Beschlussvorlage H/045/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen auf den
Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1 Muster Beschlussvorlage ergänzt Anlage_2 Bewertungmatrix Beispiel Neubau SSW Anlage_3 Bewertungsmatrix visuelle Erläuterungen Anlage_4 Inhaltliche Erläuterungen Anlage_5 Antrag GRÜNE Ökobilanz Bauvorhaben Anlage_6 Antrag GRÜNE Nachhaltigkeitscheck Anlage_7 Stellungnahme Ref III Anlage_8 Stellungnahme WBG K
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen Prüfungen sollen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen. Vorliegender Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von städtischen Hochbauprojekten (keine Vergaben), die durch das Hochbaumt oder andere bauverwaltende Einheiten oder die wbg-k abgewickelt und dem Bau- und Vergabeausschuss oder dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Hochbauamt (Kommunales Energiemanagement und Bauphysik, H/ZA-KEM) hat ein Verfahren entwickelt, was in diesem Jahr bei Baumaßnahmen des Hochbauamtes und der WBG KOMMUNAL getestet, gemeinsam ausgewertet und weiterentwickelt wurde. Geltungsbereich, Inhalt und Umsetzungsdetails werden in der Entscheidungsvorlage beschrieben. Eine beispielhaft ausgefüllte Bewertungsmatrix sowie eine Erläuterung zur Lesbarkeit der Bewertungsmatrix liegen der Entscheidungsvorlage bei. Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen.
Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und vom 28.01.2019 vor, dessen betroffene Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem beantwortet werden sollen.
Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten.
Dem Wunsch des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der Klärung zur Verwendung von Begrifflichkeit „Nachhaltigkeit“ wurde entsprochen und die entsprechenden SDGs-Kriterien (Sustainable Development Goals), die den im Nachhaltigkeitscheck zu prüfenden Kriterien entsprechen, in den Unterlagen ergänzt.
Die Beantwortung des Antrages der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.01.2019 wurde ebenfalls integriert.
Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. der Einstufung des Nachhaltigkeitschecks als Planungsinstrument und Wunsch nach präzisierenden Formulierungen zu Auswirkungen auf die Investitionskosten (und Folgekosten) wurden in die Unterlagen integriert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Finanzen, Personal und IT
Referat für Umwelt und Gesundheit
WBG KOMMUNAL
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass ab dem 01.01.2022 bei allen städtischen Hochbauprojekten (Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben) mit Vorlage des Objektplanes im Bau- und Vergabeausschus oder im Stadtrat eine Prüfung auf die Auswirkungen des jeweiligen Projektes auf den Klimaschutz (gleichzeitig als erster Schritt eines SDG-Checks) vorgenommen wird (Nachhaltigkeitscheck).
Die Federführung liegt beim Hochbauamt (H/ZA-KEM). Dazu wird das Muster "Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss " um einen entsprechenden Punkt ergänzt (Anlage 1). Zusätzlich wird ein Übersichtsblatt (Bewertungsmatrix) der Sachverhaltsdarstellung/des Objekptlanes für das jeweilige Projekt als Anlage beigelegt (Anlage 2: Beispiel), in dem die Bewertung der Klimaschutzauswirkungen detailierter dargestellt wird.