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Entscheidungsvorlage

Anlage · 15.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Bau- und Vergabeausschuss Wohnen & Bauen Umwelt & Klima Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021

Beilage

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Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg

hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen

auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck

Entscheidungsvorlage:

1. Anlass

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen Prüfungen sollen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen.

2. Geltungsbereich

Der Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von Hochbauprojekten (Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben), die durch das Hochbaumt abgewickelt werden. Städtische Projekte/Baumaßnahmen, die von der wbg-k oder anderen Projektbaudienststellen (z. B. Opernhaus) abgewickelt werden, sind von diesen zu prüfen und zu bewerten. Die durch das Hochbauamt entwickelte und angewendeten Verfahren sowie die entsprechenden Formblätter sollen analog verwendet werden. Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen.

3. Inhalt

Alle Projekte/Baumaßnahmen des Hochbaus, die dem Bau- und Vergabeausschuss oder, in Abhängigkeit von der Projektgröße oder –bedeutung, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sind einer Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz zu unterziehen. Bezugspunkt sind dabei insbesondere die SDGs (Sustainable Development Goals), zu deren Umsetzung sich die Stadt Nürnberg mit Beschluss vom 25.10.2017 bekannt hat. Kriterien sind dabei:  SDG 7: Energiebedingte CO -Emissionen im laufenden Betrieb (Wärme- und Stromverbräuche auf Basis 2 einer Bedarfsermittlung bzw. Prognoseberechnung).  SDG 7: Einsatz von Grauer Energie in der Gesamtbetrachtung (Herstellung, Entsorgung und Nachhaltigkeit der relevanten Baustoffe).  SDG 7: Energetische Qualität der Gebäudehülle (Ausführung des Wärmeschutzes).  SDG 13: Weitere Kriterien zur qualitativen Einschätzung: Strom-, Beheizungs- und Lüftungskonzept, sommerlicher Wärmeschutz, Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Außenverschattung/Begrünung Im „Muster Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat ergänzt - Prüfung Auswirkung auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck für Baumaßnahmen“ (Objektplan in Leistungsphase 3 bzw. 4) wird die Bewertung in Kurzform wie folgt dargestellt (Anlage 1):  Gesamtbewertung bzgl. Auswirkungen auf den Klimaschutz zum vorgelegten Projekt/der Baumaßnahme: (a) positiv (z.B. klimaschonende Sanierungsmaßnahme, Neubau im Plusenergiestandard) (b) gering (z. B. Neubauten mit gutem klimaschonenden Konzept) (c) moderat (z. B. Neubauten im Passivhausstandard) (d) negativ (kein klimaschutztaugliches Gesamtkonzept, z.B. denkmalbedingte Einschränkungen). Dabei wird nicht geprüft, ob ein Neu- oder Erweiterungsbau nutzungs- oder funktionsbedingt erforderlich ist.

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Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021

4. Umsetzung

Das Formular zur Anmeldung der Vorlagen für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat (Objektplan in Leistungsphase 3 bzw. 4) wird um den Punkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ ergänzt. Können keine Angaben gemacht werden, ist dies zu begründen. Dort wird das Gesamtergebnis der Prüfung zusammengefasst wiedergegeben (Anlage 1). Als Anlage wird dem Objektplan eine Seite Übersichtsdarstellung der detaillierten Bewertungsergebnisse beigelegt, Beispiel siehe Anlage 2. Hier werden die Bewertungen für die unter Punkt 3. genannten Kriterien dargestellt. Das Verfahren wird für Vorlagen ab dem 01.02.2022 verbindlich eingeführt. Die Federführung hat das Hochbauamt, Kommunales Energiemanagement (H/ZA-KEM). Mit dem Verfahren werden Bauprojekte lediglich bewertet. Entscheidungen mit Auswirkungen, zum Beispiel auf eine bessere ökologische Bewertung o.ä., sind damit nicht unbedingt verbunden. Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten. Ziel ist jedoch, die Auswirkungen auf das Klima so gering wie möglich zu halten, das Verfahren als Planungsinstrument zu benutzen und so bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzuzeigen. Konsequenzen auf Investiotins- und Folgekosten werden mit dem Objektplan dargestellt.

  1. Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und vom 28.01.20219 Der Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 beschreiben die Prüfung der städtischen Bauprojekte hinsichtlich Ökobilanz und Bewertung der Grauen Energie sowie die Verknüpfung von Nachhaltigkeitschecks und den Sustainable Development Goals (SDG). Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitscheck für städtische Baumaßnahmen im Rahmen der Erstellung des Objektplanes erfüllt die beschriebenen Kriterien.

Anlage 1: Muster Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss ergänzt - Prüfung Auswirkung auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck für Baumaßnahmen Anlage 2: Bewertungsmatrix - Beispiel Anlage 3: Bewertungsmatrix – visuelle Erläuterungen zum Nachhaltigkeitscheck Anlage 4: Inhaltliche Erläuterungen zum Nachhaltigkeitscheck Anlage 5: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 zum Thema "Ökobilanz für Bauvorhaben“ Anlage 6: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.01.2019 zum Thema "Nachhaltigkeitscheck für Stadtratsbeschlüsse“ Anlage 7: Stellungnahme des Referates für Umwelt und Gesundheit vom 27.08.2021 Anlage 8: Stellungnahme der WBG K vom 24.08.2021

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