Beilage zur Sitzung des Stadtrats am 15.12.2021
Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet, in Kraft trat die UN-BRK im Jahr 2008. Diese ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus den acht bestehenden UN-Menschenrechtsübereinkommen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die UN-BRK im Jahr 2009, im selben Jahr trat sie in Kraft. 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und Kommunen zur Erstellung eigener Aktionspläne.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen bedeutete einen Paradigmenwechsel: Das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung wurde überwunden und stattdessen ein menschenrechtlicher Ansatz etabliert. Menschen mit Behinderungen haben gleichermaßen Anspruch auf die Verwirklichung ihrer Menschenrechte und der Staat die Pflicht, diese zu achten, zu gewährleisten und zu schützen.1 Inklusion für alle und von Anfang an ist der Leitgedanke der UN-BRK. Behinderung wird als wesentliches Element der menschlichen Vielfalt verstanden.
Am 15.12.2021 wird dem Stadtrat der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss erfolgt schrittweise die barrierefreie Aufbereitung des Aktionsplans auf der Website www.inklusion.nuernberg.de.
In der Stadtratsvorlage werden nach einem Vorwort des Oberbürgermeisters und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales sowie der thematischen Einleitung zunächst Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg vorgestellt.
An dieser Stelle seien zwei zentrale Informationen genannt: Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung hatten zum Jahresende 2020 17,2 Prozent aller Nürnbergerinnen und Nürnberger eine Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Eine Behinderung wird in der Regel im Lebensverlauf erworben und ist deutlich seltener angeboren. Lediglich 1,6 Prozent der verschiedenen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung sind angeboren, wohingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurückzuführen sind (siehe hierzu Kapitel 2.1: Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung). Weiterhin werden die Lebenslagen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dargestellt (hierfür wurde vom Sozialamt eigens die Studie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Auftrag gegeben, siehe 2.2) sowie die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess skizziert (siehe 2.3).
1 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk, letzter Zugriff: 22.11.2021.
In Kapitel 3 werden die Organisation und das Verfahren der Aktionsplanerstellung beschrieben. Nachdem bereits bei der Erstellung der UN-BRK erstmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen Menschen mit Behinderungen als Betroffene selbst mitwirkten, wurde dieser Anspruch auch bei der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans eingelöst: Neben Mitarbeitenden der Stadtverwaltung waren insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen und aus dem Stadtrat sowie Einzelpersonen beteiligt.
In Kapitel 4 wird die Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung dargestellt. Wie die Koordinierungsgruppe Integration ist auch sie aus Mitarbeitenden der Bürgermeister/-innen und Referent/-innen zusammengesetzt, womit die Vertretung aller Geschäftsbereiche sowie die dortige hohe Priorisierung (Inklusion als „Chefsache“) sichergestellt ist. Die Inklusionsbeauftragte sowie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Behindertenrates sind ebenfalls in der Koordinierungsgruppe vertreten. Die gemeinsame Geschäftsführung liegt beim Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die Koordinierungsgruppe ist mit der Erstellung und Fortschreibung des Aktionsplans betraut sowie der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Einbindung nicht-städtischer Akteure. Mittels Einrichtung der Koordinierungsgruppe per Anordnung des Oberbürgermeisters soll Inklusion als Querschnittsaufgabe verstanden sowie geschäftsbereichsübergreifend und fortwährend bearbeitet werden.
In Kapitel 5 werden schließlich die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg beschrieben. Anzumerken ist, dass diese Darstellung die Maßnahmen der Stadt Nürnberg umfasst. In der Stadtratsvorlage können die äußerst zahl- und umfangreichen Maßnahmen von nicht-städtischen Akteuren noch nicht in Gänze abgebildet werden, dies soll Zug um Zug auf der Website www.inklusion.nuernberg.de erfolgen. Auch der Darstellung der Maßnahmen der Stadtverwaltung selbst waren und sind pandemiebedingt Grenzen gesetzt. So steht die umfassende Aufbereitung der Maßnahmen im Gesundheitsbereich noch aus und muss dann erfolgen, wenn die Umstände dies zulassen.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder Arbeit und Beschäftigung (5.1), Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege (5.2), Bildung im Lebensverlauf (5.3), Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft (5.4), Bauen und Wohnen (5.5), Mobilität im öffentlichen Raum (6), Kultur, Freizeit, Sport (5.7), Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte (5.8) sowie Querschnittsaufgaben (5.9). Aufgenommen wurden Maßnahmen, die im Zuge des Beteiligungsprozesses von den acht Arbeitsgruppen vorgeschlagen wurden, sowie solche, die von der Stadtverwaltung selbst initiiert wurden.
Es erfolgt jeweils eine Unterteilung in umgesetzte, in Umsetzung oder Planung befindliche Maßnahmen sowie grundsätzlich umsetzbare Maßnahmen. Von den Arbeitsgruppen im Rahmen des Beteiligungsprozesses vorgeschlagene Maßnahmen, deren Umsetzbarkeit seitens Stadtverwaltung noch geklärt wird oder die sich nach fachlicher bzw. rechtlicher Prüfung als nicht umsetzbar erwiesen haben, sind hier nicht aufgeführt. Hierzu wird in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses Bericht erstattet.
Kapitel 6 widmet sich der Finanzierung der Maßnahmen und Kapitel 7 den personellen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen. Um den Inklusionsprozess über die in vielen Regelaufgaben und -finanzierungen bereits angelegten Ansätze hinaus mit Impulsen zu versehen und zu beschleunigen, werden finanzielle Mittel bereitgestellt (Verfügungsfond für umsetzungsreife Maßnahmen, siehe 6.2) und personelle Ressourcen geschaffen (zwei zusätzliche Stellen für 2,5 Jahre, siehe 7.). Letztere werden neben der Umsetzung von Maßnahmen auch die Aufgabe haben, aus dem Maßnahmenkatalog langfristig eine Gesamtsystematik zu entwickeln.
In Kapitel 8 wird schließlich ein Ausblick auf das weitere Vorgehen sowie künftige Schwerpunktsetzungen gegeben.
Der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die barrierefreie Darstellung des Aktionsplans erfolgt schrittweise auf der Website www.inklusion.nuernberg.de. Zudem wird eine barrierefreie Kurzfassung des Aktionsplans als Druckversion erstellt.
Die Fortschreibung des Aktionsplans soll in enger Abstimmung mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg sowie unter Beteiligung der bisher im Prozess involvierten Akteurinnen und Akteure erfolgen. Ihnen allen ist die Stadt Nürnberg zu großem Dank verpflichtet!