eindeutig das Prinzip der Subsidiarität und eine Sicherstellung, Förderung und Ausweitung des bestehenden Angebots der queeren Community in Nürnberg. Diese Aufgabe bildet, jenseits der

der Community und freien Träger

Maßnahmen in den Handlungsfeldern einen eigenen Auftrag an die Verwaltung. Dazu ein Blick auf die Szene Nürnbergs.

Mit dem Verein Fliederlich e.V. ist in Nürnberg einer der bundesweit ersten, damals noch schwul-lesbischen Vereine, beheimatet. Seit über 40 Jahre repräsentiert Fliederlich e.V. Teile der Emanzipationsbewegungen von lesbischen Frauen und queeren Menschen in der Region. In den 80er Jahren entstanden in Nürnberg zahlreiche Zentren der Selbstverwaltung, Kneipen, Frauenbuchläden, Vereine, Dokumentationszentren der Frauenbewegung und der queeren Bewegung. Es gab unzählige Demonstrationen, selbst die Nürnberger Nachrichten wurden besetzt, ein CSD etabliert und Beratungsangebote geschaffen. Dieses Engagement fußte lange Zeit ausschließlich auf Ehrenamt und Aktivismus. Wenige der damals gegründeten Vereine konnten ihre Existenz bis heute sichern und noch weniger ein Hauptamt finanzieren.

Dennoch ist die queere Szene in Nürnberg auch heute noch vielfältig. Der Verein Fliederlich e.V. und die AIDS-Hilfe Nürnberg, Fürth, Erlangen e.V. sind wohl die bekanntesten Orte. Dazu kommen der Trotzdem e.V., die DykeMarch-Gruppe, Trans-Ident e.V., das Magazin Gaycon, QueerFranken, aktive Regionalgruppen wie die Regenbogenfamiliengruppe, die Jugendgruppen, Trans*-Gruppen, Elterngruppen und aktive Einzelpersonen. Aus dem Kulturbereich wären die schwul-lesbischen Chöre, die Tinnitussis und die Trällerpfeiffen oder das Queere Filmfestival zu nennen, aus dem Sportbereich der Verein Rosa Panther e.V. Als bedeutender politischer Verein selbstverständlich der CSD-Verein und auch in religiösen Kontexten gibt es Queer- Beauftragungen in der Evangelischen Kirche oder auch die Arbeitsgruppe „Homosexualität und Kirche“. Ebenfalls zu nennen wären hier langjährige und nicht wegzudenkende Institutionen wie das Frauen- und Mädchengesundheitszentrum (FMGZ), AURA e.V. oder profamilia, die ebenfalls Beratungs- Interventions- und Aufklärungsarbeit leisten.

Kennzeichnend ist für alle Initiativen und Aktivitäten auch hier das hohe Maß an ehrenamtlichem Engagement. Hauptamtliches Personal ist derzeit nur bei wenigen Trägern zu finden. Erreicht wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte sicherlich die sehr gute Zusammenarbeit von Verwaltung und Community, ebenso wie die Zusage einer sicheren Basisfinanzierung seitens der Stadt an Fliederlich e.V. Dies wurde im Prozess der Erstellung des Masterplans deutlich. Bestehen bleiben weiterhin die Zusagen der Verwaltung, Gruppen, Vereine und Aktivitäten soweit als möglich zu unterstützen, sei es durch Räume oder Kooperationsveranstaltungen.

Darüber hinaus bleibt es jedoch nötig, in den nächsten Jahren ein sicher finanziertes, queeres Zentrum in Nürnberg mit ausreichend Räumen auf den Weg zu bringen. Warum? Queere Zentren stellen nicht alleine Freizeittreffpunkte dar. Sie sind insbesondere auch geschützte Orte für Beratung und Hilfsangebote. Ein queeres Zentrum ist ein Ort für Vernetzung, Beratung und Engagement. Es ist aber auch ein Zeichen für Sichtbarkeit und Empowerment. LSBTIQ*-Personen können im Lebensverlauf Diskriminierungen, Verfolgung oder Belastungen erleiden. Dafür ist es auch im Jahr 2022 unumgänglich, Orte zu haben, in welchen Personen in gleichen Lebenslagen geschützt in Austausch treten können. Es ist genauso aber nötig, diesen Ort für

Engagement zu haben. Die schleppende Rechtsentwicklung in Sachen Gleichstellung von LSBTIQ* in den letzten Jahren hat den nach wie vor nötigen Aktivismus aufgezeigt. Es ist die Zivilgesellschaft, die notwendige Nachsteuerungen in Sachen Gleichstellung anmahnt und die Schaffung weiterer Angebotsstrukturen deutlich macht, siehe die selbstorganisierten queeren Jugendgruppen oder Regenbogenfamilien- gruppen, die keine Heimat im kommunalen Regelangebot vorgefunden haben. Letztlich schaffen queere Zentren auch ein Stück Wahlfreiheit für Bürger*innen. Aktuell bewegen sich die personellen Ressourcen bei vielen Trägern in einem Rahmen, der wenig Spielraum für Weiterentwicklungen lässt. Jährlich muss um Fördermittel und finanzielle Zusagen gekämpft werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, da viele Personen, die die Angebote der queeren Vereine nutzen, vor allem Beratungsleistungen suchen. Die Beratungen umfassen unterschiedliche Themen, wie zum Beispiel Beratungen von jungen Menschen im Coming-Out-Prozess oder teils in gravierenden Konfliktsituationen im Elternhaus und in der Schule, Beratungen von Eltern, von LSBITQ*-Personen in weiteren vulnerablen Lebenslagen wie Geflüchtete oder von Obdachlosigkeit Betroffene. Es werden aber auch Schulen oder Jugendeinrichtungen in der Frage unterstützt, wie sie ihre eigene LSBTIQ*- Arbeit verbessern können. Es besteht hier ein Angebot, welches zu großen Teilen ehrenamtlich geschultert wird und welches in Teilen auch kommunalen Aufgaben zugerechnet werden kann. Bekenntnis der Politik Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips soll dieses Angebot in den nächsten Jahren sicher finanziert und ausgebaut werden. Es ist nötig, dass Nürnberg Voraussetzungen schafft, für ein eigenes, autonomes, queeres Zentrum, welches ausreichend Platz bietet für die aktiven Gruppen in der Stadt und für Workshops und Veranstaltungen. Neben der Örtlichkeit an sich ist außerdem die Schaffung einer sozialpädagogischen Fachstelle wichtig, die insbesondere das Beratungsangebot professionell verstetigt und dabei Peer-to-Peer-Berater*innen ausbildet und unterstützt. Die Community wird durch die Verwaltung in den nächsten vier Jahren auf dem Weg zu einem sicher finanziertem, queeren Zentrum und der Schaffung einer sozialpädagogischen Fachstelle umfassend unterstützt. 37

5. Ausblick „Eine große Chance für die Vielfalt unserer Stadt“

Dieses Zitat steht sinnbildlich für den Beginn der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans „Queeres Nürnberg“ genauso, wie für die Verpflichtung, queere Themen dauerhaft in der Verwaltung zu verankern.

Die Öffnung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, um im Regelangebot auch LSBTIQ*-Personen dieser Stadt anzusprechen und die Beratungsinfrastruktur in den nächsten Jahren deutlich zu stärken. Darüber hinaus weist Nürnberg eine Vielzahl von höchst engagierten Institutionen, Vereinen und Einzelpersonen auf, deren Leistung und Einsatz für LSBTIQ*-Belange nicht hoch genug gewürdigt werden kann. Diese Expertise gilt es zu nutzen und einzubinden. So soll Nürnberg in einem Schulterschluss zwischen Stadtrat, Stadtverwaltung und Community eine Vorbildrolle einnehmen und Impulsgeber sein für die Fortentwicklung hin zu einer diversitätssensiblen Verwaltung und Kommune. Nürnberg steht mit seiner Ausrichtung entlang der Menschenrechte für die Vielfalt dieser Stadt, dieses Versprechen gilt es einzulösen, jeden Tag.

Ein Großteil des Angebots, welches in den nächsten vier Jahren entstehen wird, kann mit bestehenden Ressourcen umgesetzt werden. Für die Bereiche, in welchen es zusätzlicher Personalressourcen und/oder Sachmittel bedarf, wird dies im Haushalt entsprechend jährlich beantragt. Die Umsetzung ist dann abhängig von der Genehmigung dieser Mittel. Fachlich begleitet wird der Umsetzungsprozess durch die Koordinierungsgruppe zum Aktionsplan, die referatsübergreifend angelegt ist und im Jahr 2022 um Akteure aus der Zivilgesellschaft erweitert wird. Diese Zusammensetzung ermöglich die Kommunikation der Maßnahmen in die Community, ebenso wie die kontinuierliche Einbindung der Expertise der Zivilgesellschaft sowie gegebenenfalls die kurzfristige Nachsteuerung, sollten spezifische Bedarfe entstehen.

Auf der neu entstehenden Internetseite www.lsbti.nuernberg.de wird regelmäßig zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans berichtet werden. Die Darstellung auf einer eigenen Webplattform ermöglicht es, zusätzlich zu den bestehenden Aktivitäten auch die Bereiche zu aktualisieren, in welchen 2022 noch Maßnahmen entwickelt werden, also z. B. im Bereich der Senior*innenarbeit, der Schule oder im Kulturbetrieb. Darüber hinaus wird die Seite auch genutzt, um dort Zug um Zug die Angebote der Community, die Beratungsstellen und Arbeitskreise aufzuzeigen. Auch im Stadtrat und seinen Ausschüssen soll regelmäßig Bericht über den Umsetzungsprozess erstattet werden.

Darüber hinaus verbleibt es Aufgabe, die Arbeit zum Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ in die laufenden Prozesse zu weiteren Vielfaltsdimensionen bei der Stadt, wie zum Beispiel dem Aktionsplan Inklusion, dem Gleichstellungsaktionsplan oder die Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik, zu integrieren. Alter und soziale Lage sind weitere Dimensionen, die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe beeinflussen. Hier eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die Perspektiven sinnvoll miteinander verknüpft, Mehrfachbetroffenheiten berücksichtigt, aber auch Raum lässt, für spezifische Anliegen einzelner Gruppen, ist eine der wesentlichen Aufgaben in der Zukunft.

Das Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt, das durch den Nürnberger Oberbürgermeister im Oktober 2021 einberufen wurde und mit Vertretungen maßgeblicher gesellschaftlicher Kräfte besetzt ist, soll als Dach für die unterschiedlichen Perspektiven fungieren, Synergien deutlich machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der immer bunter und vielfältiger werdenden Stadtgesellschaft stärken. Ein abschließender Blick in die Ferne. Die neue Bundesregierung, die im Dezember 2021 angetreten ist, plant einen bundesweiten queeren Aktionsplan aufzulegen. Wir hoffen, die dort entstehenden Maßnahmen ergänzen und stärken die kommunalen Aktivitäten, schließen rechtliche Lücken und schaffen ggf. finanzielle Förderungen kommunaler Aktivitäten. Was regional zusätzlich in den Blick genommen werden muss, ist die Zusammenarbeit mit nicht-städtischen Akteuren und Unternehmen; diese Perspektive ist in diesem ersten Aktionsplan noch nicht berücksichtigt. Ein erster Schritt ist getan, nach Beschluss durch den Stadtrat tritt der Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ 2022 in Kraft. Damit legt Nürnberg als erste Stadt Bayerns einen eigenen Aktionsplan rund um die Berücksichtigung der Belange von LSBTIQ* vor. Weitere Schritte werden folgen. „Wir brauchen nach wie vor Sichtbarkeit und dazu tragen Sie bei. Und das braucht auch Mut!“ Nürnberg sei stolz darauf, eine bunte und diverse Stadt zu sein, und zwar nicht nur an speziellen Tagen, sondern immer. „Sie sind nicht allein, wir alle, die wir in dieser Stadt leben, stehen an Ihrer Seite, liebe Community“, so Oberbürgermeister Marcus König anlässlich des Empfangs zum Christopher Street Day 2020 im Nürnberger Rathaus. www.nordbayern.de/region/nuernberg/nurnbergs-ob-marcus-konig-lud-lgbtq-community-ins-rathaus-ein-1.11240622 39

Abkürzungsverzeichnis LSBTIQ* Lesben, Schwule, Bi, trans, inter und queere Menschen. Die Verwendung des Sterns (Asterisk) symbolisiert die Öffnung für weitere Gruppen, die sich dem queeren Spektrum zuordnen. Im Text findet statt des Akronyms LSBTIQ* auch der Begriff queer Anwendung. Der Begriff „queer“ ist nicht einheitlich definiert. Im Aktionsplan steht „queer“ als Sammelbegriff für LSBTIQ* und zugleich für den politischen Teil der Bewegung, also den Kampf um gleiche Rechte und Empowerment.

2. BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin

3. BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters

ADS Bund Antidiskriminierungsstelle des Bundes

AK Arbeitskreis

Av Stadtarchiv

BCN Bildungscampus Nürnberg

BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen/Koordinierungsstelle LSBTI

BgA Bürgermeisteramt

BS Berufliche Schule

BZ Bildungszentrum

CSD Christopher Street Day: Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von LGBTIQ*-Personen

FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

FSG Fachstelle sexuelle Gesundheit

GAP Gleichstellungsaktionsplan

Gh Gesundheitsamt

Gh/L-MF Leitung/Medizinisch-fachliche Leitung

Gh/Gf Gesundheitsförderung

Gh/Inf-FSG Fachstelle Sexuelle Gesundheit

Gh/MD-Asyl Medizinische und Trauma Fachstelle für Flüchtlinge

Gh/SchwB Schwangerenberatung

GPR Gesamtpersonalrat

GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung PA Personalamt GST Gleichstellungsstelle PEF:SB Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe IB Amt für Internationale Beziehungen POA Personal- und Organisationsausschuss IDAHOBIT International Day against Homo-, Bi- Inter- and Transphobia Ref. IV Referat für Schule und Sport = Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen J Jugendamt SchB Amt für Berufliche Schulen J/B1 Städtische Kindertageseinrichtungen SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt J/B2 Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, SenA-1 Beratung und Information zu Pflege und Leben im Alter Erziehungsberatung, Familienbildung SenA-2 Quartiersarbeit und Seniorennetzwerke J/B2-5 Abteilung Kinder und Jugendarbeit SenA-3 Begegnungsstätten und Veranstaltungen J/B3 Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration J/D Koordination Jugendhilfe Schule SOGI Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität JHA Jugendhilfeausschuss SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum KJHZ Kinder- und Jugendhilfezentrum SpS Sportservice Nürnberg KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion StB Stadtbibliothek KPZ Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg WHO World Health Organisation of the United Nations/ KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen KuF Amt für Kultur und Freizeit KuKuQ KunstKulturQuartier Nürnberg Komm-Kino Filmfabrik – Kino im Komm e.V. LSBTIQ* Lesben, Schwule, Bi, Trans* und Inter* Personen, queere Menschen MRB Menschenrechtsbüro MRB & GST Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle MSM Männer, die Sex mit Männern haben NüBad NürnbergBad NüSt NürnbergStift OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit 41

Literaturverzeichnis Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (2021): Auswirkung der Coronapandemie auf lesbisch, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland. Berlin.

European Union Agency for Fundamental Rights (2020): A long way to go für LGBTI equality. Wien. https://fra.europa.eu/sites/default/files/ fra_uploads/fra-2020-lgbti-equality-1_en.pdf (zuletzt abgerufen 18.01.2022)

Frohn, Dominic (2007): Out im Office?! Sexuelle Identität, (Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz, Alltagswelten – Expertenwelten Band 13, Schwules Netzwerk NRW e. V. in Zusammenarbeit mit der LAG Lesben in NRW e. V. und dem Schwulen Forum Niedersachen e. V. Köln.

Frohn, D., Meinhold, F. und Schmidt, C. (2017): Out im Office?! Sexuelle Identität und Geschlechtsidentität, (Anti-)Diskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz. Köln: IDA | Institut für Diversity- & Antidiskriminierungsforschung (Hrsg.).

Jansen, E.; Bruns, M.; Greib, A.; Herbertz-Floßdorf, M. (2014): Regenbogenfamilien – Alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogene Fachkräfte (2. komplett überarbeitete Auflage). Familien- und Sozialverein des LSVD (Hrsg.) Köln: LSVD.

Klocke, Ulrich; Salden, Ska; Watzlawik, Meike (2018): Vielfalt in der Schule fördern. Wie Lehrkräfte dazu bewegt werden können, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sichtbar zu machen und konsequent gegen Diskriminierung einzuschreiten. In DJI Impulse – Das Forschungsmagazin des Deutschen Jugendinstituts, Heft Nr. 120, 2/2018, S. 26–29.

Krell, Claudia; Oldemeier, Kerstin (2017): Coming-out – und dann ...?! Coming-out-Verläufe und Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deuschland. Opladen/Berlin/Toronto: Verlag Barbara Budrich.

Krell, Claudia; Oldemeier, Kerstin; unter Mitarbeit von Austin-Cliff, George (2018): Queere Freizeit. Inklusions- und Exklusionserfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und *diversen Jugendlichen in Freizeit und Sport. München: Deutsches Jugendinstitut e. V.

Küpper, Beate; Klocke, Ulrich; Hoffmann, Lena-Carlotta (2017): Einstellungen gegenüber lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen in Deutschland, Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage. Hg. v. Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Baden-Baden: Nomos.

Stadt Bielefeld, Gleichstellungsstelle/Frauenbüro (2017): Aktionsplan „Gleichstellung von LSBTI* in Bielefeld. https://www.bielefeld.de/sites/ default/files/datei/2020/AktionsplanGleichstellungLSBTI_neu.pdf (zuletzt abgerufen 18.01.2022)

Stadtstaat Berlin, Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (2019): Maßnahmenplan. www.berlin.de/sen/lads/_assets/schwerpunkte/lsbti/igsv/03_anlage_igsv_bf_nachsenatsbeschluss.pdf (zuletzt abgerufen 18.01.2022)

Wagner, Alis; Oldemeier, Kerstin (2020): Queeres Leben in Bayern 2020. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Landshut und Bündnis 90/ Die Grünen – Landtag Bayern.

Stadt Nürnberg/Bürgermeisteramt Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle Fünferplatz 1 90403 Nürnberg www.menschenrechte.nuernberg.de

spct@stadt miemberg de U1. U11 Lwenzkirche Rathaus Tel 09111231-2906 STADTRATS FRAKTION «rww spcJ-stadtratsfraktion.miemtierg d« Bus 36 46.47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911/231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtrasttfraktion | Rathau» | 90403 Nürnberg Oberbürgermeister] An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König 1 Zjr Zur Sie'fur^nahme Rathaus Kts Antwort vor Aoaen- 90403 Nürnberg 2X ciung vor'egen Antwort zur Unter­ z w V sehr,*; voreoen Nürnberg, 13 Mai 202C

Masterplan „Queeres Nürnberg1

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Stadt Nürnberg ist die Heimat von mehreren tausend queeren Menschen Queer sind alle, die als lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle Menschen oder aus sonstigen Gründen den Rahmen einer kulturell tradierten ausschließlich heterosexuell ausgenchteten Lebensform sprengen In ihrem „Anders­ sein“ sind queere Menschen während ihres gesamten Lebens und bei weitem nicht nur im Rahmen des Coming Guts besonderen Herausforderungen ausgesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz ihrer Persönlichkeit im Familienkreis, im beruflichen Umfeld und im gesamtgesellschaftlichen Kontext. Diese Herausforderungen bestehen weiter, auch wenn die frühere strafrechtliche Verfolgung nach § 175 StGB a.F. beendet, die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe für Alle eingeführt und im Rahmen des AGG eine allgemeine Gleichbehandlung zum Prinzip erhoben wurde. Für einzelne Gruppen sind aber auch die rechtlichen Grundlagen nach wie vor nicht angemessen ausgestaltet (insbesondere im Hinblick auf Transsexualität).

Eine besondere Herausforderung ist das erstmalige Coming Out. Trotz der Steigerung gesellschaftlicher Anerkennung sind Momente des Coming Outs Ausnahmemomente für queere Menschen, in denen viele auch unmittelbare psychosoziale Unterstützung benötigen. Auch nach dem Coming Out bleibt das „Anders-Sein“ ein Thema Das Ringen um Gleichberechtigung und Akzeptanz betrifft dabei nicht nur rechtliche oder formale Rahmenbedingungen. Es geht vielfach um Alltagsfragen, z.B um respektvollen und diversitätssensiblen Umgang bei Ämtergängen, beim Mieten von Wohnungen, bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle, bei Besuchsrechten im Krankenhaus oder bei Angeboten im Alter.

Diese Beispiele zeigen, dass Belange queerer Menschen alle Lebensphasen betreffen und ihre angemessene Beachtung aus der Perspektive städtischer Zuständigkeiten eine Querschnittsaufgabe darstellt

In den letzten Jahrzehnten haben sich zahlreiche Angebote für die psychosoziale, gesundheitliche kulturelle und sonstige soziale Beratung und Betreuung entwickelt Die Angebote von Fliederlich e.V. und der Aids-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V sind die wohl prominentesten, aber nicht einzigen Beispiele hierfür. Die Existenz dieser Angebote darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie in der Vergangenheit vielfach gegen den Widerstand öffentlicher Stellen eingerichtet werden mussten und Slödtrotsfmkffön dass öffentliche Zuschüsse nicht immer verlässlich waren. Dass die Strukturen aus der eigenen Szene heraus entstanden sind, bildet sich bis heute in einem hohen Ehrenamtsanteil ab, der einerseits Stärke und Chance ist, andererseits aber der SPD Weiterentwicklung enge Grenzen zieht. Vor diesem Hintergrund besteht eindeutig

STADTRATSFRAKHON

NÜRNBERG

Nachholbedarf hinsichtlich einer Verstetigung auch mit öffentlichen Mitteln und im Bereich hauptamtlicher Tätigkeit.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen folgenden Antrag:

Die Verwaltung erstellt in enger Kooperation mit den bestehenden Selbsthilfe- und Beratungseinrichtungen der queeren Szene in Nürnberg einen Masterplan „Queeres Nürnberg" als Gesamtkonzept für die Unterstützung queerer Menschen in allen Lebenslagen, in dessen Rahmen insbesondere folgende Aspekte geprüft bzw berücksichtigt werden

gesundheitlichen, kulturellen und sonstigen sozialen Beratungs- und Betreuungsangebote und schützenden Räume für queere Menschen in Nürnberg, insbesondere durch eine Stärkung der hauptamtlichen Tätigkeit in diesen Bereichen

Szeneeinrichtungen (Subsidiaritätsprinzip)

Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen bzw. aufgrund der sexuellen Orientierung

aller Altersgruppen, einschließlich generationenübergreifender Wohn- und Betreuungsprojekte

erforderlich) Finanzielle, organisatorische und ideelle Unterstützung für die Durchführung des CSD in Nürnberg als prominente und wahrnehmbare Demonstration und Veranstaltung für die Akzeptanz von Vielfalt in der Stadt der Menschenrechte

Nürnberger Einrichtungen über das Stadtgebiet hinaus

städtischen Verwaltungshandeln, bei den städtischen Töchtern und städtischen Angeboten (insbesondere im Bereich von Gesundheit und Pflege, Publikumsdiensten, Seniorennetzwerken, Kultureinrichtungen und Kulturprogrammen)

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Dr. Ulrich Blaschke

INurftb««J

Fraktionsvorsitzender Antragsteller

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

FRACTIONS 90/DIE GRÜNEN RATHAUSPlATZ 2 B0403NÜRNBERG

StadtratsfraKtion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnber Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus OBERBUR 1 STER 90403 Nürnberg

2 8, MAI 2019 Tel (0911)231-5091

90405 Nürnberg

Fax (0911)231-2930

^lrb kpfä gruene@stadt. n uernberg de

Bus Linie 36. 46 47 (Rathaus)

K

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

28.05 2019

Erstellung kommunaler Leitlinien für den Umgang und die Arbeit mit LGBTIQ*-Kindern und -Jugendlichen in kommunalen Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Menschen abseits der heteronormativen Geschlechterordnung werden im Leben oft von Schwierigkeiten und Diskriminierung begleitet. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei der Blick überwiegend auf Erwachsene gerichtet, die nicht heterosexuell sind oder ihrem Geburtsgeschlecht angehören. Dabei sind es Kinder und Jugendliche, die am meisten unter Ressentiments und Diskriminierung leiden, da sie in ihrem Entwicklungsprozess oft alleine sind. Sie haben nicht den Mut, sich bei ihrer Familie zu outen und/oder befinden sich nicht in entsprechenden gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie sich bei pädagogischen Fachkräften Hilfe und Unterstützung suchen können.

Kindern und Jugendlichen soll grundsätzlich vermittelt werden, dass Vielfalt existiert, dass Anderssein normal ist, dass sie bei Fragen und Problemen jederzeit kompetente und offene Ansprechpersonen finden, die bei Problemen in der Schule oder der Familie eine Stütze sind und dass sie so akzeptiert werden, wie sie sind. Studien zeigen dafür dringenden Handlungsbedarf auf.

Ein entsprechender Leitfaden soll Mitarbeiter'innen kommunaler Einrichtungen dabei helfen. Denn die Folgen der ^Vermittlung eines „Normalzustands“ von Heterosexualität und cis- Geschlechtlichkeit gegenüber betreffenden Jugendlichen, sind gravierend und äußern sich mitunter in Depressionen, Suizidalität, Borderline-Symptomatiken und/oder Angst-Störungen. Diesen kann mit einem verbindlich geregelten Umgang mit dem Thema in entsprechenden Einrichtungen und Hilfestellen frühzeitig entgegengesteuert bzw. verhindert werden. Die Aufklärungsarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendpädagogik ist parallel für alle jungen Menschen ein Vorteil, der gesamtgesellschaftlich in der Akzeptanz von Vielfalt mündet.

www gruene rathaus nuemberg de

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Gleichstellung Leitlinien für den Umgang mit LGBTIQ'-Kindern und -Jugendlichen in kommunalen Einrichtungen.

Umgang und Arbeit mit LGBTIQ--Jugendlichen basieren.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Leo Andrea Bielmeier Stadträtin Stadträtin

Zusatz:

Grundlage für die Entwicklung oder Übernahme von Leitlinien können sein:

Erziehung und Wissenschaft, April 2017

Gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Landeshauptstadt München. 2011 Leitlinien für die Arbeit mit LGBT'-Kindern, -Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Stadtjugendamt München, 2018

www gruene rathaus nuemberg de

Mach mit.

OBERBÜRGERMEISTER Entscheide

sozial.

Erginzungsantrag zum Masterplan „Queeres Nürnberg“ der SPD

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Der Stadtrat möge Folgendes beschließen: 1. Zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden in der Umsetzung eines diskriminierungsfreien Umgangs mit queeren Personen sind regelmäßig Schulungen anzubieten. 2. Die angegebene sexuelle Identität ist, wenn diese im Zuge eines amtlichen Vorgangs (z.B. eines Asylverfahrens) eine Rolle spielt, durch die Behörde grundsätzlich nicht in Zweifel zu ziehen und muss nicht „bewiesen“ werden.

Begründung:

Zu 1) Die Initiative der SPD auf eine Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden im Umgang mit queeren Personen hinzuwirken ist sehr begrüßenswert. Eine Umsetzung muss jedoch an konkrete Maßnahmen gebunden sein. Menschen, die sich für die Thematik jahrelang in Vereinen und Initiativen wie Fliederlich e.V. engagiert haben, sind als Experte:innen bestens geeignet, um Schulungen für die Mitarbeitenden anzubieten.

Zu 2) Unter anderem im Bereich der Ausländerbehörde ist ein sensibler Umgang mit queeren Geflüchteten von besonders großer Bedeutung. Oftmals ist die sexuelle Identität dieser Menschen ein oder sogar „der“ Fluchtgrund und Grund jahrelanger Traumatisierung und Diskriminierung. Wenn von Seiten der Behörden weiterhin ein wenig sensibler Umgang mit der geflüchteten Person erfolgt, ist eine Retraumatisierung wahrscheinlich. Insbesondere ist grundsätzlich davon abzusehen, dass die sexuelle Identität in Zweifel gezogen wird oder bewiesen werden muss, da sie integraler Bestandteil der Identität eines Menschen ist und daher durch das Grundrecht der Wahrung der Menschenwürde geschützt ist. Gerade in einer Stadt der Menschenrechte muss die Wahrung derselben an oberster Stelle stehen!

Mit freundlichen Grüßen

Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller

Stadtratsgruppe DIE UNKE. Stadträtin Özlem Demir Äußere Cramer-Klett-Str. 11-13 0911-323 767 07 Stadträtin Kathrin Flach Gomez 90489 Nürnberg stadtrat@die-linke-nuernberg.de Stadtrat Titus Schüller die-linke-nuernberg.de

  1. BM/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Berufung beratender Mitglieder der Opernhauskommission

Sachverhalt (kurz): Als Vertreter für Belange des Umwelt- und Naturschutzes hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. März 2021 den Vorsitzenden der Kreisgruppe Nürnberg des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND), Stadtrat Dr. Otto Heimbucher, als beratendes Mitglied in die Opernhauskommission berufen. Als sein Stellvertreter wurde Kurt Wendl berufen.

Im Oktober 2021 hat ein Wechsel in der Vorstandschaft der Kreisgruppe Nürnberg des BUND stattgefunden. Die Vertretung des BUND in der Opernhauskommission soll aus diesem Grund entsprechend neu geregelt werden.

Als beratendes Mitglied der Opernhauskommission möge der Stadtrat den neugewählten Vorsitzenden der Kreisgruppe Nürnberg des BUND, Klaus-Peter Murawski, berufen. Als sein Stellvertreter möge Stadtrat Dr. Otto Heimbucher berufen werden. Der bisherige Stellvertreter, Kurt Wendl, scheidet aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2022

Beschlussvorschlag:

Analog zu § 11 (1) StRGeschO wird Klaus-Peter Murawski als beratendes Mitglied der Opernhauskommission berufen. Als sein Stellvertreter wird Stadtrat Dr. Otto Heimbucher berufen.

spd@stadt.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

OBERBÜRGERMEISTER! im 31. Jan SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg /.......Nr. An den Oberbürgermeister Zur Stellungnahme der Stadt Nürnberg Kts. 4 Antwort vor Absen- Marcus König 2 dung vorlegen Rathaus X 5 Antwort zur Unterz.W.v. schritt vorlegen 90403 Nürnberg

Nürnberg, 31. Januar 2022 Antragsteller: Dr. Blaschke / Penzkofer-Röhrl

Bürgerservice-Offensive für kürzere Wartezeiten und einen Abbau der Bearbeitungs

rückstände in den Bürgerämtern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD-Stadtratsfraktion hat im Verlauf der Corona-Pandemie mehrfach auf die unbefrie­ digende Terminsituation bei den Bürgerämtern und auf die zahlreichen Beschwerden aus der Bürgerschaft über die wochen- und manchmal sogar monatelanger Wartezeiten auf einen persönlichen Termin hingewiesen. Weder die Stärkung digitaler Bürgerdienste noch die kurzfristige Einstellung von zusätzlichen Terminkontingenten am frühen Morgen noch die tageweise Auslagerung von Sprechzeiten in einzelne Geschäftsstellen der Sparkasse Nürnberg einschließlich der Aufstellung von Abholautomaten haben die Situation signifikant verbessert. Wer persönlich im Amt vorsprechen muss und nicht spontan und flexibel einen Kurzfristtermin ermöglichen kann, muss sich weiterhin auf lange Wartefristen einstellen.

Wie groß der Bedarf an Terminen in der Bevölkerung ist, haben jüngst die langen Warte­ schlangen bei der probeweisen Öffnung des Bürgeramtes Mitte für Anliegen ohne Termin deutlich belegt. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion ist aufgrund der Erfahrungen der letz­ ten Jahre eindeutig, dass die terminlose Abarbeitung zwar Wartezeiten vor Ort bedeuten kann, aber insgesamt leistungsfähiger ist. Dies zeigt allein die geringe Zahl an Terminen, die pro Tag an den Sparkassen-Standorten gebucht werden können.

Die aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände müssen zeitnah abgebaut werden. Ein Festhal­ ten an der bisherigen Praxis ist für die Bevölkerung nicht mehr zumutbar. Soweit als be­ grenzender Faktor in der Vergangenheit die Zugangsbeschränkungen wegen der gebote­ nen Abstandseinhaltung genannt wurden, muss diesem Umstand durch eine vorüberge­ hende Schaffung zusätzlicher Standorte begegnet werden. Als Beispiel hierfür kann die Einrichtung der Kontaktnachverfolgungseinheit in der Meistersingerhalle genannt werden.

Ferner wird es unumgänglich sein, für die Abarbeitung der aufgelaufenen Rückstände die Personalkapazitäten kurzfristig vorübergehend zu verstärken. Im Bereich von Bundesbe­ hörden wurden in der Vergangenheit beispielsweise Beamte der Telekom im Rahmen der Amtshilfe vorübergehend eingesetzt. Auch die Gesundheitsämter wurden in den ver­ gangenen Monaten beispielsweise über eine Amtshilfe der Bundeswehr verstärkt.

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

Aus diesen Gründen stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat den fol­ genden Antrag:

die Bürgerämter.

ohne Termin möglich ist.

im Wege der Amtshilfe.

Termin und ohne Termin in den Bürgerämtern nach Rückkehr in den Regelbetrieb künftig kombiniert werden soll, um eine größtmögliche Leistungsfähigkeit und kurz­ fristige Erreichbarkeiten der Bürgerämter sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Gabriele Penzkofer-Röhrl Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin

M ioT (TÖÖ 66

BÜNDNIS 90 G

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

Rathausplatz 2

Marcus König

90403 Nürnberg

Rathaus

Tel: (0911) 231-5091

90405 Nürnberg fQ^ERBÜR G F.RM !'3TER Fax:(0911) 231-2930

gruene@stadt.nuernberg.de

r* ;»/ £ ......Nr.......... Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

-ur Stellungnahme vor Absenri -vj vo.iec.en Nürnberg, 15. Februar 2022 | j "-wert zur Unterh jz.w.V. | sahrift Vorlagen .

Bearbeitungsstau von Kinderreisepässen beheben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die langen Wartezeiten und der große Bearbeitungsstau im Einwohnermeldeamt betreffen auch die Verlängerung und Beantragung von Kinderreisepässen: Es gibt weder freie Termine für eine Neubeantragung noch ist eine Verlängerung des Reisepasses unter einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich.

Dieser Missstand betrifft viele Familien - insbesondere jene, für die Familienurlaub endlich wieder denkbar und realistisch erscheint oder die ihre Teilfamilien nach langer Zeit in ihren Herkunftsländer besuchen möchten.

Nachdem Kinderreisepässe nur ein Jahr gültig sind, muss für die Verlängerung nach aktuellem Stand drei Monate vor Ablauf ein Termin vereinbart werden. Verpasst die Familie diese - sich stetig ändernde - Frist, muss man gleich einen neuen Reisepass beantragen. Dies bedeutet jedoch mehr Verwaltungsaufwand für die Stadt und mehr als doppelte Gebühren für den Antragsteller.

Da das Kind, für das der Reisepass benötigt wird, persönlich anwesend sein muss, stellt auch der offene Mittwoch keine adäquate Lösung dar, da es unzumutbar ist, sich mit Kindern in die lange Schlange zu stellen und die Wartezeit in Kauf zu nehmen.

Es ist davon auszugehen, dass mit der voraussichtlichen Lockerung der Corona-Maßnahmen viele Familien schnell in die Reiseplanung einsteigen und Kinderpässe, die während der Pandemie keine allzu hohe Priorität hatten, beantragen werden.

Um die zugespitzte Situation schnell und effektiv zu lösen, stellen wir im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

ausgestellt und verlängert werden.

Kinderreisepässe.

11.02.2022) speziell für Kinderreisepässe einzusetzen und dezentrale Aktionstage an Kindertageseinrichtungen zu organisieren.

ausreichende Informationen für betroffene Familien.

Mit freundlichen Grüßen

Reka Lörincz Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorstand

(ß -dop o G

esu

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

07.02.2022 Antragsteller: Krieglstein

Bewältigung der Engpässe bei den Parteiverkehrsdienststellen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Situation rund um Corona hat gerade bei den Parteiverkehrsdienststellen, wie z.B. bei den Bürgerämtern oder dem Ordnungsamt, zu großen Problemen bei der Bewältigung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geführt.

Zentral ist hierbei das staatlich festgelegte Abstandsgebot von mindestens 1,50 m, das natürlich den Zugang und die Nutzbarkeit der Ämtergebäude stark einschränkt; man kann schlicht nicht so viele Leute ins Gebäude lassen, wie dies vorher möglich war. Dies begrenzt dann nicht nur den spontanen Parteiverkehr, sondern auch das Ter­ minvolumen. Leider bestehen diese Regelungen noch immer - trotz all der anderweitigen Lockerungen.

Die Nachfrage Terminen bei den Bürgerämtern, insbesondere nach Personalausweisen und Reisepässen, ist ak­ tuell sehr groß. Für das Beantragen von Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache rechtlich zwingend notwendig, hierzu muss grundsätzlich ein Termin vereinbart werden.

Die stark gestiegene Nachfrage nach Terminen, gerade für neue Reisepässe und Personalausweise aufgrund der Reise-Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen, stellt für alle Kommunen eine große Herausforderung dar.

Das Bürgeramt Mitte sowie die Bürgerämter Nord, Ost und Süd nutzen alle Möglichkeiten, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen auszuweiten. Es werden zusätzliche Termine in Randzeiten sowie am Mittwochnachmit­ tag angeboten. Das Abholen der fertiggestellten Ausweise ist dann beim Bürgeramt Mitte ohne Termin möglich. Alternativ kann in dringenden Fällen ein vorläufiges Ausweisdokument ausgestellt werden, das sofort vor Ort erstellt und ausgehändigt wird. Neu ist die Möglichkeit zum Besuch ohne Termin jeden Mittwoch seit 12.01.2022 in der Abteilung Bürgerdienste im Bürgeramt Mitte, Äußere Läufer Gasse 25; hier können dringende Angelegen­ heiten ohne vorherige Terminabsprache erledigt werden; dazu wird ein Kontingent an „Tickets" bereitgehalten. Bisher konnten dabei alle Bürgerinnen und Bürger bedient werden, die erschienen waren.

Leider sind die Kapazitäten insgesamt begrenzt. Wie viele Termine jeden Tag vergeben werden können, hängt gerade auch von der Zahl der verfügbaren Mitarbeitenden ab. Hier bestehen nach wie vor und regelmäßig wie­ der die Probleme der hohen Fluktuation und der offenen Stellen. Zuletzt waren allein im Bürgeramt Mitte/Bür­ gerservice 16 Stellen im Parteiverkehr nicht besetzt.

A22020701 Bürgerservice.docx

Hier stellt sich die Frage, ob nicht mehr Stellen und bessere Rahmenbedingungen, insbesondere finanzielle An­ reize die Situation verbessern können. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer grundsätzlich verbesserten strate­ gischen Personalplanung, die vorausschauend agiert sowie die Einstellung von mehr Nachwuchskräften.

Die Stadt Nürnberg hat auf Initiative von Oberbürgermeister König bereits begonnen, den Bürgerservice dezent­ ral zu organisieren und in das Stadtgebiet hineinzutragen. Neben den Bürgerämtern gibt es nunmehr auch als Pilotprojekt Bürgerservice in einigen Sparkassenfilialen. Der Service dort ist begehrt und sollte ausgebaut wer­ den. Zudem wird perspektivisch im neuen „Schocken-Carre" und auf „The Q" in der alten Quelle Bürgerservice angeboten werden. Hier muss eine entsprechende Kapazität möglich sein, die bisher im Ausschuss angekündigte Bedienplatzanzahl von 4 Arbeitsplätzen erscheint deutlich zu klein. Bis zur langfristigen Lösung sollten zudem weitere Räume erschlossen werden, um weitere Anlaufstellen zumindest als Übergangsmöglichkeit zu schaffen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet, warum es nach wie vor nicht möglich ist, die Stellen im Parteiverkehr nach­ haltig und in höherer Geschwindigkeit zu besetzen.

  2. Die Verwaltung legt Modelle vor, die zu einer Bindung der Mitarbeitenden im Parteiverkehr und zu ei­ nem attraktiveren Arbeitsumfeld beitragen können; hierzu sind die bestehenden Zulagemöglichkeiten zu erweitern bzw. zu erhöhen.

  3. Die Verwaltung legt Modelle vor, die zu einer besseren Personalgewinnung und Außenwirkung führen.

  4. Die Personalausstattung der Parteiverkehrsdienststellen wird grundsätzlich überprüft, um zu einer aus­ kömmlichen Besetzung zu gelangen.

  5. Bis zur Einstellung und erfolgten Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden städ­ tische Beschäftigte, die in den letzten Jahren vom Bürgeramt in andere Teile der Stadtverwaltung ge­ wechselt sind, „zurückgeholt", da diese sofort im Bürgerservice einsetzbar sind.

  6. Die Verwaltung sorgt für ausreichende räumliche und personelle Kapazitäten für die geplanten Bür­ gerservice-Stellen in „The Q" und im „Schocken-Carre". Bis zur Fertigstellung sollten weitere Übergangs­ lösungen gefunden werden; hier sind auch die von der Schließung betroffenen Sparkassenfilialen aber auch städtische Liegenschaften in die Prüfung einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A22020701 Bürgerservice.docx

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus

OBERBÜRGERMEISTER! Tel: (0911) 231-5091

90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 10.02.2022

Beglaubigungen wieder ermöglichen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Beglaubigungen von Originaldokumenten und Unterschriften sind vor allem für Nürnberger*innen mit ausländischen Wurzeln unabdingbare Voraussetzung in Deutschland geschäftsfähig zu sein, eine Familie zu gründen oder Arbeit aufzunehmen. Umso bedauerlicher ist es, dass im Moment keinerlei Terminvereinbarungsmöglichkeiten für diesen schnellen und niederschwelligen Behördengang gibt.

Leider ist es auch nur im Bürgeramt Mitte und im BürgerlnformationsZentrum möglich, nach Terminen zur suchen, obwohl es laut Homepage der Stadt Nürnberg ebenso in den Bürgerämter Nord, Ost und Süd funktionieren sollte. Ebenso müsste eine Kartenzahlung bei diesen Behördengängen möglich sein.

Gerade wegen der Wichtigkeit der beruflichen Integration begrüßen wir, dass Spätaussiedler*innen und Kontingentflüchtlinge für Zwecke der Zeugnis- und Berufsanerkennung eine Gebührenbefreiung erhalten. Wir sehen jedoch den Bedarf einer dringenden Gleichstellung mit anderen zugewanderten Personen.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Bürgerämter oder hebt die allgemeine Terminpflicht auf.

allen Zugewanderten, unabhängig vom Herkunftsland, gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Q'■ /{/U$eA

Reka Lörincz Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg

Rathaus Sift an 25.012022

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Fax:(0911) 231-2930 gruene(g) stadt.nuernberg.de 1 *L ft . C n LiSc/. Gü. ------- /........Nr.......... Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) «DK Iur |° Zur Stellungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts_j 4 Antwort vor Abi *n- | % Nürnberg, 11. Februar 2022 V 15 .. .Antwort -;-v ■ ! z.Kv.V. schritt vor.egen

Mobile Bürgerdienste bei der Stadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Überlastung des Einwohneramtes beschäftigt Verwaltung und Stadtpolitik seit Jahren. Nun hat die problematische Lage wegen Bearbeitungsrückständen und mangelnder Terminmöglichkeiten erneut an Aktualität und Sichtbarkeit gewonnen. Die Stadt Nürnberg kann ihren Bürgerinnen mittlerweile grundlegende Dienstleistungen nicht anbieten.

Eine kurzfristige Lösung stellen mobile Bürgerservices dar. Bereits Anfang der 2000er-Jahre hat das Heinrich-Hertz-Institut ein Konzept für mobile Bürgerservices und in diesem Zusammenhang den Bürgeramtskoffer entwickelt. Dieser enthält ein Notebook, Drucker, Scanner, Chipkartenleser, Fingerabdruckscanner, elektronisches Unterschriftenpad, Bezahlterminal und eine drahtlose Internetverbindung. Damit können alle Melde- und Ausweisangelegenheiten vor Ort erledigt werden. Um die Investitionskosten niedrig zu halten, stellt die Bundesdruckerei sogar einen sogenannten Bürgerkoffer 2.1 im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung zur Verfügung (siehe dazu Produktinformationsblatt und Preistabelle anbei).

Mittlerweile bieten mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg mobile Bürgerdienste an. Gerade in der pandemischen Lage und der Notwendigkeit einer räumlichen Entzerrung der Kundenkontakte kann der Bürgeramtskoffer ein probates Mittel sein.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Bürgeramtskoffers und startet schnellstmöglich eine Pilotphase in ausgewählten Stadtteilen beziehungsweise dezentralen Orten mit hohem Publikumsverkehr.

für den Zweck der mobilen Bürgerdienste umzuwidmen und die Dienstleistungen der Bundesdruckerei in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Reka Lörincz Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

Preisinformation

Stand 13. März 2015

BUNDES Ar DRUCKEREI

Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 • D-10969 Berlin Tel.: +49 (0) 30 - 25 98 - 0 • Fax: +49 (0) 30 - 25 98 - 22 05 ..—------/ / / www.bundesdruckerei.de \ \ \ ______ Copyright© Bundesdruckerei GmbH, Berlin .W \ Ar \

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Preisinformation: / BUNDES/ DDRRUCKEREI

INHALTSVERZEICHNIS

1 Verwendung...................................................................................................................3

2 Leistungsumfang..........................................................................................................3

3 Preise...............................................................................................................................5

4 Komponentenliste (Änderungen Vorbehalten)......................................................6

Copyright © Bundesdruckerei GmbH, Berlin 2 von 6

BUNDES// DDRRUCKEREI

1 Verwendung

■ Diese Preisliste kann vom Empfänger für die interne Bearbeitung verwendet werden und darf nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. * Gültigkeit: Ab 28. November 2014 ■ Änderungen Vorbehalten

2 Leistungsumfang

Mit dem Bürgerkoffer können Kommunen ihre Dienstleistungen ortsunabhängig anbieten, zum Beispiel in dezentral gelegenen Ortschaften. Auch auf erhöhten Bedarf im Meldewesen

giert werden. Es kann zu jeder Zeit eine flächendeckende Versorgung der Bürger mit kom­ munalen Dienstleistungen gewährleistet werden. Der Bürgerkoffer der Bundesdruckerei zeichnet sich dabei durch eine hohe Nutzerfreundlichkeit aus. Mit der Koffer-Lösung können vor Ort sämtliche Leistungen durch die Behördenmitarbeiter angeboten werden. Benötigt wird lediglich der Zugriff auf die jeweilige Verfahrenssoftware, zum Beispiel über einen siche­ ren externen Zugang zum IT-Netz der Kommune. Das Serviceteam der Bundesdruckerei bietet umfassende Unterstützung bei der Einführung dieser neuen mobilen Dienstleistung.

IHRE VORTEILE

* Bürgernähe durch ortsunabhängige Behördenservices * einfache Bedienung, leichter Transport ■ komplett ausgestattet und kompatibel mit diversen Einwohnerverfahren * flexibel bei der Einbindung in bestehende IT-Infrastrukturen ■ umfassende Beratungs-und Supportleistungen der Bundesdruckerei

ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN

Mobile kommunale Dienstleistungen wie zum Beispiel:

* Beantragung und Aushändigung von Dokumenten - Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Dokumente, Aufenthalts-bescheinigungen und weitere * Ummeldung, Ausstellung von Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen, Beglau­ bigungen etc. * Gewerbeangelegenheiten

Copyright © Bundesdruckerei GmbH, Berlin 3 von 6

BUNDESJ7 DRUCKEREI

EIGENSCHAFTEN

Technische Integration

■ Netzwerkzugang über mobile Internet-Verbindung oder LAN " abgesicherte Anbindung über VPN-Zugang des Zentralsystems

Ausstattung

■ Notebook * Tintenstrahldrucker * Scanner * vorbereitet für Fingerprintsensor ■ vorbereitet für Änderungsterminal * vorbereitet für EC Bezahlterminal Verifone VX680 ■ Netzwerk-Router mit UMTS/LTE

« Trolley für den bequemen Transport

Optionales Zubehör

Entsprechend der Möglichkeiten der Verfahrenssoftware: * Signaturtablett * Digitalkamera mit Stativ

TECHNISCHE DATEN

* Abmessungen: 65cm x 49cm x 18cm ■ Gewicht: ca. 15 kg je nach Ausstattung

Copyright © Bundesdruckerei GmbH, Berlin 4 von 6

Preisinformation: / BUNDES/^ DRUCKEREI

3 Preise

Komponente Option Option

Einmalzahlung 1 Monatliche Miete2

Koffer in Basisausstattung 4990€ 210€/Monat

Optionale Komponenten

Signaturtablett 160€ +7€/Monat

Kamera inklusive Stativ 240€ +10€/Monat

Support-Optionen

Austauschkoffer 95€ + 10€/Werktag Kostenlos im Gewährleistungsfall bei Kauf oder Miete

Alle Preise sind Netto-Endkundenpreise, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer. 1 Gewährleistungszeit ist 1 Jahr bei Einmalzahlung bzw. während der gesamten Mietdauer.

2 Bei Mindestlaufzeit 24 Monate

Copyright © Bundesdruckerei GmbH, Berlin 5 von 6

BUNDES^/ DRUCKEREI

4 Komponentenliste (Änderungen Vorbehalten)

Komponente Produktbezeichnung

Koffer Bürgerkoffer Bundesdruckerei

Laptop Samsung Ultrabook NP900X3F-K01DE

Core i5-3337U, 4GB RAM, 128GB SSD, 1920x1080 Auflösung

Microsoft Windows 7 Professional SP1 OEM 64bit oder 32bit

Scanner Canon CanoScan LiDE 210

Drucker Canon Pixma iP100 20ppm 9600x2400dpi A4

Änderungsterminal3 vorbereitet für Bundesdruckerei Änderungsterminal

Fingerprintsensor4 vorbereitet für Dermalog ZF1

Router DOVADO Tiny WLAN Router LTE

Ethernet Switch Conrad 5 Port Ethernet Switch superslim

Ethernet Adapter Digitus USB3.0 auf Gigabit Ethernet Adapter RJ45

LIE USB Stick Huawei E392 LTE Mobile WIFI USB (ohne SIM-Karte)

USB-Hub D-Link 7-Port High Speed USB Hub DUB-H7

Trolley Anderson XL

Optionale Komponenten

Signaturtablett Signotec LCD Unterschriften Pad Sigma

Kamera Nikon Coolpix P340, Hama Tischstativ mit abnehmbarem Tele­ skopstab und Kugelkopf

3 Kabel und Netzteil des Änderungsterminals sind bereits integriert. 4 Nicht Lieferbestandteil des Bürgerkoffers. Vorbereitung für den Einbau der Geräte ist vorhanden.

Copyright© Bundesdruckerei GmbH, Berlin 6 von 6

bundesdruckerei

PRODUKTBLATT

Identitäten aus aller Welt

mobil auf Echtheit prüfen

Der Identitäten-Prüfkoffer

Ihre Vorteile

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Ohne Fachwissen oder technische Unterstützung sind gefälschte Ausweis­ dokumente kaum von echten zu unterscheiden. Obwohl ein Ausweis echt ist, kann er nicht zum Besitzer gehören. Bei Missbrauch können hohe finanzielle Schäden durch Betrug, Unterschlagung oder Geldwäsche die Folge sein. Mit dem Identitäten-Prüfkoffer der Bundesdruckerei können Sie Ausweisdokumente überall auf Echtheit prüfen und die ausgelesenen Personendaten direkt weiterverarbeiten.

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Bundesdruckerei-

Gruppe

signierten Bericht sichergestellt. Zusätzliche Sicherheit erhalten Sie über den bd . biometrischen Abgleich des Gesichtsbilds oder der Fingerabdrücke.

„über 75.000 registrierte Urkunden­

fälschungen im Jahr 2018, ein Plus

von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr."

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik,

Jahrbuch 2018 (Seite 123)

Die Lösung und ihre Bestandteile

Das Dokumentenlesegerät VISOTEC® Expert 800

Identitäten - sicher und immer mobil prüfbar Das kompakte Lesegerät wurde für eine verlässliche Echt­ Ob an der Grenze oder im Zug, für die Kontrolle auf Kreuz­ heitsprüfung von nationalen und internationalen Personal­ fahrtschiffen, auf der Autobahn oder am Service-Desk des dokumenten entwickelt. Autovermieters — wo immer Identitäten mobil überprüft werden müssen, ist der Identitäten-Prüfkoffer ein verlässlicher Kamera und Fingerabdrucksensor Sicherheitsbegleiter. Mit modernster Sicherheitstechnologie Ein Ausweisdokument kann nur dann echt sein, wenn es zu ausgestattet, unterstützt er die Arbeit von Polizei, Sicherheits­ den im Chip gespeicherten Daten passt. Hier schafft der kräften und Betrugsdezernaten signifikant. Nutzer bekommen Vergleich des live aufgenommenen Gesichtsbilds und der eindeutige Hinweise zur Identität und können eine fundierte Fingerabdrücke mit den im Chip gespeicherten biometrischen Entscheidung treffen. Daten zusätzliche Sicherheit. Für die Erfassung der biomet­ rischen Daten enthält die erweiterte Version des Prüfkoffers VISOcore® Verify - Das anwenderfreundliche eine Kamera und einen Fingerabdrucksensor. Damit kann Dokumentenprüfsystem ein automatischer Vergleich von Gesichtsbild und/oder Finger­ In Verbindung mit einem VISOTEC®-Lesegerät entdeckt die abdruck sofort vor Ort erfolgen. Prüfsoftware Auffälligkeiten oder Hinweise auf Verfälschungen eines vorgelegten Dokuments sofort. VISOCORE® Verify eignet Lieferumfang sich daher perfekt für Situationen mit direktem Kundenkontakt. ■ Hartschalenkoffer mit Außenabmessungen: 690 (L) x 490 (B) x 200mm (H), Deckel aushängbar

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Dokumentenprüfsystem für Experten ■ Stromversorgung: 110/230 VAC, 12 VDC oder Powerbank Soll festgestellt werden, wie und an welcher Stelle ein Doku­ ■ Dokumentenlesegerät VISOTEC® Expert 800 ment manipuliert wurde, nutzen Dokumentenexperten • Dokumentenprüfsoftware VISOCORE® Verify oder Inspect VISOCORE® Inspect. In Verbindung mit einem VISOTEC®-Lese- • Erweiterte Version: mit Kamera und Fingerabdrucksensor gerät eignet sich die Prüfsoftware für Identitätskontrollen bei zur Biometrieprüfung Grenzübertritten, für Dokumentenkontrollen während Polizei­ einsätzen oder Zollfahndungen, zur Prüfung von Visa und Aufenthaltstiteln oder für Detailkontrollen im privatwirtschaft­ lichen Umfeld.

Der Identitäten-Prüfkoffer

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Bundesdruckerei GmbH | Kommandantenstraße 18 110969 Berlin Version 01.02.2021 Tel: +49 (0)30 25 98-0 | info@bdr.de | www.bundesdruckerei-gmbh.de

LA/009/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie (Tisch- und Stuhlaufstellungen) und Verkaufsstände (insbesondere solche des Schausteller-Gewerbes) infolge der Corona-

Pandemie

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

Sachverhalt (kurz):

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis 30.06.2022 die Sondernutzungsgebühren für die Tisch- und Stuhlaufstellungen in der Gastronomie angepasst werden. Ferner sollen die nach derzeitiger Beschlusslage bis 31.03.2022 geltenden Anpassungen für Verkaufsstände, insbesondere des Schausteller- Gewerbes, bis 30.06.2022 verlängert werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

  1. Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis einschließlich 30.06.2022 wird die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert. Davon betroffen ist die Positionsnummer 9 des Sondernutzungsgebührenverzeichnises. Für Corona-bedingt gewährte temporäre Erweiterungs- bzw. Zusatzflächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen werden wie bisher keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

  2. Die für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis 31.03.2022 geltenden Reduzierungen für Sondernutzungen werden bis einschließlich 30.06.2022 fortgeführt. Dies gilt für die Postitionen 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.

Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomie (Tisch- und

Stuhlaufstellungen) und Verkaufsstände (insbesondere solche des Schausteller-

Gewerbes) infolge der Corona-Pandemie

Entscheidungsvorlage:

  1. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen für die Gastronomiebetriebe rechtfertigen weiterhin eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen, nachdem die Stadt bereits in den Jahren 2020 und 2021 den Betrieben entgegengekommen ist (vgl. Stadtrat vom 24.03.2021). Denn die Nutzung des öffentlichen Raums bzw. städtischer Flächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen ist angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen für viele Betriebe von großer, in manchen Fällen sogar existenzieller Bedeutung.

Da die zur Verfügung stehenden Außenbestuhlungsflächen auf Grund der vorgenannten Beschränkungen noch immer nicht im bisher üblichen Umfang genutzt werden können, ist eine zeitlich befristete Anpassung der darauf erhobenen Sondernutzungsgebühren deshalb weiterhin sachlich geboten.

Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis einschließlich 30.06.2022 wird daher die jeweils zu entrichtende Sondernutzungsgebühr (ggf. inkl. Zuschläge) für langfristige Tischund Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert.

Um insbesondere die wegen der Abstandsvorgaben entfallenen Gastplätze zu kompensieren, gewährt die Stadt Nürnberg seit Beginn der Corona-Pandemie - soweit im jeweiligen Einzelfall möglich - temporäre Erweiterungen bestehender bzw. Schaffung zusätzlicher Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Flächen. Diese Praxis wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt (vgl. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022).

Diese Corona-bedingten Erweiterungs- bzw. Zusatzflächen dienen primär der Einhaltung der notwendigen Abstände und damit der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie stehen daher im öffentlichen Interesse. Sondernutzungsgebühren werden für diese temporären Erweiterungen nicht erhoben. Dabei muss im Einzelfall ersichtlich sein, dass es sich tatsächlich um eine mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehende, zeitlich befristete Erweiterung der Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen handelt.

  1. Die Absage fast aller Kirchweihen im Jahr 2021 und schließlich des Nürnberger Christkindlesmarkts im Jahr 2021 haben erhebliche Auswirkungen insbesondere für das Schaustellergewerbe. Daher sollen die nach derzeitiger Beschlusslage bis 31.03.2022 geltenden temporären Anpassungen der Sondernutzungegebühren für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes (vgl. Stadtrat vom 15.12.2021) bis einschließlich 30.06.2022 verlängert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen (Pos. 9) bis 30.06.2022 sind Mindereinnahmen bzw. Rückerstattungen von etwa 130.000 Euro zu erwarten1. Durch die Verlängerung der bestehenden Anpassung der Gebühren für Verkaufsstände (insbesondere solche des Schaustellergewerbes) um ein weiteres Vierteljahr bis zum 30.06.2022 sind Mindereinnahmen von etwa 24.000 Euro zu erwarten.

1 In der Vorlage für Stadtrat vom 24.03.2021 wurden die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Tisch- und Stuhlaufstellungen für das erste Halbjahr 2021 mit 265.000 Euro angenommen.

Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat am 23.02.2022

Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;

hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit- einheit Betrag Bemerkung (Text zum Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 ist rot markiert).
1 a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefange ne 25 m² Je ange- fangene Woche 16,00 €
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 €
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 €
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überqueru ng Monat 24,50 €
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnu ng Jahr 4,70 € / 9,30 € / 14,50 €
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € / 17,50 € / 24,50 €
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 €
7 Masten Stück Jahr 18,60 € / 33,80 € / 50,00 €
Stück Monat 2,60 € / 3,90 € / 5,20 €
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. Stück Jahr 8,20 € / 14,00 € / 21,00 €
oder Pflanzbeete m² Jahr

Pos.

Nr.

Zeit-

einheit

9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € Rückwirkend zum 01.01.2022 und befristet bis zum 30.06.2022 wird die jeweils zu entrichtende Sondernutzungsgebühr für langfristige Tisch- und Stuhlaustellungsflächen um 50 % reduziert. Für temporäre Corona-Erweiterungen der Tisch- und Stuhlaufstellungsflächen werden keine Gebühren erhoben.
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 €
11 a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € / 37,30 € / 47,70 €
11 b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,00 €
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,00 €
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € / 0,23 € / 0,35 €
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 46,50 € / 67,50 € / 87,50 €
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 €
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 33,80 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition um 50 %, befristet bis zum 31.03.2022. Verlängert bis 30.06.2022.
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 €
17 Brezenverkaufsstände
innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 €
– im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 €
18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 €
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € / 198,00 € / 274,00 €
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 8,70 € / 17,10 € / 26,00 €
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 €
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr um 50 % reduziert. Verlängert bis 30.06.2022.
22 a Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Front- meter Tag Von 3,70 € bis 49 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. Verlängert bis 30.06.2022.
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag Von 12,50 € bis 1.250 €
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € / 46,50 € / 67,00 €
26 Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,00 €
Mindestgebühr Tag 40,00 €
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 40,00 €
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 17,50 € / 21,00 € / 25,60 €
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 €
28 a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 24,40 €
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,00 €
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,55 €
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,77 €
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,00 €
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 18,60 €
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 380,00 €
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 €
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 305,00 €
m2 Juni bis Novem- ber 415,00 €
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
– innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 240,00 € Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021 erfolgte eine Verlängerung der Reduzierung dieser Gebührenposition, befristet bis zum 31.03.2022. Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Verlängert bis 30.06.2022.
– im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,00 € / 34,00 € / 49,00 €
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 €
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 55,00 €
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 55,00 €
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 €
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
– DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 €
– größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 Stück Tag 50,00 €
– größer Din A 0 Stück Tag 75,00 €
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 25,00 €

Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag Bemerkung
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,16 €
pauschal mindestens 38,00 €
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 160,00 €
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,10 €
… bis… 27,00 €
Pauschal jedoch mindestens 43,50 €
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 270,00 €
- nicht gewerblich 134,00 €
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 21.900,00 €
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter, Durchmesser Tag 3,35 €
62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,10 €
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,00 €
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,59 €

65 Großveranstaltungen je nach Art und Umfang pauschal bis 10 % der Einnahmen der Flächen- aus Eintrittsgeldern inanspruchnahme

66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme Berechnung im Einzelfall bis pauschal 122.200,00 €

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 77

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 23.02.2022

Haushaltsjahr 2021

  1. 365300 "Kindertageseinrichtungen freie Träger"

5.697.000 € bei IA P3656200000Z "Bau von KiTas freigemeinnütziger Träger" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Deckung:

5.697.000 € aus IA E2110102700U "GS Forchheimer Straße, Neubau" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2022-

Datum 13.01.2022

  1. 612100 "Weitere Zentrale Ansätze"

140.000 € bei 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63125500 "Zuschuss an verbundene Unternehmen/Beteiligungen/ Sondervermögen Art 5"

Deckung:

140.000 € aus 571100 Kst. Z571100003 "Zuschuss NKubator" Kostenart 63125500 "Zuschuss an verbundene Unternehmen/Beteiligungen/ Sondervermögen Art 5"

Datum: 10.01.2022

Ref.V/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 10.02.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzungsänderung NüSt

Anlagen: 2_1_ Sachverhalt Satzungsänderung NüStS

Bericht:

Der bevorstehende Ruhestandseintritt des zweiten Werkleiters wird zum Anlass genommen, die Aufbauorganisation an die sich wandelnden Anforderungen anzupassen. Insofern wird u.a. die zukünftige Zusammensetzung der Werkleitung neu geregelt. Neben redaktionellen Änderungen sowie Berücksichtigung einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung mit Anpassung der daraud folgenden Rechtsgrundlage erfolgte eine inhaltlich Ergänzung dahingehend, dass zukünftig die 2.Werkleitung aus bis zu 2 weiteren Mitgliedern bestehen kann.

Die Betriebssatzung wurde entsprechend angepasst.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die finanziellen Auswirkungen sind in Abhängigkeit zur konkreten Umsetzung bzw. Ausgestaltung zu sehen und können ggf. auch zu Minderausgaben führen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/002/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Auswirkungen auf den Stellenplan sind in Abhängigkeit zur konkreten Umsetzung bzw. Ausgestaltung zu sehen. Eine inhaltliche Abstimmung wird im Rahmen der jeweiligen Anpassung erfolgen.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

BDR

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/002/2022

Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt):

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des NürnbergStift (NüStS) und empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zu verabschieden.

Beschlussvorschlag (StR):

Gemäß Gutachten des WerkA (NüSt) vom 10.02.2022 beschließt der Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des NürnbergStift (NüStS).

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS –

NüStS) vom 7.Oktober 1998 (Amtsblatt S. 532), zuletzt geändert durch Satzung vom

10. November 2016 (Amtsblatt S.358)

Vom .......................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.

August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021

(GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In § 1 Abs. 1 wird die Abkürzung „HeimG“ durch das Wort „Pflegewohnqualitätsgesetz“ ersetzt.

  2. In § 2 Abs. 1 wird nach den Wörtern „Aufgabe des NürnbergStift ist es,“ das Wort

„insbesondere“ eingefügt und die Abkürzung „HeimG“ durch das Wort

„Pflegewohnqualitätsgesetz“ ersetzt.

  1. § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Werkleitung besteht aus der Referentin / dem Referenten für Jugend, Familie und

Soziales als Erste Werkleiterin / Erster Werkleiter und bis zu zwei weiteren Werkleiterinnen

bzw. Werkleitern. Die Amtszeit der weiteren Werkleiterinnen und Werkleiter kann befristet

werden; in diesem Fall ist eine erneute Bestellung zulässig. Die weiteren Werkleiterinnen

und Werkleiter sind gleichberechtigt. Weiteres wird durch Geschäftsanweisung geregelt.“

  1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung.“

b) Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

„2. Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder.“

c) Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3. Bestellung der Werkleitung sowie Berufung und Abberufung ihrer Mitglieder und Regelung der Dienstverhältnisse.“

d) In Nr. 4 wird des Wort „Mitarbeiter“ durch das Wort „Mitarbeitenden“ ersetzt.

  1. In § 10 Abs. 2 werden vor dem Wort „Werkleiter“ die Wörter „Werkleiterinnen und“ und vor dem Wort „Stellvertreter“ die Wörter „Stellvertreterinnen und“ eingefügt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

LA/004/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Übergangswohnen für Flüchtlinge

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Zur Umsetzung des Projekts "Übergangswohnen für Flüchtlinge" hat der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit mit Beschluss vom 26.07.2017 und zuletzt der Stadtrat mit Beschluss vom 27.01.2021 die Verwaltung ermächtigt, Anmietungen ohne vorherigen Ausschussbeschluss zu tätigen. Diese Ermächtigung soll für das Jahr 2022 verlängert werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um die Unterstützung eines benachteiligten Personenkreises bei der Erlangung von adäquatem Wohnraum

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SHA

Gutachtenvorschlag (RWA am 16.02.2022):

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

Die Verwaltung wird über den 31.12.2021 hinaus bis 31.12.2022 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:

Fassungvorgegebenen Preisspanne bewegen;

unüblichen Nebenkosten ist nicht zulässig;

Beschlussvorschlag (StR am 23.02.2022):

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.

Übergangswohnen für Flüchtlinge

Entscheidungsvorlage:

1. Rückblick

Das Projekt „Übergangswohnen für Flüchtlinge“ wurde im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Hintergrund des Projekts war die hohe Quote an anerkannten und somit auszugsberechtigten Geflüchteten in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, die aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gezwungen sind, in den Unterkünften zu verbleiben.

Zum 31.12.2021 leben noch 701 auszugsberechtige Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, das sind 49 % der insgesamt 1437 Bewohner und Bewohnerinnen (zum Vergleich: 31.12.2020 800 auszugsberechtigte Personen, = 40 % der BewohnerInnen).1

Die Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes übernimmt die Akquise der Wohnungen für das Projekt Übergangswohnen. Begutachtung und Anmietung neuer Wohnungen erfolgt in Kooperation mit dem Liegenschaftsamt.

Weiterhin erfolgt das Auswahlverfahren der geeigneten Flüchtlingshaushalte für die Belegung von neuen bzw. freiwerdenden Wohnungen durch die Fachstelle für Flüchtlinge.

Der Verwaltervertrag mit der WBG Kommunal GmbH konnte einvernehmlich zum 30.06.2021 beendet werden. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt seit 01.07.2021 direkt in der Fachstelle für Flüchtlinge. Hierfür wurde eine vorhandene Stelle umgewandelt. Trotz der dadurch anfallenden Personalkosten konnte eine Kostenreduzierung erzielt werden.

Die Ermächtigung zur Anmietung durch SHA ist bis 31.12.2021 befristet.

2. Aktueller Stand

Stand 31.12.2021 sind 95 Wohnungen im Rahmen des Projekts durch die Stadt Nürnberg angemietet und davon 86 Wohnungen an Flüchtlingshaushalte (i.d.R. Familien) untervermietet. Die freistehenden Wohnungen werden schnellstmöglich unter Beachtung der jeweils geltenden pandemiebedingten Vorgaben untervermietet.

2021 konnten erneut 12 Haushalte aus dem Untermietverhältnis heraus in ein privatrechtliches Mietverhältnis einmünden. Diese Fluktuation ist seitens des Projekts ausdrücklich gewünscht.

Zum 31.12.2021 befinden sich insgesamt 266 Personen in Untermietverhältnissen. Dies sind – verglichen mit den Zahlen aus 2020 – nur vier Personen mehr als Ende 2020. Durch den Mieterwechsel konnten im Jahr 2021 tatsächlich 80 Personen die städtischen Asylunterkünfte durch das Projekt Übergangswohnen verlassen.

1 Die Zahlen aus dem Vorjahr können nur bedingt als Maßstab herangezogen werden; im Jahr 2021 gab es kaum Neuzuweisungen von Flüchtlingen in städtische Asylunterkünfte. Ein Teil der bereits seit längerem in den Unterkünften lebenden Personen erhielten 2021 eine Bleibeberechtigung. Ausgezogen sind nicht nur anerkannte BewohnerInnen, teilweise konnten auch nicht anerkannte Geflüchtete mit einer Auszugsgenehmigung die Unterkünfte verlassen.

Bei Neuanmietung oder Leerstand bisher angemieteter Wohnungen werden diese Wohneinheiten in aller Regel innerhalb eines Monats untervermietet, wobei hier auch im Jahr 2021 aufgrund der Beschränkungen durch die Pandemie zeitweise eine längere Leerstandsdauer die Folge war.

Bereits bei der Anmietung wird darauf geachtet, dass die Kosten innerhalb der Nürnberger Mietrichtwerte liegen, sodass die möglichst kostenneutrale Untervermietung an die Geflüchteten erfolgen kann.

3. Bewertung aus der Sicht der Verwaltung

Wie aus den obigen Zahlen ersichtlich, kann das Projekt weiterhin als erfolgreich bewertet werden. Das Ziel aus dem letzten Bericht, zum Jahresende 2021 100 Wohnungen im Bestand zu haben, wurde fast erreicht. Da die Wohnungen von der Stadt Nürnberg befristet angemietet werden, fallen 2022 Wohnungen aus dem Bestand. Ziel für 2022 ist, den Bestand von 100 Wohnungen zu halten, ggfs. bei passenden Angeboten den Bestand auf bis zu 120 Wohnungen zu erhöhen. Im Jahr 2022 wird sich die Verwaltung mit den langfristigen Zielen des Projektes auseinandersetzen und zum Jahresende erneut berichten.

4. Weiterführung des Projekts

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, um wie im bisherigen Projektverlauf schnell und flexibel auf Angebote reagieren zu können, die Ermächtigung zur Anmietung für das Jahr 2022 zu verlängern; um einen entsprechenden Beschluss wird gebeten.

Diversity-Relevanz:

Die Diversity-Relevanz für die geplanten Maßnahmen ist gegeben, da die Versorgung benachteiligter Gruppen mit Wohnraum sichergestellt werden soll. Dies bedeutet einen Fördereffekt für diese Personen.

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