Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Eingeworbene Fördermittel für Innenstadtaktivitäten und -projekte der 5 Wirtschaftsförderung Nürnberg Bericht WiF/002/2022 5 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022 WiF/002/2022 9 Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.09.2021 WiF/002/2022 11 Sachverhalt WiF/002/2022 13 TOP Ö 2 Digitalisierung und Corona 19 Bericht BDR/001/2022 19 Sachbericht BDR/001/2022 23 Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 23.04.2021 BDR/001/2022 33 TOP Ö 3 Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) 37 Sitzungsvorlage OA/001/2022 37 Sachverhaltsdarstellung OA/001/2022 41 Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1) OA/001/2022 43 Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (Anlage 2) OA/001/2022 45 TOP Ö 4 Mehr Schutz für den Außendienst der Stadt Nürnberg 47 Bericht 3. BM/003/2021 47 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 3. BM/003/2021 51 Sachverhalt 3. BM/003/2021 53 TOP Ö 5 Sondernutzungsrichtlinie Altstadt; 57 Bericht LA/007/2022 57 Sachverhalt LA/007/2022 61 TOP Ö 6 Personenschifffahrtshafen Nürnberg - Entstehung, Entwicklung, Betrieb und 63 aktuelle Zahlen Bericht WiF/001/2022 63 Sachverhalt WiF/001/2022 67 Lageplan WiF/001/2022 71 TOP Ö 7 Breitbandausbau in Birnthon 73 Bericht Ref.VII/001/2022 73 Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 Ref.VII/001/2022 77 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 Ref.VII/001/2022 79 TOP Ö 8 Übergangswohnen für Flüchtlinge 81 Sitzungsvorlage LA/004/2022 81 Entscheidungsvorlage LA/004/2022 85 TOP Ö 9 Gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in 2023 und 2024 durch die 87 Städte Nürnberg und Fürth Sitzungsvorlage SpS/009/2021 87 Sachverhalt SpS/009/2021 91
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 16.02.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Eingeworbene Fördermittel für Innenstadtaktivitäten und -projekte Bericht
der Wirtschaftsförderung Nürnberg WiF/002/2022
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.09.2021
Sachverständige:
Herr Gregor Heilmaier, Vorsitzender des Fachausschusses für
Handel und Dienstleistung der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Frau Yvonne Coulin, Geschäftsführerin des Verkehrsvereins
Nürnberg / Congress- und Tourismuszentrale (ctz)
Fraas, Michael, Dr.
2. Digitalisierung und Corona Bericht
Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 23.04.2021 BDR/001/2022
König, Marcus
3. Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) Gutachten
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 - OA/001/2022
Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (SoVerkVO 2022)
König, Marcus
4. Mehr Schutz für den Außendienst der Stadt Nürnberg Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 3. BM/003/2021
Vogel, Christian
5. Sondernutzungsrichtlinie Altstadt; Bericht
hier: Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 - Umsetzung LA/007/2022
und Auswirkungen
Fraas, Michael, Dr.
6. Personenschifffahrtshafen Nürnberg - Entstehung, Entwicklung, Bericht
Betrieb und aktuelle Zahlen WiF/001/2022
Fraas, Michael, Dr.
7. Breitbandausbau in Birnthon Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 Ref.VII/001/2022
Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020
Fraas, Michael, Dr.
8. Übergangswohnen für Flüchtlinge Gutachten
LA/004/2022 Fraas, Michael, Dr.
Auflage des Referates IV:
9. Gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in 2023 und Beschluss-
2024 durch die Städte Nürnberg und Fürth Auflage
SpS/009/2021 Trinkl, Cornelia
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.12.2021,
öffentlicher Teil
WiF/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Eingeworbene Fördermittel für Innenstadtaktivitäten und -projekte der Wirtschaftsförderung
Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.09.2021
Sachverständige: Herr Gregor Heilmaier, Vorsitzender des Fachausschusses für Handel und Dienstleistung
der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Frau Yvonne Coulin, Geschäftsführerin des Verkehrsvereins Nürnberg / Congress- und
Tourismuszentrale (ctz)
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022 Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.09.2021 Sachverhalt
Bericht:
Die aus den diversen Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern eingeworbenen Fördermittel für Innenstadtaktivitäten und -projekte der Wirtschaftsförderung Nürnberg werden dargestellt. Als Sachverständige berichten in der Sitzung Herr Gregor Heilmaier, Vorsitzender des Fachausschusses für Handel und Dienstleistung der IHK Nürnberg für Mittelfranken, und Frau Yvonne Coulin, Geschäftsführerin des Verkehrsvereins Nürnberg / Congress- und Tourismuszentrale (ctz).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei den dargestellten Projekten und Aufgaben ist von einer Bevorzugung bzw. Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen nicht auszugehen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
CSU
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 1 8. I-Vi. 2022 90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051 /........Nr.......... E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de 1 3 vjL Zur z.ur Stellungnahme www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Kts. 4 Antwort vor Afcss.i- 2 X düng v '.legen 17.01.2022 5 Antwort zi r Unter z.v/.V. schrift verlegen Antragsteller: Pirner
Sachstand Akquise Fördermittel für die Altstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Corona-Pandemie ist für die Nürnberger Altstadt als multifunktionaler Ort für Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Tourismus, Bildung eine große Herausforderung. Sie bietet aber auch die Chance, den sich beschleunigenden Wandel zu gestalten.
Dank der vom Wirtschaftsreferat der Stadt und dem Handelsausschuss der IHK angestoßenen Nürnberger City Werkstatt konnten im Jahr 2021 zahlreiche Projekte zur Entwicklung der Altstadt auf den Weg gebracht werden (z.B. Temporäre Platzgestaltung, Summer Street, Pop-Up-Stores, Lieferdienst für den lokalen Einzelhandel etc.). Auf diese Weise konnten auch Fördermittel des Freistaats Bayern (insbesondere aus dem Sonderfonds „Innen städte beleben" des Bayerischen Bauministeriums) und des Bundes akquiriert werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zu den das Wirtschaftsreferat bzw. die Wirtschaftsförderung Nürnberg betreffenden Fördermitteln für die Nürnberger Innenstadt.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A22011700 Fördermittel Innenstadt.docx
Demokraten
Kreisverband Nürnberg J7 U mT
Antrag
Ümit Sormaz • Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Zeichen: ÜS-PM Antrag: Traditionelle Nürnberger Läden gezielt fördern
Ümit Sormaz
Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg Aus Mitteln der Städtebauforderung hat das Land Bayern über 100 fdp(® uemit-sormaz.de Millionen Euro für mehr als 279 bayerische Kommunen zur Verfügung www.uemit-sormaz.de gestellt, um Ortskerne wieder zu beleben. Die Stadt Nürnberg hat aus dem Freie Demokraten FDP Fördertopf 1,9 Millionen entgegennehmen können. Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Aufgrund der starken Konkurrenz durch den Internethandel und der
T: 0911 1325250 M: 0177 2502513 immensen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die die Corona-Pandemie
mit sich brachte, droht weiten Teilen der Nürnberger Innenstadt ein
tiefgreifender Wandel. Um die Schließung etwa von Ladenlokalen zu
verhindern, müssen neue Konzepte erarbeitet werden.
Dabei gehören die Entwicklungen neuer Ideen und die Erweiterung der
Öffnungszeiten, also die weitere Begrenzung der Sperrstunden,
zusammen. Traditionelle Nürnberger Unternehmen sollten gezielt
gefördert und das kulturelle Erbe erhalten werden.
So könnten beispielsweise rund um Bäckereien auch Kaffeestuben und
Treffpunkte entstehen, die weit länger geöffnet haben als bisher die
Bäckereien. Auch könnten Fleischereien mit angeschlossenen Bratereien,
wie in Brasilien etwa, oder Biohofläden mit angeschlossenen Vegan-
Küchen Nürnberg einen völlig neuen und zugleich alten Charakter geben, der zurückführt zur fränkischen Lebenskultur des Mittelalters.
Was den Handel betrifft, so wäre eine Hilfe für Spezialgeschäfte eine
weitere Möglichkeit, um dem Druck des Internetangebotes
entgegenzuwirken und die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. Dabei
Demokraten
Kreisverband 'O Nürnberg JT xJ JT
Antrag
stehen gesunde, biologisch saubere und lokale Spezialitäten aus der
Region im Vordergrund.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden Antrag;
- Die bisherigen Bemühungen zur Belebung der Innenstadt sind nicht
ausreichend. Die aus dem Sonderfond des Landes finanzierten neun Projekte müssen zeitnah gezielt ergänzt werden.
- Die o.g. Ideen sind hierbei in der Weise zu verstehen, dass es um die
Entwicklung einer unverwechselbaren Lebenskultur geht, die sowohl für Einheimische als auch Auswärtige attraktiv ist und einen Grund darstellt, die Innenstadt zu besuchen.
Eingeworbene Fördermittel für Innenstadtaktivitäten und -projekte der
Wirtschaftsförderung Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
1. Grundlagen
a) Konzeptionelles
Die vom Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref. VII) und der Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) erarbeitete Zukunftsstrategie „Handelsstandort Nürnberg 2030“ richtet umsetzungsorientiert den Fokus nicht nur auf den Einzelhandel, sondern auf die multifunktionale Nürnberger Altstadt, deren Zukunftschancen gerade in der Nutzungsmischung u.a. aus Handel, Gastronomie, Wohnen, Kultur, Tourismus, Bildungseinrichtungen, Verwaltung etc. bestehen (vgl. RWA 16.10.2019). Das Leitprinzip der Strategie lautet „Alle Macht geht vom Besucher aus“. Alle Maßnahmenempfehlungen orientieren sich an der sogenannten „Visitor Journey“, einem Phasenmodell, das beschreibt, welche Berührungspunkte ein/-e Besucher/-in (visitor) vor, während und nach dem Stadtbesuch hat: Besuchsimpuls, Information, Besuch, Angebot, Bindung. Richtschnur für alle Zielvorstellungen zur Altstadt und damit auch für die Zukunftsstrategie „Handelsstandort Nürnberg 2030“ ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Altstadt, das von der Multifunktionalität der Altstadt ausgeht und dessen Leitthema Qualität ist (vgl. Stadtrat vom 27.06.2012 und Stadtratsvorlage „Zukunft Altstadt“ vom 21.07.2021). Bei den hieraus abgeleiteten Aktivitäten stehen vor allem die Verbesserung der Rahmenbedingungen, Community Building und Management sowie Projekte im Vordergrund, die der Altstadt als ganzes bzw. einzelnen ihrer Quartiere dienen.
b) Nürnberger City Werkstatt
Im Sommer 2020 wurde die Nürnberger City Werkstatt ins Leben gerufen, eine gemeinsame Initiative des Wirtschaftsreferats der Stadt Nürnberg und des Handelsausschusses der IHK. Ziel der City Werkstatt ist die Weiterentwicklung und Stärkung der Nürnberger Altstadt (vgl. RWA vom 14.04.2021 und Stadtrat vom 21.07.2021). Gemeinsam mit zahlreichen Innenstadt- Akteurinnen und -Akteure u.a. aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Kultur, Immobilienwirtschaft und Stadtverwaltung werden dabei konkrete Projekte erarbeitet. Dabei stehen die Machbarkeit, die Schaffung von Prototypen und ein umsetzungsorientiertes Ausprobieren im Vordergrund. Projekt-Beispiele aus dem Jahr 2021 sind u.a. die temporäre Begrünung und kulturelle Bespielung des nördlichen Lorenzer Platzes, eine „Summer Street“ in der Adlerstraße, die Vermittlung leerstehender Ladenlokale für Pop-up-Stores oder für kulturelle Zwischennutzungen, eine digitale Kampagne für die Altstadt-Quartiere (hieraus entstand die digitale Kampagne „Nürnberger Quartiere“ der Congress- und Tourismuszentrale, s.u.) und die Einrichtung eines lokalen Lieferdienstes. Weitere Informationen zur City Werkstatt unter https://www.nuernberger-city-werkstatt.de Die Aktivitäten der Nürnberger City Werkstatt erwiesen sich auch als Zugpferd bei der Einwerbung von Innenstadt-Fördermitteln und werden vom Freistaat Bayern als Best Practice- Beispiel gelobt: https://www.innenstaedte-beleben.bayern.de/bestpractice/index.php Die Nürnberger City Werkstatt wird im Jahr 2022 fortgesetzt (s.u.).
c) Zentren-Management
Im Jahr 2021 wurde das Zentren-Management für die Innenstadt und die Stadtteilzentren neu aufgestellt und um weitere Funktionen ergänzt (vgl. RWA vom 07.07.2021). Seitdem wird das im Jahr 2016 geschaffene (und damals zunächst extern vergebene) City- Management wieder von der Wirtschaftsförderung Nürnberg selbst wahrgenommen und zwar als „City Management 2.0“. Das City Marketing erfolgt durch die Congress- und Tourismuszentrale (ctz), zum Beispiel mit der in der Nürnberger City Werkstatt entstandenen
digitalen Kampagne „Nürnberger Quartiere“ (s.u.). Die Handels- und Gewerbevereine agieren als Kümmerer vor Ort. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg agiert im Rahmen des City Management 2.0 auch als Ansprechpartnerin für die Innenstadtbelange insbesondere von Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Tagungs- und Kongresswesen. Das City Management 2.0 begreift die Innenstadt als multifunktionalen Raum und hat das Aufgabenportfolio z.B. um die Themen des aktiven Leerstandsmanagements, der City Logistik und des Community Building erweitert.
