← Sitzung des Stadtrates (15.12.2021)
Sitzung gesamt öffentlich (Übersicht - Details siehe je TOP)
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Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
(Achtung: geänderter Sitzungsort!)
15.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 5
Tagesordnung -öffentlich- 5
Vorlagendokumente 11
TOP Ö 1 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in
Nürnberg
11
Sitzungsvorlage Ref.V/029/2021 11
Sachverhalt_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg Ref.V/029/2021 15
Sachverhalt_Zusammenfassung_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg
Ref.V/029/2021
227
TOP Ö 2 Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort
für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg
230
Sitzungsvorlage 2. BM/041/2021 230
01_Sachverhalt 2. BM/041/2021 235
02_Tischvorlage_Empfehlung-_Beschlussvorschlage zu TOP 1_TOP 3_TOP 4 2.
BM/041/2021
238
TOP Ö 3 Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und
Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
240
Sitzungsvorlage 2. BM/039/2021 240
01_Betriebsbeschreibung Interim STN 2020.10.06 2. BM/039/2021 244
TOP Ö 4 Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
266
Sitzungsvorlage 2. BM/040/2021 266
01_Sachverhaltsdarstellung 2. BM/040/2021 271
03_SPD-Schreiben vom 22.07.2021 2. BM/040/2021 281
04_OBM_Antwortschreiben vom 27.08.2021 2. BM/040/2021 285
05_Tischvorlage_SPD-Antrag vom 20211005 2. BM/040/2021 296
06_Tischvorlage_Die Guten-Antrag vom 20211010 2. BM/040/2021 300
TOP Ö 5 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 301
Sitzungsvorlage H/043/2021 301
Entscheidungsvorlage H/043/2021 305
Anlage_1 Bericht Szenario Kurzfassung H/043/2021 308
Anlage_2 Bericht Szenarion Langfassung H/043/2021 313
Anlage_3 Stellungnahme Ref III H/043/2021 411
Anlage_4 Stellungnahme N-ERGIE H/043/2021 413
TOP Ö 6 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 415
Sitzungsvorlage H/044/2021 415
Entscheidungsvorlage H/044/2021 419
Anlage_1 Energetische Leitlinien städtische Gebäude 2021 H/044/2021 422
Anlage_2 Antrag SPD zu PV-Anlagen H/044/2021 426
Anlage_3 Antrag Bündis90-Die Grünen zu GEG H/044/2021 428
Anlage_4 Stellungnahme Ref III H/044/2021 432
Anlage_5 Stellungnahme WBG K H/044/2021 434
TOP Ö 7 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg 436
Sitzungsvorlage H/045/2021 436
Entscheidungsvorlage H/045/2021 440
Anlage_1 Muster Beschlussvorlage ergänzt H/045/2021 442
2
Anlage_2 Bewertungmatrix Beispiel Neubau SSW H/045/2021 445
Anlage_3 Bewertungsmatrix visuelle Erläuterungen H/045/2021 446
Anlage_4 Inhaltliche Erläuterungen H/045/2021 447
Anlage_5 Antrag GRÜNE Ökobilanz Bauvorhaben H/045/2021 448
Anlage_6 Antrag GRÜNE Nachhaltiogkeitscheck H/045/2021 450
Anlage_7 Stellungnahme Ref III H/045/2021 451
Anlage_8 Stellungnahme WBG K H/045/2021 452
TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
454
Sitzungsvorlage Ref.V/020/2021 454
TOP Ö 9 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
458
Sitzungsvorlage Ref.V/021/2021 458
TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
462
Sitzungsvorlage SUN/029/2021 462
TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
466
Sitzungsvorlage SUN/030/2021 466
TOP Ö 12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
Stadt Nürnberg (ASN)
470
Sitzungsvorlage ASN/010/2021 470
TOP Ö 13 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
474
Sitzungsvorlage ASN/011/2021 474
TOP Ö 14 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion
(FSN)
478
1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020 FSN/001/2021 478
Sitzungsvorlage FSN/001/2021 482
TOP Ö 15 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion
(FSN)
486
2_0_Entlastung JA 2020 FSN/002/2021 486
Sitzungsvorlage FSN/002/2021 490
TOP Ö 16 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 494
Sitzungsvorlage NüBad/003/2021 494
TOP Ö 17 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad 498
Sitzungsvorlage NüBad/004/2021 498
TOP Ö 18 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 502
Sitzungsvorlage SÖR/063/2021 502
TOP Ö 19 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 506
Sitzungsvorlage SÖR/064/2021 506
TOP Ö 20 Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in
Nürnberg per Rechtsverordnung
510
Sitzungsvorlage UwA/013/2021 510
Sachverhalt UwA/013/2021 513
Erläuterungsbericht UwA/013/2021 517
Übersichtslageplan Überschwermmungsgebiet Gründlach UwA/013/2021 521
Auflistung der im Verfahren beteiligten (Fachdienst-)Stellen UwA/013/2021 522
3
Behandlung Anregungen und Einwendungen (Zusammenfassung) UwA/013/2021 523
Verordnungstext UwA/013/2021 542
TOP Ö 21 Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus, Widerruf der
Allgemeinverfügung
546
Sitzungsvorlage Stpl/156/2020 546
Entscheidungsvorlage Stpl/156/2020 549
Widerruf der Allgemeinverfügung Stpl/156/2020 550
TOP Ö 22 Stadterneuerung 552
Sitzungsvorlage Stpl/061/2021 552
Entscheidungsvorlage Stpl/061/2021 555
Planbeilage Stpl/061/2021 558
TOP Ö 23 Referat für Schule und Sport (Ref. IV) 559
Sitzungsvorlage BDR/016/2021 559
Sachbericht Statusänderung und Neustrukturierung BDR/016/2021 562
Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021) BDR/016/2021 566
TOP Ö 24 Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss 567
Sitzungsvorlage J/036/2021 567
TOP Ö 25 Auflage des OBM: Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und
Wahlordnung
570
Sitzungsvorlage OBM/024/2021 570
Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 574
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 578
Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung OBM/024/2021 580
Zusammenfassung Änderungen OBM/024/2021 587
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015 OBM/024/2021 588
Korrigierte Integrationsratssatzung (Tischvorlage) OBM/024/2021 589
Zusammenfassung der Änderungen (Tischvorlage) OBM/024/2021 593
TOP Ö 26 Auflage des Referates I/II: 594
Dringliche Anordnungen 594
TOP Ö 27 Auflage des Ref. VII: Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des
Umlegungsausschusses
595
Sitzungsvorlage Geo/011/2021 595
Entscheidungsvorlage Geo/011/2021 598
4
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 15.12.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) in Nürnberg
Sachverständige:
Peter Vogt, Vorsitzender des BRN
Rosa Reinhardt, stellv. Vorsitzende des BRN
Ries, Elisabeth
Beschluss
Ref.V/029/2021
Auflagen der 2. BM:
2. Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes
als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Beschluss-
Auflage
2. BM/041/2021
3. Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik-
und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
Beschluss-
Auflage
2. BM/039/2021
4. Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und
Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg während der
Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
Beschluss-
Auflage
2. BM/040/2021
4.1 Aktuelle Coronasituation (mündlicher Bericht)
König, Marcus
5
5. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung
Nürnberg
hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen
Gebäudebestand ab 2035
Ulrich, Daniel
Beschluss
H/043/2021
6. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung
Nürnberg
hier: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen
Hochbaumaßnahmen
Ulrich, Daniel
Beschluss
H/044/2021
7. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung
Nürnberg
hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich
Auswirkungen auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck
Ulrich, Daniel
Beschluss
H/045/2021
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Ref.V/020/2021
9. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Ries, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Ref.V/021/2021
6
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
SUN/029/2021
11. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
SUN/030/2021
12. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
ASN/010/2021
13. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadträtin Walthelm, erste Werkleiterin
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
ASN/011/2021
7
14. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion (FSN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
FSN/001/2021
15. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion (FSN)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
FSN/002/2021
16. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
NüBad/003/202
1
17. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
NürnbergBad
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
NüBad/004/202
1
8
18. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
SÖR/063/2021
19. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Bürgermeister Vogel, erster Werkleiter
Stadtrat Groh, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
SÖR/064/2021
20. Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem
Gründlach in Nürnberg per Rechtsverordnung
Walthelm, Britta
Beschluss
UwA/013/2021
21. Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus
Widerruf der Allgemeinverfügung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/156/2020
22. Stadterneuerung;
Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur
Durchführung der Sanierung
für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche
Altstadt, Gleißhammer/
St. Peter und St. Leonhard/Schweinau
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/061/2021
23. Referat für Schule und Sport (Ref. IV)
hier: Statusänderung und Neustrukturierung der
Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport
König, Marcus
Beschluss
BDR/016/2021
24. Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss
Ries, Elisabeth
Beschluss
J/036/2021
9
25. Auflage des OBM:
Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung
Beschluss-
Auflage
OBM/024/2021
26. Auflage des Referates I/II:
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
27. Auflage des Ref. VII:
Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des
Umlegungsausschusses
Beschluss-
Auflage
Geo/011/2021
28. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.11.2021 im
Anschluss an die Etatberatungen, öffentlicher Teil
10
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.V/029/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg
Anlagen:
Sachverhalt_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg
Sachverhalt_Zusammenfassung_Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde
von den Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Die
Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den völkerrechtlich bindenden Vertrag als einer
der ersten Unterzeichnerstaaten im Jahr 2007, in Kraft trat sie in Deutschland im Jahr 2009.
Im Jahr 2011 beschloss die Bundesregierung den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-BRK in Deutschland". Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und
Kommunen zur Erstellung eigener Aktionspläne.
Dem Stadtrat wird der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Beschrieben wird neben Grundinformationen zur
Inklusion in Nürnberg die Entstehungsgeschichte des Aktionsplans, dem ein breit angelegter
Beteiligungsprozess vorausging. Wie bei der UN-BRK erfolgte auch die Erstellung des
Nürnberger Aktionsplans unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung als Expert/-innen in
eigener Sache. Dem Behindertenrat und zahlreichen weiteren, im Aktionsplan aufgelisteten
Vertretungsorganisationen wurde hierbei eine tragende Rolle zuteil.
Neben verwaltungsinternen Strukturen und (zusätzlichen) finanziellen und personellen
Ressourcen werden im Aktionsplan Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg
beschrieben. Diese werden entlang von acht Handlungsfeldern und gemäß ihrem
Umsetzungsstand dargestellt. Enthalten sind Maßnahmen, die im Arbeitsgruppenprozess der
Inklusionskonferenzen entwickelt wurden sowie Maßnahmen, die die Stadtverwaltung
eigeninitiativ umsetzt bzw. plant.
Die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur neuerlichen Einbeziehung nicht-städtischer Akteure,
die Begleitung und Weiterentwicklung des Umsetzungsprozesses sowie inhaltliche
Schwerpunktsetzungen sind künftige Aufgaben im Nürnberger Inklusionsprozess, der seitens
Stadtverwaltung von der Koordinierungsgruppe Inklusion gesteuert wird.
Ö 1Ö 1
11
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 196.301 € Folgekosten 392.601 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 250.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 196.301 € davon Personalkosten 142.601 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Kosten sowie die Stellenschaffungsanträge wurden zum Haushalt
2022 berücksichtigt und wurden in den Haushaltsberatungen
beschlossen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 2 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
12
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die UN-BRK hat die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und
öffentlichen Lebens zum Ziel.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK, DiP/PrO und CC
Koordinierungsgruppe Inklusion
13
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/029/2021
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in Nürnberg und beauftragt die Stadtverwaltung mit dessen
Umsetzung und Fortschreibung.
2. Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds für umsetzungsreife
Maßnahmen in Höhe von 625.000 Euro sowie die Schaffung von zwei zusätzlichen
Personalstellen für 2,5 Jahre wie in der Vorlage beschrieben, um den Inklusionsprozess in
Nürnberg zu befördern.
14
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
1
ERSTER AKTIONSPLAN
ZUR UMSETZUNG DER
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION (UN-BRK)
IN NÜRNBERG
Ö 1Ö 1
15
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
2
„Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer
zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu
wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhin-
dern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren
aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem
Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität
der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und
Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Ent-
scheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe
und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversity-Dimensionen ethnische
und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltan-
schauung und Sprache Berücksichtigung.“
Präambel aller Aktionspläne der Stadt Nürnberg
16
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
3
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................. 3
Vorwort .............................................................................................................................. 5
1. Einleitung ................................................................................................................... 8
2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg ........................................................ 10
2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung .................................... 10
2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung .............................. 12
2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess ............................ 14
3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung ............................................ 17
3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder ................................................. 17
3.2 Beteiligungsverfahren......................................................................................... 19
3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung ................................................................. 19
3.2.2 Arbeitsgruppenprozess ................................................................................ 20
3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de ................................ 21
4. Koordinierungsgruppe Inklusion .............................................................................. 22
5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg .... 23
5.1 Arbeit und Beschäftigung ................................................................................... 25
5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 27
5.1.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 39
5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege ............................................................... 41
5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen ............................. 42
5.2.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 48
5.3 Bildung im Lebensverlauf ................................................................................... 49
5.3.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 50
5.3.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 73
5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft ................................................. 78
5.4.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 79
5.4.2 Umsetzbare Maßnahmen ............................................................................ 84
5.5 Bauen und Wohnen ........................................................................................... 85
5.5.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ......... 87
5.5.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 103
5.6 Mobilität im öffentlichen Raum ......................................................................... 104
5.6.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 105
5.6.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 114
5.7 Kultur, Freizeit, Sport........................................................................................ 115
5.7.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 117
17
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
4
5.7.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 140
5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte ..................... 141
5.8.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen ....... 143
5.8.2 Umsetzbare Maßnahmen .......................................................................... 159
5.9 Querschnittsaufgaben ...................................................................................... 159
5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung ................................................ 161
5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen ..................................... 167
5.9.3 Barrierefreie Kommunikation ..................................................................... 178
5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen .................................................................... 195
6. Finanzierung .......................................................................................................... 199
6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen ........................................ 199
6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen ......................................... 201
7. Personelle Ressourcen .......................................................................................... 202
8. Ausblick ................................................................................................................. 203
Anhang .......................................................................................................................... 207
Maßnahmenverzeichnis ......................................................................................... 207
18
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
5
VORWORT
Mit Freude übergeben wir dem Stadtrat die erste Ausgabe des Aktionsplans zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg zum Beschluss. Das Übereinkom-
men über die Rechte von Men schen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat am
03. Mai 2008 in Kraft. Es ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, dem sich 182 Staaten und
die Europäische Union durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung verpflichtet ha-
ben. Noch nie wurde ein Übereinkommen so schnell von so vielen Staaten unterzeichnet. Die
Konvention, die bereits allgemein festgeschriebene Menschenrechte auf die Lebenssituation
von Menschen mit Behinderungen bezieht und konkretisiert , betrifft weltweit immerhin eine
Milliarde Menschen. Sie wurde mit Vertretungen von Betroffenen erar beitet – auch dies ist
einmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen. Am 26. März 2009 trat die UN-BRK in
Deutschland in Kraft. Im Juni 2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktions-
plan zu deren Umsetzung.
Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ein menschenrechtliches Modell zugrunde . Es
fordert die Gleichberechtigung aller Menschen ein und hat die Verwirklichung ihrer Teilhabe
in allen Bereichen zum Ziel. Damit wird das veraltete, so genannte medizinische Modell über-
wunden, das Behinderungen als Krankheit verstand und somit defizitorientiert war.
Inklusion ist verwirklicht, wenn keine Exklusion (mehr) stattfindet. Damit lässt sich der Geist
der UN-BRK zusammenfassen. Diesem Anspruch sehen auch wir uns als Stadt Nürnberg
verpflichtet. Davon zeugen unsere langjährigen Bemühungen auf dem weiten Feld der Inklu-
sion, die vielfältige Akteurslandschaft, die Breite des Angebotsspektrums und insbesondere
auch der nun vorliegende erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg.
In einem breiten und lebendigen Beteiligungsprozess haben sich viele Engagierte im Jahr
2016 gemeinsam auf den Weg gemacht, um die wesentlichen Handlungsfelder abzustecken
und einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Die Liste der Beteiligten ist lang , und wir sind
allen zu großem Dank verpflichtet: den Menschen mit Behinderung – hier sei zuallererst der
Behindertenrat der Stadt Nürnberg als deren Vertretung genannt – und ihren Angehörigen,
allen beteiligten Fachleuten und Entscheidungsträger/-innen mit ihrer Expertise aus allen Be-
reichen der Stadtgesellschaft sowie den Vertreter/ -innen aus dem Stadtrat und der Verwal-
tung. Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwal-
tung hat aus ihren Vorschlägen schließlich den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet.
19
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
6
Klar ist, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft nicht nur alle Menschen
gleichermaßen betrifft – mit und ohne Behinderung –, sondern auch das aktive Engagement
aller Akteursebenen und -gruppen erfordert: die unterschiedlichen staatlich-politischen Ebe-
nen – Europa, Bund, Land, Bezirk, Kommune sowie die Sozialversicherungen –, öffentliche
und private Unternehmen, Betriebe und Dienstleister ebenso wie die Organisationen und Ak-
teure der Zivilgesellschaft und jede/n Einzelne/n. Die Stadt als die politische Einheit, die im
Alltag den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten steht, hat dabei eine wichtige Funktion für
die eigenen Verantwortungsbereiche. Zugleich sehen wir uns als treibende Kraft und Motiva-
torin für andere Akteure, auch in ihren Aufgabenfeldern weiter voranzuschreiten.
Alle Menschen sollen von Anfang an uneingeschränkt an Aktivitäten in allen Lebensberei-
chen teilnehmen können, das heißt gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne
Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben ,
gleiche Chancen in der Bildung ebenso wie Integration am Arbeitsmarkt. In einer inklusiven
Stadtgesellschaft, wie wir sie uns wünschen und sie anstreben, ist es normal, zusammen zu
lernen, zusammen zu arbeiten, zusammen zu wohnen und zusammen zu leben. Die volle
Entfaltung des Potenzials eines jeden Menschen, die Selbstbestimmung, den eigenen Platz
in der barrierefreien Gesellschaft finden und einnehmen zu können – so muss die gemein-
same Zielsetzung lauten.
Wir sind längst nicht am Ziel angelangt. Barrieren in den Köpfen und in der gebauten und
strukturellen Umwelt hemmen vielfach noch das gleichberechtigte, selbstbestimmte Miteinan-
der. Inklusion ist eine Daueraufgabe u nd ihre Verwirklichung ein langfristig angelegter Pro-
zess. Auch dieser so umfangreiche Aktionsplan kann daher nur einen Zwischenstand wie-
dergeben, an dem schon morgen weitergearbeitet wird. Deshalb wird zur Bestandsaufnahme
und Fortschreibung eine barrierefreie Internetseite (www.inklusion.nuernberg.de) geschaltet,
auf der Sie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen kontinuierlich verfolgen
und kritisch begleiten können.
Wir danken allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen noch einmal sehr herz-
lich. Unser besonderer Dank gilt allen, die sich hoch engagiert in den Prozess eingebracht
haben, allen voran dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg, der als starke Stimme die Inte-
ressen der Menschen mit Behinderung in unserer Stadt vertritt. Mit viel Herzblut und großer
Leidenschaft treten seine Mitglieder für Inklusion ein – und leben diese.
20
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
7
Den Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenkonvention in seinen Maßnahmen
Schritt für Schritt in der Praxis mit Leben zu füllen, ihn stetig weiterzuentwickeln und fortzu-
schreiben – diesem Ziel sieht sich die Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Men-
schenrechte in höchstem Maße verpflichtet.
Nürnberg, im Dezember 2021
Marcus König Elisabeth Ries
Oberbürgermeister Referentin für Jugend, Familie und Soziales
21
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
8
1. Einleitung
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen“1 (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) konkretisiert die universellen
Menschenrechte für die Lebenssi tuationen von Menschen mit Behinderung und stellt ihr
Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in den Mittelpunkt. Inklusion, das
verdeutlicht die UN -BRK, ist ein Menschenrecht . Um Menschen mit Behinderung eine n
gleichberechtigten Zugang zu sozialer wie rechtlicher Teilhabe zu ermöglichen, braucht es
geeignete Rahmenbedingungen, fördernde Strukturen, Unterstützungsangebote, aber auc h
den Abbau von baulichen und anderen Barrieren, strukturellen Benachteiligungen und die
Reduzierung von behindernden Faktoren. Insbesondere braucht es die Bereitschaft aller –
der Menschen mit und ohne Behinderung – zur gleichberechtigten, inklusiven Gestaltung der
gemeinsamen Gesellschaft.
Mit der Unterzeichnung der UN -BRK am 30.03.2007 signalisierte die Bundesrepublik
Deutschland als einer der ersten Unterzeichnerstaaten deutlich, dass Inklusion in Deutsch-
land politischer Wille ist und für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und -wirken in einer
demokratischen Gesellschaft Teilhabechancen für alle gelten . Viele der Aufgaben, d ie sich
aus dem Auftrag ergeben, die UN-BRK umzusetzen, sind auf staatlicher Ebene angesiedelt,
zum Beispiel regelt der Bundestag als Gesetzgeber den Umfang von Nachteilsausgleichen.
Teilweise sind diese im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer verankert, bei-
spielsweise wenn es um Fragen des inklusiven Schulbesuchs geht. Gleichzeitig gilt es aber,
die UN-BRK auch vor Ort umzusetzen. Inklusion im unmittelbaren Umfeld und damit im Le-
bens- und Sozialraum der Menschen zu verwirklichen , ist Aufgabe de r Städte, Gemeinden
und Landkreise.
Die Kommunen stellen so nicht nur durch bauliche Barrierefreiheit Inklusion her. Neben für
alle zugänglichen öffentlichen Gebäuden oder einem für alle nutzbaren Öffentlichen Perso-
nennahverkehr (ÖPNV) gilt es, eine umfass ende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. An kulturellen Veranstaltun-
gen teilzunehmen oder wählen zu gehen, das muss vor Ort für alle möglich sein.
1 Informationen zur UN -BRK unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bro-
schuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=7, letzter Zugriff: 19.11.2021.
22
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
9
Die Inhalte der UN -BRK sind in Deutschlan d in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen
verankert: So hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)2 in § 1 zum Ziel, „Benach-
teiligung aus Gründen […] einer Behinderung […] zu verhindern oder zu beseitigen“. Gleiches
gilt für das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)3: Auch hier ist in § 1 festgeschrieben,
die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie
die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Bayerische Behindertengleichstel-
lungsgesetz (BayBGG)4 dient ebenfalls der Umsetzung der Forderungen der UN -BRK und
formuliert in Artikel 1 „Gleichberechtigung sowie volle und wirksame Teilhabe in allen Lebens-
bereichen von Menschen mit Behinderung“ als Ziel. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe
zu verwirklichen, schreiben BGG und BayBGG Regelungen zur Barrierefreiheit fest. Diese
Regelungen zur Barrierefreiheit umfassen nicht nur den barrierefreien Zugang zu un d die
barrierefreie Nutzung von öffentlichen Gebäuden und des öffentlichen Raums, sondern auch
die barrierefreie Gestaltung von Kommunikation und den niederschwelligen Zugang zu Infor-
mation, auch online – z. B. durch den Einsatz von Leichter Sprache oder D eutscher Gebär-
densprache (DGS).
In diesem Zusammenhang ist auch das Bundesteilhabegesetz ( BTHG)5 zu nennen, das
auf eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
abzielt. Auch hier steht die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinde-
rung im Vordergrund.
Um durch die Umsetzung der Vorgaben der UN -BRK die Teilhabechancen der Menschen
mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu erhöhen, legt nun auch die Stadt Nürnberg
diesen Aktionsplan vor, in dem bereits umges etzte, laufende und geplante Maßnahmen zur
Inklusion zusammengefasst werden.
2 Informationen zum AGG unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allge-
meines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
3 In Deutschland regelt das BGG seit 01.05.2002 in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des
Bundes, aber auch für alle Bundesrechtausführenden Einrichtungen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Mit dem Inkrafttreten der U N-BRK 2009 wurde das BGG 2016 weiterentwickelt. Der Behinderungsbegriff und das Be-
nachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt wurden beispielsweise angepasst. Zudem wurde eine ausdrückliche
Aufforderung aufgenommen, angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK zu treffen. Weitere Informationen zum
BGG unter: www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/behindertengleichstellungsgesetz/behindertengleich-
stellungsgesetz-node.html sowie www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/behin-
dertengleichstellungsgesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
4 Weitere Informationen zum BayBGG unter: https://www.stmas.bayern.de/inklusion/gleichstellungsgesetz/index.php,
letzter Zugriff: 19.11.2021.
5 In Folge des Bundesteilhabegesetzes wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabi-
litation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, neu gefasst. Das BTHG entwickelt damit das Schwerbehinder-
tenrecht weiter und reformiert auch das Angebot sozialer Leistungen, wie beispielsweise die Eingliederungshilfe. Weitere
Informationen zum BTHG sind zu finden unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/bun-
desteilhabegesetz.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
23
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
10
Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK hat eine vollständige und umfas-
sende Teilhabe für alle Menschen in Nürnberg in allen Lebensbereichen zum Ziel. Hierbei
soll Inklusion durch einzelne Maßnahmen, Angebote und Projekte weiter vorangebracht wer-
den.
Der Aktionsplan umfasst ein breites Portfolio unterschiedlichster Maßnahmen. Diese wer-
den in Kapitel 5 aufgelistet und die erfolgte bzw. geplante Umsetzung im Einzelnen beschrie-
ben. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder 1) Arbeit und
Beschäftigung, 2) Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege, 3) Bildung im Lebensverlauf, 4) Kin-
der, Jugendliche, Familie und Partnerschaft, 5) Bauen und Wohnen, 6) Mobilität im öffentli-
chen Raum, 7) Kultur, Freizeit und Sport, 8) Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie
Persönlichkeitsrechte.
Untergliedert werden die Maßnahmen in bereits umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung
befindliche und in umsetzbare Maßnahmen.
Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird im Internet unter www.inklu-
sion.nuernberg.de veröffentlicht und kontinuierlich fortgeschrieben (vgl. Kapitel 3.3).
2. Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg
Im Zuge der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans wurde einer grundlegenden Forderung
des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN -BRK
nachgekommen: „Ein realistisches, auf verlässlichen Zahlen fußendes und nicht länger von
Mitleid und Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit Behinderungen ist eine wesentliche
Voraussetzung zur Verwirklichung des Inklusionsgedankens. “6 So galt es zunächst die Ge-
gebenheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen vor Ort zu analysieren und den weiteren
Überlegungen zugrunde zu legen.
2.1 Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinderung
Im 3. (und jüngsten) Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Men-
schen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 20177 werden Daten aus dem Mikrozensus und
6 BMAS (2011): Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionspl an der Bundesregierung zur Umset-
zung der UN -Behindertenrechtskonvention. S. 32. Online verfügbar unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikatio-
nen/a740-aktionsplan-bundesregierung.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
7 Vgl. Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Teil-
habe – Beeinträchtigung – Behinderung (Stand: April 2021), S. 35f. Online unter: www.bmas.de/SharedDocs/Down-
loads/DE/Publikationen/a125-21-teilhabebericht.pdf;jsessionid=D339B224FFA02D8236D85DDA520C2DDA.delivery1-
replication?__blob=publicationFile&v=5, letzter Zugriff: 19.11.2021.
24
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
11
der Schwerbehindertenstatistik dargestellt, die eine Zunahme der Anzahl der Menschen mit
Beeinträchtigung und Behinderung8 im Vergleich zu 2009 aufzeigen. So waren im Jahr 2017
7,8 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, das heiß t, sie wiesen einen Grad
der Behinderung über 50 auf. Bei weiteren 2,75 Millionen Menschen in Deutschland lag eine
Behinderung unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung vor (GdB bis 40). Bei über 82
Millionen Bürgerinnen und Bürgern hatten im Jahr 2017 9,5 Prozent der Menschen in
Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung und 12,8 Prozent der Menschen eine an-
erkannte Behinderung.
In Nürnberg waren zum 31.12.2020 insgesamt 532.331 Personen gemeldet.9 Nach Anga-
ben des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lebten zum gleichen Zeitpunkt 91.537
Personen in Nürnberg mit einer Behinderung, davon hatten 64.266 Personen eine Schwer-
behinderung.10 Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Nürnberg hatten damit 17,2 Prozent
der Menschen eine Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung.
Die Strukturstatistik des ZBFS zeigt auf, dass eine Behinderung in der Regel im Lebens-
verlauf erworben wird und deutlich seltener angeboren ist: Lediglich 1,6 Prozent der verschie-
denen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung sind angeboren, wo-
hingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurückzuführen sind. Die
Anzahl der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Behinderung steigt in der Altersklasse von
45 bis 55 Jahren stark an. Ab 65 Jahren ist ein weiterer signifikanter Anstieg zu verzeichnen.
Von den Menschen mit einem Grad der Behinderung über 50 waren rund 59 Prozent über 65
Jahre alt und 69,8 Prozent über 60 Jahre alt.
Von den insgesamt 91.537 Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung waren
zum Jahresende 2020 45,6 Prozent männlich und 54,4 Prozent weiblich. Rund 23,5 Prozent
der Personen mit Behinderung waren erwerbstätig.
Anzumerken ist, dass nicht alle Menschen mit Behinderung auch als solche statistisch er-
fasst sind, da nicht alle Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch einen
Antrag auf (Schwer-)Behinderung stellen.
8 Menschen mit Behinderung sind im SGB IX §2 gefasst als „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sin-
nesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleich-
berechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine
Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor , wenn der Körper - und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typi-
schen Zustand abweicht.“
9 Quelle: Einwohnerdaten des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth unter https:// online-ser-
vice2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BBSE_J05, letzter Zugriff: 19.11.2021.
10 Quelle: Strukturstatistik SGB IX des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
25
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
12
2.2 Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Um mehr über die Lebensumstände von Menschen mit Behinderung in Nürnberg in Erfahrung
zu bringen, gab das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eine Stu-
die mit dem Titel „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ (kurz:
Inklusionsstudie) in Auftrag.11 Das Institut für empirische Sozialforschung an der Universität
Erlangen-Nürnberg (IfeS) führte die Untersuchung von September 2019 bis August 2020 ge-
meinsam mit dem SOKO Institut – Sozialforschung und Kommunikation durch. Eine Steue-
rungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenrats sowie anderen wichtigen
Akteuren aus dem Bereich der Inklusion begleitete die Studie inhaltlich. Ziel war es, Erkennt-
nisse zu den Lebenswirklichkeiten sowie der Teilhabe- und Wohnsituation von Menschen mit
Behinderung in unserer Stadt zu gewinnen. Die Studie fragt e deswegen zunächst danach,
mit welchen Arten und welchem Grad der Behinderung Menschen in Nürnberg leben. Weitere
Fragen lauteten: Welche Einschränkungen erfahren sie bei gesellschaftlicher Teilhabe? Wo
sehen sie besonderen Handlungsbedarf? Im zweiten Teil widmet sich die Studie der Frage,
wie viel barrierefreier Wohnraum in Nürnberg zur Verfügung steht. Hiermit sollten mögliche
Defizite in der Versorgungssituation aufgedeckt, Handlungsempfehlungen entwickelt und um-
gesetzt und so eine Verbesserung der Wohnsituation bewirkt werden.
Für die Studie wurde zum einen bestehendes Datenmaterial ausgewertet: Beispielsweise
erfolgten Literatur- und Dokumentenanalysen von Fachveröffentlichungen, Rechtsdokumen-
ten und Verwaltungsunterlagen. Zudem wurde eine Sekundäranalyse von amtlichen Statisti-
ken über Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen durchgeführt. Zusätzlich
wurden 5.000 Nürnberger Hau shalte, in denen teilweise Menschen mit Behinderung leben,
in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und um Beantwortung eines eigens hierfür
ausgearbeiteten Fragebogens gebeten. Diese Angaben wurden ergänzt um 45 Interviews mit
Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie weiteren Expertinnen und Exper-
ten zu Lebenslagen und Teilhabeeinschränkungen.
Die Haushaltsbefragung der Inklusionsstudie liefert ähnliche Ergebnisse wie die Statistiken
des Bayerischen Landesamt s für Statistik.12 Demnach lebten 2019 mehr als 91.000 Men-
schen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Nürnberg, darunter waren ca. 70 Prozent
schwerbehindert. Am häufigsten sind chronische Erkrankungen (56 Prozent) und Körperbe-
hinderungen (50 Prozent). 39 Prozent der Befragten sind mehrfachbehindert. Frauen sind in
11 Weitere Informationen zur Studie und eine Zusammenfassung der zentralen Forschungsergebnisse – auch in Leichter
Sprache unter: www.nuernberg.de/internet/sozialamt/inklusionsstudienuernberg.html, letzter Zugriff: 19.11.2021.
12 Vgl. https://www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/soziales/index.html#link_6, letzter Zugriff: 19.11.2021.
26
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
13
Nürnberg mit 53 Prozent etwas öfter als Männer von Behinderung bedroht oder betroffen ,
Ältere haben öfter eine Behinderung als Jüngere und 84 Prozent der Menschen erwerben
ihre Behinderung im Erwachsenenalter. Die Haushaltsbefragung dieser Studie ergab zudem,
dass in 30 Prozent der Nürnberger Haushalte mindestens eine Person mit Behinderung lebt.
Um die Teilhabechancen zu steigern, wurden Bedarfe bei Kommunikation (z. B. Gebärden-
sprachdolmetscherdienste bei Amtsgängen oder Induktionsanlagen bei Veranstaltungen), In-
formation (z. B. Zuständigkeiten verdeutlichen oder Erklärungen in Leichter Sprache), bauli-
cher Barrierefreiheit (z. B. Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden) und technischer Ausstattung
(z. B. akustische Warnsignale für mehr Sicherheit für Sehbehinderte oder barrierefrei nutz-
barer Internetauftritt) gesehen.
Die Teilhabechancen dreier Personengruppen wurden detaillierter untersucht, da zu diesen
bisher keine Forschungsergebnisse vorlagen:
1) Jüngere Pflegebedürftige unter 65 Jahren
Hintergrund: Diese sind durch ihre oft schweren (körperlichen) Beeinträchtigungen
v.a. im öffentlichen Raum in ihrer Teilhabe beschränkt.
2) Kinder und Jugendliche mit physischen, psychischen, geistigen Behinderungen und
chronischen Erkrankungen
Hintergrund: Diese sind auf individuelle Unterstützungsbedarfe angewiesen. Dabei
ist die Beantragung von Hilfen in der Regel kompliziert und die Wohnsituation oft
nicht optimal. Sehr oft übernehmen deren Eltern viele Pflegeaufgaben selbst.
3) Behinderte Menschen mit Migrationshintergrund
Hintergrund: Diese sind vor allem bei Arbeit und Bildung stark eingeschränkt, da sie
oftmals wenig über bestehende Leistungen und Angebote wissen. Zudem stellt häu-
fig die Sprache eine Barriere dar.
Ergänzend wurde nach d er Wohnsituation von Menschen mit Behinderung gefragt. Bisher
war die Anzahl barrierefreier Wohnungen in Nürnberg unbekannt, da die meisten Wohnungen
in Privatbesitz sind und keine Meldepflicht für Barrierefreiheit gilt. Die Haushaltsbefragung
der Studie ergab, dass 25 Prozent der Befragten ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus als eher
oder vollständig barrierefrei bewerten. 20 Prozent der Befragten schätzen ihre Wohnung oder
ihr Wohnhaus als eher oder vollständig rollstuhlgerecht ein. Barrierefreier Wohnraum ist öfter
in Neubauten zu finden.
Die Einschränkungen beim barrierefreien Bauen (z.B. mangelnder Platz für Neubauten,
kostenintensive Umbauten, Einhaltung des Denkmalschutzes und Rückbaupflich t bei Aus-
27
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
14
zug) und barrierefreiem Wohnen (z.B. kostenintensive Nachrüstung von Aufzügen, Ausstat-
tung der Sanitäranlagen, mangelnde Breite von Gängen und Türen) stehen dem Wunsch
nach mehr barrierefreiem Wohnraum entgegen.
Weniger Vorgaben und eine bessere finanzielle Förderung beim Umbau, mehr Unterstüt-
zung und Information bei der Antragsstellung sowie ein höherer Anteil an barrierefreien Woh-
nungen bei Neubauten würde die Wohnsituation nach Angaben der Befragten deutlich ver-
bessern. Von zentraler Bedeutung ist für die Mehrheit der Befragten, dass der zur Verfügung
stehende barrierefreie Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen – be-
zahlbar bleibt.
2.3 Die Akteurslandschaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess
Zur Erstellung und künftigen Begleitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurde
von der Stadt Nürnberg eine Inklusionskonferenz als fachlich begleitendes Gremium einbe-
rufen. Die Erstellung des Aktionsplanes sollte gemeinsam mit Akteuren sowie Akteurinnen
aus dem Behinderten- und dem politischen Bereich erarbeitet und abgestimmt werden. Sie
bestand aus ca. 45 Teilnehmenden und traf sich von Januar 2017 bis Mai 2019 in unter-
schiedlichen Konstellationen insgesamt sechs Mal. Zudem wurden zur vertieften Diskussion
und Entscheidungsvorbereitung der Konferenztreffen sowie zur Festlegung der begleitenden
Werte aus der Runde der Inklusionskonferenz zwei Unterarbeitsgruppen gebildet.
Die Inklusionskonferenz war ursprünglich zusammengesetzt aus den Vorsitzenden des Be-
hindertenrats Nürnberg sowie Delegierten von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden, einer
Auswahl von mit dem Thema befassten städtischen Dienststellen und Vertretungen der
Stadtratsfraktionen im Sozialausschuss. In der Arbeitsgruppenphase von November 2018 bis
Mai 2019 wurde sie um weitere Menschen mit B ehinderung und Angehörige sowie weitere
fachliche Expertinnen und Experten und Delegierte von Vertretungsinstitutionen erweitert,
sodass sich schließlich ca. 190 Personen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligten.
Die Einladung zur Mitwirkung erfolgte Mitte 2018 durch die Inklusionskonferenz. Alle Inte-
ressierten waren willkommen und konnten sich in den Arbeitsgruppen einbringen. In den ver-
schiedenen Rollen als von Behinderung betroffene Menschen, als in den dienstlichen Aufga-
ben fachlich Zuständige, als Anbieter bzw. Anbieterin von Leistungen und Hilfeangeboten für
Menschen mit Behinderung etc. brachten die Beteiligten unterschiedliche Blickwinkel und Be-
darfe in den Prozess und die Maßnahmensammlung mit ein. Beteiligt haben sich neben Pri-
vatpersonen Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen:
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Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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ACCESS gGmbH
Agentur für Arbeit Nürnberg
Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH)
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. mit arbewe gemeinnützige GmbH
AURA Nürnberg e. V.
Autismus-Kompetenz-Zentrum Mittelfranken
Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Nürnberg-Stadt
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN)
Bezirk Mittelfranken
Berufsförderungswerk (BfW) Nürnberg gGmbH
Caritasverband Nürnberg e. V.
Congress- und Tourismuszentrale Nürnberg
Der Paritätische in Bayern, Bezirksverband Mittelfranken
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Mittelfranken
Evangelisches Stadtteilhaus leo
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern
Handwerkskammer für Mittelfranken
Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken
Induktiv Hören e. V.
Inklusionsprojekt "Schwer beschäftigt"
INTEGRAL e. V.
Integrationsfachdienst (ifd) gGmbH
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (Iska) Nürnberg
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen (kiss) Nürnberg-Fürth-Erlangen
Kreisjugendring Nürnberg-Stadt
Krisendienst Mittelfranken
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)
Lebenshilfe Nürnberg e. V. mit den Bereichen Wohnheime der Lebenshilfe und Gesell-
schaft zum Betrieb einer Tagesstätte der Lebenshilfe
noris inklusion gGmbH
Nürnberger Land - Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Nürnberger Wohn - und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte (NWW) gGmbH /
NWW Soziale Dienste GmbH
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Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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Physiotherapeutische Praxisgemeinschaft
Post Sportverein Nürnberg e. V.
Regens Wagner Zell
Rolli-Treff-Franken e. V.
Rummelsberger Diakonie
Sozialengel e. V.
Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg so wie Fachkräfte aus der Mittelschule St.
Leonhard, der Grundschule Friedrich -Wanderer-Schule, dem Sonderpädagogischem
Förderzentrum Nürnberg "An der Bärenschanze"
Stadt Nürnberg: alle Geschäftsbereiche, berufsmäßige Stadträte, Personal- und
Schwerbehindertenvertretung, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen
Stadt Nürnberg: Interessensvertretungen wie Integrations- und Stadtseniorenrat
Stadtratsfraktionen bzw. -mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, CSU, Freie Wähler,
ÖDP, SPD
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
TSV Altenfurt
Verband der Kriegsbeschädigten (VdK) - Kreisverband Nürnberg
Verein für Menschen mit Körperbehinderung, Nürnberg, e. V.
wbg Nürnberg GmbH - Immobilienunternehmen
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Die hohe Fachexpertise der am Prozess bisher beteiligten Akteure sowie Akteurinnen war
äußerst wertvoll und soll weiterhin berücksichtigt werden. Besonders hervorzuheben ist das
Engagement des Behindertenrat s Nürnberg, der mit mindestens einem seiner Mitglieder in
jeder Arbeitsgruppe vertreten war und den Prozess engagiert unterstützte.
Durch die Inklusionskonferenz und deren Erweiterung war eine breite Einbindung der Öf-
fentlichkeit gewährleistet. Auch für die Zukunft werden Beteiligungsmodelle angestrebt, bei-
spielsweise bei der Implementierung oder Fortschreibung des Aktionsplans . Auch ein Bür-
gerbeteiligungsmodell kann in Betracht gezogen werden. In einem ersten Schritt wird bei der
Umsetzung der Maßnahmen zu weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern Kontakt
aufzunehmen sein, sodass sich der Kreis der Beteiligten erweitern dürfte.
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3. Organisation und Verfahren der Aktionsplanerstellung
Die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg begann im An-
schluss an den Auftrag der Bundesregierung zur Erstellung kommunaler Aktionspläne (s.o.;
hierzu stellte u. a. im Jahr 2016 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag13) mit Vor-
arbeiten zur Klärung von handlungsleitenden Werten, der Festlegung von Handlungsfeldern
und Prozessplanungen.
3.1 Handlungsleitende Werte und Handlungsfelder
In einem ersten Schritt wurden insbesondere folgende Punkte des Leitbilds der Stadt Nürn-
berg als Basis festgelegt: Die aktive Verwirklichung der Menschenrechte, die Integration aller
in Nürnberg lebender Menschen und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensver-
hältnisse. Der Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK sollte dazu beitragen, die
Lebensqualität und Daseinsvorsorge zu sichern und sich immer am tatsächlichen Bedarf der
Bürgerinnen und Bürger zu orientieren.
Als eine weitere Grundlage diente das bis 2018 entwickelte Nürnberger Werte-Rad.14 Die
sieben inklusiven Werte Solidarität, Gleichberechtigung, Mitbestimmung, Teilhabe, Selbstbe-
stimmung, Menschenwürde und Offenheit stehen gleichberechtigt nebeneinander und sind
dabei eng miteinander verbunden. Einige der Werte lassen sich eher dem Bereich Gesell-
schaft zuordnen (z.B. „Solidarität“), andere w iederum sind Individualwerte (z. B. „Selbstbe-
stimmung). Jeder der Werte ist mit zwei bis drei Leitfragen hinterlegt. Zum Beispiel gilt es
beim individuellen Wert „Selbstbestimmung“ zu klären, ob alle Beteiligten selbstbestimmt und
eigenverantwortlich leben können und unterstützt und ermutigt werden, sich selbst einzubrin-
gen.
13 Vgl. Antrag der Nürnberger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behinder-
tenrechtskonvention für Nürnberg“ vom 14.03.2016, behandelt in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2016,
abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=14299, letzter Zugriff: 19.11.2021.
14 Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Werte wird auf der Website des Aktionsplans veröffentlicht unter: www.in-
klusion.nuernberg.de.
31
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
18
Abbildung: Werte-Rad der Stadt Nürnberg
Quelle: Stadt Nürnberg.
Die in Kapitel 5 dargestellten Maßnahmen des Aktionsplans sind folgenden acht Handlungs-
feldern zugeordnet:
Arbeit und Beschäftigung
Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege
Bildung im Lebensverlauf
Kinder, Jugendliche, Familie, Partnerschaft
Bauen und Wohnen
Mobilität im öffentlichen Raum
Kultur, Freizeit, Sport
Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte
Die Handlungsfelder sind den Artikeln der UN-BRK entlehnt und orientieren sich auch an den
Handlungsfeldern im Nationalen Aktionsplan. Ziel der Auswahl und Kombination verschiede-
ner Bereiche und Ebenen war es auch, eine große Bandbreite an Themen sozialer Teilhabe
zu berücksichtigen und mehrdimensional anzusetzen. Auf personengruppenbezogene Hand-
lungsfelder wie beispielsweise Frauen mit Behinderung wurde verzichtet. Stattdessen wurden
Diversitätskategorien (z. B. Geschlecht, Alter, Migration) als Querschnittsthemen in allen
Handlungsfeldern mitgedacht. Gleiches gilt für Anliegen wie Bewusstseinsbildung bzw. Sen-
sibilisierung und Kommunikation.
32
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
19
3.2 Beteiligungsverfahren
In Vorbereitung des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK wurde der
Schwerpunkt auf einen breiten Beteiligungsprozess gelegt. Die wesentlichen Grundlagen des
Aktionsplans bilden die drei Baus teine: innerstädtische Bestands - und Bedarfserhebung,
Maßnahmensammlung in Arbeitsgruppen und Ergebnisse der Inklusionsstud ie (vgl. Kapi-
tel 2.2).
3.2.1 Bestands- und Bedarfserhebung
Im Juni 2018 wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung innerhalb der gesamten Stadtver-
waltung durchgeführt. Jeder der neun Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg wurde in Form
von Gruppendiskussionen in den Prozess eingebunden. Für die Bestands- und Bedarfserhe-
bung inklusiver Angebote fanden 14 Gruppeninterviews mit insgesamt ca. 35 Mitarbeitenden
der Stadtverwaltung statt. Ziel dieser Erhebung war es, herauszufinden, welche Angebote im
Bereich Inklusion verfügbar sind, welche der bestehenden Angebote bekannt sind und wel-
che Angebote aus Sicht der befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung noch
fehlen. Beteiligt waren:
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters mit z. B. Bildungsbüro, Presseamt (jetzt:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing), Einwohnermeldeamt (jetzt: Bürgeramt
Mitte) und Gleichstellungsstelle
Geschäftsbereich des damaligen zweiten Bürgermeisters (vor Mai 2020 , jetzt Ge-
schäftsbereich des dritten Bürgermeisters), zuständig für die Bereiche Bürgerämter,
Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SöR), NürnbergBad, Tiergarten Nürnberg
Der Bereich Schule und Sport des vor Mai 2020 zuständigen dritten Bürgermeisters
(jetzt: Referat für Schule und Sport)
Referat für Personal, Finanzen und IT mit Personalamt und Zentralen Diensten
Referat für Umwelt und Gesundheit mit Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Ge-
sundheitsamt, Umweltamt, Stadtentwässerung und Umweltanalytik und Friedhofs-
verwaltung
Das damalige Kultur-Referat (vor Mai 2020, jetzt Geschäftsbereich der zweiten Bür-
germeisterin) mit Amt für Kultur und Freizeit, Bildungszentrum und Museen der Stadt
Nürnberg
Referat für Jugend, Familie und Soziales mit Jugendamt, Seniorenamt und Sozial-
amt sowie der Eigenbetrieb Nürnberg Stift und die noris inklusion gGmbH
33
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
20
Planungs- und Baureferat mit Bauordnungsbehörde, Hochbauamt und das Ver-
kehrsplanungsamt
sowie Stab Wohnen des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats
Die Ergebnisse aus den Gruppendiskussionen wurden aufbereitet und im Anschluss mit allen
Geschäftsbereichen abgestimmt. Im weiteren Prozess wurden die Ergebnisse vom Mai 2019
durch eine erneute verwaltungsinterne Abfrage zu abgeschlossenen und laufenden Maßnah-
men sowie Best-Practice-Beispielen bis Mai 2021 aktualisiert und ergänzt.
3.2.2 Arbeitsgruppenprozess
Als zentral wurde angesehen, dass Menschen mit Behinderung als "Expertinnen und Exper-
ten in eigener Sache" bei der Entwicklung von Maßnahmen für ein inklusives Nürnberg ein-
bezogen wurden. Deswegen wurden entsprechend der Handlungsfelder acht Arbeitsgruppen
(AGs) gegründet, zu denen ab November 2018 alle Interessierten eingeladen waren.
Insgesamt beteiligten sich über einen Zeitraum von sechs Monaten rund 190 Akteure, ne-
ben Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung insbesondere Menschen mit Behinderung und
deren Angehörige sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen
und aus dem Stadtrat (vgl. Kapitel 2.3) . Darüber hinaus waren auch mehrere Nürnberger
Bürgerinnen und Bürger als Einzelpersonen vertreten. Den Arbeitsgruppen wurden auch die
Ergebnisse der innerstädtischen Bestands- und Bedarfserhebung zur Verfügung gestellt, so-
dass diese teilweise in die Vorschläge der AGs eingeflossen sind.
Ein Auszug der erarbeiteten Ziele und Maßnah men wurde bei der Sechsten Nürnberger
Inklusionskonferenz am 23. Mai 2019 durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen
vorgestellt und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Inklusionskonferenz diskutiert,
bevor sie für den Aktionsplan in die Liste der potentiellen Maßnahmen zur Umsetzung der
UN-BRK aufgenommen wurden.
Bestandsaufnahme
innerhalb der
Stadtverwaltung
Juni 2018 - Mai 2019
Ziel- und
Maßnahmensammlung
durch Arbeitsgruppen
Nov. 2018 - Mai 2019
Studie "Menschen mit
Behinderung und barrierefreies
Wohnen in Nürnberg"
Sept. 2019 - August 2020
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-BRK
Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
34
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
21
Durch die unterschiedlichen Formate des Beteiligungsprozesses konnte eine Vielzahl an An-
liegen, Bedarfen, Ideen und Wünschen gesammelt werden. Allein in den mit Menschen mit
Behinderungen, der Fachöffentlichkeit, Stadtverwaltung, Mitgliedern des Stadtrats und Ver-
tretungsinstitutionen besetzten Arbeitsgruppen wurde ein Katalog von ca. 400 Maßnahmen-
empfehlungen erarbeitet , welcher nach der Reduktion um Dopplungen und handlun gslei-
tende Ziele ca. 170 konkrete Maßnahmen empfehlungen umfasst. Diese Maßnahmenvor-
schläge umfassen Maßnahmen in städtischer, nicht -städtischer und gemeinsamer Verant-
wortung und Zuständigkeit.
3.3 Der Aktionsplan als Website: www.inklusion.nuernberg.de
Der Sachstand zum Aktionsplan UN-BRK wurde in den vergangenen Jahren mittels Bericht-
erstattung in den Sozialaussc hüssen am 07.02.2019,15 10.10.2019,16 08.07.2021,17 und
28.10.202118 dargestellt. Zudem wurde der Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei einer öf-
fentlichen Plenumssitzung des Rats am 26.07.2021 über den Zwischenstand informiert. Auch
wurden die Ergebnisse der Inklusionsstudie als ein Teil der Vorarbei t auf der Webs ite des
Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt zur Verfügung gestellt, im
Sozialausschuss am 22.04.2021 19 berichtet und bei einer Online -Veranstaltung am
04.05.2021 der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Aktionsplan ist als fortlaufender Prozess angelegt. Dem Stadtrat wird ein erster Stand
aus dem letzten Quartal 2021 vorgelegt, an dem stetig weiter gearbeitet werden wird. Um
Transparenz zu schaffen und die Fortschreibung unmittelbar nachvollziehbar zu machen ,
wurde die Website www.inklusion.nuernberg.de20 aufgesetzt, die sukzessive ausgebaut wer-
den soll. Sie soll die Inhalte des Aktionsplans abbilden, über Maßnahmen und Angebote in-
formieren und wird regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans be-
richten.
Durch die Nutzung vielfältiger digitaler Möglichkeiten der Barrierefreiheit sollen möglichst
alle Menschen Zugang zu Inhalten und dem Umsetzungsstand des Aktionsplans erhalten.
Der Webauftritt folgt den Vorgaben zu barrierefreiem Internet des BayBGG Artikel 14. Dieser
fordert in Absatz 1, dass „Träger öffentlicher Gewalt [...] ihre Internet- und Intranetauftritte und
15 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14977, letzter Zugriff: 19.11.2021.
16 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14980, letzter Zugriff: 19.11.2021.
17 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15291, letzter Zugriff: 19.11.2021.
18 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15292, letzter Zugriff: 19.11.2021.
19 Vgl. https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15290, letzter Zugriff: 19.11.2021.
20 Der Webauftritt soll am 15.12.2021 freigeschalten werden.
35
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
22
-angebote [...] technisch so [gestalten], dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätz-
lich uneingeschränkt genutzt werden können“. Durch den Webauftritt wird auch den Richtli-
nien der BITV 2.0 entsprochen.
Barrierefreiheit21 wird in diesem Zusammenhang unter anderem hergestellt durch:
die Einhaltung zulässi ger Farbkontraste: Auf der Webs ite verwendete Farbcodes
wurden vorab auf die Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung geprüft.
Alternativtexte für Bilder, die Menschen mit Seh-Beeinträchtigungen den abgebilde-
ten Inhalt vermitteln; außerdem zusätzliche Erläuterungen im Text der Website. Es
wird keine Information ausschließlich über Bilder präsentiert.
die Zurverfügungstellung von barrierefreiem Material wie beispielsweise PDFs und
Flyern,
die Präsentation von Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und
die Präsentation von Informationen in Einfacher sowie Leichter Sprache.
Die Website zum Aktionsplan soll neben einer stetigen Aktualisierung weiter ausgebaut wer-
den. Eine gewissenhafte Pflege benötigt personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Da nicht alle Menschen Zugang zu online verfügbaren Informationen haben, soll im Jahr
2022 eine Kurzfassung zum Aktionsplan entwickelt und als Druckwerk zur Verfügung gestellt
werden. Diese kann in aller Kürze über inhaltliche Schwerpunkte des Aktionsplans berichten
und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen aufführen.
4. Koordinierungsgruppe Inklusion
Nach dem Vorbild der städtischen Koordinierungsgruppe Integration wurde zur Erstellung des
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Oktober 2020 per An-
ordnung des Oberbürgermeisters die Koordinierungsgruppe Inklusion eing erichtet. Wie die
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist fortan auch Inklusion als Quer-
schnittsaufgabe in der Stadtverwaltung aufgesetzt, die geschäftsbereichsübergreifend bear-
beitet wird und deren Steuerung als „Chefsache“ beim Oberbürgermeister und der Referentin
für Jugend, Familie und Soziales angesiedelt ist.
21 Die Einschränkungen können der verpflichtenden Erklärung zur Barrierefreiheit zum gesamten städtischen Webauftritt
entnommen werden. Diesen find en Sie hier: www.nuernberg.de/internet/stadtportal/barrierefreiheitserklaerung.html,
letzter Zugriff: 19.11.2021.
36
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
23
Durch diese Konstruktion wird Inklusion als dauerhafter Prozess in der gesamten Stadtver-
waltung fest verankert und so dessen Weiterentwicklung implementiert. Die Koordinierungs-
gruppe ist über ihre erste Aufgabe hinaus, den Aktionsplan zu erstellen und weiterzuentwi-
ckeln, auch selbst Kernelement und Strukturmerkmal desselbigen.
Die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe liegt beim Geschäftsbereich des Ober-
bürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Jeder Geschäftsbereich
entsendet eine entscheidungsbefugte Vertretung als ständiges Mitglied. Auch die Inklusions-
beauftragte ist vertreten. Zudem können weitere fachlich zuständige Mitarbeitende dauerhaft
oder zeitweise entsendet werden. So ist zum Beispiel ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
der Geschäftsstelle des Behindertenrates Nürnberg (BRN) dauerhaft in die Koordinierungs-
gruppe entsandt.
Die Kernaufgaben der Koordinierungsgruppe sind die Erstellung des Aktionsplans, die Be-
gleitung der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Aktionsplans.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Koordinierungsgruppe in alle grundsätzlichen Planun-
gen der Geschäftsbereiche und Dienststellen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Stadt Nürnberg stehen, einzubinden. Ihrer-
seits fungiert die Koordinierungsgruppe als Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und
dem Behindertenrat und bindet diesen in die Maßnahmenumsetzung ein.
Ausgehend von der gesamtstädtischen Steuerungsrolle, welche die Stadt Nürnberg in ihrer
Verantwortung für die Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger
übernimmt, soll die Koordinierungsgruppe auch eine langfristige Gesamtstrategie zur struk-
turierten Einbeziehung externer Akteure entwickeln, um den Inklusionsprozess sowohl inner-
halb der Strukturen und Einrichtungen der Verwaltung als auch der gesamten Stadtgesell-
schaft bzw. der Gesamtstadt voranzubringen. Die aktiven Mitwirkenden am bisherigen Betei-
ligungsprozess sind dabei besonders wichtige Partnerinnen und Partner für die nächsten
Schritte.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg
Nachfolgend werden die Maßnahmen des ersten Aktionsplans entlang der acht Handlungs-
felder dargestellt. Diese decken nicht nur eine große Themenvielfalt ab, sondern sind auch
in Umfang und Dauer unterschiedlich angelegt: Einige Maßnahmen bedeuten große , zum
Teil jahrelang laufende Projekte mit dauerhafter Wirkung (z. B. der Umbau von Haltestellen
im Nürnberger Stadtgebiet oder das barrierefreie Front -Office im Dienstgebäude „The Q“),
37
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
24
andere Maßnahmen greifen punktuell und kurzfristig (bspw. die Neugestaltung von Flyern
unter Beachtung der Barrierefreiheit). Dementsprechend unterschiedlich sind die für die Re-
alisierung benötigten finanziellen und personellen Ressourcen.
Der Pool der dargestellten Maßnahmen speist sich zum einen aus den Maßnahmen emp-
fehlungen der Arbeitsgruppen (AGs) und zum anderen aus Maßnahmen, die auf Initiative aus
der Stadtverwaltung Nürnberg selbst ergriffen wurden. Fast alle von der Stadtverwaltung um-
gesetzten Maßnahmen oder Maßnahmen in Umsetzung bzw. in Planung werden mittels ei-
nes standardisierten Formulars22 dargestellt, das von der Geschäftsführung der Koordinie-
rungsgruppe Inklusion für diesen Zweck erstellt und von den jeweiligen Dienststellen ausge-
füllt wurde. Sich überschneidende Maßnahmen wurden zusammengefasst . Teils dienen sie
der Illustrierung von Querschnitts- und Daueraufgaben. So wird die bauliche oder organisa-
torische Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in einzelnen Dienststellen aufgeführt, welche
z. T. auch in anderen Dienststellen zum Tragen kommt oder auch Vorbild für weitere Bereiche
sein kann.
Bei der Zusammenstellung des Katalogs für den ersten Aktionsplan wurden solche Maß-
nahmen ausgewählt, die die Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen fördern sollen. Wird im
Umsetzungsprozess deutlich, dass es weitere Maßnahmen für einen Lückenschluss braucht,
sollen diese konzeptionell entwickelt und integriert werden.
Alle Maßnahmen eines Handlungsfeldes werden nachfolgend dem jeweiligen Status der
Umsetzung zugeordnet. So gibt es Maßnah men, die bereits umgesetzt sind, sich in Umset-
zung befinden oder schon fest geplant sind (Kapitelnummern 5.x.1). Maßnahmenvorschläge
aus dem Beteiligungsprozess, die von den Geschäftsbereichen und operativ zuständigen
Dienststellen intensiv geprüft und als dem Grunde nach umsetzbar eingestuft wurden, wer-
den unter den Kapitelnummern 5.x.2 aufgeführt. Für diese dem Grunde nach (zumindest teil-
weise) umsetzbaren Maßnahmen müssen häufig noch Voraussetzungen, wie z. B. eine Aus-
stattung mit zusätzlichen finanziellen/personellen Ressourcen geschaffen werden oder hin-
sichtlich Realisierbarkeit noch fachliche Anpassungen sowie rechtliche Einordnungen vorge-
nommen werden, die noch weiterer Präzisierung bedürfen.
22 Die Darstellung der Maßnahmen in dieser Vorla ge ist nicht einheitlich und erfolgt teilweise in Formularform. Dies ist
den unterschiedlichen Stadien im Arbeitsprozess geschuldet und steht nicht im Zusammenhang mit der Relevanz, dem
Umsetzungsstand o.ä. bestimmter Maßnahmen.
38
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
25
Für einen Teil der Maßnahmenvorschläge ist die Umsetzbarkeit z. B. aufgrund der rechtli-
chen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt . Diese Klärungen werden suk-
zessive herbeigeführt und die Aktionsplan -Website um die „neuen“ umsetzbaren Maßnah-
men ergänzt und aktuell gehalten.
Es wurden im Beteiligungsprozess auch Vorschläge eingebracht, welche von der Stadtver-
waltung Nürnberg nicht realisiert werden (können) . Zum Beispiel der Vorschlag der Benen-
nung/Einstellung einer oder eines Inklusionsbeauftragten in jeder städtischen Dienststelle.
Jedoch wird diese Maßnahme dem Grunde nach über die Koordinierungsgruppe Inklusion
und für diese Aufgabe benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Dienst-
stellen abgedeckt, da die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung als
Daueraufgabe für alle Beschäftigten in der Stadtverwaltung gesehen wird.
Auch Maßnahmen in nicht-städtischer Zuständigkeit, wie bspw. die Einbindung von Men-
schen mit Behinderung in die politische Praxis (dies liegt im Verantwortungsbereich der Par-
teien) oder die Forschung zu inklusiver Pädagogik fallen unter diese von der Stadtverwaltung
selbst nicht umzusetzenden Maßnahmen . Hier zu soll die Koordinierungsgruppe Inklusion
eine Strategie zur Einbindung der nicht-städtischen Akteure, Gremien und Institutionen in die
Erstellung des Aktionsplans UN-BRK entwickeln (vgl. Kapitel 8).
Alle im ersten Aktionsplan der Stadt Nürnberg genannten Maßnahmen zusammen in ihrer
beeindruckenden Zahl (sowie weitere, die im Lauf der Fortschreibung hinzukommen werden)
bilden bei aller Heterogenität hinsichtlich der Inhalte, der Reichweite und Detailtiefe, der kom-
munalen Einflussmöglichkeit, der Kosten und des Zeithorizonts ein Mosaik an kleinen und
größeren Schritten auf dem Weg zum inklusiven Nürnberg. Aus dieser Perspektive stellt di e
Fülle und Vielfalt eine große und reichhaltige Ressource dar, mit der intensiv weitergearbeitet
werden kann und wird.
Die Maßnahmenvorschläge, deren Umsetzbarkeit noch zu klären ist, sowie Maßnahmen-
vorschläge, die nicht bzw. nicht allein durch die Stadtverwaltung zu realisieren sind, werden
nachfolgend nicht dargestellt. Über diese Maßnahmenvorschläge wird in einem der nächsten
Sozialausschüsse berichtet (vgl. Kapitel 8).
5.1 Arbeit und Beschäftigung
Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung zi elt darauf ab, Menschen mit und ohne Be-
hinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu Arbeitsmarkt und Be-
schäftigung zu ermöglichen – dies liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmenden als auch
39
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
26
der Arbeitgebenden. Durch geeignete Präventionsmaßnahmen drohende Behinderungen o-
der chronische Erkrankungen wo möglich abzuwenden, fällt ebenfalls in dieses Handlungs-
feld, genauso wie Rehabilitations - und Wiedereingliederungsleistungen im Falle von im Be-
rufsleben auftretenden Behinderungen oder ch ronischen Erkrankungen (vgl. UN-BRK, Art.
26 sowie Art. 27).
Die Maßnahmen des Handlungsfelds Arbeit und Beschäftigung haben mehrere Themen-
schwerpunkte: Die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin, Sensibilisierung eigener Mitarbeitender
und die besondere Vorbildfunktion als eine der größten Arbeitgeberinstitutionen in Nürnberg.
Viele der Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind Daueraufgaben. Zum Teil werden die
Maßnahmen bereits laufend umgesetzt, teilweise ist die Schaffung von personellen Ressour-
cen für die Realisierung weiterer Maßnahmen erforderlich.
Die Stadt Nürnberg fördert über bereits umgesetzte und weiterhin in Umsetzung befindliche
Maßnahmen wie Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwer-
behinderung hinaus das inklusive Klima intern. Durch Umbaumaßnahmen und Arbeitsplatz-
anpassungen für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung wird ein barrierefreies Arbeitsumfeld
hergestellt. Beratungsangebote für Mitarbeitende mit psychischen Erkrankungen wurden
ebenfalls entwickelt. Schul ungen und Weiterbildungen für Mitarbeitende sensibilisieren im
Umgang mit Menschen mit Behinderung. Zur Sensibilisierung von Nürnberger Arbeitgeberin-
stitutionen sollen in Zukunft der „Fachtag Inklusion“ und die Vergabe eines Preises für diskri-
minierungsfreie Unternehmenskultur beitragen.
40
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
27
5.1.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen
Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und flexible
Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geförderten Be-
reichs) bei der noris inklusion
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Förderung motivierter und geeigneter Beschäftigte hin-
sichtlich eines geeigneten sozialversicherungspflichten
Arbeitsplatzes oder eines dauerhaft ausgelagerten Ar-
beitsplatzes
Wie Mehrstufiges Verfahren:
Vorabklärung (Einschätzung Motivation und Leis-
tungsbereitschaft)
Orientierungsphase (berufliche Zukunftsplanung)
Klärungsphase (betriebliche Praktika)
Außenarbeitsplatzphase
Warum Übergangs-Coaches bzw. Fachkräfte für berufliche In-
tegration sind wichtige Unterstützer, dass der Schritt auf
den ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, der für Men-
schen mit Behinderung trotz Eignung im Alltag, ohne
diese Hilfe, in vielen Fällen unerreichbar bleibt.
Für wen Personenkreis nach Aufnahmevoraussetzungen gemäß
§ 219 Absatz 2 SGB IX, wenn Leistungen durch die Re-
habilitationsträger gewährleistet sind
Zielsetzung: Der Zugang zu Ausbildung und Beruf gelingt inklusiv für alle.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Gesellschaftlicher Mehrwert durch steuerlichen Beitrag der in den ersten
Arbeitsmarkt integrierten Person.
Rechtlicher Bezug: § 136 Abs. 1 Satz 3 SGB IX
Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungstyp T-E-WfbM,
Punkt 7. 1e
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
noris inklusion gGmbH
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
41
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
28
Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg erhö-
hen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Stadt Nürnberg bietet ihren Beschäftigten soweit
möglich alternative Tätigkeiten an, die deren Leistungs-
fähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen,
um einen Einsatz bei vorübergehenden oder dauerhaf-
ten Beeinträchtigungen zu realisieren.
Wie Individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch
das Personalamt der Stadt Nürnberg (PA), ggf. im Rah-
men des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
(BEM), bei Bedarf unter Beteiligung von Betriebsärztli-
chem Dienst (BÄD), Vertrauensarzt, Integrationsamt,
ggf. Umorganisation von Aufgaben und Anpassung der
Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststelle, alter-
nativ Vermittlung auf leidensgerechten Arbeitsplatz so-
weit möglich.
Warum Rechtliche Ansprüche und freiwillige Selbstverpflich-
tung [Rahmenvereinbarung für eine zukunftsorientierte
Stadt Nürnberg: Die Arbeit bei der Stadt Nürnberg zu-
kunftsfähig, menschenwürdig und gemeinsam gestalten
(Sozialkodex), 09.11.2020]
Für wen Beamtinnen und Beamte sowie tariflich Beschäftigte
Zielsetzung:
Die Stadt Nürnberg hat eine besondere Verantwortung gegenüber Be-
schäftigten, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen teilweise
oder vollständig nicht mehr in der Lage sind, ihre ursprüngliche Tätig-
keit auszuüben. Sinnvolle Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten
sollen bei reduzierter bzw. geänderter Leistungsfähigkeit durch geeig-
nete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig besteht
die Erwartung an alle Mitarbeitenden soweit möglich dazu beizutragen,
selbst leistungsfähig und gesund zu bleiben. Im Rahmen der Fürsorge-
pflicht werden den Beschäftigten im soweit möglich alternative Tätigkei-
ten angeboten, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifi-
kationen entsprechen. Dazu werden den Betroffenen bei Bedarf ent-
sprechende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Nicht der Ausstieg,
sondern altersgerechte und die mögliche Leistungsminderung berück-
sichtigende Arbeitsplätze sind das Ziel.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und die Zurverfü-
gungstellung entsprechender Arbeitsplätze ist gängige Praxis und für
die Stadt als soziale Arbeitgeberin selbstverständlich, die sich in der ak-
tuell hohen Schwerbehindertenquote widerspiegelt.
Rechtlicher
Bezug:
Tarifliche Perspektive: Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf
Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
Beamtenrechtliche Perspektive: Grundsatz „Weiterverwendung vor Ver-
sorgung“ (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG), deshalb Suche nach einer an-
42
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
29
derweitigen Verwendung durch Übertragung eines anderen Amtes der-
selben oder einer anderen Laufbahn (§ 26 Abs. 2 BeamtStG) bzw. ei-
ner geringer wertigen Tätigkeit (§ 26 Abs. 3 BeamtStG)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Städtische Dienststellen, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisa-
tion (DiP), Personalamt (PA), Interessensvertretungen sowie externe
Beratungsstellen
Zeitrahmen: Bedarfsorientiert dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teilhabe am
Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beschäftigung (u.a. schwerbehinderter) Langzeitarbeitslo-
ser bei NOA.kommunal über mindestens zwei Jahre, wo-
bei eine individuelle Verlängerung bis zu fünf Jahre mög-
lich ist.
Wie Es erfolgt eine Beschäftigung in unterschiedlichen Arbeits-
feldern und Einsatzorten (u.a. im Servicecenter oder Fund-
büro, für die Pflege von Grünbereichen oder für Malerar-
beiten).
Warum Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen
Für wen Langzeitarbeitslose, die die Kriterien des §16i SGB II erfül-
len:
Erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit
sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be-
ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er-
werbsfähig waren.
(Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige
Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit fünf oder mehr
Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in die-
sem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig wa-
ren.
Zielsetzung:
Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von
(u.a. schwerbehinderten) Langzeitarbeitslosen, um Teilhabechancen zu
eröffnen und sie an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen.
Rechtlicher Bezug: Beschäftigung nach §16i SGBII.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
NOA.kommunal gGmbH (Tochter der Stadt Nürnberg) ist Anstellungsträ-
gerin
Zeitrahmen: Januar 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
43
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
30
Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Arbeitsgelegenheiten-Tätigkeit ist zusätzlich, gemein-
nützig, wettbewerbsneutral und liegt im öffentlichen Inte-
resse.
Wie Präsenzmaßnahme in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden
Warum Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähig-
keit, Heranführung Richtung 1. Arbeitsmarkt
Für wen Langzeitarbeitslose (u.a. Schwerbehinderte), die die Krite-
rien des § 16d SGB II erfüllen
Erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab
25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsiche-
rungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht o-
der nur sehr kurz erwerbsfähig waren.
(Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige
Leistungsbezieherinnen und -bezieher ab 25 Jahren, die
seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen be-
ziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz er-
werbsfähig waren.
Zielsetzung:
Die Clearing- Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ zielt neben der Heranfüh-
rung an den Arbeitsmarkt auf eine Standortbestimmung und die Entwick-
lung einer individuellen Perspektive ab. Im Rahmen projektbezogener Ar-
beiten rund um Upcycling von Spenden und Fundgegenständen bis hin
zum Kundengespräch bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit,
sich entsprechend ihrer Qualifikationen, Interessen und Kompetenzen
einzubringen und sich in Neuem auszuprobieren.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die enge Gruppenarbeit von der Ideenentwicklung bis zur gemeinsamen
Umsetzung fördert die zwischenmenschlichen Beziehungen und das Ver-
trauen in die eigenen Fähigkeiten. Da die Teilnehmenden von Anfang am
Gesamtprojekt aktiv beteiligt sind und ihre jeweilige Tätigkeit im Gesamt-
kontext sehen, wirkt dies in der Regel sehr motivierend. So wird Selbst-
vertrauen geschaffen und die Selbstwirksamkeit gestärkt.
Interdisziplinäres Team: Einsatz von Ergotherapeutinnen und -therapeu-
ten, (Fach)Anleiterinnen und -anleiter, Sozialpädagoginnen und -pädago-
gen sowie Gesundheitsbegleiterinnen und -begleiter (Peer Group-An-
satz)
Rechtlicher Bezug: Die Noris-Arbeit gGmbH ist satzungsgemäß beauftragt, für Langzeitar-
beitslose Beratungen und Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Der rechtli-
che Rahmen ist dabei das SGB II.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Zeitrahmen: 01.03.2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
44
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
31
Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungsprogramm
der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe: (PEF:SB)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bedarfsorientierte, passgenaue Fortbildungen und Qualifi-
zierungsreihen werden jährlich angeboten. Beispiele für
2020 im Themenfeld Inklusion:
Beratung für Menschen mit kognitiven Einschrän-
kungen
Handicap auf Zeit – Alltags- oder Grenzerfahrung?
Einzelintegration in der Kindertagesstätte - Kinder
spielen und lernen gemeinsam
Einzelintegration: Vorgehen, Formalien und Ent-
wicklungsberichte
Gestalten des Kita-Alltags mit und für Kinder mit in-
dividuellen Förderbedarfen in Kinderkrippe und
Kindergarten
Qualifizierungsreihe: Handlungsansätze mit auffäl-
ligen Kindern in Horten - Modul 1: Wahrnehmungs-
störungen, Modul 2: Dyskalkulie / Rechenschwä-
che, Legasthenie / LRS und AD(H)S, Autismus,
Epilepsie, geistige Behinderung / Minderbegabung,
Trauma
Was bedeutet schon normal? Auffälliges Verhalten
bei Kindern
Fortbildung für Fachkräfte: Häufige psychische Er-
krankungen bei Kindern und Jugendlichen
Wie Jährlicher Bedarfserhebungsprozess in den Dienststellen
im Referat für Jugend, Familie und Soziales zu Personal-
entwicklungs- und Fortbildungsbedarfen in diesem Kontext
werden auch Bedarfe im Themenfeld Inklusion benannt,
geplant und umgesetzt
Warum Die einzelnen Veranstaltungen können aus unterschiedli-
chen Gründen als Bedarfe benannt werden, bspw. auf-
grund fachlicher Aktualität oder Notwendigkeit des The-
mas, als gesetzliche Vorgabe oder Pflichtschulung etc. Sie
zielen bspw. auf die Erweiterung der Handlungskompe-
tenz und des Wissens sowie der Sensibilisierung der Teil-
nehmenden zum Thema Inklusion.
Für wen Zur Zielgruppe zählen Fach- und Führungskräfte, Wieder-,
Quer- und Neueinsteigerinnen und -einsteiger des Refe-
rats für Jugend, Familie und Soziales aus den unter-
schiedlichsten Aufgaben- und Berufsfeldern. Viele Veran-
staltungen stehen auch Mitarbeitenden aus Einrichtungen
freier Träger oder anderen Beschäftigten in sozialen Be-
rufsbereichen offen.
45
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
32
Zielsetzung: Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit
verbessern sowie die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der
Mitarbeitenden erhöhen. Detaillierte Zielsetzungen finden sich in den
Ausschreibungen zu jeder Veranstaltung.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Wissenstransfer in die Team bzw. zu weiteren Kolleginnen und Kollegen
Rechtlicher Bezug: Die einzelnen Fortbildungen und Qualifizierungen können verschiedene
rechtliche Bezüge, bspw. zur Sozialgesetzgebung haben
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe
(PEF:SB), Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales,
Kooperation mit Südstadtforum, Nachbarschaftshaus Gostenhof usw.
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über externen
Dienstleister
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ein externer Anbieter schult zur Verwendung von Leichter
Sprache.
Wie Der Workshop geht regulär über zwei halbtägige Einheiten.
Städtische Mitarbeitende lernen den Unterschied zwischen
Einfacher und Leichter Sprache und die gängigen Kriterien
zur Erstellung eines Texts in Leichter Sprache. Zudem wird
die praktische Anwendung an Beispielen eingeübt.
Warum Der Bedarf wurde aus den Stadtteilen gemeldet, um die je-
weiligen Zielgruppen besser erreichen zu können. Für wei-
tere städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand der
Schulungsbedarf zur Kompetenzerweiterung.
Für wen Fachkräfte der Stadtteilarbeitskreise und Ehrenamtliche aus
den Stadtteilen Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Rabus,
Leonhard/Schweinau, städtische Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter
Zielsetzung:
Weiterbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen im Bereich Leichte
Sprache zur verbesserten Erreichbarkeit von Menschen mit kognitiven
Einschränkungen, Analphabetinnen und Analphabeten, Menschen, deren
Muttersprache nicht Deutsch ist
Gegebenenfalls wei-
tere Effekte:
Weitere Personengruppen werden durch die Weitergabe von Informatio-
nen in Leichter Sprache erreicht.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stab Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Sozia-
les, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenz-
sicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), weitere Dienststel-
len der Stadt Nürnberg, Capito Nordbayern
Zeitrahmen: 2017 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt, hat mehrfach stattgefunden
46
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
33
Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen zum
Thema Leichte Sprache für städtische Mitarbeitende
Wie Aufnahme der Fortbildung „Leichte Sprache in der Elternar-
beit“ für Mitarbeitende aus dem Kindertagesbereich in das
Programm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbil-
dung Soziale Berufe (PEF:SB). Weitere Fortbildungsange-
bote für alle städtischen Mitarbeitenden mit anderen
Schwerpunkten im Bereich Leichte Sprache sind in Planung
und haben vereinzelt auch schon stattgefunden.
Warum Städtische Mitarbeitende lernen das Konzept Leichte Spra-
che kennen, sind entsprechend sensibilisiert und setzen
vermehrt Leichte Sprache in der schriftlichen Kommunika-
tion ein.
Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Zielsetzung: Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden, Kompetenzerweiterung
bei städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsatzes von Leichter
Sprache in der schriftlichen Kommunikation
Gegebenenfalls wei-
tere Effekte:
Das Konzept der Einfachen Sprache und das Konzept der Bürgernahen
Verwaltungssprache werden ebenfalls vermittelt.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Personalamt (PA),
Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe
(PEF:SB), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
(SHA)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
47
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
34
Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Verwaltungsinterne Schulungsunterlagen werden für alle
Teilnehmenden verständlich gestaltet und aufbereitet. Zu-
dem sind unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten soweit
möglich zu berücksichtigen und der Einsatz von Team-
Teaching bei besonderen Bedarfen zu prüfen.
Wie Ausgabe und regelmäßige Anpassung der Leitfäden bzw.
Informationen für Referentinnen und Referenten. Bedarfs-
abfrage im Rahmen der Durchführung der stadtinternen
Fortbildungskonferenzen. Bedarfsabfrage zu besonderen
Bedarfen im Rahmen des Anmeldeverfahrens im Vorfeld
der Schulungsmaßnahme.
Warum Die Teilhabe an Fortbildungsmaßnahmen ist für die berufli-
che Handlungsfähigkeit von großer Bedeutung. Vereinzelt
(zumindest im städtischen Kontext) benötigen Teilneh-
mende besondere Hilfestellung bei der Herangehensweise
an Aufgabenstellungen oder auch bei der selbständigen Er-
arbeitung von Inhalten. Hier ist von vornherein Hilfestellung
in der Planung zu berücksichtigen und zur Verfügung zu
stellen, da diese den Lernerfolg erhöht und gleichzeitig
Misserfolg minimiert.
Für wen Städtische Mitarbeitende, die an Schulungsmaßnahmen
teilnehmen, die von der Verwaltung selbst organisiert und
angeboten werden
Zielsetzung: Es gilt die individuellen Ausgangslagen der Mitarbeitenden hinreichend
zu berücksichtigen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden gleicherma-
ßen weiter zu entwickeln und somit den Lernerfolg abzusichern. Gleich-
zeitig gilt es auch das die Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten und die
Anforderungen gewinnbringend zu verknüpfen.
Rechtlicher Bezug: § 5 Qualifizierung TVöD, 3.2 ADON
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Personalamt (PA), Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: So-
ziale Berufe (PEF:SB) sowie externe Referentinnen und Referenten
Zeitrahmen: Bedarfsorientiert dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
48
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
35
Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und Stadt-
marketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städtische Beschäf-
tigte
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beratung und Austausch zum Einsatz der Leichten Spra-
che in der Stadtverwaltung Nürnberg
Wie Kooperation und Austausch zwischen dem Amt für Kom-
munikation und Stadtmarketing (KoM) und anderen
Dienststellen, u.a. auch über das Programm MENTO mit
dem Personalrat Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(PR/SÖR)
Warum Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung (v. a. im gewerbli-
chen Bereich) städtische Mitarbeitende, die zur Zielgruppe
von Leichter Sprache gehören. Für diese Mitarbeitenden
sollten bestimmte Informationen (z. B. Führen einer Ar-
beitszeitkarte) in Leichter Sprache vorgehalten werden. Al-
ternativ können die Informationen auch audiovisuell aufbe-
reitet werden, bspw. mit einem „Erklär-Video“.
Für wen Freiwilliges, unterstützendes Angebot für städtische Mitar-
beitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehö-
ren
Zielsetzung:
Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch andere städtische Mitarbeitende können von den verständlich aufbe-
reiteten Informationen profitieren.
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Oktober 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
49
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
36
Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beratung bei psychosozialen Problemen
Wie Klassisches Beratungssetting sowie Verweisberatung und
Begleitung (Stichwort: „Lotsenfunktion“) in das bestehende
Hilfesystem
Warum Unterstützung und Befähigung im Umgang mit psychoso-
zialen Krisenzeiten
Für wen Alle Beschäftigten der Stadt Nürnberg
Zielsetzung: Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitige Un-
terstützung bei persönlichen und/oder gesundheitlichen Problemen ist
das Ziel; ebenso die unmittelbare Unterstützung und Befähigung durch
Beratung sowie die Unterstützung in Fragen der Beruflichen Wiederein-
gliederung.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Inanspruchnahme von Beratung durch (betroffene) Kolleginnen und
Kollegen sowie eine allgemeine Sensibilisierung und Handlungssicher-
heit hinsichtlich der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, Enttabuisie-
rung von psychischen Erkrankungen oder Suchtmittelerkrankungen
Rechtlicher Bezug: Freiwillige Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Zuständigkeit, Koope-
rationspartner:
Personalamt (PA), ausschließlich auf Wunsch und unter Wahrung der
Schweigepflicht Kooperation mit Führungskräften und Personalverant-
wortlichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Integrati-
onsfachdienst, externen Beratungsstellen
Zeitrahmen: Seit vielen Jahren dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und in Umsetzung
50
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
37
Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Tagung zu ausgewählten Themen des Betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements (z. B. Bewegung, psychische Ge-
sundheit, Resilienz)
Wie Die halbtägige Tagung wird vom Personalamt (PA) organi-
siert und durchgeführt.
Warum Ziel ist eine Sensibilisierung der obersten Führungsebene
für gesundheitliche Themen. Dabei wird u.a. auch die Für-
sorgepflicht der Führungskräfte betont.
Für wen Dienststellen-, Schul- und Werkleitungen, Gesamtperso-
nalrat (GPR), Gesamtschwerbehindertenvertretung
(GSBV), Frauenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter
aus anderen Kommunen
Zielsetzung: Gesundheit wird in den Fokus gestellt, die Fürsorgepflicht der Führungs-
kräfte wird betont und auch die Doppelrolle der Führungskräfte (Wie
sorge ich für mich? Wie sorge ich für andere?) wird thematisiert. Schwie-
rige Themen (z.B. Sucht, psychische Beeinträchtigung) sollen enttabui-
siert werden.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Austausch der Führungskräfte untereinander und im Plenum
Rechtlicher Bezug: Gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arb-
SchG), gesetzliche Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsma-
nagement (BEM) (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bil-
den freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesund-
heitsförderung. Die Fachtagung BGM für die Leitungen gehört zu dieser
dritten Säule und ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Nürnberg.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Betriebliches Gesundheitsmanagement (PA/1-1 BGM), kooperierende
Geschäftsbereiche und städtische Dienststellen, externe Kooperations-
partner
Zeitrahmen: 2015 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und in Umsetzung
51
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
38
Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Neben dem Haupttreppenhaus sollen sämtliche Gänge
und das Nebentreppenhaus mit Bewegungsmeldern aus-
gestattet werden.
Wie Einbau zusätzlicher Bewegungsmelder
Warum Es wurde festgestellt, dass in den Gängen ohne Bewe-
gungsmelder oftmals sehr ungünstige Lichtverhältnisse
herrschen sobald sich die Beleuchtung nach gewisser Zeit
von selbst ausschaltet.
Für wen Einzelne Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden
Zielsetzung: Optimierung der Sichtverhältnisse für stark sehbehinderte Mitarbeitende
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Energieeinsparungen, erhöhter Komfort für alle Mitarbeitende
Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtpla-
nungsamts
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Gehörlose Mitarbeitende werden im Brandfall über ein
blinkendes Licht gewarnt
Wie Entsprechende Lampen werden an das bestehende Alar-
mierungssystem angeschlossen
Warum Erhöhung der Sicherheit für gehörlose Mitarbeitende
Für wen Gehörlose Mitarbeitende
Zielsetzung: Sicherstellung der Warnung gehörloser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Brandfall
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Zusätzliche optische Warnsignale kommen allen zugute.
Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: umgesetzt
52
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
39
5.1.2 Umsetzbare Maßnahmen
Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur
Maßnahmenbeschreibung: Der Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur wird
durch die Stadt Nürnberg, organisiert vom Menschenrechtsbüro (MRB), alle zwei Jahre ver-
liehen. Der Kriterienkatalog zur Erlangung des Preises enthält die Nennung inklusiver Maß-
nahmen als ein Baus tein der Unternehmensarbeit , sodass bereits heute für inklusive Be-
schäftigung und Unternehmenskultur ein städtischer Preis zur Verfügung steht . Es ist vor-
stellbar, in Zukunft mit Schwerpunktthemen zu arbeiten. So kann z. B. für die nächste Preis-
verleihung "Inklusion" als Thema in den Vordergrund rücken. Die Preisträgerinnen und Preis-
träger sowie die nominierten Unternehmen und Organisationen werden mit ihrem Engage-
ment als Best Practice-Beispiele auch auf der Website des Aktionsplans portraitiert. Dort kann
Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende im
Dienstgebäude des Stadtplanungsamts
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte
Mitarbeitende hat sich als nicht ausreichend her-
ausgestellt. Seitens der Arbeitssicherheit wurde
der Einbau einer neuen Lampe sowie die An-
schaffung einer Tischlampe empfohlen.
Wie Einbau einer neuen Deckenlampe (Lichtstärke
von 800 Lumen, Lichtfarbe von 2700 bis 3000
Kelvin) und Anschaffung einer Tischlampe
(Lichtstärke von 400 bis max. 500 Lumen, Licht-
farbe von 2700 Kelvin)
Warum Optimierung der Sichtverhältnisse für stark seh-
behinderte Mitarbeitende
Für wen Betroffene Mitarbeitende sowie weitere Perso-
nen in deren Büro
Zielsetzung: Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für sehbehinderte Mitarbeitende,
Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Verbesserung der Lichtverhältnisse im betroffenen Büro
Rechtlicher Bezug: Arbeitssicherheit, Ausgleich von Einschränkungen
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stadtplanungsamt (Stpl), Arbeitssicherheit (ASi)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
53
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
40
auch der „Nürnberger Inklusionspreis“ der Lebenshilfe Nürnberg beworben werden. Daher
wird auf die Auslobung eines eigenen, zusätzlichen Nürnberger Inklusionspreises verzichtet.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) / Menschenrechtsbüro (MRB)
Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt
Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen eines Fachtages sollen sich interessierte Unterneh-
men und Institutionen zu diversen Aspekten rund das Thema „Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung“ informieren können. Der Fachtag soll den Auftakt für weitere Aktionen und
Informationsveranstaltungen darstellen, die auch außerhalb des städtischen Zuständigkeits-
bereichs liegen. Die Fachstelle Inklusion beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integra-
tion – Sozialamt initiiert einen Runden Tisch, um mit potentiellen (externen) Akteuren (z.B.
Arbeitgeber, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger, Industrie- und Handelskammer sowie
Handwerkskammer, Zentrum Bayern Familie und Soziales , Integrationsfachdienst, Access,
noris inklusion, Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit um ein Konzept für die weitere
Umsetzung zu erstellen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg organisiert ein gemeinsames Netzwerktref-
fen von Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung.
So wird ein Kennenlernen angebahnt. Auch werden gemeinsame Schnittstellen erkennbar
und der Austausch gefördert. Die Sensibilisierung für die Belange (schwer -)behinderter Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auf Arbeitgeberseite gefördert und Zugänge in Aus-
bildung und Beschäftigung können geschaffen werden. Voraussetzung für die Umsetzung
dieser Maßnahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und so-
ziale Integration – Sozialamt (SHA)
Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln
Maßnahmenbeschreibung: Eine Broschüre mit folgenden Inhalten soll entwickelt und ver-
öffentlicht werden: technische Hilfsmittel, Zuständigkeiten, Angebote diverser Träger und Po-
sitivbeispiele. Das Ziel ist es, Arbeitgeberinstitutionen, Ausbildungs- und Beschäftigungsträ-
ger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u. a. personelle Res-
sourcen (vgl. Kapitel 7). Zu prüfen ist vorab auch, ob entsprechende Materialien in gedruckter
oder digitaler Form allgemein oder für Nürnberg bereits existieren und ggf. angepasst werden
54
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
41
können. Die digitalen Angeboten werden in die zu erstellende Angebotsdatenbank aufge-
nommen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
5.2 Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege
Inklusion im Bereich Gesundheit, Pr ävention, Reha und Pflege folgt der Zielsetzung , Men-
schen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen oder (chronischen) Erkrankungen
bestmöglichen Zugang zu passgenauen Beratungs- und Behandlungsangeboten zu gewäh-
ren. Einschränkungen durch Behinderungen oder (chronische) Erkrankungen sollen auf die-
sem Wege so gut als möglich abgemildert werden, um betroffenen Menschen ein möglichst
selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. G enerell ist anzu-
streben, geeignete Präventionsangebote für alle bereitzustellen, um die häufig im Laufe des
Lebens erworbenen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen weitestgehend zu ver-
meiden. Überdies sollen alle Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Gesun dheit, Prä-
vention, Reha und Pflege inklusiv ausgelegt und somit allen Menschen zugänglich sein (vgl.
UN-BRK, Art. 25 sowie Art. 26).
Das Handlungsfeld Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege lässt sich nach Zielgruppen-
bezogenen Maßnahmen gliedern, beispielsweise nach Altersgruppen oder Behinderungsar-
ten. So stehen neben den (Beratungs-)Angeboten für mobilitätseingeschränkte Seniorinnen
und Senioren und (ältere) Personen mit Sinnesbehinderung auch der Zugang zu medizini-
scher Versorgung im Fokus : Ein ehrenam tlicher Begleitservice für Menschen mit Behinde-
rung, aber auch die niederschwellige Vermittlung von medizinischem Wissen und Informati-
onen sind zentrale Punkte der Teilhabe im Bereich Gesundheit und Prävention.
Hinsichtlich der nachfolgenden Aufbereitung d er Maßnahmen, insbesondere der umge-
setzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, ist zu berücksichtigen, dass sich das
Referat für Umwelt und Gesundheit als zuständiger Geschäftsbereich und insbesondere das
Gesundheitsamt als federführende Dienststelle aufgrund der Pandemiesituation und der da-
mit einhergehenden sehr hohen Auslastung während der Erstellungsphase des ersten Akti-
onsplans nur in deutlich eingeschränktem Umfang einbringen konnte. Eine umfassende Dar-
stellung der umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen aus dem Bereich des
Gesundheitsreferats soll nach der Corona-Pandemie erfolgen.
55
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
42
5.2.1 Umgesetzte und in Umsetzung befindliche Maßnahmen
„Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard-Schweinau-
Sündersbühl
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Initiierung eines modellhaften Stadtteilprojektes mitsamt Erfas-
sung von praktischen Beispielen sowie Erarbeitung von Leitli-
nien
Wie Nach dem Start mit einem Workshop städtischer Fachdienst-
stellen, privater Träger und Einrichtungen aus dem Stadtteil
wurde eine Lenkungsgruppe „Präventionskette für Drei- bis
Sechsjährige“ im Stadtteil eingerichtet, die gemeinsam von der
Stadtteilkoordination und der Gesundheitskoordination geleitet
wurde. Die Leitungen zweier Kindertagesstätten, die Leitung
der Erziehungsberatung und die AWO - Elternbildungspro-
gramme nahmen daran teil. Über einen Zeitraum von drei Jah-
ren wurde der zusätzliche Förderbedarf in den zwei Modell-
Kindergärten erhoben und mit der fachlichen Kompetenz der
Projektteilnehmenden gedeckt. Die Ergebnisse des modellhaf-
ten Projektes wurden Anfang 2019 dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien – Jugendamt übergeben. Diese sind
bei der Entwicklung der Fachstelle Inklusion berücksichtigt
worden.
Warum Die Nachbesprechung der Ergebnisse des Netzwerkmonito-
rings für St. Leonhard-Schweinau-Sündersbühl von 2013
ergab, dass das Thema Inklusion bis dato keine herausra-
gende Rolle in den Einrichtungen spielte. Zudem ergab eine
Selbstbefragung der Einrichtungen im Netzwerk Kinder, dass
ca. 40 Prozent bis 50 Prozent der Kinder einen zusätzlichen
Förderbedarf insbesondere in der Lern- und Sprachförderung
und Gesundheit mit Bewegung und Ernährung sowie sozial-
emotionaler Entwicklung haben. Die vorhandenen Fördermög-
lichkeiten wurden als nicht ausreichend erkannt.
Für wen Kinder in den Kitas und Horten im Alter von drei bis sechs Jah-
ren und Grundschulen in St. Leonhard-Schweinau-Sünders-
bühl und deren Eltern, Unterstützung des pädagogischen
Fachpersonals durch die Erziehungsberatung und den Einsatz
von Multiprofessionellen Teams
Zielsetzung:
Zusätzliche Fördermaßnahmen durch multiprofessionelle Teams in die
Einrichtungen zu holen und die Zusammenarbeit mit Zentrale Beratungs-
stelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Be-
hinderung (ZEBBEK) zu verbessern. Den Kreis der Kinder, die von zusätz-
lichen Fördermaßnahmen profitieren durch frühzeitiges Erkennen und För-
dern zu erweitern. Systematische Strukturen für Fördermaßnahmen entwi-
ckeln. Dabei die vorhandenen Ressourcen im Stadtteil nutzen. Den Ein-
richtungen eine Orientierung für die Entwicklung ihres inklusiven Profils zu
geben.
56
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
43
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Den Eltern sowie dem pädagogischem Fachpersonal wird durch die Quali-
fizierung der Elternberatung mehr Sicherheit in der Erziehung und der Ge-
staltung des Bildungs- und Lebensverlaufs der Kinder gegeben.
Rechtlicher Bezug: Grundgesetz und Bayerische Verfassung, Chancengleichheit und Recht
auf Bildung, UN-BRK
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stab Sozialraumentwicklung, Stadtteilkoordination, Gesundheitsamt, „Ge-
sundheit von Anfang an“ und Gesundheitskoordination, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), AWO-Elternbildungspro-
gramme
Zeitrahmen: 24.11.2014 25.01.2019
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (NoraNotruf-
App)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Implementierung der bundesweiten NotrufApp (Produkt-
name: NoraNotrufApp), technische Integration und Einbin-
dung in den Alarmierungsablauf
Wie Über einen Abfragebaum kann das Notfallgeschehen über
die App aufbereitet werden, um der Integrierte Leitstelle (ILS)
ein Mindestmaß an Informationen für eine Einsatzentschei-
dung zu liefern. Zudem wird der Standort der Notrufenden
Person über GPS ermittelt.
Im weiteren Verlauf bietet die App auch eine Chatfunktion
zwischen der ILS und den notrufenden Personen an. Mit die-
ser Lösung soll die mittlerweile veraltete Faxübermittlung an
die 112 abgelöst werden, mit der bisher die Menschen mit
Sprach- und Hörbehinderung Notfallmeldungen über die 112
an die ILS senden konnten.
Warum Der Zugang von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung
zu Notrufdiensten hat gleichwertig mit dem von Menschen
ohne Behinderung zu sein.
Für wen Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung
Zielsetzung: Menschen mit einer Sprach- und/oder Hörbehinderung sind in der Lage,
auch mobil einen Notruf zu senden.
Rechtlicher Bezug: Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 7.
März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen
Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), geändert
durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 25. November 2009
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Das Land NRW betreibt dazu eine Geschäftsstelle für Bund und Länder,
die den Betrieb und die Weiterentwicklung der NotrufApp begleitet.
Zeitrahmen: Ab 29.09.2021
Umsetzungsstand: In Umsetzung
57
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
44
Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion in Ko-
operation mit NürnbergStift
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“, kurz
SUSA, dient als Angebot für altersgerechtes und zeitgemä-
ßes Wohnen für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es
darum, alternden Menschen mit Behinderung unter Wahrung
von größtmöglicher Selbstbestimmung ein sicheres und akti-
vierendes Umfeld zu bieten, das die bestehenden Kompeten-
zen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bietet.
Wie Die Verbindung von Know-How aus der Eingliederungshilfe
(noris inklusion) und Altenhilfe (NürnbergStift) liefert einen
deutlichen Mehrwert für die Betreuungs- und Versorgungssi-
cherheit für Menschen mit Behinderung im Alter liefern.
NürnbergStift stellt für SUSA seit 2016 die Räumlichkeiten im
Umfang von knapp 800 m² für 13 Plätze (9 stationäre 4 am-
bulante) im 3.OG des Elisabeth-Bach-Hauses im Sebastia-
nspital zur Verfügung und übernimmt die Betreuung zur
Nacht über das eigene Personal der Nachtpflege. noris inklu-
sion erbringt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft, sowohl für stationäre, als auch für ambulante
Plätze.
Bei der bevorstehenden baulichen Weiterentwicklung des
Sebastianspitals, die insbesondere den Rückbau des Fritz-
Hintermayr-Hauses und die Schaffung eines Ersatz-Neubaus
für das Elisabeth-Bach-Haus bis 2028 umfasst, sollen die Be-
darfe der noris inklusion berücksichtigt werden. Geplant ist,
mindestens die gleiche Anzahl an Plätzen wieder vorzuhal-
ten.
Bzgl. des potenziellen Baus einer neuen Pflegeeinrichtung
mit 160 – 165 (teil-)stationären Plätzen im Nürnberger Süd-
westen (Sandäcker Areal) wurden, im Rahmen der Ausge-
staltung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes der wbg,
entsprechend die Bedarfe für SUSA eingeplant: Mit 12 bis 14
Plätze könnte dort eine zusätzliche Erweiterung der aktuellen
Platzzahlen in der Trägerschaft der noris inklusion entstehen.
Warum Altersgerechtes Wohnen für ältere Menschen mit Behinde-
rung bedarf in Zeiten des demographischen Wandels passen-
den Settings.
Synergieeffekte entstehen u.a. bei Kompetenzen, Ressour-
cen und Infrastruktur.
Wenn der Pflegebedarf in der Behandlungspflege der Senio-
rinnen und Senioren mit Behinderung in dem Umfang zu-
nimmt, kann ein Wechsel in das System Altenpflege ohne ei-
nen erlebten „Bruch“ vollzogen werden.
58
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
45
Für wen Für Seniorinnen und Senioren mit Behinderung, die vorher
selbstständig gelebt haben, in ambulant betreuten Wohnfor-
men zu Hause waren, oder auch in einer stationären Einrich-
tung gewohnt haben.
Zielsetzung: Die Maßnahme SUSA trägt zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bei
und ermöglicht älteren Menschen mit Behinderung in Form von stationä-
rem und ambulant betreutem Wohnen, unter Wahrung von größtmöglicher
Selbstbestimmung, ein sicheres und aktivierendes Umfeld, das die beste-
henden Kompetenzen sichert und nötige, professionelle (Pflege-) Hilfe bie-
tet.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Als besonderes Angebot für hochbetagte Eltern und ihre schon im fortge-
schrittenen Lebensalter befindlichen Kinder mit geistiger Behinderung be-
steht die Möglichkeit, als Elternteil in der stationären Altenpflege des Elisa-
beth-Bach-Hauses aufgenommen zu werden und dies mit dem gleichzeiti-
gen Einzug des Sohnes oder der Tochter in das Projekt SUSA zu verbin-
den. Familien- und Hilfestrukturen können somit aufrecht erhalten werden.
Rechtlicher Bezug: SGB IX & SGB XI
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Trägerschaft: noris inklusion gGmbH, Kooperationspartner: Nürnberg Stift
(NüSt)
Zeitrahmen:
dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
59
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
46
23 Basale Stimulation wird als Kommunikationsmöglichkeit eingesetzt, die insbesondere bei Menschen, die in ihrer Wahr-
nehmung, Bewegung und auch Kommunikation stark beeinträchtigt sind. Sie dient zur Aktivierung von Sinneswahrneh-
mungen.
Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör - und Sehbehinde-
rung des Nürnberg Stifts (NüSt)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Pflege- und Betreuungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des
Nürnberg Stifts lernen adäquat mit Hilfsmitteln zur Kompensa-
tion von Hör- und Sehbeeinträchtigung umzugehen. Sie lernen
die Techniken der Basalen Stimulation23 individuell anzuwen-
den sowie adäquat mit Bewohnerinnen und Bewohnern zu
kommunizieren.
Wie Es erfolgt dabei eine turnusmäßige Überprüfung der individuel-
len Hilfsmittel, regelmäßige Schulung zum Einsatz der Hilfsmit-
tel und auch zur adäquaten Kommunikation und Basalen Sti-
mulation.
Warum Die Maßnahme trägt zur Integration in die Gemeinschaft bei
und ermöglicht Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung eine
Teilnahme an Veranstaltungen. Gleichzeitig wird Handlungssi-
cherheit und Sensibilität bei den Mitarbeitenden geschult.
Für wen Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflege- und
Betreuungspersonal
Zielsetzung: Würdevolle Pflege und Betreuung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Durch die regelmäßigen Schulungen im Haus werden auch Angehörige
aufmerksam auf das Recht der Integration und Teilhabe am gesellschaftli-
chen Leben unabhängig von Pflegebedürftigkeit gemacht. Zudem gewin-
nen die Angehörigen Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeitenden.
Rechtlicher Bezug: SGB XI, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Nürnberg Stift (NüSt), kooperierende Optik und Hörakustik, Fachärztinnen
und Fachärzte
Zeitrahmen:
dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
60
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
47
Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Alle Beratungsangebote des Seniorenamtes können auch in
Präsenz in Anspruch genommen werden.
Wie Durch die Ermöglichung von Terminen in Präsenz, teilweise
sogar Hausbesuchen, können Seniorinnen und Senioren mit
Einschränkungen die Beratungsleistungen des Seniorenamtes
in Anspruch nehmen und bei Bedarf nachfragen oder Unter-
stützung von Begleitpersonen erfahren.
Warum Vielfältige Grunde können eine Beratung in Präsenz nötig ma-
chen.
Für wen Eingeschränkte und hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren
Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe- und Informationsmöglichkeit für beeinträch-
tigte Seniorinnen und Senioren
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch andere Zielgruppen profitieren von Beratungsangeboten in Präsenz,
z.B. Angehörige
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA)
Zeitrahmen: Seit 1993 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
61
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
48
5.2.2 Umsetzbare Maßnahmen
Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets
Maßnahmenbeschreibung: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige werden
durch eine erste Beratung zu Möglichkeiten des Persönlichen Budgets informiert. Eine De-
tailberatung zum Persönlichen Budget übernimmt der Bezirk. Für eine optimale Verweisbe-
ratung ist geplant, einen Flyer mit allgemeinen Informationen und ersten Hilfestellungen zu
entwerfen und diesen in Beratungssituationen und im Internet zur Verfügung zu stellen.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst des
Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Fortbildungs- und Informationsangebote für die Ehrenamtli-
chen beim häuslichen Besuchsdienst des Seniorenamtes und
in den Seniorennetzwerken
Wie Das Seniorenamt bietet jedes Jahr Fortbildungen und Infor-
mationsveranstaltungen zur Unterstützung der Ehrenamtli-
chen an; wie beispielsweise:
Sehen im Alter – Vorstellung von Selbsthilfeangebo-
ten für Menschen mit Sehbehinderung
Sicher Halt geben – Sensibel begleiten
Unterstützung von Seniorinnen und Senioren mit kör-
perlichen Beeinträchtigungen
Praktisches Üben mit Rollstuhl und Rollator
Warum Die vom häuslichen Besuchsdienst betreuten Seniorinnen
und Senioren haben oft Einschränkungen in der Mobilität. Eh-
renamtliche Personen erlernen den sicheren Umgang mit
mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren.
Für wen Ehrenamtliche Personen
Zielsetzung: Information und Weiterbildung von Ehrenamtlichen sowie ein souveräner,
geschulter Umgang mit beeinträchtigten Seniorinnen und Senioren
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Förderung des Miteinanders, Stärkung des Vertrauens zwischen Ehren-
amtlichen und betreuten Personen
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Ehren-
amtliche
Zeitrahmen:
dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
62
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
49
5.3 Bildung im Lebensverlauf
Dass Bildung im Lebensverlauf inklusiv gestaltet werden muss, ist im Prinzip der gleichbe-
rechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung begründet (vgl. UN -BRK, Art. 24). Der inklusive,
gleichberechtigte Zugang zum Bildungssystem - alle Altersstufen und alle Bild ungsbereiche
(formal, non-formal und informell) betreffend - und die Chance auf lebenslanges Lernen für
alle und gemeinsam mit allen sind Ziele der Maßnahmen dieses Kapitels.
In ihren formalen schulischen Settings ist Bildung in Deutschland im föderalen Kontext ein
höchst ausdifferenziertes System. Als fester Bestandteil des gegliederten Schulsystems ste-
hen im Zusammenhang mit der Inklusion insbesondere Förderzentren und -schulen im Fo-
kus, die der besonderen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit b esonderen För-
derbedarfen, pädagogischen Bedarfen oder Behinderungen gewidmet sind und aufgrund die-
ser Spezialisierung per se nicht inklusiv sind in dem Sinn, dass unterschiedslos alle Schüle-
rinnen und Schüler aufgenommen werden. Die Diskussion um eine grun dlegende Neuaus-
richtung des Schulsystems hin zur inklusiven (Regel -)Schule für alle erhielt durch die Ratifi-
zierung der UN-BRK starke Impulse und hat in den Bundesländern zu unterschiedlichen Ent-
wicklungen geführt. Nach einer Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz wurde im
Schuljahr 2019/2020 bei 7,6 % aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schu-
len ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dabei lernten 3,3% an allgemeinen
Schulen und 4,3 % an Förderschulen. 24 Die Akteure des Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-BRK in Nürnberg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Konfiguration des Schul-
systems in Deutschland nehmen. Vielmehr gilt es, die Spielräume innerhalb des rechtlichen
und politischen Rahmens auszuschöpfen und in d er Kooperation vor Ort die Gelegenheiten
zu und die Teilhabe an inklusiver Bildung bestmöglich voranzubringen.
Die in der Folge vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung lassen sich entlang
der Lebensphasen in die drei Bereiche frühkindliche Bildung, die meist in Kindertageseinrich-
tungen stattfindet, schulische Bildung sowie Erwachsenenbildung unterteilen. Dies betrifft die
formale Bildung innerhalb klassischer Bildungsinstitutionen ebenso wie die non -formale Bil-
dung.
So wurde beispielsweise z ur Unterstützung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtun-
gen und zum besseren Gelingen der Inklusion in Regeleinrichtungen im Jahr 2020 ein Fach-
24 Klaus Klemm (2021): Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschland. In: Friedrichs Bildungsblog [ Weblog],
15.06.2021, abrufbar unter: https://www.fes.de/themenportal-bildung-arbeit-digitalisierung/bildung/artikelseite-bildungs-
blog/zum-aktuellen-stand-der-inklusion-in-deutschlands-schulen, letzter Zugriff: 19.11.2021.
63
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
50
dienst Inklusion mit mehreren mobilen Teams aufgebaut. Zudem können Kinder mit Behin-
derung oder Kinder, die von Beh inderung bedroht sind, in den drei Jahren vor Beginn der
Schulpflicht in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) gefördert werden. Innovative Kon-
zepte der Schulbegleitung werden entwickelt. Für ein niederschwelliges, für alle nutzbares
(kulturelles) Bildungsangebot werden unter anderem Hilfsmittel und Assistenzangebote zur
Verfügung gestellt. Die Fachgruppe „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bil-
dungscampus Nürnberg bietet zudem ein breit aufgestelltes inklusives Kursprogramm an,
das die Lernbedürfnisse von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit unterschiedlichen Beein-
trächtigungen berücksichtigt.25
5.3.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
25 Vgl. Website des Bereichs „barrierefrei Lernen“ des Bildungszentrums im Bildungscampus Nürnberg: https://bz.nuern-
berg.de/programm/gesellschaft-und-kultur/barrierefrei-lernen-nicht-nur-fuer-behinderte-menschen#!filters=%7B%7D,
letzter Zugriff: 19.11.2021.
Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kindertagesein-
richtungen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Fachdienst Inklusion als eigenständiger Dienst des Ju-
gendamtes der Stadt Nürnberg
Wie Der Fachdienst ist ein multiprofessionelles Team aus So-
zialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und
Erziehern, Einrichtungsleitungen, Psychologinnen und
Psychologen, Diplompädagoginnen und -pädagogen
(Umfang: 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Leitung (geteilt), 11
VZÄ Mitarbeitende, 0,5 VZÄ Verwaltung).
Warum Das oberste Ziel des Fachdienstes ist es, den Verbleib
des Kindes in der Einrichtung zu sichern und damit eine
wohnortnahe und gleichberechtigte Betreuung und För-
derung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus der Kinder-
tageseinrichtung soll dadurch verhindert werden.
Für wen Für Kinder, die herausfordernde Verhaltensweisen im
sozial-emotionalen Bereich während der Betreuung in ei-
ner Nürnberger Kita zeigen und deren Verhalten nicht al-
leine mit Hilfe von alltäglichem pädagogischen Handeln
zu verändern ist; für das Familiensystem und für die Kin-
dertageseinrichtungen
Zielsetzung: Der Fachdienst Inklusion schafft inklusive Bedingungen, die es Kindern
mit herausforderndem Verhalten ermöglichen, sich im Alltag der Kita zu-
rechtzufinden. Dabei unterstützt er auch die Einrichtung im Umgang mit
dem Kind und der Situation. Oberstes Ziel ist es, den Verbleib des Kindes
in der Einrichtung zu sichern und damit eine wohnortnahe und gleichbe-
rechtigte Betreuung und Förderung zu ermöglichen. Der Ausschluss aus
64
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
51
der Kita (mit vielfach langfristigen Folgen für eine inklusive Bildungslauf-
bahn sowie hoher Belastung für Kind und Familie) sollen so verhindert
werden.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Der Fachdienst Inklusion versteht sich als eine kurz-, mittel-, oder länger-
fristige Begleitung des Kindes und dessen Familie sowie als Schnittstelle
zwischen Kind, Elternhaus, Institutionen sowie Netzwerk- und Hilfesystem
des Kindes. Er widmet sich zum einen der Beratung, Betreuung und Be-
gleitung der Kinder in der Einrichtung und zum anderen der Entlastung
und Unterstützung des Fachpersonals in den Kitas und den Familien in ih-
rem Alltag. Für eine gelingende, umfassende Zielerreichung sind Koopera-
tionen mit anderen Diensten und Einrichtungen, sowie eine vertrauens-
volle Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungs- und Bildungs-
partnerschaft unabdingbar. Der Fachdienst Inklusion orientiert sich an den
vier Dimensionen: Arbeit mit dem Kind, Arbeit mit dem Familiensystem, Ar-
beit mit dem Kita-Team, Arbeit mit dem Netzwerk/Hilfesystem.
Rechtlicher Bezug: SGB VIII, BayKiBiG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
65
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
52
Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung
auch hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit bestehender/n
oder drohender/n Behinderung/en
Wie Die Förderziele und Fördermaßnahmen werden im Rahmen
des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss festgelegt.
Warum Kindertageseinrichtungen leisten in Ergänzung zu den Erzie-
hungsberechtigten einen sehr wichtigen Beitrag zur Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern.
Für wen Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Träger-
schaft in Nürnberg
Zielsetzung: Das Maßnahmenprogramm der Qualitativen Weiterentwicklung sichert die
Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der Fami-
lien und fördert die Qualität für verschiedene Formen von Bildung, Erzie-
hung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Förderung der Qualitativen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtun-
gen in städtischer und freier Trägerschaft durch verlässliche und langfris-
tige Strukturen
Rechtlicher Bezug: SGB VIII (§ 22 Abs. 2), BayKiBiG (Art. 10ff)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
66
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
53
Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Einsatz von Heilpädagoginnen und -pädagogen in Kita-
Teams
Wie In bis zu drei ausgewählten Standorten (Pilot-Kitas) in
städtischer Trägerschaft werden bis zu vier Vollzeitkräfte
im Bereich Heilpädagogik zusätzlich eingesetzt.
Warum Stärkung der Multiprofessionalität in Kitas
Für wen Kinder in Kindertageseinrichtungen mit und ohne Behinde-
rung und deren Familien
Zielsetzung: Durch den zusätzlichen Einsatz von Fachpersonal wird die inklusive Bil-
dung gestärkt.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung
in Kindertageseinrichtungen wird gefördert und gestärkt. Damit wird ein
wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geschaffen. Der interdiszipli-
näre Austausch zwischen den Professionen wird gestärkt.
Rechtlicher Bezug: BayKiBiG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Zeitrahmen: 2023
Umsetzungsstand: In Planung
67
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
54
Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender Einrich-
tung (SVE) als „Ganztägige SVE“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Am Kindergarten-Standort Elsa-Brandström-Straße wird in
einem gemeinsamen Gebäude der Kindergarten einen Er-
satzneubau erhalten und mit der Schulvorbereitenden Ein-
richtung (SVE) des Sonderpädagogischen Förderzentrums
(SFZ) an der Bärenschanze zusammengeführt.
Wie Kindergarten und SVE kooperieren eng miteinander und
der Kindergarten kann am Nachmittag auch die Räume der
SVE nutzen (Synergieeffekt). Ein Teil der Kinder der ganz-
tägigen SVE besucht gleichzeitig den Kindergarten im sel-
ben Gebäude. Sie erhalten dadurch ein ganztägiges Bil-
dungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot bei gleichzeiti-
ger Förderung in einer SVE als Modell „ganztägige SVE“.
Kinder, die das Modell nicht nutzen möchten, erhalten ein
reguläres SVE-Angebot und können beispielsweise weiter-
hin ihren Kindergarten im eigenen Stadtteil oder eine Heil-
pädagogische Tagesstätte besuchen. Für alle Kinder gibt es
einen gemeinsamen Außenbereich für Kindergarten und
SVE. Die Konzeption „Integrativer Kindergarten mit ganztä-
giger SVE“ soll stetig weiterentwickelt werden, sodass das
Ziel der Inklusion schrittweise erreicht wird.
Warum Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für alle
Kinder
Für wen Kinder der kooperierenden Einrichtungen im Alter von drei
bis sechs Jahren
Zielsetzung: Kinder ganztägig inklusiv bilden, betreuen und fördern
Rechtlicher Bezug: BayEUG, BayKiBiG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und
Baureferat, Regierung von Mittelfranken
Zeitrahmen: 2023 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
68
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
55
Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Umsetzung inklusiver Konzepte der Schulkindbetreuung
von Grundschulkindern
Wie An ausgewählten Standorten werden die räumlichen,
baulichen, konzeptionellen und personellen Vorausset-
zungen geschaffen, um inklusive ganztägige Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsangebote umzusetzen.
Mögliche Standorte:
Integrativer Hort Grundschule Eibach/Fürreuthweg
für Kinder der Grundschule und der Diagnose-För-
derklassen des Sonderpädagogische Förderzent-
rums
Neubau der Grundschule West mit Zentrum für Hör-
geschädigte
Neubau der Grundschule Forchheimer Straße
Warum Inklusion durch gemeinsame Betreuungsangebote für
alle Kinder
Für wen Grundschulkinder 1. bis 4. Klasse, sechs bis zehn Jahre
Zielsetzung: Inklusive Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Es werden Standards entwickelt und erprobt, die dann an weiteren Stand-
orten erneut umgesetzt werden sollen.
Rechtlicher Bezug: SGB VIII, BayKiBiG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Planungs- und
Baureferat
Zeitrahmen: 2017 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
69
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
56
Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und -helfern
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Modellprojekt „Pool-Modell Schulbegleitung“ an Montes-
sori-Regelschulen in Erlangen und Nürnberg
Wie In einem Modellprojekt soll der Einsatz der Schulbeglei-
tung bedarfsorientiert unabhängig von der Kostenträger-
schaft möglich sein.
Warum Jede und jeder Leistungsberechtigte erhält in der Regel
eine eigene Schulbegleitung. Das bisherige Modell birgt
neben dem individuellen Unterstützungspotential auch
erhebliche Risiken, bspw. im Hinblick auf Stigmatisie-
rungsprozesse oder die Anzahl von Erwachsenen im
Klassenzimmer. Mit dem Projekt soll erprobt werden, wie
Schulbegleitungen pädagogisch sinnvoll und gut einge-
setzt, Synergien genutzt und die Mittel effizient verwen-
det werden können.
Für wen Schülerinnen und Schüler mit geistiger und/oder körperli-
cher Behinderung sowie Schülerinnen und Schüler mit
seelischer Behinderung, die Schulbegleitung erhalten
Zielsetzung: Das Ziel des Modellprojekts ist die Entwicklung und Umsetzung einer
Poollösung für Schulbegleitung an Montessori-Regelschulen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Mögliche Übertragbarkeit auf andere Schulen und Schulformen ist im An-
schluss zu prüfen
Rechtlicher Bezug: SGB XII §54 Abs. 1, SGB VIII §35a
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Stadt Nürn-
berg, Bezirk Mittelfranken, Jugendamt Stadt Erlangen, Jugendamt Land-
kreis Erlangen-Höchstädt, Montessori-Schulen Nürnberg und Erlangen,
Ludwig-Maximilians-Universität München
Zeitrahmen: 2019 2022
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
70
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
57
Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver
Symptomatik
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ausbau des Inklusionsnetzwerks
Wie Es soll ein Netzwerk aufgebaut werden, das Schülerinnen
und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik in allen Berei-
chen ihrer Lebenswelt unterstützt. Zum Beispiel bei der
BAföG-Beantragung, aber auch durch die Wissensvermitt-
lung zum gezielten Ausschalten von Störreizen während
Lernphasen.
