Haushaltssperre

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Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

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Dutzendteich Altstadt Ferienausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage zur Entscheidungsvorlage für den Stadtrat

Anpassung der Sondernutzungsgebühren wegen der Corona-Pandemie;

hier: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)

a) Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1 der SN-Gebührensatzung)

Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt

Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur Sondernutzungsgebührensatzung – Straßengruppenverzeichnis – aufgeführt.

Pos. Nr. Art der Sondernutzung Maßeinhei t Zeit- einheit Betrag Reguläre Gebühr Bemerkung. Betrag Corona-Gebühr (bis 31.12.2021)
1 a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen u.ä. je angefange ne 25 m² Je ange- fangene Woche 16,00 € Unverändert
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 75,50 € Unverändert
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,40 € Unverändert
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überqueru ng Monat 24,50 € Unverändert
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffn ung Jahr 4,70 € / 9,30 € / 14,50 € Unverändert
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,50 € / 17,50 € / 24,50 € Unverändert
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,00 € Unverändert
7 Masten Stück Jahr 18,60 € / 33,80 € / 50,00 € Unverändert
Stück Monat 2,60 € / 3,90 € / 5,20 € Unverändert
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständer etc. Stück Jahr 8,20 € / 14,00 € / 21,00 € Unverändert
oder Pflanzbeete m² Jahr

Pos.

Nr.

Zeit-

einheit

Betrag

Reguläre Gebühr

Betrag

Corona-Gebühr

(bis 31.12.2021)

9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison (01.02. bis 15.11.) 14,50 € / 21,00 € / 27,00 € Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wird vollständig verzichtet. 0 € / 0 € / 0 €
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
11 a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 26,80 € / 37,30 € / 47,70 € Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden um 50 % reduziert. 13,40 € / 18,65 € / 23,85 € Zuschläge halbiert.
11 b Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 12,00 € Unverändert
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 24,00 € Unverändert
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,23 € / 0,23 € / 0,35 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m2 Jahr 46,50 € / 67,50 € / 87,50 € Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden um 50 % reduziert. 23,25 € / 33,75 € / 43,75 € Zuschläge halbiert.
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m2 Tag 0,35 € / 0,58 € / 0,70 € Keine Anpassung notwendig, da für den Antragsteller eine kalkulierbare Tagesgebühr. Unverändert
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs- person Monat 33,80 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. Verlängert bis 31.03.2022 16,90 € Verlängert bis 31.03.2022
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. 10,50 €
17 Brezenverkaufsstände
innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 150,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. 75,00 € Zuschläge halbiert.
– im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 100,00 € Die Gebühr für das Jahr 2021 wird um 50 % reduziert. 50 €
18 Heringsbratstände Stück Monat 29,00 € (gibt es in Altstadt nicht) Unverändert
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 136,50 € / 198,00 € / 274,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 a) Altstadt 68,25 € / 99,00 € / 137,00 € Zuschläge werden halbiert.
und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte
und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden
um 50 % reduziert.

Saison

(01.02. bis

15.11.

Auf die Erhebung einer Gebühr für das Jahr 2021 wir

vollständig verzichtet.

26,80 € / 37,30 € /

47,70 €

Die Gebühr und Zuschläge für das Jahr 2021 werden

um 50 % reduziert.

13,40 € / 18,65 € / 23,85 €

Zuschläge halbiert.

Die Gebühr für das Jahr 2021 und Zuschläge werden

um 50 % reduziert.

23,25 € / 33,75 € / 43,75 €

Zuschläge halbiert.

pro

Verkaufs-

person

75,00 €

Zuschläge halbiert.

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

a) Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt

68,25 € / 99,00 € / 137,00 €

20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 8,70 € / 17,10 € / 26,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021 und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. a) Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 4,35 € / 8,55 € / 13,00 €
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 53,50 € Unverändert
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts- /Ladenumbau m2 Monat 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021 (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert. b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. Verlängert bis 31.03.2022 a) Altstadt 21,00 € / 33,50 € / 48,00 € Zuschläge werden halbiert. b) Außerhalb der Altstadt 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € Verlängert bis 31.03.2022
22 a Container anlässlich Ladenumbau die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,50 € / 16,75 € / 24,00 € Unverändert
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Front- meter Tag Von 3,70 € bis 49 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Die Untergrenze wird auf 2,40 € festgesetzt. Verlängert bis 31.03.2022 Von 2,40 € bis 49 € Verlängert bis 31.03.2022
24 Veranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruch- nahme Tag Von 12,50 € bis 1.250 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Gebühr nach Einzelfall.

a) Innerhalb der Altstadt: Die Gebühr für das Jahr 2021

und etwaige Zuschläge (für besonders begehrte

Flächen der Altstadt werden Zuschläge zwischen 50

und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben) werden

um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

a) Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt

4,35 € / 8,55 € / 13,00 €

Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,

Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-

/Ladenumbau

a) Innerhalb der Altstadt: Zuschläge für das Jahr 2021

(für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden

Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre

Gebühr erhoben) werden um 50 % reduziert.

b) Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

a) Altstadt

21,00 € / 33,50 € / 48,00 €

Zuschläge werden halbiert.

b) Außerhalb der Altstadt

10,50 € / 16,75 € / 24,00 €

Front-

meter

Von 3,70 €

bis 49 €

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt wurden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

je nach Art

und Umfang

der Flächen

inanspruch-

nahme

Von 12,50 €

bis 1.250 €

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss

Ferienausschuss vom 03.03.2021).