- Überblick über die eingeworbenen Innenstadt-Fördermittel mit Bezug zu Ref. VII/WiF Um den Herausforderungen der Innenstädte zu begegnen, wurden im Jahr 2021 mehrere - größtenteils städtebauliche - Förderprogramme auf Ebene der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern aufgelegt. Ein Beispiel ist der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (vgl. StR vom 21.07.2021 und AfS vom 10.06.2021). Teils weisen die einzelnen Programme große Schnittmengen in Zielsetzung und bei den Förderbedingungen auf, teils haben sie unterschiedliche Themen in Blick. Ref. VII/WiF konnte mit seinen Aktivitäten zum Thema Innenstadtbelebung und -entwicklung, insbesondere der Nürnberger City Werkstatt, zur Einwerbung der Fördermittel vor allem mit Wirtschaftsbezug beitragen. Übersicht über die Förderprogramme:
| EU-Innenstadt- Förderinitiative/ REACT-EU | „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ | Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung | Sonderfonds „Innenstädte beleben“ | |
|---|---|---|---|---|
| Fördermittelgeber | Europäische Union | Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
| Fördervolumen in Mio. € | 36 | 250 | 11,9 | 100 |
| Förderquote in % | 85 – 90 | 75 | 100 | 80 |
| Laufzeit | - 06/2023 | - 2025 | - 2022 | 2024 |
| Inhaltlicher Fokus | Städtebau/ Multifunktionalität kurzfristige Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt Aktivierung der Akteure/ Projekt- management digitaler Zwilling der Innenstadt Personalkosten keine investiven Maßnahmen | Städtebau/ Multifunktionalität Aktivierung der Akteure Partizipation Immobilien- wirtschaft temporäre Impulse keine Personalkosten keine investiven Maßnahmen | Multifunktionalität digitales Leerstands- und Ansiedlungstool für Kommunen Aktivierung der Akteure/ Immobilien- wirtschaft keine Personalkosten keine investiven Maßnahmen | Städtebau/ Multifunktionalität Aktivierung der Akteure Partizipation Immobilien- wirtschaft temporäre Impulse investive Maßnahmen keine Personalkosten |
| durch die Stadt Nürnberg/ eingeworbene Fördersumme in € | 600.000 (in Aussicht gestellt) | -- | 300.000 (bewilligt) | 1,9 Mio. (bewilligt) |
| davon Anteil Projekte Ref. VII/WiF in € | 410.000 | -- | 300.000 | 290.000 |
3. Geförderte Innenstadtprojekte aus dem Bereich Ref. VII/WiF im Einzelnen
EU-Innenstadt-Förderinitiative/REACT-EU 1) Innenstadtmanagement Im Rahmen dieses Projekts wurde in Aussicht gestellt, für Innenstadt-Themen eine Personalstelle bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg für eineinhalb Jahre zu finanzieren. Der bzw. die Stelleninhaber/-in als zentrale Ansprechperson und Netzwerk-Manager für an der City Werkstatt Mitwirkenden agieren, Kooperationen zwischen den Projektteams unterstützen, neue Projektideen aus der Community aufnehmen, Erstberatung geben und regelmäßige Austausch- oder Wissenstransferformate organisieren. Zudem sollen gemeinsam mit der Community der City Werkstatt ein digitales Projekt- und Netzwerkmanagementtool erarbeitet werden. Die Stelle ist auch nach Ablauf des Förderzeitraums bis Ende 2024 gesichert und kann somit eine langfristig wirkende Organisationsunterstützung beim Community Management für die Innenstadt vorbereiten und aufbauen. Die in Aussicht gestellten Zuschüsse für dieses Projekt betragen bis Juni 2023 ca. 110.000 €. 2) twi.N City Mit den in Aussicht gestellten Fördermitteln soll ein interaktives 3D-Stadtmodell (digitaler Zwilling) der Innenstadt, basierend auf dem vorhandenen Geoinformationssystem der Stadt, aufgebaut werden. Dieses Modell erlaubt die Einbindung unterschiedlichster Daten, auch Echtzeitdaten, die beispielsweise über Sensoren erfasst werden. Im geplanten Anwendungsfall werden sogenannte Heatmaps Besucherströme visualisieren, die dann mit weiteren Daten verknüpft werden. Dies ermöglicht die evidenzbasierte Evaluation von Maßnahmen und Projekten der City Werkstatt Nürnberg. Der digitale Zwilling „twi.N City“ ist eine Kooperation der Wirtschaftsförderung Nürnberg mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (Federführung) und dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung.
Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung Ziel des Projekts „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ unter Federführung des IFH Köln ist es, die Stadtzentren durch ein aktives Ansiedlungsmanagement zu vitalisieren. Dazu wird ein digitales Tool zur Leerstandserfassung entwickelt, mit dessen Hilfe Kommunen einfach und schnell einen ganzheitlichen Überblick über Leerstände, Immobilienstruktur und die angebotenen Verkaufsflächen bekommen. Mit diesem Wissen soll u.a. ein intensiver Dialog mit der Immobilienwirtschaft angestoßen werden, um Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Nachvermietung zu unterstützen. Nürnberg ist eine von 14 Modellkommunen in ganz Deutschland. Im Rahmen des Projekts hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg bereits eine vollständige Kartierung der Geschäftslagen in der Innenstadt sowie zwei Immobiliendialoge beauftragt. Die Dialoge haben das Ziel v. a. mit den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern zu alternativen Nutzungskonzepten in Kontakt zu treten. Außerdem werden der Stadt Nürnberg über das Projekt drei Laser zur Passantenfrequenzmessung in der Nürnberger Innenstadt für ein Jahr finanziert. Für dieses Projekt konnten bis Ende 2022 300.000 € eingeworben werden.
Sonderfonds „Innenstädte beleben“ 1) Pop-up-Center „Das Dürer“ (Arbeitstitel) Mit den Fördermitteln in Höhe von 40.000 € wird eine technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudie inkl. einem Betreiberkonzept für ein Pop-up-Center erstellt. Hierbei handelt es sich um eine gemischt genutzte Immobilie mit wechselnden Mieterinnen und Mietern. In einem Pop-up-Center können sich Läden, Gastronomie, Bildungseinrichtungen,
Kultur, Kunst, aber auch Coworking Spaces einmieten. Das Angebot ändert sich durch die kurzfristigen Mietverträge im Zeitablauf und bietet damit immer wieder Neues und Überraschendes. Zudem besteht die Chance, dass auch junge Label oder Startups ihren Platz in einem solchen Konzept finden können. 2) Pop-up-Stores Mit den Fördermitteln in Höhe von 40.000 € erhält die Stadt Mittel, um leerstehende Immobilien für einen begrenzten Zeitraum (drei bis maximal 24 Monate) anzumieten und stark vergünstigt weiterzuvermieten. Damit kann die Stadt die Nutzung bestimmen und sowohl kleinen, inhabergeführten Einzelhändlern als auch Kunst- und Kulturschaffenden, gemeinwohlorientierten Nutzerinnen und Nutzern, aber auch Startups temporär Sichtbarkeit in der Innenstadt verschaffen. Diese können in zentraler Lage ihr Geschäftsmodell testen, die Stadt vermeidet einen Leerstand über einen längeren Zeitraum und kommt mit den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern ins Gespräch, auch was eine evtl. Nachnutzung angeht. 3) Summer Street Adlerstraße Mit den Fördermitteln in Höhe von 60.000 € soll sich die Adlerstraße von April bis Oktober 2022 wieder in eine sog. Summer Street verwandeln. Ziel dieses City Werkstatt-Projekts ist es aufzuzeigen, ob sich die Adlerstraße beleben lässt und die städtebauliche Aufwertung angenommen wird, wenn der öffentliche Raum, der durch die Verkehrsreduzierung gewonnen wird, anderen Nutzungen verfügbar gemacht wird. Bereits im Jahr 2021 konnte in einer ersten Testphase gezeigt werden, dass durch Aufwertung des öffentlichen Raumes und Reduzierung des Parksuchverkehrs hier erhebliche Verbesserungen erzielt werden können. Auf Grundlage der Evaluation dieser Testphase soll die Summer Street Adlerstraße auch im Jahr 2022 weiter ihr Potenzial entfalten. Mobile Grünelemente, attraktive, auch konsumfreie Sitzgelegenheiten sowie erweiterte Flächen für die Außengastronomie und Freizeitangebote sollen hier Lebensqualität und Frequenz zusammenbringen. 4) Innenstadtbelebungsfonds Der Innenstadtbelebungsfonds zielt auf die Umsetzung neuer Projekte bis Ende 2024. Der Werkstatt-Charakter ermöglicht temporäre Projekte mit städtebaulichem Bezug in Form von Prototypen, die die Akteure vor Ort selbstverantwortlich anstoßen und mithilfe der Stadtverwaltung umsetzen. Insgesamt fließen 360.000 € Zuschüsse in diesen Fonds, der von mehreren städtischen Dienststellen beantragt wurde. 150.000 € des Budgets verantwortet die Wirtschaftsförderung Nürnberg.
Da der größte Teil der verfügbaren Förderprogramme aus der Städtebauförderung kommt und somit die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte einen direkten städtebaulichen Bezug nachweisen müssen, war für Projekte ohne einen solchen Bezug leider keine Förderung möglich. Dies betraf zum Beispiel eine Kooperation mit dem offenen Innovationslabor JOSEPHS (im Augustinerhof), um Innenstadt-Akteurinnen und -Akteuren systematisch und methodisch bei der Erarbeitung von Innovationen mit Innenstadt-Bezug zu unterstützen. Auch ohne spezifische Fördermittel kooperiert nun die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit dem JOSEPHS zu Innenstadtthemen und konnte z.B. einen Retail Pitch Jam (ein Event, das Innovationen für den Einzelhandel präsentierte) und einen Experten- Workshop zum Thema „Handel in einer smarten Stadt“ durchführen. Gerade die Innovationsgenerierung und die Befähigung des inhabergeführten Einzelhandels zur Weiterentwicklung und Neuerfindung stellt für die Wirtschaftsförderung Nürnberg ein wichtiges Werkzeug zur Sicherung individueller Shoppingerlebnisse und zur Zukunftsfähigkeit des Handelsstandortes dar.
4. Exkurs: Digitale Kampagne „Nürnberger Quartiere“
Auch wenn mangels städtebaulichen Bezugs keine Fördermittel hierfür akquirierbar waren (s.o.), soll die digitale Kampagne „Nürnberger Quartiere“ der Congress- und Tourismuszentrale (ctz) hervorgehoben werden - als Beispiel für innovatives City Marketing und ein erfolgreiches Projekt der Nürnberger City Werkstatt. Mittels der Web-App https://quartiere-nuernberg.de werden einzelne Quartiere der Nürnberger Altstadt vorgestellt. Dies erfolgt vor allem mit Bildern, Texten, Kurzfilmen und Audiodateien. Die Quartiere Weinmarkt, Augustinerhof und Jakobsmarkt sind bereits „online". Es folgen die Quartiere Handwerkerhof, Burgviertel und Lorenzer Platz. Ziel der Kampagne ist es, für die Gäste, aber auch die Menschen aus Stadt und Region, ein attraktives Erlebnis zu schaffen, sie an neue Orte zu lenken und spannende Geschichten zu erzählen. Die Idee entstand im Rahmen der Nürnberger City Werkstatt und zwar vor dem Hintergrund, dass Orte wie die Kaiserburg, der Hauptmarkt, das Albrecht Dürer-Haus oder die großen Einkaufslagen in der Fußgängerzone allgemein bekannt sind. Hingegen gibt es in der Altstadt auch Ecken mit kleinen Läden, Bars, Cafés Galerien und kulinarische Highlights, die oft versteckt in den Gassen der Altstadt zu finden sind. Hier verbergen sich wahre Schätze, auf die mit der digitalen Kampagne wieder aufmerksam gemacht werden soll – sowohl bei den Gästen, als auch bei den Nürnbergerinnen und Nürnbergern. Kommuniziert wird die Web-App über die Social-Media-Kanäle der CTZ, der beteiligen Akteurinnen und Akteure der City Werkstatt sowie über den Content Creator Kristof Göttling. Die lokalen Blogger Isabel Pyc von "Coucoubonheur" und Nina Soentgerath von "Reisehappen" haben bereits zwei Quartiere auf ihren Instagram-Kanälen vorgestellt. Eine feste Kolumne im Stadtmagazin "curt" begleitet die Kampagne im Print- und Online-Bereich. In den Betrieben vor Ort verweisen Plakate und Postkarten auf den digitalen Quartiersguide.
5. Fazit und Ausblick
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg kann auf eine deutliche Steigerung ihrer Innenstadtaktivitäten in den letzten beiden Jahren zurückblicken, die Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren hat. Neben der Ausweitung der fachlichen Arbeit konnten auch umfangreiche Fördermittel eingeworben werden. Vor allem im Rahmen der Nürnberger City Werkstatt sollen auch im Jahr 2022 neue Projekte angegangen werden. Dazu hofft Ref. VII/WiF weiterhin auf engagierte Akteurinnen und Akteure aus allen Branchen und Aktivitätsfeldern der Altstadt. Die Nürnberger City Werkstatt lebt von den Ideen und dem Engagement der Nürnberger Altstadt-Akteurinnen und -Akteure.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
BDR/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Digitalisierung und Corona
Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 23.04.2021
Anlagen: Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom 23.04.2021
Bericht:
In der Vorlage wird zum Stand der digitalen Transformation unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie berichtet.
Mit der bereits vor der Pandemie erarbeiteten Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ sowie dem Konzept für eine digitale Stadtverwaltung waren bereits die Themen adressiert, die mit Eintritt der Krise in den Mittelpunkt rückten. Es mussten keine grundlegenden Anpassungen vorgenommen werden, allerdings wurden Prioritäten verändert und die für die Umsetzung von akuten Maßnahmen notwendigen Ressourcen zusammengeführt. Diese Krisensituation durch Corona hat indes die Dringlichkeit, die digitalen Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, mehr als deutlich gemacht.
Die Verstetigung der zur Bewältigung der Krisensituation geschaffenen Lösungen, die Beseitigung der darüber hinaus erkannten Digitalisierungsdefizite und das Vorantreiben von Zukunftsthemen sind Impulsgeber für das Monitoring und die Weiterentwicklung der digitalen Strategie. Digitalisierung ermöglicht so, auch zukünftige Herausforderungen zu meistern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorhaben sind Diversity-relevant, weil sie hinsichtlich Inklusion und Integration Potenziale für Gleichstellung und Chancengleichheit erschließen können.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
DiP
BgA
Ref. VII/ WiF
Vorlage zur Beantwortung des FDP-Antrags Digitalisierung und Corona vom 23.04.2021
Gliederung
- Ausgangslage ......................................................................................................................... 2 2. Beantwortung der im Antrag formulierten Fragestellungen ............................................... 2 2.1 Anpassungsbedarf der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ ....................................... 3 2.2 Monitoring der Umsetzung der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ .......................... 3 2.3 Geschäftsprozessmanagement als Grundlage erfolgreicher Digitalisierung ............. 4 2.4 Digitalisierungsdefizite und ergriffene Maßnahmen während der Corona-Pandemie 5 2.4.1 Allgemeine und geschäftsbereichsübergreifende Digitalisierungsdefizite ................... 6 2.4.2 Gesundheitsamt ......................................................................................................... 6 2.4.3 Kultur ......................................................................................................................... 6 2.4.4 Schulen ...................................................................................................................... 7 2.4.5 Bürgerservice ............................................................................................................. 8 2.4.6 Partizipation und Bürgerkommunikation ..................................................................... 8 2.5 Digitale Werkzeuge zur Steuerung von Mobilitätsströmen und Datenmanagement .. 8 2.6 Unterstützung lokaler Unternehmen bei der Digitalisierung ........................................ 9 3. Zusammenfassung und Ausblick ....................................................................................... 10
1. Ausgangslage
Nach über einem Jahr Pandemiegeschehen lässt sich festhalten, dass die Stadtverwaltung die Coronakrise insgesamt gut bewältigt, wenn auch große Kraftanstrengungen notwendig waren und weiterhin notwendig bleiben. Insbesondere die schnelle Reaktion auf die neue, unvermittelt eingetretene Situation sowie beispielsweise die sprunghafte Ausweitung von Home-Office und die Einführung eines Videokonferenzsystems sind dabei besonders hervorzuheben. Gerade die pragmatische Realisierung dieser Maßnahmen konnte die Produktivität der Stadtverwaltung gewährleisten.
Jedoch wirken Krisen wie das mittlerweile sehr häufig zitierte Brennglas, unter dem Mängel besonders deutlich und gesellschaftliche Trends beschleunigt werden. In der Krise werden gesellschaftliche Akteure, auch die Stadtverwaltung, vor ganz grundlegende Herausforderungen gestellt, wodurch schnelle Entscheidungen gewissermaßen erzwungen werden. Dies gilt auch für den Megatrend der Digitalisierung während der Coronakrise. Der dadurch beschleunigte Lernprozess führt Organisationen gewissermaßen auf eine höhere Erkenntnisebene. Erfahrungen werden in die Weiterentwicklung der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ einfließen und bereits jetzt in der operativen Umsetzung berücksichtigt. Der sogenannte disruptive Stress, der sich in der Krisensituation massiv betriebsstörend auswirkte, kann so für die Zukunft minimiert werden, zugleich wird die Innovations- und Zukunftsfähigkeit sowie die organisatorische Widerstandsfähigkeit - auch als Resilienz bezeichnet - gefördert.
