Anlage 4
Stellungnahme von Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. li) zu den „energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen“ mit beigefügten Beschlussvorschlag vom Planungs- und Baureferat (Ref. VI)
Wir bedanken uns ausdrücklich für die Übermittlung der energetischen Leitlinien für städtische Hochbaumaßnahmen und der Möglichkeit seitens Ref. Il hierzu Stellung zu beziehen.
Ref. Ill unterstützt die Fortschreibung der energetischen Standards für kommunales Bauen und erachtet dies als eine konsequente Fortführung auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität in der Gesamtstadt als auch bei der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035, wo der kommunale Gebäudesektor ein zentraler und wesentlicher Baustein ist. Der Klimaschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung und die Starkwetterereignisse der vergangenen Monate machen deutlich, dass wir dringend handeln müssen. Besonders im Gebäudebereich ist dies notwendig und Studien belegen, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Standards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht ausreichen um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Es ist also von großer Bedeutung, dass die Stadt Nürnberg bei ihren eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangeht. Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, dass die BRD bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein soll. Und die meisten Gebäude, die heute errichtet oder saniert werden, sind im Jahr 2045 noch existent und in Betrieb. Das in den Leitlinien vorgesehene Plusenergiegebäude im Neubau und das klimaneutrale Gebäude im Sanierungsfall sind hier eine logische Konsequenz, bei der Erreichung der Klimaschutzziele.
Seitens Ref. Ill möchten wir hervorheben, dass wir den Ausbau der Photovoltaik auf den kommunalen Dächern ausdrücklich begrüßen. Im urbanen Raum ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien nur sehr begrenzt möglich. Hier ist die Photovoltaik die beste Möglichkeit, um als Großstadt und als Kommune einen Beitrag bei der Energiewende zu leisten. Um sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung zu leisten, ist bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern grundsätzlich eine Kombination von Dachbegrünung mit solarenergetischer Nutzung vorzusehen. Ausnahmen sind entsprechend zu begründen. Hier ist anstatt der größtmöglichen Stromerzeugungsleistung vielmehr eine „optimale Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung“, auch zur Regenwasser-bewirtschaftung (Stichwort „Schwammstadt“) zielführend. Zahlreiche Praxisbeispiele belegen inzwischen die positiven Wirkungen u.a. auch hinsichtlich Gebäudeschutz, Energieeinsparung, Artenschutz und Biodiversität.
Die Aufnahme von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Leitlinien wird ausdrücklich begrüßt. Die Zunahme von Extremwettersituationen erfordern sowohl für die Nutzung als auch im Hinblick auf die Gebäudeerhaltung und den Gebäudeschutz entsprechende Anpassungsmaßnahmen. Ausnahmen davon sind entsprechend zu begründen. Die Leitlinien können damit ein wichtiger Baustein für den noch zu erarbeitenden Hitzeaktionsplanı sein.
Fazit: Ref. II} begrüßt die Initiative von Ref. VI ausdrücklich, die energetischen Leitlinien für kommunales Bauen fortzuschreiben. Den vorgeschlagenen energetischen Standards für Neubau und Sanierung schließen wir uns an. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung halten wir, aufgrund der inzwischen wahrnehmbaren Folgen klimatischer Veränderungen, für dringend erforderlich.
Detailänderungswünsche Leitlinien - Klimaanpassungsmaßnahmen:
Dach- und Fassadenbegrünung ergänzen: Flachdach bis 5 Grad Dachneigung in Kombination mit Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen
Versiegelungsflächen auf befestigten Wegen und Plätzen im Außenbereich sogenannte Klimabaustoffe verwenden. Sie tragen sowohl zur Versickerung als auch zur Speicherung von Niederschlagswasser bei
Albedogerechte Farbwahl die Fassadenflächen noch mit aufnehmen.
verschattete Außenbereiche Schattenbereiche nach Möglichkeiten durch Baumpflanzungen realisieren (Kühlung durch Verdunstung)
Begrünung der Freiflächen bei der Freiflächengestaltung nach Möglichkeit auch Wasserbereiche (Wasserflächen, Brunnen ...) mit einplanen um den Kühlungseffekt zu erhöhen
Trinkwasserstellen im Außen- und / oder Innenbereich der Gebäude Trinkwasserentnahmestellen mit einplanen.
IH zwV.
Nürnberg, den 27.08.2021 (Referat Sfür UmweElt und EGesundh eit
Britta Walthelm - 4977 -