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Sitzungsvorlage

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Bau- und Vergabeausschuss Stadtplanungsausschuss Umwelt & Klima Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage H/044/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg

hier: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1 Energetische Leitlinien städtische Gebäude 2021 Anlage_2 Antrag SPD zu PV-Anlagen Anlage_3 Antrag Bündis90-Die Grünen zu GEG Anlage_4 Stellungnahme Ref III Anlage_5 Stellungnahme WBG K

Sachverhalt (kurz):

Derzeit gelten die "Leitlinien zum energeieffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen" vom 17.11.2009. Die Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses von 2007, 2009 und 2013 sehen jeweils die Weiterentwicklung der energetischen Leitlinien im Zuge der Novellierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Dies ist am 01.05.2014 (EnEV 2013) mit einer Verschärfung der Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 erfolgt. Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, welches dieses Anforderungsniveau im Wesentlichen fortführt.

Ergänzend dazu hat der Stadtrat am 24.07.2019 und am 17.06.2020 beschlossen, für die Stadtverwaltung Klimaneutralität bis 2035 anzustreben. Die derzeit geltenden energetischen Standards für Neubau und Sanierung von 2009 bedürfen deshalb einer Fortschreibung. Sie sollen die baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung für den Gebäudebereich schaffen.

Es werden übersichtliche Richtlinien zu energetischen Standards vorgeschlagen, die einen Zielkorridor für unterschiedliche Bauvorhaben festlegen. Diese Leitlinien sollen für alle Neubauund Sanierungsvorhaben der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe gelten. Detaillierte Planungs- und Betriebsanweisungen im Sinne technischer Standards für die einzelnen Gewerke des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung werden vom Hochbauamt jeweils bei Bedarf fortgeschrieben und sind nicht Bestandteil dieses Beschlussvorschlages.

Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz, inklusive von „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas-Ausstoß, soll im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen Maßnahmen über 500.000 EUR erfolgen. Dazu gibt es einen gesonderten Beschlussvorschlag. Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 18.09.2019 und von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2020 vor, deren Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem abschließend beantwortet werden sollen.

Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten. Die Anmerkungen des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der ergänzender Formulierungen zu Versiegelungsflächen, verschatteten Außenbereichen, Begrünung von Freiflächen und albedogerechter Fassadengestaltung sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Für das Thema „Optimale Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung“ wurde die Formulierung aus dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung“ wortgetreu übernommen.

Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. ergänzender Formulierungen zu Ausnahmen bei Bauteilanforderungen aufgrund von baurechtlichen Anforderungen ist in den vorliegenden Unterlagen enthalten. Der Wunsch nach Präzisierung der Formulierungen zum Einsatz von Holz- bzw. Holzhybridbauweisen wurde ebenso in die vorliegenden Unterlagen integriert. Hinsichtlich der Anmerkungen zum Thema Solarenergienutzung und Dachbegrünung wird die o.a. Formulierung aus dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima- Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung“ verwiesen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Referat für Finanzen, Personal und IT

Referat für Umwelt und Gesundheit

WBG KOMMUNAL

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Stand November 2021".

Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.01.2022.

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