Warum Ganzheitliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
mit hyperaktiver Symptomatik
Für wen Schülerinnen und Schüler mit hyperaktiver Symptomatik
Zielsetzung: Unterstützungspaket für Schülerinnen und Schüler, das in allen Bereichen
ihrer Lebenswelt greift
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Berufliche Schulen (SchB)
Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
71
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
58
Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen in Ko-
operation mit der Deutschen Schulakademie
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Wissen und Erfahrungen von Preisträgerschulen des
Deutschen Schulpreises werden für die teilnehmende
Schule nutzbar gemacht; intensiver und innovativer
Know-How-Transfer zum Thema "Individualisierung und
Personalisierung von Lernen"
Wie Begleitung der Schule beim Innovationsprozess durch
die Deutsche Schulakademie sowie Institut für Pädago-
gik und Schulpsychologie Nürnberg
Warum Schulentwicklung
Für wen Pilotschule in Nürnberg
Zielsetzung: Schulentwicklung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Positive Effekte auf die Schülerinnen und Schüler sowie Kompetenzstei-
gerung beim pädagogischen Personal
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
Nürnberg (IPSN), Deutsche Schulakademie
Zeitrahmen: 2021
Umsetzungsstand: In Planung
Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von individu-
ellen Projekten an allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen, z. B. zum Thema Inklusion
Wie Finanzielle Mittel in Höhe von 85.000 €
Warum Unterstützung der Nürnberger Schulen zur Umsetzung
von Projekten
Für wen Für die Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbilden-
den und beruflichen Schulen in Nürnberg
Zielsetzung: Umsetzung von Projekten, um neue Erfahrungen zu gewinnen, die Ge-
meinschaft zu stärken, Selbstwirksamkeit zu erleben etc.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie
Rechtlicher Bezug: Stadtratsbeschluss im Jahr 2015
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA),
Amt für Berufliche Schulen (SchB)
Zeitrahmen: 2015 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
72
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
59
Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations - und Austauschplattform zum
Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein
gutes Netzwerk an Unterstützungsangeboten, Aufbau ei-
nes multiprofessionellen Teams durch Zusammenarbeit
mit Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und Schulpsy-
chologie
Wie Pilot pandemiebedingt noch im Aufbau
Warum Unterstützung inklusiv beschulter Schülerinnen und
Schüler
Für wen Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler einer beruf-
lichen Schule
Zielsetzung: Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler finden ein gutes Netzwerk an
Unterstützungsangeboten
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut
für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Mobiler Sonderpä-
dagogischer Dienst (MSD)
Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
73
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
60
Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches Personal
sowie Tutorinnen und Tutoren
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Einzelveranstaltungen zur Montessori-Pädagogik, Materi-
alerstellung für das individualisierte Lernen, Kurs zur Befä-
higung als Ansprechpartner an Schulen "Vielfalt gestal-
ten", "Vision Schule 2030" Fokus Inklusion, Fortbildungen
für Lernbegleiter und Schülertutoren (erfolgreiche Lernför-
derung), Kurse zu "Ängste in der Schule", "Selbstregula-
tion und Diversity", "ADHS" usw.
Wie Fortbildungskurse am Institut für Pädagogik und Schulpsy-
chologie Nürnberg
Warum Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompe-
tenzsteigerung zum Thema
Für wen Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Tutoren
Zielsetzung: Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie deren Kompetenzsteigerung
zum Thema „Inklusion“
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Positive Effekte auf die gesamte Schulfamilie
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN)
Zeitrahmen: In jedem Schuljahr dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen"
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen"
Wie Vermittlung einer breiten Palette an Gestaltungsmöglich-
keiten im Sportunterricht, Sensibilisierung des Lehrperso-
nals
Warum Sensibilisierung des Lehrpersonals sowie Kompetenzstei-
gerung
Für wen Lehrkräfte und pädagogisches Personal
Zielsetzung:
Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit
Beeinträchtigungen
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA),
Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy-
chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS)
Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
74
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
61
Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklusion
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Projektstelle
Wie Monitoring von Inklusionsprozessen z. B. in Wissenschaft
und Praxis, Aufbau eines Beratungswegweisers, Fokus
auf Übergängen und Fortbildungsangeboten, Aufbau und
Pflege des digitalen Beratungswegweiser
Warum Inklusionsprozesse an den Nürnberger Schulen und auch
im Sportbereich sollen gefördert werden
Für wen Die Nürnberger Schul- und auch Sportlandschaft
Zielsetzung:
Monitoring und Evaluation von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul-
und Sportbereich, Steigerung von Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen
und Schüler mit Beeinträchtigungen
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA),
Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy-
chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS)
Zeitrahmen: Seit 2019 Befristete Stelle
Umsetzungsstand: Umgesetzt
75
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
62
Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Das Referat für Schule und Sport berichtet jährlich zu Akti-
vitäten im Zusammenhang mit Inklusion im Schul- und
Sportbereich des jeweiligen Schuljahrs im Schulausschuss
Wie Es werden u. a. Aktivitäten im Referat, Angebote des
IPSN, die Zahl der inklusiv beschulten Kinder und Jugend-
lichen, Best-Practice-Beispiele im Schul- und Sportbe-
reich, bauliche Maßnahmen zur Förderung von Inklusion
beschrieben und ein Ausblick auf das kommende Schul-
jahr vorgestellt.
Warum Durch die Beschreibung von Aktivitäten soll der kontinuier-
liche Inklusionsprozess weiter vorangetrieben werden. Au-
ßerdem zeigen die Best-Practice-Beispiele im Schul- und
Sportbereich das besondere Engagement der Beteiligten.
Mittels des Ausblicks und u. a. Zielsetzungen für das fol-
gende Schuljahr wird deutlich, dass die bedeutsame Ent-
wicklungen im Schul- und Sportbereich weiter verfolgt wer-
den sollen.
Für wen Dieser Bericht steht allen Interessierten im Ratsinformati-
onssystem der Stadt Nürnberg zur Verfügung.
Zielsetzung:
Darstellung von Inklusionsaktivitäten im Nürnberger Schul- und Sportbe-
reich, Bekanntmachung von Teilhabemöglichkeiten im Schul- und Sportbe-
reich
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Hausverwaltende Einheit – Schule und Sport
(HVE), Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche
Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg
(IPSN), SportService (SpS)
Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Umgesetzt
76
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
63
Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Vermittlung an Ansprechpartnerinnen und -partner zu ver-
schiedenen Themen, die für die Förderung von beein-
trächtigten Schülerinnen und Schülern relevant sind, z. B.
Beantragung einer Schulbegleitung usw. Weiterhin auch
grundsätzliche Informationen über die vielfältigen Möglich-
keiten der Förderung von Kindern mit (drohender) Beein-
trächtigung, z. B. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schu-
len
Wie Die Informationen und Kontaktstellen werden auf einer ei-
gens eingerichteten Homepage dargestellt. Fokussiert
werden verschiedene Themenfelder, z. B. „Wie komme ich
zur Schule?“ oder „Welche Unterstützung gibt es für den
Unterricht?“
Warum Für den Schulbereich wesentliche Informationen sollen
niederschwellig für alle Interessierten dargestellt werden.
Die Vermittlung an Kontaktstellen als Experten zu den ver-
schiedensten Themen soll den Zugang zu Teilhabemög-
lichkeiten erleichtern. Letztlich sollen Informationen
schneller und einfacher zugänglich sein.
Für wen Die Informationen und Kontaktstellenvermittlung steht
grundsätzlich allen Interessierten offen. Aufgrund des Fo-
kus auf den Schulbereich ist der digitale Beratungsweg-
weiser insbesondere für Erziehungsberechtigte, Schülerin-
nen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal
usw. interessant.
Zielsetzung:
Leichterer Zugang zu umfangreichen Informationen und Kontaktstellen für
alle Interessierten
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA),
Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsy-
chologie Nürnberg (IPSN), SportService (SpS)
Zeitrahmen: Schuljahr 2021/22 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
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Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des Fortbil-
dungskurses „Vielfalt gestalten“ erhalten einen Input z. B.
aus der Praxis und tauschen sich über Erfahrungen und
Herausforderungen aus
Wie Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie lädt In-
klusionsbeauftragte, die Teilnehmenden des Fortbildungs-
kurses „Vielfalt gestalten“ und externe Expertinnen und
Experten zum Thema Inklusion an Schulen zu einem Aus-
tausch in seinen Räumlichkeiten ein.
Warum Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im-
pulse für die Arbeit der Teilnehmenden gesetzt werden.
Außerdem können dabei Herausforderungen gemeinsam
angegangen werden.
Für wen Interessierte Inklusionsbeauftragte und Teilnehmende des
Fortbildungskurses „Vielfalt gestalten“ auch über die Stadt
Nürnberg hinaus
Zielsetzung:
An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Die beteilig-
ten Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal erfahren eine Erleichte-
rung bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit Inklusion
und kann dabei auf die Erfahrungen von
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN)
Zeitrahmen: Seit 2018 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
78
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
65
Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Regionale und internationale Hospitationen und Netzwerk-
arbeit
Wie Im Rahmen von Erasmus+ Hospitationen bei entsprechen-
den Instituten/Einrichtungen (z. B. mit Antwerpen) oder
auch Hospitationen bei der Fachakademie Rummelsberg
Warum Durch den Austausch und die Netzwerkarbeit sollen Im-
pulse für die Teilnehmenden gesetzt werden. Außerdem
können ggf. Best-Practice-Beispiele adaptiert und in die
Nürnberger Schullandschaft eingebracht werden.
Für wen Vertretungen aus der Schulverwaltung
Zielsetzung:
An den Schulen werden Inklusionsprozesse vorangetrieben. Durch die
Hospitationen und den Austausch entsteht eine Netzwerkstruktur.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be-
rufliche Schulen (SchB)
Zeitrahmen: Seit 2017 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
79
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
66
Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm)
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Die Fortbildungsreihe BEST des IPSN besteht aus einem
Angebot an Seminaren und Workshops, aus dem sich die
neu eingestellten Lehrkräfte in den ersten fünf Berufsjah-
ren in Absprache mit der Schulleitung mindestens fünf Mo-
dule aussuchen, u. a. „Lehren in kulturell diversen Klas-
sen“, „Schwierige (Verhaltens-)Situationen erfolgreich ge-
stalten, „Classroom Management für ein gutes Klassen-
klima und erfolgreiches Lernen“ usw.
Wie Fortbildungsangebote am IPSN
Warum Der Berufseinstieg ist eine besondere berufsbiographische
Phase, denn er stellt Anforderungen, die in ihrer Erlebnis-
qualität, Komplexität und Dynamik in der Ausbildung nicht
vorweggenommen werden können. Die beruflichen Anfor-
derungen und Verantwortung steigen mit dem Berufsein-
tritt sprunghaft an. Grundsätzlich kann die Ausbildung
Grundlagen legen – der Umgang mit den Anforderungen
und Ressourcen erfolgt aber individuell und in Eigenver-
antwortung.
Für wen Neu eingestellte Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Real-
schulen und Gymnasien der Stadt Nürnberg sowie für
Wieder-, Seiten- und Quereinsteiger und -innen.
Zielsetzung:
Eine professionelle Reflexion und eine begleitete Verarbeitung der Erfah-
rungen in der Phase des Berufseinstiegs sind für die Entwicklung einer
professionellen Haltung und für die berufliche Weiterentwicklung als Lehr-
kraft weichenstellend.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
Nürnberg (IPSN), Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für be-
rufliche Schulen (SchB)
Zeitrahmen: In jedem Schuljahr dauerhaft
Umsetzungsstand: Programm wird jährlich fortgeschrieben und ggf. angepasst
80
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
67
NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema Inklusion
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Im Rhythmus von zirka eineinhalb Jahren findet das NQS-
Forum als eintägige oder anderthalbtägige Veranstaltung
statt. Auf der Basis von Impulsen aus Wissenschaft und
höheren Ebenen der Bildungspolitik findet ein Diskurs aller
Beteiligten zur Weiterentwicklung von NQS statt. Die Teil-
nehmenden identifizieren gemeinsame Herausforderun-
gen der beruflichen Schulen bezüglich schulischer Rah-
menbedingungen, Schulorganisation, Personalentwicklung
und Unterricht und tauschen sich über Erfolgsfaktoren und
Chancen der Schulentwicklung aus. Dabei werden einheit-
liche Strukturen und Prozesse diskutiert und eine gemein-
same Vorstellung von Schulentwicklung gebildet. Im Früh-
jahr 2022 soll das Thema Inklusion fokussiert werden.
Wie Als Schulentwicklungsmodell lehnt sich NQS an das
Schweizer Modell Q2E (Qualität durch Evaluation und Ent-
wicklung) an, hat sich jedoch im Laufe einer stetigen Wei-
terentwicklung als eigenes, für Schulen der Stadt Nürn-
berg gültiges Modell etabliert. Um kontinuierliche Verbes-
serungen zu erreichen, werden an den Schulen jährlich
Ziel- und Bilanzkonferenzen durchgeführt, Pädagogische
Tage veranstaltet und beschlossene Maßnahmen durch
das Kollegium umgesetzt. An jeder Schule stellt ein NQS-
Team den Schulentwicklungsprozess sicher.
Warum Die beruflichen Schulen legten Anfang der 2000er Jahre
mit einem Grundsatzbeschluss fest, dass Schulentwick-
lung nicht mehr als schulische Einzelmaßnahmen oder
Projekte stattfinden soll, sondern dass diese im Rahmen
eines Qualitätsmanagementsystems zum integralen Be-
standteil von schulischer Arbeit werden muss. Als gemein-
same Basis für Qualitätsverbesserungen an Schulen der
Stadt Nürnberg entstand so das Nürnberger Qualitätsma-
nagement an Schulen (NQS).
Für wen Schulleitungen der beruflichen Schulen, Mitglieder der
NQS-Teams und NQS-Interessiere aus allen beruflichen
Schulen in Nürnberg.
Zielsetzung:
Das Erreichen von nachhaltigen Verbesserungen, die bei den Schülerin-
nen und Schülern ankommen.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für berufliche Schulen (SchB)
Zeitrahmen: Anfang der 2000er Jahre dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
81
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
68
Fachtag Schulbegleitung
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Tagung mit Workshops, Informationen zu aktuellen Ent-
wicklungen aus der Politik, Wissenschaft und Bezirken so-
wie Auseinandersetzung mit Erfahrungen in der prakti-
schen Umsetzungen
Wie Tagung
Warum Der Fachtag dient der Verbreitung von wichtigen Informati-
onen sowie der Netzwerkarbeit. Letztlich sollen die Betei-
ligten Erleichterung bei ihrer Arbeit erfahren.
Für wen Schulbegleiter und –innen, Lehrkräfte, Erziehungsberech-
tigte und weitere Interessierte
Zielsetzung:
Das Motto „In der Schule gemeinsam leben und lernen“ soll mittels der
Fachtagung vorangetrieben werden.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Rummelsberger Diakonie, Lernwirkstatt Inklusion, Institut für Pädagogik
und Schulpsychologie Nürnberg, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg
Zeitrahmen: Frühjahr 2022 (verschoben auf-
grund der Corona-Pandemie)
Jährliche Veranstaltung
Umsetzungsstand: In Umsetzung
82
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
69
Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bildungs-
zentrum
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg
(BCN) engagiert sich - als erste - Volkshochschule bereits
seit 1974 für die Weiterbildung von Erwa chsenen mit Be-
hinderung und berücksichtigt hierbei ihre spezifischen
Problem- und Interessenlagen und die jeweilige Behinde-
rungsart im Rahmen des Programmangebots „barrierefrei
Lernen“.
Wie Durch Beratung, Unterstützung und Begleitung von Teil-
nehmenden mit Behinderung und von Kursleitungen soll al-
len Erwachsenen mit Behinderung, auch Bewohnerinnen
und Bewohnern von Wohnheimen und Beschäftigten aus
Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Teilnahme
an allen Veranstaltungen des BZ ermöglicht werden, die
bisher fast ausschließlich von Teilnehmenden ohne Behin-
derung besucht wurden (Kursnummernbereich bis 24999
und ab 27000).
Im Programm „barrierefrei Lernen“ wird eine Steigerung
des Anteils von Menschen ohne Behinderung in den Kur-
sen und weiteren Veranstaltungen angestrebt (K ursnum-
mernbereich 25000-26999).
Warum Der langfristig angelegte Prozess „inklusive Volkshoch-
schule“ strebt in mehreren Phasen mit konkreten Zielset-
zungen den Abbau exkludierender Strukturen und Rah-
menbedingungen sowie den Aufbau inklusiver Handlungs-
strategien und barrierefreier Weiterbildungsangebote an.
Der gemeinsame Besuch von Erwachsenenbildungsange-
boten ist wegen häufig fehlender gemeinsamer Bildungsbi-
ografien von Menschen mit und ohne Behinderung häufig
ungewohnt. Sowohl Kursleitungen als auch Teilnehmende
benötigen aus diesem Grund noch Beratung und Unterstüt-
zung. Auch die Rahmenbedingungen und Strukturen müs-
sen weiterentwickelt und den Erfordernissen in der Bi l-
dungspraxis angepasst werden, damit Inklusion in der Er-
wachsenenbildung die Regel darstellt.
Die Bildungsangebote setzen an den jeweiligen Lebenssi-
tuationen und den Vorerfahrungen der Teilnehmenden an.
Sie ermöglichen neue Erfahrungen, Wissen und Informati-
onen und stärken somit die Handlungskompetenz der Teil-
nehmenden. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung be-
fähigen zur sozial -integrativen Lebensführung und tragen
zur Überwindung von Isolation, Benachteiligung sowie zur
gesellschaftlichen Integration und Inklusion bei.
83
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
70
Für wen Menschen ohne Behinderung und wenig Vorerfahrung mit
Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Schwerbehindertenausweis (v. a. mit GdB
von 80 bis 100), insbesondere Wohnheimbewohnende und
Werkstattbeschäftigte.
Zielsetzung: Die Phase 3 des Prozesses „inklusive Volkshochschule“ soll aus der
Coronakrise heraus die Teilhabe und Inklusion am BZ optimieren. Das BZ
versucht die Bedürfnisse von Menschen mit den unterschiedlichsten Behin-
derungen zu berücksichtigen, z. B. Körperbehinderung, chronische Erkran-
kung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, psychische Behinderung,
Sehbehinderung und Erblindung, Hörbehinderung und Gehörlosigkeit . Die
vom BZ durchgeführten Weiterbildungsangebote haben das Ziel, einen Bei-
trag zur Autonomie und Selbstständigkeit zu leisten.
Im Programm „barrierefrei Lernen“ soll der Anteil von Menschen ohne Be-
hinderung in 2025 über 20 % liegen.
Durch die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Einzelinklusion im
Regelangebot sollen 2025 u. a. mindestens
60 Teilnahmen von Beschäftigten aus Werkstätten für Menschen mit Behin-
derung sowie 20 Teilnahmen unterstützt durch eine Gebärdensprachdol-
metscherin realisiert werden.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Emanzipatorische Veränderungsprozesse können durch die Volkshoch-
schulen proaktiv mitgestaltet und stadtgesellschaftlich entwickelt werden.
Bei der Etablierung von Partizipation und Inklusion hat das BZ hierbei eine
wichtige Funktion für Nürnberg als Stadt der Menschenrechte.
Rechtlicher Bezug: Erwachsenenbildung ist eine freiwillige Leistung der Kommune.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bildungszentrum (BCN/BZ) in Kooperation mit Einrichtungen der Behin-
dertenarbeit, insbesondere Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit
Behinderung, Selbsthilfegruppen/-vereine, Behindertenrat, Offene Behin-
dertenarbeit
Zeitrahmen: Beginn Phase 3: 2022
(Phase 1: 2009, Phase 2: 2016)
Ende Phase 3: 2025
Umsetzungsstand: 3. Phase: In Planung
84
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
71
Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachsenenbildung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Theater DREAMTEAM ist ein einzigartiges Projekt, in dem
Menschen mit und ohne Behinderung Theaterstücke entwi-
ckeln und auf die Bühne bringen. Seit 1998 ist Inklusion hier
nicht nur Theorie, sondern Praxis. Seit 2013 gehört der Ka-
barettist Matthias Egersdörfer zum Ensemble. 2019 erhielt
Theater DREAMTEAM den Kulturpreis der Stadt Nürnberg.
Der besondere Charakter der Stücke entsteht nicht zuletzt
daraus, dass Regie und Ensemble Ideen, Rollen und Story
gemeinsam entwickeln. In der langjährigen Zusammenarbeit
hat sich eine eigene Theaterform, mit schrägem Humor, be-
eindruckenden Bildern und kritischen Denkanstößen - jen-
seits von Betroffenheitstheater und mitleidheischender
Selbstdarstellung - entwickelt.
Seit 2015 muss diese etablierte Form der inklusiven Thea-
terarbeit strukturell umgestaltet und den Anforderungen an-
gepasst sowie aufgrund der Altersstruktur personell weiter-
entwickelt werden. Weiterhin sind coronabedingte Einnah-
meausfälle und Unterbrechungen der Proben zu kompensie-
ren.
Wie Analyse der zunehmenden Aufgabenvielfalt und Herausforde-
rungen, sowie sich verändernder zeitlicher Möglichkeiten ins-
besondere der nichtbehinderten Schauspieler/innen und Ent-
wicklung von Maßnahmen und Strategien.
Warum Die Maßnahmen müssen ausreichende Aufgabenkompensa-
tion, finanz ielle Spielräume und personelle Ressourcen er-
schließen.
Für wen Menschen mit und ohne Behinderung mit Spaß am Theater-
spielen und Bereitschaft eine zeitliche Verpflichtung einzuge-
hen.
Zielsetzung: Erhalt und Ausbau der inklusiven Theaterarbeit.
Gegebenenfalls wei-
tere Effekte:
In der Öffentlichkeit wahrnehmbare positive Erlebbarkeit gelungener In-
klusion.
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus Nürnberg (BCN) in Koopera-
tion mit der noris inklusion, dem Gostner Hoftheater, dem Förderverein
Theater Dreamteam und dem Culinartheater (Waldschänke im Tiergar-
ten), Kostüme und Bühnenbild: Pik 14 und Chroma Omada (beides sind
Arbeitsgruppen der noris inklusion), viele weitere punktuelle Zusammen-
arbeit, z. B. die Vorstellungen „Auf AEG“ finden in Kooperation mit dem
Kulturbüro Muggenhof statt
Zeitrahmen: Seit 2015 Bis 2025
Umsetzungsstand: In Umsetzung
85
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
72
Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Überarbeitung und Übersetzung ausgewählter Inhalte des
Webauftritts der Stadtbibliothek in Leichte Sprache
Wie Die Stadtbibliothek legte die Inhalte fest, die in Leichter Spra-
che dargestellt werden sollen (z.B. Angebotsbeschreibung,
Bibliotheksausweis, Ausleihe, Leihfristüberschreitung, Mahn-
gebühren, etc.). Im Anschluss fand eine Übersetzung in
Leichte Sprache statt. Eine Bebilderung durch geeignete Fo-
tos ist ebenso vorgesehen wie eine Prüfung durch die Ziel-
gruppe. Der Prüf- und Überarbeitungsprozess (Suche eines
geeigneten externen Dienstleistenden, Vorgabe des Regel-
werks, Umsetzung der städtischen Vorgaben, etc.) wird von
städtischer Seite begleitet. Nach Fertigstellung erfolgt durch
das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing die Frei-
gabe. Die Kosten der Bebilderung und Zielgruppenprüfung
übernimmt Stadtbibliothek.
Warum Texte in Leichter Sprache ermöglichen einen niederschwelli-
gen Zugang zu Informationen.
Für wen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mit einge-
schränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Leseverständ-
nis (z.B. aufgrund einer kognitiven Behinderung)
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit und unein-
geschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von diesem Angebot
in Leichter Sprache. Für die Mitarbeitenden der Stadtbibliothek bedeutet
dies weniger Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung.
Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bildungscampus Nürnberg/Stadtbibliothek, Amt für Kommunikation und
Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: März 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
86
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
73
Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbericht der
Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Im zweijährigen Rhythmus nimmt der Bericht „Bildung in
Nürnberg“ die hiesige Bildungslandschaft in den Blick und
stellt Informationen über Bildungsangebote und deren Nut-
zung entlang des Lebenslaufs dar. Durch die langfristig ange-
legte, datengestützte Betrachtungsweise werden bildungsre-
levante Entwicklungen sichtbar und bildungspolitische Her-
ausforderungen identifiziert. Im 2. Bildungsbericht aus dem
Jahr 2013 wurde dem Thema „Inklusive Bildung“ ein eigenes
Fokuskapitel gewidmet. In den nachfolgenden Bildungsbe-
richten flossen dessen Inhalte jeweils in alle Einzelkapitel ein.
Wie Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Fokuska-
pitels zu inklusiver Bildung des 2. Bildungsberichts von 2013
wurden bei der 6. Nürnberger Bildungskonferenz „Inklusive
Bildung im Lebensverlauf“ im Jahr darauf zur Diskussion ge-
stellt. Ziel dieser Bildungskonferenz war es, vorhandene An-
sätze inklusiver Bildung in den unterschiedlichen Bildungs-
sphären zu beleuchten und zusammenzuführen. Die Konfe-
renz war ein Beitrag zur Vernetzung der Akteure und zum
Ausbau inklusiver Bildungsangebote auf kommunaler Ebene.
Seitdem fließen die Inhalte und Erkenntnisse sowie daraus
abgeleitete Handlungsempfehlungen des ursprünglichen Fo-
kuskapitels in die jeweiligen Einzelkapitel des Bildungsbe-
richts ein.
Warum Die langfristig angelegte Betrachtungsweise ermöglicht es,
Fortschritte, Schwierigkeiten und Herausforderungen im Pro-
zess der inklusiven Bildung in Nürnberg zu erkennen und in
Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsbereichen Hand-
lungsempfehlungen abzuleiten – getreu dem Motto „Auf Da-
ten sollen Taten folgen.“
Für wen Bildungsberichterstattung liefert Grundlagen für politische
Entscheidungen (hier v.a. des Stadtrats) und den fachlichen
Diskurs von Bildungs-Akteuren in Fachpraxis und -theorie.
Zielsetzung: Information über inklusive Bildung und deren Nutzung in Nürnberg aufbe-
reiten sowie wissenschaftliche Begleitung des Prozesses der inklusiven
Bildung in Nürnberg.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Alle Interessierten können sich in den Bildungsberichten über inklusive Bil-
dung in Nürnberg informieren.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 24
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, Bildungsbüro in Zusammen-
arbeit mit allen fachlich zuständigen Geschäftsbereichen
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: Umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
87
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
74
5.3.2 Umsetzbare Maßnahmen
Koordination der inklusiven Bildungsangebote
Maßnahmenbeschreibung: Das inklusive Bildungsangebot ist vielfältig , aber unübersicht-
lich. Um den Zugang zum Gesamtsystem der ink lusiven Angebote für alle zu ermöglichen,
bedarf es u. a. Schnittstellen- und Netzwerkarbeit, Qualitätsmanagement, Transparenz und
Evaluation. Im Rahmen des kommunalen Bildungsmanagements ist in der Umsetzung eine
Koordinierungsstelle zur inklusiven Bildun g im Lebenslauf als Stufenkonzept mit kommuna-
len Kernbereichen und entsprechendem Handlungsspielraum und Bereichen mit externen
Akteuren vorstellbar.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg identifiziert alle wichtigen Akteure und bin-
det sie in den Austausch ein. Durch das Netzwerk ist ein Überblick über das Gesamtsystem
der inklusiven Angebote möglich. Über die Gremien - und Netzwerkarbeit des kommunalen
Bildungsmanagements sind Kontakte in die entsprechenden Arbeitsbereiche bereits vorhan-
den.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“
Maßnahmenbeschreibung: Etablierung eines Formats zum regelmäßigen Austausch: Die
Stadt Nürnberg organisiert einen Runden Tisch, um einen regelmäßigen Austausch von Ex-
pertinnen und Experten mit Bildungsdienstleistern zu gewährleisten. Vom städtischen Bil-
dungsbüro angedacht ist e in zentrales Format als "Runder Tisch der Runden Tische"; die
weitere Netzwerkarbeit soll weiterhin in den einzelnen Bereichen stattfinden.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Neutrale Beratung zum Thema Bildung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg initiiert ein qualitativ hochwertiges Bera-
tungsangebot. Die neutrale Stelle (nicht im Fördersystem) liefert Informationen und stellt fle-
xible Bildungswege dar. Das Gesamtsystem der inklusiven Angebote wird koordiniert und ist
für alle, insbesondere für die Zielgruppe und ihre Eltern, transparent. Die Angebote sollen in
der aufzusetzenden Angebotsdatenbank dargestellt werden. Die Voraussetzungen sind u.a.
88
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
75
dauerhafte personelle Ressourcen, die beim Aufbau einer neuen Beratungsstelle einen er-
heblichen Umfang haben dürften (vgl. Kapitel 7) . Im Vorfeld ist daher sorgfältig zu prüfen,
welche vorhandenen Beratungsstruk turen hier eingebunden und welche Synergien mit be-
stehenden Angeboten gehoben werden können, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Ge-
schäftsbereich Oberbürgermeister / Bildungsbüro
Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Für Menschen mit Behinderung wird von den Bildungseinrich-
tungen als Regelangebot eine passende Assistenzleistung bzw. Hilfsmittel (z.B. Material,
praktische Hilfsmittel) vorgehalten. Diese Maßnahme muss i n den Gesamtprozess zur Um-
setzung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) integriert werden , durch dessen
Beschluss das SGB VIII – Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe reformiert wurde. Ent-
halten sind dort auch Veränderungen bei Leistungen bzw. Zuständigkeiten in Bezug auf Kin-
der und Jugendliche mit (drohender) Behinderung.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Be-
zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtung fragt bereits bei der Anmeldung, wel-
che Hilfsmittel benötigt werden.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich der Zweiten Bürgermeisterin / Kultur, Stadtarchiv (Av), Mu-
seen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in
Nürnberg (KPZ)
Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Jede städtische Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbil-
dung benennt, schult und kommuniziert eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner
für Barrierefreiheit.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Kunst- und Kulturpäda-
gogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ), Bildungscampus Nürnberg (BCN)
89
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
76
Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kulturellen
Großveranstaltungen zur Verfügung
Maßnahmenbeschreibung: Bei kulturellen Großveranstaltungen und bei (Fach-) Konferen-
zen stehen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher ebenso wie Schriftsprach-
dolmetscherdienste zur Verfügung. Hierzu wird im Vorfeld der Bedarf bei der Anmeldung zur
Veranstaltung abgefragt. Bei Veranstaltungen ohne Anmeldung ste hen die Übersetzungs-
leistungen von vornherein zur Verfügung. Auch das Hinzubuchen von Online -Dienstleistun-
gen ist denkbar.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Tastmodelle für Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Museen und andere städtische Bildungseinrichtungen stellen
Informationen auch mittels Tastmodellen zur Verfügung.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn-
berg (BCN/StB), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelin-
feld (Stab ZEP)
Barrierefreies Online-Lernen
Maßnahmenbeschreibung: In den Museen der Stadt Nürnberg, dem Stadtarchiv sowie dem
Bildungscampus werden bestehende Konzepte überarbeitet und zum Beispiel digitale Füh-
rungen angeboten. Zum Ausbau der barrierefreien O nline-Angebote könnte u.a. ein profes-
sionelles Streaming-Studio eingerichtet werden. Zudem werden die Angebote von Dokuzent-
rum, Zeppelinfeld und Zeppelintribüne vernetzt und in einer „Gelände-App“ präsentiert.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM)
Pädagogisches Personal mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg stellt Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzie-
her, Pädagoginnen und Pädagogen sowie D ozentinnen und Dozenten mit Behinderung an.
Das pädagogische Personal ist ausreichend ausgebildet, um inklusiv arbeiten zu können.
Zuständigkeit: Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Museen der Stadt
Nürnberg (KuM), Personalamt (PA)
90
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
77
Modellprojekt inklusiver Unterricht
Maßnahmenbeschreibung: Es werden Modellprojekte zu inklusivem Unterricht an und mit
Schulen entwickelt und umgesetzt. Angebote der ganztägigen Bildung und Betreuung sind
grundsätzlich inklusiv.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt
für berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN)
Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung
Maßnahmenbeschreibung: Unterstützungsmittel für Bildungsbeteiligung werden schnell
und unkompliziert zur Verfügung gestellt (z. B. Hörsysteme, Bücher, Schulbegleitung, Lern-
materialien, Bildung und Teilhabe – BuT). Hierzu wirken das Jugendamt der Stadt Nürnberg,
verschiedene freie (Bildungs-)Träger, der Bezirk Mittelfranken und der Freistaat Bayern zu-
sammen.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J); Freie Träger, Be-
zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Inklusive Angebote der städtischen Musikschule
Maßnahmenbeschreibung: Die städtische Musikschule widmet sich der musikalischen Brei-
tenarbeit. Mit einer großen Vielfalt an musikpädagogischen Angeboten möchte sie nieder-
schwellig möglichst viele Menschen der Stadt erreichen und ansprechen. Deswegen werden
vermehrt inklusive Angebote und musikpädagogische Formate, wie beispielsweise Musi zie-
ren für Kinder mit Behinderung, entwickelt und angeboten.
Zuständigkeit: Amt für Kultur und Freizeit (KUF)/ Musikschule
Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten
Maßnahmenbeschreibung: Informationen zum Veranstaltungsort und zu den Vera nstal-
tungsräumlichkeiten sind (auch im Internet) gut zugänglich. Hierzu wird ein Standard festge-
legt und kommuniziert.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
91
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
78
5.4 Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft
Inklusion im partnerschaftlich-familiären Kontext bedeutet zum einen, Wünsche, die erwach-
sene Menschen mit Behinderung bezüglich Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften
haben, anzuerkennen (vgl. UN-BRK, Art. 23). Inklusion im Hinblick auf Kinder mit Behinde-
rung meint aber auch, dass alle Kinder – mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt auf-
wachsen, sie in geeigneter Weise gefördert werden und ihre Wünsche und Meinungen frei
und gleichberechtigt äußern können (vgl. UN-BRK, Art. 7).
(Werdende) Eltern von Kindern mit Behinderungen sehen sich besonderen Herausforde-
rungen gegenübergestellt. Der Alltag muss neu gestaltet, die Lebens - und Familienplanung
angepasst werden. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes nimmt dessen Betreuung
und Entwicklungsförderung viel Raum ein. Die Ergebnisse der Inklusionsstudie (vgl. Kapitel
2.2) zeigen, dass die Sorge - und Pflegearbeit der Eltern von Kindern mit Behinderung als
sehr anstrengend wahrgenommen wird. Neben persönlichen, sozialen und finanziellen Res-
sourcen, die für die Pflege des Kindes mit Behinderung eingesetzt werden können, ist des-
wegen der Zugang zu professionellen Unterstützungsangeboten zentral.26
Die Stadt Nürnberg bietet eine Vielzahl an Leistungen an, die Eltern von Kindern mit Be-
hinderungen im Alltag entlasten und sie auf ihrem Weg begleiten. Das Bündnis für Fa milie
informiert beispielsweise über die Broschüre „Wer hilft?“ 27 und stellt auch online Informatio-
nen zur Verfügung. Das bestehende Informations- und Beratungsangebot wird zudem stetig
erweitert. So ist zum Beispiel geplant, durch den Einsatz von Verfahrenslotsinnen und -lotsen
zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Zugang zu Leistungen für Eltern
von Kindern mit Behinderung zu erleichtern.
Zudem setzt die Stadt Nürnberg auf eine inklusive Spielraumgestaltung. Neue Spielplätze
werden barrierefrei konzipiert, bestehende umgestaltet. Im Nürnberger Stadtpark findet sich
zudem die Straße der Kinderrechte. Diese wird um eine weitere Station ergänzt. Die Rechte
von Kindern mit Behinderung werden durch den barrierefreien Regenbogen-Pavillon verdeut-
licht. Weitere Kultur - und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien
sind im siebten Handlungsfeld (vgl. Kapitel 5.7) verankert.
26 vgl. Seifert, Monika ( 2011): Familien mit Kindern mit besonderen Entwicklungsverläufen. S. 5ff. Online unter:
https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_Seifert_2011.pdf, letzter Zugriff: 29.10.2021.
27 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/buendnis_fuer_familie/dokumente/wer_hilft_2020_screen.pdf, letzter Zu-
griff: 19.11.2021.
92
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
79
Nachfolgend wird der Schwerpunkt auf Eltern von Kindern mit Behinderung gelegt. Beste-
hende Angebote für Eltern mit Behinderung, wie beispielsweise der Einsatz von Assistenzlei-
tungen oder die begleitete Elternschaft, werden im Bedarfsfall bereits vom Jugendamt, teil-
weise im Zusammenspiel mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und dem Bezirk
Mittelfranken, einzelfallbezogen verwirklicht.
Die Vorstellung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind
im dritten Handlungsfeld zu finden (vgl. Kapitel 5.3).
5.4.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 23 „För-
derung von Kindern mit Behinderung“
Maßnahmenbe-
schreibung:
Was Die Straße der Kinderrechte erhält eine 10. Station: Einen
Regenbogen-Pavillon als Begegnungsraum für alle Kinder.
Wie Es wurden Kinder mit Behinderung bei der Ausrichtung und
Gestaltung der 10. Station beteiligt. Der geplante Pavillon
wird barrierefrei mit einem Rollstuhl erreichbar sein und be-
fahren werden können. Zudem ist eine App für alle Statio-
nen an der Straße der Kinderrechte entwickelt worden. Mit-
tels Avataren werden auch alle zehn Stationen bis 15. Juli
2022 als Videos in Gebärdensprache in der App und an an-
deren Stellen als Playlist vorliegen. Die App enthält Texte in
Leichter Sprache, die von Kindern gesprochen werden. Die
Teilhabe ist vor Ort und auch an anderen Orten (z.B. Klas-
senzimmer, Einrichtungen) durch die neuen Medien mög-
lich.
Warum Die 10. Station der Straße der Kinderrechte hat schon vor
dem Bau die Bedürfnisse und Ideen von Kindern mit und
ohne Behinderung berücksichtigt. Die Schülerinnen und
Schüler der Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe und die
Kinder aus dem Hort Hintere Bleiweissstraße waren bei der
Gestaltung maßgeblich beteiligt.
Für wen Für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen.
Zielsetzung: Bekanntmachen der Rechte von Kindern mit und ohne Behinderung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Eltern, Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Organisationen und In-
stitutionen werden für die Rechte sensibilisiert
Rechtlicher Bezug: Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht eines Kin-
des auf besondere Förderung und Unterstützung sowie auf aktive Teil-
nahme am Leben in der Gemeinschaft, Artikel 7 der UN-Behinderten-
rechtskonvention adressiert die Förderung von Kindern mit Behinderung.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Kinderkommission, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugend-
amt (J), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), regionale Künstlerinnen
93
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
80
und Künstler, u.a. Lebenshilfe e. V., Zentrum für Menschen mit Sehbehin-
derung, Berufsförderungszentrum Veitshöchheim
Zeitrahmen: 2018 15. Juli 2022
Umsetzungsstand: In Planung
Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Inklusive Spielraumgestaltung der öffentlichen Spiel- und
Aktionsflächen in Nürnberg ab 2022
Alle Bestandsflächen werden hinsichtlich ihrer Einstufung
nach der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 überprüft.
Wie Bei allen neu geplanten bzw. überplanten öffentlichen Spiel-
flächen wird die Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 angewen-
det. Ein Anwendungs-Leitfaden hinsichtlich Qualität und In-
klusion wird hierfür entwickelt. Zudem ist eine Überprüfung
aller Nürnberger Bestands-Spielflächen hinsichtlich ihrer
Einstufung bezüglich der Inklusionsmatrix geplant. Nürnberg
ist bundesweit die erste Großstadt, die künftig bei Neupla-
nungen die Inklusionsmatrix nach DIN 18034 anwendet und
auch den Bestand überprüft. Hiermit unterstreicht Nürnberg
die Notwendigkeit und den Wunsch, Inklusion im Rahmen
der Spielflächenplanung umzusetzen.
Warum Neufassung der DIN 18034; qualitative und quantitative
Überprüfung aller Spielflächen im Rahmen der Fortschrei-
bung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“
Für wen Nutzende von Nürnberger Spiel- und Aktionsflächen: Kin-
der, Jugendliche, Begleitpersonen mit und ohne Behinde-
rung
Zielsetzung: Barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten
durch die Anwendung der Inklusionsmatrix gem. DIN 18034 für neu ge-
plante bzw. überplante öffentliche Spielflächen.
Rechtlicher Bezug: Spielflächen gem. DIN Norm 18034
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR), Verbände und externe Fachplanerinnen und
Fachplaner
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
94
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
81
Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungs-
gesetz
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Begleitung und Unter-
stützung der Zusammenführung von Jugendhilfe und Ein-
gliederungshilfe
Wie
Verfahrenslotsinnen und -lotsen stehen als Ansprechpart-
nerinnen und Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit
Behinderung zur Verfügung. Junge Menschen, die Leistun-
gen geltend machen wollen, erhalten hierdurch eine Unter-
stützung und Begleitung. Die Stadt Nürnberg setzt ab Mitte
2023 zwei Verfahrenslotsinnen und -lotsen ein.
Warum Ab 2024 sind Verfahrenslotsinnen und -lotsen zwingend
einzusetzen. Um den Übergang optimal zu gestalten, sollen
diese in Nürnberg bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden.
Für wen Alle Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Familien
Zielsetzung: Um eine qualitativ gute Umsetzung zu ermöglichen, sollen in Nürnberg die
Verfahrenslotsen bereits ab Mitte 2023 eingesetzt werden. Ziel ist es früh-
zeitig mit der Transformation zu beginnen und dabei die Kinder, Eltern und
Familien zu begleiten und unterstützen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Durch den Einsatz der Verfahrenslotsen können viele Herausforderungen
und Maßnahmen, die in den Arbeitsgruppen zur Erstellung des Lokalen
Aktionsplans benannt wurden, bearbeitet werden.
Rechtlicher Bezug: §10b SGB VIII bzw. Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
(Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr. 29 Seite 1444ff)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Zeitrahmen: 2023 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
95
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
82
Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das jährliche Offene Forum Familie könnte 2023 unter dem
Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ stehen
Wie Wissenschaftlicher Input durch Vorträge, ergänzt von pra-
xisorientierten Workshops
Warum Verstärkung Fachdiskurs
Für wen Der jährliche Kongress des Bündnisses für Familie erreicht
Fachkräfte und Ehrenamtliche unterschiedlicher Branchen
und Bereiche sozialer Arbeit
Zielsetzung: Dies könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für den Aktionsplan und Fra-
gen der Inklusion zu schärfen und den Fachdiskurs zu verstärken.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stab Familie mit Beratung aus Dienststellen des Referats für Jugend, Fa-
milie und Soziales
Zeitrahmen: 2023
Umsetzungsstand: In Planung
Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis für Fa-
milie auch online verfügbar
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund
um Inklusionsthemen
Wie Das Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg richtet eine
Website zur Rubrik „Angebote der Inklusion für Familien“
ein. Diese ist unter www.nuernberg.de/internet/buend-
nis_fuer_familie/familienleben.html einzusehen.
Der Familienblog berichtete immer wieder über inklusive
Themen wie beispielsweise über das Café Strandgut. Es
sind mehrere Beiträge geplant, u.a. zum Erfahrungsfeld der
Sinne, zum Fachdienst Inklusion im Jugendamt und zur
Vorstellung des Behindertenrates. Zudem gibt es in der Bro-
schüre „Wer hilft?“ Informationen zu Kindern mit erhöhtem
Förderbedarf.
Warum Auffindbarkeit von Anlaufstellen für Betroffene erleichtern.
Bewusstsein und Sichtbarkeit des Themas in der Stadtge-
sellschaft stärken.
Für wen Alle Bürgerinnen und Bürger, Fachkräfte und betroffene Fa-
milien
Zielsetzung: Inklusionsthemen regelmäßig einfließen lassen in der Öffentlichkeitsarbeit
des Bündnisses für Familie
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bündnis für Familie (BfF)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt, wird laufend fortgeschrieben
96
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
83
Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) Eltern von
Kindern mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Wichtig ist für (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung
auch, dass sie Fachkräfte kompetent und empathisch beraten. Hierzu werden pädagogische
Fachkräfte zu verschiedenen Formen von Behinderung geschult.
Zuständigkeit: Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe (PEF:SB), Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben
Maßnahmenbeschreibung: Zu den Grundprinzipien der Offenen Kinder - und Jugendarbeit
und der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gehört auch Inklusion in einem umfassenden
Sinn, nach dem alle Menschen gleiche Zugangsrechte in allen Lebens - und Wirkungsberei-
chen haben sollen. Die 2017 beschlossene Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder - und
Jugendarbeit sowie die Bedarfs- und Ausbauplanung der JaS (2020) bilden dazu die konzep-
Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache verfüg-
bar
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Videoclips informieren über Wissenswertes für werdende
und junge Eltern – auch in Deutscher Gebärdensprache
(DGS).
Wie Unter www.bff-nbg.de sind bereits vier Videos zu finden (zu
Geburtshilfe, Finanziellen Hilfen, Familientreffpunkten und
Frühen Hilfen sowie Wiedereinstieg in den Beruf).
Warum Aufgrund der Pandemiesituation sollte eine Informationswei-
tergabe über das persönliche Beratungsgespräch hinaus
möglich sein. Der Einsatz von DGS ermöglicht zusätzlich ei-
nen Abbau der Sprachbarriere.
Für wen Gehörlose, werdende und junge Eltern
Zielsetzung: Gehörlose (werdende) Eltern erhalten Zugang zu Information
Gegebenenfalls
weitere Effekte
Sympathiefaktor für eine familienfreundliche Stadtgesellschaft
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stab Familie in Kooperation mit Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
– Jugendamt (J), Jobcenter, Agentur für Arbeit und externen Kooperati-
onspartnern
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
97
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
84
tionellen Grundlagen. Auch die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Ange-
boten von JaS und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist dabei zentrales Thema. Auf eine
langjährige, sicherlich nicht flächendeckende Praxis der Integration von Kindern und Jugend-
lichen mit Behinderungen im außerschulischen Bereich kann verwiesen werden. Vielfach
werden inklusive Praxisansätze mit vorhandenen Mitteln umgesetzt, pragmatische Lösungen
gefunden, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten partizipieren
können.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen
Maßnahmenbeschreibung: Das Jugendamt veröffentlicht Informationen in verschiedenen
Sprachen. Insbesondere Informationen, die eine breite Zielgruppe haben, werden in mehre-
ren Sprachen veröffentlicht . So werden alle Eltern auch von Kindern mit Behinderung ver-
lässlich und bedarfsgerecht informiert und unterstützt.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Umsetzungsstand: In Umsetzung
5.4.2 Umsetzbare Maßnahmen
Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind
Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit einem Kind mit Behinderung oder Eltern, die voraus-
sichtlich ein Kind mit Behinderung bekommen, benötigen einerseits kompetente und empa-
thische Fachkräfte, die sie beraten und begleiten und Verständnis für ihre teilweise schwie-
rige und herausfordernde Situation haben. Sie benötigen aber auch umfassende Informatio-
nen und wünschen sich diese oft aus einer Hand. Durch die Einrichtung einer zentralen Be-
ratungsstelle oder die Erweiterung bereits bestehender Beratungsangebote wie beispiels-
weise die ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs-
auffälligkeiten und Behinderung) erhalten (werdende) Eltern von einem Kind mit Behinderung
niederschwellig und zeitnah einen Zugang zu umfassenden Informationen und einem Unter-
stützungsnetzwerk (Stichwort: "Lotsenfunktion"). Voraussetzung für eine erfolgreiche Bera-
tungssituation sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Be-
zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
98
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
85
Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung
Maßnahmenbeschreibung: Eltern mit Behinderung (und ihre Kinder) werden verlässlich und
bedarfsgerecht unterstützt. Durch den Einsatz von Familienhelferinnen und -helfern werden
bestehende Versorgungslücken in Bezug auf Eltern mit Behinderung und ihre Kinder ge-
schlossen. Hierzu stehen Angebote wie begleitete Elternschaft, Elternassistenz, und Leistun-
gen der Frühe Hilfen ausreichend zur Verfügung.
Zuständigkeit: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Freie Träger, Be-
zirk Mittelfranken, Freistaat Bayern
Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben die
Möglichkeit, gemeinsam an Freizeitangeboten teilzunehmen. Eine inklusive Ausgestaltung
von Freizeitangeboten und -einrichtungen bedeutet auch, bauliche Hindernisse abzubauen
und bei der Gestaltung der Angebote verschiedene Bedarfe zu berücksichtigen.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB) , Stab Ehemaliges Reichsparteitagsge-
lände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
5.5 Bauen und Wohnen
Maßnahmen im Handlungsfeld Bauen und Wohnen bilden die bauliche Grundlage, damit
Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen und gestalten können (vgl. UN-BRK, Art. 9 , 19
und 28). Im Wirkungsbereich der Stadt Nürnberg stehen dabei öffentliche Gebäude und Woh-
nungsangebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaft im Vordergrund.28
Bauliche Maßnahmen umfassen i m Wesentlichen Um- und Neubaumaßnahmen zur Her-
stellung baulicher Barrierefreiheit bei Bildungseinrichtungen (im engeren Sinn) wie Kitas und
Schulen, bei Einrichtungen der Kultur wie Museen oder dem Nürnberger Volksbad und bei
Ämtergebäuden. Zwei Bauprojekte sind hierbei besonders hervorzuheben: Die bereits abge-
schlossene Sanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser ermöglicht durch vielfältige
Umbaumaßnahmen auch Menschen mit Behinderung eine vollumfängliche Nutzung des Ge-
bäudes. Diesen barrierefreien Stand ard erfüllt seit einigen Jahren auch die Kulturwerkstatt
Auf AEG. Das neue Ämtergebäude „The Q“, das im Stadtteil Eberhardshof entsteht, sieht
28 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird im Handlungsfeld 6 Mobilität im öffentlichen Raum betrachtet.
99
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
86
einen rundum barrierefreien Eingangs- und Front Office Bereich vor, um durch bauliche Bar-
rierefreiheit wie stufenlose Zugänge, breite Türbereiche, Blindenleitsystem usw. eine unein-
geschränkte Nutzung zu ermöglichen. Diesen Standard noch nicht in allen öffentlichen Ge-
bäuden einhalten zu können, stellt eine erhebliche Einschränkung der Rechte behinderter
Menschen dar, an deren Behebung Zug um Zug zu arbeiten ist.
Viele Angebote im Bereich Bildung, Freizeit, Kultur und Sport können von Menschen mit
Behinderung nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden. Neben baulichen
Barrieren wie Stufen, sind es aber vor allem fehlende oder nicht barrierefrei gestaltete Toilet-
tenanlagen, die soziale und kulturelle Teilhabe verhindern. In den letzten Jahren wurden ver-
mehrt Sanitäranlagen umgebaut, sodass diese barrierefrei erreichbar, betretbar und benutz-
bar sind29. Auch wurden bereits zwei „Toiletten für Alle“30 umgesetzt, weitere sollen folgen.
Zur Illustrierung der Umbaumaßnahmen bei Ämtergebäuden wird hier das Maßnahmenfor-
mular zum barrierefreien Umbau des Amtsgebäudes des Hochbauamts, Marientorgraben 11
(vgl. S. 92) abgebildet. Die Umbaumaßnahmen sanitärer Anlagen beschränken sich nicht nur
auf Ämtergebäude (z. B. Herrentoilette in der Schalterhalle im Wahlamt am Unschlittplatz 7a,
Einrichtung einer Toilettenanlage mit Pflegeliege im Amtsgebäude Bauhof 9 – Baumeister-
haus). Auch im Tiergarten und in Bildungseinrichtungen wie an zahlreichen Schulen wurden
barrierefreie sanitäre Anlagen gebaut bzw. nachgerüstet.
Im Bereich Wohnen stehen folgende Angebote im Vordergrund: Neben der bereits beste-
henden Unterstützung bei der Suche nach einer geförderten Wohnung für Menschen mit Be-
hinderung sind weitere Beratungsangebote wie beispielsweise die Erweiterung des „Katalogs
Wohnen“ des Sozialamts um Aspekte der Barrierefreiheit geplant. Zudem soll es eine Infor-
mationsplattform zum Thema „Soziales Wohnen“ geben. Die Beratungslandschaft für barrie-
refreies Wohnen ist in Nürnberg gut aufgestellt: Neben der Bayerischen Architektenkammer
und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) berät auch KOWAB 31 zu
Wohnraumanpassungen. Letztgenanntes Angebot, das zunächst vorrangig Seniorinnen und
Senioren im Blick hatte, soll auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung ausgeweitet
werden.
29www.nuernberg.de/imperia/md/soer_nbg/dokumente/orange/standorte_der_barrierefreien_toiletten_in_nuern-
berg_2019_08.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021.
30 Der Werkausschuss Servicebetrieb öffentlicher Raum stellte am 31.01.2019 fest, dass ein gängiges barrierefreies WC
unzureichend für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ist. Das Angebot „Toilette für Alle“ ist insbe-
sondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine grundlegende Voraussetzung für eine unein-
geschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben. Weitere Informationen finden sich hier: www.toiletten-fuer-alle.de, letzter
Zugriff 19.11.2021.
31 Weitere Informationen finden sich online unter: www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/dokumente/fachliche_in-
formationen/kurzkonzept_kowab.pdf, letzter Zugriff am: 19.11.2021.
100
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
87
5.5.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Planung und Sanierung des Volksbads als barrierefrei nutz-
bares Hallenbad
Wie Begehung und Besprechungen mit Expertenteams und Be-
troffenen zu Planung, bauliche Umsetzung und im An-
schluss Unterhalt, Wartung, Instandsetzung, Überprüfung
und Fortschreibung von z. B. Wasser-Liften, Umkleiden für
Menschen mit Behinderung und Sanitärräumen, Dusch-Rol-
lis, Aufzügen usw.
Warum Eine Nutzung des Volksbades für Gäste mit Einschränkun-
gen ist ohne diese Maßnahmen nicht, oder nur äußert
schwer, möglich. Das Volksbad weist bisher eine Vielzahl
von Höhenunterschieden auf und ist durch die vielen Bau-
teile unübersichtlich. Diese Hemmnisse soweit wie möglich
zu beseitigen, ist Aufgabe dieser Maßnahme.
Für wen Für Badegäste mit körperlichen Einschränkungen und Geh-
behinderung
Zielsetzung: Schaffung und Erhalt des Teilhabe-Angebots im Bereich Freizeit und
Sport, da das Volksbad bislang nicht barrierefrei ist.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Erleichterung der Nutzung des Bades für alle Besucherinnen und Besu-
cher, insbesondere für Familien mit Kindern sowie Seniorinnen und Senio-
ren
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach Art. 48 Abs. 2 Satz 2
Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, und Richtlinie DGfdB R 25.10 „Barriere-
freies Bauen in Schwimmbädern“ oder die Normen DIN 32984, DIN 32975
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Nürnberg Bad (NüBad), Behindertenrat (BRN), Verein für Menschen mit
Körperbehinderung
Zeitrahmen: 2019 2024
Umsetzungsstand: In Planung
101
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
88
Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Prüfung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Mög-
lichkeit ein Zertifikat zu erhalten
Wie Begutachtung und Bewertung des Museums durch „Reisen
für Alle“
Warum Verschaffung eines Überblicks, Ermittlung des Status quo
Für wen Für Menschen mit Gehbehinderung
Zielsetzung: Öffnung der Museen für ein breites Publikum, gesellschaftliche Inklusion
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Ermittlung von Defiziten in der Barrierefreiheit des Hauses
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Museen der Stadt Nürnberg / Stadtmuseum im Fembo-Haus (KuM/F), Rei-
sen für Alle
Zeitrahmen: 2019 2019
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Unterfahrbarkeit der Ausstellungsmöbel, niedrige Höhe der
Möbel (Kassentresen, Ausstellungstisch), taktiler Steifen auf
dem Boden, Zugänglichkeit mit Rollstuhl
Wie In die baulichen Maßnahmen zur Neugestaltung des Erdge-
schosses inbegriffen
Warum Zugänglichkeit des Museums soll für möglichst viele Men-
schen gewährleistet sein
Für wen Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Menschen mit Sehbe-
hinderung
Zielsetzung: Öffnung des Museums für ein breites Publikum, entspannter Museumsbe-
such für Menschen mit Behinderung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Kinder profitieren ebenfalls von niedrigen Ausstellungsmöbeln
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN), Spielzeugmuseum
Zeitrahmen: Herbst 2020 Winter 2021
Umsetzungsstand: In Umsetzung
102
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
89
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station Kaleido-
skop
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Begehbares Kaleidoskop auf dem Erfahrungsfeld
Wie Neubau der Station begehbares Kaleidoskop
Warum Bisher konnte das begehbare Kaleidoskop (das ist ein
Raum mit drei sich gegenüberstehenden Spiegeln, in denen
die Besucherinnen und Besucher mittig stehen) nur gebückt
durchtauchend betreten werden. Somit war diese Erfahrung
Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung bislang
verwehrt. Nur diese Station konnte bisher umgebaut wer-
den. Der Umbau weiterer Stationen soll folgen.
Für wen Menschen mit jeglichen körperlichen Einschränkungen
Zielsetzung: Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit körperlichen Einschränkungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit kleinen Kindern profi-
tieren von erleichterten Zugängen an die Stationen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kultur und Freizeit (KuF) / Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Barrierefreier Zugang zum Künstlerhaus und Kulturgarten
Wie Im Rahmen der Generalsanierung erfolgte u.a. der Einbau
von Rampen, Brücken und taktilen Orientierungshilfen
Warum Teilhabe von gehbehinderten Menschen am kulturellen An-
gebot
Für wen Alle Menschen, die auf Gehhilfen, Rollstühle sowie taktile
Orientierungshilfen angewiesen sind
Zielsetzung:
Barrierefreier Zugang zu städtischen Gebäuden und Möglichkeit der Teil-
habe aller Menschen an kulturellen Angeboten
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Familien mit Kinderwagen profitieren von dem Umbau
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Künstlerhaus im KunstKulturQuartier (KukuQ), Referat für Schule und
Sport, Hochbauamt (H), Behindertenrat (BRN)
Zeitrahmen: 2018 Herbst 2022
Umsetzungsstand: In Umsetzung
103
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
90
Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Generalsanierung des Gemeinschaftshauses:
Neben Sanierung der Haustechnik (Sanitär, Elektro, Lüf-
tung) und des Brandschutzes erfolgte unter anderem eine
Erneuerung der Veranstaltungstechnik sowie des Außenge-
ländes. Hierbei wurden bauliche Maßnahmen zur Schaffung
von Barrierefreiheit vorgenommen.
Wie Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:
Einbau von 2 Personenaufzügen (UG-EG-1.OG/Biblio-
thek, Gastronomie: UG/Kegelbahn-OG/Gastraum)
Einbau von fünf Toiletten für Menschen mit Behinderung
im gesamten Hausbereich
Taktiles Leitsystem im Hauptfoyer (Bodenmarkierungen
und taktile Beschriftung der öffentlich zugänglichen
Räume)
Rollstuhlgerechte Gestaltung der Infotheke (sowohl auf
der Innenseite für Mitarbeitende als auch auf der Außen-
seite für Besucherinnen und Besucher)
Reaktivierung der Induktionsanlage im Großen Saal
Automatiktüren an den beiden Hauptzugängen mit barri-
erefreiem Außenzugang über Rampen
Barrierefreie Erschließung des Außenbereichs (mittels
Rampen)
Der Behindertenrat und die Schwerbehindertenvertretung
waren in die Planungen eingebunden.
Warum Nach fast 50 Betriebsjahren wurde eine Generalsanierung
erforderlich.
Für wen Bürgerinnen und Bürger , insbesondere aus dem Stadtteil
Langwasser, Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung
Zielsetzung: Ziel war die technische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes. Im Rah-
men der Baumaßnahme wurden auch Maßnahmen durchgeführt, um mög-
lichst alle Bevölkerungsteile, insbesondere aus Langwasser anzuspre-
chen. Insbesondere durch die sichtbaren Verbesserungen bei der Barrie-
refreiheit ist damit zu rechnen, dass sich der betroffene Personenkreis
stärker angesprochen fühlt und das Haus künftig noch stärker nutzen wird.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Gebäude profitieren auch äl-
tere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen.
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Hochbauamt (H), Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin
Zeitrahmen: 2018 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
104
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
91
Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Barrierefreier Umbau der Kulturwerkstatt auf AEG
Wie Aufgrund des Status eines Pilotprojekts wurden unter-
schiedlichste Bedarfe zur Garantie von Barrierefreiheit beim
Umbau berücksichtigt: So ist das Erdgeschoss für barriere-
frei zugänglich und nutzbar und auch das 1. OG und 2. OG
sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Ausgewählte Tü-
ren wurden mit einer motorischen Öffnung (bedienbar per
Taster) ausgestattet, der Aufzug bietet Platz für bis zu drei
Rollstühle. Dieser wurde zudem mit akustischen und opti-
schen Signalen ausgestattet. Es wurde eine induktive Hör-
anlage im großen Saal installiert, um für schwerhörige Per-
sonen den Zugang zu Informationen zu verbessern. Die Be-
schriftung von Räumen, Treppen und Aufzügen in Braille-
Schrift ermöglicht ebenso wie das taktile Bodenleitsystem
im Eingangsbereich, Hauptfoyer und Treppenhaus und das
Tastmodell des Gebäudes eine Orientierung für sehbehin-
derte und blinde Menschen. Parkplätze und sanitäre Anla-
gen für Menschen mit Behinderung stehen zur Verfügung.
Für gehbehinderte Personen wurden Sitz- und Ruhemög-
lichkeiten im ganzen Haus installiert. Eine barrierefreie
Website informiert über Angebote, aber auch die barriere-
freien Räumlichkeiten.
Warum Das Angebot an vollständig barrierefrei nutzbaren Veran-
staltungsorten in Nürnberg soll ausgebaut werden.
Für wen Für Besucherinnen und Besucher der Kulturwerkstatt auf
AEG mit und ohne Behinderung
Zielsetzung: Teilhabe für alle Menschen an (kulturellen) Veranstaltungsangeboten
durch barrierefreie Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes und damit Zugang
zur Information
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch
ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen.
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO, UN-BRK, Art. 9
(Zugänglichkeit), Art. 20 (persönliche Mobilität), Art. 30 (kulturelle Teil-
habe)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Hochbauamt, Amt für Kultur und Freizeit (KUF), Behindertenrat (BRN)
Zeitrahmen:
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
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Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt Nürnberg nimmt eine Prüfung städtischer Gebäude
auf Barrierefreiheit vor, sodass eine diskriminierungsfreie Teilnahme von Menschen mit Be-
hinderung an den dortigen Angeboten erfolgen kann.
Zuständigkeit: Referat für Finanzen, Personal und IT / Zentrale Dienste (ZD), Planungs- und
Baureferat, Hausverwaltende Einheiten
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgraben 11
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Sanierung des Amtsgebäudes des Hochbauamt im Marien-
torgraben 11 zur Herstellung von Barrierefreiheit: Türen, Auf-
zugsanlage, WC-Anlagen
Wie Erweiterung des Aufzugsschachts bis ins Untergeschoss
(UG), Schaffung sanitärer Anlagen für Menschen mit Behin-
derung im Erdgeschoss (EG) im Zusammenhang mit der ge-
planten Sanierung sämtlicher Sanitäranlagen. Außerdem
wurden drei Türen im EG und UG kraftbetätigt nachgerüstet.
Warum Im Untergeschoss des Amtsgebäudes sind drei Bespre-
chungsräume und das Archiv untergebracht. Das UG war
nicht barrierefrei erreichbar, da der Aufzug nur bis ins EG
führte. Zudem fehlte ein Behinderten-WC.
Für wen Menschen mit einer Gehbehinderung
Zielsetzung: Barrierefreie Zugangsmöglichkeit in alle Stockwerke, Errichtung eines bar-
rierefreien WCs mit Dusche
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Hochbauamt (H)
Zeitrahmen: 2017 2018
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
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Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Für die Barrierefreiheit wurden im Dienstgebäude Lorenzer
Str. 30 verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt.
Wie Umbauten und Einbau von Technik:
automatischer Türöffner Haupteingang
barrierefreier Umbau des Damen-WCs im 2. OG
Erweiterung Aufzug bis in das 5. OG
Warum Steigerung der Barrierefreiheit
Für wen körperlich eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zielsetzung: Barrierefreiheit im gesamten Gebäude
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Aufwertung des Gebäudes bzw. der Gebäudetechnik durch automatische
Türöffnung und Erweiterung Aufzug
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Verkehrsplanungsamt (Vpl), Stadtplanungsamt (Stpl), Hochbauamt (H)
Zeitrahmen: 2015 2019
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tiergarten und
Nachrüstung von Automatik-Türen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Neubauten und Nachrüstung von sanitären Anlagen für
Menschen mit Behinderung
Wie Bis 2011 wurden vier zusätzliche Toilettenanlagen für Men-
schen mit Behinderung im Nürnberger Tiergarten gebaut
und ab 2014 erfolgte eine Ausstattung bestehender Anlagen
mit Automatik-Türen.
Warum Der Bau der zusätzlichen sanitären Anlagen diente zur Ver-
kürzung der Wegstrecken. Für Rollstuhlfahrerinnen und -
fahrer waren die Türen schwer zu öffnen.
Für wen Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Zielsetzung: Teilhabe am kulturellen Angebot und stressfreierer Besuch des Tiergar-
tens, vor allem für Menschen mit Behinderung
Gegebenenfalls wei-
tere Effekte:
Auch Familien und Ältere profitieren von dem Angebot, da immer auch
nicht-barrierefreie Toilettenanlagen mitgebaut wurden.
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Hochbauamt (H), Tiergarten (Tg), externe Vergaben
Zeitrahmen: 2007 bzw. 2014 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
107
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
94
Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehe-
maligen Quelle-Versandzentrum
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehem.
Quelle-Versandzentrum sollen im Hinblick auf Barrierefrei-
heit über die gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Ge-
bäude hinaus in jeder Hinsicht beispielgebend gestaltet wer-
den. Die Barrierefreiheit soll umfassend gedacht werden
und sich neben den baulichen Anlagen im engeren Sinn
auch auf die technische Gebäudeausstattung, angebotene
technische Gebrauchsgegenstände (bspw. Informationster-
minals), akustische und visuelle Informationsquellen (bspw.
Leitsystem) und Kommunikationseinrichtungen beziehen.
Beabsichtigt ist in die Betrachtung auch die Zugangswege
außerhalb des Gebäudes mit einzubeziehen (bspw. Zu-
gangsweg der Besucherinnen und Besucher ausgehend
von der U-Bahn Haltestelle Eberhardshof).
Wie Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden im Rah-
men des Planungs- und Umsetzungsprozesses vollumfäng-
lich berücksichtigt. Um die angestrebte beispielgebende Ge-
staltung des Publikumsbereiches sicher zu stellen wird der
Behindertenrat der Stadt Nürnberg mit seinen zuständigen
Fachausschüssen eng in den Planungs- und Umsetzungs-
prozess eingebunden.
Warum Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men-
schen mit Behinderung sollen durch die barrierefreien Zu-
gangs- und Nutzungsmöglichkeiten gestärkt werden.
Für wen Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, schwerhörige und
gehörlose Menschen, motorisch eingeschränkte Menschen
und Personen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen
nutzen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Zielsetzung: Das Ämtergebäude soll für Menschen mit Behinderung in der allgemein
üblichen Weise, ohne jede Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger
ebenso wie für Mitarbeitende der dortigen Ämter.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vom vollständig barrierefreien Zugang zum Ämtergebäude profitieren auch
ältere Personen, Personen, die Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen
oder auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Zentrale Steuerung Flächenmanagement und Projektkoordination, Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsiche-
rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Migration und In-
tegration, Behindertenrat (BRN)
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
108
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
95
Beratung beim Bau von Sportstätten
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Der SportService berät Nürnberger Sportvereine bezüglich
einer barrierefreien Gestaltung von Sportstätten und –anla-
gen.
Wie Der SportService greift auf bisherige Erfahrungen und Er-
kenntnisse zurück und steht beim (Um-)Bau von Sportstät-
ten SportService beratend zur Seite. Dabei werden Aspekte
der Barrierefreiheit zur Berücksichtigung weitergegeben.
Warum Sportstätten sollen räumlich möglichst barrierefrei gestaltet
werden.
Für wen Nürnberger Sportvereine
Zielsetzung: Menschen mit Beeinträchtigungen sollen einen (möglichst) barrierefreien
Zugang zu den Sportanlagen und Sportangeboten der Nürnberger Sport-
vereine haben.
Rechtlicher Bezug: Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
109
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
96
Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen mit
Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das Referat für Schule und Sport stimmt sich bezüglich des
(Um-)Baus von Schulen und Sporthallen mit Vertretungen
der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat
der Stadt Nürnberg ab.
Wie Nach der Vorstellung der Planungen von Schul- und Sport-
hallenbauten werden die Rückmeldungen der Vertretungen
der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat
der Stadt Nürnberg bei den weiteren Prozessen berücksich-
tigt.
Warum Die Schulhäuser und Sporthallen sollen möglichst barriere-
frei zugänglich sein.
Für wen Die gesamte Schulfamilie (Erziehungsberechtigte, Schüle-
rinnen und Schüler, Lehrkräfte, weiteres pädagogisches
Personal, Verwaltungskräfte usw.) sowie Sportlerinnen und
Sportler
Zielsetzung: Im Sinne von Inklusion sollen Kinder und Jugendliche einen möglichst bar-
rierefreien Zugang zu Schulen und Sporthallen erhalten. Außerdem sollen
weitere bauliche Maßnahmen Berücksichtigung finden, die den Bedürfnis-
sen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen
gerecht werden.
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA),
Amt für berufliche Schulen (SchB), HVE – Schule und Sport, Sport Service
(SpS), Planungs- und Baureferat, Behindertenrat (BRN)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
110
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
97
Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch Um-
baumaßnahmen an Nürnberger Schulen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bei anstehenden Umbaumaßnahmen wird grundsätzlich die
Förderung von Barrierefreiheit angedacht. Unabhängig da-
von werden bei Bekanntmachung von besonderen Förder-
bedarfen von Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten ge-
sucht, um durch den Einbau von Hilfsmitteln eine für den
einzelnen Schülerinnen und Schüler möglichst gleichbe-
rechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
Wie Maßnahmen wie barrierefreie Eingänge, Aufzüge, behinder-
tengerechte WC-Anlagen, Rampen, behindertengerechte
Pausenhofanlage, Automatiktüren, nachträglicher Einbau
von Hilfsmitteln wie Induktionsschleifen, Akustikplatten usw.
Warum Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stam-
men aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung
fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkei-
ten von heute zur Verfügung. Oftmals stellen Treppenhäu-
ser, Stufenübergänge innerhalb von Stockwerken, Türgrö-
ßen in Altgebäuden, welche zum Teil auch unter Denkmal-
schutz stehen, für mobilitätseingeschränkte Personen ein
schwer zu überwindendes Hindernis dar. Hier kann meis-
tens nur unter sehr großem Aufwand und Kosten Abhilfe ge-
leistet werden. Nachträgliche Baumaßnamen sind daneben
nur teilweise bzw. gar nicht möglich. Deswegen ist es umso
wichtiger bei Umbauten und Generalsanierungen die bauli-
chen Voraussetzungen zu schaffen, damit Inklusion möglich
ist und so auch zusätzlich Schüler/-innen aufzufangen, wel-
che bei einem Altgebäude keine fördernden Vorrausetzun-
gen für Inklusion vorfinden.
Für wen Die gesamte Schulfamilie, insbesondere für Schülerinnen
und Schüler mit Beeinträchtigungen
Zielsetzung: Die Voraussetzungen für Inklusion an Nürnberger Schulen sind gegeben.
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, HVE – Schule und Sport
Zeitrahmen: dauerhaft dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
111
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
98
Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit der städ-
tischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die einzelnen Websites des Behördenwegweisers werden
um konkrete Angaben über die örtliche Zugänglichkeit der
Gebäude erweitert, in denen städtische Ämter oder Einrich-
tungen untergebracht sind.
Wie Es werden detaillierte, stadtweit einheitliche Kriterien defi-
niert und jedes einzelne Gebäude anhand dieser Kriterien
untersucht. Eine stadtweite Datenbank unterstützt die lau-
fende Aktualisierung dieser Informationen.
Warum Menschen sollten im Voraus erfahren können, welche örtli-
che Situation beim Besuch einer Dienststelle gegeben ist.
Dies ist sowohl bürgerfreundlich als auch hilfreich, um im
Vorfeld ein mögliches Hindernis zu überwinden, falls die
bauliche Situation keinen komplett barrierefreien Zugang er-
möglicht.
Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen
mit Sinnesbehinderung, die eine Angelegenheit vor Ort erle-
digen möchten
Zielsetzung: Eine inklusiv ausgestaltete städtische Verwaltung ist für alle Menschen zu-
gänglich. So profitieren auch Familien mit Kinderwägen von dem Informati-
onsangebot.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse der Menschen hin-
sichtlich der Zugänglichkeit für Gespräche in Dienststellen erhöht die Kun-
denzufriedenheit.
Rechtlicher
Bezug:
Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach DIN 18040-1 und
vgl. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 5 und Abs. 4 BayBO
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Steuerung und laufender Betrieb durch eine zu gründende Projektgruppe,
Beratung u.a. durch Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM),
alle Dienststellen der Stadt Nürnberg
Zeitrahmen: Noch unbekannt dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
112
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
99
Vermittlung barrierefreier Wohnungen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Mit dem Ziel eines besseren Zusammenspiels zwischen An-
bietern barrierefreier Wohnungen und Wohnungssuchenden
mit entsprechendem Bedarf werden bei Freimeldungen von
öffentlich geförderten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten
Wohnungen bereits im Vorfeld die individuellen Bedarfe ab-
geklärt.
Wie Aktuell dient ein Sondersachbearbeiter als spezieller An-
sprechpartner beim Amt für Existenzsicherung und soziale
Integration – Sozialamt als Bindeglied zwischen Wohnungs-
suchenden und Vermieterinnen bzw. Vermietern, um bei
barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten öffentlich geförderten
Wohnungen die individuellen Bedarfe abzuklären. So wer-
den Wohnungen passgenauer vermittelt.
Diese Vorgehensweise wird auch für freifinanzierte barriere-
freie Wohnungen angeboten, wenn die institutionellen Woh-
nungsanbieter dies wünschen.
Warum Häufig gibt es wegen notwendiger Beibehaltung des sozia-
len Umfeldes (Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Nähe zu Ver-
wandten oder Bekannten) Einschränkungen im Wohnungs-
wunsch von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der
Lage der neuen Wohnung, speziell bei Rollstuhlfahrenden.
Hinzu kommen spezielle, unterschiedliche Bedarfe aus ge-
sundheitlichen Gründen. Aus diesen Gründen kommt es
vielfach zu längeren Wartezeiten bei der Wohnungsvermitt-
lung.
Für wen Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die
Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen.
Zielsetzung: Schnellere und passgenaue Vermittlung von behinderten Wohnungssu-
chenden in eine geeignete barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Wohnung.
Rechtlicher Bezug: Gesetzlicher Auftrag bei geförderten Wohnungen, Art. 5 Satz 3
BayWoBindG: „Menschen mit Behinderung sind bei der Vermittlung von
geförderten Wohnungen vorrangig zu berücksichtigen“.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), insti-
tutionelle und private Wohnungsanbieter
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
113
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
100
Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Entwicklung eines Online Themenportals für Wohnungssu-
chende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und
Vermieter aus dem Stadtgebiet Nürnberg.
Wie Konzeptionierung einer Homepage für Bedarfe von Woh-
nungssuchenden, Mieterinnen und Mieter sowie Vermiete-
rinnen und Vermieter
Warum Es existiert bereits eine umfangreiche Palette an Informatio-
nen die online zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es,
diese Angebote und Informationen auf einer Seite zu bün-
deln.
Für wen „Soziales Wohnen“ unterstützt vor allem Bürgerinnen und
Bürger mit geringem Einkommen. Besondere Unterstüt-
zungsbedarfe haben zudem Bürgerinnen und Bürger mit
Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung.
Zielsetzung: Ziel ist es, ein Themenportal zu schaffen, welches auf die Bedarfe der Ziel-
gruppe (Informationen – Qualifizierung – Onlineanträge) zugeschnitten ist.
Dabei sollen die Inhalte so formuliert werden, dass Interessierte nieder-
schwelligen Zugang zu den Inhalten haben.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Ziel soll es darüber hinaus sein, nicht nur die Angebote der Stadt Nürnberg
aufzuführen, sondern auch die Kooperationspartner und Beratungsstellen
mit zu involvieren.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit) sowie Art. 21 (Recht der freien Meinungs-
äußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Zeitrahmen: Frühjahr 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
114
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
101
Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Implementierung des Themenbereichs Barrierefreiheit so-
wie besondere Bedarfe für Menschen mit Behinderung im
Katalog Wohnen
Wie Formulierung von Textbausteinen, die das Thema beinhal-
ten und anschließend wird die aktualisierte Fassung online
zur Verfügung gestellt
Warum Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung werden in der
aktuellen Version des Wohnkatalogs noch nicht berücksich-
tigt, obwohl sich die Zielgruppe in der Adressatengruppe be-
findet.
Für wen Neuzugewanderte mit besonderem Blick auf Leistungsemp-
fängerinnen und Leistungsempfänger mit und ohne Behin-
derung
Zielsetzung: Ziel des Wohnkatalogs ist es, durch umfangreiche Informationen, hinsicht-
lich Beratungsangeboten und Anlaufstellen zum Thema Wohnen, im Stadt-
gebiet Nürnberg, den Wohnungssuchenden und Mietenden bei Problemla-
gen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hilfe zur Selbsthilfe ist da-
bei das übergeordnete Ziel. Der Wohnkatalog fungiert als Begleitbroschüre
für das Thema Wohnen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Seniorinnen und Senioren können von Fragestellungen zum Thema
Barrierefreiheit profitieren. Der Wohnkatalog steht als digitales Instrument
zur Verfügung, dadurch kann er stets aktuell gehalten werden.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die
Gemeinschaft) sowie Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Mei-
nungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Zeitrahmen: Herbst 2021 Frühjahr 2022
Umsetzungsstand: in Umsetzung
115
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
102
KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinderung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Unter der Koordinierung des Pflegestützpunktes Nürnberg
wirken die spezifischen Leistungen der unterschiedlichsten
Träger für eine Wohnungsanpassungsberatung zusammen,
um durch Information, Beratung und fachliche Unterstüt-
zung den möglichst langen Verbleib älterer und von Behin-
derung betroffener Menschen in ihrer angestammten Woh-
nung zu unterstützen. Durch gezielte Werbemaßnahmen
werden Menschen mit Behinderung auf das Angebot auf-
merksam gemacht.
Wie Ehrenamtlich ausgebildete Beraterinnen und Berater über-
nehmen die Wohnberatung in der Häuslichkeit der Klientin-
nen und Klienten. In der Wohnberatung wird ausführlich in
allen Räumlichkeiten über mögliche Maßnahmen der Barrie-
rereduzierung informiert, z.B. zu Treppenliften, Rampen,
mechanische Hublifte oder Treppenhilfen. Auch fließen Hin-
weise zu technischen Möglichkeiten wie z.B. Herdabschal-
tung oder Bewegungsmelder in die Beratungen mit ein.
Darüber hinaus informieren die Beraterinnen und Berater
ausführlich über die Möglichkeiten der Finanzierung der vor-
geschlagenen Maßnahmen (Pflegeversicherung, Bayeri-
sche Wohnungsbauprogramm, KfW-Bank, Sozialhilfeträger,
Stiftungen oder Wohnungseigentümer). Bei der Antragstel-
lung kann Hilfestellung geleistet werden.
Warum Die gesellschaftlichen Inklusionsmöglichkeiten für Men-
schen mit Behinderung sollen durch den Verbleib in ihrer
angestammten Wohnung durch Barrierereduzierung ge-
stärkt werden.
Für wen Motorisch eingeschränkte Menschen und Personen, die
Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen
Zielsetzung:
Unterstützung des Verbleibs älterer Personen und/oder von Menschen mit
Behinderung in ihrer angestammten Wohnung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Das Beratungsangebot kommt primär Seniorinnen und Senioren zugute.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA), Zentrum
Aktiver Bürger (ZAB) mit den ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -be-
rater, die Handwerkskammer Mittelfranken (HWK) sowie der Sozialver-
band VdK.
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
116
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
103
Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Renovierun-
gen einbezogen
Maßnahmenbeschreibung: Beim Neubau von Gebäuden werden die gesetzlichen Vorga-
ben an Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Bei Umbauten und Sanierungen wird
die angestrebte Barrierefreiheit bei Planung und Ausführung berücksichtigt.
Zuständigkeit: Hochbauamt (H) mit Bedarfsträgern wie z. B. Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien – Jugendamt (J), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (SHA)
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften
Maßnahmenbeschreibung: Gewünscht ist ein barrierefreies Onlineangebot der Wohnungs-
baugesellschaften, welches über das jeweilige Wohnungs - und Serviceangebot informiert
und Kontaktstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennt. Zudem wird ein
regelmäßiger Kontakt der Interessensgruppen und Verbände zur wbg Nürnberg und weiteren
Wohnungsbauträgern gewünscht. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften wie insbesondere
die wbg Nürnberg haben bereits ein umfassendes Onlineangebot. Ein regelmäßiger Kontakt
wird im Rahmen des jährlichen „Fachgesprächs Wohnen“ im Wirtschafts- und Wissenschafts-
referat stattfinden. Daneben soll der jährliche „Runde Tisch“ mit einzelnen Wohnungsbauun-
ternehmen gemeinsam mit dem Behindertenrat fortgeführt werden. Zusätzlich wird über den
Ausbau des Onlineangebotes auch im Rahmen der jährlich stattfindenden Runden des Ober-
bürgermeisters mit den Wohnungsbaugesellschaften berichtet.
Zuständigkeit: Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat / Stab Wohnen, wbg und weitere Woh-
nungsbaugesellschaften
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
5.5.2 Umsetzbare Maßnahmen
Barrierefreie Bildungseinrichtungen
Maßnahmenbeschreibung: Die Bildungseinrichtungen der Stadt Nürnberg sind barrierefrei
und mit Hilfsmitteln ausgestattet (z. B. sind Induktionsanlagen und Leitsysteme verbaut, Be-
schilderungen existieren in Braille- und Pyramidenschrift, die Zugänge zum und im Gebäude
sind stufenlos, Türen ausreichend breit und es sind WCs für alle vorhanden).
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ),
Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH)
117
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
104
5.6 Mobilität im öffentlichen Raum
Um Nürnberg zu einer inklusive n Stadt zu entwickeln, müssen die Gesamtstadt und ihre
Stadtteile barrierefrei werden (vgl. UN-BRK, Art. 20 und 30) – dies sowohl hinsichtlich der
Mobilitätsbedürfnisse der Nürnbergerinnen und Nürnberger als auch des öffentlichen Raums.
In einem inklusiven Nürnberg können alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein;
dafür sollen verschiedene Schwerpunktmaßnahmen umgesetzt werden. Zeitgemäße Mobili-
tät bedeutet außerdem mehr Mit - und weniger Gegeneinander. Dem dienen verschiedene
Schwerpunktmaßnahmen, die die Rücksichtnahme auf und das Bewusstsein für die Belange
mobilitätseingeschränkter Personen fördern.
Die Nutzung des öffentlichen Raums kann für Menschen mit Behinderung durch mehrere
Faktoren erschwert werden. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben durch unebene
Gehbeläge wie Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen oder Fahrbahn-
übergängen Schwierigkeiten, sich komfortabel und sicher im Stadtgebiet fortzubewegen. Nut-
zerinnen und Nutzer von Rollstuhl oder Gehhi lfen wie Rollatoren profitieren deswegen von
Um- und Neubaumaßnahmen, wie beispielsweise dem Absenken von Bordsteinen. Diese
werden regulär vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) bei Sanierungsmaßnamen an
Kreuzungspunkten vorgenommen. Gleiches gilt für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und
blinde Menschen, die von der Nachrüstung von Ampeln und Blindenleitsystemen profitieren.
Auch beim Öffentlichen Nahverkehr wurde und wird nachgerüstet: Rund 60 Bushaltestellen
wurden im Zuge eines Kommunalen Investitionsprogramms zwischen 2015 und 2018 mittels
einer finanziellen Förderung durch den Bund barrierefrei umgebaut. Bordsteine wurden er-
höht (um ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen in und aus de m Bus zu ermöglichen) und
Blindenleitsysteme eingebaut bzw. erneuert , um die Orientierung für Menschen mit Sehbe-
hinderung zu erleichtern. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist in Anbetracht der Viel-
zahl an Bushaltestellen im Nürnberger Stadtgebiet als Daueraufgabe zu verstehen. Zur Be-
arbeitung dieser Aufgabe wurde durch die Verwaltung eine Liste mit rund 170 Bussteigen
definiert, die mit hoher Priorität barrierefrei umgebaut werden sollen . Die Auflistung befindet
sich zurzeit noch in Abstimmung u. a. mit Verbänden und Interessensvertretungsgremien von
Menschen mit Behinderung.
Die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs wird durch barrierefrei gestaltete Ansagen und
Fahrpläne erleichtert. Auch das Angebot „MoBi“ – Mobilitätsservice für Menschen mit Mobili-
tätseinschränkungen unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrer persönlichen Mobilität
118
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
105
und Selbstständigkeit. Die Schulung von Busfahrerinnen und Busfahrern der VAG im Um-
gang mit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen trägt zu einem nutzerfreundli-
chen, barrierefreien Angebot bei.
Ein weiteres großes Hemmnis können fehlende öffentliche barrierefreie Toilettenanlagen
im öffentlichen Nahverkehr und auch im Stadtgebiet wie beispielsweise in der Nürnberger
Altstadt sein (vgl. Kapitel 5.5). Gleiches gilt für Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
Im Freizeit- und Kulturbereich wird von der Stadt Nürnberg darauf geachtet, bei der Planung
und dem Bau von Spielplätzen möglichst barrierefrei nutzbare Spielangebote zu entwickeln
und zu realisieren. Bestehende Spielplätze werden barrierefrei nachgerüstet.
Während Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit vor Ort beitragen, ist auch
der Zugang zu Informationen bezüglich vorhandener Barrierefreiheit hilfreich. So informiert
beispielsweise die Tiergarten-App Besucherinnen und Besucher, wo Toiletten zu finden sind
oder welche Wege mit dem Rollstuhl genutzt werden können. Hilfreich, aber nicht ganz ein-
fach umzusetzen, ist die Veröffentlichung von Informationen, welche städtischen Einrichtun-
gen oder Angebote barrierefrei nutzbar sind.
5.6.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Bau-
gebiete
Maßnahmenbeschreibung: Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für
Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Baupro-
jekte auch von privaten Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen
und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fuß-
verkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wege-
verbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt.
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl)
119
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
106
Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes für Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern
Wie Herstellung von ebenen Gehbahnen
Warum Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raumes, Ver-
besserung der Mobilität
Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung
Zielsetzung: Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An-
geboten Erleichterung des Fortkommens insbesondere in der Altstadt (Er-
satz für „Kopfsteinpflaster“): Einbau von gesägten und gestockten Groß-
granitsteinen statt „herkömmlichem“ Kopfsteinpflaster um ebene Gehbah-
nen herzustellen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und
Radfahrern zugute.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl),
Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Absenkung der Bordsteine an Straßenkreuzungen und
Überwegen
Wie durch bauliche Maßnahmen
Warum Erleichterung der Nutzung des öffentlichen Raums, Verbes-
serung der Mobilität
Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung
Zielsetzung:
Diskriminierungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes mit all seinen An-
geboten, Erleichterung des Überquerens von Kreuzungen und Straßen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Maßnahme kommt auch Eltern mit Kinderwägen sowie Radfahrinnen und
Radfahrern zugute.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt (Vpl),
Stadtplanungsamt (Stpl), Verbände, externe Fachplaner
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
120
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
107
„MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer-
haften gesundheitlichen Einschränkungen können über den
Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei ge-
schulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr
begleiten und unterstützen.
Wie Langzeitarbeitslose werden in einer Präsenzmaßnahme in-
klusive eine Woche Schulung im Fahrgasttraining bei der
ÖPNV-Akademie qualifiziert. Bei Eignung erhalten sie an-
schließend einen Arbeitsvertrag über §16i SGBII bei
NOA.kommunal. NOA.kommunal organisiert die Buchung
und den Einsatz des Begleitdienstes.
Warum Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer-
haften gesundheitlichen Einschränkungen bewegen sich
meist unsicher im öffentlichen Raum
Für wen Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauer-
haften gesundheitlichen Einschränkungen
Zielsetzung: Alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs können
sich sicherer im öffentlichen Raum bewegen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, um Teil-
habechancen zu eröffnen und sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 20 (Persönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig
für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter
des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG.
Zeitrahmen: 2020 2022
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
121
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
108
Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG
Wie Die Schulungen beinhalten auch das Thema „barrierefreie
Mobilität“.
Warum Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf-
gabe inklusiver Daseinsvorsorge. So wird z.B. das Aus- und
Einsteigen in Busse an Haltestellen von Menschen mit Be-
hinderung oft als problematisch und als Hindernis wahrge-
nommen.
Für wen alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen
Personennahverkehr angewiesen sind
Zielsetzung: Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte
Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
VAG
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
122
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
109
Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV wer-
den barrierefrei und einfach ausgestaltet.
Wie Das Thema ist in die bestehenden Abstimmungsrunden mit
geeigneten Ansprechpartnern (Stadt Nürnberg, VAG, DB
AG und Bayerische Eisenbahngesellschaft) eingebracht
worden. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an
Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in
Fahrzeugen konzentriert werden.
Warum Selbstbestimmte Teilhabe an Mobilität ist eine zentrale Auf-
gabe inklusiver Daseinsvorsorge. In einem inklusiven Nürn-
berg sollen alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mo-
bil sein können.
Für wen Für alle Menschen, die auf einen barrierefreien Öffentlichen
Personennahverkehr angewiesen sind.
Zielsetzung: Ermöglicht werden ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte
Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität), Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg
Zuständigkeit , Ko-
operationspartner:
VGN
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
123
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
110
Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV für Menschen mit Behinde-
rung verbessern: Erhöhung der Bordsteinkanten und Errich-
tung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen
Wie Umbau der bestehenden Bus- und Straßenbahnhaltestellen
um einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen;
Verlegung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte
Personen
Warum Der Ein- und Ausstieg in Busse soll möglichst niveaugleich
erfolgen können, sodass Nutzungsschwierigkeiten minimiert
werden. Das Auffinden der Bushaltestelle und der Ein-
stiegstür wird ermöglicht. Diskriminierungsfreie Nutzung des
öffentlichen Raums mit all seinen Angeboten
Für wen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Sehbehinde-
rung
Zielsetzung: Barrierefreier bzw. sehr barrierearmer Ein- und Ausstieg in ÖPNV-Busse
ermöglichen, Erleichterung der Nutzung des ÖPNV, Verbesserung der Mo-
bilität
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Von den Maßnahmen profitieren auch Personen, die Kinderwagen oder
Rollkoffer nutzen. Insgesamt erhöht sich der Komfort beim Ein- und Aus-
steigen in Busse für alle Nutzergruppen.
Rechtlicher Bezug: Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Verkehrsplanungsamt
(Vpl), Verbände, externe Fachplaner
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
124
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
111
Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhof-
straße
Wie Vorhandenes Pflaster wird durch taktile Leitelemente er-
gänzt. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem
Behindertenrat der Stadt Nürnberg.
Warum Bisher ist kein Leitsystem vorhanden
Für wen Sehbehinderte und blinde Menschen
Zielsetzung: Die selbstständige Erreichbarkeit der Bushaltestellen am ZOB soll erleich-
tert werden. Flankiert wird dies durch ein noch zu planendes Rufsystem für
Hilfestellung des Ordnungsdienstes.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Verkehrsplanungsamt (Vpl), Behindertenrat (BRN)
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: in Planung
Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten
Maßnahmen-be-
schreibung:
Was Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV durch Ausbau
des Blindenleitsystems
Wie Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom
Tiergarteneingang bis zum ÖPNV sowie Verlegung eines
Blindenleitsystems in die Asphaltdecke des Tiergarten-Vor-
platzes
Warum Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit
ÖPNV erreichen
Für wen Für blinde und stark sehbehinderte Menschen
Zielsetzung: Orientierungshilfe für Sehbehinderte, die den Tiergarten mit ÖPNV errei-
chen. Größere Unabhängigkeit blinder und stark sehbehinderter Men-
schen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), Tier-
garten (Tg) und externem Büro
Zeitrahmen: 2019 voraussichtlich 2022
Umsetzungsstand: In Umsetzung
125
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
112
Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe
angeboten.
Wie Anfertigung von Bänken mit einer um 10 cm erhöhten Sitz-
fläche
Warum Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitäts-
eingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen.
Für wen Mobilitätseingeschränkte Menschen
Zielsetzung: Bequeme Nutzung des Angebots an Sitzflächen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung,
Freizeit und Sport)
Zuständigkeit , Ko-
operationspartner:
Tiergarten (Tg)
Zeitrahmen: 2013 laufend
Umsetzungsstand: In Umsetzung
Barrierearme Wegweiser im Tiergarten
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kon-
trastreichere Wegweiser ersetzt.
Wie Neue Grafik, neues Design, neuer Druck, neue Träger, in-
terne Montage und externe Vergabe von Grafik Design und
Druck
Warum Die Wegweiser waren für Menschen mit Sehbehinderung
schlecht lesbar.
Für wen Menschen mit Sehbehinderung
Zielsetzung: Bessere Lesbarkeit der Wegebeschilderung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Lesbarkeit verbessert sich auch für Personen ohne Seheinschränkung
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung,
Freizeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Tiergarten (Tg), externe Vergabe von Grafik Design und Druck
Zeitrahmen: 2020 2021
Umsetzungsstand: In Umsetzung
126
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
113
App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens
Maßnahmen-
beschreibung:
Was App als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen
Wie Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen
barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit
Sehbehinderung Informationen der Beschilderungen an.
Auch ist vermerkt, wo barrierefreie Wege zu finden sind.
Warum Für Sehbehinderte war der Tiergarten nicht frei erlebbar, für
Gehbehinderte waren barrierefreien Routen nicht erkenn-
bar.
Für wen Seh- und Geheingeschränkte
Zielsetzung: Verbesserte Orientierungsmöglichkeit und freie Erlebbarkeit des Tiergar-
tens für alle Menschen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die App bietet auch Informationen in englischer Sprache, sodass sich
auch Touristen informieren und orientieren können. Familien mit Boller- o-
der Kinderwagen erhalten zudem einen Überblick über barrierefreie Weg-
führungen. Besucherinnen und Besucher erhalten einen Lageplan zu Toi-
lettenanlagen, Restaurants und Ausgängen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Tiergarten (Tg), Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, ex-
terne Beauftragung
Zeitrahmen: 2014 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
127
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
114
Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans
Maßnahmenbeschreibung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortge-
schrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhalte-
stellen sowie die aufgelistete Maßnahmen - und Zeitplanung für die Umgestaltung von U-
Bahnhöfen sowie (nachrichtlich) für S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in
einem fortlaufenden Prozess umgesetzt. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste
des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die
Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die
aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans
übernommen und weiterhin konsequent umgesetzt.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), U -
Bahnbauamt (UB), VAG, DB AG
Umsetzungsstand: erster Teil bereits umgesetzt, Fortschreibung in Planung
5.6.2 Umsetzbare Maßnahmen
Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstal-
tungsräumen
Maßnahmenbeschreibung: In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend
Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszent-
rum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld
(Stab ZEP), Staatstheater (Th)
Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird
eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange
der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermög-
licht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Ver-
kehrsmittel und des öffentlichen Raums
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behinderten-
rat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
128
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
115
Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Zeitgemäße Mobilität bedeutet mehr Mit - und weniger Gegen-
einander. Das 2017 beschlossene Konzept für eine Rücksichtnahmekampagne "Bitte, gerne"
des Verkehrsplanungsamtes wird bei der Realisierung um die Belange der Barrierefreiheit
ergänzt, mit finanziellen Mitteln ausgestattet und umgesetzt.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behinderten-
rat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org
Maßnahmenbeschreibung: Auf WheelMap werden Angaben zur Barrierefreiheit der städti-
schen Dienststellen erfasst. Diese können in der kostenlosen Variante von Wheelmap.org
erfasst werden. Die kostenfreie Version ermöglicht Angaben im begrenzten Umfang. Es sind
ausschließlich Hinweise zur Rollstuhlgerechtigkeit möglich (vollständig rollstuhlgerecht, teil-
weise, nicht rollstuhlgerecht und keine Angabe verfügbar). Die Dienststellen können die vier
Angaben in Eigenregie eingeben, allerdings ist eine einheitliche Erhebung sinnvoll, da so ein
einheitlicher Standard geschaffen werden kann. Bei der kostenintensiven Variante stehen bis
zu 80 Kategorien zur Barrierefreiheit zur Verfügung.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
5.7 Kultur, Freizeit, Sport
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – mit und ohne Behinderungen – an inklusiven
Angeboten im Bereich Kultur, Freizeit und Sport sowie barrierefreie Zugänge zu diesen ist
oberste Zielsetzung in diesem Handlungsfeld ( vgl. UN-BRK, Art. 30). Über die barrierefreie
Nutzung von Angeboten hinaus geht es um die Gestaltung der Angebote: Menschen mit und
ohne Behinderungen sollen diese – idealerweise gemeinsam – dar- bzw. anbieten.
In diesem Handlungsfeld findet sich eine breite Auswahl bereits umgesetzter oder weiterhin
in Umsetzung befindlicher Angebote. Diese orientieren sich entweder an den Bedarfen von
Menschen mit Behinderung – z. B. indem Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und
nutzbar sind oder Führungen und andere Freizeitveranstaltungen für Menschen mit Sinnes-
behinderung zugänglich gemacht werden. Auch wurden Angebote geschaffen, die speziell
für Menschen mit Körperbehinderung (Stichwort: Rollstuhlschaukel) oder Menschen mit kog-
nitiven Einschränkungen geeignet sind. Andere Angebote sensibilisieren hingegen Men-
129
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
116
schen ohne Behinderung für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung: Im Erfah-
rungsfeld zur Entfaltung der Sinne kann beispielsweise nachgespürt werden, wie sich ein
Cafébesuch bei völliger Dunkelheit anfühlt.
Auch Informationen zu den Angeboten oder Einrichtungen sind zentral, um die Teilnahme
am kulturellen Leben planen zu können. So liegen zum Teil bereits taktile Geschosspläne
und Tastmodelle für blinde Menschen vor, im Veranstaltungsprogramm und im Internet wer-
den barrierefreie Veranstaltungen markiert. Zudem wurden Webauftritte umgestaltet und den
neuen Richtlinien angepasst. Hierdurch ist der Zugang zur Veranstaltungsinformation nieder-
schwellig möglich. Vereinzelt ist auch eine Weitergabe von Informationen zu Veranstaltungen
und Angeboten in Leichter Sprache verfügbar bzw. in Planung.
Um am Sportangebot partizipieren zu können, geht es nicht nur um den (Um -)Bau von
Sporthallen und -anlagen. Auch fördert die Stadt Nürnberg die Inklusionsarbeit von Nürnber-
ger Vereinen durch Zuschüsse und erwirkt durch Öffentlichkeitsarbeit auch ein Bewusstsein
für die Leistung von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung. Um die eigene Rolle als
Stadt der Menschenrechte auszufüllen, bewirbt sich Nürnberg für das Host Town Program zu
den Special Oly mpics: 170 deutsche Städte werden 2023 als Gastgeberstädte Athletinnen
und Athleten aus aller Welt empfangen.
130
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
117
5.7.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik Open-Airs
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Umgestaltung einer Festivalhomepage für Menschen mit
Behinderung
Wie Die in Typo3-programmierte Homepage des Bardentreffens
und des Klassik Open-Airs wurde soweit verändert, dass
Menschen mit Behinderung in der Lage sind, die Inhalte zu
nutzen. Dies beinhaltet die Lesbarkeit der Schrift mittels
Kontrastierung, die logische Anordnung und Definition der
Elemente im Hintergrund für Screen Reader, die Steuerung
des Tabulators mit zwei Tasten, das Einpflegen von Alterna-
tivtexten bei Fotos, sowie das Vermeiden von PDF-Doku-
menten, die nicht entsprechend im Sinne der Barrierefreiheit
aufgesetzt sind. Es wurde eine Agentur zur Umgestal-
tung/Programmierung beauftragt.
Warum Es besteht der kulturpolitische Auftrag und der Anspruch
der Stadtverwaltung, möglichst allen Menschen kulturelle
Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Bereitstel-
lung von Inhalten für Menschen mit Behinderung.
Für wen Für Menschen mit Bewegungseinschränkung, Sehbehinde-
rung und blinde Personen.
Zielsetzung: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und Menschen mit Behin-
derung Zugang zu Informationen ermöglichen
Rechtlicher Bezug: EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte
und Apps zur barrierefreien Bedienung
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2. BM/Pb), GSM Agentur für Neue Medien
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: in Umsetzung
131
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
118
DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website
sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert.
Wie Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer
Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio-
nen weitergegeben.
für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer geeignet
WC für Gehbehinderte geeignet
Warum Verbesserte Information der Besucherinnen und Besucher
mit Mobilitätseinschränkungen
Für wen Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen
und -fahrer
Zielsetzung: Teilhabe für Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen
und -fahrer an die für sie zugänglichen Programmpunkten ermöglichen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und
ihr Programm im Vorfeld darauf abstimmen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Die Mehrheit der bis zu 80 beteiligten Einrichtungen (z.B. Staatstheater,
DB-Museum, Neues Museum, Stadtbibliothek…) an der Blauen Nacht
setzt sich in ihrem Alltagsgeschäft bereits eigenständig mit diesem Thema
auseinander und hält diese Infrastruktur auch an der Blauen Nacht für die
Besucherinnen und Besucher bereit.
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
132
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
119
DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue -Nacht-Kunstwett-
bewerb
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Kunstorte, die das Projektbüro auswählt, sind möglichst
barrierefrei.
Wie Bei der Auswahl der Kunstorte, die den Kunstschaffenden
für ihre Blaue-Nacht-Kunstwettbewerbs-Projekte angeboten
werden, wird auf die Barrierefreiheit z.B. einfache Zugäng-
lichkeit, Aufzüge, Toiletten für Menschen mit Behinderung
geachtet.
Warum Durch das Angebot ist ein „unkompliziertes“ Besuchen der
Veranstaltung möglich. Das Einbetten der Information im
Programmheft und auf der Website ermöglicht eine Teil-
nahme.
Für wen Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrerinnen
und -fahrer
Zielsetzung: Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah-
rerinnen und -fahrer an für sie zugänglichen Programmpunkten
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und
ihr Programm am Abend darauf abstimmen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Kooperationspartner sind hier
alle Institutionen, die Kunstorte zur Verfügung stellen
Zeitrahmen: 2011 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
133
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
120
Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Im Programmheft zur Veranstaltung und auf der Website
sind Angaben zur Barrierefreiheit verankert.
Wie Durch Symbole im Programmheft und die Möglichkeit einer
Filterfunktion auf der Website werden folgende Informatio-
nen weitergegeben.
für Rollstuhlfahrinnen und -fahrer geeignet
WC für Gehbehinderte geeignet
Warum Vorabinformation der Besucherinnen und Besucher
Für wen Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende
Zielsetzung: Teilnahmemöglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfah-
rende an für sie zugänglichen Führungsangeboten
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch ältere Menschen können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
400 Anbieterinnen und Anbieter der Führungen (städtische Dienststellen,
Organisationen, Vereine, Firmen und Privatpersonen)
Zeitrahmen: 2011 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
134
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
121
Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Führungsangebote, die sich inhaltlich mit Themen der Inklu-
sion auseinandersetzen, werden in das Programm aufge-
nommen
Wie Z.B. werden Führungen unter der Augenbinde angeboten o-
der die Rollstuhlschaukel vorgestellt. Durch den Einsatz von
Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern wird
auf das Thema Barrieren bei der Kommunikation aufmerk-
sam gemacht. Hierfür wird eine gezielte Akquise von pas-
senden Angeboten vorgenommen.
Warum Möglichkeit der Auseinandersetzung der Besucherinnen
und Besucher mit dem Thema Inklusion von Menschen mit
Behinderung
Für wen Alle Teilnehmenden an der Veranstaltung
Zielsetzung: Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher mit dem Thema Inklu-
sion
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Interessierte werden durch die entsprechenden Angebote auf die Veran-
staltung aufmerksam gemacht.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
2. Bürgermeisterin/Projektbüro (2.BM/Pb), Blinden- und Sehbehinderten-
seelsorge in der evang.-luth. Kirche in Bayern, Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e. V. (BBSB), Bildungszentrum für Blinde und Seh-
behinderte (bbs), Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher,
noris inklusion gGmbH, Paritätischer Wohlfahrtsverband Mittelfranken, Ge-
hörlosenverband Nürnberg und Umland e. V.
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
135
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
122
Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Verfassen eines Leitbildes für das Haus des Spielens mit
Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit
Wie Verfassen eines Leitbildes
Warum Verankerung des Themas Inklusion
Für wen Als Orientierung für Mitarbeitende, als Ansatz für die Ver-
besserung inklusiver Angebote und Barrierefreiheit
Zielsetzung: Betonung des hohen Stellenwerts von Inklusion
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Verbesserung von inklusiven Angeboten und Barrierefreiheit, Sensibilisie-
rung der Mitarbeitenden
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS); Mitarbeitende
des Museums
Zeitrahmen: 2022 2026
Umsetzungsstand: In Planung
Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Spielveranstaltung für gehörlose Kinder und ihre Eltern
Wie Gehörlose Kinder und ihre Eltern treffen sich im Haus des
Spielens und spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele.
Warum Vernetzung der Menschen untereinander
Für wen Gehörlose Kinder und ihre Eltern
Zielsetzung: Öffnung des Hauses für ein breites Publikum, Vernetzung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Lernen durch Spielen, Sensibilisierung für die Belange von gehörlosen
Menschen durch Begegnung
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Museen der Stadt Nürnberg/Haus des Spielens (KuM/HdS), evangelische
Gehörlosenseelsorge
Zeitrahmen: 2018 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
136
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
123
Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Museumstexte sind in Leichter Sprache vorhanden
Wie Übersetzung der vorhandenen Texte in Leichte Sprache,
sowie die Berücksichtigung von Leichter Sprache bei neuen
Texten
Warum Die Inhalte sollen möglichst allen Besucherinnen und Besu-
chern zugänglich gemacht werden.
Für wen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und andere
Angehörige der Zielgruppe von Leichter Sprache
Zielsetzung: Leichteres Erfassen von Hintergrundinformationen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und funktionale Anal-
phabetinnen und Analphabeten profitieren von der Maßnahme
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Spielzeugmuseum
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
137
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
124
Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Umfangreiche Anpassungen des KunstKulturQuartiers nach
externer Fachberatung in den Bereichen
Programminformationen unter: kunstkulturquartier.de
Informationen zu kulturellen Angeboten unter kultur-
info-nuernberg.de
Veranstaltungskalender unter veranstaltungskalen-
der.nuernberg.de
App „zoom:in“
Wie Analyse und kontinuierliche Umsetzung wie Weiterentwick-
lung zur Barrierefreiheit (Kontraste, Strukturen, Gliederung
von Inhalten, Alternativtexte, Bildnachweise, Reduktion von
Inhalten, Gestaltung & Grafikdesign, Seitennavigation durch
Tastatureingabe, Vorlesefunktion, Tabulator, Formulierun-
gen) sind bereits umgesetzt.
In Planung sind folgende Schritte:
Leichte Sprache & Mehrsprachigkeit
ausgewiesene neue Ausgabenseiten des Veranstal-
tungskalenders zu inklusiven Themen (z.B. Veranstal-
tung mit Gebärdensprache, inklusiver Tanz/Theater)
Hinweise auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit des
Veranstaltungsortes
Warum Zielgruppenerweiterung, inklusive Angebote, Abbau von
Barrieren in der Kulturvermittlung und -arbeit
Für wen Menschen mit Behinderung
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Willkommenskultur und Erweite-
rung des Zielpublikums
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und Leseanfän-
ger profitieren von einem gut strukturierten Angebot.
Rechtlicher Bezug: EU-weite Richtlinie 2016/2102 zur Umstellung öffentlicher Internetauftritte
und Apps zur barrierefreien Bedienung
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), KunstKulturQuartier
(KuKuQ) sowie externe Beratung
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
138
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
125
Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Im Rahmen der aktuellen Ausstellung „In Situ?“ wird auch
für blinde und sehbehinderte Menschen eine Führung zu
Kunst im öffentlichen Raum angeboten. Für gehörlose Per-
sonen wurde ein Angebot mit Gebärdensprachdolmetsche-
rinnen und -dolmetscher geschaffen.
Wie Die Führungen finden mit dafür ausgebildeten und geschul-
ten Pädagoginnen und Pädagogen statt.
Warum Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung zur zeitge-
nössischen bildenden Kunst
Für wen gehörlose, schwerhörige, blinde, seheingeschränkte Men-
schen
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
KunstKulturQuartiers (KuKuQ), Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum
der Museen in Nürnberg (KPZ)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in
Nürnberg)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti-
schem Angebot
Wie Einladungen an die Kunstgruppen von Lebenshilfe, noris in-
klusion und die Redaktion des Obdachlosenmagazins Stra-
ßenkreuzer
Warum Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen
Einschränkungen sowie aus prekären Wohnverhältnissen
Für wen Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen
sowie aus prekären Wohnverhältnissen
Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen
sowie aus prekären Wohnverhältnissen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)
Zeitrahmen: 2014 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
139
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
126
Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Führungen durch die Ausstellungen, teilweise mit prakti-
schem Angebot
Wie Kooperation der Kunstvilla und Museum Industriekultur mit
dem KPZ und der Alzheimergesellschaft Mittelfranken
Warum Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen
Für wen Menschen mit Demenz und betagte Menschen
Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit Demenz und betagte Menschen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits mehrfach umgesetzt
Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Taktile Geschosspläne zur räumlichen Orientierung im
Gebäude
Führungen für blinde und sehbehinderte Besucherinnen
und Besuchern
Wie Die Geschosspläne der Kunstvilla liegen in taktiler Fas-
sung an der Kasse vor
Taktile Erfassung ausgewählter Kunstwerke im Rahmen
einer Führung
Warum Eine Orientierung von blinden und sehbehinderten Men-
schen
Für wen Menschen mit Sehbehinderungen
Zielsetzung: Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen an kulturellen Ange-
boten
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
KunstKulturQuartier/Kunstvilla (KuKuQ/Kunstvilla)
Zeitrahmen: Seit 2014 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
140
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
127
Entwicklung von kulturellen Bildungs - und Kreativangeboten, die ohne Sprache
auskommen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Entwicklung eines Leitfadens und konkreter Workshops, die
ohne bzw. mit wenig Sprache auskommen
Wie Eine künstlerische Fachkraft entwickelt ein allgemeines
Toolkit als Basis für die künstlerische Arbeit mit Kindern
ohne bzw. mit wenig Sprache.
Zudem entwickelt sie konkrete Workshops, die wenig Erklä-
rungsbedarf haben, weil sie sehr anschaulich demonstriert
werden können, ohne Schrift auskommen etc.
Warum Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an künstleri-
schen Angeboten zu ermöglichen und zu erleichtern, die
sonst nicht oder nur eingeschränkt teilhaben könnten.
Für wen Kinder und Jugendliche mit Lese-und Schreibschwierigkei-
ten, geringen Deutschkenntnissen
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wenig Deutsch-
kenntnissen. Stärkung der Selbstwirksamkeitserfahrungen und des Aus-
tauschs mit Anderen. Vielfältigere Ideen werden so sichtbar.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Mitarbeitende profitieren von der Maßnahme, wenn sie es schaffen,
möglichst viele Menschen bei ihren Programmen mitzunehmen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stabsstelle Kinderkultur und KinderKunstRaum des Amts für Kultur und
Freizeit (KUF), in Kooperation mit Stadtteileinrichtungen, Förderschulzen-
tren
Zeitrahmen: Frühestens ab 2022
Umsetzungsstand: In Planung
141
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
128
Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ausbau, Neuschaffung und Weiterentwicklung der Dun-
kelerfahrung im Hirsvogelbunker nach einer Sanierung. Ein-
zelne Elemente sind z.B. das Dunkelcafé, Dunkelgang,
Dunkeltour, Dunkelfrühstück, Dunkelgängerdiplom, Spiele
im Dunkeln, Hörkino, Concert in the dark, Geschmackser-
lebnis, Hör-Kino, Hör-Erfahrungen für Schulklassen, Fir-
men-Events
Wie Neben dem Erfahrungsfeld entsteht mit der Dunkelerfah-
rung im Hirsvogelsaal ein umfassendes ganzjährig besuch-
bares inklusives Angebot. Es besteht aus verschiedenen
festen Modulen und besonderen Angeboten zugeschnitten
auf Schulen, Gruppen, Firmen und Einzelbesuchende. Ver-
schiedene Angebotsmodule. Die Betreuung erfolgt durch
sehbehinderte Mitarbeitende.
Warum Die Weiterentwicklung der Dunkelerfahrung bietet die
Chance inklusive Bildungsangebote zu intensivieren und
auszubauen
Für wen Besucherinnen und Besucher ab acht Jahren mit und ohne
Einschränkungen
Zielsetzung: Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung
und blinde Menschen durch das Erleben der ungewohnten Dunkelheit und
dem Austausch mit den blinden oder sehbehinderten Mitarbeitenden. Ent-
wicklung von Gespür für die Möglichkeit der Wahrnehmung blinder Men-
schen und erleben der Nutzung anderer Sinne, die die Seheinschränkung
kompensieren können. Zielsetzung ist auch die Normalisierung des Mitei-
nanders von Sehenden und blinden Menschen zu fördern.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Neben der Dunkelerfahrung dient dieses Angebot auch der Weiterentwick-
lung von Sinneserfahrungen aller Art und bietet ein attraktives „Hands-on“
Kulturangebot für alle Zielgruppen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit
(KUF)
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
142
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
129
Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bau und Betreuung der Rollstuhlschaukel auf dem Erfah-
rungsfeld zur Entfaltung der Sinne
Wie Auf dem Erfahrungsfeld steht während der Saison (1. Mai
bis Ende der Sommerferien) Nürnbergs einzige öffentlich
zugängliche Rollstuhlschaukel. Diese wird von Mitarbeiten-
den betreut. Dabei können Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer
auf der Rollstuhlschaukel den Platz einnehmen und die Mit-
arbeiterin oder der Mitarbeiter sorgt für die nötige Sicherheit
und schubst an. Außerdem bieten zwei Rollstühle (Erwach-
senen- und Kinderrollstuhl) die Möglichkeit für andere Besu-
cherinnen und Besucher zum Rollentausch. Der Betrieb ei-
ner Rollstuhlschaukel darf generell aus Sicherheitsgründen
nur betreut erfolgen.
Warum Durch Initiative des Rolli-Treff-Franken e. V. mit Hilfe der
Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg konnte für das Erfah-
rungsfeld eine Rollstuhlschaukel gebaut und deren Betreu-
ung so zunächst finanziell gesichert werden.
Damit können nun auch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer
das Schaukelerlebnis sinnlich und körperlich erfahren.
Für wen Nutzerinnen und Nutzer eines Rollstuhls und andere Besu-
cherinnen und Besucher des Erfahrungsfeldes
Zielsetzung: Erst aus der Perspektive von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer lässt sich er-
messen, wie schwierig selbst kleinste Barrieren mit dem Rollstuhl zu be-
wältigen sind. Ein Rollentausch erlaubt so für eine begrenzte Zeitdauer
den Alltag der Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nachzuempfinden. Das för-
dert die Akzeptanz der Notwendigkeit von Barrierefreiheit. Weiter soll das
Schaukelerlebnis und Gefühl des freien Schwebens so auch Rollstuhlfah-
rerinnen und -fahrern ermöglicht werden.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Rollstuhlschaukel ist an einer von außen gut einsehbaren Stelle des
Erfahrungsfeldes aufgestellt. Passanten bekommen einen Eindruck im Vo-
rübergehen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit
(KUF), Rolli-Treff-Franken e. V., Zukunftsstiftung Sparkasse Nürnberg,
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
143
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
130
Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der
Sinne)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Anschaffung einer mobilen Induktionsanlage
Wie Einsatz der Induktionsanlage bei Führungen auf dem Erfah-
rungsfeld.
Warum Bei Führungen auf dem Erfahrungsfeld inmitten von ande-
ren Besucherinnen und Besuchern ist es für Menschen mit
Hörbehinderung besonders schwer, den Erklärungen zu fol-
gen. Mit Hilfe der Induktionsanlage können nun auch diese
Menschen teilhaben und erreicht werden.
Für wen Menschen mit Hörbehinderung und kompatiblem Hörgerät
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit Höreinschränkungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Durch den Verleih an andere Einrichtungen und Ämter der Stadt bekommt
eine breitere Masse von Menschen mit Hörbehinderung die Möglichkeit an
Führungen und Vorträgen teilzuhaben.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne des Amts für Kultur und Freizeit
(KUF)
Zeitrahmen: 2018 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
144
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
131
Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Niederschwellige und gruppenspezifische Informationen
zum historischen Ort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne und
den aktuellen Planungen der Stadt Nürnberg
Wie Einmal im Jahr wird ein Informationstag zu Zeppelintribüne
und Zeppelinfeld angeboten. Hierbei werden Information
über das Projekt zum Erhalt und zur Entwicklung von Zep-
pelintribüne und Zeppelinfeld als Lern- und Begegnungsort
präsentiert. Hierzu finden Informationstage mit inklusiven
Elementen statt, die zusammen mit externen Bildungspart-
nern wie Geschichte für Alle entwickelt und umgesetzt wer-
den. Kostenloser Rundgang in mehreren Fremdsprachen
und inklusiven Angeboten (Tastführungen, Gebärden-
sprachdolmetscherangebot). In den kommenden Jahren ist
eine Erweiterung um Rundgänge in Leichter Sprache sowie
für Gehbeeinträchtigte vorgesehen.
Warum Historisch-politische Bildungsarbeit im Allgemeinen und In-
formation über ein steuerfinanziertes Großprojekt im Beson-
deren
Für wen Gesamtheit der Stadtbevölkerung sowie auswärtige Interes-
sierte
Zielsetzung: Bewusste Einbeziehung von Menschen in ein städtisches Großprojekt, die
der nationalsozialistischen Ideologie nicht entsprochen haben.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Zusammentreffen von Menschen mit und ohne Einschränkungen sowie mit
und ohne Deutschkenntnissen, Stärkung der künftigen Prägung als ge-
samtgesellschaftlicher Lern- und Begegnungsort für Freizeit, Sport, Naher-
holung und historische Bildung
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin, Museen der Stadt Nürnberg, Ge-
schichte Für Alle e. V.
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
145
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
132
Einsatz von Gebärdensprache bei (Online -)Veranstaltungen (Deutsche Akademie
für Fußballkultur)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Seit 2012 wurden Publikumsveranstaltungen (Preisverlei-
hung, Diskussion) live in Deutsche Gebärdensprache (DGS)
gedolmetscht. Die Online-Veranstaltungsreihe
KickOn@Home (seit April 2020) wird durchgehend für Ge-
hörlose gedolmetscht.
Wie Zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetscher
agieren im Wechsel über die gesamte Dauer der Veranstal-
tung für alle sichtbar. Zusätzlich gibt es ein punktuelles An-
gebot der Live-Untertitelung.
Warum Erster Anlass in 2012 war der gehörlose Preisträger beim
Fußball-Kulturpreis; zuvor waren kaum gehörlose Teilneh-
mende vor Ort; Ziel: Öffnung von Angeboten
Für wen Für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Zielsetzung: Ermöglichung der Partizipation von Gehörlosen sowie Schaffung von Be-
wusstsein beim gesamten Publikum für die Bedarfe von gehörlosen Men-
schen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vorbildfunktion als Kultureinrichtung, Steigerung der Popularität des DGS-
Dolmetschens, Gewinnung neuer Zielgruppen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kultur und Freizeit (KUF), KunstKulturQuartier (KUKUQ), extern:
Bundes-Behinderten-Fan-Arbeits-Gemeinschaft e. V. (BBAG)
Zeitrahmen: 2012 bzw. 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
146
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
133
Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fußballkul-
tur)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Vollständige technische, grafische und redaktionelle Überar-
beitung der Website sowie Aufnahme detaillierter Informati-
onen zur Barrierefreiheit an Veranstaltungsorten
Wie Einfachere Lesbarkeit (Schrift, Kontraste), Bildtexte, Opti-
mierung von Hilfstools, Schritt für Schritt: Implementierung
von DGS-Videos, Inhalten in Leichter Sprache sowie Kenn-
zeichnung von Barrierefreiheit im Veranstaltungsangebot
auf der Website
Warum Die Webseite, Visitenkarte und inhaltliches Kernstück der
Deutschen Akademie für Fußball-Kultur, soll barrierefrei zu-
gänglich sein und Diversität vermitteln.
Für wen Vorhandene und potenzielle neue Nutzerinnen und Nutzer
der Website und der weiteren digitalen Angebote (Social
media).
Zielsetzung:
Bereitstellung von Information zur Barrierefreiheit für Besucherinnen und
Besucher, Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen
mit Behinderung.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vorbildfunktion: Beispielhaftes Sichtbarmachen der Möglichkeiten einer in-
klusiven Informationsvermittlung. Gewinnung neuer Nutzerinnen und Nut-
zer sowie Besucherinnen und Besucher, bessere Strukturierung, Suchma-
schinenoptimierung
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kultur und Freizeit (KUF), in Kooperation mit externem Dienstleiter
decide, Beratung durch diverse Ansprechpartnerinnen und -partner
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
147
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
134
Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ausprobieren und Testen neuer Angebote, um möglichst
vielen Menschen das Baden und Schwimmen zu ermögli-
chen
Wie Schaffung und Wiederbelebung von speziellen Kurs-,
Schwimm- oder Unterrichtsangeboten, z.B. Badetag für
Transgender, Schwimmunterricht oder Wassergewöhnung
für Menschen mit Behinderung
Warum Möglichst vielen Menschen Zugänge in die Bäder anbieten
Für wen Personen mit körperlichen Einschränkungen oder persönli-
chen Hemmnissen
Zielsetzung: Badeangebote für alle Menschen schaffen, erhalten und ausbauen. Inklu-
sion und Teilhabe von Menschen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
NürnbergBad (NüBad), Menschenrechtsbüro (MRB)
Zeitrahmen: Seit 2004 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
148
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
135
Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigun-
gen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten des Nürn-
berger Behindertensports wird stärker sichtbar gemacht
Wie Veröffentlichungen, auch unter Nutzung der sozialen Me-
dien
Warum Breite Informationsweitergabe der besonderen Leistungen
von Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigung oder Be-
hinderung
Für wen Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigungen
Zielsetzung: Stärkere Sichtbarkeit der Leistungsstärke von Athletinnen und Athleten
des Nürnberger Behindertensport
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Wahrnehmung von Nürnberg als attraktiver Austragungsort für Meister-
schaften
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
149
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
136
Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen durch Zu-
schüsse
Maßnahmen-
beschreibung
Was Förderung von speziellen Angeboten der Sportvereine zur
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Wie Dieser von der regulärenj Förderung für Vereine unabhän-
gige Topf soll Anreize für den gezielten Ausbau von Ange-
boten für Menschen mit Behinderung schaffen. Vereine kön-
nen für den Bereich inklusiven Sport Anträge zu notwendi-
gen Materialien, Baumaßnahmen und Qualifizierungsmaß-
nahmen stellen. Auch die benötigten Assistenzen zur Aus-
übung des inklusiven Sports im Verein, die das Freizeitnetz-
werk Sport organisiert, können bezuschusst werden. Von
Seiten der Stadt werden für Inklusionsthemen sowie Senio-
ren und Seniorinnen 20.000€ jährlich bereitgestellt.
Warum Menschen mit Beeinträchtigungen soll der Zugang zu den
Angeboten der Sportvereine erleichtert werden. So spielen
der barrierefreie Ausbau der Sportanlagen, aber auch ein
vielfältiges Angebot eine wichtige Rolle.
Für wen Nürnberger Sportvereine, Sportbegeisterte mit Beeinträchti-
gungen
Zielsetzung: Förderung von Sportangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
150
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
137
Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sport angebots für Kin-
der, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Verwaltung von Zuschüssen zur Sportförderung
Wie Verwaltung des jährlichen Zuschusses an den Behinderten-
und Versehrtensportverein (BVSV) Nürnberg e. V., Zu-
schüsse zur Förderung des Sports von Kindern und Ju-
gendlichen mit Behinderung durch den Freistaat Bayern in
Form der EISs (Erlebte Inklusive Sportschule)-Pauschale
Warum Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des
Vereinsauftrags
Für wen Sportvereine, Sportbegeisterte mit Behinderung
Zielsetzung: Unterstützung der Sportvereine bei der Durchführung des Vereinsauftrags
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
151
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
138
Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportService
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Digitale Darstellung der Sportangebote der Nürnberger
Sportvereine für Menschen mit Beeinträchtigungen
Wie Menschen mit Beeinträchtigungen können über die Online-
Sportsuche des SportService passende Sportangebote fin-
den (über die Auswahl "Auch für Menschen mit Handicap
geeignet"). Zusätzlich können sie nach Entfernung zu einer
Adresse sortiert werden.
Warum In vielen Maßnahmen der Nürnberger Sportvereine und ver-
schiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe wird Inklu-
sion bereits gelebt. Menschen mit gesundheitlichen Ein-
schränkungen finden vor allem beim Behinderten- und Ver-
sehrtensportverein (BVSV) und dem Gehörlosen Sport Club
eine breite Palette an Sportangeboten und Kursen. Aber
auch viele andere Sportvereine haben ihre Angebote geöff-
net und so gestaltet, dass alle daran teilnehmen können.
Mit diesen Suchfunktionen wurde ein niederschwelliges und
übersichtliches Angebot geschaffen.
Für wen Sportbegeisterte mit Beeinträchtigungen
Zielsetzung: Der Inklusionsgedanke wird durch das Angebot von speziellen Sportforma-
ten und die Akzeptanz der Betroffenen vorangetrieben.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Schule und Sport, Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
152
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
139
Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der Special
Olympics World Games Berlin 2023
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Mit dem deutschlandweiten „Host Town Program „170 Nati-
onen – 170 inklusive Kommunen“ sollen Delegationen aus
den verschiedensten Regionen der Welt vor den Wettbe-
werben in Berlin für vier Tage in unterschiedlichste Kommu-
nen kommen, um vor Ort Land und Leute kennenzulernen.
Wie Planung und Durchführung einer Auftaktveranstaltung und
Vorbereitung der Gastgeberrolle durch Projekte mit kommu-
nalen Gruppen (Schule, Vereine u. a.) in 2022 und Durch-
führung des viertägigen „Host Town Program“ (11.- 14.Juni
2023). Dabei geht es laut Veranstalter um z. B. inklusive
Vereins-, Schul- und Jugendprojekte, inklusive kulturelle Ak-
tivitäten, Inklusionstage, inklusive Veranstaltungen und Vor-
haben aus den Bereichen Sport, Bildung, Gesundheit, Kul-
tur oder Stadtentwicklung sowie sonstige Initiativen gelebter
Inklusion.
Warum Damit soll zum einen ein starkes Signal der Inklusion ge-
setzt und darüber hinaus in den Kommunen inklusive Struk-
turen und Netzwerke nachhaltig gestärkt werden. Die Ver-
anstalter formulieren das Ziel: „Mehr Teilhabe vor Ort!“
Für wen Die Kommunen können sich für unterschiedlich große Dele-
gationen bewerben. Insgesamt wird das Host Town Pro-
gram für etwa 7.000 Athletinnen und Athleten sowie Unified
Partnerinnen und Partner, also Menschen ohne geistige Be-
hinderung, aus mehr als 170 Nationen in 24 Sommer- und
zwei Demonstrationssportarten organisiert.
Zielsetzung: Durch eine Beteiligung Nürnbergs können weiter Vorurteile und Berüh-
rungsängste abgebaut, aber auch Akzeptanz und Toleranz aufgebaut wer-
den. In Nürnberg öffnen immer mehr Sportvereine ihre Angebote und set-
zen ein deutliches Zeichen für die Integration von Menschen mit Behinde-
rung. Sie fördern durch gemeinsames Sporttreiben das Miteinander und
schaffen Begegnungsmöglichkeiten. Mit einer Beteiligung könnte Nürnberg
die besondere Dynamik der SOWG Berlin 2023 nutzen, um das Themen-
feld Inklusion sichtbar zu machen und Akteure vor Ort zu begeistern.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Frei-
zeit und Sport)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Sport Service (SpS)
Zeitrahmen: Projekte ab 2022 Host Town Program 11. bis 14.06.2023
Umsetzungsstand: Bewerbungsphase
153
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
140
5.7.2 Umsetzbare Maßnahmen
Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellungen, Breiten-
sport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit
Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Gebäude und Einrichtungen mit Veranstaltungs-
räumlichkeiten werden ebenso wie Veranstaltungsangebote, beispielsweise Ausstellungen,
Breitensport- und Freizeitangebote, auf Barrierefreiheit geprüft. Bei Bedarf werden die Ge-
bäude umgebaut und Angebote barrierefrei weiterentwickelt. So können Induktionsanlagen
verbaut oder der Zugang zu mobilen Induktionsschleifen ermöglicht werden.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Bildungszentrum und
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ und StB), Amt für Kultur und Freizeit
(KUF)
Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote
Maßnahmenbeschreibung: Es wird eine Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten für Ak-
tionen und Angebote im Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung durchge-
führt und diese über eine Angebots -Datenbank öffentlich zugänglich gemacht . Die Ergeb-
nisse können zur Finanzierung von barrierefreien und partizipativen Angeboten im Bereich
Kultur, Sport und Freizeit genutzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maß-
nahme sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe
Maßnahmenbeschreibung: Bestehende Fördermöglichkeiten für Aktionen und Angebote im
Bereich Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung können in einer extra eingerichte-
ten Beratungsstelle erfragt werden. Voraussetzung für eine zufriedenstellende Beratung sind
u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
154
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
141
Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen
Maßnahmenbeschreibung: Durch den Einsatz eines höhenverstellbaren Redepults, die In-
stallation einer rollstuhlgerechten Bühne, den Einsatz von Schrift- und/oder Gebärdensprach-
dolmetscherinnen und -dolmetschern kann auf die Vielfältigkeit der Belange von Menschen
mit Behinderung aufmerksam gemacht werden. Auch Moderatorinnen und Moderatoren mit
Behinderung, die durch Veranstaltungen führen, machen das Thema Inklusion sichtbar.
Zuständigkeit: Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH), Bildungszent-
rum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ), Referat für Schule und Sport
Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungsräumlich-
keiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort
Maßnahmenbeschreibung: Das Wissen darüber, inwiefern Barrierefreiheit am Veranstal-
tungsort gegeben ist und inwiefern die Mitarbeitenden vor Ort inklusiv geschult sind, erleich-
tert Menschen mit Behinderungen eine diskriminierungsfreie Tei lnahme. Hierzu wird ein
stadtweit einheitliches Symbolsystem angewandt. Die Piktogramme geben für alle Arten von
Einschränkungen niederschwellig Informationen zur Barrierefreiheit von Räumlichkeiten. Zu
prüfen is t, ob bereits existierende, überörtlich standardisierte Symbole eingesetzt werden
können.
Zuständigkeit: Stadtarchiv (Av), Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle
(MSH), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BZ/BCN), Stab Ehemaliges Reichs-
parteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (Stab ZEP)
5.8 Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte
Artikel 29 der UN -BRK garantiert Menschen mit und ohne Behinderungen, ihre politischen
Rechte in gleichberechtigter Weise wahrnehmen zu können. Die Vertragsstaaten werden in
die Pflicht genommen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe alle r
Menschen am öffentlichen Leben sicherzustellen.
Dies betrifft die freie Willensäußerung genauso wie das aktive und passive Wahlrecht von
Menschen mit Behinderungen, ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie Parti-
zipation und Mitg estaltung der öffentlichen Angelegenheiten und den Schutz ihrer Persön-
lichkeitsrechte. 32
32 Vgl. www.behindertenrechtskonvention.info/teilhabe-am-politischen-und-oeffentlichen-leben-3934, let zter Zugriff:
19.11.2021.
155
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
142
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ergreift die Stadt Nürnberg Maßnahmen, die die
gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und den
Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, beispielsweise durch Schutz vor Diskriminierun g oder
Prävention von Gewalt, sicherstellen sollen. Hierfür sind beispielsweise die Konzeption und
Durchführung von Angeboten geplant, die insbesondere Frauen mit Behinderung stärken sol-
len, da diese tendenziell öfter Opfer von Gewalt sind.
Wichtigstes Gremium und zentrales Organ für die politische Teilhabe und die Interessens-
vertretung der Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist der Behindertenrat der Stadt Nürn-
berg (BRN). Das im Jahr 2010 durch einen Stadtratsbeschluss gegründete, öffentlich kom-
munale G remium besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Personen. 26 Mitglieder sind Men-
schen mit Behinderung, 14 Mitglieder sind Delegierte von Institutionen, Selbsthilfegruppen,
Verbänden und Leistungserbringern. Der BRN wird alle fünf Jahre gewählt und arbeitet in
sechs thematisch unterschiedlichen Ausschüssen (Finanzen, Barrierefreiheit, Bildung und
Kultur, Wohnraum für Menschen mit Behinderung, Arbeit und Soziales sowie Gesundheit).
Er engagiert sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinde-
rung im Stadtgebiet , setzt sich für Teilhabegerechtigkeit ein und berät die Stadtverwaltung
und die Kommunalpolitik als Sachverständigengremium zu Sachverhalten im Kontext Men-
schen mit Behinderung. Seit Juli 2021 unterstützen zwei Mitarbeitende in d er städtischen,
beim Sozialamt angesiedelten Geschäftsstelle des BRN die Ratsmitglieder bei Verwaltungs-
tätigkeiten.33
33 Weitere Informationen zum Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) finden sich online unter: www.nuernberg.de/in-
ternet/behindertenrat, letzter Zugriff: 19.11.2021.
156
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
143
5.8.1 Umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Maßnahmen
Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommunika-
tion
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Online werden konkrete Hinweise für moderne fair gestal-
tete Sprache zusammengestellt, praxisnah aufbereitet und
mit Links zu Angeboten zeitgemäßer Bildsprache abseits
gängiger Stereotype ergänzt.
Wie Es existieren bereits differenziert ausgestalte Hilfestellun-
gen, die im Intranet veröffentlicht wurden. Diese umfassen
neben Texten auch Links zu Datenbanken mit Bildern ab-
seits klischeehafter Illustrationen. Der Wandel der sprachli-
chen Gestaltung von Texten wird laufend berücksichtigt.
Weitere sprachliche Neuerungen werden entsprechend die-
ser Systematik erarbeitet und online ergänzt, dabei werden
Aspekte von Geschlechtergerechtigkeit, Diversitäts- und
Diskriminierungssensibilität, Rassismuskritik und Leichter
Sprache berücksichtigt und konkrete Formulierungshilfen
Verfügung gestellt. Ein gedruckter Leitfaden und bei Bedarf
der Entwurf eines Schulungskonzepts sind denkbar.
Warum Sprachliche Entwicklungen machen eine Anpassung der ei-
genen Art und Weise, öffentliche Texte zu schreiben, erfor-
derlich. Für gesellschaftliche Entwicklungen hinsichtlich der
Anforderungen an Leichte Sprache und geschlechterge-
rechte Sprache sollten daher passende Darstellungen ange-
boten werden.
Für wen Menschen, die im Bereich Kommunikation arbeiten und sich
Unterstützung beim zeitgemäßen Schreiben ihrer Texte
wünschen, erhalten neue Impulse für ihre Kommunikations-
arbeit.
Zielsetzung: Die bereits im Intranetauftritt des Amts für Kommunikation und Stadtmar-
keting für die Stadtverwaltung bereitstehenden Hinweise und Anregungen
(„Empfehlungen für eine faire Sprache“) werden erweitert und insgesamt
bekannter gemacht.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die zeitgemäße Ausgestaltung von Sprache kann zu weiteren Diskussio-
nen über moderne Berichterstattung führen. Der verantwortungsbewusste
Umgang mit Sprache verdeutlicht den respektvollen Umgang mit allen
Menschen.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Menschenrechts-
büro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
157
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
144
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohen-
der) Behinderung wird durch verschiedene Beteiligungsfor-
mate unterstützt und gefördert.
Wie Pädagogische Fachkräfte aus Einrichtungen (z.B. Kita, Kin-
der- und Jugendhaus, Schulen und Fördereinrichtungen)
assistieren Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung ei-
gener Beiträge und begleiten sie.
Veranstaltungen, Formate und Rahmenbedingungen (z.B.
laut! Forum Live, Kinderversammlungen) sind im Allgemei-
nen barrierefrei. Weitere Unterstützungsbedarfe wie z.B.
Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher kön-
nen jederzeit mit eingebunden werden, wenn Beeinträchti-
gungen von Personen im Vorfeld bekannt sind.
Warum Alle Kinder haben ein Recht auf Beteiligung (Rechtträger-
schaft). Die beteiligten Pflichtenträgerinnen und -träger sind
gefordert, allen Kindern und Jugendlichen Beteiligungsmög-
lichkeiten offen zugänglich und für sie nutzbar anzubieten,
unabhängig von einer (drohenden) Behinderung.
Für wen Kinder und Jugendliche entsprechend der Zielgruppe des
jeweiligen Beteiligungsformats.
Zielsetzung: Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Einbeziehen der Interessen und Perspektiven von allen Kindern und Ju-
gendlichen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J), Bürgermeister-
amt (BgA), Zentrale Dienste (ZD) u.a.
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
158
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
145
Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts von Bürgerver-
sammlungen sind barrierefrei zugänglich und es werden
Gebärdensprachdolmetscherdienste in Anspruch genom-
men. Weitere Unterstützungsbedarfe werden vorher abge-
fragt.
Wie Im Einladungsflyer wird gut sichtbar auf die Rückseite fol-
gender Passus gedruckt: „Barrierefreiheit: Die Räumlichkei-
ten des Veranstaltungsorts sind barrierefrei erreichbar. Ge-
bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher begleiten
die Veranstaltung. Falls Sie weitere Unterstützung benöti-
gen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 09 11 / 2 31 -50
09 oder über unser Kontaktformular.“
Darüber hinaus besteht nach der Pandemie das Angebot
von Einführungsveranstaltungen für Menschen mit Behinde-
rungen auf Vermittlung des Behindertenrates, der entspre-
chende Organisationen und Einrichtungen hierüber infor-
mieren bzw. idealerweise einladen kann.
Warum Neben der Inklusion von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern
sowie von gehörlosen Menschen soll die Abfrage von be-
sonderen Bedarfen dazu dienen, im Gespräch auf die jewei-
ligen und spezifischen Bedarfe von Personen mit Behinde-
rung eingehen und passende Lösungen im Rahmen des
Möglichen anbieten zu können, denn: Bürgerversammlun-
gen sollen allen Menschen mit und ohne Behinderungen of-
fenstehen.
Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen
Zielsetzung:
Berücksichtigung von Interessen und Bedarfen von Menschen mit Behin-
derung und Schaffung eines inklusiven Angebots der Beteiligung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch andere Zielgruppen können ihre besonderen Bedarfe bei der Ab-
frage artikulieren und die Verwaltung versuchen, gegebenenfalls Abhilfe
zu schaffen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bürgermeisteramt (BgA)
Zeitrahmen: 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
159
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
146
Inklusive Mobile Bürgerversammlung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Mobile Bürgerversammlungen werden inklusiv(er) angebo-
ten
Wie Verschieden Angebote für Menschen mit Beeinträchtigun-
gen
Warum Erleichterung der selbstbestimmten Nutzung des öffentli-
chen Raumes, Verbesserung der Mobilität
Für wen Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Mobilitätsein-
schränkung
Zielsetzung: Diskriminierungsfreie und selbstbestimmte Teilnahme an Mobilen Bürger-
versammlungen des Oberbürgermeisters: Erstmalig wurde eine Mobile
Bürgerversammlung am 6.8.2019 mit Einsatz von Gebärdensprachdol-
metscherinnen, Induktionshöranlage, VAG-Bus, Fahrradrikschas sowie
Motorradgespannwagen und mit Unterstützung des Vereins für Menschen
mit Körperbehinderung Nürnberg e. V. und den Boxdorfer Werkstätten in-
klusiv angeboten. Seitdem ist der Einsatz einer Induktionshöranlage bei
Mobilen Bürgerversammlungen Standard.
Gegebenenfalls wei-
tere Effekte:
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 3a (Selbstbestimmung), Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 20 (per-
sönliche Mobilität)
Zuständigkeit, Koope-
rationspartner:
Bürgermeisteramt (BgA), Verkehrsplanungsamt (Vpl)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
160
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
147
Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sitzungen
des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und
-dolmetschern bei Sitzungen des Behindertenrates sowie
bei (mobilen) Bürgerversammlungen steht ein Budget zur
Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch für
weitere städtische Veranstaltungen auf das Budget zurück-
gegriffen werden, sofern die Mittel ausreichen.
Wie Das Budget wird für jedes Haushaltsjahr neu zur Verfügung
gestellt. Das Bürgermeisteramt verwaltet das Budget und
steht für Fragen zur Verfügung.
Warum Teilnahme und Mitwirkung von gehörlosen Menschen an
Sitzungen des Behindertenrates und mobilen oder regulä-
ren Bürgerversammlungen
Für wen Gehörlose Menschen
Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe von gehörlosen Menschen sowie inklusive
Kommunalpolitik und Verwaltung
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bürgermeisteramt (BgA)
Zeitrahmen: 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
161
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
148
Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum Bei-
spiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bei Großveranstaltungen wird regulär eine Übersetzung in
Gebärdensprache angeboten.
Wie Bei kleineren Veranstaltungen erfolgt eine Abfrage dazu bei
der Veranstaltungseinladung. Bei Bedarf werden dann Ge-
bärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher einge-
bunden.
Warum Teilhabechancen sollen erhöht werden.
Für wen Für alle Menschen, die Gebärdensprache nutzen.
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen die Gebärdensprache nutzen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern
schafft zusätzlich Aufmerksamkeit für das Thema Inklusion und sensibili-
siert auch Hörende.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST)
Zeitrahmen: 2017 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
162
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
149
Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleichstellung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Themen zur Inklusion, Menschenrechten und Gleichstellung
werden in Form von barrierefreien Veranstaltungen behan-
delt. Eine Sichtbarmachung des Angebots erfolgt auf Flyern
und der Website des Menschenrechtsbüros.
Wie Bei Großveranstaltungen wird auf die Auswahl barrierefreier
Räumlichkeiten, die Möglichkeit von Induktionsschleifen und
ggf. die Einbindung von Schrift- bzw. Gebärdensprachdol-
metscherinnen und -dolmetschern geachtet. Bei Einladung
zur Veranstaltung erfolgt eine Bedarfsabfrage. Bei der Er-
stellung von Flyern für Veranstaltungsreihen mit externen
Partnerinnen und Partnern erfolgt ebenfalls eine Abfrage
auf Barrierefreiheit der Räumlichkeiten und Veranstaltun-
gen.
Warum Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung sollen er-
höht werden.
Für wen Für alle Menschen, die von Barrierefreiheit profitieren.
Zielsetzung:
Barrierefreie Teilhabe von möglichst vielen Menschen, darüber soll die
Teilhabechance erhöht werden und das Recht auf Selbstbestimmung.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Über die Sichtbarkeit zu Hinweisen von Barrierefreiheit auf Flyern und Ein-
ladungskarten werden alle Menschen für Inklusion sensibilisiert.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 Abs. 2 (Zugang zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST)
Zeitrahmen: 2018 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt: Bereits umgesetzt
163
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
150
Barrierefreie Armutskonferenz 2022
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bei Planung, Organisation und Durchführung der Fachver-
anstaltung „Nürnberger Armutskonferenz 2022“ werden Be-
dürfnisse bzgl. der Barrierefreiheit der Teilnehmenden und
Akteure umfassend berücksichtigt.
Wie Organisation der Anmeldung über ein Zwei-Wege-Prinzip
inklusive barrierearme Onlinemaske und Abfrage der Unter-
stützungsbedarfe; bei Bedarf Bereitstellung von Gebärden-
sprach- oder Schriftdolmetscherdiensten, Rollstuhl-Plätzen,
die vorherige Versendung von Präsentationen an Menschen
mit Sehbehinderung sowie, soweit möglich, individuelle As-
sistenz
Warum Die Teilnahme an der Tagung soll möglichst allen Men-
schen möglich sein.
Für wen Teilnehmende und Akteure mit Unterstützungsbedarfen
Zielsetzung: Eine barrierefreie Teilnahme an der Fachveranstaltung ist möglich.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Das Angebot der Anmeldung über verschiedene Zugangswege unterstützt
auch Teilnahmeinteressierte, die keinen stabilen Zugang zum Internet ha-
ben. Das Angebot der Schriftdolmetschung dient vielen zum besseren Ver-
ständnis der vorgetragenen Inhalte.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 Zugänglichkeit (zu Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Zeitrahmen: Herbst 2021 Herbst 2022
Umsetzungsstand: In Planung
164
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
151
Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ergänzung des Internetangebotes https://www.nuern-
berg.de/internet/wahlen/bundestagswahl.html um Informati-
onen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache.
Wie Die Webseite wurde um Informationen erweitert, indem
Links zu Angeboten der Bay.LZ für politische Bildungsarbeit
eingefügt wurden. Das Wahl-Hilfe-Heft und die Bundestags-
wahlbroschüre geben so online Auskunft zur Bundestags-
wahl.
Warum Förderung der Teilnahme an der Wahl
Für wen Menschen mit kognitiver Einschränkung
Zielsetzung:
Einfache Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teil-
habe von Menschen mit kognitiver Einschränkung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Es profitieren auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder mit
Leseschwäche von der Maßnahme.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Juli 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
165
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
152
Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Informationen auf der Website der Stabsstelle Men-
schenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle sind in großen
Teilen auch in Leichter Sprache umgesetzt.
Für die Zukunft ist geplant, dass auch thematische Broschü-
ren oder Flyer in Leichter Sprache übersetzt werden.
Wie Die Informationen sind auf einer eigenen Website zu finden:
https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte_ls. Die
Texte werden nach den bestehenden Vorgaben durch ex-
terne Dienstleister oder von Mitarbeitenden selbstständig
übersetzt.
Warum Teilhabechancen sollen erhöht werden.
Für wen Für Menschen mit kognitiver Einschränkung und weitere
Angehörige der Zielgruppe
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch die weiteren Angehörigen der Zielgruppe von Leichter Sprache profi-
tieren von der Maßnahme, bspw. Menschen mit Legasthenie oder Men-
schen mit geringen Deutschkenntnissen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit zu Informationen)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Amt für Kommu-
nikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
166
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
153
Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN -Behindertenrechtskonvention und
zu Inklusion
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Durchführung von Veranstaltungen
Wie Es werden Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention o-
der aus dem Themenbereich Inklusion näher betrachtet.
Dazu führt das Menschenrechtsbüro Fachtage, Fachge-
spräche, Workshops durch oder beteiligt sich an Veranstal-
tungen z.B. vom Behindertenrat der Stadt Nürnberg oder
weiteren Kooperationspartnerinnen und -partner wie noris
inklusion, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Akade-
mie Caritas Pirckheimer Haus (CPH).
Warum Bewusstseinsbildung für Themen der Inklusion für Men-
schen mit und ohne Behinderung,
Beteiligung am Fachdiskurs zur UN-Behindertenrechtskon-
vention und Inklusion
Für wen Fachpublikum, alle Interessierte
Zielsetzung:
Inklusion im gesellschaftlichen Miteinander verorten, Menschenrechtsdis-
kurs zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion mitgestalten
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle (MRB/GST), Behindertenrat
(BRN), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
(SHA), weitere Akteure im Kontext Inklusion in Nürnberg
Zeitrahmen: 2018 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
167
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
154
UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug
Wie Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) organisiert
eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug von
der Lorenzkirche zum Jakobsplatz. Dort findet eine Veran-
staltung mit Informationsständen und Bühnenprogramm
statt.
Warum Bei dieser Veranstaltung sollen die unterschiedlichen Ein-
schränkungen und die damit verbundenen Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung sichtbar werden. Ein besonde-
res Augenmerk wird auf die Nürnberger Stadtgesellschaft
gelegt. Es wird Raum geschaffen, um
Forderungen an die Politik heranzutragen,
der gesetzlichen Grundlage, der UN-BRK, Nachdruck
zu verleihen
sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen
Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg und Umge-
bung
Zielsetzung: Sensibilisierung, stärkere Forcierung der Umsetzung der UN-BRK
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Von den Forderungen nach Barrierefreiheit und anderen Themenschwer-
punkten profitieren alle Gesellschaftsgruppen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 29 (Teilhabe am politischen
und öffentlichen Leben)
Zuständigkeit,
Kooperations-
partner:
Behindertenrat (BRN) / Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
– Sozialamt (SHA) sowie andere Institutionen und Vereine im Bereich der
Behindertenhilfe
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
168
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
155
„Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Realisierung einer online-Veranstaltungsreihe „Der lange Weg
von der Ballastexistenz zum Menschen mit Würde und Rech-
ten“
Wie Es wurde eine Neukonzeption der ursprünglich in Präsenz ge-
planten Veranstaltungsreihe in eine online-Veranstaltungs-
reihe vorgenommen.
Die Veranstaltung wurde inklusiv und möglichst barrierefrei
konzipiert, sodass allen Interessierten eine digitale Teilhabe
ermöglicht wurde:
Für gehörlose Menschen wurde ein geeignetes Konfe-
renztool eingesetzt, zudem gab es eine Besprechung der
Inhalte und Abläufe mit anwesenden Gebärdensprachdol-
metscherinnen zur Vorbereitung der Veranstaltungen.
Die Gestaltung des Anmeldeprozesses seitens Bildungs-
zentrum erfolgte über Erläuterungen zur digitalen Teil-
nahme bis hin zu einem Telefoncoaching bei der Einwahl
in die Veranstaltung.
Warum Bildungsauftrag: Innovative Realisierung von politischer Bil-
dung auch während der Corona-Pandemie.
Für wen Offenes emanzipatorisches, inklusives Bildungsangebot für in-
teressierte Menschen mit und ohne Behinderung
Zielsetzung:
Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung und
deren historischen und aktuellen Ursachen, Realisierung von inklusiver politi-
scher Bildung mit online-Veranstaltungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Aufbau eines Netzwerkes, Entwicklung gemeinsamer Interessen sowie Ver-
besserung der strukturellen und inhaltlichen Zusammenarbeit von unter-
schiedlichen Partnerinnen und Partnern
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Behindertenrat (BRN), Bildungscampus Nürnberg / Bildungszentrum - barrie-
refrei Lernen, BUNI - Kultur- und Freizeittreff, Medienwerkstatt Franken, Me-
morium Nürnberger Prozesse und Menschenrechtsbüro, Fränkische Ge-
denkinitiative für ,,Euthanasie‘‘ – Opfer, Techniksupport durch Lebenshilfe
Nürnberg
Zeitrahmen: Frühjahr 2021 Sommer 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
169
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
156
Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Aufbau eines Netzwerks / Kompetenzzentrums Inklusion
und Bürgerschaftliches Engagement
Wie Start Aufbau Netzwerk und Kompetenzzentrum in
2022: „Engagementtag“ als Qualifizierungs- und Aus-
tauschveranstaltung 2022
Schwerpunktsetzung Inklusion bei Freiwilligenmesse
Oktober 2022
Spendenakquise („Bürgergeld“) bei „Menükarten“ der
Fundraising-Aktion 2022
Start „Info-Mail“ als Newsletter zum Thema „Inklusion
und BE“ Ende 2022
Kooperation mit Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) bei de-
ren Inklusionsprojekt 2022
Weiterführung Auftragsvergaben an noris inklusion
Umsetzung weiterer Maßnahmen ab 2023
Warum Ausbau der Zusammenarbeit, Intensivierung der Aktivitäten
zum Thema Inklusion
Für wen Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement von und für
Zielgruppen
Zielsetzung:
Bezugspunkt zum Maßnahmenvorschlag aus dem Beteiligungsprozess:
„Für alleinstehende hilfebedürftige Menschen bestehen ehrenamtliche Hel-
ferkreise in den Stadtteilen. Hierzu werden im Rahmen des Quartiersma-
nagements bis Ende 2021 modellhaft strukturierte Formen der Nachbar-
schaftshilfen geschaffen, z.B. in Form genossenschaftlicher Organisations-
strukturen.“
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Kooperationsverdichtung mit Fokus Engagement
Rechtlicher Bezug: UN-BRK
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Referat für Jugend, Fa-
milie und Soziales. Engere Kooperationspartner im Jahr 2022 sind zu ge-
winnen.
Zeitrahmen: 2022
Umsetzungsstand: In Planung
170
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
157
Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das Angebot umfasst einen Workshop mit 6 Abendtermi-
nen. Die erste Schulungseinheit beinhaltet einen Vortrag
von einer Kriminalhauptkommissarin des Polizeipräsidiums
Mittelfranken. Dieser wird von Gebärdensprachdolmetsche-
rinnen und -dolmetscher übersetzt. Die anderen Termine
dienen dem Training zur Selbstverteidigung.
Dieses ist auf die Bedürfnisse der gehörlosen Frauen abge-
stimmt und berücksichtigt auch die Altersgruppe. Das Ange-
bot bietet neben praktischen Kenntnissen auch einen Zu-
gang zu Aufklärung und Beratung. Dieser Zugang ist sonst
oft aufgrund von Sprachbarrieren erschwert.
Wie In 2022 soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden. Nach-
dem die Finanzierung des Angebots gesichert ist, kann spä-
testens ab und 2023 der Kurs durchgeführt werden.
Warum Mädchen und Frauen mit Behinderungen machen Gewalter-
fahrungen häufiger als Mädchen und Frauen ohne Behinde-
rung. Gehörlose Menschen sind dabei noch einmal in der
zusätzlich herausfordernden Situation, dass sie Angriffe
nicht kommen hören und eine verbale Gegenwehr nicht im-
mer einfach ist.
Für wen Von diesem Angebot profitieren gehörlose und hochgradig
schwerhörige Mädchen und Frauen aus dem gesamten
Nürnberger Stadtgebiet.
Zielsetzung:
Ziel des Angebots ist die Bekämpfung von Gewalt gegen gehörlose und
hochgradig schwerhörige Frauen und Mädchen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person), Art. 16 (Freiheit vor Ge-
walt und Missbrauch)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA),
Gleichstellungsstelle(GST), externe Anbieter
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
171
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
158
Barrierefreie E-Partizipation
Maßnahmenbeschreibung: E-Partizipationsformate der Stadt Nürnberg sind inklusiv und
barrierefrei gestaltet. Maßgebend ist die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung".
Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Direktorium Bürgerservice, Digi-
tales und Recht (BDR) mit externen Dienstleistern
Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache als Kurs
in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das Fortbildungsangebot ist als Workshop angelegt.
Wie Dieser wird auf mehrere Tage verteilt angeboten. In leicht
verständlicher Sprache werden Inhalte vermittelt, um so un-
ter anderem einer Sensibilisierung für das Thema und damit
einer Erweiterung des Verständnisses für Grenzüberschrei-
tungen („Möchte ich so berührt werden?“) zu erreichen.
Auch soll das Selbstbewusstsein („Mein Körper gehört mir!“)
gestärkt und durch gezieltes Kommunikationstraining der
Sprachgebrauch („Ich möchte nicht, dass du das tust!“) trai-
niert werden. Das Fortbildungsangebot leistet einen Beitrag
zur Prävention von sexueller Gewalt und bietet Menschen
mit geistiger Behinderung gleichzeitig die Chance, selbstbe-
stimmt zu leben.
Warum Menschen mit Behinderung sind nach wie vor öfter von se-
xueller Gewalt betroffen als dass das bei Menschen ohne
Behinderung der Fall ist. Insbesondere kognitiv einge-
schränkte Personen werden überproportional oft Opfer von
sexuellen Übergriffen, da sie sich häufig weniger gut weh-
ren können.
Für wen Menschen mit kognitiver Einschränkung
Zielsetzung:
Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Be-
hinderung soll im Rahmen einer Fortbildung zum Thema gemacht werden.
Von diesem Angebot profitieren Personen aus dem gesamten Stadtgebiet
Nürnberg.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung profitieren ebenfalls von die-
sem Angebot, da sie so die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner
stärken können.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 14 (Sicherheit der eigenen Person),
Art. 16 (Freiheit vor Gewalt und Missbrauch)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA),
Gleichstellungsstelle (GST), externe Anbieter
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
172
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
159
5.8.2 Umsetzbare Maßnahmen
Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit
Maßnahmenbeschreibung: Ehrenamtliche und Multiplikatoren werden zum Umgang und
zur Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigung geschult.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt
für Kultur und Freizeit (KUF)
Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage
Maßnahmenbeschreibung: Inklusion soll bei Aktionstagen an Schulen als Thema verankert
werden. Hierzu könnte vom Bezirksju gendring das Thema eingebracht werden , und Lehre-
rinnen und Lehrer behandeln das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer
Themenwoche im Kontext Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage.
Zuständigkeit: Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA) so-
wie Amt für berufliche Schulen (SchB) in Kooperation mit dem Bezirksjugendring
5.9 Querschnittsaufgaben
Neben den Maßnahmen die einzelnen Handlungsfelder betreffend , gibt es eine Vielzahl an
Aufgaben, die seitens der Stadt verwaltung als Querschnittsaufgaben mehrere oder alle
Handlungsfelder abdecken und die in der Regel als Daueraufgaben einzustufen sind.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Be-
hinderung kann das Bewusstsein für inklusive Themen gesteigert werden. Eine zentrale Rolle
übernimmt hierbei der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN). Als gewähltes Interessens-
vertretungsgremium der Menschen mit Behinderung in Nürnberg berät er zum einen die
Stadtverwaltung zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, zum anderen sensi-
bilisiert er durch öffentliches Wirken.
Die Verankerung der Inklusion als Querschnitts - und Daueraufgabe erfolgt über die ge-
schäftsbereichsübergreifend aufgesetzte Koordinierungsgruppe Inklusion , die üb er die Er-
stellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK hinaus inklusive Belange in die ein-
zelnen Geschäftsbereiche und ihre Dienststellen vermittelt, was auch in umgekehrte Richtung
gilt (vgl. Kapitel 4) . Auch die Inklusionsbeauftragte ist Mitglied de r Koordinierungsgruppe.
Durch weitere personelle Ressourcen kann die Aufgabe, geschäftsbereichsübergreifende in-
klusive Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, weiter vorangetrieben wer-
den (vgl. Kapitel 7).
173
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
160
Ebenfalls von z entraler Bedeutung ist der Zugang zu Informationen . Dieser kann bei-
spielsweise über Beratungsangebote ermöglich werden. Die Beratungsstelle der Stadt Nürn-
berg für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bietet eine Anlaufstelle für erste
Klärungen. Die Fachstelle Inklusion des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration
– Sozialamt stellt zudem Informationen für Zielgruppen bereit (z. B. Flyer „Induktiv Hören“)
oder bereitet Informationen nach Möglichkeit und Bedarf nutzergruppenspezifisch auf (z.B.
Studienergebnisse in Leichter Sprache). Ebenso ist es Aufgabe aller Dienste der Stadt Nürn-
berg, ihre Angebote zielgruppengerecht und inklusiv zu kommunizieren.
Informationen können auf unterschiedlichste Weise mitgeteilt werden. Für Menschen mit
Behinderung ermöglicht barrierefreie Kommunikation einen Zugang zu Informationen und da-
mit Teilhabe an Wissen und Chancen. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes
(BGG) bezieht deswegen Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern
auch auf Kommunikatio n. Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikationsein-
richtungen müssen demnach ebenso barrierefrei gestaltet sein wie die Kommunikation selbst.
In Kapitel 5.9.3 werden im Anschluss an die Unterkapitel Bewusstseinsbildung und Sensi-
bilisierung (5.9.1) und Barrierefreier Zugang zu Informationen und Wissen (5.9.2) Maßnah-
men vorgestellt, die barrierefreie Kommunikation zum Ziel haben, während sich Kapitel
5.9.4 den Maßnahmen zu barrierefreien Veranstaltungen im Allgemeinen widmet. Die Viel-
fältigkeit der Maßnahmen zeigt, dass Menschen mit Behinderung ganz unterschiedliche Un-
terstützungsbedarfe haben: Von Leichter Sprache34 profitieren Menschen mit kognitiver Ein-
schränkung besonders. 35 Das kann bedeuten, dass für diese Zielgruppe Texte in Leichter
Sprache hilfreich sind. Bei Veranstaltungen hingegen braucht es ein Dolmetschangebot, das
Inhalte der Veranstaltung in Leichte Sprache übersetzt. Aktuell ist dies ein noch stark aus-
baufähiges Tätigkeitsfeld.
Gehörlose Menschen haben andere Bedarfe: Für sie ist der E insatz deutscher Gebärden-
sprache (DGS) oft mals von Vorteil. Bei Online -Kommunikation ist deshalb die Zuschaltung
einer bzw. eines Video-Dolmetscherin bzw. Dolmetschers für Gebärdensprache dienlich. In-
formationen können auch durch den Einsatz von Videos in DGS vermittelt werden. Schwer-
hörige Menschen benötigen bei Videos unter Umständen Untertitel, um das gesprochene
34 Zu den Sprachvarietäten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache siehe Vorlage
„Leichte Sprache“ im Ältestenrat und Finanzausschuss vom 22.05.2019: www.nuernberg.de/imperia/md/gruene/doku-
mente/soziales/2019_06_leichte_sprache_sachverhalt_beschluss.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021.
35 Zu den Angehörigen der Zielgruppe Leichter Sprache zählen neben Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auch
Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, funktionale Analphabetinnen und Analphabeten etc.
174
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
161
Wort verstehen zu können. Bei Veranstaltungen ist der Einsatz einer Induktionsanlage hilf-
reich, wenn das Hörgerät kompatibel ist. Blinde Menschen wiederum sind online bzw. digital
auf barrierefrei nutzbare Webseiten und Dokumente angewiesen. Bei Veranstaltungen hin-
gegen ist es hilfreich, Bildmaterial zu verbalisieren. Für Menschen mit Sehbehinderung kann
jedoch bereits die Erhöhung oder Umstellun g des Farbkontrasts oder die Anpassung der
Schriftgröße hilfreich sein. Insbesondere bei Veranstaltungen ist auch die Erreichbarkeit, Zu-
gänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten und Orten zu klären – nicht nur für Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen.
5.9.1 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
Berichterstattung in „Nürnberg Heute“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Darstellung der inklusiven Stadtgesellschaft im durch die
Stadt Nürnberg herausgegebenen Stadtmagazin „Nürnberg
Heute“
Wie Beiträge zum Thema Inklusion: Ähnlich wie andere gesell-
schaftliche Themenbereiche und im Rahmen der redaktio-
nellen Freiheit wird Inklusion in unregelmäßigen Abständen
in der Berichterstattung aufgegriffen, z. B. zur Unterstützung
von Menschen mit Behinderung durch den Seniorenbe-
suchsdienst in der Ausgabe 106 im Jahr 2019. Dazu gibt es
in den Kurzmeldungen der Rubriken auch immer wieder Be-
richte über z.B. die Cafés der Tante Noris der noris inklu-
sion oder zur Toilette für alle. Im Archiv von „Nürnberg
Heute“ sind alle Ausgaben seit 2003 online abrufbar (https://
www.nuernberg.de/internet/stadtportal/nuernberg_heute_ar-
chiv.html).
Warum Information und Sensibilisierung der Leserinnen und Leser
zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung
Für wen Stadtbevölkerung sowie Interessierte außerhalb Nürnbergs
Zielsetzung: Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzender und fairer
Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestaltung wird Inklusion als ge-
samtgesellschaftlicher Auftrag beschrieben.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Zusammenarbeit mit
externen Autorinnen und Autoren sowie Fotografinnen und Fotografen
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
175
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
162
Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Berichterstattung über Inklusionsthemen innerhalb der
Stadtverwaltung
Wie Mit der Information über inklusive Themen in wertschätzen-
der und fairer Sprache und mit vielfaltssensibler Bildgestal-
tung wird – im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten –
Inklusion als Auftrag der Stadtverwaltung beschrieben. The-
men waren bislang beispielsweise Leichte Sprache, digitale
Barrierefreiheit, die Schritte auf dem Weg zum Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder
das Programm MENTO.
Warum Information der Mitarbeitenden
Für wen Mitarbeitende der Stadtverwaltung
Zielsetzung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Da „betrifft:“ nicht nur von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gelesen
wird, gehen die Informationen auch über die Stadtverwaltung hinaus.
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) in Kooperation mit ver-
schiedenen Dienststellen
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
176
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
163
Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren
Maßnahmenbeschreibung: Durch Veranstaltungen und Aktionstage wird die Öffentlichkeit
für barrierefreie Belange sensibilisiert. Dafür bieten sich zum Beispiel die mobilen Bürgerver-
sammlungen des Oberbürgermeisters an oder der Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg.
Im Juli 2019 fand erstmals eine barrierefreie mobile Bürgerversammlung des Oberbürger-
meisters unter der Überschrift „Inklusion“ statt.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (BgA), alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche Kom-
munikation)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Weiterbildung für Museumsmitarbeitende zur
Nutzung von Leichter Sprache
Wie Online-Workshop in Kooperation mit dem Büro
für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg
für freie und feste Mitarbeitende des Kunst- und
Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in
Nürnberg (KPZ)
Warum Zur Sensibilisierung für die Verwendung von
Leichter Sprache bei der mündlichen Kommuni-
kation bei Führungen. Durch den Workshop ge-
hen die Vermittelnden noch sensibler mit ihrer
Sprache um. Zudem schlagen sich die neuen
Kenntnisse in der Ausstellungsgestaltung (Text
und Audio) nieder.
Für wen Freie und feste Mitarbeitende, die im Bereich In-
klusion und Migration/Integration arbeiten
Zielsetzung:
Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichbe-
rechtigten Teilhabe für alle Museumsbesucherinnen und -besu-
cher.
Gegebenenfalls weitere Ef-
fekte:
Diverse Zielgruppen profitieren zusätzlich von der Fortbildung
(z.B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, gehörlose
Menschen, Kinder, Demenzerkrankte).
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 30 (kulturelle Teilhabe)
Zuständigkeit und Kooperati-
onspartner:
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürn-
berg (KPZ) in Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache der
Lebenshilfe Würzburg, Amt für Kommunikation und Stadtmarke-
ting (KoM)
Zeitrahmen: Januar 2021 Juni 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
177
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
164
Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öffentlich-
keitsarbeit
Maßnahmenbeschreibung: Diskriminierende Formulierungen und Abbildungen sind in allen
städtischen Medien und Kommunikationskanälen zu vermeiden. Hierzu wird ein Fortbildungs-
angebot für städtische Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit erstellt und durchgeführt.
Zuständigkeit: Personalamt (PA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Preis ausloben - bestes integratives Projekt
Maßnahmenbeschreibung: Gelungene Inklusion im Alltag soll sichtbar gemacht werden.
Hierzu wird auf der noch zu erstellenden Online-Plattform über integrative Projekte, Angebote
und Maßnahmen berichtet. Es ist denkbar, auch einen Preis auszuloben.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koor-
dinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
Inklusive Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmenbeschreibung: In der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf Flyern, Plakaten, im Inter-
net…) der Stadt s ind Menschen mit Behinderung sichtbar. Dieses Sichtbarsein passiert im
allgemeinen Kontext, nicht nur dann, wenn es um das Thema Behinderung geht.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Aktions-
plans zur Umsetzung der UN-BRK
Maßnahmenbeschreibung: Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungs-
prozess des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Koor-
dinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
178
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
165
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Aktivitäten
bzw. Einbezug von Zielgruppen
Maßnahmenbeschreibung: Die Projekte werden hinsichtlich der Belange und Zugangsmög-
lichkeiten von Menschen mit Behinderungen überprüft.
Zuständigkeit: alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des Begriffs
"Inklusion"
Maßnahmenbeschreibung: Der Begriff Inklusion wird oft verkürzt oder bewertend aus einer
Defizitperspektive verwendet und nicht in seiner eigentlichen Bedeutung von Inklusion als
tatsächlicher Gleichberechtigung verstanden. Tatsächliche Inklusion braucht die differen-
zierte Auseinandersetzung mit der eigentlichen Bedeutung dieses Begriffs. Die gemeinsame
Verständigung auf Begriffsdefinitionen ist Voraussetzung für eine gemeinsame Weiterarbeit.
Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion, alle Geschäftsbereiche
Umsetzungsstand: umsetzbar
Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitsprogramme der
Stadt Nürnberg
Maßnahmenbeschreibung: Die Diversitätskategorie „Behinderung“ wird in Aktionsplänen
und Arbeitsprogrammen der Stadt Nürnberg eingebracht. Hierzu wird zunächst eine Be-
standsaufnahme erstellt und geklärt, inwiefern das Thema „Behinderung“ bereits bei beste-
henden Programmen verank ert ist. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie eine Berück-
sichtigung der Diversitätskategorie „Behinderung“ bei weiteren Aktionspläne n und Arbeits-
programmen umgesetzt werden kann. Beispielsweise ist es denkbar, dass Maßnahmen, die
im Aktionsplan zur U msetzung der UN -Behindertenrechtskonvention verankert sind, in an-
dere Arbeitsprogramme einfließen.
Zuständigkeit: Koordinierungsgruppe Inklusion
Umsetzungsstand: umsetzbar
179
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
166
Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Einrichtun-
gen
Maßnahmenbeschreibung: Es wir d ein Schaubild entwickelt, das alle Dimensionen von
Diversität und damit auch Inklusion veranschaulicht. Die Leitlinien zur Integrationspolitik der
Stadt Nürnberg werden damit ebenso verdeutlicht. Ziel soll auch sein, dass M itarbeitende
durch das Schaubild für die Vielfalt der Menschen , aber auch für verschiedene Barrieren
(sprachlich, sozial usw.) sensibilisiert sind.
Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt
Maßnahmenbeschreibung: Das Kuratorium für Integration und Menschenrechte wird um
weitere Vielfaltsdimensionen wie Inklusion ergänzt und zum Kuratorium für Vielfalt und Zu-
sammenhalt weiterentwickelt. Dieses berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Zudem
wird der Kreis der Kuratoriumsmitglieder erweitert.
Zuständigkeit: Bürgermeisteramt (BgA)
Umsetzungsstand: ist umgesetzt
180
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
167
5.9.2 Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen
Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beratungsangebot zu verschiedensten Themen, unabhän-
gig von der Art und Schwere der Behinderung.
Wie Mitarbeitende Sozialamts, stehen allen Beratungssuchen-
den zur Verfügung. Schwerpunkte des Angebots sind unter
anderem die Klärung von Zuständigkeiten, die Ausgabe von
Anträgen für die Beantragung des Schwerbehindertenaus-
weises und Informationen zu Nachteilsausgleichen aber
auch zu Zugänglichkeit von Ämtergebäuden, Verfahrensab-
läufen innerhalb der Stadtverwaltung uvm. Darüber hinaus
werden auch Anfragen aus anderen städtischen Dienststel-
len und Institutionen angenommen.
Warum Das Angebot der Unterstützungs- und Hilfeangebote für
Menschen mit Behinderung ist sehr vielfältig und teilweise
unübersichtlich.
Für wen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Zielsetzung: Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige auf
der Suche nach zur Verfügung stehenden Hilfeleistungen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Vermehrte Inanspruchnahme von Hilfeleistungen, weniger Stress in be-
troffenen Familien, bessere Bearbeitungsabläufe bei Hilfeanträgen
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), wei-
tere Beratungsstellen und Institutionen mit denen Vernetzung besteht, alle
Dienststellen der Stadt Nürnberg in Bezug auf ihre je eigenen Angebote
und Zuständigkeiten.
Zeitrahmen: 2014 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
181
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
168
Städtische Themen inklusiv aufbereiten
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Informationen können auf unterschiedlichen Kanälen vermit-
telt werden und dabei sehr differenziert ausgestaltet wer-
den. Die Berücksichtigung verschiedener und dabei sehr
unterschiedlicher Kanäle berücksichtigt die Bedürfnisse und
Wünsche der Lesenden an die Darstellung städtischer
Nachrichten, Mitteilungen, Ankündigungen und anderer For-
mate.
Wie Neue Informationen werden sowohl dahingehend begutach-
tet, auf welchen Kanälen sie besonders nachgefragt werden
könnten, als auch wie ihre Vermittlung kanalspezifisch auf-
bereitet werden sollte. Dabei reicht die Bandbreite vom
Schwerpunkt Bild (Instagram) über klassische Formate
(Pressemitteilung) und ausführliche Präsentationen (Y-
ouTube-Clips) bis hin zu kompakter Ausgestaltung (Mess-
enger, Twitter) und Angeboten mit spezieller Ausrichtung
(Leichte Sprache, Gebärdensprache). Information wird so
weit wie möglich auch differenziert und alternativ gestaltet
angeboten.
Warum Die Gestaltung der Informationsvermittlung entwickelt sich
permanent weiter und bietet ganz unterschiedliche Möglich-
keiten, die so weit wie möglich aufgegriffen werden sollten,
um städtische Informationen so interesseweckend wie ab-
wechslungsreich zu präsentieren.
Für wen Alle Menschen, die sich für die Kommunikation städtischer
Inhalte interessieren
Zielsetzung: Alle Menschen können sich selbstbestimmt informieren. Information ist so-
weit als möglich barrierefrei und für mehrere Sinne verfügbar.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Es zeigen sich Entwicklungen, welche Bereiche thematisch besonders gut
zu welchen Ausgabeformaten passen, und auch Trends der Gestaltung
von Informationen v.a. im Social Media-Bereich. Zudem könnten neue For-
mate bei Menschen, die bislang nicht besonders gut erreicht werden konn-
ten, Interesse an städtischen Themen wecken.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen, so-
weit sie selbst Öffentlichkeitsarbeit betreiben
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
182
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
169
Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Bei der Gestaltung und laufenden Pflege des städtischen In-
formationsangebots auf dem Stadtportal nuernberg.de wer-
den die vielfältigen Ansätze und Vorgaben zur digitalen Bar-
rierefreiheit berücksichtigt.
Wie Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma-
nagement System (CMS) gepflegt, das an die Themen zur
barrierefreien Online-Aufbereitung von Informationen ange-
passt wird. Zudem wird die Aufbereitung und Darstellung
von Informationen auf den Websites ebenfalls so zugänglich
wie möglich ausgestaltet.
Warum Rechtlich sind Vorgaben aus der EU-Richtlinie zur digitalen
Barrierefreiheit mit ihren Konkretisierungen bis zu einzelnen
technischen Ausgestaltungen umzusetzen – es entspricht
aber dem städtischen Selbstverständnis, Information so zu-
gänglich wie möglich zu vermitteln, um die Bürgerinnen und
Bürger entsprechend zu erreichen.
Für wen Zum einen alle Menschen mit und ohne Behinderung, die
das Web-Angebot als Lesende und Nachfragende von
Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zum anderen
stadtintern die Online-Redakteurinnen und -Redakteure, die
sich mit der Aufbereitung und Darstellung von Informationen
befassen.
Zielsetzung: Barrierefreies Stadtportal, damit so zugänglich wie möglich ausgestaltete
Website nuernberg.de und damit ein modern und einladend präsentiertes
Web-Angebot
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die kommende erstmalige
Berichterstattung Deutschlands an die EU-Kommission über die Umset-
zung der digitalen Barrierefreiheit auf Websites öffentlicher Stellen; Be-
rücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen (z.B. zunehmende Nut-
zung des Web-Angebots mit mobilen Endgeräten)
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, EU-Richtlinie
2016/2102, WCAG 2.1 (Web Content Accessability Guidelines)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) (mit inhaltlichen Beiträ-
gen aus allen Fachdienststellen)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
183
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
170
Online-Plattform Inklusion
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Es wird eine Online-Plattform www.inklusion.nuernberg.de
konzipiert und programmiert, welche die Inhalte aus dem
Themengebiet Inklusion /Menschen mit Behinderung und
des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg,
aber auch der sonstigen Dienste der Stadtverwaltung, für
die verschiedenen Zielgruppen (Menschen mit Behinderun-
gen, Fachöffentlichkeit, Vertretungsorganisationen, Stadt-
verwaltung) gebündelt darstellt. Die Online-Plattform soll
eine Verweisstruktur auf alle Einrichtungen und (Beratungs-
)Angebote aus dem Bereich Inklusion ermöglichen („digita-
ler Wegweiser“, „Angebotsdatenbank“), welche für verschie-
dene Zielgruppen/Förderbedarfe/Behinderungsarten sowie
Dienste/Angebotsarten filterbar ist. Zudem soll sie interak-
tive Elemente aufweisen, die zum Austausch und zur E-Par-
tizipation anregen bzw. dienen. Dabei soll der Zugang zu
den gesamten Inhalten der Plattform für alle (Kategorien:
Mobilität, Sehen, Hören, Sprache, kognitive Einschränkun-
gen) barrierefrei sein.
Wie Die Online-Plattform Inklusion soll durch die Fachstelle In-
klusion im Sozialamt konzipiert, aufgebaut und gepflegt wer-
den. Hierzu bedarf es dauerhafter personeller Kapazitäten
und einer engen referatsübergreifenden Abstimmung mit
zahlreichen Dienststellen. Einzelne Programmierleistungen
werden ggf. extern vergeben werden müssen.
Warum Es gibt in Nürnberg bislang keine digitale Plattform, auf der
gebündelt alle Informationen zum Thema Inklusion zusam-
mengetragen und barrierefrei aufbereitet sind und bei der
der interaktive Austausch möglich ist.
Für wen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie
Verbände, Behörden und Unternehmen.
Zielsetzung: Förderung der Teilhabechancen von Menschen jeglicher Behinderungsar-
ten in allen Lebensbereichen sowie die barrierefreie Stadtverwaltung durch
Digitalisierung. Die gebündelten Informationen dienen der Transparenz so-
wohl für Betroffene, Angehörige und alle anderen Interessierten.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der bar-
rierefreien Darstellung der Inhalte.
Rechtlicher Bezug: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Be-
hindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verord-
nung – BITV 2.0)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt für Kommunikation und Stadt-
marketing (KoM), Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP),
Amt für Informationstechnologie (IT); ggf. Einbindung externer IT-Dienst-
leister, Koordinierungsgruppe Inklusion
Zeitrahmen: 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
184
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
171
Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsicherung
und soziale Integration – Sozialamt
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Überarbeitung und Neustrukturierung des Internetauftritts
des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration –
Sozialamt
Wie Der gesamte Internetauftritt der Dienststelle wird unter Be-
achtung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung hin-
sichtlich Farbgebung, Text- und Bildsprache, Einsatz von
Videos, Verlinkung, Einbeziehung der Mobilgeräteansicht
u.v.m. überarbeitet.
Warum Der niederschwellige Zugang für Menschen mit und ohne
Behinderung zu Informationen oder Anträgen für Leistungen
soll ausgebaut und weiter optimiert werden.
Für wen Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Informationen benöti-
gen oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Zielsetzung: Nutzerfreundliche Seitenstruktur, kurze Ladezeiten, einfache Antragsstel-
lung und Informationsvermittlung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Erhöhung der Reichweite, geringe Abbruchrate, Vereinfachung von Ar-
beitsabläufen – auch verwaltungsintern.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information), Barrierefreie-Infor-
mationstechnik-Verordnung – BITV 2.0
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), ggf.
externe Dienstleister
Zeitrahmen: Frühjahr 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
185
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
172
Newsletter Inklusion
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Versand von Informationen für an Inklusion Interessierte zu
aktuellen Entwicklungen in diesem Kontext
Wie Mehrmals im Jahr versendet die Fachstelle Inklusion des
Sozialamts ihm zugegangene oder eigene Informationen an
einen Verteiler von interessierten Akteurinnen und Akteuren
innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, Vertreterin-
nen und Vertreter von Verbänden und Interessensvertretun-
gen sowie Privatpersonen.
Warum Um Informationen, Probleme und Fragestellungen aus dem
Bereich Inklusion möglichst bekannt zu machen.
Für wen Alle Personen, die an dem Thema „Inklusion in Nürnberg“ in
Berührung kommen und an diesem Thema Interesse ha-
ben, sollen bestmöglich informiert werden.
Zielsetzung: Information und Sensibilisierung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Beteiligung, Inanspruchnahme und Teilhabe an Angeboten und Maßnah-
men werden befördert. Das gegenseitige Verständnis aller wächst.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK: Artikel 9 Zugänglichkeit (zu Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Zeitrahmen: Herbst 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
186
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
173
Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen mit
Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Nürnberger In-
klusionsstudie wurde in Leichte Sprache übersetzt.
Wie Es wurden zwei Versionen erstellt: Eine ausführliche Ver-
sion ohne Bebilderung und eine kürzere Version mit Bebil-
derung. Beide Versionen wurden vom Amt für Kommunika-
tion und Stadtmarketing in Kooperation mit dem Sozialamt
erstellt und von einem externen Dienstleistenden auf Ver-
ständlichkeit geprüft.
Warum Die Ergebnisse der Inklusionsstudie sollen Menschen mit
kognitiven Einschränkungen zugänglich gemacht werden.
Für wen Bürgerinnen und Bürger mit kognitiven Einschränkungen
Zielsetzung: Barrierefreie Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Bürgerinnen und Bürger mit uneingeschränkter Lesefähigkeit profitie-
ren von den Versionen in Leichter Sprache (schnell erfassbar, wenig Zeit-
aufwand, etc.).
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Amt
für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Büro für Leichte Sprache
der Lebenshilfe Würzburg
Zeitrahmen: 2020 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Die Info-Karte zum Nürnberg-Pass wurde überarbeitet und
in Einfacher Sprache erstellt.
Wie Der Text in Einfacher Sprache wurde vom Amt für Kommu-
nikation und Stadtmarketing (KoM) erstellt. Als Vorlage
diente der standardsprachliche Ausgangstext. Die weitere
Überarbeitung wurde vom Amt für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SHA) koordiniert.
Warum Barrierearme Kommunikation
Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Zielsetzung: Barrierearme Kommunikation
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch weitere Zielgruppen profitieren von Veröffentlichungen in leichter
Sprache, z. B. Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Dezember 2020
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
187
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
174
Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Erstellung eines Flugblatts mit zentralen Informationen zur
Möglichkeit, dem Nutzen und den Risiken der Corona-Imp-
fung in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch Pikto-
gramme sowie Übersetzung in 17 Sprachen; Verbreitung
des Flugblatts als Druckversion und digital.
Wie Beschreibung der Vorteile, Einordnung der Risiken sowie
weitere technische Informationen und organisatorischer De-
tails rund ums Impfen (z.B. Kosten, Ablauf, Anmeldung, Ad-
ressen) in einfacher Sprache mitsamt Bebilderung durch
Piktogramme sowie Übersetzung in 17 weitere Sprachen
(darunter die zehn Sprachen der häufigsten Herkunftsländer
von aus dem Ausland zugewanderten Nürnbergerinnen und
Nürnberger sowie die in den Gemeinschaftsunterkünften
gesprochenen Sprachen).
Warum Erhöhte Betroffenheit von Corona-Erkrankungen in sozial
angespannten Quartieren, wo vermehrt Menschen mit Mig-
rationshintergrund leben. Erstellung eines Flugblatts mit
zentralen Informationen als Gesprächsgrundlage und in
Vorbereitung von dezentralen Impfaktionen in den Stadttei-
len. Zugang zu (mehrsprachigen) Informationen für alle in
einfacher Sprache.
Für wen Aufbereitung von wesentlichen Informationen in einfacher
Sprache, um auch Menschen bspw. mit Leseschwäche oder
geringen Deutschkenntnissen zu erreichen.
Zielsetzung: Erhöhung der Impfbereitschaft durch Aufklärung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Maßnahme nützt allen Leserinnen und Lesern, da das Flugblatt die wich-
tigsten Informationen rund ums Impfen kompakt auf zwei Seiten und in
übersichtlicher Form zusammenfasst. Ebenfalls enthalten ist ein QR-Code
sowie weiterführende Links, die für alle Menschen nützlich sind.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bürgermeisteramt (BgA), Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
(KoM), AG Covid & Integration der Koordinierungsgruppe Integration, Be-
hindertenrat (BRN)
Zeitrahmen: Seit Juni 2021 Während der Pandemie
Umsetzungsstand: umgesetzt
188
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
175
Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Induktive Höranlagen ermöglichen Menschen mit Hörmin-
derung eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.
Induktive Höranlagen blenden störende Geräusche aus und
ermöglichen, dass nur das gehört wird, was in das Mikrofon
gesprochen wird. In Nürnberg gibt es eine Vielzahl von in-
duktiven Höranlagen. Eine Übersicht der entsprechenden
Orte wurde bereits 2015 erstellt. 2019 wurde mit der Aktuali-
sierung der Angaben und Überarbeitung des Designs be-
gonnen.
Wie Zusammen mit der „Initiative Induktiv Hören“ in Nürnberg
erstellte die Inklusionsbeauftragte der Stadt Nürnberg eine
neue Übersicht, veranlasste Design, Druck und Verteilung
des Flyers.
Warum Information von Menschen mit Hörbehinderung zu Orten mit
Induktionsanlagen in Nürnberg.
Für wen Menschen mit Hörbehinderung
Zielsetzung: Übersichtlichkeit und Transparenz bezüglich dem Angebot der Induktions-
anlagen in Nürnberg
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Übersicht kann auch bei der Suche nach barrierefreien Veranstal-
tungsorten dienlich sein. Touristen mit Hörbehinderung erfahren, wo sie
entsprechende Anlagen vorfinden.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 9 (Zugänglichkeit), Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Initi-
ative Induktives Hören in Nürnberg
Zeitrahmen: 2019 2020
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
189
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
176
Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Öffentlichkeitsarbeit zu den geplanten und durchgeführten
Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum. Das um-
fasst Informationen (z.B. zu Baustellen im Stadtbereich) und
Mitwirkung (z.B. bei Bürgerbeteiligungen zur Neuplanung
von Grünflächen und Spielplätzen)
Grundsätze bei der Öffentlichkeitsarbeit:
Inklusionsgerechte Bildsprache
Einfache Sprache
hoher Bildanteil und eingängige Bildsprache zur leich-
ten Verständlichkeit
Vorlesefunktion der Website
Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen oder
Verständnisschwierigkeiten
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit sind sichtbar
im Stadtbild, der Presse und dem Internet und müs-
sen für alle Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs ver-
ständlich sein.
Wie Plakate, Schilder, Flyer, Anliegerinformationen, Pressemit-
teilungen und Informationstexte (Print und Website)
Warum Ausreichende Information der Öffentlichkeit über die Maß-
nahmen von Servicebetrieb öffentlicher Raum, Ermöglichen
einer Beteiligung für alle Bevölkerungsschichten
Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Zielsetzung:
Geeignete Kommunikation der Maßnahmen von Servicebetrieb öffentlicher
Raum für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet, schnelles und einfa-
ches Verständnis, auch wenn ggf. Lernschwierigkeiten, fehlende Deutsch-
kenntnisse o.ä. gegeben sind
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der
Maßnahme
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. externe Grafikbüros
Zeitrahmen: Seit 2016 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
190
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
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Koordinierungsstelle Inklusion
Maßnahmenbeschreibung: Eine bei der Stadt Nürnberg angesiedelte Koordinierungsstelle,
die auch den Online-Auftritt (vgl. Maßnahme „Onlineplattform“) betreut, gibt erste Informatio-
nen weiter und vermittelt Anfragen zu den zuständigen Fachstellen bzw. Kostenträgern mit
dem Ziel Arbeitgeber, Ausbildungsträger und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informie-
ren. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. personelle Ressourcen (vgl. Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Clearingstelle Inklusion
Maßnahmenbeschreibung: Betroffene kennen eine Stelle, an der sie sich bei Problemen
hinwenden können. Von dort aus wird an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Die Ein-
Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Einfache und lesbare Öffentlichkeitsarbeit für Seniorinnen
und Senioren
Wie Die Öffentlichkeitsarbeit des Seniorenamtes wird einfach
und gut leserlich gestaltet. Bei der Erstellung wird auf einfa-
che Sprache und gut leserliche Schrift geachtet. (Größe,
Kontrast zum Hintergrund). Mittels spezieller Brillen wird
nochmals die Lesbarkeit beispielsweise von Flyern über-
prüft.
Warum Die Adressatinnen und Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit
des Seniorenamts sind Seniorinnen und Senioren. Mit fort-
schreitendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einer
Augenerkrankung zu leiden. Um davon betroffenen Perso-
nen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, gestaltet
das Seniorenamt seine Flyer und Veröffentlichungen mög-
lichst barrierearm.
Für wen Seniorinnen und Senioren mit Sehbehinderung
Zielsetzung: gleichberechtigte Teilhabe und Informationsmöglichkeit für sehbehinderte
Senioren und Seniorinnen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch andere Zielgruppen profitieren von einer barrierearmen Öffentlich-
keitsarbeit.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 21 (Information)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt (SenA)
Zeitrahmen: Seit 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
191
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
178
richtung muss ebenso wie online verfügbare Angebote der Kontaktaufnahme barrierefrei ge-
staltet se in. Voraussetzung für die Realisierung sind u.a. perso nelle Ressourcen (vgl.
Kapitel 7).
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
5.9.3 Barrierefreie Kommunikation
Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Es wird bei der Kommunikation berücksichtigt, dass sehr
unterschiedliche Barrieren bestehen können. Daher wird
der Ansatz verfolgt, die Wege der Kommunikation so barri-
erefrei wie möglich zu gestalten. Diese werden ggf. an die
Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst
Wie Die Kommunikation von der Stadtverwaltung aus und auch
die Angebote an die Menschen, die von sich aus die Stadt
kontaktieren, werden möglichst zusammen betrachtet, um
sinnvolle Ansätze der Barrierefreiheit für die Gesamtstadt
umsetzen zu können (z.B. bei der Ausgestaltung von On-
line-Dialogassistenten oder der Darstellung von Online-
Dienstleistungen).
Warum Die Stadtverwaltung kommuniziert in verschiedenen Berei-
chen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Um hier
Standards festlegen zu können, ist eine Gesamtbetrach-
tung so sinnvoll wie erforderlich.
Für wen Barrierefreie Kommunikation nützt allen daran Beteiligten,
da sie Schwierigkeiten beseitigt und es ermöglicht, sich
auf Inhalte zu konzentrieren.
Zielsetzung: Unterschiedliche Ausgestaltungen der städtischen Kommunikation werden
unter dem Aspekt, Hürden und Hindernisse zu beseitigen vereinheitlicht.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Einheitlich gestaltete Kommunikationswege führen zu effizienterem Aus-
tausch von Informationen und damit zu schnelleren Ergebnissen und auch
höherer Zufriedenheit sowohl aus Kunden- als auch aus Beschäftigten-
sicht.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 13 BayBGG, für Leichte Sprache ergänzend: Kon-
zept zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Nürn-
berg
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Informations-
technologie (IT)
Zeitrahmen: Für Leichte Sprache: Begonnen
10/2020
dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
192
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
179
Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarietäten
Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungssprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Zusammenstellung von Informationen zu Einfacher Spra-
che, Leichter Sprache und Bürgernaher Verwaltungsspra-
che („Steckbriefe“) sowie Erarbeitung von Richtlinien zum
Einsatz der genannten Sprachvarietäten, Beispiele zu den
genannten Sprachvarietäten
Wie Überarbeitung und vertiefte Darstellung der im Intranetauf-
tritt des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing be-
reits für die städtischen Mitarbeitenden hinterlegten Infor-
mationen zu den genannten Sprachvarietäten (siehe „Ver-
ständliche Sprache“, „Faire Sprache“ sowie „Sonderaufga-
ben“).
Warum Um dem Inklusionsauftrag nachzukommen, braucht es ne-
ben Angeboten in Einfacher Sprache bzw. Bürgernaher
Verwaltungssprache außerdem Angebote in Leichter
Sprache (für Personen mit eingeschränkter Lesefähigkeit
und eingeschränktem Leseverständnis, z.B. aufgrund von
kognitiven Einschränkungen).
Die Auswahl der passenden Sprachvarietät sollte korrekt
erfolgen. Die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen
(wer setzt die gewählte Sprachvarietät um, wer übernimmt
potenziell entstehende Kosten, etc.) sollten bekannt sein.
Für wen Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe profi-
tieren von Angeboten in Leichter Sprache
Zielsetzung:
Bürgernahe Kommunikation bzw. barrierearme Kommunikation (mittels
Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwaltungssprache) und barrierefreie
Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von
Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit und eingeschränktem Lese-
verständnis (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen) werden um-
gesetzt.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Von dieser Maßnahme profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Nürnberg. Die Verständlichkeit der schriftlichen Informationen wird erhöht.
Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: August 2021 Geplant Dezember 2021
Umsetzungsstand: In Umsetzung
193
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
180
Einstieg in die Leichte Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Schaffung einer bis Mai 2023 befristeten Stelle „wissen-
schaftliche Sachbearbeitung Leichte Sprache“ zur Imple-
mentierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung
Wie Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Sachbearbeiterin um-
fasst u.a. die
Beratung der städtischen Mitarbeitenden zu Leichter
Sprache
Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden
Konzeption und Durchführung von Schulungen zu
Leichter Sprache für städtische Mitarbeitende
Analyse des Bedarfs an Leichter Sprache (Print- und
Onlinebereich)
Entwicklung einer Strategie zur Verankerung der
Leichten Sprache in der Stadtverwaltung (Konzept,
Handanweisung bzw. Styleguide)
Dokumentation der erfolgten Schritte
Kooperation mit externen Dienstleistenden
Erstellung von Best-practice-Beispielen
Übersetzung und Bereitstellung von Textbausteinen
Warum Die Stelle wurde geschaffen, um dem Auftrag der barriere-
freien Kommunikation zur Verwirklichung der gleichberech-
tigten Teilhabe von Menschen mit eingeschränkter Lesefä-
higkeit (z.B. aufgrund von kognitiven Einschränkungen)
nachzukommen.
Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von
Angeboten in Leichter Sprache.
Zielsetzung: Implementierung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Alle Personen, die komplexe Information in leicht verständlicher Aufberei-
tung benötigen oder wünschen, profitieren von der Maßnahme. Für die
städtischen Mitarbeitenden bedeutet dies wiederum einen Rückgang der
Nachfragen und damit eine Arbeitsentlastung.
Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13, BITV 2.0
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Amt für Kommunikation und
Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Oktober 2020 Mai 2023
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
194
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
181
Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Erstellung und Versand sowie Auswertung eines Fragebo-
gens zur Leichten Sprache
Wie Fragebogen mit u.a. folgenden Fragen:
Kontakt zur Zielgruppe (im 1:1-Kontakt, im Bereich der
ÖA, in der Kollegenschaft)
Erhebung der verwendeten Textsorten und deren Häu-
figkeit, der am stärksten nachgefragten Themen der
Themen mit den häufigsten Nachfragen und Falschant-
worten sowie der für die Zielgruppe relevanten Themen
Erhebung der bereits vorhandenen (Print- und/oder
Online-) Angebote in Leichter Sprache
Erhebung der bereits in Leichter Sprache geschulten
Mitarbeitenden
Warum Für die Erstellung des Konzepts zur Verankerung der
Leichten Sprache in der Stadtverwaltung sind die o.g. In-
formationen nötig.
Für wen Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
im Endergebnis für Personen mit eingeschränkter Lesefä-
higkeit und eingeschränktem Leseverständnis (Zielgrup-
penangehörige von Leichter Sprache)
Zielsetzung:
Ermittlung des Zielgruppenkontakts, Ermittlung der verwendeten Textsor-
ten, die bei einem Leichte-Sprache-Angebot berücksichtigt werden sollten,
Ermittlung des Bedarfs an Materialien in Leichter Sprache und anschlie-
ßende Priorisierung, Ermittlung der bereits vorhandenen Kompetenzen
Leichter Sprache und zur Zielgruppe
Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), alle Dienststellen und
Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
Zeitrahmen: März 2021 Die Auswertung des Fragebogens er-
folgt ab März 2022. Die Ergebnisse sol-
len in das Konzept zur Verankerung der
Leichten Sprache in der Stadtverwal-
tung Nürnberg einfließen.
Umsetzungsstand: In Umsetzung
195
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
182
Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der Stadtver-
waltung Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Es wird ein Konzept erstellt, das u.a. folgende Inhalte auf-
greifen wird:
Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache
Regelwerke, Bezug zur Handreichung für städti-
sche Mitarbeitende (Print- und Online-Bereich)
Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Einfa-
che Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache)
Prozessbeschreibung „Übersetzungsprojekte in
Leichte Sprache“ und „Prüfen von Texten in Leich-
ter Sprache“ für den Print- und Online-Bereich
Prüfsiegel und Zertifikate
Hinweise zur Bebilderung
Softwaretools zur Verständlichkeitsprüfung
Einsatz einer Prüfgruppe für städtische Leichte-
Sprache-Texte
Wie Literaturrecherche, Besuch von Fortbildungen, Austausch
mit Fachkolleginnen und -kollegen
Warum Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in
der Stadtverwaltung, damit Leichte Sprache in der schriftli-
chen Kommunikation mit Zielgruppenangehörigen umge-
setzt werden kann.
Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg, Angehörige der Ziel-
gruppe von Leichter Sprache
Zielsetzung:
Erstellung und Implementierung des Konzepts der Leichten Sprache in der
Stadtverwaltung, Kompetenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeiten-
den, Sensibilisierung für Zielgruppenanforderungen, Erhöhung des Einsat-
zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Bürgerinnen und Bürger mit nicht eingeschränkter Lesefähigkeit und/oder
eingeschränktem Leseverständnis profitieren ebenfalls von den Angeboten
in Leichter Sprache.
Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG, BITV 2.0
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Oktober 2020 Ein erster E ntwurf wird voraussichtlich
Ende Frühjahr 2022 fertiggestellt.
Umsetzungsstand: In Umsetzung
196
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
183
Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbeitende
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Erstellung einer Handreichung mit Informationen und Re-
geln zur Leichten Sprache im städtischen Kontext, mit Bei-
spielen und praktischen Tipps zur Anwendung. Die Hand-
reichung ist Teil des gesamtstädtischen Konzepts zur Ver-
ankerung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung.
Wie Recherche (existierende Regelwerke, Fachliteratur, Pro-
jektberichte, etc.), Auswertung von Handreichungen ande-
rer Einrichtungen, Anpassung an Gegebenheiten und Er-
fordernisse der Stadt Nürnberg, Zurverfügungstellung der
Handanweisung im Intranet
Warum Damit städtische Mitarbeitende Leichte Sprache in der
schriftlichen Kommunikation einsetzen können. Die Hand-
reichung soll sensibilisieren und informieren und den Ein-
satz der Leichten Sprache im Arbeitsalltag erleichtern.
Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Zielsetzung:
Sensibilisierung und Information der städtischen Mitarbeitenden, Kompe-
tenzerweiterung bei den städtischen Mitarbeitenden, Erhöhung des Einsat-
zes von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die Grundsätze der Leichten Sprache können auch Eingang in die mündli-
che Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern finden, z. B. in Bera-
tungssituationen.
Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: November 2020 Veröffentlich voraussichtlich Ende
Frühjahr 2022
Umsetzungsstand: In Umsetzung
197
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
184
Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leichter Spra-
che
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beratung zu u.a. folgenden Themen:
verschiedenen Sprachvarietäten (Einfache Sprache,
Bürgernahe Verwaltungssprache, Leichte Sprache)
Einsatz von Einfacher Sprache, Bürgernaher Verwal-
tungssprache und Leichter Sprache
Zielgruppe Leichter Sprache
Regeln der Leichten Sprache
Auswahl von externen Übersetzungsdienstleistenden
und Dienstleitern im Bereich Prüfung
Wie Betreuung des Erstellungsprozesses inklusive abschlie-
ßendem Lektorat des übersetzten (und ggf. geprüften)
Textes vor der Publikation durch das Amt für Kommunika-
tion und Stadtmarketing, um Einheitlichkeit für städtische
Texte zu sichern.
Warum Den städtischen Mitarbeitenden ist der Ablauf bei einem
Leichte-Sprache-Projekt in der Regel nicht geläufig. Sie
sollen hinsichtlich der Unterschiede zwischen Leichter
Sprache, Einfacher Sprache und Bürgernaher Verwal-
tungssprache und den Zielgruppen informiert sein. Kon-
takte zu externen Dienstleistenden müssen hergestellt
werden.
Für wen Städtische Mitarbeitende
Zielsetzung:
Stärkung und Unterstützung der städtischen Mitarbeitenden bei der Erstel-
lung von Texten in Leichter Sprache, um die Teilhabe von Menschen mit
kognitiver Einschränkung an Informationen zu fördern.
Rechtlicher Bezug: BayBGG Art. 13
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) sowie alle Dienststellen
und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
Zeitrahmen: Oktober 2020 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
198
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
185
Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Einrichten einer Prüfgruppe zur Prüfung von Texten in
Leichter Sprache
Wie Beschäftigte der noris inklusion kommunal gGmbH sollen
gemeinsam mit einer Prüfmoderation Texte in Leichter
Sprache auf Verständlichkeit prüfen. Hierfür muss die be-
reits bestehende Rahmenvereinbarung um die Dienstleis-
tung „Prüfen von Leichte-Sprache-Texten“ ergänzt wer-
den.
Warum Die Zusammenarbeit mit der noris inklusion kommunal
stärkt einen inklusiven und regionalen Partner. Die Einheit-
lichkeit in der Vergabe der Prüfleistungen, ermöglicht eine
Einheitlichkeit der Prüfergebnisse für die Texte der Stadt-
verwaltung.
Für wen Städtische Mitarbeitende, Angehörige der Zielgruppe pro-
fitieren von Angeboten in Leichter Sprache
Zielsetzung:
Zusammenarbeit mit einem inklusiven und regionalen Partner, Einheitlich-
keit der Übersetzungsleistungen in Leichte Sprache
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Etablierung eines neuen Tätigkeitsfelds für die noris inklusion und Förde-
rung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), noris inklusion kommu-
nal gGmbH, noris inklusion gGmbH
Zeitrahmen: November 2020 Die Prüfgruppe soll spätestens Anfang
des Jahres 2023 installiert sein und
dann dauerhaft etabliert bleiben.
Umsetzungsstand: In Umsetzung
199
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
186
Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs - und Prüfdienst-
leistende Leichte Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Eine Rahmenvereinbarung für die Beauftragung externer
Übersetzungs- und Prüfdienstleistender Leichte Sprache
wird erstellt.
Wie Erarbeitung von Eignungskriterien
(Zuverlässigkeit, Fachlichkeit, Leistung)
Austausch mit externen Dienstleistenden bzgl. Preis-
struktur
Austausch und Zusammenarbeit mit dem Bereich
Zentrale Dienste (ZD) zwecks Bedarfserhebung
Festlegung Vergaberecht und Erstellung der Rah-
menvereinbarung durch den Bereich ZD
Warum Den Dienststellen soll ein Pool an geeigneten externen
Dienstleistenden zur Verfügung stehen, auf den bei Über-
setzungsprojekten in Leichte Sprache sowie beim Prüfen
der Texte zurückgegriffen werden kann.
Dies bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis und sichert
die Qualität der Dienstleistungen.
Für wen Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Zielsetzung: Erleichterung des Zugriffs auf externe Übersetzungs- und Prüfdienstleis-
tende für Leichte Sprache sowie Qualitätssicherung
Rechtlicher Bezug: Vergaberecht
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Zentrale Dienste (ZD)
Zeitrahmen: Dezember 2020 Geplant für Ende 2022
Umsetzungsstand: In Umsetzung
200
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
187
Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache
Maßnahmen-
beschreibung:
Was In Zusammenarbeit mit der Stadtfotografin sollen Fotos an-
gefertigt werden, die von den Dienststellen für Texte in
Leichter Sprache verwendet werden können. Der Schwer-
punkt liegt dabei auf typisch städtischen Motiven um die
Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten.
Wie Erarbeitung einer Übersicht und Anfertigung der Fotos. Die
Stadtfotografin fertigt die Fotos nach und nach an.
Warum Dienststellen der Stadt Nürnberg steht ein konkret auf Nürn-
berg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der Wiederer-
kennbarkeit von städtischen Einrichtungen zur Verfügung,
Zeit- und Kostenersparnis
Für wen Dienststellen der Stadt Nürnberg
Zielsetzung:
Ein konkret auf Nürnberg ausgerichtetes Bildmaterial mit dem Ziel der
Wiedererkennbarkeit von städtischen Einrichtungen steht zur Verfügung,
Zeit- und Kostenersparnis
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Die erstellten Fotos stehen den Dienststellen auch für Texte in Stan-
dardsprache zur Verfügung und können dafür genutzt werden.
Rechtlicher Bezug:
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Geplant ab Januar 2022 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Planung
201
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
188
Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Ein Video in Gebärdensprache informiert gehörlose Men-
schen über den Ablauf von Terminen, die vor Ort in den
Dienststellen wahrgenommen werden.
Wie Der im Video vermittelte Text wurde in Abstimmung mit Kol-
leginnen und Kollegen häufig nachgefragter Bürgerdienst-
stellen sowie der Inklusionsbeauftragten und einer gehörlo-
sen Angehörigen des Nürnberger Behindertenrats entwor-
fen, das Video selbst von einer Fachfirma produziert und
auf der Website mit Informationen für Gehörlose eingebun-
den.
Warum Das Video soll Befürchtungen oder falsche Annahmen ge-
hörloser Menschen vor einem Behördenbesuch so weit wie
möglich reduzieren, über den Einsatz von Gebärdensprach-
dolmetscherinnen und -dolmetschern beim Termin informie-
ren und Kontakt zu Organisationen vermitteln, die die Be-
troffenen konkret und kostenlos unterstützten.
Für wen Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören,
aber diese Vermittlung von Informationen nutzt auch ange-
fragten Dolmetschern und Organisationen und nicht zuletzt
den Beschäftigten in den Dienststellen, die die Anliegen
selbst bearbeiten.
Zielsetzung:
Gehörlose Menschen werden über den Ablauf von Terminen in Ämtern so-
wie die Übernahme von notwendigen Kosten für Gebärdensprachdolmet-
scherdienste durch die Dienststelle informiert, um dort selbstbewusst auf-
treten zu können.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Das Video greift die häufigsten Fragen und Anliegen gehörloser Menschen
im Umgang mit der Stadt Nürnberg auf. Dies führt auch zu einem schnelle-
ren und für beide Seiten einfacheren Ablauf der Sachbearbeitung.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsiche-
rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Zeitrahmen: Frühjahr 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
202
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
189
Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Alle Informationen, die für Menschen mit Hör-Einschränkun-
gen interessant sein können, werden auf einer neuen
Website (www.dgs.nuernberg.de) gebündelt dargestellt.
Wie Die neue Website wird auf die Auffassung durch die Ziel-
gruppe abgestimmt (wenig Schrift, mehr Links und Videos)
und enthält sowohl neu produzierte Videos als auch Links
zu unterstützenden Organisationen und eine Auflistung der
Angebote des Stadtportals, für die es bereits eine Überset-
zung in Gebärdensprache gibt. Ein Kontaktformular ermög-
licht schreibenden oder telefonierenden Interessenten den
direkten Kontakt zur Online-Redaktion.
Warum Als Aspekt der barrierefreien Ausgestaltung des Stadtpor-
tals sollte so vielen menschlichen Einschränkungen wie
möglich entgegengekommen werden. So wird nun neben
Audio-Unterstützung auch Support bei Hör-Einschränkun-
gen angeboten. Menschen mit Einschränkungen sollen
nicht an technischen Hürden oder Wegen der Informations-
vermittlung scheitern.
Für wen Vorrangig gehörlose Menschen, aber auch Unterstützende
in Hilfsorganisationen können sich leicht zugänglich infor-
mieren. Zudem kam es bereits zu Nachfragen aus anderen
Städten, die sich am DGS-Angebot der Stadt Nürnberg inte-
ressiert zeigten.
Zielsetzung: Zielgruppengerechte Information durch Bündelung der städtischen Infor-
mationen, die für Gehörlose relevant sein können
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Wertschätzung der städtischen Inklusionsarbeit durch Vertretungen der
Zielgruppen, die speziell über die neue Website informiert wurden (z.B.
Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V., Gehörlosenverein Nürnberg
1882 e. V., Gehörlosen Sportclub Nürnberg 1911 e. V. u. a.) und ggf. die
Information weiterverbreiten.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Frühjahr 2021 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
203
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
190
Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video in Ge-
bärdensprache leicht zugänglich an die Stadt Nürnberg rich-
ten.
Wie Mit der Firma yomma wurde ein Vertrag über einen Dol-
metsch-Kreislauf in Gebärdensprache geschlossen. Die
städtische Website mit Informationen für Gehörlose bietet
die Möglichkeit, eine Video-Anfrage an die Stadt Nürnberg
in Gebärdensprache aufzunehmen. Gebärdensprachdol-
metscherinnen und -dolmetscher übersetzen das Video in
eine Mail und die innerstädtisch vom Online-Büro koordi-
nierte Antwort wieder zurück in ein Antwort-Video. Für die
anfragende Person ist der Übersetzungsvorgang kostenfrei.
Warum Nicht jede Fragestellung kann angesichts des breiten Port-
folio der städtischen Dienstleistungen vorausgeahnt und
analog häufig gestellter Fragen (FAQs) beantwortet werden.
Auch haben Menschen aufgrund ihrer Hör-Einschränkungen
teilweise wenig Erfahrung im Umgang mit geschriebener
Sprache. Ihr bevorzugter Kommunikationsweg Gebärden-
sprache soll ebenfalls angeboten werden.
Für wen Vorrangig Menschen mit Einschränkungen beim Hören,
aber auch die Beschäftigten der angefragten Dienststelle,
weil sie die Ausgestaltung der Anfrage wie andere Bürger-
anfragen auch per Mail erhalten und leicht beantworten kön-
nen.
Zielsetzung: Gehörlose Menschen können ihre Fragen per Video leicht zugänglich an
die Stadt Nürnberg richten und erhalten auch ein Video in Gebärdenspra-
che als Antwort.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Anderenfalls notwendige Nachfragen vor Ort in den Dienststellen durch
Gebärdensprachdolmetscherdienste oder ggf. die Gehörlosen selbst ent-
fallen, insgesamt verbesserte und schnellere Kommunikation mit gehörlo-
sen Menschen mit Anliegen an die Stadt Nürnberg.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Frühjahr 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
204
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
191
Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Städtische Dienstleistungen sollen möglichst niedrigschwel-
lig angeboten werden, um Bedürfnisse von Menschen mit
Einschränkungen zu berücksichtigen. Damit können alle
Menschen Online-Angebote wahrnehmen, verstehen, navi-
gieren und mit ihnen interagieren und selbstbestimmt am di-
gitalen Leben teilhaben.
Wie Bedürfnisse aufgrund sehr unterschiedlich ausfallender kör-
perlicher und/oder kognitiver Einschränkungen werden so
weit wie möglich technisch und redaktionell berücksichtigt,
etwa durch starke Farbkontraste, klare Gliederungen und
Strukturen, Alternativtexte, Untertitel usw.
Warum Die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit haben einen ver-
stärkten rechtlichen Hintergrund durch die zugrundelie-
gende EU-Richtlinie erhalten, sind zudem sinnvoll und nütz-
lich und werden primär aus dem Ansatz der Gestaltung des
städtischen Web-Angebots berücksichtigt.
Für wen Einzelne Aspekte der Zugänglichkeit richten sich an Men-
schen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. eine Bedien-
barkeit der Website via Tastatur für Menschen, die keine
Computer-Mouse benutzen können), generell verbessern
die umgesetzten Aspekte der Barrierefreiheit die Wirkung
der Website für alle Menschen.
Zielsetzung: Interessierte Menschen finden ein zugänglich gestaltetes Angebot, das
kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksichtigt und so weit
wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte anbietet. Damit
berücksichtigt das Online-Angebot die unterschiedlichen Bedürfnisse der
Nutzenden.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Nutzende ohne Einschränkungen können möglichst barrierefrei gestaltete
Seiten ebenfalls als eingängiger oder leichter zugänglich gestaltet wahr-
nehmen und damit einen positiven Eindruck der Online-Öffentlichkeitsar-
beit gewinnen. Ggf. entfallen Nachfragen von Usern hinsichtlich der Nutz-
barkeit des Angebots, wenn stärker verbreitete Einschränkungen von vorn-
herein aufgegriffen wurden.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) und Fachdienststellen
für redaktionelle Arbeit an ihren eigenen Miniwebs
Zeitrahmen: Laufende Maßnahme Dauerhafte Aufgabe
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
205
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
192
Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Das städtische Web-Angebot wird mit einem Content Ma-
nagement System (CMS) gepflegt, das über technische
Rahmenbedingungen ein grundlegend einheitliches Layout
der städtischen Websites sicherstellt (vgl. Corporate De-
sign, Barrierefreiheit). Es ermöglicht aber nicht alle Layout-
anforderungen der Leichten Sprache (z.B. Links mitten im
Text, farbige Hervorhebungen bestimmter Begriffe für ein
Glossar).
Wie Das CMS befindet sich in laufender technischer Weiterent-
wicklung und wird auch hinsichtlich der Gestaltungsvorga-
ben der Leichten Sprache ausgebaut. Dabei wird sicherge-
stellt, dass diese besonderen grafischen Merkmale nur
Texte in Leichter Sprache kennzeichnen.
Warum Die Präsentation von Informationen in Textform auf Websi-
tes soll den interessierten Personen nützen und daher auch
deren Anforderungen bzw. Wünschen an die Gestaltung
entsprechen. Texte in Leichter Sprache sollten in der übli-
chen optischen Darstellung dieser Sprachvariante angebo-
ten werden.
Für wen Menschen mit kognitiven Einschränkungen und weitere An-
gehörige der Zielgruppe profitieren von Angeboten in Leich-
ter Sprache und können deren grafische Gestaltung beson-
ders leicht erfassen.
Zielsetzung: Stärkere Berücksichtigung der Anforderungen, Leichte Sprache auf städti-
schen Websites auszugeben, etwa durch eine besonders geeignete
Schriftart, Fettdruck bestimmter Fachbegriffe oder Verlinkungen zu Glos-
sareinträgen
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Schnellere Identifikation der Web-Angeboten in Leichter Sprache als sol-
che, damit höherer Wiedererkennungswert dieser Ausgestaltung auf städ-
tischen Websites
Rechtlicher Bezug: Art. 13 BayBGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen:
Umsetzungsstand: In Planung
206
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
193
Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwendung des
Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürnberg
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In-
halte städtischer Websites vorliest. Die Software muss den
Text so vorlesen, dass es nicht zu Missverständnissen kom-
men kann.
Wie An die Software-Fachfirma wurde der Änderungswunsch
weitergegeben, dass ein Mediopunkt, der Wörter optisch
leichter erfassbar macht („barriere·frei“), nicht mehr wie ein
mathematischer Operator vorgelesen wird („barriere mal
frei“), sondern als kurze Pause zwischen den Silben inter-
pretiert wird.
Warum Die zunehmende Verwendung des Mediopunkts in Online-
Angeboten der Leichten Sprache offenbarte diese fehler-
hafte Aussprache mit entsprechend zeitnahem Änderungs-
bedarf.
Für wen Menschen mit Sehbehinderung, die sich Texte des städti-
schen Web-Angebots vorlesen lassen.
Zielsetzung:
Der Mediopunkt, der zusammengesetzte Wörter optisch trennt und damit
leichter erfassbar macht, wird korrekt als minimale Pause vorgelesen. Dies
ermöglicht eine bessere Teilhabe für Personen, die Leichte Sprache-Texte
und den Readspeaker nutzen.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Erleichterungen für Menschen, die sich den Text vorlesen lassen, weil sie
nicht gut (Deutsch) lesen können, Der Software-Anbieter nimmt die kor-
rekte akustische Umsetzung des Mediopunkts standardmäßig in die Aus-
gabe des Readspeakers auf und vermeidet so weitere Rückfragen.
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG, Art. 13 BayBGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Frühjahr 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
207
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
194
Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städtische
Dienststellen
Maßnahmenbeschreibung: Erstellung eines Leitfadens zur Buchung von Gebärdensprach-
dolmetscherdiensten für städtische Dienststellen, sodass die Prozesse klar definiert und kom-
muniziert sind. Alle Dienststellen haben so die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetscher-
dienste zu buchen und damit die Kommunikation mit gehörlosen Personen erfolgreich zu ge-
stalten.
Zuständigkeit: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand: umsetzbar
Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker"
Maßnahmen-be-
schreibung:
Was Der Readspeaker ist ein unterstützendes Tool, das die In-
halte städtischer Websites vorliest. Über die Standardfunk-
tion des reinen Vorlesens wird untersucht, ob auch Einstel-
lungen durch den User selbst vorgenommen werden kön-
nen.
Wie Im Rahmen der Überarbeitung des Templates der Websites
wird geprüft, ob User die standardmäßige Vorlesegeschwin-
digkeit auch selbst einstellen können oder ob z.B. Websites
in Leichter Sprache von vornherein langsamer vorgelesen
werden können.
Warum Diese Ansätze berücksichtigen die unterschiedlichen Be-
dürfnisse der User hinsichtlich der Vermittlung gesproche-
ner Informationen.
Für wen Menschen mit Sehbehinderung haben und keine eigene
Vorlese-Software verwenden, sondern die Audio-Fassung
als festen Bestandteil der Website nutzen möchten.
Zielsetzung:
Der Readspeaker wird auf flexiblere Einsatzmöglichkeiten hin geprüft - ab-
gestimmt auf die konkreten Bedürfnisse der User.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Das Angebot an den User, eine Gestaltung des Sprachtempos auswählen
zu können, führt zu größerer Kundenzufriedenheit im Umgang mit dem
städtischen Web-Angebot. Auch Menschen, die nicht gut (Deutsch) lesen
können und sich mit gesprochener Sprache leichter tun, nutzen den Read-
speaker
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen:
Umsetzungsstand: In Planung
208
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
195
Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache
Maßnahmenbeschreibung: Für gehörlose Personen werden Videos in Deutscher Gebär-
densprache erstellt, um das Recht auf Teilhabe an Information umzusetzen.
Zuständigkeit: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM), Amt für Existenzsiche-
rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA), Zentrale Dienste (ZD), alle Dienststellen
Umsetzungsstand: umsetzbar
5.9.4 Barrierefreie Veranstaltungen
Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfragen – Se-
niorenamt (SenA)
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Besonders Augenmerk auf barierrearme Zugangsmöglich-
keiten bei Angeboten des Seniorenamtes
Wie Alle Angebote (Pflegestützpunkt, Bleiweiß, Angebote in den
Seniorennetzwerken, Weihnachtsgala) des Seniorenamtes
werden vorab auf ihre Barrierearmut hin überprüft. und
wenn nötig barrierearme Zugangsmöglichkeiten geschaffen.
Warum Viele Ältere sind mobilitätseingeschränkt. Um eine Teilhabe
zu ermöglichen benötig es einen barrierearmen Erreichbar-
keit
Für wen Mobilitätseingeschränkte Senioren und Seniorinnen
Zielsetzung: Gleichberechtigte Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Senioren
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Auch andere Zielgruppen profitieren von barrierearmen Zugängen zu Ver-
anstaltungsräumen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA), Koope-
rierende Geschäftsbereiche/städtische Dienststellen, Externe
Zeitrahmen: Seit 2003 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
209
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
196
Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den Innen- und Au-
ßenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Kleingruppen
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Beschaffung einer mobilen induktiven Höranlage für den In-
nen- und Außenbereich für die Nutzung in unterschiedlichen
Anwendungen beim Nürnberger Bildungszentrum und durch
andere Dienststellen
Wie Die angeschafften mobilen induktiven Höranlagen ermögli-
chen die niedrigschwellige Nutzung durch Kursleitende,
schwerhörige Menschen (primär Teilnehmende) und andere
Dienststellen. Die Induktionsanlage kann von bis zu 16
schwerhörigen Teilnehmenden genutzt werden. Die Umset-
zung der Nutzung ist als Pilotversuch beim Bildungszentrum,
Memorium und Reichsparteitagsgelände angelegt.
Warum Umsetzung des Menschenrechts auf Teilhabe und Inklusion
für hörbehinderten bzw. schwerhörige Menschen.
Für wen Menschen mit Hörbehinderung bzw. schwerhörige Menschen
Zielsetzung: Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung an Erwachsenenbildung, an kul-
turellen Angeboten und städtischen Veranstaltungen durch Beschaffung und
zur Verfügung Stellung einer vielseitig nutzbaren und robusten mobilen In-
duktionsanlage, Erarbeiten von erklärende Materialen zur Nutzung der An-
lage
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Sensibilisierung für die Möglichkeiten und den Bedarf von mehr Teilhabe und
Inklusion für Menschen mit Hörbehinderung.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Bildungszentrum (BCN/BZ), Referat für Jugend, Familie und Soziales
Zeitrahmen: 2019 dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
210
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
197
Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Der Veranstaltungssaal des Treffs Bleiweiß verfügt über
eine induktive Hörschleife
Wie Bei Veranstaltungen im Saal des Treffs Bleiweiß wird die in-
duktive Hörschliefe genutzt
Warum Höreingeschränkte Senioren und Seniorinnen können bei
den Veranstaltungen im Treff Bleiweiß an der Kommunika-
tion teilnehmen.
Für wen Senioren und Seniorinnen mit Höreinschränkungen
Zielsetzung: Personen mit Höreinschränkungen wird bei Teilnahme an Veranstaltungen
eine Teilhabe an der Kommunikation ermöglicht.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Im Einzelfall Reduzierung von Unterstützungsbedarfen möglich
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt (SenA)
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste
Maßnahmenbeschreibung:
Was Feste, Fortbildungen, Workshops, Führungen,
usw.
Wie Finden in barrierefreien Räumlichkeiten, barrie-
refreien Außenanlagen und mit barrierefreien
Toiletten z.B. bei Stadtteilfesten statt.
Warum Allen Menschen soll der Zugang zu den Ange-
boten und Festen im Stadtteil möglich sein
Für wen Alle, die Lust haben mitzumachen.
Zielsetzung:
Gelebte Inklusion im Stadtteil. Nicht die Barrierefreiheit ist das
Besondere, sondern Nicht-Barrierefreiheit wird explizit erwähnt.
Gegebenenfalls weitere Ef-
fekte:
Viele Menschen profitieren davon, z.B. Ältere mit eingeschränk-
ter Mobilität, Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen, …
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 29 und 30
Zuständigkeit, Kooperations-
partner:
Alle Einrichtungen im Stadtteil achten auf Barrierefreiheit. Fester
Ansprechpartner für Fragen ist Integral e. V. mit 2 Standorten im
Stadtteil, der das Thema regelmäßig befördert.
Zeitrahmen: 2013 dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
211
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
198
Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Nachdem der klassische „Tag der offenen Tür“ aufgrund der
Corona-Pandemie in einer digitalen Variante stattfand,
wurde auf eine möglichst gut ausgestaltete Zugänglichkeit
des entsprechenden Web-Angebots geachtet.
Wie Für die digitalen Tage der offenen Tür 2021 wird ein neues
Web-Angebot erstellt und so barrierefrei wie möglich gestal-
tet. Bilder werden (wie bei den Reposts auf Instagram) mit
Alternativtexten versehen, um die gezeigten Motive auch
anders vermitteln zu können. Ebenso bekommen für den
Tag der offenen Tür neu erstellte Videos, wie ein Clip mit
dem Christkind, Untertitel als Textalternative. Die neue
Website wird dabei eingängig gegliedert und übersichtlich
gestaltet, um sie so zugänglich wie ansprechend darzustel-
len.
Warum Der Tag der offenen Tür kann die Menschen dieses Jahr
nicht vor Ort begeistern und sollte deshalb immerhin online
so einladend und zugänglich wie machbar ausgestaltet sein.
Unabhängig davon wird generell Wert auf die digitale Barri-
erefreiheit gelegt, um Menschen mit Einschränkungen so
umfassend wie möglich an den städtischen Online-Angebo-
ten teilhaben lassen zu können.
Für wen Zwar richten sich einzelne Aspekte der Zugänglichkeit an
Menschen mit bestimmten Einschränkungen (z.B. Video-
Untertitel für Menschen, die schlecht hören oder Deutsch
verstehen), aber generell verbessern umgesetzte Aspekte
der Barrierefreiheit die Wirkung der Website für alle Men-
schen.
Zielsetzung:
Die digitalen Tage der offenen Tür 2021 werden als ansprechendes neues
Format wahrgenommen und können sich zwischen vielen anderen Inter-
net-Angeboten positiv positionieren.
Interessierte Menschen finden ein nachhaltig und zugänglich gestaltetes
Angebot, das kognitive wie auch körperliche Einschränkungen berücksich-
tigt und so weit wie möglich Unterstützung bei der Vermittlung der Inhalte
anbietet.
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Generell verstärkte öffentliche Wahrnehmung der Bedürfnisse von Men-
schen mit Einschränkungen beim Nutzen von Websites; ggf. positive Be-
richterstattung über das städtische Angebot
Rechtlicher Bezug: Art. 3 Abs. 3 GG, praktische Anwendung des AGG
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM)
Zeitrahmen: Mitte Oktober 2021
Umsetzungsstand: Bereits umgesetzt
212
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
199
6. Finanzierung
6.1 Vielfältige Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen
In Nürnberg erfolgt die Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen über verschiedene Wege.
Einige der im vorliegenden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen werden über städtische
Haushaltsmittel finanziert (z. B. Budget für Gebärden sprachdolmetschende), andere
werden, zumindest zum Teil, finanziert über Drittmittel (z. B. 10. Station der Straße der
Kinderrechte).36
Inklusionsbelange werden auch häufig in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen mit
gefördert. Beispielsweise ist in der Städtebauförderung die Barrierefreiheit als Querschnitts-
thema präsent, und entsprechende bauliche Maßnahmen (Rampen, Aufzüge etc.) werden
meist im Zuge einer förderfähigen Baumaßnahme (z. B. Jugendhaus) mitgefördert. Oft ist die
Umsetzung von Inklusionsanforderungen auch als Fördervoraussetzung gesetzt. So müssen
36 Bericht „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg, hier: Antrag der ödp
zu den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020: Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK - Einwerben von
Finanzmitteln für inklusive Maßnahmen; Antrag der ÖDP vom 24.10.2019“ im Sozialausschuss vom 28.10.2021 Abrufbar
unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24323, letzter Zugriff: 19.11.2021.
Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung
Maßnahmen-
beschreibung:
Was Information über Inklusionsthemen und Teilhabe möglichst
vieler Menschen
Wie Regelmäßige Beteiligung von Institutionen, die Inklusion als
Thema haben, und Kennzeichnung der einzelnen Veranstal-
tungen im Blick auf Barrierefreiheit
Warum Inklusion als wichtiges gesamtstädtisches Thema aufgreifen
und den Tag der offenen Tür für möglichst viele Menschen
zugänglich machen
Für wen Menschen mit und ohne Behinderung
Zielsetzung: Sensibilisierung aller bzgl. der Belange von Menschen mit Behinderung
Gegebenenfalls
weitere Effekte:
Das Programm (gedruckt und online) informiert mit Piktogrammen über die
Zugänglichkeit (Barrierefreiheit, behindertengerechtes WC, Behinderten-
parkplatz) der einzelnen Veranstaltungen.
Rechtlicher Bezug: UN-BRK, Art. 8 (Bewusstseinsbildung), Art. 9 (Zugänglichkeit)
Zuständigkeit, Ko-
operationspartner:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) mit zahlreichen weite-
ren Dienststellen und externen Akteuren
Zeitrahmen: dauerhaft
Umsetzungsstand: In Umsetzung
213
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
200
Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Personennahverkehr nach dem Bayeri-
schen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ( BayGVFG) u.a. die Belange von Menschen
mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkun gen berücksichtigen und den Anforderungen
der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.37 Beispiele nach dem BayGVFG zu-
wendungsfähiger Projekte in Nürnberg sind u.a. Infrastrukturprojekte und Busbeschaffungen
der VAG, aber auch kleinere Einzelprojekte wie bspw. die Nachrüstung von Blindenleitstreifen
in Verteilerebenen der U-Bahnstationen.
Darüber hinaus beantragen Stadtverwaltung und Tochterunternehmen wo immer möglich
Förderungen für Inklusionsbelange. Hier kommen (Sonder -)Förderprogramme der EU , des
Bundes und der Länder in Betracht. Die Stadt Nürnberg hat sich mit diversen Investitionsvor-
haben, u. a. mit dem Schwerpunkt „städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im
öffentlichen Raum“ für das Bayerische Kommunalinvestitionsförderungsprogr amm (KIP)38
beworben. Im Mittelpunkt stand die Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV, z. B. an Bus-
und Straßenbahnhaltestellen oder dem Bahnhofsvorplatz, sowie der Abbau von Barrieren an
öffentlichen Gebäuden. Die Maßnahmen umfassten u.a. behindertengerechte Toilettensanie-
rung und Aufzugeinbau oder -erweiterung. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen z. B. über
den Bezirk Mittelfranken (Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen).
Auch Spendenaktionen und das Engagement von Stiftungen kommen für die Finanzierung
der Inklusion in Nürnberg zum Tragen. Festgehalten werden muss dabei, dass nicht wenige
potentielle Förderstellen, wie z. B. die Aktion Mensch, durch ihre Förderrichtlinien limitiert sind
und selbst bei starkem inhaltlichen Interesse keine kommunalen Vorhaben unterstützen kön-
nen. Um Fördermittel von diesen Geldgebern abrufen zu können, muss die Kommune mit
den förderberechtigten freigemeinnützigen Organisationen kooperieren und ein gemeinsa-
mer Antrag gestellt werden. Auch gilt zu beachten, dass sich Förderangebote meist gegen-
seitig ausschließen und somit nicht kumulativ beantragt werden können.
Eine Gesamtaufstellung der – auch anteilig – über diese Fördermöglichkeiten für Barriere-
freiheit und Inklusion in N ürnberg eingesetzten Mittel ist nach Einschätzung der Verwaltung
mit auch nur einigermaßen vertretbarem Aufwand nicht möglich.
37 BayGVFG: Art. 3 Voraussetzungen der Förderung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de), letzter Zugriff: 29.10.2021.
38 www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/kinvfg/, letzter Zugriff: 29.10.2021.
214
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
201
6.2 Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen
Zusätzlich zu den vorgenannten Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Maßnah-
men wird ein so genannter „Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen“ eingerichtet,
um den Prozess zur Umsetzung der UN-BRK durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmit-
tel zu intensivieren. Die städtischen Dienststellen sollen so in die Lage versetzt werden, wei-
tere Maßnahmenvorschlä ge aus dem Beteiligungsprozess nach Ausarbeitung detaillierter
Konzepte umzusetzen. Auch andere inklusive Projekte der Dienststellen können damit finan-
ziert werden.
Die Gesamtsumme des Verfügungsfonds soll 625.000 Euro für die Jahre 2022, 2023 und
2024 betragen und verteilt auf die Jahre folgende Finanzvolumen umfassen:
Jahr 2022: 125.000 Euro (Bereitstellung ab Genehmigung Haushaltssatzung durch
die Regierung von Mittelfranken)
Jahr 2023: 250.000 Euro
Jahr 2024: 250.000 Euro
Zur Vergabe der Mittel wird die Koordinierungsgruppe Inklusion in Abstimmung mit dem Be-
hindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) einen Kriterienkatalog entwickeln. Die Dienststellen
können sodann mit ausgearbeiteten Konzepten die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme
beantragen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Koordinierungsgruppe Inklusion in
Abstimmung mit dem Behindertenrat.
Gleichzeitig sind die Dienststellen auch weiterhin angehalten, Möglichkeiten einer Maßnah-
menfinanzierung über vorhandene Haushaltsmittel der Dienststelle sowie über externe För-
dermittel zu prüfen und letztere auch aktiv einzuwerben.
Einige Maßnahmen des Aktionsplans haben eine Mittelerfordernis, die das Budget des
Verfügungsfonds deutlich übersteigen würde (z. B. die Umsetzung des Nahverkehrsplans
hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen). Hier müssen andere Wege der
Finanzierung beschritten werden (vgl. 6.1).
Grundsätzlich ist eine hohe Vielschichtigkeit der Maßnahmen mit unterschiedlichen Pla-
nungs- und Realis ierungshorizonten festzustellen, die sich voraussichtlich über mehrere
Jahre erstrecken werden. Die Auswahl von einzelnen mit Konzepten hinterlegten Maßnah-
menvorschlägen, um entweder bestehende Angebotslücken zu schließen oder Prioritäten
bzgl. des möglich st effizienten Mitteleinsatzes und Prozessfortschrittes zu setzen, muss
schrittweise erfolgen, um sowohl eine fachliche Beurteilung als auch Einschätzung der tat-
sächlich erforderlichen zusätzlichen Ressourcen zu gewährleisten.
215
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
202
In jedem Falle soll der Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maßnahmen als Antriebsfe-
der für den Inklusionsprozess in der Stadt Nürnberg fungieren und diesen auf möglichst
effiziente und nachhaltige Weise beschleunigen.
7. Personelle Ressourcen
Die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK erfordert, dass Kapa-
zität für Steuerung, Konzeption und Umsetzung bereitgestellt wird. Ferner sind auch zusätz-
liche Verwaltungstätigkeiten zu verrichten.
Beabsichtigt ist, diejenigen Maßnahmen mit personellen Ressourcen zu hinterleg en, die
die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten befördern und mög-
lichst alle acht Handlungsfelder umfassen (= dreifacher Querschnitt: Behinderungsart -, the-
men- sowie geschäftsbereichsübergreifender Maßnahmen-Ansatz). Maßnahmen, bei denen
für unterschiedliche Themen und Handlungsfelder jeweils eig ene Netzwerk-, Koordinations-
und Beratungsstellen vorgeschlagen wurden, und Maßnahmenvorschläge, die auf eine An-
gebotstransparenz abzielen, sollen gebündelt und zusammengeführt werden. Au f diese
Weise werden ca. 20 Maßnahmenvorschläge aus dem Beteiligungsprozess abgedeckt.
Diese unterschiedlichen Forderungen zu bündeln, ist nicht nur aus Ressourcen -, sondern
auch aus Transparenzgründen unabdingbar. Es sollen durch die neu geschaffenen Stellen
die Angebotsvielfalt im Bereich Inklusion dargestellt, vorhandene Lücken identifiziert und ge-
schlossen sowie eine Onlineplattform39 mit Angebotsdatenbank entwickelt und implementiert
werden, die auf der Seite des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg einge-
bunden werden soll. Darüber hinaus sollen Beratungsangebote in den Handlungsfeldern Fa-
milien (Eltern und Kinder), Bildung (Lebensverlauf, Übergang Schule -Beruf), Wirtschaft, Ar-
beit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit und Sport für alle Behinderungsarten gesam-
melt und aufbereitet sowie auf diese weiterverwiesen werden. Diese Angebote sollen dann
in ansprechender Form und barrierefrei sowohl für Menschen mit Behinderung und deren
Angehörige als auch für Fachkräfte und Stakeholder transparent dargestellt werden.
Die Verwaltung schlägt daher zusätzlich zum Verfügungsfonds für umsetzungsreife Maß-
nahmen Stellenschaffungen vor. Konkret ist die Schaffung von zwei Stellen beabsichtigt,
die in den Schaffungsanträgen zum Haushalt 2022 berücksichtigt und in den Haushaltsbera-
tungen beschlossen worden sind:
39 Die IT-Mittel für die Online-Plattform wurden im März 2021 über das Referat für Jugend, Familie und Soziales bean-
tragt.
216
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
203
1,0 Verwaltungskraft: Verg.-Bes.-Gr.: E8, Kosten: 57.368 Euro
1,0 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter: Verg.-Bes.-Gr.: E13, Kosten: 85.233
Euro
Die Schaffung der beantragten Stellen soll zunächst auf 2,5 Jahre befristet sein mit Eintritts-
datum 01.07.2022. In diesem Zeitraum bis Ende 2024 soll einerseits die Maßnahmenumset-
zung über den Verfügungsfonds begleitet werden, andererseits bis zum Ende der Befristung
geprüft werden, ob sich bspw. Aufgaben in die Regelstrukturen überführen lassen oder sich
die Stellenanforderungen verändert haben. Summa summarum ergeben sich für den Zeit-
raum von 2,5 Jahren Personalkosten von insgesamt 356.502.50 Euro.
Wie dem Aufgabenprofil entnommen werden kan n, sollen die neu zu schaffenden Stellen
den Gesamtprozess der Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg vorantreiben und im Quer-
schnitt wirken. Damit wird die Fachstelle Inklusion im Sozialamt ausgebaut, der – neben den
zwei neu zu schaffenden Stellen – die Inklusionsbeauftragte, die Geschäftsstelle des BRN
sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung zugeordnet sind.
Darüber hinaus finden sich eine Reihe von Maßnahmen im Aktionsplan, die ohne zusätzli-
che finanzielle und personelle Ressourcen im regulären Verwaltungshandeln umgesetzt wer-
den können, wie z. B. die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um „An-
gebote der Inklusion für Familien“ auf der Website des Bündnisses für Familie der Stadt Nürn-
berg.
8. Ausblick
Nürnberg in Aktion für Inklusion – damit lässt sich Inklusion in aller Kürze als ein dauerhafter
Prozess beschreiben, zu dessen Fortschritt und Erfolg idealerweise alle in der Stadt in ko-
operativer Weise beitragen. Auf verschiedenen Ebenen und in vielfacher Hinsicht will die
Stadt Nürnberg mit dem Stadtrat und Behindertenrat, der Stadtverwaltung und ihren städti-
schen Beteiligungen (Eigenbetriebe, kommunale Beteiligungen, Kommunalunternehmen)
eine Impulsgeber-, Vorbild- und Steuerungsrolle einnehmen. Gemeinsam getrage n und vo-
rangetrieben wird der Inklusionsprozess in Nürnberg bereits mit einer Vielzahl von höchst
engagierten Institutionen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, deren Leis-
tung und Einsatz nicht hoch genug gewürdigt werden kann.
217
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
204
Wie unter 3.3 dargestellt, wird der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention im Internet unter www.inklusion.nuernberg.de möglichst barrierefrei dargestellt
und kontinuierlich fortgeschrieben werde n. Neben den seitens der Stadtverwaltung ergriffe-
nen Maßnahmen werden dort Zug um Zug auch die weiteren Initiativen, Aktivitäten, Ange-
bote, Programme und Projekte aufgezeigt, die von nicht-städtischen Akteuren realisiert wer-
den. Aufgrund ihrer beeindrucken den Fülle kann dies an dieser Stelle nicht im Ansatz ge-
schehen.
Die Fortschreibung des Aktionsplans erfolgt demnach kontinuierlich durch die stetig wach-
sende Dokumentation der Umsetzung der dargestellten und der Entwicklung von neuen Maß-
nahmen, die von der Stadtverwaltung verantwortet oder mit weiteren, nicht -städtischen Akt-
euren umgesetzt werden. Hierin wird neben der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen
ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegen: der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie
unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure für alle Maßnahmenempfehlungen in gemein-
samer Zuständigkeit. Im Mittelpunkt soll hierbei auch die Analyse weiterer Bedarfe und deren
Lückenschluss durch zu entwickelnde, neue Maßnahmen liegen.
