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Anlage 4 Stellungnahme N-ERGIE

Anlage · 15.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Plärrer Marcus König Energie & Versorgung Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 4

Von: Kleedörfer, Rainer

Gesendet: Montag, 30. August 2021 16:37

An: Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de

Cc: Thomann, Christian <christian.thomann@n-ergie.de>; Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de; Wolfg.Mueller@stadt.nuernberg.de; Ref.I-II@stadt.nuernberg.de; Ref.III@stadt.nuernberg.de Betreff: WG: 210803-BuV-Paket Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand-ads

Sehr geehrter Herr Schneider,

nachstehend sende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der N-ERGIE zum Vorgang.

Wir haben das Papier „Stadt Nürnberg - Konzept für einen CO2-neutralen stadteigenen Gebäudebestand bis 2035“ gelesen und auch intern bei der N-ERGIE mit den Fachabteilungen diskutiert. Vorne weg möchten wir den Hinweis geben, dass der aktuelle Rechtsrahmen nur bedingt geeignet ist, die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich dieser im Verlauf der nächsten Monate und Jahre modifizieren wird. Auch erlauben wir uns den Hinweis, dass wir einzelne Sachverhalte abweichend zu den im Papier der ING+ARCH Partnerschaft mbH getroffenen Aussagen bzw. Schlussfolgerungen bewerten.

Grundsätzlich ist es realistisch, den Stromverbrauch der stadteigenen Gebäude bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten. Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden können ein wichtiger Baustein hierfür sein. Der größte Teil des Stroms muss aber weiterhin zugekauft werden. Um diesen Teil klimaneutral zu gestalten, sehen wir kurz- bis mittelfristig nur die Option, Zertifikate hierfür einzusetzen. Diese sind in unterschiedlichen Qualitäten am Markt verfügbar. Mittel- bis langfristig ist es durchaus möglich, klimaneutralen Strom aus Erzeugungsanlagen aus der Europäischen Metropolregion zu Deckung des Strombedarfs der stadteigenen Gebäude zu verwenden. Je 10 Gigawattstunden (GWh) Jahresverbrauch werden hierzu bspw. Freiflächenphotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 10 Megawattstundenpeak (MWp) erforderlich, wozu Finanzmittel von etwa 6,5 Mio. Euro nötig sind. Da Anlagen, welche nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes keinen CO2-freien Strom erzeugen, wird auch der Bau neuer Erzeugungsanlagen außerhalb des EEGs hierbei notwendig werden.

Schwieriger dürfte sich die Klimaneutralität bei der Wärmeversorgung des stadteigenen Gebäudebestandes erreichen lassen. Überall dort, wo die Wärmeversorgung mittels Fernwärme realisiert werden kann, präferieren wir seitens der N-ERGIE klar die Fernwärme als zukunftsfähige Option. Die Herausforderung besteht hier auf Seiten der N-ERGIE, die eingesetzten Energieträger sukzessive klimaneutral zu stellen. Jedoch muss auch zukünftig die hervorragende Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden. Für den Teil des stadteigenen Gebäudebestandes, welcher auch perspektivisch außerhalb der Reichweite des Fernwärmenetzes liegt, werden alternative Lösungen erforderlich. Diese werden standortanhängig je Gebäude gefunden werden müssen.

Gerne stehen wir seitens der N-ERGIE als kompetenter Ansprech- und Lösungspartner zur Verfügung. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die N-ERGIE frühzeitig in die Lösungsfindung eingebunden werden soll.

Freundliche Grüße -- Rainer Kleedörfer Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung / Beteiligungen, Prokurist

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