Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat
Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;
hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)
a) Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt
-
der erstgenannte für die Straßengruppe 1
-
der zweitgenannte für die Straßengruppe 2
-
der letztgenannte für die Straßengruppe 3
Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.
| Pos. Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinhei t | Zeit- einheit | Betrag Reguläre Gebühr | Bemerkung. | Betrag Corona-Gebühr (bis 31.12.2021) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 a | Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. | je angefange ne 25 m² | Je ange- fangene Woche | 16,00 € | Unverändert | |
| 1 b | Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis | Stück | Monat | 75,50 € | Unverändert | |
| 2 | Überspannungen dauernd | lfd. Meter | Jahr | 10,40 € | Unverändert | |
| 3 | Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) | pro Überqueru ng | Monat | 24,50 € | Unverändert | |
| 4 | Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² | pro Mauer- oder Bodenöffn ung | Jahr | 4,70 € / 9,30 € / 14,50 € | Unverändert | |
| 5 | Säulen, Stützpfeiler | Stück | Jahr | 10,50 € / 17,50 € / 24,50 € | Unverändert | |
| 6 | Treppen, Trittstufen | ab der 1. Stufe | Jahr | 15,00 € | Unverändert | |
| 7 | Masten | Stück | Jahr | 18,60 € / 33,80 € / 50,00 € | Unverändert | |
| Stück | Monat | 2,60 € / 3,90 € / 5,20 € | Unverändert | |||
| 8 | Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. | Stück | Jahr | 8,20 € / 14,00 € / 21,00 € | Unverändert | |
| oder Pflanzbeete | m² | Jahr |
Pos.
Nr.
Zeit-
einheit
Betrag
Reguläre Gebühr
Betrag
Corona-Gebühr
(bis 31.12.2021)
| 9 | Tisch- und Stuhlaufstellung | m2 | Saison (01.02. bis 15.11.) | 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € | Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird vollständig verzichtet. | 0 € / 0 € / 0 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig | m2 | Tag | 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 11 a | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe | lfd. Meter | Jahr | 26,80 € / 37,30 € / 47,70 € | Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden um 50 % reduziert. | 13,40 € / 18,65 € / 23,85 € Zuschläge halbiert. | |
| 11 b | Warenautomaten im Luftraum | ||||||
| bis 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 12,00 € | Unverändert | |||
| über 0,4 m Breite | lfd. Meter | Jahr | 24,00 € | Unverändert | |||
| 12 | Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig | lfd. Meter | Tag | 0,23 € / 0,23 € / 0,35 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 13 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe | m2 | Jahr | 46,50 € / 67,50 € / 87,50 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden um 50 % reduziert. | 23,25 € / 33,75 € / 43,75 € Zuschläge halbiert. | |
| 14 | Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig | m2 | Tag | 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € | Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. | Unverändert | |
| 15 | Blumenhandel aus dem Korb | pro Verkaufs- person | Monat | 33,80 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. Verlängert bis 31.03.2022 | 16,90 € Verlängert bis 31.03.2022 | |
| 16 | Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen | lfd. Meter | Tag | 21,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. | 10,50 € | |
| 17 | Brezenverkaufsstände | ||||||
| innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | Stück | Monat | 150,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. | 75,00 € Zuschläge halbiert. | ||
| – im übrigen Stadtgebiet | Stück | Monat | 100,00 € | Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. | 50 € | ||
| 18 | Heringsbratstände | Stück | Monat | 29,00 € | (gibt es in Altstadt nicht) | Unverändert | |
| 19 | Lotterieverkaufsstände | Stück | Jahr | 136,50 € / 198,00 € / 274,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 | a) Altstadt 68,25 € / 99,00 € / 137,00 € Zuschläge werden halbiert. | |
| und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte | |||||||
| und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden | |||||||
| um 50 % reduziert. |
Saison
(01.02. bis
15.11.
Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wir
vollständig verzichtet.
26,80 € / 37,30 € /
47,70 €
Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden
um 50 % reduziert.
