Anlage 5
Von: Schekira, Ralf
Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 11:51
An: 'Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de' <Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de>
Cc: 'Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de' <Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de>; 'wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de' <wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de> Betreff: AW: 210803-BuV-Paket neue energetische Leitlinien-sowie Nachhaltigkeitscheck
Hallo Herr Schneider,
die mit der Bitte um Prüfung uns zugesandten Unterlagen haben wir gesichtet und dazu folgende Anmerkungen.
Zu 1.) Die Leitlinien sind für uns neu und wurden im Vorfeld auch nicht mit der WBG K entwickelt oder abgesprochen;
Dennoch folgende Hinweise: 1.1 Die geforderten U-Werte für Fenster und Festverglasungen können wg. geforderten Schallschutzwerten und Fenstergrößen zur notwendigen Raumbelichtung u. U. im Einzelfall nicht eingehalten werden. Mögliche Abweichungen sollten mit einem Hinweis unter der Tabelle zugelassen werden.
1.2 Dachbegrünung: In dicht bebauten Gebieten soll „ein Mix aus extensiver Dachbegrünung mit PV und intensiver Dachbegrünung ohne PV“ ausgeführt werden. Wenn man betrachtet, wieviel CO² durch PV-Anlagen eingespart werden kann und wie viele Bäume beim Verzicht auf PV gepflanzt werden müssten, um dies zu kompensieren, ist eine intensive Dachbegrünung keine klimatische Verbesserung für die Stadt. Eine extensive Dachbegrünung mit PV sollte einer intensiven Dachbegrünung ohne PV immer vorgezogen werden.
1.3 Problematisch ist eine MUSS-Prüfung aller Gebäude in Holz- oder Hybridbauweisen als Alternative zur Massivbauweisebau. Aus unserer Sicht ist nicht geklärt, wie die „Beweisführung“, warum nicht mit Holz gebaut wird, geführt werden soll.
Zu 2.) Der Nachhaltigkeitscheck entspricht den gemeinsamen Abstimmungen.
Dennoch folgende Hinweise: 2.1 In der Anmeldung zur Sitzung wurde unter Pkt.1 Finanzielle Auswirkungen „NEIN“ angekreuzt. Hier sollte „JA, KOSTEN SIND PROJEKTKONKRET ZU ERMITTELN“ angekreuzt werden, auch wenn der Klimacheck selbst evtl. nur geringe Mehrkosten für Besondere Leistungen bei den Fachplanern auslöst. Die nachhaltigen Maßnahmen werden jedoch (sehr wahrscheinlich) Mehrkosten auslösen.
2.2 Der Klimacheck ist ein Planungsinstrument und soll bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzeigen. Ziel sollte es sein – gem. Leitlinien – die Auswirkungen auf das Klima gering zu halten. Darauf aufbauend werden in der Entwurfsplanung die Planungsfestlegungen getroffen, daraus ergeben sich die Baukosten und es erfolgen die Berechnungen, um den Klimacheck final führen zu können. Damit ist die LPH 3 mit Kostenberechnung erbracht und es entscheidet anschließend der Ältestenrat über den Objektplan. Sollte die Planung mit Kosten zu hoch sein, was evtl. auf besondere klimaschützende Maßnahmen zurückzuführen ist, müßte eine Umplanung nach der LPH 3 erfolgen, was mit Planungskosten und Terminverzögerungen einhergehen wird.
Es ist davon auszugehen, dass Klimaschutzmaßnahmen auch zu höheren Baukosten führen werden. Je geringer die Klima-Auswirkungen, desto höher die Baukosten (Baustoffwahl, U-Werte von Bauteilen, regenerative Energieerzeugungsanlagen usw.). Die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung „Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten“ kann daher aus unserer Sicht nicht bestätigt werden.
Anmerkungen Allgemein: Wir bitten Sie im Sinne des Corporate Design der wbg Gruppe, die WBG KOMMUNAL in dieser Schreibweise oder die Abkürzung WBG K zu verwenden.
Viele Grüße
Ralf Schekira Geschäftsführer
WBG KOMMUNAL GmbH Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg Telefon: 09 11/80 04-1 20 Telefax: 09 11/80 04-1 01
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