Beschlussvorlage LA/050/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anpassung der Sondernutzungsgebühren für Verkaufstände insbesondere des
Schausteller-Gewerbes wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2022
- TISCHVORLAGE -
Anlagen: Übersicht in Tabellenform (für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis)
Sachverhalt (kurz):
Aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen mussten auch im Jahr 2021 fast alle Kirchweihen und schließlich der Nürnberger Christkindlesmarkt abgesagt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen insbesondere für das Schaustellergewerbe. Daher sollen die nach derzeitiger Beschlusslage bis 31.12.2021 geltenden temporären Anpassungen der Sondernutzungegebühren für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis einschließlich 31.03.2022 verlängert werden. Davon betroffen sind die Positionsnummern 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Eine Weiterführung der regulären Gebühren hätte zur Folge, dass für die Nutzung nachträglich ein Antrag auf Gebührenerlass gestellt wird.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/050/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben ist insofern Diversity-relevant, als gerade in der Gastronomie, Einzelhandel und Schaustellergewerbe viele Frauen beschäftigt sind, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/050/2021
Beschlussvorschlag:
Die für Verkaufsstände insbesondere des Schaustellergewerbes bis 31.12.2021 geltenden Reduzierungen für Sondernutzungen werden bis einschließlich 31.03.2022 fortgeführt. Dies gilt für die Postitionen 15, 22, 23 und 36 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses.