Beschlussvorlage Stpl/061/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Stadterneuerung; Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung
für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/
St. Peter und St. Leonhard/Schweinau
Anlagen: Entscheidungsvorlage Planbeilage
Sachverhalt (kurz):
Für die festgelegten Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/St. Peter und St. Leonhard/Schweinau ist gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ein Beschluss über die Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung noch notwendig, da die begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung noch nicht abgeschlossen sind bzw. geplante Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen und bislang noch keine Frist festgelegt und beschlossen worden ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beschlussfassung bezieht sich ausschließlich auf die Gebietslaufzeiten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorlage, für die betroffenen Sanierungebiete folgende Fristen zur Durchführung der Sanierung festzulegen:
- Galgenhof/Steinbühl: 5 Jahre 2. Nördliche Altstadt: 10 Jahre 3. Gleißhammer/St. Peter: 3 Jahre 4. St. Leonhard/Schweinau: 3 Jahre