Durch das Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref.I/II), das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) und federführend das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) wurde bereits vor der Pandemie damit begonnen, den Prozess der digitalen Transformation voranzutreiben und digitale Fachstrategien gemeinsam mit den Dienststellen umzusetzen. Diese Fachstrategien werden aus der übergreifenden Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ (vgl. Stadtrat vom 23.10.2019 und 04.03.2020) abgeleitet und sollen die Chancen innovativer Technologien aufgreifen, um deren Potenziale im Sinn der Bürgerschaft und der Unternehmen zu nutzen. Die Beschäftigung mit Strategie und strategischen Zielbildern erleichtert den Fachbereichen proaktives Agieren und unterstützt so den Umgang mit Veränderung. Parallel wird an der Bereitstellung der technologischen Voraussetzungen und Infrastruktur gearbeitet, um die digitalen Fachstrategien - auch mit grundlegendem Innovationspotenzial - realisieren zu können. Bis Ende 2021 sind für 14 Dienststellen digitale Fachstrategien ausgearbeitet. Bis Ende 2022 werden nach aktueller Planung 12 weitere Fachstrategien dazu kommen.
2. Beantwortung der im Antrag formulierten Fragestellungen
Die nun folgenden Punkte geben einen Überblick über wesentliche Aspekte der bereits in Angriff genommenen und weiterhin geplanten, entscheidenden Maßnahmen zur Gestaltung der digitalen Transformation, insbesondere innerhalb der Stadtverwaltung. Sie greifen die Frage des Anpassungsbedarfs der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ sowie deren Monitoring auf (vgl. 2.1 und 2.2). Als zentraler Baustein sowohl der Dachstrategie als auch der Fachstrategien, wird unter 2.3 auf Geschäftsprozessmanagement als Grundlage für die digitale Transformation eingegangen. Im Weiteren wird insbesondere auf die während der Pandemie erkannten Defizite zunächst im Hinblick auf übergreifende Aspekte, aber auch auf spezifische Erkenntnisse aus verschiedenen Geschäftsbereichen und Dienststellen, die besonders im Fokus der Öffentlichkeit standen, eingegangen (vgl. 2.4). Die Punkte 2.5 und 2.6 befassen sich schließlich gesondert mit den im
Antrag explizit aufgegriffenen Themen „Digitale Werkzeuge zur Steuerung von Mobilitätsströmen“ sowie der „Unterstützung lokaler Unternehmen bei der Digitalisierung“.
2.1 Anpassungsbedarf der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
Sowohl die in den Strategischen Leitlinien (vgl. Stadtrat vom 23.10.2019) formulierten
Handlungsfelder als auch die aus dem Strategieprozess abgeleiteten Handlungsempfehlungen der
Roadmap (vgl. Stadtrat vom 04.03.2020) sind weiterhin gültig. In der Umsetzung der Strategie
rückten allerdings die Arbeits- und Lebensbereiche in den Blickpunkt, bei denen persönliche
Kontakte prinzipiell durch digitale Zugangsmöglichkeiten ersetzbar waren, insbesondere:
im Innenverhältnis Zugriff auf die Arbeitsplatzumgebung von zu Hause Besprechungen und Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen im Außenverhältnis Verfügbarkeit von Online-Angeboten Organisation und Vergabe von Terminen Möglichkeiten der Online-Beratung Besprechungen und Zusammenarbeit mit Dritten
Der Ausbau von Online-Diensten und Online-Terminvergaben wurden als programmatische Maßnahme im Konzept für eine digitale Stadtverwaltung (als Teil der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“) formuliert und auch die Förderung der elektronischen Zusammenarbeit ist dort als Kernthema gesetzt. Unter Coronabedingungen rückten diese Punkte hinsichtlich Priorisierung und Umsetzung noch stärker ins Zentrum.
Die sprunghafte Ausweitung von Home-Office-Arbeitsplätzen war hingegen keine strategisch geplante Maßnahme, förderte aber die dafür zwingend erforderliche Umstellung auf Formate für die digitale Zusammenarbeit enorm. In diesem Zusammenhang ist auch das strategische Vorhaben „Mobiles Arbeiten“ zu sehen, welches bereits vor Corona begonnen wurde (insbesondere die Erarbeitung der Rahmendienstvereinbarung „Flexible Arbeitsformen“ begann deutlich vor der Krise), dadurch aber noch mehr Bedeutung bekam und dementsprechend forciert wurde.
Dass sich die Prioritäten bei der Umsetzung von Maßnahmen aufgrund veränderter Umfeldbedingungen in einer schnelllebigen, dynamischen Welt mitunter verschieben, kann durchaus als Regelfall angesehen werden, wenn auch nicht so massiv, wie durch Corona. Die von DiP und der IT geschaffenen Steuerungsstrukturen (beispielsweise das Programm- und Projekt- Board), stellen sicher, dass notwendige Anpassungen operativ umgesetzt werden. Grundsätzlich ist geplant die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dies stellt einen laufenden Lernprozess dar, in den auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus umgesetzten Digitalisierungsmaßnahmen sowie neue technologische Entwicklungen einfließen werden.
2.2 Monitoring der Umsetzung der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
Im ersten Teil der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ wurden mit den „Strategischen Leitlinien“ die gemeinsamen Ziele und Handlungsfelder und Prinzipien definiert (vgl. Stadtrat vom 23.10.2019).
Den zweiten Teil der Dachstrategie bildet die Roadmap, die übergreifende Innovationspotenziale und Umsetzungsoptionen auf dem Weg zur digitalen Stadt konkretisiert (vgl. Stadtrat vom 04.03.2020).
Bereits während der Erarbeitung der Dachstrategie wurde eine Vielzahl von Projekten identifiziert und auf den Weg gebracht. Für die bedarfs- und zielorientierte Umsetzung der Strategie wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Neben den festgelegten Handlungsfeldern, Handlungsfeldzielen mit 13 Handlungsempfehlungen soll das Konzept auch angelehnt sein an die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“, welche auf der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beruht.
Auf die aufwendige und umfangreiche Definition eines Kennzahlen-Systems sowie der Erhebung der Kenngrößen soll dabei bewusst verzichtet werden, da die Digitale Transformation als kontinuierlicher Prozess stetigen Veränderungen und technologischen Neuerungen unterliegt. So werden etwaige Kennzahlen, wie sie z.B. im BITKOM Smart-City-Index verwendet werden, häufig angepasst. Vielmehr soll das Monitoring die qualitative Entwicklung sowie Entwicklungspotenziale in den einzelnen Handlungsfeldern aufzeigen. Im Zuge der Weiterentwicklung der Strategie wird über den Stand der Digitalisierung wiederkehrend berichtet. Dies geschieht u.a. auch über die vielfältigen Umsetzungsberichte der Digitalisierungsprojekte. Exemplarisch ist dabei die Umsetzung des OZG (Bericht des POA vom 19.10.21) oder die erfolgreiche Einführung der E- Rechnung (Bericht des POA vom 14.09.21) zu nennen.
2.3 Geschäftsprozessmanagement als Grundlage erfolgreicher Digitalisierung
"Prozesse und Technologie zusammen denken und gestalten" ist einer der zentralen Leitsätze in der strategischen Ausrichtung von DiP und IT. Serviceorientierung („vom Kunden her denken“) erfordert eine Ende-zu-Ende-Betrachtung, so dass alle Abläufe in einem Geschäftsprozess bestmöglich ineinandergreifen und auf den gemeinsamen Zweck hin, nämlich das Erfüllen der Kundenbedürfnisse, optimiert sind. Dabei sollen künftig ebenso die Möglichkeiten der Automatisierung im Sinne der DiP-Leitlinien zur Prozessgestaltung genutzt werden.
Um diesen Ansatz auch in die Fläche zu bringen, wurde das Projekt „Geschäftsprozessmanagement (GPM) als Grundlage für Digitalisierung“ gestartet. Es dient dem Ziel einen Überblick über die Organisationsabläufe zu schaffen, Zusammenhänge besser zu erkennen und systematisch auf Optimierungs- und Digitalisierungspotenzial hin zu untersuchen. Fehler in den Abläufen können so vermieden, Ressourcen-, Anpassungs- und Prozesseffizienz mit digitalen Mitteln realisiert, Wissensmanagement betrieben und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) dauerhaft etabliert werden.
Die Abbildung der realen Organisation in Geschäftsprozessmodellen bietet zudem perspektivisch Analyse - und Simulationsmöglichkeiten. Auf diese Weise können strategische Entscheidungen, welche die gesamtstädtische Organisation elementar beeinflussen, mit dem Ziel, nachhaltigen
| Die Stadtverwaltung wird | |
|---|---|
| somit nicht nur in Krisenzeiten resilienter und flexibler, sondern verbessert die Grundlagen, sich | |
| zukunftsfähig und fit für das digitale Zeitalter aufzustellen. |
Die Gestaltung von Prozessen ist auch für die Umsetzung des OZG grundlegend, wenn Online- Dienste sowie die dahinterliegenden Abläufe komplett digital gestaltet werden. Aus der Perspektive der Verwaltung ist wesentlich, dass die Daten aus Online-Diensten effizient auf den technischen
Hintergrundsystemen verarbeitet werden können. Schon hier liegen große Herausforderungen, wenn eine Vielzahl von Fachverfahren technisch angebunden werden müssen.
In der Verfügbarkeit und im Komfort von Online-Diensten wird allgemein ein Nachholbedarf festgestellt - die OZG-Umsetzung soll diesbezüglich ja Abhilfe schaffen -, die Nürnberger Verwaltung ist hier aber im Vergleich sehr gut aufgestellt, wie die jüngst verliehene Auszeichnung "Digitales Amt" oder der 3. Platz beim diesjährigen BITKOM Smart City Index in der Kategorie „Verwaltung“ zeigt.
Auf dieser Grundlage konnte die Stadtverwaltung auf die Einschränkungen durch Corona unter Hinweis auf die bestehenden Online-Möglichkeiten reagieren, gleichzeitig wurde der Ausbau der Online-Möglichkeiten forciert (Programm "Einfach Online Machen"). Die Zugriffszahlen (vgl. hierzu „Abarbeitung der Rückstände in Dienststellen mit Publikumsverkehr“ Punkt 3: Ausbau und Erfahrungen mit digitalen Dienstleistungen aus dem POA vom 14.09.21) unterstreichen den Nutzen der bisherigen und unter Pandemiebedingungen noch mal verstärkten Anstrengungen, Online-Services anzubieten.
2.4 Digitalisierungsdefizite und ergriffene Maßnahmen während der Corona-Pandemie
Vorangestellt sei hier noch mal der Hinweis auf die digitalen Fachstrategien. Im Rahmen der Erstellung (und später der Weiterentwicklung) werden auch besonders die unter Pandemiegesichtspunkten hervorgetretenen Digitalisierungsdefizite aufgegriffen. Daraus abgeleitete, konkrete Vorhaben werden insbesondere in der IT-Maßnahmenplanung berücksichtigt. Das reicht von Programmen zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur oder der elektronischen Aktenführung über die Einführung von Videokonferenz- und Online- Beratungslösungen bis hin zur Implementierung von Fachverfahren, beispielsweise eines Systems zum Management der Kundenbeziehungen (CRM-System) für den Bildungscampus Nürnberg (BCN).
Darüber hinaus werden speziell die städtischen Rahmenbedingungen einem „Digitalisierungscheck“ unterzogen, Digitalisierungshemmnisse werden systematisch analysiert, geeignete Lösungen zur Beseitigung der Hemmnisse entwickelt (vgl. Beschlussvorlage “Ergebnisse des Digitalisierungschecks“ im POA am 25.01.2022). Aber auch übergeordnete rechtliche Rahmenbedingungen müssen in den Blick genommen werden, wie das Beispiel der digitalen Bauakte zeigt: Schon sehr früh in Nürnberg mit einer digitalen Antragsbearbeitung umgesetzt, muss aufgrund der Vorgaben zusätzlich auf Papier gearbeitet werden, was zu höheren Arbeitsaufwänden führt.
Die Koordination von Digitalisierungsmaßnahmen wird aufgrund des großen, stark zunehmenden Bedarfs eine echte Herausforderung. Hier soll durch die Etablierung von Digitalkoordinatorinnen und -koordinatoren auf operativer Ebene unterstützt werden. Die Digitalkoordinatorinnen und koordinatoren, überwiegend verortet auf Dienststellenebene, arbeiten eng mit DiP und IT zusammen. Sie unterstützen bei der Erstellung der digitalen Fachstrategien, koordinieren in IT- Fragen und beim Prozessmanagement. Digitalisierung wird so auch inhaltlich in der Breite und in der Tiefe der Organisation verankert (vgl. Bericht „Digitale Transformation“ im RWA vom 07.07.2021).
2.4.1 Allgemeine und geschäftsbereichsübergreifende Digitalisierungsdefizite
Die Corona-Krise hat geschäftsbereichsübergreifend ein Defizit an Digitalisierung im Bereich des mobilen Arbeitens sowie das Fehlen moderner, digitaler Kommunikations- und Arbeitsstrukturen offenbart. Zu Beginn der Pandemie gab es kaum Homeoffice-Arbeitsplätze. Bei einigen Dienststellen befand sich die Einführung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) noch in den Anfängen oder musste wie beim Gesundheitsamt aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch Corona unterbrochen werden. Dadurch waren Daten stellenweise nur in analoger Form vorhanden und somit die Voraussetzung für mobiles Arbeiten teilweise stark eingeschränkt. Das gilt speziell für die Verfügbarkeit elektronischer Akten, beispielsweise Personalakten. Neben der Ausstattung der Mitarbeitenden mit mobilen Endgeräten (v.a. Notebooks) und Hardware für Online-Formate (Webcams, Headsets etc.) mangelte es auch an geeigneten Collaboration-Tools.
In Zusammenarbeit mit der IT wurden von den Dienststellen die notwendigen Sofortmaßnahmen hinsichtlich IT-Beschaffung ergriffen und soweit möglich umgesetzt. Jedoch können derzeit nicht alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung mit Notebooks ausgestattet werden. Den Mitarbeitenden wurden zwar mobile Zugänge in Form von Software-Token eingerichtet, aber sie nutzen derzeit sehr häufig private Geräte für Arbeitszwecke. Eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Endgeräten wird im Hinblick auf den momentan mit umfassenden Lieferschwierigkeiten kämpfenden IT-Markt noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wurden jedoch bereits Konzepte zur zukünftigen Arbeitsplatzausstattung und deren sukzessiven Umsetzung seitens der städtischen IT ausgearbeitet. Die Maßnahme zur Bereitstellung mehrerer tausend Notebooks in den kommenden Jahren ist bereits eingeleitet.
Aufgrund der Pandemie wurde das Collaboration-Tool „MS Teams“ bei der Stadtverwaltung eingeführt. Jedoch ist die weitere Nutzung des Tools momentan datenschutzrechtlich bedenklich. Es wird geprüft mit welchem standardisierten Werkzeug in Zukunft innerhalb der Stadtverwaltung gearbeitet werden kann.