Eine zentrale Rolle wird auch in Zukunft der Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtver-
waltung zuteil, die nach der Erstellung d ieses ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN -
BRK auch dessen Fortschreibung steuern und die gesamtstädtische Strategie entwickeln
soll. Inklusion bei der Stadt Nürnberg ist und bleibt eine vielgestaltige Querschnittsaufgabe
aller Fach - und Geschäftsbereiche , die in dezentraler Verantwortung und in Kenntnis der
fachlichen Notwendigkeiten die erforderlichen Schritte planen und gehen. Um das Wissen
um Bedarfe und Potenziale stets aktuell zu halten, sollen auch weiterhin die bisher beteiligten
Akteure sowie Akteurinnen (Teilnehmende der Inklusionskonferenzen und ihrer Arbeitsgrup-
pen) einbezogen werden und ihre hohe Expertise einfließen. Hierfür sind ab 2022 weitere
Beteiligungsformate, wie beispielsweise Fachtage und Projektgruppen, geplant. Auch der be-
reits seit 2019 einmal im Quartal erscheinende Newsletter des städtischen Inklusionsteams
soll weiterentwickelt werden und neben konkreten Angeboten und Veranstalt ungen auch In-
formationen zum Umsetzungsstand des Aktionsplans vermitteln. Der ausgebauten Fachstelle
Inklusion wird die Bearbeitung der in Kapitel 7 genannten gesamtstädtisch umzusetzenden
Maßnahmen übertragen. Zugleich übern immt sie die Steuerungsaufgabe für die gesamte
Maßnahmenliste: Stellen sich die bisher umgesetzten, in Umsetzung befindlichen, geplanten
und umsetzbaren Maßnahmen in der jetzigen Form als Hauptergebnis des Beteiligungspro-
zesses noch eher als „lose Sammlung“ dar, so gilt es künftig, für alle bestehenden Angebote
218
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
205
und Bedarfe eine Gesamtstruktur zu entwickeln – dies gleichermaßen für alle Behinderungs-
arten wie Handlungsfelder. Dieser fachlich -inhaltlichen Anforderung genügt der vorgelegte
Aktionsplan zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, was zum einem der Eigendynamik des Betei-
ligungsverfahrens, zum anderen und vor allem aber auch den bislang fehlenden personellen
Ressourcen hierfür geschuldet ist. Die zum Haushalt 2022 geschaffenen Stellen stellen hier
eine deutliche Verbesserung dar.
Im Stadtrat und seinen Ausschüssen soll regelmäßig Bericht über den Fortschreibungspro-
zess erstattet werden, indem die genannten nächsten Schritte - Entwicklung einer gesamt-
städtischen Strategie unter Einbeziehung nicht-städtischer Akteure sowie einer Gesamtstruk-
tur vorhandener Angebote und bestehender Bedarfe - dargestellt, Handlungsempfehlungen
diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Dieser Bericht umfasst wie ausführlich dargestellt, diejenigen Maßnahmen, die umgesetzt
wurden, werden oder umsetzbar sind; allein diese ergeben eine beeindruckend lange, sehr
heterogene Liste. Im Interesse zügiger Fortschritte scheint es sinnvoll, sich zunächst auf das
kurz- und mittelfristig Machbare zu konzentrieren, ohne dass darüber weitere Notwendigkei-
ten aus den Augen verloren werden. Um aber gegenüber der Öffentlichkeit und den Beteilig-
ten die Ernsthaftigkeit des Prüfungsprozesses zu dokumentieren, soll ü ber alle anderen im
Beteiligungsverfahren vorgeschlagenen Maßnahmen und Themen , deren Umsetzung aus
heutiger Sicht nicht oder jedenfalls nicht zeitnah möglich ist, in einer der nächsten Sitzungen
des Sozialausschusses Bericht erstattet und durch die Stadtverwaltung die jeweilige Begrün-
dung für die vorläufige Nicht -Aufnahme in den Aktionsplan erläutert werden, die beispiels-
weise rechtlicher oder fachlicher Natur ist.
Über die Erstellung des Aktionsplans hinaus finden bei der Stadt weitere Umsetzungspro-
zesse statt, die andere sogenannte Vielfalts -Dimensionen betreffen: zu nennen ist hierbei
beispielsweise der Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg40, die Umsetzung der Leit-
linien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg 41 oder der Masterplan Queeres Nürnberg,
der dem Stadtrat im Januar vorgelegt werden soll. Alter und soziale Lage sind weitere Di-
mensionen, die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe jedes und jeder Einzelnen be-
einflussen. Diese Perspektiven sinnvoll miteinander zu verknüpfen, ist daher eine der we-
sentlichen Aufgaben in der Zukunft. Dabei muss immer die mögliche mehrfache Betroffenheit
40 Vgl. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018 -2020 der Stadt Nürnberg in der Stadtratssi t-
zung am 23.06.2021, abrufbar unter: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=23732, letzter Zugriff:
19.11.2021.
41 Vgl. https://www.nuernberg.de/imperia/md/integration/dokumente/integration/leitlinien_zur_integrationspoli-
tik_der_stadt_nuernberg.pdf, letzter Zugriff: 19.11.2021.
219
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
206
von Personen (Stichwort: Intersektionalität) im Blick behalten werden. Das neue Kuratorium
für Vielfalt und Zusammenhalt, das durch den Nürnberger Oberbürgermeister im Oktober
2021 einberufen wurde und mit Vertretungen maßgeblicher gesellschaftlicher Kräfte besetzt
ist, soll als Dach für die unterschiedlichen Perspektiven fungieren, Synergien deutlich machen
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der immer bunter und vielfältiger werdenden
Stadtgesellschaft stärken.
Neben der bestmöglichen Verflech tung mit anderen, parallel laufenden Prozessen sollen
bei der Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention immer auch eigene inhaltliche Ak-
zente und Schwerpunkte gesetzt werden. Ein wichtiger, bereits zwischen Koordinierungs-
gruppe und Behindertenrat vorbes prochener Bereich des Handelns ist die vertiefte Befas-
sung mit psychischen Erkrankungen und seelischen Beeinträchtigungen, insbesondere de-
ren Enttabuisierung und Entstigmatisierung und deren bessere Vereinbarkeit mit dem Berufs-
leben, zum Beispiel auch bei der Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg. Nach einer ersten
Analyse der eingebrachten Maßnahmenempfehlungen und der in Kapitel 5 dargestellten Um-
setzungsvorschläge wird dieser Bereich als ausbaufähig erachtet.
Inklusion ist ein stetiger, dynamischer Prozes s und hat eine Gesellschaft zum Ziel, in der
alle Menschen gleichberechtigt als Bürgerinnen und Bürger leben und teilhaben. In einem
solidarischen Gemeinwesen muss dabei von allen ihren Mitgliedern besonders auf diejenigen
geachtet werden, denen es durch ä ußere oder persönliche Umstände schwerer fällt, diese
Teilhabe vollumfänglich zu leben. Die Stadt Nürnberg hat nicht nur eine rechtliche, sondern
– unterstrichen durch die Selbstverpflichtung als Stadt der Menschenrechte – auch eine po-
litische Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der sie nicht
erst seit dem heutigen Tag in vielerlei Aktivitäten nachkommt. Der vorliegende erste Aktions-
plan zur Umsetzung der UN -BRK in Nürnberg ist ein nächster, wichtiger Schritt auf diesem
Weg. Ihm müssen und werden viele weitere folgen.
220
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
207
ANHANG
Maßnahmenverzeichnis
Maßnahme Seitenzahl
Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ S. 25 bis 41
Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und fle-
xible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (in und außerhalb des geför-
derten Bereichs) bei der noris inklusion
27
Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg
erhöhen 28 f.
Umsetzung Teilhabechancengesetz: Beschäftigung nach § 16i SGB II - Teil-
habe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal 29
Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA 30
Fortbildungen, Qualifizierungsreihen im Kontext Inklusion im Bildungspro-
gramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe:
(PEF:SB)
31 f.
Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über exter-
nen Dienstleister 32
Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte
Sprache 33
Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen 34
Austausch zwischen den Dienststellen und dem Amt für Kommunikation und
Stadtmarketing hinsichtlich des Einsatzes von Leichter Sprache für städti-
sche Beschäftigte
35
Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg 36
Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement 37
Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungs-
amts 38
Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des
Stadtplanungsamts 38
Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende
im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts 39
Nürnberger Preis für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur 39 f.
Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt 40
Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände 40
Broschüre zu Angeboten, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln 40 f.
Handlungsfeld „Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege“ S. 41 bis 48
„Gesundheit im Stadtteil“ für Kinder und ihre Familien in St. Leonhard-
Schweinau-Sündersbühl 42 f.
Verbesserung der Barrierefreiheit des Notrufs 112 mit der NotrufApp (No-
raNotrufApp) 43
Wohnprojekt „Sicher Und Selbstbestimmt Altern“ (SUSA) der noris inklusion
in Kooperation mit NürnbergStift 44 f.
Sensibler Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern mit Hör- und Sehbe-
hinderung des Nürnberg Stifts (NüSt) 46
Präsenzberatung des Seniorenamtes für Senioren und Seniorinnen 47
Spezielle Angebote für die Ehrenamtlichen beim häuslichen Besuchsdienst
des Seniorenamtes und in den Seniorennetzwerken 48
Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets 48
Handlungsfeld „Bildung im Lebensverlauf“ S. 49 bis 77
Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kinderta-
geseinrichtungen 50 f.
Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg 52
221
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
208
Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen 53
Modellprojekt zur Kooperation von Kindergarten und Schulvorbereitender
Einrichtung (SVE) als „Ganztägige SVE“ 54
Inklusive Konzepte der Schulkindbetreuung im Grundschulalter 55
Innovative Konzepte von Schulbegleitung und Integrationshelferinnen und -
helfern 56
Ausbau des Inklusionsnetzwerks für Schülerinnen und Schüler mit hyperak-
tiver Symptomatik 57
Netzwerk-Werkstatt "Lernen - individuell und gemeinsam" von Pilotschulen
in Kooperation mit der Deutschen Schulakademie 58
Bereitstellung von pädagogischen Projektmitteln für Schulprojekte 58
Pilot: Aufbau einer schulinternen Informations- und Austauschplattform zum
Thema "Inklusion" und Ausbau der sozialpädagogischen Beratung 59
Fortbildungskurse zum Thema „Inklusion“ für Lehrkräfte, pädagogisches
Personal sowie Tutorinnen und Tutoren 60
Fortbildungsangebot "Inklusiver Sport an Schulen" 60
Projektstelle im Referat für Schule und Sport für den Themenbereich Inklu-
sion 61
Jährliche Veröffentlichung des Inklusionsberichts im Schulausschuss 62
Digitaler Beratungswegweiser „Inklusion an Nürnberger Schulen“ 63
Netzwerktreffen „Inklusion“ am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie 64
Hospitationen und Netzwerkarbeit zum Thema „Inklusion“ 65
Fortbildungen für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen (BEST-Programm) 66
NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen)-Forum zum Thema In-
klusion 67
Fachtag Schulbegleitung 68
Inklusive Erwachsenenbildung bzw. barrierefrei Lernen am Nürnberger Bil-
dungszentrum 69 f.
Theater DREAMTEAM - Inklusive Theaterarbeit im Rahmen der Erwachse-
nenbildung 71
Ausgewählte Inhalte auf der Website der Stadtbibliothek in Leichter Sprache 72
Inklusive Bildung als Fokuskapitel und Querschnittsthema im Bildungsbe-
richt der Stadt Nürnberg 73
Koordination der inklusiven Bildungsangebote 74
Aufbau eines Netzwerks zu inklusiver Bildung 74
Aufbau eines Runden Tischs „Inklusive Bildung“ 74
Neutrale Beratung zum Thema Bildung 74 f.
Assistenzleistungen und Hilfsmittelangebot in Bildungseinrichtungen 75
Anmeldung von Hilfsmittelbedarf in Bildungseinrichtungen 75
Ansprechperson in den Bildungseinrichtungen für Barrierefreiheit 75
Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetscherdienste stehen bei kul-
turellen Großveranstaltungen zur Verfügung 76
Tastmodelle für Bildungseinrichtungen 76
Barrierefreies Online-Lernen 76
Pädagogisches Personal mit Behinderung 76
Modellprojekt inklusiver Unterricht 77
Zugang zu Unterstützungsmitteln für Bildungsbeteiligung 77
Inklusive Angebote der städtischen Musikschule 77
Informationen zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten 77
Handlungsfeld „Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft“ S. 78 bis 85
Straße der Kinderrechte: 10. Station – UN-Kinderrechtskonvention: Artikel
23 „Förderung von Kindern mit Behinderung“ 79 f.
Inklusive Spielraumgestaltung in Nürnberg 80
Verfahrenslotsinnen und -lotsen zur Umsetzung des Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetz 81
Offenes Forum Familie mit Schwerpunkt „Familie und Inklusion“ 82
222
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
209
Inhalte zur Inklusion im Bereich Kinder und Familie sind über das Bündnis
für Familie auch online verfügbar 82
Videos für werdende und junge Eltern sind in Deutscher Gebärdensprache
verfügbar 83
Schulung von pädagogischen Fachkräften im Umgang mit (werdenden) El-
tern von Kindern mit Behinderung 83
Willkommenskultur in Freizeiteinrichtungen und Ferienangeboten leben 83 f.
Informationsangebot des Jugendamts in verschiedenen Sprachen 84
Beratungsstelle für (werdende Eltern) von einem behinderten Kind 84
Mehr haushaltsnahe Dienstleistungen für Eltern mit Behinderung 85
Inklusive Ausgestaltung von Freizeitangeboten und -einrichtungen 85
Handlungsfeld „Bauen und Wohnen“ S. 85 bis 103
Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg 87
Prüfen des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“ 88
Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum 88
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station
Kaleidoskop 89
Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten 89
Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser 90
Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG 91
Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit 92
Barrierefreier Umbau des Amtsgebäude des Hochbauamts, Marientorgra-
ben 11 92
Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30 93
Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tier-
garten und Nachrüstung von Automatik-Türen 93
Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im
ehemaligen Quelle-Versandzentrum 94
Beratung beim Bau von Sportstätten 95
Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen
mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg 96
Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch
Umbaumaßnahmen an Nürnberger Schulen 97
Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit
der städtischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen 98
Vermittlung barrierefreier Wohnungen 99
Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg 100
Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts 101
KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinde-
rung 102
Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Re-
novierungen einbezogen 103
Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften 103
Barrierefreie Bildungseinrichtungen 103
Handlungsfeld „Mobilität im öffentlichen Raum“ S. 104 bis 115
Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für
neue Baugebiete 105
Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge 106
Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum 106
„MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA 107
Die Schulungen für Busfahrerinnen und -fahrer der VAG werden intensiviert 108
Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausge-
staltet 109
Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen 110
Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB) 111
Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten 111
223
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
210
Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg 112
Barrierearme Wegweiser im Tiergarten 112
App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens 113
Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans 114
Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Ver-
anstaltungsräumen 114
Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrie-
refreiheit 114
Ergänzung des Konzepts „Bitte, gerne“ um Aspekte der Barrierefreiheit 115
Die Stadt beteiligt sich an WheelMap.org 115
Handlungsfeld „Kultur, Freizeit, Sport“ S. 115 bis 141
Barrierefreie Homepage des Nürnberger Bardentreffens und des Klassik O-
pen-Airs 117
DIE BLAUE NACHT – Kennzeichnung barrierefreier Angebote 118
DIE BLAUE NACHT – Auswahl barrierefreier Orte für den Blaue-Nacht-
Kunstwettbewerb 119
Stadt(ver)führungen – Kennzeichnung barrierefreier Angebote 120
Stadt(ver)führungen – Inklusion im Führungsprogramm 121
Entwicklung eines Leitbilds (Haus des Spielens) 122
Barrierefreies Spieleangebot für gehörlose Kinder (Haus des Spielens) 122
Umstellung auf Leichte Sprache (Spielzeugmuseum) 123
Digitale Barrierefreiheit (KunstKulturQuartier) 124
Ausstellungsführungen für Menschen mit Sinnesbehinderung (KuKuQ) 125
Integrative Führungen (Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Mu-
seen in Nürnberg) 125
Führungen für Demenzkranke „Hingeschaut und Mitgemacht“ 126
Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen (Kunstvilla) 126
Entwicklung von kulturellen Bildungs- und Kreativangeboten, die ohne Spra-
che auskommen 127
Dunkel-Erfahrung im Hirsvogelbunker (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der
Sinne) 128
Rollstuhlschaukel (Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne) 129
Anschaffung und Einsatz einer Induktionsanlage (Erfahrungsfeld zur Entfal-
tung der Sinne) 130
Informationstag mit inklusiven Elementen (Zeppelintribüne und Zeppelinfeld) 131
Einsatz von Gebärdensprache bei (Online-)Veranstaltungen (Deutsche Aka-
demie für Fußballkultur) 132
Barrierefreie Website www.fussball-kultur.org (Deutsche Akademie für Fuß-
ballkultur) 133
Ausbau von Teilhabe-Angeboten (NürnbergBad) 134
Öffentlichkeitswirksamer Fokus auf Athletinnen und Athleten mit Beeinträch-
tigungen 135
Finanzielle Förderung der Inklusionsarbeit bei den Nürnberger Vereinen
durch Zuschüsse 136
Verwaltung von jährlichen Zuschüssen zur Förderung des Sportangebots für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung 137
Suchmaske „Sport mit Handicap“ in der Online-Sportsuche des SportSer-
vice 138
Bewerbung der Stadt Nürnberg für das Host Town Program im Rahmen der
Special Olympics World Games Berlin 2023 139
Weiterentwicklung bestehender Gebäude und Angebote, z. B. Ausstellun-
gen, Breitensport- und Freizeitangebote, in Hinblick auf Barrierefreiheit 140
Bestandsaufnahme zu Fördermöglichkeiten barrierefreier Freizeitangebote 140
Schaffung einer Beratungsstelle für mögliche Fördertöpfe 140
Inklusion bei Kultur- und Sportveranstaltungen sichtbar machen 141
224
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
211
Informationen über (nicht-)vorhandene Barrierefreiheit der Veranstaltungs-
räumlichkeiten und geschulte Mitarbeitende vor Ort 141
Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlich-
keitsrechte“ S. 141 bis 159
Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommu-
nikation 143
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung 144
Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen 145
Inklusive Mobile Bürgerversammlung 146
Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sit-
zungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen 147
Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zum
Beispiel bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros 148
Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleich-
stellung 149
Barrierefreie Armutskonferenz 2022 150
Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache 151
Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter
Sprache 152
Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN-Behindertenrechtskonven-
tion und zu Inklusion 153
UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg 154
„Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital 155
Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement 156
Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen 157
Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache
als Kurs in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer 158
Barrierefreie E-Partizipation 158
Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit 159
Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage 159
Querschnittsaufgaben S. 159 bis 199
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung S. 161 bis 166
Berichterstattung in „Nürnberg Heute“ 161
Inklusionsthemen in der Mitarbeiterzeitschrift „betrifft:“ der Stadt Nürnberg 162
Sensibilisierung: Leichte Sprache in der Museumsvermittlung (mündliche
Kommunikation) 163
Aktionstage werden genutzt, um für barrierefreie Belange zu sensibilisieren 163
Sensibilisierung aller städtischen Medienschaffenden und Personen der Öf-
fentlichkeitsarbeit 164
Preis ausloben - bestes integratives Projekt 164
Inklusive Öffentlichkeitsarbeit 164
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsetzungsprozess des Ak-
tionsplans zur Umsetzung der UN-BRK 164
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei allen Ak-
tivitäten bzw. Einbezug von Zielgruppen 165
Auseinandersetzung mit und Kommunikation von vielseitigen Aspekten des
Begriffs "Inklusion" 165
Einbringen der Diversitätskategorie Behinderung in andere Arbeitspro-
gramme der Stadt Nürnberg 165
Entwicklung einer „Wertepyramide Diversität“ für Ämter und städtische Ein-
richtungen 166
Kuratorium für Vielfalt und Zusammenhalt 166
Barrierefreier Zugang zu Information und Wissen S. 167 bis 178
Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige 167
Städtische Themen inklusiv aufbereiten 168
225
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
212
Pflege des Informationsangebots auf dem Stadtportal www.nuernberg.de 169
Online-Plattform Inklusion 170
Überarbeitung des städtischen Internetauftritts des Amts für Existenzsiche-
rung und soziale Integration – Sozialamt 171
Newsletter Inklusion 172
Übersetzung der Studienzusammenfassung zur Inklusionsstudie „Menschen
mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Leichte Sprache 173
Erstellung der Info-Karte zum Nürnberg-Pass in Einfacher Sprache 173
Flugblatt zum Impfen in Einfacher Sprache 174
Aktualisierung des Flyers „Induktiv Hören in Nürnberg“ 175
Inklusionsgerechte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 176
Öffentlichkeitsarbeit für Senioren und Seniorinnen 177
Koordinierungsstelle Inklusion 177
Clearingstelle Inklusion 177 f.
Barrierefreie Kommunikation S. 178 bis 195
Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation 178
Erarbeitung von Informationen und Richtlinien zum Einsatz der Sprachvarie-
täten Leichte Sprache, Einfache Sprache und Bürgernahe Verwaltungsspra-
che
179
Einstieg in die Leichte Sprache 180
Befragung aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe zu Leichter
Sprache 181
Erstellung eines Konzepts zur Verankerung der Leichten Sprache in der
Stadtverwaltung Nürnberg 182
Erstellung einer Handreichung „Leichte Sprache“ für städtische Mitarbei-
tende 183
Beratung der Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg zu Leich-
ter Sprache 184
Etablierung einer Prüfgruppe für städtische Leichte-Sprache-Texte 185
Erstellung einer Rahmenvereinbarung für externe Übersetzungs- und Prüf-
dienstleistende Leichte Sprache 186
Erstellung eines Pools an spezifischen Fotos für Leichte-Sprache 187
Video in Gebärdensprache zum Terminablauf in städtischen Ämtern 188
Eigene Website in deutscher Gebärdensprache (DGS) 189
Kontaktformular für gehörlose Bürgerinnen und Bürger 190
Umsetzung digitaler Barrierefreiheit 191
Ausgabe der Leichten Sprache auf Websites mit Anpassungen des CMS 192
Anpassung der Vorlese-Software "Readspeaker" hinsichtlich der Verwen-
dung des Mediopunktes als Lesehilfe auf den Webseiten der Stadt Nürn-
berg
193
Weitere Anpassungen der Vorlese-Software "Readspeaker" 194
Leitfaden zur Buchung von Gebärdensprachdolmetscherdiensten für städti-
sche Dienststellen 194
Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache 195
Barrierefreie Veranstaltungen S. 195 bis 199
Barrierearmut von Angeboten beim Amt für Senioren und Generationenfra-
gen – Seniorenamt (SenA) 195
Beschaffung und Nutzung einer mobilen induktiven Höranlage für den In-
nen- und Außenbereich und Ermöglichung der Nutzung in Groß- und Klein-
gruppen
196
Verwendung einer induktiven Hörschleife z.B. im Saal des Treffs Bleiweiß 197
Barrierefreie Stadtteilveranstaltungen und -feste 197
Barrierefreiheit bei den digitalen Tagen der offenen Tür 2021 198
Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg als Präsenzveranstaltung 199
226
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
Beilage
zur Sitzung des Stadtrats
am 15.12.2021
Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
in Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) wurde
von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet, in Kraft trat
die UN-BRK im Jahr 2008. Diese ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die bereits an-
erkannten allgemeinen Menschenrechte aus den acht bestehenden UN-Menschenrechtsüber-
einkommen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die Bundes-
republik Deutschland ratifizierte die UN -BRK im Jahr 2009, im selben Jahr trat sie in Kraft .
2011 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
in Deutschland. Dieser umfasst auch die Verpflichtung der Bundesländer und Kommunen zur
Erstellung eigener Aktionspläne.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen bedeutete einen Paradigmenwechsel: Das me-
dizinisch-defizitäre Ve rständnis von Behinderung wurde überwunden und stattdessen ein
menschenrechtlicher Ansatz etabliert. Menschen mit Behinderungen haben gleichermaßen
Anspruch auf die Verwirklichung ihrer Menschenrechte und der Staat die Pflicht, diese zu ach-
ten, zu gewährleisten und zu schützen. 1 Inklusion für alle und von Anfang an ist der Leitge-
danke der UN-BRK. Behinderung wird als wesentliches Element der menschlichen Vielfalt ver-
standen.
Am 15.12.2021 wird dem Stadtrat der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention in Nürnberg zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss erfolgt schrittweise die
barrierefreie Aufbereitung des Aktionsplans auf der Website www.inklusion.nuernberg.de.
In der Stadtratsvorlag e werden nach einem Vorwort des Oberbürgermeisters und der Refe-
rentin für Jugend, Familie und Soziales sowie der thematischen Einleitung zunächst Grundin-
formationen zur Inklusion in Nürnberg vorgestellt.
An dieser Stelle seien zwei zentrale Informationen genannt: Im Verhältnis zur Gesamtbevöl-
kerung hatten zum Jahresende 2020 17,2 Prozent aller Nürnbergerinnen und Nürnberger eine
Behinderung bzw. 12,1 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Eine Behinderung wird
in der Rege l im Lebensverla uf erworben und ist deutlich seltener angeboren. Lediglich 1,6
Prozent der verschiedenen Behinderungsarten bei Menschen mit einer Schwerbehinderung
sind angeboren, wohingegen 96,8 Prozent auf eine Erkrankung im Verlauf des Lebens zurück-
zuführen sind (siehe hierzu Kapitel 2.1: Strukturdaten zu Menschen mit und ohne Behinde-
rung). Weiterhin werden die Lebenslagen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
dargestellt (hierfür wurde vom Sozialamt eigens die Studie „Menschen mit Behinderung und
barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ in Auftrag ge geben, siehe 2.2 ) sowie die Akteursland-
schaft und ihre Rolle im Beteiligungsprozess skizziert (siehe 2.3).
1 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk, letzter Zugriff:
22.11.2021.
Ö 1Ö 1
227
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
In Kapitel 3 werden die Organisation und das Verfahren der Aktionsplanerstellung beschrie-
ben. Nachdem bereits bei der Erstellung der UN-BRK erstmalig in der Geschichte der Verein-
ten Nationen Menschen mit Behinderungen als Betroffene selbst mitwirkten, wurde dieser An-
spruch auch bei der Erstellung des Nürnberger Aktionsplans eingelöst: Neben Mitarbeitenden
der Stadtverwaltung waren insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
sowie Personen aus der Fachöffentlichkeit, von Vertretungsinstitutionen und aus dem Stadtrat
sowie Einzelpersonen beteiligt.
In Kapitel 4 wird die Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung dargestellt. Wie die
Koordinierungsgruppe Integration ist auch sie aus Mitarbeitenden der Bürgermeister/ -innen
und Referent/-innen zusammengesetzt, womit die Vertretung al ler Geschäftsbereiche sowie
die dortige hohe Priorisierung (Inklusion als „Chefsache“) sichergestellt ist. Die Inklusionsbe-
auftragte sowie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Behindertenrates sind ebenfalls in der
Koordinierungsgruppe vertreten. Die gemeinsame Geschäftsführung liegt beim Geschäftsbe-
reich des Oberbürgermeisters und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die Koordi-
nierungsgruppe ist mit der Erstellung und Fortschreibung des Aktionsplans betraut sowie der
Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Einbindung nicht-städtischer Akteure. Mit-
tels Einrichtung der Koordinierungsgruppe per Anordnung des Oberbürgermeisters soll Inklu-
sion als Querschnittsaufgabe verstanden sowie geschäftsbereichsübergreifend und fortwäh-
rend bearbeitet werden.
In Kapitel 5 werden schließlich die Maßnahmen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechts-
konvention in Nürnberg beschrieben. Anzumerken ist, dass diese Darstellung die Maßnahmen
der Stadt Nürnberg umfasst. In der Stadtratsvorlage können die äußerst zahl- und umfangrei-
chen Maßnahmen von nicht-städtischen Akteuren noch nicht in Gänze abgebildet werden, dies
soll Zug um Zug auf der Website www.inklusion.nuernberg.de erfolgen. Auch der Darstellung
der Maßnahmen der Stadtverwaltung selbst waren und sind pandemiebedingt Grenzen ge-
setzt. So steht die umfassende Aufbereitung der Maßnahmen im Gesundheitsbereich noch
aus und muss dann erfolgen, wenn die Umstände dies zulassen.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt entlang der acht Handlungsfelder Arbeit und Beschäf-
tigung (5.1), Gesundheit, Prävention, Reha und Pflege (5.2), Bildung im Lebensverlauf (5.3),
Kinder, Jugendliche und Familie, Partnerschaft (5.4), Bauen und Wohnen (5.5), Mobilität im
öffentlichen Raum (6), Kultur, Freizeit, Sport (5.7), Gesellschaftliche und politische Teilhabe,
Persönlichkeitsrechte (5.8) sowie Querschnittsaufgaben (5.9). Aufgenommen wurden Maß-
nahmen, die im Zuge des Beteiligungsprozesses von den acht Arbeitsgruppen vorgeschlagen
wurden, sowie solche, die von der Stadtverwaltung selbst initiiert wurden.
Es erfolgt jewei ls eine Unterteilung in umgesetzte, in Umsetzung oder Planung befindliche
Maßnahmen sowie grundsätzlich umsetzbare Maßnahmen. Von den Arbeitsgruppen im Rah-
men des Beteiligungsprozesses vorgeschlagene Maßnahmen, deren Umsetzbarkeit seitens
Stadtverwaltung noch geklärt wird oder die sich nach fachlicher bzw. rechtlicher Prüfung als
nicht umsetzbar erwiesen haben, sind hier nicht aufgeführt. Hierzu wird in einer der nächsten
Sitzungen des Sozialausschusses Bericht erstattet.
Kapitel 6 widmet sich der Finanzierung der Maßnahmen und Kapitel 7 den personellen Res-
sourcen zur Umsetzung der Maßnahmen. Um den Inklusionsprozess über die in vielen Regel-
aufgaben und -finanzierungen bereits angelegten Ansätze hinaus mit Impulsen zu versehen
und zu beschleunigen, werden finanzielle Mittel bereitgestellt (Verfügungsfond für umset-
zungsreife Maßnahmen, siehe 6.2) und personelle Ressourcen geschaffen (zwei zusätzliche
Stellen für 2,5 Jahre, siehe 7.). Letztere werden neben der Umsetzung von Maßnahmen auch
die Aufgabe haben, aus dem Maßnahmenkatalog langfristig eine Gesamtsystematik zu entwi-
ckeln.
228
Erster Aktionsplan der Stadt Nürnberg zur Umsetzung der UN-BRK
In Kapitel 8 wird schließlich ein Ausblick auf das weitere Vorgehen sowie künftige Schwer-
punktsetzungen gegeben.
Der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg wird
dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die barrierefreie Darstellung des Aktionsplans erfolgt
schrittweise auf der Website www.inklusion.nuernberg.de. Zudem wird eine barrierefreie Kurz-
fassung des Aktionsplans als Druckversion erstellt.
Die Fortschreibung des Aktionsplans soll in enger Abstimmung mit dem Behindertenrat der
Stadt Nürnberg sowie unter Beteiligung der bisher im Prozess involvierten Akteurinnen und
Akteure erfolgen. Ihnen allen ist die Stadt Nürnberg zu großem Dank verpflichtet!
229
Seite 1 von 5
Beschlussvorlage
2. BM/041/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle
Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Anlagen:
01_Sachverhalt
02_Tischvorlage_Empfehlung-_Beschlussvorschlage zu TOP 1_TOP 3_TOP 4
Sachverhalt (kurz):
Das Staatstheater Nürnberg ist eines der großen Mehrspartentheater in Deutschland und
umfasst als solches die Sparten Musiktheater (Oper), Sprechtheater (Schauspiel), Tanztheater
(Ballett) und Konzert (Staatsphilharmonie Nürnberg). Die hälftig von Stadt und Freistaat
getragene Stiftung Staatstheater Nürnberg ist Arbeitgeberin für ca. 650 Beschäftigte an den
Standorten Richard-Wagner-Platz, Nordostpark (Werkstätten), Fürther Straße (Probenbühne)
und Frankenstraße (Lagerflächen). Es finden jährlich ca. 750 Veranstaltungen mit rd. 290.000
Besucherinnen und Besuchern am Richard-Wagner-Platz statt.
Am Hauptstandort Richard-Wagner-Platz verfügt das Staatstheater in den beiden Hauptbauten
Opernhaus und Schauspielhaus über insgesamt fünf Veranstaltungsräume: den großen Saal
des Opernhauses, den Gluck-Saal, den großen Saal des Schauspielhauses, die Kammerspiele
und die
„3. Etage“. Zwischen den beiden Hauptbauten erstreckt sich ein in mehreren Bauphasen
entstandener Verbindungsbau, der im Wesentlichen Probenräume für das Musik-, Sprech- und
Tanztheater, einen Orchesterprobensaal, Magazine, gemeinsame Präsenzwerkstätten, die
Kantine und Räume der Verwaltung umfasst.
Der bauliche Bestand ist heterogen: Ältester Bestandteil ist das 1903 bis 1905 als
Jugendstilhaus errichtete Opernhaus mit angrenzendem Magazinbau, das 1935 im
Zusammenhang mit den Reichsparteitagen im Innern im Stile eines vereinfachten
Neoklassizismus radikal umgestaltet wurde. Nach 1945 wurden Kriegsschäden durch einen
erneut vereinfachten Wiederaufbau behoben. Zuletzt wurden in den 1990er Jahren
Sanierungen durchgeführt.
Das Schauspielhaus geht zurück auf ein 1951 für die US-Truppen errichtetes Armee-Theater
(Kino mit Bühnenhaus), in dem 1959 ein Sprechtheater eröffnet wurde. 1962 wurden im Keller
die Kammerspiele eingerichtet. Nach einer ersten Sanierung 1976 erfolgte 2008 bis 2010 die
Generalsanierung, in deren Zuge als dritte Spielstätte die „BlueBox“ (jetzt „3. Etage“)
geschaffen wurde.
Für symphonische Konzerte nutzt die Staatsphilharmonie Nürnberg die Meistersingerhalle. Alle
Proben der Staatsphilharmonie, für Konzerte ebenso wie für den Orchesterdienst im
Opernhaus, finden in den Proberäumen im Verbindungsbau zwischen Opern- und
Schauspielhaus statt.
Das Opernhaus als Zeichen des Engagements der Bürgergesellschaft
Ö 2Ö 2
230
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021
Seite 2 von 5
Das Opernhaus ist mit seiner weithin sichtbaren Kuppel über dem Bühnenturm als Landmarke
stadtbildprägend und kennzeichnet den Richard-Wagner-Platz als Standort aller Sparten des
Nürnberger Staatstheaters. Anders als die großen Residenztheater anderer Städte, ist das
ursprünglich als Stadttheater am Ring errichtete Haus Ausdruck eines bürgerschaftlichen
Engagements und nicht landesherrlichen Handelns.
Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort ermöglicht umfassende technische und
betriebliche Synergien, die nur im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“
gesichert werden können.
Das Opernhaus als monofunktionales und doch gut zukunftssicheres Baudenkmal
Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei dem Opernhaus – anders, als es der optische
Eindruck erwarten lässt – um einen hochmodernden Ingenieurbau des frühen 20.
Jahrhunderts, der als ausgefachte und ummauerte Stahlskelettkonstruktion ausgeführt wurde.
Das Opernhaus ist eine Spezialimmobilie, die mit ihrem großen Zuschauerraum mit drei
Rängen, einem Orchestergraben und der Hauptbühne mit Bühnenturm und Untermaschinerie
auf eine Nutzung als Musik- und Tanztheater zugeschnitten ist. Der Denkmalwert ist ebenso
unstrittig wie die Monofunktionalität des Baus – eine Nachnutzung nach einer Aufgabe des
Opernstandortes könnte wohl nur mit einer publikumsintensiven Nutzung und nach
weitreichenden baulichen Eingriffen erreicht werden.
Unter anderem durch eine Vergrößerung des Orchestergrabens (zur Umsetzung
arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften) und die Schaffung einer sog. „Revolverbühne“ mit
moderner Unter- und Obermaschinerie kann ein zukunftstauglicher und ökonomischer Betrieb
ermöglicht und das Opernhaus fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden. Wesentliche
Verbesserungen bei Akustik und Sichtlinien können durch die akustische Anbindung
zusätzlicher Raumvolumina im Dachraum (vgl. Staatsoper Unter den Linden, Berlin) und durch
Anpassungen bei der Abstufung von Rängen und Parkett sowie der Bestuhlung erreicht
werden. Die Ausführung des Bestandsbaus als Stahlskelettkonstruktion bietet grundsätzlich
gute Voraussetzungen für die erforderlichen baulichen Eingriffe.
Das Opernhaus als städtebauliches Bindeglied zwischen Altstadt und Südstadt
Eine Generalsanierung des Opernhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus, das
jenseits der baulichen Maßnahmen im Bestand auch städtebauliche und soziologische Aspekte
umfasst, schließt die mit der Generalsanierung des Schauspielhauses begonnene Maßnahme
am Richard-Wagner-Platz ab und bietet dem Staatstheater Nürnberg die baulichen
Voraussetzungen für eine Öffnung zur diversen Stadtgesellschaft. Anstelle des
Verbindungsbaus und der maroden Tiefgarage können – auf stadteigenem Grund – u.a.
ausreichend dimensionierte Probenräume, zentral gelegene Präsenzwerkstätten, eine
zeitgemäße Anlieferung samt funktionaler Logistikachse sowie arbeitsrechtskonforme Räume
für die Verwaltung neu errichtet werden. Mit einer Nutzung des gegenüberliegenden Sigmund-
Schuckert-Hauses kann das neu zu errichtende Volumen deutlich reduziert werden. Das
Bauvorhaben Opernhaus insgesamt ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung des Richard-
Wagner-Platzes und eine qualitätsvolle Verknüpfung von Altstadt und Südstadt, wobei keine
Flächen zusätzlich versiegelt werden müssen, sondern im Gegenteil eine Entsiegelung und
Begrünung bislang wenig einladender Freiflächen erst möglich wird.
Das Opernhaus als Magnet der Innenstadt
Der direkte Zugang von der U-Bahn in das Opernhaus und die fußläufige Lage zum
Hauptbahnhof, aber auch zu zahlreichen Hotels, bieten einen zukunftstauglichen, verkehrlich
hervorragend erschlossenen Standort, der auch mit dem Fahrrad und darüber hinaus auch
über die umliegend vorhandenen Parkhäuser für den motorisierten Individualverkehr gut
erreichbar ist. Das urbane Umfeld ermöglicht die Einbindung eines Theaterabends in weitere
fußläufig erreichbare Aktivitäten und Attraktionen. Als wesentlicher Attraktor ist das
Staatstheater im Herzen der Stadt ein unverzichtbarer Publikumsmagnet, gerade in einer sich
wandelnden Stadt des 21. Jahrhunderts, die nicht allein durch Handel definiert werden kann.
231
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021
Seite 3 von 5
Eine Aufgabe des Standorts Richard-Wagner-Platz für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg würde ein Schauspielhaus „in zweiter Reihe“ zurücklassen und durch
den Wegfall vorhandener Synergien erheblich negative Auswirkungen auf betriebliche Abläufe
und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters haben. An prominenter Stelle
im Stadtbild würde der womöglich langjährige Leerstand in einer denkmalgeschützten
Spezialimmobilie herbeigeführt, für die Konzepte einer adäquaten Nachnutzung nicht bekannt
sind.
Der bauliche Zustand des Opernhauses lässt keinen, über das Jahr 2025 hinausreichenden
Betrieb des Gebäudes zu. Mängel beim vorbeugenden baulichen und beim
anlagentechnischen Brandschutz, aber auch statische Mängel und Schäden an der
Bausubstanz machen vor jeder weiteren Nutzung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
zwingend erforderlich.
Um sicherzustellen, dass alle weitergehenden Überlegungen (Interim, wenn ja, wo?) auf einem
Konsens zur Wieder- und Weiternutzung des Gebäudes der Oper am Standort Richard-
Wagner-Platz basieren, wird hierzu ein Beschluss des Stadtrats begehrt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
232
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021
Seite 4 von 5
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Finanzierungsgespräche mit dem Freistaat Bayern stehen aus.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Bauvorhaben Opernhaus ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-)
Gesellschaft.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
233
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/041/2021
Seite 5 von 5
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des
Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die
Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021:
Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des
Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die
Verwaltung zu beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine
größtmögliche Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg
am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung,
hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des
Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
234
1
Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle
Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Das Staatstheater Nürnberg ist eines der großen Mehrspartentheater in Deutschland und
umfasst als solches die Sparten Musiktheater (Oper), Sprechtheater (Schauspiel),
Tanztheater (Ballett) und Konzert (Staatsphilharmonie Nürnberg). Die hälftig von Stadt und
Freistaat getragene Stiftung Staatstheater Nürnberg ist Arbeitgeberin für ca. 650
Beschäftigte an den Standorten Richard-Wagner-Platz, Nordostpark (Werkstätten), Fürther
Straße (Probenbühne) und Frankenstraße (Lagerflächen). Es finden jährlich ca. 750
Veranstaltungen mit rd. 290.000 Besucherinnen und Besuchern am Richard-Wagner-Platz
statt.
Am Hauptstandort Richard-Wagner-Platz verfügt das Staatstheater in den beiden
Hauptbauten Opernhaus und Schauspielhaus über insgesamt fünf Veranstaltungsräume:
den großen Saal des Opernhauses, den Gluck-Saal, den großen Saal des
Schauspielhauses, die Kammerspiele und die „3. Etage“. Zwischen den beiden Hauptbauten
erstreckt sich ein in mehreren Bauphasen entstandener Verbindungsbau, der im
Wesentlichen Probenräume für das Musik-, Sprech- und Tanztheater, einen
Orchesterprobensaal, Magazine, gemeinsame Präsenzwerkstätten, die Kantine und die
Räume der Verwaltung umfasst.
Der bauliche Bestand ist heterogen: Ältester Bestandteil ist das 1903 bis 1905 als
Jugendstilhaus errichtete Opernhaus mit angrenzendem Magazinbau, das 1935 im
Zusammenhang mit den Reichsparteitagen im Innern im Stile eines vereinfachten
Neoklassizismus radikal umgestaltet wurde. Nach 1945 wurden Kriegsschäden durch einen
erneut vereinfachten Wiederaufbau behoben. Zuletzt wurden in den 1990er Jahren
Sanierungen durchgeführt.
Das Schauspielhaus geht zurück auf ein 1951 für die US-Truppen errichtetes Armee-Theater
(Kino mit Bühnenhaus), in dem 1959 ein Sprechtheater eröffnet wurde. 1962 wurden im
Keller die Kammerspiele eingerichtet. Nach einer ersten Sanierung 1976 erfolgte 2008 bis
2010 die Generalsanierung, in deren Zuge als dritte Spielstätte die „BlueBox“ (jetzt „3.
Etage“) geschaffen wurde.
Für symphonische Konzerte nutzt die Staatsphilharmonie Nürnberg die Meistersingerhalle.
Alle Proben der Staatsphilharmonie, für Konzerte ebenso wie für den Orchesterdienst im
Opernhaus, finden in den Proberäumen im Verbindungsbau zwischen Opern- und
Schauspielhaus statt.
Das Opernhaus als Zeichen des Engagements der Bürgergesellschaft
Das Opernhaus ist mit seiner weithin sichtbaren Kuppel über dem Bühnenturm als
Landmarke stadtbildprägend und kennzeichnet den Richard-Wagner-Platz als Standort aller
Sparten des Nürnberger Staatstheaters. Anders als die großen Residenztheater anderer
Städte, ist das ursprünglich als Stadttheater am Ring errichtete Haus Ausdruck eines
bürgerschaftlichen Engagements und nicht landesherrlichen Handelns.
Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort ermöglicht umfassende technische und
betriebliche Synergien, die nur im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“
gesichert werden können.
Das Opernhaus als monofunktionales und doch gut zukunftssicheres Baudenkmal
Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei dem Opernhaus – anders, als es der optische
Eindruck erwarten lässt – um einen hochmodernden Ingenieurbau des frühen 20.
Jahrhunderts, der als ausgefachte und ummauerte Stahlskelettkonstruktion ausgeführt
Ö 2Ö 2
235
2
wurde. Das Opernhaus ist eine Spezialimmobilie, die mit ihrem großen Zuschauerraum mit
drei Rängen, einem Orchestergraben und der Hauptbühne mit Bühnenturm und
Untermaschinerie auf eine Nutzung als Musik- und Tanztheater zugeschnitten ist. Der
Denkmalwert ist ebenso unstrittig wie die Monofunktionalität des Baus – eine Nachnutzung
nach einer Aufgabe des Opernstandortes könnte wohl nur mit einer publikumsintensiven
Nutzung und nach weitreichenden baulichen Eingriffen erreicht werden.
Unter anderem durch eine Vergrößerung des Orchestergrabens (zur Umsetzung
arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften) und die Schaffung einer sog. „Revolverbühne“ mit
moderner Unter- und Obermaschinerie kann ein zukunftstauglicher und ökonomischer
Betrieb ermöglicht und das Opernhaus fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden.
Wesentliche Verbesserungen bei Akustik und Sichtlinien können durch die akustische
Anbindung zusätzlicher Raumvolumina im Dachraum (vgl. Staatsoper Unter den Linden,
Berlin) und durch Anpassungen bei der Abstufung von Rängen und Parkett sowie der
Bestuhlung erreicht werden. Die Ausführung des Bestandsbaus als Stahlskelettkonstruktion
bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für die erforderlichen baulichen Eingriffe.
Das Opernhaus als städtebauliches Bindeglied zwischen Altstadt und Südstadt
Eine Generalsanierung des Opernhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus, das
jenseits der baulichen Maßnahmen im Bestand auch städtebauliche und soziologische
Aspekte umfasst, schließt die mit der Generalsanierung des Schauspielhauses begonnene
Maßnahme am Richard-Wagner-Platz ab und bietet dem Staatstheater Nürnberg die
baulichen Voraussetzungen für eine Öffnung zur diversen Stadtgesellschaft. Anstelle des
Verbindungsbaus und der maroden Tiefgarage können – auf stadteigenem Grund – u.a.
ausreichend dimensionierte Probenräume, zentral gelegene Präsenzwerkstätten, eine
zeitgemäße Anlieferung samt funktionaler Logistikachse sowie arbeitsrechtskonforme
Räume für die Verwaltung neu errichtet werden. Mit einer Nutzung des gegenüberliegenden
Sigmund-Schuckert-Hauses kann das neu zu errichtende Volumen deutlich reduziert
werden. Das Bauvorhaben Opernhaus insgesamt ermöglicht eine städtebauliche
Neuordnung des Richard-Wagner-Platzes und eine qualitätsvolle Verknüpfung von Altstadt
und Südstadt, wobei keine Flächen zusätzlich versiegelt werden müssen, sondern im
Gegenteil eine Entsiegelung und Begrünung bislang trostloser Freiflächen erst möglich wird.
Das Opernhaus als Magnet der Innenstadt
Der direkte Zugang von der U-Bahn in das Opernhaus und die fußläufige Lage zum
Hauptbahnhof, aber auch zu zahlreichen Hotels, bieten einen zukunftstauglichen, verkehrlich
hervorragend erschlossenen Standort, der auch mit dem Fahrrad und darüber hinaus auch
über die umliegend vorhandenen Parkhäuser für den motorisierten Individualverkehr gut
erreichbar ist. Das urbane Umfeld ermöglicht die Einbindung eines Theaterabends in weitere
fußläufig erreichbare Aktivitäten und Attraktionen. Als wesentlicher Attraktor ist das
Staatstheater im Herzen der Stadt ein unverzichtbarer Publikumsmagnet, gerade in einer
sich wandelnden Stadt des 21. Jahrhunderts, die nicht allein durch Handel definiert werden
kann.
Eine Aufgabe des Standorts Richard-Wagner-Platz für die Musik- und Tanztheatersparten
des Staatstheaters Nürnberg würde ein Schauspielhaus „in zweiter Reihe“ zurücklassen und
durch den Wegfall vorhandener Synergien erheblich negative Auswirkungen auf betriebliche
Abläufe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters haben. An
prominenter Stelle im Stadtbild würde der womöglich langjährige Leerstand in einer
denkmalgeschützten Spezialimmobilie herbeigeführt, für die Konzepte einer adäquaten
Nachnutzung nicht bekannt sind.
236
3
Der bauliche Zustand des Opernhauses lässt keinen, über das Jahr 2025 hinausreichenden
Betrieb des Gebäudes zu. Mängel beim vorbeugenden baulichen und beim
anlagentechnischen Brandschutz, aber auch statische Mängel und Schäden an der
Bausubstanz machen vor jeder weiteren Nutzung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
zwingend erforderlich.
Um sicherzustellen, dass alle weitergehenden Überlegungen (Interim, wenn ja, wo?) auf
einem Konsens zur Wieder- und Weiternutzung des Gebäudes der Oper am Standort
Richard-Wagner-Platz basieren, wird hierzu ein Beschluss begehrt.
237
TISCHVORLAGE zu TOP 1, TOP 3 und TOP 4
O
pernhaus-Kommission am 22. Oktober 2021
Die Empfehlungs- und Beschlussvorschläge werden wie folgt geändert (Roteintrag) vorgelegt:
TOP Ö1: Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle
Sparten des Staatstheaters Nürnberg
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters
Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und die Verwaltung zu
beauftragen, hierzu ein Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche
Beteiligung des Freistaates Bayern an den Kosten ist anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Sparten „Musiktheater“ und „Ballett“ des Staatstheaters Nürnberg am
Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten und beauftragt die Verwaltung, hierzu ein
Konzept (Sanierung, Interim usw.) vorzulegen. Eine größtmögliche Beteiligung des Freistaates
Bayern an den Kosten ist anzustreben.
TOP Ö3: Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik - und
Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
Empfehlungsvorschlag
1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der V erwaltung
er
arbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für di e
S
parten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmoni e
N
ürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2. D
ie Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der
Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im Rahmen
der
Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst
und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am
Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert i n
bes
tehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreb en
i
st eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerisc hen
A
nforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite
mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt.
Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600
m² nicht überschritten werden.
3. U
nter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über di e
„
Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Spart en
Mus
iktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen un d
E
ntscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.
Ö 2Ö 2
238
TOP Ö4: Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren
Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung
Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung einer
Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt, weder diese
noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie dem Rat, bis auf
Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer
Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.
2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der
Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie
sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter Nutzungen
in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte Machbarkeitsstudie zur
Kenntnis.
3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine Vergleichsbetrachtung zu
den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes- wie Bundesförderung) bei
Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei Eigenerstellung einer
Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders auf die finanzielle
Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.
4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft Kulturschaffenden,
Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit dem Ziel, Meinungen und
Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte in der Kongresshalle zu
sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur Verfügung zu stellen.
5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer
künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort Kongresshalle zu
skizzieren und in die Beratungen einzubringen.
6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für
die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.
7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine
Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard -Wagner-Platz
ermöglichen.
8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine
Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern alternative
Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.
9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine
Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültig e
Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.
10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt zu
berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum Beschluss.
239
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
2. BM/039/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten
des Staatstheaters Nürnberg
Anlagen:
01_Betriebsbeschreibung Interim STN 2020.10.06
Sachverhalt (kurz):
Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum
Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend außerdem von der Annahme,
dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der
Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens
Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die
Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine
Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch
die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.
In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 wurde eine von der Stiftung
Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung
für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und
Ballett“ vorgelegt. Sie „benennt und kontextualisiert die erforderlichen Flächenbedarfe, die an
einem Interimsstandort (…) für einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein
müssen, um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters
Nürnberg zu sichern. Dabei müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um
den künstlerischen Auftrag als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen.“ Technische
und räumliche Einschränkungen in einer befristeten Ausweichspielstätte sind dabei bereits
formuliert: Die beschriebenen Bedarfe bilden einen um ein Viertel gegenüber dem aktuellen
Spielplan im Haus am Richard-Wagner-Platz reduzierten Spielbetrieb in einem um gleichfalls
ein Viertel auf 800 Sitzplätze verkleinerten Theatersaal ab.
Die „Betriebsbeschreibung“ benennt somit die grundsätzlichen Bedarfe jeder
Ausweichspielstätte, unabhängig vom Standort oder vom Verfahren ihrer Beschaffung,
Ertüchtigung oder Bereitstellung. Das Dokument liegt mit Stand vom 5. Oktober 2020 vor, weil
es die grundsätzlichen Bedarfe des Staatstheaters beschreibt. Gleichwohl ist „der
ausgewiesene Flächenbedarf (…) abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb
des bereits sanierten Schauspielhauses und dem Opernhaus sowie der Anordnung der
Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf.
aktualisiert werden.“ Über eine planerisch sinnvolle und betrieblich funktionale Abbruchkante
wurden im Rahmen der laufenden Vorbereitungen des BOH erste Annahmen getroffen; ihre
fortlaufenden Plausibilisierungen sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.
Die Betriebsbeschreibung und im Besonderen die Flächenbedarfe müssen darüber hinaus bei
Umsetzung in einem – stets individuellen – Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der
jeweiligen Gegebenheiten (z.B. Lage, Höhe und Stützenfreiheit von Räumen) und der daraus
resultierenden Möglichkeiten einer sinnfälligen funktionalen An- und Zuordnung einzelner
Bereiche auf das jeweilige konkrete Bestandsgebäude adaptiert und fortgeschrieben werden;
Ö 3Ö 3
240
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021
Seite 2 von 4
dazu gehören auch Überlegungen einer abschnittsweise flexiblen Nutzung von Flächen an
anderen Standorten.
Im weiteren Verfahren ist insbesondere zu prüfen, ob die für eine Ausweichspielstätte zur
Verfügung stehenden Objekte bautechnisch geeignet sind, ob ein Interim unter wirtschaftlich
vertretbaren Rahmenbedingungen erstellt und betrieben werden kann, und ob die Nutzung des
jeweiligen Objekts (mit Blick etwa auf seine historische Rolle, aber auch hinsichtlich seiner
kulturpolitischen Bedeutung) politisch gewünscht ist.
Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sind neben Aspekten einer Nachhaltigkeit von
Investitionen (Möglichkeit einer sinnvollen Nachnutzung nach Ende des Interims) insbesondere
die je nach Objekt unterschiedlichen Förderszenarien zu betrachten. Auf der anderen Seite ist
zu prüfen, ob und inwieweit Miet- oder Investorenlösungen einen wirtschaftlich sinnvollen (Teil-)
Beitrag leisten können; insofern werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternativen
ausgeschlossen. Von zentraler Bedeutung ist dabei immer eine gesamtheitliche Betrachtung
aller Kosten in Bau und Betrieb.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der „Betriebsbeschreibung“ für Lage, Art, Größe
und Ausgestaltung einer Ausweichspielstätte ist eine Beschlussfassung erforderlich. Sie soll
feststellen, dass die in der Betriebsbeschreibung formulierten Bedarfe und Notwendigkeiten die
grundsätzliche Basis der weiteren Planungen einer Interimsspielstätte benennen. Die
Verwaltung wird damit beauftragt, baulich realisierbare Optionen auf ihre nachhaltig und
wirtschaftlich sinnvolle Umsetzbarkeit hin zu prüfen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
241
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021
Seite 3 von 4
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat
Bayern ist ausstehend.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher
Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
242
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/039/2021
Seite 4 von 4
Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung
erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für
die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der
Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der
"Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im
Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen
Ort angepasst und aktualisiert werden. Anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen
Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen
Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen
einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen
ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht
überschritten werden.
3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die
„Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten
Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen
und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021
1. Die Kommission nimmt die vom Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung
erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für
die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der
Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst, zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Kommission regt eine kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der
Betriebsbeschreibung" an. Dabei sollen insbesondere Flächenbedarfe und -anordnungen im
Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen
Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen
nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf.
wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit
dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen
betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den
Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen
und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden
Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten
werden.
3. Unter den o.g. Voraussetzungen empfiehlt die Kommission dem Stadtrat, über die
„Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten
Musiktheater und Ballett“ als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen
und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum
Beschluss.
243
BETRIEBSBESCHREIBUNG
FÜR EINEN INTERIMSSTANDORT DES
STAATSTHEATERS NÜRNBERG FÜR
DIE SPARTEN MUSIKTHEATER UND BALLETT
VERTRAULICHES DOKUMENT ZUR AUSSCHLIEßLICHEN VERWENDUNG DER
PROJEKTBAUHERRENGRUPPE UND DES LENKUNGSKREISES
PROJEKTSTAND: 05. OKTOBER 2020
Ö 3Ö 3
244
INHALT
ABSTRACT ................................ ................................ ................................ .................... 3
Ziel ................................ ................................ ................................ ............................... 3
Problemstellung ................................ ................................ ................................ ........ 3
Künstlerischer Auftrag ................................ ................................ ............................ 3
Flächenbedarfe ................................ ................................ ................................ ........ 4
Fazit ................................ ................................ ................................ ............................ 5
EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ .................. 6
PROBLEMSTELLUNG ................................ ................................ ................................ .. 6
Existenzgefährdung durch substanzielle Mängel am Opernhaus ................. 6
Standortwahl beeinflusst Betriebsfähigkeit und Attraktivität ....................... 7
KULTURELLER AUFTRAG DES STAATSTHEATERS NÜRNBERG ...................... 7
Fortsetzung des Repertoire-Betriebs ................................ ................................ .. 7
Theater der Zukunft erleben ................................ ................................ .................. 9
FLÄCHENBEDARF DES INTERIMSSTANDORTS ................................ ................. 10
Quantitative Flächenbedarfe ................................ ................................ ................ 11
Erforderliche Funktionsbereiche für Repertoire-Betrieb ............................. 11
Erhalt autarker Funktionsbereiche reduziert Flächenbedarf ..................... 11
Notwendige Flächenmehrungen ................................ ................................ ......12
Realisierbare Flächenreduzierungen ................................ .............................. 13
Nutzung von Synergieflächen ................................ ................................ .......... 13
Qualitative Bedarfe ................................ ................................ ................................ 13
Reduzierter Output muss Relevanz des Staatstheaters Nürnberg
erhalten ................................ ................................ ................................ ................. 13
Das Gesamterlebnis „Theaterbesuch“ qualitativ erhalten ......................... 14
Interimsstandort als Lebens- und Kulturraum – eingebettet in
Stadtentwicklung ................................ ................................ ................................ 14
FAZIT ................................ ................................ ................................ ............................ 15
ANLAGE I: Tabellarische Übersicht der Nutzungsflächenbedarfe .................. 16
ANLAGE II: Fragebogen zur Betriebsbeschreibung ................................ ............. 17
QUELLENVERZEICHNIS ................................ ................................ ............................21
245
3
ABSTRACT
Ziel
Die Betriebsbeschreibung benennt und kontextualisiert die erforderlichen
Flächenbedarfe, die an einem Interimsstandort in einer rauen Halle1 für
einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein müssen, um den
nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des
Staatstheaters Nürnberg zu sichern.2 Dabei müssen geeignete
Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den künstlerischen Auftrag
als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen.
Der ausgewiesene Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der
Abbruchkante innerhalb des bereits sanierten Schauspielhauses und dem
Opernhaus sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und
muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.3
Problemstellung
Eine Reihe von Gutachten4 seit 1967 sowie aktuelle Gutachten von HHP
Süd5 bestätigen substanzielle gebäudestrukturelle Mängel des
Brandschutzes6, Schäden der Statik insbesondere des Dachtragwerks
sowie Flächendefizite, die nicht während des Spielbetriebs behoben werden
können. Die Fortsetzung des Spielbetriebs der Sparten Musiktheater und
Ballett wird dadurch limitiert.7 Durch diese substanziellen Mängel ist ein
frühestmöglicher Umzug in einen geeigneten Interimsstandort
herbeizuführen. Nur die kurzfristige Bereitstellung und die über geschätzt
zehn Jahre garantierte Verfügbarkeit einer geeigneten Interimsspielstätte
sichert dem Staatstheater Nürnberg seine Position als kultureller Motor der
Metropolregion und der Stadt Nürnberg ihren Status als Kulturstandort.
Das Mehrspartenhaus braucht einen Interimsstandort, der die komplexen
Arbeitsprozesse des Repertoire-Betriebs abdeckt, gleichzeitig als
Kulturraum auch in einer rauen Halle eine hohe Attraktivität für das
Publikum ausstrahlt und für eine mehrjährige Nutzung geeignet ist.
Künstlerischer Auftrag
Das Staatstheater Nürnberg ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten
Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert sowie über 600
festangestellten Mitarbeiter*innen8 das größte Mehrspartenhaus Bayerns
und erreicht über 290.000 überwiegend lokale und regionale Besuche pro
1 Anmerkung: Die „raue Halle“ beschreibt die Umnutzung einer innerstädtischen, industriell geprägten
Halle zu einer Theaterspielstätte.
2 Anmerkung: Der Betriebsbeschreibung liegt die Annahme zugrunde, dass der Vorstellungsbetrieb der
Sparte Schauspiel weiterhin im Schauspielhaus betrieben werden kann und die Philharmonischen
Konzerte der Staatsphilharmonie Nürnberg in der Meistersingerhalle oder dem neu zu errichtenden
Konzerthaus stattfinden. Für die im Rahmen der Opernhaussanierung erforderlichen Autark-Stellung der
Gebäudeinfrastruktur des Schauspielhauses insbesondere der Heizungs- und Lüftungsanlagen ist mit
einer temporären Schließung und Unterbrechung des Spielbetriebs zu rechnen. Hieraus können
Mehrbedarfe an Flächen und zusätzliche Kosten entstehen. Die Autark-Stellung und ihre Folgen sind
nicht Teil dieser Beschreibung und müssen gesondert geprüft werden.
3 Anmerkung: Nicht eingeschlossen sind die Mietflächen der Tochtergesellschaften Staatstheater
Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH im Parkhaus Sterntor, die
Werkstätten im Nordostpark, die Fundus-Flächen in der Frankenstraße sowie der Probebühne in der
Fürther Straße.
4 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020.
5 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020.
6 Vgl. Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro HHP Süd, Sept. 2012.
7 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Staatstheater Nürnberg, Stand 14.05.2020.
8 Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg
Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden
pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
246
4
Spielzeit.9 Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielen dabei eine
durchschnittliche Auslastung von 86 %10 und liegen mithin deutlich über
dem bundesweiten Auslastungs-Durchschnitt der beiden Sparten von
78 %11. Beide Sparten erreichen im Durchschnitt 876 Personen pro
Vorstellung und mit insgesamt 150.000 Besuchen pro Spielzeit über die
Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses.12
Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Presse national
sowie international honoriert.13 Die hohe Qualität und Programmvielfalt
sowie der intensive Besucherservice tragen wesentlich zur Attraktivität und
dem Erleben des Theaterbesuchs bei. Nur im Repertoire-Betrieb können
durch eine präzise Proben- und Veranstaltungsplanung (Disposition),
abgestimmte technische Infrastruktur und eng getaktete Logistik, eine
effiziente Auslastung des Theaters sichergestellt und jeden Tag wechselnde
Produktionen aufgeführt werden.
Das Staatstheater Nürnberg sichert seinen Stellenwert in der
Kulturlandschaft in den Sparten Musiktheater und Ballett nur mit einem im
Vergleich zum Status quo maximal um 25 % reduzierten Output im Interim.
Es erschließt als Theater der Zukunft im Interim gesellschaftspolitische
Themen durch innovative künstlerische Formate und gestaltet,
bezugnehmend auf den Standort in einer rauen Halle und aufbauend auf
aktuellen Entwicklungen, wie der Stadtentwicklung oder Digitalisierung,
seine Betriebsorganisation und künstlerischen Prozesse. Im Sinne des
kulturpolitischen Auftrags schafft das Staatstheater Nürnberg auch in einer
rauen Halle Raum für Begegnung und gesellschaftlichen Diskurs und
erreicht die diverse Stadtgesellschaft durch integrative und inklusive
Formate, insbesondere im Bereich Theaterpädagogik und Musikvermittlung.
Am Staatstheater Nürnberg erreicht der Anteil der Schüler*innen und
Abonnent*innen von den Gesamtbesuchen in der Spielzeit 2017/2018 rund
48 %. In einem Vergleich mit acht deutschen Mehrspartenhäusern wird
deutlich, wie erfolgreich und wertvoll die Arbeit in der Bindung von
Abonnent*innen und Schüler*innen ist. Der Anteil der Schüler*innen und
Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr
2017/2018 in einer Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das
Staatstheater Nürnberg erzielt mit 48 % im Vergleich somit den höchsten
Wert.14 Die Bindung der Abonnent*innen und Schüler*innen muss im Interim
demnach weiter gewährleistet sein und stellt eine wichtige Investition für
die Rückkehr in das generalsanierte Opernhaus dar.
Flächenbedarfe
Die für einen Interimsstandort aufgeführten Nutzungsflächen (NUF)15 setzen
die gesetzlichen Vorgaben um und beschreiben die Mindestanforderungen,
die für die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit erforderlich sind.16 Bei der
9 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019.
10 Vgl. Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater
und Orchester.
11 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen,
Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019.
12 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019.
13 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
14 Anmerkung: Die Vergleichstheater sind Theater Augsburg, Staatstheater Braunschweig, Staatstheater
Darmstadt, Staatstheater Mainz, Theater Essen, Badisches Staatstheater Karlsruhe, Nationaltheater
Mannheim, Hessisches Staatstheater Wiesbaden. Quelle: Theaterstatistik 2017/2018.
15 Flächen- und Rauminhalte gem. DIN 277:2016.
16 Vgl. BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) etc.
247
5
Bemessung der Flächenbedarfe wurden die Mindestwerte aus den
geltenden Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert) abgeleitet. Wenn
in der Literatur zum Beispiel für die Berechnung der Foyerflächen zwischen
0,8 m² und 2,0 m² pro Besucher*in angegeben werden, so wurde
konsequent der Mindestwert von 0,8 m² pro Besucher*in herangezogen.
Dieses Vorgehen wurde entsprechend auf alle Bereiche angewandt. Zudem
wird bei der Berechnung der Nutzungsflächen eine deutliche Reduzierung
der Sitzplatzkapazität von 1.019 auf 800 Plätze berücksichtigt.
Der Nutzungsflächenbedarf beträgt mithin rund 17.000 m2 und schließt
wesentliche produktions-, proben- und bühnennahe Flächen sowie
Verwaltungsbereiche mit ein.17 Aufgrund der engen Verzahnung von
Synergieflächen, insbesondere von Technik- und Probenflächen in
Opernhaus, Schauspielhaus und Verbindungsgebäude, ist eine Autark-
Stellung des Schauspielhauses im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus
zwingend erforderlich, wofür zusätzliche Flächen benötigt werden.18 Bei der
Auswahl des Standortes sind neben der garantierten mehrjährigen
Verfügbarkeit, zudem quantitative Bedarfe sowie qualitative Anforderungen
an die Funktionalität, insbesondere Anordnung der Flächen, die akustische
und atmosphärische Raum- und Ortsgestaltung sowie die Erschließung des
Standortes zu berücksichtigen.19
Fazit
Nur in einer kurzfristig verfügbaren, über mehrere Jahre gesicherten,
leistungsfähigen Interimsspielstätte kann der Status des Staatstheaters
Nürnberg als Kulturversorger der Metropolregion während einer
mehrjährigen Umbauphase des Opernhauses gesichert werden. Aufgrund
der substanziellen Mängel im Bestandsgebäude Opernhaus ist ein
frühestmöglicher Umzug in eine Interimsspielstätte erforderlich. Die für die
Interimszeit favorisierte Campuslösung deckt dabei den erforderlichen
Flächenbedarf von insgesamt rund 17.000 m² auf einem
zusammenhängenden Areal und nutzt die dort gegebenen Synergieeffekte.
Unumgänglich einzubeziehen sind die für den Repertoirebetrieb
notwendigen und bühnennahen Funktionsbereiche sowie die für das
Theatererlebnis essenziellen Flächen für Besucherservice und
Besuchergastronomie.
17 Vgl. Anlage I sowie Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg; Anmerkung: Die Gebäude- und
Raumflächendatenbank der Stadt Nürnberg weist für das Opernhaus eine Netto-Raumfläche von 26.280
m² aus, hiervon sind 18.980 m² (72,8 %) als Nutzungsfläche (NUF) definiert.
18 Anmerkung: Zur Aufrechterhaltung des Probenbetriebs müssen die Probebühnen der Schauspielsparte
im Interimsstandort abgebildet werden. Die erforderliche Autark-Stellung des Schauspielhauses
während der Umbauphase des Opernhauses gilt es gesondert zu prüfen.
19 Anmerkung: Bei Auslagerung von Funktionsbereichen (dezentrale Lösung) ist mit
Flächenmehrbedarfen durch den Wegfall von Synergieflächen und zusätzlichen Kosten zu rechnen.
248
6
EINLEITUNG
Die Betriebsbeschreibung benennt den quantitativen Flächenbedarf
gemessen an den gesetzlichen Mindestanforderungen an eine mehrjährig
verfügbare Interimsspielstätte, die frühestmöglich für die Sparten
Musiktheater und Ballett zur Verfügung stehen muss.
Eingeschlossen sind die Flächenbedarfe aus dem ebenfalls zu sanierenden
Mittelbau, in dem insbesondere die Probebühnen der Sparten inklusive der
Schauspielsparte, die Verwaltung, Lager und Kantine verortet sind.
Weiterhin autark betreibbare Flächen bleiben bestehen und werden nicht
im Flächenbedarf der Interimsspielstätte abgebildet. Dazu zählen der
Vorstellungsbetrieb der Sparte Schauspiel, der weiterhin im angrenzenden
Schauspielhaus angesiedelt bleibt sowie die Konzertsparte, deren
Philharmonischen Konzerte in der Meistersingerhalle oder im neu zu
errichtenden Konzerthaus stattfinden.20 Auch die Büroräume der
Tochtergesellschaften für Besucherservice und Besuchergastronomie und
des Abonnementbüros im Parkhaus Sterntor bleiben während der
Umbauphase bestehen.21
Der aufgeführte Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der
Abbruchkante innerhalb des zusammenhängenden Gebäudekomplexes aus
dem bereits sanierten Schauspielhaus, dem unsanierten Mittelbau und
angrenzenden Opernhaus. Der Flächenbedarf ist zudem abhängig von der
Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der
Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.
Die Unterlage erläutert quantitative Bedarfe, die sich aus den gesetzlichen
Vorgaben und den Mindestanforderungen für die Betriebsfähigkeit der
Sparten ergeben. Daneben definiert die Betriebsbeschreibung auch die für
das Interim in der rauen Halle angepassten qualitativen Anforderungen, die
dem künstlerischen Auftrag entspringen.
Die Betriebsbeschreibung knüpft an die Auswertung spezifischer Gutachten
und mehrjährige Voruntersuchungen der Projektbauherrengruppe sowie
Zusammenfassungen der technischen Planungen (z. B. BOH
Raumprogramm, Flächenschema) an und ergänzt diese um qualitative
Interviews zur Erfassung und Beschreibung des künstlerischen Profils im
Interimsstandort.
PROBLEMSTELLUNG
Existenzgefährdung durch substanzielle Mängel am Opernhaus
Eine Reihe von Gutachten22 seit 1967 sowie aktuelle Gutachten von HHP
Süd23 bestätigen substanzielle gebäudestrukturelle Mängel des
Brandschutzes24, Schäden der Statik insbesondere des Dachtragwerks
sowie Flächendefizite, die nicht während des Spielbetriebs behoben werden
20 Die Autark-Stellung des Schauspielhauses während der Umbauphase des Opernhauses gilt es
gesondert zu prüfen. Die Probebühnen des Schauspielhauses sind im Interim abzubilden und daher in
den ausgewiesenen Flächenbedarfen enthalten.
21 Anmerkung: Nicht eingeschlossen sind neben den Mietflächen der Tochtergesellschaften
Staatstheater Nürnberg Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH im Parkhaus
Sterntor, auch die Werkstätten im Nordostpark, die Fundus-Flächen in der Frankenstraße sowie der
Probebühne in der Fürther Straße.
22 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand
14.05.2020.
23 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020.
24 Vgl. Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro HHP Süd, September
2012.
249
7
können. Die Fortsetzung des Spielbetriebs der Sparten Musiktheater und
Ballett wird dadurch limitiert25 und begrenzen die Restlaufzeit des
Opernhauses.26 Der frühestmögliche Umzug in einen für geschätzt zehn
Jahre verfügbaren Interimsstandort wird bereits durch diese substanziellen
Mängel definiert.
Standortwahl beeinflusst Betriebsfähigkeit und Attraktivität
Neben der frühestmöglichen Verfügbarkeit ist die Auswahl eines garantiert
mehrjährig verfügbaren Standortes ausschlaggebend für die Sicherung der
Existenz des Staatstheaters. Das Mehrspartenhaus braucht mit einer rauen
Halle einen Ort, der die komplexen Arbeitsprozesse des Repertoire-Betriebs
abdeckt, als Kulturraum eine eigene Attraktivität für das Publikum
ausstrahlt und wo trotz der deutlichen Reduzierungen hohe künstlerische
Qualität angeboten werden kann.
KULTURELLER AUFTRAG DES STAATSTHEATERS
NÜRNBERG
Fortsetzung des Repertoire-Betriebs
Das Staatstheater Nürnberg ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten
Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert das größte
Mehrspartenhaus Bayerns und erreicht über 290.000 überwiegend lokale
und regionale Besuche pro Spielzeit.
Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielen dabei eine durchschnittliche
Auslastung von 86 %27 und liegen mithin deutlich über dem bundesweiten
Auslastungs-Durchschnitt der beiden Sparten von 78 %.28 Beide Sparten
erreichen im Durchschnitt 876 Personen pro Vorstellung und mit insgesamt
150.000 Besuchen über die Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses.29
Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Presse national
sowie international honoriert.30
Der Theaterbetrieb des Staatstheaters Nürnberg ist, wie der Betrieb der
großen Mehrspartenhäuser in Deutschland, als so genannter Repertoire-
Betrieb organisiert.31
Der Repertoire-Betrieb ist die in den deutschsprachigen Ländern übliche
Betriebsform, die sich u. a. durch feste künstlerische Ensembles, die
Kombination mehrerer Sparten an einem Haus und – daher der Name -, die
Etablierung eines Repertoires an Produktionen auszeichnet. Dadurch wird
eine hohe Aufführungsfrequenz und Varianz des Angebotes erreicht.
Hierauf baut das Abonnement-System auf, das langfristig Kunden bindet
und dem Theaterbetrieb Planungssicherheit und Liquidität verschafft.32
Nur der Repertoire-Betrieb bietet eine hohe Produktivität und Vielseitigkeit
des Spielplanangebots und die hohe künstlerische Qualität des
kontinuierlich aufeinander eingespielten Ensembles. Zudem bietet der
25 Vgl. Übersicht Gutachten Studien zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand
14.05.2020.
26 Vgl. Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020.
27 Vgl. Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater
und Orchester.
28 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen,
Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019.
29 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019.
30 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
31 Vgl. http://www.buehnenverein.de/de/theater-und-orchester/theater-und-orchesterlandschaft.html
32 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen,
Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019, S. 260.
250
8
Repertoire-Betrieb eine gesteigerte Attraktivität und Reichweite, ermöglicht
die Etablierung eines Abonnentensystems durch Aufbau und Pflege des
Publikums sowie die optimale Bewirtschaftung des Theaters durch die
Gestaltungsmöglichkeiten und Planungssicherheit.33 Allein durch das
Repertoire-System können mehrere Produktionen parallel geprobt und
somit in jeder Spielzeit eine Vielzahl verschiedener Werke aufgeführt
werden, darunter viele Neuinszenierungen, die ergänzt werden durch eine
Reihe von Wiederaufnahmen älterer Produktionen. Der tägliche Wechsel von
Produktionen erzeugt eine hohe Programmvielfalt und Attraktivität für
Besucher*innen und Abonnent*innen.
Das Staatstheater Nürnberg hat mit rund 600 festangestellten
Mitarbeiter*innen34 und festen Ensembles einen hochqualifizierten
Personalstamm, der auch im Interim weiterbeschäftigt wird. Die
Mitarbeiter*innen und Künstler*innen sind auf die Betriebsart des
Repertoire-Betriebs spezialisiert. Die Arbeitsabläufe, Probenprozesse,
Veranstaltungsdisposition sowie Vertriebs- und Abonnementstrukturen sind
auf diese Form des Theaters zugeschnitten:
Das Staatstheater Nürnberg verfügt mit der Staatsphilharmonie Nürnberg
und dem Opernchor über feste Ensembles, die zahlreiche Werke im
Repertoire haben. Das Sängerensemble eignet sich für die Partien
unterschiedlichster Opern, Operetten und Musicals. Auch die
Techniker*innen sind in einem Zwei-Schicht-Betrieb imstande, die
Bühnenbilder täglich in zwei Phasen auf- und abzubauen und die Licht- und
Tontechnik neu anzupassen. Die Frühschicht beginnt um 7:00 Uhr das
Bühnenbild des Vorabends mit dem Bühnenbild für die Vormittagsprobe zu
tauschen. Um 15:00 Uhr wird die Mannschaft von der zweiten Schicht der
Ton-, Licht- und Bühnentechniker*innen abgelöst, die das Bühnenbild für
die Vorstellung am Abend erneut umbauen. Wenn es erforderlich ist,
werden die Bühnenbilder oder die Veranstaltungstechnik in Nachtschichten
wieder rückgebaut. So wird ein fortlaufender Spielbetrieb an sieben Tagen
in der Woche und an 325 Tagen im Jahr ermöglicht.35 Ebenfalls im
Schichtsystem arbeiten die Mitarbeiter*innen in den Abteilungen Maske,
Kostüm und Requisite. Für diese Abteilungen sind bühnennahe Werkstätten
und Lagerkapazitäten erforderlich.
Daneben sind auch die Abteilungen Marketing, Kommunikation, Vertrieb,
Besucherservice und Besuchergastronomie auf den Repertoire-Betrieb
ausgelegt und spezialisiert. Durch täglich wechselnde,
produktionsbezogene Kommunikation ist eine agile und attraktive
Außendarstellung des Staatstheaters möglich. Täglich berichten lokale
sowie überregionale Print- und Onlinemedien über die hohe Qualität und
Vielfalt am Staatstheater Nürnberg.36
Im Repertoire-Betrieb bindet das Staatstheater seit Jahren rund 12.000
Abonnent*innen, die in rund 30 verschiedenen Abonnements eine große
Auswahl attraktiver Angebote finden.37 Die Sparten Musiktheater und
33 Vgl. Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen,
Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019, S. 262.
34 Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg
Service GmbH und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH sowie der Gäste und Aushilfen werden
pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
35 Die jährliche Spielzeitpause von Ende Juli bis Anfang September umfasst ca. 40 Kalendertage.
36 Vgl. Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
37 Vgl. Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019; https://staatstheater-
nuernberg.de/uebersicht/abos.
251
9
Ballett erreichen pro Spielzeit rund 150.000 Besuche. Am Staatstheater
Nürnberg erreicht der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen von den
Gesamtbesuchen in der Spielzeit 2017/2018 rund 48 %. In einem Vergleich
mit acht deutschen Mehrspartenhäusern wird deutlich, wie erfolgreich und
wertvoll die Arbeit in der Bindung von Abonnent*innen und Schüler*innen
ist. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den
Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr 2017/2018 in einer
Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das Staatstheater Nürnberg
erzielt mit 48 % somit den höchsten Wert.38 Den in Nürnberg - entgegen
anders laufender Entwicklungen39 - starken Abonnentenstamm gilt es auch
durch die nahtlose Fortsetzung in einem mehrjährigen Interim durch einen
attraktiven Repertoire-Betrieb zu pflegen und durch eine ausreichende
Infrastruktur zu sichern.40 Als positive Erfahrung mit einer Interimssituation
kann die Sanierung des Schauspielhauses angeführt werden. Damals wurde
der Repertoire-Betrieb der Sparte Schauspiel fortgesetzt und der
Abonnentenstamm weitestgehend erhalten.
Theater der Zukunft erleben
Neben den Produktionen der Sparten Musiktheater und Ballett gilt es,
anknüpfend an den kulturpolitischen Auftrag, der auch in der Interimszeit
Gültigkeit hat, das Theater der Zukunft zu formen. Dabei passt sich das
Theater an die neuen Gegebenheiten in einer rauen Halle an. Ausgestattet
mit den technischen Voraussetzungen für einen Repertoire-Betrieb sollen
Programmvielfalt, Innovativität und hohe künstlerische Qualität bestehende
Besuchergruppen binden und mit Blick auf den jeweiligen Interimsstandort
– wenn möglich – auch neue Besuchergruppen angesprochen werden.
Theater ist Emotion, theatrale Fiktion, Diskurs und Unterhaltung.41 Unter
Berücksichtigung der Stadtentwicklung sowie von Megatrends, wie dem
Demographischen Wandel, der Digitalisierung, Konnektivität, Urbanisierung,
Wissenskultur oder Mobilität sowie den Veränderungen im
Rezeptionsverhalten von Besucher*innen bringt das Staatstheater Nürnberg
in der rauen Halle angepasste Ausdrucksformen zur Aufführung.42 Die
Aufgaben des Theaters bestehen auch im Interim in der Pflege,
Neubewertung und Fortschreibung des klassischen Kanons, der Arbeit am
Bildungsauftrag und der Etablierung zeitgenössischer Diskurse. So wird das
Theater in einer rauen Halle zum Kunst-Ort und zum Debatten-Ort der
Stadtgesellschaft. Zuschauer*innen besuchen das Theater, um sich
unterhalten zu lassen und auf die Frage nach dem Menschen im
Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft Antworten zu finden.
Dabei nimmt die Ergänzung der im Rahmen eines Theaterbesuchs
angebotenen Leistungen eine zentrale Rolle ein. Längst ist für das Erlebnis
Theaterbesuch nicht mehr nur die künstlerische Leistung auf der Bühne
relevant, sondern eine Vielzahl begleitender Services,43 wie die Anbindung
an den ÖPNV, kurze Anfahrtswege, ein wertschätzender Besucherservice,
38 Anmerkung: Die verglichenen Mehrspartenhäuser erzielen zw. 185.000 und 350.000 Besuchen;
Theater Augsburg, Staatstheater Braunschweig, Staatstheater Darmstadt, Staatstheater Mainz, Theater
Essen, Badisches Staatstheater Karlsruhe, Nationaltheater Mannheim, Hessisches Staatstheater
Wiesbaden. Quelle: Theaterstatistik 2017/2018.
39 Vgl. Fill Every Seat – Every Week, Magnus Still.
40 Vgl. Negativbeispiel für Besucherrückgang: Oper Köln, Deutscher Musikrat, Deutsches
Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater,
Bonn, 2019, S. 268.
41 Vgl. https://www.kubi-online.de/artikel/theater-kulturelle-bildung
42 Vgl. https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/
43 Vgl. Studie des Deutschen Bühnenvereins, 2002: Auswertung und Analyse der repräsentativen
Befragung von Nichtbesuchern deutscher Theater, S. 14.
252
10
ein abwechslungsreiches gastronomisches Angebot mit Vor-, Pausen- und
Nachbewirtung sowie eine agile kommunikative Begleitung über analoge
und digitale Medien.44 Diese begleitenden Services stellen einen
untrennbaren Teil des Theaterbetriebs dar und definieren hohe
Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Interimsstandortes.
Das Staatstheater Nürnberg setzt auch im Interim seine
Kundenbindungsstrategie fort, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen.
Neben den zahlenden Besucher*innen und Abonnent*innen gehört die
Heranführung junger Menschen, wie der Schüler*innen im Rahmen der
Schulplatzmiete zu den zentralen Aufgaben, für die der Interimsstandort
geeignete Flächen und Infrastruktur vorsehen muss. Aktive Zielgruppen, die
durch eine intensive langjährige Arbeit aufgebaut und an das Staatstheater
Nürnberg gebunden wurden, wie z. B. der Kinderchor des Staatstheaters
Nürnberg und die Jugendclubs der Theaterpädagogik müssen im Interim
weiter integriert werden. Auch durch die Einbeziehung und Pflege dieser
Gruppen, welche die Diversität der Nürnberger Stadtgesellschaft abbilden,
gelingt es dem Staatstheater Nürnberg seine gesellschaftliche Relevanz zu
behaupten.
Mit der Fortsetzung des Repertoire-Betriebs werden massive Eingriffe in die
Organisation und die Personalstruktur sowie große Risiken für die
Kostenentwicklung und Einnahmepotentiale sowie die künstlerische
Qualität verhindert. Die dafür benötigten Flächenanforderungen,
insbesondere der Bühnen- und Probenflächen, der Technik- und
Lagerflächen sowie der Flächenbedarfe für die Verwaltung und
Gastronomie, werden im folgenden Kapitel dargestellt.
FLÄCHENBEDARF DES INTERIMSSTANDORTS
Um den Auftrag des Staatstheaters Nürnberg erfüllen zu können, definiert
der ermittelte Nutzungsflächenbedarf (NUF) gemäß DIN 277:2016 anhand
quantitativer und qualitativer Mindestanforderungen aus den geltenden
Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert), die für die Genehmigungs-
und Betriebsfähigkeit in einer über geschätzt zehn Jahre gesicherten
Spielstätte im Interim erforderlich sind. Wenn in den Gesetzen oder der
Bauentwurfslehre zum Beispiel für die Berechnung der Foyerflächen
zwischen 0,8 m² und 2,0 m² pro Besucher*in angegeben werden, so wurde
konsequent der Mindestwert von 0,8 m² pro Besucher*in herangezogen.
Dieses Vorgehen wurde entsprechend auf alle Bereiche angewandt.
Dem Flächenbedarf für die Sparten Musiktheater und Ballett liegen die
Auswertung von Voruntersuchungen und Gutachten sowie das BOH
Raumprogramm und das Funktionsschema zugrunde.45 Bei der Ermittlung
des Flächenbedarfs ist eine deutliche Reduzierung der Sitzplatzkapazität
von 1.019 auf 800 Plätze berücksichtigt. Damit liegt die Kapazität im Interim
leicht unter der durchschnittlichen Auslastung je Vorstellung der beiden
Sparten im Status quo.
44 Vgl. Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
45 Vgl. Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg; BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020.
253
11
Quantitative Flächenbedarfe
Für den Interim wird daraus ein Flächenbedarf von rund 17.000 m2
abgeleitet.46 Die Summe beinhaltet die gemäß DIN 277:2016 erfassten
Nutzungsflächen sowie die insbesondere für Besuchereinlass, Bewirtung
und Veranstaltungen genutzten Foyerflächen als betriebsrelevante
Verkehrsflächen. Das Funktionsschema weist die für einen
funktionierenden Repertoire-Betrieb notwendigen Flächen umfassend aus.47
Erforderliche Funktionsbereiche für Repertoire-Betrieb
Der ausgewiesene Flächenbedarf erfasst Opernzentrum, Ballettzentrum,
Generalmusikzentrum, Bühnenwerkstätten, Bühnenbetrieb,
Veranstaltungstechnik, Fundi, Kostüm, Maske und Requisite sowie
Gastronomie, Foyers und Zuschauerraum sowie Gebäude- und Facility-
Management.48 Eingeschlossen sind auch die Flächenbedarfe aus dem
ebenfalls zu sanierenden Verbindungsgebäude zwischen Schauspiel- und
Opernhaus, in dem insbesondere die Proberäume der Sparte Schauspiel, die
Verwaltung, Lager und Kantine verortet sind.
Der Repertoire-Betrieb stellt spezifische Anforderungen an Probe-, Seiten-,
Hinter- und Hauptbühne. Die deutliche Reduzierung der Spielfrequenz um
25 % resultiert unter anderem aus der Annahme, dass die Bühnentechnik in
einer rauen Halle im Vergleich zum Status quo deutlich zu verändern ist und
auf technisch aufwändige Installationen, wie eine Obermaschinerie
verzichtet wird. Diese Reduzierung ist durch ausreichend dimensionierte
Seiten- und Hinterbühnen zu kompensieren.
Unverändert setzt der Probenbetrieb Probebühnen in Originalgröße der
Hauptbühne voraus. Nur so können Darsteller*innen ihre Bewegungen im
Verhältnis von Zeit und Raum proben und die technischen Einrichtungen
synchronisiert werden.
Der im Interim um 219 Sitze deutlich verkleinerte Zuschauerraum soll auf
eine so genannte Guckkastenbühne49 ausgerichtet werden.50
Erhalt autarker Funktionsbereiche reduziert Flächenbedarf
Weiterhin autark betreibbare Flächen bleiben bestehen und werden nicht
im Flächenbedarf der Interimsspielstätte abgebildet. Dazu zählen der
Vorstellungsbetrieb der Sparte Schauspiel, der weiterhin im angrenzenden
Schauspielhaus angesiedelt bleibt sowie der Vorstellungsbetrieb der acht
Philharmonischen Konzerte pro Spielzeit, die in der Meistersingerhalle oder
im neu zu errichtenden Konzerthaus stattfinden. Die Autark-Stellung des
Schauspielhauses während der Umbauphase des Opernhauses gilt es
gesondert zu prüfen und ggf. erforderliche Flächenmehrbedarfe zu
ermitteln. Die drei Probebühnen der Sparte Schauspiel sind aufgrund des
Abbruchs des Mittelbaus im Interimsstandort zu integrieren. Auch die
Büroräume der Tochtergesellschaften für Besucherservice und
Besuchergastronomie und des Abonnementbüros im Parkhaus Sterntor
bleiben während der Umbauphase bestehen.
46 Anmerkung: Der aufgeführte Flächenbedarf ist abhängig von der Festlegung der Baugrenze innerhalb
des Baukörpers sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der
Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Gebäude- und Raumflächendatenbank der
Stadt Nürnberg weist für das Opernhaus eine Netto-Raumfläche von 26.280 m² aus, hiervon sind 18.980
m² (72,8 %) als Nutzungsfläche NUF definiert.
47 Vgl. Tabellarische Übersicht und Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg.
48 Vgl. Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg.
49 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Guckkastenbühne
50 Anmerkung: Je nach Ausgestaltung der Zuschauertribüne kann der Flächenbedarf variieren.
254
12
Notwendige Flächenmehrungen
Im Status quo entspricht der Zustand vieler Räume nicht den gesetzlichen
Vorgaben.51 Um die Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit des
Interimsstandortes zu erwirken, wurden daher bei der Berechnung der
Flächenbedarfe die quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen
aus den geltenden Gesetzen sowie der Bauentwurfslehre (Neufert)
zugrunde gelegt.
Nach aktuellem internen Planungsstand liegt die Flächenunterdeckung im
Jahr 2020 tatsächlich bei rund 49 %.52 Im Interim wird diese Unterdeckung
nicht ausgeglichen und ein geringerer Flächenbedarf, als im
Bestandsgebäude aufgerufen. Dennoch kommt es in einigen
Funktionsbereichen zu notwendigen Flächenmehrungen, die exemplarisch
aufgeschlüsselt werden sollen:
Im Interim ist die Einrichtung eines Ballettprobenzentrums mit einer
Probebühne in Originalgröße der Hauptbühne sowie adäquater Duschen,
Umkleiden und eines Physiotherapie-Raums mit einem Flächenmehrbedarf
im Vergleich zum Status quo von rund 500 m2 erforderlich. Aktuell finden
notwendige Bühnenproben auf der Bühne des Opernhauses statt, was nur
durch aufwendige Umbauphasen am Vormittag und einer technischen
Ausstattung mit Obermaschinerie möglich ist, welche im Interim nicht
gegeben sein wird. Berechnungen zum Interimsspielplan zeigen, dass
deshalb mindestens 64 Bühnenproben wegfallen werden.53 Die Ausstattung
des Ballettprobenzentrums ist zur Sicherung der Betriebsfähigkeit und
Qualität der Sparte Ballett zwingend erforderlich.
Die Staatsphilharmonie Nürnberg spielt im Opernhaus pro Saison 150
Vorstellungen, davon 21 Konzerte sowie 129 Vorstellungen im Musiktheater
und Ballett. Für diese spartenübergreifende Arbeit ist eine enge Verzahnung
und direkte Koppelung der Funktionsbereiche erforderlich.
In der Meistersingerhalle finden lediglich die Generalproben und
Vorstellungen der acht Philharmonischen Konzerte statt. Aus diesem Grund
müssen alle Flächen für Direktion, Proben, Stimmzimmer, Lager, Bibliothek,
Notenlager etc. dauerhaft im Interim vorhanden sein. Daneben resultieren
für das Generalmusikzentrum Mehrbedarfe von rund 400 m2 aus der
notwendigen Erweiterung der Abendgarderoben und der Bürogrößen, die
aktuell, entgegen der gesetzlichen Regelungen, mehrfach belegt und
multifunktional genutzt werden. Im Status quo fallen Sanitäranlagen,
Instrumentenlager, Repetitions- und Stimmzimmer mit den Umkleiden der
Orchestermusiker*innen zusammen.
Auch in den Bereichen Kostüm, Maske und Requisite müssen gesetzliche
Mindestanforderungen erfüllt werden. Für die Erweiterung der
Leitungsbüros und Werkstätten sowie der erforderlichen Trennung der
Umkleiden für Damen und Herren ergibt sich ein Flächenmehrbedarf von
rund 200 m2.
Auf einer Fläche von 330 m² werden im Interim die Funktionsbereiche einer
Gastronomie für maximal 100 Personen realisiert. Diese zusätzliche
Gastronomie ist erforderlich, da durch die Ansetzung des Mindestwertes
von 0,8 m² pro Person für die Berechnung der Foyerflächen keine
zeitgemäße Bewirtung sichergestellt werden kann. Während im Status quo
51 Vgl. einschlägige Gesetze und Regelungen insbesondere BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln
für Arbeitsstätten (ASR), Neufert etc.
52 Vgl. BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020. Die Verifizierung der Flächenunterdeckung erfolgt durch
den beauftragten Projektentwickler.
53 Vgl. Auswertung Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg.
255
13
für die auch zur Bewirtung genutzten Foyerflächen 1,4 m² pro Besucher*in
und insgesamt rund 1.450 m² zur Verfügung stehen, werden im Interim
lediglich 640 m² Foyerfläche angesetzt.
Ein zeitgemäßes, gastronomisches Angebot entspricht der Erwartung der
Besucher*innen, rundet den Theaterbesuch zeitgemäß ab, trägt zudem
wesentlich zur Aufwertung der Attraktivität der rauen Halle bei und kann
die Besucherfrequenz am Interimsstandort steigern.54 Dies gilt umso mehr,
da die raue Halle voraussichtlich nicht mit einer dem Opernhaus
vergleichbaren Architektur und kulturellen Identität aufwarten kann, welche
für sich gesehen bereits Anziehungspunkte für einen Theaterbesuch
darstellen.
Realisierbare Flächenreduzierungen
Neben Flächenmehrungen ergeben sich Flächenreduzierungen von
insgesamt rund 1.100 m² aus Flächensparsamkeit sowie den
Synergieeffekten, die bei der Raumplanung und Neuanlage von Flächen
realisiert werden.
Nutzung von Synergieflächen
Dem Flächenbedarf liegt die Annahme zugrunde, dass die Flächen der
einzelnen Abteilungen in einer so genannten Campuslösung, möglichst
kostensparend an einem Ort zusammenhängend abgebildet werden. Denn
nur bei einer zentralen Lösung an einem Standort können Synergieflächen
genutzt werden. Sollten einzelne Funktionsbereiche an separate Standorte
ausgelagert werden, muss von einem deutlich höheren
Nutzungsflächenbedarf ausgegangen werden.
Im Gesamtkomplex am Richard-Wagner-Platz bestehend aus Opernhaus,
Mittelbau und Schauspielhaus, beträgt der Anteil an Synergieflächen
26 % der Gesamtnutzungsfläche. Erweitert man die Betrachtung auf alle
Nutzungsflächen inklusive der Mietflächen in der Fürther Straße, im
Parkhaus Sterntor, in der Frankenstraße und im Nordostpark, beträgt der
Anteil der Synergieflächen sogar rund 40 % der Gesamtnutzungsfläche.
Im Interim sowie bei der Autark-Stellung des Schauspielhauses müssen
daher die bislang synergetisch genutzten Flächen im Rahmen der Planung
berücksichtigt werden.
Qualitative Bedarfe
Neben quantitativen Bedarfen sind qualitative Anforderungen an die
Funktionalität, die akustische und atmosphärische Raum- und
Ortsgestaltung sowie die Erschließung des Standortes zu berücksichtigen.55
Im Status quo stellen neben dem Kernprodukt vor allem die historische
Architektur, die zentrale Lage sowie die hervorragende verkehrstechnische
Erschließung wesentliche Anziehungsfaktoren dar. Durch die
Programmvielfalt des Repertoire-Betriebs und eine zeitgemäße Gastronomie
kann die Besuchsfrequenz gesichert und die Bindung von Besucher*innen
und Abonnent*innen erreicht werden.
Reduzierter Output muss Relevanz des Staatstheaters Nürnberg erhalten
Anhand des Spielplans des Musiktheaters und des Balletts der Spielzeit
2019/2020, wurde eine im Vergleich zum Status quo um 25 % deutlich
54 Vgl. Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
55 Anmerkung: Bei Auslagerung von Funktionsbereichen (Dezentrale Lösung) ist mit
Flächenmehrbedarfen durch den Wegfall von Synergieflächen und zusätzlichen Kosten zu rechnen.
256
14
reduzierte Spielfrequenz für die Interimszeit berechnet.56 Zum Erhalt einer
annähernd vergleichbaren künstlerischen Qualität sowie der Fortsetzung
der Besucherbindung müssen die Rahmenbedingungen für einen Output
von mindestens 75 % im Vergleich zum Status quo geschaffen werden.57
Ausgehend von diesem deutlich reduzierten Output, hat die Auswertung der
Spielleistung in einer Interimsspielstätte eine Reduzierung der aktuell 172
Vorstellungen um ca. 20 Vorstellungen, 20 Konzerte und 64 Bühnenproben
pro Interimsspielzeit ergeben.58
Zu berücksichtigen ist, dass eine weitere Reduzierung des Outputs keine
Auswirkungen auf die formulierten Mindestanforderungen der
Flächenbedarfe hat, die sich ausschließlich an den gesetzlichen Vorgaben
orientieren und sich aus der Größe des Staatstheaters Nürnberg und
seinem künstlerischen Auftrag herleiten.
Das Gesamterlebnis „Theaterbesuch“ qualitativ erhalten
Der Theaterbesuch stellt heute ein Gesamterlebnis dar, bei dem das
Kernprodukt des Vorstellungsbesuchs durch essentielle, einrahmende
Services vervollständigt wird.
Dem gastronomischen Angebot wird während der Vor-, Pausen- und
Nachbewirtung eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Die Flächen für
Gastronomie ausreichend groß zu dimensionieren, wirkt sich unmittelbar
auf das Theatererlebnis, die Zuschauerzufriedenheit und die Attraktivität
aus.59 In der Spielzeit 2018/2019 wurden spartenübergreifend die Angebote
der Besuchergastronomie von 78 % aller Zuschauer*innen angenommen und
ein Umsatz pro Besucher*in und Vorstellung von 2,70 Euro erzielt.60 Durch
eine adäquate Ausstattung der gastronomischen Infrastruktur im Interim
kann der Umsatz pro Besucher*in und Vorstellung im Vergleich zum Status
quo sogar gesteigert und ein voraussichtliches wirtschaftliches Potenzial in
sechsstelliger Höhe realisiert werden.61
Erfolgreiche Instrumente, wie zum Beispiel das Gastro-Ticket, mit der
Möglichkeit bei der Ticketbestellung Speisen und Getränke an einem
Stehtisch im Opernhaus vorzubestellen, haben sich als stark nachgefragte
Services erwiesen, die es im Interim weiter zu etablieren gilt.
Interimsstandort als Lebens- und Kulturraum – eingebettet in
Stadtentwicklung
Der Interimsstandort in einer rauen Halle muss sich als Freiraum,
Kunstraum und Lebensraum und damit als Inspirationsort eignen. Nur an
einem architektonisch und städtebaulich freien Ort kann sich das
Staatstheater Nürnberg in dem über mehrere Jahre angelegten Interim
positionieren und sich auf neue gesellschaftspolitische Entwicklungen
einlassen. In der Identifikation der Bevölkerung mit dem Ort und einer
Aufwertung des Stadtteils liegt nicht nur eine große Chance für die
Stadtentwicklung, sondern auch die Möglichkeit das Kulturbauvorhaben
56 Die Spielzeit 2019/2020 dient als Bemessungsgrundlage, da sie vom derzeitig aktuellen Team
erarbeitet wurde und frei von Sondereffekten wie Abschlussspielzeit einer Intendanz oder
Antrittsspielzeit einer Intendanz ist und den aktuellen Status quo sehr genau abbildet. Die Corona-
bedingten Ausfälle wurden nicht berücksichtigt.
57 Vgl. Interview Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020.
58 Vgl. Interview Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020; Anmerkung: Der
Vergleich bezieht sich auf die PLAN-Werte der Spielzeit 2019/2020 ohne Einflüsse durch die Covid-19-
Pandemie.
59 Vgl. Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
60 Vgl. Interview Gastronomie Staatstheater Nürnberg 25.6.2020.
61 Vgl. Bedarfsprüfung Kantinen- und Foyergastronomie, Special Cuts, August 2017.
257
15
eng mit der Gesellschaft zu verzahnen und deren Legitimation
sicherzustellen.
FAZIT
Um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des
Staatstheaters Nürnberg zu sichern, definiert die Betriebsbeschreibung
einen Nutzungsflächenbedarf von rund 17.000 m². Dieser muss
schnellstmöglich in einer über geschätzt zehn Jahre gesicherten rauen Halle
zur Verfügung stehen. Bei der Ermittlung dieses Flächenbedarfs ist eine
Reduzierung der Sitzplatzkapazität von 1.019 auf 800 Plätze und eine
deutliche Reduzierung der Spielfrequenz um 25 % berücksichtigt, welche
mit der Annahme einhergeht, dass die Bühnentechnik unter
Berücksichtigung der Interimsspielstätte angemessen reduziert wird.
Die Fortsetzung des Repertoire-Betriebs bindet den hochqualifizierten
Personalstamm ein und sichert die Qualität und Attraktivität für
Besucher*innen und Abonnent*innen.
Im Interim sind zwingend erforderliche bühnennahe Flächen ebenso zu
berücksichtigen, wie Flächen für die Gastronomie, welche einen
wesentlichen Bestandteil des Gesamterlebnisses darstellt.
Die für die mehrjährige Interimszeit favorisierte Campuslösung deckt dabei
den erforderlichen Mindestflächenbedarf auf einem zusammenhängenden
Areal und nutzt die dort gegebenen Synergieeffekte.
Nur die angemessene Umsetzung der in der Betriebsbeschreibung
aufgeführten Flächenbedarfe und Kriterien schafft in einer rauen Halle
einen zugänglichen Lebens-, Kunst- und Kulturraum und bietet einen
geeigneten Rahmen, um die künstlerische Qualität des größten
Mehrspartenhauses Bayerns und dessen Renommee, Reichweite und
positive Wirkung auf die Metropolregion zu erhalten und die
Zukunftsfähigkeit des Staatstheaters Nürnberg bis zur Rückkehr in das
generalsanierte Opernhaus zu sichern.
258
16
ANLAGE I: TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER
NUTZUNGSFLÄCHENBEDARFE
Nutzungsflächen
NUF (m²) im Interim
Bühnenbetrieb MT 3.935
Bühnenbetrieb MT - Generalmusikzentrum 1.662
Bühnenbetrieb MT - Vorderhaus 2.946
Bühnenbetrieb MT - VT 825
Bühnenbetrieb Synergie - Anlieferung 100
Bühnenbetrieb Synergie – Kostüm, Maske, Requisite 2.709
Bühnenbetrieb Synergie – Präsenzwerkstätten 300
Bürokomplex 1.588
Gastronomie & Kantine 478
Gebäudetechnik & Facilitymanagement 590
Probezentrum – Ballett 743
Probezentrum – Oper 323
Probezentrum – Schauspiel 797
Restaurant 331
Gesamtergebnis 17.328
Quelle: BOH Raumprogramm Index 4, 25.09.2020
259
17
ANLAGE II: FRAGEBOGEN ZUR BETRIEBSBESCHREIBUNG
1. Warum ist ein Repertoire-Betrieb im Interim erforderlich?
Nur im Repertoire-Betrieb kann ein attraktiver Spielplan mit wechselnden
Stücken angeboten werden und so Besucher*innen, Abonnent*innen und
Schüler*innen gebunden werden. Im Status quo machen die Besuche von
Abonnent*innen und Schüler*innen mit 150.000 Besuchen rund die Hälfte
(48 %) aller Besuche des Staatstheaters Nürnberg aus. Diesen
Besucherstamm gilt es im Interim durch Fortsetzung des Repertoire-
Betriebs zu binden.
Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den
Gesamtbesuchen liegt in Vergleichstheatern im Jahr 2017/2018 in einer
Spanne von 20 % bis 46 % (Durchschnitt 34 %). Das Staatstheater
Nürnberg erzielt mit 48 % somit den höchsten Wert.
2. Wie viel „Mehr-Fläche“ im Gegensatz zum En-Suite-Betrieb wird durch den
Repertoire-Betrieb benötigt?
Die Unterschiede sind nach eigener Einschätzung nicht signifikant.
Ein Unterschied in den Flächenbedarfen könnte sich aus den
erforderlichen Flächen für Hinterbühne oder Lagerflächen für
Bühnenbilder und Requisiten ergeben. Die Lagerflächen für Requisiten
und Bühnenbilder des Staatstheaters Nürnberg in der Frankenstraße
sind jedoch, wie alle weiteren Mietflächen, im Flächenbedarf des Interims
nicht inbegriffen.
Grundsätzliche ist eine Aussage ohne einen erweiterten Benchmark
jedoch nicht belastbar.
3. Wie viel Fläche ergibt sich aus gesetzlichen Anforderungen?
Die für einen Interimsstandort erforderlichen Nutzungsflächen (NUF)
gemäß DIN 277:2016 von insgesamt 17.000 m² setzen die gesetzlichen
Vorgaben um und beschreiben die Mindestanforderungen, die für die
Genehmigungs- und Betriebsfähigkeit erforderlich sind.
Für die Berechnung wurden insbesondere herangezogen:
BayBo, VStättV, ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
und Bauentwurfslehre (Neufert) etc.
260
18
4. Wie kommt die Größe einzelner Bereiche zustande?
Der ermittelte Nutzungsflächenbedarf (NUF) gemäß DIN 277:2016 ergibt
sich aus den quantitativen Mindestanforderungen der geltenden Gesetze
sowie der Bauentwurfslehre (Neufert).
Weitere für die Berechnung der Nutzungsflächen relevante Kriterien sind
insbesondere
die von 1.019 auf 800 Personen reduzierte maximale Kapazität
die um 25 % reduzierte Spielfrequenz,
die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze sowie
die für die Betriebsfähigkeit der Sparten erforderlichen
Funktionsbereiche, wie z. B. die Probebühne für das Ballett-
Ensemble.
5. Wie groß ist die Bestandsfläche im Gesamtkomplex am Richard-Wagner-
Platz?
Die Nutzungsfläche (NUF) im Bestand beträgt gemäß BOH
Raumprogramm Index 4 vom 25.09.2020 rund 23.900 m².
6. Woraus resultieren Flächenmehrungen im Interim?
Nach aktuellem internen Planungsstand liegt die Flächenunterdeckung
im Jahr 2020 tatsächlich bei rund 49 %. Im Interim wird diese
Unterdeckung nicht ausgeglichen und ein geringerer Flächenbedarf, als
im Bestandsgebäude aufgerufen.
Dennoch muss das Interimsgebäude genehmigungsfähig sein und
geltende gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden, weshalb
einige Funktionsbereiche im Interim größer zu bemessen sind, als im
Status quo.
Für das Generalmusikzentrum resultieren beispielsweise Mehrbedarfe
von rund 400 m2 aus der notwendigen Erweiterung der Abendgarderoben
und der Bürogrößen, die aktuell, entgegen der gesetzlichen Regelungen,
mehrfach belegt und multifunktional genutzt werden. Im Status quo
fallen Sanitäranlagen, Instrumentenlager, Repetitions- und Stimmzimmer
mit den Umkleiden der Orchestermusiker*innen zusammen.
7. Warum werden Werkstätten im Interim benötigt, es gibt doch einen extra
Standort für Werkstätten?
Die Flächen für Werkstätten im Interim beziehen sich auf bühnennahe
Werkstätten, welche für die Umarbeitung, Anpassung und Änderung von
Kulissen für den Proben- sowie den Vorstellungsbetrieb auf den Bühnen
im Interim zwingend erforderlich sind.
261
19
8. Müssen alle Bereiche an einem Interimsstandort verfügbar sein?
Weiterhin autark betreibbare Funktionsbereiche werden nicht in das
Interim integriert. Dazu zählen die Büroflächen der Tochtergesellschaften
für Besucherservice und Besuchergastronomie, der Abendspielbetrieb
der Sparte Schauspiel, sowie der Spielbetrieb der Konzertsparte in der
Meistersingerhalle mit acht Philharmonischen Konzerten und
Generalproben sowie die Mietflächen in der Frankenstraße, dem Nord-
Ostpark und der Fürther-Straße.
Nicht zwingend bühnennahe Funktionen können ausgelagert werden.
Der damit verbundene Verlust von Synergieeffekten kann zu
Flächenmehrbedarfen führen.
9. Wie stark wird das Programm im Interim gekürzt?
Die Spielfrequenz der Sparten Musiktheater und Ballett wird um 25 % im
Vergleich zum Status quo gekürzt. Dadurch entfallen nach aktuellen
Hochrechnungen von insgesamt 172 Bühnennutzungen im großen Saal
des Opernhauses voraussichtlich 20 Vorstellungen, 20 Konzerte und 64
Bühnenproben pro Spielzeit.
10. Wie ist die Auslegung auf 800 Zuschauer*innen zustande gekommen
und wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung des Opernhauses?
Die Reduzierung von 1.019 auf 800 Zuschauer*innen wird abgeleitet aus
der Studie zur Nutzung der Meistersingerhalle als Interim.
Die Auslastung der Sparten Musiktheater und Ballett im Opernhaus
beträgt im spielzeitenübergreifenden Mittel rund 86% (876 Personen pro
Vorstellung). Andere Mehrspartenhäuser erzielen im bundesweiten
Vergleich eine durchschnittliche Auslastung der beiden Sparten von rund
78 %.
Mit 150.000 Besuchen entfallen rund die Hälfte aller Besuche des
Staatstheaters Nürnberg auf die Sparten Musiktheater und Ballett.
11. Wann muss das Interim verfügbar sein?
Um die Existenz des Staatstheaters Nürnberg zu sichern muss ein
Interim so schnell, wie möglich verfügbar sein. Substanzielle
gebäudestrukturelle Mängel insbesondere des Brandschutzes sowie der
Bausubstanz erfordern einen frühestmöglichen Auszug aus dem
Bestandsgebäude.
262
20
12. Welche Standorte kommen für das Interim in Frage?
Durch den hohen Flächenbedarf kommen voraussichtlich nur ehemalig
industriell genutzte Flächen in Frage. Die Suche richtet sich daher auf
eine sog. raue Halle, die für die kulturelle Nutzung umgewidmet und
umfassend umgestaltet werden soll. Daraus ergibt sich auch
städtebaulich eine große Chance. Der Standort braucht eine logistische
Anbindung an die Lagerflächen in der Frankenstraße, die Probebühne in
der Fürther Straße, die Werkstätten im Nordostpark und das
Schauspielhaus am Richard-Wagner-Platz. Außerdem ist eine gute
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr notwendig.
263
21
QUELLENVERZEICHNIS
Interne Quellen des Staatstheaters Nürnberg
Auswertung Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg.
Besucherbefragung Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
BOH Raumprogramm, Stand 25.9.2020.
Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2018/2019.
Controlling-Bericht Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
Flächen- und Rauminhalte gem. DIN 277:2016.
Flächenschema Interim Staatstheater Nürnberg, Stand 25.9.2020.
Interview Gastronomie Staatstheater Nürnberg, 25.6.2020.
Interview Künstlerisches Betriebsbüro Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020.
Interview Stiftungsvorstand Staatstheater Nürnberg, 16.6.2020.
Pressestimmen Staatstheater Nürnberg, Spielzeit 2019/2020.
Externe Quellen: Gutachten/Studien/Presse
Brandschutztechnische Stellungnahme, HHP Süd, Juli 2020.
Bedarfsprüfung Kantinen- und Foyergastronomie, Special Cuts, August
2017.
Deutscher Musikrat, Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.), Arnold
Jacobshagen, Musikleben in Deutschland - Musiktheater, Bonn, 2019.
Fill Every Seat – Every Week, Magnus Still.
Gutachten zum BOH ab 1967, Stiftung Staatstheater Nürnberg, Stand
14.5.2020.
Listen der Sofortmaßnahmen zum Weiterbetrieb des Opernhauses, Büro
HHP Süd, September 2012.
Präsentation „Bauvorhaben Opernhaus – Projektstartgespräch mit
Fachplaner (28.5.2020)“, Stadt Nürnberg. 28.5.2020.
Sebastian Gulden, Das Nürnberger Opernhaus, Band 1, Bau- und
Nutzungsgeschichte, 2018.
Studie des Deutschen Bühnenvereins, 2002: Auswertung und Analyse der
repräsentativen Befragung von Nichtbesuchern deutscher Theater.
Theaterstatistik 2017/2018, 53. Ausgabe, Deutscher Bühnenverein
Bundesverband der Theater und Orchester.
264
22
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bayerische Bauordnung (BayBo)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Web-Links
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/konzerthaus.html
http://www.buehnenverein.de/de/theater-und-orchester/theater-und-
orchesterlandschaft.html
https://www.kubi-online.de/artikel/theater-kulturelle-bildung
https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/
https://de.wikipedia.org/wiki/Guckkastenbühne
https://staatstheater-nuernberg.de/uebersicht/abos
https://www.br.de/nachrichten/bayern/joana-mallwitz-ist-dirigentin-des-
jahres,RcV2GcZ
(Auszeichnungen Joana Mallwitz als Dirigentin des Jahres 2019)
Impressum
Verfasser: Stiftung Staatstheater Nürnberg im Auftrag der
Projektbauherrengruppe.
Stand: 05.10.2020
Verwendungshinweis: Die Unterlage ist als vertrauliches Dokument zu
verwenden und dient nur für die Projektbauherrengruppe und den
Lenkungskreis.
Die vorliegende Betriebsbeschreibung beruht auf externen Gutachten
sowie internen Interviews und Berechnungen. Sie unterliegt einem
dynamischen Prozess und ist abhängig von Entscheidungen der Politik,
des Lenkungskreises und der Projektbauherrengruppe. Die zu Grunde
liegenden Informationen beruhen auf dem Planungstand Oktober 2020.
Foto Deckblatt: Matthias Dengler
265
Seite 1 von 5
Beschlussvorlage
2. BM/040/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 22.10.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
Anlagen:
01_Sachverhaltsdarstellung
02_Machbarkeitsstudie Kongresshalle_Staatstheater (mit Anlagen)
03_SPD-Schreiben vom 22.07.2021
04_OBM_Antwortschreiben vom 27.08.2021
05_Tischvorlage_SPD-Antrag vom 20211005
06_Tischvorlage_Die Guten-Antrag vom 20211010
Sachverhalt (kurz):
Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum
Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass das
Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung
wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus
für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis
zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-
Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die
Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu
entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann
kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom
Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche
Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und
Spielbetriebs im Interim 2025.
In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung das
Ergebnis des von der Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021
durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen
eines Investorenmodells sowie eine von der NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die
Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung mit einem westlich davon neu zu errichtenden
Gebäude detailliert vorgestellt. Zu diesen Optionen werden ergänzende
Sachverhaltsdarstellungen vorlegt. Zu wirtschaftlichen Aspekten trägt die Verwaltung in der
Sitzung vor.
Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und liegt
vollständig vor. Sie bestätigt die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und
ergänzt dabei die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der
sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere
sechs Segmente, wobei die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten
Gesamtplanung erfolgen sollte. Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten
Untersuchungen lag auf (bau-) technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu
führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im
Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt
Ö 4Ö 4
266
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021
Seite 2 von 5
des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein
„erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und
Ausbauten. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944
(Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900
Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa.
Quelle) ablesbar bleiben. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion als zentraler
erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei
sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz
zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben
zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert.
Ein zwischenzeitlich erfolgter Schriftwechsel zwischen der SPD-Stadtratsfraktion und dem
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird der Opernhauskommission zur Kenntnis gegeben.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Planungsmittel wurden angemeldet. Die Abstimmung mit dem Freistaat
Bayern ist ausstehend.
267
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021
Seite 3 von 5
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse
(Stadt-) Gesellschaft.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Ref. VII
268
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021
Seite 4 von 5
Empfehlungsvorschlag:
1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren
Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung
Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung
einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt,
weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie
dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur
Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.
2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der
Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie
sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter
Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte
Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
3. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine
Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige
Beschlussfassung im Jahr 2021.
4. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im Haushalt
zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Empfehlung der OpernhK vom 22.10.2021:
1. Die Kommission nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Ergebnissen einer weiteren
Prüfung der Einreichung "Schöller-Areal/ Nordwestring" im Rahmen des von der Stiftung
Staatstheater Nürnberg durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens zur Beschaffung
einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zur Kenntnis. Sie empfiehlt,
weder diese noch irgendeine andere Option endgültig auszuschließen. Zugleich empfiehlt sie
dem Rat, bis auf Weiteres keinen Beschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zur
Beschaffung einer Ausweichspielstätte im Rahmen eines Investorenmodells zu fassen.
2. Die Kommission nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Optionen einer Unterbringung der
Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg, der Staatsphilharmonie sowie
sonstiger, von den Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz voraussichtlich verdrängter
Nutzungen in der stadteigenen Immobilie "Kongresshalle" und die dazu erstellte
Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
3. Die Verwaltung erstellt für die Standortentscheidung des Stadtrates eine
Vergleichsbetrachtung zu den erwartbaren Kosten und der jeweiligen Förderkulisse (Landes-
wie Bundesförderung) bei Anmietung einer privat errichteten Ausweichspielstätte und bei
Eigenerstellung einer Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle. Hierbei ist besonders
auf die finanzielle Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der jeweiligen Investition einzugehen.
4. Die Verwaltung leitet kurzfristig eine strukturierte Beteiligung von Bürgerschaft
Kulturschaffenden, Mitwirkenden an der Erinnerungsarbeit und weiteren Interessierten ein, mit
dem Ziel, Meinungen und Anregungen zu den Rahmenbedingungen einer Ausweichspielstätte
in der Kongresshalle zu sammeln und diese dem Stadtrat für seine Standortentscheidung zur
Verfügung zu stellen.
5. Das Staatstheater wird gebeten, für die Standortberatung des Stadtrates Aspekte einer
künstlerischen Auseinandersetzung der Theaterarbeit mit einem Interimsstandort
Kongresshalle zu skizzieren und in die Beratungen einzubringen.
6. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte in der Kongresshalle sind mit den
Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.
269
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/040/2021
Seite 5 von 5
7. Die Maßnahmen für eine Ausweichspielstätte sollen im Sinne finanzieller Nachhaltigkeit eine
Nachnutzung oder Verwertung nach Rückzug des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz
ermöglichen.