13,40 € / 18,65 € / 23,85 €
Zuschläge halbiert.
Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden
um 50 % reduziert.
23,25 € / 33,75 € / 43,75 €
Zuschläge halbiert.
pro
Verkaufs-
person
75,00 €
Zuschläge halbiert.
Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre
Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.
a) Altstadt
68,25 € / 99,00 € / 137,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt
68,25 € / 99,00 € / 137,00 €
| 20 | Zeitungsverkaufsstände | m2 | Monat | 8,70 € / 17,10 € / 26,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. | a) Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21 | Stumme Zeitungsverkäufer | Stück | Jahr | 53,50 € | Unverändert | |
| 22 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau | m2 | Monat | 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € | a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021 (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. Verlängert bis 31.03.2022 | a) Altstadt 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € Verlängert bis 31.03.2022 |
| 22 a | Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen | m² | Monat | 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € | Unverändert | |
| 23 | Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig | Front- meter | Tag | Von 3,70 € bis 49 € | Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. Verlängert bis 31.03.2022 | Von 2,40 € bis 49 € Verlängert bis 31.03.2022 |
| 24 | Veranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme | Tag | Von 12,50 € bis 1.250 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Gebühr nach Einzelfall. |
a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021
und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte
Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50
und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden
um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
a) Altstadt
4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt
4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,
Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-
/Ladenumbau
a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021
(für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden
Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre
Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.
b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
a) Altstadt
21,00 € / 33,50 € / 48,00 €
Zuschläge werden halbiert.
b) Außerhalb der Altstadt
10,50 € / 16,75 € / 24,00 €
Front-
meter
Von 3,70 €
bis 49 €
Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders
begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge
zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr
erhoben).
je nach Art
und Umfang
der Flächen
inanspruch-
nahme
Von 12,50 €
bis 1.250 €
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss
Ferienausschuss vom 03.03.2021).
| 25 | Standkonzerte aus gewerblichen Gründen | - | Stunde | 24,50 € / 46,50 € / 67,00 € | Unverändert |
|---|---|---|---|---|---|
| 26 | Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) | m2 | Tag | 10,00 € | Unverändert |
| Mindestgebühr | Tag | 40,00 € | Unverändert | ||
| Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen | pro Person oder Figur | Tag | 40,00 € | Unverändert | |
| 27 | Schaufenstervitrinen | m2 | Monat | 17,50 € / 21,00 € / 25,60 € | Unverändert |
| 28 | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) | Stück | Tag | 12,20 € | Unverändert |
| 28 a | Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften | Stück | Tag | 24,40 € | Unverändert |
| 29 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche | Stück | Tag | 5,00 € | Unverändert |
| 30 | Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 1,55 € | Unverändert |
| Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) | m2 | Tag | 0,77 € | Unverändert | |
| 31 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) | Stück | Tag | 2,00 € | Unverändert |
| 32 | Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma | lfd. Meter Gleisstrecke | Jahr | 18,60 € | Unverändert |
| 33 | Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) | m2 | Jahr | 380,00 € | Unverändert |
| 34 | Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen | Stück | Jahr | 377,00 € | Unverändert | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 35 | Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke | m2 | Januar bis Mai | 305,00 € | Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. | 152,50 € |
| m2 | Juni bis Novem- ber | 415,00 € | Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. | 207,50 € | ||
| 36 | Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend) | |||||
| – innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) | m2 | Monat | 240,00 € | Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Verlängert bis 31.03.2022 | 240,00 € Zuschläge entfallen. Verlängert bis 31.03.2022 | |
| – im übrigen Stadtgebiet | m2 | Monat | 21,00 € / 34,00 € / 49,00 € | Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. | 10,50 € / 17,00 € / 24,50 € | |
| 37 | Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche | m² | Jahr | 128,00 € | Unverändert | |
| 38 | Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung | Fahrzeug | Tag | 55,00 € | Unverändert | |
| 39 | Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti | Werbung | Tag | 55,00 € | Unverändert | |
| 40 | Postablage-, Verteiler-, Stromkästen | Stück | Jahr | 134,00 € | Unverändert | |
| 41 | Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.) | |||||
| – DIN A 1 oder kleiner | Stück | Tag | 25,00 € | Unverändert | ||
| – größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 | Stück | Tag | 50,00 € | Unverändert | ||
| – größer Din A 0 | Stück | Tag | 75,00 € | Unverändert | ||
| 42 | Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen | Fahrzeug | Tag | 25,00 € | Unverändert |
Januar
bis Mai
Juni bis
Novem
ber
Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18
fallend)
Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der
Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders
begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge
zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr
erhoben).