2.4.2 Gesundheitsamt
Zu Beginn der Pandemie war das führende IT-System des Gesundheitsamts in Verbindung mit Office-Produkten Grundlage für die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Isolation von Infizierten und der Quarantäne von engen Kontaktaktpersonen. Um die notwendigen Anforderungen aufgrund hoher Fallzahlen, häufiger Änderungen von Verordnungen und Vorgaben sowie notwendiger Einarbeitungsprozesse wegen hoher Personalfluktuation zu erfüllen, wurde mit Unterstützung der TH Nürnberg innerhalb weniger Wochen ein workflowbasiertes System entwickelt, mit dessen Hilfe die 2. und 3. Infektionswelle bewältigt werden konnte.
Seit Mitte 2021 wird nun die bundeseinheitliche Software „SORMAS“ in Verbindung mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit entwickelten digitalen Symptom-Tagebuch Climedo eingesetzt. Mit der Integration in bestehende IT-Prozesse (z.B. Druckdienstleistungen oder SMS-Versand) und der funktionalen Weiterentwicklung soll die Software die Prozessabläufe zunehmend besser unterstützen.
2.4.3 Kultur
Kontaktbeschränkungen und Lockdown haben den Kulturbereich vor die besondere Herausforderung gestellt, Angebote und Veranstaltungen in den virtuellen Raum zu verlagern und
die dafür notwendigen technischen, aber auch personellen Voraussetzungen (Schulung neuer Systeme) zu schaffen.
Gemäß 2. BM betraf dies insbesondere Themen wie Live-Broadcasting, digitale Konferenzen, Beteiligungsformate, Streaming und Videoproduktionen, um analoge Veranstaltungen im digitalen Format zu ermöglichen. Virtuelle Veranstaltungen und neue Formate der Kulturarbeit wurden entwickelt – von der digitalen Unterstützung von Festivals und Ausstellungen über Streamingangebote bis zu virtuellem Kino und der verstärkten Nutzung von Videoclips. Zur Beantwortung von Anfragen zum Thema Corona waren die herkömmlichen statischen Webseiten ebenfalls nur zum Teil geeignet und um die Reichweite von Informationen und Angeboten zu erhöhen, wurden Social-Media-Kanäle gezielt erweitert.
Im Veranstaltungs- und Ausstellungswesen wirkte sich negativ aus, dass u.a. Kulturläden immer noch nicht ans städtische Netz angeschlossen und auch noch nicht alle städtischen Kultur- und Museumseinrichtungen mit WLAN ausgestattet sind, was beispielsweise WLAN-basierte Checks von Impfnachweisen (CovPass Checks) für Kassen- und Aufsichtspersonal in den Eingangsbereichen unmöglich machte. Ebenso sind mangels WLAN - heute standardmäßige bildungsspezifische Museumsinformationen via besuchereigener Endgeräte (Audioguides per Handy) bislang nicht bereitzustellen. Hier wäre eine Maßnahme „WLAN goes Museum“ äußerst wünschenswert. Die seit längerem ausstehende Digitalisierung der Ticketonlinebuchung offenbarte sich als Hürde bei der Steuerung von Besucherströmen, Online-Registrierung und Buchung von Zeiten. Die Implementierung eines solchen Online-Buchungssystems ist zwar inzwischen in Angriff genommen, verzögert sich aber wegen aufwendiger Vergabeprüfung bis heute.
Für das Stadtarchiv ist die Digitalisierung der Angebote bereits ein schon länger laufender Prozess, ein noch höherer Digitalisierungsgrad wäre in der Pandemiesituation sehr von Vorteil gewesen. Die Schließung des Lesesaals hat beispielsweise zu einem erhöhten Rechercheaufkommen und in der Folge zu längeren Bearbeitungszeiten geführt.
Bezüglich Fachsoftware war infolge der Pandemie einerseits eine Beschleunigung beim Einsatz, aber auch eine Erhöhung der Komplexität aufgrund vernetzter Anwendungen zu verzeichnen (BCN). Andererseits wurde auch zusätzlicher Bedarf an Fachsoftware offenbar (z.B. beim BCN nach einer Möglichkeit standardisierter Prozessbeschreibungen, bei KuKuQ nach einem Veranstaltungsmanagementsystem).
2.4.4 Schulen
Ref. IV hat im August dieses Jahres im Stadtrat die Weiterentwicklung der IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ vorgelegt (Beschlussvorlage im Stadtrat vom 29.09.2021).
Trotz der bereits in 2017 auf den Weg gebrachten IT-Strategie hat sich im Zuge von Schulschließungen und Wechselunterricht eine enorme Beschleunigung ergeben. Zu Tage getretene Problematiken, insbesondere bezüglich der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, bedürfen weiterer Maßnahmen. Entsprechend wird die Schul-IT-Strategie konsequent weiterentwickelt.
2.4.5 Bürgerservice
Ausführlich dargelegt wurden die Auswirkungen des Pandemiegeschehens auf die Publikumsdienststellen im Personal- und Organisationsausschuss im September dieses Jahres (Bericht „Abarbeitung der Rückstände in Dienststellen mit Publikumsverkehr“ aus dem POA vom 14.09.21).
In Bezug auf digitale Angebote sollen an dieser Stelle zwei Punkte nochmals in aller Kürze aufgegriffen werden:
Die Umstellung vom offenen Parteiverkehr auf Terminvereinbarung ging mit dem Ausbau der Möglichkeiten für Online-Terminvereinbarungen einher.
Die Zahl der interaktiven Dialoganwendungen hat sich deutlich erhöht, parallel hat die Nutzung von Online-Services eine sehr große Steigerung erfahren.
2.4.6 Partizipation und Bürgerkommunikation
Partizipation und Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt mit digitalen Mitteln stellt die Stadtverwaltung vor strategische Herausforderungen. In Bezug auf die Pandemie wurden bereits das Internetangebot zu „Corona“ und das Kontaktformular, das Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Isolation oder Quarantäne an das Gesundheitsamt zu übermitteln, laufend verbessert. Ebenfalls sind als längerfristige Digitalisierungsmaßnahmen für die Bürgerinteraktion auch die Einführung einer Spracherkennungssoftware für ärztliche Diktate und die Einrichtung einer Terminbuchungssoftware für Vorsprachen im Rahmen der digitalen Fachstrategie des Gesundheitsamts geplant.
Mit der Einrichtung des „Digitalen Bürgerdialogs“, der automatischen Beantwortung von Fragen, der Einführung hybrider Stadtratssitzungen oder aber auch mit der Veranstaltung des „Tag der offenen Tür“, welche in Form einer digitalen Aktionswoche mit Videos, Live-Chats und Fragenboards realisiert wurde, wird deutlich, welche Chancen und Herausforderungen die Digitalisierung für die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern generell mit sich bringt. Der in die Mittel- und Langfristplanung aufgenommene Bedarf an eigener städtischer Video- und Broadcasting-Infrastruktur sowie der Aufbau eines digitalen Übertragungsraums in städtischen Räumen wie auch die Einführung von Web-Bots für Themen mit hoher Nachfragelast (u.a. Corona, Dienstleistungen der Stadt etc.) zeigt darüber hinaus die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung in der Bürgerkommunikation.
2.5 Digitale Werkzeuge zur Steuerung von Mobilitätsströmen und Datenmanagement
Gemäß Ref. VI hat die Pandemie bezüglich Mobilität keine Digitalisierungsdefizite erkennen lassen. Vielmehr ist nach ersten Untersuchungsergebnissen festzuhalten, dass einerseits die Anzahl der Wege im öffentlichen Verkehrsraum insgesamt abgenommen hat, während der Anteil der Wege zu Fuß und mit dem Rad zunahm. In den Phasen mit Kontaktbeschränkungen ist sowohl der Kfz-Verkehr als auch die die Nutzung des ÖPNV deutlich zurückgegangen. Damit steht auch die Frage im Raum, ob das verstärkte Arbeiten im Homeoffice ein langfristiger Trend bleibt, der sich positiv auf die verkehrspolitischen Ziele der Stadt auswirkt.
Digitalisierungsmaßnahmen werden grundsätzlich in Angriff genommen und unterstützt, wenn für die Allgemeinheit Mehrwerte entstehen sowie auch Kosten und Nutzen in einem guten Verhältnis
zueinanderstehen. Als Beispiel dafür gilt das deutschlandweit beachtete, digitale Verkehrsleitsystem der Messe.
Bezüglich des „Stau-Rankings“ wird von Ref. VI auf die Besonderheit hingewiesen, dass der Autobahnverkehr um Nürnberg herum in die Auswertungen einbezogen ist, obwohl nur ein kleiner Anteil zum Stadtgebiet selbst gehört und Stausituationen auf Autobahnabschnitten, z.B. durch die zahlreichen Baumaßnahmen, dem Stadtverkehr zugerechnet werden und so ein falsches Bild gezeichnet wird: Vielmehr gibt es im Vergleich mit fast allen Großstädten ähnlicher Struktur durch effiziente Verkehrsleitung schnellere Reisezeiten pro Kilometer.
Ein fachübergreifendes Datenmanagement wird in der Strategie „Digitales Nürnberg“ thematisiert, mit dem Ziel heute separat gehaltene Datenbestände zu vernetzen und so Mehrwertdienste entwickeln zu können. Dieses Vorhaben ist als IT-Maßnahmen gesetzt, steht aber noch am Anfang. Allgemein wird datengetriebenen Prozessen ein hoher Nutzen zugeschrieben, die Voraussetzungen dafür müssen auf der Infrastrukturseite aber noch geschaffen werden.
2.6 Unterstützung lokaler Unternehmen bei der Digitalisierung
Nürnberg ist ein starker High-Tech-, Industrie- und innovativer Dienstleistungsstandort. Im Ranking der kreisfreien Städte und Landkreise gehört Nürnberg zu den Top Ten und ist eine Wirtschaftsregion mit sehr guten Chancen für künftiges Wachstum (vgl. Prognos Digitalkompass).
Das schlägt sich auch in der Beschäftigungsintensität nieder. Über 10 Prozent der Beschäftigten sind in Nürnberg in der Digitalwirtschaft tätig – doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt. Damit teilt Nürnberg sich zusammen mit München und Bonn einen der Spitzenplätze im Vergleich der 20 größten deutschen Städte beim Anteil der Beschäftigten in der Digitalwirtschaft.
Nürnberg punktet mit einem breiten Besatz an mittelständischen und großen IT-Unternehmen in allen Bereichen der Software- und Hardwareentwicklung - mit deutschlandweiter Führungsposition in eingebetteten Systemen. Für viel kreative Unruhe, Innovations- und Wachstumschancen sorgt eine starke und vielfältige Gründerszene im IT-Bereich. Der ZOLLHOF Tech Incubator, das digitale Gründerzentrum für Mittelfranken, ist Deutschlands am schnellsten wachsender Technologietransfer-Hub. Er ist zudem ein Leuchtturmprojekt mit internationaler Ausstrahlung und einer von zwölf Digital Hubs in Deutschland im Rahmen der Digital Hub-Initiative der Bundesregierung.
Die lokalen Universitäten und Hochschulen verfügen über ein starkes Lehr- und Forschungsprofil in der Kerndisziplin Informatik. Angewandte Spitzenforschung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik bietet das größte Fraunhofer Institut Deutschlands. Mit der neuen Technischen Universität Nürnberg wird das Lehr- und Forschungsprofil in den kommenden Jahren weiter geschärft. Die Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft NiK e.V. als Netzwerk der Digitalwirtschaft bringt Forschung, Startups, Communities und Unternehmen zusammen.
Nürnberg bietet innovationswilligen Unternehmen daher Digitalisierung „zum Anfassen“. Beispielsweise mit Leitevents wie der weltweit führenden IT-Sicherheitsmesse (it-sa), der embedded world als internationale Leitmesse für eingebettete Systeme, der SPS (smart production solutions) als Weltleitmesse für Automatisierung oder Deutschlands größter offener digitaler Eventreihe, dem Nürnberg Digital Festival mit über 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (2021). Digitalisierung zum (Be-)Greifen – vor allem auch für kleinere und mittlere Unternehmen – bieten offene Innovationslabore wie das ADA Lovelace Center für Data Analytics und künstliche Intelligenz oder das Innovationslabor Industrial IoT für Digitalisierung im verarbeitenden Gewerbe.
Mit dem Bayerischen Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist Nürnberg zudem Leitstandort für die IT-Sicherheit in Bayern.
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat unterstützt Nürnberger Unternehmen bei der Digitalen Transformation im Rahmen der „Agenda Digitalisierung Nürnberg“. Sie ist die wirtschaftspolitische Strategie zur Gestaltung eines positiven digitalen Strukturwandels in Nürnberg und umfasst die vier zentralen Handlungsfelder:
Digital Transfer (Vernetzung, Beratung, Information, Transfer), Digital Infrastructure (Breitband, public WiFi und Mobilfunk), Digital Startups (digitale Gründungen, Vernetzung von digitalen Startups und Wirtschaft), und Digital Mindset (Open Innovation, Arbeitswelt 4.0, Agilität).
Im Rahmen der Agenda Digitalisierung Nürnberg schafft das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat Rahmenbedingungen und bietet Unterstützungsleistungen, damit sich die Wirtschaft im Zuge der digitalen Transformation erfolgreich in Nürnberg entwickeln kann (https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/agenda_digitalisierung.html).
Erfolge der Agenda Digitalisierung Nürnberg sind beispielsweise:
Ausbau der Beratungsangebote für Nürnberger Unternehmen, Festigung des Innovationsökosystems für die Digitale Transformation, Breitbandausbau in Nürnberg (vgl. Bericht „Breitbandausbau in Nürnberg“ im RWA vom 20.10.2021), Unterstützung und Durchführung von Formaten für Digitalisierung und Kreativität.
3. Zusammenfassung und Ausblick
Wenn auch die Stadtverwaltung die Corona-Krise insgesamt bisher gut bewältigt hat, stellen Krisen an sich und die Pandemie im Besonderen eine nunmehr schon langanhaltende enorme Belastungssituation für weite Teile der Stadtverwaltung dar.
Diese Krisensituation durch Corona hat indes die Dringlichkeit, die digitalen Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, mehr als deutlich gemacht.
Mit der bereits vor der Pandemie erarbeiteten digitalen Dachstrategie sowie dem Konzept für eine digitale Stadtverwaltung waren bereits die Themen adressiert, die mit Eintritt der Krise in den Mittelpunkt rückten. Es mussten keine grundlegenden Anpassungen vorgenommen werden, allerdings wurden Prioritäten verändert und die für die Umsetzung von akuten Maßnahmen notwendigen Ressourcen zusammengeführt.
Die Verstetigung der zur Bewältigung der Krisensituation geschaffenen Lösungen, die Beseitigung der darüber hinaus erkannten Digitalisierungsdefizite und das Vorantreiben von Zukunftsthemen sind Impulsgeber für das Monitoring und die Weiterentwicklung der digitalen Strategie. Digitalisierung ermöglicht so, auch zukünftige Herausforderungen zu meistern.
Der strategische Blick in die Zukunft soll den Fachbereichen dabei helfen, folgende Frage zu beantworten: Was muss heute getan werden, um sich in Richtung eines strategischen Zielbildes entwickeln zu können? Die Frage, wie Finanzverwaltung, Stadtplanung, Schule und Bürgerdienstleistungen in 10 oder 15 Jahren aussehen könnten bzw. sollten, sind dabei zu stellen; wohlwissend, dass bis dahin unvorhersehbare Entwicklungen eintreten, die wiederum zu einer Anpassung der Strategie führen werden.
