Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtrates (15.12.2021)

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates (Achtung: geänderter Sitzungsort!) 15.12.2021 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 5 Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente 11 TOP Ö 1 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg 11 Sitzungsvorlage Ref.V/029/2021 11 Sachverhalt_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Ref.V/029/2021 15 Sachverhalt_Zusammenfassung_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Ref.V/029/2021 227 TOP Ö 2 Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg 230 Sitzungsvorlage 2. BM/041/2021 230 01_Sachverhalt 2. BM/041/2021 235 02_Tischvorlage_Empfehlung-_Beschlussvorschlage zu TOP 1_TOP 3_TOP 4 2. BM/041/2021 238 TOP Ö 3 Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg 240 Sitzungsvorlage 2. BM/039/2021 240 01_Betriebsbeschreibung Interim STN 2020.10.06 2. BM/039/2021 244 TOP Ö 4 Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus 266 Sitzungsvorlage 2. BM/040/2021 266 01_Sachverhaltsdarstellung 2. BM/040/2021 271 03_SPD-Schreiben vom 22.07.2021 2. BM/040/2021 281 04_OBM_Antwortschreiben vom 27.08.2021 2. BM/040/2021 285 05_Tischvorlage_SPD-Antrag vom 20211005 2. BM/040/2021 296 06_Tischvorlage_Die Guten-Antrag vom 20211010 2. BM/040/2021 300 TOP Ö 5 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 301 Sitzungsvorlage H/043/2021 301 Entscheidungsvorlage H/043/2021 305 Anlage_1 Bericht Szenario Kurzfassung H/043/2021 308 Anlage_2 Bericht Szenarion Langfassung H/043/2021 313 Anlage_3 Stellungnahme Ref III H/043/2021 411 Anlage_4 Stellungnahme N-ERGIE H/043/2021 413 TOP Ö 6 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 415 Sitzungsvorlage H/044/2021 415 Entscheidungsvorlage H/044/2021 419 Anlage_1 Energetische Leitlinien städtische Gebäude 2021 H/044/2021 422 Anlage_2 Antrag SPD zu PV-Anlagen H/044/2021 426 Anlage_3 Antrag Bündis90-Die Grünen zu GEG H/044/2021 428 Anlage_4 Stellungnahme Ref III H/044/2021 432 Anlage_5 Stellungnahme WBG K H/044/2021 434 TOP Ö 7 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 436 Sitzungsvorlage H/045/2021 436 Entscheidungsvorlage H/045/2021 440 Anlage_1 Muster Beschlussvorlage ergänzt H/045/2021 442 2 Anlage_2 Bewertungmatrix Beispiel Neubau SSW H/045/2021 445 Anlage_3 Bewertungsmatrix visuelle Erläuterungen H/045/2021 446 Anlage_4 Inhaltliche Erläuterungen H/045/2021 447 Anlage_5 Antrag GRÜNE Ökobilanz Bauvorhaben H/045/2021 448 Anlage_6 Antrag GRÜNE Nachhaltiogkeitscheck H/045/2021 450 Anlage_7 Stellungnahme Ref III H/045/2021 451 Anlage_8 Stellungnahme WBG K H/045/2021 452 TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) 454 Sitzungsvorlage Ref.V/020/2021 454 TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) 458 Sitzungsvorlage Ref.V/021/2021 458 TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 462 Sitzungsvorlage SUN/029/2021 462 TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 466 Sitzungsvorlage SUN/030/2021 466 TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) 470 Sitzungsvorlage ASN/010/2021 470 TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 474 Sitzungsvorlage ASN/011/2021 474 TOP Ö 14 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) 478 1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020 FSN/001/2021 478 Sitzungsvorlage FSN/001/2021 482 TOP Ö 15 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) 486 2_0_Entlastung JA 2020 FSN/002/2021 486 Sitzungsvorlage FSN/002/2021 490 TOP Ö 16 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 494 Sitzungsvorlage NüBad/003/2021 494 TOP Ö 17 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 498 Sitzungsvorlage NüBad/004/2021 498 TOP Ö 18 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 502 Sitzungsvorlage SÖR/063/2021 502 TOP Ö 19 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 506 Sitzungsvorlage SÖR/064/2021 506 TOP Ö 20 Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung 510 Sitzungsvorlage UwA/013/2021 510 Sachverhalt UwA/013/2021 513 Erläuterungsbericht UwA/013/2021 517 Übersichtslageplan Überschwermmungsgebiet Gründlach UwA/013/2021 521 Auflistung der im Verfahren beteiligten (Fachdienst-)Stellen UwA/013/2021 522 3 Behandlung Anregungen und Einwendungen (Zusammenfassung) UwA/013/2021 523 Verordnungstext UwA/013/2021 542 TOP Ö 21 Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus, Widerruf der Allgemeinverfügung 546 Sitzungsvorlage Stpl/156/2020 546 Entscheidungsvorlage Stpl/156/2020 549 Widerruf der Allgemeinverfügung Stpl/156/2020 550 TOP Ö 22 Stadterneuerung 552 Sitzungsvorlage Stpl/061/2021 552 Entscheidungsvorlage Stpl/061/2021 555 Planbeilage Stpl/061/2021 558 TOP Ö 23 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) 559 Sitzungsvorlage BDR/016/2021 559 Sachbericht Statusänderung und Neustrukturierung BDR/016/2021 562 Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021) BDR/016/2021 566 TOP Ö 24 Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss 567 Sitzungsvorlage J/036/2021 567 TOP Ö 25 Auflage des OBM: Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung 570 Sitzungsvorlage OBM/024/2021 570 Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 574 Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 578 Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 580 Zusammenfassung Änderungen OBM/024/2021 587 Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015 OBM/024/2021 588 Korrigierte Integrationsratssatzung (Tischvorlage) OBM/024/2021 589 Zusammenfassung der Änderungen (Tischvorlage) OBM/024/2021 593 TOP Ö 26 Auflage des Referates I/II: 594 Dringliche Anordnungen 594 TOP Ö 27 Auflage des Ref. VII: Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 595 Sitzungsvorlage Geo/011/2021 595 Entscheidungsvorlage Geo/011/2021 598 4 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 15.12.2021, 15:00 Uhr Sitzungsort Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg Sachverständige: Peter Vogt, Vorsitzender des BRN Rosa Reinhardt, stellv. Vorsitzende des BRN Ries, Elisabeth Beschluss Ref.V/029/2021 Auflagen der 2. BM: 2. Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg Beschluss- Auflage 2. BM/041/2021 3. Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg Beschluss- Auflage 2. BM/039/2021 4. Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus Beschluss- Auflage 2. BM/040/2021 4.1 Aktuelle Coronasituation (mündlicher Bericht) König, Marcus 5 5. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 Ulrich, Daniel Beschluss H/043/2021 6. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen Ulrich, Daniel Beschluss H/044/2021 7. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck Ulrich, Daniel Beschluss H/045/2021 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Ref.V/020/2021 9. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Ref.V/021/2021 6 10. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss SUN/029/2021 11. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss SUN/030/2021 12. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss ASN/010/2021 13. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss ASN/011/2021 7 14. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/001/2021 15. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss FSN/002/2021 16. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss NüBad/003/202 1 17. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss NüBad/004/202 1 8 18. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss SÖR/063/2021 19. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss SÖR/064/2021 20. Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung Walthelm, Britta Beschluss UwA/013/2021 21. Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus Widerruf der Allgemeinverfügung Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/156/2020 22. Stadterneuerung; Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/ St. Peter und St. Leonhard/Schweinau Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/061/2021 23. Referat für Schule und Sport (Ref. IV) hier: Statusänderung und Neustrukturierung der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport König, Marcus Beschluss BDR/016/2021 24. Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss Ries, Elisabeth Beschluss J/036/2021 9 25. Auflage des OBM: Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung Beschluss- Auflage OBM/024/2021 26. Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 27. Auflage des Ref. VII: Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Beschluss- Auflage Geo/011/2021 28. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.11.2021 im Anschluss an die Etatberatungen, öffentlicher Teil 10 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.V/029/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg Anlagen: Sachverhalt_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Sachverhalt_Zusammenfassung_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Sachverhalt (kurz): Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den völkerrechtlich bindenden Vertrag als einer der ersten Unterzeichnerstaaten im Jahr 2007, in Kraft trat sie in Deutschland im Jahr 2009. Im Jahr 2011 beschloss die Bundesregierung den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland". Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und Kommunen zur Erstellung eigener Aktionspläne. Dem Stadtrat wird der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Beschrieben wird neben Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg die Entstehungsgeschichte des Aktionsplans, dem ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorausging. Wie bei der UN-BRK erfolgte auch die Erstellung des Nürnberger Aktionsplans unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung als Expert/-innen in eigener Sache. Dem Behindertenrat und zahlreichen weiteren, im Aktionsplan aufgelisteten Vertretungsorganisationen wurde hierbei eine tragende Rolle zuteil. Neben verwaltungsinternen Strukturen und (zusätzlichen) finanziellen und personellen Ressourcen werden im Aktionsplan Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg beschrieben. Diese werden entlang von acht Handlungsfeldern und gemäß ihrem Umsetzungsstand dargestellt. Enthalten sind Maßnahmen, die im Arbeitsgruppenprozess der Inklusionskonferenzen entwickelt wurden sowie Maßnahmen, die die Stadtverwaltung eigeninitiativ umsetzt bzw. plant. Die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur neuerlichen Einbeziehung nicht-städtischer Akteure, die Begleitung und Weiterentwicklung des Umsetzungsprozesses sowie inhaltliche Schwerpunktsetzungen sind künftige Aufgaben im Nürnberger Inklusionsprozess, der seitens Stadtverwaltung von der Koordinierungsgruppe Inklusion gesteuert wird. Ö 1Ö 1 11 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 196.301 € Folgekosten 392.601 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten 250.000 € pro Jahr davon konsumtiv 196.301 € davon Personalkosten 142.601 € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kosten sowie die Stellenschaffungsanträge wurden zum Haushalt 2022 berücksichtigt und wurden in den Haushaltsberatungen beschlossen. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 2 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 12 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens zum Ziel. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) StK, DiP/PrO und CC Koordinierungsgruppe Inklusion 13 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Nürnberg und beauftragt die Stadtverwaltung mit dessen Umsetzung und Fortschreibung. 2. Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen in Höhe von 625.000 Euro sowie die Schaffung von zwei zusätzlichen Personalstellen für 2,5 Jahre wie in der Vorlage beschrieben, um den Inklusionsprozess in Nürnberg zu befördern. 14 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 1 ERSTER AKTIONSPLAN ZUR UMSETZUNG DER UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION (UN-BRK) IN NÜRNBERG Ö 1Ö 1 15 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 2 „Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhin- dern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Ent- scheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltan- schauung und Sprache Berücksichtigung.“ Präambel aller Aktionspläne der Stadt Nürnberg 16 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 3 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................. 3 Vorwort .............................................................................................................................. 5 1. Einleitung ................................................................................................................... 8 2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg ........................................................ 10 2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung .................................... 10 2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung .............................. 12 2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess ............................ 14 3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung ............................................ 17 3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder ................................................. 17 3.2 Beteiligungsverfahren......................................................................................... 19 3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung ................................................................. 19 3.2.2 Arbeitsgruppenprozess ................................................................................ 20 3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de ................................ 21 4. Koordinierungsgruppe Inklusion .............................................................................. 22 5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg .... 23 5.1 Arbeit und Beschäftigung ................................................................................... 25 5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 27 5.1.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 39 5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege ............................................................... 41 5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 42 5.2.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 48 5.3 Bildung im Lebensverlauf ................................................................................... 49 5.3.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 50 5.3.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 73 5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft ................................................. 78 5.4.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 79 5.4.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 84 5.5 Bauen und Wohnen ........................................................................................... 85 5.5.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 87 5.5.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 103 5.6 Mobilität im öffentlichen Raum ......................................................................... 104 5.6.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 105 5.6.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 114 5.7 Kultur, Freizeit, Sport........................................................................................ 115 5.7.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 117 17 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 4 5.7.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 140 5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte ..................... 141 5.8.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 143 5.8.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 159 5.9 Querschnittsaufgaben ...................................................................................... 159 5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung ................................................ 161 5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen ..................................... 167 5.9.3 Barrierefreie Kommunikation ..................................................................... 178 5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen .................................................................... 195 6. Finanzierung .......................................................................................................... 199 6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen ........................................ 199 6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen ......................................... 201 7. Personelle Ressourcen .......................................................................................... 202 8. Ausblick ................................................................................................................. 203 Anhang .......................................................................................................................... 207 Maßnahmenverzeichnis ......................................................................................... 207 18 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 5 VORWORT Mit Freude übergeben wir dem Stadtrat die erste Ausgabe des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg zum Beschluss. Das Übereinkom- men über die Rechte von Men schen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat am 03. Mai 2008 in Kraft. Es ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, dem sich 182 Staaten und die Europäische Union durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung verpflichtet ha- ben. Noch nie wurde ein Übereinkommen so schnell von so vielen Staaten unterzeichnet. Die Konvention, die bereits allgemein festgeschriebene Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bezieht und konkretisiert , betrifft weltweit immerhin eine Milliarde Menschen. Sie wurde mit Vertretungen von Betroffenen erar beitet – auch dies ist einmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen. Am 26. März 2009 trat die UN-BRK in Deutschland in Kraft. Im Juni 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktions- plan zu deren Umsetzung. Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ein menschenrechtliches Modell zugrunde . Es fordert die Gleichberechtigung aller Menschen ein und hat die Verwirklichung ihrer Teilhabe in allen Bereichen zum Ziel. Damit wird das veraltete, so genannte medizinische Modell über- wunden, das Behinderungen als Krankheit verstand und somit defizitorientiert war. Inklusion ist verwirklicht, wenn keine Exklusion (mehr) stattfindet. Damit lässt sich der Geist der UN-BRK zusammenfassen. Diesem Anspruch sehen auch wir uns als Stadt Nürnberg verpflichtet. Davon zeugen unsere langjährigen Bemühungen auf dem weiten Feld der Inklu- sion, die vielfältige Akteurslandschaft, die Breite des Angebotsspektrums und insbesondere auch der nun vorliegende erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg. In einem breiten und lebendigen Beteiligungsprozess haben sich viele Engagierte im Jahr 2016 gemeinsam auf den Weg gemacht, um die wesentlichen Handlungsfelder abzustecken und einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Die Liste der Beteiligten ist lang , und wir sind allen zu großem Dank verpflichtet: den Menschen mit Behinderung – hier sei zuallererst der Behindertenrat der Stadt Nürnberg als deren Vertretung genannt – und ihren Angehörigen, allen beteiligten Fachleuten und Entscheidungsträger/-innen mit ihrer Expertise aus allen Be- reichen der Stadtgesellschaft sowie den Vertreter/ -innen aus dem Stadtrat und der Verwal- tung. Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwal- tung hat aus ihren Vorschlägen schließlich den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet. 19 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 6 Klar ist, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft nicht nur alle Menschen gleichermaßen betrifft – mit und ohne Behinderung –, sondern auch das aktive Engagement aller Akteursebenen und -gruppen erfordert: die unterschiedlichen staatlich-politischen Ebe- nen – Europa, Bund, Land, Bezirk, Kommune sowie die Sozialversicherungen –, öffentliche und private Unternehmen, Betriebe und Dienstleister ebenso wie die Organisationen und Ak- teure der Zivilgesellschaft und jede/n Einzelne/n. Die Stadt als die politische Einheit, die im Alltag den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten steht, hat dabei eine wichtige Funktion für die eigenen Verantwortungsbereiche. Zugleich sehen wir uns als treibende Kraft und Motiva- torin für andere Akteure, auch in ihren Aufgabenfeldern weiter voranzuschreiten. Alle Menschen sollen von Anfang an uneingeschränkt an Aktivitäten in allen Lebensberei- chen teilnehmen können, das heißt gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben , gleiche Chancen in der Bildung ebenso wie Integration am Arbeitsmarkt. In einer inklusiven Stadtgesellschaft, wie wir sie uns wünschen und sie anstreben, ist es normal, zusammen zu lernen, zusammen zu arbeiten, zusammen zu wohnen und zusammen zu leben. Die volle Entfaltung des Potenzials eines jeden Menschen, die Selbstbestimmung, den eigenen Platz in der barrierefreien Gesellschaft finden und einnehmen zu können – so muss die gemein- same Zielsetzung lauten. Wir sind längst nicht am Ziel angelangt. Barrieren in den Köpfen und in der gebauten und strukturellen Umwelt hemmen vielfach noch das gleichberechtigte, selbstbestimmte Miteinan- der. Inklusion ist eine Daueraufgabe u nd ihre Verwirklichung ein langfristig angelegter Pro- zess. Auch dieser so umfangreiche Aktionsplan kann daher nur einen Zwischenstand wie- dergeben, an dem schon morgen weitergearbeitet wird. Deshalb wird zur Bestandsaufnahme und Fortschreibung eine barrierefreie Internetseite (www.inklusion.nuernberg.de) geschaltet, auf der Sie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen kontinuierlich verfolgen und kritisch begleiten können. Wir danken allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen noch einmal sehr herz- lich. Unser besonderer Dank gilt allen, die sich hoch engagiert in den Prozess eingebracht haben, allen voran dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg, der als starke Stimme die Inte- ressen der Menschen mit Behinderung in unserer Stadt vertritt. Mit viel Herzblut und großer Leidenschaft treten seine Mitglieder für Inklusion ein – und leben diese. 20 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 7 Den Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenkonvention in seinen Maßnahmen Schritt für Schritt in der Praxis mit Leben zu füllen, ihn stetig weiterzuentwickeln und fortzu- schreiben – diesem Ziel sieht sich die Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Men- schenrechte in höchstem Maße verpflichtet. Nürnberg, im Dezember 2021 Marcus König Elisabeth Ries Oberbürgermeister Referentin für Jugend, Familie und Soziales 21 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 8 1. Einleitung Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen“1 (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) konkretisiert die universellen Menschenrechte für die Lebenssi tuationen von Menschen mit Behinderung und stellt ihr Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in den Mittelpunkt. Inklusion, das verdeutlicht die UN -BRK, ist ein Menschenrecht . Um Menschen mit Behinderung eine n gleichberechtigten Zugang zu sozialer wie rechtlicher Teilhabe zu ermöglichen, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, fördernde Strukturen, Unterstützungsangebote, aber auc h den Abbau von baulichen und anderen Barrieren, strukturellen Benachteiligungen und die Reduzierung von behindernden Faktoren. Insbesondere braucht es die Bereitschaft aller – der Menschen mit und ohne Behinderung – zur gleichberechtigten, inklusiven Gestaltung der gemeinsamen Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung der UN -BRK am 30.03.2007 signalisierte die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Unterzeichnerstaaten deutlich, dass Inklusion in Deutsch- land politischer Wille ist und für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und -wirken in einer demokratischen Gesellschaft Teilhabechancen für alle gelten . Viele der Aufgaben, d ie sich aus dem Auftrag ergeben, die UN-BRK umzusetzen, sind auf staatlicher Ebene angesiedelt, zum Beispiel regelt der Bundestag als Gesetzgeber den Umfang von Nachteilsausgleichen. Teilweise sind diese im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer verankert, bei- spielsweise wenn es um Fragen des inklusiven Schulbesuchs geht. Gleichzeitig gilt es aber, die UN-BRK auch vor Ort umzusetzen. Inklusion im unmittelbaren Umfeld und damit im Le- bens- und Sozialraum der Menschen zu verwirklichen , ist Aufgabe de r Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Kommunen stellen so nicht nur durch bauliche Barrierefreiheit Inklusion her. Neben für alle zugänglichen öffentlichen Gebäuden oder einem für alle nutzbaren Öffentlichen Perso- nennahverkehr (ÖPNV) gilt es, eine umfass ende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. An kulturellen Veranstaltun- gen teilzunehmen oder wählen zu gehen, das muss vor Ort für alle möglich sein. 1 Informationen zur UN -BRK unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bro- schuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=7, letzter Zugriff: 19.11.2021. 22 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 9 Die Inhalte der UN -BRK sind in Deutschlan d in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen verankert: So hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)2 in § 1 zum Ziel, „Benach- teiligung aus Gründen […] einer Behinderung […] zu verhindern oder zu beseitigen“. Gleiches gilt für das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)3: Auch hier ist in § 1 festgeschrieben, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Bayerische Behindertengleichstel- lungsgesetz (BayBGG)4 dient ebenfalls der Umsetzung der Forderungen der UN -BRK und formuliert in Artikel 1 „Gleichberechtigung sowie volle und wirksame Teilhabe in allen Lebens- bereichen von Menschen mit Behinderung“ als Ziel. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verwirklichen, schreiben BGG und BayBGG Regelungen zur Barrierefreiheit fest. Diese Regelungen zur Barrierefreiheit umfassen nicht nur den barrierefreien Zugang zu un d die barrierefreie Nutzung von öffentlichen Gebäuden und des öffentlichen Raums, sondern auch die barrierefreie Gestaltung von Kommunikation und den niederschwelligen Zugang zu Infor- mation, auch online – z. B. durch den Einsatz von Leichter Sprache oder D eutscher Gebär- densprache (DGS). In diesem Zusammenhang ist auch das Bundesteilhabegesetz ( BTHG)5 zu nennen, das auf eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen abzielt. Auch hier steht die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinde- rung im Vordergrund. Um durch die Umsetzung der Vorgaben der UN -BRK die Teilhabechancen der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu erhöhen, legt nun auch die Stadt Nürnberg diesen Aktionsplan vor, in dem bereits umges etzte, laufende und geplante Maßnahmen zur Inklusion zusammengefasst werden. 2 Informationen zum AGG unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allge- meines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 3 In Deutschland regelt das BGG seit 01.05.2002 in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, aber auch für alle Bundesrechtausführenden Einrichtungen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Mit dem Inkrafttreten der U N-BRK 2009 wurde das BGG 2016 weiterentwickelt. Der Behinderungsbegriff und das Be- nachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt wurden beispielsweise angepasst. Zudem wurde eine ausdrückliche Aufforderung aufgenommen, angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK zu treffen. Weitere Informationen zum BGG unter: www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/behindertengleichstellungsgesetz/behindertengleich- stellungsgesetz-node.html sowie www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/behin- dertengleichstellungsgesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 4 Weitere Informationen zum BayBGG unter: https://www.stmas.bayern.de/inklusion/gleichstellungsgesetz/index.php, letzter Zugriff: 19.11.2021. 5 In Folge des Bundesteilhabegesetzes wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabi- litation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, neu gefasst. Das BTHG entwickelt damit das Schwerbehinder- tenrecht weiter und reformiert auch das Angebot sozialer Leistungen, wie beispielsweise die Eingliederungshilfe. Weitere Informationen zum BTHG sind zu finden unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/bun- desteilhabegesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 23 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 10 Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK hat eine vollständige und umfas- sende Teilhabe für alle Menschen in Nürnberg in allen Lebensbereichen zum Ziel. Hierbei soll Inklusion durch einzelne Maßnahmen, Angebote und Projekte weiter vorangebracht wer- den. Der Aktionsplan umfasst ein breites Portfolio unterschiedlichster Maßnahmen. Diese wer- den in Kapitel 5 aufgelistet und die erfolgte bzw. geplante Umsetzung im Einzelnen beschrie- ben. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder 1) Arbeit und Beschäftigung, 2) Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege, 3) Bildung im Lebensverlauf, 4) Kin- der, Jugendliche, Familie und Partnerschaft, 5) Bauen und Wohnen, 6) Mobilität im öffentli- chen Raum, 7) Kultur, Freizeit und Sport, 8) Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte. Untergliedert werden die Maßnahmen in bereits umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche und in umsetzbare Maßnahmen. Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird im Internet unter www.inklu- sion.nuernberg.de veröffentlicht und kontinuierlich fortgeschrieben (vgl. Kapitel 3.3). 2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg Im Zuge der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans wurde einer grundlegenden Forderung des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN -BRK nachgekommen: „Ein realistisches, auf verlässlichen Zahlen fußendes und nicht länger von Mitleid und Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit Behinderungen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens. “6 So galt es zunächst die Ge- gebenheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort zu analysieren und den weiteren Überlegungen zugrunde zu legen. 2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung Im 3. (und jüngsten) Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Men- schen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 20177 werden Daten aus dem Mikrozensus und 6 BMAS (2011): Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionspl an der Bundesregierung zur Umset- zung der UN -Behindertenrechtskonvention. S. 32. Online verfügbar unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikatio- nen/a740-aktionsplan-bundesregierung.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 7 Vgl. Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Teil- habe – Beeinträchtigung – Behinderung (Stand: April 2021), S. 35f. Online unter: www.bmas.de/SharedDocs/Down- loads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf;jsessionid=D339B224FFA02D8236D85DDA520C2DDA.delivery1- replication?__blob=publicationFile&v=5, letzter Zugriff: 19.11.2021. 24 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 11 der Schwerbehindertenstatistik dargestellt, die eine Zunahme der Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung8 im Vergleich zu 2009 aufzeigen. So waren im Jahr 2017 7,8 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, das heiß t, sie wiesen einen Grad der Behinderung über 50 auf. Bei weiteren 2,75 Millionen Menschen in Deutschland lag eine Behinderung unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung vor (GdB bis 40). Bei über 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern hatten im Jahr 2017 9,5 Prozent der Menschen in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung und 12,8 Prozent der Menschen eine an- erkannte Behinderung. In Nürnberg waren zum 31.12.2020 insgesamt 532.331 Personen gemeldet.9 Nach Anga- ben des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lebten zum gleichen Zeitpunkt 91.537 Personen in Nürnberg mit einer Behinderung, davon hatten 64.266 Personen eine Schwer- behinderung.10 Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Nürnberg hatten damit 17,2 Prozent der Menschen eine Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Die Strukturstatistik des ZBFS zeigt auf, dass eine Behinderung in der Regel im Lebens- verlauf erworben wird und deutlich seltener angeboren ist: Lediglich 1,6 Prozent der verschie- denen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung sind angeboren, wo- hingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurückzuführen sind. Die Anzahl der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Behinderung steigt in der Altersklasse von 45 bis 55 Jahren stark an. Ab 65 Jahren ist ein weiterer signifikanter Anstieg zu verzeichnen. Von den Menschen mit einem Grad der Behinderung über 50 waren rund 59 Prozent über 65 Jahre alt und 69,8 Prozent über 60 Jahre alt. Von den insgesamt 91.537 Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung waren zum Jahresende 2020 45,6 Prozent männlich und 54,4 Prozent weiblich. Rund 23,5 Prozent der Personen mit Behinderung waren erwerbstätig. Anzumerken ist, dass nicht alle Menschen mit Behinderung auch als solche statistisch er- fasst sind, da nicht alle Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch einen Antrag auf (Schwer-)Behinderung stellen. 8 Menschen mit Behinderung sind im SGB IX §2 gefasst als „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sin- nesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleich- berechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor , wenn der Körper - und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typi- schen Zustand abweicht.“ 9 Quelle: Einwohnerdaten des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth unter https:// online-ser- vice2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BBSE_J05, letzter Zugriff: 19.11.2021. 10 Quelle: Strukturstatistik SGB IX des Zentrums Bayern Familie und Soziales. 25 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 12 2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Um mehr über die Lebensumstände von Menschen mit Behinderung in Nürnberg in Erfahrung zu bringen, gab das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eine Stu- die mit dem Titel „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ (kurz: Inklusionsstudie) in Auftrag.11 Das Institut für empirische Sozialforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) führte die Untersuchung von September 2019 bis August 2020 ge- meinsam mit dem SOKO Institut – Sozialforschung und Kommunikation durch. Eine Steue- rungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenrats sowie anderen wichtigen Akteuren aus dem Bereich der Inklusion begleitete die Studie inhaltlich. Ziel war es, Erkennt- nisse zu den Lebenswirklichkeiten sowie der Teilhabe- und Wohnsituation von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt zu gewinnen. Die Studie fragt e deswegen zunächst danach, mit welchen Arten und welchem Grad der Behinderung Menschen in Nürnberg leben. Weitere Fragen lauteten: Welche Einschränkungen erfahren sie bei gesellschaftlicher Teilhabe? Wo sehen sie besonderen Handlungsbedarf? Im zweiten Teil widmet sich die Studie der Frage, wie viel barrierefreier Wohnraum in Nürnberg zur Verfügung steht. Hiermit sollten mögliche Defizite in der Versorgungssituation aufgedeckt, Handlungsempfehlungen entwickelt und um- gesetzt und so eine Verbesserung der Wohnsituation bewirkt werden. Für die Studie wurde zum einen bestehendes Datenmaterial ausgewertet: Beispielsweise erfolgten Literatur- und Dokumentenanalysen von Fachveröffentlichungen, Rechtsdokumen- ten und Verwaltungsunterlagen. Zudem wurde eine Sekundäranalyse von amtlichen Statisti- ken über Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen durchgeführt. Zusätzlich wurden 5.000 Nürnberger Hau shalte, in denen teilweise Menschen mit Behinderung leben, in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und um Beantwortung eines eigens hierfür ausgearbeiteten Fragebogens gebeten. Diese Angaben wurden ergänzt um 45 Interviews mit Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie weiteren Expertinnen und Exper- ten zu Lebenslagen und Teilhabeeinschränkungen. Die Haushaltsbefragung der Inklusionsstudie liefert ähnliche Ergebnisse wie die Statistiken des Bayerischen Landesamt s für Statistik.12 Demnach lebten 2019 mehr als 91.000 Men- schen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Nürnberg, darunter waren ca. 70 Prozent schwerbehindert. Am häufigsten sind chronische Erkrankungen (56 Prozent) und Körperbe- hinderungen (50 Prozent). 39 Prozent der Befragten sind mehrfachbehindert. Frauen sind in 11 Weitere Informationen zur Studie und eine Zusammenfassung der zentralen Forschungsergebnisse – auch in Leichter Sprache unter: www.nuernberg.de/internet/sozialamt/inklusionsstudienuernberg.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 12 Vgl. https://www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/soziales/index.html#link_6, letzter Zugriff: 19.11.2021. 26 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 13 Nürnberg mit 53 Prozent etwas öfter als Männer von Behinderung bedroht oder betroffen , Ältere haben öfter eine Behinderung als Jüngere und 84 Prozent der Menschen erwerben ihre Behinderung im Erwachsenenalter. Die Haushaltsbefragung dieser Studie ergab zudem, dass in 30 Prozent der Nürnberger Haushalte mindestens eine Person mit Behinderung lebt. Um die Teilhabechancen zu steigern, wurden Bedarfe bei Kommunikation (z. B. Gebärden- sprachdolmetscherdienste bei Amtsgängen oder Induktionsanlagen bei Veranstaltungen), In- formation (z. B. Zuständigkeiten verdeutlichen oder Erklärungen in Leichter Sprache), bauli- cher Barrierefreiheit (z. B. Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden) und technischer Ausstattung (z. B. akustische Warnsignale für mehr Sicherheit für Sehbehinderte oder barrierefrei nutz- barer Internetauftritt) gesehen. Die Teilhabechancen dreier Personengruppen wurden detaillierter untersucht, da zu diesen bisher keine Forschungsergebnisse vorlagen: 1) Jüngere Pflegebedürftige unter 65 Jahren Hintergrund: Diese sind durch ihre oft schweren (körperlichen) Beeinträchtigungen v.a. im öffentlichen Raum in ihrer Teilhabe beschränkt. 2) Kinder und Jugendliche mit physischen, psychischen, geistigen Behinderungen und chronischen Erkrankungen Hintergrund: Diese sind auf individuelle Unterstützungsbedarfe angewiesen. Dabei ist die Beantragung von Hilfen in der Regel kompliziert und die Wohnsituation oft nicht optimal. Sehr oft übernehmen deren Eltern viele Pflegeaufgaben selbst. 3) Behinderte Menschen mit Migrationshintergrund Hintergrund: Diese sind vor allem bei Arbeit und Bildung stark eingeschränkt, da sie oftmals wenig über bestehende Leistungen und Angebote wissen. Zudem stellt häu- fig die Sprache eine Barriere dar. Ergänzend wurde nach d er Wohnsituation von Menschen mit Behinderung gefragt. Bisher war die Anzahl barrierefreier Wohnungen in Nürnberg unbekannt, da die meisten Wohnungen in Privatbesitz sind und keine Meldepflicht für Barrierefreiheit gilt. Die Haushaltsbefragung der Studie ergab, dass 25 Prozent der Befragten ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus als eher oder vollständig barrierefrei bewerten. 20 Prozent der Befragten schätzen ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus als eher oder vollständig rollstuhlgerecht ein. Barrierefreier Wohnraum ist öfter in Neubauten zu finden. Die Einschränkungen beim barrierefreien Bauen (z.B. mangelnder Platz für Neubauten, kostenintensive Umbauten, Einhaltung des Denkmalschutzes und Rückbaupflich t bei Aus- 27 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 14 zug) und barrierefreiem Wohnen (z.B. kostenintensive Nachrüstung von Aufzügen, Ausstat- tung der Sanitäranlagen, mangelnde Breite von Gängen und Türen) stehen dem Wunsch nach mehr barrierefreiem Wohnraum entgegen. Weniger Vorgaben und eine bessere finanzielle Förderung beim Umbau, mehr Unterstüt- zung und Information bei der Antragsstellung sowie ein höherer Anteil an barrierefreien Woh- nungen bei Neubauten würde die Wohnsituation nach Angaben der Befragten deutlich ver- bessern. Von zentraler Bedeutung ist für die Mehrheit der Befragten, dass der zur Verfügung stehende barrierefreie Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen – be- zahlbar bleibt. 2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess Zur Erstellung und künftigen Begleitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurde von der Stadt Nürnberg eine Inklusionskonferenz als fachlich begleitendes Gremium einbe- rufen. Die Erstellung des Aktionsplanes sollte gemeinsam mit Akteuren sowie Akteurinnen aus dem Behinderten- und dem politischen Bereich erarbeitet und abgestimmt werden. Sie bestand aus ca. 45 Teilnehmenden und traf sich von Januar 2017 bis Mai 2019 in unter- schiedlichen Konstellationen insgesamt sechs Mal. Zudem wurden zur vertieften Diskussion und Entscheidungsvorbereitung der Konferenztreffen sowie zur Festlegung der begleitenden Werte aus der Runde der Inklusionskonferenz zwei Unterarbeitsgruppen gebildet. Die Inklusionskonferenz war ursprünglich zusammengesetzt aus den Vorsitzenden des Be- hindertenrats Nürnberg sowie Delegierten von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden, einer Auswahl von mit dem Thema befassten städtischen Dienststellen und Vertretungen der Stadtratsfraktionen im Sozialausschuss. In der Arbeitsgruppenphase von November 2018 bis Mai 2019 wurde sie um weitere Menschen mit B ehinderung und Angehörige sowie weitere fachliche Expertinnen und Experten und Delegierte von Vertretungsinstitutionen erweitert, sodass sich schließlich ca. 190 Personen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligten. Die Einladung zur Mitwirkung erfolgte Mitte 2018 durch die Inklusionskonferenz. Alle Inte- ressierten waren willkommen und konnten sich in den Arbeitsgruppen einbringen. In den ver- schiedenen Rollen als von Behinderung betroffene Menschen, als in den dienstlichen Aufga- ben fachlich Zuständige, als Anbieter bzw. Anbieterin von Leistungen und Hilfeangeboten für Menschen mit Behinderung etc. brachten die Beteiligten unterschiedliche Blickwinkel und Be- darfe in den Prozess und die Maßnahmensammlung mit ein. Beteiligt haben sich neben Pri- vatpersonen Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen: 28 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 15  ACCESS gGmbH  Agentur für Arbeit Nürnberg  Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH)  Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. mit arbewe gemeinnützige GmbH  AURA Nürnberg e. V.  Autismus-Kompetenz-Zentrum Mittelfranken  Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Nürnberg-Stadt  Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)  Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN)  Bezirk Mittelfranken  Berufsförderungswerk (BfW) Nürnberg gGmbH  Caritasverband Nürnberg e. V.  Congress- und Tourismuszentrale Nürnberg  Der Paritätische in Bayern, Bezirksverband Mittelfranken  Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg  Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Mittelfranken  Evangelisches Stadtteilhaus leo  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern  Handwerkskammer für Mittelfranken  Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken  Induktiv Hören e. V.  Inklusionsprojekt "Schwer beschäftigt"  INTEGRAL e. V.  Integrationsfachdienst (ifd) gGmbH  Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (Iska) Nürnberg  Jobcenter Nürnberg-Stadt  Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen (kiss) Nürnberg-Fürth-Erlangen  Kreisjugendring Nürnberg-Stadt  Krisendienst Mittelfranken  Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)  Lebenshilfe Nürnberg e. V. mit den Bereichen Wohnheime der Lebenshilfe und Gesell- schaft zum Betrieb einer Tagesstätte der Lebenshilfe  noris inklusion gGmbH  Nürnberger Land - Beauftragte für Menschen mit Behinderung  Nürnberger Wohn - und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte (NWW) gGmbH / NWW Soziale Dienste GmbH 29 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 16  Physiotherapeutische Praxisgemeinschaft  Post Sportverein Nürnberg e. V.  Regens Wagner Zell  Rolli-Treff-Franken e. V.  Rummelsberger Diakonie  Sozialengel e. V.  Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg so wie Fachkräfte aus der Mittelschule St. Leonhard, der Grundschule Friedrich -Wanderer-Schule, dem Sonderpädagogischem Förderzentrum Nürnberg "An der Bärenschanze"  Stadt Nürnberg: alle Geschäftsbereiche, berufsmäßige Stadträte, Personal- und Schwerbehindertenvertretung, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen  Stadt Nürnberg: Interessensvertretungen wie Integrations- und Stadtseniorenrat  Stadtratsfraktionen bzw. -mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, CSU, Freie Wähler, ÖDP, SPD  Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm  TSV Altenfurt  Verband der Kriegsbeschädigten (VdK) - Kreisverband Nürnberg  Verein für Menschen mit Körperbehinderung, Nürnberg, e. V.  wbg Nürnberg GmbH - Immobilienunternehmen  Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Die hohe Fachexpertise der am Prozess bisher beteiligten Akteure sowie Akteurinnen war äußerst wertvoll und soll weiterhin berücksichtigt werden. Besonders hervorzuheben ist das Engagement des Behindertenrat s Nürnberg, der mit mindestens einem seiner Mitglieder in jeder Arbeitsgruppe vertreten war und den Prozess engagiert unterstützte. Durch die Inklusionskonferenz und deren Erweiterung war eine breite Einbindung der Öf- fentlichkeit gewährleistet. Auch für die Zukunft werden Beteiligungsmodelle angestrebt, bei- spielsweise bei der Implementierung oder Fortschreibung des Aktionsplans . Auch ein Bür- gerbeteiligungsmodell kann in Betracht gezogen werden. In einem ersten Schritt wird bei der Umsetzung der Maßnahmen zu weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern Kontakt aufzunehmen sein, sodass sich der Kreis der Beteiligten erweitern dürfte. 30 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 17 3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung Die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg begann im An- schluss an den Auftrag der Bundesregierung zur Erstellung kommunaler Aktionspläne (s.o.; hierzu stellte u. a. im Jahr 2016 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag13) mit Vor- arbeiten zur Klärung von handlungsleitenden Werten, der Festlegung von Handlungsfeldern und Prozessplanungen. 3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder In einem ersten Schritt wurden insbesondere folgende Punkte des Leitbilds der Stadt Nürn- berg als Basis festgelegt: Die aktive Verwirklichung der Menschenrechte, die Integration aller in Nürnberg lebender Menschen und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensver- hältnisse. Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK sollte dazu beitragen, die Lebensqualität und Daseinsvorsorge zu sichern und sich immer am tatsächlichen Bedarf der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Als eine weitere Grundlage diente das bis 2018 entwickelte Nürnberger Werte-Rad.14 Die sieben inklusiven Werte Solidarität, Gleichberechtigung, Mitbestimmung, Teilhabe, Selbstbe- stimmung, Menschenwürde und Offenheit stehen gleichberechtigt nebeneinander und sind dabei eng miteinander verbunden. Einige der Werte lassen sich eher dem Bereich Gesell- schaft zuordnen (z.B. „Solidarität“), andere w iederum sind Individualwerte (z. B. „Selbstbe- stimmung). Jeder der Werte ist mit zwei bis drei Leitfragen hinterlegt. Zum Beispiel gilt es beim individuellen Wert „Selbstbestimmung“ zu klären, ob alle Beteiligten selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben können und unterstützt und ermutigt werden, sich selbst einzubrin- gen. 13 Vgl. Antrag der Nürnberger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behinder- tenrechtskonvention für Nürnberg“ vom 14.03.2016, behandelt in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2016, abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=14299, letzter Zugriff: 19.11.2021. 14 Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Werte wird auf der Website des Aktionsplans veröffentlicht unter: www.in- klusion.nuernberg.de. 31 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 18 Abbildung: Werte-Rad der Stadt Nürnberg Quelle: Stadt Nürnberg. Die in Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen des Aktionsplans sind folgenden acht Handlungs- feldern zugeordnet:  Arbeit und Beschäftigung  Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege  Bildung im Lebensverlauf  Kinder, Jugendliche, Familie, Partnerschaft  Bauen und Wohnen  Mobilität im öffentlichen Raum  Kultur, Freizeit, Sport  Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte Die Handlungsfelder sind den Artikeln der UN-BRK entlehnt und orientieren sich auch an den Handlungsfeldern im Nationalen Aktionsplan. Ziel der Auswahl und Kombination verschiede- ner Bereiche und Ebenen war es auch, eine große Bandbreite an Themen sozialer Teilhabe zu berücksichtigen und mehrdimensional anzusetzen. Auf personengruppenbezogene Hand- lungsfelder wie beispielsweise Frauen mit Behinderung wurde verzichtet. Stattdessen wurden Diversitätskategorien (z. B. Geschlecht, Alter, Migration) als Querschnittsthemen in allen Handlungsfeldern mitgedacht. Gleiches gilt für Anliegen wie Bewusstseinsbildung bzw. Sen- sibilisierung und Kommunikation. 32 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 19 3.2 Beteiligungsverfahren In Vorbereitung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK wurde der Schwerpunkt auf einen breiten Beteiligungsprozess gelegt. Die wesentlichen Grundlagen des Aktionsplans bilden die drei Baus teine: innerstädtische Bestands - und Bedarfserhebung, Maßnahmensammlung in Arbeitsgruppen und Ergebnisse der Inklusionsstud ie (vgl. Kapi- tel 2.2). 3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung Im Juni 2018 wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung innerhalb der gesamten Stadtver- waltung durchgeführt. Jeder der neun Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg wurde in Form von Gruppendiskussionen in den Prozess eingebunden. Für die Bestands- und Bedarfserhe- bung inklusiver Angebote fanden 14 Gruppeninterviews mit insgesamt ca. 35 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung statt. Ziel dieser Erhebung war es, herauszufinden, welche Angebote im Bereich Inklusion verfügbar sind, welche der bestehenden Angebote bekannt sind und wel- che Angebote aus Sicht der befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung noch fehlen. Beteiligt waren:  Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters mit z. B. Bildungsbüro, Presseamt (jetzt: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing), Einwohnermeldeamt (jetzt: Bürgeramt Mitte) und Gleichstellungsstelle  Geschäftsbereich des damaligen zweiten Bürgermeisters (vor Mai 2020 , jetzt Ge- schäftsbereich des dritten Bürgermeisters), zuständig für die Bereiche Bürgerämter, Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SöR), NürnbergBad, Tiergarten Nürnberg  Der Bereich Schule und Sport des vor Mai 2020 zuständigen dritten Bürgermeisters (jetzt: Referat für Schule und Sport)  Referat für Personal, Finanzen und IT mit Personalamt und Zentralen Diensten  Referat für Umwelt und Gesundheit mit Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Ge- sundheitsamt, Umweltamt, Stadtentwässerung und Umweltanalytik und Friedhofs- verwaltung  Das damalige Kultur-Referat (vor Mai 2020, jetzt Geschäftsbereich der zweiten Bür- germeisterin) mit Amt für Kultur und Freizeit, Bildungszentrum und Museen der Stadt Nürnberg  Referat für Jugend, Familie und Soziales mit Jugendamt, Seniorenamt und Sozial- amt sowie der Eigenbetrieb Nürnberg Stift und die noris inklusion gGmbH 33 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 20  Planungs- und Baureferat mit Bauordnungsbehörde, Hochbauamt und das Ver- kehrsplanungsamt  sowie Stab Wohnen des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats Die Ergebnisse aus den Gruppendiskussionen wurden aufbereitet und im Anschluss mit allen Geschäftsbereichen abgestimmt. Im weiteren Prozess wurden die Ergebnisse vom Mai 2019 durch eine erneute verwaltungsinterne Abfrage zu abgeschlossenen und laufenden Maßnah- men sowie Best-Practice-Beispielen bis Mai 2021 aktualisiert und ergänzt. 3.2.2 Arbeitsgruppenprozess Als zentral wurde angesehen, dass Menschen mit Behinderung als "Expertinnen und Exper- ten in eigener Sache" bei der Entwicklung von Maßnahmen für ein inklusives Nürnberg ein- bezogen wurden. Deswegen wurden entsprechend der Handlungsfelder acht Arbeitsgruppen (AGs) gegründet, zu denen ab November 2018 alle Interessierten eingeladen waren. Insgesamt beteiligten sich über einen Zeitraum von sechs Monaten rund 190 Akteure, ne- ben Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen und aus dem Stadtrat (vgl. Kapitel 2.3) . Darüber hinaus waren auch mehrere Nürnberger Bürgerinnen und Bürger als Einzelpersonen vertreten. Den Arbeitsgruppen wurden auch die Ergebnisse der innerstädtischen Bestands- und Bedarfserhebung zur Verfügung gestellt, so- dass diese teilweise in die Vorschläge der AGs eingeflossen sind. Ein Auszug der erarbeiteten Ziele und Maßnah men wurde bei der Sechsten Nürnberger Inklusionskonferenz am 23. Mai 2019 durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen vorgestellt und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Inklusionskonferenz diskutiert, bevor sie für den Aktionsplan in die Liste der potentiellen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen wurden. Bestandsaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung Juni 2018 - Mai 2019 Ziel- und Maßnahmensammlung durch Arbeitsgruppen Nov. 2018 - Mai 2019 Studie "Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg" Sept. 2019 - August 2020 Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-BRK Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 34 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 21 Durch die unterschiedlichen Formate des Beteiligungsprozesses konnte eine Vielzahl an An- liegen, Bedarfen, Ideen und Wünschen gesammelt werden. Allein in den mit Menschen mit Behinderungen, der Fachöffentlichkeit, Stadtverwaltung, Mitgliedern des Stadtrats und Ver- tretungsinstitutionen besetzten Arbeitsgruppen wurde ein Katalog von ca. 400 Maßnahmen- empfehlungen erarbeitet , welcher nach der Reduktion um Dopplungen und handlun gslei- tende Ziele ca. 170 konkrete Maßnahmen empfehlungen umfasst. Diese Maßnahmenvor- schläge umfassen Maßnahmen in städtischer, nicht -städtischer und gemeinsamer Verant- wortung und Zuständigkeit. 3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de Der Sachstand zum Aktionsplan UN-BRK wurde in den vergangenen Jahren mittels Bericht- erstattung in den Sozialaussc hüssen am 07.02.2019,15 10.10.2019,16 08.07.2021,17 und 28.10.202118 dargestellt. Zudem wurde der Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei einer öf- fentlichen Plenumssitzung des Rats am 26.07.2021 über den Zwischenstand informiert. Auch wurden die Ergebnisse der Inklusionsstudie als ein Teil der Vorarbei t auf der Webs ite des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt zur Verfügung gestellt, im Sozialausschuss am 22.04.2021 19 berichtet und bei einer Online -Veranstaltung am 04.05.2021 der Öffentlichkeit präsentiert. Der Aktionsplan ist als fortlaufender Prozess angelegt. Dem Stadtrat wird ein erster Stand aus dem letzten Quartal 2021 vorgelegt, an dem stetig weiter gearbeitet werden wird. Um Transparenz zu schaffen und die Fortschreibung unmittelbar nachvollziehbar zu machen , wurde die Website www.inklusion.nuernberg.de20 aufgesetzt, die sukzessive ausgebaut wer- den soll. Sie soll die Inhalte des Aktionsplans abbilden, über Maßnahmen und Angebote in- formieren und wird regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans be- richten. Durch die Nutzung vielfältiger digitaler Möglichkeiten der Barrierefreiheit sollen möglichst alle Menschen Zugang zu Inhalten und dem Umsetzungsstand des Aktionsplans erhalten. Der Webauftritt folgt den Vorgaben zu barrierefreiem Internet des BayBGG Artikel 14. Dieser fordert in Absatz 1, dass „Träger öffentlicher Gewalt [...] ihre Internet- und Intranetauftritte und 15 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14977, letzter Zugriff: 19.11.2021. 16 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 19.11.2021. 17 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 19.11.2021. 18 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15292, letzter Zugriff: 19.11.2021. 19 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15290, letzter Zugriff: 19.11.2021. 20 Der Webauftritt soll am 15.12.2021 freigeschalten werden. 35 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 22 -angebote [...] technisch so [gestalten], dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätz- lich uneingeschränkt genutzt werden können“. Durch den Webauftritt wird auch den Richtli- nien der BITV 2.0 entsprochen. Barrierefreiheit21 wird in diesem Zusammenhang unter anderem hergestellt durch:  die Einhaltung zulässi ger Farbkontraste: Auf der Webs ite verwendete Farbcodes wurden vorab auf die Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung geprüft.  Alternativtexte für Bilder, die Menschen mit Seh-Beeinträchtigungen den abgebilde- ten Inhalt vermitteln; außerdem zusätzliche Erläuterungen im Text der Website. Es wird keine Information ausschließlich über Bilder präsentiert.  die Zurverfügungstellung von barrierefreiem Material wie beispielsweise PDFs und Flyern,  die Präsentation von Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und  die Präsentation von Informationen in Einfacher sowie Leichter Sprache. Die Website zum Aktionsplan soll neben einer stetigen Aktualisierung weiter ausgebaut wer- den. Eine gewissenhafte Pflege benötigt personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Da nicht alle Menschen Zugang zu online verfügbaren Informationen haben, soll im Jahr 2022 eine Kurzfassung zum Aktionsplan entwickelt und als Druckwerk zur Verfügung gestellt werden. Diese kann in aller Kürze über inhaltliche Schwerpunkte des Aktionsplans berichten und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen aufführen. 4. Koordinierungsgruppe Inklusion Nach dem Vorbild der städtischen Koordinierungsgruppe Integration wurde zur Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Oktober 2020 per An- ordnung des Oberbürgermeisters die Koordinierungsgruppe Inklusion eing erichtet. Wie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist fortan auch Inklusion als Quer- schnittsaufgabe in der Stadtverwaltung aufgesetzt, die geschäftsbereichsübergreifend bear- beitet wird und deren Steuerung als „Chefsache“ beim Oberbürgermeister und der Referentin für Jugend, Familie und Soziales angesiedelt ist. 21 Die Einschränkungen können der verpflichtenden Erklärung zur Barrierefreiheit zum gesamten städtischen Webauftritt entnommen werden. Diesen find en Sie hier: www.nuernberg.de/internet/stadtportal/barrierefreiheitserklaerung.html, letzter Zugriff: 19.11.2021. 36 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 23 Durch diese Konstruktion wird Inklusion als dauerhafter Prozess in der gesamten Stadtver- waltung fest verankert und so dessen Weiterentwicklung implementiert. Die Koordinierungs- gruppe ist über ihre erste Aufgabe hinaus, den Aktionsplan zu erstellen und weiterzuentwi- ckeln, auch selbst Kernelement und Strukturmerkmal desselbigen. Die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe liegt beim Geschäftsbereich des Ober- bürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Jeder Geschäftsbereich entsendet eine entscheidungsbefugte Vertretung als ständiges Mitglied. Auch die Inklusions- beauftragte ist vertreten. Zudem können weitere fachlich zuständige Mitarbeitende dauerhaft oder zeitweise entsendet werden. So ist zum Beispiel ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Behindertenrates Nürnberg (BRN) dauerhaft in die Koordinierungs- gruppe entsandt. Die Kernaufgaben der Koordinierungsgruppe sind die Erstellung des Aktionsplans, die Be- gleitung der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Aktionsplans. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Koordinierungsgruppe in alle grundsätzlichen Planun- gen der Geschäftsbereiche und Dienststellen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Stadt Nürnberg stehen, einzubinden. Ihrer- seits fungiert die Koordinierungsgruppe als Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und dem Behindertenrat und bindet diesen in die Maßnahmenumsetzung ein. Ausgehend von der gesamtstädtischen Steuerungsrolle, welche die Stadt Nürnberg in ihrer Verantwortung für die Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger übernimmt, soll die Koordinierungsgruppe auch eine langfristige Gesamtstrategie zur struk- turierten Einbeziehung externer Akteure entwickeln, um den Inklusionsprozess sowohl inner- halb der Strukturen und Einrichtungen der Verwaltung als auch der gesamten Stadtgesell- schaft bzw. der Gesamtstadt voranzubringen. Die aktiven Mitwirkenden am bisherigen Betei- ligungsprozess sind dabei besonders wichtige Partnerinnen und Partner für die nächsten Schritte. 5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg Nachfolgend werden die Maßnahmen des ersten Aktionsplans entlang der acht Handlungs- felder dargestellt. Diese decken nicht nur eine große Themenvielfalt ab, sondern sind auch in Umfang und Dauer unterschiedlich angelegt: Einige Maßnahmen bedeuten große , zum Teil jahrelang laufende Projekte mit dauerhafter Wirkung (z. B. der Umbau von Haltestellen im Nürnberger Stadtgebiet oder das barrierefreie Front -Office im Dienstgebäude „The Q“), 37 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 24 andere Maßnahmen greifen punktuell und kurzfristig (bspw. die Neugestaltung von Flyern unter Beachtung der Barrierefreiheit). Dementsprechend unterschiedlich sind die für die Re- alisierung benötigten finanziellen und personellen Ressourcen. Der Pool der dargestellten Maßnahmen speist sich zum einen aus den Maßnahmen emp- fehlungen der Arbeitsgruppen (AGs) und zum anderen aus Maßnahmen, die auf Initiative aus der Stadtverwaltung Nürnberg selbst ergriffen wurden. Fast alle von der Stadtverwaltung um- gesetzten Maßnahmen oder Maßnahmen in Umsetzung bzw. in Planung werden mittels ei- nes standardisierten Formulars22 dargestellt, das von der Geschäftsführung der Koordinie- rungsgruppe Inklusion für diesen Zweck erstellt und von den jeweiligen Dienststellen ausge- füllt wurde. Sich überschneidende Maßnahmen wurden zusammengefasst . Teils dienen sie der Illustrierung von Querschnitts- und Daueraufgaben. So wird die bauliche oder organisa- torische Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in einzelnen Dienststellen aufgeführt, welche z. T. auch in anderen Dienststellen zum Tragen kommt oder auch Vorbild für weitere Bereiche sein kann. Bei der Zusammenstellung des Katalogs für den ersten Aktionsplan wurden solche Maß- nahmen ausgewählt, die die Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen fördern sollen. Wird im Umsetzungsprozess deutlich, dass es weitere Maßnahmen für einen Lückenschluss braucht, sollen diese konzeptionell entwickelt und integriert werden. Alle Maßnahmen eines Handlungsfeldes werden nachfolgend dem jeweiligen Status der Umsetzung zugeordnet. So gibt es Maßnah men, die bereits umgesetzt sind, sich in Umset- zung befinden oder schon fest geplant sind (Kapitelnummern 5.x.1). Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess, die von den Geschäftsbereichen und operativ zuständigen Dienststellen intensiv geprüft und als dem Grunde nach umsetzbar eingestuft wurden, wer- den unter den Kapitelnummern 5.x.2 aufgeführt. Für diese dem Grunde nach (zumindest teil- weise) umsetzbaren Maßnahmen müssen häufig noch Voraussetzungen, wie z. B. eine Aus- stattung mit zusätzlichen finanziellen/personellen Ressourcen geschaffen werden oder hin- sichtlich Realisierbarkeit noch fachliche Anpassungen sowie rechtliche Einordnungen vorge- nommen werden, die noch weiterer Präzisierung bedürfen. 22 Die Darstellung der Maßnahmen in dieser Vorla ge ist nicht einheitlich und erfolgt teilweise in Formularform. Dies ist den unterschiedlichen Stadien im Arbeitsprozess geschuldet und steht nicht im Zusammenhang mit der Relevanz, dem Umsetzungsstand o.ä. bestimmter Maßnahmen. 38 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 25 Für einen Teil der Maßnahmenvorschläge ist die Umsetzbarkeit z. B. aufgrund der rechtli- chen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt . Diese Klärungen werden suk- zessive herbeigeführt und die Aktionsplan -Website um die „neuen“ umsetzbaren Maßnah- men ergänzt und aktuell gehalten. Es wurden im Beteiligungsprozess auch Vorschläge eingebracht, welche von der Stadtver- waltung Nürnberg nicht realisiert werden (können) . Zum Beispiel der Vorschlag der Benen- nung/Einstellung einer oder eines Inklusionsbeauftragten in jeder städtischen Dienststelle. Jedoch wird diese Maßnahme dem Grunde nach über die Koordinierungsgruppe Inklusion und für diese Aufgabe benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Dienst- stellen abgedeckt, da die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung als Daueraufgabe für alle Beschäftigten in der Stadtverwaltung gesehen wird. Auch Maßnahmen in nicht-städtischer Zuständigkeit, wie bspw. die Einbindung von Men- schen mit Behinderung in die politische Praxis (dies liegt im Verantwortungsbereich der Par- teien) oder die Forschung zu inklusiver Pädagogik fallen unter diese von der Stadtverwaltung selbst nicht umzusetzenden Maßnahmen . Hier zu soll die Koordinierungsgruppe Inklusion eine Strategie zur Einbindung der nicht-städtischen Akteure, Gremien und Institutionen in die Erstellung des Aktionsplans UN-BRK entwickeln (vgl. Kapitel 8). Alle im ersten Aktionsplan der Stadt Nürnberg genannten Maßnahmen zusammen in ihrer beeindruckenden Zahl (sowie weitere, die im Lauf der Fortschreibung hinzukommen werden) bilden bei aller Heterogenität hinsichtlich der Inhalte, der Reichweite und Detailtiefe, der kom- munalen Einflussmöglichkeit, der Kosten und des Zeithorizonts ein Mosaik an kleinen und größeren Schritten auf dem Weg zum inklusiven Nürnberg. Aus dieser Perspektive stellt di e Fülle und Vielfalt eine große und reichhaltige Ressource dar, mit der intensiv weitergearbeitet werden kann und wird. Die Maßnahmenvorschläge, deren Umsetzbarkeit noch zu klären ist, sowie Maßnahmen- vorschläge, die nicht bzw. nicht allein durch die Stadtverwaltung zu realisieren sind, werden nachfolgend nicht dargestellt. Über diese Maßnahmenvorschläge wird in einem der nächsten Sozialausschüsse berichtet (vgl. Kapitel 8). 5.1 Arbeit und Beschäftigung Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung zi elt darauf ab, Menschen mit und ohne Be- hinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu Arbeitsmarkt und Be- schäftigung zu ermöglichen – dies liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmenden als auch 39 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 26 der Arbeitgebenden. Durch geeignete Präventionsmaßnahmen drohende Behinderungen o- der chronische Erkrankungen wo möglich abzuwenden, fällt ebenfalls in dieses Handlungs- feld, genauso wie Rehabilitations - und Wiedereingliederungsleistungen im Falle von im Be- rufsleben auftretenden Behinderungen oder ch ronischen Erkrankungen (vgl. UN-BRK, Art. 26 sowie Art. 27). Die Maßnahmen des Handlungsfelds Arbeit und Beschäftigung haben mehrere Themen- schwerpunkte: Die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin, Sensibilisierung eigener Mitarbeitender und die besondere Vorbildfunktion als eine der größten Arbeitgeberinstitutionen in Nürnberg. Viele der Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind Daueraufgaben. Zum Teil werden die Maßnahmen bereits laufend umgesetzt, teilweise ist die Schaffung von personellen Ressour- cen für die Realisierung weiterer Maßnahmen erforderlich. Die Stadt Nürnberg fördert über bereits umgesetzte und weiterhin in Umsetzung befindliche Maßnahmen wie Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwer- behinderung hinaus das inklusive Klima intern. Durch Umbaumaßnahmen und Arbeitsplatz- anpassungen für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung wird ein barrierefreies Arbeitsumfeld hergestellt. Beratungsangebote für Mitarbeitende mit psychischen Erkrankungen wurden ebenfalls entwickelt. Schul ungen und Weiterbildungen für Mitarbeitende sensibilisieren im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Zur Sensibilisierung von Nürnberger Arbeitgeberin- stitutionen sollen in Zukunft der „Fachtag Inklusion“ und die Vergabe eines Preises für diskri- minierungsfreie Unternehmenskultur beitragen. 40 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 27 5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und flexible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geförderten Be- reichs) bei der noris inklusion Maßnahmen- beschreibung: Was Förderung motivierter und geeigneter Beschäftigte hin- sichtlich eines geeigneten sozialversicherungspflichten Arbeitsplatzes oder eines dauerhaft ausgelagerten Ar- beitsplatzes Wie Mehrstufiges Verfahren:  Vorabklärung (Einschätzung Motivation und Leis- tungsbereitschaft)  Orientierungsphase (berufliche Zukunftsplanung)  Klärungsphase (betriebliche Praktika)  Außenarbeitsplatzphase Warum Übergangs-Coaches bzw. Fachkräfte für berufliche In- tegration sind wichtige Unterstützer, dass der Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, der für Men- schen mit Behinderung trotz Eignung im Alltag, ohne diese Hilfe, in vielen Fällen unerreichbar bleibt. Für wen Personenkreis nach Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 219 Absatz 2 SGB IX, wenn Leistungen durch die Re- habilitationsträger gewährleistet sind Zielsetzung: Der Zugang zu Ausbildung und Beruf gelingt inklusiv für alle. Gegebenenfalls weitere Effekte: Gesellschaftlicher Mehrwert durch steuerlichen Beitrag der in den ersten Arbeitsmarkt integrierten Person. Rechtlicher Bezug: § 136 Abs. 1 Satz 3 SGB IX Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungstyp T-E-WfbM, Punkt 7. 1e Zuständigkeit, Ko- operationspartner: noris inklusion gGmbH Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 41 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 28 Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg erhö- hen Maßnahmen- beschreibung: Was Die Stadt Nürnberg bietet ihren Beschäftigten soweit möglich alternative Tätigkeiten an, die deren Leistungs- fähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen, um einen Einsatz bei vorübergehenden oder dauerhaf- ten Beeinträchtigungen zu realisieren. Wie Individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch das Personalamt der Stadt Nürnberg (PA), ggf. im Rah- men des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei Bedarf unter Beteiligung von Betriebsärztli- chem Dienst (BÄD), Vertrauensarzt, Integrationsamt, ggf. Umorganisation von Aufgaben und Anpassung der Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststelle, alter- nativ Vermittlung auf leidensgerechten Arbeitsplatz so- weit möglich. Warum Rechtliche Ansprüche und freiwillige Selbstverpflich- tung [Rahmenvereinbarung für eine zukunftsorientierte Stadt Nürnberg: Die Arbeit bei der Stadt Nürnberg zu- kunftsfähig, menschenwürdig und gemeinsam gestalten (Sozialkodex), 09.11.2020] Für wen Beamtinnen und Beamte sowie tariflich Beschäftigte Zielsetzung: Die Stadt Nürnberg hat eine besondere Verantwortung gegenüber Be- schäftigten, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen teilweise oder vollständig nicht mehr in der Lage sind, ihre ursprüngliche Tätig- keit auszuüben. Sinnvolle Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten sollen bei reduzierter bzw. geänderter Leistungsfähigkeit durch geeig- nete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig besteht die Erwartung an alle Mitarbeitenden soweit möglich dazu beizutragen, selbst leistungsfähig und gesund zu bleiben. Im Rahmen der Fürsorge- pflicht werden den Beschäftigten im soweit möglich alternative Tätigkei- ten angeboten, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifi- kationen entsprechen. Dazu werden den Betroffenen bei Bedarf ent- sprechende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Nicht der Ausstieg, sondern altersgerechte und die mögliche Leistungsminderung berück- sichtigende Arbeitsplätze sind das Ziel. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und die Zurverfü- gungstellung entsprechender Arbeitsplätze ist gängige Praxis und für die Stadt als soziale Arbeitgeberin selbstverständlich, die sich in der ak- tuell hohen Schwerbehindertenquote widerspiegelt. Rechtlicher Bezug: Tarifliche Perspektive: Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz Beamtenrechtliche Perspektive: Grundsatz „Weiterverwendung vor Ver- sorgung“ (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG), deshalb Suche nach einer an- 42 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 29 derweitigen Verwendung durch Übertragung eines anderen Amtes der- selben oder einer anderen Laufbahn (§ 26 Abs. 2 BeamtStG) bzw. ei- ner geringer wertigen Tätigkeit (§ 26 Abs. 3 BeamtStG) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Städtische Dienststellen, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisa- tion (DiP), Personalamt (PA), Interessensvertretungen sowie externe Beratungsstellen Zeitrahmen: Bedarfsorientiert dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal Maßnahmen- beschreibung: Was Beschäftigung (u.a. schwerbehinderter) Langzeitarbeitslo- ser bei NOA.kommunal über mindestens zwei Jahre, wo- bei eine individuelle Verlängerung bis zu fünf Jahre mög- lich ist. Wie Es erfolgt eine Beschäftigung in unterschiedlichen Arbeits- feldern und Einsatzorten (u.a. im Servicecenter oder Fund- büro, für die Pflege von Grünbereichen oder für Malerar- beiten). Warum Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen Für wen Langzeitarbeitslose, die die Kriterien des §16i SGB II erfül- len: Erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be- ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er- werbsfähig waren. (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in die- sem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig wa- ren. Zielsetzung: Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von (u.a. schwerbehinderten) Langzeitarbeitslosen, um Teilhabechancen zu eröffnen und sie an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Rechtlicher Bezug: Beschäftigung nach §16i SGBII. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: NOA.kommunal gGmbH (Tochter der Stadt Nürnberg) ist Anstellungsträ- gerin Zeitrahmen: Januar 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 43 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 30 Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA Maßnahmen- beschreibung: Was Die Arbeitsgelegenheiten-Tätigkeit ist zusätzlich, gemein- nützig, wettbewerbsneutral und liegt im öffentlichen Inte- resse. Wie Präsenzmaßnahme in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden Warum Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähig- keit, Heranführung Richtung 1. Arbeitsmarkt Für wen Langzeitarbeitslose (u.a. Schwerbehinderte), die die Krite- rien des § 16d SGB II erfüllen Erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab 25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsiche- rungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht o- der nur sehr kurz erwerbsfähig waren. (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab 25 Jahren, die seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be- ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er- werbsfähig waren. Zielsetzung: Die Clearing- Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ zielt neben der Heranfüh- rung an den Arbeitsmarkt auf eine Standortbestimmung und die Entwick- lung einer individuellen Perspektive ab. Im Rahmen projektbezogener Ar- beiten rund um Upcycling von Spenden und Fundgegenständen bis hin zum Kundengespräch bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Qualifikationen, Interessen und Kompetenzen einzubringen und sich in Neuem auszuprobieren. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die enge Gruppenarbeit von der Ideenentwicklung bis zur gemeinsamen Umsetzung fördert die zwischenmenschlichen Beziehungen und das Ver- trauen in die eigenen Fähigkeiten. Da die Teilnehmenden von Anfang am Gesamtprojekt aktiv beteiligt sind und ihre jeweilige Tätigkeit im Gesamt- kontext sehen, wirkt dies in der Regel sehr motivierend. So wird Selbst- vertrauen geschaffen und die Selbstwirksamkeit gestärkt. Interdisziplinäres Team: Einsatz von Ergotherapeutinnen und -therapeu- ten, (Fach)Anleiterinnen und -anleiter, Sozialpädagoginnen und -pädago- gen sowie Gesundheitsbegleiterinnen und -begleiter (Peer Group-An- satz) Rechtlicher Bezug: Die Noris-Arbeit gGmbH ist satzungsgemäß beauftragt, für Langzeitar- beitslose Beratungen und Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Der rechtli- che Rahmen ist dabei das SGB II. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Zeitrahmen: 01.03.2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 44 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 31 Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungsprogramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe: (PEF:SB) Maßnahmen- beschreibung: Was Bedarfsorientierte, passgenaue Fortbildungen und Qualifi- zierungsreihen werden jährlich angeboten. Beispiele für 2020 im Themenfeld Inklusion:  Beratung für Menschen mit kognitiven Einschrän- kungen  Handicap auf Zeit – Alltags- oder Grenzerfahrung?  Einzelintegration in der Kindertagesstätte - Kinder spielen und lernen gemeinsam  Einzelintegration: Vorgehen, Formalien und Ent- wicklungsberichte  Gestalten des Kita-Alltags mit und für Kinder mit in- dividuellen Förderbedarfen in Kinderkrippe und Kindergarten  Qualifizierungsreihe: Handlungsansätze mit auffäl- ligen Kindern in Horten - Modul 1: Wahrnehmungs- störungen, Modul 2: Dyskalkulie / Rechenschwä- che, Legasthenie / LRS und AD(H)S, Autismus, Epilepsie, geistige Behinderung / Minderbegabung, Trauma  Was bedeutet schon normal? Auffälliges Verhalten bei Kindern  Fortbildung für Fachkräfte: Häufige psychische Er- krankungen bei Kindern und Jugendlichen Wie Jährlicher Bedarfserhebungsprozess in den Dienststellen im Referat für Jugend, Familie und Soziales zu Personal- entwicklungs- und Fortbildungsbedarfen in diesem Kontext werden auch Bedarfe im Themenfeld Inklusion benannt, geplant und umgesetzt Warum Die einzelnen Veranstaltungen können aus unterschiedli- chen Gründen als Bedarfe benannt werden, bspw. auf- grund fachlicher Aktualität oder Notwendigkeit des The- mas, als gesetzliche Vorgabe oder Pflichtschulung etc. Sie zielen bspw. auf die Erweiterung der Handlungskompe- tenz und des Wissens sowie der Sensibilisierung der Teil- nehmenden zum Thema Inklusion. Für wen Zur Zielgruppe zählen Fach- und Führungskräfte, Wieder-, Quer- und Neueinsteigerinnen und -einsteiger des Refe- rats für Jugend, Familie und Soziales aus den unter- schiedlichsten Aufgaben- und Berufsfeldern. Viele Veran- staltungen stehen auch Mitarbeitenden aus Einrichtungen freier Träger oder anderen Beschäftigten in sozialen Be- rufsbereichen offen. 45 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 32 Zielsetzung: Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit verbessern sowie die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen. Detaillierte Zielsetzungen finden sich in den Ausschreibungen zu jeder Veranstaltung. Gegebenenfalls weitere Effekte: Wissenstransfer in die Team bzw. zu weiteren Kolleginnen und Kollegen Rechtlicher Bezug: Die einzelnen Fortbildungen und Qualifizierungen können verschiedene rechtliche Bezüge, bspw. zur Sozialgesetzgebung haben Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB), Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Kooperation mit Südstadtforum, Nachbarschaftshaus Gostenhof usw. Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über externen Dienstleister Maßnahmen- beschreibung: Was Ein externer Anbieter schult zur Verwendung von Leichter Sprache. Wie Der Workshop geht regulär über zwei halbtägige Einheiten. Städtische Mitarbeitende lernen den Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache und die gängigen Kriterien zur Erstellung eines Texts in Leichter Sprache. Zudem wird die praktische Anwendung an Beispielen eingeübt. Warum Der Bedarf wurde aus den Stadtteilen gemeldet, um die je- weiligen Zielgruppen besser erreichen zu können. Für wei- tere städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand der Schulungsbedarf zur Kompetenzerweiterung. Für wen Fachkräfte der Stadtteilarbeitskreise und Ehrenamtliche aus den Stadtteilen Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Rabus, Leonhard/Schweinau, städtische Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter Zielsetzung: Weiterbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen im Bereich Leichte Sprache zur verbesserten Erreichbarkeit von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Analphabetinnen und Analphabeten, Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist Gegebenenfalls wei- tere Effekte: Weitere Personengruppen werden durch die Weitergabe von Informatio- nen in Leichter Sprache erreicht. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stab Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Sozia- les, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenz- sicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), weitere Dienststel- len der Stadt Nürnberg, Capito Nordbayern Zeitrahmen: 2017 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt, hat mehrfach stattgefunden 46 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 33 Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen zum Thema Leichte Sprache für städtische Mitarbeitende Wie Aufnahme der Fortbildung „Leichte Sprache in der Elternar- beit“ für Mitarbeitende aus dem Kindertagesbereich in das Programm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbil- dung Soziale Berufe (PEF:SB). Weitere Fortbildungsange- bote für alle städtischen Mitarbeitenden mit anderen Schwerpunkten im Bereich Leichte Sprache sind in Planung und haben vereinzelt auch schon stattgefunden. Warum Städtische Mitarbeitende lernen das Konzept Leichte Spra- che kennen, sind entsprechend sensibilisiert und setzen vermehrt Leichte Sprache in der schriftlichen Kommunika- tion ein. Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Zielsetzung: Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden, Kompetenzerweiterung bei städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsatzes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation Gegebenenfalls wei- tere Effekte: Das Konzept der Einfachen Sprache und das Konzept der Bürgernahen Verwaltungssprache werden ebenfalls vermittelt. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Personalamt (PA), Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe (PEF:SB), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 47 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 34 Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen Maßnahmen- beschreibung: Was Verwaltungsinterne Schulungsunterlagen werden für alle Teilnehmenden verständlich gestaltet und aufbereitet. Zu- dem sind unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten soweit möglich zu berücksichtigen und der Einsatz von Team- Teaching bei besonderen Bedarfen zu prüfen. Wie Ausgabe und regelmäßige Anpassung der Leitfäden bzw. Informationen für Referentinnen und Referenten. Bedarfs- abfrage im Rahmen der Durchführung der stadtinternen Fortbildungskonferenzen. Bedarfsabfrage zu besonderen Bedarfen im Rahmen des Anmeldeverfahrens im Vorfeld der Schulungsmaßnahme. Warum Die Teilhabe an Fortbildungsmaßnahmen ist für die berufli- che Handlungsfähigkeit von großer Bedeutung. Vereinzelt (zumindest im städtischen Kontext) benötigen Teilneh- mende besondere Hilfestellung bei der Herangehensweise an Aufgabenstellungen oder auch bei der selbständigen Er- arbeitung von Inhalten. Hier ist von vornherein Hilfestellung in der Planung zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen, da diese den Lernerfolg erhöht und gleichzeitig Misserfolg minimiert. Für wen Städtische Mitarbeitende, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Verwaltung selbst organisiert und angeboten werden Zielsetzung: Es gilt die individuellen Ausgangslagen der Mitarbeitenden hinreichend zu berücksichtigen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden gleicherma- ßen weiter zu entwickeln und somit den Lernerfolg abzusichern. Gleich- zeitig gilt es auch das die Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten und die Anforderungen gewinnbringend zu verknüpfen. Rechtlicher Bezug: § 5 Qualifizierung TVöD, 3.2 ADON Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Personalamt (PA), Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: So- ziale Berufe (PEF:SB) sowie externe Referentinnen und Referenten Zeitrahmen: Bedarfsorientiert dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 48 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 35 Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und Stadt- marketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städtische Beschäf- tigte Maßnahmen- beschreibung: Was Beratung und Austausch zum Einsatz der Leichten Spra- che in der Stadtverwaltung Nürnberg Wie Kooperation und Austausch zwischen dem Amt für Kom- munikation und Stadtmarketing (KoM) und anderen Dienststellen, u.a. auch über das Programm MENTO mit dem Personalrat Servicebetrieb Öffentlicher Raum (PR/SÖR) Warum Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung (v. a. im gewerbli- chen Bereich) städtische Mitarbeitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehören. Für diese Mitarbeitenden sollten bestimmte Informationen (z. B. Führen einer Ar- beitszeitkarte) in Leichter Sprache vorgehalten werden. Al- ternativ können die Informationen auch audiovisuell aufbe- reitet werden, bspw. mit einem „Erklär-Video“. Für wen Freiwilliges, unterstützendes Angebot für städtische Mitar- beitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehö- ren Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch andere städtische Mitarbeitende können von den verständlich aufbe- reiteten Informationen profitieren. Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Oktober 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 49 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 36 Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Beratung bei psychosozialen Problemen Wie Klassisches Beratungssetting sowie Verweisberatung und Begleitung (Stichwort: „Lotsenfunktion“) in das bestehende Hilfesystem Warum Unterstützung und Befähigung im Umgang mit psychoso- zialen Krisenzeiten Für wen Alle Beschäftigten der Stadt Nürnberg Zielsetzung: Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitige Un- terstützung bei persönlichen und/oder gesundheitlichen Problemen ist das Ziel; ebenso die unmittelbare Unterstützung und Befähigung durch Beratung sowie die Unterstützung in Fragen der Beruflichen Wiederein- gliederung. Gegebenenfalls weitere Effekte: Inanspruchnahme von Beratung durch (betroffene) Kolleginnen und Kollegen sowie eine allgemeine Sensibilisierung und Handlungssicher- heit hinsichtlich der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, Enttabuisie- rung von psychischen Erkrankungen oder Suchtmittelerkrankungen Rechtlicher Bezug: Freiwillige Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Zuständigkeit, Koope- rationspartner: Personalamt (PA), ausschließlich auf Wunsch und unter Wahrung der Schweigepflicht Kooperation mit Führungskräften und Personalverant- wortlichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Integrati- onsfachdienst, externen Beratungsstellen Zeitrahmen: Seit vielen Jahren dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und in Umsetzung 50 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 37 Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement Maßnahmen- beschreibung: Was Tagung zu ausgewählten Themen des Betrieblichen Ge- sundheitsmanagements (z. B. Bewegung, psychische Ge- sundheit, Resilienz) Wie Die halbtägige Tagung wird vom Personalamt (PA) organi- siert und durchgeführt. Warum Ziel ist eine Sensibilisierung der obersten Führungsebene für gesundheitliche Themen. Dabei wird u.a. auch die Für- sorgepflicht der Führungskräfte betont. Für wen Dienststellen-, Schul- und Werkleitungen, Gesamtperso- nalrat (GPR), Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV), Frauenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter aus anderen Kommunen Zielsetzung: Gesundheit wird in den Fokus gestellt, die Fürsorgepflicht der Führungs- kräfte wird betont und auch die Doppelrolle der Führungskräfte (Wie sorge ich für mich? Wie sorge ich für andere?) wird thematisiert. Schwie- rige Themen (z.B. Sucht, psychische Beeinträchtigung) sollen enttabui- siert werden. Gegebenenfalls weitere Effekte: Austausch der Führungskräfte untereinander und im Plenum Rechtlicher Bezug: Gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arb- SchG), gesetzliche Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsma- nagement (BEM) (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bil- den freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesund- heitsförderung. Die Fachtagung BGM für die Leitungen gehört zu dieser dritten Säule und ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Nürnberg. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Betriebliches Gesundheitsmanagement (PA/1-1 BGM), kooperierende Geschäftsbereiche und städtische Dienststellen, externe Kooperations- partner Zeitrahmen: 2015 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und in Umsetzung 51 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 38 Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts Maßnahmen- beschreibung: Was Neben dem Haupttreppenhaus sollen sämtliche Gänge und das Nebentreppenhaus mit Bewegungsmeldern aus- gestattet werden. Wie Einbau zusätzlicher Bewegungsmelder Warum Es wurde festgestellt, dass in den Gängen ohne Bewe- gungsmelder oftmals sehr ungünstige Lichtverhältnisse herrschen sobald sich die Beleuchtung nach gewisser Zeit von selbst ausschaltet. Für wen Einzelne Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden Zielsetzung: Optimierung der Sichtverhältnisse für stark sehbehinderte Mitarbeitende Gegebenenfalls weitere Effekte: Energieeinsparungen, erhöhter Komfort für alle Mitarbeitende Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtpla- nungsamts Maßnahmen- beschreibung: Was Gehörlose Mitarbeitende werden im Brandfall über ein blinkendes Licht gewarnt Wie Entsprechende Lampen werden an das bestehende Alar- mierungssystem angeschlossen Warum Erhöhung der Sicherheit für gehörlose Mitarbeitende Für wen Gehörlose Mitarbeitende Zielsetzung: Sicherstellung der Warnung gehörloser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall Gegebenenfalls weitere Effekte: Zusätzliche optische Warnsignale kommen allen zugute. Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: umgesetzt 52 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 39 5.1.2 Umsetzbare Maßnahmen Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur Maßnahmenbeschreibung: Der Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur wird durch die Stadt Nürnberg, organisiert vom Menschenrechtsbüro (MRB), alle zwei Jahre ver- liehen. Der Kriterienkatalog zur Erlangung des Preises enthält die Nennung inklusiver Maß- nahmen als ein Baus tein der Unternehmensarbeit , sodass bereits heute für inklusive Be- schäftigung und Unternehmenskultur ein städtischer Preis zur Verfügung steht . Es ist vor- stellbar, in Zukunft mit Schwerpunktthemen zu arbeiten. So kann z. B. für die nächste Preis- verleihung "Inklusion" als Thema in den Vordergrund rücken. Die Preisträgerinnen und Preis- träger sowie die nominierten Unternehmen und Organisationen werden mit ihrem Engage- ment als Best Practice-Beispiele auch auf der Website des Aktionsplans portraitiert. Dort kann Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts Maßnahmen- beschreibung: Was Die Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende hat sich als nicht ausreichend her- ausgestellt. Seitens der Arbeitssicherheit wurde der Einbau einer neuen Lampe sowie die An- schaffung einer Tischlampe empfohlen. Wie Einbau einer neuen Deckenlampe (Lichtstärke von 800 Lumen, Lichtfarbe von 2700 bis 3000 Kelvin) und Anschaffung einer Tischlampe (Lichtstärke von 400 bis max. 500 Lumen, Licht- farbe von 2700 Kelvin) Warum Optimierung der Sichtverhältnisse für stark seh- behinderte Mitarbeitende Für wen Betroffene Mitarbeitende sowie weitere Perso- nen in deren Büro Zielsetzung: Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für sehbehinderte Mitarbeitende, Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit Gegebenenfalls weitere Effekte: Verbesserung der Lichtverhältnisse im betroffenen Büro Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit, Ausgleich von Einschränkungen Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 53 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 40 auch der „Nürnberger Inklusionspreis“ der Lebenshilfe Nürnberg beworben werden. Daher wird auf die Auslobung eines eigenen, zusätzlichen Nürnberger Inklusionspreises verzichtet. Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) / Menschenrechtsbüro (MRB) Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen eines Fachtages sollen sich interessierte Unterneh- men und Institutionen zu diversen Aspekten rund das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ informieren können. Der Fachtag soll den Auftakt für weitere Aktionen und Informationsveranstaltungen darstellen, die auch außerhalb des städtischen Zuständigkeits- bereichs liegen. Die Fachstelle Inklusion beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integra- tion – Sozialamt initiiert einen Runden Tisch, um mit potentiellen (externen) Akteuren (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer, Zentrum Bayern Familie und Soziales , Integrationsfachdienst, Access, noris inklusion, Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit um ein Konzept für die weitere Umsetzung zu erstellen. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg organisiert ein gemeinsames Netzwerktref- fen von Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung. So wird ein Kennenlernen angebahnt. Auch werden gemeinsame Schnittstellen erkennbar und der Austausch gefördert. Die Sensibilisierung für die Belange (schwer -)behinderter Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auf Arbeitgeberseite gefördert und Zugänge in Aus- bildung und Beschäftigung können geschaffen werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und so- ziale Integration – Sozialamt (SHA) Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln Maßnahmenbeschreibung: Eine Broschüre mit folgenden Inhalten soll entwickelt und ver- öffentlicht werden: technische Hilfsmittel, Zuständigkeiten, Angebote diverser Träger und Po- sitivbeispiele. Das Ziel ist es, Arbeitgeberinstitutionen, Ausbildungs- und Beschäftigungsträ- ger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u. a. personelle Res- sourcen (vgl. Kapitel 7). Zu prüfen ist vorab auch, ob entsprechende Materialien in gedruckter oder digitaler Form allgemein oder für Nürnberg bereits existieren und ggf. angepasst werden 54 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 41 können. Die digitalen Angeboten werden in die zu erstellende Angebotsdatenbank aufge- nommen. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) 5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege Inklusion im Bereich Gesundheit, Pr ävention, Reha und Pflege folgt der Zielsetzung , Men- schen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen oder (chronischen) Erkrankungen bestmöglichen Zugang zu passgenauen Beratungs- und Behandlungsangeboten zu gewäh- ren. Einschränkungen durch Behinderungen oder (chronische) Erkrankungen sollen auf die- sem Wege so gut als möglich abgemildert werden, um betroffenen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. G enerell ist anzu- streben, geeignete Präventionsangebote für alle bereitzustellen, um die häufig im Laufe des Lebens erworbenen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen weitestgehend zu ver- meiden. Überdies sollen alle Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Gesun dheit, Prä- vention, Reha und Pflege inklusiv ausgelegt und somit allen Menschen zugänglich sein (vgl. UN-BRK, Art. 25 sowie Art. 26). Das Handlungsfeld Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege lässt sich nach Zielgruppen- bezogenen Maßnahmen gliedern, beispielsweise nach Altersgruppen oder Behinderungsar- ten. So stehen neben den (Beratungs-)Angeboten für mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren und (ältere) Personen mit Sinnesbehinderung auch der Zugang zu medizini- scher Versorgung im Fokus : Ein ehrenam tlicher Begleitservice für Menschen mit Behinde- rung, aber auch die niederschwellige Vermittlung von medizinischem Wissen und Informati- onen sind zentrale Punkte der Teilhabe im Bereich Gesundheit und Prävention. Hinsichtlich der nachfolgenden Aufbereitung d er Maßnahmen, insbesondere der umge- setzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, ist zu berücksichtigen, dass sich das Referat für Umwelt und Gesundheit als zuständiger Geschäftsbereich und insbesondere das Gesundheitsamt als federführende Dienststelle aufgrund der Pandemiesituation und der da- mit einhergehenden sehr hohen Auslastung während der Erstellungsphase des ersten Akti- onsplans nur in deutlich eingeschränktem Umfang einbringen konnte. Eine umfassende Dar- stellung der umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen aus dem Bereich des Gesundheitsreferats soll nach der Corona-Pandemie erfolgen. 55 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 42 5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen „Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard-Schweinau- Sündersbühl Maßnahmen- beschreibung: Was Initiierung eines modellhaften Stadtteilprojektes mitsamt Erfas- sung von praktischen Beispielen sowie Erarbeitung von Leitli- nien Wie Nach dem Start mit einem Workshop städtischer Fachdienst- stellen, privater Träger und Einrichtungen aus dem Stadtteil wurde eine Lenkungsgruppe „Präventionskette für Drei- bis Sechsjährige“ im Stadtteil eingerichtet, die gemeinsam von der Stadtteilkoordination und der Gesundheitskoordination geleitet wurde. Die Leitungen zweier Kindertagesstätten, die Leitung der Erziehungsberatung und die AWO - Elternbildungspro- gramme nahmen daran teil. Über einen Zeitraum von drei Jah- ren wurde der zusätzliche Förderbedarf in den zwei Modell- Kindergärten erhoben und mit der fachlichen Kompetenz der Projektteilnehmenden gedeckt. Die Ergebnisse des modellhaf- ten Projektes wurden Anfang 2019 dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien – Jugendamt übergeben. Diese sind bei der Entwicklung der Fachstelle Inklusion berücksichtigt worden. Warum Die Nachbesprechung der Ergebnisse des Netzwerkmonito- rings für St. Leonhard-Schweinau-Sündersbühl von 2013 ergab, dass das Thema Inklusion bis dato keine herausra- gende Rolle in den Einrichtungen spielte. Zudem ergab eine Selbstbefragung der Einrichtungen im Netzwerk Kinder, dass ca. 40 Prozent bis 50 Prozent der Kinder einen zusätzlichen Förderbedarf insbesondere in der Lern- und Sprachförderung und Gesundheit mit Bewegung und Ernährung sowie sozial- emotionaler Entwicklung haben. Die vorhandenen Fördermög- lichkeiten wurden als nicht ausreichend erkannt. Für wen Kinder in den Kitas und Horten im Alter von drei bis sechs Jah- ren und Grundschulen in St. Leonhard-Schweinau-Sünders- bühl und deren Eltern, Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals durch die Erziehungsberatung und den Einsatz von Multiprofessionellen Teams Zielsetzung: Zusätzliche Fördermaßnahmen durch multiprofessionelle Teams in die Einrichtungen zu holen und die Zusammenarbeit mit Zentrale Beratungs- stelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Be- hinderung (ZEBBEK) zu verbessern. Den Kreis der Kinder, die von zusätz- lichen Fördermaßnahmen profitieren durch frühzeitiges Erkennen und För- dern zu erweitern. Systematische Strukturen für Fördermaßnahmen entwi- ckeln. Dabei die vorhandenen Ressourcen im Stadtteil nutzen. Den Ein- richtungen eine Orientierung für die Entwicklung ihres inklusiven Profils zu geben. 56 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 43 Gegebenenfalls weitere Effekte: Den Eltern sowie dem pädagogischem Fachpersonal wird durch die Quali- fizierung der Elternberatung mehr Sicherheit in der Erziehung und der Ge- staltung des Bildungs- und Lebensverlaufs der Kinder gegeben. Rechtlicher Bezug: Grundgesetz und Bayerische Verfassung, Chancengleichheit und Recht auf Bildung, UN-BRK Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stab Sozialraumentwicklung, Stadtteilkoordination, Gesundheitsamt, „Ge- sundheit von Anfang an“ und Gesundheitskoordination, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), AWO-Elternbildungspro- gramme Zeitrahmen: 24.11.2014 25.01.2019 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (NoraNotruf- App) Maßnahmen- beschreibung: Was Implementierung der bundesweiten NotrufApp (Produkt- name: NoraNotrufApp), technische Integration und Einbin- dung in den Alarmierungsablauf Wie Über einen Abfragebaum kann das Notfallgeschehen über die App aufbereitet werden, um der Integrierte Leitstelle (ILS) ein Mindestmaß an Informationen für eine Einsatzentschei- dung zu liefern. Zudem wird der Standort der Notrufenden Person über GPS ermittelt. Im weiteren Verlauf bietet die App auch eine Chatfunktion zwischen der ILS und den notrufenden Personen an. Mit die- ser Lösung soll die mittlerweile veraltete Faxübermittlung an die 112 abgelöst werden, mit der bisher die Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung Notfallmeldungen über die 112 an die ILS senden konnten. Warum Der Zugang von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung zu Notrufdiensten hat gleichwertig mit dem von Menschen ohne Behinderung zu sein. Für wen Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung Zielsetzung: Menschen mit einer Sprach- und/oder Hörbehinderung sind in der Lage, auch mobil einen Notruf zu senden. Rechtlicher Bezug: Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. November 2009 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Das Land NRW betreibt dazu eine Geschäftsstelle für Bund und Länder, die den Betrieb und die Weiterentwicklung der NotrufApp begleitet. Zeitrahmen: Ab 29.09.2021 Umsetzungsstand: In Umsetzung 57 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 44 Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion in Ko- operation mit NürnbergStift Maßnahmen- beschreibung: Was Das Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“, kurz SUSA, dient als Angebot für altersgerechtes und zeitgemä- ßes Wohnen für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es darum, alternden Menschen mit Behinderung unter Wahrung von größtmöglicher Selbstbestimmung ein sicheres und akti- vierendes Umfeld zu bieten, das die bestehenden Kompeten- zen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bietet. Wie Die Verbindung von Know-How aus der Eingliederungshilfe (noris inklusion) und Altenhilfe (NürnbergStift) liefert einen deutlichen Mehrwert für die Betreuungs- und Versorgungssi- cherheit für Menschen mit Behinderung im Alter liefern. NürnbergStift stellt für SUSA seit 2016 die Räumlichkeiten im Umfang von knapp 800 m² für 13 Plätze (9 stationäre 4 am- bulante) im 3.OG des Elisabeth-Bach-Hauses im Sebastia- nspital zur Verfügung und übernimmt die Betreuung zur Nacht über das eigene Personal der Nachtpflege. noris inklu- sion erbringt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sowohl für stationäre, als auch für ambulante Plätze. Bei der bevorstehenden baulichen Weiterentwicklung des Sebastianspitals, die insbesondere den Rückbau des Fritz- Hintermayr-Hauses und die Schaffung eines Ersatz-Neubaus für das Elisabeth-Bach-Haus bis 2028 umfasst, sollen die Be- darfe der noris inklusion berücksichtigt werden. Geplant ist, mindestens die gleiche Anzahl an Plätzen wieder vorzuhal- ten. Bzgl. des potenziellen Baus einer neuen Pflegeeinrichtung mit 160 – 165 (teil-)stationären Plätzen im Nürnberger Süd- westen (Sandäcker Areal) wurden, im Rahmen der Ausge- staltung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes der wbg, entsprechend die Bedarfe für SUSA eingeplant: Mit 12 bis 14 Plätze könnte dort eine zusätzliche Erweiterung der aktuellen Platzzahlen in der Trägerschaft der noris inklusion entstehen. Warum Altersgerechtes Wohnen für ältere Menschen mit Behinde- rung bedarf in Zeiten des demographischen Wandels passen- den Settings. Synergieeffekte entstehen u.a. bei Kompetenzen, Ressour- cen und Infrastruktur. Wenn der Pflegebedarf in der Behandlungspflege der Senio- rinnen und Senioren mit Behinderung in dem Umfang zu- nimmt, kann ein Wechsel in das System Altenpflege ohne ei- nen erlebten „Bruch“ vollzogen werden. 58 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 45 Für wen Für Seniorinnen und Senioren mit Behinderung, die vorher selbstständig gelebt haben, in ambulant betreuten Wohnfor- men zu Hause waren, oder auch in einer stationären Einrich- tung gewohnt haben. Zielsetzung: Die Maßnahme SUSA trägt zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bei und ermöglicht älteren Menschen mit Behinderung in Form von stationä- rem und ambulant betreutem Wohnen, unter Wahrung von größtmöglicher Selbstbestimmung, ein sicheres und aktivierendes Umfeld, das die beste- henden Kompetenzen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bie- tet. Gegebenenfalls weitere Effekte: Als besonderes Angebot für hochbetagte Eltern und ihre schon im fortge- schrittenen Lebensalter befindlichen Kinder mit geistiger Behinderung be- steht die Möglichkeit, als Elternteil in der stationären Altenpflege des Elisa- beth-Bach-Hauses aufgenommen zu werden und dies mit dem gleichzeiti- gen Einzug des Sohnes oder der Tochter in das Projekt SUSA zu verbin- den. Familien- und Hilfestrukturen können somit aufrecht erhalten werden. Rechtlicher Bezug: SGB IX & SGB XI Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Trägerschaft: noris inklusion gGmbH, Kooperationspartner: Nürnberg Stift (NüSt) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 59 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 46 23 Basale Stimulation wird als Kommunikationsmöglichkeit eingesetzt, die insbesondere bei Menschen, die in ihrer Wahr- nehmung, Bewegung und auch Kommunikation stark beeinträchtigt sind. Sie dient zur Aktivierung von Sinneswahrneh- mungen. Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör - und Sehbehinde- rung des Nürnberg Stifts (NüSt) Maßnahmen- beschreibung: Was Pflege- und Betreuungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Nürnberg Stifts lernen adäquat mit Hilfsmitteln zur Kompensa- tion von Hör- und Sehbeeinträchtigung umzugehen. Sie lernen die Techniken der Basalen Stimulation23 individuell anzuwen- den sowie adäquat mit Bewohnerinnen und Bewohnern zu kommunizieren. Wie Es erfolgt dabei eine turnusmäßige Überprüfung der individuel- len Hilfsmittel, regelmäßige Schulung zum Einsatz der Hilfsmit- tel und auch zur adäquaten Kommunikation und Basalen Sti- mulation. Warum Die Maßnahme trägt zur Integration in die Gemeinschaft bei und ermöglicht Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung eine Teilnahme an Veranstaltungen. Gleichzeitig wird Handlungssi- cherheit und Sensibilität bei den Mitarbeitenden geschult. Für wen Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal Zielsetzung: Würdevolle Pflege und Betreuung Gegebenenfalls weitere Effekte: Durch die regelmäßigen Schulungen im Haus werden auch Angehörige aufmerksam auf das Recht der Integration und Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben unabhängig von Pflegebedürftigkeit gemacht. Zudem gewin- nen die Angehörigen Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeitenden. Rechtlicher Bezug: SGB XI, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Nürnberg Stift (NüSt), kooperierende Optik und Hörakustik, Fachärztinnen und Fachärzte Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 60 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 47 Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen Maßnahmen- beschreibung: Was Alle Beratungsangebote des Seniorenamtes können auch in Präsenz in Anspruch genommen werden. Wie Durch die Ermöglichung von Terminen in Präsenz, teilweise sogar Hausbesuchen, können Seniorinnen und Senioren mit Einschränkungen die Beratungsleistungen des Seniorenamtes in Anspruch nehmen und bei Bedarf nachfragen oder Unter- stützung von Begleitpersonen erfahren. Warum Vielfältige Grunde können eine Beratung in Präsenz nötig ma- chen. Für wen Eingeschränkte und hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe- und Informationsmöglichkeit für beeinträch- tigte Seniorinnen und Senioren Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch andere Zielgruppen profitieren von Beratungsangeboten in Präsenz, z.B. Angehörige Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA) Zeitrahmen: Seit 1993 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 61 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 48 5.2.2 Umsetzbare Maßnahmen Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets Maßnahmenbeschreibung: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige werden durch eine erste Beratung zu Möglichkeiten des Persönlichen Budgets informiert. Eine De- tailberatung zum Persönlichen Budget übernimmt der Bezirk. Für eine optimale Verweisbe- ratung ist geplant, einen Flyer mit allgemeinen Informationen und ersten Hilfestellungen zu entwerfen und diesen in Beratungssituationen und im Internet zur Verfügung zu stellen. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken Maßnahmen- beschreibung: Was Fortbildungs- und Informationsangebote für die Ehrenamtli- chen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken Wie Das Seniorenamt bietet jedes Jahr Fortbildungen und Infor- mationsveranstaltungen zur Unterstützung der Ehrenamtli- chen an; wie beispielsweise:  Sehen im Alter – Vorstellung von Selbsthilfeangebo- ten für Menschen mit Sehbehinderung  Sicher Halt geben – Sensibel begleiten  Unterstützung von Seniorinnen und Senioren mit kör- perlichen Beeinträchtigungen  Praktisches Üben mit Rollstuhl und Rollator Warum Die vom häuslichen Besuchsdienst betreuten Seniorinnen und Senioren haben oft Einschränkungen in der Mobilität. Eh- renamtliche Personen erlernen den sicheren Umgang mit mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren. Für wen Ehrenamtliche Personen Zielsetzung: Information und Weiterbildung von Ehrenamtlichen sowie ein souveräner, geschulter Umgang mit beeinträchtigten Seniorinnen und Senioren Gegebenenfalls weitere Effekte: Förderung des Miteinanders, Stärkung des Vertrauens zwischen Ehren- amtlichen und betreuten Personen Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Ehren- amtliche Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 62 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 49 5.3 Bildung im Lebensverlauf Dass Bildung im Lebensverlauf inklusiv gestaltet werden muss, ist im Prinzip der gleichbe- rechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung begründet (vgl. UN -BRK, Art. 24). Der inklusive, gleichberechtigte Zugang zum Bildungssystem - alle Altersstufen und alle Bild ungsbereiche (formal, non-formal und informell) betreffend - und die Chance auf lebenslanges Lernen für alle und gemeinsam mit allen sind Ziele der Maßnahmen dieses Kapitels. In ihren formalen schulischen Settings ist Bildung in Deutschland im föderalen Kontext ein höchst ausdifferenziertes System. Als fester Bestandteil des gegliederten Schulsystems ste- hen im Zusammenhang mit der Inklusion insbesondere Förderzentren und -schulen im Fo- kus, die der besonderen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit b esonderen För- derbedarfen, pädagogischen Bedarfen oder Behinderungen gewidmet sind und aufgrund die- ser Spezialisierung per se nicht inklusiv sind in dem Sinn, dass unterschiedslos alle Schüle- rinnen und Schüler aufgenommen werden. Die Diskussion um eine grun dlegende Neuaus- richtung des Schulsystems hin zur inklusiven (Regel -)Schule für alle erhielt durch die Ratifi- zierung der UN-BRK starke Impulse und hat in den Bundesländern zu unterschiedlichen Ent- wicklungen geführt. Nach einer Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz wurde im Schuljahr 2019/2020 bei 7,6 % aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schu- len ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dabei lernten 3,3% an allgemeinen Schulen und 4,3 % an Förderschulen. 24 Die Akteure des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Konfiguration des Schul- systems in Deutschland nehmen. Vielmehr gilt es, die Spielräume innerhalb des rechtlichen und politischen Rahmens auszuschöpfen und in d er Kooperation vor Ort die Gelegenheiten zu und die Teilhabe an inklusiver Bildung bestmöglich voranzubringen. Die in der Folge vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung lassen sich entlang der Lebensphasen in die drei Bereiche frühkindliche Bildung, die meist in Kindertageseinrich- tungen stattfindet, schulische Bildung sowie Erwachsenenbildung unterteilen. Dies betrifft die formale Bildung innerhalb klassischer Bildungsinstitutionen ebenso wie die non -formale Bil- dung. So wurde beispielsweise z ur Unterstützung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtun- gen und zum besseren Gelingen der Inklusion in Regeleinrichtungen im Jahr 2020 ein Fach- 24 Klaus Klemm (2021): Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschland. In: Friedrichs Bildungsblog [ Weblog], 15.06.2021, abrufbar unter: https://www.fes.de/themenportal-bildung-arbeit-digitalisierung/bildung/artikelseite-bildungs- blog/zum-aktuellen-stand-der-inklusion-in-deutschlands-schulen, letzter Zugriff: 19.11.2021. 