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Anlage 3 Stellungnahme Ref III

Anlage · 15.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Energie & Versorgung

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 3

Stellungnahme vom Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. Ill) zum „Konzept für einen CO;-neutralen Gebäudebestand“ mit beigefügten Beschlussvorschlag vom Planungs- und Baureferat (Ref. VI

Wir bedanken uns ausdrücklich für die Übermittlung des Konzeptpapieres für einen COzneutralen Gebäudebestand und der Möglichkeit seitens Ref. il hierzu Stellung zu beziehen.

Der kommunale Gebäudesektor ist ein zentraler und wesentlicher Baustein, um das Ziel der „Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035° zu erreichen. Dieses Ziel wurde am 16.07.2020 vom neuen Nürnberger Stadtrat im Rahmen des Klimaschutzfahrplanes 2020 - 2030 beschlossen. Durch die klimaneutrale Stadtverwaltung nimmt die Stadt Nürnberg ihre Vorbildfunktion gegenüber der Bürgerschaft in einem Bereich wahr, den sie selbst beeinflussen kann.

Was die Studie deutlich macht, ist der enorme finanzielle, technische und personelle Aufwand, um die Klimaneutralität im kommunalen Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Auch wenn das Ziel ambitioniert ist, darf man zum momentanen Zeitpunkt die Zielerreichung bis 2035 nicht aus den Augen verlieren und es müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um es möglich zu machen. Dies besonders, weil die Bundesregierung die Klimaneutralität des Bundes bis zum Jahr 2045 beschlossen und Ministerpräsident Markus Söder die Klimaneutralität des Freistaates Bayern bis zum Jahr 2040 angekündigt hat.

Zwar ist das Szenario 2 „Moderat“ mit der Zielerreichung bis zum Jahr 2045 nachvollziehbar und bietet mehr Spielraum bei der Umsetzung. Aber angesichts des angekündigten Klimaschutzgesetzes des Freistaates Bayern ist die Betrachtung des Zieles bis 2045 nicht zielführend. Ebenso wäre das Signal an die Bürgerschaft ein falsches, da die Stadt Nümberg mit gutem Beispiel vorangehen muss.

Die Auflistung der technischen Hypothesen stellt eine gute Übersicht dar, welche technischen Umsetzungsstrategien möglich sind und am sinnvollsten gewählt werden sollten. Seitens Ref, [il möchten wir hervorheben, dass wir besonders den Ausbau der Photovoltaik auf den kommunalen Dächern ausdrücklich begrüßen. fm urbanen Raum ist die Erzeugung von Erneuerbaren Energien nur sehr begrenzt möglich. Hier ist die Photovoltaik die beste Möglichkeit, um als Großstadt und als Kommune einen Beitrag bei der Energiewende zu leisten.

Ref. [Il begrüßt die Priorisierung der Bedarfssenkung vor dem Einsatz Erneuerbarer Energien. Im weiteren Verlauf wird jedoch zu prüfen sein, inwieweit die unter 10 genannten Restriktionen im Bausektor evtl. eine Akzentverschiebung notwendig machen, um den zeitlichen Zielrahmen einhalten zu können. Der Erhalt der Netzstabilität und der Ausbau Fernwärme als Grundpfeiler der Wärmeversorgung in Nürnberg ist zudem ein wichtiger Faktor, der in Erwägung gezogen werden muss.

Fazit: Ref. Ill begrüßt ausdrücklich die Strategie von Ref. VI, den Gebäudesektor der kommunalen Gebäude klimaneutral zu stellen! Dies entspricht dem Beschluss des neuen Nürnberger Stadtrates vom 17.06.2020, bei dem die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 beschlossen wurde. Entsprechend sollte im Titel der Vorlage als auch im Beschluss das Zielerreichungsjahr 2035 (=Szenario 3) hervorgehoben werden. Uns ist bewusst, welch große Anstrengungen die Zielerreichung bis zum Jahr 2035 bedeuten wird. Dennoch wäre ein Beschluss für ein späteres Zielerreichungs-Szenario nicht zielführend und würde seitens Ref. II! keine Zustimmung finden.

Änderungswünsche:

Wir würden es sehr begrüßen, wenn sowohl im Titel als auch im Beschlusstext noch folgende Änderungen vorgenommen werden:

Änderungsvorschlag für den Titel: „Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand bis 2035'.

Änderungsvorschlag für den Beschlusstext: Auch im Beschlusstext sollte das Zielerreichungsjahr 2035 ausdrücklich erwähnt werden. Hier könnte der erste Satz dann wie folgt lauten: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Klimaneutralität für den städtischen Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 zu prüfen und auszuarbeiten.“

im dritten Satz sollte stehen: „Ein konkreter Umsetzungsfahrplan zur Zielerreichung „Klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 ist dem Stadtrat.......... “

Im letzten Satz sollte es heißen: wessen Konzepts „Klimaneutale Stadtverwaltung bis 2035‘.

Anmerkung zum Gutachten: Seite 33 Müllverbrennung: Etwa 60 Prozent der brennbaren Stoffe im Abfall haben einen biogenen Ursprung und gelten somit als Biomasse (zum Beispiel Papier, Holz, pflanzliche oder tierische Abfälle). Diese Stoffe erzeugen bei der Verbrennung kein zusätzliches CO2. Durch die Nutzung von Siedlungsabfall zur Erzeugung von Wärmeenergie wird somit gegenüber der Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Erdgas) eine CO2-Einsparung von 60 Prozent erzielt.

N.H zwV.

Nürnberg, den 27.08.2021 Referat für Umwelt und Gesundheit

ku

Britta Walthelm - 4977 -

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