Demokraten
ÖBERBÜRG
FDP
2 6. I'.hl
Limit Sormaz Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn 1 3 Zur StEi:-Jr«gn2hme Zur __ Oberbürgermeister Abs Er- Kts. 4 ci'jng vo4eg :;i____ Marcus König 2 X Unter- j Rathausplatz 2 5 ..( z.w.V. 90403 Nürnberg
Antrag: Digitalisierung und Corona
Nürnberg, den 23. April 2021
Die Corona-Krise hat den eklatanten Mangel an Digitalisierung in
Zeichen: ÜS-AN
Deutschland offen gelegt, sowohl auf der Seite der öffentlichen
Ümit Sormaz
Verwaltung als auch der der Unternehmen. In Nürnberg ist im Jahr 2019
Mitglied des Stadtrates der Stadt Nürnberg mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept" „Digitales Nürnberg" ein fdp@uemit-sormaz.de übergeordnetes Konzept zur Digitalisierung vorgestellt und vom Stadtrat www.uemit-sormaz.de
verabschiedet worden. Im Licht der Corona-Krise erscheint eine
Freie Demokraten FDP Beschleunigung in der Umsetzung des begrüßenswerten Konzepts Rathausplatz 2 90403 Nürnberg notwendig. Darüber hinaus ist zu fragen, inwieweit die jüngsten Ereignisse Anpassungen am INSEK „Digitales Nürnberg" erforderlich machen. T: 0911-1325250 M: 0177-2502513
Zum einen ist im Rahmen des gegenwärtigen Verwaltungshandelns nach
wie vor die Tendenz zu beobachten, Digitalisierung eher zu verstehen als
die Optimierung von Prozessen, und weniger als die Möglichkeit zur
Implementierung neuer Prozesse, die das Leben in der Stadtgesellschaft
bereichern, indem sie einerseits Teilhabeverfahren niedrigschwelliger
ausgestalten, andererseits die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem
Handeln effizienter organisieren. Dass Anträge bei Behörden digital gestellt
werden können, erspart Bürgerinnen und Bürgern den Gang zur Behörde,
ist aber so wenig innovativ wie die Videokonferenz, die inhaltlich nicht
anders abläuft als die Präsenzkonferenz der Vor-Corona-Zeit. Es gilt, wie im
INSEK bereits gefordert, digitale interaktive bzw. partizipative Formate
einzurichten, die über die analogen Formate hinausgehen und einen
Mehrwert darstellen.
Daneben müssen die lokalen Unternehmen bei der Digitalisierung
intensiver unterstützt werden. Auch dies hat die Pandemie vor Augen
geführt. Dabei geht es wiederum nicht allein um die Digitalisierung
bestehender Prozesse, sondern das Erschließen neuer Geschäftsfelder im
Bereich des Digitalen, das nötig wird, weil die alten nicht mehr tragfähig
sind. Im Umkehrschluss kann Nürnberg dadurch noch attraktiver werden
für Unternehmen, deren Kernkompetenz in durch Digitalisierung
getriebenen Marktsegmenten liegt.
Demokraten
FDP
Es hat sich gezeigt, dass Innovativität nicht nur in Krisenzeiten gefragt ist,
sondern als Grundeigenschaft öffentlichen und privatwirtschaftlichen
Handelns ständig vorhanden sein muss, damit die Resilienz gegen Krisen
steigt.
Digitale Werkzeuge zur intelligenten Steuerung von Mobilitätsströmen in
Großstädten beispielsweise ermöglichen ein kluges Verkehrsmanagement,
über das sich Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner ebenso freuen
können wie ansässige Unternehmen (im Ranking der staureichsten Städte
Deutschlands ist Nürnberg für das Jahr 2020 leider erneut weit oben, auf
Rang 4, gelistet). Ein solches auf der Auswertung großer Datenmengen
basierendes Verkehrsmanagement hätte zudem den Vorteil gehabt, dass
es hilfreich bei der Organisierung des innerstädtischen Verkehrs gewesen
wäre.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Die Verwaltungen legen im Einzelnen dar, wo sich während der Corona-Krise aus ihrer Sicht das Defizit an Digitalisierung am stärksten bemerkbar gemacht hat. Für die identifizierten Probleme werden Lösungen erarbeitet.
Die Verwaltung beschreibt, inwieweit die Erfahrungen aus einem Jahr Pandemie dazu geführt haben, Anpassungen am INSEK „Digitales Nürnberg" vorzunehmen. Wenn sie der Meinung ist, dass Anpassungen nicht notwendig waren und sind, dass Schwerpunkte nicht verschoben oder anders gesetzt werden müssen, so gibt sie dafür ausführliche Begründungen.
Gegenüber dem Stadtrat erfolgt zeitnah ein Monitoring zum INSEK „Digitales Nürnberg", das zugleich als öffentliche Debatte über die
Demokraten
FDP
Frage fungiert, in welchen Bereichen der Stadtgesellschaft ein
höherer Grad an Digitalisierung und digitaler Vernetzung geholfen
hätte, um die Pandemie in der Stadt besser bewältigen zu können.
OA/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 - Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (SoVerkVO
2022)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Stellungnahme des DGB Region Mittelfranken vom 11.11.2021 (Anlage 1) Sonntagsverkaufsverordnung 2022 (Anlage 2)
Sachverhalt (kurz):
Anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Gemeinden jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu fünf Stunden zulassen. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden für die Südstadt und das übrige Stadtgebiet jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage festgesetzt. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurden diese an die Rechtsprechung angepasst. Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. In den beiden Vorjahren mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren.
Die bisherigen verkaufsoffenen Sonntage haben sich bewährt. Sie sollen deshalb auch in diesem Jahr durchgeführt werden:
-
08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für das Gebiet der Südstadt
-
25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für das Gebiet der Altstadt
Für die Festlegung der Termine muss die Sonntagsverkaufsverordnung 2022 neu beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel sind überdurchschnittlich Frauen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen im Umfang von 5 h plus Wegezeit betroffen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2022 (Sonntagsverkaufsverordnung 2022 - SoVerkVO 2022) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.02.2022
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 – Sonntagsverkaufsverordnung (SoVerkV)
1. Rechtsgrundlage
Nach § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) dürfen Gemeinden anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen jährlich höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festsetzen, an denen Verkaufsstellen bis zu fünf Stunden öffnen können. Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen und spätestens um 18:00 Uhr enden.
2. Bisherige Regelungen in Nürnberg
Seit dem Jahr 2010 wurden in Nürnberg jeweils zwei getrennte Verkaufssonntage für einen Teil der Südstadt zum Maifest bzw. zum Herbstvolksfest sowie für das übrige Stadtgebiet zum Ostermarkt und zum Altstadtfest/Herbstmarkt genehmigt. Damit wurde die gesetzlich höchstzulässige Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschöpft. Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.05.2016 zu Sonntagsöffnungen wurde diese an diese Rechtsprechung angepasst.
Seit dem Jahr 2017 wird nur noch jeweils ein verkaufsoffener Sonntag in der Südstadt (anlässlich des Maifestes auf dem Aufseßplatz) und einer in der Altstadt (anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes) zugelassen. Zudem mussten auch die Gebiete, in denen die Sonntagsöffnung möglich ist, erheblich verkleinert werden. Das Gebiet der Südstadt wurde nahezu halbiert. Für den verkaufsoffenen Sonntag zum Altstadtfest/Herbstmarkt wurde die Fläche auf die Altstadt innerhalb des historischen Mauerrings begrenzt.
In den beiden Vorjahren 2020 und 2021 mussten die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, da nach der jeweils geltenden Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die den Öffnungen zugrundeliegenden Veranstaltungen untersagt waren. Eine Sonntagsöffnung ohne Veranstaltung war/ist auch ausnahmsweise nicht zulässig.
3. Anhörung von Verbänden, Organisationen und Kirchen
Das Ordnungsamt hat eine Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen sowie der Kirchen durchgeführt. Dabei ergaben sich gegenüber den Vorjahren offensichtlich keine neuen Positionen. Wie die Kirchen lehnt der DGB verkaufsoffene Sonntage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In seiner Stellungnahme vom 11.11.2021 weist er u. a. darauf hin, dass das Verkaufspersonal durch die Pandemie monatelang zusätzlichen Belastungen ausgesetzt war und die zusätzlichen Ladenöffnungen negative soziale Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben haben. Außerdem würden sich Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben. Zudem wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse potentieller Kunden sowie das Umsatzinteresse eines Verkaufsstelleninhabers eine Sonntagsöffnung nicht rechtfertigt. Dagegen sehen die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die HWK für Mittelfranken und der HBE Handelsverband Bayern e.V. verkaufsoffene Sonntage weiterhin als äußerst wichtig für den Einzelhandel und den Standort.
4. Verkaufsoffene Sonntage 2022
Es wird vorgeschlagen, die Verkaufsöffnungen wie in den Vorjahren fortzuführen:
-
08.05.2022 anlässlich des Maifestes am Aufseßplatz für die Südstadt
-
25.09.2022 anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarkt für die Innenstadt
Diese Termine wurden auch in der Nachbarschaftskonferenz mit Erlangen, Fürth und Schwabach abgestimmt.
Zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage muss die Sonntagsverkaufsverordnung neu erlassen werden.
Sollten aufgrund der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie 2020 und 2021 keine Veranstaltungen zulässig sein, müssen auch die verkaufsoffenen Sonntage entfallen, sofern der Freistaat Bayern keine anderweitigen Regelungen trifft. Aufgrund der Rechtsprechung zu Sonntagsöffnungen ist damit aber nicht zu rechnen.
Nürnberg, 19.01.2022 Ordnungsamt
gez. i.V. Pollack
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB Region Mittelfranken
D GB Region Mittelfranken | Kornmarkt 5-7 | 90402 Nürnberg
Ordnungsamt Nürnberg
Herrn Rainer Lenzner
per E-Mail: messen@stadt.nuernberg.de
Verkaufsoffene Sonntage 2022 / Anhörung nach § 14 LadSchlG 11. November 2021
Sehr geehrter Herr Lenzner,
mit Schreiben vom 29.10.2021 teilen Sie mit, dass die Stadt Nürnberg auch 2022 an ver-
Norbert Feulner
kaufsoffenen Sonntagen festhalten will. Regionssekretär DGB Region Mittelfranken Als Gewerkschaften lehnen wir die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in Nürnberg und an anderen Orten grundsätzlich ab. Wir wissen dabei Oberbürgermeister Marcus norbert.feulner@dgb.de König an unserer Seite, der ebenfalls „kein großer Fan von verkaufsoffenen Sonntagen“ Telefon: 0911/24916-79 ist, wie er selbst sagt. Kornmarkt 5-7 Gründe dafür sind die zusätzlichen Belastungen des Verkaufspersonals, auch wegen den 90402 Nürnberg monatelangen Zusatzanforderungen durch die Pandemie, die Nachteile für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die negativen sozialen Auswirkungen auf Familien und ein soziales Zusammenleben.
Die repräsentative Haushaltsbefragung der Stadt Nürnberg im Jahr2015 hat ergeben, dass nur rund die Hälfte der Nürnberger*innen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich gut finden. Gar 74 Prozent der Nürnberger*innen nutzen überhaupt keinen verkaufsoffenen Sonntag.
Die Öffnung von Verkaufsstellen macht auch keinen Sinn. Es sind weder belegbare Umsatzsteigerungen für den Einzelhandel festzustellen, noch kann der stationäre Handel den Wettlauf mit dem Onlinehandel über die Öffnungszeiten gewinnen. Dafür entstehen jedoch jede Menge sozialer Einbußen und Belastungen. Somit ist der Preis, den vor allem die Beschäftigten und ihre Familien zu tragen haben, entschieden zu hoch.
Die Stadt Nürnberg hätte aufgrund ihrer kulturellen und städtebaulichen Schätze viel bessere Möglichkeiten, Frequenzen und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen und somit das positive Image zu festigen, als durch Shopping am Sonntag. Die Bewerbung für die Kulturhauptstadt 2025 hat den eindrücklichen Beweis erbracht wo die Potenziale, die Stärken und die Anziehungskraft von Nürnberg liegen. Kaufanreize durch Sonntags-Shopping wirken dagegen reichlich profan, um nicht zu sagen billig.
Zudem ist festzustellen: Ein Wettbewerbsvorteil und korrigierende Strukturmaßnahmen sind von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerwG v. 17.05.2017 (8 CN 1/16 – juris Rn. 16)
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben werden vorübergehend gespeichert. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material.
Seite 2 von 2 des Schreibens vom 11.11.2021
verweisen, in der festgestellt wurde, dass das allgemeine Erwerbsinteresse („Shopping- Interesse“) potentieller Kunden, aber auch das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber eine Sonntagsöffnung gerade nicht rechtfertigen kann. Es braucht keinen verkaufsoffenen Sonntag, der die Verzweckung des Menschen und die Verramschung von wertvoller gemeinsamer Ruhezeit sowie die Profitmaximierung für einige wenige zum Ziel hat, indem die großen Unternehmen die kleineren mit Dumpingstrategien aus dem Wettbewerb kegeln wollen.
Die Mitglieder des Ausschusses Recht, Wirtschaft und Arbeit sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich mit einem Nein zu verkaufsoffenen Sonntagen positionieren. Es gibt kein Recht auf Sonntags-Shopping, aber es gibt ein Recht auf Ruhe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Doll Geschäftsführer DGB Region Mittelfranken
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in 2022
(Sonntagsverkaufsverordnung 2022 – SoVerkVO 2022)
Vom ............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 902) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Südstadtsonntag § 2 Altstadtsonntag § 3 Inkrafttreten
§ 1
Südstadtsonntag
Aus Anlass des Maifestes auf dem Aufseßplatz dürfen Verkaufsstellen innerhalb des durch folgende Verkehrswege begrenzten Gebietes am 08.05.2022 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein: Bahnlinie zwischen Marientunnel und Kreuzung An den Rampen/Gibitzenhofstraße/Untere Mentergasse, Gibitzenhofstraße, Pfälzerstraße, Schuckertstraße, Gudrunstraße, Wodanstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Hainstraße, Regensburger Straße. Satz 1 gilt auch für die Verkaufsstellen, die an die dem Gebiet zugewandte Seite der genannten Straßen angrenzen.
§ 2
Altstadtsonntag
Aus Anlass des Altstadtfestes und des Herbstmarktes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Nürnberger Altstadt (umfasst durch die Straßen Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben) am 25.09.2022 zwischen 13 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Satz 1 gilt nur für die Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die aufgeführten Straßen begrenzten Gebietes liegen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
- BM/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Mehr Schutz für den Außendienst der Stadt Nürnberg
hier:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021 Sachverhalt
Bericht:
Mit Antrag vom 08.02.2021 stellt die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verwaltung möge sogenannte Body Cams zum Schutz der Beschäftigten des Außendienstes Nürnberg beschaffen.
