Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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SPD-Stadtratsfraktion Opernhaus-Kommission Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage 2. BM/043/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Standortentscheidung für ein Opernhausinterim

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021

Anlagen: 01_SPD-Antrag vom 05.10.2021 02_Sachverhalt 03_Staatstheater_Antrag_künstlerische_Auseinandersetzung_Kongresshalle 04_Offener Brief_StaatstheaterNürnberg_Personalvertretung 05_Offener Brief_Baulust 06_Offener Brief_Freunde der Staatsoper 07_Offener Brief_Geschichte für Alle_Rundgangsleiter 08_Antrag Die Guten vom 20211120 09_Antrag Die Guten vom 20211010 10_StaatsphilharmonieNürnberg_Pressemitteilung vom 20211208 11_Positionspapiuer GfA vom20210930_Leerer Innenhof ist Lernort und Denkmal 12_AKggRechts vom 20211201_Stellungnahme zur_Kongresshalle

Sachverhalt (kurz): Die Opernhaus-Kommission hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2021 dem Stadtrat empfohlen, über den Standort einer Ausweichspielstätte noch im Jahr 2021 Beschluss zu fassen. Die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter Funktionen (Büro-, Technik-, Werkstatt-, Sanitärräume usw.) soll mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Klärung der Finanzierung und der Aufstellung einer Förderstruktur anhand der Kostenermittlung im Planungsprozess beauftragt

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. VII

Ref. I/II

Beschlussvorschlag: Die Opernhaus-Kommission hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2021 dem Stadtrat empfohlen, über den Standort einer Ausweichspielstätte noch im Jahr 2021 Beschluss zu fassen. Die Grundlagen dieser Empfehlung sind unter I.1. detailliert dargelegt. Die Verwaltung hat dazu folgende Beschlussvorschläge formuliert:

  1. Die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter Funktionen (Büro-, Technik-, Werkstatt-, Sanitärräume usw.) soll mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen. Ein entsprechender Planungsauftrag ist zu erteilen. Planungsmittel sind bereitzustellen. Die Verwaltung leitet die erforderlichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah ein. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden.

  2. Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind neben (bau-) technischen Fragestellungen im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur und der angemessene Umgang mit dem Bestand der Kongresshalle zu behandeln und Impulse aus den Informations- und Beteiligungsverfahren aufzunehmen. Sofern eine Verortung des Ergänzungsbaus in Bezug auf den baulichen Bestand der Kongresshalle in Frage kommt, soll sich dieser dem Bestand unterordnen.

  3. Die Verwaltung wird mit der Klärung der Finanzierung und der Aufstellung einer Förderstruktur anhand der Kostenermittlung im Planungsprozess beauftragt.

  4. Die Verwaltung erarbeitet eine gemeinsame Projektstruktur zwischen den Vorhaben der Etablierung kultureller Ermöglichungsräume im Rundbau der Kongresshalle und der Ausweichspielstätte für ein Operninterim in/an der Kongresshalle.

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