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Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1)

Anlage · 16.02.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB Region Mittelfranken

D GB Region Mittelfranken | Kornmarkt 5-7 | 90402 Nürnberg

Ordnungsamt Nürnberg

Herrn Rainer Lenzner

per E-Mail: messen@stadt.nuernberg.de

Verkaufsoffene Sonntage 2022 / Anhörung nach § 14 LadSchlG 11. November 2021

Sehr geehrter Herr Lenzner,

mit Schreiben vom 29.10.2021 teilen Sie mit, dass die Stadt Nürnberg auch 2022 an ver-

Norbert Feulner

kaufsoffenen Sonntagen festhalten will. Regionssekretär DGB Region Mittelfranken Als Gewerkschaften lehnen wir die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in Nürnberg und an anderen Orten grundsätzlich ab. Wir wissen dabei Oberbürgermeister Marcus norbert.feulner@dgb.de König an unserer Seite, der ebenfalls „kein großer Fan von verkaufsoffenen Sonntagen“ Telefon: 0911/24916-79 ist, wie er selbst sagt. Kornmarkt 5-7 Gründe dafür sind die zusätzlichen Belastungen des Verkaufspersonals, auch wegen den 90402 Nürnberg monatelangen Zusatzanforderungen durch die Pandemie, die Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die negativen sozialen Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben.

Die repräsentative Haushaltsbefragung der Stadt Nürnberg im Jahr2015 hat ergeben, dass nur rund die Hälfte der Nürnberger*innen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich gut finden. Gar 74 Prozent der Nürnberger*innen nutzen überhaupt keinen verkaufsoffenen Sonntag.

Die Öffnung von Verkaufsstellen macht auch keinen Sinn. Es sind weder belegbare Umsatzsteigerungen für den Einzelhandel festzustellen, noch kann der stationäre Handel den Wettlauf mit dem Onlinehandel über die Öffnungszeiten gewinnen. Dafür entstehen jedoch jede Menge sozialer Einbußen und Belastungen. Somit ist der Preis, den vor allem die Beschäftigten und ihre Familien zu tragen haben, entschieden zu hoch.

Die Stadt Nürnberg hätte aufgrund ihrer kulturellen und städtebaulichen Schätze viel bessere Möglichkeiten, Frequenzen und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen und somit das positive Image zu festigen, als durch Shopping am Sonntag. Die Bewerbung für die Kulturhauptstadt 2025 hat den eindrücklichen Beweis erbracht wo die Potenziale, die Stärken und die Anziehungskraft von Nürnberg liegen. Kaufanreize durch Sonntags-Shopping wirken dagegen reichlich profan, um nicht zu sagen billig.

Zudem ist festzustellen: Ein Wettbewerbsvorteil und korrigierende Strukturmaßnahmen sind von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerwG v. 17.05.2017 (8 CN 1/16 – juris Rn. 16)

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verweisen, in der festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse („Shopping- Interesse“) potentieller Kunden, aber auch das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber eine Sonntagsöffnung gerade nicht rechtfertigen kann. Es braucht keinen verkaufsoffenen Sonntag, der die Verzweckung des Menschen und die Verramschung von wertvoller gemeinsamer Ruhezeit sowie die Profitmaximierung für einige wenige zum Ziel hat, indem die großen Unternehmen die kleineren mit Dumpingstrategien aus dem Wettbewerb kegeln wollen.

Die Mitglieder des Ausschusses Recht, Wirtschaft und Arbeit sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich mit einem Nein zu verkaufsoffenen Sonntagen positionieren. Es gibt kein Recht auf Sonntags-Shopping, aber es gibt ein Recht auf Ruhe.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Doll Geschäftsführer DGB Region Mittelfranken

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