8. Sofern die Ausweichspielstätte am Standort Kongresshalle errichtet werden soll, soll keine
Vorfestlegung für die Anordnung eines neuen Baukörpers im Innenhof erfolgen, sondern
alternative Anordnungen (z.B. auf der Außenseite des Torsos) ebenfalls geprüft werden.
9. Um den geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine
Ausweichspielstätte gewährleisten zu können, empfiehlt die Kommission eine endgültige
Beschlussfassung möglichst noch im Jahr 2021.
10. Unabhängig davon, für welchen Standort der Stadtrat votiert, sind im Jahr 2022 im
Haushalt zu berücksichtigende Planungsmittel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhaus-Kommission vom 22.10.2021 zum
Beschluss.
270
- 1 -
Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
hier: Sachverhaltsdarstellung
Es muss unverändert davon ausgegangen werden, dass das Opernhaus nur noch bis zum
Ende der Spielzeit 2024/ 2025 genutzt werden kann. Ausgehend von der Annahme, dass
das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der
Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens
Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen
Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren,
am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen
müssen verlagert werden.
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, über den Standort einer Ausweichspielstätte für die
Musiktheater- und Ballettsparten des Staatstheaters ab Mitte 2025 im Jahr 2021 zu
entscheiden und entsprechende Mittel für Planung und Umsetzung bereitzustellen. Nur dann
kann mit hinreichender Sicherheit der geordnete Übergang des Proben- und Spielbetriebs
vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleistet werden: Planung 2022; bauliche
Umsetzung 2023-2024; technische Einrichtung, Umzug, Aufnahme des Proben- und
Spielbetriebs im Interim 2025. Die Verwaltung verweist daher nochmals auf die Dringlichkeit
einer Beschlussfassung des Rats.
Förderanträge müssen hierzu ggf. noch im 4. Quartal 2021 gestellt werden.
Beschaffungsvarianten für eine Ausweichspielstätte
In der Sondersitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 hat die Verwaltung
insgesamt neun Objekte detailliert vorgestellt, die im Rahmen eines von der Stiftung
Staatstheater Nürnberg (STN) im ersten Quartal 2021 durchgeführten
Interessenbekundungsverfahrens zur Deckung des Interimsbedarfs im Rahmen eines
Investorenmodells vorgelegt wurden. Ebenfalls detailliert vorgestellt wurde eine von der
NürnbergMesse vorgeschlagene Option für die Teilnutzung der Messehalle 12 in Verbindung
mit einem westlich davon neu zu errichtenden Gebäude. Dargestellt wurden schließlich auch
erste Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle.
Interessenbekundungsverfahren
In der Aussprache zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens wurde
mehrheitlich die Position der Verwaltung geteilt, dass nur einer der neun angebotenen
Standorte als Ausweichspielstätte geeignet erscheint. Vorgetragen wurde seitens der
Verwaltung auch, dass eine vertiefte Betrachtung eines bislang lediglich im Rahmen eines
(rechtlich unverbindlichen) Interessenbekundungsverfahrens benannten Objekts erst als Teil
eines (zeitlich aufwändigen und rechtlich verbindlichen) Vergabeverfahrens möglich ist. Von
der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens sollte bis auf Weiteres jedoch
abgesehen werden. Weitere Interessensbekundungen sind seit der Sitzung nicht
eingegangen, alternative Objekte oder Standorte, die die im Interessenbekundungsverfahren
formulierten Voraussetzungen erfüllen, sind weiterhin nicht bekannt. Auf die unten stehende
ergänzende Sachverhaltsdarstellung zum Schöller-Areal wird verwiesen.
NürnbergMesse
Im Nachgang zur Sitzung hat die Verwaltung neuerliche Gespräche mit der NürnbergMesse
geführt. Bei einem weiteren Ortstermin wurden am 19. August 2021 alle prinzipiell in Frage
kommenden Hallen besichtigt. Im Ergebnis hat sich neuerlich bestätigt, dass der parallele
Betrieb von Messe und Oper „Tür an Tür“ auf Grund der gänzlich unterschiedlichen
Erfordernisse der jeweiligen Betriebsabläufe und -notwendigkeiten allenfalls mit großen
Einschränkungen auf Seiten beider Partner denkbar wäre. Auch hinsichtlich der Kosten ist
ein Interim in einer Halle auf einem aktiven Messegelände unter Einhaltung förder- und
Ö 4Ö 4
271
- 2 -
finanzrechtlicher Vorgaben nicht realisierbar. Gänzlich unberücksichtigt bliebe überdies der
Aspekt der Nachhaltigeit von Investition und Nutzung. Auf die unten stehende ergänzende
Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
Kongresshalle
Die Machbarkeitsstudie für den Standort Kongresshalle ist inzwischen abgeschlossen und
liegt vollständig vor. In ihrem Rahmen wurde geprüft, ob der Torso des Rundbaus der
Kongresshalle auf dem ehemaligen „Reichsparteitagsgelände“ während der Durchführung
des Bauvorhabens Opernhaus als Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg
verwendet werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, dass ein Großteil des
Nutzerbedarfes im baulichen Bestand umgesetzt werden soll und nur diejenigen Funktionen
in einem temporären Erweiterungsbau verlagert werden, die aufgrund ihrer Größe im
Rundbau nicht verortet werden können. Um eine fundierte Aussage treffen zu können,
wurden frühzeitig Fachberater in die Untersuchungen einbezogen. Die Studie bestätigt die
Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte und ergänzt dabei die bereits
vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des
Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente, wobei
die Umsetzung beider Maßnahmen auf Basis einer integrierten Gesamtplanung erfolgen
sollte. Die Anordnung der Komplexe innerhalb des Torsos wird durch die Studie nicht
vorfestgelegt.
Der Schwerpunkt der durchgeführten und dokumentierten Untersuchungen lag auf (bau -)
technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden
Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der
Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt des rohen Charakters der
Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“
mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Im Besonderen
soll auf ein Verputzen oder Anstreichen von Wänden und Dec ken verzichtet und die
Installationen weitgehend sichtbar geführt werden. Die wenigen erhaltenen
Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949
(Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen kon serviert und
erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Fa. Quelle) ablesbar bleiben.
Beim Rundbau handelt es sich um einen unvollendeten Rohbau, der aus statischer Sicht in
überwiegend gutem Zustand erhalten und keineswegs ruinös ist. Die verfügbaren Tr aglasten
sind für viele Nutzungen heute noch ausreichend. Maßnahmen zur Sicherung der
Gebäudesubstanz und zum Erhalt sind jedoch unabhängig von einer Nutzung erforderlich:
Unter anderem ist das Dach undicht und das Dachtragwerk verformt. Aufwuchs an den
Fassaden führt zu Schädigungen der Gebäudesubstanz. An den „Innenhof“ -Wänden, die
ursprünglich nicht als bewitterte Fassade vorgesehen waren, kommt es fortwährend zu
Abplatzungen, Absandungen, Frost- und Rostsprengungen von Mauerwerk und Beton.
Die mit der musealen Nutzung im nördlichen Kopfbau (Dokuzentrum) und der musikalischen
Belegung des südlichen Kopfbaus (Serenadenhof, Nürnberger Symphoniker, Colosseum
Music Entertainment GmbH), aber auch durch die Nutzung des Rundbaus durch die
Stadtarchäologie und a ls Museumslagerflächen angelegte kulturelle Nutzung der
Kongresshalle würde durch einen weiteren Ausbau mit Ateliers, Proberäumen sowie Raum für
die Präsentation von visueller und performativer Kunst und für das Opern -Interim fortgeführt
und gestärkt. Hier aus ergeben sich zahlreiche inhaltliche Synergien und Anknüpfungen.
Bislang unbeplante Gebäudebereiche können künftig beispielsweise als Depotflächen für
städtische Museen und Dienststellen genutzt werden. Der „Innenhof“ sollte in seiner Funktion
als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt
werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht
in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte.
Eine Nutzbarmachung des Rundbaus erfordert Maßnahmen für den Brandschutz. Formal ist
das Bauwerk ein Hochhaus. Die Feuerwiderstandsdauer der wesentlichen Bauteile wurde
überprüft und ist ausreichend. Eingriffe in die bauliche Substanz ergeben sich hauptsächlich
durch die Ergänzung zusätzlicher Treppen zur Erschließung des Dachgeschosses und den
272
- 3 -
Einbau von Feuerwehraufzügen. Eine zwingend erforderliche Vollsprinklerung trägt dazu bei,
dass der bisherige Eindruck des Gebäudeinneren weitestgehend bewahrt werden kann.
Die vorliegenden Fachbeiträge umfassen neben Fragen der Standsicherheit, der technischen
Gebäudeausrüstung, der Bau- und Geophysik auch Fragen eines nachhaltigen Betriebs durch
den Einsatz von Geothermie und Photovoltaik. Eine Umsetzung erfordert keine zusätzl iche
Versiegelung oder den Verlust von Bäumen. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(saP) wurde beauftragt.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben
zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert.
Für eine Nutzung der Immobilie als Ersatzspielstätte sprechen neben der hervorragenden
verkehrlichen Erschließung mit ÖPNV, MIV und Rad, einschließlich des ruhenden Verkehrs:
1. Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt Nürnberg: Eine Miete oder Kauf sind nicht erfor-
derlich.
2. Das Gebäude ist ein Denkmal und muss als zentraler erinnerungskultureller Ort sowieso
erhalten werden. Bei u.a. Dächern, Fassaden und Fenstern besteht ein erheblicher Sa-
nierungsstau.
3. Die Maßnahmen sind voraussichtlich förderfähig.
4. Eine Vermietung an die Stiftung Staatstheater ist ggf. denkbar und würde Einnahmen ge-
nerieren (zumindest teilweise Refinanzierung).
5. Die Nutzung eines bestehenden Gebäudes ist nachhaltig; es werden keine zusätzlichen
Flächen verbraucht (der „Innenhof“ ist schon versiegelt und könnte im Rahmen der Maß-
nahme ggf. teilentsiegelt werden).
6. Bei Umsetzung der Ateliers, Probe- und Aufführungsräume ergeben sich vielfältige
inhaltliche Synergieeffekte
7. Der Ergänzungsbau ist demontabel ausführbar und kann, falls er nicht mehr benötigt
wird, verkauft und an einen anderen Ort versetzt werden. Beispielhaft hierfür ist die
Opéra des Nations in Genf die zuvor als Interim für die Comédie Française in Paris ge-
nutzt wurde.
8. Die Maßnahmen für das Interim ermöglichen eine Nachnutzung da erst durch die In-
standsetzung der gebäudehülle und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen die
Obergeschosse des Gebäudes nutzbar werden.
9. Ein Urstromtal im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes ermöglicht voraussichtlich einen
nachhaltigen Betrieb mittels Geothermie.
10. Die Generalsanierung des Opernhauses birgt trotz sorgfältigster Planungen Unsicherhei-
ten. Das liegt daran, dass ein über 115 Jahre altes Jugendstilhaus, in das in den 1930er
Jahren massiv eingegriffen worden ist, ertüchtigt werden muss. Müsste, aus welchem
Grund auch immer, das Interim länger bestehen bleiben, so ist dies in einer stadteigenen
Bestandsimmobilie weniger risikobehaftet als im Rahmen eines Investorenmodells.
273
- 4 -
Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort NürnbergMesse
Die NürnbergMesse verfügt nach eigenen Angaben über 50.000 m² Ausstellungsfläche im
Freien und 16 Ausstellungshallen mit insgesamt 180.000 m² überdachter Bruttoausstellungs
fläche, die sich wie folgt verteilen:
Halle 1: 10.800 m²
Halle 2: 4.680 m²
Halle 3: 12.730 m²
Halle 3A: 8.400 m²
Halle 3C: 9.600 m²
Halle 4: 11.690 m²
Halle 4A: 7.020 m²
Halle 5: 7.840 m²
Halle 6: 7.840 m²
Halle 7: 16.410 m²
Halle 7A: 8.850 m²
Halle 8: 4.680 m²
Halle 9: 10.800 m²
Halle 10.0: 6.720 m²
Halle 10.1: 6.870 m²
Halle 11.0 / Frankenhalle: 5.340 m²
Halle 11.1 / Frankenhalle: 4.780 m²
Halle 12.0: 13.730 m²
Halle 12.2: 13.330 m²
Daneben bestehen drei NürnbergConvention Center (NCC) mit einer Kapazität für bis zu
12.800 Teilnehmende (Quelle: Hallen & Gelände | NürnbergMesse (nuernbergmesse.de)).
Abbildung 1: Lageplan der NürnbergMesse (Quelle: NürnbergMesse)
274
- 5 -
Nach einer ergänzenden Besichtigung
- der Frankenhalle bzw. Halle 11 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 3.500 m²
- Halle 4A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 7.020 m²
- Halle 3A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.400 m²
- Halle 7A mit einer Bruttoausstellungsfläche von 8.850 m²
- Halle 7 mit einer Bruttoausstellungsfläche von 16.410 m²
am 19.08.2021 teilt die NürnbergMesse bezüglich einer möglichen Nutzung als Ausweich-
spielstätte mit Mail vom 24.08.2021 zusammenfassend mit:
„Keine der besichtigten Hallen erfüllt die in den Anforderungen für eine Ausweichspielstätte
skizzierten Anforderungen an Fläche und Höhe. Bezüglich der geforderten ca. 13 Meter Hal-
lenhöhe entspricht am ehesten die Frankenhalle den Anforderungen. Bezüglich der Gesamt-
fläche am ehesten die Halle 7.
Keine der besichtigten Hallen kann absolut separat vom übrigen Messebetrieb genutzt wer-
den, auch die bereits in der Vergangenheit besichtigte Halle 12 nicht. Dies ist besonders un-
ter der Berücksichtigung von Auf- und Abbausituationen im Gelände wichtig. Das Gelände
der NürnbergMesse zählt zu den Messegeländen in mit der höchsten Umschlagshäufigkeit in
Deutschland. Dabei stellen die Zeiträume Januar bis Juni sowie September bis Anfang De-
zember die Hochsaison dar, in denen teilweise bis zu vier Veranstaltungen parallel auf dem
Gelände stattfinden. Die Auf- und Abbauzeiten der Messen sind in der Regel 07-22 Uhr, oft-
mals auch durchgehend und starten unmittelbar nach Ende einer Veranstaltung (in der Regel
18 Uhr).
Da alle besichtigten Hallen direkt angrenzende Ausstellungshallen haben, ist eine Übertra-
gung von Geräuschen und Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen eine Aufführung aufgrund
Auf- und Abbau in den Hallen, Veranstaltungslaufzeit oder Logistikverkehr in den Ladehöfen
definitiv gegeben. Es ist davon auszugehen, dass weder zu den Proben noch zur Aufführung
die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Opernaufführung bestehen.
Nachdem wir im sog. Veranstaltungsareal Dutzendteich bei überschneidenden Veranstaltun-
gen in Arena, Stadion und Messegelände ohne dies eine sehr angespannte Verkehrssitua-
tion bei der Abfahrt nach Messeende haben, würde ein möglicher Beginn einer Aufführung
im Messegelände dies noch verstärken. Zudem würden die Opernbesucher keine reservier-
ten Parkbereiche vorfinden, sondern würden teilweise auf dem P OST (= Große Straße) bzw.
unseren Parkhäusern parken.
Wie von mir in unserem Termin bereits ausgeführt, müssten wir bei einer Nutzung einer
Halle als Ausweichspielstätte Oper diese im Interesse aller Gesellschafter der Nürnberg-
Messe so berechnen, als würden wir diese als Ausstellungshalle vermieten. Das würde am
Beispiel der Halle 7A wie folgt aussehen:
8.850 qm x 365 Tage x Mietzins (2021: 2,75 EUR) = 8.883.187 EUR / Jahr.
Hinzu kämen die Nebenkosten für Energie (Strom, Wärme, Kühlung), sowie Reinigung, Be-
wachung, etc. Hier führte ich in unserem Termin bereits aus, dass wie als Versammlungs-
stätte noch einmal zusätzliche rechtliche Vorgaben haben, die auch kostenseitig im Detail
geklärt werden müssten.“
Fazit:
Bezogen auf einen Interimszeitraum von 10 Jahren ergäben sich aufgrund der vorstehenden
Angaben der NürnbergMesse reine Mietkosten von rd. 88 Mio. EUR für die Halle 7A, in der
jedoch der Interimsbedarf des Staatstheaters nicht vollständig umgesetzt werden kann. Zu
den genannten Mietkosten kommen Um-, Aus- und Rückbaukosten in nicht bekannter Höhe,
Betriebskosten und weitere Kosten für die Beschaffung weiterer Räume.
275
- 6 -
Abbildung 2: Frankenhalle (Halle 11)
Abbildung 3: Halle 3A („Zaha-Hadid-Halle“)
276
- 7 -
Abbildung 4: Halle 7A mit geschlossener Verdunkelung
Abbildung 5: Halle 7
277
- 8 -
Standort einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus
hier: Ergänzende Sachverhaltsdarstellung Standort Schöller-Areal
Entsprechend der Sachverhaltsdarstellung in der vorangegangenen Sitzung der Opernhaus-
Kommission ist das Schöller-Areal das einzige aus dem von der Stiftung Staatstheater Nürn-
berg durchgeführten Interessenbekundungsverfahren hervorgegangene Objekt, das auf-
grund seiner Größe, Lage und Verfügbarkeit als Ausweichspielstäte grundsätzlich in Frage
kommt. Die – vertraulichen – Unterlagen aus der Interessenbekundung wurden in der voran-
gegangenen nicht-öffentlichen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die Kalkulation der erforderlichen Um-, Aus- und allfälligen Rückbauarbeiten sowie die Er-
mittlung eines Mietpreises ist Sache des Investors und als Angebot Ergebnis eines durchzu-
führenden Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren. Die
Stadtverwaltung kann im Objekt des Investors keine Machbarkeitsstudie durchführen und
auch nicht anstelle des Investors Kosten kalkulieren und damit präjudizierend in ein ggf.
noch durchzuführendes Verfahren eingreifen oder dessen Ergebnis beeinflussen. Ein ver-
bindlicher Preis kann ausschließlich im Rahmen eines solchen Verfahrens ermittelt werden.
Zu berücksichtigen sind hierbei erforderliche Eingriffe in einen heterogenen Gebäudebestand
in unterschiedlichen Bauweisen.
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber lediglich
Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unter-
nehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen (§ 28 Abs. 1
VgV) und dadurch etwa prüfen, ob überhaupt geeignete Objekte auf dem Markt verfügbar
sind. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwe-
cke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig (§ 28 Abs. 2 VgV).
Abbildung 6: Luftbild Schöller-Areal von Ost (© ALPHA-Gruppe)
278
- 9 -
Es stehen auf dem ehem. Schöller-Gelände laut Exposé ca. 90.000 m² Mietflächen zur Ver-
fügung.
Positiv zu bewerten sind:
- sechs ehem. Kühlhäuser mit insg. ca. 7.800 m² Fläche und Hallengrößen zw. 950 m²
und 1.700 m², ausgeführt als große, stützenfreie Hallen mit ca. 10 m Höhe
- zwei mehrgeschossige Kühlhäuser mit insg. ca. 16.000 m² Fläche bei einem Stützen-
raster von ca. 9 m auf 11 m mit Deckenhöhen von 2,7 m bis 6 m
- Deckentraglasten von 1.250 bis 2.000 kg
- Flächen für Büros und Lager
- zwei Tiefgaragen (180 Stellplätze), 130 PKW-Außenstellplätze und 50 LKW Stell-
plätze
- grundsätzlich verkehrsgünstige Lage (Ring, Straßenbahnhaltepunkt, U-Bahnhof
Nordwestring in einiger Entfernung)
- keine zusätzliche Versiegelung erforderlich
Kritisch zu bewerten sind:
- eine alleinige Nutzung durch das Staatstheater scheidet wegen der Größe der
Mietflächen aus
- ein angemessenes Entrée bzw. ein Vorplatz kann wegen der beengten Verhältnisse
kaum straßenseitig umgesetzt werden
- eine (halb-)öffentliche Freifläche im Hof (anstelle eines straßenseitigen Vorplatzes)
überschneidet sich mit Verkehrsflächen für die Logistik auch anderer Nutzer (im Be-
sonderen LKW-Verkehr)
- die Zu- und Abfahrt für Logistik (LKW) und zur Tiefgarage für Besucher*Innen erfolgt
über die Düsseldorfer Straße und den Thoner Weg und tangiert das angrenzende
Wohngebiet
- das Umfeld ist wenig urban (keine Restaurants, Bars etc.)
- es sind umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen in der heterogenen Gebäu-
destruktur (hochgedämmte Stahlhallen/ ehem. Kühlhäuser, Stahlbetonbauten etc.)
erforderlich
- die bestehenden Hallen sind für die Unterbringung einer Obermaschinerie (Guckkas-
tenbühne) nicht ausreichend hoch
- die Haustechnik ist im Besonderen aus den großen Hallen weitestgehend ausgebaut
und muss umfangreich erneuert werden
- die Kantine ist einschließlich Küche vollständig ausgeräumt und muss vollständig er-
neuert werden
- eine etwaige Verlängerung des Interims wegen Verzögerungen der Hauptmaßnahme
ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden
- die Maßnahme ist voraussichtlich nicht förderfähig
- die Maßnahme ist grundsätzlich nicht nachhaltig: ein Großteil der Investitionen für die
Spezialimmobilie „Ersatzspielstätte“ wird nach Fertigstellung des BV Opernhaus rück-
gebaut werden müssen
- die Maßnahme ist nicht nachhaltig für die Stadt Nürnberg, da alle eingesetzten Mittel
beim Investor verbleiben
279
- 10 -
ca. 340 m
ca. 580 m
ca. 820 m
Straßenbahn-
Haltestelle
Stützenfreie
Hallen
Hoffläche für
alle Mieter
Geringer
Platz für
Entrée
280
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 / 231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
Nürnberg, 22. Juli 2021
Ausweichspielstätte während der Opernhaussanierung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen, allen beteiligten Geschäftsbereichen der
Stadtverwaltung sowie der Öffentlichkeit die folgenden Leitgedanken und Forderungen der
SPD-Stadtratsfraktion zur notwendigen Ausweichspielstätte für die Musiktheatersparten des
Staatstheaters Nürnberg während der Sanierung des Opernhauses zur Kenntnis geben.
1) Allgemeine Anforderungen an die Ausweichspielstätte
Die Ausweichspielstätte muss (ggf. in Kombination mit anderen Standorten) geeignet
sein, den Proben- und Spielbetrieb des Staatstheaters Nürnberg sicherzustellen, soweit
dieser während der Opernhaussanierung nicht am Standort Richard-Wagner-Platz
stattfinden kann. Der Begriff Ausweichspielstätte beinhaltet im betrieblichen
Funktionszusammenhang mehr als nur den eigentlichen Interims-Theatersaal. Welche
Nutzungen dies im Einzelnen umfasst, ist im weiteren Verfahren zu klären.
Die Ausweichspielstätte muss zeitgerecht fertiggestellt werden, damit der geordnete
Übergang des Proben- und Spielbetriebs aus dem Opernhaus in die Ausweichspielstätte
gesichert ist. Das Zeitfenster ergibt sich wesentlich aus der verbleibenden Nutzungszeit
für das Opernhaus. Eine überraschende Betriebsuntersagung wie andernorts muss
vermieden werden.
Die Ausweichspielstätte muss mindestens den Beschäftigten des Staatstheaters für die
Jahre des Interims bis zur Rückkehr an den Richard-Wagner-Platz einen angemessenen
Arbeitsplatz bieten, mehr als nur konzertante Aufführungen des Musiktheaterrepertoires
und Aufführungen der Sparte Ballett ermöglichen, in der Dimensionierung die Bindung
des Publikums an das Haus und eine wirtschaftliche Auslastung ermöglichen und somit
das Überleben des Musiktheaters während der Opernhaussanierung sichern.
Funktionseinschränkungen werden dabei unvermeidlich sein; eine Erstellung
eines zweiten Opernhauses ist nicht das Ziel der Ausweichspielstätte.
Ö 4Ö 4
281
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- 2 -
2) Transparenz der Standortentscheidung
Die Standortentscheidung für die Ausweichspielstätte muss für Stadtrat und
Öffentlichkeit transparent gestaltet werden.
Als erster Schritt ist hierzu die unverzügliche und umfassende Information des Stadtrats
über die von den Bietern eingereichten Standorte im Rahmen des durchgeführten
Interessenbekundungsverfahrens notwendig. Diese Interessensbekundungen müssen
transparent ausgewertet werden.
Als zweiter Schritt ist zu klären, ob andere städtische Flächen oder Flächen städtischer
Töchter zur Verfügung stehen. Dies können beispielsweise Baufelder für geplante
spätere Erweiterungen oder geeignete Messehallen der NürnbergMesse sein (ggf. auch
andere Hallen als die bislang untersuchte Halle 12).
Bei alledem ist die Opernhauskommission des Stadtrates sowie der Stadtrat durch
frühzeitige Information und Entwicklung angemessener Arbeitsformate einzubeziehen.
Auch die Öffentlichkeit sollte an der Meinungsbildung mitwirken können.
Eine Kostendimensionierung ist zwingender Bestandteil einer Standortentscheidung (bei
allen Ungewissheiten einer Prognose in einem so frühen Projektstadium). Hierzu sind
auch Aussagen zum Finanzierungskonzept erforderlich, insbesondere zur Einbeziehung
einer etwaigen staatlichen Förderung der Ausweichspielstätte und zu den
Voraussetzungen einer externen Vergabe von Leistungen. Hierbei sind nicht nur die
Herstellungskosten, sondern auch etwaige Kostenfolgen bei einer Verzögerung der
Sanierungsarbeiten im Opernhaus zu berücksichtigen.
Die Entscheidung zwischen einem im Bieterverfahren angebotenen Standort, einem
Standort in einer sonstigen städtischen Liegenschaft und dem Standort Kongresshalle
ist allerdings keine Entscheidung, die ausschließlich aus Kostengesichtspunkten oder
aus der Nutzerperspektive heraus getroffen werden kann. Hier ist insbesondere die
Perspektive der Erinnerungskultur in die Abwägung einzubringen.
3) Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort Kongresshalle
Für die SPD-Stadtratsfraktion ist noch offen, ob die Kongresshalle als Standort für eine
Ausweichspielstätte in Betracht kommen kann.
a) Angemessener Umgang mit einer besonderen Immobilie
Die Kongresshalle als bauliche Hinterlassenschaft der NS-Gewaltherrschaft ist kein
Standort wie jeder andere. Sollte die Wahl auf den Standort Kongresshalle fallen, sind in
der weiteren Ausgestaltung zusätzliche Schritte erforderlich. Es sind in diesem Fall
bereits im Vorfeld konzeptionelle Fragen zu klären, die dem speziellen Charakter des
NS-Baus und den damit verbundenen Leitlinien zur Erinnerungskultur gerecht werden.
Dieser Kontext muss bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden bzw. es sind die
Voraussetzungen zu erläutern, unter denen es überhaupt vorstellbar wäre, an diesem
Ort sowohl künstlerische Nutzungen als auch ein Opernhaus-Interim zuzulassen.
Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Nutzung müssen die Besonderheiten
der Kongresshalle berücksichtigt werden. Die Kongresshalle ist keine „normale“
städtische Immobilie, die nach einer Nutzung als Ausweichspielstätte beliebig
282
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- 3 -
vermietet und anderweitig genutzt werden kann. Insofern muss man sich mit den Fragen
auseinandersetzen: Wollen wir die Kongresshalle „fertig bauen“ bzw. bis zu welchem
Punkt kann man eine bauliche Nutzung vertreten? Was soll ggfs. eine Nachnutzung
beinhalten? Wie erfolgt die Verzahnung mit der Erinnerungskultur?
Sollte die Kongresshalle in Betracht gezogen werden, ist bei der weiteren Ausgestaltung
besondere Sensibilität im Hinblick auf die Geschichte des Gebäudes, die Unfertigkeit der
niemals fertig gestellten Kongresshalle, die Erlebbarkeit der von den Nationalsozialisten
angestrebten baulichen Verführung der Massen und die Vermittlung einer
demokratischen Antwort auf die Geschichte erforderlich. Die Vermittlungsarbeit darf
durch eine Ausweichspielstätte nicht unmöglich gemacht oder konterkariert werden.
Diese Gesichtspunkte müssen im Vorfeld der Standortentscheidung sorgfältig
abgewogen werden und den Möglichkeiten gegenübergestellt werden, durch die
Ausweitung der kulturellen Nutzung einen modifizierten Umgang mit dem Gebäude zu
finden, dem NS-Ungeist durch das Theaterrepertoire eine menschenfreundliche Haltung
entgegenzusetzen und so zusätzliche Schritte zur demokratischen Aneignung des
Areals zu gehen.
b) Verzahnung mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung
Sollte die grundlegende Standortwahl als Ergebnis der Abwägung auf die Kongresshalle
fallen, halten wir es vor diesem Hintergrund auch für erforderlich, das Vorhaben mit der
angedachten Kunst- und Ateliernutzung zu verzahnen. Das Vorhaben
Ausweichspielstätte kann nicht losgelöst von der angedachten Nutzung einiger
Segmente der Kongresshalle als Ort für Kunst und Ateliers (und ggf. weiterer kultureller
Nutzungen) gedacht werden. Es braucht vielmehr ein ideelles, kulturelles, bauliches und
finanzielles (Gesamt-) Konzept für die Unterbringung der neuen Nutzungen in dem
Gebäudetorso und in seinem Umfeld.
Ein solches Gesamtkonzept sollte hinsichtlich der möglichen Nutzungen modular
aufgebaut sein, die baulichen Gegebenheiten ebenso berücksichtigen wie wirtschaftliche
und ökologische Aspekte der Nutzung und auf das pädagogische Vermittlungskonzept
des Lernortes ehemaliges Reichsparteitagsgelände abgestimmt sein.
c) Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog
Die Besonderheiten des Standortes Kongresshalle erfordern eine Offenheit für kreative
Ideen und konstruktiven Dialog mit Fachwelt und Öffentlichkeit.
Diese Offenheit muss insbesondere für die räumliche Anordnung und Gestaltung des
Interim-Theatersaales gelten. Vorfestlegungen und Denkverbote sind an diesem
sensiblen Punkt unbedingt zu vermeiden. Eine reine Studie wäre angesichts der
Komplexität der Aufgabenstellung hierfür nicht ausreichend und geeignet.
Ein zeitlich straff geführter Ideenwettbewerb ist ein geeignetes Mittel, um die
Aufgabenstellung mit der nötigen gedanklichen Offenheit anzugehen. Zugleich bietet ein
Ideenwettbewerb eine gute Möglichkeit, mit der Öffentlichkeit in einen Diskurs
über Gestaltungsoptionen einzutreten.
283
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- 4 -
Der ggf. mehrstufige Ideenwettbewerb ist anhand von klaren Vorgaben zur Nutzung
sowie zur angemessenen Behandlung des historischen Ortes auf Grundlage der
existierenden Leitlinien auszuloben. Eine Vorfestlegung der Platzierung des Interim-
Theatersaales im Innenhof der Kongresshalle sollte hierbei nicht erfolgen, sondern auch
eine Unterbringung im Gebäudetorso sowie im äußeren Umgriff der Kongresshalle
gedanklich ermöglicht werden.
Ergebnis einer ergebnisoffenen Diskussion könnte auch eine gegenüber den bisherigen
Annahmen abweichende Zuordnung der Torso-Segmente zu den Vorhaben
Ausweichspielstätte bzw. Kultur- und Ateliernutzung sein. Dies zeigt erneut die
Notwendigkeit der gedanklichen Verzahnung beider Vorhaben.
Die Erkenntnisse aus dem Ideenwettbewerb sowie das zu erarbeitende Nutzungskonzept
sind in klare Vorgaben für ein geeignetes Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der
Planungsbüros zu überführen.
4) Transparente Organisation und Zuständigkeiten
Die Herstellung von Transparenz ist ebenso unverzichtbar wie die Einhaltung der für den
gesicherten Spielbetrieb notwendigen Zeitfenster als auch die zeitgerechte Planung für das
Interim. Dem muss durch eine Priorisierung und eine klare Aufgabenzuordnung innerhalb
der Stadtverwaltung Rechnung getragen werden, (ggf. als „Chefsache“ unmittelbar beim
Oberbürgermeister). Die Komplexität verlangt es, dass Konzeption und Planung aus einer
Hand gesteuert werden.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen werden wir als SPD-Stadtratsfraktion die weiteren
Schritte im Zusammenhang mit dem Vorhaben Ausweichspielstätte konstruktiv begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Dr. Ulrich Blaschke Christine Kayser
Sprecher Opernhauskommission Stadtplanungspolitische Sprecherin
Michael Ziegler Diana Liberova
Kulturpolitischer Sprecher Mitglied im Kulturausschuss,
Opernhauskommission
284
Stadt Nürnberg
Der Oberbürgermeister
An die
Stadtratsfraktion der SPD
Herrn Fraktionsgeschäftsführer
Michael Arnold
- Per Mail vorab -
Ausweichspielstätte Opernhaus
Ihr Schreiben vom 22.07.2021
Unser Zeichen 040-10.23.10-8/1120/3
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
sehr geehrter Herr Arnold,
für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2021 danke ich Ihnen. Sie sprechen in die
sem Brief zahlreiche wichtige und grundsätzliche Fragen an, was mich
veranlasst, Ihnen detailliert und gleichfalls in schriftlicher Form zu antwor
ten.
(1) Allgemeine Anforderungen an die Ausweichspielstätte
• Die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit des Staatstheaters in ei
nem umfassenden Sinn ist die zentrale Aufgabe einer Ausweich
spielstätte. Die dabei grundsätzlichen quantitativen und qualitati
ven Bedarfe hat das Staatstheater in einer „Betriebsbeschreibung
für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die
Sparten Musiktheater und Ballett“ formuliert. Das Dokument ist den
Mitgliedern der Opernhaus-Kommission des Stadtrats mit den Un
terlagen zur Sondersitzung am 28. Juli 2021 vorgelegt worden;
eine Befassung der Kommission damit ist für die Sitzung am 22.
Oktober 2021 vorgesehen. Diese Betriebsbeschreibung, die das
Datum vom 5. Oktober 2020 trägt, wird seitdem kontinuierlich fort
geschrieben mit dem Ziel, passgenaue Flächen- und Funktionsbe-
darfe für die je individuellen Gegebenheiten möglicher Ausweich
standorte ableiten zu können. Verwaltung und Staatstheater wer
den der Kommission entsprechend vortragen.
• In der Tat stellt die verbleibende Nutzungszeit des Opernhauses
am Richard-Wagner-Platz eine der großen Herausforderungen im
Bauvorhaben Opernhaus dar: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist
ein Weiterbetrieb des Hauses über das Ende der Spielzeit 2024/
Ö 4Ö 4
285
2025 hinaus nicht mehr möglich. Um den - von Ihnen zurecht ge- Seite 2 von n
forderten - geordneten Übergang des Proben- und Spielbetriebs
vom Opernhaus in eine Ausweichspielstätte gewährleisten zu kön
nen, ist eine Entscheidung des Stadtrats über den Standort der
Ausweichspielstätte zwingend noch in diesem Jahr erforderlich.
Jede Verzögerung vergrößert das Risiko einer plötzlichen Be
triebsuntersagung und eines ungeordneten Übergangs in ein unzu
reichend geplantes und womöglich ungeeignetes Interim. Für Ihr
klares Bekenntnis, „Augsburger Verhältnisse“ vermeiden zu wol
len, bin ich dankbar.
• Das Staatstheater Nürnberg ist das größte Mehrspartenhaus Bay
erns und Arbeitsplatz für über 600 festangestellte und größtenteils
hochspezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie gelten
alle arbeitsrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt auch in einer In
terimszeit an einem Ausweichort. Schon allein deshalb ist der Um
zug in ein adäquates Objekt ohne jede Alternative. Daher appel
liere ich an alle politisch Verantwortlichen, alles zu tun, was die
Vorbereitung eines geordneten Übergangs ermöglicht und mehr
als 600 Arbeitsplätze am Staatstheater Nürnberg erhält und si
chert.
Eine besondere Herausforderung wird es in diesem Kontext auch sein,
das Publikum des Staatstheaters an den neuen Ort „mitzunehmen“. Dabei
muss - so zeigt es der Blick in andere Städte - davon ausgegangen wer
den, dass dies nicht mit dem kompletten Stammpublikum gelingen wird.
Staatsintendant Jens-Daniel Herzog formuliert daher dezidiert den An
spruch, gerade in der besonderen Situation eines Interims die Oper zu öff
nen und ihr damit neue Publikumsgruppen zu erschließen: Seine Absicht
ist es, Musiktheater in völlig neuerWeise in die Breite der Stadtgesell
schaft hineinzutragen. Dass verschiedene Standorte möglicher Ausweich
spielstätten für diesen inhaltlichen Ansatz in unterschiedlicher Weise ge
eignet sind, liegt auf der Hand.
(2) Transparenz der Standortentscheidung
• Volle Transparenz in der Entscheidungsfindung und objektiv nach
vollziehbare Entscheidungen gehören seit jeher zu den Grundla
gen der Verwaltungsarbeit der Stadt Nürnberg. Selbstverständlich
gilt diese Maxime auch für die Standortentscheidung einer Aus
weichspielstätte für das Staatstheater.
• In der nicht-öffentlichen Sitzung der Opernhaus-Kommission am
28. Juli 2021 hat die Verwaltung den Mitgliedern der Kommission
alle neun Angebote aus dem Interessenbekundungsverfahren, das
das Staatstheater im Februar 2021 durchgeführt hat, detailliert vor
gestellt. Dabei wurden ausnahmslos alle Unterlagen, die im Rah
men des Verfahrens eingegangen waren, zur Verfügung gestellt -
auch solche, die dem Staatstheater mit der Bitte um Vertraulichkeit
übergeben worden waren.
286
Ihre Auswertung ist den Sitzungsunterlagen und vertieft dem Vor- Seite 3 von 11
trag der Verwaltung zu entnehmen; ihre Präsentation wurde allen
Kommissionsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung am 9. August
2021 per Mail übermittelt.
• Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens vom Februar
2021 war ein vom Staatstheater formuliertes Anforderungsprofil für
eine Ausweichspielstätte, das aus der erwähnten Betriebsbe
schreibung vom 5. Oktober 2020 abgeleitet wurde; auch diese
Ausschreibung war Teil der Sitzungsunterlagen für die Opernhaus-
Kommission am 28. Juli 2021. Flächen oder Objekte im Besitz der
Stadt oder ihrer Töchter, die diese Anforderungen erfüllen, sind der
Verwaltung nicht bekannt; dies bezieht ausdrücklich auch Flächen
und Gebäude der NürnbergMesse ein. Grundsätzliche Einschät
zungen zu einer Unvereinbarkeit von Messe- und Opernbetrieb
„Tür an Tür“ auf einem Messegelände wurden in der Sitzung der
Opernhaus-Kommission von fachkundiger Seite vorgetragen.
Gleichwohl ist die Verwaltung bereits neuerlich auf die Geschäfts
führung der Messe zugegangen, um Möglichkeiten einer Aus
weichspielstätte auf dem Gelände der Messe zu prüfen. Über Er
gebnisse wird in der Opernhaus-Kommission berichtet werden.
• Es versteht sich von selbst, dass die Frage nach den Kosten und
ihrer Finanzierung bei einem Projekt dieser Größenordnung zu den
zentralen Entscheidungskriterien gehört. Dabei sind selbst für grob
geschätzte Aussagen zu den Kosten einer Sonderimmobilie wie
der eines Musiktheatergebäudes detaillierte und schon vergleichs
weise aufwändige Vorüberlegungen erforderlich. Für Objekte im
Eigentum der Stadt sind solche Untersuchungen möglich: Die Ver
waltung hat in der Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli
2021 erste Ergebnisse mit Blick auf den Torso der Kongresshalle
vorgestellt. Objekte Dritter kann die Verwaltung dagegen nicht
adäquat untersuchen; hier muss der Eigentümer selbst Vorplanun
gen anstoßen, um vergleichbar aussagekräftige Informationen vor
legen zu können. Die Aufforderung an einzelne Anbieter, beispiels
weise aus dem Interessenbekundungsverfahren, solche Betrach
tungen anzustellen und Kostendimensionen zu benennen, ist aber
nur im Rahmen eines Vergabeverfahrens möglich. Ein solches
Verfahren, dessen Durchführung rund ein Jahr dauern dürfte, hat
(im Gegensatz zum unverbindlichen Interessenbekundungsverfah
ren) auch rechtliche Konsequenzen. So begründet und verständ
lich daher die Forderung nach Transparenz auch im Kostenver
gleich ist, sie lässt sich nur sehr pauschal auf Basis der bekannten
Nutzerbedarfe und mit nur sehr groben Ergebnissen erfüllen. Klar
ist in diesem Zusammenhang freilich: Für ein Objekt im städti
schen Eigentum fällt keine Miete an. Für ein öffentliches Gebäude
oder für ein Baudenkmail sind Förderszenarien denkbar, die bei
Umbau und Ertüchtigung eines privaten Immobilienbestands nicht
oder nur in geringen Teilen umsetzbar sind.
287
Dabei verbleiben Investitionen in städtische Gebäude bei der Seite 4 von 11
Stadt, Investitionen in privates Eigentum dagegen nicht. Und
schließlich: Eine längere als die ursprünglich geplante Nutzungs
dauer der Ausweichspielstätte ist in einem städtischen Gebäude
sicher leichter und kostengünstiger realisierbar, als in einem von
Privat angemieteten Objekt. Zusammenfassend lässt sich also
feststellen, dass - die Verfügbarkeit eines geeigneten Objekts vo
rausgesetzt - eine Ausweichspielstätte in städtischem Immobilien
bestand die besten Chancen auf eine (auch unter Kostengesichts
punkten) gute und nachhaltige Lösung bietet.
• Ausdrücklich teile ich die Einschätzung in Ihrem Schreiben, wo
nach die Entscheidung zwischen einem im Interessenbekundungs
verfahren angebotenen Standort, einem Standort in einer sonsti
gen städtischen Liegenschaft oder dem Standort Kongresshalle
nicht alleine nach Kostengesichtspunkten oder mit Blick auf die
Nutzerbedarfe getroffen werden kann. Neben der angesprochenen
Perspektive der Erinnerungskultur sind hier auch die Chancen für
die Stadtentwicklung und der Nutzen insbesondere für eine inklu
sive Stadtgesellschaft, aber auch für den Standort Nürnberg insge
samt zu berücksichtigen.
(3) Besonderheiten bei einer etwaigen Entscheidung für den Standort
Kongresshalle
Die in Ihrem Schreiben akzentuierten Besonderheiten bei einer etwaigen
Entscheidung für den Standort Kongresshalle kann ich in vielerlei Hinsicht
teilen. Dabei nehme ich zur Kenntnis, dass die SPD-Stadtratsfraktion die
Frage, ob die Kongresshalle als Standort für eine Ausweichspielstätte
überhaupt in Betracht kommen kann, derzeit nicht beantworten kann.
Gleichfalls zur Kenntnis nehme ich, dass sich die Ratsfraktion der Grünen
in einer Presseerklärung am 10. August 2021 klar positioniert hat und von
der Kongresshalle als „der idealen Interimsspielstätte für die Staatsoper“
spricht.
(a) Angemessener Umgang mit einer besonderen Immobilie
• Die baulichen Hinterlassenschaften aus der NS-Zeit sind für die
Stadt Nürnberg ein Erbe, dem sie sich im Bewusstsein um ihre his
torische Rolle und Verantwortung stellt. 2004 hat die Stadt Grunds
ätze ihres Umgangs mit dem Reichsparteitagsgelände in Leitlinien
beschrieben. Die dort formulierten Gedanken sind Basis aller
Überlegungen im Kontext einer möglichen Nutzung des Torsos der
unvollendeten und in der NS-Zeit niemals genutzten Kongresshalle
und somit auch für ein Operninterim.
• Eine kulturelle Nutzung des Rohbaus der Kongresshalle ist sinnvoll
- das halten bereits die Leitlinien fest. Und eine kulturelle Nutzung
findet seit Jahrzehnten statt: Neben dem Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände im nördlichen Kopfbau beherbergt der
südliche Kopfbau die Nürnberger Symphoniker mit Probe- und
288
Verwaltungsräumen, einem Konzertsaal sowie dem beliebten „Se
renadenhof“, wo seit vielen Jahren ein vielfältiges Programm von
Klassik über Operette, Musical und Klezmer bis hin zu Pop- und
Jazz-Konzerten oder Kino-Vorstellungen geboten wird. Ebenfalls
im Kopfbau Süd hat die Colosseum Music Entertainment GmbH ih
ren Sitz, nach eigener Angabe einer „der führenden Soundtrack-
Produzenten mit (...) einem Filmmusik-Katalog mit über 2000 Ori
ginal Soundtracks von internationalen Kinohits.“ Unmittelbar west
lich vor dem Gebäude findet zweimal jährlich das Nürnberger
Volksfest statt, außerdem gastieren dort regelmäßig Zirkusse und
andere Schaustellungen vergleichbarer Art. Daneben bestehen vor
Ort mehr als 100 Mietverhältnisse, denn der Torso der Kongress
halle erfüllt mit nicht unbeträchtlichen Flächen eine wichtige Funk
tion als Lagerraum für kommunale Museen und städtische Dienst
stellen, für Parteien und politische Organisationen, Vereine und die
Privatwirtschaft. Und schließlich diente der Torso während der Sa
nierung des Schauspielhauses bereits über mehrere Jahre als
Ausweichspielstätte für das Schauspielensemble des Staatsthea
ters. Dass nun Überlegungen für ein Interim des Musiktheaters auf
grundsätzliche Bedenken stoßen, ist in diesem Kontext kaum
nachvollziehbar und auch sachlich nicht zu begründen: Weder be
steht die Gefahr, dass die Verantwortlichen im Staatstheater (einer
Einrichtung, die mit ihrer Belegschaft aus unterschiedlichsten Her-
künften, Ethnien und Bekenntnissen ein Abbild unserer vielfältig di
versen Stadtgesellschaft ist) nicht in hohem Maße über die Fähig
keit zu einem angemessenen Umgang mit dem besonderen Ort
verfügten, noch steht zu befürchten, dass Programminhalte oder
ihre Präsentation den Ort nicht in intellektuell und künstlerisch adä
quater Weise bespielten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammen
hang, dass Vorbehalte dieser Art gegenüber dem Opernhaus am
Richard-Wagner-Platz nie formuliert wurden - präsentiert sich das
Haus doch bis heute in weiten Teilen als das Ergebnis einer 1935
erfolgten baulichen Umgestaltung, deren einziger Zweck es war,
Adolf Hitler am Vorabend der jährlichen Reichsparteitage den Be
such einer Aufführung von Wagners „Meistersingern“ in einem
„entschandelten“ Opernhaus zu ermöglichen. Gerade die gebäudli-
che wie inhaltliche „Befüllung“ des öden und vernachlässigten „In
nenhofs“ mit einer temporären kulturellen Nutzung durch das
Staatstheater eröffnet aus meiner Sicht große Chancen für eine
auch künftig breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem
Torso der Kongresshalle und dem Reichsparteitagsgelände insge
samt, und ist damit in besondererWeise geeignet, den bislang lee
ren Denkort zu stärken.
• Mit Blick auf die baulichen Konsequenzen einer möglichen Inte
rimsnutzung des Kongresshallentorsos hat die Verwaltung in der
Sitzung der Opernhaus-Kommission am 28. Juli 2021 ausführlich
dargelegt, welche Optionen der Bestand bietet und wie bauliche
Defizite ausgeglichen werden können.
289
Rund zwei Drittel der Flächenbedarfe im Interim können im Be- Seite 6 von 11
standsgebäude umgesetzt werden, für das dritte Drittel wäre eine
ergänzende Struktur für Publikum, Orchester, Bühne mit Probe
bühne und Lagerflächen erforderlich. Explizit wurde ausgeführt:
Der „unfertige“ Eindruck des Gebäudes bleibt erhalten, die Wände
bleiben unverputzt, angestrebt wird ein einfacher Ausbau mit In
stallationen weitgehend auf Putz. Der Anschluss eines im „Innen
hof“ mit Abstand zum Kongresshallentorso errichteten Ergän
zungsbaus an den Bestand ist an bereits vorhandenen Öffnungen
und unter Verzicht auf die Schaffung zusätzlicher Durchbrüche
vorgesehen. Es besteht also weder die Absicht, die Kongresshalle
„fertig“ zu bauen - eine in Bezug auf den ursprünglich für 50.000
Personen ausgelegten Innenraum vollkommen abwegige Vorstel
lung -, noch, die Vermittlungsarbeit am historischen Ort zu behin
dern, zu konterkarieren oder gar unmöglich zu machen. Ziel ist
keine „Fertigstellung“, sondern ein „erschlossener Rohbau“. Der
Foyerbereich vor dem Konzertsaal der Nürnberger Symphoniker
im südlichen Kopfbau erscheint als gelungenes Muster einer sol
chen Erschließung.
• Bei der Anverwandlung baulicher Hinterlassenschaften des Natio
nalsozialismus im Sinne einer freien, demokratischen und offenen
Gesellschaft haben sich insbesondere kulturelle Nutzungen von
Un-Orten als adäquat erwiesen. Nur einen Kilometer westlich des
Torsos der Kongresshalle ist das „Führerheim“ der ehemaligen
SS-Kaserne an der Frankenstraße (die, anders als der Torso der
Kongresshalle, in der NS-Zeit tatsächlich genutzt wurde) heute als
„Z-Bau“ ein „Haus für Gegenwartskultur“, wo „Menschen mit unter
schiedlichsten Lebensentwürfen, Erwartungen, Wünschen, Ideen
und Zielsetzungen“ (so die Betreiberin des Z-Baus, die Gesell
schaft für kulturelle Freiräume mbH, auf ihrer Homepage) Zusam
menkommen.
Die räumliche Nähe von Freier Szene und Staatstheater, die durch
die bereits im Dezember 2020 im Kulturausschuss diskutierte
Kunst- und Ateliernutzung im Torso der Kongresshalle gegeben
wäre, aber auch die unmittelbare Nachbarschaft zu den Nürnber
ger Symphonikern und zum Dokumentationszentrum Reichspartei
tagsgelände bietet ein enormes Potential an Synergien und die
einmalige Chance, einen wichtigen Schritt „zur demokratischen
Aneignung des Areals zu gehen.“ Diesen Punkt Ihres Schreibens
kann ich nicht nachdrücklich genug unterstützen!
290
(b) Verzahnung mit der angedachten Kunst- und Ateliernutzung Seite 7 von 11
• Die Umprägung der nie fertig gestellten Kongresshalle in einen de
mokratischen Ort der Künste und Kulturen ist selbstverständlich
nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts möglich. Die
notwendige Verzahnung eines Operninterims mit den „Ermögli
chungsräumen“ für eine Kunst- und Ateliernutzung wird bereits von
der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat baufach
lich untersucht und im fachlichen Austausch mit dem Staatstheater
diskutiert. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, die Kongress
halle als eine Gesamtheit zu betrachten. Die Bedarfe der Nürnber
ger Symphoniker sind ebenso zu berücksichtigen wie die bauliche
und inhaltliche Weiterentwicklung des Dokumentationszentrums
und die Ansprüche aus mehr als 100 Mietverhältnissen. Das Kon
zept muss aber auch über die (kulturellen) Nutzungen des Kon
gresshallentorsos hinausgehen und etwa den Volksfestplatz, den
Volkspark Dutzendteich als Naherholungsfläche der Bürgerinnen
und Bürger oder den neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth und
seine international ausgerichtete Technische Universität in den
Blick nehmen. Der Forderung nach einem ideellen, kulturellen,
baulichen und finanziellen Gesamtkonzept in Ihrem Schreiben
schließe ich mich daher ausdrücklich an: Seine Konkretisierung
wird eine der zentralen inhaltlichen Aufgaben im Planungsjahr
2022 sein, falls die im Jahr 2021 erforderliche Entscheidung über
eine Ausweichspielstätte zugunsten des Torsos der Kongresshalle
fallen sollte.
• Die vielfältigen inhaltlichen, baulichen und finanziellen Aspekte im
Umgang mit dem Torso der Kongresshalle machen eine modulare
Herangehensweise zwingend erforderlich, weil unterschiedliche
Zielvorgaben eng aufeinander bezogen sind. So ist etwa der Erhalt
des denkmalgeschützten Gebäudes eine gesamtstädtische Auf
gabe. Akuter Handlungsbedarf besteht - unabhängig von jeder
Nutzung - im Bereich des Dachs, bei Fenstern und Fassaden.
Verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und Euro
paebene, etwa zum Einsatz von Photovoltaik, zur Nutzung von Ge
othermie für Heizung und Klimatisierung oder zur energetischen
Sanierung von Bestandsgebäuden, unterstützen die Ertüchtigung
einer städtischen Immobilie auch zur Nutzung als Ausweichspiel
stätte. In ganz ähnlicher Weise kann der Lernort Reichsparteitags
gelände von einer nutzungsunabhängigen und nutzungsübergrei-
fenden Gesamtschau profitieren. Die Abstimmung der unterschied
lichen Anforderungen und Bedarfe wird künftig in einer geschäfts-
bereichsübergreifenden Steuerungsgruppe erfolgen.
(c) Offenheit für kreative Ideen und konstruktiven Dialog
• Der Geschäftsbereich der Bürgermeisterin arbeitet aktuell an der
Entwicklung von Formaten, mit denen der erinnerungskulturelle
Diskurs neue Perspektiven erhalten soll.
291
Dabei ist auch eine Auseinandersetzung mit den Leitlinien notwen
dig. Einerseits erscheint es erforderlich, den Diskurs angesichts
der gesellschaftlichen Entwicklungen in Nürnberg zu weiten - die
Frage „Wer erinnert was?“ ist in einer Stadtgesellschaft, in der
knapp die Hälfte aller Menschen eine internationale Geschichte
hat, besonders drängend. Und andererseits erfordern die eher all
gemeinen Formulierungen zur Relevanz von Kunst und Kultur in
den Leitlinien eine Präzisierung. Beide Überlegungen sollen - wie
in Ihrem Brief gefordert - in einem „konstruktiven Dialog mit Fach
welt und Öffentlichkeit“ auf kommunaler, aber auch nationaler und
internationaler Ebene vertieft werden. Bereits im Herbst werden
hierfür erste thematische Akzentsetzungen für unterschiedliche
Zielgruppen erfolgen.
• Selbstverständlich gibt es hinsichtlich der räumlichen Anordnung
und Gestaltung von zusätzlich erforderlichen Flächen („Interim-
Theatersaal“) keine Denkverbote. Wohl aber existiert eine gebäud-
liche Wirklichkeit, die bei aller Komplexität der Aufgabenstellung
bereits im Rahmen einer lediglich studienhaften Betrachtung be
stimmte „Vorfestlegungen“ als baulich, betrieblich und finanziell
einzig sinnvolle Optionen erscheinen lassen. Zweifel an der archi
tektonischen und baufachlichen Expertise der Kolleginnen und Kol
legen der Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat, der
von ihnen in der Grundlagenermittlung beauftragten Fachpla
nungsbüros oder an den vorgelegten Ergebnissen ihrer Arbeit
halte ich in diesem Kontext für unangebracht.
• Ohne jeden Zweifel kann ein Ideenwettbewerb eine geeignete
Form zur Bearbeitung der hier anstehenden Aufgabenstellung
sein. In sich widersprüchlich erscheint mir aber die Möglichkeit ei
ner „gedanklichen Offenheit“ in einem „straff geführten Ideenwett
bewerb“. Wenn zudem noch die Öffentlichkeit (ohne deren Einbe
ziehung dieses Projekt selbstredend nicht möglich ist) an einem
Diskurs über Gestaltungsoptionen beteiligt werden soll, ist der ein
gangs geforderte „geordnete Übergang des Proben- und Spielbe
triebs aus dem Opernhaus in die Ausweichspielstätte“ im dafür
verfügbaren Zeitfenster planerisch, baulich und logistisch bis Mitte
2025 nicht umsetzbar. Im Spannungsfeld zwischen dieser „Offen
heit“ und den zeitlichen Notwendigkeiten müssen wir gemeinsam
die anstehenden Weichenstellungen vornehmen.
• Dies gilt umso mehr für einen „ggf. mehrstufigen Ideenwettbe
werb“, dessen Auslobung ohne „eine Vorfestlegung der Platzie
rung des Interim-Theatersaals im Innenhof der Kongresshalle“ vor
geschlagen wird. Die Idee, diesen Saal „im Gebäudetorso“ oder
„im äußeren Umgriff der Kongresshalle“ zu realisieren, ist aus bau
lichen und finanziellen Gründen schlicht nicht umsetzbar. Dass
eine solche Platzierung, wäre sie denn sinnvoll möglich, in größe
rer Übereinstimmung mit den in den Leitlinien festgehaltenen
Grundsätzen erfolgen könnte, als die vom Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege bereits grundsätzlich akzeptierte Verortung im
„Innenhof“ der Kongresshalle, darf überdies bezweifelt werden.
Seite 8 von 11
292
Seite 9 von 11
• Die gesamthafte Betrachtung des Torsos der Kongresshalle und
ihrer unmittelbaren stadträumlichen Umgebung mit ihren unter
schiedlichen Nutzungen wirft selbstverständlich die Frage auf, ob
die in einem ersten Schritt nur im Kontext der räumlichen Nähe
zum Dokumentationszentrum betrachtete Verortung der „Ermögli
chungsräume“ für die Künste und Kulturen im nordöstlichen Teil
des Halbrunds noch einmal überprüft und neu gedacht werden
muss. Ziel aller Überlegungen ist es, ein insgesamt gut funktionie
rendes Objekt und eine für alle Nutzer gleichermaßen funktionale
Nutzung zu planen und umzusetzen - nur dann kann der Torso
der Kongresshalle zu einem kulturellen Kraftort von internationaler
Ausstrahlung werden.
Trotz der oben formulierten Einwände will ich an dieser Stelle ausdrücklich
festhalten, dass die grundsätzlichen Überlegungen, die sich mit dem Ge
danken an einen „Ideenwettbewerb“ verbinden, im Kontext einer mögli
chen Nutzung des Kongresshallentorsos für die Künste und Kulturen, für
Musiktheater, Erinnerungskultur und Konzertleben nötig, sinnvoll und rich
tig sind. Bedauerlicherweise ist in den vergangenen Jahren viel Zeit unge
nutzt geblieben, um die Voraussetzungen für eine Ausweichspielstätte von
Oper und Ballett während zwingend erforderlicher Baumaßnahmen am
Opernhaus zu schaffen. Nun drängt die Zeit und es liegt jetzt an uns, in ei
nem gemeinsamen Kraftakt die Entscheidungen vorzubereiten und zu tref
fen, die den hier bereits mehrfach angesprochenen geordneten Übergang
des Proben- und Spielbetriebs vom Opernhaus in eine Ausweichspiel
stätte gewährleisten und damit den Fortbestand unseres Staatstheaters
sicherstellen. Insoweit sehe ich vor allem die gewählten Vertreterinnen
und Vertreter der Bürgerschaft nun in der Pflicht, die Voraussetzungen zu
schaffen, um in einem geeigneten Verfahren eine in allen Belangen gute
und stimmige Objektplanung für eine Ausweichspielstätte zu ermöglichen.
Die Zuarbeit eines fachlich qualifizierten und hoch motivierten Teams aus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Staatsthe
aters schafft dafür gute Voraussetzungen.
(4) Transparente Organisation und Zuständigkeiten
Mit der Einsetzung einer Opernhaus-Kommission hat der Stadtrat die
Wichtigkeit der Aufgabe, das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz bau
lich fit für das 21. Jahrhundert zu machen, adäquat in seine Gremienstruk
tur eingebunden. Die Sitzungen finden, von sachlich begründeten Ausnah
men abgesehen, öffentlich statt und gewährleisten damit ein Höchstmaß
an Transparenz. Die besondere Struktur einer Projektbauherrenschaft, die
für die Kulturgroßbauprojekte die Geschäftsbereiche Finanzen, Kultur und
Bau eng miteinander verbindet, hat ihre Sinnhaftigkeit und Kompetenz bei
der Planung des (derzeit leider zurückgestellten) Konzerthausprojekts
überzeugend unter Beweis gestellt. Mindestens einmal im Quartal tagt seit
mehreren Jahren zudem ein Lenkungskreis, in dem schon mein geschätz
ter Vorgänger im Amt des Oberbürgermeisters die Geschäftsbereiche Fi
nanzen, Kultur und Bau sowie den Vorstand der Stiftung Staatstheater
Nürnberg und die Projektbauherren regelmäßig an einem Tisch versam-
293
melt hat. Unter meiner Leitung priorisiert der Lenkungskreis alle relevan- Seite tovon 11
ten Themen und verbindet seine Entscheidungen mit einer auch verwal
tungsseitig klaren Aufgabenzuweisung; die Federführung in der Prozess
steuerung obliegt dabei der 2.BM mit dem Geschäftsbereich Kultur.
Gestatten Sie mir, ergänzend zu den von Ihren aufgeworfenen Themen,
zwei zusätzliche Anmerkungen:
Ausgangspunkt aller Überlegungen, die die Stadtverwaltung im Jahr 2021
zu einer Nutzung des Torsos der Kongresshalle angestellt hat, war die
Notwendigkeit einer Ausweichspielstätte für Oper und Ballett des Staats
theaters während der Bauphase im Bauvorhaben Opernhaus. Natürlich
sind früh auch Ideen für (kulturelle) Nachnutzungen einer möglichen Aus
weichspielstätte nach der Rückkehr von Oper und Ballett ins sanierte
Opernhaus am Richard-Wagner-Platz entstanden - gedacht ist und ge
plant wird bis jetzt aber lediglich eine zeitlich befristete Interimsnutzung
des Rohbaus der Kongresshalle und ihres „Innenhofs“. Insoweit decken
sich alle Überlegungen mit den Leitlinien, die dauerhafte Festlegungen kri
tisch sehen und jeder Generation die Möglichkeit ihres je eigenen Um
gangs mit den Hinterlassenschaften der NS-Zeit ermöglichen wollen. Ge
radewegs im Widerspruch dazu wäre es deshalb, bereits jetzt Festlegun
gen auf Inhalte einer eventuellen Nachnutzung nach Abschluss des Bau
vorhabens Opernhaus zu fordern oder gar eine Entscheidung für den
Standort am Dutzendteich von solchen Konzepten abhängig zu machen.
Die Rückkehr von Oper und Ballett an den Richard-Wagner-Platz wird
kaum vor dem Jahr 2035 erfolgen. Sollten sich in Politik und Gesellschaft
bis dahin keine Mehrheiten für eine weitere (kulturelle) Nutzung des Kon
gresshallentorsos finden, ist ein denkmalverträglicher Rückbau jederzeit
möglich. Denkbar wäre dabei auch der Verkauf und die Translozierung
des Ergänzungsbaus, wie dies beispielsweise bei der „Opera des Nations“
als Interim für das Grand Theatre in Genf der Fall war, deren temporärer
Bau zuvor in Paris als Ersatzspielstätte für die Comedie Franpaise errich
tet und anschließend von dort nach Genf versetzt worden war. Der erinne
rungshistorische Raum im Lernort Reichsparteitagsgelände bleibt in sei
ner grundsätzlichen Struktur in jedem Fall unangetastet.
Freilich: Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben uns alle im März
2020 mit einem Mandat ausgestattet, um die Zukunft unserer Stadtgesell
schaft aktiv zu gestalten. Eine Nutzung des mehr als 80 Jahre alten Roh
baus der Kongresshalle als Ort der Künste und Kulturen, die Anverwand
lung dieser baulichen „Provokation“ durch eine offene, demokratische und
vielfältige Bürgerschaft und seine Erweiterung zu einem Ort, der aus der
Verantwortung seiner historischen Bedeutung den Diskursen einer künfti
gen Gesellschaft Platz und eine Bühne gibt - das alles sind einzigartige
Chancen! Nürnberg hat sich in den letzten Jahrzehnten dem dunkelsten
Kapitel seiner jüngeren Geschichte gestellt und für diesen ehrlichen und
mutigen Weg internationale Anerkennung gefunden. Wer, wenn nicht wir,
die Stadt des Friedens und der Menschenrechte, wäre in der Lage, einen
Un-Ort aus finsteren Zeiten der Stadtgeschichte in einen Zukunfts-Ort zu
transformieren?
294
Und wer könnte diese Umwidmung besser bewerkstelligen als die Künste
und Kulturen, die kein schmückendes Beiwerk unseres Lebens sind, son
dern das Leben selbst? Ja, der Torso der Kongresshalle ist ein besonde
rer Ort, der uns zu einem besonderen Umgang verpflichtet. Und ja, das
Bauvorhaben Opernhaus ist ein komplexes Projekt, über dessen Umset
zung die gesamte Stadtgesellschaft in den nächsten Jahren noch viel dis
kutieren und vielleicht auch streiten wird. Aber lassen Sie uns nicht mit
Verzagtheit vor dieser Aufgabe zurückweichen, sondern die einmaligen
Chancen erkennen, die dieses Vorhaben kulturpolitisch, städtebaulich und
stadtgesellschaftlich bietet. Ein Operninterim im Torso der Kongresshalle
ist ein klares Statement für die aktiv gestaltete Zukunft der Kulturstadt
Nürnberg.
Ihr Brief vom 22. Juli 2021 hat in diesem Kontext wichtige und grundsätzli
che Fragen angesprochen. Er hat Handlungsnotwendigkeiten und -be
darfe benannt und alle, die am Projekt Bauvorhaben Opernhaus mitwir-
ken, noch einmal dazu angeregt, kein Thema unbearbeitet zu lassen. Da
für danke ich Ihnen. Ich hoffe, es ist in dieser Antwort gelungen, darzule
gen, in welch hohem Maße Einigkeit über Notwendigkeiten und Möglich
keiten zwischen allen Beteiligten bereits besteht: Zahlreiche Anregungen
sind umgesetzt oder in der Umsetzung. Der Dissens, der in einigen weni
gen Details vielleicht noch erkennbar bleibt, scheint mehr aus Fragen
nach dem richtigen Weg als nach grundsätzlichen Inhalten zu kommen.
Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es uns zeitnah gelingt, auch hier ge
meinsame Lösungen zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei un
sere gemeinsame politische Verantwortung, den Fortbestand des Staats
theaters mit seinen mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch
die zeitgerechte Planung und Zurverfügungstellung einer Ausweichspiel
stätte zu garantieren. Für Ihre Bereitschaft, dabei auch unter inhaltlich an
spruchsvollen Voraussetzungen und in einem zeitlich engen Rahmen kon
struktiv mitzuarbeiten, bedanke ich mich herzlich.
it freu ien GrM
arcus Koni
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TISCHVORLAGE zu TOP 4
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StRin Alexandra Thiele. Fünferplatz 2. 90403 Nürnberg
i 22 fJ/lAn den Oberbürgenneister der Stadt Nürnberg
Herrn Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Nürnberg, den 10.10.2021
OBERBÜRGERMEISTE
2 0. OKI. 2021
3M
1
Zur
Kts.
.Nr. .
Antwort vor Absen
dung verlegen
Antwort zur Unter
: vcrlsqen
StRin Alexandra Thiele
Zur Stellungnahme Wählergemeinschaft
Die Guten e.V.
www.die-guten.de
alexandra.thiele@die-guten.de
Antrag: Erhalt und Neuschaffung von Erinnerungs- und politischen Bildungsorten
am ehemaligen Reichsparteitagsgelände
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verschiedene Fraktionen bzw. Einzelstadträte des Nürnberger Stadtrates haben zuletzt erkennen
lassen, dass sie als Standort für ein Opemhausinterim den Innenhof der Kongresshalle favori
sieren. Durch die zu erwartende Weitemutzung der „Interimsspielstätte“ nach Auszug der Oper
wird der denkmalgeschützte Innenhof der Kongresshalle als Lemort und Mahnmal nicht nur der
geschichtspädagogischen Vermittlungsarbeit unwiederbringlich entzogen.
Der für die Geschichtsvermittlung so wichtige Raumeindruck, dazu zählt auch die Ödnis, wird
durch den Einbau zerstört.
Aus unserer Sicht muss die Stadt einen gänzlich anderen Weg beschreiten. Die konkrete
Erinnerungs- und Vermittlungsarbeit darf nicht durch Maßnahmen der Stadt erschwert werden.
Vielmehr müssen von ihr Bedingungen geschaffen werden, die eine Erweiterung des Gedenkens
und Lernens am ehemaligen Reichsparteitagsgelände ermöglichen.
DIE GUTEN stellen daher folgenden Antrag:
• Die Stadt erhält die Kongresshalle als Gedenk- und Lemort, indem sie auf den Einbau
eines Opemhausinterims in deren Innenhof verzichtet.
In Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wie „Geschichte Für Alle e.V.“ oder „Baulust e.V.“ und
engagierte Bürgerinnen werden Konzepte erarbeitet,
• wie ein Gesamtkonzept der Erinnerungsarbeit und ein erinnerungskultureller
Vermittlungszusammenhang zwischen den Orten auf dem Reichsparteitagsgelände
entwickelt und umgesetzt werden kann.
• wie ein würdiges Gedenken und Erinnern an die Opfer der Verbrechen auf dem
Reichsparteitagsgelände für das kollektive Gedächtnis gestaltet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Thiele, Stadträtin
TISCHVORLAGE zu TOP 4
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300
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Beschlussvorlage
H/043/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage_1 Bericht Szenario Kurzfassung
Anlage_2 Bericht Szenarion Langfassung
Anlage_3 Stellungnahme Ref III
Anlage_4 Stellungnahme N-ERGIE
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der
Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der
Stadtverwaltung bis bzw. ab 2035 anzustreben.
Für den städtischen Gebäudebestand wurde die Erarbeitung eines Szenarios dafür an das
Büro ING+ARCH Nürnberg vergeben. Der Bericht ( Anlagen 1 und 2) umfasst die Ausarbeitung
eines Konzepts und Beschreibung von Maßnahmen sowie einen groben Umsetzungsplans, um
einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Inhalte, Varianten und Empfehlungen des Berichts werden vorgestellt.
Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und
IT sowie von der N-ERGIE Aktiengesellschaft erbeten.
Die Anmerkungen des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der Ergänzung im Titel und
Präzisierung im Beschlussvorschlag sowie bei der Berechnung des CO2-neutralen Anteils der
Müllverbrennung an der Fernwärmeerzeugung der N-ERGIE (Anlage 3) sind in die
vorliegenden Unterlagen eingeflossen.
Die Stellungnahme der N-ERGIE Aktiengesellschaft (Anlage 4) bestätigt die prinzipielle
Erreichbarkeit eines klimaneutralen Stromverbrauchs ab dem Jahr 2035, einerseits durch
Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dächern, als auch durch die Beschaffung
klimaneutralen Stroms für die städtischen Gebäude und Anlagen aus der Europäischen
Metropolregion Nürnberg. Als schwieriger erreichbar wird die Umstellung der
Wärmeversorgung eingeschätzt. Dabei präferiert die N-ERGIE die Fernwärme als
zukunftsfähige Option. Die N-ERGIE verweist auf ihre Bereitschaft, als kompetenter Ansprech-
und Lösungspartner bei der Konkretisierung eines Umsetzungsfahrplans für Strom und Wärme
zur Verfügung zu stehen.
Auswirkungen auf den Stellenplan (ergänzend zu 2a der Auswirkungen) können noch nicht
beurteilt werden. Dazu bedarf es, je nach Beschlusslage, vertiefter Untersuchungen. Bei
Beschlussfassung erfolgen gesonderte Abstimmungen mit dem Referat Finanzen, Personal
und IT sowie mit der N-ERGIE Aktiengesellschaft für die Erarbeitung eines konkreten
Umsetzungsfahrplans.
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301
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
302
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Finanzen, Personal und IT
Referat für Umwelt und Gesundheit
N-ERGIE Aktiengesellschaft
303
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/043/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den Bericht von ING + ARCH Nürnberg mit den Szenariobetrachtungen für
einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen
sowie die finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der
Klimaneutralität für den städtsichen Gebäudebestand ab dem Jahr 2035 zu prüfen und einen
konkreten Umsetzungsfahrplan auszuarbeiten.
Mit dem Energieversorger ist der mögliche Umsetzungspfad zu entwickeln und ebenfalls die
notwendigen Schritte und Konsequenzen sowohl in struktureller, als auch in finanzieller
Hinsicht zu beschreiben.
Ein konkreter Umsetzungsplan zur Zielerreichung "Klimaneutraler städtischer Gebäudebestand
ab dem Jahr 2035" ist dem Stadtrat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen. Bestandteil
soll ein Monitoringkonzept sein, welches die Zielerreichung prüfen und bewerten kann.
Der Umsetzungsplan soll in die stadtübergreifende Strategie integriert und Bestandteil des
gesamtstädtischen Konzepts "Klimaneutrale Stadtverwaltung ab 2035" werden.
304
Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 1 von 3
Beilage
_________________________________________________________________________
Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035
Entscheidungsvorlage:
1. Anlass
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des
Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035
anzustreben.
2. Aufgabe und Umsetzung
Einer der Bereiche in Verantwortung der Stadtverwal tung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der
städtische Gebäudebestand. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre konnte, auch mithilfe anspruchsvoller
energetischer Standards beim Neubau und in der Sani erung, gezeigt werden, dass selbst bei ansteigender
Gebäudenutzfläche ein Absenken der energiebedingten CO 2-Emissionen möglich ist.
Klimaneutralität als Ziel erfordert jedoch weitergehende Maßnahmen.
In Verantwortung des Hochbauamtes/Kommunales Energi emanagement und Bauphysik (H/ZA-KEM) wurden
folgende Arbeiten durchgeführt:
1. Ausarbeitung eines Konzepts und Beschreibung von Ma ßnahmen und eines Umsetzungsfahrplans, um
einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. D iese Szenarioentwicklung wurde an das Büro
ING+ARCH Nürnberg vergeben.
2. Weiterentwicklung der beschlossenen Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und
nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahme n der Stadt Nürnberg von 2009, die den
Anforderungen und Kriterien an Klimaneutralität gen ügen. Ein Beschlussvorschlag mit
weiterentwickelten „Leitlinien zum energieeffizient en, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und
Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“ s oll dem Stadtrat/Bau- und Vergabeausschuss
im Dezember 2021 vorgelegt werden.
3. Einführung eines „Bewertungssystems zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von Baumaß-
nahmen und der Auswirkungen von Neubau- und Sanieru ngsmaßnahmen auf den Klimaschutz“,
inklusive „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas-
Ausstoß. Dazu soll dem Stadtrat/Bau- und Vergabeaus schuss im Dezember 2021 ein Verfahren und
Werkzeug (Nachhaltigkeitscheck) als Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
3. Szenario für einen klimaneutralen Gebäudebestand – Bericht des Büros ING+ARCH
Mit dem vorliegenden Bericht (Anlage 1) werden Maßn ahmen und ein Umsetzungsfahrplan in Varianten
beschrieben, die es ermöglichen, den vorhandenen st adteigenen Gebäudebestand so zu ertüchtigen und zu
betreiben, dass ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich ist. Bestandteile des Berichts sind:
Beschreibung der Erreichungskriterien für Klimaneutralität.
Bestandsanalyse der Gebäude (nach Gebäudekategorien) und der Energieversorgung.
Ausarbeitung von direkten Maßnahmen an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes
(bauliche energetische Sanierungsmaßnahmen, Umstellung der Wärmeversorgung bisher gasversorgter
Gebäude, Erhöhung des Deckungsgrades eigenerzeugten Stroms).
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Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 2 von 3
Beschreibung von Möglichkeiten zur Reduzierung der CO 2-Emissionen und zur Umstellung der Wärme-
und Strombedarfsdeckung auf klimaneutrale Wärme- un d Stromversorgung durch den
Energieversorger.
Darstellung der Emissions- und Kostenentwicklungen.
Der Bericht liegt mit Datum vom 24.09.2021 als Anlage 1 bei.
Zusammenfassung:
Das Ziel, einen CO 2-neutralen kommunalen Gebäudestand bis 2035 zu real isieren, ist erreichbar, aber sehr
ambitioniert und bedarf intensiver Überlegungen, Anstrengungen und Investitionen in vielen Bereichen.
Vorrangig müssen gebäudeseitig die Verbräuche reduz iert und technische Lösungen eingesetzt werden, den
CO 2-Ausstoß bei der Energieumwandlung vor Ort zu reduz ieren. Der Einstieg in diesen Lösungsweg muss so
schnell wie möglich begonnen werden und lässt sich bereits heute wirtschaftlich umsetzen.
Vor allem aus Kapazitätsgründen auf Seiten der Stad tverwaltung, der Planungsbüros und der ausführenden
Firmen können voraussichtlich nicht alle diese Maßnahmen am Gebäudebestand bis 2035 realisiert werden.
Darüber hinaus wird es immer eine verbleibende Ener giemenge geben, die den Gebäuden extern zugeführt
werden muss. Diese Energiemenge muss zukünftig ebenfalls CO 2-neutral erzeugt werden, was, insbesondere zu
Beginn der Umstellung, mit relativ hohen Kosten ver bunden ist und erhebliche Anstrengungen von Seiten des
Energieversorgers erfordert.
Im Vergleich dazu sind die Maßnahmen auf der Gebäudeseite deutlich kostengünstiger zu realisieren.
Die wirtschaftlichste Vorgehensweise ist daher: „erst den Bedarf maximal senken und dann mit CO 2-neutralen
Energieträgern decken“.
Mit zunehmender Kopplung der Sektoren (Wärme, Strom ) ist neben der Reduzierung des CO 2 Ausstoßes auch
auf die Netzdienlichkeit der Maßnahmen zu achten. O hne diese kann der weitere Ausbau der erneuerbaren
Energien im Stromnetz erschwert werden. Hierbei ist eine systemische Betrachtung der Sektoren erforderlich.
Gebäudesektor:
Die in dieser Studie untersuchten Technologie-Hypot hesen zeigen, dass der kostengünstigste Weg zur
Reduzierung des CO 2-Ausstoßes (wärmeseitig) die energetische Sanierung ist. Daher ist eine deutliche Erhöhung
der Sanierungsquote von heute ca. 0,7 % auf 1,4 %, oder besser auf 2,0 %, zu empfehlen.
Beginnend mit einer Sanierungsquote von 2 % ab 2025 könnten bis 2035 ca. 20 % der Gebäude saniert werden.
Eine weitere Erhöhung wäre zwar wirtschaftlich sinnvoll, aber aus Kapazitätsgründen voraussichtlich nur schwer
umsetzbar.
Neben der energetischen Sanierung sollten die CO 2-Emissionen der Wärmeerzeugung reduziert werden.
Bei fernwärmeversorgten Gebäuden muss dies von Seiten des Energieversorgers erfolgen.
Bei unsanierten Gebäuden, die nicht mit Fernwärme v ersorgt werden, sollte sukzessive auf Wärmepumpen i n
Kombination mit Blockheizkraftwerken umgestellt werden. Dadurch kann der CO 2-Ausstoß um fast 40 % gesenkt
und die Netzdienlichkeit erhöht werden.
In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten sollte n Wärmepumpen nachgerüstet werden. Hierdurch lässt
sich der CO 2-Ausstoß um 50 % bis 70 % senken.
Zur Reduzierung der stromseitigen CO 2-Emissionen ist der verstärkte Ausbau von PV-Anlagen auf stadteigenen
Gebäuden zu empfehlen.
Zusätzlich sollten Stromspeicher nachgerüstet werde n, um den Anteil des PV-Stroms, der direkt im Gebäu de
genutzt werden kann, zu erhöhen und die Netzdienlichkeit zu verbessern.
Vorgenannte Umrüstungen zur Wärme- und Stromversorgung lassen sich bis 2035 realisieren.
Energieversorgung:
Die Umstellung der Energieträger (Strom, Gas, Fernw ärme) auf CO 2-Neutralität muss von Seiten des
Energieversorgers erfolgen.
306
Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Anmeldung Stadtrat 15122021 Szenario Klimaneutralität Gebbestand 2035_korrigiert.docx 3 von 3
Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien mus s sukzessive weiter gesteigert werden. Vor allem im
Winter und bei sogenannten Dunkelflauten müssen synthetische Gase („grüner“ Wasserstoff bzw. Methan) zur
saisonalen Speicherung eingesetzt werden.
Gleiches gilt für die Umstellung der Fernwärme auf CO 2-neutrale Energieträger, sowie für eine zunehmende
Beimischung von „grünen“ synthetischen Gasen im Gasnetz.
Diese Maßnahmen führen jedoch zu signifikanten Preissteigerungen bei den Energieträgern.
CO 2-Ausstoß und Kosten:
Da die erforderlichen Technologien heute noch vergl eichsweise teuer sind, in Zukunft aber günstiger we rden,
führt eine kurzfristige, schnelle Umstellung bei de n Energieträgern zu höheren Kosten als eine spätere
Umstellung. Mit einer späteren Umstellung ist aber wiederum ein erhöhter kumulierter CO 2-Ausstoß verbunden,
der zulasten des verfügbaren „CO 2-Restbudgets“ geht.
Energetische Maßnahmen an den Gebäuden sind im Verg leich dazu kostengünstiger und sollten möglichst
zeitnah und so umfänglich wie möglich erfolgen.
Bei einer Realisierung der CO 2-Neutralität bis 2045 (Szenario 2 „moderat“) ist mit Mehrkosten von ca. 5 Millionen
EUR pro Jahr gegenüber dem Referenzszenario „Weiter wie bisher“ (Szenario 1) zu rechnen. Hierbei würde sich
ein kumulierter CO 2-Ausstoß von ca. 412.000 Tonnen bis 2050 ergeben. D ies ist mit erheblich geringeren
Mehrkosten gegenüber dem Referenzszenario verbunden als eine Umsetzung bis 2035 (Szenario 3
„Zielszenario“). Allerdings wird hierbei das angestrebte Ziel des Stadtratsbeschlusses nicht fristgerecht erreicht.
Die Realisierung des Ziels der CO 2-Neutralität bis 2035 kann durch die Umsetzung von Szenario 3 („Zielszenario
2035“) erreicht werden. Hierbei ist mit Mehrkosten von bis zu ca. 10 Millionen EUR pro Jahr im Verglei ch zum
Referenzszenario (Szenario 1) zu rechnen. Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 würde sich auf 306.000 Tonnen
belaufen und damit etwa ein Viertel weniger als im Szenario 2 „moderat“.
Empfehlungen:
Je schneller die Maßnahmen direkt am Gebäudebestand umgesetzt werden, desto weniger müssen teure (CO 2-
neutrale) Energieträger zugekauft werden.
Es sollte kurzfristig mit der konkreten Planung der Maßnahmen an den Gebäuden, insbesondere der Erhöhung
der Sanierungsquote, der Umstellung der Heiztechnik und dem PV-Ausbau, begonnen werden.
Der Aspekt der Netzdienlichkeit sollte mit dem Ener gieversorger eng abgestimmt werden. Insbesondere di e
Optimierung von Regelungsstrategien und Betriebsweisen bietet hier großes Potential.
Die Umrüstung der Heizsysteme direkt an den Gebäude n und der Ausbau der PV-Anlagen auf den Gebäuden
lassen sich relativ zeitnah umsetzen und voraussichtlich bis 2035 abschließen.
Die Gebäudesanierung erfordert einen höheren Planun gsaufwand und damit einen längeren Vorlauf. Eine
Umsetzung bei möglichst vielen Gebäuden bis 2035 sollte angestrebt werden.
Grundsätzlich gilt: Technologien, die heute bereits kostengünstig umsetzbar sind und bei denen keine
signifikanten Preisreduzierungen zu erwarten sind, sollten zeitnah eingesetzt werden (Sanierungen, BHKWs, PV,
Wärmepumpen). Technologien, die heute noch mit rela tiv hohen spezifischen Kosten verbunden sind
(Elektrolyse, Methanisierung, Stromspeicher), sollt en zunächst moderat eingesetzt und dann bei sinkend en
Preisen in größerem Umfang ausgebaut werden.
4. Weiteres Vorgehen
Die Szenariobetrachtungen zeigen, dass mit dem Szen ario 3 „Zielszenario 2035“ das beschlossene Ziel de r
Stadtverwaltung für den Gebäudebestand umsetzbar ist. Die Voraussetzungen und der Kostenrahmen werden
beschrieben. Die Umsetzung dieses Szenarios sollte umgehend in die Wege geleitet werden.
Im nächsten Schritt muss geprüft werden, ob und wie zum einen die Energieträgerumstellung beim Energie -
versorger (Fernwärme, Gas und Strom) erfolgen kann und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Zum
anderen muss für die Aufgaben, die direkt bei der Stadtverwaltung liegen, geprüft werden, wie die finanziellen,
technischen und personellen Kapazitäten realisierbar sind.
307
Anlage 1
Szenario klimaneutrale Stadtverwaltung 2035
- Kurzfassung -
1. Klimaneutrale Gebäude ab 2035 machbar
Ein beim Strom- und Wärmeverbrauch klimaneutraler k ommunaler Gebäudebestand
ab 2035 ist möglich, wenn auch sehr ambitioniert. Um dies zu erreichen, müssen, auf
Basis des Energieverbrauchs 2019, insgesamt etwa 40 Millionen Kilowattstunden
Strom und 120 Millionen Kilowattstunden Wärme, die heute noch fossil erzeugt
werden, ab 2035 vollständig klimaneutral bereitgestellt oder vermieden werden. Dabei
gilt: jede eingesparte Kilowattstunde trägt zur Zie lerreichung bei und spart Kosten.
Dafür müssen Bestandsgebäude verstärkt energetisch saniert werden, Neubauten
sowie Bestandsgebäude mit effizienter und klimaneutral betreibbarer Gebäudetechnik
ausgestattet, sowie die Energieversorgung insgesamt auf klimaneutrale Energieträger
umgestellt werden. Die Kosten für diese Zielsetzung werden nach dieser Studie ihr
Maximum in den Jahren 2030 bis 2035 in Höhe von etw a 10,5 Mio. Euro pro Jahr
erreichen. Langfristig führt der hier aufgezeigte Weg voraussichtlich zu Einsparungen
gegenüber einem „weiter so“-Szenario, welches aufgr und der übergeordneten
Gesetzgebung ohnehin nicht infrage kommt. Personalk osten für die Umsetzung
wurden nicht betrachtet.
2. Warum diese Studie?
Mit den Stadtratsbeschlüssen vom 24.07.2019 und 17. 06.2020 wurde unter anderem
entschieden, dass die Stadt Nürnberg bis 2035 die K limaneutralität der
Stadtverwaltung anstrebt. Eine der Aufgaben, die si ch daraus für das Planungs- und
Baureferat ergaben, ist die Planung und Umsetzung eines klimaneutralen Betriebs der
städtischen Gebäude.
3. Bestandsanalyse
Gesamtverbrauch – um wieviel Energie geht es?
Angegeben ist der gesamte Strom- und Wärmeverbrauch , der aus den
Versorgungsnetzen entnommen wurde. Der angegebene A nteil erneuerbarer
Energien (EE) bezieht sich auf den 2019 bereits vorhandenen erneuerbaren Anteil im
Energiemix des Energieversorgers. Diese Studie foku ssiert sich auf den Ersatz der
verbleibenden, derzeit noch fossil erzeugten, Energ iemenge. Diese Menge muss ab
2035 vollständig klimaneutral bereitgestellt werden.
In der folgenden Tabelle sind die Werte aus dem Jah r 2019 wiedergegeben, die als
Grundlage der Studie angesetzt wurden.
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308
Bezug aus Versorgungsnetz Anteil EE bis 2035 zu ersetzende Menge
Strom 105 Mio. kWh / Jahr 60,5% 41,5 Mio. kWh / Jahr
Fernwärme 79 Mio. kWh / Jahr 21,5% 62 Mio. kWh / Jahr
Gas 56 Mio. kWh / Jahr 0,0% 56 Mio. kWh / Jahr
Sanierungspotenzial – um wieviel Gebäude(-fläche) geht es?
Es wurden gut 400 Gebäude mit ca. 1 Mio. m² Gebäudefläche ausgewertet. Für etwa
80 % der Fläche sind Maßnahmen durch die Stadtverwaltung erforderlich.
Knapp 13 % der Gebäude (flächenbezogen) sind zwar saniert oder neu gebaut,
werden aber nicht mit Fernwärme beheizt. Hier muss die Anlagentechnik zur
Wärmeversorgung angepasst werden.
Ca. 67 % der Gebäudeflächen sind unsaniert. Hier m uss eine energetische
Sanierung durchgeführt sowie teilweise die Anlagentechnik angepasst werden.
4. Rahmenbedingungen für den Lösungsansatz
Stromspeicher? Direktverbrauch!
Im Gegensatz zum Gasnetz kann im Stromnetz keine En ergie gespeichert werden.
Strom muss immer im Moment der Erzeugung aus dem St romnetz abgenommen
werden. Daher sind alle so genannten „Stromclouds“, die nicht unmittelbar auf
Stromspeichern basieren, lediglich Rechenmodelle oh ne Klimarelevanz. Da
Stromspeicher relativ teuer sind, muss daher besond erer Wert auf den zeitlichen
Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch gelegt werden.
Fernwärme bleibt – Gas ebenso
Die Nürnberger Fernwärme bietet aufgrund ihrer hohe n Effizienz und der (regional
betrachtet) zentralen Erzeugung eine gute Möglichkeit, relativ schnell große Teile der
benötigten Wärme klimaneutral zu erzeugen, sobald d ie eingesetzten Energieträger
auf regenerative Quellen umgestellt sind.
309
Allerdings müssen insbesondere energetisch unsanier te Gebäude, die nicht an die
Fernwärme angeschlossen sind, voraussichtlich auch nach 2035 noch mit
gasbetriebenen Wärmeerzeugern ausgestattet werden. Daher ist die Umstellung der
städtischen Gasversorgung auf klimaneutrales Gas ebenso ein wichtiger Baustein des
vorliegenden Szenarios.
Regionalität first
Um ein nachhaltiges und faires Szenario zu entwicke ln, wurden in dieser Studie
Lösungen untersucht, die in Bezug auf den Ressourcenverbrauch (z.B. Biomasse und
Fläche für Photovoltaik) weitestgehend regional aus gelegt sind. So soll möglichst
wenig in die Verfügungsfreiheit anderer Kommunen un d Regionen eingegriffen
werden, um eine bloße „Problemverlagerung“ dorthin zu vermeiden.
Ein Ausgleich über Zertifikate oder Importe von „Ök ostrom“ aus anderen Regionen
oder Ländern sollte daher nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:
− Die Ursprungsregion ist selbst bereits CO 2-neutral.
− Aus der Ursprungsregion werden nur Überschüsse an erneuerbarer Energie
exportiert, die zeitgleich mit dem Bedarf in den st ädtischen Gebäuden erzeugt
werden (siehe oben, Hinweis zum Stromspeicher).
− Das Bezugsmodell ist skalierbar.
Da die vorgenannten Voraussetzungen nicht dauerhaft sichergestellt werden können,
wurden Grünstromzertifikate in dieser Studie nicht berücksichtigt.
effiziente Gebäudestandards – Grundlage des Erfolges
Eine nicht verbrauchte Kilowattstunde ist die beste. Daher gilt das Stufenprinzip:
1. Energieverbrauch minimieren
2. den „Rest“-Bedarf klimaneutral erzeugen
Im Vordergrund steht eine Reduzierung des Heizenerg iebedarfs, da dieser im
Wesentlichen im Winterhalbjahr wirksam ist, wenn re generative Energien auf Basis
von Sonne und Wind nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Ebenso ist
im ganzen Jahresverlauf auf einen möglichst geringe n Warmwasser-, Kühl- und
Strombedarf zu achten.
Im Neubaubereich sollten Gebäude so geplant werden, dass sie mehr Energie
produzieren, als sie im Betrieb verbrauchen. So wir d dazu beigetragen, dass der
verbleibende Energiebedarf der Bestandsgebäude, die z.B. nicht mit
Photovoltaikanlagen ausgestattet werden können (Denkmalschutz usw.), „stadtintern“
gedeckt wird.
5. Szenario
Maßnahmen durch Energieversorger
Die Umstellung der Fernwärme- sowie der Gasversorgu ng der Gebäude auf
klimaneutrale Quellen kann auf verschiedenen Wegen geschehen, die vollständig in
der Verantwortung des Energieversorgers liegen. In der Studie betrachtete
Möglichkeiten sind die Nutzung von klimaneutralem Methan als Erdgasersatz und der
310
Einsatz von Biomasse. Zur Energieerzeugung wurden die direkte Verbrennung sowie
die Kraft-Wärme-Kopplung untersucht.
Die Umstellung der Stromversorgung sollte in Kooperation des Energieversorgers mit
der Stadt Nürnberg erfolgen. Hierbei sind möglichst regionale Lösungen und die
Produktion direkt an städtischen Gebäuden (s.u.) zu bevorzugen.
Alle erörterten Maßnahmen des Energieversorgers hinsichtlich klimaneutraler Wärme-
versorgung sind nach heutigem Stand der Technik entweder nicht sinnvoll umsetzbar
oder - noch - unwirtschaftlich. Weichenstellungen, um die technische und
administrative Entwicklung in diesen Bereichen voran zu treiben, sollten so zeitnah wie
möglich vorgenommen werden. Die Stadt Nürnberg kann im Rahmen ihrer
Möglichkeiten auf entsprechende strategische Entsch eidungen beim Versorger
hinwirken.
Maßnahmen an/in Gebäuden durch die Stadtverwaltung
Untersucht wurden die energetische Gebäudesanierung sowie technische
Maßnahmen wie die Umrüstung auf effiziente, klimane utral betriebene
Heizungstechnik und der Bau von PV-Anlagen auf stad teigenen Dächern, um den
Anteil regional erzeugten erneuerbaren Stroms zu maximieren.
Alle betrachteten Maßnahmen in Verantwortung der St adt sind sehr wirksam und
bereits heute wirtschaftlich und nachhaltig umsetzbar.
konkrete Umsetzungsbausteine
Die Studie hat ein Szenario erarbeitet, mit dem es möglich ist, den städtischen
Gebäudebestand ab 2035 klimaneutral zu betreiben. D azu sind alle der folgenden
Maßnahmen mit sofortiger Wirkung umzusetzen:
− Maßnahmen der Stadtverwaltung :
o Erhöhung der (energetischen) Sanierungsquote von c a. 0,7 % pro Jahr
auf 2,0 % pro Jahr
o Umstellung auf hybride Heizsysteme bei unsanierten Gebäuden ohne
Fernwärmeanschluss
o Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten Gebäuden
ohne Fernwärmeanschluss
o Erhöhung des Zubaus von Photovoltaik auf städtisch en Gebäuden und
moderater Zubau von Stromspeichern
− Maßnahmen des Energieversorgers:
o Stromerzeugung bzw. Zukauf: Zubau erneuerbarer Ene rgien (EE), so
dass ab 2035 CO 2-Neutralität erreicht ist (d.h. 100 % Erneuerbare
Energien, mit möglichst geringem Zertifikatsanteil).
311
o Fernwärme: Umstellung der Fernwärmeerzeugung bis 2 035 auf CO 2-
neutrale Energieträger (z.B. Biomasse und mit erneuerbarem Strom
erzeugtes Gas).
o Gas: kontinuierliche Zumischung von Gas aus erneue rbaren Energien
(E-Gas), so dass ab 2035 CO 2-Neutralität erreicht ist.
Die gesamten restlichen CO 2-Emissionen der städtischen Gebäude von 2020 bis
2035 lägen in diesem Szenario bei gut 300.000 Tonnen.
6. Kosten
Die Kosten dieses Szenarios, die gegenüber eines fo ssil betriebenen „weiter so“
Szenarios aufgebracht werden müssen, variieren über die Zeit stark und erreichen
etwa in den Jahren 2030 bis 2035 ihr Maximum in Höhe von 10,5 Mio. EUR pro Jahr.
Betrachtet man die gesamtgesellschaftlichen (CO 2-) Folgekosten des „weiter so“
Szenarios, werden durch die Umsetzung des „klimaneu tral 2035“ Szenarios
voraussichtlich ab den 2040er Jahren Kosten vermieden.
Studie erstellt von: ING+ARCH Part mbB, Mario Bodem Architecte DPLG / Jan Dorweiler Dipl.-Ing.
Univ. / Claudia Dittmer Dipl.-Ing. (FH), Steinstr. 21, 90419 Nürnberg, 24.09.2021
Kurzfassung erstellt auf Basis der Langfassung von: Hochbauamt Stadt Nürnberg, Kommunales
Energiemanagement, 26.10.2021
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Anlage 2
Stadt Nürnberg –
Konzept für einen klimaneutralen
Gebäudebestand ab 2035
- Langfassung -
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Auftraggeber:
Hochbauamt der Stadt Nürnberg
Marientorgraben 11
90402 Nürnberg
Erstellt:
ING+ARCH Part mbB
Mario Bodem Architecte DPLG / Jan Dorweiler Dipl.-Ing. Univ. / Claudia Dittmer Dipl.-Ing. (FH)
Steinstr. 21
90419 Nürnberg
Stand: 24.09.2021
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Inhalt
1 Zusammenfassung 5
2 Beschreibung der Aufgabe 9
3 Methodik 10
4 Klimaneutralität 11
4.1 Klimawandel und CO 2-Ausstoß 11
4.2 Strategien zur Klimaneutralität 11
4.3 Bilanzgrenzen 16
5 Grundsätze 17
5.1 Grundlagen und Grundsätze zur Energieerzeugung 17
5.1.1 Strom 17
5.1.2 Stromspeicher 20
5.1.3 Fernwärme 22
5.1.4 Sonstige Wärmeerzeuger (fossil) 23
5.1.5 Zertifikate und Importe - Regionalität 23
5.2 CO2-Relevanz von Gebäuden; Herstellung und Betrieb 24
5.2.1 Betrieb von Gebäuden 24
5.2.2 Errichtung und Rückbau 24
5.3 Strategien zur Klimaneutralität im Gebäudesektor 25
5.3.1 Nachhaltige und netzdienliche Gebäudestandards 26
5.3.2 Energieerzeugung am Gebäude 31
5.3.3 CO 2-Neutrale Wärmeerzeugung und Energieträger 33
6 Bestandsanalyse 35
6.1 Datengrundlage 35
6.1.1 Verbrauchsdaten 35
6.1.2 Energieträger 35
6.2 Analyse der Datengrundlage 36
6.2.1 Wärmeversorgung 36
6.2.2 Sanierungspotential 37
6.2.3 Sanierungstiefe (Wärme und Strom) 37
6.3 Auswertung der Daten und Schlussfolgerungen 38
7 Maßnahmenentwicklung 39
7.1 Hypothese 1 - Power-to-Gas (PtG) 41
7.2 Hypothese 2 - Power-to-Gas + Kraft-Wärme-Kopplung (PtG+KWK) 44
7.3 Hypothese 3 - Biomasse + Kraft-Wärme-Kopplung (Bio + KWK) 46
7.4 Hypothese 4 – Energetische Sanierung 48
7.5 Hypothese 5 – Umrüstung auf hybride Heizsysteme BHKW +
Wärmepumpe 51
7.6 Hypothese 6 – Nachrüstung von Wärmepumpen 57
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7.7 Hypothese 7 – PV auf stadteigenen Gebäuden (mit Speicher) 61
7.8 Vergleich der Hypothesen 64
7.9 Synthese 68
8 Szenarien 69
8.1 Szenario 1: „Weiter wie bisher” (Referenzszenario) 70
8.1.1 Annahmen für Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 70
8.1.2 CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 71
8.1.3 Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bisher“ 72
8.2 Szenario 2: „moderat“ 73
8.2.1 Annahmen für Szenario 2 „moderat“ 73
8.2.2 CO 2-Emissionen Szenario 2 „moderat“ 74
8.2.3 Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“ 75
8.2.4 Szenario 2 - Vergleichsvariante 76
8.3 Szenario 3 „Zielszenario 2035 klimaneutrale Stadtverwaltung“ 77
8.3.1 Annahmen für Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 77
8.3.2 CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 78
8.3.3 Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 2035“ 79
8.3.4 Szenario 3 - Vergleichsvariante 80
9 Empfehlung und Umsetzungsfahrplan 81
9.1 Bewertung der Szenarien und Varianten 81
9.2 Empfehlungen 81
9.3 Möglicher Umsetzungszeitplan 82
9.4 CO 2-Ausstoß bis 2050 83
9.5 Kosten pro eingesparte Tonne CO 2 84
9.6 Gesamtkostenentwicklung (Vollkosten) 85
10 Hindernisse 86
11 Anhang 1 - Szenarien ohne Preissteigerung 88
12 Anhang 2 - Quellen und Grundlagen 91
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1 Zusammenfassung
Das Ziel, einen CO 2-neutralen kommunalen Gebäudestand bis 2035
zu realisieren, ist sehr ambitioniert und bedarf in tensiver
Überlegungen, Anstrengungen und Investitionen in vielen Bereichen.
Hierzu muss vorrangig gebäudeseitig der Verbrauch reduziert und es
müssen technische Lösungen eingesetzt werden, die d en CO 2-
Ausstoß reduzieren. Dies lässt sich bereits heute w irtschaftlich
umsetzen.
Zur Reduzierung des Verbrauches sind jedoch vielfäl tige planungs-
und arbeitsintensive Maßnahmen direkt an den Gebäud en
erforderlich. Bei Gebäuden handelt es sich um langl ebige
Wirtschaftsgüter, deren Umbau sich nicht in beliebi g kurzer Zeit
umsetzen lässt.
Ein beschleunigter Umbau (bzw. Sanierung) erfordert zusätzliche
Kapazitäten auf Seiten der Stadtverwaltung, der Pla nungsbüros und
der ausführenden Baufirmen. Diese Kapazitäten sind jedoch begrenzt.
Bis 2035 lassen sich schon deshalb kaum alle Maßnah men an den
Gebäuden vollständig umsetzen.
Das Ziel der CO 2-Neutralität kann also nicht alleine durch eine
Verbrauchsreduzierung erreicht werden. Parallel mus s der
verbleibende Energiebedarf durch Energieträger gedeckt werden, die
sukzessive auf CO 2-Neutralität umgestellt werden.
Diese Umstellung ist zunächst mit relativ hohen Kos ten verbunden
und erfordert erhebliche Anstrengungen von Seiten d es
Energieversorgers.
Die Ergebnisse dieser Studie haben gezeigt, dass die Maßnahmen an
den Gebäuden (Sanierung, Heizungsumstellung, PV) de utlich
kostengünstiger umzusetzen sind, als die Umstellung der
Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) auf CO 2-Neutralität.
Die wirtschaftlichste Vorgehensweise ist daher:
„erst den Bedarf maximal senken und dann mit CO 2-neutralen
Energieträgern decken“.
Mit zunehmender Kopplung der Sektoren (Wärme, Strom ) ist neben
der Reduzierung des CO 2-Ausstoßes auch auf die Netzdienlichkeit der
Maßnahmen zu achten. Ohne diese kann der weitere Au sbau der
erneuerbaren Energien im Stromnetz erschwert werden . Hierbei ist
eine systemische Betrachtung der Sektoren erforderlich.
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Gebäudesektor:
Die in diesem Konzept untersuchten Technologie-Hypothesen zeigen,
dass der kostengünstigste Weg zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes
(wärmeseitig) die energetische Sanierung ist. Daher ist eine deutliche
Erhöhung der Sanierungsquote von heute ca. 0,7% auf 1,4%, oder
besser auf 2,0%, zu empfehlen.
Beginnend mit einer Sanierungsquote von 2% ab 2025 könnten bis
2035 ca. 20% der Gebäude saniert werden.
Eine weitere Erhöhung wäre zwar wirtschaftlich sinn voll, aber aus
Kapazitätsgründen voraussichtlich nur schwer umsetzbar.
Neben der energetischen Sanierung sollten die CO 2-Emissionen der
Wärmeerzeugung reduziert werden.
Bei fernwärmeversorgten Gebäuden muss dies von Seit en des
Energieversorgers erfolgen.
Bei unsanierten Gebäuden, die nicht mit Fernwärme versorgt werden,
sollte sukzessive auf Wärmepumpen in Kombination mi t
Blockheizkraftwerken umgestellt werden. Dadurch kan n der CO 2-
Ausstoß um fast 40% gesenkt und die Netzdienlichkeit erhöht werden.
In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten sollten Wärmepumpen
nachgerüstet werden. Hierdurch lässt sich der CO 2-Ausstoß um 50%
bis 70% senken.
Zur Reduzierung der stromseitigen CO 2-Emissionen ist der verstärkte
Ausbau von PV-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden zu empfehlen.
Zusätzlich sollten Stromspeicher nachgerüstet werden, um den Anteil
des PV-Stroms, der direkt im Gebäude genutzt werden kann, zu
erhöhen und die Netzdienlichkeit zu verbessern.
Vorgenannte Umrüstungen zur Wärme- und Stromversorg ung lassen
sich bis 2035 realisieren.
Energieversorgung:
Die Umstellung der Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) auf CO 2-
Neutralität muss von Seiten des Energieversorgers erfolgen.
Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien mus s sukzessive
weiter gesteigert werden. Vor allem im Winter und b ei sogenannten
Dunkelflauten müssen synthetische Gase („grüner“ Wa sserstoff bzw.
Methan) zur saisonalen Speicherung eingesetzt werden.
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Gleiches gilt für die Umstellung der Fernwärme auf CO 2-neutrale
Energieträger, sowie für eine zunehmende Beimischung von „grünen“
synthetischen Gasen im Gasnetz.
Diese Maßnahmen führen jedoch zu signifikanten Prei ssteigerungen
bei den Energieträgern.
CO 2-Ausstoß und Kosten:
Da die erforderlichen Technologien heute noch vergleichsweise teuer
sind, in Zukunft aber günstiger werden, führt eine kurzfristige, schnelle
Umstellung bei den Energieträgern zu höheren Kosten als eine
spätere Umstellung. Mit einer späteren Umstellung ist aber wiederum
ein erhöhter kumulierter CO 2-Ausstoß verbunden, der zulasten des
verfügbaren „CO 2-Restbudgets“ geht.
Energetische Maßnahmen an den Gebäuden sind im Verg leich dazu
kostengünstiger und sollten möglichst zeitnah und s o umfänglich wie
möglich erfolgen.
Bei einer Realisierung der Klimaneutralität bis 204 5 (Szenario 2
„moderat“) ist mit Mehrkosten von ca. 5 Mio. € pro Jahr gegenüber
dem Referenzszenario (Szenario 1) zu rechnen. Hierb ei würde sich
ein kumulierter CO 2-Ausstoß von ca. 412.000 Tonnen bis 2050
ergeben. Dies ist mit erheblich geringeren Mehrkost en gegenüber
dem Referenzszenario (Szenario 1) verbunden als ein e Umsetzung
bis 2035 (Szenario 3 „Zielszenario“). Allerdings wi rd hierbei das
angestrebte Ziel des Stadtratsbeschlusses nicht fristgerecht erreicht.
Die Realisierung des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 kann durch
die Umsetzung von Szenario 3 („Zielszenario 2035“) erreicht werden.
Hierbei ist mit Kosten von bis zu ca. 10 Mio. € pro Jahr zu rechnen.
Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 würde sich auf 306.000 Tonnen
belaufen und damit etwa ein Viertel weniger als im Szenario 2
„moderat“ bedeuten.
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Abb. 1: Gesamtkosten Szenario 1 Abb. 2: CO 2-Emissionen Szenario 1
Abb. 3: Gesamtkosten Szenario 2 Abb. 4: CO 2-Emissionen Szenario 2
Abb. 5: Gesamtkosten Szenario 3 Abb. 6: CO 2-Emissionen Szenario 3
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2 Beschreibung der Aufgabe
Das Ziel dieses Konzeptes ist es, Maßnahmen und ein en
Umsetzungsfahrplan zu entwickeln, die es ermögliche n, den
vorhandenen stadteigenen Gebäudebestand (Nichtwohngebäude) so
zu ertüchtigen, dass ab 2035 ein nahezu klimaneutra ler Betrieb
möglich ist (Stadtratsbeschlüsse vom 24.07.2019 und 17.06.2020).
Darüber hinaus sollen stadtweite strategische Maßna hmen benannt
werden, die zur Zielerreichung signifikant beitragen können oder dazu
Voraussetzung sind [z.B. Einsatz von synthetischem-Gas, Ausbau der
Photovoltaik etc.].
Inhalt der Konzeptentwicklung ist, Erreichungskrite rien für
Klimaneutralität zu definieren [bilanziell, tatsäch lich, etc.], die
energetische und bauliche Ausgangslage des Gebäudeb estands zu
erfassen, Teilziele sowie Maßnahmenpakete zur Ziele rreichung zu
entwickeln und daraus einen Sanierungsfahrplan abzuleiten.
Dieser soll als Grundlage für die Projektierung und finanzielle Planung
dienen können. Bei der Maßnahmenentwicklung ist zu
berücksichtigen, dass eine relativ hohe Zahl der st adteigenen
Gebäude denkmalgeschützt ist und daher nur unter be sonderen
Auflagen energetisch ertüchtigt werden kann.
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3 Methodik
Auf Basis der vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg zur Verfügung
gestellten Datengrundlagen wurde zunächst der Ist-Zustand analysiert
und die Gebäude in Kategorien unterteilt, deren Verbräuche analysiert
und das Optimierungspotential ermittelt.
Es wurde unterschieden nach Gebäuden, deren Wärmeerzeugung am
Bauwerk selbst erfolgt und damit direkt im Einfluss bereich der
kommunalen Verwaltung liegt und in solche, die durc h Fernwärme
versorgt werden, deren Wärmeerzeugung nicht direkt beeinflusst
werden kann.
Im Weiteren wurden verschiedene Technologien vergli chen, die den
CO 2-Ausstoß der Liegenschaften reduzieren können:
Zum einen wurden Verfahren zur Bedarfsreduzierung d urch
Verbesserung der Effizienz, zum anderen Technologien, die eine CO 2
- neutrale Wärme- und Stromversorgung gewährleisten, untersucht.
Hierfür wurden überschlägig Kosten aus heutiger Sicht ermittelt, aber
auch deren zu erwartende Entwicklung in der Zukunft betrachtet.
Anschließend wurde geprüft, welche Technologien sic h für die
kommunalen Liegenschaften eignen und realistisch bi s 2035
umsetzbar sind. Hierzu wurden Kosten, Kapazitäten, Zuständigkeiten
und weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Auf Basis der vorgenannten Betrachtungen wurden Sze narien und
Empfehlungen erarbeitet, wie der Pfad zur Klimaneutralität beschritten
werden kann und welche Ziele bis 2035 realistisch umgesetzt werden
können.
Es handelt sich um Abschätzungen und Annahmen auf B asis der
verfügbaren Informationen. Einzelbetrachtungen für individuelle
Objekte wurden nicht vorgenommen. Dies ist im Rahmen der weiteren
Planungen durchzuführen.
Dieses Konzept soll als Entscheidungshilfe zur Fest legung konkreter
Umsetzungsstrategien dienen.
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4 Klimaneutralität
4.1 Klimawandel und CO 2-Ausstoß
Das Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 s ieht die
Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf
deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten vor.
Deshalb sind Entscheidungen, die den langfristigen CO 2-Ausstoß
beeinflussen, unter diesem Aspekt zu bewerten. Dies gilt in hohem
Maße für Entscheidungen im Bausektor, da hier Nutzu ngszeiträume
von 50 Jahren und mehr zu erwarten sind.
Gemäß dem Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC) vom Oktober 2018 können noch knapp 42 0
Gigatonnen (Gt) CO 2 (gerechnet ab Ende 2017) ausgestoßen werden,
um das 1,5-Grad-Ziel nicht zu verfehlen.
Bei einem aktuellen weltweiten Ausstoß von circa 42 Gt pro Jahr dürfte
dieses Budget in etwa 7 Jahren aufgebraucht sein.
(siehe auch CO 2-Uhr des MCC: https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.html)
Daher ist der Beschluss des Nürnberger Stadtrates „ als
Stadtverwaltung Klimaneutralität anzustreben, mit d er Zielsetzung,
dies bis 2035 zu erreichen“ ein wichtiger Baustein zur Erreichung der
gesetzten Klimaziele.
4.2 Strategien zur Klimaneutralität
Gemäß einer Definition des Europäischen Parlaments bedeutet
Klimaneutralität:
„ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen u nd der
Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in
Kohlenstoffsenken herzustellen. Um Netto-Null-Emiss ionen zu
erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen weltw eit durch
Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausga s-Emissionen
drastisch und dauerhaft gesenkt werden. Verbleibend e,
unvermeidbare Emissionen (z.B. Methanemissionen von Tieren)
müssen durch den dauerhaften Entzug von CO 2 aus der Atmosphäre
kompensiert werden.
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Da zum Entzug von CO 2 aus der Atmosphäre zum heutigen Zeitpunkt
keine kostengünstigen und zuverlässigen Technologien zur Verfügung
stehen, ist der entscheidende Faktor die Reduzierung der Emissionen.
Für alle Sektoren gilt es, langfristig den Bedarf d urch erneuerbare
Energien zu decken.
Hierbei spielen drei Aspekte eine entscheidende Rolle:
Reduzierung des Bedarfs/Verbrauchs
Deckung des Bedarfs durch erneuerbare Energien
Synchronisierung von Erzeugung und Bedarf (Netzdie nlichkeit)
Erneuerbare Energien:
Es gibt verschiedene Szenarien für die Umstellung d er Energieträger
in allen Sektoren auf erneuerbare Energien. In allen Varianten spielen
die erneuerbaren Energieträger Sonne (Photovoltaik) und Wind die
entscheidende Rolle.
Regional können diese durch andere Quellen wie Biom asse,
Wasserkraft und Geothermie ergänzt werden.
Sektorenkopplung:
Zur Deckung des Energiebedarfs über diese Energiequ ellen ist eine
Kopplung der Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) und e ine
Verschiebung zu strombasierten Systemen erforderlic h
(Elektromobilität, Wärmepumpen etc.).
Entscheidend ist vor allem die Umstellung der Sekto ren Wärme und
Verkehr, die heute noch im Wesentlichen mit fossile n Energieträgern
betrieben werden, auf CO 2-Neutralität (Dekarbonisierung).
Hierbei kommt der Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze
eine richtungsweisende Bedeutung im urbanen Raum zu. Der Einsatz
von Kraftwärmekopplung reduziert durch die Effizien zsteigerung den
CO 2-Ausstoß zunächst erheblich. Durch den Einsatz klim aneutraler
Energieträger kann dann sukzessive auf CO 2-Neutralität umgestellt
werden.
Regionalität - Urbaner Raum und Metropolregion:
Der Energiebedarf der Ballungsräume kann i.d.R. nicht annähernd im
urbanen Raum gedeckt werden. Daher ist eine Koopera tion mit den
umliegenden Regionen erforderlich (Metropolregion). Der städtische
Raum bietet jedoch hohe Potentiale zur Reduktion de s
Energiebedarfs.
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Dunkelflaute und Speicherung:
Die Energieerzeugung durch Solarenergie (PV) und Wi nd bilden die
wesentlichen Säulen der regenerativen Energieerzeug ung und
ergänzen sich, da sie häufig komplementär auftreten . In
sonnenreichen Jahreszeiten weht häufig wenig Wind, in windreichen
Jahreszeiten ist meist wenig Solarenergie verfügbar.
An einigen Tagen (und Nächten) steht jedoch weder a usreichend
Sonnen- noch Windenergie zur Bedarfsdeckung zur Ver fügung. Dies
wird als sogenannte Dunkelflaute bezeichnet.
Daher müssen auch in ausreichendem Maße Kurzzeitspe icher zur
Kompensation von kurzfristiger Volatilität in der Erzeugung (z.B. Tag-
Nacht) eingesetzt werden, um das Netz zu stabilisieren.
Für den Ausgleich der unterschiedlichen Erzeugungs- und
Verbrauchswerte zwischen Sommer und Winter sind sai sonale
Speicher erforderlich.
Beide Systeme stehen heute kaum zur Verfügung und sind mit hohen
spezifischen Kosten verbunden. Jedoch sinken hier d ie Preise mit
zunehmender Skalierung erheblich (siehe z.B. Elektromobilität).
Effizienz und Suffizienz:
Neben der Erhöhung der Produktion durch regenerative Energieträger
muss zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele auch der Bedarf reduziert
werden.
Durch die Verbesserung der Effizienz kann bei Gebäuden im
Wärmesektor der Bedarf um bis zu 90% reduziert werd en, bei
gleichzeitiger Verbesserung des Komforts.
Durch die zunehmende Zahl stadteigener Gebäude und den Ausbau
der technischen Gebäudeausstattung wird im Stromsek tor der
Verbrauch trotz steigender Effizienz jedoch insgesa mt etwas
zunehmen.
Eine Beschränkung auf die tatsächlich erforderliche technische
Ausstattung und die Begrenzung der Flächen auf das nötige Maß
(Suffizienz ) ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Erreichu ng der
CO2- Neutralität.
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Carbon Capture (Kohlenstoffabscheidung):
Bestandteil vieler Klimakonzepte sind Technologien zur CO 2-
Abscheidung aus der Atmosphäre. Diese Technologien stehen jedoch
in absehbarer Zeit nicht großflächig und wirtschaft lich einsetzbar zur
Verfügung. Versuchsanlagen können CO 2 zu Preisen von ca. 1.000
US$ pro Tonne aus der Atmosphäre extrahieren. Wobei das Problem
der dauerhaften Speicherung noch nicht gelöst ist.
Abb. 7: Versuchsanlage in der Schweiz zur CO 2-Abscheidung
Quelle: https://www.sciencemag.org/news/2017/06/switzerland-giant-new-machine-sucking-carbon-
directly-air
Eine bewährte und natürliche Methode ist die Speich erung in
Biomasse (z.B. Holz). Wenn die Biomasse langfristig dem Kreislauf
entzogen wird, z.B. als Bauholz, kann dies als
Kohlenstoffabscheidung betrachtet werden.
Weitere, heute zur Verfügung stehende Technologien sind Holz-
Kraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen und einen gewissen Teil
des CO 2 als Feststoff in Form von Pflanzenkohle (Biochar)
abscheiden. Pflanzenkohle ist stabil, bindet CO 2 sehr langfristig und
ist anderweitig als Rohstoff einsetzbar.
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Abb. 8: Biomasse-BHKW mit CO 2-Abscheidung durch Pflanzenkohle
Quelle:https://www.syncraft.at/media/news/details/das-neue-schwarze-gold
Abb. 9: Pflanzenkohle als CO 2-Senke. Kann zur Bodenverbesserung eingesetzt werden.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Biochar
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4.3 Bilanzgrenzen
In diesem Konzept sollen regionale Lösungsansätze b etrachtet
werden, die zeitnah (zunächst bis 2035) umgesetzt w erden können.
Als Bilanzgrenze für Erzeugungsanlagen wurde die Me tropolregion
Nürnberg festgelegt.
Ziel ist es, Erzeugung und Verbrauch möglichst zur Deckung zu
bringen. Der Energiebedarf soll im Wesentlichen mit Energieträgern
aus der Region und Anlagen auf Basis erneuerbarer E nergien, die
innerhalb der Metropolregion liegen, gedeckt werden.
Die untersuchten Technologien und Ansätze sollten w eitestgehend
übertragbar auf andere Einheiten oder Kommunen in d er
Metropolregion sein. Ferner sollten sie möglichst d en
Nachhaltigkeitskriterien bezüglich des Ressourcenve rbrauchs
genügen, damit sie auch in größerem Umfang umsetzba r und
skalierbar sind.
Auch die Ressourcen „Fläche“ (für PV) und „Biomasse “ stehen in der
Metropolregion nur begrenzt zur Verfügung und müsse n daher
möglichst effizient genutzt werden.