25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 24,50 € / 46,50 € / 67,00 € Unverändert
26 Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer Person Standpersonal) m2 Tag 10,00 € Unverändert
Mindestgebühr Tag 40,00 € Unverändert
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche Werbemaßnahmen pro Person oder Figur Tag 40,00 € Unverändert
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 17,50 € / 21,00 € / 25,60 € Unverändert
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,20 € Unverändert
28 a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) einschließlich Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 24,40 € Unverändert
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche Stück Tag 5,00 € Unverändert
30 Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 1,55 € Unverändert
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab mehr als 10 m² Ansichtsfläche (nur kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung) m2 Tag 0,77 € Unverändert
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig) Stück Tag 2,00 € Unverändert
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 18,60 € Unverändert
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m2 Jahr 380,00 € Unverändert
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 377,00 € Unverändert
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar bis Mai 305,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 152,50 €
m2 Juni bis Novem- ber 415,00 € Diese Gebühr wird um 50 % reduziert. 207,50 €
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
– innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 240,00 € Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr erhoben). Verlängert bis 31.03.2022 240,00 € Zuschläge entfallen. Verlängert bis 31.03.2022
– im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 21,00 € / 34,00 € / 49,00 € Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr 2021 um 50 % reduziert. 10,50 € / 17,00 € / 24,50 €
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 128,00 € Unverändert
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 55,00 € Unverändert
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 55,00 € Unverändert
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 134,00 € Unverändert
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (einschließlich Planen etc.)
– DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 25,00 € Unverändert
– größer DIN A 1 bis einschließlich DIN A 0 Stück Tag 50,00 € Unverändert
– größer Din A 0 Stück Tag 75,00 € Unverändert
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen Fahrzeug Tag 25,00 € Unverändert

Januar

bis Mai

Juni bis

Novem

ber

Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18

fallend)

Es entfallen die Zuschläge gemäß Anlage 3 der

Sondernutzungsgebührensatzung (für besonders

begehrte Flächen der Altstadt werden hier Zuschläge

zwischen 50 und 300 % auf die reguläre Gebühr

erhoben).

240,00 €

Zuschläge entfallen.

Außerhalb der Altstadt wird die Gebühr für das Jahr

2021 um 50 % reduziert.

b) Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen

Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag Bemerkung Betrag
Corona-Gebühr
(bis 31.12.2021)
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen, freistehende Säulen, Stützpfeiler) Fläche, Nutzwert, Verwendungszweck einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,16 € Unverändert
pauschal mindestens 38,00 € Unverändert
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,16 € Unverändert
pauschal mindestens 38,00 € Unverändert
55 Aufgrabungen und Verlegung von Grundstücksanschlüssen gemäß Entwässerungssatzung pro Anschluss einmalig 160,00 € Unverändert
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch SÖR im Einzelfall Unverändert
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach Lage und Verwendungszweck Rahmen je Jahr von… 3,10 € Unverändert
… bis… 27,00 € Unverändert
Pauschal jedoch mindestens 43,50 € Unverändert
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch Geo im Einzelfall Unverändert
58 unterirdische Tanks Stück ( je angefangene 20.000 l Lagermenge) Jahr
- gewerblich 270,00 € Unverändert
- nicht gewerblich 134,00 € Unverändert
60 Altstadtfest je nach Art und Umfang pauschal 21.900,00 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall
der
Flächeninanspruchnahme
Berechnung im Einzelfall
bis
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Frontmeter, Durchmesser Frontmeter, Durchmesser Tag 3,35 € 1,70 €
Nrn. 62 - 64)

Bemerkung

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss

Ferienausschuss vom 03.03.2021).

Die Gebühren für das Jahr 2021 werden um 50 %

reduziert

62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter, Durchmesser Tag 3,10 € 1,60 €

(erfolgte bereits mit Beschluss Ferienausschuss

vom 03.03.2021).

63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,00 € 2,50
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,59 € 0,30
65 65 Großveranstaltungen Großveranstaltungen je nach Art und Umfang der Flächen- inanspruchnahme je nach Art und Umfang pauschal pauschal bis 10 % der Einnahmen aus Eintrittsgeldern Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall Je nach Einzelfall
der Flächen-
inanspruchnahme
66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und Stadionumfeld je nach Art und Umfang pauschal 122.200,00 € Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021). Je nach Einzelfall
der Flächen-
inanspruchnahme
Berechnung im Einzelfall
bis

bis 10 % der Einnahmen

aus Eintrittsgeldern

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss

Ferienausschuss vom 03.03.2021).

Veranstaltungen im Bereich des Volkspark

Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und

Stadionumfeld

Je nach Einzelfall (siehe auch Beschluss

Ferienausschuss vom 03.03.2021).

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