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RSTER KTIONSPLAN
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ZUR MSETZUNG DER
UN-B (UN-BRK)
EHINDERTENRECHTSKONVENTION
N
IN ÜRNBERG
„Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.“
Präambel aller Aktionspläne der Stadt Nürnberg
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................. 3 Vorwort .............................................................................................................................. 5 1. Einleitung ................................................................................................................... 8 2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg ........................................................ 10 2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung .................................... 10 2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung .............................. 12 2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess ............................ 14 3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung ............................................ 17 3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder ................................................. 17 3.2 Beteiligungsverfahren......................................................................................... 19 3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung ................................................................. 19 3.2.2 Arbeitsgruppenprozess ................................................................................ 20 3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de ................................ 21 4. Koordinierungsgruppe Inklusion .............................................................................. 22 5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg .... 23 5.1 Arbeit und Beschäftigung ................................................................................... 25 5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 27 5.1.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 39 5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege ............................................................... 41 5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 42 5.2.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 48 5.3 Bildung im Lebensverlauf ................................................................................... 49 5.3.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 50 5.3.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 73 5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft ................................................. 78 5.4.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 79 5.4.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 84 5.5 Bauen und Wohnen ........................................................................................... 85 5.5.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 87 5.5.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 103 5.6 Mobilität im öffentlichen Raum ......................................................................... 104 5.6.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 105 5.6.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 114 5.7 Kultur, Freizeit, Sport........................................................................................ 115 5.7.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 117
5.7.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 140 5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte ..................... 141 5.8.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 143 5.8.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 159 5.9 Querschnittsaufgaben ...................................................................................... 159 5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung ................................................ 161 5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen ..................................... 167 5.9.3 Barrierefreie Kommunikation ..................................................................... 178 5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen .................................................................... 195 6. Finanzierung .......................................................................................................... 199 6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen ........................................ 199 6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen ......................................... 201 7. Personelle Ressourcen .......................................................................................... 202 8. Ausblick ................................................................................................................. 203 Anhang .......................................................................................................................... 207 Maßnahmenverzeichnis ......................................................................................... 207
VORWORT
Mit Freude übergeben wir dem Stadtrat die erste Ausgabe des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg zum Beschluss. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat am 03. Mai 2008 in Kraft. Es ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, dem sich 182 Staaten und die Europäische Union durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung verpflichtet haben. Noch nie wurde ein Übereinkommen so schnell von so vielen Staaten unterzeichnet. Die Konvention, die bereits allgemein festgeschriebene Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bezieht und konkretisiert, betrifft weltweit immerhin eine Milliarde Menschen. Sie wurde mit Vertretungen von Betroffenen erarbeitet – auch dies ist einmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen. Am 26. März 2009 trat die UN-BRK in Deutschland in Kraft. Im Juni 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zu deren Umsetzung.
Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ein menschenrechtliches Modell zugrunde. Es fordert die Gleichberechtigung aller Menschen ein und hat die Verwirklichung ihrer Teilhabe in allen Bereichen zum Ziel. Damit wird das veraltete, so genannte medizinische Modell überwunden, das Behinderungen als Krankheit verstand und somit defizitorientiert war.
Inklusion ist verwirklicht, wenn keine Exklusion (mehr) stattfindet. Damit lässt sich der Geist der UN-BRK zusammenfassen. Diesem Anspruch sehen auch wir uns als Stadt Nürnberg verpflichtet. Davon zeugen unsere langjährigen Bemühungen auf dem weiten Feld der Inklusion, die vielfältige Akteurslandschaft, die Breite des Angebotsspektrums und insbesondere auch der nun vorliegende erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg.
In einem breiten und lebendigen Beteiligungsprozess haben sich viele Engagierte im Jahr 2016 gemeinsam auf den Weg gemacht, um die wesentlichen Handlungsfelder abzustecken und einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Die Liste der Beteiligten ist lang, und wir sind allen zu großem Dank verpflichtet: den Menschen mit Behinderung – hier sei zuallererst der Behindertenrat der Stadt Nürnberg als deren Vertretung genannt – und ihren Angehörigen, allen beteiligten Fachleuten und Entscheidungsträger/-innen mit ihrer Expertise aus allen Bereichen der Stadtgesellschaft sowie den Vertreter/-innen aus dem Stadtrat und der Verwaltung. Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung hat aus ihren Vorschlägen schließlich den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet.
Klar ist, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft nicht nur alle Menschen gleichermaßen betrifft – mit und ohne Behinderung –, sondern auch das aktive Engagement aller Akteursebenen und -gruppen erfordert: die unterschiedlichen staatlich-politischen Ebenen – Europa, Bund, Land, Bezirk, Kommune sowie die Sozialversicherungen –, öffentliche und private Unternehmen, Betriebe und Dienstleister ebenso wie die Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft und jede/n Einzelne/n. Die Stadt als die politische Einheit, die im Alltag den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten steht, hat dabei eine wichtige Funktion für die eigenen Verantwortungsbereiche. Zugleich sehen wir uns als treibende Kraft und Motivatorin für andere Akteure, auch in ihren Aufgabenfeldern weiter voranzuschreiten.
Alle Menschen sollen von Anfang an uneingeschränkt an Aktivitäten in allen Lebensbereichen teilnehmen können, das heißt gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben, gleiche Chancen in der Bildung ebenso wie Integration am Arbeitsmarkt. In einer inklusiven Stadtgesellschaft, wie wir sie uns wünschen und sie anstreben, ist es normal, zusammen zu lernen, zusammen zu arbeiten, zusammen zu wohnen und zusammen zu leben. Die volle Entfaltung des Potenzials eines jeden Menschen, die Selbstbestimmung, den eigenen Platz in der barrierefreien Gesellschaft finden und einnehmen zu können – so muss die gemeinsame Zielsetzung lauten.
Wir sind längst nicht am Ziel angelangt. Barrieren in den Köpfen und in der gebauten und strukturellen Umwelt hemmen vielfach noch das gleichberechtigte, selbstbestimmte Miteinander. Inklusion ist eine Daueraufgabe und ihre Verwirklichung ein langfristig angelegter Prozess. Auch dieser so umfangreiche Aktionsplan kann daher nur einen Zwischenstand wiedergeben, an dem schon morgen weitergearbeitet wird. Deshalb wird zur Bestandsaufnahme und Fortschreibung eine barrierefreie Internetseite (www.inklusion.nuernberg.de) geschaltet, auf der Sie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen kontinuierlich verfolgen und kritisch begleiten können.
Wir danken allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen noch einmal sehr herzlich. Unser besonderer Dank gilt allen, die sich hoch engagiert in den Prozess eingebracht haben, allen voran dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg, der als starke Stimme die Interessen der Menschen mit Behinderung in unserer Stadt vertritt. Mit viel Herzblut und großer Leidenschaft treten seine Mitglieder für Inklusion ein – und leben diese.
Den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in seinen Maßnahmen Schritt für Schritt in der Praxis mit Leben zu füllen, ihn stetig weiterzuentwickeln und fortzuschreiben – diesem Ziel sieht sich die Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte in höchstem Maße verpflichtet.
Nürnberg, im Dezember 2021
Marcus König Elisabeth Ries
Oberbürgermeister Referentin für Jugend, Familie und Soziales
1. Einleitung
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“1 (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) konkretisiert die universellen Menschenrechte für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung und stellt ihr Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in den Mittelpunkt. Inklusion, das verdeutlicht die UN-BRK, ist ein Menschenrecht. Um Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu sozialer wie rechtlicher Teilhabe zu ermöglichen, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, fördernde Strukturen, Unterstützungsangebote, aber auch den Abbau von baulichen und anderen Barrieren, strukturellen Benachteiligungen und die Reduzierung von behindernden Faktoren. Insbesondere braucht es die Bereitschaft aller – der Menschen mit und ohne Behinderung – zur gleichberechtigten, inklusiven Gestaltung der gemeinsamen Gesellschaft.
Mit der Unterzeichnung der UN-BRK am 30.03.2007 signalisierte die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Unterzeichnerstaaten deutlich, dass Inklusion in Deutschland politischer Wille ist und für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und -wirken in einer demokratischen Gesellschaft Teilhabechancen für alle gelten. Viele der Aufgaben, die sich aus dem Auftrag ergeben, die UN-BRK umzusetzen, sind auf staatlicher Ebene angesiedelt, zum Beispiel regelt der Bundestag als Gesetzgeber den Umfang von Nachteilsausgleichen. Teilweise sind diese im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer verankert, beispielsweise wenn es um Fragen des inklusiven Schulbesuchs geht. Gleichzeitig gilt es aber, die UN-BRK auch vor Ort umzusetzen. Inklusion im unmittelbaren Umfeld und damit im Lebens- und Sozialraum der Menschen zu verwirklichen, ist Aufgabe der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die Kommunen stellen so nicht nur durch bauliche Barrierefreiheit Inklusion her. Neben für alle zugänglichen öffentlichen Gebäuden oder einem für alle nutzbaren Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt es, eine umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. An kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen oder wählen zu gehen, das muss vor Ort für alle möglich sein.
1 Informationen zur UN-BRK unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=7, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Die Inhalte der UN-BRK sind in Deutschland in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen verankert: So hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)2 in § 1 zum Ziel, „Benachteiligung aus Gründen […] einer Behinderung […] zu verhindern oder zu beseitigen“. Gleiches gilt für das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)3: Auch hier ist in § 1 festgeschrieben, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)4 dient ebenfalls der Umsetzung der Forderungen der UN-BRK und formuliert in Artikel 1 „Gleichberechtigung sowie volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung“ als Ziel. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verwirklichen, schreiben BGG und BayBGG Regelungen zur Barrierefreiheit fest. Diese Regelungen zur Barrierefreiheit umfassen nicht nur den barrierefreien Zugang zu und die barrierefreie Nutzung von öffentlichen Gebäuden und des öffentlichen Raums, sondern auch die barrierefreie Gestaltung von Kommunikation und den niederschwelligen Zugang zu Information, auch online – z. B. durch den Einsatz von Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache (DGS). In diesem Zusammenhang ist auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)5 zu nennen, das auf eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen abzielt. Auch hier steht die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vordergrund.
Um durch die Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK die Teilhabechancen der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu erhöhen, legt nun auch die Stadt Nürnberg diesen Aktionsplan vor, in dem bereits umgesetzte, laufende und geplante Maßnahmen zur Inklusion zusammengefasst werden.
2 Informationen zum AGG unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 3 In Deutschland regelt das BGG seit 01.05.2002 in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, aber auch für alle Bundesrechtausführenden Einrichtungen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Mit dem Inkrafttreten der UN-BRK 2009 wurde das BGG 2016 weiterentwickelt. Der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt wurden beispielsweise angepasst. Zudem wurde eine ausdrückliche Aufforderung aufgenommen, angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK zu treffen. Weitere Informationen zum BGG unter: www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/behindertengleichstellungsgesetz/behindertengleichstellungsgesetz-node.html sowie www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/behindertengleichstellungsgesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 4 Weitere Informationen zum BayBGG unter: https://www.stmas.bayern.de/inklusion/gleichstellungsgesetz/index.php, letzter Zugriff: 19.11.2021. 5 In Folge des Bundesteilhabegesetzes wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, neu gefasst. Das BTHG entwickelt damit das Schwerbehindertenrecht weiter und reformiert auch das Angebot sozialer Leistungen, wie beispielsweise die Eingliederungshilfe. Weitere Informationen zum BTHG sind zu finden unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/bundesteilhabegesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK hat eine vollständige und umfassende Teilhabe für alle Menschen in Nürnberg in allen Lebensbereichen zum Ziel. Hierbei soll Inklusion durch einzelne Maßnahmen, Angebote und Projekte weiter vorangebracht werden.
Der Aktionsplan umfasst ein breites Portfolio unterschiedlichster Maßnahmen. Diese werden in Kapitel 5 aufgelistet und die erfolgte bzw. geplante Umsetzung im Einzelnen beschrieben. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder 1) Arbeit und Beschäftigung, 2) Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege, 3) Bildung im Lebensverlauf, 4) Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft, 5) Bauen und Wohnen, 6) Mobilität im öffentlichen Raum, 7) Kultur, Freizeit und Sport, 8) Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte.
Untergliedert werden die Maßnahmen in bereits umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche und in umsetzbare Maßnahmen.
Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird im Internet unter www.inklusion.nuernberg.de veröffentlicht und kontinuierlich fortgeschrieben (vgl. Kapitel 3.3).
2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg
Im Zuge der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans wurde einer grundlegenden Forderung des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-BRK nachgekommen: „Ein realistisches, auf verlässlichen Zahlen fußendes und nicht länger von Mitleid und Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit Behinderungen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens.“6 So galt es zunächst die Gegebenheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort zu analysieren und den weiteren Überlegungen zugrunde zu legen.
2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung
Im 3. (und jüngsten) Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 20177 werden Daten aus dem Mikrozensus und
6 BMAS (2011): Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. S. 32. Online verfügbar unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a740-aktionsplan-bundesregierung.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 7 Vgl. Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung (Stand: April 2021), S. 35f. Online unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf;jsessionid=D339B224FFA02D8236D85DDA520C2DDA.delivery1replication?__blob=publicationFile&v=5, letzter Zugriff: 19.11.2021.
der Schwerbehindertenstatistik dargestellt, die eine Zunahme der Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung8 im Vergleich zu 2009 aufzeigen. So waren im Jahr 2017 7,8 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, das heißt, sie wiesen einen Grad der Behinderung über 50 auf. Bei weiteren 2,75 Millionen Menschen in Deutschland lag eine Behinderung unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung vor (GdB bis 40). Bei über 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern hatten im Jahr 2017 9,5 Prozent der Menschen in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung und 12,8 Prozent der Menschen eine anerkannte Behinderung. In Nürnberg waren zum 31.12.2020 insgesamt 532.331 Personen gemeldet.9 Nach Angaben des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lebten zum gleichen Zeitpunkt 91.537 Personen in Nürnberg mit einer Behinderung, davon hatten 64.266 Personen eine Schwerbehinderung.10 Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Nürnberg hatten damit 17,2 Prozent der Menschen eine Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung.
Die Strukturstatistik des ZBFS zeigt auf, dass eine Behinderung in der Regel im Lebensverlauf erworben wird und deutlich seltener angeboren ist: Lediglich 1,6 Prozent der verschiedenen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung sind angeboren, wohingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurückzuführen sind. Die Anzahl der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Behinderung steigt in der Altersklasse von 45 bis 55 Jahren stark an. Ab 65 Jahren ist ein weiterer signifikanter Anstieg zu verzeichnen. Von den Menschen mit einem Grad der Behinderung über 50 waren rund 59 Prozent über 65 Jahre alt und 69,8 Prozent über 60 Jahre alt.
Von den insgesamt 91.537 Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung waren zum Jahresende 2020 45,6 Prozent männlich und 54,4 Prozent weiblich. Rund 23,5 Prozent der Personen mit Behinderung waren erwerbstätig.
Anzumerken ist, dass nicht alle Menschen mit Behinderung auch als solche statistisch erfasst sind, da nicht alle Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch einen Antrag auf (Schwer-)Behinderung stellen.
8 Menschen mit Behinderung sind im SGB IX §2 gefasst als „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“ 9 Quelle: Einwohnerdaten des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth unter https:// online-service2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BBSE_J05, letzter Zugriff: 19.11.2021. 10 Quelle: Strukturstatistik SGB IX des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Um mehr über die Lebensumstände von Menschen mit Behinderung in Nürnberg in Erfahrung zu bringen, gab das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eine Studie mit dem Titel „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ (kurz: Inklusionsstudie) in Auftrag.11 Das Institut für empirische Sozialforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) führte die Untersuchung von September 2019 bis August 2020 gemeinsam mit dem SOKO Institut – Sozialforschung und Kommunikation durch. Eine Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenrats sowie anderen wichtigen Akteuren aus dem Bereich der Inklusion begleitete die Studie inhaltlich. Ziel war es, Erkenntnisse zu den Lebenswirklichkeiten sowie der Teilhabe- und Wohnsituation von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt zu gewinnen. Die Studie fragte deswegen zunächst danach, mit welchen Arten und welchem Grad der Behinderung Menschen in Nürnberg leben. Weitere Fragen lauteten: Welche Einschränkungen erfahren sie bei gesellschaftlicher Teilhabe? Wo sehen sie besonderen Handlungsbedarf? Im zweiten Teil widmet sich die Studie der Frage, wie viel barrierefreier Wohnraum in Nürnberg zur Verfügung steht. Hiermit sollten mögliche Defizite in der Versorgungssituation aufgedeckt, Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt und so eine Verbesserung der Wohnsituation bewirkt werden.
Für die Studie wurde zum einen bestehendes Datenmaterial ausgewertet: Beispielsweise erfolgten Literatur- und Dokumentenanalysen von Fachveröffentlichungen, Rechtsdokumenten und Verwaltungsunterlagen. Zudem wurde eine Sekundäranalyse von amtlichen Statistiken über Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen durchgeführt. Zusätzlich wurden 5.000 Nürnberger Haushalte, in denen teilweise Menschen mit Behinderung leben, in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und um Beantwortung eines eigens hierfür ausgearbeiteten Fragebogens gebeten. Diese Angaben wurden ergänzt um 45 Interviews mit Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie weiteren Expertinnen und Experten zu Lebenslagen und Teilhabeeinschränkungen.
Die Haushaltsbefragung der Inklusionsstudie liefert ähnliche Ergebnisse wie die Statistiken des Bayerischen Landesamts für Statistik.12 Demnach lebten 2019 mehr als 91.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Nürnberg, darunter waren ca. 70 Prozent schwerbehindert. Am häufigsten sind chronische Erkrankungen (56 Prozent) und Körperbehinderungen (50 Prozent). 39 Prozent der Befragten sind mehrfachbehindert. Frauen sind in
11 Weitere Informationen zur Studie und eine Zusammenfassung der zentralen Forschungsergebnisse – auch in Leichter Sprache unter: www.nuernberg.de/internet/sozialamt/inklusionsstudienuernberg.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 12 Vgl. https://www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/soziales/index.html#link_6, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Nürnberg mit 53 Prozent etwas öfter als Männer von Behinderung bedroht oder betroffen, Ältere haben öfter eine Behinderung als Jüngere und 84 Prozent der Menschen erwerben ihre Behinderung im Erwachsenenalter. Die Haushaltsbefragung dieser Studie ergab zudem, dass in 30 Prozent der Nürnberger Haushalte mindestens eine Person mit Behinderung lebt.
Um die Teilhabechancen zu steigern, wurden Bedarfe bei Kommunikation (z. B. Gebärdensprachdolmetscherdienste bei Amtsgängen oder Induktionsanlagen bei Veranstaltungen), Information (z. B. Zuständigkeiten verdeutlichen oder Erklärungen in Leichter Sprache), baulicher Barrierefreiheit (z. B. Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden) und technischer Ausstattung (z. B. akustische Warnsignale für mehr Sicherheit für Sehbehinderte oder barrierefrei nutzbarer Internetauftritt) gesehen.
Die Teilhabechancen dreier Personengruppen wurden detaillierter untersucht, da zu diesen bisher keine Forschungsergebnisse vorlagen:
- Jüngere Pflegebedürftige unter 65 Jahren Hintergrund: Diese sind durch ihre oft schweren (körperlichen) Beeinträchtigungen v.a. im öffentlichen Raum in ihrer Teilhabe beschränkt. 2) Kinder und Jugendliche mit physischen, psychischen, geistigen Behinderungen und chronischen Erkrankungen Hintergrund: Diese sind auf individuelle Unterstützungsbedarfe angewiesen. Dabei ist die Beantragung von Hilfen in der Regel kompliziert und die Wohnsituation oft nicht optimal. Sehr oft übernehmen deren Eltern viele Pflegeaufgaben selbst. 3) Behinderte Menschen mit Migrationshintergrund Hintergrund: Diese sind vor allem bei Arbeit und Bildung stark eingeschränkt, da sie oftmals wenig über bestehende Leistungen und Angebote wissen. Zudem stellt häufig die Sprache eine Barriere dar.
Ergänzend wurde nach der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung gefragt. Bisher war die Anzahl barrierefreier Wohnungen in Nürnberg unbekannt, da die meisten Wohnungen in Privatbesitz sind und keine Meldepflicht für Barrierefreiheit gilt. Die Haushaltsbefragung der Studie ergab, dass 25 Prozent der Befragten ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus als eher oder vollständig barrierefrei bewerten. 20 Prozent der Befragten schätzen ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus als eher oder vollständig rollstuhlgerecht ein. Barrierefreier Wohnraum ist öfter in Neubauten zu finden.
Die Einschränkungen beim barrierefreien Bauen (z.B. mangelnder Platz für Neubauten, kostenintensive Umbauten, Einhaltung des Denkmalschutzes und Rückbaupflicht bei Aus-
zug) und barrierefreiem Wohnen (z.B. kostenintensive Nachrüstung von Aufzügen, Ausstattung der Sanitäranlagen, mangelnde Breite von Gängen und Türen) stehen dem Wunsch nach mehr barrierefreiem Wohnraum entgegen.
Weniger Vorgaben und eine bessere finanzielle Förderung beim Umbau, mehr Unterstützung und Information bei der Antragsstellung sowie ein höherer Anteil an barrierefreien Wohnungen bei Neubauten würde die Wohnsituation nach Angaben der Befragten deutlich verbessern. Von zentraler Bedeutung ist für die Mehrheit der Befragten, dass der zur Verfügung stehende barrierefreie Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen – bezahlbar bleibt.
2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess
Zur Erstellung und künftigen Begleitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurde von der Stadt Nürnberg eine Inklusionskonferenz als fachlich begleitendes Gremium einberufen. Die Erstellung des Aktionsplanes sollte gemeinsam mit Akteuren sowie Akteurinnen aus dem Behinderten- und dem politischen Bereich erarbeitet und abgestimmt werden. Sie bestand aus ca. 45 Teilnehmenden und traf sich von Januar 2017 bis Mai 2019 in unterschiedlichen Konstellationen insgesamt sechs Mal. Zudem wurden zur vertieften Diskussion und Entscheidungsvorbereitung der Konferenztreffen sowie zur Festlegung der begleitenden Werte aus der Runde der Inklusionskonferenz zwei Unterarbeitsgruppen gebildet.
Die Inklusionskonferenz war ursprünglich zusammengesetzt aus den Vorsitzenden des Behindertenrats Nürnberg sowie Delegierten von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden, einer Auswahl von mit dem Thema befassten städtischen Dienststellen und Vertretungen der Stadtratsfraktionen im Sozialausschuss. In der Arbeitsgruppenphase von November 2018 bis Mai 2019 wurde sie um weitere Menschen mit Behinderung und Angehörige sowie weitere fachliche Expertinnen und Experten und Delegierte von Vertretungsinstitutionen erweitert, sodass sich schließlich ca. 190 Personen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligten.
Die Einladung zur Mitwirkung erfolgte Mitte 2018 durch die Inklusionskonferenz. Alle Interessierten waren willkommen und konnten sich in den Arbeitsgruppen einbringen. In den verschiedenen Rollen als von Behinderung betroffene Menschen, als in den dienstlichen Aufgaben fachlich Zuständige, als Anbieter bzw. Anbieterin von Leistungen und Hilfeangeboten für Menschen mit Behinderung etc. brachten die Beteiligten unterschiedliche Blickwinkel und Bedarfe in den Prozess und die Maßnahmensammlung mit ein. Beteiligt haben sich neben Privatpersonen Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen:
ACCESS gGmbH Agentur für Arbeit Nürnberg Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. mit arbewe gemeinnützige GmbH AURA Nürnberg e. V. Autismus-Kompetenz-Zentrum Mittelfranken Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Nürnberg-Stadt Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) Bezirk Mittelfranken Berufsförderungswerk (BfW) Nürnberg gGmbH Caritasverband Nürnberg e. V. Congress- und Tourismuszentrale Nürnberg Der Paritätische in Bayern, Bezirksverband Mittelfranken Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Mittelfranken Evangelisches Stadtteilhaus leo Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern Handwerkskammer für Mittelfranken Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken Induktiv Hören e. V. Inklusionsprojekt "Schwer beschäftigt" INTEGRAL e. V. Integrationsfachdienst (ifd) gGmbH Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (Iska) Nürnberg Jobcenter Nürnberg-Stadt Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen (kiss) Nürnberg-Fürth-Erlangen Kreisjugendring Nürnberg-Stadt Krisendienst Mittelfranken Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Lebenshilfe Nürnberg e. V. mit den Bereichen Wohnheime der Lebenshilfe und Gesellschaft zum Betrieb einer Tagesstätte der Lebenshilfe noris inklusion gGmbH Nürnberger Land - Beauftragte für Menschen mit Behinderung Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte (NWW) gGmbH / NWW Soziale Dienste GmbH
Physiotherapeutische Praxisgemeinschaft Post Sportverein Nürnberg e. V. Regens Wagner Zell Rolli-Treff-Franken e. V. Rummelsberger Diakonie Sozialengel e. V. Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg sowie Fachkräfte aus der Mittelschule St. Leonhard, der Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule, dem Sonderpädagogischem Förderzentrum Nürnberg "An der Bärenschanze" Stadt Nürnberg: alle Geschäftsbereiche, berufsmäßige Stadträte, Personal- und Schwerbehindertenvertretung, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen Stadt Nürnberg: Interessensvertretungen wie Integrations- und Stadtseniorenrat Stadtratsfraktionen bzw. -mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, CSU, Freie Wähler, ÖDP, SPD Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm TSV Altenfurt Verband der Kriegsbeschädigten (VdK) - Kreisverband Nürnberg Verein für Menschen mit Körperbehinderung, Nürnberg, e. V. wbg Nürnberg GmbH - Immobilienunternehmen Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Die hohe Fachexpertise der am Prozess bisher beteiligten Akteure sowie Akteurinnen war äußerst wertvoll und soll weiterhin berücksichtigt werden. Besonders hervorzuheben ist das Engagement des Behindertenrats Nürnberg, der mit mindestens einem seiner Mitglieder in jeder Arbeitsgruppe vertreten war und den Prozess engagiert unterstützte.
Durch die Inklusionskonferenz und deren Erweiterung war eine breite Einbindung der Öffentlichkeit gewährleistet. Auch für die Zukunft werden Beteiligungsmodelle angestrebt, beispielsweise bei der Implementierung oder Fortschreibung des Aktionsplans. Auch ein Bürgerbeteiligungsmodell kann in Betracht gezogen werden. In einem ersten Schritt wird bei der Umsetzung der Maßnahmen zu weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern Kontakt aufzunehmen sein, sodass sich der Kreis der Beteiligten erweitern dürfte.
3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung
Die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg begann im Anschluss an den Auftrag der Bundesregierung zur Erstellung kommunaler Aktionspläne (s.o.; hierzu stellte u. a. im Jahr 2016 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag13) mit Vorarbeiten zur Klärung von handlungsleitenden Werten, der Festlegung von Handlungsfeldern und Prozessplanungen.
3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder
In einem ersten Schritt wurden insbesondere folgende Punkte des Leitbilds der Stadt Nürnberg als Basis festgelegt: Die aktive Verwirklichung der Menschenrechte, die Integration aller in Nürnberg lebender Menschen und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensverhältnisse. Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK sollte dazu beitragen, die Lebensqualität und Daseinsvorsorge zu sichern und sich immer am tatsächlichen Bedarf der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Als eine weitere Grundlage diente das bis 2018 entwickelte Nürnberger Werte-Rad.14 Die sieben inklusiven Werte Solidarität, Gleichberechtigung, Mitbestimmung, Teilhabe, Selbstbestimmung, Menschenwürde und Offenheit stehen gleichberechtigt nebeneinander und sind dabei eng miteinander verbunden. Einige der Werte lassen sich eher dem Bereich Gesellschaft zuordnen (z.B. „Solidarität“), andere wiederum sind Individualwerte (z. B. „Selbstbestimmung). Jeder der Werte ist mit zwei bis drei Leitfragen hinterlegt. Zum Beispiel gilt es beim individuellen Wert „Selbstbestimmung“ zu klären, ob alle Beteiligten selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben können und unterstützt und ermutigt werden, sich selbst einzubringen.
13 Vgl. Antrag der Nürnberger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Nürnberg“ vom 14.03.2016, behandelt in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2016, abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=14299, letzter Zugriff: 19.11.2021. 14 Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Werte wird auf der Website des Aktionsplans veröffentlicht unter: www.inklusion.nuernberg.de.
Abbildung: Werte-Rad der Stadt Nürnberg
Quelle: Stadt Nürnberg.
Die in Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen des Aktionsplans sind folgenden acht Handlungsfeldern zugeordnet:
Arbeit und Beschäftigung
Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege
Bildung im Lebensverlauf
Kinder, Jugendliche, Familie, Partnerschaft
Bauen und Wohnen
Mobilität im öffentlichen Raum
Kultur, Freizeit, Sport
Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte
Die Handlungsfelder sind den Artikeln der UN-BRK entlehnt und orientieren sich auch an den Handlungsfeldern im Nationalen Aktionsplan. Ziel der Auswahl und Kombination verschiedener Bereiche und Ebenen war es auch, eine große Bandbreite an Themen sozialer Teilhabe zu berücksichtigen und mehrdimensional anzusetzen. Auf personengruppenbezogene Handlungsfelder wie beispielsweise Frauen mit Behinderung wurde verzichtet. Stattdessen wurden Diversitätskategorien (z. B. Geschlecht, Alter, Migration) als Querschnittsthemen in allen Handlungsfeldern mitgedacht. Gleiches gilt für Anliegen wie Bewusstseinsbildung bzw. Sensibilisierung und Kommunikation.
3.2 Beteiligungsverfahren
In Vorbereitung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurde der Schwerpunkt auf einen breiten Beteiligungsprozess gelegt. Die wesentlichen Grundlagen des Aktionsplans bilden die drei Bausteine: innerstädtische Bestands- und Bedarfserhebung, Maßnahmensammlung in Arbeitsgruppen und Ergebnisse der Inklusionsstudie (vgl. Kapitel 2.2).
3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung
Im Juni 2018 wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung innerhalb der gesamten Stadtverwaltung durchgeführt. Jeder der neun Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg wurde in Form von Gruppendiskussionen in den Prozess eingebunden. Für die Bestands- und Bedarfserhebung inklusiver Angebote fanden 14 Gruppeninterviews mit insgesamt ca. 35 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung statt. Ziel dieser Erhebung war es, herauszufinden, welche Angebote im Bereich Inklusion verfügbar sind, welche der bestehenden Angebote bekannt sind und welche Angebote aus Sicht der befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung noch fehlen. Beteiligt waren:
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters mit z. B. Bildungsbüro, Presseamt (jetzt: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing), Einwohnermeldeamt (jetzt: Bürgeramt Mitte) und Gleichstellungsstelle
Geschäftsbereich des damaligen zweiten Bürgermeisters (vor Mai 2020, jetzt Geschäftsbereich des dritten Bürgermeisters), zuständig für die Bereiche Bürgerämter, Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SöR), NürnbergBad, Tiergarten Nürnberg
Der Bereich Schule und Sport des vor Mai 2020 zuständigen dritten Bürgermeisters (jetzt: Referat für Schule und Sport)
Referat für Personal, Finanzen und IT mit Personalamt und Zentralen Diensten
Referat für Umwelt und Gesundheit mit Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt, Umweltamt, Stadtentwässerung und Umweltanalytik und Friedhofsverwaltung
Das damalige Kultur-Referat (vor Mai 2020, jetzt Geschäftsbereich der zweiten Bürgermeisterin) mit Amt für Kultur und Freizeit, Bildungszentrum und Museen der Stadt Nürnberg
Referat für Jugend, Familie und Soziales mit Jugendamt, Seniorenamt und Sozialamt sowie der Eigenbetrieb Nürnberg Stift und die noris inklusion gGmbH
Planungs- und Baureferat mit Bauordnungsbehörde, Hochbauamt und das Verkehrsplanungsamt
sowie Stab Wohnen des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats
Die Ergebnisse aus den Gruppendiskussionen wurden aufbereitet und im Anschluss mit allen Geschäftsbereichen abgestimmt. Im weiteren Prozess wurden die Ergebnisse vom Mai 2019 durch eine erneute verwaltungsinterne Abfrage zu abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen sowie Best-Practice-Beispielen bis Mai 2021 aktualisiert und ergänzt.
3.2.2 Arbeitsgruppenprozess
Als zentral wurde angesehen, dass Menschen mit Behinderung als "Expertinnen und Experten in eigener Sache" bei der Entwicklung von Maßnahmen für ein inklusives Nürnberg einbezogen wurden. Deswegen wurden entsprechend der Handlungsfelder acht Arbeitsgruppen (AGs) gegründet, zu denen ab November 2018 alle Interessierten eingeladen waren.
Insgesamt beteiligten sich über einen Zeitraum von sechs Monaten rund 190 Akteure, neben Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen und aus dem Stadtrat (vgl. Kapitel 2.3). Darüber hinaus waren auch mehrere Nürnberger Bürgerinnen und Bürger als Einzelpersonen vertreten. Den Arbeitsgruppen wurden auch die Ergebnisse der innerstädtischen Bestands- und Bedarfserhebung zur Verfügung gestellt, sodass diese teilweise in die Vorschläge der AGs eingeflossen sind.
Ein Auszug der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen wurde bei der Sechsten Nürnberger Inklusionskonferenz am 23. Mai 2019 durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen vorgestellt und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Inklusionskonferenz diskutiert, bevor sie für den Aktionsplan in die Liste der potentiellen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen wurden.
Bestandsaufnahme Ziel- und Studie "Menschen mit innerhalb der Maßnahmensammlung Behinderung und barrierefreies Stadtverwaltung durch Arbeitsgruppen Wohnen in Nürnberg" Juni 2018 - Mai 2019 Nov. 2018 - Mai 2019 Sept. 2019 - August 2020
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-BRK
Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
Durch die unterschiedlichen Formate des Beteiligungsprozesses konnte eine Vielzahl an Anliegen, Bedarfen, Ideen und Wünschen gesammelt werden. Allein in den mit Menschen mit Behinderungen, der Fachöffentlichkeit, Stadtverwaltung, Mitgliedern des Stadtrats und Vertretungsinstitutionen besetzten Arbeitsgruppen wurde ein Katalog von ca. 400 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, welcher nach der Reduktion um Dopplungen und handlungsleitende Ziele ca. 170 konkrete Maßnahmenempfehlungen umfasst. Diese Maßnahmenvorschläge umfassen Maßnahmen in städtischer, nicht-städtischer und gemeinsamer Verantwortung und Zuständigkeit.
3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de
Der Sachstand zum Aktionsplan UN-BRK wurde in den vergangenen Jahren mittels Berichterstattung in den Sozialausschüssen am 07.02.2019,15 10.10.2019,16 08.07.2021,17 und 28.10.202118 dargestellt. Zudem wurde der Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei einer öffentlichen Plenumssitzung des Rats am 26.07.2021 über den Zwischenstand informiert. Auch wurden die Ergebnisse der Inklusionsstudie als ein Teil der Vorarbeit auf der Website des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt zur Verfügung gestellt, im Sozialausschuss am 22.04.202119 berichtet und bei einer Online-Veranstaltung am 04.05.2021 der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Aktionsplan ist als fortlaufender Prozess angelegt. Dem Stadtrat wird ein erster Stand aus dem letzten Quartal 2021 vorgelegt, an dem stetig weitergearbeitet werden wird. Um Transparenz zu schaffen und die Fortschreibung unmittelbar nachvollziehbar zu machen, wurde die Website www.inklusion.nuernberg.de20 aufgesetzt, die sukzessive ausgebaut werden soll. Sie soll die Inhalte des Aktionsplans abbilden, über Maßnahmen und Angebote informieren und wird regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans berichten.
Durch die Nutzung vielfältiger digitaler Möglichkeiten der Barrierefreiheit sollen möglichst alle Menschen Zugang zu Inhalten und dem Umsetzungsstand des Aktionsplans erhalten. Der Webauftritt folgt den Vorgaben zu barrierefreiem Internet des BayBGG Artikel 14. Dieser fordert in Absatz 1, dass „Träger öffentlicher Gewalt [...] ihre Internet- und Intranetauftritte und
15 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14977, letzter Zugriff: 19.11.2021. 16 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 19.11.2021. 17 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 19.11.2021. 18 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15292, letzter Zugriff: 19.11.2021. 19 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15290, letzter Zugriff: 19.11.2021. 20 Der Webauftritt soll am 15.12.2021 freigeschalten werden.
-angebote [...] technisch so [gestalten], dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können“. Durch den Webauftritt wird auch den Richtlinien der BITV 2.0 entsprochen. Barrierefreiheit21 wird in diesem Zusammenhang unter anderem hergestellt durch:
die Einhaltung zulässiger Farbkontraste: Auf der Website verwendete Farbcodes wurden vorab auf die Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung geprüft.
Alternativtexte für Bilder, die Menschen mit Seh-Beeinträchtigungen den abgebildeten Inhalt vermitteln; außerdem zusätzliche Erläuterungen im Text der Website. Es wird keine Information ausschließlich über Bilder präsentiert.
die Zurverfügungstellung von barrierefreiem Material wie beispielsweise PDFs und Flyern,
die Präsentation von Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und
die Präsentation von Informationen in Einfacher sowie Leichter Sprache.
Die Website zum Aktionsplan soll neben einer stetigen Aktualisierung weiter ausgebaut werden. Eine gewissenhafte Pflege benötigt personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Da nicht alle Menschen Zugang zu online verfügbaren Informationen haben, soll im Jahr 2022 eine Kurzfassung zum Aktionsplan entwickelt und als Druckwerk zur Verfügung gestellt werden. Diese kann in aller Kürze über inhaltliche Schwerpunkte des Aktionsplans berichten und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen aufführen.
4. Koordinierungsgruppe Inklusion
Nach dem Vorbild der städtischen Koordinierungsgruppe Integration wurde zur Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Oktober 2020 per Anordnung des Oberbürgermeisters die Koordinierungsgruppe Inklusion eingerichtet. Wie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist fortan auch Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Stadtverwaltung aufgesetzt, die geschäftsbereichsübergreifend bearbeitet wird und deren Steuerung als „Chefsache“ beim Oberbürgermeister und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales angesiedelt ist.
21 Die Einschränkungen können der verpflichtenden Erklärung zur Barrierefreiheit zum gesamten städtischen Webauftritt entnommen werden. Diesen finden Sie hier: www.nuernberg.de/internet/stadtportal/barrierefreiheitserklaerung.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Durch diese Konstruktion wird Inklusion als dauerhafter Prozess in der gesamten Stadtverwaltung fest verankert und so dessen Weiterentwicklung implementiert. Die Koordinierungsgruppe ist über ihre erste Aufgabe hinaus, den Aktionsplan zu erstellen und weiterzuentwickeln, auch selbst Kernelement und Strukturmerkmal desselbigen.
Die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe liegt beim Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Jeder Geschäftsbereich entsendet eine entscheidungsbefugte Vertretung als ständiges Mitglied. Auch die Inklusionsbeauftragte ist vertreten. Zudem können weitere fachlich zuständige Mitarbeitende dauerhaft oder zeitweise entsendet werden. So ist zum Beispiel ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Behindertenrates Nürnberg (BRN) dauerhaft in die Koordinierungsgruppe entsandt.
Die Kernaufgaben der Koordinierungsgruppe sind die Erstellung des Aktionsplans, die Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Aktionsplans.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Koordinierungsgruppe in alle grundsätzlichen Planungen der Geschäftsbereiche und Dienststellen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Stadt Nürnberg stehen, einzubinden. Ihrerseits fungiert die Koordinierungsgruppe als Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und dem Behindertenrat und bindet diesen in die Maßnahmenumsetzung ein.
Ausgehend von der gesamtstädtischen Steuerungsrolle, welche die Stadt Nürnberg in ihrer Verantwortung für die Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger übernimmt, soll die Koordinierungsgruppe auch eine langfristige Gesamtstrategie zur strukturierten Einbeziehung externer Akteure entwickeln, um den Inklusionsprozess sowohl innerhalb der Strukturen und Einrichtungen der Verwaltung als auch der gesamten Stadtgesellschaft bzw. der Gesamtstadt voranzubringen. Die aktiven Mitwirkenden am bisherigen Beteiligungsprozess sind dabei besonders wichtige Partnerinnen und Partner für die nächsten Schritte.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg
Nachfolgend werden die Maßnahmen des ersten Aktionsplans entlang der acht Handlungsfelder dargestellt. Diese decken nicht nur eine große Themenvielfalt ab, sondern sind auch in Umfang und Dauer unterschiedlich angelegt: Einige Maßnahmen bedeuten große, zum Teil jahrelang laufende Projekte mit dauerhafter Wirkung (z. B. der Umbau von Haltestellen im Nürnberger Stadtgebiet oder das barrierefreie Front-Office im Dienstgebäude „The Q“),
andere Maßnahmen greifen punktuell und kurzfristig (bspw. die Neugestaltung von Flyern unter Beachtung der Barrierefreiheit). Dementsprechend unterschiedlich sind die für die Realisierung benötigten finanziellen und personellen Ressourcen.
Der Pool der dargestellten Maßnahmen speist sich zum einen aus den Maßnahmenempfehlungen der Arbeitsgruppen (AGs) und zum anderen aus Maßnahmen, die auf Initiative aus der Stadtverwaltung Nürnberg selbst ergriffen wurden. Fast alle von der Stadtverwaltung umgesetzten Maßnahmen oder Maßnahmen in Umsetzung bzw. in Planung werden mittels eines standardisierten Formulars22 dargestellt, das von der Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe Inklusion für diesen Zweck erstellt und von den jeweiligen Dienststellen ausgefüllt wurde. Sich überschneidende Maßnahmen wurden zusammengefasst. Teils dienen sie der Illustrierung von Querschnitts- und Daueraufgaben. So wird die bauliche oder organisatorische Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in einzelnen Dienststellen aufgeführt, welche z. T. auch in anderen Dienststellen zum Tragen kommt oder auch Vorbild für weitere Bereiche sein kann.
Bei der Zusammenstellung des Katalogs für den ersten Aktionsplan wurden solche Maßnahmen ausgewählt, die die Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen fördern sollen. Wird im Umsetzungsprozess deutlich, dass es weitere Maßnahmen für einen Lückenschluss braucht, sollen diese konzeptionell entwickelt und integriert werden.