Ein massiver Einsatz von regionaler Biomasse wird a ls nicht
nachhaltig betrachtet, da dieser nicht zu einer vol lständigen Deckung
führen kann und damit nicht skalierbar ist. Auch besteht die Gefahr der
Monokultur und der Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung.
Gleiches gilt für den Bezug von Ökostrom aus Biomasse.
Auch der Zukauf von Ökostrom aus erneuerbaren Energ iequellen,
kann nur soweit angerechnet werden, wie er zeitglei ch zum Bedarf
erzeugt wird (z.B. PV-Strom). Eine bilanzielle Anre chnung z.B. über
Zertifikate wird hinsichtlich des Ziels der CO 2-Neutralität daher nicht
als zielführend betrachtet.
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5 Grundsätze
5.1 Grundlagen und Grundsätze zur Energieerzeugung
5.1.1 Strom
Als Basiswert der CO 2-Emissionen für den Strom wird der aktuelle
Strommix der N-ERGIE (2019) zu Grunde gelegt. Diese r enthält
derzeit einen Anteil von 60,5% erneuerbare Energien.
Zertifikate für Öko- bzw. regionalen Strom werden nicht berücksichtigt
(siehe Pkt. 5.1.5).
Für die weitere Entwicklung des erneuerbaren Anteil s wurde der
Strommix den aktuellen Vorgaben der Bundesregierung bis 2045
sukzessive angepasst.
Bei der Maßnahmenbetrachtung zur Erreichung der CO 2-Neutralität
im Stromsektor wird der nicht erneuerbare Anteil im Strommix der N-
ERGIE Schritt für Schritt durch Strom aus regenerat iven Quellen
ersetzt, um so bis 2035 möglichst CO 2-Neutralität im Stromsektor zu
erreichen.
Besonderes Augenmerk muss hier auf die Korrelation zwischen
Erzeugung und Verbrauch gerichtet werden: Im Stromn etz muss zu
jedem Zeitpunkt exakt die Menge erzeugt werden, die verbraucht wird.
Das Stromnetz ist kein Speicher!
Wegen der stark schwankenden Stromerzeugung bei Pho tovoltaik
und Windkraft lässt sich damit allein keine stabile CO 2-neutrale
Stromversorgung gewährleisten.
Eine Betrachtung des Strommixes auf Basis der Jahre sbilanz ist eine
zu starke Vereinfachung und zeigt nicht die Komplexität des Systems
auf. Es muss auch die zeitliche Komponente betrachtet werden.
Mit steigendem Anteil der fluktuierenden erneuerbar en Energien wird
es zunehmend schwieriger, Erzeugung und Verbrauch z ur Deckung
zu bringen.
Ab einem gewissen Ausbaugrad führt eine weitere Erh öhung der
installierten Leistung nicht zu einer proportionale n Erhöhung des
Ertrags. Der nutzbare Anteil sinkt, wenn mehr erzeu gt wird, als
gleichzeitig genutzt werden kann.
Daher müssen in zunehmendem Maße Speicher errichtet und/oder
der Verbrauch der Erzeugung zeitlich besser angepasst werden.
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Speicher sind heute noch sehr teuer, werden in Zuku nft
voraussichtlich aber erheblich günstiger werden.
Eine Anpassung des Verbrauchs (Netzdienlichkeit) is t nur in
bedingtem Umfang möglich. Das Potential sollte aber - wo möglich -
sinnvoll genutzt werden.
Die fortschreitende Dekarbonisierung von Verkehr und Wärme wird zu
einer weiteren Erhöhung des Stromanteils am Gesamte nergiemix
führen (E-Fahrzeuge und Wärmepumpen). Dadurch steig t der
Strombedarf weiter an.
Beide Sektoren bieten jedoch auch erhebliches Poten tial zur
Entkopplung von Bedarf und Erzeugung.
E-Fahrzeuge haben Speicher und bieten damit eine gewisse zeitliche
Flexibilität bei der Beladung.
Gut gedämmte Gebäude wirken als Wärmespeicher und ermöglichen
einen zeitlich flexiblen Einsatz von Wärmepumpen zu r Beheizung.
Heizungs-Pufferspeicher können zu einer weiteren En tkopplung
beitragen.
Daher kann der Ausbau einer netzdienlichen Wärmever sorgung ein
wichtiger Baustein in einem zukünftigen CO 2-neutralen Energiesystem
werden. Dieses Potential sollte genutzt werden.
Aktueller Strommix in Deutschland:
Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energi en im Bereich
Strom erstmals bei ca. 50%. Das bedeutet jedoch nic ht, dass bereits
der „halbe Weg zum Ziel“ geschafft ist.
Abb. 10: Strommix Deutschland 2020, Quelle: ise.fraunhofer.de
Der Anteil der erneuerbaren Energien muss in den nä chsten Jahren
deutlich erhöht werden. Hierfür müssen Photovoltaik und Windkraft
weiter stark ausgebaut werden.
Der Zubau von Windkraft ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten
und kann sich sogar rückläufig entwickeln, wenn Altanlagen das Ende
ihrer Lebensdauer erreicht haben und nicht ersetzt werden
(Repowering).
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Sommerperiode:
Abb. 11: beispielhafter Tagesverlauf im deutschen Stromnetz in der Sommerperiode
Quelle: www.smard.de
Die obige Grafik zeigt beispielhaft die Periode von 18.04.2020 bis
27.04.2020. An einigen Tagen können PV- (gelb) und Windstrom
(blau) den Bedarf (rote Linie) bereits annähernd de cken. Mit einem
weiteren Ausbau ist eine Volldeckung erreichbar. Aber Verbrauch und
Erzeugung können zeitlich nicht zur Deckung gebrach t werden.
Perioden von Über- und Unterdeckung werden sich abw echseln.
Deren Ausgleich könnte beispielsweise über Kurzeitspeicher erfolgen,
die mit hoher Effizienz Strom im Bereich von Stunde n bis wenigen
Tagen speichern können.
Der Ausbau dieser Speicher muss einhergehen mit dem Ausbau der
Erzeugungskapazitäten, sonst wird nur ein immer geringer werdender
Teil der neu erzeugten Energie nutzbar sein und die Stabilität des
Netzes abnehmen.
Winterperiode:
Abb. 12: beispielhafter Tagesverlauf im deutschen Stromnetz in der Winterperiode
Quelle: www.smard.de
Die obige Grafik zeigt beispielhaft einen Ausschnit t vom 24.11.2020
bis 04.12.2020 mit Teilen einer sogenannten „Dunkelflaute“. Es stehen
weder PV- noch Windstrom in ausreichendem Maße zur Verfügung.
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Selbst eine deutliche Erhöhung der installierten Le istung könnte in
dieser Periode den Bedarf nicht vollständig decken. Auch ist der
Zeitraum zu lang, um ihn mit Kurzzeitspeichern über brücken zu
können.
Für den Winterfall sind andere Quellen erforderlich.
Biomasse kann hier einen wertvollen Beitrag leisten , da es sich um
biologisch gespeicherte Sonnenenergie handelt. Alle rdings ist ihr
Einsatz nicht unbegrenzt skalierbar.
Daher werden saisonale Speicher erforderlich, die d ie Überschüsse
der Sommerproduktion in den Winter verschieben können.
Aus ökonomischer Sicht sind Erzeugungsanlagen (Wind und PV)
bereits heute konkurrenzfähig und teilweise sogar günstiger als fossile
Energieträger. Aber sie sind volatil und können des wegen nur soweit
sinnvoll ausgebaut werden, wie der Ertrag auch genutzt werden kann.
Mit steigendem Ausbau sinkt der Anteil der zeitgleich genutzt werden
kann. Daher ist bezüglich der Wirtschaftlichkeit im mer das
Gesamtsystem zu betrachten.
Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien:
Für einen ökonomisch und ökologisch sinnvollen weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien müssen Erzeugung und Verbrauc h nahezu
zur Deckung gebracht werden. Sonst muss weiterhin e in großer Teil
des Energiebedarfs durch konventionelle Energien gedeckt werden.
Hierzu gibt es im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:
Reduzierung des Bedarfs durch Steigerung der Effiz ienz
Speicher
Netzdienliche Gebäude und Anlagen
5.1.2 Stromspeicher
Kurzzeitspeicher:
Als Kurzzeitspeicher kommen zurzeit Pumpspeicherkra ftwerke und
Lithium-Ionen-Akkus in Frage. Andere Technologien s ind in der
Entwicklung und können bei Marktreife ebenfalls ber ücksichtigt
werden.
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Pumpspeicherkraftwerke lassen sich nicht kurzfristig in ausreichender
Zahl errichten. Geeignete Standorte sind selten und der ökologische
Eingriff erheblich.
Relativ kurzfristig lassen sich Lithium-Ionen-Speicher errichten. Diese
könnten direkt an den Erzeugungsanlagen (PV) stehen , was die
Notwendigkeit des Netzausbaus reduziert, da die Ein speisung
gleichmäßiger verteilt werden kann. Sie könnten auc h an zentralen
Stellen der Netzinfrastruktur stehen und so weitere netzdienliche
Funktionen erfüllen.
Abb. 13: Groß-Stromspeicher im 100 Megawatt Bereich mit PV Anlage
Quelle: https://www.startupworld.com/news/tesla-new-magapack-product/
Saisonale Speicher :
Als saisonaler Speicher sind Akkus ungeeignet. Durc h die geringe
Anzahl von Be- und Entladevorgängen bei einer solchen Nutzung sind
die spezifischen Kosten extrem hoch.
Eine Alternative stellen synthetische Gase dar (Was serstoff oder
Methan), die aus Strom im Sommer erzeugt werden. So kann z.B.
synthetisches Methan im bestehenden Erdgasnetz mit seinen
Kavernenspeichern ohne Änderungen am Gasnetz oder a n den
Verbrauchern gespeichert werden. Anders als im Stro mnetz, wird
dadurch eine tatsächliche physikalische Speicherung vom Sommer in
den Winter ermöglicht.
Für die Nutzung von reinem Wasserstoff sind hingegen weitreichende
technische Veränderungen an den bestehenden Gasnetz en und den
Verbrauchern notwendig. Zur saisonalen Speicherung von
333
Seite 22 von 91
Wasserstoff müssten große Wasserstoffspeicher erric htet werden.
Heute stehen solche Speicher noch nicht zur Verfügu ng. Eine direkte
Einspeisung von Wasserstoff in das bestehende Erdgasnetz ist nur in
sehr begrenztem Umfang möglich.
Abb. 14: Anlage zur Wasserstoff - Erzeugung
Quelle: https://www.industr.com/de/methanisierungsanlage-verstaerkt-power-to-gas-komplex-2297753
5.1.3 Fernwärme
Die Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf CO 2-
Neutralität. Zum einen lassen sich durch die Zentra lität der
Wärmerzeugung sehr schnell viele Gebäude umstellen, zum anderen
ermöglicht die Fernwärme den effizienten und wirtschaftlichen Einsatz
von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ein weiterer Ausbau der
Fernwärme ist daher wünschenswert.
Der überwiegende Teil der Fernwärme im Stadtgebiet Nürnberg wird
heute schon über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt (ca. 83%, Stand:
2020) und nutzt damit die eingesetzten Energieträger höchst effizient.
Dies ist eine sehr gute Ausgangsituation.
Die Erzeugung basiert allerdings noch zum Großteil auf fossilen
Brennstoffen.
Im vorliegenden Konzept werden Wege untersucht, den Anteil der
erneuerbaren Energien an der Fernwärmeversorgung de s
stadteigenen Gebäudebestand bis 2035 (bzw. 2045) a uf 100% zu
erhöhen.
Die Zuständigkeit hierfür liegt jedoch nicht direkt bei der kommunalen
Verwaltung, sondern beim Energieversorger.
334
Seite 23 von 91
5.1.4 Sonstige Wärmeerzeuger (fossil)
Gebäude und Anlagen, die nicht über die Fernwärme versorgt werden,
sind fast ausschließlich mit gasbetriebenen Wärmeer zeugern
ausgestattet.
In diesem Konzept wird untersucht, wie der CO 2-Ausstoß stufenweise
reduziert werden kann, um möglichst bis 2035 die CO 2-Neutralität zu
erreichen. Es kann dabei auf synthetisches CO 2-neutrales Gas
(Power-to-Gas) bzw. auf strombasierte Erzeuger (Wär mepumpen)
umgestellt werden, die mit CO 2-neutralem Strom betrieben werden.
Im Gasnetz muss das fossile Gas sukzessive durch CO 2-neutrale
Gase ersetzt werden. Dies kann durch Beimischung vo n CO 2-neutral
erzeugtem Wasserstoff bzw. Methan erfolgen, oder du rch eine reine
Wasserstoffversorgung was erhebliche Umrüstungen od er den
Aufbau neuer Netze erfordern würde.
Ebenso wird eine hybride Wärmeversorgung untersucht, die KWK und
Wärmepumpe kombiniert.
5.1.5 Zertifikate und Importe - Regionalität
Ein Ausgleich über Zertifikate oder Importe von „Ök ostrom“ aus
anderen Regionen oder Ländern sollte nur unter den folgenden
Voraussetzungen erfolgen:
Die Ursprungsregion ist selbst CO 2-neutral, ansonsten führt der
Kauf von Zertifikaten nur zur Verlagerung der Problematik in diese
Region.
Es werden nur Überschüsse an erneuerbaren Energien exportiert.
Diese Überschüsse werden zeitgleich mit dem Bedarf in der
Zielregion erzeugt.
Das Bezugsmodell ist skalierbar.
Da die vorgenannten Voraussetzungen nicht dauerhaft sicher
gewährleistet werden können, wird dieser Ansatz in diesem Konzept
nicht berücksichtigt.
Für die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Ene rgien wird von
der Errichtung von Neuanlagen bzw. Umstellung beste hender
Anlagen in der Metropolregion ausgegangen, die den Kriterien der
Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit entsprechen.
Eine weitere Vernetzung und der Ausbau des Stromnet zes können
zum überregionalen Ausgleich beitragen und mittelfristig die Dauer der
Dunkelflaute reduzieren. Ein großflächiger Ausbau i st bis 2035
aufgrund langer Genehmigungs- und Bauzeiten nicht z uverlässig zu
erwarten. Daher werden in diesem Konzept regionale Lösungen
betrachtet.
335
Seite 24 von 91
5.2 CO 2-Relevanz von Gebäuden; Herstellung und Betrieb
5.2.1 Betrieb von Gebäuden
Der CO 2-Ausstoß im Gebäudesektor wird stark dominiert durc h den
Betrieb. Durch eine deutlich verbesserte Energieeff izienz der
Gebäude sinkt der Anteil der Emissionen im Betrieb.
Damit steigt wiederum die Bedeutung des CO 2-Ausstoßes bei der
Errichtung von Gebäuden.
5.2.2 Errichtung und Rückbau
Bei der Errichtung von Gebäuden dominieren insbeson dere CO 2-
Emissionen durch die Beton- bzw. Zementherstellung. Diese betragen
weltweit etwa 8% der gesamten CO 2-Emissionen. Wenn die
Zementproduktion ein Land wäre, stünde sie nach China und den USA
an dritter Stelle der größten CO 2-Emittenten weltweit.
Ebenso zeichnet der Bausektor für über 50% des deut schen
Müllaufkommens verantwortlich.
Abb. 15: Abfallaufkommen in Deutschland
Quelle:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen
#deutschlands-abfall
Insbesondere der Abbruch von Gebäuden spielt hierbe i eine
dominante Rolle. Die Entscheidung für einen Ersatzn eubau sollte
daher nicht nur unter funktionellen und ökonomischen Kriterien geprüft
336
Seite 25 von 91
werden. Aus der Perspektive des Klimaschutzes ist e ine umfassende
Sanierung selbst einem sehr energieeffizienten Neub au vorzuziehen.
Hier ist der Einsatz der sogenannten „Grauen Energi e“, also der
Herstellungs- und Transportenergie, kritisch zu betrachten.
Es wird zunehmend notwendiger werden, sogenannte „C radle-to-
Cradle“ Konzepte bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu
entwickeln. Hierbei wird nicht nur der Material- un d Energieaufwand
für Herstellung und Transport berücksichtigt, sonde rn auch der
Rückbau.
Bereits in der Planung von Gebäuden sollte ein Rück baukonzept
erstellt werden, bei dem die Trennung der Bauteile und Baustoffe,
sowie deren Wiederverwertbarkeit berücksichtigt werden.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine nachha ltige Ausrichtung
der Bautätigkeit erforderlich. Eine stärkere Orient ierung der
Bauweisen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (insbesondere Holz)
und verstärkte Verwendung von Recycling-Baustoffen bzw. CO 2-
reduzierten Baustoffen stehen hier im Vordergrund.
Hierbei wird auf Pilotprojekte in Österreich, Norwe gen und vielen
anderen Ländern hingewiesen, wo bereits Hochhäuser (überwiegend)
in Holzbauweise errichtet werden.
Aktuelle Bau-Normen und Brandschutzvorschriften in Deutschland
tragen dieser Entwicklung noch nicht in ausreichend em Maße
Rechnung.
Die Ermittlung der CO 2-Emissionen durch die Errichtung bzw.
Sanierung von Gebäuden bzw. deren Abbruch ist jedoc h nicht
Bestandteil der weiteren Betrachtungen im Rahmen di eses
Konzeptes.
5.3 Strategien zur Klimaneutralität im Gebäudesekto r
Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Gebäudesekto r sind nicht
ausreichend, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Daher ist es zu begrüßen, dass auf regionaler und kommunaler Ebene
erhöhte Anforderungen an Gebäude gestellt werden. U nterstützt
werden diese Ziele durch regionale Förderprogramme und
bundesweite Programme, wie das BEG (Bundesförderung
energieeffiziente Gebäude).
337
Seite 26 von 91
5.3.1 Nachhaltige und netzdienliche Gebäudestandard s
Reduzierung des Energiebedarfs :
In erster Linie ist auf eine maximale Reduzierung des Energiebedarfs
bei Neubauten und Sanierungen zu achten. Im Vordergrund steht eine
Reduzierung des Heizenergiebedarfs, da dieser im We sentlichen im
Winterhalbjahr wirksam ist, wenn regenerative Energien auf Basis von
Sonne und Wind nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Dadurch entlasten hochgedämmte Gebäude die Netze.
Ebenso ist auf einen reduzierten Warmwasser-, Kühl- und
Strombedarf zu achten.
Der verbleidende Energiebedarf muss dann CO 2-neutral durch
regenerative Energiequellen gedeckt werden.
Im Neubaubereich sollten Gebäude so geplant werden, dass sie mehr
Energie produzieren, als sie im Betrieb verbrauchen , auch um den
„Rest“-Bedarf der Bestandsgebäude, die oft Denkmäle r sind, mit
decken zu können.
Eine energetische Sanierung (ggf. mit Erweiterung) ist aus Sicht einer
Gesamtklimabilanz einem Ersatzneubau vorzuziehen. B ei der
energetischen Sanierung lassen sich unter Einhaltun g erhöhter und
netzdienlicher Standards annähernd so gute Ergebnis se bezüglich
des Energieverbrauchs im Betrieb erzielen wie bei einem Neubau, bei
gleichzeitig deutlich niedrigeren Gesamt-CO 2-Emissionen .
Bei guter Planung kann auch hier das Gebäude so vie l Energie
erzeugen, wie es im Jahresbetrieb verbraucht.
Der zusätzliche CO 2-Ausstoß durch die graue Energie ist selbst bei
einem Neubau im Passivhaus-Standard (im Wesentliche n durch
Beton und Zement) i.d.R. höher als die erzielten Ei nsparungen beim
Verbrauch, im Vergleich zu einer vollumfänglichen e nergetischen
Sanierung.
Der Abriss von Gebäuden sollte durch eine Stoff- bz w. Gesamt-CO 2-
Bilanz im Vorfeld gründlich geprüft werden.
338
Seite 27 von 91
Netzdienlichkeit:
Alle Akteure - Abnehmer mit ihrem Lastverhalten und alle Einspeiser
in ein Netz - verhalten sich so, dass Versorgungssi cherheit
gewährleistet ist und die Infrastruktur nicht auf L ast- oder
Erzeugungsspitzen dimensioniert werden muss.
Gebäude können auf vielfältige Weise netzdienlich sein:
Die Senkung des Energiebedarfs reduziert gleichzei tig den Bedarf
an Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Speicher.
Die Reduzierung des Wärmebedarfs wirkt sich besond ers stark
aus, wenn der Bedarf besonders hoch ist (kalter Win ter) und die
Erzeugung von erneuerbaren Energien am geringsten.
Besonders gut gedämmte Gebäude können selbst als
Wärmespeicher fungieren. Durch den hohen Dämmstandard ist die
Raumtemperatur über längere Zeiträume annähernd kon stant.
Damit kann der Zeitpunkt der Wärmeerzeugung innerhalb gewisser
Grenzen frei bestimmt werden.
Mit dem Einbau von zusätzlichen Wärmespeichern (He izungs-
Pufferspeicher) können diese Grenzen weiter ausgedehnt werden.
Bivalente Wärmeerzeugung: Durch den Einbau von zwe i
Wärmeerzeugern (Gas-Kessel/Gas-BHKW und Wärmepumpe)
kann je nach Verfügbarkeit des erneuerbaren Stroms die Art der
Wärmeerzeugung angepasst werden und es kann Strom i n das
Netz eingespeist werden.
Stromseitig können Gebäude mit PV-Anlagen und Stro mspeicher
eine Belastung des Netzes durch zu viel PV-Einspeis ung (Peak-
Zeiten) reduzieren und helfen, Schwankungen in der Erzeugung
auszugleichen.
Der Speicher kann auch dem Energieversorger oder e inem Strom-
Cloud-Betreiber für netzdienliche Funktionen zur Verfügung gestellt
werden. Dies kann z.B. durch direkte Zahlungen oder einen
günstigeren Stromtarif vergütet werden.
339
Seite 28 von 91
Wärme- und Warmwasserbedarf:
Bei der Reduzierung des Wärmebedarfs lassen sich di e größten
Einsparpotentiale erschließen. Einsparungen bis zu 90% gegenüber
dem Gebäudebestand sind möglich und wirtschaftlich umsetzbar.
Zusätzlich erhöht ein verbesserter Wärmeschutz den thermischen
Komfort.
Je besser der Wärmeschutz, umso weiter lassen sich Wärmebedarf
und Wärmeerzeugung zeitlich entkoppeln.
Bei einer zeitlichen Anpassung der Wärmeerzeugung ( z.B. mit
Wärmepumpen) an die Stromerzeugung durch Wind und P V können
teure Strom-Kurzzeitspeicher eingespart werden. Die s erleichtert die
Nutzung der stark fluktuierenden erneuerbaren Energien.
Hybride Wärmeerzeugung :
Bei Gebäuden, die nicht durch Fernwärme versorgt we rden, kann
durch eine netzdienliche, hybride Wärmeerzeugung ein großer Beitrag
zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes geleistet und gleichzeitig der
Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt werden.
In der kalten Jahreszeit ist der Heizwärmebedarf am größten und es
stehen wenig erneuerbare Energien zur Verfügung. Je doch gibt es
auch im Winter Zeiten mit Stromüberschüssen, z.B. bei starkem Wind.
Bei einem monovalenten Heizsystem z.B. auf Basis vo n Gas oder
Biomasse kann dieser Stromüberschuss nicht genutzt werden.
Beim weiter voranschreitenden Einsatz von Wärmepump en zur
Beheizung kann sich der Mangel an regenerativen Ene rgien im
Stromnetz im Winter weiter verschärfen.
Es kann zu sehr hohen Lastspitzen im Netz kommen, d ie dann ggf.
mit fossil erzeugtem Strom abgedeckt werden müssen.
Eine hybride Wärmeerzeugung mit BHKW und Wärmepumpe
ermöglicht es darüber hinaus, durch verschiedene Betriebsweisen auf
die jeweiligen Gegebenheiten im Stromnetz zu reagieren (siehe auch
Hypothesen 5 und 6). Damit kann je nach Angebot im Stromnetz,
zwischen einer strombasierten und einer gasbasierte n
Wärmeerzeugung variiert und damit zu einer Stabilis ierung des
Stromnetzes beitragen werden.
Biomasse als Wärmequelle:
Biomasse ist eine weitere Option zur CO 2-neutralen
Wärmeversorgung. Sie steht allerdings nicht in ausreichendem Maße
für eine flächendeckende Anwendung zur Verfügung, u m einen
entscheidenden und nachhaltigen Beitrag leisten zu können. Auch bei
der Biomasse gilt die Prämisse der möglichst effizi enten Nutzung. So
ist die direkte Nutzung der Biomasse für Heizzwecke relativ ineffizient.
340
Seite 29 von 91
Strom :
Stromeffizienz spielt eine große Rolle beim Erreich en der
Effizienzziele.
Der Stromverbrauch wird weiter zunehmen, durch den hohen
technischen Installationsgrad der Gebäude, erhöhte Automatisierung,
zusätzlichen Einbau von Lüftungsanlagen, Einsatz vo n
Wärmepumpen, Ladung von E-Fahrzeugen und ggf. in Zu kunft
verstärkt Kühlung.
Der Einsatz besonders stromeffizienter Technik ist deshalb umso
wichtiger.
Luftqualität und Hygiene:
Mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung senken den
Heizwärmebedarf und verbessern gleichzeitig die Raumluftqualität.
Auch die hygienischen Konditionen in den Innenräume n werden
dadurch deutlich verbessert.
Der Einsatz von mechanischen Lüftungsanlagen mit ho hen
Wärmerückgewinnungsgraden ist daher bei Neubauten u nd
Sanierungen sinnvoll.
Kühlung und sommerlicher Komfort:
Sommerlicher Wärmeschutz wird am effizientesten dur ch einen gut
geplanten außenliegenden, beweglichen Sonnenschutz gewährleistet
und durch Optimierung der Verglasungsflächen auf das zur Belichtung
erforderliche Maß.
Zusätzlich kann durch die Aktivierung von Speicherm assen und den
Einsatz freier Nachtlüftung der sommerliche Komfort verbessert und
weitgehend auf den Einsatz von aktiver Kühlung verzichtet werden.
Durch die steigenden sommerlichen Temperaturen wird jedoch der
Einsatz von aktiver Kühlung in Zukunft möglicherwei se zunehmend
notwendiger werden.
In Neubauten oder bei Generalsanierungen sollte diese Option daher
bereits mit bedacht werden.
So können Lüftungs- und Heizsysteme, wie Betonkernaktivierung oder
Wandheizung, bereits für eine spätere Kühlfunktion vorbereitet
werden.
Bereits in der Planung könnten Lüftungs- und Heizve rteilsysteme für
eine Kühlfunktion vorgerüstet werden, z.B. durch de n Einsatz von
geeigneten Leitungsdämmungen.
341
Seite 30 von 91
Verkehr:
Kommunale Gebäude können nur einen geringen Beitrag zur
Dekarbonisierung des Verkehrs leisten.
Die Nutzung von Fahrrädern könnte attraktiver gemac ht werden, z.B.
durch ausreichende Bereitstellung von Fahrradstellp lätzen, ggf. mit
Lademöglichkeiten für E-Bikes, und die Beschaffung von Dienst-
(Lasten-)Fahrrädern.
Auch Stellplätze für E-Mobile mit netzdienlicher La demöglichkeit
können geschaffen werden. Diese liefern nur Strom, wenn
erneuerbare Stromüberschüsse im Netz vorhanden sind und tragen
so zur Entlastung und Stabilisierung des Stromnetzes bei.
Alle Stellplätze sollten daher grundsätzlich mit Zu leitungen oder
Leerrohren für zukünftige Vehicle-to-Grid(V2G)-Nutz ungen
vorgerüstet werden.
Dadurch können geparkte E-Fahrzeuge zukünftig nicht nur
netzdienlich be-, sondern auch entladen werden und zur Stabilisierung
der Energieversorgung beitragen.
342
Seite 31 von 91
5.3.2 Energieerzeugung am Gebäude
Die Möglichkeit der Energieerzeugung am Gebäude ist in gewissem
Maße möglich, beschränkt sich aber auf wenige Technologien.
Photovoltaik an Gebäuden (PV):
Großes Potential liegt in der Nutzung der Solarener gie an Gebäuden
in Form von Photovoltaik. Diese ist aus ökologische r und
ökonomischer Sicht sinnvoll. Die Stromerzeugung am Gebäude ist
zwar teurer (ca. 6-12 ct/kWh) als die Erzeugung von PV-Strom in
Freiflächenanlagen (ca. 4-6 ct/kWh), jedoch entfall en die
Netzgebühren und andere Umlagen (je nach aktueller Gesetzeslage),
wodurch der am Gebäude erzeugte und im Gebäude verbrauchte PV-
Strom erheblich günstiger ist.
Durch den zusätzlichen Einbau von Kurzeitspeichern in Gebäuden
kann der Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesa mtstrombedarf
noch deutlich erhöht werden.
Die Energieerzeugung am Gebäude ist in mehrfacher H insicht
bedeutend. Zum einen entlastet sie die Netze (und s part hohe
Durchleitungsgebühren), zum anderen stehen im urban en Bereich
kaum und im ländlichen Raum nicht in unbegrenztem U mfang
Freiflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Geothermie an Gebäuden:
Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen kann
sehr effizient Umweltwärme nutzen. Durch Erdsonden kann der
Wirkungsgrad (Arbeitszahl) der Wärmepumpen erheblic h erhöht
werden. Gerade bei besonders niedrigen Außentempera turen wirkt
sich dies positiv aus, da die Temperaturen im Erdreich auch im Winter
weitgehend stabil sind.
Blockheizkraftwerke (BHKW) an Gebäuden :
BHKWs werden in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum netzdienlichen
Betrieb von Gebäuden spielen: Zu Zeiten von EE-Stro mknappheit
können sie neben Wärme auch Strom erzeugen und trag en zur
Stabilisierung des Stromnetzes bei. Sie können zunächst mit fossilem
Gas betrieben und dann zunehmend auf „grünes“ synth etisches
Methan (oder Wasserstoff) aus EE (erneuerbaren Ener gien)
umgestellt werden.
343
Seite 32 von 91
Sonstige Energieerzeuger an Gebäuden:
Windkraft an Gebäuden und im Stadtraum kann i.d.R. keinen
signifikanten Betrag zur Deckung des Energiebedarfe s leisten und
wird daher in diesem Konzept nicht weiter betrachtet.
Andere Systeme zur CO 2-neutralen Wärme- bzw. Stromerzeugung mit
Holz oder anderer Biomasse können in Einzelfällen sinnvoll sein.
344
Seite 33 von 91
5.3.3 CO 2-Neutrale Wärmeerzeugung und Energieträger
CO 2-Neutralität bei der Fernwärme:
Die Fernwärme spielt eine sehr wichtige Rolle bei d er Erreichung der
Klimaziele, da hier mit wenigen Maßnahmen relativ s chnell große
Fortschritte erzielt werden können.
Zum anderen werden durch den Einsatz großer KWK-Anlagen (Kraft-
Wärme-Kopplung) die CO 2-Emissionen bei gleichzeitiger Strom- und
Wärmeproduktion gesenkt.
Durch den Einsatz von Biomasse (Pellets oder Hacksc hnitzel) in
BHKWs zur Produktion von Fernwärme, kann die CO 2-Bilanz heute
schon ohne große Mehrkosten verbessert werden. Alle rdings ist
Biomasse nur in begrenztem Umfang verfügbar und sol lte daher
moderat und möglichst effizient eingesetzt werden.
Ein Ausbau des Fernwärmenetzes bzw. eine Erhöhung d er
Anschlussquoten ist wünschenswert, jedoch bis 2035 sicher nur in
sehr begrenztem Umfang umsetzbar.
Der erneuerbare Anteil der Nürnberger Fernwärme beträgt derzeit 8%
aus Biomasse und 19% aus der Müllverbrennung mit ca . 60%
biogenem Anteil. Als CO 2-neutral können 21,3% angesetzt werden.
CO 2-Neutrale Wärmeversorgung ohne Fernwärme:
Versorgung mit synthetischem Gas (Power-to-Gas) aus
erneuerbaren Energien
Mit Stromüberschüssen auf Basis erneuerbarer Energien im Sommer
(PV und Windenergie) kann synthetisches Gas zur Spe icherung
erzeugt werden. Dieses Gas kann im Winter, wenn wen iger
erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, CO 2-neutral genutzt
werden.
Bei einer Versorgung von Gebäuden ohne Fernwärme au f Basis von
Wasserstoff besteht das Problem, dass zurzeit weder Netze noch
Speicher in nennenswertem Umfang vorhanden sind. Oh ne ein
engmaschiges Wasserstoffnetz im städtischen Raum mü sste daher
an zentraler Stelle Wasserstoff erzeugt, saisonal g espeichert und
dann zu den Gebäuden transportiert werden. Dies wür de in den
Gebäuden den zusätzlichen Einbau von Wasserstofftanks und neuen
Wärmeerzeugern erfordern.
Eine Weiterverarbeitung des Wasserstoffs zu Methan (Sabatier-
Prozess) ist zwar mit weiteren Umwandlungsverlusten verbunden,
345
Seite 34 von 91
jedoch könnten nicht nur das vorhandene Gasnetz wei ter genutzt
werden, sondern auch die vorhandenen Wärmerzeuger i n den
Gebäuden. Damit würden auch die zusätzlichen Gasspe icher vor Ort
entfallen. Aus diesen Erwägungen heraus wird die di rekte
Wasserstoffnutzung in dieser Studie nicht weiter vertieft.
Eine Versorgung mit klassischem Biogas wird aus Grü nden der
Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit ebenfalls nicht weiter untersucht.
Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen
Alle Gebäude, die nicht mit Fernwärme versorgt werd en, müssen
sukzessive auf Wärmepumpen, möglichst mit Erdsonden, umgerüstet
werden.
Diese Wärmepumpen sollten möglichst mit 100% regene rativ
erzeugtem Strom versorgt werden.
Leider steht gerade in der Heizperiode weniger Stro m aus
erneuerbaren Energien zur Verfügung als im Sommerha lbjahr. Durch
starken Ausbau der Wärmeversorgung über Wärmepumpen könnte
sich die Stromknappheit im Winterhalbjahr somit noc h weiter
verschärfen.
Wärmeerzeugung mit BHKW
Wie bereits beschrieben, können BHKWs in Gebäuden e ine wichtige
Rolle spielen, wenn sie netzdienlich eingesetzt werden. Sie werden in
diesem Konzept noch ausführlicher betrachtet.
Hybride Heizsysteme
Die Kombination aus BHKWs und Wärmepumpen (hybride
Heizsysteme) stellen ein besonders netzdienliches H eizsystem dar,
da sie je nach Netzauslastung unterschiedliche Ener gieträger (Strom
oder Gas) nutzen können, so zur Stabilisierung des Stromnetzes
beitragen und damit die Grundlagen zum weiteren Aus bau der EE
verbessern.
Wärmeerzeugung mit Biomasse
In manchen Fällen kann der Einsatz von Hackschnitzeln, Holz-Pellets
oder Pflanzenöl zur Beheizung sinnvoll sein. Im innerstädtischen
Bereich sind Logistik- und Feinstaubprobleme zu ber ücksichtigen.
Gerade bei der Biomasse gilt es, eine möglichst effiziente Nutzung zu
erzielen, da die Ressourcen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung
stehen und ein großflächiger Einsatz nicht nachhalt ig ist. Daher ist
auch bei der Biomasse die Kraft-Wärme-Kopplung der
ausschließlichen Verwendung für Heizzwecke vorzuziehen.
346
Seite 35 von 91
6 Bestandsanalyse
6.1 Datengrundlage
6.1.1 Verbrauchsdaten
Als Grundlage für dieses Konzept wurden Gebäude- un d
Verbrauchsdaten der vom Sachgebiet Kommunales
Energiemanagement und Bauphysik (KEM) im Hochbauamt erfassten
städtischen Liegenschaften analysiert und ausgewertet.
6.1.2 Energieträger
Strom, Gas und Fernwärme werden vom Energieversorge r N-ERGIE
bezogen.
Strom:
Der Anteil erneuerbarer Energien beim Strom beträgt aktuell (2019)
60,5%.
Die CO 2-Emissionen betragen 0,278 kg/kWh.
Fernwärme:
Der Anteil der CO 2-neutralen Energieträger bei der
Fernwärmeerzeugung beträgt aktuell (2019) 21,3%.
Die CO 2-Emissionen betragen 0,144 kg/kWh.
Gas:
Die Gasversorgung erfolgt mit konventionellem fossilem Erdgas.
Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt aktuell (2019) 0%.
Die CO 2-Emissionen betragen 0,202 kg/kWh.
347
Seite 36 von 91
6.2 Analyse der Datengrundlage
Die Gebäude und Anlagen wurden in folgende Kategori en eingeteilt
und ausgewertet:
Art der Wärmeversorgung :
Fernwärme / ohne Fernwärme
Sanierungspotential :
Neubau / saniert / unsaniert
Mögliche Sanierungstiefe (Wärme und Strom):
Denkmalschutz / Ensembleschutz / kein Denkmal
6.2.1 Wärmeversorgung
Zunächst wurde ausgewertet, welche Gebäude mit Fern wärme
versorgt werden.
Abb. 16: Anteile der mit und ohne Fernwärme beheizten Gebäude
Etwa 66 % der Netto-Raumfläche (NRF) stadteigener G ebäude wird
mit Fernwärme versorgt.
Abb. 17: Anteile Wärmeverbrauch mit und ohne Fernwärme
Dies entspricht ca. 57% des Wärmeverbrauches.
348
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6.2.2 Sanierungspotential
Die Analyse hinsichtlich des Sanierungspotentials e rgab, dass ca.
67% der Gebäudeflächen (NRF) nicht saniert sind bzw . hohes
Sanierungspotential haben.
Abb. 18: Anteile sanierte und unsanierte Gebäudeflächen
6.2.3 Sanierungstiefe (Wärme und Strom)
Denkmäler bzw. Gebäude unter Ensembleschutz lassen sich i.d.R.
etwas weniger „tief“ sanieren als Gebäude ohne Denkmalschutz. D.h.,
das Einsparpotential beim Wärmebedarf fällt hier etwas geringer aus.
Daher wurden zur Bestimmung des möglichen Sanierungserfolges die
Gebäude zusätzlich nach den folgenden Kriterien ausgewertet:
Abb. 19: Anteile Denkmalschutz
Im Stromverbrauch unterscheiden sich die Bestandsge bäude nur
gering. Durch die zunehmende technische Ausstattung steigt der
Strombedarf bei Neubauten und Sanierungen etwas an.
349
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6.3 Auswertung der Daten und Schlussfolgerungen
Nach einer weiteren Kombination von Auswahlkriterie n ergibt sich
folgendes Bild:
Abb. 20: Aufteilung der Gebäude
Ca. 22% der Gebäude (flächenbezogen) haben hohes
Sanierungspotential und sind ohne Fernwärmeanschluss.
Ca. 46% der Gebäude (flächenbezogen) haben hohes
Sanierungspotential und werden mit Fernwärme versorgt.
Die spezifischen Wärmeverbräuche (nicht witterungsb ereinigt;
Datenbasis Jahr 2019), also der Verbrauch pro m² un d Jahr (ohne
Sondergebäude wie z.B. Schwimmbäder), stellen sich wie folgt dar:
Wärmeverbrauch unsanierter Gebäude
Keine Fernwärme Fernwärme
Kein Denkmal Denkmal Ensemble Kein Denkmal Denkmal Ensemble
139 kWh/m²a 167 kWh/m²a 105 kWh/m²a 97 kWh/m²a 103 kWh/m²a 103 kWh/m²a
möglicher Sanierungserfolg - Reduzierung um x% (Erfahrungswerte aus Sanierungen)
75% 50% 60% 75% 50% 60%
Mögliche Einsparung von
104 kWh/m²a 83 kWh/m²a 63 kWh/m²a 73 kWh/m²a 52 kWh/m²a 62 kWh/m²a
Abb. 21: Spezifische Wärmeverbräuche und Einsparpotentiale
Diese Auswertung der Verbrauchsdaten zeigt, dass be i der Gruppe
„Gebäude ohne Fernwärme“ (mit und ohne Denkmalschut z) die
größten Sanierungserfolge erzielt werden können.
Empfehlung:
Da die Sanierungskosten pro Flächeneinheit bei alle n Objektgruppen
annähernd gleich sind, sollten aus ökonomischer Sic ht diese
Gebäudegruppen - wo möglich - bei der Sanierung priorisiert werden.
350
Seite 39 von 91
7 Maßnahmenentwicklung
Vorgehensweise:
Zur Abschätzung und Bewertung der Effizienz und der Kosten
verschiedener Lösungsansätze wurden Arbeitshypothes en für die
verschiedenen technologischen Pfade aufgestellt, un tersucht und
verglichen.
Dabei wurden Maßnahmen betrachtet die vom Energieve rsorger
sowie Maßnahmen, die durch die Stadt selbst umgeset zt werden
müssen.
Die beschriebenen Maßnahmen durch den Energieversor ger
beziehen sich nur auf die Bedarfsdeckung für die st ädtischen
Gebäude und nicht auf die Gesamtstadt. Sie sollten aber bei einer
Gesamtstrategie des Energieversorgers berücksichtigt werden.
Die Hypothesen sind zunächst vereinfachte Ansätze. Sie sollen dazu
dienen, aus der unübersichtlichen Vielzahl von mögl ichen Szenarien
eine Orientierungshilfe abzuleiten.
Maßnahmen des Energieversorgers zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes
Hypothese 1 Wärmeerzeugung über Power-to-Gas
Hypothese 2 Wärme- und Stromerzeugung über Power-to-Gas und BHKW
Hypothese 3 Wärme- und Stromerzeugung über Holzgas- BHKW
Maßnahmen der Kommune an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des
CO 2-Ausstoßes
Hypothese 4 Gebäudesanierung
Hypothese 5 Umrüstung auf hybride Heizsysteme BHKW+ Wärmepumpe
Hypothese 6 Nachrüstung von Wärmepumpen
Hypothese 7 PV auf stadteigenen Gebäuden (mit Speic hern)
Abb. 22: Übersicht der Hypothesen
In einem ersten Schritt soll die Wirtschaftlichkeit verschiedener
Technologien verglichen werden, um die am besten ge eigneten
Varianten zu identifizieren bzw. ungeeignete auszuschließen.
351
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Aus den geeigneten Hypothesen wird dann eine Synthe se gebildet,
die dann in differenzierteren Szenarien genauer unt ersucht und
verglichen werden.
Die Hypothesen betrachten nicht nur einen Gesamtansatz zu heutigen
Kosten, sondern auch Prognosen zur Kostenentwicklun g in der
Zukunft. Gerade bei Technologien zur Speicherung sind die Kosten in
den letzten Jahren erheblich gefallen. Bei einer Fo rtsetzung dieses
Trends durch vermehrten Einsatz und damit höheren S tückzahlen ist
eine Fortsetzung dieser Preisentwicklung zu erwarte n. Dies hat
erhebliche Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der Hypothesen
bzgl. der Zeitachse. Technologien, die heute noch e xtrem teuer sind,
können in einigen Jahren mit den Kosten fossiler En ergieträger
konkurrieren oder diese sogar unterbieten.
Ebenso sind bei noch nicht voll ausgereiften Techno logien in Zukunft
weitere Verbesserungen bei den Wirkungsgraden zu erwarten.
Daher wird neben der Betrachtung der heutigen Koste n auch eine
Kostenprognose für die Jahre 2025 – 2050 in 5-Jahre s-Schritten
erstellt.
Annahmen:
Für die weiteren Betrachtungen gelten folgende Rand bedingungen
und grundlegende Annahmen:
Preissteigerung Fernwärme 2,0 % / Jahr
Preissteigerung Gas 2,0 % / Jahr
Preissteigerung Strom 2,0 % / Jahr
Preissteigerung Baukosten/Sanierung 3,2 % / Jahr
Klimakosten / CO 2 Folgekosten (linear ansteigend)
Quelle: Umweltbundesamt 2018 „Empfehlungen zu den
Klimakosten“
von 180 bis 240 EUR /
Tonne
Reduzierung des Wärmebedarfs durch
Klimaerwärmung 0,29% / Jahr
Erhöhung des Stromverbrauches durch erhöhte
technische Ausstattung und steigenden Kühlbedarf 0,5% / Jahr
Zubau (Neubauten) pro Jahr 1 % / Jahr
Abb. 23: Übersicht Randbedingungen für Hypothesen
352
Seite 41 von 91
Maßnahmen an der Energieversorgung durch den Energi e-
versorger
7.1 Hypothese 1 - Power-to-Gas (PtG)
Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Power-to-Gas + Gaskessel
CO 2-neutrale Deckung des Wärmbedarfs:
In dieser Arbeitshypothese wird postuliert, dass de r gesamte
Wärmebedarf der hier betrachteten Liegenschaften du rch
synthetisches Gas abgedeckt wird. Dieses Gas wird i m Sommer zu
100% auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt.
Zur Vereinfachung wird ausschließlich von Photovolt aik als
Energiequelle ausgegangen. Zum einen ist aufgrund p olitischer
Rahmenbedingungen der Ausbau der Windenergie in der
Metropolregion ins Stocken geraten. Zum anderen ste hen nicht mehr
so viele freie, windreiche Standorte, die geeignet wären, zur
Verfügung. Die Nutzung von mehr Windenergie in der Metropolregion
würde die Hypothesen nochmals effizienter und koste ngünstiger
machen.
Aus dem erneuerbar erzeugten Strom wird zunächst durch Elektrolyse
Wasserstoff hergestellt. In einem weiteren Schritt wird der Wasserstoff
zu Methan (synthetisches „Erdgas“) weiterverarbeitet.
Zur gleichmäßigeren Auslastung der Anlagen im Sommer sind Strom-
Kurzzeitspeicher erforderlich, die die Schwankungen in der PV-
Produktion sowie die Tag-Nacht-Zyklen weitgehend au sgleichen
können und eine wirtschaftlichere Nutzung der Power -to-Gas (P2G)-
Anlagen gewährleisten.
Das synthetisch hergestellte Methan kann im Gasnetz und den bereits
vorhandenen Kavernenspeichern vom Sommer bis in die Heizperiode
gespeichert werden. Hierfür sind keine großen Infra struktur-
Investitionen erforderlich.
Im Winter kann das synthetische Methan (analog und in jedem
Mischungsverhältnis zum Erdgas) in konventionellen
Wärmeerzeugern (Gaskesseln) in Wärme umgewandelt werden.
Die Gesamtsystemeffizienz beträgt aufgrund der zahl reichen
Umwandlungsverluste nur ca. 27% (19,75% wärmeseitig + 7,4%
stromseitig). Bei einer 50/50-Aufteilung des PV-Str oms für Wärme-
bzw. Stromerzeugung im Winter ergibt sich ein Wirku ngsgrad des
Systems auf der Wärmeseite von 39,5% (19,75% / ½ ).
353
Seite 42 von 91
D.h. für eine Kilowattstunde Wärme (kWh), die im Wi nter genutzt
werden kann, müssen im Sommer ca. 2,6 kWh PV-Strom erzeugt
werden. 61% gehen bei der Umwandlung verloren.
Darüber hinaus sind die Investitionen in die dafür erforderliche
Anlagentechnik erheblich.
Abb. 24: Wärmeerzeugung über PtG Hypothese1: Systemeffizienz ca. 27% (19,75+7,4) bei 50/50-
Aufteilung des PV-Stroms für Wärme- bzw. Stromerzeugung im Winter
Allein zur Deckung des Wärmebedarfs für alle Liegen schaften wäre
eine PV-Fläche von ca. 400 Hektar (ca. 4 Mio. m², e twa 560
Fußballfelder) erforderlich. Diese PV-Fläche wäre dreimal so groß wie
die Nürnberger Altstadt.
Der resultierende Wärmepreis würde auf ca. 30 Euroc ent pro
Kilowattstunde (hochgerechnet für 2025) steigen und damit etwa um
den Faktor 3 höher sein als heute.
Die Ausgaben reduzieren sich mit der Zeit, da für d ie eingesetzten
Technologien erhebliche Kostenreduzierungen in der Zukunft zu
erwarten sind.
CO2-neutrale Stromerzeugung:
PV-Strom Direktnutzung
Es wird davon ausgegangen, dass ca. 30% des jährlic hen
Strombedarfs direkt durch erzeugten PV-Strom gedeckt werden (also
zeitgleiche Erzeugung und Verbrauch). Die Erzeugung des PV-Stroms
kann in Freiflächenanlagen, oder besser möglichst d irekt an den
Gebäuden selbst, erfolgen.
354
Seite 43 von 91
PV-Strom - Kurzzeitspeicherung
Etwa 20% des jährlichen Strombedarfs können über Kurzzeitspeicher
gedeckt werden. Dies sind im Wesentlichen Lithium-I onen-Speicher
(oder vergleichbare Systeme), die mit sehr hoher Ef fizienz, aber
derzeit noch mit sehr hohen Kosten, die Schwankunge n bei der
Erzeugung ausgleichen und den Tag-Nacht Zyklus abpuffern.
PV-Strom - saisonale Speicherung
Die verbleibenden 50% des Jahresbedarfs müssen über saisonale
Speicher vom Sommer in den Winter verschoben werden . Hier wird
eine analoge Technologie wie bei der Wärmeversorgun g angesetzt.
Im Sommer wird synthetisches Gas erzeugt und im Gas netz
gespeichert. Im Winter wird dieses Gas in Gasturbinen wieder in Strom
zurück gewandelt.
Die geringen Wirkungsgrade der Gasturbinen führen z usammen mit
den niedrigen Wirkungsgraden der synthetischen Gash erstellung zu
einem sehr ungünstigen Gesamt-System-Wirkungsgrad.
So ergibt sich ein Gesamtwirkungsgrad für die Strom erzeugung mit
saisonaler Speicherung von ca. 15% (7,4% / ½).
D.h. für 1 kWh CO 2-neutralen Stroms im Winter müssen im Sommer
6,6 kWh PV-Strom erzeugt werden. 85% gehen bei der Umwandlung
verloren.
resultierender Wärmegestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] ca. 0,30 EUR
resultierender Stromgestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] ca. 0,35 EUR
Abb. 25: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 1
355
Seite 44 von 91
7.2 Hypothese 2 - Power-to-Gas + Kraft-Wärme-Kopplu ng
(PtG+KWK)
Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Power-to-Gas + K raft-Wärme-
Kopplung
CO 2-neutrale Wärmeerzeugung:
Die Wärmeerzeugung in Hypothese 2 ist weitgehend an alog zu
Hypothese 1, jedoch wird nun zur Verbesserung von E ffizienz und
Wirtschaftlichkeit Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt. D.h. es werden
bei der Umwandlung des synthetischen Methans sogena nnte
Blockheizkraftwerke (BHKW) genutzt. Dabei wird über einen
Gasmotor Strom produziert und die entstehende Abwär me zum
Heizen verwendet. Dadurch wird die Gesamteffizienz verbessert.
Abb. 26: Wärmeerzeugung über PtG+KWK Hypothese 2: Systemeffizienz ca. 34% (18,7% +15,3%)
CO 2-neutrale Stromerzeugung:
Die Stromerzeugung ist weitgehend analog zu Hypothe se 1, jedoch
wird im Winterhalbjahr der Strom über Blockheizkraftwerke erzeugt.
Der Systemwirkungsgrad verbessert sich dadurch auf 34 %.
Dies zeigt, dass der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplu ng zur
Verbesserung der Effizienz des Gesamtsystems beiträgt und damit ein
wichtiger Baustein zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit einer CO 2-
neutralen Energieversorgung ist.
Alternativ zur KWK könnten auch Brennstoffzellen eingesetzt werden.
Bei dieser Technologie werden ebenfalls Strom und W ärme erzeugt,
jedoch ist der Wirkungsgrad beim Stromanteil etwas höher als bei
356
Seite 45 von 91
einem Blockheizkraftwerk. Diese Systeme sind jedoch zurzeit noch
erheblich teurer als Blockheizkraftwerke und haben eine geringe
Lebensdauer. In der Zukunft kann mit sinkenden Prei sen der Einsatz
von Brennstoffzellen jedoch vorteilhaft werden.
resultierender Wärmegestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] 0,22 EUR
resultierender Stromgestehungspreis in 2025 [EUR/kWh] 0,31 EUR
Abb. 27: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 2
357
Seite 46 von 91
7.3 Hypothese 3 - Biomasse + Kraft-Wärme-Kopplung ( Bio
+ KWK)
Photovoltaik + Li-Ionen-Speicher + Holzgas-BHKW + Wärmepumpen
CO 2-neutrale Wärmeerzeugung:
Alternativ zur Erzeugung von synthetischem Gas mit relativ schlechten
Wirkungsgraden und damit verbundenen hohen spezifis chen Kosten
wird die Verwendung von Biomasse als Energieträger untersucht. Hier
wird die Verwendung von Restholz (Äste, Kronen, Rin den und
Schadholz) aus der Forstwirtschaft betrachtet, die nicht in Konkurrenz
zur Nahrungsmittelproduktion oder der Bauholznutzung steht.
Wie in den vorhergehenden Hypothesen gezeigt wurde, ist die
Kombination mit KWK ein Schlüssel zur effizienten E nergienutzung.
Dies gilt ebenso für die Biomasse, welche auch unte r
Nachhaltigkeitskriterien zu wertvoll ist, um sie nu r zur
Wärmegewinnung zu verbrennen.
Daher wird hier ein System betrachtet, dass Holzgas erzeugt, welches
in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt wird.
Die untersuchte Anlagenvariante beinhaltet noch ein e weitere
Komponente mit positiver Wirkung: bei der Holzgaspr oduktion kann
Kohlenstoff und damit CO 2 als Feststoff in Form von Pflanzenkohle
ausgekoppelt werden. Es wird damit dauerhaft der At mosphäre
entzogen.
Die Pflanzenkohle (oder Biochar) kann als Dünger zu r
Bodenverbesserung eingesetzt werden. Weitere Anwend ungen sind
möglich. Hierbei wird das CO 2 dauerhaft gebunden. Der Prozess kann
daher nicht nur als CO 2-neutral betrachtet werden, sondern sogar als
CO 2-negativ. In der weiteren Betrachtung wird der Proz ess als CO 2-
neutral angesehen.
Abb. 28: Wärmeerzeugung über Biomasse+KWK Hypothese 3: Systemeffizienz ca. 70,5%
(41,9%+29,4%)
358
Seite 47 von 91
resultierender Wärmegestehungspreis [EUR/kWh] 0,07 EUR
resultierender Stromgestehungspreis [EUR/kWh] 0,28 EUR
Abb. 29: resultierender Wärme- und Stromgestehungspreis Hypothese 3
Der Einsatz der Biomasse kann die Kosten der Energi eerzeugung
gegenüber der Nutzung von synthetischem Gas erheblich reduzieren,
jedoch ist der Einsatz der Biomasse im großen Maßst ab nicht
nachhaltig, da nur eine begrenzte Menge Biomasse fü r die
energetische Nutzung zur Verfügung steht.
In Einzelfällen, z.B. für kleinere Nahwärmenetze, kann der Einsatz als
Übergangstechnologie sinnvoll sein (z.B. im Tiergarten Nürnberg).
359
Seite 48 von 91
Maßnahmen an stadteigenen Gebäuden durch die Stadt selbst
7.4 Hypothese 4 – Energetische Sanierung
In der 4. Arbeitshypothese wird ausschließlich die Reduzierung des
Wärmeverbrauches durch Sanierung betrachtet. Es wer den die
Auswirkungen der energetischen Gebäudesanierung unt ersucht und
in unterschiedlichen Gebäudekategorien verglichen.
So können Gebäudegruppen identifiziert werden, bei denen die
ökonomisch besten Erfolge erzielt werden können .
Grundlagen und Annahmen:
Reduzierung des Wärmebedarfs durch Sanierung:
ohne Denkmalschutz auf 25% (entspricht Reduzierung um 75%)
mit Denkmalschutz auf 50% (entspricht Reduzierung um 50%)
mit Ensembleschutz auf 40% (entspricht Reduzierung um 60%).
Es wurde der energetisch relevante Anteil der Sanie rungskosten
angesetzt.
Folgende 6 Gruppen von Gebäuden wurden untersucht:
Ohne Fernwärmeversorgung :
4a kein Denkmal
4b Denkmal
4c Ensembleschutz
Mit Fernwärmeversorgung:
4d kein Denkmal
4e Denkmal
4f Ensembleschutz
Für alle Varianten der Hypothese 4 wurden die Koste n pro
eingesparter kWh Heizenergie ermittelt. Diese kann somit direkt mit
den Kosten einer CO 2-neutral erzeugten kWh verglichen werden,
sowie mit den aktuellen Wärmekosten auf Basis fossi ler
Energieträger.
Für alle Gebäudegruppen ergeben sich Kosten pro eingesparter kWh,
die deutlich unter den Kosten der Erzeugung auf Bas is erneuerbarer
Energien liegen.
Daher ist aus ökonomischer Sicht die Reduzierung des Wärmebedarfs
durch effiziente Sanierung gegenüber der Erzeugung durch
erneuerbare Energien für alle Gebäudekategorien vorzuziehen.
360
Seite 49 von 91
Auch im Vergleich zu den aktuellen (überwiegend fos silen)
Energieträgern ist die energetische Sanierung wirtschaftlicher.
Wenn die Klimafolgekosten (Basiswert Umweltbundesam t) ebenso
berücksichtigt werden, verbessert sich die Wirtscha ftlichkeit der
Sanierung weiter.
Die Sanierung ist durch die Reduzierung des Wärmebe darfs mit
Abstand der kostengünstigste Baustein auf dem Weg z ur CO 2-
Neutralität bei der Wärmeversorgung.
Eine Erhöhung der Sanierungsquote würde sich daher auf die
Wirtschaftlichkeit positiv auswirken.
Abb. 30: resultierende Wärmekosten Hypothese 4
Zeit- und Kostenentwicklung :
Die aktuelle Sanierungsquote von 0,7% entspricht ei ner Sanierung
von ca. 4.800 m² NRF pro Jahr (entspricht durchschn ittlich 2
Gebäuden pro Jahr).
Hierfür fallen ca. 8 bis 10 Millionen EUR pro Jahr an. Der Anteil der
energetischen Kosten beläuft sich hierbei auf ca. 9 00.000 bis 1,1
Millionen EUR pro Jahr.
Mit der Sanierungsquote von 0,7% können, beginnend ab 2023, bis
2035 ca. 8,4% der Gebäudeflächen saniert werden.
361
Seite 50 von 91
Eine Verdopplung der Sanierungsquote auf 1,4% führt zu einer
Verdopplung der Sanierungsfläche auf ca. 9.600 m² N RF pro Jahr
(entspricht durchschnittlich 4 Gebäuden pro Jahr) und einer Erhöhung
der jährlichen Sanierungskosten auf 16 bis 21 Millionen EUR pro Jahr
bzw. 1,8 bis 2,3 Millionen EUR pro Jahr für den Ant eil der
energetischen Kosten.
Mit dieser Sanierungsquote von 1,4% können, beginnend ab 2023, bis
2035 ca. 16,8% der Gebäudeflächen saniert werden.
Bei einer weiteren Erhöhung der Sanierungsquote auf 2,0% steigen
die Sanierungsfläche auf 13.700 m² NRF pro Jahr (en tspricht
durchschnittlich 6 Gebäuden pro Jahr) und die Koste n auf 23 bis 30
Millionen EUR pro Jahr bzw. 2,5 bis 3,2 Millionen E UR pro Jahr für
den Anteil der energetischen Kosten.
Mit dieser Sanierungsquote von 2,0% können, beginnend ab 2023, bis
2035 ca. 24% der Gebäudeflächen saniert werden.
362
Seite 51 von 91
7.5 Hypothese 5 – Umrüstung auf hybride Heizsysteme
BHKW + Wärmepumpe
In dieser Arbeitshypothese wird die Umrüstung von Gebäuden, die
unsaniert und nicht fernwärmeversorgt sind, auf ein hybrides
Heizsystem aus BHKW und Wärmepumpen betrachtet.
Die Umrüstung auf hybride Heizsysteme stellt keinen Ersatz für die
energetische Sanierung dar. Aber selbst bei einer sehr ambitionierten
Sanierungsquote von 2% jährlich könnte bis 2035 nur etwa ein Fünftel
der Gebäude energetisch saniert werden.
Da die Umrüstung des Heizsystems relativ schnell und mit geringeren
Gesamtinvestitionen umsetzbar ist, kann sie eine wichtige Ergänzung
zur Sanierung sein, um zu einer schnellen Reduzieru ng des CO 2-
Ausstoßes beizutragen.
Der Betrieb der BHKWs basiert zunächst noch auf fossilem Gas, kann
aber später auf CO 2-neutrales Gas (Biogas oder synthetisches
Methan) umgestellt werden.
Zunächst geht es darum, die Verbesserung der Effizi enz und das
Potential zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes zu untersuchen.
Diese Gebäudekategorie umfasst 176 Objekte, die zus ammen ca.
22 % des Wärmebedarfs der insgesamt betrachteten Ge bäude und
Liegenschaften ausmachen.
Es wird von einer Betriebsweise ausgegangen, bei de r der Strom für
die Wärmepumpen vom Blockheizkraftwerk erzeugt wird . Dabei wird
etwa 30 % des Wärmebedarfs vom BHKW gedeckt, ca. 70 % durch
die Wärmepumpe.
Für die Wärmepumpen mit Erdsonden in Kombination mit dem BHKW
wird, aufgrund des energetisch ungünstigen Zustands der unsanierten
Gebäudehülle, eine durchschnittliche Jahresarbeitsz ahl von 3,0
angesetzt.
Mit Umrüstung auf diese Betriebsweise lässt sich de r CO 2-
Ausstoß im Bereich der Wärmeerzeugung für diese Obj ekte um
ca. 39% reduzieren.
Eine zusätzliche energetische Sanierung muss nicht zeitgleich
erfolgen, kann die CO 2-Einsparung jedoch auf bis zu 90% erhöhen.
363
Seite 52 von 91
Grafisch lässt sich die Verbesserung der Effizienz der hybriden
Heizung wie folgt darstellen:
Abb. 31: Konventionelle Wärmeerzeugung mit Gas: Systemeffizienz 93%
Abb. 32: Hybride Wärmeerzeugung mit Gas: Systemeffizienz 152% (44%+108%)
Durch die Verbesserung der Effizienz des Heizsystems reduziert sich
entsprechend der CO 2-Ausstoß.
Netzdienliche Betriebsweise:
Wenn ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien i m
Netz zur Verfügung steht, können die Gebäude über
Wärmepumpen (mit Erdsonden) beheizt werden.
Ist nicht ausreichend erneuerbarer Strom im Netz
vorhanden, kann das BHKW die Wärme erzeugen. Der
dabei gleichzeitig erzeugte Strom kann entweder dir ekt im
Gebäude genutzt werden oder ins Netz eingespeist werden.
Bei besonders niedrigen Außentemperaturen (Spitzen last)
können BHKW und Wärmepumpe gemeinsam betrieben
werden. Das BHKW liefert dann Strom für die Wärmepumpe
und entlastet damit das Stromnetz in Zeiten sehr ho her
Netzbelastung.
364
Seite 53 von 91
Um die Effizienz des Systems zu erhöhen, kann ggf. die
Wärmepumpe zur Rücklaufanhebung (ggf. mehrstufig)
eingesetzt werden und das BHKW zur Erhöhung auf die
erforderliche Vorlauftemperatur.
Durch die Kombination aus BHKW und Wärmepumpen mit
Erdsonden kann die Anzahl der erforderlichen Erdson den
reduziert werden, insbesondere bei unsanierten Altb auten
mit sehr hohen Verbräuchen.
Nach einer energetischen Sanierung kann das BHKW
zunächst weiterbetrieben und dann, nach Erreichen s einer
Lebensdauer, ggf. stillgelegt werden. Die Anzahl de r
Erdsonden ist dann nicht stark überdimensioniert. S onden
und Wärmepumpe können sehr effizient weiterbetriebe n
werden.
Die Wärmepumpen mit Erdsonden bieten auch die Opti on
effizienter Kühlfunktion (möglichst mit PV-Strom).
Zur Verbesserung der Netzdienlichkeit kann zusätzl ich ein
Heizungs-Pufferspeicher ergänzt werden. Dieser ermöglicht
eine weitere Entkopplung der Erzeugung vom Bedarf.
Der Wärmespeicher kann zusätzlich noch mit einer
Heizpatrone ausgestattet werden. Damit kann bei aku tem
Stromüberschuss, wie er manchmal bei nächtlichen
Stürmen (Windstromüberschuss) auftritt, überschüssi ger
Strom aufgenommen werden. Heizpatronen sind sehr
kostengünstig und können bei richtiger Betriebsweis e die
Netzdienlichkeit des Systems weiter optimieren.
Die Steuerung der Betriebsweise des Systems kann d irekt
durch den Energieversorger erfolgen. Alternativ kan n es
über den aktuellen Strompreis (Börsenpreis) geregel t
werden.
Bei Steuerung der Betriebsweise durch den
Energieversorger könnte ein besonderer „netzdienlic her“
Stromtarif vereinbart werden, was mehr Gebäudebetre iber
motivieren kann, netzdienliche Heizsysteme zu installieren.
Diese Art der Wärmeversorgung bietet sich für Cont racting-
Modelle an.
365
Seite 54 von 91
Sollte nicht ausreichend Platz in den Gebäuden vor handen
sein, könnten die hybriden Heizungsanlagen bis zu e iner
Gesamtsanierung des Objektes temporär in Containern
untergebracht werden,
Zunächst ist die Wärmeversorgung damit nicht volls tändig
CO 2-neutral. Sie reduziert aber als Brückentechnologie
erheblich die CO 2-Emissionen und unterstützt den weiteren
Ausbau der erneuerbaren Energien.
In Kombination mit einer späteren energetischen Sa nierung
kann der CO 2-Ausstoß dann um bis zu 90% reduziert
werden.
Die Investitionskosten pro eingesparter Tonne CO 2 liegen
etwas höher als bei der energetischen Sanierung, ab er
deutlich unter den Kosten einer komplett CO 2-neutralen
Wärmeversorgung.
In Zukunft können die BHKWs mit einem zunehmenden
Anteil von regenerativ erzeugtem Gas betrieben werden, bis
die gesamte Gasversorgung vollständig erneuerbar erfolgt.
Zeit- und Kostenentwicklung:
Bei einer Umrüstungsquote von durchschnittlich ca. 15 Objekten pro
Jahr, beginnend ab 2023, könnten bis 2035 alle 176 Objekte
umgerüstet werden.
Im Mittel müsste pro Objekt ein BHKW mit ca. 26 kW el (32 kW th ) und
Wärmepumpen mit ca. 61 kW installiert werden.
Beginnend in 2023 müssten hierfür ca. 2 Millionen E UR pro Jahr bis
2035 investiert werden.
366
Seite 55 von 91
Unsanierte Gebäude, die in absehbarer Zeit nicht sa niert werden,
können zeitnah umgerüstet und dann auf erneuerbare Energieträger
umgestellt werden.
Abb. 33: CO 2-Emissionen in Abhängigkeit der Anlagentechnik
Unsanierte Gebäude können zeitnah umgerüstet werden , um den
CO 2-Ausstoß schnell zu reduzieren. Nach einer Sanierun g kann das
BHKW entfallen und auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden
Abb. 34: CO 2-Emissionen und Anlagentechnik in Abhängigkeit zur Sanierung
367
Seite 56 von 91
Durch den reduzierten Gasverbrauch reduzieren sich die Heizkosten.
Durch die steigenden Gaspreise (und ggf. CO 2-Abgaben) wird die
Kosteneinsparung gegenüber konventionell beheizten Objekten noch
größer.
Ab 2034 gleichen sich Umrüstungskosten und Einsparu ngen in etwa
aus.
Abb. 35: Kosteneinsparung
368
Seite 57 von 91
7.6 Hypothese 6 – Nachrüstung von Wärmepumpen
In dieser Arbeitshypothese werden Gebäude betrachtet, die bereits
saniert wurden oder als Neubauten gelten.
Dies betrifft 69 Objekte und entspricht ca. 7,8 % d es gesamten
Wärmebedarfs aller Objekte.
Der geringere Verbrauch macht den Einbau eines BHKW in vielen
Fällen unwirtschaftlich. Zudem ist die Heizungsanla ge noch relativ
neu.
Daher ist es in dieser Kategorie von Objekten i.d.R . ausreichend, die
Wärmeversorgung überwiegend auf Wärmepumpenbetrieb
umzustellen.
Die bestehenden Gas-Heizungsanlagen können weiter z ur
Abdeckung von Spitzenlasten betrieben werden. Damit können die
Wärmepumpen und Erdsonden kleiner und damit wirtsch aftlicher
dimensioniert werden.
Es wird von einer Betriebsweise ausgegangen, bei der etwa 80% des
Wärmebedarfs durch die Wärmepumpen gedeckt werden, ca. 20%
durch den Gasbrenner.
Als Energieträger wird für die Gasheizungen zunächs t weiterhin
fossiles Erdgas angesetzt.
Wegen des besseren energetischen Standards der Gebä ude wird für
die Wärmepumpen mit Erdsonden eine durchschnittlich e
Jahresarbeitszahl von 4,0 angesetzt.
Bei Umrüstung auf diese Betriebsweise würde sich de r CO 2-
Ausstoß dieser Objekte im Bereich der Wärmeerzeugun g um ca.
50% reduzieren lassen .
Durch den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix
erhöht sich dieser Wert bis 2035 weiter.
Netzdienliche Betriebsweise:
Wenn ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien i m
Netz zur Verfügung steht, kann das Gebäude über
Wärmepumpen (mit Erdsonden) beheizt werden.
Ist nicht ausreichend erneuerbarer Strom im Netz
vorhanden, kann der Gasbrenner unterstützen.
369
Seite 58 von 91
Bei besonders niedrigen Außentemperaturen (Spitzen last)
oder Dunkelflaute kann der Gasbrenner den gesamten
Bedarf decken, da die bestehende Gasheizung auf
Volllastdeckung ausgelegt wurde. Dies entlastet das
Stromnetz in Zeiten sehr hoher Netzbelastung.
Durch die Kombination aus bestehendem Gasbrenner u nd
Wärmepumpen kann die Anzahl der erforderlichen
Erdsonden reduziert werden.
Die Wärmepumpen mit Erdsonden bieten auch die Opti on
einer effizienten Kühlfunktion (möglichst mit PV-Strom).
Zur Verbesserung der Netzdienlichkeit kann zusätzl ich ein
Heizungs-Pufferspeicher ergänzt werden. Dieser ermöglicht
eine noch weitere Entkopplung der Erzeugung vom Bedarf.
Der Wärmespeicher kann noch zusätzlich mit einer
Heizpatrone ausgestattet werden. Damit kann bei aku tem
Stromüberschuss, wie er manchmal bei nächtlichen
Stürmen (Windstromüberschuss) auftritt, überschüssi ger
Strom aufgenommen werden. Heizpatronen sind sehr
kostengünstig und können bei richtiger Betriebsweis e die
Netzdienlichkeit des Systems weiter optimieren.
Die Steuerung der Betriebsweise des Systems kann d irekt
durch den Energieversorger erfolgen. Alternativ kan n es
über den aktuellen Strompreis (Börsenpreis) geregel t
werden.
Bei Steuerung der Betriebsweise durch den
Energieversorger könnte ein besonderer „netzdienlic her“
Stromtarif vereinbart werden. Dieser kann weitere
Gebäudebetreiber motivieren, netzdienliche Heizsyst eme
zu installieren.
Diese Art der Wärmeversorgung bietet sich für Cont racting-
Modelle an.
370
Seite 59 von 91
Zunächst ist die Wärmeversorgung damit nicht volls tändig
CO 2-neutral. Sie reduziert aber als Brückentechnologie
erheblich die CO 2-Emissionen und unterstützt den weiteren
Ausbau der erneuerbaren Energien.
o Die Investitionskosten pro eingesparte Tonne CO 2
liegen etwas höher als bei der energetischen
Sanierung, aber deutlich unter den Kosten einer
komplett CO 2-neutralen Wärmeversorgung.
o In Zukunft können die Gasbrenner mit einem
zunehmenden Anteil von regenerativ erzeugtem Gas
betrieben werden, bis die gesamte Gasversorgung
vollständig erneuerbar erfolgt.
Zeit- und Kostenentwicklung:
Bei einer Umrüstungsquote von durchschnittlich 6 Ob jekten pro Jahr,
beginnend ab 2023, könnten bis 2035 alle 69 Objekte umgerüstet
werden.
Im Mittel müsste pro Objekt eine Wärmepumpe mit ca. 38 kW (mit
entsprechenden Erdsonden) installiert werden.
Beginnend in 2023 müssten ca. 0,4 Millionen EUR pro Jahr investiert
werden.
In bereits sanierten Gebäuden oder Neubauten können zeitnah
Wärmepumpen nachgerüstet werden, dann die Energietr äger auf
CO 2-Neutralität umgestellt werden.
Abb. 36: CO 2-Emissionen in Abhängigkeit der Anlagentechnik
371
Seite 60 von 91
Durch den deutlich reduzierten Gasverbrauch reduzie ren sich
insgesamt die Heizkosten, trotz zusätzlicher Stromk osten für die
Wärmepumpen.
Durch die steigenden Gaspreise (und ggf. CO 2-Abgaben) wird die
Einsparung gegenüber konventionell beheizten Objekten noch größer.
Ab 2030 gleichen sich Umrüstungskosten und Einsparu ngen in etwa
aus.
Abb. 37: Kosteneinsparung
372
Seite 61 von 91
7.7 Hypothese 7 – PV auf stadteigenen Gebäuden (mit
Speicher)
In der 7. Arbeitshypothese wird der Ausbau der Phot ovoltaikanlagen
auf den zur Verfügung stehenden Dachflächen der Geb äude
betrachtet.
Nach der Potentialanalyse der stadteigenen Dächer f ür PV-Anlagen
der Stadt Nürnberg vom 15.12.2020 stehen hierfür di e Dachflächen
von ca. 398 nicht denkmalgeschützten Gebäuden mit g uter bis
mittlerer Eignung zur Verfügung.
Das freie Potential dieser Dachflächen wird mit ca. 17.000 kWp bzw.
90.000 m² freier Dachfläche beziffert.
Ziel des gebäudenahen Photovoltaikausbaus ist eine möglichst hohe
Deckung des Strombedarfs des Gebäudes durch selbstp roduzierten
Strom (Eigenverbrauch).
Der natürlich tageszeitlich und jahreszeitlich schw ankenden bzw.
begrenzten Energiequelle stehen hierbei zudem unter schiedliche,
i.d.R. zeitlich versetzte, Lastprofile gegenüber. D.h., je nach Lastprofil
sind die Zeiträume hohen Photovoltaikertrags nicht deckungsgleich
mit den Lastspitzen des Strombedarfs des Gebäudes.
Durch den Einsatz von Kurzzeitspeichern (Batterien) kann ein
zwischenzeitlicher Überschuss des Photovoltaikertra ges für die
Deckung des Bedarfs zu Zeiten geringeren Photovolta ikertrages
zwischengespeichert werden. Hierdurch kann die
Eigenverbrauchsquote erhöht werden.
Im Gegensatz zu Wohngebäuden mit überwiegenden Last spitzen in
den Morgen- und Abendstunden ist bei kommunal genut zten
Gebäuden in der Regel von einem günstigeren Lastprofil aufgrund der
überwiegenden Nutzung tagsüber auszugehen.
Dies führt zu einem günstigeren Verhältnis zwischen Ertrag und
nutzbarem Bedarf und die Größe der Kurzzeitspeicher kann geringer
angesetzt werden.
373
Seite 62 von 91
Kostenvergleich Gestehungskosten für selbstgenutzte n PV-
Strom zu Kosten Netzbezug:
Die Gestehungskosten des PV-Stroms sind erheblich geringer als der
Strombezug aus dem Netz. Überschüsse können nach gegenwärtigen
Rahmenbedingungen eingespeist werden, werden häufig aber nicht
kostendeckend vergütet.
Diese Vergütung kann in Zukunft noch weiter sinken. Daher sollte der
Anteil des Eigenverbrauchs möglichst hoch sein.
Der Kostenvorteil besteht aber selbst dann, wenn nu r der
selbstgenutzte Anteil angesetzt wird und keine Verg ütung für die
Einspeisung erfolgt.
Ein Kurzzeitspeicher erhöht den Eigenverbrauchsante il und reduziert
damit die Gestehungskosten des selbstgenutzten Stroms. Auch kann
dieser Speicher netzdienliche Funktionen übernehmen.
Es gibt bereits zahlreiche Modellprojekte, bei dene n der
Energieversorger einen Schwarm von dezentralen Spei chern in
Gebäuden zur Netzstabilisierung nutzt, und dafür ei nen günstigen
Stromtarif anbietet oder sich an den Kosten der Speicher beteiligt.
Auch bei selbstgenutztem Strom können Abgaben wie E EG-Umlage
und andere Gebühren anfallen. Diese können sich je nach
Gesetzeslage stark verändern. Daher kann kein direk ter Vergleich
zwischen dem Netzstrom und dem selbst erzeugten PV- Strom
gezogen werden.
Die Gestehungskosten des PV-Stroms, auch mit Speicher, werden mit
der Zeit immer günstiger und liegen deutlich unter den Bezugskosten
aus dem Netz. Wie groß der tatsächliche finanzielle Vorteil ist, hängt
von der weiteren Entwicklung der Umlagen und Abgaben ab.
374
Seite 63 von 91
Abb. 38: Gestehungskosten PV-Strom
Der großflächige Ausbau der PV-Dachanlagen ist ein wichtiger
Baustein zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes beim Strom. Die
Kosten liegen bereits heute bei den meisten Anlagen deutlich unter
den Kosten des Netzstroms.
Bei denkmalschützen Gebäuden können die Kosten durc h
Sondermodule jedoch erheblich ansteigen.
Hier sind denkmalgerechte Lösungen in Abstimmung mi t dem
Denkmalsschutz zu finden, die auch eine Belegung di eser Gebäude
ermöglicht, da dies ca. 40 % der Nürnberger Gebäudeflächen betrifft.
375
Seite 64 von 91
7.8 Vergleich der Hypothesen
Hypothese Effizienz Wirtschaft-
lichkeit
Nachhaltig-
keit
Kostenent-
wicklung
Maßnahmen des Energieversorgers zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes
Hypothese 1
(PtG) - - 0 +
Hypothese 2
(PtG + KWK) 0 - + +
Hypothese 3
(Biomasse-KWK) + + - 0
Maßnahmen der Kommune an stadteigenen Gebäuden zur Reduzierung des
CO 2-Ausstoßes
Hypothese 4
(Sanierung) + + + 0
Hypothese 5
(BHKW+WP) + + + 0
Hypothese 6
(WP) + + + 0
Hypothese 7
(PV+Speicher) + + + +
Abb. 39: Vergleich und Bewertung der Hypothesen
Wärmekosten:
Beim direkten Vergleich der Hypothesen der Wärmeerz eugung
(Hypothese 1-3) können folgende Aussagen getroffen werden:
Hypothese 1 (PtG) ist mit Abstand die unwirtschaft lichste
Variante.
Hypothese 2 (PtG+KWK) ist wirtschaftlicher, aber i mmer
noch deutlich teurer als der heutige Wärmepreis aus fossilen
Brennstoffen.
Hypothese 3 (Biomasse+KWK) wäre heute schon zu
vergleichbaren Kosten einsetzbar, ist aber nicht nachhaltig.
Hypothese 1 und 2 werden in der Zukunft deutlich g ünstiger
und nähern sich in Bezug auf die Kosten immer weite r an
Hypothese 3 an.
Ein schneller Umstieg auf eine Wärmeversorgung aus
erneuerbaren Energien ist daher mit höheren Kosten
verbunden als ein langsamer.
376
Seite 65 von 91
Der Einsatz von Biomasse könnte als „Brückentechno logie“
dienen, bis der Einsatz von synthetischen Gasen gün stiger
geworden ist.
Abb. 40: Entwicklung der Wärmepreise Hypothese 1-3
In der weiteren Betrachtung wird von den drei Hypot hesen zur
Energieversorgung nur noch die Hypothese 2 zum Verg leich
herangezogen, da die Hypothese 1 unwirtschaftlicher und ineffizienter
und die Hypothese 3 nicht nachhaltig ist.
Beim Vergleich der energetischen Sanierung (Hypothe se 4) mit einer
nachhaltigen erneuerbaren Wärmeerzeugung (Hypothese 2: PtG +
KWK) können folgende Aussagen getroffen werden:
Die durch energetische Sanierung (Hypothese 4) ein gesparte
Kilowattstunde ist deutlich günstiger als die Wärme rzeugung
durch Power-to-Gas (Hypothese 2).
Sie ist auch günstiger als die Wärmeerzeugung mit fossilen
Brennstoffen.
Die energetische Sanierung ist zunächst mit großem Abstand
die kostengünstigste der betrachteten Hypothesen. D urch
Baukostensteigerung und Preisreduzierung der erneue rbaren
Wärmeversorgung werden sich die Kosten einer vermie denen
Kilowattstunde in Zukunft den Erzeugungskosten annähern.
Für eine CO 2-Neutralität bei der Wärmeversorgung bis 2035 ist
die energetische Sanierung der kostengünstigste und
wirtschaftlichste Baustein.
377
Seite 66 von 91
Abb. 41: Entwicklung der Wärmepreise – Hypothese 4 im Vergleich mit Hypothese 2 und IST-
Versorgung
Stromkosten:
Beim direkten Vergleich der Hypothesen zur Stromerz eugung
(Hypothese 1-3) können folgende Aussagen getroffen werden:
Hypothese 1 (PtG) ist mit Abstand die unwirtschaft lichste
Variante.
Hypothese 2 (PtG+KWK) ist wirtschaftlicher, aber i mmer
noch deutlich teurer als der heutige Strombezugspreis.
Hypothese 3 (Biomasse+KWK) wäre deutlich
kostengünstiger, ist aber nicht nachhaltig.
Hypothese 1 und 2 werden in der Zukunft deutlich g ünstiger
und nähern sich in Bezug auf die Kosten immer weite r an
Hypothese 3 an.
Der Einsatz von Biomasse könnte auch hier als
„Brückentechnologie“ dienen, bis der Einsatz von
synthetischen Gasen günstiger geworden ist.
378
Seite 67 von 91
Abb. 42: Entwicklung der Strompreise Hypothese 1-3
Beim Vergleich einer nachhaltigen Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien (Hypothese 2) mit der Stromversorgung aus dem Netz (Ist-
Versorgung) können folgende Aussagen getroffen werden:
Die CO 2-neutrale Stromerzeugung (Hypothese 2) ist zunächst
deutlich teurer als die Ist-Versorgung. In Zukunft nähern sich
diese Preise allerdings an.
Ein schneller Umstieg auf eine erneuerbare Stromve rsorgung
ist daher mit höheren Kosten verbunden als ein langsamer.
Abb. 43: Entwicklung des Strompreises – Hypothese 2 im Vergleich mit der IST-Versorgung
379
Seite 68 von 91
7.9 Synthese
Die Betrachtung der Hypothesen zeigt, dass es für die Erreichung der
Klimaneutralität Maßnahmen gibt, die im Bereich des
Energieversorgers liegen (Fernwärme, Gas, Strom). D eren
Umsetzung wird sich jedoch in den Preisen für Wärme und den
Strombezug niederschlagen.
In direkter Verantwortung der Kommune für ihre eige nen Gebäude
können Maßnahmen umgesetzt werden, die Energiekosten und CO 2-
Emissionen einsparen, jedoch Investitionen erfordern.
Nur durch die Verfolgung beider Ansätze kann die Klimaneutralität des
stadteigenen Gebäudebestandes unter wirtschaftliche n
Gesichtspunkten erreicht werden.
Der Vergleich der Hypothesen macht deutlich, dass das Ziel der CO 2-
Neutralität bis 2035 durch die Umstellung auf nachh altige CO 2-
neutrale Energieträger (vorzugsweise Hypothese 2 fü r Fernwärme
und Stromrestbezug) zwar erreicht werden kann, aber zu sehr hohen
Kosten führt. Günstiger wäre die Hypothese 3 (Biomasse + KWK), die
aber dem Grundsatz der Nachhaltigkeit widerspricht.
Auf der Zeitachse denkbar wäre hier eine Kombinatio n beider
Hypothesen, d.h. zunächst schnell auf z.B. Holzverg asertechnik zu
setzen, und mittelfristig die eingesetzte Biomasse komplett durch
synthetisches Gas zu ersetzen. Bei einer Umstellung könnte die
Kraftwerkstechnologie größtenteils beibehalten werden.
Die technische Umsetzung liegt hierbei im Bereich d es
Energieversorgers.
Die Maßnahmen, die an den Gebäuden durchgeführt wer den können
(Hypothesen 4-7), sind deutlich kosteneffizienter, können aber
voraussichtlich aus Kapazitätsgründen nicht vollstä ndig bis 2035
umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die ene rgetische
Sanierung der Gebäude.
Diese Maßnahmen sind jedoch der entscheidende Baust ein zu einer
kostengünstigen Reduktion der CO 2-Emissionen.
Der wirtschaftlichste und nachhaltigste Weg ist dah er zunächst die
maximale Umsetzung der Gebäudemaßnahmen, die bis 20 35 (und
darüber hinaus) realisiert werden können. Der verbl eibende
Energiebedarf muss durch CO 2-neutrale Energieträger gedeckt
werden.
Hierzu werden im Weiteren drei Szenarien betrachtet , die
verschiedene Geschwindigkeiten zur Klimaneutralität beschreiben.
380
Seite 69 von 91
Diese Szenarien führen zu sehr unterschiedlichen Er gebnissen
hinsichtlich der Kosten und des kumulierten CO 2-Ausstoßes.
8 Szenarien
Es wurden drei Hauptszenarien betrachtet und verglichen.
Szenario 1 „Weiter wie bisher“
dient lediglich als Referenzszenario
Szenario 2 „moderat“
erreicht CO 2-Neutralität bis 2045
Szenario 3 „Zielszenario 2035“
erreicht das vorgegebene Ziel der CO 2-Neutralität in 2035
Die in den Szenarien betrachteten Maßnahmen des
Energieversorgers beziehen sich ausschließlich auf die Deckung des
Bedarfs der kommunalen Gebäude.
Die Investitionen werden in den Szenarien auf die j eweilige
Nutzungsdauer bezogen (analog einer Finanzierung üb er den
Nutzungszeitraum). Für die Sanierung wurde der ener getische
relevante Anteil der Kosten angesetzt.
381
Seite 70 von 91
8.1 Szenario 1: „Weiter wie bisher” (Referenzszenar io)
8.1.1 Annahmen für Szenario 1 „Weiter wie bisher“
Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an
stadteigenen Gebäuden:
Beibehalten der Sanierungsquote von derzeit ca. 0, 7 % (siehe
Hypothese 4)
Keine Umstellung auf hybride Heizsysteme bis 2045 (siehe
Hypothese 5)
Keine Umrüstung auf Wärmepumpen (siehe Hypothese 6 )
Kein erhöhter Ausbau von PV auf den stadteigenen G ebäuden.
Es wird angenommen, dass der Ausbau weiterhin wie b isher
mit ca. 80 kWp pro Jahr erfolgt
Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:
Stromerzeugung bzw. Einkauf durch den Energieverso rger:
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien (EE) z unächst
weiter wie bisher, dann Anpassung der Steigerung, s odass
88% Anteil erneuerbarer Energien in 2045 erreicht sind.
(Ziel Bundesrepublik)
EE-Anteil 2025: 72,5% / 2030: 80% / 2035: 85% / 2040: 87,5 / 2045: 88,0%
Fernwärme: Kein Ausbau des Anteils der erneuerbare n
Energien zur Fernwärmeerzeugung
Gas: Keine Beimischung von Gas aus erneuerbaren En ergien
(Preissteigerung der Energieträger 2% pro Jahr)
382
Seite 71 von 91
8.1.2 CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“
In diesem Szenario werden die CO 2-Emissionen bis 2035 nicht
wesentlich reduziert.
Bis 2050 reduzieren sich die Emissionen von ca. 37 .000
Tonnen pro Jahr in 2020 auf ca. 26.000 Tonnen pro Jahr.-
CO 2-Neutralität wird im betrachteten Zeitraum nicht erreicht.
Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird lediglich durch die
Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Sanierungsqu ote
von 0,7% sowie die weitere Erhöhung des EE-Anteils bei der
Stromerzeugung erreicht.
In diesem Szenario werden die Klimaziele verfehlt. Es dient nur
als Basis-Szenario zum Vergleich der Varianten.
Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt 923.000 Tonnen.
Abb. 44: CO 2-Emissionen Szenario 1 „Weiter wie bisher“
383
Seite 72 von 91
8.1.3 Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bish er“
Die jährlichen Gesamtkosten (Energiekosten) erhöhe n sich von
ca. 21 Millionen EUR in 2020 auf ca. 30 Millionen EUR in 2035.
Die Kosten beinhalten Kosten der Energieträger für Heizung
und Strom.
Da keine Veränderungen bei der Sanierungsquote und keine
Umrüstungen der Heizsysteme gasversorgter Gebäude
erfolgen, fallen hier keine zusätzlichen Investitionskosten an.
Die steigenden Kosten sind der angenommenen 2 %ige n
Preissteigerung der Energieträger geschuldet, sowie der
Erhöhung des Energiebedarfs durch Zubau und erhöhte m
Strombedarf aufgrund erhöhter technischer
Gebäudeausstattung.
Dargestellt sind die Energiekosten einschl. der CO 2-
Folgekosten (Ansatz Umweltbundesamt).
Diese beiden dargestellten Kurven werden in den we iteren
Szenarien als Vergleichskurven verwendet.
Abb. 45: Kostenentwicklung Szenario 1 „Weiter wie bisher“
384
Seite 73 von 91
8.2 Szenario 2: „moderat“
(Zielerreichung Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2045)
8.2.1 Annahmen für Szenario 2 „moderat“
Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an
stadteigenen Gebäuden:
Verdopplung der gegenwärtigen Sanierungsquote von ca. 0,7% pro
Jahr auf 1,4% pro Jahr (siehe Hypothese 4).
Umstellung auf hybride Heizsysteme entsprechend Hy pothese 5.
Umstellungsgrad 2025: 16,7% / 2030: 58,3% / 2035: 100%
Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten
Gebäuden entsprechend Hypothese 6.
Umstellungsgrad 2025: 16,7% / 2030: 58,3% / 2035: 100%
Erhöhung des Zubaus von PV auf Gebäuden und moderater Zubau
von Stromspeichern entsprechend Hypothese 7.
Ausbaugrad PV 2025: 30,0% / 2030: 63,0% / 2035: 100%
Ausbaugrad Speicher 2025: 20,0% / 2030: 50,0% / 2035: 100%
Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:
Stromerzeugung bzw. Zukauf durch den Energieversor ger:
Zubau erneuerbarer Energien (EE) in dem Ausmaß, dass bis 2045
CO 2-Neutralität erreicht wird
(100% Erneuerbare Energien, Ziel Bundesrepublik).
EE-Anteil 2025: 78,5% / 2030: 88,0% / 2035: 93,5% / 2040: 98,0 / 2045: 100%
Fernwärmeerzeugung durch den Energieversorger:
Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2045 CO 2-Neutralität
erreicht wird (100% Erneuerbare Energien).
EE-Anteil 2025: 27,3% / 2030: 45,5% / 2035: 63,7% / 2040: 81,8 / 2045: 100%
Gas: Zumischung Gas aus erneuerbaren Energien (EE) durch den
Energieversorger, dass bis 2045 CO 2-Neutralität erreicht wird
(100% Erneuerbare Energien).
EE-Anteil 2025: 0% / 2030: 25% / 2035: 50% / 2040: 75% / 2045: 100%
(Preissteigerung des „konventionellen“ Anteils der Energieträger in
Höhe von 2% pro Jahr. Für den zusätzlichen Anteil e rneuerbarer
Energien wurden die Preise auf Basis der Hypothese 2 ermittelt.)
385
Seite 74 von 91
8.2.2 CO 2-Emissionen Szenario 2 „moderat“
In diesem Szenario werden die CO 2-Emissionen bis 2035 um
ca. 75 % reduziert, also von ca. 37.000 Tonnen im J ahr 2020
auf nur noch 9.500 Tonnen in 2035.
Bis 2045 wird CO 2-Neutralität erreicht.
Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird durch die
Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Erhöhung der
Sanierungsquote (von 0,7% auf 1,4%), die Umrüstung auf CO 2-
effiziente Anlagentechnik sowie Umstellung auf erne uerbare
Energieträger erreicht.
Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt ca.
412.000 Tonnen.
In diesem Szenario wird das Ziel des Stadtrates
„Klimaneutralität bis 2035“ nicht erreicht, jedoch wird der CO 2-
Ausstoß drastisch reduziert.
Abb. 46: CO 2-Emissionen Szenario 2
386
Seite 75 von 91
8.2.3 Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“
Die jährlichen Kosten (Energiekosten + Umrüstung) erhöhen
sich durch die vorgenannten Maßnahmen um bis zu ca. 5
Millionen EUR jährlich gegenüber dem Vergleichsszenario 1.
Abb. 47: Gesamtkosten Szenario 2 „moderat“
Die Kosten beinhalten:
Mehrkosten für die Erhöhung der Sanierungsquote vo n 0,7%
auf 1,4% (energetischer Anteil der Kosten).
Kosten für die Umrüstung der Heizungssysteme.
Kosten für den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien
bei den Energieträgern (Strom, Fernwärme, Gas).
387
Seite 76 von 91
8.2.4 Szenario 2 - Vergleichsvariante
Zum Vergleich wurde betrachtet, wie sich die Kosten entwickeln
würden, wenn lediglich die Energieträger in Verantw ortung des
Energieversorgers auf CO 2-Neutralität umgestellt und keine weiteren
Maßnahmen an den Gebäuden durchgeführt würden.
Abb. 48: Gesamtkosten - Vergleichsvariante Szenario 2
Die Kurve zeigt, dass es erheblich teurer ist, nur die Energieträger in
Verantwortung des Energieversorgers bis 2045 auf CO 2-Neutralität
umzustellen.
Die aufgezeigten Maßnahmen an den Gebäuden sind
kosteneffizienter als lediglich die Umstellung der Energieträger.
In der Vergleichsvariante betragen die jährlichen M ehrkosten
(Energiekosten) bis zu ca. 7,8 Millionen EUR gegenü ber dem
Referenzszenario (Szenario 1).
388
Seite 77 von 91
8.3 Szenario 3 „Zielszenario 2035 klimaneutrale
Stadtverwaltung“
8.3.1 Annahmen für Szenario 3 „Zielszenario 2035“
Annahmen für direkte Maßnahmen durch Kommune an
stadteigenen Gebäuden:
Erhöhung der Sanierungsquote von ca. 0,7% pro Jahr auf 2,0% pro
Jahr (siehe Hypothese 4).
Umstellung auf hybride Heizsysteme entsprechend Hy pothese 5.
Umstellungsgrad 2025: 25% / 2030: 87,5% / 2035: 100%
Umrüstung auf Wärmepumpen bei Neubauten und sanier ten
Gebäuden entsprechend Hypothese 6.
Umstellungsgrad 2025: 25% / 2030: 87,5% / 2035: 100%
Erhöhung des Zubaus von PV auf Gebäuden und modera ter Zubau
von Stromspeichern entsprechend Hypothese 7.
Ausbaugrad PV 2025: 30% / 2030: 80% / 2035: 100%
Ausbaugrad Speicher 2025: 20% / 2030: 60% / 2035: 100%
Annahmen für Maßnahmen des Energieversorgers:
Stromerzeugung bzw. Zukauf durch den Energieversor ger:
Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2035 CO 2-Neutralität
erreicht wird (100% Erneuerbare Energien).
EE-Anteil 2025: 78,5% / 2030: 90,8% / 2035: 100%
Fernwärmeerzeugung durch den Energieversorger:
Zubau erneuerbarer Energien (EE), dass bis 2035 CO 2-Neutralität
erreicht wird (100% Erneuerbare Energien).
EE-Anteil 2025: 27,3% / 2030: 63,7% / 2035: 100%
Gas: Zumischung Gas aus erneuerbaren Energien (EE) durch den
Energieversorger, dass bis 2035 CO 2-Neutralität erreicht wird
(100% Erneuerbare Energien).
EE-Anteil 2025: 0% / 2030: 50% / 2035: 100%
Preissteigerung des „konventionellen“ Anteils der Energieträger in
Höhe von 2% pro Jahr. Für den zusätzlichen Anteil e rneuerbarer
Energien wurden die Preise auf Basis der Hypothese 2 ermittelt.
389
Seite 78 von 91
8.3.2 CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“
Die CO 2-Emissionen werden von ca. 37.000 Tonnen im Jahr
2020 auf 0 Tonnen in 2035 reduziert.
Die Reduzierung der CO 2-Emissionen wird durch die
Reduzierung des Wärmebedarfs durch die Erhöhung der
Sanierungsquote (von 0,7% auf 2,0%), die Umrüstung auf CO 2-
effiziente Anlagentechnik sowie Umstellung auf erne uerbare
Energieträger erreicht.
Der kumulierte CO 2-Ausstoß bis 2050 beträgt ca.
306.000 Tonnen.
In diesem Szenario wird das Ziel des Stadtrates
„Klimaneutralität bis 2035“ erreicht.
Abb. 49: CO 2-Emissionen Szenario 3 „Zielszenario 2035“
390
Seite 79 von 91
8.3.3 Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 20 35“
Die jährlichen Kosten (Energiekosten + Umrüstung) erhöhen
sich durch die vorgenannten Maßnahmen um ca. 7,5 Millionen
EUR pro Jahr in 2030 und steigen bis auf ca. 10,5 M illionen
EUR in 2035 gegenüber dem Referenzszenario (Szenario 1).
Abb. 50: Gesamtkosten Szenario 3 „Zielszenario 2035“
Die Kosten beinhalten:
Mehrkosten für die Erhöhung der Sanierungsquote vo n 0,7%
auf 2,0% pro Jahr (energetischer Anteil der Kosten).
Kosten für die Umrüstung der Heizsysteme.
Kosten für den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien
bei den Energieträgern (Strom, Fernwärme, Gas).
391
Seite 80 von 91
8.3.4 Szenario 3 - Vergleichsvariante
Zum Vergleich wurde betrachtet, wie sich die Kosten entwickeln
würden, wenn lediglich die Energieträger in Verantw ortung des
Energieversorgers auf CO 2-Neutralität umgestellt und keine weiteren
Maßnahmen an den Gebäuden durchgeführt würden.
Abb. 51: Gesamtkosten - Vergleichsvariante Szenario 3
Die Kurve zeigt, dass es erheblich teurer ist, nur die Energieträger in
Verantwortung des Energieversorgers bis 2035 auf CO 2-Neutralität
umzustellen.
In der Vergleichsvariante betragen die jährlichen M ehrkosten
(Energiekosten) bis zu ca. 15,3 Millionen EUR gegen über dem
Referenzszenario (Szenario 1).
392
Seite 81 von 91
9 Empfehlung und Umsetzungsfahrplan
9.1 Bewertung der Szenarien und Varianten
Nur im Szenario 3 wird das Ziel „klimaneutraler Geb äudebestand bis
2035“ realisiert.
Es muss von Seiten der Kommune und des Energieversorgers geprüft
werden, ob die erforderlichen Maßnahmen und getroff enen
Annahmen umgesetzt und die erforderlichen finanziellen, technischen
und personellen Kapazitäten bereitgestellt werden können.
Alternativ zeigt das Szenario 2, wie sich eine langsamere Umsetzung
des Ziels (bis 2045) auf die Kosten und die CO 2-Bilanz auswirken
würden.
9.2 Empfehlungen
Die Betrachtungen zeigen, dass sich eine schnelle und umfangreiche
Umsetzung der direkten Maßnahmen an den Gebäuden (S anierung,
Umrüstung der Heizung, Ausbau der PV mit Speichern), zusätzlich zur
Reduzierung der CO 2-Emissionen, auch positiv auf die
Wirtschaftlichkeit auswirkt.
Die Umstellung der Energieträger in Verantwortung d es
Energieversorgers ist zunächst noch relativ teuer, wird aber mit der
Zeit günstiger. Zur Erreichung der Zielvorgaben mus s aber bereits
zeitnah mit der Umstellung begonnen werden.
Je schneller die Maßnahmen direkt am Gebäudebestand umgesetzt
werden, desto weniger müssen teure Energieträger zugekauft werden.
Eine langsamere Umsetzung der direkten Maßnahmen an den
Gebäuden erhöht die Gesamtkosten.
Varianten
Die Betrachtung der Vergleichsvarianten (nur Maßnahmen durch den
Energieversorger, ohne direkte Maßnahmen an den Gebäuden) zeigt
sehr deutlich, dass das Ziel der Klimaneutralität n ur in Kooperation
aller Beteiligten wirtschaftlich zu erreichen ist.
Eine Energieträgerumstellung lediglich durch den En ergieversorger
führt zu erheblich höheren Gesamtkosten.
393
Seite 82 von 91
9.3 Möglicher Umsetzungszeitplan
Es sollte kurzfristig mit der konkreten Planung der Maßnahmen an den
Gebäuden, insbesondere der Erhöhung der Sanierungsq uote, der
Umstellung der Heiztechnik und dem PV-Ausbau begonnen werden.
Der Aspekt der Netzdienlichkeit sollte mit dem Ener gieversorger eng
abgestimmt werden. Insbesondere die Optimierung von
Regelungsstrategien und Betriebsweisen bietet hier großes Potential.
Die Umrüstung der Heizsysteme direkt an den Gebäude n und der
Ausbau der PV-Anlagen auf den Gebäuden lassen sich relativ zeitnah
umsetzen und voraussichtlich bis 2035 abschließen.
Die Gebäudesanierung erfordert einen höheren Planun gsaufwand
und damit einen längeren Vorlauf. Eine Umsetzung be i möglichst
vielen Gebäuden bis 2035 sollte angestrebt werden.
Grundsätzlich gilt:
Technologien, die heute bereits kostengünstig umsetzbar sind und bei
denen keine signifikanten Preisreduzierungen zu erw arten sind,
sollten zeitnah eingesetzt werden (Sanierungen, BHK Ws, PV,
Wärmepumpen).
Technologien, die heute noch mit relativ hohen spez ifischen Kosten
verbunden sind (Elektrolyse, Methanisierung, Stroms peicher), sollten
zunächst moderat eingesetzt und dann bei sinkenden Preisen in
größerem Umfang ausgebaut werden.
394
Seite 83 von 91
9.4 CO 2-Ausstoß bis 2050
Abb. 52: kumulierter CO 2-Ausstoß aller Szenarien
Die Grafik zeigt den kumulierten CO 2-Ausstoß bis 2050 für die
untersuchten Szenarien.
Auch hier wird deutlich, dass die beiden Vergleichs varianten zu den
Szenarien 2 und 3 (nur Umstellung der Energieträger durch den
Energieversorger, ohne direkte Maßnahmen an den Geb äuden)
neben höheren Kosten auch einen höheren kumulierten CO 2-Ausstoß
verursachen, da die Reduzierung speziell am Anfang langsamer
erfolgen würde.
Da bei der CO2-Reduzierung in „Restbudgets“ gedacht werden muss,
ist eine zeitnahe Reduzierung erheblich wirksamer, als eine
langsamere Umsetzung.
395
Seite 84 von 91
9.5 Kosten pro eingesparte Tonne CO 2
Szenarienvergleich
EUR/t CO 2-Einsparung 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Szenario 2 349 € 371 € 247 € 208 € 161 € 25 €
Szenario 3 276 € 387 € 367 € 270 € 162 € 43 €
Abb. 53: Kosten je eingesparte Tonne CO 2 gegenüber Referenzszenario
Die Kosten für die Maßnahmen an den Gebäuden und die
Maßnahmen des Energieversorgers wurden ins Verhältn is zu den
hierdurch erreichten CO 2-Einsparungen (gegenüber dem
Referenzszenario) gesetzt.
Die Kosten sind hierbei jeweils auf die Nutzungsdau er der einzelnen
Maßnahmen (technische Anlagen 10-20 Jahre, Gebäudesanierung 50
Jahre) bezogen.
Bei der Gebäudesanierung wurde nur der energetisch relevante Anteil
der Kosten berücksichtigt.
396
Seite 85 von 91
9.6 Gesamtkostenentwicklung (Vollkosten)
Die Gesamtkosten für Energieträger (Wärme und Strom ), Sanierung
(Vollkostenansatz) und Umrüstung entwickeln sich wie folgt:
Abb. 54: Kostenentwicklung Szenario 2 „moderat“ (Vollkostenansatz)
Abb. 55: Kostenentwicklung Szenario 3 „Zielszenario 2035“ (Vollkostenansatz)
397
Seite 86 von 91
10 Hindernisse
Sanierungsquote und Umrüstungsquote
Die Erhöhung der Sanierungsquote ist mit zahlreiche n Hindernissen
verbunden. So kann das Sanierungsvolumen nur soweit gesteigert
werden, wie es auch vom Hochbauamt und der wbg-k ab gewickelt
werden kann.
Möglicherweise kann auch die ohnehin gut ausgelaste te Baubranche
die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten und Mater ialien nicht
ausreichend bereitstellen.
Ähnliches gilt für die Umrüstung der Anlagentechnik in den Gebäuden.
Hier könnten ggf. große Teile über Contracting abgewickelt und damit
die Umsetzung u.U. erleichtert werden.
Finanzierung
Zum Aufbau eines CO 2-neutralen Gebäudebestandes und der dafür
erforderlichen Infrastruktur sind erhebliche Invest itionen von Seiten
der Stadt Nürnberg sowie von Seiten des Energievers orgers
erforderlich. Diese können über Kredite und Zuschüs se (z.B.
Bundesförderung energieeffiziente Gebäude BEG; KfW und BAfA)
unterstützt werden. Alternativ könnten die Investit ionen über
Contracting verschoben und über entsprechend angepa sste
Energielieferverträge gedeckt werden.
Photovoltaik und Speicher an Gebäuden
Es müssen ausreichend geeignete Flächen für PV-Anla gen auf
Gebäuden gefunden werden. Durch den hohen Anteil an
denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Erweiterung d es Potentials
über die in dieser Studie betrachteten gut geeignet en Dachflächen
hinaus erschwert. Leicht geneigte Dächer wurden für die PV-Nutzung
berücksichtigt. Darüber hinaus wären zahlreiche wei tere geeignete
Flächen auf denkmalgeschützten Gebäuden vorhanden. Allerdings
müssten Lösungen gefunden werden, die denkmalverträglich sind und
mit vertretbarem Kosten- und Abstimmungsaufwand umg esetzt
werden können.
398
Seite 87 von 91
Umstellung der Energieträger auf CO 2-Neutralität
Zur Umsetzung der Szenarien sind auf Seiten des Ene rgieversorgers
erhebliche Maßnahmen und Investitionen erforderlich . Ohne die
Umstellung der Energieträger Strom, Fernwärme und G as auf CO 2-
Neutralität kann keine vollständige Klimaneutralitä t des
Gebäudebestandes erreicht werden.
Biomasse
Die Biomasse (insbesondere Holz) könnte in gewissem Umfang
ergänzend eingesetzt werden. Hierbei ist aber unbed ingt die
Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien kritisch zu prüfen. Die
energetische Nutzung sollte nicht in Konkurrenz ste hen zu anderen
Nutzungen wie Bauholz, die ebenfalls wichtig sind f ür die Erreichung
der CO 2-Neutralität im Gebäudesektor.
Flächenbedarf
Zur Errichtung zusätzlicher PV-Anlagen durch den En ergieversorger,
die für die Erzeugung CO 2-neutraler Energieträger erforderlich sind,
müssen geeignete Flächen in der Region gefunden wer den. Die
Standorte müssen entsprechend erschlossen sein, um den erzeugten
Strom auch ins Netz einspeisen zu können.
Windkraft
Ein weiterer Ausbau der Windkraft wäre bei der Umst ellung auf
erneuerbare Energieträger sehr hilfreich und würde den Bedarf an
teuren synthetischen Gasen und Speichern senken. Di e aktuelle
Gesetzes- bzw. Verordnungslage lässt jedoch kaum ei nen weiteren
Ausbau zu. Dies erhöht letztlich die Systemkosten der Umstellung auf
CO 2-Neutralität.
399
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11 Anhang 1 - Szenarien ohne Preissteigerung
Zum Vergleich werden hier die Szenarien nochmals da rgestellt,
jedoch nur mit den energetischen Kosten und ohne Pr eissteigerung
bei den Energiekosten und Sanierungskosten.
