Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.02.2022
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurde diese an diese Rechtsprechung angepasst.
Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. Zudem mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
In den beiden Vorjahren 2020 und 2021 mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren. Eine Sonntagsöffnung ohne Veranstaltung war/ist auch ausnahmsweise nicht zulässig.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Das Ordnungsamt hat eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren offensichtlich keine neuen Positionen. Wie die Kirchen lehnt der DGB verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 11.11.2021 weist er u. a. darauf hin, dass das Verkaufspersonal durch die Pandemie monatelang zusätzlichen Belastungen ausgesetzt war und die zusätzlichen Ladenöffnungen negative soziale Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben haben. Außerdem würden sich Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt. Dagegen sehen die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die HWK für Mittelfranken und der HBE Handelsverband Bayern e.V. verkaufsoffene Sonntage weiterhin als äußerst wichtig für den Einzelhandel und den Standort.
4. Verkaufsoffene Sonntage 2022
Es wird vorgeschlagen, die Verkaufsöffnungen wie in den Vorjahren fortzuführen:
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08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
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25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Diese Termine wurden auch in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Sollten aufgrund der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie 2020 und 2021 keine Veranstaltungen zulässig sein, müssen auch die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, sofern der Freistaat Bayern keine anderweitigen Regelungen trifft. Aufgrund der Rechtsprechung zu Sonntagsöffnungen ist damit aber nicht zu rechnen.
Nürnberg, 19.01.2022 Ordnungsamt
gez. i.V. Pollack