Beschlussvorlage J/039/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg
(Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS)
Anlagen: Entscheidungsvorlage_KitaS_2021 Änderungssatzung_KitaS
Sachverhalt (kurz):
Parallel zur Gebührensatzung (siehe TOP 5) schlägt die Verwaltung des Jugendamts auch Anpassungen in der Kindertageseinrichtungssatzung vor, die sich aus der Erfahrung der Tagespraxis bzw. aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen ergeben.
Die wichtigsten inhaltichen Änderungen sind:
- Es wird eine Regelung für besondere Einzelfälle aufgenommen, wie z. B. für Zwillingskinder,
um hier die Platzvergabe im Einzelfall individueller regeln zu können.
- Desweiteren wird die Regelung aufgenommen, dass bei nachweislich geplantem Zuzug in
den Schulsprengel innerhalb eines Monats ab Betriebsjahresbeginn oder bei Vorliegen eines bereits genehmigten Gastschulantrages dann auch die Voraussetzungen der vorrangigen Aufnahme gelten.
- Künftig kann ein Kind ausgeschlossen werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen
Nachweise (z. B. Masernschutz) zum Betreuungsbeginn nicht vorliegen.
- Bei speziellen Einzelfällen soll von den Regelung zur vierwöchigen Frist für die Abmeldung
eines Kindes abgewichen werden können, z. B. bei kurzfristiger Platzzuweisung in eine Heilpädagogische Tagesstätte.
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Die Rückmeldungen der Elternbeiräte zur Änderungssatzung werden als Tischvorlage vorgelegt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Neuregelungen in der Änderungssatzung zur KitaS berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe der Kinder und ihrer Familien.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den Entwurf der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung mit Inkrafttreten zum 01.02.2022 zu erlassen.
Beschlusstext:
Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) beschlossen.