240,00 €
Zuschläge entfallen.
Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr
2021 um 50 % reduziert.
b) Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
| Pos. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Betrag | Bemerkung | Betrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Corona-Gebühr | ||||||||||
| (bis 31.12.2021) | ||||||||||
| Nr. | ||||||||||
| 50 | Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) | Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | |||||
| 52 | Überbrückungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | |||||
| 53 | Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) | lfd. Meter | Jahr | 1,16 € | Unverändert | |||||
| pauschal mindestens | 38,00 € | Unverändert | ||||||||
| 54 | Kanäle | lfd. Meter | Jahr | 1,16 € | Unverändert | |||||
| pauschal mindestens | 38,00 € | Unverändert | ||||||||
| 55 | Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung | pro Anschluss | einmalig | 160,00 € | Unverändert | |||||
| 55a | Anker (temporär oder dauerhaft) | Stück, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch SÖR im Einzelfall | Unverändert | |||||
| 56 | Fernheizleitungen | lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck | Rahmen je Jahr von… | 3,10 € | Unverändert | |||||
| … bis… | 27,00 € | Unverändert | ||||||||
| Pauschal jedoch mindestens | 43,50 € | Unverändert | ||||||||
| 57 | Unterkellerungen | Fläche, Nutzwert | einmalig | Ermittlung durch Geo im Einzelfall | Unverändert | |||||
| 58 | unterirdische Tanks | Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) | Jahr | |||||||
| - gewerblich | 270,00 € | Unverändert | ||||||||
| - nicht gewerblich | 134,00 € | Unverändert | ||||||||
| 60 | Altstadtfest | je nach Art und Umfang | pauschal | 21.900,00 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall | ||||
| der | ||||||||||
| Flächeninanspruchnahme | ||||||||||
| Berechnung im Einzelfall | ||||||||||
| bis | ||||||||||
| 61 | Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. | Frontmeter, Durchmesser | Frontmeter, Durchmesser | Tag | 3,35 € | 1,70 € | ||||
| Nrn. 62 - 64) |
Bemerkung
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss
Ferienausschuss vom 03.03.2021).
Die Gebühren für das Jahr 2021 werden um 50 %
reduziert
62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,10 € 1,60 €
(erfolgte bereits mit Beschluss Ferienausschuss
vom 03.03.2021).
| 63 | Imbissstände | Frontmeter | Tag | 5,00 € | 2,50 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 64 | Zeltaufstellungen | m² | Tag | 0,59 € | 0,30 | |||||||
| 65 | 65 | Großveranstaltungen | Großveranstaltungen | je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme | je nach Art und Umfang | pauschal | pauschal | bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall | Je nach Einzelfall | |
| der Flächen- | ||||||||||||
| inanspruchnahme | ||||||||||||
| 66 | Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld | je nach Art und Umfang | pauschal | 122.200,00 € | Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). | Je nach Einzelfall | ||||||
| der Flächen- | ||||||||||||
| inanspruchnahme | ||||||||||||
| Berechnung im Einzelfall | ||||||||||||
| bis |
bis 10 % der Einnahmen
aus Eintrittsgeldern
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss
Ferienausschuss vom 03.03.2021).
Veranstaltungen im Bereich des Volkspark
Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und
Stadionumfeld
Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss
Ferienausschuss vom 03.03.2021).