Alle Maßnahmen eines Handlungsfeldes werden nachfolgend dem jeweiligen Status der Umsetzung zugeordnet. So gibt es Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind, sich in Umsetzung befinden oder schon fest geplant sind (Kapitelnummern 5.x.1). Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess, die von den Geschäftsbereichen und operativ zuständigen Dienststellen intensiv geprüft und als dem Grunde nach umsetzbar eingestuft wurden, werden unter den Kapitelnummern 5.x.2 aufgeführt. Für diese dem Grunde nach (zumindest teilweise) umsetzbaren Maßnahmen müssen häufig noch Voraussetzungen, wie z. B. eine Ausstattung mit zusätzlichen finanziellen/personellen Ressourcen geschaffen werden oder hinsichtlich Realisierbarkeit noch fachliche Anpassungen sowie rechtliche Einordnungen vorgenommen werden, die noch weiterer Präzisierung bedürfen.
22 Die Darstellung der Maßnahmen in dieser Vorlage ist nicht einheitlich und erfolgt teilweise in Formularform. Dies ist den unterschiedlichen Stadien im Arbeitsprozess geschuldet und steht nicht im Zusammenhang mit der Relevanz, dem Umsetzungsstand o.ä. bestimmter Maßnahmen.
Für einen Teil der Maßnahmenvorschläge ist die Umsetzbarkeit z. B. aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt. Diese Klärungen werden sukzessive herbeigeführt und die Aktionsplan-Website um die „neuen“ umsetzbaren Maßnahmen ergänzt und aktuell gehalten.
Es wurden im Beteiligungsprozess auch Vorschläge eingebracht, welche von der Stadtverwaltung Nürnberg nicht realisiert werden (können). Zum Beispiel der Vorschlag der Benennung/Einstellung einer oder eines Inklusionsbeauftragten in jeder städtischen Dienststelle. Jedoch wird diese Maßnahme dem Grunde nach über die Koordinierungsgruppe Inklusion und für diese Aufgabe benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Dienststellen abgedeckt, da die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung als Daueraufgabe für alle Beschäftigten in der Stadtverwaltung gesehen wird.
Auch Maßnahmen in nicht-städtischer Zuständigkeit, wie bspw. die Einbindung von Menschen mit Behinderung in die politische Praxis (dies liegt im Verantwortungsbereich der Parteien) oder die Forschung zu inklusiver Pädagogik fallen unter diese von der Stadtverwaltung selbst nicht umzusetzenden Maßnahmen. Hierzu soll die Koordinierungsgruppe Inklusion eine Strategie zur Einbindung der nicht-städtischen Akteure, Gremien und Institutionen in die Erstellung des Aktionsplans UN-BRK entwickeln (vgl. Kapitel 8).
Alle im ersten Aktionsplan der Stadt Nürnberg genannten Maßnahmen zusammen in ihrer beeindruckenden Zahl (sowie weitere, die im Lauf der Fortschreibung hinzukommen werden) bilden bei aller Heterogenität hinsichtlich der Inhalte, der Reichweite und Detailtiefe, der kommunalen Einflussmöglichkeit, der Kosten und des Zeithorizonts ein Mosaik an kleinen und größeren Schritten auf dem Weg zum inklusiven Nürnberg. Aus dieser Perspektive stellt die Fülle und Vielfalt eine große und reichhaltige Ressource dar, mit der intensiv weitergearbeitet werden kann und wird.
Die Maßnahmenvorschläge, deren Umsetzbarkeit noch zu klären ist, sowie Maßnahmenvorschläge, die nicht bzw. nicht allein durch die Stadtverwaltung zu realisieren sind, werden nachfolgend nicht dargestellt. Über diese Maßnahmenvorschläge wird in einem der nächsten Sozialausschüsse berichtet (vgl. Kapitel 8).
5.1 Arbeit und Beschäftigung
Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung zielt darauf ab, Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung zu ermöglichen – dies liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmenden als auch
der Arbeitgebenden. Durch geeignete Präventionsmaßnahmen drohende Behinderungen oder chronische Erkrankungen wo möglich abzuwenden, fällt ebenfalls in dieses Handlungsfeld, genauso wie Rehabilitations- und Wiedereingliederungsleistungen im Falle von im Berufsleben auftretenden Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (vgl. UN-BRK, Art. 26 sowie Art. 27).
Die Maßnahmen des Handlungsfelds Arbeit und Beschäftigung haben mehrere Themenschwerpunkte: Die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin, Sensibilisierung eigener Mitarbeitender und die besondere Vorbildfunktion als eine der größten Arbeitgeberinstitutionen in Nürnberg. Viele der Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind Daueraufgaben. Zum Teil werden die Maßnahmen bereits laufend umgesetzt, teilweise ist die Schaffung von personellen Ressourcen für die Realisierung weiterer Maßnahmen erforderlich.
Die Stadt Nürnberg fördert über bereits umgesetzte und weiterhin in Umsetzung befindliche Maßnahmen wie Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung hinaus das inklusive Klima intern. Durch Umbaumaßnahmen und Arbeitsplatzanpassungen für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung wird ein barrierefreies Arbeitsumfeld hergestellt. Beratungsangebote für Mitarbeitende mit psychischen Erkrankungen wurden ebenfalls entwickelt. Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeitende sensibilisieren im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Zur Sensibilisierung von Nürnberger Arbeitgeberinstitutionen sollen in Zukunft der „Fachtag Inklusion“ und die Vergabe eines Preises für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur beitragen.
5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen
| Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und flexible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geförderten Be- reichs) bei der noris inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Förderung motivierter und geeigneter Beschäftigte hin- sichtlich eines geeigneten sozialversicherungspflichten Arbeitsplatzes oder eines dauerhaft ausgelagerten Ar- beitsplatzes | |
| Wie | Mehrstufiges Verfahren: Vorabklärung (Einschätzung Motivation und Leis- tungsbereitschaft) Orientierungsphase (berufliche Zukunftsplanung) Klärungsphase (betriebliche Praktika) Außenarbeitsplatzphase | ||
| Warum | Übergangs-Coaches bzw. Fachkräfte für berufliche In- tegration sind wichtige Unterstützer, dass der Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, der für Men- schen mit Behinderung trotz Eignung im Alltag, ohne diese Hilfe, in vielen Fällen unerreichbar bleibt. | ||
| Für wen | Personenkreis nach Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 219 Absatz 2 SGB IX, wenn Leistungen durch die Re- habilitationsträger gewährleistet sind | ||
| Zielsetzung: | Der Zugang zu Ausbildung und Beruf gelingt inklusiv für alle. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Gesellschaftlicher Mehrwert durch steuerlichen Beitrag der in den ersten Arbeitsmarkt integrierten Person. | ||
| Rechtlicher Bezug: | § 136 Abs. 1 Satz 3 SGB IX Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungstyp T-E-WfbM, Punkt 7. 1e | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | noris inklusion gGmbH | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg erhö- hen | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Stadt Nürnberg bietet ihren Beschäftigten soweit möglich alternative Tätigkeiten an, die deren Leistungs- fähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen, um einen Einsatz bei vorübergehenden oder dauerhaf- ten Beeinträchtigungen zu realisieren. |
| Wie | Individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch das Personalamt der Stadt Nürnberg (PA), ggf. im Rah- men des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei Bedarf unter Beteiligung von Betriebsärztli- chem Dienst (BÄD), Vertrauensarzt, Integrationsamt, ggf. Umorganisation von Aufgaben und Anpassung der Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststelle, alter- nativ Vermittlung auf leidensgerechten Arbeitsplatz so- weit möglich. | |
| Warum | Rechtliche Ansprüche und freiwillige Selbstverpflich- tung [Rahmenvereinbarung für eine zukunftsorientierte Stadt Nürnberg: Die Arbeit bei der Stadt Nürnberg zu- kunftsfähig, menschenwürdig und gemeinsam gestalten (Sozialkodex), 09.11.2020] | |
| Für wen | Beamtinnen und Beamte sowie tariflich Beschäftigte | |
| Zielsetzung: | Die Stadt Nürnberg hat eine besondere Verantwortung gegenüber Be- schäftigten, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen teilweise oder vollständig nicht mehr in der Lage sind, ihre ursprüngliche Tätig- keit auszuüben. Sinnvolle Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten sollen bei reduzierter bzw. geänderter Leistungsfähigkeit durch geeig- nete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig besteht die Erwartung an alle Mitarbeitenden soweit möglich dazu beizutragen, selbst leistungsfähig und gesund zu bleiben. Im Rahmen der Fürsorge- pflicht werden den Beschäftigten im soweit möglich alternative Tätigkei- ten angeboten, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifi- kationen entsprechen. Dazu werden den Betroffenen bei Bedarf ent- sprechende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Nicht der Ausstieg, sondern altersgerechte und die mögliche Leistungsminderung berück- sichtigende Arbeitsplätze sind das Ziel. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und die Zurverfü- gungstellung entsprechender Arbeitsplätze ist gängige Praxis und für die Stadt als soziale Arbeitgeberin selbstverständlich, die sich in der ak- tuell hohen Schwerbehindertenquote widerspiegelt. | |
| Rechtlicher Bezug: | Tarifliche Perspektive: Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz Beamtenrechtliche Perspektive: Grundsatz „Weiterverwendung vor Ver- sorgung“ (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG), deshalb Suche nach einer an- |
| derweitigen Verwendung durch Übertragung eines anderen Amtes der- selben oder einer anderen Laufbahn (§ 26 Abs. 2 BeamtStG) bzw. ei- ner geringer wertigen Tätigkeit (§ 26 Abs. 3 BeamtStG) | ||
|---|---|---|
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Städtische Dienststellen, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisa- tion (DiP), Personalamt (PA), Interessensvertretungen sowie externe Beratungsstellen | |
| Zeitrahmen: | Bedarfsorientiert | dauerhaft |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beschäftigung (u.a. schwerbehinderter) Langzeitarbeitslo- ser bei NOA.kommunal über mindestens zwei Jahre, wo- bei eine individuelle Verlängerung bis zu fünf Jahre mög- lich ist. | |
| Wie | Es erfolgt eine Beschäftigung in unterschiedlichen Arbeits- feldern und Einsatzorten (u.a. im Servicecenter oder Fund- büro, für die Pflege von Grünbereichen oder für Malerar- beiten). | ||
| Warum | Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen | ||
| Für wen | Langzeitarbeitslose, die die Kriterien des §16i SGB II erfül- len: Erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be- ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er- werbsfähig waren. (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in die- sem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig wa- ren. | ||
| Zielsetzung: | Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von (u.a. schwerbehinderten) Langzeitarbeitslosen, um Teilhabechancen zu eröffnen und sie an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Beschäftigung nach §16i SGBII. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | NOA.kommunal gGmbH (Tochter der Stadt Nürnberg) ist Anstellungsträ- gerin | ||
| Zeitrahmen: | Januar 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Arbeitsgelegenheiten-Tätigkeit ist zusätzlich, gemein- nützig, wettbewerbsneutral und liegt im öffentlichen Inte- resse. | |
| Wie | Präsenzmaßnahme in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden | ||
| Warum | Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähig- keit, Heranführung Richtung 1. Arbeitsmarkt | ||
| Für wen | Langzeitarbeitslose (u.a. Schwerbehinderte), die die Krite- rien des § 16d SGB II erfüllen Erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab 25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsiche- rungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht o- der nur sehr kurz erwerbsfähig waren. (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab 25 Jahren, die seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be- ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er- werbsfähig waren. | ||
| Zielsetzung: | Die Clearing- Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ zielt neben der Heranfüh- rung an den Arbeitsmarkt auf eine Standortbestimmung und die Entwick- lung einer individuellen Perspektive ab. Im Rahmen projektbezogener Ar- beiten rund um Upcycling von Spenden und Fundgegenständen bis hin zum Kundengespräch bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Qualifikationen, Interessen und Kompetenzen einzubringen und sich in Neuem auszuprobieren. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die enge Gruppenarbeit von der Ideenentwicklung bis zur gemeinsamen Umsetzung fördert die zwischenmenschlichen Beziehungen und das Ver- trauen in die eigenen Fähigkeiten. Da die Teilnehmenden von Anfang am Gesamtprojekt aktiv beteiligt sind und ihre jeweilige Tätigkeit im Gesamt- kontext sehen, wirkt dies in der Regel sehr motivierend. So wird Selbst- vertrauen geschaffen und die Selbstwirksamkeit gestärkt. Interdisziplinäres Team: Einsatz von Ergotherapeutinnen und -therapeu- ten, (Fach)Anleiterinnen und -anleiter, Sozialpädagoginnen und -pädago- gen sowie Gesundheitsbegleiterinnen und -begleiter (Peer Group-An- satz) | ||
| Rechtlicher Bezug: | Die Noris-Arbeit gGmbH ist satzungsgemäß beauftragt, für Langzeitar- beitslose Beratungen und Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Der rechtli- che Rahmen ist dabei das SGB II. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Noris-Arbeit (NOA) gGmbH | ||
| Zeitrahmen: | 01.03.2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungsprogramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe: (PEF:SB) | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bedarfsorientierte, passgenaue Fortbildungen und Qualifi- zierungsreihen werden jährlich angeboten. Beispiele für 2020 im Themenfeld Inklusion: Beratung für Menschen mit kognitiven Einschrän- kungen Handicap auf Zeit – Alltags- oder Grenzerfahrung? Einzelintegration in der Kindertagesstätte - Kinder spielen und lernen gemeinsam Einzelintegration: Vorgehen, Formalien und Ent- wicklungsberichte Gestalten des Kita-Alltags mit und für Kinder mit in- dividuellen Förderbedarfen in Kinderkrippe und Kindergarten Qualifizierungsreihe: Handlungsansätze mit auffäl- ligen Kindern in Horten - Modul 1: Wahrnehmungs- störungen, Modul 2: Dyskalkulie / Rechenschwä- che, Legasthenie / LRS und AD(H)S, Autismus, Epilepsie, geistige Behinderung / Minderbegabung, Trauma Was bedeutet schon normal? Auffälliges Verhalten bei Kindern Fortbildung für Fachkräfte: Häufige psychische Er- krankungen bei Kindern und Jugendlichen |
| Wie | Jährlicher Bedarfserhebungsprozess in den Dienststellen im Referat für Jugend, Familie und Soziales zu Personal- entwicklungs- und Fortbildungsbedarfen in diesem Kontext werden auch Bedarfe im Themenfeld Inklusion benannt, geplant und umgesetzt | |
| Warum | Die einzelnen Veranstaltungen können aus unterschiedli- chen Gründen als Bedarfe benannt werden, bspw. auf- grund fachlicher Aktualität oder Notwendigkeit des The- mas, als gesetzliche Vorgabe oder Pflichtschulung etc. Sie zielen bspw. auf die Erweiterung der Handlungskompe- tenz und des Wissens sowie der Sensibilisierung der Teil- nehmenden zum Thema Inklusion. | |
| Für wen | Zur Zielgruppe zählen Fach- und Führungskräfte, Wieder-, Quer- und Neueinsteigerinnen und -einsteiger des Refe- rats für Jugend, Familie und Soziales aus den unter- schiedlichsten Aufgaben- und Berufsfeldern. Viele Veran- staltungen stehen auch Mitarbeitenden aus Einrichtungen freier Träger oder anderen Beschäftigten in sozialen Be- rufsbereichen offen. |
Die einzelnen Veranstaltungen können aus unterschiedli-
chen Gründen als Bedarfe benannt werden
| Zielsetzung: | Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit verbessern sowie die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen. Detaillierte Zielsetzungen finden sich in den Ausschreibungen zu jeder Veranstaltung. | |
|---|---|---|
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Wissenstransfer in die Team bzw. zu weiteren Kolleginnen und Kollegen | |
| Rechtlicher Bezug: | Die einzelnen Fortbildungen und Qualifizierungen können verschiedene rechtliche Bezüge, bspw. zur Sozialgesetzgebung haben | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB), Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Kooperation mit Südstadtforum, Nachbarschaftshaus Gostenhof usw. | |
| Zeitrahmen: | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit
verbessern sowie die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der
Mitarbeitenden erhöhen
| Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über externen Dienstleister | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ein externer Anbieter schult zur Verwendung von Leichter Sprache. | |
| Wie | Der Workshop geht regulär über zwei halbtägige Einheiten. Städtische Mitarbeitende lernen den Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache und die gängigen Kriterien zur Erstellung eines Texts in Leichter Sprache. Zudem wird die praktische Anwendung an Beispielen eingeübt. | ||
| Warum | Der Bedarf wurde aus den Stadtteilen gemeldet, um die je- weiligen Zielgruppen besser erreichen zu können. Für wei- tere städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand der Schulungsbedarf zur Kompetenzerweiterung. | ||
| Für wen | Fachkräfte der Stadtteilarbeitskreise und Ehrenamtliche aus den Stadtteilen Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Rabus, Leonhard/Schweinau, städtische Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter | ||
| Zielsetzung: | Weiterbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen im Bereich Leichte Sprache zur verbesserten Erreichbarkeit von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Analphabetinnen und Analphabeten, Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist | ||
| Gegebenenfalls wei- tere Effekte: | Weitere Personengruppen werden durch die Weitergabe von Informatio- nen in Leichter Sprache erreicht. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stab Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Sozia- les, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenz- sicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), weitere Dienststel- len der Stadt Nürnberg, Capito Nordbayern | ||
| Zeitrahmen: | 2017 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt, hat mehrfach stattgefunden |
| Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen zum Thema Leichte Sprache für städtische Mitarbeitende | |
| Wie | Aufnahme der Fortbildung „Leichte Sprache in der Elternar- beit“ für Mitarbeitende aus dem Kindertagesbereich in das Programm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbil- dung Soziale Berufe (PEF:SB). Weitere Fortbildungsange- bote für alle städtischen Mitarbeitenden mit anderen Schwerpunkten im Bereich Leichte Sprache sind in Planung und haben vereinzelt auch schon stattgefunden. | ||
| Warum | Städtische Mitarbeitende lernen das Konzept Leichte Spra- che kennen, sind entsprechend sensibilisiert und setzen vermehrt Leichte Sprache in der schriftlichen Kommunika- tion ein. | ||
| Für wen | Mitarbeitende der Stadt Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden, Kompetenzerweiterung bei städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsatzes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation | ||
| Gegebenenfalls wei- tere Effekte: | Das Konzept der Einfachen Sprache und das Konzept der Bürgernahen Verwaltungssprache werden ebenfalls vermittelt. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Personalamt (PA), Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe (PEF:SB), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Verwaltungsinterne Schulungsunterlagen werden für alle Teilnehmenden verständlich gestaltet und aufbereitet. Zu- dem sind unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten soweit möglich zu berücksichtigen und der Einsatz von Team- Teaching bei besonderen Bedarfen zu prüfen. | |
| Wie | Ausgabe und regelmäßige Anpassung der Leitfäden bzw. Informationen für Referentinnen und Referenten. Bedarfs- abfrage im Rahmen der Durchführung der stadtinternen Fortbildungskonferenzen. Bedarfsabfrage zu besonderen Bedarfen im Rahmen des Anmeldeverfahrens im Vorfeld der Schulungsmaßnahme. | ||
| Warum | Die Teilhabe an Fortbildungsmaßnahmen ist für die berufli- che Handlungsfähigkeit von großer Bedeutung. Vereinzelt (zumindest im städtischen Kontext) benötigen Teilneh- mende besondere Hilfestellung bei der Herangehensweise an Aufgabenstellungen oder auch bei der selbständigen Er- arbeitung von Inhalten. Hier ist von vornherein Hilfestellung in der Planung zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen, da diese den Lernerfolg erhöht und gleichzeitig Misserfolg minimiert. | ||
| Für wen | Städtische Mitarbeitende, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Verwaltung selbst organisiert und angeboten werden | ||
| Zielsetzung: | Es gilt die individuellen Ausgangslagen der Mitarbeitenden hinreichend zu berücksichtigen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden gleicherma- ßen weiter zu entwickeln und somit den Lernerfolg abzusichern. Gleich- zeitig gilt es auch das die Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten und die Anforderungen gewinnbringend zu verknüpfen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | § 5 Qualifizierung TVöD, 3.2 ADON | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Personalamt (PA), Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: So- ziale Berufe (PEF:SB) sowie externe Referentinnen und Referenten | ||
| Zeitrahmen: | Bedarfsorientiert | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und Stadt- marketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städtische Beschäf- tigte | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beratung und Austausch zum Einsatz der Leichten Spra- che in der Stadtverwaltung Nürnberg | |
| Wie | Kooperation und Austausch zwischen dem Amt für Kom- munikation und Stadtmarketing (KoM) und anderen Dienststellen, u.a. auch über das Programm MENTO mit dem Personalrat Servicebetrieb Öffentlicher Raum (PR/SÖR) | ||
| Warum | Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung (v. a. im gewerbli- chen Bereich) städtische Mitarbeitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehören. Für diese Mitarbeitenden sollten bestimmte Informationen (z. B. Führen einer Ar- beitszeitkarte) in Leichter Sprache vorgehalten werden. Al- ternativ können die Informationen auch audiovisuell aufbe- reitet werden, bspw. mit einem „Erklär-Video“. | ||
| Für wen | Freiwilliges, unterstützendes Angebot für städtische Mitar- beitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehö- ren | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch andere städtische Mitarbeitende können von den verständlich aufbe- reiteten Informationen profitieren. | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Oktober 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beratung bei psychosozialen Problemen | |
| Wie | Klassisches Beratungssetting sowie Verweisberatung und Begleitung (Stichwort: „Lotsenfunktion“) in das bestehende Hilfesystem | ||
| Warum | Unterstützung und Befähigung im Umgang mit psychoso- zialen Krisenzeiten | ||
| Für wen | Alle Beschäftigten der Stadt Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitige Un- terstützung bei persönlichen und/oder gesundheitlichen Problemen ist das Ziel; ebenso die unmittelbare Unterstützung und Befähigung durch Beratung sowie die Unterstützung in Fragen der Beruflichen Wiederein- gliederung. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Inanspruchnahme von Beratung durch (betroffene) Kolleginnen und Kollegen sowie eine allgemeine Sensibilisierung und Handlungssicher- heit hinsichtlich der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, Enttabuisie- rung von psychischen Erkrankungen oder Suchtmittelerkrankungen | ||
| Rechtlicher Bezug: | Freiwillige Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | ||
| Zuständigkeit, Koope- rationspartner: | Personalamt (PA), ausschließlich auf Wunsch und unter Wahrung der Schweigepflicht Kooperation mit Führungskräften und Personalverant- wortlichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Integrati- onsfachdienst, externen Beratungsstellen | ||
| Zeitrahmen: | Seit vielen Jahren | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und in Umsetzung |
| Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Tagung zu ausgewählten Themen des Betrieblichen Ge- sundheitsmanagements (z. B. Bewegung, psychische Ge- sundheit, Resilienz) | |
| Wie | Die halbtägige Tagung wird vom Personalamt (PA) organi- siert und durchgeführt. | ||
| Warum | Ziel ist eine Sensibilisierung der obersten Führungsebene für gesundheitliche Themen. Dabei wird u.a. auch die Für- sorgepflicht der Führungskräfte betont. | ||
| Für wen | Dienststellen-, Schul- und Werkleitungen, Gesamtperso- nalrat (GPR), Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV), Frauenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter aus anderen Kommunen | ||
| Zielsetzung: | Gesundheit wird in den Fokus gestellt, die Fürsorgepflicht der Führungs- kräfte wird betont und auch die Doppelrolle der Führungskräfte (Wie sorge ich für mich? Wie sorge ich für andere?) wird thematisiert. Schwie- rige Themen (z.B. Sucht, psychische Beeinträchtigung) sollen enttabui- siert werden. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Austausch der Führungskräfte untereinander und im Plenum | ||
| Rechtlicher Bezug: | Gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arb- SchG), gesetzliche Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsma- nagement (BEM) (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bil- den freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesund- heitsförderung. Die Fachtagung BGM für die Leitungen gehört zu dieser dritten Säule und ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Nürnberg. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Betriebliches Gesundheitsmanagement (PA/1-1 BGM), kooperierende Geschäftsbereiche und städtische Dienststellen, externe Kooperations- partner | ||
| Zeitrahmen: | 2015 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und in Umsetzung |
| Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Neben dem Haupttreppenhaus sollen sämtliche Gänge und das Nebentreppenhaus mit Bewegungsmeldern aus- gestattet werden. | |
| Wie | Einbau zusätzlicher Bewegungsmelder | ||
| Warum | Es wurde festgestellt, dass in den Gängen ohne Bewe- gungsmelder oftmals sehr ungünstige Lichtverhältnisse herrschen sobald sich die Beleuchtung nach gewisser Zeit von selbst ausschaltet. | ||
| Für wen | Einzelne Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden | ||
| Zielsetzung: | Optimierung der Sichtverhältnisse für stark sehbehinderte Mitarbeitende | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Energieeinsparungen, erhöhter Komfort für alle Mitarbeitende | ||
| Rechtlicher Bezug: | Arbeitssicherheit | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtpla- nungsamts | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Gehörlose Mitarbeitende werden im Brandfall über ein blinkendes Licht gewarnt | |
| Wie | Entsprechende Lampen werden an das bestehende Alar- mierungssystem angeschlossen | ||
| Warum | Erhöhung der Sicherheit für gehörlose Mitarbeitende | ||
| Für wen | Gehörlose Mitarbeitende | ||
| Zielsetzung: | Sicherstellung der Warnung gehörloser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Zusätzliche optische Warnsignale kommen allen zugute. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Arbeitssicherheit | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | umgesetzt |
| Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende hat sich als nicht ausreichend her- ausgestellt. Seitens der Arbeitssicherheit wurde der Einbau einer neuen Lampe sowie die An- schaffung einer Tischlampe empfohlen. | |
| Wie | Einbau einer neuen Deckenlampe (Lichtstärke von 800 Lumen, Lichtfarbe von 2700 bis 3000 Kelvin) und Anschaffung einer Tischlampe (Lichtstärke von 400 bis max. 500 Lumen, Licht- farbe von 2700 Kelvin) | ||
| Warum | Optimierung der Sichtverhältnisse für stark seh- behinderte Mitarbeitende | ||
| Für wen | Betroffene Mitarbeitende sowie weitere Perso- nen in deren Büro | ||
| Zielsetzung: | Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für sehbehinderte Mitarbeitende, Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Verbesserung der Lichtverhältnisse im betroffenen Büro | ||
| Rechtlicher Bezug: | Arbeitssicherheit, Ausgleich von Einschränkungen | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur
Maßnahmenbeschreibung: Der Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur wird durch die Stadt Nürnberg, organisiert vom Menschenrechtsbüro (MRB), alle zwei Jahre verliehen. Der Kriterienkatalog zur Erlangung des Preises enthält die Nennung inklusiver Maßnahmen als ein Baustein der Unternehmensarbeit, sodass bereits heute für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur ein städtischer Preis zur Verfügung steht. Es ist vorstellbar, in Zukunft mit Schwerpunktthemen zu arbeiten. So kann z. B. für die nächste Preisverleihung "Inklusion" als Thema in den Vordergrund rücken. Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die nominierten Unternehmen und Organisationen werden mit ihrem Engagement als Best Practice-Beispiele auch auf der Website des Aktionsplans portraitiert. Dort kann
auch der „Nürnberger Inklusionspreis“ der Lebenshilfe Nürnberg beworben werden. Daher wird auf die Auslobung eines eigenen, zusätzlichen Nürnberger Inklusionspreises verzichtet.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) / Menschenrechtsbüro (MRB)
Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt
Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen eines Fachtages sollen sich interessierte Unternehmen und Institutionen zu diversen Aspekten rund das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ informieren können. Der Fachtag soll den Auftakt für weitere Aktionen und Informationsveranstaltungen darstellen, die auch außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereichs liegen. Die Fachstelle Inklusion beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt initiiert einen Runden Tisch, um mit potentiellen (externen) Akteuren (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsfachdienst, Access, noris inklusion, Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit um ein Konzept für die weitere Umsetzung zu erstellen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg organisiert ein gemeinsames Netzwerktreffen von Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung. So wird ein Kennenlernen angebahnt. Auch werden gemeinsame Schnittstellen erkennbar und der Austausch gefördert. Die Sensibilisierung für die Belange (schwer-)behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auf Arbeitgeberseite gefördert und Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung können geschaffen werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln
Maßnahmenbeschreibung: Eine Broschüre mit folgenden Inhalten soll entwickelt und veröffentlicht werden: technische Hilfsmittel, Zuständigkeiten, Angebote diverser Träger und Positivbeispiele. Das Ziel ist es, Arbeitgeberinstitutionen, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u. a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zu prüfen ist vorab auch, ob entsprechende Materialien in gedruckter oder digitaler Form allgemein oder für Nürnberg bereits existieren und ggf. angepasst werden
können. Die digitalen Angeboten werden in die zu erstellende Angebotsdatenbank aufgenommen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege
Inklusion im Bereich Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege folgt der Zielsetzung, Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen oder (chronischen) Erkrankungen bestmöglichen Zugang zu passgenauen Beratungs- und Behandlungsangeboten zu gewähren. Einschränkungen durch Behinderungen oder (chronische) Erkrankungen sollen auf diesem Wege so gut als möglich abgemildert werden, um betroffenen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Generell ist anzustreben, geeignete Präventionsangebote für alle bereitzustellen, um die häufig im Laufe des Lebens erworbenen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen weitestgehend zu vermeiden. Überdies sollen alle Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege inklusiv ausgelegt und somit allen Menschen zugänglich sein (vgl. UN-BRK, Art. 25 sowie Art. 26).
Das Handlungsfeld Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege lässt sich nach Zielgruppenbezogenen Maßnahmen gliedern, beispielsweise nach Altersgruppen oder Behinderungsarten. So stehen neben den (Beratungs-)Angeboten für mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren und (ältere) Personen mit Sinnesbehinderung auch der Zugang zu medizinischer Versorgung im Fokus: Ein ehrenamtlicher Begleitservice für Menschen mit Behinderung, aber auch die niederschwellige Vermittlung von medizinischem Wissen und Informationen sind zentrale Punkte der Teilhabe im Bereich Gesundheit und Prävention.
Hinsichtlich der nachfolgenden Aufbereitung der Maßnahmen, insbesondere der umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, ist zu berücksichtigen, dass sich das Referat für Umwelt und Gesundheit als zuständiger Geschäftsbereich und insbesondere das Gesundheitsamt als federführende Dienststelle aufgrund der Pandemiesituation und der damit einhergehenden sehr hohen Auslastung während der Erstellungsphase des ersten Aktionsplans nur in deutlich eingeschränktem Umfang einbringen konnte. Eine umfassende Darstellung der umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen aus dem Bereich des Gesundheitsreferats soll nach der Corona-Pandemie erfolgen.
5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen
| „Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard-Schweinau- Sündersbühl | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Initiierung eines modellhaften Stadtteilprojektes mitsamt Erfas- sung von praktischen Beispielen sowie Erarbeitung von Leitli- nien |
| Wie | Nach dem Start mit einem Workshop städtischer Fachdienst- stellen, privater Träger und Einrichtungen aus dem Stadtteil wurde eine Lenkungsgruppe „Präventionskette für Drei- bis Sechsjährige“ im Stadtteil eingerichtet, die gemeinsam von der Stadtteilkoordination und der Gesundheitskoordination geleitet wurde. Die Leitungen zweier Kindertagesstätten, die Leitung der Erziehungsberatung und die AWO - Elternbildungspro- gramme nahmen daran teil. Über einen Zeitraum von drei Jah- ren wurde der zusätzliche Förderbedarf in den zwei Modell- Kindergärten erhoben und mit der fachlichen Kompetenz der Projektteilnehmenden gedeckt. Die Ergebnisse des modellhaf- ten Projektes wurden Anfang 2019 dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien – Jugendamt übergeben. Diese sind bei der Entwicklung der Fachstelle Inklusion berücksichtigt worden. | |
| Warum | Die Nachbesprechung der Ergebnisse des Netzwerkmonito- rings für St. Leonhard-Schweinau-Sündersbühl von 2013 ergab, dass das Thema Inklusion bis dato keine herausra- gende Rolle in den Einrichtungen spielte. Zudem ergab eine Selbstbefragung der Einrichtungen im Netzwerk Kinder, dass ca. 40 Prozent bis 50 Prozent der Kinder einen zusätzlichen Förderbedarf insbesondere in der Lern- und Sprachförderung und Gesundheit mit Bewegung und Ernährung sowie sozial- emotionaler Entwicklung haben. Die vorhandenen Fördermög- lichkeiten wurden als nicht ausreichend erkannt. | |
| Für wen | Kinder in den Kitas und Horten im Alter von drei bis sechs Jah- ren und Grundschulen in St. Leonhard-Schweinau-Sünders- bühl und deren Eltern, Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals durch die Erziehungsberatung und den Einsatz von Multiprofessionellen Teams | |
| Zielsetzung: | Zusätzliche Fördermaßnahmen durch multiprofessionelle Teams in die Einrichtungen zu holen und die Zusammenarbeit mit Zentrale Beratungs- stelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Be- hinderung (ZEBBEK) zu verbessern. Den Kreis der Kinder, die von zusätz- lichen Fördermaßnahmen profitieren durch frühzeitiges Erkennen und För- dern zu erweitern. Systematische Strukturen für Fördermaßnahmen entwi- ckeln. Dabei die vorhandenen Ressourcen im Stadtteil nutzen. Den Ein- richtungen eine Orientierung für die Entwicklung ihres inklusiven Profils zu geben. |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Den Eltern sowie dem pädagogischem Fachpersonal wird durch die Quali- fizierung der Elternberatung mehr Sicherheit in der Erziehung und der Ge- staltung des Bildungs- und Lebensverlaufs der Kinder gegeben. | |
|---|---|---|
| Rechtlicher Bezug: | Grundgesetz und Bayerische Verfassung, Chancengleichheit und Recht auf Bildung, UN-BRK | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stab Sozialraumentwicklung, Stadtteilkoordination, Gesundheitsamt, „Ge- sundheit von Anfang an“ und Gesundheitskoordination, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), AWO-Elternbildungspro- gramme | |
| Zeitrahmen: | 24.11.2014 | 25.01.2019 |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (NoraNotruf- App) | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Implementierung der bundesweiten NotrufApp (Produkt- name: NoraNotrufApp), technische Integration und Einbin- dung in den Alarmierungsablauf |
| Wie | Über einen Abfragebaum kann das Notfallgeschehen über die App aufbereitet werden, um der Integrierte Leitstelle (ILS) ein Mindestmaß an Informationen für eine Einsatzentschei- dung zu liefern. Zudem wird der Standort der Notrufenden Person über GPS ermittelt. Im weiteren Verlauf bietet die App auch eine Chatfunktion zwischen der ILS und den notrufenden Personen an. Mit die- ser Lösung soll die mittlerweile veraltete Faxübermittlung an die 112 abgelöst werden, mit der bisher die Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung Notfallmeldungen über die 112 an die ILS senden konnten. | |
| Warum | Der Zugang von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung zu Notrufdiensten hat gleichwertig mit dem von Menschen ohne Behinderung zu sein. | |
| Für wen | Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung | |
| Zielsetzung: | Menschen mit einer Sprach- und/oder Hörbehinderung sind in der Lage, auch mobil einen Notruf zu senden. | |
| Rechtlicher Bezug: | Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. November 2009 | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Das Land NRW betreibt dazu eine Geschäftsstelle für Bund und Länder, die den Betrieb und die Weiterentwicklung der NotrufApp begleitet. | |
| Zeitrahmen: | Ab 29.09.2021 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion in Ko- operation mit NürnbergStift | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“, kurz SUSA, dient als Angebot für altersgerechtes und zeitgemä- ßes Wohnen für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es darum, alternden Menschen mit Behinderung unter Wahrung von größtmöglicher Selbstbestimmung ein sicheres und akti- vierendes Umfeld zu bieten, das die bestehenden Kompeten- zen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bietet. |
| Wie | Die Verbindung von Know-How aus der Eingliederungshilfe (noris inklusion) und Altenhilfe (NürnbergStift) liefert einen deutlichen Mehrwert für die Betreuungs- und Versorgungssi- cherheit für Menschen mit Behinderung im Alter liefern. NürnbergStift stellt für SUSA seit 2016 die Räumlichkeiten im Umfang von knapp 800 m² für 13 Plätze (9 stationäre 4 am- bulante) im 3.OG des Elisabeth-Bach-Hauses im Sebastia- nspital zur Verfügung und übernimmt die Betreuung zur Nacht über das eigene Personal der Nachtpflege. noris inklu- sion erbringt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sowohl für stationäre, als auch für ambulante Plätze. Bei der bevorstehenden baulichen Weiterentwicklung des Sebastianspitals, die insbesondere den Rückbau des Fritz- Hintermayr-Hauses und die Schaffung eines Ersatz-Neubaus für das Elisabeth-Bach-Haus bis 2028 umfasst, sollen die Be- darfe der noris inklusion berücksichtigt werden. Geplant ist, mindestens die gleiche Anzahl an Plätzen wieder vorzuhal- ten. Bzgl. des potenziellen Baus einer neuen Pflegeeinrichtung mit 160 – 165 (teil-)stationären Plätzen im Nürnberger Süd- westen (Sandäcker Areal) wurden, im Rahmen der Ausge- staltung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes der wbg, entsprechend die Bedarfe für SUSA eingeplant: Mit 12 bis 14 Plätze könnte dort eine zusätzliche Erweiterung der aktuellen Platzzahlen in der Trägerschaft der noris inklusion entstehen. | |
| Warum | Altersgerechtes Wohnen für ältere Menschen mit Behinde- rung bedarf in Zeiten des demographischen Wandels passen- den Settings. Synergieeffekte entstehen u.a. bei Kompetenzen, Ressour- cen und Infrastruktur. Wenn der Pflegebedarf in der Behandlungspflege der Senio- rinnen und Senioren mit Behinderung in dem Umfang zu- nimmt, kann ein Wechsel in das System Altenpflege ohne ei- nen erlebten „Bruch“ vollzogen werden. |
| Für wen | Für Seniorinnen und Senioren mit Behinderung, die vorher selbstständig gelebt haben, in ambulant betreuten Wohnfor- men zu Hause waren, oder auch in einer stationären Einrich- tung gewohnt haben. | ||
|---|---|---|---|
| Zielsetzung: | Die Maßnahme SUSA trägt zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bei und ermöglicht älteren Menschen mit Behinderung in Form von stationä- rem und ambulant betreutem Wohnen, unter Wahrung von größtmöglicher Selbstbestimmung, ein sicheres und aktivierendes Umfeld, das die beste- henden Kompetenzen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bie- tet. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Als besonderes Angebot für hochbetagte Eltern und ihre schon im fortge- schrittenen Lebensalter befindlichen Kinder mit geistiger Behinderung be- steht die Möglichkeit, als Elternteil in der stationären Altenpflege des Elisa- beth-Bach-Hauses aufgenommen zu werden und dies mit dem gleichzeiti- gen Einzug des Sohnes oder der Tochter in das Projekt SUSA zu verbin- den. Familien- und Hilfestrukturen können somit aufrecht erhalten werden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | SGB IX & SGB XI | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Trägerschaft: noris inklusion gGmbH, Kooperationspartner: Nürnberg Stift (NüSt) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör- und Sehbehinde- rung des Nürnberg Stifts (NüSt) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Pflege- und Betreuungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Nürnberg Stifts lernen adäquat mit Hilfsmitteln zur Kompensa- tion von Hör- und Sehbeeinträchtigung umzugehen. Sie lernen die Techniken der Basalen Stimulation23 individuell anzuwen- den sowie adäquat mit Bewohnerinnen und Bewohnern zu kommunizieren. | |
| Wie | Es erfolgt dabei eine turnusmäßige Überprüfung der individuel- len Hilfsmittel, regelmäßige Schulung zum Einsatz der Hilfsmit- tel und auch zur adäquaten Kommunikation und Basalen Sti- mulation. | ||
| Warum | Die Maßnahme trägt zur Integration in die Gemeinschaft bei und ermöglicht Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung eine Teilnahme an Veranstaltungen. Gleichzeitig wird Handlungssi- cherheit und Sensibilität bei den Mitarbeitenden geschult. | ||
| Für wen | Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal | ||
| Zielsetzung: | Würdevolle Pflege und Betreuung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Durch die regelmäßigen Schulungen im Haus werden auch Angehörige aufmerksam auf das Recht der Integration und Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben unabhängig von Pflegebedürftigkeit gemacht. Zudem gewin- nen die Angehörigen Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeitenden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | SGB XI, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Nürnberg Stift (NüSt), kooperierende Optik und Hörakustik, Fachärztinnen und Fachärzte | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
23 Basale Stimulation wird als Kommunikationsmöglichkeit eingesetzt, die insbesondere bei Menschen, die in ihrer Wahrnehmung, Bewegung und auch Kommunikation stark beeinträchtigt sind. Sie dient zur Aktivierung von Sinneswahrnehmungen.
| Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Alle Beratungsangebote des Seniorenamtes können auch in Präsenz in Anspruch genommen werden. | |
| Wie | Durch die Ermöglichung von Terminen in Präsenz, teilweise sogar Hausbesuchen, können Seniorinnen und Senioren mit Einschränkungen die Beratungsleistungen des Seniorenamtes in Anspruch nehmen und bei Bedarf nachfragen oder Unter- stützung von Begleitpersonen erfahren. | ||
| Warum | Vielfältige Grunde können eine Beratung in Präsenz nötig ma- chen. | ||
| Für wen | Eingeschränkte und hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren | ||
| Zielsetzung: | Gleichberechtigte Teilhabe- und Informationsmöglichkeit für beeinträch- tigte Seniorinnen und Senioren | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch andere Zielgruppen profitieren von Beratungsangeboten in Präsenz, z.B. Angehörige | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 1993 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Fortbildungs- und Informationsangebote für die Ehrenamtli- chen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken | |
| Wie | Das Seniorenamt bietet jedes Jahr Fortbildungen und Infor- mationsveranstaltungen zur Unterstützung der Ehrenamtli- chen an; wie beispielsweise: Sehen im Alter – Vorstellung von Selbsthilfeangebo- ten für Menschen mit Sehbehinderung Sicher Halt geben – Sensibel begleiten Unterstützung von Seniorinnen und Senioren mit kör- perlichen Beeinträchtigungen Praktisches Üben mit Rollstuhl und Rollator | ||
| Warum | Die vom häuslichen Besuchsdienst betreuten Seniorinnen und Senioren haben oft Einschränkungen in der Mobilität. Eh- renamtliche Personen erlernen den sicheren Umgang mit mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren. | ||
| Für wen | Ehrenamtliche Personen | ||
| Zielsetzung: | Information und Weiterbildung von Ehrenamtlichen sowie ein souveräner, geschulter Umgang mit beeinträchtigten Seniorinnen und Senioren | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Förderung des Miteinanders, Stärkung des Vertrauens zwischen Ehren- amtlichen und betreuten Personen | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Ehren- amtliche | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets
Maßnahmenbeschreibung: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige werden
durch eine erste Beratung zu Möglichkeiten des Persönlichen Budgets informiert. Eine Detailberatung zum Persönlichen Budget übernimmt der Bezirk. Für eine optimale Verweisberatung ist geplant, einen Flyer mit allgemeinen Informationen und ersten Hilfestellungen zu entwerfen und diesen in Beratungssituationen und im Internet zur Verfügung zu stellen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
5.3 Bildung im Lebensverlauf
Dass Bildung im Lebensverlauf inklusiv gestaltet werden muss, ist im Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung begründet (vgl. UN-BRK, Art. 24). Der inklusive, gleichberechtigte Zugang zum Bildungssystem - alle Altersstufen und alle Bildungsbereiche (formal, non-formal und informell) betreffend - und die Chance auf lebenslanges Lernen für alle und gemeinsam mit allen sind Ziele der Maßnahmen dieses Kapitels.
In ihren formalen schulischen Settings ist Bildung in Deutschland im föderalen Kontext ein höchst ausdifferenziertes System. Als fester Bestandteil des gegliederten Schulsystems stehen im Zusammenhang mit der Inklusion insbesondere Förderzentren und -schulen im Fokus, die der besonderen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen, pädagogischen Bedarfen oder Behinderungen gewidmet sind und aufgrund dieser Spezialisierung per se nicht inklusiv sind in dem Sinn, dass unterschiedslos alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Die Diskussion um eine grundlegende Neuausrichtung des Schulsystems hin zur inklusiven (Regel-)Schule für alle erhielt durch die Ratifizierung der UN-BRK starke Impulse und hat in den Bundesländern zu unterschiedlichen Entwicklungen geführt. Nach einer Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz wurde im Schuljahr 2019/2020 bei 7,6 % aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dabei lernten 3,3% an allgemeinen Schulen und 4,3 % an Förderschulen.24 Die Akteure des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Konfiguration des Schulsystems in Deutschland nehmen. Vielmehr gilt es, die Spielräume innerhalb des rechtlichen und politischen Rahmens auszuschöpfen und in der Kooperation vor Ort die Gelegenheiten zu und die Teilhabe an inklusiver Bildung bestmöglich voranzubringen.
Die in der Folge vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung lassen sich entlang der Lebensphasen in die drei Bereiche frühkindliche Bildung, die meist in Kindertageseinrichtungen stattfindet, schulische Bildung sowie Erwachsenenbildung unterteilen. Dies betrifft die formale Bildung innerhalb klassischer Bildungsinstitutionen ebenso wie die non-formale Bildung.
So wurde beispielsweise zur Unterstützung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und zum besseren Gelingen der Inklusion in Regeleinrichtungen im Jahr 2020 ein Fach-
24 Klaus Klemm (2021): Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschland. In: Friedrichs Bildungsblog [Weblog], 15.06.2021, abrufbar unter: https://www.fes.de/themenportal-bildung-arbeit-digitalisierung/bildung/artikelseite-bildungsblog/zum-aktuellen-stand-der-inklusion-in-deutschlands-schulen, letzter Zugriff: 19.11.2021.
dienst Inklusion mit mehreren mobilen Teams aufgebaut. Zudem können Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, in den drei Jahren vor Beginn der Schulpflicht in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) gefördert werden. Innovative Konzepte der Schulbegleitung werden entwickelt. Für ein niederschwelliges, für alle nutzbares (kulturelles) Bildungsangebot werden unter anderem Hilfsmittel und Assistenzangebote zur Verfügung gestellt. Die Fachgruppe „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg bietet zudem ein breit aufgestelltes inklusives Kursprogramm an, das die Lernbedürfnisse von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt.25
| Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kindertagesein- richtungen | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Fachdienst Inklusion als eigenständiger Dienst des Ju- gendamtes der Stadt Nürnberg |
| Wie | Der Fachdienst ist ein multiprofessionelles Team aus So- zialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erziehern, Einrichtungsleitungen, Psychologinnen und Psychologen, Diplompädagoginnen und -pädagogen (Umfang: 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Leitung (geteilt), 11 VZÄ Mitarbeitende, 0,5 VZÄ Verwaltung). | |
| Warum | Das oberste Ziel des Fachdienstes ist es, den Verbleib des Kindes in der Einrichtung zu sichern und damit eine wohnortnahe und gleichberechtigte Betreuung und För- derung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus der Kinder- tageseinrichtung soll dadurch verhindert werden. | |
| Für wen | Für Kinder, die herausfordernde Verhaltensweisen im sozial-emotionalen Bereich während der Betreuung in ei- ner Nürnberger Kita zeigen und deren Verhalten nicht al- leine mit Hilfe von alltäglichem pädagogischen Handeln zu verändern ist; für das Familiensystem und für die Kin- dertageseinrichtungen | |
| Zielsetzung: | Der Fachdienst Inklusion schafft inklusive Bedingungen, die es Kindern mit herausforderndem Verhalten ermöglichen, sich im Alltag der Kita zu- rechtzufinden. Dabei unterstützt er auch die Einrichtung im Umgang mit dem Kind und der Situation. Oberstes Ziel ist es, den Verbleib des Kindes in der Einrichtung zu sichern und damit eine wohnortnahe und gleichbe- rechtigte Betreuung und Förderung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus |
25 Vgl. Website des Bereichs „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg: https://bz.nuernberg.de/programm/gesellschaft-und-kultur/barrierefrei-lernen-nicht-nur-fuer-behinderte-menschen#!filters=%7B%7D, letzter Zugriff: 19.11.2021.
| der Kita (mit vielfach langfristigen Folgen für eine inklusive Bildungslauf- bahn sowie hoher Belastung für Kind und Familie) sollen so verhindert werden. | ||
|---|---|---|
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Der Fachdienst Inklusion versteht sich als eine kurz-, mittel-, oder länger- fristige Begleitung des Kindes und dessen Familie sowie als Schnittstelle zwischen Kind, Elternhaus, Institutionen sowie Netzwerk- und Hilfesystem des Kindes. Er widmet sich zum einen der Beratung, Betreuung und Be- gleitung der Kinder in der Einrichtung und zum anderen der Entlastung und Unterstützung des Fachpersonals in den Kitas und den Familien in ih- rem Alltag. Für eine gelingende, umfassende Zielerreichung sind Koopera- tionen mit anderen Diensten und Einrichtungen, sowie eine vertrauens- volle Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungs- und Bildungs- partnerschaft unabdingbar. Der Fachdienst Inklusion orientiert sich an den vier Dimensionen: Arbeit mit dem Kind, Arbeit mit dem Familiensystem, Ar- beit mit dem Kita-Team, Arbeit mit dem Netzwerk/Hilfesystem. | |
| Rechtlicher Bezug: | SGB VIII, BayKiBiG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) | |
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung auch hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit bestehender/n oder drohender/n Behinderung/en | |
| Wie | Die Förderziele und Fördermaßnahmen werden im Rahmen des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss festgelegt. | ||
| Warum | Kindertageseinrichtungen leisten in Ergänzung zu den Erzie- hungsberechtigten einen sehr wichtigen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. | ||
| Für wen | Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Träger- schaft in Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Das Maßnahmenprogramm der Qualitativen Weiterentwicklung sichert die Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der Fami- lien und fördert die Qualität für verschiedene Formen von Bildung, Erzie- hung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Förderung der Qualitativen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtun- gen in städtischer und freier Trägerschaft durch verlässliche und langfris- tige Strukturen | ||
| Rechtlicher Bezug: | SGB VIII (§ 22 Abs. 2), BayKiBiG (Art. 10ff) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Einsatz von Heilpädagoginnen und -pädagogen in Kita- Teams |
| Wie | In bis zu drei ausgewählten Standorten (Pilot-Kitas) in städtischer Trägerschaft werden bis zu vier Vollzeitkräfte im Bereich Heilpädagogik zusätzlich eingesetzt. | |
| Warum | Stärkung der Multiprofessionalität in Kitas | |
| Für wen | Kinder in Kindertageseinrichtungen mit und ohne Behinde- rung und deren Familien | |
| Zielsetzung: | Durch den zusätzlichen Einsatz von Fachpersonal wird die inklusive Bil- dung gestärkt. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen wird gefördert und gestärkt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geschaffen. Der interdiszipli- näre Austausch zwischen den Professionen wird gestärkt. | |
| Rechtlicher Bezug: | BayKiBiG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) | |
| Zeitrahmen: | 2023 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender Einrich- tung (SVE) als „Ganztägige SVE“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Am Kindergarten-Standort Elsa-Brandström-Straße wird in einem gemeinsamen Gebäude der Kindergarten einen Er- satzneubau erhalten und mit der Schulvorbereitenden Ein- richtung (SVE) des Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) an der Bärenschanze zusammengeführt. | |
| Wie | Kindergarten und SVE kooperieren eng miteinander und der Kindergarten kann am Nachmittag auch die Räume der SVE nutzen (Synergieeffekt). Ein Teil der Kinder der ganz- tägigen SVE besucht gleichzeitig den Kindergarten im sel- ben Gebäude. Sie erhalten dadurch ein ganztägiges Bil- dungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot bei gleichzeiti- ger Förderung in einer SVE als Modell „ganztägige SVE“. Kinder, die das Modell nicht nutzen möchten, erhalten ein reguläres SVE-Angebot und können beispielsweise weiter- hin ihren Kindergarten im eigenen Stadtteil oder eine Heil- pädagogische Tagesstätte besuchen. Für alle Kinder gibt es einen gemeinsamen Außenbereich für Kindergarten und SVE. Die Konzeption „Integrativer Kindergarten mit ganztä- giger SVE“ soll stetig weiterentwickelt werden, sodass das Ziel der Inklusion schrittweise erreicht wird. | ||
| Warum | Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für alle Kinder | ||
| Für wen | Kinder der kooperierenden Einrichtungen im Alter von drei bis sechs Jahren | ||
| Zielsetzung: | Kinder ganztägig inklusiv bilden, betreuen und fördern | ||
| Rechtlicher Bezug: | BayEUG, BayKiBiG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und Baureferat, Regierung von Mittelfranken | ||
| Zeitrahmen: | 2023 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Umsetzung inklusiver Konzepte der Schulkindbetreuung von Grundschulkindern | |
| Wie | An ausgewählten Standorten werden die räumlichen, baulichen, konzeptionellen und personellen Vorausset- zungen geschaffen, um inklusive ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote umzusetzen. Mögliche Standorte: Integrativer Hort Grundschule Eibach/Fürreuthweg für Kinder der Grundschule und der Diagnose-För- derklassen des Sonderpädagogische Förderzent- rums Neubau der Grundschule West mit Zentrum für Hör- geschädigte Neubau der Grundschule Forchheimer Straße | ||
| Warum | Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für alle Kinder | ||
| Für wen | Grundschulkinder 1. bis 4. Klasse, sechs bis zehn Jahre | ||
| Zielsetzung: | Inklusive Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Es werden Standards entwickelt und erprobt, die dann an weiteren Stand- orten erneut umgesetzt werden sollen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | SGB VIII, BayKiBiG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und Baureferat | ||
| Zeitrahmen: | 2017 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und -helfern | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Modellprojekt „Pool-Modell Schulbegleitung“ an Montes- sori-Regelschulen in Erlangen und Nürnberg | |
| Wie | In einem Modellprojekt soll der Einsatz der Schulbeglei- tung bedarfsorientiert unabhängig von der Kostenträger- schaft möglich sein. | ||
| Warum | Jede und jeder Leistungsberechtigte erhält in der Regel eine eigene Schulbegleitung. Das bisherige Modell birgt neben dem individuellen Unterstützungspotential auch erhebliche Risiken, bspw. im Hinblick auf Stigmatisie- rungsprozesse oder die Anzahl von Erwachsenen im Klassenzimmer. Mit dem Projekt soll erprobt werden, wie Schulbegleitungen pädagogisch sinnvoll und gut einge- setzt, Synergien genutzt und die Mittel effizient verwen- det werden können. | ||
| Für wen | Schülerinnen und Schüler mit geistiger und/oder körperli- cher Behinderung sowie Schülerinnen und Schüler mit seelischer Behinderung, die Schulbegleitung erhalten | ||
| Zielsetzung: | Das Ziel des Modellprojekts ist die Entwicklung und Umsetzung einer Poollösung für Schulbegleitung an Montessori-Regelschulen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Mögliche Übertragbarkeit auf andere Schulen und Schulformen ist im An- schluss zu prüfen | ||
| Rechtlicher Bezug: | SGB XII §54 Abs. 1, SGB VIII §35a | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Stadt Nürn- berg, Bezirk Mittelfranken, Jugendamt Stadt Erlangen, Jugendamt Land- kreis Erlangen-Höchstädt, Montessori-Schulen Nürnberg und Erlangen, Ludwig-Maximilians-Universität München | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | 2022 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ausbau des Inklusionsnetzwerks | |
| Wie | Es soll ein Netzwerk aufgebaut werden, das Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik in allen Berei- chen ihrer Lebenswelt unterstützt. Zum Beispiel bei der BAföG-Beantragung, aber auch durch die Wissensvermitt- lung zum gezielten Ausschalten von Störreizen während Lernphasen. | ||
| Warum | Ganzheitliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik | ||
| Für wen | Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik | ||
| Zielsetzung: | Unterstützungspaket für Schülerinnen und Schüler, das in allen Bereichen ihrer Lebenswelt greift | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Berufliche Schulen (SchB) | ||
| Zeitrahmen: | Schuljahr 2021/22 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen in Ko- operation mit der Deutschen Schulakademie | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Wissen und Erfahrungen von Preisträgerschulen des Deutschen Schulpreises werden für die teilnehmende Schule nutzbar gemacht; intensiver und innovativer Know-How-Transfer zum Thema "Individualisierung und Personalisierung von Lernen" |
| Wie | Begleitung der Schule beim Innovationsprozess durch die Deutsche Schulakademie sowie Institut für Pädago- gik und Schulpsychologie Nürnberg | |
| Warum | Schulentwicklung | |
| Für wen | Pilotschule in Nürnberg | |
| Zielsetzung: | Schulentwicklung | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Positive Effekte auf die Schülerinnen und Schüler sowie Kompetenzstei- gerung beim pädagogischen Personal | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Deutsche Schulakademie | |
| Zeitrahmen: | 2021 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von individu- ellen Projekten an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, z. B. zum Thema Inklusion | |
| Wie | Finanzielle Mittel in Höhe von 85.000 € | ||
| Warum | Unterstützung der Nürnberger Schulen zur Umsetzung von Projekten | ||
| Für wen | Für die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbilden- den und beruflichen Schulen in Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Umsetzung von Projekten, um neue Erfahrungen zu gewinnen, die Ge- meinschaft zu stärken, Selbstwirksamkeit zu erleben etc. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie | ||
| Rechtlicher Bezug: | Stadtratsbeschluss im Jahr 2015 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB) | ||
| Zeitrahmen: | 2015 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations- und Austauschplattform zum Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein gutes Netzwerk an Unterstützungsangeboten, Aufbau ei- nes multiprofessionellen Teams durch Zusammenarbeit mit Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und Schulpsy- chologie | |
| Wie | Pilot pandemiebedingt noch im Aufbau | ||
| Warum | Unterstützung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler | ||
| Für wen | Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler einer beruf- lichen Schule | ||
| Zielsetzung: | Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein gutes Netzwerk an Unterstützungsangeboten | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Mobiler Sonderpä- dagogischer Dienst (MSD) | ||
| Zeitrahmen: | Schuljahr 2021/22 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Tutorinnen und Tutoren | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Einzelveranstaltungen zur Montessori-Pädagogik, Materi- alerstellung für das individualisierte Lernen, Kurs zur Befä- higung als Ansprechpartner an Schulen "Vielfalt gestal- ten", "Vision Schule 2030" Fokus Inklusion, Fortbildungen für Lernbegleiter und Schülertutoren (erfolgreiche Lernför- derung), Kurse zu "Ängste in der Schule", "Selbstregula- tion und Diversity", "ADHS" usw. | |
| Wie | Fortbildungskurse am Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg | ||
| Warum | Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompe- tenzsteigerung zum Thema | ||
| Für wen | Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Tutoren | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompetenzsteigerung zum Thema „Inklusion“ | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) | ||
| Zeitrahmen: | In jedem Schuljahr | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" | |
| Wie | Vermittlung einer breiten Palette an Gestaltungsmöglich- keiten im Sportunterricht, Sensibilisierung des Lehrperso- nals | ||
| Warum | Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie Kompetenzstei- gerung | ||
| Für wen | Lehrkräfte und pädagogisches Personal | ||
| Zielsetzung: | Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Schuljahr 2021/22 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Projektstelle | |
| Wie | Monitoring von Inklusionsprozessen z. B. in Wissenschaft und Praxis, Aufbau eines Beratungswegweisers, Fokus auf Übergängen und Fortbildungsangeboten, Aufbau und Pflege des digitalen Beratungswegweiser | ||
| Warum | Inklusionsprozesse an den Nürnberger Schulen und auch im Sportbereich sollen gefördert werden | ||
| Für wen | Die Nürnberger Schul- und auch Sportlandschaft | ||
| Zielsetzung: | Monitoring und Evaluation von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul- und Sportbereich, Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2019 | Befristete Stelle | |
| Umsetzungsstand: | Umgesetzt |
| Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Das Referat für Schule und Sport berichtet jährlich zu Akti- vitäten im Zusammenhang mit Inklusion im Schul- und Sportbereich des jeweiligen Schuljahrs im Schulausschuss | |
| Wie | Es werden u. a. Aktivitäten im Referat, Angebote des IPSN, die Zahl der inklusiv beschulten Kinder und Jugend- lichen, Best-Practice-Beispiele im Schul- und Sportbe- reich, bauliche Maßnahmen zur Förderung von Inklusion beschrieben und ein Ausblick auf das kommende Schul- jahr vorgestellt. | ||
| Warum | Durch die Beschreibung von Aktivitäten soll der kontinuier- liche Inklusionsprozess weiter vorangetrieben werden. Au- ßerdem zeigen die Best-Practice-Beispiele im Schul- und Sportbereich das besondere Engagement der Beteiligten. Mittels des Ausblicks und u. a. Zielsetzungen für das fol- gende Schuljahr wird deutlich, dass die bedeutsame Ent- wicklungen im Schul- und Sportbereich weiter verfolgt wer- den sollen. | ||
| Für wen | Dieser Bericht steht allen Interessierten im Ratsinformati- onssystem der Stadt Nürnberg zur Verfügung. | ||
| Zielsetzung: | Darstellung von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul- und Sportbe- reich, Bekanntmachung von Teilhabemöglichkeiten im Schul- und Sportbe- reich | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Hausverwaltende Einheit – Schule und Sport (HVE), Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Umgesetzt |
| Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Vermittlung an Ansprechpartnerinnen und -partner zu ver- schiedenen Themen, die für die Förderung von beein- trächtigten Schülerinnen und Schülern relevant sind, z. B. Beantragung einer Schulbegleitung usw. Weiterhin auch grundsätzliche Informationen über die vielfältigen Möglich- keiten der Förderung von Kindern mit (drohender) Beein- trächtigung, z. B. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schu- len | |
| Wie | Die Informationen und Kontaktstellen werden auf einer ei- gens eingerichteten Homepage dargestellt. Fokussiert werden verschiedene Themenfelder, z. B. „Wie komme ich zur Schule?“ oder „Welche Unterstützung gibt es für den Unterricht?“ | ||
| Warum | Für den Schulbereich wesentliche Informationen sollen niederschwellig für alle Interessierten dargestellt werden. Die Vermittlung an Kontaktstellen als Experten zu den ver- schiedensten Themen soll den Zugang zu Teilhabemög- lichkeiten erleichtern. Letztlich sollen Informationen schneller und einfacher zugänglich sein. | ||
| Für wen | Die Informationen und Kontaktstellenvermittlung steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Aufgrund des Fo- kus auf den Schulbereich ist der digitale Beratungsweg- weiser insbesondere für Erziehungsberechtigte, Schülerin- nen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal usw. interessant. | ||
| Zielsetzung: | Leichterer Zugang zu umfangreichen Informationen und Kontaktstellen für alle Interessierten | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Schuljahr 2021/22 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des Fortbil- dungskurses „Vielfalt gestalten“ erhalten einen Input z. B. aus der Praxis und tauschen sich über Erfahrungen und Herausforderungen aus | |
| Wie | Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie lädt In- klusionsbeauftragte, die Teilnehmenden des Fortbildungs- kurses „Vielfalt gestalten“ und externe Expertinnen und Experten zum Thema Inklusion an Schulen zu einem Aus- tausch in seinen Räumlichkeiten ein. | ||
| Warum | Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im- pulse für die Arbeit der Teilnehmenden gesetzt werden. Außerdem können dabei Herausforderungen gemeinsam angegangen werden. | ||
| Für wen | Interessierte Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des Fortbildungskurses „Vielfalt gestalten“ auch über die Stadt Nürnberg hinaus | ||
| Zielsetzung: | An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Die beteilig- ten Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal erfahren eine Erleichte- rung bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit Inklusion und kann dabei auf die Erfahrungen von | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2018 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Regionale und internationale Hospitationen und Netzwerk- arbeit | |
| Wie | Im Rahmen von Erasmus+ Hospitationen bei entsprechen- den Instituten/Einrichtungen (z. B. mit Antwerpen) oder auch Hospitationen bei der Fachakademie Rummelsberg | ||
| Warum | Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im- pulse für die Teilnehmenden gesetzt werden. Außerdem können ggf. Best-Practice-Beispiele adaptiert und in die Nürnberger Schullandschaft eingebracht werden. | ||
| Für wen | Vertretungen aus der Schulverwaltung | ||
| Zielsetzung: | An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Durch die Hospitationen und den Austausch entsteht eine Netzwerkstruktur. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be- rufliche Schulen (SchB) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2017 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Die Fortbildungsreihe BEST des IPSN besteht aus einem Angebot an Seminaren und Workshops, aus dem sich die neu eingestellten Lehrkräfte in den ersten fünf Berufsjah- ren in Absprache mit der Schulleitung mindestens fünf Mo- dule aussuchen, u. a. „Lehren in kulturell diversen Klas- sen“, „Schwierige (Verhaltens-)Situationen erfolgreich ge- stalten, „Classroom Management für ein gutes Klassen- klima und erfolgreiches Lernen“ usw. | |
| Wie | Fortbildungsangebote am IPSN | ||
| Warum | Der Berufseinstieg ist eine besondere berufsbiographische Phase, denn er stellt Anforderungen, die in ihrer Erlebnis- qualität, Komplexität und Dynamik in der Ausbildung nicht vorweggenommen werden können. Die beruflichen Anfor- derungen und Verantwortung steigen mit dem Berufsein- tritt sprunghaft an. Grundsätzlich kann die Ausbildung Grundlagen legen – der Umgang mit den Anforderungen und Ressourcen erfolgt aber individuell und in Eigenver- antwortung. | ||
| Für wen | Neu eingestellte Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Real- schulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg sowie für Wieder-, Seiten- und Quereinsteiger und -innen. | ||
| Zielsetzung: | Eine professionelle Reflexion und eine begleitete Verarbeitung der Erfah- rungen in der Phase des Berufseinstiegs sind für die Entwicklung einer professionellen Haltung und für die berufliche Weiterentwicklung als Lehr- kraft weichenstellend. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be- rufliche Schulen (SchB) | ||
| Zeitrahmen: | In jedem Schuljahr | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Programm wird jährlich fortgeschrieben und ggf. angepasst |
Die Fortbildungsreihe BEST des IPSN besteht aus einem
Angebot an Seminaren und Workshops, aus dem sich di
neu eingestellten Lehrkräfte in den ersten fünf Berufsjah-
ren in Absprache mit der Schulleitung mindestens fünf Mo-
dule aussuchen, u. a. „Lehren in kulturell diversen Klas-
sen“, „Schwierige (Verhaltens-)Situationen erfolgreich ge
Der Berufseinstieg ist eine besondere berufsbiographische
Phase, denn er stellt Anforderungen, die in ihrer Erlebnis
qualität, Komplexität und Dynamik in der Ausbildung nich
vorweggenommen werden können. Die beruflichen Anfor
derungen und Verantwortung steigen mit dem Berufsein-
tritt sprunghaft an. Grundsätzlich kann die Ausbildung
Grundlagen legen – der Umgang mit den Anforderungen
Eine professionelle Reflexion und eine begleitete Verarbeitung der Erfah-
rungen in der Phase des Berufseinstiegs sind für die Entwicklung einer
professionellen Haltung und für die berufliche Weiterentwicklung als Lehr
kraft weichenstellend.
| NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema Inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Im Rhythmus von zirka eineinhalb Jahren findet das NQS- Forum als eintägige oder anderthalbtägige Veranstaltung statt. Auf der Basis von Impulsen aus Wissenschaft und höheren Ebenen der Bildungspolitik findet ein Diskurs aller Beteiligten zur Weiterentwicklung von NQS statt. Die Teil- nehmenden identifizieren gemeinsame Herausforderun- gen der beruflichen Schulen bezüglich schulischer Rah- menbedingungen, Schulorganisation, Personalentwicklung und Unterricht und tauschen sich über Erfolgsfaktoren und Chancen der Schulentwicklung aus. Dabei werden einheit- liche Strukturen und Prozesse diskutiert und eine gemein- same Vorstellung von Schulentwicklung gebildet. Im Früh- jahr 2022 soll das Thema Inklusion fokussiert werden. | |
| Wie | Als Schulentwicklungsmodell lehnt sich NQS an das Schweizer Modell Q2E (Qualität durch Evaluation und Ent- wicklung) an, hat sich jedoch im Laufe einer stetigen Wei- terentwicklung als eigenes, für Schulen der Stadt Nürn- berg gültiges Modell etabliert. Um kontinuierliche Verbes- serungen zu erreichen, werden an den Schulen jährlich Ziel- und Bilanzkonferenzen durchgeführt, Pädagogische Tage veranstaltet und beschlossene Maßnahmen durch das Kollegium umgesetzt. An jeder Schule stellt ein NQS- Team den Schulentwicklungsprozess sicher. | ||
| Warum | Die beruflichen Schulen legten Anfang der 2000er Jahre mit einem Grundsatzbeschluss fest, dass Schulentwick- lung nicht mehr als schulische Einzelmaßnahmen oder Projekte stattfinden soll, sondern dass diese im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems zum integralen Be- standteil von schulischer Arbeit werden muss. Als gemein- same Basis für Qualitätsverbesserungen an Schulen der Stadt Nürnberg entstand so das Nürnberger Qualitätsma- nagement an Schulen (NQS). | ||
| Für wen | Schulleitungen der beruflichen Schulen, Mitglieder der NQS-Teams und NQS-Interessiere aus allen beruflichen Schulen in Nürnberg. | ||
| Zielsetzung: | Das Erreichen von nachhaltigen Verbesserungen, die bei den Schülerin- nen und Schülern ankommen. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für berufliche Schulen (SchB) | ||
| Zeitrahmen: | Anfang der 2000er Jahre | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
Im Rhythmus von zirka eineinhalb Jahren findet das NQS
Forum als eintägige oder anderthalbtägige Veranstaltung
statt. Auf der Basis von Impulsen aus Wissenschaft und
höheren Ebenen der Bildungspolitik findet ein Diskurs all
Beteiligten zur Weiterentwicklung von NQS statt. Die Teil
nehmenden identifizieren gemeinsame Herausforderun- gen der beruflichen Schulen bezüglich schulischer Rah-
menbedingungen, Schulorganisation, Personalentwicklun
und Unterricht und tauschen sich über Erfolgsfaktoren un
Chancen der Schulentwicklung aus. Dabei werden einhei
liche Strukturen und Prozesse diskutiert und eine gemein
same Vorstellung von Schulentwicklung gebildet. Im Früh
jahr 2022 soll das Thema Inklusion fokussiert werden.
Als Schulentwicklungsmodell lehnt sich NQS an das
Schweizer Modell Q2E (Qualität durch Evaluation und En
wicklung) an, hat sich jedoch im Laufe einer stetigen Wei
terentwicklung als eigenes, für Schulen der Stadt Nürn-
berg gültiges Modell etabliert. Um kontinuierliche Verbes-
serungen zu erreichen, werden an den Schulen jährlich
Ziel- und Bilanzkonferenzen durchgeführt, Pädagogische
Tage veranstaltet und beschlossene Maßnahmen durch
das Kollegium umgesetzt. An jeder Schule stellt ein NQS
Team den Schulentwicklungsprozess sicher.
Die beruflichen Schulen legten Anfang der 2000er Jahre mit einem Grundsatzbeschluss fest, dass Schulentwick- lung nicht mehr als schulische Einzelmaßnahmen oder
Projekte stattfinden soll, sondern dass diese im Rahmen
eines Qualitätsmanagementsystems zum integralen Be-
standteil von schulischer Arbeit werden muss. Als gemei
same Basis für Qualitätsverbesserungen an Schulen der
Stadt Nürnberg entstand so das Nürnberger Qualitätsma
nagement an Schulen (NQS).
| Fachtag Schulbegleitung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Tagung mit Workshops, Informationen zu aktuellen Ent- wicklungen aus der Politik, Wissenschaft und Bezirken so- wie Auseinandersetzung mit Erfahrungen in der prakti- schen Umsetzungen | |
| Wie | Tagung | ||
| Warum | Der Fachtag dient der Verbreitung von wichtigen Informati- onen sowie der Netzwerkarbeit. Letztlich sollen die Betei- ligten Erleichterung bei ihrer Arbeit erfahren. | ||
| Für wen | Schulbegleiter und –innen, Lehrkräfte, Erziehungsberech- tigte und weitere Interessierte | ||
| Zielsetzung: | Das Motto „In der Schule gemeinsam leben und lernen“ soll mittels der Fachtagung vorangetrieben werden. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Rummelsberger Diakonie, Lernwirkstatt Inklusion, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2022 (verschoben auf- grund der Corona-Pandemie) | Jährliche Veranstaltung | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bildungs- zentrum | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg (BCN) engagiert sich - als erste - Volkshochschule bereits seit 1974 für die Weiterbildung von Erwachsenen mit Be- hinderung und berücksichtigt hierbei ihre spezifischen Problem- und Interessenlagen und die jeweilige Behinde- rungsart im Rahmen des Programmangebots „barrierefrei Lernen“. |
| Wie | Durch Beratung, Unterstützung und Begleitung von Teil- nehmenden mit Behinderung und von Kursleitungen soll al- len Erwachsenen mit Behinderung, auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen und Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Teilnahme an allen Veranstaltungen des BZ ermöglicht werden, die bisher fast ausschließlich von Teilnehmenden ohne Behin- derung besucht wurden (Kursnummernbereich bis 24999 und ab 27000). Im Programm „barrierefrei Lernen“ wird eine Steigerung des Anteils von Menschen ohne Behinderung in den Kur- sen und weiteren Veranstaltungen angestrebt (Kursnum- mernbereich 25000-26999). | |
| Warum | Der langfristig angelegte Prozess „inklusive Volkshoch- schule“ strebt in mehreren Phasen mit konkreten Zielset- zungen den Abbau exkludierender Strukturen und Rah- menbedingungen sowie den Aufbau inklusiver Handlungs- strategien und barrierefreier Weiterbildungsangebote an. Der gemeinsame Besuch von Erwachsenenbildungsange- boten ist wegen häufig fehlender gemeinsamer Bildungsbi- ografien von Menschen mit und ohne Behinderung häufig ungewohnt. Sowohl Kursleitungen als auch Teilnehmende benötigen aus diesem Grund noch Beratung und Unterstüt- zung. Auch die Rahmenbedingungen und Strukturen müs- sen weiterentwickelt und den Erfordernissen in der Bil- dungspraxis angepasst werden, damit Inklusion in der Er- wachsenenbildung die Regel darstellt. Die Bildungsangebote setzen an den jeweiligen Lebenssi- tuationen und den Vorerfahrungen der Teilnehmenden an. Sie ermöglichen neue Erfahrungen, Wissen und Informati- onen und stärken somit die Handlungskompetenz der Teil- nehmenden. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung be- fähigen zur sozial-integrativen Lebensführung und tragen zur Überwindung von Isolation, Benachteiligung sowie zur gesellschaftlichen Integration und Inklusion bei. |
| Für wen | Menschen ohne Behinderung und wenig Vorerfahrung mit Menschen mit Behinderung. Menschen mit Schwerbehindertenausweis (v. a. mit GdB von 80 bis 100), insbesondere Wohnheimbewohnende und Werkstattbeschäftigte. | ||
|---|---|---|---|
| Zielsetzung: | Die Phase 3 des Prozesses „inklusive Volkshochschule“ soll aus der Coronakrise heraus die Teilhabe und Inklusion am BZ optimieren. Das BZ versucht die Bedürfnisse von Menschen mit den unterschiedlichsten Behin- derungen zu berücksichtigen, z. B. Körperbehinderung, chronische Erkran- kung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, psychische Behinderung, Sehbehinderung und Erblindung, Hörbehinderung und Gehörlosigkeit. Die vom BZ durchgeführten Weiterbildungsangebote haben das Ziel, einen Bei- trag zur Autonomie und Selbstständigkeit zu leisten. Im Programm „barrierefrei Lernen“ soll der Anteil von Menschen ohne Be- hinderung in 2025 über 20 % liegen. Durch die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Einzelinklusion im Regelangebot sollen 2025 u. a. mindestens 60 Teilnahmen von Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behin- derung sowie 20 Teilnahmen unterstützt durch eine Gebärdensprachdol- metscherin realisiert werden. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Emanzipatorische Veränderungsprozesse können durch die Volkshoch- schulen proaktiv mitgestaltet und stadtgesellschaftlich entwickelt werden. Bei der Etablierung von Partizipation und Inklusion hat das BZ hierbei eine wichtige Funktion für Nürnberg als Stadt der Menschenrechte. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Erwachsenenbildung ist eine freiwillige Leistung der Kommune. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bildungszentrum (BCN/BZ) in Kooperation mit Einrichtungen der Behin- dertenarbeit, insbesondere Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Selbsthilfegruppen/-vereine, Behindertenrat, Offene Behin- dertenarbeit | ||
| Zeitrahmen: | Beginn Phase 3: 2022 (Phase 1: 2009, Phase 2: 2016) | Ende Phase 3: 2025 | |
| Umsetzungsstand: | 3. Phase: In Planung |
| Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachsenenbildung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Theater DREAMTEAM ist ein einzigartiges Projekt, in dem Menschen mit und ohne Behinderung Theaterstücke entwi- ckeln und auf die Bühne bringen. Seit 1998 ist Inklusion hier nicht nur Theorie, sondern Praxis. Seit 2013 gehört der Ka- barettist Matthias Egersdörfer zum Ensemble. 2019 erhielt Theater DREAMTEAM den Kulturpreis der Stadt Nürnberg. Der besondere Charakter der Stücke entsteht nicht zuletzt daraus, dass Regie und Ensemble Ideen, Rollen und Story gemeinsam entwickeln. In der langjährigen Zusammenarbeit hat sich eine eigene Theaterform, mit schrägem Humor, be- eindruckenden Bildern und kritischen Denkanstößen - jen- seits von Betroffenheitstheater und mitleidheischender Selbstdarstellung - entwickelt. Seit 2015 muss diese etablierte Form der inklusiven Thea- terarbeit strukturell umgestaltet und den Anforderungen an- gepasst sowie aufgrund der Altersstruktur personell weiter- entwickelt werden. Weiterhin sind coronabedingte Einnah- meausfälle und Unterbrechungen der Proben zu kompensie- ren. | |
| Wie | Analyse der zunehmenden Aufgabenvielfalt und Herausforde- rungen, sowie sich verändernder zeitlicher Möglichkeiten ins- besondere der nichtbehinderten Schauspieler/innen und Ent- wicklung von Maßnahmen und Strategien. | ||
| Warum | Die Maßnahmen müssen ausreichende Aufgabenkompensa- tion, finanzielle Spielräume und personelle Ressourcen er- schließen. | ||
| Für wen | Menschen mit und ohne Behinderung mit Spaß am Theater- spielen und Bereitschaft eine zeitliche Verpflichtung einzuge- hen. | ||
| Zielsetzung: | Erhalt und Ausbau der inklusiven Theaterarbeit. | ||
| Gegebenenfalls wei- tere Effekte: | In der Öffentlichkeit wahrnehmbare positive Erlebbarkeit gelungener In- klusion. | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg (BCN) in Koopera- tion mit der noris inklusion, dem Gostner Hoftheater, dem Förderverein Theater Dreamteam und dem Culinartheater (Waldschänke im Tiergar- ten), Kostüme und Bühnenbild: Pik 14 und Chroma Omada (beides sind Arbeitsgruppen der noris inklusion), viele weitere punktuelle Zusammen- arbeit, z. B. die Vorstellungen „Auf AEG“ finden in Kooperation mit dem Kulturbüro Muggenhof statt | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2015 | Bis 2025 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Überarbeitung und Übersetzung ausgewählter Inhalte des Webauftritts der Stadtbibliothek in Leichte Sprache | |
| Wie | Die Stadtbibliothek legte die Inhalte fest, die in Leichter Spra- che dargestellt werden sollen (z.B. Angebotsbeschreibung, Bibliotheksausweis, Ausleihe, Leihfristüberschreitung, Mahn- gebühren, etc.). Im Anschluss fand eine Übersetzung in Leichte Sprache statt. Eine Bebilderung durch geeignete Fo- tos ist ebenso vorgesehen wie eine Prüfung durch die Ziel- gruppe. Der Prüf- und Überarbeitungsprozess (Suche eines geeigneten externen Dienstleistenden, Vorgabe des Regel- werks, Umsetzung der städtischen Vorgaben, etc.) wird von städtischer Seite begleitet. Nach Fertigstellung erfolgt durch das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing die Frei- gabe. Die Kosten der Bebilderung und Zielgruppenprüfung übernimmt Stadtbibliothek. | ||
| Warum | Texte in Leichter Sprache ermöglichen einen niederschwelli- gen Zugang zu Informationen. | ||
| Für wen | Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mit einge- schränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständ- nis (z.B. aufgrund einer kognitiven Behinderung) | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit und unein- geschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von diesem Angebot in Leichter Sprache. Für die Mitarbeitenden der Stadtbibliothek bedeutet dies weniger Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung. | ||
| Rechtlicher Bezug: | BayBGG Art. 13 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bildungscampus Nürnberg/Stadtbibliothek, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | März 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbericht der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Im zweijährigen Rhythmus nimmt der Bericht „Bildung in Nürnberg“ die hiesige Bildungslandschaft in den Blick und stellt Informationen über Bildungsangebote und deren Nut- zung entlang des Lebenslaufs dar. Durch die langfristig ange- legte, datengestützte Betrachtungsweise werden bildungsre- levante Entwicklungen sichtbar und bildungspolitische Her- ausforderungen identifiziert. Im 2. Bildungsbericht aus dem Jahr 2013 wurde dem Thema „Inklusive Bildung“ ein eigenes Fokuskapitel gewidmet. In den nachfolgenden Bildungsbe- richten flossen dessen Inhalte jeweils in alle Einzelkapitel ein. | |
| Wie | Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Fokuska- pitels zu inklusiver Bildung des 2. Bildungsberichts von 2013 wurden bei der 6. Nürnberger Bildungskonferenz „Inklusive Bildung im Lebensverlauf“ im Jahr darauf zur Diskussion ge- stellt. Ziel dieser Bildungskonferenz war es, vorhandene An- sätze inklusiver Bildung in den unterschiedlichen Bildungs- sphären zu beleuchten und zusammenzuführen. Die Konfe- renz war ein Beitrag zur Vernetzung der Akteure und zum Ausbau inklusiver Bildungsangebote auf kommunaler Ebene. Seitdem fließen die Inhalte und Erkenntnisse sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen des ursprünglichen Fo- kuskapitels in die jeweiligen Einzelkapitel des Bildungsbe- richts ein. | ||
| Warum | Die langfristig angelegte Betrachtungsweise ermöglicht es, Fortschritte, Schwierigkeiten und Herausforderungen im Pro- zess der inklusiven Bildung in Nürnberg zu erkennen und in Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsbereichen Hand- lungsempfehlungen abzuleiten – getreu dem Motto „Auf Da- ten sollen Taten folgen.“ | ||
| Für wen | Bildungsberichterstattung liefert Grundlagen für politische Entscheidungen (hier v.a. des Stadtrats) und den fachlichen Diskurs von Bildungs-Akteuren in Fachpraxis und -theorie. | ||
| Zielsetzung: | Information über inklusive Bildung und deren Nutzung in Nürnberg aufbe- reiten sowie wissenschaftliche Begleitung des Prozesses der inklusiven Bildung in Nürnberg. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Alle Interessierten können sich in den Bildungsberichten über inklusive Bil- dung in Nürnberg informieren. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 24 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, Bildungsbüro in Zusammen- arbeit mit allen fachlich zuständigen Geschäftsbereichen | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
Koordination der inklusiven Bildungsangebote
Maßnahmenbeschreibung: Das inklusive Bildungsangebot ist vielfältig, aber unübersichtlich. Um den Zugang zum Gesamtsystem der inklusiven Angebote für alle zu ermöglichen, bedarf es u. a. Schnittstellen- und Netzwerkarbeit, Qualitätsmanagement, Transparenz und Evaluation. Im Rahmen des kommunalen Bildungsmanagements ist in der Umsetzung eine Koordinierungsstelle zur inklusiven Bildung im Lebenslauf als Stufenkonzept mit kommunalen Kernbereichen und entsprechendem Handlungsspielraum und Bereichen mit externen Akteuren vorstellbar.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg identifiziert alle wichtigen Akteure und bindet sie in den Austausch ein. Durch das Netzwerk ist ein Überblick über das Gesamtsystem der inklusiven Angebote möglich. Über die Gremien- und Netzwerkarbeit des kommunalen Bildungsmanagements sind Kontakte in die entsprechenden Arbeitsbereiche bereits vorhanden.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“
Maßnahmenbeschreibung: Etablierung eines Formats zum regelmäßigen Austausch: Die
Stadt Nürnberg organisiert einen Runden Tisch, um einen regelmäßigen Austausch von Expertinnen und Experten mit Bildungsdienstleistern zu gewährleisten. Vom städtischen Bildungsbüro angedacht ist ein zentrales Format als "Runder Tisch der Runden Tische"; die weitere Netzwerkarbeit soll weiterhin in den einzelnen Bereichen stattfinden.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Neutrale Beratung zum Thema Bildung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg initiiert ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot. Die neutrale Stelle (nicht im Fördersystem) liefert Informationen und stellt flexible Bildungswege dar. Das Gesamtsystem der inklusiven Angebote wird koordiniert und ist für alle, insbesondere für die Zielgruppe und ihre Eltern, transparent. Die Angebote sollen in der aufzusetzenden Angebotsdatenbank dargestellt werden. Die Voraussetzungen sind u.a.
dauerhafte personelle Ressourcen, die beim Aufbau einer neuen Beratungsstelle einen erheblichen Umfang haben dürften (vgl. Kapitel 7). Im Vorfeld ist daher sorgfältig zu prüfen, welche vorhandenen Beratungsstrukturen hier eingebunden und welche Synergien mit bestehenden Angeboten gehoben werden können, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Für Menschen mit Behinderung wird von den Bildungseinrichtungen als Regelangebot eine passende Assistenzleistung bzw. Hilfsmittel (z.B. Material, praktische Hilfsmittel) vorgehalten. Diese Maßnahme muss in den Gesamtprozess zur Umsetzung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) integriert werden, durch dessen Beschluss das SGB VIII – Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe reformiert wurde. Enthalten sind dort auch Veränderungen bei Leistungen bzw. Zuständigkeiten in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtung fragt bereits bei der Anmeldung, welche Hilfsmittel benötigt werden.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich der Zweiten Bürgermeisterin / Kultur, Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)
Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Jede städtische Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbildung benennt, schult und kommuniziert eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Barrierefreiheit.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ), Bildungscampus Nürnberg (BCN)
Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kulturellen
Großveranstaltungen zur Verfügung
Maßnahmenbeschreibung: Bei kulturellen Großveranstaltungen und bei (Fach-) Konferenzen stehen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher ebenso wie Schriftsprachdolmetscherdienste zur Verfügung. Hierzu wird im Vorfeld der Bedarf bei der Anmeldung zur Veranstaltung abgefragt. Bei Veranstaltungen ohne Anmeldung stehen die Übersetzungsleistungen von vornherein zur Verfügung. Auch das Hinzubuchen von Online-Dienstleistungen ist denkbar.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Tastmodelle für Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Museen und andere städtische Bildungseinrichtungen stellen Informationen auch mittels Tastmodellen zur Verfügung.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/StB), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
Barrierefreies Online-Lernen
Maßnahmenbeschreibung: In den Museen der Stadt Nürnberg, dem Stadtarchiv sowie dem Bildungscampus werden bestehende Konzepte überarbeitet und zum Beispiel digitale Führungen angeboten. Zum Ausbau der barrierefreien Online-Angebote könnte u.a. ein professionelles Streaming-Studio eingerichtet werden. Zudem werden die Angebote von Dokuzentrum, Zeppelinfeld und Zeppelintribüne vernetzt und in einer „Gelände-App“ präsentiert.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM)
Pädagogisches Personal mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg stellt Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Dozentinnen und Dozenten mit Behinderung an. Das pädagogische Personal ist ausreichend ausgebildet, um inklusiv arbeiten zu können.
Zuständigkeit: Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Personalamt (PA)
Modellprojekt inklusiver Unterricht
Maßnahmenbeschreibung: Es werden Modellprojekte zu inklusivem Unterricht an und mit Schulen entwickelt und umgesetzt. Angebote der ganztägigen Bildung und Betreuung sind grundsätzlich inklusiv.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN)
Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung
Maßnahmenbeschreibung: Unterstützungsmittel für Bildungsbeteiligung werden schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt (z. B. Hörsysteme, Bücher, Schulbegleitung, Lernmaterialien, Bildung und Teilhabe – BuT). Hierzu wirken das Jugendamt der Stadt Nürnberg, verschiedene freie (Bildungs-)Träger, der Bezirk Mittelfranken und der Freistaat Bayern zusammen.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Inklusive Angebote der städtischen Musikschule
Maßnahmenbeschreibung: Die städtische Musikschule widmet sich der musikalischen Breitenarbeit. Mit einer großen Vielfalt an musikpädagogischen Angeboten möchte sie niederschwellig möglichst viele Menschen der Stadt erreichen und ansprechen. Deswegen werden vermehrt inklusive Angebote und musikpädagogische Formate, wie beispielsweise Musizieren für Kinder mit Behinderung, entwickelt und angeboten.
Zuständigkeit: Amt für Kultur und Freizeit (KUF)/ Musikschule
Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten
Maßnahmenbeschreibung: Informationen zum Veranstaltungsort und zu den Veranstal-
tungsräumlichkeiten sind (auch im Internet) gut zugänglich. Hierzu wird ein Standard festgelegt und kommuniziert.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft
Inklusion im partnerschaftlich-familiären Kontext bedeutet zum einen, Wünsche, die erwachsene Menschen mit Behinderung bezüglich Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften haben, anzuerkennen (vgl. UN-BRK, Art. 23). Inklusion im Hinblick auf Kinder mit Behinderung meint aber auch, dass alle Kinder – mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt aufwachsen, sie in geeigneter Weise gefördert werden und ihre Wünsche und Meinungen frei und gleichberechtigt äußern können (vgl. UN-BRK, Art. 7).
(Werdende) Eltern von Kindern mit Behinderungen sehen sich besonderen Herausforderungen gegenübergestellt. Der Alltag muss neu gestaltet, die Lebens- und Familienplanung angepasst werden. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes nimmt dessen Betreuung und Entwicklungsförderung viel Raum ein. Die Ergebnisse der Inklusionsstudie (vgl. Kapitel 2.2) zeigen, dass die Sorge- und Pflegearbeit der Eltern von Kindern mit Behinderung als sehr anstrengend wahrgenommen wird. Neben persönlichen, sozialen und finanziellen Ressourcen, die für die Pflege des Kindes mit Behinderung eingesetzt werden können, ist deswegen der Zugang zu professionellen Unterstützungsangeboten zentral.26
Die Stadt Nürnberg bietet eine Vielzahl an Leistungen an, die Eltern von Kindern mit Behinderungen im Alltag entlasten und sie auf ihrem Weg begleiten. Das Bündnis für Familie informiert beispielsweise über die Broschüre „Wer hilft?“27 und stellt auch online Informationen zur Verfügung. Das bestehende Informations- und Beratungsangebot wird zudem stetig erweitert. So ist zum Beispiel geplant, durch den Einsatz von Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Zugang zu Leistungen für Eltern von Kindern mit Behinderung zu erleichtern.
Zudem setzt die Stadt Nürnberg auf eine inklusive Spielraumgestaltung. Neue Spielplätze werden barrierefrei konzipiert, bestehende umgestaltet. Im Nürnberger Stadtpark findet sich zudem die Straße der Kinderrechte. Diese wird um eine weitere Station ergänzt. Die Rechte von Kindern mit Behinderung werden durch den barrierefreien Regenbogen-Pavillon verdeutlicht. Weitere Kultur- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien sind im siebten Handlungsfeld (vgl. Kapitel 5.7) verankert.
26 vgl. Seifert, Monika (2011): Familien mit Kindern mit besonderen Entwicklungsverläufen. S. 5ff. Online unter: https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_Seifert_2011.pdf, letzter Zugriff: 29.10.2021. 27 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/buendnis_fuer_familie/dokumente/wer_hilft_2020_screen.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Nachfolgend wird der Schwerpunkt auf Eltern von Kindern mit Behinderung gelegt. Bestehende Angebote für Eltern mit Behinderung, wie beispielsweise der Einsatz von Assistenzleitungen oder die begleitete Elternschaft, werden im Bedarfsfall bereits vom Jugendamt, teilweise im Zusammenspiel mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und dem Bezirk Mittelfranken, einzelfallbezogen verwirklicht.
Die Vorstellung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind im dritten Handlungsfeld zu finden (vgl. Kapitel 5.3).
| Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 23 „För- derung von Kindern mit Behinderung“ | ||
|---|---|---|
| Maßnahmenbe- schreibung: | Was | Die Straße der Kinderrechte erhält eine 10. Station: Einen Regenbogen-Pavillon als Begegnungsraum für alle Kinder. |
| Wie | Es wurden Kinder mit Behinderung bei der Ausrichtung und Gestaltung der 10. Station beteiligt. Der geplante Pavillon wird barrierefrei mit einem Rollstuhl erreichbar sein und be- fahren werden können. Zudem ist eine App für alle Statio- nen an der Straße der Kinderrechte entwickelt worden. Mit- tels Avataren werden auch alle zehn Stationen bis 15. Juli 2022 als Videos in Gebärdensprache in der App und an an- deren Stellen als Playlist vorliegen. Die App enthält Texte in Leichter Sprache, die von Kindern gesprochen werden. Die Teilhabe ist vor Ort und auch an anderen Orten (z.B. Klas- senzimmer, Einrichtungen) durch die neuen Medien mög- lich. | |
| Warum | Die 10. Station der Straße der Kinderrechte hat schon vor dem Bau die Bedürfnisse und Ideen von Kindern mit und ohne Behinderung berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler der Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe und die Kinder aus dem Hort Hintere Bleiweissstraße waren bei der Gestaltung maßgeblich beteiligt. | |
| Für wen | Für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen. | |
| Zielsetzung: | Bekanntmachen der Rechte von Kindern mit und ohne Behinderung | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Eltern, Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Organisationen und In- stitutionen werden für die Rechte sensibilisiert | |
| Rechtlicher Bezug: | Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht eines Kin- des auf besondere Förderung und Unterstützung sowie auf aktive Teil- nahme am Leben in der Gemeinschaft, Artikel 7 der UN-Behinderten- rechtskonvention adressiert die Förderung von Kindern mit Behinderung. | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Kinderkommission, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugend- amt (J), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), regionale Künstlerinnen |
des auf besondere Förderung und Unterstützung sowie auf aktive Teil-
nahme am Leben in der Gemeinschaft
| und Künstler, u.a. Lebenshilfe e. V., Zentrum für Menschen mit Sehbehin- derung, Berufsförderungszentrum Veitshöchheim | ||
|---|---|---|
| Zeitrahmen: | 2018 | 15. Juli 2022 |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Inklusive Spielraumgestaltung der öffentlichen Spiel- und Aktionsflächen in Nürnberg ab 2022 Alle Bestandsflächen werden hinsichtlich ihrer Einstufung nach der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 überprüft. | |
| Wie | Bei allen neu geplanten bzw. überplanten öffentlichen Spiel- flächen wird die Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 angewen- det. Ein Anwendungs-Leitfaden hinsichtlich Qualität und In- klusion wird hierfür entwickelt. Zudem ist eine Überprüfung aller Nürnberger Bestands-Spielflächen hinsichtlich ihrer Einstufung bezüglich der Inklusionsmatrix geplant. Nürnberg ist bundesweit die erste Großstadt, die künftig bei Neupla- nungen die Inklusionsmatrix nach DIN 18034 anwendet und auch den Bestand überprüft. Hiermit unterstreicht Nürnberg die Notwendigkeit und den Wunsch, Inklusion im Rahmen der Spielflächenplanung umzusetzen. | ||
| Warum | Neufassung der DIN 18034; qualitative und quantitative Überprüfung aller Spielflächen im Rahmen der Fortschrei- bung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ | ||
| Für wen | Nutzende von Nürnberger Spiel- und Aktionsflächen: Kin- der, Jugendliche, Begleitpersonen mit und ohne Behinde- rung | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten durch die Anwendung der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 für neu ge- plante bzw. überplante öffentliche Spielflächen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Spielflächen gem. DIN Norm 18034 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), Verbände und externe Fachplanerinnen und Fachplaner | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungs- gesetz | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Begleitung und Unter- stützung der Zusammenführung von Jugendhilfe und Ein- gliederungshilfe | |
| Wie | Verfahrenslotsinnen und -lotsen stehen als Ansprechpart- nerinnen und Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit Behinderung zur Verfügung. Junge Menschen, die Leistun- gen geltend machen wollen, erhalten hierdurch eine Unter- stützung und Begleitung. Die Stadt Nürnberg setzt ab Mitte 2023 zwei Verfahrenslotsinnen und -lotsen ein. | ||
| Warum | Ab 2024 sind Verfahrenslotsinnen und -lotsen zwingend einzusetzen. Um den Übergang optimal zu gestalten, sollen diese in Nürnberg bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden. | ||
| Für wen | Alle Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Familien | ||
| Zielsetzung: | Um eine qualitativ gute Umsetzung zu ermöglichen, sollen in Nürnberg die Verfahrenslotsen bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden. Ziel ist es früh- zeitig mit der Transformation zu beginnen und dabei die Kinder, Eltern und Familien zu begleiten und unterstützen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Durch den Einsatz der Verfahrenslotsen können viele Herausforderungen und Maßnahmen, die in den Arbeitsgruppen zur Erstellung des Lokalen Aktionsplans benannt wurden, bearbeitet werden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | §10b SGB VIII bzw. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr. 29 Seite 1444ff) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) | ||
| Zeitrahmen: | 2023 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das jährliche Offene Forum Familie könnte 2023 unter dem Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ stehen |
| Wie | Wissenschaftlicher Input durch Vorträge, ergänzt von pra- xisorientierten Workshops | |
| Warum | Verstärkung Fachdiskurs | |
| Für wen | Der jährliche Kongress des Bündnisses für Familie erreicht Fachkräfte und Ehrenamtliche unterschiedlicher Branchen und Bereiche sozialer Arbeit | |
| Zielsetzung: | Dies könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für den Aktionsplan und Fra- gen der Inklusion zu schärfen und den Fachdiskurs zu verstärken. | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stab Familie mit Beratung aus Dienststellen des Referats für Jugend, Fa- milie und Soziales | |
| Zeitrahmen: | 2023 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis für Fa- milie auch online verfügbar | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um Inklusionsthemen | |
| Wie | Das Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg richtet eine Website zur Rubrik „Angebote der Inklusion für Familien“ ein. Diese ist unter www.nuernberg.de/internet/buend- nis_fuer_familie/familienleben.html einzusehen. Der Familienblog berichtete immer wieder über inklusive Themen wie beispielsweise über das Café Strandgut. Es sind mehrere Beiträge geplant, u.a. zum Erfahrungsfeld der Sinne, zum Fachdienst Inklusion im Jugendamt und zur Vorstellung des Behindertenrates. Zudem gibt es in der Bro- schüre „Wer hilft?“ Informationen zu Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. | ||
| Warum | Auffindbarkeit von Anlaufstellen für Betroffene erleichtern. Bewusstsein und Sichtbarkeit des Themas in der Stadtge- sellschaft stärken. | ||
| Für wen | Alle Bürgerinnen und Bürger, Fachkräfte und betroffene Fa- milien | ||
| Zielsetzung: | Inklusionsthemen regelmäßig einfließen lassen in der Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses für Familie | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bündnis für Familie (BfF) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt, wird laufend fortgeschrieben |
| Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache verfüg- bar | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Videoclips informieren über Wissenswertes für werdende und junge Eltern – auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS). | |
| Wie | Unter www.bff-nbg.de sind bereits vier Videos zu finden (zu Geburtshilfe, Finanziellen Hilfen, Familientreffpunkten und Frühen Hilfen sowie Wiedereinstieg in den Beruf). | ||
| Warum | Aufgrund der Pandemiesituation sollte eine Informationswei- tergabe über das persönliche Beratungsgespräch hinaus möglich sein. Der Einsatz von DGS ermöglicht zusätzlich ei- nen Abbau der Sprachbarriere. | ||
| Für wen | Gehörlose, werdende und junge Eltern | ||
| Zielsetzung: | Gehörlose (werdende) Eltern erhalten Zugang zu Information | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte | Sympathiefaktor für eine familienfreundliche Stadtgesellschaft | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stab Familie in Kooperation mit Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Jobcenter, Agentur für Arbeit und externen Kooperati- onspartnern | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) Eltern von
Kindern mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Wichtig ist für (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung auch, dass sie Fachkräfte kompetent und empathisch beraten. Hierzu werden pädagogische Fachkräfte zu verschiedenen Formen von Behinderung geschult.
Zuständigkeit: Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe (PEF:SB), Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben
Maßnahmenbeschreibung: Zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gehört auch Inklusion in einem umfassenden Sinn, nach dem alle Menschen gleiche Zugangsrechte in allen Lebens- und Wirkungsbereichen haben sollen. Die 2017 beschlossene Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung der JaS (2020) bilden dazu die konzep-
tionellen Grundlagen. Auch die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Angeboten von JaS und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist dabei zentrales Thema. Auf eine langjährige, sicherlich nicht flächendeckende Praxis der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im außerschulischen Bereich kann verwiesen werden. Vielfach werden inklusive Praxisansätze mit vorhandenen Mitteln umgesetzt, pragmatische Lösungen gefunden, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten partizipieren können.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen
Maßnahmenbeschreibung: Das Jugendamt veröffentlicht Informationen in verschiedenen Sprachen. Insbesondere Informationen, die eine breite Zielgruppe haben, werden in mehreren Sprachen veröffentlicht. So werden alle Eltern auch von Kindern mit Behinderung verlässlich und bedarfsgerecht informiert und unterstützt.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind
Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit einem Kind mit Behinderung oder Eltern, die voraussichtlich ein Kind mit Behinderung bekommen, benötigen einerseits kompetente und empathische Fachkräfte, die sie beraten und begleiten und Verständnis für ihre teilweise schwierige und herausfordernde Situation haben. Sie benötigen aber auch umfassende Informationen und wünschen sich diese oft aus einer Hand. Durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle oder die Erweiterung bereits bestehender Beratungsangebote wie beispielsweise die ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung) erhalten (werdende) Eltern von einem Kind mit Behinderung niederschwellig und zeitnah einen Zugang zu umfassenden Informationen und einem Unterstützungsnetzwerk (Stichwort: "Lotsenfunktion"). Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratungssituation sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit Behinderung (und ihre Kinder) werden verlässlich und bedarfsgerecht unterstützt. Durch den Einsatz von Familienhelferinnen und -helfern werden bestehende Versorgungslücken in Bezug auf Eltern mit Behinderung und ihre Kinder geschlossen. Hierzu stehen Angebote wie begleitete Elternschaft, Elternassistenz, und Leistungen der Frühe Hilfen ausreichend zur Verfügung.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Bezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben die
Möglichkeit, gemeinsam an Freizeitangeboten teilzunehmen. Eine inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen bedeutet auch, bauliche Hindernisse abzubauen und bei der Gestaltung der Angebote verschiedene Bedarfe zu berücksichtigen.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
5.5 Bauen und Wohnen
Maßnahmen im Handlungsfeld Bauen und Wohnen bilden die bauliche Grundlage, damit Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen und gestalten können (vgl. UN-BRK, Art. 9, 19 und 28). Im Wirkungsbereich der Stadt Nürnberg stehen dabei öffentliche Gebäude und Wohnungsangebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaft im Vordergrund.28
Bauliche Maßnahmen umfassen im Wesentlichen Um- und Neubaumaßnahmen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit bei Bildungseinrichtungen (im engeren Sinn) wie Kitas und Schulen, bei Einrichtungen der Kultur wie Museen oder dem Nürnberger Volksbad und bei Ämtergebäuden. Zwei Bauprojekte sind hierbei besonders hervorzuheben: Die bereits abgeschlossene Sanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser ermöglicht durch vielfältige Umbaumaßnahmen auch Menschen mit Behinderung eine vollumfängliche Nutzung des Gebäudes. Diesen barrierefreien Standard erfüllt seit einigen Jahren auch die Kulturwerkstatt Auf AEG. Das neue Ämtergebäude „The Q“, das im Stadtteil Eberhardshof entsteht, sieht
28 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird im Handlungsfeld 6 Mobilität im öffentlichen Raum betrachtet.
einen rundum barrierefreien Eingangs- und Front Office Bereich vor, um durch bauliche Barrierefreiheit wie stufenlose Zugänge, breite Türbereiche, Blindenleitsystem usw. eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen. Diesen Standard noch nicht in allen öffentlichen Gebäuden einhalten zu können, stellt eine erhebliche Einschränkung der Rechte behinderter Menschen dar, an deren Behebung Zug um Zug zu arbeiten ist.
Viele Angebote im Bereich Bildung, Freizeit, Kultur und Sport können von Menschen mit Behinderung nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden. Neben baulichen Barrieren wie Stufen, sind es aber vor allem fehlende oder nicht barrierefrei gestaltete Toilettenanlagen, die soziale und kulturelle Teilhabe verhindern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Sanitäranlagen umgebaut, sodass diese barrierefrei erreichbar, betretbar und benutzbar sind29. Auch wurden bereits zwei „Toiletten für Alle“30 umgesetzt, weitere sollen folgen.
Zur Illustrierung der Umbaumaßnahmen bei Ämtergebäuden wird hier das Maßnahmenformular zum barrierefreien Umbau des Amtsgebäudes des Hochbauamts, Marientorgraben 11 (vgl. S. 92) abgebildet. Die Umbaumaßnahmen sanitärer Anlagen beschränken sich nicht nur auf Ämtergebäude (z. B. Herrentoilette in der Schalterhalle im Wahlamt am Unschlittplatz 7a, Einrichtung einer Toilettenanlage mit Pflegeliege im Amtsgebäude Bauhof 9 – Baumeisterhaus). Auch im Tiergarten und in Bildungseinrichtungen wie an zahlreichen Schulen wurden barrierefreie sanitäre Anlagen gebaut bzw. nachgerüstet.
Im Bereich Wohnen stehen folgende Angebote im Vordergrund: Neben der bereits bestehenden Unterstützung bei der Suche nach einer geförderten Wohnung für Menschen mit Behinderung sind weitere Beratungsangebote wie beispielsweise die Erweiterung des „Katalogs Wohnen“ des Sozialamts um Aspekte der Barrierefreiheit geplant. Zudem soll es eine Informationsplattform zum Thema „Soziales Wohnen“ geben. Die Beratungslandschaft für barrierefreies Wohnen ist in Nürnberg gut aufgestellt: Neben der Bayerischen Architektenkammer und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) berät auch KOWAB31 zu Wohnraumanpassungen. Letztgenanntes Angebot, das zunächst vorrangig Seniorinnen und Senioren im Blick hatte, soll auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung ausgeweitet werden.
29www.nuernberg.de/imperia/md/soer_nbg/dokumente/orange/standorte_der_barrierefreien_toiletten_in_nuernberg_2019_08.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021. 30 Der Werkausschuss Servicebetrieb öffentlicher Raum stellte am 31.01.2019 fest, dass ein gängiges barrierefreies WC unzureichend für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ist. Das Angebot „Toilette für Alle“ ist insbesondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine grundlegende Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben. Weitere Informationen finden sich hier: www.toiletten-fuer-alle.de, letzter Zugriff 19.11.2021. 31 Weitere Informationen finden sich online unter: www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/dokumente/fachliche_informationen/kurzkonzept_kowab.pdf, letzter Zugriff am: 19.11.2021.
| Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Planung und Sanierung des Volksbads als barrierefrei nutz- bares Hallenbad | |
| Wie | Begehung und Besprechungen mit Expertenteams und Be- troffenen zu Planung, bauliche Umsetzung und im An- schluss Unterhalt, Wartung, Instandsetzung, Überprüfung und Fortschreibung von z. B. Wasser-Liften, Umkleiden für Menschen mit Behinderung und Sanitärräumen, Dusch-Rol- lis, Aufzügen usw. | ||
| Warum | Eine Nutzung des Volksbades für Gäste mit Einschränkun- gen ist ohne diese Maßnahmen nicht, oder nur äußert schwer, möglich. Das Volksbad weist bisher eine Vielzahl von Höhenunterschieden auf und ist durch die vielen Bau- teile unübersichtlich. Diese Hemmnisse soweit wie möglich zu beseitigen, ist Aufgabe dieser Maßnahme. | ||
| Für wen | Für Badegäste mit körperlichen Einschränkungen und Geh- behinderung | ||
| Zielsetzung: | Schaffung und Erhalt des Teilhabe-Angebots im Bereich Freizeit und Sport, da das Volksbad bislang nicht barrierefrei ist. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Erleichterung der Nutzung des Bades für alle Besucherinnen und Besu- cher, insbesondere für Familien mit Kindern sowie Seniorinnen und Senio- ren | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, und Richtlinie DGfdB R 25.10 „Barriere- freies Bauen in Schwimmbädern“ oder die Normen DIN 32984, DIN 32975 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Nürnberg Bad (NüBad), Behindertenrat (BRN), Verein für Menschen mit Körperbehinderung | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | 2024 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Prüfung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Mög- lichkeit ein Zertifikat zu erhalten | |
| Wie | Begutachtung und Bewertung des Museums durch „Reisen für Alle“ | ||
| Warum | Verschaffung eines Überblicks, Ermittlung des Status quo | ||
| Für wen | Für Menschen mit Gehbehinderung | ||
| Zielsetzung: | Öffnung der Museen für ein breites Publikum, gesellschaftliche Inklusion | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Ermittlung von Defiziten in der Barrierefreiheit des Hauses | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Museen der Stadt Nürnberg / Stadtmuseum im Fembo-Haus (KuM/F), Rei- sen für Alle | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | 2019 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Unterfahrbarkeit der Ausstellungsmöbel, niedrige Höhe der Möbel (Kassentresen, Ausstellungstisch), taktiler Steifen auf dem Boden, Zugänglichkeit mit Rollstuhl | |
| Wie | In die baulichen Maßnahmen zur Neugestaltung des Erdge- schosses inbegriffen | ||
| Warum | Zugänglichkeit des Museums soll für möglichst viele Men- schen gewährleistet sein | ||
| Für wen | Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Menschen mit Sehbe- hinderung | ||
| Zielsetzung: | Öffnung des Museums für ein breites Publikum, entspannter Museumsbe- such für Menschen mit Behinderung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Kinder profitieren ebenfalls von niedrigen Ausstellungsmöbeln | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN), Spielzeugmuseum | ||
| Zeitrahmen: | Herbst 2020 | Winter 2021 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station Kaleido- skop | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Begehbares Kaleidoskop auf dem Erfahrungsfeld | |
| Wie | Neubau der Station begehbares Kaleidoskop | ||
| Warum | Bisher konnte das begehbare Kaleidoskop (das ist ein Raum mit drei sich gegenüberstehenden Spiegeln, in denen die Besucherinnen und Besucher mittig stehen) nur gebückt durchtauchend betreten werden. Somit war diese Erfahrung Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung bislang verwehrt. Nur diese Station konnte bisher umgebaut wer- den. Der Umbau weiterer Stationen soll folgen. | ||
| Für wen | Menschen mit jeglichen körperlichen Einschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit körperlichen Einschränkungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit kleinen Kindern profi- tieren von erleichterten Zugängen an die Stationen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Barrierefreier Zugang zum Künstlerhaus und Kulturgarten | |
| Wie | Im Rahmen der Generalsanierung erfolgte u.a. der Einbau von Rampen, Brücken und taktilen Orientierungshilfen | ||
| Warum | Teilhabe von gehbehinderten Menschen am kulturellen An- gebot | ||
| Für wen | Alle Menschen, die auf Gehhilfen, Rollstühle sowie taktile Orientierungshilfen angewiesen sind | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreier Zugang zu städtischen Gebäuden und Möglichkeit der Teil- habe aller Menschen an kulturellen Angeboten | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Familien mit Kinderwagen profitieren von dem Umbau | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Künstlerhaus im KunstKulturQuartier (KukuQ), Referat für Schule und Sport, Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN) | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | Herbst 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Generalsanierung des Gemeinschaftshauses: Neben Sanierung der Haustechnik (Sanitär, Elektro, Lüf- tung) und des Brandschutzes erfolgte unter anderem eine Erneuerung der Veranstaltungstechnik sowie des Außenge- ländes. Hierbei wurden bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit vorgenommen. | |
| Wie | Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: Einbau von 2 Personenaufzügen (UG-EG-1.OG/Biblio- thek, Gastronomie: UG/Kegelbahn-OG/Gastraum) Einbau von fünf Toiletten für Menschen mit Behinderung im gesamten Hausbereich Taktiles Leitsystem im Hauptfoyer (Bodenmarkierungen und taktile Beschriftung der öffentlich zugänglichen Räume) Rollstuhlgerechte Gestaltung der Infotheke (sowohl auf der Innenseite für Mitarbeitende als auch auf der Außen- seite für Besucherinnen und Besucher) Reaktivierung der Induktionsanlage im Großen Saal Automatiktüren an den beiden Hauptzugängen mit barri- erefreiem Außenzugang über Rampen Barrierefreie Erschließung des Außenbereichs (mittels Rampen) Der Behindertenrat und die Schwerbehindertenvertretung waren in die Planungen eingebunden. | ||
| Warum | Nach fast 50 Betriebsjahren wurde eine Generalsanierung erforderlich. | ||
| Für wen | Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus dem Stadtteil Langwasser, Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung | ||
| Zielsetzung: | Ziel war die technische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes. Im Rah- men der Baumaßnahme wurden auch Maßnahmen durchgeführt, um mög- lichst alle Bevölkerungsteile, insbesondere aus Langwasser anzuspre- chen. Insbesondere durch die sichtbaren Verbesserungen bei der Barrie- refreiheit ist damit zu rechnen, dass sich der betroffene Personenkreis stärker angesprochen fühlt und das Haus künftig noch stärker nutzen wird. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Gebäude profitieren auch äl- tere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Hochbauamt (H), Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Barrierefreier Umbau der Kulturwerkstatt auf AEG |
| Wie | Aufgrund des Status eines Pilotprojekts wurden unter- schiedlichste Bedarfe zur Garantie von Barrierefreiheit beim Umbau berücksichtigt: So ist das Erdgeschoss für barriere- frei zugänglich und nutzbar und auch das 1. OG und 2. OG sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Ausgewählte Tü- ren wurden mit einer motorischen Öffnung (bedienbar per Taster) ausgestattet, der Aufzug bietet Platz für bis zu drei Rollstühle. Dieser wurde zudem mit akustischen und opti- schen Signalen ausgestattet. Es wurde eine induktive Hör- anlage im großen Saal installiert, um für schwerhörige Per- sonen den Zugang zu Informationen zu verbessern. Die Be- schriftung von Räumen, Treppen und Aufzügen in Braille- Schrift ermöglicht ebenso wie das taktile Bodenleitsystem im Eingangsbereich, Hauptfoyer und Treppenhaus und das Tastmodell des Gebäudes eine Orientierung für sehbehin- derte und blinde Menschen. Parkplätze und sanitäre Anla- gen für Menschen mit Behinderung stehen zur Verfügung. Für gehbehinderte Personen wurden Sitz- und Ruhemög- lichkeiten im ganzen Haus installiert. Eine barrierefreie Website informiert über Angebote, aber auch die barriere- freien Räumlichkeiten. | |
| Warum | Das Angebot an vollständig barrierefrei nutzbaren Veran- staltungsorten in Nürnberg soll ausgebaut werden. | |
| Für wen | Für Besucherinnen und Besucher der Kulturwerkstatt auf AEG mit und ohne Behinderung | |
| Zielsetzung: | Teilhabe für alle Menschen an (kulturellen) Veranstaltungsangeboten durch barrierefreie Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes und damit Zugang zur Information | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen. | |
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (persönliche Mobilität), Art. 30 (kulturelle Teil- habe) | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Hochbauamt, Amt für Kultur und Freizeit (KUF), Behindertenrat (BRN) | |
| Zeitrahmen: | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg nimmt eine Prüfung städtischer Gebäude
auf Barrierefreiheit vor, sodass eine diskriminierungsfreie Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den dortigen Angeboten erfolgen kann.
Zuständigkeit: Referat für Finanzen, Personal und IT / Zentrale Dienste (ZD), Planungs- und Baureferat, Hausverwaltende Einheiten
Umsetzungsstand: In Umsetzung
| Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgraben 11 | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Sanierung des Amtsgebäudes des Hochbauamt im Marien- torgraben 11 zur Herstellung von Barrierefreiheit: Türen, Auf- zugsanlage, WC-Anlagen | |
| Wie | Erweiterung des Aufzugsschachts bis ins Untergeschoss (UG), Schaffung sanitärer Anlagen für Menschen mit Behin- derung im Erdgeschoss (EG) im Zusammenhang mit der ge- planten Sanierung sämtlicher Sanitäranlagen. Außerdem wurden drei Türen im EG und UG kraftbetätigt nachgerüstet. | ||
| Warum | Im Untergeschoss des Amtsgebäudes sind drei Bespre- chungsräume und das Archiv untergebracht. Das UG war nicht barrierefrei erreichbar, da der Aufzug nur bis ins EG führte. Zudem fehlte ein Behinderten-WC. | ||
| Für wen | Menschen mit einer Gehbehinderung | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Zugangsmöglichkeit in alle Stockwerke, Errichtung eines bar- rierefreien WCs mit Dusche | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Hochbauamt (H) | ||
| Zeitrahmen: | 2017 | 2018 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30 | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Für die Barrierefreiheit wurden im Dienstgebäude Lorenzer Str. 30 verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt. | |
| Wie | Umbauten und Einbau von Technik: automatischer Türöffner Haupteingang barrierefreier Umbau des Damen-WCs im 2. OG Erweiterung Aufzug bis in das 5. OG | ||
| Warum | Steigerung der Barrierefreiheit | ||
| Für wen | körperlich eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreiheit im gesamten Gebäude | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Aufwertung des Gebäudes bzw. der Gebäudetechnik durch automatische Türöffnung und Erweiterung Aufzug | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Hochbauamt (H) | ||
| Zeitrahmen: | 2015 | 2019 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tiergarten und Nachrüstung von Automatik-Türen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Neubauten und Nachrüstung von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung | |
| Wie | Bis 2011 wurden vier zusätzliche Toilettenanlagen für Men- schen mit Behinderung im Nürnberger Tiergarten gebaut und ab 2014 erfolgte eine Ausstattung bestehender Anlagen mit Automatik-Türen. | ||
| Warum | Der Bau der zusätzlichen sanitären Anlagen diente zur Ver- kürzung der Wegstrecken. Für Rollstuhlfahrerinnen und - fahrer waren die Türen schwer zu öffnen. | ||
| Für wen | Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe am kulturellen Angebot und stressfreierer Besuch des Tiergar- tens, vor allem für Menschen mit Behinderung | ||
| Gegebenenfalls wei- tere Effekte: | Auch Familien und Ältere profitieren von dem Angebot, da immer auch nicht-barrierefreie Toilettenanlagen mitgebaut wurden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Hochbauamt (H), Tiergarten (Tg), externe Vergaben | ||
| Zeitrahmen: | 2007 bzw. 2014 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehe- maligen Quelle-Versandzentrum | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehem. Quelle-Versandzentrum sollen im Hinblick auf Barrierefrei- heit über die gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Ge- bäude hinaus in jeder Hinsicht beispielgebend gestaltet wer- den. Die Barrierefreiheit soll umfassend gedacht werden und sich neben den baulichen Anlagen im engeren Sinn auch auf die technische Gebäudeausstattung, angebotene technische Gebrauchsgegenstände (bspw. Informationster- minals), akustische und visuelle Informationsquellen (bspw. Leitsystem) und Kommunikationseinrichtungen beziehen. Beabsichtigt ist in die Betrachtung auch die Zugangswege außerhalb des Gebäudes mit einzubeziehen (bspw. Zu- gangsweg der Besucherinnen und Besucher ausgehend von der U-Bahn Haltestelle Eberhardshof). | |
| Wie | Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden im Rah- men des Planungs- und Umsetzungsprozesses vollumfäng- lich berücksichtigt. Um die angestrebte beispielgebende Ge- staltung des Publikumsbereiches sicher zu stellen wird der Behindertenrat der Stadt Nürnberg mit seinen zuständigen Fachausschüssen eng in den Planungs- und Umsetzungs- prozess eingebunden. | ||
| Warum | Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men- schen mit Behinderung sollen durch die barrierefreien Zu- gangs- und Nutzungsmöglichkeiten gestärkt werden. | ||
| Für wen | Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, schwerhörige und gehörlose Menschen, motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen. | ||
| Zielsetzung: | Das Ämtergebäude soll für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne jede Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Mitarbeitende der dortigen Ämter. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen oder auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Zentrale Steuerung Flächenmanagement und Projektkoordination, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Migration und In- tegration, Behindertenrat (BRN) | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Beratung beim Bau von Sportstätten | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Der SportService berät Nürnberger Sportvereine bezüglich einer barrierefreien Gestaltung von Sportstätten und –anla- gen. | |
| Wie | Der SportService greift auf bisherige Erfahrungen und Er- kenntnisse zurück und steht beim (Um-)Bau von Sportstät- ten SportService beratend zur Seite. Dabei werden Aspekte der Barrierefreiheit zur Berücksichtigung weitergegeben. | ||
| Warum | Sportstätten sollen räumlich möglichst barrierefrei gestaltet werden. | ||
| Für wen | Nürnberger Sportvereine | ||
| Zielsetzung: | Menschen mit Beeinträchtigungen sollen einen (möglichst) barrierefreien Zugang zu den Sportanlagen und Sportangeboten der Nürnberger Sport- vereine haben. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das Referat für Schule und Sport stimmt sich bezüglich des (Um-)Baus von Schulen und Sporthallen mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg ab. | |
| Wie | Nach der Vorstellung der Planungen von Schul- und Sport- hallenbauten werden die Rückmeldungen der Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei den weiteren Prozessen berücksich- tigt. | ||
| Warum | Die Schulhäuser und Sporthallen sollen möglichst barriere- frei zugänglich sein. | ||
| Für wen | Die gesamte Schulfamilie (Erziehungsberechtigte, Schüle- rinnen und Schüler, Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal, Verwaltungskräfte usw.) sowie Sportlerinnen und Sportler | ||
| Zielsetzung: | Im Sinne von Inklusion sollen Kinder und Jugendliche einen möglichst bar- rierefreien Zugang zu Schulen und Sporthallen erhalten. Außerdem sollen weitere bauliche Maßnahmen Berücksichtigung finden, die den Bedürfnis- sen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen gerecht werden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für berufliche Schulen (SchB), HVE – Schule und Sport, Sport Service (SpS), Planungs- und Baureferat, Behindertenrat (BRN) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch Um- baumaßnahmen an Nürnberger Schulen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bei anstehenden Umbaumaßnahmen wird grundsätzlich die Förderung von Barrierefreiheit angedacht. Unabhängig da- von werden bei Bekanntmachung von besonderen Förder- bedarfen von Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten ge- sucht, um durch den Einbau von Hilfsmitteln eine für den einzelnen Schülerinnen und Schüler möglichst gleichbe- rechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. | |
| Wie | Maßnahmen wie barrierefreie Eingänge, Aufzüge, behinder- tengerechte WC-Anlagen, Rampen, behindertengerechte Pausenhofanlage, Automatiktüren, nachträglicher Einbau von Hilfsmitteln wie Induktionsschleifen, Akustikplatten usw. | ||
| Warum | Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stam- men aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkei- ten von heute zur Verfügung. Oftmals stellen Treppenhäu- ser, Stufenübergänge innerhalb von Stockwerken, Türgrö- ßen in Altgebäuden, welche zum Teil auch unter Denkmal- schutz stehen, für mobilitätseingeschränkte Personen ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Hier kann meis- tens nur unter sehr großem Aufwand und Kosten Abhilfe ge- leistet werden. Nachträgliche Baumaßnamen sind daneben nur teilweise bzw. gar nicht möglich. Deswegen ist es umso wichtiger bei Umbauten und Generalsanierungen die bauli- chen Voraussetzungen zu schaffen, damit Inklusion möglich ist und so auch zusätzlich Schüler/-innen aufzufangen, wel- che bei einem Altgebäude keine fördernden Vorrausetzun- gen für Inklusion vorfinden. | ||
| Für wen | Die gesamte Schulfamilie, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | ||
| Zielsetzung: | Die Voraussetzungen für Inklusion an Nürnberger Schulen sind gegeben. | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, HVE – Schule und Sport | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit der städ- tischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die einzelnen Websites des Behördenwegweisers werden um konkrete Angaben über die örtliche Zugänglichkeit der Gebäude erweitert, in denen städtische Ämter oder Einrich- tungen untergebracht sind. | |
| Wie | Es werden detaillierte, stadtweit einheitliche Kriterien defi- niert und jedes einzelne Gebäude anhand dieser Kriterien untersucht. Eine stadtweite Datenbank unterstützt die lau- fende Aktualisierung dieser Informationen. | ||
| Warum | Menschen sollten im Voraus erfahren können, welche örtli- che Situation beim Besuch einer Dienststelle gegeben ist. Dies ist sowohl bürgerfreundlich als auch hilfreich, um im Vorfeld ein mögliches Hindernis zu überwinden, falls die bauliche Situation keinen komplett barrierefreien Zugang er- möglicht. | ||
| Für wen | Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen mit Sinnesbehinderung, die eine Angelegenheit vor Ort erle- digen möchten | ||
| Zielsetzung: | Eine inklusiv ausgestaltete städtische Verwaltung ist für alle Menschen zu- gänglich. So profitieren auch Familien mit Kinderwägen von dem Informati- onsangebot. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse der Menschen hin- sichtlich der Zugänglichkeit für Gespräche in Dienststellen erhöht die Kun- denzufriedenheit. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Steuerung und laufender Betrieb durch eine zu gründende Projektgruppe, Beratung u.a. durch Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen der Stadt Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | Noch unbekannt | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Vermittlung barrierefreier Wohnungen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Mit dem Ziel eines besseren Zusammenspiels zwischen An- bietern barrierefreier Wohnungen und Wohnungssuchenden mit entsprechendem Bedarf werden bei Freimeldungen von öffentlich geförderten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen bereits im Vorfeld die individuellen Bedarfe ab- geklärt. | |
| Wie | Aktuell dient ein Sondersachbearbeiter als spezieller An- sprechpartner beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt als Bindeglied zwischen Wohnungs- suchenden und Vermieterinnen bzw. Vermietern, um bei barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten öffentlich geförderten Wohnungen die individuellen Bedarfe abzuklären. So wer- den Wohnungen passgenauer vermittelt. Diese Vorgehensweise wird auch für freifinanzierte barriere- freie Wohnungen angeboten, wenn die institutionellen Woh- nungsanbieter dies wünschen. | ||
| Warum | Häufig gibt es wegen notwendiger Beibehaltung des sozia- len Umfeldes (Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Nähe zu Ver- wandten oder Bekannten) Einschränkungen im Wohnungs- wunsch von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Lage der neuen Wohnung, speziell bei Rollstuhlfahrenden. Hinzu kommen spezielle, unterschiedliche Bedarfe aus ge- sundheitlichen Gründen. Aus diesen Gründen kommt es vielfach zu längeren Wartezeiten bei der Wohnungsvermitt- lung. | ||
| Für wen | Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen. | ||
| Zielsetzung: | Schnellere und passgenaue Vermittlung von behinderten Wohnungssu- chenden in eine geeignete barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Wohnung. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Gesetzlicher Auftrag bei geförderten Wohnungen, Art. 5 Satz 3 BayWoBindG: „Menschen mit Behinderung sind bei der Vermittlung von geförderten Wohnungen vorrangig zu berücksichtigen“. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), insti- tutionelle und private Wohnungsanbieter | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Entwicklung eines Online Themenportals für Wohnungssu- chende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter aus dem Stadtgebiet Nürnberg. | |
| Wie | Konzeptionierung einer Homepage für Bedarfe von Woh- nungssuchenden, Mieterinnen und Mieter sowie Vermiete- rinnen und Vermieter | ||
| Warum | Es existiert bereits eine umfangreiche Palette an Informatio- nen die online zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, diese Angebote und Informationen auf einer Seite zu bün- deln. | ||
| Für wen | „Soziales Wohnen“ unterstützt vor allem Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Besondere Unterstüt- zungsbedarfe haben zudem Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung. | ||
| Zielsetzung: | Ziel ist es, ein Themenportal zu schaffen, welches auf die Bedarfe der Ziel- gruppe (Informationen – Qualifizierung – Onlineanträge) zugeschnitten ist. Dabei sollen die Inhalte so formuliert werden, dass Interessierte nieder- schwelligen Zugang zu den Inhalten haben. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Ziel soll es darüber hinaus sein, nicht nur die Angebote der Stadt Nürnberg aufzuführen, sondern auch die Kooperationspartner und Beratungsstellen mit zu involvieren. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) sowie Art. 21 (Recht der freien Meinungs- äußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) | ||
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Implementierung des Themenbereichs Barrierefreiheit so- wie besondere Bedarfe für Menschen mit Behinderung im Katalog Wohnen | |
| Wie | Formulierung von Textbausteinen, die das Thema beinhal- ten und anschließend wird die aktualisierte Fassung online zur Verfügung gestellt | ||
| Warum | Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung werden in der aktuellen Version des Wohnkatalogs noch nicht berücksich- tigt, obwohl sich die Zielgruppe in der Adressatengruppe be- findet. | ||
| Für wen | Neuzugewanderte mit besonderem Blick auf Leistungsemp- fängerinnen und Leistungsempfänger mit und ohne Behin- derung | ||
| Zielsetzung: | Ziel des Wohnkatalogs ist es, durch umfangreiche Informationen, hinsicht- lich Beratungsangeboten und Anlaufstellen zum Thema Wohnen, im Stadt- gebiet Nürnberg, den Wohnungssuchenden und Mietenden bei Problemla- gen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hilfe zur Selbsthilfe ist da- bei das übergeordnete Ziel. Der Wohnkatalog fungiert als Begleitbroschüre für das Thema Wohnen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Seniorinnen und Senioren können von Fragestellungen zum Thema Barrierefreiheit profitieren. Der Wohnkatalog steht als digitales Instrument zur Verfügung, dadurch kann er stets aktuell gehalten werden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) sowie Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Mei- nungsfreiheit und Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) | ||
| Zeitrahmen: | Herbst 2021 | Frühjahr 2022 | |
| Umsetzungsstand: | in Umsetzung |
| KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinderung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Unter der Koordinierung des Pflegestützpunktes Nürnberg wirken die spezifischen Leistungen der unterschiedlichsten Träger für eine Wohnungsanpassungsberatung zusammen, um durch Information, Beratung und fachliche Unterstüt- zung den möglichst langen Verbleib älterer und von Behin- derung betroffener Menschen in ihrer angestammten Woh- nung zu unterstützen. Durch gezielte Werbemaßnahmen werden Menschen mit Behinderung auf das Angebot auf- merksam gemacht. | |
| Wie | Ehrenamtlich ausgebildete Beraterinnen und Berater über- nehmen die Wohnberatung in der Häuslichkeit der Klientin- nen und Klienten. In der Wohnberatung wird ausführlich in allen Räumlichkeiten über mögliche Maßnahmen der Barrie- rereduzierung informiert, z.B. zu Treppenliften, Rampen, mechanische Hublifte oder Treppenhilfen. Auch fließen Hin- weise zu technischen Möglichkeiten wie z.B. Herdabschal- tung oder Bewegungsmelder in die Beratungen mit ein. Darüber hinaus informieren die Beraterinnen und Berater ausführlich über die Möglichkeiten der Finanzierung der vor- geschlagenen Maßnahmen (Pflegeversicherung, Bayeri- sche Wohnungsbauprogramm, KfW-Bank, Sozialhilfeträger, Stiftungen oder Wohnungseigentümer). Bei der Antragstel- lung kann Hilfestellung geleistet werden. | ||
| Warum | Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men- schen mit Behinderung sollen durch den Verbleib in ihrer angestammten Wohnung durch Barrierereduzierung ge- stärkt werden. | ||
| Für wen | Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen | ||
| Zielsetzung: | Unterstützung des Verbleibs älterer Personen und/oder von Menschen mit Behinderung in ihrer angestammten Wohnung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Das Beratungsangebot kommt primär Seniorinnen und Senioren zugute. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA), Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) mit den ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -be- rater, die Handwerkskammer Mittelfranken (HWK) sowie der Sozialver- band VdK. | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Renovierun-
gen einbezogen
Maßnahmenbeschreibung: Beim Neubau von Gebäuden werden die gesetzlichen Vorga-
ben an Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Bei Umbauten und Sanierungen wird die angestrebte Barrierefreiheit bei Planung und Ausführung berücksichtigt.
Zuständigkeit: Hochbauamt (H) mit Bedarfsträgern wie z. B. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (SHA)
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften
Maßnahmenbeschreibung: Gewünscht ist ein barrierefreies Onlineangebot der Wohnungsbaugesellschaften, welches über das jeweilige Wohnungs- und Serviceangebot informiert und Kontaktstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennt. Zudem wird ein regelmäßiger Kontakt der Interessensgruppen und Verbände zur wbg Nürnberg und weiteren Wohnungsbauträgern gewünscht. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften wie insbesondere die wbg Nürnberg haben bereits ein umfassendes Onlineangebot. Ein regelmäßiger Kontakt wird im Rahmen des jährlichen „Fachgesprächs Wohnen“ im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat stattfinden. Daneben soll der jährliche „Runde Tisch“ mit einzelnen Wohnungsbauunternehmen gemeinsam mit dem Behindertenrat fortgeführt werden. Zusätzlich wird über den Ausbau des Onlineangebotes auch im Rahmen der jährlich stattfindenden Runden des Oberbürgermeisters mit den Wohnungsbaugesellschaften berichtet.
Zuständigkeit: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat / Stab Wohnen, wbg und weitere Wohnungsbaugesellschaften
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Barrierefreie Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtungen der Stadt Nürnberg sind barrierefrei und mit Hilfsmitteln ausgestattet (z. B. sind Induktionsanlagen und Leitsysteme verbaut, Beschilderungen existieren in Braille- und Pyramidenschrift, die Zugänge zum und im Gebäude sind stufenlos, Türen ausreichend breit und es sind WCs für alle vorhanden).
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH)
5.6 Mobilität im öffentlichen Raum
Um Nürnberg zu einer inklusiven Stadt zu entwickeln, müssen die Gesamtstadt und ihre Stadtteile barrierefrei werden (vgl. UN-BRK, Art. 20 und 30) – dies sowohl hinsichtlich der Mobilitätsbedürfnisse der Nürnbergerinnen und Nürnberger als auch des öffentlichen Raums. In einem inklusiven Nürnberg können alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein; dafür sollen verschiedene Schwerpunktmaßnahmen umgesetzt werden. Zeitgemäße Mobilität bedeutet außerdem mehr Mit- und weniger Gegeneinander. Dem dienen verschiedene Schwerpunktmaßnahmen, die die Rücksichtnahme auf und das Bewusstsein für die Belange mobilitätseingeschränkter Personen fördern.
Die Nutzung des öffentlichen Raums kann für Menschen mit Behinderung durch mehrere Faktoren erschwert werden. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben durch unebene Gehbeläge wie Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen oder Fahrbahnübergängen Schwierigkeiten, sich komfortabel und sicher im Stadtgebiet fortzubewegen. Nutzerinnen und Nutzer von Rollstuhl oder Gehhilfen wie Rollatoren profitieren deswegen von Um- und Neubaumaßnahmen, wie beispielsweise dem Absenken von Bordsteinen. Diese werden regulär vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) bei Sanierungsmaßnamen an Kreuzungspunkten vorgenommen. Gleiches gilt für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen, die von der Nachrüstung von Ampeln und Blindenleitsystemen profitieren.
Auch beim Öffentlichen Nahverkehr wurde und wird nachgerüstet: Rund 60 Bushaltestellen wurden im Zuge eines Kommunalen Investitionsprogramms zwischen 2015 und 2018 mittels einer finanziellen Förderung durch den Bund barrierefrei umgebaut. Bordsteine wurden erhöht (um ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen in und aus dem Bus zu ermöglichen) und Blindenleitsysteme eingebaut bzw. erneuert, um die Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung zu erleichtern. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist in Anbetracht der Vielzahl an Bushaltestellen im Nürnberger Stadtgebiet als Daueraufgabe zu verstehen. Zur Bearbeitung dieser Aufgabe wurde durch die Verwaltung eine Liste mit rund 170 Bussteigen definiert, die mit hoher Priorität barrierefrei umgebaut werden sollen. Die Auflistung befindet sich zurzeit noch in Abstimmung u. a. mit Verbänden und Interessensvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung.
Die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs wird durch barrierefrei gestaltete Ansagen und Fahrpläne erleichtert. Auch das Angebot „MoBi“ – Mobilitätsservice für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrer persönlichen Mobilität
und Selbstständigkeit. Die Schulung von Busfahrerinnen und Busfahrern der VAG im Umgang mit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen trägt zu einem nutzerfreundlichen, barrierefreien Angebot bei.
Ein weiteres großes Hemmnis können fehlende öffentliche barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Nahverkehr und auch im Stadtgebiet wie beispielsweise in der Nürnberger Altstadt sein (vgl. Kapitel 5.5). Gleiches gilt für Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
Im Freizeit- und Kulturbereich wird von der Stadt Nürnberg darauf geachtet, bei der Planung und dem Bau von Spielplätzen möglichst barrierefrei nutzbare Spielangebote zu entwickeln und zu realisieren. Bestehende Spielplätze werden barrierefrei nachgerüstet.
Während Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit vor Ort beitragen, ist auch der Zugang zu Informationen bezüglich vorhandener Barrierefreiheit hilfreich. So informiert beispielsweise die Tiergarten-App Besucherinnen und Besucher, wo Toiletten zu finden sind oder welche Wege mit dem Rollstuhl genutzt werden können. Hilfreich, aber nicht ganz einfach umzusetzen, ist die Veröffentlichung von Informationen, welche städtischen Einrichtungen oder Angebote barrierefrei nutzbar sind.
Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Bau-
gebiete
Maßnahmenbeschreibung: Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Bauprojekte auch von privaten Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wegeverbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt.
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl)
| Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes für Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern | |
| Wie | Herstellung von ebenen Gehbahnen | ||
| Warum | Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raumes, Ver- besserung der Mobilität | ||
| Für wen | Menschen mit Mobilitätseinschränkung | ||
| Zielsetzung: | Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An- geboten Erleichterung des Fortkommens insbesondere in der Altstadt (Er- satz für „Kopfsteinpflaster“): Einbau von gesägten und gestockten Groß- granitsteinen statt „herkömmlichem“ Kopfsteinpflaster um ebene Gehbah- nen herzustellen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und Radfahrern zugute. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Absenkung der Bordsteine an Straßenkreuzungen und Überwegen | |
| Wie | durch bauliche Maßnahmen | ||
| Warum | Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raums, Verbes- serung der Mobilität | ||
| Für wen | Menschen mit Mobilitätseinschränkung | ||
| Zielsetzung: | Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An- geboten, Erleichterung des Überquerens von Kreuzungen und Straßen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und Radfahrern zugute. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| „MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen können über den Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei ge- schulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr begleiten und unterstützen. | |
| Wie | Langzeitarbeitslose werden in einer Präsenzmaßnahme in- klusive eine Woche Schulung im Fahrgasttraining bei der ÖPNV-Akademie qualifiziert. Bei Eignung erhalten sie an- schließend einen Arbeitsvertrag über §16i SGBII bei NOA.kommunal. NOA.kommunal organisiert die Buchung und den Einsatz des Begleitdienstes. | ||
| Warum | Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen bewegen sich meist unsicher im öffentlichen Raum | ||
| Für wen | Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs können sich sicherer im öffentlichen Raum bewegen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, um Teil- habechancen zu eröffnen und sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 20 (Persönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG. | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | 2022 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG | |
| Wie | Die Schulungen beinhalten auch das Thema „barrierefreie Mobilität“. | ||
| Warum | Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf- gabe inklusiver Daseinsvorsorge. So wird z.B. das Aus- und Einsteigen in Busse an Haltestellen von Menschen mit Be- hinderung oft als problematisch und als Hindernis wahrge- nommen. | ||
| Für wen | alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind | ||
| Zielsetzung: | Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | VAG | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV wer- den barrierefrei und einfach ausgestaltet. | |
| Wie | Das Thema ist in die bestehenden Abstimmungsrunden mit geeigneten Ansprechpartnern (Stadt Nürnberg, VAG, DB AG und Bayerische Eisenbahngesellschaft) eingebracht worden. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in Fahrzeugen konzentriert werden. | ||
| Warum | Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf- gabe inklusiver Daseinsvorsorge. In einem inklusiven Nürn- berg sollen alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mo- bil sein können. | ||
| Für wen | Für alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. | ||
| Zielsetzung: | Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg | ||
| Zuständigkeit , Ko- operationspartner: | VGN | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV für Menschen mit Behinde- rung verbessern: Erhöhung der Bordsteinkanten und Errich- tung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen | |
| Wie | Umbau der bestehenden Bus- und Straßenbahnhaltestellen um einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen; Verlegung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Personen | ||
| Warum | Der Ein- und Ausstieg in Busse soll möglichst niveaugleich erfolgen können, sodass Nutzungsschwierigkeiten minimiert werden. Das Auffinden der Bushaltestelle und der Ein- stiegstür wird ermöglicht. Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten | ||
| Für wen | Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Sehbehinde- rung | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreier bzw. sehr barrierearmer Ein- und Ausstieg in ÖPNV-Busse ermöglichen, Erleichterung der Nutzung des ÖPNV, Verbesserung der Mo- bilität | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Von den Maßnahmen profitieren auch Personen, die Kinderwagen oder Rollkoffer nutzen. Insgesamt erhöht sich der Komfort beim Ein- und Aus- steigen in Busse für alle Nutzergruppen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Verbände, externe Fachplaner | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhof- straße | |
| Wie | Vorhandenes Pflaster wird durch taktile Leitelemente er- gänzt. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg. | ||
| Warum | Bisher ist kein Leitsystem vorhanden | ||
| Für wen | Sehbehinderte und blinde Menschen | ||
| Zielsetzung: | Die selbstständige Erreichbarkeit der Bushaltestellen am ZOB soll erleich- tert werden. Flankiert wird dies durch ein noch zu planendes Rufsystem für Hilfestellung des Ordnungsdienstes. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Verkehrsplanungsamt (Vpl), Behindertenrat (BRN) | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | in Planung |
| Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen-be- schreibung: | Was | Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV durch Ausbau des Blindenleitsystems | |
| Wie | Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom Tiergarteneingang bis zum ÖPNV sowie Verlegung eines Blindenleitsystems in die Asphaltdecke des Tiergarten-Vor- platzes | ||
| Warum | Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit ÖPNV erreichen | ||
| Für wen | Für blinde und stark sehbehinderte Menschen | ||
| Zielsetzung: | Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit ÖPNV errei- chen. Größere Unabhängigkeit blinder und stark sehbehinderter Men- schen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Tier- garten (Tg) und externem Büro | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | voraussichtlich 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe angeboten. | |
| Wie | Anfertigung von Bänken mit einer um 10 cm erhöhten Sitz- fläche | ||
| Warum | Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitäts- eingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen. | ||
| Für wen | Mobilitätseingeschränkte Menschen | ||
| Zielsetzung: | Bequeme Nutzung des Angebots an Sitzflächen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit , Ko- operationspartner: | Tiergarten (Tg) | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | laufend | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Barrierearme Wegweiser im Tiergarten | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kon- trastreichere Wegweiser ersetzt. | |
| Wie | Neue Grafik, neues Design, neuer Druck, neue Träger, in- terne Montage und externe Vergabe von Grafik Design und Druck | ||
| Warum | Die Wegweiser waren für Menschen mit Sehbehinderung schlecht lesbar. | ||
| Für wen | Menschen mit Sehbehinderung | ||
| Zielsetzung: | Bessere Lesbarkeit der Wegebeschilderung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Lesbarkeit verbessert sich auch für Personen ohne Seheinschränkung | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Tiergarten (Tg), externe Vergabe von Grafik Design und Druck | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | 2021 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | App als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen | |
| Wie | Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit Sehbehinderung Informationen der Beschilderungen an. Auch ist vermerkt, wo barrierefreie Wege zu finden sind. | ||
| Warum | Für Sehbehinderte war der Tiergarten nicht frei erlebbar, für Gehbehinderte waren barrierefreien Routen nicht erkenn- bar. | ||
| Für wen | Seh- und Geheingeschränkte | ||
| Zielsetzung: | Verbesserte Orientierungsmöglichkeit und freie Erlebbarkeit des Tiergar- tens für alle Menschen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die App bietet auch Informationen in englischer Sprache, sodass sich auch Touristen informieren und orientieren können. Familien mit Boller- o- der Kinderwagen erhalten zudem einen Überblick über barrierefreie Weg- führungen. Besucherinnen und Besucher erhalten einen Lageplan zu Toi- lettenanlagen, Restaurants und Ausgängen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Tiergarten (Tg), Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, ex- terne Beauftragung | ||
| Zeitrahmen: | 2014 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans
Maßnahmenbeschreibung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortge-
schrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen sowie die aufgelistete Maßnahmen- und Zeitplanung für die Umgestaltung von U- Bahnhöfen sowie (nachrichtlich) für S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in einem fortlaufenden Prozess umgesetzt. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernommen und weiterhin konsequent umgesetzt.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), U- Bahnbauamt (UB), VAG, DB AG
Umsetzungsstand: erster Teil bereits umgesetzt, Fortschreibung in Planung
Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstal-
tungsräumen
Maßnahmenbeschreibung: In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszentrum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP), Staatstheater (Th)
Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermöglicht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Zeitgemäße Mobilität bedeutet mehr Mit- und weniger Gegeneinander. Das 2017 beschlossene Konzept für eine Rücksichtnahmekampagne "Bitte, gerne" des Verkehrsplanungsamtes wird bei der Realisierung um die Belange der Barrierefreiheit ergänzt, mit finanziellen Mitteln ausgestattet und umgesetzt.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org
Maßnahmenbeschreibung: Auf WheelMap werden Angaben zur Barrierefreiheit der städtischen Dienststellen erfasst. Diese können in der kostenlosen Variante von Wheelmap.org erfasst werden. Die kostenfreie Version ermöglicht Angaben im begrenzten Umfang. Es sind ausschließlich Hinweise zur Rollstuhlgerechtigkeit möglich (vollständig rollstuhlgerecht, teilweise, nicht rollstuhlgerecht und keine Angabe verfügbar). Die Dienststellen können die vier Angaben in Eigenregie eingeben, allerdings ist eine einheitliche Erhebung sinnvoll, da so ein einheitlicher Standard geschaffen werden kann. Bei der kostenintensiven Variante stehen bis zu 80 Kategorien zur Barrierefreiheit zur Verfügung.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
5.7 Kultur, Freizeit, Sport
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – mit und ohne Behinderungen – an inklusiven Angeboten im Bereich Kultur, Freizeit und Sport sowie barrierefreie Zugänge zu diesen ist oberste Zielsetzung in diesem Handlungsfeld (vgl. UN-BRK, Art. 30). Über die barrierefreie Nutzung von Angeboten hinaus geht es um die Gestaltung der Angebote: Menschen mit und ohne Behinderungen sollen diese – idealerweise gemeinsam – dar- bzw. anbieten.
In diesem Handlungsfeld findet sich eine breite Auswahl bereits umgesetzter oder weiterhin in Umsetzung befindlicher Angebote. Diese orientieren sich entweder an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung – z. B. indem Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar sind oder Führungen und andere Freizeitveranstaltungen für Menschen mit Sinnesbehinderung zugänglich gemacht werden. Auch wurden Angebote geschaffen, die speziell für Menschen mit Körperbehinderung (Stichwort: Rollstuhlschaukel) oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen geeignet sind. Andere Angebote sensibilisieren hingegen Men-
schen ohne Behinderung für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung: Im Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne kann beispielsweise nachgespürt werden, wie sich ein Cafébesuch bei völliger Dunkelheit anfühlt.
Auch Informationen zu den Angeboten oder Einrichtungen sind zentral, um die Teilnahme am kulturellen Leben planen zu können. So liegen zum Teil bereits taktile Geschosspläne und Tastmodelle für blinde Menschen vor, im Veranstaltungsprogramm und im Internet werden barrierefreie Veranstaltungen markiert. Zudem wurden Webauftritte umgestaltet und den neuen Richtlinien angepasst. Hierdurch ist der Zugang zur Veranstaltungsinformation niederschwellig möglich. Vereinzelt ist auch eine Weitergabe von Informationen zu Veranstaltungen und Angeboten in Leichter Sprache verfügbar bzw. in Planung.
Um am Sportangebot partizipieren zu können, geht es nicht nur um den (Um-)Bau von Sporthallen und -anlagen. Auch fördert die Stadt Nürnberg die Inklusionsarbeit von Nürnberger Vereinen durch Zuschüsse und erwirkt durch Öffentlichkeitsarbeit auch ein Bewusstsein für die Leistung von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung. Um die eigene Rolle als Stadt der Menschenrechte auszufüllen, bewirbt sich Nürnberg für das Host Town Program zu den Special Olympics: 170 deutsche Städte werden 2023 als Gastgeberstädte Athletinnen und Athleten aus aller Welt empfangen.
| Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik Open-Airs | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Umgestaltung einer Festivalhomepage für Menschen mit Behinderung | |
| Wie | Die in Typo3-programmierte Homepage des Bardentreffens und des Klassik Open-Airs wurde soweit verändert, dass Menschen mit Behinderung in der Lage sind, die Inhalte zu nutzen. Dies beinhaltet die Lesbarkeit der Schrift mittels Kontrastierung, die logische Anordnung und Definition der Elemente im Hintergrund für Screen Reader, die Steuerung des Tabulators mit zwei Tasten, das Einpflegen von Alterna- tivtexten bei Fotos, sowie das Vermeiden von PDF-Doku- menten, die nicht entsprechend im Sinne der Barrierefreiheit aufgesetzt sind. Es wurde eine Agentur zur Umgestal- tung/Programmierung beauftragt. | ||
| Warum | Es besteht der kulturpolitische Auftrag und der Anspruch der Stadtverwaltung, möglichst allen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Bereitstel- lung von Inhalten für Menschen mit Behinderung. | ||
| Für wen | Für Menschen mit Bewegungseinschränkung, Sehbehinde- rung und blinde Personen. | ||
| Zielsetzung: | Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und Menschen mit Behin- derung Zugang zu Informationen ermöglichen | ||
| Rechtlicher Bezug: | EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte und Apps zur barrierefreien Bedienung | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2. BM/Pb), GSM Agentur für Neue Medien | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | in Umsetzung |
| DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert. | |
| Wie | Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio- nen weitergegeben. für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer geeignet WC für Gehbehinderte geeignet | ||
| Warum | Verbesserte Information der Besucherinnen und Besucher mit Mobilitätseinschränkungen | ||
| Für wen | Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe für Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer an die für sie zugänglichen Programmpunkten ermöglichen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und ihr Programm im Vorfeld darauf abstimmen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Die Mehrheit der bis zu 80 beteiligten Einrichtungen (z.B. Staatstheater, DB-Museum, Neues Museum, Stadtbibliothek…) an der Blauen Nacht setzt sich in ihrem Alltagsgeschäft bereits eigenständig mit diesem Thema auseinander und hält diese Infrastruktur auch an der Blauen Nacht für die Besucherinnen und Besucher bereit. | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue-Nacht-Kunstwett- bewerb | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Kunstorte, die das Projektbüro auswählt, sind möglichst barrierefrei. | |
| Wie | Bei der Auswahl der Kunstorte, die den Kunstschaffenden für ihre Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs-Projekte angeboten werden, wird auf die Barrierefreiheit z.B. einfache Zugäng- lichkeit, Aufzüge, Toiletten für Menschen mit Behinderung geachtet. | ||
| Warum | Durch das Angebot ist ein „unkompliziertes“ Besuchen der Veranstaltung möglich. Das Einbetten der Information im Programmheft und auf der Website ermöglicht eine Teil- nahme. | ||
| Für wen | Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer | ||
| Zielsetzung: | Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah- rerinnen und -fahrer an für sie zugänglichen Programmpunkten | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und ihr Programm am Abend darauf abstimmen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Kooperationspartner sind hier alle Institutionen, die Kunstorte zur Verfügung stellen | ||
| Zeitrahmen: | 2011 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert. | |
| Wie | Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio- nen weitergegeben. für Rollstuhlfahrinnen und -fahrer geeignet WC für Gehbehinderte geeignet | ||
| Warum | Vorabinformation der Besucherinnen und Besucher | ||
| Für wen | Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende | ||
| Zielsetzung: | Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah- rende an für sie zugänglichen Führungsangeboten | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | 400 Anbieterinnen und Anbieter der Führungen (städtische Dienststellen, Organisationen, Vereine, Firmen und Privatpersonen) | ||
| Zeitrahmen: | 2011 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Führungsangebote, die sich inhaltlich mit Themen der Inklu- sion auseinandersetzen, werden in das Programm aufge- nommen | |
| Wie | Z.B. werden Führungen unter der Augenbinde angeboten o- der die Rollstuhlschaukel vorgestellt. Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern wird auf das Thema Barrieren bei der Kommunikation aufmerk- sam gemacht. Hierfür wird eine gezielte Akquise von pas- senden Angeboten vorgenommen. | ||
| Warum | Möglichkeit der Auseinandersetzung der Besucherinnen und Besucher mit dem Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung | ||
| Für wen | Alle Teilnehmenden an der Veranstaltung | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher mit dem Thema Inklu- sion | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Interessierte werden durch die entsprechenden Angebote auf die Veran- staltung aufmerksam gemacht. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Blinden- und Sehbehinderten- seelsorge in der evang.-luth. Kirche in Bayern, Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB), Bildungszentrum für Blinde und Seh- behinderte (bbs), Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, noris inklusion gGmbH, Paritätischer Wohlfahrtsverband Mittelfranken, Ge- hörlosenverband Nürnberg und Umland e. V. | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Verfassen eines Leitbildes für das Haus des Spielens mit Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit | |
| Wie | Verfassen eines Leitbildes | ||
| Warum | Verankerung des Themas Inklusion | ||
| Für wen | Als Orientierung für Mitarbeitende, als Ansatz für die Ver- besserung inklusiver Angebote und Barrierefreiheit | ||
| Zielsetzung: | Betonung des hohen Stellenwerts von Inklusion | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Verbesserung von inklusiven Angeboten und Barrierefreiheit, Sensibilisie- rung der Mitarbeitenden | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS); Mitarbeitende des Museums | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | 2026 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Spielveranstaltung für gehörlose Kinder und ihre Eltern | |
| Wie | Gehörlose Kinder und ihre Eltern treffen sich im Haus des Spielens und spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele. | ||
| Warum | Vernetzung der Menschen untereinander | ||
| Für wen | Gehörlose Kinder und ihre Eltern | ||
| Zielsetzung: | Öffnung des Hauses für ein breites Publikum, Vernetzung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Lernen durch Spielen, Sensibilisierung für die Belange von gehörlosen Menschen durch Begegnung | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS), evangelische Gehörlosenseelsorge | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Museumstexte sind in Leichter Sprache vorhanden | |
| Wie | Übersetzung der vorhandenen Texte in Leichte Sprache, sowie die Berücksichtigung von Leichter Sprache bei neuen Texten | ||
| Warum | Die Inhalte sollen möglichst allen Besucherinnen und Besu- chern zugänglich gemacht werden. | ||
| Für wen | Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und andere Angehörige der Zielgruppe von Leichter Sprache | ||
| Zielsetzung: | Leichteres Erfassen von Hintergrundinformationen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und funktionale Anal- phabetinnen und Analphabeten profitieren von der Maßnahme | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Spielzeugmuseum | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Umfangreiche Anpassungen des KunstKulturQuartiers nach externer Fachberatung in den Bereichen Programminformationen unter: kunstkulturquartier.de Informationen zu kulturellen Angeboten unter kultur- info-nuernberg.de Veranstaltungskalender unter veranstaltungskalen- der.nuernberg.de App „zoom:in“ | |
| Wie | Analyse und kontinuierliche Umsetzung wie Weiterentwick- lung zur Barrierefreiheit (Kontraste, Strukturen, Gliederung von Inhalten, Alternativtexte, Bildnachweise, Reduktion von Inhalten, Gestaltung & Grafikdesign, Seitennavigation durch Tastatureingabe, Vorlesefunktion, Tabulator, Formulierun- gen) sind bereits umgesetzt. In Planung sind folgende Schritte: Leichte Sprache & Mehrsprachigkeit ausgewiesene neue Ausgabenseiten des Veranstal- tungskalenders zu inklusiven Themen (z.B. Veranstal- tung mit Gebärdensprache, inklusiver Tanz/Theater) Hinweise auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes | ||
| Warum | Zielgruppenerweiterung, inklusive Angebote, Abbau von Barrieren in der Kulturvermittlung und -arbeit | ||
| Für wen | Menschen mit Behinderung | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Willkommenskultur und Erweite- rung des Zielpublikums | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und Leseanfän- ger profitieren von einem gut strukturierten Angebot. | ||
| Rechtlicher Bezug: | EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte und Apps zur barrierefreien Bedienung | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), KunstKulturQuartier (KuKuQ) sowie externe Beratung | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Im Rahmen der aktuellen Ausstellung „In Situ?“ wird auch für blinde und sehbehinderte Menschen eine Führung zu Kunst im öffentlichen Raum angeboten. Für gehörlose Per- sonen wurde ein Angebot mit Gebärdensprachdolmetsche- rinnen und -dolmetscher geschaffen. | |
| Wie | Die Führungen finden mit dafür ausgebildeten und geschul- ten Pädagoginnen und Pädagogen statt. | ||
| Warum | Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung zur zeitge- nössischen bildenden Kunst | ||
| Für wen | gehörlose, schwerhörige, blinde, seheingeschränkte Men- schen | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | KunstKulturQuartiers (KuKuQ), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti- schem Angebot | |
| Wie | Einladungen an die Kunstgruppen von Lebenshilfe, noris in- klusion und die Redaktion des Obdachlosenmagazins Stra- ßenkreuzer | ||
| Warum | Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen | ||
| Für wen | Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) | ||
| Zeitrahmen: | 2014 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti- schem Angebot | |
| Wie | Kooperation der Kunstvilla und Museum Industriekultur mit dem KPZ und der Alzheimergesellschaft Mittelfranken | ||
| Warum | Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen | ||
| Für wen | Menschen mit Demenz und betagte Menschen | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits mehrfach umgesetzt |
| Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Taktile Geschosspläne zur räumlichen Orientierung im Gebäude Führungen für blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besuchern | |
| Wie | Die Geschosspläne der Kunstvilla liegen in taktiler Fas- sung an der Kasse vor Taktile Erfassung ausgewählter Kunstwerke im Rahmen einer Führung | ||
| Warum | Eine Orientierung von blinden und sehbehinderten Men- schen | ||
| Für wen | Menschen mit Sehbehinderungen | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen an kulturellen Ange- boten | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | KunstKulturQuartier/Kunstvilla (KuKuQ/Kunstvilla) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2014 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Entwicklung von kulturellen Bildungs- und Kreativangeboten, die ohne Sprache auskommen | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Entwicklung eines Leitfadens und konkreter Workshops, die ohne bzw. mit wenig Sprache auskommen |
| Wie | Eine künstlerische Fachkraft entwickelt ein allgemeines Toolkit als Basis für die künstlerische Arbeit mit Kindern ohne bzw. mit wenig Sprache. Zudem entwickelt sie konkrete Workshops, die wenig Erklä- rungsbedarf haben, weil sie sehr anschaulich demonstriert werden können, ohne Schrift auskommen etc. | |
| Warum | Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an künstleri- schen Angeboten zu ermöglichen und zu erleichtern, die sonst nicht oder nur eingeschränkt teilhaben könnten. | |
| Für wen | Kinder und Jugendliche mit Lese-und Schreibschwierigkei- ten, geringen Deutschkenntnissen | |
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wenig Deutsch- kenntnissen. Stärkung der Selbstwirksamkeitserfahrungen und des Aus- tauschs mit Anderen. Vielfältigere Ideen werden so sichtbar. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Mitarbeitende profitieren von der Maßnahme, wenn sie es schaffen, möglichst viele Menschen bei ihren Programmen mitzunehmen. | |
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stabsstelle Kinderkultur und KinderKunstRaum des Amts für Kultur und Freizeit (KUF), in Kooperation mit Stadtteileinrichtungen, Förderschulzen- tren | |
| Zeitrahmen: | Frühestens ab 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ausbau, Neuschaffung und Weiterentwicklung der Dun- kelerfahrung im Hirsvogelbunker nach einer Sanierung. Ein- zelne Elemente sind z.B. das Dunkelcafé, Dunkelgang, Dunkeltour, Dunkelfrühstück, Dunkelgängerdiplom, Spiele im Dunkeln, Hörkino, Concert in the dark, Geschmackser- lebnis, Hör-Kino, Hör-Erfahrungen für Schulklassen, Fir- men-Events | |
| Wie | Neben dem Erfahrungsfeld entsteht mit der Dunkelerfah- rung im Hirsvogelsaal ein umfassendes ganzjährig besuch- bares inklusives Angebot. Es besteht aus verschiedenen festen Modulen und besonderen Angeboten zugeschnitten auf Schulen, Gruppen, Firmen und Einzelbesuchende. Ver- schiedene Angebotsmodule. Die Betreuung erfolgt durch sehbehinderte Mitarbeitende. | ||
| Warum | Die Weiterentwicklung der Dunkelerfahrung bietet die Chance inklusive Bildungsangebote zu intensivieren und auszubauen | ||
| Für wen | Besucherinnen und Besucher ab acht Jahren mit und ohne Einschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen durch das Erleben der ungewohnten Dunkelheit und dem Austausch mit den blinden oder sehbehinderten Mitarbeitenden. Ent- wicklung von Gespür für die Möglichkeit der Wahrnehmung blinder Men- schen und erleben der Nutzung anderer Sinne, die die Seheinschränkung kompensieren können. Zielsetzung ist auch die Normalisierung des Mitei- nanders von Sehenden und blinden Menschen zu fördern. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Neben der Dunkelerfahrung dient dieses Angebot auch der Weiterentwick- lung von Sinneserfahrungen aller Art und bietet ein attraktives „Hands-on“ Kulturangebot für alle Zielgruppen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF) | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bau und Betreuung der Rollstuhlschaukel auf dem Erfah- rungsfeld zur Entfaltung der Sinne | |
| Wie | Auf dem Erfahrungsfeld steht während der Saison (1. Mai bis Ende der Sommerferien) Nürnbergs einzige öffentlich zugängliche Rollstuhlschaukel. Diese wird von Mitarbeiten- den betreut. Dabei können Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer auf der Rollstuhlschaukel den Platz einnehmen und die Mit- arbeiterin oder der Mitarbeiter sorgt für die nötige Sicherheit und schubst an. Außerdem bieten zwei Rollstühle (Erwach- senen- und Kinderrollstuhl) die Möglichkeit für andere Besu- cherinnen und Besucher zum Rollentausch. Der Betrieb ei- ner Rollstuhlschaukel darf generell aus Sicherheitsgründen nur betreut erfolgen. | ||
| Warum | Durch Initiative des Rolli-Treff-Franken e. V. mit Hilfe der Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg konnte für das Erfah- rungsfeld eine Rollstuhlschaukel gebaut und deren Betreu- ung so zunächst finanziell gesichert werden. Damit können nun auch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer das Schaukelerlebnis sinnlich und körperlich erfahren. | ||
| Für wen | Nutzerinnen und Nutzer eines Rollstuhls und andere Besu- cherinnen und Besucher des Erfahrungsfeldes | ||
| Zielsetzung: | Erst aus der Perspektive von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer lässt sich er- messen, wie schwierig selbst kleinste Barrieren mit dem Rollstuhl zu be- wältigen sind. Ein Rollentausch erlaubt so für eine begrenzte Zeitdauer den Alltag der Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nachzuempfinden. Das för- dert die Akzeptanz der Notwendigkeit von Barrierefreiheit. Weiter soll das Schaukelerlebnis und Gefühl des freien Schwebens so auch Rollstuhlfah- rerinnen und -fahrern ermöglicht werden. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Rollstuhlschaukel ist an einer von außen gut einsehbaren Stelle des Erfahrungsfeldes aufgestellt. Passanten bekommen einen Eindruck im Vo- rübergehen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF), Rolli-Treff-Franken e. V., Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg, | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Anschaffung einer mobilen Induktionsanlage | |
| Wie | Einsatz der Induktionsanlage bei Führungen auf dem Erfah- rungsfeld. | ||
| Warum | Bei Führungen auf dem Erfahrungsfeld inmitten von ande- ren Besucherinnen und Besuchern ist es für Menschen mit Hörbehinderung besonders schwer, den Erklärungen zu fol- gen. Mit Hilfe der Induktionsanlage können nun auch diese Menschen teilhaben und erreicht werden. | ||
| Für wen | Menschen mit Hörbehinderung und kompatiblem Hörgerät | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Höreinschränkungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Durch den Verleih an andere Einrichtungen und Ämter der Stadt bekommt eine breitere Masse von Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit an Führungen und Vorträgen teilzuhaben. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF) | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Niederschwellige und gruppenspezifische Informationen zum historischen Ort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne und den aktuellen Planungen der Stadt Nürnberg | |
| Wie | Einmal im Jahr wird ein Informationstag zu Zeppelintribüne und Zeppelinfeld angeboten. Hierbei werden Information über das Projekt zum Erhalt und zur Entwicklung von Zep- pelintribüne und Zeppelinfeld als Lern- und Begegnungsort präsentiert. Hierzu finden Informationstage mit inklusiven Elementen statt, die zusammen mit externen Bildungspart- nern wie Geschichte für Alle entwickelt und umgesetzt wer- den. Kostenloser Rundgang in mehreren Fremdsprachen und inklusiven Angeboten (Tastführungen, Gebärden- sprachdolmetscherangebot). In den kommenden Jahren ist eine Erweiterung um Rundgänge in Leichter Sprache sowie für Gehbeeinträchtigte vorgesehen. | ||
| Warum | Historisch-politische Bildungsarbeit im Allgemeinen und In- formation über ein steuerfinanziertes Großprojekt im Beson- deren | ||
| Für wen | Gesamtheit der Stadtbevölkerung sowie auswärtige Interes- sierte | ||
| Zielsetzung: | Bewusste Einbeziehung von Menschen in ein städtisches Großprojekt, die der nationalsozialistischen Ideologie nicht entsprochen haben. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Zusammentreffen von Menschen mit und ohne Einschränkungen sowie mit und ohne Deutschkenntnissen, Stärkung der künftigen Prägung als ge- samtgesellschaftlicher Lern- und Begegnungsort für Freizeit, Sport, Naher- holung und historische Bildung | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin, Museen der Stadt Nürnberg, Ge- schichte Für Alle e. V. | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Einsatz von Gebärdensprache bei (Online-)Veranstaltungen (Deutsche Akademie für Fußballkultur) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Seit 2012 wurden Publikumsveranstaltungen (Preisverlei- hung, Diskussion) live in Deutsche Gebärdensprache (DGS) gedolmetscht. Die Online-Veranstaltungsreihe KickOn@Home (seit April 2020) wird durchgehend für Ge- hörlose gedolmetscht. | |
| Wie | Zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetscher agieren im Wechsel über die gesamte Dauer der Veranstal- tung für alle sichtbar. Zusätzlich gibt es ein punktuelles An- gebot der Live-Untertitelung. | ||
| Warum | Erster Anlass in 2012 war der gehörlose Preisträger beim Fußball-Kulturpreis; zuvor waren kaum gehörlose Teilneh- mende vor Ort; Ziel: Öffnung von Angeboten | ||
| Für wen | Für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer | ||
| Zielsetzung: | Ermöglichung der Partizipation von Gehörlosen sowie Schaffung von Be- wusstsein beim gesamten Publikum für die Bedarfe von gehörlosen Men- schen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vorbildfunktion als Kultureinrichtung, Steigerung der Popularität des DGS- Dolmetschens, Gewinnung neuer Zielgruppen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kultur und Freizeit (KUF), KunstKulturQuartier (KUKUQ), extern: Bundes-Behinderten-Fan-Arbeits-Gemeinschaft e. V. (BBAG) | ||
| Zeitrahmen: | 2012 bzw. 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fußballkul- tur) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Vollständige technische, grafische und redaktionelle Überar- beitung der Website sowie Aufnahme detaillierter Informati- onen zur Barrierefreiheit an Veranstaltungsorten | |
| Wie | Einfachere Lesbarkeit (Schrift, Kontraste), Bildtexte, Opti- mierung von Hilfstools, Schritt für Schritt: Implementierung von DGS-Videos, Inhalten in Leichter Sprache sowie Kenn- zeichnung von Barrierefreiheit im Veranstaltungsangebot auf der Website | ||
| Warum | Die Webseite, Visitenkarte und inhaltliches Kernstück der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur, soll barrierefrei zu- gänglich sein und Diversität vermitteln. | ||
| Für wen | Vorhandene und potenzielle neue Nutzerinnen und Nutzer der Website und der weiteren digitalen Angebote (Social media). | ||
| Zielsetzung: | Bereitstellung von Information zur Barrierefreiheit für Besucherinnen und Besucher, Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vorbildfunktion: Beispielhaftes Sichtbarmachen der Möglichkeiten einer in- klusiven Informationsvermittlung. Gewinnung neuer Nutzerinnen und Nut- zer sowie Besucherinnen und Besucher, bessere Strukturierung, Suchma- schinenoptimierung | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kultur und Freizeit (KUF), in Kooperation mit externem Dienstleiter decide, Beratung durch diverse Ansprechpartnerinnen und -partner | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ausprobieren und Testen neuer Angebote, um möglichst vielen Menschen das Baden und Schwimmen zu ermögli- chen | |
| Wie | Schaffung und Wiederbelebung von speziellen Kurs-, Schwimm- oder Unterrichtsangeboten, z.B. Badetag für Transgender, Schwimmunterricht oder Wassergewöhnung für Menschen mit Behinderung | ||
| Warum | Möglichst vielen Menschen Zugänge in die Bäder anbieten | ||
| Für wen | Personen mit körperlichen Einschränkungen oder persönli- chen Hemmnissen | ||
| Zielsetzung: | Badeangebote für alle Menschen schaffen, erhalten und ausbauen. Inklu- sion und Teilhabe von Menschen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | NürnbergBad (NüBad), Menschenrechtsbüro (MRB) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2004 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigun- gen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten des Nürn- berger Behindertensports wird stärker sichtbar gemacht | |
| Wie | Veröffentlichungen, auch unter Nutzung der sozialen Me- dien | ||
| Warum | Breite Informationsweitergabe der besonderen Leistungen von Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigung oder Be- hinderung | ||
| Für wen | Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigungen | ||
| Zielsetzung: | Stärkere Sichtbarkeit der Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten des Nürnberger Behindertensport | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Wahrnehmung von Nürnberg als attraktiver Austragungsort für Meister- schaften | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen durch Zu- schüsse | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung | Was | Förderung von speziellen Angeboten der Sportvereine zur Inklusion von Menschen mit Behinderung | |
| Wie | Dieser von der regulärenj Förderung für Vereine unabhän- gige Topf soll Anreize für den gezielten Ausbau von Ange- boten für Menschen mit Behinderung schaffen. Vereine kön- nen für den Bereich inklusiven Sport Anträge zu notwendi- gen Materialien, Baumaßnahmen und Qualifizierungsmaß- nahmen stellen. Auch die benötigten Assistenzen zur Aus- übung des inklusiven Sports im Verein, die das Freizeitnetz- werk Sport organisiert, können bezuschusst werden. Von Seiten der Stadt werden für Inklusionsthemen sowie Senio- ren und Seniorinnen 20.000€ jährlich bereitgestellt. | ||
| Warum | Menschen mit Beeinträchtigungen soll der Zugang zu den Angeboten der Sportvereine erleichtert werden. So spielen der barrierefreie Ausbau der Sportanlagen, aber auch ein vielfältiges Angebot eine wichtige Rolle. | ||
| Für wen | Nürnberger Sportvereine, Sportbegeisterte mit Beeinträchti- gungen | ||
| Zielsetzung: | Förderung von Sportangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sportangebots für Kin- der, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Verwaltung von Zuschüssen zur Sportförderung | |
| Wie | Verwaltung des jährlichen Zuschusses an den Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e. V., Zu- schüsse zur Förderung des Sports von Kindern und Ju- gendlichen mit Behinderung durch den Freistaat Bayern in Form der EISs (Erlebte Inklusive Sportschule)-Pauschale | ||
| Warum | Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des Vereinsauftrags | ||
| Für wen | Sportvereine, Sportbegeisterte mit Behinderung | ||
| Zielsetzung: | Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des Vereinsauftrags | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportService | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Digitale Darstellung der Sportangebote der Nürnberger Sportvereine für Menschen mit Beeinträchtigungen | |
| Wie | Menschen mit Beeinträchtigungen können über die Online- Sportsuche des SportService passende Sportangebote fin- den (über die Auswahl "Auch für Menschen mit Handicap geeignet"). Zusätzlich können sie nach Entfernung zu einer Adresse sortiert werden. | ||
| Warum | In vielen Maßnahmen der Nürnberger Sportvereine und ver- schiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe wird Inklu- sion bereits gelebt. Menschen mit gesundheitlichen Ein- schränkungen finden vor allem beim Behinderten- und Ver- sehrtensportverein (BVSV) und dem Gehörlosen Sport Club eine breite Palette an Sportangeboten und Kursen. Aber auch viele andere Sportvereine haben ihre Angebote geöff- net und so gestaltet, dass alle daran teilnehmen können. Mit diesen Suchfunktionen wurde ein niederschwelliges und übersichtliches Angebot geschaffen. | ||
| Für wen | Sportbegeisterte mit Beeinträchtigungen | ||
| Zielsetzung: | Der Inklusionsgedanke wird durch das Angebot von speziellen Sportforma- ten und die Akzeptanz der Betroffenen vorangetrieben. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der Special Olympics World Games Berlin 2023 | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nati- onen – 170 inklusive Kommunen“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbe- werben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommu- nen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. | |
| Wie | Planung und Durchführung einer Auftaktveranstaltung und Vorbereitung der Gastgeberrolle durch Projekte mit kommu- nalen Gruppen (Schule, Vereine u. a.) in 2022 und Durch- führung des viertägigen „Host Town Program“ (11.- 14.Juni 2023). Dabei geht es laut Veranstalter um z. B. inklusive Vereins-, Schul- und Jugendprojekte, inklusive kulturelle Ak- tivitäten, Inklusionstage, inklusive Veranstaltungen und Vor- haben aus den Bereichen Sport, Bildung, Gesundheit, Kul- tur oder Stadtentwicklung sowie sonstige Initiativen gelebter Inklusion. | ||
| Warum | Damit soll zum einen ein starkes Signal der Inklusion ge- setzt und darüber hinaus in den Kommunen inklusive Struk- turen und Netzwerke nachhaltig gestärkt werden. Die Ver- anstalter formulieren das Ziel: „Mehr Teilhabe vor Ort!“ | ||
| Für wen | Die Kommunen können sich für unterschiedlich große Dele- gationen bewerben. Insgesamt wird das Host Town Pro- gram für etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified Partnerinnen und Partner, also Menschen ohne geistige Be- hinderung, aus mehr als 170 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten organisiert. | ||
| Zielsetzung: | Durch eine Beteiligung Nürnbergs können weiter Vorurteile und Berüh- rungsängste abgebaut, aber auch Akzeptanz und Toleranz aufgebaut wer- den. In Nürnberg öffnen immer mehr Sportvereine ihre Angebote und set- zen ein deutliches Zeichen für die Integration von Menschen mit Behinde- rung. Sie fördern durch gemeinsames Sporttreiben das Miteinander und schaffen Begegnungsmöglichkeiten. Mit einer Beteiligung könnte Nürnberg die besondere Dynamik der SOWG Berlin 2023 nutzen, um das Themen- feld Inklusion sichtbar zu machen und Akteure vor Ort zu begeistern. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | |||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Sport Service (SpS) | ||
| Zeitrahmen: | Projekte ab 2022 | Host Town Program 11. bis 14.06.2023 | |
| Umsetzungsstand: | Bewerbungsphase |
Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellungen, Breiten-
sport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Gebäude und Einrichtungen mit Veranstaltungs-
räumlichkeiten werden ebenso wie Veranstaltungsangebote, beispielsweise Ausstellungen, Breitensport- und Freizeitangebote, auf Barrierefreiheit geprüft. Bei Bedarf werden die Gebäude umgebaut und Angebote barrierefrei weiterentwickelt. So können Induktionsanlagen verbaut oder der Zugang zu mobilen Induktionsschleifen ermöglicht werden.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB), Amt für Kultur und Freizeit (KUF)
Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote
Maßnahmenbeschreibung: Es wird eine Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten für Aktionen und Angebote im Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung durchgeführt und diese über eine Angebots-Datenbank öffentlich zugänglich gemacht. Die Ergebnisse können zur Finanzierung von barrierefreien und partizipativen Angeboten im Bereich Kultur, Sport und Freizeit genutzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe
Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Fördermöglichkeiten für Aktionen und Angebote im Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung können in einer extra eingerichteten Beratungsstelle erfragt werden. Voraussetzung für eine zufriedenstellende Beratung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen
Maßnahmenbeschreibung: Durch den Einsatz eines höhenverstellbaren Redepults, die Installation einer rollstuhlgerechten Bühne, den Einsatz von Schrift- und/oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern kann auf die Vielfältigkeit der Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht werden. Auch Moderatorinnen und Moderatoren mit Behinderung, die durch Veranstaltungen führen, machen das Thema Inklusion sichtbar.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Referat für Schule und Sport
Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungsräumlich-
keiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort
Maßnahmenbeschreibung: Das Wissen darüber, inwiefern Barrierefreiheit am Veranstaltungsort gegeben ist und inwiefern die Mitarbeitenden vor Ort inklusiv geschult sind, erleichtert Menschen mit Behinderungen eine diskriminierungsfreie Teilnahme. Hierzu wird ein stadtweit einheitliches Symbolsystem angewandt. Die Piktogramme geben für alle Arten von Einschränkungen niederschwellig Informationen zur Barrierefreiheit von Räumlichkeiten. Zu prüfen ist, ob bereits existierende, überörtlich standardisierte Symbole eingesetzt werden können.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BZ/BCN), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte
Artikel 29 der UN-BRK garantiert Menschen mit und ohne Behinderungen, ihre politischen Rechte in gleichberechtigter Weise wahrnehmen zu können. Die Vertragsstaaten werden in die Pflicht genommen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben sicherzustellen.
Dies betrifft die freie Willensäußerung genauso wie das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie Partizipation und Mitgestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. 32
32 Vgl. www.behindertenrechtskonvention.info/teilhabe-am-politischen-und-oeffentlichen-leben-3934, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ergreift die Stadt Nürnberg Maßnahmen, die die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, beispielsweise durch Schutz vor Diskriminierung oder Prävention von Gewalt, sicherstellen sollen. Hierfür sind beispielsweise die Konzeption und Durchführung von Angeboten geplant, die insbesondere Frauen mit Behinderung stärken sollen, da diese tendenziell öfter Opfer von Gewalt sind.
Wichtigstes Gremium und zentrales Organ für die politische Teilhabe und die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN). Das im Jahr 2010 durch einen Stadtratsbeschluss gegründete, öffentlich kommunale Gremium besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Personen. 26 Mitglieder sind Menschen mit Behinderung, 14 Mitglieder sind Delegierte von Institutionen, Selbsthilfegruppen, Verbänden und Leistungserbringern. Der BRN wird alle fünf Jahre gewählt und arbeitet in sechs thematisch unterschiedlichen Ausschüssen (Finanzen, Barrierefreiheit, Bildung und Kultur, Wohnraum für Menschen mit Behinderung, Arbeit und Soziales sowie Gesundheit). Er engagiert sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet, setzt sich für Teilhabegerechtigkeit ein und berät die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik als Sachverständigengremium zu Sachverhalten im Kontext Menschen mit Behinderung. Seit Juli 2021 unterstützen zwei Mitarbeitende in der städtischen, beim Sozialamt angesiedelten Geschäftsstelle des BRN die Ratsmitglieder bei Verwaltungstätigkeiten.33
33 Weitere Informationen zum Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) finden sich online unter: www.nuernberg.de/internet/behindertenrat, letzter Zugriff: 19.11.2021.
| Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommunika- tion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Online werden konkrete Hinweise für moderne fair gestal- tete Sprache zusammengestellt, praxisnah aufbereitet und mit Links zu Angeboten zeitgemäßer Bildsprache abseits gängiger Stereotype ergänzt. | |
| Wie | Es existieren bereits differenziert ausgestalte Hilfestellun- gen, die im Intranet veröffentlicht wurden. Diese umfassen neben Texten auch Links zu Datenbanken mit Bildern ab- seits klischeehafter Illustrationen. Der Wandel der sprachli- chen Gestaltung von Texten wird laufend berücksichtigt. Weitere sprachliche Neuerungen werden entsprechend die- ser Systematik erarbeitet und online ergänzt, dabei werden Aspekte von Geschlechtergerechtigkeit, Diversitäts- und Diskriminierungssensibilität, Rassismuskritik und Leichter Sprache berücksichtigt und konkrete Formulierungshilfen Verfügung gestellt. Ein gedruckter Leitfaden und bei Bedarf der Entwurf eines Schulungskonzepts sind denkbar. | ||
| Warum | Sprachliche Entwicklungen machen eine Anpassung der ei- genen Art und Weise, öffentliche Texte zu schreiben, erfor- derlich. Für gesellschaftliche Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen an Leichte Sprache und geschlechterge- rechte Sprache sollten daher passende Darstellungen ange- boten werden. | ||
| Für wen | Menschen, die im Bereich Kommunikation arbeiten und sich Unterstützung beim zeitgemäßen Schreiben ihrer Texte wünschen, erhalten neue Impulse für ihre Kommunikations- arbeit. | ||
| Zielsetzung: | Die bereits im Intranetauftritt des Amts für Kommunikation und Stadtmar- keting für die Stadtverwaltung bereitstehenden Hinweise und Anregungen („Empfehlungen für eine faire Sprache“) werden erweitert und insgesamt bekannter gemacht. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die zeitgemäße Ausgestaltung von Sprache kann zu weiteren Diskussio- nen über moderne Berichterstattung führen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Sprache verdeutlicht den respektvollen Umgang mit allen Menschen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Menschenrechts- büro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohen- der) Behinderung wird durch verschiedene Beteiligungsfor- mate unterstützt und gefördert. | |
| Wie | Pädagogische Fachkräfte aus Einrichtungen (z.B. Kita, Kin- der- und Jugendhaus, Schulen und Fördereinrichtungen) assistieren Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung ei- gener Beiträge und begleiten sie. Veranstaltungen, Formate und Rahmenbedingungen (z.B. laut! Forum Live, Kinderversammlungen) sind im Allgemei- nen barrierefrei. Weitere Unterstützungsbedarfe wie z.B. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher kön- nen jederzeit mit eingebunden werden, wenn Beeinträchti- gungen von Personen im Vorfeld bekannt sind. | ||
| Warum | Alle Kinder haben ein Recht auf Beteiligung (Rechtträger- schaft). Die beteiligten Pflichtenträgerinnen und -träger sind gefordert, allen Kindern und Jugendlichen Beteiligungsmög- lichkeiten offen zugänglich und für sie nutzbar anzubieten, unabhängig von einer (drohenden) Behinderung. | ||
| Für wen | Kinder und Jugendliche entsprechend der Zielgruppe des jeweiligen Beteiligungsformats. | ||
| Zielsetzung: | Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Einbeziehen der Interessen und Perspektiven von allen Kindern und Ju- gendlichen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Bürgermeister- amt (BgA), Zentrale Dienste (ZD) u.a. | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts von Bürgerver- sammlungen sind barrierefrei zugänglich und es werden Gebärdensprachdolmetscherdienste in Anspruch genom- men. Weitere Unterstützungsbedarfe werden vorher abge- fragt. | |
| Wie | Im Einladungsflyer wird gut sichtbar auf die Rückseite fol- gender Passus gedruckt: „Barrierefreiheit: Die Räumlichkei- ten des Veranstaltungsorts sind barrierefrei erreichbar. Ge- bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher begleiten die Veranstaltung. Falls Sie weitere Unterstützung benöti- gen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 09 11 / 2 31 -50 09 oder über unser Kontaktformular.“ Darüber hinaus besteht nach der Pandemie das Angebot von Einführungsveranstaltungen für Menschen mit Behinde- rungen auf Vermittlung des Behindertenrates, der entspre- chende Organisationen und Einrichtungen hierüber infor- mieren bzw. idealerweise einladen kann. | ||
| Warum | Neben der Inklusion von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sowie von gehörlosen Menschen soll die Abfrage von be- sonderen Bedarfen dazu dienen, im Gespräch auf die jewei- ligen und spezifischen Bedarfe von Personen mit Behinde- rung eingehen und passende Lösungen im Rahmen des Möglichen anbieten zu können, denn: Bürgerversammlun- gen sollen allen Menschen mit und ohne Behinderungen of- fenstehen. | ||
| Für wen | Für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen | ||
| Zielsetzung: | Berücksichtigung von Interessen und Bedarfen von Menschen mit Behin- derung und Schaffung eines inklusiven Angebots der Beteiligung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch andere Zielgruppen können ihre besonderen Bedarfe bei der Ab- frage artikulieren und die Verwaltung versuchen, gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bürgermeisteramt (BgA) | ||
| Zeitrahmen: | 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Inklusive Mobile Bürgerversammlung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Mobile Bürgerversammlungen werden inklusiv(er) angebo- ten | |
| Wie | Verschieden Angebote für Menschen mit Beeinträchtigun- gen | ||
| Warum | Erleichterung der selbstbestimmten Nutzung des öffentli- chen Raumes, Verbesserung der Mobilität | ||
| Für wen | Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Mobilitätsein- schränkung | ||
| Zielsetzung: | Diskriminierungsfreie und selbstbestimmte Teilnahme an Mobilen Bürger- versammlungen des Oberbürgermeisters: Erstmalig wurde eine Mobile Bürgerversammlung am 6.8.2019 mit Einsatz von Gebärdensprachdol- metscherinnen, Induktionshöranlage, VAG-Bus, Fahrradrikschas sowie Motorradgespannwagen und mit Unterstützung des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e. V. und den Boxdorfer Werkstätten in- klusiv angeboten. Seitdem ist der Einsatz einer Induktionshöranlage bei Mobilen Bürgerversammlungen Standard. | ||
| Gegebenenfalls wei- tere Effekte: | Sensibilisierung der Öffentlichkeit | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) | ||
| Zuständigkeit, Koope- rationspartner: | Bürgermeisteramt (BgA), Verkehrsplanungsamt (Vpl) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sitzungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern bei Sitzungen des Behindertenrates sowie bei (mobilen) Bürgerversammlungen steht ein Budget zur Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch für weitere städtische Veranstaltungen auf das Budget zurück- gegriffen werden, sofern die Mittel ausreichen. | |
| Wie | Das Budget wird für jedes Haushaltsjahr neu zur Verfügung gestellt. Das Bürgermeisteramt verwaltet das Budget und steht für Fragen zur Verfügung. | ||
| Warum | Teilnahme und Mitwirkung von gehörlosen Menschen an Sitzungen des Behindertenrates und mobilen oder regulä- ren Bürgerversammlungen | ||
| Für wen | Gehörlose Menschen | ||
| Zielsetzung: | Gleichberechtigte Teilhabe von gehörlosen Menschen sowie inklusive Kommunalpolitik und Verwaltung | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bürgermeisteramt (BgA) | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum Bei- spiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bei Großveranstaltungen wird regulär eine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten. | |
| Wie | Bei kleineren Veranstaltungen erfolgt eine Abfrage dazu bei der Veranstaltungseinladung. Bei Bedarf werden dann Ge- bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher einge- bunden. | ||
| Warum | Teilhabechancen sollen erhöht werden. | ||
| Für wen | Für alle Menschen, die Gebärdensprache nutzen. | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen die Gebärdensprache nutzen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern schafft zusätzlich Aufmerksamkeit für das Thema Inklusion und sensibili- siert auch Hörende. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) | ||
| Zeitrahmen: | 2017 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleichstellung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Themen zur Inklusion, Menschenrechten und Gleichstellung werden in Form von barrierefreien Veranstaltungen behan- delt. Eine Sichtbarmachung des Angebots erfolgt auf Flyern und der Website des Menschenrechtsbüros. | |
| Wie | Bei Großveranstaltungen wird auf die Auswahl barrierefreier Räumlichkeiten, die Möglichkeit von Induktionsschleifen und ggf. die Einbindung von Schrift- bzw. Gebärdensprachdol- metscherinnen und -dolmetschern geachtet. Bei Einladung zur Veranstaltung erfolgt eine Bedarfsabfrage. Bei der Er- stellung von Flyern für Veranstaltungsreihen mit externen Partnerinnen und Partnern erfolgt ebenfalls eine Abfrage auf Barrierefreiheit der Räumlichkeiten und Veranstaltun- gen. | ||
| Warum | Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung sollen er- höht werden. | ||
| Für wen | Für alle Menschen, die von Barrierefreiheit profitieren. | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Teilhabe von möglichst vielen Menschen, darüber soll die Teilhabechance erhöht werden und das Recht auf Selbstbestimmung. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Über die Sichtbarkeit zu Hinweisen von Barrierefreiheit auf Flyern und Ein- ladungskarten werden alle Menschen für Inklusion sensibilisiert. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt: Bereits umgesetzt |
| Barrierefreie Armutskonferenz 2022 | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bei Planung, Organisation und Durchführung der Fachver- anstaltung „Nürnberger Armutskonferenz 2022“ werden Be- dürfnisse bzgl. der Barrierefreiheit der Teilnehmenden und Akteure umfassend berücksichtigt. | |
| Wie | Organisation der Anmeldung über ein Zwei-Wege-Prinzip inklusive barrierearme Onlinemaske und Abfrage der Unter- stützungsbedarfe; bei Bedarf Bereitstellung von Gebärden- sprach- oder Schriftdolmetscherdiensten, Rollstuhl-Plätzen, die vorherige Versendung von Präsentationen an Menschen mit Sehbehinderung sowie, soweit möglich, individuelle As- sistenz | ||
| Warum | Die Teilnahme an der Tagung soll möglichst allen Men- schen möglich sein. | ||
| Für wen | Teilnehmende und Akteure mit Unterstützungsbedarfen | ||
| Zielsetzung: | Eine barrierefreie Teilnahme an der Fachveranstaltung ist möglich. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Das Angebot der Anmeldung über verschiedene Zugangswege unterstützt auch Teilnahmeinteressierte, die keinen stabilen Zugang zum Internet ha- ben. Das Angebot der Schriftdolmetschung dient vielen zum besseren Ver- ständnis der vorgetragenen Inhalte. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 Zugänglichkeit (zu Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt | ||
| Zeitrahmen: | Herbst 2021 | Herbst 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ergänzung des Internetangebotes https://www.nuern- berg.de/internet/wahlen/bundestagswahl.html um Informati- onen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache. |
| Wie | Die Webseite wurde um Informationen erweitert, indem Links zu Angeboten der Bay.LZ für politische Bildungsarbeit eingefügt wurden. Das Wahl-Hilfe-Heft und die Bundestags- wahlbroschüre geben so online Auskunft zur Bundestags- wahl. | |
| Warum | Förderung der Teilnahme an der Wahl | |
| Für wen | Menschen mit kognitiver Einschränkung | |
| Zielsetzung: | Einfache Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teil- habe von Menschen mit kognitiver Einschränkung | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Es profitieren auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Leseschwäche von der Maßnahme. | |
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen) | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | Juli 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Informationen auf der Website der Stabsstelle Men- schenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle sind in großen Teilen auch in Leichter Sprache umgesetzt. Für die Zukunft ist geplant, dass auch thematische Broschü- ren oder Flyer in Leichter Sprache übersetzt werden. | |
| Wie | Die Informationen sind auf einer eigenen Website zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte_ls. Die Texte werden nach den bestehenden Vorgaben durch ex- terne Dienstleister oder von Mitarbeitenden selbstständig übersetzt. | ||
| Warum | Teilhabechancen sollen erhöht werden. | ||
| Für wen | Für Menschen mit kognitiver Einschränkung und weitere Angehörige der Zielgruppe | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch die weiteren Angehörigen der Zielgruppe von Leichter Sprache profi- tieren von der Maßnahme, bspw. Menschen mit Legasthenie oder Men- schen mit geringen Deutschkenntnissen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Amt für Kommu- nikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Durchführung von Veranstaltungen | |
| Wie | Es werden Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention o- der aus dem Themenbereich Inklusion näher betrachtet. Dazu führt das Menschenrechtsbüro Fachtage, Fachge- spräche, Workshops durch oder beteiligt sich an Veranstal- tungen z.B. vom Behindertenrat der Stadt Nürnberg oder weiteren Kooperationspartnerinnen und -partner wie noris inklusion, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Akade- mie Caritas Pirckheimer Haus (CPH). | ||
| Warum | Bewusstseinsbildung für Themen der Inklusion für Men- schen mit und ohne Behinderung, Beteiligung am Fachdiskurs zur UN-Behindertenrechtskon- vention und Inklusion | ||
| Für wen | Fachpublikum, alle Interessierte | ||
| Zielsetzung: | Inklusion im gesellschaftlichen Miteinander verorten, Menschenrechtsdis- kurs zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion mitgestalten | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Behindertenrat (BRN), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), weitere Akteure im Kontext Inklusion in Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | 2018 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug | |
| Wie | Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) organisiert eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug von der Lorenzkirche zum Jakobsplatz. Dort findet eine Veran- staltung mit Informationsständen und Bühnenprogramm statt. | ||
| Warum | Bei dieser Veranstaltung sollen die unterschiedlichen Ein- schränkungen und die damit verbundenen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sichtbar werden. Ein besonde- res Augenmerk wird auf die Nürnberger Stadtgesellschaft gelegt. Es wird Raum geschaffen, um Forderungen an die Politik heranzutragen, der gesetzlichen Grundlage, der UN-BRK, Nachdruck zu verleihen sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen | ||
| Für wen | Für alle Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg und Umge- bung | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung, stärkere Forcierung der Umsetzung der UN-BRK | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Von den Forderungen nach Barrierefreiheit und anderen Themenschwer- punkten profitieren alle Gesellschaftsgruppen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) | ||
| Zuständigkeit, Kooperations- partner: | Behindertenrat (BRN) / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) sowie andere Institutionen und Vereine im Bereich der Behindertenhilfe | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| „Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Realisierung einer online-Veranstaltungsreihe „Der lange Weg von der Ballastexistenz zum Menschen mit Würde und Rech- ten“ | |
| Wie | Es wurde eine Neukonzeption der ursprünglich in Präsenz ge- planten Veranstaltungsreihe in eine online-Veranstaltungs- reihe vorgenommen. Die Veranstaltung wurde inklusiv und möglichst barrierefrei konzipiert, sodass allen Interessierten eine digitale Teilhabe ermöglicht wurde: Für gehörlose Menschen wurde ein geeignetes Konfe- renztool eingesetzt, zudem gab es eine Besprechung der Inhalte und Abläufe mit anwesenden Gebärdensprachdol- metscherinnen zur Vorbereitung der Veranstaltungen. Die Gestaltung des Anmeldeprozesses seitens Bildungs- zentrum erfolgte über Erläuterungen zur digitalen Teil- nahme bis hin zu einem Telefoncoaching bei der Einwahl in die Veranstaltung. | ||
| Warum | Bildungsauftrag: Innovative Realisierung von politischer Bil- dung auch während der Corona-Pandemie. | ||
| Für wen | Offenes emanzipatorisches, inklusives Bildungsangebot für in- teressierte Menschen mit und ohne Behinderung | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung und deren historischen und aktuellen Ursachen, Realisierung von inklusiver politi- scher Bildung mit online-Veranstaltungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Aufbau eines Netzwerkes, Entwicklung gemeinsamer Interessen sowie Ver- besserung der strukturellen und inhaltlichen Zusammenarbeit von unter- schiedlichen Partnerinnen und Partnern | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Behindertenrat (BRN), Bildungscampus Nürnberg / Bildungszentrum - barrie- refrei Lernen, BUNI - Kultur- und Freizeittreff, Medienwerkstatt Franken, Me- morium Nürnberger Prozesse und Menschenrechtsbüro, Fränkische Ge- denkinitiative für ,,Euthanasie‘‘ – Opfer, Techniksupport durch Lebenshilfe Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | Sommer 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Aufbau eines Netzwerks / Kompetenzzentrums Inklusion und Bürgerschaftliches Engagement |
| Wie | Start Aufbau Netzwerk und Kompetenzzentrum in 2022: „Engagementtag“ als Qualifizierungs- und Aus- tauschveranstaltung 2022 Schwerpunktsetzung Inklusion bei Freiwilligenmesse Oktober 2022 Spendenakquise („Bürgergeld“) bei „Menükarten“ der Fundraising-Aktion 2022 Start „Info-Mail“ als Newsletter zum Thema „Inklusion und BE“ Ende 2022 Kooperation mit Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) bei de- ren Inklusionsprojekt 2022 Weiterführung Auftragsvergaben an noris inklusion Umsetzung weiterer Maßnahmen ab 2023 | |
| Warum | Ausbau der Zusammenarbeit, Intensivierung der Aktivitäten zum Thema Inklusion | |
| Für wen | Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement von und für Zielgruppen | |
| Zielsetzung: | Bezugspunkt zum Maßnahmenvorschlag aus dem Beteiligungsprozess: „Für alleinstehende hilfebedürftige Menschen bestehen ehrenamtliche Hel- ferkreise in den Stadtteilen. Hierzu werden im Rahmen des Quartiersma- nagements bis Ende 2021 modellhaft strukturierte Formen der Nachbar- schaftshilfen geschaffen, z.B. in Form genossenschaftlicher Organisations- strukturen.“ | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Kooperationsverdichtung mit Fokus Engagement | |
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Referat für Jugend, Fa- milie und Soziales. Engere Kooperationspartner im Jahr 2022 sind zu ge- winnen. | |
| Zeitrahmen: | 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das Angebot umfasst einen Workshop mit 6 Abendtermi- nen. Die erste Schulungseinheit beinhaltet einen Vortrag von einer Kriminalhauptkommissarin des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Dieser wird von Gebärdensprachdolmetsche- rinnen und -dolmetscher übersetzt. Die anderen Termine dienen dem Training zur Selbstverteidigung. Dieses ist auf die Bedürfnisse der gehörlosen Frauen abge- stimmt und berücksichtigt auch die Altersgruppe. Das Ange- bot bietet neben praktischen Kenntnissen auch einen Zu- gang zu Aufklärung und Beratung. Dieser Zugang ist sonst oft aufgrund von Sprachbarrieren erschwert. | |
| Wie | In 2022 soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden. Nach- dem die Finanzierung des Angebots gesichert ist, kann spä- testens ab und 2023 der Kurs durchgeführt werden. | ||
| Warum | Mädchen und Frauen mit Behinderungen machen Gewalter- fahrungen häufiger als Mädchen und Frauen ohne Behinde- rung. Gehörlose Menschen sind dabei noch einmal in der zusätzlich herausfordernden Situation, dass sie Angriffe nicht kommen hören und eine verbale Gegenwehr nicht im- mer einfach ist. | ||
| Für wen | Von diesem Angebot profitieren gehörlose und hochgradig schwerhörige Mädchen und Frauen aus dem gesamten Nürnberger Stadtgebiet. | ||
| Zielsetzung: | Ziel des Angebots ist die Bekämpfung von Gewalt gegen gehörlose und hochgradig schwerhörige Frauen und Mädchen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person), Art. 16 (Freiheit vor Ge- walt und Missbrauch) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Gleichstellungsstelle(GST), externe Anbieter | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das Fortbildungsangebot ist als Workshop angelegt. | |
| Wie | Dieser wird auf mehrere Tage verteilt angeboten. In leicht verständlicher Sprache werden Inhalte vermittelt, um so un- ter anderem einer Sensibilisierung für das Thema und damit einer Erweiterung des Verständnisses für Grenzüberschrei- tungen („Möchte ich so berührt werden?“) zu erreichen. Auch soll das Selbstbewusstsein („Mein Körper gehört mir!“) gestärkt und durch gezieltes Kommunikationstraining der Sprachgebrauch („Ich möchte nicht, dass du das tust!“) trai- niert werden. Das Fortbildungsangebot leistet einen Beitrag zur Prävention von sexueller Gewalt und bietet Menschen mit geistiger Behinderung gleichzeitig die Chance, selbstbe- stimmt zu leben. | ||
| Warum | Menschen mit Behinderung sind nach wie vor öfter von se- xueller Gewalt betroffen als dass das bei Menschen ohne Behinderung der Fall ist. Insbesondere kognitiv einge- schränkte Personen werden überproportional oft Opfer von sexuellen Übergriffen, da sie sich häufig weniger gut weh- ren können. | ||
| Für wen | Menschen mit kognitiver Einschränkung | ||
| Zielsetzung: | Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Be- hinderung soll im Rahmen einer Fortbildung zum Thema gemacht werden. Von diesem Angebot profitieren Personen aus dem gesamten Stadtgebiet Nürnberg. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Einrichtungen für Menschen mit Behinderung profitieren ebenfalls von die- sem Angebot, da sie so die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner stärken können. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person), Art. 16 (Freiheit vor Gewalt und Missbrauch) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Gleichstellungsstelle (GST), externe Anbieter | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
Barrierefreie E-Partizipation
Maßnahmenbeschreibung: E-Partizipationsformate der Stadt Nürnberg sind inklusiv und barrierefrei gestaltet. Maßgebend ist die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung".
Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) mit externen Dienstleistern
Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit
Maßnahmenbeschreibung: Ehrenamtliche und Multiplikatoren werden zum Umgang und
zur Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigung geschult.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Kultur und Freizeit (KUF)
Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage
Maßnahmenbeschreibung: Inklusion soll bei Aktionstagen an Schulen als Thema verankert werden. Hierzu könnte vom Bezirksjugendring das Thema eingebracht werden, und Lehrerinnen und Lehrer behandeln das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer Themenwoche im Kontext Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA) sowie Amt für berufliche Schulen (SchB) in Kooperation mit dem Bezirksjugendring
5.9 Querschnittsaufgaben
Neben den Maßnahmen die einzelnen Handlungsfelder betreffend, gibt es eine Vielzahl an Aufgaben, die seitens der Stadtverwaltung als Querschnittsaufgaben mehrere oder alle Handlungsfelder abdecken und die in der Regel als Daueraufgaben einzustufen sind.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung kann das Bewusstsein für inklusive Themen gesteigert werden. Eine zentrale Rolle übernimmt hierbei der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN). Als gewähltes Interessensvertretungsgremium der Menschen mit Behinderung in Nürnberg berät er zum einen die Stadtverwaltung zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, zum anderen sensibilisiert er durch öffentliches Wirken.
Die Verankerung der Inklusion als Querschnitts- und Daueraufgabe erfolgt über die geschäftsbereichsübergreifend aufgesetzte Koordinierungsgruppe Inklusion, die über die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK hinaus inklusive Belange in die einzelnen Geschäftsbereiche und ihre Dienststellen vermittelt, was auch in umgekehrte Richtung gilt (vgl. Kapitel 4). Auch die Inklusionsbeauftragte ist Mitglied der Koordinierungsgruppe. Durch weitere personelle Ressourcen kann die Aufgabe, geschäftsbereichsübergreifende inklusive Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, weiter vorangetrieben werden (vgl. Kapitel 7).
Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Zugang zu Informationen. Dieser kann beispielsweise über Beratungsangebote ermöglich werden. Die Beratungsstelle der Stadt Nürnberg für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bietet eine Anlaufstelle für erste Klärungen. Die Fachstelle Inklusion des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration
- Sozialamt stellt zudem Informationen für Zielgruppen bereit (z. B. Flyer „Induktiv Hören“)
oder bereitet Informationen nach Möglichkeit und Bedarf nutzergruppenspezifisch auf (z.B. Studienergebnisse in Leichter Sprache). Ebenso ist es Aufgabe aller Dienste der Stadt Nürnberg, ihre Angebote zielgruppengerecht und inklusiv zu kommunizieren.
Informationen können auf unterschiedlichste Weise mitgeteilt werden. Für Menschen mit Behinderung ermöglicht barrierefreie Kommunikation einen Zugang zu Informationen und damit Teilhabe an Wissen und Chancen. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) bezieht deswegen Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern auch auf Kommunikation. Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikationseinrichtungen müssen demnach ebenso barrierefrei gestaltet sein wie die Kommunikation selbst.
In Kapitel 5.9.3 werden im Anschluss an die Unterkapitel Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung (5.9.1) und Barrierefreier Zugang zu Informationen und Wissen (5.9.2) Maßnahmen vorgestellt, die barrierefreie Kommunikation zum Ziel haben, während sich Kapitel 5.9.4 den Maßnahmen zu barrierefreien Veranstaltungen im Allgemeinen widmet. Die Vielfältigkeit der Maßnahmen zeigt, dass Menschen mit Behinderung ganz unterschiedliche Unterstützungsbedarfe haben: Von Leichter Sprache34 profitieren Menschen mit kognitiver Einschränkung besonders.35 Das kann bedeuten, dass für diese Zielgruppe Texte in Leichter Sprache hilfreich sind. Bei Veranstaltungen hingegen braucht es ein Dolmetschangebot, das Inhalte der Veranstaltung in Leichte Sprache übersetzt. Aktuell ist dies ein noch stark ausbaufähiges Tätigkeitsfeld.
Gehörlose Menschen haben andere Bedarfe: Für sie ist der Einsatz deutscher Gebärdensprache (DGS) oftmals von Vorteil. Bei Online-Kommunikation ist deshalb die Zuschaltung einer bzw. eines Video-Dolmetscherin bzw. Dolmetschers für Gebärdensprache dienlich. Informationen können auch durch den Einsatz von Videos in DGS vermittelt werden. Schwerhörige Menschen benötigen bei Videos unter Umständen Untertitel, um das gesprochene
34 Zu den Sprachvarietäten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache siehe Vorlage „Leichte Sprache“ im Ältestenrat und Finanzausschuss vom 22.05.2019: www.nuernberg.de/imperia/md/gruene/dokumente/soziales/2019_06_leichte_sprache_sachverhalt_beschluss.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021. 35 Zu den Angehörigen der Zielgruppe Leichter Sprache zählen neben Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, funktionale Analphabetinnen und Analphabeten etc.
Wort verstehen zu können. Bei Veranstaltungen ist der Einsatz einer Induktionsanlage hilfreich, wenn das Hörgerät kompatibel ist. Blinde Menschen wiederum sind online bzw. digital auf barrierefrei nutzbare Webseiten und Dokumente angewiesen. Bei Veranstaltungen hingegen ist es hilfreich, Bildmaterial zu verbalisieren. Für Menschen mit Sehbehinderung kann jedoch bereits die Erhöhung oder Umstellung des Farbkontrasts oder die Anpassung der Schriftgröße hilfreich sein. Insbesondere bei Veranstaltungen ist auch die Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten und Orten zu klären – nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
| Berichterstattung in „Nürnberg Heute“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Darstellung der inklusiven Stadtgesellschaft im durch die Stadt Nürnberg herausgegebenen Stadtmagazin „Nürnberg Heute“ | |
| Wie | Beiträge zum Thema Inklusion: Ähnlich wie andere gesell- schaftliche Themenbereiche und im Rahmen der redaktio- nellen Freiheit wird Inklusion in unregelmäßigen Abständen in der Berichterstattung aufgegriffen, z. B. zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch den Seniorenbe- suchsdienst in der Ausgabe 106 im Jahr 2019. Dazu gibt es in den Kurzmeldungen der Rubriken auch immer wieder Be- richte über z.B. die Cafés der Tante Noris der noris inklu- sion oder zur Toilette für alle. Im Archiv von „Nürnberg Heute“ sind alle Ausgaben seit 2003 online abrufbar (https:// www.nuernberg.de/internet/stadtportal/nuernberg_heute_ar- chiv.html). | ||
| Warum | Information und Sensibilisierung der Leserinnen und Leser zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung | ||
| Für wen | Stadtbevölkerung sowie Interessierte außerhalb Nürnbergs | ||
| Zielsetzung: | Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzender und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestaltung wird Inklusion als ge- samtgesellschaftlicher Auftrag beschrieben. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Zusammenarbeit mit externen Autorinnen und Autoren sowie Fotografinnen und Fotografen | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Berichterstattung über Inklusionsthemen innerhalb der Stadtverwaltung | |
| Wie | Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzen- der und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestal- tung wird – im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten – Inklusion als Auftrag der Stadtverwaltung beschrieben. The- men waren bislang beispielsweise Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit, die Schritte auf dem Weg zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder das Programm MENTO. | ||
| Warum | Information der Mitarbeitenden | ||
| Für wen | Mitarbeitende der Stadtverwaltung | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Da „betrifft:“ nicht nur von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gelesen wird, gehen die Informationen auch über die Stadtverwaltung hinaus. | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Kooperation mit ver- schiedenen Dienststellen | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche Kom- munikation) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Weiterbildung für Museumsmitarbeitende zur Nutzung von Leichter Sprache | |
| Wie | Online-Workshop in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg für freie und feste Mitarbeitende des Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) | ||
| Warum | Zur Sensibilisierung für die Verwendung von Leichter Sprache bei der mündlichen Kommuni- kation bei Führungen. Durch den Workshop ge- hen die Vermittelnden noch sensibler mit ihrer Sprache um. Zudem schlagen sich die neuen Kenntnisse in der Ausstellungsgestaltung (Text und Audio) nieder. | ||
| Für wen | Freie und feste Mitarbeitende, die im Bereich In- klusion und Migration/Integration arbeiten | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichbe- rechtigten Teilhabe für alle Museumsbesucherinnen und -besu- cher. | ||
| Gegebenenfalls weitere Ef- fekte: | Diverse Zielgruppen profitieren zusätzlich von der Fortbildung (z.B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, gehörlose Menschen, Kinder, Demenzerkrankte). | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 30 (kulturelle Teilhabe) | ||
| Zuständigkeit und Kooperati- onspartner: | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürn- berg (KPZ) in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg, Amt für Kommunikation und Stadtmarke- ting (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Januar 2021 | Juni 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren
Maßnahmenbeschreibung: Durch Veranstaltungen und Aktionstage wird die Öffentlichkeit für barrierefreie Belange sensibilisiert. Dafür bieten sich zum Beispiel die mobilen Bürgerversammlungen des Oberbürgermeisters an oder der Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg. Im Juli 2019 fand erstmals eine barrierefreie mobile Bürgerversammlung des Oberbürgermeisters unter der Überschrift „Inklusion“ statt.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (BgA), alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öffentlich-
keitsarbeit
Maßnahmenbeschreibung: Diskriminierende Formulierungen und Abbildungen sind in allen städtischen Medien und Kommunikationskanälen zu vermeiden. Hierzu wird ein Fortbildungsangebot für städtische Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit erstellt und durchgeführt.
Zuständigkeit: Personalamt (PA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Preis ausloben - bestes integratives Projekt
Maßnahmenbeschreibung: Gelungene Inklusion im Alltag soll sichtbar gemacht werden. Hierzu wird auf der noch zu erstellenden Online-Plattform über integrative Projekte, Angebote und Maßnahmen berichtet. Es ist denkbar, auch einen Preis auszuloben.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
Inklusive Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmenbeschreibung: In der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf Flyern, Plakaten, im Internet…) der Stadt sind Menschen mit Behinderung sichtbar. Dieses Sichtbarsein passiert im allgemeinen Kontext, nicht nur dann, wenn es um das Thema Behinderung geht.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktions-
plans zur Umsetzung der UN-BRK
Maßnahmenbeschreibung: Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Aktivitäten
bzw. Einbezug von Zielgruppen
Maßnahmenbeschreibung: Die Projekte werden hinsichtlich der Belange und Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen überprüft.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des Begriffs
"Inklusion"
Maßnahmenbeschreibung: Der Begriff Inklusion wird oft verkürzt oder bewertend aus einer Defizitperspektive verwendet und nicht in seiner eigentlichen Bedeutung von Inklusion als tatsächlicher Gleichberechtigung verstanden. Tatsächliche Inklusion braucht die differenzierte Auseinandersetzung mit der eigentlichen Bedeutung dieses Begriffs. Die gemeinsame Verständigung auf Begriffsdefinitionen ist Voraussetzung für eine gemeinsame Weiterarbeit.
Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion, alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitsprogramme der
Stadt Nürnberg
Maßnahmenbeschreibung: Die Diversitätskategorie „Behinderung“ wird in Aktionsplänen und Arbeitsprogrammen der Stadt Nürnberg eingebracht. Hierzu wird zunächst eine Bestandsaufnahme erstellt und geklärt, inwiefern das Thema „Behinderung“ bereits bei bestehenden Programmen verankert ist. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie eine Berücksichtigung der Diversitätskategorie „Behinderung“ bei weiteren Aktionsplänen und Arbeitsprogrammen umgesetzt werden kann. Beispielsweise ist es denkbar, dass Maßnahmen, die im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind, in andere Arbeitsprogramme einfließen.
Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Einrichtun-
gen
Maßnahmenbeschreibung: Es wird ein Schaubild entwickelt, das alle Dimensionen von Diversität und damit auch Inklusion veranschaulicht. Die Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg werden damit ebenso verdeutlicht. Ziel soll auch sein, dass Mitarbeitende durch das Schaubild für die Vielfalt der Menschen, aber auch für verschiedene Barrieren (sprachlich, sozial usw.) sensibilisiert sind.
Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt
Maßnahmenbeschreibung: Das Kuratorium für Integration und Menschenrechte wird um
weitere Vielfaltsdimensionen wie Inklusion ergänzt und zum Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt weiterentwickelt. Dieses berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Zudem wird der Kreis der Kuratoriumsmitglieder erweitert.
Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA)
Umsetzungsstand: ist umgesetzt
5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen
| Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beratungsangebot zu verschiedensten Themen, unabhän- gig von der Art und Schwere der Behinderung. | |
| Wie | Mitarbeitende Sozialamts, stehen allen Beratungssuchen- den zur Verfügung. Schwerpunkte des Angebots sind unter anderem die Klärung von Zuständigkeiten, die Ausgabe von Anträgen für die Beantragung des Schwerbehindertenaus- weises und Informationen zu Nachteilsausgleichen aber auch zu Zugänglichkeit von Ämtergebäuden, Verfahrensab- läufen innerhalb der Stadtverwaltung uvm. Darüber hinaus werden auch Anfragen aus anderen städtischen Dienststel- len und Institutionen angenommen. | ||
| Warum | Das Angebot der Unterstützungs- und Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung ist sehr vielfältig und teilweise unübersichtlich. | ||
| Für wen | Menschen mit Behinderung und deren Angehörige | ||
| Zielsetzung: | Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige auf der Suche nach zur Verfügung stehenden Hilfeleistungen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Vermehrte Inanspruchnahme von Hilfeleistungen, weniger Stress in be- troffenen Familien, bessere Bearbeitungsabläufe bei Hilfeanträgen | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), wei- tere Beratungsstellen und Institutionen mit denen Vernetzung besteht, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg in Bezug auf ihre je eigenen Angebote und Zuständigkeiten. | ||
| Zeitrahmen: | 2014 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Städtische Themen inklusiv aufbereiten | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Informationen können auf unterschiedlichen Kanälen vermit- telt werden und dabei sehr differenziert ausgestaltet wer- den. Die Berücksichtigung verschiedener und dabei sehr unterschiedlicher Kanäle berücksichtigt die Bedürfnisse und Wünsche der Lesenden an die Darstellung städtischer Nachrichten, Mitteilungen, Ankündigungen und anderer For- mate. | |
| Wie | Neue Informationen werden sowohl dahingehend begutach- tet, auf welchen Kanälen sie besonders nachgefragt werden könnten, als auch wie ihre Vermittlung kanalspezifisch auf- bereitet werden sollte. Dabei reicht die Bandbreite vom Schwerpunkt Bild (Instagram) über klassische Formate (Pressemitteilung) und ausführliche Präsentationen (Y- ouTube-Clips) bis hin zu kompakter Ausgestaltung (Mess- enger, Twitter) und Angeboten mit spezieller Ausrichtung (Leichte Sprache, Gebärdensprache). Information wird so weit wie möglich auch differenziert und alternativ gestaltet angeboten. | ||
| Warum | Die Gestaltung der Informationsvermittlung entwickelt sich permanent weiter und bietet ganz unterschiedliche Möglich- keiten, die so weit wie möglich aufgegriffen werden sollten, um städtische Informationen so interesseweckend wie ab- wechslungsreich zu präsentieren. | ||
| Für wen | Alle Menschen, die sich für die Kommunikation städtischer Inhalte interessieren | ||
| Zielsetzung: | Alle Menschen können sich selbstbestimmt informieren. Information ist so- weit als möglich barrierefrei und für mehrere Sinne verfügbar. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Es zeigen sich Entwicklungen, welche Bereiche thematisch besonders gut zu welchen Ausgabeformaten passen, und auch Trends der Gestaltung von Informationen v.a. im Social Media-Bereich. Zudem könnten neue For- mate bei Menschen, die bislang nicht besonders gut erreicht werden konn- ten, Interesse an städtischen Themen wecken. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen, so- weit sie selbst Öffentlichkeitsarbeit betreiben | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Bei der Gestaltung und laufenden Pflege des städtischen In- formationsangebots auf dem Stadtportal nuernberg.de wer- den die vielfältigen Ansätze und Vorgaben zur digitalen Bar- rierefreiheit berücksichtigt. | |
| Wie | Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma- nagement System (CMS) gepflegt, das an die Themen zur barrierefreien Online-Aufbereitung von Informationen ange- passt wird. Zudem wird die Aufbereitung und Darstellung von Informationen auf den Websites ebenfalls so zugänglich wie möglich ausgestaltet. | ||
| Warum | Rechtlich sind Vorgaben aus der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit mit ihren Konkretisierungen bis zu einzelnen technischen Ausgestaltungen umzusetzen – es entspricht aber dem städtischen Selbstverständnis, Information so zu- gänglich wie möglich zu vermitteln, um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu erreichen. | ||
| Für wen | Zum einen alle Menschen mit und ohne Behinderung, die das Web-Angebot als Lesende und Nachfragende von Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zum anderen stadtintern die Online-Redakteurinnen und -Redakteure, die sich mit der Aufbereitung und Darstellung von Informationen befassen. | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreies Stadtportal, damit so zugänglich wie möglich ausgestaltete Website nuernberg.de und damit ein modern und einladend präsentiertes Web-Angebot | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die kommende erstmalige Berichterstattung Deutschlands an die EU-Kommission über die Umset- zung der digitalen Barrierefreiheit auf Websites öffentlicher Stellen; Be- rücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen (z.B. zunehmende Nut- zung des Web-Angebots mit mobilen Endgeräten) | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, EU-Richtlinie 2016/2102, WCAG 2.1 (Web Content Accessability Guidelines) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) (mit inhaltlichen Beiträ- gen aus allen Fachdienststellen) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Online-Plattform Inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Es wird eine Online-Plattform www.inklusion.nuernberg.de konzipiert und programmiert, welche die Inhalte aus dem Themengebiet Inklusion /Menschen mit Behinderung und des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg, aber auch der sonstigen Dienste der Stadtverwaltung, für die verschiedenen Zielgruppen (Menschen mit Behinderun- gen, Fachöffentlichkeit, Vertretungsorganisationen, Stadt- verwaltung) gebündelt darstellt. Die Online-Plattform soll eine Verweisstruktur auf alle Einrichtungen und (Beratungs- )Angebote aus dem Bereich Inklusion ermöglichen („digita- ler Wegweiser“, „Angebotsdatenbank“), welche für verschie- dene Zielgruppen/Förderbedarfe/Behinderungsarten sowie Dienste/Angebotsarten filterbar ist. Zudem soll sie interak- tive Elemente aufweisen, die zum Austausch und zur E-Par- tizipation anregen bzw. dienen. Dabei soll der Zugang zu den gesamten Inhalten der Plattform für alle (Kategorien: Mobilität, Sehen, Hören, Sprache, kognitive Einschränkun- gen) barrierefrei sein. | |
| Wie | Die Online-Plattform Inklusion soll durch die Fachstelle In- klusion im Sozialamt konzipiert, aufgebaut und gepflegt wer- den. Hierzu bedarf es dauerhafter personeller Kapazitäten und einer engen referatsübergreifenden Abstimmung mit zahlreichen Dienststellen. Einzelne Programmierleistungen werden ggf. extern vergeben werden müssen. | ||
| Warum | Es gibt in Nürnberg bislang keine digitale Plattform, auf der gebündelt alle Informationen zum Thema Inklusion zusam- mengetragen und barrierefrei aufbereitet sind und bei der der interaktive Austausch möglich ist. | ||
| Für wen | Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie Verbände, Behörden und Unternehmen. | ||
| Zielsetzung: | Förderung der Teilhabechancen von Menschen jeglicher Behinderungsar- ten in allen Lebensbereichen sowie die barrierefreie Stadtverwaltung durch Digitalisierung. Die gebündelten Informationen dienen der Transparenz so- wohl für Betroffene, Angehörige und alle anderen Interessierten. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der bar- rierefreien Darstellung der Inhalte. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Be- hindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verord- nung – BITV 2.0) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kommunikation und Stadt- marketing (KoM), Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), Amt für Informationstechnologie (IT); ggf. Einbindung externer IT-Dienst- leister, Koordinierungsgruppe Inklusion | ||
| Zeitrahmen: | 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Überarbeitung und Neustrukturierung des Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt | |
| Wie | Der gesamte Internetauftritt der Dienststelle wird unter Be- achtung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung hin- sichtlich Farbgebung, Text- und Bildsprache, Einsatz von Videos, Verlinkung, Einbeziehung der Mobilgeräteansicht u.v.m. überarbeitet. | ||
| Warum | Der niederschwellige Zugang für Menschen mit und ohne Behinderung zu Informationen oder Anträgen für Leistungen soll ausgebaut und weiter optimiert werden. | ||
| Für wen | Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Informationen benöti- gen oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten. | ||
| Zielsetzung: | Nutzerfreundliche Seitenstruktur, kurze Ladezeiten, einfache Antragsstel- lung und Informationsvermittlung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Erhöhung der Reichweite, geringe Abbruchrate, Vereinfachung von Ar- beitsabläufen – auch verwaltungsintern. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information), Barrierefreie-Infor- mationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), ggf. externe Dienstleister | ||
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Newsletter Inklusion | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Versand von Informationen für an Inklusion Interessierte zu aktuellen Entwicklungen in diesem Kontext | |
| Wie | Mehrmals im Jahr versendet die Fachstelle Inklusion des Sozialamts ihm zugegangene oder eigene Informationen an einen Verteiler von interessierten Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, Vertreterin- nen und Vertreter von Verbänden und Interessensvertretun- gen sowie Privatpersonen. | ||
| Warum | Um Informationen, Probleme und Fragestellungen aus dem Bereich Inklusion möglichst bekannt zu machen. | ||
| Für wen | Alle Personen, die an dem Thema „Inklusion in Nürnberg“ in Berührung kommen und an diesem Thema Interesse ha- ben, sollen bestmöglich informiert werden. | ||
| Zielsetzung: | Information und Sensibilisierung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Beteiligung, Inanspruchnahme und Teilhabe an Angeboten und Maßnah- men werden befördert. Das gegenseitige Verständnis aller wächst. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK: Artikel 9 Zugänglichkeit (zu Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) | ||
| Zeitrahmen: | Herbst 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Nürnberger In- klusionsstudie wurde in Leichte Sprache übersetzt. | |
| Wie | Es wurden zwei Versionen erstellt: Eine ausführliche Ver- sion ohne Bebilderung und eine kürzere Version mit Bebil- derung. Beide Versionen wurden vom Amt für Kommunika- tion und Stadtmarketing in Kooperation mit dem Sozialamt erstellt und von einem externen Dienstleistenden auf Ver- ständlichkeit geprüft. | ||
| Warum | Die Ergebnisse der Inklusionsstudie sollen Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich gemacht werden. | ||
| Für wen | Bürgerinnen und Bürger mit kognitiven Einschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit profitie- ren von den Versionen in Leichter Sprache (schnell erfassbar, wenig Zeit- aufwand, etc.). | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg | ||
| Zeitrahmen: | 2020 | 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Die Info-Karte zum Nürnberg-Pass wurde überarbeitet und in Einfacher Sprache erstellt. |
| Wie | Der Text in Einfacher Sprache wurde vom Amt für Kommu- nikation und Stadtmarketing (KoM) erstellt. Als Vorlage diente der standardsprachliche Ausgangstext. Die weitere Überarbeitung wurde vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) koordiniert. | |
| Warum | Barrierearme Kommunikation | |
| Für wen | Menschen mit kognitiven Einschränkungen | |
| Zielsetzung: | Barrierearme Kommunikation | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch weitere Zielgruppen profitieren von Veröffentlichungen in leichter Sprache, z. B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. | |
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Information) | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | Dezember 2020 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen zur Möglichkeit, dem Nutzen und den Risiken der Corona-Imp- fung in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Pikto- gramme sowie Übersetzung in 17 Sprachen; Verbreitung des Flugblatts als Druckversion und digital. | |
| Wie | Beschreibung der Vorteile, Einordnung der Risiken sowie weitere technische Informationen und organisatorischer De- tails rund ums Impfen (z.B. Kosten, Ablauf, Anmeldung, Ad- ressen) in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Piktogramme sowie Übersetzung in 17 weitere Sprachen (darunter die zehn Sprachen der häufigsten Herkunftsländer von aus dem Ausland zugewanderten Nürnbergerinnen und Nürnberger sowie die in den Gemeinschaftsunterkünften gesprochenen Sprachen). | ||
| Warum | Erhöhte Betroffenheit von Corona-Erkrankungen in sozial angespannten Quartieren, wo vermehrt Menschen mit Mig- rationshintergrund leben. Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen als Gesprächsgrundlage und in Vorbereitung von dezentralen Impfaktionen in den Stadttei- len. Zugang zu (mehrsprachigen) Informationen für alle in einfacher Sprache. | ||
| Für wen | Aufbereitung von wesentlichen Informationen in einfacher Sprache, um auch Menschen bspw. mit Leseschwäche oder geringen Deutschkenntnissen zu erreichen. | ||
| Zielsetzung: | Erhöhung der Impfbereitschaft durch Aufklärung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Maßnahme nützt allen Leserinnen und Lesern, da das Flugblatt die wich- tigsten Informationen rund ums Impfen kompakt auf zwei Seiten und in übersichtlicher Form zusammenfasst. Ebenfalls enthalten ist ein QR-Code sowie weiterführende Links, die für alle Menschen nützlich sind. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bürgermeisteramt (BgA), Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), AG Covid & Integration der Koordinierungsgruppe Integration, Be- hindertenrat (BRN) | ||
| Zeitrahmen: | Seit Juni 2021 | Während der Pandemie | |
| Umsetzungsstand: | umgesetzt |
| Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“ | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Induktive Höranlagen ermöglichen Menschen mit Hörmin- derung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Induktive Höranlagen blenden störende Geräusche aus und ermöglichen, dass nur das gehört wird, was in das Mikrofon gesprochen wird. In Nürnberg gibt es eine Vielzahl von in- duktiven Höranlagen. Eine Übersicht der entsprechenden Orte wurde bereits 2015 erstellt. 2019 wurde mit der Aktuali- sierung der Angaben und Überarbeitung des Designs be- gonnen. | |
| Wie | Zusammen mit der „Initiative Induktiv Hören“ in Nürnberg erstellte die Inklusionsbeauftragte der Stadt Nürnberg eine neue Übersicht, veranlasste Design, Druck und Verteilung des Flyers. | ||
| Warum | Information von Menschen mit Hörbehinderung zu Orten mit Induktionsanlagen in Nürnberg. | ||
| Für wen | Menschen mit Hörbehinderung | ||
| Zielsetzung: | Übersichtlichkeit und Transparenz bezüglich dem Angebot der Induktions- anlagen in Nürnberg | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Übersicht kann auch bei der Suche nach barrierefreien Veranstal- tungsorten dienlich sein. Touristen mit Hörbehinderung erfahren, wo sie entsprechende Anlagen vorfinden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Initi- ative Induktives Hören in Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | 2020 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Öffentlichkeitsarbeit zu den geplanten und durchgeführten Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum. Das um- fasst Informationen (z.B. zu Baustellen im Stadtbereich) und Mitwirkung (z.B. bei Bürgerbeteiligungen zur Neuplanung von Grünflächen und Spielplätzen) Grundsätze bei der Öffentlichkeitsarbeit: Inklusionsgerechte Bildsprache Einfache Sprache hoher Bildanteil und eingängige Bildsprache zur leich- ten Verständlichkeit Vorlesefunktion der Website Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen oder Verständnisschwierigkeiten Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit sind sichtbar im Stadtbild, der Presse und dem Internet und müs- sen für alle Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs ver- ständlich sein. | |
| Wie | Plakate, Schilder, Flyer, Anliegerinformationen, Pressemit- teilungen und Informationstexte (Print und Website) | ||
| Warum | Ausreichende Information der Öffentlichkeit über die Maß- nahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum, Ermöglichen einer Beteiligung für alle Bevölkerungsschichten | ||
| Für wen | Menschen mit kognitiven Einschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Geeignete Kommunikation der Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet, schnelles und einfa- ches Verständnis, auch wenn ggf. Lernschwierigkeiten, fehlende Deutsch- kenntnisse o.ä. gegeben sind | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der Maßnahme | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. externe Grafikbüros | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2016 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Einfache und lesbare Öffentlichkeitsarbeit für Seniorinnen und Senioren | |
| Wie | Die Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamtes wird einfach und gut leserlich gestaltet. Bei der Erstellung wird auf einfa- che Sprache und gut leserliche Schrift geachtet. (Größe, Kontrast zum Hintergrund). Mittels spezieller Brillen wird nochmals die Lesbarkeit beispielsweise von Flyern über- prüft. | ||
| Warum | Die Adressatinnen und Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamts sind Seniorinnen und Senioren. Mit fort- schreitendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einer Augenerkrankung zu leiden. Um davon betroffenen Perso- nen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, gestaltet das Seniorenamt seine Flyer und Veröffentlichungen mög- lichst barrierearm. | ||
| Für wen | Seniorinnen und Senioren mit Sehbehinderung | ||
| Zielsetzung: | gleichberechtigte Teilhabe und Informationsmöglichkeit für sehbehinderte Senioren und Seniorinnen | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch andere Zielgruppen profitieren von einer barrierearmen Öffentlich- keitsarbeit. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 21 (Information) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA) | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
Koordinierungsstelle Inklusion
Maßnahmenbeschreibung: Eine bei der Stadt Nürnberg angesiedelte Koordinierungsstelle, die auch den Online-Auftritt (vgl. Maßnahme „Onlineplattform“) betreut, gibt erste Informationen weiter und vermittelt Anfragen zu den zuständigen Fachstellen bzw. Kostenträgern mit dem Ziel Arbeitgeber, Ausbildungsträger und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Clearingstelle Inklusion
Maßnahmenbeschreibung: Betroffene kennen eine Stelle, an der sie sich bei Problemen hinwenden können. Von dort aus wird an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Die Ein-
richtung muss ebenso wie online verfügbare Angebote der Kontaktaufnahme barrierefrei gestaltet sein. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
5.9.3 Barrierefreie Kommunikation
| Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Es wird bei der Kommunikation berücksichtigt, dass sehr unterschiedliche Barrieren bestehen können. Daher wird der Ansatz verfolgt, die Wege der Kommunikation so barri- erefrei wie möglich zu gestalten. Diese werden ggf. an die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst | |
| Wie | Die Kommunikation von der Stadtverwaltung aus und auch die Angebote an die Menschen, die von sich aus die Stadt kontaktieren, werden möglichst zusammen betrachtet, um sinnvolle Ansätze der Barrierefreiheit für die Gesamtstadt umsetzen zu können (z.B. bei der Ausgestaltung von On- line-Dialogassistenten oder der Darstellung von Online- Dienstleistungen). | ||
| Warum | Die Stadtverwaltung kommuniziert in verschiedenen Berei- chen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Um hier Standards festlegen zu können, ist eine Gesamtbetrach- tung so sinnvoll wie erforderlich. | ||
| Für wen | Barrierefreie Kommunikation nützt allen daran Beteiligten, da sie Schwierigkeiten beseitigt und es ermöglicht, sich auf Inhalte zu konzentrieren. | ||
| Zielsetzung: | Unterschiedliche Ausgestaltungen der städtischen Kommunikation werden unter dem Aspekt, Hürden und Hindernisse zu beseitigen vereinheitlicht. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Einheitlich gestaltete Kommunikationswege führen zu effizienterem Aus- tausch von Informationen und damit zu schnelleren Ergebnissen und auch höherer Zufriedenheit sowohl aus Kunden- als auch aus Beschäftigten- sicht. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 13 BayBGG, für Leichte Sprache ergänzend: Kon- zept zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürn- berg | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Informations- technologie (IT) | ||
| Zeitrahmen: | Für Leichte Sprache: Begonnen 10/2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarietäten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Zusammenstellung von Informationen zu Einfacher Spra- che, Leichter Sprache und Bürgernaher Verwaltungsspra- che („Steckbriefe“) sowie Erarbeitung von Richtlinien zum Einsatz der genannten Sprachvarietäten, Beispiele zu den genannten Sprachvarietäten | |
| Wie | Überarbeitung und vertiefte Darstellung der im Intranetauf- tritt des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing be- reits für die städtischen Mitarbeitenden hinterlegten Infor- mationen zu den genannten Sprachvarietäten (siehe „Ver- ständliche Sprache“, „Faire Sprache“ sowie „Sonderaufga- ben“). | ||
| Warum | Um dem Inklusionsauftrag nachzukommen, braucht es ne- ben Angeboten in Einfacher Sprache bzw. Bürgernaher Verwaltungssprache außerdem Angebote in Leichter Sprache (für Personen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständnis, z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen). Die Auswahl der passenden Sprachvarietät sollte korrekt erfolgen. Die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen (wer setzt die gewählte Sprachvarietät um, wer übernimmt potenziell entstehende Kosten, etc.) sollten bekannt sein. | ||
| Für wen | Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe profi- tieren von Angeboten in Leichter Sprache | ||
| Zielsetzung: | Bürgernahe Kommunikation bzw. barrierearme Kommunikation (mittels Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwaltungssprache) und barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Lese- verständnis (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen) werden um- gesetzt. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Von dieser Maßnahme profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg. Die Verständlichkeit der schriftlichen Informationen wird erhöht. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | August 2021 | Geplant Dezember 2021 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Einstieg in die Leichte Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Schaffung einer bis Mai 2023 befristeten Stelle „wissen- schaftliche Sachbearbeitung Leichte Sprache“ zur Imple- mentierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung | |
| Wie | Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin um- fasst u.a. die Beratung der städtischen Mitarbeitenden zu Leichter Sprache Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden Konzeption und Durchführung von Schulungen zu Leichter Sprache für städtische Mitarbeitende Analyse des Bedarfs an Leichter Sprache (Print- und Onlinebereich) Entwicklung einer Strategie zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung (Konzept, Handanweisung bzw. Styleguide) Dokumentation der erfolgten Schritte Kooperation mit externen Dienstleistenden Erstellung von Best-practice-Beispielen Übersetzung und Bereitstellung von Textbausteinen | ||
| Warum | Die Stelle wurde geschaffen, um dem Auftrag der barriere- freien Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberech- tigten Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Lesefä- higkeit (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen) nachzukommen. | ||
| Für wen | Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von Angeboten in Leichter Sprache. | ||
| Zielsetzung: | Implementierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Alle Personen, die komplexe Information in leicht verständlicher Aufberei- tung benötigen oder wünschen, profitieren von der Maßnahme. Für die städtischen Mitarbeitenden bedeutet dies wiederum einen Rückgang der Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung. | ||
| Rechtlicher Bezug: | BayBGG Art. 13, BITV 2.0 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Oktober 2020 | Mai 2023 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Erstellung und Versand sowie Auswertung eines Fragebo- gens zur Leichten Sprache | |
| Wie | Fragebogen mit u.a. folgenden Fragen: Kontakt zur Zielgruppe (im 1:1-Kontakt, im Bereich der ÖA, in der Kollegenschaft) Erhebung der verwendeten Textsorten und deren Häu- figkeit, der am stärksten nachgefragten Themen der Themen mit den häufigsten Nachfragen und Falschant- worten sowie der für die Zielgruppe relevanten Themen Erhebung der bereits vorhandenen (Print- und/oder Online-) Angebote in Leichter Sprache Erhebung der bereits in Leichter Sprache geschulten Mitarbeitenden | ||
| Warum | Für die Erstellung des Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung sind die o.g. In- formationen nötig. | ||
| Für wen | Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg im Endergebnis für Personen mit eingeschränkter Lesefä- higkeit und eingeschränktem Leseverständnis (Zielgrup- penangehörige von Leichter Sprache) | ||
| Zielsetzung: | Ermittlung des Zielgruppenkontakts, Ermittlung der verwendeten Textsor- ten, die bei einem Leichte-Sprache-Angebot berücksichtigt werden sollten, Ermittlung des Bedarfs an Materialien in Leichter Sprache und anschlie- ßende Priorisierung, Ermittlung der bereits vorhandenen Kompetenzen Leichter Sprache und zur Zielgruppe | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | März 2021 | Die Auswertung des Fragebogens er- folgt ab März 2022. Die Ergebnisse sol- len in das Konzept zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwal- tung Nürnberg einfließen. | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtver- waltung Nürnberg | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Es wird ein Konzept erstellt, das u.a. folgende Inhalte auf- greifen wird: Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache Regelwerke, Bezug zur Handreichung für städti- sche Mitarbeitende (Print- und Online-Bereich) Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Einfa- che Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache) Prozessbeschreibung „Übersetzungsprojekte in Leichte Sprache“ und „Prüfen von Texten in Leich- ter Sprache“ für den Print- und Online-Bereich Prüfsiegel und Zertifikate Hinweise zur Bebilderung Softwaretools zur Verständlichkeitsprüfung Einsatz einer Prüfgruppe für städtische Leichte- Sprache-Texte | |
| Wie | Literaturrecherche, Besuch von Fortbildungen, Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen | ||
| Warum | Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung, damit Leichte Sprache in der schriftli- chen Kommunikation mit Zielgruppenangehörigen umge- setzt werden kann. | ||
| Für wen | Mitarbeitende der Stadt Nürnberg, Angehörige der Ziel- gruppe von Leichter Sprache | ||
| Zielsetzung: | Erstellung und Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung, Kompetenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeiten- den, Sensibilisierung für Zielgruppenanforderungen, Erhöhung des Einsat- zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Bürgerinnen und Bürger mit nicht eingeschränkter Lesefähigkeit und/oder eingeschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von den Angeboten in Leichter Sprache. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Oktober 2020 | Ein erster Entwurf wird voraussichtlich Ende Frühjahr 2022 fertiggestellt. | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbeitende | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Erstellung einer Handreichung mit Informationen und Re- geln zur Leichten Sprache im städtischen Kontext, mit Bei- spielen und praktischen Tipps zur Anwendung. Die Hand- reichung ist Teil des gesamtstädtischen Konzepts zur Ver- ankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung. | |
| Wie | Recherche (existierende Regelwerke, Fachliteratur, Pro- jektberichte, etc.), Auswertung von Handreichungen ande- rer Einrichtungen, Anpassung an Gegebenheiten und Er- fordernisse der Stadt Nürnberg, Zurverfügungstellung der Handanweisung im Intranet | ||
| Warum | Damit städtische Mitarbeitende Leichte Sprache in der schriftlichen Kommunikation einsetzen können. Die Hand- reichung soll sensibilisieren und informieren und den Ein- satz der Leichten Sprache im Arbeitsalltag erleichtern. | ||
| Für wen | Mitarbeitende der Stadt Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung und Information der städtischen Mitarbeitenden, Kompe- tenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsat- zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die Grundsätze der Leichten Sprache können auch Eingang in die mündli- che Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern finden, z. B. in Bera- tungssituationen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 13 BayBGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | November 2020 | Veröffentlich voraussichtlich Ende Frühjahr 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leichter Spra- che | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beratung zu u.a. folgenden Themen: verschiedenen Sprachvarietäten (Einfache Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache, Leichte Sprache) Einsatz von Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwal- tungssprache und Leichter Sprache Zielgruppe Leichter Sprache Regeln der Leichten Sprache Auswahl von externen Übersetzungsdienstleistenden und Dienstleitern im Bereich Prüfung | |
| Wie | Betreuung des Erstellungsprozesses inklusive abschlie- ßendem Lektorat des übersetzten (und ggf. geprüften) Textes vor der Publikation durch das Amt für Kommunika- tion und Stadtmarketing, um Einheitlichkeit für städtische Texte zu sichern. | ||
| Warum | Den städtischen Mitarbeitenden ist der Ablauf bei einem Leichte-Sprache-Projekt in der Regel nicht geläufig. Sie sollen hinsichtlich der Unterschiede zwischen Leichter Sprache, Einfacher Sprache und Bürgernaher Verwal- tungssprache und den Zielgruppen informiert sein. Kon- takte zu externen Dienstleistenden müssen hergestellt werden. | ||
| Für wen | Städtische Mitarbeitende | ||
| Zielsetzung: | Stärkung und Unterstützung der städtischen Mitarbeitenden bei der Erstel- lung von Texten in Leichter Sprache, um die Teilhabe von Menschen mit kognitiver Einschränkung an Informationen zu fördern. | ||
| Rechtlicher Bezug: | BayBGG Art. 13 | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) sowie alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg | ||
| Zeitrahmen: | Oktober 2020 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Einrichten einer Prüfgruppe zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache | |
| Wie | Beschäftigte der noris inklusion kommunal gGmbH sollen gemeinsam mit einer Prüfmoderation Texte in Leichter Sprache auf Verständlichkeit prüfen. Hierfür muss die be- reits bestehende Rahmenvereinbarung um die Dienstleis- tung „Prüfen von Leichte-Sprache-Texten“ ergänzt wer- den. | ||
| Warum | Die Zusammenarbeit mit der noris inklusion kommunal stärkt einen inklusiven und regionalen Partner. Die Einheit- lichkeit in der Vergabe der Prüfleistungen, ermöglicht eine Einheitlichkeit der Prüfergebnisse für die Texte der Stadt- verwaltung. | ||
| Für wen | Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe pro- fitieren von Angeboten in Leichter Sprache | ||
| Zielsetzung: | Zusammenarbeit mit einem inklusiven und regionalen Partner, Einheitlich- keit der Übersetzungsleistungen in Leichte Sprache | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Etablierung eines neuen Tätigkeitsfelds für die noris inklusion und Förde- rung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), noris inklusion kommu- nal gGmbH, noris inklusion gGmbH | ||
| Zeitrahmen: | November 2020 | Die Prüfgruppe soll spätestens Anfang des Jahres 2023 installiert sein und dann dauerhaft etabliert bleiben. | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs- und Prüfdienst- leistende Leichte Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Eine Rahmenvereinbarung für die Beauftragung externer Übersetzungs- und Prüfdienstleistender Leichte Sprache wird erstellt. | |
| Wie | Erarbeitung von Eignungskriterien (Zuverlässigkeit, Fachlichkeit, Leistung) Austausch mit externen Dienstleistenden bzgl. Preis- struktur Austausch und Zusammenarbeit mit dem Bereich Zentrale Dienste (ZD) zwecks Bedarfserhebung Festlegung Vergaberecht und Erstellung der Rah- menvereinbarung durch den Bereich ZD | ||
| Warum | Den Dienststellen soll ein Pool an geeigneten externen Dienstleistenden zur Verfügung stehen, auf den bei Über- setzungsprojekten in Leichte Sprache sowie beim Prüfen der Texte zurückgegriffen werden kann. Dies bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis und sichert die Qualität der Dienstleistungen. | ||
| Für wen | Mitarbeitende der Stadt Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Erleichterung des Zugriffs auf externe Übersetzungs- und Prüfdienstleis- tende für Leichte Sprache sowie Qualitätssicherung | ||
| Rechtlicher Bezug: | Vergaberecht | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Zentrale Dienste (ZD) | ||
| Zeitrahmen: | Dezember 2020 | Geplant für Ende 2022 | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | In Zusammenarbeit mit der Stadtfotografin sollen Fotos an- gefertigt werden, die von den Dienststellen für Texte in Leichter Sprache verwendet werden können. Der Schwer- punkt liegt dabei auf typisch städtischen Motiven um die Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten. | |
| Wie | Erarbeitung einer Übersicht und Anfertigung der Fotos. Die Stadtfotografin fertigt die Fotos nach und nach an. | ||
| Warum | Dienststellen der Stadt Nürnberg steht ein konkret auf Nürn- berg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der Wiederer- kennbarkeit von städtischen Einrichtungen zur Verfügung, Zeit- und Kostenersparnis | ||
| Für wen | Dienststellen der Stadt Nürnberg | ||
| Zielsetzung: | Ein konkret auf Nürnberg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der Wiedererkennbarkeit von städtischen Einrichtungen steht zur Verfügung, Zeit- und Kostenersparnis | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Die erstellten Fotos stehen den Dienststellen auch für Texte in Stan- dardsprache zur Verfügung und können dafür genutzt werden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | |||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Geplant ab Januar 2022 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Ein Video in Gebärdensprache informiert gehörlose Men- schen über den Ablauf von Terminen, die vor Ort in den Dienststellen wahrgenommen werden. |
| Wie | Der im Video vermittelte Text wurde in Abstimmung mit Kol- leginnen und Kollegen häufig nachgefragter Bürgerdienst- stellen sowie der Inklusionsbeauftragten und einer gehörlo- sen Angehörigen des Nürnberger Behindertenrats entwor- fen, das Video selbst von einer Fachfirma produziert und auf der Website mit Informationen für Gehörlose eingebun- den. | |
| Warum | Das Video soll Befürchtungen oder falsche Annahmen ge- hörloser Menschen vor einem Behördenbesuch so weit wie möglich reduzieren, über den Einsatz von Gebärdensprach- dolmetscherinnen und -dolmetschern beim Termin informie- ren und Kontakt zu Organisationen vermitteln, die die Be- troffenen konkret und kostenlos unterstützten. | |
| Für wen | Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören, aber diese Vermittlung von Informationen nutzt auch ange- fragten Dolmetschern und Organisationen und nicht zuletzt den Beschäftigten in den Dienststellen, die die Anliegen selbst bearbeiten. | |
| Zielsetzung: | Gehörlose Menschen werden über den Ablauf von Terminen in Ämtern so- wie die Übernahme von notwendigen Kosten für Gebärdensprachdolmet- scherdienste durch die Dienststelle informiert, um dort selbstbewusst auf- treten zu können. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Das Video greift die häufigsten Fragen und Anliegen gehörloser Menschen im Umgang mit der Stadt Nürnberg auf. Dies führt auch zu einem schnelle- ren und für beide Seiten einfacheren Ablauf der Sachbearbeitung. | |
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) | |
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Alle Informationen, die für Menschen mit Hör-Einschränkun- gen interessant sein können, werden auf einer neuen Website (www.dgs.nuernberg.de) gebündelt dargestellt. | |
| Wie | Die neue Website wird auf die Auffassung durch die Ziel- gruppe abgestimmt (wenig Schrift, mehr Links und Videos) und enthält sowohl neu produzierte Videos als auch Links zu unterstützenden Organisationen und eine Auflistung der Angebote des Stadtportals, für die es bereits eine Überset- zung in Gebärdensprache gibt. Ein Kontaktformular ermög- licht schreibenden oder telefonierenden Interessenten den direkten Kontakt zur Online-Redaktion. | ||
| Warum | Als Aspekt der barrierefreien Ausgestaltung des Stadtpor- tals sollte so vielen menschlichen Einschränkungen wie möglich entgegengekommen werden. So wird nun neben Audio-Unterstützung auch Support bei Hör-Einschränkun- gen angeboten. Menschen mit Einschränkungen sollen nicht an technischen Hürden oder Wegen der Informations- vermittlung scheitern. | ||
| Für wen | Vorrangig gehörlose Menschen, aber auch Unterstützende in Hilfsorganisationen können sich leicht zugänglich infor- mieren. Zudem kam es bereits zu Nachfragen aus anderen Städten, die sich am DGS-Angebot der Stadt Nürnberg inte- ressiert zeigten. | ||
| Zielsetzung: | Zielgruppengerechte Information durch Bündelung der städtischen Infor- mationen, die für Gehörlose relevant sein können | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Wertschätzung der städtischen Inklusionsarbeit durch Vertretungen der Zielgruppen, die speziell über die neue Website informiert wurden (z.B. Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V., Gehörlosenverein Nürnberg 1882 e. V., Gehörlosen Sportclub Nürnberg 1911 e. V. u. a.) und ggf. die Information weiterverbreiten. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video in Ge- bärdensprache leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg rich- ten. |
| Wie | Mit der Firma yomma wurde ein Vertrag über einen Dol- metsch-Kreislauf in Gebärdensprache geschlossen. Die städtische Website mit Informationen für Gehörlose bietet die Möglichkeit, eine Video-Anfrage an die Stadt Nürnberg in Gebärdensprache aufzunehmen. Gebärdensprachdol- metscherinnen und -dolmetscher übersetzen das Video in eine Mail und die innerstädtisch vom Online-Büro koordi- nierte Antwort wieder zurück in ein Antwort-Video. Für die anfragende Person ist der Übersetzungsvorgang kostenfrei. | |
| Warum | Nicht jede Fragestellung kann angesichts des breiten Port- folio der städtischen Dienstleistungen vorausgeahnt und analog häufig gestellter Fragen (FAQs) beantwortet werden. Auch haben Menschen aufgrund ihrer Hör-Einschränkungen teilweise wenig Erfahrung im Umgang mit geschriebener Sprache. Ihr bevorzugter Kommunikationsweg Gebärden- sprache soll ebenfalls angeboten werden. | |
| Für wen | Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören, aber auch die Beschäftigten der angefragten Dienststelle, weil sie die Ausgestaltung der Anfrage wie andere Bürger- anfragen auch per Mail erhalten und leicht beantworten kön- nen. | |
| Zielsetzung: | Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg richten und erhalten auch ein Video in Gebärdenspra- che als Antwort. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Anderenfalls notwendige Nachfragen vor Ort in den Dienststellen durch Gebärdensprachdolmetscherdienste oder ggf. die Gehörlosen selbst ent- fallen, insgesamt verbesserte und schnellere Kommunikation mit gehörlo- sen Menschen mit Anliegen an die Stadt Nürnberg. | |
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Umsetzung digitaler Barrierefreiheit | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Städtische Dienstleistungen sollen möglichst niedrigschwel- lig angeboten werden, um Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen zu berücksichtigen. Damit können alle Menschen Online-Angebote wahrnehmen, verstehen, navi- gieren und mit ihnen interagieren und selbstbestimmt am di- gitalen Leben teilhaben. | |
| Wie | Bedürfnisse aufgrund sehr unterschiedlich ausfallender kör- perlicher und/oder kognitiver Einschränkungen werden so weit wie möglich technisch und redaktionell berücksichtigt, etwa durch starke Farbkontraste, klare Gliederungen und Strukturen, Alternativtexte, Untertitel usw. | ||
| Warum | Die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit haben einen ver- stärkten rechtlichen Hintergrund durch die zugrundelie- gende EU-Richtlinie erhalten, sind zudem sinnvoll und nütz- lich und werden primär aus dem Ansatz der Gestaltung des städtischen Web-Angebots berücksichtigt. | ||
| Für wen | Einzelne Aspekte der Zugänglichkeit richten sich an Men- schen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. eine Bedien- barkeit der Website via Tastatur für Menschen, die keine Computer-Mouse benutzen können), generell verbessern die umgesetzten Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Menschen. | ||
| Zielsetzung: | Interessierte Menschen finden ein zugänglich gestaltetes Angebot, das kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksichtigt und so weit wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte anbietet. Damit berücksichtigt das Online-Angebot die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzenden. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Nutzende ohne Einschränkungen können möglichst barrierefrei gestaltete Seiten ebenfalls als eingängiger oder leichter zugänglich gestaltet wahr- nehmen und damit einen positiven Eindruck der Online-Öffentlichkeitsar- beit gewinnen. Ggf. entfallen Nachfragen von Usern hinsichtlich der Nutz- barkeit des Angebots, wenn stärker verbreitete Einschränkungen von vorn- herein aufgegriffen wurden. | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Fachdienststellen für redaktionelle Arbeit an ihren eigenen Miniwebs | ||
| Zeitrahmen: | Laufende Maßnahme | Dauerhafte Aufgabe | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma- nagement System (CMS) gepflegt, das über technische Rahmenbedingungen ein grundlegend einheitliches Layout der städtischen Websites sicherstellt (vgl. Corporate De- sign, Barrierefreiheit). Es ermöglicht aber nicht alle Layout- anforderungen der Leichten Sprache (z.B. Links mitten im Text, farbige Hervorhebungen bestimmter Begriffe für ein Glossar). |
| Wie | Das CMS befindet sich in laufender technischer Weiterent- wicklung und wird auch hinsichtlich der Gestaltungsvorga- ben der Leichten Sprache ausgebaut. Dabei wird sicherge- stellt, dass diese besonderen grafischen Merkmale nur Texte in Leichter Sprache kennzeichnen. | |
| Warum | Die Präsentation von Informationen in Textform auf Websi- tes soll den interessierten Personen nützen und daher auch deren Anforderungen bzw. Wünschen an die Gestaltung entsprechen. Texte in Leichter Sprache sollten in der übli- chen optischen Darstellung dieser Sprachvariante angebo- ten werden. | |
| Für wen | Menschen mit kognitiven Einschränkungen und weitere An- gehörige der Zielgruppe profitieren von Angeboten in Leich- ter Sprache und können deren grafische Gestaltung beson- ders leicht erfassen. | |
| Zielsetzung: | Stärkere Berücksichtigung der Anforderungen, Leichte Sprache auf städti- schen Websites auszugeben, etwa durch eine besonders geeignete Schriftart, Fettdruck bestimmter Fachbegriffe oder Verlinkungen zu Glos- sareinträgen | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Schnellere Identifikation der Web-Angeboten in Leichter Sprache als sol- che, damit höherer Wiedererkennungswert dieser Ausgestaltung auf städ- tischen Websites | |
| Rechtlicher Bezug: | Art. 13 BayBGG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | ||
| Umsetzungsstand: | In Planung |
| Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwendung des Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürnberg | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In- halte städtischer Websites vorliest. Die Software muss den Text so vorlesen, dass es nicht zu Missverständnissen kom- men kann. |
| Wie | An die Software-Fachfirma wurde der Änderungswunsch weitergegeben, dass ein Mediopunkt, der Wörter optisch leichter erfassbar macht („barriere·frei“), nicht mehr wie ein mathematischer Operator vorgelesen wird („barriere mal frei“), sondern als kurze Pause zwischen den Silben inter- pretiert wird. | |
| Warum | Die zunehmende Verwendung des Mediopunkts in Online- Angeboten der Leichten Sprache offenbarte diese fehler- hafte Aussprache mit entsprechend zeitnahem Änderungs- bedarf. | |
| Für wen | Menschen mit Sehbehinderung, die sich Texte des städti- schen Web-Angebots vorlesen lassen. | |
| Zielsetzung: | Der Mediopunkt, der zusammengesetzte Wörter optisch trennt und damit leichter erfassbar macht, wird korrekt als minimale Pause vorgelesen. Dies ermöglicht eine bessere Teilhabe für Personen, die Leichte Sprache-Texte und den Readspeaker nutzen. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Erleichterungen für Menschen, die sich den Text vorlesen lassen, weil sie nicht gut (Deutsch) lesen können, Der Software-Anbieter nimmt die kor- rekte akustische Umsetzung des Mediopunkts standardmäßig in die Aus- gabe des Readspeakers auf und vermeidet so weitere Rückfragen. | |
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | Frühjahr 2021 | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker" | ||
|---|---|---|
| Maßnahmen-be- schreibung: | Was | Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In- halte städtischer Websites vorliest. Über die Standardfunk- tion des reinen Vorlesens wird untersucht, ob auch Einstel- lungen durch den User selbst vorgenommen werden kön- nen. |
| Wie | Im Rahmen der Überarbeitung des Templates der Websites wird geprüft, ob User die standardmäßige Vorlesegeschwin- digkeit auch selbst einstellen können oder ob z.B. Websites in Leichter Sprache von vornherein langsamer vorgelesen werden können. | |
| Warum | Diese Ansätze berücksichtigen die unterschiedlichen Be- dürfnisse der User hinsichtlich der Vermittlung gesproche- ner Informationen. | |
| Für wen | Menschen mit Sehbehinderung haben und keine eigene Vorlese-Software verwenden, sondern die Audio-Fassung als festen Bestandteil der Website nutzen möchten. | |
| Zielsetzung: | Der Readspeaker wird auf flexiblere Einsatzmöglichkeiten hin geprüft - ab- gestimmt auf die konkreten Bedürfnisse der User. | |
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Das Angebot an den User, eine Gestaltung des Sprachtempos auswählen zu können, führt zu größerer Kundenzufriedenheit im Umgang mit dem städtischen Web-Angebot. Auch Menschen, die nicht gut (Deutsch) lesen können und sich mit gesprochener Sprache leichter tun, nutzen den Read- speaker | |
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | |
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | |
| Zeitrahmen: | ||
| Umsetzungsstand: | In Planung |
Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische
Dienststellen
Maßnahmenbeschreibung: Erstellung eines Leitfadens zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische Dienststellen, sodass die Prozesse klar definiert und kommuniziert sind. Alle Dienststellen haben so die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetscherdienste zu buchen und damit die Kommunikation mit gehörlosen Personen erfolgreich zu gestalten.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache
Maßnahmenbeschreibung: Für gehörlose Personen werden Videos in Deutscher Gebär-
densprache erstellt, um das Recht auf Teilhabe an Information umzusetzen.
