Beschlussvorlage Ref.V/029/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg
Anlagen: Sachverhalt_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Sachverhalt_Zusammenfassung_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den völkerrechtlich bindenden Vertrag als einer der ersten Unterzeichnerstaaten im Jahr 2007, in Kraft trat sie in Deutschland im Jahr 2009. Im Jahr 2011 beschloss die Bundesregierung den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland". Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und Kommunen zur Erstellung eigener Aktionspläne. Dem Stadtrat wird der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Beschrieben wird neben Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg die Entstehungsgeschichte des Aktionsplans, dem ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorausging. Wie bei der UN-BRK erfolgte auch die Erstellung des Nürnberger Aktionsplans unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung als Expert/-innen in eigener Sache. Dem Behindertenrat und zahlreichen weiteren, im Aktionsplan aufgelisteten Vertretungsorganisationen wurde hierbei eine tragende Rolle zuteil. Neben verwaltungsinternen Strukturen und (zusätzlichen) finanziellen und personellen Ressourcen werden im Aktionsplan Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg beschrieben. Diese werden entlang von acht Handlungsfeldern und gemäß ihrem Umsetzungsstand dargestellt. Enthalten sind Maßnahmen, die im Arbeitsgruppenprozess der Inklusionskonferenzen entwickelt wurden sowie Maßnahmen, die die Stadtverwaltung eigeninitiativ umsetzt bzw. plant. Die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur neuerlichen Einbeziehung nicht-städtischer Akteure, die Begleitung und Weiterentwicklung des Umsetzungsprozesses sowie inhaltliche Schwerpunktsetzungen sind künftige Aufgaben im Nürnberger Inklusionsprozess, der seitens Stadtverwaltung von der Koordinierungsgruppe Inklusion gesteuert wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 196.301 € Folgekosten 392.601 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 250.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 196.301 € davon Personalkosten 142.601 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten sowie die Stellenschaffungsanträge wurden zum Haushalt 2022 berücksichtigt und wurden in den Haushaltsberatungen beschlossen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 2 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens zum Ziel.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK, DiP/PrO und CC
Koordinierungsgruppe Inklusion
Beschlussvorschlag:
-
Der Stadtrat beschließt die Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Nürnberg und beauftragt die Stadtverwaltung mit dessen Umsetzung und Fortschreibung.
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Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen in Höhe von 625.000 Euro sowie die Schaffung von zwei zusätzlichen Personalstellen für 2,5 Jahre wie in der Vorlage beschrieben, um den Inklusionsprozess in Nürnberg zu befördern.