Abb. 56: Kostenverlauf Szenario 1 "Weiter wie bisher" ohne Preissteigerungen
Abb. 57: Kostenverlauf Szenario 2 "moderat" ohne Preissteigerungen
400
Seite 89 von 91
Abb. 58: Kostenverlauf Szenario 2 -Vergleichsvariante ohne Preissteigerungen
Abb. 59: Kostenverlauf Szenario 3 "Zielszenario 2035“ ohne Preissteigerungen
401
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Abb. 60: Kostenverlauf Szenario 3 - Vergleichsvariante ohne Preissteigerungen
402
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12 Anhang 2 - Quellen und Grundlagen
403
Grundlagen
IST-Zustand
Zusammenfassung Verbrauch Objekte NGF Wärme Spez. Wärme Strom Spez. Strom
Basiswerte 100% 414 1.022.038,23 m² 142.070.197 139 kWh/m² 46.473.297 kWh 45 kWh/m²
Sanierungsgebäude ohne Sonstige 279 677.292,34 m² 77.655.349 16.265.824 kWh
Wärmebedarf Heizwert Brennstoffbedarf
Verbrauch u. Kosten heute kWh €/kWh € €/kWh
Fernwärme 80.852.474 0,08 € 6.864.375 0,085
nicht Fernwärme 61.217.723 0,07 € 4.150.562 0,068
Summe: 142.070.197 11.014.937 0,278
Flächenzuwachs 1% 2019 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Flächen mit Zuwachs [m²] 1.032.259 1.083.361 1.134.462 1.185.564 1.236.666 1.287.768 1.338.870
Energiedaten KEM
Kosten aktuell (2019) Strom Wärme Gas Wärme Fernwärme Hackschnitzel HS. ab 2030 Pellets
Brennwert [€/kWh] 0,2124 0,0611 0,0849 0,0231 0,0463
Heizwert [€/kWh] 0,2124 0,0678 0,0849 0,0250 0,0500
EE-Anteil Strom geändert am 08.07.2021 von
45,5% auf 60,5%
CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2780 0,2020 0,1440 0,0181 0,0186
CO2 - Klimafolgekosten [€/kg] 0,0514
Anteil der EE 60,5% 0,0% 21,3% 100,0% 100,0%
Preissteigerung/Jahr der letzten 10J [%] 3,15% -1,17% 1,72% 0,00% 0,89%
Festlegung Preissteigerung siehe Preissteigerungen…
Nachhaltigkeitsgrenze
Nachhaltigkeitsgr. Biomasse [kWh/m²a] 20 20.440.765 kWh Quelle PHI
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Nachhaltigkeitsgr. Biomasse [kWh/m²a] 20.645.172 20.645.172 21.667.210 22.689.249 23.711.287 24.733.325 25.755.363 26.777.402 Quelle UBA
CO2 - Klimafolgekosten [€/t] 185,00 196,38 205,38 214,26 223,52 233,18 243,26
Energiebezugskosten
Szenario 1
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Ausbau
Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,10% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 72,5% 80,0% 85,0% 87,5% 88,0% 88,0% 2,94%
Fossiler Anteil Strom 39,5% 27,5% 20,0% 15,0% 12,5% 12,0% 12,0% Ziel 2045:
CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,194 0,141 0,106 0,088 0,084 0,084 88,0%
CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,038 € 0,029 € 0,023 € 0,020 € 0,020 € 0,021 € kg/%
Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,277 € 0,293 € 0,314 € 0,342 € 0,375 € 0,413 € 0,704
Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,239 € 0,264 € 0,292 € 0,322 € 0,355 € 0,392 €
Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Strom EE - In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5% 76,5%
Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 €
Szenario 2 100,000%
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 3,00% 1,90% 1,10% 0,90% 0,40% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 78,5% 88,0% 93,5% 98,0% 100,0% 100,0% 2,94%
Fossiler Anteil Strom 39,5% 21,5% 12,0% 6,5% 2,0% 0,0% 0,0% Ziel D 2045:
CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,151 0,084 0,046 0,014 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,030 € 0,017 € 0,010 € 0,003 € 0,000 € 0,000 € kg/%
Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,285 € 0,300 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 € 0,704
Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,256 € 0,283 € 0,305 € 0,334 € 0,364 € 0,396 €
Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Strom EE - bis 2025 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,332 € 0,297 € 0,224 € 0,187 € 0,157 € 0,119 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,073 € 0,081 € 0,082 € 0,087 € 0,093 € 0,096 €
Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 71,5% 71,4% 73,2% 73,8% 74,6% 75,8%
Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 €
ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021
Gem Tel. Nordhus am 08.07.2021
Strom N-ERGIE
Gem Mail Frau Anlauft 26.05.2021
ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021
2019
Quelle:
KEM
Szenario 1 Szenario 2
404
Szenario 3 100,000%
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil Strom pro Jahr 3,00% 2,45% 1,85% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil im Strom 60,5% 78,5% 90,8% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 2,94%
Fossiler Anteil Strom 39,5% 21,5% 9,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel Nbg 2035:
CO2 - Emissionen Strom [kg/kWh] 0,2780 0,151 0,065 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten Strom [€/kWh] 0,051 € 0,030 € 0,013 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/%
Stompreis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,264 € 0,285 € 0,302 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 € 0,704
Strompreis N-ERGIE 0,212 € 0,256 € 0,289 € 0,315 € 0,337 € 0,364 € 0,396 €
Preissteigerung Gestehungskosten 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gestehungspreis Strom 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Strom EE - bis 2025 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,331 € 0,292 € 0,226 € 0,195 € 0,158 € 0,120 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,073 € 0,087 € 0,092 € 0,091 € 0,093 € 0,096 €
Gebührenanteil am Endpreis 76,5% 71,5% 69,9% 70,7% 73,1% 74,6% 75,8%
Preissteigerung Gebühren 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Gebühren u. Zulagen für Strom 0,162 € 0,183 € 0,202 € 0,223 € 0,246 € 0,272 € 0,300 €
Szenario 1
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 21,3% 0,00%
Fossiler Anteil FW 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% 78,7% kg/%
CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,144 0,144 0,144 0,144 0,144 0,144 0,183
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,028 € 0,030 € 0,031 € 0,032 € 0,034 € 0,035 €
FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,124 € 0,135 € 0,147 € 0,161 € 0,176 € 0,192 €
Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,096 € 0,106 € 0,117 € 0,129 € 0,142 € 0,157 €
Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Wärme EE - bis 2050 In Preissteigung enthalten! 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 €
Szenario 2 100,00%
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 1,0% 3,635% 3,635% 3,635% 3,635% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 27,3% 45,5% 63,7% 81,8% 100,0% 100,0% 3,64%
Fossiler Anteil FW 78,7% 72,7% 54,5% 36,4% 18,2% 0,0% 0,0% Ziel N-ERGIE 2045:
CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,133 0,100 0,067 0,033 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,026 € 0,020 € 0,014 € 0,007 € 0,000 € 0,000 € kg/%
FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,135 € 0,169 € 0,188 € 0,198 € 0,208 € 0,194 € 0,183
Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,109 € 0,149 € 0,173 € 0,191 € 0,208 € 0,194 €
Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,280 € 0,241 € 0,203 € 0,178 € 0,167 € 0,140 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,070 € 0,105 € 0,126 € 0,138 € 0,149 € 0,129 €
Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 €
Szenario 3 100,00%
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 1,0% 7,27% 7,27% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil in FW 21,3% 27,3% 63,7% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 3,64%
Fossiler Anteil FW 78,7% 72,7% 36,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel 2035:
CO2 - Emissionen Fernwärme [kg/kWh] 0,1440 0,133 0,067 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,027 € 0,026 € 0,014 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/%
FW -Preis inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,112 € 0,135 € 0,193 € 0,230 € 0,222 € 0,214 € 0,207 € 0,183
Fernwärmepreis N-ERGIE 0,0849 € 0,109 € 0,179 € 0,230 € 0,222 € 0,214 € 0,207 €
Gestehungspreis Wärme 0,050 € 0,056 € 0,062 € 0,069 € 0,076 € 0,084 € 0,092 €
Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,279 € 0,236 € 0,212 € 0,194 € 0,175 € 0,147 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,050 € 0,070 € 0,136 € 0,182 € 0,169 € 0,155 € 0,142 €
Gebührenanteil am Endpreis 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1% 41,1%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,035 € 0,039 € 0,043 € 0,048 € 0,053 € 0,058 € 0,064 €
Fernw. N-ERGIE
ermittelt gem. Ausbauziel N-ERGIE
ermittelt gem. Ausbauziel N-ERGIE
ermittelt gem. Email Nordhus 05.07.2021
Gem Mail Nordhus 03.03.2021
Szenario 3 Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3
405
Szenario 1
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,00%
Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%
CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,202 0,202 0,202 0,202 0,202
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,041 € 0,043 € 0,045 € 0,047 € 0,049 € kg/%
Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,126 € 0,136 € 0,148 € 0,161 € 0,174 € 0,202
Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 €
Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 €
Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 €
Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
Szenario 2 100,00%
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 25,0% 50,0% 75,0% 100,0% 100,0% 0,00%
Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 75,0% 50,0% 25,0% 0,0% 0,0% Ziel 2045:
CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,152 0,101 0,051 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,031 € 0,022 € 0,011 € 0,000 € 0,000 € kg/%
Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,152 € 0,170 € 0,172 € 0,172 € 0,145 € 0,202
Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,121 € 0,148 € 0,161 € 0,172 € 0,145 €
Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 €
Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,277 € 0,229 € 0,204 € 0,180 € 0,172 € 0,145 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,121 € 0,148 € 0,161 € 0,172 € 0,145 €
Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
Szenario 3
2019 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Steigerung EE-Anteil FW pro Jahr 0,0% 10,0% 10,0% 10,0% 0,0% 0,0% 0,0% derzeitiger Zuw. /a
Zeitlicher Verlauf EE-Anteil 0,0% 0,0% 50,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 0,00%
Fossiler Anteil FW 100,0% 100,0% 50,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ziel 2035:
CO2 - Emissionen [kg/kWh] 0,2020 0,202 0,101 0,000 0,000 0,000 0,000 100,0%
CO2 - Klimafolgekosten FW [€/kWh] 0,037 € 0,040 € 0,021 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € kg/%
Wärempr. inkl. Klimafolgekosten [€/kWh] 0,105 € 0,116 € 0,178 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 € 0,202
Wärmepreis Gas 0,0678 € 0,076 € 0,157 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 €
Gestehungspreis Wärme 0,0678 € 0,076 € 0,084 € 0,093 € 0,103 € 0,113 € 0,125 €
Gestehungspreis Wärme EE 0,000 € 0,277 € 0,229 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 €
Gewichteter Gestehungspreis 0,068 € 0,076 € 0,157 € 0,214 € 0,196 € 0,180 € 0,153 €
Gebührenanteil am Endpreis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Gebühren u. Zulagen für Wärme 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 € 0,000 €
CO2 Daten
CO2 Wärme kg/kWh (Gas) 0,2020 0,2020 0,2020 0,2020
Ges. CO2 Emissionen Gas (heute) [t] 12.366 12.366 12.366 12.366
CO2 Wärme kg/kWh (Fernwärme) 0,1440 0,1440 0,1440 0,1440
Ges. CO2 Emissionen Fernw. (heute) [t] 11.643 11.643 11.643 11.643
CO2 Strom kg/kWh (Mix) 0,2780 0,2780 0,2780 0,2780
Ges CO2 Emissionen Strom (heute) [t] 12.920 12.920 12.920 12.920
CO2 Folgekosten (Schaden) €/t CO2 185,00 185,00 185,00 185,00
Wert für Stromüberschuss €/kWh 0,050 €
Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3
Gas
406
PV-Ertrag
PV Ertrag Fläche/kWp [m²] 0,500 kWh 0,22
Dachanlage kWhkWp [kWh] 850 5 0,440 kWh
Freiland ost/west kWhkWp [kWh] 900 10 50% 0,40
Heizleistung unsaniert [kW/m²] 70 Produktionszeit PV f. Methanisierung (Monate) 6,0
Heizleistung saniert [kW/m²] 35 Produktionszeit PV f. Methanisierung (Stunden/Tag) 12,0
Kurzzeitspeicher f. Methanisierung für %-PV-Ertrag 30%
Direkt Kurzzeitspeicher Saisonalspeicher Rückverstromung GasturbineBHKW
Anteil Stomnutzung (abgeschätzt) 30,0% 20,0% 50,0% 50,00%
maximaler Ausbaugrad Dach-PV 80,0%
maximaler Energiebezug aus Speicher im Verhältnis zur PV-Erzeugung 11,4% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
maximaler Autarkiegrad PV ohne Speicher 39,0% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
maximaler Autarkiegrad PV mit Speicher 56,0% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
Auslegung kWP / kWh Stromverbrauch 0,00147 Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
kWh Speicher / kWp 0,429 Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
Eigennutzungsanteil PV 27,9% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
Eigennutzungsanteil mit Speicher 39,3% Quelle: EnergieAgentur Rheinland-Pfalz Modellrechnung am Beispiel „Schule“| Stand 08.10.2019
Wirkungsgrad (2020) 99,0% 85,5% siehe Hypothese 35,0%
Laufzeit Monate 6,0 6,0
Laufzeit Stunden 10,0 24,0
Kosten Energieversorgungssystem
Datenquelle Fraunhofer ISE Studie Anhang
Stromerzeuger
Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Investition €/kWel 1.493 € 1411 1366 1345 1337 1335 1335
Lebensdauer a 24 24 25 25 25 26 26
M/O-Kosten % Invest 3,0% 3 3 3 3 3 3
Investition €/kWel 976 € 828 718 643 597 576 571
Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29
M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2
Investition €/kWel 976 € 828 718 643 597 576 571
Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29
M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2
Investition €/kWel 648 € 600 550 505 463 425 390
Lebensdauer a 26 26 27 27 28 28 29
M/O-Kosten % Invest 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2%
Investition €/kWel 700 € 700 700 700 700 700 700
Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40
M/O-Kosten % Invest 3,0% 3,0% 3 3 3 3 3
Wirkungsgrad % 56% 57 59 60 61 62 63
Investition €/kWel 385 € 385 385 385 385 385 385
Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40
M/O-Kosten % Invest 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Wirkungsgrad % 35% 35% 35% 35% 35% 35% 35,0%
Investition €/kWel 500 € 451 419 399 389 386 385
Lebensdauer a 40 40 40 40 40 40 40
M/O-Kosten % Invest 2,0% 2 2 2 2 2 2
Wirkungsgrad % 40% 40 40 40 40 40 40
Energiewandler & Speicher
Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Investition €/kWel 738 € 676 613 584 554 525 495
Lebensdauer a 26 25 25 26 28 29 30
M/O-Kosten % Invest 3,5% 3,4 3,3 3,5 3,6 3,8 3,9
Wirkungsgrad % 64,5% 64,8% 65,1% 66,4% 67,6% 68,9% 70,2%
Investition €/kWel 400 € 275 150 138 125 113 100
Lebensdauer a 10 10 10 15 15 15 15
M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0%
Wirkungsgrad % 85,5% 86,5% 87,2% 87,8% 88,5% 89,2% 90,0%
Investition €/kWel 1.914 € 1494 1074 1040 1006 1000 995
Lebensdauer a 21 23 24 26 27 29 30
M/O-Kosten % Invest 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0%
Wirkungsgrad
Elyse % 57,1% 59,3% 61,5% 61,5% 61,5% 61,5% 61,5%
Wirkungsgrad
Sabtier % 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3% 74,3%
Akku Kapazität / Tagesproduktion
H2-Rückverstromung
(Gasturbine)
Wind Onshore
Photovoltaik Dach Süd
Photovoltaik Dach Ost-West
Photovoltaik Freifäche Süd
GuD- Kraftwerke
WEGE ZU EINEM KLIMANEUTRALEN ENERGIESYSEM
Durchschn. Produktion Freiland (Sommertag) kWh/kWp
Gasturbine
Elektrolyse
(MIX PEM/AEL/HTEL)
Stationäre Batterien
Methanisierung
(inkl. Elektrolyse und
CO2-Abtrennung aus
der Luft)
Durchschn. Produktion Dach (Sommertag) kWh/kWp
CO2 Wärme
kg/kWh (Gas)
CO2 Strom
kg/kWh (Mix)
407
Heizungstechnologien - Einzelgebäude
Komponente Größe Einheit 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Investition €/kWel 97 97 97 97 97 97 97
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Wirkungsgrad NT % 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0% 98,0%
Wirkungsgrad HT % 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0% 93,0%
Investition €/kWth 251 243 236 228 221 214 206
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 6,0% 6 6 6 6 6 6
Wirkungsgrad NT % 93,0% 93 93 93 93 93 93
Wirkungsgrad HT % 88,0% 88 88 88 88 88 88
Investition €/kWth 1.656 € 1574 1493 1409 1325 1244 1162
Lebensdauer a 20 20 220 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 1,3% 1,1 1 1 1 1 1
Investition €/kWth 1.822 € 1732 1642 1550 1458 1368 1274
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 1,3% 1,1% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0%
Arbeitszhl WP Arbeitszahl 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0
Investition €/kWth 900 € 857 815 770 725 683 640
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 1,0% 1 1 1 1 1 1
Investition €/kWth 990 € 943 897 847 798 751 704
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 1,0% 1 1 1 1 1 1
Investition €/kWel 1.614 € 1534 1480 1448 1431 1425 1424
Investition €/kWth 1.321 € 1.255 € 1.211 € 1.185 € 1.171 € 1.166 € 1.165 €
Lebensdauer a 20 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 3,0%
Wirkungsgrad el. % 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0% 36,0%
Wirkungsgrad th. % 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0% 44,0%
Investition €/kWel 9.113 € 4292 2280 1600 1438 1418 1418
Lebensdauer a 15 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 3,6% 3,4% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3%
Wirkungsgrad el. % 53,5% 53,9% 54,3% 54,8% 55,2% 55,6% 56,0%
Wirkungsgrad th. % 33,0% 33,0% 33,0% 34,0% 34,0% 34,0% 34,0%
Investition €/kWel 7.826 € 3724 2071 1543 1429 1418 1418
Lebensdauer a 17 20 20 20 20 20 20
M/O-Kosten % Invest 3,5% 3,4% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3% 3,3%
Wirkungsgrad el. % 46,8% 48,4% 49,9% 51,4% 52,9% 54,5% 56,0%
Wirkungsgrad th. % 39,0% 38,2% 37,3% 36,5% 35,7% 34,8% 34,0%
Investition €/m² 102 € 102 € 102 € 102 € 102 € 102 € 102 €
Lebensdauer a 50 50 50 50 50 50 50
M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0%
Investition €/m² 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € 180 € Quelle
Lebensdauer a 50 50 50 50 50 50 50 Fraunhofer ISE
M/O-Kosten % Invest 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Studie
BHKW Anteil (wie BHKW) €/kWel 1.614 € 1.534 € 1.480 € 1.448 € 1.431 € 1.425 € 1.424 €
Holzgas-BHKW Holzgas-Erzeuger €/kWel 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 € 3.386 €
Holzgas-BHKW €/kWel 5.000 € 4.920 € 4.866 € 4.834 € 4.817 € 4.811 € 4.810 €
Investition 1MW € 5.000.000 € Brennst. Nutzen Ges. Wirkgrad
Brennstoff W-Leistung kW 3406 Wirkungsgr. Verhältnis der Wirkungsgrade 3406 2428 71,3%
Leistung kW el 1000 29,36% 41,19%
Leistung kW th 90° 1428 41,93% 58,81%
Leistung kW th 50° 450
Brennstoffbedarf [t/kW el] 0,68 Wirkungsgrad Holzgas verbrennung
Investition €/kWel 5.000 € 93%
Investition €/kWth 3.501 €
Inv. gewichtet [%] el 29,36%
Inv. gewichtet €/kWel 1.468 €
Inv. gewichtet [%] 41,93%
Inv. gewichtet €/kWth 2.096 €
Lebensdauer a (geschätzt) 20
M/O-Kosten % Invest (gesch.) 3,5%
Wgr.Holzgas-Erz. % 71,3% Berechnet
Gebäudesanierung EnEV2015 -25% (Bezeichnung:
"vollsaniert")
Gebäudesanierung "Passivhaus"
(Bezeichnung: "vollsaniert+")
Elektrische Wärmepumpe
(Wärmequelle: Außenluft)
NT
BHKW Einzelgebäude <100
kWel NT/HT
CH4-Brennstoffzelle NT
Elektrische Wärmepumpe
(Wärmequelle: Erdreich)
HT
Elektrische Wärmepumpe
(Wärmequelle: Außenluft)
HT
CH4-Brennstoffzelle HT
Biomasse BHKW
Holzvergaser mit Biokohle- Auskopplung
Elektrische Wärmepumpe
(Wärmequelle: Erdreich)
NT
Biomassekessel/Holzkessel
Gaskessel
408
FESTLEGUNGEN / ANSÄTZE
Sanierungsquoten
Sanierungsquote [%] 0,7% 1,4% 2,0%
Anteil Zielgruppe 4a (o.FW - k.Denk.) 29,4% 29,4% 29,4%
Anteil Zielgruppe 4b (o.FW - Denk.) 10,2% 10,2% 10,2%
Anteil Zielgruppe 4c (o.FW - Ens.) 2,9% 2,9% 2,9%
Anteil Zielgruppe 4d (FW - k.Denk) 25,8% 25,8% 25,8%
Anteil Zielgruppe 4e (FW - Denk.) 27,2% 27,2% 27,2%
Anteil Zielgruppe 4f (FW - Ens.) 4,5% 4,5% 4,5%
Kontrollsumme 100,0% 100,0% 100,0%
Zubau Flächenzuwachs
Zubau Neubau (Flächenzuwachs) 1,0% 1,0% 1,0% Angabe KEM
Wärmebedarf Zubau
Bedarf d. Zuwachs Neubau (Wärme) 20 kWh 20 kWh 20 kWh Angabe KEM
Reduktionsfaktor Klimaerwärmung
Red. d. Klimaerwärmung (Wärme) -0,29% -0,29% -0,29% Angabe KEM
Strombedarf Zubau
Bedarf f. Zuwachs Neubau (Strom) 25 kWh 25 kWh 25 kWh Angabe KEM
Steigerung d. zus. Verbr.u.Kühlung (Strom) 0,5% 0,5% 0,5%
Preissteigerungen
Preissteigerungsrate Baukosten / Sanierung 3,26% 3,26% 3,26% 3,26% Quelle Stat. Bay NWG
Aktuelle ges. Kosten Wärme ges. E-Bericht S 12 ?? Baupreis index
Aktuelle ges Kosten Fernwärme ?? Basis 2015 100%
Aktuelle ges Kosten Strom ?? Q4 2019 116,30%
Pro Jahr 3,26%
Preissteigerung Wärme (Gas) / a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Preissteigerung Wärme (Fernw) /a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% kWh/m²
Preissteigerung Strom /a 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Strom Wärme Gas Wärme Fernwärme Hackschnitzel HS. ab 2030 Pellets
Preissteigerung Zukunft [%] 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% 2,00% Preisteigerungen berücksichtigt: ja
Sanierungskosten 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Preissteigerung ermittelt über
Sanierung energ. Kosten (mit Preissteig.) 180 € 218 € 256 € 301 € 353 € 414 € 487 € Baupreisindex
Sanierung Vollkosten 1.700 € 2.061 € 2.419 € 2.840 € 3.334 € 3.915 € 4.596 € 3,26%
Kostenaufteilung BHKW
Wärme Strom
30,0% 70,0%
Akku Kapazitäten
Akku Kapa/ Tagesprod. Wärme 30,0% 30,0% 30,0% 30,0%
Akku Kapa/ Tagesprod. Strom 30,0% 30,0% 30,0% 30,0%
Arbeitszahlen Wärmepumpen
Arbeitszahl WP (HT) mit Erdsonden Altbau 3,0 3,0 3,0 3,0
Arbeitszahl WP (HT) mit Erds. Neubau /San 4,0 4,0 4,0 4,0
Arbeitszahl WP (HT) für Fernwärme GWP 4,0 4,0 4,0 4,0
Heizleistungen
Heizleistung unsaniert [kW/m²] 0,070
Heizleistung saniert [kW/m²] 0,035
409
Hypothesen
Hypothese 1 Hypothese 2 Hypothese 2a Hypothese 3a Hypothese 4 Szenario x.1 Szenario x.2 Szenario x.3
Power to Gas (PtG) PtG + KWK PtG + KWK+WP Holz-BHKW Sanierung weiter wie bisher moderat Zielszenario 2035
Gesamtverbrauch Wärme Ausg.Zustand 142.070.197 142.070.197 142.070.197 142.070.197 142.070.197
davon FW 80.852.474 80.852.474 80.852.474 80.852.474 80.852.474
davon Gas 61.217.723 61.217.723 61.217.723 61.217.723 61.217.723
Gesamtverbrauch Strom 46.473.297 46.473.297 46.473.297 46.473.297 46.473.297
Erfolg San. Altbau (Wärme) auf % 25,0% 25,00% 25,0% 25,0%
Erfolg San. Denkmal (Wärme) auf % 50,0% 50,00% 50,0% 50,0%
Erfolg San. Ensenble (Wärme) auf % 40,0% 40,00% 40,0% 40,0%
Erfolg San. Altbau (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0%
Erfolg San. Denkmal (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0%
Erfolg San. Ensemble (Strom) auf % 105,0% 105,00% 105,0% 105,0%
Finanzierungskosten
Finanzierungs-Zinssatz (Kredit) [%] 0,0% Festlegung KEM 01.07.2021
Einspeisvergütung
Einspeisevergütung für PV-Strom 80,0% des Erzeugungspreises
PV-Modul-Daten
Modultyp Monokristallin
Modulleistung 380 W
Modulgröße 1,860988 m²
Leistung je kWp/m² 0,204192612 kWp/m²
Quelle:
JA SOLAR Datenblatt JAM60S20-380/MR
410
Ö 5Ö 5
411
412
Anlage 4
Von: Kleedörfer, Rainer
Gesendet: Montag, 30. August 2021 16:37
An: Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de
Cc: Thomann, Christian <christian.thomann@n-ergie.de>; Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de;
Wolfg.Mueller@stadt.nuernberg.de; Ref.I-II@stadt.nuernberg.de; Ref.III@stadt.nuernberg.de
Betreff: WG: 210803-BuV-Paket Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand-ads
Sehr geehrter Herr Schneider,
nachstehend sende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der N-ERGIE zum Vorgang.
Wir haben das Papier „Stadt Nürnberg - Konzept für einen CO2-neutralen stadteigenen
Gebäudebestand bis 2035“ gelesen und auch intern bei der N-ERGIE mit den Fachabteilungen
diskutiert. Vorne weg möchten wir den Hinweis geben, dass der aktuelle Rechtsrahmen nur bedingt
geeignet ist, die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich
dieser im Verlauf der nächsten Monate und Jahre modifizieren wird. Auch erlauben wir uns den
Hinweis, dass wir einzelne Sachverhalte abweichend zu den im Papier der ING+ARCH Partnerschaft
mbH getroffenen Aussagen bzw. Schlussfolgerungen bewerten.
Grundsätzlich ist es realistisch, den Stromverbrauch der stadteigenen Gebäude bis zum Jahr 2035
klimaneutral zu gestalten. Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden können ein wichtiger Baustein
hierfür sein. Der größte Teil des Stroms muss aber weiterhin zugekauft werden. Um diesen Teil
klimaneutral zu gestalten, sehen wir kurz- bis mittelfristig nur die Option, Zertifikate hierfür
einzusetzen. Diese sind in unterschiedlichen Qualitäten am Markt verfügbar. Mittel- bis langfristig ist
es durchaus möglich, klimaneutralen Strom aus Erzeugungsanlagen aus der Europäischen
Metropolregion zu Deckung des Strombedarfs der stadteigenen Gebäude zu verwenden. Je 10
Gigawattstunden (GWh) Jahresverbrauch werden hierzu bspw. Freiflächenphotovoltaikanlagen mit
einer installierten Leistung von etwa 10 Megawattstundenpeak (MWp) erforderlich, wozu Finanzmittel
von etwa 6,5 Mio. Euro nötig sind. Da Anlagen, welche nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) gefördert werden aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes keinen CO2-freien Strom
erzeugen, wird auch der Bau neuer Erzeugungsanlagen außerhalb des EEGs hierbei notwendig
werden.
Schwieriger dürfte sich die Klimaneutralität bei der Wärmeversorgung des stadteigenen
Gebäudebestandes erreichen lassen. Überall dort, wo die Wärmeversorgung mittels Fernwärme
realisiert werden kann, präferieren wir seitens der N-ERGIE klar die Fernwärme als zukunftsfähige
Option. Die Herausforderung besteht hier auf Seiten der N-ERGIE, die eingesetzten Energieträger
sukzessive klimaneutral zu stellen. Jedoch muss auch zukünftig die hervorragende
Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden. Für den Teil des stadteigenen Gebäudebestandes,
welcher auch perspektivisch außerhalb der Reichweite des Fernwärmenetzes liegt, werden alternative
Lösungen erforderlich. Diese werden standortanhängig je Gebäude gefunden werden müssen.
Gerne stehen wir seitens der N-ERGIE als kompetenter Ansprech- und Lösungspartner zur Verfügung.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die N-ERGIE frühzeitig in die Lösungsfindung eingebunden
werden soll.
Freundliche Grüße
--
Rainer Kleedörfer
Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung / Beteiligungen, Prokurist
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Städtische Werke Nürnberg GmbH
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43 I 90429 Nürnberg
Ö 5Ö 5
413
Telefon 0911 802-58000 I Mobil 0160 97228871
rainer.kleedoerfer@n-ergie.de I www.n-ergie.de
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Marcus König, Oberbürgermeister
Vorstand: Josef Hasler (Vorsitzender), Maik Render, Magdalena Weigel
Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 17412
414
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
H/044/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Energieeffizientes Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage_1 Energetische Leitlinien städtische Gebäude 2021
Anlage_2 Antrag SPD zu PV-Anlagen
Anlage_3 Antrag Bündis90-Die Grünen zu GEG
Anlage_4 Stellungnahme Ref III
Anlage_5 Stellungnahme WBG K
Sachverhalt (kurz):
Derzeit gelten die "Leitlinien zum energeieffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen" vom 17.11.2009.
Die Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses von 2007, 2009 und 2013 sehen jeweils
die Weiterentwicklung der energetischen Leitlinien im Zuge der Novellierungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Dies ist am 01.05.2014 (EnEV 2013) mit einer
Verschärfung der Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 erfolgt. Seit dem
01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, welches dieses Anforderungsniveau im
Wesentlichen fortführt.
Ergänzend dazu hat der Stadtrat am 24.07.2019 und am 17.06.2020 beschlossen, für die
Stadtverwaltung Klimaneutralität bis 2035 anzustreben.
Die derzeit geltenden energetischen Standards für Neubau und Sanierung von 2009 bedürfen
deshalb einer Fortschreibung. Sie sollen die baulichen und anlagentechnischen
Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der
Stadtverwaltung für den Gebäudebereich schaffen.
Es werden übersichtliche Richtlinien zu energetischen Standards vorgeschlagen, die einen
Zielkorridor für unterschiedliche Bauvorhaben festlegen. Diese Leitlinien sollen für alle Neubau-
und Sanierungsvorhaben der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe gelten.
Detaillierte Planungs- und Betriebsanweisungen im Sinne technischer Standards für die
einzelnen Gewerke des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung werden vom
Hochbauamt jeweils bei Bedarf fortgeschrieben und sind nicht Bestandteil dieses
Beschlussvorschlages.
Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz,
inklusive von „Grauer Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten
Treibhausgas-Ausstoß, soll im Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen Maßnahmen über
500.000 EUR erfolgen. Dazu gibt es einen gesonderten Beschlussvorschlag.
Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 18.09.2019 und von Bündnis 90/Die
Grünen vom 09.12.2020 vor, deren Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem abschließend
beantwortet werden sollen.
Ö 6Ö 6
415
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021
Seite 2 von 4
Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und
IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten.
Die Anmerkungen des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der ergänzender
Formulierungen zu Versiegelungsflächen, verschatteten Außenbereichen, Begrünung von
Freiflächen und albedogerechter Fassadengestaltung sind in die vorliegenden Unterlagen
eingeflossen. Für das Thema „Optimale Kombination von Dachbegrünung und
solarenergetischer Nutzung“ wurde die Formulierung aus dem Beschluss des
Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima-Baukasten für die Nürnberger
Bauleitplanung“ wortgetreu übernommen.
Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. ergänzender Formulierungen zu Ausnahmen
bei Bauteilanforderungen aufgrund von baurechtlichen Anforderungen ist in den vorliegenden
Unterlagen enthalten. Der Wunsch nach Präzisierung der Formulierungen zum Einsatz von
Holz- bzw. Holzhybridbauweisen wurde ebenso in die vorliegenden Unterlagen integriert.
Hinsichtlich der Anmerkungen zum Thema Solarenergienutzung und Dachbegrünung wird die
o.a. Formulierung aus dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021 „Klima-
Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung“ verwiesen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021
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2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Finanzen, Personal und IT
Referat für Umwelt und Gesundheit
WBG KOMMUNAL
417
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/044/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen
Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Stand November 2021".
Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden,
Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der städtischen Dienststellen und
Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.01.2022.
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Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
00872609.docx 1 von 3
Beilage
_________________________________________________________________________
Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg
Entscheidungsvorlage:
1. Motivation und Vorbemerkungen
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des
Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035
anzustreben. Dieses Vorhaben gilt es, durch die Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt umzusetzen. Einer
der Bereiche in Verantwortung der Stadtverwaltung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der städtische
Gebäudebestand. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre konnte, auch mithilfe anspruchsvoller energetischer
Standards beim Neubau und in der Sanierung, gezeigt werden, dass selbst bei ansteigender Gebäudenutzfläche
ein Absenken der energiebedingten CO2-Emissionen möglich ist. Dabei waren die städtischen Vorgaben für ein
besseres energetisches Bauen und Sanieren, im Neubau mit dem „Passivhausstandard“ und in der Sanierung mit
dem „Neubaustandard nach Energieeinsparverordnung 2009“ in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich
im Vergleich mit den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches Anforderungen an Neubauten, Sanierungen
und den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten und bei Sanierungen öffentlicher Gebäude definiert.
Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare -Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammen.
Um die Ziele der Energiewende und langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestan d erreichen zu können,
werden an Gebäude n Anforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes, der Energieeffizienz und beim Einsatz
erneuerbarer Energien für Wärme und Strom gestellt. So muss seit 2020 ein sogenannter
Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten der öffentlichen Hand eingehalten werde n. Um diese
Vorgaben erreichen zu können, muss zwangsläufig nicht nur bei Neubauten ein hoher energetischer Standard
erreicht werden, sondern es muss auch die energetische Sanierung des Gebäudebestandes weiter intensiviert
werden. Ergänzend bedarf es zukun ftsfähiger Bauarten, Baukonstruktionen und Gebäudetechniken und nicht
zuletzt aufgeklärter Nutzer.
Trotz dieser ehrgeizigen klimapolitischen Ziele wurden die Anforderungen im GEG gegenüber der EnEV 2016
und dem EEWärmeG 2011 nicht weiter angehoben. Die im GEG festgeschriebenen Anforderungen sollen
allerdings bereits im Jahr 2022 evaluiert werden, um das GEG an die klimapolitischen Anforderungen
anzupassen.
Nicht nur die Fachleute aus dem Bauwesen und der Wissenschaft, sondern auch der von der Bundesregieru ng
beauftragte „Think Tank Agora Energiewende“ waren der Meinung, dass das GEG eine Verschärfung der
Anforderungen aus der EnEV und dem EEWärmeG mit sich bringen sollte.
Am 12.05.2021 hat das Bundeskabinett das neue Klimaschutzgesetz vorgelegt, welches am 24.06.2021 vom
Bundestag beschlossen und am 25.06.2021 den Bundesrat passiert hat. Deutschland soll damit bis 2045
klimaneutral werden, statt bisher bis 2050. Das Gesetz sieht auf dem Weg zur Klimaneutralität zwei Stufen vor:
Bis 2030 sollen die CO 2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden, bisher 55
Prozent, und bis 2040 sollen sie bereits um 88 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr zurückgegangen sein.
Vielfältige Anstrengungen werden in allen Sektoren dafür erforderlich sein.
2. Anlass
Derzeit gelten die "Leitlinien zum energeieffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren
bei städtischen Hochbaumaßnahmen" vom 17.11.2009.
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Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
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Beschlüsse des Bau - und Vergabeausschusses von 2007, 2009 und 2013 sehen jeweils die Weiterentwicklung
der energetischen Leitlinien im Zuge der Novellierungen der EnEV vor. Dies ist am 01.05.2014 (EnEV 2013) mit
einer Verschärfung der Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 erfolgt. Seit dem 01.11.2020 gilt das
Gebäudeenergiegesetz, welches das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen im Wesentlichen
fortführt.
3. Vorgehen
Es werden übersichtliche Leitlinien zu energetischen Standards vorgeschl agen, die einen Zielkorridor für
unterschiedliche Bauvorhaben festlegen. Diese Leitlinien sollen für alle Neubau - und Sanierungsvorhaben der
Kernverwaltung und der Eigenbetriebe mit Planungsstart nach dem 01.01.2022 gelten.
Detaillierte Planungs- und Betriebsanweisungen im Sinne technischer Standards für die einzelnen Gewerke des
Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung werden vom Hochbauamt jeweils bei Bedarf
fortgeschrieben.
Eine Bewertung der Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz, inklusive von „Grauer
Energie“, d.h. den durch die Herstellung der Bauprodukte verursachten Treibhausgas -Ausstoß, erfolgt im
Rahmen des Nachhaltigkeitschecks bei allen Maß nahmen über 500.000 EUR. Dazu gibt es einen gesonderten
Beschlussvorschlag.
4. Ziele
Dekarbonisierung/Defossilisierung: Verringerung und sukzessive Ablösung der Verwendung von
kohlenstoffbasierten (fossilen) Energieträgern und verstärkter Einsatz regenerativer Energien.
Bestandsverbesserung: Der energetischen Sanierung des Bestandes kommt eine herausragende Bedeutung
hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele zu. Ohnehin erforderliche bauliche - und/oder
anlagentechnische Instandsetzungs- oder Renovierungsmaßnahmen werden sinnvoll mit energetischen
Sanierungsmaßnahmen verknüpft, um Kostensynergien zu erzielen und den Verpflichtungen hinsichtlich
Klimaschutz und Ressourcenschonung gerecht zu werden.
Energieeffizienz: Niedrige Verbräuche für Wärme und Strom bei Neubau und Sanierung schonen die Umwelt
und reduzieren die laufenden Betriebskosten sowie den Ressourcenverbrauch.
Flexibilität: Die formulierten Zielvorgaben geben, neben Planungs - und Gestaltungsfreiheit bei den
Entwürfen für Gebäude und Anlagentechnik, auch den Gestaltungsrahmen für die jeweils beste Lösung.
Low-Tech: Einfache und kluge Technikkonzepte unter Einbeziehung und Mitverantwortung der Nutzer
vermeiden aufwändige Technisierung.
Zusammenarbeit: Es gilt, neue Schnittstellen zu be denken, die im Zuge veränderter Mobilitäts -,
Energieversorgungs- und Quartierskonzepte bereits frühzeitig in die Planung einbezogen werden müssen.
Die ohnehin bereits geübte Praxis der gewerkübergreifenden Zusammenarbeit wird in diesem Sinne
ausgebaut.
Klimaschutzziele: Die energetischen Leitlinien für Neubau und Sanierungen sind die Grundlage für die
Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung für den Gebäudebereich.
5. Energetische Standards für Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg
Anlage 1 enthält die vorgeschlagenen weiterentwickelten energetischen Leitlinien.
Im Neubaubereich wird das Ziel „Plusenergiegebäude“ formuliert. Bezüglich des Wärmeschutzes entspricht
dieser Standard dem bisher gebauten „Passivhausstandard“. Wese ntlich neuer Bestandteil ist der stärkere
Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärme - und Stromversorgung. Neu ist die Konzipierung von
Photovoltaik-Anlagen (PV) in ertragsoptimierter Größe, wodurch i.d.R. ein Überschuss, also Plus an erzeugter
gegenüber der verbrauchten Energie des Gebäudes erreicht wird. Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch die
energieeffiziente, also bedarfsminimierte Planung für den Heizenergie- und Strombedarf.
Für umfassende, ganzheitliche Sanierungsvorhaben wird das Ziel „K limaneutrales Gebäude“ formuliert, was in
etwa einem „Nullenergiegebäude“ entspricht. Auch hier ist die bestmögliche Minimierung der Energiebedarfe
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Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
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für Wärme und Strom sowie die Einbindung erneuerbarer Energien für Wärme und Strom, ähnlich dem
Neubaustandard, erforderlich. Sehr gute wärmeschutztechnische Ausführungen sind jedoch nicht so leicht, wie
bei einem Neubau, umsetzbar. Für Einzeldenkmäler und Gebäude im Ensembleschutzbereich soll, wie bisher,
die optimale Lösung zwischen den verschiedenen Anforderungen gefunden werden.
Die aktuellen Anforderungen des GEG werden mit den formulierten Zielen für Neubau und ganzheitliche
Sanierung um etwa 50% unterschritten.
Für Bauteilsanierung sind Ziele an die Ausführung des Wärmeschutzes bauteilbezogen formuliert. D iese
unterschreiten die GEG-Anforderungen um rund 35%.
Alle formulierten Zielvorgaben gewährleisten zudem die Einbindung von Fördermitteln (Direktzuschüsse oder
zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen) der Bundesförderprogramme energieeff iziente
Gebäude (BEG) in erheblicher Höhe.
Die jeweiligen Investitionsmehrkosten zur Ausführung der strengeren energetischen Standards gegenüber den
GEG-Anforderungen, wie auch die infolge reduzierten Betriebskosten können nicht pauschal benannt werden.
Sie sind vom konkreten Projekt abhängig und werden demzufolge projektbezogen ermittelt, mit dem Objektplan
ausgewiesen. Grundsätzliches Ziel bleibt, die kostengünstigste Variante zur Erreichung der vom Stadtrat
beschlossenen Klimaschutzziele vorzuschlagen.
6. Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 18.09.2019 und von Bündnis 90/Die Grünen vom
09.12.2020
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2019 beschreibt die Prüfung der städtischen Dächer hinsichtlich Eignung
für den Bau von Photovoltaik -Anlagen sowie die Zurverfügungstellung von Dächern für „lokale Initiativen und
Vereine“ sowie für Schülerprojekte.
Im Hochbauamt (Sachgebiet Kommunales Energiemanagement und Bauphysik, H/ZA -KEM) ist eine Datenbank
mit Potenzialanalyse aller städtischen Dächer zur Belegun g mit Photovoltaik (PV) vorhanden, die zudem eine
Kategorisierung der Dachflächen in „gut oder mittel“ sowie „Denkmalschutz“ enthält. Daraus wurden und
werden Dachflächen ausgewählt und mit PV -Anlagen ausgestattet. Dies erfolgte bisher bei anstehenden
Neubau- oder Sanierungsprojekten sowie durch sukzessive Nachrüstungen auf Bestandsgebäuden durch das
Hochbauamt bzw. die WBG K, allerdings bisher in der wirtschaftlichen Größe zur Eigenstromnutzung.
In den letzten Jahren gab es aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr wenige Anfragen von privaten
Initiativen oder Vereinen, sogenannte „Bürgersolaranlagen“ auf städtischen Dächern zu errichten und die
Dächer dafür zu pachten. Gegenwärtig befindet sich ein letztes solches Projekt in der Fertigstellungsphas e
(Schule Hopfengartenweg). Weitere Anfragen gibt es momentan nicht.
Der mit dieser Vorlage beschriebene Beschlussvorschlag zu den energetischen Leitlinien sieht nun den Bau von
PV-Anlagen mit der ertragsoptimiert größtmöglichen Stromerzeugungsleistung auf der verfügbaren Fläche vor,
um die Flächenpotenziale auszuschöpfen und damit den Anteil der Stromeigenbedarfsdeckung für die
städtischen Gebäude in Summe zu erhöhen, „regionalen Ökostrom“ also soweit als möglich auf den städtischen
Dächern zu erzeugen.
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2020 beschreibt die Notwendigkeit, die
energetische Sanierung der städtischen Gebäude zu intensivieren.
Der mit dieser Vorlage beschriebene Beschlussvorschlag zu den energetischen Leitlinien s ieht anspruchsvolle
energetische Standards bei umfassenden oder auch Teilsanierungen an Bestandsgebäude vor. Eine Analyse zu
den Energieverbräuchen städtischer Gebäude, sowohl für Wärme, als auch für Strom, liegt im Hochbauamt
(Sachgebiet Kommunales Energi emanagement und Bauphysik, H/ZA -KEM) aufgrund des langjährigen und
intensiven Energiecontrollings vor, wodurch Priorisierungen für Sanierungsplanungen aus energetischer Sicht
seriös durchführbar waren und es weiterhin sein werden. Im Regelfall werden jedoch Sanierungen aus anderen
Gründen, wie baukonstruktive oder funktionale Mängel bzw. An- oder Umbauten an den städtischen Gebäuden,
geplant und umgesetzt. Energetische Standards, die für alle Bauprojekte gelten, sichern dann, dass auch aus
energetischer Sicht ein Optimum erreicht wird. Viele Projekte der letzten Jahre bis Jahrzehnte belegen zudem
den energetischen Erfolg solcher Sanierungen.
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Anlage 1
Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbau-
maßnahmen der Stadt Nürnberg
- Stand Dezember 2021 –
1. Energetische Standards für Neubau und Sanierung
1.1. Neubaumaßnahmen
Ziel: KlimaPlus (im Sinne einer Plusenergiebilanz)
Bilanziert mit Jahres-Endenergiewerten: produzierte Energie > gesamter Energiebedarf.
(Hinweis für Planer: in Anlehnung an DIN V 18599-1:2018 5.5.1-Prinzipschema Bild 4: Heizung, Warmwas-
serbereitung, Kühlung und Gesamtstrombedarf)
große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.50 0 m² NRF
Heizwärmebedarf* mit RLT max. 15 kWh/m²a max. 18 kW h/m²a
Für besondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimmbad, u.ä.), Pilotprojekte sowie Gebäude ohne RLT-
Anlagen werden die energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrachtung im Sinne der vorgenannten Prämis-
sen festgelegt.
1.2 Bestandssanierungen
1.2.1 Ganzheitliche Sanierung
Ziel: KlimaNeutral
Bilanziert mit Jahres-Endenergiewerten (produzierte Energie ≥ gesamter Energiebedarf; in Abhängigkeit
der örtlichen Gegebenheiten).
große Gebäude ≥ 1.500 m² NRF kleine Gebäude < 1.50 0 m² NRF
Heizwärmebedarf* ohne RLT max. 40 kWh/m²a max. 50 k Wh/m²a
Heizwärmebedarf* mit RLT max. 30 kWh/m²a max. 40 kW h/m²a
Ganzheitliche Sanierungen sind zu bevorzugen. Für b esondere Gebäudetypen (z.B. Museum, Schwimm-
bad, u.ä.) sowie denkmalgeschützte Gebäude werden d ie energetischen Ziele in einer Einzelfallbetrach-
tung im Sinne der vorgenannten Prämissen festgelegt.
(* - Berechnung mittels DIN V 18599 oder PHPP bzw. im Bestand mit qualifizierter Einschätzung aus
Monitoringdaten)
1.2.2 Einzelmaßnahmen
Anforderungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen:
Bei Sanierungen einzelner Bauteile gelten bei baute chnischer und bauphysikalischer Umsetzbarkeit fol-
gende Anforderungen an die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bzw. für nicht aufge-
führte Bauteile die jeweils aktuellen Mindestanford erungen der Bundesförderung energieeffiziente Ge-
bäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden:
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Bauteile max. U-Wert in
W/(m²K)
entspricht einer Dämmdicke von
Außenwand 0,20 etwa 18 cm (035)
Dächer, oberste Geschossdecken 0,14 etwa 24 cm (035)
Decken und Wände gegen unbeheizt 0,25 etwa 14 cm (035)
Bodenplatte und Wände gegen Erdreich 0,25 etwa 14 cm (035)
Fenster 1) (U W) 0,80 3-Scheiben-Verglasung oder gleich-
wertig, wärmeschutztechnisch verbes-
serter Randverbund nach DIN 4108-4
Festverglasung, Pfosten-Riegel-Fassaden (U W) 0,70
Dachflächenfenster (U W) 1,00
Lichtkuppeln, Außentüren 2) (U W / U D) 1,30
1) U w bezogen auf das Standardfenster nach Norm, Abmessung 1,23 x 1,48 m
2) U D bezogen auf die Standardtür nach Norm, Abmessung 1,23 x 2,18 m bzw. 2,0 x 2,18 m
Ausnahmen von den vorgenannten Anforderungen sind a us denkmalschutz- bzw. bauordnungsrechtli-
chen Gründen (z.B. Schallschutzanforderungen) möglich.
2. Einsatz erneuerbarer Energien und Fernwärme
Das Ziel der Stadtverwaltung „Klimaneutral 2035“ er fordert bei Neubauten die Energiebedarfsdeckung
mit überwiegend erneuerbaren Energien bzw. der Nürnberger Fernwärme, mit dem Ziel einer möglichst
CO 2-neutralen Wärmeversorgung, ggf. übergangsweise Hybridlösungen.
Bei grundlegenden Sanierungen ist die Einsatzmöglichkeit von erneuerbaren Energien bzw. der Nürnber-
ger Fernwärme immer zu prüfen. Ziel ist, auch im Be stand erneuerbare Energien ökologisch und wirt-
schaftlich sinnvoll einzubinden. Die Studie zum Einsatz erneuerbare Wärmeenergie (2018) sowie das Kon-
zept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 (2021) gibt dazu die Maßnahmen und
einen möglichen Korridor vor. Nahwärmelösungen sind, wo immer es geht, zu betrachten und umzuset-
zen.
Bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen/Renovie rungen soll generell eine Photovoltaikanlage
eingeplant werden. Hierbei ist auf der verfügbaren Fläche die ertragsoptimiert größtmögliche Stromer-
zeugungsleistung zu installieren (Dach- bzw. Fassadenphotovoltaik). Ideal ist zudem eine Kombination von
Photovoltaikanlage und extensiver Dachbegrünung.
Die Optimierung von Dachflächen zur aktiven Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen (Kli-
maschutz) ist abzuwägen mit dem kleinklimatischen Nutzwert von Dachbegrünungen (Klimaanpassung).
Eine Kombination beider Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, insbesondere in hochverdichteten La-
gen (GRZ über 0,8) empfiehlt sich aber ein Fokus auf Dachbegrünungen ohne Photovoltaik.
Für Sanierungen von Dächern soll bei technischer bzw. statischer Eignung (eventuell mit statischer Ertüch-
tigung) ebenfalls so viel stromerzeugende Fläche, wie möglich, eingeplant werden.
Anforderungen des Denkmalschutzes ist lösungsorientiert und wirtschaftlich im Sinne des Klimaschutzes
zu begegnen. Wärmepumpen sollen vorrangig mit solar erzeugtem Eigenstrom versorgt werden.
3. Klimaanpassungsmaßnahmen
Die vorhandene Klimasituation innerhalb der Stadt Nürnberg und weitergehende Klimaprognosen erfor-
dern für Neubauplanungen und bei der Beschäftigung mit Bestandssituationen eine Auseinandersetzung
mit möglichen Extremwetterereignissen wie Sommerhitze, Trockenperioden, Starkregen und Sturmereig-
nissen. Um die Auswirkungen dieser Extremwetterereignisse auf den Menschen und die Umwelt abzumil-
dern und die Bausubstanz zu schützen, sollen zusätzlich zu städtebaulichen Maßnahmen auch im Bereich
des Hochbaus Maßnahmen zur Klimaanpassung entwurfsabhängig, je nach Einzelfall, ergriffen werden:
Gebäudespezifisches Konzept zum sommerlichen Wärmeschutz : Bei Neubau- oder umfassenden Sa-
nierungsmaßahmen ist immer ein Konzept für einen um fassenden sommerlichen Wärmeschutz auf
423
Seite 3 von 4
der Grundlage passiver Maßnahmen zu erarbeiten. Das Gebäude ist hinsichtlich Orientierung, Zonie-
rung, Anteil der Glasflächen, Sonnenschutz, Nachtlü ftung, Begrünung, Speichermassen und Au-
ßenverschattung so zu konzipieren, dass möglichst keine aktive Kühlung erforderlich wird. Glasflächen
sind zu minimieren. Der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum sommerliche Wärmeschutz nach
GEG ist nach dem Kennwertverfahren der DIN 4108-2 nachzuweisen. Der Sonneneintragskennwert ist
auf 0,03 zu begrenzen.
Anzustrebendes Ziel ist, die Grenze von 26°C in den Nutzungszeiten nicht zu überschreiten. Bei einer
längeren sommerlichen Hitzeperiode soll während der üblichen Nutzungszeit die Raumtemperatur
jeweils etwa 3 Kelvin unter der Außenlufttemperatur liegen.
Wenn sich in Sonderfällen dennoch Kühlbedarf ergibt , ist ein energieeffizientes und wirtschaftliches
Kühlkonzept unter Einsatz erneuerbarer Energien zu erarbeiten.
Konventionelle Kühlung und Befeuchtung sind i. d. R. nicht zulässig. Ausnahmen gelten aus konserva-
torischen oder medizinischen Gründen bzw. bei besonderen Veranstaltungsräumen oder verfahrens-
technischen Prozessen.
Dach- und Fassadenbegrünung: Bei allen Neubaumaßnahmen und grundlegenden Sanier ungen ist
die Umsetzung von Flachdach- bzw. Fassadenbegrünung aufgrund deren Beitrag zu sommerlichem
Wärmeschutz, Regenwasserrückhaltung und lokalem Sta dtklima zu prüfen, und wenn technisch
machbar, umzusetzen.
Minimierung der Versiegelungsflächen sowie Entsiegelung und Rückhaltung/Versickerung vo n Re-
genwasser: Zur Verhinderung des Eintrags von Regenw asser in den Kanal ist zu prüfen, ob und wie
möglichst viel Niederschlagswasser auf dem Grundstück gehalten und versickert werden kann. Dabei
sind sowohl stadtklimatische als auch Aspekte der B odenbelastung zu berücksichtigen. Auf befestig-
ten Wegen und Plätzen im Außenbereich sollen sogena nnte Klimabaustoffe verwendet werden. Sie
tragen sowohl zur Versickerung, als auch zur Speicherung von Niederschlagswasser bei.
Albedogerechte Farbwahl : Dunkle Flächen heizen sich im Sommer deutlich stä rker auf als helle Flä-
chen. Im Zuge der Verbesserung des sommerlichen Wär meschutzes ist in jedem Fall zu prüfen, ob
insbesondere die Farbgebung von Dächern und Fassade nflächen albedogerecht optimiert werden
kann. Zusätzlich ist bei der Wahl von notwendigen Bodenbelägen in den Freianlagen sicherzustellen,
dass Materialien verwendet werden, die sich möglichst wenig aufheizen.
Angebot an verschatteten Außenbereichen : Der Grenzbereich zwischen Bauwerk und Außenanlage
ist so zu konzipieren, dass sich unter sommerlichen Bedingungen verschattete Aufenthalts- und We-
gebereiche ergeben, wo immer sich dies funktional sinnvoll einrichten lässt. Schattenbereiche sollen
wegen der Effekte der Verdunstungskühlung nach Mögl ichkeit durch Baumbepflanzungen realisiert
werden. Bei der Freiflächengestaltung sollen nach Möglichkeit Wasserbereiche (Wasserflächen, Brun-
nen etc.), ebenfalls zur Erhöhung von Kühleffekten mit eingeplant werden.
Verstärkte Begrünung der Freiflächen im Außenbereich soweit gestalterisch und funktional möglich.
4. Nachhaltige Bauweisen und -materialien
Alle Bauprojekte sollen bzgl. der Aspekte Suffizienz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz betrachtet
werden. Sanierungen sollen Vorrang vor Neubauten haben. Ist ein Neubau zwingend erforderlich, ist zu
prüfen, ob ein Holz- bzw. Holzhybridbau unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher, technischer
und städtebaulicher Kriterien umsetzbar ist. Für die verwendeten Hölzer müssen nachvollziehbare Her-
kunftsnachweise vorgelegt werden. Tropenholz ist grundsätzlich auszuschließen.
Bauprodukte aus Sekundärrohstoffen (d.h. recycelt) und aus nachwachsenden Stoffen sind bevorzugt zu
verwenden. Auf die Demontierbarkeit von Konstruktionen wird Wert gelegt. Trennbare Verbindungen wie
Stecken, Schrauben, loses Auflegen, Klammern und Kl icken, sowie lösbare Schichten sind untrennbaren
Verbindungen und Verbundstoffen vorzuziehen.
Im Sinne einer ganzheitlichen nachhaltigen Bauweise sollen sich städtische Neubau- und Sanierungspro-
jekte am DGNB-Zertifizierungssystem, Kategorie Silber, orientieren.
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5. Klimaschutz- und Energieeffizienzgebot
Das bisherige Wirtschaftlichkeitsgebot bei den ener getischen Maßnahmen wird durch ein Klimaschutz-
und Energieeffizienzgebot abgelöst.
Bei den bisherigen Variantenvergleichen (Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards vs. Einhaltung der
seit 2009 geltenden städtischen Standards - im Neub au Passivhaus, in der Sanierung EnEV-Neubaustan-
dard -) stellten sich die städtischen Zielstandards in der weit überwiegenden Anzahl der betrachteten Fälle
als wirtschaftlich heraus, so dass auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich im bisherigen Sinne verzichtet wer-
den kann, außer besondere Einzelfälle erfordern dies.
Variantenbetrachtungen sind dennoch Bestandteil der Planungen in der Leistungsphase 3 (Entwurf) nach
HOAI (bei Projekten mit Investitionskosten ab 500.000 EUR), um die kostengünstigste Variante zur Errei-
chung der Klimaschutzziele auswählen zu können. Umweltkosten sind, dem Klimaschutzziel der Stadtver-
waltung angemessen, auf Basis der Empfehlung des Um weltbundesamtes (UBA-Veröffentlichung
02/2019) zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 entsprechen diese 201 EUR pro Tonne CO 2 äq .
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Anlage 5
Von: Schekira, Ralf
Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 11:51
An: 'Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de' < Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de >
Cc: 'Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de' < Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de >;
'wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de' < wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de >
Betreff: AW: 210803-BuV-Paket neue energetische Leitlinien-sowie Nachhaltigkeitscheck
Hallo Herr Schneider,
die mit der Bitte um Prüfung uns zugesandten Unterlagen haben wir gesichtet und dazu folgende
Anmerkungen.
Zu 1.) Die Leitlinien sind für uns neu und wurden im Vorfeld auch nicht mit der WBG K entwickelt oder
abgesprochen;
Dennoch folgende Hinweise:
1.1 Die geforderten U-Werte für Fenster und Festver glasungen können wg. geforderten
Schallschutzwerten und Fenstergrößen zur notwendigen Raumbelichtung u. U. im Einzelfall nicht
eingehalten werden.
Mögliche Abweichungen sollten mit einem Hinweis unter der Tabelle zugelassen werden.
1.2 Dachbegrünung: In dicht bebauten Gebieten soll „ein Mix aus extensiver Dachbegrünung mit PV
und intensiver Dachbegrünung ohne PV“ ausgeführt werden. Wenn man betrachtet, wieviel CO²
durch
PV-Anlagen eingespart werden kann und wie viele Bäume beim Verzicht auf PV gepflanzt werden
müssten, um dies zu kompensieren, ist eine intensive Dachbegrünung keine klimatische
Verbesserung
für die Stadt. Eine extensive Dachbegrünung mit PV sollte einer intensiven Dachbegrünung ohne
PV immer vorgezogen werden.
1.3 Problematisch ist eine MUSS-Prüfung aller Gebäude in Holz- oder Hybridbauweisen als
Alternative zur Massivbauweisebau. Aus unserer Sicht ist nicht geklärt, wie die „Beweisführung“,
warum nicht mit
Holz gebaut wird, geführt werden soll.
Zu 2.) Der Nachhaltigkeitscheck entspricht den gemeinsamen Abstimmungen.
Dennoch folgende Hinweise:
2.1 In der Anmeldung zur Sitzung wurde unter Pkt.1 Finanzielle Auswirkungen „NEIN“ angekreuzt.
Hier sollte „JA, KOSTEN SIND PROJEKTKONKRET ZU ERMITTELN“ angekreuzt werden, auch wenn
der
Klimacheck selbst evtl. nur geringe Mehrkosten für Besondere Leistungen bei den Fachplanern
auslöst. Die nachhaltigen Maßnahmen werden jedoch (sehr wahrscheinlich) Mehrkosten auslösen.
2.2 Der Klimacheck ist ein Planungsinstrument und soll bereits in der Vorplanung die Auswirkungen
auf den Klimaschutz aufzeigen. Ziel sollte es sein – gem. Leitlinien – die Auswirkungen auf das Klima
gering
zu halten. Darauf aufbauend werden in der Entwurfsplanung die Planungsfestlegungen getroffen,
daraus ergeben sich die Baukosten und es erfolgen die Berechnungen, um den Klimacheck final
führen zu können.
Damit ist die LPH 3 mit Kostenberechnung erbracht und es entscheidet anschließend der
Ältestenrat über den Objektplan. Sollte die Planung mit Kosten zu hoch sein, was evtl. auf besondere
klimaschützende
Maßnahmen zurückzuführen ist, müßte eine Umplanung nach der LPH 3 erfolgen, was mit
Planungskosten und Terminverzögerungen einhergehen wird.
Ö 6Ö 6
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Es ist davon auszugehen, dass Klimaschutzmaßnahmen auch zu höheren Baukosten führen
werden. Je geringer die Klima-Auswirkungen, desto höher die Baukosten (Baustoffwahl, U-Werte von
Bauteilen,
regenerative Energieerzeugungsanlagen usw.). Die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung
„Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die
Baukosten“ kann
daher aus unserer Sicht nicht bestätigt werden.
Anmerkungen Allgemein: Wir bitten Sie im Sinne des Corporate Design der wbg Gruppe, die WBG
KOMMUNAL in dieser Schreibweise oder die Abkürzung WBG K zu verwenden.
Viele Grüße
Ralf Schekira
Geschäftsführer
WBG KOMMUNAL GmbH
Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg
Telefon: 09 11/80 04-1 20
Telefax: 09 11/80 04-1 01
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg.nuernberg.de und im Social Web:
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus König
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Frank Thyroff, Diplom-Ingenieur Ralf Schekira
Sitz und Registergericht Nürnberg, HRB 227
USt-Id. Nr. DE 133545058
Der Inhalt dieser e-mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene
Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Leitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit
dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen.
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Beschlussvorlage
H/045/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen auf den
Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage_1 Muster Beschlussvorlage ergänzt
Anlage_2 Bewertungmatrix Beispiel Neubau SSW
Anlage_3 Bewertungsmatrix visuelle Erläuterungen
Anlage_4 Inhaltliche Erläuterungen
Anlage_5 Antrag GRÜNE Ökobilanz Bauvorhaben
Anlage_6 Antrag GRÜNE Nachhaltiogkeitscheck
Anlage_7 Stellungnahme Ref III
Anlage_8 Stellungnahme WBG K
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen
Ratsvorlagen der Passus "Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen
Prüfungen sollen dabei themenbezogen in den jeweiligen Geschäftsbereichen und
zugeordneten Ausschüssen erfolgen. Vorliegender Beschlussvorschlag bezieht sich
ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von städtischen Hochbauprojekten (keine Vergaben), die
durch das Hochbaumt oder andere bauverwaltende Einheiten oder die wbg-k abgewickelt und
dem Bau- und Vergabeausschuss oder dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Das Hochbauamt (Kommunales Energiemanagement und Bauphysik, H/ZA-KEM) hat ein
Verfahren entwickelt, was in diesem Jahr bei Baumaßnahmen des Hochbauamtes und der
WBG KOMMUNAL getestet, gemeinsam ausgewertet und weiterentwickelt wurde.
Geltungsbereich, Inhalt und Umsetzungsdetails werden in der Entscheidungsvorlage
beschrieben. Eine beispielhaft ausgefüllte Bewertungsmatrix sowie eine Erläuterung zur
Lesbarkeit der Bewertungsmatrix liegen der Entscheidungsvorlage bei.
Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen.
Es liegen Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und
vom 28.01.2019 vor, dessen betroffene Inhalte mit dem Beschlussvorschlag zudem
beantwortet werden sollen.
Stellungnahmen wurden von den Referaten Umwelt und Gesundheit, Finanzen, Personal und
IT sowie von der WBG KOMMUNAL erbeten.
Dem Wunsch des Referates für Umwelt und Gesundheit bzgl. der Klärung zur Verwendung von
Begrifflichkeit „Nachhaltigkeit“ wurde entsprochen und die entsprechenden SDGs-Kriterien
(Sustainable Development Goals), die den im Nachhaltigkeitscheck zu prüfenden Kriterien
entsprechen, in den Unterlagen ergänzt.
Ö 7Ö 7
436
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021
Seite 2 von 4
Die Beantwortung des Antrages der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom
28.01.2019 wurde ebenfalls integriert.
Die Anmerkungen der WBG KOMMUNAL bzgl. der Einstufung des Nachhaltigkeitschecks als
Planungsinstrument und Wunsch nach präzisierenden Formulierungen zu Auswirkungen auf
die Investitionskosten (und Folgekosten) wurden in die Unterlagen integriert.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
437
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021
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2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat für Finanzen, Personal und IT
Referat für Umwelt und Gesundheit
WBG KOMMUNAL
438
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/045/2021
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass ab dem 01.01.2022 bei allen städtischen Hochbauprojekten
(Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben) mit Vorlage des Objektplanes im Bau- und
Vergabeausschus oder im Stadtrat eine Prüfung auf die Auswirkungen des jeweiligen Projektes
auf den Klimaschutz (gleichzeitig als erster Schritt eines SDG-Checks) vorgenommen wird
(Nachhaltigkeitscheck).
Die Federführung liegt beim Hochbauamt (H/ZA-KEM). Dazu wird das Muster
"Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss " um einen entsprechenden Punkt
ergänzt (Anlage 1). Zusätzlich wird ein Übersichtsblatt (Bewertungsmatrix) der
Sachverhaltsdarstellung/des Objekptlanes für das jeweilige Projekt als Anlage beigelegt
(Anlage 2: Beispiel), in dem die Bewertung der Klimaschutzauswirkungen detailierter
dargestellt wird.
439
Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
00872621.docx 1 von 2
Beilage
_________________________________________________________________________
Betreff: Umsetzung Klimafahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Prüfung aller Vorlagen des Hochbaubereiches hinsichtlich Auswirkungen
auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck
Entscheidungsvorlage:
1. Anlass
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, dass bei sämtlichen Ratsvorlagen der Passus
"Auswirkungen auf den Klimaschutz" einzuführen ist. Die jeweiligen Prüfungen sollen dabei themenbezogen in
den jeweiligen Geschäftsbereichen und zugeordneten Ausschüssen erfolgen.
2. Geltungsbereich
Der Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf Vorlagen im Sinne von Hochbauprojekten
(Projekte/Baumaßnahmen, keine Vergaben), die durch das Hochbaumt abgewickelt werden.
Städtische Projekte/Baumaßnahmen, die von der wbg-k oder anderen Projektbaudienststellen (z. B.
Opernhaus) abgewickelt werden, sind von diesen zu prüfen und zu bewerten. Die durch das Hochbauamt
entwickelte und angewendeten Verfahren sowie die entsprechenden Formblätter sollen analog verwendet
werden.
Den Eigenbetrieben wird die Übernahme des Verfahrens in den Werkausschüssen empfohlen.
3. Inhalt
Alle Projekte/Baumaßnahmen des Hochbaus, die dem Bau- und Vergabeausschuss oder, in Abhängigkeit von
der Projektgröße oder –bedeutung, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sind einer
Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz zu unterziehen. Bezugspunkt sind dabei insbesondere die
SDGs (Sustainable Development Goals), zu deren Umsetzung sich die Stadt Nürnberg mit Beschluss vom
25.10.2017 bekannt hat.
Kriterien sind dabei:
SDG 7: Energiebedingte CO2-Emissionen im laufenden Betrieb (Wärme- und Stromverbräuche auf Basis
einer Bedarfsermittlung bzw. Prognoseberechnung).
SDG 7: Einsatz von Grauer Energie in der Gesamtbetrachtung (Herstellung, Entsorgung und Nachhaltigkeit
der relevanten Baustoffe).
SDG 7: Energetische Qualität der Gebäudehülle (Ausführung des Wärmeschutzes).
SDG 13: Weitere Kriterien zur qualitativen Einschätzung: Strom-, Beheizungs- und Lüftungskonzept,
sommerlicher Wärmeschutz, Dach- und/oder Fassadenbegrünung, Außenverschattung/Begrünung.
Im „Muster Beschlussvorlage für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat ergänzt - Prüfung
Auswirkung auf den Klimaschutz - Nachhaltigkeitscheck für Baumaßnahmen“ (Objektplan in Leistungsphase 3
bzw. 4) wird die Bewertung in Kurzform wie folgt dargestellt (Anlage 1):
Gesamtbewertung bzgl. Auswirkungen auf den Klimaschutz zum vorgelegten Projekt/der Baumaßnahme:
(a) positiv (z.B. klimaschonende Sanierungsmaßnahme, Neubau im Plusenergiestandard)
(b) gering (z. B. Neubauten mit gutem klimaschonenden Konzept)
(c) moderat (z. B. Neubauten im Passivhausstandard)
(d) negativ (kein klimaschutztaugliches Gesamtkonzept, z.B. denkmalbedingte Einschränkungen).
Dabei wird nicht geprüft, ob ein Neu- oder Erweiterungsbau nutzungs- oder funktionsbedingt erforderlich ist.
Ö 7Ö 7
440
Vorlage: 2_Entscheidungsvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
00872621.docx 2 von 2
4. Umsetzung
Das Formular zur Anmeldung der Vorlagen für den Bau- und Vergabeausschuss oder den Stadtrat (Objektplan in
Leistungsphase 3 bzw. 4) wird um den Punkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ ergänzt. Können keine
Angaben gemacht werden, ist dies zu begründen.
Dort wird das Gesamtergebnis der Prüfung zusammengefasst wiedergegeben (Anlage 1). Als Anlage wird dem
Objektplan eine Seite Übersichtsdarstellung der detaillierten Bewertungsergebnisse beigelegt, Beispiel siehe
Anlage 2. Hier werden die Bewertungen für die unter Punkt 3 genannten Kriterien dargestellt.
Das Verfahren wird für Vorlagen ab dem 01.01.2022 verbindlich eingeführt.
Die Federführung hat das Hochbauamt, Kommunales Energiemanagement (H/ZA-KEM).
Mit dem Verfahren werden Bauprojekte lediglich bewertet. Entscheidungen mit Auswirkungen, zum Beispiel
auf eine bessere ökologische Bewertung o.ä., sind damit nicht unbedingt verbunden. Allein die Anwendung
des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die Baukosten. Ziel ist jedoch, die
Auswirkungen auf das Klima so gering wie möglich zu halten, das Verfahren als Planungsinstrument zu
benutzen und so bereits in der Vorplanung die Auswirkungen auf den Klimaschutz aufzuzeigen. Konsequenzen
auf Investitions- und Folgekosten werden mit dem Objektplan dargestellt.
5. Anträge der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 und vom 28.01.20219
Die Antr äge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2021 beschreiben die Prüfung der
städtischen Bauprojekte hinsichtlich Ökobilanz und Bewertung der Grauen Energie sowie die Verknüpfung von
Nachhaltigkeitschecks und den Sustainable Development Goals (SDG). Der vorgeschlagene Nachhaltigkeitscheck
für städtische Baumaßnahmen im Rahmen der Erstellung des Objektplanes erfüllt die beschriebenen Kriterien.
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Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Muster Beschlussvorlage.docx 1 von 3
Anlage 1
Beschlussvorlage
_________________________________________________________________________
Beratung Datum Behandlung Ziel
☐ Bau- und Vergabeausschuss Datum ☐ öffentlich ☐ Beschluss
☐ Stadtrat / Ältestenrat ☐ nicht öffentlich ☐ Kenntnisnahme
_________________________________________________________________________
Betreff: offizielle Maßnahmenbezeichnung
hier: Inhalt Beschlussvorlage, z.B. Objektplan / Vergabe mit E-Vergabe-Nr.
Anlagen:
☐ Entscheidungsvorlage Anschrift der Maßnahme
☐ Bericht Anschrift der Maßnahme
☐ Lageplan / Luftbild
☐ Pläne
☐ Planungs- und Kostendatenblatt (BRL 5.2.4)
☐ Wirtschaftlichkeitsberechnung / Folgelastenberechnung (BRL 5.2.5)
☒ Nachhaltigkeitscheck
Sachverhalt (kurz):
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ö 7Ö 7
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Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Muster Beschlussvorlage.docx 2 von 3
1. Finanzielle Auswirkungen
☐ Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☐ Ja
☐ Kosten noch nicht bekannt
☐ Kosten bekannt
Gesamtkosten EUR
davon investiv EUR
davon konsumtiv EUR
Folgekosten EUR pro Jahr
☐ dauerhaft ☐ nur für einen begrenzten Zeitraum
davon Sachkosten EUR pro Jahr
davon Personalkosten EUR pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk – entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen – abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
☐ Ja
☐ Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan
☐ Nein
☐ Ja
☐ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
☐ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen
(Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenscha ffungsverfahrens)
☐ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
☐ Ja
☐ Nein
3. Diversity-Relevanz
☐ Nein
☐ Ja
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Vorlage: 1_Beschlussvorlage_Ausschuss.dotx – H/ZA-QM – Stand: 12.08.2021
Muster Beschlussvorlage.docx 3 von 3
4. Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ prüfbar
☐ nicht prüfbar
☐ Kurze Begründung, wenn nicht prüfbar:
Gesamtbewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ positiv
☐ gering
☐ moderat
☐ negativ
☐ Kurze Begründung zur Einstufung:
5. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
☐ RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
☐ RA/3-VMN
☐ Rpr
☐
Beschlussvorschlag:
Der Bau-und Vergabeausschuss / Stadtrat genehmigt
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Kategorie:
gering
62,2%
entfällt
entfällt
Baumaßnahme: 62,2%
Vor Sanierung: entfällt
Erfüllungsgrad: 64,0%
Gewichtungsfaktor: 4 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 31,5%
Gewichtungsfaktor: 2 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 87,5%
Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 72,8%
Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 68,5%
Gewichtungsfaktor: 1 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 50,0%
Gewichtungsfaktor: 0,5 Anmerkung:
Hochbauamt
H/ZA-KEM V21-05
Baumaßnahme:
negativ moderat gering positiv
CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)
> 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K)
Energetische Qualität Gebäudehülle ( mittlerer U-Wert [W/m²K])
Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien
Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung
Neubau:
Sanierung: 0,3 - 0,4 W/(m²K)
wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient
wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient
Datengrundlage Ökobaudat
U-Wert mit eingerechneten Temperatur-Korrekturfaktoren
8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a)
≥ 22 kg/(m ²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a)
Bewertungskriterien im Detail:
Neubau:
Sanierung:
≥ 15 kg/(m²a)
Fernwärme, mech. Lüftung mit WRG, große PV-Anlage
< 0,3 W/(m²K)
> 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K)
mod. effizient effizient hocheffizient wenig effizient
Niedrigenergie
"Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung)
Berechnungsgrundlage PHPP
gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien:
niedrig mittel hoch sehr hoch
Pommernstraße 10, Neubau Schulzentrum Süd - West
Auswirkung der Baumaßnahme auf den Klimaschutz
Neubau Standard:
Außenliegender Sonnenschutz, Nachtlüftung, Dachbegrünung, Außenverschattung
Stadtratsbeschluss klimaneutrale Schule bereits für den Realisierungswettbewerb
Bewertungs-Tools:
0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K)
Auswirkung auf den Klimawandel:
Bonus Nachhaltigkeit und Innovation
Vergleich mit Zustand vor Sanierung:
gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien:
Verwendete Version des Anlauft
23.07.2021
Gesamtergebnis: Auswirkung auf den Klimawandel:
Bewertungsspanne:
Bewertung
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau von zwei Schulen an einem Standort mit gemeinsam genutzten Flächen, wie
Sporthallen, Mensa.
Der Schulneubau ersetzt das alte Gebäude aus den 80-iger Jahren und war bereits für den Architektenwettbewerb mit einem besseren
Standard, als Passivhaus, ausgelobt. Merkmal sind eine seh gut gedämmte Gebäudhülle, guter sommerlichee Wärmeschutz mit
Außenjalousien, Nachtlüftung, Dachbegrünung, Verschattung der Freiflächen um das Gebäude herum. Die Versorgung des
Restwärmebedarfes erfolgt mittels Fernwärme, die nicht komplett klimaneutral ist. Eine größtmögliche PV-Anlage auf den
Dachflächen erzeugt Stromüberschuss.
Die Graue Energie spielte bei der Planung des SSW noch keine Rolle, wird aber informativ angegeben.
Beispielgebäude
Mindeststandard nach GEG 2020
Neubau in konventioneller Bauweise
Ö 7Ö 7
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Nachhaltigkeitscheck Neubau: Was sehe ich wo?
Klimaneutralität: CO2-Emission bei Betrieb und Herstellung ≤ 0 kg
Kategorie:
gering
65,2%
entfällt
entfällt
Baumaßnahme: 65,2%
Vor Sanierung: entfällt
Erfüllungsgrad: 62,8%
Gewichtungsfaktor: 4 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 66,3%
Gewichtungsfaktor: 2 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 65,0%
Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 61,8%
Gewichtungsfaktor: 1,5 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 85,4%
Gewichtungsfaktor: 1 Anmerkung:
Erfüllungsgrad: 50,0%
Gewichtungsfaktor: 0,5 Anmerkung:
Hochbauamt
H/ZA-KEM V21-05
Musterstraße 100, Mustermaßnahme
Zeile 2 für lange Straßen- oder Maßnahmennamen
Auswirkung der Baumaßnahme auf den Klimaschutz
Neubau Standard:
Bewertungs-Tools:
0,2 - 0,25 W/(m²K) < 0,2 W/(m²K)
Auswirkung auf den Klimawandel:
Bonus Nachhaltigkeit und Innovation
Vergleich mit Zustand vor Sanierung:
gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien:
Verwendete Version desMustermann / Musterfrau
01.01.2021
Gesamtergebnis: Auswirkung auf den Klimawandel:
Bewertungsspanne:
wenig effizient
Passivhaus
"Graue Energie" (CO2-Emissionen durch Materialienherstellung)
Berechnungsgrundlage PHPP, DIN 18599, eigene Berechnung, Verbrauchsdaten
gewichteter, mittlerer Erfüllungsgrad aller betrachteten Kriterien:
niedrig mittel hoch sehr hoch
< 0,3 W/(m²K)
> 0,3 W/(m²K) 0,25 - 0,3 W/(m²K)
mod. effizient effizient hocheffizient
8 - 15 kg/(m²a) 1 - 8 kg/(m²a) < 1 kg/(m²a)
≥ 22 kg/(m²a) 11 - 22 kg/(m²a) 5 - 11 kg/(m²a) < 5 kg/(m²a)
Bewertungskriterien im Detail:
Neubau:
Sanierung:
≥ 15 kg/(m²a)
wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient
wenig effizient mod. effizient effizient hocheffizient
Datengrundlage Ökobaudat
U-Wert mit eingerechneten Temperatur-Korrekturfaktoren
Baumaßnahme:
negativ moderat gering positiv
CO2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)
> 0,6 W/(m²K) 0,4 - 0,6 W/(m²K)
Energetische Qualität Gebäudehülle (mittlerer U-Wert [W/m²K])
Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien
Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung
Neubau:
Sanierung: 0,3 - 0,4 W/(m²K)
Bewertung
Hier steht i.d.R. einKommentar zur konkreten Baumaßnahme.
Beispielgebäude
Mindeststandard nachGEG 2020
Neubau in konventioneller Bauweise
schlechter besser
Standard
Nürnberg
2009
Gesamt-Ziel
Sonnenschutz
Heizung & CO
Dämmung
Graue Energie
CO2 im Betrieb
(Referenzgebäude)
Ö 7Ö 7
446
Anlage 4
Erläuterungen zum Nachhaltigkeitscheck des Hochbauamts
Das Hochbauamt/Kommunale Energiemanagement und Baup hysik (H/ZA-KEM) hat auf Grundlage des
Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2019 ein Tool zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von Bau-
maßnahmen entwickelt. Sanierungen und Neubaumaßnahmen ab 500.000 € werden bewertet.
Alle Baumaßnahmen verbrauchen Ressourcen und Energie und stellen damit im Normalfall eine Belastung
für Umwelt und Klima dar.
Als Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen werden die insbesondere die SDGs
(Sustainable Development Goals) herangezogen, zu de ren Umsetzung sich die Stadt Nürnberg mit Be-
schluss vom 25.10.2017 bekannt hat. In der Regel werden folgende SDGs überprüft:
SDG 7 Energieversorgung, erneuerbare Energien
SDG11 Flächennutzung, Grünflächen, Ressourceneffizienz
SDG13 Klimawandelanpassung
Aus diesem Bewusstsein resultiert die Bezeichnung d er Einstufungen. Die Auswirkungen der Baumaß-
nahme auf den Klimaschutz können negativ, moderat, gering oder in seltenen Fällen auch positiv sein.
Angegeben wird der Erfüllungsgrad der Nachhaltigkei tsanforderungen. Je besser die Anforderungen er-
füllt werden, desto klimafreundlicher ist die Maßnahme und desto höher ist der Erfüllungsgrad.
Bewertet werden die folgenden Kategorien:
CO 2-Emissionen im Betrieb (Wärme und Strom)
Öl- und Gasheizungen verursachen einen CO 2-Ausstoß. Diese Emissionen werden hier erfasst. Wir d
beispielsweise Umweltwärme über eine Wärmepumpe angezapft, fallen die CO 2-Emissionen entspre-
chend niedriger aus und das Gebäude erreicht eine bessere Einstufung.
"Graue Energie" (CO 2-Emissionen durch Materialienherstellung)
Rohstoffgewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung ha ben negative Auswirkungen auf die Umwelt.
Der CO 2 Ausstoß dieser Prozesse ist ein Indikator für die Schwere der Auswirkungen.
Energetische Qualität Gebäudehülle (Wärmeschutz, mittlerer U-Wert [W/[m²K])
Damit im Winter möglichst wenig Wärme verloren und im Sommer möglichst wenig Wärme eingetra-
gen wird, müssen die Wände gut gedämmt und die Fens ter hochwertig sein. Je geringer der U-Wert
ist, umso besser sind die Bauteile diesbezüglich.
Konzept Heizung, Lüftung, Strom und erneuerbare Energien
Heizung müssen einen hohen Wirkungsgrad haben, Lüfter in RLT-Anlagen wenig Strom verbrauchen,
Wärmetauscher möglichst viel Wärme zurückgewinnen. All diese wird in dieser Kategorie bewertet.
Konzept Sommerlicher Wärmeschutz und Begrünung
Gebäude sollten heute so konstruiert werden, dass sie vor sommerlicher Überhitzung geschützt sind.
Besonders vorteilhaft sind passive Sonnenschutzmaßn ahmen, wie z.B. Außenjalousien, die selbst
keine Betriebs-Energie benötigen. Nachtlüftung ist zudem ein geeignetes Mittel, um tagsüber einge-
tragene Hitze aus den Gebäuden nachts wieder abzuführen. Zunehmend wichtiger werden Verschat-
tung der Aufenthaltsbereiche außen und von Begrünungen auf, am oder um das Gebäude herum. Hier
wird bewertet, wie gut das Gebäude vor Überhitzung geschützt ist.
Bonus Nachhaltigkeit und Innovation
Diese Kategorie dient dazu, innovative Bemühungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit, welche
in anderen Kategorien nur ungenügend erfasst werden können, abzubilden.
Bewertung der Gesamtmaßnahme:
Jede Kategorie ist in Abhängigkeit ihrer Relevanz f ür den Klimaschutz mit einem Gewichtungsfaktor ver-
sehen. Der gewichtete mittlere Erfüllungsgrad aller Kriterien ergibt die Bewertung der Gesamtmaßnahme.
Auch hier weist ein höherer Erfüllungsgrad auf höhere Nachhaltigkeit hin.
Im Sanierungsfall wird zusätzlich der unsanierte Zustand mit dem Ergebnis der betrachteten Maßnahme
verglichen.
Ö 7Ö 7
447
Ö 7Ö 7
448
449
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadt Nürnberg fühlt sich seit langem dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung
verpflichtet und hat sich erst kürzlich per Stadtratsbeschluss zur Umsetzung de r neuen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) von 2015
bekannt. So wird momentan die kommunale Entwicklungspolitik konzeptionell weiterentwickelt
oder auch das Nachhaltigkeits monitoring und die dazugehörigen im dreijährigen Turnus
erscheinenden Nachhaltigkeitsberichte auf die SDG umgestellt.
Trotz der existierenden Monitoring-Instrumente, die kontinuierlich ausgebaut wurden und immer
besser die langfristigen Entwicklungslinien der Stadtentwicklung abbilden, sehen wir ein Defizit
bei der Ve rknüpfung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt mit den konkreten und tagesaktuellen
Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des bestehenden Nachhaltigkeitsmonitorings
einen Nachhaltigkeitscheck für Beschlussvorlagen des Nürnberger Stadtrats und seiner
Ausschüsse zu entwickeln und in einer Testphase zu erproben.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Walthelm
Stv. Fraktionsvorsitzende
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 28.01.2019
Ö 7Ö 7
450
Ö 7Ö 7
451
Anlage 8
Von: Schekira, Ralf
Gesendet: Dienstag, 24. August 2021 11:51
An: 'Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de' < Andrew.Schneider@stadt.nuernberg.de >
Cc: 'Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de' < Matthias.Latus@stadt.nuernberg.de >;
'wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de' < wolfgang.mueller@stadt.nuernberg.de >
Betreff: AW: 210803-BuV-Paket neue energetische Leitlinien-sowie Nachhaltigkeitscheck
Hallo Herr Schneider,
die mit der Bitte um Prüfung uns zugesandten Unterlagen haben wir gesichtet und dazu folgende
Anmerkungen.
Zu 1.) Die Leitlinien sind für uns neu und wurden im Vorfeld auch nicht mit der WBG K entwickelt oder
abgesprochen;
Dennoch folgende Hinweise:
1.1 Die geforderten U-Werte für Fenster und Festver glasungen können wg. geforderten
Schallschutzwerten und Fenstergrößen zur notwendigen Raumbelichtung u. U. im Einzelfall nicht
eingehalten werden.
Mögliche Abweichungen sollten mit einem Hinweis unter der Tabelle zugelassen werden.
1.2 Dachbegrünung: In dicht bebauten Gebieten soll „ein Mix aus extensiver Dachbegrünung mit PV
und intensiver Dachbegrünung ohne PV“ ausgeführt werden. Wenn man betrachtet, wieviel CO²
durch
PV-Anlagen eingespart werden kann und wie viele Bäume beim Verzicht auf PV gepflanzt werden
müssten, um dies zu kompensieren, ist eine intensive Dachbegrünung keine klimatische
Verbesserung
für die Stadt. Eine extensive Dachbegrünung mit PV sollte einer intensiven Dachbegrünung ohne
PV immer vorgezogen werden.
1.3 Problematisch ist eine MUSS-Prüfung aller Gebäude in Holz- oder Hybridbauweisen als
Alternative zur Massivbauweisebau. Aus unserer Sicht ist nicht geklärt, wie die „Beweisführung“,
warum nicht mit
Holz gebaut wird, geführt werden soll.
Zu 2.) Der Nachhaltigkeitscheck entspricht den gemeinsamen Abstimmungen.
Dennoch folgende Hinweise:
2.1 In der Anmeldung zur Sitzung wurde unter Pkt.1 Finanzielle Auswirkungen „NEIN“ angekreuzt.
Hier sollte „JA, KOSTEN SIND PROJEKTKONKRET ZU ERMITTELN“ angekreuzt werden, auch wenn
der
Klimacheck selbst evtl. nur geringe Mehrkosten für Besondere Leistungen bei den Fachplanern
auslöst. Die nachhaltigen Maßnahmen werden jedoch (sehr wahrscheinlich) Mehrkosten auslösen.
2.2 Der Klimacheck ist ein Planungsinstrument und soll bereits in der Vorplanung die Auswirkungen
auf den Klimaschutz aufzeigen. Ziel sollte es sein – gem. Leitlinien – die Auswirkungen auf das Klima
gering
zu halten. Darauf aufbauend werden in der Entwurfsplanung die Planungsfestlegungen getroffen,
daraus ergeben sich die Baukosten und es erfolgen die Berechnungen, um den Klimacheck final
führen zu können.
Damit ist die LPH 3 mit Kostenberechnung erbracht und es entscheidet anschließend der
Ältestenrat über den Objektplan. Sollte die Planung mit Kosten zu hoch sein, was evtl. auf besondere
klimaschützende
Maßnahmen zurückzuführen ist, müßte eine Umplanung nach der LPH 3 erfolgen, was mit
Planungskosten und Terminverzögerungen einhergehen wird.
Ö 7Ö 7
452
Es ist davon auszugehen, dass Klimaschutzmaßnahmen auch zu höheren Baukosten führen
werden. Je geringer die Klima-Auswirkungen, desto höher die Baukosten (Baustoffwahl, U-Werte von
Bauteilen,
regenerative Energieerzeugungsanlagen usw.). Die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung
„Allein die Anwendung des Bewertungsverfahrens hat demzufolge keine Auswirkungen auf die
Baukosten“ kann
daher aus unserer Sicht nicht bestätigt werden.
Anmerkungen Allgemein: Wir bitten Sie im Sinne des Corporate Design der wbg Gruppe, die WBG
KOMMUNAL in dieser Schreibweise oder die Abkürzung WBG K zu verwenden.
Viele Grüße
Ralf Schekira
Geschäftsführer
WBG KOMMUNAL GmbH
Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg
Telefon: 09 11/80 04-1 20
Telefax: 09 11/80 04-1 01
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg.nuernberg.de und im Social Web:
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus König
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Frank Thyroff, Diplom-Ingenieur Ralf Schekira
Sitz und Registergericht Nürnberg, HRB 227
USt-Id. Nr. DE 133545058
Der Inhalt dieser e-mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene
Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Leitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit
dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen.
453
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.V/020/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht
Geschäftsbericht 2020
20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020
Sachverhalt (WerkA NüSt):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde vom
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und
uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der
Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen
Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die
Abschlussprüfung. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen
Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 8Ö 8
454
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
455
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
456
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/020/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 28.09.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 975.546,03 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2020
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 40.594.160,30 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 975.546,03
Euro ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüSt
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
457
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.V/021/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 28.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
20210928_Rpr - Begleitvermerk Prüfungsbericht
20210928_Rpr_-_Prüfungsbericht_2020
Sachverhalt (WerkA NüSt):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
NüSt die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (StR Ö 15.12.2021):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Ö 9Ö 9
458
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
459
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu kö
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
460
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.V/021/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 28.10.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
461
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/029/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
13.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Anlagen:
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2020
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA/SUN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein
Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde von der Bavaria Treu AG
gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl.
Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testie rte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig,
das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtu ng der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 10Ö 10
462
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
463
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
464
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/029/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 10.06.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro
Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro.
Der Jahresgewinn beträgt 8.076.805,92 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2020 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 582.258.353,35 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 8.076.805,92 Euro
ab.
3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SUN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
465
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/030/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
13.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Sachverhalt (WerkA/SUN):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO)
sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die
Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat
für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungs -
prüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 11Ö 11
466
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja kaufm. Angelegenheit - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personen-
gruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
467
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
468
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/030/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA/SUN Ö 13.07.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
469
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/010/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
08.12.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stadt
Nürnberg (ASN)
Anlagen:
Jahresabschluss von ASN 2020 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA ASN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und
uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
(Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird
empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 12Ö 12
470
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
471
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
472
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 20.04.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 8.666.106,56 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2020 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 163.436.393,28 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 8.666.106,56 Euro
ab.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs ASN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
473
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/011/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
08.12.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA ASN):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
ASN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Ö 13Ö 13
474
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
475
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
476
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 28.07.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
477
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
08.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht
1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen
1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 14Ö 14
478
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
479
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
480
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro
ab.
3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
481
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/001/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
08.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
1_0_Anmeldung Feststellung JA 2020
1.1.a Prüfbericht BKPV JA 2020 Bericht
1.1.b Prüfbericht BKPV JA 2020 Anlagen
1.2 Jahresabschlussbericht 2020 Rödl & Partner mit Anlagen
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 14Ö 14
482
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
483
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
484
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/001/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 17.06.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.157.312,70 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2020 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 31.016.732,01 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.157.312,70 Euro
ab.
3. Die früheren gezahlten Verlustausgleiche der Stadt sind der Allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Der Jahresverlust wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs FSN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
485
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
08.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Sachverhalt (WerkA FSN):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Ö 15Ö 15
486
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
487
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
488
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
489
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
08.10.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
2_0_Entlastung JA 2020
Sachverhalt (WerkA FSN):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Ö 15Ö 15
490
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
491
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
492
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 08.10.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 15.12.2021)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 08.10.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
493
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/003/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Anlagen:
NürnbergBad_Kurzbericht_JAP 2020_signiert_signiert
NürnbergBad_Bericht_JAP 2020_signiert_signiert
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde von der Baker Tilly
Holding GmbH gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der
Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die
Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig
Ö 16Ö 16
494
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
495
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
496
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/003/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 03.06.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs NüBad wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs NüBad gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs NüBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 7.924.000,56 Euro.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs NüBad zum 31.12.2020
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 44.265.910,75 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 7.924.000,56 Euro
ab.
3. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten
Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des
Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Einlagekonto).
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs NüBad
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben
497
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüBad/004/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 16.07.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (WerkA NüBad):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
NüBad die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 17Ö 17
498
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
499
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
500
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/004/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüBad):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs NüBad gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
501
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SÖR/063/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
15.09.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen:
Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss
wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Ö 18Ö 18
502
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
503
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
504
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/063/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des
Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 €
Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.20 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -2.810.845,23 €
ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
505
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SÖR/064/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
15.09.2021 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 03.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs.3 GO der Stadrat
für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.8.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung
zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO der Stadtrat zuständig.
Ö 19Ö 19
506
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
507
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
508
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/064/2021
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 15.09.2021):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 03.12.2021):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 79.111.719,72 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt -2.810.845,23 €
Beschlussvorschlag (StR 15.12.2021)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 festgestellten
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
509
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
UwA/013/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Festsetzen des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach in Nürnberg per
Rechtsverordnung
Sachverhalt (kurz):
Im Jahr 2014 wurde das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach für 5
Jahre vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung wurde 2019 verlängert bis zum
06.08.2021. Das Überschwemmungsgebiet ist nunmehr festzusetzen. Die dafür notwendigen
Daten wurden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg recherchiert und an neue
Erkenntnisse angepasst. Das Umweltamt hat das Verordnungsverfahren inzwischen
durchgeführt und legt dem Umweltausschuss die Verordnung zur Beschlussfassung vor.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 20Ö 20
510
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Festsetzen eines Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung löst
keine Diversity-Relevanz aus.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR/1-B/3
WWA Nürnberg
511
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/013/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über die
Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach
(ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach - GründlachÜSGVO) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.12.2021 wird der Erlass der
beiliegenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des
Überschwemmungsgebiets Gewässersystem Gründlach (ÜberschwemmungsgebietsVO
Gründlach - GründlachÜSGVO) beschlossen.
512
Entscheidungsvorlage
Notwendigkeit der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
Um zu verhindern, dass der Hochwasserabfluss beeinträchtigt und behindert wird, wurde das
Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach mit den Gewässern Gründlach,
Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und
Schwalbenzahlgraben in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und
Kleingründlach mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 0 6.08.2014 vorläufig gesichert
(vgl. § 76 Ab s. 3 W asserhaushaltsgesetz - WHG, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches
Wassergesetz – BayWG). Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung
der vorläufigen Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung
galt bis zum Ablauf des 06.08.2021.
Nach § 76 Abs. 2 Nr. 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht die Verpflichtung, innerhalb
von Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungs -
hochwasser HQ100 festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg
(UwA) das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich um ein in den unbebauten
sowie bebauten Bereichen (Siedlungsgebiete, Gebiete mit Infrastruktur) vorläufig gesichertes
Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 2014.
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser
(Bemessungshochwasser - HQ100). Dieses und die damit verbundenen Abflussmengen treten
rechnerisch einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100 -
jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen
statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren hä ufiger oder
seltener auftreten.
Aufgrund von mehreren Hochwasserereignissen seit 2010 an der Gründlach un d ihren
Nebengewässern hat das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) konkrete
Schutzmaßnahmen mit dem Ziel eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes entwickelt.
Geplant ist eine Hochwasserschutzwand entlang der Randbebauung an der Unteren
Dorfstraße (Länge ca. 85 m, Höhe ca. 0,40 m) und am Soosweg (Länge ca. 175 m, Höhe
zwischen 0,30 m und 0,60 m). Im Bereich des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des
Forstweges vorgesehen, um den Abfluss des südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit
in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu drosseln. Ebenso sind straßenbauliche Anpassungen im
Bereich Kreuzäckerstraße sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben
notwendig, die den Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte
Aufstauungen im Bereich Neunhof vermeiden sollen. Für diese Maßnahmen ist in einem
gesonderten wasserrechtlichen Verfahren eine Genehmigung festzustellen. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung für dieses Verfahren wurde bereits durchgeführt und ein eigener
Erörterungstermin wird derzeit vorbereitet.
Das WWA hat als amtlicher Sachverständiger das bestehende Überschwemmungsgebiet des
Gewässersystems Gründlach überprüft. Es wurde in einem Übersichtsplan (siehe Anlage)
sowie 5 Detailkarten dargestellt. Bei der Darstellung handelt es sich um die Dokumentation
eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine veränderbare Planung.
Örtliche Verhältnisse und Grundlagen
Das Gewässersystem liegt im nördlichen Stadtgebiet Nürnbergs in den Ortsteilen Kraftshof,
Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach . Das natürliche Einzugsgebiet des
Gewässersystems umfasst in Nürnberg ca. 80 km². Die Berechnung des
Überschwemmungsgebietes wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy & Overland Beratende
Ingenieure GmbH & Co KG in Abstimm ung mit dem WWA auf Grundlage von
Berechnungsmodellen durchgeführt, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU)
entwickelt wurden.
Ö 20Ö 20
513
Auswirkungen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
Die Weiterentwicklung einer geordneten Bauleitplanung ist im Rah men der §§ 78 ff WHG
ebenso möglich wie geplante Bauvorhaben. Vorrangig ist jedoch dem Gewässer und dem
Hochwasserabfluss Raum zu geben. Im Rahmen aktueller Baugenehmigungsverfahren wird
das Überschwemmungsgebiet bereits berücksichtigt. Geplante Bauvorhaben im Bereich des
künftig festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach bedürfen
aus bau- und wasserrechtlicher Sicht einer Genehmigung. Dabei wird geprüft, ob folgende
Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind (Einzelfallprüfung, § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG):
die Hochwasserrückhaltung wird nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, der
Raumverlust wird volumen- und zeitgleich ausgeglichen,
Wasserstand und Hochwasserabfluss werden nicht nachteilig verändert,
der bestehende Hochwasserschutz wird nicht beeinträchtigt und
die Ausführung erfolgt Hochwasser angepasst.
Ansonsten erfolgt der Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen durch entsprechende Auflagen
im Genehmigungsbescheid. Unterhaltungs - und Baumaßnahmen sind nur im Rahmen der
Vorschriften zum Hochwasserschutz möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5
sowie § 78 a Abs. 1 und 2 WHG). Im Verordnungstext selbst wurde der Geltungsbereich des
Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems Gründlach definiert und festgesetzt.
Materielle Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungs-
gebiete ergeben sich direkt aus dem WHG, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die
Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet.
Mit der Ermittlung und der Be gutachtung bestimmter Überschwemmungsbereiche wird die
Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen für Heizölverbraucheranlagen (z.B. Öltanks)
in Überschwemmungsgebieten geschaffen. Diese beziehen sich insbesondere auf die
Sicherstellung der Auftriebssicherheit der Anlagen und entsprechende, erweiterte Prüfungen
durch Sachverständige. Die Verordnung weist hier entsprechende Regelungen in § 5 auf. Ca.
50 Haushalte wurden im Oktober 2021 für den Bereich des festzusetzenden
Überschwemmungsgebiets durch UwA a ngeschrieben und über die rechtlichen
Anforderungen informiert.
Ablauf des Verfahrens
Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig
vorliegen und vom zuständigen WWA bestätigt sind, fordert der Gesetzgeber zwingend, das
Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayWG). Bereits im
Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für das Festsetzungsverfahren wurden z.B.
die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben von UwA vom 13.08.2014 sowie beigefügten Karten
des Überschwemmungsgebietes davon informiert . Im Rahmen der Verlängerung der
vorläufigen Sicherung erfolgte mit Schreiben von UwA vom 24.07.2019 abermals eine
Information.
Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um zwei
Jahre verlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG). Innerhalb dieses
Zeitraumes k önnen seitens der Kommune und des Freistaats Bayern (da es sich bei der
Gründlach um ein Gewässer zweiter. Ordnung handelt) ein Hochwasser schutzkonzept
entwickelt und daraus Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Sofern
dies in dem genannten 7 -Jahres-Zeitraum nicht möglich ist, ist zwingend ein
Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher w urde im vorliegenden Fall mit Vorlage der
Unterlagen durch das WWA die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
Gewässersystem Gründlach eingeleitet.
Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des
Überschwemmungsgebiets durch das LfU und das WWA wurden Vor -Ort-Begehungen
durchgeführt, um die erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können.
514
Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als Rechtsverordnung
festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlossen werden, sind gesetzliche
Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Unterlagen und die
anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für die Dauer von
einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist beträgt 14 Tage. Diese Fristen können und
dürfen von UwA als die Behörde, die das Verfahren durchführt, nicht verändert werden, da
dies rechtliche Konsequenzen hat.
Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren beteiligt
werden, gelten nach dem BayVwVfG andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen,
nämlich bis zu 3 Monate. Daher hat UwA im Einvernehmen mit der Referentin für Umwelt und
Gesundheit entschieden, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den
Bayer. Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an UwA weitergeleitet und damit die
gesetzlichen Fristen gewahrt bleiben können. Dies war eine unbürokratische Vorgehensweise,
die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte unter den bestehenden besonderen Umständen
der Corona-Pandemie ermöglicht werden, dass die Fragen, Anregungen, Einwendungen und
Stellungnahmen im Verfahren Berücksichtigung finden.
Im Übrigen gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen mit
der Bürgergemeinsch aft Neunhof -Nürnberg (mit WWA, UwA und Bayer. Bauernverband),
dazu einige Vor-Ort-Termine.
Die Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems
Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg per Rechtsverordnung selbst wurden durch das WWA
geprüft. Die geprüften Unterlagen wurden einschl. des erarbeiteten Verordnungstextes Ende
2020 bei UwA öffentlich ausgelegt.
Weiter wurde Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, die vorliegenden Unterlagen einzusehen
und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die von den beteiligten Fachstellen, Trägern
öffentlicher Belange, betroffenen Privatpersonen vorgebrachten Stellungnahmen, Anträge und
Einwendungen waren Gegenstand eines Erörterungstermins am 27.07.2021. Soweit die
vorgetragenen Anregungen, Anträge und Einwände sachlich gerechtfertigt waren, wurden sie
im Rahmen des Verordnungsverfahrens berücksichtigt. Die Auflistung der bete iligten
(Fachdienst-)Stellen liegt als Anlage bei. Die abschließende Behandlung der Stellungnahmen,
Anregungen, Anträge und Einwendungen wurde zusammengefasst (siehe Anlage).
Zusammenfassende wasserwirtschaftliche Beurteilung
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der
Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit soll insbesondere ein
schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt, Gefahren kenntlich gemacht, freie und
unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt sowie erhalten und damit in bebauten und
beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden.
Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine
behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer
von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Der im fraglichen Bereich vorliegenden
Problematik, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes mit den unterschiedlichen,
konkurrierenden Nutzungen in diesem Gebiet in Einklang zu bringen, wird durch die geplante
Überschwemmungsgebietsverordnung bestmöglich Rechnung getragen. Durch die
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können Gefahren durch Hochwasserereignisse
nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch weitgehend minimiert werden.
Zusammenfassende Bewertung
Mit der durchgeführten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems
Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg hat sich der Umfang der seit dem 0 6.08.2014
515
bestehenden vorläufigen Sicherung nur gerin gfügig geändert. Die Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes per Rechtsverordnung liegt im öffentlichen Interesse. Die
fachlichen und rechtlichen Ansprüche an die Schutzfunktion des Überschwemmungsgebietes
sind geeignet, den Hochwasserschutz weiterhin sicher zu stellen.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebietsverordnung Gewässersystem Gründlach
bildet die Grundlage für einen weiter verbesserten, zukunftsorientierten Hochwasserschutz auf
der Basis aktueller wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Erkenntnisse. Materielle
Regelungen bzw. Genehmigungstatbestände für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
ergeben sich direkt aus dem WHG selbst, wie z. B. die Genehmigungspflicht und die
Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen/Vorhaben im Überschwemmungsgebiet . Zudem
wurde durch eine Präzisierung in der Verordnung für Heizölverbraucheranlagen (Öltanks) die
Transparenz erhöht und eine bessere Planungssicherheit des angesprochenen
Personenkreises erzielt. Im Rahmen von Einzelfallregelungen können in begründeten
Ausnahmefällen Anlagen bzw. Nutzungen unter Festsetzung von Auflagen, die den
Hochwasserschutz sicherstellen, zugelassen werden.
Ausblick
Seitens des Freistaats Bayern, vertreten durch das WWA Nürnberg wurde bereits ein
Hochwasserschutzkonzept für die Orts teile Neunhof und Kraftshof erarbeitet. Derzeit wird
hierzu das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durch UwA durchgeführt. Eine
Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist – vorbehaltlich der entsprechenden
Genehmigung - derzeit für 2022 vorges ehen. In diesem Verfahren hatten die Bürger und
Verbände ebenfalls die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen. Mit dem
erforderlichen durchzuführenden Erörterungstermin wird im Dezember 2021 gerechnet. Nach
Umsetzung dieser Maßnahmen soll das Überschwemmungsgebiet zeitnah entsprechend neu
ermittelt und vorläufig gesichert bzw. festgesetzt werden.
516
Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg
Anlage 1.1
Aktenzeichnen: 1.4-4521-N-24047/2020
Recyclingpapier aus 100% Altpapier
Standort
Allersberger Str. 17/19
90461 Nürnberg
Telefon / Telefax
+49 911 23609-0
+49 911 23609-101
E-Mail / Internet
poststelle@wwa-n.bayern.de
www.wwa-n.bayern.de
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gewässersystems Gründlach in den
Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und Kleingründlach in Nürn-
berg
Gewässer II. Ordnung, Fluss-km 1,35 – 10,65
Stadt Nürnberg
ERLÄUTERUNGSUNGSBERICHT
1. Anlass, Zuständigkeit
Nach § 76 Abs. 2, 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet in-
nerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100
und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete festzu-
setzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sons-
tige Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. nach Art. 47 Abs. 2 Satz 4 BayWG
vorläufig gesichert werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die was-
serwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Über-
schwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3
(Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier
nicht.
Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das an einem Standort mit der Wahrschein-
lichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen
Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um ei-
nen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach
auftreten.
Der hier betrachtete Abschnitt des Gewässersystems Gründlach stellt als Teil der so-
genannten „Risikokulisse“ der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
(2007/60/EG) ein Hochwasserrisikogebiet nach § 73 Abs. 1 WHG dar. Das gegen-
ständliche Überschwemmungsgebiet ist daher nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG
verpflichtend festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern.
Die vorläufige Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom
06.08.2014 Az.: UwA/2, 325-73-19. Gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG hat die
Ö 20Ö 20
517
- 2 -
Festsetzung des Überschwemmungsgebiets innerhalb von sieben Jahren, somit bis
zum 05.08.2021 zu erfolgen.
Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung der Überschwem-
mungsgrenzen für ein HQ100 möglich.
2. Ziele
Die Ermittlung, vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebie-
ten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und
der Gefahrenabwehr.
Damit sollen insbesondere:
- ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden,
- Gefahren kenntlich gemacht werden,
- freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden
und
- in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert
bzw. vermieden werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwem-
mungsgebiet nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Er-
mittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.
3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen
3.1 Gewässer
Die Gründlach ist ein Gewässer III. und II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von 25,63
km von der Quelle (Simmelberger Gründlach, auf ca. 384 m ü.NN, nordwestlich der
Ortschaft Günthersbühl im Gemeindegebiet Lauf a.d. Pegnitz) bis zur Mündung in die
Regnitz (ca. 277 m ü.NN) bei Fluss-km 52,7.
Die Gründlach ist ein östlicher und rechter Nebenfluss zur Regnitz.
Von dem Eintritt ins Stadtgebiet Nürnberg bis zur Mündung in die Regnitz ist die
Gründlach ein Gewässer II. Ordnung.
Zum Gewässersystem der Gründlach in den Ortsteilen Kraftshof, Neunhof, Boxdorf,
Großgründlach und Kleingründlach gehören auch die Gewässer Ziehgraben, Non-
nenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben.
Die Zuläufe der Gründlach von Fl.-km 0,00 bis 10,65 sind:
- Bucher Landgraben, Gew. II, Länge ca. 18,12 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 1,0
- Weidegraben, Gew. III, Länge ca. 2,0 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-
km 1,60
- Schwalbenzahlgraben, Gew. III, Länge ca. 1,9 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 1,70
- Kothbrunngraben, Gew. III, Länge ca. 8,61 km, Mündung in die Gründlach bei
Fl.-km 4,5
518
- 3 -
- Nonnengraben, Gew. III, Länge ca. 8,85 km, Mündung in die Gründlach bei
Fl.-km 5,46
- Ochsengraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-
km 5,49
Die Zuläufe der (Simmelberger) Gründlach von Fkm 10,65 bis 26,63 sind:
- Gockerlersberger Graben, Gew. III, Länge ca. 2,32 km, Mündung in die
Gründlach bei Fl.-km 14,0
- Gründlach, Gew. III, Länge ca. 4,5 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km
5,6 (ab Einmündung der Gründlach heißt die Simmelberger Gründlach nur
noch Gründlach)
- Hochstaudengraben, Gew. III, Länge ca. 2,8 km, Mündung in die Gründlach
bei Fl.-km 3,8
- Wehrgraben, Gew. III, Länge ca. 2,7 km, Mündung in die Gründlach bei Fl.-km
2,7
3.2 Hydrologische Verhältnisse
Die hydrologischen Verhältnisse der Gründlach sind mit folgenden Kennwerten
maßgebend.
Das gesamte Einzugsgebiet (EZG) beträgt 96,96 km². Es liegt im hydrogeologischen
Raum des „Süddeutschen Keuper und Albvorlandes“.
Der mittlere Jahresniederschlag liegt in der Station Buch (ca. 3,4 km südlich vom
Ortszentrum Neunhof) bei 640 mm.
Fließgewässerquerschnitt AE in
[km²]
MHQ
[m³/s]
HQ5
[m³/s]
HQ10
[m³/s]
HQ20
[m³/s]
HQ100
[m³/s]
HQExtrem
[m³/s]
Gründlach am Pegel
Frauenkreuz
35,3 5,7 8,0 9,4 10,9 14,3 22
Nonnengraben nach Zu-
fluss Sperlesgraben
10,3 1,6 2,2 2,6 3,0 3,9 6,0
Gründlach nach Zufluss
Nonnengraben
53,0 8,7 11,3 13,1 15,1 19,7 30
Kothbrunngraben nach
Zufluss GKZ 2423446
4,8 0,8 1,2 1,4 1,6 2,1 3,3
Kothbrunngraben vor
Bundesstraße B4
8,4 1,7 2,5 2,9 3,3 4,4 6,8
Kothbrunngraben vor
Mündung in Gründlach
9,5 2,0 2,9 3,4 3,8 5,1 7,9
Gründlach vor Zufluss
Bucher Landgraben
69,8 9,8 14,0 16,1 18,6 24,3 37
Gründlach nach Zufluss
Bucher Landgraben
97,0 13,8 19,8 22,9 26,5 34,7 54
Kursiv: Werte an den seitlichen Zuflüssen der Gründlach bezogen auf das maßgebliche Ereignis der Gründlach
519
- 4 -
4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen
Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer instationären, zwei-
dimensionalen Wasserspiegelberechnung (Programm SMS und Hydro_AS-2D) und
wurde vom Ingenieurbüro Dr. Blasy Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co.
KG in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg für die Gründlach durch-
geführt.
Die Vorgehensweise ist dem als Anlage 1.2 beigefügten Bericht zu entnehmen.
5. Rechtsfolgen der amtlichen Festsetzung
Mit der Darstellung der Überschwemmungsgebietsgrenzen ist die Flächenabgren-
zung für die konkrete Überschwemmungsgefahr bei Eintritt des Bemessungshoch-
wassers bekannt. Es liegt ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet vor. Damit ist ins-
besondere § 77 WHG zu beachten. Im Übrigen kann auch Art. 46 Abs. 6 BayWG zur
Anwendung kommen.
Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets gelten insbesondere die Re-
gelungen nach §§ 78, 78a und 78c WHG, Art. 46 BayWG sowie §§ 46, 50 und An-
lage 7 Nr. 8.2 und 8.3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr-
denden Stoffen (AwSV). Zudem sind die Regelungen der Rechtsverordnung zur
Festsetzung des Überschwemmungsgebiets zu beachten (Überschwemmungsge-
bietsverordnung).
6. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht
6.1 Einteilung in Zonen
Eine Einteilung in Zonen wird für nicht erforderlich erachtet, da an der Gründlach
bzgl. der rechtlichen Auflagen keine fachlich signifikanten Unterschiede gegeben
sind.
Weitergehende Beschränkungen / Vorgaben zur Bewirtschaftung sind daher nicht er-
forderlich.
6.2 Regelungsvorschläge
Aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht sind zusätzliche Regelungen, die
über die der §§ 78 ff. WHG hinausgehen, nicht erforderlich.
7. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass die kleinen Nebengewässer (Weidegraben,
Schlottareuthgraben, etc.) nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft der Stadt Nürnberg zu beteiligen.
Nürnberg, 30. August 2021
Uhl
BD
520
Nürnberg (Stadt)
Nürnberger
Land
K 5
Fürth (Stadt)
Erlangen-Höchstadt
Erlangen (Stadt)
K 4K 1
K 2
K 3
4421000
4421000
4422000
4422000
4423000
4423000
4424000
4424000
4425000
4425000
4426000
4426000
4427000
4427000
4428000
4428000
4429000
4429000
4430000
4430000
4431000
4431000
4432000
4432000
4433000
4433000
4434000
4434000
4435000
4435000
4436000
4436000
4437000
4437000
4438000
4438000
4439000
4439000
4440000
4440000
5478000
5478000
5479000
5479000
5480000
5480000
5481000
5481000
5482000
5482000
5483000
5483000
5484000
5484000
5485000
5485000
5486000
5486000
5487000
5487000
5488000
5488000
5489000
5489000
5490000
5490000
5491000
5491000
5492000
5492000
5493000
5493000
5494000
5494000
5495000
5495000
5496000
5496000
5497000
5497000
Quellen:
Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung
und Geoinformation Bayern;
Geofachdaten: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Nürnberg
Fürth
Erlangen
Schwabach
Forchheim
Lauf
Herzogenaurach
Höchstadt a.d. Aisch
0 1.000 2.000500
m
Ü1
Vorhaben: Anlage:Gew.II, Gründlach
Fluss-km 1,35 - 10,65
Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes
Vorhabensträger: Stadt Nürnberg Plan-Nr.:
Landkreis: Stadt Nürnberg
Gemeinde:
Maßstab: Ausgabe vom: Okt 2021
1:25.000 Übersichtskarte Ersatz für:
Ursprung:
Datum, Name
Entwurfsverfasser entworfen Grohmann
gezeichnet Grohmann
Datum: 29.10.2021 Unterschrift: gez. Fithzthum geprüft Selber
2
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Ü 1
±
Die Überschwemmungsgebiete außerhalb der Stadt Nürnberg
sind nachrichtlich dargestellt.
Legende
Landkreis
gesichertes Überschwemmungsgebiet
festgesetztes Überschwemmungsgebiet
ermitteltes Überschwemmungsgebiet
Ö 20Ö 20
521
Festsetzung per Rechtsverordnung
Überschwemmungsgebiet Gewässersystem Gründlach einschl. Nebengewässer
Fluss Km 1,35 – 10,65
Folgende zu beteiligende (Dienst-)Stellen, Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit sind über die geplante Festsetzung per Rechtsverordnung zu informieren:
stadtintern extern Öffentlichkeit
Stpl/1
BoB/1
BoB/2-2 Untere Denkmalschutzbehörde
Geo/1
Vpl/1
SÖR/1-B/2
SÖR/1-B/3
SÖR/2-B
SÖR/1-S
LA/2
LA/3
BA/N
WiF
BgA/Stab Stadtentwicklung
UwA/2 Tankanlagen
UwA/2 Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
UwA/2 Immissionsschutz
UwA/3
UwA/1
SUN/S-1
SUN/S-3
SpS
Fw
Ref. III Flächenagentur
Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Fürth
Forstbetrieb Nürnberg
Bayer. Bauernverband
Fachberatung für das Fischereiwesen
Bund Naturschutz in Bayern e. V.
Landesbund für Vogelschutz e. V.
DB AG
Stadt Fürth/Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz
Stadt Erlangen/Umweltamt
LRA Erlangen-Höchstadt
Landesfischereiverband Bayern e.V.
MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH
Deutsche Telekom Technik AG
Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH
Autobahndirektion Nordbayern
Staatl. Bauamt Nordbayern (Straßenbau)
VAG
Zweckverband StUB
Reg. v. Mfr. (Höhere Landesplanungsbehörde)
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Wasserverband Knoblauchsland
Infra Fürth GmbH
Immobilien Freistaat Bayern
Bürgergemeinschaft Neunhof
Kraftshofer Bund
Bürgerverein Boxdorf e.V.
VV Alt-Gründlach e.V.
Interessengemeinschaft landwirtschaftlich genutzter
Grundstücke der Gemarkung Großgründlach
Ö 20Ö 20
522
1
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach in Nürnberg
per Rechtsverordnung
hier: Behandlung der Einwendungen
Grundsätzliche Anmerkungen
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich
geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur
Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist den
möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser
anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden durch Hochwasser
verringert oder sogar ganz vermieden werden.
Hochwasserschutz ist ein Thema für alle: Anwohner, Grundstückseigentümer, Land - und
Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten, Ingenieurbüros und auch Planer für
Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten
Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher
Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den
Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen
Bemessungshochwasser überschwemmt werden, sind dementsprechend auch als
Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Nach § 76 Abs. 2 WHG besteht die Verpflichtung, innerhalb von Hochwasser -
risikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein Bemessungshochwasser HQ100
festzusetzen. Aus diesem Grund hat das Umweltamt das Rechtsetzungsverfahren
eingeleitet.
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem
Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung.
Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine behördliche Planung,
sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer
Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Bei der Stadt Nürnberg/Umweltamt ist derzeit zusätzlich das wasserrechtliche
Planfeststellungsverfahren für geplante Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des
Ortsteils Neunhof anhängig. Dieses Planfeststellungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen. Die dort geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht
Gegenstand des Verordnungsverfahrens und daher nicht in diesem Verfahren beinhaltet.
Daher sind die als Überschwemmungsflächen dargestellten Flächen unabhängig von der
geplanten Hochwasserschutzmaßnahme ausgewiesen.
Seitens des Freistaates Bayern und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum sind
gewässerbauliche Maßnahmen selbst nicht geplant. Daher we isen das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und das Umweltamt lediglich auf die fachliche und
rechtliche Situation hin. Unterhaltungs- und Baumaßnahmen im Rahmen der Vorschriften
zum Hochwasserschutz - das sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das
Bayerische Wassergesetz (BayWG) mit untergesetzlichen Regelungen, sind im Rahmen
der Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5 sowie § 78a Abs. 1 und 2 WHG möglich.
Hierbei ist zu beachten, dass dem Gewässer und auch dem Hochwasserabfluss genügend
Raum gelassen werden muss. Die Voraussetzungen für bauliche Maßnahmen sind daher
im Einzelfall zu prüfen.
Ö 20Ö 20
523
2
Das Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Gründlach, Ziehgraben,
Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben
im Bereich Nürnberg/Ortsteile Kraftshof, Neunhof, Boxdorf, Großgründlach und
Kleingründlach wurde mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom 06.08.2014 vorläufig
gesichert. Die vorläufige Sicherung erfolgte für 5 Jahre. Eine Verlängerung der vorläufigen
Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.07.2019. Die Verlängerung galt bis zum
Ablauf des 06.08.2021.
Die Frage nach dem Bestandsschutz , dem künftigen Betrieb von Anlagen und
landwirtschaftlichen Nutzungen war etlichen Stellungnahmen, Anträgen und
Einwendungen gemeinsam. Jeder bereits vorhandene zulässige Bestand an Anlagen und
Nutzungen wird auf Grund des gegebenen Bestandsschutzes betrachtet.
Behandlung der im Rahmen des Festsetzungsverfahrens eingegang enen
Stellungnahmen und Einwendungen
1. Träger öffentlicher Belange
1.1 Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt (Stpl)
1.1.1 Stpl wies in seiner Stellungnahme auf verschiedene Planungen hin, u.a. auf
gewerbliche Ersatzflächen im Rahmen der 12. FNP -Änderung, auf die Planungen für
die Stadt-Umland-Bahn, da dieser Bereich direkt im Verlauf der Vorzugstrasse situiert
ist, welche den Siedlungsbereich im Nürnberger Norden stärker an den
schienengebunden ÖPNV anbinden soll. Weiter wurde auf das B-Plan-Verfahren
Schmalau Ost hingewiesen. Für das B-Plan-Verfahren Schmalau Ost ist die Planung
schon so weit fortgeschritten, dass man für den nördlichen Bereich sehen konnte, dass
sich keine Einschränkungen auf die Planung aufgrund des
Überschwemmungsgebietes ergeben.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass für Bestandsgebäude, die im
Überschwemmungsgebiet bereits betroffen sind, entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen sind. Aus der Sicht Stpl betrifft das die Stadtteile Kleingründlach West,
Großgründlach, Schmalau West, Neunhof Nord, Boxdorf und Kraftshof Nord. Im
Rahmen der Bearbeitung von neuen Bauleitplanverfahren würde immer auf den
aktuellen Planungs - und Rechtsstand von Fachplanungen Rück sicht genommen,
insbesondere wenn diese einen rechtlichen Vorrang besitzen. Das wäre bei den
Überschwemmungsgebieten der Fall. Weiter soll das Überschwemmungsgebiet im
Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
als festgesetztes Überschwemmungsgebiet übernommen werden.
Bewertung
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das
Gewässersystem Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie
deren Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine
behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche
Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Das Überschwemmungsgebiet Gründlach wurde bereits 2014 vorläufig gesichert.
Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten Überrechnung des
Überschwemmungsgebietes im betreffenden Bereich hinsichtlich Umfang / Ausmaß
des Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Ein Überschwemmungs -
gebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus; es sind jedoch Anforderungen zu
erfüllen, um eine Verschlechterung der Hochwassersituation zu verhindern.
524
3
Weiter wurde d er Zweckverband Stadt -Umland-Bahn am Verfahren zur Festsetzung
des Überschwemmungsgebiets beteiligt. Auch wenn die betreffenden Bereiche im
künftig festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu lieg en kommen, sind Bau - und
Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz
(WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und
5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei Baumaßnahmen ist u.a. der Retentionsraumausgleich
nachzuweisen.
Im Rahmen neu einzuleitender Bauleitplanverfahren ist § 78 Abs. 1 WHG zu beachten,
wonach neue Baugebiete im Außenbereich (d.h., wenn keine entsprechende
Festlegung im vorhergehenden FNP vorhanden ist) verboten sind. Eine
Ausnahmeregelung ist hier nicht möglich (vgl. § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG).
Ansonsten sind Bauleitplanverfahren nach den gelten den fachlichen und rechtlichen
Aspekten zu prüfen und zu bewerten.
Insofern hat Hochwasserschutz Vorrang vor einer baulichen Entwicklung. Eine
bauliche Ortsplanung muss sich nach dem Überschwemmungsgebiet richten, nicht
umgekehrt. Ein Überschwemmungsgebiet schließt eine Bebauung nicht komplett aus;
es sind jedoch Anforderungen zu erfüllen, um eine Verschlechterung der
Hochwassersituation zu verhindern. Eine Abwägung ist daher hier nicht möglich. Es
sollte daher frühzeitig mit den zuständigen Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg und Umweltamt Kontakt aufgenommen bzw. eine Abstimmung herbeigeführt
werden. Aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets entsteht kein
Anspruch auf Maßnahmen zum Hochwasserschutz bzw. zum Gewässerunterhalt.
Stpl soll te daher prüfen, ob bei (neuermittelten) Überschwemmungsgebieten ein
Anpassungsbedarf am Flächennutzungsplan entsteht. Im Übrigen bleibt festzustellen,
dass die Anpassung des Flächennutzungsplans um den Aspekt „Hochwasserschutz“
zwingend erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 12 und Abs. 8 BauGB). Eine zeitnahe
Umsetzung sollte seitens Stpl anvisiert werden.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an.
1.2 Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
1.2.1 SÖR/1-B/2 wies darauf hin, dass sich i m Bereich de s Überschwemmungsgebietes
einzelne Bauwerke befinden (Unterführung der Gründlach in Neunhof, die
Unterführungen Ochsengraben und Gründlach unter der Kreuzäckerstraße). Die
Bauwerke stammen zum Teil au s dem B aujahr 1970. Aufgrund der im Rahmen der
geplanten Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Neunhof beabsichtigten
Absenkung der Kreuzäckerstraße und des fortgeschrittenen Alters der Bauwerke sollte
ggf. ein Neubau der Durchlässe in Betracht gezogen werden.
Sollten sich bei der weiteren Planung Eingriffe an bestehende Bauwerke ergeben oder
neu zu errichtende Ingenieurbauwerke erforderlich werden, ist dies direkt mit SÖR/1-B
abzustimmen. Weiter gelten Anforderungen seitens SÖR/1-B/2 für neu zu errichtende
Ingenieurbauwerke.
Bewertung
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt unabhängig von Planungen zu
Hochwasserschutzmaßnahmen. Weiter sind Hochwasserschutzmaßnahmen nicht
Bestandteil des vorliegenden Festsetzungsverfahrens. Im Übrigen erfolgen die
Planungen und Ausführungen des Hochwasserschutzes gemäß den allgemein
anerkannten Regeln der Technik. Alle geltenden technischen Vorgaben und Normen,
ebenso die Vorgaben der Stellungnahme SÖR/1 – B/2 werden eingehalten, sofern
diese den Regeln der Technik nicht widersprechen.
525
4
Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der
Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich
(Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem
Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss.
Im Rahmen des Festsetzu ngsverfahrens sind keine Baumaß nahmen geplant, daher
hier nicht relevant. Für Baumaßnahmen ist ein separates Genehmigungsverfahren
erforderlich.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.2.2 SÖR/1-B/3 wies darauf hin, dass de r Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung weiterhin
möglich sein muss. Die Arbeiten sind für den Unterhalt zuzulassen. Weiter muss die
Zufahrt zu den Gewässern mit Betriebsfahrzeugen möglich sein.
Bewertung
Die betreffenden Grundstücke liegen seit 2014 im vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebiet. Insofern ändert sich aufgrund der durchgeführten
Überrechnung des ÜSG im bet reffenden Bereich hinsichtlich Umfang/Ausmaß des
Überschwemmungsgebiets allenfalls marginal etwas. Unterhaltungs - und
Baumaßnahmen sind nur ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum
Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflic ht
nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend
Raum gegeben werden muss.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.2.3 SÖR/1-S erinnerte daran, dass d ie Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet
Gründlach auch das Entwässerungskonzept für die Flächen innerhalb des
Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 4575 "Schmalau -Ost"
sowie den noch auszubauenden Teilabschn itt der Wiesbadener Straße zwischen "In
der Schmalau" und dem Einmündungsbereich der Würzburger Straße betreffen. Ein
Straßenausbau beziehungsweise weitere Eingriffe für Entwässerungsanlagen müssen
auch künftig innerhalb des Überschwemmungsgebietes z. B. d urch eine mit den
Vorschriften verträgliche Geländemodellierung möglich sein.
Eine Entwässerungsstudie, die unter anderem Handlungsoptionen hinsichtlich einer
rechtssicheren wasserrechtlichen Vorgehensweise bei Eingriffen in das
Überschwemmungsgebiet aufzeigen soll, wird derzeit von Stpl beauftragt.
Bewertung
Die Errichtung von baulichen Anlagen bleibt grundsätzlich möglich. Anlagen, auch
Entwässerungsanlagen sollen eine hochwasserangepasste Bauweise berücksichtigen.
Durch Baumaßnahmen verursachter Retentionsraumverlust wäre auszugleichen.
Der Ausbau der Wiesbadener Straße sowie das Entwässerungskonzept waren bereits
Gegenstand von Vorbesprechungen und Abstimmungen zwischen Stpl, SUN und
SÖR. Die Anforderungen hinsichtlich der Hochwasservorsorge an die geplanten
baulichen Maßnahmen werden dort im weiteren Fortgang berücksichtigt.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an. Den Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
526
5
1.2.4 Weiter wie s SÖR/2 -B/1 darauf hi n, dass jegliche Arbeiten im Straßenunterhalt und
Straßenbetrieb weiterhin zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möglich sein
müssen. So muss es beispielsweise zukünftig weiterhin zulässig sein, im Winterdienst
Streugut (Mischung/ Ausbringung) auszubrin gen oder im Unterhalt eine notwendig
werdende Schutzplanke (Au srichtung parallel zu Fahrbahn/ Standardkonstruktion) zu
montieren
Bewertung
Unterhaltungs- und Baumaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der
Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich
(Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem
Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an. Dem Anliegen SÖR wurde insoweit stattgegeben.
