Entscheidungsvorlage
Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2018 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in seiner gültigen Fassung, als Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken, Herr Günther Popp (Architekt) als Mitglied und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen.
Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Günther Popp und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich enden am 11.12.2021.
Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.
Die Berufung des Herrn Ernst Grünbeck (Leitender Vermessungsdirektor a. D.) als stellvertretendes Mitglieds des Umlegungsausschusses endet am 11.12.2021.
Damit scheidet er als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses aus. Dieses Amt gilt es neu zu besetzen.
Gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung wird aus dem Kreis der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken Frau Ulrike Rödel (Architektin) als stellvertretendes Mitglied für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen.
Das zur Berufung anstehende stellvertretende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt.