Berichtsvorlage LA/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Sondernutzungsrichtlinie Altstadt;
hier: Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 - Umsetzung und Auswirkungen
Bericht:
Zum 01.01.2020 trat die neue Sondernutzungsrichtlinie Altstadt in Kraft. Sie enthält u.a. ein Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 in der Altstadt. Über die Umsetzung und Auswirkungen des Verbots wird berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/007/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von störungsfreien Laufwegen und einer leichten Begehbarkeit des öffentlichen Raums profitieren unter anderem Menschen mit Behinderung und Familien beispielsweise beim Einkaufen mit Kinderwagen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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