In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Prüfung der Verwaltung zum Einsatz der Body Cams vorgestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/003/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht betrifft alle Personengruppen gleichermaßen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/003/2021
CSU
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222
ßvA
Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
08.02.2021 Nachtigall
Mehr Schutz für den Außendienst der Stadt Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes steigt. Unabhängig davon, ob es sich um Bedienstete des Bundes, Landes oder der Kommunen handelt. Alle mussten schon Erfahrungen mit der zunehmenden Ag gressivität in der Gesellschaft machen. Von Beleidigungen über Anspucken bis zu tätlichen Angriffen reicht die Bandbreite der Gewalt. Davon sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ADN tangiert.
Es ist Aufgabe des Dienstherren bzw. des Arbeitgebers seine Bediensteten vor derartiger Gewalt und den damit verbundenen Folgen bestmöglich zu schützen.
Die Bayerische Polizei hat insbesondere mit dem Einsatz von Body Cams sehr gute Erfahrungen gemacht. Zum einen entfalten Body Cams eine Schutzwirkung für die Einsatzkräfte, weil das Gegenüber im Bewusstsein der Aufnahme oftmals zurückhaltender agiert. Zum anderen dienen die Aufzeichnungen der Body Cam als Beweis mittel im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafrecht. Sie können tatrelevantes Verhalten des Gegenübers beweissi cher dokumentieren und können darüber hinaus, bei der Entlastung der ADN-Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Anschuldigungen behilflich sein.
Body Cams sind folglich ein geeignetes Mittel, um ein Mehr an Schutz für die Beschäftigten des Außendienstes Nürnberg zu erreichen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung beschafft zum Schutz der Beschäftigten des Außendienstes Nürnberg Body Cams. Dabei ist im Rahmen der Kooperation mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken, mit Blick auf die bei der Polizei gemachten Erfahrungen, ein Austausch hinsichtlich der technischen und konzeptionellen Ausrich tung sowie der erforderlichen Aus- und Fortbildung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen / lfd-771A tC'/C n c' 0 S y ' s -,'
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21020600 Schutz für den Außendienst.docx
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 09.06.2021
Mehr Schutz für den Außendienst der Stadt Nürnberg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.02.2021
Mit Antrag vom 08.02.2021 stellt die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verwaltung möge sog. Body Cams zum Schutz der Beschäftigten des Außendienstes Nürnberg beschaffen.
0 Vorbemerkungen
Der ADN ist seit dem Ende 2018 im Dienst. Als Auge und Ohr der Stadtverwaltung sind die Mitarbeitenden im öffentlichen Raum präsent, um Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, Missstände an die richtigen Stellen zu melden und auch um Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Um mit entstehenden Konflikten gut umgehen zu können, wurden die Mitarbeitenden untern anderem in “Deeskalation in Konfliktlagen“ und „Verhalten in brenzligen Situationen“ ausgebildet, ebenso wurde die Ausstattung entsprechend gewählt, so wurden beispielsweise Schutzwesten angeschafft und jeder Mitarbeitende mit Pfefferspray und einem Teleskopabwehrstock zu Selbstverteidigungszwecken ausgestattet. Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion soll geprüft werden, ob eine Ausstattung mit Body Cams rechtlich möglich und für die Außendiensteinsätze zielführend ist.
1 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Fotografieren/Filmen
1.1 Rechtslage
Um rechtssichere Foto- bzw. Videobeweise anfertigen zu können, wurde mit dem städtischen Rechtsamt Kontakt aufgenommen. Im Vorfeld wurde dort bereits eine ähnliche Anfrage vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gestellt. Am 06.03.2020 erhielt ZV KVÜ vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ein Rechtsgutachten, das auch auf den Außendienst Nürnberg (ADN) zu übertragen ist. Kernaussage des Gutachtens ist folgende:
"Anfertigen von Fotografien und Filmaufnahmen durch Außendienstmitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung zum Zweck der Beweissicherung
... Das Fotografieren und Filmen von Privaten durch Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung stellt - unabhängig davon, ob es durch dienstliche oder private Geräte vorgenommen wird - einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Deshalb macht der Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich, die das Fotografieren und Filmen erlaubt. Regelungen, die den städtischen Mitarbeitern solche Handlungen möglich machen, hat der Gesetzgeber aber nicht erlassen. Die Außendienstmitarbeiter sind also nicht befugt, Personen zu fotografieren oder zu filmen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Zweck der Beweissicherung verfolgt werden soll. Denn erforderlich wäre eine Rechtsgrundlage, die es nicht gibt."
Da der ADN bis dato davon ausging, im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten Fotos bzw. Filme von Personen zu Beweiszwecken (also in dem Zeitpunkt, in dem die Ordnungswidrigkeit begangen wird) anfertigen zu dürfen, war dieses Rechtsgutachten – unabhängig von der Body-Cam-Problematik – Anlass, bei den kommunalen Ordnungsdiensten in Augsburg, Regensburg, Fürth und München nachzufragen. In den Antworten wird durch die Bank das Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage für Aufnahmen zu Beweiszwecken bedauert. Die Stadt München bedauerte zusätzlich das Fehlen einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Body Cams und berichtete über eine entsprechende Diskussion in München.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass weder für das Anfertigen von anlassbezogenen Fotobzw. Videobeweisen noch für den Einsatz von Body Cams, die ohne konkreten Anlass getragen werden eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
1.2 Aussichten auf Veränderung der rechtlichen Situation
Zur Klärung, ob die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Befugnis in Aussicht gestellt werden kann, wurden am 30.12.2020 Schreiben von Herrn Bürgermeister Vogel an die Nürnberger Landtagsabgeordneten inklusive des Ministerpräsidenten versandt.
Mit Brief vom 01.04.2021 hat der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann, MdL. auf die beiden Fragen Stellung genommen. In dem Schreiben wird ausgeführt, dass die kommunalen Ordnungsdienste einen wichtigen Baustein in der bayerischen Sicherheitsarchitektur darstellen können. Allerdings stehen der begehrten/den begehrten Rechtsgrundlagen Einschränkungen der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber, die beim Handeln als Träger hoheitlicher Gewalt beachtet werden müssen. Demnach stellen Foto- und Filmaufnahmen einen tiefgreifenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, in das Recht am eigenen Bild und das Recht am gesprochenen Wort (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) dar. Diese Grundrechte seien höher zu bewerten als das Interesse kommunaler Ordnungsdienste an einer erfolgreichen Ahndung von Verstößen, die nicht die Schwere einer Straftat haben.
Bezüglich des Einsatzes von Body Cams verweist der Innenminister auf den enormen administrativen Aufwand zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, den konzeptionellen und organisatorischen Aufwand sowie die hohen Kosten anlässlich der flächendeckenden Ausstattung der Bayerischen Polizei mit Body Cams und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass bei Personen, die stark alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, die verhaltenslenkenden Wirkungen des Einsatzes einer Body Cam erheblich eingeschränkt sind.
Weiter führt der Innenminister aus, dass die Erfahrungen aus der Praxis der kommunalen Ordnungsdienste kontinuierlich berücksichtigt werden und dass, soweit ein Handlungsbedarf erkannt wurde, darauf reagiert wird und die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Durch die Stadt Nürnberg müsse nun mitgeteilt werden, ob angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen und umfangreichen datenschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin die Notwendigkeit für eine Rechtsanpassung gesehen wird. Man sehe aktuell aber keine Notwendigkeit, den rechtlichen Rahmen entsprechend zu verändern. Wenn die Stadt Nürnberg angesichts der dargestellten und geschilderten Rahmenbedingungen sowie der umfangreichen datenschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin die Notwendigkeit für eine Rechtsanpassung sieht, sollte über die kommunalen Spitzenverbände ein neuer Anlauf genommen werden.
2 Bisherige Erfahrungen beim Außendienst der Stadt Nürnberg
Im Jahr 2020 wurden durch die Mitarbeitenden des ADN 3.956 Verwarnungen ohne Personalienfeststellung, 174 Verwarnungen mit Personalienfeststellung, 9.700 mündliche Aufklärungen und Verwarnungen im Zusammenhang mit Regelungen zur Covid-Bekämpfung ausgesprochen sowie 2.106 Platzverweise erteilt. Daneben wurden 574 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen, zusätzlich 209 Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf Basis von Verstößen gegen Infektionsschutzmaßnahmen.
Bislang wurden die Mitarbeitenden zu Zwecken der Beweisführung insgesamt 2-mal bei Gericht zur Zeugenaussage vorgeladen. In Anbetracht von 783 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt dies zumindest zum bisherigen Zeitpunkt nur eine untergeordnete Belastung dar.
Hinsichtlich des Vermeidens von Übergriffen auf die ADN-Mitarbeitenden durch den Einsatz von Body Cams sind die bisherigen Erfahrungen zu Grunde zu legen. Insgesamt gab es seit Bestehen bis auf eine versuchte Körperverletzung keinerlei Angriffe auf die Mitarbeitenden des ADN, die den Tatbestand einer Straftat verwirklicht hätten. Die kürzlich aufgetretenen Beleidigungen und Bedrohungen gegen zwei Außendienstmitarbeiter fanden offensichtlich unter starkem Alkohl- und/oder Drogeneinfluss statt, so dass auch in diesem Fall eine Body Cam eher keine abschreckende Wirkung hätte entfalten können.
Die geringe Anzahl an derartigen Vorkommnissen schreibt die Leitung des ADN hauptsächlich der gründlichen und gewissenhaften Bewerberauswahl sowie der bei Dienstantritt zu absolvierenden, intensiven Schulung, insbesondere die des Einsatztrainings, zu.
Insofern kann seitens der Stadt Nürnberg zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Nachweis geführt werden, dass eine Notwendigkeit zum Einsatz von Body Cams beim ADN gegeben ist.
3 Fazit:
Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage, der aktuell nicht gegebenen Notwendigkeit zum Einsatz von Body Cams und dem hohen finanziellen sowie administrativen Aufwand wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Anschaffung von Body Cams für den ADN abgesehen.
LA/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Sondernutzungsrichtlinie Altstadt;
hier: Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 - Umsetzung und Auswirkungen
Bericht:
Zum 01.01.2020 trat die neue Sondernutzungsrichtlinie Altstadt in Kraft. Sie enthält u.a. ein Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 in der Altstadt. Über die Umsetzung und Auswirkungen des Verbots wird berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/007/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von störungsfreien Laufwegen und einer leichten Begehbarkeit des öffentlichen Raums profitieren unter anderem Menschen mit Behinderung und Familien beispielsweise beim Einkaufen mit Kinderwagen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/007/2022
Bericht Sondernutzungsrichtlinie Altstadt
hier: Verbot von sog. Kundenstoppern ab 01.01.2020 - Umsetzung und Auswirkungen
Sachverhalt
Am 23.10.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg die Sondernutzungsrichtlinie Altstadt. Sie trat am 01.01.2020 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, besonders stark frequentierte Bereiche der Altstadt von Hindernissen zu entlasten. Die Nutzbarkeit der Flächen durch Fußgänger soll erhöht werden, indem die natürlichen Laufachsen freigehalten werden. Zudem soll die gestalterische Beeinträchtigung sensibler Räume reduziert werden. Die öffentlichen Flächen sollen der Allgemeinheit und nicht nur Einzelnen zur Verfügung stehen. Damit sind nicht nur störungsfreie Laufwege gemeint, sondern auch die leichte Begehbarkeit der Fußgängerzone zum Bummeln und Verweilen. Es geht aber auch darum, eine qualitative Abwertung des öffentlichen Raums unter optischen Gesichtspunkten bezogen auf das Stadtbild zu verhindern. Obwohl dies gerade auch im Interesse von Gewerbetreibenden liegt, hat sich leider keine Selbstregulierung eingestellt. Ähnlich dem „Broken Window“-Effekt, hat sich die Nutzung des öffentlichen Raums durch verschiedene Nutzungen durch Rückkopplungen verstärkt. So hat etwa das geringe Vorziehen einer Werbeanlage oder eines Kundenstoppers oder einer Warenauslage bei einem Gewerbetreibenden dazu geführt, dass der benachbarte Gewerbetreibende selbst im öffentlichen Raum etwas präsenter sein wollte. Letztlich haben zu viele Nutzungen den Zweck verfolgt, Aufmerksamkeit zu generieren und Kundenströme zu lenken. In der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt wurden räumliche und sachliche Grenzen als Handlungsvorgabe für die Verwaltung neu gezogen. Dies erfolgt hinreichend ausdifferenziert räumlich nach Zonen und sachlich nach unterschiedlichen Regelungen für zum Beispiel Kundenstopper, Warenauslagen, Verkaufsstände und Plakatierungen. Die Umsetzung der Richtlinie hat seitens der Verwaltung einen erheblichen Aufwand an Personal- und Sachkosten nach sich gezogen. Durch die Regulierungen gab es Mindereinnahmen in erheblicher Höhe (vgl. Stadtrat vom 23.10.2019; hier ging die Verwaltung von mindestens 250.000 Euro aus). Für die Gewerbetreibenden kommt eine reduzierte Nutzung des öffentlichen Raums im Regelfall auch der Sichtbarkeit des eigenen Geschäfts zu Gute. Zudem ist es nicht mehr im bisherigen Ausmaß notwendig, mit anderen Geschäften in Konkurrenz zu treten. Das eigene Schaufenster kommt besser zur Geltung. Personen, die sich in der Fußgängerzone bewegen, haben deutlich mehr Freiraum zur Verfügung und werden erheblich weniger durch Kundenstopper und ähnliche Nutzungen in ihrem Einkaufserlebnis behindert. Gerade an Engstellen wie der Plobenhofstraße oder in der Breiten Gasse ist dies ein sichtbarer Effekt. Dass die Akzeptanz der Richtlinie selbst bei den Gewerbetreibenden hoch ist, zeigt die geringe Anzahl von Klageverfahren, die infolge der durch die Verwaltung widerrufenen Erlaubnisse erfolgt sind. Lediglich fünf der etwa 350 Nutzerinnen und Nutzer von Kundenstoppern in der Altstadt haben gegen die Richtlinie geklagt. Mit den Klagen wurden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage (= der Richtlinie) geltend gemacht, auf deren Grundlage die Verwaltung die bisherigen Sondernutzungserlaubnisse widerrufen hatte.