63 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 50 dienst Inklusion mit mehreren mobilen Teams aufgebaut. Zudem können Kinder mit Behin- derung oder Kinder, die von Beh inderung bedroht sind, in den drei Jahren vor Beginn der Schulpflicht in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) gefördert werden. Innovative Kon- zepte der Schulbegleitung werden entwickelt. Für ein niederschwelliges, für alle nutzbares (kulturelles) Bildungsangebot werden unter anderem Hilfsmittel und Assistenzangebote zur Verfügung gestellt. Die Fachgruppe „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bil- dungscampus Nürnberg bietet zudem ein breit aufgestelltes inklusives Kursprogramm an, das die Lernbedürfnisse von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit unterschiedlichen Beein- trächtigungen berücksichtigt.25 5.3.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen 25 Vgl. Website des Bereichs „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg: https://bz.nuern- berg.de/programm/gesellschaft-und-kultur/barrierefrei-lernen-nicht-nur-fuer-behinderte-menschen#!filters=%7B%7D, letzter Zugriff: 19.11.2021. Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kindertagesein- richtungen Maßnahmen- beschreibung: Was Fachdienst Inklusion als eigenständiger Dienst des Ju- gendamtes der Stadt Nürnberg Wie Der Fachdienst ist ein multiprofessionelles Team aus So- zialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erziehern, Einrichtungsleitungen, Psychologinnen und Psychologen, Diplompädagoginnen und -pädagogen (Umfang: 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Leitung (geteilt), 11 VZÄ Mitarbeitende, 0,5 VZÄ Verwaltung). Warum Das oberste Ziel des Fachdienstes ist es, den Verbleib des Kindes in der Einrichtung zu sichern und damit eine wohnortnahe und gleichberechtigte Betreuung und För- derung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus der Kinder- tageseinrichtung soll dadurch verhindert werden. Für wen Für Kinder, die herausfordernde Verhaltensweisen im sozial-emotionalen Bereich während der Betreuung in ei- ner Nürnberger Kita zeigen und deren Verhalten nicht al- leine mit Hilfe von alltäglichem pädagogischen Handeln zu verändern ist; für das Familiensystem und für die Kin- dertageseinrichtungen Zielsetzung: Der Fachdienst Inklusion schafft inklusive Bedingungen, die es Kindern mit herausforderndem Verhalten ermöglichen, sich im Alltag der Kita zu- rechtzufinden. Dabei unterstützt er auch die Einrichtung im Umgang mit dem Kind und der Situation. Oberstes Ziel ist es, den Verbleib des Kindes in der Einrichtung zu sichern und damit eine wohnortnahe und gleichbe- rechtigte Betreuung und Förderung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus 64 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 51 der Kita (mit vielfach langfristigen Folgen für eine inklusive Bildungslauf- bahn sowie hoher Belastung für Kind und Familie) sollen so verhindert werden. Gegebenenfalls weitere Effekte: Der Fachdienst Inklusion versteht sich als eine kurz-, mittel-, oder länger- fristige Begleitung des Kindes und dessen Familie sowie als Schnittstelle zwischen Kind, Elternhaus, Institutionen sowie Netzwerk- und Hilfesystem des Kindes. Er widmet sich zum einen der Beratung, Betreuung und Be- gleitung der Kinder in der Einrichtung und zum anderen der Entlastung und Unterstützung des Fachpersonals in den Kitas und den Familien in ih- rem Alltag. Für eine gelingende, umfassende Zielerreichung sind Koopera- tionen mit anderen Diensten und Einrichtungen, sowie eine vertrauens- volle Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungs- und Bildungs- partnerschaft unabdingbar. Der Fachdienst Inklusion orientiert sich an den vier Dimensionen: Arbeit mit dem Kind, Arbeit mit dem Familiensystem, Ar- beit mit dem Kita-Team, Arbeit mit dem Netzwerk/Hilfesystem. Rechtlicher Bezug: SGB VIII, BayKiBiG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 65 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 52 Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung auch hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit bestehender/n oder drohender/n Behinderung/en Wie Die Förderziele und Fördermaßnahmen werden im Rahmen des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss festgelegt. Warum Kindertageseinrichtungen leisten in Ergänzung zu den Erzie- hungsberechtigten einen sehr wichtigen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Für wen Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Träger- schaft in Nürnberg Zielsetzung: Das Maßnahmenprogramm der Qualitativen Weiterentwicklung sichert die Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der Fami- lien und fördert die Qualität für verschiedene Formen von Bildung, Erzie- hung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Gegebenenfalls weitere Effekte: Förderung der Qualitativen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtun- gen in städtischer und freier Trägerschaft durch verlässliche und langfris- tige Strukturen Rechtlicher Bezug: SGB VIII (§ 22 Abs. 2), BayKiBiG (Art. 10ff) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 66 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 53 Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen Maßnahmen- beschreibung: Was Einsatz von Heilpädagoginnen und -pädagogen in Kita- Teams Wie In bis zu drei ausgewählten Standorten (Pilot-Kitas) in städtischer Trägerschaft werden bis zu vier Vollzeitkräfte im Bereich Heilpädagogik zusätzlich eingesetzt. Warum Stärkung der Multiprofessionalität in Kitas Für wen Kinder in Kindertageseinrichtungen mit und ohne Behinde- rung und deren Familien Zielsetzung: Durch den zusätzlichen Einsatz von Fachpersonal wird die inklusive Bil- dung gestärkt. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen wird gefördert und gestärkt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geschaffen. Der interdiszipli- näre Austausch zwischen den Professionen wird gestärkt. Rechtlicher Bezug: BayKiBiG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Zeitrahmen: 2023 Umsetzungsstand: In Planung 67 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 54 Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender Einrich- tung (SVE) als „Ganztägige SVE“ Maßnahmen- beschreibung: Was Am Kindergarten-Standort Elsa-Brandström-Straße wird in einem gemeinsamen Gebäude der Kindergarten einen Er- satzneubau erhalten und mit der Schulvorbereitenden Ein- richtung (SVE) des Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) an der Bärenschanze zusammengeführt. Wie Kindergarten und SVE kooperieren eng miteinander und der Kindergarten kann am Nachmittag auch die Räume der SVE nutzen (Synergieeffekt). Ein Teil der Kinder der ganz- tägigen SVE besucht gleichzeitig den Kindergarten im sel- ben Gebäude. Sie erhalten dadurch ein ganztägiges Bil- dungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot bei gleichzeiti- ger Förderung in einer SVE als Modell „ganztägige SVE“. Kinder, die das Modell nicht nutzen möchten, erhalten ein reguläres SVE-Angebot und können beispielsweise weiter- hin ihren Kindergarten im eigenen Stadtteil oder eine Heil- pädagogische Tagesstätte besuchen. Für alle Kinder gibt es einen gemeinsamen Außenbereich für Kindergarten und SVE. Die Konzeption „Integrativer Kindergarten mit ganztä- giger SVE“ soll stetig weiterentwickelt werden, sodass das Ziel der Inklusion schrittweise erreicht wird. Warum Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für alle Kinder Für wen Kinder der kooperierenden Einrichtungen im Alter von drei bis sechs Jahren Zielsetzung: Kinder ganztägig inklusiv bilden, betreuen und fördern Rechtlicher Bezug: BayEUG, BayKiBiG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und Baureferat, Regierung von Mittelfranken Zeitrahmen: 2023 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 68 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 55 Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter Maßnahmen- beschreibung: Was Umsetzung inklusiver Konzepte der Schulkindbetreuung von Grundschulkindern Wie An ausgewählten Standorten werden die räumlichen, baulichen, konzeptionellen und personellen Vorausset- zungen geschaffen, um inklusive ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote umzusetzen. Mögliche Standorte:  Integrativer Hort Grundschule Eibach/Fürreuthweg für Kinder der Grundschule und der Diagnose-För- derklassen des Sonderpädagogische Förderzent- rums  Neubau der Grundschule West mit Zentrum für Hör- geschädigte  Neubau der Grundschule Forchheimer Straße Warum Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für alle Kinder Für wen Grundschulkinder 1. bis 4. Klasse, sechs bis zehn Jahre Zielsetzung: Inklusive Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter Gegebenenfalls weitere Effekte: Es werden Standards entwickelt und erprobt, die dann an weiteren Stand- orten erneut umgesetzt werden sollen. Rechtlicher Bezug: SGB VIII, BayKiBiG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und Baureferat Zeitrahmen: 2017 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 69 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 56 Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und -helfern Maßnahmen- beschreibung: Was Modellprojekt „Pool-Modell Schulbegleitung“ an Montes- sori-Regelschulen in Erlangen und Nürnberg Wie In einem Modellprojekt soll der Einsatz der Schulbeglei- tung bedarfsorientiert unabhängig von der Kostenträger- schaft möglich sein. Warum Jede und jeder Leistungsberechtigte erhält in der Regel eine eigene Schulbegleitung. Das bisherige Modell birgt neben dem individuellen Unterstützungspotential auch erhebliche Risiken, bspw. im Hinblick auf Stigmatisie- rungsprozesse oder die Anzahl von Erwachsenen im Klassenzimmer. Mit dem Projekt soll erprobt werden, wie Schulbegleitungen pädagogisch sinnvoll und gut einge- setzt, Synergien genutzt und die Mittel effizient verwen- det werden können. Für wen Schülerinnen und Schüler mit geistiger und/oder körperli- cher Behinderung sowie Schülerinnen und Schüler mit seelischer Behinderung, die Schulbegleitung erhalten Zielsetzung: Das Ziel des Modellprojekts ist die Entwicklung und Umsetzung einer Poollösung für Schulbegleitung an Montessori-Regelschulen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Mögliche Übertragbarkeit auf andere Schulen und Schulformen ist im An- schluss zu prüfen Rechtlicher Bezug: SGB XII §54 Abs. 1, SGB VIII §35a Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Stadt Nürn- berg, Bezirk Mittelfranken, Jugendamt Stadt Erlangen, Jugendamt Land- kreis Erlangen-Höchstädt, Montessori-Schulen Nürnberg und Erlangen, Ludwig-Maximilians-Universität München Zeitrahmen: 2019 2022 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 70 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 57 Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik Maßnahmen- beschreibung: Was Ausbau des Inklusionsnetzwerks Wie Es soll ein Netzwerk aufgebaut werden, das Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik in allen Berei- chen ihrer Lebenswelt unterstützt. Zum Beispiel bei der BAföG-Beantragung, aber auch durch die Wissensvermitt- lung zum gezielten Ausschalten von Störreizen während Lernphasen. Warum Ganzheitliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik Für wen Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik Zielsetzung: Unterstützungspaket für Schülerinnen und Schüler, das in allen Bereichen ihrer Lebenswelt greift Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Berufliche Schulen (SchB) Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 71 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 58 Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen in Ko- operation mit der Deutschen Schulakademie Maßnahmen- beschreibung: Was Wissen und Erfahrungen von Preisträgerschulen des Deutschen Schulpreises werden für die teilnehmende Schule nutzbar gemacht; intensiver und innovativer Know-How-Transfer zum Thema "Individualisierung und Personalisierung von Lernen" Wie Begleitung der Schule beim Innovationsprozess durch die Deutsche Schulakademie sowie Institut für Pädago- gik und Schulpsychologie Nürnberg Warum Schulentwicklung Für wen Pilotschule in Nürnberg Zielsetzung: Schulentwicklung Gegebenenfalls weitere Effekte: Positive Effekte auf die Schülerinnen und Schüler sowie Kompetenzstei- gerung beim pädagogischen Personal Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Deutsche Schulakademie Zeitrahmen: 2021 Umsetzungsstand: In Planung Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte Maßnahmen- beschreibung: Was Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von individu- ellen Projekten an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, z. B. zum Thema Inklusion Wie Finanzielle Mittel in Höhe von 85.000 € Warum Unterstützung der Nürnberger Schulen zur Umsetzung von Projekten Für wen Für die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbilden- den und beruflichen Schulen in Nürnberg Zielsetzung: Umsetzung von Projekten, um neue Erfahrungen zu gewinnen, die Ge- meinschaft zu stärken, Selbstwirksamkeit zu erleben etc. Gegebenenfalls weitere Effekte: Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie Rechtlicher Bezug: Stadtratsbeschluss im Jahr 2015 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB) Zeitrahmen: 2015 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 72 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 59 Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations - und Austauschplattform zum Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung Maßnahmen- beschreibung: Was Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein gutes Netzwerk an Unterstützungsangeboten, Aufbau ei- nes multiprofessionellen Teams durch Zusammenarbeit mit Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und Schulpsy- chologie Wie Pilot pandemiebedingt noch im Aufbau Warum Unterstützung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler Für wen Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler einer beruf- lichen Schule Zielsetzung: Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein gutes Netzwerk an Unterstützungsangeboten Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Mobiler Sonderpä- dagogischer Dienst (MSD) Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 73 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 60 Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Tutorinnen und Tutoren Maßnahmen- beschreibung: Was Einzelveranstaltungen zur Montessori-Pädagogik, Materi- alerstellung für das individualisierte Lernen, Kurs zur Befä- higung als Ansprechpartner an Schulen "Vielfalt gestal- ten", "Vision Schule 2030" Fokus Inklusion, Fortbildungen für Lernbegleiter und Schülertutoren (erfolgreiche Lernför- derung), Kurse zu "Ängste in der Schule", "Selbstregula- tion und Diversity", "ADHS" usw. Wie Fortbildungskurse am Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg Warum Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompe- tenzsteigerung zum Thema Für wen Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Tutoren Zielsetzung: Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompetenzsteigerung zum Thema „Inklusion“ Gegebenenfalls weitere Effekte: Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Zeitrahmen: In jedem Schuljahr dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" Maßnahmenbe- schreibung: Was Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" Wie Vermittlung einer breiten Palette an Gestaltungsmöglich- keiten im Sportunterricht, Sensibilisierung des Lehrperso- nals Warum Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie Kompetenzstei- gerung Für wen Lehrkräfte und pädagogisches Personal Zielsetzung: Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 74 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 61 Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklusion Maßnahmenbe- schreibung: Was Projektstelle Wie Monitoring von Inklusionsprozessen z. B. in Wissenschaft und Praxis, Aufbau eines Beratungswegweisers, Fokus auf Übergängen und Fortbildungsangeboten, Aufbau und Pflege des digitalen Beratungswegweiser Warum Inklusionsprozesse an den Nürnberger Schulen und auch im Sportbereich sollen gefördert werden Für wen Die Nürnberger Schul- und auch Sportlandschaft Zielsetzung: Monitoring und Evaluation von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul- und Sportbereich, Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) Zeitrahmen: Seit 2019 Befristete Stelle Umsetzungsstand: Umgesetzt 75 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 62 Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss Maßnahmenbe- schreibung: Was Das Referat für Schule und Sport berichtet jährlich zu Akti- vitäten im Zusammenhang mit Inklusion im Schul- und Sportbereich des jeweiligen Schuljahrs im Schulausschuss Wie Es werden u. a. Aktivitäten im Referat, Angebote des IPSN, die Zahl der inklusiv beschulten Kinder und Jugend- lichen, Best-Practice-Beispiele im Schul- und Sportbe- reich, bauliche Maßnahmen zur Förderung von Inklusion beschrieben und ein Ausblick auf das kommende Schul- jahr vorgestellt. Warum Durch die Beschreibung von Aktivitäten soll der kontinuier- liche Inklusionsprozess weiter vorangetrieben werden. Au- ßerdem zeigen die Best-Practice-Beispiele im Schul- und Sportbereich das besondere Engagement der Beteiligten. Mittels des Ausblicks und u. a. Zielsetzungen für das fol- gende Schuljahr wird deutlich, dass die bedeutsame Ent- wicklungen im Schul- und Sportbereich weiter verfolgt wer- den sollen. Für wen Dieser Bericht steht allen Interessierten im Ratsinformati- onssystem der Stadt Nürnberg zur Verfügung. Zielsetzung: Darstellung von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul- und Sportbe- reich, Bekanntmachung von Teilhabemöglichkeiten im Schul- und Sportbe- reich Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Hausverwaltende Einheit – Schule und Sport (HVE), Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Umgesetzt 76 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 63 Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“ Maßnahmenbe- schreibung: Was Vermittlung an Ansprechpartnerinnen und -partner zu ver- schiedenen Themen, die für die Förderung von beein- trächtigten Schülerinnen und Schülern relevant sind, z. B. Beantragung einer Schulbegleitung usw. Weiterhin auch grundsätzliche Informationen über die vielfältigen Möglich- keiten der Förderung von Kindern mit (drohender) Beein- trächtigung, z. B. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schu- len Wie Die Informationen und Kontaktstellen werden auf einer ei- gens eingerichteten Homepage dargestellt. Fokussiert werden verschiedene Themenfelder, z. B. „Wie komme ich zur Schule?“ oder „Welche Unterstützung gibt es für den Unterricht?“ Warum Für den Schulbereich wesentliche Informationen sollen niederschwellig für alle Interessierten dargestellt werden. Die Vermittlung an Kontaktstellen als Experten zu den ver- schiedensten Themen soll den Zugang zu Teilhabemög- lichkeiten erleichtern. Letztlich sollen Informationen schneller und einfacher zugänglich sein. Für wen Die Informationen und Kontaktstellenvermittlung steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Aufgrund des Fo- kus auf den Schulbereich ist der digitale Beratungsweg- weiser insbesondere für Erziehungsberechtigte, Schülerin- nen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal usw. interessant. Zielsetzung: Leichterer Zugang zu umfangreichen Informationen und Kontaktstellen für alle Interessierten Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS) Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 77 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 64 Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Maßnahmenbe- schreibung: Was Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des Fortbil- dungskurses „Vielfalt gestalten“ erhalten einen Input z. B. aus der Praxis und tauschen sich über Erfahrungen und Herausforderungen aus Wie Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie lädt In- klusionsbeauftragte, die Teilnehmenden des Fortbildungs- kurses „Vielfalt gestalten“ und externe Expertinnen und Experten zum Thema Inklusion an Schulen zu einem Aus- tausch in seinen Räumlichkeiten ein. Warum Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im- pulse für die Arbeit der Teilnehmenden gesetzt werden. Außerdem können dabei Herausforderungen gemeinsam angegangen werden. Für wen Interessierte Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des Fortbildungskurses „Vielfalt gestalten“ auch über die Stadt Nürnberg hinaus Zielsetzung: An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Die beteilig- ten Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal erfahren eine Erleichte- rung bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit Inklusion und kann dabei auf die Erfahrungen von Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Zeitrahmen: Seit 2018 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 78 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 65 Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“ Maßnahmenbe- schreibung: Was Regionale und internationale Hospitationen und Netzwerk- arbeit Wie Im Rahmen von Erasmus+ Hospitationen bei entsprechen- den Instituten/Einrichtungen (z. B. mit Antwerpen) oder auch Hospitationen bei der Fachakademie Rummelsberg Warum Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im- pulse für die Teilnehmenden gesetzt werden. Außerdem können ggf. Best-Practice-Beispiele adaptiert und in die Nürnberger Schullandschaft eingebracht werden. Für wen Vertretungen aus der Schulverwaltung Zielsetzung: An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Durch die Hospitationen und den Austausch entsteht eine Netzwerkstruktur. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be- rufliche Schulen (SchB) Zeitrahmen: Seit 2017 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 79 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 66 Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm) Maßnahmenbe- schreibung: Was Die Fortbildungsreihe BEST des IPSN besteht aus einem Angebot an Seminaren und Workshops, aus dem sich die neu eingestellten Lehrkräfte in den ersten fünf Berufsjah- ren in Absprache mit der Schulleitung mindestens fünf Mo- dule aussuchen, u. a. „Lehren in kulturell diversen Klas- sen“, „Schwierige (Verhaltens-)Situationen erfolgreich ge- stalten, „Classroom Management für ein gutes Klassen- klima und erfolgreiches Lernen“ usw. Wie Fortbildungsangebote am IPSN Warum Der Berufseinstieg ist eine besondere berufsbiographische Phase, denn er stellt Anforderungen, die in ihrer Erlebnis- qualität, Komplexität und Dynamik in der Ausbildung nicht vorweggenommen werden können. Die beruflichen Anfor- derungen und Verantwortung steigen mit dem Berufsein- tritt sprunghaft an. Grundsätzlich kann die Ausbildung Grundlagen legen – der Umgang mit den Anforderungen und Ressourcen erfolgt aber individuell und in Eigenver- antwortung. Für wen Neu eingestellte Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Real- schulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg sowie für Wieder-, Seiten- und Quereinsteiger und -innen. Zielsetzung: Eine professionelle Reflexion und eine begleitete Verarbeitung der Erfah- rungen in der Phase des Berufseinstiegs sind für die Entwicklung einer professionellen Haltung und für die berufliche Weiterentwicklung als Lehr- kraft weichenstellend. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be- rufliche Schulen (SchB) Zeitrahmen: In jedem Schuljahr dauerhaft Umsetzungsstand: Programm wird jährlich fortgeschrieben und ggf. angepasst 80 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 67 NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema Inklusion Maßnahmenbe- schreibung: Was Im Rhythmus von zirka eineinhalb Jahren findet das NQS- Forum als eintägige oder anderthalbtägige Veranstaltung statt. Auf der Basis von Impulsen aus Wissenschaft und höheren Ebenen der Bildungspolitik findet ein Diskurs aller Beteiligten zur Weiterentwicklung von NQS statt. Die Teil- nehmenden identifizieren gemeinsame Herausforderun- gen der beruflichen Schulen bezüglich schulischer Rah- menbedingungen, Schulorganisation, Personalentwicklung und Unterricht und tauschen sich über Erfolgsfaktoren und Chancen der Schulentwicklung aus. Dabei werden einheit- liche Strukturen und Prozesse diskutiert und eine gemein- same Vorstellung von Schulentwicklung gebildet. Im Früh- jahr 2022 soll das Thema Inklusion fokussiert werden. Wie Als Schulentwicklungsmodell lehnt sich NQS an das Schweizer Modell Q2E (Qualität durch Evaluation und Ent- wicklung) an, hat sich jedoch im Laufe einer stetigen Wei- terentwicklung als eigenes, für Schulen der Stadt Nürn- berg gültiges Modell etabliert. Um kontinuierliche Verbes- serungen zu erreichen, werden an den Schulen jährlich Ziel- und Bilanzkonferenzen durchgeführt, Pädagogische Tage veranstaltet und beschlossene Maßnahmen durch das Kollegium umgesetzt. An jeder Schule stellt ein NQS- Team den Schulentwicklungsprozess sicher. Warum Die beruflichen Schulen legten Anfang der 2000er Jahre mit einem Grundsatzbeschluss fest, dass Schulentwick- lung nicht mehr als schulische Einzelmaßnahmen oder Projekte stattfinden soll, sondern dass diese im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems zum integralen Be- standteil von schulischer Arbeit werden muss. Als gemein- same Basis für Qualitätsverbesserungen an Schulen der Stadt Nürnberg entstand so das Nürnberger Qualitätsma- nagement an Schulen (NQS). Für wen Schulleitungen der beruflichen Schulen, Mitglieder der NQS-Teams und NQS-Interessiere aus allen beruflichen Schulen in Nürnberg. Zielsetzung: Das Erreichen von nachhaltigen Verbesserungen, die bei den Schülerin- nen und Schülern ankommen. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für berufliche Schulen (SchB) Zeitrahmen: Anfang der 2000er Jahre dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 81 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 68 Fachtag Schulbegleitung Maßnahmenbe- schreibung: Was Tagung mit Workshops, Informationen zu aktuellen Ent- wicklungen aus der Politik, Wissenschaft und Bezirken so- wie Auseinandersetzung mit Erfahrungen in der prakti- schen Umsetzungen Wie Tagung Warum Der Fachtag dient der Verbreitung von wichtigen Informati- onen sowie der Netzwerkarbeit. Letztlich sollen die Betei- ligten Erleichterung bei ihrer Arbeit erfahren. Für wen Schulbegleiter und –innen, Lehrkräfte, Erziehungsberech- tigte und weitere Interessierte Zielsetzung: Das Motto „In der Schule gemeinsam leben und lernen“ soll mittels der Fachtagung vorangetrieben werden. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Rummelsberger Diakonie, Lernwirkstatt Inklusion, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Zeitrahmen: Frühjahr 2022 (verschoben auf- grund der Corona-Pandemie) Jährliche Veranstaltung Umsetzungsstand: In Umsetzung 82 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 69 Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bildungs- zentrum Maßnahmen- beschreibung: Was Das Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg (BCN) engagiert sich - als erste - Volkshochschule bereits seit 1974 für die Weiterbildung von Erwa chsenen mit Be- hinderung und berücksichtigt hierbei ihre spezifischen Problem- und Interessenlagen und die jeweilige Behinde- rungsart im Rahmen des Programmangebots „barrierefrei Lernen“. Wie Durch Beratung, Unterstützung und Begleitung von Teil- nehmenden mit Behinderung und von Kursleitungen soll al- len Erwachsenen mit Behinderung, auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen und Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Teilnahme an allen Veranstaltungen des BZ ermöglicht werden, die bisher fast ausschließlich von Teilnehmenden ohne Behin- derung besucht wurden (Kursnummernbereich bis 24999 und ab 27000). Im Programm „barrierefrei Lernen“ wird eine Steigerung des Anteils von Menschen ohne Behinderung in den Kur- sen und weiteren Veranstaltungen angestrebt (K ursnum- mernbereich 25000-26999). Warum Der langfristig angelegte Prozess „inklusive Volkshoch- schule“ strebt in mehreren Phasen mit konkreten Zielset- zungen den Abbau exkludierender Strukturen und Rah- menbedingungen sowie den Aufbau inklusiver Handlungs- strategien und barrierefreier Weiterbildungsangebote an. Der gemeinsame Besuch von Erwachsenenbildungsange- boten ist wegen häufig fehlender gemeinsamer Bildungsbi- ografien von Menschen mit und ohne Behinderung häufig ungewohnt. Sowohl Kursleitungen als auch Teilnehmende benötigen aus diesem Grund noch Beratung und Unterstüt- zung. Auch die Rahmenbedingungen und Strukturen müs- sen weiterentwickelt und den Erfordernissen in der Bi l- dungspraxis angepasst werden, damit Inklusion in der Er- wachsenenbildung die Regel darstellt. Die Bildungsangebote setzen an den jeweiligen Lebenssi- tuationen und den Vorerfahrungen der Teilnehmenden an. Sie ermöglichen neue Erfahrungen, Wissen und Informati- onen und stärken somit die Handlungskompetenz der Teil- nehmenden. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung be- fähigen zur sozial -integrativen Lebensführung und tragen zur Überwindung von Isolation, Benachteiligung sowie zur gesellschaftlichen Integration und Inklusion bei. 83 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 70 Für wen Menschen ohne Behinderung und wenig Vorerfahrung mit Menschen mit Behinderung. Menschen mit Schwerbehindertenausweis (v. a. mit GdB von 80 bis 100), insbesondere Wohnheimbewohnende und Werkstattbeschäftigte. Zielsetzung: Die Phase 3 des Prozesses „inklusive Volkshochschule“ soll aus der Coronakrise heraus die Teilhabe und Inklusion am BZ optimieren. Das BZ versucht die Bedürfnisse von Menschen mit den unterschiedlichsten Behin- derungen zu berücksichtigen, z. B. Körperbehinderung, chronische Erkran- kung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, psychische Behinderung, Sehbehinderung und Erblindung, Hörbehinderung und Gehörlosigkeit . Die vom BZ durchgeführten Weiterbildungsangebote haben das Ziel, einen Bei- trag zur Autonomie und Selbstständigkeit zu leisten. Im Programm „barrierefrei Lernen“ soll der Anteil von Menschen ohne Be- hinderung in 2025 über 20 % liegen. Durch die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Einzelinklusion im Regelangebot sollen 2025 u. a. mindestens 60 Teilnahmen von Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behin- derung sowie 20 Teilnahmen unterstützt durch eine Gebärdensprachdol- metscherin realisiert werden. Gegebenenfalls weitere Effekte: Emanzipatorische Veränderungsprozesse können durch die Volkshoch- schulen proaktiv mitgestaltet und stadtgesellschaftlich entwickelt werden. Bei der Etablierung von Partizipation und Inklusion hat das BZ hierbei eine wichtige Funktion für Nürnberg als Stadt der Menschenrechte. Rechtlicher Bezug: Erwachsenenbildung ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bildungszentrum (BCN/BZ) in Kooperation mit Einrichtungen der Behin- dertenarbeit, insbesondere Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Selbsthilfegruppen/-vereine, Behindertenrat, Offene Behin- dertenarbeit Zeitrahmen: Beginn Phase 3: 2022 (Phase 1: 2009, Phase 2: 2016) Ende Phase 3: 2025 Umsetzungsstand: 3. Phase: In Planung 84 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 71 Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachsenenbildung Maßnahmen- beschreibung: Was Theater DREAMTEAM ist ein einzigartiges Projekt, in dem Menschen mit und ohne Behinderung Theaterstücke entwi- ckeln und auf die Bühne bringen. Seit 1998 ist Inklusion hier nicht nur Theorie, sondern Praxis. Seit 2013 gehört der Ka- barettist Matthias Egersdörfer zum Ensemble. 2019 erhielt Theater DREAMTEAM den Kulturpreis der Stadt Nürnberg. Der besondere Charakter der Stücke entsteht nicht zuletzt daraus, dass Regie und Ensemble Ideen, Rollen und Story gemeinsam entwickeln. In der langjährigen Zusammenarbeit hat sich eine eigene Theaterform, mit schrägem Humor, be- eindruckenden Bildern und kritischen Denkanstößen - jen- seits von Betroffenheitstheater und mitleidheischender Selbstdarstellung - entwickelt. Seit 2015 muss diese etablierte Form der inklusiven Thea- terarbeit strukturell umgestaltet und den Anforderungen an- gepasst sowie aufgrund der Altersstruktur personell weiter- entwickelt werden. Weiterhin sind coronabedingte Einnah- meausfälle und Unterbrechungen der Proben zu kompensie- ren. Wie Analyse der zunehmenden Aufgabenvielfalt und Herausforde- rungen, sowie sich verändernder zeitlicher Möglichkeiten ins- besondere der nichtbehinderten Schauspieler/innen und Ent- wicklung von Maßnahmen und Strategien. Warum Die Maßnahmen müssen ausreichende Aufgabenkompensa- tion, finanz ielle Spielräume und personelle Ressourcen er- schließen. Für wen Menschen mit und ohne Behinderung mit Spaß am Theater- spielen und Bereitschaft eine zeitliche Verpflichtung einzuge- hen. Zielsetzung: Erhalt und Ausbau der inklusiven Theaterarbeit. Gegebenenfalls wei- tere Effekte: In der Öffentlichkeit wahrnehmbare positive Erlebbarkeit gelungener In- klusion. Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg (BCN) in Koopera- tion mit der noris inklusion, dem Gostner Hoftheater, dem Förderverein Theater Dreamteam und dem Culinartheater (Waldschänke im Tiergar- ten), Kostüme und Bühnenbild: Pik 14 und Chroma Omada (beides sind Arbeitsgruppen der noris inklusion), viele weitere punktuelle Zusammen- arbeit, z. B. die Vorstellungen „Auf AEG“ finden in Kooperation mit dem Kulturbüro Muggenhof statt Zeitrahmen: Seit 2015 Bis 2025 Umsetzungsstand: In Umsetzung 85 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 72 Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Überarbeitung und Übersetzung ausgewählter Inhalte des Webauftritts der Stadtbibliothek in Leichte Sprache Wie Die Stadtbibliothek legte die Inhalte fest, die in Leichter Spra- che dargestellt werden sollen (z.B. Angebotsbeschreibung, Bibliotheksausweis, Ausleihe, Leihfristüberschreitung, Mahn- gebühren, etc.). Im Anschluss fand eine Übersetzung in Leichte Sprache statt. Eine Bebilderung durch geeignete Fo- tos ist ebenso vorgesehen wie eine Prüfung durch die Ziel- gruppe. Der Prüf- und Überarbeitungsprozess (Suche eines geeigneten externen Dienstleistenden, Vorgabe des Regel- werks, Umsetzung der städtischen Vorgaben, etc.) wird von städtischer Seite begleitet. Nach Fertigstellung erfolgt durch das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing die Frei- gabe. Die Kosten der Bebilderung und Zielgruppenprüfung übernimmt Stadtbibliothek. Warum Texte in Leichter Sprache ermöglichen einen niederschwelli- gen Zugang zu Informationen. Für wen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mit einge- schränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständ- nis (z.B. aufgrund einer kognitiven Behinderung) Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit und unein- geschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von diesem Angebot in Leichter Sprache. Für die Mitarbeitenden der Stadtbibliothek bedeutet dies weniger Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung. Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bildungscampus Nürnberg/Stadtbibliothek, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: März 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 86 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 73 Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbericht der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Im zweijährigen Rhythmus nimmt der Bericht „Bildung in Nürnberg“ die hiesige Bildungslandschaft in den Blick und stellt Informationen über Bildungsangebote und deren Nut- zung entlang des Lebenslaufs dar. Durch die langfristig ange- legte, datengestützte Betrachtungsweise werden bildungsre- levante Entwicklungen sichtbar und bildungspolitische Her- ausforderungen identifiziert. Im 2. Bildungsbericht aus dem Jahr 2013 wurde dem Thema „Inklusive Bildung“ ein eigenes Fokuskapitel gewidmet. In den nachfolgenden Bildungsbe- richten flossen dessen Inhalte jeweils in alle Einzelkapitel ein. Wie Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Fokuska- pitels zu inklusiver Bildung des 2. Bildungsberichts von 2013 wurden bei der 6. Nürnberger Bildungskonferenz „Inklusive Bildung im Lebensverlauf“ im Jahr darauf zur Diskussion ge- stellt. Ziel dieser Bildungskonferenz war es, vorhandene An- sätze inklusiver Bildung in den unterschiedlichen Bildungs- sphären zu beleuchten und zusammenzuführen. Die Konfe- renz war ein Beitrag zur Vernetzung der Akteure und zum Ausbau inklusiver Bildungsangebote auf kommunaler Ebene. Seitdem fließen die Inhalte und Erkenntnisse sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen des ursprünglichen Fo- kuskapitels in die jeweiligen Einzelkapitel des Bildungsbe- richts ein. Warum Die langfristig angelegte Betrachtungsweise ermöglicht es, Fortschritte, Schwierigkeiten und Herausforderungen im Pro- zess der inklusiven Bildung in Nürnberg zu erkennen und in Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsbereichen Hand- lungsempfehlungen abzuleiten – getreu dem Motto „Auf Da- ten sollen Taten folgen.“ Für wen Bildungsberichterstattung liefert Grundlagen für politische Entscheidungen (hier v.a. des Stadtrats) und den fachlichen Diskurs von Bildungs-Akteuren in Fachpraxis und -theorie. Zielsetzung: Information über inklusive Bildung und deren Nutzung in Nürnberg aufbe- reiten sowie wissenschaftliche Begleitung des Prozesses der inklusiven Bildung in Nürnberg. Gegebenenfalls weitere Effekte: Alle Interessierten können sich in den Bildungsberichten über inklusive Bil- dung in Nürnberg informieren. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 24 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, Bildungsbüro in Zusammen- arbeit mit allen fachlich zuständigen Geschäftsbereichen Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: Umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 87 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 74 5.3.2 Umsetzbare Maßnahmen Koordination der inklusiven Bildungsangebote Maßnahmenbeschreibung: Das inklusive Bildungsangebot ist vielfältig , aber unübersicht- lich. Um den Zugang zum Gesamtsystem der ink lusiven Angebote für alle zu ermöglichen, bedarf es u. a. Schnittstellen- und Netzwerkarbeit, Qualitätsmanagement, Transparenz und Evaluation. Im Rahmen des kommunalen Bildungsmanagements ist in der Umsetzung eine Koordinierungsstelle zur inklusiven Bildun g im Lebenslauf als Stufenkonzept mit kommuna- len Kernbereichen und entsprechendem Handlungsspielraum und Bereichen mit externen Akteuren vorstellbar. Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg identifiziert alle wichtigen Akteure und bin- det sie in den Austausch ein. Durch das Netzwerk ist ein Überblick über das Gesamtsystem der inklusiven Angebote möglich. Über die Gremien - und Netzwerkarbeit des kommunalen Bildungsmanagements sind Kontakte in die entsprechenden Arbeitsbereiche bereits vorhan- den. Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“ Maßnahmenbeschreibung: Etablierung eines Formats zum regelmäßigen Austausch: Die Stadt Nürnberg organisiert einen Runden Tisch, um einen regelmäßigen Austausch von Ex- pertinnen und Experten mit Bildungsdienstleistern zu gewährleisten. Vom städtischen Bil- dungsbüro angedacht ist e in zentrales Format als "Runder Tisch der Runden Tische"; die weitere Netzwerkarbeit soll weiterhin in den einzelnen Bereichen stattfinden. Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro Neutrale Beratung zum Thema Bildung Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg initiiert ein qualitativ hochwertiges Bera- tungsangebot. Die neutrale Stelle (nicht im Fördersystem) liefert Informationen und stellt fle- xible Bildungswege dar. Das Gesamtsystem der inklusiven Angebote wird koordiniert und ist für alle, insbesondere für die Zielgruppe und ihre Eltern, transparent. Die Angebote sollen in der aufzusetzenden Angebotsdatenbank dargestellt werden. Die Voraussetzungen sind u.a. 88 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 75 dauerhafte personelle Ressourcen, die beim Aufbau einer neuen Beratungsstelle einen er- heblichen Umfang haben dürften (vgl. Kapitel 7) . Im Vorfeld ist daher sorgfältig zu prüfen, welche vorhandenen Beratungsstruk turen hier eingebunden und welche Synergien mit be- stehenden Angeboten gehoben werden können, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Ge- schäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen Maßnahmenbeschreibung: Für Menschen mit Behinderung wird von den Bildungseinrich- tungen als Regelangebot eine passende Assistenzleistung bzw. Hilfsmittel (z.B. Material, praktische Hilfsmittel) vorgehalten. Diese Maßnahme muss i n den Gesamtprozess zur Um- setzung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) integriert werden , durch dessen Beschluss das SGB VIII – Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe reformiert wurde. Ent- halten sind dort auch Veränderungen bei Leistungen bzw. Zuständigkeiten in Bezug auf Kin- der und Jugendliche mit (drohender) Behinderung. Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Be- zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtung fragt bereits bei der Anmeldung, wel- che Hilfsmittel benötigt werden. Zuständigkeit: Geschäftsbereich der Zweiten Bürgermeisterin / Kultur, Stadtarchiv (Av), Mu- seen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit Maßnahmenbeschreibung: Jede städtische Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbil- dung benennt, schult und kommuniziert eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Barrierefreiheit. Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpäda- gogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ), Bildungscampus Nürnberg (BCN) 89 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 76 Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kulturellen Großveranstaltungen zur Verfügung Maßnahmenbeschreibung: Bei kulturellen Großveranstaltungen und bei (Fach-) Konferen- zen stehen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher ebenso wie Schriftsprach- dolmetscherdienste zur Verfügung. Hierzu wird im Vorfeld der Bedarf bei der Anmeldung zur Veranstaltung abgefragt. Bei Veranstaltungen ohne Anmeldung ste hen die Übersetzungs- leistungen von vornherein zur Verfügung. Auch das Hinzubuchen von Online -Dienstleistun- gen ist denkbar. Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche Tastmodelle für Bildungseinrichtungen Maßnahmenbeschreibung: Museen und andere städtische Bildungseinrichtungen stellen Informationen auch mittels Tastmodellen zur Verfügung. Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg (BCN/StB), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelin- feld (Stab ZEP) Barrierefreies Online-Lernen Maßnahmenbeschreibung: In den Museen der Stadt Nürnberg, dem Stadtarchiv sowie dem Bildungscampus werden bestehende Konzepte überarbeitet und zum Beispiel digitale Füh- rungen angeboten. Zum Ausbau der barrierefreien O nline-Angebote könnte u.a. ein profes- sionelles Streaming-Studio eingerichtet werden. Zudem werden die Angebote von Dokuzent- rum, Zeppelinfeld und Zeppelintribüne vernetzt und in einer „Gelände-App“ präsentiert. Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM) Pädagogisches Personal mit Behinderung Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg stellt Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzie- her, Pädagoginnen und Pädagogen sowie D ozentinnen und Dozenten mit Behinderung an. Das pädagogische Personal ist ausreichend ausgebildet, um inklusiv arbeiten zu können. Zuständigkeit: Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Personalamt (PA) 90 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 77 Modellprojekt inklusiver Unterricht Maßnahmenbeschreibung: Es werden Modellprojekte zu inklusivem Unterricht an und mit Schulen entwickelt und umgesetzt. Angebote der ganztägigen Bildung und Betreuung sind grundsätzlich inklusiv. Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung Maßnahmenbeschreibung: Unterstützungsmittel für Bildungsbeteiligung werden schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt (z. B. Hörsysteme, Bücher, Schulbegleitung, Lern- materialien, Bildung und Teilhabe – BuT). Hierzu wirken das Jugendamt der Stadt Nürnberg, verschiedene freie (Bildungs-)Träger, der Bezirk Mittelfranken und der Freistaat Bayern zu- sammen. Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Be- zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern Inklusive Angebote der städtischen Musikschule Maßnahmenbeschreibung: Die städtische Musikschule widmet sich der musikalischen Brei- tenarbeit. Mit einer großen Vielfalt an musikpädagogischen Angeboten möchte sie nieder- schwellig möglichst viele Menschen der Stadt erreichen und ansprechen. Deswegen werden vermehrt inklusive Angebote und musikpädagogische Formate, wie beispielsweise Musi zie- ren für Kinder mit Behinderung, entwickelt und angeboten. Zuständigkeit: Amt für Kultur und Freizeit (KUF)/ Musikschule Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten Maßnahmenbeschreibung: Informationen zum Veranstaltungsort und zu den Vera nstal- tungsräumlichkeiten sind (auch im Internet) gut zugänglich. Hierzu wird ein Standard festge- legt und kommuniziert. Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche 91 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 78 5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft Inklusion im partnerschaftlich-familiären Kontext bedeutet zum einen, Wünsche, die erwach- sene Menschen mit Behinderung bezüglich Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften haben, anzuerkennen (vgl. UN-BRK, Art. 23). Inklusion im Hinblick auf Kinder mit Behinde- rung meint aber auch, dass alle Kinder – mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt auf- wachsen, sie in geeigneter Weise gefördert werden und ihre Wünsche und Meinungen frei und gleichberechtigt äußern können (vgl. UN-BRK, Art. 7). (Werdende) Eltern von Kindern mit Behinderungen sehen sich besonderen Herausforde- rungen gegenübergestellt. Der Alltag muss neu gestaltet, die Lebens - und Familienplanung angepasst werden. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes nimmt dessen Betreuung und Entwicklungsförderung viel Raum ein. Die Ergebnisse der Inklusionsstudie (vgl. Kapitel 2.2) zeigen, dass die Sorge - und Pflegearbeit der Eltern von Kindern mit Behinderung als sehr anstrengend wahrgenommen wird. Neben persönlichen, sozialen und finanziellen Res- sourcen, die für die Pflege des Kindes mit Behinderung eingesetzt werden können, ist des- wegen der Zugang zu professionellen Unterstützungsangeboten zentral.26 Die Stadt Nürnberg bietet eine Vielzahl an Leistungen an, die Eltern von Kindern mit Be- hinderungen im Alltag entlasten und sie auf ihrem Weg begleiten. Das Bündnis für Fa milie informiert beispielsweise über die Broschüre „Wer hilft?“ 27 und stellt auch online Informatio- nen zur Verfügung. Das bestehende Informations- und Beratungsangebot wird zudem stetig erweitert. So ist zum Beispiel geplant, durch den Einsatz von Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Zugang zu Leistungen für Eltern von Kindern mit Behinderung zu erleichtern. Zudem setzt die Stadt Nürnberg auf eine inklusive Spielraumgestaltung. Neue Spielplätze werden barrierefrei konzipiert, bestehende umgestaltet. Im Nürnberger Stadtpark findet sich zudem die Straße der Kinderrechte. Diese wird um eine weitere Station ergänzt. Die Rechte von Kindern mit Behinderung werden durch den barrierefreien Regenbogen-Pavillon verdeut- licht. Weitere Kultur - und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien sind im siebten Handlungsfeld (vgl. Kapitel 5.7) verankert. 26 vgl. Seifert, Monika ( 2011): Familien mit Kindern mit besonderen Entwicklungsverläufen. S. 5ff. Online unter: https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_Seifert_2011.pdf, letzter Zugriff: 29.10.2021. 27 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/buendnis_fuer_familie/dokumente/wer_hilft_2020_screen.pdf, letzter Zu- griff: 19.11.2021. 92 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 79 Nachfolgend wird der Schwerpunkt auf Eltern von Kindern mit Behinderung gelegt. Beste- hende Angebote für Eltern mit Behinderung, wie beispielsweise der Einsatz von Assistenzlei- tungen oder die begleitete Elternschaft, werden im Bedarfsfall bereits vom Jugendamt, teil- weise im Zusammenspiel mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und dem Bezirk Mittelfranken, einzelfallbezogen verwirklicht. Die Vorstellung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind im dritten Handlungsfeld zu finden (vgl. Kapitel 5.3). 5.4.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 23 „För- derung von Kindern mit Behinderung“ Maßnahmenbe- schreibung: Was Die Straße der Kinderrechte erhält eine 10. Station: Einen Regenbogen-Pavillon als Begegnungsraum für alle Kinder. Wie Es wurden Kinder mit Behinderung bei der Ausrichtung und Gestaltung der 10. Station beteiligt. Der geplante Pavillon wird barrierefrei mit einem Rollstuhl erreichbar sein und be- fahren werden können. Zudem ist eine App für alle Statio- nen an der Straße der Kinderrechte entwickelt worden. Mit- tels Avataren werden auch alle zehn Stationen bis 15. Juli 2022 als Videos in Gebärdensprache in der App und an an- deren Stellen als Playlist vorliegen. Die App enthält Texte in Leichter Sprache, die von Kindern gesprochen werden. Die Teilhabe ist vor Ort und auch an anderen Orten (z.B. Klas- senzimmer, Einrichtungen) durch die neuen Medien mög- lich. Warum Die 10. Station der Straße der Kinderrechte hat schon vor dem Bau die Bedürfnisse und Ideen von Kindern mit und ohne Behinderung berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler der Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe und die Kinder aus dem Hort Hintere Bleiweissstraße waren bei der Gestaltung maßgeblich beteiligt. Für wen Für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen. Zielsetzung: Bekanntmachen der Rechte von Kindern mit und ohne Behinderung Gegebenenfalls weitere Effekte: Eltern, Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Organisationen und In- stitutionen werden für die Rechte sensibilisiert Rechtlicher Bezug: Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht eines Kin- des auf besondere Förderung und Unterstützung sowie auf aktive Teil- nahme am Leben in der Gemeinschaft, Artikel 7 der UN-Behinderten- rechtskonvention adressiert die Förderung von Kindern mit Behinderung. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Kinderkommission, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugend- amt (J), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), regionale Künstlerinnen 93 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 80 und Künstler, u.a. Lebenshilfe e. V., Zentrum für Menschen mit Sehbehin- derung, Berufsförderungszentrum Veitshöchheim Zeitrahmen: 2018 15. Juli 2022 Umsetzungsstand: In Planung Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Inklusive Spielraumgestaltung der öffentlichen Spiel- und Aktionsflächen in Nürnberg ab 2022 Alle Bestandsflächen werden hinsichtlich ihrer Einstufung nach der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 überprüft. Wie Bei allen neu geplanten bzw. überplanten öffentlichen Spiel- flächen wird die Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 angewen- det. Ein Anwendungs-Leitfaden hinsichtlich Qualität und In- klusion wird hierfür entwickelt. Zudem ist eine Überprüfung aller Nürnberger Bestands-Spielflächen hinsichtlich ihrer Einstufung bezüglich der Inklusionsmatrix geplant. Nürnberg ist bundesweit die erste Großstadt, die künftig bei Neupla- nungen die Inklusionsmatrix nach DIN 18034 anwendet und auch den Bestand überprüft. Hiermit unterstreicht Nürnberg die Notwendigkeit und den Wunsch, Inklusion im Rahmen der Spielflächenplanung umzusetzen. Warum Neufassung der DIN 18034; qualitative und quantitative Überprüfung aller Spielflächen im Rahmen der Fortschrei- bung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ Für wen Nutzende von Nürnberger Spiel- und Aktionsflächen: Kin- der, Jugendliche, Begleitpersonen mit und ohne Behinde- rung Zielsetzung: Barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten durch die Anwendung der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 für neu ge- plante bzw. überplante öffentliche Spielflächen. Rechtlicher Bezug: Spielflächen gem. DIN Norm 18034 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), Verbände und externe Fachplanerinnen und Fachplaner Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 94 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 81 Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungs- gesetz Maßnahmen- beschreibung: Was Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Begleitung und Unter- stützung der Zusammenführung von Jugendhilfe und Ein- gliederungshilfe Wie Verfahrenslotsinnen und -lotsen stehen als Ansprechpart- nerinnen und Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit Behinderung zur Verfügung. Junge Menschen, die Leistun- gen geltend machen wollen, erhalten hierdurch eine Unter- stützung und Begleitung. Die Stadt Nürnberg setzt ab Mitte 2023 zwei Verfahrenslotsinnen und -lotsen ein. Warum Ab 2024 sind Verfahrenslotsinnen und -lotsen zwingend einzusetzen. Um den Übergang optimal zu gestalten, sollen diese in Nürnberg bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden. Für wen Alle Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Familien Zielsetzung: Um eine qualitativ gute Umsetzung zu ermöglichen, sollen in Nürnberg die Verfahrenslotsen bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden. Ziel ist es früh- zeitig mit der Transformation zu beginnen und dabei die Kinder, Eltern und Familien zu begleiten und unterstützen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Durch den Einsatz der Verfahrenslotsen können viele Herausforderungen und Maßnahmen, die in den Arbeitsgruppen zur Erstellung des Lokalen Aktionsplans benannt wurden, bearbeitet werden. Rechtlicher Bezug: §10b SGB VIII bzw. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr. 29 Seite 1444ff) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Zeitrahmen: 2023 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 95 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 82 Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ Maßnahmen- beschreibung: Was Das jährliche Offene Forum Familie könnte 2023 unter dem Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ stehen Wie Wissenschaftlicher Input durch Vorträge, ergänzt von pra- xisorientierten Workshops Warum Verstärkung Fachdiskurs Für wen Der jährliche Kongress des Bündnisses für Familie erreicht Fachkräfte und Ehrenamtliche unterschiedlicher Branchen und Bereiche sozialer Arbeit Zielsetzung: Dies könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für den Aktionsplan und Fra- gen der Inklusion zu schärfen und den Fachdiskurs zu verstärken. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stab Familie mit Beratung aus Dienststellen des Referats für Jugend, Fa- milie und Soziales Zeitrahmen: 2023 Umsetzungsstand: In Planung Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis für Fa- milie auch online verfügbar Maßnahmen- beschreibung: Was Regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um Inklusionsthemen Wie Das Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg richtet eine Website zur Rubrik „Angebote der Inklusion für Familien“ ein. Diese ist unter www.nuernberg.de/internet/buend- nis_fuer_familie/familienleben.html einzusehen. Der Familienblog berichtete immer wieder über inklusive Themen wie beispielsweise über das Café Strandgut. Es sind mehrere Beiträge geplant, u.a. zum Erfahrungsfeld der Sinne, zum Fachdienst Inklusion im Jugendamt und zur Vorstellung des Behindertenrates. Zudem gibt es in der Bro- schüre „Wer hilft?“ Informationen zu Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Warum Auffindbarkeit von Anlaufstellen für Betroffene erleichtern. Bewusstsein und Sichtbarkeit des Themas in der Stadtge- sellschaft stärken. Für wen Alle Bürgerinnen und Bürger, Fachkräfte und betroffene Fa- milien Zielsetzung: Inklusionsthemen regelmäßig einfließen lassen in der Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses für Familie Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bündnis für Familie (BfF) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt, wird laufend fortgeschrieben 96 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 83 Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) Eltern von Kindern mit Behinderung Maßnahmenbeschreibung: Wichtig ist für (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung auch, dass sie Fachkräfte kompetent und empathisch beraten. Hierzu werden pädagogische Fachkräfte zu verschiedenen Formen von Behinderung geschult. Zuständigkeit: Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe (PEF:SB), Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben Maßnahmenbeschreibung: Zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder - und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gehört auch Inklusion in einem umfassenden Sinn, nach dem alle Menschen gleiche Zugangsrechte in allen Lebens - und Wirkungsberei- chen haben sollen. Die 2017 beschlossene Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder - und Jugendarbeit sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung der JaS (2020) bilden dazu die konzep- Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache verfüg- bar Maßnahmen- beschreibung: Was Videoclips informieren über Wissenswertes für werdende und junge Eltern – auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Wie Unter www.bff-nbg.de sind bereits vier Videos zu finden (zu Geburtshilfe, Finanziellen Hilfen, Familientreffpunkten und Frühen Hilfen sowie Wiedereinstieg in den Beruf). Warum Aufgrund der Pandemiesituation sollte eine Informationswei- tergabe über das persönliche Beratungsgespräch hinaus möglich sein. Der Einsatz von DGS ermöglicht zusätzlich ei- nen Abbau der Sprachbarriere. Für wen Gehörlose, werdende und junge Eltern Zielsetzung: Gehörlose (werdende) Eltern erhalten Zugang zu Information Gegebenenfalls weitere Effekte Sympathiefaktor für eine familienfreundliche Stadtgesellschaft Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stab Familie in Kooperation mit Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Jobcenter, Agentur für Arbeit und externen Kooperati- onspartnern Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 97 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 84 tionellen Grundlagen. Auch die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Ange- boten von JaS und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist dabei zentrales Thema. Auf eine langjährige, sicherlich nicht flächendeckende Praxis der Integration von Kindern und Jugend- lichen mit Behinderungen im außerschulischen Bereich kann verwiesen werden. Vielfach werden inklusive Praxisansätze mit vorhandenen Mitteln umgesetzt, pragmatische Lösungen gefunden, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten partizipieren können. Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger Umsetzungsstand: In Umsetzung Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen Maßnahmenbeschreibung: Das Jugendamt veröffentlicht Informationen in verschiedenen Sprachen. Insbesondere Informationen, die eine breite Zielgruppe haben, werden in mehre- ren Sprachen veröffentlicht . So werden alle Eltern auch von Kindern mit Behinderung ver- lässlich und bedarfsgerecht informiert und unterstützt. Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Umsetzungsstand: In Umsetzung 5.4.2 Umsetzbare Maßnahmen Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit einem Kind mit Behinderung oder Eltern, die voraus- sichtlich ein Kind mit Behinderung bekommen, benötigen einerseits kompetente und empa- thische Fachkräfte, die sie beraten und begleiten und Verständnis für ihre teilweise schwie- rige und herausfordernde Situation haben. Sie benötigen aber auch umfassende Informatio- nen und wünschen sich diese oft aus einer Hand. Durch die Einrichtung einer zentralen Be- ratungsstelle oder die Erweiterung bereits bestehender Beratungsangebote wie beispiels- weise die ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- auffälligkeiten und Behinderung) erhalten (werdende) Eltern von einem Kind mit Behinderung niederschwellig und zeitnah einen Zugang zu umfassenden Informationen und einem Unter- stützungsnetzwerk (Stichwort: "Lotsenfunktion"). Voraussetzung für eine erfolgreiche Bera- tungssituation sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Be- zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern 98 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 85 Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit Behinderung (und ihre Kinder) werden verlässlich und bedarfsgerecht unterstützt. Durch den Einsatz von Familienhelferinnen und -helfern werden bestehende Versorgungslücken in Bezug auf Eltern mit Behinderung und ihre Kinder ge- schlossen. Hierzu stehen Angebote wie begleitete Elternschaft, Elternassistenz, und Leistun- gen der Frühe Hilfen ausreichend zur Verfügung. Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Be- zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen Maßnahmenbeschreibung: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben die Möglichkeit, gemeinsam an Freizeitangeboten teilzunehmen. Eine inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen bedeutet auch, bauliche Hindernisse abzubauen und bei der Gestaltung der Angebote verschiedene Bedarfe zu berücksichtigen. Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB) , Stab Ehemaliges Reichsparteitagsge- lände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP) 5.5 Bauen und Wohnen Maßnahmen im Handlungsfeld Bauen und Wohnen bilden die bauliche Grundlage, damit Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen und gestalten können (vgl. UN-BRK, Art. 9 , 19 und 28). Im Wirkungsbereich der Stadt Nürnberg stehen dabei öffentliche Gebäude und Woh- nungsangebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaft im Vordergrund.28 Bauliche Maßnahmen umfassen i m Wesentlichen Um- und Neubaumaßnahmen zur Her- stellung baulicher Barrierefreiheit bei Bildungseinrichtungen (im engeren Sinn) wie Kitas und Schulen, bei Einrichtungen der Kultur wie Museen oder dem Nürnberger Volksbad und bei Ämtergebäuden. Zwei Bauprojekte sind hierbei besonders hervorzuheben: Die bereits abge- schlossene Sanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser ermöglicht durch vielfältige Umbaumaßnahmen auch Menschen mit Behinderung eine vollumfängliche Nutzung des Ge- bäudes. Diesen barrierefreien Stand ard erfüllt seit einigen Jahren auch die Kulturwerkstatt Auf AEG. Das neue Ämtergebäude „The Q“, das im Stadtteil Eberhardshof entsteht, sieht 28 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird im Handlungsfeld 6 Mobilität im öffentlichen Raum betrachtet. 99 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 86 einen rundum barrierefreien Eingangs- und Front Office Bereich vor, um durch bauliche Bar- rierefreiheit wie stufenlose Zugänge, breite Türbereiche, Blindenleitsystem usw. eine unein- geschränkte Nutzung zu ermöglichen. Diesen Standard noch nicht in allen öffentlichen Ge- bäuden einhalten zu können, stellt eine erhebliche Einschränkung der Rechte behinderter Menschen dar, an deren Behebung Zug um Zug zu arbeiten ist. Viele Angebote im Bereich Bildung, Freizeit, Kultur und Sport können von Menschen mit Behinderung nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden. Neben baulichen Barrieren wie Stufen, sind es aber vor allem fehlende oder nicht barrierefrei gestaltete Toilet- tenanlagen, die soziale und kulturelle Teilhabe verhindern. In den letzten Jahren wurden ver- mehrt Sanitäranlagen umgebaut, sodass diese barrierefrei erreichbar, betretbar und benutz- bar sind29. Auch wurden bereits zwei „Toiletten für Alle“30 umgesetzt, weitere sollen folgen. Zur Illustrierung der Umbaumaßnahmen bei Ämtergebäuden wird hier das Maßnahmenfor- mular zum barrierefreien Umbau des Amtsgebäudes des Hochbauamts, Marientorgraben 11 (vgl. S. 92) abgebildet. Die Umbaumaßnahmen sanitärer Anlagen beschränken sich nicht nur auf Ämtergebäude (z. B. Herrentoilette in der Schalterhalle im Wahlamt am Unschlittplatz 7a, Einrichtung einer Toilettenanlage mit Pflegeliege im Amtsgebäude Bauhof 9 – Baumeister- haus). Auch im Tiergarten und in Bildungseinrichtungen wie an zahlreichen Schulen wurden barrierefreie sanitäre Anlagen gebaut bzw. nachgerüstet. Im Bereich Wohnen stehen folgende Angebote im Vordergrund: Neben der bereits beste- henden Unterstützung bei der Suche nach einer geförderten Wohnung für Menschen mit Be- hinderung sind weitere Beratungsangebote wie beispielsweise die Erweiterung des „Katalogs Wohnen“ des Sozialamts um Aspekte der Barrierefreiheit geplant. Zudem soll es eine Infor- mationsplattform zum Thema „Soziales Wohnen“ geben. Die Beratungslandschaft für barrie- refreies Wohnen ist in Nürnberg gut aufgestellt: Neben der Bayerischen Architektenkammer und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) berät auch KOWAB 31 zu Wohnraumanpassungen. Letztgenanntes Angebot, das zunächst vorrangig Seniorinnen und Senioren im Blick hatte, soll auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung ausgeweitet werden. 29www.nuernberg.de/imperia/md/soer_nbg/dokumente/orange/standorte_der_barrierefreien_toiletten_in_nuern- berg_2019_08.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021. 30 Der Werkausschuss Servicebetrieb öffentlicher Raum stellte am 31.01.2019 fest, dass ein gängiges barrierefreies WC unzureichend für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ist. Das Angebot „Toilette für Alle“ ist insbe- sondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine grundlegende Voraussetzung für eine unein- geschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben. Weitere Informationen finden sich hier: www.toiletten-fuer-alle.de, letzter Zugriff 19.11.2021. 31 Weitere Informationen finden sich online unter: www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/dokumente/fachliche_in- formationen/kurzkonzept_kowab.pdf, letzter Zugriff am: 19.11.2021. 100 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 87 5.5.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Planung und Sanierung des Volksbads als barrierefrei nutz- bares Hallenbad Wie Begehung und Besprechungen mit Expertenteams und Be- troffenen zu Planung, bauliche Umsetzung und im An- schluss Unterhalt, Wartung, Instandsetzung, Überprüfung und Fortschreibung von z. B. Wasser-Liften, Umkleiden für Menschen mit Behinderung und Sanitärräumen, Dusch-Rol- lis, Aufzügen usw. Warum Eine Nutzung des Volksbades für Gäste mit Einschränkun- gen ist ohne diese Maßnahmen nicht, oder nur äußert schwer, möglich. Das Volksbad weist bisher eine Vielzahl von Höhenunterschieden auf und ist durch die vielen Bau- teile unübersichtlich. Diese Hemmnisse soweit wie möglich zu beseitigen, ist Aufgabe dieser Maßnahme. Für wen Für Badegäste mit körperlichen Einschränkungen und Geh- behinderung Zielsetzung: Schaffung und Erhalt des Teilhabe-Angebots im Bereich Freizeit und Sport, da das Volksbad bislang nicht barrierefrei ist. Gegebenenfalls weitere Effekte: Erleichterung der Nutzung des Bades für alle Besucherinnen und Besu- cher, insbesondere für Familien mit Kindern sowie Seniorinnen und Senio- ren Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, und Richtlinie DGfdB R 25.10 „Barriere- freies Bauen in Schwimmbädern“ oder die Normen DIN 32984, DIN 32975 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Nürnberg Bad (NüBad), Behindertenrat (BRN), Verein für Menschen mit Körperbehinderung Zeitrahmen: 2019 2024 Umsetzungsstand: In Planung 101 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 88 Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“ Maßnahmen- beschreibung: Was Prüfung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Mög- lichkeit ein Zertifikat zu erhalten Wie Begutachtung und Bewertung des Museums durch „Reisen für Alle“ Warum Verschaffung eines Überblicks, Ermittlung des Status quo Für wen Für Menschen mit Gehbehinderung Zielsetzung: Öffnung der Museen für ein breites Publikum, gesellschaftliche Inklusion Gegebenenfalls weitere Effekte: Ermittlung von Defiziten in der Barrierefreiheit des Hauses Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Museen der Stadt Nürnberg / Stadtmuseum im Fembo-Haus (KuM/F), Rei- sen für Alle Zeitrahmen: 2019 2019 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum Maßnahmen- beschreibung: Was Unterfahrbarkeit der Ausstellungsmöbel, niedrige Höhe der Möbel (Kassentresen, Ausstellungstisch), taktiler Steifen auf dem Boden, Zugänglichkeit mit Rollstuhl Wie In die baulichen Maßnahmen zur Neugestaltung des Erdge- schosses inbegriffen Warum Zugänglichkeit des Museums soll für möglichst viele Men- schen gewährleistet sein Für wen Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Menschen mit Sehbe- hinderung Zielsetzung: Öffnung des Museums für ein breites Publikum, entspannter Museumsbe- such für Menschen mit Behinderung Gegebenenfalls weitere Effekte: Kinder profitieren ebenfalls von niedrigen Ausstellungsmöbeln Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN), Spielzeugmuseum Zeitrahmen: Herbst 2020 Winter 2021 Umsetzungsstand: In Umsetzung 102 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 89 Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station Kaleido- skop Maßnahmen- beschreibung: Was Begehbares Kaleidoskop auf dem Erfahrungsfeld Wie Neubau der Station begehbares Kaleidoskop Warum Bisher konnte das begehbare Kaleidoskop (das ist ein Raum mit drei sich gegenüberstehenden Spiegeln, in denen die Besucherinnen und Besucher mittig stehen) nur gebückt durchtauchend betreten werden. Somit war diese Erfahrung Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung bislang verwehrt. Nur diese Station konnte bisher umgebaut wer- den. Der Umbau weiterer Stationen soll folgen. Für wen Menschen mit jeglichen körperlichen Einschränkungen Zielsetzung: Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit kleinen Kindern profi- tieren von erleichterten Zugängen an die Stationen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten Maßnahmen- beschreibung: Was Barrierefreier Zugang zum Künstlerhaus und Kulturgarten Wie Im Rahmen der Generalsanierung erfolgte u.a. der Einbau von Rampen, Brücken und taktilen Orientierungshilfen Warum Teilhabe von gehbehinderten Menschen am kulturellen An- gebot Für wen Alle Menschen, die auf Gehhilfen, Rollstühle sowie taktile Orientierungshilfen angewiesen sind Zielsetzung: Barrierefreier Zugang zu städtischen Gebäuden und Möglichkeit der Teil- habe aller Menschen an kulturellen Angeboten Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Familien mit Kinderwagen profitieren von dem Umbau Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Künstlerhaus im KunstKulturQuartier (KukuQ), Referat für Schule und Sport, Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN) Zeitrahmen: 2018 Herbst 2022 Umsetzungsstand: In Umsetzung 103 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 90 Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser Maßnahmen- beschreibung: Was Generalsanierung des Gemeinschaftshauses: Neben Sanierung der Haustechnik (Sanitär, Elektro, Lüf- tung) und des Brandschutzes erfolgte unter anderem eine Erneuerung der Veranstaltungstechnik sowie des Außenge- ländes. Hierbei wurden bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit vorgenommen. Wie Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:  Einbau von 2 Personenaufzügen (UG-EG-1.OG/Biblio- thek, Gastronomie: UG/Kegelbahn-OG/Gastraum)  Einbau von fünf Toiletten für Menschen mit Behinderung im gesamten Hausbereich  Taktiles Leitsystem im Hauptfoyer (Bodenmarkierungen und taktile Beschriftung der öffentlich zugänglichen Räume)  Rollstuhlgerechte Gestaltung der Infotheke (sowohl auf der Innenseite für Mitarbeitende als auch auf der Außen- seite für Besucherinnen und Besucher)  Reaktivierung der Induktionsanlage im Großen Saal  Automatiktüren an den beiden Hauptzugängen mit barri- erefreiem Außenzugang über Rampen  Barrierefreie Erschließung des Außenbereichs (mittels Rampen) Der Behindertenrat und die Schwerbehindertenvertretung waren in die Planungen eingebunden. Warum Nach fast 50 Betriebsjahren wurde eine Generalsanierung erforderlich. Für wen Bürgerinnen und Bürger , insbesondere aus dem Stadtteil Langwasser, Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung Zielsetzung: Ziel war die technische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes. Im Rah- men der Baumaßnahme wurden auch Maßnahmen durchgeführt, um mög- lichst alle Bevölkerungsteile, insbesondere aus Langwasser anzuspre- chen. Insbesondere durch die sichtbaren Verbesserungen bei der Barrie- refreiheit ist damit zu rechnen, dass sich der betroffene Personenkreis stärker angesprochen fühlt und das Haus künftig noch stärker nutzen wird. Gegebenenfalls weitere Effekte: Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Gebäude profitieren auch äl- tere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Hochbauamt (H), Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin Zeitrahmen: 2018 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 104 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 91 Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG Maßnahmen- beschreibung: Was Barrierefreier Umbau der Kulturwerkstatt auf AEG Wie Aufgrund des Status eines Pilotprojekts wurden unter- schiedlichste Bedarfe zur Garantie von Barrierefreiheit beim Umbau berücksichtigt: So ist das Erdgeschoss für barriere- frei zugänglich und nutzbar und auch das 1. OG und 2. OG sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Ausgewählte Tü- ren wurden mit einer motorischen Öffnung (bedienbar per Taster) ausgestattet, der Aufzug bietet Platz für bis zu drei Rollstühle. Dieser wurde zudem mit akustischen und opti- schen Signalen ausgestattet. Es wurde eine induktive Hör- anlage im großen Saal installiert, um für schwerhörige Per- sonen den Zugang zu Informationen zu verbessern. Die Be- schriftung von Räumen, Treppen und Aufzügen in Braille- Schrift ermöglicht ebenso wie das taktile Bodenleitsystem im Eingangsbereich, Hauptfoyer und Treppenhaus und das Tastmodell des Gebäudes eine Orientierung für sehbehin- derte und blinde Menschen. Parkplätze und sanitäre Anla- gen für Menschen mit Behinderung stehen zur Verfügung. Für gehbehinderte Personen wurden Sitz- und Ruhemög- lichkeiten im ganzen Haus installiert. Eine barrierefreie Website informiert über Angebote, aber auch die barriere- freien Räumlichkeiten. Warum Das Angebot an vollständig barrierefrei nutzbaren Veran- staltungsorten in Nürnberg soll ausgebaut werden. Für wen Für Besucherinnen und Besucher der Kulturwerkstatt auf AEG mit und ohne Behinderung Zielsetzung: Teilhabe für alle Menschen an (kulturellen) Veranstaltungsangeboten durch barrierefreie Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes und damit Zugang zur Information Gegebenenfalls weitere Effekte: Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (persönliche Mobilität), Art. 30 (kulturelle Teil- habe) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Hochbauamt, Amt für Kultur und Freizeit (KUF), Behindertenrat (BRN) Zeitrahmen: Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 105 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 92 Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg nimmt eine Prüfung städtischer Gebäude auf Barrierefreiheit vor, sodass eine diskriminierungsfreie Teilnahme von Menschen mit Be- hinderung an den dortigen Angeboten erfolgen kann. Zuständigkeit: Referat für Finanzen, Personal und IT / Zentrale Dienste (ZD), Planungs- und Baureferat, Hausverwaltende Einheiten Umsetzungsstand: In Umsetzung Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgraben 11 Maßnahmen- beschreibung: Was Sanierung des Amtsgebäudes des Hochbauamt im Marien- torgraben 11 zur Herstellung von Barrierefreiheit: Türen, Auf- zugsanlage, WC-Anlagen Wie Erweiterung des Aufzugsschachts bis ins Untergeschoss (UG), Schaffung sanitärer Anlagen für Menschen mit Behin- derung im Erdgeschoss (EG) im Zusammenhang mit der ge- planten Sanierung sämtlicher Sanitäranlagen. Außerdem wurden drei Türen im EG und UG kraftbetätigt nachgerüstet. Warum Im Untergeschoss des Amtsgebäudes sind drei Bespre- chungsräume und das Archiv untergebracht. Das UG war nicht barrierefrei erreichbar, da der Aufzug nur bis ins EG führte. Zudem fehlte ein Behinderten-WC. Für wen Menschen mit einer Gehbehinderung Zielsetzung: Barrierefreie Zugangsmöglichkeit in alle Stockwerke, Errichtung eines bar- rierefreien WCs mit Dusche Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Hochbauamt (H) Zeitrahmen: 2017 2018 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 106 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 93 Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30 Maßnahmen- beschreibung: Was Für die Barrierefreiheit wurden im Dienstgebäude Lorenzer Str. 30 verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt. Wie Umbauten und Einbau von Technik:  automatischer Türöffner Haupteingang  barrierefreier Umbau des Damen-WCs im 2. OG  Erweiterung Aufzug bis in das 5. OG Warum Steigerung der Barrierefreiheit Für wen körperlich eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zielsetzung: Barrierefreiheit im gesamten Gebäude Gegebenenfalls weitere Effekte: Aufwertung des Gebäudes bzw. der Gebäudetechnik durch automatische Türöffnung und Erweiterung Aufzug Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Hochbauamt (H) Zeitrahmen: 2015 2019 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tiergarten und Nachrüstung von Automatik-Türen Maßnahmen- beschreibung: Was Neubauten und Nachrüstung von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung Wie Bis 2011 wurden vier zusätzliche Toilettenanlagen für Men- schen mit Behinderung im Nürnberger Tiergarten gebaut und ab 2014 erfolgte eine Ausstattung bestehender Anlagen mit Automatik-Türen. Warum Der Bau der zusätzlichen sanitären Anlagen diente zur Ver- kürzung der Wegstrecken. Für Rollstuhlfahrerinnen und - fahrer waren die Türen schwer zu öffnen. Für wen Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Zielsetzung: Teilhabe am kulturellen Angebot und stressfreierer Besuch des Tiergar- tens, vor allem für Menschen mit Behinderung Gegebenenfalls wei- tere Effekte: Auch Familien und Ältere profitieren von dem Angebot, da immer auch nicht-barrierefreie Toilettenanlagen mitgebaut wurden. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Hochbauamt (H), Tiergarten (Tg), externe Vergaben Zeitrahmen: 2007 bzw. 2014 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 107 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 94 Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehe- maligen Quelle-Versandzentrum Maßnahmen- beschreibung: Was Die Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehem. Quelle-Versandzentrum sollen im Hinblick auf Barrierefrei- heit über die gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Ge- bäude hinaus in jeder Hinsicht beispielgebend gestaltet wer- den. Die Barrierefreiheit soll umfassend gedacht werden und sich neben den baulichen Anlagen im engeren Sinn auch auf die technische Gebäudeausstattung, angebotene technische Gebrauchsgegenstände (bspw. Informationster- minals), akustische und visuelle Informationsquellen (bspw. Leitsystem) und Kommunikationseinrichtungen beziehen. Beabsichtigt ist in die Betrachtung auch die Zugangswege außerhalb des Gebäudes mit einzubeziehen (bspw. Zu- gangsweg der Besucherinnen und Besucher ausgehend von der U-Bahn Haltestelle Eberhardshof). Wie Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden im Rah- men des Planungs- und Umsetzungsprozesses vollumfäng- lich berücksichtigt. Um die angestrebte beispielgebende Ge- staltung des Publikumsbereiches sicher zu stellen wird der Behindertenrat der Stadt Nürnberg mit seinen zuständigen Fachausschüssen eng in den Planungs- und Umsetzungs- prozess eingebunden. Warum Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men- schen mit Behinderung sollen durch die barrierefreien Zu- gangs- und Nutzungsmöglichkeiten gestärkt werden. Für wen Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, schwerhörige und gehörlose Menschen, motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Zielsetzung: Das Ämtergebäude soll für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne jede Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Mitarbeitende der dortigen Ämter. Gegebenenfalls weitere Effekte: Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen oder auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Zentrale Steuerung Flächenmanagement und Projektkoordination, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Migration und In- tegration, Behindertenrat (BRN) Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 108 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 95 Beratung beim Bau von Sportstätten Maßnahmen- beschreibung: Was Der SportService berät Nürnberger Sportvereine bezüglich einer barrierefreien Gestaltung von Sportstätten und –anla- gen. Wie Der SportService greift auf bisherige Erfahrungen und Er- kenntnisse zurück und steht beim (Um-)Bau von Sportstät- ten SportService beratend zur Seite. Dabei werden Aspekte der Barrierefreiheit zur Berücksichtigung weitergegeben. Warum Sportstätten sollen räumlich möglichst barrierefrei gestaltet werden. Für wen Nürnberger Sportvereine Zielsetzung: Menschen mit Beeinträchtigungen sollen einen (möglichst) barrierefreien Zugang zu den Sportanlagen und Sportangeboten der Nürnberger Sport- vereine haben. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 109 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 96 Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Das Referat für Schule und Sport stimmt sich bezüglich des (Um-)Baus von Schulen und Sporthallen mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg ab. Wie Nach der Vorstellung der Planungen von Schul- und Sport- hallenbauten werden die Rückmeldungen der Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei den weiteren Prozessen berücksich- tigt. Warum Die Schulhäuser und Sporthallen sollen möglichst barriere- frei zugänglich sein. Für wen Die gesamte Schulfamilie (Erziehungsberechtigte, Schüle- rinnen und Schüler, Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal, Verwaltungskräfte usw.) sowie Sportlerinnen und Sportler Zielsetzung: Im Sinne von Inklusion sollen Kinder und Jugendliche einen möglichst bar- rierefreien Zugang zu Schulen und Sporthallen erhalten. Außerdem sollen weitere bauliche Maßnahmen Berücksichtigung finden, die den Bedürfnis- sen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen gerecht werden. Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für berufliche Schulen (SchB), HVE – Schule und Sport, Sport Service (SpS), Planungs- und Baureferat, Behindertenrat (BRN) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 110 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 97 Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch Um- baumaßnahmen an Nürnberger Schulen Maßnahmen- beschreibung: Was Bei anstehenden Umbaumaßnahmen wird grundsätzlich die Förderung von Barrierefreiheit angedacht. Unabhängig da- von werden bei Bekanntmachung von besonderen Förder- bedarfen von Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten ge- sucht, um durch den Einbau von Hilfsmitteln eine für den einzelnen Schülerinnen und Schüler möglichst gleichbe- rechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Wie Maßnahmen wie barrierefreie Eingänge, Aufzüge, behinder- tengerechte WC-Anlagen, Rampen, behindertengerechte Pausenhofanlage, Automatiktüren, nachträglicher Einbau von Hilfsmitteln wie Induktionsschleifen, Akustikplatten usw. Warum Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stam- men aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkei- ten von heute zur Verfügung. Oftmals stellen Treppenhäu- ser, Stufenübergänge innerhalb von Stockwerken, Türgrö- ßen in Altgebäuden, welche zum Teil auch unter Denkmal- schutz stehen, für mobilitätseingeschränkte Personen ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Hier kann meis- tens nur unter sehr großem Aufwand und Kosten Abhilfe ge- leistet werden. Nachträgliche Baumaßnamen sind daneben nur teilweise bzw. gar nicht möglich. Deswegen ist es umso wichtiger bei Umbauten und Generalsanierungen die bauli- chen Voraussetzungen zu schaffen, damit Inklusion möglich ist und so auch zusätzlich Schüler/-innen aufzufangen, wel- che bei einem Altgebäude keine fördernden Vorrausetzun- gen für Inklusion vorfinden. Für wen Die gesamte Schulfamilie, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen Zielsetzung: Die Voraussetzungen für Inklusion an Nürnberger Schulen sind gegeben. Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, HVE – Schule und Sport Zeitrahmen: dauerhaft dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 111 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 98 Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit der städ- tischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen Maßnahmen- beschreibung: Was Die einzelnen Websites des Behördenwegweisers werden um konkrete Angaben über die örtliche Zugänglichkeit der Gebäude erweitert, in denen städtische Ämter oder Einrich- tungen untergebracht sind. Wie Es werden detaillierte, stadtweit einheitliche Kriterien defi- niert und jedes einzelne Gebäude anhand dieser Kriterien untersucht. Eine stadtweite Datenbank unterstützt die lau- fende Aktualisierung dieser Informationen. Warum Menschen sollten im Voraus erfahren können, welche örtli- che Situation beim Besuch einer Dienststelle gegeben ist. Dies ist sowohl bürgerfreundlich als auch hilfreich, um im Vorfeld ein mögliches Hindernis zu überwinden, falls die bauliche Situation keinen komplett barrierefreien Zugang er- möglicht. Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen mit Sinnesbehinderung, die eine Angelegenheit vor Ort erle- digen möchten Zielsetzung: Eine inklusiv ausgestaltete städtische Verwaltung ist für alle Menschen zu- gänglich. So profitieren auch Familien mit Kinderwägen von dem Informati- onsangebot. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse der Menschen hin- sichtlich der Zugänglichkeit für Gespräche in Dienststellen erhöht die Kun- denzufriedenheit. Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Steuerung und laufender Betrieb durch eine zu gründende Projektgruppe, Beratung u.a. durch Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen der Stadt Nürnberg Zeitrahmen: Noch unbekannt dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 112 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 99 Vermittlung barrierefreier Wohnungen Maßnahmen- beschreibung: Was Mit dem Ziel eines besseren Zusammenspiels zwischen An- bietern barrierefreier Wohnungen und Wohnungssuchenden mit entsprechendem Bedarf werden bei Freimeldungen von öffentlich geförderten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen bereits im Vorfeld die individuellen Bedarfe ab- geklärt. Wie Aktuell dient ein Sondersachbearbeiter als spezieller An- sprechpartner beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt als Bindeglied zwischen Wohnungs- suchenden und Vermieterinnen bzw. Vermietern, um bei barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten öffentlich geförderten Wohnungen die individuellen Bedarfe abzuklären. So wer- den Wohnungen passgenauer vermittelt. Diese Vorgehensweise wird auch für freifinanzierte barriere- freie Wohnungen angeboten, wenn die institutionellen Woh- nungsanbieter dies wünschen. Warum Häufig gibt es wegen notwendiger Beibehaltung des sozia- len Umfeldes (Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Nähe zu Ver- wandten oder Bekannten) Einschränkungen im Wohnungs- wunsch von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Lage der neuen Wohnung, speziell bei Rollstuhlfahrenden. Hinzu kommen spezielle, unterschiedliche Bedarfe aus ge- sundheitlichen Gründen. Aus diesen Gründen kommt es vielfach zu längeren Wartezeiten bei der Wohnungsvermitt- lung. Für wen Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen. Zielsetzung: Schnellere und passgenaue Vermittlung von behinderten Wohnungssu- chenden in eine geeignete barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Wohnung. Rechtlicher Bezug: Gesetzlicher Auftrag bei geförderten Wohnungen, Art. 5 Satz 3 BayWoBindG: „Menschen mit Behinderung sind bei der Vermittlung von geförderten Wohnungen vorrangig zu berücksichtigen“. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), insti- tutionelle und private Wohnungsanbieter Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 113 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 100 Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Entwicklung eines Online Themenportals für Wohnungssu- chende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter aus dem Stadtgebiet Nürnberg. Wie Konzeptionierung einer Homepage für Bedarfe von Woh- nungssuchenden, Mieterinnen und Mieter sowie Vermiete- rinnen und Vermieter Warum Es existiert bereits eine umfangreiche Palette an Informatio- nen die online zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, diese Angebote und Informationen auf einer Seite zu bün- deln. Für wen „Soziales Wohnen“ unterstützt vor allem Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Besondere Unterstüt- zungsbedarfe haben zudem Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung. Zielsetzung: Ziel ist es, ein Themenportal zu schaffen, welches auf die Bedarfe der Ziel- gruppe (Informationen – Qualifizierung – Onlineanträge) zugeschnitten ist. Dabei sollen die Inhalte so formuliert werden, dass Interessierte nieder- schwelligen Zugang zu den Inhalten haben. Gegebenenfalls weitere Effekte: Ziel soll es darüber hinaus sein, nicht nur die Angebote der Stadt Nürnberg aufzuführen, sondern auch die Kooperationspartner und Beratungsstellen mit zu involvieren. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) sowie Art. 21 (Recht der freien Meinungs- äußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Zeitrahmen: Frühjahr 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 114 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 101 Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts Maßnahmen- beschreibung: Was Implementierung des Themenbereichs Barrierefreiheit so- wie besondere Bedarfe für Menschen mit Behinderung im Katalog Wohnen Wie Formulierung von Textbausteinen, die das Thema beinhal- ten und anschließend wird die aktualisierte Fassung online zur Verfügung gestellt Warum Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung werden in der aktuellen Version des Wohnkatalogs noch nicht berücksich- tigt, obwohl sich die Zielgruppe in der Adressatengruppe be- findet. Für wen Neuzugewanderte mit besonderem Blick auf Leistungsemp- fängerinnen und Leistungsempfänger mit und ohne Behin- derung Zielsetzung: Ziel des Wohnkatalogs ist es, durch umfangreiche Informationen, hinsicht- lich Beratungsangeboten und Anlaufstellen zum Thema Wohnen, im Stadt- gebiet Nürnberg, den Wohnungssuchenden und Mietenden bei Problemla- gen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hilfe zur Selbsthilfe ist da- bei das übergeordnete Ziel. Der Wohnkatalog fungiert als Begleitbroschüre für das Thema Wohnen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Seniorinnen und Senioren können von Fragestellungen zum Thema Barrierefreiheit profitieren. Der Wohnkatalog steht als digitales Instrument zur Verfügung, dadurch kann er stets aktuell gehalten werden. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) sowie Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Mei- nungsfreiheit und Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Zeitrahmen: Herbst 2021 Frühjahr 2022 Umsetzungsstand: in Umsetzung 115 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 102 KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinderung Maßnahmen- beschreibung: Was Unter der Koordinierung des Pflegestützpunktes Nürnberg wirken die spezifischen Leistungen der unterschiedlichsten Träger für eine Wohnungsanpassungsberatung zusammen, um durch Information, Beratung und fachliche Unterstüt- zung den möglichst langen Verbleib älterer und von Behin- derung betroffener Menschen in ihrer angestammten Woh- nung zu unterstützen. Durch gezielte Werbemaßnahmen werden Menschen mit Behinderung auf das Angebot auf- merksam gemacht. Wie Ehrenamtlich ausgebildete Beraterinnen und Berater über- nehmen die Wohnberatung in der Häuslichkeit der Klientin- nen und Klienten. In der Wohnberatung wird ausführlich in allen Räumlichkeiten über mögliche Maßnahmen der Barrie- rereduzierung informiert, z.B. zu Treppenliften, Rampen, mechanische Hublifte oder Treppenhilfen. Auch fließen Hin- weise zu technischen Möglichkeiten wie z.B. Herdabschal- tung oder Bewegungsmelder in die Beratungen mit ein. Darüber hinaus informieren die Beraterinnen und Berater ausführlich über die Möglichkeiten der Finanzierung der vor- geschlagenen Maßnahmen (Pflegeversicherung, Bayeri- sche Wohnungsbauprogramm, KfW-Bank, Sozialhilfeträger, Stiftungen oder Wohnungseigentümer). Bei der Antragstel- lung kann Hilfestellung geleistet werden. Warum Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men- schen mit Behinderung sollen durch den Verbleib in ihrer angestammten Wohnung durch Barrierereduzierung ge- stärkt werden. Für wen Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen Zielsetzung: Unterstützung des Verbleibs älterer Personen und/oder von Menschen mit Behinderung in ihrer angestammten Wohnung Gegebenenfalls weitere Effekte: Das Beratungsangebot kommt primär Seniorinnen und Senioren zugute. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA), Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) mit den ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -be- rater, die Handwerkskammer Mittelfranken (HWK) sowie der Sozialver- band VdK. Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 116 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 103 Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Renovierun- gen einbezogen Maßnahmenbeschreibung: Beim Neubau von Gebäuden werden die gesetzlichen Vorga- ben an Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Bei Umbauten und Sanierungen wird die angestrebte Barrierefreiheit bei Planung und Ausführung berücksichtigt. Zuständigkeit: Hochbauamt (H) mit Bedarfsträgern wie z. B. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (SHA) Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften Maßnahmenbeschreibung: Gewünscht ist ein barrierefreies Onlineangebot der Wohnungs- baugesellschaften, welches über das jeweilige Wohnungs - und Serviceangebot informiert und Kontaktstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennt. Zudem wird ein regelmäßiger Kontakt der Interessensgruppen und Verbände zur wbg Nürnberg und weiteren Wohnungsbauträgern gewünscht. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften wie insbesondere die wbg Nürnberg haben bereits ein umfassendes Onlineangebot. Ein regelmäßiger Kontakt wird im Rahmen des jährlichen „Fachgesprächs Wohnen“ im Wirtschafts- und Wissenschafts- referat stattfinden. Daneben soll der jährliche „Runde Tisch“ mit einzelnen Wohnungsbauun- ternehmen gemeinsam mit dem Behindertenrat fortgeführt werden. Zusätzlich wird über den Ausbau des Onlineangebotes auch im Rahmen der jährlich stattfindenden Runden des Ober- bürgermeisters mit den Wohnungsbaugesellschaften berichtet. Zuständigkeit: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat / Stab Wohnen, wbg und weitere Woh- nungsbaugesellschaften Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 5.5.2 Umsetzbare Maßnahmen Barrierefreie Bildungseinrichtungen Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtungen der Stadt Nürnberg sind barrierefrei und mit Hilfsmitteln ausgestattet (z. B. sind Induktionsanlagen und Leitsysteme verbaut, Be- schilderungen existieren in Braille- und Pyramidenschrift, die Zugänge zum und im Gebäude sind stufenlos, Türen ausreichend breit und es sind WCs für alle vorhanden). Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH) 117 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 104 5.6 Mobilität im öffentlichen Raum Um Nürnberg zu einer inklusive n Stadt zu entwickeln, müssen die Gesamtstadt und ihre Stadtteile barrierefrei werden (vgl. UN-BRK, Art. 20 und 30) – dies sowohl hinsichtlich der Mobilitätsbedürfnisse der Nürnbergerinnen und Nürnberger als auch des öffentlichen Raums. In einem inklusiven Nürnberg können alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein; dafür sollen verschiedene Schwerpunktmaßnahmen umgesetzt werden. Zeitgemäße Mobili- tät bedeutet außerdem mehr Mit - und weniger Gegeneinander. Dem dienen verschiedene Schwerpunktmaßnahmen, die die Rücksichtnahme auf und das Bewusstsein für die Belange mobilitätseingeschränkter Personen fördern. Die Nutzung des öffentlichen Raums kann für Menschen mit Behinderung durch mehrere Faktoren erschwert werden. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben durch unebene Gehbeläge wie Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen oder Fahrbahn- übergängen Schwierigkeiten, sich komfortabel und sicher im Stadtgebiet fortzubewegen. Nut- zerinnen und Nutzer von Rollstuhl oder Gehhi lfen wie Rollatoren profitieren deswegen von Um- und Neubaumaßnahmen, wie beispielsweise dem Absenken von Bordsteinen. Diese werden regulär vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) bei Sanierungsmaßnamen an Kreuzungspunkten vorgenommen. Gleiches gilt für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen, die von der Nachrüstung von Ampeln und Blindenleitsystemen profitieren. Auch beim Öffentlichen Nahverkehr wurde und wird nachgerüstet: Rund 60 Bushaltestellen wurden im Zuge eines Kommunalen Investitionsprogramms zwischen 2015 und 2018 mittels einer finanziellen Förderung durch den Bund barrierefrei umgebaut. Bordsteine wurden er- höht (um ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen in und aus de m Bus zu ermöglichen) und Blindenleitsysteme eingebaut bzw. erneuert , um die Orientierung für Menschen mit Sehbe- hinderung zu erleichtern. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist in Anbetracht der Viel- zahl an Bushaltestellen im Nürnberger Stadtgebiet als Daueraufgabe zu verstehen. Zur Be- arbeitung dieser Aufgabe wurde durch die Verwaltung eine Liste mit rund 170 Bussteigen definiert, die mit hoher Priorität barrierefrei umgebaut werden sollen . Die Auflistung befindet sich zurzeit noch in Abstimmung u. a. mit Verbänden und Interessensvertretungsgremien von Menschen mit Behinderung. Die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs wird durch barrierefrei gestaltete Ansagen und Fahrpläne erleichtert. Auch das Angebot „MoBi“ – Mobilitätsservice für Menschen mit Mobili- tätseinschränkungen unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrer persönlichen Mobilität 118 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 105 und Selbstständigkeit. Die Schulung von Busfahrerinnen und Busfahrern der VAG im Um- gang mit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen trägt zu einem nutzerfreundli- chen, barrierefreien Angebot bei. Ein weiteres großes Hemmnis können fehlende öffentliche barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Nahverkehr und auch im Stadtgebiet wie beispielsweise in der Nürnberger Altstadt sein (vgl. Kapitel 5.5). Gleiches gilt für Parkplätze für Menschen mit Behinderung. Im Freizeit- und Kulturbereich wird von der Stadt Nürnberg darauf geachtet, bei der Planung und dem Bau von Spielplätzen möglichst barrierefrei nutzbare Spielangebote zu entwickeln und zu realisieren. Bestehende Spielplätze werden barrierefrei nachgerüstet. Während Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit vor Ort beitragen, ist auch der Zugang zu Informationen bezüglich vorhandener Barrierefreiheit hilfreich. So informiert beispielsweise die Tiergarten-App Besucherinnen und Besucher, wo Toiletten zu finden sind oder welche Wege mit dem Rollstuhl genutzt werden können. Hilfreich, aber nicht ganz ein- fach umzusetzen, ist die Veröffentlichung von Informationen, welche städtischen Einrichtun- gen oder Angebote barrierefrei nutzbar sind. 5.6.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Bau- gebiete Maßnahmenbeschreibung: Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Baupro- jekte auch von privaten Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fuß- verkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wege- verbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt. Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) 119 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 106 Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge Maßnahmen- beschreibung: Was Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes für Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern Wie Herstellung von ebenen Gehbahnen Warum Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raumes, Ver- besserung der Mobilität Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung Zielsetzung: Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An- geboten Erleichterung des Fortkommens insbesondere in der Altstadt (Er- satz für „Kopfsteinpflaster“): Einbau von gesägten und gestockten Groß- granitsteinen statt „herkömmlichem“ Kopfsteinpflaster um ebene Gehbah- nen herzustellen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und Radfahrern zugute. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum Maßnahmen- beschreibung: Was Absenkung der Bordsteine an Straßenkreuzungen und Überwegen Wie durch bauliche Maßnahmen Warum Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raums, Verbes- serung der Mobilität Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung Zielsetzung: Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An- geboten, Erleichterung des Überquerens von Kreuzungen und Straßen Gegebenenfalls weitere Effekte: Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und Radfahrern zugute. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 120 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 107 „MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA Maßnahmen- beschreibung: Was Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen können über den Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei ge- schulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr begleiten und unterstützen. Wie Langzeitarbeitslose werden in einer Präsenzmaßnahme in- klusive eine Woche Schulung im Fahrgasttraining bei der ÖPNV-Akademie qualifiziert. Bei Eignung erhalten sie an- schließend einen Arbeitsvertrag über §16i SGBII bei NOA.kommunal. NOA.kommunal organisiert die Buchung und den Einsatz des Begleitdienstes. Warum Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen bewegen sich meist unsicher im öffentlichen Raum Für wen Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer- haften gesundheitlichen Einschränkungen Zielsetzung: Alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs können sich sicherer im öffentlichen Raum bewegen Gegebenenfalls weitere Effekte: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, um Teil- habechancen zu eröffnen und sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 20 (Persönliche Mobilität) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG. Zeitrahmen: 2020 2022 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 121 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 108 Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert Maßnahmen- beschreibung: Was Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG Wie Die Schulungen beinhalten auch das Thema „barrierefreie Mobilität“. Warum Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf- gabe inklusiver Daseinsvorsorge. So wird z.B. das Aus- und Einsteigen in Busse an Haltestellen von Menschen mit Be- hinderung oft als problematisch und als Hindernis wahrge- nommen. Für wen alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind Zielsetzung: Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg Zuständigkeit, Ko- operationspartner: VAG Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 122 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 109 Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet Maßnahmen- beschreibung: Was Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV wer- den barrierefrei und einfach ausgestaltet. Wie Das Thema ist in die bestehenden Abstimmungsrunden mit geeigneten Ansprechpartnern (Stadt Nürnberg, VAG, DB AG und Bayerische Eisenbahngesellschaft) eingebracht worden. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in Fahrzeugen konzentriert werden. Warum Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf- gabe inklusiver Daseinsvorsorge. In einem inklusiven Nürn- berg sollen alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mo- bil sein können. Für wen Für alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. Zielsetzung: Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg Zuständigkeit , Ko- operationspartner: VGN Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 123 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 110 Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen Maßnahmen- beschreibung: Was Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV für Menschen mit Behinde- rung verbessern: Erhöhung der Bordsteinkanten und Errich- tung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen Wie Umbau der bestehenden Bus- und Straßenbahnhaltestellen um einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen; Verlegung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Personen Warum Der Ein- und Ausstieg in Busse soll möglichst niveaugleich erfolgen können, sodass Nutzungsschwierigkeiten minimiert werden. Das Auffinden der Bushaltestelle und der Ein- stiegstür wird ermöglicht. Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Sehbehinde- rung Zielsetzung: Barrierefreier bzw. sehr barrierearmer Ein- und Ausstieg in ÖPNV-Busse ermöglichen, Erleichterung der Nutzung des ÖPNV, Verbesserung der Mo- bilität Gegebenenfalls weitere Effekte: Von den Maßnahmen profitieren auch Personen, die Kinderwagen oder Rollkoffer nutzen. Insgesamt erhöht sich der Komfort beim Ein- und Aus- steigen in Busse für alle Nutzergruppen. Rechtlicher Bezug: Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit Zuständigkeit, Ko- operationspartner: VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl), Verbände, externe Fachplaner Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 124 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 111 Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB) Maßnahmen- beschreibung: Was Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhof- straße Wie Vorhandenes Pflaster wird durch taktile Leitelemente er- gänzt. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg. Warum Bisher ist kein Leitsystem vorhanden Für wen Sehbehinderte und blinde Menschen Zielsetzung: Die selbstständige Erreichbarkeit der Bushaltestellen am ZOB soll erleich- tert werden. Flankiert wird dies durch ein noch zu planendes Rufsystem für Hilfestellung des Ordnungsdienstes. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Verkehrsplanungsamt (Vpl), Behindertenrat (BRN) Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: in Planung Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten Maßnahmen-be- schreibung: Was Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV durch Ausbau des Blindenleitsystems Wie Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom Tiergarteneingang bis zum ÖPNV sowie Verlegung eines Blindenleitsystems in die Asphaltdecke des Tiergarten-Vor- platzes Warum Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit ÖPNV erreichen Für wen Für blinde und stark sehbehinderte Menschen Zielsetzung: Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit ÖPNV errei- chen. Größere Unabhängigkeit blinder und stark sehbehinderter Men- schen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Tier- garten (Tg) und externem Büro Zeitrahmen: 2019 voraussichtlich 2022 Umsetzungsstand: In Umsetzung 125 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 112 Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe angeboten. Wie Anfertigung von Bänken mit einer um 10 cm erhöhten Sitz- fläche Warum Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitäts- eingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen. Für wen Mobilitätseingeschränkte Menschen Zielsetzung: Bequeme Nutzung des Angebots an Sitzflächen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) Zuständigkeit , Ko- operationspartner: Tiergarten (Tg) Zeitrahmen: 2013 laufend Umsetzungsstand: In Umsetzung Barrierearme Wegweiser im Tiergarten Maßnahmen- beschreibung: Was Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kon- trastreichere Wegweiser ersetzt. Wie Neue Grafik, neues Design, neuer Druck, neue Träger, in- terne Montage und externe Vergabe von Grafik Design und Druck Warum Die Wegweiser waren für Menschen mit Sehbehinderung schlecht lesbar. Für wen Menschen mit Sehbehinderung Zielsetzung: Bessere Lesbarkeit der Wegebeschilderung Gegebenenfalls weitere Effekte: Lesbarkeit verbessert sich auch für Personen ohne Seheinschränkung Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Tiergarten (Tg), externe Vergabe von Grafik Design und Druck Zeitrahmen: 2020 2021 Umsetzungsstand: In Umsetzung 126 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 113 App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens Maßnahmen- beschreibung: Was App als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen Wie Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit Sehbehinderung Informationen der Beschilderungen an. Auch ist vermerkt, wo barrierefreie Wege zu finden sind. Warum Für Sehbehinderte war der Tiergarten nicht frei erlebbar, für Gehbehinderte waren barrierefreien Routen nicht erkenn- bar. Für wen Seh- und Geheingeschränkte Zielsetzung: Verbesserte Orientierungsmöglichkeit und freie Erlebbarkeit des Tiergar- tens für alle Menschen Gegebenenfalls weitere Effekte: Die App bietet auch Informationen in englischer Sprache, sodass sich auch Touristen informieren und orientieren können. Familien mit Boller- o- der Kinderwagen erhalten zudem einen Überblick über barrierefreie Weg- führungen. Besucherinnen und Besucher erhalten einen Lageplan zu Toi- lettenanlagen, Restaurants und Ausgängen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Tiergarten (Tg), Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, ex- terne Beauftragung Zeitrahmen: 2014 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 127 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 114 Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans Maßnahmenbeschreibung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortge- schrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhalte- stellen sowie die aufgelistete Maßnahmen - und Zeitplanung für die Umgestaltung von U- Bahnhöfen sowie (nachrichtlich) für S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in einem fortlaufenden Prozess umgesetzt. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernommen und weiterhin konsequent umgesetzt. Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), U - Bahnbauamt (UB), VAG, DB AG Umsetzungsstand: erster Teil bereits umgesetzt, Fortschreibung in Planung 5.6.2 Umsetzbare Maßnahmen Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstal- tungsräumen Maßnahmenbeschreibung: In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute. Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszent- rum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP), Staatstheater (Th) Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit Maßnahmenbeschreibung: Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermög- licht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Ver- kehrsmittel und des öffentlichen Raums Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behinderten- rat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) 128 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 115 Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit Maßnahmenbeschreibung: Zeitgemäße Mobilität bedeutet mehr Mit - und weniger Gegen- einander. Das 2017 beschlossene Konzept für eine Rücksichtnahmekampagne "Bitte, gerne" des Verkehrsplanungsamtes wird bei der Realisierung um die Belange der Barrierefreiheit ergänzt, mit finanziellen Mitteln ausgestattet und umgesetzt. Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behinderten- rat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org Maßnahmenbeschreibung: Auf WheelMap werden Angaben zur Barrierefreiheit der städti- schen Dienststellen erfasst. Diese können in der kostenlosen Variante von Wheelmap.org erfasst werden. Die kostenfreie Version ermöglicht Angaben im begrenzten Umfang. Es sind ausschließlich Hinweise zur Rollstuhlgerechtigkeit möglich (vollständig rollstuhlgerecht, teil- weise, nicht rollstuhlgerecht und keine Angabe verfügbar). Die Dienststellen können die vier Angaben in Eigenregie eingeben, allerdings ist eine einheitliche Erhebung sinnvoll, da so ein einheitlicher Standard geschaffen werden kann. Bei der kostenintensiven Variante stehen bis zu 80 Kategorien zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche 5.7 Kultur, Freizeit, Sport Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – mit und ohne Behinderungen – an inklusiven Angeboten im Bereich Kultur, Freizeit und Sport sowie barrierefreie Zugänge zu diesen ist oberste Zielsetzung in diesem Handlungsfeld ( vgl. UN-BRK, Art. 30). Über die barrierefreie Nutzung von Angeboten hinaus geht es um die Gestaltung der Angebote: Menschen mit und ohne Behinderungen sollen diese – idealerweise gemeinsam – dar- bzw. anbieten. In diesem Handlungsfeld findet sich eine breite Auswahl bereits umgesetzter oder weiterhin in Umsetzung befindlicher Angebote. Diese orientieren sich entweder an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung – z. B. indem Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und nutzbar sind oder Führungen und andere Freizeitveranstaltungen für Menschen mit Sinnes- behinderung zugänglich gemacht werden. Auch wurden Angebote geschaffen, die speziell für Menschen mit Körperbehinderung (Stichwort: Rollstuhlschaukel) oder Menschen mit kog- nitiven Einschränkungen geeignet sind. Andere Angebote sensibilisieren hingegen Men- 129 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 116 schen ohne Behinderung für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung: Im Erfah- rungsfeld zur Entfaltung der Sinne kann beispielsweise nachgespürt werden, wie sich ein Cafébesuch bei völliger Dunkelheit anfühlt. Auch Informationen zu den Angeboten oder Einrichtungen sind zentral, um die Teilnahme am kulturellen Leben planen zu können. So liegen zum Teil bereits taktile Geschosspläne und Tastmodelle für blinde Menschen vor, im Veranstaltungsprogramm und im Internet wer- den barrierefreie Veranstaltungen markiert. Zudem wurden Webauftritte umgestaltet und den neuen Richtlinien angepasst. Hierdurch ist der Zugang zur Veranstaltungsinformation nieder- schwellig möglich. Vereinzelt ist auch eine Weitergabe von Informationen zu Veranstaltungen und Angeboten in Leichter Sprache verfügbar bzw. in Planung. Um am Sportangebot partizipieren zu können, geht es nicht nur um den (Um -)Bau von Sporthallen und -anlagen. Auch fördert die Stadt Nürnberg die Inklusionsarbeit von Nürnber- ger Vereinen durch Zuschüsse und erwirkt durch Öffentlichkeitsarbeit auch ein Bewusstsein für die Leistung von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung. Um die eigene Rolle als Stadt der Menschenrechte auszufüllen, bewirbt sich Nürnberg für das Host Town Program zu den Special Oly mpics: 170 deutsche Städte werden 2023 als Gastgeberstädte Athletinnen und Athleten aus aller Welt empfangen. 