Beschlussvorlage OA/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 30.03.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 - Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (SoVerkVO
2022)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1) Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (Anlage 2)
Sachverhalt (kurz):
Anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Gemeinden jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurden diese an die Rechtsprechung angepasst. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. In den beiden Vorjahren mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren.
Die bisherigen verkaufsoffenen Sonntage haben sich bewährt. Sie sollen deshalb auch in diesem Jahr durchgeführt werden:
-
08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für das Gebiet der Südstadt
-
25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für das Gebiet der Altstadt
Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2022 neu beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 - SoVerkVO 2022) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022) beschlossen.