Keine der Klagen gegen die Richtlinie hatte bisher Erfolg. In drei – mittlerweile rechtskräftigen – Verfahren wurde die Rechtmäßigkeit der Richtlinie und des städtischen Vorgehens bestätigt (Verwaltungsgericht Ansbach: Az: AN 10 K 19.02569, AN 10 K 19.02470, AN 10 K 19.02586, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: 8 ZB 21.2752). Das Ergebnis ist erfreulich klar – keines der Klageverfahren hatte Erfolg. Drei der Klagen wurden auf Anraten des Verwaltungsgerichts zurückgezogen, zwei Klagen wurden im Juni 2021 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. In den Begründungen bestätigte das VG Ansbach die Rechtsauffassung der Stadt Nürnberg vollumfänglich. Die sachlich gebotene Ausdifferenzierung der Richtlinie wurde bestätigt, ebenso die Legitimität des mit der Richtlinie verfolgten Ziels. Auch wenn sich der Großteil der Gewerbetreibenden erfreulicherweise sehr schnell auf die neue Situation eingestellt und die nicht mehr zulässige Form der Kundenwerbung eingestellt hatte, bedarf es der regelmäßigen Kontrolle durch die Verwaltung. Das Liegenschaftsamt verfügt über keinen klassischen Außendienst und ist daher nur in spezifischen Beschwerdefällen in der Lage, tätig zu werden. Daher war von Anfang an die Kooperation mit dem Außendienst Nürnberg (ADN) ein wesentlicher Baustein der Umsetzung der Richtline. Corona-bedingt waren in den letzten zwei Jahren allerdings diese Außendienste nur in eingeschränktem Umfang möglich. Nachdem sich durch diese fehlenden regelmäßigen Kontrollen leider wieder sukzessiv ein gewisser Missstand eingeschlichen hat, hat das Liegenschaftsamt erneut erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem entgegenzusteuern. Im Zuge der Feststellungen wurden die Ladeninhaber noch einmal über die bestehende Rechtslage aufgeklärt. Hierbei zeigte sich, dass einer Vielzahl von Gewerbetreibenden die bestehenden Regelungen nicht (mehr) bekannt waren. Die Aufklärung war erfolgreich. Nur in wenigen Fällen mussten wiederholte Ansprachen erfolgen. Insgesamt ist die Anzahl der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie eingeleiteten Bußgeldverfahren sehr gering. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Verfahren lediglich in 10 Fällen wegen der Nutzung von Kundenstoppern und Beachflags eingeleitet. Aufgrund der bisher gewonnenen Erkenntnisse, hat das Liegenschaftsamt veranlasst, dass die Informationsmöglichkeiten für Gewerbetreibende verbessert werden. Dies geschieht derzeit durch den verstärkten Einsatz von Flyern, durch eine bessere Darstellung und Verbreitung von Informationen im Internet (Verlinkung bei anderen Dienststellen auf die Informationen des Liegenschaftsamtes) und – wohl die effizienteste aber auch die aufwendigste Methode – die persönliche Ansprache der Gewerbetreibenden. Um eine nachhaltige und anhaltende Einhaltung der Regelungen der Sondernutzungsrichtlinie gewährleisten zu können, sind jedoch anlassfreie und regelmäßige Außendienstkontrollen unerlässlich. Dies soll auch weiterhin in Kooperation mit dem ADN erfolgen. In zwei Punkten konnte die Richtlinie bisher noch nicht vollständig umgesetzt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde eine begrenzte Anzahl von Verkaufsständen in der Fußgängerzone temporär zugelassen. Zudem konnte die Einhaltung der für Warenauslagen nach der Richtlinie geltenden neuen Regelungen bisher noch nicht vollständig überprüft werden; dies soll nun im Jahr 2022 abschließend erfolgen. Die Sondernutzungsrichtlinie Altstadt hat sich nach Auffassung der Verwaltung bewährt und zu einer sichtbaren Qualitätsverbesserung in der Altstadt beigetragen.
WiF/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: Personenschifffahrtshafen Nürnberg - Entstehung, Entwicklung, Betrieb und aktuelle
Zahlen
Bericht:
Seit Abschluss des Ausbaus des städtischen Personenschifffahrtshafens Nürnberg (am östlichen Ufer des Main-Donau-Kanals) im Jahr 2015 hat sich Nürnberg zu einer hochattraktiven Flusskreuzfahrt-Destination entwickelt mit teilweise über 1.000 Anlegevorgängen pro Jahr. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben aber auch beim Personenschifffahrtshafen Nürnberg zu einem Einbruch der Anlegevorgänge geführt.
Berichtet wird über Entstehung, Entwicklung, Betrieb und aktuelle Zahlen des Personenschifffahrtshafens Nürnberg, der von der Wirtschaftsförderung Nürnberg betrieben wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Personenschifffahrtshafen Nürnberg werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Personenschifffahrtshafen Nürnberg - Entstehung, Entwicklung, Betrieb und aktuelle
Zahlen
Sachverhaltsdarstellung:
1. Entstehung des städtischen Personenschifffahrtshafens Nürnberg
Seit dem Jahr 1992 bildet der Main-Donau-Kanal die durchgehend schiffbare Verbindung von Rhein und Donau. Damit kamen auch die Flusskreuzfahrten nach Nürnberg. Die Stadt Nürnberg investierte in den Jahren 1995/1996 rund 750.000 €, um zwei Liegestellen für Flusskreuzfahrtschiffe (Kabinenschiffe) zu errichten (auf der östlichen Seite des Main-Donau- Kanals, gegenüber dem Güterverkehrszentrum bayernhafen Nürnberg). Das Liegenschaftsamt war für die Anlegestellen verantwortlich.
Ein Boom der Flusskreuzfahrtbranche sorgte für stetig steigende Anlegevorgänge, so dass im Jahr 2006 bereits 439 Schiffe mit 53.000 Touristen anlegten. Mit Ausnahme der Jahre 2009 und 2010 stiegen die Anlegevorgänge jedes Jahr um zweistellige Prozentzahlen. Um die wachsende Nachfrage bedienen zu können, wurde in den Jahren 2010/2011 die Modernisierung und der Ausbau der Anlegestellen für rund 10,5 Millionen Euro beschlossen (vgl. Stadtrat vom 20.10.2010 und vom 11.05.2011). Noch im selben Jahr wurde die Errichtung einer Uferwand in die Wege geleitet. In den Jahren 2013 bis 2015 folgte der technische Ausbau mit der Errichtung der insgesamt zehn Liegeplätze. Im Jahr 2014 wurde die zum Personenschiffahrtshafen führende bzw. an der Kaimauer entlangführende Straße als „Europakai“ benannt.
2. Rechtsform und Betrieb
Seit Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2015 betreibt die Wirtschaftsförderung Nürnberg den Personenschifffahrtshafen Nürnberg als Betrieb gewerblicher Art. Die Wirschaftsförderung Nürnberg hat dabei die NOA.kommunal GmbH und die Hafen Nürnberg-Roth GmbH mit der Erfüllung einzelner Aufgaben beauftragt. Die Aufteilung der Aufgaben ist wie folgt:
Der Wirtschaftsförderung Nürnberg obliegt der administrative Betrieb des Personenschifffahrtshafen Nürnberg. Dies umfast u.a.: Abwicklung privatrechlichter Nutzungsverträge mit den Reedereien, Marketing, Controlling, Rechnungsstellung, Ausschreibungen für Reparaturen oder Dienstleistungen wie z.B. den Winterdienst, Abstimmung und Einhaltung rechtlicher Bestimmungen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümer der Wassertraße Main-Donau-Kanal, Abstimmungen mit anderen Dienststellen (z.B. wegen Müllentsorgung, Pachtverträgen oder Trinkwasserbeprobung), Überwachung der seit 2018 geltenden Stromabnahmepflicht der anlegenden Schiffe (alle in Nürnberg anlegenden Flusskreuzfahrtschiffe müssen aufgrund des Luftreinhalteplans die landseitige Stromversorgung nutzen und dürfen die Schiffsmotoren während der Liegezeit nicht verwenden), Optimierung von Abläufen, Abstimmung mit dem Hafenservice vor Ort, Kundenbindung, Überwachung der Einhaltung des Sicherheitskonzepts und regelmäßige Aktualisierung.
Der operative Betrieb vor Ort wird von der NOA.kommunal GmbH durchgeführt und umfasst die Abwicklung der anlegenden Schiffe sowie Reinigungs- und Reparaturarbeiten an der gesamten Anlage.
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH (= Betreibergesellschaft des Güterverkehrszentrums bayernhafen Nürnberg) hat im Jahr 2020 die elektrische Anlagenverantwortlichkeit für den Personenschifffahrtshafen Nürnberg übernommen und agiert dabei als Dienstleister bei der Wartung und Reparatur der Stromanlage.
3. Aktuelle Zahlen
Die Corona-Pandemie hat auch den Personenschifffahrtshafen Nürnberg erheblich getroffen. Vor der Corona-Krise kamen jährlich bis zu 1.000 Schiffe nach Nürnberg, teilweise lag die Zahl der Anlegevorgänge sogar darüber. Durch die pandemiebedingten Reiseverbote und -einschränkungen gab es im Jahr 2020 mit nur 62 Anlegevorgängen einen Rückgang um 93 % im Vergleich zum Jahr 2019. Für das Jahr 2021 hatten die Reedereien zunächst mit ca. 760 gebuchten Anlegungen optimistisch geplant. Durch die erneuten Reiseverbote und -einschränkungen wurden davon jedoch nur 240 Anlegevorgänge realisiert. Für die kommende Saison 2022 sind derzeit 808 Anlegevorgänge geplant. Aufgrund der weiterhin bestehenden globalen Reiseeinschränkungen fehlen aber noch Buchungen von einzelnen Reedereien. Dies betrifft insbesondere Reedereien, die den australischen und asiatischen Markt bedienen.
langanhaltendes Niedrigwasser
von Juli bis September
e g 800 n ä g r o 600 v e geplant g e ln 400 Anlegevorgänge A
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahr
Abbildung 1: Tatsächliche und geplante Anlegevorgänge von 2016 bis 2022
Die wichtigsten Quellmärkte für in Nürnberg anlegende Schiffe waren vor der Corona- Pandemie die USA (33 %), Australien und Neuseeland (22 %) sowie Kanada und Großbritannien (jeweils 15 %; Stand 2019). Damit kamen 85 % aller in Nürnberg anlegenden Flusskreuzfahrtpassagiere aus dem englischsprachigen Raum. 9 % der Passagiere kamen aus Deutschland oder den Nachbarländern. Im Jahr 2020 kamen aufgrund der Reisebeschränkungen fast ausschließlich deutsche Passagiere oder Reisende aus den Nachbarländern. Im Jahr 2021 konnten auch wieder verstärkt Gäste aus den USA verzeichnet werden.
Vor der Corona-Pandemie waren zwischen 20 und 30 % der Passagiere über 70 Jahre alt, 50 bis 60 % waren im Alter zwischen 51 und 70 Jahren. Im Jahr 2021 waren die Passagiere im Durchschnitt etwas jünger und die Altersgruppe der 51- bis 70-Jährigen war noch stärker vertreten. Diese Verschiebung könnte auf eine besondere Zurückhaltung betagter Menschen infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen sein.
Die durchschnittliche Liegezeit der Schiffe in Nürnberg hat sich während der Corona- Pandemie nicht wesentlich geändert und liegt bei ca. 20 Stunden. 95 % der Schiffe halten die Stromabnahmepflicht ein; bei den restlichen Schiffen gibt es meist technische Gründe für die Nichtabnahme.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversityrelevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
Anfahrt Personenschifffahrtshafen Nürnberg
Adresse: Personenschifffahrtshafen Nürnberg Europakai 10 90455 Nürnberg
Anfahrt mit dem Auto: Auf die A73 / Südwesttangente fahren. Die A73 / Südwesttangente an der Ausfahrt „Nürnberg Hafen-Ost“ verlassen. Richtung Westen „Maiach / Eibach“ fahren. Der Beschilderung „Personenschifffahrt“ folgen. An der Kreuzung Hafenstraße / Rotterdamer Straße wenden. Über die Brücke zurückfahren. Am Ende der Brücke rechts in den Parkplatz einbiegen. Der Straßenbeschilderung „Europakai“ folgen.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Nutzung der Buslinien 60, 67 oder 98. Ausstieg an der Haltestelle „Rotterdamer Straße“. Die Brücke überqueren. Am Ende der Brücke rechts zum Parkplatz gehen. Der Straßenbeschilderung „Europakai“ folgen.
Ref.VII/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Breitbandausbau in Birnthon
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021
Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020
Anlagen: Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 09.08.2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021
Bericht:
Birnthon erhält ein modernes zukunftsfähiges Glasfasernetz.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat haben am 28.01.2022 den Förderbescheid an Herrn OBM und Herrn Ref. VII überreicht. Im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie wird der Glasfaserausbau in Birnthon seitens des Freistaats Bayern mit einem Betrag von 320.000 Euro und seitens der Stadt Nürnberg mit rund 80.000 Euro gefördert. Dabei wird der Ausbau inklusive der Hausanschlüsse gefördert, so dass die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten für ihren Hausanschluss zu tragen haben.
Der Ausbau erfolgt durch die Bisping & Bisping GmbH & Co. KG (Sitz: Lauf a.d. Pegnitz), die im Rahmen eines nach den Richtlinien des bayerischen Förderprogramms vorgegebenen Verfahrens ausgewählt wurde. Der Vertrag mit der Stadt Nürnberg wird in der ersten Februar- Woche unterzeichnet. Der Ausbau hat dann innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss zu erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nürnberg
StRin Marion Padua. Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg Marion Padua Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg f[ Stadträtin der Linken Liste
il w
Marcus König Fünferplatz 2 Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Telefon: 0160 94191972
1 0. Äöö. 2020
90403 Nürnberg Marion.Padua@stadt.nuernberg.de ,.Nr.
Vii 1
Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vo'r Abssprz^ 2X dung vorlegen Nürnberg, 9. August 2020
5 Antwort zuTünterZ^'
z.w.V. schrift vor! seen
Antrag an den Stadtrat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stellen wir folgenden Antrag: Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen für eine Internetverbindung für Birnthon.
Begründung:
Seit etlichen Jahren bemüht sich der Bürgerverein Nürnberg-Südost um einen zeitgemäßen Internetanschluss für den Nürnberger Stadtteil Birnthon. Bisher waren diese Bemühungen leider nicht von Erfolg gekrönt. Auch in diesem Stadtteil, bestehend aus 45 Haushalten mit ungefähr 110 Einwohnern, ist solch ein Anschluss durchaus essenziell. Vor allem für die ansässigen Gewerbebetriebe sind die ständigen Netzschwankungen und Netzausfälle unzumutbar. Die derzeitige Handhabung, mit dem Auto auf ein Hochplateau nach Winkelhaid zu fahren, ist im 21. Jahrtausend nicht nachvollziehbar. Eine vom Wirtschaftsreferat angedachte Anbindung über die Marktgemeinde Feucht- Moosbach könnte eine gute Lösung sein.
Mit freundlichen Grüßen
V.
Marion Padua Stadträtin Linke Liste
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
Mi Zimmer 222
Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGER ER 90403 Nürnberg MEIS i Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907
0 2, FEB. 2G21
90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de -tnabrri' www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
f-Ti d.. 0102.2021 . Heinemann/Pirner
Schnelles Internet für Birnthon und andere Stadtteile
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Breitbandversorgung von Birnthon ist seit vielen Jahren unzureichend. Abhilfe sollte der von der Deutschen Telekom im Zuge des Bayerischen Breitbandförderprogramms für das Jahr 2019 zugesagte Breitbandausbau in Birnthon schaffen. Unverständlicherweise hat die Deutsche Telekom ihre damalige Zusage jedoch nicht einge halten, so dass es zu keinem Ausbau gekommen ist.
Inzwischen gibt es eine neue Fördermöglichkeit nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie. Daher sollte die Stadt Nürnberg schnell in das Förderverfahren einsteigen und die erforderlichen Anträge stellen - in jede Falle für Birnthon, aber auch für weitere in Betracht kommende Gebiete in Nürnberg, die bislang unterversorgt sind. Gleichzeitig muss sich aber auch der Freistaat Bayern zum Breitbandausbau dort bekennen und muss Telekom munikationsunternehmen zur Einhaltung ihrer Zusagen verpflichten.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Verfügbarkeit Schnellen Internets in Nürnberg und den Stand des Breit bandausbaus in den bisher durchgeführten Förderverfahren.
Die Verwaltung stellt die erforderlichen Anträge und leitet etwaige Vorbereitungsschritte ein für ein För derverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie zum Breitbandausbau in Birnthon und weiteren in Be tracht kommenden Gebieten in Nürnberg, deren Breitbandversorgung unzureichend ist. Die Verwaltung berichtet über den Fortgang des Förderverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kriegfstein Fraktionsvorsitzender
A21020100 Breitbandanbindung Birnthon.docx
LA/004/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 23.02.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Übergangswohnen für Flüchtlinge
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Zur Umsetzung des Projekts "Übergangswohnen für Flüchtlinge" hat der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit mit Beschluss vom 26.07.2017 und zuletzt der Stadtrat mit Beschluss vom 27.01.2021 die Verwaltung ermächtigt, Anmietungen ohne vorherigen Ausschussbeschluss zu tätigen. Diese Ermächtigung soll für das Jahr 2022 verlängert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/004/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um die Unterstützung eines benachteiligten Personenkreises bei der Erlangung von adäquatem Wohnraum
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SHA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/004/2022
Gutachtenvorschlag (RWA am 16.02.2022):
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
Die Verwaltung wird über den 31.12.2021 hinaus bis 31.12.2022 - in Abweichung von den Richtlinien über den Verkehr mit Liegenschaften und deren Verwaltung (LVVR) - ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung des nach den LVVR zuständigen Entscheidungsgremiums für das Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge" unter strikter Einhaltung der folgenden Vorgaben Anmietverträge abzuschließen:
- Die Miete muss sich in der vom Nürnberger Mietenspiegel in der jeweils gültigen
Fassungvorgegebenen Preisspanne bewegen;
- die Übernahme von zusätzlichen Kosten (z.B. Zuschläge für Umbauten etc.) oder
unüblichen Nebenkosten ist nicht zulässig;
- als Vertragslaufzeit dürfen maximal 10 Jahre vereinbart werden.
Beschlussvorschlag (StR am 23.02.2022):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.02.2022 wird die Verwaltung weiterhin - zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 - ermächtigt, unter Einhaltung der im Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 genannten Kriterien Anmietverträge abzuschließen.
Übergangswohnen für Flüchtlinge
Entscheidungsvorlage:
1. Rückblick
Das Projekt „Übergangswohnen für Flüchtlinge“ wurde im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Hintergrund des Projekts war die hohe Quote an anerkannten und somit auszugsberechtigten Geflüchteten in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, die aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gezwungen sind, in den Unterkünften zu verbleiben.
Zum 31.12.2021 leben noch 701 auszugsberechtige Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, das sind 49 % der insgesamt 1437 Bewohner und Bewohnerinnen (zum Vergleich: 31.12.2020 800 auszugsberechtigte Personen, = 40 % der BewohnerInnen).1
Die Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes übernimmt die Akquise der Wohnungen für das Projekt Übergangswohnen. Begutachtung und Anmietung neuer Wohnungen erfolgt in Kooperation mit dem Liegenschaftsamt.
Weiterhin erfolgt das Auswahlverfahren der geeigneten Flüchtlingshaushalte für die Belegung von neuen bzw. freiwerdenden Wohnungen durch die Fachstelle für Flüchtlinge.
Der Verwaltervertrag mit der WBG Kommunal GmbH konnte einvernehmlich zum 30.06.2021 beendet werden. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt seit 01.07.2021 direkt in der Fachstelle für Flüchtlinge. Hierfür wurde eine vorhandene Stelle umgewandelt. Trotz der dadurch anfallenden Personalkosten konnte eine Kostenreduzierung erzielt werden.
Die Ermächtigung zur Anmietung durch SHA ist bis 31.12.2021 befristet.
2. Aktueller Stand
Stand 31.12.2021 sind 95 Wohnungen im Rahmen des Projekts durch die Stadt Nürnberg angemietet und davon 86 Wohnungen an Flüchtlingshaushalte (i.d.R. Familien) untervermietet. Die freistehenden Wohnungen werden schnellstmöglich unter Beachtung der jeweils geltenden pandemiebedingten Vorgaben untervermietet.
2021 konnten erneut 12 Haushalte aus dem Untermietverhältnis heraus in ein privatrechtliches Mietverhältnis einmünden. Diese Fluktuation ist seitens des Projekts ausdrücklich gewünscht.
Zum 31.12.2021 befinden sich insgesamt 266 Personen in Untermietverhältnissen. Dies sind – verglichen mit den Zahlen aus 2020 – nur vier Personen mehr als Ende 2020. Durch den Mieterwechsel konnten im Jahr 2021 tatsächlich 80 Personen die städtischen Asylunterkünfte durch das Projekt Übergangswohnen verlassen.
1 Die Zahlen aus dem Vorjahr können nur bedingt als Maßstab herangezogen werden; im Jahr 2021 gab es kaum Neuzuweisungen von Flüchtlingen in städtische Asylunterkünfte. Ein Teil der bereits seit längerem in den Unterkünften lebenden Personen erhielten 2021 eine Bleibeberechtigung. Ausgezogen sind nicht nur anerkannte BewohnerInnen, teilweise konnten auch nicht anerkannte Geflüchtete mit einer Auszugsgenehmigung die Unterkünfte verlassen.
Bei Neuanmietung oder Leerstand bisher angemieteter Wohnungen werden diese Wohneinheiten in aller Regel innerhalb eines Monats untervermietet, wobei hier auch im Jahr 2021 aufgrund der Beschränkungen durch die Pandemie zeitweise eine längere Leerstandsdauer die Folge war.
Bereits bei der Anmietung wird darauf geachtet, dass die Kosten innerhalb der Nürnberger Mietrichtwerte liegen, sodass die möglichst kostenneutrale Untervermietung an die Geflüchteten erfolgen kann.
3. Bewertung aus der Sicht der Verwaltung
Wie aus den obigen Zahlen ersichtlich, kann das Projekt weiterhin als erfolgreich bewertet werden. Das Ziel aus dem letzten Bericht, zum Jahresende 2021 100 Wohnungen im Bestand zu haben, wurde fast erreicht. Da die Wohnungen von der Stadt Nürnberg befristet angemietet werden, fallen 2022 Wohnungen aus dem Bestand. Ziel für 2022 ist, den Bestand von 100 Wohnungen zu halten, ggfs. bei passenden Angeboten den Bestand auf bis zu 120 Wohnungen zu erhöhen. Im Jahr 2022 wird sich die Verwaltung mit den langfristigen Zielen des Projektes auseinandersetzen und zum Jahresende erneut berichten.
4. Weiterführung des Projekts
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, um wie im bisherigen Projektverlauf schnell und flexibel auf Angebote reagieren zu können, die Ermächtigung zur Anmietung für das Jahr 2022 zu verlängern; um einen entsprechenden Beschluss wird gebeten.
Diversity-Relevanz:
Die Diversity-Relevanz für die geplanten Maßnahmen ist gegeben, da die Versorgung benachteiligter Gruppen mit Wohnraum sichergestellt werden soll. Dies bedeutet einen Fördereffekt für diese Personen.
SpS/009/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 26.11.2021 öffentlich Empfehlung
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.02.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Arbeit
Betreff:
Gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in 2023 und 2024 durch die Städte
Nürnberg und Fürth
Sachverhalt (kurz):
Um die Bekanntheit bzw. Wertigkeit des Metropolmarathons zu steigern und dessen positive Effekte auf die Stadt Nürnberg und die Metropolregion auszuweiten, soll die Veranstaltung zunächst in den Jahren 2023 und 2024 als gemeinsames Event der Städte Nürnberg und Fürth konzipiert und durchgeführt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 200.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 200.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/009/2021
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stk wurde in Kenntnis gesetzt; Entscheidung aufgrund der Kurzfristigkeit im Rahmen der Haushaltsberatungen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote für alle Bevölkerungsgruppen, aber kein spezielles Angebot für Menschen mit Beeinträchtigung.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/009/2021
Empfehlungsvorschlag:
Die Sportkommission empfiehlt eine gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons durch die Städte Nürnberg und Fürth in den Jahren 2023 und 2024. Um die Finanzierung zu gewährleisten wird die Stadtverwaltung beauftragt, auf die Suche nach Sponsoren zu gehen, um das städtische Defizit niedrig zu halten. Dennoch sind Haushaltmittel einzustellen, um mit den Planungen beginnen zu können. Für das kommende Jahr sind im Haushalt 20.000,- Euro Planungskosten enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Sportkommission empfiehlt eine gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons durch die Städte Nürnberg und Fürth in den Jahren 2023 und 2024. Um die Finanzierung zu gewährleisten wird die Stadtverwaltung beauftragt, auf die Suche nach Sponsoren zu gehen, um das städtische Defizit niedrig zu halten. Dennoch sind Haushaltmittel einzustellen, um mit den Planungen beginnen zu können. Für das kommende Jahr sind im Haushalt 20.000,- Euro Planungskosten enthalten.
Anlage 5.1
Gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in 2023 und 2024 durch die Städte
Nürnberg und Fürth
Ausgangslage
Ein aktueller Austausch der Herren OBM der Städte Nürnberg und Fürth hat zu einer Wiederaufnahme der bereits seit Längerem laufenden Gespräche (s. zuletzt Bericht im Rahmen der SpK vom 06.12.2019) mit dem Ziel einer gemeinsamen Durchführung des Metropolmarathons durch die Städte Nürnberg und Fürth geführt.
Historie und Charakter der Veranstaltung
Der Metropolmarathon Fürth ist eine etablierte, beliebte und überregional bekannte Laufsportveranstaltung, die seit 2009 jährlich im Frühjahr/Frühsommer stattfindet. An einem Wochenende werden verschiedene Laufveranstaltungen und diverse Strecken für die gesamte Familie (Kinderläufe, Hobbylauf, 10-km-Lauf, Halbmarathon, Marathon) geboten. Die Veranstaltung ist als Teilnehmerevent konzipiert, der Leistungssport, z. B. durch eine Verpflichtung von prominenten Spitzenläufern und -läuferinnen, steht nicht im Vordergrund. So bewegt das Event jedes Jahr rund 6 000 Teilnehmende aller Altersgruppen und wird abgerundet durch ein vielfältiges Rahmenprogramm für die ganze Familie.
2020 und auch 2021 musste die Veranstaltung Corona-bedingt ausfallen. Die nächste Veranstaltung ist bereits geplant und findet am 25./ 26. Juni 2022 (noch ohne Beteiligung Nürnbergs) statt.
Aber auch Nürnberg hat eine „Marathon-Historie“. Der Nürnberg-Marathon fand von 1978 bis 1981 und von 1983 bis 1993 statt. In einer dritten Auflage nochmals am 02. Mai 2004 und am 24. April 2005. 2006 wurde die Laufveranstaltung dann nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Fußball-WM eingestellt.
Als weitere prominente Laufveranstaltung findet bereits seit 1995 der Stadtlauf Nürnberg (SportScheck-Lauf, jeweils im Oktober) mit Distanzen bis zur Halbmarathonstrecke statt.
Gemeinsame Veranstaltung von Nürnberg und Fürth
Um die Bekanntheit bzw. Wertigkeit der Veranstaltung zu steigern und deren positive Effekte auf die Stadt Nürnberg und die Metropolregion auszuweiten, soll die Veranstaltung zunächst in den Jahren 2023 und 2024 als gemeinsames Event der Städte Nürnberg und Fürth konzipiert werden. Dabei soll die Strecke in 2023 von Fürth nach Nürnberg mit dem Ziel Hauptmarkt und in 2024 in umgekehrter Richtung verlaufen. Nebenveranstaltungen sollen abwechselnd in den Kommunen stattfinden. Als Termin für 2023 ist Sonntag, der 18. Juni, vorgemerkt.
Chancen der Zusammenarbeit von Nürnberg und Fürth
Erhöhung der Strahlkraft der Veranstaltung Stärkung der Metropolregion durch Schaffung einer gemeinsamen Sportveranstaltung Steigerung der Teilnehmerzahlen und Reichweite der Bewegungsförderung Nutzung einer bewährten Organisationsstruktur und Schaffung von Synergieeffekten
Organisation und Ressourcenplanung
Eine solche Veranstaltung, die mehrere 10.000 Menschen aus allen Altersklassen und Bevölkerungsschichten bewegen und/ oder unterhalten soll, benötigt eine sehr genaue und umfängliche Planung im Vorfeld und eine professionelle Durchführung bei und mit allen Beteiligten. Da die Stadt Fürth bereits über langjährige Erfahrungen bei der Umsetzung des Metropolmarathons Fürth verfügt, könnten diese auch bei den Planungen in Nürnberg
herangezogen werden. Aktuell werden in Fürth 0,8 Stellen (ca. 35 Wochenstunden) ausschließlich für den Marathon (ausgenommen sind die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Thematik Sponsoring) eingesetzt. Derzeit haben wir in Nürnberg aus den Ressourcen von SpS nur 0,25 Stellen, die hier einsetzbar sind und diese auch nur unter der Prämisse, dass in diesem Zeitraum keine anderen sportlichen Großveranstaltungen stattfinden werden. In einem nächsten Schritt müssten in Nürnberg Zuständigkeiten und weitere Unterstützungsleistungen konkretisiert werden. Außerhalb dieser Personalkosten gibt es von der Stadt Fürth eine erste grobe Kalkulation auf Basis der Erfahrung der letzten Jahre. Diese weist ein Gesamtbudget in Höhe von € 420 000 aus. Die Planung ist, dass sich die Kommunen alle Ausgaben und Einnahmen teilen und ein eventuelles Defizit hälftig decken. Aufgrund der Haushaltssituation ist die Verwaltung bestrebt, die Kosten für Streckenführung, Helfereinsatz, Verpflegerstationen etc. mit Sponsoreneinnahmen und Startgeldern zu decken. In der Vergangenheit ist dies in Fürth auch schon einmal gelungen, in den letzten fünf Jahren jedoch nicht. Es bleibt zu berücksichtigen, dass gerade bei der ersten Auflage eines gemeinsamen Metropolmarathons ein Defizit entstehen kann. Bei einer vorausschauenden Kalkulation, basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre in Fürth, sollte von einem möglichen Defizit von ca. € 100 000 pro Veranstaltung pro Kommune ausgegangen werden, auch wenn dabei das Ziel bleibt, diesen Rahmen durch die vermehrte Akquise von Sponsoren möglichst nur zu einem Teil auszuschöpfen. Erste Gespräche diesbezüglich haben bereits zu positiven Resonanzen bei Großkonzernen geführt.
Auf Basis der Erfahrungen aus Fürth und den vorhandenen Erfahrungen mit Großsportveranstaltungen in Nürnberg sollte auf auf Basis der vorhandenen Erfahrungen für den „worst case“ für die Jahre 2022, 2023, 2024 ein Veranstaltungsbudget eingeplant werden.
Beschlussvorschlag
Die Sportkommission empfiehlt eine gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons durch die Städte Nürnberg und Fürth in den Jahren 2023 und 2024.
Um die Finanzierung zu gewährleisten wird die Stadtverwaltung beauftragt, auf die Suche nach Sponsoren zu gehen, um das städtische Defizit niedrig zu halten.
Dennoch sind Haushaltmittel einzustellen, um mit den Planungen beginnen zu können. Für das kommende Jahr sind im Haushalt 20.000,- Euro Planungskosten enthalten.
.