130 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 117 5.7.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik Open-Airs Maßnahmen- beschreibung: Was Umgestaltung einer Festivalhomepage für Menschen mit Behinderung Wie Die in Typo3-programmierte Homepage des Bardentreffens und des Klassik Open-Airs wurde soweit verändert, dass Menschen mit Behinderung in der Lage sind, die Inhalte zu nutzen. Dies beinhaltet die Lesbarkeit der Schrift mittels Kontrastierung, die logische Anordnung und Definition der Elemente im Hintergrund für Screen Reader, die Steuerung des Tabulators mit zwei Tasten, das Einpflegen von Alterna- tivtexten bei Fotos, sowie das Vermeiden von PDF-Doku- menten, die nicht entsprechend im Sinne der Barrierefreiheit aufgesetzt sind. Es wurde eine Agentur zur Umgestal- tung/Programmierung beauftragt. Warum Es besteht der kulturpolitische Auftrag und der Anspruch der Stadtverwaltung, möglichst allen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Bereitstel- lung von Inhalten für Menschen mit Behinderung. Für wen Für Menschen mit Bewegungseinschränkung, Sehbehinde- rung und blinde Personen. Zielsetzung: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und Menschen mit Behin- derung Zugang zu Informationen ermöglichen Rechtlicher Bezug: EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte und Apps zur barrierefreien Bedienung Zuständigkeit, Ko- operationspartner: 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2. BM/Pb), GSM Agentur für Neue Medien Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: in Umsetzung 131 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 118 DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote Maßnahmen- beschreibung: Was Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert. Wie Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio- nen weitergegeben.  für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer geeignet  WC für Gehbehinderte geeignet Warum Verbesserte Information der Besucherinnen und Besucher mit Mobilitätseinschränkungen Für wen Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Zielsetzung: Teilhabe für Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer an die für sie zugänglichen Programmpunkten ermöglichen Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und ihr Programm im Vorfeld darauf abstimmen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Die Mehrheit der bis zu 80 beteiligten Einrichtungen (z.B. Staatstheater, DB-Museum, Neues Museum, Stadtbibliothek…) an der Blauen Nacht setzt sich in ihrem Alltagsgeschäft bereits eigenständig mit diesem Thema auseinander und hält diese Infrastruktur auch an der Blauen Nacht für die Besucherinnen und Besucher bereit. Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 132 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 119 DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue -Nacht-Kunstwett- bewerb Maßnahmen- beschreibung: Was Die Kunstorte, die das Projektbüro auswählt, sind möglichst barrierefrei. Wie Bei der Auswahl der Kunstorte, die den Kunstschaffenden für ihre Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs-Projekte angeboten werden, wird auf die Barrierefreiheit z.B. einfache Zugäng- lichkeit, Aufzüge, Toiletten für Menschen mit Behinderung geachtet. Warum Durch das Angebot ist ein „unkompliziertes“ Besuchen der Veranstaltung möglich. Das Einbetten der Information im Programmheft und auf der Website ermöglicht eine Teil- nahme. Für wen Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Zielsetzung: Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah- rerinnen und -fahrer an für sie zugänglichen Programmpunkten Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und ihr Programm am Abend darauf abstimmen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Kooperationspartner sind hier alle Institutionen, die Kunstorte zur Verfügung stellen Zeitrahmen: 2011 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 133 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 120 Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote Maßnahmen- beschreibung: Was Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert. Wie Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio- nen weitergegeben.  für Rollstuhlfahrinnen und -fahrer geeignet  WC für Gehbehinderte geeignet Warum Vorabinformation der Besucherinnen und Besucher Für wen Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende Zielsetzung: Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah- rende an für sie zugänglichen Führungsangeboten Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: 400 Anbieterinnen und Anbieter der Führungen (städtische Dienststellen, Organisationen, Vereine, Firmen und Privatpersonen) Zeitrahmen: 2011 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 134 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 121 Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm Maßnahmen- beschreibung: Was Führungsangebote, die sich inhaltlich mit Themen der Inklu- sion auseinandersetzen, werden in das Programm aufge- nommen Wie Z.B. werden Führungen unter der Augenbinde angeboten o- der die Rollstuhlschaukel vorgestellt. Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern wird auf das Thema Barrieren bei der Kommunikation aufmerk- sam gemacht. Hierfür wird eine gezielte Akquise von pas- senden Angeboten vorgenommen. Warum Möglichkeit der Auseinandersetzung der Besucherinnen und Besucher mit dem Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung Für wen Alle Teilnehmenden an der Veranstaltung Zielsetzung: Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher mit dem Thema Inklu- sion Gegebenenfalls weitere Effekte: Interessierte werden durch die entsprechenden Angebote auf die Veran- staltung aufmerksam gemacht. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: 2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Blinden- und Sehbehinderten- seelsorge in der evang.-luth. Kirche in Bayern, Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB), Bildungszentrum für Blinde und Seh- behinderte (bbs), Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, noris inklusion gGmbH, Paritätischer Wohlfahrtsverband Mittelfranken, Ge- hörlosenverband Nürnberg und Umland e. V. Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 135 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 122 Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens) Maßnahmen- beschreibung: Was Verfassen eines Leitbildes für das Haus des Spielens mit Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit Wie Verfassen eines Leitbildes Warum Verankerung des Themas Inklusion Für wen Als Orientierung für Mitarbeitende, als Ansatz für die Ver- besserung inklusiver Angebote und Barrierefreiheit Zielsetzung: Betonung des hohen Stellenwerts von Inklusion Gegebenenfalls weitere Effekte: Verbesserung von inklusiven Angeboten und Barrierefreiheit, Sensibilisie- rung der Mitarbeitenden Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS); Mitarbeitende des Museums Zeitrahmen: 2022 2026 Umsetzungsstand: In Planung Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens) Maßnahmen- beschreibung: Was Spielveranstaltung für gehörlose Kinder und ihre Eltern Wie Gehörlose Kinder und ihre Eltern treffen sich im Haus des Spielens und spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele. Warum Vernetzung der Menschen untereinander Für wen Gehörlose Kinder und ihre Eltern Zielsetzung: Öffnung des Hauses für ein breites Publikum, Vernetzung Gegebenenfalls weitere Effekte: Lernen durch Spielen, Sensibilisierung für die Belange von gehörlosen Menschen durch Begegnung Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS), evangelische Gehörlosenseelsorge Zeitrahmen: 2018 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 136 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 123 Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum) Maßnahmen- beschreibung: Was Museumstexte sind in Leichter Sprache vorhanden Wie Übersetzung der vorhandenen Texte in Leichte Sprache, sowie die Berücksichtigung von Leichter Sprache bei neuen Texten Warum Die Inhalte sollen möglichst allen Besucherinnen und Besu- chern zugänglich gemacht werden. Für wen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und andere Angehörige der Zielgruppe von Leichter Sprache Zielsetzung: Leichteres Erfassen von Hintergrundinformationen Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und funktionale Anal- phabetinnen und Analphabeten profitieren von der Maßnahme Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Spielzeugmuseum Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 137 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 124 Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier) Maßnahmen- beschreibung: Was Umfangreiche Anpassungen des KunstKulturQuartiers nach externer Fachberatung in den Bereichen  Programminformationen unter: kunstkulturquartier.de  Informationen zu kulturellen Angeboten unter kultur- info-nuernberg.de  Veranstaltungskalender unter veranstaltungskalen- der.nuernberg.de  App „zoom:in“ Wie Analyse und kontinuierliche Umsetzung wie Weiterentwick- lung zur Barrierefreiheit (Kontraste, Strukturen, Gliederung von Inhalten, Alternativtexte, Bildnachweise, Reduktion von Inhalten, Gestaltung & Grafikdesign, Seitennavigation durch Tastatureingabe, Vorlesefunktion, Tabulator, Formulierun- gen) sind bereits umgesetzt. In Planung sind folgende Schritte:  Leichte Sprache & Mehrsprachigkeit  ausgewiesene neue Ausgabenseiten des Veranstal- tungskalenders zu inklusiven Themen (z.B. Veranstal- tung mit Gebärdensprache, inklusiver Tanz/Theater)  Hinweise auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes Warum Zielgruppenerweiterung, inklusive Angebote, Abbau von Barrieren in der Kulturvermittlung und -arbeit Für wen Menschen mit Behinderung Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Willkommenskultur und Erweite- rung des Zielpublikums Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und Leseanfän- ger profitieren von einem gut strukturierten Angebot. Rechtlicher Bezug: EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte und Apps zur barrierefreien Bedienung Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), KunstKulturQuartier (KuKuQ) sowie externe Beratung Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 138 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 125 Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ) Maßnahmen- beschreibung: Was Im Rahmen der aktuellen Ausstellung „In Situ?“ wird auch für blinde und sehbehinderte Menschen eine Führung zu Kunst im öffentlichen Raum angeboten. Für gehörlose Per- sonen wurde ein Angebot mit Gebärdensprachdolmetsche- rinnen und -dolmetscher geschaffen. Wie Die Führungen finden mit dafür ausgebildeten und geschul- ten Pädagoginnen und Pädagogen statt. Warum Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung zur zeitge- nössischen bildenden Kunst Für wen gehörlose, schwerhörige, blinde, seheingeschränkte Men- schen Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: KunstKulturQuartiers (KuKuQ), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg) Maßnahmen- beschreibung: Was Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti- schem Angebot Wie Einladungen an die Kunstgruppen von Lebenshilfe, noris in- klusion und die Redaktion des Obdachlosenmagazins Stra- ßenkreuzer Warum Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen Für wen Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Zeitrahmen: 2014 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 139 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 126 Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“ Maßnahmen- beschreibung: Was Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti- schem Angebot Wie Kooperation der Kunstvilla und Museum Industriekultur mit dem KPZ und der Alzheimergesellschaft Mittelfranken Warum Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen Für wen Menschen mit Demenz und betagte Menschen Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits mehrfach umgesetzt Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla) Maßnahmen- beschreibung: Was  Taktile Geschosspläne zur räumlichen Orientierung im Gebäude  Führungen für blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besuchern Wie  Die Geschosspläne der Kunstvilla liegen in taktiler Fas- sung an der Kasse vor  Taktile Erfassung ausgewählter Kunstwerke im Rahmen einer Führung Warum Eine Orientierung von blinden und sehbehinderten Men- schen Für wen Menschen mit Sehbehinderungen Zielsetzung: Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen an kulturellen Ange- boten Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: KunstKulturQuartier/Kunstvilla (KuKuQ/Kunstvilla) Zeitrahmen: Seit 2014 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 140 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 127 Entwicklung von kulturellen Bildungs - und Kreativangeboten, die ohne Sprache auskommen Maßnahmen- beschreibung: Was Entwicklung eines Leitfadens und konkreter Workshops, die ohne bzw. mit wenig Sprache auskommen Wie Eine künstlerische Fachkraft entwickelt ein allgemeines Toolkit als Basis für die künstlerische Arbeit mit Kindern ohne bzw. mit wenig Sprache. Zudem entwickelt sie konkrete Workshops, die wenig Erklä- rungsbedarf haben, weil sie sehr anschaulich demonstriert werden können, ohne Schrift auskommen etc. Warum Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an künstleri- schen Angeboten zu ermöglichen und zu erleichtern, die sonst nicht oder nur eingeschränkt teilhaben könnten. Für wen Kinder und Jugendliche mit Lese-und Schreibschwierigkei- ten, geringen Deutschkenntnissen Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wenig Deutsch- kenntnissen. Stärkung der Selbstwirksamkeitserfahrungen und des Aus- tauschs mit Anderen. Vielfältigere Ideen werden so sichtbar. Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Mitarbeitende profitieren von der Maßnahme, wenn sie es schaffen, möglichst viele Menschen bei ihren Programmen mitzunehmen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stabsstelle Kinderkultur und KinderKunstRaum des Amts für Kultur und Freizeit (KUF), in Kooperation mit Stadtteileinrichtungen, Förderschulzen- tren Zeitrahmen: Frühestens ab 2022 Umsetzungsstand: In Planung 141 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 128 Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) Maßnahmen- beschreibung: Was Ausbau, Neuschaffung und Weiterentwicklung der Dun- kelerfahrung im Hirsvogelbunker nach einer Sanierung. Ein- zelne Elemente sind z.B. das Dunkelcafé, Dunkelgang, Dunkeltour, Dunkelfrühstück, Dunkelgängerdiplom, Spiele im Dunkeln, Hörkino, Concert in the dark, Geschmackser- lebnis, Hör-Kino, Hör-Erfahrungen für Schulklassen, Fir- men-Events Wie Neben dem Erfahrungsfeld entsteht mit der Dunkelerfah- rung im Hirsvogelsaal ein umfassendes ganzjährig besuch- bares inklusives Angebot. Es besteht aus verschiedenen festen Modulen und besonderen Angeboten zugeschnitten auf Schulen, Gruppen, Firmen und Einzelbesuchende. Ver- schiedene Angebotsmodule. Die Betreuung erfolgt durch sehbehinderte Mitarbeitende. Warum Die Weiterentwicklung der Dunkelerfahrung bietet die Chance inklusive Bildungsangebote zu intensivieren und auszubauen Für wen Besucherinnen und Besucher ab acht Jahren mit und ohne Einschränkungen Zielsetzung: Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen durch das Erleben der ungewohnten Dunkelheit und dem Austausch mit den blinden oder sehbehinderten Mitarbeitenden. Ent- wicklung von Gespür für die Möglichkeit der Wahrnehmung blinder Men- schen und erleben der Nutzung anderer Sinne, die die Seheinschränkung kompensieren können. Zielsetzung ist auch die Normalisierung des Mitei- nanders von Sehenden und blinden Menschen zu fördern. Gegebenenfalls weitere Effekte: Neben der Dunkelerfahrung dient dieses Angebot auch der Weiterentwick- lung von Sinneserfahrungen aller Art und bietet ein attraktives „Hands-on“ Kulturangebot für alle Zielgruppen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF) Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 142 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 129 Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) Maßnahmen- beschreibung: Was Bau und Betreuung der Rollstuhlschaukel auf dem Erfah- rungsfeld zur Entfaltung der Sinne Wie Auf dem Erfahrungsfeld steht während der Saison (1. Mai bis Ende der Sommerferien) Nürnbergs einzige öffentlich zugängliche Rollstuhlschaukel. Diese wird von Mitarbeiten- den betreut. Dabei können Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer auf der Rollstuhlschaukel den Platz einnehmen und die Mit- arbeiterin oder der Mitarbeiter sorgt für die nötige Sicherheit und schubst an. Außerdem bieten zwei Rollstühle (Erwach- senen- und Kinderrollstuhl) die Möglichkeit für andere Besu- cherinnen und Besucher zum Rollentausch. Der Betrieb ei- ner Rollstuhlschaukel darf generell aus Sicherheitsgründen nur betreut erfolgen. Warum Durch Initiative des Rolli-Treff-Franken e. V. mit Hilfe der Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg konnte für das Erfah- rungsfeld eine Rollstuhlschaukel gebaut und deren Betreu- ung so zunächst finanziell gesichert werden. Damit können nun auch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer das Schaukelerlebnis sinnlich und körperlich erfahren. Für wen Nutzerinnen und Nutzer eines Rollstuhls und andere Besu- cherinnen und Besucher des Erfahrungsfeldes Zielsetzung: Erst aus der Perspektive von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer lässt sich er- messen, wie schwierig selbst kleinste Barrieren mit dem Rollstuhl zu be- wältigen sind. Ein Rollentausch erlaubt so für eine begrenzte Zeitdauer den Alltag der Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nachzuempfinden. Das för- dert die Akzeptanz der Notwendigkeit von Barrierefreiheit. Weiter soll das Schaukelerlebnis und Gefühl des freien Schwebens so auch Rollstuhlfah- rerinnen und -fahrern ermöglicht werden. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Rollstuhlschaukel ist an einer von außen gut einsehbaren Stelle des Erfahrungsfeldes aufgestellt. Passanten bekommen einen Eindruck im Vo- rübergehen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF), Rolli-Treff-Franken e. V., Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg, Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 143 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 130 Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) Maßnahmen- beschreibung: Was Anschaffung einer mobilen Induktionsanlage Wie Einsatz der Induktionsanlage bei Führungen auf dem Erfah- rungsfeld. Warum Bei Führungen auf dem Erfahrungsfeld inmitten von ande- ren Besucherinnen und Besuchern ist es für Menschen mit Hörbehinderung besonders schwer, den Erklärungen zu fol- gen. Mit Hilfe der Induktionsanlage können nun auch diese Menschen teilhaben und erreicht werden. Für wen Menschen mit Hörbehinderung und kompatiblem Hörgerät Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Höreinschränkungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Durch den Verleih an andere Einrichtungen und Ämter der Stadt bekommt eine breitere Masse von Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit an Führungen und Vorträgen teilzuhaben. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit (KUF) Zeitrahmen: 2018 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 144 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 131 Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld) Maßnahmen- beschreibung: Was Niederschwellige und gruppenspezifische Informationen zum historischen Ort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne und den aktuellen Planungen der Stadt Nürnberg Wie Einmal im Jahr wird ein Informationstag zu Zeppelintribüne und Zeppelinfeld angeboten. Hierbei werden Information über das Projekt zum Erhalt und zur Entwicklung von Zep- pelintribüne und Zeppelinfeld als Lern- und Begegnungsort präsentiert. Hierzu finden Informationstage mit inklusiven Elementen statt, die zusammen mit externen Bildungspart- nern wie Geschichte für Alle entwickelt und umgesetzt wer- den. Kostenloser Rundgang in mehreren Fremdsprachen und inklusiven Angeboten (Tastführungen, Gebärden- sprachdolmetscherangebot). In den kommenden Jahren ist eine Erweiterung um Rundgänge in Leichter Sprache sowie für Gehbeeinträchtigte vorgesehen. Warum Historisch-politische Bildungsarbeit im Allgemeinen und In- formation über ein steuerfinanziertes Großprojekt im Beson- deren Für wen Gesamtheit der Stadtbevölkerung sowie auswärtige Interes- sierte Zielsetzung: Bewusste Einbeziehung von Menschen in ein städtisches Großprojekt, die der nationalsozialistischen Ideologie nicht entsprochen haben. Gegebenenfalls weitere Effekte: Zusammentreffen von Menschen mit und ohne Einschränkungen sowie mit und ohne Deutschkenntnissen, Stärkung der künftigen Prägung als ge- samtgesellschaftlicher Lern- und Begegnungsort für Freizeit, Sport, Naher- holung und historische Bildung Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin, Museen der Stadt Nürnberg, Ge- schichte Für Alle e. V. Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 145 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 132 Einsatz von Gebärdensprache bei (Online -)Veranstaltungen (Deutsche Akademie für Fußballkultur) Maßnahmen- beschreibung: Was Seit 2012 wurden Publikumsveranstaltungen (Preisverlei- hung, Diskussion) live in Deutsche Gebärdensprache (DGS) gedolmetscht. Die Online-Veranstaltungsreihe KickOn@Home (seit April 2020) wird durchgehend für Ge- hörlose gedolmetscht. Wie Zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetscher agieren im Wechsel über die gesamte Dauer der Veranstal- tung für alle sichtbar. Zusätzlich gibt es ein punktuelles An- gebot der Live-Untertitelung. Warum Erster Anlass in 2012 war der gehörlose Preisträger beim Fußball-Kulturpreis; zuvor waren kaum gehörlose Teilneh- mende vor Ort; Ziel: Öffnung von Angeboten Für wen Für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zielsetzung: Ermöglichung der Partizipation von Gehörlosen sowie Schaffung von Be- wusstsein beim gesamten Publikum für die Bedarfe von gehörlosen Men- schen Gegebenenfalls weitere Effekte: Vorbildfunktion als Kultureinrichtung, Steigerung der Popularität des DGS- Dolmetschens, Gewinnung neuer Zielgruppen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kultur und Freizeit (KUF), KunstKulturQuartier (KUKUQ), extern: Bundes-Behinderten-Fan-Arbeits-Gemeinschaft e. V. (BBAG) Zeitrahmen: 2012 bzw. 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 146 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 133 Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fußballkul- tur) Maßnahmen- beschreibung: Was Vollständige technische, grafische und redaktionelle Überar- beitung der Website sowie Aufnahme detaillierter Informati- onen zur Barrierefreiheit an Veranstaltungsorten Wie Einfachere Lesbarkeit (Schrift, Kontraste), Bildtexte, Opti- mierung von Hilfstools, Schritt für Schritt: Implementierung von DGS-Videos, Inhalten in Leichter Sprache sowie Kenn- zeichnung von Barrierefreiheit im Veranstaltungsangebot auf der Website Warum Die Webseite, Visitenkarte und inhaltliches Kernstück der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur, soll barrierefrei zu- gänglich sein und Diversität vermitteln. Für wen Vorhandene und potenzielle neue Nutzerinnen und Nutzer der Website und der weiteren digitalen Angebote (Social media). Zielsetzung: Bereitstellung von Information zur Barrierefreiheit für Besucherinnen und Besucher, Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Gegebenenfalls weitere Effekte: Vorbildfunktion: Beispielhaftes Sichtbarmachen der Möglichkeiten einer in- klusiven Informationsvermittlung. Gewinnung neuer Nutzerinnen und Nut- zer sowie Besucherinnen und Besucher, bessere Strukturierung, Suchma- schinenoptimierung Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kultur und Freizeit (KUF), in Kooperation mit externem Dienstleiter decide, Beratung durch diverse Ansprechpartnerinnen und -partner Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 147 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 134 Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad) Maßnahmen- beschreibung: Was Ausprobieren und Testen neuer Angebote, um möglichst vielen Menschen das Baden und Schwimmen zu ermögli- chen Wie Schaffung und Wiederbelebung von speziellen Kurs-, Schwimm- oder Unterrichtsangeboten, z.B. Badetag für Transgender, Schwimmunterricht oder Wassergewöhnung für Menschen mit Behinderung Warum Möglichst vielen Menschen Zugänge in die Bäder anbieten Für wen Personen mit körperlichen Einschränkungen oder persönli- chen Hemmnissen Zielsetzung: Badeangebote für alle Menschen schaffen, erhalten und ausbauen. Inklu- sion und Teilhabe von Menschen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: NürnbergBad (NüBad), Menschenrechtsbüro (MRB) Zeitrahmen: Seit 2004 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 148 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 135 Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigun- gen Maßnahmen- beschreibung: Was Die Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten des Nürn- berger Behindertensports wird stärker sichtbar gemacht Wie Veröffentlichungen, auch unter Nutzung der sozialen Me- dien Warum Breite Informationsweitergabe der besonderen Leistungen von Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigung oder Be- hinderung Für wen Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigungen Zielsetzung: Stärkere Sichtbarkeit der Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten des Nürnberger Behindertensport Gegebenenfalls weitere Effekte: Wahrnehmung von Nürnberg als attraktiver Austragungsort für Meister- schaften Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 149 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 136 Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen durch Zu- schüsse Maßnahmen- beschreibung Was Förderung von speziellen Angeboten der Sportvereine zur Inklusion von Menschen mit Behinderung Wie Dieser von der regulärenj Förderung für Vereine unabhän- gige Topf soll Anreize für den gezielten Ausbau von Ange- boten für Menschen mit Behinderung schaffen. Vereine kön- nen für den Bereich inklusiven Sport Anträge zu notwendi- gen Materialien, Baumaßnahmen und Qualifizierungsmaß- nahmen stellen. Auch die benötigten Assistenzen zur Aus- übung des inklusiven Sports im Verein, die das Freizeitnetz- werk Sport organisiert, können bezuschusst werden. Von Seiten der Stadt werden für Inklusionsthemen sowie Senio- ren und Seniorinnen 20.000€ jährlich bereitgestellt. Warum Menschen mit Beeinträchtigungen soll der Zugang zu den Angeboten der Sportvereine erleichtert werden. So spielen der barrierefreie Ausbau der Sportanlagen, aber auch ein vielfältiges Angebot eine wichtige Rolle. Für wen Nürnberger Sportvereine, Sportbegeisterte mit Beeinträchti- gungen Zielsetzung: Förderung von Sportangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 150 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 137 Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sport angebots für Kin- der, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Maßnahmen- beschreibung: Was Verwaltung von Zuschüssen zur Sportförderung Wie Verwaltung des jährlichen Zuschusses an den Behinderten- und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e. V., Zu- schüsse zur Förderung des Sports von Kindern und Ju- gendlichen mit Behinderung durch den Freistaat Bayern in Form der EISs (Erlebte Inklusive Sportschule)-Pauschale Warum Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des Vereinsauftrags Für wen Sportvereine, Sportbegeisterte mit Behinderung Zielsetzung: Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des Vereinsauftrags Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 151 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 138 Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportService Maßnahmen- beschreibung: Was Digitale Darstellung der Sportangebote der Nürnberger Sportvereine für Menschen mit Beeinträchtigungen Wie Menschen mit Beeinträchtigungen können über die Online- Sportsuche des SportService passende Sportangebote fin- den (über die Auswahl "Auch für Menschen mit Handicap geeignet"). Zusätzlich können sie nach Entfernung zu einer Adresse sortiert werden. Warum In vielen Maßnahmen der Nürnberger Sportvereine und ver- schiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe wird Inklu- sion bereits gelebt. Menschen mit gesundheitlichen Ein- schränkungen finden vor allem beim Behinderten- und Ver- sehrtensportverein (BVSV) und dem Gehörlosen Sport Club eine breite Palette an Sportangeboten und Kursen. Aber auch viele andere Sportvereine haben ihre Angebote geöff- net und so gestaltet, dass alle daran teilnehmen können. Mit diesen Suchfunktionen wurde ein niederschwelliges und übersichtliches Angebot geschaffen. Für wen Sportbegeisterte mit Beeinträchtigungen Zielsetzung: Der Inklusionsgedanke wird durch das Angebot von speziellen Sportforma- ten und die Akzeptanz der Betroffenen vorangetrieben. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 152 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 139 Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der Special Olympics World Games Berlin 2023 Maßnahmen- beschreibung: Was Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nati- onen – 170 inklusive Kommunen“ sollen Delegationen aus den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbe- werben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommu- nen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen. Wie Planung und Durchführung einer Auftaktveranstaltung und Vorbereitung der Gastgeberrolle durch Projekte mit kommu- nalen Gruppen (Schule, Vereine u. a.) in 2022 und Durch- führung des viertägigen „Host Town Program“ (11.- 14.Juni 2023). Dabei geht es laut Veranstalter um z. B. inklusive Vereins-, Schul- und Jugendprojekte, inklusive kulturelle Ak- tivitäten, Inklusionstage, inklusive Veranstaltungen und Vor- haben aus den Bereichen Sport, Bildung, Gesundheit, Kul- tur oder Stadtentwicklung sowie sonstige Initiativen gelebter Inklusion. Warum Damit soll zum einen ein starkes Signal der Inklusion ge- setzt und darüber hinaus in den Kommunen inklusive Struk- turen und Netzwerke nachhaltig gestärkt werden. Die Ver- anstalter formulieren das Ziel: „Mehr Teilhabe vor Ort!“ Für wen Die Kommunen können sich für unterschiedlich große Dele- gationen bewerben. Insgesamt wird das Host Town Pro- gram für etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified Partnerinnen und Partner, also Menschen ohne geistige Be- hinderung, aus mehr als 170 Nationen in 24 Sommer- und zwei Demonstrationssportarten organisiert. Zielsetzung: Durch eine Beteiligung Nürnbergs können weiter Vorurteile und Berüh- rungsängste abgebaut, aber auch Akzeptanz und Toleranz aufgebaut wer- den. In Nürnberg öffnen immer mehr Sportvereine ihre Angebote und set- zen ein deutliches Zeichen für die Integration von Menschen mit Behinde- rung. Sie fördern durch gemeinsames Sporttreiben das Miteinander und schaffen Begegnungsmöglichkeiten. Mit einer Beteiligung könnte Nürnberg die besondere Dynamik der SOWG Berlin 2023 nutzen, um das Themen- feld Inklusion sichtbar zu machen und Akteure vor Ort zu begeistern. Gegebenenfalls weitere Effekte: Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei- zeit und Sport) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Sport Service (SpS) Zeitrahmen: Projekte ab 2022 Host Town Program 11. bis 14.06.2023 Umsetzungsstand: Bewerbungsphase 153 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 140 5.7.2 Umsetzbare Maßnahmen Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellungen, Breiten- sport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Gebäude und Einrichtungen mit Veranstaltungs- räumlichkeiten werden ebenso wie Veranstaltungsangebote, beispielsweise Ausstellungen, Breitensport- und Freizeitangebote, auf Barrierefreiheit geprüft. Bei Bedarf werden die Ge- bäude umgebaut und Angebote barrierefrei weiterentwickelt. So können Induktionsanlagen verbaut oder der Zugang zu mobilen Induktionsschleifen ermöglicht werden. Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB), Amt für Kultur und Freizeit (KUF) Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote Maßnahmenbeschreibung: Es wird eine Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten für Ak- tionen und Angebote im Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung durchge- führt und diese über eine Angebots -Datenbank öffentlich zugänglich gemacht . Die Ergeb- nisse können zur Finanzierung von barrierefreien und partizipativen Angeboten im Bereich Kultur, Sport und Freizeit genutzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maß- nahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Fördermöglichkeiten für Aktionen und Angebote im Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung können in einer extra eingerichte- ten Beratungsstelle erfragt werden. Voraussetzung für eine zufriedenstellende Beratung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) 154 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 141 Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen Maßnahmenbeschreibung: Durch den Einsatz eines höhenverstellbaren Redepults, die In- stallation einer rollstuhlgerechten Bühne, den Einsatz von Schrift- und/oder Gebärdensprach- dolmetscherinnen und -dolmetschern kann auf die Vielfältigkeit der Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht werden. Auch Moderatorinnen und Moderatoren mit Behinderung, die durch Veranstaltungen führen, machen das Thema Inklusion sichtbar. Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH), Bildungszent- rum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Referat für Schule und Sport Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungsräumlich- keiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort Maßnahmenbeschreibung: Das Wissen darüber, inwiefern Barrierefreiheit am Veranstal- tungsort gegeben ist und inwiefern die Mitarbeitenden vor Ort inklusiv geschult sind, erleich- tert Menschen mit Behinderungen eine diskriminierungsfreie Tei lnahme. Hierzu wird ein stadtweit einheitliches Symbolsystem angewandt. Die Piktogramme geben für alle Arten von Einschränkungen niederschwellig Informationen zur Barrierefreiheit von Räumlichkeiten. Zu prüfen is t, ob bereits existierende, überörtlich standardisierte Symbole eingesetzt werden können. Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BZ/BCN), Stab Ehemaliges Reichs- parteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP) 5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte Artikel 29 der UN -BRK garantiert Menschen mit und ohne Behinderungen, ihre politischen Rechte in gleichberechtigter Weise wahrnehmen zu können. Die Vertragsstaaten werden in die Pflicht genommen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe alle r Menschen am öffentlichen Leben sicherzustellen. Dies betrifft die freie Willensäußerung genauso wie das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie Parti- zipation und Mitg estaltung der öffentlichen Angelegenheiten und den Schutz ihrer Persön- lichkeitsrechte. 32 32 Vgl. www.behindertenrechtskonvention.info/teilhabe-am-politischen-und-oeffentlichen-leben-3934, let zter Zugriff: 19.11.2021. 155 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 142 Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ergreift die Stadt Nürnberg Maßnahmen, die die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, beispielsweise durch Schutz vor Diskriminierun g oder Prävention von Gewalt, sicherstellen sollen. Hierfür sind beispielsweise die Konzeption und Durchführung von Angeboten geplant, die insbesondere Frauen mit Behinderung stärken sol- len, da diese tendenziell öfter Opfer von Gewalt sind. Wichtigstes Gremium und zentrales Organ für die politische Teilhabe und die Interessens- vertretung der Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist der Behindertenrat der Stadt Nürn- berg (BRN). Das im Jahr 2010 durch einen Stadtratsbeschluss gegründete, öffentlich kom- munale G remium besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Personen. 26 Mitglieder sind Men- schen mit Behinderung, 14 Mitglieder sind Delegierte von Institutionen, Selbsthilfegruppen, Verbänden und Leistungserbringern. Der BRN wird alle fünf Jahre gewählt und arbeitet in sechs thematisch unterschiedlichen Ausschüssen (Finanzen, Barrierefreiheit, Bildung und Kultur, Wohnraum für Menschen mit Behinderung, Arbeit und Soziales sowie Gesundheit). Er engagiert sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinde- rung im Stadtgebiet , setzt sich für Teilhabegerechtigkeit ein und berät die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik als Sachverständigengremium zu Sachverhalten im Kontext Men- schen mit Behinderung. Seit Juli 2021 unterstützen zwei Mitarbeitende in d er städtischen, beim Sozialamt angesiedelten Geschäftsstelle des BRN die Ratsmitglieder bei Verwaltungs- tätigkeiten.33 33 Weitere Informationen zum Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) finden sich online unter: www.nuernberg.de/in- ternet/behindertenrat, letzter Zugriff: 19.11.2021. 156 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 143 5.8.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommunika- tion Maßnahmen- beschreibung: Was Online werden konkrete Hinweise für moderne fair gestal- tete Sprache zusammengestellt, praxisnah aufbereitet und mit Links zu Angeboten zeitgemäßer Bildsprache abseits gängiger Stereotype ergänzt. Wie Es existieren bereits differenziert ausgestalte Hilfestellun- gen, die im Intranet veröffentlicht wurden. Diese umfassen neben Texten auch Links zu Datenbanken mit Bildern ab- seits klischeehafter Illustrationen. Der Wandel der sprachli- chen Gestaltung von Texten wird laufend berücksichtigt. Weitere sprachliche Neuerungen werden entsprechend die- ser Systematik erarbeitet und online ergänzt, dabei werden Aspekte von Geschlechtergerechtigkeit, Diversitäts- und Diskriminierungssensibilität, Rassismuskritik und Leichter Sprache berücksichtigt und konkrete Formulierungshilfen Verfügung gestellt. Ein gedruckter Leitfaden und bei Bedarf der Entwurf eines Schulungskonzepts sind denkbar. Warum Sprachliche Entwicklungen machen eine Anpassung der ei- genen Art und Weise, öffentliche Texte zu schreiben, erfor- derlich. Für gesellschaftliche Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen an Leichte Sprache und geschlechterge- rechte Sprache sollten daher passende Darstellungen ange- boten werden. Für wen Menschen, die im Bereich Kommunikation arbeiten und sich Unterstützung beim zeitgemäßen Schreiben ihrer Texte wünschen, erhalten neue Impulse für ihre Kommunikations- arbeit. Zielsetzung: Die bereits im Intranetauftritt des Amts für Kommunikation und Stadtmar- keting für die Stadtverwaltung bereitstehenden Hinweise und Anregungen („Empfehlungen für eine faire Sprache“) werden erweitert und insgesamt bekannter gemacht. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die zeitgemäße Ausgestaltung von Sprache kann zu weiteren Diskussio- nen über moderne Berichterstattung führen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Sprache verdeutlicht den respektvollen Umgang mit allen Menschen. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Menschenrechts- büro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 157 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 144 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung Maßnahmen- beschreibung: Was Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohen- der) Behinderung wird durch verschiedene Beteiligungsfor- mate unterstützt und gefördert. Wie Pädagogische Fachkräfte aus Einrichtungen (z.B. Kita, Kin- der- und Jugendhaus, Schulen und Fördereinrichtungen) assistieren Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung ei- gener Beiträge und begleiten sie. Veranstaltungen, Formate und Rahmenbedingungen (z.B. laut! Forum Live, Kinderversammlungen) sind im Allgemei- nen barrierefrei. Weitere Unterstützungsbedarfe wie z.B. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher kön- nen jederzeit mit eingebunden werden, wenn Beeinträchti- gungen von Personen im Vorfeld bekannt sind. Warum Alle Kinder haben ein Recht auf Beteiligung (Rechtträger- schaft). Die beteiligten Pflichtenträgerinnen und -träger sind gefordert, allen Kindern und Jugendlichen Beteiligungsmög- lichkeiten offen zugänglich und für sie nutzbar anzubieten, unabhängig von einer (drohenden) Behinderung. Für wen Kinder und Jugendliche entsprechend der Zielgruppe des jeweiligen Beteiligungsformats. Zielsetzung: Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen Gegebenenfalls weitere Effekte: Einbeziehen der Interessen und Perspektiven von allen Kindern und Ju- gendlichen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Bürgermeister- amt (BgA), Zentrale Dienste (ZD) u.a. Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 158 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 145 Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen Maßnahmen- beschreibung: Was Die Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts von Bürgerver- sammlungen sind barrierefrei zugänglich und es werden Gebärdensprachdolmetscherdienste in Anspruch genom- men. Weitere Unterstützungsbedarfe werden vorher abge- fragt. Wie Im Einladungsflyer wird gut sichtbar auf die Rückseite fol- gender Passus gedruckt: „Barrierefreiheit: Die Räumlichkei- ten des Veranstaltungsorts sind barrierefrei erreichbar. Ge- bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher begleiten die Veranstaltung. Falls Sie weitere Unterstützung benöti- gen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 09 11 / 2 31 -50 09 oder über unser Kontaktformular.“ Darüber hinaus besteht nach der Pandemie das Angebot von Einführungsveranstaltungen für Menschen mit Behinde- rungen auf Vermittlung des Behindertenrates, der entspre- chende Organisationen und Einrichtungen hierüber infor- mieren bzw. idealerweise einladen kann. Warum Neben der Inklusion von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sowie von gehörlosen Menschen soll die Abfrage von be- sonderen Bedarfen dazu dienen, im Gespräch auf die jewei- ligen und spezifischen Bedarfe von Personen mit Behinde- rung eingehen und passende Lösungen im Rahmen des Möglichen anbieten zu können, denn: Bürgerversammlun- gen sollen allen Menschen mit und ohne Behinderungen of- fenstehen. Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen Zielsetzung: Berücksichtigung von Interessen und Bedarfen von Menschen mit Behin- derung und Schaffung eines inklusiven Angebots der Beteiligung Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch andere Zielgruppen können ihre besonderen Bedarfe bei der Ab- frage artikulieren und die Verwaltung versuchen, gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bürgermeisteramt (BgA) Zeitrahmen: 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 159 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 146 Inklusive Mobile Bürgerversammlung Maßnahmen- beschreibung: Was Mobile Bürgerversammlungen werden inklusiv(er) angebo- ten Wie Verschieden Angebote für Menschen mit Beeinträchtigun- gen Warum Erleichterung der selbstbestimmten Nutzung des öffentli- chen Raumes, Verbesserung der Mobilität Für wen Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Mobilitätsein- schränkung Zielsetzung: Diskriminierungsfreie und selbstbestimmte Teilnahme an Mobilen Bürger- versammlungen des Oberbürgermeisters: Erstmalig wurde eine Mobile Bürgerversammlung am 6.8.2019 mit Einsatz von Gebärdensprachdol- metscherinnen, Induktionshöranlage, VAG-Bus, Fahrradrikschas sowie Motorradgespannwagen und mit Unterstützung des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e. V. und den Boxdorfer Werkstätten in- klusiv angeboten. Seitdem ist der Einsatz einer Induktionshöranlage bei Mobilen Bürgerversammlungen Standard. Gegebenenfalls wei- tere Effekte: Sensibilisierung der Öffentlichkeit Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per- sönliche Mobilität) Zuständigkeit, Koope- rationspartner: Bürgermeisteramt (BgA), Verkehrsplanungsamt (Vpl) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 160 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 147 Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sitzungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen Maßnahmen- beschreibung: Was Für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern bei Sitzungen des Behindertenrates sowie bei (mobilen) Bürgerversammlungen steht ein Budget zur Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch für weitere städtische Veranstaltungen auf das Budget zurück- gegriffen werden, sofern die Mittel ausreichen. Wie Das Budget wird für jedes Haushaltsjahr neu zur Verfügung gestellt. Das Bürgermeisteramt verwaltet das Budget und steht für Fragen zur Verfügung. Warum Teilnahme und Mitwirkung von gehörlosen Menschen an Sitzungen des Behindertenrates und mobilen oder regulä- ren Bürgerversammlungen Für wen Gehörlose Menschen Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe von gehörlosen Menschen sowie inklusive Kommunalpolitik und Verwaltung Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bürgermeisteramt (BgA) Zeitrahmen: 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 161 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 148 Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum Bei- spiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros Maßnahmen- beschreibung: Was Bei Großveranstaltungen wird regulär eine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten. Wie Bei kleineren Veranstaltungen erfolgt eine Abfrage dazu bei der Veranstaltungseinladung. Bei Bedarf werden dann Ge- bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher einge- bunden. Warum Teilhabechancen sollen erhöht werden. Für wen Für alle Menschen, die Gebärdensprache nutzen. Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen die Gebärdensprache nutzen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern schafft zusätzlich Aufmerksamkeit für das Thema Inklusion und sensibili- siert auch Hörende. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) Zeitrahmen: 2017 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 162 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 149 Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleichstellung Maßnahmen- beschreibung: Was Themen zur Inklusion, Menschenrechten und Gleichstellung werden in Form von barrierefreien Veranstaltungen behan- delt. Eine Sichtbarmachung des Angebots erfolgt auf Flyern und der Website des Menschenrechtsbüros. Wie Bei Großveranstaltungen wird auf die Auswahl barrierefreier Räumlichkeiten, die Möglichkeit von Induktionsschleifen und ggf. die Einbindung von Schrift- bzw. Gebärdensprachdol- metscherinnen und -dolmetschern geachtet. Bei Einladung zur Veranstaltung erfolgt eine Bedarfsabfrage. Bei der Er- stellung von Flyern für Veranstaltungsreihen mit externen Partnerinnen und Partnern erfolgt ebenfalls eine Abfrage auf Barrierefreiheit der Räumlichkeiten und Veranstaltun- gen. Warum Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung sollen er- höht werden. Für wen Für alle Menschen, die von Barrierefreiheit profitieren. Zielsetzung: Barrierefreie Teilhabe von möglichst vielen Menschen, darüber soll die Teilhabechance erhöht werden und das Recht auf Selbstbestimmung. Gegebenenfalls weitere Effekte: Über die Sichtbarkeit zu Hinweisen von Barrierefreiheit auf Flyern und Ein- ladungskarten werden alle Menschen für Inklusion sensibilisiert. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST) Zeitrahmen: 2018 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt: Bereits umgesetzt 163 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 150 Barrierefreie Armutskonferenz 2022 Maßnahmen- beschreibung: Was Bei Planung, Organisation und Durchführung der Fachver- anstaltung „Nürnberger Armutskonferenz 2022“ werden Be- dürfnisse bzgl. der Barrierefreiheit der Teilnehmenden und Akteure umfassend berücksichtigt. Wie Organisation der Anmeldung über ein Zwei-Wege-Prinzip inklusive barrierearme Onlinemaske und Abfrage der Unter- stützungsbedarfe; bei Bedarf Bereitstellung von Gebärden- sprach- oder Schriftdolmetscherdiensten, Rollstuhl-Plätzen, die vorherige Versendung von Präsentationen an Menschen mit Sehbehinderung sowie, soweit möglich, individuelle As- sistenz Warum Die Teilnahme an der Tagung soll möglichst allen Men- schen möglich sein. Für wen Teilnehmende und Akteure mit Unterstützungsbedarfen Zielsetzung: Eine barrierefreie Teilnahme an der Fachveranstaltung ist möglich. Gegebenenfalls weitere Effekte: Das Angebot der Anmeldung über verschiedene Zugangswege unterstützt auch Teilnahmeinteressierte, die keinen stabilen Zugang zum Internet ha- ben. Das Angebot der Schriftdolmetschung dient vielen zum besseren Ver- ständnis der vorgetragenen Inhalte. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 Zugänglichkeit (zu Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Zeitrahmen: Herbst 2021 Herbst 2022 Umsetzungsstand: In Planung 164 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 151 Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Ergänzung des Internetangebotes https://www.nuern- berg.de/internet/wahlen/bundestagswahl.html um Informati- onen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache. Wie Die Webseite wurde um Informationen erweitert, indem Links zu Angeboten der Bay.LZ für politische Bildungsarbeit eingefügt wurden. Das Wahl-Hilfe-Heft und die Bundestags- wahlbroschüre geben so online Auskunft zur Bundestags- wahl. Warum Förderung der Teilnahme an der Wahl Für wen Menschen mit kognitiver Einschränkung Zielsetzung: Einfache Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teil- habe von Menschen mit kognitiver Einschränkung Gegebenenfalls weitere Effekte: Es profitieren auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Leseschwäche von der Maßnahme. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Juli 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 165 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 152 Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Die Informationen auf der Website der Stabsstelle Men- schenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle sind in großen Teilen auch in Leichter Sprache umgesetzt. Für die Zukunft ist geplant, dass auch thematische Broschü- ren oder Flyer in Leichter Sprache übersetzt werden. Wie Die Informationen sind auf einer eigenen Website zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte_ls. Die Texte werden nach den bestehenden Vorgaben durch ex- terne Dienstleister oder von Mitarbeitenden selbstständig übersetzt. Warum Teilhabechancen sollen erhöht werden. Für wen Für Menschen mit kognitiver Einschränkung und weitere Angehörige der Zielgruppe Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch die weiteren Angehörigen der Zielgruppe von Leichter Sprache profi- tieren von der Maßnahme, bspw. Menschen mit Legasthenie oder Men- schen mit geringen Deutschkenntnissen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Amt für Kommu- nikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 166 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 153 Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN -Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion Maßnahmen- beschreibung: Was Durchführung von Veranstaltungen Wie Es werden Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention o- der aus dem Themenbereich Inklusion näher betrachtet. Dazu führt das Menschenrechtsbüro Fachtage, Fachge- spräche, Workshops durch oder beteiligt sich an Veranstal- tungen z.B. vom Behindertenrat der Stadt Nürnberg oder weiteren Kooperationspartnerinnen und -partner wie noris inklusion, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Akade- mie Caritas Pirckheimer Haus (CPH). Warum Bewusstseinsbildung für Themen der Inklusion für Men- schen mit und ohne Behinderung, Beteiligung am Fachdiskurs zur UN-Behindertenrechtskon- vention und Inklusion Für wen Fachpublikum, alle Interessierte Zielsetzung: Inklusion im gesellschaftlichen Miteinander verorten, Menschenrechtsdis- kurs zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion mitgestalten Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Behindertenrat (BRN), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), weitere Akteure im Kontext Inklusion in Nürnberg Zeitrahmen: 2018 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 167 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 154 UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug Wie Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) organisiert eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug von der Lorenzkirche zum Jakobsplatz. Dort findet eine Veran- staltung mit Informationsständen und Bühnenprogramm statt. Warum Bei dieser Veranstaltung sollen die unterschiedlichen Ein- schränkungen und die damit verbundenen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sichtbar werden. Ein besonde- res Augenmerk wird auf die Nürnberger Stadtgesellschaft gelegt. Es wird Raum geschaffen, um  Forderungen an die Politik heranzutragen,  der gesetzlichen Grundlage, der UN-BRK, Nachdruck zu verleihen  sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg und Umge- bung Zielsetzung: Sensibilisierung, stärkere Forcierung der Umsetzung der UN-BRK Gegebenenfalls weitere Effekte: Von den Forderungen nach Barrierefreiheit und anderen Themenschwer- punkten profitieren alle Gesellschaftsgruppen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) Zuständigkeit, Kooperations- partner: Behindertenrat (BRN) / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) sowie andere Institutionen und Vereine im Bereich der Behindertenhilfe Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 168 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 155 „Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital Maßnahmen- beschreibung: Was Realisierung einer online-Veranstaltungsreihe „Der lange Weg von der Ballastexistenz zum Menschen mit Würde und Rech- ten“ Wie Es wurde eine Neukonzeption der ursprünglich in Präsenz ge- planten Veranstaltungsreihe in eine online-Veranstaltungs- reihe vorgenommen. Die Veranstaltung wurde inklusiv und möglichst barrierefrei konzipiert, sodass allen Interessierten eine digitale Teilhabe ermöglicht wurde:  Für gehörlose Menschen wurde ein geeignetes Konfe- renztool eingesetzt, zudem gab es eine Besprechung der Inhalte und Abläufe mit anwesenden Gebärdensprachdol- metscherinnen zur Vorbereitung der Veranstaltungen.  Die Gestaltung des Anmeldeprozesses seitens Bildungs- zentrum erfolgte über Erläuterungen zur digitalen Teil- nahme bis hin zu einem Telefoncoaching bei der Einwahl in die Veranstaltung. Warum Bildungsauftrag: Innovative Realisierung von politischer Bil- dung auch während der Corona-Pandemie. Für wen Offenes emanzipatorisches, inklusives Bildungsangebot für in- teressierte Menschen mit und ohne Behinderung Zielsetzung: Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung und deren historischen und aktuellen Ursachen, Realisierung von inklusiver politi- scher Bildung mit online-Veranstaltungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Aufbau eines Netzwerkes, Entwicklung gemeinsamer Interessen sowie Ver- besserung der strukturellen und inhaltlichen Zusammenarbeit von unter- schiedlichen Partnerinnen und Partnern Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Behindertenrat (BRN), Bildungscampus Nürnberg / Bildungszentrum - barrie- refrei Lernen, BUNI - Kultur- und Freizeittreff, Medienwerkstatt Franken, Me- morium Nürnberger Prozesse und Menschenrechtsbüro, Fränkische Ge- denkinitiative für ,,Euthanasie‘‘ – Opfer, Techniksupport durch Lebenshilfe Nürnberg Zeitrahmen: Frühjahr 2021 Sommer 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 169 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 156 Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement Maßnahmen- beschreibung: Was Aufbau eines Netzwerks / Kompetenzzentrums Inklusion und Bürgerschaftliches Engagement Wie  Start Aufbau Netzwerk und Kompetenzzentrum in 2022: „Engagementtag“ als Qualifizierungs- und Aus- tauschveranstaltung 2022  Schwerpunktsetzung Inklusion bei Freiwilligenmesse Oktober 2022  Spendenakquise („Bürgergeld“) bei „Menükarten“ der Fundraising-Aktion 2022  Start „Info-Mail“ als Newsletter zum Thema „Inklusion und BE“ Ende 2022  Kooperation mit Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) bei de- ren Inklusionsprojekt 2022  Weiterführung Auftragsvergaben an noris inklusion  Umsetzung weiterer Maßnahmen ab 2023 Warum Ausbau der Zusammenarbeit, Intensivierung der Aktivitäten zum Thema Inklusion Für wen Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement von und für Zielgruppen Zielsetzung: Bezugspunkt zum Maßnahmenvorschlag aus dem Beteiligungsprozess: „Für alleinstehende hilfebedürftige Menschen bestehen ehrenamtliche Hel- ferkreise in den Stadtteilen. Hierzu werden im Rahmen des Quartiersma- nagements bis Ende 2021 modellhaft strukturierte Formen der Nachbar- schaftshilfen geschaffen, z.B. in Form genossenschaftlicher Organisations- strukturen.“ Gegebenenfalls weitere Effekte: Kooperationsverdichtung mit Fokus Engagement Rechtlicher Bezug: UN-BRK Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Referat für Jugend, Fa- milie und Soziales. Engere Kooperationspartner im Jahr 2022 sind zu ge- winnen. Zeitrahmen: 2022 Umsetzungsstand: In Planung 170 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 157 Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen Maßnahmen- beschreibung: Was Das Angebot umfasst einen Workshop mit 6 Abendtermi- nen. Die erste Schulungseinheit beinhaltet einen Vortrag von einer Kriminalhauptkommissarin des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Dieser wird von Gebärdensprachdolmetsche- rinnen und -dolmetscher übersetzt. Die anderen Termine dienen dem Training zur Selbstverteidigung. Dieses ist auf die Bedürfnisse der gehörlosen Frauen abge- stimmt und berücksichtigt auch die Altersgruppe. Das Ange- bot bietet neben praktischen Kenntnissen auch einen Zu- gang zu Aufklärung und Beratung. Dieser Zugang ist sonst oft aufgrund von Sprachbarrieren erschwert. Wie In 2022 soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden. Nach- dem die Finanzierung des Angebots gesichert ist, kann spä- testens ab und 2023 der Kurs durchgeführt werden. Warum Mädchen und Frauen mit Behinderungen machen Gewalter- fahrungen häufiger als Mädchen und Frauen ohne Behinde- rung. Gehörlose Menschen sind dabei noch einmal in der zusätzlich herausfordernden Situation, dass sie Angriffe nicht kommen hören und eine verbale Gegenwehr nicht im- mer einfach ist. Für wen Von diesem Angebot profitieren gehörlose und hochgradig schwerhörige Mädchen und Frauen aus dem gesamten Nürnberger Stadtgebiet. Zielsetzung: Ziel des Angebots ist die Bekämpfung von Gewalt gegen gehörlose und hochgradig schwerhörige Frauen und Mädchen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person), Art. 16 (Freiheit vor Ge- walt und Missbrauch) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Gleichstellungsstelle(GST), externe Anbieter Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 171 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 158 Barrierefreie E-Partizipation Maßnahmenbeschreibung: E-Partizipationsformate der Stadt Nürnberg sind inklusiv und barrierefrei gestaltet. Maßgebend ist die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung". Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Direktorium Bürgerservice, Digi- tales und Recht (BDR) mit externen Dienstleistern Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer Maßnahmen- beschreibung: Was Das Fortbildungsangebot ist als Workshop angelegt. Wie Dieser wird auf mehrere Tage verteilt angeboten. In leicht verständlicher Sprache werden Inhalte vermittelt, um so un- ter anderem einer Sensibilisierung für das Thema und damit einer Erweiterung des Verständnisses für Grenzüberschrei- tungen („Möchte ich so berührt werden?“) zu erreichen. Auch soll das Selbstbewusstsein („Mein Körper gehört mir!“) gestärkt und durch gezieltes Kommunikationstraining der Sprachgebrauch („Ich möchte nicht, dass du das tust!“) trai- niert werden. Das Fortbildungsangebot leistet einen Beitrag zur Prävention von sexueller Gewalt und bietet Menschen mit geistiger Behinderung gleichzeitig die Chance, selbstbe- stimmt zu leben. Warum Menschen mit Behinderung sind nach wie vor öfter von se- xueller Gewalt betroffen als dass das bei Menschen ohne Behinderung der Fall ist. Insbesondere kognitiv einge- schränkte Personen werden überproportional oft Opfer von sexuellen Übergriffen, da sie sich häufig weniger gut weh- ren können. Für wen Menschen mit kognitiver Einschränkung Zielsetzung: Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Be- hinderung soll im Rahmen einer Fortbildung zum Thema gemacht werden. Von diesem Angebot profitieren Personen aus dem gesamten Stadtgebiet Nürnberg. Gegebenenfalls weitere Effekte: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung profitieren ebenfalls von die- sem Angebot, da sie so die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner stärken können. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person), Art. 16 (Freiheit vor Gewalt und Missbrauch) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Gleichstellungsstelle (GST), externe Anbieter Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 172 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 159 5.8.2 Umsetzbare Maßnahmen Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit Maßnahmenbeschreibung: Ehrenamtliche und Multiplikatoren werden zum Umgang und zur Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigung geschult. Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Kultur und Freizeit (KUF) Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage Maßnahmenbeschreibung: Inklusion soll bei Aktionstagen an Schulen als Thema verankert werden. Hierzu könnte vom Bezirksju gendring das Thema eingebracht werden , und Lehre- rinnen und Lehrer behandeln das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer Themenwoche im Kontext Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage. Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA) so- wie Amt für berufliche Schulen (SchB) in Kooperation mit dem Bezirksjugendring 5.9 Querschnittsaufgaben Neben den Maßnahmen die einzelnen Handlungsfelder betreffend , gibt es eine Vielzahl an Aufgaben, die seitens der Stadt verwaltung als Querschnittsaufgaben mehrere oder alle Handlungsfelder abdecken und die in der Regel als Daueraufgaben einzustufen sind. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Be- hinderung kann das Bewusstsein für inklusive Themen gesteigert werden. Eine zentrale Rolle übernimmt hierbei der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN). Als gewähltes Interessens- vertretungsgremium der Menschen mit Behinderung in Nürnberg berät er zum einen die Stadtverwaltung zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, zum anderen sensi- bilisiert er durch öffentliches Wirken. Die Verankerung der Inklusion als Querschnitts - und Daueraufgabe erfolgt über die ge- schäftsbereichsübergreifend aufgesetzte Koordinierungsgruppe Inklusion , die üb er die Er- stellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK hinaus inklusive Belange in die ein- zelnen Geschäftsbereiche und ihre Dienststellen vermittelt, was auch in umgekehrte Richtung gilt (vgl. Kapitel 4) . Auch die Inklusionsbeauftragte ist Mitglied de r Koordinierungsgruppe. Durch weitere personelle Ressourcen kann die Aufgabe, geschäftsbereichsübergreifende in- klusive Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, weiter vorangetrieben wer- den (vgl. Kapitel 7). 173 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 160 Ebenfalls von z entraler Bedeutung ist der Zugang zu Informationen . Dieser kann bei- spielsweise über Beratungsangebote ermöglich werden. Die Beratungsstelle der Stadt Nürn- berg für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bietet eine Anlaufstelle für erste Klärungen. Die Fachstelle Inklusion des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt stellt zudem Informationen für Zielgruppen bereit (z. B. Flyer „Induktiv Hören“) oder bereitet Informationen nach Möglichkeit und Bedarf nutzergruppenspezifisch auf (z.B. Studienergebnisse in Leichter Sprache). Ebenso ist es Aufgabe aller Dienste der Stadt Nürn- berg, ihre Angebote zielgruppengerecht und inklusiv zu kommunizieren. Informationen können auf unterschiedlichste Weise mitgeteilt werden. Für Menschen mit Behinderung ermöglicht barrierefreie Kommunikation einen Zugang zu Informationen und da- mit Teilhabe an Wissen und Chancen. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) bezieht deswegen Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern auch auf Kommunikatio n. Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikationsein- richtungen müssen demnach ebenso barrierefrei gestaltet sein wie die Kommunikation selbst. In Kapitel 5.9.3 werden im Anschluss an die Unterkapitel Bewusstseinsbildung und Sensi- bilisierung (5.9.1) und Barrierefreier Zugang zu Informationen und Wissen (5.9.2) Maßnah- men vorgestellt, die barrierefreie Kommunikation zum Ziel haben, während sich Kapitel 5.9.4 den Maßnahmen zu barrierefreien Veranstaltungen im Allgemeinen widmet. Die Viel- fältigkeit der Maßnahmen zeigt, dass Menschen mit Behinderung ganz unterschiedliche Un- terstützungsbedarfe haben: Von Leichter Sprache34 profitieren Menschen mit kognitiver Ein- schränkung besonders. 35 Das kann bedeuten, dass für diese Zielgruppe Texte in Leichter Sprache hilfreich sind. Bei Veranstaltungen hingegen braucht es ein Dolmetschangebot, das Inhalte der Veranstaltung in Leichte Sprache übersetzt. Aktuell ist dies ein noch stark aus- baufähiges Tätigkeitsfeld. Gehörlose Menschen haben andere Bedarfe: Für sie ist der E insatz deutscher Gebärden- sprache (DGS) oft mals von Vorteil. Bei Online -Kommunikation ist deshalb die Zuschaltung einer bzw. eines Video-Dolmetscherin bzw. Dolmetschers für Gebärdensprache dienlich. In- formationen können auch durch den Einsatz von Videos in DGS vermittelt werden. Schwer- hörige Menschen benötigen bei Videos unter Umständen Untertitel, um das gesprochene 34 Zu den Sprachvarietäten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache siehe Vorlage „Leichte Sprache“ im Ältestenrat und Finanzausschuss vom 22.05.2019: www.nuernberg.de/imperia/md/gruene/doku- mente/soziales/2019_06_leichte_sprache_sachverhalt_beschluss.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021. 35 Zu den Angehörigen der Zielgruppe Leichter Sprache zählen neben Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, funktionale Analphabetinnen und Analphabeten etc. 174 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 161 Wort verstehen zu können. Bei Veranstaltungen ist der Einsatz einer Induktionsanlage hilf- reich, wenn das Hörgerät kompatibel ist. Blinde Menschen wiederum sind online bzw. digital auf barrierefrei nutzbare Webseiten und Dokumente angewiesen. Bei Veranstaltungen hin- gegen ist es hilfreich, Bildmaterial zu verbalisieren. Für Menschen mit Sehbehinderung kann jedoch bereits die Erhöhung oder Umstellun g des Farbkontrasts oder die Anpassung der Schriftgröße hilfreich sein. Insbesondere bei Veranstaltungen ist auch die Erreichbarkeit, Zu- gänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten und Orten zu klären – nicht nur für Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen. 5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung Berichterstattung in „Nürnberg Heute“ Maßnahmen- beschreibung: Was Darstellung der inklusiven Stadtgesellschaft im durch die Stadt Nürnberg herausgegebenen Stadtmagazin „Nürnberg Heute“ Wie Beiträge zum Thema Inklusion: Ähnlich wie andere gesell- schaftliche Themenbereiche und im Rahmen der redaktio- nellen Freiheit wird Inklusion in unregelmäßigen Abständen in der Berichterstattung aufgegriffen, z. B. zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch den Seniorenbe- suchsdienst in der Ausgabe 106 im Jahr 2019. Dazu gibt es in den Kurzmeldungen der Rubriken auch immer wieder Be- richte über z.B. die Cafés der Tante Noris der noris inklu- sion oder zur Toilette für alle. Im Archiv von „Nürnberg Heute“ sind alle Ausgaben seit 2003 online abrufbar (https:// www.nuernberg.de/internet/stadtportal/nuernberg_heute_ar- chiv.html). Warum Information und Sensibilisierung der Leserinnen und Leser zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung Für wen Stadtbevölkerung sowie Interessierte außerhalb Nürnbergs Zielsetzung: Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzender und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestaltung wird Inklusion als ge- samtgesellschaftlicher Auftrag beschrieben. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Zusammenarbeit mit externen Autorinnen und Autoren sowie Fotografinnen und Fotografen Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 175 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 162 Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Berichterstattung über Inklusionsthemen innerhalb der Stadtverwaltung Wie Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzen- der und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestal- tung wird – im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten – Inklusion als Auftrag der Stadtverwaltung beschrieben. The- men waren bislang beispielsweise Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit, die Schritte auf dem Weg zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder das Programm MENTO. Warum Information der Mitarbeitenden Für wen Mitarbeitende der Stadtverwaltung Zielsetzung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg Gegebenenfalls weitere Effekte: Da „betrifft:“ nicht nur von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gelesen wird, gehen die Informationen auch über die Stadtverwaltung hinaus. Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Kooperation mit ver- schiedenen Dienststellen Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 176 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 163 Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren Maßnahmenbeschreibung: Durch Veranstaltungen und Aktionstage wird die Öffentlichkeit für barrierefreie Belange sensibilisiert. Dafür bieten sich zum Beispiel die mobilen Bürgerver- sammlungen des Oberbürgermeisters an oder der Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg. Im Juli 2019 fand erstmals eine barrierefreie mobile Bürgerversammlung des Oberbürger- meisters unter der Überschrift „Inklusion“ statt. Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (BgA), alle Geschäftsbereiche Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche Kom- munikation) Maßnahmen- beschreibung: Was Weiterbildung für Museumsmitarbeitende zur Nutzung von Leichter Sprache Wie Online-Workshop in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg für freie und feste Mitarbeitende des Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) Warum Zur Sensibilisierung für die Verwendung von Leichter Sprache bei der mündlichen Kommuni- kation bei Führungen. Durch den Workshop ge- hen die Vermittelnden noch sensibler mit ihrer Sprache um. Zudem schlagen sich die neuen Kenntnisse in der Ausstellungsgestaltung (Text und Audio) nieder. Für wen Freie und feste Mitarbeitende, die im Bereich In- klusion und Migration/Integration arbeiten Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichbe- rechtigten Teilhabe für alle Museumsbesucherinnen und -besu- cher. Gegebenenfalls weitere Ef- fekte: Diverse Zielgruppen profitieren zusätzlich von der Fortbildung (z.B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, gehörlose Menschen, Kinder, Demenzerkrankte). Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (kulturelle Teilhabe) Zuständigkeit und Kooperati- onspartner: Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürn- berg (KPZ) in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg, Amt für Kommunikation und Stadtmarke- ting (KoM) Zeitrahmen: Januar 2021 Juni 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 177 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 164 Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öffentlich- keitsarbeit Maßnahmenbeschreibung: Diskriminierende Formulierungen und Abbildungen sind in allen städtischen Medien und Kommunikationskanälen zu vermeiden. Hierzu wird ein Fortbildungs- angebot für städtische Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit erstellt und durchgeführt. Zuständigkeit: Personalamt (PA) Umsetzungsstand: umsetzbar Preis ausloben - bestes integratives Projekt Maßnahmenbeschreibung: Gelungene Inklusion im Alltag soll sichtbar gemacht werden. Hierzu wird auf der noch zu erstellenden Online-Plattform über integrative Projekte, Angebote und Maßnahmen berichtet. Es ist denkbar, auch einen Preis auszuloben. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koor- dinierungsgruppe Inklusion Umsetzungsstand: umsetzbar Inklusive Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung: In der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf Flyern, Plakaten, im Inter- net…) der Stadt s ind Menschen mit Behinderung sichtbar. Dieses Sichtbarsein passiert im allgemeinen Kontext, nicht nur dann, wenn es um das Thema Behinderung geht. Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche Umsetzungsstand: umsetzbar Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktions- plans zur Umsetzung der UN-BRK Maßnahmenbeschreibung: Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungs- prozess des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koor- dinierungsgruppe Inklusion Umsetzungsstand: umsetzbar 178 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 165 Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Aktivitäten bzw. Einbezug von Zielgruppen Maßnahmenbeschreibung: Die Projekte werden hinsichtlich der Belange und Zugangsmög- lichkeiten von Menschen mit Behinderungen überprüft. Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche Umsetzungsstand: umsetzbar Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des Begriffs "Inklusion" Maßnahmenbeschreibung: Der Begriff Inklusion wird oft verkürzt oder bewertend aus einer Defizitperspektive verwendet und nicht in seiner eigentlichen Bedeutung von Inklusion als tatsächlicher Gleichberechtigung verstanden. Tatsächliche Inklusion braucht die differen- zierte Auseinandersetzung mit der eigentlichen Bedeutung dieses Begriffs. Die gemeinsame Verständigung auf Begriffsdefinitionen ist Voraussetzung für eine gemeinsame Weiterarbeit. Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion, alle Geschäftsbereiche Umsetzungsstand: umsetzbar Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitsprogramme der Stadt Nürnberg Maßnahmenbeschreibung: Die Diversitätskategorie „Behinderung“ wird in Aktionsplänen und Arbeitsprogrammen der Stadt Nürnberg eingebracht. Hierzu wird zunächst eine Be- standsaufnahme erstellt und geklärt, inwiefern das Thema „Behinderung“ bereits bei beste- henden Programmen verank ert ist. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie eine Berück- sichtigung der Diversitätskategorie „Behinderung“ bei weiteren Aktionspläne n und Arbeits- programmen umgesetzt werden kann. Beispielsweise ist es denkbar, dass Maßnahmen, die im Aktionsplan zur U msetzung der UN -Behindertenrechtskonvention verankert sind, in an- dere Arbeitsprogramme einfließen. Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion Umsetzungsstand: umsetzbar 179 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 166 Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Einrichtun- gen Maßnahmenbeschreibung: Es wir d ein Schaubild entwickelt, das alle Dimensionen von Diversität und damit auch Inklusion veranschaulicht. Die Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg werden damit ebenso verdeutlicht. Ziel soll auch sein, dass M itarbeitende durch das Schaubild für die Vielfalt der Menschen , aber auch für verschiedene Barrieren (sprachlich, sozial usw.) sensibilisiert sind. Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA) Umsetzungsstand: umsetzbar Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt Maßnahmenbeschreibung: Das Kuratorium für Integration und Menschenrechte wird um weitere Vielfaltsdimensionen wie Inklusion ergänzt und zum Kuratorium für Vielfalt und Zu- sammenhalt weiterentwickelt. Dieses berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Zudem wird der Kreis der Kuratoriumsmitglieder erweitert. Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA) Umsetzungsstand: ist umgesetzt 180 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 167 5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Maßnahmen- beschreibung: Was Beratungsangebot zu verschiedensten Themen, unabhän- gig von der Art und Schwere der Behinderung. Wie Mitarbeitende Sozialamts, stehen allen Beratungssuchen- den zur Verfügung. Schwerpunkte des Angebots sind unter anderem die Klärung von Zuständigkeiten, die Ausgabe von Anträgen für die Beantragung des Schwerbehindertenaus- weises und Informationen zu Nachteilsausgleichen aber auch zu Zugänglichkeit von Ämtergebäuden, Verfahrensab- läufen innerhalb der Stadtverwaltung uvm. Darüber hinaus werden auch Anfragen aus anderen städtischen Dienststel- len und Institutionen angenommen. Warum Das Angebot der Unterstützungs- und Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung ist sehr vielfältig und teilweise unübersichtlich. Für wen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Zielsetzung: Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige auf der Suche nach zur Verfügung stehenden Hilfeleistungen Gegebenenfalls weitere Effekte: Vermehrte Inanspruchnahme von Hilfeleistungen, weniger Stress in be- troffenen Familien, bessere Bearbeitungsabläufe bei Hilfeanträgen Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), wei- tere Beratungsstellen und Institutionen mit denen Vernetzung besteht, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg in Bezug auf ihre je eigenen Angebote und Zuständigkeiten. Zeitrahmen: 2014 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 181 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 168 Städtische Themen inklusiv aufbereiten Maßnahmen- beschreibung: Was Informationen können auf unterschiedlichen Kanälen vermit- telt werden und dabei sehr differenziert ausgestaltet wer- den. Die Berücksichtigung verschiedener und dabei sehr unterschiedlicher Kanäle berücksichtigt die Bedürfnisse und Wünsche der Lesenden an die Darstellung städtischer Nachrichten, Mitteilungen, Ankündigungen und anderer For- mate. Wie Neue Informationen werden sowohl dahingehend begutach- tet, auf welchen Kanälen sie besonders nachgefragt werden könnten, als auch wie ihre Vermittlung kanalspezifisch auf- bereitet werden sollte. Dabei reicht die Bandbreite vom Schwerpunkt Bild (Instagram) über klassische Formate (Pressemitteilung) und ausführliche Präsentationen (Y- ouTube-Clips) bis hin zu kompakter Ausgestaltung (Mess- enger, Twitter) und Angeboten mit spezieller Ausrichtung (Leichte Sprache, Gebärdensprache). Information wird so weit wie möglich auch differenziert und alternativ gestaltet angeboten. Warum Die Gestaltung der Informationsvermittlung entwickelt sich permanent weiter und bietet ganz unterschiedliche Möglich- keiten, die so weit wie möglich aufgegriffen werden sollten, um städtische Informationen so interesseweckend wie ab- wechslungsreich zu präsentieren. Für wen Alle Menschen, die sich für die Kommunikation städtischer Inhalte interessieren Zielsetzung: Alle Menschen können sich selbstbestimmt informieren. Information ist so- weit als möglich barrierefrei und für mehrere Sinne verfügbar. Gegebenenfalls weitere Effekte: Es zeigen sich Entwicklungen, welche Bereiche thematisch besonders gut zu welchen Ausgabeformaten passen, und auch Trends der Gestaltung von Informationen v.a. im Social Media-Bereich. Zudem könnten neue For- mate bei Menschen, die bislang nicht besonders gut erreicht werden konn- ten, Interesse an städtischen Themen wecken. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen, so- weit sie selbst Öffentlichkeitsarbeit betreiben Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 182 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 169 Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de Maßnahmen- beschreibung: Was Bei der Gestaltung und laufenden Pflege des städtischen In- formationsangebots auf dem Stadtportal nuernberg.de wer- den die vielfältigen Ansätze und Vorgaben zur digitalen Bar- rierefreiheit berücksichtigt. Wie Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma- nagement System (CMS) gepflegt, das an die Themen zur barrierefreien Online-Aufbereitung von Informationen ange- passt wird. Zudem wird die Aufbereitung und Darstellung von Informationen auf den Websites ebenfalls so zugänglich wie möglich ausgestaltet. Warum Rechtlich sind Vorgaben aus der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit mit ihren Konkretisierungen bis zu einzelnen technischen Ausgestaltungen umzusetzen – es entspricht aber dem städtischen Selbstverständnis, Information so zu- gänglich wie möglich zu vermitteln, um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu erreichen. Für wen Zum einen alle Menschen mit und ohne Behinderung, die das Web-Angebot als Lesende und Nachfragende von Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zum anderen stadtintern die Online-Redakteurinnen und -Redakteure, die sich mit der Aufbereitung und Darstellung von Informationen befassen. Zielsetzung: Barrierefreies Stadtportal, damit so zugänglich wie möglich ausgestaltete Website nuernberg.de und damit ein modern und einladend präsentiertes Web-Angebot Gegebenenfalls weitere Effekte: Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die kommende erstmalige Berichterstattung Deutschlands an die EU-Kommission über die Umset- zung der digitalen Barrierefreiheit auf Websites öffentlicher Stellen; Be- rücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen (z.B. zunehmende Nut- zung des Web-Angebots mit mobilen Endgeräten) Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, EU-Richtlinie 2016/2102, WCAG 2.1 (Web Content Accessability Guidelines) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) (mit inhaltlichen Beiträ- gen aus allen Fachdienststellen) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 183 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 170 Online-Plattform Inklusion Maßnahmen- beschreibung: Was Es wird eine Online-Plattform www.inklusion.nuernberg.de konzipiert und programmiert, welche die Inhalte aus dem Themengebiet Inklusion /Menschen mit Behinderung und des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg, aber auch der sonstigen Dienste der Stadtverwaltung, für die verschiedenen Zielgruppen (Menschen mit Behinderun- gen, Fachöffentlichkeit, Vertretungsorganisationen, Stadt- verwaltung) gebündelt darstellt. Die Online-Plattform soll eine Verweisstruktur auf alle Einrichtungen und (Beratungs- )Angebote aus dem Bereich Inklusion ermöglichen („digita- ler Wegweiser“, „Angebotsdatenbank“), welche für verschie- dene Zielgruppen/Förderbedarfe/Behinderungsarten sowie Dienste/Angebotsarten filterbar ist. Zudem soll sie interak- tive Elemente aufweisen, die zum Austausch und zur E-Par- tizipation anregen bzw. dienen. Dabei soll der Zugang zu den gesamten Inhalten der Plattform für alle (Kategorien: Mobilität, Sehen, Hören, Sprache, kognitive Einschränkun- gen) barrierefrei sein. Wie Die Online-Plattform Inklusion soll durch die Fachstelle In- klusion im Sozialamt konzipiert, aufgebaut und gepflegt wer- den. Hierzu bedarf es dauerhafter personeller Kapazitäten und einer engen referatsübergreifenden Abstimmung mit zahlreichen Dienststellen. Einzelne Programmierleistungen werden ggf. extern vergeben werden müssen. Warum Es gibt in Nürnberg bislang keine digitale Plattform, auf der gebündelt alle Informationen zum Thema Inklusion zusam- mengetragen und barrierefrei aufbereitet sind und bei der der interaktive Austausch möglich ist. Für wen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie Verbände, Behörden und Unternehmen. Zielsetzung: Förderung der Teilhabechancen von Menschen jeglicher Behinderungsar- ten in allen Lebensbereichen sowie die barrierefreie Stadtverwaltung durch Digitalisierung. Die gebündelten Informationen dienen der Transparenz so- wohl für Betroffene, Angehörige und alle anderen Interessierten. Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der bar- rierefreien Darstellung der Inhalte. Rechtlicher Bezug: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Be- hindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verord- nung – BITV 2.0) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kommunikation und Stadt- marketing (KoM), Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), Amt für Informationstechnologie (IT); ggf. Einbindung externer IT-Dienst- leister, Koordinierungsgruppe Inklusion Zeitrahmen: 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 184 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 171 Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Maßnahmen- beschreibung: Was Überarbeitung und Neustrukturierung des Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Wie Der gesamte Internetauftritt der Dienststelle wird unter Be- achtung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung hin- sichtlich Farbgebung, Text- und Bildsprache, Einsatz von Videos, Verlinkung, Einbeziehung der Mobilgeräteansicht u.v.m. überarbeitet. Warum Der niederschwellige Zugang für Menschen mit und ohne Behinderung zu Informationen oder Anträgen für Leistungen soll ausgebaut und weiter optimiert werden. Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Informationen benöti- gen oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Zielsetzung: Nutzerfreundliche Seitenstruktur, kurze Ladezeiten, einfache Antragsstel- lung und Informationsvermittlung Gegebenenfalls weitere Effekte: Erhöhung der Reichweite, geringe Abbruchrate, Vereinfachung von Ar- beitsabläufen – auch verwaltungsintern. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information), Barrierefreie-Infor- mationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), ggf. externe Dienstleister Zeitrahmen: Frühjahr 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 185 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 172 Newsletter Inklusion Maßnahmen- beschreibung: Was Versand von Informationen für an Inklusion Interessierte zu aktuellen Entwicklungen in diesem Kontext Wie Mehrmals im Jahr versendet die Fachstelle Inklusion des Sozialamts ihm zugegangene oder eigene Informationen an einen Verteiler von interessierten Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, Vertreterin- nen und Vertreter von Verbänden und Interessensvertretun- gen sowie Privatpersonen. Warum Um Informationen, Probleme und Fragestellungen aus dem Bereich Inklusion möglichst bekannt zu machen. Für wen Alle Personen, die an dem Thema „Inklusion in Nürnberg“ in Berührung kommen und an diesem Thema Interesse ha- ben, sollen bestmöglich informiert werden. Zielsetzung: Information und Sensibilisierung Gegebenenfalls weitere Effekte: Beteiligung, Inanspruchnahme und Teilhabe an Angeboten und Maßnah- men werden befördert. Das gegenseitige Verständnis aller wächst. Rechtlicher Bezug: UN-BRK: Artikel 9 Zugänglichkeit (zu Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Zeitrahmen: Herbst 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 186 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 173 Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Nürnberger In- klusionsstudie wurde in Leichte Sprache übersetzt. Wie Es wurden zwei Versionen erstellt: Eine ausführliche Ver- sion ohne Bebilderung und eine kürzere Version mit Bebil- derung. Beide Versionen wurden vom Amt für Kommunika- tion und Stadtmarketing in Kooperation mit dem Sozialamt erstellt und von einem externen Dienstleistenden auf Ver- ständlichkeit geprüft. Warum Die Ergebnisse der Inklusionsstudie sollen Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich gemacht werden. Für wen Bürgerinnen und Bürger mit kognitiven Einschränkungen Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit profitie- ren von den Versionen in Leichter Sprache (schnell erfassbar, wenig Zeit- aufwand, etc.). Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg Zeitrahmen: 2020 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Die Info-Karte zum Nürnberg-Pass wurde überarbeitet und in Einfacher Sprache erstellt. Wie Der Text in Einfacher Sprache wurde vom Amt für Kommu- nikation und Stadtmarketing (KoM) erstellt. Als Vorlage diente der standardsprachliche Ausgangstext. Die weitere Überarbeitung wurde vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) koordiniert. Warum Barrierearme Kommunikation Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen Zielsetzung: Barrierearme Kommunikation Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch weitere Zielgruppen profitieren von Veröffentlichungen in leichter Sprache, z. B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Dezember 2020 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 187 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 174 Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen zur Möglichkeit, dem Nutzen und den Risiken der Corona-Imp- fung in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Pikto- gramme sowie Übersetzung in 17 Sprachen; Verbreitung des Flugblatts als Druckversion und digital. Wie Beschreibung der Vorteile, Einordnung der Risiken sowie weitere technische Informationen und organisatorischer De- tails rund ums Impfen (z.B. Kosten, Ablauf, Anmeldung, Ad- ressen) in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Piktogramme sowie Übersetzung in 17 weitere Sprachen (darunter die zehn Sprachen der häufigsten Herkunftsländer von aus dem Ausland zugewanderten Nürnbergerinnen und Nürnberger sowie die in den Gemeinschaftsunterkünften gesprochenen Sprachen). Warum Erhöhte Betroffenheit von Corona-Erkrankungen in sozial angespannten Quartieren, wo vermehrt Menschen mit Mig- rationshintergrund leben. Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen als Gesprächsgrundlage und in Vorbereitung von dezentralen Impfaktionen in den Stadttei- len. Zugang zu (mehrsprachigen) Informationen für alle in einfacher Sprache. Für wen Aufbereitung von wesentlichen Informationen in einfacher Sprache, um auch Menschen bspw. mit Leseschwäche oder geringen Deutschkenntnissen zu erreichen. Zielsetzung: Erhöhung der Impfbereitschaft durch Aufklärung Gegebenenfalls weitere Effekte: Maßnahme nützt allen Leserinnen und Lesern, da das Flugblatt die wich- tigsten Informationen rund ums Impfen kompakt auf zwei Seiten und in übersichtlicher Form zusammenfasst. Ebenfalls enthalten ist ein QR-Code sowie weiterführende Links, die für alle Menschen nützlich sind. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bürgermeisteramt (BgA), Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), AG Covid & Integration der Koordinierungsgruppe Integration, Be- hindertenrat (BRN) Zeitrahmen: Seit Juni 2021 Während der Pandemie Umsetzungsstand: umgesetzt 188 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 175 Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“ Maßnahmen- beschreibung: Was Induktive Höranlagen ermöglichen Menschen mit Hörmin- derung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Induktive Höranlagen blenden störende Geräusche aus und ermöglichen, dass nur das gehört wird, was in das Mikrofon gesprochen wird. In Nürnberg gibt es eine Vielzahl von in- duktiven Höranlagen. Eine Übersicht der entsprechenden Orte wurde bereits 2015 erstellt. 2019 wurde mit der Aktuali- sierung der Angaben und Überarbeitung des Designs be- gonnen. Wie Zusammen mit der „Initiative Induktiv Hören“ in Nürnberg erstellte die Inklusionsbeauftragte der Stadt Nürnberg eine neue Übersicht, veranlasste Design, Druck und Verteilung des Flyers. Warum Information von Menschen mit Hörbehinderung zu Orten mit Induktionsanlagen in Nürnberg. Für wen Menschen mit Hörbehinderung Zielsetzung: Übersichtlichkeit und Transparenz bezüglich dem Angebot der Induktions- anlagen in Nürnberg Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Übersicht kann auch bei der Suche nach barrierefreien Veranstal- tungsorten dienlich sein. Touristen mit Hörbehinderung erfahren, wo sie entsprechende Anlagen vorfinden. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Initi- ative Induktives Hören in Nürnberg Zeitrahmen: 2019 2020 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 189 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 176 Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Maßnahmen- beschreibung: Was Öffentlichkeitsarbeit zu den geplanten und durchgeführten Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum. Das um- fasst Informationen (z.B. zu Baustellen im Stadtbereich) und Mitwirkung (z.B. bei Bürgerbeteiligungen zur Neuplanung von Grünflächen und Spielplätzen) Grundsätze bei der Öffentlichkeitsarbeit:  Inklusionsgerechte Bildsprache  Einfache Sprache  hoher Bildanteil und eingängige Bildsprache zur leich- ten Verständlichkeit  Vorlesefunktion der Website  Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen oder Verständnisschwierigkeiten  Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit sind sichtbar im Stadtbild, der Presse und dem Internet und müs- sen für alle Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs ver- ständlich sein. Wie Plakate, Schilder, Flyer, Anliegerinformationen, Pressemit- teilungen und Informationstexte (Print und Website) Warum Ausreichende Information der Öffentlichkeit über die Maß- nahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum, Ermöglichen einer Beteiligung für alle Bevölkerungsschichten Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen Zielsetzung: Geeignete Kommunikation der Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet, schnelles und einfa- ches Verständnis, auch wenn ggf. Lernschwierigkeiten, fehlende Deutsch- kenntnisse o.ä. gegeben sind Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der Maßnahme Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. externe Grafikbüros Zeitrahmen: Seit 2016 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 190 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 177 Koordinierungsstelle Inklusion Maßnahmenbeschreibung: Eine bei der Stadt Nürnberg angesiedelte Koordinierungsstelle, die auch den Online-Auftritt (vgl. Maßnahme „Onlineplattform“) betreut, gibt erste Informatio- nen weiter und vermittelt Anfragen zu den zuständigen Fachstellen bzw. Kostenträgern mit dem Ziel Arbeitgeber, Ausbildungsträger und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informie- ren. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Umsetzungsstand: umsetzbar Clearingstelle Inklusion Maßnahmenbeschreibung: Betroffene kennen eine Stelle, an der sie sich bei Problemen hinwenden können. Von dort aus wird an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Die Ein- Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen Maßnahmen- beschreibung: Was Einfache und lesbare Öffentlichkeitsarbeit für Seniorinnen und Senioren Wie Die Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamtes wird einfach und gut leserlich gestaltet. Bei der Erstellung wird auf einfa- che Sprache und gut leserliche Schrift geachtet. (Größe, Kontrast zum Hintergrund). Mittels spezieller Brillen wird nochmals die Lesbarkeit beispielsweise von Flyern über- prüft. Warum Die Adressatinnen und Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamts sind Seniorinnen und Senioren. Mit fort- schreitendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einer Augenerkrankung zu leiden. Um davon betroffenen Perso- nen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, gestaltet das Seniorenamt seine Flyer und Veröffentlichungen mög- lichst barrierearm. Für wen Seniorinnen und Senioren mit Sehbehinderung Zielsetzung: gleichberechtigte Teilhabe und Informationsmöglichkeit für sehbehinderte Senioren und Seniorinnen Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch andere Zielgruppen profitieren von einer barrierearmen Öffentlich- keitsarbeit. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA) Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 191 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 178 richtung muss ebenso wie online verfügbare Angebote der Kontaktaufnahme barrierefrei ge- staltet se in. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. perso nelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7). Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Umsetzungsstand: umsetzbar 5.9.3 Barrierefreie Kommunikation Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation Maßnahmen- beschreibung: Was Es wird bei der Kommunikation berücksichtigt, dass sehr unterschiedliche Barrieren bestehen können. Daher wird der Ansatz verfolgt, die Wege der Kommunikation so barri- erefrei wie möglich zu gestalten. Diese werden ggf. an die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst Wie Die Kommunikation von der Stadtverwaltung aus und auch die Angebote an die Menschen, die von sich aus die Stadt kontaktieren, werden möglichst zusammen betrachtet, um sinnvolle Ansätze der Barrierefreiheit für die Gesamtstadt umsetzen zu können (z.B. bei der Ausgestaltung von On- line-Dialogassistenten oder der Darstellung von Online- Dienstleistungen). Warum Die Stadtverwaltung kommuniziert in verschiedenen Berei- chen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Um hier Standards festlegen zu können, ist eine Gesamtbetrach- tung so sinnvoll wie erforderlich. Für wen Barrierefreie Kommunikation nützt allen daran Beteiligten, da sie Schwierigkeiten beseitigt und es ermöglicht, sich auf Inhalte zu konzentrieren. Zielsetzung: Unterschiedliche Ausgestaltungen der städtischen Kommunikation werden unter dem Aspekt, Hürden und Hindernisse zu beseitigen vereinheitlicht. Gegebenenfalls weitere Effekte: Einheitlich gestaltete Kommunikationswege führen zu effizienterem Aus- tausch von Informationen und damit zu schnelleren Ergebnissen und auch höherer Zufriedenheit sowohl aus Kunden- als auch aus Beschäftigten- sicht. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 13 BayBGG, für Leichte Sprache ergänzend: Kon- zept zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürn- berg Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Informations- technologie (IT) Zeitrahmen: Für Leichte Sprache: Begonnen 10/2020 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 192 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 179 Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarietäten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache Maßnahmen- beschreibung: Was Zusammenstellung von Informationen zu Einfacher Spra- che, Leichter Sprache und Bürgernaher Verwaltungsspra- che („Steckbriefe“) sowie Erarbeitung von Richtlinien zum Einsatz der genannten Sprachvarietäten, Beispiele zu den genannten Sprachvarietäten Wie Überarbeitung und vertiefte Darstellung der im Intranetauf- tritt des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing be- reits für die städtischen Mitarbeitenden hinterlegten Infor- mationen zu den genannten Sprachvarietäten (siehe „Ver- ständliche Sprache“, „Faire Sprache“ sowie „Sonderaufga- ben“). Warum Um dem Inklusionsauftrag nachzukommen, braucht es ne- ben Angeboten in Einfacher Sprache bzw. Bürgernaher Verwaltungssprache außerdem Angebote in Leichter Sprache (für Personen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständnis, z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen). Die Auswahl der passenden Sprachvarietät sollte korrekt erfolgen. Die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen (wer setzt die gewählte Sprachvarietät um, wer übernimmt potenziell entstehende Kosten, etc.) sollten bekannt sein. Für wen Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe profi- tieren von Angeboten in Leichter Sprache Zielsetzung: Bürgernahe Kommunikation bzw. barrierearme Kommunikation (mittels Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwaltungssprache) und barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Lese- verständnis (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen) werden um- gesetzt. Gegebenenfalls weitere Effekte: Von dieser Maßnahme profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg. Die Verständlichkeit der schriftlichen Informationen wird erhöht. Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: August 2021 Geplant Dezember 2021 Umsetzungsstand: In Umsetzung 193 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 180 Einstieg in die Leichte Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Schaffung einer bis Mai 2023 befristeten Stelle „wissen- schaftliche Sachbearbeitung Leichte Sprache“ zur Imple- mentierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Wie Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin um- fasst u.a. die  Beratung der städtischen Mitarbeitenden zu Leichter Sprache  Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden  Konzeption und Durchführung von Schulungen zu Leichter Sprache für städtische Mitarbeitende  Analyse des Bedarfs an Leichter Sprache (Print- und Onlinebereich)  Entwicklung einer Strategie zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung (Konzept, Handanweisung bzw. Styleguide)  Dokumentation der erfolgten Schritte  Kooperation mit externen Dienstleistenden  Erstellung von Best-practice-Beispielen  Übersetzung und Bereitstellung von Textbausteinen Warum Die Stelle wurde geschaffen, um dem Auftrag der barriere- freien Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberech- tigten Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Lesefä- higkeit (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen) nachzukommen. Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von Angeboten in Leichter Sprache. Zielsetzung: Implementierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Gegebenenfalls weitere Effekte: Alle Personen, die komplexe Information in leicht verständlicher Aufberei- tung benötigen oder wünschen, profitieren von der Maßnahme. Für die städtischen Mitarbeitenden bedeutet dies wiederum einen Rückgang der Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung. Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13, BITV 2.0 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Oktober 2020 Mai 2023 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 194 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 181 Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Erstellung und Versand sowie Auswertung eines Fragebo- gens zur Leichten Sprache Wie Fragebogen mit u.a. folgenden Fragen:  Kontakt zur Zielgruppe (im 1:1-Kontakt, im Bereich der ÖA, in der Kollegenschaft)  Erhebung der verwendeten Textsorten und deren Häu- figkeit, der am stärksten nachgefragten Themen der Themen mit den häufigsten Nachfragen und Falschant- worten sowie der für die Zielgruppe relevanten Themen  Erhebung der bereits vorhandenen (Print- und/oder Online-) Angebote in Leichter Sprache  Erhebung der bereits in Leichter Sprache geschulten Mitarbeitenden Warum Für die Erstellung des Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung sind die o.g. In- formationen nötig. Für wen Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg im Endergebnis für Personen mit eingeschränkter Lesefä- higkeit und eingeschränktem Leseverständnis (Zielgrup- penangehörige von Leichter Sprache) Zielsetzung: Ermittlung des Zielgruppenkontakts, Ermittlung der verwendeten Textsor- ten, die bei einem Leichte-Sprache-Angebot berücksichtigt werden sollten, Ermittlung des Bedarfs an Materialien in Leichter Sprache und anschlie- ßende Priorisierung, Ermittlung der bereits vorhandenen Kompetenzen Leichter Sprache und zur Zielgruppe Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Zeitrahmen: März 2021 Die Auswertung des Fragebogens er- folgt ab März 2022. Die Ergebnisse sol- len in das Konzept zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwal- tung Nürnberg einfließen. Umsetzungsstand: In Umsetzung 195 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 182 Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtver- waltung Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Es wird ein Konzept erstellt, das u.a. folgende Inhalte auf- greifen wird:  Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache  Regelwerke, Bezug zur Handreichung für städti- sche Mitarbeitende (Print- und Online-Bereich)  Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Einfa- che Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache)  Prozessbeschreibung „Übersetzungsprojekte in Leichte Sprache“ und „Prüfen von Texten in Leich- ter Sprache“ für den Print- und Online-Bereich  Prüfsiegel und Zertifikate  Hinweise zur Bebilderung  Softwaretools zur Verständlichkeitsprüfung  Einsatz einer Prüfgruppe für städtische Leichte- Sprache-Texte Wie Literaturrecherche, Besuch von Fortbildungen, Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen Warum Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung, damit Leichte Sprache in der schriftli- chen Kommunikation mit Zielgruppenangehörigen umge- setzt werden kann. Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg, Angehörige der Ziel- gruppe von Leichter Sprache Zielsetzung: Erstellung und Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung, Kompetenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeiten- den, Sensibilisierung für Zielgruppenanforderungen, Erhöhung des Einsat- zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation Gegebenenfalls weitere Effekte: Bürgerinnen und Bürger mit nicht eingeschränkter Lesefähigkeit und/oder eingeschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von den Angeboten in Leichter Sprache. Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Oktober 2020 Ein erster E ntwurf wird voraussichtlich Ende Frühjahr 2022 fertiggestellt. Umsetzungsstand: In Umsetzung 196 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 183 Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbeitende Maßnahmen- beschreibung: Was Erstellung einer Handreichung mit Informationen und Re- geln zur Leichten Sprache im städtischen Kontext, mit Bei- spielen und praktischen Tipps zur Anwendung. Die Hand- reichung ist Teil des gesamtstädtischen Konzepts zur Ver- ankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung. Wie Recherche (existierende Regelwerke, Fachliteratur, Pro- jektberichte, etc.), Auswertung von Handreichungen ande- rer Einrichtungen, Anpassung an Gegebenheiten und Er- fordernisse der Stadt Nürnberg, Zurverfügungstellung der Handanweisung im Intranet Warum Damit städtische Mitarbeitende Leichte Sprache in der schriftlichen Kommunikation einsetzen können. Die Hand- reichung soll sensibilisieren und informieren und den Ein- satz der Leichten Sprache im Arbeitsalltag erleichtern. Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Zielsetzung: Sensibilisierung und Information der städtischen Mitarbeitenden, Kompe- tenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsat- zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation Gegebenenfalls weitere Effekte: Die Grundsätze der Leichten Sprache können auch Eingang in die mündli- che Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern finden, z. B. in Bera- tungssituationen. Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: November 2020 Veröffentlich voraussichtlich Ende Frühjahr 2022 Umsetzungsstand: In Umsetzung 197 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 184 Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leichter Spra- che Maßnahmen- beschreibung: Was Beratung zu u.a. folgenden Themen:  verschiedenen Sprachvarietäten (Einfache Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache, Leichte Sprache)  Einsatz von Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwal- tungssprache und Leichter Sprache  Zielgruppe Leichter Sprache  Regeln der Leichten Sprache  Auswahl von externen Übersetzungsdienstleistenden und Dienstleitern im Bereich Prüfung Wie Betreuung des Erstellungsprozesses inklusive abschlie- ßendem Lektorat des übersetzten (und ggf. geprüften) Textes vor der Publikation durch das Amt für Kommunika- tion und Stadtmarketing, um Einheitlichkeit für städtische Texte zu sichern. Warum Den städtischen Mitarbeitenden ist der Ablauf bei einem Leichte-Sprache-Projekt in der Regel nicht geläufig. Sie sollen hinsichtlich der Unterschiede zwischen Leichter Sprache, Einfacher Sprache und Bürgernaher Verwal- tungssprache und den Zielgruppen informiert sein. Kon- takte zu externen Dienstleistenden müssen hergestellt werden. Für wen Städtische Mitarbeitende Zielsetzung: Stärkung und Unterstützung der städtischen Mitarbeitenden bei der Erstel- lung von Texten in Leichter Sprache, um die Teilhabe von Menschen mit kognitiver Einschränkung an Informationen zu fördern. Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13 Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) sowie alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Zeitrahmen: Oktober 2020 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 198 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 185 Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte Maßnahmen- beschreibung: Was Einrichten einer Prüfgruppe zur Prüfung von Texten in Leichter Sprache Wie Beschäftigte der noris inklusion kommunal gGmbH sollen gemeinsam mit einer Prüfmoderation Texte in Leichter Sprache auf Verständlichkeit prüfen. Hierfür muss die be- reits bestehende Rahmenvereinbarung um die Dienstleis- tung „Prüfen von Leichte-Sprache-Texten“ ergänzt wer- den. Warum Die Zusammenarbeit mit der noris inklusion kommunal stärkt einen inklusiven und regionalen Partner. Die Einheit- lichkeit in der Vergabe der Prüfleistungen, ermöglicht eine Einheitlichkeit der Prüfergebnisse für die Texte der Stadt- verwaltung. Für wen Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe pro- fitieren von Angeboten in Leichter Sprache Zielsetzung: Zusammenarbeit mit einem inklusiven und regionalen Partner, Einheitlich- keit der Übersetzungsleistungen in Leichte Sprache Gegebenenfalls weitere Effekte: Etablierung eines neuen Tätigkeitsfelds für die noris inklusion und Förde- rung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), noris inklusion kommu- nal gGmbH, noris inklusion gGmbH Zeitrahmen: November 2020 Die Prüfgruppe soll spätestens Anfang des Jahres 2023 installiert sein und dann dauerhaft etabliert bleiben. Umsetzungsstand: In Umsetzung 199 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 186 Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs - und Prüfdienst- leistende Leichte Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was Eine Rahmenvereinbarung für die Beauftragung externer Übersetzungs- und Prüfdienstleistender Leichte Sprache wird erstellt. Wie  Erarbeitung von Eignungskriterien (Zuverlässigkeit, Fachlichkeit, Leistung)  Austausch mit externen Dienstleistenden bzgl. Preis- struktur  Austausch und Zusammenarbeit mit dem Bereich Zentrale Dienste (ZD) zwecks Bedarfserhebung  Festlegung Vergaberecht und Erstellung der Rah- menvereinbarung durch den Bereich ZD Warum Den Dienststellen soll ein Pool an geeigneten externen Dienstleistenden zur Verfügung stehen, auf den bei Über- setzungsprojekten in Leichte Sprache sowie beim Prüfen der Texte zurückgegriffen werden kann. Dies bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis und sichert die Qualität der Dienstleistungen. Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg Zielsetzung: Erleichterung des Zugriffs auf externe Übersetzungs- und Prüfdienstleis- tende für Leichte Sprache sowie Qualitätssicherung Rechtlicher Bezug: Vergaberecht Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Zentrale Dienste (ZD) Zeitrahmen: Dezember 2020 Geplant für Ende 2022 Umsetzungsstand: In Umsetzung 200 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 187 Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache Maßnahmen- beschreibung: Was In Zusammenarbeit mit der Stadtfotografin sollen Fotos an- gefertigt werden, die von den Dienststellen für Texte in Leichter Sprache verwendet werden können. Der Schwer- punkt liegt dabei auf typisch städtischen Motiven um die Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten. Wie Erarbeitung einer Übersicht und Anfertigung der Fotos. Die Stadtfotografin fertigt die Fotos nach und nach an. Warum Dienststellen der Stadt Nürnberg steht ein konkret auf Nürn- berg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der Wiederer- kennbarkeit von städtischen Einrichtungen zur Verfügung, Zeit- und Kostenersparnis Für wen Dienststellen der Stadt Nürnberg Zielsetzung: Ein konkret auf Nürnberg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der Wiedererkennbarkeit von städtischen Einrichtungen steht zur Verfügung, Zeit- und Kostenersparnis Gegebenenfalls weitere Effekte: Die erstellten Fotos stehen den Dienststellen auch für Texte in Stan- dardsprache zur Verfügung und können dafür genutzt werden. Rechtlicher Bezug: Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Geplant ab Januar 2022 dauerhaft Umsetzungsstand: In Planung 201 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 188 Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern Maßnahmen- beschreibung: Was Ein Video in Gebärdensprache informiert gehörlose Men- schen über den Ablauf von Terminen, die vor Ort in den Dienststellen wahrgenommen werden. Wie Der im Video vermittelte Text wurde in Abstimmung mit Kol- leginnen und Kollegen häufig nachgefragter Bürgerdienst- stellen sowie der Inklusionsbeauftragten und einer gehörlo- sen Angehörigen des Nürnberger Behindertenrats entwor- fen, das Video selbst von einer Fachfirma produziert und auf der Website mit Informationen für Gehörlose eingebun- den. Warum Das Video soll Befürchtungen oder falsche Annahmen ge- hörloser Menschen vor einem Behördenbesuch so weit wie möglich reduzieren, über den Einsatz von Gebärdensprach- dolmetscherinnen und -dolmetschern beim Termin informie- ren und Kontakt zu Organisationen vermitteln, die die Be- troffenen konkret und kostenlos unterstützten. Für wen Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören, aber diese Vermittlung von Informationen nutzt auch ange- fragten Dolmetschern und Organisationen und nicht zuletzt den Beschäftigten in den Dienststellen, die die Anliegen selbst bearbeiten. Zielsetzung: Gehörlose Menschen werden über den Ablauf von Terminen in Ämtern so- wie die Übernahme von notwendigen Kosten für Gebärdensprachdolmet- scherdienste durch die Dienststelle informiert, um dort selbstbewusst auf- treten zu können. Gegebenenfalls weitere Effekte: Das Video greift die häufigsten Fragen und Anliegen gehörloser Menschen im Umgang mit der Stadt Nürnberg auf. Dies führt auch zu einem schnelle- ren und für beide Seiten einfacheren Ablauf der Sachbearbeitung. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Zeitrahmen: Frühjahr 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 202 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 189 Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS) Maßnahmen- beschreibung: Was Alle Informationen, die für Menschen mit Hör-Einschränkun- gen interessant sein können, werden auf einer neuen Website (www.dgs.nuernberg.de) gebündelt dargestellt. Wie Die neue Website wird auf die Auffassung durch die Ziel- gruppe abgestimmt (wenig Schrift, mehr Links und Videos) und enthält sowohl neu produzierte Videos als auch Links zu unterstützenden Organisationen und eine Auflistung der Angebote des Stadtportals, für die es bereits eine Überset- zung in Gebärdensprache gibt. Ein Kontaktformular ermög- licht schreibenden oder telefonierenden Interessenten den direkten Kontakt zur Online-Redaktion. Warum Als Aspekt der barrierefreien Ausgestaltung des Stadtpor- tals sollte so vielen menschlichen Einschränkungen wie möglich entgegengekommen werden. So wird nun neben Audio-Unterstützung auch Support bei Hör-Einschränkun- gen angeboten. Menschen mit Einschränkungen sollen nicht an technischen Hürden oder Wegen der Informations- vermittlung scheitern. Für wen Vorrangig gehörlose Menschen, aber auch Unterstützende in Hilfsorganisationen können sich leicht zugänglich infor- mieren. Zudem kam es bereits zu Nachfragen aus anderen Städten, die sich am DGS-Angebot der Stadt Nürnberg inte- ressiert zeigten. Zielsetzung: Zielgruppengerechte Information durch Bündelung der städtischen Infor- mationen, die für Gehörlose relevant sein können Gegebenenfalls weitere Effekte: Wertschätzung der städtischen Inklusionsarbeit durch Vertretungen der Zielgruppen, die speziell über die neue Website informiert wurden (z.B. Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V., Gehörlosenverein Nürnberg 1882 e. V., Gehörlosen Sportclub Nürnberg 1911 e. V. u. a.) und ggf. die Information weiterverbreiten. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Frühjahr 2021 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 203 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 190 Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger Maßnahmen- beschreibung: Was Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video in Ge- bärdensprache leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg rich- ten. Wie Mit der Firma yomma wurde ein Vertrag über einen Dol- metsch-Kreislauf in Gebärdensprache geschlossen. Die städtische Website mit Informationen für Gehörlose bietet die Möglichkeit, eine Video-Anfrage an die Stadt Nürnberg in Gebärdensprache aufzunehmen. Gebärdensprachdol- metscherinnen und -dolmetscher übersetzen das Video in eine Mail und die innerstädtisch vom Online-Büro koordi- nierte Antwort wieder zurück in ein Antwort-Video. Für die anfragende Person ist der Übersetzungsvorgang kostenfrei. Warum Nicht jede Fragestellung kann angesichts des breiten Port- folio der städtischen Dienstleistungen vorausgeahnt und analog häufig gestellter Fragen (FAQs) beantwortet werden. Auch haben Menschen aufgrund ihrer Hör-Einschränkungen teilweise wenig Erfahrung im Umgang mit geschriebener Sprache. Ihr bevorzugter Kommunikationsweg Gebärden- sprache soll ebenfalls angeboten werden. Für wen Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören, aber auch die Beschäftigten der angefragten Dienststelle, weil sie die Ausgestaltung der Anfrage wie andere Bürger- anfragen auch per Mail erhalten und leicht beantworten kön- nen. Zielsetzung: Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg richten und erhalten auch ein Video in Gebärdenspra- che als Antwort. Gegebenenfalls weitere Effekte: Anderenfalls notwendige Nachfragen vor Ort in den Dienststellen durch Gebärdensprachdolmetscherdienste oder ggf. die Gehörlosen selbst ent- fallen, insgesamt verbesserte und schnellere Kommunikation mit gehörlo- sen Menschen mit Anliegen an die Stadt Nürnberg. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Frühjahr 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 204 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 191 Umsetzung digitaler Barrierefreiheit Maßnahmen- beschreibung: Was Städtische Dienstleistungen sollen möglichst niedrigschwel- lig angeboten werden, um Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen zu berücksichtigen. Damit können alle Menschen Online-Angebote wahrnehmen, verstehen, navi- gieren und mit ihnen interagieren und selbstbestimmt am di- gitalen Leben teilhaben. Wie Bedürfnisse aufgrund sehr unterschiedlich ausfallender kör- perlicher und/oder kognitiver Einschränkungen werden so weit wie möglich technisch und redaktionell berücksichtigt, etwa durch starke Farbkontraste, klare Gliederungen und Strukturen, Alternativtexte, Untertitel usw. Warum Die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit haben einen ver- stärkten rechtlichen Hintergrund durch die zugrundelie- gende EU-Richtlinie erhalten, sind zudem sinnvoll und nütz- lich und werden primär aus dem Ansatz der Gestaltung des städtischen Web-Angebots berücksichtigt. Für wen Einzelne Aspekte der Zugänglichkeit richten sich an Men- schen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. eine Bedien- barkeit der Website via Tastatur für Menschen, die keine Computer-Mouse benutzen können), generell verbessern die umgesetzten Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Menschen. Zielsetzung: Interessierte Menschen finden ein zugänglich gestaltetes Angebot, das kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksichtigt und so weit wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte anbietet. Damit berücksichtigt das Online-Angebot die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzenden. Gegebenenfalls weitere Effekte: Nutzende ohne Einschränkungen können möglichst barrierefrei gestaltete Seiten ebenfalls als eingängiger oder leichter zugänglich gestaltet wahr- nehmen und damit einen positiven Eindruck der Online-Öffentlichkeitsar- beit gewinnen. Ggf. entfallen Nachfragen von Usern hinsichtlich der Nutz- barkeit des Angebots, wenn stärker verbreitete Einschränkungen von vorn- herein aufgegriffen wurden. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Fachdienststellen für redaktionelle Arbeit an ihren eigenen Miniwebs Zeitrahmen: Laufende Maßnahme Dauerhafte Aufgabe Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 205 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 192 Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS Maßnahmen- beschreibung: Was Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma- nagement System (CMS) gepflegt, das über technische Rahmenbedingungen ein grundlegend einheitliches Layout der städtischen Websites sicherstellt (vgl. Corporate De- sign, Barrierefreiheit). Es ermöglicht aber nicht alle Layout- anforderungen der Leichten Sprache (z.B. Links mitten im Text, farbige Hervorhebungen bestimmter Begriffe für ein Glossar). Wie Das CMS befindet sich in laufender technischer Weiterent- wicklung und wird auch hinsichtlich der Gestaltungsvorga- ben der Leichten Sprache ausgebaut. Dabei wird sicherge- stellt, dass diese besonderen grafischen Merkmale nur Texte in Leichter Sprache kennzeichnen. Warum Die Präsentation von Informationen in Textform auf Websi- tes soll den interessierten Personen nützen und daher auch deren Anforderungen bzw. Wünschen an die Gestaltung entsprechen. Texte in Leichter Sprache sollten in der übli- chen optischen Darstellung dieser Sprachvariante angebo- ten werden. Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen und weitere An- gehörige der Zielgruppe profitieren von Angeboten in Leich- ter Sprache und können deren grafische Gestaltung beson- ders leicht erfassen. Zielsetzung: Stärkere Berücksichtigung der Anforderungen, Leichte Sprache auf städti- schen Websites auszugeben, etwa durch eine besonders geeignete Schriftart, Fettdruck bestimmter Fachbegriffe oder Verlinkungen zu Glos- sareinträgen Gegebenenfalls weitere Effekte: Schnellere Identifikation der Web-Angeboten in Leichter Sprache als sol- che, damit höherer Wiedererkennungswert dieser Ausgestaltung auf städ- tischen Websites Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Umsetzungsstand: In Planung 206 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 193 Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwendung des Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürnberg Maßnahmen- beschreibung: Was Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In- halte städtischer Websites vorliest. Die Software muss den Text so vorlesen, dass es nicht zu Missverständnissen kom- men kann. Wie An die Software-Fachfirma wurde der Änderungswunsch weitergegeben, dass ein Mediopunkt, der Wörter optisch leichter erfassbar macht („barriere·frei“), nicht mehr wie ein mathematischer Operator vorgelesen wird („barriere mal frei“), sondern als kurze Pause zwischen den Silben inter- pretiert wird. Warum Die zunehmende Verwendung des Mediopunkts in Online- Angeboten der Leichten Sprache offenbarte diese fehler- hafte Aussprache mit entsprechend zeitnahem Änderungs- bedarf. Für wen Menschen mit Sehbehinderung, die sich Texte des städti- schen Web-Angebots vorlesen lassen. Zielsetzung: Der Mediopunkt, der zusammengesetzte Wörter optisch trennt und damit leichter erfassbar macht, wird korrekt als minimale Pause vorgelesen. Dies ermöglicht eine bessere Teilhabe für Personen, die Leichte Sprache-Texte und den Readspeaker nutzen. Gegebenenfalls weitere Effekte: Erleichterungen für Menschen, die sich den Text vorlesen lassen, weil sie nicht gut (Deutsch) lesen können, Der Software-Anbieter nimmt die kor- rekte akustische Umsetzung des Mediopunkts standardmäßig in die Aus- gabe des Readspeakers auf und vermeidet so weitere Rückfragen. Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Frühjahr 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 207 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 194 Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische Dienststellen Maßnahmenbeschreibung: Erstellung eines Leitfadens zur Buchung von Gebärdensprach- dolmetscherdiensten für städtische Dienststellen, sodass die Prozesse klar definiert und kom- muniziert sind. Alle Dienststellen haben so die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetscher- dienste zu buchen und damit die Kommunikation mit gehörlosen Personen erfolgreich zu ge- stalten. Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Umsetzungsstand: umsetzbar Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker" Maßnahmen-be- schreibung: Was Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In- halte städtischer Websites vorliest. Über die Standardfunk- tion des reinen Vorlesens wird untersucht, ob auch Einstel- lungen durch den User selbst vorgenommen werden kön- nen. Wie Im Rahmen der Überarbeitung des Templates der Websites wird geprüft, ob User die standardmäßige Vorlesegeschwin- digkeit auch selbst einstellen können oder ob z.B. Websites in Leichter Sprache von vornherein langsamer vorgelesen werden können. Warum Diese Ansätze berücksichtigen die unterschiedlichen Be- dürfnisse der User hinsichtlich der Vermittlung gesproche- ner Informationen. Für wen Menschen mit Sehbehinderung haben und keine eigene Vorlese-Software verwenden, sondern die Audio-Fassung als festen Bestandteil der Website nutzen möchten. Zielsetzung: Der Readspeaker wird auf flexiblere Einsatzmöglichkeiten hin geprüft - ab- gestimmt auf die konkreten Bedürfnisse der User. Gegebenenfalls weitere Effekte: Das Angebot an den User, eine Gestaltung des Sprachtempos auswählen zu können, führt zu größerer Kundenzufriedenheit im Umgang mit dem städtischen Web-Angebot. Auch Menschen, die nicht gut (Deutsch) lesen können und sich mit gesprochener Sprache leichter tun, nutzen den Read- speaker Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Umsetzungsstand: In Planung 208 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 195 Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache Maßnahmenbeschreibung: Für gehörlose Personen werden Videos in Deutscher Gebär- densprache erstellt, um das Recht auf Teilhabe an Information umzusetzen. Zuständigkeit: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Zentrale Dienste (ZD), alle Dienststellen Umsetzungsstand: umsetzbar 5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfragen – Se- niorenamt (SenA) Maßnahmen- beschreibung: Was Besonders Augenmerk auf barierrearme Zugangsmöglich- keiten bei Angeboten des Seniorenamtes Wie Alle Angebote (Pflegestützpunkt, Bleiweiß, Angebote in den Seniorennetzwerken, Weihnachtsgala) des Seniorenamtes werden vorab auf ihre Barrierearmut hin überprüft. und wenn nötig barrierearme Zugangsmöglichkeiten geschaffen. Warum Viele Ältere sind mobilitätseingeschränkt. Um eine Teilhabe zu ermöglichen benötig es einen barrierearmen Erreichbar- keit Für wen Mobilitätseingeschränkte Senioren und Seniorinnen Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Senioren Gegebenenfalls weitere Effekte: Auch andere Zielgruppen profitieren von barrierearmen Zugängen zu Ver- anstaltungsräumen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Koope- rierende Geschäftsbereiche/städtische Dienststellen, Externe Zeitrahmen: Seit 2003 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 209 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 196 Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den Innen- und Au- ßenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Kleingruppen Maßnahmen- beschreibung: Was Beschaffung einer mobilen induktiven Höranlage für den In- nen- und Außenbereich für die Nutzung in unterschiedlichen Anwendungen beim Nürnberger Bildungszentrum und durch andere Dienststellen Wie Die angeschafften mobilen induktiven Höranlagen ermögli- chen die niedrigschwellige Nutzung durch Kursleitende, schwerhörige Menschen (primär Teilnehmende) und andere Dienststellen. Die Induktionsanlage kann von bis zu 16 schwerhörigen Teilnehmenden genutzt werden. Die Umset- zung der Nutzung ist als Pilotversuch beim Bildungszentrum, Memorium und Reichsparteitagsgelände angelegt. Warum Umsetzung des Menschenrechts auf Teilhabe und Inklusion für hörbehinderten bzw. schwerhörige Menschen. Für wen Menschen mit Hörbehinderung bzw. schwerhörige Menschen Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung an Erwachsenenbildung, an kul- turellen Angeboten und städtischen Veranstaltungen durch Beschaffung und zur Verfügung Stellung einer vielseitig nutzbaren und robusten mobilen In- duktionsanlage, Erarbeiten von erklärende Materialen zur Nutzung der An- lage Gegebenenfalls weitere Effekte: Sensibilisierung für die Möglichkeiten und den Bedarf von mehr Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Hörbehinderung. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Bildungszentrum (BCN/BZ), Referat für Jugend, Familie und Soziales Zeitrahmen: 2019 dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung 210 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 197 Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß Maßnahmen- beschreibung: Was Der Veranstaltungssaal des Treffs Bleiweiß verfügt über eine induktive Hörschleife Wie Bei Veranstaltungen im Saal des Treffs Bleiweiß wird die in- duktive Hörschliefe genutzt Warum Höreingeschränkte Senioren und Seniorinnen können bei den Veranstaltungen im Treff Bleiweiß an der Kommunika- tion teilnehmen. Für wen Senioren und Seniorinnen mit Höreinschränkungen Zielsetzung: Personen mit Höreinschränkungen wird bei Teilnahme an Veranstaltungen eine Teilhabe an der Kommunikation ermöglicht. Gegebenenfalls weitere Effekte: Im Einzelfall Reduzierung von Unterstützungsbedarfen möglich Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA) Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste Maßnahmenbeschreibung: Was Feste, Fortbildungen, Workshops, Führungen, usw. Wie Finden in barrierefreien Räumlichkeiten, barrie- refreien Außenanlagen und mit barrierefreien Toiletten z.B. bei Stadtteilfesten statt. Warum Allen Menschen soll der Zugang zu den Ange- boten und Festen im Stadtteil möglich sein Für wen Alle, die Lust haben mitzumachen. Zielsetzung: Gelebte Inklusion im Stadtteil. Nicht die Barrierefreiheit ist das Besondere, sondern Nicht-Barrierefreiheit wird explizit erwähnt. Gegebenenfalls weitere Ef- fekte: Viele Menschen profitieren davon, z.B. Ältere mit eingeschränk- ter Mobilität, Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen, … Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 und 30 Zuständigkeit, Kooperations- partner: Alle Einrichtungen im Stadtteil achten auf Barrierefreiheit. Fester Ansprechpartner für Fragen ist Integral e. V. mit 2 Standorten im Stadtteil, der das Thema regelmäßig befördert. Zeitrahmen: 2013 dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 211 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 198 Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021 Maßnahmen- beschreibung: Was Nachdem der klassische „Tag der offenen Tür“ aufgrund der Corona-Pandemie in einer digitalen Variante stattfand, wurde auf eine möglichst gut ausgestaltete Zugänglichkeit des entsprechenden Web-Angebots geachtet. Wie Für die digitalen Tage der offenen Tür 2021 wird ein neues Web-Angebot erstellt und so barrierefrei wie möglich gestal- tet. Bilder werden (wie bei den Reposts auf Instagram) mit Alternativtexten versehen, um die gezeigten Motive auch anders vermitteln zu können. Ebenso bekommen für den Tag der offenen Tür neu erstellte Videos, wie ein Clip mit dem Christkind, Untertitel als Textalternative. Die neue Website wird dabei eingängig gegliedert und übersichtlich gestaltet, um sie so zugänglich wie ansprechend darzustel- len. Warum Der Tag der offenen Tür kann die Menschen dieses Jahr nicht vor Ort begeistern und sollte deshalb immerhin online so einladend und zugänglich wie machbar ausgestaltet sein. Unabhängig davon wird generell Wert auf die digitale Barri- erefreiheit gelegt, um Menschen mit Einschränkungen so umfassend wie möglich an den städtischen Online-Angebo- ten teilhaben lassen zu können. Für wen Zwar richten sich einzelne Aspekte der Zugänglichkeit an Menschen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. Video- Untertitel für Menschen, die schlecht hören oder Deutsch verstehen), aber generell verbessern umgesetzte Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Men- schen. Zielsetzung: Die digitalen Tage der offenen Tür 2021 werden als ansprechendes neues Format wahrgenommen und können sich zwischen vielen anderen Inter- net-Angeboten positiv positionieren. Interessierte Menschen finden ein nachhaltig und zugänglich gestaltetes Angebot, das kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksich- tigt und so weit wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte anbietet. Gegebenenfalls weitere Effekte: Generell verstärkte öffentliche Wahrnehmung der Bedürfnisse von Men- schen mit Einschränkungen beim Nutzen von Websites; ggf. positive Be- richterstattung über das städtische Angebot Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) Zeitrahmen: Mitte Oktober 2021 Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt 212 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 199 6. Finanzierung 6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen In Nürnberg erfolgt die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen über verschiedene Wege. Einige der im vorliegenden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen werden über städtische Haushaltsmittel finanziert (z. B. Budget für Gebärden sprachdolmetschende), andere werden, zumindest zum Teil, finanziert über Drittmittel (z. B. 10. Station der Straße der Kinderrechte).36 Inklusionsbelange werden auch häufig in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen mit gefördert. Beispielsweise ist in der Städtebauförderung die Barrierefreiheit als Querschnitts- thema präsent, und entsprechende bauliche Maßnahmen (Rampen, Aufzüge etc.) werden meist im Zuge einer förderfähigen Baumaßnahme (z. B. Jugendhaus) mitgefördert. Oft ist die Umsetzung von Inklusionsanforderungen auch als Fördervoraussetzung gesetzt. So müssen 36 Bericht „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, hier: Antrag der ödp zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020: Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK - Einwerben von Finanzmitteln für inklusive Maßnahmen; Antrag der ÖDP vom 24.10.2019“ im Sozialausschuss vom 28.10.2021 Abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24323, letzter Zugriff: 19.11.2021. Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung Maßnahmen- beschreibung: Was Information über Inklusionsthemen und Teilhabe möglichst vieler Menschen Wie Regelmäßige Beteiligung von Institutionen, die Inklusion als Thema haben, und Kennzeichnung der einzelnen Veranstal- tungen im Blick auf Barrierefreiheit Warum Inklusion als wichtiges gesamtstädtisches Thema aufgreifen und den Tag der offenen Tür für möglichst viele Menschen zugänglich machen Für wen Menschen mit und ohne Behinderung Zielsetzung: Sensibilisierung aller bzgl. der Belange von Menschen mit Behinderung Gegebenenfalls weitere Effekte: Das Programm (gedruckt und online) informiert mit Piktogrammen über die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit, behindertengerechtes WC, Behinderten- parkplatz) der einzelnen Veranstaltungen. Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 9 (Zugänglichkeit) Zuständigkeit, Ko- operationspartner: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) mit zahlreichen weite- ren Dienststellen und externen Akteuren Zeitrahmen: dauerhaft Umsetzungsstand: In Umsetzung 213 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 200 Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Personennahverkehr nach dem Bayeri- schen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ( BayGVFG) u.a. die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkun gen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.37 Beispiele nach dem BayGVFG zu- wendungsfähiger Projekte in Nürnberg sind u.a. Infrastrukturprojekte und Busbeschaffungen der VAG, aber auch kleinere Einzelprojekte wie bspw. die Nachrüstung von Blindenleitstreifen in Verteilerebenen der U-Bahnstationen. Darüber hinaus beantragen Stadtverwaltung und Tochterunternehmen wo immer möglich Förderungen für Inklusionsbelange. Hier kommen (Sonder -)Förderprogramme der EU , des Bundes und der Länder in Betracht. Die Stadt Nürnberg hat sich mit diversen Investitionsvor- haben, u. a. mit dem Schwerpunkt „städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum“ für das Bayerische Kommunalinvestitionsförderungsprogr amm (KIP)38 beworben. Im Mittelpunkt stand die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV, z. B. an Bus- und Straßenbahnhaltestellen oder dem Bahnhofsvorplatz, sowie der Abbau von Barrieren an öffentlichen Gebäuden. Die Maßnahmen umfassten u.a. behindertengerechte Toilettensanie- rung und Aufzugeinbau oder -erweiterung. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen z. B. über den Bezirk Mittelfranken (Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen). Auch Spendenaktionen und das Engagement von Stiftungen kommen für die Finanzierung der Inklusion in Nürnberg zum Tragen. Festgehalten werden muss dabei, dass nicht wenige potentielle Förderstellen, wie z. B. die Aktion Mensch, durch ihre Förderrichtlinien limitiert sind und selbst bei starkem inhaltlichen Interesse keine kommunalen Vorhaben unterstützen kön- nen. Um Fördermittel von diesen Geldgebern abrufen zu können, muss die Kommune mit den förderberechtigten freigemeinnützigen Organisationen kooperieren und ein gemeinsa- mer Antrag gestellt werden. Auch gilt zu beachten, dass sich Förderangebote meist gegen- seitig ausschließen und somit nicht kumulativ beantragt werden können. Eine Gesamtaufstellung der – auch anteilig – über diese Fördermöglichkeiten für Barriere- freiheit und Inklusion in N ürnberg eingesetzten Mittel ist nach Einschätzung der Verwaltung mit auch nur einigermaßen vertretbarem Aufwand nicht möglich. 37 BayGVFG: Art. 3 Voraussetzungen der Förderung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de), letzter Zugriff: 29.10.2021. 38 www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/kinvfg/, letzter Zugriff: 29.10.2021. 214 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 201 6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen Zusätzlich zu den vorgenannten Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Maßnah- men wird ein so genannter „Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen“ eingerichtet, um den Prozess zur Umsetzung der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmit- tel zu intensivieren. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, wei- tere Maßnahmenvorschlä ge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter Konzepte umzusetzen. Auch andere inklusive Projekte der Dienststellen können damit finan- ziert werden. Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds soll 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 betragen und verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen umfassen:  Jahr 2022: 125.000 Euro (Bereitstellung ab Genehmigung Haushaltssatzung durch die Regierung von Mittelfranken)  Jahr 2023: 250.000 Euro  Jahr 2024: 250.000 Euro Zur Vergabe der Mittel wird die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Be- hindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) einen Kriterienkatalog entwickeln. Die Dienststellen können sodann mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Behindertenrat. Gleichzeitig sind die Dienststellen auch weiterhin angehalten, Möglichkeiten einer Maßnah- menfinanzierung über vorhandene Haushaltsmittel der Dienststelle sowie über externe För- dermittel zu prüfen und letztere auch aktiv einzuwerben. Einige Maßnahmen des Aktionsplans haben eine Mittelerfordernis, die das Budget des Verfügungsfonds deutlich übersteigen würde (z. B. die Umsetzung des Nahverkehrsplans hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen). Hier müssen andere Wege der Finanzierung beschritten werden (vgl. 6.1). Grundsätzlich ist eine hohe Vielschichtigkeit der Maßnahmen mit unterschiedlichen Pla- nungs- und Realis ierungshorizonten festzustellen, die sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken werden. Die Auswahl von einzelnen mit Konzepten hinterlegten Maßnah- menvorschlägen, um entweder bestehende Angebotslücken zu schließen oder Prioritäten bzgl. des möglich st effizienten Mitteleinsatzes und Prozessfortschrittes zu setzen, muss schrittweise erfolgen, um sowohl eine fachliche Beurteilung als auch Einschätzung der tat- sächlich erforderlichen zusätzlichen Ressourcen zu gewährleisten. 215 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 202 In jedem Falle soll der Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen als Antriebsfe- der für den Inklusionsprozess in der Stadt Nürnberg fungieren und diesen auf möglichst effiziente und nachhaltige Weise beschleunigen. 7. Personelle Ressourcen Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK erfordert, dass Kapa- zität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind auch zusätz- liche Verwaltungstätigkeiten zu verrichten. Beabsichtigt ist, diejenigen Maßnahmen mit personellen Ressourcen zu hinterleg en, die die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten befördern und mög- lichst alle acht Handlungsfelder umfassen (= dreifacher Querschnitt: Behinderungsart -, the- men- sowie geschäftsbereichsübergreifender Maßnahmen-Ansatz). Maßnahmen, bei denen für unterschiedliche Themen und Handlungsfelder jeweils eig ene Netzwerk-, Koordinations- und Beratungsstellen vorgeschlagen wurden, und Maßnahmenvorschläge, die auf eine An- gebotstransparenz abzielen, sollen gebündelt und zusammengeführt werden. Au f diese Weise werden ca. 20 Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess abgedeckt. Diese unterschiedlichen Forderungen zu bündeln, ist nicht nur aus Ressourcen -, sondern auch aus Transparenzgründen unabdingbar. Es sollen durch die neu geschaffenen Stellen die Angebotsvielfalt im Bereich Inklusion dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und ge- schlossen sowie eine Onlineplattform39 mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert werden, die auf der Seite des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg einge- bunden werden soll. Darüber hinaus sollen Beratungsangebote in den Handlungsfeldern Fa- milien (Eltern und Kinder), Bildung (Lebensverlauf, Übergang Schule -Beruf), Wirtschaft, Ar- beit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit und Sport für alle Behinderungsarten gesam- melt und aufbereitet sowie auf diese weiterverwiesen werden. Diese Angebote sollen dann in ansprechender Form und barrierefrei sowohl für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als auch für Fachkräfte und Stakeholder transparent dargestellt werden. Die Verwaltung schlägt daher zusätzlich zum Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maß- nahmen Stellenschaffungen vor. Konkret ist die Schaffung von zwei Stellen beabsichtigt, die in den Schaffungsanträgen zum Haushalt 2022 berücksichtigt und in den Haushaltsbera- tungen beschlossen worden sind: 39 Die IT-Mittel für die Online-Plattform wurden im März 2021 über das Referat für Jugend, Familie und Soziales bean- tragt. 216 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 203 1,0 Verwaltungskraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8, Kosten: 57.368 Euro 1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Verg.-Bes.-Gr.: E13, Kosten: 85.233 Euro Die Schaffung der beantragten Stellen soll zunächst auf 2,5 Jahre befristet sein mit Eintritts- datum 01.07.2022. In diesem Zeitraum bis Ende 2024 soll einerseits die Maßnahmenumset- zung über den Verfügungsfonds begleitet werden, andererseits bis zum Ende der Befristung geprüft werden, ob sich bspw. Aufgaben in die Regelstrukturen überführen lassen oder sich die Stellenanforderungen verändert haben. Summa summarum ergeben sich für den Zeit- raum von 2,5 Jahren Personalkosten von insgesamt 356.502.50 Euro. Wie dem Aufgabenprofil entnommen werden kan n, sollen die neu zu schaffenden Stellen den Gesamtprozess der Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg vorantreiben und im Quer- schnitt wirken. Damit wird die Fachstelle Inklusion im Sozialamt ausgebaut, der – neben den zwei neu zu schaffenden Stellen – die Inklusionsbeauftragte, die Geschäftsstelle des BRN sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zugeordnet sind. Darüber hinaus finden sich eine Reihe von Maßnahmen im Aktionsplan, die ohne zusätzli- che finanzielle und personelle Ressourcen im regulären Verwaltungshandeln umgesetzt wer- den können, wie z. B. die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um „An- gebote der Inklusion für Familien“ auf der Website des Bündnisses für Familie der Stadt Nürn- berg. 8. Ausblick Nürnberg in Aktion für Inklusion – damit lässt sich Inklusion in aller Kürze als ein dauerhafter Prozess beschreiben, zu dessen Fortschritt und Erfolg idealerweise alle in der Stadt in ko- operativer Weise beitragen. Auf verschiedenen Ebenen und in vielfacher Hinsicht will die Stadt Nürnberg mit dem Stadtrat und Behindertenrat, der Stadtverwaltung und ihren städti- schen Beteiligungen (Eigenbetriebe, kommunale Beteiligungen, Kommunalunternehmen) eine Impulsgeber-, Vorbild- und Steuerungsrolle einnehmen. Gemeinsam getrage n und vo- rangetrieben wird der Inklusionsprozess in Nürnberg bereits mit einer Vielzahl von höchst engagierten Institutionen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, deren Leis- tung und Einsatz nicht hoch genug gewürdigt werden kann. 217 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 204 Wie unter 3.3 dargestellt, wird der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention im Internet unter www.inklusion.nuernberg.de möglichst barrierefrei dargestellt und kontinuierlich fortgeschrieben werde n. Neben den seitens der Stadtverwaltung ergriffe- nen Maßnahmen werden dort Zug um Zug auch die weiteren Initiativen, Aktivitäten, Ange- bote, Programme und Projekte aufgezeigt, die von nicht-städtischen Akteuren realisiert wer- den. Aufgrund ihrer beeindrucken den Fülle kann dies an dieser Stelle nicht im Ansatz ge- schehen. Die Fortschreibung des Aktionsplans erfolgt demnach kontinuierlich durch die stetig wach- sende Dokumentation der Umsetzung der dargestellten und der Entwicklung von neuen Maß- nahmen, die von der Stadtverwaltung verantwortet oder mit weiteren, nicht -städtischen Akt- euren umgesetzt werden. Hierin wird neben der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegen: der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure für alle Maßnahmenempfehlungen in gemein- samer Zuständigkeit. Im Mittelpunkt soll hierbei auch die Analyse weiterer Bedarfe und deren Lückenschluss durch zu entwickelnde, neue Maßnahmen liegen. Eine zentrale Rolle wird auch in Zukunft der Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtver- waltung zuteil, die nach der Erstellung d ieses ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN - BRK auch dessen Fortschreibung steuern und die gesamtstädtische Strategie entwickeln soll. Inklusion bei der Stadt Nürnberg ist und bleibt eine vielgestaltige Querschnittsaufgabe aller Fach - und Geschäftsbereiche , die in dezentraler Verantwortung und in Kenntnis der fachlichen Notwendigkeiten die erforderlichen Schritte planen und gehen. Um das Wissen um Bedarfe und Potenziale stets aktuell zu halten, sollen auch weiterhin die bisher beteiligten Akteure sowie Akteurinnen (Teilnehmende der Inklusionskonferenzen und ihrer Arbeitsgrup- pen) einbezogen werden und ihre hohe Expertise einfließen. Hierfür sind ab 2022 weitere Beteiligungsformate, wie beispielsweise Fachtage und Projektgruppen, geplant. Auch der be- reits seit 2019 einmal im Quartal erscheinende Newsletter des städtischen Inklusionsteams soll weiterentwickelt werden und neben konkreten Angeboten und Veranstalt ungen auch In- formationen zum Umsetzungsstand des Aktionsplans vermitteln. Der ausgebauten Fachstelle Inklusion wird die Bearbeitung der in Kapitel 7 genannten gesamtstädtisch umzusetzenden Maßnahmen übertragen. Zugleich übern immt sie die Steuerungsaufgabe für die gesamte Maßnahmenliste: Stellen sich die bisher umgesetzten, in Umsetzung befindlichen, geplanten und umsetzbaren Maßnahmen in der jetzigen Form als Hauptergebnis des Beteiligungspro- zesses noch eher als „lose Sammlung“ dar, so gilt es künftig, für alle bestehenden Angebote 218 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 205 und Bedarfe eine Gesamtstruktur zu entwickeln – dies gleichermaßen für alle Behinderungs- arten wie Handlungsfelder. Dieser fachlich -inhaltlichen Anforderung genügt der vorgelegte Aktionsplan zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, was zum einem der Eigendynamik des Betei- ligungsverfahrens, zum anderen und vor allem aber auch den bislang fehlenden personellen Ressourcen hierfür geschuldet ist. Die zum Haushalt 2022 geschaffenen Stellen stellen hier eine deutliche Verbesserung dar. Im Stadtrat und seinen Ausschüssen soll regelmäßig Bericht über den Fortschreibungspro- zess erstattet werden, indem die genannten nächsten Schritte - Entwicklung einer gesamt- städtischen Strategie unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure sowie einer Gesamtstruk- tur vorhandener Angebote und bestehender Bedarfe - dargestellt, Handlungsempfehlungen diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Dieser Bericht umfasst wie ausführlich dargestellt, diejenigen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, werden oder umsetzbar sind; allein diese ergeben eine beeindruckend lange, sehr heterogene Liste. Im Interesse zügiger Fortschritte scheint es sinnvoll, sich zunächst auf das kurz- und mittelfristig Machbare zu konzentrieren, ohne dass darüber weitere Notwendigkei- ten aus den Augen verloren werden. Um aber gegenüber der Öffentlichkeit und den Beteilig- ten die Ernsthaftigkeit des Prüfungsprozesses zu dokumentieren, soll ü ber alle anderen im Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen und Themen , deren Umsetzung aus heutiger Sicht nicht oder jedenfalls nicht zeitnah möglich ist, in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses Bericht erstattet und durch die Stadtverwaltung die jeweilige Begrün- dung für die vorläufige Nicht -Aufnahme in den Aktionsplan erläutert werden, die beispiels- weise rechtlicher oder fachlicher Natur ist. Über die Erstellung des Aktionsplans hinaus finden bei der Stadt weitere Umsetzungspro- zesse statt, die andere sogenannte Vielfalts -Dimensionen betreffen: zu nennen ist hierbei beispielsweise der Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg40, die Umsetzung der Leit- linien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg 41 oder der Masterplan Queeres Nürnberg, der dem Stadtrat im Januar vorgelegt werden soll. Alter und soziale Lage sind weitere Di- mensionen, die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe jedes und jeder Einzelnen be- einflussen. Diese Perspektiven sinnvoll miteinander zu verknüpfen, ist daher eine der we- sentlichen Aufgaben in der Zukunft. Dabei muss immer die mögliche mehrfache Betroffenheit 40 Vgl. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018 -2020 der Stadt Nürnberg in der Stadtratssi t- zung am 23.06.2021, abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=23732, letzter Zugriff: 19.11.2021. 41 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/integration/dokumente/integration/leitlinien_zur_integrationspoli- tik_der_stadt_nuernberg.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021. 219 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 206 von Personen (Stichwort: Intersektionalität) im Blick behalten werden. Das neue Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt, das durch den Nürnberger Oberbürgermeister im Oktober 2021 einberufen wurde und mit Vertretungen maßgeblicher gesellschaftlicher Kräfte besetzt ist, soll als Dach für die unterschiedlichen Perspektiven fungieren, Synergien deutlich machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der immer bunter und vielfältiger werdenden Stadtgesellschaft stärken. Neben der bestmöglichen Verflech tung mit anderen, parallel laufenden Prozessen sollen bei der Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention immer auch eigene inhaltliche Ak- zente und Schwerpunkte gesetzt werden. Ein wichtiger, bereits zwischen Koordinierungs- gruppe und Behindertenrat vorbes prochener Bereich des Handelns ist die vertiefte Befas- sung mit psychischen Erkrankungen und seelischen Beeinträchtigungen, insbesondere de- ren Enttabuisierung und Entstigmatisierung und deren bessere Vereinbarkeit mit dem Berufs- leben, zum Beispiel auch bei der Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg. Nach einer ersten Analyse der eingebrachten Maßnahmenempfehlungen und der in Kapitel 5 dargestellten Um- setzungsvorschläge wird dieser Bereich als ausbaufähig erachtet. Inklusion ist ein stetiger, dynamischer Prozes s und hat eine Gesellschaft zum Ziel, in der alle Menschen gleichberechtigt als Bürgerinnen und Bürger leben und teilhaben. In einem solidarischen Gemeinwesen muss dabei von allen ihren Mitgliedern besonders auf diejenigen geachtet werden, denen es durch ä ußere oder persönliche Umstände schwerer fällt, diese Teilhabe vollumfänglich zu leben. Die Stadt Nürnberg hat nicht nur eine rechtliche, sondern – unterstrichen durch die Selbstverpflichtung als Stadt der Menschenrechte – auch eine po- litische Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der sie nicht erst seit dem heutigen Tag in vielerlei Aktivitäten nachkommt. Der vorliegende erste Aktions- plan zur Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg ist ein nächster, wichtiger Schritt auf diesem Weg. Ihm müssen und werden viele weitere folgen. 220 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 207 ANHANG Maßnahmenverzeichnis Maßnahme Seitenzahl Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ S. 25 bis 41 Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und fle- xible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geför- derten Bereichs) bei der noris inklusion 27 Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg erhöhen 28 f. Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teil- habe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal 29 Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA 30 Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungspro- gramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe: (PEF:SB) 31 f. Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über exter- nen Dienstleister 32 Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache 33 Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen 34 Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und Stadtmarketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städti- sche Beschäftigte 35 Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg 36 Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement 37 Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungs- amts 38 Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts 38 Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts 39 Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur 39 f. Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt 40 Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände 40 Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln 40 f. Handlungsfeld „Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege“ S. 41 bis 48 „Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard- Schweinau-Sündersbühl 42 f. Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (No- raNotrufApp) 43 Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion in Kooperation mit NürnbergStift 44 f. Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör- und Sehbe- hinderung des Nürnberg Stifts (NüSt) 46 Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen 47 Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken 48 Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets 48 Handlungsfeld „Bildung im Lebensverlauf“ S. 49 bis 77 Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kinderta- geseinrichtungen 50 f. Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg 52 221 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 208 Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen 53 Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) als „Ganztägige SVE“ 54 Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter 55 Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und - helfern 56 Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperak- tiver Symptomatik 57 Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen in Kooperation mit der Deutschen Schulakademie 58 Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte 58 Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations- und Austauschplattform zum Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung 59 Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Tutorinnen und Tutoren 60 Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" 60 Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklu- sion 61 Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss 62 Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“ 63 Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie 64 Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“ 65 Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm) 66 NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema In- klusion 67 Fachtag Schulbegleitung 68 Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bil- dungszentrum 69 f. Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachse- nenbildung 71 Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache 72 Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbe- richt der Stadt Nürnberg 73 Koordination der inklusiven Bildungsangebote 74 Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung 74 Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“ 74 Neutrale Beratung zum Thema Bildung 74 f. Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen 75 Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen 75 Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit 75 Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kul- turellen Großveranstaltungen zur Verfügung 76 Tastmodelle für Bildungseinrichtungen 76 Barrierefreies Online-Lernen 76 Pädagogisches Personal mit Behinderung 76 Modellprojekt inklusiver Unterricht 77 Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung 77 Inklusive Angebote der städtischen Musikschule 77 Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten 77 Handlungsfeld „Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft“ S. 78 bis 85 Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 23 „Förderung von Kindern mit Behinderung“ 79 f. Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg 80 Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugend- stärkungsgesetz 81 Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ 82 222 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 209 Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis für Familie auch online verfügbar 82 Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache verfügbar 83 Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) El- tern von Kindern mit Behinderung 83 Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben 83 f. Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen 84 Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind 84 Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung 85 Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen 85 Handlungsfeld „Bauen und Wohnen“ S. 85 bis 103 Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg 87 Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“ 88 Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum 88 Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station Kaleidoskop 89 Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten 89 Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser 90 Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG 91 Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit 92 Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgra- ben 11 92 Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30 93 Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tier- garten und Nachrüstung von Automatik-Türen 93 Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehemaligen Quelle-Versandzentrum 94 Beratung beim Bau von Sportstätten 95 Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg 96 Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch Umbaumaßnahmen an Nürnberger Schulen 97 Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit der städtischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen 98 Vermittlung barrierefreier Wohnungen 99 Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg 100 Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts 101 KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinde- rung 102 Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Re- novierungen einbezogen 103 Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften 103 Barrierefreie Bildungseinrichtungen 103 Handlungsfeld „Mobilität im öffentlichen Raum“ S. 104 bis 115 Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Baugebiete 105 Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge 106 Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum 106 „MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA 107 Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert 108 Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausge- staltet 109 Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen 110 Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB) 111 Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten 111 223 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 210 Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg 112 Barrierearme Wegweiser im Tiergarten 112 App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens 113 Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans 114 Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Ver- anstaltungsräumen 114 Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrie- refreiheit 114 Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit 115 Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org 115 Handlungsfeld „Kultur, Freizeit, Sport“ S. 115 bis 141 Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik O- pen-Airs 117 DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote 118 DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue-Nacht- Kunstwettbewerb 119 Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote 120 Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm 121 Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens) 122 Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens) 122 Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum) 123 Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier) 124 Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ) 125 Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Mu- seen in Nürnberg) 125 Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“ 126 Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla) 126 Entwicklung von kulturellen Bildungs- und Kreativangeboten, die ohne Spra- che auskommen 127 Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) 128 Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) 129 Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfal- tung der Sinne) 130 Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld) 131 Einsatz von Gebärdensprache bei (Online-)Veranstaltungen (Deutsche Aka- demie für Fußballkultur) 132 Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fuß- ballkultur) 133 Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad) 134 Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträch- tigungen 135 Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen durch Zuschüsse 136 Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sportangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung 137 Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportSer- vice 138 Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der Special Olympics World Games Berlin 2023 139 Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellun- gen, Breitensport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit 140 Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote 140 Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe 140 Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen 141 224 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 211 Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungs- räumlichkeiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort 141 Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlich- keitsrechte“ S. 141 bis 159 Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommu- nikation 143 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung 144 Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen 145 Inklusive Mobile Bürgerversammlung 146 Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sit- zungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen 147 Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum Beispiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros 148 Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleich- stellung 149 Barrierefreie Armutskonferenz 2022 150 Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache 151 Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter Sprache 152 Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN-Behindertenrechtskonven- tion und zu Inklusion 153 UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg 154 „Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital 155 Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement 156 Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen 157 Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer 158 Barrierefreie E-Partizipation 158 Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit 159 Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage 159 Querschnittsaufgaben S. 159 bis 199 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung S. 161 bis 166 Berichterstattung in „Nürnberg Heute“ 161 Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg 162 Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche Kommunikation) 163 Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren 163 Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öf- fentlichkeitsarbeit 164 Preis ausloben - bestes integratives Projekt 164 Inklusive Öffentlichkeitsarbeit 164 Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Ak- tionsplans zur Umsetzung der UN-BRK 164 Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Ak- tivitäten bzw. Einbezug von Zielgruppen 165 Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des Begriffs "Inklusion" 165 Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitspro- gramme der Stadt Nürnberg 165 Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Ein- richtungen 166 Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt 166 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen S. 167 bis 178 Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige 167 Städtische Themen inklusiv aufbereiten 168 225 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK 212 Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de 169 Online-Plattform Inklusion 170 Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsiche- rung und soziale Integration – Sozialamt 171 Newsletter Inklusion 172 Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache 173 Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache 173 Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache 174 Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“ 175 Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 176 Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen 177 Koordinierungsstelle Inklusion 177 Clearingstelle Inklusion 177 f. Barrierefreie Kommunikation S. 178 bis 195 Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation 178 Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarie- täten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungsspra- che 179 Einstieg in die Leichte Sprache 180 Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter Sprache 181 Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürnberg 182 Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbei- tende 183 Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leich- ter Sprache 184 Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte 185 Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs- und Prüf- dienstleistende Leichte Sprache 186 Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache 187 Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern 188 Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS) 189 Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger 190 Umsetzung digitaler Barrierefreiheit 191 Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS 192 Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwen- dung des Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürn- berg 193 Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker" 194 Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städti- sche Dienststellen 194 Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache 195 Barrierefreie Veranstaltungen S. 195 bis 199 Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfra- gen – Seniorenamt (SenA) 195 Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den In- nen- und Außenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Klein- gruppen 196 Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß 197 Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste 197 Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021 198 Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung 199 226 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK Beilage zur Sitzung des Stadtrats am 15.12.2021 Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg Sachverhaltsdarstellung: Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet, in Kraft trat die UN-BRK im Jahr 2008. Diese ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die bereits an- erkannten allgemeinen Menschenrechte aus den acht bestehenden UN-Menschenrechtsüber- einkommen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die Bundes- republik Deutschland ratifizierte die UN -BRK im Jahr 2009, im selben Jahr trat sie in Kraft . 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und Kommunen zur Erstellung eigener Aktionspläne. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen bedeutete einen Paradigmenwechsel: Das me- dizinisch-defizitäre Ve rständnis von Behinderung wurde überwunden und stattdessen ein menschenrechtlicher Ansatz etabliert. Menschen mit Behinderungen haben gleichermaßen Anspruch auf die Verwirklichung ihrer Menschenrechte und der Staat die Pflicht, diese zu ach- ten, zu gewährleisten und zu schützen. 1 Inklusion für alle und von Anfang an ist der Leitge- danke der UN-BRK. Behinderung wird als wesentliches Element der menschlichen Vielfalt ver- standen. Am 15.12.2021 wird dem Stadtrat der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss erfolgt schrittweise die barrierefreie Aufbereitung des Aktionsplans auf der Website www.inklusion.nuernberg.de. In der Stadtratsvorlag e werden nach einem Vorwort des Oberbürgermeisters und der Refe- rentin für Jugend, Familie und Soziales sowie der thematischen Einleitung zunächst Grundin- formationen zur Inklusion in Nürnberg vorgestellt. An dieser Stelle seien zwei zentrale Informationen genannt: Im Verhältnis zur Gesamtbevöl- kerung hatten zum Jahresende 2020 17,2 Prozent aller Nürnbergerinnen und Nürnberger eine Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Eine Behinderung wird in der Rege l im Lebensverla uf erworben und ist deutlich seltener angeboren. Lediglich 1,6 Prozent der verschiedenen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung sind angeboren, wohingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurück- zuführen sind (siehe hierzu Kapitel 2.1: Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinde- rung). Weiterhin werden die Lebenslagen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dargestellt (hierfür wurde vom Sozialamt eigens die Studie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Auftrag ge geben, siehe 2.2 ) sowie die Akteursland- schaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess skizziert (siehe 2.3). 1 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk, letzter Zugriff: 22.11.2021. Ö 1Ö 1 227 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK In Kapitel 3 werden die Organisation und das Verfahren der Aktionsplanerstellung beschrie- ben. Nachdem bereits bei der Erstellung der UN-BRK erstmalig in der Geschichte der Verein- ten Nationen Menschen mit Behinderungen als Betroffene selbst mitwirkten, wurde dieser An- spruch auch bei der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans eingelöst: Neben Mitarbeitenden der Stadtverwaltung waren insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen und aus dem Stadtrat sowie Einzelpersonen beteiligt. In Kapitel 4 wird die Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung dargestellt. Wie die Koordinierungsgruppe Integration ist auch sie aus Mitarbeitenden der Bürgermeister/ -innen und Referent/-innen zusammengesetzt, womit die Vertretung al ler Geschäftsbereiche sowie die dortige hohe Priorisierung (Inklusion als „Chefsache“) sichergestellt ist. Die Inklusionsbe- auftragte sowie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Behindertenrates sind ebenfalls in der Koordinierungsgruppe vertreten. Die gemeinsame Geschäftsführung liegt beim Geschäftsbe- reich des Oberbürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die Koordi- nierungsgruppe ist mit der Erstellung und Fortschreibung des Aktionsplans betraut sowie der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Einbindung nicht-städtischer Akteure. Mit- tels Einrichtung der Koordinierungsgruppe per Anordnung des Oberbürgermeisters soll Inklu- sion als Querschnittsaufgabe verstanden sowie geschäftsbereichsübergreifend und fortwäh- rend bearbeitet werden. In Kapitel 5 werden schließlich die Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechts- konvention in Nürnberg beschrieben. Anzumerken ist, dass diese Darstellung die Maßnahmen der Stadt Nürnberg umfasst. In der Stadtratsvorlage können die äußerst zahl- und umfangrei- chen Maßnahmen von nicht-städtischen Akteuren noch nicht in Gänze abgebildet werden, dies soll Zug um Zug auf der Website www.inklusion.nuernberg.de erfolgen. Auch der Darstellung der Maßnahmen der Stadtverwaltung selbst waren und sind pandemiebedingt Grenzen ge- setzt. So steht die umfassende Aufbereitung der Maßnahmen im Gesundheitsbereich noch aus und muss dann erfolgen, wenn die Umstände dies zulassen. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder Arbeit und Beschäf- tigung (5.1), Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege (5.2), Bildung im Lebensverlauf (5.3), Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft (5.4), Bauen und Wohnen (5.5), Mobilität im öffentlichen Raum (6), Kultur, Freizeit, Sport (5.7), Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte (5.8) sowie Querschnittsaufgaben (5.9). Aufgenommen wurden Maß- nahmen, die im Zuge des Beteiligungsprozesses von den acht Arbeitsgruppen vorgeschlagen wurden, sowie solche, die von der Stadtverwaltung selbst initiiert wurden. Es erfolgt jewei ls eine Unterteilung in umgesetzte, in Umsetzung oder Planung befindliche Maßnahmen sowie grundsätzlich umsetzbare Maßnahmen. Von den Arbeitsgruppen im Rah- men des Beteiligungsprozesses vorgeschlagene Maßnahmen, deren Umsetzbarkeit seitens Stadtverwaltung noch geklärt wird oder die sich nach fachlicher bzw. rechtlicher Prüfung als nicht umsetzbar erwiesen haben, sind hier nicht aufgeführt. Hierzu wird in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses Bericht erstattet. Kapitel 6 widmet sich der Finanzierung der Maßnahmen und Kapitel 7 den personellen Res- sourcen zur Umsetzung der Maßnahmen. Um den Inklusionsprozess über die in vielen Regel- aufgaben und -finanzierungen bereits angelegten Ansätze hinaus mit Impulsen zu versehen und zu beschleunigen, werden finanzielle Mittel bereitgestellt (Verfügungsfond für umset- zungsreife Maßnahmen, siehe 6.2) und personelle Ressourcen geschaffen (zwei zusätzliche Stellen für 2,5 Jahre, siehe 7.). Letztere werden neben der Umsetzung von Maßnahmen auch die Aufgabe haben, aus dem Maßnahmenkatalog langfristig eine Gesamtsystematik zu entwi- ckeln. 228 Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK In Kapitel 8 wird schließlich ein Ausblick auf das weitere Vorgehen sowie künftige Schwer- punktsetzungen gegeben. Der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die barrierefreie Darstellung des Aktionsplans erfolgt schrittweise auf der Website www.inklusion.nuernberg.de. Zudem wird eine barrierefreie Kurz- fassung des Aktionsplans als Druckversion erstellt. Die Fortschreibung des Aktionsplans soll in enger Abstimmung mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg sowie unter Beteiligung der bisher im Prozess involvierten Akteurinnen und Akteure erfolgen. Ihnen allen ist die Stadt Nürnberg zu großem Dank verpflichtet! 229 Seite 1 von 5 Beschlussvorlage 2. BM/041/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Tischvorlage_Empfehlung-_Beschlussvorschlage zu TOP 1_TOP 3_TOP 4 Sachverhalt (kurz): Das Staatstheater Nürnberg ist eines der großen Mehrspartentheater in Deutschland und umfasst als solches die Sparten Musiktheater (Oper), Sprechtheater (Schauspiel), Tanztheater (Ballett) und Konzert (Staatsphilharmonie Nürnberg). Die hälftig von Stadt und Freistaat getragene Stiftung Staatstheater Nürnberg ist Arbeitgeberin für ca. 650 Beschäftigte an den Standorten Richard-Wagner-Platz, Nordostpark (Werkstätten), Fürther Straße (Probenbühne) und Frankenstraße (Lagerflächen). Es finden jährlich ca. 750 Veranstaltungen mit rd. 290.000 Besucherinnen und Besuchern am Richard-Wagner-Platz statt. Am Hauptstandort Richard-Wagner-Platz verfügt das Staatstheater in den beiden Hauptbauten Opernhaus und Schauspielhaus über insgesamt fünf Veranstaltungsräume: den großen Saal des Opernhauses, den Gluck-Saal, den großen Saal des Schauspielhauses, die Kammerspiele und die „3. Etage“. Zwischen den beiden Hauptbauten erstreckt sich ein in mehreren Bauphasen entstandener Verbindungsbau, der im Wesentlichen Probenräume für das Musik-, Sprech- und Tanztheater, einen Orchesterprobensaal, Magazine, gemeinsame Präsenzwerkstätten, die Kantine und Räume der Verwaltung umfasst. Der bauliche Bestand ist heterogen: Ältester Bestandteil ist das 1903 bis 1905 als Jugendstilhaus errichtete Opernhaus mit angrenzendem Magazinbau, das 1935 im Zusammenhang mit den Reichsparteitagen im Innern im Stile eines vereinfachten Neoklassizismus radikal umgestaltet wurde. Nach 1945 wurden Kriegsschäden durch einen erneut vereinfachten Wiederaufbau behoben. Zuletzt wurden in den 1990er Jahren Sanierungen durchgeführt. Das Schauspielhaus geht zurück auf ein 1951 für die US-Truppen errichtetes Armee-Theater (Kino mit Bühnenhaus), in dem 1959 ein Sprechtheater eröffnet wurde. 1962 wurden im Keller die Kammerspiele eingerichtet. Nach einer ersten Sanierung 1976 erfolgte 2008 bis 2010 die Generalsanierung, in deren Zuge als dritte Spielstätte die „BlueBox“ (jetzt „3. Etage“) geschaffen wurde. Für symphonische Konzerte nutzt die Staatsphilharmonie Nürnberg die Meistersingerhalle. Alle Proben der Staatsphilharmonie, für Konzerte ebenso wie für den Orchesterdienst im Opernhaus, finden in den Proberäumen im Verbindungsbau zwischen Opern- und Schauspielhaus statt. Das Opernhaus als Zeichen des Engagements der Bürgergesellschaft Ö 2Ö 2 230 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021 Seite 2 von 5 Das Opernhaus ist mit seiner weithin sichtbaren Kuppel über dem Bühnenturm als Landmarke stadtbildprägend und kennzeichnet den Richard-Wagner-Platz als Standort aller Sparten des Nürnberger Staatstheaters. Anders als die großen Residenztheater anderer Städte, ist das ursprünglich als Stadttheater am Ring errichtete Haus Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements und nicht landesherrlichen Handelns. Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort ermöglicht umfassende technische und betriebliche Synergien, die nur im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“ gesichert werden können. Das Opernhaus als monofunktionales und doch gut zukunftssicheres Baudenkmal Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei dem Opernhaus – anders, als es der optische Eindruck erwarten lässt – um einen hochmodernden Ingenieurbau des frühen 20. Jahrhunderts, der als ausgefachte und ummauerte Stahlskelettkonstruktion ausgeführt wurde. Das Opernhaus ist eine Spezialimmobilie, die mit ihrem großen Zuschauerraum mit drei Rängen, einem Orchestergraben und der Hauptbühne mit Bühnenturm und Untermaschinerie auf eine Nutzung als Musik- und Tanztheater zugeschnitten ist. Der Denkmalwert ist ebenso unstrittig wie die Monofunktionalität des Baus – eine Nachnutzung nach einer Aufgabe des Opernstandortes könnte wohl nur mit einer publikumsintensiven Nutzung und nach weitreichenden baulichen Eingriffen erreicht werden. Unter anderem durch eine Vergrößerung des Orchestergrabens (zur Umsetzung arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften) und die Schaffung einer sog. „Revolverbühne“ mit moderner Unter- und Obermaschinerie kann ein zukunftstauglicher und ökonomischer Betrieb ermöglicht und das Opernhaus fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden. Wesentliche Verbesserungen bei Akustik und Sichtlinien können durch die akustische Anbindung zusätzlicher Raumvolumina im Dachraum (vgl. Staatsoper Unter den Linden, Berlin) und durch Anpassungen bei der Abstufung von Rängen und Parkett sowie der Bestuhlung erreicht werden. Die Ausführung des Bestandsbaus als Stahlskelettkonstruktion bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für die erforderlichen baulichen Eingriffe. Das Opernhaus als städtebauliches Bindeglied zwischen Altstadt und Südstadt Eine Generalsanierung des Opernhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus, das jenseits der baulichen Maßnahmen im Bestand auch städtebauliche und soziologische Aspekte umfasst, schließt die mit der Generalsanierung des Schauspielhauses begonnene Maßnahme am Richard-Wagner-Platz ab und bietet dem Staatstheater Nürnberg die baulichen Voraussetzungen für eine Öffnung zur diversen Stadtgesellschaft. Anstelle des Verbindungsbaus und der maroden Tiefgarage können – auf stadteigenem Grund – u.a. ausreichend dimensionierte Probenräume, zentral gelegene Präsenzwerkstätten, eine zeitgemäße Anlieferung samt funktionaler Logistikachse sowie arbeitsrechtskonforme Räume für die Verwaltung neu errichtet werden. Mit einer Nutzung des gegenüberliegenden Sigmund- Schuckert-Hauses kann das neu zu errichtende Volumen deutlich reduziert werden. Das Bauvorhaben Opernhaus insgesamt ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung des Richard- Wagner-Platzes und eine qualitätsvolle Verknüpfung von Altstadt und Südstadt, wobei keine Flächen zusätzlich versiegelt werden müssen, sondern im Gegenteil eine Entsiegelung und Begrünung bislang wenig einladender Freiflächen erst möglich wird. Das Opernhaus als Magnet der Innenstadt Der direkte Zugang von der U-Bahn in das Opernhaus und die fußläufige Lage zum Hauptbahnhof, aber auch zu zahlreichen Hotels, bieten einen zukunftstauglichen, verkehrlich hervorragend erschlossenen Standort, der auch mit dem Fahrrad und darüber hinaus auch über die umliegend vorhandenen Parkhäuser für den motorisierten Individualverkehr gut erreichbar ist. Das urbane Umfeld ermöglicht die Einbindung eines Theaterabends in weitere fußläufig erreichbare Aktivitäten und Attraktionen. Als wesentlicher Attraktor ist das Staatstheater im Herzen der Stadt ein unverzichtbarer Publikumsmagnet, gerade in einer sich wandelnden Stadt des 21. Jahrhunderts, die nicht allein durch Handel definiert werden kann. 231 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021 Seite 3 von 5 Eine Aufgabe des Standorts Richard-Wagner-Platz für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg würde ein Schauspielhaus „in zweiter Reihe“ zurücklassen und durch den Wegfall vorhandener Synergien erheblich negative Auswirkungen auf betriebliche Abläufe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters haben. An prominenter Stelle im Stadtbild würde der womöglich langjährige Leerstand in einer denkmalgeschützten Spezialimmobilie herbeigeführt, für die Konzepte einer adäquaten Nachnutzung nicht bekannt sind. Der bauliche Zustand des Opernhauses lässt keinen, über das Jahr 2025 hinausreichenden Betrieb des Gebäudes zu. Mängel beim vorbeugenden baulichen und beim anlagentechnischen Brandschutz, aber auch statische Mängel und Schäden an der Bausubstanz machen vor jeder weiteren Nutzung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Um sicherzustellen, dass alle weitergehenden Überlegungen (Interim, wenn ja, wo?) auf einem Konsens zur Wieder- und Weiternutzung des Gebäudes der Oper am Standort Richard- Wagner-Platz basieren, wird hierzu ein Beschluss des Stadtrats begehrt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 232 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021 Seite 4 von 5 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierungsgespräche mit dem Freistaat Bayern stehen aus. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II Ref. VI 233 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021 Seite 5 von 5 Empfehlungsvorschlag: Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021: Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben. 234 1 Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg Das Staatstheater Nürnberg ist eines der großen Mehrspartentheater in Deutschland und umfasst als solches die Sparten Musiktheater (Oper), Sprechtheater (Schauspiel), Tanztheater (Ballett) und Konzert (Staatsphilharmonie Nürnberg). Die hälftig von Stadt und Freistaat getragene Stiftung Staatstheater Nürnberg ist Arbeitgeberin für ca. 650 Beschäftigte an den Standorten Richard-Wagner-Platz, Nordostpark (Werkstätten), Fürther Straße (Probenbühne) und Frankenstraße (Lagerflächen). Es finden jährlich ca. 750 Veranstaltungen mit rd. 290.000 Besucherinnen und Besuchern am Richard-Wagner-Platz statt. Am Hauptstandort Richard-Wagner-Platz verfügt das Staatstheater in den beiden Hauptbauten Opernhaus und Schauspielhaus über insgesamt fünf Veranstaltungsräume: den großen Saal des Opernhauses, den Gluck-Saal, den großen Saal des Schauspielhauses, die Kammerspiele und die „3. Etage“. Zwischen den beiden Hauptbauten erstreckt sich ein in mehreren Bauphasen entstandener Verbindungsbau, der im Wesentlichen Probenräume für das Musik-, Sprech- und Tanztheater, einen Orchesterprobensaal, Magazine, gemeinsame Präsenzwerkstätten, die Kantine und die Räume der Verwaltung umfasst. Der bauliche Bestand ist heterogen: Ältester Bestandteil ist das 1903 bis 1905 als Jugendstilhaus errichtete Opernhaus mit angrenzendem Magazinbau, das 1935 im Zusammenhang mit den Reichsparteitagen im Innern im Stile eines vereinfachten Neoklassizismus radikal umgestaltet wurde. Nach 1945 wurden Kriegsschäden durch einen erneut vereinfachten Wiederaufbau behoben. Zuletzt wurden in den 1990er Jahren Sanierungen durchgeführt. Das Schauspielhaus geht zurück auf ein 1951 für die US-Truppen errichtetes Armee-Theater (Kino mit Bühnenhaus), in dem 1959 ein Sprechtheater eröffnet wurde. 1962 wurden im Keller die Kammerspiele eingerichtet. Nach einer ersten Sanierung 1976 erfolgte 2008 bis 2010 die Generalsanierung, in deren Zuge als dritte Spielstätte die „BlueBox“ (jetzt „3. Etage“) geschaffen wurde. Für symphonische Konzerte nutzt die Staatsphilharmonie Nürnberg die Meistersingerhalle. Alle Proben der Staatsphilharmonie, für Konzerte ebenso wie für den Orchesterdienst im Opernhaus, finden in den Proberäumen im Verbindungsbau zwischen Opern- und Schauspielhaus statt. Das Opernhaus als Zeichen des Engagements der Bürgergesellschaft Das Opernhaus ist mit seiner weithin sichtbaren Kuppel über dem Bühnenturm als Landmarke stadtbildprägend und kennzeichnet den Richard-Wagner-Platz als Standort aller Sparten des Nürnberger Staatstheaters. Anders als die großen Residenztheater anderer Städte, ist das ursprünglich als Stadttheater am Ring errichtete Haus Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements und nicht landesherrlichen Handelns. Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort ermöglicht umfassende technische und betriebliche Synergien, die nur im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“ gesichert werden können. Das Opernhaus als monofunktionales und doch gut zukunftssicheres Baudenkmal Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei dem Opernhaus – anders, als es der optische Eindruck erwarten lässt – um einen hochmodernden Ingenieurbau des frühen 20. Jahrhunderts, der als ausgefachte und ummauerte Stahlskelettkonstruktion ausgeführt Ö 2Ö 2 235 2 wurde. Das Opernhaus ist eine Spezialimmobilie, die mit ihrem großen Zuschauerraum mit drei Rängen, einem Orchestergraben und der Hauptbühne mit Bühnenturm und Untermaschinerie auf eine Nutzung als Musik- und Tanztheater zugeschnitten ist. Der Denkmalwert ist ebenso unstrittig wie die Monofunktionalität des Baus – eine Nachnutzung nach einer Aufgabe des Opernstandortes könnte wohl nur mit einer publikumsintensiven Nutzung und nach weitreichenden baulichen Eingriffen erreicht werden. Unter anderem durch eine Vergrößerung des Orchestergrabens (zur Umsetzung arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften) und die Schaffung einer sog. „Revolverbühne“ mit moderner Unter- und Obermaschinerie kann ein zukunftstauglicher und ökonomischer Betrieb ermöglicht und das Opernhaus fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden. Wesentliche Verbesserungen bei Akustik und Sichtlinien können durch die akustische Anbindung zusätzlicher Raumvolumina im Dachraum (vgl. Staatsoper Unter den Linden, Berlin) und durch Anpassungen bei der Abstufung von Rängen und Parkett sowie der Bestuhlung erreicht werden. Die Ausführung des Bestandsbaus als Stahlskelettkonstruktion bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für die erforderlichen baulichen Eingriffe. Das Opernhaus als städtebauliches Bindeglied zwischen Altstadt und Südstadt Eine Generalsanierung des Opernhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus, das jenseits der baulichen Maßnahmen im Bestand auch städtebauliche und soziologische Aspekte umfasst, schließt die mit der Generalsanierung des Schauspielhauses begonnene Maßnahme am Richard-Wagner-Platz ab und bietet dem Staatstheater Nürnberg die baulichen Voraussetzungen für eine Öffnung zur diversen Stadtgesellschaft. Anstelle des Verbindungsbaus und der maroden Tiefgarage können – auf stadteigenem Grund – u.a. ausreichend dimensionierte Probenräume, zentral gelegene Präsenzwerkstätten, eine zeitgemäße Anlieferung samt funktionaler Logistikachse sowie arbeitsrechtskonforme Räume für die Verwaltung neu errichtet werden. Mit einer Nutzung des gegenüberliegenden Sigmund-Schuckert-Hauses kann das neu zu errichtende Volumen deutlich reduziert werden. Das Bauvorhaben Opernhaus insgesamt ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung des Richard-Wagner-Platzes und eine qualitätsvolle Verknüpfung von Altstadt und Südstadt, wobei keine Flächen zusätzlich versiegelt werden müssen, sondern im Gegenteil eine Entsiegelung und Begrünung bislang trostloser Freiflächen erst möglich wird. Das Opernhaus als Magnet der Innenstadt Der direkte Zugang von der U-Bahn in das Opernhaus und die fußläufige Lage zum Hauptbahnhof, aber auch zu zahlreichen Hotels, bieten einen zukunftstauglichen, verkehrlich hervorragend erschlossenen Standort, der auch mit dem Fahrrad und darüber hinaus auch über die umliegend vorhandenen Parkhäuser für den motorisierten Individualverkehr gut erreichbar ist. Das urbane Umfeld ermöglicht die Einbindung eines Theaterabends in weitere fußläufig erreichbare Aktivitäten und Attraktionen. Als wesentlicher Attraktor ist das Staatstheater im Herzen der Stadt ein unverzichtbarer Publikumsmagnet, gerade in einer sich wandelnden Stadt des 21. Jahrhunderts, die nicht allein durch Handel definiert werden kann. Eine Aufgabe des Standorts Richard-Wagner-Platz für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg würde ein Schauspielhaus „in zweiter Reihe“ zurücklassen und durch den Wegfall vorhandener Synergien erheblich negative Auswirkungen auf betriebliche Abläufe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters haben. An prominenter Stelle im Stadtbild würde der womöglich langjährige Leerstand in einer denkmalgeschützten Spezialimmobilie herbeigeführt, für die Konzepte einer adäquaten Nachnutzung nicht bekannt sind. 236 3 Der bauliche Zustand des Opernhauses lässt keinen, über das Jahr 2025 hinausreichenden Betrieb des Gebäudes zu. Mängel beim vorbeugenden baulichen und beim anlagentechnischen Brandschutz, aber auch statische Mängel und Schäden an der Bausubstanz machen vor jeder weiteren Nutzung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Um sicherzustellen, dass alle weitergehenden Überlegungen (Interim, wenn ja, wo?) auf einem Konsens zur Wieder- und Weiternutzung des Gebäudes der Oper am Standort Richard-Wagner-Platz basieren, wird hierzu ein Beschluss begehrt. 237 TISCHVORLAGE zu TOP 1, TOP 3 und TOP 4 O pernhaus-Kommission am 22. Oktober 2021 Die Empfehlungs- und Beschlussvorschläge werden wie folgt geändert (Roteintrag) vorgelegt: TOP Ö1: Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg Empfehlungsvorschlag: Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben. TOP Ö3: Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik - und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg Empfehlungsvorschlag 1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der V erwaltung er arbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für di e S parten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmoni e N ürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis. 2. D ie Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert i n bes tehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreb en i st eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerisc hen A nforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden. 3. U nter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über di e „ Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Spart en Mus iktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen un d E ntscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss. Ö 2Ö 2 238 TOP Ö4: Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus Empfehlungsvorschlag: 1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen. 2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. 3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen. 4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen. 5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen. 6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen. 7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard -Wagner-Platz ermöglichen. 8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden. 9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültig e Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021. 10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss. 239 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage 2. BM/039/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg Anlagen: 01_Betriebsbeschreibung Interim STN 2020.10.06 Sachverhalt (kurz): Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend außerdem von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden. In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 wurde eine von der Stiftung Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vorgelegt. Sie „benennt und kontextualisiert die erforderlichen Flächenbedarfe, die an einem Interimsstandort (…) für einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein müssen, um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg zu sichern. Dabei müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den künstlerischen Auftrag als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen.“ Technische und räumliche Einschränkungen in einer befristeten Ausweichspielstätte sind dabei bereits formuliert: Die beschriebenen Bedarfe bilden einen um ein Viertel gegenüber dem aktuellen Spielplan im Haus am Richard-Wagner-Platz reduzierten Spielbetrieb in einem um gleichfalls ein Viertel auf 800 Sitzplätze verkleinerten Theatersaal ab. Die „Betriebsbeschreibung“ benennt somit die grundsätzlichen Bedarfe jeder Ausweichspielstätte, unabhängig vom Standort oder vom Verfahren ihrer Beschaffung, Ertüchtigung oder Bereitstellung. Das Dokument liegt mit Stand vom 5. Oktober 2020 vor, weil es die grundsätzlichen Bedarfe des Staatstheaters beschreibt. Gleichwohl ist „der ausgewiesene Flächenbedarf (…) abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb des bereits sanierten Schauspielhauses und dem Opernhaus sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.“ Über eine planerisch sinnvolle und betrieblich funktionale Abbruchkante wurden im Rahmen der laufenden Vorbereitungen des BOH erste Annahmen getroffen; ihre fortlaufenden Plausibilisierungen sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses. Die Betriebsbeschreibung und im Besonderen die Flächenbedarfe müssen darüber hinaus bei Umsetzung in einem – stets individuellen – Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten (z.B. Lage, Höhe und Stützenfreiheit von Räumen) und der daraus resultierenden Möglichkeiten einer sinnfälligen funktionalen An- und Zuordnung einzelner Bereiche auf das jeweilige konkrete Bestandsgebäude adaptiert und fortgeschrieben werden; Ö 3Ö 3 240 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021 Seite 2 von 4 dazu gehören auch Überlegungen einer abschnittsweise flexiblen Nutzung von Flächen an anderen Standorten. Im weiteren Verfahren ist insbesondere zu prüfen, ob die für eine Ausweichspielstätte zur Verfügung stehenden Objekte bautechnisch geeignet sind, ob ein Interim unter wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen erstellt und betrieben werden kann, und ob die Nutzung des jeweiligen Objekts (mit Blick etwa auf seine historische Rolle, aber auch hinsichtlich seiner kulturpolitischen Bedeutung) politisch gewünscht ist. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sind neben Aspekten einer Nachhaltigkeit von Investitionen (Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung nach Ende des Interims) insbesondere die je nach Objekt unterschiedlichen Förderszenarien zu betrachten. Auf der anderen Seite ist zu prüfen, ob und inwieweit Miet- oder Investorenlösungen einen wirtschaftlich sinnvollen (Teil-) Beitrag leisten können; insofern werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternativen ausgeschlossen. Von zentraler Bedeutung ist dabei immer eine gesamtheitliche Betrachtung aller Kosten in Bau und Betrieb. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der „Betriebsbeschreibung“ für Lage, Art, Größe und Ausgestaltung einer Ausweichspielstätte ist eine Beschlussfassung erforderlich. Sie soll feststellen, dass die in der Betriebsbeschreibung formulierten Bedarfe und Notwendigkeiten die grundsätzliche Basis der weiteren Planungen einer Interimsspielstätte benennen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, baulich realisierbare Optionen auf ihre nachhaltig und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzbarkeit hin zu prüfen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 241 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021 Seite 3 von 4 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat Bayern ist ausstehend. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II Ref. VI 242 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021 Seite 4 von 4 Empfehlungsvorschlag: 1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der "Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden. 3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen. Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021 1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden. 3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss. 243 BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR EINEN INTERIMSSTANDORT DES STAATSTHEATERS NÜRNBERG FÜR DIE SPARTEN MUSIKTHEATER UND BALLETT VERTRAULICHES DOKUMENT ZUR AUSSCHLIEßLICHEN VERWENDUNG DER PROJEKTBAUHERRENGRUPPE UND DES LENKUNGSKREISES PROJEKTSTAND: 05. OKTOBER 2020 Ö 3Ö 3 244 INHALT ABSTRACT ................................ ................................ ................................ .................... 3 Ziel ................................ ................................ ................................ ............................... 3 Problemstellung ................................ ................................ ................................ ........ 3 Künstlerischer Auftrag ................................ ................................ ............................ 3 Flächenbedarfe ................................ ................................ ................................ ........ 4 Fazit ................................ ................................ ................................ ............................ 5 EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ .................. 6 PROBLEMSTELLUNG ................................ ................................ ................................ .. 6 Existenzgefährdung durch substanzielle Mängel am Opernhaus ................. 6 Standortwahl beeinflusst Betriebsfähigkeit und Attraktivität ....................... 7 KULTURELLER AUFTRAG DES STAATSTHEATERS NÜRNBERG ...................... 7 Fortsetzung des Repertoire-Betriebs ................................ ................................ .. 7 Theater der Zukunft erleben ................................ ................................ .................. 9 FLÄCHENBEDARF DES INTERIMSSTANDORTS ................................ ................. 10 Quantitative Flächenbedarfe ................................ ................................ ................ 11 Erforderliche Funktionsbereiche für Repertoire-Betrieb ............................. 11 Erhalt autarker Funktionsbereiche reduziert Flächenbedarf ..................... 11 Notwendige Flächenmehrungen ................................ ................................ ......12 Realisierbare Flächenreduzierungen ................................ .............................. 13 Nutzung von Synergieflächen ................................ ................................ .......... 13 Qualitative Bedarfe ................................ ................................ ................................ 13 Reduzierter Output muss Relevanz des Staatstheaters Nürnberg erhalten ................................ ................................ ................................ ................. 13 Das Gesamterlebnis „Theaterbesuch“ qualitativ erhalten ......................... 14 Interimsstandort als Lebens- und Kulturraum – eingebettet in Stadtentwicklung ................................ ................................ ................................ 14 FAZIT ................................ ................................ ................................ ............................ 15 ANLAGE I: Tabellarische Übersicht der Nutzungsflächenbedarfe .................. 16 ANLAGE II: Fragebogen zur Betriebsbeschreibung ................................ ............. 17 QUELLENVERZEICHNIS ................................ ................................ ............................21 245 3 ABSTRACT Ziel Die Betriebsbeschreibung benennt und kontextualisiert die erforderlichen Flächenbedarfe, die an einem Interimsstandort in einer rauen Halle1 für einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein müssen, um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg zu sichern.2 Dabei müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den künstlerischen Auftrag als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen. Der ausgewiesene Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb des bereits sanierten Schauspielhauses und dem Opernhaus sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.3 Problemstellung Eine Reihe von Gutachten4 seit 1967 sowie aktuelle Gutachten von HHP Süd5 bestätigen substanzielle gebäudestrukturelle Mängel des Brandschutzes6, Schäden der Statik insbesondere des Dachtragwerks sowie Flächendefizite, die nicht während des Spielbetriebs behoben werden können. Die Fortsetzung des Spielbetriebs der Sparten Musiktheater und Ballett wird dadurch limitiert.7 Durch diese substanziellen Mängel ist ein frühestmöglicher Umzug in einen geeigneten Interimsstandort herbeizuführen. Nur die kurzfristige Bereitstellung und die über geschätzt zehn Jahre garantierte Verfügbarkeit einer geeigneten Interimsspielstätte sichert dem Staatstheater Nürnberg seine Position als kultureller Motor der Metropolregion und der Stadt Nürnberg ihren Status als Kulturstandort. Das Mehrspartenhaus braucht einen Interimsstandort, der die komplexen Arbeitsprozesse des Repertoire-Betriebs abdeckt, gleichzeitig als Kulturraum auch in einer rauen Halle eine hohe Attraktivität für das Publikum ausstrahlt und für eine mehrjährige Nutzung geeignet ist. Künstlerischer Auftrag Das Staatstheater Nürnberg ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert sowie über 600 festangestellten Mitarbeiter*innen8 das größte Mehrspartenhaus Bayerns und erreicht über 290.000 überwiegend lokale und regionale Besuche pro 1 Anmerkung: Die „raue Halle“ beschreibt die Umnutzung einer innerstädtischen, industriell geprägten Halle zu einer Theaterspielstätte. 2 Anmerkung: Der Betriebsbeschreibung liegt die Annahme zugrunde, dass der Vorstellungsbetrieb der Sparte Schauspiel weiterhin im Schauspielhaus betrieben werden kann und die Philharmonischen Konzerte der Staatsphilharmonie Nürnberg in der Meistersingerhalle oder dem neu zu errichtenden Konzerthaus stattfinden. Für die im Rahmen der Opernhaussanierung erforderlichen Autark-Stellung der Gebäudeinfrastruktur des Schauspielhauses insbesondere der Heizungs- und Lüftungsanlagen ist mit einer temporären Schließung und Unterbrechung des Spielbetriebs zu rechnen. Hieraus können Mehrbedarfe an Flächen und zusätzliche Kosten entstehen. Die Autark-Stellung und ihre Folgen sind nicht Teil dieser Beschreibung und müssen gesondert geprüft werden. 3 Anmerkung: Nicht eingeschlossen sind die Mietflächen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH im Parkhaus Sterntor, die Werkstätten im Nordostpark, die Fundus-Flächen in der Frankenstraße sowie der Probebühne in der Fürther Straße. 4 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020. 5 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020. 6 Vgl. Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro HHP Süd, Sept. 2012. 7 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020. 8 Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt. 246 4 Spielzeit.9 Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielen dabei eine durchschnittliche Auslastung von 86 %10 und liegen mithin deutlich über dem bundesweiten Auslastungs-Durchschnitt der beiden Sparten von 78 %11. Beide Sparten erreichen im Durchschnitt 876 Personen pro Vorstellung und mit insgesamt 150.000 Besuchen pro Spielzeit über die Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses.12 Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Presse national sowie international honoriert.13 Die hohe Qualität und Programmvielfalt sowie der intensive Besucherservice tragen wesentlich zur Attraktivität und dem Erleben des Theaterbesuchs bei. Nur im Repertoire-Betrieb können durch eine präzise Proben- und Veranstaltungsplanung (Disposition), abgestimmte technische Infrastruktur und eng getaktete Logistik, eine effiziente Auslastung des Theaters sichergestellt und jeden Tag wechselnde Produktionen aufgeführt werden. Das Staatstheater Nürnberg sichert seinen Stellenwert in der Kulturlandschaft in den Sparten Musiktheater und Ballett nur mit einem im Vergleich zum Status quo maximal um 25 % reduzierten Output im Interim. Es erschließt als Theater der Zukunft im Interim gesellschaftspolitische Themen durch innovative künstlerische Formate und gestaltet, bezugnehmend auf den Standort in einer rauen Halle und aufbauend auf aktuellen Entwicklungen, wie der Stadtentwicklung oder Digitalisierung, seine Betriebsorganisation und künstlerischen Prozesse. Im Sinne des kulturpolitischen Auftrags schafft das Staatstheater Nürnberg auch in einer rauen Halle Raum für Begegnung und gesellschaftlichen Diskurs und erreicht die diverse Stadtgesellschaft durch integrative und inklusive Formate, insbesondere im Bereich Theaterpädagogik und Musikvermittlung. Am Staatstheater Nürnberg erreicht der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen von den Gesamtbesuchen in der Spielzeit 2017/2018 rund 48 %. In einem Vergleich mit acht deutschen Mehrspartenhäusern wird deutlich, wie erfolgreich und wertvoll die Arbeit in der Bindung von Abonnent*innen und Schüler*innen ist. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr 2017/2018 in einer Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das Staatstheater Nürnberg erzielt mit 48 % im Vergleich somit den höchsten Wert.14 Die Bindung der Abonnent*innen und Schüler*innen muss im Interim demnach weiter gewährleistet sein und stellt eine wichtige Investition für die Rückkehr in das generalsanierte Opernhaus dar. Flächenbedarfe Die für einen Interimsstandort aufgeführten Nutzungsflächen (NUF)15 setzen die gesetzlichen Vorgaben um und beschreiben die Mindestanforderungen, die für die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit erforderlich sind.16 Bei der 9 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019. 10 Vgl. Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester. 11 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019. 12 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019. 13 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 14 Anmerkung: Die Vergleichstheater sind Theater Augsburg, Staatstheater Braunschweig, Staatstheater Darmstadt, Staatstheater Mainz, Theater Essen, Badisches Staatstheater Karlsruhe, Nationaltheater Mannheim, Hessisches Staatstheater Wiesbaden. Quelle: Theaterstatistik 2017/2018. 15 Flächen- und Rauminhalte gem. DIN 277:2016. 16 Vgl. BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) etc. 247 5 Bemessung der Flächenbedarfe wurden die Mindestwerte aus den geltenden Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert) abgeleitet. Wenn in der Literatur zum Beispiel für die Berechnung der Foyerflächen zwischen 0,8 m² und 2,0 m² pro Besucher*in angegeben werden, so wurde konsequent der Mindestwert von 0,8 m² pro Besucher*in herangezogen. Dieses Vorgehen wurde entsprechend auf alle Bereiche angewandt. Zudem wird bei der Berechnung der Nutzungsflächen eine deutliche Reduzierung der Sitzplatzkapazität von 1.019 auf 800 Plätze berücksichtigt. Der Nutzungsflächenbedarf beträgt mithin rund 17.000 m2 und schließt wesentliche produktions-, proben- und bühnennahe Flächen sowie Verwaltungsbereiche mit ein.17 Aufgrund der engen Verzahnung von Synergieflächen, insbesondere von Technik- und Probenflächen in Opernhaus, Schauspielhaus und Verbindungsgebäude, ist eine Autark- Stellung des Schauspielhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus zwingend erforderlich, wofür zusätzliche Flächen benötigt werden.18 Bei der Auswahl des Standortes sind neben der garantierten mehrjährigen Verfügbarkeit, zudem quantitative Bedarfe sowie qualitative Anforderungen an die Funktionalität, insbesondere Anordnung der Flächen, die akustische und atmosphärische Raum- und Ortsgestaltung sowie die Erschließung des Standortes zu berücksichtigen.19 Fazit Nur in einer kurzfristig verfügbaren, über mehrere Jahre gesicherten, leistungsfähigen Interimsspielstätte kann der Status des Staatstheaters Nürnberg als Kulturversorger der Metropolregion während einer mehrjährigen Umbauphase des Opernhauses gesichert werden. Aufgrund der substanziellen Mängel im Bestandsgebäude Opernhaus ist ein frühestmöglicher Umzug in eine Interimsspielstätte erforderlich. Die für die Interimszeit favorisierte Campuslösung deckt dabei den erforderlichen Flächenbedarf von insgesamt rund 17.000 m² auf einem zusammenhängenden Areal und nutzt die dort gegebenen Synergieeffekte. Unumgänglich einzubeziehen sind die für den Repertoirebetrieb notwendigen und bühnennahen Funktionsbereiche sowie die für das Theatererlebnis essenziellen Flächen für Besucherservice und Besuchergastronomie. 17 Vgl. Anlage I sowie Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg; Anmerkung: Die Gebäude- und Raumflächendatenbank der Stadt Nürnberg weist für das Opernhaus eine Netto-Raumfläche von 26.280 m² aus, hiervon sind 18.980 m² (72,8 %) als Nutzungsfläche (NUF) definiert. 18 Anmerkung: Zur Aufrechterhaltung des Probenbetriebs müssen die Probebühnen der Schauspielsparte im Interimsstandort abgebildet werden. Die erforderliche Autark-Stellung des Schauspielhauses während der Umbauphase des Opernhauses gilt es gesondert zu prüfen. 19 Anmerkung: Bei Auslagerung von Funktionsbereichen (dezentrale Lösung) ist mit Flächenmehrbedarfen durch den Wegfall von Synergieflächen und zusätzlichen Kosten zu rechnen. 248 6 EINLEITUNG Die Betriebsbeschreibung benennt den quantitativen Flächenbedarf gemessen an den gesetzlichen Mindestanforderungen an eine mehrjährig verfügbare Interimsspielstätte, die frühestmöglich für die Sparten Musiktheater und Ballett zur Verfügung stehen muss. Eingeschlossen sind die Flächenbedarfe aus dem ebenfalls zu sanierenden Mittelbau, in dem insbesondere die Probebühnen der Sparten inklusive der Schauspielsparte, die Verwaltung, Lager und Kantine verortet sind. Weiterhin autark betreibbare Flächen bleiben bestehen und werden nicht im Flächenbedarf der Interimsspielstätte abgebildet. Dazu zählen der Vorstellungsbetrieb der Sparte Schauspiel, der weiterhin im angrenzenden Schauspielhaus angesiedelt bleibt sowie die Konzertsparte, deren Philharmonischen Konzerte in der Meistersingerhalle oder im neu zu errichtenden Konzerthaus stattfinden.20 Auch die Büroräume der Tochtergesellschaften für Besucherservice und Besuchergastronomie und des Abonnementbüros im Parkhaus Sterntor bleiben während der Umbauphase bestehen.21 Der aufgeführte Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb des zusammenhängenden Gebäudekomplexes aus dem bereits sanierten Schauspielhaus, dem unsanierten Mittelbau und angrenzenden Opernhaus. Der Flächenbedarf ist zudem abhängig von der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Unterlage erläutert quantitative Bedarfe, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Mindestanforderungen für die Betriebsfähigkeit der Sparten ergeben. Daneben definiert die Betriebsbeschreibung auch die für das Interim in der rauen Halle angepassten qualitativen Anforderungen, die dem künstlerischen Auftrag entspringen. Die Betriebsbeschreibung knüpft an die Auswertung spezifischer Gutachten und mehrjährige Voruntersuchungen der Projektbauherrengruppe sowie Zusammenfassungen der technischen Planungen (z. B. BOH Raumprogramm, Flächenschema) an und ergänzt diese um qualitative Interviews zur Erfassung und Beschreibung des künstlerischen Profils im Interimsstandort. PROBLEMSTELLUNG Existenzgefährdung durch substanzielle Mängel am Opernhaus Eine Reihe von Gutachten22 seit 1967 sowie aktuelle Gutachten von HHP Süd23 bestätigen substanzielle gebäudestrukturelle Mängel des Brandschutzes24, Schäden der Statik insbesondere des Dachtragwerks sowie Flächendefizite, die nicht während des Spielbetriebs behoben werden 20 Die Autark-Stellung des Schauspielhauses während der Umbauphase des Opernhauses gilt es gesondert zu prüfen. Die Probebühnen des Schauspielhauses sind im Interim abzubilden und daher in den ausgewiesenen Flächenbedarfen enthalten. 21 Anmerkung: Nicht eingeschlossen sind neben den Mietflächen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH im Parkhaus Sterntor, auch die Werkstätten im Nordostpark, die Fundus-Flächen in der Frankenstraße sowie der Probebühne in der Fürther Straße. 22 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020. 23 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020. 24 Vgl. Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro HHP Süd, September 2012. 249 7 können. Die Fortsetzung des Spielbetriebs der Sparten Musiktheater und Ballett wird dadurch limitiert25 und begrenzen die Restlaufzeit des Opernhauses.26 Der frühestmögliche Umzug in einen für geschätzt zehn Jahre verfügbaren Interimsstandort wird bereits durch diese substanziellen Mängel definiert. Standortwahl beeinflusst Betriebsfähigkeit und Attraktivität Neben der frühestmöglichen Verfügbarkeit ist die Auswahl eines garantiert mehrjährig verfügbaren Standortes ausschlaggebend für die Sicherung der Existenz des Staatstheaters. Das Mehrspartenhaus braucht mit einer rauen Halle einen Ort, der die komplexen Arbeitsprozesse des Repertoire-Betriebs abdeckt, als Kulturraum eine eigene Attraktivität für das Publikum ausstrahlt und wo trotz der deutlichen Reduzierungen hohe künstlerische Qualität angeboten werden kann. KULTURELLER AUFTRAG DES STAATSTHEATERS NÜRNBERG Fortsetzung des Repertoire-Betriebs Das Staatstheater Nürnberg ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert das größte Mehrspartenhaus Bayerns und erreicht über 290.000 überwiegend lokale und regionale Besuche pro Spielzeit. Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielen dabei eine durchschnittliche Auslastung von 86 %27 und liegen mithin deutlich über dem bundesweiten Auslastungs-Durchschnitt der beiden Sparten von 78 %.28 Beide Sparten erreichen im Durchschnitt 876 Personen pro Vorstellung und mit insgesamt 150.000 Besuchen über die Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses.29 Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Presse national sowie international honoriert.30 Der Theaterbetrieb des Staatstheaters Nürnberg ist, wie der Betrieb der großen Mehrspartenhäuser in Deutschland, als so genannter Repertoire- Betrieb organisiert.31 Der Repertoire-Betrieb ist die in den deutschsprachigen Ländern übliche Betriebsform, die sich u. a. durch feste künstlerische Ensembles, die Kombination mehrerer Sparten an einem Haus und – daher der Name -, die Etablierung eines Repertoires an Produktionen auszeichnet. Dadurch wird eine hohe Aufführungsfrequenz und Varianz des Angebotes erreicht. Hierauf baut das Abonnement-System auf, das langfristig Kunden bindet und dem Theaterbetrieb Planungssicherheit und Liquidität verschafft.32 Nur der Repertoire-Betrieb bietet eine hohe Produktivität und Vielseitigkeit des Spielplanangebots und die hohe künstlerische Qualität des kontinuierlich aufeinander eingespielten Ensembles. Zudem bietet der 25 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020. 26 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020. 27 Vgl. Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester. 28 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019. 29 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019. 30 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 31 Vgl. http://www.buehnenverein.de/de/theater-und-orchester/theater-und-orchesterlandschaft.html 32 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019, S. 260. 250 8 Repertoire-Betrieb eine gesteigerte Attraktivität und Reichweite, ermöglicht die Etablierung eines Abonnentensystems durch Aufbau und Pflege des Publikums sowie die optimale Bewirtschaftung des Theaters durch die Gestaltungsmöglichkeiten und Planungssicherheit.33 Allein durch das Repertoire-System können mehrere Produktionen parallel geprobt und somit in jeder Spielzeit eine Vielzahl verschiedener Werke aufgeführt werden, darunter viele Neuinszenierungen, die ergänzt werden durch eine Reihe von Wiederaufnahmen älterer Produktionen. Der tägliche Wechsel von Produktionen erzeugt eine hohe Programmvielfalt und Attraktivität für Besucher*innen und Abonnent*innen. Das Staatstheater Nürnberg hat mit rund 600 festangestellten Mitarbeiter*innen34 und festen Ensembles einen hochqualifizierten Personalstamm, der auch im Interim weiterbeschäftigt wird. Die Mitarbeiter*innen und Künstler*innen sind auf die Betriebsart des Repertoire-Betriebs spezialisiert. Die Arbeitsabläufe, Probenprozesse, Veranstaltungsdisposition sowie Vertriebs- und Abonnementstrukturen sind auf diese Form des Theaters zugeschnitten: Das Staatstheater Nürnberg verfügt mit der Staatsphilharmonie Nürnberg und dem Opernchor über feste Ensembles, die zahlreiche Werke im Repertoire haben. Das Sängerensemble eignet sich für die Partien unterschiedlichster Opern, Operetten und Musicals. Auch die Techniker*innen sind in einem Zwei-Schicht-Betrieb imstande, die Bühnenbilder täglich in zwei Phasen auf- und abzubauen und die Licht- und Tontechnik neu anzupassen. Die Frühschicht beginnt um 7:00 Uhr das Bühnenbild des Vorabends mit dem Bühnenbild für die Vormittagsprobe zu tauschen. Um 15:00 Uhr wird die Mannschaft von der zweiten Schicht der Ton-, Licht- und Bühnentechniker*innen abgelöst, die das Bühnenbild für die Vorstellung am Abend erneut umbauen. Wenn es erforderlich ist, werden die Bühnenbilder oder die Veranstaltungstechnik in Nachtschichten wieder rückgebaut. So wird ein fortlaufender Spielbetrieb an sieben Tagen in der Woche und an 325 Tagen im Jahr ermöglicht.35 Ebenfalls im Schichtsystem arbeiten die Mitarbeiter*innen in den Abteilungen Maske, Kostüm und Requisite. Für diese Abteilungen sind bühnennahe Werkstätten und Lagerkapazitäten erforderlich. Daneben sind auch die Abteilungen Marketing, Kommunikation, Vertrieb, Besucherservice und Besuchergastronomie auf den Repertoire-Betrieb ausgelegt und spezialisiert. Durch täglich wechselnde, produktionsbezogene Kommunikation ist eine agile und attraktive Außendarstellung des Staatstheaters möglich. Täglich berichten lokale sowie überregionale Print- und Onlinemedien über die hohe Qualität und Vielfalt am Staatstheater Nürnberg.36 Im Repertoire-Betrieb bindet das Staatstheater seit Jahren rund 12.000 Abonnent*innen, die in rund 30 verschiedenen Abonnements eine große Auswahl attraktiver Angebote finden.37 Die Sparten Musiktheater und 33 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019, S. 262. 34 Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt. 35 Die jährliche Spielzeitpause von Ende Juli bis Anfang September umfasst ca. 40 Kalendertage. 36 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 37 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019; https://staatstheater- nuernberg.de/uebersicht/abos. 251 9 Ballett erreichen pro Spielzeit rund 150.000 Besuche. Am Staatstheater Nürnberg erreicht der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen von den Gesamtbesuchen in der Spielzeit 2017/2018 rund 48 %. In einem Vergleich mit acht deutschen Mehrspartenhäusern wird deutlich, wie erfolgreich und wertvoll die Arbeit in der Bindung von Abonnent*innen und Schüler*innen ist. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr 2017/2018 in einer Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das Staatstheater Nürnberg erzielt mit 48 % somit den höchsten Wert.38 Den in Nürnberg - entgegen anders laufender Entwicklungen39 - starken Abonnentenstamm gilt es auch durch die nahtlose Fortsetzung in einem mehrjährigen Interim durch einen attraktiven Repertoire-Betrieb zu pflegen und durch eine ausreichende Infrastruktur zu sichern.40 Als positive Erfahrung mit einer Interimssituation kann die Sanierung des Schauspielhauses angeführt werden. Damals wurde der Repertoire-Betrieb der Sparte Schauspiel fortgesetzt und der Abonnentenstamm weitestgehend erhalten. Theater der Zukunft erleben Neben den Produktionen der Sparten Musiktheater und Ballett gilt es, anknüpfend an den kulturpolitischen Auftrag, der auch in der Interimszeit Gültigkeit hat, das Theater der Zukunft zu formen. Dabei passt sich das Theater an die neuen Gegebenheiten in einer rauen Halle an. Ausgestattet mit den technischen Voraussetzungen für einen Repertoire-Betrieb sollen Programmvielfalt, Innovativität und hohe künstlerische Qualität bestehende Besuchergruppen binden und mit Blick auf den jeweiligen Interimsstandort – wenn möglich – auch neue Besuchergruppen angesprochen werden. Theater ist Emotion, theatrale Fiktion, Diskurs und Unterhaltung.41 Unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung sowie von Megatrends, wie dem Demographischen Wandel, der Digitalisierung, Konnektivität, Urbanisierung, Wissenskultur oder Mobilität sowie den Veränderungen im Rezeptionsverhalten von Besucher*innen bringt das Staatstheater Nürnberg in der rauen Halle angepasste Ausdrucksformen zur Aufführung.42 Die Aufgaben des Theaters bestehen auch im Interim in der Pflege, Neubewertung und Fortschreibung des klassischen Kanons, der Arbeit am Bildungsauftrag und der Etablierung zeitgenössischer Diskurse. So wird das Theater in einer rauen Halle zum Kunst-Ort und zum Debatten-Ort der Stadtgesellschaft. Zuschauer*innen besuchen das Theater, um sich unterhalten zu lassen und auf die Frage nach dem Menschen im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft Antworten zu finden. Dabei nimmt die Ergänzung der im Rahmen eines Theaterbesuchs angebotenen Leistungen eine zentrale Rolle ein. Längst ist für das Erlebnis Theaterbesuch nicht mehr nur die künstlerische Leistung auf der Bühne relevant, sondern eine Vielzahl begleitender Services,43 wie die Anbindung an den ÖPNV, kurze Anfahrtswege, ein wertschätzender Besucherservice, 38 Anmerkung: Die verglichenen Mehrspartenhäuser erzielen zw. 185.000 und 350.000 Besuchen; Theater Augsburg, Staatstheater Braunschweig, Staatstheater Darmstadt, Staatstheater Mainz, Theater Essen, Badisches Staatstheater Karlsruhe, Nationaltheater Mannheim, Hessisches Staatstheater Wiesbaden. Quelle: Theaterstatistik 2017/2018. 39 Vgl. Fill Every Seat – Every Week, Magnus Still. 40 Vgl. Negativbeispiel für Besucherrückgang: Oper Köln, Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019, S. 268. 41 Vgl. https://www.kubi-online.de/artikel/theater-kulturelle-bildung 42 Vgl. https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/ 43 Vgl. Studie des Deutschen Bühnenvereins, 2002: Auswertung und Analyse der repräsentativen Befragung von Nichtbesuchern deutscher Theater, S. 14. 252 10 ein abwechslungsreiches gastronomisches Angebot mit Vor-, Pausen- und Nachbewirtung sowie eine agile kommunikative Begleitung über analoge und digitale Medien.44 Diese begleitenden Services stellen einen untrennbaren Teil des Theaterbetriebs dar und definieren hohe Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Interimsstandortes. Das Staatstheater Nürnberg setzt auch im Interim seine Kundenbindungsstrategie fort, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Neben den zahlenden Besucher*innen und Abonnent*innen gehört die Heranführung junger Menschen, wie der Schüler*innen im Rahmen der Schulplatzmiete zu den zentralen Aufgaben, für die der Interimsstandort geeignete Flächen und Infrastruktur vorsehen muss. Aktive Zielgruppen, die durch eine intensive langjährige Arbeit aufgebaut und an das Staatstheater Nürnberg gebunden wurden, wie z. B. der Kinderchor des Staatstheaters Nürnberg und die Jugendclubs der Theaterpädagogik müssen im Interim weiter integriert werden. Auch durch die Einbeziehung und Pflege dieser Gruppen, welche die Diversität der Nürnberger Stadtgesellschaft abbilden, gelingt es dem Staatstheater Nürnberg seine gesellschaftliche Relevanz zu behaupten. Mit der Fortsetzung des Repertoire-Betriebs werden massive Eingriffe in die Organisation und die Personalstruktur sowie große Risiken für die Kostenentwicklung und Einnahmepotentiale sowie die künstlerische Qualität verhindert. Die dafür benötigten Flächenanforderungen, insbesondere der Bühnen- und Probenflächen, der Technik- und Lagerflächen sowie der Flächenbedarfe für die Verwaltung und Gastronomie, werden im folgenden Kapitel dargestellt. FLÄCHENBEDARF DES INTERIMSSTANDORTS Um den Auftrag des Staatstheaters Nürnberg erfüllen zu können, definiert der ermittelte Nutzungsflächenbedarf (NUF) gemäß DIN 277:2016 anhand quantitativer und qualitativer Mindestanforderungen aus den geltenden Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert), die für die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit in einer über geschätzt zehn Jahre gesicherten Spielstätte im Interim erforderlich sind. Wenn in den Gesetzen oder der Bauentwurfslehre zum Beispiel für die Berechnung der Foyerflächen zwischen 0,8 m² und 2,0 m² pro Besucher*in angegeben werden, so wurde konsequent der Mindestwert von 0,8 m² pro Besucher*in herangezogen. Dieses Vorgehen wurde entsprechend auf alle Bereiche angewandt. Dem Flächenbedarf für die Sparten Musiktheater und Ballett liegen die Auswertung von Voruntersuchungen und Gutachten sowie das BOH Raumprogramm und das Funktionsschema zugrunde.45 Bei der Ermittlung des Flächenbedarfs ist eine deutliche Reduzierung der Sitzplatzkapazität von 1.019 auf 800 Plätze berücksichtigt. Damit liegt die Kapazität im Interim leicht unter der durchschnittlichen Auslastung je Vorstellung der beiden Sparten im Status quo. 44 Vgl. Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 45 Vgl. Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg; BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020. 253 11 Quantitative Flächenbedarfe Für den Interim wird daraus ein Flächenbedarf von rund 17.000 m2 abgeleitet.46 Die Summe beinhaltet die gemäß DIN 277:2016 erfassten Nutzungsflächen sowie die insbesondere für Besuchereinlass, Bewirtung und Veranstaltungen genutzten Foyerflächen als betriebsrelevante Verkehrsflächen. Das Funktionsschema weist die für einen funktionierenden Repertoire-Betrieb notwendigen Flächen umfassend aus.47 Erforderliche Funktionsbereiche für Repertoire-Betrieb Der ausgewiesene Flächenbedarf erfasst Opernzentrum, Ballettzentrum, Generalmusikzentrum, Bühnenwerkstätten, Bühnenbetrieb, Veranstaltungstechnik, Fundi, Kostüm, Maske und Requisite sowie Gastronomie, Foyers und Zuschauerraum sowie Gebäude- und Facility- Management.48 Eingeschlossen sind auch die Flächenbedarfe aus dem ebenfalls zu sanierenden Verbindungsgebäude zwischen Schauspiel- und Opernhaus, in dem insbesondere die Proberäume der Sparte Schauspiel, die Verwaltung, Lager und Kantine verortet sind. Der Repertoire-Betrieb stellt spezifische Anforderungen an Probe-, Seiten-, Hinter- und Hauptbühne. Die deutliche Reduzierung der Spielfrequenz um 25 % resultiert unter anderem aus der Annahme, dass die Bühnentechnik in einer rauen Halle im Vergleich zum Status quo deutlich zu verändern ist und auf technisch aufwändige Installationen, wie eine Obermaschinerie verzichtet wird. Diese Reduzierung ist durch ausreichend dimensionierte Seiten- und Hinterbühnen zu kompensieren. Unverändert setzt der Probenbetrieb Probebühnen in Originalgröße der Hauptbühne voraus. Nur so können Darsteller*innen ihre Bewegungen im Verhältnis von Zeit und Raum proben und die technischen Einrichtungen synchronisiert werden. Der im Interim um 219 Sitze deutlich verkleinerte Zuschauerraum soll auf eine so genannte Guckkastenbühne49 ausgerichtet werden.50 Erhalt autarker Funktionsbereiche reduziert Flächenbedarf Weiterhin autark betreibbare Flächen bleiben bestehen und werden nicht im Flächenbedarf der Interimsspielstätte abgebildet. Dazu zählen der Vorstellungsbetrieb der Sparte Schauspiel, der weiterhin im angrenzenden Schauspielhaus angesiedelt bleibt sowie der Vorstellungsbetrieb der acht Philharmonischen Konzerte pro Spielzeit, die in der Meistersingerhalle oder im neu zu errichtenden Konzerthaus stattfinden. Die Autark-Stellung des Schauspielhauses während der Umbauphase des Opernhauses gilt es gesondert zu prüfen und ggf. erforderliche Flächenmehrbedarfe zu ermitteln. Die drei Probebühnen der Sparte Schauspiel sind aufgrund des Abbruchs des Mittelbaus im Interimsstandort zu integrieren. Auch die Büroräume der Tochtergesellschaften für Besucherservice und Besuchergastronomie und des Abonnementbüros im Parkhaus Sterntor bleiben während der Umbauphase bestehen. 46 Anmerkung: Der aufgeführte Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der Baugrenze innerhalb des Baukörpers sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Gebäude- und Raumflächendatenbank der Stadt Nürnberg weist für das Opernhaus eine Netto-Raumfläche von 26.280 m² aus, hiervon sind 18.980 m² (72,8 %) als Nutzungsfläche NUF definiert. 47 Vgl. Tabellarische Übersicht und Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg. 48 Vgl. Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg. 49 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Guckkastenbühne 50 Anmerkung: Je nach Ausgestaltung der Zuschauertribüne kann der Flächenbedarf variieren. 254 12 Notwendige Flächenmehrungen Im Status quo entspricht der Zustand vieler Räume nicht den gesetzlichen Vorgaben.51 Um die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit des Interimsstandortes zu erwirken, wurden daher bei der Berechnung der Flächenbedarfe die quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen aus den geltenden Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert) zugrunde gelegt. Nach aktuellem internen Planungsstand liegt die Flächenunterdeckung im Jahr 2020 tatsächlich bei rund 49 %.52 Im Interim wird diese Unterdeckung nicht ausgeglichen und ein geringerer Flächenbedarf, als im Bestandsgebäude aufgerufen. Dennoch kommt es in einigen Funktionsbereichen zu notwendigen Flächenmehrungen, die exemplarisch aufgeschlüsselt werden sollen: Im Interim ist die Einrichtung eines Ballettprobenzentrums mit einer Probebühne in Originalgröße der Hauptbühne sowie adäquater Duschen, Umkleiden und eines Physiotherapie-Raums mit einem Flächenmehrbedarf im Vergleich zum Status quo von rund 500 m2 erforderlich. Aktuell finden notwendige Bühnenproben auf der Bühne des Opernhauses statt, was nur durch aufwendige Umbauphasen am Vormittag und einer technischen Ausstattung mit Obermaschinerie möglich ist, welche im Interim nicht gegeben sein wird. Berechnungen zum Interimsspielplan zeigen, dass deshalb mindestens 64 Bühnenproben wegfallen werden.53 Die Ausstattung des Ballettprobenzentrums ist zur Sicherung der Betriebsfähigkeit und Qualität der Sparte Ballett zwingend erforderlich. Die Staatsphilharmonie Nürnberg spielt im Opernhaus pro Saison 150 Vorstellungen, davon 21 Konzerte sowie 129 Vorstellungen im Musiktheater und Ballett. Für diese spartenübergreifende Arbeit ist eine enge Verzahnung und direkte Koppelung der Funktionsbereiche erforderlich. In der Meistersingerhalle finden lediglich die Generalproben und Vorstellungen der acht Philharmonischen Konzerte statt. Aus diesem Grund müssen alle Flächen für Direktion, Proben, Stimmzimmer, Lager, Bibliothek, Notenlager etc. dauerhaft im Interim vorhanden sein. Daneben resultieren für das Generalmusikzentrum Mehrbedarfe von rund 400 m2 aus der notwendigen Erweiterung der Abendgarderoben und der Bürogrößen, die aktuell, entgegen der gesetzlichen Regelungen, mehrfach belegt und multifunktional genutzt werden. Im Status quo fallen Sanitäranlagen, Instrumentenlager, Repetitions- und Stimmzimmer mit den Umkleiden der Orchestermusiker*innen zusammen. Auch in den Bereichen Kostüm, Maske und Requisite müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden. Für die Erweiterung der Leitungsbüros und Werkstätten sowie der erforderlichen Trennung der Umkleiden für Damen und Herren ergibt sich ein Flächenmehrbedarf von rund 200 m2. Auf einer Fläche von 330 m² werden im Interim die Funktionsbereiche einer Gastronomie für maximal 100 Personen realisiert. Diese zusätzliche Gastronomie ist erforderlich, da durch die Ansetzung des Mindestwertes von 0,8 m² pro Person für die Berechnung der Foyerflächen keine zeitgemäße Bewirtung sichergestellt werden kann. Während im Status quo 51 Vgl. einschlägige Gesetze und Regelungen insbesondere BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Neufert etc. 52 Vgl. BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020. Die Verifizierung der Flächenunterdeckung erfolgt durch den beauftragten Projektentwickler. 53 Vgl. Auswertung Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg. 255 13 für die auch zur Bewirtung genutzten Foyerflächen 1,4 m² pro Besucher*in und insgesamt rund 1.450 m² zur Verfügung stehen, werden im Interim lediglich 640 m² Foyerfläche angesetzt. Ein zeitgemäßes, gastronomisches Angebot entspricht der Erwartung der Besucher*innen, rundet den Theaterbesuch zeitgemäß ab, trägt zudem wesentlich zur Aufwertung der Attraktivität der rauen Halle bei und kann die Besucherfrequenz am Interimsstandort steigern.54 Dies gilt umso mehr, da die raue Halle voraussichtlich nicht mit einer dem Opernhaus vergleichbaren Architektur und kulturellen Identität aufwarten kann, welche für sich gesehen bereits Anziehungspunkte für einen Theaterbesuch darstellen. Realisierbare Flächenreduzierungen Neben Flächenmehrungen ergeben sich Flächenreduzierungen von insgesamt rund 1.100 m² aus Flächensparsamkeit sowie den Synergieeffekten, die bei der Raumplanung und Neuanlage von Flächen realisiert werden. Nutzung von Synergieflächen Dem Flächenbedarf liegt die Annahme zugrunde, dass die Flächen der einzelnen Abteilungen in einer so genannten Campuslösung, möglichst kostensparend an einem Ort zusammenhängend abgebildet werden. Denn nur bei einer zentralen Lösung an einem Standort können Synergieflächen genutzt werden. Sollten einzelne Funktionsbereiche an separate Standorte ausgelagert werden, muss von einem deutlich höheren Nutzungsflächenbedarf ausgegangen werden. Im Gesamtkomplex am Richard-Wagner-Platz bestehend aus Opernhaus, Mittelbau und Schauspielhaus, beträgt der Anteil an Synergieflächen 26 % der Gesamtnutzungsfläche. Erweitert man die Betrachtung auf alle Nutzungsflächen inklusive der Mietflächen in der Fürther Straße, im Parkhaus Sterntor, in der Frankenstraße und im Nordostpark, beträgt der Anteil der Synergieflächen sogar rund 40 % der Gesamtnutzungsfläche. Im Interim sowie bei der Autark-Stellung des Schauspielhauses müssen daher die bislang synergetisch genutzten Flächen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Qualitative Bedarfe Neben quantitativen Bedarfen sind qualitative Anforderungen an die Funktionalität, die akustische und atmosphärische Raum- und Ortsgestaltung sowie die Erschließung des Standortes zu berücksichtigen.55 Im Status quo stellen neben dem Kernprodukt vor allem die historische Architektur, die zentrale Lage sowie die hervorragende verkehrstechnische Erschließung wesentliche Anziehungsfaktoren dar. Durch die Programmvielfalt des Repertoire-Betriebs und eine zeitgemäße Gastronomie kann die Besuchsfrequenz gesichert und die Bindung von Besucher*innen und Abonnent*innen erreicht werden. Reduzierter Output muss Relevanz des Staatstheaters Nürnberg erhalten Anhand des Spielplans des Musiktheaters und des Balletts der Spielzeit 2019/2020, wurde eine im Vergleich zum Status quo um 25 % deutlich 54 Vgl. Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 55 Anmerkung: Bei Auslagerung von Funktionsbereichen (Dezentrale Lösung) ist mit Flächenmehrbedarfen durch den Wegfall von Synergieflächen und zusätzlichen Kosten zu rechnen. 256 14 reduzierte Spielfrequenz für die Interimszeit berechnet.56 Zum Erhalt einer annähernd vergleichbaren künstlerischen Qualität sowie der Fortsetzung der Besucherbindung müssen die Rahmenbedingungen für einen Output von mindestens 75 % im Vergleich zum Status quo geschaffen werden.57 Ausgehend von diesem deutlich reduzierten Output, hat die Auswertung der Spielleistung in einer Interimsspielstätte eine Reduzierung der aktuell 172 Vorstellungen um ca. 20 Vorstellungen, 20 Konzerte und 64 Bühnenproben pro Interimsspielzeit ergeben.58 Zu berücksichtigen ist, dass eine weitere Reduzierung des Outputs keine Auswirkungen auf die formulierten Mindestanforderungen der Flächenbedarfe hat, die sich ausschließlich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und sich aus der Größe des Staatstheaters Nürnberg und seinem künstlerischen Auftrag herleiten. Das Gesamterlebnis „Theaterbesuch“ qualitativ erhalten Der Theaterbesuch stellt heute ein Gesamterlebnis dar, bei dem das Kernprodukt des Vorstellungsbesuchs durch essentielle, einrahmende Services vervollständigt wird. Dem gastronomischen Angebot wird während der Vor-, Pausen- und Nachbewirtung eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Die Flächen für Gastronomie ausreichend groß zu dimensionieren, wirkt sich unmittelbar auf das Theatererlebnis, die Zuschauerzufriedenheit und die Attraktivität aus.59 In der Spielzeit 2018/2019 wurden spartenübergreifend die Angebote der Besuchergastronomie von 78 % aller Zuschauer*innen angenommen und ein Umsatz pro Besucher*in und Vorstellung von 2,70 Euro erzielt.60 Durch eine adäquate Ausstattung der gastronomischen Infrastruktur im Interim kann der Umsatz pro Besucher*in und Vorstellung im Vergleich zum Status quo sogar gesteigert und ein voraussichtliches wirtschaftliches Potenzial in sechsstelliger Höhe realisiert werden.61 Erfolgreiche Instrumente, wie zum Beispiel das Gastro-Ticket, mit der Möglichkeit bei der Ticketbestellung Speisen und Getränke an einem Stehtisch im Opernhaus vorzubestellen, haben sich als stark nachgefragte Services erwiesen, die es im Interim weiter zu etablieren gilt. Interimsstandort als Lebens- und Kulturraum – eingebettet in Stadtentwicklung Der Interimsstandort in einer rauen Halle muss sich als Freiraum, Kunstraum und Lebensraum und damit als Inspirationsort eignen. Nur an einem architektonisch und städtebaulich freien Ort kann sich das Staatstheater Nürnberg in dem über mehrere Jahre angelegten Interim positionieren und sich auf neue gesellschaftspolitische Entwicklungen einlassen. In der Identifikation der Bevölkerung mit dem Ort und einer Aufwertung des Stadtteils liegt nicht nur eine große Chance für die Stadtentwicklung, sondern auch die Möglichkeit das Kulturbauvorhaben 56 Die Spielzeit 2019/2020 dient als Bemessungsgrundlage, da sie vom derzeitig aktuellen Team erarbeitet wurde und frei von Sondereffekten wie Abschlussspielzeit einer Intendanz oder Antrittsspielzeit einer Intendanz ist und den aktuellen Status quo sehr genau abbildet. Die Corona- bedingten Ausfälle wurden nicht berücksichtigt. 57 Vgl. Interview Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020. 58 Vgl. Interview Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020; Anmerkung: Der Vergleich bezieht sich auf die PLAN-Werte der Spielzeit 2019/2020 ohne Einflüsse durch die Covid-19- Pandemie. 59 Vgl. Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. 60 Vgl. Interview Gastronomie Staatstheater Nürnberg 25.6.2020. 61 Vgl. Bedarfsprüfung Kantinen- und Foyergastronomie, Special Cuts, August 2017. 257 15 eng mit der Gesellschaft zu verzahnen und deren Legitimation sicherzustellen. FAZIT Um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg zu sichern, definiert die Betriebsbeschreibung einen Nutzungsflächenbedarf von rund 17.000 m². Dieser muss schnellstmöglich in einer über geschätzt zehn Jahre gesicherten rauen Halle zur Verfügung stehen. Bei der Ermittlung dieses Flächenbedarfs ist eine Reduzierung der Sitzplatzkapazität von 1.019 auf 800 Plätze und eine deutliche Reduzierung der Spielfrequenz um 25 % berücksichtigt, welche mit der Annahme einhergeht, dass die Bühnentechnik unter Berücksichtigung der Interimsspielstätte angemessen reduziert wird. Die Fortsetzung des Repertoire-Betriebs bindet den hochqualifizierten Personalstamm ein und sichert die Qualität und Attraktivität für Besucher*innen und Abonnent*innen. Im Interim sind zwingend erforderliche bühnennahe Flächen ebenso zu berücksichtigen, wie Flächen für die Gastronomie, welche einen wesentlichen Bestandteil des Gesamterlebnisses darstellt. Die für die mehrjährige Interimszeit favorisierte Campuslösung deckt dabei den erforderlichen Mindestflächenbedarf auf einem zusammenhängenden Areal und nutzt die dort gegebenen Synergieeffekte. Nur die angemessene Umsetzung der in der Betriebsbeschreibung aufgeführten Flächenbedarfe und Kriterien schafft in einer rauen Halle einen zugänglichen Lebens-, Kunst- und Kulturraum und bietet einen geeigneten Rahmen, um die künstlerische Qualität des größten Mehrspartenhauses Bayerns und dessen Renommee, Reichweite und positive Wirkung auf die Metropolregion zu erhalten und die Zukunftsfähigkeit des Staatstheaters Nürnberg bis zur Rückkehr in das generalsanierte Opernhaus zu sichern. 258 16 ANLAGE I: TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER NUTZUNGSFLÄCHENBEDARFE Nutzungsflächen NUF (m²) im Interim Bühnenbetrieb MT 3.935 Bühnenbetrieb MT - Generalmusikzentrum 1.662 Bühnenbetrieb MT - Vorderhaus 2.946 Bühnenbetrieb MT - VT 825 Bühnenbetrieb Synergie - Anlieferung 100 Bühnenbetrieb Synergie – Kostüm, Maske, Requisite 2.709 Bühnenbetrieb Synergie – Präsenzwerkstätten 300 Bürokomplex 1.588 Gastronomie & Kantine 478 Gebäudetechnik & Facilitymanagement 590 Probezentrum – Ballett 743 Probezentrum – Oper 323 Probezentrum – Schauspiel 797 Restaurant 331 Gesamtergebnis 17.328 Quelle: BOH Raumprogramm Index 4, 25.09.2020 259 17 ANLAGE II: FRAGEBOGEN ZUR BETRIEBSBESCHREIBUNG 1. Warum ist ein Repertoire-Betrieb im Interim erforderlich? Nur im Repertoire-Betrieb kann ein attraktiver Spielplan mit wechselnden Stücken angeboten werden und so Besucher*innen, Abonnent*innen und Schüler*innen gebunden werden. Im Status quo machen die Besuche von Abonnent*innen und Schüler*innen mit 150.000 Besuchen rund die Hälfte (48 %) aller Besuche des Staatstheaters Nürnberg aus. Diesen Besucherstamm gilt es im Interim durch Fortsetzung des Repertoire- Betriebs zu binden. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr 2017/2018 in einer Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das Staatstheater Nürnberg erzielt mit 48 % somit den höchsten Wert. 2. Wie viel „Mehr-Fläche“ im Gegensatz zum En-Suite-Betrieb wird durch den Repertoire-Betrieb benötigt? Die Unterschiede sind nach eigener Einschätzung nicht signifikant. Ein Unterschied in den Flächenbedarfen könnte sich aus den erforderlichen Flächen für Hinterbühne oder Lagerflächen für Bühnenbilder und Requisiten ergeben. Die Lagerflächen für Requisiten und Bühnenbilder des Staatstheaters Nürnberg in der Frankenstraße sind jedoch, wie alle weiteren Mietflächen, im Flächenbedarf des Interims nicht inbegriffen. Grundsätzliche ist eine Aussage ohne einen erweiterten Benchmark jedoch nicht belastbar. 3. Wie viel Fläche ergibt sich aus gesetzlichen Anforderungen? Die für einen Interimsstandort erforderlichen Nutzungsflächen (NUF) gemäß DIN 277:2016 von insgesamt 17.000 m² setzen die gesetzlichen Vorgaben um und beschreiben die Mindestanforderungen, die für die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit erforderlich sind. Für die Berechnung wurden insbesondere herangezogen: BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Bauentwurfslehre (Neufert) etc. 260 18 4. Wie kommt die Größe einzelner Bereiche zustande? Der ermittelte Nutzungsflächenbedarf (NUF) gemäß DIN 277:2016 ergibt sich aus den quantitativen Mindestanforderungen der geltenden Gesetze sowie der Bauentwurfslehre (Neufert). Weitere für die Berechnung der Nutzungsflächen relevante Kriterien sind insbesondere  die von 1.019 auf 800 Personen reduzierte maximale Kapazität  die um 25 % reduzierte Spielfrequenz,  die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze sowie  die für die Betriebsfähigkeit der Sparten erforderlichen Funktionsbereiche, wie z. B. die Probebühne für das Ballett- Ensemble. 5. Wie groß ist die Bestandsfläche im Gesamtkomplex am Richard-Wagner- Platz? Die Nutzungsfläche (NUF) im Bestand beträgt gemäß BOH Raumprogramm Index 4 vom 25.09.2020 rund 23.900 m². 6. Woraus resultieren Flächenmehrungen im Interim? Nach aktuellem internen Planungsstand liegt die Flächenunterdeckung im Jahr 2020 tatsächlich bei rund 49 %. Im Interim wird diese Unterdeckung nicht ausgeglichen und ein geringerer Flächenbedarf, als im Bestandsgebäude aufgerufen. Dennoch muss das Interimsgebäude genehmigungsfähig sein und geltende gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden, weshalb einige Funktionsbereiche im Interim größer zu bemessen sind, als im Status quo. Für das Generalmusikzentrum resultieren beispielsweise Mehrbedarfe von rund 400 m2 aus der notwendigen Erweiterung der Abendgarderoben und der Bürogrößen, die aktuell, entgegen der gesetzlichen Regelungen, mehrfach belegt und multifunktional genutzt werden. Im Status quo fallen Sanitäranlagen, Instrumentenlager, Repetitions- und Stimmzimmer mit den Umkleiden der Orchestermusiker*innen zusammen. 7. Warum werden Werkstätten im Interim benötigt, es gibt doch einen extra Standort für Werkstätten? Die Flächen für Werkstätten im Interim beziehen sich auf bühnennahe Werkstätten, welche für die Umarbeitung, Anpassung und Änderung von Kulissen für den Proben- sowie den Vorstellungsbetrieb auf den Bühnen im Interim zwingend erforderlich sind. 261 19 8. Müssen alle Bereiche an einem Interimsstandort verfügbar sein? Weiterhin autark betreibbare Funktionsbereiche werden nicht in das Interim integriert. Dazu zählen die Büroflächen der Tochtergesellschaften für Besucherservice und Besuchergastronomie, der Abendspielbetrieb der Sparte Schauspiel, sowie der Spielbetrieb der Konzertsparte in der Meistersingerhalle mit acht Philharmonischen Konzerten und Generalproben sowie die Mietflächen in der Frankenstraße, dem Nord- Ostpark und der Fürther-Straße. Nicht zwingend bühnennahe Funktionen können ausgelagert werden. Der damit verbundene Verlust von Synergieeffekten kann zu Flächenmehrbedarfen führen. 9. Wie stark wird das Programm im Interim gekürzt? Die Spielfrequenz der Sparten Musiktheater und Ballett wird um 25 % im Vergleich zum Status quo gekürzt. Dadurch entfallen nach aktuellen Hochrechnungen von insgesamt 172 Bühnennutzungen im großen Saal des Opernhauses voraussichtlich 20 Vorstellungen, 20 Konzerte und 64 Bühnenproben pro Spielzeit. 10. Wie ist die Auslegung auf 800 Zuschauer*innen zustande gekommen und wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung des Opernhauses? Die Reduzierung von 1.019 auf 800 Zuschauer*innen wird abgeleitet aus der Studie zur Nutzung der Meistersingerhalle als Interim. Die Auslastung der Sparten Musiktheater und Ballett im Opernhaus beträgt im spielzeitenübergreifenden Mittel rund 86% (876 Personen pro Vorstellung). Andere Mehrspartenhäuser erzielen im bundesweiten Vergleich eine durchschnittliche Auslastung der beiden Sparten von rund 78 %. Mit 150.000 Besuchen entfallen rund die Hälfte aller Besuche des Staatstheaters Nürnberg auf die Sparten Musiktheater und Ballett. 11. Wann muss das Interim verfügbar sein? Um die Existenz des Staatstheaters Nürnberg zu sichern muss ein Interim so schnell, wie möglich verfügbar sein. Substanzielle gebäudestrukturelle Mängel insbesondere des Brandschutzes sowie der Bausubstanz erfordern einen frühestmöglichen Auszug aus dem Bestandsgebäude. 262 20 12. Welche Standorte kommen für das Interim in Frage? Durch den hohen Flächenbedarf kommen voraussichtlich nur ehemalig industriell genutzte Flächen in Frage. Die Suche richtet sich daher auf eine sog. raue Halle, die für die kulturelle Nutzung umgewidmet und umfassend umgestaltet werden soll. Daraus ergibt sich auch städtebaulich eine große Chance. Der Standort braucht eine logistische Anbindung an die Lagerflächen in der Frankenstraße, die Probebühne in der Fürther Straße, die Werkstätten im Nordostpark und das Schauspielhaus am Richard-Wagner-Platz. Außerdem ist eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr notwendig. 263 21 QUELLENVERZEICHNIS Interne Quellen des Staatstheaters Nürnberg Auswertung Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg. Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. Flächen- und Rauminhalte gem. DIN 277:2016. Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg, Stand 25.9.2020. Interview Gastronomie Staatstheater Nürnberg, 25.6.2020. Interview Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020. Interview Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020. Externe Quellen: Gutachten/Studien/Presse Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020. Bedarfsprüfung Kantinen- und Foyergastronomie, Special Cuts, August 2017. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019. Fill Every Seat – Every Week, Magnus Still. Gutachten zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand 14.5.2020. Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro HHP Süd, September 2012. Präsentation „Bauvorhaben Opernhaus – Projektstartgespräch mit Fachplaner (28.5.2020)“, Stadt Nürnberg. 28.5.2020. Sebastian Gulden, Das Nürnberger Opernhaus, Band 1, Bau- und Nutzungsgeschichte, 2018. Studie des Deutschen Bühnenvereins, 2002: Auswertung und Analyse der repräsentativen Befragung von Nichtbesuchern deutscher Theater. Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester. 264 22 Rechtliche Grundlagen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bayerische Bauordnung (BayBo) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Web-Links https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/konzerthaus.html http://www.buehnenverein.de/de/theater-und-orchester/theater-und- orchesterlandschaft.html https://www.kubi-online.de/artikel/theater-kulturelle-bildung https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/ https://de.wikipedia.org/wiki/Guckkastenbühne https://staatstheater-nuernberg.de/uebersicht/abos https://www.br.de/nachrichten/bayern/joana-mallwitz-ist-dirigentin-des- jahres,RcV2GcZ (Auszeichnungen Joana Mallwitz als Dirigentin des Jahres 2019) Impressum Verfasser: Stiftung Staatstheater Nürnberg im Auftrag der Projektbauherrengruppe. Stand: 05.10.2020 Verwendungshinweis: Die Unterlage ist als vertrauliches Dokument zu verwenden und dient nur für die Projektbauherrengruppe und den Lenkungskreis. Die vorliegende Betriebsbeschreibung beruht auf externen Gutachten sowie internen Interviews und Berechnungen. Sie unterliegt einem dynamischen Prozess und ist abhängig von Entscheidungen der Politik, des Lenkungskreises und der Projektbauherrengruppe. Die zu Grunde liegenden Informationen beruhen auf dem Planungstand Oktober 2020. Foto Deckblatt: Matthias Dengler 265 Seite 1 von 5 Beschlussvorlage 2. BM/040/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus Anlagen: 01_Sachverhaltsdarstellung 02_Machbarkeitsstudie Kongresshalle_Staatstheater (mit Anlagen) 03_SPD-Schreiben vom 22.07.2021 04_OBM_Antwortschreiben vom 27.08.2021 05_Tischvorlage_SPD-Antrag vom 20211005 06_Tischvorlage_Die Guten-Antrag vom 20211010 Sachverhalt (kurz): Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard- Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und Spielbetriebs im Interim 2025. In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung das Ergebnis des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021 durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen eines Investorenmodells sowie eine von der NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung mit einem westlich davon neu zu errichtenden Gebäude detailliert vorgestellt. Zu diesen Optionen werden ergänzende Sachverhaltsdarstellungen vorlegt. Zu wirtschaftlichen Aspekten trägt die Verwaltung in der Sitzung vor. Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und liegt vollständig vor. Sie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen sollte. Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau-) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt Ö 4Ö 4 266 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021 Seite 2 von 5 des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert. Ein zwischenzeitlich erfolgter Schriftwechsel zwischen der SPD-Stadtratsfraktion und dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird der Opernhauskommission zur Kenntnis gegeben. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat Bayern ist ausstehend. 267 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021 Seite 3 von 5 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II Ref. VI Ref. VII 268 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021 Seite 4 von 5 Empfehlungsvorschlag: 1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen. 2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. 3. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung im Jahr 2021. 4. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich. Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021: 1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen. 2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. 3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen. 4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen. 5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen. 6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen. 269 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021 Seite 5 von 5 7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ermöglichen. 8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden. 9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021. 10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss. 270 - 1 - Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus hier: Sachverhaltsdarstellung Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und Spielbetriebs im Interim 2025. Die Verwaltung verweist daher nochmals auf die Dringlichkeit einer Beschlussfassung des Rats. Förderanträge müssen hierzu ggf. noch im 4. Quartal 2021 gestellt werden. Beschaffungsvarianten für eine Ausweichspielstätte In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung insgesamt neun Objekte detailliert vorgestellt, die im Rahmen eines von der Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021 durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen eines Investorenmodells vorgelegt wurden. Ebenfalls detailliert vorgestellt wurde eine von der NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung mit einem westlich davon neu zu errichtenden Gebäude. Dargestellt wurden schließlich auch erste Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle. Interessenbekundungsverfahren In der Aussprache zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens wurde mehrheitlich die Position der Verwaltung geteilt, dass nur einer der neun angebotenen Standorte als Ausweichspielstätte geeignet erscheint. Vorgetragen wurde seitens der Verwaltung auch, dass eine vertiefte Betrachtung eines bislang lediglich im Rahmen eines (rechtlich unverbindlichen) Interessenbekundungsverfahrens benannten Objekts erst als Teil eines (zeitlich aufwändigen und rechtlich verbindlichen) Vergabeverfahrens möglich ist. Von der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens sollte bis auf Weiteres jedoch abgesehen werden. Weitere Interessensbekundungen sind seit der Sitzung nicht eingegangen, alternative Objekte oder Standorte, die die im Interessenbekundungsverfahren formulierten Voraussetzungen erfüllen, sind weiterhin nicht bekannt. Auf die unten stehende ergänzende Sachverhaltsdarstellung zum Schöller-Areal wird verwiesen. NürnbergMesse Im Nachgang zur Sitzung hat die Verwaltung neuerliche Gespräche mit der NürnbergMesse geführt. Bei einem weiteren Ortstermin wurden am 19. August 2021 alle prinzipiell in Frage kommenden Hallen besichtigt. Im Ergebnis hat sich neuerlich bestätigt, dass der parallele Betrieb von Messe und Oper „Tür an Tür“ auf Grund der gänzlich unterschiedlichen Erfordernisse der jeweiligen Betriebsabläufe und -notwendigkeiten allenfalls mit großen Einschränkungen auf Seiten beider Partner denkbar wäre. Auch hinsichtlich der Kosten ist ein Interim in einer Halle auf einem aktiven Messegelände unter Einhaltung förder- und Ö 4Ö 4 271 - 2 - finanzrechtlicher Vorgaben nicht realisierbar. Gänzlich unberücksichtigt bliebe überdies der Aspekt der Nachhaltigeit von Investition und Nutzung. Auf die unten stehende ergänzende Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen. Kongresshalle Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und liegt vollständig vor. In ihrem Rahmen wurde geprüft, ob der Torso des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehemaligen „Reichsparteitagsgelände“ während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus als Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg verwendet werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, dass ein Großteil des Nutzerbedarfes im baulichen Bestand umgesetzt werden soll und nur diejenigen Funktionen in einem temporären Erweiterungsbau verlagert werden, die aufgrund ihrer Größe im Rundbau nicht verortet werden können. Um eine fundierte Aussage treffen zu können, wurden frühzeitig Fachberater in die Untersuchungen einbezogen. Die Studie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen sollte. Die Anordnung der Komplexe innerhalb des Torsos wird durch die Studie nicht vorfestgelegt. Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau -) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Im Besonderen soll auf ein Verputzen oder Anstreichen von Wänden und Dec ken verzichtet und die Installationen weitgehend sichtbar geführt werden. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen kon serviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben. Beim Rundbau handelt es sich um einen unvollendeten Rohbau, der aus statischer Sicht in überwiegend gutem Zustand erhalten und keineswegs ruinös ist. Die verfügbaren Tr aglasten sind für viele Nutzungen heute noch ausreichend. Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz und zum Erhalt sind jedoch unabhängig von einer Nutzung erforderlich: Unter anderem ist das Dach undicht und das Dachtragwerk verformt. Aufwuchs an den Fassaden führt zu Schädigungen der Gebäudesubstanz. An den „Innenhof“ -Wänden, die ursprünglich nicht als bewitterte Fassade vorgesehen waren, kommt es fortwährend zu Abplatzungen, Absandungen, Frost- und Rostsprengungen von Mauerwerk und Beton. Die mit der musealen Nutzung im nördlichen Kopfbau (Dokuzentrum) und der musikalischen Belegung des südlichen Kopfbaus (Serenadenhof, Nürnberger Symphoniker, Colosseum Music Entertainment GmbH), aber auch durch die Nutzung des Rundbaus durch die Stadtarchäologie und a ls Museumslagerflächen angelegte kulturelle Nutzung der Kongresshalle würde durch einen weiteren Ausbau mit Ateliers, Proberäumen sowie Raum für die Präsentation von visueller und performativer Kunst und für das Opern -Interim fortgeführt und gestärkt. Hier aus ergeben sich zahlreiche inhaltliche Synergien und Anknüpfungen. Bislang unbeplante Gebäudebereiche können künftig beispielsweise als Depotflächen für städtische Museen und Dienststellen genutzt werden. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte. Eine Nutzbarmachung des Rundbaus erfordert Maßnahmen für den Brandschutz. Formal ist das Bauwerk ein Hochhaus. Die Feuerwiderstandsdauer der wesentlichen Bauteile wurde überprüft und ist ausreichend. Eingriffe in die bauliche Substanz ergeben sich hauptsächlich durch die Ergänzung zusätzlicher Treppen zur Erschließung des Dachgeschosses und den 272 - 3 - Einbau von Feuerwehraufzügen. Eine zwingend erforderliche Vollsprinklerung trägt dazu bei, dass der bisherige Eindruck des Gebäudeinneren weitestgehend bewahrt werden kann. Die vorliegenden Fachbeiträge umfassen neben Fragen der Standsicherheit, der technischen Gebäudeausrüstung, der Bau- und Geophysik auch Fragen eines nachhaltigen Betriebs durch den Einsatz von Geothermie und Photovoltaik. Eine Umsetzung erfordert keine zusätzl iche Versiegelung oder den Verlust von Bäumen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde beauftragt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert. Für eine Nutzung der Immobilie als Ersatzspielstätte sprechen neben der hervorragenden verkehrlichen Erschließung mit ÖPNV, MIV und Rad, einschließlich des ruhenden Verkehrs: 1. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt Nürnberg: Eine Miete oder Kauf sind nicht erfor- derlich. 2. Das Gebäude ist ein Denkmal und muss als zentraler erinnerungskultureller Ort sowieso erhalten werden. Bei u.a. Dächern, Fassaden und Fenstern besteht ein erheblicher Sa- nierungsstau. 3. Die Maßnahmen sind voraussichtlich förderfähig. 4. Eine Vermietung an die Stiftung Staatstheater ist ggf. denkbar und würde Einnahmen ge- nerieren (zumindest teilweise Refinanzierung). 5. Die Nutzung eines bestehenden Gebäudes ist nachhaltig; es werden keine zusätzlichen Flächen verbraucht (der „Innenhof“ ist schon versiegelt und könnte im Rahmen der Maß- nahme ggf. teilentsiegelt werden). 6. Bei Umsetzung der Ateliers, Probe- und Aufführungsräume ergeben sich vielfältige inhaltliche Synergieeffekte 7. Der Ergänzungsbau ist demontabel ausführbar und kann, falls er nicht mehr benötigt wird, verkauft und an einen anderen Ort versetzt werden. Beispielhaft hierfür ist die Opéra des Nations in Genf die zuvor als Interim für die Comédie Française in Paris ge- nutzt wurde. 8. Die Maßnahmen für das Interim ermöglichen eine Nachnutzung da erst durch die In- standsetzung der gebäudehülle und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen die Obergeschosse des Gebäudes nutzbar werden. 9. Ein Urstromtal im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes ermöglicht voraussichtlich einen nachhaltigen Betrieb mittels Geothermie. 10. Die Generalsanierung des Opernhauses birgt trotz sorgfältigster Planungen Unsicherhei- ten. Das liegt daran, dass ein über 115 Jahre altes Jugendstilhaus, in das in den 1930er Jahren massiv eingegriffen worden ist, ertüchtigt werden muss. Müsste, aus welchem Grund auch immer, das Interim länger bestehen bleiben, so ist dies in einer stadteigenen Bestandsimmobilie weniger risikobehaftet als im Rahmen eines Investorenmodells. 273 - 4 - Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort NürnbergMesse Die NürnbergMesse verfügt nach eigenen Angaben über 50.000 m² Ausstellungsfläche im Freien und 16 Ausstellungshallen mit insgesamt 180.000 m² überdachter Bruttoausstellungs fläche, die sich wie folgt verteilen: Halle 1: 10.800 m² Halle 2: 4.680 m² Halle 3: 12.730 m² Halle 3A: 8.400 m² Halle 3C: 9.600 m² Halle 4: 11.690 m² Halle 4A: 7.020 m² Halle 5: 7.840 m² Halle 6: 7.840 m² Halle 7: 16.410 m² Halle 7A: 8.850 m² Halle 8: 4.680 m² Halle 9: 10.800 m² Halle 10.0: 6.720 m² Halle 10.1: 6.870 m² Halle 11.0 / Frankenhalle: 5.340 m² Halle 11.1 / Frankenhalle: 4.780 m² Halle 12.0: 13.730 m² Halle 12.2: 13.330 m² Daneben bestehen drei NürnbergConvention Center (NCC) mit einer Kapazität für bis zu 12.800 Teilnehmende (Quelle: Hallen & Gelände | NürnbergMesse (nuernbergmesse.de)). Abbildung 1: Lageplan der NürnbergMesse (Quelle: NürnbergMesse) 274 - 5 - Nach einer ergänzenden Besichtigung - der Frankenhalle bzw. Halle 11 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 3.500 m² - Halle 4A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 7.020 m² - Halle 3A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.400 m² - Halle 7A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.850 m² - Halle 7 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 16.410 m² am 19.08.2021 teilt die NürnbergMesse bezüglich einer möglichen Nutzung als Ausweich- spielstätte mit Mail vom 24.08.2021 zusammenfassend mit: „Keine der besichtigten Hallen erfüllt die in den Anforderungen für eine Ausweichspielstätte skizzierten Anforderungen an Fläche und Höhe. Bezüglich der geforderten ca. 13 Meter Hal- lenhöhe entspricht am ehesten die Frankenhalle den Anforderungen. Bezüglich der Gesamt- fläche am ehesten die Halle 7. Keine der besichtigten Hallen kann absolut separat vom übrigen Messebetrieb genutzt wer- den, auch die bereits in der Vergangenheit besichtigte Halle 12 nicht. Dies ist besonders un- ter der Berücksichtigung von Auf- und Abbausituationen im Gelände wichtig. Das Gelände der NürnbergMesse zählt zu den Messegeländen in mit der höchsten Umschlagshäufigkeit in Deutschland. Dabei stellen die Zeiträume Januar bis Juni sowie September bis Anfang De- zember die Hochsaison dar, in denen teilweise bis zu vier Veranstaltungen parallel auf dem Gelände stattfinden. Die Auf- und Abbauzeiten der Messen sind in der Regel 07-22 Uhr, oft- mals auch durchgehend und starten unmittelbar nach Ende einer Veranstaltung (in der Regel 18 Uhr). Da alle besichtigten Hallen direkt angrenzende Ausstellungshallen haben, ist eine Übertra- gung von Geräuschen und Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen eine Aufführung aufgrund Auf- und Abbau in den Hallen, Veranstaltungslaufzeit oder Logistikverkehr in den Ladehöfen definitiv gegeben. Es ist davon auszugehen, dass weder zu den Proben noch zur Aufführung die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Opernaufführung bestehen. Nachdem wir im sog. Veranstaltungsareal Dutzendteich bei überschneidenden Veranstaltun- gen in Arena, Stadion und Messegelände ohne dies eine sehr angespannte Verkehrssitua- tion bei der Abfahrt nach Messeende haben, würde ein möglicher Beginn einer Aufführung im Messegelände dies noch verstärken. Zudem würden die Opernbesucher keine reservier- ten Parkbereiche vorfinden, sondern würden teilweise auf dem P OST (= Große Straße) bzw. unseren Parkhäusern parken. Wie von mir in unserem Termin bereits ausgeführt, müssten wir bei einer Nutzung einer Halle als Ausweichspielstätte Oper diese im Interesse aller Gesellschafter der Nürnberg- Messe so berechnen, als würden wir diese als Ausstellungshalle vermieten. Das würde am Beispiel der Halle 7A wie folgt aussehen: 8.850 qm x 365 Tage x Mietzins (2021: 2,75 EUR) = 8.883.187 EUR / Jahr. Hinzu kämen die Nebenkosten für Energie (Strom, Wärme, Kühlung), sowie Reinigung, Be- wachung, etc. Hier führte ich in unserem Termin bereits aus, dass wie als Versammlungs- stätte noch einmal zusätzliche rechtliche Vorgaben haben, die auch kostenseitig im Detail geklärt werden müssten.“ Fazit: Bezogen auf einen Interimszeitraum von 10 Jahren ergäben sich aufgrund der vorstehenden Angaben der NürnbergMesse reine Mietkosten von rd. 88 Mio. EUR für die Halle 7A, in der jedoch der Interimsbedarf des Staatstheaters nicht vollständig umgesetzt werden kann. Zu den genannten Mietkosten kommen Um-, Aus- und Rückbaukosten in nicht bekannter Höhe, Betriebskosten und weitere Kosten für die Beschaffung weiterer Räume. 275 - 6 - Abbildung 2: Frankenhalle (Halle 11) Abbildung 3: Halle 3A („Zaha-Hadid-Halle“) 276 - 7 - Abbildung 4: Halle 7A mit geschlossener Verdunkelung Abbildung 5: Halle 7 277 - 8 - Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort Schöller-Areal Entsprechend der Sachverhaltsdarstellung in der vorangegangenen Sitzung der Opernhaus- Kommission ist das Schöller-Areal das einzige aus dem von der Stiftung Staatstheater Nürn- berg durchgeführten Interessenbekundungsverfahren hervorgegangene Objekt, das auf- grund seiner Größe, Lage und Verfügbarkeit als Ausweichspielstäte grundsätzlich in Frage kommt. Die – vertraulichen – Unterlagen aus der Interessenbekundung wurden in der voran- gegangenen nicht-öffentlichen Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Kalkulation der erforderlichen Um-, Aus- und allfälligen Rückbauarbeiten sowie die Er- mittlung eines Mietpreises ist Sache des Investors und als Angebot Ergebnis eines durchzu- führenden Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren. Die Stadtverwaltung kann im Objekt des Investors keine Machbarkeitsstudie durchführen und auch nicht anstelle des Investors Kosten kalkulieren und damit präjudizierend in ein ggf. noch durchzuführendes Verfahren eingreifen oder dessen Ergebnis beeinflussen. Ein ver- bindlicher Preis kann ausschließlich im Rahmen eines solchen Verfahrens ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind hierbei erforderliche Eingriffe in einen heterogenen Gebäudebestand in unterschiedlichen Bauweisen. Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber lediglich Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unter- nehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen (§ 28 Abs. 1 VgV) und dadurch etwa prüfen, ob überhaupt geeignete Objekte auf dem Markt verfügbar sind. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwe- cke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig (§ 28 Abs. 2 VgV). Abbildung 6: Luftbild Schöller-Areal von Ost (© ALPHA-Gruppe) 278 - 9 - Es stehen auf dem ehem. Schöller-Gelände laut Exposé ca. 90.000 m² Mietflächen zur Ver- fügung. Positiv zu bewerten sind: - sechs ehem. Kühlhäuser mit insg. ca. 7.800 m² Fläche und Hallengrößen zw. 950 m² und 1.700 m², ausgeführt als große, stützenfreie Hallen mit ca. 10 m Höhe - zwei mehrgeschossige Kühlhäuser mit insg. ca. 16.000 m² Fläche bei einem Stützen- raster von ca. 9 m auf 11 m mit Deckenhöhen von 2,7 m bis 6 m - Deckentraglasten von 1.250 bis 2.000 kg - Flächen für Büros und Lager - zwei Tiefgaragen (180 Stellplätze), 130 PKW-Außenstellplätze und 50 LKW Stell- plätze - grundsätzlich verkehrsgünstige Lage (Ring, Straßenbahnhaltepunkt, U-Bahnhof Nordwestring in einiger Entfernung) - keine zusätzliche Versiegelung erforderlich Kritisch zu bewerten sind: - eine alleinige Nutzung durch das Staatstheater scheidet wegen der Größe der Mietflächen aus - ein angemessenes Entrée bzw. ein Vorplatz kann wegen der beengten Verhältnisse kaum straßenseitig umgesetzt werden - eine (halb-)öffentliche Freifläche im Hof (anstelle eines straßenseitigen Vorplatzes) überschneidet sich mit Verkehrsflächen für die Logistik auch anderer Nutzer (im Be- sonderen LKW-Verkehr) - die Zu- und Abfahrt für Logistik (LKW) und zur Tiefgarage für Besucher*Innen erfolgt über die Düsseldorfer Straße und den Thoner Weg und tangiert das angrenzende Wohngebiet - das Umfeld ist wenig urban (keine Restaurants, Bars etc.) - es sind umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen in der heterogenen Gebäu- destruktur (hochgedämmte Stahlhallen/ ehem. Kühlhäuser, Stahlbetonbauten etc.) erforderlich - die bestehenden Hallen sind für die Unterbringung einer Obermaschinerie (Guckkas- tenbühne) nicht ausreichend hoch - die Haustechnik ist im Besonderen aus den großen Hallen weitestgehend ausgebaut und muss umfangreich erneuert werden - die Kantine ist einschließlich Küche vollständig ausgeräumt und muss vollständig er- neuert werden - eine etwaige Verlängerung des Interims wegen Verzögerungen der Hauptmaßnahme ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden - die Maßnahme ist voraussichtlich nicht förderfähig - die Maßnahme ist grundsätzlich nicht nachhaltig: ein Großteil der Investitionen für die Spezialimmobilie „Ersatzspielstätte“ wird nach Fertigstellung des BV Opernhaus rück- gebaut werden müssen - die Maßnahme ist nicht nachhaltig für die Stadt Nürnberg, da alle eingesetzten Mittel beim Investor verbleiben 279 - 10 - ca. 340 m ca. 580 m ca. 820 m Straßenbahn- Haltestelle Stützenfreie Hallen Hoffläche für alle Mieter Geringer Platz für Entrée 280 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 / 231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg Nürnberg, 22. Juli 2021 Ausweichspielstätte während der Opernhaussanierung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen, allen beteiligten Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung sowie der Öffentlichkeit die folgenden Leitgedanken und Forderungen der SPD-Stadtratsfraktion zur notwendigen Ausweichspielstätte für die Musiktheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der Sanierung des Opernhauses zur Kenntnis geben. 1) Allgemeine Anforderungen an die Ausweichspielstätte  Die Ausweichspielstätte muss (ggf. in Kombination mit anderen Standorten) geeignet sein, den Proben- und Spielbetrieb des Staatstheaters Nürnberg sicherzustellen, soweit dieser während der Opernhaussanierung nicht am Standort Richard-Wagner-Platz stattfinden kann. Der Begriff Ausweichspielstätte beinhaltet im betrieblichen Funktionszusammenhang mehr als nur den eigentlichen Interims-Theatersaal. Welche Nutzungen dies im Einzelnen umfasst, ist im weiteren Verfahren zu klären.  Die Ausweichspielstätte muss zeitgerecht fertiggestellt werden, damit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs aus dem Opernhaus in die Ausweichspielstätte gesichert ist. Das Zeitfenster ergibt sich wesentlich aus der verbleibenden Nutzungszeit für das Opernhaus. Eine überraschende Betriebsuntersagung wie andernorts muss vermieden werden.  Die Ausweichspielstätte muss mindestens den Beschäftigten des Staatstheaters für die Jahre des Interims bis zur Rückkehr an den Richard-Wagner-Platz einen angemessenen Arbeitsplatz bieten, mehr als nur konzertante Aufführungen des Musiktheaterrepertoires und Aufführungen der Sparte Ballett ermöglichen, in der Dimensionierung die Bindung des Publikums an das Haus und eine wirtschaftliche Auslastung ermöglichen und somit das Überleben des Musiktheaters während der Opernhaussanierung sichern. Funktionseinschränkungen werden dabei unvermeidlich sein; eine Erstellung eines zweiten Opernhauses ist nicht das Ziel der Ausweichspielstätte. Ö 4Ö 4 281 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG - 2 - 2) Transparenz der Standortentscheidung  Die Standortentscheidung für die Ausweichspielstätte muss für Stadtrat und Öffentlichkeit transparent gestaltet werden.  Als erster Schritt ist hierzu die unverzügliche und umfassende Information des Stadtrats über die von den Bietern eingereichten Standorte im Rahmen des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens notwendig. Diese Interessensbekundungen müssen transparent ausgewertet werden.  Als zweiter Schritt ist zu klären, ob andere städtische Flächen oder Flächen städtischer Töchter zur Verfügung stehen. Dies können beispielsweise Baufelder für geplante spätere Erweiterungen oder geeignete Messehallen der NürnbergMesse sein (ggf. auch andere Hallen als die bislang untersuchte Halle 12).  Bei alledem ist die Opernhauskommission des Stadtrates sowie der Stadtrat durch frühzeitige Information und Entwicklung angemessener Arbeitsformate einzubeziehen. Auch die Öffentlichkeit sollte an der Meinungsbildung mitwirken können.  Eine Kostendimensionierung ist zwingender Bestandteil einer Standortentscheidung (bei allen Ungewissheiten einer Prognose in einem so frühen Projektstadium). Hierzu sind auch Aussagen zum Finanzierungskonzept erforderlich, insbesondere zur Einbeziehung einer etwaigen staatlichen Förderung der Ausweichspielstätte und zu den Voraussetzungen einer externen Vergabe von Leistungen. Hierbei sind nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch etwaige Kostenfolgen bei einer Verzögerung der Sanierungsarbeiten im Opernhaus zu berücksichtigen.  Die Entscheidung zwischen einem im Bieterverfahren angebotenen Standort, einem Standort in einer sonstigen städtischen Liegenschaft und dem Standort Kongresshalle ist allerdings keine Entscheidung, die ausschließlich aus Kostengesichtspunkten oder aus der Nutzerperspektive heraus getroffen werden kann. Hier ist insbesondere die Perspektive der Erinnerungskultur in die Abwägung einzubringen. 3) Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort Kongresshalle Für die SPD-Stadtratsfraktion ist noch offen, ob die Kongresshalle als Standort für eine Ausweichspielstätte in Betracht kommen kann. a) Angemessener Umgang mit einer besonderen Immobilie  Die Kongresshalle als bauliche Hinterlassenschaft der NS-Gewaltherrschaft ist kein Standort wie jeder andere. Sollte die Wahl auf den Standort Kongresshalle fallen, sind in der weiteren Ausgestaltung zusätzliche Schritte erforderlich. Es sind in diesem Fall bereits im Vorfeld konzeptionelle Fragen zu klären, die dem speziellen Charakter des NS-Baus und den damit verbundenen Leitlinien zur Erinnerungskultur gerecht werden. Dieser Kontext muss bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden bzw. es sind die Voraussetzungen zu erläutern, unter denen es überhaupt vorstellbar wäre, an diesem Ort sowohl künstlerische Nutzungen als auch ein Opernhaus-Interim zuzulassen.  Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Nutzung müssen die Besonderheiten der Kongresshalle berücksichtigt werden. Die Kongresshalle ist keine „normale“ städtische Immobilie, die nach einer Nutzung als Ausweichspielstätte beliebig 282 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG - 3 - vermietet und anderweitig genutzt werden kann. Insofern muss man sich mit den Fragen auseinandersetzen: Wollen wir die Kongresshalle „fertig bauen“ bzw. bis zu welchem Punkt kann man eine bauliche Nutzung vertreten? Was soll ggfs. eine Nachnutzung beinhalten? Wie erfolgt die Verzahnung mit der Erinnerungskultur?  Sollte die Kongresshalle in Betracht gezogen werden, ist bei der weiteren Ausgestaltung besondere Sensibilität im Hinblick auf die Geschichte des Gebäudes, die Unfertigkeit der niemals fertig gestellten Kongresshalle, die Erlebbarkeit der von den Nationalsozialisten angestrebten baulichen Verführung der Massen und die Vermittlung einer demokratischen Antwort auf die Geschichte erforderlich. Die Vermittlungsarbeit darf durch eine Ausweichspielstätte nicht unmöglich gemacht oder konterkariert werden.  Diese Gesichtspunkte müssen im Vorfeld der Standortentscheidung sorgfältig abgewogen werden und den Möglichkeiten gegenübergestellt werden, durch die Ausweitung der kulturellen Nutzung einen modifizierten Umgang mit dem Gebäude zu finden, dem NS-Ungeist durch das Theaterrepertoire eine menschenfreundliche Haltung entgegenzusetzen und so zusätzliche Schritte zur demokratischen Aneignung des Areals zu gehen. b) Verzahnung mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung  Sollte die grundlegende Standortwahl als Ergebnis der Abwägung auf die Kongresshalle fallen, halten wir es vor diesem Hintergrund auch für erforderlich, das Vorhaben mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung zu verzahnen. Das Vorhaben Ausweichspielstätte kann nicht losgelöst von der angedachten Nutzung einiger Segmente der Kongresshalle als Ort für Kunst und Ateliers (und ggf. weiterer kultureller Nutzungen) gedacht werden. Es braucht vielmehr ein ideelles, kulturelles, bauliches und finanzielles (Gesamt-) Konzept für die Unterbringung der neuen Nutzungen in dem Gebäudetorso und in seinem Umfeld.  Ein solches Gesamtkonzept sollte hinsichtlich der möglichen Nutzungen modular aufgebaut sein, die baulichen Gegebenheiten ebenso berücksichtigen wie wirtschaftliche und ökologische Aspekte der Nutzung und auf das pädagogische Vermittlungskonzept des Lernortes ehemaliges Reichsparteitagsgelände abgestimmt sein. c) Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog  Die Besonderheiten des Standortes Kongresshalle erfordern eine Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog mit Fachwelt und Öffentlichkeit.  Diese Offenheit muss insbesondere für die räumliche Anordnung und Gestaltung des Interim-Theatersaales gelten. Vorfestlegungen und Denkverbote sind an diesem sensiblen Punkt unbedingt zu vermeiden. Eine reine Studie wäre angesichts der Komplexität der Aufgabenstellung hierfür nicht ausreichend und geeignet.  Ein zeitlich straff geführter Ideenwettbewerb ist ein geeignetes Mittel, um die Aufgabenstellung mit der nötigen gedanklichen Offenheit anzugehen. Zugleich bietet ein Ideenwettbewerb eine gute Möglichkeit, mit der Öffentlichkeit in einen Diskurs über Gestaltungsoptionen einzutreten. 283 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG - 4 -  Der ggf. mehrstufige Ideenwettbewerb ist anhand von klaren Vorgaben zur Nutzung sowie zur angemessenen Behandlung des historischen Ortes auf Grundlage der existierenden Leitlinien auszuloben. Eine Vorfestlegung der Platzierung des Interim- Theatersaales im Innenhof der Kongresshalle sollte hierbei nicht erfolgen, sondern auch eine Unterbringung im Gebäudetorso sowie im äußeren Umgriff der Kongresshalle gedanklich ermöglicht werden.  Ergebnis einer ergebnisoffenen Diskussion könnte auch eine gegenüber den bisherigen Annahmen abweichende Zuordnung der Torso-Segmente zu den Vorhaben Ausweichspielstätte bzw. Kultur- und Ateliernutzung sein. Dies zeigt erneut die Notwendigkeit der gedanklichen Verzahnung beider Vorhaben. Die Erkenntnisse aus dem Ideenwettbewerb sowie das zu erarbeitende Nutzungskonzept sind in klare Vorgaben für ein geeignetes Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der Planungsbüros zu überführen. 4) Transparente Organisation und Zuständigkeiten Die Herstellung von Transparenz ist ebenso unverzichtbar wie die Einhaltung der für den gesicherten Spielbetrieb notwendigen Zeitfenster als auch die zeitgerechte Planung für das Interim. Dem muss durch eine Priorisierung und eine klare Aufgabenzuordnung innerhalb der Stadtverwaltung Rechnung getragen werden, (ggf. als „Chefsache“ unmittelbar beim Oberbürgermeister). Die Komplexität verlangt es, dass Konzeption und Planung aus einer Hand gesteuert werden. Auf der Grundlage dieser Überlegungen werden wir als SPD-Stadtratsfraktion die weiteren Schritte im Zusammenhang mit dem Vorhaben Ausweichspielstätte konstruktiv begleiten. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Brehm Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Blaschke Christine Kayser Sprecher Opernhauskommission Stadtplanungspolitische Sprecherin Michael Ziegler Diana Liberova Kulturpolitischer Sprecher Mitglied im Kulturausschuss, Opernhauskommission 284 Stadt Nürnberg Der Oberbürgermeister An die Stadtratsfraktion der SPD Herrn Fraktionsgeschäftsführer Michael Arnold - Per Mail vorab - Ausweichspielstätte Opernhaus Ihr Schreiben vom 22.07.2021 Unser Zeichen 040-10.23.10-8/1120/3 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrter Herr Arnold, für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2021 danke ich Ihnen. Sie sprechen in die­ sem Brief zahlreiche wichtige und grundsätzliche Fragen an, was mich veranlasst, Ihnen detailliert und gleichfalls in schriftlicher Form zu antwor­ ten. (1) Allgemeine Anforderungen an die Ausweichspielstätte • Die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit des Staatstheaters in ei­ nem umfassenden Sinn ist die zentrale Aufgabe einer Ausweich­ spielstätte. Die dabei grundsätzlichen quantitativen und qualitati­ ven Bedarfe hat das Staatstheater in einer „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ formuliert. Das Dokument ist den Mitgliedern der Opernhaus-Kommission des Stadtrats mit den Un­ terlagen zur Sondersitzung am 28. Juli 2021 vorgelegt worden; eine Befassung der Kommission damit ist für die Sitzung am 22. Oktober 2021 vorgesehen. Diese Betriebsbeschreibung, die das Datum vom 5. Oktober 2020 trägt, wird seitdem kontinuierlich fort­ geschrieben mit dem Ziel, passgenaue Flächen- und Funktionsbe- darfe für die je individuellen Gegebenheiten möglicher Ausweich­ standorte ableiten zu können. Verwaltung und Staatstheater wer­ den der Kommission entsprechend vortragen. • In der Tat stellt die verbleibende Nutzungszeit des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz eine der großen Herausforderungen im Bauvorhaben Opernhaus dar: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Weiterbetrieb des Hauses über das Ende der Spielzeit 2024/ Ö 4Ö 4 285 2025 hinaus nicht mehr möglich. Um den - von Ihnen zurecht ge- Seite 2 von n forderten - geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu kön­ nen, ist eine Entscheidung des Stadtrats über den Standort der Ausweichspielstätte zwingend noch in diesem Jahr erforderlich. Jede Verzögerung vergrößert das Risiko einer plötzlichen Be­ triebsuntersagung und eines ungeordneten Übergangs in ein unzu­ reichend geplantes und womöglich ungeeignetes Interim. Für Ihr klares Bekenntnis, „Augsburger Verhältnisse“ vermeiden zu wol­ len, bin ich dankbar. • Das Staatstheater Nürnberg ist das größte Mehrspartenhaus Bay­ erns und Arbeitsplatz für über 600 festangestellte und größtenteils hochspezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie gelten alle arbeitsrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt auch in einer In­ terimszeit an einem Ausweichort. Schon allein deshalb ist der Um­ zug in ein adäquates Objekt ohne jede Alternative. Daher appel­ liere ich an alle politisch Verantwortlichen, alles zu tun, was die Vorbereitung eines geordneten Übergangs ermöglicht und mehr als 600 Arbeitsplätze am Staatstheater Nürnberg erhält und si­ chert. Eine besondere Herausforderung wird es in diesem Kontext auch sein, das Publikum des Staatstheaters an den neuen Ort „mitzunehmen“. Dabei muss - so zeigt es der Blick in andere Städte - davon ausgegangen wer­ den, dass dies nicht mit dem kompletten Stammpublikum gelingen wird. Staatsintendant Jens-Daniel Herzog formuliert daher dezidiert den An­ spruch, gerade in der besonderen Situation eines Interims die Oper zu öff­ nen und ihr damit neue Publikumsgruppen zu erschließen: Seine Absicht ist es, Musiktheater in völlig neuerWeise in die Breite der Stadtgesell­ schaft hineinzutragen. Dass verschiedene Standorte möglicher Ausweich­ spielstätten für diesen inhaltlichen Ansatz in unterschiedlicher Weise ge­ eignet sind, liegt auf der Hand. (2) Transparenz der Standortentscheidung • Volle Transparenz in der Entscheidungsfindung und objektiv nach­ vollziehbare Entscheidungen gehören seit jeher zu den Grundla­ gen der Verwaltungsarbeit der Stadt Nürnberg. Selbstverständlich gilt diese Maxime auch für die Standortentscheidung einer Aus­ weichspielstätte für das Staatstheater. • In der nicht-öffentlichen Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung den Mitgliedern der Kommission alle neun Angebote aus dem Interessenbekundungsverfahren, das das Staatstheater im Februar 2021 durchgeführt hat, detailliert vor­ gestellt. Dabei wurden ausnahmslos alle Unterlagen, die im Rah­ men des Verfahrens eingegangen waren, zur Verfügung gestellt - auch solche, die dem Staatstheater mit der Bitte um Vertraulichkeit übergeben worden waren. 286 Ihre Auswertung ist den Sitzungsunterlagen und vertieft dem Vor- Seite 3 von 11 trag der Verwaltung zu entnehmen; ihre Präsentation wurde allen Kommissionsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung am 9. August 2021 per Mail übermittelt. • Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens vom Februar 2021 war ein vom Staatstheater formuliertes Anforderungsprofil für eine Ausweichspielstätte, das aus der erwähnten Betriebsbe­ schreibung vom 5. Oktober 2020 abgeleitet wurde; auch diese Ausschreibung war Teil der Sitzungsunterlagen für die Opernhaus- Kommission am 28. Juli 2021. Flächen oder Objekte im Besitz der Stadt oder ihrer Töchter, die diese Anforderungen erfüllen, sind der Verwaltung nicht bekannt; dies bezieht ausdrücklich auch Flächen und Gebäude der NürnbergMesse ein. Grundsätzliche Einschät­ zungen zu einer Unvereinbarkeit von Messe- und Opernbetrieb „Tür an Tür“ auf einem Messegelände wurden in der Sitzung der Opernhaus-Kommission von fachkundiger Seite vorgetragen. Gleichwohl ist die Verwaltung bereits neuerlich auf die Geschäfts­ führung der Messe zugegangen, um Möglichkeiten einer Aus­ weichspielstätte auf dem Gelände der Messe zu prüfen. Über Er­ gebnisse wird in der Opernhaus-Kommission berichtet werden. • Es versteht sich von selbst, dass die Frage nach den Kosten und ihrer Finanzierung bei einem Projekt dieser Größenordnung zu den zentralen Entscheidungskriterien gehört. Dabei sind selbst für grob geschätzte Aussagen zu den Kosten einer Sonderimmobilie wie der eines Musiktheatergebäudes detaillierte und schon vergleichs­ weise aufwändige Vorüberlegungen erforderlich. Für Objekte im Eigentum der Stadt sind solche Untersuchungen möglich: Die Ver­ waltung hat in der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 erste Ergebnisse mit Blick auf den Torso der Kongresshalle vorgestellt. Objekte Dritter kann die Verwaltung dagegen nicht adäquat untersuchen; hier muss der Eigentümer selbst Vorplanun­ gen anstoßen, um vergleichbar aussagekräftige Informationen vor­ legen zu können. Die Aufforderung an einzelne Anbieter, beispiels­ weise aus dem Interessenbekundungsverfahren, solche Betrach­ tungen anzustellen und Kostendimensionen zu benennen, ist aber nur im Rahmen eines Vergabeverfahrens möglich. Ein solches Verfahren, dessen Durchführung rund ein Jahr dauern dürfte, hat (im Gegensatz zum unverbindlichen Interessenbekundungsverfah­ ren) auch rechtliche Konsequenzen. So begründet und verständ­ lich daher die Forderung nach Transparenz auch im Kostenver­ gleich ist, sie lässt sich nur sehr pauschal auf Basis der bekannten Nutzerbedarfe und mit nur sehr groben Ergebnissen erfüllen. Klar ist in diesem Zusammenhang freilich: Für ein Objekt im städti­ schen Eigentum fällt keine Miete an. Für ein öffentliches Gebäude oder für ein Baudenkmail sind Förderszenarien denkbar, die bei Umbau und Ertüchtigung eines privaten Immobilienbestands nicht oder nur in geringen Teilen umsetzbar sind. 287 Dabei verbleiben Investitionen in städtische Gebäude bei der Seite 4 von 11 Stadt, Investitionen in privates Eigentum dagegen nicht. Und schließlich: Eine längere als die ursprünglich geplante Nutzungs­ dauer der Ausweichspielstätte ist in einem städtischen Gebäude sicher leichter und kostengünstiger realisierbar, als in einem von Privat angemieteten Objekt. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass - die Verfügbarkeit eines geeigneten Objekts vo­ rausgesetzt - eine Ausweichspielstätte in städtischem Immobilien­ bestand die besten Chancen auf eine (auch unter Kostengesichts­ punkten) gute und nachhaltige Lösung bietet. • Ausdrücklich teile ich die Einschätzung in Ihrem Schreiben, wo­ nach die Entscheidung zwischen einem im Interessenbekundungs­ verfahren angebotenen Standort, einem Standort in einer sonsti­ gen städtischen Liegenschaft oder dem Standort Kongresshalle nicht alleine nach Kostengesichtspunkten oder mit Blick auf die Nutzerbedarfe getroffen werden kann. Neben der angesprochenen Perspektive der Erinnerungskultur sind hier auch die Chancen für die Stadtentwicklung und der Nutzen insbesondere für eine inklu­ sive Stadtgesellschaft, aber auch für den Standort Nürnberg insge­ samt zu berücksichtigen. (3) Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort Kongresshalle Die in Ihrem Schreiben akzentuierten Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort Kongresshalle kann ich in vielerlei Hinsicht teilen. Dabei nehme ich zur Kenntnis, dass die SPD-Stadtratsfraktion die Frage, ob die Kongresshalle als Standort für eine Ausweichspielstätte überhaupt in Betracht kommen kann, derzeit nicht beantworten kann. Gleichfalls zur Kenntnis nehme ich, dass sich die Ratsfraktion der Grünen in einer Presseerklärung am 10. August 2021 klar positioniert hat und von der Kongresshalle als „der idealen Interimsspielstätte für die Staatsoper“ spricht. (a) Angemessener Umgang mit einer besonderen Immobilie • Die baulichen Hinterlassenschaften aus der NS-Zeit sind für die Stadt Nürnberg ein Erbe, dem sie sich im Bewusstsein um ihre his­ torische Rolle und Verantwortung stellt. 2004 hat die Stadt Grunds­ ätze ihres Umgangs mit dem Reichsparteitagsgelände in Leitlinien beschrieben. Die dort formulierten Gedanken sind Basis aller Überlegungen im Kontext einer möglichen Nutzung des Torsos der unvollendeten und in der NS-Zeit niemals genutzten Kongresshalle und somit auch für ein Operninterim. • Eine kulturelle Nutzung des Rohbaus der Kongresshalle ist sinnvoll - das halten bereits die Leitlinien fest. Und eine kulturelle Nutzung findet seit Jahrzehnten statt: Neben dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände im nördlichen Kopfbau beherbergt der südliche Kopfbau die Nürnberger Symphoniker mit Probe- und 288 Verwaltungsräumen, einem Konzertsaal sowie dem beliebten „Se­ renadenhof“, wo seit vielen Jahren ein vielfältiges Programm von Klassik über Operette, Musical und Klezmer bis hin zu Pop- und Jazz-Konzerten oder Kino-Vorstellungen geboten wird. Ebenfalls im Kopfbau Süd hat die Colosseum Music Entertainment GmbH ih­ ren Sitz, nach eigener Angabe einer „der führenden Soundtrack- Produzenten mit (...) einem Filmmusik-Katalog mit über 2000 Ori­ ginal Soundtracks von internationalen Kinohits.“ Unmittelbar west­ lich vor dem Gebäude findet zweimal jährlich das Nürnberger Volksfest statt, außerdem gastieren dort regelmäßig Zirkusse und andere Schaustellungen vergleichbarer Art. Daneben bestehen vor Ort mehr als 100 Mietverhältnisse, denn der Torso der Kongress­ halle erfüllt mit nicht unbeträchtlichen Flächen eine wichtige Funk­ tion als Lagerraum für kommunale Museen und städtische Dienst­ stellen, für Parteien und politische Organisationen, Vereine und die Privatwirtschaft. Und schließlich diente der Torso während der Sa­ nierung des Schauspielhauses bereits über mehrere Jahre als Ausweichspielstätte für das Schauspielensemble des Staatsthea­ ters. Dass nun Überlegungen für ein Interim des Musiktheaters auf grundsätzliche Bedenken stoßen, ist in diesem Kontext kaum nachvollziehbar und auch sachlich nicht zu begründen: Weder be­ steht die Gefahr, dass die Verantwortlichen im Staatstheater (einer Einrichtung, die mit ihrer Belegschaft aus unterschiedlichsten Her- künften, Ethnien und Bekenntnissen ein Abbild unserer vielfältig di­ versen Stadtgesellschaft ist) nicht in hohem Maße über die Fähig­ keit zu einem angemessenen Umgang mit dem besonderen Ort verfügten, noch steht zu befürchten, dass Programminhalte oder ihre Präsentation den Ort nicht in intellektuell und künstlerisch adä­ quater Weise bespielten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammen­ hang, dass Vorbehalte dieser Art gegenüber dem Opernhaus am Richard-Wagner-Platz nie formuliert wurden - präsentiert sich das Haus doch bis heute in weiten Teilen als das Ergebnis einer 1935 erfolgten baulichen Umgestaltung, deren einziger Zweck es war, Adolf Hitler am Vorabend der jährlichen Reichsparteitage den Be­ such einer Aufführung von Wagners „Meistersingern“ in einem „entschandelten“ Opernhaus zu ermöglichen. Gerade die gebäudli- che wie inhaltliche „Befüllung“ des öden und vernachlässigten „In­ nenhofs“ mit einer temporären kulturellen Nutzung durch das Staatstheater eröffnet aus meiner Sicht große Chancen für eine auch künftig breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Torso der Kongresshalle und dem Reichsparteitagsgelände insge­ samt, und ist damit in besondererWeise geeignet, den bislang lee­ ren Denkort zu stärken. • Mit Blick auf die baulichen Konsequenzen einer möglichen Inte­ rimsnutzung des Kongresshallentorsos hat die Verwaltung in der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 ausführlich dargelegt, welche Optionen der Bestand bietet und wie bauliche Defizite ausgeglichen werden können. 289 Rund zwei Drittel der Flächenbedarfe im Interim können im Be- Seite 6 von 11 standsgebäude umgesetzt werden, für das dritte Drittel wäre eine ergänzende Struktur für Publikum, Orchester, Bühne mit Probe­ bühne und Lagerflächen erforderlich. Explizit wurde ausgeführt: Der „unfertige“ Eindruck des Gebäudes bleibt erhalten, die Wände bleiben unverputzt, angestrebt wird ein einfacher Ausbau mit In­ stallationen weitgehend auf Putz. Der Anschluss eines im „Innen­ hof“ mit Abstand zum Kongresshallentorso errichteten Ergän­ zungsbaus an den Bestand ist an bereits vorhandenen Öffnungen und unter Verzicht auf die Schaffung zusätzlicher Durchbrüche vorgesehen. Es besteht also weder die Absicht, die Kongresshalle „fertig“ zu bauen - eine in Bezug auf den ursprünglich für 50.000 Personen ausgelegten Innenraum vollkommen abwegige Vorstel­ lung -, noch, die Vermittlungsarbeit am historischen Ort zu behin­ dern, zu konterkarieren oder gar unmöglich zu machen. Ziel ist keine „Fertigstellung“, sondern ein „erschlossener Rohbau“. Der Foyerbereich vor dem Konzertsaal der Nürnberger Symphoniker im südlichen Kopfbau erscheint als gelungenes Muster einer sol­ chen Erschließung. • Bei der Anverwandlung baulicher Hinterlassenschaften des Natio­ nalsozialismus im Sinne einer freien, demokratischen und offenen Gesellschaft haben sich insbesondere kulturelle Nutzungen von Un-Orten als adäquat erwiesen. Nur einen Kilometer westlich des Torsos der Kongresshalle ist das „Führerheim“ der ehemaligen SS-Kaserne an der Frankenstraße (die, anders als der Torso der Kongresshalle, in der NS-Zeit tatsächlich genutzt wurde) heute als „Z-Bau“ ein „Haus für Gegenwartskultur“, wo „Menschen mit unter­ schiedlichsten Lebensentwürfen, Erwartungen, Wünschen, Ideen und Zielsetzungen“ (so die Betreiberin des Z-Baus, die Gesell­ schaft für kulturelle Freiräume mbH, auf ihrer Homepage) Zusam­ menkommen. Die räumliche Nähe von Freier Szene und Staatstheater, die durch die bereits im Dezember 2020 im Kulturausschuss diskutierte Kunst- und Ateliernutzung im Torso der Kongresshalle gegeben wäre, aber auch die unmittelbare Nachbarschaft zu den Nürnber­ ger Symphonikern und zum Dokumentationszentrum Reichspartei­ tagsgelände bietet ein enormes Potential an Synergien und die einmalige Chance, einen wichtigen Schritt „zur demokratischen Aneignung des Areals zu gehen.“ Diesen Punkt Ihres Schreibens kann ich nicht nachdrücklich genug unterstützen! 290 (b) Verzahnung mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung Seite 7 von 11 • Die Umprägung der nie fertig gestellten Kongresshalle in einen de­ mokratischen Ort der Künste und Kulturen ist selbstverständlich nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts möglich. Die notwendige Verzahnung eines Operninterims mit den „Ermögli­ chungsräumen“ für eine Kunst- und Ateliernutzung wird bereits von der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat baufach­ lich untersucht und im fachlichen Austausch mit dem Staatstheater diskutiert. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, die Kongress­ halle als eine Gesamtheit zu betrachten. Die Bedarfe der Nürnber­ ger Symphoniker sind ebenso zu berücksichtigen wie die bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung des Dokumentationszentrums und die Ansprüche aus mehr als 100 Mietverhältnissen. Das Kon­ zept muss aber auch über die (kulturellen) Nutzungen des Kon­ gresshallentorsos hinausgehen und etwa den Volksfestplatz, den Volkspark Dutzendteich als Naherholungsfläche der Bürgerinnen und Bürger oder den neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth und seine international ausgerichtete Technische Universität in den Blick nehmen. Der Forderung nach einem ideellen, kulturellen, baulichen und finanziellen Gesamtkonzept in Ihrem Schreiben schließe ich mich daher ausdrücklich an: Seine Konkretisierung wird eine der zentralen inhaltlichen Aufgaben im Planungsjahr 2022 sein, falls die im Jahr 2021 erforderliche Entscheidung über eine Ausweichspielstätte zugunsten des Torsos der Kongresshalle fallen sollte. • Die vielfältigen inhaltlichen, baulichen und finanziellen Aspekte im Umgang mit dem Torso der Kongresshalle machen eine modulare Herangehensweise zwingend erforderlich, weil unterschiedliche Zielvorgaben eng aufeinander bezogen sind. So ist etwa der Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes eine gesamtstädtische Auf­ gabe. Akuter Handlungsbedarf besteht - unabhängig von jeder Nutzung - im Bereich des Dachs, bei Fenstern und Fassaden. Verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und Euro­ paebene, etwa zum Einsatz von Photovoltaik, zur Nutzung von Ge­ othermie für Heizung und Klimatisierung oder zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, unterstützen die Ertüchtigung einer städtischen Immobilie auch zur Nutzung als Ausweichspiel­ stätte. In ganz ähnlicher Weise kann der Lernort Reichsparteitags­ gelände von einer nutzungsunabhängigen und nutzungsübergrei- fenden Gesamtschau profitieren. Die Abstimmung der unterschied­ lichen Anforderungen und Bedarfe wird künftig in einer geschäfts- bereichsübergreifenden Steuerungsgruppe erfolgen. (c) Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog • Der Geschäftsbereich der Bürgermeisterin arbeitet aktuell an der Entwicklung von Formaten, mit denen der erinnerungskulturelle Diskurs neue Perspektiven erhalten soll. 291 Dabei ist auch eine Auseinandersetzung mit den Leitlinien notwen­ dig. Einerseits erscheint es erforderlich, den Diskurs angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in Nürnberg zu weiten - die Frage „Wer erinnert was?“ ist in einer Stadtgesellschaft, in der knapp die Hälfte aller Menschen eine internationale Geschichte hat, besonders drängend. Und andererseits erfordern die eher all­ gemeinen Formulierungen zur Relevanz von Kunst und Kultur in den Leitlinien eine Präzisierung. Beide Überlegungen sollen - wie in Ihrem Brief gefordert - in einem „konstruktiven Dialog mit Fach­ welt und Öffentlichkeit“ auf kommunaler, aber auch nationaler und internationaler Ebene vertieft werden. Bereits im Herbst werden hierfür erste thematische Akzentsetzungen für unterschiedliche Zielgruppen erfolgen. • Selbstverständlich gibt es hinsichtlich der räumlichen Anordnung und Gestaltung von zusätzlich erforderlichen Flächen („Interim- Theatersaal“) keine Denkverbote. Wohl aber existiert eine gebäud- liche Wirklichkeit, die bei aller Komplexität der Aufgabenstellung bereits im Rahmen einer lediglich studienhaften Betrachtung be­ stimmte „Vorfestlegungen“ als baulich, betrieblich und finanziell einzig sinnvolle Optionen erscheinen lassen. Zweifel an der archi­ tektonischen und baufachlichen Expertise der Kolleginnen und Kol­ legen der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat, der von ihnen in der Grundlagenermittlung beauftragten Fachpla­ nungsbüros oder an den vorgelegten Ergebnissen ihrer Arbeit halte ich in diesem Kontext für unangebracht. • Ohne jeden Zweifel kann ein Ideenwettbewerb eine geeignete Form zur Bearbeitung der hier anstehenden Aufgabenstellung sein. In sich widersprüchlich erscheint mir aber die Möglichkeit ei­ ner „gedanklichen Offenheit“ in einem „straff geführten Ideenwett­ bewerb“. Wenn zudem noch die Öffentlichkeit (ohne deren Einbe­ ziehung dieses Projekt selbstredend nicht möglich ist) an einem Diskurs über Gestaltungsoptionen beteiligt werden soll, ist der ein­ gangs geforderte „geordnete Übergang des Proben- und Spielbe­ triebs aus dem Opernhaus in die Ausweichspielstätte“ im dafür verfügbaren Zeitfenster planerisch, baulich und logistisch bis Mitte 2025 nicht umsetzbar. Im Spannungsfeld zwischen dieser „Offen­ heit“ und den zeitlichen Notwendigkeiten müssen wir gemeinsam die anstehenden Weichenstellungen vornehmen. • Dies gilt umso mehr für einen „ggf. mehrstufigen Ideenwettbe­ werb“, dessen Auslobung ohne „eine Vorfestlegung der Platzie­ rung des Interim-Theatersaals im Innenhof der Kongresshalle“ vor­ geschlagen wird. Die Idee, diesen Saal „im Gebäudetorso“ oder „im äußeren Umgriff der Kongresshalle“ zu realisieren, ist aus bau­ lichen und finanziellen Gründen schlicht nicht umsetzbar. Dass eine solche Platzierung, wäre sie denn sinnvoll möglich, in größe­ rer Übereinstimmung mit den in den Leitlinien festgehaltenen Grundsätzen erfolgen könnte, als die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bereits grundsätzlich akzeptierte Verortung im „Innenhof“ der Kongresshalle, darf überdies bezweifelt werden. Seite 8 von 11 292 Seite 9 von 11 • Die gesamthafte Betrachtung des Torsos der Kongresshalle und ihrer unmittelbaren stadträumlichen Umgebung mit ihren unter­ schiedlichen Nutzungen wirft selbstverständlich die Frage auf, ob die in einem ersten Schritt nur im Kontext der räumlichen Nähe zum Dokumentationszentrum betrachtete Verortung der „Ermögli­ chungsräume“ für die Künste und Kulturen im nordöstlichen Teil des Halbrunds noch einmal überprüft und neu gedacht werden muss. Ziel aller Überlegungen ist es, ein insgesamt gut funktionie­ rendes Objekt und eine für alle Nutzer gleichermaßen funktionale Nutzung zu planen und umzusetzen - nur dann kann der Torso der Kongresshalle zu einem kulturellen Kraftort von internationaler Ausstrahlung werden. Trotz der oben formulierten Einwände will ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass die grundsätzlichen Überlegungen, die sich mit dem Ge­ danken an einen „Ideenwettbewerb“ verbinden, im Kontext einer mögli­ chen Nutzung des Kongresshallentorsos für die Künste und Kulturen, für Musiktheater, Erinnerungskultur und Konzertleben nötig, sinnvoll und rich­ tig sind. Bedauerlicherweise ist in den vergangenen Jahren viel Zeit unge­ nutzt geblieben, um die Voraussetzungen für eine Ausweichspielstätte von Oper und Ballett während zwingend erforderlicher Baumaßnahmen am Opernhaus zu schaffen. Nun drängt die Zeit und es liegt jetzt an uns, in ei­ nem gemeinsamen Kraftakt die Entscheidungen vorzubereiten und zu tref­ fen, die den hier bereits mehrfach angesprochenen geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspiel­ stätte gewährleisten und damit den Fortbestand unseres Staatstheaters sicherstellen. Insoweit sehe ich vor allem die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft nun in der Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, um in einem geeigneten Verfahren eine in allen Belangen gute und stimmige Objektplanung für eine Ausweichspielstätte zu ermöglichen. Die Zuarbeit eines fachlich qualifizierten und hoch motivierten Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Staatsthe­ aters schafft dafür gute Voraussetzungen. (4) Transparente Organisation und Zuständigkeiten Mit der Einsetzung einer Opernhaus-Kommission hat der Stadtrat die Wichtigkeit der Aufgabe, das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz bau­ lich fit für das 21. Jahrhundert zu machen, adäquat in seine Gremienstruk­ tur eingebunden. Die Sitzungen finden, von sachlich begründeten Ausnah­ men abgesehen, öffentlich statt und gewährleisten damit ein Höchstmaß an Transparenz. Die besondere Struktur einer Projektbauherrenschaft, die für die Kulturgroßbauprojekte die Geschäftsbereiche Finanzen, Kultur und Bau eng miteinander verbindet, hat ihre Sinnhaftigkeit und Kompetenz bei der Planung des (derzeit leider zurückgestellten) Konzerthausprojekts überzeugend unter Beweis gestellt. Mindestens einmal im Quartal tagt seit mehreren Jahren zudem ein Lenkungskreis, in dem schon mein geschätz­ ter Vorgänger im Amt des Oberbürgermeisters die Geschäftsbereiche Fi­ nanzen, Kultur und Bau sowie den Vorstand der Stiftung Staatstheater Nürnberg und die Projektbauherren regelmäßig an einem Tisch versam- 293 melt hat. Unter meiner Leitung priorisiert der Lenkungskreis alle relevan- Seite tovon 11 ten Themen und verbindet seine Entscheidungen mit einer auch verwal­ tungsseitig klaren Aufgabenzuweisung; die Federführung in der Prozess­ steuerung obliegt dabei der 2.BM mit dem Geschäftsbereich Kultur. Gestatten Sie mir, ergänzend zu den von Ihren aufgeworfenen Themen, zwei zusätzliche Anmerkungen: Ausgangspunkt aller Überlegungen, die die Stadtverwaltung im Jahr 2021 zu einer Nutzung des Torsos der Kongresshalle angestellt hat, war die Notwendigkeit einer Ausweichspielstätte für Oper und Ballett des Staats­ theaters während der Bauphase im Bauvorhaben Opernhaus. Natürlich sind früh auch Ideen für (kulturelle) Nachnutzungen einer möglichen Aus­ weichspielstätte nach der Rückkehr von Oper und Ballett ins sanierte Opernhaus am Richard-Wagner-Platz entstanden - gedacht ist und ge­ plant wird bis jetzt aber lediglich eine zeitlich befristete Interimsnutzung des Rohbaus der Kongresshalle und ihres „Innenhofs“. Insoweit decken sich alle Überlegungen mit den Leitlinien, die dauerhafte Festlegungen kri­ tisch sehen und jeder Generation die Möglichkeit ihres je eigenen Um­ gangs mit den Hinterlassenschaften der NS-Zeit ermöglichen wollen. Ge­ radewegs im Widerspruch dazu wäre es deshalb, bereits jetzt Festlegun­ gen auf Inhalte einer eventuellen Nachnutzung nach Abschluss des Bau­ vorhabens Opernhaus zu fordern oder gar eine Entscheidung für den Standort am Dutzendteich von solchen Konzepten abhängig zu machen. Die Rückkehr von Oper und Ballett an den Richard-Wagner-Platz wird kaum vor dem Jahr 2035 erfolgen. Sollten sich in Politik und Gesellschaft bis dahin keine Mehrheiten für eine weitere (kulturelle) Nutzung des Kon­ gresshallentorsos finden, ist ein denkmalverträglicher Rückbau jederzeit möglich. Denkbar wäre dabei auch der Verkauf und die Translozierung des Ergänzungsbaus, wie dies beispielsweise bei der „Opera des Nations“ als Interim für das Grand Theatre in Genf der Fall war, deren temporärer Bau zuvor in Paris als Ersatzspielstätte für die Comedie Franpaise errich­ tet und anschließend von dort nach Genf versetzt worden war. Der erinne­ rungshistorische Raum im Lernort Reichsparteitagsgelände bleibt in sei­ ner grundsätzlichen Struktur in jedem Fall unangetastet. Freilich: Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben uns alle im März 2020 mit einem Mandat ausgestattet, um die Zukunft unserer Stadtgesell­ schaft aktiv zu gestalten. Eine Nutzung des mehr als 80 Jahre alten Roh­ baus der Kongresshalle als Ort der Künste und Kulturen, die Anverwand­ lung dieser baulichen „Provokation“ durch eine offene, demokratische und vielfältige Bürgerschaft und seine Erweiterung zu einem Ort, der aus der Verantwortung seiner historischen Bedeutung den Diskursen einer künfti­ gen Gesellschaft Platz und eine Bühne gibt - das alles sind einzigartige Chancen! Nürnberg hat sich in den letzten Jahrzehnten dem dunkelsten Kapitel seiner jüngeren Geschichte gestellt und für diesen ehrlichen und mutigen Weg internationale Anerkennung gefunden. Wer, wenn nicht wir, die Stadt des Friedens und der Menschenrechte, wäre in der Lage, einen Un-Ort aus finsteren Zeiten der Stadtgeschichte in einen Zukunfts-Ort zu transformieren? 294 Und wer könnte diese Umwidmung besser bewerkstelligen als die Künste und Kulturen, die kein schmückendes Beiwerk unseres Lebens sind, son­ dern das Leben selbst? Ja, der Torso der Kongresshalle ist ein besonde­ rer Ort, der uns zu einem besonderen Umgang verpflichtet. Und ja, das Bauvorhaben Opernhaus ist ein komplexes Projekt, über dessen Umset­ zung die gesamte Stadtgesellschaft in den nächsten Jahren noch viel dis­ kutieren und vielleicht auch streiten wird. Aber lassen Sie uns nicht mit Verzagtheit vor dieser Aufgabe zurückweichen, sondern die einmaligen Chancen erkennen, die dieses Vorhaben kulturpolitisch, städtebaulich und stadtgesellschaftlich bietet. Ein Operninterim im Torso der Kongresshalle ist ein klares Statement für die aktiv gestaltete Zukunft der Kulturstadt Nürnberg. Ihr Brief vom 22. Juli 2021 hat in diesem Kontext wichtige und grundsätzli­ che Fragen angesprochen. Er hat Handlungsnotwendigkeiten und -be­ darfe benannt und alle, die am Projekt Bauvorhaben Opernhaus mitwir- ken, noch einmal dazu angeregt, kein Thema unbearbeitet zu lassen. Da­ für danke ich Ihnen. Ich hoffe, es ist in dieser Antwort gelungen, darzule­ gen, in welch hohem Maße Einigkeit über Notwendigkeiten und Möglich­ keiten zwischen allen Beteiligten bereits besteht: Zahlreiche Anregungen sind umgesetzt oder in der Umsetzung. Der Dissens, der in einigen weni­ gen Details vielleicht noch erkennbar bleibt, scheint mehr aus Fragen nach dem richtigen Weg als nach grundsätzlichen Inhalten zu kommen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es uns zeitnah gelingt, auch hier ge­ meinsame Lösungen zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei un­ sere gemeinsame politische Verantwortung, den Fortbestand des Staats­ theaters mit seinen mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die zeitgerechte Planung und Zurverfügungstellung einer Ausweichspiel­ stätte zu garantieren. Für Ihre Bereitschaft, dabei auch unter inhaltlich an­ spruchsvollen Voraussetzungen und in einem zeitlich engen Rahmen kon­ struktiv mitzuarbeiten, bedanke ich mich herzlich. it freu ien GrM arcus Koni Seite 11 von 11 295 TISCHVORLAGE zu TOP 4 Ö 4Ö 4 296 297 298 299 StRin Alexandra Thiele. Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg i 22 fJ/lAn den Oberbürgenneister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, den 10.10.2021 OBERBÜRGERMEISTE 2 0. OKI. 2021 3M 1 Zur Kts. .Nr. . Antwort vor Absen dung verlegen Antwort zur Unter : vcrlsqen StRin Alexandra Thiele Zur Stellungnahme Wählergemeinschaft Die Guten e.V. www.die-guten.de alexandra.thiele@die-guten.de Antrag: Erhalt und Neuschaffung von Erinnerungs- und politischen Bildungsorten am ehemaligen Reichsparteitagsgelände Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verschiedene Fraktionen bzw. Einzelstadträte des Nürnberger Stadtrates haben zuletzt erkennen lassen, dass sie als Standort für ein Opemhausinterim den Innenhof der Kongresshalle favori­ sieren. Durch die zu erwartende Weitemutzung der „Interimsspielstätte“ nach Auszug der Oper wird der denkmalgeschützte Innenhof der Kongresshalle als Lemort und Mahnmal nicht nur der geschichtspädagogischen Vermittlungsarbeit unwiederbringlich entzogen. Der für die Geschichtsvermittlung so wichtige Raumeindruck, dazu zählt auch die Ödnis, wird durch den Einbau zerstört. Aus unserer Sicht muss die Stadt einen gänzlich anderen Weg beschreiten. Die konkrete Erinnerungs- und Vermittlungsarbeit darf nicht durch Maßnahmen der Stadt erschwert werden. Vielmehr müssen von ihr Bedingungen geschaffen werden, die eine Erweiterung des Gedenkens und Lernens am ehemaligen Reichsparteitagsgelände ermöglichen. DIE GUTEN stellen daher folgenden Antrag: • Die Stadt erhält die Kongresshalle als Gedenk- und Lemort, indem sie auf den Einbau eines Opemhausinterims in deren Innenhof verzichtet. In Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wie „Geschichte Für Alle e.V.“ oder „Baulust e.V.“ und engagierte Bürgerinnen werden Konzepte erarbeitet, • wie ein Gesamtkonzept der Erinnerungsarbeit und ein erinnerungskultureller Vermittlungszusammenhang zwischen den Orten auf dem Reichsparteitagsgelände entwickelt und umgesetzt werden kann. • wie ein würdiges Gedenken und Erinnern an die Opfer der Verbrechen auf dem Reichsparteitagsgelände für das kollektive Gedächtnis gestaltet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Alexandra Thiele, Stadträtin TISCHVORLAGE zu TOP 4 Ö 4Ö 4 300 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage H/043/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1 Bericht Szenario Kurzfassung Anlage_2 Bericht Szenarion Langfassung Anlage_3 Stellungnahme Ref III Anlage_4 Stellungnahme N-ERGIE Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis bzw. ab 2035 anzustreben. Für den städtischen Gebäudebestand wurde die Erarbeitung eines Szenarios dafür an das Büro ING+ARCH Nürnberg vergeben. Der Bericht ( Anlagen 1 und 2) umfasst die Ausarbeitung eines Konzepts und Beschreibung von Maßnahmen sowie einen groben Umsetzungsplans, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Inhalte, Varianten und Empfehlungen des Berichts werden vorgestellt. Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und IT sowie von der N-ERGIE Aktiengesellschaft erbeten. Die Anmerkungen des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der Ergänzung im Titel und Präzisierung im Beschlussvorschlag sowie bei der Berechnung des CO2-neutralen Anteils der Müllverbrennung an der Fernwärmeerzeugung der N-ERGIE (Anlage 3) sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Stellungnahme der N-ERGIE Aktiengesellschaft (Anlage 4) bestätigt die prinzipielle Erreichbarkeit eines klimaneutralen Stromverbrauchs ab dem Jahr 2035, einerseits durch Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dächern, als auch durch die Beschaffung klimaneutralen Stroms für die städtischen Gebäude und Anlagen aus der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Als schwieriger erreichbar wird die Umstellung der Wärmeversorgung eingeschätzt. Dabei präferiert die N-ERGIE die Fernwärme als zukunftsfähige Option. Die N-ERGIE verweist auf ihre Bereitschaft, als kompetenter Ansprech- und Lösungspartner bei der Konkretisierung eines Umsetzungsfahrplans für Strom und Wärme zur Verfügung zu stehen. Auswirkungen auf den Stellenplan (ergänzend zu 2a der Auswirkungen) können noch nicht beurteilt werden. Dazu bedarf es, je nach Beschlusslage, vertiefter Untersuchungen. Bei Beschlussfassung erfolgen gesonderte Abstimmungen mit dem Referat Finanzen, Personal und IT sowie mit der N-ERGIE Aktiengesellschaft für die Erarbeitung eines konkreten Umsetzungsfahrplans. Ö 5Ö 5 301 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 302 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Referat für Finanzen, Personal und IT Referat für Umwelt und Gesundheit N-ERGIE Aktiengesellschaft 303 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt den Bericht von ING + ARCH Nürnberg mit den Szenariobetrachtungen für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Klimaneutralität für den städtsichen Gebäudebestand ab dem Jahr 2035 zu prüfen und einen konkreten Umsetzungsfahrplan auszuarbeiten. Mit dem Energieversorger ist der mögliche Umsetzungspfad zu entwickeln und ebenfalls die notwendigen Schritte und Konsequenzen sowohl in struktureller, als auch in finanzieller Hinsicht zu beschreiben. Ein konkreter Umsetzungsplan zur Zielerreichung "Klimaneutraler städtischer Gebäudebestand ab dem Jahr 2035" ist dem Stadtrat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen. Bestandteil soll ein Monitoringkonzept sein, welches die Zielerreichung prüfen und bewerten kann. Der Umsetzungsplan soll in die stadtübergreifende Strategie integriert und Bestandteil des gesamtstädtischen Konzepts "Klimaneutrale Stadtverwaltung ab 2035" werden. 304 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 1 von 3 Beilage _________________________________________________________________________ Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 Entscheidungsvorlage: 1. Anlass Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. 2. Aufgabe und Umsetzung Einer der Bereiche in Verantwortung der Stadtverwal tung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der städtische Gebäudebestand. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre konnte, auch mithilfe anspruchsvoller energetischer Standards beim Neubau und in der Sani erung, gezeigt werden, dass selbst bei ansteigender Gebäudenutzfläche ein Absenken der energiebedingten CO 2-Emissionen möglich ist. Klimaneutralität als Ziel erfordert jedoch weitergehende Maßnahmen. In Verantwortung des Hochbauamtes/Kommunales Energi emanagement und Bauphysik (H/ZA-KEM) wurden folgende Arbeiten durchgeführt: 1. Ausarbeitung eines Konzepts und Beschreibung von Ma ßnahmen und eines Umsetzungsfahrplans, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. D iese Szenarioentwicklung wurde an das Büro ING+ARCH Nürnberg vergeben. 2. Weiterentwicklung der beschlossenen Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahme n der Stadt Nürnberg von 2009, die den Anforderungen und Kriterien an Klimaneutralität gen ügen. Ein Beschlussvorschlag mit weiterentwickelten „Leitlinien zum energieeffizient en, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ s oll dem Stadtrat/Bau- und Vergabeausschuss im Dezember 2021 vorgelegt werden. 3. Einführung eines „Bewertungssystems zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von Baumaß- nahmen und der Auswirkungen von Neubau- und Sanieru ngsmaßnahmen auf den Klimaschutz“, inklusive „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas- Ausstoß. Dazu soll dem Stadtrat/Bau- und Vergabeaus schuss im Dezember 2021 ein Verfahren und Werkzeug (Nachhaltigkeitscheck) als Beschlussvorschlag vorgelegt werden. 3. Szenario für einen klimaneutralen Gebäudebestand – Bericht des Büros ING+ARCH Mit dem vorliegenden Bericht (Anlage 1) werden Maßn ahmen und ein Umsetzungsfahrplan in Varianten beschrieben, die es ermöglichen, den vorhandenen st adteigenen Gebäudebestand so zu ertüchtigen und zu betreiben, dass ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich ist. Bestandteile des Berichts sind:  Beschreibung der Erreichungskriterien für Klimaneutralität.  Bestandsanalyse der Gebäude (nach Gebäudekategorien) und der Energieversorgung.  Ausarbeitung von direkten Maßnahmen an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes (bauliche energetische Sanierungsmaßnahmen, Umstellung der Wärmeversorgung bisher gasversorgter Gebäude, Erhöhung des Deckungsgrades eigenerzeugten Stroms). Ö 5Ö 5 305 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 2 von 3  Beschreibung von Möglichkeiten zur Reduzierung der CO 2-Emissionen und zur Umstellung der Wärme- und Strombedarfsdeckung auf klimaneutrale Wärme- un d Stromversorgung durch den Energieversorger.  Darstellung der Emissions- und Kostenentwicklungen. Der Bericht liegt mit Datum vom 24.09.2021 als Anlage 1 bei. Zusammenfassung: Das Ziel, einen CO 2-neutralen kommunalen Gebäudestand bis 2035 zu real isieren, ist erreichbar, aber sehr ambitioniert und bedarf intensiver Überlegungen, Anstrengungen und Investitionen in vielen Bereichen. Vorrangig müssen gebäudeseitig die Verbräuche reduz iert und technische Lösungen eingesetzt werden, den CO 2-Ausstoß bei der Energieumwandlung vor Ort zu reduz ieren. Der Einstieg in diesen Lösungsweg muss so schnell wie möglich begonnen werden und lässt sich bereits heute wirtschaftlich umsetzen. Vor allem aus Kapazitätsgründen auf Seiten der Stad tverwaltung, der Planungsbüros und der ausführenden Firmen können voraussichtlich nicht alle diese Maßnahmen am Gebäudebestand bis 2035 realisiert werden. Darüber hinaus wird es immer eine verbleibende Ener giemenge geben, die den Gebäuden extern zugeführt werden muss. Diese Energiemenge muss zukünftig ebenfalls CO 2-neutral erzeugt werden, was, insbesondere zu Beginn der Umstellung, mit relativ hohen Kosten ver bunden ist und erhebliche Anstrengungen von Seiten des Energieversorgers erfordert. Im Vergleich dazu sind die Maßnahmen auf der Gebäudeseite deutlich kostengünstiger zu realisieren. Die wirtschaftlichste Vorgehensweise ist daher: „erst den Bedarf maximal senken und dann mit CO 2-neutralen Energieträgern decken“. Mit zunehmender Kopplung der Sektoren (Wärme, Strom ) ist neben der Reduzierung des CO 2 Ausstoßes auch auf die Netzdienlichkeit der Maßnahmen zu achten. O hne diese kann der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromnetz erschwert werden. Hierbei ist eine systemische Betrachtung der Sektoren erforderlich. Gebäudesektor: Die in dieser Studie untersuchten Technologie-Hypot hesen zeigen, dass der kostengünstigste Weg zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes (wärmeseitig) die energetische Sanierung ist. Daher ist eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote von heute ca. 0,7 % auf 1,4 %, oder besser auf 2,0 %, zu empfehlen. Beginnend mit einer Sanierungsquote von 2 % ab 2025 könnten bis 2035 ca. 20 % der Gebäude saniert werden. Eine weitere Erhöhung wäre zwar wirtschaftlich sinnvoll, aber aus Kapazitätsgründen voraussichtlich nur schwer umsetzbar. Neben der energetischen Sanierung sollten die CO 2-Emissionen der Wärmeerzeugung reduziert werden. Bei fernwärmeversorgten Gebäuden muss dies von Seiten des Energieversorgers erfolgen. Bei unsanierten Gebäuden, die nicht mit Fernwärme v ersorgt werden, sollte sukzessive auf Wärmepumpen i n Kombination mit Blockheizkraftwerken umgestellt werden. Dadurch kann der CO 2-Ausstoß um fast 40 % gesenkt und die Netzdienlichkeit erhöht werden. In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten sollte n Wärmepumpen nachgerüstet werden. Hierdurch lässt sich der CO 2-Ausstoß um 50 % bis 70 % senken. Zur Reduzierung der stromseitigen CO 2-Emissionen ist der verstärkte Ausbau von PV-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden zu empfehlen. Zusätzlich sollten Stromspeicher nachgerüstet werde n, um den Anteil des PV-Stroms, der direkt im Gebäu de genutzt werden kann, zu erhöhen und die Netzdienlichkeit zu verbessern. Vorgenannte Umrüstungen zur Wärme- und Stromversorgung lassen sich bis 2035 realisieren. Energieversorgung: Die Umstellung der Energieträger (Strom, Gas, Fernw ärme) auf CO 2-Neutralität muss von Seiten des Energieversorgers erfolgen. 306 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 3 von 3 Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien mus s sukzessive weiter gesteigert werden. Vor allem im Winter und bei sogenannten Dunkelflauten müssen synthetische Gase („grüner“ Wasserstoff bzw. Methan) zur saisonalen Speicherung eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Umstellung der Fernwärme auf CO 2-neutrale Energieträger, sowie für eine zunehmende Beimischung von „grünen“ synthetischen Gasen im Gasnetz. Diese Maßnahmen führen jedoch zu signifikanten Preissteigerungen bei den Energieträgern. CO 2-Ausstoß und Kosten: Da die erforderlichen Technologien heute noch vergl eichsweise teuer sind, in Zukunft aber günstiger we rden, führt eine kurzfristige, schnelle Umstellung bei de n Energieträgern zu höheren Kosten als eine spätere Umstellung. Mit einer späteren Umstellung ist aber wiederum ein erhöhter kumulierter CO 2-Ausstoß verbunden, der zulasten des verfügbaren „CO 2-Restbudgets“ geht. Energetische Maßnahmen an den Gebäuden sind im Verg leich dazu kostengünstiger und sollten möglichst zeitnah und so umfänglich wie möglich erfolgen. Bei einer Realisierung der CO 2-Neutralität bis 2045 (Szenario 2 „moderat“) ist mit Mehrkosten von ca. 5 Millionen EUR pro Jahr gegenüber dem Referenzszenario „Weiter wie bisher“ (Szenario 1) zu rechnen. Hierbei würde sich ein kumulierter CO 2-Ausstoß von ca. 412.000 Tonnen bis 2050 ergeben. D ies ist mit erheblich geringeren Mehrkosten gegenüber dem Referenzszenario verbunden als eine Umsetzung bis 2035 (Szenario 3 „Zielszenario“). Allerdings wird hierbei das angestrebte Ziel des Stadtratsbeschlusses nicht fristgerecht erreicht. Die Realisierung des Ziels der CO 2-Neutralität bis 2035 kann durch die Umsetzung von Szenario 3 („Zielszenario 2035“) erreicht werden. Hierbei ist mit Mehrkosten von bis zu ca. 10 Millionen EUR pro Jahr im Verglei ch zum Referenzszenario (Szenario 1) zu rechnen. Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 würde sich auf 306.000 Tonnen belaufen und damit etwa ein Viertel weniger als im Szenario 2 „moderat“. Empfehlungen: Je schneller die Maßnahmen direkt am Gebäudebestand umgesetzt werden, desto weniger müssen teure (CO 2- neutrale) Energieträger zugekauft werden. Es sollte kurzfristig mit der konkreten Planung der Maßnahmen an den Gebäuden, insbesondere der Erhöhung der Sanierungsquote, der Umstellung der Heiztechnik und dem PV-Ausbau, begonnen werden. Der Aspekt der Netzdienlichkeit sollte mit dem Ener gieversorger eng abgestimmt werden. Insbesondere di e Optimierung von Regelungsstrategien und Betriebsweisen bietet hier großes Potential. Die Umrüstung der Heizsysteme direkt an den Gebäude n und der Ausbau der PV-Anlagen auf den Gebäuden lassen sich relativ zeitnah umsetzen und voraussichtlich bis 2035 abschließen. Die Gebäudesanierung erfordert einen höheren Planun gsaufwand und damit einen längeren Vorlauf. Eine Umsetzung bei möglichst vielen Gebäuden bis 2035 sollte angestrebt werden. Grundsätzlich gilt: Technologien, die heute bereits kostengünstig umsetzbar sind und bei denen keine signifikanten Preisreduzierungen zu erwarten sind, sollten zeitnah eingesetzt werden (Sanierungen, BHKWs, PV, Wärmepumpen). Technologien, die heute noch mit rela tiv hohen spezifischen Kosten verbunden sind (Elektrolyse, Methanisierung, Stromspeicher), sollt en zunächst moderat eingesetzt und dann bei sinkend en Preisen in größerem Umfang ausgebaut werden. 4. Weiteres Vorgehen Die Szenariobetrachtungen zeigen, dass mit dem Szen ario 3 „Zielszenario 2035“ das beschlossene Ziel de r Stadtverwaltung für den Gebäudebestand umsetzbar ist. Die Voraussetzungen und der Kostenrahmen werden beschrieben. Die Umsetzung dieses Szenarios sollte umgehend in die Wege geleitet werden. Im nächsten Schritt muss geprüft werden, ob und wie zum einen die Energieträgerumstellung beim Energie - versorger (Fernwärme, Gas und Strom) erfolgen kann und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Zum anderen muss für die Aufgaben, die direkt bei der Stadtverwaltung liegen, geprüft werden, wie die finanziellen, technischen und personellen Kapazitäten realisierbar sind. 307 Anlage 1 Szenario klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 - Kurzfassung - 1. Klimaneutrale Gebäude ab 2035 machbar Ein beim Strom- und Wärmeverbrauch klimaneutraler k ommunaler Gebäudebestand ab 2035 ist möglich, wenn auch sehr ambitioniert. Um dies zu erreichen, müssen, auf Basis des Energieverbrauchs 2019, insgesamt etwa 40 Millionen Kilowattstunden Strom und 120 Millionen Kilowattstunden Wärme, die heute noch fossil erzeugt werden, ab 2035 vollständig klimaneutral bereitgestellt oder vermieden werden. Dabei gilt: jede eingesparte Kilowattstunde trägt zur Zie lerreichung bei und spart Kosten. Dafür müssen Bestandsgebäude verstärkt energetisch saniert werden, Neubauten sowie Bestandsgebäude mit effizienter und klimaneutral betreibbarer Gebäudetechnik ausgestattet, sowie die Energieversorgung insgesamt auf klimaneutrale Energieträger umgestellt werden. Die Kosten für diese Zielsetzung werden nach dieser Studie ihr Maximum in den Jahren 2030 bis 2035 in Höhe von etw a 10,5 Mio. Euro pro Jahr erreichen. Langfristig führt der hier aufgezeigte Weg voraussichtlich zu Einsparungen gegenüber einem „weiter so“-Szenario, welches aufgr und der übergeordneten Gesetzgebung ohnehin nicht infrage kommt. Personalk osten für die Umsetzung wurden nicht betrachtet. 2. Warum diese Studie? Mit den Stadtratsbeschlüssen vom 24.07.2019 und 17. 06.2020 wurde unter anderem entschieden, dass die Stadt Nürnberg bis 2035 die K limaneutralität der Stadtverwaltung anstrebt. Eine der Aufgaben, die si ch daraus für das Planungs- und Baureferat ergaben, ist die Planung und Umsetzung eines klimaneutralen Betriebs der städtischen Gebäude. 3. Bestandsanalyse Gesamtverbrauch – um wieviel Energie geht es? Angegeben ist der gesamte Strom- und Wärmeverbrauch , der aus den Versorgungsnetzen entnommen wurde. Der angegebene A nteil erneuerbarer Energien (EE) bezieht sich auf den 2019 bereits vorhandenen erneuerbaren Anteil im Energiemix des Energieversorgers. Diese Studie foku ssiert sich auf den Ersatz der verbleibenden, derzeit noch fossil erzeugten, Energ iemenge. Diese Menge muss ab 2035 vollständig klimaneutral bereitgestellt werden. In der folgenden Tabelle sind die Werte aus dem Jah r 2019 wiedergegeben, die als Grundlage der Studie angesetzt wurden. Ö 5Ö 5 308 Bezug aus Versorgungsnetz Anteil EE bis 2035 zu ersetzende Menge Strom 105 Mio. kWh / Jahr 60,5% 41,5 Mio. kWh / Jahr Fernwärme 79 Mio. kWh / Jahr 21,5% 62 Mio. kWh / Jahr Gas 56 Mio. kWh / Jahr 0,0% 56 Mio. kWh / Jahr Sanierungspotenzial – um wieviel Gebäude(-fläche) geht es? Es wurden gut 400 Gebäude mit ca. 1 Mio. m² Gebäudefläche ausgewertet. Für etwa 80 % der Fläche sind Maßnahmen durch die Stadtverwaltung erforderlich.  Knapp 13 % der Gebäude (flächenbezogen) sind zwar saniert oder neu gebaut, werden aber nicht mit Fernwärme beheizt. Hier muss die Anlagentechnik zur Wärmeversorgung angepasst werden.  Ca. 67 % der Gebäudeflächen sind unsaniert. Hier m uss eine energetische Sanierung durchgeführt sowie teilweise die Anlagentechnik angepasst werden. 4. Rahmenbedingungen für den Lösungsansatz Stromspeicher? Direktverbrauch! Im Gegensatz zum Gasnetz kann im Stromnetz keine En ergie gespeichert werden. Strom muss immer im Moment der Erzeugung aus dem St romnetz abgenommen werden. Daher sind alle so genannten „Stromclouds“, die nicht unmittelbar auf Stromspeichern basieren, lediglich Rechenmodelle oh ne Klimarelevanz. Da Stromspeicher relativ teuer sind, muss daher besond erer Wert auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch gelegt werden. Fernwärme bleibt – Gas ebenso Die Nürnberger Fernwärme bietet aufgrund ihrer hohe n Effizienz und der (regional betrachtet) zentralen Erzeugung eine gute Möglichkeit, relativ schnell große Teile der benötigten Wärme klimaneutral zu erzeugen, sobald d ie eingesetzten Energieträger auf regenerative Quellen umgestellt sind. 309 Allerdings müssen insbesondere energetisch unsanier te Gebäude, die nicht an die Fernwärme angeschlossen sind, voraussichtlich auch nach 2035 noch mit gasbetriebenen Wärmeerzeugern ausgestattet werden. Daher ist die Umstellung der städtischen Gasversorgung auf klimaneutrales Gas ebenso ein wichtiger Baustein des vorliegenden Szenarios. Regionalität first Um ein nachhaltiges und faires Szenario zu entwicke ln, wurden in dieser Studie Lösungen untersucht, die in Bezug auf den Ressourcenverbrauch (z.B. Biomasse und Fläche für Photovoltaik) weitestgehend regional aus gelegt sind. So soll möglichst wenig in die Verfügungsfreiheit anderer Kommunen un d Regionen eingegriffen werden, um eine bloße „Problemverlagerung“ dorthin zu vermeiden. Ein Ausgleich über Zertifikate oder Importe von „Ök ostrom“ aus anderen Regionen oder Ländern sollte daher nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: − Die Ursprungsregion ist selbst bereits CO 2-neutral. − Aus der Ursprungsregion werden nur Überschüsse an erneuerbarer Energie exportiert, die zeitgleich mit dem Bedarf in den st ädtischen Gebäuden erzeugt werden (siehe oben, Hinweis zum Stromspeicher). − Das Bezugsmodell ist skalierbar. Da die vorgenannten Voraussetzungen nicht dauerhaft sichergestellt werden können, wurden Grünstromzertifikate in dieser Studie nicht berücksichtigt. effiziente Gebäudestandards – Grundlage des Erfolges Eine nicht verbrauchte Kilowattstunde ist die beste. Daher gilt das Stufenprinzip: 1. Energieverbrauch minimieren 2. den „Rest“-Bedarf klimaneutral erzeugen Im Vordergrund steht eine Reduzierung des Heizenerg iebedarfs, da dieser im Wesentlichen im Winterhalbjahr wirksam ist, wenn re generative Energien auf Basis von Sonne und Wind nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Ebenso ist im ganzen Jahresverlauf auf einen möglichst geringe n Warmwasser-, Kühl- und Strombedarf zu achten. Im Neubaubereich sollten Gebäude so geplant werden, dass sie mehr Energie produzieren, als sie im Betrieb verbrauchen. So wir d dazu beigetragen, dass der verbleibende Energiebedarf der Bestandsgebäude, die z.B. nicht mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden können (Denkmalschutz usw.), „stadtintern“ gedeckt wird. 5. Szenario Maßnahmen durch Energieversorger Die Umstellung der Fernwärme- sowie der Gasversorgu ng der Gebäude auf klimaneutrale Quellen kann auf verschiedenen Wegen geschehen, die vollständig in der Verantwortung des Energieversorgers liegen. In der Studie betrachtete Möglichkeiten sind die Nutzung von klimaneutralem Methan als Erdgasersatz und der 310 Einsatz von Biomasse. Zur Energieerzeugung wurden die direkte Verbrennung sowie die Kraft-Wärme-Kopplung untersucht. Die Umstellung der Stromversorgung sollte in Kooperation des Energieversorgers mit der Stadt Nürnberg erfolgen. Hierbei sind möglichst regionale Lösungen und die Produktion direkt an städtischen Gebäuden (s.u.) zu bevorzugen. Alle erörterten Maßnahmen des Energieversorgers hinsichtlich klimaneutraler Wärme- versorgung sind nach heutigem Stand der Technik entweder nicht sinnvoll umsetzbar oder - noch - unwirtschaftlich. Weichenstellungen, um die technische und administrative Entwicklung in diesen Bereichen voran zu treiben, sollten so zeitnah wie möglich vorgenommen werden. Die Stadt Nürnberg kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf entsprechende strategische Entsch eidungen beim Versorger hinwirken. Maßnahmen an/in Gebäuden durch die Stadtverwaltung Untersucht wurden die energetische Gebäudesanierung sowie technische Maßnahmen wie die Umrüstung auf effiziente, klimane utral betriebene Heizungstechnik und der Bau von PV-Anlagen auf stad teigenen Dächern, um den Anteil regional erzeugten erneuerbaren Stroms zu maximieren. Alle betrachteten Maßnahmen in Verantwortung der St adt sind sehr wirksam und bereits heute wirtschaftlich und nachhaltig umsetzbar. konkrete Umsetzungsbausteine Die Studie hat ein Szenario erarbeitet, mit dem es möglich ist, den städtischen Gebäudebestand ab 2035 klimaneutral zu betreiben. D azu sind alle der folgenden Maßnahmen mit sofortiger Wirkung umzusetzen: − Maßnahmen der Stadtverwaltung : o Erhöhung der (energetischen) Sanierungsquote von c a. 0,7 % pro Jahr auf 2,0 % pro Jahr o Umstellung auf hybride Heizsysteme bei unsanierten Gebäuden ohne Fernwärmeanschluss o Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten Gebäuden ohne Fernwärmeanschluss o Erhöhung des Zubaus von Photovoltaik auf städtisch en Gebäuden und moderater Zubau von Stromspeichern − Maßnahmen des Energieversorgers: o Stromerzeugung bzw. Zukauf: Zubau erneuerbarer Ene rgien (EE), so dass ab 2035 CO 2-Neutralität erreicht ist (d.h. 100 % Erneuerbare Energien, mit möglichst geringem Zertifikatsanteil). 311 o Fernwärme: Umstellung der Fernwärmeerzeugung bis 2 035 auf CO 2- neutrale Energieträger (z.B. Biomasse und mit erneuerbarem Strom erzeugtes Gas). o Gas: kontinuierliche Zumischung von Gas aus erneue rbaren Energien (E-Gas), so dass ab 2035 CO 2-Neutralität erreicht ist. Die gesamten restlichen CO 2-Emissionen der städtischen Gebäude von 2020 bis 2035 lägen in diesem Szenario bei gut 300.000 Tonnen. 6. Kosten Die Kosten dieses Szenarios, die gegenüber eines fo ssil betriebenen „weiter so“ Szenarios aufgebracht werden müssen, variieren über die Zeit stark und erreichen etwa in den Jahren 2030 bis 2035 ihr Maximum in Höhe von 10,5 Mio. EUR pro Jahr. Betrachtet man die gesamtgesellschaftlichen (CO 2-) Folgekosten des „weiter so“ Szenarios, werden durch die Umsetzung des „klimaneu tral 2035“ Szenarios voraussichtlich ab den 2040er Jahren Kosten vermieden. Studie erstellt von: ING+ARCH Part mbB, Mario Bodem Architecte DPLG / Jan Dorweiler Dipl.-Ing. Univ. / Claudia Dittmer Dipl.-Ing. (FH), Steinstr. 21, 90419 Nürnberg, 24.09.2021 Kurzfassung erstellt auf Basis der Langfassung von: Hochbauamt Stadt Nürnberg, Kommunales Energiemanagement, 26.10.2021 312 Seite 1 von 1 Anlage 2 Stadt Nürnberg – Konzept für einen klimaneutralen Gebäudebestand ab 2035 - Langfassung - Ö 5Ö 5 313 Seite 2 von 91 Auftraggeber: Hochbauamt der Stadt Nürnberg Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Erstellt: ING+ARCH Part mbB Mario Bodem Architecte DPLG / Jan Dorweiler Dipl.-Ing. Univ. / Claudia Dittmer Dipl.-Ing. (FH) Steinstr. 21 90419 Nürnberg Stand: 24.09.2021 314 Seite 3 von 91 Inhalt 1 Zusammenfassung 5 2 Beschreibung der Aufgabe 9 3 Methodik 10 4 Klimaneutralität 11 4.1 Klimawandel und CO 2-Ausstoß 11 4.2 Strategien zur Klimaneutralität 11 4.3 Bilanzgrenzen 16 5 Grundsätze 17 5.1 Grundlagen und Grundsätze zur Energieerzeugung 17 5.1.1 Strom 17 5.1.2 Stromspeicher 20 5.1.3 Fernwärme 22 5.1.4 Sonstige Wärmeerzeuger (fossil) 23 5.1.5 Zertifikate und Importe - Regionalität 23 5.2 CO2-Relevanz von Gebäuden; Herstellung und Betrieb 24 5.2.1 Betrieb von Gebäuden 24 5.2.2 Errichtung und Rückbau 24 5.3 Strategien zur Klimaneutralität im Gebäudesektor 25 5.3.1 Nachhaltige und netzdienliche Gebäudestandards 26 5.3.2 Energieerzeugung am Gebäude 31 5.3.3 CO 2-Neutrale Wärmeerzeugung und Energieträger 33 6 Bestandsanalyse 35 6.1 Datengrundlage 35 6.1.1 Verbrauchsdaten 35 6.1.2 Energieträger 35 6.2 Analyse der Datengrundlage 36 6.2.1 Wärmeversorgung 36 6.2.2 Sanierungspotential 37 6.2.3 Sanierungstiefe (Wärme und Strom) 37 6.3 Auswertung der Daten und Schlussfolgerungen 38 7 Maßnahmenentwicklung 39 7.1 Hypothese 1 - Power-to-Gas (PtG) 41 7.2 Hypothese 2 - Power-to-Gas + Kraft-Wärme-Kopplung (PtG+KWK) 44 7.3 Hypothese 3 - Biomasse + Kraft-Wärme-Kopplung (Bio + KWK) 46 7.4 Hypothese 4 – Energetische Sanierung 48 7.5 Hypothese 5 – Umrüstung auf hybride Heizsysteme BHKW + Wärmepumpe 51 7.6 Hypothese 6 – Nachrüstung von Wärmepumpen 57 315 Seite 4 von 91 7.7 Hypothese 7 – PV auf stadteigenen Gebäuden (mit Speicher) 61 7.8 Vergleich der Hypothesen 64 7.9 Synthese 68 8 Szenarien 69 8.1 Szenario 1: „Weiter wie bisher” (Referenzszenario) 70 8.1.1 Annahmen für Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 70 8.1.2 CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 71 8.1.3 Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 72 8.2 Szenario 2: „moderat“ 73 8.2.1 Annahmen für Szenario 2 „moderat“ 73 8.2.2 CO 2-Emissionen Szenario 2 „moderat“ 74 8.2.3 Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“ 75 8.2.4 Szenario 2 - Vergleichsvariante 76 8.3 Szenario 3 „Zielszenario 2035 klimaneutrale Stadtverwaltung“ 77 8.3.1 Annahmen für Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 77 8.3.2 CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 78 8.3.3 Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 79 8.3.4 Szenario 3 - Vergleichsvariante 80 9 Empfehlung und Umsetzungsfahrplan 81 9.1 Bewertung der Szenarien und Varianten 81 9.2 Empfehlungen 81 9.3 Möglicher Umsetzungszeitplan 82 9.4 CO 2-Ausstoß bis 2050 83 9.5 Kosten pro eingesparte Tonne CO 2 84 9.6 Gesamtkostenentwicklung (Vollkosten) 85 10 Hindernisse 86 11 Anhang 1 - Szenarien ohne Preissteigerung 88 12 Anhang 2 - Quellen und Grundlagen 91 316 Seite 5 von 91 1 Zusammenfassung Das Ziel, einen CO 2-neutralen kommunalen Gebäudestand bis 2035 zu realisieren, ist sehr ambitioniert und bedarf in tensiver Überlegungen, Anstrengungen und Investitionen in vielen Bereichen. Hierzu muss vorrangig gebäudeseitig der Verbrauch reduziert und es müssen technische Lösungen eingesetzt werden, die d en CO 2- Ausstoß reduzieren. Dies lässt sich bereits heute w irtschaftlich umsetzen. Zur Reduzierung des Verbrauches sind jedoch vielfäl tige planungs- und arbeitsintensive Maßnahmen direkt an den Gebäud en erforderlich. Bei Gebäuden handelt es sich um langl ebige Wirtschaftsgüter, deren Umbau sich nicht in beliebi g kurzer Zeit umsetzen lässt. Ein beschleunigter Umbau (bzw. Sanierung) erfordert zusätzliche Kapazitäten auf Seiten der Stadtverwaltung, der Pla nungsbüros und der ausführenden Baufirmen. Diese Kapazitäten sind jedoch begrenzt. Bis 2035 lassen sich schon deshalb kaum alle Maßnah men an den Gebäuden vollständig umsetzen. Das Ziel der CO 2-Neutralität kann also nicht alleine durch eine Verbrauchsreduzierung erreicht werden. Parallel mus s der verbleibende Energiebedarf durch Energieträger gedeckt werden, die sukzessive auf CO 2-Neutralität umgestellt werden. Diese Umstellung ist zunächst mit relativ hohen Kos ten verbunden und erfordert erhebliche Anstrengungen von Seiten d es Energieversorgers. Die Ergebnisse dieser Studie haben gezeigt, dass die Maßnahmen an den Gebäuden (Sanierung, Heizungsumstellung, PV) de utlich kostengünstiger umzusetzen sind, als die Umstellung der Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) auf CO 2-Neutralität. Die wirtschaftlichste Vorgehensweise ist daher: „erst den Bedarf maximal senken und dann mit CO 2-neutralen Energieträgern decken“. Mit zunehmender Kopplung der Sektoren (Wärme, Strom ) ist neben der Reduzierung des CO 2-Ausstoßes auch auf die Netzdienlichkeit der Maßnahmen zu achten. Ohne diese kann der weitere Au sbau der erneuerbaren Energien im Stromnetz erschwert werden . Hierbei ist eine systemische Betrachtung der Sektoren erforderlich. 317 Seite 6 von 91 Gebäudesektor: Die in diesem Konzept untersuchten Technologie-Hypothesen zeigen, dass der kostengünstigste Weg zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes (wärmeseitig) die energetische Sanierung ist. Daher ist eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote von heute ca. 0,7% auf 1,4%, oder besser auf 2,0%, zu empfehlen. Beginnend mit einer Sanierungsquote von 2% ab 2025 könnten bis 2035 ca. 20% der Gebäude saniert werden. Eine weitere Erhöhung wäre zwar wirtschaftlich sinn voll, aber aus Kapazitätsgründen voraussichtlich nur schwer umsetzbar. Neben der energetischen Sanierung sollten die CO 2-Emissionen der Wärmeerzeugung reduziert werden. Bei fernwärmeversorgten Gebäuden muss dies von Seit en des Energieversorgers erfolgen. Bei unsanierten Gebäuden, die nicht mit Fernwärme versorgt werden, sollte sukzessive auf Wärmepumpen in Kombination mi t Blockheizkraftwerken umgestellt werden. Dadurch kan n der CO 2- Ausstoß um fast 40% gesenkt und die Netzdienlichkeit erhöht werden. In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten sollten Wärmepumpen nachgerüstet werden. Hierdurch lässt sich der CO 2-Ausstoß um 50% bis 70% senken. Zur Reduzierung der stromseitigen CO 2-Emissionen ist der verstärkte Ausbau von PV-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden zu empfehlen. Zusätzlich sollten Stromspeicher nachgerüstet werden, um den Anteil des PV-Stroms, der direkt im Gebäude genutzt werden kann, zu erhöhen und die Netzdienlichkeit zu verbessern. Vorgenannte Umrüstungen zur Wärme- und Stromversorg ung lassen sich bis 2035 realisieren. Energieversorgung: Die Umstellung der Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) auf CO 2- Neutralität muss von Seiten des Energieversorgers erfolgen. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien mus s sukzessive weiter gesteigert werden. Vor allem im Winter und b ei sogenannten Dunkelflauten müssen synthetische Gase („grüner“ Wa sserstoff bzw. Methan) zur saisonalen Speicherung eingesetzt werden. 318 Seite 7 von 91 Gleiches gilt für die Umstellung der Fernwärme auf CO 2-neutrale Energieträger, sowie für eine zunehmende Beimischung von „grünen“ synthetischen Gasen im Gasnetz. Diese Maßnahmen führen jedoch zu signifikanten Prei ssteigerungen bei den Energieträgern. CO 2-Ausstoß und Kosten: Da die erforderlichen Technologien heute noch vergleichsweise teuer sind, in Zukunft aber günstiger werden, führt eine kurzfristige, schnelle Umstellung bei den Energieträgern zu höheren Kosten als eine spätere Umstellung. Mit einer späteren Umstellung ist aber wiederum ein erhöhter kumulierter CO 2-Ausstoß verbunden, der zulasten des verfügbaren „CO 2-Restbudgets“ geht. Energetische Maßnahmen an den Gebäuden sind im Verg leich dazu kostengünstiger und sollten möglichst zeitnah und s o umfänglich wie möglich erfolgen. Bei einer Realisierung der Klimaneutralität bis 204 5 (Szenario 2 „moderat“) ist mit Mehrkosten von ca. 5 Mio. € pro Jahr gegenüber dem Referenzszenario (Szenario 1) zu rechnen. Hierb ei würde sich ein kumulierter CO 2-Ausstoß von ca. 412.000 Tonnen bis 2050 ergeben. Dies ist mit erheblich geringeren Mehrkost en gegenüber dem Referenzszenario (Szenario 1) verbunden als ein e Umsetzung bis 2035 (Szenario 3 „Zielszenario“). Allerdings wi rd hierbei das angestrebte Ziel des Stadtratsbeschlusses nicht fristgerecht erreicht. Die Realisierung des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 kann durch die Umsetzung von Szenario 3 („Zielszenario 2035“) erreicht werden. Hierbei ist mit Kosten von bis zu ca. 10 Mio. € pro Jahr zu rechnen. Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 würde sich auf 306.000 Tonnen belaufen und damit etwa ein Viertel weniger als im Szenario 2 „moderat“ bedeuten. 319 Seite 8 von 91 Abb. 1: Gesamtkosten Szenario 1 Abb. 2: CO 2-Emissionen Szenario 1 Abb. 3: Gesamtkosten Szenario 2 Abb. 4: CO 2-Emissionen Szenario 2 Abb. 5: Gesamtkosten Szenario 3 Abb. 6: CO 2-Emissionen Szenario 3 320 Seite 9 von 91 2 Beschreibung der Aufgabe Das Ziel dieses Konzeptes ist es, Maßnahmen und ein en Umsetzungsfahrplan zu entwickeln, die es ermögliche n, den vorhandenen stadteigenen Gebäudebestand (Nichtwohngebäude) so zu ertüchtigen, dass ab 2035 ein nahezu klimaneutra ler Betrieb möglich ist (Stadtratsbeschlüsse vom 24.07.2019 und 17.06.2020). Darüber hinaus sollen stadtweite strategische Maßna hmen benannt werden, die zur Zielerreichung signifikant beitragen können oder dazu Voraussetzung sind [z.B. Einsatz von synthetischem-Gas, Ausbau der Photovoltaik etc.]. Inhalt der Konzeptentwicklung ist, Erreichungskrite rien für Klimaneutralität zu definieren [bilanziell, tatsäch lich, etc.], die energetische und bauliche Ausgangslage des Gebäudeb estands zu erfassen, Teilziele sowie Maßnahmenpakete zur Ziele rreichung zu entwickeln und daraus einen Sanierungsfahrplan abzuleiten. Dieser soll als Grundlage für die Projektierung und finanzielle Planung dienen können. Bei der Maßnahmenentwicklung ist zu berücksichtigen, dass eine relativ hohe Zahl der st adteigenen Gebäude denkmalgeschützt ist und daher nur unter be sonderen Auflagen energetisch ertüchtigt werden kann. 321 Seite 10 von 91 3 Methodik Auf Basis der vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellten Datengrundlagen wurde zunächst der Ist-Zustand analysiert und die Gebäude in Kategorien unterteilt, deren Verbräuche analysiert und das Optimierungspotential ermittelt. Es wurde unterschieden nach Gebäuden, deren Wärmeerzeugung am Bauwerk selbst erfolgt und damit direkt im Einfluss bereich der kommunalen Verwaltung liegt und in solche, die durc h Fernwärme versorgt werden, deren Wärmeerzeugung nicht direkt beeinflusst werden kann. Im Weiteren wurden verschiedene Technologien vergli chen, die den CO 2-Ausstoß der Liegenschaften reduzieren können: Zum einen wurden Verfahren zur Bedarfsreduzierung d urch Verbesserung der Effizienz, zum anderen Technologien, die eine CO 2 - neutrale Wärme- und Stromversorgung gewährleisten, untersucht. Hierfür wurden überschlägig Kosten aus heutiger Sicht ermittelt, aber auch deren zu erwartende Entwicklung in der Zukunft betrachtet. Anschließend wurde geprüft, welche Technologien sic h für die kommunalen Liegenschaften eignen und realistisch bi s 2035 umsetzbar sind. Hierzu wurden Kosten, Kapazitäten, Zuständigkeiten und weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt. Auf Basis der vorgenannten Betrachtungen wurden Sze narien und Empfehlungen erarbeitet, wie der Pfad zur Klimaneutralität beschritten werden kann und welche Ziele bis 2035 realistisch umgesetzt werden können. Es handelt sich um Abschätzungen und Annahmen auf B asis der verfügbaren Informationen. Einzelbetrachtungen für individuelle Objekte wurden nicht vorgenommen. Dies ist im Rahmen der weiteren Planungen durchzuführen. Dieses Konzept soll als Entscheidungshilfe zur Fest legung konkreter Umsetzungsstrategien dienen. 322 Seite 11 von 91 4 Klimaneutralität 4.1 Klimawandel und CO 2-Ausstoß Das Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 s ieht die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor. Deshalb sind Entscheidungen, die den langfristigen CO 2-Ausstoß beeinflussen, unter diesem Aspekt zu bewerten. Dies gilt in hohem Maße für Entscheidungen im Bausektor, da hier Nutzu ngszeiträume von 50 Jahren und mehr zu erwarten sind. Gemäß dem Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) vom Oktober 2018 können noch knapp 42 0 Gigatonnen (Gt) CO 2 (gerechnet ab Ende 2017) ausgestoßen werden, um das 1,5-Grad-Ziel nicht zu verfehlen. Bei einem aktuellen weltweiten Ausstoß von circa 42 Gt pro Jahr dürfte dieses Budget in etwa 7 Jahren aufgebraucht sein. (siehe auch CO 2-Uhr des MCC: https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.html) Daher ist der Beschluss des Nürnberger Stadtrates „ als Stadtverwaltung Klimaneutralität anzustreben, mit d er Zielsetzung, dies bis 2035 zu erreichen“ ein wichtiger Baustein zur Erreichung der gesetzten Klimaziele. 4.2 Strategien zur Klimaneutralität Gemäß einer Definition des Europäischen Parlaments bedeutet Klimaneutralität: „ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen u nd der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen. Um Netto-Null-Emiss ionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen weltw eit durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden“. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausga s-Emissionen drastisch und dauerhaft gesenkt werden. Verbleibend e, unvermeidbare Emissionen (z.B. Methanemissionen von Tieren) müssen durch den dauerhaften Entzug von CO 2 aus der Atmosphäre kompensiert werden. 323 Seite 12 von 91 Da zum Entzug von CO 2 aus der Atmosphäre zum heutigen Zeitpunkt keine kostengünstigen und zuverlässigen Technologien zur Verfügung stehen, ist der entscheidende Faktor die Reduzierung der Emissionen. Für alle Sektoren gilt es, langfristig den Bedarf d urch erneuerbare Energien zu decken. Hierbei spielen drei Aspekte eine entscheidende Rolle:  Reduzierung des Bedarfs/Verbrauchs  Deckung des Bedarfs durch erneuerbare Energien  Synchronisierung von Erzeugung und Bedarf (Netzdie nlichkeit) Erneuerbare Energien: Es gibt verschiedene Szenarien für die Umstellung d er Energieträger in allen Sektoren auf erneuerbare Energien. In allen Varianten spielen die erneuerbaren Energieträger Sonne (Photovoltaik) und Wind die entscheidende Rolle. Regional können diese durch andere Quellen wie Biom asse, Wasserkraft und Geothermie ergänzt werden. Sektorenkopplung: Zur Deckung des Energiebedarfs über diese Energiequ ellen ist eine Kopplung der Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) und e ine Verschiebung zu strombasierten Systemen erforderlic h (Elektromobilität, Wärmepumpen etc.). Entscheidend ist vor allem die Umstellung der Sekto ren Wärme und Verkehr, die heute noch im Wesentlichen mit fossile n Energieträgern betrieben werden, auf CO 2-Neutralität (Dekarbonisierung). Hierbei kommt der Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze eine richtungsweisende Bedeutung im urbanen Raum zu. Der Einsatz von Kraftwärmekopplung reduziert durch die Effizien zsteigerung den CO 2-Ausstoß zunächst erheblich. Durch den Einsatz klim aneutraler Energieträger kann dann sukzessive auf CO 2-Neutralität umgestellt werden. Regionalität - Urbaner Raum und Metropolregion: Der Energiebedarf der Ballungsräume kann i.d.R. nicht annähernd im urbanen Raum gedeckt werden. Daher ist eine Koopera tion mit den umliegenden Regionen erforderlich (Metropolregion). Der städtische Raum bietet jedoch hohe Potentiale zur Reduktion de s Energiebedarfs. 324 Seite 13 von 91 Dunkelflaute und Speicherung: Die Energieerzeugung durch Solarenergie (PV) und Wi nd bilden die wesentlichen Säulen der regenerativen Energieerzeug ung und ergänzen sich, da sie häufig komplementär auftreten . In sonnenreichen Jahreszeiten weht häufig wenig Wind, in windreichen Jahreszeiten ist meist wenig Solarenergie verfügbar. An einigen Tagen (und Nächten) steht jedoch weder a usreichend Sonnen- noch Windenergie zur Bedarfsdeckung zur Ver fügung. Dies wird als sogenannte Dunkelflaute bezeichnet. Daher müssen auch in ausreichendem Maße Kurzzeitspe icher zur Kompensation von kurzfristiger Volatilität in der Erzeugung (z.B. Tag- Nacht) eingesetzt werden, um das Netz zu stabilisieren. Für den Ausgleich der unterschiedlichen Erzeugungs- und Verbrauchswerte zwischen Sommer und Winter sind sai sonale Speicher erforderlich. Beide Systeme stehen heute kaum zur Verfügung und sind mit hohen spezifischen Kosten verbunden. Jedoch sinken hier d ie Preise mit zunehmender Skalierung erheblich (siehe z.B. Elektromobilität). Effizienz und Suffizienz: Neben der Erhöhung der Produktion durch regenerative Energieträger muss zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele auch der Bedarf reduziert werden. Durch die Verbesserung der Effizienz kann bei Gebäuden im Wärmesektor der Bedarf um bis zu 90% reduziert werd en, bei gleichzeitiger Verbesserung des Komforts. Durch die zunehmende Zahl stadteigener Gebäude und den Ausbau der technischen Gebäudeausstattung wird im Stromsek tor der Verbrauch trotz steigender Effizienz jedoch insgesa mt etwas zunehmen. Eine Beschränkung auf die tatsächlich erforderliche technische Ausstattung und die Begrenzung der Flächen auf das nötige Maß (Suffizienz ) ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Erreichu ng der CO2- Neutralität. 325 Seite 14 von 91 Carbon Capture (Kohlenstoffabscheidung): Bestandteil vieler Klimakonzepte sind Technologien zur CO 2- Abscheidung aus der Atmosphäre. Diese Technologien stehen jedoch in absehbarer Zeit nicht großflächig und wirtschaft lich einsetzbar zur Verfügung. Versuchsanlagen können CO 2 zu Preisen von ca. 1.000 US$ pro Tonne aus der Atmosphäre extrahieren. Wobei das Problem der dauerhaften Speicherung noch nicht gelöst ist. Abb. 7: Versuchsanlage in der Schweiz zur CO 2-Abscheidung Quelle: https://www.sciencemag.org/news/2017/06/switzerland-giant-new-machine-sucking-carbon- directly-air Eine bewährte und natürliche Methode ist die Speich erung in Biomasse (z.B. Holz). Wenn die Biomasse langfristig dem Kreislauf entzogen wird, z.B. als Bauholz, kann dies als Kohlenstoffabscheidung betrachtet werden. Weitere, heute zur Verfügung stehende Technologien sind Holz- Kraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen und einen gewissen Teil des CO 2 als Feststoff in Form von Pflanzenkohle (Biochar) abscheiden. Pflanzenkohle ist stabil, bindet CO 2 sehr langfristig und ist anderweitig als Rohstoff einsetzbar. 326 Seite 15 von 91 Abb. 8: Biomasse-BHKW mit CO 2-Abscheidung durch Pflanzenkohle Quelle:https://www.syncraft.at/media/news/details/das-neue-schwarze-gold Abb. 9: Pflanzenkohle als CO 2-Senke. Kann zur Bodenverbesserung eingesetzt werden. Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Biochar 327 Seite 16 von 91 4.3 Bilanzgrenzen In diesem Konzept sollen regionale Lösungsansätze b etrachtet werden, die zeitnah (zunächst bis 2035) umgesetzt w erden können. Als Bilanzgrenze für Erzeugungsanlagen wurde die Me tropolregion Nürnberg festgelegt. Ziel ist es, Erzeugung und Verbrauch möglichst zur Deckung zu bringen. Der Energiebedarf soll im Wesentlichen mit Energieträgern aus der Region und Anlagen auf Basis erneuerbarer E nergien, die innerhalb der Metropolregion liegen, gedeckt werden. Die untersuchten Technologien und Ansätze sollten w eitestgehend übertragbar auf andere Einheiten oder Kommunen in d er Metropolregion sein. Ferner sollten sie möglichst d en Nachhaltigkeitskriterien bezüglich des Ressourcenve rbrauchs genügen, damit sie auch in größerem Umfang umsetzba r und skalierbar sind. Auch die Ressourcen „Fläche“ (für PV) und „Biomasse “ stehen in der Metropolregion nur begrenzt zur Verfügung und müsse n daher möglichst effizient genutzt werden. Ein massiver Einsatz von regionaler Biomasse wird a ls nicht nachhaltig betrachtet, da dieser nicht zu einer vol lständigen Deckung führen kann und damit nicht skalierbar ist. Auch besteht die Gefahr der Monokultur und der Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung. Gleiches gilt für den Bezug von Ökostrom aus Biomasse. Auch der Zukauf von Ökostrom aus erneuerbaren Energ iequellen, kann nur soweit angerechnet werden, wie er zeitglei ch zum Bedarf erzeugt wird (z.B. PV-Strom). Eine bilanzielle Anre chnung z.B. über Zertifikate wird hinsichtlich des Ziels der CO 2-Neutralität daher nicht als zielführend betrachtet. 328 Seite 17 von 91 5 Grundsätze 5.1 Grundlagen und Grundsätze zur Energieerzeugung 5.1.1 Strom Als Basiswert der CO 2-Emissionen für den Strom wird der aktuelle Strommix der N-ERGIE (2019) zu Grunde gelegt. Diese r enthält derzeit einen Anteil von 60,5% erneuerbare Energien. Zertifikate für Öko- bzw. regionalen Strom werden nicht berücksichtigt (siehe Pkt. 5.1.5). Für die weitere Entwicklung des erneuerbaren Anteil s wurde der Strommix den aktuellen Vorgaben der Bundesregierung bis 2045 sukzessive angepasst. Bei der Maßnahmenbetrachtung zur Erreichung der CO 2-Neutralität im Stromsektor wird der nicht erneuerbare Anteil im Strommix der N- ERGIE Schritt für Schritt durch Strom aus regenerat iven Quellen ersetzt, um so bis 2035 möglichst CO 2-Neutralität im Stromsektor zu erreichen. Besonderes Augenmerk muss hier auf die Korrelation zwischen Erzeugung und Verbrauch gerichtet werden: Im Stromn etz muss zu jedem Zeitpunkt exakt die Menge erzeugt werden, die verbraucht wird. Das Stromnetz ist kein Speicher! Wegen der stark schwankenden Stromerzeugung bei Pho tovoltaik und Windkraft lässt sich damit allein keine stabile CO 2-neutrale Stromversorgung gewährleisten. Eine Betrachtung des Strommixes auf Basis der Jahre sbilanz ist eine zu starke Vereinfachung und zeigt nicht die Komplexität des Systems auf. Es muss auch die zeitliche Komponente betrachtet werden. Mit steigendem Anteil der fluktuierenden erneuerbar en Energien wird es zunehmend schwieriger, Erzeugung und Verbrauch z ur Deckung zu bringen. Ab einem gewissen Ausbaugrad führt eine weitere Erh öhung der installierten Leistung nicht zu einer proportionale n Erhöhung des Ertrags. Der nutzbare Anteil sinkt, wenn mehr erzeu gt wird, als gleichzeitig genutzt werden kann. Daher müssen in zunehmendem Maße Speicher errichtet und/oder der Verbrauch der Erzeugung zeitlich besser angepasst werden. 329 Seite 18 von 91 Speicher sind heute noch sehr teuer, werden in Zuku nft voraussichtlich aber erheblich günstiger werden. Eine Anpassung des Verbrauchs (Netzdienlichkeit) is t nur in bedingtem Umfang möglich. Das Potential sollte aber - wo möglich - sinnvoll genutzt werden. Die fortschreitende Dekarbonisierung von Verkehr und Wärme wird zu einer weiteren Erhöhung des Stromanteils am Gesamte nergiemix führen (E-Fahrzeuge und Wärmepumpen). Dadurch steig t der Strombedarf weiter an. Beide Sektoren bieten jedoch auch erhebliches Poten tial zur Entkopplung von Bedarf und Erzeugung. E-Fahrzeuge haben Speicher und bieten damit eine gewisse zeitliche Flexibilität bei der Beladung. Gut gedämmte Gebäude wirken als Wärmespeicher und ermöglichen einen zeitlich flexiblen Einsatz von Wärmepumpen zu r Beheizung. Heizungs-Pufferspeicher können zu einer weiteren En tkopplung beitragen. Daher kann der Ausbau einer netzdienlichen Wärmever sorgung ein wichtiger Baustein in einem zukünftigen CO 2-neutralen Energiesystem werden. Dieses Potential sollte genutzt werden. Aktueller Strommix in Deutschland: Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energi en im Bereich Strom erstmals bei ca. 50%. Das bedeutet jedoch nic ht, dass bereits der „halbe Weg zum Ziel“ geschafft ist. Abb. 10: Strommix Deutschland 2020, Quelle: ise.fraunhofer.de Der Anteil der erneuerbaren Energien muss in den nä chsten Jahren deutlich erhöht werden. Hierfür müssen Photovoltaik und Windkraft weiter stark ausgebaut werden. Der Zubau von Windkraft ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten und kann sich sogar rückläufig entwickeln, wenn Altanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und nicht ersetzt werden (Repowering). 330 Seite 19 von 91 Sommerperiode: Abb. 11: beispielhafter Tagesverlauf im deutschen Stromnetz in der Sommerperiode Quelle: www.smard.de Die obige Grafik zeigt beispielhaft die Periode von 18.04.2020 bis 27.04.2020. An einigen Tagen können PV- (gelb) und Windstrom (blau) den Bedarf (rote Linie) bereits annähernd de cken. Mit einem weiteren Ausbau ist eine Volldeckung erreichbar. Aber Verbrauch und Erzeugung können zeitlich nicht zur Deckung gebrach t werden. Perioden von Über- und Unterdeckung werden sich abw echseln. Deren Ausgleich könnte beispielsweise über Kurzeitspeicher erfolgen, die mit hoher Effizienz Strom im Bereich von Stunde n bis wenigen Tagen speichern können. Der Ausbau dieser Speicher muss einhergehen mit dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten, sonst wird nur ein immer geringer werdender Teil der neu erzeugten Energie nutzbar sein und die Stabilität des Netzes abnehmen. Winterperiode: Abb. 12: beispielhafter Tagesverlauf im deutschen Stromnetz in der Winterperiode Quelle: www.smard.de Die obige Grafik zeigt beispielhaft einen Ausschnit t vom 24.11.2020 bis 04.12.2020 mit Teilen einer sogenannten „Dunkelflaute“. Es stehen weder PV- noch Windstrom in ausreichendem Maße zur Verfügung. 331 Seite 20 von 91 Selbst eine deutliche Erhöhung der installierten Le istung könnte in dieser Periode den Bedarf nicht vollständig decken. Auch ist der Zeitraum zu lang, um ihn mit Kurzzeitspeichern über brücken zu können. Für den Winterfall sind andere Quellen erforderlich. Biomasse kann hier einen wertvollen Beitrag leisten , da es sich um biologisch gespeicherte Sonnenenergie handelt. Alle rdings ist ihr Einsatz nicht unbegrenzt skalierbar. Daher werden saisonale Speicher erforderlich, die d ie Überschüsse der Sommerproduktion in den Winter verschieben können. Aus ökonomischer Sicht sind Erzeugungsanlagen (Wind und PV) bereits heute konkurrenzfähig und teilweise sogar günstiger als fossile Energieträger. Aber sie sind volatil und können des wegen nur soweit sinnvoll ausgebaut werden, wie der Ertrag auch genutzt werden kann. Mit steigendem Ausbau sinkt der Anteil der zeitgleich genutzt werden kann. Daher ist bezüglich der Wirtschaftlichkeit im mer das Gesamtsystem zu betrachten. Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien: Für einen ökonomisch und ökologisch sinnvollen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien müssen Erzeugung und Verbrauc h nahezu zur Deckung gebracht werden. Sonst muss weiterhin e in großer Teil des Energiebedarfs durch konventionelle Energien gedeckt werden. Hierzu gibt es im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:  Reduzierung des Bedarfs durch Steigerung der Effiz ienz  Speicher  Netzdienliche Gebäude und Anlagen 5.1.2 Stromspeicher Kurzzeitspeicher: Als Kurzzeitspeicher kommen zurzeit Pumpspeicherkra ftwerke und Lithium-Ionen-Akkus in Frage. Andere Technologien s ind in der Entwicklung und können bei Marktreife ebenfalls ber ücksichtigt werden. 332 Seite 21 von 91 Pumpspeicherkraftwerke lassen sich nicht kurzfristig in ausreichender Zahl errichten. Geeignete Standorte sind selten und der ökologische Eingriff erheblich. Relativ kurzfristig lassen sich Lithium-Ionen-Speicher errichten. Diese könnten direkt an den Erzeugungsanlagen (PV) stehen , was die Notwendigkeit des Netzausbaus reduziert, da die Ein speisung gleichmäßiger verteilt werden kann. Sie könnten auc h an zentralen Stellen der Netzinfrastruktur stehen und so weitere netzdienliche Funktionen erfüllen. Abb. 13: Groß-Stromspeicher im 100 Megawatt Bereich mit PV Anlage Quelle: https://www.startupworld.com/news/tesla-new-magapack-product/ Saisonale Speicher : Als saisonaler Speicher sind Akkus ungeeignet. Durc h die geringe Anzahl von Be- und Entladevorgängen bei einer solchen Nutzung sind die spezifischen Kosten extrem hoch. Eine Alternative stellen synthetische Gase dar (Was serstoff oder Methan), die aus Strom im Sommer erzeugt werden. So kann z.B. synthetisches Methan im bestehenden Erdgasnetz mit seinen Kavernenspeichern ohne Änderungen am Gasnetz oder a n den Verbrauchern gespeichert werden. Anders als im Stro mnetz, wird dadurch eine tatsächliche physikalische Speicherung vom Sommer in den Winter ermöglicht. Für die Nutzung von reinem Wasserstoff sind hingegen weitreichende technische Veränderungen an den bestehenden Gasnetz en und den Verbrauchern notwendig. Zur saisonalen Speicherung von 333 Seite 22 von 91 Wasserstoff müssten große Wasserstoffspeicher erric htet werden. Heute stehen solche Speicher noch nicht zur Verfügu ng. Eine direkte Einspeisung von Wasserstoff in das bestehende Erdgasnetz ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Abb. 14: Anlage zur Wasserstoff - Erzeugung Quelle: https://www.industr.com/de/methanisierungsanlage-verstaerkt-power-to-gas-komplex-2297753 5.1.3 Fernwärme Die Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf CO 2- Neutralität. Zum einen lassen sich durch die Zentra lität der Wärmerzeugung sehr schnell viele Gebäude umstellen, zum anderen ermöglicht die Fernwärme den effizienten und wirtschaftlichen Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ein weiterer Ausbau der Fernwärme ist daher wünschenswert. Der überwiegende Teil der Fernwärme im Stadtgebiet Nürnberg wird heute schon über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt (ca. 83%, Stand: 2020) und nutzt damit die eingesetzten Energieträger höchst effizient. Dies ist eine sehr gute Ausgangsituation. Die Erzeugung basiert allerdings noch zum Großteil auf fossilen Brennstoffen. Im vorliegenden Konzept werden Wege untersucht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärmeversorgung de s stadteigenen Gebäudebestand bis 2035 (bzw. 2045) a uf 100% zu erhöhen. Die Zuständigkeit hierfür liegt jedoch nicht direkt bei der kommunalen Verwaltung, sondern beim Energieversorger. 334 Seite 23 von 91 5.1.4 Sonstige Wärmeerzeuger (fossil) Gebäude und Anlagen, die nicht über die Fernwärme versorgt werden, sind fast ausschließlich mit gasbetriebenen Wärmeer zeugern ausgestattet. In diesem Konzept wird untersucht, wie der CO 2-Ausstoß stufenweise reduziert werden kann, um möglichst bis 2035 die CO 2-Neutralität zu erreichen. Es kann dabei auf synthetisches CO 2-neutrales Gas (Power-to-Gas) bzw. auf strombasierte Erzeuger (Wär mepumpen) umgestellt werden, die mit CO 2-neutralem Strom betrieben werden. Im Gasnetz muss das fossile Gas sukzessive durch CO 2-neutrale Gase ersetzt werden. Dies kann durch Beimischung vo n CO 2-neutral erzeugtem Wasserstoff bzw. Methan erfolgen, oder du rch eine reine Wasserstoffversorgung was erhebliche Umrüstungen od er den Aufbau neuer Netze erfordern würde. Ebenso wird eine hybride Wärmeversorgung untersucht, die KWK und Wärmepumpe kombiniert. 5.1.5 Zertifikate und Importe - Regionalität Ein Ausgleich über Zertifikate oder Importe von „Ök ostrom“ aus anderen Regionen oder Ländern sollte nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:  Die Ursprungsregion ist selbst CO 2-neutral, ansonsten führt der Kauf von Zertifikaten nur zur Verlagerung der Problematik in diese Region.  Es werden nur Überschüsse an erneuerbaren Energien exportiert.  Diese Überschüsse werden zeitgleich mit dem Bedarf in der Zielregion erzeugt.  Das Bezugsmodell ist skalierbar. Da die vorgenannten Voraussetzungen nicht dauerhaft sicher gewährleistet werden können, wird dieser Ansatz in diesem Konzept nicht berücksichtigt. Für die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Ene rgien wird von der Errichtung von Neuanlagen bzw. Umstellung beste hender Anlagen in der Metropolregion ausgegangen, die den Kriterien der Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit entsprechen. Eine weitere Vernetzung und der Ausbau des Stromnet zes können zum überregionalen Ausgleich beitragen und mittelfristig die Dauer der Dunkelflaute reduzieren. Ein großflächiger Ausbau i st bis 2035 aufgrund langer Genehmigungs- und Bauzeiten nicht z uverlässig zu erwarten. Daher werden in diesem Konzept regionale Lösungen betrachtet. 335 Seite 24 von 91 5.2 CO 2-Relevanz von Gebäuden; Herstellung und Betrieb 5.2.1 Betrieb von Gebäuden Der CO 2-Ausstoß im Gebäudesektor wird stark dominiert durc h den Betrieb. Durch eine deutlich verbesserte Energieeff izienz der Gebäude sinkt der Anteil der Emissionen im Betrieb. Damit steigt wiederum die Bedeutung des CO 2-Ausstoßes bei der Errichtung von Gebäuden. 5.2.2 Errichtung und Rückbau Bei der Errichtung von Gebäuden dominieren insbeson dere CO 2- Emissionen durch die Beton- bzw. Zementherstellung. Diese betragen weltweit etwa 8% der gesamten CO 2-Emissionen. Wenn die Zementproduktion ein Land wäre, stünde sie nach China und den USA an dritter Stelle der größten CO 2-Emittenten weltweit. Ebenso zeichnet der Bausektor für über 50% des deut schen Müllaufkommens verantwortlich. Abb. 15: Abfallaufkommen in Deutschland Quelle:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen #deutschlands-abfall Insbesondere der Abbruch von Gebäuden spielt hierbe i eine dominante Rolle. Die Entscheidung für einen Ersatzn eubau sollte daher nicht nur unter funktionellen und ökonomischen Kriterien geprüft 336 Seite 25 von 91 werden. Aus der Perspektive des Klimaschutzes ist e ine umfassende Sanierung selbst einem sehr energieeffizienten Neub au vorzuziehen. Hier ist der Einsatz der sogenannten „Grauen Energi e“, also der Herstellungs- und Transportenergie, kritisch zu betrachten. Es wird zunehmend notwendiger werden, sogenannte „C radle-to- Cradle“ Konzepte bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu entwickeln. Hierbei wird nicht nur der Material- un d Energieaufwand für Herstellung und Transport berücksichtigt, sonde rn auch der Rückbau. Bereits in der Planung von Gebäuden sollte ein Rück baukonzept erstellt werden, bei dem die Trennung der Bauteile und Baustoffe, sowie deren Wiederverwertbarkeit berücksichtigt werden. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine nachha ltige Ausrichtung der Bautätigkeit erforderlich. Eine stärkere Orient ierung der Bauweisen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (insbesondere Holz) und verstärkte Verwendung von Recycling-Baustoffen bzw. CO 2- reduzierten Baustoffen stehen hier im Vordergrund. Hierbei wird auf Pilotprojekte in Österreich, Norwe gen und vielen anderen Ländern hingewiesen, wo bereits Hochhäuser (überwiegend) in Holzbauweise errichtet werden. Aktuelle Bau-Normen und Brandschutzvorschriften in Deutschland tragen dieser Entwicklung noch nicht in ausreichend em Maße Rechnung. Die Ermittlung der CO 2-Emissionen durch die Errichtung bzw. Sanierung von Gebäuden bzw. deren Abbruch ist jedoc h nicht Bestandteil der weiteren Betrachtungen im Rahmen di eses Konzeptes. 5.3 Strategien zur Klimaneutralität im Gebäudesekto r Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Gebäudesekto r sind nicht ausreichend, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Daher ist es zu begrüßen, dass auf regionaler und kommunaler Ebene erhöhte Anforderungen an Gebäude gestellt werden. U nterstützt werden diese Ziele durch regionale Förderprogramme und bundesweite Programme, wie das BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude). 337 Seite 26 von 91 5.3.1 Nachhaltige und netzdienliche Gebäudestandard s Reduzierung des Energiebedarfs : In erster Linie ist auf eine maximale Reduzierung des Energiebedarfs bei Neubauten und Sanierungen zu achten. Im Vordergrund steht eine Reduzierung des Heizenergiebedarfs, da dieser im We sentlichen im Winterhalbjahr wirksam ist, wenn regenerative Energien auf Basis von Sonne und Wind nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Dadurch entlasten hochgedämmte Gebäude die Netze. Ebenso ist auf einen reduzierten Warmwasser-, Kühl- und Strombedarf zu achten. Der verbleidende Energiebedarf muss dann CO 2-neutral durch regenerative Energiequellen gedeckt werden. Im Neubaubereich sollten Gebäude so geplant werden, dass sie mehr Energie produzieren, als sie im Betrieb verbrauchen , auch um den „Rest“-Bedarf der Bestandsgebäude, die oft Denkmäle r sind, mit decken zu können. Eine energetische Sanierung (ggf. mit Erweiterung) ist aus Sicht einer Gesamtklimabilanz einem Ersatzneubau vorzuziehen. B ei der energetischen Sanierung lassen sich unter Einhaltun g erhöhter und netzdienlicher Standards annähernd so gute Ergebnis se bezüglich des Energieverbrauchs im Betrieb erzielen wie bei einem Neubau, bei gleichzeitig deutlich niedrigeren Gesamt-CO 2-Emissionen . Bei guter Planung kann auch hier das Gebäude so vie l Energie erzeugen, wie es im Jahresbetrieb verbraucht. Der zusätzliche CO 2-Ausstoß durch die graue Energie ist selbst bei einem Neubau im Passivhaus-Standard (im Wesentliche n durch Beton und Zement) i.d.R. höher als die erzielten Ei nsparungen beim Verbrauch, im Vergleich zu einer vollumfänglichen e nergetischen Sanierung. Der Abriss von Gebäuden sollte durch eine Stoff- bz w. Gesamt-CO 2- Bilanz im Vorfeld gründlich geprüft werden. 338 Seite 27 von 91 Netzdienlichkeit: Alle Akteure - Abnehmer mit ihrem Lastverhalten und alle Einspeiser in ein Netz - verhalten sich so, dass Versorgungssi cherheit gewährleistet ist und die Infrastruktur nicht auf L ast- oder Erzeugungsspitzen dimensioniert werden muss. Gebäude können auf vielfältige Weise netzdienlich sein:  Die Senkung des Energiebedarfs reduziert gleichzei tig den Bedarf an Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Speicher.  Die Reduzierung des Wärmebedarfs wirkt sich besond ers stark aus, wenn der Bedarf besonders hoch ist (kalter Win ter) und die Erzeugung von erneuerbaren Energien am geringsten.  Besonders gut gedämmte Gebäude können selbst als Wärmespeicher fungieren. Durch den hohen Dämmstandard ist die Raumtemperatur über längere Zeiträume annähernd kon stant. Damit kann der Zeitpunkt der Wärmeerzeugung innerhalb gewisser Grenzen frei bestimmt werden.  Mit dem Einbau von zusätzlichen Wärmespeichern (He izungs- Pufferspeicher) können diese Grenzen weiter ausgedehnt werden.  Bivalente Wärmeerzeugung: Durch den Einbau von zwe i Wärmeerzeugern (Gas-Kessel/Gas-BHKW und Wärmepumpe) kann je nach Verfügbarkeit des erneuerbaren Stroms die Art der Wärmeerzeugung angepasst werden und es kann Strom i n das Netz eingespeist werden.  Stromseitig können Gebäude mit PV-Anlagen und Stro mspeicher eine Belastung des Netzes durch zu viel PV-Einspeis ung (Peak- Zeiten) reduzieren und helfen, Schwankungen in der Erzeugung auszugleichen.  Der Speicher kann auch dem Energieversorger oder e inem Strom- Cloud-Betreiber für netzdienliche Funktionen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann z.B. durch direkte Zahlungen oder einen günstigeren Stromtarif vergütet werden. 339 Seite 28 von 91 Wärme- und Warmwasserbedarf: Bei der Reduzierung des Wärmebedarfs lassen sich di e größten Einsparpotentiale erschließen. Einsparungen bis zu 90% gegenüber dem Gebäudebestand sind möglich und wirtschaftlich umsetzbar. Zusätzlich erhöht ein verbesserter Wärmeschutz den thermischen Komfort. Je besser der Wärmeschutz, umso weiter lassen sich Wärmebedarf und Wärmeerzeugung zeitlich entkoppeln. Bei einer zeitlichen Anpassung der Wärmeerzeugung ( z.B. mit Wärmepumpen) an die Stromerzeugung durch Wind und P V können teure Strom-Kurzzeitspeicher eingespart werden. Die s erleichtert die Nutzung der stark fluktuierenden erneuerbaren Energien. Hybride Wärmeerzeugung : Bei Gebäuden, die nicht durch Fernwärme versorgt we rden, kann durch eine netzdienliche, hybride Wärmeerzeugung ein großer Beitrag zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes geleistet und gleichzeitig der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt werden. In der kalten Jahreszeit ist der Heizwärmebedarf am größten und es stehen wenig erneuerbare Energien zur Verfügung. Je doch gibt es auch im Winter Zeiten mit Stromüberschüssen, z.B. bei starkem Wind. Bei einem monovalenten Heizsystem z.B. auf Basis vo n Gas oder Biomasse kann dieser Stromüberschuss nicht genutzt werden. Beim weiter voranschreitenden Einsatz von Wärmepump en zur Beheizung kann sich der Mangel an regenerativen Ene rgien im Stromnetz im Winter weiter verschärfen. Es kann zu sehr hohen Lastspitzen im Netz kommen, d ie dann ggf. mit fossil erzeugtem Strom abgedeckt werden müssen. Eine hybride Wärmeerzeugung mit BHKW und Wärmepumpe ermöglicht es darüber hinaus, durch verschiedene Betriebsweisen auf die jeweiligen Gegebenheiten im Stromnetz zu reagieren (siehe auch Hypothesen 5 und 6). Damit kann je nach Angebot im Stromnetz, zwischen einer strombasierten und einer gasbasierte n Wärmeerzeugung variiert und damit zu einer Stabilis ierung des Stromnetzes beitragen werden. Biomasse als Wärmequelle: Biomasse ist eine weitere Option zur CO 2-neutralen Wärmeversorgung. Sie steht allerdings nicht in ausreichendem Maße für eine flächendeckende Anwendung zur Verfügung, u m einen entscheidenden und nachhaltigen Beitrag leisten zu können. Auch bei der Biomasse gilt die Prämisse der möglichst effizi enten Nutzung. So ist die direkte Nutzung der Biomasse für Heizzwecke relativ ineffizient. 340 Seite 29 von 91 Strom : Stromeffizienz spielt eine große Rolle beim Erreich en der Effizienzziele. Der Stromverbrauch wird weiter zunehmen, durch den hohen technischen Installationsgrad der Gebäude, erhöhte Automatisierung, zusätzlichen Einbau von Lüftungsanlagen, Einsatz vo n Wärmepumpen, Ladung von E-Fahrzeugen und ggf. in Zu kunft verstärkt Kühlung. Der Einsatz besonders stromeffizienter Technik ist deshalb umso wichtiger. Luftqualität und Hygiene: Mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung senken den Heizwärmebedarf und verbessern gleichzeitig die Raumluftqualität. Auch die hygienischen Konditionen in den Innenräume n werden dadurch deutlich verbessert. Der Einsatz von mechanischen Lüftungsanlagen mit ho hen Wärmerückgewinnungsgraden ist daher bei Neubauten u nd Sanierungen sinnvoll. Kühlung und sommerlicher Komfort: Sommerlicher Wärmeschutz wird am effizientesten dur ch einen gut geplanten außenliegenden, beweglichen Sonnenschutz gewährleistet und durch Optimierung der Verglasungsflächen auf das zur Belichtung erforderliche Maß. Zusätzlich kann durch die Aktivierung von Speicherm assen und den Einsatz freier Nachtlüftung der sommerliche Komfort verbessert und weitgehend auf den Einsatz von aktiver Kühlung verzichtet werden. Durch die steigenden sommerlichen Temperaturen wird jedoch der Einsatz von aktiver Kühlung in Zukunft möglicherwei se zunehmend notwendiger werden. In Neubauten oder bei Generalsanierungen sollte diese Option daher bereits mit bedacht werden. So können Lüftungs- und Heizsysteme, wie Betonkernaktivierung oder Wandheizung, bereits für eine spätere Kühlfunktion vorbereitet werden. Bereits in der Planung könnten Lüftungs- und Heizve rteilsysteme für eine Kühlfunktion vorgerüstet werden, z.B. durch de n Einsatz von geeigneten Leitungsdämmungen. 341 Seite 30 von 91 Verkehr: Kommunale Gebäude können nur einen geringen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs leisten. Die Nutzung von Fahrrädern könnte attraktiver gemac ht werden, z.B. durch ausreichende Bereitstellung von Fahrradstellp lätzen, ggf. mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, und die Beschaffung von Dienst- (Lasten-)Fahrrädern. Auch Stellplätze für E-Mobile mit netzdienlicher La demöglichkeit können geschaffen werden. Diese liefern nur Strom, wenn erneuerbare Stromüberschüsse im Netz vorhanden sind und tragen so zur Entlastung und Stabilisierung des Stromnetzes bei. Alle Stellplätze sollten daher grundsätzlich mit Zu leitungen oder Leerrohren für zukünftige Vehicle-to-Grid(V2G)-Nutz ungen vorgerüstet werden. Dadurch können geparkte E-Fahrzeuge zukünftig nicht nur netzdienlich be-, sondern auch entladen werden und zur Stabilisierung der Energieversorgung beitragen. 342 Seite 31 von 91 5.3.2 Energieerzeugung am Gebäude Die Möglichkeit der Energieerzeugung am Gebäude ist in gewissem Maße möglich, beschränkt sich aber auf wenige Technologien. Photovoltaik an Gebäuden (PV): Großes Potential liegt in der Nutzung der Solarener gie an Gebäuden in Form von Photovoltaik. Diese ist aus ökologische r und ökonomischer Sicht sinnvoll. Die Stromerzeugung am Gebäude ist zwar teurer (ca. 6-12 ct/kWh) als die Erzeugung von PV-Strom in Freiflächenanlagen (ca. 4-6 ct/kWh), jedoch entfall en die Netzgebühren und andere Umlagen (je nach aktueller Gesetzeslage), wodurch der am Gebäude erzeugte und im Gebäude verbrauchte PV- Strom erheblich günstiger ist. Durch den zusätzlichen Einbau von Kurzeitspeichern in Gebäuden kann der Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesa mtstrombedarf noch deutlich erhöht werden. Die Energieerzeugung am Gebäude ist in mehrfacher H insicht bedeutend. Zum einen entlastet sie die Netze (und s part hohe Durchleitungsgebühren), zum anderen stehen im urban en Bereich kaum und im ländlichen Raum nicht in unbegrenztem U mfang Freiflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Geothermie an Gebäuden: Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen kann sehr effizient Umweltwärme nutzen. Durch Erdsonden kann der Wirkungsgrad (Arbeitszahl) der Wärmepumpen erheblic h erhöht werden. Gerade bei besonders niedrigen Außentempera turen wirkt sich dies positiv aus, da die Temperaturen im Erdreich auch im Winter weitgehend stabil sind. Blockheizkraftwerke (BHKW) an Gebäuden : BHKWs werden in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum netzdienlichen Betrieb von Gebäuden spielen: Zu Zeiten von EE-Stro mknappheit können sie neben Wärme auch Strom erzeugen und trag en zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Sie können zunächst mit fossilem Gas betrieben und dann zunehmend auf „grünes“ synth etisches Methan (oder Wasserstoff) aus EE (erneuerbaren Ener gien) umgestellt werden. 343 Seite 32 von 91 Sonstige Energieerzeuger an Gebäuden: Windkraft an Gebäuden und im Stadtraum kann i.d.R. keinen signifikanten Betrag zur Deckung des Energiebedarfe s leisten und wird daher in diesem Konzept nicht weiter betrachtet. Andere Systeme zur CO 2-neutralen Wärme- bzw. Stromerzeugung mit Holz oder anderer Biomasse können in Einzelfällen sinnvoll sein. 344 Seite 33 von 91 5.3.3 CO 2-Neutrale Wärmeerzeugung und Energieträger CO 2-Neutralität bei der Fernwärme: Die Fernwärme spielt eine sehr wichtige Rolle bei d er Erreichung der Klimaziele, da hier mit wenigen Maßnahmen relativ s chnell große Fortschritte erzielt werden können. Zum anderen werden durch den Einsatz großer KWK-Anlagen (Kraft- Wärme-Kopplung) die CO 2-Emissionen bei gleichzeitiger Strom- und Wärmeproduktion gesenkt. Durch den Einsatz von Biomasse (Pellets oder Hacksc hnitzel) in BHKWs zur Produktion von Fernwärme, kann die CO 2-Bilanz heute schon ohne große Mehrkosten verbessert werden. Alle rdings ist Biomasse nur in begrenztem Umfang verfügbar und sol lte daher moderat und möglichst effizient eingesetzt werden. Ein Ausbau des Fernwärmenetzes bzw. eine Erhöhung d er Anschlussquoten ist wünschenswert, jedoch bis 2035 sicher nur in sehr begrenztem Umfang umsetzbar. Der erneuerbare Anteil der Nürnberger Fernwärme beträgt derzeit 8% aus Biomasse und 19% aus der Müllverbrennung mit ca . 60% biogenem Anteil. Als CO 2-neutral können 21,3% angesetzt werden. CO 2-Neutrale Wärmeversorgung ohne Fernwärme: Versorgung mit synthetischem Gas (Power-to-Gas) aus erneuerbaren Energien Mit Stromüberschüssen auf Basis erneuerbarer Energien im Sommer (PV und Windenergie) kann synthetisches Gas zur Spe icherung erzeugt werden. Dieses Gas kann im Winter, wenn wen iger erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, CO 2-neutral genutzt werden. Bei einer Versorgung von Gebäuden ohne Fernwärme au f Basis von Wasserstoff besteht das Problem, dass zurzeit weder Netze noch Speicher in nennenswertem Umfang vorhanden sind. Oh ne ein engmaschiges Wasserstoffnetz im städtischen Raum mü sste daher an zentraler Stelle Wasserstoff erzeugt, saisonal g espeichert und dann zu den Gebäuden transportiert werden. Dies wür de in den Gebäuden den zusätzlichen Einbau von Wasserstofftanks und neuen Wärmeerzeugern erfordern. Eine Weiterverarbeitung des Wasserstoffs zu Methan (Sabatier- Prozess) ist zwar mit weiteren Umwandlungsverlusten verbunden, 345 Seite 34 von 91 jedoch könnten nicht nur das vorhandene Gasnetz wei ter genutzt werden, sondern auch die vorhandenen Wärmerzeuger i n den Gebäuden. Damit würden auch die zusätzlichen Gasspe icher vor Ort entfallen. Aus diesen Erwägungen heraus wird die di rekte Wasserstoffnutzung in dieser Studie nicht weiter vertieft. Eine Versorgung mit klassischem Biogas wird aus Grü nden der Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit ebenfalls nicht weiter untersucht. Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen Alle Gebäude, die nicht mit Fernwärme versorgt werd en, müssen sukzessive auf Wärmepumpen, möglichst mit Erdsonden, umgerüstet werden. Diese Wärmepumpen sollten möglichst mit 100% regene rativ erzeugtem Strom versorgt werden. Leider steht gerade in der Heizperiode weniger Stro m aus erneuerbaren Energien zur Verfügung als im Sommerha lbjahr. Durch starken Ausbau der Wärmeversorgung über Wärmepumpen könnte sich die Stromknappheit im Winterhalbjahr somit noc h weiter verschärfen. Wärmeerzeugung mit BHKW Wie bereits beschrieben, können BHKWs in Gebäuden e ine wichtige Rolle spielen, wenn sie netzdienlich eingesetzt werden. Sie werden in diesem Konzept noch ausführlicher betrachtet. Hybride Heizsysteme Die Kombination aus BHKWs und Wärmepumpen (hybride Heizsysteme) stellen ein besonders netzdienliches H eizsystem dar, da sie je nach Netzauslastung unterschiedliche Ener gieträger (Strom oder Gas) nutzen können, so zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen und damit die Grundlagen zum weiteren Aus bau der EE verbessern. Wärmeerzeugung mit Biomasse In manchen Fällen kann der Einsatz von Hackschnitzeln, Holz-Pellets oder Pflanzenöl zur Beheizung sinnvoll sein. Im innerstädtischen Bereich sind Logistik- und Feinstaubprobleme zu ber ücksichtigen. Gerade bei der Biomasse gilt es, eine möglichst effiziente Nutzung zu erzielen, da die Ressourcen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und ein großflächiger Einsatz nicht nachhalt ig ist. Daher ist auch bei der Biomasse die Kraft-Wärme-Kopplung der ausschließlichen Verwendung für Heizzwecke vorzuziehen. 346 Seite 35 von 91 6 Bestandsanalyse 6.1 Datengrundlage 6.1.1 Verbrauchsdaten Als Grundlage für dieses Konzept wurden Gebäude- un d Verbrauchsdaten der vom Sachgebiet Kommunales Energiemanagement und Bauphysik (KEM) im Hochbauamt erfassten städtischen Liegenschaften analysiert und ausgewertet. 6.1.2 Energieträger Strom, Gas und Fernwärme werden vom Energieversorge r N-ERGIE bezogen. Strom: Der Anteil erneuerbarer Energien beim Strom beträgt aktuell (2019) 60,5%. Die CO 2-Emissionen betragen 0,278 kg/kWh. Fernwärme: Der Anteil der CO 2-neutralen Energieträger bei der Fernwärmeerzeugung beträgt aktuell (2019) 21,3%. Die CO 2-Emissionen betragen 0,144 kg/kWh. Gas: Die Gasversorgung erfolgt mit konventionellem fossilem Erdgas. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt aktuell (2019) 0%. Die CO 2-Emissionen betragen 0,202 kg/kWh. 347 Seite 36 von 91 6.2 Analyse der Datengrundlage Die Gebäude und Anlagen wurden in folgende Kategori en eingeteilt und ausgewertet:  Art der Wärmeversorgung : Fernwärme / ohne Fernwärme  Sanierungspotential : Neubau / saniert / unsaniert  Mögliche Sanierungstiefe (Wärme und Strom): Denkmalschutz / Ensembleschutz / kein Denkmal 6.2.1 Wärmeversorgung Zunächst wurde ausgewertet, welche Gebäude mit Fern wärme versorgt werden. Abb. 16: Anteile der mit und ohne Fernwärme beheizten Gebäude Etwa 66 % der Netto-Raumfläche (NRF) stadteigener G ebäude wird mit Fernwärme versorgt. Abb. 17: Anteile Wärmeverbrauch mit und ohne Fernwärme Dies entspricht ca. 57% des Wärmeverbrauches. 348 Seite 37 von 91 6.2.2 Sanierungspotential Die Analyse hinsichtlich des Sanierungspotentials e rgab, dass ca. 67% der Gebäudeflächen (NRF) nicht saniert sind bzw . hohes Sanierungspotential haben. Abb. 18: Anteile sanierte und unsanierte Gebäudeflächen 6.2.3 Sanierungstiefe (Wärme und Strom) Denkmäler bzw. Gebäude unter Ensembleschutz lassen sich i.d.R. etwas weniger „tief“ sanieren als Gebäude ohne Denkmalschutz. D.h., das Einsparpotential beim Wärmebedarf fällt hier etwas geringer aus. Daher wurden zur Bestimmung des möglichen Sanierungserfolges die Gebäude zusätzlich nach den folgenden Kriterien ausgewertet: Abb. 19: Anteile Denkmalschutz Im Stromverbrauch unterscheiden sich die Bestandsge bäude nur gering. Durch die zunehmende technische Ausstattung steigt der Strombedarf bei Neubauten und Sanierungen etwas an. 349 Seite 38 von 91 6.3 Auswertung der Daten und Schlussfolgerungen Nach einer weiteren Kombination von Auswahlkriterie n ergibt sich folgendes Bild: Abb. 20: Aufteilung der Gebäude Ca. 22% der Gebäude (flächenbezogen) haben hohes Sanierungspotential und sind ohne Fernwärmeanschluss. Ca. 46% der Gebäude (flächenbezogen) haben hohes Sanierungspotential und werden mit Fernwärme versorgt. Die spezifischen Wärmeverbräuche (nicht witterungsb ereinigt; Datenbasis Jahr 2019), also der Verbrauch pro m² un d Jahr (ohne Sondergebäude wie z.B. Schwimmbäder), stellen sich wie folgt dar: Wärmeverbrauch unsanierter Gebäude Keine Fernwärme Fernwärme Kein Denkmal Denkmal Ensemble Kein Denkmal Denkmal Ensemble 139 kWh/m²a 167 kWh/m²a 105 kWh/m²a 97 kWh/m²a 103 kWh/m²a 103 kWh/m²a möglicher Sanierungserfolg - Reduzierung um x% (Erfahrungswerte aus Sanierungen) 75% 50% 60% 75% 50% 60% Mögliche Einsparung von 104 kWh/m²a 83 kWh/m²a 63 kWh/m²a 73 kWh/m²a 52 kWh/m²a 62 kWh/m²a Abb. 21: Spezifische Wärmeverbräuche und Einsparpotentiale Diese Auswertung der Verbrauchsdaten zeigt, dass be i der Gruppe „Gebäude ohne Fernwärme“ (mit und ohne Denkmalschut z) die größten Sanierungserfolge erzielt werden können. Empfehlung: Da die Sanierungskosten pro Flächeneinheit bei alle n Objektgruppen annähernd gleich sind, sollten aus ökonomischer Sic ht diese Gebäudegruppen - wo möglich - bei der Sanierung priorisiert werden. 350 Seite 39 von 91 7 Maßnahmenentwicklung Vorgehensweise: Zur Abschätzung und Bewertung der Effizienz und der Kosten verschiedener Lösungsansätze wurden Arbeitshypothes en für die verschiedenen technologischen Pfade aufgestellt, un tersucht und verglichen. Dabei wurden Maßnahmen betrachtet die vom Energieve rsorger sowie Maßnahmen, die durch die Stadt selbst umgeset zt werden müssen. Die beschriebenen Maßnahmen durch den Energieversor ger beziehen sich nur auf die Bedarfsdeckung für die st ädtischen Gebäude und nicht auf die Gesamtstadt. Sie sollten aber bei einer Gesamtstrategie des Energieversorgers berücksichtigt werden. Die Hypothesen sind zunächst vereinfachte Ansätze. Sie sollen dazu dienen, aus der unübersichtlichen Vielzahl von mögl ichen Szenarien eine Orientierungshilfe abzuleiten. Maßnahmen des Energieversorgers zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Hypothese 1 Wärmeerzeugung über Power-to-Gas Hypothese 2 Wärme- und Stromerzeugung über Power-to-Gas und BHKW Hypothese 3 Wärme- und Stromerzeugung über Holzgas- BHKW Maßnahmen der Kommune an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Hypothese 4 Gebäudesanierung Hypothese 5 Umrüstung auf hybride Heizsysteme BHKW+ Wärmepumpe Hypothese 6 Nachrüstung von Wärmepumpen Hypothese 7 PV auf stadteigenen Gebäuden (mit Speic hern) Abb. 22: Übersicht der Hypothesen In einem ersten Schritt soll die Wirtschaftlichkeit verschiedener Technologien verglichen werden, um die am besten ge eigneten Varianten zu identifizieren bzw. ungeeignete auszuschließen. 351 Seite 40 von 91 Aus den geeigneten Hypothesen wird dann eine Synthe se gebildet, die dann in differenzierteren Szenarien genauer unt ersucht und verglichen werden. Die Hypothesen betrachten nicht nur einen Gesamtansatz zu heutigen Kosten, sondern auch Prognosen zur Kostenentwicklun g in der Zukunft. Gerade bei Technologien zur Speicherung sind die Kosten in den letzten Jahren erheblich gefallen. Bei einer Fo rtsetzung dieses Trends durch vermehrten Einsatz und damit höheren S tückzahlen ist eine Fortsetzung dieser Preisentwicklung zu erwarte n. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der Hypothesen bzgl. der Zeitachse. Technologien, die heute noch e xtrem teuer sind, können in einigen Jahren mit den Kosten fossiler En ergieträger konkurrieren oder diese sogar unterbieten. Ebenso sind bei noch nicht voll ausgereiften Techno logien in Zukunft weitere Verbesserungen bei den Wirkungsgraden zu erwarten. Daher wird neben der Betrachtung der heutigen Koste n auch eine Kostenprognose für die Jahre 2025 – 2050 in 5-Jahre s-Schritten erstellt. Annahmen: Für die weiteren Betrachtungen gelten folgende Rand bedingungen und grundlegende Annahmen: Preissteigerung Fernwärme 2,0 % / Jahr Preissteigerung Gas 2,0 % / Jahr Preissteigerung Strom 2,0 % / Jahr Preissteigerung Baukosten/Sanierung 3,2 % / Jahr Klimakosten / CO 2 Folgekosten (linear ansteigend) Quelle: Umweltbundesamt 2018 „Empfehlungen zu den Klimakosten“ von 180 bis 240 EUR / Tonne Reduzierung des Wärmebedarfs durch Klimaerwärmung 0,29% / Jahr Erhöhung des Stromverbrauches durch erhöhte technische Ausstattung und steigenden Kühlbedarf 0,5% / Jahr Zubau (Neubauten) pro Jahr 1 % / Jahr Abb. 23: Übersicht Randbedingungen für Hypothesen 352 Seite 41 von 91 Maßnahmen an der Energieversorgung durch den Energi e- versorger 7.1 Hypothese 1 - Power-to-Gas (PtG) Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Power-to-Gas + Gaskessel CO 2-neutrale Deckung des Wärmbedarfs: In dieser Arbeitshypothese wird postuliert, dass de r gesamte Wärmebedarf der hier betrachteten Liegenschaften du rch synthetisches Gas abgedeckt wird. Dieses Gas wird i m Sommer zu 100% auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt. Zur Vereinfachung wird ausschließlich von Photovolt aik als Energiequelle ausgegangen. Zum einen ist aufgrund p olitischer Rahmenbedingungen der Ausbau der Windenergie in der Metropolregion ins Stocken geraten. Zum anderen ste hen nicht mehr so viele freie, windreiche Standorte, die geeignet wären, zur Verfügung. Die Nutzung von mehr Windenergie in der Metropolregion würde die Hypothesen nochmals effizienter und koste ngünstiger machen. Aus dem erneuerbar erzeugten Strom wird zunächst durch Elektrolyse Wasserstoff hergestellt. In einem weiteren Schritt wird der Wasserstoff zu Methan (synthetisches „Erdgas“) weiterverarbeitet. Zur gleichmäßigeren Auslastung der Anlagen im Sommer sind Strom- Kurzzeitspeicher erforderlich, die die Schwankungen in der PV- Produktion sowie die Tag-Nacht-Zyklen weitgehend au sgleichen können und eine wirtschaftlichere Nutzung der Power -to-Gas (P2G)- Anlagen gewährleisten. Das synthetisch hergestellte Methan kann im Gasnetz und den bereits vorhandenen Kavernenspeichern vom Sommer bis in die Heizperiode gespeichert werden. Hierfür sind keine großen Infra struktur- Investitionen erforderlich. Im Winter kann das synthetische Methan (analog und in jedem Mischungsverhältnis zum Erdgas) in konventionellen Wärmeerzeugern (Gaskesseln) in Wärme umgewandelt werden. Die Gesamtsystemeffizienz beträgt aufgrund der zahl reichen Umwandlungsverluste nur ca. 27% (19,75% wärmeseitig + 7,4% stromseitig). Bei einer 50/50-Aufteilung des PV-Str oms für Wärme- bzw. Stromerzeugung im Winter ergibt sich ein Wirku ngsgrad des Systems auf der Wärmeseite von 39,5% (19,75% / ½ ). 353 Seite 42 von 91 D.h. für eine Kilowattstunde Wärme (kWh), die im Wi nter genutzt werden kann, müssen im Sommer ca. 2,6 kWh PV-Strom erzeugt werden. 61% gehen bei der Umwandlung verloren. Darüber hinaus sind die Investitionen in die dafür erforderliche Anlagentechnik erheblich. Abb. 24: Wärmeerzeugung über PtG Hypothese1: Systemeffizienz ca. 27% (19,75+7,4) bei 50/50- Aufteilung des PV-Stroms für Wärme- bzw. Stromerzeugung im Winter Allein zur Deckung des Wärmebedarfs für alle Liegen schaften wäre eine PV-Fläche von ca. 400 Hektar (ca. 4 Mio. m², e twa 560 Fußballfelder) erforderlich. Diese PV-Fläche wäre dreimal so groß wie die Nürnberger Altstadt. Der resultierende Wärmepreis würde auf ca. 30 Euroc ent pro Kilowattstunde (hochgerechnet für 2025) steigen und damit etwa um den Faktor 3 höher sein als heute. Die Ausgaben reduzieren sich mit der Zeit, da für d ie eingesetzten Technologien erhebliche Kostenreduzierungen in der Zukunft zu erwarten sind. CO2-neutrale Stromerzeugung: PV-Strom Direktnutzung Es wird davon ausgegangen, dass ca. 30% des jährlic hen Strombedarfs direkt durch erzeugten PV-Strom gedeckt werden (also zeitgleiche Erzeugung und Verbrauch). Die Erzeugung des PV-Stroms kann in Freiflächenanlagen, oder besser möglichst d irekt an den Gebäuden selbst, erfolgen. 354 Seite 43 von 91 PV-Strom - Kurzzeitspeicherung Etwa 20% des jährlichen Strombedarfs können über Kurzzeitspeicher gedeckt werden. Dies sind im Wesentlichen Lithium-I onen-Speicher (oder vergleichbare Systeme), die mit sehr hoher Ef fizienz, aber derzeit noch mit sehr hohen Kosten, die Schwankunge n bei der Erzeugung ausgleichen und den Tag-Nacht Zyklus abpuffern. PV-Strom - saisonale Speicherung Die verbleibenden 50% des Jahresbedarfs müssen über saisonale Speicher vom Sommer in den Winter verschoben werden . Hier wird eine analoge Technologie wie bei der Wärmeversorgun g angesetzt. Im Sommer wird synthetisches Gas erzeugt und im Gas netz gespeichert. Im Winter wird dieses Gas in Gasturbinen wieder in Strom zurück gewandelt. Die geringen Wirkungsgrade der Gasturbinen führen z usammen mit den niedrigen Wirkungsgraden der synthetischen Gash erstellung zu einem sehr ungünstigen Gesamt-System-Wirkungsgrad. So ergibt sich ein Gesamtwirkungsgrad für die Strom erzeugung mit saisonaler Speicherung von ca. 15% (7,4% / ½). D.h. für 1 kWh CO 2-neutralen Stroms im Winter müssen im Sommer 6,6 kWh PV-Strom erzeugt werden. 85% gehen bei der Umwandlung verloren. resultierender Wärmegestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] ca. 0,30 EUR resultierender Stromgestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] ca. 0,35 EUR Abb. 25: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 1 355 Seite 44 von 91 7.2 Hypothese 2 - Power-to-Gas + Kraft-Wärme-Kopplu ng (PtG+KWK) Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Power-to-Gas + K raft-Wärme- Kopplung CO 2-neutrale Wärmeerzeugung: Die Wärmeerzeugung in Hypothese 2 ist weitgehend an alog zu Hypothese 1, jedoch wird nun zur Verbesserung von E ffizienz und Wirtschaftlichkeit Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt. D.h. es werden bei der Umwandlung des synthetischen Methans sogena nnte Blockheizkraftwerke (BHKW) genutzt. Dabei wird über einen Gasmotor Strom produziert und die entstehende Abwär me zum Heizen verwendet. Dadurch wird die Gesamteffizienz verbessert. Abb. 26: Wärmeerzeugung über PtG+KWK Hypothese 2: Systemeffizienz ca. 34% (18,7% +15,3%) CO 2-neutrale Stromerzeugung: Die Stromerzeugung ist weitgehend analog zu Hypothe se 1, jedoch wird im Winterhalbjahr der Strom über Blockheizkraftwerke erzeugt. Der Systemwirkungsgrad verbessert sich dadurch auf 34 %. Dies zeigt, dass der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplu ng zur Verbesserung der Effizienz des Gesamtsystems beiträgt und damit ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit einer CO 2- neutralen Energieversorgung ist. Alternativ zur KWK könnten auch Brennstoffzellen eingesetzt werden. Bei dieser Technologie werden ebenfalls Strom und W ärme erzeugt, jedoch ist der Wirkungsgrad beim Stromanteil etwas höher als bei 356 Seite 45 von 91 einem Blockheizkraftwerk. Diese Systeme sind jedoch zurzeit noch erheblich teurer als Blockheizkraftwerke und haben eine geringe Lebensdauer. In der Zukunft kann mit sinkenden Prei sen der Einsatz von Brennstoffzellen jedoch vorteilhaft werden. resultierender Wärmegestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] 0,22 EUR resultierender Stromgestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] 0,31 EUR Abb. 27: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 2 357 Seite 46 von 91 7.3 Hypothese 3 - Biomasse + Kraft-Wärme-Kopplung ( Bio + KWK) Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Holzgas-BHKW + Wärmepumpen CO 2-neutrale Wärmeerzeugung: Alternativ zur Erzeugung von synthetischem Gas mit relativ schlechten Wirkungsgraden und damit verbundenen hohen spezifis chen Kosten wird die Verwendung von Biomasse als Energieträger untersucht. Hier wird die Verwendung von Restholz (Äste, Kronen, Rin den und Schadholz) aus der Forstwirtschaft betrachtet, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion oder der Bauholznutzung steht. Wie in den vorhergehenden Hypothesen gezeigt wurde, ist die Kombination mit KWK ein Schlüssel zur effizienten E nergienutzung. Dies gilt ebenso für die Biomasse, welche auch unte r Nachhaltigkeitskriterien zu wertvoll ist, um sie nu r zur Wärmegewinnung zu verbrennen. Daher wird hier ein System betrachtet, dass Holzgas erzeugt, welches in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt wird. Die untersuchte Anlagenvariante beinhaltet noch ein e weitere Komponente mit positiver Wirkung: bei der Holzgaspr oduktion kann Kohlenstoff und damit CO 2 als Feststoff in Form von Pflanzenkohle ausgekoppelt werden. Es wird damit dauerhaft der At mosphäre entzogen. Die Pflanzenkohle (oder Biochar) kann als Dünger zu r Bodenverbesserung eingesetzt werden. Weitere Anwend ungen sind möglich. Hierbei wird das CO 2 dauerhaft gebunden. Der Prozess kann daher nicht nur als CO 2-neutral betrachtet werden, sondern sogar als CO 2-negativ. In der weiteren Betrachtung wird der Proz ess als CO 2- neutral angesehen. Abb. 28: Wärmeerzeugung über Biomasse+KWK Hypothese 3: Systemeffizienz ca. 70,5% (41,9%+29,4%) 358 Seite 47 von 91 resultierender Wärmegestehungspreis [EUR/kWh] 0,07 EUR resultierender Stromgestehungspreis [EUR/kWh] 0,28 EUR Abb. 29: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 3 Der Einsatz der Biomasse kann die Kosten der Energi eerzeugung gegenüber der Nutzung von synthetischem Gas erheblich reduzieren, jedoch ist der Einsatz der Biomasse im großen Maßst ab nicht nachhaltig, da nur eine begrenzte Menge Biomasse fü r die energetische Nutzung zur Verfügung steht. In Einzelfällen, z.B. für kleinere Nahwärmenetze, kann der Einsatz als Übergangstechnologie sinnvoll sein (z.B. im Tiergarten Nürnberg). 359 Seite 48 von 91 Maßnahmen an stadteigenen Gebäuden durch die Stadt selbst 7.4 Hypothese 4 – Energetische Sanierung In der 4. Arbeitshypothese wird ausschließlich die Reduzierung des Wärmeverbrauches durch Sanierung betrachtet. Es wer den die Auswirkungen der energetischen Gebäudesanierung unt ersucht und in unterschiedlichen Gebäudekategorien verglichen. So können Gebäudegruppen identifiziert werden, bei denen die ökonomisch besten Erfolge erzielt werden können . Grundlagen und Annahmen: Reduzierung des Wärmebedarfs durch Sanierung:  ohne Denkmalschutz auf 25% (entspricht Reduzierung um 75%)  mit Denkmalschutz auf 50% (entspricht Reduzierung um 50%)  mit Ensembleschutz auf 40% (entspricht Reduzierung um 60%). Es wurde der energetisch relevante Anteil der Sanie rungskosten angesetzt. Folgende 6 Gruppen von Gebäuden wurden untersucht: Ohne Fernwärmeversorgung : 4a kein Denkmal 4b Denkmal 4c Ensembleschutz Mit Fernwärmeversorgung: 4d kein Denkmal 4e Denkmal 4f Ensembleschutz Für alle Varianten der Hypothese 4 wurden die Koste n pro eingesparter kWh Heizenergie ermittelt. Diese kann somit direkt mit den Kosten einer CO 2-neutral erzeugten kWh verglichen werden, sowie mit den aktuellen Wärmekosten auf Basis fossi ler Energieträger. Für alle Gebäudegruppen ergeben sich Kosten pro eingesparter kWh, die deutlich unter den Kosten der Erzeugung auf Bas is erneuerbarer Energien liegen. Daher ist aus ökonomischer Sicht die Reduzierung des Wärmebedarfs durch effiziente Sanierung gegenüber der Erzeugung durch erneuerbare Energien für alle Gebäudekategorien vorzuziehen. 360 Seite 49 von 91 Auch im Vergleich zu den aktuellen (überwiegend fos silen) Energieträgern ist die energetische Sanierung wirtschaftlicher. Wenn die Klimafolgekosten (Basiswert Umweltbundesam t) ebenso berücksichtigt werden, verbessert sich die Wirtscha ftlichkeit der Sanierung weiter. Die Sanierung ist durch die Reduzierung des Wärmebe darfs mit Abstand der kostengünstigste Baustein auf dem Weg z ur CO 2- Neutralität bei der Wärmeversorgung. Eine Erhöhung der Sanierungsquote würde sich daher auf die Wirtschaftlichkeit positiv auswirken. Abb. 30: resultierende Wärmekosten Hypothese 4 Zeit- und Kostenentwicklung : Die aktuelle Sanierungsquote von 0,7% entspricht ei ner Sanierung von ca. 4.800 m² NRF pro Jahr (entspricht durchschn ittlich 2 Gebäuden pro Jahr). Hierfür fallen ca. 8 bis 10 Millionen EUR pro Jahr an. Der Anteil der energetischen Kosten beläuft sich hierbei auf ca. 9 00.000 bis 1,1 Millionen EUR pro Jahr. Mit der Sanierungsquote von 0,7% können, beginnend ab 2023, bis 2035 ca. 8,4% der Gebäudeflächen saniert werden. 361 Seite 50 von 91 Eine Verdopplung der Sanierungsquote auf 1,4% führt zu einer Verdopplung der Sanierungsfläche auf ca. 9.600 m² N RF pro Jahr (entspricht durchschnittlich 4 Gebäuden pro Jahr) und einer Erhöhung der jährlichen Sanierungskosten auf 16 bis 21 Millionen EUR pro Jahr bzw. 1,8 bis 2,3 Millionen EUR pro Jahr für den Ant eil der energetischen Kosten. Mit dieser Sanierungsquote von 1,4% können, beginnend ab 2023, bis 2035 ca. 16,8% der Gebäudeflächen saniert werden. Bei einer weiteren Erhöhung der Sanierungsquote auf 2,0% steigen die Sanierungsfläche auf 13.700 m² NRF pro Jahr (en tspricht durchschnittlich 6 Gebäuden pro Jahr) und die Koste n auf 23 bis 30 Millionen EUR pro Jahr bzw. 2,5 bis 3,2 Millionen E UR pro Jahr für den Anteil der energetischen Kosten. Mit dieser Sanierungsquote von 2,0% können, beginnend ab 2023, bis 2035 ca. 24% der Gebäudeflächen saniert werden. 362 Seite 51 von 91 7.5 Hypothese 5 – Umrüstung auf hybride Heizsysteme BHKW + Wärmepumpe In dieser Arbeitshypothese wird die Umrüstung von Gebäuden, die unsaniert und nicht fernwärmeversorgt sind, auf ein hybrides Heizsystem aus BHKW und Wärmepumpen betrachtet. Die Umrüstung auf hybride Heizsysteme stellt keinen Ersatz für die energetische Sanierung dar. Aber selbst bei einer sehr ambitionierten Sanierungsquote von 2% jährlich könnte bis 2035 nur etwa ein Fünftel der Gebäude energetisch saniert werden. Da die Umrüstung des Heizsystems relativ schnell und mit geringeren Gesamtinvestitionen umsetzbar ist, kann sie eine wichtige Ergänzung zur Sanierung sein, um zu einer schnellen Reduzieru ng des CO 2- Ausstoßes beizutragen. Der Betrieb der BHKWs basiert zunächst noch auf fossilem Gas, kann aber später auf CO 2-neutrales Gas (Biogas oder synthetisches Methan) umgestellt werden. Zunächst geht es darum, die Verbesserung der Effizi enz und das Potential zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes zu untersuchen. Diese Gebäudekategorie umfasst 176 Objekte, die zus ammen ca. 22 % des Wärmebedarfs der insgesamt betrachteten Ge bäude und Liegenschaften ausmachen. Es wird von einer Betriebsweise ausgegangen, bei de r der Strom für die Wärmepumpen vom Blockheizkraftwerk erzeugt wird . Dabei wird etwa 30 % des Wärmebedarfs vom BHKW gedeckt, ca. 70 % durch die Wärmepumpe. Für die Wärmepumpen mit Erdsonden in Kombination mit dem BHKW wird, aufgrund des energetisch ungünstigen Zustands der unsanierten Gebäudehülle, eine durchschnittliche Jahresarbeitsz ahl von 3,0 angesetzt. Mit Umrüstung auf diese Betriebsweise lässt sich de r CO 2- Ausstoß im Bereich der Wärmeerzeugung für diese Obj ekte um ca. 39% reduzieren. Eine zusätzliche energetische Sanierung muss nicht zeitgleich erfolgen, kann die CO 2-Einsparung jedoch auf bis zu 90% erhöhen. 363 Seite 52 von 91 Grafisch lässt sich die Verbesserung der Effizienz der hybriden Heizung wie folgt darstellen: Abb. 31: Konventionelle Wärmeerzeugung mit Gas: Systemeffizienz 93% Abb. 32: Hybride Wärmeerzeugung mit Gas: Systemeffizienz 152% (44%+108%) Durch die Verbesserung der Effizienz des Heizsystems reduziert sich entsprechend der CO 2-Ausstoß. Netzdienliche Betriebsweise:  Wenn ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien i m Netz zur Verfügung steht, können die Gebäude über Wärmepumpen (mit Erdsonden) beheizt werden.  Ist nicht ausreichend erneuerbarer Strom im Netz vorhanden, kann das BHKW die Wärme erzeugen. Der dabei gleichzeitig erzeugte Strom kann entweder dir ekt im Gebäude genutzt werden oder ins Netz eingespeist werden.  Bei besonders niedrigen Außentemperaturen (Spitzen last) können BHKW und Wärmepumpe gemeinsam betrieben werden. Das BHKW liefert dann Strom für die Wärmepumpe und entlastet damit das Stromnetz in Zeiten sehr ho her Netzbelastung. 364 Seite 53 von 91  Um die Effizienz des Systems zu erhöhen, kann ggf. die Wärmepumpe zur Rücklaufanhebung (ggf. mehrstufig) eingesetzt werden und das BHKW zur Erhöhung auf die erforderliche Vorlauftemperatur.  Durch die Kombination aus BHKW und Wärmepumpen mit Erdsonden kann die Anzahl der erforderlichen Erdson den reduziert werden, insbesondere bei unsanierten Altb auten mit sehr hohen Verbräuchen.  Nach einer energetischen Sanierung kann das BHKW zunächst weiterbetrieben und dann, nach Erreichen s einer Lebensdauer, ggf. stillgelegt werden. Die Anzahl de r Erdsonden ist dann nicht stark überdimensioniert. S onden und Wärmepumpe können sehr effizient weiterbetriebe n werden.  Die Wärmepumpen mit Erdsonden bieten auch die Opti on effizienter Kühlfunktion (möglichst mit PV-Strom).  Zur Verbesserung der Netzdienlichkeit kann zusätzl ich ein Heizungs-Pufferspeicher ergänzt werden. Dieser ermöglicht eine weitere Entkopplung der Erzeugung vom Bedarf.  Der Wärmespeicher kann zusätzlich noch mit einer Heizpatrone ausgestattet werden. Damit kann bei aku tem Stromüberschuss, wie er manchmal bei nächtlichen Stürmen (Windstromüberschuss) auftritt, überschüssi ger Strom aufgenommen werden. Heizpatronen sind sehr kostengünstig und können bei richtiger Betriebsweis e die Netzdienlichkeit des Systems weiter optimieren.  Die Steuerung der Betriebsweise des Systems kann d irekt durch den Energieversorger erfolgen. Alternativ kan n es über den aktuellen Strompreis (Börsenpreis) geregel t werden.  Bei Steuerung der Betriebsweise durch den Energieversorger könnte ein besonderer „netzdienlic her“ Stromtarif vereinbart werden, was mehr Gebäudebetre iber motivieren kann, netzdienliche Heizsysteme zu installieren.  Diese Art der Wärmeversorgung bietet sich für Cont racting- Modelle an. 365 Seite 54 von 91  Sollte nicht ausreichend Platz in den Gebäuden vor handen sein, könnten die hybriden Heizungsanlagen bis zu e iner Gesamtsanierung des Objektes temporär in Containern untergebracht werden,  Zunächst ist die Wärmeversorgung damit nicht volls tändig CO 2-neutral. Sie reduziert aber als Brückentechnologie erheblich die CO 2-Emissionen und unterstützt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.  In Kombination mit einer späteren energetischen Sa nierung kann der CO 2-Ausstoß dann um bis zu 90% reduziert werden.  Die Investitionskosten pro eingesparter Tonne CO 2 liegen etwas höher als bei der energetischen Sanierung, ab er deutlich unter den Kosten einer komplett CO 2-neutralen Wärmeversorgung.  In Zukunft können die BHKWs mit einem zunehmenden Anteil von regenerativ erzeugtem Gas betrieben werden, bis die gesamte Gasversorgung vollständig erneuerbar erfolgt. Zeit- und Kostenentwicklung: Bei einer Umrüstungsquote von durchschnittlich ca. 15 Objekten pro Jahr, beginnend ab 2023, könnten bis 2035 alle 176 Objekte umgerüstet werden. Im Mittel müsste pro Objekt ein BHKW mit ca. 26 kW el (32 kW th ) und Wärmepumpen mit ca. 61 kW installiert werden. Beginnend in 2023 müssten hierfür ca. 2 Millionen E UR pro Jahr bis 2035 investiert werden. 366 Seite 55 von 91 Unsanierte Gebäude, die in absehbarer Zeit nicht sa niert werden, können zeitnah umgerüstet und dann auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Abb. 33: CO 2-Emissionen in Abhängigkeit der Anlagentechnik Unsanierte Gebäude können zeitnah umgerüstet werden , um den CO 2-Ausstoß schnell zu reduzieren. Nach einer Sanierun g kann das BHKW entfallen und auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden Abb. 34: CO 2-Emissionen und Anlagentechnik in Abhängigkeit zur Sanierung 367 Seite 56 von 91 Durch den reduzierten Gasverbrauch reduzieren sich die Heizkosten. Durch die steigenden Gaspreise (und ggf. CO 2-Abgaben) wird die Kosteneinsparung gegenüber konventionell beheizten Objekten noch größer. Ab 2034 gleichen sich Umrüstungskosten und Einsparu ngen in etwa aus. Abb. 35: Kosteneinsparung 368 Seite 57 von 91 7.6 Hypothese 6 – Nachrüstung von Wärmepumpen In dieser Arbeitshypothese werden Gebäude betrachtet, die bereits saniert wurden oder als Neubauten gelten. Dies betrifft 69 Objekte und entspricht ca. 7,8 % d es gesamten Wärmebedarfs aller Objekte. Der geringere Verbrauch macht den Einbau eines BHKW in vielen Fällen unwirtschaftlich. Zudem ist die Heizungsanla ge noch relativ neu. Daher ist es in dieser Kategorie von Objekten i.d.R . ausreichend, die Wärmeversorgung überwiegend auf Wärmepumpenbetrieb umzustellen. Die bestehenden Gas-Heizungsanlagen können weiter z ur Abdeckung von Spitzenlasten betrieben werden. Damit können die Wärmepumpen und Erdsonden kleiner und damit wirtsch aftlicher dimensioniert werden. Es wird von einer Betriebsweise ausgegangen, bei der etwa 80% des Wärmebedarfs durch die Wärmepumpen gedeckt werden, ca. 20% durch den Gasbrenner. Als Energieträger wird für die Gasheizungen zunächs t weiterhin fossiles Erdgas angesetzt. Wegen des besseren energetischen Standards der Gebä ude wird für die Wärmepumpen mit Erdsonden eine durchschnittlich e Jahresarbeitszahl von 4,0 angesetzt. Bei Umrüstung auf diese Betriebsweise würde sich de r CO 2- Ausstoß dieser Objekte im Bereich der Wärmeerzeugun g um ca. 50% reduzieren lassen . Durch den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix erhöht sich dieser Wert bis 2035 weiter. Netzdienliche Betriebsweise:  Wenn ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien i m Netz zur Verfügung steht, kann das Gebäude über Wärmepumpen (mit Erdsonden) beheizt werden.  Ist nicht ausreichend erneuerbarer Strom im Netz vorhanden, kann der Gasbrenner unterstützen. 369 Seite 58 von 91  Bei besonders niedrigen Außentemperaturen (Spitzen last) oder Dunkelflaute kann der Gasbrenner den gesamten Bedarf decken, da die bestehende Gasheizung auf Volllastdeckung ausgelegt wurde. Dies entlastet das Stromnetz in Zeiten sehr hoher Netzbelastung.  Durch die Kombination aus bestehendem Gasbrenner u nd Wärmepumpen kann die Anzahl der erforderlichen Erdsonden reduziert werden.  Die Wärmepumpen mit Erdsonden bieten auch die Opti on einer effizienten Kühlfunktion (möglichst mit PV-Strom).  Zur Verbesserung der Netzdienlichkeit kann zusätzl ich ein Heizungs-Pufferspeicher ergänzt werden. Dieser ermöglicht eine noch weitere Entkopplung der Erzeugung vom Bedarf.  Der Wärmespeicher kann noch zusätzlich mit einer Heizpatrone ausgestattet werden. Damit kann bei aku tem Stromüberschuss, wie er manchmal bei nächtlichen Stürmen (Windstromüberschuss) auftritt, überschüssi ger Strom aufgenommen werden. Heizpatronen sind sehr kostengünstig und können bei richtiger Betriebsweis e die Netzdienlichkeit des Systems weiter optimieren.  Die Steuerung der Betriebsweise des Systems kann d irekt durch den Energieversorger erfolgen. Alternativ kan n es über den aktuellen Strompreis (Börsenpreis) geregel t werden.  Bei Steuerung der Betriebsweise durch den Energieversorger könnte ein besonderer „netzdienlic her“ Stromtarif vereinbart werden. Dieser kann weitere Gebäudebetreiber motivieren, netzdienliche Heizsyst eme zu installieren.  Diese Art der Wärmeversorgung bietet sich für Cont racting- Modelle an. 370 Seite 59 von 91  Zunächst ist die Wärmeversorgung damit nicht volls tändig CO 2-neutral. Sie reduziert aber als Brückentechnologie erheblich die CO 2-Emissionen und unterstützt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. o Die Investitionskosten pro eingesparte Tonne CO 2 liegen etwas höher als bei der energetischen Sanierung, aber deutlich unter den Kosten einer komplett CO 2-neutralen Wärmeversorgung. o In Zukunft können die Gasbrenner mit einem zunehmenden Anteil von regenerativ erzeugtem Gas betrieben werden, bis die gesamte Gasversorgung vollständig erneuerbar erfolgt. Zeit- und Kostenentwicklung: Bei einer Umrüstungsquote von durchschnittlich 6 Ob jekten pro Jahr, beginnend ab 2023, könnten bis 2035 alle 69 Objekte umgerüstet werden. Im Mittel müsste pro Objekt eine Wärmepumpe mit ca. 38 kW (mit entsprechenden Erdsonden) installiert werden. Beginnend in 2023 müssten ca. 0,4 Millionen EUR pro Jahr investiert werden. In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten können zeitnah Wärmepumpen nachgerüstet werden, dann die Energietr äger auf CO 2-Neutralität umgestellt werden. Abb. 36: CO 2-Emissionen in Abhängigkeit der Anlagentechnik 371 Seite 60 von 91 Durch den deutlich reduzierten Gasverbrauch reduzie ren sich insgesamt die Heizkosten, trotz zusätzlicher Stromk osten für die Wärmepumpen. Durch die steigenden Gaspreise (und ggf. CO 2-Abgaben) wird die Einsparung gegenüber konventionell beheizten Objekten noch größer. Ab 2030 gleichen sich Umrüstungskosten und Einsparu ngen in etwa aus. Abb. 37: Kosteneinsparung 372 Seite 61 von 91 7.7 Hypothese 7 – PV auf stadteigenen Gebäuden (mit Speicher) In der 7. Arbeitshypothese wird der Ausbau der Phot ovoltaikanlagen auf den zur Verfügung stehenden Dachflächen der Geb äude betrachtet. Nach der Potentialanalyse der stadteigenen Dächer f ür PV-Anlagen der Stadt Nürnberg vom 15.12.2020 stehen hierfür di e Dachflächen von ca. 398 nicht denkmalgeschützten Gebäuden mit g uter bis mittlerer Eignung zur Verfügung. Das freie Potential dieser Dachflächen wird mit ca. 17.000 kWp bzw. 90.000 m² freier Dachfläche beziffert. Ziel des gebäudenahen Photovoltaikausbaus ist eine möglichst hohe Deckung des Strombedarfs des Gebäudes durch selbstp roduzierten Strom (Eigenverbrauch). Der natürlich tageszeitlich und jahreszeitlich schw ankenden bzw. begrenzten Energiequelle stehen hierbei zudem unter schiedliche, i.d.R. zeitlich versetzte, Lastprofile gegenüber. D.h., je nach Lastprofil sind die Zeiträume hohen Photovoltaikertrags nicht deckungsgleich mit den Lastspitzen des Strombedarfs des Gebäudes. Durch den Einsatz von Kurzzeitspeichern (Batterien) kann ein zwischenzeitlicher Überschuss des Photovoltaikertra ges für die Deckung des Bedarfs zu Zeiten geringeren Photovolta ikertrages zwischengespeichert werden. Hierdurch kann die Eigenverbrauchsquote erhöht werden. Im Gegensatz zu Wohngebäuden mit überwiegenden Last spitzen in den Morgen- und Abendstunden ist bei kommunal genut zten Gebäuden in der Regel von einem günstigeren Lastprofil aufgrund der überwiegenden Nutzung tagsüber auszugehen. Dies führt zu einem günstigeren Verhältnis zwischen Ertrag und nutzbarem Bedarf und die Größe der Kurzzeitspeicher kann geringer angesetzt werden. 373 Seite 62 von 91 Kostenvergleich Gestehungskosten für selbstgenutzte n PV- Strom zu Kosten Netzbezug: Die Gestehungskosten des PV-Stroms sind erheblich geringer als der Strombezug aus dem Netz. Überschüsse können nach gegenwärtigen Rahmenbedingungen eingespeist werden, werden häufig aber nicht kostendeckend vergütet. Diese Vergütung kann in Zukunft noch weiter sinken. Daher sollte der Anteil des Eigenverbrauchs möglichst hoch sein. Der Kostenvorteil besteht aber selbst dann, wenn nu r der selbstgenutzte Anteil angesetzt wird und keine Verg ütung für die Einspeisung erfolgt. Ein Kurzzeitspeicher erhöht den Eigenverbrauchsante il und reduziert damit die Gestehungskosten des selbstgenutzten Stroms. Auch kann dieser Speicher netzdienliche Funktionen übernehmen. Es gibt bereits zahlreiche Modellprojekte, bei dene n der Energieversorger einen Schwarm von dezentralen Spei chern in Gebäuden zur Netzstabilisierung nutzt, und dafür ei nen günstigen Stromtarif anbietet oder sich an den Kosten der Speicher beteiligt. Auch bei selbstgenutztem Strom können Abgaben wie E EG-Umlage und andere Gebühren anfallen. Diese können sich je nach Gesetzeslage stark verändern. Daher kann kein direk ter Vergleich zwischen dem Netzstrom und dem selbst erzeugten PV- Strom gezogen werden. Die Gestehungskosten des PV-Stroms, auch mit Speicher, werden mit der Zeit immer günstiger und liegen deutlich unter den Bezugskosten aus dem Netz. Wie groß der tatsächliche finanzielle Vorteil ist, hängt von der weiteren Entwicklung der Umlagen und Abgaben ab. 374 Seite 63 von 91 Abb. 38: Gestehungskosten PV-Strom Der großflächige Ausbau der PV-Dachanlagen ist ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes beim Strom. Die Kosten liegen bereits heute bei den meisten Anlagen deutlich unter den Kosten des Netzstroms. Bei denkmalschützen Gebäuden können die Kosten durc h Sondermodule jedoch erheblich ansteigen. Hier sind denkmalgerechte Lösungen in Abstimmung mi t dem Denkmalsschutz zu finden, die auch eine Belegung di eser Gebäude ermöglicht, da dies ca. 40 % der Nürnberger Gebäudeflächen betrifft. 375 Seite 64 von 91 7.8 Vergleich der Hypothesen Hypothese Effizienz Wirtschaft- lichkeit Nachhaltig- keit Kostenent- wicklung Maßnahmen des Energieversorgers zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Hypothese 1 (PtG) - - 0 + Hypothese 2 (PtG + KWK) 0 - + + Hypothese 3 (Biomasse-KWK) + + - 0 Maßnahmen der Kommune an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes Hypothese 4 (Sanierung) + + + 0 Hypothese 5 (BHKW+WP) + + + 0 Hypothese 6 (WP) + + + 0 Hypothese 7 (PV+Speicher) + + + + Abb. 39: Vergleich und Bewertung der Hypothesen Wärmekosten: Beim direkten Vergleich der Hypothesen der Wärmeerz eugung (Hypothese 1-3) können folgende Aussagen getroffen werden:  Hypothese 1 (PtG) ist mit Abstand die unwirtschaft lichste Variante.  Hypothese 2 (PtG+KWK) ist wirtschaftlicher, aber i mmer noch deutlich teurer als der heutige Wärmepreis aus fossilen Brennstoffen.  Hypothese 3 (Biomasse+KWK) wäre heute schon zu vergleichbaren Kosten einsetzbar, ist aber nicht nachhaltig.  Hypothese 1 und 2 werden in der Zukunft deutlich g ünstiger und nähern sich in Bezug auf die Kosten immer weite r an Hypothese 3 an.  Ein schneller Umstieg auf eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien ist daher mit höheren Kosten verbunden als ein langsamer. 376 Seite 65 von 91  Der Einsatz von Biomasse könnte als „Brückentechno logie“ dienen, bis der Einsatz von synthetischen Gasen gün stiger geworden ist. Abb. 40: Entwicklung der Wärmepreise Hypothese 1-3 In der weiteren Betrachtung wird von den drei Hypot hesen zur Energieversorgung nur noch die Hypothese 2 zum Verg leich herangezogen, da die Hypothese 1 unwirtschaftlicher und ineffizienter und die Hypothese 3 nicht nachhaltig ist. Beim Vergleich der energetischen Sanierung (Hypothe se 4) mit einer nachhaltigen erneuerbaren Wärmeerzeugung (Hypothese 2: PtG + KWK) können folgende Aussagen getroffen werden:  Die durch energetische Sanierung (Hypothese 4) ein gesparte Kilowattstunde ist deutlich günstiger als die Wärme rzeugung durch Power-to-Gas (Hypothese 2).  Sie ist auch günstiger als die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen.  Die energetische Sanierung ist zunächst mit großem Abstand die kostengünstigste der betrachteten Hypothesen. D urch Baukostensteigerung und Preisreduzierung der erneue rbaren Wärmeversorgung werden sich die Kosten einer vermie denen Kilowattstunde in Zukunft den Erzeugungskosten annähern.  Für eine CO 2-Neutralität bei der Wärmeversorgung bis 2035 ist die energetische Sanierung der kostengünstigste und wirtschaftlichste Baustein. 377 Seite 66 von 91 Abb. 41: Entwicklung der Wärmepreise – Hypothese 4 im Vergleich mit Hypothese 2 und IST- Versorgung Stromkosten: Beim direkten Vergleich der Hypothesen zur Stromerz eugung (Hypothese 1-3) können folgende Aussagen getroffen werden:  Hypothese 1 (PtG) ist mit Abstand die unwirtschaft lichste Variante.  Hypothese 2 (PtG+KWK) ist wirtschaftlicher, aber i mmer noch deutlich teurer als der heutige Strombezugspreis.  Hypothese 3 (Biomasse+KWK) wäre deutlich kostengünstiger, ist aber nicht nachhaltig.  Hypothese 1 und 2 werden in der Zukunft deutlich g ünstiger und nähern sich in Bezug auf die Kosten immer weite r an Hypothese 3 an.  Der Einsatz von Biomasse könnte auch hier als „Brückentechnologie“ dienen, bis der Einsatz von synthetischen Gasen günstiger geworden ist. 378 Seite 67 von 91 Abb. 42: Entwicklung der Strompreise Hypothese 1-3 Beim Vergleich einer nachhaltigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Hypothese 2) mit der Stromversorgung aus dem Netz (Ist- Versorgung) können folgende Aussagen getroffen werden:  Die CO 2-neutrale Stromerzeugung (Hypothese 2) ist zunächst deutlich teurer als die Ist-Versorgung. In Zukunft nähern sich diese Preise allerdings an.  Ein schneller Umstieg auf eine erneuerbare Stromve rsorgung ist daher mit höheren Kosten verbunden als ein langsamer. Abb. 43: Entwicklung des Strompreises – Hypothese 2 im Vergleich mit der IST-Versorgung 379 Seite 68 von 91 7.9 Synthese Die Betrachtung der Hypothesen zeigt, dass es für die Erreichung der Klimaneutralität Maßnahmen gibt, die im Bereich des Energieversorgers liegen (Fernwärme, Gas, Strom). D eren Umsetzung wird sich jedoch in den Preisen für Wärme und den Strombezug niederschlagen. In direkter Verantwortung der Kommune für ihre eige nen Gebäude können Maßnahmen umgesetzt werden, die Energiekosten und CO 2- Emissionen einsparen, jedoch Investitionen erfordern. Nur durch die Verfolgung beider Ansätze kann die Klimaneutralität des stadteigenen Gebäudebestandes unter wirtschaftliche n Gesichtspunkten erreicht werden. Der Vergleich der Hypothesen macht deutlich, dass das Ziel der CO 2- Neutralität bis 2035 durch die Umstellung auf nachh altige CO 2- neutrale Energieträger (vorzugsweise Hypothese 2 fü r Fernwärme und Stromrestbezug) zwar erreicht werden kann, aber zu sehr hohen Kosten führt. Günstiger wäre die Hypothese 3 (Biomasse + KWK), die aber dem Grundsatz der Nachhaltigkeit widerspricht. Auf der Zeitachse denkbar wäre hier eine Kombinatio n beider Hypothesen, d.h. zunächst schnell auf z.B. Holzverg asertechnik zu setzen, und mittelfristig die eingesetzte Biomasse komplett durch synthetisches Gas zu ersetzen. Bei einer Umstellung könnte die Kraftwerkstechnologie größtenteils beibehalten werden. Die technische Umsetzung liegt hierbei im Bereich d es Energieversorgers. Die Maßnahmen, die an den Gebäuden durchgeführt wer den können (Hypothesen 4-7), sind deutlich kosteneffizienter, können aber voraussichtlich aus Kapazitätsgründen nicht vollstä ndig bis 2035 umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die ene rgetische Sanierung der Gebäude. Diese Maßnahmen sind jedoch der entscheidende Baust ein zu einer kostengünstigen Reduktion der CO 2-Emissionen. Der wirtschaftlichste und nachhaltigste Weg ist dah er zunächst die maximale Umsetzung der Gebäudemaßnahmen, die bis 20 35 (und darüber hinaus) realisiert werden können. Der verbl eibende Energiebedarf muss durch CO 2-neutrale Energieträger gedeckt werden. Hierzu werden im Weiteren drei Szenarien betrachtet , die verschiedene Geschwindigkeiten zur Klimaneutralität beschreiben. 380 Seite 69 von 91 Diese Szenarien führen zu sehr unterschiedlichen Er gebnissen hinsichtlich der Kosten und des kumulierten CO 2-Ausstoßes. 8 Szenarien Es wurden drei Hauptszenarien betrachtet und verglichen. Szenario 1 „Weiter wie bisher“ dient lediglich als Referenzszenario Szenario 2 „moderat“ erreicht CO 2-Neutralität bis 2045 Szenario 3 „Zielszenario 2035“ erreicht das vorgegebene Ziel der CO 2-Neutralität in 2035 Die in den Szenarien betrachteten Maßnahmen des Energieversorgers beziehen sich ausschließlich auf die Deckung des Bedarfs der kommunalen Gebäude. Die Investitionen werden in den Szenarien auf die j eweilige Nutzungsdauer bezogen (analog einer Finanzierung üb er den Nutzungszeitraum). Für die Sanierung wurde der ener getische relevante Anteil der Kosten angesetzt. 381 Seite 70 von 91 8.1 Szenario 1: „Weiter wie bisher” (Referenzszenar io) 8.1.1 Annahmen für Szenario 1 „Weiter wie bisher“ Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an stadteigenen Gebäuden:  Beibehalten der Sanierungsquote von derzeit ca. 0, 7 % (siehe Hypothese 4)  Keine Umstellung auf hybride Heizsysteme bis 2045 (siehe Hypothese 5)  Keine Umrüstung auf Wärmepumpen (siehe Hypothese 6 )  Kein erhöhter Ausbau von PV auf den stadteigenen G ebäuden. Es wird angenommen, dass der Ausbau weiterhin wie b isher mit ca. 80 kWp pro Jahr erfolgt Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:  Stromerzeugung bzw. Einkauf durch den Energieverso rger: Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien (EE) z unächst weiter wie bisher, dann Anpassung der Steigerung, s odass 88% Anteil erneuerbarer Energien in 2045 erreicht sind. (Ziel Bundesrepublik) EE-Anteil 2025: 72,5% / 2030: 80% / 2035: 85% / 2040: 87,5 / 2045: 88,0%  Fernwärme: Kein Ausbau des Anteils der erneuerbare n Energien zur Fernwärmeerzeugung  Gas: Keine Beimischung von Gas aus erneuerbaren En ergien  (Preissteigerung der Energieträger 2% pro Jahr) 382 Seite 71 von 91 8.1.2 CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“  In diesem Szenario werden die CO 2-Emissionen bis 2035 nicht wesentlich reduziert.  Bis 2050 reduzieren sich die Emissionen von ca. 37 .000 Tonnen pro Jahr in 2020 auf ca. 26.000 Tonnen pro Jahr.-  CO 2-Neutralität wird im betrachteten Zeitraum nicht erreicht.  Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird lediglich durch die Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Sanierungsqu ote von 0,7% sowie die weitere Erhöhung des EE-Anteils bei der Stromerzeugung erreicht.  In diesem Szenario werden die Klimaziele verfehlt. Es dient nur als Basis-Szenario zum Vergleich der Varianten.  Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt 923.000 Tonnen. Abb. 44: CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 383 Seite 72 von 91 8.1.3 Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bish er“  Die jährlichen Gesamtkosten (Energiekosten) erhöhe n sich von ca. 21 Millionen EUR in 2020 auf ca. 30 Millionen EUR in 2035.  Die Kosten beinhalten Kosten der Energieträger für Heizung und Strom.  Da keine Veränderungen bei der Sanierungsquote und keine Umrüstungen der Heizsysteme gasversorgter Gebäude erfolgen, fallen hier keine zusätzlichen Investitionskosten an.  Die steigenden Kosten sind der angenommenen 2 %ige n Preissteigerung der Energieträger geschuldet, sowie der Erhöhung des Energiebedarfs durch Zubau und erhöhte m Strombedarf aufgrund erhöhter technischer Gebäudeausstattung.  Dargestellt sind die Energiekosten einschl. der CO 2- Folgekosten (Ansatz Umweltbundesamt).  Diese beiden dargestellten Kurven werden in den we iteren Szenarien als Vergleichskurven verwendet. Abb. 45: Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 384 Seite 73 von 91 8.2 Szenario 2: „moderat“ (Zielerreichung Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2045) 8.2.1 Annahmen für Szenario 2 „moderat“ Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an stadteigenen Gebäuden:  Verdopplung der gegenwärtigen Sanierungsquote von ca. 0,7% pro Jahr auf 1,4% pro Jahr (siehe Hypothese 4).  Umstellung auf hybride Heizsysteme entsprechend Hy pothese 5. Umstellungsgrad 2025: 16,7% / 2030: 58,3% / 2035: 100%  Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten Gebäuden entsprechend Hypothese 6. Umstellungsgrad 2025: 16,7% / 2030: 58,3% / 2035: 100%  Erhöhung des Zubaus von PV auf Gebäuden und moderater Zubau von Stromspeichern entsprechend Hypothese 7. Ausbaugrad PV 2025: 30,0% / 2030: 63,0% / 2035: 100% Ausbaugrad Speicher 2025: 20,0% / 2030: 50,0% / 2035: 100% Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:  Stromerzeugung bzw. Zukauf durch den Energieversor ger: Zubau erneuerbarer Energien (EE) in dem Ausmaß, dass bis 2045 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien, Ziel Bundesrepublik). EE-Anteil 2025: 78,5% / 2030: 88,0% / 2035: 93,5% / 2040: 98,0 / 2045: 100%  Fernwärmeerzeugung durch den Energieversorger: Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2045 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien). EE-Anteil 2025: 27,3% / 2030: 45,5% / 2035: 63,7% / 2040: 81,8 / 2045: 100%  Gas: Zumischung Gas aus erneuerbaren Energien (EE) durch den Energieversorger, dass bis 2045 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien). EE-Anteil 2025: 0% / 2030: 25% / 2035: 50% / 2040: 75% / 2045: 100%  (Preissteigerung des „konventionellen“ Anteils der Energieträger in Höhe von 2% pro Jahr. Für den zusätzlichen Anteil e rneuerbarer Energien wurden die Preise auf Basis der Hypothese 2 ermittelt.) 385 Seite 74 von 91 8.2.2 CO 2-Emissionen Szenario 2 „moderat“  In diesem Szenario werden die CO 2-Emissionen bis 2035 um ca. 75 % reduziert, also von ca. 37.000 Tonnen im J ahr 2020 auf nur noch 9.500 Tonnen in 2035.  Bis 2045 wird CO 2-Neutralität erreicht.  Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird durch die Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Erhöhung der Sanierungsquote (von 0,7% auf 1,4%), die Umrüstung auf CO 2- effiziente Anlagentechnik sowie Umstellung auf erne uerbare Energieträger erreicht.  Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt ca. 412.000 Tonnen.  In diesem Szenario wird das Ziel des Stadtrates „Klimaneutralität bis 2035“ nicht erreicht, jedoch wird der CO 2- Ausstoß drastisch reduziert. Abb. 46: CO 2-Emissionen Szenario 2 386 Seite 75 von 91 8.2.3 Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“  Die jährlichen Kosten (Energiekosten + Umrüstung) erhöhen sich durch die vorgenannten Maßnahmen um bis zu ca. 5 Millionen EUR jährlich gegenüber dem Vergleichsszenario 1. Abb. 47: Gesamtkosten Szenario 2 „moderat“ Die Kosten beinhalten:  Mehrkosten für die Erhöhung der Sanierungsquote vo n 0,7% auf 1,4% (energetischer Anteil der Kosten).  Kosten für die Umrüstung der Heizungssysteme.  Kosten für den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien bei den Energieträgern (Strom, Fernwärme, Gas). 387 Seite 76 von 91 8.2.4 Szenario 2 - Vergleichsvariante Zum Vergleich wurde betrachtet, wie sich die Kosten entwickeln würden, wenn lediglich die Energieträger in Verantw ortung des Energieversorgers auf CO 2-Neutralität umgestellt und keine weiteren Maßnahmen an den Gebäuden durchgeführt würden. Abb. 48: Gesamtkosten - Vergleichsvariante Szenario 2 Die Kurve zeigt, dass es erheblich teurer ist, nur die Energieträger in Verantwortung des Energieversorgers bis 2045 auf CO 2-Neutralität umzustellen. Die aufgezeigten Maßnahmen an den Gebäuden sind kosteneffizienter als lediglich die Umstellung der Energieträger. In der Vergleichsvariante betragen die jährlichen M ehrkosten (Energiekosten) bis zu ca. 7,8 Millionen EUR gegenü ber dem Referenzszenario (Szenario 1). 388 Seite 77 von 91 8.3 Szenario 3 „Zielszenario 2035 klimaneutrale Stadtverwaltung“ 8.3.1 Annahmen für Szenario 3 „Zielszenario 2035“ Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an stadteigenen Gebäuden:  Erhöhung der Sanierungsquote von ca. 0,7% pro Jahr auf 2,0% pro Jahr (siehe Hypothese 4).  Umstellung auf hybride Heizsysteme entsprechend Hy pothese 5. Umstellungsgrad 2025: 25% / 2030: 87,5% / 2035: 100%  Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten Gebäuden entsprechend Hypothese 6. Umstellungsgrad 2025: 25% / 2030: 87,5% / 2035: 100%  Erhöhung des Zubaus von PV auf Gebäuden und modera ter Zubau von Stromspeichern entsprechend Hypothese 7. Ausbaugrad PV 2025: 30% / 2030: 80% / 2035: 100% Ausbaugrad Speicher 2025: 20% / 2030: 60% / 2035: 100% Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:  Stromerzeugung bzw. Zukauf durch den Energieversor ger: Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2035 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien). EE-Anteil 2025: 78,5% / 2030: 90,8% / 2035: 100%  Fernwärmeerzeugung durch den Energieversorger: Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2035 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien). EE-Anteil 2025: 27,3% / 2030: 63,7% / 2035: 100%  Gas: Zumischung Gas aus erneuerbaren Energien (EE) durch den Energieversorger, dass bis 2035 CO 2-Neutralität erreicht wird (100% Erneuerbare Energien). EE-Anteil 2025: 0% / 2030: 50% / 2035: 100%  Preissteigerung des „konventionellen“ Anteils der Energieträger in Höhe von 2% pro Jahr. Für den zusätzlichen Anteil e rneuerbarer Energien wurden die Preise auf Basis der Hypothese 2 ermittelt. 389 Seite 78 von 91 8.3.2 CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“  Die CO 2-Emissionen werden von ca. 37.000 Tonnen im Jahr 2020 auf 0 Tonnen in 2035 reduziert.  Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird durch die Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Erhöhung der Sanierungsquote (von 0,7% auf 2,0%), die Umrüstung auf CO 2- effiziente Anlagentechnik sowie Umstellung auf erne uerbare Energieträger erreicht.  Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt ca. 306.000 Tonnen.  In diesem Szenario wird das Ziel des Stadtrates „Klimaneutralität bis 2035“ erreicht. Abb. 49: CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 390 Seite 79 von 91 8.3.3 Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 20 35“  Die jährlichen Kosten (Energiekosten + Umrüstung) erhöhen sich durch die vorgenannten Maßnahmen um ca. 7,5 Millionen EUR pro Jahr in 2030 und steigen bis auf ca. 10,5 M illionen EUR in 2035 gegenüber dem Referenzszenario (Szenario 1). Abb. 50: Gesamtkosten Szenario 3 „Zielszenario 2035“ Die Kosten beinhalten:  Mehrkosten für die Erhöhung der Sanierungsquote vo n 0,7% auf 2,0% pro Jahr (energetischer Anteil der Kosten).  Kosten für die Umrüstung der Heizsysteme.  Kosten für den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien bei den Energieträgern (Strom, Fernwärme, Gas). 391 Seite 80 von 91 8.3.4 Szenario 3 - Vergleichsvariante Zum Vergleich wurde betrachtet, wie sich die Kosten entwickeln würden, wenn lediglich die Energieträger in Verantw ortung des Energieversorgers auf CO 2-Neutralität umgestellt und keine weiteren Maßnahmen an den Gebäuden durchgeführt würden. Abb. 51: Gesamtkosten - Vergleichsvariante Szenario 3 Die Kurve zeigt, dass es erheblich teurer ist, nur die Energieträger in Verantwortung des Energieversorgers bis 2035 auf CO 2-Neutralität umzustellen. In der Vergleichsvariante betragen die jährlichen M ehrkosten (Energiekosten) bis zu ca. 15,3 Millionen EUR gegen über dem Referenzszenario (Szenario 1). 392 Seite 81 von 91 9 Empfehlung und Umsetzungsfahrplan 9.1 Bewertung der Szenarien und Varianten Nur im Szenario 3 wird das Ziel „klimaneutraler Geb äudebestand bis 2035“ realisiert. Es muss von Seiten der Kommune und des Energieversorgers geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen und getroff enen Annahmen umgesetzt und die erforderlichen finanziellen, technischen und personellen Kapazitäten bereitgestellt werden können. Alternativ zeigt das Szenario 2, wie sich eine langsamere Umsetzung des Ziels (bis 2045) auf die Kosten und die CO 2-Bilanz auswirken würden. 9.2 Empfehlungen Die Betrachtungen zeigen, dass sich eine schnelle und umfangreiche Umsetzung der direkten Maßnahmen an den Gebäuden (S anierung, Umrüstung der Heizung, Ausbau der PV mit Speichern), zusätzlich zur Reduzierung der CO 2-Emissionen, auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Die Umstellung der Energieträger in Verantwortung d es Energieversorgers ist zunächst noch relativ teuer, wird aber mit der Zeit günstiger. Zur Erreichung der Zielvorgaben mus s aber bereits zeitnah mit der Umstellung begonnen werden. Je schneller die Maßnahmen direkt am Gebäudebestand umgesetzt werden, desto weniger müssen teure Energieträger zugekauft werden. Eine langsamere Umsetzung der direkten Maßnahmen an den Gebäuden erhöht die Gesamtkosten. Varianten Die Betrachtung der Vergleichsvarianten (nur Maßnahmen durch den Energieversorger, ohne direkte Maßnahmen an den Gebäuden) zeigt sehr deutlich, dass das Ziel der Klimaneutralität n ur in Kooperation aller Beteiligten wirtschaftlich zu erreichen ist. Eine Energieträgerumstellung lediglich durch den En ergieversorger führt zu erheblich höheren Gesamtkosten. 393 Seite 82 von 91 9.3 Möglicher Umsetzungszeitplan Es sollte kurzfristig mit der konkreten Planung der Maßnahmen an den Gebäuden, insbesondere der Erhöhung der Sanierungsq uote, der Umstellung der Heiztechnik und dem PV-Ausbau begonnen werden. Der Aspekt der Netzdienlichkeit sollte mit dem Ener gieversorger eng abgestimmt werden. Insbesondere die Optimierung von Regelungsstrategien und Betriebsweisen bietet hier großes Potential. Die Umrüstung der Heizsysteme direkt an den Gebäude n und der Ausbau der PV-Anlagen auf den Gebäuden lassen sich relativ zeitnah umsetzen und voraussichtlich bis 2035 abschließen. Die Gebäudesanierung erfordert einen höheren Planun gsaufwand und damit einen längeren Vorlauf. Eine Umsetzung be i möglichst vielen Gebäuden bis 2035 sollte angestrebt werden. Grundsätzlich gilt: Technologien, die heute bereits kostengünstig umsetzbar sind und bei denen keine signifikanten Preisreduzierungen zu erw arten sind, sollten zeitnah eingesetzt werden (Sanierungen, BHK Ws, PV, Wärmepumpen). Technologien, die heute noch mit relativ hohen spez ifischen Kosten verbunden sind (Elektrolyse, Methanisierung, Stroms peicher), sollten zunächst moderat eingesetzt und dann bei sinkenden Preisen in größerem Umfang ausgebaut werden. 394 Seite 83 von 91 9.4 CO 2-Ausstoß bis 2050 Abb. 52: kumulierter CO 2-Ausstoß aller Szenarien Die Grafik zeigt den kumulierten CO 2-Ausstoß bis 2050 für die untersuchten Szenarien. Auch hier wird deutlich, dass die beiden Vergleichs varianten zu den Szenarien 2 und 3 (nur Umstellung der Energieträger durch den Energieversorger, ohne direkte Maßnahmen an den Geb äuden) neben höheren Kosten auch einen höheren kumulierten CO 2-Ausstoß verursachen, da die Reduzierung speziell am Anfang langsamer erfolgen würde. Da bei der CO2-Reduzierung in „Restbudgets“ gedacht werden muss, ist eine zeitnahe Reduzierung erheblich wirksamer, als eine langsamere Umsetzung. 395 Seite 84 von 91 9.5 Kosten pro eingesparte Tonne CO 2 Szenarienvergleich EUR/t CO 2-Einsparung 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Szenario 2 349 € 371 € 247 € 208 € 161 € 25 € Szenario 3 276 € 387 € 367 € 270 € 162 € 43 € Abb. 53: Kosten je eingesparte Tonne CO 2 gegenüber Referenzszenario Die Kosten für die Maßnahmen an den Gebäuden und die Maßnahmen des Energieversorgers wurden ins Verhältn is zu den hierdurch erreichten CO 2-Einsparungen (gegenüber dem Referenzszenario) gesetzt. Die Kosten sind hierbei jeweils auf die Nutzungsdau er der einzelnen Maßnahmen (technische Anlagen 10-20 Jahre, Gebäudesanierung 50 Jahre) bezogen. Bei der Gebäudesanierung wurde nur der energetisch relevante Anteil der Kosten berücksichtigt. 396 Seite 85 von 91 9.6 Gesamtkostenentwicklung (Vollkosten) Die Gesamtkosten für Energieträger (Wärme und Strom ), Sanierung (Vollkostenansatz) und Umrüstung entwickeln sich wie folgt: Abb. 54: Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“ (Vollkostenansatz) Abb. 55: Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 2035“ (Vollkostenansatz) 397 Seite 86 von 91 10 Hindernisse Sanierungsquote und Umrüstungsquote Die Erhöhung der Sanierungsquote ist mit zahlreiche n Hindernissen verbunden. So kann das Sanierungsvolumen nur soweit gesteigert werden, wie es auch vom Hochbauamt und der wbg-k ab gewickelt werden kann. Möglicherweise kann auch die ohnehin gut ausgelaste te Baubranche die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten und Mater ialien nicht ausreichend bereitstellen. Ähnliches gilt für die Umrüstung der Anlagentechnik in den Gebäuden. Hier könnten ggf. große Teile über Contracting abgewickelt und damit die Umsetzung u.U. erleichtert werden. Finanzierung Zum Aufbau eines CO 2-neutralen Gebäudebestandes und der dafür erforderlichen Infrastruktur sind erhebliche Invest itionen von Seiten der Stadt Nürnberg sowie von Seiten des Energievers orgers erforderlich. Diese können über Kredite und Zuschüs se (z.B. Bundesförderung energieeffiziente Gebäude BEG; KfW und BAfA) unterstützt werden. Alternativ könnten die Investit ionen über Contracting verschoben und über entsprechend angepa sste Energielieferverträge gedeckt werden. Photovoltaik und Speicher an Gebäuden Es müssen ausreichend geeignete Flächen für PV-Anla gen auf Gebäuden gefunden werden. Durch den hohen Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Erweiterung d es Potentials über die in dieser Studie betrachteten gut geeignet en Dachflächen hinaus erschwert. Leicht geneigte Dächer wurden für die PV-Nutzung berücksichtigt. Darüber hinaus wären zahlreiche wei tere geeignete Flächen auf denkmalgeschützten Gebäuden vorhanden. Allerdings müssten Lösungen gefunden werden, die denkmalverträglich sind und mit vertretbarem Kosten- und Abstimmungsaufwand umg esetzt werden können. 398 Seite 87 von 91 Umstellung der Energieträger auf CO 2-Neutralität Zur Umsetzung der Szenarien sind auf Seiten des Ene rgieversorgers erhebliche Maßnahmen und Investitionen erforderlich . Ohne die Umstellung der Energieträger Strom, Fernwärme und G as auf CO 2- Neutralität kann keine vollständige Klimaneutralitä t des Gebäudebestandes erreicht werden. Biomasse Die Biomasse (insbesondere Holz) könnte in gewissem Umfang ergänzend eingesetzt werden. Hierbei ist aber unbed ingt die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien kritisch zu prüfen. Die energetische Nutzung sollte nicht in Konkurrenz ste hen zu anderen Nutzungen wie Bauholz, die ebenfalls wichtig sind f ür die Erreichung der CO 2-Neutralität im Gebäudesektor. Flächenbedarf Zur Errichtung zusätzlicher PV-Anlagen durch den En ergieversorger, die für die Erzeugung CO 2-neutraler Energieträger erforderlich sind, müssen geeignete Flächen in der Region gefunden wer den. Die Standorte müssen entsprechend erschlossen sein, um den erzeugten Strom auch ins Netz einspeisen zu können. Windkraft Ein weiterer Ausbau der Windkraft wäre bei der Umst ellung auf erneuerbare Energieträger sehr hilfreich und würde den Bedarf an teuren synthetischen Gasen und Speichern senken. Di e aktuelle Gesetzes- bzw. Verordnungslage lässt jedoch kaum ei nen weiteren Ausbau zu. Dies erhöht letztlich die Systemkosten der Umstellung auf CO 2-Neutralität. 