Zuständigkeit: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Zentrale Dienste (ZD), alle Dienststellen
Umsetzungsstand: umsetzbar
5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen
| Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfragen – Se- niorenamt (SenA) | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Besonders Augenmerk auf barierrearme Zugangsmöglich- keiten bei Angeboten des Seniorenamtes | |
| Wie | Alle Angebote (Pflegestützpunkt, Bleiweiß, Angebote in den Seniorennetzwerken, Weihnachtsgala) des Seniorenamtes werden vorab auf ihre Barrierearmut hin überprüft. und wenn nötig barrierearme Zugangsmöglichkeiten geschaffen. | ||
| Warum | Viele Ältere sind mobilitätseingeschränkt. Um eine Teilhabe zu ermöglichen benötig es einen barrierearmen Erreichbar- keit | ||
| Für wen | Mobilitätseingeschränkte Senioren und Seniorinnen | ||
| Zielsetzung: | Gleichberechtigte Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Senioren | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Auch andere Zielgruppen profitieren von barrierearmen Zugängen zu Ver- anstaltungsräumen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Koope- rierende Geschäftsbereiche/städtische Dienststellen, Externe | ||
| Zeitrahmen: | Seit 2003 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den Innen- und Au- ßenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Kleingruppen | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Beschaffung einer mobilen induktiven Höranlage für den In- nen- und Außenbereich für die Nutzung in unterschiedlichen Anwendungen beim Nürnberger Bildungszentrum und durch andere Dienststellen | |
| Wie | Die angeschafften mobilen induktiven Höranlagen ermögli- chen die niedrigschwellige Nutzung durch Kursleitende, schwerhörige Menschen (primär Teilnehmende) und andere Dienststellen. Die Induktionsanlage kann von bis zu 16 schwerhörigen Teilnehmenden genutzt werden. Die Umset- zung der Nutzung ist als Pilotversuch beim Bildungszentrum, Memorium und Reichsparteitagsgelände angelegt. | ||
| Warum | Umsetzung des Menschenrechts auf Teilhabe und Inklusion für hörbehinderten bzw. schwerhörige Menschen. | ||
| Für wen | Menschen mit Hörbehinderung bzw. schwerhörige Menschen | ||
| Zielsetzung: | Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung an Erwachsenenbildung, an kul- turellen Angeboten und städtischen Veranstaltungen durch Beschaffung und zur Verfügung Stellung einer vielseitig nutzbaren und robusten mobilen In- duktionsanlage, Erarbeiten von erklärende Materialen zur Nutzung der An- lage | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Sensibilisierung für die Möglichkeiten und den Bedarf von mehr Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Hörbehinderung. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Bildungszentrum (BCN/BZ), Referat für Jugend, Familie und Soziales | ||
| Zeitrahmen: | 2019 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung |
| Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Der Veranstaltungssaal des Treffs Bleiweiß verfügt über eine induktive Hörschleife | |
| Wie | Bei Veranstaltungen im Saal des Treffs Bleiweiß wird die in- duktive Hörschliefe genutzt | ||
| Warum | Höreingeschränkte Senioren und Seniorinnen können bei den Veranstaltungen im Treff Bleiweiß an der Kommunika- tion teilnehmen. | ||
| Für wen | Senioren und Seniorinnen mit Höreinschränkungen | ||
| Zielsetzung: | Personen mit Höreinschränkungen wird bei Teilnahme an Veranstaltungen eine Teilhabe an der Kommunikation ermöglicht. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Im Einzelfall Reduzierung von Unterstützungsbedarfen möglich | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA) | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmenbeschreibung: | Was | Feste, Fortbildungen, Workshops, Führungen, usw. | |
| Wie | Finden in barrierefreien Räumlichkeiten, barrie- refreien Außenanlagen und mit barrierefreien Toiletten z.B. bei Stadtteilfesten statt. | ||
| Warum | Allen Menschen soll der Zugang zu den Ange- boten und Festen im Stadtteil möglich sein | ||
| Für wen | Alle, die Lust haben mitzumachen. | ||
| Zielsetzung: | Gelebte Inklusion im Stadtteil. Nicht die Barrierefreiheit ist das Besondere, sondern Nicht-Barrierefreiheit wird explizit erwähnt. | ||
| Gegebenenfalls weitere Ef- fekte: | Viele Menschen profitieren davon, z.B. Ältere mit eingeschränk- ter Mobilität, Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen, … | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 29 und 30 | ||
| Zuständigkeit, Kooperations- partner: | Alle Einrichtungen im Stadtteil achten auf Barrierefreiheit. Fester Ansprechpartner für Fragen ist Integral e. V. mit 2 Standorten im Stadtteil, der das Thema regelmäßig befördert. | ||
| Zeitrahmen: | 2013 | dauerhaft | |
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
| Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021 | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Nachdem der klassische „Tag der offenen Tür“ aufgrund der Corona-Pandemie in einer digitalen Variante stattfand, wurde auf eine möglichst gut ausgestaltete Zugänglichkeit des entsprechenden Web-Angebots geachtet. | |
| Wie | Für die digitalen Tage der offenen Tür 2021 wird ein neues Web-Angebot erstellt und so barrierefrei wie möglich gestal- tet. Bilder werden (wie bei den Reposts auf Instagram) mit Alternativtexten versehen, um die gezeigten Motive auch anders vermitteln zu können. Ebenso bekommen für den Tag der offenen Tür neu erstellte Videos, wie ein Clip mit dem Christkind, Untertitel als Textalternative. Die neue Website wird dabei eingängig gegliedert und übersichtlich gestaltet, um sie so zugänglich wie ansprechend darzustel- len. | ||
| Warum | Der Tag der offenen Tür kann die Menschen dieses Jahr nicht vor Ort begeistern und sollte deshalb immerhin online so einladend und zugänglich wie machbar ausgestaltet sein. Unabhängig davon wird generell Wert auf die digitale Barri- erefreiheit gelegt, um Menschen mit Einschränkungen so umfassend wie möglich an den städtischen Online-Angebo- ten teilhaben lassen zu können. | ||
| Für wen | Zwar richten sich einzelne Aspekte der Zugänglichkeit an Menschen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. Video- Untertitel für Menschen, die schlecht hören oder Deutsch verstehen), aber generell verbessern umgesetzte Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Men- schen. | ||
| Zielsetzung: | Die digitalen Tage der offenen Tür 2021 werden als ansprechendes neues Format wahrgenommen und können sich zwischen vielen anderen Inter- net-Angeboten positiv positionieren. Interessierte Menschen finden ein nachhaltig und zugänglich gestaltetes Angebot, das kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksich- tigt und so weit wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte anbietet. | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Generell verstärkte öffentliche Wahrnehmung der Bedürfnisse von Men- schen mit Einschränkungen beim Nutzen von Websites; ggf. positive Be- richterstattung über das städtische Angebot | ||
| Rechtlicher Bezug: | Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) | ||
| Zeitrahmen: | Mitte Oktober 2021 | ||
| Umsetzungsstand: | Bereits umgesetzt |
| Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen- beschreibung: | Was | Information über Inklusionsthemen und Teilhabe möglichst vieler Menschen | |
| Wie | Regelmäßige Beteiligung von Institutionen, die Inklusion als Thema haben, und Kennzeichnung der einzelnen Veranstal- tungen im Blick auf Barrierefreiheit | ||
| Warum | Inklusion als wichtiges gesamtstädtisches Thema aufgreifen und den Tag der offenen Tür für möglichst viele Menschen zugänglich machen | ||
| Für wen | Menschen mit und ohne Behinderung | ||
| Zielsetzung: | Sensibilisierung aller bzgl. der Belange von Menschen mit Behinderung | ||
| Gegebenenfalls weitere Effekte: | Das Programm (gedruckt und online) informiert mit Piktogrammen über die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit, behindertengerechtes WC, Behinderten- parkplatz) der einzelnen Veranstaltungen. | ||
| Rechtlicher Bezug: | UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 9 (Zugänglichkeit) | ||
| Zuständigkeit, Ko- operationspartner: | Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) mit zahlreichen weite- ren Dienststellen und externen Akteuren | ||
| Zeitrahmen: | dauerhaft | ||
| Umsetzungsstand: | In Umsetzung |
6. Finanzierung
6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen
In Nürnberg erfolgt die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen über verschiedene Wege. Einige der im vorliegenden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen werden über städtische Haushaltsmittel finanziert (z. B. Budget für Gebärdensprachdolmetschende), andere werden, zumindest zum Teil, finanziert über Drittmittel (z. B. 10. Station der Straße der Kinderrechte).36
Inklusionsbelange werden auch häufig in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen mit gefördert. Beispielsweise ist in der Städtebauförderung die Barrierefreiheit als Querschnittsthema präsent, und entsprechende bauliche Maßnahmen (Rampen, Aufzüge etc.) werden meist im Zuge einer förderfähigen Baumaßnahme (z. B. Jugendhaus) mitgefördert. Oft ist die Umsetzung von Inklusionsanforderungen auch als Fördervoraussetzung gesetzt. So müssen
| Antrag der ödp | |
|---|---|
| zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020: Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK - Einwerben von | |
| Finanzmitteln für inklusive Maßnahmen |
unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24323, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Personennahverkehr nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) u.a. die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.37 Beispiele nach dem BayGVFG zuwendungsfähiger Projekte in Nürnberg sind u.a. Infrastrukturprojekte und Busbeschaffungen der VAG, aber auch kleinere Einzelprojekte wie bspw. die Nachrüstung von Blindenleitstreifen in Verteilerebenen der U-Bahnstationen.
Darüber hinaus beantragen Stadtverwaltung und Tochterunternehmen wo immer möglich Förderungen für Inklusionsbelange. Hier kommen (Sonder-)Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder in Betracht. Die Stadt Nürnberg hat sich mit diversen Investitionsvorhaben, u. a. mit dem Schwerpunkt „städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum“ für das Bayerische Kommunalinvestitionsförderungsprogramm (KIP)38 beworben. Im Mittelpunkt stand die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV, z. B. an Busund Straßenbahnhaltestellen oder dem Bahnhofsvorplatz, sowie der Abbau von Barrieren an öffentlichen Gebäuden. Die Maßnahmen umfassten u.a. behindertengerechte Toilettensanierung und Aufzugeinbau oder -erweiterung. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen z. B. über den Bezirk Mittelfranken (Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen).
Auch Spendenaktionen und das Engagement von Stiftungen kommen für die Finanzierung der Inklusion in Nürnberg zum Tragen. Festgehalten werden muss dabei, dass nicht wenige potentielle Förderstellen, wie z. B. die Aktion Mensch, durch ihre Förderrichtlinien limitiert sind und selbst bei starkem inhaltlichen Interesse keine kommunalen Vorhaben unterstützen können. Um Fördermittel von diesen Geldgebern abrufen zu können, muss die Kommune mit den förderberechtigten freigemeinnützigen Organisationen kooperieren und ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Auch gilt zu beachten, dass sich Förderangebote meist gegenseitig ausschließen und somit nicht kumulativ beantragt werden können.
Eine Gesamtaufstellung der – auch anteilig – über diese Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheit und Inklusion in Nürnberg eingesetzten Mittel ist nach Einschätzung der Verwaltung mit auch nur einigermaßen vertretbarem Aufwand nicht möglich.
37 BayGVFG: Art. 3 Voraussetzungen der Förderung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de), letzter Zugriff: 29.10.2021. 38 www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/kinvfg/, letzter Zugriff: 29.10.2021.
6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen
Zusätzlich zu den vorgenannten Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen wird ein so genannter „Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen“ eingerichtet, um den Prozess zur Umsetzung der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zu intensivieren. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, weitere Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch andere inklusive Projekte der Dienststellen können damit finanziert werden.
Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds soll 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 betragen und verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen umfassen:
Jahr 2022: 125.000 Euro (Bereitstellung ab Genehmigung Haushaltssatzung durch die Regierung von Mittelfranken) Jahr 2023: 250.000 Euro Jahr 2024: 250.000 Euro
Zur Vergabe der Mittel wird die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) einen Kriterienkatalog entwickeln. Die Dienststellen können sodann mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Behindertenrat.
Gleichzeitig sind die Dienststellen auch weiterhin angehalten, Möglichkeiten einer Maßnahmenfinanzierung über vorhandene Haushaltsmittel der Dienststelle sowie über externe Fördermittel zu prüfen und letztere auch aktiv einzuwerben.
Einige Maßnahmen des Aktionsplans haben eine Mittelerfordernis, die das Budget des Verfügungsfonds deutlich übersteigen würde (z. B. die Umsetzung des Nahverkehrsplans hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen). Hier müssen andere Wege der Finanzierung beschritten werden (vgl. 6.1).
Grundsätzlich ist eine hohe Vielschichtigkeit der Maßnahmen mit unterschiedlichen Planungs- und Realisierungshorizonten festzustellen, die sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken werden. Die Auswahl von einzelnen mit Konzepten hinterlegten Maßnahmenvorschlägen, um entweder bestehende Angebotslücken zu schließen oder Prioritäten bzgl. des möglichst effizienten Mitteleinsatzes und Prozessfortschrittes zu setzen, muss schrittweise erfolgen, um sowohl eine fachliche Beurteilung als auch Einschätzung der tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Ressourcen zu gewährleisten.
In jedem Falle soll der Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen als Antriebsfeder für den Inklusionsprozess in der Stadt Nürnberg fungieren und diesen auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise beschleunigen.
7. Personelle Ressourcen
Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK erfordert, dass Kapazität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind auch zusätzliche Verwaltungstätigkeiten zu verrichten.
Beabsichtigt ist, diejenigen Maßnahmen mit personellen Ressourcen zu hinterlegen, die die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten befördern und möglichst alle acht Handlungsfelder umfassen (= dreifacher Querschnitt: Behinderungsart-, themen- sowie geschäftsbereichsübergreifender Maßnahmen-Ansatz). Maßnahmen, bei denen für unterschiedliche Themen und Handlungsfelder jeweils eigene Netzwerk-, Koordinationsund Beratungsstellen vorgeschlagen wurden, und Maßnahmenvorschläge, die auf eine Angebotstransparenz abzielen, sollen gebündelt und zusammengeführt werden. Auf diese Weise werden ca. 20 Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess abgedeckt.
Diese unterschiedlichen Forderungen zu bündeln, ist nicht nur aus Ressourcen-, sondern auch aus Transparenzgründen unabdingbar. Es sollen durch die neu geschaffenen Stellen die Angebotsvielfalt im Bereich Inklusion dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und geschlossen sowie eine Onlineplattform39 mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert werden, die auf der Seite des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg eingebunden werden soll. Darüber hinaus sollen Beratungsangebote in den Handlungsfeldern Familien (Eltern und Kinder), Bildung (Lebensverlauf, Übergang Schule-Beruf), Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit und Sport für alle Behinderungsarten gesammelt und aufbereitet sowie auf diese weiterverwiesen werden. Diese Angebote sollen dann in ansprechender Form und barrierefrei sowohl für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als auch für Fachkräfte und Stakeholder transparent dargestellt werden.
Die Verwaltung schlägt daher zusätzlich zum Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen Stellenschaffungen vor. Konkret ist die Schaffung von zwei Stellen beabsichtigt, die in den Schaffungsanträgen zum Haushalt 2022 berücksichtigt und in den Haushaltsberatungen beschlossen worden sind:
39 Die IT-Mittel für die Online-Plattform wurden im März 2021 über das Referat für Jugend, Familie und Soziales beantragt.
1,0 Verwaltungskraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8, Kosten: 57.368 Euro
1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Verg.-Bes.-Gr.: E13, Kosten: 85.233 Euro
Die Schaffung der beantragten Stellen soll zunächst auf 2,5 Jahre befristet sein mit Eintrittsdatum 01.07.2022. In diesem Zeitraum bis Ende 2024 soll einerseits die Maßnahmenumsetzung über den Verfügungsfonds begleitet werden, andererseits bis zum Ende der Befristung geprüft werden, ob sich bspw. Aufgaben in die Regelstrukturen überführen lassen oder sich die Stellenanforderungen verändert haben. Summa summarum ergeben sich für den Zeitraum von 2,5 Jahren Personalkosten von insgesamt 356.502.50 Euro.
Wie dem Aufgabenprofil entnommen werden kann, sollen die neu zu schaffenden Stellen den Gesamtprozess der Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg vorantreiben und im Querschnitt wirken. Damit wird die Fachstelle Inklusion im Sozialamt ausgebaut, der – neben den zwei neu zu schaffenden Stellen – die Inklusionsbeauftragte, die Geschäftsstelle des BRN sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zugeordnet sind.
Darüber hinaus finden sich eine Reihe von Maßnahmen im Aktionsplan, die ohne zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen im regulären Verwaltungshandeln umgesetzt werden können, wie z. B. die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um „Angebote der Inklusion für Familien“ auf der Website des Bündnisses für Familie der Stadt Nürnberg.
8. Ausblick
Nürnberg in Aktion für Inklusion – damit lässt sich Inklusion in aller Kürze als ein dauerhafter Prozess beschreiben, zu dessen Fortschritt und Erfolg idealerweise alle in der Stadt in kooperativer Weise beitragen. Auf verschiedenen Ebenen und in vielfacher Hinsicht will die Stadt Nürnberg mit dem Stadtrat und Behindertenrat, der Stadtverwaltung und ihren städtischen Beteiligungen (Eigenbetriebe, kommunale Beteiligungen, Kommunalunternehmen) eine Impulsgeber-, Vorbild- und Steuerungsrolle einnehmen. Gemeinsam getragen und vorangetrieben wird der Inklusionsprozess in Nürnberg bereits mit einer Vielzahl von höchst engagierten Institutionen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, deren Leistung und Einsatz nicht hoch genug gewürdigt werden kann.
Wie unter 3.3 dargestellt, wird der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Internet unter www.inklusion.nuernberg.de möglichst barrierefrei dargestellt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Neben den seitens der Stadtverwaltung ergriffenen Maßnahmen werden dort Zug um Zug auch die weiteren Initiativen, Aktivitäten, Angebote, Programme und Projekte aufgezeigt, die von nicht-städtischen Akteuren realisiert werden. Aufgrund ihrer beeindruckenden Fülle kann dies an dieser Stelle nicht im Ansatz geschehen.
Die Fortschreibung des Aktionsplans erfolgt demnach kontinuierlich durch die stetig wachsende Dokumentation der Umsetzung der dargestellten und der Entwicklung von neuen Maßnahmen, die von der Stadtverwaltung verantwortet oder mit weiteren, nicht-städtischen Akteuren umgesetzt werden. Hierin wird neben der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegen: der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure für alle Maßnahmenempfehlungen in gemeinsamer Zuständigkeit. Im Mittelpunkt soll hierbei auch die Analyse weiterer Bedarfe und deren Lückenschluss durch zu entwickelnde, neue Maßnahmen liegen.
Eine zentrale Rolle wird auch in Zukunft der Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung zuteil, die nach der Erstellung dieses ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN- BRK auch dessen Fortschreibung steuern und die gesamtstädtische Strategie entwickeln soll. Inklusion bei der Stadt Nürnberg ist und bleibt eine vielgestaltige Querschnittsaufgabe aller Fach- und Geschäftsbereiche, die in dezentraler Verantwortung und in Kenntnis der fachlichen Notwendigkeiten die erforderlichen Schritte planen und gehen. Um das Wissen um Bedarfe und Potenziale stets aktuell zu halten, sollen auch weiterhin die bisher beteiligten Akteure sowie Akteurinnen (Teilnehmende der Inklusionskonferenzen und ihrer Arbeitsgruppen) einbezogen werden und ihre hohe Expertise einfließen. Hierfür sind ab 2022 weitere Beteiligungsformate, wie beispielsweise Fachtage und Projektgruppen, geplant. Auch der bereits seit 2019 einmal im Quartal erscheinende Newsletter des städtischen Inklusionsteams soll weiterentwickelt werden und neben konkreten Angeboten und Veranstaltungen auch Informationen zum Umsetzungsstand des Aktionsplans vermitteln. Der ausgebauten Fachstelle Inklusion wird die Bearbeitung der in Kapitel 7 genannten gesamtstädtisch umzusetzenden Maßnahmen übertragen. Zugleich übernimmt sie die Steuerungsaufgabe für die gesamte Maßnahmenliste: Stellen sich die bisher umgesetzten, in Umsetzung befindlichen, geplanten und umsetzbaren Maßnahmen in der jetzigen Form als Hauptergebnis des Beteiligungsprozesses noch eher als „lose Sammlung“ dar, so gilt es künftig, für alle bestehenden Angebote
und Bedarfe eine Gesamtstruktur zu entwickeln – dies gleichermaßen für alle Behinderungsarten wie Handlungsfelder. Dieser fachlich-inhaltlichen Anforderung genügt der vorgelegte Aktionsplan zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, was zum einem der Eigendynamik des Beteiligungsverfahrens, zum anderen und vor allem aber auch den bislang fehlenden personellen Ressourcen hierfür geschuldet ist. Die zum Haushalt 2022 geschaffenen Stellen stellen hier eine deutliche Verbesserung dar.
Im Stadtrat und seinen Ausschüssen soll regelmäßig Bericht über den Fortschreibungsprozess erstattet werden, indem die genannten nächsten Schritte - Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure sowie einer Gesamtstruktur vorhandener Angebote und bestehender Bedarfe - dargestellt, Handlungsempfehlungen diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Dieser Bericht umfasst wie ausführlich dargestellt, diejenigen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, werden oder umsetzbar sind; allein diese ergeben eine beeindruckend lange, sehr heterogene Liste. Im Interesse zügiger Fortschritte scheint es sinnvoll, sich zunächst auf das kurz- und mittelfristig Machbare zu konzentrieren, ohne dass darüber weitere Notwendigkeiten aus den Augen verloren werden. Um aber gegenüber der Öffentlichkeit und den Beteiligten die Ernsthaftigkeit des Prüfungsprozesses zu dokumentieren, soll über alle anderen im Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen und Themen, deren Umsetzung aus heutiger Sicht nicht oder jedenfalls nicht zeitnah möglich ist, in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses Bericht erstattet und durch die Stadtverwaltung die jeweilige Begründung für die vorläufige Nicht-Aufnahme in den Aktionsplan erläutert werden, die beispielsweise rechtlicher oder fachlicher Natur ist.
Über die Erstellung des Aktionsplans hinaus finden bei der Stadt weitere Umsetzungsprozesse statt, die andere sogenannte Vielfalts-Dimensionen betreffen: zu nennen ist hierbei beispielsweise der Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg40, die Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg41 oder der Masterplan Queeres Nürnberg, der dem Stadtrat im Januar vorgelegt werden soll. Alter und soziale Lage sind weitere Dimensionen, die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe jedes und jeder Einzelnen beeinflussen. Diese Perspektiven sinnvoll miteinander zu verknüpfen, ist daher eine der wesentlichen Aufgaben in der Zukunft. Dabei muss immer die mögliche mehrfache Betroffenheit
40 Vgl. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg in der Stadtratssitzung am 23.06.2021, abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=23732, letzter Zugriff: 19.11.2021. 41 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/integration/dokumente/integration/leitlinien_zur_integrationspolitik_der_stadt_nuernberg.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021.
von Personen (Stichwort: Intersektionalität) im Blick behalten werden. Das neue Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt, das durch den Nürnberger Oberbürgermeister im Oktober 2021 einberufen wurde und mit Vertretungen maßgeblicher gesellschaftlicher Kräfte besetzt ist, soll als Dach für die unterschiedlichen Perspektiven fungieren, Synergien deutlich machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der immer bunter und vielfältiger werdenden Stadtgesellschaft stärken.
Neben der bestmöglichen Verflechtung mit anderen, parallel laufenden Prozessen sollen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention immer auch eigene inhaltliche Akzente und Schwerpunkte gesetzt werden. Ein wichtiger, bereits zwischen Koordinierungsgruppe und Behindertenrat vorbesprochener Bereich des Handelns ist die vertiefte Befassung mit psychischen Erkrankungen und seelischen Beeinträchtigungen, insbesondere deren Enttabuisierung und Entstigmatisierung und deren bessere Vereinbarkeit mit dem Berufsleben, zum Beispiel auch bei der Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg. Nach einer ersten Analyse der eingebrachten Maßnahmenempfehlungen und der in Kapitel 5 dargestellten Umsetzungsvorschläge wird dieser Bereich als ausbaufähig erachtet.
Inklusion ist ein stetiger, dynamischer Prozess und hat eine Gesellschaft zum Ziel, in der alle Menschen gleichberechtigt als Bürgerinnen und Bürger leben und teilhaben. In einem solidarischen Gemeinwesen muss dabei von allen ihren Mitgliedern besonders auf diejenigen geachtet werden, denen es durch äußere oder persönliche Umstände schwerer fällt, diese Teilhabe vollumfänglich zu leben. Die Stadt Nürnberg hat nicht nur eine rechtliche, sondern
- unterstrichen durch die Selbstverpflichtung als Stadt der Menschenrechte – auch eine po-
litische Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der sie nicht erst seit dem heutigen Tag in vielerlei Aktivitäten nachkommt. Der vorliegende erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg ist ein nächster, wichtiger Schritt auf diesem Weg. Ihm müssen und werden viele weitere folgen.
ANHANG
Maßnahmenverzeichnis
| Maßnahme | Seitenzahl | |
|---|---|---|
| Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ | S. 25 bis 41 | |
| Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und fle- | 27 | |
| xible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geför- | ||
| derten Bereichs) bei der noris inklusion | ||
| Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg | 28 f. | |
| erhöhen | ||
| Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teil- | 29 | |
| habe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal | ||
| Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA | 30 | |
| Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungspro- | 31 f. | |
| gramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe: | ||
| (PEF:SB) | ||
| Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über exter- | 32 | |
| nen Dienstleister | ||
| Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte | 33 | |
| Sprache | ||
| Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen | 34 | |
| Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und | 35 | |
| Stadtmarketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städti- | ||
| sche Beschäftigte | ||
| Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg | 36 | |
| Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement | 37 | |
| Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungs- | 38 | |
| amts | ||
| Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des | 38 | |
| Stadtplanungsamts | ||
| Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende | 39 | |
| im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts | ||
| Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur | 39 f. | |
| Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt | 40 | |
| Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände | 40 | |
| Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln | 40 f. | |
| Handlungsfeld „Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege“ | S. 41 bis 48 | |
| „Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard- | 42 f. | |
| Schweinau-Sündersbühl | ||
| Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (No- | 43 | |
| raNotrufApp) | ||
| Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion | 44 f. | |
| in Kooperation mit NürnbergStift | ||
| Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör- und Sehbe- | 46 | |
| hinderung des Nürnberg Stifts (NüSt) | ||
| Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen | 47 | |
| Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst | 48 | |
| des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken | ||
| Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets | 48 | |
| Handlungsfeld „Bildung im Lebensverlauf“ | S. 49 bis 77 | |
| Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kinderta- | 50 f. | |
| geseinrichtungen | ||
| Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg | 52 |
| Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen | 53 | |
|---|---|---|
| Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender | 54 | |
| Einrichtung (SVE) als „Ganztägige SVE“ | ||
| Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter | 55 | |
| Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und - | 56 | |
| helfern | ||
| Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperak- | 57 | |
| tiver Symptomatik | ||
| Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen | 58 | |
| in Kooperation mit der Deutschen Schulakademie | ||
| Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte | 58 | |
| Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations- und Austauschplattform zum | 59 | |
| Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung | ||
| Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches | 60 | |
| Personal sowie Tutorinnen und Tutoren | ||
| Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" | 60 | |
| Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklu- | 61 | |
| sion | ||
| Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss | 62 | |
| Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“ | 63 | |
| Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie | 64 | |
| Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“ | 65 | |
| Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm) | 66 | |
| NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema In- | 67 | |
| klusion | ||
| Fachtag Schulbegleitung | 68 | |
| Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bil- | 69 f. | |
| dungszentrum | ||
| Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachse- | 71 | |
| nenbildung | ||
| Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache | 72 | |
| Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbe- | 73 | |
| richt der Stadt Nürnberg | ||
| Koordination der inklusiven Bildungsangebote | 74 | |
| Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung | 74 | |
| Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“ | 74 | |
| Neutrale Beratung zum Thema Bildung | 74 f. | |
| Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen | 75 | |
| Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen | 75 | |
| Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit | 75 | |
| Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kul- | 76 | |
| turellen Großveranstaltungen zur Verfügung | ||
| Tastmodelle für Bildungseinrichtungen | 76 | |
| Barrierefreies Online-Lernen | 76 | |
| Pädagogisches Personal mit Behinderung | 76 | |
| Modellprojekt inklusiver Unterricht | 77 | |
| Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung | 77 | |
| Inklusive Angebote der städtischen Musikschule | 77 | |
| Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten | 77 | |
| Handlungsfeld „Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft“ | S. 78 bis 85 | |
| Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel | 79 f. | |
| 23 „Förderung von Kindern mit Behinderung“ | ||
| Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg | 80 | |
| Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugend- | 81 | |
| stärkungsgesetz | ||
| Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ | 82 |
| Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis | 82 | |
|---|---|---|
| für Familie auch online verfügbar | ||
| Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache | 83 | |
| verfügbar | ||
| Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) El- | 83 | |
| tern von Kindern mit Behinderung | ||
| Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben | 83 f. | |
| Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen | 84 | |
| Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind | 84 | |
| Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung | 85 | |
| Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen | 85 | |
| Handlungsfeld „Bauen und Wohnen“ | S. 85 bis 103 | |
| Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg | 87 | |
| Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“ | 88 | |
| Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum | 88 | |
| Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station | 89 | |
| Kaleidoskop | ||
| Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten | 89 | |
| Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser | 90 | |
| Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG | 91 | |
| Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit | 92 | |
| Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgra- | 92 | |
| ben 11 | ||
| Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30 | 93 | |
| Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tier- | 93 | |
| garten und Nachrüstung von Automatik-Türen | ||
| Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im | 94 | |
| ehemaligen Quelle-Versandzentrum | ||
| Beratung beim Bau von Sportstätten | 95 | |
| Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen | 96 | |
| mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg | ||
| Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch | 97 | |
| Umbaumaßnahmen an Nürnberger Schulen | ||
| Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit | 98 | |
| der städtischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen | ||
| Vermittlung barrierefreier Wohnungen | 99 | |
| Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg | 100 | |
| Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts | 101 | |
| KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinde- | 102 | |
| rung | ||
| Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Re- | 103 | |
| novierungen einbezogen | ||
| Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften | 103 | |
| Barrierefreie Bildungseinrichtungen | 103 | |
| Handlungsfeld „Mobilität im öffentlichen Raum“ | S. 104 bis 115 | |
| Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für | 105 | |
| neue Baugebiete | ||
| Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge | 106 | |
| Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum | 106 | |
| „MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA | 107 | |
| Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert | 108 | |
| Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausge- | 109 | |
| staltet | ||
| Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen | 110 | |
| Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB) | 111 | |
| Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten | 111 |
| Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg | 112 | ||
|---|---|---|---|
| Barrierearme Wegweiser im Tiergarten | 112 | ||
| App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens | 113 | ||
| Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans | 114 | ||
| Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Ver- | 114 | ||
| anstaltungsräumen | |||
| Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrie- | 114 | ||
| refreiheit | |||
| Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit | 115 | ||
| Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org | 115 | ||
| Handlungsfeld „Kultur, Freizeit, Sport“ | S. 115 bis 141 | ||
| Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik O- | 117 | ||
| pen-Airs | |||
| DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote | 118 | ||
| DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue-Nacht- | 119 | ||
| Kunstwettbewerb | |||
| Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote | 120 | ||
| Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm | 121 | ||
| Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens) | 122 | ||
| Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens) | 122 | ||
| Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum) | 123 | ||
| Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier) | 124 | ||
| Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ) | 125 | ||
| Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Mu- | 125 | ||
| seen in Nürnberg) | |||
| Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“ | 126 | ||
| Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla) | 126 | ||
| Entwicklung von kulturellen Bildungs- und Kreativangeboten, die ohne Spra- | 127 | ||
| che auskommen | |||
| Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der | 128 | ||
| Sinne) | |||
| Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) | 129 | ||
| Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfal- | 130 | ||
| tung der Sinne) | |||
| Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld) | 131 | ||
| Einsatz von Gebärdensprache bei (Online-)Veranstaltungen (Deutsche Aka- | 132 | ||
| demie für Fußballkultur) | |||
| Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fuß- | 133 | ||
| ballkultur) | |||
| Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad) | 134 | ||
| Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträch- | 135 | ||
| tigungen | |||
| Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen | 136 | ||
| durch Zuschüsse | |||
| Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sportangebots für | 137 | ||
| Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung | |||
| Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportSer- | 138 | ||
| vice | |||
| Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der | 139 | ||
| Special Olympics World Games Berlin 2023 | |||
| Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellun- | 140 | ||
| gen, Breitensport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit | |||
| Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote | 140 | ||
| Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe | 140 | ||
| Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen | 141 |
| Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungs- | 141 | |
|---|---|---|
| räumlichkeiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort | ||
| Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlich- | S. 141 bis 159 | |
| keitsrechte“ | ||
| Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommu- | 143 | |
| nikation | ||
| Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung | 144 | |
| Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen | 145 | |
| Inklusive Mobile Bürgerversammlung | 146 | |
| Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sit- | 147 | |
| zungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen | ||
| Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum | 148 | |
| Beispiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros | ||
| Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleich- | 149 | |
| stellung | ||
| Barrierefreie Armutskonferenz 2022 | 150 | |
| Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache | 151 | |
| Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter | 152 | |
| Sprache | ||
| Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN-Behindertenrechtskonven- | 153 | |
| tion und zu Inklusion | ||
| UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg | 154 | |
| „Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital | 155 | |
| Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement | 156 | |
| Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen | 157 | |
| Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache | 158 | |
| als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer | ||
| Barrierefreie E-Partizipation | 158 | |
| Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit | 159 | |
| Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage | 159 | |
| Querschnittsaufgaben | S. 159 bis 199 | |
| Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung | S. 161 bis 166 | |
| Berichterstattung in „Nürnberg Heute“ | 161 | |
| Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg | 162 | |
| Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche | 163 | |
| Kommunikation) | ||
| Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren | 163 | |
| Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öf- | 164 | |
| fentlichkeitsarbeit | ||
| Preis ausloben - bestes integratives Projekt | 164 | |
| Inklusive Öffentlichkeitsarbeit | 164 | |
| Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Ak- | 164 | |
| tionsplans zur Umsetzung der UN-BRK | ||
| Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Ak- | 165 | |
| tivitäten bzw. Einbezug von Zielgruppen | ||
| Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des | 165 | |
| Begriffs "Inklusion" | ||
| Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitspro- | 165 | |
| gramme der Stadt Nürnberg | ||
| Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Ein- | 166 | |
| richtungen | ||
| Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt | 166 | |
| Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen | S. 167 bis 178 | |
| Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige | 167 | |
| Städtische Themen inklusiv aufbereiten | 168 |
| Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de | 169 | |
|---|---|---|
| Online-Plattform Inklusion | 170 | |
| Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsiche- | 171 | |
| rung und soziale Integration – Sozialamt | ||
| Newsletter Inklusion | 172 | |
| Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen | 173 | |
| mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache | ||
| Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache | 173 | |
| Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache | 174 | |
| Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“ | 175 | |
| Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation | 176 | |
| Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen | 177 | |
| Koordinierungsstelle Inklusion | 177 | |
| Clearingstelle Inklusion | 177 f. | |
| Barrierefreie Kommunikation | S. 178 bis 195 | |
| Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation | 178 | |
| Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarie- | 179 | |
| täten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungsspra- | ||
| che | ||
| Einstieg in die Leichte Sprache | 180 | |
| Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter | 181 | |
| Sprache | ||
| Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der | 182 | |
| Stadtverwaltung Nürnberg | ||
| Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbei- | 183 | |
| tende | ||
| Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leich- | 184 | |
| ter Sprache | ||
| Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte | 185 | |
| Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs- und Prüf- | 186 | |
| dienstleistende Leichte Sprache | ||
| Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache | 187 | |
| Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern | 188 | |
| Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS) | 189 | |
| Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger | 190 | |
| Umsetzung digitaler Barrierefreiheit | 191 | |
| Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS | 192 | |
| Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwen- | 193 | |
| dung des Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürn- | ||
| berg | ||
| Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker" | 194 | |
| Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städti- | 194 | |
| sche Dienststellen | ||
| Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache | 195 | |
| Barrierefreie Veranstaltungen | S. 195 bis 199 | |
| Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfra- | 195 | |
| gen – Seniorenamt (SenA) | ||
| Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den In- | 196 | |
| nen- und Außenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Klein- | ||
| gruppen | ||
| Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß | 197 | |
| Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste | 197 | |
| Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021 | 198 | |
| Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung | 199 |