1.3 Stadt Nürnberg – Liegenschaftsamt (LA)
LA/2 führte aus, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in den betreffenden
Gebieten als ökologische Ausgleichsfläc hen für das Ökokonto oder für
Artenschutzmaßnahmen im Rahmen des Instruktion sverfahrens an Ref. III/
Flächenagentur in Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen bei UwA und BA /N
erfolgt. Eine etwaige Berücksichtigung von Flächen in dem Überschwemmungsgebiet
wird im Vorfeld abgestimmt. Bei der Verpachtung von Flächen werden die
entsprechenden Stellungsnahmen von BA/N berücksichtigt und in den Pachtverträgen
mit aufgenommen.
Bewertung
Ref III/Flächenagentur wurde durch UwA am Verfahren beteiligt. Weiter finden sich
Hinweise und Erläuterungen zu diesem Themenkomplex auf der Website des LfU zur
Kompensationsverordnung:
https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm
Dort können auch umfangreiche erläuternde Publikationen heruntergeladen werden.
Dem Anliegen LA/2 wurde insoweit stattgegeben.
1.4 Stadt Nürnberg – Verkehrsplanungsamt (Vpl)
Vpl wies auf die laufenden Planungen entlang der B4, zur StUB Nürnberg -Erlangen
und zur Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen hin.
Bewertung
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn wurde seitens UwA am Verordnungsverfahren
beteiligt. Bereits im Vorfeld wurde die Planungs behörde im Rahmen eines
Scopingtermins zur Stadt-Umland-Bahn darauf hingewiesen, dass die betreffenden
Bereiche im Stadtgebiet sich bereits im vorläufig gesicherten und künftig im nun
festzusetzenden Überschwemmungsgebiet des Gewässersystem Gründlach zu liegen
kommen. Die Bau - und Unterhaltungsmaßnahmen selbst sind , auch für die weiter
genannten Planungen, ausnahmsweise im Rahmen der Vorschriften zum
Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auflagen möglich (Genehmigungspflicht
nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem Hochwasser genügend
Raum gegeben werden muss. Weiter wäre der Retentionsraumausgleich zu prüfen.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des amtlichen Sachverständigen WWA
an.
1.5 Stadt Nürnberg – Ref. VI/Sportservice (SpS)
527
6
SpS führt e an, dass im Bereich des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes
Sportanlagen betroffen sind. Hier muss die Bestandssicherheit der Anlagen
gewährleistet bleiben, die Anlagen müssen ggf. saniert werden können.
Bewertung
Bau und Unterhaltungsmaßnahmen sind ausnahmsweise im Rahmen der
Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) unter Auf lagen möglich
(Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, 78a Abs. 1 und 2 WHG), da dem
Hochwasser genügend Raum gegeben werden muss. Im Übrigen beleibt der
Bestandsschutz der Anlagen gewahrt.
Dem Anliegen SpS wurde insoweit stattgegeben.
1.6 Stadt Nürnberg – Umweltamt/Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (UwA/2)
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) wies in ihrer Stellungnahme darauf
hin, dass die Auflagen aus dem Merkblatt „Zum Umgang mit wasserg efährdeten
Stoffen“ einzuhalten sind.
Bewertung
Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass die Verordnung zum Umgang von
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und damit Umgang und Lagerung
wassergefährdender Stoffe in der Überschwemmungsgebietsve rordnung berück -
sichtigt werden.
Dem Antrag FSW wurde insoweit stattgegeben.
1.7 Stadt Nürnberg – Amt für Wirtschaftsförderung (WiF)
WiF hat darum gebeten, die von der Festsetzung betroffenen Unternehmen über die
Lage ihres Standorts in Überschwemmungsgebiet zu informieren.
Bewertung
Die Information betroffener Unternehmen wird seitens der Verwaltung sinnvoll
gehalten, damit sie sich auf die Anforderungen des vorbeugenden
Hochwasserschutzes vorbereiten können. Die entsprechende Information wird durch
UwA sichergestellt.
Dem Antrag WiF wurde insoweit stattgegeben.
1.8 Spartenträger N-ERGIE Netz GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, Infra Fürth
GmbH, Deutsche Bahn AG
Die genannten Spartenträger haben gemeinsam, dass sie für die öffentliche Ver- und
Entsorgung zuständig sind . Sie haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen darauf
hingewiesen, dass sich im Überschwemmungsgebiet Leitungen und Anlagen der
N-ERGIE, der N-ERGIE Netz AG, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Infra
Fürth und der Deutschen Bahn AG befinden. Es handelt sich hier um verschiedene
Spartenträger, die darauf hinweisen, dass die Anlagen auch verschiedenster Art sind,
wie zum Beispiel Kabel, R ohre, Leitungen, Anlagen für erneuerbare Energien,
Telekommunikationslinien, für die Infra Fürth auch Wasserleitungen, für die Deutsche
Bahn der Schienenverkehr und die dazugehörige Technik. Zusätzlich können sich vor
Ort weitere im Eigentum Dritter stehen de Anlagen – insbesondere Kabel, Rohre oder
Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen – befinden, für die die
N-ERGIE Netz GmbH nicht zuständig sind. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber
zuständig.
In den Stellungnahmen w urde hier insbesondere ferner darauf hingewiesen, wonach
seitens der Stadtverwaltung sicherzustellen ist, dass Bestand, Betrieb, Unterhalt und
528
7
Entstörung sowie Zugang und Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch
weiterhin gewährleistet bleiben.
Bewertung
Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen,
insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des
Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen
wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu -Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen
oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre
Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen. Den Anliegen der beteiligten Spartenträger wurde insoweit
stattgegeben.
1.9 Wasserverband Knoblauchsland
Der Wasserverband Knoblauchslan d wies in seiner Stellungnahme auf eine
Leitungstrasse des Wasserverbandes sowie auf künftig notwendige Neuanmeldungen
für Beregnungsgebiete hin, wobei hier Bestand, Betrieb, Unterhalt sowie Zugang und
Zufahrt zu den Anlagen und Leitungstrassen auch weiterhin gewährleistet bleiben.
Bewertung
Unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangestellten Vorbemerkungen,
insbesondere den Bestandsschutz, wird festgestellt, dass es im Eigeninteresse des
Betreibers liegt, betriebliche und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Empfohlen
wird jedoch, dies nicht im Hochwasserfall vorzunehmen. Die Neu -Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes steht dem nicht entgegen. Die Träger dieser Leitungen
oder Anlagen müssen selbst für den Hochwasserschutz sorgen, ferner dafür, dass ihre
Anlagen standsicher und die Fundamente sicher sind.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen. Dem Anliegen der Wasserverbandes Knoblauchsland wurde
insoweit stattgegeben.
1.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies in seiner Stellungnahme auf
verschiedene Aspekte hin:
1.10.1 So sollte die Bewirtschaftung der Flächen für die landwirtschaftlichen Betriebe ,
insbesondere de r Anbau von Sonderkulturen und die gärtnerische Nutzung, auch
weiterhin in der üblichen Form ermöglicht werden. Selbstverständlich soll hierbei die
Anwendung der guten, landwirtschaftlichen Praxis im Vordergrund stehen und die
baulichen Entwicklungen, die fü r die Erhaltung von Existenzen für die hier
wirtschaftenden Familienbetriebe erforderlich sind, sollten gewährleistet werden.
Weiter habe da s Knoblauchsland durch den Siedlungsdruck der Städte Nürnberg,
Fürth und Erlangen sowie auf Grund der langfristigen Entwicklungen auf den
Gemüsemärkten seit jeher mit Flächenknappheit zu kämpfen. Um Entwicklungen wie
im unterfränkischen Kitzingen oder im oberfränkischen Bamberg zu vermeiden, wo es
heute kaum mehr geschlossene Gemüseanbaugebiete gibt, müssen
landwirtschaftliche Grundstücke unabhängig davon, ob sie der Landwirtschaft oder
dem Gemüsebau dienen, weiterhin uneingeschränkt für die Gemüseproduktion nutzbar
und zugänglich bleiben.
Bewertung
529
8
Der Bestandsschutz der Anlagen, Einrichtungen und Nutzungen bleibt gewahrt.
Landwirtschaftliche Nutzungsänderungen sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht
notwendig, da im Rahmen des Festsetzungsverfahrens ein sog. Ist -Zustand
rechnerisch berücksichtigt wurde. Für die aktuelle gartenbauliche und
landwirtschaftliche Nutzung führt die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes in
der Nutzung Garten- und Ackerbau oder auf Grünlandnutzung zu keiner Veränderung,
außer die Überschwemmungsgebietsverordnung definiert hier zusätzliche
Einschränkungen, was im Hinblick auf die künftige Überschwemmungs -
gebietsverordnung Gründlach nicht gegeben ist.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amt lichen
Sachverständigen. Dem Anliegen der beteiligten Fachbehörde wurde insoweit
stattgegeben.
1.10.2 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte weiter aus, dass
Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen regelmäßig zu einer
Veränderung der Grundwasserstände, Uferbegleitströme und der
Abflussgeschwindigkeit bei Starkniederschlägen führen. Damit verbunden ist dann
oftmals eine Durchfeuchtung oder Vernässung der Böden. Eine solche muss zwingend
auf den Flächen mit Gemüseanbau vermieden werden.
Bewertung
Diese Einwendung betr ifft hauptsächlich das Verfahren Hochwasserschutz -
maßnahmen im Ortsteil Neunhof und ist daher im Verfahren Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach nicht relevant. Die
Einwendungen w urden inzwischen im anderen Verfahren im dortigen
Erörterungstermin behandelt.
Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Ortsteil Neunhof
sind keine neuen Rückhalteräume oder Renaturierungsabschnitte geplant, die die
befürchtete Änderung der Grundwasserstände verursachen könnten. Im Gegenteil soll
die Absenkung der Kreuzäckerstraße und die Einbindung des Straßengrabens an den
Ochsengraben den Hochwasserabfluss verbessern. Weiter soll i m Bereich der
Hochwasserschutzmauer die geplante Binnenentwässerung das Aufstauen der
Niederschlagswässer jenseits des Überschwemmungsgebietes verhindern und damit
das befürchtete Aufschwemmen der Grundstücke verhindern.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
1.11 Stellungnahmen und Einwendungen mehrerer Beteiligter zu Einzelthemen
Vorbemerkungen
Dem Umweltamt liegen zu einigen Themen Stellungnahmen und Einwendungen
verschiedener Beteiligter (z.B. den beteiligten Bürgervereinen) vor, z.B. zu Betrieb und
Unterhalt von Leitungen, zu Einbauten von Bibern, zu Grabenreinigung oder zum
finanziellen Ausgleich bei Grundstücken im Überschwemmungsgebiet. Diese
Stellungnahmen und Einwendungen werden wie f olgt zusammengefasst und
zusammen behandelt, soweit dies möglich ist.
1.11.1 Abgrenzung Verfahren Festsetzen Überschwemmungsgebiet Gewässersystem
Gründlach und Hochwasserschutzmaßnahmen Gründlach im Bereich Ortsteil Neunhof
Einzelstellungnahmen wiesen auf die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im
Bereich des Ortsteils Neunhof hin, die sie zum einen als unnatürliche Baumaßnahmen
dargestellt haben, zum anderen nach Alternativplanungen gefragt haben. Einige
Stellungnahmen hatten die Betroffenheit eigener Grundstücksflächen im Hinblick auf
530
9
die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Inhalt. Weiter wurde hinterfragt ,
inwieweit die westlich der Erlanger Straße gelegenen Ortsteile Boxdorf oder
Großgründlach von künftigen Hochwassere reignissen tangiert werden können, wenn
die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof umgesetzt sind.
Zudem wurde die Frage gestellt, ob der geplante Hochwasserschutz auf Punkte oder
Maßnahmen, die anlässlich des Projekts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
erarbeitet wurden, Auswirkungen hat.
Bewertung
Die Stellungnahmen und Einwendungen betreffen hauptsächlich das Verfahren Hoch-
wasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Neunhof und sind im Verfahren Festsetzung
Überschwemmungsgebiet Gründlach nicht relevant. Die Einwendungen wurden daher
im anderen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im inzwischen am
__.11.2021 durchgeführten Erörterungstermin behandelt.
Bei der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes handelt es sich nicht um eine
behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche
Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Das Verfahren zur
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässersystem Gründlach
ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren Auswirkung.
Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht Gegenstand im Verfahren zur Festsetzung
des Überschwemmungsgebiets. Zusammen mit den weitläufigen Überschwemmungen
und eher geringen Wassertiefen sind die Fließgeschwindigkeiten hierbei gering. Durch
die Hochwasserschutzmaßnahme wird das Wasser lokal umgeleitet, es entsteht kein
„Mehr“ an Wasser. Der Vergleich von Berechnungen der Überschwemmungsgrenzen
vor (IST) und nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme (SOLL) ergibt keine
neuen Betroffenheiten, in Teilbereichen jedoch eine Minderung der Betroffenheiten.
Das WWA beabsichtigt im Bereich des Ortsteils Neunhof Hochwasser -
schutzmaßnahmen durchzuführen. Geplant ist u.a. eine Hochwasserschutzwand
entlang der Randbebauung an der Unteren Dorfstraße und am Soosweg. Im Bereich
des Kraftshofer Forstes ist eine Erhöhung des Forstweges vorgesehen, um den Abfluss
südlich gelegenen Kothbrunngraben und damit in Richtung des Ortsteils Kraftshof zu
drosseln. Ebenso sin d straßenbauliche Anpassungen im Bereich Kreuzäckerstraße
sowie der Anschluss eines Straßengrabens an den Ochsengraben notwendig, die den
Wasserspiegel im überschwemmten Bereich absenken und ungewollte Aufstauungen
im Bereich Neunhof vermeiden sollen.
Dabei wurden v erschiedene Alternativen geprüft und bewertet. So wurde die
Möglichkeit eines zentralen Rückhaltebeckens an der Gründlach mit einem Volumen
von ca. 580.000 m³ östlich der BAB A3 untersucht. Wegen der sehr aufwendigen
Umsetzung, der damit verbun denen Kosten, des erheblichen Flächenbedarfs und
damit verbundenen erheblichen Eingriffen in den Waldbestand wurde diese Option
aber nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist dabei auch, dass im Hinblick auf die für den
Einsatz staatlicher Mittel erforderliche Betrachtung der Kosten/Gefährdungsrelation zur
landesweiten Maßnahmenpriorisierung auf absehbare Zeit keine Umsetzung
entsprechender Maßnahmen zu erwarten wären.
Hinsichtlich einer künftigen Hochwasserrelevanz nach Umsetzung der geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof wird herausgestellt,
dass sich d ie Gewässerarme Gründlach, Ochsengraben und Nonnen graben bis zur
Erlanger Straße (Bundesstraße 4) bewegen und gebündelt unter der Bundesstraße
durch einen Durchlass fließen. Dieser Durchlass ist nicht leistungsfähig genug, um den
gesamten Abfluss durchzulassen. Östlich des Durchlasses staut sich deshalb das
Hochwasser zurück. Damit bekommen die Ortschaften unterhalb (westlich) des
531
10
Durchlasses nach wie vor den unverändert gedrosselt en Abfluss aus dem B4 -
Durchlass. Auch der Vergleich der Überschwemmungsgebietsflächen vorher/nachher,
den das WWA bei der Berechnung „Erfolgskontrolle“ durchgeführt haben, zeigt dies.
Eine Verlagerung des Hochwassers nach Boxdorf und Großgründach ist damit nicht
gegeben. Die Flächen eines Überschwemmungsgebiets nach Umsetzung der
Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Ortsteils Neunhof werden daher aus
der fachlichen Sicht des WWA Nürnberg keine zusätzlichen Betroffenheiten ergeben.
Feststellen kann man noch, dass d as Projekt Multifunktionale Auenlandschaft
Gründlachtal auf der Basis der Freiwilligkeit im Hinblick auf eine Flächenentwicklung
bzw. eine ökologische Entwicklung auf den Flächen entwickelt wurde und nicht mit
einem Rechtsverfahren, wie hier e inem wasserrechtlichen Verfahren, gleichzusetzen
ist. Insofern gibt es keine inhaltlichen Widersprüche, aber auch keine formalen
Konsequenzen daraus.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
1.11.2 Informationen über das Überschwemmungsgebiet sowie Fragen zum Verfahrens -
ablauf
Etliche am Verfahren Beteiligte bemängelten den Informationsfluss von WWA
Nürnberg und Stadt Nürnberg, der in Zeiten der Corona-Pandemie zur Einschränkung
bzw. dem Verbot von Versammlungen und Informationsveranstaltungen geführt und
insoweit eine Weiterleitung von Informationen erschwert hat. Dem gegenüber steht der
formelle und an Fristen gebundene Ablauf für ein Verordnungsverfahren.
Weiter wurde nachgefragt, ob die betroffenen Gemeinden westlich der Bahngleise in
das Verordnungsverfahren mit einbezogen wurden bzw. inwieweit diese planen, sich
durch Vorsorgemaßnahmen zu schützen.
Bewertung
Die Festsetzung eines durch die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelten
Überschwemmungsgebietes erfolgt auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher
Erkenntnisse für ein Bemessungshochwasser HQ100. Bereiche, die nach den
Berechnungen der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde beim maßgeblichen
Bemessungshochwasser überschwemmt werden , sind dementsprechend zwingend
als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert hier
explizit zur Ermittlung und Festsetzung der Flächen auf der Basis des HQ100 auf (§ 76
WHG). Dabei gibt es die Pflicht zur Beteiligung der Öffentl ichkeit, durch die die
Ortskenntnisse zusätzlich zur standardisierten Gebietsermittlung abgefragt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für das Gewässer -
system Gründlach ändert nichts am tatsächlichen Hochwasserereignis sowie deren
Auswirkung. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich nicht um eine
behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche
Festsetzung einer Hochwassergefahr, die von Natur aus besteht.
Die Ermittlung des Überschwemmungsge bietes sowie dessen Festsetzung per
Rechtsverordnung erfolgt nach einem bayernweit geltendem Standard entsprechend
bundesgesetzlicher Vorgaben. Die Gesetze gelten seit ca. 25 Jahren. Mit der Neu -
fassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2010 gelten Frist setzungen für die
Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Mit dem
Hochwasserschutzgesetz II, das seit Januar 2018 gilt, wurden diese Pflichten und
Fristen noch genauer und im Einklang mit der EU -Hochwasserrisikomanagement-
Richtlinie geregelt.
532
11
Verfahrensablauf:
Sobald die Unterlagen für ein Überschwemmungsgebiet mit einem HQ100 vollständig
vorliegen und vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt bestätigt sind, fordert der
Gesetzgeber zwingend, das Überschwemmungsgebiet vorläufig zu sichern (Art. 47
Abs. 3 Satz 3 BayWG). Bereits im Rahmen der vorläufigen Sicherung als Vorstufe für
das Festsetzungsverfahren wurden hier u.a. die örtlichen Bürgervereine mit Schreiben
des Umweltamtes vom 13.08.2014 sowie Karten des Überschwemmungsgebietes und
bei der Verlängerung der vorläufigen Sicherung mit Schreiben des Umweltamtes vom
24.07.2019 davon informiert.
Eine vorläufige Sicherung gilt 5 Jahre und kann im begründeten Einzelfall einmalig um
zwei Jahre v erlängert werden = 7 Jahre (Art. 47 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BayWG).
Innerhalb dieses Zeitraumes können seitens der Kommune und des Freistaats Bayern
(da es sich bei der Gründlach um ein Gewässer 2. Ordnung handelt) ein
Hochwasserschutzkonzept entwickelt und d araus Hochwasserschutzmaßnahmen
geplant und umgesetzt werden. Sofern dies in dem genannten 7-Jahres-Zeitraum nicht
möglich ist, ist zwingend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde im
vorliegenden Fall mit Vorlage der Unterlagen durch das WWA N ürnberg die
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässersystem Gründlach eingeleitet.
Aufgrund der geplanten Hochwasserschutzmaßnahen im Bereich Neunhof wird sich
der Umgriff des Überschwemmungsgebietes verändern. Das W WA Nürnberg wird
daher nach dem Bau der Hochwasserschutzanlagen zeitnah eine Neuberechnung des
Überschwemmungsgebietes angehen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Daten und Unterlagen für die Festsetzung des
Überschwemmungsgebiets durch das Landesamt für Umwelt und das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurden Vor -Ort-Begehungen durchgeführt, um die
erhobenen Daten mit der Örtlichkeit abgleichen zu können.
Im Verfahren zum Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, die als
Rechtsverordnung festgesetzt und durch den Stadtrat von Nürnberg beschlos sen
werden, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Auslegung
der Unterlagen und die anschließende Einwendungsfrist. Die Auslegung der
Unterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, die anschließende Einwendungsfrist
beträgt 14 Tage. Weiter wurden die Unterlagen auf der Internetseite des Umweltamtes
eingestellt und konnten dort eingesehen und heruntergeladen werden. Die genannten
Fristen können und dürfen vom Umweltamt als die Behörde, die das Verfahren
durchführt, nicht verändert werden, da dies rechtliche Konsequenzen hat.
Für die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Beteiligten, die im Verfahren
beteiligt werden, gelten andere Fristen für die Vorlage von Stellungnahmen, nämlich
bis zu 3 Monate. Daher hat das Umweltamt im Einvernehmen mit der Umweltreferentin
beschlossen, dass Einwendungen von Privatpersonen, Betrieben usw. über den Bayer.
Bauernverband und die örtlichen Bürgervereine an das Umweltamt weitergeleitet und
damit die gesetzlichen Fristen gewahrt werden können. Dies war eine unbürokratische
Vorgehensweise, die rechtlich abgesichert ist. Insofern konnte ermöglicht werden, dass
die privaten Fragen, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen im Verfahren
berücksichtigt werden.
Nachdem es sich um eine abschließende Einwendungsfrist handelt, können im
Rahmen des Erörterungstermins nur die Stellungnahmen und Einwendungen
vorgetragen und behandelt werden, die im Rahmen der gesetzlichen Fristen vorgelegt
wurden. Darüberhinausgehende Einwendungen können nicht behandelt werden.
533
12
Das Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes selbst ist ein
“förmliches Verfahren“, weil Verfahrensregelungen genau einzuhalten sind, es ist
weiter ein „Öffentliches Verfahren“ mit dem Ziel der größtmöglichen Transparenz.
Weiter wurden die Städte Erlangen und Fürth sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt
am Festsetzungsverfahren beteiligt. Es liegt keine Stellungnahme vor, wonach dort
Hochwasserschutzmaßnahmen geplant sind.
Hinweis:
Überschwemmungen finden seit Jahrzehnten in diesem Bereich statt und sind daher
bei den Betroffenen vor Ort bekannt. Erinnert wird hier an die Hochwasserereignisse
aus 2010, 2011, 2013 und zuletzt vom Februar 2021.
Deshalb gab es in den letzten 10 Jahren vor Ort mind. 5 Informationsveranstaltungen
mit der Bürgergemeinschaft Neunhof-Nürnberg (mit WWA Nürnberg, UwA und Bayer.
Bauernverband), dazu einige Vor-Ort-Termine (zuletzt am 08.02.2021). Weiter wurde
durch den Bayer. Bauernverband eine Online -Informationsveranstaltung am
14.01.2021 durchgeführt, an der u.a. die örtlichen Bürgervereine sowie das WWA
Nürnberg und das Umweltamt Nürnberg teilnahmen. Diese Online-Veranstaltung hat
nochmals eine breite Öffentlichkeit hergestellt und die Teilnahme auch von
Einzelpersonen ermöglicht. Weiter wurde die öffentliche Presse als Informationsträger
genutzt.
Trotz der Corona bedingten Einschränkungen in 2020 und 2021 haben das WWA
Nürnberg und das Umweltamt der Stadt Nürnberg alle zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten genutzt, um Informationen nach außen zu geben, zum Teil mit den
örtlichen Bürgervereinen als Multiplikator. Andererseits besteht auch e ine Hol - und
Bringschuld, gerade in derartigen Verordnungsverfahren. Die öffentliche Verwaltung
hat eine Bringschuld und hat diese mit dem vorgegebenen rechtlichen Rahmen so weit
wie möglich genutzt. Doch es gibt auch eine Holverantwortung der Privaten aber auch
der Öffent lichkeit, behördliches Handeln entsprechend in dem Zusammenhang
nachzuvollziehen und sich mit entsprechenden Terminen, Vorgehensweisen und
Verfahren auseinanderzusetzen.
1.11.3 Grundstücke im Überschwemmungsgebiet
Weitere Stellungnahmen bzw. Einwendungen befassten sich mit der Thematik, wonach
landwirtschaftliche Grundstücke, die einer Nutzung entweder für den Gemüsebau oder
anderweitig unterliegen, sowohl in Zugänglichkeit als auch Nutzen uneingeschränkt
weiterhin nutzbar sein müssen. Hintergrund dazu is t die generelle Flächenknappheit
im Nürnberger Norden.
Daher wurde in den Stellungnahmen gefordert, wonach es absolut zu verhindern gilt,
dass Anbauflächen in der Vegetationszeit überflutet bzw. überschwemmt werden. Dies
ergibt große Ernteverluste und dieser Ernteausfall der Betriebe ergibt riesige finanzielle
Einbußen, welche nicht hinnehmbar sind.
Beteiligte befürchten außerdem, dass sie d urch die Festlegung der betroffenen
Grundstücke als Überschwemmungsgebiete als Voll - oder als Nebenerwerbslandwirt
in der Nutzung meines Eigentums eingeschränkt werden, so dass es sich hierbei um
eine Existenzgefährdung handelt.
Weitere Stellungnahmen und Einwendungen beschäftigten sich mit der Lage ihrer
Wohn- und Betriebsgrundstücke im Überschwemmungsgebiet und den sich daraus
ergebenden Einschränkungen und Vorsorgemaßnahmen.
Weiter wurde danach gefragt, ob man ein Grundstück, da s sich in einem
Überschwemmungsgebiet befindet, teilen kann. Damit würde es einen Grundstücksteil
534
13
ergeben, der im Überschwemmungsgebie t liegen würde und damit hier die
Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen sind. Der andere
Grundstücksteil würde außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen mit den
entsprechenden Folgerungen.
Zudem werde die Frage gestellt, ob die Grundsteuer entfällt, wenn eine Bebauung auf
einem Grundstück, das sich im Überschwemmungsgebiet befindet, nicht mehr möglich
ist.
Bewertung
Hochwasserschutz ist ein Thema für alle, also auch Anwohner, Grundstücks -
eigentümer, Land - und Forstwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe, Architekten,
Ingenieurbüros und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung. Jede Person, die
durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete
Hochwasservorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen zur
Schadensminderung treffen (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Die Nutzung von Grundstücken ist
den möglichen nach -teiligen Folgen für Menschen, Umwelt oder Sachwerte durch
Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können mögliche Schäden
durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden. Hochwasser ist ein
natürliches Ereignis, das sich nicht verhindern lässt. Landwirtschaftliche Flächen und
Nebengebäude, wie Gewächshäuser, Schuppen oder Scheunen, die sich außerhalb
der geschlossenen Ortschaften befinden, werden grundsätzlich nicht durch öffentliche
Schutzmaßnahmen geschützt. Eigenvorsorge, zum Beispiel durch Hochwasser
angepasste Bauweisen , ist wichtig. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiet
Gewässersystem Gründlach ist Grundlage für die Entscheidung zur Eigenvorsorge.
Das gilt auch für Wohn- und Betriebsgrundstücke. Sobald geplant ist, ein Grundstück
baulich zu verändern, muss dies im E inklang mit den Hochwasserschutzvorschriften
sein muss, ansonsten ist es verboten (§ 78 Abs. 4 WHG). Soll einem Gewässer bzw.
einem Überschwemmungsgebiet durch Baumaßnahmen Platz genommen werden, ist
der so genannte Retentionsraumausgleich erforderlich, der raum - und zeitgleich
vorzunehmen ist . Weiter ist auf eine hochwasserangepasste Bauweise zu achten
sowie die sonstigen Anforderungen an eine Hochwasservorsorge zu berücksichtigen
(§ 78 Abs. 5, § 78a Abs. 2 WHG).
Hochwasserschutzmaßnahmen können durch den Freistaat lediglich für besiedelte
Bereiche geplant werden . Hier gibt es vielfältige I nformationsmöglichkeiten, wie z.B.
die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau -
und Reaktorsicherheit. Dort sind Möglichkeiten aufgeführt, wie Gebäude
hochwassersicher errichtet bzw. nachgerüstet werden können.
Soweit die rechtlichen Anforderungen gegeben sind, kann beim staatlichen
Vermessungsamt die Teilung eines Grundstückes beantragt werden (sog.
Veränderungsnachweis). Die Kosten für diese Grundstücksteilung werden dem
Antragsteller auferlegt.
Die Frage, inwieweit bei Nichtbebaubarkeit eines Grundstücks im
Überschwemmungsgebiet eine andere Einstufung in der Grundsteuer möglich ist, wäre
mit dem Zentralfinanzamt zu klären.
1.11.4 Wertminderung und finanzieller Ausgleich
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayer. Bauernverband, die
beteiligten örtlichen Bürgervereine sowie Landwirte und weitere Privatpersonen wiesen
weiter darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen zwangsläufig zu einem Wertverlust
der betroffenen Grundstücke führen würden. Dies wurde auch als eine „kalte
Enteignung“ bezeichnet. Die Folge wäre, dass Grundstücksverkäufe nicht mehr den
535
14
Erlös erzielen, der oftmals für die Alterssicherung, die Auszahlung weichender Erben
oder die Reinvestition in neue, notwendige Betriebsanlagen notwen dig sei. Darüber
hinaus führe der niedrigere Verkehrswert gleichzeitig zu einem niedrigeren
Beleihungswert bei Banken, so dass bestehende Finanzierungen neu und zu
ungünstigeren Konditionen verhandelt werden müssten und neue Finanzierungen
schwieriger werden würden. D ies schränke die Entwicklung der landwirtschaftlichen
Betriebe in dem betroffenen Gebiet nicht nur anbautechnisch, sondern auch finanziell
ein. Für all diese Auswirkungen müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden.
Diese Befürchtungen hatten auch etliche Privatpersonen.
Bewertung
Die Feststellung eines Überschwemmungsgebietes ist der Ist -Zustand, der
festgehalten wird. Es ändert sich an der Nutzung der Flächen nichts. Die Nutzung von
Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen f ür Menschen, Umwelt oder
Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können
mögliche Schäden durch Hochwasser verringert oder sogar ganz vermieden werden.
Hochwasserschutz ist ein Thema für alle Betroffenen, für Anwohner,
Grundstückseigentümer, Land - und Forstwirte, Kommunen und Gewerbebetriebe.
Insofern kann es keine Entschädigungen geben. Mit der Festsetzung eines
Überschwemmungsgebietes werden die Gebiete bestimmt, in denen die gesetzlich
geregelten Schutzvorschriften der § 78, § 78a und § 78c des Wasserhaushalts -
gesetzes (WHG) gelten. In den hier geltenden besonderen Schutzvorschriften handelt
es sich um sogenannte Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Artikel 14
Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Schutzvorschriften stellen keine Enteignung dar,
die Enteignungsansprüche auslösen würden. Werden dagegen bei der
Rückgewinnung von Rückhalteflächen Anordnungen getroffen, die erhöhte
Anforderungen an die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines
Grundstücks festsetzen, so sind nach dem WHG die dadurch verursachten,
wirtschaftlichen Nachteile angemessen auszugleichen. Ansonsten gibt es aus
rechtlichen Gründen keinen finanziellen Ausgleich.
Falls Banken die Beleihungsgrenzen senken, dann hatten sie bisher eher nicht das
Gewässer oder die Lage in einem Überschwemmungsgebiet berücksichtigt. Weiter hat
die Versicherungswirtschaft ein eigenes System (ZÜRS), das sich u.a. an den Hoch-
wasserrisikoplänen orientiert (Darstellungen von z. B. HQ100 im Internet) . Ob ein
Überschwemmungsgebiet dabei vorläufig gesichert oder ausgewiesen ist, ist hier nicht
relevant. Die Wasserwirtschaftsverwaltung und die Kreisverwaltungsbehörden haben
hier keinen Einfluss auf die Wert - und Risikogestaltungen von Banken und
Versicherungen. Sie sind eher aus Vorsorgegründen zwingend gehalten,
Überschwemmungsgebiete zu ermitteln und auszuweisen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
1.11.5 Benachteiligung von Eigentumsrechten
Im Verordnungsverfahren kamen weitere Einwendungen, wonach die Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der
Eigentumsrechte führen würde.
Bewertung
Gemäß der Handreichung Überschwemmungsgebiet des StMUV (Stand 07.2020)
kann allein aufgrund der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes kein Anspruch
auf Entschädigung abgeleitet werden. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es
sich nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und
rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Für
Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Eigentums (insbesondere durch den
536
15
Verbotskatalog des § 78 Abs. 3, § 78a Abs. 1 WHG und die Festsetzungen in der
Überschwemmungsgebietsverordnung) bestehen weder spezialgesetzliche,
wasserrechtliche Anspruchsgrundlagen noch ergibt sich ein Anspruch aus Art. 14 GG.
Die Lage im Überschwemmungsgebiet ist eine mess - und modelltechnisch ermittelte
Tatsache. Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Eigentums sind Ausdruck
der Situationsgebundenheit und Sozialpflichtigkeit des Eigentums und als solche vom
Grundstückseigentümer hinzunehmen. Eine Entschädigung für einen möglichen
Wertverlust oder Zusatzaufwand hat der Gesetzgeber nicht eingeräum t. Mit dem
Grundstück verbundene Risiken trägt der Eigentümer.
Es gilt ein Bestandsschutz für Anlagen und Nutzungen. Ausgleichspflichten schützen
Dritte und werden bundesweit einheitlich geregelt. Nachrüstpflichten dienen der
Einhaltung allgemein anerkannter Vorsichtsmaßnahmen, ohne deren Einhaltung eine
Fahrlässigkeit angenommen wird und jegliche ggf. verfügbare Unterstützung im
Schadensfall entfällt. Damit ist die Kennzeichnung der HW100 -Betroffenheit mit den
Festlegungen im Verordnungstext auch ein "Se rvice", der es dem Bürger abnimmt,
(bereits langjährig bestehende) einzelne fachgesetzliche Anforderungen zu prüfen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
1.11.6 Biberaktivitäten und Einbauten in den Gewässern
Weitere Stellungnahmen und Einwendungen hinterfragten, inwieweit Einbauten in der
Gründlach, zum Beispiel durch Wehrschütze und Biberdämme, bei der Ermittlung des
Überschwemmungsgebietes berücksichtigt wurden. Weiter wurde nach dem Biber-
management gefragt und hier, inwieweit man dieses im Rahmen der Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes und daraus folgend beim Hochwasserschutz regeln kann.
Bewertung
Wehrschütze oder Biberdämme können die Leistungsfähigkeit der Gründlach bei
häufigen kleineren Hochwasserereignissen verhindern ; e s kann hier zu früheren
Ausuferungen kommen. Bei den Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes und
des zu Grunde liegenden hundertjährlichen Hochwassers werden Querbauten im
Gewässer um - oder überströmt. D ie Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen
sind vernachlässigbar. Im Vergleich zum Querschnitt des überschwemmten Talraumes
ist der Querschnitt eines Biberdammes sehr gering und damit vernachlässigbar für ein
HQ100. Gezeigt hat sich ferner, dass Biberdämm e bei einem Hochwasserereignis
tatsächlich keine Barriere darstellen, sie werden überspült.
Für kleinere Hochwässer k ann bestätigt werden , dass das Abflussverhalten durch
Biberdämme beeinträchtigt werden kann. Gleichwohl gilt hier ein Schutzregime: zum
einen der Naturschutz, der den Biber artenschutzrechtlich schützt und er entsprechend
als besonders geschütztes Tier zu sehen ist. Eine Entnahme oder gar Töten des Bibers
nicht erlaubt ist und steht unter Strafe. Daher müssen bei erforderlichen Maßnahmen
das Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht, nämlich im wasserrechtlichen
Bereich die Abflussfähigkeit des Gewässers, berücksichtigt werden.
Das Umweltamt hat in 2018 ein Projekt zum Thema Bibermanagement begonnen.
Hauptziel des Projektes war das Nebeneinander zwischen Biberpopulation und
Landwirtschaft. Beteiligt waren u.a. die Wasserwirtschaftsverwaltung, das Umweltamt
und der Landschaftspflegeverband. Das gesetzte Ziel , nämlich eine gewisse
Ausbreitung des Bibers entlang der Gründlach zu verhindern, konnte nicht erreicht
werden. Der Biber hat sich weiter nach Westen entwickelt.
Es gibt eine gute Zusammenarbeit des Landschaftspflegeverbandes mit den örtlichen
537
16
Landwirten im Bereich Neunhof und Kraftshof in Richtung der Gewässerpflege. Ein
weiteres Zusammenwirken, wie z.B. bei Pflegemaßnahmen an der Gründlach und
Biberaktivitäten ist ein Ziel.
1.11.7 Grabenunterhalt und Grabenreinigung
Verschiedene Stellungnahmen haben sich zur Pflege der Gründlach geäußert. Danach
ist di e Gründlach an vielen Stellen ziemlich v ersandet, Totholz darin liegt, die
Abflussfähigkeit des Gewässers wäre damit beeinträchtigt. Weiter wurde vo n
verschiedenen Seiten das Angebot gemacht, dass z.B. die Landwirte beim
Grabenunterhalt und bei der Grabenreinigung unterstützen würde, ähnlich wie bei den
kleineren Gewässern im Bereich Neunhof und Kraftshof.
Bewertung
Bei der sog. Grabenreinigung (auch als Entlandung des Gewässers bezeichnet)
handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die bei der Gründlach, einem
Gewässer II. Ordnung, das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bedarfsabhängig örtlich
abschnittsweise durchführt. Selbst bei intensivster Grabenreinigung, wobei hier auch
ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, sind die Auswirkungen auf das
Bemessungshochwasser HQ100 vernachlässigbar. Sedimente werden bei größeren
Fließgeschwindigkeiten auch wieder weitergetragen.
Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen sind auch ökologische Vorgaben zu
berücksichtigen. Insofern sind die erforderlichen Maßnahmen immer miteinander in
Einklang zu bringen.
Seitens der Stadt Nürnberg wird d er Unterhalt an Gewässern 3. Ordnung im
öffentlichen Bereich zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband
wahrgenommen. Die Sandfracht wird kontinuierlich über die Sandfänge entnommen.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
1.12 Private Stellungnahmen und Einwendungen
Vorbemerkung
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen hier keine Namen oder spezielle
Grundstückszuordnungen genannt, sondern die Ausführungen lediglich allgemein
gehalten werden.
1.12.1 Flächentausch landwirtschaftliche Grundstücke
Beantragt wurde ein flächengleicher Tausch von landwirtschaftlichen Flächen, die sich
im Überschwemmungsgebiet befinden, durch die Flächenagentur der Stadt Nürnberg.
Bewertung
Die genannten Flurstücke liegen innerhalb der Schwerpunktgebiete der
Landschaftsentwicklung bzw. im L andschaftsschutzgebiet; e s handelt sich um
extensives Grünland bzw. um Brachen. Die Flächen wäre für das Ökokonto
verwendbar. Ref.III/Flächenagentur hat inzwischen mit dem Antragsteller Kontakt
aufgenommen.
Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.2 Pflichten bei Heizöltankanlagen
Es wurde nachgefragt, inwieweit bestehende Heizöltankanlagen im Bereich des
Überschwemmungsgebiets geprüft bzw. nachgerüstet werden müssen.
Bewertung
538
17
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II, das im Januar 2018 in Kraft getreten ist, haben
sich im Wasserhaushaltsgesetz sowie mit Einführung d er Verordnung zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Änderungen bezüglich der Prüf - und
Nachrüstpflichten für Heizöltankanlagen in Überschwemmungsgebieten ergeben. U. a.
wurde mit der AwSV die wiederkehrende Prüfpflicht auch für Heizöllagerung im
Überschwemmungsgebiet neu eingeführt.
Für die Heizölverbraucheranlagen im Überschwemmungsgebiet Gründlach gelten die
gesetzlichen Fristen bereits, da das Ü berschwemmungsgebiet seit 2014 vorläufig
gesichert ist. Mit der Festsetzung per Verordnung werden die Betreiberpflichten
lediglich „fixiert“.
Das Umweltamt hat inzwischen im Oktober 2021 Schreiben an alle Betreiber von
Heizöltankanlagen im Stadtgebiet Nürnberg versandt, in dem auf die Betreiberpflichten
und die vorliegenden Gesetzesänderungen hingewiesen wurde.
Hinsichtlich der Nachrüstpflicht gilt weiterhin für die erstmalige Prüfung eine Frist bis
zum 05.01.2023. Damit muss das Umweltamt erst einmal Erkennt nisse sammeln, ob
die Tanks überhaupt für ein Überschwemmungsgebiet zugelassen sind. Weiter ist dann
zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtzeitig Maßnahmen zur Nachrüstung ergreifen
können.
Bei der wiederkehrenden Prüfpflicht geht es nicht darum, jedes Mal festzustellen, ob
die Bauart für Überschwemmungsgebiete zugelassen ist. Es geht ganz allgemein um
mögliche Missstände an Anlagen, Dichtungen etc.
Im Bekanntmachungstext zur vorläufigen Si cherung des Ü berschwemmungsgebiets
für das Gewässersystem Gründlach im Jahr 2014 wurde übrigens bereits ein Verbot
zur Neuerrichtung ausgesprochen (vgl. auch Informationsschreiben an die örtlichen
Bürgervereine vom 13.08.20214). Damals galt noch die Verordnung über Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung
– VAwS). Danach hätte eine Nachrüstung bereits zwei Jahre nach der vorläufigen
Sicherung erfolgen müssen. Die bisherige Regelung war somit strenger als die heutige.
Die neue AwSV trat zum 01.08.2017 in Kraft (Verbot der Neu -Errichtung von
Heizöltankanlagen in § 78c WHG seit 05.01.2018) . Bei der Verlängerung der
vorläufigen Sicherung (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom
24.07.2019 sowie auf der Internetseite des Umweltamtes ; Informationsschreiben an
die Bürgervereine ebenfalls vom 24.07.2019) wurde mit der Bekanntmachung auf die
neuen Normen hingewiesen.
1.12.3 Fragen zu Einzelgrundstücken
Eine Vielzahl von Anfragen behandelte die Prüfung von Einzelgrundstücken, aus
welchen Gründen sie im Überschwemmungsgebiet zu liegen kommen bzw. ob die
Geländemodellierung keine andere Entscheidung zulässt.
Bewertung
Jedes einzelne angefragte Grundstück wurde durch das WWA Nürnberg nochmals
geprüft und bewertet. In einigen Einzelfällen konnten Grundstücke aus dem
Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden, weil die Geländeverhältnisse
und damit die Überschwemmungssitu ation dies zuließen. Das Modell zum
Überschwemmungsgebiet wurde hier korrigiert und die entsprechenden Karten des
WWA Nürnberg angepasst.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen. In einigen Fällen k onnte den Anträgen von Beteiligten insoweit
stattgegeben werden.
539
18
1.12.4 Überörtliche Planungen im Bereich Stadtgebiet Nürnberg
Nachgefragt wurde, inwieweit überörtliche Planungen im Bereich des
Überschwemmungsgebietes, wie z.B. für die Stadt-Umland-Bahn, den geplanten
S-Bahn-Verschwenk „Fürther Bogen und der Ausbau der Alternativtrasse“, den
Radschnellweg usw. mit der Stadt Nürnberg abgestimmt sind.
Bewertung
Der Zweckverband Stadt -Umland-Bahn wurde am Festsetzungsverfahren beteiligt.
Zum geplanten S-Bahn-Verschwenk sowie zur Radschnellverbindung liegen der Stadt
Nürnberg noch keine konkreten Planungen vor.
Die betreffenden Bereiche kommen jeweils im künftig festgesetzten
Überschwemmungsgebiet zu liegen . B au- und Unterhaltungsmaßnahm en sind im
Rahmen der Vorschriften zum Hochwasserschutz (WHG, BayWG) ausnahmsweise
möglich (Genehmigungspflicht nach § 78 Abs. 4 und 5, § 78a Abs. 1 und 2 WHG). Bei
Baumaßnahmen wäre u.a. der Retentionsraumausgleich zu prüfen.
Dem Anliegen der Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.5 Festsetzung von Ökopunkten
Es wurde darum gebeten, hinsichtlich etwaiger Flächen im Überschwemmungsgebiet
das Verfahren zur Festsetzung von Ökopunkten und den damit verbundenen
Ausgleichsflächen zu erläutern bzw. mitzuteilen, wo Informationen zu finden sind.
Bewertung
Es gibt bayernweite Vorgaben, wie Ökopunkte zu entwickeln sind , wie z.B. d ie
bayerische Kompensationsverordnung und die einschlägigen Hinweise des
Landesamtes für Umweltschutz.
Website des LfU zur Kompensationsverordnung:
https://www.lfu.bayern.de/natur/kompensationsverordnung/index.htm
Dem Anliegen des Beteiligten wurde insoweit stattgegeben.
1.12.6 Fragen zur Überschwemmungsgebietsmodell
Hinterfragt wurden die Daten für die Rauheit der betreffenden Geländeoberflächen z.B.
im Bereich von Großgründlach. Weiter wurde danach gefragt, wie alt die verwendeten
Daten sind und wie das Modell berechnet wurde.
Bewertung
Die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Gründlach erfolgt e im Zuge des
LfU-Projektes Fortschreibung der EU -Hochwasserrahmenrichtlinie im zweiten
Umsetzungszyklus, im Zeitraum von 2015 bis 2021 geltend. Die Arbeitsschritte richten
sich fachlich sowie organisatorisch nach der modularen Leistungsbeschreibung für die
Ermittlung von Hochwas sergefahrenflächen und Überschwemmungsgebieten in
Bayern, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mit Stand 8/2017.
Die Einhaltung dieser bayernweit geltenden Qualitätsstandards wurde bei den
einzelnen Modellen von mehreren Stellen, wie dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg,
dem LfU sowie von einem externen Qualitätssicherer fachlich begleitet und geprüft.
Dieses Vorgehen gilt sowohl für die neuen Modelle als auch für Bestandsmodelle, wie
in diesem Fall ein Teil des Gründlachmodells. Das Bestandsmodell ist wie vorgegeben
geprüft und aktualisiert worden, es entspricht somit dem bayernweit geltenden Stand
der Technik. Das Ergebnis der erwähnten Sensibilitätsanalyse ist die endgültige Fest-
legung der Rauheiten, die in diesem Fall vorher mit der Kalibrierung am Pegel
540
19
Frauenkreuz angepasst wurde. Die genannte Vergrößerung der Überschwemmungs -
gebietsfläche in Groß gründlach würde sich einstellen, wenn die Rauheiten um 15 %
verringert werden würden. Für die Berechnungen wurden daher die Rauheitsbeiwerte
von „Var03“ beibehalten.
Für das Gründlach-Modell sind teilweise Daten in 2018 vermessen worden, teilweise
stammen die Daten aus der Ermittlung des Überschwemmungsgebiets für die
vorläufige Sicherung, also von 2013/2014. Im Schnitt werden die Modelle für
Überschwemmungsgebiete alle 18 Jahre erneuert, da in ganz Bayern zig Gewässer
berechnet werden müsse. Dafür ist ein sehr aufwändiges Verfahren erforderlich.
Die Daten für die Vorlanddaten werden im Schnitt ungefähr alle 10 Jahre vom
Landesamt für Vermessung die neuen Laserscandaten erstellt. Dabei wird jedes
Gewässer einzeln vermessen, und zwar alle 200 Meter, im b ebauten Bereich noch
enger. D ie Daten für das Gründlach-Modell wurden zur Einleitung des
Festsetzungsverfahrens nochmals überprüft.
Aus rechtlicher Sicht teilt die Verwaltung die fachliche Meinung des amtlichen
Sachverständigen.
541
1
Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung
des Überschwemmungsgebiets des Gewässersystems
Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg
(ÜberschwemmungsgebietsVO Gründlach – GründlachÜSGVO)
Vom ….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-
haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBL. I S. 3901) , in Verbindung mit § 11 Nr. 4
Delegationsverordnung (DelV) vom 28.Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verord-
nung vom 13.Januar 2020 (GVBl. S. 11) und Art. 46 Abs. 3, Art. 73 des Bayerischen Wasserge-
setzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, S. 130), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 18
des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Allgemeines, Zweck
§ 2 Umfang des Überschwemmungsgebietes
§ 3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen
§ 4 Sonstige Vorhaben
§ 5 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 6 Befreiungen und Ausnahmen
§ 7 Inkrafttreten
§ 1
Allgemeines, Zweck
(1) In der Stadt Nürnberg wird das in § 2 näher beschriebene Über schwemmungsgebiet festge-
setzt. Das Überschwemmungsgebiet betrifft die in § 2 dargestellten Flächen, die bei einem
Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt oder
durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Für
dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen.
(2) Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwas-
sergefahr in dem betroffenen Bereich. Zudem werden Bestimmungen zur V ermeidung von
Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen.
(3) Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser
(im Folgenden Bemessungshochwasser – HQ100 genannt). Dieses Bemessungshochwasser
– HQ100 wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht
oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von
100 Jahren auch mehrfach auftreten.
§ 2
Umfang des Überschwemmungsgebietes
(1) Für das Gewässersystem Gründlach einschließlich der Nebengräben Augraben Nord, Zieh-
graben, Nonnenbach, Lachgraben, Ochsengraben, Kothbrunngraben, Mühlbach, Flutgraben
und Schwalbenzahlgraben wird für die Fließstrecke im Stadtgebiet Nürnberg ein Überschwem-
mungsgebiet festgesetzt.
Ö 20Ö 20
542
2
(2) Das Überschwemmungsgebiet verläuft im Bereich der Gründlach in Fließrichtung beginnend
an der Stadtgrenze Nürnberg/Ost. Die Gründlach ufert hier zwischen der nördlichen und der
südlichen Stadtgrenze in den Wald -, Landwirtschafts- und Grünflächen bis zur Oberen Dorf-
straße aus. Das Überschwemmungsgebiet des nördlich gelegenen Augraben Nord ufert eben-
falls beiderseits des Gewässers aus. Der Augraben Nord biegt an der Oberen Dorfstraße Rich-
tung Süden und mündet in die Gründlach. Die Gründlach selbst unterquert folgend die Obere
Dorfstraße und ufert weiter großräumig aus. Im Bereich der Oberen Dorfstraße überlappen
das nördlich gelegene Überschwemmungsgebiet des Ziehgrabens, das der Gründlach sowie
das südlich gelegene Ü berschwemmungsgebiet des Lachgrabens bis an den Soosweg und
den Ortsrand von Neunhof. Der Ziehgraben mündet ca. 300 m östlich der Erlanger Straße in
den Nonnenbach. Bis auf kleinere Geländeerhöhungen bilden der Ziehgraben, der Nonnen-
bach, die Gründlach und der Lachgraben ein nahezu geschlossenes Überschwemmungsge-
biet, das über die Kreuzäckerstraße bis hin zur Erlanger Straße führt.
Im Bereich östlich der Erlanger Straße münden de r Nonnenbach und der Lachgraben in die
Gründlach. Hier verschmälert sich das Überschwemmungsgebiet der Gründlach im Bereich
des Durchlasses, überflutet jedoch in einem Bereich von ca. 100 m die Erlanger Straße. West-
lich der Erlanger Straße ufert die Gründlach beiderseits des Gewässers aus, verläuft weiter
entlang der südlich gelegenen Würzburger Straße, bewegt sich weiter nordwestlich zwischen
Hans-Fellner-Straße und Schweinfurter Straße und überflutet Grundstücke an der Erlenhain-
straße und der Aschaffenburger Straße. Im weiteren Verlauf weitet sich d as Überschwem-
mungsgebiet der Gründlach beiderseits des Gewässers nordwestlich aus und lässt den Mühl-
weiher rechts liegen. Der den Mühlweiher durchfließende Mühlbach fließt rechterseits in die
Gründlach. Nach ca. 50 m spaltet sich von der Gründlach der Flutgraben ab. Der nördlich
gelegene Kesselgraben, die Gründlach und der Flutgraben bilden im weiteren Verlauf ein
großflächiges Überschwemmungsgebiet, das sich an den Böschungsfuß der Bahnstrecke
nach Norden drückt. Die Gründlach unterquert in einem Durchlass den Bahndamm, um auf
der westlichen Seite erneut auszuufern. D ie ca. 300 m westlich gelegene Autobahn A73 un-
terquert sie wiederum durch einen Durchlass, um dann auf der nördlichen Seite in Richtung
Stadtgrenze Fürth erneut auszuufern.
(3) An der Stadtgrenze Ost im Bereich des Soosweges ufert die Gründlach in Fließrichtung nach
Süden zum Kothbrunngraben aus und bildet mit ihm ein großflächiges Überschwemmungsge-
biet, dass von kleinen Geländeerhöhungen unterbrochen wird. Ca. 600 m östlich von Kraftshof
verläuft das Überschwemmungsgebiet de s Kothbrunngrabens weiter Richtung Westen und
ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Das Überschwemmungsgebiet überflutet dabei
kleinräumig Grundstücke beiderseits des Gewässers in Kraftshof und verläuft anschließend
weiter zur Erlanger Straße. Die Erl anger Straße unterquert der Kothbrunngraben in einem
Durchlass, um anschließend in nordwestlicher Richtung kleinräumig bebaute Grundstücke Am
Sportplatz und an der Froschgasse im Ortsteil Boxdorf zu überfluten. Das Überschwemmungs-
gebiet des Kothbrunngrabens verläuft weiter nach Norden in Richtung Wohnbebauung Zum
Himmelreich und unterquert schließlich die Würzburger Straße. Im Bereich nördlich der Würz-
burger Straße mündet der Kothbrunngraben in die Gründlach. Das Überschwemmungsgebiet
des Kothbrunngrabens verläuft jedoch weiter südlich der Würzburger Straße nach Westen und
überlappt mit dem Überschwemmungsgebiet des aus Süden kommenden Schwalbenzahlgra-
bens. Das sich bildende großräumige Überschwemmungsgebiet überströmt den Kreuzungs-
bereich Würzburger und Wiesbadener Straße und überflutet dabei bebaute Grundstücke. Das
Überschwemmungsgebiet des Schwalbenzahlgrabens verläuft weiter Richtung Nordwesten
und ufert dabei beiderseits des Gewässers aus. Im weiteren Verlauf bildet der Schwalbenzahl-
graben mit dem Überschwemmungsgebiet der östlich gelegenen Gründlach im Bereich süd-
östlich des Mühlweihers bis zum westlich gelegenen Bahndamm ein großflächiges Über-
schwemmungsgebiet.
(4) Der genaue Geltungsbereich und Grenzverlauf ergibt sich aus den Detailkarten 1 bis 5 der
Anlage Nr. 3 der Stadt Nürnberg, Umweltamt, vom 08.12.2021 (Maßstab = 1:2.500), die bei
543
3
der Stadt Nürnberg/Untere Wasserrechtsbehörde archivmäßig verwahrt werden und dort wäh-
rend der Dienststunden eingesehen werden können. Als Grenze gilt jeweils die I nnenkante
der Begrenzungslinie.
(5) Veränderung der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelege-
nen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht.
§ 3
Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen
(1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG.
(2) Für die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen gilt § 78 Abs. 4, 5 und 7 WHG.
Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Satz Abs . 5 Nr. 1 d)
ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser –
HQ100 erwartenden Wasserstand (im Folgenden „HW100-Linie“ genannt) liegen, als Aufent-
haltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber vorgelegt werd en, dass
auch bei Hochwasser Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfä-
higkeit, einschließlich der Entwässerung, gewährleistet sind . Die Nachweise müssen von ei-
nem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 3 des Geset-
zes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), Berechtigten erstellt werden.
(3) Des Weiteren gelten die sonstigen Vorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
aus § 78a WHG und § 78c WHG (Heizölverbraucheranlagen).
§ 4
Sonstige Vorhaben
Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2
WHG.
§ 5
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(1) Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, wesentlich geändert und betrie-
ben werden, wenn wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder
freigesetzt werden und nicht auf andere Weise in ein Gewässer gelangen können.
(2) Für die Errichtung und den Betrieb von Jauche -, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-
Anlagen) im Sinne des § 2 Abs. 13 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasserge-
fährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert durch Art.
256 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) gelten die Bestimmungen der Nrn.
8.2 und 8.3 Anlage 7 AwSV.
(3) Bei prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlage 6
AwSV im Geltungsbereich dieser Verordnung sind gemäß § 46 Abs. 3 AwSV die Prüfzeit-
punkte und Prüfintervalle nach Maßgabe der Anlage 6 AwSV zu beachten. Bestehende Anla-
gen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Geltungsbereich dieser Verordnung,
die nach § 46 Abs. 3 i. V. m. Anlage 6 AwSV prüfpflichtig sind, bislang aber nicht zumindest
einmal von einem Sachverständigen nach AwSV auf ihre Hochwassersicherheit geprüft wor-
den sind, sind innerhalb von 6 Monaten nach In -Kraft-Treten dieser Verordnung erstmalig
durch einen Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Ablauf und Durchführung richten
544
4
sich nach der AwSV. Mit dem Abschluss dieser Prüfung beginnt die Frist für wiederkehrende
Prüfungen dieser Anlagen nach AwSV. Weitergehende Regelungen in Einzelfallanordnungen
nach AwSV oder in behördlichen Zulassungen für die Anlage bleiben unberührt.
(4) Bestehende, nicht nach Anlage 6 AwSV prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wasserge-
fährdenden Stoffen sind innerhalb von 2 Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung so nach-
zurüsten, dass sie den Anforderungen des § 50 AwSV genügen.
§ 6
Befreiungen und Ausnahmen
(1) Die Stadt Nürnberg kann von dem Verbot des § 5 Abs. 1 Befreiung erteilen, wenn der Hoch-
wasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, überwiegende Gründe des Wohls
der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde.
(2) Die Stadt Nürnberg kann weiter von dem Verbot des § 5 Abs. 2 eine Ausnahme erteilen, wenn
keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kos-
ten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
(3) Die Stadt Nürnberg kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Anforderung nach
Absatz 4 erteilen, wenn
1. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu
einer unbilligen Härte führen würde und
2. der Hochwasserschutz dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Befreiungen und Ausnahmen sind widerruflich und können mit Nebenbestimmungen verbun-
den werden.
(3) Im Fall des Widerrufs kann die Stadt vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere
Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der
Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
545
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stpl/156/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus
Widerruf der Allgemeinverfügung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Widerruf der Allgemeinverfügung
Sachverhalt (kurz):
Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Sanierung ist der Widerruf der
Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamischer
Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige
Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch
auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B.
Transformation von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von
Wohnstandorten und deren Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen
sowie die Zunahme und damit einhergehenden Massierung von weiteren
Wettvermittlungsstellen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 21Ö 21
546
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/156/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
für das Stadterneuerungsgebiet existiert ein MIP-Ansatz in Höhe von
10 Mio. Euro
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
547
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/156/2020
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt: "Die Allgemeinverfügung zur Erteilung einer allgemeinen
Genehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
„Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ vom 31.05.2017 (Amtsblatt S. 195) zu widerrufen“.
548
1
Beilage
Betreff:
Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus
Widerruf der Allgemeinverfügung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Seit 2. Mai 2017 ist das Sanierungsgebiet Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus förmlich festge-
legt. Im Rahmen der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet wurde die
sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht per Allgemeinverfügung auf Spielhallen und
Wettbüros beschränkt.
Da, seit dem 1. Juli 2021 der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Bayern in Kraft getreten ist, sind
Wettannahmestellen nicht mehr den Wettbüros gleichgestellt, was eine Wiedereinführung des
Steuerungsinstruments durch den § 144 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) erforder-
lich macht.
Aufhebung der Allgemeinverfügung
Zur Sicherung der weiteren Durchführung der Sanierung ist der Widerruf der
Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamische
Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige
Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch
auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B. Transformation
von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstandorten und deren
Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen sowie die Zunahme und damit
einhergehenden Massierung von weiteren Wettvermittlungsstellen.
Ö 21Ö 21
549
Widerruf
der Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 31. Mai 2017
zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB
im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gibitzenhof/ Steinbühl-West/ Rabus“
I.
1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung
nach § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Gibitzenhof/ Steinbühl-
West/ Rabus“ vom 31.05.2017, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 11 / S. 195, wird widerrufen.
2. Der Widerruf tritt am Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (Art. 41 Abs. 4
Satz 4 BayVwVfG).
Begründung:
Rechtsgrundlage des Widerrufs ist § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG):
Die Allgemeinverfügung zur Erteilung sanierungsrechtlicher Vorweggenehmigungen für alle in
§ 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1
BauGB) sowie für alle Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über
den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf
bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§ 144 Abs. 1 Nr.
2 BauGB) wurde jederzeit widerruflich erteilt.
Zur Sicherung der weiteren Dur chführung der Sanierung ist der Widerruf der
Allgemeinverfügung erforderlich, weil sich aktuell aufgrund aufgetretener dynamische
Entwicklungen im Sanierungsgebiet Gibitzenhof eine Flächensicherung für zukünftige
Parkanlagen, Grünflächen und Durchwegungen sowie von Nutzungen in Gebäuden als auch
auf Plätzen abzeichnet, die einer vollumfänglichen Steuerung bedürfen wie z. B.
Transformation von Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Aufwertung von
Wohnstandorten und deren Ergänzungen, Ausstattungen von öffentlich zugänglichen Plätzen
sowie die Zunahme und damit einhergehenden Massierung von weiteren
Wettvermittlungsstellen.
Die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144
Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und alle Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches
Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes
oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder
verlängert wird (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), bedürfen damit ab dem Tag nac h der
öffentlichen Bekanntmachung des Widerrufs der schriftlichen Genehmigung der Stadt
Nürnberg.
Hinweis zur Akteneinsicht:
Dieser Verwaltungsakt und seine Begründung können im Stadtplanungsamt, Amtsgebäude
Marienstraße 6, Zimmer 416 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30
Ö 21Ö 21
550
- 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter 231-7247
eingesehen werden.
II.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage
erhoben werden beim dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach,
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen
Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E -Mail ist nicht zugelassen und entfaltet
keine rechtlichen Wirkungen!
Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehme n Sie bitte der
Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
2. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei
Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
551
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stpl/061/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stadterneuerung;
Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung
für die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/
St. Peter und St. Leonhard/Schweinau
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Planbeilage
Sachverhalt (kurz):
Für die festgelegten Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt,
Gleißhammer/St. Peter und St. Leonhard/Schweinau ist gemäß § 235 Abs. 4 BauGB ein
Beschluss über die Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung noch notwendig, da
die begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung noch nicht abgeschlossen sind
bzw. geplante Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen und bislang noch keine Frist
festgelegt und beschlossen worden ist.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 22Ö 22
552
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Beschlussfassung bezieht sich ausschließlich auf die Gebietslaufzeiten.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
553
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/061/2021
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorlage, für die
betroffenen Sanierungebiete folgende Fristen zur Durchführung der Sanierung festzulegen:
1. Galgenhof/Steinbühl: 5 Jahre
2. Nördliche Altstadt: 10 Jahre
3. Gleißhammer/St. Peter: 3 Jahre
4. St. Leonhard/Schweinau: 3 Jahre
554
1
Beilage
Betreff:
Stadterneuerung;
Beschluss über die jeweilige Festlegung einer Frist zur Durchführung der Sanierung für
die Sanierungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, Nördliche Altstadt, Gleißhammer/St. Peter
und St. Leonhard/Schweinau
Entscheidungsvorlage
I. Ausgangssituation:
Mit der Förderalismusreform von 2006 wurde festgelegt, dass Städtebauförderungsmittel nur
noch befristet gewährt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat mit der Baugesetzbuchnovelle
2007 den Gemeinden auferlegt, künftig eine Frist für die Durchführung der Sanierung
festzulegen, die 15 Jahre nicht überschreiten soll.
Entsprechend der hierzu ergangenen Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB müssen
Gemeinden bis spätestens 31.12.2021 diejenigen Sanierungssatzungen, die vor dem
01.01.2007 bekannt gemacht wurden und für die noch keine Frist für die Durchführung der
Sanierung festgelegt wurde, entweder aufheben oder eine Frist zur Durchführung der
Sanierung festlegen und beschließen.
Für folgende Sanierungssatzungen der Stadt Nürnberg ist jeweils ein Beschluss über die
Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung noch notwendig, da die begonnenen
Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind bzw. geplante Maßnahmen noch durchgeführt
werden sollen und bislang noch keine Frist festgelegt und beschlossen worden ist:
Sanierungsgebiet „Galgenhof/Steinbühl“:
Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom
17.04.1996 für das Sanierungsgebiet Südstadt-Galgenhof/ Steinbühl- San-Südstadt-
Galgenhof/SteinbühlS- und hierzu ergangenen Änderungsatzungen vom 14.10.1999, diese
zuletzt geändert mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 21.07.2010) soll
auf 5 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der
Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes
angestrebt wird:
Umgestaltung des Aufseßplatzes
Begrünungsmaßnahmen "Klein aber fein" im Quartier
Aufwertung Südstadtpark
Aufwertung Wölckernstraße
Aufwertung Kopernikusplatz
Umgestaltung der Wiesenstraße
Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen.
Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2026.
Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“:
Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom
28.04.2010 für das Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt (SanierungsgebietsS Nördliche
Altstadt - SanNAS)- und hierzu ergangenen Änderungsatzung vom 10.08.2012) soll auf 10
Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der
Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes
angestrebt wird:
Ö 22Ö 22
555
2
Kinder- und Jugendhaus Untere Talgasse (Herrenschießhaus)
Neugestaltung Obstmarkt
Neugestaltung Nägeleinsplatz
Aufwertung Andreij-Sacharow-Platz
Aufwertung Unterer Bergauer Platz
Pocket Park Peststadel
Haus des Spiels (Pellerhaus)
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Urbanen Gartenschau
Die Verlängerung um 10 Jahre ist auch aufgrund aktueller Herausforderungen der Innenstädte
infolge des Strukturwandels im Einzelhandel und der pandemiebedingt hohen
Entwicklungsdynamik gerechtfertigt. Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und
soll bis Mitte 2022 vorliegen.
Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2031
Sanierungsgebiet „Gleißhammer/St. Peter“:
Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom
04.05.1992 für das Sanierungsgebiet Gleishammer /St. Peter) soll auf 3 Jahre festgelegt
werden, da insbesondere noch folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für
folgende Maßnahmen die Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes angestrebt wird:
Neugestaltung Bleichplatz mit Grünfläche
3. BA Tullnau-Park
Umgestaltung Schloßplatz und Schanzenstraße
Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen.
Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2024
Sanierungsgebiet „St. Leonhard/Schweinau“:
Die Frist zur Durchführung der Sanierung (Sanierungssatzung der Stadt Nürnberg vom
05.08.2008 für das Sanierungsgebiet St. Leonhard/Schweinau - SanierungsgebietsS St.
Leonhard/Schweinau-SanLSchwS) soll auf 3 Jahre festgelegt werden, da insbesondere noch
folgende Maßnahmen derzeit in der Umsetzung sind bzw. für folgende Maßnahmen die
Umsetzung noch innerhalb des Zeitraumes geplant ist:
Jugendhaus Nopitschstraße (OASE)
Abhängung und Neugestaltung Leopoldstraße südlich des Marie-Juchacz-Park
Ggf. Vorfeld / Spielhof Mittelschule
Straßenumgestaltung u.a. Fuggerstraße, Schweinauer Straße
Ein finaler Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll bis Mitte 2022 vorliegen.
Die Sanierungsmaßnahme endet somit im Dezember 2024
Weitere Sanierungsgebiete
Für die übrigen Sanierungsgebiete wurde bereits im Rahmen der Gebietsausweisung oder
Gebietserweiterung die entsprechende Umsetzungsfrist beschlossen, es besteht diesbezüglich
kein weiterer Handlungsbedarf:
556
3
Weststadt: bis Juni 2030
Altstadt-Süd: bis Mai 2032
Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus: bis März 2032
Langwasser: bis Februar 2034
Da es sich beim Fördergebiet „Oberer Wöhrder See“ nicht um ein per Satzungsbeschluss
förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet handelt, ist hier auch keine Beschlussfassung über die
Laufzeit formell erforderlich. Nach aktueller Einschätzung kann aber auch hier eine Laufzeit von
15 Jahren ab Gebietsausweisung (bis Ende 2034) sinnvoll sein. Die finale Laufzeit wird auch
von der Realisierungsgeschwindigkeit aller rund um den Oberen Wöhrder See geplanten
Baumaßnahmen abhängig sein.
Für 2022 ist die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB für ein neues
Stadterneuerungsgebiet „Gostenhof-Ost/Tafelhof“ vorgesehen. Nach aktueller Einschätzung
wird der Satzungsbeschluss bis Ende 2023 angestrebt. Bei einer Laufzeit von maximal 15
Jahren würde das Gebiet dann bis Ende 2038 laufen können.
Ressourcenbedarf
Die inhaltliche Abwicklung der Sanierungsgebiete wird infolge stetig komplexer werdender
städtebaulicher Problemstellungen (Nachverdichtung, Mobilitätswende, Wohnungsmangel,
Strukturwandel im Einzelhandel, Klimaanpassung) zunehmend aufwendiger. Gleichzeitig
steigen auch die Anforderungen an die Abwicklung des begleitenden Zuschusswesens. Bund
und Land legen Förderrichtlinien sehr eng aus und fordern stringente Dokumentation,
Monitoring und Evaluierung. Zahlreiche parallel laufende Sonderförderprogramme erzeugen
zusätzlichen Abstimmungsbedarf stadtintern und mit den Zuschussgebern. Der dadurch
entstehende Mehraufwand bindet zunehmend Personalressourcen im Stadtplanungsamt. Durch
den perspektivischen Abschluss mehrerer Stadterneuerungsgebiete in den nächsten 5 Jahren
sollen die hierfür notwendigen Kapazitäten freigesetzt werden, um mit weniger Gebieten bei
gleichbleibender Personaldecke die erforderlichen Aufgaben erledigen zu können.
557
ABTEILUNG
BEARBEITUNG
LEITUNG
PLAN-NR.M = 1:
NÜRNBERG,
STADTERNEUERUNG
STADTPLANUNGSAMT
Gebietslaufzeiten
40.000
09. November 2021
DENGLER
AMTSLEITER
Lang
Hofmann
Brendel
Gleißhammer/St. Peter bis Dezember 2024
Galgenhof/Steinbühl bis Dezember 2026
Altstadt-Süd bis Mai 2032
St. Leonhard/Schweinau bis Dezember 2024
Nördliche Altstadt bis Dezember 2031
Weststadt bis Juni 2030
Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus bis März 2032
Langwasser bis Februar 2034
(c) Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse
Beschlussfassung Dezember 2021
bereits beschlossene Gebietslaufzeiten
Ö 22Ö 22
558
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
BDR/016/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Referat für Schule und Sport (Ref. IV)
hier: Statusänderung und Neustrukturierung der Hausverwaltenden Einheit Schule und
Sport
Anlagen:
Sachbericht Statusänderung und Neustrukturierung
Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021)
Sachverhalt (kurz):
Vor dem Hintergrund der Ausweitung des Aufgabenportfolios der HVE SuS der letzten Jahre
waren nun die innerhalb des Ref. IV geplanten Umstrukturierungen zur Konzentration auf die
strategische Steuerungsarbeit der Anlass, dabei zusätzlich den bisherigen Status der HVE SuS
zu überdenken. Die wachsenden Aufgaben der HVE SuS bedingen einen klar z ugeordneten
Verwaltungsbereich, der die haushalterischen und personalwirtschaftlichen Aufgaben der HVE-
SuS exklusiv wahrnehmen kann. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Status einer
besonderen Einrichtung im Sinne der ADON. Diese Vorlage betrachtet die Statusänderung und
die damit verbundenen organisatorischen Änderungen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 7.324 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 7.324 € pro Jahr
Ö 23Ö 23
559
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BDR/016/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV
560
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BDR/016/2021
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Bildung der Dienststelle „Hausverwaltende Einheit Schule und Sport“ (HVE SuS) wird
zugestimmt.
Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit Wirkung ab 01.01.2022.
561
Seite 1 von 4
Stadtrat
vom 15.12.2021
110-10.42.10-24/280/2
Referat für Schule und Sport (Ref. IV)
hier: Statusänderung und Neustrukturierung der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport
I. 1. Ausgangssituation
Die Hausverwaltende Einheit Schule und Sport (HVE SuS) ist dem Ref. IV zugeordnet. Die
Organisationseinheit ist als besondere Einrichtung im Sinne der Ziffer 2.3.4 der ADON
ausgewiesen. Die Leitung der Organisationseinheit obliegt dem Inhaber der Stelle Nr.
040.0020 (pers. Mitarbeiter/in, Leitung HVE, AT, Stellenvermerk U). Die verwaltungs mäßige
Zuarbeit für diese Einheit erfolgt bislang durch die V erwaltung des Ref. IV im Sachgebiet
„Planung, kaufmännische Verwaltung, Controlling“ (PKC). Die aktuelle Organisationsstruktur
der HVE SuS kann dem als Anlage beigefügten Organigramm (Stand 01.11.2021) entnommen
werden.
Die Aufgaben der HVE SuS sind in den letzten Jahren stetig angewachsen und wachsen
weiterhin an. So sind zuletzt beispielsweise die Johann -Pachelbel-Realschule, die Michael -
Ende-Grundschule und die Gretel -Bergmann-Grundschule als ÖPP -/ÖÖP-Schulen neu
hinzugekommen.
Das Aufgabenportfolio wurde ferner durch Übernahme der Betreuung der Eventhalle auf dem
Albrecht-Dürer-Flughafengelände für den Vereins- und Schulsport und für Events aller Art, der
Taekwondo-Halle als Kaderstützpunkt des Bayerischen und Deutschen Taekwondo -
Verbandes, des Hauses der Athleten als das Sportinternat der Bertolt -Brecht-Schule sowie
der Energie- und Umweltstation Nürnberg erweitert.
Im Februar 2021 hat die HVE SuS zusätzlich die vermögensrechtliche Verantwortung, den
organisatorischen Betrieb und die Gesam tverantwortung der neuen Kia Metropol Arena
(Sport- und Veranstaltungshalle / SVH) übernommen. Die auf einem Gelände von 25.000 qm
erbaute Halle mit einer Größe von 6.500 qm bietet 4.000 Zuschauern Platz und stellt eine der
modernsten Veranstaltungshallen Deutschlands dar.
Zum 01.01.2022 wird die HVE SuS die Betreuung 66 weiterer Objekte (32 Horte und 34
Kindergärten) übernehmen, die sich entweder auf einem Schulgelände oder in der
unmittelbaren Nähe davon befinden. Die hierfür erforderliche zusätzliche K apazität wurde
bereits zum Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Der so erweiterte Gebäudebestand machte
eine neue Bezirkseinteilung erforderlich. Durch die Änderung der Zuschnitte entstehen die
beiden neuen Bezirke Nord und Südost.
2. Statusänderung der HVE SuS
Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausweitung des Aufgabenportfolios der letzten Jahre
waren nun die innerhalb des Ref. IV geplanten Umstrukturierungen zur Konzentration auf die
strategische Steuerungsarbeit der Anlass, dabei zusätzlich den bisherigen Status der HVE
SuS zu überdenken.
Dienststellen- und Werkleitungen sind im Rahmen ihrer Entscheidungs - und Unterschrifts-
befugnis für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf ihrer Dien ststelle bzw. ihres
Eigenbetriebes verantwortlich (Nr. 2.3.3 Abs. 1 ADON). Dagegen sind besondere Ein -
richtungen organisatorisch in die Geschäftsbereiche und Referate eingegliedert (Nr. 2.3.4 Satz
1 ADON).
Ö 23Ö 23
562
Seite 2 von 4
Die Leitung einer besonderen Einrichtung ist nach Nr. 2.3.4 Satz 2 ADON nur eingeschränkt
einer Dienststellenleitung gleichgestellt. Dies ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten
Veränderungen sowie insbesondere aufgrund der zunehmend komplexer werdenden
Anforderungen einer wachsenden Stadt nicht mehr sinnvoll. Insbesondere bedingen die
wachsenden Aufgaben der HVE SuS einen klar zugeordneten Verwaltungsbereich, der die
haushalterischen und personalwirtschaftlichen Aufgaben der HVE SuS exklusiv wahrnehmen
kann.
3. Organisatorische Änderungen
Die Aufgabe der Leitung der HVE SuS soll bis auf W eiteres entsprechend der bisherigen
Handhabung in Personalunion mit der Aufgabe des persönlichen Mitarbeiter s der
Referatsleitung ausgeübt werden.
Diese Aufgabenverteilung hat sich bislang aufgrund der Expertise des derzeitigen
Stelleninhabers für beide Aufgabenfelder bewährt. Das inzwischen erweiterte Aufgaben- und
Verantwortungsportfolio der HVE SuS macht jedoch eine Erhöhung des Leitungsanteils auf 60
Prozent erforderlich. Im Falle einer Wiederbesetzung der Stelle kann die Aufgabenverteilung
gegebenenfalls neu geregelt werden.
Die Querschnittsaufgaben der HVE SuS (insbesondere Haushalt, Controlling, Beschaffungen)
wurden bisher überwiegend durch die Verwaltung des Referats für Schule und Sport
wahrgenommen. Die dort bis dato im Sachgebiet „Planung, kaufmännische Verwaltung ,
Controlling“ (PKC) wahrgenommenen Aufgaben und Kapazitäten werden künftig der HVE SuS
zugeordnet und dort in die neue Abteilung „Verwaltung“ eingebracht. Die hiervon betroffenen
Stellen werden nach Abschluss der erforderlichen Ent flechtung im Wege einer
Organisationsverfügung in den Stellenplan der HVE SuS überführt.
In der neuen Abteilung „Verwaltung“ werden künftig alle Kapazitäten für die Aufgaben
allgemeine Verwaltung, Haushalt, Controlling, Beschaffungen, Vermietungen und Per sonal
gebündelt und einer Verwaltungsleitung unterstellt.
Die bisher im Overhead der HVE SuS angesiedelte Kapazität für die Themen
Sportstättenprüfung, B eschwerdemanagement, ÖPP -/ÖÖP-Maßnahmen und Brandschutz
wird gebündelt im Sachgebiet „Betrieb und Pla nung“, das zusammen mit den Sachgebieten
„Grünflächen- und Sportstättenmanagement“ und „Objektmanagement“ die Abteilung
„Betriebstechnische Leitung“ bildet.
Im Sachgebiet „Objektmanagement“ sind die Kapazitäten zur Betreuung der schulischen und
weiteren Objekte zusammengefasst.
Die Organisationsstruktur der HVE SuS stellt sich künftig wie folgt dar:
563
Seite 3 von 4
4. Haushaltsmäßige Umsetzung und Änderung der Aufgaben- und Geschäftsverteilung
Die haushaltsmäßige Umsetzung der neuen Struktur soll in Abstimmung mit der
Stadtkämmerei zum 01.07.2022 erfolgen. Dieser Zeitraum wird benötigt, um die
umfangreichen Vorbereitungsarbeiten leisten zu können.
Die durch die Dienststellengründung erforderliche Anpassung des Aufgabengliederungsplans,
in dem die einzelnen Aufgaben der Dienststellen konkret dargestellt werden, erfolgt gesondert.
Dies gilt auch für die Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplans der Stadt Nürnberg.
5. Stellenplan und Kosten
Die Einrichtung der neuen Dienststelle HVE SuS und die vorgesehenen Umstrukturierungen
können durch vorhandene Stellen realisiert werden. Einzelheiten zur stellenplanmäßigen
Ausgestaltung der HVE SuS werden im nichtöffentlichen Teil dargestellt. Im Ergebnis belaufen
sich die zusätzlichen Personalkosten durch die Dienststellengründung auf lediglich 7.324 EUR
pro Jahr.
Beschlussvorschlag
Der Bildung der Dienststelle „Hausverwaltende Einheit Schule und Sport“ ( HVE SuS ) wird
zugestimmt.
Die Umsetzung erfolgt sukzessive mit Wirkung ab 01.01.2022.
II. Laufweg im DMS
564
Seite 4 von 4
OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
DiP 15.11.2021 Knabel, Andrè Schlusszeichnen
BDR 16.11.2021 Kuch, Olaf Genehmigung
III. BgA/Stadtrat
Nürnberg, 15.11.2021
Amt für Digitalisierung und
Prozessorganisation
gez. Knabel (7 74 42)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage
Organigramm HVE SuS (Stand 01.11.2021)
Abdruck (Information via DMS)
Ref. I/II
PA
Stk
565
Leitung HVE
Betriebstechn. Leitung
stv. HVE-Leitung
Objektmanager 1 Objektmanager 2 Objektmanager 3 Objektmanager 4
Koordinator
Bezirk Nordwest
Koordinator
Bezirk Nordost
Am Thoner Espan (1)
Bielefelder Str. / Dep. B5
Uhlandstraße
Bielingplatz / PVS
Adam Kraft Straße
Lange Zeile
Heroldsberger Weg
Kalchreuther Straße
Hegelstraße
Löbleinstraße / HSG
Holsteiner Straße (2)
Sportanlagengebäude:
Sportanlage Muggenhof
Schafhofstraße (2)
Merianstraße
Oedenberger Straße
Merseburger Straße
Grimmstraße (1)
Moritzbergstraße (1)
Billrothstraße
Viatisstraße
Siedlerstraße (2)
Thusneldastraße
Sportanlagengebäude:
Sportanlage Steinplatte
Zeppelinfeld
Stadion Nebenplatz I
Stadion Nebenplatz II
Koordinator
Bezirk Gostenhof
Koordinator
Bezirk Altstadt
Wandererstraße (2)
Fürther Str. 212 / HKK
Muggenhofer Straße / GSR
Sielstraße 17 / DG
Sielstraße 15
Reutersbrunnenstraße
Preißlerstraße
Knauerstraße
Fürther Str. 77 / B 2 (1)
Fürther Str. 80a / IPSN
Schnieglinger Straße
SVE Höfener Str.
Sportanlagengebäude:
Sportanlage Deutschherrn-
wiese
Hintere Insel Schütt
Innerer Laufer Platz /WG
Tetzelgasse / JSG
Paniersplatz (1)
Pilotystraße / B 7
Rollnerstraße / B 13
Labenwolfstraße / LG
Nunnenbeckstr. / B12 (2)
Sulzbacher Str. 32 / MG
Sulzbacher Str. 102 / B3
Bartholomäusstraße
Koordinator
Bezirk Langwasser
Koordinator
Bezirk Steinbühl
Neptunweg (1)
Bauernfeindstraße
Leerstetter Straße
Saarbrückener Str. (2)
Zugspitzstraße 119
Zugspitzstraße 123
Bertolt-Brecht-Str. / BBS
Salzbrunner Straße (1)
Glogauer Straße 27
Glogauer Straße 31
Georg Ledebour Str. (2)
Striegauer Str.
Haus der Athleten
Umweltstation
Sportstättengebäude:
Teakwondohalle
Augustenstraße / B1
Holzgartenstraße (2)
Scharrerstraße
Schultheißallee / MBG
Weddigenstraße / NGN
Hummelsteiner Weg
Wiesenstraße
Schönweißstr. / B4- B14
Lutherplatz / AKR
Sperberstraße
Jean-Paul-Platz (1)
SVE Allersberger Str.
H 46
Sportstättengebäude
Sportanlage Luitpoldhain
Koordinator
Bezirk Eibach
Fürreuthweg
Motterstraße
Hopfengartenweg (1)
Eichstätter Straße
Reichelsdorfer Schulg.
Schlößleinsgasse
Pommernstr. / PHR - SSG
Gebersdorfer Straße
Herriedener Straße 25 (2)
Herriedener Straße 29
Am Röthenbacher Lg.
Ossietzkystraße
Dunantstraße (2)
Schweinauer Straße
Herschelplatz
Wallensteinstraße
Amberger Straße (1)
Maiacher Straße
Hansapark / B10
Regenbogenstraße
Gibitzenhofstr. 151 / PG
Sportstättengebäude:
Sportanlage Gibitzenhof
Koordinator
Bezirk BBZ
Tempohaus
Berufsbildungszentrum
Riegel BBZ
Bismarckstraße
(Äuß. Bayreuther Str. 61
Sanierung)
HVE-Verwaltung
integriert in Ref. IV/Vw
Technischer Mitarbeiter
Sportstättenprüfung
Brandschutz
Infrastruktur- u.
Beschwerdemanagement
Objektmanager 5
verantw. Elektrofachkraft
Elektrofachkräfte
(fachlich)
(1) Handwerker-Elektro
(2) Handwerker-Sanitär
Organisationsstrukur HVE - Schule und Sport
Sachbearbeitung/Sekretariat
Koordinator
Bezirk Südwest
ÖPP/ÖÖP
Betreiberverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
(Betrieb von Objekten)
ÖPP/ÖÖP
Lindenaststraße/HSG (TH)
Paul-Moor-Schule
Adalbert-Stifter-Schule
Kopernikusschule
Sigena Gymnasium
Michael-Ende-Schule
Johann-Pachelbel-Realschule/
staatl. FOS 2
Gretel-Bergmann-Schule
Instandhaltungen/Wartungen
von Gebäudetechnik und
Hochbau
Groß- und Neubauprojekte
(Planung von Objekten)
Personalsachbearbeitung
Grünflächen- und
Sportstättenmanagement
Schulsportanlage:
Pommernstraße
Bertolt-Brecht-Straße
Weddigenstraße
Straßburger Straße
Sportanlage:
Stadion Nebenplatz I
Stadion Nebenplatz II
Jedermannsportplatz
Zeppelinfeld
Deutschherrnwiese
Muggenhof
Steinplatte
Schulraumvermietung
Anlage 1
Aktuelles Organigramm der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (Stand 01.11.2021)
Ö 23Ö 23
566
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
J/036/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen
Beschluss:
Jugendgericht – beratender Sitz:
Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit
Heußinger-Berner.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 24Ö 24
567
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/036/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Sitzverteilung entspricht den Gender-Vorgaben
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
568
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/036/2021
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Jugendgericht – beratender Sitz:
Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit
Heußinger-Berner.
569
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
OBM/024/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 02.12.2021 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Rat für Integration und Zuwanderung: Satzung und Wahlordnung
Anlagen:
Integrationsratssatzung_Entwurf_Neufassung
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der IR-Satzung_Entwurf_Neufassung
Integrationsratswahlordnung_Entwurf_Neufassung
Zusammenfassung Änderungen
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung_2015
Korrigierte Integrationsratssatzung (Tischvorlage)
Zusammenfassung der Änderungen (Tischvorlage)
Sachverhalt (kurz):
Aufgaben und Arbeitsweise des Rates für Integration und Zuwanderung sowie die Wahl seiner
Mitglieder sind in der Integrationsratssatzung und der Integrationsratswahlordnung geregelt.
Die Wahl fand zuletzt am 13.03.2016 statt. Die nach sechs Jahren turnusmäßig anstehende
Neuwahl haben die Mitglieder des Integrationsrats zum Anlass genommen, auf Grundlage der
Erfahrungen in der zurückliegenden Amtszeit Vorschläge zur Weiterentwicklung von Satzung
und Wahlordnung zu machen, die zwischen Integrationsrat und Herrn Oberbürgermeister
ausführlich diskutiert wurden.
Den Vorschlägen zugrunde lag das gemeinsame Ansinnen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen,
ebenso die Anzahl der im Integrationsrat vertretenen Länder sowie deren Vielfalt auch über
Europa hinaus. Weiterhin wird die Vertretung der im Zuge der Fluchtzuwanderung seit 2015
nach Nürnberg zugewanderten Menschen angestrebt. Auf Basis der Vorschläge des
Integrationsrates wurden in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister-, dem Rechts- und dem
Wahlamt ein Satzungs- und Wahlordnungsentwurf ausgearbeitet.
Die Neuwahl soll auf Vorschlag der Verwaltung im Herbst 2022 stattfinden. Der genaue Termin
steht noch nicht fest.
Ö 25Ö 25
570
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 164.700 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Zur Durchführung der Wahl meldete StA 137.300 EUR und für die
Öffentlichkeitsarbeit meldete die Geschäftsstelle des IR 27.400 EUR
zum Haushalt 2022 an.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
571
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Rat für Integration und Zuwanderung vertritt die Interessen der
Nürnberger/-innen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für ihre
gleichberechtigte Teilhabe ein.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
Rat für Integration und Zuwanderung
Koordinierungsgruppe Integration
572
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/024/2021
Seite 4 von 4
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, die beiliegende Satzung der Stadt
Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS)
sowie die beiliegende Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratswahlordnung – IntRWO) zu erlassen.
573
Integrationsratssatzung
001.352
1
Satzung der Stadt Nürnberg über den
Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS)
Vom
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Ge-
meindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) , zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Rat für Integration und Zuwanderung
§ 2 Rechte des Integrationsrats
§ 3 Pflichten der Mitglieder
§ 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit
§ 5 Vorsitzende
§ 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand
§ 7 Arbeitsausschüsse
§ 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
§ 9 Geschäftsgang
§ 10 Entschädigung
§ 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Anlage
§ 1
Rat für Integration und Zuwanderung
(1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale
Einrichtung.
(2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund.
Insbesondere wirkt er mit, dere n Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte
Zusammenleben in der Stadt zu fördern.
(3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund be-
treffen und zum eigenen Wirkungsk reis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und
durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung.
(4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und
Aktivitäten durchführen.
§ 2
Rechte des Integrationsrats
(1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Mög-
lichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt.
(2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen,
werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss
zur Stellungnahme vorgelegt.
Ö 25Ö 25
574
Integrationsratssatzung
001.352
2
(3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats - und Ausschusssitzungen die Sitzungsunter la-
gen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadt-
rats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die
die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört wer-
den kann.
§ 3
Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbe-
sondere an den Sitzungen teilzunehmen.
(2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen
innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat.
(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 4
Besetzung, Wahl und Amtszeit
(1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder
Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine
Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen
aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit
der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation.
(2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz mo-
difizierten Pers önlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis
gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere
regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung.
(3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs.
3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staats-
angehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht.
(4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachver -
ständige Personen an. Diese werden vom Integrationsrat ernannt und haben in dessen Sitzung en Rede -,
jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder
auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den
Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden.
§ 5
Vorsitzende
(1) Der Integrationsrat wählt für jeweils drei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten
Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der
Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist mö glich.
(2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäfts-
führenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands.
575
Integrationsratssatzung
001.352
3
§ 6
Geschäftsführender und erweiterter Vorstand
(1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vor-
stand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus
der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Ver -
bindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenhei ten kann er an Stelle des In-
tegrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
(3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge
vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen.
(4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem
Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimm-
berechtigten Mitglieder des Inte grationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit
von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats.
§ 7
Arbeitsausschüsse
(1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch
wieder auflösen.
(2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw.
der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er
nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
(3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom
Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab.
§ 8
Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des
Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender
Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration.
§ 9
Geschäftsgang
(1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet
sie.
(2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen.
(3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen
sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Ver hand-
lung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie nenen
Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
576
Integrationsratssatzung
001.352
4
(4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in
offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen
zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden.
(5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstand s sind Niederschriften zu fertigen
und der Stadt zuzuleiten.
(6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann
ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen.
§ 10
Entschädigung
(1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vor -
stands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Insti-
tutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschä digung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende
erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellvertretenden Vorsitzenden
erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro.
(2) Die Stadt kann die Kosten fü r die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen
und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung ge-
währen.
§ 11
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer B ekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom
13. November 2015 (Amtsblatt S. 442) außer Kraft.
____________________________________________
577
Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der
Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung
Der Rat für Integration und Zuwanderung umfasst 30 Sitze und setzt sich aus den folgenden
Gruppen mit folgenden Sitzkontingenten zusammen:
Gruppe Mandatsverteilung
Anzahl
Grundmandate
Anzahl
Freie Mandate
Weitere Anforderungen
1) Europäische
Union
5 3 In dieser Gruppe müssen
Personen aus mindestens fünf
verschiedenen Bezugsländern
vertreten sein.
2) Europa ohne EU 6 3 In dieser Gruppe müssen
Personen aus mindestens fünf
verschiedenen Bezugsländern
vertreten sein. Mindestens drei
Personen müssen aus dem
Bezugsland Türkei, jeweils
eine aus der Ukraine, aus
Russland und aus dem
früheren Jugoslawien (hier:
Bosnien und Herzegowina,
Montenegro, Nord
Mazedonien, Serbien und
Kosovo) stammen.
3) Afrika, Asien,
Amerika, Ozeanien
6 2 In dieser Gruppe müssen
Personen aus mindestens drei
verschiedenen Bezugsländern
und zwei verschiedenen
Kontinenten vertreten sein.
Mindestens drei Personen
müssen seit dem Jahr 2015
nach Deutschland gekommene
Geflüchtete aus mindestens
drei verschiedenen
Bezugsländern sein.
4) Aussiedler/-innen 3 2 Mindestens zwei Personen
aus dieser Gruppe müssen
aus der ehemaligen
Sowjetunion und mindestens
eine Person aus Rumänien
stammen.
Ö 25Ö 25
578
Allgemeine Anforderungen:
1. Aus einem Bezugsland dürfen maximal fünf Personen im Integrationsrat vertreten
sein.
2. Zu den Gruppen 1) bis 3) gehören alle Personen, die mindestens eine ausländische
Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben.
3. Personen mit mehreren (ehemaligen) Staatsangehörigkeiten, die verschiedenen
Gruppen (Nr. 1 - 3) zuzuordnen sind, müssen sich vor der Wahl entscheiden, für
welche Gruppe sie sich bewerben und welches Bezugsland sie repräsentieren
möchten.
4. Personen mit Aussiedlerstatus können sich ungeachtet weiterer (ehemaliger)
Staatsangehörigkeiten nur für Mandate in der Gruppe „Aussiedler“ (Nr. 4) bewerben.
579
Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratswahlordnung – IntRWO)
Vom
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1des Ge-
setzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Integrationsrat
§ 2 Wahlgrundsätze
§ 3 Wahlorgane
§ 4 Wahlleiter
§ 5 Wahlausschuss
§ 6 Wahlvorstände
II. Abschnitt
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 7 Wahlberechtigung
§ 8 Wählbarkeit
§ 9 Wählerverzeichnis
§ 10 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
III. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 11 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 12 Einreichung der Wahlvorschläge
§ 13 Zulassung der Wahlvorschläge
IV. Abschnitt
Durchführung der Wahl
§ 14 Wahllokale, Briefwahl
§ 15 Stimmzettel
§ 16 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 17 Stimmabgabe
§ 18 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 19 Berufung der Mitglieder des Integrationsrats
V. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 20 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 21 Inkrafttreten
Ö 25Ö 25
580
Integrationsratswahlordnung
001.353
2
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Integrationsrat
Nach den allgemeinen Kommunalwahlen sind jeweils Mitglieder des Rats für Integration und Zuwanderung
(Integrationsrat) zu wählen. Der Wahltermin wird vom Stadtrat festgelegt.
§ 2
Wahlgrundsätze
(1) Die Wahl wird als durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz modifizierte Persönlichkeitswahl durch-
geführt.
(2) Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
(3) Die Wahlorgane richten ihre Entscheidungen an den Grundsätzen aus, die sich aus dem Geist demokra-
tischer, rechtsstaatlicher Wahlen ergeben. Soweit aus den nachfolgenden Bestimmungen - auch sinngemäß
- nichts anderes folgt, greifen sie hierbei auf die bei den Stadtratswahlen anzuwendenden Vorsc hriften des
Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zurück. In diesem Rahmen sind auch Gesichtspunkte der Zweck mäßig-
keit und Praktikabilität zu berücksichtigen. Der Wahlleiter kann Fristen den besonderen Umständen (insbe-
sondere den sich aus Schulferien ergebenden Erfordernissen) anpassen.
§ 3
Wahlorgane
Wahlorgane sind:
1. der Oberbürgermeister als Wahlleiter (§ 4);
2. der Wahlausschuss (§ 5);
3. ein Wahlvorstand oder mehrere Wahlvorstände (§ 6).
§ 4
Wahlleiter
Der Oberbürgermeister bereitet als Wahlleiter die Wahl vor und führt sie durch. Er kann seine Befugnisse
weiter übertragen.
581
§ 5
Wahlausschuss
(1) Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier nach § 7 Wahlbe-
rechtigte als Beisitzerinnen oder Beisitzer, die der Wahl leiter unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 2 der Sat-
zung über den Rat für Integration und Zuwanderung ( IntRS) beruft. Die vier in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz
2 IntRS genannten Gruppen sollen durch jeweils eine Beisitzerin oder einen Beisitzer vertreten s ein. Für jede
Beisitzerin und jeden Beisitzer ist nach Maßgabe des Satzes 2 auch eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter
zu berufen.
(2) Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen (§ 13 Abs. 2) und stellt das
Wahlergebnis fest (§ 18).
§ 6
Wahlvorstände
(1) Für jeden Abstimmungsraum bestellt die Stadt einen Wahlvorstand. Er besteht aus der Wahlvorsteherin
oder dem Wahlvorsteher, seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter, einer Schriftführerin oder einem
Schriftführer und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und
Schriftführerin bzw. Schriftführer sind Beschäftigte der Stadt. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollen Wahlbe-
rechtigte sein, die der deutschen Sprache mächtig sind.
(2) Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nach Schließung des Abstim -
mungsraumes übermittelt die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher die Wahlunterlagen unverzüglich der
Stadt.
II. Abschnitt
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 7
Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt ist, wer
1. mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat oder Aussiedlerin oder
Aussiedler ist,
2. am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und
3. seit mindestens sechs Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet ist.
(2) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer in seiner Person die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllt.
(3) Formelle Voraussetzung für die Ausübung de s Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Die Stadt trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein. Die übrigen
Wahlberechtigten trägt sie auf Antrag ein. Mit dem Antrag ist die Einbürgerungsurkunde bzw . die Bescheini-
gung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
(4) Die Stadt informiert rechtzeitig über die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
582
Integrationsratswahlordnung
001.353
4
§ 8
Wählbarkeit
Für das Amt eines Mitglieds im Integrationsrat sind die nach § 7 Wahlberechtigten wählbar, die seit mindestens
drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Nicht wählbar ist, wer sich in der Bun desrepublik
Deutschland im Dienst seines Heimatstaates aufhält.
§ 9
Wählerverzeichnis
Die Stadt trägt die Wahlberechtigten mit Familien - und Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in das Wäh-
lerverzeichnis ein.
§ 10
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Die Stadt benachrichtigt die Wahlberechtigten über den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie über Ort und Zeit
der Wahl.
III. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 11
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Stadt fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen binnen einer vom Wahlleiter zu bestimmenden Frist
von mindestens einem Monat auf. Sie weist dabei auf die Vorschriften der §§ 8 und 12 Abs. 1 hin.
§ 12
Einreichung der Wahlvorschläge
(1) Für die Wahlvorschläge sind Formblätter zu verwenden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
(2) In jedem Wahlvorschlag müssen in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben die Be wer-
berinnen und Bewerber mit folgenden Angaben aufgeführt sein: Anrede (Frau oder Herr), Vor - und Familien-
namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, alle aktuellen und ehemaligen Staatsangehörigk eiten sowie die Zu-
ordnung zu einer der in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen. Für jede Bewerberin und
jeden Bewerber muss ferner die Erklärung, dass sie bzw. er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt,
beigefügt werden.
(3) Wahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern sind mit einem aus höchstens 30 Buchsta-
ben bestehenden Kennwort zu versehen.
583
(4) Für jeden Wahlvorschlag ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter und eine Stellvertreterin oder ein
Stellvertreter zu benennen. Die Beauftragten haben die Wahlvorschläge zu unterzeichnen. Sie sind berechtigt,
für die Wahlvorschläge verbindliche Erklärungen abzugeben.
(5) Jeder Wahlvorschlag bedarf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen
und Bewerber enthält. Jede und jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer bzw. seiner Unterschrift nur einen Wahl-
vorschlag unterstützen. Die unterzeichnenden Personen müssen in Block - oder Maschinenschrift in lateini-
schen Buchstaben Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf, (ehemalige) Nationalität und Anschrift an-
geben. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch Bewerberinnen und Bewerber ist zulässig.
(6) Fallen Bewerberinnen oder Bewerber bis zum Tage vor der Entscheidung über die Zulassung der Wahl-
vorschläge durch Tod oder Fortzug weg, so können bei Wahlvorschlägen mit mehreren Bewerberinnen und
Bewerbern die Beauftragten den Wahlvorschlag auf die ursprüngliche Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern
ergänzen, ohne erneut eine Unterstützungsliste gemäß Abs. 5 einreichen zu müssen.
(7) Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen oder der Rücktritt einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist
ausgeschlossen.
§ 13
Zulassung der Wahlvorschläge
(1) Wahlvorschläge, die den in § 12 genannten Anforderungen nicht genügen, sind ganz ode r teilweise un-
gültig. Bei behebbaren Mängeln kann der Wahlleiter der Bewerberin oder dem Bewerber bzw. der oder dem
Beauftragten eine Frist von fünf Werktagen zur Beseitigung einräumen.
(2) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über ihre Zulassung.
IV. Abschnitt
Durchführung der Wahl
§ 14
Wahllokale, Briefwahl
Der Wahlleiter entscheidet nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit über die Zahl der Wahllokale sowie
über Möglichkeiten einer vorherigen Stimmabgabe. Eine Briefwahl findet nicht statt.
§ 15
Stimmzettel
Die Stimmzettel sind nach den in der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Gruppen zu gliedern.
Innerhalb der Gruppen sind die Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der alphabetischen Reihenfolge der
Familiennamen aufzuführen. Neben dem Familiennamen sind Anrede (Frau oder Herr), Vorname, Geburtsda-
tum, Beruf, sowie die aktuelle oder ehemalige ausländische Staatsangehörigkeit bzw. eine der Staatsangehö-
rigkeiten und (wenn vorhanden) das Kennwort des Wahlvorschlags anzugeben.
584
Integrationsratswahlordnung
001.353
6
§ 16
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Der Wahlleiter gibt die gültigen Wahlvorschläge mit der Reihenfolge auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt.
§ 17
Stimmabgabe
Bei der Stimmabgabe ist Folgendes zu beachten:
1. jede Wählerin und jeder Wähler hat zwölf Stimmen;
2. sie oder er kann jeder Bewerberin und jedem Bewerber unabhängig von Staatsangehörigkeit und Grup-
penzugehörigkeit Stimmen geben;
3. sie oder er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln).
§ 18
Feststellung des Wahlergebnisses
(1) Der Wahlausschuss ermittelt die auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenen Stimmen.
Die Verteilung der Sitze richtet sich nach der Reihenfolge der Stimmenzahlen, wobei die in der Anlage zu § 4
Abs. 1 Satz 2 IntRS genannten Grundmandate vorab verteilt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die keine
Stimme erhalten haben, werden nicht berücksichtigt.
(2) Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und vom Wahlleiter bekanntgemacht.
(3) Innerhalb eines Monats vom Tag der Bekanntmachung an können von den Wahlberechtigten Einwen -
dungen gegen das Wahlergebnis bei der Stadt erhoben werden.
§ 19
Berufung der Mitglieder des Integrationsrats
(1) Die Mitglieder des Integrationsrats werden vom Stadtrat berufen.
(2) Der Stadtrat ist an das Wahlergebnis gebunden. Werden bei der Verteilung nach § 18 Abs. 1 die einer
Gruppe gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 IntRS zustehenden Grundmandate nicht erreicht, entscheidet
der Stadtrat nach seinem Ermessen über die Berufung der Mitglieder.
(3) Scheidet ein Mitglied aus dem Integrationsrat aus, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend, wobei die
nachrückenden Mitglieder in unstreitigen Fällen durch den Wahlleiter beruf en werden.
(4) Der Wahlleiter benachrichtigt die berufenen Mitglieder und im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern
die nachrückenden Personen.
585
V. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 20
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dies er Wahlordnung sind mit dem Anschlag in deutscher Sprache
an der Amtstafel im Rathaus bewirkt. Die Stadt soll darüber hinaus Bekanntmachungen in geeigneter Weise
mehrsprachig veröffentlichen.
§ 21
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlord-
nung für den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratswahlO – IntRWO) vom 13. November 2015
(Amtsblatt S. 444) außer Kraft.
____________________________________
586
Zusammenfassung der Änderungen
Betrifft: Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
1. In § 4 Abs. 1 der Satzung wurde als neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Mitgliedschaft im
Integrationsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbo-
tenen Vereinigung oder Organisation.“
2. In § 5 Abs. 1 der Satzung wurde im ersten Satz „zwei Jahre“ durch „drei Jahre“ ersetzt.
Beides erfolgte auf Anregung des Integrationsrates.
Betrifft: Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Integrationsratssatzung
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
1. Statt vormals 18 Grundmandaten sind nun 20 Grundmandate vorgesehen.
2. Die Zuordnung der Grundmandate zu den vier Gruppen erfolgt in abgewandelter Form.
3. Die zehn verbleibenden freien Mandate werden nun ebenfalls den vier Gruppen zuge-
ordnet.
4. Die weiteren Anforderungen zu jeder der vier Gruppen wurden gemäß den Vorschlä-
gen des IR angepasst.
5. Bei den allgemeinen Anforderungen auf S. 2 wurden Änderungen vorgenommen.
Alle Änderungen erfolgen auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Integrationsrat, bis auf
eine Ausnahme: Bei der Verteilung der freien Mandate wird vom Vorschlag des Integrations-
rates insofern abgewichen, dass
die Anzahl der freien Mandate bei der Gruppe „Europa ohne EU“ 3 (anstatt 4) und
bei der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“ 2 (anstatt 1) beträgt.
Beide Gruppen kennzeichnet, dass Personen aus diesen im Gegensatz zu Personen aus der
Gruppe „Europäische Union“ weder über das Kommunalwahlrecht verfügen noch an Wahlen
zum Europäischen Parlament teilnehmen können.
Beiden Gruppen wird auch deshalb jeweils ein Mandat mehr zugeteilt, als ihnen rechnerisch
„zustehen“ würde, wenn man ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshinter-
grund in Nürnberg zugrunde legt.
Die Gruppe „Europäische Union“ erhält gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung mit
Migrationshintergrund in Nürnberg demgegenüber zwei Mandate weniger.
Betrifft: Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
Neben kleinen redaktionellen Anpassungen (Textstraffung bei § 2 Absatz 1 und § 5. Absatz 1,
Wortänderung bei § 7, Absatz 4: Wählerverzeichnis statt - liste) wurde hier eine einzige Ände-
rung vorgenommen:
Unter § 12 Absatz 5 wurde im ersten Satz „fünfmal“ neu eingefügt: „Jeder Wahlvorschlag be-
darf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewer-
ber enthält.“
Ö 25Ö 25
587
Ö 25Ö 25
588
Integrationsratssatzung
001.352
1
Satzung der Stadt Nürnberg über den
Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS)
Vom
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Ge-
meindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) , zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Rat für Integration und Zuwanderung
§ 2 Rechte des Integrationsrats
§ 3 Pflichten der Mitglieder
§ 4 Besetzung, Wahl und Amtszeit
§ 5 Vorsitzende
§ 6 Geschäftsführender und erweiterter Vorstand
§ 7 Arbeitsausschüsse
§ 8 Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
§ 9 Geschäftsgang
§ 10 Entschädigung
§ 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Anlage
§ 1
Rat für Integration und Zuwanderung
(1) Die Stadt bildet einen Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsrat) als öffentliche kommunale
Einrichtung.
(2) Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund.
Insbesondere wirkt er mit, dere n Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte
Zusammenleben in der Stadt zu fördern.
(3) Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund be-
treffen und zum eigenen Wirkungsk reis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und
durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung.
(4) Der Integrationsrat kann, soweit dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eigene Veranstaltungen und
Aktivitäten durchführen.
§ 2
Rechte des Integrationsrats
(1) Beschlüsse des Integrationsrats, die sich an Stadtrat oder Stadtverwaltung wenden, werden - nach Mög-
lichkeit innerhalb von drei Monaten - in der Stadtratskommission für Integration behandelt.
(2) Die Planungen der Stadt, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen,
werden dem Integrationsrat so bald wie möglich vor der Behandlung im Stadtrat oder zuständigen Ausschuss
zur Stellungnahme vorgelegt.
Ö 25Ö 25
589
Integrationsratssatzung
001.352
2
(3) Der Integrationsrat erhält zu allen öffentlichen Stadtrats - und Ausschusssitzungen die Sitzungsunter la-
gen. Er kann in die öffentlichen Sitzungen dieser Gremien ein Mitglied entsenden, das auf Wunsch des Stadt-
rats oder der Ausschüsse gemäß § 27 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg zu Fragen, die
die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört wer-
den kann.
§ 3
Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Integrationsrats sind verpflichtet, dessen Arbeit nach besten Kräften zu fördern, insbe-
sondere an den Sitzungen teilzunehmen.
(2) Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen
innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat.
(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 4
Besetzung, Wahl und Amtszeit
(1) Der Integrationsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die als (ehemalige) ausländische Staatsangehörige oder
Aussiedlerinnen und Aussiedler die Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund repräsentieren. Seine
Zusammensetzung soll die Vielfalt der Gruppen und Nationalitäten widerspiegeln und ergibt sich im Einzelnen
aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Eine Mitgliedschaft im Integrationsrat ist nicht vereinbar mit
der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereinigung oder Organisation.
(2) Die Mitglieder werden nach den Grundsätzen einer durch Gruppenbildung und Minderheitenschutz mo-
difizierten Pers önlichkeitswahl gewählt. Sie werden vom Stadtrat berufen. Dieser ist an das Wahlergebnis
gebunden. Mitglieder des Stadtrats können sich für den Integrationsrat nicht zur Wahl stellen. Das Nähere
regelt die Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung.
(3) Das Amt jedes Mitglieds endet mit der Berufung der neuen Mitglieder, sonst durch Niederlegung (§ 3 Abs.
3), Abberufung (§ 3 Abs. 2), Mitgliedschaft im Nürnberger Stadtrat, Wegzug und Tod. Ein Wechsel der Staats-
angehörigkeit bleibt während der Wahlperiode für Mitgliedschaft und Sitzverteilung außer Betracht.
(4) Dem Integrationsrat gehören zudem fünf in dem in § 1 Abs. 2 beschriebenen Aufgabenbereich sachver -
ständige Personen an. Diese werden vom Integrationsrat ernannt und haben in dessen Sitzung en Rede -,
jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht. Im Übrigen können auf Anordnung der bzw. des Vorsitzenden oder
auf Beschluss des Rats oder des geschäftsführenden Vorstands, soweit erforderlich, Sachverständige zu den
Sitzungen des Integrationsrats und seiner Gremien zugezogen und gutachtlich gehört werden.
§ 5
Vorsitzende
(1) Der Integrationsrat wählt für jeweils zwei Jahre aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
sowie eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter, eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten
Stellvertreter und eine dritte Stellvertreterin oder einen dritten Stellvertreter. Bei einem vorzeitigen Ende der
Amtszeit sind die neuen Vorsitzenden lediglich für die restliche Zeit zu wählen. Wiederwahl ist mö glich.
(2) Die oder der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäfts-
führenden Vorstands vor und beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrats sowie des Vorstands.
590
Integrationsratssatzung
001.352
3
§ 6
Geschäftsführender und erweiterter Vorstand
(1) Die oder der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Vor-
stand. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf weiteren ebenfalls aus
der Mitte des Integrationsrats für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Der geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des erweiterten Vorstands vor und hält die Ver -
bindung mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung. In dringlichen Angelegenhei ten kann er an Stelle des In-
tegrationsrats handeln; dieser ist hiervon in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
(3) Der erweiterte Vorstand bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor. Er berät insbesondere Anträge
vor und kann Beschlussempfehlungen aussprechen.
(4) Der Integrationsrat kann ein Mitglied des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstands aus wichtigem
Grund vorzeitig abberufen. Der Antrag auf vorzeitige Abberufung muss von mindestens der Hälfte der stimm-
berechtigten Mitglieder des Inte grationsrats gestellt werden; der Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit
von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Integrationsrats.
§ 7
Arbeitsausschüsse
(1) Der Integrationsrat kann durch Beschluss zu bestimmten Themen Arbeitsausschüsse einrichten und auch
wieder auflösen.
(2) Die einzelnen Arbeitsausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die bzw.
der Mitglied des Integrationsrats sein muss. Die Sprecherin oder der Sprecher darf, auch wenn sie bzw. er
nicht Mitglied des erweiterten Vorstands ist, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
(3) Die Kompetenzen der Arbeitsausschüsse sowie ihrer Sprecherinnen und Sprecher werden jeweils vom
Integrationsrat geregelt. Die Arbeitsausschüsse legen gegenüber dem erweiterten Vorstand Rechenschaft ab.
§ 8
Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
Die in der Stadtratskommission für Integration vertretenen Stadtratsmitglieder können an den Sitzungen des
Rates und des erweiterten Vorstands teilnehmen. Die Mitglieder des erweiterten Vorstands sind mit beratender
Stimme Mitglieder der Stadtratskommission für Integration.
§ 9
Geschäftsgang
(1) Der Oberbürgermeister beruft den Integrationsrat nach seiner Neubildung zur ersten Sitzung ein und leitet
sie.
(2) Der Integrationsrat tritt jährlich zu mindestens vier Sitzungen zusammen.
(3) Integrationsrat und Vorstand sind beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen
sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Wird zum zweiten Mal zur Ver hand-
lung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie nenen
Beschlussfähigkeit. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
591
Integrationsratssatzung
001.352
4
(4) Beschlussfassung und Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Art. 51 GO. Wahlen finden jedoch in
offener Abstimmung statt, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt; in diesem Fall können mehrere Wahlen
zu einem Wahlvorgang zusammengefasst werden.
(5) Über die Sitzungen des Rates und des geschäftsführenden Vorstand s sind Niederschriften zu fertigen
und der Stadt zuzuleiten.
(6) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg sinngemäß. Der Integrationsrat kann
ergänzend eigene Geschäftsordnungsbestimmungen beschließen.
§ 10
Entschädigung
(1) Für die Teilnahme an Sitzungen des Integrationsrats, seines geschäftsführenden und erweiterten Vor -
stands, seiner Arbeitsausschüsse und an Gesprächen dieser Gremien mit kommunalen oder staatlichen Insti-
tutionen erhält jedes Mitglied je Sitzung eine Aufwandsentschä digung von 34 Euro. Die bzw. der Vorsitzende
erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Die stellvertretenden Vorsitzenden
erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 85 Euro.
(2) Die Stadt kann die Kosten fü r die Teilnahme einzelner Mitglieder an Fortbildungsseminaren, Tagungen
und Veranstaltungen ganz oder teilweise übernehmen und eine angemessene Aufwandsentschädigung ge-
währen.
§ 11
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer B ekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (IntegrationsratsS - IntRS) vom
13. November 2015 (Amtsblatt S. 442) außer Kraft.
____________________________________________
592
Betrifft: Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
Folgende Änderung wurden vorgenommen:
In § 4 Abs. 1 der Satzung wurde als neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Mitgliedschaft im Integrati-
onsrat ist nicht vereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland verbotenen Vereini-
gung oder Organisation.“
Die Änderung erfolgte auf Anregung des Integrationsrates.
Betrifft: Anlage zu § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für
Integration
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
1. Statt vormals 18 Grundmandaten sind nun 20 Grundmandate vorgesehen.
2. Die Zuordnung der Grundmandate zu den vier Gruppen erfolgt in abgewandelter Form.
3. Die zehn verbleibenden freien Mandate werden nun ebenfalls den vier Gruppen zuge-
ordnet.
4. Die weiteren Anforderungen zu jeder der vier Gruppen wurden gemäß den Vorschlä-
gen des IR angepasst.
5. Bei den allgemeinen Anforderungen auf S. 2 wurden Änderungen vorgenommen.
Alle Änderungen erfolgen auf Vorschlag bzw. in Abstimmung mit dem Integrationsrat, bi s auf
eine Ausnahme: Bei der Verteilung der freien Mandate wird vom Vorschlag des Integrations-
rates insofern abgewichen, dass die Anzahl der freien Mandate bei der Gruppe „Europa ohne
EU“ 3 (statt 4) und bei der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“ 2 (statt 1) beträgt.
Beide Gruppen kennzeichnet, dass Personen aus diesen im Gegensatz zu Personen aus der
Gruppe „Europäische Union“ weder über das Kommunalwahlrecht verfügen noch an Wahlen
zum Europäischen Parlament teilnehmen können.
Beiden Gruppen wird jeweils ein Mandat mehr zugeteilt, als ihnen rechnerisch „zustehen“
würde, wenn man ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund in Nürn-
berg zugrunde legt.
Die Gruppe „Europäische Union“ erhält gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkeru ng mit
Migrationshintergrund in Nürnberg demgegenüber zwei Mandate weniger.
Betrifft: Wahlordnung für den Rat für Integration und Zuwanderung
Neben kleinen redaktionellen Anpassungen (Textstraffung bei § 2 Absatz 1 und § 5. Absatz 1,
Wortänderung bei § 7, Absatz 4: Wählerverzeichnis statt - liste) wurde hier eine einzige Ände-
rung vorgenommen:
Unter § 12 Absatz 5 wurde im ersten Satz „fünfmal“ neu eingefügt: „Jeder Wahlvorschlag be-
darf fünfmal so vieler Unterschriften von Wahlberechtigten wie er Bewerberinnen und Bewer-
ber enthält.“
Ö 25Ö 25
593
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsanordnung gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 15.12.2021
Haushaltsjahr 2021
541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
235.000 € bei IA P5413921030U "Gutshofstraße"
Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
Deckung:
47.000 € aus IA P5413921930E "Gutshofstraße"
Kostenart 51590070 "Kostenerstattungen Investitionen (privater Unter-
nehmen)"
188.000 € aus IA E5410005700U "Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg"
Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
Datum: 28.10.2021
Ö 26Ö 26
594
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Geo/011/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Herr Günther Popp (Architekt) soll als Mitglied des Umlegungsausschusses und Herr Dipl.-Ing.
Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) soll als stellvertretendes Mitglied des
Umlegungsausschusses für weitere 3 Jahre berufen werden. Frau Ulrike Rödel - Architektin -
soll für 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu berufen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 27Ö 27
595
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Neben Herrn Popp, Herrn Ulrich und Frau Rödel sind keine weiteren Personen
bekannt, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen
können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
596
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (ÄR und FA am 15.12.2021):
Dem Vorschlag, Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des Umlegungsausschusses
sowie Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des
Umlegungsausschusses wiederzuberufen und Frau Ulrike Rödel (Architektin) als
stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu berufen, wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag (StR am 15.12.2021):
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 15.12.2021 wird
die Wiederberufung von Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des
Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als
stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses sowie die Neuberufung von Frau Ulrike
Rödel (Architektin) als neues stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschlusses
beschlossen.
597
Entscheidungsvorlage
Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2018 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung
über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs angelegenheiten in
seiner gültigen Fassung, als Sachverständiger in der Bewertung von Grund stücken, Herr
Günther Popp (Architekt) als Mitglied und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger
Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von
3 Jahren berufen.
Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Günther Popp und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich enden
am 11.12.2021.
Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die
Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.
Die Berufung des Herrn Ernst Grünbeck (Leitender Vermessungsdirektor a. D. ) als stellver-
tretendes Mitglieds des Umlegungsausschusses endet am 11.12.2021.
Damit scheidet er als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses aus. Dieses Amt
gilt es neu zu besetzen.
Gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 der Ver ordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vor -
verfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung wird aus dem Kreis
der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken Frau Ulrike Rödel (Architektin) als
stellvertretendes Mitglied für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen.
Das zur Berufung anstehende stellvertretende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die
Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt.
Ö 27Ö 27
598