399 Seite 88 von 91 11 Anhang 1 - Szenarien ohne Preissteigerung Zum Vergleich werden hier die Szenarien nochmals da rgestellt, jedoch nur mit den energetischen Kosten und ohne Pr eissteigerung bei den Energiekosten und Sanierungskosten. Abb. 56: Kostenverlauf Szenario 1 "Weiter wie bisher" ohne Preissteigerungen Abb. 57: Kostenverlauf Szenario 2 "moderat" ohne Preissteigerungen 400 Seite 89 von 91 Abb. 58: Kostenverlauf Szenario 2 -Vergleichsvariante ohne Preissteigerungen Abb. 59: Kostenverlauf Szenario 3 "Zielszenario 2035“ ohne Preissteigerungen 401 Seite 90 von 91 Abb. 60: Kostenverlauf Szenario 3 - Vergleichsvariante ohne Preissteigerungen 402 Seite 91 von 91 12 Anhang 2 - Quellen und Grundlagen 403 Grundlagen IST-Zustand Zusammenfassung Verbrauch Objekte NGF Wärme Spez. Wärme Strom Spez. Strom Basiswerte 100% 414 1.022.038,23 m² 142.070.197 139 kWh/m² 46.473.297 kWh 45 kWh/m² Sanierungsgebäude ohne Sonstige 279 677.292,34 m² 77.655.349 16.265.824 kWh Wärmebedarf Heizwert Brennstoffbedarf Verbrauch u. Kosten heute kWh €/kWh € €/kWh Fernwärme 80.852.474 0,08 € 6.864.375 0,085 nicht Fernwärme 61.217.723 0,07 € 4.150.562 0,068 Summe: 142.070.197 11.014.937 0,278 Flächenzuwachs 1% 2019 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Flächen mit Zuwachs [m²] 1.032.259 1.083.361 1.134.462 1.185.564 1.236.666 1.287.768 1.338.870 Energiedaten KEM Kosten aktuell (2019) Strom Wärme Gas Wärme Fernwärme Hackschnitzel HS. ab 2030 Pellets Brennwert [€/kWh] 0,2124 0,0611 0,0849 0,0231 0,0463 Heizwert [€/kWh] 0,2124 0,0678 0,0849 0,0250 0,0500 EE-Anteil Strom geändert am 08.07.2021 von 45,5% auf 60,5% CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2780 0,2020 0,1440 0,0181 0,0186 CO2 - Klimafolgekosten [€/kg] 0,0514 Anteil der EE 60,5% 0,0% 21,3% 100,0% 100,0% Preissteigerung/Jahr der letzten 10J [%] 3,15% -1,17% 1,72% 0,00% 0,89% Festlegung Preissteigerung siehe Preissteigerungen… Nachhaltigkeitsgrenze Nachhaltigkeitsgr. Biomasse [kWh/m²a] 20 20.440.765 kWh Quelle PHI 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Nachhaltigkeitsgr. Biomasse [kWh/m²a] 20.645.172 20.645.172 21.667.210 22.689.249 23.711.287 24.733.325 25.755.363 26.777.402 Quelle UBA CO2 - Klimafolgekosten [€/t] 185,00 196,38 205,38 214,26 223,52 233,18 243,26 Energiebezugskosten Szenario 1 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Ausbau Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,10% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 72,5% 80,0% 85,0% 87,5% 88,0% 88,0% 2,94% Fossiler Anteil Strom 39,5% 27,5% 20,0% 15,0% 12,5% 12,0% 12,0% Ziel 2045: CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,194 0,141 0,106 0,088 0,084 0,084 88,0% CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,038 € 0,029 € 0,023 € 0,020 € 0,020 € 0,021 € kg/% Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,277 € 0,293 € 0,314 € 0,342 € 0,375 € 0,413 € 0,704 Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,239 € 0,264 € 0,292 € 0,322 € 0,355 € 0,392 € Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Strom EE - In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 € Szenario 2 100,000% 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 3,00% 1,90% 1,10% 0,90% 0,40% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 78,5% 88,0% 93,5% 98,0% 100,0% 100,0% 2,94% Fossiler Anteil Strom 39,5% 21,5% 12,0% 6,5% 2,0% 0,0% 0,0% Ziel D 2045: CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,151 0,084 0,046 0,014 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,030 € 0,017 € 0,010 € 0,003 € 0,000 € 0,000 € kg/% Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,285 € 0,300 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 € 0,704 Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,256 € 0,283 € 0,305 € 0,334 € 0,364 € 0,396 € Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Strom EE - bis 2025 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,332 € 0,297 € 0,224 € 0,187 € 0,157 € 0,119 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,073 € 0,081 € 0,082 € 0,087 € 0,093 € 0,096 € Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 71,5% 71,4% 73,2% 73,8% 74,6% 75,8% Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 € ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021 Gem Tel. Nordhus am 08.07.2021 Strom N-ERGIE Gem Mail Frau Anlauft 26.05.2021 ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021 2019 Quelle: KEM Szenario 1 Szenario 2 404 Szenario 3 100,000% 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 3,00% 2,45% 1,85% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 78,5% 90,8% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 2,94% Fossiler Anteil Strom 39,5% 21,5% 9,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel Nbg 2035: CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,151 0,065 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,030 € 0,013 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/% Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,285 € 0,302 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 € 0,704 Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,256 € 0,289 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 € Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Strom EE - bis 2025 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,331 € 0,292 € 0,226 € 0,195 € 0,158 € 0,120 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,073 € 0,087 € 0,092 € 0,091 € 0,093 € 0,096 € Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 71,5% 69,9% 70,7% 73,1% 74,6% 75,8% Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 € Szenario 1 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 0,00% Fossiler Anteil FW 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% kg/% CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,144 0,144 0,144 0,144 0,144 0,144 0,183 CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,028 € 0,030 € 0,031 € 0,032 € 0,034 € 0,035 € FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,124 € 0,135 € 0,147 € 0,161 € 0,176 € 0,192 € Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,096 € 0,106 € 0,117 € 0,129 € 0,142 € 0,157 € Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Wärme EE - bis 2050 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 € Szenario 2 100,00% 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 1,0% 3,635% 3,635% 3,635% 3,635% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 27,3% 45,5% 63,7% 81,8% 100,0% 100,0% 3,64% Fossiler Anteil FW 78,7% 72,7% 54,5% 36,4% 18,2% 0,0% 0,0% Ziel N-ERGIE 2045: CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,133 0,100 0,067 0,033 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,026 € 0,020 € 0,014 € 0,007 € 0,000 € 0,000 € kg/% FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,135 € 0,169 € 0,188 € 0,198 € 0,208 € 0,194 € 0,183 Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,109 € 0,149 € 0,173 € 0,191 € 0,208 € 0,194 € Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,280 € 0,241 € 0,203 € 0,178 € 0,167 € 0,140 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,070 € 0,105 € 0,126 € 0,138 € 0,149 € 0,129 € Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 € Szenario 3 100,00% 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 1,0% 7,27% 7,27% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 27,3% 63,7% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 3,64% Fossiler Anteil FW 78,7% 72,7% 36,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel 2035: CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,133 0,067 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,026 € 0,014 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/% FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,135 € 0,193 € 0,230 € 0,222 € 0,214 € 0,207 € 0,183 Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,109 € 0,179 € 0,230 € 0,222 € 0,214 € 0,207 € Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 € Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,279 € 0,236 € 0,212 € 0,194 € 0,175 € 0,147 € Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,070 € 0,136 € 0,182 € 0,169 € 0,155 € 0,142 € Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 € Fernw. N-ERGIE ermittelt gem. Ausbauziel N-ERGIE ermittelt gem. Ausbauziel N-ERGIE ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021 Gem Mail Nordhus 03.03.2021 Szenario 3 Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 405 Szenario 1 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,00% Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,202 0,202 0,202 0,202 0,202 CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,041 € 0,043 € 0,045 € 0,047 € 0,049 € kg/% Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,126 € 0,136 € 0,148 € 0,161 € 0,174 € 0,202 Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 € Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 € Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 € Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € Szenario 2 100,00% 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 25,0% 50,0% 75,0% 100,0% 100,0% 0,00% Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 75,0% 50,0% 25,0% 0,0% 0,0% Ziel 2045: CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,152 0,101 0,051 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,031 € 0,022 € 0,011 € 0,000 € 0,000 € kg/% Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,152 € 0,170 € 0,172 € 0,172 € 0,145 € 0,202 Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,121 € 0,148 € 0,161 € 0,172 € 0,145 € Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 € Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,277 € 0,229 € 0,204 € 0,180 € 0,172 € 0,145 € Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,121 € 0,148 € 0,161 € 0,172 € 0,145 € Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € Szenario 3 2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 10,0% 10,0% 10,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 50,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0,00% Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 50,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel 2035: CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,101 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0% CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,021 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/% Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,178 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 € 0,202 Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,157 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 € Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 € Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,277 € 0,229 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 € Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,157 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 € Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € CO2 Daten CO2 Wärme kg/kWh (Gas) 0,2020 0,2020 0,2020 0,2020 Ges. CO2 Emissionen Gas (heute) [t] 12.366 12.366 12.366 12.366 CO2 Wärme kg/kWh (Fernwärme) 0,1440 0,1440 0,1440 0,1440 Ges. CO2 Emissionen Fernw. (heute) [t] 11.643 11.643 11.643 11.643 CO2 Strom kg/kWh (Mix) 0,2780 0,2780 0,2780 0,2780 Ges CO2 Emissionen Strom (heute) [t] 12.920 12.920 12.920 12.920 CO2 Folgekosten (Schaden) €/t CO2 185,00 185,00 185,00 185,00 Wert für Stromüberschuss €/kWh 0,050 € Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Gas 406 PV-Ertrag PV Ertrag Fläche/kWp [m²] 0,500 kWh 0,22 Dachanlage kWhkWp [kWh] 850 5 0,440 kWh Freiland ost/west kWhkWp [kWh] 900 10 50% 0,40 Heizleistung unsaniert [kW/m²] 70 Produktionszeit PV f. Methanisierung (Monate) 6,0 Heizleistung saniert [kW/m²] 35 Produktionszeit PV f. Methanisierung (Stunden/Tag) 12,0 Kurzzeitspeicher f. Methanisierung für %-PV-Ertrag 30% Direkt Kurzzeitspeicher Saisonalspeicher Rückverstromung GasturbineBHKW Anteil Stomnutzung (abgeschätzt) 30,0% 20,0% 50,0% 50,00% maximaler Ausbaugrad Dach-PV 80,0% maximaler Energiebezug aus Speicher im Verhältnis zur PV-Erzeugung 11,4% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 maximaler Autarkiegrad PV ohne Speicher 39,0% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 maximaler Autarkiegrad PV mit Speicher 56,0% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 Auslegung kWP / kWh Stromverbrauch 0,00147 Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 kWh Speicher / kWp 0,429 Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 Eigennutzungsanteil PV 27,9% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 Eigennutzungsanteil mit Speicher 39,3% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019 Wirkungsgrad (2020) 99,0% 85,5% siehe Hypothese 35,0% Laufzeit Monate 6,0 6,0 Laufzeit Stunden 10,0 24,0 Kosten Energieversorgungssystem Datenquelle Fraunhofer ISE Studie Anhang Stromerzeuger Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Investition €/kWel 1.493 € 1411 1366 1345 1337 1335 1335 Lebensdauer a 24 24 25 25 25 26 26 M/O-Kosten % Invest 3,0% 3 3 3 3 3 3 Investition €/kWel 976 € 828 718 643 597 576 571 Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29 M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2 Investition €/kWel 976 € 828 718 643 597 576 571 Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29 M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2 Investition €/kWel 648 € 600 550 505 463 425 390 Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29 M/O-Kosten % Invest 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% Investition €/kWel 700 € 700 700 700 700 700 700 Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40 M/O-Kosten % Invest 3,0% 3,0% 3 3 3 3 3 Wirkungsgrad % 56% 57 59 60 61 62 63 Investition €/kWel 385 € 385 385 385 385 385 385 Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40 M/O-Kosten % Invest 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Wirkungsgrad % 35% 35% 35% 35% 35% 35% 35,0% Investition €/kWel 500 € 451 419 399 389 386 385 Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40 M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2 Wirkungsgrad % 40% 40 40 40 40 40 40 Energiewandler & Speicher Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Investition €/kWel 738 € 676 613 584 554 525 495 Lebensdauer a 26 25 25 26 28 29 30 M/O-Kosten % Invest 3,5% 3,4 3,3 3,5 3,6 3,8 3,9 Wirkungsgrad % 64,5% 64,8% 65,1% 66,4% 67,6% 68,9% 70,2% Investition €/kWel 400 € 275 150 138 125 113 100 Lebensdauer a 10 10 10 15 15 15 15 M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Wirkungsgrad % 85,5% 86,5% 87,2% 87,8% 88,5% 89,2% 90,0% Investition €/kWel 1.914 € 1494 1074 1040 1006 1000 995 Lebensdauer a 21 23 24 26 27 29 30 M/O-Kosten % Invest 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% Wirkungsgrad Elyse % 57,1% 59,3% 61,5% 61,5% 61,5% 61,5% 61,5% Wirkungsgrad Sabtier % 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% Akku Kapazität / Tagesproduktion H2-Rückverstromung (Gasturbine) Wind Onshore Photovoltaik Dach Süd Photovoltaik Dach Ost-West Photovoltaik Freifäche Süd GuD- Kraftwerke WEGE ZU EINEM KLIMANEUTRALEN ENERGIESYSEM Durchschn. Produktion Freiland (Sommertag) kWh/kWp Gasturbine Elektrolyse (MIX PEM/AEL/HTEL) Stationäre Batterien Methanisierung (inkl. Elektrolyse und CO2-Abtrennung aus der Luft) Durchschn. Produktion Dach (Sommertag) kWh/kWp CO2 Wärme kg/kWh (Gas) CO2 Strom kg/kWh (Mix) 407 Heizungstechnologien - Einzelgebäude Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Investition €/kWel 97 97 97 97 97 97 97 Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Wirkungsgrad NT % 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% Wirkungsgrad HT % 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% Investition €/kWth 251 243 236 228 221 214 206 Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 6,0% 6 6 6 6 6 6 Wirkungsgrad NT % 93,0% 93 93 93 93 93 93 Wirkungsgrad HT % 88,0% 88 88 88 88 88 88 Investition €/kWth 1.656 € 1574 1493 1409 1325 1244 1162 Lebensdauer a 20 20 220 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 1,3% 1,1 1 1 1 1 1 Investition €/kWth 1.822 € 1732 1642 1550 1458 1368 1274 Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 1,3% 1,1% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Arbeitszhl WP Arbeitszahl 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Investition €/kWth 900 € 857 815 770 725 683 640 Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 1,0% 1 1 1 1 1 1 Investition €/kWth 990 € 943 897 847 798 751 704 Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 1,0% 1 1 1 1 1 1 Investition €/kWel 1.614 € 1534 1480 1448 1431 1425 1424 Investition €/kWth 1.321 € 1.255 € 1.211 € 1.185 € 1.171 € 1.166 € 1.165 € Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% Wirkungsgrad el. % 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% Wirkungsgrad th. % 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% Investition €/kWel 9.113 € 4292 2280 1600 1438 1418 1418 Lebensdauer a 15 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 3,6% 3,4% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% Wirkungsgrad el. % 53,5% 53,9% 54,3% 54,8% 55,2% 55,6% 56,0% Wirkungsgrad th. % 33,0% 33,0% 33,0% 34,0% 34,0% 34,0% 34,0% Investition €/kWel 7.826 € 3724 2071 1543 1429 1418 1418 Lebensdauer a 17 20 20 20 20 20 20 M/O-Kosten % Invest 3,5% 3,4% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% Wirkungsgrad el. % 46,8% 48,4% 49,9% 51,4% 52,9% 54,5% 56,0% Wirkungsgrad th. % 39,0% 38,2% 37,3% 36,5% 35,7% 34,8% 34,0% Investition €/m² 102 € 102 € 102 € 102 € 102 € 102 € 102 € Lebensdauer a 50 50 50 50 50 50 50 M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Investition €/m² 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € Quelle Lebensdauer a 50 50 50 50 50 50 50 Fraunhofer ISE M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Studie BHKW Anteil (wie BHKW) €/kWel 1.614 € 1.534 € 1.480 € 1.448 € 1.431 € 1.425 € 1.424 € Holzgas-BHKW Holzgas-Erzeuger €/kWel 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € Holzgas-BHKW €/kWel 5.000 € 4.920 € 4.866 € 4.834 € 4.817 € 4.811 € 4.810 € Investition 1MW € 5.000.000 € Brennst. Nutzen Ges. Wirkgrad Brennstoff W-Leistung kW 3406 Wirkungsgr. Verhältnis der Wirkungsgrade 3406 2428 71,3% Leistung kW el 1000 29,36% 41,19% Leistung kW th 90° 1428 41,93% 58,81% Leistung kW th 50° 450 Brennstoffbedarf [t/kW el] 0,68 Wirkungsgrad Holzgas verbrennung Investition €/kWel 5.000 € 93% Investition €/kWth 3.501 € Inv. gewichtet [%] el 29,36% Inv. gewichtet €/kWel 1.468 € Inv. gewichtet [%] 41,93% Inv. gewichtet €/kWth 2.096 € Lebensdauer a (geschätzt) 20 M/O-Kosten % Invest (gesch.) 3,5% Wgr.Holzgas-Erz. % 71,3% Berechnet Gebäudesanierung EnEV2015 -25% (Bezeichnung: "vollsaniert") Gebäudesanierung "Passivhaus" (Bezeichnung: "vollsaniert+") Elektrische Wärmepumpe (Wärmequelle: Außenluft) NT BHKW Einzelgebäude <100 kWel NT/HT CH4-Brennstoffzelle NT Elektrische Wärmepumpe (Wärmequelle: Erdreich) HT Elektrische Wärmepumpe (Wärmequelle: Außenluft) HT CH4-Brennstoffzelle HT Biomasse BHKW Holzvergaser mit Biokohle- Auskopplung Elektrische Wärmepumpe (Wärmequelle: Erdreich) NT Biomassekessel/Holzkessel Gaskessel 408 FESTLEGUNGEN / ANSÄTZE Sanierungsquoten Sanierungsquote [%] 0,7% 1,4% 2,0% Anteil Zielgruppe 4a (o.FW - k.Denk.) 29,4% 29,4% 29,4% Anteil Zielgruppe 4b (o.FW - Denk.) 10,2% 10,2% 10,2% Anteil Zielgruppe 4c (o.FW - Ens.) 2,9% 2,9% 2,9% Anteil Zielgruppe 4d (FW - k.Denk) 25,8% 25,8% 25,8% Anteil Zielgruppe 4e (FW - Denk.) 27,2% 27,2% 27,2% Anteil Zielgruppe 4f (FW - Ens.) 4,5% 4,5% 4,5% Kontrollsumme 100,0% 100,0% 100,0% Zubau Flächenzuwachs Zubau Neubau (Flächenzuwachs) 1,0% 1,0% 1,0% Angabe KEM Wärmebedarf Zubau Bedarf d. Zuwachs Neubau (Wärme) 20 kWh 20 kWh 20 kWh Angabe KEM Reduktionsfaktor Klimaerwärmung Red. d. Klimaerwärmung (Wärme) -0,29% -0,29% -0,29% Angabe KEM Strombedarf Zubau Bedarf f. Zuwachs Neubau (Strom) 25 kWh 25 kWh 25 kWh Angabe KEM Steigerung d. zus. Verbr.u.Kühlung (Strom) 0,5% 0,5% 0,5% Preissteigerungen Preissteigerungsrate Baukosten / Sanierung 3,26% 3,26% 3,26% 3,26% Quelle Stat. Bay NWG Aktuelle ges. Kosten Wärme ges. E-Bericht S 12 ?? Baupreis index Aktuelle ges Kosten Fernwärme ?? Basis 2015 100% Aktuelle ges Kosten Strom ?? Q4 2019 116,30% Pro Jahr 3,26% Preissteigerung Wärme (Gas) / a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Preissteigerung Wärme (Fernw) /a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% kWh/m² Preissteigerung Strom /a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Strom Wärme Gas Wärme Fernwärme Hackschnitzel HS. ab 2030 Pellets Preissteigerung Zukunft [%] 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% Preisteigerungen berücksichtigt: ja Sanierungskosten 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Preissteigerung ermittelt über Sanierung energ. Kosten (mit Preissteig.) 180 € 218 € 256 € 301 € 353 € 414 € 487 € Baupreisindex Sanierung Vollkosten 1.700 € 2.061 € 2.419 € 2.840 € 3.334 € 3.915 € 4.596 € 3,26% Kostenaufteilung BHKW Wärme Strom 30,0% 70,0% Akku Kapazitäten Akku Kapa/ Tagesprod. Wärme 30,0% 30,0% 30,0% 30,0% Akku Kapa/ Tagesprod. Strom 30,0% 30,0% 30,0% 30,0% Arbeitszahlen Wärmepumpen Arbeitszahl WP (HT) mit Erdsonden Altbau 3,0 3,0 3,0 3,0 Arbeitszahl WP (HT) mit Erds. Neubau /San 4,0 4,0 4,0 4,0 Arbeitszahl WP (HT) für Fernwärme GWP 4,0 4,0 4,0 4,0 Heizleistungen Heizleistung unsaniert [kW/m²] 0,070 Heizleistung saniert [kW/m²] 0,035 409 Hypothesen Hypothese 1 Hypothese 2 Hypothese 2a Hypothese 3a Hypothese 4 Szenario x.1 Szenario x.2 Szenario x.3 Power to Gas (PtG) PtG + KWK PtG + KWK+WP Holz-BHKW Sanierung weiter wie bisher moderat Zielszenario 2035 Gesamtverbrauch Wärme Ausg.Zustand 142.070.197 142.070.197 142.070.197 142.070.197 142.070.197 davon FW 80.852.474 80.852.474 80.852.474 80.852.474 80.852.474 davon Gas 61.217.723 61.217.723 61.217.723 61.217.723 61.217.723 Gesamtverbrauch Strom 46.473.297 46.473.297 46.473.297 46.473.297 46.473.297 Erfolg San. Altbau (Wärme) auf % 25,0% 25,00% 25,0% 25,0% Erfolg San. Denkmal (Wärme) auf % 50,0% 50,00% 50,0% 50,0% Erfolg San. Ensenble (Wärme) auf % 40,0% 40,00% 40,0% 40,0% Erfolg San. Altbau (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0% Erfolg San. Denkmal (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0% Erfolg San. Ensemble (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0% Finanzierungskosten Finanzierungs-Zinssatz (Kredit) [%] 0,0% Festlegung KEM 01.07.2021 Einspeisvergütung Einspeisevergütung für PV-Strom 80,0% des Erzeugungspreises PV-Modul-Daten Modultyp Monokristallin Modulleistung 380 W Modulgröße 1,860988 m² Leistung je kWp/m² 0,204192612 kWp/m² Quelle: JA SOLAR Datenblatt JAM60S20-380/MR 410 Ö 5Ö 5 411 412 Anlage 4 Von: Kleedörfer, Rainer Gesendet: Montag, 30. August 2021 16:37 An: Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de Cc: Thomann, Christian <christian.thomann@n-ergie.de>; Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de; Wolfg.Mueller@stadt.nuernberg.de; Ref.I-II@stadt.nuernberg.de; Ref.III@stadt.nuernberg.de Betreff: WG: 210803-BuV-Paket Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand-ads Sehr geehrter Herr Schneider, nachstehend sende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der N-ERGIE zum Vorgang. Wir haben das Papier „Stadt Nürnberg - Konzept für einen CO2-neutralen stadteigenen Gebäudebestand bis 2035“ gelesen und auch intern bei der N-ERGIE mit den Fachabteilungen diskutiert. Vorne weg möchten wir den Hinweis geben, dass der aktuelle Rechtsrahmen nur bedingt geeignet ist, die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich dieser im Verlauf der nächsten Monate und Jahre modifizieren wird. Auch erlauben wir uns den Hinweis, dass wir einzelne Sachverhalte abweichend zu den im Papier der ING+ARCH Partnerschaft mbH getroffenen Aussagen bzw. Schlussfolgerungen bewerten. Grundsätzlich ist es realistisch, den Stromverbrauch der stadteigenen Gebäude bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten. Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden können ein wichtiger Baustein hierfür sein. Der größte Teil des Stroms muss aber weiterhin zugekauft werden. Um diesen Teil klimaneutral zu gestalten, sehen wir kurz- bis mittelfristig nur die Option, Zertifikate hierfür einzusetzen. Diese sind in unterschiedlichen Qualitäten am Markt verfügbar. Mittel- bis langfristig ist es durchaus möglich, klimaneutralen Strom aus Erzeugungsanlagen aus der Europäischen Metropolregion zu Deckung des Strombedarfs der stadteigenen Gebäude zu verwenden. Je 10 Gigawattstunden (GWh) Jahresverbrauch werden hierzu bspw. Freiflächenphotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 10 Megawattstundenpeak (MWp) erforderlich, wozu Finanzmittel von etwa 6,5 Mio. Euro nötig sind. Da Anlagen, welche nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes keinen CO2-freien Strom erzeugen, wird auch der Bau neuer Erzeugungsanlagen außerhalb des EEGs hierbei notwendig werden. Schwieriger dürfte sich die Klimaneutralität bei der Wärmeversorgung des stadteigenen Gebäudebestandes erreichen lassen. Überall dort, wo die Wärmeversorgung mittels Fernwärme realisiert werden kann, präferieren wir seitens der N-ERGIE klar die Fernwärme als zukunftsfähige Option. Die Herausforderung besteht hier auf Seiten der N-ERGIE, die eingesetzten Energieträger sukzessive klimaneutral zu stellen. Jedoch muss auch zukünftig die hervorragende Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden. Für den Teil des stadteigenen Gebäudebestandes, welcher auch perspektivisch außerhalb der Reichweite des Fernwärmenetzes liegt, werden alternative Lösungen erforderlich. Diese werden standortanhängig je Gebäude gefunden werden müssen. Gerne stehen wir seitens der N-ERGIE als kompetenter Ansprech- und Lösungspartner zur Verfügung. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die N-ERGIE frühzeitig in die Lösungsfindung eingebunden werden soll. Freundliche Grüße -- Rainer Kleedörfer Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung / Beteiligungen, Prokurist N-ERGIE Aktiengesellschaft Städtische Werke Nürnberg GmbH VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 I 90429 Nürnberg Ö 5Ö 5 413 Telefon 0911 802-58000 I Mobil 0160 97228871 rainer.kleedoerfer@n-ergie.de I www.n-ergie.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorsitzender des Aufsichtsrats: Marcus König, Oberbürgermeister Vorstand: Josef Hasler (Vorsitzender), Maik Render, Magdalena Weigel Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 17412 414 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage H/044/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1 Energetische Leitlinien städtische Gebäude 2021 Anlage_2 Antrag SPD zu PV-Anlagen Anlage_3 Antrag Bündis90-Die Grünen zu GEG Anlage_4 Stellungnahme Ref III Anlage_5 Stellungnahme WBG K Sachverhalt (kurz): Derzeit gelten die "Leitlinien zum energeieffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen" vom 17.11.2009. Die Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses von 2007, 2009 und 2013 sehen jeweils die Weiterentwicklung der energetischen Leitlinien im Zuge der Novellierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Dies ist am 01.05.2014 (EnEV 2013) mit einer Verschärfung der Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 erfolgt. Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, welches dieses Anforderungsniveau im Wesentlichen fortführt. Ergänzend dazu hat der Stadtrat am 24.07.2019 und am 17.06.2020 beschlossen, für die Stadtverwaltung Klimaneutralität bis 2035 anzustreben. Die derzeit geltenden energetischen Standards für Neubau und Sanierung von 2009 bedürfen deshalb einer Fortschreibung. Sie sollen die baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung für den Gebäudebereich schaffen. Es werden übersichtliche Richtlinien zu energetischen Standards vorgeschlagen, die einen Zielkorridor für unterschiedliche Bauvorhaben festlegen. Diese Leitlinien sollen für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe gelten. Detaillierte Planungs- und Betriebsanweisungen im Sinne technischer Standards für die einzelnen Gewerke des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung werden vom Hochbauamt jeweils bei Bedarf fortgeschrieben und sind nicht Bestandteil dieses Beschlussvorschlages. Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz, inklusive von „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas-Ausstoß, soll im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen Maßnahmen über 500.000 EUR erfolgen. Dazu gibt es einen gesonderten Beschlussvorschlag. Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 18.09.2019 und von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2020 vor, deren Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem abschließend beantwortet werden sollen. Ö 6Ö 6 415 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021 Seite 2 von 4 Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten. Die Anmerkungen des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der ergänzender Formulierungen zu Versiegelungsflächen, verschatteten Außenbereichen, Begrünung von Freiflächen und albedogerechter Fassadengestaltung sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Für das Thema „Optimale Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung“ wurde die Formulierung aus dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung“ wortgetreu übernommen. Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. ergänzender Formulierungen zu Ausnahmen bei Bauteilanforderungen aufgrund von baurechtlichen Anforderungen ist in den vorliegenden Unterlagen enthalten. Der Wunsch nach Präzisierung der Formulierungen zum Einsatz von Holz- bzw. Holzhybridbauweisen wurde ebenso in die vorliegenden Unterlagen integriert. Hinsichtlich der Anmerkungen zum Thema Solarenergienutzung und Dachbegrünung wird die o.a. Formulierung aus dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima- Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung“ verwiesen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 416 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021 Seite 3 von 4 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Referat für Finanzen, Personal und IT Referat für Umwelt und Gesundheit WBG KOMMUNAL 417 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Stand November 2021". Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.01.2022. 418 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 00872609.docx 1 von 3 Beilage _________________________________________________________________________ Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg Entscheidungsvorlage: 1. Motivation und Vorbemerkungen Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. Dieses Vorhaben gilt es, durch die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt umzusetzen. Einer der Bereiche in Verantwortung der Stadtverwaltung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der städtische Gebäudebestand. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre konnte, auch mithilfe anspruchsvoller energetischer Standards beim Neubau und in der Sanierung, gezeigt werden, dass selbst bei ansteigender Gebäudenutzfläche ein Absenken der energiebedingten CO2-Emissionen möglich ist. Dabei waren die städtischen Vorgaben für ein besseres energetisches Bauen und Sanieren, im Neubau mit dem „Passivhausstandard“ und in der Sanierung mit dem „Neubaustandard nach Energieeinsparverordnung 2009“ in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich im Vergleich mit den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches Anforderungen an Neubauten, Sanierungen und den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten und bei Sanierungen öffentlicher Gebäude definiert. Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare -Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammen. Um die Ziele der Energiewende und langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestan d erreichen zu können, werden an Gebäude n Anforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes, der Energieeffizienz und beim Einsatz erneuerbarer Energien für Wärme und Strom gestellt. So muss seit 2020 ein sogenannter Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten der öffentlichen Hand eingehalten werde n. Um diese Vorgaben erreichen zu können, muss zwangsläufig nicht nur bei Neubauten ein hoher energetischer Standard erreicht werden, sondern es muss auch die energetische Sanierung des Gebäudebestandes weiter intensiviert werden. Ergänzend bedarf es zukun ftsfähiger Bauarten, Baukonstruktionen und Gebäudetechniken und nicht zuletzt aufgeklärter Nutzer. Trotz dieser ehrgeizigen klimapolitischen Ziele wurden die Anforderungen im GEG gegenüber der EnEV 2016 und dem EEWärmeG 2011 nicht weiter angehoben. Die im GEG festgeschriebenen Anforderungen sollen allerdings bereits im Jahr 2022 evaluiert werden, um das GEG an die klimapolitischen Anforderungen anzupassen. Nicht nur die Fachleute aus dem Bauwesen und der Wissenschaft, sondern auch der von der Bundesregieru ng beauftragte „Think Tank Agora Energiewende“ waren der Meinung, dass das GEG eine Verschärfung der Anforderungen aus der EnEV und dem EEWärmeG mit sich bringen sollte. Am 12.05.2021 hat das Bundeskabinett das neue Klimaschutzgesetz vorgelegt, welches am 24.06.2021 vom Bundestag beschlossen und am 25.06.2021 den Bundesrat passiert hat. Deutschland soll damit bis 2045 klimaneutral werden, statt bisher bis 2050. Das Gesetz sieht auf dem Weg zur Klimaneutralität zwei Stufen vor: Bis 2030 sollen die CO 2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden, bisher 55 Prozent, und bis 2040 sollen sie bereits um 88 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr zurückgegangen sein. Vielfältige Anstrengungen werden in allen Sektoren dafür erforderlich sein. 2. Anlass Derzeit gelten die "Leitlinien zum energeieffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen" vom 17.11.2009. Ö 6Ö 6 419 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 00872609.docx 2 von 3 Beschlüsse des Bau - und Vergabeausschusses von 2007, 2009 und 2013 sehen jeweils die Weiterentwicklung der energetischen Leitlinien im Zuge der Novellierungen der EnEV vor. Dies ist am 01.05.2014 (EnEV 2013) mit einer Verschärfung der Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 erfolgt. Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, welches das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen im Wesentlichen fortführt. 3. Vorgehen Es werden übersichtliche Leitlinien zu energetischen Standards vorgeschl agen, die einen Zielkorridor für unterschiedliche Bauvorhaben festlegen. Diese Leitlinien sollen für alle Neubau - und Sanierungsvorhaben der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.01.2022 gelten. Detaillierte Planungs- und Betriebsanweisungen im Sinne technischer Standards für die einzelnen Gewerke des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung werden vom Hochbauamt jeweils bei Bedarf fortgeschrieben. Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz, inklusive von „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas -Ausstoß, erfolgt im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen Maß nahmen über 500.000 EUR. Dazu gibt es einen gesonderten Beschlussvorschlag. 4. Ziele  Dekarbonisierung/Defossilisierung: Verringerung und sukzessive Ablösung der Verwendung von kohlenstoffbasierten (fossilen) Energieträgern und verstärkter Einsatz regenerativer Energien.  Bestandsverbesserung: Der energetischen Sanierung des Bestandes kommt eine herausragende Bedeutung hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele zu. Ohnehin erforderliche bauliche - und/oder anlagentechnische Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen werden sinnvoll mit energetischen Sanierungsmaßnahmen verknüpft, um Kostensynergien zu erzielen und den Verpflichtungen hinsichtlich Klimaschutz und Ressourcenschonung gerecht zu werden.  Energieeffizienz: Niedrige Verbräuche für Wärme und Strom bei Neubau und Sanierung schonen die Umwelt und reduzieren die laufenden Betriebskosten sowie den Ressourcenverbrauch.  Flexibilität: Die formulierten Zielvorgaben geben, neben Planungs - und Gestaltungsfreiheit bei den Entwürfen für Gebäude und Anlagentechnik, auch den Gestaltungsrahmen für die jeweils beste Lösung.  Low-Tech: Einfache und kluge Technikkonzepte unter Einbeziehung und Mitverantwortung der Nutzer vermeiden aufwändige Technisierung.  Zusammenarbeit: Es gilt, neue Schnittstellen zu be denken, die im Zuge veränderter Mobilitäts -, Energieversorgungs- und Quartierskonzepte bereits frühzeitig in die Planung einbezogen werden müssen. Die ohnehin bereits geübte Praxis der gewerkübergreifenden Zusammenarbeit wird in diesem Sinne ausgebaut.  Klimaschutzziele: Die energetischen Leitlinien für Neubau und Sanierungen sind die Grundlage für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung für den Gebäudebereich. 5. Energetische Standards für Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg Anlage 1 enthält die vorgeschlagenen weiterentwickelten energetischen Leitlinien. Im Neubaubereich wird das Ziel „Plusenergiegebäude“ formuliert. Bezüglich des Wärmeschutzes entspricht dieser Standard dem bisher gebauten „Passivhausstandard“. Wese ntlich neuer Bestandteil ist der stärkere Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärme - und Stromversorgung. Neu ist die Konzipierung von Photovoltaik-Anlagen (PV) in ertragsoptimierter Größe, wodurch i.d.R. ein Überschuss, also Plus an erzeugter gegenüber der verbrauchten Energie des Gebäudes erreicht wird. Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch die energieeffiziente, also bedarfsminimierte Planung für den Heizenergie- und Strombedarf. Für umfassende, ganzheitliche Sanierungsvorhaben wird das Ziel „K limaneutrales Gebäude“ formuliert, was in etwa einem „Nullenergiegebäude“ entspricht. Auch hier ist die bestmögliche Minimierung der Energiebedarfe 420 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 00872609.docx 3 von 3 für Wärme und Strom sowie die Einbindung erneuerbarer Energien für Wärme und Strom, ähnlich dem Neubaustandard, erforderlich. Sehr gute wärmeschutztechnische Ausführungen sind jedoch nicht so leicht, wie bei einem Neubau, umsetzbar. Für Einzeldenkmäler und Gebäude im Ensembleschutzbereich soll, wie bisher, die optimale Lösung zwischen den verschiedenen Anforderungen gefunden werden. Die aktuellen Anforderungen des GEG werden mit den formulierten Zielen für Neubau und ganzheitliche Sanierung um etwa 50% unterschritten. Für Bauteilsanierung sind Ziele an die Ausführung des Wärmeschutzes bauteilbezogen formuliert. D iese unterschreiten die GEG-Anforderungen um rund 35%. Alle formulierten Zielvorgaben gewährleisten zudem die Einbindung von Fördermitteln (Direktzuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen) der Bundesförderprogramme energieeff iziente Gebäude (BEG) in erheblicher Höhe. Die jeweiligen Investitionsmehrkosten zur Ausführung der strengeren energetischen Standards gegenüber den GEG-Anforderungen, wie auch die infolge reduzierten Betriebskosten können nicht pauschal benannt werden. Sie sind vom konkreten Projekt abhängig und werden demzufolge projektbezogen ermittelt, mit dem Objektplan ausgewiesen. Grundsätzliches Ziel bleibt, die kostengünstigste Variante zur Erreichung der vom Stadtrat beschlossenen Klimaschutzziele vorzuschlagen. 6. Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 18.09.2019 und von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2020 Der Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2019 beschreibt die Prüfung der städtischen Dächer hinsichtlich Eignung für den Bau von Photovoltaik -Anlagen sowie die Zurverfügungstellung von Dächern für „lokale Initiativen und Vereine“ sowie für Schülerprojekte. Im Hochbauamt (Sachgebiet Kommunales Energiemanagement und Bauphysik, H/ZA -KEM) ist eine Datenbank mit Potenzialanalyse aller städtischen Dächer zur Belegun g mit Photovoltaik (PV) vorhanden, die zudem eine Kategorisierung der Dachflächen in „gut oder mittel“ sowie „Denkmalschutz“ enthält. Daraus wurden und werden Dachflächen ausgewählt und mit PV -Anlagen ausgestattet. Dies erfolgte bisher bei anstehenden Neubau- oder Sanierungsprojekten sowie durch sukzessive Nachrüstungen auf Bestandsgebäuden durch das Hochbauamt bzw. die WBG K, allerdings bisher in der wirtschaftlichen Größe zur Eigenstromnutzung. In den letzten Jahren gab es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr wenige Anfragen von privaten Initiativen oder Vereinen, sogenannte „Bürgersolaranlagen“ auf städtischen Dächern zu errichten und die Dächer dafür zu pachten. Gegenwärtig befindet sich ein letztes solches Projekt in der Fertigstellungsphas e (Schule Hopfengartenweg). Weitere Anfragen gibt es momentan nicht. Der mit dieser Vorlage beschriebene Beschlussvorschlag zu den energetischen Leitlinien sieht nun den Bau von PV-Anlagen mit der ertragsoptimiert größtmöglichen Stromerzeugungsleistung auf der verfügbaren Fläche vor, um die Flächenpotenziale auszuschöpfen und damit den Anteil der Stromeigenbedarfsdeckung für die städtischen Gebäude in Summe zu erhöhen, „regionalen Ökostrom“ also soweit als möglich auf den städtischen Dächern zu erzeugen. Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2020 beschreibt die Notwendigkeit, die energetische Sanierung der städtischen Gebäude zu intensivieren. Der mit dieser Vorlage beschriebene Beschlussvorschlag zu den energetischen Leitlinien s ieht anspruchsvolle energetische Standards bei umfassenden oder auch Teilsanierungen an Bestandsgebäude vor. Eine Analyse zu den Energieverbräuchen städtischer Gebäude, sowohl für Wärme, als auch für Strom, liegt im Hochbauamt (Sachgebiet Kommunales Energi emanagement und Bauphysik, H/ZA -KEM) aufgrund des langjährigen und intensiven Energiecontrollings vor, wodurch Priorisierungen für Sanierungsplanungen aus energetischer Sicht seriös durchführbar waren und es weiterhin sein werden. Im Regelfall werden jedoch Sanierungen aus anderen Gründen, wie baukonstruktive oder funktionale Mängel bzw. An- oder Umbauten an den städtischen Gebäuden, geplant und umgesetzt. Energetische Standards, die für alle Bauprojekte gelten, sichern dann, dass auch aus energetischer Sicht ein Optimum erreicht wird. Viele Projekte der letzten Jahre bis Jahrzehnte belegen zudem den energetischen Erfolg solcher Sanierungen. 421 Seite 1 von 4 Anlage 1 Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbau- maßnahmen der Stadt Nürnberg - Stand Dezember 2021 – 1. Energetische Standards für Neubau und Sanierung 1.1. Neubaumaßnahmen Ziel: KlimaPlus (im Sinne einer Plusenergiebilanz) Bilanziert mit Jahres-Endenergiewerten: produzierte Energie > gesamter Energiebedarf. (Hinweis für Planer: in Anlehnung an DIN V 18599-1:2018 5.5.1-Prinzipschema Bild 4: Heizung, Warmwas- serbereitung, Kühlung und Gesamtstrombedarf) große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.50 0 m² NRF Heizwärmebedarf* mit RLT max. 15 kWh/m²a max. 18 kW h/m²a Für besondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimmbad, u.ä.), Pilotprojekte sowie Gebäude ohne RLT- Anlagen werden die energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrachtung im Sinne der vorgenannten Prämis- sen festgelegt. 1.2 Bestandssanierungen 1.2.1 Ganzheitliche Sanierung Ziel: KlimaNeutral Bilanziert mit Jahres-Endenergiewerten (produzierte Energie ≥ gesamter Energiebedarf; in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten). große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.50 0 m² NRF Heizwärmebedarf* ohne RLT max. 40 kWh/m²a max. 50 k Wh/m²a Heizwärmebedarf* mit RLT max. 30 kWh/m²a max. 40 kW h/m²a Ganzheitliche Sanierungen sind zu bevorzugen. Für b esondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimm- bad, u.ä.) sowie denkmalgeschützte Gebäude werden d ie energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrach- tung im Sinne der vorgenannten Prämissen festgelegt. (* - Berechnung mittels DIN V 18599 oder PHPP bzw. im Bestand mit qualifizierter Einschätzung aus Monitoringdaten) 1.2.2 Einzelmaßnahmen Anforderungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen: Bei Sanierungen einzelner Bauteile gelten bei baute chnischer und bauphysikalischer Umsetzbarkeit fol- gende Anforderungen an die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bzw. für nicht aufge- führte Bauteile die jeweils aktuellen Mindestanford erungen der Bundesförderung energieeffiziente Ge- bäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden: Ö 6Ö 6 422 Seite 2 von 4 Bauteile max. U-Wert in W/(m²K) entspricht einer Dämmdicke von Außenwand 0,20 etwa 18 cm (035) Dächer, oberste Geschossdecken 0,14 etwa 24 cm (035) Decken und Wände gegen unbeheizt 0,25 etwa 14 cm (035) Bodenplatte und Wände gegen Erdreich 0,25 etwa 14 cm (035) Fenster 1) (U W) 0,80 3-Scheiben-Verglasung oder gleich- wertig, wärmeschutztechnisch verbes- serter Randverbund nach DIN 4108-4 Festverglasung, Pfosten-Riegel-Fassaden (U W) 0,70 Dachflächenfenster (U W) 1,00 Lichtkuppeln, Außentüren 2) (U W / U D) 1,30 1) U w bezogen auf das Standardfenster nach Norm, Abmessung 1,23 x 1,48 m 2) U D bezogen auf die Standardtür nach Norm, Abmessung 1,23 x 2,18 m bzw. 2,0 x 2,18 m Ausnahmen von den vorgenannten Anforderungen sind a us denkmalschutz- bzw. bauordnungsrechtli- chen Gründen (z.B. Schallschutzanforderungen) möglich. 2. Einsatz erneuerbarer Energien und Fernwärme Das Ziel der Stadtverwaltung „Klimaneutral 2035“ er fordert bei Neubauten die Energiebedarfsdeckung mit überwiegend erneuerbaren Energien bzw. der Nürnberger Fernwärme, mit dem Ziel einer möglichst CO 2-neutralen Wärmeversorgung, ggf. übergangsweise Hybridlösungen. Bei grundlegenden Sanierungen ist die Einsatzmöglichkeit von erneuerbaren Energien bzw. der Nürnber- ger Fernwärme immer zu prüfen. Ziel ist, auch im Be stand erneuerbare Energien ökologisch und wirt- schaftlich sinnvoll einzubinden. Die Studie zum Einsatz erneuerbare Wärmeenergie (2018) sowie das Kon- zept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 (2021) gibt dazu die Maßnahmen und einen möglichen Korridor vor. Nahwärmelösungen sind, wo immer es geht, zu betrachten und umzuset- zen. Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen/Renovie rungen soll generell eine Photovoltaikanlage eingeplant werden. Hierbei ist auf der verfügbaren Fläche die ertragsoptimiert größtmögliche Stromer- zeugungsleistung zu installieren (Dach- bzw. Fassadenphotovoltaik). Ideal ist zudem eine Kombination von Photovoltaikanlage und extensiver Dachbegrünung. Die Optimierung von Dachflächen zur aktiven Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen (Kli- maschutz) ist abzuwägen mit dem kleinklimatischen Nutzwert von Dachbegrünungen (Klimaanpassung). Eine Kombination beider Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, insbesondere in hochverdichteten La- gen (GRZ über 0,8) empfiehlt sich aber ein Fokus auf Dachbegrünungen ohne Photovoltaik. Für Sanierungen von Dächern soll bei technischer bzw. statischer Eignung (eventuell mit statischer Ertüch- tigung) ebenfalls so viel stromerzeugende Fläche, wie möglich, eingeplant werden. Anforderungen des Denkmalschutzes ist lösungsorientiert und wirtschaftlich im Sinne des Klimaschutzes zu begegnen. Wärmepumpen sollen vorrangig mit solar erzeugtem Eigenstrom versorgt werden. 3. Klimaanpassungsmaßnahmen Die vorhandene Klimasituation innerhalb der Stadt Nürnberg und weitergehende Klimaprognosen erfor- dern für Neubauplanungen und bei der Beschäftigung mit Bestandssituationen eine Auseinandersetzung mit möglichen Extremwetterereignissen wie Sommerhitze, Trockenperioden, Starkregen und Sturmereig- nissen. Um die Auswirkungen dieser Extremwetterereignisse auf den Menschen und die Umwelt abzumil- dern und die Bausubstanz zu schützen, sollen zusätzlich zu städtebaulichen Maßnahmen auch im Bereich des Hochbaus Maßnahmen zur Klimaanpassung entwurfsabhängig, je nach Einzelfall, ergriffen werden:  Gebäudespezifisches Konzept zum sommerlichen Wärmeschutz : Bei Neubau- oder umfassenden Sa- nierungsmaßahmen ist immer ein Konzept für einen um fassenden sommerlichen Wärmeschutz auf 423 Seite 3 von 4 der Grundlage passiver Maßnahmen zu erarbeiten. Das Gebäude ist hinsichtlich Orientierung, Zonie- rung, Anteil der Glasflächen, Sonnenschutz, Nachtlü ftung, Begrünung, Speichermassen und Au- ßenverschattung so zu konzipieren, dass möglichst keine aktive Kühlung erforderlich wird. Glasflächen sind zu minimieren. Der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum sommerliche Wärmeschutz nach GEG ist nach dem Kennwertverfahren der DIN 4108-2 nachzuweisen. Der Sonneneintragskennwert ist auf 0,03 zu begrenzen. Anzustrebendes Ziel ist, die Grenze von 26°C in den Nutzungszeiten nicht zu überschreiten. Bei einer längeren sommerlichen Hitzeperiode soll während der üblichen Nutzungszeit die Raumtemperatur jeweils etwa 3 Kelvin unter der Außenlufttemperatur liegen. Wenn sich in Sonderfällen dennoch Kühlbedarf ergibt , ist ein energieeffizientes und wirtschaftliches Kühlkonzept unter Einsatz erneuerbarer Energien zu erarbeiten. Konventionelle Kühlung und Befeuchtung sind i. d. R. nicht zulässig. Ausnahmen gelten aus konserva- torischen oder medizinischen Gründen bzw. bei besonderen Veranstaltungsräumen oder verfahrens- technischen Prozessen.  Dach- und Fassadenbegrünung: Bei allen Neubaumaßnahmen und grundlegenden Sanier ungen ist die Umsetzung von Flachdach- bzw. Fassadenbegrünung aufgrund deren Beitrag zu sommerlichem Wärmeschutz, Regenwasserrückhaltung und lokalem Sta dtklima zu prüfen, und wenn technisch machbar, umzusetzen.  Minimierung der Versiegelungsflächen sowie Entsiegelung und Rückhaltung/Versickerung vo n Re- genwasser: Zur Verhinderung des Eintrags von Regenw asser in den Kanal ist zu prüfen, ob und wie möglichst viel Niederschlagswasser auf dem Grundstück gehalten und versickert werden kann. Dabei sind sowohl stadtklimatische als auch Aspekte der B odenbelastung zu berücksichtigen. Auf befestig- ten Wegen und Plätzen im Außenbereich sollen sogena nnte Klimabaustoffe verwendet werden. Sie tragen sowohl zur Versickerung, als auch zur Speicherung von Niederschlagswasser bei.  Albedogerechte Farbwahl : Dunkle Flächen heizen sich im Sommer deutlich stä rker auf als helle Flä- chen. Im Zuge der Verbesserung des sommerlichen Wär meschutzes ist in jedem Fall zu prüfen, ob insbesondere die Farbgebung von Dächern und Fassade nflächen albedogerecht optimiert werden kann. Zusätzlich ist bei der Wahl von notwendigen Bodenbelägen in den Freianlagen sicherzustellen, dass Materialien verwendet werden, die sich möglichst wenig aufheizen.  Angebot an verschatteten Außenbereichen : Der Grenzbereich zwischen Bauwerk und Außenanlage ist so zu konzipieren, dass sich unter sommerlichen Bedingungen verschattete Aufenthalts- und We- gebereiche ergeben, wo immer sich dies funktional sinnvoll einrichten lässt. Schattenbereiche sollen wegen der Effekte der Verdunstungskühlung nach Mögl ichkeit durch Baumbepflanzungen realisiert werden. Bei der Freiflächengestaltung sollen nach Möglichkeit Wasserbereiche (Wasserflächen, Brun- nen etc.), ebenfalls zur Erhöhung von Kühleffekten mit eingeplant werden.  Verstärkte Begrünung der Freiflächen im Außenbereich soweit gestalterisch und funktional möglich. 4. Nachhaltige Bauweisen und -materialien Alle Bauprojekte sollen bzgl. der Aspekte Suffizienz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz betrachtet werden. Sanierungen sollen Vorrang vor Neubauten haben. Ist ein Neubau zwingend erforderlich, ist zu prüfen, ob ein Holz- bzw. Holzhybridbau unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher, technischer und städtebaulicher Kriterien umsetzbar ist. Für die verwendeten Hölzer müssen nachvollziehbare Her- kunftsnachweise vorgelegt werden. Tropenholz ist grundsätzlich auszuschließen. Bauprodukte aus Sekundärrohstoffen (d.h. recycelt) und aus nachwachsenden Stoffen sind bevorzugt zu verwenden. Auf die Demontierbarkeit von Konstruktionen wird Wert gelegt. Trennbare Verbindungen wie Stecken, Schrauben, loses Auflegen, Klammern und Kl icken, sowie lösbare Schichten sind untrennbaren Verbindungen und Verbundstoffen vorzuziehen. Im Sinne einer ganzheitlichen nachhaltigen Bauweise sollen sich städtische Neubau- und Sanierungspro- jekte am DGNB-Zertifizierungssystem, Kategorie Silber, orientieren. 424 Seite 4 von 4 5. Klimaschutz- und Energieeffizienzgebot Das bisherige Wirtschaftlichkeitsgebot bei den ener getischen Maßnahmen wird durch ein Klimaschutz- und Energieeffizienzgebot abgelöst. Bei den bisherigen Variantenvergleichen (Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards vs. Einhaltung der seit 2009 geltenden städtischen Standards - im Neub au Passivhaus, in der Sanierung EnEV-Neubaustan- dard -) stellten sich die städtischen Zielstandards in der weit überwiegenden Anzahl der betrachteten Fälle als wirtschaftlich heraus, so dass auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich im bisherigen Sinne verzichtet wer- den kann, außer besondere Einzelfälle erfordern dies. Variantenbetrachtungen sind dennoch Bestandteil der Planungen in der Leistungsphase 3 (Entwurf) nach HOAI (bei Projekten mit Investitionskosten ab 500.000 EUR), um die kostengünstigste Variante zur Errei- chung der Klimaschutzziele auswählen zu können. Umweltkosten sind, dem Klimaschutzziel der Stadtver- waltung angemessen, auf Basis der Empfehlung des Um weltbundesamtes (UBA-Veröffentlichung 02/2019) zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 entsprechen diese 201 EUR pro Tonne CO 2 äq . 425 Ö 6Ö 6 426 427 Ö 6Ö 6 428 429 430 431 Ö 6Ö 6 432 433 Anlage 5 Von: Schekira, Ralf Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 11:51 An: 'Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de' < Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de > Cc: 'Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de' < Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de >; 'wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de' < wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de > Betreff: AW: 210803-BuV-Paket neue energetische Leitlinien-sowie Nachhaltigkeitscheck Hallo Herr Schneider, die mit der Bitte um Prüfung uns zugesandten Unterlagen haben wir gesichtet und dazu folgende Anmerkungen. Zu 1.) Die Leitlinien sind für uns neu und wurden im Vorfeld auch nicht mit der WBG K entwickelt oder abgesprochen; Dennoch folgende Hinweise: 1.1 Die geforderten U-Werte für Fenster und Festver glasungen können wg. geforderten Schallschutzwerten und Fenstergrößen zur notwendigen Raumbelichtung u. U. im Einzelfall nicht eingehalten werden. Mögliche Abweichungen sollten mit einem Hinweis unter der Tabelle zugelassen werden. 1.2 Dachbegrünung: In dicht bebauten Gebieten soll „ein Mix aus extensiver Dachbegrünung mit PV und intensiver Dachbegrünung ohne PV“ ausgeführt werden. Wenn man betrachtet, wieviel CO² durch PV-Anlagen eingespart werden kann und wie viele Bäume beim Verzicht auf PV gepflanzt werden müssten, um dies zu kompensieren, ist eine intensive Dachbegrünung keine klimatische Verbesserung für die Stadt. Eine extensive Dachbegrünung mit PV sollte einer intensiven Dachbegrünung ohne PV immer vorgezogen werden. 1.3 Problematisch ist eine MUSS-Prüfung aller Gebäude in Holz- oder Hybridbauweisen als Alternative zur Massivbauweisebau. Aus unserer Sicht ist nicht geklärt, wie die „Beweisführung“, warum nicht mit Holz gebaut wird, geführt werden soll. Zu 2.) Der Nachhaltigkeitscheck entspricht den gemeinsamen Abstimmungen. Dennoch folgende Hinweise: 2.1 In der Anmeldung zur Sitzung wurde unter Pkt.1 Finanzielle Auswirkungen „NEIN“ angekreuzt. Hier sollte „JA, KOSTEN SIND PROJEKTKONKRET ZU ERMITTELN“ angekreuzt werden, auch wenn der Klimacheck selbst evtl. nur geringe Mehrkosten für Besondere Leistungen bei den Fachplanern auslöst. Die nachhaltigen Maßnahmen werden jedoch (sehr wahrscheinlich) Mehrkosten auslösen. 2.2 Der Klimacheck ist ein Planungsinstrument und soll bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzeigen. Ziel sollte es sein – gem. Leitlinien – die Auswirkungen auf das Klima gering zu halten. Darauf aufbauend werden in der Entwurfsplanung die Planungsfestlegungen getroffen, daraus ergeben sich die Baukosten und es erfolgen die Berechnungen, um den Klimacheck final führen zu können. Damit ist die LPH 3 mit Kostenberechnung erbracht und es entscheidet anschließend der Ältestenrat über den Objektplan. Sollte die Planung mit Kosten zu hoch sein, was evtl. auf besondere klimaschützende Maßnahmen zurückzuführen ist, müßte eine Umplanung nach der LPH 3 erfolgen, was mit Planungskosten und Terminverzögerungen einhergehen wird. Ö 6Ö 6 434 Es ist davon auszugehen, dass Klimaschutzmaßnahmen auch zu höheren Baukosten führen werden. Je geringer die Klima-Auswirkungen, desto höher die Baukosten (Baustoffwahl, U-Werte von Bauteilen, regenerative Energieerzeugungsanlagen usw.). Die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung „Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten“ kann daher aus unserer Sicht nicht bestätigt werden. Anmerkungen Allgemein: Wir bitten Sie im Sinne des Corporate Design der wbg Gruppe, die WBG KOMMUNAL in dieser Schreibweise oder die Abkürzung WBG K zu verwenden. Viele Grüße Ralf Schekira Geschäftsführer WBG KOMMUNAL GmbH Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg Telefon: 09 11/80 04-1 20 Telefax: 09 11/80 04-1 01 Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg.nuernberg.de und im Social Web: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus König Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Frank Thyroff, Diplom-Ingenieur Ralf Schekira Sitz und Registergericht Nürnberg, HRB 227 USt-Id. Nr. DE 133545058 Der Inhalt dieser e-mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Leitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen. 435 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage H/045/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage_1 Muster Beschlussvorlage ergänzt Anlage_2 Bewertungmatrix Beispiel Neubau SSW Anlage_3 Bewertungsmatrix visuelle Erläuterungen Anlage_4 Inhaltliche Erläuterungen Anlage_5 Antrag GRÜNE Ökobilanz Bauvorhaben Anlage_6 Antrag GRÜNE Nachhaltiogkeitscheck Anlage_7 Stellungnahme Ref III Anlage_8 Stellungnahme WBG K Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen Prüfungen sollen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen. Vorliegender Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von städtischen Hochbauprojekten (keine Vergaben), die durch das Hochbaumt oder andere bauverwaltende Einheiten oder die wbg-k abgewickelt und dem Bau- und Vergabeausschuss oder dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Hochbauamt (Kommunales Energiemanagement und Bauphysik, H/ZA-KEM) hat ein Verfahren entwickelt, was in diesem Jahr bei Baumaßnahmen des Hochbauamtes und der WBG KOMMUNAL getestet, gemeinsam ausgewertet und weiterentwickelt wurde. Geltungsbereich, Inhalt und Umsetzungsdetails werden in der Entscheidungsvorlage beschrieben. Eine beispielhaft ausgefüllte Bewertungsmatrix sowie eine Erläuterung zur Lesbarkeit der Bewertungsmatrix liegen der Entscheidungsvorlage bei. Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen. Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und vom 28.01.2019 vor, dessen betroffene Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem beantwortet werden sollen. Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten. Dem Wunsch des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der Klärung zur Verwendung von Begrifflichkeit „Nachhaltigkeit“ wurde entsprochen und die entsprechenden SDGs-Kriterien (Sustainable Development Goals), die den im Nachhaltigkeitscheck zu prüfenden Kriterien entsprechen, in den Unterlagen ergänzt. Ö 7Ö 7 436 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021 Seite 2 von 4 Die Beantwortung des Antrages der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.01.2019 wurde ebenfalls integriert. Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. der Einstufung des Nachhaltigkeitschecks als Planungsinstrument und Wunsch nach präzisierenden Formulierungen zu Auswirkungen auf die Investitionskosten (und Folgekosten) wurden in die Unterlagen integriert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 437 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021 Seite 3 von 4 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Referat für Finanzen, Personal und IT Referat für Umwelt und Gesundheit WBG KOMMUNAL 438 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass ab dem 01.01.2022 bei allen städtischen Hochbauprojekten (Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben) mit Vorlage des Objektplanes im Bau- und Vergabeausschus oder im Stadtrat eine Prüfung auf die Auswirkungen des jeweiligen Projektes auf den Klimaschutz (gleichzeitig als erster Schritt eines SDG-Checks) vorgenommen wird (Nachhaltigkeitscheck). Die Federführung liegt beim Hochbauamt (H/ZA-KEM). Dazu wird das Muster "Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss " um einen entsprechenden Punkt ergänzt (Anlage 1). Zusätzlich wird ein Übersichtsblatt (Bewertungsmatrix) der Sachverhaltsdarstellung/des Objekptlanes für das jeweilige Projekt als Anlage beigelegt (Anlage 2: Beispiel), in dem die Bewertung der Klimaschutzauswirkungen detailierter dargestellt wird. 439 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 00872621.docx 1 von 2 Beilage _________________________________________________________________________ Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck Entscheidungsvorlage: 1. Anlass Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen Prüfungen sollen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen. 2. Geltungsbereich Der Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von Hochbauprojekten (Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben), die durch das Hochbaumt abgewickelt werden. Städtische Projekte/Baumaßnahmen, die von der wbg-k oder anderen Projektbaudienststellen (z. B. Opernhaus) abgewickelt werden, sind von diesen zu prüfen und zu bewerten. Die durch das Hochbauamt entwickelte und angewendeten Verfahren sowie die entsprechenden Formblätter sollen analog verwendet werden. Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen. 3. Inhalt Alle Projekte/Baumaßnahmen des Hochbaus, die dem Bau- und Vergabeausschuss oder, in Abhängigkeit von der Projektgröße oder –bedeutung, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sind einer Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz zu unterziehen. Bezugspunkt sind dabei insbesondere die SDGs (Sustainable Development Goals), zu deren Umsetzung sich die Stadt Nürnberg mit Beschluss vom 25.10.2017 bekannt hat. Kriterien sind dabei:  SDG 7: Energiebedingte CO2-Emissionen im laufenden Betrieb (Wärme- und Stromverbräuche auf Basis einer Bedarfsermittlung bzw. Prognoseberechnung).  SDG 7: Einsatz von Grauer Energie in der Gesamtbetrachtung (Herstellung, Entsorgung und Nachhaltigkeit der relevanten Baustoffe).  SDG 7: Energetische Qualität der Gebäudehülle (Ausführung des Wärmeschutzes).  SDG 13: Weitere Kriterien zur qualitativen Einschätzung: Strom-, Beheizungs- und Lüftungskonzept, sommerlicher Wärmeschutz, Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Außenverschattung/Begrünung. Im „Muster Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat ergänzt - Prüfung Auswirkung auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck für Baumaßnahmen“ (Objektplan in Leistungsphase 3 bzw. 4) wird die Bewertung in Kurzform wie folgt dargestellt (Anlage 1):  Gesamtbewertung bzgl. Auswirkungen auf den Klimaschutz zum vorgelegten Projekt/der Baumaßnahme: (a) positiv (z.B. klimaschonende Sanierungsmaßnahme, Neubau im Plusenergiestandard) (b) gering (z. B. Neubauten mit gutem klimaschonenden Konzept) (c) moderat (z. B. Neubauten im Passivhausstandard) (d) negativ (kein klimaschutztaugliches Gesamtkonzept, z.B. denkmalbedingte Einschränkungen). Dabei wird nicht geprüft, ob ein Neu- oder Erweiterungsbau nutzungs- oder funktionsbedingt erforderlich ist. Ö 7Ö 7 440 Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 00872621.docx 2 von 2 4. Umsetzung Das Formular zur Anmeldung der Vorlagen für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat (Objektplan in Leistungsphase 3 bzw. 4) wird um den Punkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ ergänzt. Können keine Angaben gemacht werden, ist dies zu begründen. Dort wird das Gesamtergebnis der Prüfung zusammengefasst wiedergegeben (Anlage 1). Als Anlage wird dem Objektplan eine Seite Übersichtsdarstellung der detaillierten Bewertungsergebnisse beigelegt, Beispiel siehe Anlage 2. Hier werden die Bewertungen für die unter Punkt 3 genannten Kriterien dargestellt. Das Verfahren wird für Vorlagen ab dem 01.01.2022 verbindlich eingeführt. Die Federführung hat das Hochbauamt, Kommunales Energiemanagement (H/ZA-KEM). Mit dem Verfahren werden Bauprojekte lediglich bewertet. Entscheidungen mit Auswirkungen, zum Beispiel auf eine bessere ökologische Bewertung o.ä., sind damit nicht unbedingt verbunden. Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten. Ziel ist jedoch, die Auswirkungen auf das Klima so gering wie möglich zu halten, das Verfahren als Planungsinstrument zu benutzen und so bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzuzeigen. Konsequenzen auf Investitions- und Folgekosten werden mit dem Objektplan dargestellt. 5. Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und vom 28.01.20219 Die Antr äge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 beschreiben die Prüfung der städtischen Bauprojekte hinsichtlich Ökobilanz und Bewertung der Grauen Energie sowie die Verknüpfung von Nachhaltigkeitschecks und den Sustainable Development Goals (SDG). Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitscheck für städtische Baumaßnahmen im Rahmen der Erstellung des Objektplanes erfüllt die beschriebenen Kriterien. 441 Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Muster Beschlussvorlage.docx 1 von 3 Anlage 1 Beschlussvorlage _________________________________________________________________________ Beratung Datum Behandlung Ziel ☐ Bau- und Vergabeausschuss Datum ☐ öffentlich ☐ Beschluss ☐ Stadtrat / Ältestenrat ☐ nicht öffentlich ☐ Kenntnisnahme _________________________________________________________________________ Betreff: offizielle Maßnahmenbezeichnung hier: Inhalt Beschlussvorlage, z.B. Objektplan / Vergabe mit E-Vergabe-Nr. Anlagen: ☐ Entscheidungsvorlage Anschrift der Maßnahme ☐ Bericht Anschrift der Maßnahme ☐ Lageplan / Luftbild ☐ Pläne ☐ Planungs- und Kostendatenblatt (BRL 5.2.4) ☐ Wirtschaftlichkeitsberechnung / Folgelastenberechnung (BRL 5.2.5) ☒ Nachhaltigkeitscheck Sachverhalt (kurz): xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Ö 7Ö 7 442 Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Muster Beschlussvorlage.docx 2 von 3 1. Finanzielle Auswirkungen ☐ Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja ☐ Kosten noch nicht bekannt ☐ Kosten bekannt Gesamtkosten EUR davon investiv EUR davon konsumtiv EUR Folgekosten EUR pro Jahr ☐ dauerhaft ☐ nur für einen begrenzten Zeitraum davon Sachkosten EUR pro Jahr davon Personalkosten EUR pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk – entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen – abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) ☐ Ja ☐ Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan ☐ Nein ☐ Ja ☐ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans ☐ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenscha ffungsverfahrens) ☐ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) ☐ Ja ☐ Nein 3. Diversity-Relevanz ☐ Nein ☐ Ja 443 Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021 Muster Beschlussvorlage.docx 3 von 3 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz ☐ prüfbar ☐ nicht prüfbar ☐ Kurze Begründung, wenn nicht prüfbar: Gesamtbewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ☐ positiv ☐ gering ☐ moderat ☐ negativ ☐ Kurze Begründung zur Einstufung: 5. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: ☐ RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) ☐ RA/3-VMN ☐ Rpr ☐ Beschlussvorschlag: Der Bau-und Vergabeausschuss / Stadtrat genehmigt 444 Kategorie: gering 62,2% entfällt entfällt Baumaßnahme: 62,2% Vor Sanierung: entfällt Erfüllungsgrad: 64,0% Gewichtungsfaktor: 4 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 31,5% Gewichtungsfaktor: 2 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 87,5% Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 72,8% Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 68,5% Gewichtungsfaktor: 1 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 50,0% Gewichtungsfaktor: 0,5 Anmerkung: Hochbauamt H/ZA-KEM V21-05 Baumaßnahme: negativ moderat gering positiv CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom) > 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K) Energetische Qualität Gebäudehülle ( mittlerer U-Wert [W/m²K]) Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung Neubau: Sanierung: 0,3 - 0,4 W/(m²K) wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient Datengrundlage Ökobaudat U-Wert mit eingerechneten Temperatur-Korrekturfaktoren 8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a) ≥ 22 kg/(m ²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a) Bewertungskriterien im Detail: Neubau: Sanierung: ≥ 15 kg/(m²a) Fernwärme, mech. Lüftung mit WRG, große PV-Anlage < 0,3 W/(m²K) > 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K) mod. effizient effizient hocheffizient wenig effizient Niedrigenergie "Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung) Berechnungsgrundlage PHPP gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: niedrig mittel hoch sehr hoch Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Süd - West Auswirkung der Baumaßnahme auf den Klimaschutz Neubau Standard: Außenliegender Sonnenschutz, Nachtlüftung, Dachbegrünung, Außenverschattung Stadtratsbeschluss klimaneutrale Schule bereits für den Realisierungswettbewerb Bewertungs-Tools: 0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K) Auswirkung auf den Klimawandel: Bonus Nachhaltigkeit und Innovation Vergleich mit Zustand vor Sanierung: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: Verwendete Version des Anlauft 23.07.2021 Gesamtergebnis: Auswirkung auf den Klimawandel: Bewertungsspanne: Bewertung Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau von zwei Schulen an einem Standort mit gemeinsam genutzten Flächen, wie Sporthallen, Mensa. Der Schulneubau ersetzt das alte Gebäude aus den 80-iger Jahren und war bereits für den Architektenwettbewerb mit einem besseren Standard, als Passivhaus, ausgelobt. Merkmal sind eine seh gut gedämmte Gebäudhülle, guter sommerlichee Wärmeschutz mit Außenjalousien, Nachtlüftung, Dachbegrünung, Verschattung der Freiflächen um das Gebäude herum. Die Versorgung des Restwärmebedarfes erfolgt mittels Fernwärme, die nicht komplett klimaneutral ist. Eine größtmögliche PV-Anlage auf den Dachflächen erzeugt Stromüberschuss. Die Graue Energie spielte bei der Planung des SSW noch keine Rolle, wird aber informativ angegeben. Beispielgebäude Mindeststandard nach GEG 2020 Neubau in konventioneller Bauweise Ö 7Ö 7 445 Nachhaltigkeitscheck Neubau: Was sehe ich wo? Klimaneutralität: CO2-Emission bei Betrieb und Herstellung ≤ 0 kg Kategorie: gering 65,2% entfällt entfällt Baumaßnahme: 65,2% Vor Sanierung: entfällt Erfüllungsgrad: 62,8% Gewichtungsfaktor: 4 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 66,3% Gewichtungsfaktor: 2 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 65,0% Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 61,8% Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 85,4% Gewichtungsfaktor: 1 Anmerkung: Erfüllungsgrad: 50,0% Gewichtungsfaktor: 0,5 Anmerkung: Hochbauamt H/ZA-KEM V21-05 Musterstraße 100, Mustermaßnahme Zeile 2 für lange Straßen- oder Maßnahmennamen Auswirkung der Baumaßnahme auf den Klimaschutz Neubau Standard: Bewertungs-Tools: 0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K) Auswirkung auf den Klimawandel: Bonus Nachhaltigkeit und Innovation Vergleich mit Zustand vor Sanierung: gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: Verwendete Version desMustermann / Musterfrau 01.01.2021 Gesamtergebnis: Auswirkung auf den Klimawandel: Bewertungsspanne: wenig effizient Passivhaus "Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung) Berechnungsgrundlage PHPP, DIN 18599, eigene Berechnung, Verbrauchsdaten gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien: niedrig mittel hoch sehr hoch < 0,3 W/(m²K) > 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K) mod. effizient effizient hocheffizient 8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a) ≥ 22 kg/(m²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a) Bewertungskriterien im Detail: Neubau: Sanierung: ≥ 15 kg/(m²a) wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient Datengrundlage Ökobaudat U-Wert mit eingerechneten Temperatur-Korrekturfaktoren Baumaßnahme: negativ moderat gering positiv CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom) > 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K) Energetische Qualität Gebäudehülle (mittlerer U-Wert [W/m²K]) Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung Neubau: Sanierung: 0,3 - 0,4 W/(m²K) Bewertung Hier steht i.d.R. einKommentar zur konkreten Baumaßnahme. Beispielgebäude Mindeststandard nachGEG 2020 Neubau in konventioneller Bauweise schlechter besser Standard Nürnberg 2009 Gesamt-Ziel Sonnenschutz Heizung & CO Dämmung Graue Energie CO2 im Betrieb (Referenzgebäude) Ö 7Ö 7 446 Anlage 4 Erläuterungen zum Nachhaltigkeitscheck des Hochbauamts Das Hochbauamt/Kommunale Energiemanagement und Baup hysik (H/ZA-KEM) hat auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2019 ein Tool zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von Bau- maßnahmen entwickelt. Sanierungen und Neubaumaßnahmen ab 500.000 € werden bewertet. Alle Baumaßnahmen verbrauchen Ressourcen und Energie und stellen damit im Normalfall eine Belastung für Umwelt und Klima dar. Als Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen werden die insbesondere die SDGs (Sustainable Development Goals) herangezogen, zu de ren Umsetzung sich die Stadt Nürnberg mit Be- schluss vom 25.10.2017 bekannt hat. In der Regel werden folgende SDGs überprüft: SDG 7 Energieversorgung, erneuerbare Energien SDG11 Flächennutzung, Grünflächen, Ressourceneffizienz SDG13 Klimawandelanpassung Aus diesem Bewusstsein resultiert die Bezeichnung d er Einstufungen. Die Auswirkungen der Baumaß- nahme auf den Klimaschutz können negativ, moderat, gering oder in seltenen Fällen auch positiv sein. Angegeben wird der Erfüllungsgrad der Nachhaltigkei tsanforderungen. Je besser die Anforderungen er- füllt werden, desto klimafreundlicher ist die Maßnahme und desto höher ist der Erfüllungsgrad. Bewertet werden die folgenden Kategorien:  CO 2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom) Öl- und Gasheizungen verursachen einen CO 2-Ausstoß. Diese Emissionen werden hier erfasst. Wir d beispielsweise Umweltwärme über eine Wärmepumpe angezapft, fallen die CO 2-Emissionen entspre- chend niedriger aus und das Gebäude erreicht eine bessere Einstufung.  "Graue Energie" (CO 2-Emissionen durch Materialienherstellung) Rohstoffgewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung ha ben negative Auswirkungen auf die Umwelt. Der CO 2 Ausstoß dieser Prozesse ist ein Indikator für die Schwere der Auswirkungen.  Energetische Qualität Gebäudehülle (Wärmeschutz, mittlerer U-Wert [W/[m²K]) Damit im Winter möglichst wenig Wärme verloren und im Sommer möglichst wenig Wärme eingetra- gen wird, müssen die Wände gut gedämmt und die Fens ter hochwertig sein. Je geringer der U-Wert ist, umso besser sind die Bauteile diesbezüglich.  Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien Heizung müssen einen hohen Wirkungsgrad haben, Lüfter in RLT-Anlagen wenig Strom verbrauchen, Wärmetauscher möglichst viel Wärme zurückgewinnen. All diese wird in dieser Kategorie bewertet.  Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung Gebäude sollten heute so konstruiert werden, dass sie vor sommerlicher Überhitzung geschützt sind. Besonders vorteilhaft sind passive Sonnenschutzmaßn ahmen, wie z.B. Außenjalousien, die selbst keine Betriebs-Energie benötigen. Nachtlüftung ist zudem ein geeignetes Mittel, um tagsüber einge- tragene Hitze aus den Gebäuden nachts wieder abzuführen. Zunehmend wichtiger werden Verschat- tung der Aufenthaltsbereiche außen und von Begrünungen auf, am oder um das Gebäude herum. Hier wird bewertet, wie gut das Gebäude vor Überhitzung geschützt ist.  Bonus Nachhaltigkeit und Innovation Diese Kategorie dient dazu, innovative Bemühungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit, welche in anderen Kategorien nur ungenügend erfasst werden können, abzubilden. Bewertung der Gesamtmaßnahme: Jede Kategorie ist in Abhängigkeit ihrer Relevanz f ür den Klimaschutz mit einem Gewichtungsfaktor ver- sehen. Der gewichtete mittlere Erfüllungsgrad aller Kriterien ergibt die Bewertung der Gesamtmaßnahme. Auch hier weist ein höherer Erfüllungsgrad auf höhere Nachhaltigkeit hin. Im Sanierungsfall wird zusätzlich der unsanierte Zustand mit dem Ergebnis der betrachteten Maßnahme verglichen. Ö 7Ö 7 447 Ö 7Ö 7 448 449 www.gruene.rathaus.nuernberg.de Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Stadt Nürnberg fühlt sich seit langem dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung verpflichtet und hat sich erst kürzlich per Stadtratsbeschluss zur Umsetzung de r neuen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) von 2015 bekannt. So wird momentan die kommunale Entwicklungspolitik konzeptionell weiterentwickelt oder auch das Nachhaltigkeits monitoring und die dazugehörigen im dreijährigen Turnus erscheinenden Nachhaltigkeitsberichte auf die SDG umgestellt. Trotz der existierenden Monitoring-Instrumente, die kontinuierlich ausgebaut wurden und immer besser die langfristigen Entwicklungslinien der Stadtentwicklung abbilden, sehen wir ein Defizit bei der Ve rknüpfung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt mit den konkreten und tagesaktuellen Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des bestehenden Nachhaltigkeitsmonitorings einen Nachhaltigkeitscheck für Beschlussvorlagen des Nürnberger Stadtrats und seiner Ausschüsse zu entwickeln und in einer Testphase zu erproben. Mit freundlichen Grüßen Britta Walthelm Stv. Fraktionsvorsitzende An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 28.01.2019 Ö 7Ö 7 450 Ö 7Ö 7 451 Anlage 8 Von: Schekira, Ralf Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 11:51 An: 'Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de' < Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de > Cc: 'Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de' < Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de >; 'wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de' < wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de > Betreff: AW: 210803-BuV-Paket neue energetische Leitlinien-sowie Nachhaltigkeitscheck Hallo Herr Schneider, die mit der Bitte um Prüfung uns zugesandten Unterlagen haben wir gesichtet und dazu folgende Anmerkungen. Zu 1.) Die Leitlinien sind für uns neu und wurden im Vorfeld auch nicht mit der WBG K entwickelt oder abgesprochen; Dennoch folgende Hinweise: 1.1 Die geforderten U-Werte für Fenster und Festver glasungen können wg. geforderten Schallschutzwerten und Fenstergrößen zur notwendigen Raumbelichtung u. U. im Einzelfall nicht eingehalten werden. Mögliche Abweichungen sollten mit einem Hinweis unter der Tabelle zugelassen werden. 1.2 Dachbegrünung: In dicht bebauten Gebieten soll „ein Mix aus extensiver Dachbegrünung mit PV und intensiver Dachbegrünung ohne PV“ ausgeführt werden. Wenn man betrachtet, wieviel CO² durch PV-Anlagen eingespart werden kann und wie viele Bäume beim Verzicht auf PV gepflanzt werden müssten, um dies zu kompensieren, ist eine intensive Dachbegrünung keine klimatische Verbesserung für die Stadt. Eine extensive Dachbegrünung mit PV sollte einer intensiven Dachbegrünung ohne PV immer vorgezogen werden. 1.3 Problematisch ist eine MUSS-Prüfung aller Gebäude in Holz- oder Hybridbauweisen als Alternative zur Massivbauweisebau. Aus unserer Sicht ist nicht geklärt, wie die „Beweisführung“, warum nicht mit Holz gebaut wird, geführt werden soll. Zu 2.) Der Nachhaltigkeitscheck entspricht den gemeinsamen Abstimmungen. Dennoch folgende Hinweise: 2.1 In der Anmeldung zur Sitzung wurde unter Pkt.1 Finanzielle Auswirkungen „NEIN“ angekreuzt. Hier sollte „JA, KOSTEN SIND PROJEKTKONKRET ZU ERMITTELN“ angekreuzt werden, auch wenn der Klimacheck selbst evtl. nur geringe Mehrkosten für Besondere Leistungen bei den Fachplanern auslöst. Die nachhaltigen Maßnahmen werden jedoch (sehr wahrscheinlich) Mehrkosten auslösen. 2.2 Der Klimacheck ist ein Planungsinstrument und soll bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzeigen. Ziel sollte es sein – gem. Leitlinien – die Auswirkungen auf das Klima gering zu halten. Darauf aufbauend werden in der Entwurfsplanung die Planungsfestlegungen getroffen, daraus ergeben sich die Baukosten und es erfolgen die Berechnungen, um den Klimacheck final führen zu können. Damit ist die LPH 3 mit Kostenberechnung erbracht und es entscheidet anschließend der Ältestenrat über den Objektplan. Sollte die Planung mit Kosten zu hoch sein, was evtl. auf besondere klimaschützende Maßnahmen zurückzuführen ist, müßte eine Umplanung nach der LPH 3 erfolgen, was mit Planungskosten und Terminverzögerungen einhergehen wird. Ö 7Ö 7 452 Es ist davon auszugehen, dass Klimaschutzmaßnahmen auch zu höheren Baukosten führen werden. Je geringer die Klima-Auswirkungen, desto höher die Baukosten (Baustoffwahl, U-Werte von Bauteilen, regenerative Energieerzeugungsanlagen usw.). Die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung „Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten“ kann daher aus unserer Sicht nicht bestätigt werden. Anmerkungen Allgemein: Wir bitten Sie im Sinne des Corporate Design der wbg Gruppe, die WBG KOMMUNAL in dieser Schreibweise oder die Abkürzung WBG K zu verwenden. Viele Grüße Ralf Schekira Geschäftsführer WBG KOMMUNAL GmbH Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg Telefon: 09 11/80 04-1 20 Telefax: 09 11/80 04-1 01 Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg.nuernberg.de und im Social Web: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus König Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Frank Thyroff, Diplom-Ingenieur Ralf Schekira Sitz und Registergericht Nürnberg, HRB 227 USt-Id. Nr. DE 133545058 Der Inhalt dieser e-mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Leitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen. 453 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht Geschäftsbericht 2020 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Sachverhalt (WerkA NüSt): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 8Ö 8 454 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 455 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 456 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 28.09.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 975.546,03 Euro ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 457 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) Anlagen: 20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht 20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020 Sachverhalt (WerkA NüSt): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Sachverhalt (StR Ö 15.12.2021): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Ö 9Ö 9 458 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 459 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu kö 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 460 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 461 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/029/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 13.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2020 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) Sachverhalt (WerkA/SUN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde von der Bavaria Treu AG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testie rte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtu ng der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 10Ö 10 462 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 463 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 464 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro. Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021): Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.076.805,92 Euro ab. 3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 465 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SUN/030/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 13.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Sachverhalt (WerkA/SUN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungs - prüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 11Ö 11 466 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen- gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen. 467 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 468 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 469 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage ASN/010/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 08.12.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) Anlagen: Jahresabschluss von ASN 2020 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Sachverhalt (kurz): Sachverhalt (WerkA ASN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 12Ö 12 470 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 471 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 472 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 20.04.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.666.106,56 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 473 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage ASN/011/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) 08.12.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sachverhalt (kurz): Sachverhalt (WerkA ASN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Ö 13Ö 13 474 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 475 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 476 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 477 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht 1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen Sachverhalt (WerkA FSN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 14Ö 14 478 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 479 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 480 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro ab. 3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 481 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/001/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020 1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht 1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen 1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen Sachverhalt (WerkA FSN): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 14Ö 14 482 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 483 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 484 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro ab. 3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 485 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Sachverhalt (WerkA FSN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Ö 15Ö 15 486 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 487 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 488 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 489 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage FSN/002/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg (FSN) 08.10.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN) Anlagen: 2_0_Entlastung JA 2020 Sachverhalt (WerkA FSN): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Ö 15Ö 15 490 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 491 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rpr Ref. I/II 492 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 493 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Anlagen: NürnbergBad_Kurzbericht_JAP 2020_signiert_signiert NürnbergBad_Bericht_JAP 2020_signiert_signiert Sachverhalt (WerkA NüBad): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der Baker Tilly Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig Ö 16Ö 16 494 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 495 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 496 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.06.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüBad wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro. Gutachtenvorschlag (RprA): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro. Beschlussvorschlag: Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2020 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.924.000,56 Euro ab. 3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagekonto). 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben 497 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sachverhalt (WerkA NüBad): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 17Ö 17 498 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 499 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 500 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA) Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung 501 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 15.09.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Anlagen: Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk Sachverhalt (WerkA SÖR): Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig. Sachverhalt (RprA): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet. Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. Ö 18Ö 18 502 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 503 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II / StK 504 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021): Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021) Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.20 mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -2.810.845,23 € ab. 3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 505 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 15.09.2021 öffentlich Gutachten Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Sachverhalt (WerkA SÖR): Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs.3 GO der Stadrat für die Entlastung zuständig. Sachverhalt (RprA): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.8.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. Ö 19Ö 19 506 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 507 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II / StK 508 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021): Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 € Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 € Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021) Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 509 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage UwA/013/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung Sachverhalt (kurz): Im Jahr 2014 wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach für 5 Jahre vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung wurde 2019 verlängert bis zum 06.08.2021. Das Überschwemmungsgebiet ist nunmehr festzusetzen. Die dafür notwendigen Daten wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg recherchiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Das Umweltamt hat das Verordnungsverfahren inzwischen durchgeführt und legt dem Umweltausschuss die Verordnung zur Beschlussfassung vor. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 20Ö 20 510 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Festsetzen eines Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung löst keine Diversity-Relevanz aus. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR/1-B/3 WWA Nürnberg 511 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) beschlossen. 512 Entscheidungsvorlage Notwendigkeit der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Um zu verhindern, dass der Hochwasserabfluss beeinträchtigt und behindert wird, wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach mit den Gewässern Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 0 6.08.2014 vorläufig gesichert (vgl. § 76 Ab s. 3 W asserhaushaltsgesetz - WHG, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG). Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung galt bis zum Ablauf des 06.08.2021. Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungs - hochwasser HQ100 festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich um ein in den unbebauten sowie bebauten Bereichen (Siedlungsgebiete, Gebiete mit Infrastruktur) vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 2014. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser - HQ100). Dieses und die damit verbundenen Abflussmengen treten rechnerisch einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100 - jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren hä ufiger oder seltener auftreten. Aufgrund von mehreren Hochwasserereignissen seit 2010 an der Gründlach un d ihren Nebengewässern hat das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) konkrete Schutzmaßnahmen mit dem Ziel eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes entwickelt. Geplant ist eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße (Länge ca. 85 m, Höhe ca. 0,40 m) und am Soosweg (Länge ca. 175 m, Höhe zwischen 0,30 m und 0,60 m). Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss des südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Für diese Maßnahmen ist in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren eine Genehmigung festzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung für dieses Verfahren wurde bereits durchgeführt und ein eigener Erörterungstermin wird derzeit vorbereitet. Das WWA hat als amtlicher Sachverständiger das bestehende Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach überprüft. Es wurde in einem Übersichtsplan (siehe Anlage) sowie 5 Detailkarten dargestellt. Bei der Darstellung handelt es sich um die Dokumentation eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine veränderbare Planung. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen Das Gewässersystem liegt im nördlichen Stadtgebiet Nürnbergs in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach . Das natürliche Einzugsgebiet des Gewässersystems umfasst in Nürnberg ca. 80 km². Die Berechnung des Überschwemmungsgebietes wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy & Overland Beratende Ingenieure GmbH & Co KG in Abstimm ung mit dem WWA auf Grundlage von Berechnungsmodellen durchgeführt, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelt wurden. Ö 20Ö 20 513 Auswirkungen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Die Weiterentwicklung einer geordneten Bauleitplanung ist im Rah men der §§ 78 ff WHG ebenso möglich wie geplante Bauvorhaben. Vorrangig ist jedoch dem Gewässer und dem Hochwasserabfluss Raum zu geben. Im Rahmen aktueller Baugenehmigungsverfahren wird das Überschwemmungsgebiet bereits berücksichtigt. Geplante Bauvorhaben im Bereich des künftig festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach bedürfen aus bau- und wasserrechtlicher Sicht einer Genehmigung. Dabei wird geprüft, ob folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind (Einzelfallprüfung, § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG):  die Hochwasserrückhaltung wird nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, der Raumverlust wird volumen- und zeitgleich ausgeglichen,  Wasserstand und Hochwasserabfluss werden nicht nachteilig verändert,  der bestehende Hochwasserschutz wird nicht beeinträchtigt und  die Ausführung erfolgt Hochwasser angepasst. Ansonsten erfolgt der Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen durch entsprechende Auflagen im Genehmigungsbescheid. Unterhaltungs - und Baumaßnahmen sind nur im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5 sowie § 78 a Abs. 1 und 2 WHG). Im Verordnungstext selbst wurde der Geltungsbereich des Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems Gründlach definiert und festgesetzt. Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungs- gebiete ergeben sich direkt aus dem WHG, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet. Mit der Ermittlung und der Be gutachtung bestimmter Überschwemmungsbereiche wird die Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen für Heizölverbraucheranlagen (z.B. Öltanks) in Überschwemmungsgebieten geschaffen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Sicherstellung der Auftriebssicherheit der Anlagen und entsprechende, erweiterte Prüfungen durch Sachverständige. Die Verordnung weist hier entsprechende Regelungen in § 5 auf. Ca. 50 Haushalte wurden im Oktober 2021 für den Bereich des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets durch UwA a ngeschrieben und über die rechtlichen Anforderungen informiert. Ablauf des Verfahrens Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig vorliegen und vom zuständigen WWA bestätigt sind, fordert der Gesetzgeber zwingend, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayWG). Bereits im Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für das Festsetzungsverfahren wurden z.B. die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben von UwA vom 13.08.2014 sowie beigefügten Karten des Überschwemmungsgebietes davon informiert . Im Rahmen der Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Schreiben von UwA vom 24.07.2019 abermals eine Information. Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um zwei Jahre verlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG). Innerhalb dieses Zeitraumes k önnen seitens der Kommune und des Freistaats Bayern (da es sich bei der Gründlach um ein Gewässer zweiter. Ordnung handelt) ein Hochwasser schutzkonzept entwickelt und daraus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Sofern dies in dem genannten 7 -Jahres-Zeitraum nicht möglich ist, ist zwingend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher w urde im vorliegenden Fall mit Vorlage der Unterlagen durch das WWA die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach eingeleitet. Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch das LfU und das WWA wurden Vor -Ort-Begehungen durchgeführt, um die erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können. 514 Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als Rechtsverordnung festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlossen werden, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Unterlagen und die anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Fristen können und dürfen von UwA als die Behörde, die das Verfahren durchführt, nicht verändert werden, da dies rechtliche Konsequenzen hat. Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren beteiligt werden, gelten nach dem BayVwVfG andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen, nämlich bis zu 3 Monate. Daher hat UwA im Einvernehmen mit der Referentin für Umwelt und Gesundheit entschieden, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den Bayer. Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an UwA weitergeleitet und damit die gesetzlichen Fristen gewahrt bleiben können. Dies war eine unbürokratische Vorgehensweise, die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte unter den bestehenden besonderen Umständen der Corona-Pandemie ermöglicht werden, dass die Fragen, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen im Verfahren Berücksichtigung finden. Im Übrigen gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen mit der Bürgergemeinsch aft Neunhof -Nürnberg (mit WWA, UwA und Bayer. Bauernverband), dazu einige Vor-Ort-Termine. Die Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg per Rechtsverordnung selbst wurden durch das WWA geprüft. Die geprüften Unterlagen wurden einschl. des erarbeiteten Verordnungstextes Ende 2020 bei UwA öffentlich ausgelegt. Weiter wurde Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, die vorliegenden Unterlagen einzusehen und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die von den beteiligten Fachstellen, Trägern öffentlicher Belange, betroffenen Privatpersonen vorgebrachten Stellungnahmen, Anträge und Einwendungen waren Gegenstand eines Erörterungstermins am 27.07.2021. Soweit die vorgetragenen Anregungen, Anträge und Einwände sachlich gerechtfertigt waren, wurden sie im Rahmen des Verordnungsverfahrens berücksichtigt. Die Auflistung der bete iligten (Fachdienst-)Stellen liegt als Anlage bei. Die abschließende Behandlung der Stellungnahmen, Anregungen, Anträge und Einwendungen wurde zusammengefasst (siehe Anlage). Zusammenfassende wasserwirtschaftliche Beurteilung Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit soll insbesondere ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt, Gefahren kenntlich gemacht, freie und unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt sowie erhalten und damit in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Der im fraglichen Bereich vorliegenden Problematik, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes mit den unterschiedlichen, konkurrierenden Nutzungen in diesem Gebiet in Einklang zu bringen, wird durch die geplante Überschwemmungsgebietsverordnung bestmöglich Rechnung getragen. Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können Gefahren durch Hochwasserereignisse nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch weitgehend minimiert werden. Zusammenfassende Bewertung Mit der durchgeführten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg hat sich der Umfang der seit dem 0 6.08.2014 515 bestehenden vorläufigen Sicherung nur gerin gfügig geändert. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung liegt im öffentlichen Interesse. Die fachlichen und rechtlichen Ansprüche an die Schutzfunktion des Überschwemmungsgebietes sind geeignet, den Hochwasserschutz weiterhin sicher zu stellen. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebietsverordnung Gewässersystem Gründlach bildet die Grundlage für einen weiter verbesserten, zukunftsorientierten Hochwasserschutz auf der Basis aktueller wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Erkenntnisse. Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergeben sich direkt aus dem WHG selbst, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet . Zudem wurde durch eine Präzisierung in der Verordnung für Heizölverbraucheranlagen (Öltanks) die Transparenz erhöht und eine bessere Planungssicherheit des angesprochenen Personenkreises erzielt. Im Rahmen von Einzelfallregelungen können in begründeten Ausnahmefällen Anlagen bzw. Nutzungen unter Festsetzung von Auflagen, die den Hochwasserschutz sicherstellen, zugelassen werden. Ausblick Seitens des Freistaats Bayern, vertreten durch das WWA Nürnberg wurde bereits ein Hochwasserschutzkonzept für die Orts teile Neunhof und Kraftshof erarbeitet. Derzeit wird hierzu das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durch UwA durchgeführt. Eine Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist – vorbehaltlich der entsprechenden Genehmigung - derzeit für 2022 vorges ehen. In diesem Verfahren hatten die Bürger und Verbände ebenfalls die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen. Mit dem erforderlichen durchzuführenden Erörterungstermin wird im Dezember 2021 gerechnet. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen soll das Überschwemmungsgebiet zeitnah entsprechend neu ermittelt und vorläufig gesichert bzw. festgesetzt werden. 516 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Anlage 1.1 Aktenzeichnen: 1.4-4521-N-24047/2020 Recyclingpapier aus 100% Altpapier Standort Allersberger Str. 17/19 90461 Nürnberg Telefon / Telefax +49 911 23609-0 +49 911 23609-101 E-Mail / Internet poststelle@wwa-n.bayern.de www.wwa-n.bayern.de Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach in Nürn- berg Gewässer II. Ordnung, Fluss-km 1,35 – 10,65 Stadt Nürnberg ERLÄUTERUNGSUNGSBERICHT 1. Anlass, Zuständigkeit Nach § 76 Abs. 2, 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet in- nerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete festzu- setzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sons- tige Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die was- serwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Über- schwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3 (Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier nicht. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrschein- lichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um ei- nen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Der hier betrachtete Abschnitt des Gewässersystems Gründlach stellt als Teil der so- genannten „Risikokulisse“ der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) ein Hochwasserrisikogebiet nach § 73 Abs. 1 WHG dar. Das gegen- ständliche Überschwemmungsgebiet ist daher nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG verpflichtend festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Die vorläufige Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 Az.: UwA/2, 325-73-19. Gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG hat die Ö 20Ö 20 517 - 2 - Festsetzung des Überschwemmungsgebiets innerhalb von sieben Jahren, somit bis zum 05.08.2021 zu erfolgen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung der Überschwem- mungsgrenzen für ein HQ100 möglich. 2. Ziele Die Ermittlung, vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebie- ten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit sollen insbesondere: - ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden, - Gefahren kenntlich gemacht werden, - freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und - in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwem- mungsgebiet nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Er- mittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 3.1 Gewässer Die Gründlach ist ein Gewässer III. und II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von 25,63 km von der Quelle (Simmelberger Gründlach, auf ca. 384 m ü.NN, nordwestlich der Ortschaft Günthersbühl im Gemeindegebiet Lauf a.d. Pegnitz) bis zur Mündung in die Regnitz (ca. 277 m ü.NN) bei Fluss-km 52,7. Die Gründlach ist ein östlicher und rechter Nebenfluss zur Regnitz. Von dem Eintritt ins Stadtgebiet Nürnberg bis zur Mündung in die Regnitz ist die Gründlach ein Gewässer II. Ordnung. Zum Gewässersystem der Gründlach in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach gehören auch die Gewässer Ziehgraben, Non- nenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben. Die Zuläufe der Gründlach von Fl.-km 0,00 bis 10,65 sind: - Bucher Landgraben, Gew. II, Länge ca. 18,12 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 1,0 - Weidegraben, Gew. III, Länge ca. 2,0 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.- km 1,60 - Schwalbenzahlgraben, Gew. III, Länge ca. 1,9 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 1,70 - Kothbrunngraben, Gew. III, Länge ca. 8,61 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 4,5 518 - 3 - - Nonnengraben, Gew. III, Länge ca. 8,85 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 5,46 - Ochsengraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.- km 5,49 Die Zuläufe der (Simmelberger) Gründlach von Fkm 10,65 bis 26,63 sind: - Gockerlersberger Graben, Gew. III, Länge ca. 2,32 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 14,0 - Gründlach, Gew. III, Länge ca. 4,5 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 5,6 (ab Einmündung der Gründlach heißt die Simmelberger Gründlach nur noch Gründlach) - Hochstaudengraben, Gew. III, Länge ca. 2,8 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 3,8 - Wehrgraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km 2,7 3.2 Hydrologische Verhältnisse Die hydrologischen Verhältnisse der Gründlach sind mit folgenden Kennwerten maßgebend. Das gesamte Einzugsgebiet (EZG) beträgt 96,96 km². Es liegt im hydrogeologischen Raum des „Süddeutschen Keuper und Albvorlandes“. Der mittlere Jahresniederschlag liegt in der Station Buch (ca. 3,4 km südlich vom Ortszentrum Neunhof) bei 640 mm. Fließgewässerquerschnitt AE in [km²] MHQ [m³/s] HQ5 [m³/s] HQ10 [m³/s] HQ20 [m³/s] HQ100 [m³/s] HQExtrem [m³/s] Gründlach am Pegel Frauenkreuz 35,3 5,7 8,0 9,4 10,9 14,3 22 Nonnengraben nach Zu- fluss Sperlesgraben 10,3 1,6 2,2 2,6 3,0 3,9 6,0 Gründlach nach Zufluss Nonnengraben 53,0 8,7 11,3 13,1 15,1 19,7 30 Kothbrunngraben nach Zufluss GKZ 2423446 4,8 0,8 1,2 1,4 1,6 2,1 3,3 Kothbrunngraben vor Bundesstraße B4 8,4 1,7 2,5 2,9 3,3 4,4 6,8 Kothbrunngraben vor Mündung in Gründlach 9,5 2,0 2,9 3,4 3,8 5,1 7,9 Gründlach vor Zufluss Bucher Landgraben 69,8 9,8 14,0 16,1 18,6 24,3 37 Gründlach nach Zufluss Bucher Landgraben 97,0 13,8 19,8 22,9 26,5 34,7 54 Kursiv: Werte an den seitlichen Zuflüssen der Gründlach bezogen auf das maßgebliche Ereignis der Gründlach 519 - 4 - 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer instationären, zwei- dimensionalen Wasserspiegelberechnung (Programm SMS und Hydro_AS-2D) und wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg für die Gründlach durch- geführt. Die Vorgehensweise ist dem als Anlage 1.2 beigefügten Bericht zu entnehmen. 5. Rechtsfolgen der amtlichen Festsetzung Mit der Darstellung der Überschwemmungsgebietsgrenzen ist die Flächenabgren- zung für die konkrete Überschwemmungsgefahr bei Eintritt des Bemessungshoch- wassers bekannt. Es liegt ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet vor. Damit ist ins- besondere § 77 WHG zu beachten. Im Übrigen kann auch Art. 46 Abs. 6 BayWG zur Anwendung kommen. Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets gelten insbesondere die Re- gelungen nach §§ 78, 78a und 78c WHG, Art. 46 BayWG sowie §§ 46, 50 und An- lage 7 Nr. 8.2 und 8.3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr- denden Stoffen (AwSV). Zudem sind die Regelungen der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets zu beachten (Überschwemmungsge- bietsverordnung). 6. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirt- schaftlicher Sicht 6.1 Einteilung in Zonen Eine Einteilung in Zonen wird für nicht erforderlich erachtet, da an der Gründlach bzgl. der rechtlichen Auflagen keine fachlich signifikanten Unterschiede gegeben sind. Weitergehende Beschränkungen / Vorgaben zur Bewirtschaftung sind daher nicht er- forderlich. 6.2 Regelungsvorschläge Aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht sind zusätzliche Regelungen, die über die der §§ 78 ff. WHG hinausgehen, nicht erforderlich. 7. Sonstiges Es wird darauf hingewiesen, dass die kleinen Nebengewässer (Weidegraben, Schlottareuthgraben, etc.) nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft der Stadt Nürnberg zu beteiligen. Nürnberg, 30. August 2021 Uhl BD 520 Nürnberg (Stadt) Nürnberger Land K 5 Fürth (Stadt) Erlangen-Höchstadt Erlangen (Stadt) K 4K 1 K 2 K 3 4421000 4421000 4422000 4422000 4423000 4423000 4424000 4424000 4425000 4425000 4426000 4426000 4427000 4427000 4428000 4428000 4429000 4429000 4430000 4430000 4431000 4431000 4432000 4432000 4433000 4433000 4434000 4434000 4435000 4435000 4436000 4436000 4437000 4437000 4438000 4438000 4439000 4439000 4440000 4440000 5478000 5478000 5479000 5479000 5480000 5480000 5481000 5481000 5482000 5482000 5483000 5483000 5484000 5484000 5485000 5485000 5486000 5486000 5487000 5487000 5488000 5488000 5489000 5489000 5490000 5490000 5491000 5491000 5492000 5492000 5493000 5493000 5494000 5494000 5495000 5495000 5496000 5496000 5497000 5497000 Quellen: Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern; Geofachdaten: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Nürnberg Fürth Erlangen Schwabach Forchheim Lauf Herzogenaurach Höchstadt a.d. Aisch 0 1.000 2.000500 m Ü1 Vorhaben: Anlage:Gew.II, Gründlach Fluss-km 1,35 - 10,65 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Vorhabensträger: Stadt Nürnberg Plan-Nr.: Landkreis: Stadt Nürnberg Gemeinde: Maßstab: Ausgabe vom: Okt 2021 1:25.000 Übersichtskarte Ersatz für: Ursprung: Datum, Name Entwurfsverfasser entworfen Grohmann gezeichnet Grohmann Datum: 29.10.2021 Unterschrift: gez. Fithzthum geprüft Selber 2 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Ü 1 ± Die Überschwemmungsgebiete außerhalb der Stadt Nürnberg sind nachrichtlich dargestellt. Legende Landkreis gesichertes Überschwemmungsgebiet festgesetztes Überschwemmungsgebiet ermitteltes Überschwemmungsgebiet Ö 20Ö 20 521 Festsetzung per Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach einschl. Nebengewässer Fluss Km 1,35 – 10,65 Folgende zu beteiligende (Dienst-)Stellen, Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit sind über die geplante Festsetzung per Rechtsverordnung zu informieren: stadtintern extern Öffentlichkeit Stpl/1 BoB/1 BoB/2-2 Untere Denkmalschutzbehörde Geo/1 Vpl/1 SÖR/1-B/2 SÖR/1-B/3 SÖR/2-B SÖR/1-S LA/2 LA/3 BA/N WiF BgA/Stab Stadtentwicklung UwA/2 Tankanlagen UwA/2 Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft UwA/2 Immissionsschutz UwA/3 UwA/1 SUN/S-1 SUN/S-3 SpS Fw Ref. III Flächenagentur Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Forstbetrieb Nürnberg Bayer. Bauernverband Fachberatung für das Fischereiwesen Bund Naturschutz in Bayern e. V. Landesbund für Vogelschutz e. V. DB AG Stadt Fürth/Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Stadt Erlangen/Umweltamt LRA Erlangen-Höchstadt Landesfischereiverband Bayern e.V. MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH Deutsche Telekom Technik AG Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH Autobahndirektion Nordbayern Staatl. Bauamt Nordbayern (Straßenbau) VAG Zweckverband StUB Reg. v. Mfr. (Höhere Landesplanungsbehörde) Planungsverband Industrieregion Mittelfranken Wasserverband Knoblauchsland Infra Fürth GmbH Immobilien Freistaat Bayern Bürgergemeinschaft Neunhof Kraftshofer Bund Bürgerverein Boxdorf e.V. VV Alt-Gründlach e.V. Interessengemeinschaft landwirtschaftlich genutzter Grundstücke der Gemarkung Großgründlach Ö 20Ö 20 522 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung hier: Behandlung der Einwendungen Grundsätzliche Anmerkungen  Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden.  Hochwasserschutz ist ein Thema für alle: Anwohner, Grundstückseigentümer, Land - und Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten, Ingenieurbüros und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung.  Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen Bemessungshochwasser überschwemmt werden, sind dementsprechend auch als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.  Nach § 76 Abs. 2 WHG besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasser - risikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungshochwasser HQ100 festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet.  Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.  Bei der Stadt Nürnberg/Umweltamt ist derzeit zusätzlich das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für geplante Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof anhängig. Dieses Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die dort geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht Gegenstand des Verordnungsverfahrens und daher nicht in diesem Verfahren beinhaltet. Daher sind die als Überschwemmungsflächen dargestellten Flächen unabhängig von der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme ausgewiesen.  Seitens des Freistaates Bayern und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum sind gewässerbauliche Maßnahmen selbst nicht geplant. Daher we isen das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und das Umweltamt lediglich auf die fachliche und rechtliche Situation hin. Unterhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz - das sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) mit untergesetzlichen Regelungen, sind im Rahmen der Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5 sowie § 78a Abs. 1 und 2 WHG möglich. Hierbei ist zu beachten, dass dem Gewässer und auch dem Hochwasserabfluss genügend Raum gelassen werden muss. Die Voraussetzungen für bauliche Maßnahmen sind daher im Einzelfall zu prüfen. Ö 20Ö 20 523 2  Das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben im Bereich Nürnberg/Ortsteile Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach wurde mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung galt bis zum Ablauf des 06.08.2021.  Die Frage nach dem Bestandsschutz , dem künftigen Betrieb von Anlagen und landwirtschaftlichen Nutzungen war etlichen Stellungnahmen, Anträgen und Einwendungen gemeinsam. Jeder bereits vorhandene zulässige Bestand an Anlagen und Nutzungen wird auf Grund des gegebenen Bestandsschutzes betrachtet. Behandlung der im Rahmen des Festsetzungsverfahrens eingegang enen Stellungnahmen und Einwendungen 1. Träger öffentlicher Belange 1.1 Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt (Stpl) 1.1.1 Stpl wies in seiner Stellungnahme auf verschiedene Planungen hin, u.a. auf gewerbliche Ersatzflächen im Rahmen der 12. FNP -Änderung, auf die Planungen für die Stadt-Umland-Bahn, da dieser Bereich direkt im Verlauf der Vorzugstrasse situiert ist, welche den Siedlungsbereich im Nürnberger Norden stärker an den schienengebunden ÖPNV anbinden soll. Weiter wurde auf das B-Plan-Verfahren Schmalau Ost hingewiesen. Für das B-Plan-Verfahren Schmalau Ost ist die Planung schon so weit fortgeschritten, dass man für den nördlichen Bereich sehen konnte, dass sich keine Einschränkungen auf die Planung aufgrund des Überschwemmungsgebietes ergeben. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass für Bestandsgebäude, die im Überschwemmungsgebiet bereits betroffen sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind. Aus der Sicht Stpl betrifft das die Stadtteile Kleingründlach West, Großgründlach, Schmalau West, Neunhof Nord, Boxdorf und Kraftshof Nord. Im Rahmen der Bearbeitung von neuen Bauleitplanverfahren würde immer auf den aktuellen Planungs - und Rechtsstand von Fachplanungen Rück sicht genommen, insbesondere wenn diese einen rechtlichen Vorrang besitzen. Das wäre bei den Überschwemmungsgebieten der Fall. Weiter soll das Überschwemmungsgebiet im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet übernommen werden. Bewertung Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht. Das Überschwemmungsgebiet Gründlach wurde bereits 2014 vorläufig gesichert. Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten Überrechnung des Überschwemmungsgebietes im betreffenden Bereich hinsichtlich Umfang / Ausmaß des Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Ein Überschwemmungs - gebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus; es sind jedoch Anforderungen zu erfüllen, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation zu verhindern. 524 3 Weiter wurde d er Zweckverband Stadt -Umland-Bahn am Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets beteiligt. Auch wenn die betreffenden Bereiche im künftig festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu lieg en kommen, sind Bau - und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei Baumaßnahmen ist u.a. der Retentionsraumausgleich nachzuweisen. Im Rahmen neu einzuleitender Bauleitplanverfahren ist § 78 Abs. 1 WHG zu beachten, wonach neue Baugebiete im Außenbereich (d.h., wenn keine entsprechende Festlegung im vorhergehenden FNP vorhanden ist) verboten sind. Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht möglich (vgl. § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG). Ansonsten sind Bauleitplanverfahren nach den gelten den fachlichen und rechtlichen Aspekten zu prüfen und zu bewerten. Insofern hat Hochwasserschutz Vorrang vor einer baulichen Entwicklung. Eine bauliche Ortsplanung muss sich nach dem Überschwemmungsgebiet richten, nicht umgekehrt. Ein Überschwemmungsgebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus; es sind jedoch Anforderungen zu erfüllen, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation zu verhindern. Eine Abwägung ist daher hier nicht möglich. Es sollte daher frühzeitig mit den zuständigen Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und Umweltamt Kontakt aufgenommen bzw. eine Abstimmung herbeigeführt werden. Aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets entsteht kein Anspruch auf Maßnahmen zum Hochwasserschutz bzw. zum Gewässerunterhalt. Stpl soll te daher prüfen, ob bei (neuermittelten) Überschwemmungsgebieten ein Anpassungsbedarf am Flächennutzungsplan entsteht. Im Übrigen bleibt festzustellen, dass die Anpassung des Flächennutzungsplans um den Aspekt „Hochwasserschutz“ zwingend erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 12 und Abs. 8 BauGB). Eine zeitnahe Umsetzung sollte seitens Stpl anvisiert werden. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. 1.2 Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 1.2.1 SÖR/1-B/2 wies darauf hin, dass sich i m Bereich de s Überschwemmungsgebietes einzelne Bauwerke befinden (Unterführung der Gründlach in Neunhof, die Unterführungen Ochsengraben und Gründlach unter der Kreuzäckerstraße). Die Bauwerke stammen zum Teil au s dem B aujahr 1970. Aufgrund der im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Neunhof beabsichtigten Absenkung der Kreuzäckerstraße und des fortgeschrittenen Alters der Bauwerke sollte ggf. ein Neubau der Durchlässe in Betracht gezogen werden. Sollten sich bei der weiteren Planung Eingriffe an bestehende Bauwerke ergeben oder neu zu errichtende Ingenieurbauwerke erforderlich werden, ist dies direkt mit SÖR/1-B abzustimmen. Weiter gelten Anforderungen seitens SÖR/1-B/2 für neu zu errichtende Ingenieurbauwerke. Bewertung Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt unabhängig von Planungen zu Hochwasserschutzmaßnahmen. Weiter sind Hochwasserschutzmaßnahmen nicht Bestandteil des vorliegenden Festsetzungsverfahrens. Im Übrigen erfolgen die Planungen und Ausführungen des Hochwasserschutzes gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Alle geltenden technischen Vorgaben und Normen, ebenso die Vorgaben der Stellungnahme SÖR/1 – B/2 werden eingehalten, sofern diese den Regeln der Technik nicht widersprechen. 525 4 Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Im Rahmen des Festsetzu ngsverfahrens sind keine Baumaß nahmen geplant, daher hier nicht relevant. Für Baumaßnahmen ist ein separates Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben. 1.2.2 SÖR/1-B/3 wies darauf hin, dass de r Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung weiterhin möglich sein muss. Die Arbeiten sind für den Unterhalt zuzulassen. Weiter muss die Zufahrt zu den Gewässern mit Betriebsfahrzeugen möglich sein. Bewertung Die betreffenden Grundstücke liegen seit 2014 im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten Überrechnung des ÜSG im bet reffenden Bereich hinsichtlich Umfang/Ausmaß des Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Unterhaltungs - und Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflic ht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben. 1.2.3 SÖR/1-S erinnerte daran, dass d ie Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet Gründlach auch das Entwässerungskonzept für die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 4575 "Schmalau -Ost" sowie den noch auszubauenden Teilabschn itt der Wiesbadener Straße zwischen "In der Schmalau" und dem Einmündungsbereich der Würzburger Straße betreffen. Ein Straßenausbau beziehungsweise weitere Eingriffe für Entwässerungsanlagen müssen auch künftig innerhalb des Überschwemmungsgebietes z. B. d urch eine mit den Vorschriften verträgliche Geländemodellierung möglich sein. Eine Entwässerungsstudie, die unter anderem Handlungsoptionen hinsichtlich einer rechtssicheren wasserrechtlichen Vorgehensweise bei Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet aufzeigen soll, wird derzeit von Stpl beauftragt. Bewertung Die Errichtung von baulichen Anlagen bleibt grundsätzlich möglich. Anlagen, auch Entwässerungsanlagen sollen eine hochwasserangepasste Bauweise berücksichtigen. Durch Baumaßnahmen verursachter Retentionsraumverlust wäre auszugleichen. Der Ausbau der Wiesbadener Straße sowie das Entwässerungskonzept waren bereits Gegenstand von Vorbesprechungen und Abstimmungen zwischen Stpl, SUN und SÖR. Die Anforderungen hinsichtlich der Hochwasservorsorge an die geplanten baulichen Maßnahmen werden dort im weiteren Fortgang berücksichtigt. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben. 526 5 1.2.4 Weiter wie s SÖR/2 -B/1 darauf hi n, dass jegliche Arbeiten im Straßenunterhalt und Straßenbetrieb weiterhin zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möglich sein müssen. So muss es beispielsweise zukünftig weiterhin zulässig sein, im Winterdienst Streugut (Mischung/ Ausbringung) auszubrin gen oder im Unterhalt eine notwendig werdende Schutzplanke (Au srichtung parallel zu Fahrbahn/ Standardkonstruktion) zu montieren Bewertung Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. Dem Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben. 1.3 Stadt Nürnberg – Liegenschaftsamt (LA) LA/2 führte aus, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in den betreffenden Gebieten als ökologische Ausgleichsfläc hen für das Ökokonto oder für Artenschutzmaßnahmen im Rahmen des Instruktion sverfahrens an Ref. III/ Flächenagentur in Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen bei UwA und BA /N erfolgt. Eine etwaige Berücksichtigung von Flächen in dem Überschwemmungsgebiet wird im Vorfeld abgestimmt. Bei der Verpachtung von Flächen werden die entsprechenden Stellungsnahmen von BA/N berücksichtigt und in den Pachtverträgen mit aufgenommen. Bewertung Ref III/Flächenagentur wurde durch UwA am Verfahren beteiligt. Weiter finden sich Hinweise und Erläuterungen zu diesem Themenkomplex auf der Website des LfU zur Kompensationsverordnung: https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm Dort können auch umfangreiche erläuternde Publikationen heruntergeladen werden. Dem Anliegen LA/2 wurde insoweit stattgegeben. 1.4 Stadt Nürnberg – Verkehrsplanungsamt (Vpl) Vpl wies auf die laufenden Planungen entlang der B4, zur StUB Nürnberg -Erlangen und zur Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen hin. Bewertung Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn wurde seitens UwA am Verordnungsverfahren beteiligt. Bereits im Vorfeld wurde die Planungs behörde im Rahmen eines Scopingtermins zur Stadt-Umland-Bahn darauf hingewiesen, dass die betreffenden Bereiche im Stadtgebiet sich bereits im vorläufig gesicherten und künftig im nun festzusetzenden Überschwemmungsgebiet des Gewässersystem Gründlach zu liegen kommen. Die Bau - und Unterhaltungsmaßnahmen selbst sind , auch für die weiter genannten Planungen, ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Weiter wäre der Retentionsraumausgleich zu prüfen. Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA an. 1.5 Stadt Nürnberg – Ref. VI/Sportservice (SpS) 527 6 SpS führt e an, dass im Bereich des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes Sportanlagen betroffen sind. Hier muss die Bestandssicherheit der Anlagen gewährleistet bleiben, die Anlagen müssen ggf. saniert werden können. Bewertung Bau und Unterhaltungsmaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auf lagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Im Übrigen beleibt der Bestandsschutz der Anlagen gewahrt. Dem Anliegen SpS wurde insoweit stattgegeben. 1.6 Stadt Nürnberg – Umweltamt/Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (UwA/2) Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Auflagen aus dem Merkblatt „Zum Umgang mit wasserg efährdeten Stoffen“ einzuhalten sind. Bewertung Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass die Verordnung zum Umgang von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und damit Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe in der Überschwemmungsgebietsve rordnung berück - sichtigt werden. Dem Antrag FSW wurde insoweit stattgegeben. 1.7 Stadt Nürnberg – Amt für Wirtschaftsförderung (WiF) WiF hat darum gebeten, die von der Festsetzung betroffenen Unternehmen über die Lage ihres Standorts in Überschwemmungsgebiet zu informieren. Bewertung Die Information betroffener Unternehmen wird seitens der Verwaltung sinnvoll gehalten, damit sie sich auf die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorbereiten können. Die entsprechende Information wird durch UwA sichergestellt. Dem Antrag WiF wurde insoweit stattgegeben. 1.8 Spartenträger N-ERGIE Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Infra Fürth GmbH, Deutsche Bahn AG Die genannten Spartenträger haben gemeinsam, dass sie für die öffentliche Ver- und Entsorgung zuständig sind . Sie haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass sich im Überschwemmungsgebiet Leitungen und Anlagen der N-ERGIE, der N-ERGIE Netz AG, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Infra Fürth und der Deutschen Bahn AG befinden. Es handelt sich hier um verschiedene Spartenträger, die darauf hinweisen, dass die Anlagen auch verschiedenster Art sind, wie zum Beispiel Kabel, R ohre, Leitungen, Anlagen für erneuerbare Energien, Telekommunikationslinien, für die Infra Fürth auch Wasserleitungen, für die Deutsche Bahn der Schienenverkehr und die dazugehörige Technik. Zusätzlich können sich vor Ort weitere im Eigentum Dritter stehen de Anlagen – insbesondere Kabel, Rohre oder Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen – befinden, für die die N-ERGIE Netz GmbH nicht zuständig sind. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber zuständig. In den Stellungnahmen w urde hier insbesondere ferner darauf hingewiesen, wonach seitens der Stadtverwaltung sicherzustellen ist, dass Bestand, Betrieb, Unterhalt und 528 7 Entstörung sowie Zugang und Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch weiterhin gewährleistet bleiben. Bewertung Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen, insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu -Festsetzung des Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. Den Anliegen der beteiligten Spartenträger wurde insoweit stattgegeben. 1.9 Wasserverband Knoblauchsland Der Wasserverband Knoblauchslan d wies in seiner Stellungnahme auf eine Leitungstrasse des Wasserverbandes sowie auf künftig notwendige Neuanmeldungen für Beregnungsgebiete hin, wobei hier Bestand, Betrieb, Unterhalt sowie Zugang und Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch weiterhin gewährleistet bleiben. Bewertung Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen, insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu -Festsetzung des Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. Dem Anliegen der Wasserverbandes Knoblauchsland wurde insoweit stattgegeben. 1.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies in seiner Stellungnahme auf verschiedene Aspekte hin: 1.10.1 So sollte die Bewirtschaftung der Flächen für die landwirtschaftlichen Betriebe , insbesondere de r Anbau von Sonderkulturen und die gärtnerische Nutzung, auch weiterhin in der üblichen Form ermöglicht werden. Selbstverständlich soll hierbei die Anwendung der guten, landwirtschaftlichen Praxis im Vordergrund stehen und die baulichen Entwicklungen, die fü r die Erhaltung von Existenzen für die hier wirtschaftenden Familienbetriebe erforderlich sind, sollten gewährleistet werden. Weiter habe da s Knoblauchsland durch den Siedlungsdruck der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie auf Grund der langfristigen Entwicklungen auf den Gemüsemärkten seit jeher mit Flächenknappheit zu kämpfen. Um Entwicklungen wie im unterfränkischen Kitzingen oder im oberfränkischen Bamberg zu vermeiden, wo es heute kaum mehr geschlossene Gemüseanbaugebiete gibt, müssen landwirtschaftliche Grundstücke unabhängig davon, ob sie der Landwirtschaft oder dem Gemüsebau dienen, weiterhin uneingeschränkt für die Gemüseproduktion nutzbar und zugänglich bleiben. Bewertung 529 8 Der Bestandsschutz der Anlagen, Einrichtungen und Nutzungen bleibt gewahrt. Landwirtschaftliche Nutzungsänderungen sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht notwendig, da im Rahmen des Festsetzungsverfahrens ein sog. Ist -Zustand rechnerisch berücksichtigt wurde. Für die aktuelle gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzung führt die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes in der Nutzung Garten- und Ackerbau oder auf Grünlandnutzung zu keiner Veränderung, außer die Überschwemmungsgebietsverordnung definiert hier zusätzliche Einschränkungen, was im Hinblick auf die künftige Überschwemmungs - gebietsverordnung Gründlach nicht gegeben ist. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amt lichen Sachverständigen. Dem Anliegen der beteiligten Fachbehörde wurde insoweit stattgegeben. 1.10.2 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte weiter aus, dass Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen regelmäßig zu einer Veränderung der Grundwasserstände, Uferbegleitströme und der Abflussgeschwindigkeit bei Starkniederschlägen führen. Damit verbunden ist dann oftmals eine Durchfeuchtung oder Vernässung der Böden. Eine solche muss zwingend auf den Flächen mit Gemüseanbau vermieden werden. Bewertung Diese Einwendung betr ifft hauptsächlich das Verfahren Hochwasserschutz - maßnahmen im Ortsteil Neunhof und ist daher im Verfahren Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach nicht relevant. Die Einwendungen w urden inzwischen im anderen Verfahren im dortigen Erörterungstermin behandelt. Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Ortsteil Neunhof sind keine neuen Rückhalteräume oder Renaturierungsabschnitte geplant, die die befürchtete Änderung der Grundwasserstände verursachen könnten. Im Gegenteil soll die Absenkung der Kreuzäckerstraße und die Einbindung des Straßengrabens an den Ochsengraben den Hochwasserabfluss verbessern. Weiter soll i m Bereich der Hochwasserschutzmauer die geplante Binnenentwässerung das Aufstauen der Niederschlagswässer jenseits des Überschwemmungsgebietes verhindern und damit das befürchtete Aufschwemmen der Grundstücke verhindern. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 1.11 Stellungnahmen und Einwendungen mehrerer Beteiligter zu Einzelthemen Vorbemerkungen Dem Umweltamt liegen zu einigen Themen Stellungnahmen und Einwendungen verschiedener Beteiligter (z.B. den beteiligten Bürgervereinen) vor, z.B. zu Betrieb und Unterhalt von Leitungen, zu Einbauten von Bibern, zu Grabenreinigung oder zum finanziellen Ausgleich bei Grundstücken im Überschwemmungsgebiet. Diese Stellungnahmen und Einwendungen werden wie f olgt zusammengefasst und zusammen behandelt, soweit dies möglich ist. 1.11.1 Abgrenzung Verfahren Festsetzen Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach und Hochwasserschutzmaßnahmen Gründlach im Bereich Ortsteil Neunhof Einzelstellungnahmen wiesen auf die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof hin, die sie zum einen als unnatürliche Baumaßnahmen dargestellt haben, zum anderen nach Alternativplanungen gefragt haben. Einige Stellungnahmen hatten die Betroffenheit eigener Grundstücksflächen im Hinblick auf 530 9 die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Inhalt. Weiter wurde hinterfragt , inwieweit die westlich der Erlanger Straße gelegenen Ortsteile Boxdorf oder Großgründlach von künftigen Hochwassere reignissen tangiert werden können, wenn die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof umgesetzt sind. Zudem wurde die Frage gestellt, ob der geplante Hochwasserschutz auf Punkte oder Maßnahmen, die anlässlich des Projekts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal erarbeitet wurden, Auswirkungen hat. Bewertung Die Stellungnahmen und Einwendungen betreffen hauptsächlich das Verfahren Hoch- wasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Neunhof und sind im Verfahren Festsetzung Überschwemmungsgebiet Gründlach nicht relevant. Die Einwendungen wurden daher im anderen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im inzwischen am __.11.2021 durchgeführten Erörterungstermin behandelt. Bei der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht Gegenstand im Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets. Zusammen mit den weitläufigen Überschwemmungen und eher geringen Wassertiefen sind die Fließgeschwindigkeiten hierbei gering. Durch die Hochwasserschutzmaßnahme wird das Wasser lokal umgeleitet, es entsteht kein „Mehr“ an Wasser. Der Vergleich von Berechnungen der Überschwemmungsgrenzen vor (IST) und nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme (SOLL) ergibt keine neuen Betroffenheiten, in Teilbereichen jedoch eine Minderung der Betroffenheiten. Das WWA beabsichtigt im Bereich des Ortsteils Neunhof Hochwasser - schutzmaßnahmen durchzuführen. Geplant ist u.a. eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße und am Soosweg. Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sin d straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Dabei wurden v erschiedene Alternativen geprüft und bewertet. So wurde die Möglichkeit eines zentralen Rückhaltebeckens an der Gründlach mit einem Volumen von ca. 580.000 m³ östlich der BAB A3 untersucht. Wegen der sehr aufwendigen Umsetzung, der damit verbun denen Kosten, des erheblichen Flächenbedarfs und damit verbundenen erheblichen Eingriffen in den Waldbestand wurde diese Option aber nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist dabei auch, dass im Hinblick auf die für den Einsatz staatlicher Mittel erforderliche Betrachtung der Kosten/Gefährdungsrelation zur landesweiten Maßnahmenpriorisierung auf absehbare Zeit keine Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu erwarten wären. Hinsichtlich einer künftigen Hochwasserrelevanz nach Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof wird herausgestellt, dass sich d ie Gewässerarme Gründlach, Ochsengraben und Nonnen graben bis zur Erlanger Straße (Bundesstraße 4) bewegen und gebündelt unter der Bundesstraße durch einen Durchlass fließen. Dieser Durchlass ist nicht leistungsfähig genug, um den gesamten Abfluss durchzulassen. Östlich des Durchlasses staut sich deshalb das Hochwasser zurück. Damit bekommen die Ortschaften unterhalb (westlich) des 531 10 Durchlasses nach wie vor den unverändert gedrosselt en Abfluss aus dem B4 - Durchlass. Auch der Vergleich der Überschwemmungsgebietsflächen vorher/nachher, den das WWA bei der Berechnung „Erfolgskontrolle“ durchgeführt haben, zeigt dies. Eine Verlagerung des Hochwassers nach Boxdorf und Großgründach ist damit nicht gegeben. Die Flächen eines Überschwemmungsgebiets nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof werden daher aus der fachlichen Sicht des WWA Nürnberg keine zusätzlichen Betroffenheiten ergeben. Feststellen kann man noch, dass d as Projekt Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal auf der Basis der Freiwilligkeit im Hinblick auf eine Flächenentwicklung bzw. eine ökologische Entwicklung auf den Flächen entwickelt wurde und nicht mit einem Rechtsverfahren, wie hier e inem wasserrechtlichen Verfahren, gleichzusetzen ist. Insofern gibt es keine inhaltlichen Widersprüche, aber auch keine formalen Konsequenzen daraus. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 1.11.2 Informationen über das Überschwemmungsgebiet sowie Fragen zum Verfahrens - ablauf Etliche am Verfahren Beteiligte bemängelten den Informationsfluss von WWA Nürnberg und Stadt Nürnberg, der in Zeiten der Corona-Pandemie zur Einschränkung bzw. dem Verbot von Versammlungen und Informationsveranstaltungen geführt und insoweit eine Weiterleitung von Informationen erschwert hat. Dem gegenüber steht der formelle und an Fristen gebundene Ablauf für ein Verordnungsverfahren. Weiter wurde nachgefragt, ob die betroffenen Gemeinden westlich der Bahngleise in das Verordnungsverfahren mit einbezogen wurden bzw. inwieweit diese planen, sich durch Vorsorgemaßnahmen zu schützen. Bewertung Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen Bemessungshochwasser überschwemmt werden , sind dementsprechend zwingend als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert hier explizit zur Ermittlung und Festsetzung der Flächen auf der Basis des HQ100 auf (§ 76 WHG). Dabei gibt es die Pflicht zur Beteiligung der Öffentl ichkeit, durch die die Ortskenntnisse zusätzlich zur standardisierten Gebietsermittlung abgefragt werden. Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässer - system Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht. Die Ermittlung des Überschwemmungsge bietes sowie dessen Festsetzung per Rechtsverordnung erfolgt nach einem bayernweit geltendem Standard entsprechend bundesgesetzlicher Vorgaben. Die Gesetze gelten seit ca. 25 Jahren. Mit der Neu - fassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2010 gelten Frist setzungen für die Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das seit Januar 2018 gilt, wurden diese Pflichten und Fristen noch genauer und im Einklang mit der EU -Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie geregelt. 532 11 Verfahrensablauf: Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig vorliegen und vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt bestätigt sind, fordert der Gesetzgeber zwingend, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47 Abs. 3 Satz 3 BayWG). Bereits im Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für das Festsetzungsverfahren wurden hier u.a. die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben des Umweltamtes vom 13.08.2014 sowie Karten des Überschwemmungsgebietes und bei der Verlängerung der vorläufigen Sicherung mit Schreiben des Umweltamtes vom 24.07.2019 davon informiert. Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um zwei Jahre v erlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG). Innerhalb dieses Zeitraumes können seitens der Kommune und des Freistaats Bayern (da es sich bei der Gründlach um ein Gewässer 2. Ordnung handelt) ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt und d araus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Sofern dies in dem genannten 7-Jahres-Zeitraum nicht möglich ist, ist zwingend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde im vorliegenden Fall mit Vorlage der Unterlagen durch das WWA N ürnberg die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach eingeleitet. Aufgrund der geplanten Hochwasserschutzmaßnahen im Bereich Neunhof wird sich der Umgriff des Überschwemmungsgebietes verändern. Das W WA Nürnberg wird daher nach dem Bau der Hochwasserschutzanlagen zeitnah eine Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes angehen. Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurden Vor -Ort-Begehungen durchgeführt, um die erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können. Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als Rechtsverordnung festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlos sen werden, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Unterlagen und die anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist beträgt 14 Tage. Weiter wurden die Unterlagen auf der Internetseite des Umweltamtes eingestellt und konnten dort eingesehen und heruntergeladen werden. Die genannten Fristen können und dürfen vom Umweltamt als die Behörde, die das Verfahren durchführt, nicht verändert werden, da dies rechtliche Konsequenzen hat. Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren beteiligt werden, gelten andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen, nämlich bis zu 3 Monate. Daher hat das Umweltamt im Einvernehmen mit der Umweltreferentin beschlossen, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den Bayer. Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an das Umweltamt weitergeleitet und damit die gesetzlichen Fristen gewahrt werden können. Dies war eine unbürokratische Vorgehensweise, die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte ermöglicht werden, dass die privaten Fragen, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen im Verfahren berücksichtigt werden. Nachdem es sich um eine abschließende Einwendungsfrist handelt, können im Rahmen des Erörterungstermins nur die Stellungnahmen und Einwendungen vorgetragen und behandelt werden, die im Rahmen der gesetzlichen Fristen vorgelegt wurden. Darüberhinausgehende Einwendungen können nicht behandelt werden. 533 12 Das Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes selbst ist ein “förmliches Verfahren“, weil Verfahrensregelungen genau einzuhalten sind, es ist weiter ein „Öffentliches Verfahren“ mit dem Ziel der größtmöglichen Transparenz. Weiter wurden die Städte Erlangen und Fürth sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt am Festsetzungsverfahren beteiligt. Es liegt keine Stellungnahme vor, wonach dort Hochwasserschutzmaßnahmen geplant sind. Hinweis: Überschwemmungen finden seit Jahrzehnten in diesem Bereich statt und sind daher bei den Betroffenen vor Ort bekannt. Erinnert wird hier an die Hochwasserereignisse aus 2010, 2011, 2013 und zuletzt vom Februar 2021. Deshalb gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen mit der Bürgergemeinschaft Neunhof-Nürnberg (mit WWA Nürnberg, UwA und Bayer. Bauernverband), dazu einige Vor-Ort-Termine (zuletzt am 08.02.2021). Weiter wurde durch den Bayer. Bauernverband eine Online -Informationsveranstaltung am 14.01.2021 durchgeführt, an der u.a. die örtlichen Bürgervereine sowie das WWA Nürnberg und das Umweltamt Nürnberg teilnahmen. Diese Online-Veranstaltung hat nochmals eine breite Öffentlichkeit hergestellt und die Teilnahme auch von Einzelpersonen ermöglicht. Weiter wurde die öffentliche Presse als Informationsträger genutzt. Trotz der Corona bedingten Einschränkungen in 2020 und 2021 haben das WWA Nürnberg und das Umweltamt der Stadt Nürnberg alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um Informationen nach außen zu geben, zum Teil mit den örtlichen Bürgervereinen als Multiplikator. Andererseits besteht auch e ine Hol - und Bringschuld, gerade in derartigen Verordnungsverfahren. Die öffentliche Verwaltung hat eine Bringschuld und hat diese mit dem vorgegebenen rechtlichen Rahmen so weit wie möglich genutzt. Doch es gibt auch eine Holverantwortung der Privaten aber auch der Öffent lichkeit, behördliches Handeln entsprechend in dem Zusammenhang nachzuvollziehen und sich mit entsprechenden Terminen, Vorgehensweisen und Verfahren auseinanderzusetzen. 1.11.3 Grundstücke im Überschwemmungsgebiet Weitere Stellungnahmen bzw. Einwendungen befassten sich mit der Thematik, wonach landwirtschaftliche Grundstücke, die einer Nutzung entweder für den Gemüsebau oder anderweitig unterliegen, sowohl in Zugänglichkeit als auch Nutzen uneingeschränkt weiterhin nutzbar sein müssen. Hintergrund dazu is t die generelle Flächenknappheit im Nürnberger Norden. Daher wurde in den Stellungnahmen gefordert, wonach es absolut zu verhindern gilt, dass Anbauflächen in der Vegetationszeit überflutet bzw. überschwemmt werden. Dies ergibt große Ernteverluste und dieser Ernteausfall der Betriebe ergibt riesige finanzielle Einbußen, welche nicht hinnehmbar sind. Beteiligte befürchten außerdem, dass sie d urch die Festlegung der betroffenen Grundstücke als Überschwemmungsgebiete als Voll - oder als Nebenerwerbslandwirt in der Nutzung meines Eigentums eingeschränkt werden, so dass es sich hierbei um eine Existenzgefährdung handelt. Weitere Stellungnahmen und Einwendungen beschäftigten sich mit der Lage ihrer Wohn- und Betriebsgrundstücke im Überschwemmungsgebiet und den sich daraus ergebenden Einschränkungen und Vorsorgemaßnahmen. Weiter wurde danach gefragt, ob man ein Grundstück, da s sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, teilen kann. Damit würde es einen Grundstücksteil 534 13 ergeben, der im Überschwemmungsgebie t liegen würde und damit hier die Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen sind. Der andere Grundstücksteil würde außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen mit den entsprechenden Folgerungen. Zudem werde die Frage gestellt, ob die Grundsteuer entfällt, wenn eine Bebauung auf einem Grundstück, das sich im Überschwemmungsgebiet befindet, nicht mehr möglich ist. Bewertung Hochwasserschutz ist ein Thema für alle, also auch Anwohner, Grundstücks - eigentümer, Land - und Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten, Ingenieurbüros und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Hochwasservorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen zur Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nach -teiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das sich nicht verhindern lässt. Landwirtschaftliche Flächen und Nebengebäude, wie Gewächshäuser, Schuppen oder Scheunen, die sich außerhalb der geschlossenen Ortschaften befinden, werden grundsätzlich nicht durch öffentliche Schutzmaßnahmen geschützt. Eigenvorsorge, zum Beispiel durch Hochwasser angepasste Bauweisen , ist wichtig. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach ist Grundlage für die Entscheidung zur Eigenvorsorge. Das gilt auch für Wohn- und Betriebsgrundstücke. Sobald geplant ist, ein Grundstück baulich zu verändern, muss dies im E inklang mit den Hochwasserschutzvorschriften sein muss, ansonsten ist es verboten (§ 78 Abs. 4 WHG). Soll einem Gewässer bzw. einem Überschwemmungsgebiet durch Baumaßnahmen Platz genommen werden, ist der so genannte Retentionsraumausgleich erforderlich, der raum - und zeitgleich vorzunehmen ist . Weiter ist auf eine hochwasserangepasste Bauweise zu achten sowie die sonstigen Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 5, § 78a Abs. 2 WHG). Hochwasserschutzmaßnahmen können durch den Freistaat lediglich für besiedelte Bereiche geplant werden . Hier gibt es vielfältige I nformationsmöglichkeiten, wie z.B. die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau - und Reaktorsicherheit. Dort sind Möglichkeiten aufgeführt, wie Gebäude hochwassersicher errichtet bzw. nachgerüstet werden können. Soweit die rechtlichen Anforderungen gegeben sind, kann beim staatlichen Vermessungsamt die Teilung eines Grundstückes beantragt werden (sog. Veränderungsnachweis). Die Kosten für diese Grundstücksteilung werden dem Antragsteller auferlegt. Die Frage, inwieweit bei Nichtbebaubarkeit eines Grundstücks im Überschwemmungsgebiet eine andere Einstufung in der Grundsteuer möglich ist, wäre mit dem Zentralfinanzamt zu klären. 1.11.4 Wertminderung und finanzieller Ausgleich Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayer. Bauernverband, die beteiligten örtlichen Bürgervereine sowie Landwirte und weitere Privatpersonen wiesen weiter darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen zwangsläufig zu einem Wertverlust der betroffenen Grundstücke führen würden. Dies wurde auch als eine „kalte Enteignung“ bezeichnet. Die Folge wäre, dass Grundstücksverkäufe nicht mehr den 535 14 Erlös erzielen, der oftmals für die Alterssicherung, die Auszahlung weichender Erben oder die Reinvestition in neue, notwendige Betriebsanlagen notwen dig sei. Darüber hinaus führe der niedrigere Verkehrswert gleichzeitig zu einem niedrigeren Beleihungswert bei Banken, so dass bestehende Finanzierungen neu und zu ungünstigeren Konditionen verhandelt werden müssten und neue Finanzierungen schwieriger werden würden. D ies schränke die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in dem betroffenen Gebiet nicht nur anbautechnisch, sondern auch finanziell ein. Für all diese Auswirkungen müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Diese Befürchtungen hatten auch etliche Privatpersonen. Bewertung Die Feststellung eines Überschwemmungsgebietes ist der Ist -Zustand, der festgehalten wird. Es ändert sich an der Nutzung der Flächen nichts. Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen f ür Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden. Hochwasserschutz ist ein Thema für alle Betroffenen, für Anwohner, Grundstückseigentümer, Land - und Forstwirte, Kommunen und Gewerbebetriebe. Insofern kann es keine Entschädigungen geben. Mit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes werden die Gebiete bestimmt, in denen die gesetzlich geregelten Schutzvorschriften der § 78, § 78a und § 78c des Wasserhaushalts - gesetzes (WHG) gelten. In den hier geltenden besonderen Schutzvorschriften handelt es sich um sogenannte Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Schutzvorschriften stellen keine Enteignung dar, die Enteignungsansprüche auslösen würden. Werden dagegen bei der Rückgewinnung von Rückhalteflächen Anordnungen getroffen, die erhöhte Anforderungen an die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks festsetzen, so sind nach dem WHG die dadurch verursachten, wirtschaftlichen Nachteile angemessen auszugleichen. Ansonsten gibt es aus rechtlichen Gründen keinen finanziellen Ausgleich. Falls Banken die Beleihungsgrenzen senken, dann hatten sie bisher eher nicht das Gewässer oder die Lage in einem Überschwemmungsgebiet berücksichtigt. Weiter hat die Versicherungswirtschaft ein eigenes System (ZÜRS), das sich u.a. an den Hoch- wasserrisikoplänen orientiert (Darstellungen von z. B. HQ100 im Internet) . Ob ein Überschwemmungsgebiet dabei vorläufig gesichert oder ausgewiesen ist, ist hier nicht relevant. Die Wasserwirtschaftsverwaltung und die Kreisverwaltungsbehörden haben hier keinen Einfluss auf die Wert - und Risikogestaltungen von Banken und Versicherungen. Sie sind eher aus Vorsorgegründen zwingend gehalten, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln und auszuweisen. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 1.11.5 Benachteiligung von Eigentumsrechten Im Verordnungsverfahren kamen weitere Einwendungen, wonach die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der Eigentumsrechte führen würde. Bewertung Gemäß der Handreichung Überschwemmungsgebiet des StMUV (Stand 07.2020) kann allein aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes kein Anspruch auf Entschädigung abgeleitet werden. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Eigentums (insbesondere durch den 536 15 Verbotskatalog des § 78 Abs. 3, § 78a Abs. 1 WHG und die Festsetzungen in der Überschwemmungsgebietsverordnung) bestehen weder spezialgesetzliche, wasserrechtliche Anspruchsgrundlagen noch ergibt sich ein Anspruch aus Art. 14 GG. Die Lage im Überschwemmungsgebiet ist eine mess - und modelltechnisch ermittelte Tatsache. Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Eigentums sind Ausdruck der Situationsgebundenheit und Sozialpflichtigkeit des Eigentums und als solche vom Grundstückseigentümer hinzunehmen. Eine Entschädigung für einen möglichen Wertverlust oder Zusatzaufwand hat der Gesetzgeber nicht eingeräum t. Mit dem Grundstück verbundene Risiken trägt der Eigentümer. Es gilt ein Bestandsschutz für Anlagen und Nutzungen. Ausgleichspflichten schützen Dritte und werden bundesweit einheitlich geregelt. Nachrüstpflichten dienen der Einhaltung allgemein anerkannter Vorsichtsmaßnahmen, ohne deren Einhaltung eine Fahrlässigkeit angenommen wird und jegliche ggf. verfügbare Unterstützung im Schadensfall entfällt. Damit ist die Kennzeichnung der HW100 -Betroffenheit mit den Festlegungen im Verordnungstext auch ein "Se rvice", der es dem Bürger abnimmt, (bereits langjährig bestehende) einzelne fachgesetzliche Anforderungen zu prüfen. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 1.11.6 Biberaktivitäten und Einbauten in den Gewässern Weitere Stellungnahmen und Einwendungen hinterfragten, inwieweit Einbauten in der Gründlach, zum Beispiel durch Wehrschütze und Biberdämme, bei der Ermittlung des Überschwemmungsgebietes berücksichtigt wurden. Weiter wurde nach dem Biber- management gefragt und hier, inwieweit man dieses im Rahmen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und daraus folgend beim Hochwasserschutz regeln kann. Bewertung Wehrschütze oder Biberdämme können die Leistungsfähigkeit der Gründlach bei häufigen kleineren Hochwasserereignissen verhindern ; e s kann hier zu früheren Ausuferungen kommen. Bei den Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes und des zu Grunde liegenden hundertjährlichen Hochwassers werden Querbauten im Gewässer um - oder überströmt. D ie Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen sind vernachlässigbar. Im Vergleich zum Querschnitt des überschwemmten Talraumes ist der Querschnitt eines Biberdammes sehr gering und damit vernachlässigbar für ein HQ100. Gezeigt hat sich ferner, dass Biberdämm e bei einem Hochwasserereignis tatsächlich keine Barriere darstellen, sie werden überspült. Für kleinere Hochwässer k ann bestätigt werden , dass das Abflussverhalten durch Biberdämme beeinträchtigt werden kann. Gleichwohl gilt hier ein Schutzregime: zum einen der Naturschutz, der den Biber artenschutzrechtlich schützt und er entsprechend als besonders geschütztes Tier zu sehen ist. Eine Entnahme oder gar Töten des Bibers nicht erlaubt ist und steht unter Strafe. Daher müssen bei erforderlichen Maßnahmen das Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht, nämlich im wasserrechtlichen Bereich die Abflussfähigkeit des Gewässers, berücksichtigt werden. Das Umweltamt hat in 2018 ein Projekt zum Thema Bibermanagement begonnen. Hauptziel des Projektes war das Nebeneinander zwischen Biberpopulation und Landwirtschaft. Beteiligt waren u.a. die Wasserwirtschaftsverwaltung, das Umweltamt und der Landschaftspflegeverband. Das gesetzte Ziel , nämlich eine gewisse Ausbreitung des Bibers entlang der Gründlach zu verhindern, konnte nicht erreicht werden. Der Biber hat sich weiter nach Westen entwickelt. Es gibt eine gute Zusammenarbeit des Landschaftspflegeverbandes mit den örtlichen 537 16 Landwirten im Bereich Neunhof und Kraftshof in Richtung der Gewässerpflege. Ein weiteres Zusammenwirken, wie z.B. bei Pflegemaßnahmen an der Gründlach und Biberaktivitäten ist ein Ziel. 1.11.7 Grabenunterhalt und Grabenreinigung Verschiedene Stellungnahmen haben sich zur Pflege der Gründlach geäußert. Danach ist di e Gründlach an vielen Stellen ziemlich v ersandet, Totholz darin liegt, die Abflussfähigkeit des Gewässers wäre damit beeinträchtigt. Weiter wurde vo n verschiedenen Seiten das Angebot gemacht, dass z.B. die Landwirte beim Grabenunterhalt und bei der Grabenreinigung unterstützen würde, ähnlich wie bei den kleineren Gewässern im Bereich Neunhof und Kraftshof. Bewertung Bei der sog. Grabenreinigung (auch als Entlandung des Gewässers bezeichnet) handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die bei der Gründlach, einem Gewässer II. Ordnung, das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bedarfsabhängig örtlich abschnittsweise durchführt. Selbst bei intensivster Grabenreinigung, wobei hier auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, sind die Auswirkungen auf das Bemessungshochwasser HQ100 vernachlässigbar. Sedimente werden bei größeren Fließgeschwindigkeiten auch wieder weitergetragen. Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen sind auch ökologische Vorgaben zu berücksichtigen. Insofern sind die erforderlichen Maßnahmen immer miteinander in Einklang zu bringen. Seitens der Stadt Nürnberg wird d er Unterhalt an Gewässern 3. Ordnung im öffentlichen Bereich zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband wahrgenommen. Die Sandfracht wird kontinuierlich über die Sandfänge entnommen. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 1.12 Private Stellungnahmen und Einwendungen Vorbemerkung Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen hier keine Namen oder spezielle Grundstückszuordnungen genannt, sondern die Ausführungen lediglich allgemein gehalten werden. 1.12.1 Flächentausch landwirtschaftliche Grundstücke Beantragt wurde ein flächengleicher Tausch von landwirtschaftlichen Flächen, die sich im Überschwemmungsgebiet befinden, durch die Flächenagentur der Stadt Nürnberg. Bewertung Die genannten Flurstücke liegen innerhalb der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung bzw. im L andschaftsschutzgebiet; e s handelt sich um extensives Grünland bzw. um Brachen. Die Flächen wäre für das Ökokonto verwendbar. Ref.III/Flächenagentur hat inzwischen mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen. Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben. 1.12.2 Pflichten bei Heizöltankanlagen Es wurde nachgefragt, inwieweit bestehende Heizöltankanlagen im Bereich des Überschwemmungsgebiets geprüft bzw. nachgerüstet werden müssen. Bewertung 538 17 Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das im Januar 2018 in Kraft getreten ist, haben sich im Wasserhaushaltsgesetz sowie mit Einführung d er Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Änderungen bezüglich der Prüf - und Nachrüstpflichten für Heizöltankanlagen in Überschwemmungsgebieten ergeben. U. a. wurde mit der AwSV die wiederkehrende Prüfpflicht auch für Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet neu eingeführt. Für die Heizölverbraucheranlagen im Überschwemmungsgebiet Gründlach gelten die gesetzlichen Fristen bereits, da das Ü berschwemmungsgebiet seit 2014 vorläufig gesichert ist. Mit der Festsetzung per Verordnung werden die Betreiberpflichten lediglich „fixiert“. Das Umweltamt hat inzwischen im Oktober 2021 Schreiben an alle Betreiber von Heizöltankanlagen im Stadtgebiet Nürnberg versandt, in dem auf die Betreiberpflichten und die vorliegenden Gesetzesänderungen hingewiesen wurde. Hinsichtlich der Nachrüstpflicht gilt weiterhin für die erstmalige Prüfung eine Frist bis zum 05.01.2023. Damit muss das Umweltamt erst einmal Erkennt nisse sammeln, ob die Tanks überhaupt für ein Überschwemmungsgebiet zugelassen sind. Weiter ist dann zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtzeitig Maßnahmen zur Nachrüstung ergreifen können. Bei der wiederkehrenden Prüfpflicht geht es nicht darum, jedes Mal festzustellen, ob die Bauart für Überschwemmungsgebiete zugelassen ist. Es geht ganz allgemein um mögliche Missstände an Anlagen, Dichtungen etc. Im Bekanntmachungstext zur vorläufigen Si cherung des Ü berschwemmungsgebiets für das Gewässersystem Gründlach im Jahr 2014 wurde übrigens bereits ein Verbot zur Neuerrichtung ausgesprochen (vgl. auch Informationsschreiben an die örtlichen Bürgervereine vom 13.08.20214). Damals galt noch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS). Danach hätte eine Nachrüstung bereits zwei Jahre nach der vorläufigen Sicherung erfolgen müssen. Die bisherige Regelung war somit strenger als die heutige. Die neue AwSV trat zum 01.08.2017 in Kraft (Verbot der Neu -Errichtung von Heizöltankanlagen in § 78c WHG seit 05.01.2018) . Bei der Verlängerung der vorläufigen Sicherung (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 24.07.2019 sowie auf der Internetseite des Umweltamtes ; Informationsschreiben an die Bürgervereine ebenfalls vom 24.07.2019) wurde mit der Bekanntmachung auf die neuen Normen hingewiesen. 1.12.3 Fragen zu Einzelgrundstücken Eine Vielzahl von Anfragen behandelte die Prüfung von Einzelgrundstücken, aus welchen Gründen sie im Überschwemmungsgebiet zu liegen kommen bzw. ob die Geländemodellierung keine andere Entscheidung zulässt. Bewertung Jedes einzelne angefragte Grundstück wurde durch das WWA Nürnberg nochmals geprüft und bewertet. In einigen Einzelfällen konnten Grundstücke aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden, weil die Geländeverhältnisse und damit die Überschwemmungssitu ation dies zuließen. Das Modell zum Überschwemmungsgebiet wurde hier korrigiert und die entsprechenden Karten des WWA Nürnberg angepasst. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. In einigen Fällen k onnte den Anträgen von Beteiligten insoweit stattgegeben werden. 539 18 1.12.4 Überörtliche Planungen im Bereich Stadtgebiet Nürnberg Nachgefragt wurde, inwieweit überörtliche Planungen im Bereich des Überschwemmungsgebietes, wie z.B. für die Stadt-Umland-Bahn, den geplanten S-Bahn-Verschwenk „Fürther Bogen und der Ausbau der Alternativtrasse“, den Radschnellweg usw. mit der Stadt Nürnberg abgestimmt sind. Bewertung Der Zweckverband Stadt -Umland-Bahn wurde am Festsetzungsverfahren beteiligt. Zum geplanten S-Bahn-Verschwenk sowie zur Radschnellverbindung liegen der Stadt Nürnberg noch keine konkreten Planungen vor. Die betreffenden Bereiche kommen jeweils im künftig festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu liegen . B au- und Unterhaltungsmaßnahm en sind im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) ausnahmsweise möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei Baumaßnahmen wäre u.a. der Retentionsraumausgleich zu prüfen. Dem Anliegen der Beteiligten wurde insoweit stattgegeben. 1.12.5 Festsetzung von Ökopunkten Es wurde darum gebeten, hinsichtlich etwaiger Flächen im Überschwemmungsgebiet das Verfahren zur Festsetzung von Ökopunkten und den damit verbundenen Ausgleichsflächen zu erläutern bzw. mitzuteilen, wo Informationen zu finden sind. Bewertung Es gibt bayernweite Vorgaben, wie Ökopunkte zu entwickeln sind , wie z.B. d ie bayerische Kompensationsverordnung und die einschlägigen Hinweise des Landesamtes für Umweltschutz. Website des LfU zur Kompensationsverordnung: https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben. 1.12.6 Fragen zur Überschwemmungsgebietsmodell Hinterfragt wurden die Daten für die Rauheit der betreffenden Geländeoberflächen z.B. im Bereich von Großgründlach. Weiter wurde danach gefragt, wie alt die verwendeten Daten sind und wie das Modell berechnet wurde. Bewertung Die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Gründlach erfolgt e im Zuge des LfU-Projektes Fortschreibung der EU -Hochwasserrahmenrichtlinie im zweiten Umsetzungszyklus, im Zeitraum von 2015 bis 2021 geltend. Die Arbeitsschritte richten sich fachlich sowie organisatorisch nach der modularen Leistungsbeschreibung für die Ermittlung von Hochwas sergefahrenflächen und Überschwemmungsgebieten in Bayern, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mit Stand 8/2017. Die Einhaltung dieser bayernweit geltenden Qualitätsstandards wurde bei den einzelnen Modellen von mehreren Stellen, wie dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, dem LfU sowie von einem externen Qualitätssicherer fachlich begleitet und geprüft. Dieses Vorgehen gilt sowohl für die neuen Modelle als auch für Bestandsmodelle, wie in diesem Fall ein Teil des Gründlachmodells. Das Bestandsmodell ist wie vorgegeben geprüft und aktualisiert worden, es entspricht somit dem bayernweit geltenden Stand der Technik. Das Ergebnis der erwähnten Sensibilitätsanalyse ist die endgültige Fest- legung der Rauheiten, die in diesem Fall vorher mit der Kalibrierung am Pegel 540 19 Frauenkreuz angepasst wurde. Die genannte Vergrößerung der Überschwemmungs - gebietsfläche in Groß gründlach würde sich einstellen, wenn die Rauheiten um 15 % verringert werden würden. Für die Berechnungen wurden daher die Rauheitsbeiwerte von „Var03“ beibehalten. Für das Gründlach-Modell sind teilweise Daten in 2018 vermessen worden, teilweise stammen die Daten aus der Ermittlung des Überschwemmungsgebiets für die vorläufige Sicherung, also von 2013/2014. Im Schnitt werden die Modelle für Überschwemmungsgebiete alle 18 Jahre erneuert, da in ganz Bayern zig Gewässer berechnet werden müsse. Dafür ist ein sehr aufwändiges Verfahren erforderlich. Die Daten für die Vorlanddaten werden im Schnitt ungefähr alle 10 Jahre vom Landesamt für Vermessung die neuen Laserscandaten erstellt. Dabei wird jedes Gewässer einzeln vermessen, und zwar alle 200 Meter, im b ebauten Bereich noch enger. D ie Daten für das Gründlach-Modell wurden zur Einleitung des Festsetzungsverfahrens nochmals überprüft. Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen Sachverständigen. 541 1 Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg (ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach – GründlachÜSGVO) Vom …. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser- haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBL. I S. 3901) , in Verbindung mit § 11 Nr. 4 Delegationsverordnung (DelV) vom 28.Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verord- nung vom 13.Januar 2020 (GVBl. S. 11) und Art. 46 Abs. 3, Art. 73 des Bayerischen Wasserge- setzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, S. 130), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 18 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Allgemeines, Zweck § 2 Umfang des Überschwemmungsgebietes § 3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen § 4 Sonstige Vorhaben § 5 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 6 Befreiungen und Ausnahmen § 7 Inkrafttreten § 1 Allgemeines, Zweck (1) In der Stadt Nürnberg wird das in § 2 näher beschriebene Über schwemmungsgebiet festge- setzt. Das Überschwemmungsgebiet betrifft die in § 2 dargestellten Flächen, die bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt oder durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen. (2) Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwas- sergefahr in dem betroffenen Bereich. Zudem werden Bestimmungen zur V ermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen. (3) Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (im Folgenden Bemessungshochwasser – HQ100 genannt). Dieses Bemessungshochwasser – HQ100 wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. § 2 Umfang des Überschwemmungsgebietes (1) Für das Gewässersystem Gründlach einschließlich der Nebengräben Augraben Nord, Zieh- graben, Nonnenbach, Lachgraben, Ochsengraben, Kothbrunngraben, Mühlbach, Flutgraben und Schwalbenzahlgraben wird für die Fließstrecke im Stadtgebiet Nürnberg ein Überschwem- mungsgebiet festgesetzt. Ö 20Ö 20 542 2 (2) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich der Gründlach in Fließrichtung beginnend an der Stadtgrenze Nürnberg/Ost. Die Gründlach ufert hier zwischen der nördlichen und der südlichen Stadtgrenze in den Wald -, Landwirtschafts- und Grünflächen bis zur Oberen Dorf- straße aus. Das Überschwemmungsgebiet des nördlich gelegenen Augraben Nord ufert eben- falls beiderseits des Gewässers aus. Der Augraben Nord biegt an der Oberen Dorfstraße Rich- tung Süden und mündet in die Gründlach. Die Gründlach selbst unterquert folgend die Obere Dorfstraße und ufert weiter großräumig aus. Im Bereich der Oberen Dorfstraße überlappen das nördlich gelegene Überschwemmungsgebiet des Ziehgrabens, das der Gründlach sowie das südlich gelegene Ü berschwemmungsgebiet des Lachgrabens bis an den Soosweg und den Ortsrand von Neunhof. Der Ziehgraben mündet ca. 300 m östlich der Erlanger Straße in den Nonnenbach. Bis auf kleinere Geländeerhöhungen bilden der Ziehgraben, der Nonnen- bach, die Gründlach und der Lachgraben ein nahezu geschlossenes Überschwemmungsge- biet, das über die Kreuzäckerstraße bis hin zur Erlanger Straße führt. Im Bereich östlich der Erlanger Straße münden de r Nonnenbach und der Lachgraben in die Gründlach. Hier verschmälert sich das Überschwemmungsgebiet der Gründlach im Bereich des Durchlasses, überflutet jedoch in einem Bereich von ca. 100 m die Erlanger Straße. West- lich der Erlanger Straße ufert die Gründlach beiderseits des Gewässers aus, verläuft weiter entlang der südlich gelegenen Würzburger Straße, bewegt sich weiter nordwestlich zwischen Hans-Fellner-Straße und Schweinfurter Straße und überflutet Grundstücke an der Erlenhain- straße und der Aschaffenburger Straße. Im weiteren Verlauf weitet sich d as Überschwem- mungsgebiet der Gründlach beiderseits des Gewässers nordwestlich aus und lässt den Mühl- weiher rechts liegen. Der den Mühlweiher durchfließende Mühlbach fließt rechterseits in die Gründlach. Nach ca. 50 m spaltet sich von der Gründlach der Flutgraben ab. Der nördlich gelegene Kesselgraben, die Gründlach und der Flutgraben bilden im weiteren Verlauf ein großflächiges Überschwemmungsgebiet, das sich an den Böschungsfuß der Bahnstrecke nach Norden drückt. Die Gründlach unterquert in einem Durchlass den Bahndamm, um auf der westlichen Seite erneut auszuufern. D ie ca. 300 m westlich gelegene Autobahn A73 un- terquert sie wiederum durch einen Durchlass, um dann auf der nördlichen Seite in Richtung Stadtgrenze Fürth erneut auszuufern. (3) An der Stadtgrenze Ost im Bereich des Soosweges ufert die Gründlach in Fließrichtung nach Süden zum Kothbrunngraben aus und bildet mit ihm ein großflächiges Überschwemmungsge- biet, dass von kleinen Geländeerhöhungen unterbrochen wird. Ca. 600 m östlich von Kraftshof verläuft das Überschwemmungsgebiet de s Kothbrunngrabens weiter Richtung Westen und ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Das Überschwemmungsgebiet überflutet dabei kleinräumig Grundstücke beiderseits des Gewässers in Kraftshof und verläuft anschließend weiter zur Erlanger Straße. Die Erl anger Straße unterquert der Kothbrunngraben in einem Durchlass, um anschließend in nordwestlicher Richtung kleinräumig bebaute Grundstücke Am Sportplatz und an der Froschgasse im Ortsteil Boxdorf zu überfluten. Das Überschwemmungs- gebiet des Kothbrunngrabens verläuft weiter nach Norden in Richtung Wohnbebauung Zum Himmelreich und unterquert schließlich die Würzburger Straße. Im Bereich nördlich der Würz- burger Straße mündet der Kothbrunngraben in die Gründlach. Das Überschwemmungsgebiet des Kothbrunngrabens verläuft jedoch weiter südlich der Würzburger Straße nach Westen und überlappt mit dem Überschwemmungsgebiet des aus Süden kommenden Schwalbenzahlgra- bens. Das sich bildende großräumige Überschwemmungsgebiet überströmt den Kreuzungs- bereich Würzburger und Wiesbadener Straße und überflutet dabei bebaute Grundstücke. Das Überschwemmungsgebiet des Schwalbenzahlgrabens verläuft weiter Richtung Nordwesten und ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Im weiteren Verlauf bildet der Schwalbenzahl- graben mit dem Überschwemmungsgebiet der östlich gelegenen Gründlach im Bereich süd- östlich des Mühlweihers bis zum westlich gelegenen Bahndamm ein großflächiges Über- schwemmungsgebiet. (4) Der genaue Geltungsbereich und Grenzverlauf ergibt sich aus den Detailkarten 1 bis 5 der Anlage Nr. 3 der Stadt Nürnberg, Umweltamt, vom 08.12.2021 (Maßstab = 1:2.500), die bei 543 3 der Stadt Nürnberg/Untere Wasserrechtsbehörde archivmäßig verwahrt werden und dort wäh- rend der Dienststunden eingesehen werden können. Als Grenze gilt jeweils die I nnenkante der Begrenzungslinie. (5) Veränderung der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelege- nen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht. § 3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen (1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG. (2) Für die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gilt § 78 Abs. 4, 5 und 7 WHG. Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Satz Abs . 5 Nr. 1 d) ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser – HQ100 erwartenden Wasserstand (im Folgenden „HW100-Linie“ genannt) liegen, als Aufent- haltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber vorgelegt werd en, dass auch bei Hochwasser Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfä- higkeit, einschließlich der Entwässerung, gewährleistet sind . Die Nachweise müssen von ei- nem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 3 des Geset- zes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), Berechtigten erstellt werden. (3) Des Weiteren gelten die sonstigen Vorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete aus § 78a WHG und § 78c WHG (Heizölverbraucheranlagen). § 4 Sonstige Vorhaben Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG. § 5 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (1) Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, wesentlich geändert und betrie- ben werden, wenn wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden und nicht auf andere Weise in ein Gewässer gelangen können. (2) Für die Errichtung und den Betrieb von Jauche -, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS- Anlagen) im Sinne des § 2 Abs. 13 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasserge- fährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert durch Art. 256 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) gelten die Bestimmungen der Nrn. 8.2 und 8.3 Anlage 7 AwSV. (3) Bei prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlage 6 AwSV im Geltungsbereich dieser Verordnung sind gemäß § 46 Abs. 3 AwSV die Prüfzeit- punkte und Prüfintervalle nach Maßgabe der Anlage 6 AwSV zu beachten. Bestehende Anla- gen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Geltungsbereich dieser Verordnung, die nach § 46 Abs. 3 i. V. m. Anlage 6 AwSV prüfpflichtig sind, bislang aber nicht zumindest einmal von einem Sachverständigen nach AwSV auf ihre Hochwassersicherheit geprüft wor- den sind, sind innerhalb von 6 Monaten nach In -Kraft-Treten dieser Verordnung erstmalig durch einen Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Ablauf und Durchführung richten 544 4 sich nach der AwSV. Mit dem Abschluss dieser Prüfung beginnt die Frist für wiederkehrende Prüfungen dieser Anlagen nach AwSV. Weitergehende Regelungen in Einzelfallanordnungen nach AwSV oder in behördlichen Zulassungen für die Anlage bleiben unberührt. (4) Bestehende, nicht nach Anlage 6 AwSV prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wasserge- fährdenden Stoffen sind innerhalb von 2 Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung so nach- zurüsten, dass sie den Anforderungen des § 50 AwSV genügen. § 6 Befreiungen und Ausnahmen (1) Die Stadt Nürnberg kann von dem Verbot des § 5 Abs. 1 Befreiung erteilen, wenn der Hoch- wasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde. (2) Die Stadt Nürnberg kann weiter von dem Verbot des § 5 Abs. 2 eine Ausnahme erteilen, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kos- ten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. (3) Die Stadt Nürnberg kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Anforderung nach Absatz 4 erteilen, wenn 1. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde und 2. der Hochwasserschutz dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. (3) Befreiungen und Ausnahmen sind widerruflich und können mit Nebenbestimmungen verbun- den werden. (3) Im Fall des Widerrufs kann die Stadt vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 545 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stpl/156/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus Widerruf der Allgemeinverfügung Anlagen: Entscheidungsvorlage Widerruf der Allgemeinverfügung Sachverhalt (kurz): Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Sanierung ist der Widerruf der Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamischer Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B. Transformation von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstandorten und deren Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen sowie die Zunahme und damit einhergehenden Massierung von weiteren Wettvermittlungsstellen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 21Ö 21 546 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/156/2020 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: für das Stadterneuerungsgebiet existiert ein MIP-Ansatz in Höhe von 10 Mio. Euro 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 547 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/156/2020 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: "Die Allgemeinverfügung zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ vom 31.05.2017 (Amtsblatt S. 195) zu widerrufen“. 548 1 Beilage Betreff: Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus Widerruf der Allgemeinverfügung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Seit 2. Mai 2017 ist das Sanierungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus förmlich festge- legt. Im Rahmen der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet wurde die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht per Allgemeinverfügung auf Spielhallen und Wettbüros beschränkt. Da, seit dem 1. Juli 2021 der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Bayern in Kraft getreten ist, sind Wettannahmestellen nicht mehr den Wettbüros gleichgestellt, was eine Wiedereinführung des Steuerungsinstruments durch den § 144 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) erforder- lich macht. Aufhebung der Allgemeinverfügung Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Sanierung ist der Widerruf der Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamische Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B. Transformation von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstandorten und deren Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen sowie die Zunahme und damit einhergehenden Massierung von weiteren Wettvermittlungsstellen. Ö 21Ö 21 549 Widerruf der Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 31. Mai 2017 zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gibitzenhof/ Steinbühl-West/ Rabus“ I. 1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gibitzenhof/ Steinbühl- West/ Rabus“ vom 31.05.2017, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 11 / S. 195, wird widerrufen. 2. Der Widerruf tritt am Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG). Begründung: Rechtsgrundlage des Widerrufs ist § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG): Die Allgemeinverfügung zur Erteilung sanierungsrechtlicher Vorweggenehmigungen für alle in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) sowie für alle Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) wurde jederzeit widerruflich erteilt. Zur Sicherung der weiteren Dur chführung der Sanierung ist der Widerruf der Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamische Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B. Transformation von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstandorten und deren Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen sowie die Zunahme und damit einhergehenden Massierung von weiteren Wettvermittlungsstellen. Die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und alle Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), bedürfen damit ab dem Tag nac h der öffentlichen Bekanntmachung des Widerrufs der schriftlichen Genehmigung der Stadt Nürnberg. Hinweis zur Akteneinsicht: Dieser Verwaltungsakt und seine Begründung können im Stadtplanungsamt, Amtsgebäude Marienstraße 6, Zimmer 416 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 Ö 21Ö 21 550 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter 231-7247 eingesehen werden. II. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E -Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehme n Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). 2. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 551 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stpl/061/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Stadterneuerung; Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/ St. Peter und St. Leonhard/Schweinau Anlagen: Entscheidungsvorlage Planbeilage Sachverhalt (kurz): Für die festgelegten Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/St. Peter und St. Leonhard/Schweinau ist gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ein Beschluss über die Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung noch notwendig, da die begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung noch nicht abgeschlossen sind bzw. geplante Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen und bislang noch keine Frist festgelegt und beschlossen worden ist. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 22Ö 22 552 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beschlussfassung bezieht sich ausschließlich auf die Gebietslaufzeiten. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 553 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorlage, für die betroffenen Sanierungebiete folgende Fristen zur Durchführung der Sanierung festzulegen: 1. Galgenhof/Steinbühl: 5 Jahre 2. Nördliche Altstadt: 10 Jahre 3. Gleißhammer/St. Peter: 3 Jahre 4. St. Leonhard/Schweinau: 3 Jahre 554 1 Beilage Betreff: Stadterneuerung; Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/St. Peter und St. Leonhard/Schweinau Entscheidungsvorlage I. Ausgangssituation: Mit der Förderalismusreform von 2006 wurde festgelegt, dass Städtebauförderungsmittel nur noch befristet gewährt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat mit der Baugesetzbuchnovelle 2007 den Gemeinden auferlegt, künftig eine Frist für die Durchführung der Sanierung festzulegen, die 15 Jahre nicht überschreiten soll. Entsprechend der hierzu ergangenen Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB müssen Gemeinden bis spätestens 31.12.2021 diejenigen Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden und für die noch keine Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt wurde, entweder aufheben oder eine Frist zur Durchführung der Sanierung festlegen und beschließen. Für folgende Sanierungssatzungen der Stadt Nürnberg ist jeweils ein Beschluss über die Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung noch notwendig, da die begonnenen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind bzw. geplante Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen und bislang noch keine Frist festgelegt und beschlossen worden ist: Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“: Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom 17.04.1996 für das Sanierungsgebiet Südstadt-Galgenhof/ Steinbühl- San-Südstadt- Galgenhof/SteinbühlS- und hierzu ergangenen Änderungsatzungen vom 14.10.1999, diese zuletzt geändert mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 21.07.2010) soll auf 5 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes angestrebt wird:  Umgestaltung des Aufseßplatzes  Begrünungsmaßnahmen "Klein aber fein" im Quartier  Aufwertung Südstadtpark  Aufwertung Wölckernstraße  Aufwertung Kopernikusplatz  Umgestaltung der Wiesenstraße Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen. Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2026. Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“: Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom 28.04.2010 für das Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt (SanierungsgebietsS Nördliche Altstadt - SanNAS)- und hierzu ergangenen Änderungsatzung vom 10.08.2012) soll auf 10 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes angestrebt wird: Ö 22Ö 22 555 2  Kinder- und Jugendhaus Untere Talgasse (Herrenschießhaus)  Neugestaltung Obstmarkt  Neugestaltung Nägeleinsplatz  Aufwertung Andreij-Sacharow-Platz  Aufwertung Unterer Bergauer Platz  Pocket Park Peststadel  Haus des Spiels (Pellerhaus)  Maßnahmen im Zusammenhang mit der Urbanen Gartenschau Die Verlängerung um 10 Jahre ist auch aufgrund aktueller Herausforderungen der Innenstädte infolge des Strukturwandels im Einzelhandel und der pandemiebedingt hohen Entwicklungsdynamik gerechtfertigt. Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen. Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2031 Sanierungsgebiet „Gleißhammer/St. Peter“: Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom 04.05.1992 für das Sanierungsgebiet Gleishammer /St. Peter) soll auf 3 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes angestrebt wird:  Neugestaltung Bleichplatz mit Grünfläche  3. BA Tullnau-Park  Umgestaltung Schloßplatz und Schanzenstraße Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen. Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2024 Sanierungsgebiet „St. Leonhard/Schweinau“: Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom 05.08.2008 für das Sanierungsgebiet St. Leonhard/Schweinau - SanierungsgebietsS St. Leonhard/Schweinau-SanLSchwS) soll auf 3 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes geplant ist:  Jugendhaus Nopitschstraße (OASE)  Abhängung und Neugestaltung Leopoldstraße südlich des Marie-Juchacz-Park  Ggf. Vorfeld / Spielhof Mittelschule  Straßenumgestaltung u.a. Fuggerstraße, Schweinauer Straße Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen. Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2024 Weitere Sanierungsgebiete Für die übrigen Sanierungsgebiete wurde bereits im Rahmen der Gebietsausweisung oder Gebietserweiterung die entsprechende Umsetzungsfrist beschlossen, es besteht diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf: 556 3 Weststadt: bis Juni 2030 Altstadt-Süd: bis Mai 2032 Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus: bis März 2032 Langwasser: bis Februar 2034 Da es sich beim Fördergebiet „Oberer Wöhrder See“ nicht um ein per Satzungsbeschluss förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet handelt, ist hier auch keine Beschlussfassung über die Laufzeit formell erforderlich. Nach aktueller Einschätzung kann aber auch hier eine Laufzeit von 15 Jahren ab Gebietsausweisung (bis Ende 2034) sinnvoll sein. Die finale Laufzeit wird auch von der Realisierungsgeschwindigkeit aller rund um den Oberen Wöhrder See geplanten Baumaßnahmen abhängig sein. Für 2022 ist die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB für ein neues Stadterneuerungsgebiet „Gostenhof-Ost/Tafelhof“ vorgesehen. Nach aktueller Einschätzung wird der Satzungsbeschluss bis Ende 2023 angestrebt. Bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren würde das Gebiet dann bis Ende 2038 laufen können. Ressourcenbedarf Die inhaltliche Abwicklung der Sanierungsgebiete wird infolge stetig komplexer werdender städtebaulicher Problemstellungen (Nachverdichtung, Mobilitätswende, Wohnungsmangel, Strukturwandel im Einzelhandel, Klimaanpassung) zunehmend aufwendiger. Gleichzeitig steigen auch die Anforderungen an die Abwicklung des begleitenden Zuschusswesens. Bund und Land legen Förderrichtlinien sehr eng aus und fordern stringente Dokumentation, Monitoring und Evaluierung. Zahlreiche parallel laufende Sonderförderprogramme erzeugen zusätzlichen Abstimmungsbedarf stadtintern und mit den Zuschussgebern. Der dadurch entstehende Mehraufwand bindet zunehmend Personalressourcen im Stadtplanungsamt. Durch den perspektivischen Abschluss mehrerer Stadterneuerungsgebiete in den nächsten 5 Jahren sollen die hierfür notwendigen Kapazitäten freigesetzt werden, um mit weniger Gebieten bei gleichbleibender Personaldecke die erforderlichen Aufgaben erledigen zu können. 557 ABTEILUNG BEARBEITUNG LEITUNG PLAN-NR.M = 1: NÜRNBERG, STADTERNEUERUNG STADTPLANUNGSAMT Gebietslaufzeiten 40.000 09. November 2021 DENGLER AMTSLEITER Lang Hofmann Brendel Gleißhammer/St. Peter bis Dezember 2024 Galgenhof/Steinbühl bis Dezember 2026 Altstadt-Süd bis Mai 2032 St. Leonhard/Schweinau bis Dezember 2024 Nördliche Altstadt bis Dezember 2031 Weststadt bis Juni 2030 Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus bis März 2032 Langwasser bis Februar 2034 (c) Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse Beschlussfassung Dezember 2021 bereits beschlossene Gebietslaufzeiten Ö 22Ö 22 558 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage BDR/016/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Betreff: Referat für Schule und Sport (Ref. IV) hier: Statusänderung und Neustrukturierung der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport Anlagen: Sachbericht Statusänderung und Neustrukturierung Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021) Sachverhalt (kurz): Vor dem Hintergrund der Ausweitung des Aufgabenportfolios der HVE SuS der letzten Jahre waren nun die innerhalb des Ref. IV geplanten Umstrukturierungen zur Konzentration auf die strategische Steuerungsarbeit der Anlass, dabei zusätzlich den bisherigen Status der HVE SuS zu überdenken. Die wachsenden Aufgaben der HVE SuS bedingen einen klar z ugeordneten Verwaltungsbereich, der die haushalterischen und personalwirtschaftlichen Aufgaben der HVE- SuS exklusiv wahrnehmen kann. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Status einer besonderen Einrichtung im Sinne der ADON. Diese Vorlage betrachtet die Statusänderung und die damit verbundenen organisatorischen Änderungen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten 7.324 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten 7.324 € pro Jahr Ö 23Ö 23 559 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BDR/016/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. IV 560 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BDR/016/2021 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Bildung der Dienststelle „Hausverwaltende Einheit Schule und Sport“ (HVE SuS) wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit Wirkung ab 01.01.2022. 561 Seite 1 von 4 Stadtrat vom 15.12.2021 110-10.42.10-24/280/2 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) hier: Statusänderung und Neustrukturierung der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport I. 1. Ausgangssituation Die Hausverwaltende Einheit Schule und Sport (HVE SuS) ist dem Ref. IV zugeordnet. Die Organisationseinheit ist als besondere Einrichtung im Sinne der Ziffer 2.3.4 der ADON ausgewiesen. Die Leitung der Organisationseinheit obliegt dem Inhaber der Stelle Nr. 040.0020 (pers. Mitarbeiter/in, Leitung HVE, AT, Stellenvermerk U). Die verwaltungs mäßige Zuarbeit für diese Einheit erfolgt bislang durch die V erwaltung des Ref. IV im Sachgebiet „Planung, kaufmännische Verwaltung, Controlling“ (PKC). Die aktuelle Organisationsstruktur der HVE SuS kann dem als Anlage beigefügten Organigramm (Stand 01.11.2021) entnommen werden. Die Aufgaben der HVE SuS sind in den letzten Jahren stetig angewachsen und wachsen weiterhin an. So sind zuletzt beispielsweise die Johann -Pachelbel-Realschule, die Michael - Ende-Grundschule und die Gretel -Bergmann-Grundschule als ÖPP -/ÖÖP-Schulen neu hinzugekommen. Das Aufgabenportfolio wurde ferner durch Übernahme der Betreuung der Eventhalle auf dem Albrecht-Dürer-Flughafengelände für den Vereins- und Schulsport und für Events aller Art, der Taekwondo-Halle als Kaderstützpunkt des Bayerischen und Deutschen Taekwondo - Verbandes, des Hauses der Athleten als das Sportinternat der Bertolt -Brecht-Schule sowie der Energie- und Umweltstation Nürnberg erweitert. Im Februar 2021 hat die HVE SuS zusätzlich die vermögensrechtliche Verantwortung, den organisatorischen Betrieb und die Gesam tverantwortung der neuen Kia Metropol Arena (Sport- und Veranstaltungshalle / SVH) übernommen. Die auf einem Gelände von 25.000 qm erbaute Halle mit einer Größe von 6.500 qm bietet 4.000 Zuschauern Platz und stellt eine der modernsten Veranstaltungshallen Deutschlands dar. Zum 01.01.2022 wird die HVE SuS die Betreuung 66 weiterer Objekte (32 Horte und 34 Kindergärten) übernehmen, die sich entweder auf einem Schulgelände oder in der unmittelbaren Nähe davon befinden. Die hierfür erforderliche zusätzliche K apazität wurde bereits zum Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Der so erweiterte Gebäudebestand machte eine neue Bezirkseinteilung erforderlich. Durch die Änderung der Zuschnitte entstehen die beiden neuen Bezirke Nord und Südost. 2. Statusänderung der HVE SuS Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausweitung des Aufgabenportfolios der letzten Jahre waren nun die innerhalb des Ref. IV geplanten Umstrukturierungen zur Konzentration auf die strategische Steuerungsarbeit der Anlass, dabei zusätzlich den bisherigen Status der HVE SuS zu überdenken. Dienststellen- und Werkleitungen sind im Rahmen ihrer Entscheidungs - und Unterschrifts- befugnis für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf ihrer Dien ststelle bzw. ihres Eigenbetriebes verantwortlich (Nr. 2.3.3 Abs. 1 ADON). Dagegen sind besondere Ein - richtungen organisatorisch in die Geschäftsbereiche und Referate eingegliedert (Nr. 2.3.4 Satz 1 ADON). Ö 23Ö 23 562 Seite 2 von 4 Die Leitung einer besonderen Einrichtung ist nach Nr. 2.3.4 Satz 2 ADON nur eingeschränkt einer Dienststellenleitung gleichgestellt. Dies ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Veränderungen sowie insbesondere aufgrund der zunehmend komplexer werdenden Anforderungen einer wachsenden Stadt nicht mehr sinnvoll. Insbesondere bedingen die wachsenden Aufgaben der HVE SuS einen klar zugeordneten Verwaltungsbereich, der die haushalterischen und personalwirtschaftlichen Aufgaben der HVE SuS exklusiv wahrnehmen kann. 3. Organisatorische Änderungen Die Aufgabe der Leitung der HVE SuS soll bis auf W eiteres entsprechend der bisherigen Handhabung in Personalunion mit der Aufgabe des persönlichen Mitarbeiter s der Referatsleitung ausgeübt werden. Diese Aufgabenverteilung hat sich bislang aufgrund der Expertise des derzeitigen Stelleninhabers für beide Aufgabenfelder bewährt. Das inzwischen erweiterte Aufgaben- und Verantwortungsportfolio der HVE SuS macht jedoch eine Erhöhung des Leitungsanteils auf 60 Prozent erforderlich. Im Falle einer Wiederbesetzung der Stelle kann die Aufgabenverteilung gegebenenfalls neu geregelt werden. Die Querschnittsaufgaben der HVE SuS (insbesondere Haushalt, Controlling, Beschaffungen) wurden bisher überwiegend durch die Verwaltung des Referats für Schule und Sport wahrgenommen. Die dort bis dato im Sachgebiet „Planung, kaufmännische Verwaltung , Controlling“ (PKC) wahrgenommenen Aufgaben und Kapazitäten werden künftig der HVE SuS zugeordnet und dort in die neue Abteilung „Verwaltung“ eingebracht. Die hiervon betroffenen Stellen werden nach Abschluss der erforderlichen Ent flechtung im Wege einer Organisationsverfügung in den Stellenplan der HVE SuS überführt. In der neuen Abteilung „Verwaltung“ werden künftig alle Kapazitäten für die Aufgaben allgemeine Verwaltung, Haushalt, Controlling, Beschaffungen, Vermietungen und Per sonal gebündelt und einer Verwaltungsleitung unterstellt. Die bisher im Overhead der HVE SuS angesiedelte Kapazität für die Themen Sportstättenprüfung, B eschwerdemanagement, ÖPP -/ÖÖP-Maßnahmen und Brandschutz wird gebündelt im Sachgebiet „Betrieb und Pla nung“, das zusammen mit den Sachgebieten „Grünflächen- und Sportstättenmanagement“ und „Objektmanagement“ die Abteilung „Betriebstechnische Leitung“ bildet. Im Sachgebiet „Objektmanagement“ sind die Kapazitäten zur Betreuung der schulischen und weiteren Objekte zusammengefasst. Die Organisationsstruktur der HVE SuS stellt sich künftig wie folgt dar: 563 Seite 3 von 4 4. Haushaltsmäßige Umsetzung und Änderung der Aufgaben- und Geschäftsverteilung Die haushaltsmäßige Umsetzung der neuen Struktur soll in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zum 01.07.2022 erfolgen. Dieser Zeitraum wird benötigt, um die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten leisten zu können. Die durch die Dienststellengründung erforderliche Anpassung des Aufgabengliederungsplans, in dem die einzelnen Aufgaben der Dienststellen konkret dargestellt werden, erfolgt gesondert. Dies gilt auch für die Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplans der Stadt Nürnberg. 5. Stellenplan und Kosten Die Einrichtung der neuen Dienststelle HVE SuS und die vorgesehenen Umstrukturierungen können durch vorhandene Stellen realisiert werden. Einzelheiten zur stellenplanmäßigen Ausgestaltung der HVE SuS werden im nichtöffentlichen Teil dargestellt. Im Ergebnis belaufen sich die zusätzlichen Personalkosten durch die Dienststellengründung auf lediglich 7.324 EUR pro Jahr. Beschlussvorschlag Der Bildung der Dienststelle „Hausverwaltende Einheit Schule und Sport“ ( HVE SuS ) wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit Wirkung ab 01.01.2022. II. Laufweg im DMS 564 Seite 4 von 4 OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung DiP 15.11.2021 Knabel, Andrè Schlusszeichnen BDR 16.11.2021 Kuch, Olaf Genehmigung III. BgA/Stadtrat Nürnberg, 15.11.2021 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation gez. Knabel (7 74 42) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Anlage Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021) Abdruck (Information via DMS) Ref. I/II PA Stk 565 Leitung HVE Betriebstechn. Leitung stv. HVE-Leitung Objektmanager 1 Objektmanager 2 Objektmanager 3 Objektmanager 4 Koordinator Bezirk Nordwest Koordinator Bezirk Nordost Am Thoner Espan (1) Bielefelder Str. / Dep. B5 Uhlandstraße Bielingplatz / PVS Adam Kraft Straße Lange Zeile Heroldsberger Weg Kalchreuther Straße Hegelstraße Löbleinstraße / HSG Holsteiner Straße (2) Sportanlagengebäude: Sportanlage Muggenhof Schafhofstraße (2) Merianstraße Oedenberger Straße Merseburger Straße Grimmstraße (1) Moritzbergstraße (1) Billrothstraße Viatisstraße Siedlerstraße (2) Thusneldastraße Sportanlagengebäude: Sportanlage Steinplatte Zeppelinfeld Stadion Nebenplatz I Stadion Nebenplatz II Koordinator Bezirk Gostenhof Koordinator Bezirk Altstadt Wandererstraße (2) Fürther Str. 212 / HKK Muggenhofer Straße / GSR Sielstraße 17 / DG Sielstraße 15 Reutersbrunnenstraße Preißlerstraße Knauerstraße Fürther Str. 77 / B 2 (1) Fürther Str. 80a / IPSN Schnieglinger Straße SVE Höfener Str. Sportanlagengebäude: Sportanlage Deutschherrn- wiese Hintere Insel Schütt Innerer Laufer Platz /WG Tetzelgasse / JSG Paniersplatz (1) Pilotystraße / B 7 Rollnerstraße / B 13 Labenwolfstraße / LG Nunnenbeckstr. / B12 (2) Sulzbacher Str. 32 / MG Sulzbacher Str. 102 / B3 Bartholomäusstraße Koordinator Bezirk Langwasser Koordinator Bezirk Steinbühl Neptunweg (1) Bauernfeindstraße Leerstetter Straße Saarbrückener Str. (2) Zugspitzstraße 119 Zugspitzstraße 123 Bertolt-Brecht-Str. / BBS Salzbrunner Straße (1) Glogauer Straße 27 Glogauer Straße 31 Georg Ledebour Str. (2) Striegauer Str. Haus der Athleten Umweltstation Sportstättengebäude: Teakwondohalle Augustenstraße / B1 Holzgartenstraße (2) Scharrerstraße Schultheißallee / MBG Weddigenstraße / NGN Hummelsteiner Weg Wiesenstraße Schönweißstr. / B4- B14 Lutherplatz / AKR Sperberstraße Jean-Paul-Platz (1) SVE Allersberger Str. H 46 Sportstättengebäude Sportanlage Luitpoldhain Koordinator Bezirk Eibach Fürreuthweg Motterstraße Hopfengartenweg (1) Eichstätter Straße Reichelsdorfer Schulg. Schlößleinsgasse Pommernstr. / PHR - SSG Gebersdorfer Straße Herriedener Straße 25 (2) Herriedener Straße 29 Am Röthenbacher Lg. Ossietzkystraße Dunantstraße (2) Schweinauer Straße Herschelplatz Wallensteinstraße Amberger Straße (1) Maiacher Straße Hansapark / B10 Regenbogenstraße Gibitzenhofstr. 151 / PG Sportstättengebäude: Sportanlage Gibitzenhof Koordinator Bezirk BBZ Tempohaus Berufsbildungszentrum Riegel BBZ Bismarckstraße (Äuß. Bayreuther Str. 61 Sanierung) HVE-Verwaltung integriert in Ref. IV/Vw Technischer Mitarbeiter Sportstättenprüfung Brandschutz Infrastruktur- u. Beschwerdemanagement Objektmanager 5 verantw. Elektrofachkraft Elektrofachkräfte (fachlich) (1) Handwerker-Elektro (2) Handwerker-Sanitär Organisationsstrukur HVE - Schule und Sport Sachbearbeitung/Sekretariat Koordinator Bezirk Südwest ÖPP/ÖÖP Betreiberverantwortung und Instandhaltungsmanagement (Betrieb von Objekten) ÖPP/ÖÖP Lindenaststraße/HSG (TH) Paul-Moor-Schule Adalbert-Stifter-Schule Kopernikusschule Sigena Gymnasium Michael-Ende-Schule Johann-Pachelbel-Realschule/ staatl. FOS 2 Gretel-Bergmann-Schule Instandhaltungen/Wartungen von Gebäudetechnik und Hochbau Groß- und Neubauprojekte (Planung von Objekten) Personalsachbearbeitung Grünflächen- und Sportstättenmanagement Schulsportanlage: Pommernstraße Bertolt-Brecht-Straße Weddigenstraße Straßburger Straße Sportanlage: Stadion Nebenplatz I Stadion Nebenplatz II Jedermannsportplatz Zeppelinfeld Deutschherrnwiese Muggenhof Steinplatte Schulraumvermietung Anlage 1 Aktuelles Organigramm der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (Stand 01.11.2021) Ö 23Ö 23 566 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage J/036/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht Betreff: Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss: Jugendgericht – beratender Sitz: Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit Heußinger-Berner. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 24Ö 24 567 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/036/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den Gender-Vorgaben 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 568 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/036/2021 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Jugendgericht – beratender Sitz: Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit Heußinger-Berner. 569 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage OBM/024/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Empfehlung Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung Anlagen: Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung Zusammenfassung Änderungen Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015 Korrigierte Integrationsratssatzung (Tischvorlage) Zusammenfassung der Änderungen (Tischvorlage) Sachverhalt (kurz): Aufgaben und Arbeitsweise des Rates für Integration und Zuwanderung sowie die Wahl seiner Mitglieder sind in der Integrationsratssatzung und der Integrationsratswahlordnung geregelt. Die Wahl fand zuletzt am 13.03.2016 statt. Die nach sechs Jahren turnusmäßig anstehende Neuwahl haben die Mitglieder des Integrationsrats zum Anlass genommen, auf Grundlage der Erfahrungen in der zurückliegenden Amtszeit Vorschläge zur Weiterentwicklung von Satzung und Wahlordnung zu machen, die zwischen Integrationsrat und Herrn Oberbürgermeister ausführlich diskutiert wurden. Den Vorschlägen zugrunde lag das gemeinsame Ansinnen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, ebenso die Anzahl der im Integrationsrat vertretenen Länder sowie deren Vielfalt auch über Europa hinaus. Weiterhin wird die Vertretung der im Zuge der Fluchtzuwanderung seit 2015 nach Nürnberg zugewanderten Menschen angestrebt. Auf Basis der Vorschläge des Integrationsrates wurden in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister-, dem Rechts- und dem Wahlamt ein Satzungs- und Wahlordnungsentwurf ausgearbeitet. Die Neuwahl soll auf Vorschlag der Verwaltung im Herbst 2022 stattfinden. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Ö 25Ö 25 570 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 164.700 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zur Durchführung der Wahl meldete StA 137.300 EUR und für die Öffentlichkeitsarbeit meldete die Geschäftsstelle des IR 27.400 EUR zum Haushalt 2022 an. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 571 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Rat für Integration und Zuwanderung vertritt die Interessen der Nürnberger/-innen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe ein. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) StA Rat für Integration und Zuwanderung Koordinierungsgruppe Integration 572 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021 Seite 4 von 4 Empfehlungsvorschlag: Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) sowie die beiliegende Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratswahlordnung – IntRWO) zu erlassen. 573 Integrationsratssatzung 001.352 1 Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) Vom Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Ge- meindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) , zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Rat für Integration und Zuwanderung § 2 Rechte des Integrationsrats § 3 Pflichten der Mitglieder § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit § 5 Vorsitzende § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand § 7 Arbeitsausschüsse § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat § 9 Geschäftsgang § 10 Entschädigung § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage § 1 Rat für Integration und Zuwanderung (1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale Einrichtung. (2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, dere n Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. (3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund be- treffen und zum eigenen Wirkungsk reis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. (4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen. § 2 Rechte des Integrationsrats (1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Mög- lichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt. (2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. Ö 25Ö 25 574 Integrationsratssatzung 001.352 2 (3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats - und Ausschusssitzungen die Sitzungsunter la- gen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadt- rats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört wer- den kann. § 3 Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbe- sondere an den Sitzungen teilzunehmen. (2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit (1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation. (2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz mo- difizierten Pers önlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung. (3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs. 3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staats- angehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht. (4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachver - ständige Personen an. Diese werden vom Integrationsrat ernannt und haben in dessen Sitzung en Rede -, jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden. § 5 Vorsitzende (1) Der Integrationsrat wählt für jeweils drei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist mö glich. (2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäfts- führenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands. 575 Integrationsratssatzung 001.352 3 § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand (1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vor- stand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Ver - bindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenhei ten kann er an Stelle des In- tegrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. (3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen. (4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimm- berechtigten Mitglieder des Inte grationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats. § 7 Arbeitsausschüsse (1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch wieder auflösen. (2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw. der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. (3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab. § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration. § 9 Geschäftsgang (1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet sie. (2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen. (3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Ver hand- lung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie nenen Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. 576 Integrationsratssatzung 001.352 4 (4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden. (5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstand s sind Niederschriften zu fertigen und der Stadt zuzuleiten. (6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen. § 10 Entschädigung (1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vor - stands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Insti- tutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschä digung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro. (2) Die Stadt kann die Kosten fü r die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung ge- währen. § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer B ekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom 13. November 2015 (Amtsblatt S. 442) außer Kraft. ____________________________________________ 577 Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung Der Rat für Integration und Zuwanderung umfasst 30 Sitze und setzt sich aus den folgenden Gruppen mit folgenden Sitzkontingenten zusammen: Gruppe Mandatsverteilung Anzahl Grundmandate Anzahl Freie Mandate Weitere Anforderungen 1) Europäische Union 5 3 In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens fünf verschiedenen Bezugsländern vertreten sein. 2) Europa ohne EU 6 3 In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens fünf verschiedenen Bezugsländern vertreten sein. Mindestens drei Personen müssen aus dem Bezugsland Türkei, jeweils eine aus der Ukraine, aus Russland und aus dem früheren Jugoslawien (hier: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nord Mazedonien, Serbien und Kosovo) stammen. 3) Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien 6 2 In dieser Gruppe müssen Personen aus mindestens drei verschiedenen Bezugsländern und zwei verschiedenen Kontinenten vertreten sein. Mindestens drei Personen müssen seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete aus mindestens drei verschiedenen Bezugsländern sein. 4) Aussiedler/-innen 3 2 Mindestens zwei Personen aus dieser Gruppe müssen aus der ehemaligen Sowjetunion und mindestens eine Person aus Rumänien stammen. Ö 25Ö 25 578 Allgemeine Anforderungen: 1. Aus einem Bezugsland dürfen maximal fünf Personen im Integrationsrat vertreten sein. 2. Zu den Gruppen 1) bis 3) gehören alle Personen, die mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben. 3. Personen mit mehreren (ehemaligen) Staatsangehörigkeiten, die verschiedenen Gruppen (Nr. 1 - 3) zuzuordnen sind, müssen sich vor der Wahl entscheiden, für welche Gruppe sie sich bewerben und welches Bezugsland sie repräsentieren möchten. 4. Personen mit Aussiedlerstatus können sich ungeachtet weiterer (ehemaliger) Staatsangehörigkeiten nur für Mandate in der Gruppe „Aussiedler“ (Nr. 4) bewerben. 579 Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratswahlordnung – IntRWO) Vom Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1des Ge- setzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Integrationsrat § 2 Wahlgrundsätze § 3 Wahlorgane § 4 Wahlleiter § 5 Wahlausschuss § 6 Wahlvorstände II. Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 7 Wahlberechtigung § 8 Wählbarkeit § 9 Wählerverzeichnis § 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten III. Abschnitt Wahlvorschläge § 11 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 12 Einreichung der Wahlvorschläge § 13 Zulassung der Wahlvorschläge IV. Abschnitt Durchführung der Wahl § 14 Wahllokale, Briefwahl § 15 Stimmzettel § 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge § 17 Stimmabgabe § 18 Feststellung des Wahlergebnisses § 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats V. Abschnitt Schlussvorschriften § 20 Öffentliche Bekanntmachungen § 21 Inkrafttreten Ö 25Ö 25 580 Integrationsratswahlordnung 001.353 2 I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Integrationsrat Nach den allgemeinen Kommunalwahlen sind jeweils Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) zu wählen. Der Wahltermin wird vom Stadtrat festgelegt. § 2 Wahlgrundsätze (1) Die Wahl wird als durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierte Persönlichkeitswahl durch- geführt. (2) Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. (3) Die Wahlorgane richten ihre Entscheidungen an den Grundsätzen aus, die sich aus dem Geist demokra- tischer, rechtsstaatlicher Wahlen ergeben. Soweit aus den nachfolgenden Bestimmungen - auch sinngemäß - nichts anderes folgt, greifen sie hierbei auf die bei den Stadtratswahlen anzuwendenden Vorsc hriften des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zurück. In diesem Rahmen sind auch Gesichtspunkte der Zweck mäßig- keit und Praktikabilität zu berücksichtigen. Der Wahlleiter kann Fristen den besonderen Umständen (insbe- sondere den sich aus Schulferien ergebenden Erfordernissen) anpassen. § 3 Wahlorgane Wahlorgane sind: 1. der Oberbürgermeister als Wahlleiter (§ 4); 2. der Wahlausschuss (§ 5); 3. ein Wahlvorstand oder mehrere Wahlvorstände (§ 6). § 4 Wahlleiter Der Oberbürgermeister bereitet als Wahlleiter die Wahl vor und führt sie durch. Er kann seine Befugnisse weiter übertragen. 581 § 5 Wahlausschuss (1) Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier nach § 7 Wahlbe- rechtigte als Beisitzerinnen oder Beisitzer, die der Wahl leiter unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 2 der Sat- zung über den Rat für Integration und Zuwanderung ( IntRS) beruft. Die vier in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen sollen durch jeweils eine Beisitzerin oder einen Beisitzer vertreten s ein. Für jede Beisitzerin und jeden Beisitzer ist nach Maßgabe des Satzes 2 auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. (2) Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen (§ 13 Abs. 2) und stellt das Wahlergebnis fest (§ 18). § 6 Wahlvorstände (1) Für jeden Abstimmungsraum bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Schriftführerin bzw. Schriftführer sind Beschäftigte der Stadt. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollen Wahlbe- rechtigte sein, die der deutschen Sprache mächtig sind. (2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nach Schließung des Abstim - mungsraumes übermittelt die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher die Wahlunterlagen unverzüglich der Stadt. II. Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 7 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt ist, wer 1. mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat oder Aussiedlerin oder Aussiedler ist, 2. am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und 3. seit mindestens sechs Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet ist. (2) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer in seiner Person die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllt. (3) Formelle Voraussetzung für die Ausübung de s Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Stadt trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein. Die übrigen Wahlberechtigten trägt sie auf Antrag ein. Mit dem Antrag ist die Einbürgerungsurkunde bzw . die Bescheini- gung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. (4) Die Stadt informiert rechtzeitig über die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. 582 Integrationsratswahlordnung 001.353 4 § 8 Wählbarkeit Für das Amt eines Mitglieds im Integrationsrat sind die nach § 7 Wahlberechtigten wählbar, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Nicht wählbar ist, wer sich in der Bun desrepublik Deutschland im Dienst seines Heimatstaates aufhält. § 9 Wählerverzeichnis Die Stadt trägt die Wahlberechtigten mit Familien - und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in das Wäh- lerverzeichnis ein. § 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten Die Stadt benachrichtigt die Wahlberechtigten über den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie über Ort und Zeit der Wahl. III. Abschnitt Wahlvorschläge § 11 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Stadt fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer vom Wahlleiter zu bestimmenden Frist von mindestens einem Monat auf. Sie weist dabei auf die Vorschriften der §§ 8 und 12 Abs. 1 hin. § 12 Einreichung der Wahlvorschläge (1) Für die Wahlvorschläge sind Formblätter zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. (2) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Be wer- berinnen und Bewerber mit folgenden Angaben aufgeführt sein: Anrede (Frau oder Herr), Vor - und Familien- namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, alle aktuellen und ehemaligen Staatsangehörigk eiten sowie die Zu- ordnung zu einer der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber muss ferner die Erklärung, dass sie bzw. er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt, beigefügt werden. (3) Wahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern sind mit einem aus höchstens 30 Buchsta- ben bestehenden Kennwort zu versehen. 583 (4) Für jeden Wahlvorschlag ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Beauftragten haben die Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Sie sind berechtigt, für die Wahlvorschläge verbindliche Erklärungen abzugeben. (5) Jeder Wahlvorschlag bedarf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewerber enthält. Jede und jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer bzw. seiner Unterschrift nur einen Wahl- vorschlag unterstützen. Die unterzeichnenden Personen müssen in Block - oder Maschinenschrift in lateini- schen Buchstaben Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf, (ehemalige) Nationalität und Anschrift an- geben. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch Bewerberinnen und Bewerber ist zulässig. (6) Fallen Bewerberinnen oder Bewerber bis zum Tage vor der Entscheidung über die Zulassung der Wahl- vorschläge durch Tod oder Fortzug weg, so können bei Wahlvorschlägen mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern die Beauftragten den Wahlvorschlag auf die ursprüngliche Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern ergänzen, ohne erneut eine Unterstützungsliste gemäß Abs. 5 einreichen zu müssen. (7) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen oder der Rücktritt einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist ausgeschlossen. § 13 Zulassung der Wahlvorschläge (1) Wahlvorschläge, die den in § 12 genannten Anforderungen nicht genügen, sind ganz ode r teilweise un- gültig. Bei behebbaren Mängeln kann der Wahlleiter der Bewerberin oder dem Bewerber bzw. der oder dem Beauftragten eine Frist von fünf Werktagen zur Beseitigung einräumen. (2) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über ihre Zulassung. IV. Abschnitt Durchführung der Wahl § 14 Wahllokale, Briefwahl Der Wahlleiter entscheidet nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit über die Zahl der Wahllokale sowie über Möglichkeiten einer vorherigen Stimmabgabe. Eine Briefwahl findet nicht statt. § 15 Stimmzettel Die Stimmzettel sind nach den in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen zu gliedern. Innerhalb der Gruppen sind die Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen aufzuführen. Neben dem Familiennamen sind Anrede (Frau oder Herr), Vorname, Geburtsda- tum, Beruf, sowie die aktuelle oder ehemalige ausländische Staatsangehörigkeit bzw. eine der Staatsangehö- rigkeiten und (wenn vorhanden) das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben. 584 Integrationsratswahlordnung 001.353 6 § 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge Der Wahlleiter gibt die gültigen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt. § 17 Stimmabgabe Bei der Stimmabgabe ist Folgendes zu beachten: 1. jede Wählerin und jeder Wähler hat zwölf Stimmen; 2. sie oder er kann jeder Bewerberin und jedem Bewerber unabhängig von Staatsangehörigkeit und Grup- penzugehörigkeit Stimmen geben; 3. sie oder er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln). § 18 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Der Wahlausschuss ermittelt die auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenen Stimmen. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach der Reihenfolge der Stimmenzahlen, wobei die in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Grundmandate vorab verteilt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die keine Stimme erhalten haben, werden nicht berücksichtigt. (2) Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und vom Wahlleiter bekanntgemacht. (3) Innerhalb eines Monats vom Tag der Bekanntmachung an können von den Wahlberechtigten Einwen - dungen gegen das Wahlergebnis bei der Stadt erhoben werden. § 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats (1) Die Mitglieder des Integrationsrats werden vom Stadtrat berufen. (2) Der Stadtrat ist an das Wahlergebnis gebunden. Werden bei der Verteilung nach § 18 Abs. 1 die einer Gruppe gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS zustehenden Grundmandate nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat nach seinem Ermessen über die Berufung der Mitglieder. (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Integrationsrat aus, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend, wobei die nachrückenden Mitglieder in unstreitigen Fällen durch den Wahlleiter beruf en werden. (4) Der Wahlleiter benachrichtigt die berufenen Mitglieder und im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern die nachrückenden Personen. 585 V. Abschnitt Schlussvorschriften § 20 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dies er Wahlordnung sind mit dem Anschlag in deutscher Sprache an der Amtstafel im Rathaus bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise mehrsprachig veröffentlichen. § 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlord- nung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratswahlO – IntRWO) vom 13. November 2015 (Amtsblatt S. 444) außer Kraft. ____________________________________ 586 Zusammenfassung der Änderungen Betrifft: Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 1. In § 4 Abs. 1 der Satzung wurde als neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbo- tenen Vereinigung oder Organisation.“ 2. In § 5 Abs. 1 der Satzung wurde im ersten Satz „zwei Jahre“ durch „drei Jahre“ ersetzt. Beides erfolgte auf Anregung des Integrationsrates. Betrifft: Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 1. Statt vormals 18 Grundmandaten sind nun 20 Grundmandate vorgesehen. 2. Die Zuordnung der Grundmandate zu den vier Gruppen erfolgt in abgewandelter Form. 3. Die zehn verbleibenden freien Mandate werden nun ebenfalls den vier Gruppen zuge- ordnet. 4. Die weiteren Anforderungen zu jeder der vier Gruppen wurden gemäß den Vorschlä- gen des IR angepasst. 5. Bei den allgemeinen Anforderungen auf S. 2 wurden Änderungen vorgenommen. Alle Änderungen erfolgen auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Integrationsrat, bis auf eine Ausnahme: Bei der Verteilung der freien Mandate wird vom Vorschlag des Integrations- rates insofern abgewichen, dass  die Anzahl der freien Mandate bei der Gruppe „Europa ohne EU“ 3 (anstatt 4) und  bei der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“ 2 (anstatt 1) beträgt. Beide Gruppen kennzeichnet, dass Personen aus diesen im Gegensatz zu Personen aus der Gruppe „Europäische Union“ weder über das Kommunalwahlrecht verfügen noch an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Beiden Gruppen wird auch deshalb jeweils ein Mandat mehr zugeteilt, als ihnen rechnerisch „zustehen“ würde, wenn man ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshinter- grund in Nürnberg zugrunde legt. Die Gruppe „Europäische Union“ erhält gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund in Nürnberg demgegenüber zwei Mandate weniger. Betrifft: Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung Neben kleinen redaktionellen Anpassungen (Textstraffung bei § 2 Absatz 1 und § 5. Absatz 1, Wortänderung bei § 7, Absatz 4: Wählerverzeichnis statt - liste) wurde hier eine einzige Ände- rung vorgenommen: Unter § 12 Absatz 5 wurde im ersten Satz „fünfmal“ neu eingefügt: „Jeder Wahlvorschlag be- darf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewer- ber enthält.“ Ö 25Ö 25 587 Ö 25Ö 25 588 Integrationsratssatzung 001.352 1 Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) Vom Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Ge- meindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) , zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Rat für Integration und Zuwanderung § 2 Rechte des Integrationsrats § 3 Pflichten der Mitglieder § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit § 5 Vorsitzende § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand § 7 Arbeitsausschüsse § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat § 9 Geschäftsgang § 10 Entschädigung § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage § 1 Rat für Integration und Zuwanderung (1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale Einrichtung. (2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, dere n Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. (3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund be- treffen und zum eigenen Wirkungsk reis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. (4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen. § 2 Rechte des Integrationsrats (1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Mög- lichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt. (2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. Ö 25Ö 25 589 Integrationsratssatzung 001.352 2 (3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats - und Ausschusssitzungen die Sitzungsunter la- gen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadt- rats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört wer- den kann. § 3 Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbe- sondere an den Sitzungen teilzunehmen. (2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. § 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit (1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation. (2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz mo- difizierten Pers önlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung. (3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs. 3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staats- angehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht. (4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachver - ständige Personen an. Diese werden vom Integrationsrat ernannt und haben in dessen Sitzung en Rede -, jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden. § 5 Vorsitzende (1) Der Integrationsrat wählt für jeweils zwei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist mö glich. (2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäfts- führenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands. 590 Integrationsratssatzung 001.352 3 § 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand (1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vor- stand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Ver - bindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenhei ten kann er an Stelle des In- tegrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. (3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen. (4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimm- berechtigten Mitglieder des Inte grationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats. § 7 Arbeitsausschüsse (1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch wieder auflösen. (2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw. der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen. (3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab. § 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration. § 9 Geschäftsgang (1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet sie. (2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen. (3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Ver hand- lung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie nenen Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. 591 Integrationsratssatzung 001.352 4 (4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden. (5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstand s sind Niederschriften zu fertigen und der Stadt zuzuleiten. (6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen. § 10 Entschädigung (1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vor - stands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Insti- tutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschä digung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro. (2) Die Stadt kann die Kosten fü r die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung ge- währen. § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer B ekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom 13. November 2015 (Amtsblatt S. 442) außer Kraft. ____________________________________________ 592 Betrifft: Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration Folgende Änderung wurden vorgenommen: In § 4 Abs. 1 der Satzung wurde als neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Mitgliedschaft im Integrati- onsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereini- gung oder Organisation.“ Die Änderung erfolgte auf Anregung des Integrationsrates. Betrifft: Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration Folgende Änderungen wurden vorgenommen: 1. Statt vormals 18 Grundmandaten sind nun 20 Grundmandate vorgesehen. 2. Die Zuordnung der Grundmandate zu den vier Gruppen erfolgt in abgewandelter Form. 3. Die zehn verbleibenden freien Mandate werden nun ebenfalls den vier Gruppen zuge- ordnet. 4. Die weiteren Anforderungen zu jeder der vier Gruppen wurden gemäß den Vorschlä- gen des IR angepasst. 5. Bei den allgemeinen Anforderungen auf S. 2 wurden Änderungen vorgenommen. Alle Änderungen erfolgen auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Integrationsrat, bi s auf eine Ausnahme: Bei der Verteilung der freien Mandate wird vom Vorschlag des Integrations- rates insofern abgewichen, dass die Anzahl der freien Mandate bei der Gruppe „Europa ohne EU“ 3 (statt 4) und bei der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“ 2 (statt 1) beträgt. Beide Gruppen kennzeichnet, dass Personen aus diesen im Gegensatz zu Personen aus der Gruppe „Europäische Union“ weder über das Kommunalwahlrecht verfügen noch an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Beiden Gruppen wird jeweils ein Mandat mehr zugeteilt, als ihnen rechnerisch „zustehen“ würde, wenn man ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund in Nürn- berg zugrunde legt. Die Gruppe „Europäische Union“ erhält gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkeru ng mit Migrationshintergrund in Nürnberg demgegenüber zwei Mandate weniger. Betrifft: Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung Neben kleinen redaktionellen Anpassungen (Textstraffung bei § 2 Absatz 1 und § 5. Absatz 1, Wortänderung bei § 7, Absatz 4: Wählerverzeichnis statt - liste) wurde hier eine einzige Ände- rung vorgenommen: Unter § 12 Absatz 5 wurde im ersten Satz „fünfmal“ neu eingefügt: „Jeder Wahlvorschlag be- darf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewer- ber enthält.“ Ö 25Ö 25 593 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 15.12.2021 Haushaltsjahr 2021 541000 "Verkehrsflächen/Straßen" 235.000 € bei IA P5413921030U "Gutshofstraße" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" Deckung: 47.000 € aus IA P5413921930E "Gutshofstraße" Kostenart 51590070 "Kostenerstattungen Investitionen (privater Unter- nehmen)" 188.000 € aus IA E5410005700U "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" Datum: 28.10.2021 Ö 26Ö 26 594 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Geo/011/2021 Beratung Datum Behandlung Ziel Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): Herr Günther Popp (Architekt) soll als Mitglied des Umlegungsausschusses und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) soll als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses für weitere 3 Jahre berufen werden. Frau Ulrike Rödel - Architektin - soll für 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu berufen werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 27Ö 27 595 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Popp, Herrn Ulrich und Frau Rödel sind keine weiteren Personen bekannt, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen können. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 596 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (ÄR und FA am 15.12.2021): Dem Vorschlag, Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des Umlegungsausschusses sowie Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses wiederzuberufen und Frau Ulrike Rödel (Architektin) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu berufen, wird zugestimmt. Beschlussvorschlag (StR am 15.12.2021): Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 15.12.2021 wird die Wiederberufung von Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses sowie die Neuberufung von Frau Ulrike Rödel (Architektin) als neues stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschlusses beschlossen. 597 Entscheidungsvorlage Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2018 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs angelegenheiten in seiner gültigen Fassung, als Sachverständiger in der Bewertung von Grund stücken, Herr Günther Popp (Architekt) als Mitglied und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen. Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Günther Popp und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich enden am 11.12.2021. Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt. Die Berufung des Herrn Ernst Grünbeck (Leitender Vermessungsdirektor a. D. ) als stellver- tretendes Mitglieds des Umlegungsausschusses endet am 11.12.2021. Damit scheidet er als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses aus. Dieses Amt gilt es neu zu besetzen. Gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 der Ver ordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vor - verfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung wird aus dem Kreis der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken Frau Ulrike Rödel (Architektin) als stellvertretendes Mitglied für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen. Das zur Berufung anstehende stellvertretende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt. Ö 27Ö 27 598

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